Frauenpolitik Dokumentation der Arbeit des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung 1985- 2002 Bestandsaufnahme und zukünftige Perspektiven Monika Langkau-Herrmann Bonn, März 2003 - 2 ISBN 3-89892-173-5 Copyright© 2003 by Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Gesellschaftspolitische Information, Referat Frauenpolitik(NRW) Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn Schreibservice: Angelika Krauß, Anke Jörgensen Textkorrekturen: Heidrun Horlacher Karikaturen: Traute Pannier, Bonn Fotos: Magda Gressmann, Burghard Hüdig, Joachim Liebe, Stefan Nicolay, Ute Moschner, Porst, Profex, Bernd Raschke, Sepp Spiegl Druck: Toennes Satz+ Druck GmbH, Erkrath Printed in Germany 2003 - 3 Vorwort „Wir die wir uns damals in Bonn zusammenfanden, waren schlicht und einfach der Auffassung, es gäbe keineswegs nur Raketen-, Rüstungs- und Strategiefragen über den Atlantik hinweg zu besprechen, so wichtig diese sind. Die Entwicklungen der Gesellschaftspolitik sind genauso spannend, berühren die Lebensmöglichkeiten und Zukunftschancen unserer Bürgerinnen und Bürger in vergleichbar tiefgreifender Weise – also lasst uns darüber reden. Und dass die Frauen sich dieser Fragen sozusagen als Motor in besonders ausgeprägtem Umfang annehmen, das wissen wir“ – so die damalige stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Herta Däubler-Gmelin in einem Rückblick auf die erste deutsch-amerikanische Frauenkonferenz, die als Auftaktveranstaltung im Rahmen des neugegründeten Gesprächskreis Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung 1986 in Bonn durchgeführt wurde. Die Einrichtung des Gesprächskreis Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Mitte der achtziger Jahre und späteren Referats Frauenpolitik(ab 1991) erfolgte als Reaktion auf das wachsende Interesse in der Bundesrepublik an frauenpolitischen Themen vor dem Hintergrund einer allgemeinen Aufbruchstimmung in der sog. Neuen Frauenbewegung und ihrer Hinwendung zur politischen Einmischung. Diese hatte sowohl einen bemerkenswerten frauenpolitischen Aufschwung in den Parteien als auch eine allgemeine Professionalisierung von Frauenpolitik in Verwaltung und Institutionen zur Folge. Die vorliegende Dokumentation gibt einen Überblick über die Aktivitäten und Veranstaltungen des Gesprächskreis/Referats Frauenpolitik für den Zeitraum 1985 –2002 und zeigt Perspektiven für die zukünftige frauenpolitische Arbeit auf. Die Rückschau auf 17 Jahre frauenpolitische Arbeit vermittelt einen guten Eindruck von der Vielzahl der Initiativen und aufgegriffenen Themen und verdeutlicht, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung vieles bewegt und der frauenpolitischen Diskussion z. Teil richtungsweisende Impulse gegeben hat. Die vorliegende Zusammenstellung soll Interessierten aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Verbänden die Bandbreite der frauenpolitischen Arbeit des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigen und Anregungen für künftige Aktivitäten und Initiativen geben. Die bearbeiteten zentralen Themen und grundsätzlichen Fragestellungen dürften sicher auch zukünftig im gesellschaftspolitischen Diskurs eine wichtige Rolle spielen. = Bonn, März 20 cê~åâ=aK=h~êä= Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitische Information der Friedrich-Ebert-Stiftung - 4- - 5 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele, Inhalte, Definition und Aufgabenstellung der frauenpolitischen Arbeit im Zeitraum 1985- 2002 1.1 Aufgabenspektrum und Aufgabenwandel des Referats/ 9 Gesprächskreis Frauenpolitik seit Mitte der 80er Jahre im Überblick 1.2 Einschneidende strukturelle Entwicklungen und Veränderungen im 11 Aufgabenkatalog und in den Kompetenzen des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik im Zeitraum 1985- 2002 im Überblick 1.3 Veränderungen im Verständnis von Frauen- und Gleichstellungspolitik 12 im Zeitraum von 1980-2002 im Kontext der Neuen Frauenbewegung: „Klassische Frauenpolitik“, Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe, Gender-Mainstreaming 1.4 Die Begriffe Differenz und Gleichheit im wissenschaftlichen 20 Diskurs über Frauenpolitik und-bewegung 1.5 Zielgruppen der Arbeit 22 1.6 Themenschwerpunkte im Aufgabenkatalog des Referats/ 24 Gesprächskreis Frauenpolitik im nationalen und internationalen Kontext im Überblick 1.6.1 Im Bereich: Frauen- und Gleichstellungspolitik 24 1.6.2 Im Bereich: Familienpolitik 25 2. Themenschwerpunkte im internationalen Kontext 2.1 Der deutsch-amerikanische Dialog(1986- 1990) 27 2.2 Der deutsch-europäische Dialog 39 (EG/EU 1986-2002) 2.3 Der deutsch-skandinavische Dialog(1989- 1993) 82 2.4 Der deutsch-französische Dialog(1989- 2001) 87 2.5 Der deutsch-britische Dialog(1981- 1991) 93 2.6 Der deutsch-osteuropäische Dialog(1990- 1998) 100 2.7 Dialog Naher Osten(1990- 1995) 117 2.8 Frauen in Entwicklungsländern 128 2.9 Herausragende internationale Fachtagungen 130 - 6 3. Themenschwerpunkte im gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Kontext: Beispiele für„klassische“ Themen der Frauenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland 3.1„Klassische“ frauenpolitische Themen und Forderungen, 136 Grundsatzfragen, Standortbestimmung der Frauenpolitik in der BRD 3.2 Gleichstellungsgesetze 154 3.3 Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur 169 Schwangerschaftsberatung: Der politische Kampf gegen den§ 218 3.4 Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Themen, 181 Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und ihre Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen 3.4.1 Themenschwerpunkte im Zeitraum 1985- 1990 182 3.4.2 Themenschwerpunkte im Zeitraum 1990- 1995: 192 Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Themen im Rahmen der Aufbauarbeit in den ostdeutschen Ländern 3.4.3 Themenschwerpunkte ab 1995/96 214 3.4.4 Mögliche zukünftige Themenstellungen 231 3.5 Wohnungs-, Städtebau- und Regionalplanung aus Frauen- 241 perspektive/Lokale Agenda 21/Städtebauliche Visionen 3.6 Eigenständige Alterssicherung der Frau 264 3.7 Bekämpfung„struktureller“ Gewalt gegen Frauen und 282 Kinder/Gewalt als Menschenrechtsverletzung 3.8 Gen- und Fortpflanzungstechnologien 297 3.9 Frauenpolitik als gesellschaftsverändernde Kraft: 306 gesamtgesellschaftliche Bezüge und Visionen 4. Paradigmenwechsel in der Frauenpolitik seit Mitte der 90er Jahre 4.1 Von der„klassischen“ Frauenpolitik zur Frauen- und 338 Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe anhand ausgewählter Beispiele 4.1.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 339 im unteren Lohnsektor 4.1.2 Frauenpolitische Anliegen und Sichtweisen 342 in der Gesundheitspolitik 4.2 Neuere Ansätze in der Frauen- und Gleichstellungspolitik: 345 Gender-Mainstreaming - 7 5. Exkurs: Familienpolitische Themen 5.1 Überblick 356 5.2 Familienpolitische Themen im Rahmen des Ost-West-Dialogs 357 (1990- 1997) 5.2.1 Ausgangslage: Zur Familienideologie und Familien- 357 realität in der ehemaligen DDR 5.2.2 Reaktionen und Forderungen nach der Wende 362 5.3 Familienpolitische Themen ab 1997 371 5.4 Zukünftige Themenschwerpunkte 375 6. Perspektiven, Handlungserfordernisse und Empfehlungen 381 Anhang 1. Übersicht über Veröffentlichungen 387 2. Übersicht über Veranstaltungen des Referats/Gesprächskreis 392 Frauenpolitik im Zeitraum 1985 – 2002(Auswahl) - 8- - 9 1. Ziele, Inhalte, Definition und Aufgabenstellung der frauenpolitischen Arbeit im Zeitraum 1985- 2002 1.1 Aufgabenspektrum und Aufgabenwandel des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik seit Mitte der 80er Jahre im Überblick Die Förderung des frauenpolitischen Diskurses gehörte seit Mitte der achtziger Jahre zu den wichtigen Anliegen der Friedrich-Ebert-Stiftung. Durch nationale und internationale Konferenzen und Veranstaltungen sollte dem wachsenden Interesse in der Bundesrepublik an frauenpolitischen Themen Rechnung getragen werden. Eigens zu diesem Zweck wurde 1986 der Gesprächskreis Frauenpolitik in der Friedrich-Ebert-Stiftung eingerichtet. Der Gesprächskreis Frauenpolitik, so in einem Info von 1987,„soll interessierten Frauen und Männern aus den Bereichen Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft und Medien im Rahmen nationaler und internationaler Konferenzen und Veranstaltungen ein Forum für die Diskussion gleichstellungspolitischer Fragen geben. Er soll dazu beitragen, dass ein Netzwerk zur besseren Information und zur Durchsetzung frauenpolitischer Anliegen entsteht. Die Pflege von Kontakten zu Gewerkschafterinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen und Frauenverbänden im Ausland soll zum gegenseitigen Verständnis der jeweiligen nationalen Ansätze beitragen“. 1) Mit dem Prozess der deutschen Einheit wurde im Rahmen der europäischen Integration schließlich auch die Frauenpolitik vor neue Voraussetzungen gestellt. Mit entsprechender Zielrichtung wurde 1991 das Referat Frauenpolitik eingerichtet und der zentrale Gesprächskreis Frauenpolitik in Bonn durch zahlreiche regionale Gesprächskreise in den neuen Bundesländern ergänzt, u.a. in: Dresden, Erfurt, Leipzig, Potsdam, Magdeburg, Ost-Berlin und Schwerin. Schwerpunkte im nunmehr stark erweiterten Aufgabenkatalog des Referats Frauenpolitik- so in einem Faltblatt aus dem Jahr 1992 2) - waren: • Ein Forum anzubieten für die Diskussion und gesellschaftspolitische Vermittlung aktueller frauenpolitischer Themen • Die aktive Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen und ökonomischen Bereichen voranzubringen • Die Führungs- und Handlungskompetenz von Frauen vor Ort qualitativ zu verbessern und quantitativ zu fördern - 10 • Die Ideen und Grundwerte der Gleichberechtigung im Sinne der Partnerschaft von Frauen und Männern im Prozess der deutschen Einheit und der europäischen Integration neu zu gewichten und in praktischen Modellen transparent zu machen • Die aktive Beteiligung von Frauen an den Reformbewegungen in Ost- und Mitteleuropa zu fördern • Das friedenssichernde Potential von Frauen auch den weltweiten Friedensprozessen, vorrangig im Nahen Osten und auf dem Balkan zugute zu bringen • Zur Umsetzung dieser Aufgaben bot das Referat Frauenpolitik, so weiter im Faltblatt (bis ca. 1997), eine breite Palette von Aktivitäten und Formen der Zusammenarbeit an 3) . • Gesprächskreise und Foren zur Förderung des Dialogs zwischen den gesellschaftlichen Gruppen über aktuelle gleichstellungspolitische Fragen • Fachkonferenzen Zum Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie zur Unterstützung beim Aufbau gleichstellungspolitischer Strukturen und Netzwerke • Politmanagementseminare Zur Verbesserung der Führungs-, Handlungs- und Selbstdarstellungskompetenz von Frauen in gesellschaftspolitischen Führungspositionen und zur Förderung des weiblichen Führungsnachwuchs • Internationale Konferenzen Zur Unterstützung frauenpolitischer Anliegen im europäischen Integrationsprozess und in den Reformbewegungen in Mittel- und Osteuropa Zur Sichtbarmachung und Stärkung der Rolle von Frauen im Prozess der Friedenssicherung, insbesondere im Nahen Osten und auf dem Balkan • Beratung Auf Anfrage u.a. von Gleichstellungsstellen, Frauenprojekten und-initiativen wurden ExpertInnengespräche organisiert, die vor allem beim Aufbau gleichstellungspolitischer Strukturen, von Projekten sowie bei Existenzgründungen beratend tätig wurden • Veröffentlichungen Zu aktuellen frauenpolitischen Themen wurden Broschüren und Dokumentationen erstellt, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Ab 1997 erfolgte eine weitreichende Umstrukturierung der frauenpolitischen Arbeit, auf die in Kapitel 1.2 ausführlicher eingegangen wird. - 11 1.2 Einschneidende strukturelle Entwicklungen und Veränderungen im Aufgabenkatalog und in den Kompetenzen des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik im Zeitraum 1985- 2002 im Überblick 1985: Durchführung von Seminaren zur Frauen- und Gleichstellungspolitik im Forschungsinstut der Friedrich-Ebert-Stiftung. 1986: Einrichtung des Gesprächskreises Frauenpolitik(angesiedelt im Forschungsinstitut). 1990: Erweiterung des Aufgabenspektrums um die Zuständigkeit für die Frauenpolitik in den neuen Bundesländern. Der Aufbau regionaler Gesprächskreise in den neuen Bundesländern beginnt. 1991: Einrichtung des Referats Frauenpolitik(angesiedelt bei der Abteilung Gesellschaftspolitische Information). Der Ausbau regionaler Gesprächskreise wird fortgesetzt. Insgesamt erfolgt eine Ausweitung des Bildungsangebots: Zu den Gesprächskreisen, Foren, internationalen und nationalen Fachtagungen, Workshops und ExpertInnentreffen, kommen Trainungsprogramme und Politmanagementseminare hinzu. 1993: Einrichtung der Koordinierungsstelle„Frau und Gesellschaft“ bei der Geschäftsführung der FES, ausgestattet mit Informations- und Koordinierungsfunktionen, die die Arbeit des Referats Frauenpolitik tangieren. 1996: Die Durchführung internationaler Konferenzen und Veranstaltungen wird in zunehmendem Maße und ab 1996 völlig von den internationalen Abteilungen(Internationaler Dialog, Internationale Entwicklungszusammenarbeit) wahrgenommen. 1997: Die Zuständigkeit für die frauenpolitischen Aktivitäten in den ostdeutschen Bundesländern geht vom Referat Frauenpolitik an die Abteilung Dialog Ostdeutschland und an die regionalen Büros in den ostdeutschen Bundesländern. Im Zeitraum 1997/98 wurden im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik darüber hinaus zwei neue Veranstaltungsreihen konzipiert bzw. eingerichtet: und zwar für die Zielgruppe ,Junge Frauen’ die Reihe„Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog“ und für die Zielgruppe ,Managerinnen’ die Reihe„Frauen aus Politik und Wirtschaft im Dialog“. Auf Grund der oben erwähnten geänderten Zuständigkeiten erfolgt ab 1997 eine Konzentration auf Veranstaltungen des zentralen Gesprächskreises Frauenpolitik in Bonn und Berlin. - 12 2000: Ab Anfang 2000 verlagert sich der Schwerpunkt der zentralen frauenpolitischen Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung zunehmend nach Berlin, dort angesiedelt beim Forum Politik und Gesellschaft. Neben der Frauen- und Gleichstellungspolitik gehörten allerdings seit Mitte der 80er Jahre familienpolitische Themen ebenfalls zum Aufgabenfeld des Gesprächskreises bzw. Referats. Da die Einrichtung des Gesprächskreis Frauenpolitik(GKF) bei der Friedrich-Ebert-Stiftung Mitte der 80er Jahre eine Reaktion auf das wachsende Interesse in der Bundesrepublik an frauenpolitischen Themen darstellte und die Arbeit des GKF sich in den folgenden rund 17 Jahren in enger Verbindung zum allgemeinen frauenpolitischen Diskurs in der BRD entwickelte, sei im folgenden auf einige gravierende Veränderungen im Verständnis von Frauenpolitik hingewiesen. 1.3 Veränderungen im Verständnis von Frauen- und Gleichstellungspolitik im Zeitraum von 1980- 2000 im Kontext der Neuen Frauenbewegung: „Klassische Frauenpolitik“, Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe, Gender-Mainstreaming Der frauenpolitische Diskurs seit Anfang der 80er hat sich thematisch wie auch strategisch im Kontext der sog. Neuen Frauenbewegung entwickelt, deren Anfänge Ende der 60er und Anfang der 70 Jahre liegen. Entstehungsursachen und Entwicklungsphasen seien im folgenden daher kurz skizziert. Die Neue Frauenbewegung seit Ende der 60er Jahre und die Entstehung der „klassischen“ Frauenpolitik im Rahmen frauenpolitischer Strukturen Unter Frauenbewegung wird im folgenden die Gesamtheit der Bestrebungen verstanden, die die besonderen Interessen der Frauen vertreten und die Verbesserung ihrer Stellung in allen gesellschaftlichen Bereichen anstreben. 4) In einem erweiterten Sinne umfasst sie darüber hinaus auch diejenigen Bestrebungen, die auf eine grundlegende Veränderung des herrschenden(hierarchischen) Geschlechterverhältnisses und der auf ihm aufbauenden Gesellschaft zielen. Zu den Entstehungsursachen der sog. Neuen Frauenbewegung schreibt Gaby Brüssow: „Die Neue Frauenbewegung entstand aus der Studentenbewegung und anderen alter- - 13 nativen Gruppen. Ihre Wurzeln hat sie u.a. in den sogenannten ,Weiberräten’, die 1968/69 innerhalb des SDS gegen den linken Sexismus’ gegründet wurden und in den Fraueninitiativen gegen den§ 218 STGB.“ 5) Als eigentlicher„Schmelztiegel“ für das Entstehen der Neuen Frauenbewegung können die bundesweiten Aktionen für die Freigabe der Abtreibung angesehen werden.„Auslöser“ war die Selbstbezichtigungskampagne„Ich habe abgetrieben“ im„Stern“ Nr. 24, 1971. 6) Damit wurde, so Brüssow, ein scheinbar privates Problem, nämlich„die frauendiskriminierende Abtreibungsregelung zu einem Politikum, das für Aufruhr in der Öffentlichkeit sorgte und viele Frauen mobilisierte“. 7) Die Neue Frauenbewegung lässt sich in verschiedene Phasen aufteilen, die vor allem auch Akzentverschiebungen im Verhältnis zur Politik widerspiegeln. Diese Phasen der Entwicklung, die sich auf den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik auf unterschiedliche Weise auswirkten, seien im folgenden stichwortartig beschrieben: 8) Phase 1 (bis Mitte der 70er Jahre): Sie war vor allem durch die Entstehung sog. Selbsterfahrungsgruppen(in Form von Kleingruppen und informellen Zusammenhängen) gekennzeichnet, in denen Fragen nach Selbstbestimmung bezüglich Schwangerschaft und Abtreibung(in Zusammenhang mit dem§ 218 StGB) sowie generell in allen Lebensbereichen thematisiert wurden. Die Haltung gegenüber den etablierten Parteien und die Einschätzung der Wirksamkeit parlamentarischer Strategien war von tiefer Skepsis getragen. Phase 2 (ab Mitte der 70er Jahre bis ca. 1977): Verfestigung der Selbsthilfestrategien im Rahmen sog. Frauenzentren, die wesentlich zur Stabilisierung„autonomer“ Frauenpolitik beitrugen. Die als männlich charakterisierte formale Politik blieb suspekt. Phase 3 (von ca. 1977 bis ca. Anfang der 80er Jahre): lässt sich als Phase der Projektarbeit kennzeichnen. Es ging dabei wesentlich um den Aufbau einer feministischen Gegenkultur u.a. durch: Gründung von Verlagen, Buchläden, Frauencafes, Frauenzentren, Frauengesundheitszentren, überwiegend nach dem Selbsthilfeprinzip organisiert, mit radikaler Abkehr von„männlichen“ Strukturen und Werten. Phase 4 (Anfang der 80er bis Mitte der 80er Jahre): Sie ist durch den„Trend zur Professionalisierung von Frauenpolitik“ 9) und die allmähliche Hinwendung zur formalen Politik gekennzeichnet. Im Mittelpunkt der Diskussion standen(juristische) Regelungsentwürfe wie Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze, Frauenförderpläne sowie die Forderung nach Einrichtung von Gleichstellungsstellen und Frauenbeauftragten auf der - 14 institutionellen Ebene. Es kam zu einem bemerkenswerten frauenpolitischen Aufschwung in den Parteien. Anderseits: Durch die selektive Rezeption und Vereinnahmung von Themen und deren Umsetzung durch etablierte Parteien erfolgte eine deutliche Schwächung des radikal-autonomen Flügels der Neuen Frauenbewegung. Autonome Frauengruppen sahen sich mehr und mehr von der Bewegung ausgegrenzt. Ihre Warnungen vor einer Vereinnahmung der Frauenbewegung durch die etablierten Institutionen und Organisationen ohne grundlegenden Wandel von Gesellschaft und geschlechtshierarchischer Arbeitsteilung blieben im öffentlichen Diskurs zunehmend ohne Gehör. Phase 5 (ab ca. Mitte der 80er Jahre) ist durch die fortschreitende Institutionalisierung von Frauenpolitik gekennzeichnet. Insbesondere durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen/Frauenbeauftragten im Bereich der öffentlichen Verwaltung und teilweise auch in Betrieben der Privatwirtschaft sowie durch Frauenförderpläne soll die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vorangebracht werden. Um den Anteil von Frauen bei Ämtern und Mandaten zu erhöhen, führen die Partei der Grünen und die SPD Quotenregelungen ein. Charakteristisch für diese Phase sind ferner die große Vielfalt an Themen und der Aufbau zahlreicher Frauennetzwerke, Vereine und Projekte. Die große Vielfalt und Heterogenität ab Mitte der 80er und dann vor allem ab Anfang der 90er Jahre, und die daraus resultierende geringe Bündelung der Kräfte mag einer der wesentlichen Gründe dafür gewesen sein, dass es trotz fortschreitender Institutionalisierung und Ausbreitung von Frauenpolitik nur selten gelang frauenpolitische Interessen wirkungsvoll durchzusetzen und dass den Aufbau formaler Organisationsstrukturen, insbesondere in Form einer Dachorganisation, gänzlich scheitern ließ. Eine straff organisierte Interessenvertretung von Frauen stieß allerdings auch insofern auf Skepsis, als sie vielen Akteurinnen weitgehend als unvereinbar mit dem Charakter als„Bewegung“ erschien. Die Neue Frauenbewegung ab Ende der 60er Jahre unterschied sich im übrigen von früheren Frauenbewegungen insbesondere dadurch, dass sie das vorherrschende(hierarchische) Geschlechterverhältnis und die darauf aufbauende gesellschaftliche Ordnung von Grund auf in Frage stellte. Hierzu Prof. Dr. Karin Hausen von der TU Berlin im Gesprächskreis Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. November 1994 in Bonn: „Mit dem politischen Schlagwort ,Patriarchat’ wurde die neue Kampfansage auf eine bündige internationale Formel gebracht. Die Fortexistenz des Patriarchats zu behaupten und das gesellschaftliche Geschlechterarrangement als Herrschaftsverhältnis zu charak- - 15 terisieren wurde zum zündenden Funken des neuen politischen Aufbruchs. Überall in der Welt artikulierten Frauen nun öffentlich ihre Wut, Lust und Bereitschaft, sich gegen strukturelle und persönliche Benachteiligungen des weiblichen Geschlechts aufzulehnen und bessere Lebenschancen für alle Frauen zu erstreiten“ 10) und an anderer Stelle: „Diagnosen der offenen und verdeckten Frauendiskriminierung präzisiert, verschwiegene Missstände bekannt gemacht und dafür in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erzwungen zu haben, das sind die unbestreitbar großen Leistungen der Neuen Frauenbewegung. Die euphorischen Emanzipationsträume der siebziger Jahre reichten allerdings weit darüber hinaus. Die Hoffnung war groß, das nun als ein System der strukturellen Privilegierung und Dominanz von Männern begriffene moderne ,Patriarchat’ mit der Schubkraft der Neuen Frauenbewegung endgültig aus den Angeln heben zu können“ 11) und so das Resümee von Hausen: „Frauenbewegung(vor dem 2. Weltkrieg, d. Verf.) hat so gut wie nie die herrschende Lehre von der primären Bestimmung der Frau zur Hausfrau und Mutter in Frage gestellt und auch nicht zur Provokation eine parallele Lehre von der Bestimmung des Mannes zum Hausmann und Vater erfunden, wie es später die Neue Frauenbewegung tun wird.“ 12) . Die im Rahmen der Phasen 4 und 5 der Neuen Frauenbewegung sich entwickelnden frauenspezifischen Strukturen in Parteien, Verwaltungen, Verbänden, Unternehmen und Medien, aber auch in Form von eigenständigen Frauennetzwerken, Fraueninitiativen usw. bildeten die institutionelle Grundlage für die sich seit Beginn der 80er Jahre neu entwickelnde„etablierte“ Frauenpolitik in der BRD, die hier als klassische oder traditionelle Frauenpolitik bezeichnet wird. Einrichtung des Gesprächskreis Frauenpolitik und des Referats Frauenpolitik in der Friedrich-Ebert-Stiftung im Kontext der neuen Frauenbewegung(Phase 4 und 5) und der sich neu entwickelnden institutionellen oder„klassischen“ Frauenpolitik Mit der allmählichen Hinwendung der Neuen Frauenbewegung zur politischen Einmischung mit Tendenzen zur Professionalisierung von Frauenpolitik und dem frauenpolitischen Aufschwung in den Parteien(Phase 4), erfolgte, vor allem initiiert durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Herta Däubler-Gmelin, die Einrichtung des Gesprächskreis Frauenpolitik in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Mitte der 80er Jahre. Ab 1991 wurde ergänzend das Referat Frauenpolitik eingerichtet. Wichtige Themenschwerpunkte waren von Anfang an(zum Teil bis in die Gegenwart hinein): Gleichstellungsgesetze, Frauenförderpläne, Einrichtung von Gleichstellungsstellen/Frauenbeauftragten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf,§ 218. - 16 Aber auch andere Elemente der neuen Frauenbewegung, wie z.B.: Aufbau„alternativer“ Strukturen, Gründung von Frauenprojekten, Aufbau von Frauennetzwerken, spielten u.a. im Zusammenhang mit der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern eine zentrale Rolle. Mitte bis Ende der 80er Jahre wurde die Arbeit des Gesprächskreis Frauenpolitik vor allem durch die allgemeine Aufbruchstimmung in Frauenbewegung und-politik, sowohl inner- als auch außerhalb der Institutionen geprägt.(„Frauenpolitik im Aufwind“„Frauen als Motor der gesellschaftlichen Bewegung“). In den späteren Jahren stand vor allem die Entwicklung und Umsetzung gleichstellungspolitischer Konzepte und Strategien im Vordergrund. Im wissenschaftlichen Diskurs wurde eine breite Palette von Themen behandelt. Sie reichte von der Analyse der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation von Frauen und den Auswirkungen beschäftigungspolitischer Programme auf sie über die Analyse der Benachteiligung von Frauen in den Systemen der sozialen Sicherheit sowie im Steuerrecht bis hin zur allgemeinen Patriarchatskritik. Neuere Entwicklungen in der Frauenpolitik ab Mitte der 90er Jahre als Reaktion auf einen„Roll-Back“ der Frauenbewegung Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe Parallel zu den unbestreitbaren Erfolgen der Neuen Frauenbewegung vor allem im institutionellen Bereich wächst ab Mitte der 90er Jahre die Enttäuschung gerade auch der „Institutionenfrauen“ über die noch immer unzureichende Durchsetzung frauenpolitischer Forderungen.„In der praktischen Politik verwandelten sich diese(Emanzipations)Träume schnell in ein frustrierend schwieriges und langwieriges Unterfangen, dem bislang allenfalls Teilfolge beschieden sind.“ 13) Von einem Roll-Back u.a. in Zusammenhang mit dem deutsch-deutschen Einigungsprozess(„Frauen als Verliererinnen des deutschen Einigungsprozesses“) von Frauenpolitik in der Sackgasse, von einem Verlust an gesellschaftsverändernder Kraft und„bescheidenen“ Ansprüchen ist zunehmend die Rede. Ein äußerst kritisches Resümee über die Erfolge und Misserfolge der sog. Neuen Frauenbewegung seit Mitte der 90er Jahre zog die Sozialwissenschaftlerin Mechthild Jansen auf der Veranstaltung des Gesprächskreis Frauenpolitik:„Wo stehen wir in der Frauenpolitik“ im Frühjahr 1998 in Bonn als sie rückblickend erklärte: „Die(einstmals) Neue Frauenbewegung ist mit ihrer in den letzten 20–25 Jahren, insbesondere seit Mitte der 80er Jahre äußerst erfolgreichen Politik heute während eines tiefen gesellschaftlichen Umbruchs in einer Sackgasse angelangt. Diese Diagnose sei mit einigen Thesen erläutert: - 17 Der Kampf um eine ,halbe-halbe’ Teilhabe am vorhandenen System, d.h. an allen Gütern und Möglichkeiten der Gesellschaft ist ausgereizt. Es ist einiges an Verbesserungen erreicht worden, doch keineswegs die Hälfte vom Ganzen, und mehr ist auf dem bisherigen Weg auch nicht mehr zu gewinnen. Während die alten Grundstrukturen der Arbeit, Familie und Politik politisch unberührt geblieben sind, ist die Auseinandersetzung von einem ,Herumdoktern’ am Alten gekennzeichnet. Gleichzeitig schwindet mit dem sozialen Wandel und der Wirtschaftskrise das alte System, an dem die Quoten- und Gleichstellungspolitik sich(auch konzeptionell) abgearbeitet hatte, es zerfällt, wird unterhöhlt oder befindet sich in tiefer Krise. Die Frauen wiederum als Profiteurinnen der Quote sind(mittlerweile) gespalten. Einige sind aufgestiegen und satter, andere sind angepasst oder müde, die nächsten ausgegrenzt, und viele verhalten sich widersprüchlich zwischen alten und neuen Lebensmustern und geben ihrer Umgebung Rätsel auf. Das ändert nichts daran, dass die erreichte Partizipation die künftigen Möglichkeiten verbessert hat.“ 14) Und weiter zum aktuellen Stand der Frauenbewegung: „Die Neue Frauenbewegung ist vor diesem Hintergrund wieder dort gelandet, von wo sie ausgegangen war und was sie gerade sprengen wollte: Sie ist zuständig für alle sozialen Rand- und Restfragen. Armut, Erwerbslosigkeit, Sozialpolitik, ungesicherte Beschäftigung, Kinder, Alte etc.- das sind die Themen, mit denen sie sich zu beschäftigen hat. Dabei sind auch Frauen im eigenen Denken zurückgefallen, sie lassen sich oft auf sozialpolitische Aufgaben und fürsorgliches statt herrschaftskritisches Denken reduzieren. Die Gleichstellungspolitik ist zu einer Endlagerungsstätte von Frauenpolitik geworden. Von ihr aus geht nichts mehr weiter, obwohl sie das Gegenteil, nämlich Türöffner für neue Entwicklungen weiterer Art sein sollte. Die Frauenbewegung schließlich hat sich in ihrem Wirken zu einem Teil professionalisiert, aber dies ist eher eine Praxis von Eliten geworden. Zum anderen Teil ist sie besonders als politische Bewegung(weithin) zersplittert, kleinkariert oder bisweilen auch borniert, sei es etwa in der Wahl von Themen, in der Debatte über die Generationen, die Frage nach dem jeweiligen sozialen Status oder in einer ,political correctness’-Attitüde. All das ändert freilich nichts daran, dass gerade in der Frauenbewegung das größte innovative politische Potenzial der Gesellschaft vorhanden ist“. 15) Um Frauenpolitik aus der Sackgasse der„Sonder-Politik“, zu der sie sich trotz anhaltend gesellschaftskritischer Grundhaltung und gesellschaftsveränderndem Anspruch allmählich hin zu entwickeln drohte, herauszuholen, wurde ab Mitte der 90er Jahre Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe propagiert. Dem lag der Gedanke zugrunde, dass das Ziel Chancengleichheit nicht nur von einem Politikbereich z.B. Frauenpolitik oder Gleichstellungspolitik verfolgt werden dürfe, sondern in allen Politikbereichen angestrebt werden müsse. Die Erfolge dieser Politik waren begrenzt. - 18 Hierzu die Wissenschaftlerin Barbara Stiegler:„In der Regel gab es eine zuständige Stelle (Frauenministerium, Gleichstellungsstelle), die Frauenpolitik formulierte und Forderungen und Konzepte entwickelte. Diese Stelle trug diese Konzepte an die„anderen“ Politikfelder heran und erhob den Anspruch, dass dort die gewünschten Konzepte umgesetzt werden. Ein entscheidender Faktor für das Gelingen dieser Art von Frauenpolitik war die Stärke der jeweiligen Frauen in ihren Positionen. Bei dieser Organisation der Entscheidungsprozesse verblieben die Frauen oft in der Rolle der Bittstellerinnen oder derer, die moralische Appelle abgaben. Oft wurden klare Forderungen der Frauen durch mühselige Abstimmungsprozesse und Zuständigkeitsrangeleien verwässert.“ 16) Beispiele für„Querschnittsarbeit“ des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik Ab Mitte der 90er Jahre wurden auch im Rahmen des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik Veranstaltungen mit dem Anspruch, frauenpolitische Anliegen in männerdominierte Politikbereiche hineinzutragen, durchgeführt. Beispielhaft seien die Veranstaltungen: • Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen- Chancen der Veränderung, Bonn, 1995 und • Geringfügige Teilzeitbeschäftigung und soziale Sicherungssysteme: Trends und Anpassungserfordernisse, Bonn, 1999 erwähnt, die weiter unten ausführlicher unter dem Gesichtspunkt behandelt werden, inwieweit es gelang, frauenpolitische Forderungen, Anliegen und Konzepte in männlich dominierten Politikfeldern zu verankern und Defizite aufzuzeigen. Ohne den Ergebnissen dieser Analysen im einzelnen vorgreifen zu wollen, sei an dieser Stelle allerdings schon vermerkt, dass es der Querschnittspolitik im großen und ganzen nicht gelang, frauenpolitische Forderungen in anderen Politikbereichen zu Kernfragen der Politik zu machen. Die jeweiligen Veranstaltungen mit anschließender Publikation haben dies einer breiten Öffentlichkeit deutlich sichtbar gemacht und manchen Anstoß und Impuls für weiterführende Diskussionen gegeben. Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe bedeutet aber nicht nur Integration frauenpolitischer Anliegen in andere(vor allem männlich dominierte) Politikbereiche, sondern bedarf selber bei der Entwicklung eigener Konzepte und Umsetzungsstrategien der Rückkoppelung und Unterstützung durch andere Politikbereiche, was vielfach übersehen wird. Es ist höchst zweifelhaft, dass diese Rückkoppelung realisiert werden konnte. - 19 Die Tatsache, dass frauenpolitische Konzepte, z.B. Entwürfe für neue gleichstellungsrechtliche Regelungen ohne„Biss“ sind, lässt zumindest vermuten, dass diese Konzepte in nur unzureichender Weise von anderen Politikbereichen mitgetragen und unterstützt wurden bzw. werden. Das hieße, dass der„Querschnittsgedanke“ in der Regel weder in der einen noch in der anderen Richtung funktioniert(hat). Gender-Mainstreaming als Konzept und Strategie zur Durchsetzung von Chancengleichheit Die Europäische Union hat 1995 mit dem Konzept des Gender-Mainstreaming ein wichtiges Instrument der Geschlechterpolitik auf den Weg gebracht. 17) Dieses Instrument ist vom Ansatz her der ob. beschriebenen Querschnittspolitik sehr ähnlich, verlangt aber eine radikale Veränderung von Entscheidungsprozessen in allen Politikbereichen und Organisationen. Hierzu Stiegler:„Das Gender-Mainstreaming Prinzip konkretisiert dieses Ziel(Chancengleichheit in allen Politikbereichen zu realisieren, d. Verf.) durch einen klaren Bezug auf die Entscheidungsprozesse in Organisationen. Gender-Mainstreaming besteht in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen in allen Politikbereichen und Arbeitsbereichen einer Organisation. Das Ziel von Gender-Mainstreaming ist es, in alle Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen“. 18) Die Erfahrungen mit diesem Prinzip sind in der Bundesrepublik noch relativ neu. Zu einem abschließenden Urteil hierzu ist es daher noch zu früh. Die Wirkungsweise, Erfolge und Misserfolge dieses Prinzips werden weiter unten anhand verschiedener Beispiele u.a. aus der Arbeit des Referats Frauenpolitik näher analysiert und bewertet. Festzustellen ist allerdings bereits an dieser Stelle: Das Gender-Mainstreamingprinzip ist kein Ersatz für die bisherige Frauen- und Geschlechterpolitik, sondern bedarf der Ergänzung durch andere Strategien. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus die Missbrauchsgefahren dieses Konzepts, beispielsweise wenn behauptet wird, mit der Etablierung dieses Prinzips könne auf notwendige Fördermaßnahmen zugunsten von Frauen oder vorhandene gleichstellungspolitische Strukturen verzichten werden. Die Anliegen von Frauen würden ja nun in allen Politikbereichen bereits„mitbedacht“. Hinzu kommt, dass es mit der Proklamierung dieses Prinzips allein nicht getan ist. Von einer festen Verankerung und konsequenten Umsetzung dieses Prinzips kann in der Bundesrepublik von einigen zaghaften Ansätzen in verschiedenen Behörden und Ministerien abgesehen - bislang nicht die Rede sein. - 20 Im Rahmen des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik wurden seit Ende der 90er Jahre Veranstaltungen und Workshops zum Themenkomplex„Gender-Mainstreaming“ durchgeführt, auf die in Kap. 4 beispielhaft eingegangen wird. 1.4 Die Begriffe Differenz und Gleichheit im wissenschaftlichen Diskurs über Frauenpolitik und-bewegung Im wissenschaftlichen Diskurs, der Entstehung und Verlauf der Frauenbewegung und Frauenpolitik begleitete, spielte seit Anfang der 90er Jahre bis in die Gegenwart hinein der theoretische und politische Streit um die Begriffe„Differenz“ und„Gleichheit“ eine zentrale Rolle. Sie sind mit jeweils unterschiedlichen Politikansätzen und-strategien verknüpft. Auf diese Begriffe kann im vorliegenden Zusammenhang allerdings nur sehr skizzenhaft und grob vereinfachend eingegangen werden. Der Differenzansatz betont die Unterschiede in„Natur“ und„sozialen Rollen“ von Männern und Frauen. Barbara Stiegler beschreibt diesen Ansatz in seiner Grundidee wie folgt:„Die beiden Geschlechter sind in der Natur der Menschen angelegt und die Stereotype und Normen, die die Geschlechterbilder prägen, sind kulturell und gesellschaftlich bestimmt. Das natürlich angelegte Geschlecht wird mit Sex bezeichnet, die kulturellen und gesellschaftlichen Momente, die die Geschlechterbilder und-normen bestimmen, werden als Gender bezeichnet. Die Trennung der Geschlechter wird in ihren Auswirkungen auf Frauen kritisiert: Das den Frauen Zugewiesene wird als gesellschaftlich unterbewertet, als zweitrangig, als weniger mächtig analysiert gegenüber dem, was den Männern zugewiesen ist.... Nicht die Spaltung selber, sondern nur die mangelhafte Ermächtigung des weiblichen Teils sind Gegenstand für die Geschlechterpolitik, die auf der Differenztheorie basiert.“ 19) Der theoretische Ansatz der„Gleichheit“ geht im Unterschied zum Differenzansatz u.a. von folgenden Grundannahmen aus:„Das duale Geschlechtersystem ist ein kulturelles Produkt. Geschlecht ist eine Konstruktion, die durch ständige Interaktion, aber auch gesellschaftliche Strukturen hergestellt wird“. 20) Im übrigen gäbe es für jeden Menschen eine Vielzahl von identitätsfördernden Bezügen bzw. Merkmalen wie Alter, ethnische Herkunft und Klassenzugehörigkeit. Daneben könne das Merkmal des ,Frau-Seins’ von untergeordneter Bedeutung sein. Dieser Ansatz hat Konsequenzen für das politische Handeln.„Wenn nun sowohl Sex als auch Gender der essentialistischen Gültigkeit beraubt sind, die Kategorie Geschlecht - 21 dekonstruiert werden kann, eignet sie sich folglich auch nicht als Basis für eine spezielle Politik“ bzw. zur Legitimation„einer bestimmten Geschlechterpolitik“. 21) Dieser Ansatz hat einerseits den Vorzug, dass er den Tatbestand unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen von Frauen erklären kann, bzw. warum nicht alle Frauen„feministische“ Politik machen. Er hat allerdings den Nachteil, dass sich nunmehr politisches Handeln nicht auf allen Frauen qua Natur oder Geschlechtsrolle gemeinsame Eigenheiten und Interessen berufen kann.„Vielmehr müssen die politischen Ziele stets neu bestimmt und miteinander ausgehandelt werden und im Rahmen wechselnder Bündnisse durchgesetzt werden.“ 22) Unbestreitbar kann das Beharrungsvermögen von Geschlechtsrollenzuschreibungen und -stereotypen allgemein als groß bezeichnet werden. Das spricht für den Differenzansatz. Ebenso berechtigt ist anderseits die Kritik an der Annahme einer gleichsam„universalen“ Weiblichkeit, wie sie der Differenztheorie zugrunde liegt. Diese Sichtweise ist nicht nur falsch, worauf der Gleichheitsansatz verweist, sondern sie bedeutet in der Praxis oft auch eine Beschränkung und Einengung des politischen Handelns. Im frauenpolitischen Diskurs ebenso wie in der Projektarbeit spielten sowohl Überlegungen von Differenz als auch Gleichheit eine gewisse Rolle. Die Annahme, dass Frauen und Männer, wenngleich weniger biologisch begründet, als aufgrund gesellschaftlicher Rollenzuschreibung unterschiedliche gesellschaftliche Erfahrungen und Sichtweisen haben(Differenzansatz) und sich daraus verschiedene politische Anliegen ableiten, lag und liegt zahlreichen frauenpolitischen Konzepten zugrunde. In diesem Sinne ging es in den frauenpolitischen Veranstaltungen und Konferenzen u.a. darum, den besonderen Anliegen von Frauen in Politik und Öffentlichkeit mehr Gehör zu verschaffen(Differenzansatz). Klassische frauenpolitische Themen in diesem Sinne waren u.a.:§ 218, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Lohn- und Einkommensdiskriminierung von Frauen,(strukturelle) Gewalt gegen Frauen, Gleichstellungsgesetze, unbezahlte Familienarbeit von Frauen. Diese wurden allerdings nie als gesellschaftspolitische„Randthemen“ oder„typische Frauenthemen“ begriffen, sondern als wichtige Teile der Gesellschaftspolitik insgesamt. Auch mit der späteren Hinwendung der Frauenpolitik zur Querschnittsaufgabe bzw. zum Mainstreaming wurde und musste der Grundgedanke, dass Frauen aufgrund unterschiedlicher(wenngleich nicht unwandelbarer) gesellschaftlicher Rollen über andere Lebenserfahrungen als Männer verfügen und sich daraus andere Sichtweisen ergeben bzw. andere politische Erwartungen ableiten, nicht notwendigerweise aufgegeben werden. - 22 Die Arbeit des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik vollzog sich allerdings auf weiten Strecken(im Sinne des Gleichheitsansatzes) relativ pragmatisch. Es wurde nicht in jedem Fall hinterfragt, ob es einen Zusammenhang zwischen den Lebenserfahrungen von Frauen und bestimmten politischen Themen, Inhalten und Konzepten gibt. Selbstbewusst wurden von den Frauenpolitikerinnen immer auch wieder jene Themen und Anliegen aufgegriffen, die nach herkömmlichem Verständnis nicht zum sogenannten „klassischen“ frauenpolitischen Repertoir gehörten. Dies geschah oft weitgehend und unabhängig von der Frage, ob Frauen diesbezüglich eine andere Sicht als Männer hätten oder nicht. Beispiele hierfür sind u.a. die Themen: Frieden im Nahen Osten und auf dem Balkan, Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern, in Osteuropa und im Nahen Osten, Stadtplanung aus der Sicht der Wohnbevölkerung. Zusammenfassend ist festzustellen: Für die Arbeit des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik hatten mit jeweils unterschiedlichem Gewicht beide Politikansätze Relevanz. Um zu betonen, dass sog. frauenpolitische Anliegen nicht nur„Sache“ von Frauen sind, sondern zugleich allgemein gesellschaftliche Anliegen bedeuten und beispielsweise das „strukturelle“ Spannungsverhältnis zwischen Beruf und Familie nicht das„persönliche Dilemma“ allein von Frauen darstellt, sondern auch die Lebensentwürfe von Männern tangiert und prägt, wird in der Literatur vielfach anstelle von Frauenpolitik auch von Geschlechterpolitik gesprochen. Dass die Frage des Status von Frauen in der Gesellschaft nicht ohne Bezug zu dem von Männern gesehen werden kann, betont der Begriff der Gleichstellungspolitik. 1.5 Zielgruppen der Arbeit Die Arbeit des 1986 gegründeten Gesprächskreises Frauenpolitik entwickelte sich vor allem im Kontext der Neuen Frauenbewegung mit ihren zahlreichen frauen(politischen)Netzwerken und Initiativen in- und außerhalb der Institutionen sowie des frauenpolitischen Aufschwungs in den Parteien und der allmählichen Institutionalisierung von Frauenpolitik in Verwaltung und Privatwirtschaft. Da der Gesprächskreis Frauenpolitik mit dem erklärten Ziel eingerichtet worden war, den frauenpolitischen AkteurInnen und MultiplikatorInnen ein Forum für die Diskussion aktueller frauen- und gleichstellungspolitischer Themen zu geben, waren es zunächst vor allem folgende Zielgruppen, die durch den Gesprächskreis Frauenpolitik angesprochen wurden bzw. sich angesprochen fühlten: - 23 MultiplikatorInnen/AkteurInnen im In- und Ausland aus: • Politik • Wissenschaft • Verwaltung(z.B. Frauenreferate, Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte) • Gewerkschaften, Betriebsräten • Verbänden(Frauenverbänden, Familien- und Wohlfahrtsverbänden) • Medien • Wirtschaft(Personalabteilungen, Geschäfts- und Unternehmensleitungen, Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte) • Fraueninitiativen, Frauennetzwerken sowie • Interessierte Frauen und Männer. Bild 1 Mit der wachsenden Zahl an Fachtagungen und ExpertInnentreffen kamen im Laufe der Jahre vor allem hinzu: Expertinnen und Experten zu bestimmten Fachthemen z.B. zur Sozial- und Steuerpolitik, zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, Stadtplanung. - 24 Mit der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern kamen u.a. noch folgende Zielgruppen hinzu: • Existenzgründerinnen • VertreterInnen von Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig waren • Arbeitsmarktpolitische Akteure und Akteurinnen • Weibliche Führungskräfte(vor allem in Zusammenhang mit Trainingsprogrammen/ Managementtraining). Mit der Einrichtung der Dialogreihen Ende der 90er Jahre: „Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog“ und „Frauen aus Wirtschaft und Politik im Gespräch“ die entsprechenden Zielgruppen: • Junge Frauen aus Forschung, Wissenschaft, Management • Unternehmerinnen und Managerinnen. Der TeilnehmerInnenkreis der Gesprächskreisveranstaltungen setzte sich überwiegend aus Frauen zusammen, obwohl Männer als„Multiplikatoren“,„Experten“ und„Interessierte“ ebenfalls zu den Zielgruppen gehörten. Lediglich bei bestimmten Themen, insbesondere aus dem Bereich Familienpolitik, z.B. Reform des Kindschaftsrechts lag der Männeranteil bei über 10% der TeilnehmerInnen. 1.6 Themenschwerpunkte im Aufgabenkatalog des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik im nationalen und internationalen Kontext im Überblick 1.6.1 Im Bereich: Frauen- und Gleichstellungspolitik • Grundsatzfragen der Frauenpolitik/Standortbestimmung/Frauenpolitische Forderungen 1985- 2002 • Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft • § 218 • Strukturelle Gewalt gegen Frauen und Kinder/Menschenrechte für Frauen • Arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Themen, Veränderungen in der Berufsund Arbeitswelt, insbesondere von der industriellen zur digitalen Berufs- und Arbeitswelt • Vereinbarkeit von Familie und Beruf(Arbeitszeitmodelle) • Frauen im System der sozialen Sicherung/eigenständige Alterssicherung von Frauen - 25 • Wohnungs- und Städtebau aus Frauensicht • Frauen und Bundeswehr • Gesellschaftliche Entwicklungen aus Frauenperspektive, gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Frauen • Visionen, Zukunftsperspektiven • Geschlechterdemokratie. 1.6.2 Im Bereich: Familienpolitik • Grundsatzfragen der Familienpolitik/familienpolitische Herausforderungen/Perspektiven der Familienpolitik • Familienlastenausgleich/Kindergeldkasse • Vereinbarkeit von Familie und Beruf(Einrichtungen der Kinderbetreuung, Elternurlaub, Elternzeit usw.). Die oben genannten Themenschwerpunkte spielten sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext eine mehr oder weniger bedeutsame Rolle. Im internationalen Kontext kamen u.a. noch folgende Themen hinzu: • Frauen in Entwicklungsländern in Kooperation mit dem Marie-Schlei-Verein • Friedenspolitik in Bezug auf den Nahen Osten und den Balkan • Aufbauarbeit z.B. in den osteuropäischen Ländern und im Nahen Osten. Fußnoten 1) Info: Gesprächskreis Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 1987 S.1 2) vgl. hierzu das Faltblatt des Referats Frauenpolitik aus dem Jahr 1992„Für eine partnerschaftliche Gesellschaft: Die Hälfte der Welt für die Frauen und die Hälfte der Familie für die Männer“ S. 1 3) ebenda S. 2 4) Gaby Brüssow: Frauenpolitik, Münster 1996 S. 1 5) ebenda S. 60 6) vgl. hierzu Christine Schenk: Experiment Unabhängiger Frauenverband(UFV), in: Das Argument 184, 1990 S. 87 7) Gaby Brüssow a.a.O. S. 60 8) vgl. hierzu Brüssow a.a.O. S. 60 ff - 26 9) Birgit Meyer: Von der Balance des Erträglichen. Frauenbewegung und politische Kultur in den achtziger Jahren. In: Koch-Klenske, Eva(Hrsg): Die Töchter der Emanzen. Kommunikationsstrukturen in der Frauenbewegung. München S. 41 10) vgl. hierzu Karin Hausen: Die Frauenfrage war schon immer eine Männerfrage, Reihe: Gesprächskreis Geschichte, Heft 7, 1994, S. 5f 11) ebenda S. 6 12) ebenda S.16 f 13) ebenda S. 6 14) vgl. hierzu Mechthild Jansen: Von der Frauenpolitik zu einer anderen Gesellschaftspolitik: Ein neuer Geschlechtervertrag als Basis eines neuen Gesellschaftsvertrages, in„Wo stehen wir in der Frauenpolitik?“ Diskurse zur Gleichstellungspolitik Heft 8, Bonn 1998 S. 20 15) ebenda S. 21 16) vgl. hierzu Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt. Expertisen zur Frauenforschung, Bonn 2000, S. 7 17) Zum Begriff und zur Entstehungsgeschichte von Gender-Mainstreaming vgl. u.a.Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt, a.a.O. 18) ebenda S. 7f 19) vgl. hierzu Barbara Stiegler: Frauen im Mainstreaming. Politische Strategien und Theorien zur Geschlechterfrage. Expertisen zur Frauenforschung, Bonn 1998, S. 6, vgl. hierzu auch: Claudia Pinl: Beschreiblich weiblich.„Zeit der Differenz“ in der Frauenpolitik. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, H.6, S. 720-729 20) vgl. hierzu Barbara Stiegler: Frauen im Mainstreaming a.a.O. S. 8 21) ebenda S. 8 f 22) ebenda S. 9 - 27 2. Themenschwerpunkte im internationalen Kontext 2.1 Der deutsch-amerikanische Dialog(1986-1990) Mitte der achtziger Jahre wurde von Dr. Herta Däubler-Gmelin, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, der erste deutsch-amerikanische Dialog von Frauen initiiert, an dem sich führende, prominente Politikerinnen, Gewerkschafterinnen, Journalistinnen und Verbandsfrauen aus der(alten) Bundesrepublik und den USA beteiligten. Im Juli 1986 fand die erste gemeinsame Fachtagung statt. Fachtagung: Deutsch-amerikanischer Dialog: Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik, Bonn, 1986 (in Kooperation mit dem Referat Industrieländer) Ihr folgten 1987(Washington) und 1989(Bonn) zwei weitere deutsch-amerikanische Frauenkonferenzen. Deutsch-amerikanische Frauenkonferenz Washington, 28.- 30.10.1987 (A Continuing Public Policy Dialogue: Women leaders of the Federal Republic of Germany and the United States) Bild 2 Bild 3 aêK=eÉêí~=a®ìÄäÉêJdãÉäáå== ìåÇ=pÉå~íçêáå=_~êÄ~ê~=jáâìäëâá== áã=`~éáíçä=eáää= m~íêáÅá~=pÅÜêçÉÇÉêI== hçåÖêÉëë~ÄÖÉçêÇåÉíÉ=E~ã=mìäíFI== êÉÅÜíëW=aêK=eÉêí~=a®ìÄäÉêJdãÉäáå= - 28 Zu ihrer Initiative bemerkte Dr. Herta Däubler-Gmelin 1989: „Wir, die wir uns damals in Bonn zusammenfanden, waren schlicht und einfach der Auffassung, es gäbe keineswegs nur Raketen-, Rüstungs- und Strategiefragen über den Atlantik hinweg zu besprechen, so wichtig diese auch sind. Wir sagten damals: Die Entwicklungen der Gesellschaftspolitik in unseren beiden Ländern sind genauso spannend, berühren die Lebensmöglichkeiten und Zukunftschancen unserer Bürgerinnen und Bürger in vergleichbar tiefgreifender Weise- also lasst uns auch darüber reden. Und dass die Frauen sich dieser Fragen sozusagen als Motor in besonders ausgeprägtem Umfang annehmen, das wissen wir. Das gilt hier in der Bundesrepublik und in den USA in gleicher Weise.“ 1) Damit waren die Eckpfeiler für ein ehrgeiziges Unterfangen gesteckt, die den frauenpolitischen Diskurs der folgenden Jahre bestimmten. Frauenpolitik als Gesellschaftspolitik und als integrierter Teil des„Mainstream“ mit dem Ziel: Volle Teilhabe von Frauen am gesellschaftspolitischen Dialog, hier am transatlantischen Dialog, der aus der Sicht führender Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen zunehmend an Bedeutung gewann. Aber auch: Frauen als Motor der gesellschaftlichen Bewegung und Entwicklung. Der Titel der dritten deutsch-amerikanischen Frauenkonferenz in Bonn 1989 war zugleich Programm: Fachtagung: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Bonn, 1989 Wichtige Antriebsfeder für die Aufnahme des deutsch-amerikanischen Dialogs war darüber hinaus die Beobachtung, dass sowohl in den USA als auch in der Bundesrepublik konservative Tendenzen und Strömungen, z.B. in Zusammenhang mit Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch immer mehr an Bedeutung gewannen, denen es sich zu widersetzen galt. Für die Bundesrepublik kam hinzu, dass eine allmählich erstarkende Frauenbewegung hoffnungsvoll über den Atlantik blickte und sich vor allem von den Erfahrungen mit den so genannten Affirmative Action Plans neue Erkenntnisse für die Politik im eigenen Land erhoffte. Entsprechend dem ehrgeizigen Politikverständnis wurde eine breite Palette von Themen im Rahmen des deutsch-amerikanischen Dialogs behandelt, die den frauenpolitischen Diskurs bis heute nachhaltig beeinflusst haben. - 29 Themenschwerpunkte im Rahmen des deutsch-amerikanischen Dialogs waren: • Angebotsorientierte Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik- Chancen für Frauen? • Neue Gen- und Fortpflanzungstechnologien(Risiken, Chancen, neue Entwicklungen) • Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und das Selbstbestimmungsrecht der Frau • Abtreibungspille RU486 • Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesellschaftspolitisches Kernziel: die Frauenfrage als Männerfrage • Soziale Sicherung(Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Mindestlöhne usw.) und Armutsbekämpfung • Erfahrungen mit Quotenregelungen und„Affirmative Action Plans“ bzw. Frauenförderung im öffentlichen Dienst, in der Privatwirtschaft und in der Politik • Friedensarbeit von Frauen für Entspannung und Abrüstung in der Welt • Wie können die Frauenbewegungen in den Industrieländern die Frauen in der Dritten Welt unterstützen? • Aktuelle Entwicklungen in der Frauenpolitik in den USA und in der Bundesrepublik, gesellschaftspolitische und gleichstellungspolitische Anliegen von Frauen, Umsetzungschancen und-strategien(Thema war z.B.: Wie kann den gesellschaftspolitischen Forderungen der Frauen mehr Gewicht in Gesellschaft und Öffentlichkeit verliehen werden?) Fazit des deutsch-amerikanischen Dialogs: Die Aufbruchstimmung in der Frauenbewegung in der BRD ab Mitte der neunziger Jahre wurde nachhaltig gestärkt. Die diskutierten Themenschwerpunkte und Forderungen ziehen sich wie ein roter Faden durch den frauenpolitischen Diskurs der kommenden Jahre. Das Verständnis von Frauenpolitik als gesellschaftspolitisches Anliegen, das letztlich Frauen und Männer betrifft, ist für die kommenden Jahre ein Grundprinzip der politischen Arbeit und nicht zuletzt der Bildungsarbeit. Hierzu die ehemalige Kongressabgeordnete Bella Abzug: Tatsächlich hat die Frauenbewegung in allen Ländern viel mehr erreicht, als nur Frauen zu helfen. Sie hat sich wirklich mit den Problemen aller Menschen unserer Gesellschaft auseinandergesetzt.“ 2) - 30 Ergebnisse der Konferenzen im Einzelnen Zur Problematik des Schwangerschaftsabbruchs Zu Beginn des deutsch-amerikanischen Dialogs 1986 zur Abtreibungsproblematik war die Ausgangslage in der Bundesrepublik und in den USA ähnlich. Die öffentliche Diskussion hatte sich zunehmend von Fragen der medizinischen Versorgung und der Entscheidungsfreiheit von Frauen hin zu denen von Moral und Bestrafung verlagert. In der BRD bemühten sich Abtreibungsgegner vor allem um eine Verschärfung der Strafrechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch(Wegfall der schweren Notlage als Abtreibungsgrund), in den USA gab es Bemühungen im Rahmen einer nationenweiten Antiabtreibungsbewegung, das seit 1973 bestehende Recht auf Schwangerschaftsabbruch aufzuheben. Dr. Herta Däubler-Gmelin plädierte im Zusammenhang mit der Abtreibungsdebatte dafür, in die Offensive zu gehen.„Unsere Strategie muss bei der Bejahung von Sexualität ansetzen- auch in der öffentlichen Diskussion. Sexualaufklärung und Familienplanung dürfen nicht nur defensiv behandelt, sie müssen offensiv angegangen werden. Dahin gehört auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Frau.“ 3) Und weiter:„Wir (müssen) die Politik für das Leben in einem sehr umfassenden Sinn in den Mittelpunkt rücken. Wir dürfen nicht zulassen, dass damit nur Schwangerschaftsabbrüche angesprochen werden. Lebenssicherung muss vielmehr Abrüstung, Umweltschutz, weg von gefährlichen Technologien, Überwindung des Nord/Süd-Konfliktes bedeuten. Vielleicht kommen wir auf dem Wege der Veränderung unserer Gesamtpolitik auch damit weiter.“ 4) Die stärker pragmatisch orientierten und gegenüber neuen technologischen Entwicklungen aufgeschlosseneren US-Amerikanerinnen hatten im übrigen ihren Aufenthalt in der BRD anlässlich der dritten deutsch-amerikanischen Konferenz mit einem Besuch bei der Firma Roussel in Paris verbunden, die das Abtreibungsmedikament RU 468 entwickelt hatte. Ihren positiven Eindrücken über die neuesten wissenschaftlich-medizinischen Entwicklungen, insbesondere das neue Medikament, verliehen die Teilnehmerinnen aus den USA auf der Konferenz spontan Ausdruck. Ellie Smeal, Präsidentin von Feminist Mayority(zuvor Präsidentin von NOW/National Organization für Women), forderte, dass sich die feministische Gemeinschaft Europas mit der der Vereinigten Staaten verbinden sollte, um auf die Pharmaindustrie Druck auszuüben,„die Forschung über die Wirkungsweise des Medikaments voranzutreiben und die Zeitspanne bis zu ihrer breiten medizinischen Anwendung eher zu verkürzen als zu ver- - 31 längern.“ 5) ... und weiter„Wir möchten uns mit deutschen Gruppen zusammentun, um Druck auf diese Chemiekonzerne auszuüben. Wir haben alle möglichen Ideen, aber vor allem müssen wir an die Spitze des Technologiebetriebs drängen. Die Pharmaindustrie sowie die Forschung sind fast zu hundert Prozent in den Händen von Männern. Es ist höchste Zeit, dass wir mehr in die Zentren der Macht und Entscheidung über diese für die Freiheit der Frauen dringend benötigten Technologien vordringen.“ 6) Anmerkung Bis zur Realisierung der Forderung nach Einführung des Abtreibungsmedikaments RU 468 in der Bundesrepublik vergingen mehr als 10 Jahre. Erst im Frühjahr 2000 wurde es nach jahrelangen diesbezüglichen Bestrebungen von Seiten von Verbänden und Fraueninitiativen zugelassen. Neuere Entwicklungen im Bereich der Gen- und Fortpflanzungstechnologien: Risiken und Chancen Die Diskussion über neuere Entwicklungen im Bereich der Gen- und Fortpflanzungstechnologien, z.B. über künstliche Befruchtung(Retortenbefruchtung), Leihmutterschaft, In-vitro-Fertilisation,„pränatale Diagnostik“, zeigte, dass die Teilnehmerinnen aus den USA diesen Technologien wesentlich aufgeschlossener gegenüberstanden als die deutschen Vertreterinnen aus Politik, Verbänden und Wissenschaft, bei denen eher eine skeptische Haltung überwog. Eine Fortsetzung dieses Diskurses fand u.a. im Rahmen der Initiative„Hat die Technik ein Geschlecht- Denkschrift für eine andere technische Zivilisation“ um 1990(vgl. Kap. 3.9) statt. Soziale Sicherung Ein Vergleich der Systeme der sozialen Sicherung in der BRD und in den USA(Krankenversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe usw.) ergab, dass es in diesem Bereich vor allem in den USA noch gravierende Versorgungslücken gab und gegenüber der BRD erheblicher Handlungs- und Nachholbedarf bestand. Das Thema: Benachteiligung von Frauen im System der sozialen Sicherung, insbesondere im Rentenrecht, wurde im Rahmen des deutsch-amerikanischen Dialogs nur am Rande diskutiert. Tatsächlich spielte es aber bereits in den siebziger und achtziger Jahren im wissenschaftlichen 7) und ab Mitte der achtziger Jahre im frauenpolitischen Diskurs eine zentrale Rolle(vgl. Kap. 3.6). - 32 Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesellschafts- und familienpolitisches Kernziel: die Frauenfrage als Männerfrage Die Konferenzteilnehmerinnen stimmten darin überein, dass hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch ein großer Handlungsbedarf in den USA und in der Bundesrepublik besteht. Sie sprachen sich u.a. für einen verstärkten Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Notwendigkeit gemeinsamer Verantwortung von Müttern und Vätern für die Familienarbeit aus. Denn, so die Bundestagsabgeordnete Renate Schmidt,„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im eigentlichen Sinne keine Frauensache, sondern eine Frage der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.“ 8) Dieses Thema ist politisch nach wie vor hochaktuell. Massive Kritik an der neoliberalen(angebotsorientierten) Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in der Bundesrepublik und in den USA: Forderung nach neuen Wegen und Maßnahmen Im Mittelpunkt der Diskussion stand vor allem die kritische Auseinandersetzung mit der „neoliberalen“, der so genannten angebotsorientierten Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der konservativen Bundesregierung sowie mit der supplyside-Wirtschaftspolitik in den USA im Gewand der„Reaganomics“. Heftige Kritik bezog sich auf den Rückzug des Staates aus seiner gesellschaftlichen Verantwortung in beiden Ländern, auf eine Politik der Umverteilung von unten nach oben, an großzügigen Steuergeschenken für Unternehmer zur vermeintlichen Ankurbelung der Wirtschaft sowie auf Maßnahmen wie„Deregulierung“,„Entbürokratisierung“ und„Flexibilisierung“, z.B. im Rahmen des so genannten Beschäftigungsförderungsgesetzes vom Mai 1985(BRD). Hierzu schrieb Dr. Monika Wulf-Mathies(damalige) ÖTV-Vorsitzende, 1986: 9) „Die angebliche Wunderdroge ,angebotsorientierte Wirtschaftspolitik’ hat nicht zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit in der BRD geführt, sondern die Arbeitslosigkeit auf immer neue Rekordhöhen getrieben.“ Und„Mehr Markt ist der Schlachtruf all derer, die von wirtschaftlicher Gesundung reden, aber in Wahrheit nur eine Steigerung der Profite im Auge haben.“ 10) Einig waren sich die Konferenzteilnehmerinnen in der Bewertung der Folgen dieser Politik: Dramatische Schwächung der Gewerkschaften, Abbau von ArbeitnehmerInnenschutz- und-mitbestimmungsrechten und nicht zuletzt: Verschärfung der Konfrontation - 33 zwischen Arm und Reich, Verzicht auf sozialen Ausgleich und Verzicht auf die Förderung der Chancengleichheit von Frauen. „Die Beschäftigungskrise wurde von Arbeitgebern, Politikern, aber auch von männlichen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt als willkommenes Alibi für angeblich notwendige Unterscheidungen und Beschäftigungshemmnisse für Frauen genutzt.“ 11) Folgende Forderungen wurden, insbesondere in Bezug auf die Bundesrepublik, erhoben: • Drastische Reduzierung der(täglichen) Arbeitszeit • Gezielte Förderung von Investitionen für qualitatives Wachstum im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, z.B. Reinhaltung von Luft und Gewässern, zum Ausbau der Fernwärme, zur umweltfreundlichen Abfallbeseitigung sowie zum Ausbau sozialer Dienste und des Gesundheitswesens, so Monika Wulf-Mathies. 12) Der Weg über die „globale Ankurbelung der Wirtschaft über die Nachfrage“, so Heidemarie WieczorekZeul, MdEP, 13) sei hingegen der falsche Weg • Verbindliche Frauenförderpläne(positive Aktionen) für den öffentlichen Dienst, verbunden mit einer wirksamen Kontrolle ihrer Umsetzung • Auflagen für zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Frauen bei der Vergabe öffentlicher Subventionen und Aufträge • Quotierung von Ausbildungsplätzen. Speziell für die USA: Festsetzung von Mindestlöhnen und Bekämpfung der Unterbewertung frauenspezifischer Tätigkeiten unter dem Stichwort:„Comparable worth“, so Carol O’Cleireacain, Gewerkschafterin, Öffentlicher Dienst, USA 14) sowie konsequentere Durchsetzung der so genannten Affirmative Action Programms/Plans. Während die Konferenzteilnehmerinnen aus den USA in Vorträgen und Diskussionen stärker auf Affirmative Action Plans setzten, befürworteten die Teilnehmerinnen aus der Bundesrepublik vor allem Quotierungsregelungen, um eine höhere Beteiligung von Frauen in allen Lebensbereichen zu erreichen.„Die Frauenquote ist nichts anderes als die Korrektur der seit Jahrhunderten praktizierten Bevorzugung von Männern“, 15) so Renate Schmidt auf der deutsch-amerikanischen Fachtagung 1989. Die Erfahrungen mit Affirmative Action Plans in den USA stießen bei den Konferenzteilnehmerinnen aus der Bundesrepublik dennoch auf nachhaltiges Interesse. Dieser transatlantische Dialog wurde zwar im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik nicht weiter fortgesetzt. Verbindliche Frauenförderpläne mit Zielvorgaben nach amerikanischem Vor- - 34 bild spielten im frauenpolitischen Diskurs von da an immer eine mehr oder weniger wichtige Rolle, konnten aber in der Bundesrepublik nur in begrenztem Umfang umgesetzt werden(vgl. weiter unten Kap. 3.2). Angesichts ihrer möglicherweise wachsenden zukünftigen Bedeutung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik, bezogen auf die Privatwirtschaft, sei im Folgenden eine etwas detailliertere Darstellung dieses Instrumentariums gegeben. Affirmative Action Programms/Plans Bei diesen Programmen ist die Vergabe öffentlicher Mittel und staatlicher Aufträge an Betriebe an die Bedingung geknüpft, dass Frauenförderpläne entsprechend bestimmter Vorgaben durchgeführt wurden. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass Affirmative Action Programms im Sinne verbindlicher Frauenförderpläne in den USA auch im Bereich des öffentlichen Dienstes, z.B. bei den Bundesbehörden, den Arbeitsämtern, aber auch bei den Gewerkschaften durchgeführt wurden. 16) Die Durchführung von Affirmative Action Programms im Bereich der Privatwirtschaft- hier in Verbindung mit der öffentlichen Auftragsvergabepolitik- stieß bei den Teilnehmerinnen aus der BRD auf ein besonders starkes Interesse, da in der alten Bundesrepublik die Möglichkeit staatlicher Intervention im Bereich betrieblicher Frauenförderung als besonders begrenzt angesehen wurde. Zu unterscheiden ist nach Patricia Ireland, damalige stellvertretende Vorsitzende der National Organization for Women(NOW) 17) zwischen„Hard Affirmative Action“ und„Soft Affirmative Action“. Hard Affirmative Action meint dabei Quoten, z.B. eine festgesetzte Zahl von Arbeitsplätzen oder eine festgesetzte Summe Dollar, die für eine bestimmte ArbeitnehmerInnengruppe bereit gehalten werden muss. Derartige„Ausgleichsmaßnahmen“ wurden in der Praxis nur sehr selten durchgeführt. Sie wurden vom Obersten Bundesgericht nur bei nachgewiesener Diskriminierung in der Vergangenheit gebilligt. Die Anforderungen an den Beweisstandard hinsichtlich früherer Diskriminierung wurden vom Obersten Bundesgericht im übrigen nachträglich verschärft. Den gebräuchlicheren Typ stellt die„Soft Affirmative Action“ dar. Danach müssen Firmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl und Verträgen ab einer bestimmten Höhe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Affirmative Action Plan vorlegen und durchführen. Dieser Plan muss eine Analyse der Beschäftigung von Frauen und Minoritäten enthalten, ihrer Tätigkeiten und ihrer Bezahlung im gesamten Unternehmensbereich. Er muss darüber hinaus Angaben darüber enthalten, wie sich die Zahlenverhältnisse zugunsten von Frauen und Minderheiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verbessern lassen. - 35 Die Affirmative Action Plans sehen also in der Regel keine festen Quoten vor, sondern beschränken sich auf Zielvorgaben. Ein Ziel wird festgelegt und ein Zeitplan für die Zielerfüllung aufgestellt. Werden diese Ziele nicht erreicht, so muss begründet werden, weshalb das Ziel trotz größter Anstrengungen nicht erreicht werden konnte. Dieser Typ der Affirmative Action beinhaltet auch Maßnahmen aktiver Anwerbung sowie Ausbildungsprogramme, die es Frauen(und Minoritäten) ermöglichen sollten, nach der Einstellung in der Firma voranzukommen. Anmerkung: Von amerikanischer Seite wurde ergänzend darauf hingewiesen, dass darüber hinaus„Title Nine“, von besonderer Bedeutung für die Gleichstellung von Mann und Frau sei. Er sieht vor, dass alle Bildungseinrichtungen, die Bundesgelder erhalten, nachweisen müssen, dass sie Mädchen und Frauen nicht benachteiligen. Diese Programme spielten im frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik bis in die Gegenwart hinein eine gewisse Rolle. Allerdings erfolgte die Implementierung von Modellen, die am amerikanischen Vorbild orientiert waren, erst in jüngerer Vergangenheit. Eine Politik, die öffentliche Auftragsvergabe und betriebliche Frauenförderung miteinander verknüpft, gibt es bislang nur in einzelnen Bundesländern(z.B. im Land Brandenburg und in Berlin). Ein wirkungsvolles Gesetz mit verbindlichen Zielvorgaben, orientiert am amerikanischen Instrumentarium, stellt das Hessische Gleichstellungsgesetz für den Öffentlichen Dienst dar. 18) In den Jahren nach 1990 büßte die USA ihre Vorbildfunktion im Bereich betrieblicher Frauenförderung für die Bundesrepublik zum Teil zugunsten anderer Länder, wie z.B. Schweden, und in der jüngeren Vergangenheit Österreich ein. Dies hatte verschiedene Ursachen. Zum einen erschienen Affirmative Action Plans nach amerikanischem Vorbild als nicht übertragbar auf die Bundesrepublik und vor allem ihre Durchsetzbarkeit in der Privatwirtschaft als schlichtweg unrealistisch(zu starker Widerstand von Seiten der Industrie, hoher Verwaltungsaufwand). Zum anderen bildeten räumliche Entfernungen und der damit verbundene Kostenaufwand eine schwer zu überwindende Hürde im transatlantischen Dialog. Hinzu kam, dass zumindest bei den SozialdemokratInnen eine stärkere Orientierung hin zu den skandinavischen Ländern erfolgte. Sie setzten dabei vor allem auf Instrumente wie„Quotierung“(nach norwegischem Vorbild) für den Bereich der Politik sowie auf die so genannte„positive Diskriminierung“ für den Öffentlichen Dienst zur Durchsetzung von Chancengleichheit. Als großer Erfolg im Bereich der Politik ist in diesem Zusammenhang der Quotierungsbeschluss der SPD auf dem Münsteraner Parteitag am 2.9.1988 zu werten. Er sah vor, dass im Rahmen eines Stufenplans eine Mindestquote von 40%(für Männer und Frauen) bei allen Parteifunktionen und Wahlämtern zu realisieren sei.(Die„Grünen“ hatten zu diesem Zeitpunkt bereits eine 50%Quote.) - 36 Die Diskussion über den richtigen Weg zur Durchsetzung von Chancengleichheit(Quotierung, verbindliche Zielvorgaben, positive Diskriminierung) hat die Frauenpolitik und -bewegung der kommenden Jahre maßgeblich bestimmt. Aber auch Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Strategien(Erfolge, Widerstände, Umgehungsstrategien usw.) bestimmten den Diskurs der folgenden Jahre. Wie können die Frauenbewegungen in den Industrienationen die Frauenbewegungen in der Dritten Welt unterstützen? Es wurde beklagt, dass Frauen in der Entwicklungspolitik kaum in Schlüsselpositionen vertreten seien und dadurch die Anliegen von Frauen in Entwicklungsprogrammen systematisch vernachlässigt würden. Christa Randzio-Plath, Vorsitzende des Marie-SchleiVereins, setzte sich vor allem für ein Konzept„Frauen und Entwicklung“ ein,„bei dem Frauen selbst das Recht haben, den Entwicklungsprozess ihres Landes mitzubestimmen, an der Entwicklung ihres Landes teilzuhaben und das auch ihre Interessen und Bedürfnisse in den Entwicklungsprozess einbezieht und Strukturveränderungen der Gesellschaft unter dem Aspekt der Feminisierung von Entwicklungsprozessen auch mit initiieren kann. 19)“ Themenschwerpunkte waren vor allem: Bekämpfung von Armut, Überbevölkerung(Familienplanung) und von Menschenrechtsverletzungen. Speziell zu dem zuletzt genannten Punkt forderte Christa Randzio-Plath von Frauen in den Industrieländern Informations- und Solidaritätskampagnen, z.B. um auf Folterungen und Verfolgung von Frauen aufmerksam zu machen. Die Konferenzteilnehmerinnen sprachen sich für die Entwicklung und den Ausbau globaler Netzwerke zwecks weltweiter gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit aus. Friedensarbeit von Frauen für Entspannung und Abrüstung in der Welt Die Konferenzteilnehmerinnen stellten fest: Frauen engagieren sich seit Beginn der achtziger Jahre in steigender Zahl und mit wachsendem Bewusstsein ihrer Verantwortung in der Friedensbewegung. Ihr Einsatz und die von ihnen ins Leben gerufenen Initiativen richten sich auf die Erhaltung des Friedens in allen Teilen der Welt, auf Abrüstung und Entspannung, auf Konfliktausgleich und -regulierung, auf die Bekämpfung von Gewalt in jedweder Gestalt, von Unterdrückung und Ausbeutung, für mehr Gerechtigkeit und die Erhaltung der biologischen Lebensgrundlagen. - 37 Dennoch: trotz des gewachsenen Bewusstseins von Frauen, trotz ihres gestiegenen Engagements, dem steht, so Herta Däubler-Gmelin,„eine totale Ohnmacht und Machtlosigkeit der Frauen im politischen Bereich“ gegenüber. 20) Um diese Machtlosigkeit zu überwinden, wurde u.a. die Initiative„Parlamentarierinnen für den Frieden“, an der sich viele prominente Politikerinnen aus dem US-Kongress(Pat Schröder, Barbara Boxer) und aus europäischen Parlamenten(Herta Däubler-Gmelin) beteiligten, gegründet. Zusammenfassung Im Rahmen des deutsch-amerikanischen Dialogs, an dem sich Politikerinnen, Gewerkschafterinnen, Verbandsfrauen, Journalistinnen und Wissenschaftlerinnen beteiligten, wurde eine breite Palette von Themen behandelt, die das frauenpolitische Engagement in der BRD über Jahre hinaus nachhaltig beeinflusst haben. Leider wurde dieser Dialog, der sich als Teil des transatlantischen Dialogs verstand, in den folgenden Jahren nicht kontinuierlich und systematisch auf breiterer gesellschaftlicher Basis fortgesetzt. Seine Wiederbelebung könnte auch derzeit noch, d.h. mehr als 1 Jahrzehnt später, für die beteiligten Länder(USA, BRD und andere europäische Länder) von Nutzen sein. Für den Informations- und Erfahrungsaustausch über den Atlantik hinweg könnten z.B. folgende Themen eine Bereicherung für den frauen- und gesellschaftspolitischen Diskurs in den beteiligten Ländern darstellen: Fragen in Zusammenhang mit neuen Technologien(IuK-Technologien, Fortpflanzungs- und Gentechnologien), zur Außen- und Friedenspolitik sowie zur Entwicklungspolitik, aber auch zur Gleichstellungspolitik in der Privatwirtschaft. Zum Abschluss dieses Kapitels sei folgende Anmerkung gestattet: In vielerlei Hinsicht erschienen die politisch engagierten Frauen Ende der 80er Jahre selbstbewusster und kraftvoller als ihre Nachfolgerinnen. Die Zahl der engagierten Frauen, die sich kraftvoll und mutig z.B. in den wirtschafts- oder außenpolitischen Diskurs in der BRD einmischten ist mehr als ein Jahrzehnt später eher geringer geworden. Gerade bei den sog.„harten“ Politikfeldern erscheint eine Standortbestimmung aus frauenpolitischer Sicht sowie neue frauenpolitische Impulse und Initiativen dringend erforderlich. - 38 Fußnoten 1) vgl. Herta Däubler-Gmelin: Begrüßungsansprache, in: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Dokumentation der gleichnamigen Frauenkonferenz am 28.-30. Mai 1989 in Bonn, Bonn 1989, S. 1 2) ebenda S. 22 3) Herta Däubler-Gmelin: Zur Problematik des Schwangerschaftsabbruchs, in: Deutsch-amerikanische Fachtagung: Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik, Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung am 7.-9. Juli 1986 in Bonn, Bonn 1986 S. 104 4) ebenda S. 104 5) Elly Smeal: Neue Gen- und Fortpflanzungstechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, in: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft a.a.O. S. 123 6) ebenda S. 124 7) vgl. hierzu Monika Langkau-Herrmann u.a.: Der berufliche Aufstieg der Frau, Opladen 1972 sowie das Kapitel über neue Rentenmodelle derselben Autorin, in: Rudolf Epping u.a.: Unter Wert verkauft, Frauenarbeit heute, Bonn 1979 8) Vorwort, Deutsch-amerikanischer Dialog(1989) a.a.O. S. II 9) Monika Wulf-Mathies: Angebotsorientierte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik: Beschäftigungschancen für Frauen?, in: Dokumentation der deutsch-amerikanischen Fachtagung(1986) a.a.O. S. 61 10) ebenda S. 60 11) ebenda S. 63 12) ebenda S. 72 13) Heidemarie Wieczorek-Zeul: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen- Neue Wege und Forderungen, in der selben Dokumentation(1986) a.a.O. S. 80 14) Carol O´Cleireacain: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen- Neue Wege und Forderungen, in der selben Dokumentation(1986) a.a.O. S. 89 15) Vorwort, Deutsch-amerikanischer Dialog(1989) a.a.O. S. III 16) Patricia Ireland: Affirmative Action in den USA im Überblick, in: Deutsch-amerikanischer Dialog (1989) a.a.O. S. 95 17) ebenda S. 96 18) vgl. hierzu Kap. 3.2 19) Christa Randzio-Plath: Wie können die Frauenbewegungen in den Industrieländern die Frauen in der Dritten Welt unterstützen? in: Deutsch-amerikanischer Dialog(1989) a.a.O. S. 142 20) Herta Däubler-Gmelin: Friedensarbeit von Frauen für Entspannung und Abrüstung in der Welt, in: Dokumentation der deutsch-amerikanischen Fachtagung(1986) a.a.O. S. 150. - 39 2.2 Der deutsch-europäische Dialog(EG/EU 1986-2002) Die Europäische Gemeinschaft hat der Frauen- und Gleichstellungspolitik in zahlreichen europäischen Ländern wichtige Impulse gegeben, angefangen von den Römischen Verträgen, die den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit festlegten(1957) über die Verabschiedung zahlreicher Richtlinien(ab 1975) und Empfehlungen bis hin zu konkreten Aktionsprogrammen für Frauen und dem Aufbau europäischer Netzwerke. Nach Einschätzung von Christa Randzio-Plath, MdEP, hat die EG-Frauenpolitik„Vor allem im UNO-Jahrzehnt der Frau(1985-95, d. Verf.) Maßstäbe für die Chancengleichheit gesetzt. Es gelangen entscheidende Reformen im Arbeits- und Sozialrecht, Familien- und Erbrecht und in Fragen der Empfängnisverhütung, Sexualerziehung und Abtreibung.“ 1) Es gab und gibt aber auch kritische Stimmen zur Gleichstellungspolitik der EG bzw. EU: So erklärte z.B. die Europaabgeordnete und Vorsitzende des Ständigen Ausschusses der Frauen in der Sozialdemokratischen Partei Europas(SPE) Karin Junker, MdEP, anlässlich der Europäischen Fachtagung; Chancen von Frauen zur Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses im Oktober 1993 in Bonn: „Auf der Ebene der konkreten Politik ist der Weg zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Europa oft steinig, mühselig und von Rückschlägen, aber auch durch einige Erfolge gekennzeichnet. Mühselig ist die Durchsetzung einer europäischen Frauenpolitik nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass sich die gesamte Politik in diesem Bereich fast ausschließlich auf einen Artikel des EWG-Vertrages, nämlich den Artikel 119, stützt, der die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit durchzusetzen. Wie viele andere Grundsätze der Gemeinschaft dient auch der Lohngleichheitsgrundsatz vor allem dazu, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Gleichstellungspolitik ist also keine originäre Gemeinschaftspolitik, so dass sich keine eindeutigen Kompetenzen ergeben. Dies muss zwingend geändert werden.“ 2) Europapolitische Themen spielten im Rahmen der Forschungstätigkeiten in der FES bereits ab Anfang der 80er Jahre eine wichtige Rolle, im Rahmen von Fachtagungen und Gesprächskreisen ab ca. Mitte der achtziger Jahre. Beispielhaft seien im folgenden die Themen einiger Studien aufgeführt, die im Auftrag der Europäischen Kommission meist als deutscher Beitrag einer europäischen Studie durchgeführt wurden. Im Zentrum dieser Studien stand die Partizipation von Frauen in der Berufs- und Arbeitswelt: • Changes in Women’s Participation in the Labour Force, Bonn 1983(Aktion 13) - 40 • Bericht über die Zusammenhänge und Widersprüche zwischen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf der einen und der Gleichstellungspolitik auf der anderen Seite, Bonn 1986(Aktion 13) • Frauen in atypischer Beschäftigung, Bonn 1989(Aktion 13). In der Arbeit des 1986 gegründeten Gesprächskreises Frauenpolitik hatten europapolitische Themen von Anfang an einen festen Platz. Um zu verdeutlichen wie eng der frauenpolitische Diskurs in der Bundessrepublik und insbesondere die Arbeit des Gesprächskreis Frauenpolitik seit Mitte der 80er Jahre mit der Entwicklung der Gleichstellungspolitik der EG bzw. EU verzahnt war, sei im folgenden ein kurzer Überblick über wichtige Meilensteine in der EG- bzw. EU-Frauen- und. Gleichstellungspolitik gegeben. Soweit die Ergebnisse dieser Politik für den frauenpolitischen Diskurs, insbesondere im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik und(wissenschaftlichen) Veröffentlichungen des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung, von besonderer Bedeutung waren, sind sie im Text fett gedruckt. Wichtige Stationen der EG/EU-Frauen- und Gleichstellungspolitik im Überblick: 1957: Der EWG-Vertrag schreibt in Artikel 119 den Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ fest 1975-1978: Mit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 beginnt die EG, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Folgende Richtlinien werden verabschiedet: Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen(1975), Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen(1976), Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherung(1978) 1980: Unter dem Einfluss der EG-Gesetzgebung tritt in der Bundesrepublik das EG-Anpassungsgesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz in Kraft 1982: Verabschiedung des 1. Aktionsprogramms zur Chancengleichheit 1984: 1984: 1986: 1990: 1990: 1993: 1995: 1995: 1995: 1996: 1996: 1997: 1997: 1997: - 41 Einrichtung des ständigen Ausschusses für die Rechte der Frau im Europäischen Parlament Annahme einer Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung „positiver Aktionen“ Annahme des 2. Aktionsprogramms zur Chancengleichheit Annahme des 3. Aktionsprogramms zur Chancengleichheit Beitritt der DDR in die Bundesrepublik und Eingliederung in die EG Inkrafttreten des Unionsvertrages von Maastricht Urteil des EuGH im Fall„Kalanke gegen die Stadt Bremen“.(Kein Automatismus bei Bevorzugung) Die Mitgliedsstaaten der EU vertreten auf der Weltfrauenkonferenz in Peking eine gemeinsame Position. Chancengleichheit soll unter dem Prinzip des„Gender Mainstreaming“ in allen Politikfeldern und politischen Konzepten verwirklicht werden Beitritt Schwedens, Finnlands und Österreichs zur Europäischen Union. Anstieg der Zahl der Frauen im Europäischen Parlament von 148 auf 173. Unter den 20 neu ernannten Kommissaren sind fünf Frauen Richtlinie zum Elternurlaub wird verabschiedet Annahme der Empfehlung des Rates über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen Verabschiedung des Vertrages von Amsterdam: Chancengleichheit wird als Grundsatz der europäischen Politik vertraglich verankert, positive Maßnahmen zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts werden ausdrücklich gebilligt Luxemburger Beschäftigungsgipfel des Europäischen Rates: Leitlinien gegen Diskriminierung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden verabschiedet. Der Aspekt der Chancengleichheit soll darüber hinaus bei allen beschäftigungspolitischen Zielsetzungen(im Sinne des Gender-Mainstreaming) Berücksichtigung finden Urteil des EuGH im Fall„Marschall gegen das Land Nordrhein-Westfalen“. Urteil erklärt positive Maßnahmen(Quotenregelung) für erlaubt 1997: 1997: 1997: 1997: 1998: 1999: 2000: - 42 Urteil des EuGH: Das Nachtarbeitsverbot für Frauen wird aufgehoben, da es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße Mit der Initiative Daphne stellt die Europäische Union 2 Mill. ECU für Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen bereit Richtlinien zur Beweislastumkehr im Bereich des gleichen Arbeitsentgelts und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und zur Teilzeitarbeit (Gleichstellung mit Vollzeitkräften in verschiedenen Bereichen) werden verabschiedet In Den Haag werden Leitlinien zur Bekämpfung des Frauenhandels verabschiedet Beitrittsverhandlungen mit Tschechien, Slowenien, Estland, Ungarn, Polen und Zypern Auf Initiative des Europäischen Parlaments wird 1999 zum Aktionsjahr gegen Gewalt an Frauen ausgerufen.(Schwerpunkt häusliche Gewalt). Das Anti-Gewalt-Programm Daphne(2000-2004) wird fortgesetzt.(20 Mill. EURO) Urteil des EuGH zum Thema Wehrdienst von Frauen: Der allgemeine Ausschluss von Frauen vom Waffendienst ist ein Verstoß gegen die europäische Gleichberechtigungsrichtlinie. Fazit insgesamt: Von der europäischen Gleichstellungspolitik sind starke, überwiegend positive Einflüsse auf die Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik und in den anderen Mitgliedsstaaten ausgegangen. Als hemmend für die Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik und in einigen anderen europäischen Staaten erwiesen sich: • Das sog. Kalanke-Urteil des Europäischen Gerichtshofs(kein Automatismus bei der bevorzugten Berücksichtigung von Frauen bei Stellenbesetzungen und Beförderungen) hemmte zeitweise die Weiterentwicklung in der Gleichstellungsgesetzgebung in der Bundesrepublik auf Länderebene und kommunaler Ebene. Es trug sehr stark zur Verunsicherung der Gleichstellungsakteure bei.(Betroffen davon war u.a. die Gesetzgebung in Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg) - 43 • Die Mitteilung der EG-Kommission, dass die Verknüpfung von Auftragsvergabe und Frauenförderung(Beispiel: Brandenburg, Berlin, Bemühungen in NRW) nicht mit EGRecht vereinbar sei, weil sie eine Wettbewerbsverzerrung darstellen würde. Weitere Kritikpunkte an der Gleichstellungs- und Sozialpolitik der EG/EU bezogen bzw. beziehen sich u.a. auf: fehlende Transparenz der Entscheidungsstrukturen, zu starke Bürokratisierung, spärliche Repräsentanz von Frauen in den EG/EU-Institutionen, geringe Bedeutung von Sozial- und Gleichstellungspolitik gegenüber der Wirtschafts- und Finanzpolitik, vergleichsweise niedrige Standards in der Sozialpolitik z.B. hinsichtlich der Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen in einigen Mitgliedsstaaten(insbesondere aus der Sicht der skandinavischen Frauen). Das hatte zeitweise durchaus gravierende Konsequenzen für den europäischen Einigungsprozess. Z.B: waren es 1992 vor allem die dänischen Frauen, die mit„Nein“ gegen den Vertrag von Maastricht und damit gegen den Beitritt ihres Landes zur Europäischen Union votierten. Aus der Sicht der stellvertretenden Leiterin des Gleichstellungsrats beim dänischen Staatsminister, Helle Jacobsen, waren es die ob. genannten Gründe, die die skeptische Haltung der Däninnen gegenüber der Europäischen Union begründeten. 3) Hinsichtlich der Repräsentanz von Frauen in den EG/ bzw. EU-Institutionen wies sie in diesem Zusammenhang z.B. darauf hin, dass sich zum Zeitpunkt des Referendums in Dänemark unter den EG-Kommissaren nur eine Frau befand,(mittlerweile 5), im EGParlament der Anteil der Frauen lediglich 19% betrug und in der EG-Verwaltung nur 12% der höheren Positionen(Voraussetzung: Hochschulabschluss) von Frauen besetzt waren.„Die Däninnen“- so folgerte Helle Jacobsen-„haben kein Vertrauen in eine EGInstitution, in der Frauen eine so untergeordnete Rolle spielen“. 4) Wie stellt sich die Situation von Frauen in der EU bzw. in seinen Mitgliedsstaaten Ende der 90 er Jahre dar: • Gleiche Chancen von Frauen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sind nach wie vor überfällig • Frauen sind sowohl in den meisten nationalen Parlamenten als auch im Europäischen Parlament unterrepräsentiert. Aber: Fortschritte sind deutlich zu erkennen. 1993 betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter im Europäischen Parlament 19%, im Jahr der Europawahlen 1999 hingegen 30%(187 von 626) 5) - 44 • Obwohl Frauen ca. 42% der Beschäftigten in der EU stellen(Stand: 1998), 6) sind sie im Berufsleben in den meisten Mitgliedsstaaten der EU immer noch stark benachteiligt. Das drückt sich u.a. in überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit von Frauen aus. In 1998 betrug die Quote der arbeitslosen Frauen EU-weit 12%, die der Männer 8,9%) 7) • Das Durchschnitteinkommen von Frauen liegt und lag um ca ein Drittel niedriger als das der Männer. Weitaus mehr Frauen als Männer üben eine Teilzeitbeschäftigung (ca. 90%) aus und/oder befinden sich in einem sozial ungeschützten Arbeitsverhältnis • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in vielen Mitgliedsstaaten immer noch ein ungelöstes Problem, insbesondere fehlt es in vielen Mitgliedsstaaten an einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot • Insgesamt ist in Europa eine Feminisierung der Armut erkennbar. Veranstaltungen des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik im Kontext europäischer Gleichstellungspolitik Beispielhaft sei im folgenden auf einige Veranstaltungen und Fachtagungen im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik etwas näher eingegangen. Erste Europäische Frauenkonferenz: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen, in Bonn, November 1987 Die Leitung der europäischen Fachkonferenz hatte Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB, stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, inne. An der Fachtagung nahmen hochrangige Vertreterinnen aus Politik, Gewerkschaften, Verbänden, Administration, Wissenschaft und den Medien aus dem europäischen Ausland sowie aus der Bundesrepublik teil, um über Ansätze und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung von Frauen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu beraten. Vor dem Hintergrund der Annahme einer Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft im Dezember 1984 zur Förderung„Positiver Aktionen“ für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst sowie der Verabschiedung des zweiten Aktionsprogramms zur Chancengleichheit fand die erste Europäische Frauenkonferenz der FES in Bonn im November 1987 statt. - 45 Die Europaabgeordnete Heinke Salisch, MdEP, setzte sich in ihrem einführenden Referat kritisch mit Wirkungen und Erfolgen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie der Gleichstellungspolitik der Europäischen Gemeinschaft aus Frauenperspektive auseinander und forderte insbesondere eine Antidiskriminierungsgesetzgebung auf EG-Ebene. Dabei führte sie u.a. wie folgt aus: „Die Rechtsgrundlage aller Gleichstellungspolitik in den Mitgliedsstaaten findet sich in den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Ich erwähne dies, weil wir derzeit trotz dieser weitgehenden Gesetzgebung auf der Stelle treten. Ich kann bestätigen, dass einerseits die Erwerbsquote der Frauen steigt, aber parallel(hierzu) steigt eben auch die Arbeitslosenquote der Frauen. Sie liegt kontinuierlich und mit steigender Tendenz über der Arbeitslosigkeit von Männern. Der nächste Punkt: Obwohl wir Gesetze haben gegen Lohndiskriminierung verdienen die Frauen in der Europäischen Gemeinschaft ein Drittel weniger im Durchschnitt als die Männer. Ich denke, dies sind sehr eindeutige Daten, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, und die Frage, die zu stellen ist, ist eben die: Wie erreichen wir jetzt noch einmal einen Durchbruch zur Veränderung? Die Europäische Kommission hat in ihrem Programm zur Förderung der Chancengleichheit- gebilligt vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat- vorgeschlagen, noch einmal den Versuch zu unternehmen, mit Good-will-Maßnahmen die Position der Frauen in der Gesellschaft zu verbessern, namentlich ihre Position auf dem Arbeitsmarkt. Aber mehr und mehr kommen uns Zweifel, ob dies gelingen kann. Ob einfach nur die Verabschiedung von freiwilligen, positiven Maßnahmen zu einer Verbesserung führen kann. Im Europäischen Parlament werden die Positionen härter, und ich habe das Gefühl, dass auch die Europäische Kommission begreift, dass im Sinne einer weiteren fortschrittlichen Frauenpolitik bindende Maßnahmen notwendig sind. Denn die ökonomische Situation wird sich ja nicht verbessern...Wenn also heute schon der Status quo der Frauen auf dem Arbeitsmarkt schlecht ist, müssen wir die Frage stellen, was unter sich verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen getan werden muss, um die schiere Verteidigungshaltung zu überwinden. Müssen wir nicht den Mut haben, jetzt den nächsten Schritt zu tun und tatsächlich eine bindende Antidiskriminierungs-Gesetzgebung fördern?“ 8) Dabei hatte die Europaabgeordnete vor allem Quotenregelungen im Auge: „Ich fürchte, Frauen ziehen den kürzeren, wenn wir nicht von vornherein eine bindende Gesetzgebung haben, die Quoten vorsieht. Ich bin überzeugt, es gibt keine andere Lösung mehr. Wir haben im Europäischen Parlament einen Beschluss herbeigeführt, wonach wir die Kommission auffordern, einen Richtlinienentwurf zur Einführung von Quoten in der beruflichen Bildung vorzulegen. Das ist natürlich eine ganz heikle Sache. Es scheint mir jedoch wichtig zu sein, dass wir an einer ganz konkreten Stelle einmal an- - 46 fangen können, europaweit mit dem Instrument von Quoten in der beruflichen Qualifizierung zu arbeiten, um Frauen in naturwissenschaftliche und technische Arbeitsfelder hineinzubringen. Und um sie dann nachher da zu halten, werden wir gar nicht umhinkommen, auch bindende Vorgaben in den Frauenförderplänen einzuführen. 9) Es sei an dieser Stelle nur kurz angemerkt, dass sich die Frage, was zweckmäßiger ist zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann: verbindliche gesetzlichen Regelungen oder freiwillige positive Maßnahmen(von Unternehmen der Privatwirtschaft) wie ein roter Faden durch die Gleichberechtigungsdebatte auch in der Bundesrepublik Deutschland zieht. Und dies zum Teil unabhängig vom politischen Standort. 10) Aber auch aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der EG wurde auf der Fachtagung über neue beschäftigungspolitische Instrumente zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in der Berufs- und Arbeitswelt berichtet, worauf im folgenden kurz eingegangen werden soll. Beispiel Frankreich Yvette Roudy, frühere Frauenministerin der Regierung Francois Mitterand, erläuterte in ihrem Vortrag das von ihr Anfang der 80er Jahre auf den Weg gebrachte Gesetz zur beruflichen Gleichstellung von Frau und Mann, auch„Roudy“- Gesetz genannt, das am 14. Juli 1983 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde. „Einer ihrer wesentlichen Grundgedanken bei der Entwicklung dieses Gesetzes sei es gewesen – so Roudy-„Maßnahmen“ zu finden, die den Frauen Zutritt zu allen Stellungen ermöglichten, wobei ihre Qualifikationen verbessert und die Arbeitsbedingungen geändert werden sollten“. 11) Insbesondere die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Frauen wäre ihr ein wichtiges Anliegen, wobei sie sich in ihrer Argumentation auf eine interessante historische Debatte bezog: „Man weiß meistens nicht, dass der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts, der sehr beeindruckt von den Auswüchsen des Kapitalismus war, der Frauen und Kinder unterschiedslos in die Bergwerke schickte, vor allem an den Schutz von Frauen dachte, weil sie als Mütter unter furchtbaren Bedingungen arbeiten mussten, was schließlich Auswirkungen auf ihre Zeugungsfähigkeit hatte. Anstelle aber nun die Arbeitsbedingungen zu humanisieren, entschloss er sich, ihnen den Zugang zu den Fabriken gemäß der Empfehlung von Proudhon zu untersagen. Es sei an die berühmte Debatte zwischen Jeanne Derouin - 47 und Proudhon über die Frauenarbeit erinnert:‘Verjagt die Frauen nicht aus den Fabriken, passt lieber die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der Frauen an’ sagte sie (Jeanne Derouin). Sie fand kein Gehör. Ich wollte jedoch ihrem Rat folgen.“ 12) Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass in der gleichstellungspolitischen Debatte in der Bundesrepublik, aber auch in anderen europäischen Ländern, die gezielte Veränderung der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen zugunsten von Frauen, sowie generell die„Humanisierung der Arbeitswelt“ oft als wichtige Alternative zu starren Quotierungsregelungen genannt wird. Das Gesetz zur beruflichen Gleichstellung als„Kernstück einer größeren Maßnahme“, die auch Veränderungen der gesellschaftlichen„Gesamtsituation“ 13) beinhaltete, enthielt nach Darstellung der früheren französischen Frauenministerin u.a. folgende wesentliche Elemente: • Einrichtung einer hohen Behörde(Gleichstellungsrat), dem die Anwendung des Gesetzes oblag • Erarbeitung eines Gleichstellungsplans in allen Unternehmen mit jährlicher Berichtspflicht. Dieser Gleichstellungsplan wird z. Teil vom Staat mitfinanziert und zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. 14) Auch hierzu sei kurz angemerkt, dass der Gedanke des Aushandelns von Maßnahmen zwischen den Tarifvertragsparteien ein wesentliches Element in der aktuellen gleichstellungspolitischen Debatte in der Bundesrepublik seit Ende der 90er Jahre bildet • Das Gesetz setzt bei Nichtbeachtung weniger auf Geld- oder Gefängnisstrafen, als auf den„Grundsatz, nach dem der Richter vom Arbeitgeber verlangen kann, dass dieser innerhalb einer festgesetzten Frist einen Gleichstellungsplan vorschlägt, d.h. Maßnahmen, die geeignet sind, die berufliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern herzustellen“ 15) • Umkehrung der Beweispflicht, wonach im Streitfall zwischen Angestellter und Arbeitgeber letzterer die bessere Entlohnung eines männlichen Angestellten bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit rechtfertigen muss • Einführung einer Stellvertreterklage. Für Frauen, die sich von ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt fühlen und gegen ihn klagen möchten, kann nunmehr durch die entsprechende gewerkschaftliche Fachorganisation des Unternehmens das Gerichtsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden. Sie tritt quasi an die Stelle der Klägerin. - 48 Ihre Intentionen bezüglich des Gesetzes fasste die ehemalige Frauenministerin abschließend wie folgt zusammen: „Wie man sieht, ist der Erfolg seiner Anwendung zum großen Teil den Anwendern selbst, nämlich Arbeitgebern, Angestellten, Gewerkschaften und den Frauen selbst zu verdanken. Er ist Ausdruck des Vertrauens, das ich in ihre Entwicklungsmöglichkeiten und ihre Dynamik gesetzt habe, denn ich wusste auch, dass die Herstellung der Chancengleichheit gleichermaßen einem grundlegenden Verlangen der Frauen und dem Erfordernis einer Modernisierung unserer Unternehmen entsprechen würde.“ 16) Dass die Umsetzung des Gesetzes in der Privatwirtschaft dennoch nur sehr schleppend erfolgte, wurde auf den späteren europäischen Fachtagungen, insbesondere der im Jahr 1988, berichtet. Beispiel Dänemark Vor dem Hintergrund von ökonomischen Rückschlägen seit Mitte der siebziger Jahre, vergleichsweise hoher Arbeitslosigkeit(insbesondere von Frauen), einem tiefgreifenden Einstellungswandel von Frauen in Richtung kontinuierlicher Erwerbsbeteiligung und einer konservativen Regierung, die„not recognize unemployment among women as a particular problem“, 17) erläuterten die Abgeordneten der sozialdemokratischen Partei im Dänischen Parlament Ritt Bjerregaard und Helle Degn die Vorstellungen ihrer Partei zur Beschäftigungsförderung von Frauen. Trotz der insgesamt ungünstigen Ausgangslage erklärte die Abgeordnete Helle Degn zu Beginn ihrer Ausführungen optimistisch: „If we ask, what can be done to secure equal employment, education and economic conditions for women, the answer can only be a lot! The real question is, do we want to do it. Olaf Palme made the now famous pronouncement that: ,Politics is will’“. 18) Als wichtige Bausteine einer gleichstellungsorientierten Beschäftigungs- Ausbildungspolitik im Rahmen eines entsprechenden Programms ihrer Partei nannten die dänischen Abgeordneten u.a.: bessere schulische und berufliche Beratung von Mädchen und Frauen, mehr Ausbildungsplätze für Mädchen vor allem im technisch-gewerblichen Bereich, mehr Fortbildungsmöglichkeiten für weibliche Beschäftigte,„Quota arrangements“ und allgemeine Arbeitszeitreduzierung. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass Dänemark zum Zeitpunkt der Konferenz von seiner späteren erfolgreichen Gleichstellungspolitik und vorherrschenden Gleichstellungs- - 49 ideologie, die auf das Individuum und nicht auf die Familie als Einheit setzt, noch weit entfernt war. 19) In Bezug auf Dänemark hatte sich seit Mitte der siebziger Jahre nicht zuletzt die EG mit ihren Richtlinien(Lohngleichheit, Gleichbehandlung) auf dem Gebiet der Chancengleichheit als wichtiger Motor der Entwicklung erwiesen. Es war nicht von ungefähr, dass die EG seinerzeit gefordert hatte, dass Dänemark ein Gesetz zur gleichen Entlohnung erließ(1976). Auch die Verabschiedung des dänischen Gleichbehandlungsgesetzes war 1978 erst auf Drängen der EG zustande gekommen. Beispiel Bundesrepublik Deutschland Die Bundestagsabgeordnete Renate Schmidt setzte sich in ihrem einführenden Referat zunächst kritisch mit der Beschäftigungspolitik der konservativen Bundesregierung auseinander. „Von Jahr zu Jahr, von Monat zu Monat gewinne ich den Eindruck, dass die gegenwärtige Bundesregierung den klar auf der Hand liegenden, statistisch nachweisbaren Erwerbswillen von Frauen schlichtweg nicht zur Kenntnis nehmen will. Mit ihrer Untätigkeit und Ignoranz gegenüber der Massenarbeitslosigkeit, die zur Hälfte Frauenarbeitslosigkeit ist, aber auch mit falschen Gesetzen, z.B. dem sog. Beschäftigungsförderungsgesetz, lassen die Männer der Regierung Kohl ihre Bundesfrauenministerin Süssmuth im Regen stehen.“ 20) Insbesondere das sog. Beschäftigungsförderungsgesetz der konservativen Bundesregierung stand im Mittelpunkt ihrer Kritik. „Was ihnen(den Frauen, d. Verf.) helfen würde, wäre eine Aufhebung des sog. Beschäftigungsförderungsgesetzes in seinen arbeits- und sozialrechtlich verfehlten Teilen. Die Zulässigkeit von sogenannten flexiblen, rein am betriebswirtschaftlichen Nutzen ausgerichteten Arbeitszeiten, die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund verschlechtern die Erwerbsbedingungen von Frauen noch mehr. Zunehmend werden sie in solche, häufig arbeits- und sozialrechtlich ungeschützte Arbeitsverhältnisse abgedrängt. Die Zeche zahlen die Frauen später, im Alter oder bereits vorher, wenn der Haupternährer die Familie verlässt“. 21) Sie forderte vor allem ein Umdenken in Politik und Gesellschaft in bezug auf traditionelle Rollenklischees: „Wir brauchen Lösungen, die Frauen und Männer in langfristige Beschäftigungen bringen, ohne dass damit die Flucht aus dem Arbeits- und Sozialrecht unter Verlust der sozi- - 50 alen Sicherung verbunden ist. Umdenken ist gefordert, bevor wir mit neuen Gesetzeswerken die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich voranbringen können. Ich meine: Voraussetzung für eine Politik zur Förderung der Beschäftigung von Frauen ist die Entschlackung des gesellschaftlichen Bewusstseins von geschlechtsspezifischen Aufgabenzuweisungen: Die Frau fürs Private, für die Familie; der Mann fürs Öffentliche, für das Erwerbsleben. Diese alten Rollenmuster entfalten immer noch eine subtile ideologische Wirkung und hemmen Frauen bei ihrer Lebensplanung bzw. bewirken einseitige Lebens- und Berufsorientierungen. Notwendig ist die Abkehr vom dominierenden Organisationsprinzip der Berufsarbeit, vom Anderthalb-PersonenBeruf, das auf diese überholte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung aufbaut. Gemeinsam müssen wir alle an dem Entstehen eines gesellschaftlichen Klimas arbeiten, in dem Familien- und Erwerbsarbeit zur selbstverständlichen Lebensplanung von Frauen und Männern gehören. Nur wenn wir dieses Klima der Ermutigung und der Selbstverständlichkeit der Frauenerwerbsarbeit bis in jeden Winkel des Bewusstseins hineingetragen haben, stoßen unsere gesetzlichen Vorstellungen für mehr Chancengleichheit auf breite Akzeptanz. Erst dann können Mädchen und Frauen unsere seit langem bestehenden Vorschläge für eine Verbreiterung ihrer Berufsperspektiven umsetzen.“ 22) Im übrigen müsse- so Renate Schmidt- staatliche Beschäftigungsförderung für Frauen auf vielen Ebenen ansetzen. Dabei nannte sie u.a. folgende: • In der Schule müsse u.a. an der Überwindung geschlechtsspezifischer Berufsorientierungen gearbeitet werden • Eine Diskussion über den Wert von Arbeit, insbesondere von sogenannten.„typisch weiblichen“ Tätigkeiten(Pflegen, Heilen, Erziehen usw.) müsse begonnen werden • Die stärkere Beteiligung von Frauen am gängigen AFG-Instrumentarium müsse gefördert werden • Innerbetriebliche verbindliche und kontrollierbare Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Chancen von Frauen und zur Sicherung ihres beruflichen Wiedereinstiegs nach Zeiten überwiegender Kinderbetreuung, im Bereich der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst, müssten vorangebracht werden • Eine Diskussion über leistungsbezogene Quotierung in Berufsbereichen, in denen Mädchen/Frauen bisher unterrepräsentiert sind sowie über die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Frauenförderung müsse geführt werden • Neue Arbeitsplätze für Frauen und Männer müssten im Rahmen des von der SPD 1986 verabschiedeten Aktionsprogramms„Arbeit und Umwelt“. geschaffen werden - 51 • Eine Einstellungsoffensive der öffentlichen Hand für soziale Dienstleistungen(z.B. Pflege und Betreuungsarbeiten) sollte durchgeführt werden • Gründung und Aufbau lokaler Beschäftigungsinitiativen(Kleinunternehmen, Frauenselbsthilfeeinrichtungen usw.) sollten stärker gefördert werden • Eine allgemeine tägliche Arbeitszeitverkürzung auf 6 Stunden(30 Stundenwoche) müsse durchgesetzt werden 23) • In der überarbeiteten Fassung des Referats vom Januar 1988 ist dann bereits davon die Rede, dass Frauenförderung verbindlich sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft im Rahmen eines Gleichstellungsgesetzes der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschrieben und geregelt werden soll. 24) Als abschließendes Fazit kann über die erste europäische Frauenkonferenz zur Beschäftigungspolitik für Frauen festgestellt werden: Der Einfluss der EG-Gleichstellungspolitik(Richtlinien, Empfehlung des Rates der EG zur Förderung positiver Aktionen) war bereits in der Beschäftigungs- und Gleichstellungspolitik der Mitgliedsstaaten deutlich erkennbar. Im Zentrum der Diskussionen stand allerdings vorrangig der Informations- und Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Lösungsansätze zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die Hoffnung, der Renate Schmidt am Ende ihres Einführungsreferats Ausdruck verlieh, dass die„Veranstaltung dazu beiträgt, aus den unterschiedlichen Erfahrungen Ansätze einer über die jeweiligen Grenzen hinausreichenden, praktisch internationalen Frauenarbeitsmarktpolitik zu entwickeln, die Frauen dort, wo sie Einfluss haben, für Frauen einsetzen und umsetzen können“, 25) konnte allerdings auf dieser Fachtagung noch nicht eingelöst werden. Zweite Europäische Fachtagung: Welche Rolle spielen gesetzliche und betriebliche Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben, Bonn, April 1988 Die Fachtagung wurde mit finanzieller Förderung der EG-Kommission durchgeführt. Ihr lag eine ebenfalls von der EG-Kommission geförderte Studie zugrunde, die Länderberichte zur betrieblichen Frauenförderung in der Bundesrepublik, den Niederlanden, Frankreich, Schweden und Großbritannien enthielt. - 52 Das besondere Anliegen der Konferenz war es- so Ingrid Christochowitz von der Europäischen Kommission-,„Positive Aktionen“ entsprechend einer Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft aus dem Jahr 1984 zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Privatwirtschaft zu stimulieren. 26) Ausgehend von der Erkenntnis, dass es nicht nur auf Seiten der Arbeitgeber/Unternehmer sowie der Führungskräfte des mittleren Managements Widerstände bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen gibt, sondern in der Praxis oft auch auf Seiten der gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen, richtete sich die Konferenz gezielt an GewerkschaftsvertreterInnen und Betriebsräte. An wichtigen Kernfragen der Fachtagung nannte der Vorstandsvorsitzende der FES und Ministerpräsident a.D. Holger Börner in seiner Begrüßungsansprache u.a.: • Wie z.B. ist das Verhältnis besonderer Frauenförderungsmaßnahmen zur bisherigen Praxis der Interessenwahrnehmung für die Arbeitnehmerschaft? • Welche bisher noch nicht ausgeschöpften Handlungsspielräume der Arbeitnehmervertretungen gibt es und welche Empfehlungen vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen können erarbeitet werden? • Wie steht es z.B. mit dem Frauenanteil in den Betriebsräten und Personalvertretungen? 27) Ergebnisse der Konferenz im Überblick Das Beispiel Frankreich Das bereits im Rahmen der ersten europäischen Frauenkonferenz diskutierte Gleichstellungsgesetz von 1983(Roudy-Gesetz) stand wiederum im Mittelpunkt des französischen Erfahrungsberichts. Wie bereits ob. erwähnt, zielte das Gesetz vor allem darauf ab, dass die Sozialakteure in den Betrieben die in den Jahresberichten beschriebenen Benachteiligungen von Frauen auf dem Weg über befristete Nachholmaßnahmen sogenannte Gleichstellungspläne beseitigen. Das Gesetz sieht insofern Sanktionen vor, als den im Betrieb repräsentierten Gewerkschaften, die Möglichkeit eingeräumt wird, im Falle einer Diskriminierung nach dem Geschlecht vor Gericht zu gehen. Die französische Wissenschaftlerin Michelle Gout 28) berichtete in ihrem Vortrag über den damaligen Stand der Umsetzung des Gesetzes. In der Praxis käme die Gleichstellung nur - 53 sehr schleppend voran. Bis Anfang 1987 hätten lediglich ca. 15 Betriebe Gleichstellungspläne entwickelt. Dies führte sie u.a. auf die schlechte Informationspolitik der Verwaltung aber auch auf langwierige Antragsverfahren für finanzielle Förderung zurück. Sie warf darüber hinaus den Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben mangelndes Engagement vor, was sich nicht zuletzt daraus erkläre, dass der Anteil von Frauen in ihnen relativ gering sei. Das Beispiel Schweden Die Wissenschaftlerin Monica Magnusson beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit der Antidiskriminierungsgesetzgebung in Schweden, mit tarifvertraglichen sowie betrieblichen Regelungen zur Verwirklichung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Auf die Gleichstellungspolitik und Gleichstellungsideologie in Schweden sowie in anderen skandinavischen Ländern wird noch an anderer Stelle ausführlich eingegangen(vgl. Kap. 2.3). Hier sei lediglich erwähnt, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Schweden von 1980 den Arbeitgeber verpflichtet, aktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Diese können laut Gesetz durch kollektive Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ergänzt werden. Von besonderer Bedeutung sei- so Magnusson- die am dritten März 1983 zwischen dem SAF(Schwedischer Arbeitgeberverband), dem PTK(Verband der Gehaltsempfänger in der Industrie und dem Dienstleistungssektor) und dem LO(Schwedischer Gewerkschaftsbund) vereinbarte Gleichstellungsvereinbarung gewesen. Magnusson fasste den Inhalt dieses Gleichstellungsabkommens wie folgt zusammen: „Die Tarifparteien dieses Abkommens stimmen darin überein, dass für Frauen und Männer eine Gleichstellung auf dem Arbeitmarkt bestehen soll. Die Gleichstellungspolitik wird auch die Veränderung der ungleichmäßigen Verteilung zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt und auch das Ende der Unterschiede der durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern ermöglichen. Die Parteien dieses Abkommens sind der Ansicht, dass der Mangel an Gleichstellung vor allem das Ergebnis traditioneller Einstellungen hinsichtlich männlicher und weiblicher Rollen in der Arbeitswelt, in der Familie und in der Gesellschaft ganz allgemein ist. Die Unterzeichner sind der Meinung, dass die Gleichstellung nur durch eine Veränderung der Einstellungen erreicht werden kann; deshalb betonen sie die Verantwortung von Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen für den Abbau traditioneller Einstellungen.“ 29) - 54 Das Gleichstellungsabkommen zwischen SAF, LO und PTK vom März 1983 bildete- so Magnusson- eine wichtige Grundlage für die aktive und konkrete Gleichberechtigungsarbeit in den Betrieben der Privatwirtschaft. Um diese Arbeit zu fördern und vor allem vor Ort anzukurbeln, hätten SAF, LO und PTK eine spezielle Kommission für Chancengleichheit, bestehend aus Vertretern der Arbeitsmarktorganisationen, ins Leben gerufen. 30) Welche Wirkungen und Erfolge dieses Abkommen für die berufliche Gleichstellung im einzelnen tatsächlich hatte, war nach Vortrag und Diskussion schwer einzuschätzen. Als gesichert kann aber gelten, dass es maßgeblich zu einem positiven Klima in Richtung Gleichstellungsarbeit in der Privatwirtschaft beigetragen hat. An dieser Stelle sei kurz angemerkt, dass die Erfahrungen, die in Schweden mit dem Gleichstellungsabkommen von 1983 gemacht wurden, sicherlich auch für die aktuelle Diskussion in der Bundesrepublik zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern von besonderer Relevanz ist, namentlich vor dem Hintergrund der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom Juni 2001. Letztere sieht allerdings im ersten Schritt noch keine Beteiligung der Gewerkschaften und gesetzlichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung des Gleichstellungsgebots vor. Darüber hinaus berichtete Magnusson über interessante Modellprojekte zur betrieblichen Frauenförderung in Schweden, die wegweisend über die Landesgrenzen hinaus waren: z.B. das Aktionsprogramm zur Gleichstellung im Volvo-Werk in Köping 19871991(u.a. Gleichstellungskommission, Förderung von Frauen im technologischen Bereich, Förderung von Frauen für Vorgesetztenpositionen, spezielle Informations- und Motivationstage für Frauen, z. Teil in Kooperation mit der Gewerkschaft- Metall) und das Beispiel eines erweiterten Gleitzeitmodells bei einer öffentlichen Behörde(CSN). Das Beispiel Großbritannien Großbritannien könne, so Terry Marsland vom Frauenkomitee des Britischen Gewerkschaftsbundes TUC, auf eine langjährige Tradition in der Gleichstellungspolitik zurückblicken. Bereits vor mehr als 100 Jahren hätte der Gewerkschaftsbund TUC die Forderung nach Lohngleichheit von Frauen und Männern als erste Gewerkschaft erhoben. Aber erst 1970 wäre das Lohngleichheitsgesetz und 1975 das Gesetz zum Schutz gegen Diskriminierung unter der Labour-Regierung in Kraft getreten. Aber: Die Umsetzung noch so fortschrittlicher Gesetze stoße auf große Schwierigkeiten, wenn das politische - 55 Klima und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frauenförderung eher abträglich seien. So hätte sich seit Mitte der 80er Jahre die Kluft zwischen Männer- und Frauenlöhnen in Großbritannien eher noch verbreitert, Grundrechte wie das Recht auf Arbeit und der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft würde den Frauen im Rahmen von Flexibilisierungsmaßnahmen unter dem Leitmotiv„Building Business, not Barriers“ wieder strittig gemacht. 31) Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau käme den Gewerkschaften nunmehr eine fundamentale Schlüsselrolle zu, so Terry Marsland. Gleichzeitig machte ihnen aber die Gewerkschafterin zum Vorwurf, dass sie in ihrer Politik zu lange andere Prioritäten gesetzt und die Bedeutung der Frauen als Arbeitnehmerinnen und ihre Macht als Gewerkschafterinnen erst sehr spät erkannt hätten. Nunmehr sei jedoch auch in den Gewerkschaften ein Umdenkungsprozess in Gang gekommen. Speziell von der bevorstehenden Einrichtung einer Gleichberechtigungsstelle beim TUC versprach sich die Gewerkschafterin eine frauenfreundlichere und dynamischere Politik ihres gewerkschaftlichen Dachverbandes. Für besonders wichtig erachtete sie darüber hinaus,„Ausbildungsprogramme, Schulungen, Wochenend-Seminare und Ganztagskurse, um Frauen auf ihre Rolle in der Gewerkschaftsbewegung vorzubereiten und damit sie lernen, ihre eigene Stellung innerhalb dieses Tätigkeitsbereiches aufzuwerten.“ 32) Über„Positive Aktionen“ entsprechend der Empfehlung der EG berichtete die Wissenschaftlerin Margery Powall aus dem Banken- und Versicherungssektor in Großbritannien, der auf diesem Gebiet Pionierarbeit geleistet hätte, z.B. hätte die National Westminster Bank auf der Basis einer von der Manpower Service Commission finanzierten Aktionsanalyse(1980) ein Aktionsprogramm zur Chancengleichheit entwickelt und die Stelle einer Chancengleichheitsbeauftragten eingerichtet. 33) Das Beispiel Niederlande In den Niederlanden würde die betriebliche Gleichstellungspolitik sowohl von Seiten des Staates als auch von Seiten der Gewerkschaften vorangetrieben, so die sachverständige Beraterin und aktive Gewerkschafterin Tineke de Rijk. Für die Niederlande stellte sie in bezug auf den„Stand der innerbetrieblichen Gleichstellungstaktiken“ fest:„Die Phase der Absichtserklärungen, Analysen und politischen Erklärungen gehört weitgehend der Vergangenheit an. Die ersten Projekte zur„Positiven Aktion“ werden gestartet. Um ihrer Durchführung Form und Gestalt zu verleihen, wird in den Betrieben eine ,Infrastruktur’ entwickelt. Dies ist der Übergang vom Plan zur Aktion.“ 34) - 56 Insbesondere die Regierung hätte mittlerweile statt einer„informierenden“ eine„stimulierende“ Haltung eingenommen. Neben Informationskampagnen über die Möglichkeiten, die die Gesetzgebung zur Chancengleichheit und das Betriebsverfassungsgesetz bieten, stellte sie beispielweise ab Mitte 1988 zwei Millionen holländische Gulden für die Entwicklung von Programmen zur Förderung der„Positiven Aktion“ in Organisationen zur Verfügung. In ihrer Rolle als Arbeitgeber hätte die Staatsregierung im übrigen beschlossen, in den nächsten drei Jahren für alle Ministerien Pläne zur„Positiven Aktion“ zu entwickeln. Im Innenministerium sei eigens hierfür eine Sonderstelle mit der Durchführung dieser Politik beauftragt worden. 35) In zunehmendem Maße spielten auch die holländischen Gewerkschaftsverbände FNV und CNV sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften eine aktive Rolle in der betrieblichen Gleichstellungspolitik. Seit 1984 würden FNV und CNV das Programm des Europäischen Gewerkschaftsbundes zur Förderung„Positiver Aktionen“ unterstützen, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen und Kongressen, durch Schulung von Gewerkschaftsfunktionären, Beratung der Mitbestimmungsorgane in den Betrieben sowie durch tarifliche Vereinbarungen. Von einem wirklichen Durchbruch in der Tarifpolitik könne allerdings noch nicht gesprochen werden, so Tineke de Rijk. 36) Eine Untersuchung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, bei der 85 Branchen- und Betriebstarifverträge überprüft worden seien, hätte festgestellt, dass insgesamt nur acht Tarifverträge Bestimmungen zur„Positiven Aktion“ enthielten, sieben weitere Tarifverträge Vereinbarungen zur Gleichstellung(z.B. zur Personalrekrutierung, Teilnahme an Ausbildungs- und Beförderungsmaßnahmen) und zweiundzwanzig Tarifverträge Regelungen zum Themenkomplex sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nach wie vor- so Tineke de Rijk- würden Gleichstellungsbemühungen in der Praxis oft am„kulturellen Betriebklima“, d.h. an den traditionellen Vorurteilen, die in der Haltung der männlichen Kollegen und Vorgesetzten zum Ausdruck kämen, scheitern oder behindert werden. 37) Es gäbe aber dennoch viele hoffnungsvolle Ansätze, Initiativen und Aktivitäten, die sie u.a. am Beispiel der Firmen IBM, Dow Chemical, Shell, Philips, Akzo, Hoogovens sowie den Banken ABN, AMRO und NMB erläuterte. 38) Das Beispiel Bundesrepublik - 57 Es bestand unter den KonferenzteilnehmerInnen ein Konsens, dass in der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf die berufliche Gleichstellung und Gleichstellungsbemühungen gegenüber den anderen europäischen Ländern, die auf der Konferenz vertreten waren, ein Nachholbedarf besteht. Zur Ausgangslage hinsichtlich der Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen in der BRD stellte die Wissenschaftlerin Friederike Maier wie folgt fest: „Die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland ist, trotz stetig steigender Erwerbsquoten und einem hohen Anteil schulisch und beruflich besser qualifizierter Frauen nach wie vor gekennzeichnet durch die geschlechtsspezifische Teilung des Arbeitsmarktes: die Allokation weiblicher und männlicher Arbeitskräfte erfolgt nach wie vor entlang bestimmter Segmentationslinien, die horizontal bezogen bedeuten, dass sich Frauenbeschäftigung auf bestimmte Branchen und Berufe konzentriert,(die gesamtwirtschaftlich gesehen dem unteren Segment zugeordnet sind, was z.B. die Entlohnung betrifft), und vertikal bezogen heißt, dass Frauen in der Regel auf den untersten Stufen der Hierarchien beschäftigt sind“. 39) Speziell zum Stand der Gleichstellungsbemühungen konnte festgestellt werden: „In der Bundesrepublik Deutschland beruht betriebliche Frauenförderung, nach wie vor, auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das hat weitreichende Konsequenzen. Es erklärt zu einem guten Teil, weshalb die Entwicklung in der Bundesrepublik in dieser Frage nur zögerlich voranschreitet und bislang nur eine sehr kleine Zahl von Unternehmen(schätzungsweise 50) derartige Maßnahmen in Angriff genommen hat. Es hat aber auch zur Folge, dass Frauenförderung von den Unternehmen nur dann betrieben wird, wenn sich diese einen erheblichen betrieblichen Nutzen daraus versprechen, z.B. eine bessere Nutzung von vorhandenen Ressourcen oder höhere Absätze ihrer Produkte aufgrund eines frauenfreundlichen Images“. 40) Anderseits: Die Erfahrungsberichte von Gewerkschafterinnen und Betriebsrätinnen machten deutlich, dass in die betriebliche Gleichstellungspolitik in den letzten Jahren spürbar Bewegung gekommen war. Es wurde berichtet, dass zahlreiche Gewerkschaften Frauenförderkonzepte sowohl für Betriebe in ihrem Vertretungsbereich als auch für ihre eigene Organisation entwickelt hätten. Wichtige Elemente in diesem Zusammenhang wären: die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei Stellenbesetzungen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, berufliche Weiterqualifizierungsmaßnahmen für Frauen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der verbesserte soziale Schutz für Teilzeitkräfte. 41) - 58 Bislang war es den Gewerkschaften bzw. den Betriebsräten jedoch nur in Ausnahmefällen gelungen, diesbezügliche Forderungen in Tarifverträgen(Beispiele: Rahmenvereinbarungen zur betrieblichen Frauenförderung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-GenußGaststätten und den Unternehmen Nestle, Dr. Oetker, Reemtsma und LudwigSchokolade; Tarifvertrag zur Teilzeitarbeit in der Chemischen Industrie) bzw. in Betriebsvereinbarungen(Beispiele: Vereinbarungen bei den Großunternehmen BASF und Bayer AG zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zu verankern. Einige Gewerkschafterinnen und Tarifexpertinnen plädierten dafür, im Rahmen einer längerfristigen Strategie zu versuchen, betriebliche Frauenförderpolitik in Richtung auf eine tarifliche Auseinandersetzung zu verlängern, um überbetriebliche Rahmendaten für betriebliche Maßnahmen der Frauenförderung zu schaffen. Hierfür sei die gegenwärtige Zeit- so die mehrheitliche Meinung- noch nicht reif. Erst müssten noch die notwendigen Voraussetzungen durch Mobilisierung von Frauen und Gewerkschaften geschaffen werden. In diesem Sinne erklärte beispielsweise Dr. Ingrid Kurz- Scherf, Tarifexpertin beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes: „Ich denke, dass es juristisch keine gravierenden Bedenken gibt, einen Tarifvertrag zur Frauenförderung zu entwickeln und im Zweifel per Streik durchzusetzen. Das Problem scheint mir eher zu sein, ob und wie Gewerkschaften dazu zu bewegen sind, eine solche tarifvertragliche Initiative zu ergreifen und auf der anderen Seite, wenn sie es täten, ob sie tatsächlich mit ihrer Mitgliederstruktur die Kraft hätten, einen solchen Tarifvertrag dann auch durchzusetzen. Man darf natürlich nicht übersehen, dass es überhaupt nichts nützt, wenn Gewerkschaften die tollsten Forderungen aufstellen, und man vornherein weiß, das hat keine Durchsetzungschancen. Ich meine auch, dass es unter Umständen eine gefährliche Strategie ist. Es geht auf betrieblicher Ebene mit den Frauenförderplänen unglaublich langsam voran, und man könnte durch eine Bündelung der Kräfte in der überbetrieblichen Auseinandersetzung vielleicht schneller vorankommen. Das muss man nur wirklich ganz gründlich prüfen, ob das wirklich zum jetzigen Zeitpunkt schon der Fall sein könnte.... Ich würde die Prognose wagen, dass der Widerstand, mit dem betriebliche Frauengruppen in den Betrieben konfrontiert sind, bei der Verhandlung von Frauenförderplänen sich noch einmal ganz gewaltig potenziert, wenn diese zum Gegenstand einer überbetrieblichen tarifvertraglichen Auseinandersetzung gemacht werden. Denn betrieblich gibt es durchaus auch betriebswirtschaftliche Vorteile für eine stärkere Förderung von Frauen einfach im Sinne ihres berühmten Innovationspotenzials, ihrer Kreativität und ihrer Fähigkeiten... - 59 Auf überbetrieblicher Ebene ist aber jeder Tarifvertrag ein Eingriff in das Herzstück unternehmerischer Dispositionsbefugnis über die menschliche Arbeitskraft... und man muss einfach damit rechnen, dass man auch in der tariflichen Auseinandersetzung in Richtung auf Frauenförderpläne wirklich nur dann vorankommt, wenn man wirklich in der Lage wäre, auch eine Kampfauseinandersetzung, einen Streik für solch eine Forderung zu organisieren. Und da denke ich persönlich, dass wir soweit vielleicht noch nicht sind, dass in den Betrieben noch mehr an Mobilisierung für betriebliche Initiativen geleistet werden muss, bevor man diese betrieblichen Kämpfe verallgemeinern kann zu einem überbetrieblichen tarifvertraglichen Kampf“. 42) Für eine derartige überbetriebliche Offensive müssten allerdings erst noch die Voraussetzungen geschaffen werden, nicht zuletzt in den Gewerkschaften selber. Notwendig sei vor allem- so Kurz-Scherf-„sich um die Tarifpolitik der Gewerkschaften zu kümmern,... zu versuchen, dass diese absolute Männerveranstaltung innerhalb der Gewerkschaften, vielleicht sind da insgesamt fünf bis zehn Frauen beteiligt an der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, aber sehr viel mehr werden es nicht sein, aufgebrochen wird. Und es sollte dafür gesorgt werden, durch gewerkschaftliche Frauenförderpläne, Frauen zu integrieren“. 43) Anmerkung: Zu einem überbetrieblichen tarifvertraglichen Kampf zur Durchsetzung von Chancengleichheit ist es auch in dem darauffolgenden Jahrzehnt nicht gekommen. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern vom Juni 2001 knüpft in gewisser Weise an die ob. beschriebenen frauenpolitischen Forderungen an, ohne allerdings die Gewerkschaften und gesetzlichen Arbeitnehmervertretungen mit einzubeziehen. Es bleibt abzuwarten, auf welche Weise die Vereinbarung in der Praxis umgesetzt wird und welche Rolle die Gewerkschaften in diesem Prozess spielen werden. Als Fazit zum damaligen Stand der Umsetzung der EG-Gleichstellungspolitik in den europäischen Staaten kann festgestellt werden: Ansätze für eine europäische Gleichstellungspolitik- über EG-Richtlinien, EG-Anpassungsgesetze, EG-Empfehlungen, z.B. zu„Positiven Aktionen“ und Aktionsprogrammen - waren in allen europäischen Ländern, die auf der Konferenz vertreten waren, erkennbar. Ihre Umsetzung erfolgte in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit unterschiedlicher Dynamik und Tiefe. Dies traf nicht zuletzt auch auf die Arbeitnehmervertretungen(Gewerkschaften und Betriebsräte) zu, die im Zentrum der Konferenz standen. Länder wie Dänemark, Frankreich und die Niederlande schienen stärker um eine Umsetzung der EGPolitik sowohl auf staatlicher wie auch auf gewerkschaftlicher Ebene bemüht als beispielsweise Großbritannien und die Bundesrepublik. - 60 Auffallend war im übrigen, dass die Gewerkschafterinnen, Betriebsrätinnen und Politikerinnen aus der Bundesrepublik insgesamt nur selten einen Bezug zur EG-Gleichstellungspolitik in ihren Ausführungen herstellten. Forderungen zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik der EG und zur Verbesserung der internationalen, europaweiten Kooperation in diesem Feld wurden auf der Konferenz(noch) nicht erhoben. Dritte Europäische(Internationale) Fachtagung: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bonn, Juli 1987 Grundlage der internationalen Konferenz bildeten die Ergebnisse der international vergleichenden Studie„Women in Public Administration and Management- Upward Mobility and Career Advancement“ unter der Trägerschaft des Forschungskommitees„Sex Roles and Politics“ der International Political Science Association(IPSA) sowie die Ergebnisse des mit finanzieller Förderung durch das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit durchgeführten Länderberichts Deutschland. 44) Die Bundesfrauenministerin Prof. Dr. Rita Süssmuth ging in ihrer Eröffnungsansprache zunächst davon aus, dass dem Thema eine Schlüsselrolle zukäme und erläuterte dann die von der Bundesregierung ergriffenen bzw. geplanten„Positiven“ Maßnahmen für den öffentlichen Dienst, insbesondere die Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen für die Bundesverwaltung, worauf noch an anderer Stelle ausführlicher eingegangen wird. 45) Im Mittelpunkt der Diskussion standen vor allem Maßnahmen und Strategien in den nicht europäischen Staaten. Allerdings nahm die Erörterung von gleichstellungspolitischen Instrumenten in Zusammenhang mit der Förderung von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Schweden, Dänemark, den Niederlanden sowie in den osteuropäischen Ländern Bulgarien und Polen auf der Fachtagung breiten Raum ein. Auf diese sei im folgenden stichwortartig eingegangen, soweit sie für den europäischen frauenpolitischen Diskurs von besonderer Relevanz waren. Schweden Die Wissenschaftlerin Mariann Sterner von der Universität Göteborg referierte über die Gleichstellungsbemühungen im öffentlichen Dienst in Schweden. Im Zentrum ihrer Ausführungen stand insbesondere die Arbeit der sog. Gleichberechtigungskommissionen, die es mittlerweile in allen Behörden des öffentlichen Dienstes gab. Sie waren u.a. mit - 61 der Aufgabe betraut, jährlich einen Jahresbericht und einen Jahresplan über die für das kommende Jahr geplanten Anstrengungen zu erarbeiten. Von besonderer Bedeutung für die Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst wären darüber hinaus- so Marianne Sterner- drei Arten von Gleichberechtigungsprojekten: Weiterbildungsprojekte für weibliche Angestellte, meist Schreibkräfte, um in höher qualifizierte Tätigkeiten aufzusteigen, Projekte„Frauen in Männerberufen“(sog.„Break“Projekte) und Projekte zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Die Wissenschaftlerin berichtete sowohl über Erfolge als auch Enttäuschungen bei der Umsetzung der Gleichstellungspolitik. In den unterschiedlichen kulturellen Rollen von Frauen und Männern sah sie ein Haupthindernis für den beruflichen Aufstieg von Frauen. Sie führte hierzu beispielhaft wie folgt aus: ,,Anhand meiner Untersuchungen habe ich festgestellt, dass auch bei qualifizierten Berufen in hochdotierten Positionen eine Trennung zwischen den Geschlechtern existiert. Gleichberechtigung lässt sich nicht allein dadurch erreichen, dass Frauen in hohe Positionen berufen werden. Trotz gleichqualifizierter Ausbildung, gleicher Position und ähnlichen Berufserfahrungen stellen manche Frauen fest, dass sie eher die Routinearbeiten und Überprüfungsaufgaben ausführen, während die Männer zum Beispiel bei Konferenzen die Aufgabe der Wortführung und Präsentation übernehmen, die vielleicht ein etwas größeres Risiko, aber auch neue Möglichkeiten mit sich bringt. Wie konnte es zu dieser Situation kommen?“ 46) Nach Auffassung der Autorin lag dies im konkreten Fall weniger am mangelnden Selbstbewusstsein der Frauen, als an der Art der Arbeitsverteilung in der Abteilung und am Verhalten der Vorgesetzten. Zur Veranschaulichung ihrer These berichtete sie über folgende interessante Begebenheit: ,,Einige Frauen, die die Situation in ihren Abteilungen beobachteten, fanden heraus, was passierte, wenn anspruchsvolle Aufgaben auf dem Schreibtisch des Abteilungsleiters landeten. Einige ihrer männlichen Kollegen pflegten sich dann, ohne lange zu zögern, dem Schreibtisch zu nähern und zu sagen: ,Dies scheint eine sehr interessante Aufgabe zu sein; ich werde sie übernehmen.‘ Erstaunt sahen die Frauen zu, wie sich der Schreibtisch leerte und nur die Routinearbeiten übrigblieben.“ 47) Daher müssten sich die Anstrengungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung vor allem mit den kulturellen Bedingungen des Arbeitslebens, mit der durch die Rollen der Geschlechter definierten Kultur und natürlich auch dem kulturell geprägten Verhalten der Vorgesetzten befassen, so die Schlussfolgerung der Autorin. - 62 Dass die Entwicklung und Umsetzung der vielfach als vorbildhaft betrachteten Gleichberechtigungspolitik in Schweden seit Anfang der siebziger Jahre, immer auch von Enttäuschungen, Widerständen und Rückschlägen begleitet war, belegt das Resümee der Autorin aus dem Jahr 1987. Es enthält interessante Erkenntnisse und Beobachtungen, insbesondere über den Einfluss männlicher Macht und Dominanz auf die gesellschaftliche Definition und Wahrnehmung von Chancengleichheit, die auch in der gegenwärtigen frauenpolitischen Debatte(Ende der 90er Jahre, um 2000/2001) über die Krise der Frauenbewegung und überholte frauenpolitische Forderungen angesichts einer vermeintlich bereits erreichten Gleichstellung der Geschlechter hoch aktuell sind. Marianne Sterner fasste ihre Beobachtungen wie folgt zusammen: ,,Wie weit sind wir also vorangekommen? Die Antwort könnte lauten: ,Ein gutes Stück‘, da- wie wir festgestellt haben- das Streben nach Gleichheit ein langsamer Prozess gesellschaftlicher Veränderung ist, denn es bedarf vieler Prozesse der Einstellungsänderung, ehe der Wendepunkt erreicht ist. Meines Erachtens haben wir aus unserer Erfahrung gelernt, dass man nicht in Ruhe darauf warten und hoffen darf, dass sich diese Einstellungsänderungen als Ergebnis einer allgemeinen Veränderung der Gesellschaft von selbst einstellen. Auf die Gleichberechtigung muss man drängen, und zwar mit Nachdruck. Für die meisten derjenigen, und das sind nach wie vor fast ausschließlich Frauen, die sich aktiv für die Gleichberechtigung einsetzen, bringt die Arbeit angesichts ihrer enormen Anstrengungen jedoch sehr oft nur Enttäuschungen. So viele haben einen Großteil ihrer Zeit dieser Aufgabe gewidmet, und dennoch ist das Ergebnis nicht befriedigend. Und nach wie vor hört man das Argument: ,Wozu diese Aufregung? Die Gleichheit zwischen Frau und Mann ist kein Problem, sie existiert bereits. Und die Leute scheinen mit dem Leben, so wie es ist, zufrieden zu sein.‘ Man kann dies als fehlende Erfahrung mit dem Problem ansehen; wir haben jedoch festgestellt, dass dies auch als ein Ausdruck des Bewusstseins von Dominanz und Macht bei der Definition der Wirklichkeit betrachtet werden kann. Denn wenn man sich die harten Tatsachen der Statistiken vor Augen hält, ist es unübersehbar, dass nach wie vor die Ungleichheit, und nicht die Gleichheit zwischen Frauen und Männern vorherrscht, und zwar in bezug auf Besoldungsgruppen, Arten der Positionen, Beförderungschancen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Und nur wenige würden diese Tatsachen leugnen.“ 48) Dänemark Die Wissenschaftlerin Kirsten Thompsen von der Universität Kopenhagen legte zunächst dar, dass es in Dänemark im Rahmen eines vom Parlament 1986 verlangten Aktions- - 63 plans zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst(Zentralverwaltung) eine aktuelle Debatte(1987) über Frauen in Führungspositionen gäbe. Parallel hierzu fände eine Diskussion über die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung statt. Dabei spielte auch die für den Aufstieg von Frauen wichtige Frage nach neuen Führungsstilen und neuen Qualifikations- und Anforderungsprofilen an Führungskräfte eine wichtige Rolle. Zentrale frauenpolitische Forderungen seien in diesem Kontext u.a.: • Genaue Definition der Qualifikationsanforderungen für Führungspositionen. Nach den Ergebnissen empirischer Studien hätten Frauen bei objektiven Kriterien bessere Chancen als bei rein subjektiver Bewertung durch Vorgesetzte. Derartige subjektive Kriterien seien das Produkt einer von Männern dominierten Organisationsstruktur 49) • Definition von neuen Führungsprofilen, die auch einige der Qualifikationen umfasst, die dem Wesen der Frauen entsprechen 50) • Mehr Chancen für Frauen zur Bewährung bei schwierigen Aufgaben, damit sie sich für Führungsaufgaben qualifizieren können • Einrichtung von mehr ChancengleichheitsberaterInnen, Chancengleichheits-Gruppen in der Verwaltung • Stärkere Anpassung des Arbeitslebens an neue Muster des Familienlebens. Niederlande Die Politikwissenschaftlerin Monique Leijenaar berichtete über die Bemühungen der niederländischen Regierung, Zugang und Aufstieg von Frauen im öffentlichen Dienst zu fördern, insbesondere durch das Instrument der positiven Diskriminierung(bevorzugte Berücksichtigung von weiblichen Bewerbungen bei gleicher Qualifikation). Dass diese Strategie- mit Blick auf die geringe Zahl von Frauen in Führungspositionen- innerhalb eines Zeitraumes von fast 10 Jahren(seit ca. 1977) relativ wenig gebracht hätte, führte sie u.a. auf folgende Faktoren zurück: Eine männlich geprägte Organisations- und Führungsstruktur, die Schwierigkeit, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und das Vorherrschen einer traditionellen Familien- und Mütterideologie in den Niederlanden. 51) Fazit - 64 Diese wenigen Beispiele mögen genügen, um die Bandbreite und Vielseitigkeit von Überlegungen und Maßnahmen in den verschiedenen europäischen Ländern darzustellen. Von einer länderübergreifenden oder gar europäischen Strategie zur Förderung von Frauen in Führungspositionen konnte zum Zeitpunkt der Konferenz nicht die Rede sein. Die Bedeutung von Frauen in wichtigen Entscheidungs- und Schlüsselpositionen für die Verwirklichung von Gleichberechtigung und Demokratie wurde erst etliche Jahre später erkannt und auf die europäische Agenda gesetzt. 52) Vierte Fachtagung: Chancen von Frauen zur Gestaltung des Europäischen Einigungsprozesses, Bonn, Oktober 1993 Die Beschlüsse von Maastricht(Konferenz 1991, Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union 1992, Inkrafttreten 1993) waren ein wichtiger Meilenstein im Prozess der europäischen Einigung und auf dem Weg hin zur Europäischen Union. Bei allen Fortschritten in bezug auf die europäische Wirtschafts- und Währungsunion war allerdings nicht zu übersehen, dass es um die soziale Dimension Europas sowie um die politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Anliegen von Frauen in Europa eher stiller geworden war. Der Vertrag von Maastricht hatte nach Auffassung der maßgeblichen weiblichen(deutschen) Abgeordneten im Europäischen Parlament- insbesondere Karin Junker, MdEP und Christa Randzio-Plath, MdEP- keinen wesentlichen frauenpolitischen Durchbruch gebracht. ,,Die EG-Frauenpolitik ist müde geworden“, so Christa Randzio- Plath, MdEP auf der ob. gen. europäischen Fachtagung in Bonn. 53) Mitglieder der Europakommission des Deutschen Juristinnenbundes sprachen in ihrem frauenpolitischen Resümee sogar vom Katzenjammer nach Maastricht I. 54) Als Erklärung für die ,,Stagnation der EG-Gleichberechtigungspolitik“ und dafür, dass ,,die Regierungskonferenzen von Maastricht... genauso wie die EG-Ministerräte in der Frauenfrage keinen weiteren Durchbruch erreicht“(hätten, d. Verf) 55) nannte Christa Randzio-Plath u.a.: ,,das europaweit neu erwachte oder weiterhin verbreitete traditio- - 65 nelle Frauenbild und die patriarchalischen Rollen und Verhaltensweisen, die partnerschaftliche Lebensmodelle schwierig(machten, d. Verf)“ sowie ,,die tiefste Wirtschaftsund Beschäftigungskrise der Nachkriegszeit, die die EG-Frauenpolitik zum Stillstand“ (gebracht hätte, d. Verf). 56) Die Kritik am Maastrichtvertrag aus frauenpolitischer Sicht entzündete sich vor allem an dem Tatbestand, dass er der Frauenförderung die Aufnahme in Artikel 119 versagte. Lediglich im für die Mitgliedsstaaten(ohne Großbritannien) verbindlichen Protokoll über die Sozialpolitik wurde die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz sowie das Prinzip der Lohngleichheit festgeschrieben. Positive Maßnahmen wurden im Vertrag als Möglichkeit erwähnt, jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Aus der Sicht führender Frauenpolitikerinnen bedurfte es dringend einer neuen frauenpolitischen Offensive. Vor diesem Hintergrund fand im Oktober 1993 ob. gen. Europäische Fachtagung in Bonn statt, an der aus der Bundesrepublik die Europaabgeordneten Karin Junker und Christa Randzio-Plath, aus Großbritannien die Vorsitzende der Equal Opportunities Commission Kamlesh Bahl und aus Dänemark Helle Jacobsen vom Dänischen Gleichstellungsrat teilnahmen. Die Referentinnen aus dem In- und Ausland stimmten darin überein, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Gemeinschaft in der Vergangenheit als effektiver Motor erwiesen hätten, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Mitgliedsstaaten voranzubringen. Insbesondere auf der Basis von Art. 119 des EWG-Vertrages zum Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit(1957) sowie der Richtlinien zur Lohngleichheit(1975) und der Gleichbehandlung(1976) hätte die EG in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten erfolgreich eingegriffen. Dies traf zumindest auf alle auf der Konferenz vertretenen Mitgliedsstaaten BRD, Großbritannien und Dänemark- zu. Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes seien- so die übereinstimmende Überzeugung der Referentinnen- vielfach wegweisend für die Gleichstellungspolitik in den Mitgliedsstaaten gewesen. Allerdings machte die Vertreterin Dänemarks, Helle Jacobsen vom Dänischen Gleichstellungsrat, in ihrem Beitrag auch deutlich, dass es unter den dänischen Frauen noch erhebliche Vorbehalte gegenüber der Europäischen Union gäbe, nicht zuletzt aus den bereits ob. beschriebenen Gründen: mangelnde Transparenz, Angst den Wohlfahrtsstaat zu verlieren, spärliche Repräsentanz von Frauen in den EG-Institutionen. Die Europaabgeordnete Christa Randzio-Plath sprach für viele als sie auf der europäischen Frauenkonferenz u.a. folgende Ziele für eine neue frauenpolitische Offensive der EG benannte: - 66 • Mehr Macht für Frauen u.a. durch eine Feminisierung der EG-Institutionen. Mindestens 40% der Mandate und Ämter in der EG müssten von Frauen besetzt werden • Einrichtung eines Kommissariats(Kommissarin) für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Dieses müsse u.a. eine Vernetzung der für Frauen zuständigen Ministerien und Gleichstellungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen in den EG-Mitgliedsstaaten herbeiführen • Jährliche Durchführung eines EG-Frauengipfels, um die Fortschritte in der Gleichberechtigung öffentlich und gemeinschaftsweit zu diskutieren • Mehr Frauen in Entscheidungsgremien in Wirtschaft und Politik. Dabei seien Frauenquoten der richtige Weg, um den Frauenanteil zu erhöhen. Freiwillige Appelle würden hingegen nichts nützen. Durch mehr Frauen in der Politik würde nicht zuletzt die Demokratie stabilisiert, da ein größerer Teil der Bevölkerung sich mit Politik identifizieren und diese mitgestalten könne. Mehr Frauen an der Macht würden im übrigen „eine Abkehr von der Machbarkeitsorientierung in Wissenschaft und Technik zugunsten einer Hinterfragung der Wirkungen von Politik und Fortschritt sowie moralischethischer Entscheidungen(ermöglichen, der Verf.). Geteilte Macht zwischen den Geschlechtern kann den Gewaltmechanismus abbauen und Befriedung möglich machen“ 57) • Einführung einer gesetzlichen Frauenförderung für den Bereich des öffentlichen Dienstes und der privaten Wirtschaft im Rahmen der anstehenden Revision des Maastricht-Vertrages, die auch die Quotenregelung zulässt • Durchsetzung einer EG-Gleichstellungspolitik(eines Gleichheitsgrundsatzes), die nicht nur wie im EU-Vertrag vorgesehen an die Bereiche Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit gebunden ist, sondern alle Politikfelder umfasst • Verabschiedung von EG-Richtlinien, die zur Verbesserung der Integration von Frauen in das Erwerbsleben beitragen. Ferner seien EG-Richtlinien über„Positive Maßnahmen“ zugunsten von Frauen, zur Umkehr der Beweislast bei Diskriminierungsklagen sowie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Einkommenssteuer notwendig • Verabschiedung einer Richtlinie für ein gemeinschaftliches System der Arbeitsplatzeinstufung, das den Abbau der Unterbewertung weiblicher Arbeit gewährleistet. Dazu gehöre auch eine gemeinschaftsweite verbindliche Definition für den Begriff der gleichwertigen Arbeit und die Einbeziehung von Prämien und Zulagen bei Fragen der Lohndiskriminierung - 67 • Bevorzugte Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Subventionen an Betriebe, die Frauen und Männer gleichbehandeln bzw. durch besondere Maßnahmen zur Überwindung der faktischen Ungleichheit beitragen • EG-Richtlinien zur Pro-Rata-Gleichstellung zwischen typischer und atypischer Beschäftigung. Durch eine EG-weite Versicherungspflicht von der 1. Stunde der Beschäftigung an könne Sozialdumping zu Lasten von Frauen in der EG unmöglich gemacht werden • Aufhebung des geteilten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes u.a. durch„Positive“ Aktionen, Gesetze z.B. Berufsausbildungsgesetze und Quoten • Durchsetzung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit u.a. durch Verbesserung der Infrastruktur und der Arbeitsorganisation. Insbesondere müsse eine EG-Richtlinie durchgesetzt werden, die einen gemeinschaftsweiten Anspruch auf außerfamiliäre Kinderbetreuung festlegt • Angleichung der sozialen und Familienleistungen im Rahmen des zu entwickelnden europäischen Sozialraumes. Das Recht auf Freizügigkeit müsse durch Regelungen z.B. für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Elternschaft oder soziale Not begleitet werden • Armutsbekämpfung von Frauen u.a. durch die Förderung von Selbsthilfeprojekten und die EG-weite Definition des Mindesteinkommens • Feminisierung von Gemeinschaftsprogrammen. Mindestens die Hälfte der Gemeinschaftsfonds(Mittelhöhe und Teilnahmezahl) müssten Frauen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssten mehr Mittel für Umschulungen auf Zukunftsberufe und neue Technologien sowie zum Aufbau von lokalen Beschäftigungsinitiativen und zur Förderung des weiblichen Unternehmertums aufgewandt werden • Umsetzung von Chancengleichheit als übergreifendes Prinzip(wie in der Strukturfondreform 1993 vorgesehen) bei der Vergabe aller Fördermittel. Dieses Prinzip sei beispielsweise auch auf regionalpolitische Investitionsentscheidungen anzuwenden wie z.B. den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Standortentscheidungen über Ausbildungsstätten, die jeweils frauenspezifische Aspekte enthielten • Erstellung von nach Geschlechtern differenzierte Statistiken und Datensammlungen über die Auswirkungen der Förderprogramme(Strukturfonds u.a.) • Regionale Beteiligung frauenpolitischer AkteurInnen bei der Programmplanung und Auswertung im Rahmen der Vergabe von Strukturfonds-Mittel. - 68 Und nicht zuletzt: • Aufbau und Weiterentwicklung eines„europäischen Frauennetzwerkes mit Power und Phantasie, das Druck macht... und weibliche Abgeordnete,(die, Verf.) im Interesse der Frauen in Europa die berühmten Berge versetzen“. 58) Neuen Auftrieb erhielt der europäische frauenpolitische Diskurs vor allem im Vorfeld zur EU-Regierungskonferenz 1996(Maastricht II). Sie diente der Generalrevision und Nachbesserung des 1991 abgeschlossenen Maastrichter Vertrages und sollte vor allem zur Weiterentwicklung und Stärkung der Politik und der Institutionen der Europäischen Union beitragen. Aus frauenpolitischer Sicht bot sich mit dieser Regierungskonferenz die Chance, Lücken, die der Vertrag aufwies und die sich auf den sozialen Fortschritt in der Europäischen Union hemmend hätten auswirken können, auszufüllen und in ihm über den Artikel 119 zur Lohngleichheit hinausgehend eine aktive Gleichstellungspolitik der EU zu verankern. Um dieses Ziel zu erreichen, bemühten sich gleichstellungspolitische AkteurInnen auf nationaler und europäischer Ebene relativ frühzeitig, d.h. ab Anfang/Mitte 1995 einen intensiven Diskussionsprozess in Gang zu setzen, an dem sich möglichst viele relevante Kräfte und soziale Gruppen beteiligen sollten. Zu ihnen gehörte in der Bundesrepublik Deutschland vor allem der Deutsche Juristinnenbund, insbesondere seine Europakommission. Mit seinem Europaseminar ,,Frauen haben Recht(e) in Europa“ im Mai 1995 in München zur Regierungskonferenz 1996 gab er Frauen, ,,die auf den unterschiedlichsten Ebenen... mit der Zukunft Europas und der Zukunft der Frauen in Europa“ beschäftigt waren, 59) eine wichtige Plattform für Diskussionen. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Teilnehmerinnen dieses Seminars erarbeitete die Europakommission des Deutschen Juristinnenbundes in Kooperation mit verschiedenen seiner Regionalgruppen einen Forderungskatalog für die Regierungskonferenz 1996, der dem Staatsminister im Auswärtigen Amt und Persönlichen Beauftragten der Bundesregierung für die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 Dr. Werner Hoyer, MdB, am 31. Mai 1995 vom Deutschen Juristinnenbund übergeben wurde. 60) Immerhin galt es die Stagnation der EG-Gleichberechtigungspolitik, die im MaastrichtVertrag I deutlich zum Tragen kam, zu überwinden und u.a. Frauenförderung in Artikel 119 des Vertrages zu verankern. In diesem Sinne schrieb Ute Acker in ihrer Einleitung zu den Ergebnissen des Europaseminars des Deutschen Juristinnenbundes vom 26.- 28. Mai 1995 zur Regierungskonferenz 1996 in München: 61) - 69 ,,Euro-Euphorie vorher, Euro-Skepsis nachher. Ein solcher Katzenjammer wie nach Maastricht I soll sich bei den Revisionsverhandlungen 1996 zum Unions-Vertrag nicht wiederholen. Maastricht II soll daher eine breite Diskussion auf allen Bevölkerungsebenen und in allen gesellschaftspolitisch relevanten Gruppen vorausgehen“. Um diese frauenpolitische Offensive zu unterstützen fand im September 1995 in Bonn eine Gesprächskreisveranstaltung statt zu dem Thema: Fünfte Europäische Fachtagung: Maastricht II: Neue Weichenstellung für die Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik, Bonn, 1995 Mit Blick auf die Regierungskonferenz 1996(Maastricht II) und die zu ihrer Vorbereitung dienende Konferenz der sog. Reflexionsgruppe in Messina am 2. Juni 1995, hatten frauenpolitische Forderungen, insbesondere die nach einer aktiven Gleichstellungspolitik der EU, im gesellschaftspolitischen Diskurs erhöhte Aufmerksamkeit und Aktualität erlangt. Vor diesem Hintergrund wurde im Herbst 1995 die ob. gen. Gesprächskreisveranstaltung unter der Leitung der Vorsitzenden der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion, Ulla Schmidt, in Bonn durchgeführt, um ein Resümee über den aktuellen Diskussionsstand zu ziehen. Als Referentinnen nahmen teil: Lissy Gröner, Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss für die Rechte der Frau des EP und Elisabeth Müller, Rechtsanwältin und Mitglied der Europakommission des Deutschen Juristinnenbundes. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben den ob. dargestellten frauenpolitischen Forderungen der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und ihrem Hauptanliegen nach Verankerung von Chancengleichheit als Gemeinschaftsziel im EUVertrag vor allem der erwähnte Forderungskatalog des Deutschen Juristinnenbundes für die Regierungskonferenz 1996. 62) Kernforderungen des Deutschen Juristinnenbundes waren u.a.: • Aufnahme einer ausdrücklichen Zuständigkeit der Gemeinschaft für Gleichstellung • Insbesondere müsse die Gemeinschaft eine Kompetenz zum Erlass von Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in den Bereichen Erwerbstätigkeit, soziale Si- - 70 cherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die effektive Durchsetzung von Frauenrechten haben • Ein Diskriminierungsverbot als Grundrecht, insbesondere aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, des Alters, der Behinderung und der sexuellen Orientierung. Das Verbot müsse sich auf unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen erstrecken und Drittwirkung entfalten • Durchsetzung einer Verpflichtung für alle Mitgliedsstaaten bei ihren Aktionen in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und bei der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres Frauenbelangen Rechnung zu tragen, z.B. sollte die Verletzung fundamentaler Frauenrechte als Erwägungskriterium für außenpolitische Aktionen der EU ausdrücklich verankert werden und die Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe EU-weit erfolgen • Paritätische Besetzung aller Gremien mit Ausnahme des Europäischen Parlaments mit Frauen und Männern 63) . Die Reformvorschläge des Deutschen Juristinnenbundes, ebenso wie die der sozialdemokratischen Abgeordneten im EP stießen bei den Konferenzteilnehmerinnen auf viel Zuspruch. Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass die Bemühungen frauenpolitischer Akteure aus Politik, Wissenschaft und Verbänden in Europa, die EG- Gleichberechtigungspolitik im Rahmen der Regierungskonferenz 1996 voranzubringen, durchaus von Erfolg gekrönt waren. Mit dem sog. Amsterdamer Vertrag, der am 2. Oktober 1997 vor allem als Ergebnis der Regierungskonferenz von 1996 verabschiedet wurde, ,,werden die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Grundsatz der europäischen Politik vertraglich verankert. Darüber hinaus gestattet der Vertrag den Mitgliedsstaaten ausdrücklich positive Maßnahmen zugunsten des ,,unterrepräsentierten Geschlechts.“ 64) Die frauenpolitischen Bemühungen im Jahr 1995 konzentrierten sich allerdings nicht nur auf EU-Recht und entsprechende Nachbesserungen des Vertrages von Maastricht(1992) im Hinblick auf die Regierungskonferenz von 1996. Von besonderer Bedeutung war darüber hinaus, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Weltfrauenkonferenz in Peking im September 1995 eine gemeinsame Position vertraten. Die Europäische Kommission hatte hierzu einen Standpunkt vorbereitet, der für das Prinzip des sog. Gender-Mainstreaming eintrat. Die Chancengleichheit von Männern und Frauen sollte danach auf sämtlichen Feldern des politischen und gesellschaftlichen - 71 Lebens verwirklicht werden. Es sei hier nur kurz angemerkt, dass diese Zielsetzung auch in der Schlusserklärung von Peking festgeschrieben wurde. Im Vorfeld zur Weltfrauenkonferenz in Peking führte das Referat Frauenpolitik im Juni 1995 eine Fachtagung zu folgendem Thema durch: Gleichberechtigung weltweit verwirklichen. Workshop zum aktuellen Stand der Diskussion und der Vorbereitung der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking, Bonn, Juni 1995 Das Motto der Weltfrauenkonferenz im September 1995 in Peking lautete: ,,Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“. Auf ihr sollte ein Handlungsrahmen für das nächste Jahrtausend entwickelt werden. Zu dieser Konferenz wurden mehr als 2000 MinisterInnen und Parlamentarierlnnen erwartet, darunter- in der EU-Delegation- fünf Vertreterinnen des Frauenausschusses. Mit weiteren 40000 Teilnehmerinnen aus aller Welt auf dem parallel zur Regierungskonferenz stattfindenden NRO-Forum in Peking wurde gerechnet. 65) Im Mittelpunkt des Workshops des Referats Frauenpolitik, auf dem Bilanz über den aktuellen Stand der Vorbereitung der Konferenz in der EU und in der Bundesrepublik gezogen wurde, stand die ob. erwähnte gemeinsame Position der europäischen Mitgliedsstaaten der EU gemäß einer Entschließung des EP. Danach sollte Chancengleichheit unter dem Prinzip des Gender-Mainstreaming in allen Politikfeldern verwirklicht werden. Die Position der EU wurde von der Europaabgeordneten Lissy Gröner, Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die 4. Weltfrauenkonferenz, u.a. mit folgenden Worten erläutert: ,,In Peking wird es Konfrontationen geben- wir Frauen werden die Chancen nutzen, um Frauenrechte als integralen, unveräußerlichen Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.... Angesichts alter und neuer Formen von Gewalt, angefangen von Zwangsabtreibungen bei Tibetischen Frauen, Vergewaltigung als Kriegsstrategie in Ex-Jugoslawien und Ruanda, über Frauenhandel mit Osteuropäerinnen, Sextourismus zu den Kindfrauen Asiens bis hin zur weltweiten Computerpornographie über Internet, drängen die Problemlösungen.“ 66) Wichtige Vorbereitungsarbeiten auf die 4. Weltfrauenkonferenz- so Lissy Gröner- seien bereits auf der UNO-Regierungskonferenz in Wien eingeleitet worden, wo eine europäische Position entwickelt worden sei. Die von der Kommission angestrebten Schwer- - 72 punkte ,,Frauen im Wirtschaftsleben“, ,,Frauen im öffentlichen Leben“ und ,,Frauen in Solidarität“ sollten danach aus Parlamentssicht um Maßnahmen zum Abbau der vielfältigen Diskriminierungen ergänzt werden. Ziel müsse die Chancengleichheit und die paritätische Beteiligung der Frauen in allen Bereichen sein, vor allem auch in den EUOrganen. Deshalb gelte es, die Grundbildung für alle Frauen sicherzustellen, bindende Frauenförderpläne aufzustellen, verbindliche Frauenquoten sowie das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper zu verankern. 67) Nach Auffassung von Christa Randzio-Plath, Europaabgeordnete und Vorsitzende des Marie-Schlei-Vereins sollten von den Frauen im Norden vor allem ,,Die Lebensleistungen der Frauen im Süden in den Mittelpunkt der Beratungen auf der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking“(gerückt werden, d. Verf.). 68) Deren Lebensbedingungen hätten sich durch wachsende Armut u.a. als Folge von Kriegen, politischen Krisen, Klimakatastrophen, Schuldenkrisen und angesichts abnehmender Bereitschaft, Mittel zur Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen(nicht zuletzt auch der Bundesregierung) im letzten Jahrzehnt weiter verschlechtert. Sie plädierte vor allem für mehr Bildung, durch die Armut überwunden werden könne. Deshalb müsse- so Randzio-Plath- ,,die Weltfrauenkonferenz in Peking auch einen Beitrag leisten, damit die Ausbildungs- und Bildungschancen von Frauen über die Forderungen der Weltbevölkerungskonferenz und des Weltsozialgipfels hinaus weltweit verbessert werden“. 69) Denn, so ihre Begründung: ,,Frauen sind der Schlüssel der Entwicklung. Sie geben Kenntnisse und Erfahrungen, Normen Verhaltensweisen und ihre Kultur weiter. Wenn Frauen Zugang zu mehr Bildung, besserer Gesundheitsfürsorge, Familienplanung und gerecht entlohnter Arbeit bekommen, wenn für Frauen materielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung möglich wird, dann ist eine nachhaltige Entwicklung besser zu erreichen. Das heißt auch, dass Frauen gleichberechtigten Zugang zu den Machtpositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik erhalten.“ 70) Ausgehend von einem Zitat der Generalsekretärin der Vierten Weltfrauenkonferenz, Gertrud Mongella: ,,In Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz 1995 betone ich immer wieder, dass Frauen und Männer die Probleme der Frauen gemeinsam angehen müssen, denn es sind gesellschaftliche Probleme. Wenn wir das nicht schaffen, werden wir bald eine Situation haben, in der sich die Frauen von heute und die Männer von gestern begegnen“ 71) forderte die Europaabgeordnete Karin Junker von Europa und seinen Mitgliedsstaaten vor allem ,,die Einbeziehung der Interessen und Bedürfnisse von Frauen in die Planung und Durchführung aller Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch aktive Beteiligung von Frauen und Überprüfung bereits laufender Maßnahmen im Hinblick auf die mögliche Benachteiligung von Frauen mit dem Ziel der Beseitigung.“ 72) Bild 4 - 73 sçå=äáåâëW=e~ååÉ=mçääã~ååI=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉë=aÉìíëÅÜÉå=cê~ìÉåê~íëI=aêK=jçåáâ~=i~åÖâ~ìJeÉêêã~ååI== rää~=pÅÜãáÇíI=jÇ_I=aêK=h~íÜ~êáå~=cçÅâÉI=fåÖêáÇ=_K=páãçåI=_ìåÇÉëÑê~ìÉåãáåáëíÉêáìã== Die Obfrau des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Irmgard Schewe-Gerigk, MdB, setzte sich in ihrem Statement vor allem für die Verwirklichung von Menschenrechten und Demokratie für Frauen ein: ,,Das Thema der vierten UN-Weltfrauenkonferenz ,,Gleichheit, Entwicklung und Frieden“ bietet einen herausragenden Anlass, um die Wahrung der Menschenrechte der Frauen in den Mittelpunkt der Beratungen der Regierungen zu stellen. Die Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen muss bei dem zu verabschiedenden Aktionsprogramm Priorität erhalten“. 73) Und weiter: ,,Gleichberechtigung von Frauen ist eine Menschenrechtsfrage und zugleich Voraussetzung für mehr Demokratie. Angesichts der Globalisierung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Problemen, weltweit zunehmender Kriegsaktivitäten, von Demokratieeinbrüchen und sozialen Desintegrationsprozessen hat sich die Lage der Frauen in vielen Ländern im Vergleich zur letzten Weltfrauenkonferenz in Nairobi teilweise verheerend verschlechtert. Das trifft insbesondere für viele Länder des Südens und für die Transformationsgesellschaften in Mittel- und Osteuropa zu. Mit dem Ende der Wachstumsgesellschaft stehen die Industrieländer vor weitreichenden gesellschaftlichen Um- - 74 strukturierungen, die die Entwicklung von neuen politischen Handlungsmaximen und Steuerungsmodellen erforderlich machen.“ 74) Gleichzeitig wies sie auf einen gravierenden Perspektivwechsel in der internationalen Frauenpolitik seit der dritten UN-Weltfrauenkonferenz in Kairo hin. ,,Nicht mehr die Opferperspektive sondern das Selbstverständnis, dass Frauen Rechte besitzen und Rechtsansprüche durchsetzen können, prägt die neue internationale Frauenpolitik. Anstrengungen zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen auf allen Ebenen der Gesellschaft werden als eine Angelegenheit der Gesellschaft und der internationalen Völkergemeinschaft anerkannt und sind nicht länger reine ,Frauensache‘. Die UN-Konferenzdokumente sind seit Nairobi zunehmend von diesem Politikansatz beeinflusst. ,Empowerment’ ist der Schlüsselbegriff der internationalen Frauenpolitik, in dem Machtgewinn von Frauen durch Stärkung ihrer Position, durch politische Beteiligung und Zugriffsrechte auf Ressourcen erreicht werden soll.“ 75) Die Eröffungsansprache auf der Fachtagung hielt im übrigen Dr. Katharina Focke, Bundesministerin a.D. und Delegationsleiterin für die erste Weltfrauenkonferenz in MexicoCity 1975. = In ihrem Rückblick bedauerte sie zunächst, dass es seit 1975 nicht gelungen sei, die ,,Sache der Frauen“ rascher voranzubringen: ,,Emotionen und Erinnerungen überkommen mich, wenn ich Sie heute vor mir sehe die nächste und übernächste Generation von Frauen, die immer noch um das kämpfen, was eigentlich selbstverständlich sein müsste: die Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann“ 76) Gleichzeitig wies sie aber auch auf positive Veränderungen für Frauen seit 1975 hin: ,,Die beiden größten Veränderungen seitdem, die mir aufgefallen sind: das verschärfte Bewusstsein für das Problem; seine Akzeptanz auch durch die Männer, die es nicht mehr verdrängen können; eine höhere politische Priorität für Lösungen, die auf den verschiedensten politischen Ebenen gefunden werden müssen; eine größere Wahrnehmung für die Verknüpfung zwischen den Rechten der Frauen und den Menschenrechten überhaupt, zwischen Demokratiedefizit und Frauenpartizipationsdefizit; zwischen ökonomischer und sozialer Entwicklung und der Rolle der Frauen; zwischen Bevölkerungswachstum und Frauenrechten, Umweltschutz und Frauenrechten, wie unter anderem der Ablauf anderer Weltkonferenzen der UNO zeigt.“ 77) Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass die praktischen Konsequenzen der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking für die deutsche Entwicklungspolitik und internationale Zusammenarbeit auf folgender Fachtagung der Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit erörtert wurden: - 75 Workshop: Nach der 4. Weltfrauenkonferenz- praktische Konsequenzen für die deutsche Politik, Bonn, Dezember 1995 Weiteren Auftrieb erhielt die EU-Gleichberechtigungspolitik durch die Verabschiedung von Leitlinien für eine europäische Beschäftigungspolitik auf dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel des Europäischen Rates vom 20.-21. November 1997: Sie standen im Mittelpunkt folgender Fachtagung der Abteilung Internationaler Dialog: Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt- Was brachte der europäische Beschäftigungsgipfel? Bonn, 1998 Auf dem Sondergipfel zur Beschäftigung in Luxemburg vom 20.- 21. November 1997 stand die Frage im Vordergrund, mit Hilfe welcher Maßnahmen das Beschäftigungsniveau in Europa erhöht werden könne und wie sie in nationale Aktionspläne umgesetzt werden könnten. Es wurden Leitlinien für eine europäische Beschäftigungspolitik beschlossen, die sich auf vier strategische Prioritäten konzentrierten: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten und Stärkung der Maßnahmen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern. In den Leitlinien werden die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der zuletzt genannten Priorität u.a. dazu aufgefordert, der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wirksam zu begegnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. 78) Auf der Fachtagung wurden die Ergebnisse des Beschäftigungsgipfels zur Diskussion gestellt und der Frage nachgegangen, inwieweit diese europäischen Vorgaben im beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm der Bundesregierung Berücksichtigung fänden. Von Seiten einiger Konferenzteilnehmerlnnen wurden Zweifel an der effektiven Umsetzung der europäischen Vorgaben, insbesondere dem Schwerpunkt Chancengleichheit, in der Bundesrepublik angemeldet. Als Fazit der europäischen Fachtagungen des Referats Frauenpolitik und der internationalen Abteilungen kann festgehalten werden: Die Diskussionen und Ergebnisse der Fachtagungen im letzten Jahrzehnt spiegeln deutlich die allmähliche Entwicklung einer gemeinsamen europäischen(Gleichberechtigungs-)Politik wider. Neben diesen Fachtagungen fanden seit Mitte der achtziger Jahre zahlreiche länderübergreifende Dialog- und Informationsveranstaltungen mit VertreterInnen aus Poli- - 76 tik, Wissenschaft, Verbänden und Wirtschaft anderer europäischer Länder statt, die mit Ausnahme des deutsch-österreichischen Erfahrungsaustauschs in eigenen Kapiteln behandelt werden. Hier sind u.a. zu nennen: 79) • Deutsch-skandinavische Konferenzen • Deutsch-französische(und z. Teil polnische) Konferenzen • Deutsch-britische Konferenzen • Osteuropäische Konferenzen • Deutsch-österreichischer Erfahrungsaustausch Diese Konferenzen und Infomationsveranstaltungen gründeten zum einen auf dem Tatbestand, dass neben den USA über viele Jahre hinweg, vor allem die skandinavischen Länder Vorbildcharakter für die Gleichstellungspolitik und Sozialpolitik in der Bundesrepublik und in Europa hatten(bis ca. Mitte der 90er Jahre). Aber auch der Erfahrungsaustausch mit Großbritannien, z.B. zur kommunalen Gleichstellungspolitik und Frankreich z.B. über die Gleichstellungspolitik in der Privatwirtschaft und in den Kommunen sowie über Programme zur Förderung von Existenzgründungen und lokalen Beschäftigungsinitiativen stießen in der Bundesrepublik auf großes Interesse. Ab Ende der 90er Jahre übernahm zunehmend Österreich eine gewisse Vorbildfunktion in der Frauenpolitik, u.a. wegen ihrer öffentlichen Auftragsvergabepolitik, die mit Maßnahmen der Frauenförderung verknüpft wurde. Als vorbildhaft wurden allgemein auch die österreichischen Strategien zur Bekämpfung von(häuslicher) Gewalt gegen Frauen und Kinder bewertet. Konferenzen in und mit osteuropäischen Ländern wurden seit Ende der 90er vor allem durchgeführt, um die Reform- und Frauenbewegungen in den jeweiligen Ländern zu unterstützen. Daneben spielte ab ca. Anfang bzw. Mitte der 90er Jahre der Transfer von Wissen über EG-Förderprogramme sowie die Förderung von länderübergreifenden Kooperationen eine große Rolle. Auf entsprechende Veranstaltungen und Konferenzen wird an anderer Stelle ausführlicher eingegangen. 80) Von besonderer Bedeutung waren darüber hinaus Fachtagungen und Veranstaltungen, bei denen es in erster Linie um die Umsetzung von EG- bzw. EU-Recht in die Bundesrepublik ging. Hier sind beispielhaft zu nennen: - 77 Gesprächskreis: Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 1992, Bonn Juli 1992 Diese Gesprächskreisveranstaltung stand in engem Zusammenhang mit einem Urteil des EuGH, wonach kein EG-Mitgliedsland die Nachtarbeit von Frauen verbieten darf(Juli 1991) und in Verbindung mit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 1992. Es ging dabei vor allem um Konsequenzen aus den vorliegenden Urteilen im Sinne einer humanen Gestaltung der Nachtarbeit für Frauen und Männer. 81) sowie: Workshop: Gender-Mainstreaming in der alltäglichen Arbeit der Regionalstellen Frau und Beruf im Land-Nordrhein Westfalen, Köln, Dezember 2000 Bei diesem Workshop ging es um die praktische Umsetzung des von der EU entwickelten Prinzips des Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik. Aber auch in Veranstaltungen, Fachtagungen und Expertinnentreffen in den neuen Bundesländern bildeten europapolitische Themen mit dem Eintritt der ehem. DDR in die Bundesrepublik und ihrer Eingliederung in die Europäische Gemeinschaft 1990 einen wesentlichen Schwerpunkt im Aufgabenkatalog des Referats Frauenpolitik. Dabei ging es vor allem um den Transfer von Wissen über EG-Förderprogramme, EGNetzwerke, um den Erfahrungsaustausch über die Situation von Frauen in der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union sowie um Fragen der EG-Gleichstellungsund Beschäftigungspolitik. Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen genannt: Maßnahmen und Programme der EG zur Förderung von Projekten und Beschäftigungsinitiativen in den neuen Bundesländern, Magdeburg, September 1993 Gesprächskreis Chemnitz: Frauenansichten- Wahlen zum Europäischen Parlament, Mai 1994 - 78 Es ist im Hinblick auf zukünftige Fragestellungen und Themen davon auszugehen, dass von der Europäische Union auch zukünftig wichtige Impulse zur Frauen- und Gleichstellungspolitik in Europa und in der Bundesrepublik ausgehen werden. Wichtige Themenkomplexe dürften u.a. sein: • Umsetzung der EU-Richtlinie 76/207/EEC vom 24. Mai 2002 zur Gleichstellung in der Erwerbsarbeit in nationales Recht • Die Umsetzung von Gender-Mainstreaming in den Mitgliedsstaaten der EU • Die Bekämpfung verschiedener Formen von struktureller Gewalt gegen Frauen und Kinder EU-Förderprorgramme, Weiterentwicklung und Umsetzung • Neue familienpolitische Konzepte • Position zu neuen Gen- und Fortpflanzungstechnologien. Fußnoten 1) vgl. Christa Randzio-Plath: Wege für Frauen zur Mitgestaltung des europäischen Einigungsprozesses, in: Chancen von Frauen zur Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses, Reihe Frauenpolitik, Heft 11,1994 S.45 2) Karin Junker: Die Hälfte des Himmels, die Hälfte der Erde, die Hälfte der Macht. Das Europäische Parlament- eine Lobby für Frauen, in: Chancen von Frauen zur Gestaltung des Europäischen Einigungsprozesses a.a.O. S.7 3) vgl. hierzu: Helle Jacobsen: Der europäische Einigungsprozess aus der Perspektive dänischer Frauen, in: Chancen von Frauen zur Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses a.a.O. S.31 ff. 4) ebenda S. 37 5) vgl. hierzu: Daten und Fakten, in: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Frauen in Europa, Berlin 1999 S.7 6) ebenda S.8 7) ebenda S. 10 8) Heinke Salisch: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Bisherige Erfahrungen, Probleme und Erfolge, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen, Dokumentation zur Fachtagung vom 24. bis 26. November 1987, Bonn, Januar 1988 S. 32 und 33 9) ebenda S.35 und 36 10) vgl. hierzu die Erörterungen in Kap. 3.2 11) Yvette Roudy: Berufliche Gleichstellung in Frankreich, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen a.a.O. S. 40 12) ebenda S.40 13) ebenda S.39 14) ebenda S.40 15) ebenda S.41 - 79 16) ebenda S.42 17) vgl. Ritt Bjerregaard: Economic and Employment Policies for Women in Denmark, in: Wirtschaftsund Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen a.a.O. S.96 18) Helle Degn: Example Denmark, Employment Policies in Denmark, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen a.a.O. S. 100. 19) vgl. weiter unten Kap. 2.3 20) Renate Schmidt: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Initiativen und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung von Frauen aus der Sicht der SPD, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen a.a.O. S.1 21) ebenda S.3 22) ebenda S. 3 und 4 23) ebenda S. 4 ff. 24) vgl. hierzu Renate Schmidt: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen: Vorstellungen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen: Neue Wege und Forderungen, Reihe Frauenpolitik, Heft ohne Nr., Bonn 1988 25) Renate Schmidt: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Initiativen und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung aus der Sicht der SPD, in: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen: Neue Wege und Forderungen, Dokumentation a.a.O. S. 8 26) vgl. Ingrid Christochowitz: Grußworte, in: Welche Rolle spielen die gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben, Dokumentation der gleichnamigen internationalen Konferenz vom 27. und 28. April 1988, Bonn 1988, S. 8 27) Holger Börner: Begrüßungsansprache, in: Welche Rolle spielen die gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben?, Dokumentation a.a.0. S. 5 und 6 28) vgl. hierzu Michelle Gout: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil II: Länderbericht Frankreich, Bonn 1988, S. 21 ff. 29) Monica Magnusson: Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf betrieblicher Ebene in Schweden, in: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil IV: Statements zur Situation in Schweden und Großbritannien, Bonn 1988, S.18 30) Ebenda S.26 31) vgl. Terry Marsland, Statement zur betrieblichen Frauenförderung in Großbritannien, in: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil IV: Statements zur Situation in Schweden und Großbritannien, Bonn 1988, S. 34 32) ebenda S.41 33) vgl. Margery Powall: Statement, in: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil IV a.a.O. S. 50. 34) vgl. hierzu Tineke de Rijk: Vom Plan zur Aktion, Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil III, Bonn 1988, S.1 35) ebenda S.3 36) ebenda S.16 37) ebenda S.20. 38) ebenda S.21 ff 39) vgl. Friederike Maier: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung Teil I Länderbericht Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1988 S.1 40) vgl. hierzu: Welche Rolle spielen die gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben?, Dokumentation der gleichnami- - 80 gen internationalen Konferenz vom 27. und 28. April 1988, Bonn 1988, Ergebnisse im Überblick S. 20 f 41) ebenda S.22 42) Ingrid Kurz-Scherf: Betriebliche Frauenförderung aus gewerkschaftlicher Sicht, in: Welche Rolle spielen die gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben a.a.O. S.61-63 43) ebenda S.65 44) vgl. hierzu Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp: Emerging Careers of Women in Public Administration, German Contribution to the International Study ,,Women in Public Adminstration and Management- Upward Mobility and Career Advancement“, Bonn September 1985, sowie die Ergebnisse der Dokumentation der Fachtagung vom 1. bis 4. Juli 1987: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Erfahrungen, Forderungen und Strategien; Hrsg: Monika LangkauHerrmann, Hans-Dieter Dyroff, Deutsche UNESCO-Kommission Bonn, Band I und II, Bonn 1988. Die Ergebnisse der internationalen Studie finden sich in: Jane H. Bayes(Guest Editor): Women and Public Administration: International Perspektives, in: Women& Politics, Volume 11, Number 4, The Haworth Press, Inc. New York, 1991 45) vgl. weiter unten Kap. 3.4 46) vgl. Mariann Sterner: Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen im öffentlichen Dienst am Beispiel Schweden, in: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Erfahrungen, Forderungen und Strategien, Dokumentation der gleichnamigen internationalen Konferenz vom 01.- 04. Juli 1987, Band I, Bonn 1988 S. 59 47) ebenda S. 59 48) ebenda S 53 und 54; vgl. hierzu auch: Mariann Sterner, Gunilla Fürst Mellström, Das schwedische Experiment. Beschäftigungsförderung für Frauen im öffentlichen Dienst, Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe Wirtschaft und Beschäftigung, Band 2, Bonn, 1985,S 120ff. 49) vgl. hierzu: Kirsten Thompsen: Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen im öffentlichen Dienst am Beispiel Dänemarks, in: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Erfahrungen, Forderungen und Strategien, Band I a.a.O. S 65 50) ebenda S. 66 51) vgl. Monique Leijenaar: Study of the Position of Women Employees in Government Service, in: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Band II a.a.O. S.56 ff. 52) u.a. mit der Empfehlung des Rats über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen 1996 53) Christa Randzio-Plath: Wege für Frauen zur Mitgestaltung des europäischen Einigungsprozesses a.a.O. S. 46 54) vgl. Ute Acker: Europaseminar vom 26.- 28. Mai in München, in: Deutscher Juristinnenbund, Aktuelle Informationen für Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen, Nr. 2, Juni 95 S.1 55) vgl. Christa Randzio-Plath: Wege für Frauen zur Mitgestaltung des europäischen Einigungsprozesses a.a.O. S.45 56) ebenda 57) ebenda S.49 58) ebenda S.60 und 61 59) vgl. Deutscher Juristinnenbund, Europaseminar vom 26.- 28. Mai in München a.a.O. S.1 ff. 60) vgl. Deutscher Juristinnenbund: Pressemitteilung vom 1. Juni 1995: Europarecht, Gleichstellung der Frauen in der EU, Forderungen für die Regierungskonferenz 1996 61) Deutscher Juristinnenbund: Europaseminar vom 26.-28. Mai in München a.a.O. S.l 62) vgl. hierzu: Deutscher Juristinnenbund: Regierungskonferenz 1996/Konferenz der Reflexionsgruppe in Messina: Gemeinsame Vorschläge der Regionalgruppe München/Südbayern, der Regionalgruppe Brüssel und der Europakommission des Deutschen Juristinnenbundes vom 31. Mai 1995 - 81 63) Zu den Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes vgl. Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 01. Juni 1995 a.a.O. S.1 und 2 sowie Deutscher Juristinnenbund: Regierungskonferenz 1996 a.a.O. S.l und 2 64) vgl. hierzu: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Frauen in Europa a.a.O. S.34 f. 65) vgl. Lissy Gröner: Pressemitteilung vom 27.6.1995:Vierte Weltfrauenkonferenz- Frauen sind die Lösung, nicht das Problem, Brüssel/Bonn, S.1 und 2 66) ebenda S.19 67) ebenda S.2 68) Christa Randzio-Plath: Frauen im Süden, unveröffentlichtes Statement, gehalten anlässlich des Workshops: Gleichberechtigung weltweit verwirklichen, Juni 1995 in Bonn, S. 1 69) ebenda S.l und 2 70) ebenda S.1 und 2 71) vgl. hierzu: Karin Junker: Von Mexiko nach Peking, unveröffentl. schriftliches Statement anlässlich des Workshops: Gleichberechtigung weltweit verwirklichen a.a.O., S.1 72) ebenda S. 5 73) Schewe-Gerigk bezog sich in ihrem Statement vor allem auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Menschenrechte und Demokratie für Frauen verwirklichen, 24. Mai 1995, hier: S. 1 74) ebenda S. 4 75) ebenda S. 11 76) vgl. Katharina Focke, Eröffnungsansprache zum Workshop, unveröffentlichtes Manuskript S.l 77) Katharina Focke: Delegation besprach sich auf ihrem Hotelbett, Katharina Focke erinnert sich an die Erste Weltfrauenkonferenz, in: Informationen für die Frau, 7-8/1995 S.7.(Darin wird die überarbeitete Fassung ihrer Eröffnungsansprache abgedruckt) 78) vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Frauen in Europa a.a.O. 5. 35 und S.55 f. 79) vgl. hierzu Kapitel 2.3-2.6 80) vgl. Kapitel 2.6 81) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre: Für eine humane Gestaltung der Nachtarbeit, Reihe Frauenpolitik Heft 6, Bonn 1992 - 82 2.3 Der Deutsch-skandinavische Dialog(1989-1993) Seit Beginn der 70er Jahre wurde in den skandinavischen Ländern, vor allem in Schweden, eine aktive und systematische Gleichstellungspolitik verfolgt, die auf einem relativ breiten gesellschaftlichen Konsens beruhte. Sie unterschied sich von der anderer Länder auch in ihrer Zielsetzung. Jedem Individuum sollten, unabhängig vom Geschlecht, die gleichen Entfaltungsmöglichkeiten in Beruf und Familie eingeräumt werden. Das hieß, Männer wie Frauen sollten neben der Sorge für den Lebensunterhalt auch eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder und die Haushaltsführung tragen. Die schwedische Politik legte daher die Betonung auf den Wandel der weiblichen und der männlichen Rolle. Und dies aus der Erkenntnis heraus, dass die Frau so lange nicht gleichberechtigt am Erwerbsleben, an gewerkschaftlicher und politischer Arbeit teilnehmen kann, wie der Mann nicht seinen Anteil an der Familien- und Hausarbeit übernimmt. Frühzeitig wurde in den skandinavischen Ländern auch erkannt, dass eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik sich nicht nur auf Wirtschaft und Politik konzentrieren darf, sondern flankierender familien- und sozialpolitischer Maßnahmen bedarf. Seit Mitte der 80er Jahre richtete sich das Interesse der Frauenbewegung in der BRD zunehmend auf Entwicklungen und Erfahrungen zur Gleichstellungspolitik in den skandinavischen Ländern, auf das so genannte„skandinavische Experiment“ 1) Die Gleichstellungspolitik in den skandinavischen Ländern stand ab Ende der 80er Jahre im Mittelpunkt zahlreicher Veranstaltungen des Gesprächskreises Frauenpolitik. Beispielhaft sei hier genannt: Deutsch-skandinavische Frauenkonferenz: Aktuelle gesellschaftspolitische Anliegen von Frauen, Bonn, 1989 Auf ihr stellte Renate Schmidt, MdB, seinerzeit fest: „Die skandinavischen Länder sind für uns Bundesrepublikanerinnen, insbesondere auch für Sozialdemokratinnen, schon seit langem wegweisend. Oft schauen wir voller Begehren auf dänische, norwegische oder schwedische Errungenschaften, die für uns in weiter Ferne zu stehen scheinen.“ 2) Themenschwerpunkte auf Konferenzen im Zeitraum 1986- 1990 waren vor allem folgende skandinavische, überwiegend schwedische und norwegische„Errungenschaften“: - 83 Schweden • Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. ein gesetzlicher Anspruch auf eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von 8 auf 6 Stunden wahlweise für Väter und Mütter mit kleinen Kindern ohne Einkommensausgleich • Beurlaubungsmodelle zur Pflege und Betreuung von Kindern, z.B. gesetzlicher Anspruch auf Elternurlaub, teilweise mit Lohnersatzfunktion, wahlweise für die Mutter oder den Vater, der zum Teil bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden kann(so genannte Zeitkonten) und somit ArbeitnehmerInnen mit Familienaufgaben größere Gestaltungsspielräume einräumt • Großzügige Freistellungsregelungen für Mütter und Väter bei Erkrankung von Kindern • Aus Steuermitteln finanzierte Grundsicherung im Alter • Flächendeckende außerhäusliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder • Aus öffentlichen Mitteln geförderte Modellprojekte, so genannte Break-Modelle bzw. „Durchbruch-Modellprojekte“. Diese Pilotprojekte wurden mit dem Ziel durchgeführt, traditionell männliche oder weibliche Berufe für das jeweils andere Geschlecht attraktiv zu machen zur Überwindung des geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktes • Steuerpolitische Maßnahmen: Getrennte steuerliche Veranlagung von Ehepartnern in Form der Individualbesteuerung, keine steuerliche Bevorzugung der„Hausfrauenehe“, z.B. durch Ehegattensplitting • Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst in Schweden: 1976 wurden Ministerien und andere staatliche Behörden per Verordnung dazu verpflichtet, sich aktiv und systematisch in Form von jährlich zu erstellenden Gleichstellungsplänen und-berichten für die Verwirklichung der Gleichberechtigung einzusetzen. Die Wissenschaftlerinnen Marianne Sterner und Gunilla Fürst Mellström analysierten 1984-1985 im Rahmen des Forschungsprojektes der Friedrich-Ebert-Stiftung„Das schwedische Experiment“ 3) exemplarisch die Gleichstellungspläne und-berichte schwedischer Behörden. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass die Gleichberechtigungsarbeit hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Qualität große Unterschiede aufwies. Sie schrieben hierzu:„Aus den Berichten ist zu erkennen, dass viele Worte über ziemlich bescheidene Gleichberechtigungsbemühungen hinwegtäuschen können. Andererseits kann sich hinter einigen mageren, zahlenmäßig belegten Informationen eine konsequente Gleichstellungsarbeit verbergen. In den Berichten findet man auch manchmal Verärgerung darüber, sich mit Fragen, die man als unwichtig betrachtet, befassen zu müssen, oder Resignation, wenn man sich mit einer Aufgabe konfron- - 84 tiert sieht, die einem unüberwindlich und hoffnungslos erscheint.“ Und schließlich das Fazit der Autorinnen:„Bei mehreren Behörden wird eine beachtliche Zahl von Aktivitäten durchgeführt, während andere nichts tun.“ 4) Für die Gleichstellungsarbeit in den Behörden wurden vom zuständigen Ministerium detaillierte Instruktionen erarbeitet. Zur Förderung der Entwicklung neuer Maßnahmen und Projekte wurden auf Antrag finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig wurden u.a. folgende Projekte gefördert: • Ausbildungsprogramme für Beschäftigte der unteren Gehaltsgruppen • Beförderungen von Frauen • Maßnahmen zur Anpassung an neue Technologien und veränderte Arbeitsorganisation Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die schwedische Gleichstellungspolitik in Form von Gleichstellungsplänen und-berichten auf nachhaltiges Interesse bei den Konferenzteilnehmerinnen aus der Bundesrepublik stieß. Sie hat bis in die Gegenwart hinein den frauenpolitischen Diskurs und die Gleichstellungsarbeit im öffentlichen Dienst und in den Betrieben der Privatwirtschaft(bei letzteren auf freiwilliger Basis) geprägt. • Solidarische Lohnpolitik in Schweden. Sie beinhaltet, dass für die Lohnstruktur nicht allein die Kräfte des Marktes ausschlaggebend sein sollen, sondern das Prinzip„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, unabhängig von Ort, Beruf oder Geschlecht gelten soll. Darüber hinaus war man bestrebt, die unteren Lohngruppen anzuheben, um die Einkommensschere zu verringern • Quotierungsregelungen im Zusammenhang mit dem regionalpolitischen Instrumentarium Das regionalpolitische Instrumentarium in Schweden setzte an den beiden Aspekten überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit(nördliche Regionen) und bei der Personengruppe Frauen an. Die Vergabe von Investitionszuschüssen an Betriebe in den strukturschwachen nördlichen Regionen war mit Quotierungsregelungen zugunsten von Frauen verknüpft. Betriebe erhalten Investitionszuschüsse nur unter der Voraussetzung, dass mindestens 40% der neu zu schaffenden Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden. Eine Evaluierung im Zeitraum 1975-1980 ergab, dass diese Maßnahme relativ erfolgreich war. Dies war um so bemerkenswerter, als in den nördlichen Regionen männerdominierte Industriezweige vorherrschten, z.B. Bergbau, holzverarbeitende Industrie usw. Norwegen - 85 Für die Sozialdemokratinnen in der Bundesrepublik waren die Quotierungsregelungen in der Sozialdemokratischen Partei Norwegens von besonderem Interesse. 1981 führte die Sozialdemokratische Partei Norwegens eine Quotierung für Gremien und 1983 für Mandate in Höhe von mindestens 40% für jedes Geschlecht ein, u.a. mit dem Erfolg, dass bei den Wahlen 1985 42% der gewählten Abgeordneten Frauen waren. 5) Zusammenfassung und Empfehlungen Die Diskussion von Konzepten und Instrumenten skandinavischer Gleichstellungspolitik, ihren Auswirkungen, Erfolgen, aber auch von Problemen und Widerständen bei der konkreten Umsetzung, hatte, wenngleich mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, einen prägenden Einfluss auf die Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik, zum Teil bis in die Gegenwart hinein. Wichtige thematische Schwerpunkte und Forderungen, die sich an skandinavischen Vorbildern orientierten, waren z.B.: Individualbesteuerung anstelle des Ehegattensplittings, Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente, Gleichstellungspläne, Pilotprojekte: Mädchen in„Männerberufen“, Arbeitszeitreduzierung für Väter und Mütter mit kleinen Kindern, Aufteilung des Elternurlaubs zwischen Müttern und Vätern, Zeitkonten beim Elternurlaub(erstmals in der BRD mit dem Elternzeitgesetz von Januar 2001 realisiert), Quotierungsregelungen in Politik sowie Berufs- und Arbeitswelt. Dass Schweden seine Vorbildfunktion in der Sozial- und Gleichstellungspolitik zeitweise einbüßte, war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass das so genannte„Wohlfahrtsmodell“ Schweden mit Einbußen beim Wirtschaftswachstum an Finanzierungsgrenzen stieß. Angesichts steigender Arbeitslosigkeit und rückläufigen Wachstumsraten der Wirtschaft schmolzen auch die Hoffnungen von Frauenpolitikerinnen, insbesondere von Sozialdemokratinnen auf rasche Übertragbarkeit schwedischer„Errungenschaften“ auf die Bundesrepublik dahin. Wesentlich erfolgreicher war der deutsch-skandinavische bzw. norwegische Dialog aus frauenpolitischer Sicht hinsichtlich der Einführung von Quoten in der Politik. Positive Erfahrungen mit Quoten in der norwegischen Sozialdemokratischen Partei trugen maßgeblich zur Ermutigung sozialdemokratischer Politikerinnen in der Bundesrepublik bei. Es bestand Konsens, dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn Männer und Frauen gleichermaßen an der Gestaltung von Politik und Gesellschaft beteiligt sind. Von nor- - 86 wegischer Seite wurde eindringlich betont, dass es einen fundamentalen Unterschied macht, ob nur wenige Frauen oder aber eine„critical mass“ oder zur Hälfte Frauen im Parlament vertreten sind.„Don´t expext us to make much differences as long as we are only a few women in politics. It needs a critical mass of women to make fundamental changes in politics“, so die dänische Politikwissenschaftlerin Drude Dahlerup auf der oben genannten Fachtagung. 6) Zukünftige Themenstellungen Der deutsch-skandinavische Dialog dürfte zumindest für die deutsche Seite auch weiterhin produktiv und von Interesse sein, sei es zu aktuellen familienpolitischen Themen, z.B. Erfahrungen mit der Aufteilung des Elternurlaubs zwischen Vätern und Müttern, mit ,Zeitkonten´ oder reduzierten Arbeitszeiten für Väter und Mütter, oder sei es zu Fragen der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Auch aktuelle Diskussionen zur steuerfinanzierten Grundrente und zur Individualbesteuerung anstelle des Ehegattensplittings, könnten von schwedischen Erfahrungen profitieren. In jüngerer Vergangenheit haben darüber hinaus die skandinavischen Länder u.a. bei der Bekämpfung von Gewalt und Prostitution wegweisende und mutige Schritte unternommen, die es sich lohnte in der Bundesrepublik intensiver zu diskutieren. Fazit Die systematische und kontinuierliche Pflege des deutsch-skandinavischen Dialogs auf breiter gesellschaftspolitischer Basis dürfte auch zukünftig ein Gewinn für den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland sein. Fußnoten 1) vgl. hierzu u.a. Marianne Sterner, Gunilla Fürst Mellström: Das schwedische Experiment: Beschäftigungsförderung für Frauen im öffentlichen Dienst, Verlag Neue Gesellschaft, Bonn 1985, Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe: Wirtschaft und Beschäftigung, Band 2. Hierbei handelte es sich um den schwedischen Beitrag der Studie: Monika Langkau-Herrmann u.a.: Frauen im öffentlichen Dienst, Entwicklung und Massnahmen in der Bundesrepublik Deutschland, Schweden und den USA, Bonn 1982 2) Renate Schmidt in ihrer Eröffnungsrede auf der oben genannten Fachtagung, unveröffentlichtes Manuskript, S. 1 3) Marianne Sterner, Gunilla Fürst Mellström: Das schwedische Experiment a.a.O. 4) ebenda S. 78 5) Drude Dahlerup: From a small to a large Minority. Women in Scandinavian Politics, Scandinavian Political Studies, Vol. 11, Nr. 4, 1988, S. 275 6) ebenda, S. 275 - 87 2.4 Der Deutsch-französische Dialog(1989-2001) Seit Anfang der 80er Jahre hatte es im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung einen intensiven Informationsaustausch und Kooperationen mit Wissenschaftlerinnen aus Frankreich gegeben. Beispielhaft seien hier kurz erwähnt: • Die Kooperation im Rahmen der sog. Aktion 13„Die Frau in der Beschäftigung“ der EG-Kommission von Anfang bis Ende der 80er Jahre(jährliche Erstellung von Länderberichten und eines EG-Gesamtberichts) • Internationale Studie unter der Trägerschaft des Foschungskomitees„Sex roles and politics“/IPSA(International Political Science Association):„Women in Public Administration and Management- Upward Mobility and Career Advancement“(19851988) 1) • Die Studie: Strategien zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Arbeitszeitverkürzung. Möglichkeiten und Bedingungen der Übertragbarkeit ausländischer Modelle auf die Bundesrepublik Deutschland 2) • Die von der EG geförderte Studie: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Bonn 1988(u.a. mit Länderberichten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich) Darüber hinaus spielten im deutsch-europäischen Dialog Entwicklungen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Frankreich eine herausragende Rolle. Über sie wurde bereits an anderer Stelle ausführlich berichtet. Anfang der 90er Jahre entwickelte sich in Form von Fachtagungen, Workshops und ExpertInnentreffen ein reger eigenständiger deutsch-französischer Dialog. Ihm schlossen sich zum Teil auf Anregung der französischen TeilnehmerInnen und Organisatorinnen interessierte Vertreterinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Politik aus osteuropäischen Ländern, insbesondere Polen, Tschechische Republik und Ungarn an. Schwerpunktmäßig wurden insbesondere folgende zum Teil recht praxisorientierte Themen behandelt: • Zeitsouveränität und individuellere Formen der Lebensgestaltung - 88 • Förderung von Beschäftigungsinitiativen und Existenzgründungen von Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in den neuen Bundesländern • Die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt/Frauenförderung in der Privatwirtschaft, insbesondere die Rolle von Gewerkschaften/ArbeitnehmerInnenvertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen • Politische Partizipation von Frauen. Beispielhaft sei auf folgende Veranstaltungen kurz eingegangen: Zum Themenkomplex Zeitsouveränität Deutsch-französisch-polnische Frauenkonferenz: Der Kampf von Frauen um mehr Zeitsouveränität, Bonn, 1989 Im Mittelpunkt dieser Fachtagung stand die Frage nach den Auswirkungen der ökonomischen und gesellschaftlichen Reformbestrebungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen, Fragen der Arbeitszeitgestaltung sowie der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zum Themenkomplex Existenzgründungen, örtliche Beschäftigungsinitiativen, Netzwerke, länderübergreifende Kooperation: Workshop: Wie kann der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Frauen in der ehemaligen DDR und Frauen in den westeuropäischen Ländern verbessert werden? Bonn, 1990 Workshop: EG-Politik für Frauen: Aktionsprogramme, möglichkeiten, Bonn, 1991 Netzwerke, FinanzierungsFachtagung: Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen im Land Brandenburg(unter besonderer Berücksichtigung französischer Erfahrungen), Cottbus, 1992 In diesen Fachtagungen ging es vor allem um Probleme bei der Gründung und dem Aufbau von Frauenprojekten und-betrieben sowie um staatliche Förderprogramme für - 89 Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen. An ihnen nahmen Existenz- und Unternehmensgründerinnen sowie Vertreterinnen von Frauenprojekten, Beratungseinrichtungen aus der Bundesrepublik(alte und neue Bundesländer) sowie aus Frankreich teil. Von besonderem Interesse für die Teilnehmerinnen aus den neuen Bundesländern waren die Berichte von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen aus Frankreich, die bereits über umfangreiche Erfahrungen mit Unternehmens- und Existenzgründungen verfügten und die die Konferenzteilnehmerinnen durch ihren unternehmerischen Mut und starkes Engagement beim Aufbau von Betrieben, z.B. im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, zu beeindrucken wussten. In Frankreich würden- so die französischen Teilnehmerinnen- Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen bereits seit vielen Jahren durch staatliche Programme und unterstützende Maßnahmen intensiv gefördert, u.a. durch: • Gezielte Information • Durch Fördermittel für Existenzgründungen(Frankreich, EU), Entwicklung neuer Finanzierungsformen(z.B. Garantiefonds) • Beratung z.B. bei Betriebsgründungen sowie Begleitmaßnahmen beim Aufbau neuer Betriebe bzw. Existenzgründungen. Diese Maßnahmen, über die u.a. Monique Halpern vom Institut für Internationale soziale Kontakte(ICOSI) ausführlich berichtete, stießen auf das besondere Interesse auf Seiten der TeilnehmerInnen aus den neuen Bundesländern, die des öfteren den Wunsch nach einem intensiveren Informationsaustausch und zum Teil auch nach einer engeren deutsch-französischen Kooperation zum Ausdruck brachten. Hierfür bot sich vor allem das Förderprogramm der EG„NOW“ an, das ausdrücklich transnationale Projekte fördert. Es wurden auf den Tagungen verschiedene länderübergreifende Kooperationen zwischen französischen Projekten und solchen in den neuen Bundesländern vereinbart und auf den Weg gebracht. Zum Themenkomplex: Zur Rolle von gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben Im Rahmen der bereits oben erwähnten und ausführlich behandelten europäischen Fachtagung: - 90 Welche Rolle spielen gesetzliche und betriebliche Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben, Bonn, April 1988 spielte der deutsch-französische Dialog eine herausragende Rolle. Am Beispiel Frankreichs wurde vor allem die Bedeutung gesetzlicher Regelungen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in den Betrieben der Privatwirtschaft diskutiert. Diese Debatte hat zweifellos auf den innerdeutschen Diskurs einen nachhaltigen Einfluss ausgeübt. Wie bereits erwähnt, erschöpfte sich das französische Gleichstellungsgesetz von 1983 für die Privatwirtschaft(„Gesetz Roudy“) nicht bloß in Diskriminierungsverboten. Vielmehr schrieb es vor, dass jeder Betrieb mit mehr als 50 Beschäftigten jährlich einen mit quantitativen Angaben über Löhne, Arbeitszeit etc. versehenen, vergleichenden Bericht über die Stellung von Frauen und Männern im Betrieb zu erstellen hatte. In diesem Bericht musste die Unternehmensleitung auch Auskunft über ihre Einstellungs-, Fortbildungs- und Beförderungspolitik in Bezug auf Frauen und Männer des vergangenen und des kommenden Jahres geben. Dieser Jahresbericht musste den Belegschafts- und Gewerkschaftsvertretungen zugänglich gemacht werden. Auf die Mängel des Gesetzes, die seine Wirksamkeit aus der Sicht der französischen Expertinnen entscheidend beeinträchtigten, insbesondere: Gleichstellungspläne in der Privatwirtschaft lediglich auf freiwilliger Basis und Schwerfälligkeit der Administration (schlechte Informationspolitik, langwierige Antragsverfahren) wurde bereits in Kap. 2.2 hingewiesen. Themenkomplex Politische Partizipation von Frauen Dieses Thema stand vor allem im Zentrum der folgenden Veranstaltung des Forum Politik und Gesellschaft: Die Hälfte der Macht! Das paritätische Wahlgesetz in Frankreich als goldener Weg zur Gleichstellung?, Berlin, Juli 2001 3) Referentinnen waren u.a.: Hildegard Wester, MdB, stellvertr. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Ghislaine Toutain, Leiterin der Abteilung Außenbeziehungen der Jean-Jaures-Stiftung und ehemalige Abgeordnete der Assemblee Nationale. - 91 Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand ein Gesetz zur politischen Partizipation von Frauen und Männern, das im Jahr 2000 vom französischen Parlament verabschiedet worden war. Es schreibt Quotierungsregelungen bei der Rekrutierung von MandatsträgerInnen auf der kommunalen Ebene für alle Parteien vor. Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die politische Beteiligung von Frauen, die sprunghaft anstieg, stießen auf großes Interesse bei den deutschen TeilnehmerInnen der Fachtagung. Zukünftige Themenschwerpunkte im Rahmen des deutsch-französischen Dialogs Dem deutsch-französischen Dialog dürfte im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses in Zukunft wachsende Bedeutung zukommen. Von besonderer Bedeutung könnten dabei folgende Themenkomplexe sein: Frauenförderung in der Privatwirtschaft: Auf freiwilliger Basis oder durch gesetzlich verbindliche Regelungen? Dieses Thema ist nach wie vor aktuell. Die Erfahrungen hierzu aus Frankreich dürften auch für den gleichstellungspolitischen Diskurs in Deutschland hilfreich sein. Familienpolitik: Umfangreiche Erfahrungen in Frankreich u.a. zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Einrichtung von Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbetreuung von Kindern könnten auch den frauen- und familienpolitischen Diskurs in Deutschland beleben. Neuere familienpolitische Akzente und Maßnahmen z.B. der bezahlte 14tägige Vaterschaftsurlaub dürften auch für die Bundesrepublik von besonderem Interesse sein. Politische Partizipation: Im Rahmen von Workshops könnte u.a. der Frage nachgegangen werden, ob das französische Wahlgesetz auf die Bundesrepublik übertragbar ist. Förderung von Existenz- und Unternehmensgründungen: Auch bei diesem Themenkomplex könnte die Bundesrepublik von den umfangreichen Erfahrungen in Frankreich profitieren. - 92 Ausbau von länderübergreifenden Frauennetzwerken: Er könnte wesentlich zur Stärkung des europäischen Integrationsprozesses beitragen. Fußnoten 1) vgl. hierzu u.a. Women and Public Administration: International Perspectives, in: Women& Politics, Volume 11, Number 4, New York 1991 2) Autoren der gleichnamigen Veröffentlichung, Bonn 1986: Monika Langkau-Herrmann, Udo Scholten 3) Diese Fachtagung wurde vom Forum Politik und Gesellschaft, Abt. Ostdeutsche Länder der Friedrich-Ebert-Stiftung, veranstaltet. - 93 2.5 Der Deutsch-britische Dialog(1981-1991) Bereits Anfang der 80er Jahre entstand im Zusammenhang mit internationalen Forschungsprojekten der Friedrich-Ebert-Stiftung eine enge deutsch-britische Kooperation. Zu nennen sind hier u.a. folgende internationale Forschungsprojekte: • Internationale Studie: Die Rückkehr von Frauen in den Beruf- Arbeitsmarktstrategien und Wiedereingliederungsstrategien, International vergleichende Studie mit Länderberichten: Großbritannien, Frankreich, Schweden, Vereinigte Staaten von Amerika und Bundesrepublik Deutschland, 1978, veröffentlicht in: Alice M. Yohalem(Hrsg.) Women Returning to Work- Policies and Progress in Five Countries, New Yersey 1980 • Die Kooperation im Rahmen der sog. Aktion 13„Die Frau in der Beschäftigung“ der EG-Kommission in den achtziger Jahren(jährliche Erstellung von Länderberichten und eines EG-Gesamtberichts) • Internationales Projekt: Strategien zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Arbeitszeitverkürzung, Möglichkeiten und Bedingungen der Übertragbarkeit ausländischer Modelle auf die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1986 • Internationale Studie: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Bonn 1988, mit finanzieller Förderung durch die EG-Kommission • Deutsch-britisches Projekt: Equal Opportunity Developments for Women in Local Government, An Anglo-German Perspective, London 1991, mit finanzieller Förderung durch die Anglo-German Foundation(Hrsg.: Margery Powall und Monika LangkauHermann). Darüber hinaus spielten arbeitsmarkt- und frauenpolitische Lösungsansätze und Strategien in Großbritannien im Rahmen des sog. Europäischen Dialogs in Form von europäischen Fachtagungen, Workshops und ExpertInnentreffen eine bedeutende Rolle. Darauf wurde bereits an anderer Stelle ausführlich eingegangen(vgl. Kap. 2.2) Seit Mitte der 80er Jahre entwickelte sich darüber hinaus ein gewisser eigenständiger deutsch-britischer Dialog in Zusammenhang mit Fachtagungen, Veranstaltungen und Forschungsprojekten, zum Teil mit finanzieller Förderung durch die Anglo-German Foundation. - 94 Thematische Schwerpunkte waren hier u.a.: • Gleichstellungspolitische Themen, insbesondere o Fragen zur institutionellen Gleichstellungspolitik(z.B. Einrichtung von Gleichstellungsstellen) im öffentlichen Dienst sowie o die Bedeutung der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben für die Frauenförderung in der Privatwirtschaft • Strategien zur Arbeitszeitverkürzung und zur Flexibilisierung der Arbeit • Die Bedeutung örtlicher Beschäftigungsinitiativen bei der Arbeitsplatzbeschaffung und der Bewältigung des industriellen und sozialen Wandels- aus gewerkschaftlicher Sicht. Auf einige dieser Veranstaltungen und Projekte sei im folgenden kurz eingegangen. Institutionelle Aspekte der Gleichstellungspolitik(Gleichstellungsstellen) im öffentlichen Dienst Vor dem Hintergrund, dass die Gleichstellungspolitik auf der institutionellen Ebene sowohl in Großbritannien als auch in der Bundesrepublik Deutschland spürbar in Bewegung gekommen war- nicht zuletzt auch aufgrund der Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung von ,Positiven Aktionen´- begann Ende der 80er mit finanzieller Förderung der Anglo-German-Foundation ein intensiver deutschbritischer Dialog zu diesem Themenkomplex. Er fand in einem Forschungsprojekt, in einer deutsch-britischen Fachtagung sowie in mehreren Veröffentlichungen seinen Niederschlag. 1) Zentrales Thema des deutsch-britischen Forschungsprojekts war die Frage: Welche Rolle spielen kommunale Gleichstellungsstellen bei der Umsetzung von Frauenförderplänen in der kommunalen Verwaltung? Die Studie stützte sich auf die Befragung von Stadt- und Kreisverwaltungen(vor allem in der Bundesrepublik) sowie auf die Auswertung bereits vorhandener Forschungsberichte(vor allem in Großbritannien). Zum Zeitpunkt der empirischen Untersuchung Ende 1989- 1990 gab es in der Bundesrepublik rund 500 Gleichstellungsstellen auf kommunaler Ebene und in Großbritannien 227, mit steigender Tendenz in beiden Ländern. - 95 Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden auf der deutsch-britischen Fachtagung: Gleichstellungspolitik in der örtlichen Verwaltung, Bonn, April 1990 in einem Kreis von ExpertInnen aus Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft und Verbänden zur Diskussion gestellt. Als Fazit des Projekts und der Fachtagung konnte u.a. festgehalten werden: • In der Tendenz waren es sowohl in der Bundesrepublik als auch in Großbritannien eher die sozialdemokratisch bzw. von der Labour Party geführten Kommunen, die über eine kommunale Gleichstellungsstelle verfügten • In beiden Ländern waren es eher die größeren Gemeinden, die Gleichstellungsprogramme oder-aktionen durchführten • Von den befragten ExpertInnen wurden in beiden Ländern die finanziellen und personellen Ressourcen sowie Macht und Einfluss der Gleichstellungsstellen als zu gering eingeschätzt, um ihren Aufgaben gerecht zu werden und um nachhaltige bzw. tiefgreifende und rasche Veränderungen zu bewirken. Eine schwache Position der Gleichstellungsbeauftragten, so u.a. die Argumentation- stelle die Glaubwürdigkeit der Gleichstellungspolitik insgesamt in Frage und begrenze die Möglichkeiten, auf relevante Entscheidungen innerhalb der Kommune Einfluss zu nehmen • Gleichstellungsbeauftragte in Großbritannien und in der Bundesrepublik forderten insbesondere mehr Autonomie, einen höheren formalen Status, mehr formale Macht und mehr politische Unterstützung • Gleichstellungsprogramme in Großbritannien 2) und in der Bundesrepublik Deutschland(hier wurde eher von Frauenförderplänen gesprochen) beinhalteten überwiegend ähnliche Maßnahmen. Hier wurden genannt: Trainingsprogramme für weibliche Beschäftigte(fachliche Fort- und Weiterbildung, Kurse zur Stärkung des Selbstvertrauens usw.), Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Frauenförderung/Chancengleichheit für ManagerInnnen, Revision von Rekrutierungs- und Aufstiegsregelungen und-verfahren, stärkere Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an betrieblichen Auswahlverfahren, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. (Unterstützung von Berufsrückkehrerinnen, familienfreundliche Arbeitszeiten, Elternurlaub usw.) • In beiden Ländern wurde die Umsetzung der betrieblichen Frauenförderung durch Sparmaßnahmen in Form z.B. von zeitlich befristeten Stellenbesetzungssperren, Personalabbau und Privatisierungstendenzen beträchtlich erschwert - 96 • Sowohl in Großbritannien als auch in der Bundesrepublik hatten Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung oft eine doppelte Aufgabe zu bewältigen. Einerseits waren sie Anlaufstelle für die Belange aller Bürgerinnen in der Kommune, anderseits sollten sie sich auch um die Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in der Verwaltung selber kümmern. Angesichts dieses breiten Aufgabenspektrums in Verbindung mit geringen personellen und finanziellen Ressourcen waren Frustrationen in der alltäglichen Arbeit unvermeidlich. Unter diesen Bedingungen glaubten zahlreiche Gleichstellungsbeauftragte, die an sie gerichteten vielfältigen Erwartungen nicht erfüllen zu können • Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnenvertretungen in den Betrieben waren nur in begrenztem Umfang am Thema Frauenförderung interessiert. Tendenziell setzten sie sich eher für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen ein als für Chancengleichheit und eine Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten höher qualifizierter Mitarbeiterinnen • Ein weiteres Ergebnis des deutsch-britischen Dialogs: Die KonferenzteilnehmerInnen stimmten darin überein, dass die beteiligten Länder viel voneinander lernen könnten. Die Bundesrepublik von den langjährigen Erfahrungen in Großbritannien, die weitreichende Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und einen bewusstseinsmäßigen Wandel mit sich gebracht hätten. Umgekehrt könnte die britische Gleichstellungspolitik von der Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland über neue gleichstellungspolitische Instrumente wie z.B. positive Diskriminierung oder Quotierung profitieren. Die Bedeutung der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen für die Frauenförderung in der Privatwirtschaft Dieses Thema wurde insbesondere auf der(europäischen) Fachtagung: Welche Rolle spielen gesetzliche und betriebliche ArbeitnehmerInnenvertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben, Bonn, April 1988 diskutiert. Die Gewerkschafterin Terry Marsland, Trade Union Congress(TUC), Women’s Council berichtete u.a. von einem Umdenkungsprozess bei den Gewerkschaften in Großbritannien. Sie hätten mittlerweile erkannt, dass ihnen bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann eine Schlüsselrolle zukäme. 3) Auf die Ergebnisse dieser Fachtagung wurde bereits ausführlich in Kapitel 2.2. eingegangen. - 97 Flexibilisierung der Arbeitszeit, Teilzeitarbeit Diese Themenkomplexe wurden u.a. im Rahmen folgender Veranstaltungen und Projekte ausführlicher erörtert: In ExpertInnengesprächen in Großbritannien und in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 1981-83 in Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt: Strategien zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Arbeitszeitverkürzung 4) Welche Rolle spielen gesetzliche und betriebliche ArbeitnehmerInnenvertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben, Bonn, April 1988 Gleichstellungspolitik in der örtlichen Verwaltung, Bonn, April 1990 5) In Großbritannien waren einerseits unter dem Einfluss hoher Massenarbeitslosigkeit bereits Anfang der achtziger Jahre eine Reihe vornehmlich beschäftigungspolitisch motivierter Arbeitszeitprogramme u.a. zur Förderung von Teilzeitarbeit durchgeführt worden. Zum anderen war Großbritannien für die arbeitzeitpolitische Diskussion(Flexibilisierung der Arbeitszeit versus generelle Arbeitszeitverkürzung) in der Bundesrepublik insofern von besonderem Interesse als hier die Arbeitszeitgestaltung weniger verrechtlicht war und flexible Arbeitszeitmodelle, z.B. in Form von Job Sharing relativ frühzeitig praktiziert und Verhandlungsgegenstand von Arbeitgebern und Gewerkschaften waren. Ende der 80er Jahre stellten Frauen in Großbritannien- so Margery Powall 6) fast die Hälfte der Erwerbsbevölkerung, was nicht zuletzt auf einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten zurückzuführen war.(ca. 45% der weiblichen Beschäftigten übten eine Teilzeitbeschäftigung aus). Da es sich bei den in Großbritannien praktizierten neuen„flexiblen“ Arbeitzeitformen sowie bei der Teilzeitarbeit in der Regel um gering bezahlte, niedrig qualifizierte und sozial oft ungeschützte Arbeit handelte, wurden diese Lösungsansätze nicht als vorbildhaft eingeschätzt. - 98 Lokale Beschäftigungsinitiativen- aus gewerkschaftlicher Sicht Diese Problematik spielte in Zusammenhang mit einem von der EG finanzierten Projekt der sog. Aktion 1 der EG-Kommission 7) sowie Fachtagungen in Bonn, Blackpool und Paris zum Thema: Welche Bedeutung haben lokale Beschäftigungsinitiativen bei der Arbeitsplatzbeschaffung und der Bewältigung des industriellen und sozialen Wandels? in Bonn, 1986 und in Blackpool im Frühjahr 1987 eine wichtige Rolle. Als Ergebnis dieses deutsch-britischen Dialogs ist festzuhalten. In der Bundesrepublik überwog bei den Gewerkschaften eher eine skeptische Haltung gegenüber der Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen. Diese Haltung stand allerdings auch im Zusammenhang mit dem teilweisen Rückzug des Staates aus seiner beschäftigungspolitischen Verantwortung im Rahmen einer angebotsorientierten Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie rigiden Sparpolitik. Initiativen von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, die sich in Selbsthilfe eigene Beschäftigungsmöglichkeiten suchten, stießen bei den deutschen Gewerkschaften aber auch insofern auf Argwohn, als dabei oft sozial ungeschützte und nicht existenzsichernde Arbeitsplätze außerhalb des offiziellen Arbeitsmarktes entstanden. Insbesondere die Ergebnisse der Fachtagung in Blackpool machten anderseits deutlich, dass die Gewerkschaften in Großbritannien diesem Thema weitaus aufgeschlossener gegenüberstanden. Sie engagierten sich im Bereich der lokalen Beschäftigungsinitiativen in größerem Umfang durch Gründung und Aufbau von genossenschaftlich organisierten Betrieben. Mögliche zukünftige Fragestellungen Um den deutsch-britischen frauenpolitischen Dialog wurde es in der jüngeren Vergangenheit stiller. Mögliche Themenschwerpunkte für die Zukunft könnten z.B. sein: • Fortsetzung der Diskussion über aktuelle(institutionelle) Entwicklungen in der Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst • Neuere beschäftigungspolitische und arbeitszeitpolitische Lösungsansätze - 99 • Darüber hinaus könnte es im Rahmen des von der Abteilung Internationaler Dialog der Friedrich-Ebert-Stiftung initiierten Wissenschaftsdialogs von besonderem Interesse sein, der Frage nach den Auswirkungen des gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels, insbesondere der Globalisierung auf das Geschlechterverhältnis nachzugehen. Fußnoten 1) vgl. hierzu u.a. Margery Powall und Monika Langkau-Herrmann(Hrsg.): Equal Opportunity Developments for Women in Local Government, An Anglo-German Perspective, Worcester 1991 2) Die Gleichstellungsprogramme und gesetzlichen Regelungen in Großbritannien sind nicht auf das Geschlecht begrenzt, sondern umfassen auch andere Arten von Diskriminierung wie z.B. Rasse, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung u.a. 3) vgl.Terry Marsland: Statement zur betrieblichen Frauenförderung in Großbritannien, in: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Teil IV, Bonn, Juli 1988, S.35 ff. 4) vgl. hierzu u.a. die gleichnamige Studie von Monika Langkau-Herrmann, Udo Scholten, Bonn 1986 sowie den Länderbericht Großbritannien von Sheila Rothwell, Ashley Steel, Henley Management College: Report on Flexible Working Patterns in Great Britain, Henley 1983 5) vgl. hierzu u.a. die Studie: Equal Opportnity Developments for Women in Local Government(Hrsg) Margery Povall, Monika Langkau-Herrmann, a.a.O., die auf Erfahrungen in der BRD und in Großbritannien basiert. 6) ebenda 7) Sie ging zurück auf eine Entschließung des Rates vom 7. Juli 1984 über den Beitrag der örtlichen Beschäftigungsinitiativen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Amtsblatt Nr. c 161/1 vom 21.6.1984 - 100 2.6 Der Deutsch-osteuropäische Dialog(1990-1998) Aktivitäten Ende der achtziger Jahre Kontakte zu Vertreterinnen osteuropäischer Forschungsinstitute und Partnerorganisationen bestanden seit Ende der 80er Jahre im Rahmen der Forschungstätigkeit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Von besonderer Bedeutung war in diesem Zusammenhang das international vergleichende Projekt„Women in Public Administration and Management – Upward Mobility and Career Advancement“ unter der Trägerschaft des Forschungskomitees„Sex Roles and Politics“ der International Political Science Association(IPSA) sowie die darauf aufbauende internationale Fachtagung:„Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Erfahrungen, Forderungen und Strategien“ in der Zeit vom 1. bis 4. Juli 1987 in Bonn. Durch das internationale Projekt wurden insbesondere wichtige Kontakte zu Forschungseinrichtungen in Polen(Prof. Dr. Renata Siemienska, Institute of Sociology, Universität Warschau) und Bulgarien(Prof. Dr. Nora Ananieva, Institute for Contempory Social Theories at the Bulgarian Academy of Sciences) geknüpft, aus der sich eine jahrelange produktive Kooperation entwickelte. Im Anschluss an die ob erwähnte Internationale Konferenz folgten im Juli 1987 in Bonn im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik und der internationalen Abteilung zunächst eine Reihe von Fachtagungen, in denen der Informations- und Gedankensaustausch und die Förderung der Kooperation zwischen professionell in Wissenschaft und Politik beschäftigten Frauen im Vordergrund standen. Thematische Schwerpunkte waren u.a. aktuelle Entwicklungen auf dem Wirtschaftssektor und ihre Auswirkungen auf die Berufstätigkeit von Frauen, allgemeine Lebensbedingungen und Gestaltungsspielräume von Frauen sowie politische Partizipationsmöglichkeiten von Frauen. Beispielhaft seien folgende Dialogveranstaltungen bzw. Fachtagungen genannt: Deutsch-jugoslawisches Seminar der Akademie Frankenwarte in Würzburg zum Thema: Frauen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Würzburg, Juni 1989 (in Kooperation mit der Sektion„Frau und Gesellschaft“ der Gesellschaft für Soziologie Kroatiens) Deutsch-polnische-(französische) Fachtagung des Gesprächskreis Frauenpolitik: Der Kampf von Frauen um Zeitsouveränität und individuellere Formen der Lebensgestaltung vor dem Hintergrund ökonomischer und - 101 gesellschaftlicher Zwänge in verschiedenen Gesellschaftssystemen, Bonn, Oktober 1989 (in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der Universität Warschau). In diesen Fachtagungen standen vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme vor allem der Vergleich der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen von Frauen in west- und osteuropäischen Ländern im Vordergrund. Für die osteuropäischen Länder konnte Ende der achtziger Jahre festgestellt werden, dass u.a.„anhaltende Wirtschaftskrisen die Mehrfachbelastung von Frauen durch Familienarbeit, Vollzeiterwerbstätigkeit, die zur Existenzsicherung oft genug durch Nebentätigkeiten ergänzt werden muss, oft bis an die Grenzen der individuellen Leistungsfähigkeit ausgedehnt(haben, d. Verf.).“ 1) Im Rückblick auf die Situation von Frauen in den osteuropäischen Ländern Ende der achtziger Jahre konnte(bei nicht zu leugnenden Unterschieden zwischen den verschiedenen Ländern) anderseits aber auch festgestellt werden: „Die Gleichberechtigung der Frau im Kommunismus war zwar mehr Propaganda als Fakt, aber sie ist nicht spurlos an den Frauen in den osteuropäischen Ländern vorübergegangen.... Die vom kommunistischen Regime betriebene Frauenpolitik mit Schwerpunkt Qualifikation und Beschäftigung(hat, d. Verf.) das Rollenverständnis der Frauen im Osten auf eine ganz spezifische Weise beeinflusst. Wenn die Frauen im Kommunismus auch keine unabhängigen Frauenorganisationen wie im Westen Europas gründen konnten und wenn sie auch... in besser bezahlten höheren Positionen noch weit unterrepräsentiert sind, so haben sie doch eins vielleicht schon besser begriffen als ihre Geschlechtsgenossinnen im Westen: nämlich was es wert ist, ökonomisch unabhängig zu sein“. 2) Aber es gab durchaus auch andere Stimmen, die die Mehrfach- bzw. Überbelastung der Frauen in den osteuropäischen Ländern scharf kritisierten und eine Präferenz der Frauen für die traditionelle Hausfrauenrolle zu erkennen meinten. So schrieb z.B. die tschechische Wissenschaftlerin Jirina Siklova rückblickend in ihrem Statement„Sind die Frauen aus Ost- und Mitteleuropa tatsächlich konservativ?“ anlässlich einer deutsch-tschechoslowakischen Frauenkonferenz in Prag im September 1991: 3) „Aus soziologischen Untersuchungen über Frauen in der Tschechoslowakei geht hervor, dass die Frauen sich selbst vor allem in den traditionellen Frauenrollen im Haushalt definieren, sie präferieren die Familienrolle, wollen verheiratet sein. Obwohl sie Hochschulbildung haben, sehen wir sie nicht auf leitenden Posten – weder an Hochschulen noch auf wissenschaftlichen Arbeitsplätzen.... Die Frauen selbst nehmen die Dualität ihrer - 102 Rollen, die Rollen der Mutter und berufstätigen Frau, mit Apathie, wollen weder leitende Stellung noch unterordnete Mitarbeiter haben...“ Und an anderer Stelle, nicht weniger kritisch: „Bald nach Beendigung des zweiten Weltkrieges kam es bei uns zum politischen Umsturz und jegliche Macht im Staat ergriff eine politische Partei, die direkt aus der Sowjetunion gelenkte kommunistische Partei. Der ,kalte Krieg’ begann, bei uns wurde unsinnigerweise die Schwerindustrie, Rüstungsfabriken aufgebaut, und es waren viele Arbeitskräfte notwendig. Die Frauen wurden zur Hauptquelle der billigen, extensiv ausgenutzten Arbeitskräfte und die Emanzipation wurde auf die volle Berufstätigkeit der Frauen reduziert. Sie war sogar Pflicht, der Arbeitsantritt war für die Frau keine Wahlangelegenheit, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit, denn in der Tschechoslowakei konnte man von einem Gehalt nicht leben. Da parallel dazu keine Infrastrukturen errichtet und die Haushaltsdienstleistungen minimal waren, war die scheinbar emanzipierte Frau schlimmer dran als Frauen in anderen Ländern. Es nimmt also nicht wunder, dass nach 42 Jahren ,Gleichberechtigung’ im realen Sozialismus viele Frauen sich nach Ruhe, Erholung und ,Hausfrauen’- Wohlstand sehnen“. 4) Im allgemeinen ist allerdings hinsichtlich der Bewertung von Gleichberechtigung, insbesondere der Erwerbs- und Politikbeteiligungschancen von Frauen in den sozialistischen Ländern Mitte bis ca. Ende der 80er Jahre festzuhalten: Bei den Konferenzteilnehmerinnen aus den osteuropäischen Ländern(Wissenschaft und Politik) überwog zweifellos eine positive Grundhaltung. Die Gleichberechtigung von Frauen, ihre volle Partizipation in Wirtschaft und Politik, die entsprechend dem Leitbild der sozialistisch-kommunistischen Weltanschauung eine lebenslange Berufstätigkeit der Frau voraussetzt, wurde von den Konferenzteilnehmerinnen überwiegend rückhaltlos und nachdrücklich bejaht. Diese Grundhaltung brachte die bulgarische Wissenschaftlerin Nora Ananieva in ihrem Vortrag anlässlich der oben erwähnten Fachtagung„Frauen im öffentlichen Dienst, Erfahrungen, Forderungen und Strategien“ im Juli 1987 in Bonn, gleichsam euphorisch wie folgt auf den Punkt: „Both historical and contemporary developments bear testimony to the rightness of Karl Marx’s brilliant observation that’no crucial social change can take place without the ferment of women’. The increasing advent of women in all spheres of the economic, political and public life is a prominent global trend in the face of all prejudices inherited from the past and the ensuing social and political repercussions. That trend has emerged as a steady feature of our time because it has been historically motivated as an objective need. Women`s active participation in all spheres of social life is a kind criterion - 103 for the degree of maturity and development of a given society and an index for the achievements and failures of the difficult feminist struggle for equal rights.” 5) Für Bulgarien konnte Nora Ananieva auf der Basis einer empirischen Studie einen steigenden Anteil von Frauen in höheren Führungspositionen(Leitung von Unternehmen und Organisationen) von 19,4% in 1975 auf 24,3% in 1984 bzw. mittleren Führungspositionen(Abteilungsleitung) von 23,6% in 1975 auf 32% in 1984 nachweisen. 6 Die Ergebnisse ihrer empirischen Studie zeigten aber auch, dass die traditionelle Aufgabenverteilung zwischen Frauen und Männern, die der Frau die Hauptlast der Haus- und Familienarbeit aufbürdet, immer noch lebendig ist. Rund die Hälfte der von ihr befragten weiblichen Führungskräfte gab an, dass sie auf keinerlei Hilfe bei der Haus- und Familienarbeit zurückgreifen könne. 7) Die polnische Wissenschaftlerin Renata Siemienska kam auf der Basis von vergleichenden Studien u.a. in Polen und Rumänien zu ähnlichen Ergebnissen(1987). Ein besonderes Problem für Frauen in Führungspositionen sei die männlich geprägte Organisationsstruktur und der erwartete„männliche“ Führungsstil(male style). 8) Aktivitäten im Zeitraum 1990 bis ca. 1998 Mit dem gesellschaftlichen Umbruch und einem tiefgreifenden Wertewandel in den osteuropäischen Ländern seit Ende der achtziger Jahre veränderten sich auch die Themenschwerpunkte im deutsch-osteuropäischen Dialog. Zur damaligen Ausgangslage hinsichtlich der gesellschaftlichen und ökonomischen Situation von Frauen sei stichwortartig zusammengefasst: • Wachsende Sorge von Frauen(und Männern) um den Arbeitsplatz als Folge der ökonomischen Krise • Überbeanspruchung von Frauen durch Beruf(Vollzeit) und Familie aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung(Folgewirkungen u.a. gesundheitliche Probleme wie chronische Erschöpfung, politische Apathie) • Erstarken konservativer Ideologien(teilweiser Rückzug von Frauen in die Familie) • Gefährdung sog.„sozialistischer Errungenschaften“ z.B. von Kindergärten und-krippen in Zusammenhang mit der ökonomischen Krise und konservativen politischen Strömungen - 104 • Fortschreitende Verdrängung(Rückzug) von Frauen aus dem politischen und öffentlichen Leben, insbesondere geringe Beteiligung von Frauen am Aufbau demokratischer Strukturen. Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit einer Intensivierung des deutschosteuropäischen Dialogs und verstärkter bildungspolitischer Anstrengungen erkannt. 9) Thematische Schwerpunkte Anfang der 90er Jahre waren insbesondere: • Kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und ihren Auswirkungen auf Frauen • Unterstützung der Reformkräfte in Mittel- und Osteuropa, Förderung der aktiven Beteiligung von Frauen an den Reformbewegungen, Unterstützung frauenpolitischer Anliegen und Strukturen im Reformprozess • Osterweiterung der EG, Auswirkungen auf Frauen • Unterstützung von Friedensbemühungen, Aussöhnung mit den osteuropäischen Nachbarn, Verwirklichung von Menschenrechten. Beispielhaft sei auf einige Anfang der 90er Jahre durchgeführte Konferenzen und Veranstaltungen kurz eingegangen, an denen nach dem gesellschaftlichen Umbruch in der ehem. DDR verstärkt auch Frauen aus den ostdeutschen Ländern teilnahmen. Gesellschaftliche und ökonomische Veränderungen in Osteuropa- neue Wege für Frauen Deutsch-sowjetische Frauenkonferenz. Die Frau in der Sowjetunion im Zeitalter der Perestroika, Bonn, Mai 1990 Diese Frauenkonferenz, die am 7. und 8. Mai 1990 in Bonn unter der Leitung der stellv. Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Renate Schmidt stattfand, führte rund 100 Politikerinnen, Gewerkschafterinnen, Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, Verbandsfrauen und Schriftstellerinnen aus der Bundesrepublik(alte Bundesländer) und der Sowjetunion zusammen. Dabei ging es um die Situation der sowjetischen Frauen im„Zeitalter der Perestroika“. - 105 Viele Teilnehmerinnen aus der Sowjetunion stimmten der Schriftstellerin Larissa Wassiljewa zu als sie sagte, dass die formale Gleichberechtigung die Frauen in der Sowjetunion in vielem befreit und in vielem versklavt hätte. Die doppelte Belastung durch Beruf und Familie- so die Schriftstellerin- hätte Frauen an den Rand der psychischen und physischen Erschöpfung gebracht. Die Schwere des sowjetischen Alltags erlaube es Frauen nicht, über sich selbst nachzudenken. Wichtiger als das Streben nach Macht und Versuche,„so wie die Männer zu sein“, sei es für Frauen ihre„ureigensten Begabungen zur Menschlichkeit, Toleranz, Güte und Versöhnlichkeit“ in die Gesellschaft einzubringen. Deutsch-tschechoslowakische Frauenkonferenz: Die Rolle von Frauen in den gesellschaftlichen und politischen Bewegungen der Gegenwart, Prag, September 1991 Die Frauenkonferenz befasste sich mit der Rolle von Frauen in den gesellschaftlichen und politischen Bewegungen der Gegenwart in der Tschechoslowakei(CSRF) und in der Bundesrepublik( vor allem in den neuen Bundesländern). An ihr nahmen unter der Leitung der stellv. Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Becker-Inglau, rund 50 Vertreterinnen aus Politik, Wissenschaft und Verbänden teil. „The present situation of women in Czechoslovakia“ stellte sich nach dem Vortrag der Soziologin Dr. Hanna Navarova wie folgt dar: Obwohl in der CSRF seit Beginn des Transformationsprozesses im November 1989 „from a non democratic to a democratic society“ tiefgreifende politische und gesellschaftliche Veränderungen festzustellen seien, hätte sich an den schwierigen Lebensbedingungen der Mehrzahl der Frauen wenig geändert.„The economic activity of Czechoslovak women has reached extreme dimensions(fast 50% der Beschäftigten, d. Verf.). Because of the quantity of activities and lack of time women are much more overworked than men... This overloading of women has had implications. It damaged maternal and family interests. It contributed to the high divorce rate and adversely affected women‘s health and the upbringing of their children. The economic activity of women alone has influenced the whole complex of other specific problems of their lives.” 10) Vor dem Hintergrund politischer und ökonomischer Veränderungen registrierte die Wissenschaftlerin darüber hinaus eine gewisse Gefährdung von Frauenrechten, insbesondere„a strong pressure on reconsidering universal retirement age(Abschaffung des vorgezogenen Rentenalters von Frauen, d. Verf.) and abolishing kindergartens, nursery schools and after-school centers“ 11) . Dennoch würden sich Frauen in der CSRF vergleichsweise wenig im politischen Leben engagieren. Ihr„influence”- so die Wissenschaftlerin-„has so far been very limited - 106 and their programmes or activities(voluntary organizations or feminists movements, d. Verf.) often douptful“ 12) Die Wissenschaftlerin Jirina Siklova ergänzte diese Beobachtungen dahingehend, dass nach der Revolution und den Veränderungen von 1989 sogar weniger Frauen politisch aktiv seien als in der Vergangenheit unter dem kommunistischen Regime. 13) In der Tschechischen Republik würden nur 13,3% der Frauen bei den Wahlen kandidieren, in der Slowakei nur 14,9%. In der Nationalversammlung der CSRF seien Frauen nur zu 8% vertreten, im Tschechischen Nationalrat 13,5% und im Slowakischen Nationalrat 12,7%. Auch wäre nur noch eine Frau Mitglied der Föderativen Regierung. 14) Anderseits seien immer mehr Frauen- so Hana Navarova- von der Notwendigkeit„to start organizing themselves“ überzeugt.„Many women know they must solve their problems themselves. But they do not know how, as they express an open aversion towards any women’s mouvement” 15) Dass sich Tschechinnen und Slowakinnen mit dem Bekenntnis zum Feminismus und zur Frauenbewegung schwer tun, wurde auf der Konferenz immer wieder deutlich. „Gebildete Frauen haben keine Lust bei der Frauenbewegung mitzumachen“ beschrieb die Parlamentarierin und künftige Botschafterin in Australien, Jaroslava Moserova die Situation, beklagte aber gleichzeitig das geringe politische Engagement von Frauen und den drastischen Rückgang von Frauen im Parlament von 24% vor der„samtenen Revolution“ auf gerade noch 7%. 16) Lediglich die Schriftstellerin Alexandra Berkova stellte sich den Gästen aus der Bundesrepublik als Feministin vor, setzte allerdings mit einem Augenzwinkern hinzu:„Vermutlich die einzige in der Stadt“. 17) Die Vorbehalte der tschechoslowakischen Frauen gegen Frauenpolitik- trotz ihrer besonderen Betroffenheit durch den gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruch – erklärte sich nach Auffassung der Wissenschaftlerinnen vor allem aus der jahrzehntelangen Diskreditierung jeglicher Frauenpolitik durch die Einheits-Frauenorganisation der früheren KP, die für sich selbstverständlich in Anspruch nahm alle Frauenprobleme bereits gelöst zu haben. Dennoch bestritt die Wissenschaftlerin Jirina Sikova vehement, dass die Frauen in der CSRF unpolitisch waren bzw. sind:„Die tschechoslowakischen Frauen beteiligten sich bedeutend an der Oppositions- oder Dissidentenbewegung, in der Bewegung für Bür- - 107 gerrechte, der Charta 77, der Unabhängigen Friedensbewegung und weiteren inoffiziellen, illegalen Initiativen“. 18) Deutsch-polnische Frauenkonferenz: Eine Gesellschaft im Umbruch- neue Wege für Frauen, Warschau, Oktober 1991 Zum Zeitpunkt der Konferenz- Oktober 1991- war der gesellschaftliche und ökonomische Umbruch in Polen bereits wesentlich weiter vorangeschritten als in der CSRF. Im Zuge der Privatisierung von Unternehmen waren bereits in einigen Wirtschaftszweigen (z.B. Textilindustrie) starke wirtschaftliche Einbrüche zu verzeichnen, die zu hoher Arbeitslosigkeit bei Frauen und Männern führten. Für berufstätige Mütter war besonders verhängnisvoll, dass infolge leerer Staatskassen und bankrotter Unternehmen„Kindertagesstätten gleich zu Dutzenden geschlossen(wurden)“, 19) so eine Konferenzteilnehmerin. Die polnische Journalistin Anna Brzozowska beschrieb karikierend die Situation der polnischen Frau vor und nach dem gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruch: „Nach acht Stunden Arbeit geht sie heim in ihre Wohnung in den sechsten Stock. In der rechten Hand trägt sie den Einkauf für die ganze Woche. Mit der linken fasst sie ihre beiden kleinsten Kinder. Und auf ihren Schultern sitzt der Ehemann.“ Dieses Bild zeige die„sozialistische Polin“. „Im Polen der Umrüstung auf Marktwirtschaft, der Privatisierung von Unternehmen, im Polen der kargen Gehälter und der immer noch hohen Inflation hat sich für Frauen nämlich einiges geändert: Sie kommen nicht mehr von der Arbeit heim, weil sie keine mehr haben. Auf hundert Männer, die derzeit in Polen entlassen werden, kommen 139 Frauen.“ 20) Doch nicht nur aus dem Erwerbsleben würden Frauen verdrängt. Auch in der Politik gäbe es immer weniger von ihnen.„Die junge Demokratie ist männlich“ stellte denn auch die Regierungsbeauftragte für Frauen- und Jugendfragen, Anna Popowisc, fest. Gerade 13% der Kandidaten für die Wahlen am 27. Oktober 1991 seien Frauen. 21) Auch in der Gewerkschaft Solidarnosc hätten Frauen einen schweren Stand berichtete die Vorsitzende der ehem. Frauensektion der Solidarnosc, Malgorzata Tarasiewics. Vor allem der massive Protest von Gewerkschafterinnen gegen eine„Resolution zum Schutz des werdenden Lebens“ der Gewerkschaftsspitze sei von letzteren zum Anlass genommen worden, um die Frauensektion der Gewerkschaft aufzulösen. 22) - 108 Der starke Druck, der in Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte um Strafen für Schwangerschaftsabbrüche(diskutiert wurde über 5 Jahre Gefängnis) auf Frauen ausgeübt würde, erkläre sich- so die Konferenzteilnehmerinnen- aus der engen Verbindung zwischen Klerus, Gewerkschaft und Regierung in Polen. Immerhin stelle die Gewerkschaft Solidarnosc nicht nur den Präsidenten des Landes, sondern auch 99% der Senatsmitglieder. Mit einer neuen Gesetzesinitiative wolle die Gewerkschaft„dem Papst ein Geschenk machen“ und angesichts steigender Arbeitslosigkeit ein neues Modell der polnischen Mutter prägen. 23) Viele Frauen sähen als einzigen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit, sich selbständig zu machen, erklärte die Soziologieprofessorin und Stadträtin Zdzislawa Janowska aus Lodz. Dabei müssten sie allerdings ganz klein anfangen:„als Kosmetikerin, Friseurin oder einem Kindergarten in der eigenen Wohnung.“ 24) Bei Zinssätzen von fast 50% für Darlehen sei die Gründung eines größeren Unternehmens kaum möglich, pflichtete ihr Danuta Pioncek, Unternehmerin und Präsidentin des „Business Club“ für Frauen bei. Wenig optimistisch stellte sie abschließend fest:„Die Wirtschaft ist marode, die Umwelt ruiniert. Dieses Land ist bankrott. Und wenn mir heute eine vorheult, wie schwierig alles sei, dann sage ich ihr: Spar dir deine Tränen. Du wirst sie in den nächsten zwei Jahren noch brauchen.“ 25) Mit den „Problemen der EG-Assoziation der mittel- und osteuropäischen Staaten und den Chancen und Risiken der Frauen in der EG“ befasste sich die Europaabgeordnete Christa Randzio-Plath in ihrem Vortrag. Sie plädierte zunächst für einen raschen Abschluss der Assoziationsabkommen zwischen der EG einerseits Polen, der CSFR und Ungarn anderseits. „Der Abschluss der Assoziationsabkommen liegt im Interesse der CSRF, Polens und Ungarns, aber auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der EG, weil die Stabilisierung der Reformprozesse auch zur Stabilität in Europa beitragen kann. Sie ist eine Voraussetzung für Frieden und Wohlstand in Europa.... Für die Assoziationsländer haben die Abkommen eine politisch-psychologische Bedeutung, weil sie zur Überwindung von Isolierung und einer schrittweisen Annäherung an die EG mit einer klaren politischen und wirtschaftlichen Perspektive führen können. 26) Aus Frauenperspektive mahnte Christa Randzio-Plath neue gesetzliche Initiativen der EG u.a. zur Lohngleichheit sowie zur Gleichstellung von Frauen bei Einstellung und Beförderung für alle Bereiche von Staat und Wirtschaft an. Sie forderte darüber hinaus eine „Frauenoffensive Binnenmarkt“ sowie die Besetzung von mindestens 40% aller Ämter und Mandate auf allen Entscheidungsebenen in der EG und den Mitgliedsstaaten mit Frauen. 27) - 109 Die Bundestagsabgeordnete Dr. Marliese Dobberthien, die anstelle der erkrankten Vorsitzenden des Arbeitskreises Gleichstellung von Frau und Mann und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ingrid Becker-Inglau die Frauenkonferenz eröffnete, thematisierte in ihrem Vortrag vor allem die sozialdemokratische Ostpolitik der letzten 20 Jahre. Sie begrüßte zunächst den deutsch-polnischen Freundschafts-Vertrag, dem einige Tage zuvor der Deutsche Bundestag(am Donnerstag, dem 17.10.1991) bzw der polnische Sejm(am Freitag, dem 18.10.1991) zugestimmt hatte, als„historisches“ Datum. Im Vertrag wird„die Oder-Neisse als endgültige Grenze anerkannt“ und damit ein „dauerhafter Frieden zwischen den Ländern“(gewährleistet, Verf.). Weiterhin erklärte die Politikerin: „Mit der Ratifizierung des Vertrages ist auch jene vor gut 20 Jahren begonnene weitsichtige Politik eines Willy Brandt und Egon Bahr endgültig Wirklichkeit geworden. Eine kluge Politik, die ihm von Konservativen in unserem Lande lange Zeit größten Widerstand eintrug, die aber international mit dem Friedenspreis gewürdigt wurde: die sozialdemokratische Ostpolitik. Sie zeigt, dass nicht durch Waffen, sondern nur durch Versöhnung, durch Verzeihen und Gespräch der Friede dauerhaft gesichert werden kann. Damals galt es, den Prozess der Aussöhnung einzuleiten, mit einem Volk, demgegenüber Nazi-Deutschland durch den Überfall auf sein Land und mittels einer blindwütigen Vernichtungsmaschine unsägliche Schuld auf sich geladen hatte. Und es galt die Versöhnung mit einem Volk zu finden, das unter einem diktatorischen System schwer gelitten hat. Willy Brandt hat mit seinem Kniefall am Mahnmal des Warschauer Ghettos ganz unmittelbar einen Weg zu den Herzen der Menschen finden können. Er hat nicht nur der Regierung, sondern dem ganzen polnischen Volk gegenüber die schuldhafte deutsche Vergangenheit zum Ausdruck gebracht, so dass Versöhnung und Vergebung möglich geworden sind. Und das polnische Volk hat die symbolische Geste verstanden und akzeptiert. Für diese Großherzigkeit sei Dank. Möge nun ein neues Kapitel unserer langen gemeinsamen Geschichte beginnen im Geist von Frieden und guter Nachbarschaft in Europa.“ 28) Auf der Frauenkonferenz wurde eine Resolution verabschiedet, die sich mit der Auflösung der Frauensektion der Gewerkschaft Solidarnosc befasste. Damit würde ein„Sprachrohr von und für Fraueninteressen innerhalb der Gewerkschaft beseitigt“ und weiter im Wortlaut:„Arbeitnehmerinnen sind nunmehr ohne frauenpolitische Vertretung. Der Grund für diese Entscheidung- Frauen nehmen zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs eine andere Haltung ein als die Männerwelt in der NSS ,Solidarnosc‘- ist bestürzend.“ 29) Die Konferenzteilnehmerinnen(Politikerinnen, Gewerkschafterinnen, Verbandsfrauen und Wissenschaftlerinnen) forderten schließlich die„Führung der Solidarnosc“ auf, der - 110 Frauensektion wieder die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit innerhalb der Gewerkschaft NSS„Solidarnosc“fortzusetzen. 30) An weiteren Fachtagungen Anfang der 90er Jahre, in denen die Auswirkungen des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs auf die Lage von Frauen in den osteuropäischen Ländern thematisiert wurden, sind u.a. zu nennen: Frauen in Mittel- und Osteuropa: Perspektiven für die Frauenpolitik in den sich wandelnden Gesellschaften Mittel- und Osteuropas, Berlin-Ost, Juni 1992 Unter den rund 70 Teilnehmerinnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft, Verbänden und Medien befanden sich u.a.: Zofia Kuratowska, Mitglied des polnischen Senats, Smaranda Dobresco, Präsidentin der Frauenorganisation der sozialdemokratischen Partei Rumäniens, Galina Venediktova, Frauenkommission der SDPR Russland, Saran Solongyn, Abgeordnete im Parlament der Mongolei, Dr. Ulvi Valdja, Wissenschaftlerin aus Estland, Svetlana Bakaite Raulinaitiene, Direktorin des Bildungszentrums der Internationalen Gewerkschaftsbewegung in Litauen und Svetlana Navarova vom Internationalen Sekretariat der Sozialdemokratischen Partei der CSFR. Die Journalistin Rosemarie Heckmann brachte die Ergebnisse der Konferenz wie folgt auf den Punkt: In den derzeitigen tiefgreifenden Wandlungsprozessen, hin zur Demokratisierung, gibt es wirtschaftliche, soziale und teilweise ökonomische Krisen, von denen besonders die Frauen betroffen sind; wenn sie sich durchsetzen wollen, müssen sie sich organisieren. Die Dringlichkeit, zu diesem Zeitpunkt über die naheliegenden(deutsch-deutschen) Fragen und Probleme hinauszublicken und als Frauen Vorreiter einer neuen Beziehung zwischen Ost- und Westeuropa zu werden, motivierte alle Teilnehmerinnen, die Situation der Frauen in ihren Ländern darzulegen und gemeinsam Mittel und Wege zu suchen, um Vertrauen zwischen Tschechen und Slowaken, Russen und Esten, Serben, Kroaten und Slowenen zu schaffen. 31) Internationale Frauenkonferenz der NOVO DRUSTVO(Neue Gesellschaft): Der Status von Frau und Familie in postsozialistischen Ländern, Zagreb, April 1993 (mit finanzieller Förderung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung) Neben den nur wenig variierenden Zustandsberichten über die gesellschaftliche und ökonomische Situation von Frauen in Kroatien und in anderen mittel-und osteuropäischen Ländern nahmen auf dieser Konferenz die aktuellen Kriegserfahrungen von - 111 Frauen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina in den Diskussionen breiten Raum ein. Die Teilnehmerinnen dieser Fachtagung aus den westeuropäischen Ländern(Bundesrepublik Deutschland, Skandinavische Länder) vermissten allerdings ein deutliches Engagement zugunsten einer raschen Beendigung des Krieges, eine scharfe Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen sowie eine Solidarisierung mit den Opfern von Greueltaten und Massenvergewaltigungen. Alles beherrschend war vielmehr die Rede der prominenten Beraterin des kroatischen Vizepräsidenten, Dr. Mirjana Kujunzic, die die offizielle Regierungsposition zu den aktuellen Kriegsereignissen, angereichert mit einigen militanten Untertönen, vortrug.„Krieg ist Krieg, ist töten und getötet werden... Wir sind für den Frieden, aber nicht um jeden Preis“. 32) Die Bemühungen um Frieden und die Verwirklichung von Menschenrechten standen vor allem auf folgender Gesprächskreisveranstaltung im Zentrum der Diskussion: Frauen streiten für den Frieden und Menschenrechte auf dem Balkan, Bonn, November 1992 (unter der Leitung von Ulla Schmidt, MdB) Auf dieser Fachtagung berichteten u.a. Vertreterinnen der„Initiative kroatische Mütter für den Frieden“ sowie des Antikriegszentrums in Serbien von ihren Bemühungen um die Beendigung des Krieges auf dem Balkan und zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Ab Mitte der 90er Jahre reagierte das Referat Frauenpolitik in seinem Veranstaltungsund Bildungsangebot verstärkt auf die Wünsche der KooperationspartnerInnen nach konkreten Hilfen und Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen und Strategien zur Bewältigung aktueller Alltags-Probleme und kommunalpolitischer Fragen. Im Vordergrund der Arbeit stand die Förderung der grenzüberschreitenden Information und Kooperation (Sachsen-Tschechische Republik, Mecklenburg-Vorpommern-Polen), die Förderung transnationaler Projekte, die Vernetzung von Fraueninitiativen sowie Maßnahmen zur Förderung und Schulung des weiblichen Führungsnachwuchses aus den mittel- und osteuropäischen Ländern. - 112 Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen genannt: Deutsch-tschechisch-polnisches Seminar: Frauen gestalten den gesellschaftlichen Wandel – Ein Workshop zur Förderung der transnationalen Kooperation und Vernetzung, Leipzig, 1995 Dieser Workshop war Teil des einwöchigen Projekts(Seminar/Trainingsprogramm, Besuchsprogramm): Politisches Denken, Handeln und Organisieren: Ein Projekt zur Förderung des weiblichen Führungsnachwuchses aus mittel- und osteuropäischen Ländern, Güldengossa b. Leipzig, 21.- 26. Mai 1995 An der Fachtagung sowie am Projekt/Seminar nahmen aus Polen u.a. die Politikwissenschaftlerin Dr. Anna Nodzynska-Ratajczyk und die Leiterin des Zentrums für die Beschäftigungsförderung von Frauen in Warschau, Jadwiga Jozikowska und aus Tschechien Vertreterinnen der Frauenorganisation der tschechischen sozialdemokratischen Partei, insbesondere Marie Paukejova(Vorsitzende und zugleich Vorstandsmitglied der Stiftung Rosa) sowie Marie Svabova und die Prager Journalistin Vladimira Al-Maliki teil. Die sächsische Landtagsabgeordnete, Gisela Schwarz, hielt die Begrüßungsansprache. Im Zentrum der Fachtagung stand der Informations- und Erfahrungsaustausch mit grenzüberschreitender Kooperation und Vernetzung. Hierüber berichteten u.a.: Traute Spangenberg von der Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung, Weiterbildung mbH, Leipzig, Dr. Ursel Aldahoody, Förderverein für soziale Projekte für Frauen und Jugendliche e.V., Leipzig, die EU/OECD-Expertin Monique Halpern aus Paris sowie die sächsische Europaabgeordnete Constance Krehl. Wichtige Bestandteile des Projekts waren darüber hinaus im Rahmen eines Besuchsprogramms die Diskussion mit Stadträtinnen(Dr. Karin Scheibe, SPD, Anett Körner, Bündnis 90/Die Grünen, Jutta Schmidt, CDU) im Leipziger Rathaus über aktuelle kommunalpolitische Themen sowie Diskussionen mit Vertreterinnen von Frauenprojekten z.B. des Frauenbegegnungszentrums Markkleeberg, des Vereins zur beruflichen Förderung von Frauen in Sachsen e.V., des Frauenbuchladens TIAN und des Vereins Kunst& Kultur Centrum für Frauen(KuKuC). Weitere wichtige Bausteine des Projekts waren: ein Führungstraining für Frauen aus Osteuropa sowie themenbezogener Deutschunterricht mit praktischen Sprachübungen. - 113 Ost-West-Seminar: Frauen überbrücken Grenzen. Ein Seminar für Frauen aus der Grenzregion Sachsens, Tschechiens und Polens, die Multiplikatorinnen in der Kommunalpolitik, in Frauenverbänden,-projekten oder in Frauenbegegnungszentren sind, Oybin, September 1995 Anliegen des Seminars war der langfristige Aufbau von Frauennetzwerkstrukturen zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur. In diesem Zusammenhang sollten„frauenpolitisch relevante Zukunftsvisionen für die Region“ und„situationsadäquate Projektideen“ entwickelt werden. 33) Das Seminar wurde von der FES, Referat Frauenpolitik, in Kooperation mit dem Deutschen Frauenrat, Verbindungsbüro Sachsen sowie dem Ost-West-Europäischen Netzwerk OWEN e.V. und mit finanzieller Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt. Die Frau und ein Unternehmen? Warum nicht? Workshop aus Anlass der offiziellen Eröffnung des Bildungszentrums MarS, Teplice, 25.- 26.11.1996 Dieser Wokshop fand in Kooperation mit der Geschäftsführerin des neu gegründeten Bildungszentrums MarS, Maria Svabova, statt. Im Rahmen von Diskussionen im Plenum (u.a. mit Unternehmerinnen aus Teplice und Umgebung) sowie in Arbeitsgruppen sollten Frauen zur Gründung von Unternehmen motiviert werden. Zur Eröffnung des Workshops sprachen u.a. der Bürgermeister der Stadt Teplice, Herr Jaroslav Kubera sowie der Direktor des Arbeitsamtes in Teplice, Herr Oldrich Stanek. Modellprojekt für Frauen in Teplice: Erfolgreich durch Training computergestützter Präsentation und Kommunikation, Seminar zur Professionalisierung für Berufs-, Partei- und Verbandsarbeit, Teplice, 23.- 28. Februar 1997 Unter dem Titel„Frauen setzen sich durch“ fand vom 23. – 28. Februar 1997 in Teplice (Tschechien) das 1. Trainingsseminar für tschechische Frauen zur Professionalisierung durch computergestützte Kommunikation und Präsentation für Berufs-, Partei- und Verbandsarbeit in Kooperation mit Dr. Ellen Sessar-Karpp, Leiterin des Technologie- und Beratungszentrums für Frauen in Leipzig, statt. Sie wirkte sowohl an der Konzipierung als auch an der Durchführung des Projekts mit. Bild 5 - 114 jçÇÉääéêçàÉâí=Ñ Ω ê=cê~ìÉå=áå=qÉéäáÅÉW=bêÑçäÖêÉáÅÜ=ÇìêÅÜ=qê~áåáåÖ=ÅçãéìíÉêÖÉëí Ω íòíÉê=mê®ëÉåí~íáçå=ìåÇ= hçããìåáâ~íáçåI=qÉéäáÅÉ=NVVT= Ziel der Seminarreihe war es durch Führungs- und Kommunikationstraining Frauen den Zugang zu Führungspositionen in Politik, Verbänden und in der Wirtschaft zu erleichtern. Das Programm wurde durch eine zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme in Computertechnologie ergänzt. Nach dem gesellschaftlichen Umbruch war der wachsende Konkurrenzdruck überall spürbar geworden. Durch Fortbildung in Managementtraining hofften viele Frauen, den steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz, in Politik und Verbänden besser gewachsen zu sein. Der Teilnehmerinnenkreis am obigen Projekt war sehr gemischt: Die Teilnehmerinnen kamen aus ganz verschiedenen Berufsgruppen: Unternehmerinnen sowie Frauen, die sich erst selbständig machen wollten; Frauen in leitenden Managementfunktionen aber auch Frauen, die sich in ihrem Beruf weiter qualifizieren wollten; Politikerinnen und aktive Verbandsfrauen(u.a. Rotes Kreuz, Umweltinstitutionen, Kinderhilfswerk, Behindertenverband.) Gewünscht wurden von den Seminarteilnehmerinnen vor allem folgende Trainingsangebote: Rhetorik, Schulung in sicherem Auftreten bei Verhandlungen und Bewerbungen, Training von Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. - 115 Obwohl die meisten Teilnehmerinnen über computertechnische Grundkenntnisse verfügten, wurde die Möglichkeit einer zusätzlichen Qualifizierung in Computertechnologie von ihnen sehr begrüßt. Das Seminar, an dem jeweils rund 12-20 Frauen teilnahmen, stieß auf große positive Resonanz und wurde im Zeitraum 1997-1998 jeweils zweimal jährlich durchgeführt. Danach endeten die in eigener Regie durchgeführten osteuropäischen Aktivitäten des Referats Frauenpolitik. Die im Rahmen der internationalen Abteilung durchgeführten frauenpolitischen Aktivitäten Ende der 90er Jahre befassten sich vor allem mit den Themenschwerpunkten: Gewalt gegen Frauen, Bekämpfung von Frauenhandel. Sie wurden u.a. auf folgender Veranstaltung thematisiert: Fachtagung: Osteuropas verkaufte Frauen. Wege zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels, Bonn, März 1999 34) Zukünftige Themenstellungen Die ob. beschriebenen Themen dürften auch zukünftig noch von hoher Aktualität sein, insbesondere: • Arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Themen, Förderung von Existenzgründungen von Frauen • Bekämpfung von Frauenhandel • Politische Partizipation von Frauen • EU-Osterweiterung und ihre Auswirkungen auf Frauen • Grenzüberschreitende Vernetzung von Fraueninitiativen und-projekten. Fußnoten 1) vgl. Antrag an das AA für eine Polnisch-französisch-deutsche Frauenkonferenz vom 15. September 1989, S.2 2) vgl. den zusammenfassenden Bericht über Diskussionen anlässlich der Fachtagung„Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen in Mittel- und Osteuropa“ im November 1994 in Dresden, S. 1 3) Das nicht veröffentlichte Manuskript von Jirina Siklova vom März 1991 in deutscher Sprache wurde von der Autorin auf der erwähnten Fachtagung im September 1991 verteilt, S.1 und 2. 4) ebenda S. 2 und 3 - 116 5) vgl. Nora Ananieva: Women in State Administration: Professional Promotion and Career Making, The People s Republic of Bulgaria, als bulgarischer Beitrag zur ob. erwähnten Fachtagung, in: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung vom Juli 1987 in Bonn, Band II, Bonn, März 1988, S. 101 6) ebenda S. 111 7) ebenda S. 124 8) vgl. Renata Siemienska: Women in Leadership Positions in Public Administration in Poland, in: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Band II a.a.O. S.128 ff 9) vgl. hierzu Monika Langkau-Herrmann: Über die Notwendigkeit politischer Bildungsarbeit für Frauen in osteuropäischen Ländern, 25. August 1993 10) vgl. Hana Navarova, Institut of Sociology, Czechoslovak Academy of Sciences, Prag: Present Situation of Women in Czechoslovakia, unveröffentlichtes Manuskript, Prag 1991, S. 1-2 11) ebenda S. 5 12) ebenda S. 5 13) Jirina Sikova: Sind die Frauen aus Ost- und Mitteleuropa tatsächlich konservativ?, Prag 1991, S. 1 und 2 14) ebenda S. 2 15) vgl. Hana Navarova: Present Situation of Women in Czechoslovakia, a.a.O. S. 6 16) vgl. hierzu: Sabine Wenke, Feminismus ist hier fast ein Schimpfwort, in FR vom 1. Oktober 1991, Auslandsberichte. 17) ebenda 18) vgl. Jirina Sikova: Sind die Frauen aus Ost- und Mitteleuropa tatsächlich konservativ?, a.a.O. S. 6 19) vgl. Sabine Wenke: Spar dir die Tränen für später auf, in:„DAS“ vom 22. November 1991 20) ebenda 21) ebenda 22) ebenda 23) ebenda 24) ebenda 25) ebenda 26) vgl. Christa-Randzio-Plath: Die Europäische Gemeinschaft und die Frauen, unveröffentl. Vortrag, gehalten auf der Frauenkonferenz in Warschau am 21. Oktober 1991, S. 2 und 3 27) ebenda S. 29 ff. 28) vgl. Marliese Dobberthien, unveröffentl. Rede anlässlich der Eröffnung der deutsch-polnischen Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Warschau am 21.10.1991 S. 1 und 2 29) vgl. hierzu den Text der Resolution vom 23.10.1991, S. 1 30) ebenda S. 1 31) Rosemarie Heckmann: Perspektiven für Ost und West, Zusammenfassung der Ergebnisse der Fachtagung S. 1 32) vgl. Monika Langkau-Herrmann: Über die Notwendigkeit politischer Bildungsarbeit für Frauen in den osteuropäischen Ländern, a.a.O. S. 2 33) vgl. hierzu das Einladungsschreiben zum Seminar S. 2 34) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre, Hrsg.: Abteilung internationaler Dialog, Anne Seyfferth, Bonn, Juli 1999 - 117 2.7 Dialog Naher Osten(1990- 1995) Im Mittelpunkt der Nahostfrauenkonferenzen Anfang bis Mitte der 90er Jahre standen vor allem Fragen der Beteiligung von Frauen am Friedensprozess sowie am Entwicklungs- und Aufbauprozess im Nahen Osten. Darüber hinaus wurde die Frage nach den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union im Rahmen ihrer(seit dem Maastrichtvertrag) gemeinschaftlichen Außenpolitik thematisiert. Beispielhaft seien folgende Konferenzen genannt: 1. Europäisch-arabische Parlamentarierinnenkonferenz: Wege zum Frieden und zu einer umfassenden Friedensregelung im Nahen Osten, Brüssel, Oktober 1991. Schirmherinnen der Konferenz waren: Prof. Dr. Rita Süßmuth, Präsidentin des Deutschen Bundestages und Renate Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Diese Fachtagung fand vor dem Hintergrund der dramatischen Lage der Weltpolitik, der verheerenden Folgen des Golfkrieges für die betroffenen Menschen und den nach wie vor ungelösten Problemen in der Region des Nahen Osten statt. An ihr nahmen Parlamentarierinnen aus 12 Ländern der Arabischen Liga sowie aus 10 europäischen Ländern teil. Auf der Konferenz wurde in Diskussionen und Referaten ausführlich die Situation im Nahen Osten nach dem Golfkrieg erörtert und über Perspektiven für eine Friedensregelung diskutiert. Ein besonderes Anliegen der Konferenz war es,„vor allem Frauen zu Worte kommen zu lassen“. In diesem Sinne erklärte die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Rita Süßmuth, in ihrem Grußwort,„dass gerade nach den schrecklichen Erfahrungen des Golfkrieges die Frauen eine besondere Verantwortung für Bemühungen um dauerhafte Friedensregelungen haben“. 1) Zu den exponierten Teilnehmerinnen/Referentinnen aus den Ländern der Arabischen Liga zählten u.a.: Leila A. Sharaf, MP, Mitglied des Senats des Jordanischen Königreichs, Dr. Naziha Mezhoud, MP, Vizepräsidentin des tunesischen Parlaments und Präsidentin der„Union Nationale de la Femme“, Salwah Abu Khadra, Vorsitzende des Palästinensischen Frauenvereins, Ferial Mahaieni, MP, Mitglied des syrischen Volksrates, Fawzeya Abdel Sattar, MP, Präsidentin des legislativen Komitees im ägyptischen Parlament, Nayla Moawad, Mitglied im libanesischen Parlament. Von Seiten des Europäischen Parlaments - 118 nahmen u.a. teil: Christa Randzio-Plath, Marijke van Hemeldonck, Mitglied des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit im Europäischen Parlament und Christine Crawley, Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau des Europäischen Parlaments. Drei irakischen Parlamentarierinnen wurde bei Ankunft am Flughafen in Brüssel das belgische Aufenthaltsvisum verweigert, wodurch die Konferenz am Anfang negativ beeinflusst wurde. Dies war zurückzuführen auf einen wenige Tage vor Beginn der Konferenz gefällten Beschluss der EG-Mitgliedstaaten, politischen Repräsentanten des Irak eine Einreise in den EG-Raum zu verweigern als Antwort auf die Behandlung der zur gleichen Zeit im Irak tätigen UN-Beobachtungskommission. Der Anflug der Irakerinnen musste daher unter bewusster Inkaufnahme erfolgt sein, keine Einreise nach Belgien zu erhalten. Er diente offenbar dem Versuch, politischen Druck auszuüben. In der Tat sahen sich die Teilnehmerinnen aus dem Nahen Osten durch das Verhalten der belgischen Behörden zu einer solidarischen Handlung mit den Irakerinnen in Form einer Protestresolution veranlasst. 2) Trotz kontroverser Positionen in einigen zentralen Fragen, z.B. hinsichtlich der Verurteilung der Besatzungspolitik Israels, sprachen sich die in Brüssel zusammen gekommenen Parlamentarierinnen aus Okzident und Orient einhellig für ein Gelingen der Nahostfriedenskonferenz aus und forderten die UNO und alle europäischen Staaten auf, eine aktivere Rolle bei der friedlichen Lösung der Nahostprobleme zu spielen. Im Einzelnen wurden folgende Forderungen erhoben und diskutiert: • Eine stärkere Beteiligung von Frauen an allen Delegationen • Das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser • Das Existenzrecht des israelischen Staates • Die Überwindung der Ungleichheit bei dem Zugang zu Ölreichtum, Wasser und Boden • Die Einrichtung eines Entwicklungsfonds der Staaten in der Nahostregion, in dem auch Beiträge der Industrienationen eingebracht werden • Die Freigabe von besetzten Gebieten • Die Beendigung von Siedlungspolitik • Die Aufhebung des UN-Embargos gegen den Irak aus humanitären Gründen, insbesondere was Nahrungsmittel und medizinische Hilfe für Kinder betrifft - 119 • Die Ächtung von Produktion, Kauf, Verkauf und Lagerung von Waffen sowie aktive Abrüstung in der Kriegsregion. Über den aktuellen Anlass hinaus wurden in Podiumsdiskussionen sowie in informellen Gesprächen immer wieder auch Fragen nach den politischen und kulturellen Beziehungen zwischen europäischen und arabischen Staaten erörtert. Die Konferenzteilnehmerinnen stimmten darin überein, dass die Konferenz nicht nur der Friedensdiskussion im Nahen Osten wichtige Impulse gegeben hat. Sie hätte darüber hinaus zum Abbau von Vorurteilen und zu einer Verbesserung der europäisch-arabischen Beziehungen beigetragen. Von Seiten der Parlamentarierinnen aus den Ländern der Arabischen Liga wurde insbesondere auch begrüßt, dass sie(zum Teil erstmals) Gelegenheit gehabt hätten, sich mit Politikerinnen anderer arabischer Staaten sowie des EP auszutauschen. „Trotz aller Widrigkeiten“ wurde denn auch die„Initiative der Friedrich-Ebert-Stiftung außerordentlich begrüßt“ und als„Erfolg“ eingeschätzt. 3) Evelyn Gebhardt, Mitglied im Bundesvorstand der ASF(und spätere MdEP) steht für viele, als sie schrieb:„Diese hochkarätige Veranstaltung hat wahrscheinlich nicht nur mir viel gebracht, und der allseits geäußerte Wunsch, so etwas wieder zu tun, zeigt wie gut die Konferenz angekommen ist.“ 4) Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Rita Süssmuth, sicherte im übrigen in ihrem Schreiben an die Europaabgeordnete Christa Randzio-Plath ihre Unterstützung für eine zweite euro-arabische Parlamentarierinnen-Konferenz zu. 5) Deutsch-israelisch-palästinensische Frauenkonferenz: Gesellschaftliche und politische Teilhabe von Frauen im Nahen Osten, Bonn, Oktober 1992 (unter Leitung von Ulla Schmidt, MdB, Vorsitzende der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion) Erstmals nahmen jüdische, arabische und palästinensische Politikerinnen und Gewerkschafterinnen gemeinsam an einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Bundesrepublik teil. Voraussetzung hierfür war die politische Neuorientierung in Israel nach dem Regierungswechsel im Sommer 1992. Mit dieser Veranstaltung sollte der im Nahen Osten begonnene Friedensdialog unterstützt werden. An der Konferenz nahmen als Referentinnen u.a. teil: auf israelischer Seite: Dr. Daphna Sharfmann, Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte der Israelischen Arbeiterpartei sowie auf palästinensischer Seite: Hannan Awwad: Vorsitzende der Palästinensischen Sektion der Women‘s International League for Peace and Freedom(WILP). Zur Durchführung dieser Konferenz bedurfte es allerdings mehrerer Anläufe und der Überwindung erheblicher Schwierigkeiten. - 120 Ursprünglich war auf Anregung 6) der damaligen Vorsitzenden des Arbeitskreises Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Becker-Inglau, MdB, im Oktober 1991 zunächst für den Sommer(Zeitraum Juni/Juli) 1992 eine deutsch-israelische Frauenkonferenz in Bonn mit Teilnehmerinnen aus dem jüdischen und arabischen Teil der Bevölkerung ins Auge gefasst worden, eingebettet in ein Besuchsprogramm für die israelische Frauendelegation in der Bundesrepublik. Die Anregung ging auf entsprechende Eindrücke und Erfahrungen der Politikerin zurück, die sie auf einer Israel-Reise des Arbeitskreises Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion vom 29. bis 5. Oktober 1991 gewonnen hatte. Dabei lag ihr die Förderung des Zusammenlebens zwischen der jüdischen und arabischen Bevölkerung Israels besonders am Herzen. 7) Darüber hinaus hatte sie insbesondere in Gesprächen mit Vertreterinnen von Bildungseinrichtungen und jüdisch-arabischen Begegnungsstätten, z.B. der Bildungsstätte der MAPAM(Partei sozialdemokratischer Prägung) in Givat Haviva sowie der jüdischarabischen Frauenbegegnungstätte der Na’amat, der Frauenorganisation der Gewerkschaft Histadrut in Akko/Haifa den Eindruck gewonnen, das bei ihnen ein großes Interesse„an politischer Arbeit in der Bundesrepublik“ besteht. Wegen der Vorverlegung der Parlamentswahlen in Israel auf den 23. Juni 1992 wurde die geplante deutsch-israelische Konferenz auf den Herbst 1992 verschoben. Nach dem Regierungswechsel im Sommer 1992 und der bereits oben angesprochenen politischen Neuorientierung in Israel wurde der Wunsch nach Ausweitung des Teilnahmekreises auf die offizielle Teilnahme von Palästinenserinnen und die Umbenennung der Fachtagung in eine deutsch-israelisch-palästinensische Frauenkonferenz laut. Eine entsprechende Veranstaltung sollte schließlich im Herbst 1992 in Bonn unter dem Titel„Frauen setzen Zeichen: miteinander reden, miteinander leben“ oder alternativ unter dem Titel„Frauen schlagen Brücken in einer Zeit des Wandels“ unter Beteiligung von Palästinenserinnen durchgeführt werden. Als Themenschwerpunkte, die das politische Anliegen der Konferenz, nämlich Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten deutlich machten, waren in mehreren Programmentwürfen u.a. vorgesehen:„How to achieve a better way of dialogue between the Jewish and the Arab population?”,„Israeli women set marks for a better living together”,„Arab women in Israel”,„Life in the occupied territories” und„Active participation of women at social, economics and political life against the background of the process of peace and unification and economic recession.” 8) Diese Themenstellungen wurden jedoch von den artnerorganisationen als zu brisant eingeschätzt. - 121 Überhaupt schlugen sich die Schwierigkeiten, mit denen sich der Friedensprozess im Nahen Osten gestaltete, bei der Vorbereitung der Frauenkonferenz in zahlreichen Gesprächen mit Partnerorganisationen und Referentinnen deutlich nieder. Trotz langwieriger Gespräche und Verhandlungen über Monate hinweg gelang es nicht, Einigung über Titel und Themenschwerpunkte der Konferenz zu erzielen. Erst knapp vier Wochen vor Konferenzbeginn konnte schließlich Einverständnis über Titel, Themenschwerpunkte und Dauer der Veranstaltung erzielt werden. In der von ursprünglich 2 Tagen auf einen Nachmittag verkürzten Veranstaltung zum Thema:„Gesellschaftliche und politische Teilhabe von Frauen im Nahen Osten: Bilanz und Perspektiven“ standen nunmehr an Stelle der friedenspolitischen die als weniger brisant eingestuften frauen- bzw. gleichstellungspolitischen Themen im Mittelpunkt. Obwohl die Veranstaltung in einer etwas angespannten und nervösen Atmosphäre stattfand, stieß sie auf viel Beifall und großes Interesse. Die Leitung der Konferenz hatte Ulla Schmidt, MdB, nach den Neuwahlen zum Deutschen Bundestag Vorsitzende der neu eingerichteten Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPDBundestagsfraktion, inne. Im Rahmen der frauenpolitischen Thematik der Veranstaltung berichtete u.a. die Vorsitzende des Ausschusses für Frauenrechte der israelischen Arbeitspartei, Daphne Sharmann, dass Frauen im gesellschaftlichen Leben Israels dank ihres hohen Bildungsstandes eine wichtige Rolle spielten, politisch aber nach wie vor stark unterrepräsentiert seien. Unter den 120 Knesset-Abgeordneten befänden sich nur acht Frauen. Die Palästinenserin Hannan Awwad, Vorsitzende von WILP, machte in ihrem Vortrag ihrerseits deutlich, dass der Kampf der palästinensischen Frauen um Gleichberechtigung immer auch Teil des nationalen palästinensischen Freiheitskampfes sein müsse. Es sei ein Irrtum der frühen palästinensischen Frauenbewegung gewesen, dass sie Gleichberechtigung mit Freiheit(in einer kolonialisierten und besetzten Gesellschaft) gleichgesetzt hätte. „In the East there is no room for liberty for either man or woman under imperialism.“ 9) Der Kampf um Gleichberechtigung könne daher nicht getrennt vom nationalen Freiheitskampf geführt werden.„The more the palestinian women participates in the wider national struggle the more she gains her own freedom.“ 10) Das Verhältnis zwischen der israelischen und der palästinensischen Delegation blieb während der gesamten Veranstaltung kühl und distanziert. Insbesondere Statusprobleme(u.a. wer darf wie lange reden) führten zu Spannungen und überschatteten den Konferenzverlauf. - 122 Deutsch-palästinensische Frauenkonferenz: Partizipation palästinensischer Frauen am Friedens- und Entwicklungsprozess im Rahmen des Gaza/Jericho-Abkommens, Bonn, Oktober 1994 Zur Ausgangslage: Mit der Vertragsunterzeichnung in Washington zwischen Israel und der PLO war mit den Worten des entwicklungspolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Ingomar Hauchler, MdB,„der historische Durchbruch im Nahen Osten perfekt“. Zwar handele es sich„zunächst um einen bescheidenen Anfang für ein friedliches Zusammenleben des israelischen und palästinensischen Volkes. Gerade deshalb(müsse) jedoch die Staatengemeinschaft sofort beim Aufbau friedlicher Strukturen der Kooperation und Entwicklung helfen“. 11) Gleichzeitig machte Hauchler bereits in einer Presseerklärung vom 10.12.1993 auf gewaltige Probleme aufmerksam, die mit der am 13. Dezember 1993 erfolgenden Autonomie der palästinensischen Gebiete Gaza und Jericho im Rahmen des Gaza/JerichoAbkommens verbunden wären:„Diese Gebiete werden ab dem 13. Dezember ohne eigene Einkünfte, Verwaltung oder selbständige Wirtschaftsstruktur sein. All das muss erst mühsam aufgebaut werden. Es ist deshalb erforderlich, dass die internationale Staatengemeinschaft den demokratischen und wirtschaftlichen Aufbau und die Entwicklung der palästinensischen autonomen Gebiete sichert und unterstützt... Im Augenblick ist die kurzfristige Hilfe entscheidend, um überhaupt Grundlagen für den Aufbau demokratischer Strukturen, einer leistungsfähigen Infrastruktur und einer tragfähigen Wirtschaft schaffen zu können.“ 12) Die Hintergründe politischer Veränderungen im Nahen Osten beschrieb die Journalistin und Nahostexpertin Katrin Acra-Ammann in ihrem Einführungsreferat auf der oben genannten Fachtagung im Oktober 1994 in Bonn wie folgt: „Die Veränderungen im Nahen Osten seit dem Golfkrieg 1991 firmieren unter dem Wertzeichen ,Neue Weltordnung’ der amerikanischen Nah- und Mittelostpolitik, die noch von Präsident Bush eingestielt, von Bill Clinton bisher mit erstaunlicher Linientreue fortgesetzt worden ist. Vor allem das Gaza-Jericho-Abkommen ist das weltpolitisch vielleicht wichtigste Etappenziel eines... im Ganzen sonst eher kontroversen, weil zu einseitig wirtschaftspolitisch motivierten Eingriffs der westlichen Allianzländer in das politische Geschehen des Vorderen Orients. Ausgangsbasis für die Forcierung nahöstlicher Friedensakzeptanz vor allem also durch amerikanischen Überzeugungsdruck ist die veränderte Großwetterlage nach dem Wegfall der Ost-West-Polarisierung durch den Zusammenbruch der Sowjetunion. - 123 Die gegenseitige Anerkennung der israelischen Regierung und der PLO und in wenigen Tagen wohl auch zwischen Israel und Jordanien wird sich, etwas zeitversetzt wegen der Feilscherei um die Rückgabe der Golanhöhen an Syrien, wahrscheinlich schon bald von Syrien und seinem Vasallenstaat Libanon nachholen lassen. Eine Folge von günstigen Entwicklungen also für eine absehbar friedlichere Zukunft der Region, wenn sie denn nicht nur das Ergebnis amerikanischer Checkbook-Diplomatie sind, sondern das arabischer Einsichtigkeit. Trotz einer Fülle überzeugender Begründungen für eine Akzeptanz der amerikanischen Nahostpolitik lässt sich diese jedoch heute nicht etwa wie noch vor wenigen Jahren durch eine Federstrichpolitik in den Salons der arabischen Potentaten vermitteln. Sie muss inzwischen auch in den nahöstlichen Ländern von den Menschen getragen werden. Keine leichte Sache angesichts der Tatsache, dass Bürgerrechte dort in der Regel noch nicht zur alltäglichen Selbstverständlichkeit gehören.“ 13) Ziel der deutsch-palästinensischen Frauenkonferenz in Bonn war der Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen im Nahen Osten aus palästinensischer Sicht, verbunden mit dem Anliegen, darauf hinzuwirken,„dass im Aufbau- und Entwicklungsprozess nicht die Rechte von Frauen vergessen werden“ bzw.„Positionen und höchste Ämter unter Männern aufgeteilt werden“, so Ulla Schmidt, MdB, in ihrer Eröffnungsansprache. 14) Denn, so Ulla Schmidt weiter: „Palästinenserinnen haben gerade in der Vergangenheit bewiesen, dass sie unter schwierigen Bedingungen ihre Existenz und die ihrer Familie gesichert haben. Immerhin waren es die Frauen und Mütter, die unter der Intifada besonders leiden mussten. Jetzt besteht die Gefahr, dass ihre Erfahrungen oder Qualifikationen nicht mehr gefragt sind. Ich hoffe und wünsche mir, dass die Palästinenserinnen mit ihrer guten Ausbildung und ihrem hohen Wissensstand sich ihre Rechte und Freiheiten nicht nehmen lassen und ihren politischen Einfluss verstärken werden. Sie müssen Macht und Einfluss bekommen, damit sie die gesellschaftlichen Prozesse gleichberechtigt heute und zukünftig mitgestalten können.“ 15) Die besondere Bedeutung von Frauen in palästinensischen Gesellschaften beschrieb Samira N. Khoury, Professorin für Kulturstudien an der Amerikanischen Universität von Beirut in ihrem Referat sowie in einem Interview mit Katina Schubert am 25.10.1994, Junge Welt, wie folgt: „Wegen der besonderen historischen Situation sind palästinensische Frauen weit mehr und eher beruflich gefordert als in anderen konservativen, traditionellen Gesellschaften. Das beginnt mit der Einsicht in die Notwendigkeit umfassender Bildung, die palästinen- - 124 sische Mädchen eher genießen konnten. Sowie sie durch eigene Berufstätigkeit wirtschaftlich unabhängig werden, verändert sich natürlich auch ihr Rollenverständnis.“ 16) Und zur Rolle palästinensischer Frauen während der Kriegsjahre und der Intifada, auf die Frage der Journalistin Katina Schubert, ob es den palästinensischen Frauen durch Gründung von Projekten und Genossenschaften in den neuen Gebieten palästinensischer Selbstverwaltung gelungen sei,„selber ökonomischen und gesellschaftlichen Fortschritt zu organisieren“, führte N. Khoury wie folgt aus: „Während der Kriegsjahre und unserer Intifada haben diese von Frauen organisierten Projekte schon eine große Rolle gespielt. Sie haben den Menschen die Grundversorgung zum Überleben gesichert. Wir hatten weder Staat noch Regierung, deshalb hatten wir diese Nichtregierungsorganisationen. Sie dürfen nicht vergessen, die Bewohnerinnen der besetzten Gebiete hatten kein Land, sie hatten keine Jobs, die Männer waren oft in Israel inhaftiert oder tot. Deshalb haben diese Projekte nicht nur die Frauen, sondern ganze Familien gestützt.“ 17) Aber auch nach dem Gaza-Jericho-Abkommen sei die Situation nach wie vor katastrophal, Hilfe insbesondere auch von Seiten Europas daher dringend erforderlich: „Wir haben nur einen verbalen Frieden. Wir haben immer noch keine Jobs, die Palästinenserinnen leben immer noch unter sehr erbärmlichen Bedingungen, es gibt kein Wasser, keine Elektrizität. Die Lebenskosten sind sehr hoch, unser Bildungssystem ist in 27 Jahren Besetzung ebenso zerstört worden wie die Infrastruktur.... Wir brauchen Hilfe, sonst ist das Gaza-Jericho-Abkommen wirklich in Gefahr...“. 18) Auf die Gefahr, dass im Aufbau- und Entwicklungsprozess nach dem Gaza-JerichoAbkommen gerade auch die Frauen um den Erfolg ihres Einsatzes für den Friedensprozess betrogen werden könnten, wurde in verschiedenen Statements von palästinensischen Politikerinnen und Verbandsfrauen hingewiesen, z.B. von der Präsidentin der palästinensischen Federation of Women‘s Action Committee. „Die neu geschaffene Autonomiebehörde in Gaza und Jericho ist praktisch eine reine Männerangelegenheit, obwohl es unter den palästinensischen Frauen- und das bewies nicht zuletzt ihr Auftreten in Bonn- durchaus eine Reihe hochintelligenter, gut ausgebildeter und selbstbewusster Persönlichkeiten gibt, die politisch kompetent mitreden können und fähig sind, Führungsaufgaben zu übernehmen“ fasste Rose Bischof, Abt. Außepolitikforschung der FES, ihre Eindrücke von der Konferenz zu diesem Punkt zusammen. 19) Dass die von den Frauen in den letzten Jahren aufgebauten Nichtregierungsorganisationen große Schwierigkeiten hätten zu überleben und sich sowohl vom eigenen Land als auch vom Ausland- speziell bei der Zuteilung von europäischen Hilfsgeldern- benachteiligt und ausgeschaltet fühlten, wurde von Vertreterinnen dieser palästinensischen - 125 Orgnisationen mehrfach betont. Diese forderten u.a., dass nicht nur Infrastrukturprojekte, sondern auch soziale Projekte, insbesondere Frauenprojekte, durch die Bundesrepublik und die EG gefördert würden. Die Bundestagsabgeordneten Ulla Schmidt und Katrin Fuchs sicherten den palästinensischen Frauen diesbezglich ihre volle Unterstützung zu. Breiten Raum auf der Konferenz nahmen Berichte über die Aufbau- und Entwicklungsarbeit der von Frauen aufgebauten Nichtregierungsorganisationen ein. Hier sind u.a. zu nennen: • Bericht von Rema Hammami über die Arbeit des Women‘s Affairs Research and Training Centre, Gaza-City • Bericht von Dr. Lamis Yacoub Abu Nahleh über das Women‘s Studies Programm der Birzeit University, Westbank. Die Beiträge machten deutlich, dass der Sektor der palästinensichen Frauenorganisationen bzw. generell der der Nichtregierungsorganisationen nicht nur umfangreich und vielseitig, sondern für den Nahen Osten auch vergleichsweise hoch entwickelt war. Als einen der Hauptgründe hierfür nannte Rema Hammami: „Die Nichtexistenz eines Staatswesens, die die Gemeinden auf der Westbank wie in Gaza seit 1967 zur Schaffung eigener Institutionen zwang, die sich um Angelegenheiten wie Gesundheitsvorsorge, die Umwelt, psychologische Beratung und landwirtschaftliche Beratungsdienste kümmern konnten.“ 20) Auch das Aufgabenspektrum des von Rema Hammami vertretenen palästinensischen Frauenzentrums(als dritte Einrichtung dieser Art) war mit den fünf Programmen Forschung, visuelle Medien, Druckmedien und Kommunikation, unternehmerische Qualifikationen und Förderung von Frauen in NGO‘s breit gefächert. Dies wird durch folgendes Zitat von Rema Hammami belegt: „Am Anfang stand die Forschung im Mittelpunkt der Arbeit, da es nur wenig Literatur und Grundlagenwissen zur Lage der Frauen im palästinensischen Kontext, insbesondere in Gaza, gab. Es wurden z.B. Untersuchungen durchgeführt über Veränderungen bei der Mitgift und dem Heiratsalter in Gaza, über die Rolle der Frauen im informellen Wirtschaftssektor in Gaza,... eine Reihe kleinerer Untersuchungen, wie z.B. die Auswertung von Einkommensförderungsprojekten, sog. ,income-generating projects‘ für Frauen. Das visuelle Medien-Programm vermittelt Kenntnisse in der Videoherstellung sowie im Drehbuchschreiben und der Redaktion von Texten. Dieses Programm war sehr erfolgreich, weil es den Frauen einen ersten Einstieg in die visuellen Massenmedien ermöglich- - 126 te, so dass sie darauf aufbauen und an weiteren Ausbildungsprogrammen teilnehmen konnten, die von den palästinensischen Medienbehörden angeboten wurden. Druckmedien und Kommunikation ist ein Programmangebot für Journalismus und kreatives Schreiben sowie Geschäftskorrespondenz. Alle diese Qualifikationen sind strategisch sehr wichtig für Frauen, wenn sie über die Druckmedien am öffentlichen Diskurs teilnehmen wollen. Das Management-Programm vermittelt Frauen alle wichtigen Kenntnisse für die Existenzgründung und Leitung eines kleinen Unternehmen: Machbarkeitsstudien, Produktionsplanung, Preisgestaltung, Buchführung und Verkauf sind nur einige Beispiele für die grundlegende praktische Ausbildung, die dieses Programm bietet, um Frauen die Teilnahme am Wirtschaftsleben in Gaza zu ermöglichen. Schließlich wurde 1994 ein weiteres Programm aufgelegt, um die Arbeit von Frauen in den palästinensischen NGO‘s zu fördern. Nachdem man eine Bedarfsanalyse unter den Frauen in den NGO‘s durchgeführt hatte, wurde im Rahmen dieses Programms ein ganzes Paket an Ausbildungskursen zusammengeschnürt, das u.a. Management, Kommunikation für community development, Ausbildung der Ausbilder und frauenpolitische Anliegen umfasst. Diese strategisch wichtigen Kenntnisse helfen Frauen in nichtfrauenpolitisch ausgerichteten NGOs auch Frauenthemen in ihren Organisationen aufzugreifen, die sich ansonsten vor allem mit Fragen der Gesundheit, landwirtschaftlichen Beratung, Menschenrechten u.ä. beschäftigen“. 21) Sowohl von Seiten der Vertreterinnen der SPD-Bundestagsfraktion(Ulla Schmidt, Katrin Fuchs) als auch von Seiten des Vertreters der Fraktion der Sozialistischen Partei Europas im EP, Herrn Gerd Kramer, Referent für Außenwirtschaftspolitik, wurde über geplante Maßnahmen zur Unterstützung des palästinensischen Aufbau- und Entwicklungsprozesses berichtet. Gerd Kramer verhehlte allerdings nicht, dass nach negativen Erfahrungen in Zusammenhang mit Hilfsprogrammen für Osteuropa(Mitnahmeeffekte westlicher Organisationen) bei der Umsetzung der Programme einige bürokratische Hürden zu bewältigen seien. Ausblick Die Unterstützung sowohl des Friedensprozesses im Nahen Osten als auch des Aufbauund Entwicklungsprozesses in Palästina dürfte auch zukünftig ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt sein. - 127 Fußnoten 1) vgl. Prof. Dr. Rita Süssmuth: Grußwort zur Europäisch-Arabischen Parlamentarierinnenkonferenz vom 1.- 2. Oktober 1991 in Brüssel, S. 1 2) vgl. Hans Duncke, Friedrich-Ebert-Stiftung, Referat Afrika, Konferenzbericht vom 14. Oktober 1991, S. 1 3) vgl. Christa Randzio-Plath: Schreiben an den Geschäftsführer der FES vom 08.10.1991, S. 1 4) vgl. Evelyn Gebhardt: Schreiben vom 04.10.1991 an die Leiterin des Gesprächskreises Frauenpolitik der FES, S. 1 5) vgl. diesbezügliches Schreiben von Prof. Dr. Rita Süssmuth an die Europaabgeordnete Christa Randzio-Plath vom 11.11.1991 6) vgl. hierzu Schreiben von Ingrid Becker-Inglau vom 29.10.1991 an den Geschäftsführer der Friedrich-Ebert-Stiftung, Dr. Jürgen Burckhardt, sowie dessen Antwortschreiben vom 14.11.1991 7) vgl. hierzu Ingrid Becker-Inglau: Bericht Israel-Reise(29.09.1991 bis 05.10.1991) vom 18. November 1991 8) vgl. hierzu den entsprechenden Programmentwurf vom August 1992 9) vgl. hierzu: Hannan Awwad: The Palestinian woman and the revolutionary course of action, Dezember 1991, S. 2 10) ebenda S. 6 11) vgl. hierzu: Presseerklärung der SPD-Bundestagsfraktion vom 13. September 1993: Hauchler: Deutschland muss sich im Nahen Osten für massive Entwicklungszusammenarbeit engagieren- 200 Mio. DM für Palästina, S. 1 12) vgl. Presseerklärung Ingomar Hauchler, MdB, SPD-Bundestagsfraktion zur am 13. Dezember 1993 erfolgenden Autonomie palästinensischer Gebiete, vom 10. Dezember 1993, S. 1 13) vgl. Katrin Acra-Ammann: Politische Veränderungen im Nahen Osten als Folge des Gaza-JerichoAbkommens und deren spezifische Auswirkungen auf die palästinensischen Frauen, unveröffentl. Manuskript, Bonn 1994, S. 1-3 14) vgl. Grußworte von Ulla Schmidt zur Fachtagung, unveröff. Manuskript, S. 3 15) ebenda S. 4 und 5 16) vgl. Interview mit Samira N. Khoury: Was tun palästinensische Frauen für Frieden in Nahost?, in: Junge Welt, Ansichten 2, vom 25.10.1994 17) ebenda 18) ebenda 19) vgl. hierzu Rose Bischof: FES Wegbereiter in Palästina, unveröffentl. Bericht, Bonn, Oktober 1994, S. 1 20) vgl. hierzu: Rema Hammami: Frauenpolitische Initiativen bei den palästinensischen NGOs, Bericht zur oben genannten Fachtagung, unveröff. Manuskript, S. 4 21) ebenda S. 2 und 3. - 128 2.8 Frauen in Entwicklungsländern Seit Ende der 80er Jahre wurde in Kooperation mit dem Marie-Schlei-Verein„Hilfe für Frauen in der Dritten Welt “ eine Veranstaltungsreihe zum Themenkomplex „Frauen in der Dritten Welt“ durchgeführt. Diese ca einmal jährlich stattfindenden Workshops wurden zunächst im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik(Forschungsinstitut bzw. ab 1990 Abteilung Gesellschaftspolitische Information) und ab ca. 1992 von der Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit organisiert. Zielgruppen waren: Verbandsfrauen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, an entwicklungspolitischen Fragen interessierte Frauen und Männer. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungsreihe standen u.a. die Themen: • Aktuelle Probleme und Anliegen von Frauen in der Dritten Welt, wie z.B. o Bevölkerungswachstum, Familienplanung, o Frauenleben in Afrika o Bildung- ein Menschenrecht für Frauen • Frauenprojekte/Frauenselbsthilfeprojekte in der Dritten Welt, die von der FES oder vom Marie-Schlei-Verein gefördert wurden • Entwicklungspolitische Maßnahmen. Beispielhaft seien genannt: Fachtagung: Feminisierung der Armut- Überwindung durch Ausbildung, Bonn, 1989 (aus Anlass des 5-jährigen Bestehens des Marie-Schlei-Vereins) Zu den exponierten Referentinnen gehörten: Dr. Katharina Focke, Bundesministerin a.D. für Jugend, Familie und Gesundheit; Christa Randzio-Plath, MdEP, Vorsitzende des Marie-Schlei-Vereins; Inge Wettig-Danielmeier, MdL, Kuratoriumsvorsitzende des MarieSchlei-Vereins; Dr. Elin Horn-Vormschlag, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Als Gäste/Referentinnen aus dem Ausland nahmen teil: Gloria Alesandro, Mujer y Sociedad, Montevideo und Biulah Moone Singhe, Women‘s Chamber of Commerce, Sri Lanka. Fachtagung: Frauenprojekte- Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein?, Bonn, 1990 (Themenschwerpunkte: Frauenprojekte/Bevölkerungswachstum in der Dritten Welt) - 129 U.a. nahmen folgende exponierte Referentinnen an der Fachtagung teil: Irmgard Blättel, DGB-Vorstandsmitglied, Dr. Edith Niehuis, MdB, Antje Huber, Bundesministerin a.D. Als Gäste/Referentinnen aus dem Ausland nahmen teil: aus Indien: Frau Renu Mehra, Koordinatorin von Nirmal Shiksha Kendra, Dachorganisation für Ausbildungsprojekte, New Delhi und aus Peru: Frau Maritza Zamallou, Koordinatorin der Frauenorganisation Peru Mujer, Lima(Projekt Landwirtschaft, Sozialarbeit, Erwachsenenbildung). Workshop: Frauenprojekte in der Dritten Welt- Wir tragen eine schwere Last, Bonn, 1991 (Themenschwerpunkte: Frauenleben in Afrika, Frauenselbsthilfeprojekte) Referentinnen aus der BRD waren u.a.: Verena Wohlleben, MdB, Christa Randzio-Plath, MdEP, Frau D’Hondt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Referentinnen aus Afrika: Frau Bisi Ogunleye, Sojaprojekt in Nigeria und Frau Diado Sy, Fischereiverarbeitungsprojekt in Senegal An weiteren wichtigen Veranstaltungen im Rahmen der ob. gen. Veranstaltungsreihe sind u.a. zu nennen: Fachtagung: Bildung- ein Menschenrecht für Frauen, Bonn, 1997 Fachtagung: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Asien auf die SexIndustrie, Bonn, 1998 Fachtagung: Die Arbeitssituation von Frauen im ländlichen Raum, Bonn, 1999 Fachtagung: Kein Krieg ohne Frauen- ohne Frauen kein Frieden?, Bonn, 2000 - 130 2.9 Herausragende internationale Fachtagungen Neben den bereits in anderen Zusammenhängen genannten internationalen Aktivitäten 1) wurden vom Referat Frauenpolitik auch einige„weltweite“ internationale Fachtagungen organisiert. Hier seien insbesondere erwähnt: Internationale Fachtagung: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bonn, 1987 (Schirmherrin: Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundesfrauenministerin) Auf diese Fachtagung wird an anderer Stelle ausführlich eingegangen(vgl. Kap. 3.4) Internationale Fachtagung: Die Frau in der kulturellen Entwicklung, Bonn, September 1990 (in Kooperation mit der Deutschen UNESCO Kommission, Bonn) An der internationalen Fachtagung nahmen rund 100 Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen, Künstlerinnen, Politikerinnen, Gewerkschafterinnen und Verbandsfrauen aus vielen Regionen der Erde, z.B. dem Sudan, Brasilien, sowie aus west- und osteuropäischen Ländern, den USA, der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR teil. Die Fachtagung stellte einen Beitrag zur Weltdekade für kulturelle Entwicklung dar, die im Jahre 1989 von der UNESCO ausgerufen wurde. Im Rahmen der Weltkulturdekade ging es nicht zuletzt auch um die Förderung der kulturellen Identität der Frau, die volle Partizipation von Frauen an der kulturellen Entwicklung und die Entfaltung der weiblichen Kreativität im öffentlichen Kulturleben, d.h. konkret auch im etablierten Kunstund Kulturbetrieb. Es wurde auf der internationalen Fachtagung ein breites Spektrum an Themen und Definitionen von Kultur und Kunst angesprochen In besonderem Maße enthüllten einige Länderberichte aus der Dritten Welt, dass Frauen oft noch weitgehend vom(öffentlichen) Kulturleben in ihrem Land ausgeschlossen sind. Der Bericht der Sudanesin Amel A. Hamra über die Situation von Frauen in ihrem Land machte darüber hinaus deutlich, wie groß die Bedrohung von Frauen in den islamischen Ländern durch den Vormarsch des Fundamentalismus ist, der Frauen gänzlich aus dem öffentlichen(Kultur-) Leben fernzuhalten trachtet. Aber auch in den westlichen Industriestaaten war Frauen der Zugang zu Ausbildungsgängen an Akademien, Meisterschulen und Universitäten bis vor nicht allzu langer Zeit - 131 (Anfang dieses Jahrhunderts) verwehrt, die anderseits für die Teilhabe an der(öffentlichen) Kultur immer wichtiger wurden. Das bedeutete nicht nur, dass sich Frauen in anerkannten künstlerischen Bereichen lange Zeit nicht ausbilden lassen konnten und ihre Talente, wenn überhaupt, nur gegen Widerstände entwickelt und kaum gefördert wurden, sondern auch dass Männer wie selbstverständlich den Kulturbetrieb für sich in Anspruch nahmen, festlegten und definierten was„Kunst“ ist und was nicht. Mit den Worten von Simone de Beauvoir:„Die Darstellung der Welt... ist das Werk von Männern. Sie betrachten sie aus ihrer eigenen Sicht, die sie mit der absoluten Wahrheit verwechseln.“ 2) Dass patriarchale Leitbilder in der Kunst, Ausgrenzungen von Frauen aus dem(öffentlichen) Kulturleben bis in die Gegenwart hineinwirken und die eigenständige kulturelle Identität und Teilhabe von Frauen im Kulturbetrieb behindern, machten zahlreiche Beiträge von Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen aus westlichen und östlichen Industrienationen deutlich. Für die Autorin und Künstlerin Gisela Breitling war die Ausgrenzung von Frauen aus dem öffentlichen Kulturleben sogar ein wesentliches Element der patriarchalisch geprägten(westlichen) Kultur. Sie erläuterte ihre diesbezügliche These auf der Fachtagung wie folgt: „Eine außerirdische Intelligenz..müsste zu dem Schluss kommen, dass der Anteil des weiblichen Geschlechts an der Weltbevölkerung höchstens vier Prozent beträgt;... sie würde nichts erfahren über den Anteil der Frauen an der Kultur und nichts über die alltägliche Gewalt an Frauen. Denn die Kultur, in der wir leben, die uns prägt und zensiert, ist patriarchalisch. Seit Jahrtausenden rettet sie eine frauenfeindliche Identität des Mannes und rechtfertigt die Ausbeutung und Entmündigung von Frauen. Die Kultur ist daher auch kein kritischer Spiegel und gibt dem Menschen nicht sein eigenes Bild. Sie unterschlägt die Leistungen der Frauen und verhindert, dass Frauen sich projizieren und wiedererkennen, denn sie beruht auf der Abwertung des Weiblichen. Sie postuliert männliche Universalität, die sie in allen ihren Aspekten und Institutionen sowohl herstellt als auch unter dem vorgeblich geschlechtsneutralen, aber doch männlich gedachten Abstraktum Mensch verschleiert.“ 3) Und an anderer Stelle in ihrem Beitrag: „Der Ausschluss der Frauen von den identitätsstiftenden Kompetenzen in Kultur und Gesellschaft nimmt Frauen ihre Menschenwürde.... Seine eigentliche Identität bezieht der Mann aus der Prämisse der Negation: aus der Abwertung von Frauen, aus weibli- - 132 cher Minderwertigkeit. Was für Frauen verboten ist, macht den Mann männlich. Das alte männliche Privileg der Kultausübung provoziert und sanktioniert jede weitere Männern vorbehaltene Befugnis in der Gesellschaft, und jede solche Befugnis erzeugt und bedeutet Überlegenheit gegenüber Frauen und umgekehrt: Weibliche Unterlegenheit stiftet männliche Identität. Nur die unterlegene Frau dient dem Mann als Spiegel, Produzent und Reflektor seiner Identität ,mit der magischen und köstlichen Kraft‘ sein Bild ,in doppelter Größe wiederzugeben‘ wie Virginia Woolf gesagt hat. ,Nimm es ihnen weg, und die Männer sterben wie der Drogenabhängige, dem man sein Kokain entzieht‘, d.h. die patriarchalische männliche Identität stirbt, wenn Frauen nicht unterlegen sind und daher ,aufhören, zu vergrößern’.“ 4) Gisela Breitling schlussfolgert, dass durch die Forderung nach weiblicher Selbstbestimmung„die männliche Identität selber auf dem Spiel“ stünde. Männer müssten nun„eine neue männliche Identität entwerfen, ohne Rückhalt in einer Geschichte, die Männlichkeit auf weibliche Minderwertigkeit stützt- also aus dem Nichts“. 5) In ihrem theoretischen Modell charakterisieren die Definitionen von Männlichkeit als überlegen und Weiblichkeit als unterlegen und die den Geschlechtern jeweils zugeschriebenen Eigenschaften nicht„Natur“ sondern lediglich die„Herrschaftsform des Patriarchats“.„In Wahrheit gibt es das patriarchalische Modell Mann ebenso wenig wie sein weibliches Gegenstück.“ 6) Abschließend plädierte Breitling für die„gleichberechtigte Beteiligung der Frauen an der Entscheidung darüber, wie die Beziehungen der Geschlechter geregelt werden sollen und die Entwicklung neuer Rechte und Pflichten für beide“ 7) ohne allerdings überzeugend darzulegen, wie zuvor die Herrschaft des Patriarchats überwunden werden könne. Breitling:„Frauen werden es nicht besser machen aber es wird besser sein, wenn die Kultur aufhört, Männlichkeit universell zu denken und Weiblichkeit zu diskriminieren, und wenn statt dessen beiden Geschlechtern die gleiche Entscheidungsfreiheit für alle Belange der Kultur zusteht und beide auf allen Ebenen die gleiche Kompetenz besitzen. Anstatt ,Alles’ werden Männer und anstatt ,Nichts’ werden Frauen dann das sein, was sie in Wahrheit sind: ,die Hälfte der Menschheit.’“ 8) Aber auch andere Beiträge setzten sich mit der Frage auseinander, ob es eine„weibliche“ Kultur gibt. In diesem Zusammenhang unterschied Margherita Rendel, University of London, Institute of Education, ausgehend von der These, dass Frauen weitgehend ausgeschlossen seien von„men‘s cultures“(cultures verstanden als ein System von„shared meanings, va- - 133 lues, norms and standards of behaviour“, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden) zwischen„femine cultures“, die überwiegend von Männern definiert seien,„female cultures“, die z. Teil defensive Reaktionen darstellten auf der Basis weiblicher Solidarität und„feminist cultures“, von denen Werte und Normen entwickelt würden, die im Gegensatz zu den männlich geprägten„feminine cultures“ stünden. 9) Rendel plädierte dafür,„feminist cultures“ und„feminist values“, die u.a. für Kooperation und Enthierarchisierung stünden, zu fördern(bei beiden Geschlechtern) gegenüber „masculines cultures“, die durch Aggression, Herrschaft und Konkurrenz gekennzeichnet seien und die„uncomfortable for both men and women to live in“ seien, wohingegen„the holistic view of feminist cultures offers a wider variety of solutions“(als Aggression und Unterwerfung, d. Verf.). 10) Die Frankfurter Kulturdezernentin Linda Reisch setzte sich in ihrem Beitrag vor allem für eine stärkere„Auseinandersetzung mit der Geschlechterdifferenz in kulturellen Prozessen“ im Rahmen des etablierten Kunst- und Kulturbetriebs ein. Dabei ging es ihr weniger um den Geschlechterproporz, als„wie immer in der Kulturförderung um die Förderung des Anderen, Marginalen, Abweichenden, des Sperrigen und nicht leicht Konsumierbaren“ sowie um die Förderung von„Projekten, die sich auf die politische und ästhetische Genese von Weiblichkeit, ihre Marginalisierung oder Überhöhung konzentrieren“. 11) Die oben angesprochenen Beiträge lösten vielfach sehr lebhafte und intensive Diskussionen aus. Besonders kontrovers wurde u.a. die Frage im Abschlussplenum diskutiert, ob Frauen ihre Energien in erster Linie darauf richten sollten, sich im männlich dominierten Kunst- und Kulturbetrieb zu behaupten oder sich besser auf ihre eigene Identität besinnen und eigene Formen kultureller Beteiligung entwickeln sollten. Exponierte Referentinnen aus dem Ausland waren u.a.: Fanny Tabak, Pontificia Universidade Catolica, Rio de Janeiro; Anna Brzozowska, Redakteurin bei der Zeitschrift „Kobieta i Zycie“ Warschau; Prof. Dorothea Gaudart, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wien; Lene Mork Hansen, Women‘s Museum in Dänemark; Debra W. Stewart, North Carolina State University; Prof. Margherita Rendel, University of London; Roberta Sigel, The State University of New Jersey, New Brunswick; Kari Vogt, Institute for Comparative Religion, University of Oslo; Prof. Renata Simienska, Universität Warschau; Amel A. Hamza, Sudan(z. damaligen Zeitpunkt: Institute of Social Studies, Den Haag, Niederlande), Dr.Niroj Sinha, University of Patna, Indien. Exponierte Referentinnen aus der Bundesrepublik waren u.a.: Dr. Erika Schuchardt, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission; Gisela Breitling, Autorin und Künst- - 134 lerin(Malerin); Dr.Klara Burckner, Filmproduzentin und Mitglied im Deutschen Kulturrat, Berlin; Regine Wyrwoll, Chefredakteurin„kunst intern“, Bonn; Linda Reisch, Kulturdezernentin, Frankfurt; Dr. Ellen Sessar Karpp, Technikbildung für Frauen von Frauen, Hamburg. 1. Europäisch-arabische Parlamentarierinnenkonferenz: Wege zum Frieden und zu einer umfassenden Friedensregelung im Nahen Osten, Brüssel, 1991 Auf diese internationale Fachtagung wurde bereits ausführlich an anderer Stelle eingegangen(vgl. Kap. 2.7). Macht für Frauen zur Überlebenssicherung in einer solidarischen Welt, Festveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Erinnerung an die 1. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz, Stuttgart, 1992 Aus Anlass des 85. Jahrestages der ersten internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Stuttgart(1907), die zum Ausgangspunkt eines unermüdlichen Kampfes für die Bild 6 sçå=äáåâë=å~ÅÜ=êÉÅÜíëW=`ÜêáëíÉä=káÅâÉäJjÉáÉêI=jáíÖäáÉÇ=ÇÉê=dÉëÅÜ®ÑíëÑ Ω ÜêìåÖ=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖX= _êáÖáííÉ=råÖÉêJpçóâ~I=jáåáëíÉêáå=Ñ Ω ê=cê~ìÉåI=c~ãáäáÉI=tÉáíÉêÄáäÇìåÖ=ìåÇ=hìåëí=ÇÉë=i~åÇÉë=_~ÇÉåJ t Ω êííÉãÄÉêÖX=aêK=eÉêí~=a®ìÄäÉêJdãÉäáåI=ëíÉääîK=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉê=pma=ìåÇ=ÇÉê=pmaJ_ìåÇÉëí~ÖëÑê~âíáçåX= wçÑá~=hìê~íçïëâ~I=pÉå~íëãáíÖäáÉÇI=mçäÉåX=dáëÉä~=j~êñI=gçìêå~äáëíáå=EjçÇÉê~íçêáåFX=^åáí~=dê~ÇáåI=mê®ëáÇÉåíáå= ÇÉê=pçòá~äáëíáëÅÜÉå=cê~ìÉåJfåíÉêå~íáçå~äÉ=EpftFX=mçêíá~=páãéëçåI=jáåáëíÉêáå=Ñ Ω ê=^êÄÉáíI=pçòá~äÉë=ìåÇ=péçêíI= g~ã~áâ~==== - 135 politischen Rechte der Frauen, für Frieden und Abrüstung und für eine Gesellschaftsordnung der sozialen Gerechtigkeit wurde, fand ob. gen. Internationale Fachtagung 1992 in Stuttgart statt. Thematischer Schwerpunkt war: Frauen aus aller Welt ziehen Bilanz- Was haben Frauen durch ihre politische Arbeit erreicht, wo stehen Frauen heute, was streben sie an? An der internationalen Fachtagung, unter der Leitung der stellv. Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Herta Däubler-Gmelin nahmen ca 500 Frauen aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und den Medien teil. Exponierte Referentinnen aus dem Ausland waren: Anita Gradin, Präsidentin der Sozialistischen Frauen-Internationale(SIW); Portia Simpson, Vizepräsidentin der People‘s National Party(PNP), Ministerin für Arbeit, Soziales und Sport, Jamaika; Zofia Kuratowska, Mitglied im Senat, Polen. Fußnoten 1) vgl. hierzu vor allem Kapitel 2.1- 2.7 2) zitiert nach Ellen Sessar-Karpp: Die Frau in der kulturellen Entwicklung, unveröffentlichtes Referat, gehalten auf der oben genannten gleichnamigen Fachtagung am 28.9.1990 in Bonn, S. 1 3) vgl. hierzu Gisela Breitling: Geschlechtsapartheid- die Kultur des Patriarchats, Manuskript S. 1 f. 4) ebenda S. 5 und 6 5) ebenda S. 6 6) ebenda S. 6 7) ebenda S. 8 8) ebenda S. 9 9) vgl. Margherita Rendel: Is Culture Epicene?, unveröffentlichtes Referat zur Konferenz„Die Frau in der kulturellen Entwicklung“, a.a.O. 10) ebenda S. 11 und 11 a. 11) vgl. Linda Reisch: Statement anlässlich der Internationalen Konferenz„Die Frau in der kulturellen Entwicklung“ a.a.O. zum Thema: Forderungen und Strategien zur Förderung von Frauen im Kunstund Kulturbetrieb, unveröffentl. Manuskript, S. 1 ff. - 136 3. Themenschwerpunkte im gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Kontext: Beispiele für„klassische" Themen der Frauenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland 3.1.„Klassische" frauenpolitische Themen und Forderungen, Grundsatzfragen, Standortbestimmung der Frauenpolitik in der BRD „Klassische“ frauenpolitische Themen und Forderungen im Zeitraum 1985-1990 im Überblick. Wie bereits oben erwähnt(Kap. 1.3), stand die frauenpolitische Arbeit der FriedrichEbert-Stiftung(Einrichtung des Gesprächskreis Frauenpolitik) im Zeitraum 1986-1990 vor allem in Zusammenhang mit der allgemeinen Aufbruchstimmung in der„Neuen“ Frauenbewegung, insbesondere ihrer Hinwendung zur„politischen Einmischung“ sowie mit dem frauenpolitischen Aufschwung in den Parteien und Gewerkschaften.(Phase 4 und 5 der Neuen Frauenbewegung). Im Mittelpunkt der Arbeit des Gesprächskreis Frauenpolitik standen ab Mitte der 80er Jahre vor allem juristische Regelungsentwürfe wie Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze, Frauenförderpläne für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft sowie die Einrichtung von Gleichstellungsstellen/Frauenbeauftragten. Zentrale frauenpolitische ‚Dauerbrenner‘ waren darüber hinaus: der Kampf gegen den§ 218, arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Fragen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Ergebnisse der immer bedeutender werdenden Frauenforschung. Aber auch der internationale Dialog, insbesondere mit den USA und den skandinavischen Ländern, stand in dieser Zeit im Zentrum der Arbeit des Gesprächskreises Frauenpolitik, der den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik nachhaltig beeinflusst hat. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass der internationale frauenpolitische Dialog, insbesondere mit den USA, vom Anspruch her ehrgeiziger und vom Themenspektrum her umfassender gefächert und breiter angelegt war als der innerdeutsche Diskurs und keineswegs auf frauenpolitische Themen im engeren Sinne begrenzt war. Von Frauen als„Motor" der gesellschaftspolitischen Entwicklung war beispielsweise die Rede und von voller Teilhabe von Frauen am transatlantischen Dialog. Das Themenspektrum reichte von Fragen der sozialen Sicherung(Rente, Sozialhilfe, Mindest löhne usw.) und Armutsbekämpfung über Fragen der Vereinbarkeit von Familie - 137 und Beruf- die Frauenfrage als Männerfrage- bis hin zur Bewertung der angebotsorientierten Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik und zur Förderung von Friedensarbeit für Entspannung und Abrüstung in der Welt. Beispielhaft seien für den Zeitraum 1986-1990 die Themen einiger besonders herausragender nationaler und internationaler Veranstaltungen im Überblick aufgeführt: Bezogen auf den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik: • Arbeitszeit nach Maß, betriebliche Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten, Bonn 1986 • Gleichstellungspolitik im Aufwind- Von den Frauenförderplänen zu den Positiven Aktionen, Bonn 1986 • Mehr und bessere Berufschancen für Frauen durch betriebliche Frauenförderung, Bonn 1986 • Frauenforschung und Frauen in der Forschung: viel getan und viel zu tun, München 1988 • Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie- eine Herausforderung für Gesellschaft und Gesetzgeber, Bonn 1988 • Fortpflanzungs- und Gentechnologien,§218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Bonn 1989 • Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Bonn 1989 • Den ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen den Kampf ansagen, Bonn 1989 • Initiative: Frauen und Technik, Bonn 1989(Expertinnentreffen) • Frauenförderung in der kommunalen Verwaltung, Bonn 1990 Bezogen auf den internationalen Dialog, insbesondere den deutsch-amerikanischen und europäischen Dialog: • Deutsch-amerikanischer Dialog: Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik, Bonn 1986 • Internationale Fachtagung: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst Erfahrungen, Forderungen und Strategien, Bonn 1987 - 138 • Europäische Frauenkonferenz: Beschäftigungspolitik für Frauen. Neue Wege und Forderungen, Bonn 1987 • Deutsch-amerikanischer Dialog„Current Woman Issues", Washington, 1987 • Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Bonn 1989 • Deutsch-skandinavische Frauenkonferenz, Bonn 1989 • Deutsch-polnisch-französische Frauenkonferenz, Bonn 1989 • Frauenprojekte in der Dritten Welt, Bonn 1989 Frauenpolitische Themen und Forderungen im Zeitraum 1990 bis 1997: Im Zeichen des deutsch-deutschen Einigungsprozesses Der deutsche Einigungsprozess bot 1990 Gelegenheit ein Resümee über frauenpolitische Forderungen für Gesamtdeutschland zu ziehen. Unter der Leitung von Renate Schmidt, MdB, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Arbeitskreises Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion, fand zehn Tage nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Wirtschafts- Währungs- und Sozialunion, nämlich am 10. Juli 1990 in Bonn eine erste deutsch-deutsche Frauenkonferenz statt, und zwar zu dem Thema: „Wie werden die Koalitionsvereinbarungen der DDR-Regierungsparteien in praktische Politik umgesetzt?", Fachtagung in Bonn 1990 Auf dieser Fachtagung berieten erstmals Politikerinnen, Gewerkschafterinnen und Wissenschaftlerinnen sowie Vertreterinnen von Verbänden aus West und Ost gemeinsam über frauenpolitische Forderungen für Gesamtdeutschland und deren Umsetzung. Renate Schmidt stellte zu Beginn ihrer Einführungsrede mit Blick auf die Vereinbarungen des 1. Staatsvertrages zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion aus frauenpolitischer Sicht fest:„Es wurde in diesem 1. Staatsvertrag mehr zur Frage des Branntweinmonopols oder der Schiffshypotheken geregelt als zu den Belangen der Frauen" 1). Renate Schmidt wies ferner darauf hin, dass dieser Tatbestand von allen Frauen des Deutschen Bundestages und der Volkskammer kritisiert würde. Der Vertrag bedürfe daher dringend der Nachbesserung. - 139 An wichtigen Forderungen nannte sie u.a.: Bezogen auf die Frauen in der ehem. DDR: „Wir müssen den Kolleginnen und Kollegen in der DDR- auch über dieses Jahr hinaus helfen, den Fortbestand all der Einrichtungen und gesetzlichen Bestimmungen zu erhalten, die die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf unter Einbeziehung der Väter sichern. Es wäre ein volkswirtschaftlicher Unsinn, bestehende Einrichtungen kaputt gehen zu lassen, um sie dann später in Jahren wieder mühevoll aufzubauen. Und es wäre ein politischer Unsinn, gesetzliche Regelungen, die alle Frauen in allen Fraktionen hier bei uns seit langem fordern, wie z.B. längere Freistellungsansprüche, wenn Kinder erkranken, entfallen zu lassen, um dann wieder jahrelang darum zu kämpfen." 2) Bezogen auf die Frauen in der alten Bundesrepublik: „Aber....Wir brauchen nicht nur die Sicherstellung der Kinderbetreuungseinrichtungen in der ehem. DDR, sondern endlich auch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hier bei uns(d.h. in der alten Bundesrepublik, d. Verf.) und einen verbindlichen Zeitraum, in dem wir das realisieren wollen. Wir brauchen bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Kindern und Beruf und vor allem für Alleinerziehende, nicht nur in der DDR, sondern auch bei uns. Wir brauchen höhere Anteile für Frauen an Qualifizierungsprogrammen, nicht nur in der DDR, sondern bessere Wiedereinstiegsmöglichkeiten in die Erwerbstätigkeit auch bei uns." 3) Bezogen auf eine gesamtdeutsche Verfassung auf der Basis des Grundgesetzes: Hier seien insbesondere folgende Ansprüche von Frauen an eine gesamtdeutsche Verfassung zu stellen, so das abschließende Resümee von Renate Schmidt: „Wir wollen, dass endlich die Lücke zwischen Verfassungsgebot der Gleichberechtigung und der Lebenswirklichkeit in beiden deutschen Staaten geschlossen wird. Deshalb bedarf es einer Verpflichtung des Staates für eine verbindliche Frauenförderung bis dieses Ziel erreicht ist. Wir wollen werdendes Leben durch staatliche Hilfen mit Rechtsansprüchen, Beratungsangeboten und besserer Aufklärung schützen und nicht mit dem Strafgesetzbuch. Wir werden und wollen die Chance des Einigungsprozesses nutzen und wissen uns dabei mit den meisten Frauen und Männern in Deutschland-Ost und West einig in diesem Bestreben. Wie wissen, dass werdendes Leben nicht gegen den Willen der Frau zu schützen ist und nicht mit Memminger Prozessen und wir wissen, dass wenig Schwangerschaftsabbrüche dort in Europa erreicht wurden, wo Beratung, Aufklärung und wirkliche Hilfe mit einer liberalen Gesetzgebung Hand in Hand gehen. - 140 Ich wünsche mir, dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür kämpfen werden, dass das vereinigte Deutschland nicht nur ein Synonym für wirtschaftliche Kraft sein wird, sondern die Verwirklichung der Idee von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit, von wirklichem Frieden, der nicht auf Waffen, sondern auf einer Politik der Aussöhnung und der Solidarität der Völker in West- und Ost-Europa und den Völkern der 3. und 4. Welt beruht. Demokratie nicht nur als Staatsform, sondern als Lebensform in allen gesellschaftlichen Bereichen und zur Verwirklichung der Idee von mehr Gleichheit und Geschwisterlichkeit der Menschen, vor allem auch von Männern und Frauen. Wir haben dafür jetzt eine einmalige Chance, nutzen wir sie." 4) Unbestreitbar haben diese Grundsatzfragen und Forderungen bis heute den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik maßgeblich mitbestimmt. Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass auf einigen der angesprochenen Politikfelder durchaus frauen- und sozialpolitische Fortschritte vor allem für die alte Bundesrepublik im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnten. Zu nennen sind hier beispielsweise: die Veränderung von Artikel 3.2 des Grundgesetzes, Reform des§ 218 sowie der vom Bundesverfassungsgericht„verordnete" Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Diskussion um Grundsatzfragen der Frauenpolitik und um politische Forderungen und Anliegen von Frauen erhielt durch die Verfassungsreformdebatte im Rahmen des gesamt deutschen Einigungsprozesses Anfang der 90er Jahre lebhaften Auftrieb. Die Verfassungsreformdebatte, die nicht nur auf einigungsspezifische Fragen beschränkt war, sondern von Anfang an auch die Stärkung von Frauenrechten zum Ziel hatte, begann mit dem Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe„Neue Verfassung der DDR“ des Runden Tisches, der der Öffentlichkeit im April 1990 vorgestellt wurde. Ihm folgten weitere Initiativen und konkrete Vorschläge für eine neue Verfassung, u.a. vom Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder, von der Humanistischen Union und von der Initiative„Frauen für eine neue Verfassung“. Auffallend war, dass sich an der Verfassungsreformdebatte in erheblichem Umfang auch Frauen beteiligten und zahlreiche Initiativen gründeten, um Forderungen an die Verfassung aus Frauenperspektive in die Öffentlichkeit zu tragen. Mit der Debatte bot sich ihnen die besondere und eher seltene Chance, für ihre Forderung nach stärkerer Beteiligung von Frauen an der Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung und nach Stärkung von Frauenrechten in der Verfassung im gesellschaftspolitischen Diskurs mehr Beachtung und Gehör zu finden. Die Palette der Forderungen, die von Frauen an die Verfassungsreform gestellt wurden, war insgesamt breit gefächert und beschränkte sich keineswegs auf frauenpolitische Anliegen im engeren Sinne. Sie reichte u.a. von der Forderung nach mehr Beteiligungsrechten von Bürgerinnen und Bürgern(stärkere demokratische Kontroll- und Mitspra- - 141 cherechte bis hin zu Volksentscheiden) über verfassungsmäßig verankerte Rechte auf (bezahlte) Arbeit und menschenwürdiges Wohnen bis hin zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Frauenrechte im engeren Sinne wurden vor allem in Zusammenhang mit Fragen zum Selbstbestimmungsrecht der Frau bzw. zum Recht auf Schwangerschaftsabbruch, dem Schutz von Ehe und Familie, der Ausweitung des Diskriminierungsverbotes bzw. des Gleichstellungsgebotes sowie in Bezug auf Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert. Gesellschaftspolitische(verfassungsrechtliche) Anliegen von Frauen sowie die Stärkung von Frauenrechten in einer neuen Verfassung bildeten zentrale Themen in zahlreichen Veranstaltungen Anfang der 90 er Jahre. Beispielhaft seien hier genannt: Gesprächskreis: Die DDR im Umbruch: Was erwarten die Frauen aus der DDR von uns?, Bonn, 1990 Fachtagung: Frauenforschung in West und Ost, Bonn, 1990 (insbesondere der Themenkomplex: Rechtspolitische Entwicklungsprozesse von Frauenrechten in Deutschland) 5) Gesprächskreis: Aktuelle Fragen der Frauenpolitik: Ist das Recht auf selbst bestimmte Schwangerschaft bedroht? , Schönerlinde, 1990 Gesprächskreis: Gesamtdeutsche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch: Wie soll der Auftrag aus dem Einigungsvertrag eingelöst werden?, Bonn, 1991 (Leitung: Renate Schmidt, MdB) Gesprächskreis: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung, Bonn, 1991 (unter der Leitung der stellv. Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzenden des Arbeitskreises Gleichstellung von Frau und Mann, Ingrid BeckerInglau, MdB) Fachtagung: Eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland aus Frauensicht, Leipzig, 1991 Fachtagung: Frauenrechte in Gesamtdeutschland, Erfurt, 1991 - 142 Vehement schalteten sich Frauen aus Ost und West in die allgemeine Verfassungsreformdebatte ein. Dabei ging es ihnen einerseits um die Weiterentwicklung und Anpassung der Verfassung an veränderte gesellschaftliche Realitäten im Zuge des Einigungsprozesses aber auch um Veränderungen im Zeichen von Modernisierung und gesellschaftlichem Wandel. Zum anderen stritten sie um die Stärkung der Frauenrechte in einer neuen Verfassung. Dies sei anhand einiger Zitate exemplarisch verdeutlicht: Tatjana Böhm, ehemalige Frauenministerin der DDR, Mitglied im Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder, die bereits am Runden Tisch der Volkskammer in Berlin die Verfassungsreformdebatte maßgeblich mit bestritten hatte, äußerte sich auf der Gesprächskreisveranstaltung„Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung, in Bonn 1991" über die Notwendigkeit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung wie folgt: „Die Revolutionen in Mittel- und Osteuropa haben zum Zusammenbruch des ehemaligen Ostblocks, zum Zusammenbruch undemokratischer Regime geführt. Damit sind wir in ein neues Zeitalter getreten. Es gilt gigantische Aufbauarbeit im Osten zu leisten, die sich nicht auf wirtschaftliche Aufbauarbeit beschränken darf. Die Vereinigung beider deutscher Staaten ist eben mehr als eine nach Osten um„fünfeinhalb neue“ Länder erweiterte Republik. 40 Jahre geteiltes Deutschland, jetzt ist die Mauer gefallen, die staatliche Vereinigung ist vollzogen. Aber jeder Tag beweist es neu, andere Mauern sind nicht nur beständiger, sondern sie scheinen sogar manchmal noch höher geworden zu sein: soziale und ökonomische Mauern, Mauern zwischen den Menschen, Mauern in ihren Köpfen, ihren Erfahrungen und in ihrem Selbstverständnis. Wenn sich zwei grundverschiedene Gesellschaften zu einem politischen Gemeinwesen vereinigen, geht es um mehr als ein nationalstaatliches oder wirtschaftliches Integrationskonzept. Es geht vielmehr darum, wie sollten die gemeinsamen Grundlagen eines neuen Deutschlands aussehen? Wie soll dieses neue Deutschland verfasst sein? Wie begegnen sich Bürgerinnen, Bürger und Staat? Der bloße Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, auch wenn es sich mehr oder weniger bewährt hat, ist kein Ersatz für ein umfassendes Integrationskonzept. Verfassungsgebung oder was vielleicht noch wichtiger ist, eine umfangreiche Verfassungsdiskussion können ein solches Integrationskonzept darstellen.“ 6) Aber auch unter den Gesichtspunkten gesellschaftlicher Wandel und Modernisierung der Gesellschaft ist nach Auffassung von Tatjana Böhm eine Verfassungsreformdebatte dringend erforderlich: „Die Verfassung muss sich einer Wirklichkeit stellen, die sich besonders durch die Modernisierung seit Ende der 60er Jahre grundlegend geändert hat. Dazu gehört die wachsende Vergiftung von Boden, Wasser und Luft, die die Zukunft der Menschen und der Natur gefährden. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Beachtung der öko- - 143 logischen Zusammenhänge werden zur wichtigsten Überlebensfrage der gesamten Menschheit. Wissenschaftlich-technische Risikoproduktion, Wandel im Bewusstsein und im Wertgefüge der Menschen, die Politisierung der Geschlechterbeziehungen, lassen grundlegende Annahmen zweifelhaft werden. Wachsende Politik und Parteienverdrossenheit, Ohnmachtsgefühle der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Exekutive und Verwaltung lassen erhebliche Demokratiedefizite auch im Westen deutlich werden. Kurz, alle Themen, Politikformen und Sensibilitäten, die mit dem Begriff der neuen sozialen Bewegungen in Zusammenhang gebracht werden, liegen vielfach quer zu den her kömmlichen institutionellen Politikformen. Alte Selbstverständlichkeiten, ewige Wahrheiten und Ideologien werden brüchig und fragwürdig. Diskontinuitäten, Erkenntnisgewissheit und moralische Vieldeutigkeit verlangen neue politische und kulturelle Lernprozesse der Gesellschaft. Verfassungen sind keine politischen Programme und auch kein Ersatz für Politik, aber sie sind der Rahmen, in dem sich eine Gesellschaft selbst wahrnehmen kann, in dem sich eine Gesellschaft selbst organisieren kann, in dem eine Gesellschaft intelligente humane Problemlösungen finden kann. Jedes dieser Argumente spricht aus meiner Sicht auch dafür, dass Frauen für ihre Rechte in einer Verfassung streiten sollten. Nur lassen sich diese Argumente aus frauenpolitischer Sicht noch erweitern und ergänzen. Selbst wenn es keine anderen Gründe gäbe, eine neue Verfassung zu schreiben, das Verhältnis der Geschlechter zueinander wäre allein schon Grund genug. Zwanzig Jahre Frauenbewegung und eine Revolution im Osten Deutschlands haben bewiesen, die Welt besteht nicht nur aus Männern, auch wenn wesentliche Machtstellungen nur von einem Geschlecht eingenommen werden. Aber Frauen sind immer weniger bereit, patriarchalische Rollenzuweisung hinzunehmen. Eine Verfassung muss der gewandelten Rolle und Stellung der Frauen in der Gesellschaft Rechnung tragen“. 7) Für eine Stärkung von Frauenrechten in einer neuen Verfassung setzte sich auf Gesprächskreisveranstaltungen u.a. Prof. Dr. Monika Frommel, Universität Frankfurt/Main, besonders engagiert ein. Aus weiblicher Perspektive sah sie Veränderungs- und Handlungsbedarf hinsichtlich der Verfassungsreform vor allem in Bezug auf folgende Elemente: Grundrecht auf freiverantwortliche Mutterschaft, den Gleichberechtigungsgrundsatz und den Schutz von Ehe und Familie. Im einzelnen stellte sie u.a. folgende Kernforderungen auf: Zum Punkt: freiverantwortliche Mutterschaft „Die Forderung nach einem Grundrecht für Frauen, freiverantwortlich über die Mutterschaft zu entscheiden, trifft den existenziell und symbolisch wunden Punkt im Geschlechterverhältnis. Sie trifft auch den Kern der herkömmlichen Auslegung der Verfassung: Gefordert wird nämlich ein geschlechtsspezifisches Grundrecht, das nicht Gleich- - 144 heit, sondern Differenz betont, und zwar in einem biologischen, sozialen, moralischen und rechtlichen Sinne, also umfassend. Ein Grundrecht auf Abtreibung, um es verkürzt zu formulieren, kann kein Freiheitsrecht gegen ein als getrennt vom Körper der Mutter gedachtes Wesen sein, sondern es formuliert den Anspruch auf weibliche Autonomie. Es gibt sie nur, wenn wir das Recht haben, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob wir die Verantwortung für einen künftigen Menschen übernehmen wollen oder nicht." 8) Zum Punkt: Schutz von Ehe und Familie „Es wird zu überlegen sein, ob ein institutionelles Grundrecht(Schutz der Ehe, d. Verf.) sinnvoll ist, oder ob nicht stattdessen die Personen, die im häuslichen Bereich die gesellschaftlich notwendige Arbeit der Kindererziehung oder Pflege bedürftiger Menschen verrichten, das sind traditionell Frauen, einen spezifischen Grundrechtsschutz erhalten sollen". 9) Zum Punkt: Gleichberechtigungsgrundsatz Hier forderte sie vor allem eine Klarstellung und Präzisierung des Verfassungstextes, „dass das kollektive Förderungsgebot nicht gegen Artikel 3 Abs. 3 verstößt, in dem ein Verbot der„Bevorzugung" wegen des Geschlechts formuliert ist". 10) Dabei folgte sie dem Vorschlag des hessischen Verfassungsbeirats, der wie folgt formulierte: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern herbeizuführen. Dabei sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten zulässig". 11) Hilfreich für die verfassungsrechtliche Diskussion aus Frauenperspektive war u.a. die Tatsache, dass in der Verfassung der DDR Frauenförderung verfassungsrechtlich fixiert war, worauf Rechtswissenschaftlerinnen aus den ostdeutschen Ländern nachdrücklich hinwiesen. Andrea Fritzsche, Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt Universität Berlin, erläuterte dies auf der Fachtagung: Frauenforschung in West und Ost im November 1990 in Bonn wie folgt: „Um dem Gleichberechtigungsgrundsatz Geltung zu verschaffen- gewissermaßen als politische und juristische Garantie- wurde im gleichen(gemeint ist Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 und 1974, d. Verf.) Verfassungsartikel die Förderung der Frau zur gesellschaftlichen und staatlichen Aufgabe gemacht. Dort heißt es: Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesell- - 145 schaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. ‚Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe‘. Im Gegensatz zur Bundesrepublik wurde also in der Verfassung der DDR ein staatlicher Auftrag zur Frauenförderung wörtlich hineingenommen und nicht der Interpretation der Juristen überlassen. In Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages sind eine Reihe rechtlicher Regelungen zur Gewährleistung von Chancengleichheit und zwar durch Ungleichberechtigung zugunsten der Frau hinsichtlich ihrer beruflichen Qualifizierung erlassen und angewandt worden. Die Betonung der beruflichen Qualifizierung bei der Frauenförderung zielte auf die Gleichstellung der Frau im Erwerbsleben als Voraussetzung für ihre Gleichstellung in allen anderen Lebensbereichen, beschränkte sich aber letztlich auf diesen Bereich. Die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Frauenförderung war aber ein Fortschritt sowohl in Bezug auf den international geforderten Standard als auch im Vergleich zu Verfassungen moderner bürgerlicher Staaten" 12) Darüber hinaus wurde die frauenpolitische Debatte in Zusammenhang mit der Verfassungsreform u.a. auch durch Bezug auf sog.„sozialistische“ Errungenschaften in der ehem. DDR, wie z.B. das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Arbeit, aber auch sozial- und familienpolitische Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf(Anspruch auf ganztätige Kinderbetreuung, Freistellungsregelungen bei Erkrankung des Kindes usw.) maßgeblich belebt. Von besonderer Bedeutung für die verfassungsrechtliche Diskussion waren darüber hinaus die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in der ehem. DDR. Sie räumten den Frauen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ein volles Selbstbestimmungsrecht ein(sog. Fristenregelung im Unterschied zur Indikationenlösung in der alten Bundesrepublik). Diese Regelung galt auf dem Gebiet der ehem. DDR noch für eine gewisse Übergangszeit nach dem Beitritt am 3. Oktober 1990 zur Bundesrepublik weiter und zwar- wie auch im Einigungsvertrag vor gesehen- bis zur Verabschiedung eines neuen gesamtdeutschen Gesetzes, das im übrigen heftige gesellschaftspolitische Kontroversen auslöste, worauf weiter unten noch einzugehen sein wird(vgl. Kap. 3.3). Die lebhaften Diskussionen und das starke frauenpolitische Engagement in Bezug auf die Verfassungsreformdebatte können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hoffnungen auf Realisierung und Stärkung von Frauenrechten in einer neuen Verfassung insgesamt eher gering waren. Immerhin waren Veränderungen des Grundgesetzes nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages und Bundesrates möglich. Darum empfahlen maßgebliche Politikerinnen und führende Rechtswissenschaftlerinnen vor allem eine Konzentration auf nur wenige Programmpunkte und Forderungen. Die hessische Justizministerin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt sprach für viele als sie riet: „Auf diese Punkte(gemeint war insbesondere die Konkretisierung des Gleichberechtigungsgrundsatzes) sollten sich die Bestrebungen für mehr Frauenrechte im Rahmen der - 146 derzeitigen Verfassungsreformdebatte beschränken. Ihre Realisierung erscheint einigermaßen realistisch und wird zu einer wesentlichen Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Frauen führen. Diese Chance sollte nicht dadurch vereitelt werden, dass die Reformdebatte durch unrealistische Forderungen belastet und verzögert wird." 13) Diese Strategie ging offensichtlich auf. Immerhin wurde im Rahmen der Verfassungsreformdebatte erreicht, dass Artikel 3.2 des Grundgesetzes verändert wurde, und zwar wie folgt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Der frauenpolitische Diskurs in den folgenden Jahren befasste sich vor allem mit Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesetzen und Gesetzentwürfen zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Reform des§ 218. In den frauenpolitischen Debatten in den ostdeutschen Bundesländern standen in erster Linie arbeitsmarktpolitische Fragen(Massenarbeitslosigkeit von Frauen, beschäftigungspolitische Programme) im Zentrum der Diskussionen.(vgl. Kap. 3.4). Frauenpolitische Forderungen Ende der 90er Jahre,„neue" Standortbestimmung Trotz unbestreitbarer Erfolge der Neuen Frauenbewegung vor allem im institutionellen Bereich und trotz engagierter Bemühungen im politischen Raum durch Entwicklung neuer Konzepte und Strategien(z.B. Frauenpolitik als Querschnittsaufgabe) zu einer Neubelebung von Frauenpolitik und zu einer wirkungsvolleren Umsetzung frauenpolitischer Forderungen in allen Politikbereichen zu gelangen, wächst ab Mitte der 90er Jahre die allgemeine Enttäuschung insbesondere auch bei den engagierten Frauen über Stagnation und offenkundige Rückschritte in der Frauenpolitik vor allem auch in Zusammenhang mit dem deutsch-deutschen Einigungsprozess. Frauen werden als(eigentliche) „Verliererinnen der deutschen Einheit“ bezeichnet. Zunehmend ist von Frauenpolitik in der Krise, in der Sackgasse usw. die Rede. Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 1998 auf einer Gesprächskreisveranstaltung zum Thema: Wo stehen wir in der Frauenpolitik? Wie müsste ein neuer Gesellschaftsvertrag an der Schwelle zum 21. Jahrhundert aussehen?, Bonn 1998 - 147 Bilanz gezogen. Die Leitung hatte Ulla Schmidt, MdB, Vorsitzende der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion inne. Im Zentrum der Veranstaltung standen u.a. folgende Fragen: Was hat die Frauenbewegung bisher erreicht? Befindet sie sich gegenwärtig in einer Sackgasse? Ist sie bescheiden in ihren Ansprüchen geworden, hat sie ihre Energie und ihre gesellschaftsverändernde Kraft verbraucht? Sind die Anliegen der Frauenbewegung erledigt oder brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag, in dessen Mittelpunkt eine grundlegende Neubestimmung und-verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit steht? Grundlage der Diskussion bildeten zum einen die kritischen Thesen der Sozialwissenschaftlerinnen Mechtild Jansen, Köln,(„Das Claudia-Nolte Phänomen", Bonn 1997) und Dr. Uta Schlegel, Leipzig, zum damaligen Stand der Frauenbewegung. Zum anderen ging es in der Veranstaltung vor allem um die Forderungen der Initiative:„Frauen wollen eine andere Politik, Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag“, die 1998 von einer Gruppe von Politikerinnen(SPD und Grüne), Wissenschaftlerinnen, Gewerkschafterinnen und Journalistinnen ins Leben gerufen worden war. Wie bereits ob. dargelegt, setzte sich Mechthild Jansen in ihrem Beitrag insbesondere mit der„konservativen Wende“ in der Frauenpolitik auseinander. Emanzipatorische Anliegen der Frauenbewegung seien- so ihre These- von den Konservativen vereinnahmt und gegen die Frauen gerichtet worden. Die Frauenbewegung befände sich in einer Sackgasse. In der Krise sei sie wieder dort angelangt, von wo sie ausgegangen war und was sie gerade sprengen wollte: Die Reduzierung ihrer Zuständigkeiten auf alle sozialen Rand- und Restfragen. Wenn sie aus dieser Sackgasse herauswolle, müsse sie sich aus der Rolle der Sonderpolitik verabschieden und sich als Gesellschaftspolitik begreifen. 14) Aus der Sicht ostdeutscher Länder kritisierte die Sozialwissenschaftlerin Dr. Uta Schlegel, Leipzig, dass der ursprüngliche Gleichstellungsvorsprung von Frauen aus der ehemaligen DDR gegenüber Frauen aus der alten Bundesrepublik nach neun Jahren Wiedervereinigung Opfer eines„Roll-back“ geworden sei. Sie meldete gleichzeitig Zweifel an, dass Frauen aus den ostdeutschen Ländern die nötige Kraft aufbringen würden, um sich zukünftig wirkungsvoller ungünstigen Entwicklungen entgegenstellen zu können. Dass ostdeutsche Frauen ihren Gleichstellungsvorsprung nicht vehementer verteidigt hätten, erklärte sie u. a. damit, dass das traditionelle Geschlechterverhältnis(Familienarbeit als Domäne der Frau) in der DDR nie konsequent in Frage gestellt worden sei und Emanzipation in der ehemaligen DDR überwiegend„von oben“ stattgefunden hätte. Schlegel:„Die DDR hat- im Sinne eines patriarchalischen Gleichberechtigungsverständnisses, reduziert auf das Muster der männlichen Normalbiografie- aufwendige Bemü- - 148 hungen unternommen, die weibliche dorthin„anzuheben“. Auf die möglichst maximale und kontinuierliche Einbeziehung der Frauen in das Erwerbssystem und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen dafür... Die weibliche Zuständigkeit für das Familienleben blieb davon unberührt und wurde sogar über familien- und andere sozialpolitische Reformen gelungen festgeschrieben. Von großer Bedeutung dabei ist, dass dieses so verkürzte Gleichstellungsverständnis auf patriarchalische Weise realisiert wurde, das meint von oben nach unten: Frauen waren im Kern Objekt von Politik, als Subjekte und Akteurinnen bezüglich politischer Strategien, Maßnahmen und Entscheidungen aber im wesentlichen ausgeschlossen. Das... konnte... nicht folgenlos bleiben für die Art ihrer Nutzung und später, nach der deutschen Vereinigung, für weitgehend ausbleibende effektive Aktionen zu deren Verteidigung. Besonders relevant ist in diesem Kontext, im Gegensatz zur alten BRD, der Mangel eines öffentlichen Diskurses zu den Geschlechterverhältnissen in der DDR. Dieser wurde nicht nur durch die totalitären DDR-Verhältnisse einschließlich einer fehlenden politischen Kultur bedingt, sondern auch getragen von einer verbreiteten Würdigung der Anstrengungen und Leistungen sowohl des Staates zur Förderung der weiblichen Erwerbs arbeit und zur strukturellen Entlastung der Familien... als auch- staatlich verordnet- der Betriebe.“ 15) Die Referentinnen und Konferenzteilnehmerinnen stimmten darin überein, dass die Diskriminierung von Frauen nicht beseitigt ist, sondern nur subtiler geworden ist und dass es in der Frauenpolitik einer Neuorientierung bedarf, um den Herausforderungen der wirtschaftlichen Krise, der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung und dem Prozess der deutschen Einheit besser gewachsen zu sein. In diesem Zusammenhang plädierten Mechtild Jansen und Ulla Schmidt für einen neuen Gesellschaftsvertrag, der auf einem demokratischen Geschlechtervertrag basieren müsse. Dreh- und Angelpunkt eines solchen Vertrages müsste die Neubestimmung und verteilung der Arbeit sein, die alle Bestandteile gesellschaftlich notwendiger Arbeit erfassen und zur Basis von Existenzsicherung machen müsse. Hierzu Mechild Jansen:„Ein neuer Gesellschaftsvertrag wäre zuallererst, das ist seine Basis, ein neuer und zwar demokratischer Geschlechtervertrag, d.h. grundsätzlich nach dem Prinzip von„eins zu eins“ oder„halbe-halbe“ für alle Bereiche und wirklicher Wahlfreiheit für jede und jeden. Daraus ergeben sich entsprechende geschlechterspezifische und allgemeine Konsequenzen für alles andere. Diesem Geschlechtervertrag läge folglich die endgültige offizielle Anerkennung des Geschlechterkonflikts und die Bereitschaft zu seiner demokratischen Lösung zugrunde. Im Zentrum eines solchen neuen Gesellschaftsvertrages stünde die grundlegende Neugestaltung existenzsichernder Arbeit, deren Kern ein neuer Arbeitsbegriff ist, der alle Bestandteile gesellschaftlich notwendiger Arbeit erfasst und zur Basis von Existenzsicherung macht.“ 16) - 149 Als Kernelemente eines solchen Vertrages nannte Ulla Schmidt, MdB, als eine der Initiatorinnen von„Frauen wollen eine andere Politik, Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag“ folgende: • Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an allen Entscheidungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungspositionen als demokratisches Grundrecht • Soziale Sicherheit von Frauen, Männern und Kindern • Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in Erziehung und Bildung • Gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit • Gewaltfreier Umgang zwischen Frauen, Männern und Kindern • Schaffung einer gesunden Umwelt • Die friedliche Regelung von Konflikten. 17) Der im Vorfeld zur Bundestagswahl 1998 gegründeten Initiative„Frauen wollen eine andere Politik, Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag“ war insgesamt nur eine geringe Lebensdauer beschieden. Der von Gründung an eher verhaltene Elan der Initiative, die wegen ihrer geringen Überzeugungskraft kaum Resonanz bei den engagierten Frauen und noch weniger in der Bevölkerung fand, verebbte nach der Bundestagswahl fast vollends. Taktisch geschickt waren einerseits die Bemühungen der Kampagne, sich nicht nur an Frauen zu wenden, sondern bewusst auch Männer(im Sinne von Vertragspartnern) einzubeziehen. Kritisch an ihr war anzumerken, dass ihr kein überzeugendes Konzept zugrunde lag, wie die erwähnten Ziele und Forderungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit umgesetzt werden könnten. Die Initiative setzte betont auf Freiwilligkeit gesellschaftlicher Akteure und Akteurinnen: Hierzu Ulla Schmidt, eine der Wortführerinnen der Initiative, auf der ob. gen. Gesprächskreisveranstaltung: „Dieser Gesellschaftsvertrag kann nicht durch Gesetze erzwungen werden. Er muss geschlossen werden zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die bereit sind, den öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Auf dieser freiwilligen Übereinkunft lässt sich ein grundlegender gesellschaftlicher Wandel am ehesten herbeiführen. Wenn Frauen und Männer einen neuen Gesellschaftsvertrag miteinander schließen, dann heißt das: Nehmt Frauen die Haus- und Familienarbeit zur Hälfte ab, verkürzt eure Arbeitszeit, teilt Verantwortung in Beruf, in der Politik und in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen. Für diesen Gesellschaftsvertrag brauchen wir Männer, die mit Frauen für eine andere Politik- gemeinsame Sache machen.“ 18) Mit Recht zweifelte u.a. der Zweiwochendienst im Dezember 1998 daran, ob„die Männer,(die/Verf.) mit ins Boot geholt werden müssen",„genauso viel Interesse an - 150 Spielregeln haben wie Frauen" und kritisierte die Unklarheit des Konzepts mit den Worten:„Unklar blieb der Weg, und wer diesen wie bereiten soll" und„wenn der Weg das Ziel ist.“ 19) Chancen für eine Neuorientierung Die Hoffnung auf Neuorientierung und neuen Aufschwung in der Frauenpolitik, die viele engagierte Frauen mit einem Regierungswechsel und insbesondere einer Rot-GrünenBundesregierung verbanden, erfüllten sich nach der Bundestagswahl 1998 nur teilweise. Zwar hatte sich nicht zuletzt dank der Quote der Anteil an Politikerinnen in den Parlamenten und Regierungsämtern deutlich erhöht. Jedoch:„Der erhoffte Umschlag von Quantität in Qualität durch die Quote fehlt immer noch" 20) um es mit den„ketzerischen" Worten von Bernd Warnat auszudrücken und weiter Warnat: „Irgendwie haben es die männlichen Politiker neuerer Bauart geschafft, sich auf die neuen Verhältnisse mit vielen Frauen überall einzustellen. Wo richtig Macht und richtig Geld ist, dominiert nach wie vor das Männliche, zuweilen perfekt verkörpert in einem Frauenleib. 21) Auch PolitikerInnen der Grünen müssen 2001 selbstkritisch bekennen: „Auf dem Weg zu einer selbstverständlich emanzipierten Gesellschaft scheinen wir ein wesentliches Stück vorangekommen. Wir, die Kinder der Emanzipationsbewegung, glauben uns in großen Teilen für emanzipiert. Sind wir es aber wirklich? Männerdominierte TV-Formate des ‚A. und T. Fernsehens‘ beweisen das Gegenteil. Wir bleiben deshalb nicht stehen oder geben uns mit dem Erreichten zufrieden. Das Verhältnis der Geschlechter steht noch auf der Agenda, da die Frage noch nicht gelöst ist. Karrierefrauen müssen noch immer mehr kämpfen für ihren Aufstieg, und noch zu oft bleibt der häusliche Abwasch beim weiblichen Geschlecht hängen. Die neue Generation junger Frauen lässt sich nicht mehr mit der zweiten Reihe abspeisen, sondern will selbst nach vorn. Deshalb werden wir uns erst zufrieden geben, wenn auch inkompetente Frauen in Führungspositionen genauso normal wie inkompetente Männer sind und Männer endgültig verstehen, dass Familie nicht nur eine Sonntagnachmittag-Beschäftigung ist. Erst dann ist ein normaler Geschlechterumgang erreicht." 22) Auch Mechtild Jansen, Sozialwissenschaftlerin und Mitinitiatorin von„Frauen wollen eine andere Politik" musste Mitte 2001 bekennen: „Zur Zeit hat man den Eindruck, die Frauen haben alles versucht, aber es fehlt immer etwas, es ist nie genug. Frauen sind heute auf vielen Tätigkeitsfeldern Pionierinnen, sie sorgen in der Gesellschaft für Impulse und Innovation. Trotzdem waren gerade die letz- - 151 ten Jahre von einem deutlichen politischen Machtverlust gekennzeichnet. Den Ton geben die ,neuen’ starken Männer an". 23) Vor diesem Hintergrund plädierte Jansen für einen Perspektivwechsel in der Frauenpolitik hin zu allgemeinen politischen Fragestellungen, über die Frauen gesellschaftspolitische Reformprozesse anstoßen und gestalten sollen, ohne allerdings auf die Frage des ,Wie’ bzw. die der Realisierung einzugehen.„Lange genug haben Männer Politik für Frauen mitgemacht. Jetzt sollte es einmal andersherum sein. Frauen sollten mutig neue Politiknormen setzen- für alle." 24) Für Margarete Mitscherlich war die Geduld oder auch die Friedfertigkeit der Frauen die Macht der Männer, d.h. der Dreh- und Angelpunkt im Geschlechterverhältnis. Nur wenn es Frauen gelänge„Verhaltensweisen wie Durchsetzungsfähigkeit, Selbstbewusstsein, Freude am Erfolg, Erotik der Macht" zu übernehmen und ihre berühmte Friedfertigkeit den Männern gegenüber aufzugeben, könnten sie sich- so die Autorin-„so viel Macht und Einfluss erobern, wie es ihren demokratischen Rechten entspricht, damit die Zukunft weiblicher wird, damit wir unseren Mitmenschen mit mehr Einfühlung und Achtung begegnen, Abschied nehmen von untergründig noch immer virulenten Größenphantasien einer männlich-rassistischen Vorherrschaft“. Wichtig erschien Mitscherlich dabei insbesondere, dass die Gesellschaft von einer„erstarrten weiblichen oder männlichen Identität“ befreit wird. 25) Dass sich traditionelle Geschlechterrollen allerdings nicht so einfach überwinden lassen, wurde eindringlich von Robert W. Connell in seinem Buch: Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten, dargestellt. 26) Neuere Ansätze und Impulse für eine gleichstellungspolitische Neuorientierung kommen derzeit vor allem aus der Europäischen Union. Als ein neuer systematisierter Denkansatz zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist das von der EU propagierte und auf den Weg gebrachte Prinzip des Gender-Mainstreaming zu betrachten, das die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen beinhaltet. Ohne auf dieses Prinzip an dieser Stelle ausführlicher einzugehen(vgl. hierzu Kap. 4.2) und ohne in Abrede stellen zu wollen, dass seine systematische Anwendung bei der Verwirklichung von Chancengleichheit hilfreich sein kann, sei doch bereits an dieser Stelle angemerkt, dass GenderMainstreaming lediglich eine Strategie oder Methode bezeichnet. Sie stellt keineswegs einen Ersatz für die Formulierung gleichstellungspolitischer Konzepte und Grundsatzpositionen und deren Operationalisierung in konkreten Unterzielen und Umsetzungsschritten dar. - 152 Mögliche zukünftige Themen und Fragestellungen • Diskussion, Bewertung und Weiterentwicklung aktueller frauen- und gleichstellungspolitischer Konzepte: Hier stehen u.a. folgende theoretischen Ansätze und Konzepte zur Diskussion: o Das Modell„Geschlechterdemokratie“, das u.a. von Bündnis 90/Die Grünen propagiert wird(vgl. Kap. 6) o Im Rahmen familienpolitischer Konzepte: das Modell„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“(von der SPD präferiert) versus Modell„Erziehungsgehalt“(von den konservativen Parteien präferiert), das an der konservativen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ansetzt • Bewertung und Umsetzung von Gender-Mainstreaming als gleichstellungspolitisches Instrumentarium • Darüber hinaus sollten die jeweils im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs dominierenden Konzepte, z.B.„Globalisierung“ oder„Zivile Bürgergesellschaft“ u.a. aus frauenpolitischer Sicht hinterfragt und modifiziert werden. Fußnoten 1) vgl. hierzu: Renate Schmidt. Frauenpolitische Forderungen für Gesamtdeutschland aus der Sicht der Bundesrepublik, in: Frauenpolitische Forderungen für Gesamtdeutschland, Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik, Bonn 1990, S. 38 2) ebenda S. 40/41 3) ebenda S. 41 4) ebenda S. 42 5) vgl. hierzu: Nach der Vereinigung Deutschlands: Frauen fordern ihr Recht, Reihe: Gesprächskreis Frauenpolitik, Bonn 1991 6) vgl. hierzu: Tatjana Böhm, Frauenfragen in der Verfassungsdiskussion, in: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung, in: Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik, Heft 4, Bonn 1991 S. 14 f. 7) vgl. ebenda S. 15-17 8) Monika Frommel: Frauen für eine neue Verfassung, in: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung a.a.O., S. 31 9) ebenda S. 29 10) zitiert nach Monika Frommel, ebenda S. 30 11) ebenda S. 30 12) vgl. hierzu: Sabine Berghahn und Andrea Fritzsche: Rechtspolitische Entwicklungsprozesse von Frauenrechten in Deutschland, in: Nach der Vereinigung Deutschlands: Frauen fordern ihr Recht, Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik, Bonn 1991, S. 20 und 21 13) vgl. hierzu Christine Hohmann-Dennhardt: Zur Realisierung von mehr Rechten für Frauen in einer neuen Verfassung, in: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung a.a.O., S. 45 14) vgl. hierzu: Mechtild Jansen: Das Claudia-Nolte-Phänomen, Bonn 1997 - 153 15) vgl. hierzu: Uta Schlegel: Perspektiven einer Geschlechterpolitik in Deutschland- aus der Sicht der ostdeutschen Frauen, in: Wo stehen wir in der Frauenpolitik?, Diskurse zur Gleichstellungspolitik Heft 8, Bonn 1998 S. 12 und 13 16) vgl. hierzu Mechtild Jansen: Von der Frauenpolitik zu einer anderen Gesellschaftspolitik: Ein neuer Geschlechtervertrag als Basis eines neuen Gesellschaftsvertrages, in: Wo stehen wir in der Frauenpolitik, a.a.O. S. 24 17) vgl. hierzu Ulla Schmidt: Wo stehen wir in der Frauenpolitik?, in der gleichnamigen Broschüre a.a.O. S. 10 sowie den Aufruf der Initiative„Frauen wollen eine andere Politik, Selbstverpflichtungserklärung für einen neuen Gesellschaftsvertrag“ o. Jahr und Ort 18) vgl. Ulla Schmidt: Wo stehen wir in der Frauenpolitik, in der gleichnamigen Broschüre a.a.O. S. 11 19) vgl. hierzu„Diskriminierung von Frauen ist subtiler geworden", in: Zweiwochendienst 12. Jahrgang Nr. 133/1998 S. 7 20) vgl. Bernd Warnat: Bloß kein reiner Frauenladen. Ketzerische Anmerkungen eines Feministen zum Aufstieg und Fall der Emanzipationsbewegung, in: FR vom 12. Mai 2001, S. 7 21) ebenda S. 7 22) vgl. Werner Graf, Ines Eichmüller, Katrin Schmidberger und Daniel Kühne: Joschkas Nachwuchs. Oder: Was sind die Themen der 68er heute noch wert?, in: FR vom 20. April 2001, S. 11 23) vgl. Mechtild Jansen: Raus aus der Ecke namens Frauenpolitik. Gesellschaftliche Ungleichheit ist eine enorm teure Angelegenheit, in FR vom 8. März 2001, S. 8 24) ebenda S. 8 25) vgl. Margarete Mitscherlich: Die befreite Frau. Nachdenken über männliche und weibliche Werte, FR vom 26. September 2000, S. 20 26) Robert W. Connell: Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten, Opladen 2000 3.2 Gleichstellungsgesetze - 154 Das Thema Gleichstellungsgesetze gehörte seit Einrichtung des Gesprächskreises Frauenpolitik Mitte der 80er Jahre bis in die Gegenwart hinein zum festen Repertoire des Veranstaltungs- und Konferenzprogramms. Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen/Konferenzen genannt: Gesprächskreisveranstaltung: Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Bonn, 1989 Fachtagung: Betriebliche Frauenförderung im Schneckentempo- auf der Suche nach neuen Wegen, Bonn, 1989 Fachtagung: Gleichstellung von Frau und Mann- Vorschläge für ein neues Gesetz auf dem Prüfstand, Bonn, 1994 Expertinnentreffen: Gesetze und Gesetzesinitiativen zur Gleichstellung von Frau und Mann in den neuen Bundesländern, Bonn, 1994 Fachtagung: Gesetzliche Regelungen zur Frauenförderung, Schwerin, 1994 Fachtagung: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation – ein Widerspruch? Zur aktuellen Diskussion über gleichstellungsrechtliche Regelungen in der Privatwirtschaft, Berlin, 1999 Gesprächsveranstaltung: Zur Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft: Der richtige Weg?, Bonn, 2001 Zwischen den Veranstaltungen„Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?(Bonn, 1989) und„Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch?"(Berlin, 1999) liegt genau ein Jahrzehnt. Die Ähnlichkeit im Titel erweckt zunächst den Eindruck, als ob es in der Gleichstellungspolitik im Zeitraum von 10 Jahren kaum Fortschritte gegeben hätte, als ob die Diskussionen immer noch um das Für und Wider„verbindlicher" gesetzlicher Regelungen kreisten. - 155 Fachtagung: „Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation – ein Widerspruch? Zur aktuellen Diskussion über gleichstellungsrechtliche Regelungen in der Privatwirtschaft“, Berlin, 13.10.1999 Bild 7 sçå= äáåâë= å~ÅÜ= êÉÅÜíëW= j~ìÇ= m~ÖÉäI= aÉìíëÅÜÉ= qÉäÉâçã=^dI= iÉáíÉêáå= ÇÉë= hçåòÉêåÄÉêÉáÅÜë= däÉáÅÜëíÉääìåÖ= ìåÇ=`Ü~åÅÉåÖäÉáÅÜÜÉáíX=`ÜêáëíÉä=káÅâÉäJj~óÉêI=jáíÖäáÉÇ=ÇÉê=dÉëÅÜ®ÑíëÑ Ω ÜêìåÖ=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖX= hä~ìÇá~=_êìåëíI=gçìêå~äáëíáå=ìåÇ=jçÇÉê~íçêáåX=mêçÑK=aêK=eÉáÇÉ=mÑ~êêI=dÉëÅÜ®ÑíëÑ Ω ÜêÉêáå=ÇÉë=ïáêíëÅÜ~ÑíëJ=ìåÇ= ëçòá~äïáëëÉåëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= fåëíáíìíë= ÇÉê= e~åëJ_ ∏ ÅâäÉêJpíáÑíìåÖX= rää~= pÅÜãáÇíI= jÇ_I= píÉääîK= sçêëáíòÉåÇÉ= ÇÉê= pmaJ_ìåÇÉëí~ÖëÑê~âíáçå= Was hat sich getan im Zeitraum 1989- 2002? Zur Ausgangslage 1989: Die sozialdemokratische Bundestagstagsfraktion hatte im Dezember 1988 einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frau und Mann in den Bundestag eingebracht, ebenso die Partei der Grünen. Zu diesem Zeitpunkt bestanden deutliche Unterschiede bei den im Bundestag vertretenen Parteien vor allem hinsichtlich der Bewertung und Einschätzung der Wirksamkeit gesetzlich verbindlicher Regelungen in Form von geschlechtsspezifischen Quoten in Ausbildung und Beruf zur Realisierung des Gleichberechtigungsgebots. Befürworter(SPD und Grüne) sahen in ihnen oftmals die einzige Chance, um innerhalb eines überschaubaren Zeitabschnitts verkrustete Strukturen aufzubrechen und für Frauen uneinnehmbar erscheinende Barrieren zu überwinden. Gegner der Quotierung(CDU/CSU und FDP) sprachen u.a. von Dirigismus und verordneter Lebensführung. - 156 Renate Schmidt, seinerzeit stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, beschrieb die Ausgangslage hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesrepublik in ihrem Einführungsreferat„40 Jahre Grundgesetz: Höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz" auf der Gesprächskreisveranstaltung Gleichstellung von Frau und Mann - nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Bonn, März 1989 wie folgt: „Einig sind sich die im Bundestag vertretenen Parteien sicherlich in der Einschätzung der Situation: • Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor ein Problem der Frauen und nicht der Männer... • Das Fehlen an Kinderbetreuungseinrichtungen hindert Frauen an der gleich berechtigten Teilhabe, sei es im Beruf, in der Politik oder in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen • Noch immer gleicht Wiedereingliederung eher einem Lotteriespiel, als dass ausreichend Rechtsansprüche gesichert sind • Die Arbeitszeiten sind nach wie vor familienfeindlich • Es gibt zu wenig sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsplätze, ohne dass ich diese zum Element der Emanzipation und Gleichstellung hochstilisieren will. Aber es gibt auch ein Recht darauf, mit seinen Kindern Zeit zu verbringen und es gibt ein Recht darauf, zu entscheiden, wann man dieses tun will • Noch immer führen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zur Armut von Frauen im Alter • Die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz und bei der Berufsausbildung ist immer noch nicht beseitigt. Eine solche Beschwerdeliste ließe sich weiter fortsetzen.“ 1) Dieser Einschätzung der Situation aus dem Jahre 1989 ist auch im Jahr 2002 kaum etwas hinzuzufügen. Wie sahen nun die Antworten der Parteien auf diese Problemlage im Jahre 1989 aus: Ausgehend von der Feststellung,„dass die Zeit der Appelle und der Anzeigenkampagnen vorbei ist" und dass der„Gesetzgeber oder auch die Gesetzgeberin handeln (muss), wenn er oder sie glaubwürdig sein will" und getragen von der Grundannahme, dass„die berufliche Gleichstellung Dreh- und Angelpunkt jeder Gleichberechtigungsbemühung(bleibt), weil durch noch so viele Transferleistungen des Staates... die mate- - 157 rielle Gleichheit zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen niemals vollständig hergestellt werden kann" 2) , brachte die SPD-Bundestagsfraktion im Dezember 1988 eine Gesetzesinitiative zur Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben in den Bundestag ein. Deren Kernpunkte 3) waren: • Eine Generalklausel zur Festschreibung des verfassungsrechtlich gebotenen Auftrags zur Frauenförderung • Eine Verschärfung des EG-Anpassungsgesetzes, insbesondere Sanktionen bei Verstößen gegen das bereits bestehende Verbot der Benachteiligung sowie die Beweislastumkehr zugunsten der ArbeitnehmerIn • Eine Pflicht zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst u.a. durch: o Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bei Einstellungen und Beförderungen bis ihre Unterrepräsentanz in bestimmten Bereichen abgebaut ist o Eine Quote bei der beruflichen Ausbildung und beim Vorbereitungsdienst der jeweiligen Laufbahnen bzw. Funktionsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind • Eine Pflicht zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft für die Bereiche, wo Bund und Länder Aufträge, Kredite, Subventionen und Forschungsprojekte vergeben, insbesondere durch die Verknüpfung von Auftragsvergabe und Frauenförderung. Bei sonst gleichwertigem Angebot seien die Betriebe zu bevorzugen, die Maß nahmen zur Förderung der beruflichen Chancen ergriffen haben oder Frauenförderpläne mit entsprechenden Vorgaben eingeführt haben. Weitere gesetzliche Regelungen betrafen u.a: die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Teil- und Vollzeitarbeit, Versicherungspflicht für jede Art der(Teilzeit)- Erwerbstätigkeit(von wenigen Ausnahmen abgesehen), Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz z.B. durch die Verpflichtung zur Einrichtung von Gleichstellungsausschüssen ab einer bestimmten Größe des Betriebs- bzw. Personalrats, Abschaffung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ohne sachlichen Grund sowie familienfeindlicher Arbeitszeitformen wie Arbeitszeit auf Abruf. Das Antidiskriminierungsgesetz(ADG) der Grünen von 1986 ging von seinem Anspruch her weit über das Gleichstellungsvorhaben der SPD hinaus. Hierzu Claudia Pinl, Referentin im Arbeitskreis Frauenpolitik der Grünen im Bundestag, auf der ob. gen. Gesprächskreisveranstaltung im März 1989:„Die Grünen brachten ihren Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes(ADG) bereits in der zehnten Legislaturperiode 1986 in den Bundestag ein. Das ADG ist der Versuch, wichtige Rechtsbereiche gegen den patriarchalischen Strich zu bürsten, namentlich das Strafrecht, das Arbeits- - 158 recht, Teile des Ehe- und Familienrechts und Teile des Steuerrechts. Die Verfasserinnen dieses ersten ADG-Entwurfs haben den auch in Teilen der Frauenbewegung umstrittenen Versuch gemacht, Forderungen der Frauenbewegung, auch sehr radikale, in Paragraphenform zu gießen. Eine solche seit Mitte der siebziger Jahre erhobene Forderung ist die nach der Hälfte aller Erwerbsarbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen. Sie fand in dem„Quotierungsgesetz" genannten Teil des ADG ihren Niederschlag." 4) Das ADG, in der überarbeiteten, und auf den Erwerbsarbeitsteil beschränkten Fassung von 1988, das nunmehr„Quotierungsgesetz" genannt wurde, sah u.a. vor: • Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei Vorhandensein der Mindestqualifikation bei Einstellungen und Beförderungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bis die Quote von 50% erreicht ist. Dies sollte sowohl für den öffentlichen Dienst wie auch für die Privatwirtschaft gelten 5) • Laut Quotierungsgesetz-Entwurf sollten Stellen für alle Bereiche, in denen Parität noch nicht erreicht war, zweimal ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden. 6) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannte sich einerseits zu gesetzlichen Maßnahmen. „Es wird niemand bestreiten, dass die Realisierung des Gleichberechtigungsgebotes nach Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz ohne flankierende, konkretisierende und auch bewusstseinsbildende gesetzliche Maßnahmen nicht möglich war und ist", so Roswitha Verhülsdonk, MdB, Stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der Gesprächskreisveranstaltung im März 1989 7) Andererseits wand sie sich aber(wie im übrigen auch die FDP) entschieden gegen die Einführung von„starren Quoten" per Gesetz, u.a. mit folgenden Argumenten: • Durch Quoten würde Frauenförderung auf die Frage der Quantität reduziert mit der Folge, dass Frauen wieder ständig den Nachweis erbringen müssten, dass sie für ihre Aufgabe die entsprechenden Qualifikationen mitbrächten • Quoten würden nichts an den Strukturen der Arbeitswelt- Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsabläufe- ändern. Sie führten nicht zu mehr Mitverantwortung der Männer bei der Familienarbeit, schafften also nicht mehr Freiräume für Frauen, die sie aus der Doppelbelastung herausführten • Verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei der Anwendung in der Privatwirtschaft • Schließlich verwahrten sich die konservativen Parteien ganz allgemein gegen gesetzliche Vorschriften, durch die bestimmte Lebensmodelle z.B. durchgängige Vollerwerbstätigkeit von Frauen gefördert würden. Vielmehr setzten sie auf sog.„Wahlfreiheit", d. h."auf Rahmenbedingungen, die es Männern und Frauen gleichermaßen ermögli- - 159 chen, ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft frei miteinander zu vereinbaren. 8) Der bessere Weg zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Berufs- und Arbeitswelt waren aus der Sicht der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in erster Linie: Frauenförderpläne in Wirtschaft und Öffentlichem Dienst. Hierzu Roswitha Verhülsdonk auf der Gesprächskreisveranstaltung im März 1989:„Selbstverpflichtungen sind sehr viel effizienter und erfolgversprechender als gesetzliche Vorgaben". 9) An dieser Stelle sei kurz angemerkt, dass am 24.6.1994 das von der konservativen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Frauenfördergesetz für die Bundesverwaltung (Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen) in Kraft trat. Kernpunkte dieses Gesetzes war die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen in allen Dienststellen des Bundes sowie ein Ausbau der Rechte und Kompetenzen von Frauenbeauftragten. 10) Wie stellte sich die Situation 10 Jahre später, d.h. Ende 2000 dar? „Die Bildungs- und Berufsbeteiligung von Frauen hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. Frauen streben heute in gleichem Maße wie Männer eine qualifizierte und weitgehend kontinuierliche Erwerbstätigkeit an. Dennoch sind Frauen im Arbeitsleben noch immer benachteiligt", so Einschätzung und Resümee der Bundesfrauenministerin Dr. Christine Bergmann in ihrer Pressemitteilung vom 13. Oktober 1999 anlässlich der Fachtagung des Referats Frauenpolitik in Berlin „Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch? 11) Um die„ Lücke zwischen dem hohen Qualifikationspotential der Frauen und ihren nach wie vor schlechteren Chancen auf gleichberechtigte Teilhabe an der Erwerbsarbeit kleiner(zu machen) und um„die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt voranzubringen“ 12) , habe die Bundesregierung im Juni 1999 ihr Programm„Frau und Beruf“ beschlossen. Ein zentraler Punkt dieses Programms sei die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Privatwirtschaft. Hinsichtlich der Notwendigkeit verbindlicher gesetzlicher Regelungen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Privatwirtschaft äußerte sich die Bundesfrauenministerin in ihrer Presseerklärung vom 13.10.1999 eher zurückhaltend:„Wir brauchen verbindliche Vereinbarungen innerhalb der Unternehmen und gesetzliche Rahmenbedingungen. Doch gerade in der Gleichstellungspolitik gibt es die Erfahrung, dass Gesetze nur greifen, wenn sie auf die Bereitschaft zur Umsetzung stoßen. Um die - 160 Chancen von Frauen in der Arbeitswelt zu verbessern, führe ich einen intensiven Dialog mit Wirtschaft und Gewerkschaften. Nicht über die Tarifpartner hinweg, sondern gemeinsam müssen wir zu verbindlichen frauenfördernden Kriterien in der Wirtschaft kommen.“ 13) War in der Koalitionsvereinbarung von„Rot-Grün“ im Herbst 1998 noch von einem „effektiven“ Gleichberechtigungsgesetz für die Privatwirtschaft die Rede, wobei u.a. die Auftragsvergabepolitik an Frauenfördermaßnahmen gebunden sein sollte, so erfolgte bereits ein dreiviertel Jahr später mit dem Programm„Frau und Beruf“ vom Juni 1999 auf Druck der Wirtschaft eine deutliche Akzentverschiebung in der Gleichstellungspolitik. Nunmehr setzte die Bundesregierung vor allem auf einen„freiwilligen“ Veränderungsprozess in der Wirtschaft. Von verbindlichen gleichstellungsrechtlichen Regelungen war nur noch am Rande die Rede. Eine gewisse Annäherung an die oben dargestellte Position der konservativen Parteien ist also nicht von der Hand zu weisen. Nicht von ungefähr war es ein Modell, das vor allem auf Freiwilligkeit der betrieblichen Akteure setzte, das die Grundlage für die weiteren gleichstellungsgesetzlichen Bemühungen der Bundesregierung bzw. des Frauenministeriums in Bezug auf die Privatwirtschaft bildete. Ziel und Anliegen dieses Modells, das den Unternehmen großen Spielraum für autonome Lösungen bot, beschreibt die Autorin Prof. Dr. Heide Pfarr in den sog.„Eckpunkten zu einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft“, 14) die am 8. September 2000 auf dem Kongress„Chancengleichheit in der Wirtschaft“ einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurden, wie folgt: „Die Regelungsdichte des Gesetzes in Bezug auf die Gleichstellung der Frauen in den Betrieben und Unternehmen sollte so gering wie möglich sein. Sein wesentlicher Inhalt sollte auf die Verpflichtung zum Handeln zielen, gerichtet an die arbeitsrechtlichen Akteure, also die Tarifvertragsparteien, die Betriebspartner und den Arbeitgeber, und zwar in dieser Rangfolge...“ Das Gesetz sollte die Akteure in Unternehmen und Betrieben auf folgende Regelungsziele verpflichten: • Diskriminierungen von Frauen in den Betrieben und Unternehmen zu beseitigen • Die benachteiligenden Arbeitsbedingungen schon beschäftigter Frauen zu verbessern, und zwar nicht nur hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Den Beschäftigtenanteil von Frauen zu erhöhen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind - 161 • Lohngerechtigkeit herzustellen und • eine Interessenvertretung für Frauen zu schaffen. Diese Ziele sollten die Akteure mit den ihnen gemäßen Mitteln erreichen: Durch Tarifverträge, die entweder Rahmenvereinbarungen, oder unmittelbar wirkende Regelungen festlegen und durch Betriebsvereinbarungen, abgeschlossen von den Betriebspartnern. Das Gesetz könnte sich bei der verpflichtenden Formulierung der Mittel wie die Gleichstellung der Frauen zu erreichen sei, weitgehend zurückhalten. Als Fazit über diesen Gesetzentwurf fasste Heide Pfarr in der FR vom 24. April 2001 wie folgt zusammen: „Ein Gesetz mit einem solchen Ansatz wäre ein modernes Gesetz. Nicht der klassische Behördenvollzug und obrigkeitliche Kontrolle, sondern eine moderne Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch Recht in Form selbstverantwortlichen Handelns der Akteure und Akteurinnen stehen im Vordergrund. Regulierte Selbstregulierung heißt das Schlagwort, oder: verhandeltes Recht mit gesetzlichen Vorgaben . Insofern ordnet sich ein solches Gesetz ein in eine Politik der Bundesregierung, die auf moderne Steuerungsmechanismen setzt. Der Kanzler nennt es: Selbstverpflichtung im Schatten des Gesetzes". 15) Allerdings müsse das Gesetz- so Heide Pfarr- gewisse Handlungsschritte z.B. eine Analyse der Beschäftigungssituation der Frauen sowie gewisse Mindestrechte, z.B. Anhörungsrechte usw., und einen Schutz der Interessenvertretung für Frauen vorsehen. Der Gesetzentwurf von Heide Pfarr wurde von verschiedenen Seiten(insbesondere aus frauenpolitischer Sicht) u.a. deshalb kritisiert, weil er zu weich und zu wenig offensiv sei. In diesem Sinne machte die Juristin Barbara Degen 16) u.a. geltend, dass auch frühere (konservative) Regierungen auf„Freiwilligkeit“ gesetzt hätten. Nennenswerte Fortschritte und Erfolge in der betrieblichen Gleichstellungspolitik seien jedoch ausgeblieben. Auch sei hinreichend aus der Literatur bekannt, dass Betriebsräte, denen bei der Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Gesetzentwurf eine wichtige Rolle zugewiesen wird, kaum frauenfreundlicher seien als die Arbeitgeberseite. Hierzu Barbara Degen:„Frau reibt sich verwundert die Augen. Hatte nicht jede CDURegierung seit den 80er Jahren... genau auf diese„Freiwilligkeit“ und„Flexibilität“ gesetzt und war gescheitert? Will die rot-grüne Regierungskoalition tatsächlich in ihrer Antidiskriminierungspolitik auf diejenigen setzen, die in der Vergangenheit ungehindert Frauen diskriminiert und benachteiligt haben? Oder wird hier einfach zurückgezuckt und nachgegeben, weil mächtige Männer in der Wirtschaft und der Regierung signalisieren, dass in diesen Punkten keine echte Veränderung gewollt wird?“ 17) und Degen konkret zur Rolle von Betriebsräten:„Am problematischsten an den Thesen ist, dass Heide Pfarr ausgerechnet auf die Gewerkschaften und die Betriebsräte zur Durchset- - 162 zung von Frauenpolitik setzt. Seit Claudia Pinl 1977 die Frauenpolitik der Gewerkschaften als ‚das Arbeitnehmerpatriarchat‘ analysierte, schien es unter den Frauen Konsens zu sein, dass weder die männlich dominierten Betriebsräte noch die Gewerkschaften als Organisation in der Lage wären, die Interessen von Frauen angemessen zu vertreten.“ 18) Und abschließend in ihrer kritischen Würdigung dieses Ansatzes: „Es bleibt das große Geheimnis von Heide Pfarr und der Ministerin Christine Bergmann, warum nunmehr Arbeitgeber, Gewerkschaften und Betriebsräte eine aktive Frauenpolitik machen und wo die entsprechenden Motive liegen sollen. Die bisherigen ‚freiwilligen‘ Ansätze in diesem Bereich, die einige Unternehmen vorzuweisen haben..., sind im allgemeinen dem Einsatz sehr aktiver Frauen in den Unternehmen zu verdanken und haben selten juristisch verbindliche Qualitäten. Häufig scheinen sie auch PR-Zwecken zu dienen.“ 19) Degen plädiert daher vor allem für den Ausbau einer Infrastruktur für die Wahrnehmung von Fraueninteressen, in Form von Frauenvertreterinnen in den Betrieben und Frauenbeauftragtengremien(u.a. nach Größe des Betriebes). Die im Deutschen Frauenrat organisierten Verbände, insbesondere der Deutsche Juristinnenbund, setzen für eine effektiv Gleichstellungspolitik vor allem auf„die Schaffung staatlicher Anreizsysteme in Form der Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe und freiwilliger Leistungsgewährung mit dem Nachweis unternehmensseitiger Frauen- und Familienförderung" 20) , um die berühmte„Glasdecke" für Frauen zu überwinden. Den zuletzt genannten Weg haben im übrigen zumindest ansatzweise die Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen beschritten. Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass in zahlreichen Veranstaltungen, Fachtagungen und Expertinnentreffen neben Gesetzesinitiativen auf Bundesebene auch solche auf Länderebene thematisiert wurden. Von besonderem Interesse waren dabei u.a. die Ländergleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst in Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das Land Hessen setzt in seinem Gleichstellungsgesetz vor allem auf verbindliche Zielvorgaben im Sinne von Ziel- bzw. Ergebnisquoten, die auch vom Europäischen Gerichtshof im Frühjahr 2000 bestätigt wurden. Im Rahmen von Frauenförderplänen ist danach für Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, festzulegen, in welchem Zeitraum der Frauenanteil in welchem Umfang zu erhöhen ist. 21) Kernpunkt im Frauenfördergesetz von NRW für den öffentlichen Dienst(ähnliche Regelungen finden sich u.a. in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) ist die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Einstellungen und Beförderungen, soweit in der angestrebten Laufbahn - 163 weniger Frauen als Männer sind und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 22) Hinsichtlich der Wirksamkeit der bereits geltenden Gleichstellungsgesetze auf Bundesund Länderebene kommt Heide Pfarr Ende 2000 in ihrem Resümee 23) allerdings nicht umhin zu konstatieren, dass die Resulte bislang eher„ernüchternd"sind. In der betrieblichen Praxis würden zahlreiche Möglichkeiten und immer wieder neue Wege zur Umgehung von Gleichstellungsgesetzen festgestellt. In diesem Sinne schrieb bereits 1989 Roswitha Verhülsdonk: Sie werden sich wundern, wie erfinderisch die Wirtschaft ist in der Umgehung von Bestimmungen(Quoten, die Verf.) 24) . Zum Stand der Diskussion 2001/2002 Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft entschied die rot-grüne Bundesregierung auf ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorerst zu verzichten. Statt dessen traf sie am 2. Juli 2001 eine Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Darin verpflichteten sich diese, ihren Mitgliedsverbänden bestimmte Maßnahmen„zu empfehlen“. Diese sind letztlich den ob. beschriebenen„Eckpunkten" für ein Gleichstellungsgesetz ähnlich, stellen aber für die Unternehmen keine Verpflichtung zum Handeln dar. Umgekehrt verpflichtete sich die Bundesregierung,„keine Initiative zu ergreifen, um die Chancengleichheit in der Privatwirtschaft auf gesetzlichem Wege zu erreichen, so lange die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird.“ Das heißt nicht vor Ende 2003. Erst dann nämlich wird eine hochrangige paritätisch besetzte Kommission aus Wirtschafts- und Regierungsvertretern, die den Umsetzungsprozess begleiten soll, eine erste Bilanz über die erzielten Fortschritte vorlegen. 25) Vor diesem Hintergrund fand am 19.9.2001 die bereits oben erwähnte Gesprächskreisveranstaltung: Zur Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft: Der richtige Weg?, Bonn, 2001 statt. Auf ihr diskutierten Vertreterinnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Verbänden(erneut) über die Frage, ob Chancengleichheit vor allem auf dem Weg über verbindliche gesetzliche Regelungen erreicht werden kann, oder ob sie - 164 besser der freiwilligen Initiative der Unternehmen überlassen werden sollte. Zum anderen ging es um die Frage der konkreten Umsetzung der Spitzenvereinbarung zwischen Bundesregierung und der Wirtschaft. Bild 8 sçå=äáåâëW=aêK=fåÖÉ=îçå=_ ∏ ååáåÖÜ~ìëÉåI=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉë=aÉìíëÅÜÉå=cê~ìÉåê~íëI=aêK=jçåáâ~== i~åÖâ~ìJeÉêêã~ååI=aêK=_~êÄ~ê~=açêåI=_ìåÇÉëîÉêÉáåáÖìåÖ=ÇÉê=aÉìíëÅÜÉå=^êÄÉáíÖÉÄÉêîÉêÄ®åÇÉ=E_a^F= Die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände(BDA), die Abteilungsleiterin für Betriebliche Personalpolitik/Berufliche Bildung, Dr. Barbara Dorn, machte in ihrem Statement gleich zu Beginn unmissverständlich deutlich, dass der BDA die Verhinderung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft uneingeschränkt begrüßt, indem sie erklärte:„Damit(d.h. mit der Vereinbarung) wurde ein Gleichstellungsgesetz und die verpflichtende Einführung von Quoten und Frauenförderplänen in der freien Wirtschaft verhindert. Das hätte zu weiteren bürokratischen Mehrbelastungen der Betriebe geführt und letztlich dem eigentlichen Ziel nicht gedient, Frauen mehr berufliche Chancen zu ermöglichen.“ 26) Die sog.„Spitzenvereinbarung“ und der(zumindest vorläufige) Verzicht auf gesetzliche Maßnahmen stießen bei den Frauenverbänden, den Gewerkschaften und zahlreichen anderen Gruppen und Initiativen, z.B. dem neu gegründeten Frauen-Aktionsbündnis aus Wissenschaft, Recht, Kultur, Gewerkschaften und Kirchen auf massive Kritik und herbe Enttäuschung, zumal SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkamp 1999 ein entspre- - 165 chendes Gesetz zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft explizit angekündigt und dieses Versprechen in der rot- grünen Koalitionsvereinbarung bekräftigt hatten. Auch im Gesprächskreis am 19.9.2001 in Bonn wurde der vorläufige Verzicht auf ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft heftig kritisiert. Die FR vom 21. September 2001 titelte denn auch in ihrem Bericht über die Veranstaltung mit„Es ist, als ob das Steuern zahlen freigestellt würde. Der Deutsche Frauenrat rügt rot-grünen Verzicht auf Gleichstellungsgesetz und kündigt eine kritische Überprüfung der jetzigen Vereinbarung an.“ 27) Im selben Artikel wird die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats(57 Mitgliedsverbände und rund 11 Millionen Mitglieder), Dr. Inge von Bönninghausen, mit den Worten zitiert: „Die Regierung dürfe nicht ‚die Durchsetzung eines Grundrechts an einen Interessenverband delegieren‘... wir werden alles daran setzen, das Thema(Gleichstellungsgesetz, d. Verf.) auf dem Tisch zu halten.“ 28) Die„Spitzenvereinbarung“ rügte von Bönninghausen in der Kurzfassung ihres Vortrags für die Presse vom 19.9.01 wie folgt:„Die ‚Vereinbarung‘ orientiert sich ausschließlich an ökonomischen Kriterien. Gut qualifizierte Frauen werden gebraucht. Dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit demokratische Rechte sind, und dass das GG Artikel 3 der Regierung aufträgt, sie aktiv umzusetzen, spielt keine Rolle mehr. Während 1/4 der erwerbstätigen Frauen von Gleichstellungsgesetzen im öffentlichen Dienst Gebrauch machen können, bleiben 3/4, die in der Wirtschaft arbeiten, zufälligen Entscheidungen der Unternehmen überlassen. Frauenverbände und Aktionsbündnisse wehren sich gegen die Beerdigung eines Gesetzes zugunsten der Wirtschaftsverbände und werden weiter die Einhaltung der Koalitionszusage einfordern.“ 29) Bei aller Kritik am bloßen Empfehlungscharakter der Spitzenvereinbarung: Das Referat von Dr. Barbara Dorn(BDA) machte andererseits deutlich, dass sich in der Wirtschaft allmählich ein Bewusstseins- und Einstellungswandel in Bezug auf weibliche Arbeitskräfte vollzieht.„Vorausschauend planende Unternehmensleitungen sind dazu übergegangen, insbesondere auch bei der Förderung ihres Führungskräftenachwuchses Frauen stärker einzubeziehen." 30) In diesem Sinne wird auch in der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vom Juli 2001 ausdrücklich anerkannt: • Dass die Bundesrepublik Deutschland über ein großes Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte verfügt • Dass die Wirtschaft dieses Potenzial der gut ausgebildeten und motivierten Frauen benötigt, um international wettbewerbsfähig zu sein. - 166 Andererseits wird aber auch freimütig eingestanden: dass sich dieses Leistungs- und Qualifikationspotenzial bislang nicht adäquat in der Beschäftigung widerspiegelt. Es daher in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft noch erheblicher Anstrengungen bedarf, um Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in Bildung, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft zu verbessern. 31) Zur Verwirklichung der Chancengleichheit enthielte die Vereinbarung- so Dr. Barbara Dorn- ein breites Spektrum an wichtigen Empfehlungen, wobei sie u.a. folgende besonders hervorhob: • Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie zu verankern und durch verbesserte Kommunikation nach innen und außen bekannt zu machen • Erhöhung des Anteils an Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch verstärkte Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte oder durch Angebote zu Mentoring- oder Shadowingprogrammen sowie durch Teilzeitangebote auch für Führungskräfte • Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu verbessern, beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen... sowie Unterstützung bei der Kinderbetreuung • Verbindliche Zielvorgaben zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in den Betrieben zu formulieren. Allerdings stellte Dr. Barbara Dorn am Ende ihres Vortrags in aller Klarheit fest, dass die Wirtschaftsverbände zwar gerne bereit seien, in einer konzertierten Aktion mit der Regierung Maßnahmen zur Chancengleichheit zu empfehlen, es aber nicht als ihre Aufgabe ansähen, die Umsetzung der Vereinbarung und der Empfehlungen flächendeckend „abzuprüfen“. 32) Gerade dies sowie die Entwicklung von Kriterien und Bewertungsmaßstäben, anhand derer die erfolgreiche Umsetzung überprüft werden könne- darin waren sich fast alle KonferenzteilnehmerInnen mit den Frauenverbänden und den Gewerkschaften einig-, seien zwingend erforderlich und unverzichtbar. Hinsichtlich zukünftiger Fragestellungen und Themen ist festzuhalten, dass die Themenkomplexe • Gleichstellungsgesetze contra Spitzenvereinbarung • Eckpunkte für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft - 167 im frauen- und gleichstellungspolitischen Diskurs auf absehbare Zeit eine zentrale Rolle spielen werden. • Von besonderer Bedeutung für die Diskussion dürfte darüber hinaus sein, dass von der Europäischen Union im Juni 2002 eine neue Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen auf den Weg gebracht wurde, die explizit auch die Privatwirtschaft mit einbezieht. Ihre Wirkung und nationale Umsetzung dürften ein weiteres wichtiges Thema darstellen. Fußnoten 1) vgl. hierzu Renate Schmidt: 40 Jahre Grundgesetz: Höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz, in: Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik, Bonn 1989, S. 6 f 2) ebenda S. 7 und 8 3) ebenda S. 10 ff. 4) vgl. hierzu Claudia Pinl: Frauen legt die Pfoten auf die Quoten. Zur Position der Grünen im Bundestag, in: Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, a.a.O. S. 23 5) ebenda S. 23 f 6) ebenda S. 24 7) Roswitha Verhülsdonk: Ja zu gesetzlichen Maßnahmen, Nein zum Zwangskorsett, in: Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, a.a.O. S. 17 8) ebenda S. 18 9) ebenda S. 20 10) vgl. hierzu: Konrad Adenauer Stiftung, Interne Studien Nr. 116, Sankt Augustin 1995, S. 94 11) vgl. hierzu Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesfrauenministerin Bergmann: Aktive Gleichstellungspolitik ist auch Wirtschaftspolitik, S. 1 12) ebenda S. 1 13) ebenda S. 1, vgl. hierzu auch: Die Bundesregierung: Programm„Frau und Beruf", Aufbruch in der Gleichstellungspolitik, Juni 1999, S. 12 f 14) vgl. hierzu: Heide Pfarr: Für und Wider verbindliche Zielvorgaben, in der Dokumentation zur gleichnamigen Veranstaltung am 13. Okt. 1999: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation ein Widerspruch?, Bonn 2000 S. 33 ff 15) vgl. hierzu Heide Pfarr: Der Fuß in der Tür, der einen Damenschuh trägt, FR vom 24. April 2001, S. 7 16) vgl. hierzu Barbara Degen: Statement, in: Heinrich-Böll-Stiftung(Hrsg.): Erfolgreich in die Chefetagen- Anforderungen an ein Gleichberechtigungsgesetz für die Privatwirtschaft, Materialsammlung zu der Expertinnentagung der Heinrich-Böll-Stiftung am 2. Juli 1999 in Bonn, S. 22 ff 17) vgl. ebenda S. 22 18) ebenda S. 25 19) ebenda S. 25 - 168 20) Juliane Freifrau von Friesen: Förderung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft durch öffentliche Anreizsysteme, in: Heinrich-Böll-Stiftung(Hrsg.): Erfolgreich in die Chefetagen..., a.a.O. S. 51 21) vgl. hierzu Konrad-Adenauer-Stiftung: Interne Studien Nr. 116, a.a.O. S. 45 ff. Dieses Buch enthält im übrigen eine ausführliche Übersicht über die Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene 22) ebenda S. 44 f. 23) vgl. hierzu Heide Pfarr: Für und Wider verbindliche Zielvorgaben a.a.O. S. 38 24) Roswitha Verhülsdonk: Ja zu gesetzlichen Maßnahmen, Nein zum Zwangskorsett, a.a.O. S. 21 f 25) vgl. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 2. Juli 2001 26) vgl. hierzu: Barbara Dorn: BDA: Wirtschaft setzt auf Qualität statt Quote: in: Zur Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Der richtige Weg?, Diskurse zur Gleichstellungspolitik Heft 10, Bonn 2002, S. 9 27) vgl. FR vom 21. September 2001: Es ist, als ob das Steuern zahlen freigestellt würde, S. 8 28) ebenda 29) vgl. Inge von Bönninghausen, Kurzfassung ihres Vortrags vom 19.9.01 für die Presse, unveröffentlichtes Statement, S. 1 30) vgl. Barbara Dorn: BDA: Wirtschaft setzt auf Qualität statt auf Quote a.a.O. S. 1 31) vgl. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden.... a.a.O. S. 1 32) vgl. hierzu FR vom 21. September 2001: Es ist, als ob das Steuern zahlen freigestellt würde, a.a.O. - 169 3.3 Gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Schwangerschaftsberatung: Der politische Kampf gegen den§ 218 Zitat der Soziologin Susanne v. Paczensky 1990:„Ich habe mich lange gescheut, auf den Tötungsvorwurf einzugehen. In all den Jahren, seit wir um die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs kämpfen, in all den Streitgesprächen über das notwendige Recht der Frauen, ihre Fruchtbarkeit selbst zu regulieren, bin ich den Fragen nach dem Lebensrecht der Embryos gern ausgewichen. Dabei hatte ich nicht etwa Angst vor den Untiefen und Untaten in der eigenen Brust, auch nicht vor den Höllendrohungen der Gegner, sondern eher die Befürchtung, ich würde in solchem Meinungswettstreit auf Glatteis geraten. Ich könnte der geballten theologischen oder biologischen Sachkenntnis nur gerade meinen Unglauben entgegensetzen, und das sei wohl nicht genug. Mir scheint, dass es vielen Frauen so geht, dass die Frage von Leben und Tod in der feministischen Literatur ungern diskutiert wird. Erst als der Ärger übermächtig wurde, als ich mich von der Propagandakompanie der Lebensretter umzingelt fühlte, habe ich Wut und Mut zur Gegenwehr gefunden. Immer häufiger traf ich emanzipierte Frauen, sensible Männer, menschenfreundliche Linke, die durch den scheinbaren Gegensatz zwischen ,Kindesrecht’ und ,Selbstbestimmung’ beunruhigt schienen. Es fiel mir immer schwerer, den anderen die Diskussion zu überlassen. Als ich erst einmal begonnen hatte, die Vorwürfe und Behauptungen der falschen Menschenfreunde zu prüfen, merkte ich rasch, dass keine besonderen Kenntnisse nötig waren. Mein einfacher Unglaube, mein gesunder Frauenverstand hat genügt, um zuerkennen, dass falsche Gedanken auch durch den Hinweis auf höhere Wesen oder tiefere Einsichten nicht richtig werden. Ich hoffe, anderen Frauen und Männern zu nützen, wenn ich meine Überlegungen mitteile, auch wo sie nicht zu eindeutigen Erkenntnissen geführt haben“ 1) Der Kampf der Neuen Frauenbewegung in der Bundesrepublik erreichte am 6. Juni 1971 eine neue Qualität, als sich 374 Frauen im„Stern“ öffentlich dazu bekannten, abgetrieben zu haben. Ihnen drohte nach dem seinerzeit geltenden Recht eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Die von Alice Schwarzer initiierte Kampagne im Stern gegen den § 218 war der Auslöser für bundesweite Aktionen gegen das Abtreibungsverbot und für die Entstehung einer Frauen-Massenbewegung. Die Selbstbezichtigungsaktion im Stern sowie die ihr folgenden bundesweiten Aktionen und Demonstrationen waren vor allem getragen von Forderungen nach ersatzloser Streichung des§ 218, umfassender sexueller Aufklärung für alle, freiem Zugang zu Verhütungsmitteln. - 170 Die Forderung nach ersatzloser Streichung des§ 218 hatte sich allerdings bereits im Jahr zuvor die sog.„Frauenaktion 70“, gegründet 1970 von rund 50 Frankfurterinnen„als Wortführerinnen in eigener Sache“, 2) auf die Fahne geschrieben. Mit Slogans wie„Mein Bauch gehört mir“ oder„ob Kinder oder keine- entscheiden wir alleine“ traten sie an die Öffentlichkeit und forderten für jede Frau das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft mit ärztlicher Hilfe unterbrechen zu können. 3) Es dauerte allerdings noch etliche Jahre(bis 1974) und bedurfte erheblicher Anstrengungen und der Mobilisierung aller Kräfte der Neuen Frauenbewegung sowie eines starken öffentlichen Drucks auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bis schließlich eine Reform des seit 1926 bzw. in der Fassung seit 1949 geltenden Abtreibungsrechts in Richtung Liberalisierung auf den Weg gebracht werden konnte. Herausragende Aktionen auf dem Wege zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts, die bundesweites Interesse fanden, waren u.a.: die Selbstbezichtigungsaktion von Ärzten in 1974, dass sie selbst an Abtreibungen mitgewirkt hätten, der nationale Protesttag gegen den§ 218 am 16. März 1974 sowie die„Aktion Letzter Versuch“ mit der Ankündigung der Übertragung eines Schwangerschaftsabbruchs in der Fernsehsendung Panorama im März 1974(die allerdings nicht zustande kam). Nach heftigen und kontroversen Debatten- insgesamt wurden vier Entwürfe zur Abstimmung gestellt- wurde im April 1974 auf Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP in zweiter und dritter Lesung die sog. Fristenregelung(Gesetz zur Reform des§ 218 vom 18. Juni 1974) verabschiedet. Es sei hier kurz angemerkt, dass eine Minderheit von Abgeordneten der SPD um Bundesminister Jahn einen Entwurf für ein Indikationsmodell vorgelegt hatte. Die Mehrheit der Unionsabgeordneten schlugen in ihrem Indikationsmodell insbesondere die Ausdehnung der Indikationen auf die ethisch-kriminologische Indikation vor, eine Minderheit um Norbert Blüm wollte die Beibehaltung des geltenden Strafrechts von 1926 bzw. 1949. Die Fristenregelung wurde allerdings bereits im darauf folgenden Jahr 1975 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig wieder aufgehoben. Daraufhin wurde 1976 eine Indikationsregelung vom Bundestag auf Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP- gegen den ausdrücklichen Widerstand der CDU/CSU- Bundestagsfraktion- verabschiedet, nach der u.a. eine Schwangerschaftsunterbrechung durchgeführt werden durfte, wenn Frauen sich in einer„sozialen Notlage“ befanden. Ein weiteres Kernstück der Reform war u.a. die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Beratung. Rückblickend stellte Inge Wettig-Danielmeier in einer Gesprächskreisveranstaltung der FES im September 1993 zu dieser Reform fest: „Die Indikationsregelung, die in den alten Bundesländern seit Mitte der 70er Jahre in Kraft war, blieb immer umstritten. Weder wollten die Konservativen die erweiterten - 171 Möglichkeiten der Notlagenindikation hinnehmen, noch gaben sich auf der anderen Seite die Frauen mit einer Regelung zufrieden, die sie als unwürdig ansahen.... Außerhalb der Union, der Frauenunion, gab es keine politische Frauenorganisation, die dieses Schwangerschaftsabbruchrecht akzeptiert hätte“. 4) Mitte der achtziger Jahre hatte sich- wie bereits oben erwähnt- die öffentliche Diskussion wieder zunehmend von Fragen der Entscheidungsfreiheit und medizinischen Versorgung von Frauen hin zu denen von Moral und Bestrafung verlagert(vgl. Kap. 2.1). U.a. mit Blick auf(annähernd gleichgebliebene) hohe Abtreibungszahlen, die vom Statistischen Bundesamt jährlich veröffentlicht wurden, bemühten sich Abtreibungsgegner vor allem um eine Verschärfung der Strafrechtsbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch(Wegfall der schweren Notlage als Abtreibungsgrund) und um die Aushebelung bestimmter Beratungsstellen zur Eindämmung des„Missbrauchs der sozialen Indikation“- so Edmund Stoiber in einer Pressemeldung vom 6.3.1987 5) sowie um die Abschaffung des„Schwangerschaftsabbruchs auf Krankenschein“. Die ob. zitierten Sätze von Susanne v. Paczensky aus dem Jahr 1990 spiegeln einerseits das politische Klima im Kampf um die Verschärfung des§ 218 Ende der 80er wider, aber auch die wachsende politische Gegenwehr engagierter Frauen, ihren Mut, ihre Entschlossenheit, nicht zuletzt auch bei der Überwindung eigener Ängste und Ohnmachtsgefühle. Vor diesem Hindergrund fanden ab Mitte der 80er Jahre in der FES die ersten Veranstaltungen zum Themenkomplex§ 218 im Rahmen internationaler und nationaler Konferenzen und Gesprächskreisveranstaltungen statt. Neben den ob. genannten Themen spielte dabei u.a. auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Gen- und Fortpflanzungstechnologien und Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch eine zentrale Rolle, auf die in einem gesonderten Abschnitt(vgl. Kap. 3.8) eingegangen wird. Ab Anfang der 90er Jahre rückten verfassungsrechtliche Fragen im Rahmen der Diskussion über eine gesamtdeutsche Verfassung sowie Gesetzesinitiativen für ein neues gesamtdeutsches Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch gemäß Auflagen im Einigungsvertrag verstärkt in den Blickpunkt der Diskussion. Beispielhaft seien einige Veranstaltungen und Fachtagungen aufgeführt, in denen die Problematik des§ 218 thematisiert wurde: Deutsch-Amerikanische Fachtagung: Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik, Bonn, 1986 (hier insbesondere das Forum: Zur Problematik des Schwangerschaftsabbruchs) - 172 Fachtagung: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Bonn, 1989 (hier insbesondere das Forum: Neue Gen- und Fortpflanzungstechnologien, gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und das Selbstbestimmungsrecht der Frau) Fachtagung: Fortpflanzungs- und Gentechnologien,§ 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Bonn, 1989 Gesprächskreis: Aktuelle Fragen der Frauenpolitik: Ist das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft bedroht? Schönerlinde, 1990 Gesprächskreis: Gesamtdeutsche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch: Wie soll der Auftrag aus dem Einigungsvertrag eingelöst werden?, Bonn, 1991 Gesprächskreis: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung, Bonn, 1991 Gesprächskreis: Frauenrecht(e) in Gesamtdeutschland, Rostock und Erfurt, 1991 Gesprächskreis: Eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland aus Frauensicht, Leipzig, 1991 Gesprächskreis: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, Bonn, 1993 ExpertInnentreffen: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218 für Frauen in den neuen Bundesländern, Bonn, 1993 Frauenforum zum§ 218, Greifswald, 1993 Themenschwerpunkte zum§ 218 bis Ende der 80er Jahre: Der Kampf gegen Bemühungen um eine Verschärfung der Strafrechtsbestimmungen, neue Vorstöße zur Fristenregelung Es wurde bereits oben erwähnt, dass es im Zeitraum 1985 bis 1990 im Rahmen von nationalen aber auch internationalen(Deutsch-amerikanischer Dialog) Veranstaltungen zum§ 218 vor allem um folgende Themen ging: Entwicklung von Strategien gegen Bemühungen von konservativer Seite zur Verschär- - 173 fung der Strafrechtsbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch, zur Beschränkung der finanziellen Förderung von Beratungsstellen auf jene, die Beratungen„zugunsten des Lebens“ durchführen(gemäß Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP von 1987 für ein sog. Beratungsgesetz) und zur Abschaffung„der Abtreibung auf Krankenschein“(Kostenerstattung bei der sog. Notlagenindikation) sowie um Vorstöße für neue gesetzliche Regelungen von Seiten der SPD(hier insbesondere der ASF sowie der Frauenpolitikerinnen im Deutschen Bundestag) in Richtung auf eine Fristenlösung. Hierzu Inge Wettig-Danielmeier auf der Gesprächskreisveranstaltung im September 1993 in ihrem Rückblick auf die Zeit von ca. 1985- 1990: „Jahr um Jahr versuchten sich die Frauen in neuen Anstößen für eine Änderung. Kurz vor der Öffnung der Mauer 1989 hatte die ASF die SPD-Bundestagsfraktion dazu bewegt, noch einmal einen Vorstoß auf eine Fristenlösung hin zu machen. Die Fraktion bestellte eine Kommission zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfes. Im Sommer 1990 luden dann Herta Däubler-Gmelin, Renate Schmidt und ich als ASF-Bundesvorsitzende weibliche Abgeordnete aller im Bundestag und in der Volkskammer vertretenen Parteien zu einem Vorstoß für eine Reform ein. Es kamen Vertreterinnen aller Parteien mit Ausnahme der Abgeordneten der CDU/CSU West. Wir haben dann in größter Eile einen Gesetzentwurf(sog. Renate Schmidt- Entwurf, d. Verf.) zustande gebracht, der insbesondere auf die sozialen Leistungen und damit auf den Schutz des werdenden Lebens durch soziale Veränderungen abstellte.“ 6) Dieser Entwurf erwies sich als zukunftsweisend für die Diskussionen der folgenden Jahre. Themenschwerpunkte zum§ 218 ab ca. 1989/ 1990: Reform des§ 218 im Zuge des Einigungsprozesses Die Diskussion um eine Reform des§ 218 erhielt vor allem im Zuge des deutschdeutschen Einigungsprozesses erneuten Auftrieb. Mit ihrem Beitritt am 3. Oktober 1990 galt für die Länder der ehemaligen DDR grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik. Dies betraf im wesentlichen auch die Frauenrechte. Eine wichtige Ausnahme bildeten hier die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch, die den Frauen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ein volles Selbstbestimmungsrecht(sog. Fristenregelung) einräumten und die noch bis zur Verabschiedung eines neuen gesamtdeutschen Gesetzes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelten sollten. In den Ländern der alten Bundesrepublik war zu diesem Zeitpunkt noch die sog. Indikationsregelung mit vier anerkannten Indikationen in Kraft. - 174 Dass auch im Rahmen der Diskussion um eine gesamtdeutsche Verfassung der§ 218, insbesondere die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frau eine wichtige Rolle spielte, wurde bereits an anderer Stelle thematisiert(vgl. Kap. 3.1). Die im Sommer 1991 vorbereiteten Gesetzentwürfe zur Vereinheitlichung des Rechts der ehemaligen DDR und der alten Bundesrepublik gemäß Einigungsvertrag setzten insofern an dem ob. erwähnten Gesetzentwurf der SPD-Politikerinnen, dem sog. Renate Schmidt-Entwurf, an als sie durchgehend die Notwendigkeit der Verbesserung der sozialen Bedingungen von Frauen und Kindern betonten. Dies war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1975 zwar einerseits die vom Bundestag verabschiedete Fristenregelung als verfassungswidrig erklärt hatte mit der Begründung„Der Staat muss grundsätzlich von einer Pflicht zur Austragung der Schwangerschaft ausgehen.“ 7) Andererseits aber ausdrücklich betont hatte, dass allen„dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Maßnahmen" Vorrang vor dem Strafrecht eingeräumt werden sollte. 8) Vor diesem Hintergrund erklärt sich das spätere„Ringen“, die spätere„Fieselei“-„das ist gerade noch mit dem Verfassungsgerichtsurteil vereinbar, das nicht“ 9) - um eine neue(gesamtdeutsche) gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch, die den Frauen nach den Vorstellungen(der Mehrheit) der SPD, eine eigenverantwortliche Entscheidung ohne Zwang 10) innerhalb einer bestimmten Frist einräumen sollte. Durch die Verknüpfung der Straffreiheit innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis mit„umfassenden sozialen Hilfen“ 11) glaubten die sozialdemokratischen InitiatorInnen der gesamtdeutschen gesetzlichen Fristenregelung(1991/1992) den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts genügend Rechnung getragen zu haben. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien bestand zwar ein Konsens darüber, dass soziale Hilfen für Frauen und Kinder notwendig seien. Hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs bestanden jedoch gravierende Unterschiede. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versuchte über eine psychosoziale Notlagenindikation strengere Beratungsauflagen durchzusetzen. Die FDP stellte eine Fristenlösung vor mit strafrechtlich bewehrter Beratungspflicht. Die SPD sah freiwillige Beratungsmöglichkeiten und die eigenverantwortliche Entscheidung der Frau in den ersten drei Monaten vor. Nur die Partei der Grünen hatte in ihrem Bundestagswahlprogramm von 1986 die ersatzlose Streichung des§ 218 verankert und schloss sich damit einer Forderung der Gewerkschaften ÖTV, HBV, IG Druck und Papier und der IG- Metall an. 12) Trotz zum Teil gravierender Unterschiede in den Ausgangspositionen gelang es insbesondere auf Initiative engagierter SPD-Politikerinnen Anfang der 90er Jahre einen parteiübergreifenden Gruppenantrag auf den politischen Weg zu bringen. - 175 Hierzu stellte Ulla Schmidt, MdB, rückblickend fest:„Erstmals(verabschiedeten) Abgeordnete aller Fraktionen des Deutschen Bundestages(auf der Basis des Gruppenantrags) einvernehmlich ein Schwangeren- und Familienhilfegesetz. Dieses Gesetz konnte sich auf eine breite Mehrheit im Parlament ebenso wie auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stützen." 13) Es sah einerseits die eigenverantwortliche Entscheidung der Frau in den ersten drei Monaten vor, verknüpft mit einer strafbewehrten, verpflichtenden Beratung. Es stellte vor allem auf soziale Leistungen und damit auf den Schutz des werdenden Lebens ab, nicht auf Strafe. Dieses Gesetz wurde im übrigen auch von den ostdeutschen Abgeordneten mitgetragen, trotz der für sie ungewohnten Beratungsauflagen. Gegen dieses Gesetz strengten konservative Abgeordnete des Deutschen Bundestages (eine bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag unterlegene Minderheit von CDU/CSU Bundestagsabgeordneten) eine Normenkontrollklage und den Erlass einer einstweiligen Anordnung, unterstützt vom Land Bayern beim Bundesverfassungsgericht, an, die erfolgreich war. Am 23. Mai 1993 gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine vielfach als ambivalent eingeschätzte Entscheidung zum Schwangeren- und Familienhilfegesetz bekannt. Danach waren Schwangerschaftsabbrüche(innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis und bei nachgewiesener Beratung) verkürzt ausgedrückt:„rechtswidrig" aber„straffrei". Frauen wurde zwar ein Letztentscheidungsrecht zugebilligt, allerdings nur unter erschwerten Rahmenbedingungen(restriktive Pflichtberatung). Darüber hinaus traf das Gericht detaillierte Anordnungen hinsichtlich von Übergangsregelungen bis zur gesetzlichen Neuregelung. Hierzu schrieb Prof. Dr. Jutta Limbach(seinerzeit Justizsenatorin in Berlin):„In keinem anderen Fall hat das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsregelung getroffen, die die Eckpunkte einer Neuregelung so scharf vorzeichnet.“ 14) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts löste bei vielen Frauen in West und Ost große Enttäuschung aus, u.a. aus folgenden Gründen: • Wegen des Makels der Rechtswidrigkeit und des Unrechts, mit dem das Gericht eine Frau belegt, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet • Wegen der belehrenden und rigiden Beratungsbedingungen, die das Urteil vorschreibt • Wegen der(teilweisen) Ablehnung der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen - 176 • Wegen des negativen Frauenbildes, das aus dem Urteil spricht, das die Frau weitgehend zu einem unmündigen Objekt erklärt und die Letztverantwortung der Frau nur unter verschärften Bedingungen und moralischer Missbilligung zulässt. 15) Positiv an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war- und dies aus der Sicht aller Parteien- die Forderung nach flankierenden Maßnahmen wie z.B. das Recht auf einen Kindergartenplatz hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund fand im September 1993 eine Gesprächskreisveranstaltung zum Thema: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, Bonn, September 1993 statt. Als Referentinnen nahmen teil: Ulla Schmidt, MdB, die Berliner Justizsenatorin Prof. Dr. Jutta Limbach, Inge Wettig-Danielmeier, MdB und Gerlinde Schnell, MdL (Mecklenburg-Vorpommern). Neben einer Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es in der Veranstaltung vor allem darum, die rechtlichen Gestaltungsspielräume für eine Neuregelung des Gesetzes auszuloten, insbesondere in Bezug auf Beratungsregelungen und die Frage der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Hinsichtlich der Frage der Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtsurteils sprach Inge Wettig-Danielmeier für viele Frauen der alten Bundesrepublik, als sie auf der ob. gen. Veranstaltung erklärte: „Ich denke, gemessen an den realistischen Erwartungen und an den Erfahrungen, die wir in der Bundesrepublik mit Verfassungsgerichtsurteilen haben, ist das Urteil nicht vorrangig negativ zu bewerten. Aber vielleicht immer im Licht meiner Erfahrungen des Fortschritts als Schnecke. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht praktisch jede Reform gekippt. Und hier hat es eine Reform zwar behindert, aber nicht unmöglich gemacht. Im wesentlichen bestätigt das Urteil das Konzept des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes, es hat allerdings mit höchst widersprüchlichen Auflagen eine erneute Gesetzgebung im Bundestag und Bundesrat notwendig gemacht und ganz sicher dazu beitragen, dass es keine dauerhafte Akzeptanz dieser Regelung, die wir nun treffen müssen, in der Bevölkerung geben wird, und dass wir mit dem§ 218 als Dauerthema weiter leben müssen.“ 16) Erheblich größer war die Enttäuschung vieler Ostfrauen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die damalige frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion - 177 Mecklenburg- Vorpommerns, Gerlinde Schnell, setzte sich zunächst mit der veränderten Ausgangslage in den ostdeutschen Bundesländern auseinander: „Diese Regelung(seit 1972 hatten Frauen in der DDR die Möglichkeit der Schwangerschaftsunterbrechung innerhalb einer Zwölf-Wochen-Frist, mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen, ohne Beratungspflicht, d. Verf.) war das letzte, was von dem ganzen Bereich Familienplanung, wie er in der DDR gehandhabt wurde, noch übrig geblieben war. Bereits abgeschafft waren die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln und die besonderen Freistellungs- und Kündigungsschutzregelungen für Mütter mit kleinen Kindern. Bedroht waren und sind die Krippenplätze, Kindertagesstätten, Schulhorte, die bis zur Wiedervereinigung ihren Teil dazu beigetragen hatten, Familien mit Kindern zu unterstützen.“ 17) Sie verwahrte sich gleichzeitig entschieden gegen Vorurteile und Verunglimpfungen aus dem Westen: „Oft ist uns vorgeworfen worden(insbesondere von interessierter, männlicher Seite aus dem Westen) die Frauen in der DDR hätten die Schwangerschaftsunterbrechung als Verhütungsmittel missbraucht, hätten einen Abbruch quasi nebenbei vornehmen lassen. ... Daraus(aus Einzelfällen, d. Verf.) jedoch einer ganzen Generation von Frauen Leichtfertigkeit und Gleichgültigkeit zu unterstellen ist eine Frechheit.... Jeder und jede konnte allerdings- sofern er/sie das wollte- auch beobachten, wie schnell sich der Verlust an sozialer Sicherheit in den neuen Bundesländern bei der Familienplanung bemerkbar machte. Seit 1990 sinken die Geburtenzahlen ständig und steigen die Zahlen der Schwangerschaftsunterbrechungen und insbesondere der Sterilisationen. Wer von den selbsternannten Lebensschützern will sich anmaßen, dies mit Leichtfertigkeit und Gleichgültigkeit der Frauen in den neuen Bundesländern zu begründen.“ 18) Die Enttäuschung ostdeutscher Frauen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts brachte Gerlinde Schnell wie folgt auf den Punkt: „Während für die westdeutschen Frauen die Neuregelung des§ 218 in der Form, wie sie im Bundestag abgestimmt wurde, eine echte Verbesserung dargestellt hätte, war für die ostdeutschen Frauen von Anfang an klar, dass ihre Rechte künftig eingeschränkt würden. Trotzdem unterstützten die meisten ostdeutschen Frauen den Gruppenantrag. ... Die meisten Frauen hätten mit den Einschränkungen... ,leben’ können. Also waren wir auch erst einmal erleichtert, dass der Gruppenantrag nach langem Hin und Her schließlich eine überfraktionelle Mehrheit im Bundestag fand. Was dann allerdings passierte, überstieg die schlimmsten Befürchtungen- nein, das hätten wir uns wirklich nicht träumen lassen: dass eine Minderheit, die in einer Abstimmung unterlegen ist, dies einfach per Verfassungsgericht rückgängig machen kann und darf- gegen die Mehrheit der demokratisch gewählten ParlamentarierInnen, gegen die Mehrheit der Bevölkerung, - 178 wie Umfragen ja eindrucksvoll belegen. Unfassbar für viele Menschen, ganz besonders im Osten. Ich bin mir sicher, dass keiner derjenigen, die die Klage beim Verfassungsgericht mit unterschrieben hat, sich jemals Gedanken darüber gemacht hat, wie sich diese Ohnmachtsgefühle auch auf künftiges Wahlverhalten und Politikverständnis auswirken können.“ 19) Die Empörung ostdeutscher Frauen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam im übrigen auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen des Referats Frauenpolitik in den ostdeutschen Ländern zum Tragen. So zitierte u.a. die Ostseezeitung vom 14.9.93 die Äußerungen von Teilnehmerinnen eines Frauenforums in Greifswald zum Urteil als„Gipfel der Scheinheiligkeit“, als „Wahnsinnsschock“ und„Kriminalisierung von Ärzten“. 20) Dennoch: die Prognose von Inge Wettig-Danielmeier aus dem Jahr 1993, dass der§ 218 auch weiterhin Dauerthema in der Bundesrepublik bliebe, bewahrheitete sich nicht, zumindest nicht auf bundesweiter Ebene. Zwar spielten Fragen der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie nach Ziel und Inhalt von(Pflicht)Beratungen auch noch Jahre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil(und nach Verabschiedung des auf ihm fußenden Schwangeren- und Familienhilfegesetz) im gesellschaftspolitischen Diskurs eine gewisse Rolle. Insbesondere das Land Bayern(aber auch die Katholische Kirche) gab seine Bemühungen, um eine Verschärfung der Abtreibungs- und Beratungsregelungen nie gänzlich auf. Dennoch verzichteten die Politikerinnen im Deutschen Bundestag nach 1993/94 auf weitreichende Reformbestrebungen. Auch bundesweite Aktionen zum§ 218 blieben weitgehend aus. Immerhin war es gelungen, Frauen die Letztentscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu sichern, wenngleich unter verschärften Bedingungen und unter moralischer Missbilligung. Anderseits wurden die konservativen Gegenströmungen in der Gesellschaft aus Frauenperspektive für so mächtig gehalten, das jegliche Art der(bundesweiten) Mobilisierung für gefährlich erachtet wurde und daher unterblieb, nach dem Motto:„Das kann nach hinten losgehen“. In jüngster Vergangenheit haben die Themenkomplexe Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper sowie Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung im Rahmen einer thematisch breit angelegten Initiative des Europäischen Parlaments zur „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ erneut öffentliche und politische Aufmerksamkeit erlangt. Mit deutlicher Mehrheit(280 zu 240 Stimmen) der Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und Konföderalen Linken hat nämlich das Europäische Parlament den gleichlautenden Bericht der SPE-Abgeordneten Anne van Lancker im Juli 2002 angenommen. Der Bericht - 179 befasst sich mit der Situation in der EU bezüglich Familienplanung, Verhütung, Sexualerziehung, Abtreibung und Schwangerschaft. Hierzu die SPE-Fraktionssprecherin, Lissy Gröner, in ihrer Presseerklärung. 21) „Selbstbestimmungsrecht der Frauen gestärkt“ vom 3. Juli 2002: „Die Abstimmung ist ein Sieg für alle Frauen in Europa, die nun endlich erkennen, wer ihnen das Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper vorenthalten will.“ Obwohl es in erster Linie die Regierungen der 15 Mitgliedsstaaten seien, die für die Umsetzung des Konzepts der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der entsprechenden Rechte verantwortlich seien, da die Gesundheitspolitik in ihrer Kompetenz verbliebe, könne- so Lissy Gröner in ihrer Presseerklärung an anderer Stelle-„die EU von den Ländern lernen, die eine liberale, breit angelegte Aufklärungsarbeit leisten und niedrige Schwangerschaftsabbruchzahlen aufweisen“. In diesem Sinne enthielte der Bericht„eine Reihe von Empfehlungen zur Verhütung, zu ungewünschten Schwangerschaften und Abtreibung, zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit bei Jugendlichen sowie zur sexuellen Erziehung.“ 22) Die Umsetzung des ob. beschriebenen breit angelegten Konzepts in nationale Politik dürfte auch für den frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik von Bedeutung sein. Fußnoten 1) Susanne v. Paczensky, Ein Nebel der Begriffe, in: Susanne v. Paczensky, Renate Sadrozinski(Hrsg.): § 218: Zu Lasten der Frauen, Reinbek bei Hamburg, 1990 2) vgl. hierzu: Marielouise Janssen-Jurreit: Die Schwangerschaftsunterbrechung: Frauen und Sexualmoral, Frankfurt/Main 1985, S. 57, zitiert nach: Petra Tursky-Hartmann, Frankfurt am Main 1993 S. 55 3) vgl. Petra Tursky-Hartmann: Die Schwangerschaftsunterbrechung, a.a.O, S. 55. In dieser Studie findet sich eine detaillierte Darstellung der Geschichte der Schwangerschaftsunterbrechung in Deutschland, auf die sich die nachfolgenden Ausführungen zur Historie weitgehend beziehen 4) vgl. Inge Wettig-Danielmeier: Sozialdemokratische Perspektiven zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchrechtes, in: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, Reihe Frauenpolitik Heft 10, 1993, S. 9 und 10 5) zitiert nach: Herta Däubler-Gmelin, Renate Faerber-Husemann:§ 218, Der tägliche Kampf um die Reform, Bonn 1987, S. 126 6) Inge Wettig-Danielmeier: Sozialdemokratische Perspektiven zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, a.a.O. S. 10 - 180 7) vgl. hierzu: Ute Scheub: Mein Embryo gehört mir?, in: Die Tageszeitung, das taz-dossier vom 6. Juni 2001, S. 4 8) vgl. hierzu: Petra Tursky-Hartmann: Die Schwangerschaftsunterbrechung a.a.O. S. 82 9) vgl. Inge Wettig-Danielmeier, Sozialdemokratische Perspektiven zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchrechtes, a.a.O. S. 11 10) ebenda S. 11 11) ebenda 12) vgl. hierzu Petra Tursky-Haertmann, Die Schwangerschaftsunterbrechung, a.a.O. S. 82 13) Ulla Schmidt, MdB, Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, in der gleichnamigen Broschüre a.a.O. S. 4 14) Jutta Limbach: Welche rechtlichen Gestaltungsspielräume bestehen nach der Karlsruher Entscheidung?, in: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, a.a.O. S. 19 15) vgl. hierzu: Vorwort: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen, a.a.O. S. 1 16) Inge Wettig-Danielmeier: Sozialdemokratische Perspektiven zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchrechtes a.a.O. S. 12/13 17) Gerlinde Schnell: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218 und zu den Konsequenzen für die Frauen in den neuen Bundesländern, in: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen,a.a.O. S. 27 18) ebenda S. 27/28 19) ebenda S. 28/29 20) Forum mit über 50 Teilnehmerinnen zum Paragraphen 218, Frauen wehren sich gegen„Karlsruher Urteil", in: Ostseezeitung vom 14.9.1993, Greifswalder Lokalseite 21) vgl. Presseerklärung des Europabüros von Lissy Gröner in Straßburg vom 3. Juli 2002, S. 1 22) ebenda - 181 3.4 Beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Themen, Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und ihre Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen Seit Einrichtung des Gesprächskreises Frauenpolitik Mitte der 80er Jahre spielten arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Fragen sowie Fragen nach Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und in der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt im Aufgabenbereich Frauenpolitik eine herausragende Rolle. Das Themenspektrum war im Zeitraum 1985- 2000 allerdings starken Veränderungen und Wandlungen unterworfen. Bis Ende der 80er Jahre dominierten Themen wie betriebliche Frauenförderung, Verbesserung der Situation von Frauen im öffentlichen Dienst und flexible Arbeitszeitmodelle. Ab Anfang 1990 spielten im Prozess der deutschen Einigung vor allem folgende Fragen eine zentrale Rolle: Förderung von Existenzgründungen in den neuen Bundesländern, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen(Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung nach dem AFG, EG- Förderprogramme) für Frauen in den neuen Bundesländern, Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt für Frauen im Zuge der Einführung der sozialen Marktwirtschaft(Abbau sozialer Errungenschaften wie: Hausarbeitstag, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen). Ein weiterer wichtiger Themenschwerpunkt bildete die Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern, hier insbesondere: Entwicklung gleichstellungspolitischer Instrumente in der Privatwirtschaft(Betriebsvereinbarungen zur Frauenförderung), Aufbau und Unterstützung betrieblicher Akteure(gewerkschaftliche Interessenvertretung, Betriebsräte), Frauenförderung im öffentlichen Dienst, Rechte und Rolle von Frauenbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung. In der jüngeren Vergangenheit seit ca. 1997 bekam die Frage nach technologischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen in der Informationsgesellschaft bzw. digitalen Arbeitswelt sowie nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen(Multimedia, Teleheimarbeit, haushaltsbezogene Dienstleistungen) zunehmend an Gewicht. - 182 3.4.1 Themenschwerpunkte im Zeitraum 1985- 1990 Den Auftakt bildeten Mitte der 80er Jahre Themen wie: • Allgemeine Arbeitszeitverkürzung und neue„flexible" Arbeitszeitmodelle(Arbeitszeit nach Maß? Betriebliche Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten) • Betriebliche Frauenförderung/Gleichstellungspolitik • Frauenförderung im öffentlichen Dienst • Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst o Beschäftigungsförderung von Frauen durch kommunale Gleichstellungsstellen und o Frauenförderpläne • Gleichstellungsgesetze Allgemeine Arbeitszeitverkürzung und neue„flexible“ Arbeitszeitmodelle Hierzu fand die Fachtagung: Arbeitszeit nach Maß- betriebliche Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten, Bonn, 1986 statt. Bereits Ende der siebziger Jahre setzte unter dem Stichwort „neue Arbeitszeitpolitik" eine Diskussion über neue Organisationsformen der Arbeitswelt ein, die mehr als üblich auf persönliche Zeitverwendungswünsche Rücksicht nehmen und die maßgeblichen Strukturprinzipien der bestehenden Arbeitszeitordnung wie Uniformität, Gleichzeitigkeit, Pünktlichkeit und Fremdbestimmtheit durch das Prinzip der sog. Zeitsouveränität ablösen sollte. Diese Diskussion hatte sich vor dem Hintergrund eines Wertewandels vollzogen, der die Selbstverständlichkeit von Leistung und Autoritätsgehorsam zunehmend in Frage stellte und einer stärkeren Besinnung auf persönliche und soziale Ziele Platz machte. Die Palette von Arbeitszeitmodellen, die im Rahmen der„Neuen Arbeitszeitpolitik“ mit dem Ziel, dem einzelnen Spielräume für individuelle Optionen zu schaffen, diskutiert wurden, reichten vom betrieblichen, tariflichen oder gesetzlichen Angebot eines Bildungsurlaubs, dem Elternurlaub, dem Angebot„gleitender Ruhestand“ (verringerte Wochen- oder Jahresarbeitszeit im Alter), der flexiblen Altersgrenze, Optionschancen für Teilzeitarbeit, Jahresarbeitsverträge über gleitende oder variable Arbeitszeiten, Bandbreitenmodelle für die Wochenarbeitszeit bis hin zu Modellen komprimierter Arbeitszeit, Sabbaticals u. a. mehr. - 183 Neue Akzente in der Diskussion um flexible Arbeitszeiten wurden in den Tarifauseinandersetzungen Mitte der achtziger Jahre von Seiten der Arbeitgeberverbände und Unternehmen gesetzt. Arbeitszeitflexibilisierung(ohne Lohnausgleich) wurde von den Arbeitgebern als die bessere(weil kostenneutrale) Alternative zur generellen tariflichen Arbeitszeitverkürzung propagiert. Sie führten dabei nicht nur beschäftigungspolitische und betriebswirtschaftliche Argumente ins Feld, sondern beriefen sich auch auf die Ergebnisse empirischer Erhebungen über individuelle Arbeitszeitwünsche und Präferenzen. Im Interessenausgleich zwischen den Wünschen der Arbeitnehmer/innen nach mehr Zeitsouveränität auf der einen Seite und dem Bemühen der Unternehmen nach flexibleren Produktionsbedingungen auf der anderen Seite lag nach Auffassung der Arbeitgeberverbände sogar die „herausragende Aufgabe der Tarifpartner in den kommenden Jahren“ 1) . Trotz Propagierung flexiblerer Arbeitszeiten war und ist allerdings die Arbeitszeit- und Tarifpolitik nach wie vor durch die Dichotomisierung„feste“ Arbeitszeit für den„normalen“(männlichen) Arbeitnehmer und der Sonderregelung der Arbeitszeitverkürzung in Form von Teilzeitarbeit für bestimmte Beschäftigungsgruppen(vor allem Frauen und ältere ArbeitnehmerInnen) geprägt. In der oben genannten Fachtagung„Arbeitszeit nach Maß“ wurde das Thema betriebliche Arbeitszeitpolitik und Arbeitszeitgestaltung vor allem unter den Gesichtspunkten mehr„Zeitsouveränität“ bzw. mehr individuelle Gestaltungsspielräume und bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit diskutiert. Darüber hinaus wurden Fragen der faktischen, gesetzlichen und tariflichen Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit erörtert. Die zuletzt genannten Aspekte spielten in der tarifpolitischen und arbeitszeitpolitischen öffentlichen Debatte zum Zeitpunkt der Fachtagung nur eine untergeordnete Rolle. Die Fachtagung fußte im übrigen auf der international vergleichenden Interviewstudie(Expertenbefragung): Monika Langkau-Herrmann, Udo Scholten u. a.: Strategien zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Arbeitszeitverkürzung, Bonn 1986. An ihr nahmen zu etwa gleichen Teilen GewerkschafterInnen bzw. BetriebsrätInnen sowie VertreterIinnen von Unternehmen und Arbeitgeberverbänden teil, was Anlass zu kontroversen, aber auch konstruktiven Diskussionen war.(Für die Diskussion erwies sich u.a. auch der hohe Anteil an VertreterInnen der Industrie als wegweisend, der in späteren Jahren so nie wieder realisiert werden konnte.) Betriebliche Frauenförderung/Gleichstellungspolitik Zu diesem Themenkomplex fanden seit Mitte der 80er Jahre zahlreiche Veranstaltungen und Tagungen statt. Beispielhaft seien genannt: - 184 Fachtagung: Gleichstellungspolitik im Aufwind: Von den Frauenförderplänen zu den„Positiven Aktionen“, Bonn, 1985 (Teil 1: Betriebliche Gleichstellungspolitik) Fachtagung: Mehr und bessere Berufschancen für Frauen durch betriebliche Frauenförderung, Bonn, Dezember 1986 (Teil 2: Betriebliche Gleichstellungspolitik) Hintergrund für diese Veranstaltungsreihe war die Beobachtung, dass eine wachsende Zahl von Betrieben der Privatwirtschaft damit begonnen hatte, Frauenförderung zu einem integrierten Bestandteil ihrer Personalpolitik zu machen. Gleichzeitig musste allerdings auch festgestellt werden: „Einer betrieblichen Gleichstellungspolitik, die einzig vom guten Willen der Unternehmensleitung abhängt, sind enge Grenzen gesetzt. Die gewachsenen betrieblichen Machtstrukturen werden von ihr meist nicht ernstlich in Frage gestellt. Immer noch wird betriebliche Frauenförderung in den traditionell männlichen Arbeitsbereichen nur sehr zögerlich und halbherzig in Angriff genommen aus Sorge vor dem Unmut der männlichen Belegschaft, der mit ihrer Umsetzung befassten Führungskräfte des mittleren Managements und/oder mit Rücksicht auf einen an männliche Beratung und Betreuung gewohnten Kundenkreis“. 2) Auch wurde festgestellt, dass immer noch viele Betriebe davor zurückschreckten, Mädchen in sog. Pionierberufen(meist„technische“ Berufe) auszubilden. Argument: Das ohnehin mit der Entwicklung neuer Berufe und Berufsinhalte verbundene wirtschaftliche Risiko solle nicht auch noch durch ein zusätzliches„Akzeptanzrisiko“ belastet werden. 3) Die Ergebnisse der Fachtagungen machten deutlich,„dass eine wirkungsvolle betriebliche Gleichstellungspolitik ergänzender, flankierender Maßnahmen von Seiten der Bundes- und der Länderregierungen sowie der Gewerkschaften bedarf, die die innerbetrieblichen Initativen und Konzepte zur Frauenförderung sinnvoll ergänzen und unterstützen.“ 4) Von besonderem Interesse und bis heute wegweisend waren in diesem Zusammenhang die landespolitischen Förderprogramme und Maßnahmen in NRW. Die damalige Parlamentarische Staatssekretärin für die Gleichstellung von Frau und Mann, Ilse RidderMelchers, MdL, stellte u.a. folgende Maßnahmen, die in NRW bereits teilweise umgesetzt waren, zur Diskussion(1986): • Eine 30% Reservierungsquotierung für Mädchen in den Sonderausbildungsberufen im gewerblich-technischen Bereich sowie • einen Erlass zur Vergabeordnung für öffentliche Aufträge, der mit dem Instrument der positiven Diskriminierung verknüpft war. Ausbildungsbetriebe durften beispiels- - 185 weise in ihren Preisangeboten etwas höher liegen. Darüber hinaus erhielten Betriebe, die einen vergleichsweise höheren Anteil von Mädchen in qualifizierten Berufen ausbildeten, einen zusätzlichen Zuschlag.(Dieser weitergehende Erlass wurde auf Intervention der EG-Kommission später zurückgenommen.). Einen etwas anderen Weg beschritt das Land Hamburg. Nach positiven Erfahrungen mit der„Richtlinie zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg“ 5) setzte die Landesregierung auch für die Privatwirtschaft vor allem auf das Instrument der betrieblichen Frauenförderung, so Ursula Rust von der Leitstelle Gleichstellung der Frau in Hamburg. Ausgehend von der Feststellung, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten zwar Ansatzpunkte für betriebliche Frauenförderung böten, aber nicht ausreichend seien, sprach sich der Hamburger Senat für ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte zur Einführung von Frauenförderplänen aus und brachte eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat ein. 6) Abgesehen von Anregungen für Programme und Maßnahmen des Senats beschränkte sich die Arbeit der Leitstelle im privatwirtschaftlichen Bereich auf Informations- und Überzeugungsarbeit, sprich Einzelkontakte zu Betrieben, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen mit den erwähnten engen Grenzen faktischer Einflussnahme. In den Diskussionen mit VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung um betriebliche Frauenförderung wurde eine breite Palette von bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen vor allem in Banken, Sparkassen und der Industrie(Chemische Industrie, Siemens, IBM u. a.) vorgestellt und bewertet. Die Palette an Maßnahmen reichte von den zum Teil ob. beschriebenen Landesprogrammen über Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf(s.o. Arbeitszeit nach Maß) bis hin zu Zielvorgaben bei Einstellungen, Beförderungen, Weiterbildung sowie spezielle Qualifizierungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen. Die Diskussion über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung hat bis zum heutigen Tag nichts an Aktualität eingebüßt. 7) Frauenförderung im öffentlichen Dienst Zur Ausgangslage Seit Anfang der 80er Jahre war in den Industriestaaten, unter dem Einfluss nationaler und internationaler Frauenbewegungen und unterstützt durch Resolutionen und Aktionen nationaler, europäischer und internationaler Organisationen die Gleichstellungspolitik spürbar in Bewegung gekommen. - 186 In zahlreichen europäischen Ländern wurden, gestützt u.a. auf eine Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Förderung„Positiver Aktionen“ zugunsten von Frauen(1984), Programme und Maßnahmen zur Frauenförderung implementiert. Die Förderung der Beschäftigung von Frauen vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes gehörte meist zu den zentralen Zielen dieser Politik. Da die Regierungen in Bezug auf den öffentlichen Dienst über die größten direkten Einwirkungsmöglichkeiten verfügten, wurde dem öffentlichen Dienst bei der Durchsetzung staatlicher Gleichstellungspolitik meist eine Vorreiter- bzw. Vorbildfunktion zugewiesen. Denn: Ungeachtet zahlreicher Initiativen seit Mitte der 80er Jahre bestand nach wie vor eine deutliche Kluft zwischen den proklamierten Zielen der Gleichstellungspolitik und den eher bescheidenen Erfolgen ihrer Umsetzung. Unter dem Einfluss anhaltender Massenarbeitslosigkeit hatte sich die Beschäftigungs- und Arbeitsituation von Frauen vielfach sogar noch verschlechtert. Insbesondere beim Zugang zu qualifizierten Positionen und Ausbildungsgängen fand vielfach ein harter Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Frauen und Mädchen statt. Das Dilemma war in der Bundesrepublik das gleiche wie auch in anderen Industriestaaten. Bei der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung fiel den Frauen„traditionell“ der Hauptteil der unbezahlten Familienarbeit zu, mit der sie ihre Erwerbsarbeit zu koordinieren hatten. Dadurch wurden sie meist als Arbeitskräfte zweiter Wahl betrachtet. Staatliche Maßnahmen und Programme für den öffentlichen Dienst zielten in erster Linie auf: • Erhöhung des Anteils an weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt • Erhöhung des Frauenanteils in traditionell von Männern dominierten Berufen und Bereichen(„Mädchen in Männerberufen“) • Beseitigung von Widerständen und Hemmnissen, die Frauen an einer gleichberechtigten Teilnahme am öffentlichen Dienst hinderten • Hinsichtlich der Struktur der Maßnahmen war vor allem zu unterscheiden zwischen: • Maßnahmen, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit zielten(Beurlaubungsmodelle/Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitverkürzung, flexible Arbeitszeiten) • Maßnahmen, die sich auf eine Verbesserung des Zugangs von Frauen zu qualifizierten und leitenden Positionen bezogen(Quotierung, positive Diskriminierung, Kriterien der Personalauslese, berufliche Fort- und Weiterbildung usw.). - 187 Die Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik fand Mitte der 80er Jahre ihren deutlichsten Niederschlag auf der gesetzlichen Ebene im arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz(Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz) und auf der institutionellen Ebene in der Einrichtung des Arbeitsstabs Frauenpolitik beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sowie zahlreicher sog. Gleichstellungsstellen auf Länderebene z.B. in Hamburg, Bremen, Berlin und auf kommunaler Ebene z.B. in Köln, Gelsenkirchen usw. Die Aufgabe von Gleichstellungsstellen war es, sich dafür einzusetzen, dass das Gleichberechtigungsgebot der Verfassung in die Praxis umgesetzt wird. Von besonderer Bedeutung für die Bundesverwaltung war darüber hinaus die am 1.3.1986 in Kraft getretene Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen. Diese Richtlinie band alle Ressorts und die ihnen nach geordneten Stellen und verpflichtete sie, die Unterrepräsentanz von Frauen, insbesondere auch in den Leitungsfunktionen, abzubauen. Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst in der BRD im Zeitraum 1980 bis ca. 1985 waren, gestützt nicht zuletzt auf eine aktive Gleichstellungspolitik der EG(Richtlinien sowie Empfehlung zur Förderung Positiver Aktionen 1984) im Überblick u.a.: • Das Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz, Juli 1980 • Die Einrichtung der Gleichstellungsstelle in der Freien und Hansestadt Hamburg 1980 • Die Richtlinie zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg von 1984 • Die Verbesserung der Beurlaubungs- und Teilzeitarbeitsmöglichkeiten aus familiären Gründen für Beamte und Richter durch das 5. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften 1984 • Die Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen im Bundesdienst von 1986. Sie bildeten den Hintergrund bzw. waren Anlass für zahlreiche Fachtagungen und Veranstaltungen des Gesprächskreises Frauenpolitik bis Ende der 80er Jahre. Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen genannt: Internationale Fachtagung: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst- Erfahrungen, Forderungen und Strategien, Bonn, 1987 (Schirmherrin: Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundesfrauenministerin) - 188 Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Bonn, 1989 Gleichstellungspolitik in der örtlichen Verwaltung, Bonn, 1990 Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst Zu dieser Thematik äußerte sich die Bundesfrauenministerin und Schirmherrin der ob. gen. gleichnamigen internationalen Fachtagung(1987) Prof. Dr. Rita Süßmuth, in ihrer Begrüßungsansprache wie folgt: „Das Thema ‚Frauen in Führungspositionen‘ ist für mich ein Schlüsselthema, da wir dabei nicht nur die Gruppe der Frauen betrachten, die es geschafft haben, sondern auch gerade diejenigen, denen Karrierechancen vorenthalten werden. Und dies ist, glaube ich, in der Bundesrepublik Deutschland wie in allen hier vertretenen Ländern leider durchaus immer noch an der Tagesordnung“. 8) und weiter: „Zwar wagt keiner mehr zu behaupten, Frauen seien prinzipiell ungeeignet für Führungsaufgaben.... Es bleiben aber Zweifel und Vorbehalte, die dahingehend wirken, dass die Männer letztlich doch als die Geeigneteren erscheinen. Die dahinter stehenden Denkstrukturen haben eine lange- auch philosophische- Tradition: Schon in der Politeia von Platon wird es deutlich zum Ausdruck gebracht, in dem Platon einem seiner Freunde erklärt: ‚Also, oh, Freund, gibt es gar kein Geschäft von allen, durch die der Staat besteht, welches dem Weib oder dem Manne als Mann angehörte, sondern die Anlagen sind auf ähnliche Weise in beiden verteilt, und an allen Geschäften kann das Weib teilnehmen ihrer Natur nach; wie der Mann an allen; in allen aber ist das Weib schwächer als der Mann.’ Woran liegt es, dass Frauen in der Bewertung schlechter abschneiden? Sind sie wirklich für Führungsaufgaben weniger geeignet?“ 9) Als besondere Aufstiegshemmnisse für Frauen im öffentlichen Dienst wurden auf der Fachtagung u.a. herausgestellt: Probleme hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor dem Hintergrund geschlechtsspezifischer Arbeits- und Rollenverteilung und einem in besonders ausgeprägter Form am Leitbild des männlichen Arbeitnehmers orientierten Leitbild des Berufsbeamten(„Beamter auf Lebenszeit",„volle Hingabe an den Dienst" usw.), sowie hoher Anpassungsdruck an männlich geprägte Strukturen, Verhaltensweisen und Normen. - 189 Im deutschen Teil der bereits mehrfach zitierten(vgl. Kap. 2.4) international vergleichenden Studie,„Women in Public Administration and Management- Upward Mobility and Career Advancement“, die der Konferenz zugrunde lag, wurde denn auch ein allgemein bekannter Befund erneut bestätigt: Die Mehrzahl der Frauen in Führungspositionen waren nicht verheiratet und noch mehr von ihnen waren kinderlos. 10) Hierzu Rita Süßmuth:„Dies entlarvt m.E. die Unmenschlichkeit unserer Arbeitswelt, die einseitig an Männern ausgerichtet ist und insbesondere Frauen mit Kindern auf untergeordnete Tätigkeiten verweist“. 11) Süßmuth weist darauf hin, dass gerade die vielfach belächelten„Schwächen“ von Frauen eigentlich Stärken seien und unverzichtbar für eine menschlichere Arbeitswelt. „Die häufig festzustellende Abneigung gegenüber einem hierarchischen Führungsstil ist m.E. nicht negativ, sondern positiv zu bewerten. Mitarbeiterorientierung der weiblichen Führungskräfte ist nicht falsch verstandene Mütterlichkeit, sondern die Kunst, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sachbezogen einzusetzen, zu motivieren und für ihre Fähigkeiten und Leistungen Entfaltungsräume zu schaffen. Frauen setzen eben mehr auf Information und Kommunikation als auf Stärke und„männliche“ Autorität. Es ist auch ein Vorurteil, dass Frauen konfliktscheu seien. Nur lassen sie es meist gar nicht zu(lautstarken) Auseinandersetzungen kommen und setzen eher ihre Kompetenz ein.“ 12) Als wichtige Instrumente einer aktiven Förderpolitik zugunsten von Frauen wurden im Rahmen der Diskussionen u.a. herausgestellt: Erhöhung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen für Männer und Frauen auch auf höheren Hierarchieebenen, positive Diskriminierung(bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Qualifikation und Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind), Maßnahmen zum Abbau stereotyper Rollenvorstellungen und zur Veränderung einseitig männlich geprägter Strukturen. Beschäftigungsförderung von Frauen durch kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenförderpläne Auf der institutionellen Ebene hatte die Gleichstellungspolitik in der Bundesrepublik ihren deutlichsten Niederschlag in der Einrichtung von Gleichstellungsstellen gefunden. Vorreiter dieser Politik waren Bund und Länder, die Kommunen folgten in größerer Zahl mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Wie rasch sich die Entwicklung vollzogen hatte, ist daraus ablesbar, dass nach der Einrichtung der ersten Gleichstellungsstelle in der frei- - 190 en und Hansestadt Hamburg im Jahr 1980 bis Ende 1986 bereits 90 und bis Ende 1988 ca. 200 Gleichstellungsstellen auf Länder- und kommunaler Ebene gezählt wurden. Die verschiedenen Gleichstellungsstellen unterschieden sich u.a. in ihren Aufgabenbereichen, ihrer personellen und finanziellen Ausstattung, ihren Rechten und Kompetenzen sowie im Grad ihrer Eigenständigkeit gegenüber der Verwaltung. Gemeinsam waren ihnen u.a. folgende Aufgaben: die Prüfung frauenrelevanter Maßnahmen, die Erarbeitung von Vorschlägen und Vorhaben, die Beratung von Entscheidungsträgern der Verwaltung und von parlamentarischen Ausschüssen in frauenrelevanten Fragen sowie die Funktion als Anlaufstelle für Beschwerden aus der Bevölkerung. Da die Regierungen im Bereich des öffentlichen Dienstes über direkte und wirkungsvolle Einwirkungsmöglichkeiten verfügen und die kommunalen Verwaltungen ein wichtiger Arbeitgeber für Frauen vor Ort sind, gehörte die Wahrung der Interessen der weiblichen Bediensteten der lokalen Verwaltung und in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Frauenförderplänen bzw. Frauenförderrichtlinien von Anfang an zu den besonderen Arbeitsschwerpunkten von Gleichstellungsstellen. Vor diesem Hintergrund fand im April 1990 ob. gen. Fachtagung zur „Gleichstellungspolitik in der örtlichen Verwaltung“ in Bonn statt. Grundlage der Veranstaltung war eine mit finanzieller Förderung durch die Anglo-German-Foundation unterstützte Studie von Monika Langkau-Herrmann und Petra Greifenstein„Frauenförderung in der örtlichen Verwaltung, Bonn 1988.“ 13) Nach den Ergebnissen der Studie(Befragung von Gleichstellungsbeauftragten) gab es bis Mitte 1988 in der BRD bereits 29 Kommunen, die über Frauenförderpläne oder Frauenförderrichtlinien verfügten, weitere dreißig Kommunen planten die Einführung von Frauenförderplänen für den öffentlichen Dienst. Inhaltliche Schwerpunkte von Frauenförderplänen waren u.a.: • Stellenausschreibungen mit dem Hinweis auf Frauenförderabsicht • Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei Neueinstellungen(„Positive Diskriminierung“) • Aufstiegsförderung von Frauen • Fortbildungsmaßnahmen(mehr frauenrelevante Themen in der beruflichen Fortbildung, Kurse zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen) - 191 • Förderung von(qualifizierter) Teilzeitarbeit(auch von Männern) • Eine Berichtspflicht zur Kontrolle der Ergebnisse von Frauenförderplänen. Diese Maßnahmen wurden von den befragten Gleichstellungsbeauftragten überwiegend positiv beurteilt. Insgesamt herrschte unter ihnen aber die Meinung vor, dass für die Frauenförderung in der kommunalen Verwaltung erheblich mehr getan werden müsse. Dies betraf auch ihre eigenen Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten, die überwiegend als zu gering eingeschätzt wurden. Die Mehrzahl der befragten Gleichstellungsbeauftragten wünschte sich entsprechend zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine verbindliche Absicherung ihrer Kompetenzen, oft verknüpft mit der Forderung nach Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sowie mehr Autonomie und Einflussmöglichkeiten. Als Haupthemmnisse bei der Umsetzung von Frauenförderplänen wurden von ihnen u.a. genannt: • Widerstände in den Verwaltungen gegen Frauenförderung, insbesondere von seiten der sog.„klassischen", d.h. männerdominierten Ressorts • Zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen wegen der Notwendigkeit der Abstimmung mit allen Ressorts • Vage Formulierungen in den Frauenförderplänen, Unklarkeiten bezüglich konkreter Umsetzungsschritte • Ein unterschiedliches Verständnis von Gleichstellungspolitik und-beschlüssen bei den einzelnen Ressorts der Verwaltung • Unzureichende Koordination und Kontrolle von Maßnahmen(Frauenförderpläne sahen oft nur eine Berichtspflicht im Abstand von 2-3 Jahren vor) • Stellenabbau, Einstellungs- und Beförderungsstops im öffentlichen Dienst in Zusammenhang mit Sparmaßnahmen und hohen Haushaltsdefiziten, so dass spektakuläre Anteilssteigerungen von Frauen auf allen Hierarchieebenen eher als unwahrscheinlich eingeschätzt wurden. - 192 Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst Vgl. weiter ob. Kap. 3.2 Im Rahmen wissenschaftlicher Projekte und Studien wurden im Zeitraum 1980 1990 vor allem folgende Themen behandelt: • Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr von Frauen in den Beruf • Die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst • Widersprüche zwischen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf der einen und der betrieblichen Gleichstellungspolitik auf der anderen Seite(EG-Studie) • Bewertung innerbetrieblicher Ausbildungsprogramme unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit(EG-Studie) • Analyse der Ausgabenpolitik der Bundesanstalt für Arbeit im Hinblick auf Wirkung und Struktur der daran partizipierenden Personen(EG-Studie). 3.4.2 Themenschwerpunkte im Zeitraum 1990- 1995: Beschäftigungsund arbeitsmarktpolitische Themen im Rahmen der Aufbauarbeit in den ostdeutschen Ländern Ab Anfang der 90er Jahre erweiterte sich das Themenspektrum des Gesprächskreises Frauenpolitik im Rahmen der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern beträchtlich: Themenschwerpunkte im Überblick • Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik • Gleichstellungsorientierte Regional- und Strukturpolitik • Perspektiven der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik für Gesamtdeutschland • Geringfügige Beschäftigung(Formen sozial ungeschützter Arbeit) • Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere in der Arbeitsorganisation(z.B. Leanproduction) • Frauen in der Informationsgesellschaft, neue technische Berufe für Frauen(Teleheimarbeit, Multimedia u.a.) • Lokale Beschäftigungsintiativen • Die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt - 193 • Frauen in der Privatwirtschaft • Situation von Frauen im öffentlichen Dienst(Bund, Länder, kommunale Verwaltung) • Frauen in Führungspositionen • Frauen in der Landwirtschaft • Betriebliche Frauenförderung/Gleichstellungspolitik, Positive Aktionen, Frauenförderpläne • Die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben im Hinblick auf die betriebliche Gleichstellung • Gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in den Betrieben und im öffentlichen Dienst • Die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst • Strategien zur Arbeitszeitflexibilisierung und zur Arbeitszeitverkürzung • Hat die Technik ein Geschlecht? • Risiken und Chancen der sozialen Marktwirtschaft? Wie können die sozialen„Errungenschaften" für Frauen in der ehem. DDR gesichert werden? • EG-Förderprogramme • Förderung von Existenzgründungen von Frauen(Fördermittel, Beratung, Know-How, Aufbau von Netzwerken, transnationale Kooperationen) • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung(Arbeitsförderungsgesetz) • Förderung haushaltsbezogener Dienstleistungen • Politmanagementseminare, sonstige Trainingsprogramme. Im Rahmen der Aufbauarbeit in den neuen Bundesländern ab Anfang 1990 hatten beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Themen höchste Priorität. Aber auch die kritische Auseinandersetzung mit dem Wandel der Wirtschaftsordnung, dem Übergang von der Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft und ihren Auswirkungen auf das Leben von Frauen in der ehemaligen DDR bildeten zentrale Themen. Bild 9 - 194 ríÉ=cáëÅÜÉêI=däÉáÅÜëíÉääìåÖëÄÉ~ìÑíê~ÖíÉ=ÇÉë=i~åÇâêÉáëÉë=jÉêëÉÄìêÖ=ìåÇ=bîÉäóå=dÉÄÜ~êÇíI=_ìåÇÉëîçêëí~åÇ= ÇÉê=^êÄÉáíëÖÉãÉáåëÅÜ~Ñí=ëçòá~äÇÉãçâê~íáëÅÜÉê=cê~ìÉåI=ÄÉáã=sçêÄÉêÉáíìåÖëÖÉëéê®ÅÜ=òì=ÉáåÉê=sÉê~åëí~äíìåÖ= áå=iÉìå~=NVVM= Auf nachstehende Themenkreise, die sich alle auf die veränderte Situation in Ostdeutschland nach der Wende beziehen, wird im folgenden näher eingegangen: • Zur Situation von Frauen in der Berufs- und Arbeitswelt vor und nach der Wende • Auswirkungen der freien Marktwirtschaft auf die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt/Abwertung weiblicher Berufs- und Lebenswelten in der ehemaligen DDR nach der Wende? • Frauenforschung in West und Ost • Frauenförderung in der Privatwirtschaft • Kommunale Gleichstellungspolitik • Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum • Berufliche Orientierung von Mädchen • Existenzgründungen von Frauen • Struktur- und Regionalpolitik. - 195 Themenkreis: Zur Situation von Frauen in der Berufs- und Arbeitswelt vor und nach der Wende Festzustellen war(Zitat): „Die noch vor wenigen Monaten kaum für möglich gehaltenen katastrophalen Folgen der Einführung der Marktwirtschaft: hohe Massenarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, drohende Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen treffen Frauen besonders hart“. 14) Dass Frauen unter der wirtschaftlichen Talfahrt besonders zu leiden hatten, wurde u. a. auf die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern in der Familie zurückgeführt. Ausgangslage In der früheren DDR war seit den 60er und 70er Jahren weltweit, d. h. bezogen auf alle Industrieländer, die höchste Erwerbsbeteiligung von Frauen erreicht worden."In den letzten Jahrzehnten hatte sich das Leben von Frauen in der ehemaligen DDR tiefgreifend verändert. Mehr als zuvor bestimmte die Erwerbstätigkeit die weibliche Lebensbiographie“, so Angelika Barbe, MdB, 1991. 15) Dennoch war, so die Einschätzung maßgeblicher Wissenschaftlerinnen, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann hier nicht verwirklicht. Eine tiefgreifende Veränderung der Rollenverhältnisse hatte nie stattgefunden. Während Frauen neben der vollen Berufstätigkeit noch zusätzlich die Familienarbeit aufgebürdet wurde, blieb die herkömmliche Rolle des Mannes in der Familie weitgehend unangetastet. Hierzu schrieb die Soziologin Hildegard Maria Nickel 1991 16) :„Die patriarchale Konstruktion der Gleichberechtigungspolitik... entließ Männer beinahe gänzlich aus ihrer Verantwortung als Väter und Ehemänner aus ihren Pflichten der nachwachsenden Generation und den Müttern ihrer Kinder gegenüber. Gleichberechtigung verkam zu einer ökonomistischen Floskel.“ und weiter: „Die Mythologie von der Gleichberechtigung hat sich in den Köpfen vieler Frauen festgesetzt und sie schließlich blind gemacht für die realen Benachteiligungen, denen Frauen tagtäglich nicht bloß passiv ausgesetzt waren, sondern in denen Frauen sich auch eingerichtet hatten. Jetzt verweisen sie Frauen auf die schlechteren Startplätze beim Sprung in die marktwirtschaftliche Zukunft. Tabuisiert wurde- und zwar seit Anfang der 70er Jahre-, dass mit der formalen Gleichberechtigung längst nicht die sozialen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern beseitigt waren und dass eine Sozialpolitik, die einseitig auf die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Berufstätigkeit setzte, immer wieder neue Diskriminierungen und Benachteiligungen schaffen musste. Frauen waren durchaus dankbar für eine Sozialpolitik, die„Vater Staat“ ihnen„schenkte“ und die sie sozial absicherte und versorgte. Dass Frauen damit aber auch in paternalistischer Ab- - 196 hängigkeit festgehalten wurden, gehörte eher zu den ideologischen Tabus und unhinterfragten Selbstverständlichkeiten dieser verordneten Politik.“ 17) Dennoch: Elfi Wiedemann, Abteilungsleiterin im Arbeitsministerium im Land Brandenburg, sprach für viele, wenn sie immer wieder auf die große Bedeutung von Erwerbsarbeit im Leben der Frauen in den ostdeutschen Ländern hinwies.„Frauen, die zu DDRZeiten fast die Hälfte der Erwerbstätigen ausmachten, sind seit über einem Jahr von Arbeitslosigkeit weitaus stärker betroffen als Männer. Doch nach wie vor besteht bei ihnen ungebrochen der Wunsch nach Erwerbstätigkeit, nach Selbständigkeit und der Anspruch, dieses Land mitzugestalten.“ 18) Aber auch die Wissenschaftlerin Christel Panzig aus Berlin-Ost sprach vielen Frauen aus dem Herzen, als sie betonte:„Frauen mit Selbstbewusstsein und kritischem Verstand lassen sich nicht so ohne weiteres zur„Entlastung des Arbeitsmarktes“ an den Herd verbannen. Sie könnten bei ausreichendem Selbstbewußtsein dem beharrlichen Bemühen um die Gleichstellung der Frauen in der bundesdeutschen Gesellschaft einen kräftigen Schub versetzen.“ 19) und weiter: „Bei einer Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte würden die Frauen viel deutlicher erkennen, dass die Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft nicht nur am Grad ihrer Erwerbstätigkeit gemessen werden kann. Dennoch würden sie sich in der Überzeugung bestärkt sehen, dass Berufstätigkeit zu den unabdingbaren Voraussetzungen gehört, die Frauen ökonomische Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.“ Ungeachtet dessen war festzustellen: Der Wirtschaft, die im Zuge des Einigungsprozesses einen gravierenden Wandel von der Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft vollzog, erschienen Frauen wegen ihrer stärkeren Familienbindung und Mehrfachbelastung vergleichsweise weniger belastbar und flexibel im Einsatz. Bei anhaltendem Schrumpfungsprozess der ostdeutschen Wirtschaft der ehemaligen DDR(Zusammenbruch des Osthandels, Konkurrenz durch westliche Firmen) und geringen direkten Einwirkungsmöglichkeiten des Staates zum Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung fand ein Prozess der zunehmenden Verdrängung von Frauen durch Männer statt.„Die sozialen Kosten der Vereinigung gehen einseitig zu Lasten von Frauen, Männer haben sie an Frauen delegiert“, so Hildegard Maria Nickel 1990. 20) Wie häufig in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gab es nicht zu übersehende Versuche vor allem auch von Seiten westlicher Politiker, nach der Wende Frauen in den neuen Bundesländern die Rolle als Hausfrau und Mutter schmackhaft zu machen. Angesichts ihrer schwierigen Lebensverhältnisse setzten sich viele Frauen gegen den Verlust von - 197 Rechten und beruflicher Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit oft nur halbherzig zur Wehr. Ein Teil der Frauen schien sogar den vermeintlich vorübergehenden Rückzug in die Familie zu begrüßen, zumal ihnen die Risiken der Berufsunterbrechung unter den Bedingungen der freien Marktwirtschaft weitgehend unbekannt waren. Die Soziologin Hildegard Maria Nickel sprach in diesem Zusammenhang von der Gefahr der„Mythologisierung der Weiblichkeit“, die nun mit dem Vereinigungsprozess an die Stelle der Mythologisierung der Gleichberechtigung in der ehemaligen DDR zu treten drohe. 21) Vor diesem Hintergrund nahm die Auseinandersetzung mit der Rolle von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft vor und nach der Wende in den Diskussionen breiten Raum ein. Themenkreise: Auswirkungen der freien Marktwirtschaft auf die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt/Abwertung weiblicher Berufs- und Lebenswelten in der ehemaligen DDR nach der Wende? Aber auch mit Kritik an den Prinzipien der freien Marktwirtschaft, der neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und ihren Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen in den ostdeutschen Ländern sowie mit Kritik an der totalen Abwertung weiblicher Lebens- und Berufswelten in der ehemaligen DDR wurde in den Veranstaltungen nicht gespart, wenngleich nicht immer so selbstbewusst und auf den Punkt gebracht, wie von der Wissenschaftlerin Christel Panzig, als sie erklärte: „In meinem Beitrag habe ich die Vergangenheit bewusst mit einbezogen. Auch wenn viele Politiker und Medien diese am liebsten mit ,vierzig Jahre umsonst’ ‚bewältigen‘ würden, können und wollen wir Frauen auf unsere Vergangenheit nicht verzichten. Wer keine Vergangenheit hat, hat auch keine Zukunft! Wie sollen die Frauen im Land Brandenburg ihre Geschicke selbstbewusst in die eigenen Hände nehmen, wenn ihre, in den vergangenen Jahrzehnten erworbene Berufs- und Lebenserfahrung, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten plötzlich durch das Wort„umsonst" entwertet und aberkannt werden? Wie sollen sie sich in diesem für sie neuen Staatswesen in den verschlungenen Gängen der Bürokratie, auf dem stetig bröckelnden Arbeits- oder vielleicht besser ABM-Markt behaupten und Strategien zur Durchsetzung ihrer Interessen entwickeln, wenn ihnen das Bewusstsein ihrer Kraft und ihres Leistungsvermögens genommen wird?“ 22) Und an anderer Stelle am Beispiel von Frauen im ländlichen Raum: „Rückblickend würden die Frauen aber auch feststellen müssen, dass vieles von den Frauen im vereinten Deutschland erst noch erstritten werden muss, was den Frauen im - 198 Osten Deutschlands so selbstverständlich erschien und als erstes der Marktwirtschaft zum Opfer gebracht werden musste. Vergleichend würden Frauen deutlicher erkennen, dass es mit ihrer gesellschaftlichen Gleichstellung, ihren beruflichen und politischen Chancen und ihrer Beteiligung am öffentlichen Leben in ihrem neuen demokratischen ‚Vater‘land auch nicht weit her ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass solch ein Rückblick bewusst verhindert werden soll, um einen kritischen Vergleich von Frauengeschichte und-gegenwart schon im Keime zu ersticken. Warum sonst werden nur immer die uns hinlänglich bekannten Mängel des untergegangenen Systems beschworen? Selbst den ostdeutschen Frauen auf dem Lande, die durchaus über Bedingungen für ihre Erwerbstätigkeit verfügten, von denen Bäuerinnen in Westdeutschland nur träumen konnten, werden- sogar von Politikerinnen- ständig neue Defizite nachgewiesen.“ 23) und weiter: „Ja, es gab in unserer Geschichte nicht nur ‚Stasi- und SED-Machenschaften‘, worauf das Leben im Osten Deutschlands in fast allen Massenmedien jetzt scheinbar reduziert wird. Es gab auch die Mühen und Freuden des Alltags, die Arbeit, die Familie und das alltägliche Glück der hier lebenden Frauen und auch ihrer Männer und Kinder.“ 24) Themenkreis: Frauenforschung in West und Ost Die Frage nach Unterschieden in den Lebens- und Berufsverläufen von Frauen in Ost und West, nach ihren Einstellungen zur Erwerbsarbeit, sowie die Frage nach den Auswirkungen des gesellschaftlichen und ökonomischen Transformationsprozesses in den neuen Bundesländern insbesondere auf die Beschäftigungssituation von Frauen in Wirtschaft und Verwaltung, standen im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionsveranstaltungen des Gesprächskreises Frauenpolitik. Beispielhaft sei folgende Fachtagung genannt: Fachtagung: Frauenforschung in West und Ost, Bonn, November 1990 Themenkreis: Frauenförderung in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg Daneben spielte die Frage, wie sich unter den veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Politik verwirklichen lässt, eine zentrale Rolle in den Veranstaltungen. Die Unterstützung beim Aufbau neuer(gleichstellungsorientierter) Strukturen- Gleichstellungsbeauftragte, Aufbau von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit- sowie bei der Entwicklung neuer Instrumente der Frauenförderung, z. B.„Musterbetriebsvereinbarungen“ und Trainingsprogramme für Frauen(Politmanagementtraining), waren weitere zentrale Anliegen der Arbeit. - 199 Beispielhaft seien hier folgende Veranstaltungen genannt, die vor allem in Kooperation mit der Landesregierung Brandenburg, insbesondere mit der Landesarbeitsministerin Dr. Regine Hildebrandt, durchgeführt wurden: Fachtagung: Frauenförderung in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg, Potsdam, Oktober 1991 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg In einem Kreis von VertreterInnen aus Unternehmen, Gewerkschaften, Verwaltung und Politik wurde über die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie über Wege zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen beraten. Die Arbeitsministerin Dr. Regine Hildebrandt stellte zu Beginn der Fachtagung klar heraus, dass die Landesregierung nicht gewillt sei, die zunehmende Verdrängung von Frauen vom Arbeitsmarkt tatenlos hinzunehmen. Sie wies darauf hin, dass die Palette der geplanten bzw. bereits durchgeführten Fördermaßnahmen des Arbeitsministeriums von gezielten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen über die Einrichtung arbeitsmarktpolitischer Leitstellen, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen aufspüren sollten, bis hin zur finanziellen Unterstützung von Betrieben für frauenfördernde Maßnahmen und der Erarbeitung von Musterbetriebsvereinbarungen reichten. Erfahrungsberichte aus Betrieben und Arbeitsförderungsgesellschaften gewährten einen Einblick in die äußerst schwierigen Bedingungen, unter denen sich in den neuen Bundesländern Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit vollzogen. Sie veranschaulichten anderseits aber auch mit welchem Mut und Elan sich eine wachsende Zahl von Betriebsrätinnen und Gewerkschafterinnen für die Belange von Arbeitnehmerinnen engagierten in einem oft zermürbenden und nicht selten erfolglosen Kampf. Auf besonderes Interesse stießen bei den Konferenzteilnehmerinnen die Berichte über bereits abgeschlossene oder geplante Betriebsvereinbarungen, z. B. die„über die Durchsetzung frauenfördernder Regelungen“ bei der Märkischen Faser AG, Premnitz, 25) sowie die„zur Verwirklichung des im Artikel 31 des Einigungsvertrages postulierten Zieles, zur Weiterentwicklung der Gleichberechtigung“ bei der Chemiefaser Guben GmbH 26) . Diese Betriebsvereinbarungen hatten für die neuen Bundesländer, wenn nicht sogar für die Bundesrepublik insgesamt, Pioniercharakter. - 200 Themenkreis: Kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg Zu diesem Themenkreis fand die Fachtagung: Kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg, Potsdam, April 1991 in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg statt. Nach der Vereinigung Deutschlands hatte sich die kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg in raschem Tempo entwickelt. Innerhalb eines Jahres(bis Ende April 1991) wurden auf den verschiedenen kommunalen Ebenen- den Gemeinden, Landkreisen, Kreisstädten und kreisfreien Städten- rund 95 Gleichstellungsstellen eingerichtet. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildeten die im Mai 1990 von der Volkskammer der DDR verabschiedete Kommunalverfassung, die die Einrichtung von Gleichstellungsstellen auf kommunaler Ebene verbindlich vorschrieb. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort beschrieb die Wissenschaftlerin Dr. Christine Waltenberg, Akademie der Wissenschaften, 1991 wie folgt:„Mit großem Enthusiasmus haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landes Brandenburg ihre äußerst schwierige Arbeit der allmählichen Realisierung von Gleichstellung in Angriff genommen. Voller Ideen, mit Engagement und in ständigem Suchen nach neuen Wegen kümmern sie sich und streiten sie um die Interessen der Frauen in vielfältiger Kontroverse mit alten patriarchalischen Strukturen.“ 27) Elfie Wiedemann, Leiterin der Abteilung Frauenpolitik im Arbeitsministerium, wies darauf hin, dass diese Entwicklung nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht um die Jahreswende 1989/90 eine stürmische Frauenbewegung in der ehemaligen DDR in Gang gekommen wäre. Auf allen politischen Ebenen, insbesondere an den„Runden Tischen“, hätten Frauen damals begonnen, sich in die Politik aktiv einzumischen. Anderseits war nicht zu verkennen, dass die Schwierigkeiten, vor denen kommunale Gleichstellungsbeauftragte in der Aufbauphase standen, gewaltig waren. Darauf wiesen auch die Ergebnisse einer kleineren Befragungsstudie„Kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg“ von Christine Waltenberg und Monika Langkau-Herrmann hin, auf denen u. a. die oben genannte Fachtagung fußte. 28) Sie zeigten, dass die Gleichstellungsbeauftragten tagtäglich mit einer Fülle existentieller Sorgen von Frauen konfrontiert waren, denen sie angesichts ihrer unzureichenden finanziellen und materiell-technischen Bedingungen kaum gerecht werden konnten. - 201 Dr. Regine Hildebrandt appellierte in ihrem Einführungsreferat an die Gleichstellungsbeauftragten, trotz immenser Schwierigkeiten alle Energien dafür einzusetzen, das zu erhalten, was in den neuen Bundesländern erhaltenswert war. „Das Wichtigste im Moment ist für uns alle, dass wir uns von den akuten Schwierigkeiten, mit denen auch gerade Frauen zu kämpfen haben, nicht unterkriegen lassen, sondern dass wir uns gerade jetzt Gedanken über eine Gleichstellungspolitik mit Perspektive machen. In vielen Dingen sind wir der Entwicklung im anderen Teil Deutschlands um etwa 15 Jahre hinterher, in manchen holen wir aber sehr schnell auf... Sie alle wissen ja, dass Gleichberechtigung in der DDR trotz 93% erwerbstätiger Frauen nie voll realisiert war. Aber dennoch: Obwohl der Beitrag der Frauen zum Familieneinkommen geringer war als der der Männer, obwohl sie weniger in den Leitungsebenen vertreten waren, haben die Erwerbstätigkeit und die Partizipation am gesellschaftlichen Leben das Selbstbewusstsein von Frauen gefördert. Dass es möglich ist, Berufstätigkeit und Familie miteinander zu verbinden, auch als Ärztin oder Architektin, ist eine wichtige Erfahrung, die wir in das vereinte Deutschland einbringen. Auf den Wahlveranstaltungen im vergangenen Jahr waren es vor allem Frauen, die aufgestanden sind und sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und der Kindergärten eingesetzt haben. Dieses Engagement für gesellschaftliche Belange müssen wir uns erhalten, denn gerade jetzt brauchen wir es. In einem Dreivierteljahr brauchen wir uns über die Erhaltung der Kindergärten nicht mehr zu unterhalten, das müssen wir jetzt tun, wo noch die Möglichkeit dazu da ist.... Deshalb mein Appell an Sie, die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort: Setzen Sie gemeinsam mit den Frauen in den Kommunen alle Energie dafür ein, das zu erhalten, wovon wir überzeugt sind, dass es erhalten werden sollte“. 29) Themenkreis: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum Am Beispiel Brandenburg fand zu diesem Themenkreis die Fachtagung: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, Potsdam, Januar 1992( in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg) statt. Ausgangslage Die Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Produktion in den neuen Bundesländern von der Plan- zur Marktwirtschaft war von einer Konkurswelle landwirtschaftlicher Genossenschaften und Massenarbeitslosigkeit begleitet und hatte einen massenhaften Ver- - 202 lust an landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen zur Folge. Allein im Land Brandenburg war von Ende 1989 bis April 1992 die Anzahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft um fast 135.000 auf rund 44.500 zurückgegangen. Frauen, die etwa ein Drittel der in der Landwirtschaft Beschäftigten stellten, waren vom Arbeitsplatzabbau besonders hart betroffen. In den handarbeitsintensiven Bereichen mit hohem Frauenanteil wurde die Zahl der Arbeitsplätze besonders stark reduziert. Hinzu kam, dass es für Frauen im ländlichen Raum u. a. wegen ihrer stärkeren Familienbindung und eingeschränkten Mobilität sehr schwierig war, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Die Lebensbedingungen von Frauen im ländlichen Raum hatten sich aber nicht nur durch die prekäre Arbeitsmarktlage verschlechtert. Besonders ungünstig für ihre Lebenssituation war auch, dass die von den landwirtschaftlichen Genossenschaften getragenen Kultur- und Sozialeinrichtungen sehr rasch aufgegeben wurden. Hierzu schrieb die Leiterin der Abteilung Frauenpolitik im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Elfi Wiedemann:„Neben dem enormen Arbeitsplatzabbau in der Land- und Forstwirtschaft sowie in Betrieben der Nahrungs-, Textil- und Chemischen Industrie zerfielen die soziale und kulturelle Infrastruktur. Kulturträger in den Dörfern waren die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften mit Klubhäusern, Freizeitangeboten. Jetzt besteht die Gefahr, dass auch die Konsumläden, die direkte Versorgung und der öffentliche Nahverkehr wegbrechen.“ 30) Auf der Fachtagung wurde Bilanz gezogen über die Beschäftigungssituation von Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum im Zuge der tiefgreifenden Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Produktion zu Beginn der 90er Jahre. Darüber hinaus wurde über alternative Erwerbs- und Lebenschancen für Frauen im ländlichen Raum sowie über agrarpolitische und arbeitsmarktpolitische Programme beraten. Auf heftige Kritik in den Diskussionen stieß vor allem die Politik des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die einseitig auf die Förderung bäuerlicher Familienbetriebe setzte und sich gegen landwirtschaftliche Großbetriebe und gemeinschaftliches Wirtschaften richte. Auch wolle sie Frauen wieder auf die traditionelle Rolle im landwirtschaftlichen Familienbetrieb zurückdrängen. Die Wissenschaftlerin Dr. Christel Panzig zitierte in diesem Zusammenhang den Bundeslandwirtschaftsminister Ignatz Kiechle, der in AgraEuropa 46 daran erinnerte:„dass die Arbeitsbedingungen der Frauen in der ehemaligen DDR und in der alten Bundesrepublik sehr verschieden gewesen seien. Die Tätigkeitsfelder der in der Landwirtschaft beschäftigten Frauen näherten sich aber mit der fortschreitenden Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft einander an. In den neuen Familienbetrieben müssten die Frauen über ihre vorherige berufliche Tätigkeit in den - 203 landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften(LPG) hinaus für ihre neuen Aufgaben in der engen Verbindung von Betrieb, Haushalt und Familie vorbereitet werden.“ 31) Dennoch: Entgegen den Erwartungen und trotz nachhaltiger Förderung des bäuerlichen Familienbetriebs durch das damalige Landwirtschaftsministerium sah die übergroße Mehrheit der ehemaligen Genossenschaftsbäuerinnen und Landarbeiterinnen im Land Brandenburg„ihre Zukunft nicht im bäuerlichen Familienbetrieb. Zu gut erinnerten sich ältere Bäuerinnen noch daran, wie schwer ihr Leben als Bäuerinnen auf dem eigenen Hof war.“ 32) - so das Ergebnis einer Befragung vom Mai 1991. Sie bevorzugten eher den landwirtschaftlichen Großbetrieb, der ihnen ja in Form der LPG, VEG u.a. vertraut war und ihnen insbesondere regelmäßige Arbeitszeiten bot. Ebenso empfanden die Befragten die Verteilung des Produktionsrisikos auf mehrere Schultern als einen weiteren großen Vorzug des gemeinsamen Wirtschaftens. 33) Als besonders positiv wurden darüber hinaus die Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in den landwirtschaftlichen Genossenschaften von ihnen herausgestellt sowie die von den Großbetrieben getragenen Freizeitangebote und Sozialeinrichtungen. Hinzu kam, dass weder die befragten Frauen noch Männer den bäuerlichen Familienbetrieben im europaweiten Wettbewerb große Überlebenschancen einräumten. Vor dem Hintergrund eines massenhaften Verlusts an landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen waren die im Rahmen von ABM-Projekten entstehenden Arbeitsplätze für arbeitssuchende Frauen im ländlichen Raum oft die einzige berufliche Alternative. Hierzu Christel Panzig:„Der einzige Lichtblick sind die von der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg, Dr. Regine Hildebrandt, genannten Frauenprojekte, die maßgeblich durch ihr Ministerium gefördert werden. Sie sind zwar nur einzelne Tropfen auf dem heißen Stein„Frauenarbeitslosigkeit“, aber ein reicher Schatz an nachahmenswerten Ideen und Leistungen von Frauen. Die bereits arbeitenden Projekte, die die verschiedensten Möglichkeiten alternativer Erwerbsarbeit für Frauen auch im ländlichen Raum sichtbar machen, können ebenfalls andere Frauen im Land Brandenburg und darüber hinaus zu ähnlichen Aktivitäten der Selbsthilfe ermutigen. Abhängig sind diese Projekte jedoch von der Bewilligung von ABM, die zwar nur eine Notlösung darstellen, aber für fast alle Vorhaben unentbehrlich sind.“ 34) Einen wesentlichen Themenschwerpunkt auf der Fachtagung bildeten dementsprechend auch die vom Arbeitsministerium des Landes geförderten Modellprojekte. Beispielhaft sei hier das Projekt Hertefeld:„Selbstgestaltete Zukunft im Dorf“ 35) erwähnt. Die Palette der Aufgabenstellung reichte hier von der Traditionspflege ländlicher Kultur und der Gestaltung eines Landfrauenmuseums über die Förderung des Landtourismus, die Erschließung von Rad-, Reit- und Wanderwegen, die Sanierung denkmalsgeschützter Bausubstanz, die Gestaltung naturgeschützter Baumalleen, die Verbesserung und Verschö- - 204 nerung der Umwelt bis hin zur Einrichtung eines Kleintierzoos, eines Schulgartens sowie einer Dienstleistungsgesellschaft für Gesundheit und Soziales, Kinder-, Kranken- und Seniorenbetreuung. Themenkreis: Berufliche Orientierung von Mädchen Hierzu fand die Fachtagung: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg, Potsdam, April 1993 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg statt. Die dramatische Ausbildungssituation in Ostdeutschland bzw. im Land Brandenburg, wo die angebotenen Lehrstellen bei weitem nicht für alle Schulabgänger, und insbesondere für Schulabgängerinnen, ausreichten, war Ausgangspunkt für die oben genannte Fachtagung in Potsdam. Hierzu stellte die Landtagsabgeordnete Dr. Barbara Tietze, MdL, in ihrer Begrüßungsansprache einleitend fest:„Trotz gleicher oder besserer Schulabschlüsse sind Mädchen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen stark benachteiligt. 1993 waren es daher überwiegend Mädchen, die durch den Wegfall der überbetrieblichen Ausbildung zunächst ohne Lehrstelle waren.“ 36) Festzustellen war: Der Anteil der Mädchen an den nicht in Ausbildungsplätze vermittelten Jugendlichen lag im Juli 1993 bei 2/3. 37) Dies war u. a. darauf zurückzuführen, dass seit Beginn der 90er Jahre Frauen in zunehmendem Maße aus ehemaligen„Frauendomänen“ wie Sparkassen und Versicherungen verdrängt und bevorzugt Jungen ausgebildet wurden. Auch war festzustellen, dass sich im Zuge des Vereinigungsprozesses die Berufswünsche der Mädchen immer stärker weg von den gewerblich-technischen Berufen hin zu den sog. aus westlicher Sicht-„frauentypischen“ Berufen verengten. Ziel der Brandenburger Politik war es einerseits für mehr Ausbildungschancen für Mädchen(und Jungen) zu werben. Darüber hinaus war es ein besonderes Anliegen des Landesarbeitsministerium, dafür zu sorgen, dass Mädchen wieder die ganze Bandbreite der Ausbildungsberufe zugänglich gemacht wird. Arbeitgeber, die Mädchen in zusätzlichen Ausbildungsplätzen im gewerblich-technischen Bereich einstellten, erhielten daher höhere Landesmittel pro neu geschaffener Lehrstelle(7.000 DM) als Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen Jungen zur Verfügung stellen(4.000 DM). Ergänzend hierzu stellt Barbara Tietze, MdL fest: „Dies allein reicht noch nicht, um die Benachteiligungen, denen Mädchen ausgesetzt - 205 sind, zu kompensieren. Gleichermaßen wichtig ist es, Mädchen und Arbeitgeber zu motivieren. Das ist schwierig, denn die Frau im Stahlwerk und in der Autowerkstatt entspricht eben so gar nicht dem westdeutschen(!) Frauenbild, wie es in Werbung, Medien und Alltag vermittelt wird. Unerlässlich ist daher eine spezielle Förderung mathematischnaturwissenschaftlicher und technischer Begabungen von Mädchen ebenso wie die kritische Begleitung der Berufsfindung im Schulunterricht speziell für Mädchen und entsprechende außerschulische Mädchenarbeit.“ 38) Gleichsam nostalgisch- aber durchaus in Übereinstimmung mit vielen anderen Konferenzteilnehmerinnen- erinnerte sie in diesem Zusammenhang an die diesbezügliche Schul- und Ausbildungspolitik in der ehem. DDR:„DDR-Kampagnen„Frauen in technische Berufe“ in den 60er und 70er Jahren hatten viele Frauen nachhaltig ermutigt und dafür gesorgt, dass ihre Kompetenz in zahlreichen„Männerberufen“ in der Praxis über jeden Zweifel erhaben war. Schade ist, dass diese Frauenförderung auch in der DDR später eingestellt wurde. Auch ich bin ein„Opfer“ dieser Kampagne geworden und studierte Mathematik: Unser Jahrgang bestand zu 80% aus Mädchen. Weibliche Vorbilder in„Männerberufen“ sind jetzt jedoch rar. Ingenieurinnen, die vor der Wende noch Ingenieure hießen, sind kaum noch zu finden. Berufsbilder haben sich unter Wettbewerbsbedingungen derart geändert und verlangen in solchem Maße Flexibilität und ständige Verfügbarkeit, dass es zunehmend unrealistisch erscheint, solche Berufe mit Kindererziehung und Familienarbeit zu vereinbaren. Deshalb sind sie für viele Frauen und Mädchen wenig erstrebenswert.“ 39) Hiermit waren von Barbara Tietze, bereits die entscheidenden Hemmnisse benannt, die sich auf die Berufs- und Ausbildungsentscheidung von Mädchen nach der Wende spürbar auswirkten, insbesondere der Einfluss westlicher Vor- bzw. Frauenbilder, Probleme der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der betriebliche Anspruch auf volle Verfügbarkeit und hohe Flexibilität im Arbeitseinsatz und dadurch verminderte Konkurrenzfähigkeit von Frauen gegenüber Männern unter den Bedingungen der freien Marktwirtschaft. Konsequenterweise forderte Tietze vor allem Programme, die die Arbeitsbedingungen in den männlich dominierten Berufen für Frauen verbessern sollten, z. B. mehr qualifizierte Teilzeitangebote. Darüber hinaus käme dem öffentlichen Dienst in der Gleichstellungspolitik eine Vorreiterrolle zu. Grundlage der Fachtagung war eine Studie im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg über die„Berufsorientierung und Ausbildungssituation der Schulabgänger/innen des Jahres 1992 in Brandenburg, die - 206 von den Wissenschaftlerinnen Dr. Ingrid Kurz-Scherf, Katrin Andruschow und Rita Mersmann durchgeführt worden war. Ziel der Untersuchung war es, vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Umbruchs in den neuen Bundesländern in einer vergleichenden Analyse zwischen Mädchen und Jungen den konkreten Berufsentscheidungsprozess bis zur Berufseinmündung, die einflussnehmenden Faktoren, die dominierenden Inhalte der Beratung der Beteiligten sowie die jetzige Ausbildungssituation der Schulabgänger/innen zu erfassen. Es sollte ermittelt werden, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede die Berufsentscheidungsprozesse der Mädchen und Jungen und ihre jetzige Ausbildungssituation auszeichnen und welche Folgen aus der Wende für das Geschlechterverhältnis auf dem Ausbildungsmarkt resultierten. 40) Ergebnis:„Die bereits in der DDR existierende geschlechtsspezifische Segmentierung des Ausbildungsmarktes wurde mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten drastisch verschärft. Für Mädchen ist es nicht nur schwerer, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu erhalten, sondern mit dem Eintritt in eine bestimmte Erstausbildung bzw. mit der Aufnahme einer weiteren schulischen Ausbildung werden bereits die Weichen für ihre Diskriminierung im späteren Berufsleben gestellt. Der Berufseinmündungsprozess der Schulabgängerinnen des Jahres 1992 wurde im Vergleich zu den Jungen geprägt durch eine massive Ausbildungsverweigerung von Arbeitgebern gegenüber Mädchen in gewerblich-technischen und industriellen Bereichen sowie in den für Jungen und Männer aufgrund zunehmender Entwicklungsperspektiven immer attraktiver werdenden Dienstleistungsberufen.“ 41) Als Gründe für die ablehnende Haltung gegenüber Mädchen wurden laut Ergebnissen der Studie von seiten der befragten Arbeitgeber, aber auch von BerufsberaterInnen und LehrerInnen die altbekannten genannt: fehlende technische Fähigkeiten, Rolle der Frau, Familienbezogenheit(Kinder) usw. Festzustellen war auch, dass die geschlechtstypische Orientierung- gleichsam in Vorwegnahme des restriktiven Einstellungsverhaltens der Arbeitgeber- auch von seiten der BerufsberaterInnen und LehrerInnen gezielt unterstützt wurde. Laut Ergebnissen der Studie wurde mehr Mädchen als Jungen von ihrem ursprünglichen Berufswunsch abgeraten(27% gegenüber 15%) und gaben mehr Mädchen als Jungen nach dem Beratungsgespräch tatsächlich diesen Berufswunsch auf (46% zu 32%). 42) Entsprechend war die Zufriedenheit mit der Berufswahl bei den Mädchen mit 52% deutlich niedriger als bei den Jungen(mit 67%). Die Studie zeigte aber auch, dass die Mädchen in den ostdeutschen Ländern nicht bereit waren, sich auf ein Rollenmodell festlegen zu lassen, dass Berufstätigkeit der Frau lediglich als Zuverdienst zum Familieneinkommen akzeptiert und Frauen auf Aufgaben in der Familie beschränkt. 43) Widerstand gegen die Verdrängung vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt drückte sich nach den Ergebnissen der Studie vor allem darin aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Mädchen(85%) angab, sie wollten später einen Beruf - 207 ausüben, der ihnen Spaß mache. Die Karriereneigung der Mädchen war insgesamt ähnlich stark ausgeprägt wie bei den Jungen(39% bzw. 40%). Die am häufigsten gewählte Option hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie, lautete: Ich möchte erst einige Zeit arbeiten, dann Kinder haben und nur die ersten Jahre nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben. 44) Veranlasst durch die Ergebnisse der Studie, wonach die für den Berufseinmündungsprozess entscheidenden Institutionen, den gestellten Anforderungen an Unterstützung von Mädchen nur punktuell gerecht wurden, waren zu oben genannter Fachtagung vor allem LehrerInnen, VertreterInnen von Kammern, BerufsberaterInnen der Arbeitsämter und VertreterInnen von Betrieben eingeladen. Im Rahmen der Fachtagung erfolgte die Erarbeitung von Konzepten in zwei Arbeitsschritten. Zunächst wurden in jeweils relativ homogenen Arbeitsgruppen verschiedene inhaltliche Konzepte zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen diskutiert, z. B. neue pädagogische Konzepte, Vorschläge zur Organisation von Berufspraktika in den Betrieben. In diesem Zusammenhang brachten die KonferenzteilnehmerInnen des öfteren ihr Bedauern zum Ausdruck, dass bestimmte„sozialistische Errungenschaften“ wie der polytechnische Unterricht nach der Wende einfach abgeschafft wurden. Im nächsten Arbeitsschritt wurden Arbeitsgruppen unter regionalen Gesichtspunkten gebildet, z.B. nur TeilnehmerInnen aus den Städten Potsdam oder Cottbus und Umgebung usw. Dabei ging es vor allem um die Förderung der Kooperation zwischen Schulen, Arbeitsämtern, Kammern und Betrieben vor Ort, mit dem Ziel, Vorurteile, z. B. in den Betrieben, gegenüber der Einstellung und Ausbildung von Mädchen abzubauen. Darüber hinaus sollten die TeilnehmerInnen der regionalen Arbeitsgruppen jeweils gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung des Berufsfindungsprozesses bei Mädchen erarbeiten. Themenkreis: Existenzgründungen von Frauen Hierzu fand die Fachtagung: Existenzgründungen von Frauen im Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Mai 1993 statt. Angesichts der prekären Arbeitsmarktlage insbesondere für Frauen(in SachsenAnhalt betrug zum Veranstaltungszeitpunkt der Frauenanteil an den Arbeitslosen 70%), ihrer vergleichsweise hohen beruflichen Qualifikation, häufig verbunden mit Führungserfahrung, erschien der Weg in die Selbständigkeit vielen Frauen als einziger beruflicher Ausweg. Die Abgeordnete des Landtags von Sachsen-Anhalt, Katrin Budde, MdL, stellte hierzu in ihrem Einführungsreferat provokativ fest:„Welche Möglichkeiten haben wir, uns aus diesem Teufelskreis zu befreien? Noch bessere Ausbildung, noch mehr Be- - 208 reitschaft zur Selbstausbeutung, müssen wir noch flexibler und mobiler werden? Nein das sind doch alles Halbwahrheiten. Solange die Arbeitsplätze knapp sind, solange wird das öffentliche Bewusstsein uns zurufen.... es gehört zur ganz natürlichen Bestimmung einer Frau, ganz in der Familie aufzugehen. Also- werden wir unsere eigenen Chefinnen. Selbstinitiative, Engagement, persönliches Risiko. Das sind die neuen Zauberworte. Werden wir uns dessen bewusst. Wir Frauen sind die besseren Existenzgründerinnen. Haben wir nicht schon immer organisieren müssen? Haben wir nicht schon immer rechnen müssen? Haben wir nicht schon immer erziehen müssen? Sind wir nicht meist vorgeschickt worden, wenn es galt, einen Behördengang zu erledigen oder einen kurzfristigen Termin in der Autowerkstatt zu bekommen. Warum nutzen wir diese Fähigkeiten nicht endlich für uns selbst und gründen unsere eigene Existenz. Optimismus und Mut sind angesagt.....“ 45) Zur Ausgangslage Wie stellte sich in den ersten Jahren nach dem Vereinigungsprozess die Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt dar? In welchem Umfang sind Frauen an Existenzgründungen beteiligt, auf welche Branchen, Berufsgruppen und Regionen konzentrieren sie sich? Grundlage der Diskussion über Existenzgründungen von Frauen in Land Sachsen-Anhalt war eine im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitete Studie„Frauen als selbständige Unternehmerinnen, in freien Berufen und Führungspositionen der Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 1992. 46) Die Studie kam- so Dr. Gudrun Conrad, Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, Halle, in ihrem Grundlagenreferat- u. a. zu folgenden Ergebnissen: „Von dem tiefgreifenden wirtschaftlichen Strukturwandel und der problematischen Arbeitsmarktlage sind Frauen in den neuen Bundesländern in weitaus größerem Maße betroffen als Männer. In der ehemaligen DDR war eine Erwerbsquote bei Frauen von ca. 90% über längere Zeiträume hinweg zu verzeichnen. In Sachsen-Anhalt hatte die Frauenerwerbstätigkeit seit den 60er Jahren einen zunehmend höheren Stellenwert. Per 30.11.1990 waren von rund 1,4 Millionen ständig Beschäftigten 46,9% Frauen. Im Rahmen des vereinigungsbedingten Transformationsprozesses vollzieht sich der Abbau und die Umstrukturierung von Frauenarbeitsplätzen auf allen Hierarchie- und Qualifikationsebenen. Bereiche wie die Land- und Forstwirtschaft, die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie, die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie Verwaltungs- und Dienstleistungsbereiche sind vom Abbau weiblicher Arbeitskräfte überdurchschnittlich stark betroffen. Das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht des Arbeitsmarktes wird bei- - 209 beispielsweise deutlich bei Betrachtung der Arbeitslosenquote- sie beträgt bei Männern 10,2% und bei Frauen 20,3%. Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bei Frauen ist teilweise begleitet von einem Verdrängungsprozess aus qualifizierten Tätigkeiten und Leitungspositionen. Seit Juli 1990 reduzierte sich der Anteil von Frauen in Leitungspositionen und hochqualifizierten Tätigkeiten überdurchschnittlich stark.“ 47) Und weiter: „Im Zuge der Umstrukturierungsprozesse kam den klein- und mittelständischen Unternehmen und den Freien Berufen eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die Zahl der Firmen und Existenzgründungen ist seit Anfang 1990 dynamisch angestiegen. Auch immer mehr Frauen wagen den Sprung in die Selbständigkeit.“ 48) Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Existenzgründung sowohl für Männer als auch für Frauen in den neuen Bundesländern Anfang der 90er Jahre äußerst schwierig gestaltete. Insbesondere hatte es in der ehemaligen DDR keinen mehr oder weniger wohlhabenden Mittelstand gegeben, der über das für Unternehmensgründungen notwendige Eigenkapital(und Know-How) verfügte. Nach den Ergebnissen der Studie betrug der Frauenanteil bei den untersuchten 47.644 Unter nehmen und Gewerbetreibenden 33,1% und bei den Freien Berufen am 30.6.1992 sogar 47,5%. Frauen konzentrierten sich allerdings vergleichsweise stärker als Männer auf bestimmte Branchen. Der Schwerpunkt der Existenzgründungen durch Frauen lag beim Einzelhandel (42,3%), im Gastgewerbe(41,5%) sowie im Versicherungsgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Auch für das Land Sachsen-Anhalt- so die Autoren- ließe sich im übrigen„der Trend des verstärkten Vordringens von Männern in ehemals von Frauen dominierte Wirtschaftsbereiche“ verifizieren. 49) Weitere Ergebnisse der Studie waren: Die Mehrzahl der Unternehmensgründerinnen verfügten über eine hohe berufliche Qualifikation, jede 4. Befragte hatte zusätzlich an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, das Durchschnittsalter betrug 43 Jahre. Als Motive für ihre Unternehmensgründung nannten die Befragten vor allem: den Wunsch nach Unabhängigkeit und selbstbestimmter Arbeit sowie die Chance, eigene Fähigkeiten zu entwickeln und in die Arbeit einzubringen. Besondere Probleme von Existenzgründerinnen waren laut Befragung: Aufnahme von Krediten/Probleme mit Banken, fehlende Managementerfahrung, Probleme mit Bürokratie/Verwaltung sowie Grundstücks- und Raumprobleme. Die Veranstaltungen des Referats Frauenpolitik zum Themenkomplex Existenzgründungen in Sachsen-Anhalt- wie im übrigen auch in den anderen neuen Bundesländern hatten u. a. folgende Zielsetzungen: - 210 • Information über geplante oder bereits angelaufene Programme(Landesregierung, Bundesebene, EG-Programme) zur Förderung von Existenzgründungen • Information von Öffentlichkeit und Regierung über spezifische Probleme von Existenzgründerinnen(z. B. bestehende Vorurteile) • Lobbyarbeit: Den Existenzgründerinnen wurde ein öffentliches Forum geboten, um ihre Wünsche und Forderungen hinsichtlich Kreditvergabe und Hilfen von seiten Regierung und Administration u. s. w. zu artikulieren • Förderung des Austausches von Erfahrungen und Informationen, Networking, zum Teil unter Beteiligung von Vertreterinnen interessanter Projekte aus anderen(alten und neuen) Bundesländern und europäischen Netzwerken • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Frauen zur eigenen Existenzgründungen zu ermutigen. Auf europäischer Ebene(OECD und EG) wurde darüber hinaus im Rahmen internationaler Konferenzen über die besonderen Probleme von Existenzgründerinnen in den neuen Bundesländern referiert. 50) Entsprechend der oben dargestellten Zielsetzungen der Veranstaltungen wurden folgende Zielgruppen eingeladen: • Existenzgründerinnen bzw. Frauen, die an einer Existenzgründung interessiert waren • Vertreterinnen von Frauenprojekten und Fraueninitiativen, Beschäftigungsgesellschaften, Gleichstellungsbeauftragte/Frauenbeauftragte • VertreterInnen von Handels- und Handwerkskammern(sie berieten in Fragen ökonomischer Konzepte, Absatzchancen usw.) • ArbeitsmarktforscherInnen • PolitikerInnen • Repräsentanten von Ministerien, kommunalen Verwaltungen, staatlichen Agenturen, die mit der Umsetzung von Programmen betraut waren • VertreterInnen europäischer Netzwerke • VertreterInnen von Banken und Sparkassen • VertreterInnen von Arbeitslosenzentren und-initiativen. - 211 Themenkreis: Struktur- und Regionalpolitik Beispiele: Dazu wurden u.a. folgende Fachtagungen durchgeführt: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik, Bonn, März 1994 Zielgruppe Frauen in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik, Erfurt, April 1995 und 1996 Ziel der Veranstaltungen war es, den Blick zu schärfen, für die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuorientierung der Struktur- und Regionalpolitik, bei der die„Gleichstellung von Frauen und Männern eine zentrale Aufgabe darstellt." 51) Struktur- und Regionalpolitik umfasst dabei alles, was darauf abzielt, Entwicklungen in der räumlichen Verteilung wirtschaftlicher Aktivitäten zu stimulieren oder zu lenken. Bezogen auf diese Politikfelder bedeutete das Kriterium der Gleichstellungsorientierung- so Ulla Schmidt, MdB, auf der oben genannten Fachtagung 1994- konkret u. a. 52) • Frauenarbeit als integralen Bestandteil der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu bewerten. Dies schloss nach Petra Schlütter 53) von der ISA Consult, Beratungsgesellschaft für Innovation, Strukturpolitik und Arbeit, Niederlassung Berlin-Brandenburg, mit ein, dass kein regionaler Entwicklungsplan ohne die Beteiligung frauenpolitischer Vertreterinnen entwickelt wird • Förderung und Erhaltung der Erwerbsneigung von Frauen, z. B. durch neue Arbeitszeitstrukturen • Keine einseitige Förderung typischer Männerbranchen, mehr öffentliche Aufmerksamkeit für Branchen mit hohem Anteil weiblicher Beschäftigter, mehr Mittel für strukturelle Verbesserungen und Qualifizierungsmaßnahmen, bevorzugt für Frauen • Bei Umstrukturierungsmaßnahmen nach den Beschäftigungsperspektiven für Frauen (und Männern) zu fragen und qualifizierte Beschäftigung von Frauen im Rahmen einer frauenfördernden Einstellungs- und Personalpolitik zu sichern • Stärkere Förderung von Frauen in männerdominierten zukunftsorientierten Beschäftigungsbereichen, u. a. durch Qualifizierung im Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsbereich - 212 • Verknüpfung öffentlicher Technik- und Forschungsförderung, aber auch der öffentlichen Vergabepolitik sowie von Subventionsprogrammen mit frauenfördernden Auflagen • Schaffung sozialer Infrastrukturen auf hohem Niveau, die sicherstellen, dass die gesellschaftlich notwendigen Arbeiten gleichermaßen von Frauen und Männern übernommen werden können. In den Veranstaltungen ging es vor allem um mittelfristige Entwicklungsperspektiven für den Wirtschaftsstandort neue Bundesländer(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen). Ulla Schmidt:„Gerade in den neuen Bundesländern bei der Rekonstruktion und dem Umbau industrieller Kerne(kommt es darauf an, Verf.) den regionalen Lebensraum so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleichberechtigte Lebenschancen und bedingungen erhalten.“ 54) Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Frauen vom rapiden wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern noch stärker als Männer betroffen waren. Der Anteil von Frauen an den Arbeitslosen insgesamt lag in den neuen Bundesländern zum Zeitpunkt der Konferenzen(ca. 1994- 1996) bei über 60%. Gerade Wirtschaftszweige, in denen überwiegend Frauen tätig waren, wie z. B. die ostdeutsche Textilindustrie, waren radikal geschrumpft. Petra Schlütter von der ISA Consult, die an der Konzipierung und Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte für die Regionen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beteiligt war, erläuterte und konkretisierte beispielhaft die Ziele einer gleichstellungsorientierten Strukturpolitik. 55) Für den Bereich der sektoralen Strukturpolitik nannte sie u. a. folgende Ziele: Sorge dafür zu tragen, dass mehr Frauen auf zukunftsträchtige, innovative Arbeitsplätze gelangen, z. B. mehr Ingenieurinnen im Schiffbau beschäftigt werden. Darüber hinaus müsse mehr Aufmerksamkeit auf frauenintensive Branchen wie Nahrungs- und Genussmittelindustrie gelenkt werden, die z. B. für Mecklenburg-Vorpommern zentrale Bedeutung haben. Wichtig sei es hier angesichts tiefgreifender Rationalisierungsschübe Frauen Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, die sie auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Für den Bereich der regionalen, räumlich und raumordnungspolitisch orientierten Strukturpolitik, bei der es um wirtschaftsnahe Infrastrukturen(Ausbau des Verkehrs, Flächenpolitik) aber auch soziale Infrastrukturen ginge, erwähnte sie beispielhaft folgende Zielsetzungen: Bereitstellung eines flächendeckenden Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, die es Frauen(und Männern) erleichtern, Beruf und Familie miteinander in - 213 Einklang zu bringen sowie verstärkter Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, um die Erreichbarkeit zwischen Arbeitsstätten und Wohnorten zu gewährleisten. 56) Wichtig sei- so Petra Schlütter- die Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte, wie z. B. Kammern, Verbände der Wirtschaft, Gewerkschaften, Hochschulen, Beschäftigungsgesellschaften, aber auch die Einbeziehung von Gleichstellungsbeauftragten und frauenpolitischen Netzwerken, Initiativen und Verbänden. 57) Sie räumte ein, dass es„angesichts der Neuheit der Anforderungen, des Aufbaus der zuständigen Stellen und der grundlegenden Erosion der alten Wirtschaftsstrukturen" 58) ...„aber auch in einer Situation grundlegender Unübersichtlichkeit und auf den Trümmern der zusammengebrochenen Planwirtschaft“ 59) in den neuen Bundesländern oft sehr schwierig sei, regionale Entwicklungskonzepte zu erarbeiten. Dennoch sei die genaue Kenntnis der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Region wichtige Grundvoraussetzung des Handelns in der Region. Das schließe im übrigen auch die Kenntnis geschlechtsspezifischer Daten mit ein. Als weitere wichtige Grundvoraussetzungen für die Verwirklichung einer gleichstellungsorientierten Regional- und Strukturpolitik nannte sie u. a. • Aufbau von frauenpolitischen Netzwerken in der Region, die sich aktiv in regionale Entwicklungsvorhaben einmischen(beispielhaft erwähnte sie in diesem Zusammenhang eine Initiative des DGB in Mecklenburg-Vorpommern) sowie • Initiierung und Verstetigung der Arbeitszusammenhänge zwischen Verantwortlichen der Struktur- und Wirtschaftspolitik einerseits und den gleichstellungspolitischen Akteurinnen andererseits. 60) In den Veranstaltungen in Erfurt 1995 und 1996 stand die zielgruppenorientierte Förderung von Frauen im Vordergrund. Besondere Sorgen bereitete- so die Ministerin für Soziales und Gesundheit in Thüringen Irene Ellenberger- der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den allein erziehenden Müttern und bei den älteren Frauen. Besonders hoch sei der Anteil der Frauen an den Langzeitarbeitslosen. 61) Neben dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium stützte sich die Landesregierung in Thüringen bei der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit von Frauen u. a. auf folgende Maßnahmen: • Förderung von Frauenprojekten Gefördert wurden Projekte, in denen arbeitslos gemeldete Frauen mit Wohnsitz in Thüringen beschäftigt und qualifiziert wurden. Im Zeitraum von 3- 4 Jahren wurden ca. 226 derartige Frauenprojekte unterstützt - 214 • Einrichtung von beruflichen Orientierungszentren, um die verschiedenen Aktivitäten zur Wiedereingliederung von Frauen zu vernetzen • In Zusammenhang mit Einstellungsbeihilfen und Qualifizierungszuschüssen für Arbeitgeber, die arbeitslose Frauen, Jugendliche oder Langzeitarbeitslose aus Maßnahmen der beruflichen Fortbildung in Dauerarbeitsverhältnisse übernahmen, wurden für jede beschäftigte Frau 8.000 DM und jeden beschäftigten Mann 6.000 DM aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. 3.4.3 Themenschwerpunkte ab 1995/96 Seit Mitte der neunziger Jahre rückten Fragen nach den Auswirkungen des gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels, in dem neue Technologien, insbesondere die Informations- und Kommunikationstechnologien eine herausragende Rolle spielen, verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses. Dabei ging es einerseits um die zukünftigen Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt sowie um Fragen nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch neue arbeitsorganisatorischen Konzepte, z.B. Teleheimarbeit oder neue Arbeitszeitmodelle. Aber auch neuere Organisationsformen für haushaltsbezogene Dienstleistungen waren im gesellschaftspolitischen Diskurs zeitweilig von Bedeutung. Zum anderen ging es ganz allgemein um Fragen nach Veränderungen in den verschiedenen Lebensbereichen z.B. Arbeit, Freizeit, Konsum, auf dem Wege zur sog.„Dienstleistungsgesellschaft“ bzw.„Wissens- und Informationsgesellschaft“ durch neuere Erkenntnisse der Wissenschaft und neue Technologien sowie um Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen und Männern. Im einzelnen sind folgende Themenschwerpunkte zu nennen: • Veränderungen in der digitalen Berufs- und Arbeitswelt und Informationsgesellschaft - Chancen und Risiken für Frauen • Neue Formen der Arbeitsorganisation • Neue Arbeitszeitmodelle o Generelle Arbeitszeitverkürzung(mit vollem oder teilweisen Lohnausgleich) o Strukturelle Arbeitszeitverkürzung in Verbindung mit flexibler(individueller) Arbeitszeitgestaltung - 215 • Neuere gesetzliche Initiativen der Bundesregierung zur Förderung von Teilzeitarbeit (Elternzeit) • Haushaltsbezogene Dienstleistungen • Mitbestimmung und Stärkung der ArbeitnehmerInnenvertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft Auf die Frage der Auswirkungen neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Technologien auf die Gesellschaft insgesamt, auf verschiedene Lebensbereiche sowie die Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen wird ausführlich in einem eigenen Kapitel 3.9 eingegangen. Veränderungen in der digitalen Berufs- und Arbeitswelt und Informationsgesellschaft- Chancen und Risiken für Frauen Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen genannt: • Gesprächskreisveranstaltung: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt, Bonn, 1997 • Veranstaltungsreihe: Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog u.a. mit den Themen: o Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung, Hamburg, 1997 o Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft, Aachen, 1998 o Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, Berlin, 1999 Die Veranstaltungsreihe„Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog" kam maßgeblich auf Initiative von Ulla Schmidt, MdB, und Christine Schmarsow, Dezernentin in Kassel, zustande. Ulla Schmidt, MdB, und Edelgard Bulmahn, MdB (ab Herbst 1998 Bundesministerin für Bildung und Forschung) firmierten als Schirmherrinnen der Veranstaltungsreihe. Auf diese Veranstaltungsreihe wird im übrigen noch an anderer Stelle ausführlich eingegangen(Kap. 3.9). Bild 10 - 216 sçå=äáåâë=å~ÅÜ=êÉÅÜíëW=_~êÄ~ê~=páÅÜíÉêã~ååI=mìÄäáòáëíáå=ìåÇ=gçìêå~äáëíáåX=bÇÉäÖ~êÇ=_ìäã~ÜåI== _ìåÇÉëãáåáëíÉêáå=Ñ Ω ê=_áäÇìåÖ=ìåÇ=cçêëÅÜìåÖX=aêK=jçåáâ~=i~åÖâ~ìJeÉêêã~ååI=iÉáíÉêáå=ÇÉë=oÉÑÉê~íë== cê~ìÉåéçäáíáâ=áå=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖX=aêK=eÉáÇá=pÅÜÉäÜçïÉI=fåëíáíìí=Ñ Ω ê=fåÑçêã~íáâ=~å=ÇÉê== eìãÄçäÇíJråáîÉêëáí®í=òì=_Éêäáå= Ausgangslage Vor dem Hintergrund einer atemberaubend schnellen Phase des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs, in dem Wissenschaft und Technik, insbesondere die Informations- und Kommunikationstechnologien eine bestimmende Rolle spielten, war die Verunsicherung in bezug auf die zukünftige Entwicklung in der Multimediawelt groß. Immer wieder stellten sich die Fragen, ob z.B. Computer Arbeitsplätze vernichten und welchen Anforderungen weibliche und männliche Arbeitssuchende und Beschäftigte zukünftig genügen müssten, um Schritt halten zu können mit der modernen technologischen Entwicklung, welche neuen Berufsbilder geschaffen werden und welche Bedeutung die Telearbeit in Zukunft haben wird? Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos, Technische Universität Braunschweig, betonte in ihrem Beitrag auf der Gesprächskreisveranstaltung 1997 in Bonn, dass das Leben in der digitalen Informationsgesellschaft ein radikales Umdenken, die Gewöhnung an ganz andere Arbeitsformen sowie neue und bessere Qualifikationen(Schlüsselwort: Medienkompetenz) erfordere. 62) - 217 Siegmar Mosdorf, MdB, Vorsitzender der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages„Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft- Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft", betrachtete die Informations- und Kommunikationstechnik als die Produktivitätstechnologie der Zukunft. Der damit einhergehenden Globalisierung der Wirtschaft, die eine besondere Herausforderung darstellte, müsste man mit drei Antworten begegnen:„exzellent sein, soziale Gerechtigkeit und internationale Zusammenarbeit“. Wegen ihrer im Durchschnitt relativ hohen schulischen und beruflichen Qualifizierung hätten Frauen gute Chancen, um in den neuen Strukturen eine wichtige Rolle zu spielen. 63) Skeptisch hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der digitalen Arbeitswelt/Informationsgesellschaft äußerte sich die Wissenschaftlerin Dr. Martina Fromhold-Eisebieth vom Geographischen Institut der RWTH Aachen auf der Fachtagung in Aachen 1998. 64) Ihrer Ansicht nach überwögen die Risiken gegenüber den Chancen,„wenn nicht an den richtigen Stellen gegengesteuert“ würde. Ausgehend von verschiedenen Annahmen über die Zukunft der Informationsgesellschaft, auf die weiter unten noch eingegangen wird(vgl. Kap. 3.9), befürchtete sie, neben Überforderung und wachsendem Druck auf den Einzelnen durch Informationsüberflutung, immer raschere Abwertung von Qualifikationen durch neue Technologien und Innovationen und dass sich die Informationsgesellschaft in Richtung enthumanisierte Rationalisierungsgesellschaft entwickeln könnte. Durch die neuen IuK-Technologien würde das Rationalisierungspotential noch weiter steigen. Arbeitsplätze würden in großer Zahl verloren gehen. Persönliche Beratungsgespräche würden mehr und mehr durch elektronische Dienste ersetzt, z. B. in Banken und Versicherungen oder im Buchhandel. Diese Entwicklung sei unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten aber auch im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft bedenklich. Diesen Risiken stünden allerdings unter dem Stichwort Dezentralisierung im Sinne der Ausbreitung und Vermehrung von Arbeitsplätzen auch große Hoffnungen gegenüber. Neben der Entstehung neuer interessanter Berufsfelder im IT-Bereich sei hier insbesondere zu erwähnen, dass die IuK-Technologien es möglich machen würden, dass auch in Regionen mit schwacher Infrastruktur und von zu Hause aus qualifizierte Berufe ausgeübt werden könnten: Stichwort Telearbeit. Der rasche Zugang zu virtuellen Diensten und Informationen und die sekundenschnelle Kommunikation über große Entfernungen sei heute problemlos möglich. Wo jemand seine Aufgabe erledige, spiele im Grunde keine Rolle mehr. Teleheimarbeit biete Frauen demnach zumindest theoretisch gute Möglichkeiten, Karriere und Familie miteinander zu verbinden. Die praktische Ausgestaltung dieser Arbeitsform stecke in der BRD allerdings noch in den Anfängen. Bild 11 - 218 Von Gewerkschaftsseite, z.B. Cornelia Brandt, DAG, wurde darauf hingewiesen, dass Teleheimarbeit einerseits erhöhte Flexibilität hinsichtlich Zeiteinteilung und Lebensplanung sowie arbeitsorganisatorische Veränderungen mit sich brächte. Anderseits bestünde hinsichtlich der Regelung von Teleheimarbeit sowie von beruflicher Aus- und Weiterbildung noch erheblicher Handlungsbedarf. Offene Fragen seien: Wie wird die Arbeitszeit erfasst? Wie ist der Arbeitsplatz eingerichtet? Wer überwacht die Gestaltung der Arbeitsplätze? Wie werden die Tätigkeiten bewertet und bezahlt? Wie kann der wachsenden Ausbreitung geringfügiger Beschäftigung entgegengewirkt werden? 65) Ulla Schmidt, MdB, forderte u.a. auf der Veranstaltung zur Dialogreihe in Aachen 1998, dass die Hälfte der Ausbildungsplätze in den zukunftsorientierten Berufen der Medienwirtschaft, Telekommunikation, Freizeitwirtschaft und Umwelttechnik für Mädchen reserviert werden sollten. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass bis Mitte 1998 allein im Bereich Medienkommunikation bundesweit drei neue Ausbildungsberufe entstünden: Mediengestalterin, Film- und Videoeditorin sowie Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Wichtig sei es nun aber auch, dass sich mehr Mädchen und junge Frauen statt für traditionelle Frauenberufe stärker für zukunftsträchtige technische Berufe und Studiengänge wie Informatik, Elektrotechnik und Ingenieurwissenschaften entschieden. - 219 Alles müsse im übrigen daran gesetzt werden- so die Politikerin auf der Fachtagung in Hamburg 1997-, dass Frauen die Chancen, die die neuen IuK-Technologien böten, voll nutzten und sie ihre hohen Qualifikationen in die Entwicklung der digitalen Arbeitswelt einbringen könnten. 66) Einen besonderen Handlungsbedarf sah sie darüber hinaus ähnlich wie die Gewerkschaftsvertreterinnen in Bezug auf sozial ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse und Scheinselbständigkeit. Die Konferenzteilnehmerinnen der Veranstaltungsreihe begrüßten insgesamt die Initiative zur Förderung des Dialogs zwischen jüngeren Frauen in verantwortlichen Positionen in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Wichtig sei zum einen die Verbesserung des Wissenschafts- und Informationstransfers zwischen ihnen, z.B. über neuere Entwicklungen in der digitalen Arbeitswelt, neue Berufe und Qualifikationsanforderungen sowie neuere technologische Entwicklungen in Wissenschaft und Wirtschaft. Zum anderen sei der Aufbau von(Frauen-) Netzwerken, u.a. im Hinblick auf mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten jüngerer Frauen bei der Entwicklung und Anwendung neuer IuK-Technologien wünschenswert(vgl. Kap. 3.9). Insgesamt stieß die Veranstaltungsreihe auf große positive Resonanz, so dass sich eine Fortsetzung der Dialogreihe empfiehlt. Neue Formen der Arbeitsorganisation Bereits seit Mitte der 90er Jahre erhielt die Frage nach Veränderungen in der betrieblichen Arbeitsorganisation und ihren Auswirkungen, insbesondere auf die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern, wachsende Bedeutung im Themenspektrum des Referats. Neben Veränderungen in der betrieblichen Arbeitsorganisation, die in direktem Zusammenhang mit der fortschreitenden Automatisierung von Produktionsabläufen und Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien stehen und die bereits weiter oben behandelt wurden(Stichwort: Teleheimarbeit) waren es vor allem folgende grundlegenden Änderungen in der betrieblichen Arbeitsorganisation, die in Gesprächskreisveranstaltungen thematisiert wurden: • Neuere unternehmerische/arbeitsorganisatorische Konzepte(z.B."lean production") und ihre Auswirkungen auf die Stellung von Frauen in der Erwerbswelt • Neuere Entwicklungen in der betrieblichen Arbeitszeitpolitik - 220 Beispielhaft sei folgende Gesprächskreisveranstaltung erwähnt, in der sowohl neuere unternehmerische/arbeitsorganisatorische Konzepte zur„Verschlankung der Produktion“ als auch neue Arbeitzeitmodelle und Fragen der„Arbeitszeitflexibilisierung“ thematisiert wurden. Fachtagung: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, Bonn, 1995 „Lean-production“ Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen neuere unternehmerische/arbeitsorganisatorische Konzepte, insbesondere Konzepte wie„lean-production“ und„re-engineering“, die u.a. durch eine Verschlankung der Produktion und den Einsatz neuer Technologien eine Reduzierung der Lohn- und Lohnnebenkosten anstrebten, mit dem Ziel der Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Wesentliche Bausteine des Lean-Konzeptes waren u.a. eine Verkürzung der Produktionstiefe im Stammbetrieb, eine Konzentration auf möglichst kleine, hochqualifizierte Kernbelegschaften sowie eine Leistungsverdichtung durch Gruppenarbeit, gestiegene Arbeitsanforderungen und Zwang zur Identifikation mit dem Betriebsziel. Parallel hierzu ging die Auslagerung von Aufgaben an Zulieferbetriebe, da diese u.a. mit Hilfe von prekären und ungeschützten Arbeits verhältnissen flexibler und billiger produzieren. Hierzu die Wissenschaftlerin Carola Möller 1995: „Das neue Etikett für die Produktions- und Dienstleistungsbetriebe heißt in Japan ,Toyotismus’ und in den USA ,lean-production’ bzw. ,lean services’, Begriffe, die in jüngster Zeit auch bei uns einen breiten Bekanntheitsgrad bekommen haben. Das Wort ,lean’ kann übersetzt werden mit mager, schlank, aber auch mit durchtrainiert, angriffsbereit und straff, alles zutreffende Eigenschaften für die gewünschten Ziele. Dieses unternehmerische Konzept einer ,abgespeckten Produktion’ oder eines ,verschlankten Büros’, was uns wie eine Frühjahrsdiät verkauft wird, ist ein integriertes Konzept zur Vermeidung von Produktionsfehlern, verknüpft mit der Senkung der Herstellungskosten auf allen Ebenen eines Unternehmens einschließlich der Lohn- und Gehaltskosten. Die schlanke Produktion ist nur zu erreichen, wenn sich der Betrieb ausschließlich auf die eigentliche Herstellung konzentriert. D.h. alles, was andere Betriebe billiger und besser liefern können, alles was nicht verwertbar ist, wird ausgelagert, folgerichtig auch die Ausbildung des Nachwuchses. Man nennt dies: die Produktionstiefe verkürzen. Ausgelagert wird an solche Zulieferbetriebe, die die ,just-in-time-Lieferung’ beherrschen. Sol- - 221 che vom Stammbetrieb stark abhängigen Zulieferbetriebe sind meist Klein- und Mittelbetriebe, in denen seltener Tarifbindungen bestehen, in denen die Löhne niedriger als im Kernbetrieb liegen. Das macht die Auslagerung für die Großbetriebe so profitabel.“ 67) Und weiter: „Neu... ist im Vergleich zu bisherigen Rationalisierungsmaßnahmen die Geschlossenheit des Verschlankungskonzeptes, die Beschäftigte, Betriebsrat und Kunden aktiv in die Verschlankungsmaßnahme einbezieht. Neu ist auch, dass die Kernbetriebe mit einer möglichst kleinen, hochqualifizierten, flexiblen Kernbelegschaft arbeiten und die ungeschützten Arbeitsverhältnisse mehrheitlich in die in- und ausländischen Zulieferbetriebe verlagert werden, je nachdem wo die Arbeitskräfte am günstigsten einzukaufen sind.“ 68) Hinsichtlich der Auswirkungen dieser neuen arbeitsorganisatorischen Konzepte auf die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt überwogen in der Gesprächskreisveranstaltung die skeptischen Prognosen. Carola Möller sprach für viele als sie ausführte: „Wir müssen sehen, dass sich diese neue Arbeitsorganisation nur mit Hilfe der patriarchalen Strukturen so schnell hat durchsetzen können, denn es sind mehrheitlich die Frauen, die in den ungeschützten Arbeitsverhältnissen der Zulieferbetriebe arbeiten. Solange die unbezahlte Arbeit einseitig auf die Frauen abgeschoben wird, solange die Frauen nur den Status der„Zuverdienerinnen“ haben, solange wird sich die Talfahrt in die Armut fortsetzen.“ 69) Zweifel sind nach Auffassung von Carola Möller auch angebracht hinsichtlich der Frage, ob die gestiegenen Ansprüche an zeitlicher und geographischer Mobilität, sowie der enorme zeitliche und soziale Arbeitsdruck im Rahmen der sog.„Lean-Gruppenarbeit“ zu einem Lebenskonzept mit kontinuierlichen Beziehungen oder gar mit unkalkulierbarem Zeitbedarf für Kinder, Kranke und Alte in der Familie passt.“ 70) Carola Möller fasste ihre Analyse wie folgt zusammen:„Der Arbeitsmarkt hat sich in sehr kurzer Zeit nachhaltig verändert. Die Tarifeinheit ist aufgebrochen... Die Erwerbslosigkeit ist unerträglich hoch. Die Verhandlungsposition der Gewerkschaften hat sich, auch durch die Dezentralisierung der Betriebe und die Vereinzelung der Beschäftigten ..gravierend verschlechtert. Der Arbeitsmarkt differenziert sich immer mehr aus. Die Polarisierung zwischen Reichen und immer mehr Armen setzt sich ebenfalls auf dem Arbeitsmarkt durch. Inzwischen können wir schon von fünf in sich abgestuften und nach oben hin kaum durchlässigen Arbeitsmärkten sprechen,“ 71) wobei sie folgende nennt: • Den ersten Arbeitsmarkt mit existenzsichernd bezahlten Dauerarbeitsplätzen(für den weißen deutschen Fachmann) - 222 • Den zweiten mit den untertariflich bezahlten Arbeitskräften für die kleinen und mittleren Zulieferbetriebe. Hier werden die meisten Frauen beschäftigt • Den dritten Arbeitsmarkt, der(bisher) befristete staatlich subventionierte Arbeitsplätze zu Tariflöhnen vergab, die zukünftig nur noch zu untertariflichen Bedingungen zu haben sein würden • Der vierte Arbeitsmarkt für Arbeitspflichtige(Sozialhilfeempfänger) • Der fünfte Arbeitsmarkt für illegale Arbeit. 72) Die Wissenschaftlerin Gisela Notz hätte darüber hinaus, so Carola Möller, der Skala der Arbeitsmärkte noch zwei hinzugefügt, die ebenfalls zur Kapitallogik gehörten, nämlich den Markt für ehrenamtliche Arbeit und den für die unbezahlte Reproduktionsarbeit. Und abschließend Carola Möller: „Die Einschätzungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen heute und in Zukunft sind alles andere als rosig. Wir stehen mit dem Rücken an der Wand, müssen das Schlimmste zu verhindern suchen, Erreichtes versuchen zu erhalten. Diese Situation ... nicht nur als Beschränkung zu erfahren, sondern gleichzeitig auch als Möglichkeit zu nutzen, Perspektiven für eine andere Gesellschaft zu entwerfen, in der Frauen und Männer gleichwertig, ohne Ausbeutung von Arbeit und Natur leben können, erfordert schon vom Wollen her ein enormes Maß an Konzentration, Phantasie, Zielstrebigkeit und Gemeinsamkeit.“ 73) Vor diesem Hintergrund thematisierte die Autorin schließlich auch„Rahmenbedingungen für menschenwürdigere Arbeitsverhältnisse- Ansätze für eine konkrete Utopie“, die sie mit der Frage verband:„Wie können wir unsere bundesrepublikanische Industriegesellschaft, insbesondere unsere gesellschaftliche Arbeit menschenwürdig, gerecht, umweltverträglich, lebenserhaltend, ohne Gewalt, Zerstörung, Ausbeutung, Unterdrückung und Armut gestalten?“ 74) Als Ziel einer Neugestaltung der gesellschaftlichen Arbeit nannte Carola Möller in diesem Zusammenhang:„Die gesellschaftlich notwendige Arbeit einer jeden Person, also die Summe aus bezahlter und unbezahlter Arbeit muss zeitlich und von den erworbenen Anrechten her hinreichen, ihre materielle Existenz auch bei Krankheit und im Alter eigenständig zu sichern. Dabei soll es möglich sein, die je eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten, die sozialen Bedürfnisse- z.B. Kommunikation und soziale Verortung- zu befriedigen und die Gesellschaft gleichgewichtig und verantwortlich mitzugestalten.“ 75) - 223 Wichtige Schritte und Bausteine auf dem Weg hierzu seien: • „Veränderung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen (insbesondere sollten die Arbeitsfelder von Frauen und Männern insgesamt einen gleichgewichtigen Einfluss im gesellschaftlichen Ganzen darstellen) • Änderung der Arbeitsbewertung(stärkere Bewertung von bezahlter und unbezahlter Arbeit nach dem Grad ihrer gesellschaftlichen Notwendigkeit) • Veränderung der Arbeitsorganisation, d.h. sowohl der betrieblichen als auch der Haus- und Betreuungsarbeit, z.B. durch mehr demokratische Entscheidungsmöglichkeiten, drastische generelle Arbeitszeitverkürzung in den Betrieben und durch kollektive Organisation und Selbstorganisation von Teilen der Haus- und Betreuungsarbeit sowie durch Neugestaltung der Infrastruktur wie z.B. gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr usw.“ 76) Ergänzend forderte Carola Möller u.a. • Eine generelle Arbeitszeitverkürzung auf höchstens 6-Std.-Tag • Die eigenständige Existenzsicherung von Frauen durch ihre gesamte gesellschaftliche Arbeit(also die bezahlte und die unbezahlte) • Betrieblich und öffentlich finanzierte Angebote zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. In den Diskussionen auf der Fachtagung wurde allerdings nicht nur über Risiken diskutiert, die mit neuen Formen der Arbeitsorganisation, z.B.„lean-production“ verbunden seien. Es wurde beispielsweise auch auf neue vielseitige und anspruchsvolle Arbeitsanforderungen verwiesen. Auch Carola Möller kam nicht umhin festzustellen:„Die neu geforderten Qualifikationen unter den Bedingungen der neuen Arbeitsorganisation sind vielfältig. Betriebsspezifisches Wissen und Können wird selbstverständlich vorausgesetzt. Benötigt werden zudem: innovative Ideen und die Fähigkeit, selbstverantwortlich innerhalb einer Gruppe zu arbeiten. Dazu bedarf es Fähigkeiten, die sich unter der Überschrift„soziale Kompetenz “ sammeln. 77) In diesem Zusammenhang zitierte sie die Wissenschaftlerinnen Margit Frackmann und Kirsten Lehmkuhl, die darunter folgende Fähigkeiten subsummierten: „ Flexibilität im gedanklichen Einstellen auf neue Arbeitsaufgaben, Selbständigkeit, Selbstsicherheit, Ausdrucksfähigkeit, Kooperationsverständnis, Reflexivität z.B. hinsichtlich des Zustandekommens eigener Auffassungen mit dem Ziel effektiver Fehlerauswertung und-vermeidung sowie auf Konfliktlösungsstrategien im Umgang mit Gruppenkonflikten und-kompromissen “ . 78) - 224 Diese neuen Arbeitsanforderungen, insbesondere soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeitstehen durchaus in Einklang mit alten Forderungen zur„Humanisierung der Arbeit", die sich auch die Frauenbewegung seit Mitte der achtziger Jahre auf die Fahne geschrieben hatte. Unter den derzeitigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dürften Karrierechancen allerdings nur einer kleinen Elite von(jüngeren) Frauen(ohne Kinder) vorbehalten bleiben, so ein Fazit aus den Konferenzdiskussionen. Neue Arbeitzeitmodelle Im Rahmen der neuen arbeitsorganisatorischen Konzepte zur„Verschlankung der Produktion“ bildete die Arbeitszeitpolitik einen wichtigen Baustein. Bereits seit Mitte der achtziger Jahre wurden in den Betrieben unter der Überschrift„Flexibilisierung“ und „Deregulierung“ verstärkt Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt. In Zusammenhang mit weltpolitischen Veränderungen(Zusammenbruch des realen Sozialismus im Osten, wachsende Bedeutung ostasiatischer Industrieländer im Welthandel), verschärften internationalen Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungen in den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien wurden seit Anfang der 90er Jahre unter den Schlagworten„Den Standort Deutschlands sichern“ und„Die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen“ die Rationalisierungsbemühungen in den Betrieben verstärkt. Diese fanden nicht nur in grundlegenden Bemühungen um die Neuorganisation der Produktionsabläufe sondern auch in verstärkten Bemühungen zur„Flexibilisierung der Arbeitszeit“ ihren Niederschlag. Dabei standen allerdings vor allem Gedanken wie bessere Kapazitätsauslastung, Produktivitätssteigerung und Minimierung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Vordergrund. Anders als z.B. in den skandinavischen Ländern spielten Überlegungen wie selbstbestimmte Zeitsouveränität oder bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im unternehmerischen Kalkül in der Bundesrepublik nach wie vor keine nennenswerte Rolle. Die oben genannte Gesprächskreisveranstaltung Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, Bonn, Mai 1995, stand vor allem im Zeichen des zuletzt genannten Aspekts, nämlich dem der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ausgangspunkt war dabei die Vorstellung:„dass es in unserer Gesellschaft hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Arbeitsverteilung dringend eines Umdenkungsprozesses bedarf, insbesondere einer positiven Entwicklung in Richtung Arbeitszeitkürzungen mit variabler Arbeitszeitgestaltung, die den Bedürfnissen nach mehr Zeit für Kinder und Selbstbestimmung der Beschäftigten Rechnung tragen.“ 79) Den Konferenzteilneh- - 225 merInnen war durchaus bewusst, dass es angesichts der beschriebenen Ausgangslage „noch vieler einzelner Schritte in Richtung einer Gesellschaftsreform“ bedurfte. 80) Aber auch noch rund ein halbes Jahrzehnt später kam Prof. Dr. Artur Wollert, Experte in Personalfragen und Geschäftsführer der Initiative„Mit Familie zum Unternehmenserfolg" der gemeinnützigen Hertie-Stiftung auf der Gesprächskreisveranstaltung: „Weichenstellung für einen Mentalitätswechsel in der Familienpolitik. Mehr Aufmerksamkeit und Fürsorglichkeit für die Familie als Herausforderung für Politik und Wirtschaft, Bonn, November 2000 nicht umhin festzustellen: Dieses Thema(die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Verf.)„ist bisher kein direktes Politikfeld der Personalpolitik oder gar eine unternehmenspolitische Zielsetzung. Dabei ist es eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre, hier zu Lösungen zu kommen, die den Interessen der MitarbeiterInnen dienen und den Nutzen der Unternehmen mehren“. 81) Daraus leitete Artur Wollert die Forderung nach einer familienbewussten Personalpolitik ab, die das Ziel verfolgt:„Familienbewusste Personalpolitik wirkt darauf hin, dass beide Geschlechter eine Balance zwischen der Berufs- und der Familienwelt finden.“ 82) In den Gesprächskreisveranstaltungen ab Mitte der 90er Jahre wurden vor allem folgende arbeitszeitpolitische Ansätze und Elemente zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert: • Generelle Arbeitszeitverkürzung(mit vollem oder teilweisem Lohnausgleich) Es bestand Konsens, dass durch eine drastische generelle Arbeitszeitverkürzung auf mindestens den 6-Stunden-Tag(entsprechend der gewerkschaftliche Forderung in Schweden oder auf die 25 Stundenwoche entsprechend einer Forderung der Frauenverbände in den Niederlanden) die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für einen Wandel in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erheblich verbessert würden. Da diesen Forderungen auf absehbare Zeit geringe Realisierungschancen eingeräumt wurden, konzentrierten sich die Diskussionen schwerpunktmäßig vor allem auf Modelle zur Arbeitszeitverkürzung(ohne Lohnausgleich) mit flexibler Arbeitszeitgestaltung, die den Bedürfnissen nach mehr Zeit für Kinder, Selbstbestimmung der Be- - 226 schäftigten und- angesichts hoher Massenarbeitslosigkeit- der Forderung nach Arbeitsumverteilung mehr Rechnung tragen sollten. • Strukturelle Arbeitszeitverkürzung in Verbindung mit flexibler(individueller) Arbeitszeitgestaltung Vor allem unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsumverteilung mit dem Ziel einer drastischen Senkung(Halbierung) der Arbeitslosenzahlen aber auch der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf forderte Ulla Schmidt 1995 entsprechend der sog. „Berliner Erklärung" von Arbeitsmarktforschern zunächst u.a.: 83) o Verkürzung der Wochenarbeitszeit um weitere drei Stunden o Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung o Halbierung der Überstunden o Umwandlung von Zuschlägen für Nachtarbeit und Feiertagsarbeit in Freizeitausgleich. Neben diesen strukturellen Veränderungen, die vor allem vorhandene Arbeitsplätze sichern und neue schaffen sollten, forderte Ulla Schmidt mehr individuelle bzw. flexible Lösungen.„Meines Erachtens werden aber die damit verbundenen Möglichkeiten(gemeint sind die zusätzlichen Bewegungsspielräume seit 1984 in den Tarifverträgen) zur Flexibilisierung kaum genutzt. Hier gibt es Diskrepanzen....Wir sind der Auffassung, dass die Forderungen nach Ausweitung der Flexibilisierung und die mangelnde Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten nicht zueinander passen.“ 84) Die Journalistin Gisela Pettersson kritisierte insbesondere, dass die in der Bundesrepublik vorherrschenden Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung vornehmlich unter ökonomischer Zielsetzung eingeführt würden. Selbstbestimmte Zeitsouveränität für den einzelnen spiele, anders als beispielsweise in den skandinavischen Ländern, demgegenüber keine Rolle. „Arbeitszeitmodelle, die das auf der Hand liegende und doch so offenbar logische ermöglichen, sind noch immer nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Und: Arbeitszeit und Zeit generell wird vor allem von Politik und Unternehmertum oft als Feuerlöscher in Krisenzeiten angewandt. Der ökonomische Aspekt ist der ausschlaggebende. In der Diskussion um den Standort Deutschland wird permanent darauf verwiesen, dass der Entwicklung des„Human-Kapitals“ die strategische Schlüsselrolle im globalen Standort- Wettbewerb zukomme. In den skandinavischen Ländern zum Beispiel oder zum Teil auch in den Niederlanden hat sich schon lange herumgesprochen, dass ohne Selbstbestimmung der Beschäftigten die schönsten Arbeitszeitmodelle ins Trudeln kommen. Und: Erwerbstätige, die ihre Arbeitszeit mitbestimmen können, sind zufriedener als die, die in ein starres Arbeitszeit-Konzept eingebunden sind.“ 85) - 227 Weiterhin beschreibt sie, worum es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit aus ArbeitnehmerInnensicht gehen müsse, nämlich: „Um den Dreier-Schritt Lage, Länge und Einflussnahme. Um Flexibilität über den Tag, die Woche, den Monat, das Jahr, das Leben. Eingebettet in tarifliche und arbeitsrechtliche Absicherungen, ergänzt durch Gesetze, die vom Elternurlaub bis zur Teilrente existentiell würdige Spagate zwischen einzelnen Lebensphasen zulassen. Es ist in der Tat dringender denn je, sich von der Klagemauer abzuwenden und offensive Vorstellungen zur Arbeitszeitverkürzung mit variabler Arbeitszeitgestaltung zu propagieren und zu verankern. Das gilt für die herkömmliche Teilzeit ebenso wie für die Modelle flexibler Arbeitszeitformen generell. Dazu gehört, flächendeckend mit Tarifverträgen einen soliden kollektiven Rahmen zu zimmern, in dem sich Teilzeitarbeit, flexible Teilzeit und überhaupt Arbeitszeitflexibilisierung sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert und vor allem durch die einzelnen Beschäftigten mitbestimmt entwickeln können." 86) Anhand konkreter Beispiele in der Bundesrepublik wurde auf der Gesprächskreisveranstaltung über erfolgreiche, d.h. auch an den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen orientierte Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung diskutiert. Sie reichten von großzügigen Gleitregelungen z.B. bei dem Haushalts- und Ladenwaagenhersteller MettlerToledo im schwäbischen Albstadt bis hin zu den 130 verschiedenen Arbeitszeitmodellen, die die Drägerwerke, ein weltweit auf dem Sektor der Medizintechnik agierender Konzern mit seinerzeit rund 4000 Beschäftigten im Stammwerk Lübeck, praktizierten. • Neuere gesetzliche Initiativen der Bundesregierung zur Förderung von Teilzeitarbeit(Elternzeit) Vor allem unter dem Gesichtspunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung von Kindern steht die Förderung von Teilzeitarbeit im Rahmen des Elternzeitgesetzes, das zum 1. Januar 2001 in Kraft trat. Dies soll u.a. durch die Erhöhung der zulässigen Teilzeitarbeit auf bis zu 30 Wochenstunden(bisher maximal 19 Stunden) pro Elternteil, durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit zwischen 15 und 30 Stunden in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, durch die Möglichkeit, dass Vater und Mutter gleichzeitig Elternzeit nehmen können und zudem das dritte Jahr der Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen können, verwirklicht werden. Besonders jungen Vätern würde- so Hildegard Wester, MdB, in ihrem Kommentar zum Elternzeitgesetz„durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit jetzt erstmals eine realistische Chance eröffnet, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen.... Mit - 228 der Reform leiten wir die Abkehr vom Leitbild des noch geltenden Erziehungsgeldgesetzes ein, das immer noch von der traditionellen Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern mit Zuweisung der Kinderbetreuung an Mütter und der Ernährerrolle an Väter ausgeht und diese auch gefördert hat. Und damit machen wir ernst mit der Wahlfreiheit der Eltern bei der Gestaltung der Aufgabenverteilung in ihrer Familie.“ 87) Dass sich diese Hoffnungen erfüllen werden und sich nach der Reform des Erziehungsurlaubsgesetzes insbesondere mehr Väter dazu entschließen werden, ein Recht auf Teilzeit einzufordern, um mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können(bislang waren es lediglich 1,5% aller Väter die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben) ist allerdings stark zu bezweifeln. Daran dürfte auch die Werbekampagne des Bundesfamilienministeriums„mehr Spielräume für Väter“ wenig ändern. Katharina Sperber steht für viele, wenn sie mit Blick auf das neue Elternzeitgesetz in der Frankfurter Rundschau vom 8. März 01 resümiert:„Denn Männer sind nicht mutig. Selbst die angeblich neuen Väter bringen es nur selten fertig, beim Arbeitgeber vorzusprechen, nach flexiblen Arbeitszeiten und-organisationen zu verlangen, damit sie sich um den eigenen Nachwuchs kümmern können. Lieber sagen sie, sie würden ja gern, könnten aber nicht. Daran wird das seit Januar geltende Gesetz zur„Elternzeit“ nicht viel ändern.... Denn die Unternehmen(und Betriebsräte) sind in ihrer Mehrzahl noch zu kurzsichtig, familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit Frauen und Männer Kind(er) und Job unter einen Hut bringen und zugleich teuer ausgebildete Arbeitskräfte an ihren Arbeitsplatz gebunden werden können. Die aufgeblasene„Kommunikationsoffensive“ der Ministerin zeigt, wie wenig Resonanz das Gesetz bisher gefunden hat.“ 88) Denn unbestritten ist: Nur wenn sich Väter wie Mütter gleichermaßen an Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeiten beteiligen, gehen arbeitszeitpolitische Sonderregelungen nicht einseitig zu Lasten von Frauen, kann die geschlechtsspezifische Segregation des Arbeitsmarktes verändert werden. Dass hierzu auch ein Umdenken in Wirtschaft und Politik in Richtung familienfreundliche Arbeitsbedingungen notwendig ist, wird vielfach anerkannt, allerdings immer noch sehr selten praktiziert. Haushaltsbezogene Dienstleistungen Angesichts hoher Massenarbeitslosigkeit und einer besorgniserregenden Zunahme ungeschützter Arbeitsverhältnisse haben Politik, Wissenschaft und Verbände in der jüngeren Vergangenheit den privaten Haushalt und haushaltsbezogene Dienstleistungen als Quelle für mehr Beschäftigung entdeckt. Ausgehend von der Erwartung, dass sich in - 229 diesem Bereich noch ein umfangreiches Beschäftigungspotential erschließen ließe, wurde in den letzten Jahren verstärkt die Frage diskutiert, mit Hilfe welcher Instrumente zusätzliche sozial geschützte Arbeitsplätze in privaten Haushalten geschaffen werden könnten. Vor diesem Hintergrund fand im Juni 1996 eine Gesprächskreisveranstaltung in Bonn zum Thema: Zusätzliche Arbeitsplätze in privaten Haushalten durch Dienstleistungsschecks und Dienstleistungsagenturen, Bonn, 1996 statt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen neuere Organisationsformen für haushaltsbezogene Dienstleistungen u.a. Dienstleistungsagenturen, Dienstleistungspools, neue Selbständigkeit von Frauen sowie die Ausweitung mobiler Dienste bei Wohlfahrtsverbänden. Ottmar Schreiner, MdB, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Sozialordnung der SPD-Bundestagsfraktion, stellte in seinem Beitrag ein Konzept zur Förderung von häuslichen Dienstleistungen durch Dienstleistungsgutscheine zur Diskussion. Danach sollten alle Haushalte mit mindestens 1 Kind unter vierzehn Jahren oder hilfsbedürftigen Personen staatlich geförderte Gutscheine erhalten können unter der Voraussetzung, dass zugelassene Dienstleistungsagenturen in Anspruch genommen werden. Unter den KonferenzteilnehmerInnen bestand ein breiter Konsens darüber, dass die Förderung sozial geschützter Arbeitsplätze im Bereich haushaltsbezogener Dienstleistungen wünschenswert sei. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Lösungsansätze wurde allerdings noch erheblicher Diskussionsbedarf festgestellt. Mitbestimmung und Stärkung der ArbeitnehmerInnenvertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft Die Forderung nach einer Stärkung der ArbeitnehmerInnenvertretung in den Betrieben (vor allem der Rechte der Betriebsräte) wurde u.a. im Oktober 1999 in Zusammenhang mit der Diskussion über gleichstellungsrechtliche Regelungen in der Privatwirtschaft auf der Fachtagung: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch? Zur aktuellen Diskussion über gleichstellungsrechtliche Regelungen in der Privatwirtschaft, Berlin, 1999 thematisiert(vgl. hierzu auch Kap. 3.2). Sie hat vor allem in Bezug auf das(zumindest - 230 ursprünglich) geplante Gleichstellungssgesetz der Bundesregierung und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wachsende Aktualität erhalten. Heide Pfarr ging in ihren Eckpunkten zu einem(geplanten) Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft(1999) von der Annahme aus, dass es um so wirksamer sei, je mehr es gelänge, die Akteure im Betrieb(Betriebsräte, Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber) in seine Umsetzung mit einzubinden. 89) Einer angemessenen Vertretung von Frauen käme dabei besondere Bedeutung zu. Es sei unverzichtbar- so Heide Pfarr-, dass das Betriebsverfassungsrecht zwingende Regelungen über den Anteil von Frauen im Betriebsrat und bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern aufnähme. 90) Darüber hinaus müsse das Gleichstellungsgesetz Mindestrechte(z.B. Anhörungs- und Vorschlagsrechte) und einen Schutz der Interessenvertretung für Frauen vorsehen. 91) Einige dieser Forderungen, z.B. der zuletzt genannte Punkt, wurden im übrigen bei der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes(28.7.2001) verwirklicht. Gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Berufs – und Arbeitswelt Dieses Thema wurde bereits an anderer Stelle erörtert(vgl. Kap. 3.2) Sozial ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige Teilzeitbeschäftigung Vgl. hierzu die Ausführungen in Kap. 4.1.1 Als Fazit aus den Diskussionen kann stichwortartig festgehalten werden: Hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Berufs- und Arbeitswelt, insbesondere in der Privatwirtschaft, überwiegt unter den frauenpolitischen Akteurinnen die Einschätzung, dass sie nur über verbindliche gesetzliche Regelungen, nicht aber auf„freiwilliger Basis“ oder über„Selbstverpflichtungserklärungen“ vorangebracht werden könne. Eine gewisse Abkehr von der einseitigen Bevorzugung von generellen Arbeitszeitregelungen und-modellen(z.B. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 oder 25 Stunden für alle) hin zu mehr flexiblen Arbeitszeitmodellen und individuellen Gestaltungsspielräumen ist in der jüngeren Vergangenheit im frauenpolitischen Diskurs erkennbar. Ähnliche Entwicklungen lassen sich in der Programmatik der Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen Partei erkennen. So setzt beispielsweise auch die vom Vorsitzenden der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Ottmar Schreiner, geleitete Projektgruppe„Zukunft der Arbeit“ we- - 231 niger auf verbindliche Arbeitszeitverkürzung als auf individuelle und freiwillige Lösungen". 92) Darüber hinaus haben die Forderungen nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter , nach familienfreundlicheren Arbeitszeiten sowie nach einem grundlegenden Mentalitätswechsel in der Wirtschaft in Richtung familienbewusste Personal- und Unternehmenspolitik wachsende Bedeutung erlangt. Daneben spielt die Sorge um die Zunahme sozial ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse und geringfügiger Teilzeitbeschäftigung im frauenpolitischen Diskurs nach wie vor eine zentrale Rolle. Dass diese Forderungen nur bei einer grundlegenden Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen(Kinderbetreuungseinrichtungen, Infrastruktur) einzulösen sind, ist dabei weitgehend unbestritten. 3.4.4 Mögliche zukünftige Themenstellungen Die oben angesprochenen Einzelthemen, insbesondere verbindliche gesetzliche Regelungen(Gleichstellungsgesetze) für die Privatwirtschaft, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeitmodelle und-regelungen, Bekämpfung sozial ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse dürften auch zukünftig im frauenpolitischen Diskurs eine wichtige Rolle spielen. In der jüngeren Vergangenheit hat darüber hinaus das Thema„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in Zusammenhang mit der Entwicklung„gerechterer“ Systeme zur Arbeitsplatzbewertung im frauenpolitischen Diskurs an Aktualität gewonnen. Insbesondere auf der internationalen Fachtagung des Bundesfrauenministeriums„Equal Pay“ vom 17.- 19. Juni 2002 in Berlin wurden neuere Initiativen und Modelle zur Entgeltsgleichheit im Inland, z.B. die Initiative der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) 93) und im Ausland, insbesondere in Großbritannien, 94) in Österreich, 95) in der Schweiz 96) und in Finnland 97) zur Diskussion gestellt. Die Fortsetzung dieses Diskurses könnte für die gleichstellungspolitische Diskussion in der Bundesrepublik von großem Gewinn sein. Dabei dürfte die Frage, ob und wie sich Modelle und Verfahren zur Entgeltsgleichheit und gerechteren Arbeitsplatzbewertung, die vor allem in verschiedenen anderen europäischen Ländern entwickelt wurden, auf die Bundesrepublik übertragen lassen, besonders spannend sein. Angesichts strukturell eingeschränkter Erwerbsbeteiligungschancen und zusätzlich konjunkturell bedingter anhaltend hoher Arbeitslosigkeit von Frauen(vor allem in den ostdeutschen Ländern) erscheint die Diskussion arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischer Konzepte von großer Dringlichkeit. Dabei geht es zum einen um Konzepte, die - 232 vornehmlich aus Frauenperspektive oder mit frauenpolitischem Schwerpunkt erarbeitet wurden. Hier könnte z.B. von den Leitlinien für eine europäische Beschäftigungspolitik, die auf dem Sondergipfel in Luxemburg im Jahr 1998 verabschiedet wurden und die der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hohe strategische Priorität einräumen und dem darauf basierenden Nationalen Aktionsplan in Verbindung mit der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie vom Juni 2002, ausgegangen werden. Hier ist zu überlegen, wie diese fortentwickelt und in eine wirkungsvolle nationale Politik umgesetzt werden können. Zum anderen wird es aber auch wesentlich darauf ankommen, sich intensiv mit arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Programmen, die die öffentliche Diskussion bestimmen und vor allem von männlich dominierten Gremien und Kommissionen(z.B. Bündnis für Arbeit, Hartz-Kommission) erarbeitet wurden, aus frauenpolitischer Perspektive auseinander zu setzen. Dabei geht es nicht nur darum, zu den jeweiligen Konzepten Stellung zu beziehen, sondern vor allem darum, von Anfang an an deren Erarbeitung (im Sinne des Gender-Mainstreaming) beteiligt zu sein. Auch müssten Frauen sich in Öffentlichkeit und Politik für ihre Positionen mehr Gehör verschaffen. Dies sei kurz am Beispiel der Vorschläge der Hartz-Kommission zur Arbeitsmarktreform (Stand 31.7.02) erläutert. Es fehlte hierzu nicht an kritischen Stellungnahmen von Seiten der Gewerkschaftsfrauen und der deutschen Frauenverbände. Z.B. monierte Anne Jenter, Abteilungsleiterin beim DGB-Bundesvorstand, dass das„Zukunftsprogramm" der Hartz-Kommission auf einem veralteten Familienbild basiere und bei der geplanten familienfreundlichen„Quick-Vermittlung" den männlichen„Haushaltsvorstand“ bevorzuge. „Der DGB fordert deswegen, dass Arbeitsuchende aus Familien gleichbehandelt werden“, 98) so die DGB-Vertreterin in einem Interview mit der FR im August 02. Auch der Deutsche Frauenrat übte in seinen Schreiben u.a. an den SPD-Parteivorsitzenden Gerhard Schröder vom 2.8.2002 sowie an die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.8.2002 heftige Kritik an den Vorschlägen der Hartz-Kommission. Seine Kritik richtete sich u.a. gegen ein„Frauen- und Familienbild, das der Vergangenheit angehört" und gegen den Begriff des Haushaltsvorstandes als„Relikt aus wilhelminischer Zeit", womit die Regelungskompetenz der Ehepartner beeinträchtigt würde und zur Verfestigung des überwundenen Alleinverdienermodells beigetragen würde. 99) Des weiteren wandte sich der Deutsche Frauenrat gegen Vorschläge wie„Mini-Jobs" für haushaltsnahe Dienstleistungen, die vorgeschlagene Heraufsetzung der Geringfügigkeitsgrenze auf 500 Euro sowie gegen die„Aufweichung von Beschäftigungsverhältnissen in Richtung„Niedriglohn". 100) Ziel müsse es vielmehr sein,„die ständige Ausweitung dieser(geringfügigen, d.Verf.) Beschäftigungsverhältnisse... zu stoppen, der Aushöh- - 233 lung der sozialen Sicherungssysteme entgegenzuwirken und die eigenständige Alterssicherung von Frauen zu stärken. 101) Seine diesbezügliche Position stellte der Deutsche Frauenrat(in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund und der Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen) in einem Artikel in der FR vom 22.11.2002 unter dem Titel„Die Benachteiligungen berufstätiger Frauen werden erweitert“ zur Diskussion. 102) Von diesem und einigen wenigen anderen Medienbeiträgen abgesehen, verhallten aber die kritischen Stimmen u.a. von Gewerkschafterinnen und Frauenverbänden weitgehend ungehört in der Öffentlichkeit. Es wird also wesentlich darauf ankommen, darüber zu beraten, was getan werden kann, um den Anteil von Frauen in wichtigen Beratungs- und Entscheidungsgremien generell zu stärken sowie der Frage nachzugehen, was getan werden kann, um Frauenbelangen im öffentlichen Diskurs ein größeres Gewicht zu verleihen. Der Themenkomplex „Zukunft der gesellschaftlichen Arbeit und ihre Organisation" bildet ein umfassendes Aufgabenspektrum, in das die ob. gen. Einzelthemen zum Teil mit eingebettet werden können. Soweit es dabei im wesentlichen um eine Fortschreibung der gegenwärtigen ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen in die Zukunft geht, gehören die hier zu behandelnden Themen bereits jetzt zum festen Repertoire der frauenpolitischen Arbeit der FES. Hier sind insbesondere zu nennen: • Technologische und arbeitsorganisatorische Veränderungen in der digitalen Berufsund Arbeitswelt und ihre Auswirkungen Eine enge Kooperation u.a. mit der Internationalen Frauenuniversität(ifu) /Prof. Dr. Ayla Neusel, in deren Rahmen neue Projektideen u.a. zu den Themenkomplexen: Technik, Kultur, Arbeit, Information und Globalisierung erarbeitet wurden, wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert 103) • Neue Berufschancen für Frauen in der digitalen Arbeitswelt Hier geht es u.a. um die Verbesserung der Zugangschancen von(jungen) Frauen für den Zukunftsarbeitsmarkt der Informations- und Kommunikationsberufe, um die Motivierung junger Mädchen für zukunftsfähige neue Ausbildungsberufe sowie um die Entwicklung neuer Berufsprofile, die zu interessanten neuen Berufsausbildungen für Mädchen führen. Erfolge und Widerstände bei der Umsetzung der Zielmarken, die die Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm Innovation und Arbeitsplätze in der Dienstleistungsgesellschaft des 21. Jahrhunderts, im Programm„Frau und Beruf“ und im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit formuliert hat, könnten z.B. im Rahmen einer entsprechenden Dialogreihe thematisiert werden. Bild 12 - 234 rää~=pÅÜãáÇíI=jÇ_I=mêçÑK=aêK=j~êÖ~êáí~=j~íÜáçéçìäçëI=qÉÅÜåáëÅÜÉ=råáîÉêëáí®í=_ê~ìåëÅÜïÉáÖI== páÖã~ê=jçëÇçêÑI=jÇ_I=bäáë~ÄÉíÜ=qÜáÉäI=aÉìíëÅÜÉ=qÉäÉâçã=^dI=áã=dÉëéê®ÅÜ== Als Kooperationspartner kämen hier u.a. in Frage: Das Kompetenzzentrum Frauen in Informationsgesellschaft und Technologie in Bielefeld, die gegenwärtig(2002) u.a. ein bundesweites Ausbildungsprojekt für Mädchen in IT- und Medienberufen mit finanzieller Förderung durch das Bundesfrauenministerium durchführen 104) • Familienfreundliche Personalpolitik und Arbeitszeitgestaltung Auf die Notwendigkeit einer familienbewussten Personalpolitik, die es Frauen und Männern erlaubt, Beruf und Familie besser in Einklang miteinander zu bringen, wurde bereits weiter ob. hingewiesen. Sie wird nicht zuletzt auch angesichts des schleichenden demographischen Umbruchs in der BRD 105) , der sich in steigendem Durchschnittsalter der Belegschaft und fehlenden Nachwuchskräften niederschlägt immer dringlicher. Ohne sie wird jedoch die Wirtschaft nicht zu einer besseren Ausschöpfung des vorhandenen Erwerbspersonenpotentials, insbesondere der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten(meist Frauen), der Frauen in stiller Reserve oder in Bildungswarteschleifen, gelangen. Allerdings äußerte sich z.B. die Enquetekommission„Demographischer Wandel“ hinsichtlich der Flexibilität betrieblicher Personalpolitik im Jahre 1998 noch äußerst skeptisch:„Mögliche(vorausschauende Gestaltungsoptionen) im Rahmen der Personalentwicklung, der Arbeitsorganisation etc. zur Bewältigung der zu erwartenden demographischen Herausforderungen wurden bisher weitgehend ignoriert. 106) - 235 Wichtige Themenstellungen in diesem Kontext könnten u.a. sein: o Erfahrungen(Erfolge, Probleme, Widerstände, Hemmnisse) mit familienbewusster Personalpolitik in den verschiedenen klassischen Feldern des Personalmanagements wie z.B. Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsabläufe(flexible Gestaltung von Arbeitsaufträgen, Teamarbeit), Fortbildung, Flankierender Service für Familien usw.(Zielgruppe: Unternehmen der Privatwirtschaft) o Auswirkungen einer familienbewussten Familienpolitik auf die Bereitschaft junger Väter, verstärkt Verantwortung für den eigenen Nachwuchs zu übernehmen o Fragen der Koordinierung betrieblicher Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten kommunaler Einrichtungen, insbesondere Kinderbetreuungseinrichtungen und der verkehrlichen Infrastruktur(ÖVP)(unter Beteiligung von VertreterInnen kommunaler Einrichtungen, Planungsämtern, Kommunalpolitikerinnen). Bei dem Themenfeld„Familienorientierte betriebliche Personalpolitik und Arbeitszeitgestaltung“ bieten sich als Kooperationspartner bzw.-partnerinnen u.a. an: die gemeinnützige Beruf& Familie GmbH, gegründet von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, das ebenfalls mit Unterstützung der gemeinnützigen Hertie-Stiftung entwickelte Audit „Beruf und Familie“ sowie die Initiative„Mit familienbewusster Personalpolitik zum Unternehmenserfolg“(Prof. Dr. Artur Wollert). Es empfiehlt sich allerdings das Thema Zukunft der gesellschaftlichen Arbeit und ihre Organisation auch auf einer mehr grundsätzlichen Ebene zu erörtern im Sinne von Zukunftsvisionen für eine„geschlechtergerechte- und geschlechterdemokratische Gesellschaft"(Gisela Notz). 107) Hinsichtlich der Notwendigkeit, entsprechende Zukunftsvisionen zu entwickeln, schreibt die Frauenforscherein Gisela Notz(Friedrich-Ebert-Stiftung) wie folgt: „Mit dem Zerfall des real existiert habenden Sozialismus scheint das Entwickeln von Zukunftsvorstellungen in Ungnade geraten zu sein. Sie sind jedoch unbedingt notwendig, wenn wir darüber entscheiden sollen, ob angebotene neue Normen, Vorstellungen und Verfahren uns dem anderen besseren Leben näher bringen. Auch wenn wir uns davon verabschieden wollen, dass die menschliche Gesellschaft ein glückliches Endziel oder ein wie auch immer ausgestattetes Paradies erreichen könnte. Dringend notwendig wird es jedoch, sich darauf zu einigen, dass soziale Ungleichheit, patriarchale Entscheidungsstrukturen und geschlechterhierarchische Arbeitsteilung ebensowenig zum ‚guten Leben‘ gehören, wie Gewalt, Krieg, verseuchtes Wasser und vergiftete Lebensmittel. Erst wenn wir eine Vorstellung vom Anderen und Besseren haben, von dem, was das vielzitierte ‚gute Leben‘ eigentlich sein soll, wird es möglich, Forderungen und Modernisierungsstrategien daraufhin zu prüfen, ob sie uns diesen Utopien näher bringen.“ 108) - 236 Wichtige Bausteine einer derartigen gesellschaftlichen Utopie müssten nach Notz u.a. sein: 109) Alle Formen der gesellschaftlich notwendigen Arbeit, bezahlte(Erwerbsarbeit) und unbezahlte(Familienarbeit, Hauswirtschaft und Ehrenamt) müssten einbezogen werden. Es könne nicht nur um Arbeitsbeschaffung und Arbeitszeit gehen, vielmehr müssten sich Konzepte und Handlungsstrategien auch auf Humanisierung, Demokratisierung, inhaltliche und organisatorische Gestaltung aller gesellschaftlich notwendigen Arbeiten richten sowie auf die Nützlichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Angesichts der Internationalisierung der Wirtschaft wäre eine Verständigung über weltweite Mindeststandards notwendig. In diesem Kontext käme auch der Internationalisierung und Globalisierung der Gegenwehr und des Widerstandes besondere Bedeutung zu im Sinne von Wichterich:„Auf dem globalen Markt braucht die internationale Frauensolidarität neue Wege und neue Instrumente.“ 110) Fußnoten 1) vgl. Monika Langkau-Herrmann: Arbeitszeitpolitische Ansätze und Modelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und mehr individuelle Gestaltungsmöglich keiten, unveröffentlichtes Referat, Mai 1988, S. 3 2) vgl. Dokumentation: Mehr und bessere Berufschancen für Frauen durch betriebliche Frauenförderung, Bonn, Juni 1987, S. I 3) ebenda, S. II 4) ebenda, S. II 5) vgl. Erfahrungsbericht über die Richtlinie zur Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, Bericht der Leitstelle Gleichstellung der Frau, Bericht Nr. 824 vom 9.12.1986 6) vgl. Bürgerschaftsdrucksache 11/6310 vom 23.5.1986 sowie Dokumentation„Mehr und bessere Berufschancen", a.a.O., S. 53 ff 7) vgl. hierzu u.a. Kap. 3.2. 8) vgl. Rita Süßmuth: Begrüßungsansprache, in: Dokumentation: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bonn 1988, S.1 9) ebenda, S. 3 10) vgl. hierzu: Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, deutscher Beitrag der international vergleichenden Studie„Women in Public Administration and Management – Upward Mobility and Career Advancement", unter der Trägerschaft des Forschungskomitees: Sex Roles and Politics /IPSA, November 1986, S. 25 11) vgl. Rita Süßmuth: Begrüßungsansprache, in: Dokumentation: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, a.a.O., S. 6 12) ebenda S. 6 13) vgl. hierzu auch die Ergebnisse der Dokumentation dieser Fachtagung: Frauenförderung in der kommunalen Verwaltung, Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik, Bonn 1990 14) vgl. hierzu Vorwort, Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie?, Reihe Frauenpolitik, Heft 2, 1991, S. I - 237 15) Angelika Barbe: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie, in der gleichnamigen Broschüre, S. 1 16) Hildegard Maria Nickel: Geschlechterverhältnis in der Wende? Patriarchale Gleichberechtigung ist keine Emanzipation, in: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie, a.a.O. S. 7 17) ebenda S. 6 18) Elfi Wiedemann: Perspektiven für Frauen im ländlichen Raum, in: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, Reihe Frauenpolitik, Heft 7, 1992, S. 1 19) Christel Panzig: Zur Arbeits- und Lebenssituation von Frauen in ländlichen Regionen Brandenburgs: Vergangenheit- Gegenwart- Perspektiven, in: frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, a.a.O. 20) Hildegard Maria Nickel: Geschlechterverhältnis in der Wende, a.a.O. S. 8 21) ebenda S. 9 22) Christel Panzig: Zur Arbeits- und Lebenssituation von Frauen in ländlichen Regionen Brandenburgs, a.a.O. S. 11 23) ebenda S. 13 24) ebenda S. 14 25) vgl. hierzu: Irma Piontek: Erfahrungsbericht 2, Anlage, in: Frauen in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg, Reihe Frauenpolitik, Heft 6, S. 25 ff 26) Brigitte Heinzmann: Erfahrungsbericht 3, Anlage, in: Frauen in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg, a.a.O. S. 37 27) Vorwort, Kommunale Gleichstellungspolitik in den neuen Bundesländern- Das Beispiel des Landes Brandenburg. Reihe Frauenpolitik, Heft 3, 1991, S. I 28) vgl. Christine Waltenberg und Monika Langkau-Herrmann: Kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg, Ergebnisse einer Untersuchung zur kommunalen Gleichstellungspolitik, in: Kommunale Gleichstellungspolitik in den neuen Bundesländern, a.a.O. S. 23 ff 29) Regine Hildebrandt: Zur Einführung- Aktuelle Aufgaben zur Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg, in: Kommunale Gleichstellungspolitik in den neuen Bundesländern, a.a.O. S. 1 f 30) Elfi Wiedemann: Perspektiven für Frauen im ländlichen Raum, in: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, a.a.O. S. 2 31) Christel Panzig: Zur Arbeits- und Lebenssituation von Frauen in ländlichen Regionen Brandenburgs, a.a.O. S. 36 32) ebenda 33) ebenda S. 37 34) ebenda S. 29 35) Renate Neuhof: Projekt Hertefeld„Selbstgestaltete Zukunft im Dorf, in: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, a.a.O. S. 43 f 36) Barbara Tietze: Vorwort, in der Dokumentation: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg, Bonn 1994, S. 1 37) Gisela Eckstein: Fördermaßnahmen der Landesregierung Brandenburg zur Verbesserung der Berufschancen von Mädchen, in der Dokumentation: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg, a.a.O. S. 3 38) Barbara Tietze: Vorwort a.a.O. S. 1 39) ebenda S. 2 40) Ingrid Kurz-Scherf u.a. Berufsorientierung und Ausbildungssituation der Schulabgänger/innen des Jahres 1992 in Brandenburg, in der Dokumentation: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg, a.a.O. S. 12 f - 238 41) ebenda S. 13 42) ebenda S. 16 43) ebenda S. 17 44) ebenda 45) Katrin Budde: Frauen als Existenzgründerinnen, in der Dokumentation: Existenzgründungen von Frauen im Land Sachsen-Anhalt, Bonn, Dezember 1993, S. 1 46) vgl. hierzu die Kurzfassung der Ergebnisse von Gudrun Conrad: Frauen als selbständige Unternehmerinnen im Land Sachsen-Anhalt,, in: Dokumentation: Existenzgründungen von Frauen im Land Sachsen-Anhalt, a.a.O. S. 3 ff 47) ebenda S. 3 f 48) ebenda 49) ebenda S. 4 50) vgl. hierzu das Referat von Monika Langkau-Herrmann: Activities of the Friedrich- Ebert-Stiftung, Women´s Department, in the New Länder to promote entrepreneurship of women, anlässlich der „International and European Conference von OECD und EG: Women Entrepreneurs: Building for the Future", Paris November 1993, unveröffentl. Manuskript 51) vgl. hierzu: Vorwort, Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Strukturund Regionalpolitik, Reihe Frauenpolitik, Heft 12, Bonn 1994, S. 1 52) Ulla Schmidt: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik, in der gleichnamigen Broschüre, a.a.O. S. 6 und 7 53) vgl. weiter unten S. 241 sowie Petra Schlütter: Handlungserfordernisse und Ansätze für eine gleichstellungsorientierte regionalisierte Strukturpolitik in den neuen Bundesländern, in: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik, a.a.O. S. 21 ff 54) Ulla Schmidt: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik, a.a.O. S. 4 55) Petra Schlütter: Handlungserfordernisse und Ansätze für eine gleichstellungsorientierte regionalisierte Strukturpolitik, a.a.O. S. 21 ff 56) ebenda S. 24 f 57) ebenda S. 25 58) ebenda S. 25 59) ebenda 60) ebenda S. 29 61) Irene Ellenberger: Arbeitsmarktpolitische Initiativen der Landesregierung, in: Dokumentation, Konferenzen zum Thema„Zielgruppe Frauen in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik", Bonn 1996, S. 12 f 62) Margarita Mathiopoulos: Die digitale Arbeitswelt als Chance für den Standort Deutschland, in: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt, Reihe Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 7, Bonn 1998, S. 6 63) Siegmar Mosdorf: Arbeitswelt in Bewegung. Die Informations- und Kommunikationstechnologien bieten neue Chancen, in: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt, a.a.O. S. 17 f 64) Martina Fromhold-Eisebith: Referat: Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft, gehalten auf der gleichnamigen Fachtagung in Aachen am 3. Juni 1998, unveröff. Manuskript 65) Cornelia Brandt: Neue Technologien- Zukunft für Frauen?, in: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt, a.a.O. S. 24 ff 66) Ulla Schmidt, Grußwort zur Fachtagung Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung, Hamburg, 30. Mai 1997, S. 2(unveröffentlicht) - 239 67) vgl. hierzu Carola Möller: Die neue Arbeitsorganisation- eine Chance für Frauen?, in: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 1, Bonn 1995, S. 10 68) ebenda S. 11 69) ebenda S. 13 70) ebenda S. 12 71) ebenda S. 13 72) ebenda S. 13 f 73) ebenda S. 15 74) ebenda 75) ebenda S. 16 76) ebenda S. 16 ff 77) ebenda S. 13 78) vgl. WSI-Mitteilungen, Heft 2, 1993, S. 64, zitiert nach Carola Möller a.a.O. S. 13 79) vgl. hierzu: Vorwort, in: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 1, Bonn 1995, S. 5 f 80) ebenda S. 6 81) vgl. hierzu Artur Wollert: Mit familienbewusster Personalpolitik zum Unternehmenserfolg, Weichenstellung für einen Mentalitätswechsel in der Familienpolitik. Mehr Fürsorglichkeit und Aufmerksamkeit für die Familie als Herausforderung für Politik und Wirtschaft, Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 4, Bonn 2001, S. 19 f 82) ebenda S. 20 83) vgl. hierzu Ulla Schmidt: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, in der gleichnamigen Broschüre, a.a.O., S. 8 84) ebenda S. 8 85) vgl. Gisela Pettersson: Weniger arbeiten? Ja, danke! Arbeitszeit-Modelle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand. Mehr Zeit für Kinder, a.a.O., S. 19 86) ebenda S. 19 f 87) vgl. hierzu: Hildegard Wester: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Zukunftsaufgabe, in: Weichenstellung für einen Mentalitätswechsel in der Familienpolitik. Mehr Aufmerksamkeit und Fürsorglichkeit für die Familie als Herausforderung für Politik und Wirtschaft, a.a.O., S. 14 88) vgl. hierzu: Katharina Sperber: Der Skandal der Familienpolitik, in FR vom 8. März 01, S. 3 89) vgl. hierzu: Heide Pfarr: Eckpunkte zu einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, in: Dokumentation: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch?, a.a.O., S. 33 90) ebenda S. 34 91) ebenda 92) vgl. hierzu: SPD soll sich bei der Zeit- und Leiharbeit flexibler zeigen. Projektgruppe rät zu vorsichtigen Korrekturen/„Individuelle und freiwillige Lösungen" statt tariflicher Arbeitszeitverkürzung, in: FR vom 17. Februar 2001, S. 7 93) vgl. hierzu u.a. Ver.di(Hrsg.): Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, Tarifverträge auf dem Prüfstand, Berlin, Juni 2002 94) vgl. hierzu: Sue Hastings, Pay and Employment Advice, Great Britain: System zur Arbeitsplatzbewertung des National Joint Council for Local Government Services(NJC), Beitrag aus Großbritannien zur Internationalen Fachtagung„Equal Pay" am 17.- 19. Juni 2002 in Berlin - 240 95) vgl. hierzu: Edeltraud Ranfti: Discrimination- free job evaluation- application of the NJC system in a company project in Austria, Beitrag zur Internationalen Fachtagung„Equal Pay" a.a.O. aus Österreich 96) vgl. hierzu: Christian P. Katz, Katz& Baisch- Partner für Salärsysteme, Switzerland: Analytical Evaluation of Occupations(ABAKABA), Beitrag zur Internationalen Fachtagung„Equal Pay" a.a.O. aus der Schweiz 97) vgl. hierzu: Ulla Aitta, AKAVA, Finnland: Arbeitsplatzbewertung- Positive Praxis im finnischen Arbeitsleben, Beitrag aus Finnland zur Internationalen Fachtagung„Equal Pay" a.a.O. 98) zitiert aus: Corinna Emundts: Nachteile für Mütter befürchtet, DGB-Expertin: Hartz- Papier fußt auf Versorger-Ehe, in FR vom 1. August 2002, S. 4 99) vgl. hierzu: Schreiben des Deutschen Frauenrates u.a. an die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.8.2002 S. 1 und 2 100) ebenda S. 2 101) vgl. hierzu: Schreiben des Deutschen Frauenrates an den SPD-Parteivorsitzenden Gerhard Schröder vom 2.8.2002 S. 1 102) FR vom 22.11.2002 S.20 103) vgl. hierzu: International Women´s University: Towards the Future of the International Women´s University, Hannover 2001 104) vgl. hierzu die Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.12.2000,„Mehr Frauen in IT-Berufe". Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Initiative D21/Arbeitsgruppe„Frauen und IT" und die Initiative„Frauen geben Technik neue Impulse". (Mit letzteren wurde bereits in Zusammenhang mit Gesprächskreisveranstaltungen/Fachtagungen zum Themenkomplex„Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt" in Bonn und Aachen kooperiert.) 105) vgl. hierzu: Stefanie Weimer, Hans Gerhard Mendius, Ernst Kistler: Der schleichende demographische Umbruch. Die Personalpolitik in den Unternehmen ist nach wie vor zu jugendzentriert, in: FR vom 17.2.2001, S. 7 106) zitiert nach Stefanie Weimer u.a.: Der schleichende demographische Umbruch a.a.O. S.7 107) vgl. Gisela Notz: Die Zukunft der Arbeit- Arbeit an der Zukunft- Strategien zur Modernisierung der Gesellschaft, unveröffentl. Manuskript, Bonn 2002, S. 12 108) ebenda S. 12 f 109) ebenda S. 13 110) Christa Wichterich: Die globalisierte Frau, 1998, zitiert nach Notz, ebenda S. 13 - 241 3.5 Wohnungs-, Städtebau und Regionalplanung aus Frauenperspektive/ Lokale Agenda 21/Städtebauliche Visionen Themenschwerpunkte Anfang der 90er Jahre in den alten Bundesländern Dieser Themenkomplex spielte seit Mitte der 70er Jahre im wissenschaftlichen Diskurs 1) und seit Anfang der 90er im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik eine zentrale Rolle. Als wegweisend für zahlreiche Veranstaltungen und Konferenzen in West und Ost ist in diesem Zusammenhang die Gesprächskreisveranstaltung: Ein Zimmer für sich allein- angesichts wachsender Wohnungsnot ein unerreichbarer Frauentraum?, Bonn, Juni 1992 zu nennen, auf die im folgenden etwas ausführlicher eingegangen werden soll. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass„Frauen, Kinder und ältere Menschen mehr Zeit als andere Bevölkerungsgruppen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld verbringen. Sie sind daher in besonderem Maße zur Befriedigung ihrer Wohn-, Freizeit- und Kommunikationsbedürfnisse auf ihre Wohnung und den Wohnnahbereich angewiesen, insbesondere auf ausreichenden Wohnraum, kurze Wege zum Einkaufen, zu den Kindergärten sowie auf Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten.“ 2) Im herkömmlichen Wohnungs- und Städtebau- immer noch fest in Männerhand- wurden jedoch andere Prioritäten gesetzt. Ansprüche von Frauen, älteren Menschen und Kindern an den Wohnungs- und Städtebau, sofern überhaupt erkannt, wurden von den politischen Entscheidungsgremien, Stadtplanern und Architekten(überwiegend männlich) meist ökonomischen Prämissen und sog. Sachzwängen untergeordnet. Als ein besonders augenfälliges Beispiel männlich dominierter Stadtgestaltung wurde und wird meist der Verkehr genannt. Unwirtliche breite Straßen, Parkplätze für PKW, Tunnelunterführungen waren(sind) oft wichtiger als z.B. Spielplätze für Kinder oder Naherholungsmöglichkeiten für ältere BewohnerInnen. Ca. Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre begannen immer mehr engagierte Frauen gemeinsam mit Stadtplanerinnen, Architektinnen und Wissenschaftlerinnen damit, Vereine und Initiativen zu gründen, um sich aktiv gegen den männlich dominierten Wohnungs- und Städtebau zur Wehr zu setzen und für eine stärkere Berücksichtigung von Fraueninteressen sowie generell der Interessen der Wohnbevölkerung im Rahmen des Wohnungs- und Städtebaus zu streiten. - 242 Die Durchsetzung frauenpolitischer Forderungen wurde Anfang der 90er Jahre allerdings durch anhaltende Wohnungsnot und zum Teil rasant steigende Boden- und Mietpreise außerordentlich erschwert. Insbesondere für alleinerziehende Mütter und einkommensschwache Gruppen wurde es immer schwieriger, auch nur einfachste Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Vor diesem Hintergrund fand die ob. gen. Gesprächskreisveranstaltung statt, an der als Referentinnen u.a. Ilse Brusis, Ministerin für Bauen und Wohnen des Landes NordrheinWestfalen, die Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt sowie die Stadtplanerinnen Prof. Ulla Schreiber, Krefeld und Ingrid Breu-Müller, München teilnahmen. Ilse Brusis berichtete in ihrem Einführungsreferat zunächst über Maßnahmen der Landesregierung bzw. ihres Ministeriums, die den Frauenbelangen im Wohnungs- und Städtebau verstärkt Rechnung tragen sollten. Sie wies darauf hin, dass Frauen in den letzten Jahren„zu Sprecherinnen für veränderte Wohnbedürfnisse geworden“ seien. Die Gründe hierfür lägen„sowohl in der gestiegenen Erwerbstätigkeit als auch dem wachsenden Anspruch nach Teilhabe am sozialen, kulturellen und öffentlichen Leben“. Immer mehr Frauen erhöben„einen Anspruch auf Selbstbestimmung beim Wohnen: Sei es in Form des eigenen Haushalts und der eigenen Wohnung oder sei es in der Forderung nach einem„Individualraum“, ihrer Rückzugsmöglichkeit innerhalb der(gemeinsam mit der Familie oder anderen MitbewohnerInnen genutzten) Wohnung.“ 3) Der Staat müsse sich den veränderten Herausforderungen durch sich wandelnde Wohnbedürfnisse stellen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht. Erhöhter Handlungsbedarf bestünde einerseits durch den gestiegenen Bedarf an mehr Wohnraum in Zusammenhang mit dem Strukturwandel der Haushalte, insbesondere den Trend zu mehr Einpersonen- und Zweipersonenhaushalten. Zum anderen sei es angesichts gestiegener Wohnnöte bestimmter sozialer Gruppen, insbesondere alleinerziehende Mütter, notwendig, einen größeren preisgünstigen und belegungsgebundenen Wohnungsbestand zu schaffen. Darüber hinaus fördere das Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes NRW im Rahmen von Modellprojekten und Wettbewerben die stärkere Präsenz von Architektinnen im Planungs- und Baugeschäft. Beispielhaft erwähnte sie in diesem Zusammenhang den Wettbewerb„Frauen planen Wohnungen“, der in Zusammenarbeit zwischen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park, der Stadt Bergkamen und dem Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde. - 243 Ziel des Wettbewerbs, der sich ausschließlich an Architektinnen und Planerinnen richtete, war es,„Grundrisse und Raumangebote zu entwerfen, die unterschiedlichen Lebensformen und Wohnbedürfnissen Raum geben, also Raumkonzepte, die nicht von vornherein festlegen, dass in dem jeweiligen Raum(nur) gewohnt, geschlafen, gegessen, gespielt wird oder die Gäste untergebracht werden. Da besonders von(Fach-)Frauen Kritik an dem herkömmlichen Wohnungszuschnitt geübt wurde, bot es sich beispielhaft an, den Wettbewerb ausschließlich für Fachfrauen zu öffnen. Hierdurch bot sich die Chance, bestimmten Lebenserfahrungen und Wohnbedürfnissen von Frauen stärker Rechnung zu tragen. Angesichts immer noch fortbestehender traditioneller Rollen und Arbeitsteilungen in Familie und Partnerschaft müssen diese Ansprüche an Wohnen gestärkt werden. Damit sollen(Fach)-Männer natürlich nicht ausgegrenzt werden, die ebenfalls neue Lösungen suchen und neue Wege beschreiten. In diesem Fall wurde aber ein deutliches Zeichen gesetzt“. 4) Nicht zuletzt aufgrund des Erfolgs dieses Wettbewerbs richtete das Ministerium Ende 1991 eine Beraterinnengruppe von Architektinnen, Planerinnen, Fachfrauen aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Wohnberatung zum Thema„Innovationen beim Planen, Bauen, Wohnen – frauen- und kindergerechtes Bauen bedeutet mehr Wohnqualität für alle“ ein, um konkrete Anregungen und Empfehlungen für humane und umweltverträgliche Wohnkonzepte zu bekommen. Dabei sollten nicht zuletzt die Wohnbedürfnisse der verschiedenen Haushaltsformen und insbesondere von Frauen verstärkt Eingang in die Wohnungsangebote des sozialen Wohnungsbaus finden. 5) Die Stadtplanerinnen und Architektinnen Ulla Schreiber und Ingrid Breu-Müller beurteilten in ihren Vorträgen zunächst aus Frauenperspektive den herkömmlichen Wohnungsund Städtebau als nicht frauen- bzw. bewohnerfreundlich. So kritisierte beispielsweise die Stadtplanerin Ulla Schreiber den traditionellen Wohnungsbau u.a. wie folgt(Zitat):„Die männlich rationale Welt hat bisher den Wohnungsbau und seine Ausgestaltung bestimmt. Überdimensionierte Wohnzimmer und die übliche Stehküche sind Standard im Wohnungsbau. Sie führen zu den täglichen Nutzungskonflikten von allen Wohnbeteiligten. Grundrisse mit Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer bedeuten zumeist keinen Raum für die Frau. Es wäre ein Leichtes von Seiten der Planer, Architekten und Investoren frauenfreundlich und damit bewohnerfreundlich zu bauen, aber Frauen haben keine Lobby.“ 6) Und Ingrid Breu-Müller, Stadtplanerin aus München, stellte zur Präsenz von Frauen und ihrer Anliegen in Wohnungs- und Städtebau zu Beginn ihres Vortrags fest(Zitat):„Planerinnen werden in der Regel männlich ausgebildet, nach männlichen Maßstäben beurteilt- das Männliche gefordert und gefördert, sozusagen das männlich„Richtige“ belo- - 244 bigt- wer hält es schon auf die Dauer aus, immer gegen den Strom zu schwimmen. Der Anteil der Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen ist gering- Frauenansprüche im Wohnungs- und Städtebau, sofern sie überhaupt erkannt werden, werden sogenannten„Sachzwängen“ untergeordnet und fallen bei den ersten Abwägungen unter den Tisch. Kurzum die Voraussetzungen sind nicht so günstig.“ 7) Die in Vorträgen und Diskussionen geäußerte Kritik am herkömmlichen Wohnungs und Städtebau aus Frauenperspektive richtete sich im einzelnen insbesondere auf folgende Bereiche und Aspekte: • Unzeitgemäße Wohnungsgrundrisse ohne flexible Nutzung der einzelnen Räume(wie bereits oben erwähnt) • Trennung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit im Städtebau Hierzu die Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt:„Würden die Erfahrungen und Sichtweisen von Frauen bei der Planung zugrundegelegt werden, dann müsste... die im Städtebau übliche Trennung zwischen den Lebensbereichen Wohnen- Arbeiten Freizeit(aufgehoben werden, d. Verf.). Häufig fehlt eine wohnungsnahe Infrastruktur von Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten, Sportplatz etc., so dass die Verbindung dieser unterschiedlichen Lebensbereiche sehr zeitaufwendig ist. Eine Rückkehr zur Durchmischung von Wohnung, Arbeit und Freizeit wird schon seit langem gefordert und nicht zuletzt auch deshalb, weil eine„Emanzipation durch das Auto“ nicht die Antwort auf die Defizite im Wohnungsumfeld sein darf.“ 8) Und Ulla Schreiber zum gleichen Thema:„Konsum-Oasen“ und Einkaufszentren haben das Kaufverhalten und die Lebensgewohnheiten verändert. Im Mittelpunkt steht der Großeinkauf mit dem Auto, ein- oder zweimal in der Woche. Einkaufszentren bedeuten Anspannung, Krach, Berieselung, Monotonie, ein Stück Stadt, den vermarkteten Lebensraum. Was fehlt, gerade in den neuen Wohngebieten, ist der Laden an der Ecke oder der erreichbare Wochenmarkt, vielfältige Angebote mit Preisvergleich und Frischegarantie. Kontakte mit Nachbarn und Freunden sind dann fast vorprogrammiert. Besonders ältere Frauen, Familien ohne Auto oder Mütter mit Kindern lieben kurze Wege und interessante Angebote 9) • Die Begünstigung des motorisierten Individualverkehrs in der Verkehrspolitik. Hierzu Ingrid Breu-Müller:„Die auf das Auto ausgerichtete Stadt hat eine Zwangsmobilität geschaffen, die täglich geleistet werden muss. An den Mobilitätskennziffern bestimmter Bevölkerungsgruppen und der Verkehrsmittelwahl wird allen die Unterprivilegierung von Frauen deutlich Frauen, Kinder bis 18. Jahre und Senioren stellen mehr als 2/3 der Bevölkerung, nehmen aber nur bedingt am Autoverkehr teil, weil sie, die Kinder bis 18, noch nicht fahren dürfen, die Senioren über kein Auto verfügen und/oder nicht mehr fahren wollen, und Frauen selbst weniger Autos besitzen“ 10) - 245 • Zu starke Ausrichtung des öffentlichen Raums auf das Auto. Dies sei u.a. ablesbar an: schmalen Gehwegen, breiten Fahrbahnen, wenig Radwegen, schlechter Beleuchtung an Haltestellen des ÖPNV. Sie wirke sich einschränkend auf die Aktivitäten der BewohnerInnen im öffentlichen Raum aus • Fehlende Infrastruktur und mangelndes Angebot an Versorgungseinrichtungen im Wohnumfeld infolge der bereits ob. erwähnten scharfen Trennung der städtischen Funktionen. Bezogen auf die ob. gen. Themenkomplexe wurden von den Stadtplanerinnen u.a. folgende Forderungen erhoben: • Thema Wohnungen/Wohngebäude u. a.: Nutzungsneutralität d.h. keine Hierarchisierung von Räumen, Sichtverbindung zwischen Küche und Spielbereich des Kindes, Küche auf der lärmabgewandten Seite der Wohnung, gute Beleuchtung, Besonnung und Belüftung, Vorhandensein von Gemeinschaftseinrichtungen z.B. als Spielbereich für Kinder, als Werkstatt • Thema Wohnumfeld u.a: fußgänger- und spielfreundliche Straßenraumgestaltung, gute Anbindung an den ÖPNV, gute Fußwegeverbindungen zu Infrastruktureinrichtungen, Kindertageseinrichtungen in Wohnungsnähe, Versorgungseinrichtungen „um die Ecke“ • Thema Verkehr/Öffentlicher Raum u.a.: Mobilität muss für alle gesichert werden, nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, Sicherheit muss ebenfalls für alle hergestellt werden • Thema: Aufhebung der scharfen Trennung städtischer Funktionen u.a. durch wohnungsnahe Arbeitsplätze, Infrastruktureinrichtungen usw. In der Veranstaltung wurde im übrigen eine breite Palette neuer Ideen zur Gestaltung von Wohnungen und Wohnsiedlungen zur Diskussion gestellt: Sie reichte von„Rückzugsmöglichkeiten“ in der eigenen Wohnung, über Kantinengemeinschaften, Nähwerkstätten, Frauenschreinereien für Reparaturen in Kundennähe zwecks Schaffung von Frauenarbeitsplätzen in der„Mitte ihres Lebens“(Ulla Schreiber) bis hin zu Wohnhöfen, Außenerlebnisbereichen für Kinder mit Sichtkontakten(Weg vom Konzept Bank plus Sandkasten) und Wohnstraßen. - 246 Themenschwerpunkte in den ostdeutschen Ländern nach der politischen Wende im Zeitraum 1990-1996 Seit Anfang der 90er Jahre hat das Referat Frauenpolitik in den ostdeutschen Bundesländern Veranstaltungen zu wohnungs- und städtebaulichen sowie regionalpolitischen Fragen durchgeführt. Dabei standen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt und im Städtebau im Zuge des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs im Vordergrund der Diskussionen, insbesondere: wachsende Wohnungsnot infolge steigender Miet- und Bodenpreise einerseits und wachsender Arbeitslosigkeit anderseits; Veränderungen in der siedlungsstrukturellen Zuordnung von Wohnsiedlungen, Arbeitsstätten, Einkaufszentren- letztere wurden zunehmend auf der„grünen Wiese“ außerhalb der Innenstädte angesiedelt- und entsprechend wachsende räumliche Entfernungen zwischen ihnen; steigendes Verkehrsaufkommen, insbesondere des motorisierten Individualverkehrs und wachsende Kriminalität in Großsiedlungen. Beispielhaft sei auf folgende Veranstaltungen etwas näher eingegangen: Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive, Magdeburg, September 1992 Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die wachsende Wohnungsnot von Frauen nach der politischen Wende, die auf vielfältige Ursachen zurückzuführen war. Viele Frauen, so die Leiterin des Amts für Gleichstellungsfragen in Magdeburg, Kerstin Splitt, seien vom sozialen und wirtschaftlichen Abstieg bedroht. Mit Blick auf die steigende Zahl von Frauen mit Mietschulden, auf die eine Vertreterin des Magdeburger Sozialamtes in ihrem Bericht aufmerksam gemacht hatte, titelte die Volksstimme am 10.9.92:„Immer mehr Familien und Singles können die Miete nicht bezahlen. Friedrich-Ebert-Stiftung: Wohnen ist heute eines der großen Frauenprobleme“. 11) „Im Katalog der Ängste“- so Kerstin Splitt- stünden bei den Frauen nach der Wende ganz vorn:„Angst vor Arbeitslosigkeit, Angst Sozialhilfeempfängerin zu werden, Angst vor Krankheit, Angst vor radikalen Mieterhöhungen und vor Obdachlosigkeit.“ 12) Immer häufiger würde aber auch von aggressiven Praktiken neuer Hausbesitzer berichtet, die nichtgewünschte BewohnerInnen trotz Kündigungsschutz aus ihren Wohnungen herauszudrängen versuchten. - 247 Besonders von akuter Wohnungsnot betroffen seien, so Kerstin Splitt, die auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermittelnden Frauen ab 45 Jahren, arbeitslose alleinerziehende Mütter, alleinstehende Rentnerinnen und Vorruheständlerinnen. Alarmierend sei darüber hinaus, dass mit weiteren Massenentlassungen zu rechnen sei und ein baldiges Auslaufen vieler ABM-Stellen bevorstände. Erschwerend käme hinzu, dass das Wohngeldsondergesetz für die neuen Bundesländer nur bis Ende 1993 gelte. „Was aber wird dann?“ so die bange Frage vieler Frauen angesichts ihrer schwierigen Lebens-, Arbeits- und Wohnsituation. 13) Zur Bekämpfung akuter Wohnungsnot und angesichts einer zu erwartenden Welle von wohnungssuchenden Frauen durch den bevorstehenden Wegfall des Kündigungsschutzes forderte die Landtagsabgeordnete Katrin Budde vor allem eine bedarfsgerechte Planung von Wohnungen, denn„aus Fehlern in der Vergangenheit müsse man lernen“ 14) Kerstin Splitt setzte sich für eine umfassende Förderung des sozialen Wohnungsbaues ein, insbesondere für den Bau kleinerer Wohnungen mit erschwinglichen Mietpreisen. Im Landeshaushalt sollte ein spezieller Etat für von Wohnungsnot betroffene Frauen eingerichtet werden. Darüber hinaus hielt sie eine engere Verzahnung zwischen wohnungs- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen für dringend geboten. Auf der Fachtagung wurden auch neuere von Frauen initiierte und entwickelte Projekte aus dem Bereich des Wohnungs- und Städtebaus zur Diskussion gestellt: z.B. das Projekt eines Frauenstadtteilzentrums aus Ost-Berlin(Referentin: Sabine Krusen), das Projekt Bewohnerbeteiligung im sozialen Mietwohnungsbau(Referentin: Ulla Schreiber aus Krefeld) sowie das Projekt„Wohnen mit Kindern“(Referentin: Arntraut Dieterich, Düsseldorf) Neuere Vorstellungen und Ideen zum Wohnungs- und Städtebau vor allem von Architektinnen aus der alten Bundesrepublik wie z.B. flexible Wohnungsgrundrisse für individuelle Gestaltung der Wohnräume, das Einbeziehen des unmittelbaren Wohnumfeldes in die Gestaltung von Wohnungen und Gebäuden, Verbannung von„Angsträumen“ (z.B. unbeleuchtete Hausdurchgänge, hohe Sträucher am Weg) fanden in den Diskussionen durchaus einen gewissen Anklang. Die weit verbreiteten existenziellen Sorgen und die damit verbundene Sorge um Arbeitsplätze und erschwinglichen Wohnraum standen im Zentrum des Interesses der TeilnehmerInnen, wogegen Fragen nach einer frauen- und kindgerechten Planung im Wohnungs- und Städtebau von nachgeordnetem Interesse waren. - 248 Fraueninteressen in der Stadt- und Regionalplanung, Dresden, November 1992, Forum: Verkehrsentwicklungsplanung aus Frauenperspektive Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand die Frage nach einer frauengerechten Verkehrsplanung bzw. nach einer Verkehrsplanung aus feministischer Sicht. Die Ausgangslage schilderte Dr. Helga Gantz vom Institut für Regional-, Verkehrs- und Umweltforschung, Dresden, in ihrem einführenden Referat über Mobilitätsbedürfnisse und Verkehrsverhalten von Frauen in Dresden nach der Wende wie folgt: 15) Die Mobilitätsbedürfnisse der Frauen seien nach dem gesellschaftlichen Umbruch in den neuen Bundesländern deutlich angestiegen. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt hätten nicht dazu geführt,„dass Frauen sich zurückziehen, sondern dass sie sich auf die neuen Bedingungen einstellen. D.h. unter anderem auch, dass sie nicht mehr wie in Zeiten der DDR auf einen Arbeitsplatz in Nähe der Wohnung reflektieren, sondern nunmehr die gleiche Zeit für Arbeitswege wie Männer in Kauf nehmen.“ 16) Anderseits: Die Mobilitätschancen der Frauen würden vorrangig durch die Nutzung des Umweltverbundes geprägt. Seltener als Männer könnten sich Frauen einen eigenen PKW leisten. In besonderem Maße seien im übrigen alleinstehende Frauen und Kinder auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Es sei daher dringend erforderlich,„dass die Spezifik ihrer Interessen und Ansprüche Eingang in das Verkehrskonzept findet“. Die Einrichtung eines Fahrgastbeirats mit Mitspracherecht, in dem Frauen als Hauptbetroffene mindestens zur Hälfte vertreten sein müssten, hielt sie in diesem Zusammenhang für zwingend erforderlich. Helga Gantz ging in ihrem Vortrag u.a. auch auf die Ergebnisse einer Befragung von Frauen zum ÖPNV in Dresden ein. Bemängelt wurde von den befragten Frauen vor allem: Verlängerte Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel durch Verkehrsstaus und Ampeln, zu großer Taktabstand besonders in den Abendstunden, ungenügende Sicherheit an den Haltestellen für Frauen und Kinder insbesondere in den Abendstunden sowie die Gefährdung von Kindern im Haltestellenbereich durch Pkws. 17) Abschließend wies sie darauf hin, dass Frauen, Kinder und ältere Bewohner die Hauptbetroffenen des zunehmenden Individualverkehrs und seiner negativen Folgen: steigende Umwelt- und Lärmbelästigung, wachsende Sicherheitsrisiken in Wohngebieten, seien. Wichtig seien daher: die Erarbeitung von Autovermeidungskonzepten, generelles Tempolimit in der Stadt sowie verkehrsberuhigte Zonen. - 249 Meike Spitzner, Wissenschaftlerin vom Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie, stellte in ihrem Vortrag zum Thema:„Kommunale Verkehrsplanung aus feministischer Sicht“ ein von ihr entwickeltes, sehr viel umfassenderes Konzept einer sog.„integrierten“ Verkehrsplanung- unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und feministischer Zusammenhänge- zur Diskussion. 18) Auf dieses Konzept soll wegen seiner grundlegenden Bedeutung im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen verkehrlichen Maßnahmen und den Lebensverhältnissen von Menschen im folgenden etwas näher eingegangen werden. Der Grundsatz der„Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ im Bundesraumordnungsgesetz bzw.„gleichartiger“ Lebensverhältnisse im Einigungsvertrag 19) verlange von einer„integrierten“ Verkehrsplanung- so Spitzner- räumlich nachweisbare, geschlechtsspezifisch begründete, ungleiche Lebenschancen mit zu analysieren, zu erkennen und durch geeignete räumlich-verkehrlich wirksame Maßnahmen zu beseitigen. 20) Bislang seien jedoch die„Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Verkehrsplanung und immer noch nicht hergestellter Chancengleichheit von Männern und Frauen kaum oder gar nicht beachtet“ worden.„Erst wenn vorausgesetzt werden(könne), dass Planende diese Wechselwirkungen vergegenwärtigen,(könne) eine anzustrebende integrierte Betrachtungsweise zielführend sein.“ 21) Diese Art der Orientierungen für die Planung – so die Wissenschaftlerin – stellten„allerdings allgemein zugutekommende Verbesserungen dar.“ 22) Einschränkend räumt die Autorin ein: Dieser Ansatz„ist in der Bundesrepublik überaus neu. Es soll mit dem vorliegenden Beitrag deshalb nicht der Anspruch einer abschließenden Beleuchtung des Themas erhoben werden. Vielmehr sind die Empfehlungen als erste Anregungen zu verstehen, die durch intensive Diskussion mit Fachfrauen unterschiedlicher Disziplinen, mit Politikerinnen und gesellschaftlich engagierten Frauenorganisationen und-initiativen vor Ort präzisiert und fortentwickelt werden müssen“. 23) Spitzner führte in ihren Analysen der räumlich- verkehrlichen Determinanten der Lebensbedingungen von Frauen u.a. folgendes aus: „Aus der bisher immer noch bestehenden geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, resultiert bereits für sog.„Nur“-Hausfrauen ein sehr vielfältiger Mobilitätsbedarf. Die angestiegenen Entfernungen aufgrund der stadtplanerischen Funktionsentflechtungen, Zentralisierungen von Dienstleistungen und autoorientierten Standortplanungen beeinträchtigen die Bedingungen für die Erreichbarkeit. Zusätzlicher Organisationsaufwand und Zeithetze seien Momente der so„gewachsenen“ besonderen Belastungsstruktur bei der Versorgungsarbeit, die heute von Frauen, perspektivisch aber auch von Männern zu - 250 bewältigen sind. Gewachsene Entfernungen und Gefährdung durch den Autoverkehr machen verkehrserzeugende Begleitmobilität nicht zur Frage individueller Entscheidungen, sondern zu eigenzeitraubenden„Dienstleistungs-Anforderungen“ insbesondere an Frauen. Die erforderliche Verkehrsleistung ist u.a. einer der Gründe dafür, dass Frauen auf eine Erwerbsarbeit, die ihren Qualifikationen, ihren Vorstellungen von Gehalt, Qualifizierung und Vertragsbedingungen entspricht, verzichten müssen. Sie sehen sich nicht selten genötigt, einen wohnungsnahen und hierdurch mit der Versorgungsarbeit kombinierbaren Vollzeit- oder Teilzeit-Arbeitsplatz zu akzeptieren. Dies belegt eine empirische Studie, 24) nach der 46,6% der erwerbstätigen Mütter eine Erwerbstätigkeit im weiteren Wohnbereich in bis zu 20 minütiger Fußwegeentfernung, z.T. an mehreren Orten, nachgehen. Der Verzicht auf langfristig eigenständige Existenzsicherung von Frauen hängt also mit der Infrastruktur zusammen, sowohl mit deren Erreichbarkeit als auch mit ihrer siedlungsstrukturellen Zuordnung, die den Verkehrsaufwand bestimmt. Gleichzeitig behindert das mangelnde Angebot wohnungsnaher Vollzeit- und vor allem TeilzeitErwerbsarbeitsplätze eine zunehmend gewünschte Teilnahme von Männern an einer gemeinsam getragenen aktiven Elternschaft und gleichberechtigter Arbeitsteilung hinsichtlich der Haus-, Reproduktions- und Eigenarbeit.“ 25) Die Prüfung der städtebaulichen Planung, der Fuß-und Radwegenetze, der Linienführung und Bedienung durch den ÖPNV hinsichtlich der Raumbezüge von Frauen sei, so die Autorin, Voraussetzung für gleichberechtigte Lebensverhältnisse. Als wichtige Kriterien nannte sie u.a.: • Die Zuordnung von Wohnungen und Erwerbsarbeitsplätzen • Gute autofreie Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf • Gute Erreichbarkeit von Dienstleistungen(Ärzte, Ämter, Paket-Post, Krankenhaus, Altenheim, Sparkassen usw. • Die Sicherung autarker Mobilität von Kindern(Lage von Kindertagesstätten, Grundschulen usw.), die Begleitmobilität erübrigt • Dezentrale Infrastrukturen(z.B. Treffpunkte im Stadtteil, Kommunikationsräume, Häuser, in denen Frauen gemeinsam selbständig arbeiten können ohne die negativen Effekte von Heimarbeit) • Möglichkeiten für spielerisch-sportliche Aktivitäten, mit gleicher Selbstverständlichkeit wie die Einrichtung von Fußballplätzen, wohnungsnahe Freiflächen, alltagsintegrierte - 251 Erholung durch Gestaltung der Wohngebiete, Spielplätze, die angenehme Aufenthalte und Ausstattungen auch für die Betreuenden bieten • Befragungen von Stadtteilbewohnerinnen, Workshops, partizipative Planungsformen. 26) Darüber hinaus seien u.a. folgende Anforderungen an Qualität, Ausstattung und Gestaltung der Umweltverbundnetze zu stellen: • Ausreichende Flächen für Aufenthalt und Fortbewegung • Sichere Möglichkeit zu Langsamkeit • Subjektive Sicherheit • Symbolische Priorisierung des Umweltverbundes vor dem motorisierten Individualverkehr( gute Sitzmöglichkeiten, Telefon, komfortable Angebote wie Wickel- und Kinderspielmöglichkeiten) • Spezielle Mobilitätsangebote(z.B. für frauenspezifische Schichtdienste) • Komfortable Angebote für Gepäck(Ablage, Bringdienste) • Gute Zugänglichkeiten für den ÖPNV • Günstige Tarife entsprechend den Raumbezügen der Frauen. Nicht zuletzt forderte Meike Spitzer eine möglichst frühzeitige Einbeziehung von Fraueninteressen: insbesondere eine stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Expertinnen bei Konzeption, Vergabe von Gutachten, Planung und Umsetzung in der Verkehrsplanung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf einige positive Beispiele und Ansätze zur stärkeren Beteiligung von Frauen in verschiedenen Großstädten der alten Bundesrepublik hin, wie Hannover, Frankfurt und Köln. Dabei wurden im Rahmen der Verkehrsplanung u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Referentinnen für Stadtplanung und Verkehr, Frauenbeiräte mit Empfehlungskompetenz, Arbeitskreise interessierter(Fach)Frauen, insbesondere Ämterübergreifende Arbeitskreise(Frauennetzwerke) aus verschiedenen planungsrelevanten Fachämtern aktiv. Das Instrument der BürgerInnenbeteiligung müsse dringend weiterentwickelt wären. Konventionelle Formen der BürgerInnenbeteiligung seien in sozialer als auch geschlechtsspezifischer Hinsicht selektiv. Um den ausgrenzenden Faktoren aktiv entgegenzuwirken, müssten neue spezifische Kommunikationsformen angeboten werden. Es müsse stärker auf die spezifischen weiblichen Lebenszusammenhänge eingegangen werden(frauengerechte Organisation, Lage und Ausmaß zeitlicher Anforderungen, räumliche Nähe zum Alltagsleben) und den spezifischen Politikzugängen von Frauen(Anknüpfung an Strukturen im Stadtteil) Rechnung getragen werden. 27) - 252 Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand vor allem das Problem wachsender Entfernungen zwischen Wohnungen einerseits und Arbeitsplätzen und Dienstleistungen/Infrastruktureinrichtungen z.B. in Form von Einkaufszentren auf der grünen Wiese anderseits. Stadtplanerinnen aus den alten Bundesländern warnten eindringlich davor, Fehler, die in den alten Bundesländern mit der scharfen Trennung der städtischen Funktionen Wohnen, Arbeiten, Freizeit usw. bereits seit Jahrzehnten gemacht würden, zum Nachteil von Frauen, Kindern und älteren Menschen, auf die neuen Bundesländer zu übertragen. Wie sicher sind wir in Berlin-Marzahn? Bürgerforum gegen Gewalt und wachsende Kriminalität, Berlin-Marzahn, März 1993 In dieser Veranstaltung wurden ca 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Marzahn (Berlin-Ost) zusammengeführt, um mit VertreterInnen aus Politik, Polizei, Kriminaldirektion und der Wissenschaft Fragen zur Alltagskriminalität zu diskutieren. An ihr nahmen u.a. teil: Angelika Barbe, MdB, Ernst Ollech, MdA, Berlin, Ausschuß für Inneres, Sicherheit und Ordnung, die Kriminologin Prof. Dr. Uta Krüger, Hamburg und Kriminaldirektor Reinhard Roppel. Das Bürgerforum fand vor dem Hintergrund steigender Kriminalität in den neuen Bundesländern, vor allem in den sog. Großraumsiedlungen, wie z.B. Berlin-Marzahn, statt. Entsprechend titelte die Berliner Zeitung vom 2.4.1993 mit„Sicherheit durch mehr Polizeipräsenz, Marzahner Bürger sind besorgt über die wachsende Kriminalität im Bezirk“. Vertreter der Polizei berichteten, dass die Kriminalität in den neuen Bundesländern mittlerweile Westniveau erreicht hätte. 28) Am häufigsten wurden folgende Straftaten genannt: Aufgebrochene Autos, Schlägereien auf offener Straße, Einbrüche in Schulen und Geschäften. Angst um die eigene Sicherheit verbreiteten sog.„unsichere“ Orte wie Parks, Tunnel, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Parkhäuser und die Straße. 29) Ein Schwerpunkt der Diskussion bildete die Sorge um die Zunahme der Jugendkriminalität. Angelika Barbe, MdB, sprach für viele als sie hinsichtlich deren Ursachen mutmaßte: „Durch Arbeitslosigkeit und Zukunftsängste nimmt die Aggression in der Familie zu. Der Frust wird häufig an den Kindern ausgelassen“. 30) Die zunehmende Gewalt in den Familien würde sich auf der Straße widerspiegeln, zahlreiche Jugendliche würden auf der Straße„herumlungern“, zumal immer mehr Jugendund Freizeiteinrichtungen geschlossen würden, machten weitere TeilnehmerInnen ihrem Unmut Luft. 31) - 253 Folgende Abhilfemaßnahmen zur Bekämpfung steigender Kriminalität und für mehr Sicherheit in Großraumsiedlungen wurden diskutiert: Mehr Mittel für die Jugendarbeit, Förderung von Nachbarschaftshilfen, mehr Präsens der Polizei. Zu den stadtplanerischen Maßnahmen im engeren Sinne, die erörtert wurden, gehörten: mehr Sicherheit durch Notrufsäulen, bessere Beleuchtung von Straßen und Plätzen sowie transparente Plastikbushaltestellen. Im gesellschaftlichen Umbruch: Für frauengerechte Infrastrukturen im Rahmen der Stadtsanierung Dresden, Dresden, April 1993 Bei dieser Veranstaltung stand vor allem die Frage nach einem bedarfsgerechten Angebot an Infrastruktureinrichtungen, insbesondere an Beratungs- und sozialen Einrichtungen im Rahmen von Stadterneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen in Dresden im Vordergrund. Ausgangspunkt war dabei die Beobachtung, dass durch den gesellschaftlichen Umbruch in den neuen Bundesländern komplexe psychische und physische Belastungen auf Frauen, insbesondere Familienmütter, zugekommen wären, so die Frauenbeauftragte von Dresden Brunhild Friedel. Diesen müsse im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und Sozialplanung stärker Rechnung getragen werden. Angesichts der katastrophalen Zustände vieler Städte und Stadtquartiere in den neuen Bundesländern, die über„kurz oder lang zu einem städtebaulichen Erneuerungsschub ohne gleichen führen“ würden, empfahl die Wissenschaftlerin Annette Harth vom Institut für Freiraumentwicklung und Planungsbezogene Soziologie in diesem Zusammenhang die Entwicklung und Sicherung von„Mindeststandards“ für eine die„Stadterneuerung begleitende Sozialplanung“. 32) Wohnungs- und Städtebau für Frauen zwischen Vision und Wirklichkeit, Berlin-Hohenschönhausen/Marzahn, Juni 1995 Grundlage der Veranstaltung war zum einen eine Umfrage der SPD unter den Frauen Berlins„Frauen planen ihre Stadt“ unter besonderer Berücksichtigung von Frauen aus Marzahn. 33) Zum anderen wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe„Architektur und Stadtplanung in Marzahn aus Frauensicht“, die u.a. vom Frauenbeirat der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnungswesen, von der Frauenbeauftragten des Bezirksamtes Marzahn sowie von der sog.„Plattform Marzahn, Forum für Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung“ in Kooperation mit verschiedenen Frauenprojekten initiiert worden war, zur Diskussion gestellt. 34) - 254 Ziel der Veranstaltung war es,„Sachverstand, Kreativität und praxisnahe Ideen und Vorschläge von Frauen so frühzeitig wie möglich in die Planung und Realisierung von Bauvorhaben einzubeziehen“ 35) oder mit den Worten der damaligen Gleichstellungsbeauftragten im Bezirksamt Marzahn Christine Rabe:„Es geht schlichtweg um Dinge, für die Frauen- wenigstens zur Zeit- kompetenter sind, weil sie einfach näher dran sind. Kompetenter also für eine menschlichere Gestaltung der Lebensbedingungen. Und das steht im Widerspruch dazu, dass die Entscheidungsträger auf vielen Ebenen Männer sind.“ 36) Die oben erwähnte Plattform Marzahn hatte zunächst im Rahmen von Gesprächsrunden und sog.„Frauenstammtischen“ in Berlin-Marzahn frauenspezifische Interessen an Stadtplanung und Stadtentwicklung erörtert und anschließend die von den Teilnehmerinnen erwähnten„Ärgernisse“ in Wohnung, Haus und Wohnumfeld aufgelistet und ausgewertet. Kritikpunkte aus dem Wohnalltag waren z.B. zu kleine, meist innenliegende Küchen und Bäder, fehlende Abstellflächen für Haushaltsgeräte, vermisste Kinderwagenrampen am Hauseingang, fehlender Sichtkontakt zum Spielplatz, Wohnhäuser mit zahlreichen Geschossen, z.B. mehr als 6. Gewünscht wurden z.B. bessere Qualität und Ästhetik der verwendeten Baumaterialien, größere Balkons, Räume für Gäste usw. 37) Immer wieder spielte für Frauen die Frage der Sicherheit in der Wohnung wie im öffentlichen Raum eine große Rolle, so die Gleichstellungsbeauftragte Christine Rabe:„Die Angst im Dunkeln auf die Straße zu gehen, ist ein wirklich frauenspezifisches Problem. Schlecht beleuchtete Wege und Haltestellen, unbelebte Straßen, fehlende Orientierungs- und Blickpunkte, das alles schafft Verunsicherung. Dazu kommt, dass der ÖPNV am Abend völlig unzureichend ist, so dass manche Frau auf abendliche Zusammenkünfte oder Kulturerlebnisse verzichtet.“ 38) Viele Wünsche von Frauen richteten sich auf die bessere Ausstattung mit wohnungsnahen Infrastruktureinrichtungen. Mehr Läden, Cafes, gemütliche Kneipen, Kinos, Postämter, Dienstleistungseinrichtungen, Freizeit- und Sportangebote,(alternative) Kinderbetreuungseinrichtungen, längere Ladenöffnungszeiten. 39) Hinsichtlich des Wohnumfeldes wurde vor allem eine differenziertere Gestaltung der Grünflächen, abwechslungsreichere Spielplätze für Kinder sowie eine stärkere Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten zum Schutz von Kindern beim Spiel oder auf dem Weg zur Schule gewünscht. Beklagt wurde u.a. das Fehlen von Ampeln an viel befahrenen Straßen, das unzureichende Radwegenetz und die schlechte Markierung der Radwege sowie das„wilde“ Parken auf Fußwegen. 40) - 255 Als vordringliche Maßnahme zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen in Marzahn/Hellersdorf betrachtete die Gleichstellungsbeauftragte allerdings die Ansiedlung von Frauenarbeitsplätzen. Angesichts eines überproportional hohen Anteils an Frauen an der Arbeitslosigkeit in den Bezirken Marzahn/Hellersdorf(59% aller Arbeitslosen) müssten bei Investorenauswahlverfahren solche Investoren bevorzugt werden, die mindestens zu 50% Frauenarbeitsplätze schaffen. 41) Im Rahmen der Veranstaltung wurde deutlich, dass sich bereits im Zeitraum von 5 Jahren nach der politischen Wende in Berlin-Marzahn/Hellersdorf- ähnlich wie auch in anderen ostdeutschen Regionen- ein dichtes Netzwerk an Fraueninitiativen und Frauenprojekten gebildet hatte. Ihre Aufgaben erstreckten sich von Rat und Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, über diverse Arten von Unterstützung bei Existenzgründungen bis hin zur Organisation von Foren und Treffpunkten, um den Anliegen von Frauen im politischen Raum mehr Gehör zu verschaffen, nicht zuletzt auch bei Fragen des Wohnungs- und Städtebaus. Auf politischer Ebene wurden die Anliegen und Interessen von Frauen im Raum Marzahn/Hellersdorf insbesondere durch den Gleichstellungsausschuss des Bezirks und die Gleichstellungsbeauftragte im Bezirksamt unterstützt. Von den Konferenzteilnehmerinnen wurde darüber hinaus die Einrichtung eines Frauenbeirats für wohnungs- und städtebauliche Fragen gefordert sowie die zügige Umsetzung des§ 13 des Landesgleichstellungsgesetzes, der eine bevorzugte Berücksichtigung von Anbietern mit Frauenförderplan vorsieht, angemahnt. 42) Die KonferenzteilnehmerInnen stimmten darin überein, dass Kompetenzen und Alltagserfahrungen von Frauen bei der Gestaltung von Wohnungen, Häusern sowie des Wohnumfeldes stärker genutzt werden müssten. Eine Begrenzung auf„frauenspezifische“ Aspekte und Sichtweisen wurde von der Mehrzahl der Teilnehmerinnen allerdings als„zu kurz gegriffen“ abgelehnt. Vielmehr müssten sich Frauen in alle wohnungs- und städtebaulichen Fragen„einmischen“. Auch über Visionen einer von Frauen geplanten und gebauten Wohnsiedlung wurde diskutiert. Zugrunde lag ein von der Journalistin Birgit Flos, Journalistin und Lehrbeauftragte der Filmakademie Wien, aufgezeichnetes sog.„Gedankenprotokoll einer eher impressionistischen Bestandsaufnahme vor Ort im Sommer 2005“ über einen Stadtteil, der die„langen, weitgehend unbeachteten Wunschlisten aus der Alltagserfahrung von Frauen erfüllt.“ 43) - 256 Daraus seien im folgenden einige Auszüge wiedergegeben: „Wie also sieht eine Siedlung aus, die von Frauen geplant und gebaut wurde? Am Spektakulärsten war für mich die Tatsache, dass diese Siedlung auf den ersten Blick nichts Spektakuläres hat. Weder betont anheimelnde Gebäudestrukturen noch auffällige Kleinteiligkeit, keine Rüschchen- oder Spitzendeckenmentalität und offensichtlich keine besonderen Freundlichkeitsverordnungen. Der erste Eindruck ist der von Transparenz, Durchlässigkeit, klarer, intelligenter Gliederung und einem großzügigen und relativ dichten städtischen Ambiente. Erst bei näherem Hinsehen werden dann die interessanten Lösungen deutlich, die manchmal auf verblüffende Art selbstverständliche Alltagserfahrungen vereinfachen. Ich denke an die gut gegliederten und bequem zugänglichen Parkplätze für Kinderwagen, Fahrräder et cetera, die unsichtbaren und doch übersichtlichen Plätze für die Mülltonnen, die elektronischen Fahrpläne an zentralen Stellen, die Auskunft darüber geben, wann Busse, die Straßenbahnen nach Floridsdorf und Kagran abfahren, aber auch an die Ordinationszeiten der Arztpraxis erinnern, Jobinformationen geben und über Kinound Theaterprogramm informieren. Die Siedlung wirkt in sich nicht abgekapselt. Der soziale Sichtkontakt scheint eher auf Neugier und Interesse zu beruhen als auf Kontrolle. Es gibt auch kaum Zäune, die die Bereiche der Vorgärten oder Wiesen noch einmal gesondert abtrennen. In Gesprächen mit BewohnerInnen der Siedlung ist mir aufgefallen, dass sie sich hier wirklich zuhause zu fühlen scheinen und dass sie dabei offensichtlich nicht nur ihre Wohnungen meinen, sondern den gesamten Bereich der Anlage. Das heißt auch, dass sie sich in gewissem Sinn für die Atmosphäre und Wohnqualität hier mitverantwortlich fühlen. Aber ich will hier nicht die Architektur im Detail beschreiben, die Grundmerkmale scheinen mir wichtig. Ein vernünftiges Maß an Flexibilität im Inneren und nutzungsoffene, großzügige Transparenz im Äußeren. Der Haupteindruck ist der, dass die Wohnungen nicht vor der individuellen Eingangstür aufhören, sondern dass der gesamte Flächenbereich der Siedlung gemeinschaftlich ,mitbewohnt’ wird; mit einem fließendem Übergang. Die Blicke aus dem Küchenfenster gehen ungehindert über die Rasenflächen. Man kann die Kinder beim Spielen sehen oder auch schon von weitem, wenn sie aus der Schule nach Hause kommen. Die Küchen scheinen die Schaltzentralen der Siedlung zu sein, die Sichtverbindung zwischen Innen und Außen. Die Grundrisse der Wohnungen sind so angelegt, dass die Kombination der weitgehend gleichwertigen Räume ohne enormen zusätzlichen Aufwand variiert werden kann. Einige der Wohnungen haben innerhalb der relativ kurzen Zeit, in der die Siedlung be- - 257 wohnt wird, schon erstaunliche Veränderungen hinter sich. Heranwachsende Jugendliche ziehen aus, dadurch wird ein Zimmer frei, das von der Nebenwohnung mitverwendet werden kann, in der gerade der neu dazuziehende Großvater ein Zimmer benötigt. Außerdem gibt es sogenannte„Schalträume“, die auch vom Treppenhaus erreichbar sind und die sich für eine besonders flexible und selbständige Nutzung eignen. Sei es als vorübergehende Bleibe, als Raum für besondere Gruppenaktivitäten oder als Büro für konzentrierte Arbeit in der Nähe, aber doch außerhalb der eigenen Wohneinheit. Bei einigen charakteristischen Beispielen dieser flexiblen Raumnutzungen haben die Funktionen über die letzten zehn Jahre mehrmals gewechselt. Die filigrane Dachstruktur zum Beispiel(die fast ein wenig japanisch aussieht) war zunächst als Sauna eingerichtet, aber das hat sich auf die Dauer nicht bewährt. Also wurde der Ort zum Vereinslokal der ,Greenpeace’-Leute. Als die wieder auszogen, konnte eine Gruppe von ca. 10- bis 15jährigen Mädchen durchsetzen, dass sie den Dachpavillon nach ihren eigenen Wünschen als exterritorialen Aufenthaltsbereich adaptieren durfte. Natürlich haben sich die verschiedensten gemeinschaftlichen Initiativen in der Siedlung entwickelt: Am aktivsten sind auf diesem Gebiet erfahrungsgemäß immer Eltern mit kleinen Kindern und vor allem auch die alleinerziehenden Mütter(und fallweise Väter). Trotzdem scheinen mir die nachbarschaftlichen Kooperationsformen nicht gerade überorganisiert zu sein. Es gibt immer die verschiedensten Angebote und Anfragen auf einer zentral gelegenen Plakat-Pinnwand und den elektronischen ,Fahrplänen’, aber keinerlei Druck zum Mitmachen, um ein vollwertiges Mitglied der Siedlung zu sein. Organisatorisch scheint mir ganz wichtig, dass gewisse Serviceleistungen professionell und kommerziell angeboten werden. Es gibt keine Gemeinschaftsküchen mit dem heroischen, aber verblassten sozialutopischen Gestus, aber dafür ein relativ großes Restaurant mit schönem Gastgarten, dass zum einen auch als Mittagstisch funktioniert(viele Studenten kommen hierher essen) und zum anderen als eine Schaltstelle für eine erweiterte Art von ,Essen auf Rädern’. Nicht nur für Alte, sondern auch für Haushalte mit berufstätigen Eltern, FreiberuflerInnen, jungen Leuten, die bereits außerhalb des Familienverbandes zum Teil in kleinen Wohngemeinschaften innerhalb der Siedlung leben et cetera- eine Art Volksküche auf Rädern. Es gibt auch einen Wäsche- und Hausputzservice, der abonniert oder fallweise in Anspruch genommen werden kann. Diese Betriebe scheinen mir typisch für die Siedlung. Die Dinge sind professionell und effizient organisiert. Es ergeben sich Arbeitsplätze mit äußerst flexiblen Arbeitszeiten, die bisher innerhalb der Siedlung vergeben werden konnten. Auch scheint die Idee des Bikesharings sehr gut und zuverlässig zu klappen. Auf einem Fahrradparkplatz gibt es Fahrräder, die für bestimmte Strecken entnommen und an bestimmten Parkplätzen wieder stehengelassen werden können. Die Siedlung hat einen gepflegten Pflanzenbestand. Selbstverständlich ist nicht die Rede - 258 von ,Abstandsgrün’, ,vandalensicherer’ Alibi-Bepflanzung oder achteckigen Betonschrauben. Die auffallend vielseitige Bepflanzung hängt auch damit zusammen, dass es auf diesem Areal früher vor allem Großgärtnereien gab. Die Betriebe, die sich an den Grenzen der Siedlung halten konnten und zum Teil in den Grüngürtel mitintegriert wurden, haben die Siedlung von Anfang an als eine Art Ausstellungsfläche für ihre Produkte und ihr Know-how adoptiert. Also doch die Sozialutopie? Die Wäsche flattert zwischen den Bäumen, wo gibt es denn so etwas noch, sonnen- und luftgetrocknete Leintücher? Die meisten Bäume sind Obstbäume: Birnen, Äpfel, Aprikosen, Zwetschgen und Pfirsiche, Maronibäume, Nußbäume! Im Frühling zur Zeit der Baumblüte muss das ein wunderbarer Anblick sein und im Sommer und Herbst zur Erntezeit geradezu das Paradies. ,Die Pflanzen’ sagt der Gärtner, der für die Pflege der Anlage angestellt(!) ist, sind auch danach ausgesucht worden, wie sie riechen“. 44) An weiteren Veranstaltungen in den neuen Bundesländern zum Themenkomplex „Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive“ sind u.a. zu nennen: Workshop: Grundlagen der Stadtplanung- eine Herausforderung für Frauen, Greifswald, August 1994 Frauenforum: Städte als Frauenstätte-Städte für Frauen, Greifswald, September 1994 Mögliche zukünftige Themenstellungen: • Diskussion und Entwicklung von Visionen und Leitbildern zum Wohnungsund Städtebau der Zukunft Dieser Themenkomplex wird auch zukünftig auf Interesse stoßen. Ansatzpunkte der Diskussion könnten z.B. Leitbilder wie ,Stadt der kurzen Wege’ oder das Expo2000Projekt, Hannover ,Zeiten der Stadt’ sein. Bei letzterem geht es um eine gezielte(zeitliche) Koordination städtischer Funktionen. Bei der Entwicklung von Zukunftsmodellen und neuen Leitbildern für Wohnsiedlungen und Städte sind zwei unterschiedliche erfahrungsgeprägte Perspektiven zu berücksichtigten und zu integrieren: o Die Perspektive der Personen, die einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen und die Wohnsiedlung überwiegend nach ihrem Erholungs- und Freizeitwert beurteilen und - 259 o Die Perspektive von Personen, die in der Wohnsiedlung leben und arbeiten, d.h. andere Menschen versorgen durch Familien- und Hausarbeit oder versorgt werden(Kinder, ältere und pflegebedürftige Menschen). Bisher waren es vor allem die Alltagserfahrungen der erwerbstätigen Männer, die die Städte und Wohnsiedlungen prägten. Um eine Planung voranzutreiben, die auch den Bedürfnissen der„Wohnbevölkerung“ stärker Rechnung trägt, d.h. den erwerbstätigen oder nicht erwerbstätigen Frauen mit Familienaufgaben bzw. den älteren Menschen und Jugendlichen müssen zwei Handlungswege beschritten werden: − Die stärkere Beteiligung von„betroffenen“ Frauen, älteren Menschen und Jugendlichen am Planungs- und Bauprozess sowie von Fachfrauen, wie z.B. Architektinnen und Stadtplanerinnen − Die stärkere Berücksichtigung der Lebensbedingungen und Interessen von in der Wohnsiedlung ansässigen Frauen, älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen. • Umsetzung des Prinzips Gender-Mainstreaming im Wohnungs- und Städtebau Bei der Umsetzung dieser Strategie geht es um die Integration der Gleichstellungsperspektive in allen Politikfeldern des Wohnungs- und Städtebaus, worauf weiter ob. bereits eingegangen wurde. Grundlage hierfür könnte eine Analyse der Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Wohnungs- und Städtebau sowie Verkehrsplanung einerseits und den Lebensverhältnissen von Männern und Frauen andererseits sein. Auf der Basis von Erkenntnissen über Gleichstellungsdefizite könnten konkrete Handlungsschritte zur Realisierung von Chancengleichheit abgeleitet werden, die von Frauen und Männern umgesetzt werden müssten • Diskussion und Entwicklung neuer Beteiligungsformen bei Stadtplanungsprozessen Für eine möglichst frühzeitige Einbeziehung von Fraueninteressen sollten neue Beteiligungsformen entwickelt werden, die von ihrem Charakter her nicht Frauen ausgrenzend wirken, sondern auf ihre spezifischen Lebenszusammenhänge zugeschnitten sind. Diese Themen eignen sich besonders für Diskussionen auf regionaler oder kommunaler Ebene • Diskussion und Umsetzung des„globalen“ Konzepts der nachhaltigen Entwicklung(„sustainable development“) Von besonderer Aktualität ist für die wohnungs- und städtebauliche Planung sowohl vor Ort als auch weltweit das Konzept der sog.„sustainable development“, das diese in einen integrierten Zusammenhang mit sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischen - 260 Fragen stellt und das seit dem Erdgipfel von Rio 1992 von der politischen Agenda nicht mehr wegzudenken ist. Hierzu Ulla Burckhardt, MdB, Vorsitzende der SPD-Fraktionsarbeitsgruppe ,Nachhaltige Entwicklung’:„Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Sicherung von Wohlstand und sozial verträglichen Bedingungen, gepaart mit positiven Impulsen für eine kreative Wirtschaftsentwicklung, dies sind Vorhaben, die nur in einem komplizierten Prozess zu verwirklichen sind.“ 45) Und an anderer Stelle:„Wenn wir Ökologie, Wirtschaft und Soziales so aufeinander abstimmen wollen, dass unsere Enkel auch noch etwas davon haben, brauchen wir Kommunikationsfähigkeiten jenseits des Schubladendenkens.“ 46) Neu seit Rio, d.h. seit Unterzeichnung des Aktionsprogramms Agenda 21 auf der UNKonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio(1992), ist die Einsicht, dass nicht allein die Regierungen dieser Erde die notwendigen Veränderungen hervorbringen können, sondern dass Verbesserungen nur erreicht werden können, wenn diese sozusagen„unten“ einsetzen. Daher beinhaltet der Beschluss von Rio explizit die Forderung, Lokale Agenden zu erstellen, die in Kooperation mit der Bevölkerung und den vor Ort tätigen Nicht-Regierungsorganisationen erarbeitet werden sollen. „Neu“ ist ebenfalls die Erkenntnis, dass gerade Frauen in der weiteren Entwicklung eine besondere Rolle spielen, Entwicklung nur mit Frauen stattfinden kann und diese verstärkt in alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind, sowohl als Fachfrauen als auch als Betroffene. Hieraus ergibt sich, dass ein wesentliches Element möglicher Entwicklung die Stärkung der gesellschaftlichen Situation der Frauen ist und Frauen der entscheidende Motor für eine positive Entwicklung sind. 47) Es sind also die Lebensumstände von Frauen, auf die im Rahmen kommender Umstrukturierungsprozesse besonderes Augenmerk zu richten ist. Die Partizipation gerade von Frauen ist gefragt, wenn es darum geht, Zukunftsmodelle für die Gesellschaft zu entwerfen. Daher forderte die Rio-Konferenz neben der intensiven Beteiligung von Frauen bei der Formulierung der Ziele von Umwelt- und Sozialpolitik, von Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik, von Wohnungs- und Städtebau vor allem die besondere Berücksichtigung von Frauenbelangen in all diesen Politikfeldern. Im einzelnen wurden genannt: • Die Erhöhung des Frauenanteils in Politik, Wirtschaft, Forschung • Die Stärkung von Frauenbüros und Frauenorganisationen - 261 • Die Verbesserung von Bildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten für Frauen • Die Reduzierung der Arbeitsbelastung von Frauen durch gerechtere Verteilung der Hausarbeit und die weitere Einrichtung kostengünstiger Kinderbetreuungsmöglichkeiten • Die bessere Gesundheitsversorgung von Frauen, Reduzierung von Müttersterblichkeit und Schwangerschaftsvorsorge • Die Verbesserung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und gerechte Entlohnung • Die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Krediten für Frauen • Den Abbau von Vorurteilen. Die Koalitionsfraktionen SPD/Bündnis 90/Die Grünen hatten bereits im Koalitionsvertrag eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie angekündigt. Mittlerweile wurde ein Rat für nachhaltige Entwicklung, dem wichtige Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens angehören, vom Bundeskanzler berufen. Auch auf lokaler Ebene haben es sich viele Städte zur Aufgabe gemacht, das Konzept der lokalen Agenda 21 umzusetzen. Vor diesem Hintergrund könnte die Operationalisierung und Umsetzung des Konzepts der nachhaltigen Entwicklung auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene einen wichtigen Themenschwerpunkt in Gegenwart und naher Zukunft bilden. Eine besondere Bedeutung käme hierbei der Förderung der aktiven Beteiligung von Frauen am Diskussions- und Umsetzungsprozess zur Agenda 21 zu. Fußnoten 1) vgl. hierzu: Monika Langkau-Hermann, Hannes Tank: Ziele er Regionalpolitik, Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, Nr. 2340, Opladen 1973 und: Ziele für den Städtebau in Ballungsgebieten, Schriftenreihe„Städtebauliche Forschung“ des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn 1974 sowie: Monika Langkau-Hermann u.a.: Mindestanforderungen an Wohnfolgeeinrichtungen in citynahen Wohngebieten, Bonn 1976 2) vgl. hierzu: Monika Langkau-Hermann: Vorwort zu: Frauen im Lebensraum Stadt, Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive, Reihe Frauenpolitik Heft 8, Bonn 1992, S. 5 3) Ilse Brusis: Ein Zimmer für sich allein- angesichts wachsender Wohnungsnot ein unerreichbarer Frauentraum?, in: Frauen im Lebensraum Stadt, a.a.O. S. 14 4) ebenda S. 30 und 31 5) ebenda S. 31 6) Ulla Schreiber: Neue Wohnideen durch Frauen, Chancen und Möglichkeiten für„weibliche Wohnbedürfnisse, in: Frauen im Lebensraum Stadt a.a.O. S. 33 7) Ingrid Breu-Müller: Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive, in: Frauen im Lebensraum Stadt a.a.O. S. 39 - 262 8) Ulla Schmidt: Für ein frauengerechtes Wohnen, in: Frauen im Lebensraum Stadt a.a.O. S. 10 9) Ulla Schreiber: Neue Wohnideen durch Frauen a.a.O. S. 36 10) Ingrid Breu-Müller: Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive a.a.O. S. 42 11) Jan-Thomas: Volksstimme vom 10.9.92 12) vgl. hierzu Kerstin Splitt: Wohnsituation von Frauen in Magdeburg, unveröffentlichtes Manuskript ihres Vortrages auf der Fachtagung im September 1992 in Magdeburg, S. 1 13) vgl. hierzu Kerstin Splitt: Wohnsituation von Frauen in Magdeburg a.a.O. S. 3 14) vgl. hierzu den unveröffentlichten Konferenzbericht(Kurzfassung) S. 1 15) vgl. Helga Gantz: Mobilitätsbedürfnisse und Verkehrsverhalten von Frauen im Stadtgebiet und Anforderungen an die Verkehrsgestaltung in Dresden, unveröffentlichtes Manuskript 16) ebenda S. 1 17) ebenda S. 2 18) vgl. hierzu: Meike Spitzner: Bewegungsfreiheit für Frauen- Aspekte integrierter kommunaler Verkehrsplanung, Beitrag in: Apel, Dieter u.a.(Hrsg.): Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung, Berlin Oktober 1992, Kapitel 3.2.6.„Konzeptentwicklung“, hier: Kurzfassung in Form eines unveröffentlichten Manuskripts 19) zitiert nach Spitzner ebenda, die sich im übrigen kritisch mit dem Begriff„gleichartig“ auseinandersetzt S. 2 20) ebenda S. 2 21) ebenda S. 5 22) ebenda S. 5 23) ebenda S. 5 24) vgl. Clemens Geißler: Wohnung und Arbeitsplatz- Forschungsergebnisse und Folgerungen für planungsrechtliche Festsetzungen. In: Irmen, Eleonore; Walther, Uwe-Jens: Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung(Hrsg.): Frauen und räumliche Forschung, Information zur Raumentwicklung, 1990, Heft 8/9 S. 449-462, zitiert nach Spitzner ebenda S. 10 25) ebenda S. 10/11 26) ebenda S. 11 ff. 27) ebenda S. 15 ff. 28) vgl. hierzu auch Berliner Zeitung vom 08.03.1i993: Straftaten bleiben unerledigt. 29) vgl. Infas, Unsichtbare Orte, Berlin Januar/Februar 1993, in: Berliner Zeitung vom 22.02.1993, Jeder Berliner hat Angst- eine Mehrheit fordert mehr Polizeipräsenz und härtere Strafen S. 4 30) zitiert nach: Berliner Zeitung vom 02.04.1993, Sicherheit durch mehr Polizeipräsenz a.a.O. 31) ebenda 32) Annette Harth: Städtische Wohnmilieus in den neuen Bundesländern im Wandel, Forschungsskizze zum Projekt vom 16.01.1993, unveröffentl. Manuskript S. 1 33) Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen: Frauen planen ihre Stadt, Berlin o.J. 34) Plattform Marzahn: Ergebnisse vom Mai 1993, unveröffentl. Manuskript 35) vgl. Einladung zu der Veranstaltung S. 1 36) vgl. Plattform Telegramm: Hinterfragt: Stadtplanung und Stadtentwicklung aus Frauensicht, Interview mit Christine Rabe, Dezember 1993 S. 3 37) ebenda S. 3 38) ebenda 39) ebenda - 263 40) ebenda 41) ebenda 42) vgl. hierzu auch Christine Rabe ebenda 43) in: Perspektiven Heft 1/2/1994 S. 71/2 44) ebenda 45) Ulla Burckhardt:„Nachhaltige Entwicklung“ in: Frankfurter Rundschau vom 23. Mai 2000, S. 9 46) ebenda 47) vgl. Kap. 24 der Agenda 21 - 264 3.6 Eigenständige Alterssicherung der Frau Hintergrundinformationen Die eigenständige Alterssicherung der Frau gehörte seit der 2. Hälfte der 60er Jahre zu den Kernthemen der sich allmählich herauskristallisierenden Frauenforschung sowie der Neuen Frauenbewegung in der alten Bundesrepublik. Bis Mitte der 60er Jahre hingegen wurde die soziale Sicherung der Frau vornehmlich als Teil der Familienpolitik betrachtet, die am Leitbild des(überwiegend) allein verdienenden Familienvaters orientiert war. Die sozialpolitischen Bemühungen waren daher in erster Linie darauf gerichtet, die abgeleitete Sicherung der Frauen, abgeleitet aus ihrem Eheund Familienstand, zu vervollständigen. Es galt aus dieser Perspektive als sozialpolitischer Fortschritt, dass nach der Witwenrente für Angestellte 1911 auch die Arbeiterwitwe, und zwar erst 1957, vollständig in die Rentenversicherung einbezogen wurde. Damit war auch für sie der Anspruch, der sich für die Versorgung von Hausfrauen aus dem BGB von 1900 ableiten ließ, erfüllt. So gesehen, war„die Einführung der Witwenrente für Arbeiter ein Akt der Gleichstellung oder der Gleichberechtigung“. 1) Erst mit der Neuen Frauenbewegung, die gestützt auf Ergebnisse der Frauenforschung, die Benachteiligung von Frauen im System der sozialen Sicherung aufdeckten und anprangerten, wurden(verheiratete) Frauen als Individuen entdeckt, für die es einer eigenständigen sozialen Sicherung mit eigenen Ansprüchen bedurfte. Seither haben sich vor allem Sozialdemokratinnen, Gewerkschafterinnen, Frauenverbände(Deutscher Frauenrat) und Frauenbündnisse die Forderung nach einer eigenständigen lebensstandardsichernden Alterssicherung von Frauen auf die Fahne geschrieben. Die aus gleichstellungspolitischer Sicht geforderte Reform des Rentenrechts in Richtung eigenständige Altersicherung der Frau sollte vor allem die sich aus der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ergebenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen beseitigen, die unterschiedlichen Lebensbiographien von Männern und Frauen stärker berücksichtigen und dem partnerschaftlichen Gedanken der Teilhabe besser Rechnung tragen. Dass nach Ansicht der Frauenverbände(Deutscher Frauenrat) diese Forderung auch Ende 2000 noch nicht erfüllt ist und in den Reformplänen der Bundesregierung entschieden zu kurz kommt, machte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Helga Schulz, in einem offenen Brief vom 19. Juni 2000 an den Bundeskanzler Gerhard Schröder mit der Überschrift„So nicht, Herr Bundeskanzler" deutlich. Darin kritisierte sie die Rentenreformpläne der rot-grünen Koalitionsregierung und erneuerte bzw. bekräftigte die Forde- - 265 rung der Frauenverbände nach einer Rentenreform„die die eigenständige, lebensstandardsichernde Alterssicherung von Frauen voranbringt und die durch Kindererziehung bedingten Nachteile der Frauen auffängt“. 2) Tatsächlich ist die Forderung nach einer eigenständigen sozialen Sicherung von Frauen bislang nur sehr bruchstückhaft umgesetzt worden. Den Veränderungen des Familienrechts durch die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1976, das keine gesetzlichen Vorgaben mehr für die Entscheidung der Ehepartner über die Verteilung der Aufgaben (Haushaltsführung und Berufstätigkeit) vorsieht, ist das Rentenrecht bisher kaum gefolgt. Die Möglichkeit, mit eigener versicherter Erwerbsarbeit für das Alter Vorsorge treffen zu können, ist für Frauen mit Familienaufgaben unverändert unzureichend. Nach wie vor orientiert sich das Rentenrecht in hohem Maße am Leitbild des lebenslang voll erwerbstätigen(in der Regel männlichen) Arbeitnehmers und am traditionellen Rollenbild der Frau, die auf den abgeleiteten Schutz durch einen männlichen„Leistungsträger" angewiesen ist. Nur wenige Reformschritte in Richtung eigenständige Alterssicherung der Frau lassen sich seit der Reform des Ehe-und Familienrechts 1976 ausmachen, dies obwohl bereits vor mehr als 20 Jahren die rechtliche Gleichwertigkeit von Haushaltsführung und monetärem Unterhalt aus Erwerbstätigkeit vom Bundesverfassungsgericht anerkannt worden war. 3) Hierzu zählen: 1977: Einführung eines eigenständigen Rentenanspruchs bei Scheidung durch das Rentensplitting(Versorgungsausgleich). Es handelt sich dabei aber insofern um einen Versicherungsschutz zweiter Klasse, worauf die Autorin Rust mit Recht hinweist, als er nicht rentenbegründend wirkt und nicht geeignet ist, einen Erwerbsunfähigkeitsschutz aufrechtzuerhalten oder gar zu begründen. 4) 1986: Einführung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht, die zunächst allerdings aus schließlich Frauen vorbehalten waren, die ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung unterbrachen. Dadurch wurde das Sicherungsniveau von Frauen erstmals strukturell verbessert und die Erwerbszentriertheit des Rentenrechts durchbrochen. 1999: Einführung der additiven(neben Anwartschaften aus Erwerbstätigkeit) Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die ab 1992 geborenen Kinder auf einem Niveau, das nicht nur(wie davor) die durchschnittlich niedrigeren Frauenrenten wiederholt. Parallel zu diesen Entwicklungen ist seit 1986 ein kontinuierliches Abschmelzen der abgeleiteten Sicherung zu erkennen, die nun aber nicht nur Witwen vorbehalten ist, son- - 266 dern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch auf Witwer ausgedehnt wird.(1986: Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente, veränderte Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich der„unbedingten“ Hinterbliebenenrente, 2001: teilweise Kürzung der Hinterbliebenenrente, Berücksichtigung weiterer Einkommensarten u.a.). Dabei hatte es durchaus intensive Bemühungen zum Ausbau der eigenständigen Altersicherung der Frau im parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum seit Mitte der 80er Jahre gegeben. So hatte z.B. der Deutsche Bundestag am 21. Juni 1991 eine einstimmige Entschließung verabschiedet, dass der Bundestag bis zum 1. Januar 1997 ein Konzept zur Verbesserung der Alterssicherung von Frauen vorlegt. 5) Sie besagte u.a, dass: • Die eigenständigen Rentenanwartschaften der Frauen auf- und ausgebaut werden sollten und • die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege verbessert werden sollte unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit Erwerbsarbeit einhergeht, und • damit ein wichtiger Beitrag zur Lösung des Problems der Altersarmut geleistet werden sollte. 6) Wegweisend war auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992, das die Schlechterstellung der Kindererziehenden im Rentenrecht für verfassungswidrig erklärte und den Gesetzgeber aufforderte, diese Benachteiligungen schrittweise abzubauen. In der SPD wurden Konzepte und Vorschläge zunächst im Rahmen der ad-hoc Arbeitsgruppe zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen der SPD-Bundestagsfraktion während der Legislaturperiode 1994-98 erarbeitet. Sie wurden im Ergebnis von der vom Präsidium der SPD eingesetzten Alterssicherungskommission übernommen. Allerdings war bereits im Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 1994 eine entsprechende Reform angekündigt worden. Kernpunkte des Konzepts waren insbesondere eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten, auch für erwerbstätige Mütter, sowie die gerechte Teilung der von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften(Anwartschaftssplitting) sowie der Wegfall oder die zumindest drastische Einschränkung der Hinterbliebenenrenten. 7) - 267 Darüber hinaus strebte die SPD längerfristig die Einführung einer bedarfsabhängigen, steuerfinanzierten sozialen Grundsicherung im Alter und bei Invalidität zur Bekämpfung insbesondere von Altersarmut und Sozialhilfeabhängigkeit an. Das Konzept der sozialen Grundsicherung stellte nicht zuletzt auch ein besonderes Anliegen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen(ASF) dar, mit der sie wirkungsvoll der wachsenden Altersarmut von Frauen begegnen wollte. 8) Ende 2000 brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform der Alterssicherung in den Bundestag ein, der einerseits den zukünftigen RentnerInnen angesichts des tiefgreifenden Wandels im Altersaufbau der Bevölkerung eine ausreichende Altersversorgung sichern sollte und anderseits die Belastungen der BeitragszahlerInnen in Grenzen halten sollte. Kernpunkte dieses Gesetzentwurfes waren: eine Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung, die insbesondere eine Senkung des Rentenniveaus durch Veränderung der Nettolohnformel vorsah und die Einführung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Hoffnung von Frauenverbänden einschließlich der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen(ASF), das mit der Rentenstrukturreform das Ziel eines„Systemwechsels“ verknüpft würde, der einem„modernen Ehe- und Partnerschaftsverständnis entspricht“, ins besondere durch Teilung der Rentenanwartschaften der Ehepartner wurde allerdings weitgehend enttäuscht. 9) Immerhin sieht die Rentenreform eine Höherbewertung von Kindererziehungszeiten insbesondere für Teilzeitbeschäftigte vor, deren„eigene" Anwartschaften maximal bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes auf das Durchschnittsniveau aufgestockt werden. Die eigenständige Alterssicherung von Frauen als Thema wissenschaftlicher Arbeit in der Friedrich-Ebert-Stiftung in den siebziger Jahren In der wissenschaftlichen und frauenpolitischen Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung hatten die Themen: Benachteiligung von Frauen im System der sozialen Sicherung, insbesondere im Rentenrecht sowie Modelle zur eigenständigen Alterssicherung der Frau seit Mitte der 80er Jahre einen hohen Stellenwert. Wissenschaftliche Beiträge zu diesen Themen finden sich u.a. in folgenden Veröffentlichungen: Monika Langkau-Herrmann u.a.: Der berufliche Aufstieg der Frau, Opladen 1972 sowie Rudolf Epping u.a.: Unter Wert verkauft 1979. 10) - 268 Insbesondere in der zuletzt genannten Veröffentlichung wurden die Vor- und Nachteile verschiedener Rentenmodelle im Hinblick auf die eigenständige Alterssicherung der Frau analysiert und bewertet. Die darin behandelten Rentenmodelle haben zum Teil bis in die Gegenwart hinein nichts an Aktualität eingebüßt. Zu nennen sind hier insbesondere das Rentensplittingmodell, das eine Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften vorsieht, ebenso wie Modelle, die in erster Linie an der Erziehungsarbeit von Müttern(Vätern) anknüpfen. Zu letzteren gehört z.B. das Modell der sog.„Zurechnungszeiten" der ehem. DDR, das Rentenanwartschaften für Mütter vorsah, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig waren oder nicht. In der Rentendebatte der alten Bundesrepublik gab man hingegen in der Regel solchen Modellen den Vorzug, die die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht ausschließlich für nicht erwerbstätige Mütter vorsahen. Eigenständige Altersicherung von Frauen als Thema im Rahmen des Gesprächskreis Frauenpolitik in der alten Bundesrepublik Anfang der 90er Jahre bis Ende 2000 Seit Anfang der 90er Jahre kam dem Thema eigenständige Alterssicherung von Frauen im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik eine wachsende Bedeutung zu. Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen genannt und etwas ausführlicher behandelt: Workshop: Eigenständige Alterssicherung der Frauen, Bonn, 9. Mai 1994 Zielgruppe des Workshops waren vor allem RentenexpertInnen, z.B. VertreterInnen der Rentenversicherungsträger wie z.B. des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger, des DGB, der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(ASF) sowie VertreterInnen aus Politik und Wissenschaft. In dieser Fachtagung stellte die Vorsitzende der ad-hoc-Projektarbeitsgruppe„Eigenständige Alterssicherung der Frauen“ der SPD-Bundestagsfraktion, Urike Mascher, MdB, das Konzept der Projektarbeitsgruppe zur Diskussion(Vorschlag vom 28.01.1993). Dieses Reformmodell sah im einzelnen insbesondere vor: • Ein Rentensplitting: Die während der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Anwartschaften sollten je zur Hälfte auf beide Ehegatten nach dem Muster des Versorgungsausgleichs bei der Ehescheidung verteilt werden. Parallel hierzu sollten die abgeleiteten Hinterbliebenenrenten, von besonders zu definierenden Ausnahmeregelungen abgesehen, entfallen - 269 • Für hinterbliebene Ehepartner war zusätzlich zum Splittinganteil von 50% eine Teilhabe von 10-30% der gemeinsamen Rentenanwartschaften vorgesehen, gestaffelt nach Rentenhöhe, um eine Unterversorgung von Witwen und Witwern zu verhindern • Bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten, auch für erwerbstätige Mütter • Fortführung der Rente nach Mindesteinkommen über das Jahr 1992 hinaus. Diese Regelung kommt vor allem Frauen mit niedrigen Einkommen zugute • Einführung einer steuerfinanzierten und bedarfsabhängigen Sozialen Grundsicherung im Alter und bei Invalidität. Zum Ende ihres Vortrages machte die Bundestagsabgeordnete Ulike Mascher deutlich, dass mit diesem Reformwerk das Ziel der eigenständigen Alterssicherung der Frau noch nicht voll erreicht sei. Hierfür bedürfe es vielmehr einer allgemeinen Versicherungspflicht für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige, was von der SPD aber längerfristig angestrebt werde. Das Konzept der SPD, insbesondere das Modell des Rentensplittings, wurde von vielen KonferenzteilnehmerInnen als„echte“ Strukturreform hin zur eigenständigen Alterssicherung der Frau, insbesondere von Seiten der Frauenverbände, der Gewerkschaften und der ASF, begrüßt. Es standen aber noch weitere Modelle und Reformvorschläge zur Diskussion. Hier ist insbesondere das sogenannte„Voll eigenständige System der Altersvorsorge“ zu nennen. Dieser Lösungsansatz, der auf dem Workshop von Dr. Erich Standfest, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB, vertreten wurde, geht insbesondere auf ein von den Wissenschaftlern Dr. Gabriele Rolf und Prof. Dr. Gert Wagner, Universität Bochum, konzipiertes Modell zurück. Das„Voll eigenständige System der Altervorsorge“ setzt nicht auf„Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung“ oder auf„ein bedarfsabhängiges Mindestsicherungssystem“ 11) sozusagen im nachhinein, sondern auf Schließung von Rentenlücken im Sinne einer umfassenden Altervorsorge im Rahmen der Weiterentwicklung des bestehenden Rentensystems. Im Mittelpunkt dieses Systems im Zeichen eigenverantwortlicher Armutsvermeidung und angemessener Lebensstandardsicherung steht die konsequente personenbezogene Entrichtung von Mindestbeiträgen zur Rentenversicherung, unabhängig davon, ob die versicherte Person durchgehend erwerbstätig war oder nicht. Zeiten der Kindererziehung werden in diesem System durch Beitragsbefreiung bzw. Beitragsminderung honoriert. - 270 Dieses System wird kombiniert mit einer Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften(Rentensplitting), wodurch es zu einer fairen Verteilung der Erträge der gemeinsamen Anstrengungen in der Partnerschaft im Hinblick auf die spätere Alterssicherung kommt. Wichtigster Kritikpunkt in der Diskussion an diesem Modell war die„private“ Finanzierung der Mindestbeiträge. Ihr seien enge Grenzen gesetzt. Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, sprach sich einerseits für das System des Rentensplittings(nach dem Tod eines Partners) aus, hielt anderseits aber auch Elemente der derzeitigen Hinterbliebenenversorgung für weitgehend unverzichtbar. Diese müsse allerdings modifiziert werden, z.B. durch eine stärkere Kinderorientierung bei der Witwen- bzw. Witwerrente sowie die Berücksichtigung der Dauer der Ehe. Bei der Vertreterin des ASF-Bundesvorstandes, Anastasia Reiners-Logothetidou, stieß vor allem der Gedanke des Rentensplittings auf große Zustimmung. Zur Bekämpfung der Altersarmut von Frauen hielt sie vor allem die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung für vorrangig. Reformmodelle, die über die Ausweitung und vieljährige Anerkennung von Kindererziehungszeiten zu einer eigenständigen Altersicherung der Frau gelangen wollen, wurden in der Veranstaltung nur am Rande thematisiert. Hier wurde vor allem kritisiert, das sie zu stark am traditionellen Frauen- und Familienbild anknüpften und diese letztlich stabilisieren würden. Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien: Für mehr Gerechtigkeit in der Spardebatte, Bonn, September 1996 Im Mittelpunkt dieser Gesprächskreisveranstaltung stand das Programm der damaligen konservativen Bundesregierung„Für mehr Wachstum und Beschäftigung“ vom September 1996- wegen der darin enthaltenen weitreichenden Sparmaßnahmen oft kurz „Sparpaket“ genannt. Die Bundestagsabgeordnete Birgit Schnieber-Jastram, MdB, Mitglied der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verteidigte zunächst das Programm der damaligen Bundesregierung. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen des Sozialstaats sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik sei es geboten,„investitionshemmende Lohnnebenkosten abzubauen.“ 12) und an anderer Stelle:„Auch für Frauen ist das Ziel der Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme von großer Bedeutung, des- - 271 halb müssen sie gerechterweise auch Lasten übernehmen. Das Hauptaugenmerk der Politik darf nicht vorrangig auf die Erhaltung einzelner staatlicher Transferleistungen zugunsten von Frauen und Familien gerichtet sein, sondern der Schwerpunkt muss sich auf die Schaffung möglichst vieler hochqualifizierter Arbeitsplätze richten.“ 13) Demgegenüber zog die damalige Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, Ulrike Mascher MdB,(SPD) massiv gegen das Sparpaket der Bundesregierung und hier insbesondere gegen die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Rentenrecht zu Felde. Insbesondere wandte sie sich entschieden gegen die vorgesehene schrittweise Heraufsetzung der Altersgrenze bei Frauen von 60 auf 65 Jahre für den Rentenbezug, die tief in ihre Lebensplanung eingreife. Frauen, die bereits mit dem 60. Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheiden würden, hätten zukünftig Renteneinbußen bis zu 18% zu erwarten. Weiterhin kritisierte sie die geplante Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten, die Frauen auf grund ihrer vergleichsweise niedrigeren Renten härter als Männer träfe. Sie erinnerte an die am 21. Juni 1991 einstimmig verabschiedete Entschließung des Bundestages bis zum 01. Januar ein Konzept vorzulegen, dass Altersarmut(sprich Frauenarmut) bekämpft und eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für erwerbstätige und nicht erwerbstätige Mütter(additive Lösung) vorsieht. Sie forderte eine konsequente Rentenreform zum Ausbau einer eigenständigen Altersicherung von Frauen. „Wenn wir nicht eine konsequente Rentenreform auf den Weg bringen, die diesen Namen verdient und die im Interesse von Frauen ist, dann wird das, was im Wachstumsund Beschäftigungsprogramm steht, nicht nur tief in die Lebensplanung von Frauen eingreifen, sondern auch zu einem dramatischen Anstieg von Altersarmut von Frauen führen.“ 14) Gesprächskreis Frauenpolitik: Aktuelle Vorschläge zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen, Bonn, Oktober 1997 unter Leitung von Ulla Schmidt, MdB, Vorsitzende der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion. Auf der Veranstaltung wurden nunmehr die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion zur eigenständigen Alterssicherung der Frau einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Ulrike Mascher, MdB, stellvertr. Vorsitzende der SPD-Alterssicherungskommission, erläuterte das Konzept. Es bestand Konsens unter den TeilnehmerInnen, dass in Bezug auf das gesellschaftspolitische Reformprojekt eigenständige Alterssicherung von Frauen dringender Handlungsbedarf bestände und das Leitbild des alleinverdienenden Familienvaters, das dem geltenden Recht zugrunde liegt, überholt sei. - 272 Auf besonders positive Resonanz stieß in der Diskussion das Modell des Rentensplittings, das als bessere Alternative zur heutigen Hinterbliebenenversorgung bewertet wurde, da es für Frauen- auch der nicht erwerbstätigen- einen eigenständigen Rentenanspruch begründet. Ulla Schmidt, MdB, sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die Halbierung der Rentenanwartschaften bereits zu Lebzeiten des Ehepaares automatisch erfolgt, d.h. sobald beide Ehepartner das Rentenalter erreicht haben. In diesem Fall könnten die Renten zu je gleichen Teilen auf getrennte Konten der Ehepartner überwiesen werden, was vor allem Frauen, die in der Regel niedrigere Renten erhalten, zugute käme. Prof. Dr. Hans-Jürgen Krupp, Präsident der Landeszentralbank in der Freien und Hansestadt Hamburg, in Mecklenburg Vorpommern und Schleswig-Holstein und ebenfalls Mitglied der SPD-Alterssicherungskommission wies in seinem Beitrag allerdings darauf hin, dass es zum Ausbau einer voll eigenständigen Alterssicherung von Frauen mittelund längerfristig zusätzlicher Maßnahmen und Regelungen bedürfe. Wichtig sei vor allem, dass jede Person im erwerbsfähigen Alter sozialversichert ist und einen eigenen Anspruch aufbaut. Für Zeiten der Kindererziehung sollte der Beitrag von der Versichertengemeinschaft oder vom Staat übernommen werden. Die Vertreterin des DGB-Landesbezirks Baden-Württemberg, Ruth Weckmann, sah vor allem in der Aufhebung der bestehenden Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, im Ausbau von Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie in der Einbeziehung geringfügig Beschäftigter und Scheinselbständiger in die Rentenversicherung wichtige Voraussetzungen für eine eigenständige Alterssicherung von Frauen. Anmerkung Die Forderung nach Einführung eines Rentensplittings, Kernstück der SPD-Reformvorschläge zur eigenständigen Alterssicherung der Frau, blieb, wie bereits ob. Angedeutet, bei der Großen Rentenstrukturreform 2000/2001 weitgehend unberücksichtigt. Lediglich für Verheiratete, die am Stichtag 01.01.2002 nicht älter als 40 Jahre alt sind, wurde die Möglichkeit eingeräumt, zwischen Ehegattensplitting und traditioneller Witwen- bzw. Witwerrente zu wählen. - 273 Veranstaltungen in den neuen Bundesländern zum Thema eigenständige Alterssicherung von Frauen sowie zu Fragen des neuen Rentenrechts im Zeitraum von ca. 1992- 1997 Ab Anfang der 90er Jahre wurden auch in den neuen Bundesländern im Rahmen regionaler Gesprächskreise des Referats Frauenpolitik Fragen der Altersversorgung von Frauen diskutiert, zunächst vor allem in Zusammenhang mit arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Themen(steigende Arbeitslosigkeit und daraus resultierende Altersarmut), ab ca. 1992 schließlich auch als eigenständiger Themenkomplex. Festzustellen war allerdings: Die Ausgangslage hinsichtlich der(eigenständigen) Alterssicherung von Frauen war in der ehemaligen DDR sehr verschieden von der in den alten Bundesländern, u.a. aus folgenden Gründen: Rund 90% der Frauen im Alter zwischen 25 und 60 Jahren waren berufstätig und stellten damit die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung in der DDR. Ihr Beitrag zum Familienbudget betrug trotz vergleichsweise niedrigerer Durchschnittseinkommen immerhin noch rund 40%. Um mit den Worten der Journalistin Barbara Dreifert zu sprechen: „Frauenerwerbstätigkeit galt in den Ländern zwischen Oder und Elbe als selbstverständlich und ebenso selbstverständlich war es für sie eine ausreichende Altersversorgung zu haben“. 15) Wichtige Voraussetzungen für die hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen waren vor allem Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere die Bereitstellung von Ganztagskinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersgruppen. Hinzu kam, dass Frauen in Ergänzung zu ihren eigenen Rentenanwartschaften aufgrund ihrer Berufstätigkeit pro Kind Anspruch auf 5 Jahre sog. Zurechnungszeiten in der Altersversorgung erhielten, unabhängig von der Frage, ob sie ihre Berufstätigkeit zwecks Kinderpflege unterbrochen hatten oder nicht. Dies änderte sich alles sehr rasch mit der gesellschaftlichen Umbruchphase Anfang der 90er Jahre, in der Beschäftigungsabbau, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zur Tagesordnung gehörten. Von ihnen waren wiederum Frauen überdurchschnittlich betroffen. Frauen, so die Journalistin Barbara Dreifert„stehen auf den Kündigungslisten ganz oben“. 16) Hinzu kam, dass infolge der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen infolge von Sparmaßnahmen wichtige Voraussetzungen für die Berufstätigkeit von Frauen vor allem in den CDU-regierten Bundesländern entfielen. Älteren Frauen wiederum wurde vor allem die Vorruhestandsregelung schmackhaft gemacht. Eine Betriebsrätin einer Berliner Konfektionsfabrik beschrieb die Situation wie folgt:„Wer nicht freiwillig in den Vorruhestand geht, wird von den eigenen Kollegen angefeindet, so dass sich mittlerweile vie- - 274 le Frauen dazu durchringen, den Vorruhestand anzutreten, obwohl sie es nicht vorhatten.“ 17) Es kann vor diesem Hintergrund nicht verwundern, dass neben der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes die Sorge um Renteneinbußen und die mangelhafte Sicherung im Alter im Vordergrund zahlreicher Diskussionen über die Situation nach der„Wende“ stand. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Heidemarie Beyer, MdL, beschrieb diese Situation auf der Veranstaltung Zukunftsfähige Alterssicherung der Frau, am 23. Mai 1997 in Schwerin mit folgenden Worten: „In einem Punkt unterscheiden wir uns grundsätzlich von der Situation der Frauen im Westen. Für uns Frauen im Osten, in der ehemaligen DDR, war es eine Selbstverständlichkeit, berufstätig zu sein, Berufstätigkeit und Familie in Einklang zu bringen, eine eigenständige Alterssicherung zu haben, und es ist für uns heute unerträglich, dass Frauen immer mehr vom gesicherten ersten Arbeitsmarkt auf den ungesicherten zweiten Arbeitsmarkt oder in die Arbeitslosigkeit abgedrängt werden, trotz ihrer sehr guten Ausbildung, und dass Frauen die unbezahlte Hausarbeit oder die ehrenamtliche Arbeit schmackhaft gemacht werden soll, um die gesellschaftlichen Probleme zu lösen, ohne Anerkennung bei der Rente. Es ist für uns unerträglich, dass unseren Töchtern, wenn überhaupt, nur eine Ausbildung in den schlecht bezahlten frauentypischen Berufen möglich ist, ohne Aufstiegschancen und mit entsprechend geringeren Rentenansprüchen. Es ist für uns auch unerträglich, dass Frauen, die die Doppelbelastung von Berufstätigkeit und Familie getragen haben, nun auch noch fünf Jahre länger arbeiten müssen und ihren Enkelkindern die Arbeitsplätze wegnehmen. Und es ist unerträglich, dass Frauen, die einmal viele Jahre berufstätig waren, durch lange Zeiten der Arbeitslosigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind, ihrem Ehemann oder ihrer Familie auf der Tasche liegen. Weiterhin ist für uns unerträglich, dass eine Frau, die fünf Kinder großgezogen und früher zumindest den Anspruch einer Mindestrente erworben hatte, heute eine Rente von gerade mal 172,50 DM für die Erziehung ihrer Kinder bekommt. Oder dass eine Frau, die vor 1989 geschieden wurde, keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen durch ihren geschiedenen Ehemann hat. Es ist auch unerträglich, dass die vielen allein erziehenden und kinderreichen Mütter, die arbeiten müssen, um die Existenz ihrer Familie abzusichern, durch ihren Rentenbeitrag die Witwenrente der Frauen mitfinanzieren müssen, die nicht arbeiten müssen und so ihrem Ehemann den Rücken freihalten können, damit dieser seine beruflichen Chancen voll nutzen kann.“ 18) Neben aktuellen Sorgen um die eigene Alterssicherung durch den Übergang vom System der sozialen Sicherung der ehem. DDR zu dem der alten Bundesrepublik bzw. infol- - 275 ge zunehmender Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit standen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt der Diskussionen in den neuen Bundesländern: • Der Vergleich der Systeme der sozialen Sicherung in der ehem. DDR mit dem der alten Bundesrepublik • Die Frage der Honorierung von Erziehungsarbeit im Rentenrecht • Die Diskussion der Auswirkungen der Reformvorschläge, insbesondere der SPD, auf die Alterssicherung von Frauen. • Bewertung von vorliegenden Konzepten und neue Forderungen. Beispielhaft seien folgende Veranstaltungen erwähnt: Gerechtigkeit für Mütter- Aktuelle Fragen zum Rentenrecht, BerlinMarzahn, Dezember 1992 Die Gesprächsleitung hatte die Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe inne(Wahlkreis u.a. Berlin-Marzahn), als ReferentInnen nahmen u.a. teil: Margot von Renesse, MdB, Helga Korthaase, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung Arbeit und Frauen, Berlin. Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere die aktuellen Sorgen von TeilnehmerInnen, um ihre zukünftige Rente. Zahlreiche Konferenzteilnehmerinnen fürchteten, dass sie im Alter eine zu niedrige Rente beziehen würden, u.a. weil sie nach der Wende arbeitslos geworden waren und/oder weil die vormals in der DDR gewährten sog. Zurechnungszeiten für die Kindererziehung entfielen. Ein großes Problem stellten nach Aussagen etlicher TeilnehmerInnen darüber hinaus Umstellungsschwierigkeiten vom System der sozialen Sicherung der DDR auf das der alten Bundesrepublik dar. Es wurde u.a. von monatelangen Bearbeitungszeiten und Verzögerungen bei der Auszahlung von Renten berichtet. Da sich die Sozialämter in diesen Fällen nicht für zuständig erklärten, befanden sich etliche Konferenzteilnehmerinnen ökonomisch in einer äußerst prekären Situation, was in den Diskussionen zunächst breiten Raum einnahm. Hauptthemenschwerpunkt waren aktuelle Vorschläge und Überlegungen in der SPDBundestagsfraktion zur eigenständigen Alterssicherung der Frau, insbesondere die Frage inwieweit„Kindererziehung zu einer leistungsgerechten Rentenanwartschaft führen (müsse, die Verf.).“ 19) Die Bundestagsabgeordnete Margot von Renesse begründete ihre Vorstellungen hierzu u.a. mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juli 1992 zu den Erziehungszeiten(sog. Mütterurteil). - 276 Dieses hatte in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1992 festgestellt, dass„das bisherige Ausmaß der Berücksichtigung- oder besser Nichtberücksichtigung- von Kindererziehung im Rentenversicherungssystem gegen Art. 3 in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 der Verfassung verstößt“ 20) und vom Gesetzgeber erwartet,„dass dieser bereits bei der Umsetzung des Entschließungsantrages aller Bundestagsfraktionen vom 21. Juli 1991 einen ,weiteren Ausgleich’ des vom Gericht festgestellten Gerechtigkeitsdefizits vornimmt“ 21) . Margot von Renesse, MdB, erläuterte ihre Forderung nach einer eigenständigen Rente für Kindererziehung über Sozialhilfeniveau wie folgt: „Das Rentensystem bedarf der Reform zugunsten der Familie, zugunsten derjenigen, die Kinder aufziehen und damit die Renten der Zukunft erst ermöglichen und sichern. Es muss umverteilt werden von denen, die kinderlos bleiben, zu denen, die Kinder aufziehen und dabei viel Zeit und Engagement, nicht zuletzt aber auch Geld investieren. Die Leistungen der Mütter(heute zunehmend auch der Väter), ob erwerbstätig oder„nur“ im Haushalt aktiv, müssen in der Rentenversicherung endlich als Beitragsleistung eigener Art honoriert werden.“ 22) „Deshalb ist unabweisbar: Kindererziehung muss zu einer leistungsgerechten Rentenanwartschaft führen. Das ist mit dem geltenden Recht keineswegs gewährleistet. Die mit dem RRG auf drei Jahre verlängerten Kindererziehungszeiten sind darauf angelegt, eine im Normalfall rentenunschädliche Unterbrechung der Berufstätigkeit in der Kleinkindphase zu ermöglichen. Die Höhe der daraus erwachsenden Rentenansprüche ermöglicht aber nicht mehr als eine Taschengeld-Funktion. Demgegenüber ist die Kindererziehung als eigenständige Beitragsleistung für die Solidargemeinschaft zu werten, und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem der Unterhalt von den Eltern geleistet wird und zumindest in der Höhe, wie Geld für Kinder selbst unter bescheidensten Umständen aufgewendet werden muss.“ 23) Margot von Renesse hielt dieses weitreichende Modell insofern für finanzierbar, als es die herkömmliche Witwen- und Witwerrente ersetzen sollte. Mit ihren Reformvorschlägen vertrat Margot von Renesse in der SPD-Bundestagsfraktion, in deren Projektgruppe ,Eigenständige Alterssicherung der Frau’ aber auch gegenüber der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen(ASF) eine Minderheitsposition. Insbesondere von Seiten der sozialdemokratischen Frauen wurde gegen ihre Vorschläge eingewandt, dass sie die herkömmliche Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern zementieren würden. Die Reformvorschläge von Margot von Renesse stießen in der Veranstaltung weitgehend auf positive Resonanz. Dies mag in der Tatsache der stärkeren Familienorientierung der ehem. DDR und Ähnlichkeiten mit dessen Rentensystem(Zurechnungszeiten für Kindererziehung, keine abgeleiteten Hinterbliebenenansprüche) begründet gewesen sein. - 277 Um die bereits weiter oben angesprochenen Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion von 1997 zur eigenständigen Alterssicherung der Frau sowie um die Sparpläne der konservativen Bundesregierung ging es vor allem in folgenden Veranstaltungen in den ostdeutschen Ländern: Fachtagung der Abteilung Ostdeutsche Länder: Zukunftsfähige Alterssicherung der Frau am 27. Februar 1997 in Dresden sowie im gleichnamigen Gesprächskreis am 23. Mai 1997 in Schwerin In den Veranstaltungen wurden die Sparpläne der konservativen Bundesregierung heftig kritisiert, zumal sie insbesondere zu Lasten von Frauen gingen.(Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre, gekürzte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, geplante Absenkung des Nettorentenniveaus.) Insgesamt stießen die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion zur eigenständigen Alterssicherung der Frau, insbesondere die vorgesehene Halbierung der Rentenanwartschaften der Ehepartner(Rentensplitting) auf breite Zustimmung. Festzustellen war auch, dass abgeleitete Rentenansprüche(Hinterbliebenenversorgung), die die sog. Hausfrauenehe gegenüber anderen Familienformen privilegieren, eher skeptisch beurteilt wurden. Bundesweite Diskussionen in Zusammenhang mit der Großen Rentenstrukturreform 2000/2001: Welchen Beitrag leistet sie zur eigenständigen Alterssicherung und zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen In Kooperation mit der Equality-Arbeitsgruppe 6(Soziale Sicherung und Rentenreform) der Hans-Böckler-Stiftung wurden mehrere Expertinnentreffen/workshops in 2000 und 2001 und 2002 u.a. in Berlin, Bonn und Frankfurt durchgeführt. Zum Hintergrund:„Als Antwort auf das ,Bündnis für Arbeit’, in dem von wenigen Ausnahmen abgesehen lediglich männlicher Sachverstand organisiert ist, hatte sich in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ein ,Bündnis für(Frauen) Arbeit’, die sog. Equality Gruppe gebildet. Es ist organisatorisch parallel zum nationalen Bündnis für Arbeit aufgebaut und hat das Ziel die bestehende Geschlechtsblindheit zu korrigieren.“ 24) Die Arbeitsgruppe 6 der Equality-Gruppe ,Soziale Sicherung und Rentenreform’, der auch die Leiterin des Referats Frauenpolitik(NRW) der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Monika Langkau-Herrmann angehörte, hat vor allem Stellungnahmen zur Rentenreform 2000/2001 erarbeitet und politische Alternativen gefordert. Insbesondere hat sie sich im Rahmen von Expertinnentreffen und workshops mit den Auswirkungen der Renten- - 278 strukturreform 2000/2001 auf Frauen, insbesondere auf unterschiedliche Frauenbiografien, befasst. Ein zentraler Bewertungsmaßstab war dabei, ob durch die Rentenstrukturreform die eigenständige Alterssicherung von Frauen vorangebracht wird. Die Mitkoordinatorin der Arbeitsgruppe 6, Dr. Mechthild Veil beschreibt die Zielsetzung wie folgt:„Mit diesem Konzept soll die Rentensituation von Frauen verbessert werden, in dem eigenständige, durch Erwerbs arbeit und Kindererziehung erworbene Rentenansprüche zu Lasten abgeleiteter d.h. über den Ehestand erworbene Rentenansprüche ausgebaut werden. Frauen beabsichtigen mit solch einer Reform, die bisher an männlichen Erwerbsverläufen ausgerichtete Rentenversicherung stärker an die Lebens- und Erwerbsarbeitsmuster der Frauen von heute, einem Leben zwischen Beruf und Familie, anzupassen. Hierzu gehört unter anderem, dass auch das Rentenrecht Anreize für eine bessere Vereinbarkeit dieser beiden Arbeitsbereiche bietet. Auf jeden Fall muss eine eigenständige Alterssicherung von Frauen ihre Rentensituation verbessern helfen und kann sich nicht auf den Abbau abgeleiteter Ansprüche wie z.B. der Hinterbliebenrente beschränken“. 25) Die Arbeitsgruppe 6 der Equality-Gruppe kam hinsichtlich der Bewertung der Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung(2000/2001) aus frauenpolitischer Sicht u.a. zu folgenden Ergebnissen: 26) • „Der Ausbau kindbezogener Leistungen ist zu begrüßen“. Die Rentenstrukturreform stelle mit dem Ausbau kindbezogener Leistungen erste Schritte in Richtung eigenständige Alterssicherung der Frau dar.(Erwerbstätige Mütter mit unterdurchschnittlichem Einkommen erhalten insofern höhere Rentenansprüche, als die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes bis zur Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten aufgestockt werden.) Durch die Einführung dieser kindbezogenen Rentenleistungen werde erstmalig die kontinuierliche Erwerbstätigkeit von Müttern d.h. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf honoriert und nicht die Berufsunterbrechung wegen Kindererziehung. Generell hätten aber Frauen durch die Reform stärkere Rentenkürzungen zu erwarten als Männer, da sich die vorgesehen Leistungskürzungen sowohl auf die Versichertenrente als auch auf die Hinterbliebenenrente bezögen. Gerade letztere aber, die besonders große Kürzungen erfahre(Niveausenkung, verschärfte Einkommensanrechnung) bilde für viele Frauen ein wichtiges Standbein ihrer Altersversorgung. Der Kinderbonus in der Hinterbliebenenversorgung sei in seiner Verteilungswirkung problema tisch und führe zu einer Ungleichbehandlung von Müttern. Der willkürlich und selektiv wirkende Kinderbonus(ausgeschlossen sind alle nicht verheirateten Frauen, sowie Frauen, deren Ehepartner als Selbständige oder Beamte nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören), stärke den Ehebezug in der Hinterbliebe- - 279 nenversorgung, was von der Equality-Gruppe abgelehnt werde. Sie fordere statt dessen längerfristig einen Ausbau der eigenständigen Anwartschaften zu Lasten der abgeleiteten Ansprüche, z.B. durch die Aufstockung von Kinderzerziehungszeiten. • „Jeder spare für sich allein: Die Benachteiligung von Frauen in der Kapitalrente“ Die kapitalgedeckte Zusatzversorgung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes auf der Basis privatversicherungsrechtlicher Elemente, die je nach Einkommenshöhe durch staatliche Zuschüsse oder steuerrechtliche Anerkennung gefördert wird, geht nach Auffassung der Equality- Gruppe vor allem zu Lasten von Frauen. Der partielle Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Alterssicherung und die Verlagerung von erheblichen Altersvorsorgeaufwendungen in den privaten Finanzdienstleistungsbereich berge zahlreiche Risiken. Hier wurden u.a. genannt: Die private Vorsorge sei ohne Selbstverwaltung und mit unzureichender Regulierung sowie Produktqualitätssicherung geplant, eine Verzinsung von 4%, von der die Bundesregierung in ihren Berechnungen des„Gesamtversorgungsniveaus" ausgehe, sei kaum zu realisieren, inflationäre Entwicklungen könnten den Wert des aufgebrachten Kapitals vermindern. Insbesondere aber die höhere Lebenserwartung der Frauen wirke sich negativ auf die Beiträge bzw. Leistungen aus. Sobald solidarische Elemente nicht mehr greifen würden, erhielten Frauen für gleiche Beiträge niedrigere Leistungen. Die Equality-Gruppe forderte daher gleichgeschlechtliche, sog. Unisex-Tarife. Zusammenfassend ergeben sich- so die Equality-Gruppe- vor allem folgende Forderungen aus frauenpolitischer Sicht: • Konzentration der Kinderzuschläge auf das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Ausbau eigenständiger Rentenansprüche von Frauen • Drei Jahre Kindererziehung für alle Mütter(Väter), d.h. auch für Geburten vor 1992 • Keine schleichende Abschaffung der Hinterbliebenenrente solange für die Frauen, die darauf angewiesen sind, kein adäquater Ersatz angeboten wird • Einführung eines Rentensplittings • Die Förderung der Zusatzversorgung muss Unisex-Tarife vorschreiben. Zukünftige Themen - 280 Die obigen Ausführungen haben gezeigt, dass das neue Rentenrecht(2000/2001) u.a. mit dem Ausbau kindbezogener Leistungen wichtige Schritte in Richtung eigenständige Altersicherung der Frau eingeschlagen hat. Von einem eindeutig positiven Beitrag kann allerdings nicht gesprochen werden, da die Leistungskürzungen insbesondere im Hinterbliebenenrecht gegenüber den Verbesserungen ein zu starkes Gewicht erhalten haben. Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau eigenständiger Rentenanwartschaften auch zukünftig eine wichtige frauenpolitische Forderung darstellen wird. Neben dem Ausbau kindbezogener Leistungen dürften Aspekte wie die Einführung einer sozialen Grundsicherung und die(vollständige) Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin im gesellschaftspolitischen Diskurs eine gewisse Rolle spielen. Auch die möglicherweise negativen Auswirkungen der kapitalgedeckten Zusatzversorgung auf die Altersicherung von Frauen könnten zukünftig für frauenpolitischen Zündstoff sorgen. Fußnoten 1) vgl. Gisela Schwarz: Einführung, in Zukunftsfähige Alterssicherung der Frau, Forum Gender und Politik, Heft 1, Bonn 1997, S. 10 2) vgl. Helga Schutz, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler Schröder vom 19. Juni 2000.„So nicht, Herr Bundeskanzler." 3) vgl. hierzu die Ausführungen von Ursula Rust, Konzepte, Rentenmodell des DJB für eine geschlechtergerechte Rentenreform, in: Ursula Rust(Hrsg.), Eigenständige Alterssicherung von Frauen, Wiesbaden 2000, S. 11 4) Ebenda S. 16 5) vgl. hierzu: Ulrike Mascher: Was Frauen vom Kürzungspaket der Bundesregierung zu erwarten haben, in: Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien: Für mehr Gerechtigkeit in der Spardebatte, Dokumentation der gleichnamigen Gesprächsveranstaltung im September 1996, Bonn Mai 1997 (Hrsg. Referat Frauenpolitik), S. 16 6) vgl. hierzu Renate Jäger, MdB: Konzeptionelle Überlegungen der SPD-Bundestagsfraktion, in: Zukunftsfähige Alterssicherung der Frau, Forum Gender und Politik, Heft1, September 1997, S. 33 7) vgl. hierzu u.a. auch die Darstellung und kritische Würdigung von Gerhard Bäcker-Breil: Wissenschaftlicher Beitrag, in: Zukunftsfähige Alterssicherung a.a.O., S. 84 ff. 8) vgl. hierzu Anastasia Reiners- Logothetidou(ASF-Bundesvorstand): Die große Rentenstrukturreform, Versuch einer Bilanz, unveröffentl. Stellungnahme Essen, 2001, S. 2 9) vgl. hierzu Anastasia Reiners-Logothetidou(ASF-Bundesvorstand): Die große Rentenstrukturreform, Versuch einer Bilanz, unveröffentl. Stellungnahme Essen, 2001, S. 1 10) vgl. Literaturliste 11) vgl. Gabriele Rolf und Gert Wagner: Eigenständige soziale Sicherung von Frauen – Der Vorschlag des Voll Eigenständigen Systems der Altersvorsorge, in: Soziale Sicherung von Frauen: Begehrt für die Arbeit. Einsam in den Rechten? Dokumentation der sozialpolitischen Fachtagung des DGB, Eigenständige soziale Sicherung von Frauen, am 25.Mai 1993, S. 68 - 281 12) vgl. Birgit Schnieber-Jastram: Impulse für mehr Beschäftigung, in: Referat Frauenpolitik(Hrsg.), Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien: Für mehr Gerechtigkeit in der Spardebatte, Bonn, Mai 1997, Dokumentation der gleichnamigen Veranstaltung vom September 1996 in Bonn, S. 10 13) ebenda S. 8 14) vgl. Ulrike Mascher: Was Frauen vom Kürzungspaket der Bundesregierung zuerwarten haben, in: Referat Frauenpolitik(Hrsg.): Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien, a.a.O. S. 16 15) vgl. Barbara Dreifert: Unfreiwilliger Weg in den Vorruhestand, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 9. März 1991 in Zusammenhang mit einer Veranstaltung des Gesprächskreises Frauenpolitik in Potsdam zur Arbeitsmarktpolitik 16) ebenda 17) zitiert nach Dreifert, ebenda 18) vgl. Heidemarie Beyer: Einführung, in: Forum Gender und Politik, Heft 1: Zukunftsfähige Alterssicherung der Frau, Bonn 1997, S. 14 19) vgl. Margot von Renesse: Kindererziehung muss eine eigenständige Rente über Sozialhilfeniveau ermöglichen, in: Sozialdemokratischer Pressedienst vom 4. Februar 1992,S. 1 20) zitiert nach Margot von Renesse: Eigenständige Rentenansprüche der Frauen, Karlsruhe erkennt Naturalbeitrag Kindererziehung an, in: Soziale Sicherheit, Heft 10, 1992, S. 306 21) ebenda 22) Margot von Renesse: Kindererziehung muss eine eigenständige Rente über Sozialhilfeniveau ermöglichen, a.a.O. S. 1 23) ebenda S. 1 und 2 24) vgl. hierzu: Mechthild Veil: Rentenreformpläne gegen Fraueninteressen? Das Ziel einereigenständigen Alterssicherung wird nicht erreicht, Stellungnahme der Equality-Arbeitsgruppe zur Rentenreform 2000/2001, S. 1 25) Mechthild Veil: Rentenreformpläne gegen Fraueninteressen? A.a.O., S. 1 26) ebenda S. 1ff - 282 3.7 Bekämpfung struktureller Gewalt gegen Frauen und Kinder/Gewalt als Menschenrechtsverletzung Lissy Gröner, MdEP,(Zitat):„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die meistverbreitete Menschenrechtsverletzung unserer Zeit. Die Gesellschaft schweigt und die Opfer schweigen auch. Kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union(EU) bleibt vom Phänomen der Gewalt verschont. Unterschiedlich ist nur die öffentliche Sensiblisierung.“ 1) Gewalt gegen Frauen meint hier„die Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität, die mit der Geschlechtlichkeit des Opfers wie des Täters zusammenhängt.“ 2) Dabei wird meist von struktureller Gewalt gesprochen, um zu verdeutlichen, dass Gewalt gegen Frauen„nicht nur als individuelle Konfrontation zwischen einem Opfer und einem Täter zu begreifen“ ist, sondern auch als„Ausdruck eines gesellschaftlich bedingten Konflikts, in dem der physisch und meist auch ökonomisch Stärkere mit einem Akt körperlicher Gewalt oder verbaler Nötigung seinen Willen auf Kosten der Frau durchsetzt oder eigene Erniedrigungserfahrungen an sie weitergibt.“ 3) Der Begriff der Gewalt gegen Frauen umfasst ein breites Spektrum an Angriffsformen: z.B. Prügel, Isolierung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Mißbrauch von Mädchen in der Familie, Nachbarschaft oder durch Fremde, sexuelle Übergriffe und Belästigung am Arbeitsplatz, Zwangsprostitution, Frauenhandel, Gewaltpornographie. Überblick über wichtige Meilensteine bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene 1979 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen das sogenannte CEDAW Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegen Frauen an. Darin sind alle Staaten in der Welt aufgefordert, Frauen die volle Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der Basis der Gleichstellung mit den Männern zu garantieren und alle Formen von Frauenhandel und erzwungener Prostitution von Frauen zu beseitigen. 4) Das Europaparlament nahm ein Jahr nach der dritten UN-Frauenkonferenz von Nairobi mit seiner Entschließung vom Juni 1986 zum Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau über Gewalt gegen Frauen erstmals umfassend Stellung zur Gewalt gegen Frauen allgemein und im einzelnen zu sexueller Gewalt, Gewalt im privaten Bereich, sexueller Belästigung, Gewalt gegen Frauen aus Minderheitengruppen und gegen weibliche Flüchtlinge, zum Frauenhandel und zur Prostitution sowie zur Pornographie. 5) „Eindringlich“ forderte- so Lissy Gröner-„das Europäische Parlament damals den Rat auf, in den einzelnen Mitgliedstaaten mit konkreten Gesetzen, Studien und Informati- - 283 onskampagnen gegen die Misstände wirksam vorzugehen“. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Bekämpfung sexueller Gewalt durch„die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Ärzten, Psychologen, Behörden und freiwilligen Einrichtungen, die sich um die Opfer solcher Straftaten kümmern“, hätten sich allerdings„erst zehn Jahre später im STOP- Programm der Union zur Bekämpfung des Frauenhandels und der sexuellen Ausbeutung“ wiedergefunden. 6) Im Zuge der Erklärung und des Aktionsprogramms zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen im Rahmen der UN-Menschenrechtskonferenz in Wien 1993 verabschiedete das EP weitere Entschließungen zum Frauenhandel(1993), zur Pornographie(1993) und zu den Freiheiten und Grundrechten der Frauen(1994). 7) Einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stellte die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking 1995 dar. 189 Staaten schrieben in der Aktionsplattform fest:„Gewalt gegen Frauen ist ein Hindernis auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele der Gleichberechtigung, der Entwicklung und des Friedens.“ 8) Ausführlich werden darin alle Arten von geschlechtsbezogener Gewalt benannt, die Frauen und Mädchen körperlichen, sexuellen oder psychologischen Schaden oder Leid zufügen- in der Familie, im Haushalt, in der Ehe, am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, Gefängnissen etc. In seiner Entschließung zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking„Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“ vom 15.6.1995 betonte das EP unter Pkt 22 die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens zur weltweiten Durchsetzung von Maßnahmen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie Sextourismus. Durch die Ergebnisse der UN-Menschrechtskonferenz in Wien und die Vierte UN- Weltfrauenkonferenz in Peking erhielt die Gewaltproblematik weltweit mehr Gewicht. Mit dem Maastrichter Vertrag von 1996 wurde schließlich auch eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres auf EU-Ebene möglich. Damit waren die Grundlagen für EU- Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gegen Frauenhandel geschaffen. Ende 1996 verabschiedete der Rat Justiz und Inneres eine gemeinsame europäische Maßnahme zur Bekämpfung des Frauenhandels und der sexuellen Ausbeutung, das sog. STOP-Programm. Es sah bis zum Jahr 2000 6,5 Mill. Euro zur Schulung der Zuständigen in öffentlichen und privaten Einrichtungen für die Betreuung der Opfer von Frauenhandel und damit verbundener sexueller Gewalt vor. Im Rahmen der sog. zweijährigen DAPHNE- Initiative von 1997-1999 und des fünfjährigen DAPHNE-Programms(1999-2004) konnten bzw. können auch Nicht-Regierungsorganisationen für die Betreuung von Gewaltopfern Fördermittel von Seiten der EU erhalten. - 284 1999 fand auf der Basis einer Entschließung des Europäischen Parlaments 9) eine EUKampagne gegen Gewalt an Frauen statt. Kampagnen und Aktionen in einzelnen Mitgliedsstaaten und in der Bundesrepublik Einige europäische Großstädte wie Edingburgh, Zürich und München hatten bereits Anfang der 90er Jahre damit begonnen, Öffentlichkeitskampagnen zum Thema„Gewalt gegen Frauen und Kinder“ zu initiieren. Ebenfalls Anfang der 90er Jahre führte die österreichische Ministerin für Frauenangelegenheiten Johanna Dohnal eine einjährige Kampagne„Gegen die Gewalt an Frauen“ durch. Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass Diskussion und Rechtslage in den USA zu diesem Zeitpunkt sehr viel weiter vorangeschritten waren als in den europäischen Staaten. Beispielsweise gab es Anfang der 90er Jahre bereits in 48 US-Bundesstaaten eine sog.„order for protection“, mit deren Hilfe der schlagende Mann per Gerichtsbeschluss seines Hauses verwiesen werden konnte. Was die verschiedenen Kampagnen wie ein roter Faden durchzieht, ist die allmählich wachsende Erkenntnis, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht nur ein Anliegen von Beratungsstellen, Frauenhäusern, Frauenprojekten und den Frauen- und Jugendministerien ist. Dank der unermüdlichen Kritik der Frauenbewegung in den USA und in verschiedenen europäischen Staaten am„allgegenwärtigen Männlichkeitswahn“ wuchs die Erkenntnis, dass es sich bei Gewalt an Frauen und Kindern um ein strukturelles gesellschaftliches Phänomen handelt. „Dass Gewalt gegen Frauen und Kinder so häufig und vielfältige männliche Züge trägt, spiegelt die Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft wider: Gewalt ist Ausdruck der ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Der Kongress gemeint ist das von Johanna Dohnal initiierte internationale Symposium„Test the West: Geschlechterdemokratie und Gewalt“ im November 1991- hat wieder einmal deutlich gemacht: Die Frauenfrage ist eine Geschlechter- und damit eindeutig eine Demokratiefrage.“ 10) Themenschwerpunkte Ende der 80er Jahre bis 2000/2001 Der Themenkomplex(strukturelle) Gewalt spielte seit Ende der 80er Jahre auch im Rahmen der Arbeit des Gesprächskreises Frauenpolitik eine bedeutende Rolle. - 285 Beispielhaft sei auf einige Veranstaltungen und Gesprächskreise, in denen jeweils unterschiedliche Formen von Gewalt thematisiert wurden, im folgenden etwas ausführlicher eingegangen. Gesprächskreis: Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie- eine Herausforderung für Gesellschaft und Gesetzgeber, Bonn, Oktober 1988 Die Leitung der Veranstaltung hatte die stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Renate Schmidt inne. Als Referentinnen nahmen teil: die Vorsitzende Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht Lore Maria Peschel-Gutzeit und Prof. Ursula Männle, MdB, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ausgangspunkt dieser Veranstaltung war die Beobachtung, dass die Hoffnungen und Erwartungen, die Mitte der 70er Jahre an die Liberalisierung des Strafrechts in Form einer begrenzten Freigabe der Pornographie geknüpft wurden, sich nicht erfüllt hatten. Durch die begrenzte Freigabe von Pornographie hatte sich die damalige SPD-FDP Bundesregierung- mit den Worten von Renate Schmidt- erhofft,„ein Klima zu schaffen, in dem durch Wegfall des Reizes des Verbotenen der Konsum derartiger Darstellungen zurückgehen und durch eine normalere, erwachsenere Haltung ersetzt würde. 11) Das Gegenteil trat ein, eine verstärkte Pornoflut und Brutalisierung der Darstellung in den Medien war festzustellen. Dies obwohl„harte“ Pornographie nach wie vor verboten war. Lore Maria Peschel-Gutzeit sprach in diesem Zusammenhang von einer„pornographischen Umweltverschmutzung.“ 12) Ab Ende der 80er Jahre hatte die Pornobranche Hochkonjunktur. Nach Untersuchung und Schätzung eines Stern-Journalisten erzielte die Branche mehr als 2 Milliarden DM an Umsatz im Jahr. 13) Vor diesem Hintergrund trat die Frauenbewegung zunächst in den USA, später aber auch in der Bundesrepublik Deutschland vehement gegen die Vermarktung des weiblichen Körpers und die Brutalisierung der Darstellung zu Felde. Insbesondere die Zeitschrift EMMA hatte bereits im Herbst 1987 eine„Anti-Porno-Kampagne“ in Gang gesetzt und auch einen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Darstellung von Gewaltpornographie propagiert und veröffentlicht. In der Veranstaltung wurde der Frage nachgegangen, inwieweit durch Gesetze oder eine Verschärfung ihres Vollzugs oder aber auf anderen Wegen der wachsenden Aus- - 286 breitung von Gewaltpornographie Einhalt geboten werden könnte. Dabei wurde besonders ausführlich über Ansatzpunkte für ein zivilrechtliches Gesetz zur Bekämpfung der Pornographie diskutiert, die Lore Marie Peschel-Gutzeit, Vorsitzende Richterin am Hanseatischen Oberlandesgericht, zur Diskussion stellte. Kernpunkt ihrer Ausführungen waren zivilrechtliche Ansprüche, u.a. Klage auf Unterlassung und Schadenersatz in Zusammenhang mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzung. Dabei hätte der Gesetzgeber abzuwägen„zwischen dem Interesse der Allgemeinheit auf liberalen Umgang mit sexuellen Darstellungen einerseits und dem Interesse von Menschen, die sich durch besonders erniedrigende, mit Gewalt verbundene pornographische Darstellungen in ihrer Menschenwürde verletzt“ 14) fühlten. Darüber hinaus forderte Peschel-Gutzeit die Zulassung einer Verbandsklage(Stellvertreterklage), mit der ein Anti-Porno-Gesetz„steht und fällt“. 15) Danach könnten z.B. Verbände oder Vereine, die die Gleichberechtigung von Frauen zu ihrem programmatischen Ziel erklärt haben, quasi stellvertretend die Rechtsverfolgung aufnehmen. Prof. Ursula Männle, MdB, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, wies in ihren kritischen Anmerkungen zur Pornographiedebatte zunächst auf gewisse Übereinstimmungen hinsichtlich der Problemskizze mit der SPD hin:„Ein Zeichen interfraktioneller Verständigungsmöglichkeiten, zumindest auf der Ebene der Fragestellungen?“ 16) „Unstrittig" sei die Notwendigkeit- so Prof. Ursula Männle-„Diskriminierungen von Frauen anzuprangern, die gestiegene Verdinglichung und Kommerzialisierung des weiblichen Körpers in den„Medien... zu bekämpfen". 17) Gleichzeitig warnte sie aber„vor den Gefahren einer neuen Polarisierung im Geschlechterkampf.“ 18) „Die Debatten der letzten Monate“ böten jedoch„die Chance, grundsätzlich die Frage nach dem Verhältnis von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft sowie das von Frauen zur Sexualität zu stellen.“ 19) Sie sprach sich in ihrem Beitrag„Eingeschränktes Nein zu neuen Pornographiegesetzen, Ja zu verbesserter Rechtsdurchsetzung“ 20) vor allem für eine Verbesserung der Strafverfolgung, des Vollzugs der bestehenden Gesetze aus. Wichtig sei darüber hinaus eine Ursachenanalyse von Gewalt, die der Strategiediskussion vorausgehen müsse. - 287 Menschenrechte auch für Kinder verwirklichen: Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Bonn, März 1993 Die Leitung der Veranstaltung hatte die Bundestagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf, inne. An der Veranstaltung nahmen als Referentinnen vor allem Vertreterinnen von Initiativen gegen den sexuellen Missbrauch von Mädchen(und Jungen), z.B.„Wildwasser“,„Zartbitter“ und„Strohhalm“ teil. Probleme des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jungendlichen, vor allem durch Männer aus dem Kreis der Familie des Opfers wurden lange Zeit verschwiegen. Erst seit Anfang der 90er Jahre wurde durch die Arbeit von Fraueninitiativen das Ausmaß sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen allmählich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. In der Veranstaltung wurde zunächst über Ausmaß und verschiedene Formen sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen berichtet. Ursula Enders von„Zartbitter“ Köln wies z.B. darauf hin, dass nach ihren Erfahrungen die Täter nur zum Teil aus dem unmittelbaren Familienkreis des Opfers stammen.„Viele seien statt dessen quasi„professionelle“ Täter, die in Berufen arbeiteten, wo sie sehr viel mit Kindern zu tun hätten, etwa als Sozialarbeiter. Überdies sei die überwiegende Zahl Wiederholungstäter, denen jegliches Unrechtsbewusstsein fehle.„Der Fall, wo ein Vater ,nur’ sein eigenes Kind missbraucht, ist für mich in meiner Arbeit inzwischen der exotische Ausnahmefall.“ 21) Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hanna Wolf, berichtete zunächst über zahlreiche parlamentarische Initiativen ihrer Fraktion zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern, wie z.B.: Sachverständigenanhörungen, Anträge an den Deutschen Bundestag bezüglich präventiver Maßnahmen sowie einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfrist. An präventiven Maßnahmen forderte sie u.a.: bessere Schulung von Betreuungspersonen, Schulungsprogramme für Richter und Staatsanwälte, stärkere Förderung von Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen zur Betreuung von Opfern, breite Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Problematik. Darüber hinaus berichtete die Politikerin über einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuelle Gewalt gegen Kinder, die ihre Fraktion in den Bundestag eingebracht hätte. Danach solle die Verjährungsfrist von 10 Jahren für sexuelle Übergriffe erst vom 18. Lebensjahr an zählen und nicht bereits nach Ende der Tat. Mehr - 288 als die Hälfte der betroffenen Kinder seien jünger als 10. Nach geltendem Recht müssten sie eine Anzeige zu einem Zeitpunkt erstatten, zu dem sie noch in Abhängigkeit von den Tätern leben.„Die Praxis habe aber gezeigt“- so Hanna Wolf-,„dass die meisten Opfer sich erst als Erwachsene mit der Tat auseinander setzen können“. 22) Darüber hinaus forderte Hanna Wolf die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie. Bislang sei nur die Produktion und der Vertrieb von Kinderpornographie strafbar. Aber erst der„Besitz und der Konsum von Kinderpornovideos ermöglicht die Herstellung und den Vertrieb. Ohne Abnehmer ist der Kinderpornomarkt und damit der sexuelle Missbrauch, der bei der Herstellung von Videos erfolgt, nicht denkbar.“ 23) Darüber hinaus prangerte die Politikerin den Sextourismus in ärmere Länder der 3. Welt wie Thailand und Philippinen an,„wo Männer die wirtschaftliche Notlage von Kindern und Frauen“ ausnutzten und„darin die Bestätigung ihrer Männlichkeit“ fänden. 24) Wie sicher sind wir in Berlin-Marzahn? Bürgerforum gegen Gewalt und wachsende Kriminalität, März 1993 in Berlin-Marzahn. Über diese Veranstaltung wurde bereits an anderer Stelle berichtet. Von besonderem Interesse im vorliegenden Zusammenhang sind die dort angeschnittenen wohnungsund städtebaulichen Fragen zur Vermeidung von sog.„Angsträumen“(Tunnel, schlechte Beleuchtung am Abend, dunkle Ecken in den Gebäuden) sowie Maßnahmen der örtlichen Polizei zur Bekämpfung von Gewalt. Internationale Fachtagung: Frauenrechte sind Menschenrechte, Bonn, 23. bis 24. November 1993 (Veranstalter: Referat Frauenpolitik in Kooperation mit der Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit) ReferentInnen und TeilnehmerInnen waren: deutsche und internationale Expertinnen zu Frauen- und Menschenrechtsfragen aus nationalen und internationalen Frauenorganisationen, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium für Frauen und Jugend und den Vereinten Nationen. Im Mittelpunkt der internationalen Fachtagung stand die Bewertung der Ergebnisse der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz im Juni 1993, die zweifellos einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Verankerung von Frauenrechten im internationalen Menschenrechtskatalog darstellt. Entsprechend titelte der Zweiwochendienst vom 15. Juli 1993 auf S.1 mit:„Wiener UNKonferenz: Frauenrechte endlich als Menschenrechte anerkannt“ 25) und fasste wichtige Ergebnisse der Konferenz aus Frauenperspektive wie folgt zusammen: - 289 „Die UN-Weltmenschenrechtskonferenz vom 14. bis 25. Juni 1993 in Wien hat der UNVollversammlung empfohlen, die Aufnahme von Frauenrechten in der Menschenrechtscharta zu verankern. Dies schließt die Zielsetzung der vollen Teilhabe von Frauen am politischen, zivilen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben sowie die Ächtung geschlechtsspezifischer Gewalt, wie Frauenhandel und Unterdrückung durch„kulturelle Vorurteile“, ein. Vorbereitend hatten Frauenorganisationen auf der ganzen Welt die zweijährige Kampagne„Frauenrechte sind Menschenrechte“ zur Untermauerung ihrer Forderungen durchgeführt. Ein Tribunal über die Verletzung von Frauenrechten hatte in Wien parallel zur Konferenz der Vereinten Nationen noch einmal eindrücklich gezeigt, dass weltweit Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird. Schwerpunkte waren dabei Gewalt gegen Frauen in der Familie und in Kriegen“. 26) Weitere Ziele der internationalen Fachtagung in Bonn waren: • Analyse der zentralen Probleme aus der Sicht der deutschen Frauen und des Vorbereitungsprozesses auf die vierte UN-Weltfrauenkonferenz in Peking in der Bundesrepublik • Stärkere Vernetzung nationaler und internationaler Organisationen im Hinblick auf die Weltfrauenkonferenz in Peking. Zur Ausgangslage konnte auf der Fachtagung in Bonn festgestellt werden: „Die weltweit alltägliche Gewalt gegen Frauen aller Schichten wurde lange Zeit nicht als Menschenrechtsproblem begriffen. Man sah die Verletzung der Rechte von Frauen als bedauerlich an, aber als Sache der jeweiligen Kultur, bzw. als eine private und individuelle Angelegenheit. Frauenorganisationen argumentierten dagegen: Würde die Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen einer bestimmten Volksgruppe oder Minderheit zugefügt, dann würde dies zu Recht als Menschenrechtskrise größten Ausmaßes eingestuft.“ 27) Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wiener Konferenz strebten die Frauenorganisationen im übrigen nicht an, Sonderrechte für Frauen zu definieren. Sie wollten vielmehr die universellen Menschenrechte für sie geltend machen. Wichtige Ergebnisse der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz 1993 im Überblick: „In Wien wurde anerkannt, dass Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen- auch im privaten Bereich- die bestehenden und universell anerkannten Menschenrechte verletzten. In der Abschlusserklärung wird festgehalten, dass geschlechtsspezifische Gewalt einschließlich solcher, die in kulturellen Vorurteilen wurzelt, sowie alle Formen sexueller - 290 Belästigung und Ausbeutung mit der Würde der Person unvereinbar seien und beseitigt werden müssen. Die Entscheidung der UN-Menschenrechtskommission, eine/n Sonderberichterstatter/in zur Frage der Gewalt gegen Frauen einzusetzen, wurde in Wien ausdrücklich begrüßt. Sie/er soll sich u.a. mit folgenden Themen befassen: geschlechtsspezifische Diskriminierung/Gewalt gegen Frauen, sexuelle Ausbeutung und Handel mit Frauen. Eine internationale Konferenz bringt keine sofortigen Veränderungen. Aber mit dem Wiener Abschlussdokument ist eine wichtige Berufungsgrundlage geschaffen worden. Auf dieses Dokument können sich Frauen nun überall in der Welt beziehen, denn es ist von allen 1971 in Wien vertretenen Staaten einschließlich der arabischen Länder unterzeichnet worden“. Darüber hinaus sollten geschlechtsspezifische Probleme in allen Aspekten der UNMenschenrechtsarbeit integriert werden. 28) Hervorgehoben wurde darüber hinaus auf der Fachtagung, dass der in Wien erzielte Durchbruch nicht zuletzt der guten Organisation und wirksamen Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit von Frauenrechtsgruppen- vor allem aus der Dritten Welt und aus den USA zuzuschreiben war. Teil der Vorbereitung für Wien war nämlich die bereits erwähnte in 116 Ländern durchgeführte zweijährige Unterschriftenkampagne, an der das„Center for Women's Global Leadership“(Rutgers Universität, New Jersey) und das„International Women's Tribune Center“(New York) maßgeblich beteiligt waren. Mit Hilfe dieser Kampagne gelang es, Gewalt gegen Frauen auf die Tagesordnung der NRO- und der Staatenkonferenz zu setzen. Es stellte sich heraus, dass mit der Wahl dieses Themas ein zentrales, über alle kulturellen Grenzen hinweg wichtiges Problem angesprochen worden war. Die Frauenorganisationen nahmen außerdem Einfluss auf das Schlussdokument der UN-Konferenz, indem sie den Entwurf durcharbeiteten und eigene Vorschläge formulierten, die sie den Delegierten mitgaben. 29) Im offiziellen Abschlussdokument der UN-Konferenz heißt es in Paragraph 9 zu den Menschenrechten der Frau: „Die Menschenrechte der Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher integraler und unteilbarer Teil der universalen Menschenrechte. Die volle und gleiche Teilhabe der Frauen am politischen, zivilen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und die Ausrottung aller Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sind vorrangige Ziele der internationalen Gemeinschaft. Geschlechtsspezifische Gewalt sowie alle Formen sexueller Belästigung und Ausbeutung, einschließlich derjenigen, die aus kulturellen Vorurteilen und internationalem - 291 (Frauen-)Handel resultieren, sind unvereinbar mit der Würde und dem Wert des Menschen und müssen eliminiert werden. Dies kann erreicht werden durch legale Maßnahmen sowie durch nationale Aktion und inter nationale Kooperation in solchen Feldern wie wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, Erziehung, sicherer Schwangerschaft und Gesundheitsversorgung sowie sozialer Unterstützung. Die Menschenrechte der Frauen sollten einen integralen Teil der Aktivitäten der UN für Menschenrechte bilden, einschließlich der Förderung aller Menschenrechtsinstrumentarien, die Frauen betreffen. Die Welt-Konferenz fordert Regierungen, Institutionen, zwischenstaatliche und nichtstaatliche Institutionen auf, ihre Anstrengungen für den Schutz und die Förderung der Menschen rechte für Frauen und Mädchen zu intensivieren“. 30) Auf der ob. gen. Internationalen Fachtagung Frauenrechte und Menschenrechte wurde der Themenkomplex Gewalt gegen Frauen exemplarisch u.a. an Hand der Lage von Frauen in den Mahgreb-Staaten, Indien und China erörtert. Frauenspezifische Menschenrechtsprobleme in verschiedenen Ländern der 3. Welt- so die Ergebnisse der Fachtagung- reichten von hohen Abtreibungsraten weiblicher Babys und einer wesentlich höheren Todesrate von Mädchen in den ersten Lebensjahren, insbesondere wegen unzureichender Ernährung und Gesundheitsvorsorge über eingeschränktes Erbrecht und Zwangsehen, Ermordung von Frauen wegen zu niedriger Mitgift, Zwangssterilisation, Frauenhandel bis hin zu Massenvergewaltigungen als Kriegsstrategie. Als besonderes Problem wurde auf der Fachtagung die Darstellung von Gewalt in den Medien thematisiert. Als Beispiel für eine wirkungsvolle Gegenkampagne wurde über die Aktion„Womens Media Watch“ in den karibischen Staaten berichtet. Dort befürchteten Frauen, dass die Anwendung von Gewalt aufgrund der Darstellung in den Medien immer mehr als normal angesehen würde und begannen, gegen Frauen gerichtete Gewaltszenen öffentlich anzuprangern. Teilnehmerinnen aus westeuropäischen Staaten berichteten darüber hinaus, dass auch durch Einwanderung neue menschenrechtliche Probleme entstünden. Einige westeuropäische Länder z.B. Frankreich würden mit der Tradition der Klitorisbeschneidung konfrontiert. Diese würde von Einwanderern zum Teil weiter praktiziert, obwohl sie in den aufnehmenden Gesellschaften als Menschenrechtsverletzung gilt. Die Diskussion über die Lage der Frauen in der Bundesrepublik ergab, dass auch hier eklatante Frauenrechtsverletzungen u.a. in Form sexueller Gewalt oder körperlicher Ag- - 292 gression weit verbreitet sind, z.B. Vergewaltigung in der Ehe, Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie. Dies würde nicht zuletzt durch den starken Andrang von Frauen in den Frauenschutzhäusern belegt. Hierzu äußerte sich die frauen- und jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hanna Wolf, MdB, wie folgt: „Wir müssen in unserem Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen in unseren eigenen Ländern anfangen.“ 31) Als besonderes Problem nannte sie in diesem Zusammenhang, dass„in der Bundesrepublik Deutschland die Vergewaltigung in der Ehe immer noch nicht sanktioniert“ wird und„die sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe Frauen in der BRD nicht zugestanden“ 32) würde. Des weiteren prangerte sie den ungenügenden Rechtsschutz ausländischer Ehefrauen an, die nach der Scheidung kein vom Ehemann unabhängiges Bleiberecht hätten, wenn sie nicht bereits mehrere Jahre in Deutschland lebten. Sie forderte die Abschaffung des § 19 Ausländergesetz„der Ausländerinnen dazu zwingt Misshandlungen des Ehemannes zu erdulden, damit sie nicht abgeschoben werden.“ 33) Weitere Forderungen der Politikerin bezogen sich u.a. auf: • Die Anerkennung sexueller Gewalt als Fluchtgrund • Die Wahrung der Menschenrechte von Frauen als Prinzip der außen-, wirtschafts- und • entwicklungspolitischen Beziehungen • Maßnahmen gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution, z.B. mit Frauen aus Osteuropa • Die Einberufung eines permanenten internationalen Strafgerichtshofs, vor dem Vergewaltigungen in Kriegsgebieten als Kriegsverbrechen abgeurteilt werden. 34) Edith Niehuis, MdB, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Frauen und Jugend und stellv. Vorsitzende des nationalen Vorbereitungskomitees für die Weltfrauenkonferenz in Peking erinnerte in ihrem Beitrag daran, dass die strukturelle Ungleichheit eine zentrale Rolle bei der Entstehung von Gewalt gegen Frauen spielt. Denn„strukturelle Ungleichheit ist eine Frauenrechtsverletzung an sich, aber auch die Basis für direkte Gewalt gegen Frauen“. Zur Prävention von Gewalt gehöre daher vor allem auch der Abbau struktureller Ungleichheit. 35) Darüber hinaus berichtete sie über den aktuellen Stand der Vorbereitung der Weltfrauenkonferenz in Peking und forderte die an der Konferenz teilnehmenden Frauenorganisationen zur aktiven Beteiligung auf. Hinsichtlich der Bedeutung des Vorbereitungspro- - 293 zesses zitierte sie die Generalsekretärin der Weltfrauenkonferenz Frau Mongella, die anlässlich ihres Besuches in Deutschland mehrfach betont hatte:„Der Vorbereitungsprozess soll von Frauen auf allen Ebenen genutzt werden, um der Frauenarbeit und-politik neue Impulse zu geben und neue Vernetzungsstrukturen zu schaffen. Und zwar innerstaatlich wie über die Grenzen hin weg“. 36) Der Vorbereitungsprozess sei ebenso wichtig wie die Konferenz in Peking selbst. 37) Die Konferenzteilnehmerinnen stimmten darin überein, dass Frauen- und Menschenrechte nicht als ein für alle Mal gesicherter Besitzstand gesehen werden dürfen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit machten deutlich, dass um die Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen immer wieder aufs Neue gerungen werden müsse. Auf der Fachtagung der FES wurde deutlich, dass der allgemeine Wissensstand in der Bundesrepublik über den Vorbereitungsprozess zur Weltfrauenkonferenz in Peking(bereits seit Juni 1992 bestand ein nationales Vorbereitungskomittee) unzureichend war. Festgestellt wurde daher, dass die mit dem Vorbereitungsprozess gegebene Chance zur nationalen und internationalen Diskussion bisher zu wenig genutzt würde. Fazit: Die FES- Fachtagung konnte hier u.a. durch die Verbreitung wichtiger Sachinformationen und Adressen sowie durch Vernetzungsarbeit im Hinblick auf die 4. Weltfrauenkonferenz. einen wichtigen Beitrag leisten. Es sei an dieser Stelle kurz auf einige Meilensteine in der Bekämpfung von Gewalt seit 1993 hingewiesen. • Vergewaltigung in der Ehe ist seit 1998 ein Straftatbestand(Bundesrepublik) • Im Jahr 2000 konnten wichtige Fortschritte bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt erzielt werden. Nach geltender Rechtsprechung muss nunmehr der schlagende Mann die gemeinsame Familienwohnung verlassen. Das Themenspektrum strukturelle Gewalt gegen Frauen bzw. Menschenrechtsverletzungen an Frauen spielte seit Mitte der 90er Jahre vor allem in der Arbeit der internationalen Abteilungen der FES eine herausragende Rolle. Wichtige Themen waren hier u.a. Frauenhandel und Zwangsprostitution, genitale Verstümmelung sowie Massenvergewaltigungen von Frauen als Kriegsstrategie. Beispielhaft seien folgende internationale Fachtagungen genannt: • Fachtagung: Strategien gegen Prostitutionstourismus und internationalen Frauenhandel, Bonn, 1994 38) - 294 • Fachtagung: Genitalverstümmelung von Frauen. Menschenrechtsverletzung durch Tradition und Unterentwicklung, Bonn, Dezember 1998 39) • Fachtagung: Osteuropas verkaufte Frauen, Wege zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels, Bonn, März 1999 40) • Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Marie-Schlei-Verein: Kein Krieg ohne Frauen- ohne Frauen kein Frieden?, Bonn, November 2000 41) Mögliche zukünftige Themenschwerpunkte Das Thema strukturelle Gewalt gegen Frauen und Kinder bzw. Menschenrechtsverletzungen wird auch zukünftig in der frauenpolitischen Arbeit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene einen zentralen Stellenwert einnehmen, insbesondere die Aspekte: Auf internationaler Ebene: • Bekämpfung von Frauenhandel, Zwangsprostitution • Genitale Verstümmelung Auf nationaler Ebene: • Bekämpfung häuslicher Gewalt • Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. In der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte in der BRD nimmt vor allem das Thema: Bekämpfung häuslicher Gewalt einen hohen Stellenwert ein, wobei eine gewisse Orientierung an Maßnahmen und Erfahrungen in Österreich erfolgt. In dieser Frage nimmt Österreich seit Jahren unbestritten eine gewisse Vorreiter- und Vorbildfunktion ein, insbesondere was Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen(Ausbildung von Polizisten), Maßnahmen zum Verweis schlagender Männer aus der Familienwohnung sowie die aufeinander abgestimmte Kooperation von Polizei, Behörden, Agenturen, Bildungseinrichtungen anlangt. - 295 Fußnoten 1) Lisy Gröner: Politische Agenda: Gewalt gegen Frauen, in: transnational 37, Gewalt gegen Frauen, Hrsg. Ursula Schleicher, 1999, Bonn S. 22 2) Ursula Männle: Internationale Gewalt gegen Frauen, in: transnational 37 a.a.O. S. 7 3) ebenda S. 8 4) vgl. hierzu: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women. United Nations, New York, 18.12.1979, Art. 3 und Art. 6, zitiert nach Lissy Gröner: Politische Agenda: Gewalt gegen Frauen a.a.O. S. 22 5) vgl. hierzu: Entschließung„Gewalt gegen Frauen", Europäisches Parlament, Straßburg, 11.06.1986, zitiert nach Lissy Gröner: Politische Agenda: Gewalt gegen Frauen a.a.O. S. 22 6) ebenda S. 22 7) Entschließung zum Frauenhandel EP, Straßburg, 16.09.1993, Entschließung zur Pornographie, EP, Straßburg, 17.12.1993, Entschließung zu den Freiheiten und Grundrechten der Frauen, EP, Straßburg, 06.05.1994 8) Aktionsplattform, in: Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz, New York, Dez. 1995, S. 64 9) Entschließung zur Notwendigkeit einer Kampagne in der Europäischen Union zur vollständigen Ächtung der Gewalt gegen Frauen, Straßburg, 16.09.1997 10) vgl. Sylvia Kühne: Gewalt gegen Frauen: Ausdruck der ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. In: betr. Frauen, Heft Nr. 4 1992, Hrsg.: MASGF des Landes Brandenburg S. 11 11) vgl. Renate Schmidt, MdB, Gewaltpornographie: Sozialdemokratische Vorstellungen zur Beseitigung eines gesellschaftlichen Mißstandes, in: Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie- eine Herausforderung für Gesellschaft und Gesetzgeber, Reihe Frauenpolitik, Dezember 1988 S. 5 12) Lore Maria Gutzeit: Ansatzpunkte für ein zivilrechtliches Gesetz zur Bekämpfung der Pornographie, in: Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie a.a.O. S. 27 13) zitiert nach Renate Schmidt: Sozialdemokratische Vorstellungen zur Beseitigung eines gesellschaftlichen Missstandes a.a.O. S. 7 14) Lore Marie Peschel-Gutzeit: Ansatzpunkte für ein zivilrechtliches Gesetz zur Bekämpfung von Pornographie a.a.O. S. 27 15) ebenda S. 31 16) Ursula Männle:„Eingeschränktes Nein zu neuen Pornographiegesetzen. Ja zu verbesserter Rechtsdurchsetzung, in: Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie a.a.O. S. 13. Zur Frage der interfraktionellen Zusammenarbeit zwischen Politikerinnen verschiedener Parteien vgl. u.a. Sabine Lemke-Müller, Abgeordnete im Parlament. Zur Parlamentskultur des Deutschen Bundestages in den neunziger Jahren, Rheinbreitbach 1999, S. 150 ff 17) ebenda S. 15 18) ebenda S. 15 19) ebenda S. 17 20) ebenda S. 13 ff 21) vgl. hierzu Sabine Wenke: Eher die Ausnahme ist, dass ein Vater nur sein Kind missbraucht, Expertinnen machen mehr und mehr„professionelle" Täter und Wiederholungstäter aus/Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, in: FR vom 16.03.1993 22) FR ebenda 23) Hanna Wolf: Statement im Rahmen der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 11. März 1993: Menschenrechte auch für Kinder verwirklichen: Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, unveröffentl. Manuskript S. 4 24) ebenda S. 2 - 296 25) Zweiwochendienst Nr. 79/1993, 7. Jahrgang, 15. Juli 1993, S. 1 26) ebenda S. 1 27) vgl. Pia Bungarten: Konferenzbericht vom 17.12.1993, unveröffentl. Manuskript, S. 1 28) ebenda S. 2 29) ebenda S. 2 30) zitiert nach: Zweiwochendienst Frauen und Politik Nr. 79, 1993, 7. Jahrgang S. 6 31) Hanna Wolf: Abschlußstatement: Wie können die Menschenrechte von Frauen zukünftig besser gesichert werden? Forderungen an die Weltfrauenkonferenz in Peking, unveröffentl. Manuskript vom 24. Nov. 1993, S. 2 32) ebenda S. 2 33) ebenda 34) vgl. hierzu Hanna Wolf: 45. Tag der Menschenrechte- die Bundesregierung muss Zeichen setzen, Pressemitteilung vom 09. Dezember 1993 S. 2 und 3, vgl. hierzu auch: Edith Niehuis, MdB: Was sollte der deutsche Beitrag für Frauenrechte auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 sein?, unveröffentl. Manuskript vom 24. November 1993 S. 1 ff 35) vgl. hierzu Edith Niehuis: Was sollte der deutsche Beitrag für Frauenrechte auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 sein?, a..a.O. S. 13 36) ebenda S. 2 37) ebenda 38) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre, Dialogreihe Entwicklungspolitik, Bonn 1994 39) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre, Dialogreihe Entwicklungspolitik, Bonn 1999 40) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre, Hrsg.: Abteilung Internationaler Dialog, Anne Seyfferth, Bonn, Juli 1999 41) vgl. hierzu die gleichnamige Broschüre, Hrsg. Abteilung IEZ, Peter Schlaffer(Koordination), Bonn 2001 - 297 3.8 Gen- und Fortpflanzungstechnologien Dieses Thema wurde u.a. im Rahmen des deutsch-amerikanischen Dialogs sowie des Projekts„Hat die Technik ein Geschlecht. Denkschrift für eine andere technische Zivilisation“ behandelt, worauf bereits an anderer Stelle hingewiesen wurde. Wachsende Bedeutung für den frauenpolitischen Diskurs erhielten die Gen- und Fortpflanzungstechnologien seit Ende der achtziger Jahre. Die stürmische Entwicklung im Bereich der Gen- und Fortpflanzungstechnologien mit weitreichenden Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle von Fortpflanzungsvorgängen(künstliche Befruchtung/InVitro-Fertilisation) und Einflussnahme auf Quantität und Qualität der Nachkommenschaft(z.B. Möglichkeit der Selektion von Embryonen in Verbindung mit der Präimplantationsdiagnostik) stellte Frauenbewegung und-politik vor neue Voraussetzungen. Zum anderen stellte sich die Frage, ob sich durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Entwicklung neuer reproduktions- und gentechnologischer Methoden nicht auch die Diskussion und Argumentation hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs bzw. der rechtlichen Beurteilung des§ 218 verändern müsste. An dieser Stelle sei kurz angemerkt, dass zu diesem Zeitpunkt- also Ende der 80er Jahre- noch die sog. Indikationsregelung galt, es also noch kein Letztentscheidungsrecht der Frau zum Schwangerschaftsabbruch gab wie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1993 (vgl. hierzu die Ausführungen im Kap. 3.3). Hinsichtlich des zuletzt genannten Aspektes ließen sich zwei Argumentationsstränge unterscheiden. Von konservativer Seite wurde beispielsweise argumentiert, dass man das Thema Schwangerschaftsabbruch auf Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse nunmehr in einem anderen Licht sehen müsse. Insbesondere stelle sich die Frage neu, wann Leben beginnt. Dies wiederum verlange nach einem Überdenken strafrechtlicher Konsequenzen(Fristen, straffreie Zeiten). Befürworter neuer reproduktionstechnologischer Methoden wie beispielsweise der InVitro-Fertilisation(Reagenzglaszeugung) machten ihrerseits geltend, dass das(geforderte) Recht auf Selbstbestimmung der Frau(zum Schwangerschaftsabbruch) notwendigerweise das Recht kinderloser Paare auf ein(gesundes) Kind beinhalte. Oder umgekehrt ausgedrückt,„frau“ könne nicht für das Selbstbestimmungsrecht der Frau in Zusammenhang mit dem§ 218 streiten und gleichzeitig den technologischen Fortschritt, der kinderlosen Paaren zu einem Kind verhelfen könne, ablehnen. Beide Diskussionslinien drängten die frauenpolitischen Akteurinnen, die einerseits für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eintraten andererseits gegenüber neuen tech- - 298 nologischen Methoden eine stark negative Haltung einnahmen- wenngleich mit unterschiedlicher Begründung- argumentativ in die Defensive. Vor diesem Hintergrund fand im Mai 1989 folgende Fachtagung in Bonn statt, in der es um die Klärung der ob. gen. Fragestellungen ging. Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau", Bonn, 1989 , an ihr nahmen als ReferentInnen u.a. teil: Lilo Blunck, MdB,(SPD), Heinz Seesing, MdB(CDU) und Jutta OesterleSchwerin, MdB(Die Grünen) Bewertung neuerer Entwicklungen im Bereich der Gen- und Fortpflanzungstechnologien aus frauenpolitischer Sicht In der Diskussion mit VertreterInnen der verschiedenen Parteien(SPD, Grüne, CDU), der Gewerkschaften und Vertreterinnen der Kirche wurde deutlich, dass gegenüber neuen gen- und reproduktionstechnologischen Methoden eine skeptische bis stark negative Haltung überwog. Dabei wurden konkret u.a. folgende Techniken und Sachverhalte angesprochen, ohne dass auf sie an dieser Stelle näher eingegangen werden kann: die In-Vitro-Fertilisation, die Leihmutterschaft und Experimente mit Embryonen. Die überwiegend ablehnende Haltung gegenüber deren Einsatz gründete sich auf eine Vielfalt unterschiedlicher Motive. Die Bandbreite reichte u.a. vom Argument der Unantastbarkeit der menschlichen Natur und Verletzung der Menschenwürde, wenn der Embryo zu einer herstellbaren Sache wird(Menschenzüchtung) bis hin zur Entmündigung und Instrumentalisierung von Frauen. Hierzu einige Stimmen von der ob. gen. Fachtagung: Renate Sadrozinski, Autorin: „Ich bin strikt für ein Verbot der Embryonenforschung. Ich möchte dafür plädieren, diese Form der Forschung und Medizin aufzugeben, weil ich glaube, dass sie uns auf einen Weg führen, der ganz verhängnisvoll ist, der wahrscheinlich noch verhängnisvoller ist als das, was wir mit der Atomforschung und ihrer militärischen und industriellen Nutzung bewirkt haben.“ 1) Elga Sorge, Theologin: „,Der Mann will Leben durch eigene Macht machen, um es total zu beherrschen und zu - 299 manipulieren’(G.Wald/E.Chargaff). 2) Dieser Satz beinhaltet die Quintessenz aller patriarchalen Philosophien und Ideologien. Die Ein- und Übergriffe von Männern in den Kern der Natur(Atom und Genom) erweist sich dabei nur als Spitze eines Eisbergs und zwangsläufige Folge einer viel tiefergehenden menschlichen Fehlhaltung zur schöpferischen Natur, die alles hervorbringt“. 3) Und an anderer Stelle von der gleichen Autorin: „Der Gentechnologie schwebt vor, Lebewesen nach ihren Idealvorstellungen zu machen, Wesen, die möglichst störungsfrei, immer tüchtig, fähig und bereit sind, dem Zweck zu dienen, für den sie ,erschaffen' wurden. Dabei erzeugt der Eingriff ins Genom, ob bei Tieren, Pflanzen, Bakterien oder Menschen, einen evolutionären Größensprung, den die Natur von sich aus sofort abtöten würde, weil er ihrem Wachstumstempo und dem spirituellen Sinn der Schöpfung nicht entspricht. Statt sich mediativ in die Lebensgesetze der Natur einzufühlen, diese immer besser zu verstehen und zu beachten, erlaubt die patriarchale Vorstellung von Freiheit Männern die geradezu schwindelerregende Missachtung alles ,bloß natürlichen Lebens', das für höhere Männerzwecke nicht nur biologisch instrumentalisiert wird: schon Pygmalion wollte, wie Gott, Frauen seelischgeistig ganz nach seinem Bilde formen“. 4) Jutta Oesterle-Schwerin, MdB, Die Grünen: „Deswegen ist unser Widerstand gegen Gentechnologie, Fortpflanzungstechnik und Embryonenforschung auch nicht motiviert durch die Sorge um die Embryonen, sondern durch Angst vor dem, was mit ihnen gemacht wird, vor dem schrecklichen und unwiderruflichen Resultat dessen, wofür sie verwendet werden. Ich sage: Nicht das Embryo im Reagenzglas muss geschützt werden, sondern wir, unsere Kinder und Kindeskinder müssen geschützt werden vor solchen Experimenten bzw. vor dem, was bei ihnen herauskommt... die Menschheit(muss, d. Verf.) geschützt werden.“ 5) Heidi Strelitz, MdL, stellvertr. Vorsitzende der ASF: speziell zu den Auswirkungen neuer Gen- und Reproduktionstechnologien(In-VitroFertilisation, Genomanalyse, Präimplantationsdiagnostik) auf Frauen:„Konflikte, die sich für Frauen stellen, sind z.B.: Die Entmündigung und Instrumentalisierung der Frau für mit moralischem Zeigefinger vorgetragene Prinzipien... Frauen werden zu bloßen Gastwirtinnen für den immer mehr zur Hauptsache werdenden Foetus bis hin zur Bestrafung bei Nichtwohlerhalten in der Schwangerschaft und Zwang zu therapeutischen Eingriffen intrauterin unter Androhung des Entzugs des Sorgerechts. Frauen als bloße Eispenderinnen, als Leihmütter, als staatlich verordnete Leihmütter im Falle der Adoption als Alternative zum Abbruch... - 300 Normale Partnerschaft wird durch Staat und staatliche Eingriffe ersetzt, z.T. delegiert auf Ärzte als staatliche Erfüllungsgehilfen.“ 6) Ca. ein Jahrzehnt später werden Gen- und Reproduktionstechnologien auch von frauenpolitischen Akteurinnen insgesamt wesentlich nüchterner betrachtet. Unterschiede in den Positionen z.B. zur Präimplantationsdiagnostik oder zur Forschung mit embryonalen Stammzeilen treten immer deutlicher zutage. Beispielsweise auch unter Sozialdemokratinnen. Allerdings bleibt eine skeptische bis ablehnende Grundhaltung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(aber auch bei anderen frauenpolitischen Akteurinnen in Parteien und Verbänden) gegenüber neueren Entwicklungen in den Gen- und Reproduktionstechnologien weiterhin bestehen. Der Antrag Nr. 77 des ASF-Bundesvorstands zur Präimplantationsdiagnostik(PID) auf der 14. ASF-Bundeskonferenz vom 19. bis 21. Mai 2000 in Potsdam spiegelt beispielsweise die negative Grundhaltung zur PID, zur„Züchtung sog. ,erbgesunder' Menschen“ sowie generell zur Veränderung des Embryonenschutzgesetzes(Dieses sieht ein striktes Verbot, Embryonen für die Forschung zu gebrauchen, vor) deutlich wider. 7) „Die ASF tritt nach wie vor energisch für das im Grundgesetz in Artikel 2 Absatz 2 verbriefte Recht auf die Unversehrtheit des Menschen ein. Deshalb wendet sich die ASF gegen die Präimplantationsdiagnostik(PID). Mit der PID ist das bewusste Erzeugen von befruchteten Eizellen verbunden, um sie nach einer Qualitätskontrolle entweder in den Körper einer Frau zur Austragung freizugeben oder die Eizelle zu vernichten. Das ist pure Selektion und Einteilung der Menschen in lebenswertes oder unwertes Leben- die schlimmste Form der Diskriminierung der Menschen gerade von kranken und behinderten Personen, die des besonderen Schutzes des Staates bedürfen. Außerdem degradiert die PID den Körper der Frau zur Maschine ab, deren Gebärmutter nach Bedarf zur Züchtung sogenannter ,erbgesunder’ Menschen gebraucht werden kann. Die ASF fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Embryonenschutzgesetz weiterhin uneingeschränkt Bestand hat und jeder Umdeutung energisch entgegengewirkt wird.“ 8) Für die PID sprachen sich hingegen u.a. die SPD-Politikerin und Vorsitzende der Enquete Kommission ,Recht und Ethik in der modernen Medizin’ Margot von Renesse und die Forschungsministerin Edelgard Bulmahn aus. Ebenso kontrovers wurde und wird unter Sozialdemokratinnen die Frage diskutiert, ob die(verbrauchende) Forschung mit Stammzellen in Deutschland erlaubt werden sollte oder nicht. Z.B. befürwortet die sozialdemokratische Forschungsministerin Edelgard Bulmahn die Forschung mit embryonalen Stammzellen unter bestimmten Voraussetzungen. - 301 „Eine befruchtete Eizelle durchläuft unterschiedliche Entwicklungsstadien. Sie wird von einer Zelle, aus der sich alle Gewebearten entwickeln können, zu einer immer spezialisierteren Zelle. Wir wissen noch nicht, wie diese Spezialisierung verläuft. Wir wissen aber auch, dass sich beim Erwachsenen bestimmte Zellen wieder in andere Gewebezellen verändern können. Stammzellen aus dem Knochenmark können sich z.B. in Nervenzellen verwandeln. Um zu verstehen, wie dieser Prozess funktioniert, brauchen wir die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Das so gewonnene Wissen können wir mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dafür einsetzen, adulte Stammzellen gezielt zu beeinflussen. Für die Therapie würden wir dann keine embryonalen Stammzellen benötigen.“ 9) „Strikt gegen Gentests und Forschungen an Embryonen“ sprach sich hingegen die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin u.a. in einem Interview mit Ludwig Greven und Dieter Rulff ,Die Woche’ aus, in dem sie u.a. erklärte:„Das Embryonenschutzgesetz lässt verbrauchende Embryonenforschung nicht zu. Auch wenn bei der Präimplantationsdiagnostik technisch ein Weg gefunden werden sollte, bei dem keine Embryonen verbraucht werden, müssen wir einen Konsens darüber bilden, ob wir diesen Weg der Selektion zulassen wollen. Ich halte das für ein großes Problem. Auch beim therapeutischen Klonen kommen wir auf die gleiche Spannung zwischen Helfen, Heilen und unzulässigen Grenzüberschreitungen. Ich bin froh, dass viele Wissenschaftler das auch so sehen und deshalb nicht auf die Forschung mit embryonalen, sondern mit sogenannten adulten Stammzellen setzen. Diese Forschung lässt auch das Embryonenschutzgesetz zu.“ 10) Die Auseinandersetzung mit neuen Gen- und Reproduktionstechnologien wird angesichts ihrer rasanten gegenwärtigen und(zu erwartenden) zukünftigen Entwicklung auf absehbare Zeit ein wesentlicher Schwerpunkt im frauenpolitischen Diskurs bleiben. Als Besonderheiten im frauenpolitischen Diskurs zur Gen- und Reproduktionstechnologie sind vor allem zu nennen: neben der nachdrücklichen Betonung gesundheitlicher Risiken und seelischer Strapazen z.B. durch Hormonbehandlungen vor allem die Sorge um die ,Enteignung der Mütter', den Verlust der Herrschaft über ihre eigene Schwangerschaft und ihrer Fortpflanzungskompetenz. Zukünftig würden, so beispielsweise die Befürchtung der Autorin Ursel Fuchs,„Reprogenetiker das Kommando über ihren Nachwuchs im bevölkerungsgenetischen Windkanal“(über nehmen, d. Verf.) 11) Oder wie es der US-Mediziner Nietgen aus quasi „technologischer“ Sicht heraus ausdrückt:„Die genetische Konstruktion gesunder Erbträger wird die verantwortungsbewusste Aufgabe zukünftiger Elterngenerationen sein“. 12) Und weiter die Autorin Ursel Fuchs: „Gentest-Chip-Technologie setzt Frauen noch stärker als bislang mit einem Pflichtkanon zur scheckheftgepflegten Schwangerschaft inklusive pränataler Diagnostik unter Erwar- - 302 tungsdruck, ein makelloses Qualitätsbaby zu gebären. Behinderte Menschen fürchten noch mehr das Abseits“. 13) Und malt folgendes Horrorszenarium zur Fortpflanzungsplanung einer Frau im Jahr 2025: „Mit 21 lässt sie Eizellen einfrieren. Nach Ausbildung und Karriere taut sie sie auf und lässt sie künstlich befruchten. Die Embryonen werden kloniert, also Kopien gemacht. Eine davon im Acht-Zellen-Stadium untersuchen Wissenschaftler in der Präimplantationsdiagnostik(PID) mikroskopisch. Hat der Embryo einen Gendefekt, werden die übrigen Embryonen repariert mittels Keimbahn-,Therapie', Elternwünsche werden berücksichtigt, Gendaten gespeichert. Einige Embryonen werden tiefkühlkonserviert, auf Vorrat, andere der Frau eingepflanzt. Sie werden durch Pränataldiagnostik überwacht. Falls doch was schief geht: Abtreibung. Die Geburtsrate beträgt 13,9 Prozent. Sollte ein Kind später krank werden oder sterben- identischer Ersatz kann jederzeit aufgetaut und eingepflanzt werden.“ 14) Demgegenüber spielen mögliche positive Aspekte neuer Gen- und Reproduktionstechnologien zumindest im frauenpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik- anders als beispielsweise in den USA- z.B. die Hoffnung auf gesunde Kinder, Überwindung von Unfruchtbarkeit durch künstliche Befruchtung, neue Heilungschancen durch therapeutisches Klonen, mehr Handlungsspielräume und Autonomie für Frauen eine untergeordnete Rolle. Reproduktionstechnologien und der§ 218 Entschieden wandten sich frauenpolitische Akteurinnen seit Ende der 80er Jahre gegen die Verknüpfung von Reproduktionstechnologien mit der Diskussion um den§ 218 im öffentlichen Diskurs. Vehement wehrten sie sich insbesondere gegen die Befürworter von In-Vitro-Fertilisation, Präimplantationsdiagnostik sowie Gentests. Diese pochten auf das Recht der Mutter(bzw. der Eltern) auf ein(gesundes) Kind, analog zum(geforderten) Selbstbestimmungsrecht der Frau zum Schwangerschaftsabbruch. Diese Position brachte die Gewerkschafterin Marie Huesmann von der IG-Metallvorstandsverwaltung auf der Fachtagung wie folgt zum Ausdruck: „Die IG Metall hat sich auf ihrem letzen Gewerkschaftstag für die ersatzlose Streichung des§ 218 aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Gleichzeitig fordern wir ein umfassendes gentechnologisches Gesetz. Dies soll u.a. neben strikten Verboten von Eingriffen in menschliche Keimbahnen und von verbrauchenden Experimenten an menschlichen Embryonen, ein Verbot der Verwendung von Embryonen und Föten für wissenschaftli- - 303 che Zwecke oder als Handelsware sowie ein Verbot der Tiefkühlkonservierung enthalten. Neben den Verboten sind Strafrechts-, Haftungs- und Schadensersatzregelungen notwendig. Nun wird seit einiger Zeit von verschiedenen Seiten behauptet, dies sei ein Widerspruch. Die Forderung nach ersatzloser Streichung des§ 218 widerspreche der harten Kritik an Embryonenexperimenten, Reproduktionstechnologien und Genmanipulation. Renate Sadrozinski hat diese Diskussionen bezüglich ihrer inhaltlichen Aussage einmal schlagwortartig und krass auf den Punkt gebracht: ,Wer Experimente mit Embryonen ablehnt, muss auch gegen Schwangerschaftsabbruch sein'- oder: ,wer für die Freigabe des Schwangerschaftsabbruch eintritt, befürwortet damit die Gen- und Fortpflanzungsmedizin'. Die Entwicklungen im Bereich der Gen- und Reproduktionstechnologien haben die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch verändert. Allerdings ändern sie nicht die Haltung der IG Metall zum§ 218, denn die oben beschriebene Verknüpfung ist aus unserer Sicht unzulässig. Die Forschung an menschlichen Keimzellen oder Embryonen (folgt, d.Verf.) in der Regel wissenschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten, die nichts mit einer schwierigen persönlichen Entscheidung zu tun haben. Die ,Benutzung' menschlichen Lebens für Experimentierzwecke und eine mögliche wirtschaftliche Verwertung muss grundsätzlich anders beurteilt werden als die höchstpersönliche Entscheidung einer Frau, die sich nicht in der Lage sieht- auch aus Verantwortung gegenüber dem werdenden Leben- eine Schwangerschaft fortzusetzen.“ 15) Durch neue Möglichkeiten der Einflussnahme auf Embryonen in Zusammenhang mit der Entwicklung neuen Reproduktionstechnologien wurde aber auch die Diskussion um die Frage, wann Leben beginnt, z.B. mit der Befruchtung der Eizelle oder nach der Nidation in der Gebärmutter neu entfacht. Es stellte sich notwendigerweise die Frage, ob außerhalb des Körpers der Mutter entstandenes menschliches Leben(Embryonen in der Retorte) zu schützen sei. Hierzu stellte der Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Hans Joachim Suchan auf der Fachtagung unmissverständlich klar: „Bislang regelt keine Norm unseres Rechtssystems den Umgang mit ihnen(nicht eingesetzten Embryonen, d. Verf.). Und es wäre möglich, was hinter vorgehaltener Hand kolportiert wird, Embryonen in der Retorte über etliche Wochen hinweg lebensfähig zu erhalten, es wäre niemandem zu verbieten, dieses Experiment zu wagen, es sei denn, er wäre Arzt und die Gebote seines Standes hemmten ihn. Es liegt daher nahe und ist geboten, dass der Gesetzgeber die Konsequenzen zieht und Regelungen findet, die unter Abwägung verschiedener Verfassungsgrundsätze(Forschungsfreiheit versus Menschenwürde) das außerhalb des Körpers der Mutter entstandene Leben schützen. Wesentlicher Leitgedanke wird dabei sein, dass menschliches Leben- in der juristischen Terminologie- nicht verzweckt, d.h. nicht zum Objekt degradiert werden darf. Des Wissen- - 304 schaftlers Freiheit endet spätestens dort, wo er menschliches Leben opfert, um- wenn auch hochrangige- Forschungsziele zu erreichen." 16) Diese Diskussion hatte zwangsläufig auch Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung des§ 218, z.B. die Frage, ob der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Tagen nach der Befruchtung, d.h. vor der Nidation straffrei sein dürfe und damit auch die ,Pille danach' noch erlaubt sei. Mit dieser Frage setzte sich auf der Fachtagung in besonderem Maße der Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Heinz Seesing auseinander: „Jetzt frage ich mich: Mit welchem Recht sagen wir, Schutz von Anfang an nur für Embryonen aus der Retorte und nicht für alle Embryonen?“ 17) Die Frage, wann menschliches Leben beginnt und ab wann Embryonen aus der Retorte zu schützen sind, wurde von den ReferentInnen zum Teil unterschiedlich beantwortet und beurteilt. Weitgehend Einigkeit bestand bei den KonferenzteilnehmerInnen darüber, dass die rechtliche Beurteilung des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere die Einforderung eines Selbstbestimmungsrechts der Frau über die Fortsetzung der Schwangerschaft, nicht mit der Diskussion über neue Reproduktionstechnologien verknüpft werden dürfe. Mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 23. Mai 1993, das den Frauen unter erschwerten Bedingungen(restriktive Pflichtberatung) ein Letztentscheidungsrecht zum Schwangerschaftsabbruch zubilligte und dem darauf fußenden Schwangeren- und Familienhilfegesetz, das die vorherige Indikationsregelung ablöste, wurde es sowohl um die Diskussion des§ 218 auf Bundesebene wie um die Frage seiner Verknüpfung mit aktuellen Fragen der Reproduktionstechnologie stiller. Neuere Entwicklungen im Bereich der Gen- und Fortpflanzungstechnologien verbunden mit weitreichenden Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle von Fortpflanzungsvorgängen dürften dagegen auch zukünftig einen hohen Stellenwert im frauenpolitischen Diskurs einnehmen. Fußnoten 1) vgl. Renate Sadrozinski: Verändern Entwicklungen im Bereich der Gen- und Reproduktionstechnologien die Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch?, in: Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungs recht der Frau, Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung vom 19. Mai 1989, Bonn, 1989, S. 9 2) zitiert nach Elga Sorge:„Lasset uns Menschen machen, die da herrschen über..." Patriarchale Grundsätze, in: Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau a.a.O. S. 16 - 305 3) ebenda S. 16 4) ebenda S. 21 5) vgl. Jutta Oesterle Schwerin: Statement aus der Sicht der Grünen im Bundestag, in: Fortpflanzungsund Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau a.a.O. S. 53 6) vgl. Heidi Strelitz: Einführung: Die Verbindung zwischen§ 218 und der Reproduktionstechnologie in der politischen Diskussion, in: Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau a.a.O. S. 4 7) vgl. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(Hrsg.): Anträge zur 14. Ordentlichen Bundeskonferenz der ASF vom 19. bis 21. Mai 2000, Berlin 2000, S. 122 f 8) ebenda 9) Interview mit Edelgard Bulmahn: Abschüssiger Pfad?, in: Vorwärts, Heft 1.2002, S. 18 10) vgl. Interview mit Herta Däubler-Gmelin: Da geht es um Selektion, Bundesjustizministerin wendet sich strikt gegen Gentests und Forschungen an Embryonen, in: Die Woche, 02. März 2001, Wissenschaft& Technik S. 27, vgl. hierzu auch die Kontroverse: Konflikt zwischen Forschungsfreiheit und Menschenwürde, in FR vom 30. Januar 2002, Nr. 25, S. 7 11) vgl. Ursel Fuchs: Fortpflanzung wird Chefsache, Max-Planck-Präsident Markl hat gesprochen- und die ,Enteignung der Mütter´ schreitet voran, in: Die Welt vom 26. Juni 2001, S. 9 12) zitiert nach Ursel Fuchs: Fortpflanzung wird Chefsache, a.a.O. S. 9 13) ebenda 14) ebenda 15) vgl. Maria Huesmann: Fortpflanzungs- und Gentechnologien,§ 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, in der gleichnamigen Dokumentation a.a.O. S. 38 ff. 16) vgl. Hans Joachim Suchan, Statement, in Fortpflanzungs- und Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, a.a.O. S. 32 f 17) vgl. Heinz Seesing: Statement aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in: Fortpflanzungsund Gentechnologien, Paragraph 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau a.a.O. S. 49 - 306 3.9 Frauenpolitik als gesellschaftsverändernde Kraft: gesamtgesellschaftliche Bezüge und Visionen Soweit sich Frauenpolitik, gestützt auf Erkenntnisse der Frauenforschung, als Gesellschaftspolitik und als gesellschaftsverändernde Kraft versteht und verstanden hat, sind und waren in ihren Analysen, Sichtweisen und Konzepten immer auch gesamtgesellschaftliche Bezüge und Visionen enthalten. Im Rahmen des Forschungsinstituts waren gesellschaftskritische,„feministische“ Analysen bis Ende der 80er Jahre eher selten. Allerdings setzten sich einige Wissenschaftlerinnen im Forschungsinstitut bereits seit Anfang der 80er Jahre mit der Frage nach den verschiedenen Formen gesellschaftlich notwendiger Arbeit auseinander. Sie forderten u.a., dass neben der bezahlten Arbeit auch Formen der unbezahlten Arbeit, die im Rahmen der geschlechtsspezifischen oder-hierarchischen Arbeitsteilung üblicherweise den Frauen zugewiesen würde, in Konzepte zur„Zukunft der Arbeit“ Eingang finden müssten. 1) Gisela Notz, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsinstitut, zog 1989 zum Stand „feministischer“ Forschung wie folgt Bilanz: „Wir brauchen eine Frauenforschung, die mit dem Kampf der Frauen gegen Ausbeutung und Unterdrückung verbunden ist.... Es sind keinesfalls alle Analysen geleistet, die die vielfältigen Diskriminierungen und Ausschlussverhältnisse, denen Frauen unterliegen, umfassend widerspiegeln. Was jedoch mit Sicherheit fehlt, sind feministische Widerstandsstrategien und Zukunftsmodelle.“ 2) Gesellschaftskritische„feministische“ Analysen im Rahmen von wissenschaftlichen Fachtagungen um 1990 Ab Ende der 80er Jahre kamen im Rahmen wissenschaftlicher Tagungen zur Frauenforschung gesellschaftskritischen Ansätzen und Analysen wachsende Bedeutung zu. Beispielhaft sei auf die Tagung: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost: Umbrüche- Einbrüche Durchbrüche, Bonn, November 1989 hingewiesen, an der nach der ‚Öffnung der Mauer‘ erstmals Wissenschaftlerinnen aus Ost- und Westdeutschland gemeinsam teilnahmen. - 307 Im Mittelpunkt der Tagung stand vor allem die Frage nach Entwicklung und aktuellem Stand der Frauenforschung in West und Ost bzw. die Frage, ob es in der ehemaligen DDR überhaupt eine ‚kritische‘ Frauenforschung und kritische Sicht zum bestehenden Geschlechterverhältnis gegeben hat oder nur eine ‚von oben‘ angeordnete Forschung zum Thema ‚Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft‘. Breiten Raum in der Diskussion nahm darüber hinaus die kritische Auseinandersetzung mit der „Ausgrenzung der Frauen aus dem(bürgerlich-patriarchalischen) Wissenschaftsbetrieb“ ein. Diese Fragestellung wurde bezüglich der ehemaligen DDR u.a. vor dem Hintergrund der „kleinbürgerlich-patriarchalen Strukturen des ‚Arbeiter- und Bauernstaates‘“, in dem Frauen weiterhin zur Anpassung an Mann und Familie erzogen wurden, diskutiert. 3) Die Wissenschaftlerin Eva Dane machte in ihrem historischen Abriss deutlich, dass die Grundlagen für den nachhaltigen Ausschluss der Frauen aus der Wissenschaft bereits zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters, und zwar von eben den Männern(Kant, Fichte usw.), gelegt wurden, die- im Namen der Aufklärung- angetreten waren, das menschliche Zusammenleben nach freiheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Der Mensch- so die Ausführungen von Dane- wurde im Zeitalter der Aufklärung einerseits als mündiges Wesen betrachtet, das die Aufgabe habe, sich seines Verstandes zu bedienen, um selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln. Von diesem„Vermögen“ seien andererseits Frauen ausgeschlossen worden. Mit Kant, der explizit das Verhältnis der Geschlechter als Herrschafts-/Unterwerfungsverhältnis begründet hätte, seien Frauen für bürgerlich unmündig erklärt worden. Die daraus abgeleitete Ausgrenzung von Frauen aus dem äußeren Raum sei im übrigen für den bürgerlichen Mann ebenso praktisch wie zweckmäßig gewesen, da sie ihm den Rücken zur Entfaltung seiner Fähigkeiten freigehalten, ihn vor lästiger Konkurrenz geschützt und ihm die Definitions- und Entscheidungsmacht gesichert hätte. 4) Wie groß das Interesse an der Errichtung dieser Ordnung gewesen sei, meint Dane an der„Fülle der zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters veröffentlichten Abhandlungen und populärwissenschaftlichen Traktate, die sich mit den(neu entdeckten) Geschlechtercharakteren befassen“, ablesen zu können. „In all diesen(geschlechtsspezifischen, d. Verf.) Zuschreibungen wird eine grundsätzliche und bis heute nachwirkende Schiefe im Verhältnis der Geschlechter deutlich, die Frau wird aufgrund von Merkmalen, die aus ihrer biologischen Funktion abgeleitet werden, in einen als privat definierten Raum verwiesen und auf Arbeit ‚aus Liebe‘ verpflichtet. Der Mann wird aufgrund von Eigenschaften, die ihn primär als geistiges Wesen be- - 308 schreiben, über seine soziale Funktion in einem größeren gesellschaftlich relevanten Rahmen definiert, in dem Arbeit- als Leistung- finanziell und mit Status honoriert wird.“ 5) Dane machte in ihren Ausführungen anhand konkreter Beispiele, Zahlen und Kriterien deutlich, wie verheerend sich über Generationen hinweg die Einseitigkeit, der sog.„male bias“ in den Wissenschaften ausgewirkt hat und dort auch bis in die Gegenwart hinein dank generationenlanger Tradition gleichsam systemimmanent spürbar geblieben ist. Das Zerstörerische einer Ordnung, in der nur Männer Definitions- und Entscheidungsmacht haben, hat die Schriftstellerin Christa Wolf eindringlich in ihrer Büchner-PreisRede(1980) beschrieben. „Sie lässt sich um ihre Geschichte bringen. Lässt sich die Seele absprechen. Den Verstand. Das Menschsein. Die Verantwortung für sich selbst.... Lässt sich ihr Recht nehmen. Den Mund verbieten. Die Trauer. Die Freude. Die Liebe. Die Arbeit. Die Kunst. Sie lässt sich vergewaltigen. Prostituieren. Einsperren. Verrückt machen.... Lässt sich zwingen, Kinder zu gebären. Lässt sich zwingen, Kinder abzutreiben. Lässt sich ihr Geschlecht weganalysieren. Verfängt sich in den Netzen der Ohnmacht. Wird die Nervensäge. Das Luder. Der Vamp. Das Heimchen, Geht, als Nora, aus dem Puppenhaus. Endlich, da heißt sie Rosa, beginnt sie zu kämpfen. Da wird sie totgeschlagen, in den Kanal geschmissen. Verfolgt, ist sie gleichberechtigt mit dem verfolgten und unterdrückten Mann.... Später, nachdem sie sich den Zugang zu einer Welt- zur ‚Zitadelle der Vernunft‘- erkämpft hat, erfährt sie, als ‚äußerstes Zugeständnis, sie sei wie er‘ und fasst dies, zunächst, als Lob auf. Bis sie entdeckt, dass sie sich die Stirne wund schlägt an den Gesetzen einer Welt, die nicht für sie und ihresgleichen gedacht war- und ihrer Zerstörung entgegentreibt.“ 6) Breiteren Raum in den Diskussionen nahm die Lage von(jüdischen und nicht jüdischen) Dozentinnen, Wissenschaftlerinnen und Studentinnen während der NaziZeit ein. Die Wissenschaftlerin Annette Vogt beschrieb eindringlich anhand von Einzelschicksalen den schwierigen Weg von jüdischen Wissenschaftlerinnen in die Emigration. 7) In diesem Zusammenhang zitierte sie die Schriftstellerin Anna Seghers wie folgt: „Wie ein Elementarereignis, wie ein Wirbelsturm hat der Einbruch des Hitlerfaschismus in Deutschland gewirkt. Er hat Menschen aus alten Wohnstätten herausgeschleudert Wohnstätten, die für immer errichtet waren und gestopft voll schwer beweglichem Hausrat; Wohnstätten, welche gar dürftig waren und Sturmzeiten gemäßer. Alles zer- - 309 schlagen: Das kann für den einen die Ladenfenster bedeuten und für den anderen die Knochen.“ 8) Mit der Frage, ob es eine eigenständige Frauenforschung in der ehemaligen DDR gegeben hat, setzten sich auf der Fachtagung zahlreiche Wissenschaftlerinnen aus den ostdeutschen Ländern auseinander. Die Wissenschaftlerinnen Manuela Richter sprach für viele von ihnen, als sie diese Frage verneinte und erklärte:„Sicher findet man in vielen Arbeiten interessantes Faktenmaterial, sicher hat manche Wissenschaftlerin versucht, hier und da einige kritische Wertungen ‚einzuschmuggeln‘- und sicher haben nicht wenige resigniert, weil sie diese Lügen nicht mehr ertragen konnten. Dennoch- so denke ich- gab es ein ernsthaftes Interesse an der Diskussion der Geschlechterfrage nicht. Dass patriarchalische Unterdrückungsstrukturen mit Klassenstrukturen zwar zusammenhängen, aber mit deren Beseitigung nicht aufgehen und verschwinden, scheint selbst bei denjenigen, die sich damit beruflich beschäftigen, nicht reflektiert oder aber verdrängt worden zu sein. Im Gegenteil: es wurde immer wieder der Eindruck erweckt, dass mit der Aufhebung des Klassenantagonismus die Geschlechterfrage im Grunde gelöst sei.“ 9) Und die Wissenschaftlerin Christine Waltenberg fasste kurz und knapp wie folgt zusammen: Die„vornehmlich empirisch orientierte Sozialforschung(sah sich, d. Verf.) zunächst mit der Tatsache konfrontiert, ihre Einordnung in die Dreifaltigkeit von ‚Politischer Ökonomie‘, ,Dialektischem Materialismus‘ und ‚Lehre zum Klassenkampf‘ begründen zu sollen. Für spezielle Forschungen zur Geschlechterproblematik war hier kein Platz.“ 10) Trotz dieser Ausgangslage mochte keine der an der Fachtagung teilnehmenden Wissenschaftlerinnen aus der ehemaligen DDR Postulate und Erkenntnisse von Frauenforscherinnen West ungeprüft übernehmen. In diesem Sinne erklärte die Wissenschaftlerin Birgit Gabriel: „Warum sollen wir uns die Überwindung des Patriarchates auf die Fahne schreiben, wenn die Mehrzahl der Frauen schon vor dem Wort hinter ihren Ehemännern zittert und überhaupt hier im Moment Probleme anstehen, mit denen Westfrauen noch nie konfrontiert wurden.“ 11) Unter den Konferenzteilnehmenden bestand Einigkeit über die Notwendigkeit von Frauenforschung und ihre intensive Förderung innerhalb und außerhalb universitärer Strukturen. In diesem Punkt knüpfte die Fachtagung im übrigen an die Ergebnisse der bundesweiten Konferenz: Frauenforschung und Frauen in der Forschung: Viel getan und viel zu tun, 03.- 05. Februar 1988 in Bonn an, die gemeinsam von der Friedrich- - 310 Ebert-Stiftung und dem Verein zur Förderung der Frauenakademie München e.V. durchgeführt wurde. 12) Die Entwicklung von Zukunftsmodellen aus feministischer Sicht und die Reflektion(gemeinsam von Ost und West)„feministischer Widerstandsstrategien" gegen das„kapitalistische Patriarchat“ wurden auf der Fachtagung nachdrücklich eingefordert, aber nicht inhaltlich thematisiert. Knapp ein Jahr später im Herbst 1990 standen gesellschaftskritische ‚feministische‘ Analysen erneut im Zentrum der Diskussion von Wissenschaftlerinnen aus West und Ost, nämlich auf der Fachtagung: Frauenforschung in West und Ost, Bonn, November 1990. Diese Fachtagung befasste sich schwerpunktmäßig u.a. mit der Thematik: Rückzug von Frauen in den neuen Bundesländern in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie nach der Wende, mit Parallelen aus der Nachkriegsgeschichte der alten Bundesrepublik nach 1945. In den Diskussionen ging es vor allem um die Frage, ob in den ostdeutschen Ländern nach der Wende ein Rückzug von Frauen in die Familie drohe oder mit den Worten der Soziologin Hildegard Maria Nickel von der Humboldt-Universität Berlin eine ‚Entmythologisierung der Berufsarbeit‘ stattfinde und an ihre Stelle eine ‚Mythologisierung neuer Weiblichkeit‘ trete. 13) Ausgangspunkt der Diskussion war die Beobachtung, dass ostdeutsche Frauen einerseits von den sozialen und ökonomischen Veränderungen im Zuge des Vereinigungsprozesses besonders betroffen waren, insbesondere von der Massenarbeitslosigkeit, sich andererseits aber nur unzureichend gegen den Verlust ihrer beruflichen Selbständigkeit und ihrer politischen Rechte wehrten. Hierzu die Bundestagsabgeordnete Angelika Barbe auf der Fachtagung wie folgt: „Irgendwann werden unsere Frauen merken, dass sie um ihre Rechte kämpfen müssen. Dieser Seufzer einer engagierten Frau ist berechtigt. Denn erstaunlich wenige Frauen wehrten sich gegen den ihnen verordneten Rollenwechsel. So manche Frau findet in der Rückkehr an den Herd zunächst nichts Schlechtes. Schließlich war der Wiedereinstieg in den Beruf in der Ex- DDR kein Problem. Ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse und Langzeitarbeitslosigkeit sind etwas völlig Fremdes. Gerade dieser Gefahr sollten Frauen begegnen. Individuelle Lebensgestaltung hat nichts mit verordnetem Rückzug ins Haus zu tun.“ 14) - 311 Nicht so eindeutig negativ beurteilte die Soziologin Hildegard Maria Nickel hingegen den(teilweisen) Rückzug ostdeutscher Frauen in die Familie und die damit verbundene Abkehr von der Vorstellung, dass die Berufsarbeit das„Herzstück sozialistischer Lebensweise“ sei. 15) „Wenn Berufsarbeit gegenwärtig nun von vielen Frauen in der ehemaligen DDR als zentraler Lebenswert in Frage gestellt wird, ja manche sich sogar vorstellen können, ohne sie leben zu wollen, dann ist das m.E. nicht einfach als Rückfall in konservative Lebensmuster zu interpretieren, sondern durchaus auch als ein Schritt in eine andere Moderne, Ausdruck der Individualisierung, Differenzierung und Selbstbestimmung von Lebenskonzepten.“ 16) Gleichzeitig unterzog Nickel die ‚administrative Gleichberechtigungspolitik der SEDRegierung‘ in ihrem Vortrag unter der Überschrift: ‚Patriarchale Gleichberechtigung ist keine Emanzipation‘ einer schonungslosen Kritik. Die„Mythologie von der Gleichberechtigung“ in Verbindung mit einer„Sozialpolitik, die einseitig auf die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Berufstätigkeit“ setzte, seien die strukturelle Grundlage dafür gewesen,„dass Frauen und Männer trotz der beeindruckenden Belege über den scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg der Frauen in der DDR sozial Ungleiche blieben. Auf diesem Hintergrund lauthals propagierter Gleichberechtigung konnte Mann ganz selbstverständlich an der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern festhalten und geflissentlich die sozialen Differenzen und das Machtgefälle zwischen Frauen und Männern übersehen. Mehr noch, die patriarchale Konstruktion der Gleichberechtigungspolitik, der ihr inhärente Androzentrismus, entließ Väter und Ehemänner beinahe gänzlich aus ihrer Verantwortung als Väter und Ehemänner, aus ihren Pflichten der nachwachsenden Generation und Müttern ihrer Kinder gegenüber.... Frauen rebellierten nicht, sondern richteten sich in diesen patriarchalen Verhältnissen ein. Frauen zahlten den Preis der Ausgrenzung aus zentralen Entscheidungsprozessen im Berufsleben wie in der Politik.“ 17) Und an anderer Stelle:„Die zentralisierte Planwirtschaft und eine formalisierte innerbetriebliche(Schein-)Demokratie, die sich über die Köpfe hinweg und hinter dem Rücken der Betroffenen durchsetzte, haben Frauen mürbe gemacht. Sie haben sich schließlich vielfach damit abgefunden, dass die Dinge- auch ihre eigenen- woanders beschlossen werden.“ 18) Ein kritisches Frauenbewusstsein hätte sich angesichts der ‚Tabuisierung‘ dieser Tatbestände in der ehemaligen DDR nicht ausbilden können. Das umso mehr, als Frauen permanent einem enormen Stress kräftezehrender Doppelbelastung ausgesetzt waren. - 312 „DDR-Frauen scheinen erst wieder lernen zu müssen, ihre Angelegenheiten selbstbewusst in die eigenen Hände zu nehmen.“ 19) Nun nach der Wende- so Nickel- würde der„Mythos von der Weiblichkeit“, die sich vermeintlich nur außerhalb von Erwerbsstrukturen bewahren lasse, als„neues ‚Herzstück‘ von Lebensweise“ propagiert. Damit sollten ostdeutsche Frauen lediglich über neue Formen der Diskriminierung(unter den Bedingungen der freien Marktwirtschaft) hinweggetäuscht und„ins Abseits geschoben“ werden. 20) Um zu verhindern, dass für ostdeutsche Frauen„Haushaltsproduktion, Familienleben und das Ausleben ‚neuer Weiblichkeit‘ das Trostpflaster dafür(seien, d. Verf.), dass Frauen andere Lebenswege versperrt bleiben“, plädierte Nickel mit Blick auf eine Gesellschaft, in der sozialer Status, das materielle Einkommen, aber auch die Eingriffsmöglichkeiten in gesellschaftliche Prozesse immer noch von beruflichen Karrieren abhängen, für „eine Quotierung in Ausbildung, beruflichen Karrieren und in der Politik“. Sie sei das fundamentale Strukturkorrektiv patriarchaler Verhältnisse von Arbeitsteilung. 21) Dass die Gefahr eines Rollbacks durch den quasi ‚verordneten‘ Rückzug von(ostdeutschen) Frauen in die Familie nach der Wende durchaus nicht von der Hand zu weisen war und ist, wurde durch den historischen Exkurs von Annette Kuhn zur deutschen Frauen-Nachkriegsgeschichte‘ deutlich. In ihrem Vortrag„1945- Versäumte Emanzipationschancen? Feministische Überlegungen zur Refamilisierung nach 1945“ setzte sich die Historikerin von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit der Frage nach den(verpassten) Emanzipationschancen von Frauen in der Nachkriegsgeschichte der alten Bundesrepublik(nach 1945) im Zuge eines Prozesses der Refamilialisierung auseinander. Ihre Analysen und Schlussfolgerungen hierzu wiesen für die ZuhörerInnen und DiskutantInnen zum Teil erschreckende Parallelen zu aktuellen Tendenzen der Verdrängung ostdeutscher Frauen aus Wirtschaft und Politik und zu ihrer ‚Refamilialisierung‘ auf. Kuhn ging in ihrem Beitrag zunächst auf zwei unterschiedliche historische Interpretationslinien hinsichtlich der„Frauenüberlebensarbeit nach 45“ ein. Sie beschrieb, wie in der historischen Frauenforschung der siebziger Jahre„die bisher vergessenen, starken selbstbewussten Frauen der Nachkriegszeit“ entdeckt wurden und als eine„dominante historische Kraft der Nachkriegsgeschichte in das öffentliche, frauenpolitische und allgemeinpolitische Bewusstsein(traten, d. Verf.).“ 22) „Dabei wäre- so Kuhn- die Überlebensarbeit der Frau ‚nach 45 nicht nur als eine ungeheure gesellschaftliche Leistung begriffen(worden, d. Verf.), sondern darüber hinaus auch als eine bewusste von Frauen konzipierte und gestaltete Überlebenspolitik.“ 23) - 313 In diesem Sinne zitierte Kuhn aus der Frauenzeitschrift„Sie“ von 1945 wie folgt: „Gerade weil wir erkannt haben, dass eine allein von Männern gestaltete Welt immer wieder zu einem solchen Chaos führen muss, weil wir vor allem fürchten, dass der deutsche Mann, seit Generationen durch die Kasernen geschleift und knechtselig erzogen, wenig geeignet ist, zur Freiheit zu führen und zu erziehen, weil das Preußische, diese gefährlichste deutsche Eigenart, eine männliche Eigenschaft ist, nur darum meinen wir, sei es Zeit, dass Frauen sich um Politik mitbekümmern, ehe ein neuer Völker- oder Bürgerkrieg uns wieder Männer, Brüder, Väter und Söhne, Hab und Gut vernichtet.“ 24) Ende der siebziger Jahre- so Annette Kuhn- hätte sich allerdings die Interpretationsrichtung hinsichtlich der Frauenüberlebensarbeit nach`45 vor dem Hintergrund unverändert fortdauernder struktureller Ungleichheit der Geschlechter gravierend verändert. Nunmehr hätte sich die These vom„erzwungenen Matriarchat“ 25) in der Frauenforschung Ende der siebziger Jahre durchgesetzt. Sie besagte verkürzt ausgedrückt: Frauen seien nach 45 quasi„ohne ihr Zutun, vielleicht sogar gegen ihren Willen, d.h. gezwungenermaßen, der Not gehorchend ‚politisch‘ gewesen, sie hätten sogar ohne politisches Bewusstsein ‚politisch‘ gehandelt. 26) „Frauen hätten 45“- so eine weitere Schlussfolgerung-„gerade durch ihre ‚Spezifik‘, durch ihre weibliche Stärke und ihre schier übermenschliche Überlebensarbeit versagt; sie hätten auf diese Weise zu ihrer eigenen Unterdrückung und zur gesamtgesellschaftlichen Restauration nach`45 beigetragen.“ 27) Kuhn wandte sich gegen diesen„frustrierenden Zirkelschluss in der feministischen Forschung zur deutschen Nachkriegsgeschichte“ und machte ihrerseits deutlich, dass es nach 1945 durchaus einen machtvollen frauenpolitischen Diskurs um die zukünftige Stellung von Frauen in Familie und Öffentlichkeit gegeben hätte. Dieser sei aber durch den diametral entgegengesetzten männerpolitischen Diskurs, in dessen Mittelpunkt allein die Restaurierung der ‚normalen‘ bürgerlichen, patriarchalen Familie gestanden hätte, zunichte gemacht worden. 28) Hierzu stellte sie abschließend fest: „Aus der frauenpolitischen Sicht erweist sich das männliche Familienkonzept der Nachkriegszeit als eine gesellschaftliche Kraft, die der Demokratisierung der Gesellschaft entgegenwirkte und die Gespaltenheit von Alltagsleben und Politik, von privaten und öffentlichen Angelegenheiten in einer traditionellen, sexistischen Weise aufrecht erhielt. Diese Gespaltenheit hatte gerade in der deutschen Geschichtstradition in einer besonderen Weise negative Folgen. Die deutsche Unfähigkeit nach`45 zu trauern ist mit dieser patriarchalen Familienpolitik eng verknüpft. - 314 Der Blick auf diesen doppelten Diskurs macht aber auch auf alternative Möglichkeiten in den frauengeschichtlichen Traditionen und der allgemeinen historischen Entwicklung aufmerksam. Es ist nicht zutreffend, wenn von einer Identifikation der Nachkriegsfrauengeneration mit der traditionellen patriarchal definierten Frauenrolle die Rede ist. Der ,Rückzug’ der Frauen ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Zustimmung zur ,halben Lösung’ der Männer. Vielmehr wird an der Frauengeschichte das Wissen darum, dass Freiheit und Gleichheit und politische Verantwortung nicht im Sinne der Ideale der bürgerlichen Gesellschaft halbierbar sind, erkennbar. Die fünfziger und sechziger Jahre erscheinen aus der frauengeschichtlichen Sicht als ein vorläufiges, historisch revidierbares Resultat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Emanzipation bedeutete für die Frauen nach `45 mehr, als sich in die zweigeteilte, patriarchale Gesellschaft einzufügen, sei es als Ehefrau, sei es als Berufstätige. Als Anna Haag in ihrer Schrift ,Frau und Politik’ aus dem Jahre 1946 schrieb: ‚Vielleicht hätte die Welt ein anderes, ein heiteres Gesicht, wenn wir Frauen uns unserer Verantwortung früher bewusst geworden wären, besser, wenn man uns früher mehr Verantwortung aufgebürdet hätte‘, hatte sie diese Alternative im Blick.“ 29) Zum Abschluss ihrer Ausführungen forderte Kuhn ein Weiterdenken und-forschen zur Entlarvung von ‚Mythen und Legenden‘ und zwar in zweifacher Richtung, in einer patriarchatskritischen und in einer feministisch-alternativen Richtung. 30) Als Fazit zu den Konferenzen um 1990 kann festgehalten werden: Es wurden von den Referentinnen zahlreiche fundierte, zum Teil brillante gesellschaftskritische Analysen aus feministischer Sicht vorgetragen, die bei den Konferenzteilnehmerinnen auf viel Beifall stießen. Weitere Forschungsarbeiten zum Geschlechterverhältnis als„strukturelles Phänomen“ und als„subjektive Verankerung von Geschlechtsstereotypen in den Individuen“ wurden gefordert, um- mit den Worten von Hildegard Maria Nickel- zu verstehen,„warum die Ordnung der Welt über die Zweigeschlechtigkeit immer wieder Sinn macht und wie sich im Geschlechterverhältnis Machtstrukturen(zentralstaatlicher oder bürgerlich-demokratischer Art) vermitteln.“ 31) Alternative Gesellschaftsmodelle und ‚Widerstandsstrategien‘ gegen patriarchale Strukturen standen hingegen nicht zur Diskussion. Konkrete Forderungen und Wünsche zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen und zur Verwirklichung von Chancengleichheit, die von einzelnen Referentinnen und Teilnehmerinnen erhoben wurden, wie z.B. Arbeitszeitverkürzung, Elternurlaub(für Mütter und Väter) qualifizierte Arbeitsplätze für Frauen, mehr ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen, Quotierungsregelungen in Wirtschaft und Politik, stärkere finanzielle - 315 Förderung der Frauenforschung zielten lediglich auf Korrekturen am herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ab. Denkschrift für eine andere technische Zivilisation: Gegen die Dreieinigkeit von Technik, Macht und Männlichkeit(1990) Wesentlich weitergehender in ihren Forderungen war die Initiative/Expertinnengruppe„Frauen-Technik-Zivilisation" , die von ca. 1989- 1990 beim Referat/Gesprächskreis Frauenpolitik angesiedelt war mit ihrem radikalen Angriff auf die„Dreieinigkeit von Technik, Macht und Männlichkeit“ in der patriarchalen Gesellschaft, der sie die Losung„Technik, Mensch und Weiblichkeit“ 32) entgegenstellten, mit ihrem„Widerstand gegen die männliche Leidenschaft für Technik und Zerstörung“ 33) sowie mit ihrem Aufruf zu einer„zivilisatorischen Wende.“ 34) Der Expertinnengruppe gehörten Vertreterinnen aus Wissenschaft, Technik und Politik an. Die wissenschaftliche Leitung hatte Prof. Dr. Doris Janshen TU Berlin, die politische Leitung Renate Schmidt, MdB, inne. Im Mittelpunkt ihres Projekts, einer „Denkschrift für eine andere technische Zivilisation“ , mit der die Expertinnengruppe 1990 unter dem Titel „Hat die Technik ein Geschlecht?“ an die Öffentlichkeit trat, stand die brisante Frage, ob und wie Frauen verhindern können, dass die Entwicklung der technischen Zivilisation die Grundlagen für zukünftiges Leben zerstört. Ihre Forderungen und Zielsetzungen brachte die Expertinnengruppe in der Einleitung zu ihrer Denkschrift wie folgt auf den Punkt: „Was wir wollen... Wir, eine Gruppe von Frauen aus Wissenschaft, Politik und Praxis, teilen die wachsende Sorge vieler Menschen über die Entwicklung der technischen Zivilisation. Auch wir fürchten Zerstörung und Verlust der Grundlagen für zukünftiges Leben. Wir suchen deshalb das Gespräch mit Menschen innerhalb und außerhalb von Institutionen, mit Technikerinnen und Technikern, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und vielen anderen, die auf eine zivilisatorische Wende drängen. Im Krieg bedroht uns die durch Technik mögliche atomare Vernichtung. Aber das ist nicht alles. Mitten im sogenannten Frieden forderte das ‚zivile Wettrüsten‘ durch Technik Opfer in einem Maße, wie sie sonst nur im Krieg zu beklagen waren. Denn durch Technik sind unsere alltäglichen Lebensgrundlagen bedroht. Schönheit und bereichernde Kraft der Technik treten immer mehr zurück hinter ihrer Nutzung als einem Werkzeug für Herrschaft und Zerstörung. Wir wollen, dass dies anders wird. Das zivilisatorische Projekt der Technik ist fest in Männerhand. Zu lange haben wir Frauen - 316 dazu geschwiegen. Wir meinen, Frauen müssen Einspruch erheben, neue Wege eröffnen und beschreiten. Die Zeit drängt zur Entschiedenheit und Verantwortung. Es geht um nicht weniger als um eine Sprengung des zivilisatorischen Komplotts. Wir wollen eine Technik, die Mensch, Tier und Umwelt dient. Frauen sind nicht von Natur aus die besseren Menschen- das wissen wir. Vielmehr war und ist es die patriarchale Gesellschaft selbst, die Frauen die Zuständigkeit und Verantwortung für das Leben zugewiesen hat. Angesichts der gegenwärtigen Bedrohung unserer Lebensgrundlagen betrachten wir dies als Pflicht und Chance. Wir wollen und müssen diese uns angetragene Verantwortung im privaten und öffentlichen Bereich mit neuer und anderer Entschiedenheit wahrnehmen.“ 35) Weiterhin forderten die Autorinnen der Denkschrift eine„Alternative zur heutigen männlich beherrschten Technik“. Diese Alternative sollte nicht„weiblich“, sondern „menschlich“ sein. Das politische Programm jedoch, das dorthin führe, müsse allerdings „einstweilen weiblich sein“. Dabei sollten die bisher mit dem„Stigma der Ohnmacht versehenen, ‚weiblichen‘ Eigenschaften- Beziehungsfähigkeit, Empathie, Orientierung mehr aufs Leben als auf die Sache-„die Grundpfeiler" der neuen Programmatik sein. „In diesem Sinne“ stellten die Autorinnen an die Stelle„des althergebrachten Zusammenhangs von Technik, Macht und Männlichkeit“ die Losung:„Technik, Mensch und Weiblichkeit“. 36) Die Autorinnen blieben allerdings auf weiten Strecken der Denkschrift die Antwort schuldig, wie die von ihnen geforderte zivilisatorische Wende und die verschiedenen Zielsetzungen ihrer Programmatik, wie z.B.„gleiche Verantwortung von Männern und Frauen für die technische und nicht-technische Zivilisation“,„gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an den Reproduktions- und Produktionsarbeiten“, 37) stärkere Berücksichtigung der„Alltagsbedürfnisse“ des Menschen im Bereich von Verkehr und Stadtplanung anstelle ihrer einseitigen Unterordnung unter„wirtschaftliche Interessen und Faszinationen des technisch Machbaren“ 38) oder„die radikale Konversion des Rüstungssektors“ eingeleitet und auf den Weg gebracht werden könnten. Dies umso mehr als sie selber z.B. eingestanden, dass es für Frauen„bei der Suche nach Bündnispartnern für die Durchsetzung von Gleichstellung... nicht gut aussieht.“ 39) Als wesentlich realistischer aus heutiger Sicht sind u.a. folgende konkrete Forderungen der Autorinnen der Denkschrift einzuschätzen: • Einrichtung einer technischen Hochschule für Frauen • Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die im Abstand von zwei Jahren einen Bericht erstellt und die Öffentlichkeit darüber informiert, wie sich die heutigen technischen Basisinnovationen auf Leben und Arbeit von Frauen auswirken 40) - 317 • Breite Verankerung von Forschung, die über einen längeren Zeitraum Veränderungen des Geschlechterverhältnisses, die durch Technik im„Privaten"(angesprochen wurde in diesem Zusammenhang vor allem die Reproduktionstechnik) erzeugt werden, analysiert und beobachtet und ihre Ergebnisse im Interesse einer Balancierung des Geschlechterverhältnisses in politische Forderungen und Normen übersetzt. 41) Die in der„Denkschrift für eine andere technische Zivilisation“ angesprochenen Themenstellungen und Zielsetzungen wurden von den Autorinnen im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeitsfelder zum Teil aber auch im Rahmen der noch Jahre fortexistierenden Initiative„Frauen- Technik – Zivilisation“ mehr oder weniger nachdrücklich weiter verfolgt. Als besonders erfolgreich in diesem Zusammenhang erwies sich die Vizepräsidentin und Mitbegründerin der Gesamthochschule Kassel, Prof. Dr. Ayla Neusel, mit der Gründung der(ersten) internationalen Frauenuniversität im Jahr 2000 im Rahmen der Expo 2000-Ausstellung in Hannover. Zur Bedeutung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien für die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung Nicht zuletzt auf Anregung und Initiative von Christine Schmarsow, einer weiteren Mitautorin der Denkschrift, seinerzeit Dezernentin in Kassel für die Bereiche Jugend, Schule und Weiterbildung und der Bundestagsabgeordneten Ulla Schmidt, MdB, wurde 1997 die Veranstaltungsreihe „Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog“ bei der Friedrich-Ebert-Stiftung eingerichtet. Als Schirmherrin der Initiative wurden Ulla Schmidt, MdB, und Edelgard Bulmahn, MdB, benannt. Christine Schmarsow nahm in dem von ihr entwickelten Konzept dieser Veranstaltungsreihe unmittelbar Bezug zur Denkschrift, in dem sie gleich zu Beginn ihrer Ausarbeitung aus dem Kapitel„Technik, Macht und Männlichkeit“ wie folgt zitierte: „Wir Menschen der abendländlichen Zivilisation erleben gegenwärtig eine atemberaubend schnelle Phase des gesellschaftlichen Umbruchs. Überkommene Formen des gesellschaftlichen Miteinanders lösen sich auf und werden neu bestimmt. Dabei entstehen neue Zwänge und Risiken, aber- auch für uns Frauen- Spielräume für die Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft. Technik und Wissenschaft spielen in diesem Wandlungsprozess mehr denn je eine bestimmende Rolle. Mit der Entscheidung für bestimmte Technologien werden heute die Weichen für das Zusammenleben von morgen gestellt.“ 42) - 318 Trotz der herausragenden Bedeutung von Technik und Wissenschaft für die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung, für„Berufs- und Privatleben, gesellschaftliche Meinungsbildung und Politik“ 43) und angesichts der Tatsache, dass die„Thematik alle Gesellschaftsmitglieder existentiell angeht“, seien allerdings die„Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen auch im Hinblick auf Anwendung und Ausweitung neuer Technologien, männlich und altersmäßig von den über 50-Jährigen dominiert.“ 44) Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen jüngerer Frauen blieben im Hintergrund. Absicht und Ziel der Veranstaltungsreihe sei es daher,„jüngere Frauen in verantwortlichen Positionen aus Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Verwaltung, Medien und Verbänden sowie der Politik zu einem Dialog zusammenzuführen“ 45) , ihre Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen zu bündeln, um ihnen im gegenwärtig stattfindenden Prozess des gesellschaftlichen Umbruchs... ein größeres Gewicht zu verleihen. 46) Thematisch ging es bei der Veranstaltungsreihe um den„tatsächlichen oder gewünschten Beitrag von Wissenschaft und Forschung zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung", wobei„spezifisch weibliche Sichtweisen auf den Wissenschafts- und Forschungsbetrieb selbstverständlich einbezogen" werden sollten. 47) Im Vergleich zu den Anliegen der Initiative„Frauen- Technik – Zivilisation“ war die Veranstaltungsreihe insgesamt weniger ambitiös, andererseits aber auch wesentlich konkreter und praxisbezogener. Den Auftakt zu der ob. gen. Veranstaltungsreihe über Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft (1997-1999) bildete die Fachtagung: Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung- Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog, Hamburg, 30. Mai 1997 (Schirmherrinnen: Ulla Schmidt, MdB, Edelgard Bulmahn, MdB) Ein wesentlicher Themenschwerpunkt auf dieser Fachtagung war die Frage nach Veränderungen in den Lebensbereichen Beschäftigung, Freizeit, Konsum, Öffentlichkeit und Medien durch den Einsatz neuerer Informations- und Kommunikationstechnologien. Überwiegend optimistisch hinsichtlich der Auswirkungen der neuen IuK-Technologien äußerten sich die weiblichen Führungskräfte aus Unternehmen der Privatwirtschaft. Sie informierten über interessante Multimediaprojekte, attraktive Berufsfelder sowie über Zukunftschancen und Perspektiven, die sich mit den neuen Technologien eröffnen würden. Bild 13 - 319 In diesem Zusammenhang wiesen sie u.a. auf die Möglichkeit, rund um den Globus unabhängig von Zeit und Ort kommunizieren und weltweit Netzwerke aufbauen zu können, hin. Auch die wachsende Flexibilität hinsichtlich der Lebensplanung und Zeiteinteilung wurde von ihnen als Chance- gerade auch für Frauen- betrachtet, ebenso wie die schier ungeahnten Möglichkeiten der Informationsbeschaffung. Darüber hinaus riefen sie zum Mut zur Technik auf.„Machen, einfach rausgehen und machen. Alls andere nutzt nichts. Und: Auf keinen Fall zurücklehnen und sagen, oh Gott, die Technologie und die Männer, die sind alle so fürchterlich und ich habe keine Chance“, 48) mit diesem Rat wandte sich z.B. Louise Morgan-Hommer, Leiterin der Abteilung Strategie, Marketing und Geschäftsentwicklung der Financial Services Siemens, weltweit für die Vermittlung von Informationstechnologielösungen verantwortlich, an junge Frauen. Dr. Annette Busse, Leiterin der Abteilung Presse und Information des Otto-Versandes, Hamburg, warnte ehrgeizige junge Frauen zwar einerseits vor„Fußangeln und Hürden“, hielt es andererseits aber für wichtig, dass Frauen den„Mut haben, die neuen - 320 Möglichkeiten kreativ zu nutzen und gestalterisch in ihren Lebensplan mit einzubeziehen.“ 49) Wesentlich kritischer wurden die Auswirkungen der IuK-Technologien von Gewerkschafterinnen und Wissenschaftlerinnen beurteilt. Cornelia Brandt von der Deutschen Angestelltengewerkschaft schätzte beispielsweise die Zuwächse an Arbeitsplätzen durch Multimedia als eher bescheiden ein.„Zwar entstünden neue Arbeitsplätze, aber die alten fielen eben auch weg“, also eine„Art Nullsummen-Spiel.“ 50) Besonders kritisch setzte sich die Wissenschaftlerin Dr. Martina Fromhold-Eisebith vom Geographischen Institut der RWTH Aachen mit dem„Mythos" der Informationsgesellschaft auf der Nachfolgekonferenz „Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft- Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog", Aachen, 1998 auseinander. Ihrer Einschätzung nach überwögen die Risiken gegenüber den Chancen,„wenn nicht an den richtigen Stellen gegengesteuert wird.“ 51) Dabei ging sie von folgenden drei Thesen als„Denkanstöße" 52) aus: ‚Informationsgesellschaft‘ oder eher ‚über-informierten Gesellschaft‘? Das Angebot an Informationen nähme ständig zu und erschwere den Menschen Orientierung und Bewertung, so die Autorin. Überforderung und wachsender Druck auf den Einzelnen seien die Folge. Insbesondere das Beispiel Internet zeige deutlich, dass immer mehr Zeit gebraucht würde, um aus der überwältigen Informationsfülle das wirkliche Relevante herauszufiltern. ‚Informationsgesellschaft‘ oder eher ‚un-informierte Gesellschaft‘? Technologische Entwicklung und Innovationen würden im Bereich der IuK-Technologien rasch voranschreiten. Immer kürzer würden die ‚technologischen Halbwertzeiten‘. Die Zahl derjenigen, die mit dieser Entwicklung Schritt halten könne, würde künftig ständig kleiner. ‚Informationsgesellschaft‘ als enthumanisierte ‚Rationalisierungs-Gesellschaft‘? Durch die neuen IuK-Technologien würde das Rationalisierungspotential noch weiter - 321 steigen. Arbeitsplätze würden in großer Zahl, z.B. im Banken- und Versicherungsgewerbe verloren gehen. Persönliche Beratungsgespräche würden mehr und mehr durch Dienste per elektronischer Medien ersetzt. Diese Entwicklung sei im beschäftigungsbezogenen Bereich, aber auch im sozialen Bereich bedenklich. Diesen Risiken stünden allerdings unter dem Stichwort ‚Dezentralisierung‘ im Sinne der Ausbreitung und Vermehrung von Arbeitsplätzen auch gewisse Hoffnungen gegenüber, so die Autorin weiter. Im IT-Bereich würden beispielsweise neue interessante Berufsfelder entstehen. Darüber hinaus würden es die IuK-Technologien möglich machen, dass auch in Regionen mit schwacher Infrastruktur und von zu Hause aus qualifizierte Berufe ausgeübt werden könnten: Stichwort: Teleheimarbeit. Der rasche Zugang zu virtuellen Diensten und Informationen und die sekundenschnelle Kommunikation über große Entfernungen sei heute problemlos möglich. Wo jemand seine Aufgabe erledige, spiele im Grunde keine Rolle mehr. Teleheimarbeit biete Frauen demnach zumindest theoretisch gute Möglichkeiten, Karriere und Familie miteinander zu verbinden. Die praktische Ausgestaltung dieser Arbeitsform stecke in der BRD allerdings noch in den Anfängen. 53) Auf den Zusammenhang zwischen IuK-Technologien und Globalisierung wies besonders anschaulich die Diplom-Ingenieurin Silke Heier, Lehrstuhl für Kommunikationsnetze an der RWTH Aachen, in ihrem Referat auf der Dialogveranstaltung in Aachen 1998 hin, indem sie wie folgt ausführte: „Die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung wird dahin gehen, dass eine zunehmende Globalisierung stattfindet. Durch die Informationstechnologie werden die nationalen Grenzen überwunden. Die weltweite Vernetzung, z.B. durch das Internet, wird es ermöglichen, dass die Anwender von zu Haus aus, per Mausklick, Waren aus aller Welt bestellen können. Büroarbeiten werden sich in Billig-Lohn-Ländern erledigen lassen, ärztliche Ferndiagnosen können erstellt werden. Dieser Prozess wird sich demnach unweigerlich auf alle Lebensbereiche jedes Einzelnen aus wirken, was bedeutet, dass er auch das Leben von Frauen in vielerlei Weise nachhaltig beeinflussen wird und es eine grobe Falscheinschätzung ist, anzunehmen, sie seien von dieser Entwicklung nicht betroffen. Informationen werden zunehmend als Ware gehandelt. Immer weniger Menschen arbeiten in der Produktion, während der Anteil der Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche und in der Informationsverarbeitung kontinuierlich steigt. Dabei unterstützt die globale Vernetzung die Dezentralisierung. So kann über das Internet jeder weltweit individuelle Informationen veröffentlichen. Kleine Anbieter oder Firmen werden mit großen Monopolisten in Konkurrenz treten. Monopole könnten sogar aufgelöst werden, da viele spezialisierte kleine Anbieter Produkte individueller gestalten. Dadurch wird die - 322 Gedanken-, Markt- und Handelsfreiheit über alle nationalen Grenzen hinweg gefördert. In gleichem Maße wird es immer schwieriger, Informationen und Gedankengut zu kontrollieren. Durch die Dezentralisierung wird die Isolation einzelner Gesellschaften verhindert, so dass die Entwicklung zu einer globalen Gesellschaft, der sogenannten Informationsgesellschaft, möglich wird. 54) Auf die Frage nach neuen Arbeitsformen, Qualifikationsanforderungen(Medienkompetenz) und Herausforderungen durch die IuK-Technologien nicht zuletzt auch im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft wurde bereits an anderer Stelle eingegangen(vgl. Kap. 3.4.3). Auch die kritischen Aspekte speziell der Teleheimarbeit u.a. aus gewerkschaftlicher Sicht wurden bereits weiter oben behandelt(vgl. Kap. 3.4.3). Mitgestaltungsmöglichkeiten(jüngerer) Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management Im Rahmen der Dialogveranstaltungen zum Themenkomplex„Frauen in der digitalen Arbeitswelt/Informationsgesellschaft" bildeten darüber hinaus Fragen und Forderungen nach verbesserten Mitgestaltungsmöglichkeiten von(jüngeren) Frauen bei der Entwicklung, Anwendung und Ausbreitung neuer IuK-Technologien sowie generell bei der Gestaltung der Informationsgesellschaft einen weiteren Diskussionsschwerpunkt. Hierzu stellte Ulla Schmidt, MdB, auf der Dialogveranstaltung in Hamburg(1997) in ihrem Grußwort fest:„Die Zukunft der Frauen beginnt dann, wenn Frauen an Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ressourcensparenden Produkten und an deren Produktion gleichberechtigt teilhaben. Und wenn Frauen die Chancen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen und sie ihre hohen Qualifikationen in die Entwicklung einer Industriegesellschaft des 21. Jahrhunderts einbringen.“ 55) Als eine wichtige Voraussetzung für mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten in der digitalen Arbeitswelt/Informationsgesellschaft wurde die Förderung des Dialogs und der Kooperation zwischen(jüngeren) Frauen in verantwortlichen Positionen in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft- darin waren sich die Konferenzteilnehmerinnen einig- betrachtet. Durch wechselseitige Information z.B. über den tatsächlichen oder gewünschten Wissenschafts- und Forschungstransfer aber auch über neue Perspektiven in der digitalen Arbeitswelt/Informationsgesellschaft könnten die beruflichen Chancen und Einflussmöglichkeiten von Frauen wesentlich verbessert werden. - 323 „Mut zum gesellschaftlichen Engagement“, Köln 1997 Bild 14 t~äíê~ìÇ=pÅÜåÉáÇÉêI=hçããìå~äéçäáíáâÉêáåI=áåíÉêîáÉïí=ÇáÉ=lÄÉêÄ Ω êÖÉêãÉáëíÉêáå=îçå=_çååI== _®êÄÉä=aáÉÅâã~åå= Diesem Zweck diente im übrigen auch die auf allen Veranstaltungen der Dialogreihe durch geführte Präsentation von Multimediaprojekten und Infobörsen, an denen sich junge Wissenschaftlerinnen, Ingenieurinnen, Künstlerinnen aber auch Vertreter und Vertreterinnen der Privatwirtschaft beteiligten. Begrüßt wurde von den Konferenzteilnehmerinnen auch Idee und Anliegen der InitiatorInnen der Dialogreihe, durch Einrichtung eines(bundesweiten) ‚Techno-Netzwerkes‘ Kompetenzen und Sichtweisen(jüngerer) Frauen in verantwortlichen Positionen zu bündeln, um ihnen im„Multimedia-Zeitalter Stimme und Chance zu geben.“ 56) An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Behandlung des Themenkomplexes„Mitgestaltungsmöglichkeiten jüngerer Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management“ in der oben zitierten Denkschrift noch zentrales Anliegen- in den Dialogveranstaltungen eher marginal und unsystematisch erfolgte. Der Gedanke, ein ‚Techno-Netzwerk‘ aufzubauen, wurde allerdings von verschiedenen Seiten, z.B. der Initiative„Frauen geben Technik neue Impulse“, die gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, der Bundesanstalt für Arbeit und der Deutschen Telekom AG ins Leben gerufen wurde, erfolgreich aufgegriffen und umgesetzt. 57) - 324 Die 1997 eingerichtete Veranstaltungsreihe:„Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog“, die in ihrer Zielsetzung, wie bereits ob. dargestellt, an die Anfang der 90er Jahre begründete Initiative„Frauen- Technik – Zivilisation“ und die von ihr erarbeitete Denkschrift„Hat die Technik ein Geschlecht“ anknüpfte, bot im übrigen eine gute Gelegenheit zum Vergleich der Ausgangslagen 1990 und 1997 und für ein Resümee über bis dato eingetretene gesellschaftliche Veränderungen. Hierzu war auf der Dialogveranstaltung 1997 u.a. festzustellen: „Seit Anfang der 90er Jahre hat sich, was die Entscheidungsstrukturen hinsichtlich Entwicklung und Anwendung neuer Technologien anlangt, nichts Grundlegendes geändert“. Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen(jüngerer) Frauen würden in Wissenschaft, Forschung, digitaler Arbeitswelt sowie im Prozess des gesellschaftlichen und technologischen Umbruchs nach wie vor kaum Gehör finden. Geändert hätten sich aber Einstellungen und technische Kompetenz insbesondere jüngerer Frauen.„Die angebliche Computerfeindlichkeit von Frauen hat sich weitgehend als Vorurteil erwiesen. Frauen haben, so neuere Untersuchungen, heute schon auf breiterer Basis als Männer Umgang mit neuen Technologien.“ 58) Auch die früher verbreitete Skepsis unter Wissenschaftlerinnen gegenüber neuen Technologien, insbesondere Informationstechnologien, sei größerer Aufgeschlossenheit gewichen, so ein weiteres Resümee der Dialogveranstaltung. Den Blick noch weiter in die Zukunft richtete eine weitere Fachtagung aus der Reihe „Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog“, nämlich: Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, Berlin, 1999 Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Internationalen Frauenuniversität, Hannover, unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Ayla Neusel, durchgeführt. Kernthemen der Veranstaltung waren neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen, ihre Chancen und Risiken für die gesellschaftliche Entwicklung, in folgenden Erkenntnis- und Forschungsfeldern: • Zukunft der Künstlichen Intelligenz • Zukunft der Menschlichen Intelligenz • An der Schnittstelle zwischen Menschlicher und Künstlicher Intelligenz sowie • die Frage nach dem politischen Handlungsbedarf. - 325 • Es sei an dieser Stelle kurz angemerkt, dass von den teilnehmenden Wissenschaftlerinnen den Erkenntnissen an der Schnittstelle zwischen Menschlicher und Künstlicher Intelligenz sowie der Frage nach der Zukunft der Menschlichen Intelligenz für die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung insgesamt eine noch größere Bedeutung beigemessen wurde als der Frage nach der Zukunft der Künstlichen Intelligenz bzw. Zukunft der IuK-Technologien. Auf diese Fachtagung sei wegen ihres zukunftsweisenden Charakters im folgenden etwas ausführlicher eingegangen. Zukunft der Künstlichen Intelligenz • Der Schachcomputer„Deep Thought" schlägt einen Schachweltmeister • Ein Börsensturz wird durch Ratschläge von Expertensystemen verursacht • Ein Expertensystem zur Bodenschatzsuche findet umfangreiche Bleivorkommen • Ein fahrerloses Fahrzeug fährt kameragesteuert mit 100 km/h auf einer Autobahn. Medizinische Expertensysteme können mehr Krankheiten erkennen als ein Facharzt. Anhand dieser Beispiele verdeutlichte Prof. Dr. Leonie Dreschler-Fischer vom Fachbereich Informatik an der Universität Hamburg, wo das ungeheure Potenzial des Forschungsgebietes anzusiedeln ist. Dabei meint„Künstliche Intelligenz“ ein Teilgebiet der Informatik, in dem man sich mit Problemen befasst, deren Lösung beim Menschen Intelligenz erfordert. 59) Als interessante Anwendungsfelder, in denen sie selber engagiert sei, nannte die Wissenschaftlerin die Bereiche Umweltschutz und Friedenssicherung(z.B. Säuberung von Minenfeldern, die durch Bürgerkriege verwüstet wurden). Zukunft der Menschlichen Intelligenz Die Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Christiane Keite-Kreidt, ging in ihrem Referat zunächst von der These aus, dass unsere Gesellschaft mehr und mehr von Mathematisierungen bestimmt wird und die Wahrnehmung demokratischer Rechte wie Mitbestimmung immer schwieriger würde, da in zunehmendem Maße demokratische Entscheidungen durch solche von mathematischen Experten ersetzt würden. - 326 Daraus folgerte sie: „Soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in einer demokratischen Gesellschaft hängen heute ganz wesentlich vom Zugang zu mathematischem Wissen, von den Verfügungs- und Orientierungsmöglichkeiten über mathematisches Wissen und seine soziale Praxis ab.“ 60) Hinsichtlich der mathematischen Fähigkeiten vom Mädchen erklärte sie: „Mädchen und Frauen haben inzwischen bewiesen, dass es keine prinzipiellen(etwa biologische oder genetische) Hindernisse dafür gibt, dass sie in Mathematik und Technik Hervorragendes zu leisten imstande sind.“ 61) Dennoch ließen junge Mädchen und Frauen nach wie vor wichtige Berufschancen ungenutzt. Als Gründe für das Desinteresse an Mathematik bei Mädchen führte sie aus: In der Mathematikausbildung würde ein Bild von Mathematik als einer depersonalisierten, kontextfreien, unpolitischen, interessenund intensionslosen Wissenschaft suggeriert. Dieses Bild schreckte junge Mädchen ab. Es sei Zeit zu einer radikalen Korrektur der Mathematikerziehung. Veränderte Mathematikerziehung, die Frauen und Mädchen anspricht, bedeute zu lernen, Probleme zu formulieren als auch zu lösen, Fragen zu stellen, Vorannahmen zu kritisieren, lernen zu kooperieren, Ideen auszutauschen und die mathematischen Komponenten eines Problems in einen sinnvollen Kontext zu platzieren. 62) Eine derartige Mathematikerziehung käme im übrigen allen zugute. In diesem Sinne sagte auch Bill Gates 1988: „Arbeiten zu Sexismus haben klar gemacht, dass es für die soziale Gerechtigkeit nicht genügt, zu Frauen und Mädchen einfach nur fair zu sein, und dass dies mehr verlangt, als einfach nur Frauen und Mädchen nicht offen zu diskriminieren, nett zu Frauen zu sein und einige typische ‚Frauenbeispiele‘ den Curricula hinzuzufügen. Es bedeutet, die übliche Praxis der mathematischen Bildung dahingehend zu hinterfragen, ob nicht wesentliche Veränderungen notwendig sind und auch, ob nicht Verhältnisse, die aus widerstreitenden Interessen resultieren, deutliche Korrekturen brauchen.“ 63) Von der Schnittstelle zwischen Menschlicher und Künstlicher Intelligenz Die Informatikerin Dr. Heidi Schelhowe von der Humboldt-Universität in Berlin stellte in ihrem Vortrag heraus, dass die neuere technologische Entwicklung vornehmlich eine interaktive Technologie ist. „Mit der Informationstechnologie allerdings kommt die Schnittstelle selbst ins Gespräch: Wir sprechen über die Mensch-Maschine-Kommunikation und über die Interaktion mit einer Maschine... Die Schnittstelle, das Interface, wird mehr und mehr so organisiert, - 327 dass die in der Maschine ablaufenden Prozesse in sehr kurzen und immer kürzer werdenden Abständen rückgekoppelt werden an menschliche Interpretation und Bedeutungszuweisung.... Interessant wird der Computer heute als Medium, das Inhalte präsentiert und mit produzieren hilft, an deren Herstellung zwar ein ‚Sender‘ mitwirkt, die BenutzerIn selbst aber auch im Zusammenwirken mit(automatischen Prozessen) der Maschine teilnimmt. Interaktivität als eine Eigenschaft der Maschine heißt, dass der Computer in der Lage ist, menschliche Interpretationen und Handlungen in das System aufzunehmen, zu verarbeiten und aufgrund dieser Handlungen anzuregen und zu motivieren.“ 64) Daraus folgt nach Schelhowe, dass, wer zukünftig interaktive Programme gestalten wolle, sich nicht nur mit der Maschine befassen könne, sondern auch den Menschen- bei Bürotätigkeiten sind dies oft Frauen- stärker im Visier haben müsse.„Wollen wir Frauen heute Einfluss im Cyberspace gewinnen, so heißt das, dass wir von Benutzerinnen zu Designerinnen werden, zumindest aber Einfluss auf das(technologische) Design gewinnen müssen.“ 65) Eine stärkere Beteiligung von Frauen an dieser Technikentwicklung sei dringend erforderlich. Sie bedauerte in diesem Zusammenhang, dass mittlerweile der Anteil von Mädchen an allen Informatikstudenten auf 10% gesunken sei. Politischer Handlungsbedarf Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, machte zunächst in ihrer Eröffnungsansprache deutlich, dass es sich ihr Ministerium zur strategischen Aufgabe gemacht hätte, Chancengleichheit in allen ihren Zuständigkeitsbereichen wirkungsvoll zu verankern und die Fortschritte zu überprüfen. Dabei ging sie u.a. von folgenden Thesen aus: „Zukunftsthemen dürfen nicht länger über die Köpfe hinweg diskutiert werden.... Vergangenheit und Gegenwart lehren uns, dass gezielte Strategien und gemeinsames Handeln erforderlich sind, um weibliche Vorstellungen von der Zukunft einer humanen und intelligenten Gesellschaft Durchschlagskraft zu verleihen.... Nachhaltige Zukunftsgestaltung ist nur durch gleichberechtigte Teilhabe von Frauen möglich. Dies müssen wir mit einer konsequenten Politik der Chancengleichheit umsetzen.... Die Zukunft der intelligenten Gesellschaft erfordert, dass sie ihre Potenziale nutzt.... Es muss endlich selbstverständlich sein, dass Frauen in allen Bereichen, auf allen Ebenen vertreten sind.“ 66) Die Ministerin betonte darüber hinaus, dass sie Studentinnen nicht nur mit Argumenten für Zukunftstechnologien begeistern wolle. Im Gespräch seien zur Zeit u.a. eigene Stipendienprogramme für Mädchen in männerdominierten Fächern wie der Informatik sowie spezielle Preise für forschende Frauen. Darüber hinaus sei es wichtig, Unternehmen und Industrie dafür zu gewinnen, dass sie jungen Frauen auch interessante Be- - 328 rufsmöglichkeiten bieten. Eine Initiative unter dem Namen Equality will z.B. für Unternehmen Anreize geben, dass sie in Form von Modellprojekten Frauenförderung im Sinne der Qualitätssteigerung für das Unternehmen betreiben. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Schmidt sah aber auch im nichtakademischen Bereich Perspektiven für junge Mädchen. Ihr Ziel sei es, dass Mädchen in allen zukunftsträchtigen Branchen(Medienwirtschaft, Telekommunikation, Freizeitwirtschaft und Umwelttechnik) die Hälfte der Ausbildungsplätze erhielten. Die Präsidentin der Internationalen Frauenuniversität, Hannover, Prof. Dr. Ayla Neusel, setzte vor allem auf Kreativität, die junge Frauen entwickelten, wenn sie gemeinsam Forschung betrieben. Nicht zuletzt aus diesem Grund würden im Rahmen der von ihr initiierten Internationalen Frauenuniversität 1200 Wissenschaftlerinnen aus aller Welt nach Hannover während der Expo 2000 eingeladen. Ihr ginge es- so Ayla Neusel- vor allem darum, dass Zukunftsfragen der Welt von Frauen beantwortet und bearbeitet werden. Frauen sollten die Inhalte der technologischen Entwicklung selber mitgestalten, sei es im Bereich städtebaulicher Gestaltung, der medizinischen Entwicklung oder im Bereich von Informatik und Maschinenbau. Die Teilnehmerinnen der Konferenz stimmten darin überein, dass für Frauen in der Informationsgesellschaft sowohl Visionen als auch pragmatische Strategien für den Alltag notwendig sind. Anlässlich der Veranstaltung zeigten im übrigen junge Künstlerinnen/Informatikerinnen im Rahmen einer besonders gelungenen Multimediapräsentation, dass junge Frauen heute ganz selbstverständlich ihren Anteil an den neuen Technologien haben und sich auch mit den verschwimmenden Grenzen zwischen natürlicher und virtueller Welt auseinandersetzen. Biceps, Radiola und Rapido hießen z.B. Cybergeschöpfe, die eine ehem. Studentin der Hochschule für Bildende Künste am Computer entworfen hatte. Skurrile graue Kreaturen, die sich mit Maschinenfühlern umschlangen und ein Roboterballett tanzten. Eine andere Künstlerin zeigte, wie sich Mutanten aus der Tierwelt in ein abstraktes Tapetenmuster verwandelten. Eine dritte Künstlerin demonstrierte, dass auch technische Geräte nicht visuell einfallslos und rein funktional sein müssen. Per Mausklick verwandelte sie u.a. eine Sonnenblume im Wohnzimmer in eine Fernbedienung für das Fernsehgerät. Der Zusammenhang zwischen IuK-Technologien und Fragen der Globalisierung einerseits und ihre Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen andererseits stand im übrigen im Mittelpunkt einer weiteren Veranstaltung der Friedrich-EbertStiftung, die von der Projektgruppe Entwicklungspolitik der Abteilung Internationale - 329 Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit der Internationalen Frauenuniversität, Hannover, durchgeführt wurde: Globalization, gendered mobilities and women‘s work, Hannover, 22. September 2000 Aktuelle technologische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Herausforderungen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert: Spitzenvertreterinnen aus Wirtschaft und Politik im Gespräch(1998- 2000) Mit ähnlicher, wenngleich breiter angelegter Zielrichtung wie die ob. beschriebene Veranstaltungsreihe, aber mit zum Teil anderen Zielgruppen, nämlich Spitzenvertreterinnen aus Wirtschaft(Unternehmerinnen, Managerinnen) und Politik wurde Mitte 1998 unter der Leitung des Referats Frauenpolitik in München eine neue Dialogreihe ‚Frauen aus Wirtschaft und Politik im Gespräch‘ ins Leben gerufen. Den Auftakt hierfür bildete die Veranstaltung: Aufbruch ins 21. Jahrtausend- Innovationen für Deutschland, München, Juni 1998 Schirmherrin der Veranstaltungsreihe war die SPD-Landesvorsitzende Bayerns, Renate Schmidt, MdL. Die Gesprächsleitung hatte Gabriele Fischer, Chefredakteurin des Wirtschaftsmagazins Econy, Business in Bewegung, Hamburg, inne. Als Referentinnen nahmen u.a. teil: Annette Wodzak, frühere Personalleiterin und jetzige Leiterin für Marketing und Vertrieb des Verlages Heinrich Vogel der Bertelsmann Professional Information, Gabi Perfahl, Geschäftsführerin von Pharma Performance, München, und Christa Müller, Mitautorin des Buches„Keine Angst vor der Globalisierung- Wohlstand und Arbeit für alle“, wissenschaftliche Mitarbeiterin der„Zukunftskommission der Friedrich-EbertStiftung“. Zu Aufgabenstellung und Zielrichtung der neuen Dialogreihe schrieben die Veranstalter in der Einladung wie folgt: „Das bloße Fortschreiben bisheriger Entwicklungen ergibt keine Zukunft. Je gefährdeter die Welt ist, desto nötiger ist der wissenschaftliche, technologische und sozio-ökonomische Fortschritt.... Die Industriegesellschaft verwandelt sich vor unseren Augen in eine Wissens- und Informationsgesellschaft. Die Welt des 21. Jahrhunderts zeichnet sich in ihren Umrissen ab: Offene Grenzen, offene Märkte. Neue umweltumspannende Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen neue Chancen für Wohlstand - 330 Aufbruch ins 21. Jahrhundert – Innovationen für Deutschland, München 1998 Bild 15 a Bild 15 b oÉå~íÉ=pÅÜãáÇíI=ëíÉääîK=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉê=pma= ìåÇ=pmaJi~åÇÉëîçêëáíòÉåÇÉ=îçå=_~óÉêå= `Üêáëí~=j Ω ääÉêI=táëÉåëÅÜ~ÑíäÉêáåI= ^ìíçêáå= und Arbeitsplätze. Die internationale Arbeitsteilung wird neu bestimmt. Um die sich daraus ergebenden Fragen vornehmlich aus dem Blickwinkel weiblicher Führungskräfte zu erörtern, hat die Friedrich-Ebert-Stiftung im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik eine Veranstaltung(sreihe, d. Verf.)... vorgesehen“. 67) Innovationsbedarf und-chancen wurden von den Spitzenvertreterinnen aus Wirtschaft und Politik vor allem bei den sozio-ökonomischen und den politischen Strukturen gesehen. Die Chefredakteurin von Econy, Gabriele Fischer, wies darauf hin, dass sich im Zuge des Umbruchs vom Industrie- zum Informationszeitalter auch neue und vielfältige Möglichkeiten für Unternehmensgründungen ergäben. Damit verbunden sei die Chance, in den selbst gegründeten Betrieben neue Strukturen und Arbeitsformen zu erproben und zu entwickeln. Bessere Zukunftschancen für Frauen sah die Leiterin für Marketing und Vertrieb des Verlages Heinrich Vogel vor allem durch den Trend zu flacheren Hierarchien und flexibleren Arbeitsformen, zu mehr Teamarbeit und offeneren Diskussionen und dadurch, dass durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zeitliche und räumliche Barrieren zunehmend unwichtiger würden. Eine spannende Herausforderung, die höchste Anforderungen an Kreativität und Einsatz stelle, sah die Geschäftsführerin und Gründerin der Werbeagentur Pharma Performance, Gabi Perfahl, vor allem in der rasanten Veränderung von Unternehmens- und Marketingstrategien aufgrund des Einsatzes neuer Informationstechnologien und von Internet. - 331 Auf neue Herausforderungen für die Politik, die sich mit dem Ende des Industriezeitalters und dem tiefgreifenden Wandel zur Informationsgesellschaft ergeben würden, wies vor allem die Schirmherrin der Veranstaltung, Renate Schmidt, hin: „Politik muss wieder zur gestaltenden Kraft werden und darf nicht zum Wurmfortsatz wirtschaftlicher Interessen verkümmern. Das ist keine Absage an eine vernünftige Wirtschaftspolitik- im Gegenteil: Wir wissen, dass die Marktwirtschaft das vernünftigste Instrument zum Austausch von Waren und Dienstleistungen ist, aber wir wissen auch, dass nur aktive politische Gestaltung diese Marktwirtschaft menschlichen Bedürfnissen anpassen kann.... Eine derart gestaltende Politik muss deutlich machen, dass im Mittelpunkt ihres Handelns der Mensch und seine Lebensbedürfnisse und nicht das Kapital und sein Vermehrungsbedürfnis stehen.“ 68) In ihrem Einführungsreferat konzentrierte sich daher Renate Schmidt weniger auf technologische Innovationen als auf solche im gesellschaftspolitischen Bereich. Innovationsbedarf und-chancen sah sie dabei vor allem in folgenden Politikfeldern: Europa: Wichtig sei hier vor allem, dass ein Europa der Bürgerinnen und Bürger vorangebracht würde, ein Europa der Demokratie und ein politisch vereintes Europa. Umweltpolitik: Hier käme es darauf an, dass endlich eine Versöhnung von Ökonomie und Ökologie stattfinde und diese als die zwei Seiten derselben Medaille begriffen würden. Wichtige Schritte hierzu seien: die ökologische Steuerreform, der sorgsamere Umgang mit Energien sowie die Hinwendung zu regenerativen Energieformen. Bildungspolitik: Sie müsse wieder Priorität in unserer Gesellschaft erhalten. Das InformationsKommunikations- und Wissenszeitalter verlange neue und qualitativ hochstehende Qualifikationen. Bildungsinvestitionen seien Zukunftsinvestitionen. Dabei ginge es weniger um das Anhäufen von Wissen, sondern vorrangig um das Erkennen von Systemen, um vernetztes Denken, die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Bereitschaft, lebenslang zu lernen und zu wissen, wie man sich Wissen aneignet. Familienpolitik: Hier sei eine tiefgreifende Veränderung der heutigen Politik erforderlich. Es ginge nicht mehr an, dass die materiellen Belastungen, die aufgrund von Kindern entstehen, privatisiert und der gesellschaftliche Nutzen von Kindern sozialisiert wür- - 332 den. Es dürfe nicht mehr so sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt für viele Familien Kinder ein Armutsrisiko darstellten. Eine moderne Familienpolitik müsse vielmehr die Rahmenbedingungen für gelungene Partnerschaft schaffen und Kinder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Wichtige Schritte hierzu seien u.a.: Verringerung der materiellen Belastungen von Familien, Konzentration von Leistungen auf Kinder und nicht auf den Tatbestand Ehe, stärkere Berücksichtigung von in der Familie geleisteter Arbeit in den sozialen Sicherungssystemen und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. durch ein breites Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen. Partnerschaftliche Aufteilung von Arbeit zwischen Frauen und Männern und zwar von Erwerbsarbeit und nicht bezahlter Arbeit: Männer müssten erkennen, dass sie viel versäumen, wenn sie ihr Leben stromlinienförmig nur an der Berufstätigkeit ausrichten. Die Gesellschaft müsse hier für Männer und Frauen buntere Lebensverläufe ermöglichen. Zeiten der Vollerwerbstätigkeit, Teilzeitarbeit, Weiterbildung, Kindererziehung müssten sich abwechseln und ergänzen, damit alle größere Chancen haben, die in ihnen steckenden Fähigkeiten zu leben und zu erleben. 69) Die Dipl.-Volkswirtin und Autorin, Christa Müller, mahnte vor allem veränderte politische Rahmenbedingungen nach schwedischem Vorbild an, die Müttern und Vätern flexiblere Lebensentwürfe durch reduzierte Arbeitszeiten und Möglichkeiten der Berufsunterbrechung erlaubten. Als Nachfolgekonferenz im Rahmen der Dialogreihe ‚Frauen aus Wirtschaft und Politik im Gespräch‘ sei folgende Veranstaltung, die vom BayernForum, München, durchgeführt wurde, erwähnt: Fachtagung: New Economy shareholder value Orientierung- Chance oder Risiko?, München, 20. Oktober 2000 (Schirmherrin: Renate Schmidt) Gesamtgesellschaftliche Bezüge kamen auch in zahlreichen anderen Veranstaltungen zum Tragen. Auf sie wurde bereits an anderer Stelle, d.h. bei den jeweiligen ‚Fachthemen‘ ausführlich eingegangen. Beispielhaft seien hier noch einmal erwähnt: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Bonn, 1989 (vgl. Kap. 2.1) - 333 Fortpflanzungs- und Gentechnologien,§ 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Bonn, 1989 (vgl. Kap. 3.8) Die Frau in der kulturellen Entwicklung, Bonn, 1990 (vgl. Kap. 2.9) Europäisch-arabische Parlamentarierinnenkonferenz: Wege zum Frieden und zu einer umfassenden Friedensregelung im Nahen Osten, Brüssel, 1991 (vgl. Kap. 2.7) Chancen von Frauen zur Gestaltung des Europäischen Einigungsprozesses, Bonn 1993 (vgl. Kap. 2.2) Frauenrechte sind Menschenrechte, Bonn, 1993 (vgl. Kap. 3.7) Wie sicher sind wir in Marzahn? Bürgerforum gegen Gewalt und wachsende Kriminalität, Berlin-Marzahn, 1993 (vgl. Kap. 3.5) Menschenrechte auch für Kinder verwirklichen: Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Bonn, 1993 (vgl. Kap. 3.7) Wohnungs- und Städtebau zwischen Vision und Wirklichkeit, Juni 1995 in Berlin- Hohenschönhausen/Marzahn (vgl. Kap. 3.5) Zukünftige Themenschwerpunkte Die oben behandelten Themenschwerpunkte, insbesondere über technologische, ökonomische und gesellschaftspolitische Herausforderungen in der ‚Informations- und Wissensgesellschaft‘ und über ‚utopische‘ Perspektiven und Visionen sollten im Rahmen des frauenpolitischen Diskurses bzw. der ob. gen. Dialogreihen fortgesetzt werden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll und wünschenswert, gesamtgesellschaftliche Reformprojekte zu thematisieren und weiterzuentwickeln. Hierzu gehören einerseits Modelle und Politikansätze, die von der Frauenbewegung und-politik selber entwickelt wurden, z.B. • Frauenrechte sind Menschenrechte • Umsetzung des Prinzips Gender-Mainstreaming in allen Politikbereichen - 334 • Verwirklichung von Geschlechterdemokratie, Überwindung des Gender„Gap“ in der Demokratie(vgl. hierzu die Ausführungen in Kap. 6). Andererseits erscheint es wichtig, zu Reformprojekten und Denkanstößen, die den öffentlichen Diskurs bestimmen, Stellung zu beziehen und sie aus frauenpolitischer Sicht „aufzuarbeiten" und gegebenenfalls zu korrigieren und zu ergänzen. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang das Konzept„Zivile Bürgergesellschaft“ genannt, das zeitweise von Gerhard Schröder in der öffentlichen Diskussion vehement propagiert wurde. Bei diesem Konzept ging es- so Schröder- vor allem um die„Zivilisierung des Wandels“ durch politische Integration, ein„neues Bürgerbewusstsein“ und um mehr„Eigenverantwortung, die zu Gemeinwohl führt.“ 70) Gedacht sei dabei nicht an einen Rückzug von Staat und Politik.„Staat und Zivilgesellschaft stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, aber nicht in unversöhnlichem Gegensatz. Die Zivilgesellschaft braucht einen besseren, einen aktivierenden Staat.“ 71) Aufgabe des Staates sei es,„die Bedingungen für Gerechtigkeit zu schaffen und die Infrastruktur gesellschaftlicher Solidarität zu garantieren“ 72) sowie den„Ausschluss und Ausgrenzung von Gruppen(von Teilhabe) zu verhindern, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Fähigkeiten zu fördern, aber auch den Beitrag jedes Einzelnen zur Gestaltung seines eigenen Lebens und des gesellschaftlichen Lebens zu fördern.“ 73) Zu Recht weist Johanno Strasser in seinem Aufsatz„Die Aktivierung der Bürgergesellschaft“ 74) darauf hin, dass die Möglichkeiten zur selbst organisierten Problemlösung in einer Gesellschaft um so größer sind, je egalitärer die Ressourcen(Geld, andere Formen des verfügbaren Einkommens, frei verfügbare Zeit usw.) verteilt sind. Ohne Umverteilung könne die Aktivierung der Bürgergesellschaft nicht gelingen. 75) „Eine auf die Aktivierung der Bürgergesellschaft ausgerichtete Politik sollte wirksame Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie sollte dafür sorgen, dass alle Menschen ein Einkommen, das ihnen eine selbständige Lebensführung erlaubt, und über ausreichend frei gestaltbare Zeit verfügen, um sich in Eigenarbeit oder gemeinnütziger Tätigkeit zu engagieren.“ 76) Voraussetzungen also, die aus dem Blickwinkel der Lebenssituationen von Frauen nur zu hinterfragen wären. - 335 Fußnoten 1) vgl. hierzu u.a. G. Backes, G. Notz, B. Stiegler: Sie nützen viel und kosten nichts- ehrenamtliche soziale Arbeit von Frauen, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, Heft 9/10 1983, S. 92102 sowie Gisela Notz: Arbeit ohne Geld und Ehre, zur Gestaltung ehrenamtlicher sozialer Arbeit, Opladen 1987 2) vgl. Gisela Notz: Perspektiven der Frauenforschung für Gesamtdeutschland, in: Referat Frauenpolitik (Hrsg.): Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost: Umbrüche- Einbrüche- Durchbrüche, vervielfältigtes Manuskript, Bonn, Dezember 1990, Referate und Expertisen von der gleichnamigen Fachtagung, November 1989 in Bonn, S. 98 3) vgl. Eva Dane: Einführung, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 3 4) vgl. Eva Dane: Die Ausgrenzung von Frauen aus dem bürgerlich-patriarchalischen Wissenschaftsbetrieb, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 30 ff 5) vgl. Eva Dane: Die Ausgrenzung von Frauen aus dem bürgerlich-patriarchalen Wissenschaftsbetrieb, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 33 6) vgl. Christa Wolf: Dankrede zur Verleihung des Büchner-Preises 1980, in: Büchner- Preis-Reden 1972-1983, Stuttgart 1984, S. 147 f, zitiert nach Eva Dane: Die Ausgrenzung von Frauen aus dem bürgerlich-patriarchalischen Wissenschaftsbetrieb, a.a.O. S. 33 f 7) Annette Vogt: Zum Stand der Frauenforschung für die Zeit des Nationalsozialismus(1933-1945), in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 45 ff 8) vgl. Anna Seghers: Frauen und Kinder in der Emigration, in: Anna Seghers, Wieland Herzfelde. Ein Briefwechsel. 1939-1946. Berlin und Weimar 1985, S. 112-113, zitiert nach Annette Vogt: Zum Stand der Frauenforschung für die Zeit des Nationalsozialismus, ebenda S. 60(gekürzt) 9) vgl. Manuela Richter: Historische Frauenforschung in der DDR: Ein Ausflug in die Provinz, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 90 10) vgl. Christine Waltenberg: Frauenforschung in der ehemaligen DDR, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 10 11) vgl. hierzu Birgit Gabriel: Thesen zur Frauenforschung, in: Zum Stand der Frauenforschung in West und Ost, a.a.O. S. 78 12) vgl. hierzu: Verein zur Förderung der Frauenakademie München(hrsg.):(gleichnamige) Dokumentation zu oben genannter bundesweiten Konferenz, München 1988 13) vgl. Hildegard Maria Nickel, Geschlechterverhältnis in der Wende?, in: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie, Reihe Frauenpolitik, Heft 2, Bonn 1991, S. 9 14) vgl. Angelika Barbe: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie in der gleichnamigen Broschüre, a.a.O. S. 3 15) Hildegard Maria Nickel: Geschlechterverhältnis in der Wende, a.a.O. S. 9 16) ebenda S. 9 17) ebenda S. 6 f 18) ebenda S. 8 f 19) ebenda 20) ebenda S. 10 21) ebenda S. 10 f 22) vgl. Annette Kuhn: 1945- Versäumte Emanzipationschancen? Feministische Überlegungen zur Refamialisierung nach ‚45, in: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie?, a.a.O. S. 18 23) ebenda S. 18 24) vgl. Frauenzeitschrift„Sie", Jg. 1, 1945, Dez. Nr. 4, S. 2, zitiert nach Annette Kuhn, ebenda S. 19 - 336 25) vgl. hierzu: Elke Nyssen, Sigrid Metz-Göckel, Frauen erinnern sich- ein Beitrag zur Bewusstseinsgeschichte der Nachkriegszeit, in: Anna-E. Freier, Annette Kuhn(Hrsg.), Frauen in der Geschichte, Bd. V, Düsseldorf 1984, S. 312 ff 26) vgl. Annette Kuhn: 1945- Versäumte Emanzipationschancen, a.a.O. S. 20 27) Annette Kuhn: 1945- Versäumte Emanzipationschancen, a.a.O. S. 21 28) ebenda S. 35 ff 29) ebenda S. 40 f 30) ebenda S. 40 31) Hildegard Maria Nickel: Geschlechterverhältnis in der Wende?, a.a.O. S. 16 32) vgl. hierzu: Doris Janshen(Hrsg.): Hat die Technik ein Geschlecht?, Denkschrift für eine andere technische Zivilisation, Berlin 1990, S. 8 33) ebenda S. 24 34) ebenda S. 7 35) ebenda S. 7 36) ebenda S. 8 37) ebenda S. 15 38) ebenda S. 25 39) ebenda S. 13 40) ebenda S. 16 41) ebenda S. 20 42) vgl. hierzu Christine Schmarsow: Konzeption für eine Fachtagung„Neue Technologien und gesellschaftliche Entwicklung- Sichtweisen jüngerer Frauen(Arbeitstitel), Kassel, Januar 1997, S.1 sowie Doris Janshen(Hrsg.): Hat die Technik ein Geschlecht, a.a.O. S. 9 43) Christine Schmarsow: Konzept..., a.a.O. S. 1 44) ebenda 45) ebenda S. 2 46) vgl. hierzu die Einladung zur 1. Fachtagung der Dialogreihe in Hamburg am 30. Mai 1997 47) vgl. hierzu Dr. Monika Langkau-Herrmann: Skizze für eine Veranstaltungsreihe: Junge Frauen in Wissenschaft, Forschung und Management, Bonn, den 16.12.1996, S. 1 48) zitiert nach: Gisela Pettersson: Einfach machen. Alles andere nutzt nichts, FR vom 6. September 1997, Seite„Frau und Gesellschaft" 49) ebenda 50) ebenda 51) vgl. hierzu: Martina Fromhold-Eisebith: unveröffentlichtes Statement zur Fachtagung, Aachen 1998, S. 3 52) ebenda S. 3 53) ebenda S. 2 54) vgl. Silke Heier u.a.: Mobile Kommunikation und Multimedia, unveröffentlichtes Referat, gehalten auf der Fachtagung des Referats Frauenpolitik„Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft", Köln 3. Juni 1998, S. 6 55) vgl. hierzu: Ulla Schmidt:(unveröffentlichte) Grußworte zur Dialogveranstaltung Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung am 30. Mai 1997, Hamburg, S. 2 56) vgl. hierzu Gisela Petersson: Einfach machen. Alles andere nutzt nichts, a.a.O. - 337 57) vgl. hierzu auch: Elisabeth Thiele: Frauen geben Technik neue Impulse, in: Beschäftigungschancen in der digitalen Arbeitswelt, Reihe: Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 7, S. 22 f 58) Monika Langkau-Herrmann:(unveröffentlichte) Begrüßungsansprache anlässlich der Fachtagung: Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung, Hamburg, Mai 1997, S. 4. Die Aussage bezog sich u.a. auf die vom Ministerium für Gleichstellung von Mann und Frau des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebene Studie: Herausforderung Informationsgesellschaft. Auswirkungen neuer Informationstechnologien auf die Beschäftigungssituation von Frauen, Dokumente und Berichte 38 59) Leonie Dreschler-Fischer: Zukunft der Künstlichen Intelligenz- Chancen neuer Technologien für Beschäftigung und gesellschaftliche Entwicklung, in der Dokumentation des Referats Frauenpolitik (Hrsg.) zur gleichnamigen Fachtagung am 19. Juni 1999 in Berlin: Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog. Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, Bonn 1999, S. 23 f 60) Christine Keitel-Kreidt: Zukunft der ‚Menschlichen‘ Intelligenz: Frauen und Mathematik, in der Dokumentation: Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, a.a.O. S. 31 61) ebenda S. 31 62) ebenda S. 37 63) zitiert nach Christine Keitel-Kredit, a.a.O. S. 36 64) Heidi Schelhowe: Von der Schnittstelle zwischen Menschlicher und Künstlicher Intelligenz, in: Dokumentation: Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, a.a.O. S. 17 ff 65) ebenda S. 21 66) Edelgard Bulmahn: Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, in der gleichnamigen Dokumentation, a.a.O. S. 9 f 67) vgl. hierzu das Einladungsschreiben zur Veranstaltung ‚Aufbruch ins 21. Jahrhundert- Innovationen für Deutschland‘ am 26. Juni 1998 in München, S. 2 68) vgl. hierzu: Renate Schmidt: Politikwechsel in Deutschland- Innovation und Gerechtigkeit, ihre Rede auf dem gleichnamigen Kongress am 21. Oktober 1997 in Dortmund; Presseservice der SPD, Dortmund/Bonn, 21. Oktober 1997, S. 3; diese Rede lag in ihren Grundzügen auch der oben beschriebenen Veranstaltung in München am 26. Juni 1998 zugrunde 69) ebenda sowie die unveröffentlichte Mitschrift der Rede von Renate Schmidt vom 26. Juni 1998 70) vgl. hierzu: Die zivile Bürgergesellschaft, Anregungen zu einer Neubestimmung der Aufgaben von Staat und Gesellschaft, in: Die Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte Nr. 4, April 2000, S. 201 71) ebenda S. 202 72) ebenda S. 204 73) ebenda S. 203 74) in: Die Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte Nr. 6, 2000, S. 340 f 75) ebenda S. 340 f 76) ebenda S. 341 - 338 4. Paradigmenwechsel in der Frauenpolitik seit Mitte der 90er Jahre 4.1 Von der„klassischen“ Frauenpolitik zur Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe anhand ausgewählter Beispiele Es wurde bereits weiter ob. ausgeführt, dass Mitte der 90er Jahre ein Paradigmenwechsel in der Frauenpolitik stattfand. Mit diesem Politikansatz wurde Frauenpolitik nunmehr bewusst als Querschnittsaufgabe definiert. Dem lag der Gedanke zugrunde, dass Chancengleichheit von Frau und Mann nicht nur von einem Politikbereich allein verfolgt werden dürfe, sondern in allen Politikbereichen über die verschiedenen Ressorts hinweg angestrebt werden müsse. Hierzu sei ein abgestimmtes Vorgehen, nämlich die Querschnittsarbeit notwendig. Der Paradigmenwechsel wurde zu einem Zeitpunkt proklamiert, als die Frauenpolitik trotz ihres nach wie vor gesellschaftsverändernden Anspruchs aus der Sicht ihrer KritikerInnen längst ihre gesellschaftsverändernde Kraft eingebüßt hatte und in der Sackgasse der„Sonder-Politik“ gelandet war. Ab Mitte der 90er Jahre wurden auch im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung- oft in Kooperation mit der innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion neu eingerichteten Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann gezielt Bestrebungen unternommen, dem Konzept der Querschnittsarbeit verstärkt Rechnung zu tragen. Dies Vorgehen sei im folgenden anhand einiger konkreter Beispiele kurz erläutert. Als Ergebnis diesbezüglicher Bemühungen kann vorab festgestellt werden: Die Resultate waren insgesamt gering. Es konnten zwar(frauenpolitische) Defizite aufgezeigt werden, Korrekturen angemahnt und vereinzelt auch Anregungen zur Weiterentwicklung männlich geprägter Politikkonzepte vermittelt werden. Es gelangt jedoch nicht in nennenswertem Umfang frauenpolitische Sichtweisen und Konzepte sozusagen„von Anfang an“ in die programmatische Entwicklung verschiedener Politikressorts als festen Bestandteil zu verankern und einfließen zu lassen. Dies lag nicht zuletzt daran, dass die Querschnittsarbeit, meist in der Zuständigkeit einer Stelle oder Gruppe,(z.B. der oben erwähnten Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion) sich wegen beschränkter finanzieller und personeller Kapazitäten damit begnügen musste, quasi beispielhaft einige wenige Themen und Politikausschnitte zu bearbeiten. Da sie bezüglich anderer meist männlich dominierter Politikbereiche in der Regel über keinerlei Zuständigkeit und Weisungsrechte verfügte, sondern lediglich eine anregende Funktion ausübte, war sie mehr oder weni- - 339 ger auf den„good will“ anderer Ressorts angewiesen. Dadurch war sie gleichsam zwangsläufig zum Scheitern an den gewachsenen Strukturen und Kompetenzen der verschiedenen Ressorts verurteilt. Beispiele aus der Arbeit 4.1.1 Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im unteren Lohnsektor Gesprächskreisveranstaltung: Geringfügige Teilzeitbeschäftigung und soziale Sicherungssysteme- Trends und Anpassungserfordernisse, Bonn, 1999 (unter der Leitung der Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Querschnittsgruppe Gleichstellung von Frau und Mann der SPD-Bundestagsfraktion Ulla Schmidt). Bei dieser Gesprächskreisveranstaltung stand die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Bereich von 631,-DM bis ca 1500,-DM im Zentrum der Diskussion. Dabei ging es um die Frage, was unternommen werden kann, um sozialversicherungspflichtige Arbeit im Niedriglohnbereich wieder attraktiver zu gestalten unter dem Motto„Arbeit muss sich lohnen – auch für KleinverdienerInnen“ Hierzu lagen aus Wissenschaft(z.B. von Prof. Fritz W. Scharpf) und Politik(z.B. Mainzer Modell) verschiedene Lösungsvorschläge und beschäftigungspolitische Konzepte vor. Hintergrund hierfür war die Beobachtung, dass immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zugunsten sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse abgebaut wurden. Nach Schätzungen arbeiteten zum damaligen Zeitpunkt ca. 5,6 Mio. Erwerbstätige in sozial ungeschützten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Im Einkommenssegment zwischen 630,- DM und 1500,- DM wurde hingegen Teilzeittätigkeiten nur in sehr geringem Umfang angeboten und nachgefragt. Offenbar„lohnten“ sie sich weder für ArbeitnehmerInnen noch für ArbeitgeberInnen, so die Schlussfolgerung. In der Veranstaltung entzündete sich die Kritik(aus frauenpolitischer Sicht) an der damaligen- im übrigen bis in die Gegenwart(2002) anhaltenden- Debatte über die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im unteren Einkommenssegment vor allem daran, dass sie sich allzu sehr am scheinbaren„Normalfall“ des geringqualifizierten männlichen Arbeitnehmers bzw. männlichen Arbeitslosen sowie des männlichen Sozialhilfeempfängers orientiere. Bild 16 - 340 _ìåÇÉëãáåáëíÉê=Ñ Ω ê=^êÄÉáí=ìåÇ=pçòá~äçêÇåìåÖ=t~äíÉê=oáÉëíÉê=ÄÉá=ëÉáåÉã=sçêíê~Ö= Der Bundesarbeitsminister Walter Riester, der zu diesem Thema als Referent Stellung bezog, sah zwar einerseits notwendigen Handlungsbedarf in diesem Politikfeld, wobei er dafür plädierte„plausible Vorschläge, die zur Lösung dieser Probleme unterbreitet werden, in Modellversuchen zu testen“, erkannte auch ausdrücklich an, dass es um die Frage ginge:„Wie schaffen wir es, zusätzliche Beschäftigung auch bei Personengruppen zu schaffen, die aufgrund ihrer Bildung, ihrer Qualifikation oder familiären Situation bislang auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben“. 1) Anderseits nannte er aber als Zielgruppen für arbeitsmarktpolitische Bemühungen im Niedriglohnsektor vor allem folgende: • Die zunehmende Zahl der Langzeitarbeitslosen • Erwerbsfähige Sozialhilfebezieher • Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie insbesondere • Die Gruppe der Geringqualifizierten. Es wurde in der Veranstaltung heftig kritisiert, dass die besonderen Probleme von Frauen in der politischen Debatte aus dem Auge verloren würden, bzw. nicht vorkämen. - 341 Und dies, obwohl gerade Frauen einen erheblichen bzw. überproportionalen Anteil an geringfügig Beschäftigten bzw. geringfügig Teilzeitbeschäftigten stellten(mit und ohne Sozialversicherungsschutz). Als besondere frauenspezifische Probleme wurde in diesem Zusammenhang u.a. genannt: • Zunehmende Umwandlung gerade auch qualifizierter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse(Pflegeberufe, Berufe wie Arzt-, Zahnarzt- oder Tierarzthelferinnen u.a.) in geringfügige Arbeit • Das berufliche Qualifikationsniveau von Frauen sei aus verschiedenen Gründen oft höher als das tatsächliche Anforderungsprofil der Arbeit • Frauen mit Familienaufgaben hätten es besonders schwer eine Tätigkeit zu finden, die sich mit ihren Familienaufgaben verbinden ließe. Es fehlten z.B. flexible Arbeitszeitmodelle • Nicht zuletzt seien es die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die es Frauen erschwerten Zugang zu einem Arbeitsplatz zu finden, der ihren Qualifikationen entspricht. Hier wurden vor allem genannt: o Das Ehegattensplitting in Verbindung mit der Lohnsteuerklasse V, die eine Erwerbstätigkeit von Ehefrauen wenig attraktiv erscheinen lässt sowie o Das System der sozialen Sicherung, das nicht erwerbstätige Ehefrauen begünstige und einen Anreiz ausübe, wenn überhaupt, nur einer sozial ungeschützten Tätigkeit(ohne Abzüge für die Sozialversicherung und Krankenkasse) nachzugehen und o Fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen. Resümee Die besonderen Anliegen von Frauen kamen und kommen in der öffentlichen Arbeitsmarktdebatte um die Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Niedriglohnsektor, aber auch insgesamt im stark männlich geprägten arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Politikfeld(Stichwort: Bündnis für Arbeit) zu kurz. Der Beitrag von Veranstaltungen, Fachtagungen sowie Publikationen der FES lag vor allem darin, auf diese Defizite hinzuweisen und einen öffentlichen Diskurs hierzu anzustoßen. - 342 Die Querschnittsarbeit hat bezogen auf die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sicherlich in Einzelfällen wichtige Denkanstöße gegeben und einige frauenpolitische Akzente in ansonsten stark männlich geprägten Politikkonzepten gesetzt. Eine generelle Integration frauenpolitischer Sichtweisen und Konzepte gelang aus den bereits ob. gen. Gründen allerdings in der Regel nicht. 4.1.2 Frauenpolitische Anliegen und Sichtweisen in der Gesundheitspolitik Gesprächskreis: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen Chancen der Veränderung, Bonn, 1995 (Leitung: Ulla Schmidt, MdB) In der politischen Debatte zur Reform des Gesundheitswesens geht und ging es vor allem um Fragen der Finanzierung, Kostendämpfung und Wettbewerbsorientierung der gesetzlichen Krankenkassen. Daneben hatten die besonderen gesundheitlichen Belange von Frauen, die Ergebnisse der Frauengesundheitsforschung oder die Situation von Frauen in den Gesundheitsberufen nur einen geringen Stellenwert. Die allgemeine Gesundheitsforschung orientiere sich im übrigen, so Ulla Schmidt, MdB, in ihrer Begrüßungsansprache auf der oben genannten Gesprächskreisveranstaltung „weitestgehend an den Gesundheitsrisiken der Männer“. Zwar gäbe es„schon die eine oder andere Teiluntersuchung über Herz- und Kreislauferkrankungen von Frauen, Krebserkrankungen, Aids und Essstörungen,“- so Ulla Schmidt weiter„ aber dennoch fehlt- wie so häufig- die Verbindung zur gesamten weiblichen Lebenssituation“. 2) Schlafstörungen, Angst und depressive Verstimmungen hätten gerade bei Frauen ihre Ursachen vielfach in Rollenkonflikten und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie. Statt diese(gesellschaftlichen) Probleme anzugehen, würde Konfliktpotenzial vor allem durch„Medikamente entschärft. Beruhigungsmittel sind dann oft die einzigen Seelentröster“, so Ulla Schmidt. 3) Es sei notwendig, so das Resümee der Bundestagsabgeordneten Antje-Marie Steen, „die traditionelle Gesundheitsdefinition sowie Krankheitsbetrachtung und –behandlung“, die sich„immer noch weitgehend nach männlichen Normen“ vollzieht,„aus weiblicher Sicht zu ergänzen, bzw. anders zu definieren, zu erfahren und zu behandeln. 4) Auch würden- darin waren sich die Referentinnen und TeilnehmerInnen der Gesprächskreisveranstaltung weitgehend einig- viele interessante Reformansätze, die im Rahmen der Frauengesundheitsbewegung in der jüngeren Vergangenheit entwickelt worden - 343 seien und z. Teil in frauenpolitischen Initiativen, wie z.B. in Frauengesundheitszentren, Frauengesundheitsläden ihren Niederschlag gefunden hätten, in der traditionellen Medizin und medizinischen Versorgung zu wenig beachtet. U.a. standen folgende„alternative“ frauenpolitische Reformansätze im Gesundheitswesen zur Diskussion: • Ausgehend von einer generellen Kritik am Frauenbild in der Medizin- das die Frau als unmündiges, leidendes Wesen darstellt, deren biologische Funktionen überbetont würden- wolle die Frauengesundheitsbewegung Frauen zu einer„aktiven“ Rolle ermutigen • Mit dem Hinweis auf krankmachende Strukturen in Beruf, Familie und Umwelt weisen kritische Stimmen aus der Frauenbewegung auf die Notwendigkeit einer„ganzheitlichen Betrachtungsweise“ und die enge Verknüpfung von Gesundheit und Gesellschaft hin • Sie betonen die Notwendigkeit der Verstärkung präventiver Maßnahmen z.B. durch eine gesunde Lebensführung • Angesichts einer oft unzureichenden Patientenorientierung in der Medizin und daraus resultierenden Defiziten in der Arzt- Patientenbeziehung warnen sie vor einer Überschätzung der Apparatemedizin und einer Überbetonung der Medikalisierung. Zum Problembereich„mangelnde Patientenorientierung einer mechanistischen Auffassung von Medizin“, 5) äußerte sich die Ärztin Claudia Friederiszick, Vertreterin der Ärztekammer Berlin, auf der Gesprächskreisveranstaltung u.a. wie folgt: „Die mangelnde Patientenorientierung der gegenwärtigen medizinischen Praxis(ist, d.Verf) direkte Folge überalterter Arbeitsstrukturen und fehlgerichteter Honorar- und Vergütungssysteme. Wir haben alle eine Vorstellung davon, wie eine zeitgemäße, zufriedenstellende, medizinische Versorgung aussehen könnte: Ärzte und Ärztinnen als Begleiter des Menschen auf einem gesunden Lebensweg. Medizinische Versorgung als Unterstützung des menschlichen Strebens nach körperlichem, seelischem und sozialem Wohlbefinden mit einer Ärzteschaft, die ihr Denken und Handeln an der Autonomie des einzelnen Patienten in seiner Mitwelt orientiert....Statt dessen klemmt unser Gesundheitssystem in Strukturen, die direkt dem 19. Jahrhundert entlehnt zu sein scheinen. Ein Chefarztsystem, dessen feudalistische und autoritäre Herrschaftsmechanismen durch die Niederlassungsbegrenzung und befristete Assistenzarztverträge noch verstärkt werden; Arbeitszeiten, die die 38,5-Stunden-Woche als langersehnten Urlaub erscheinen lassen; ein Vergütungssystem, das Sachleistungen und apparative Diagnostik bezahlt und im Falle der Fallpauschalen den operierten Gesunden zum lukrativsten Patienten macht, sind die traurige Realität“. 6) - 344 Die Ärztin Claudia Friederiszick sprach darüber hinaus auch die besonderen Probleme von Frauen in Gesundheitsberufen an. Sie verwies dabei vor allem auf die rigiden Anforderungen an Leistungsbereitschaft und lange Arbeitszeiten im Beruf hin, die weitgehend unvereinbar mit den Anforderungen der Familienarbeit seien. Dies erkläre z.B. auch die hohe„freiwillige Verzichtquote“ von Ärztinnen in bezug auf eine eigene berufliche Karriere, die bei ca. 40% läge, laut Studie von Frau Dr. Sieverding aus dem Institut für Medizinische Psychologie der FU Berlin. 7) Ihr Resümee aus den Ergebnissen der erwähnten Untersuchung: „Die Aufschlüsselung der Gründe für diesen sogenannten freiwilligen Verzicht spiegelt das ganze Dilemma weiblicher Selbstverwirklichung: Rollenkonflikte, fehlende Lösungskonzepte für den Konflikt von Beruf und Familie, mangelnde Unterstützung durch Mentoren und Beziehungspartner sowie fehlende Identifikationsfiguren und Rollenmodelle einer erfolgreichen Synthese weiblicher Identität und beruflichen Erfolgs.“ 8) Als Fazit der Diskussionen auf der Veranstaltung ist festzuhalten: Die KonferenzteilnehmerInnen stimmten darin überein, dass das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik in vielerlei Hinsicht reformbedürftig ist und den berechtigten Ansprüchen von Frauen nicht gerecht wird. Nicht zuletzt bestünde auch hinsichtlich der Einbeziehung und Nutzung der Kompetenzen und Erfahrungen von Frauen erheblicher Handlungsbedarf. Im einzelnen wurden u.a. folgende konkrete Forderungen zur Gesundheitspolitik erhoben: • Mehr Aufmerksamkeit für eine frauenspezifische Gesundheitspolitik, u.a. im Rahmen einer umfassenden Gesundheitsberichterstattung • Beseitigung der Benachteiligung von Frauen, die in den Gesundheitsberufen tätig sind, insbesondere durch Aufwertung von Pflegeberufen und die Erarbeitung neuer Aus- und Weiterbildungskonzepte • Stärkere Patientenorientierung in der Medizin, Veränderung überholter Arbeitsstrukturen und fehlgerichteter Vergütungssysteme • Stärkerer Einfluss von Frauen auf die gesundheitliche Entwicklung. Die Gesprächskreisveranstaltung hat zweifellos wichtige Anstöße und Impulse für die gesundheitspolitische Diskussion aus Frauenperspektive geben. Es ist allerdings höchst zweifelhaft, ob die seinerzeitige frauenpolitische Querschnittsarbeit im Gesundheitssektor nachhaltige Auswirkungen hatte. - 345 Dass die in der Veranstaltung angesprochenen Probleme im Gesundheitssektor auch noch im Jahr 2002 in vollem Umfang bestehen, belegen zumindest zahlreiche Presseberichte über den Deutschen Ärztetag in Rostock im Mai 2002. Presseberichten der FR zufolge forderte die Ärzteschaft auf dem Deutschen Ärztekongress u.a. die„überbordende Bürokratisierung“ zu stoppen, die Arbeitsbelastung in den Kliniken zu verringern sowie die„hierarchischen Strukturen“ abzubauen. 9) Der Deutsche Ärztetag sowie die Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn rügten darüber hinaus„die Dominanz der Männer im Gesundheitswesen“. „Dieses System zementiert sich selbst: Die Dominanz der Männer sorgt dafür, dass im Arztberuf Frauen kaum eine Chance haben...Auch in den Kliniken gilt: Männer fördern Männer“, so die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Astrid Bühren. 10) Und auch die Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn beklagte, dass,„Männer alleine die Weichenstellung in der Gesundheitsversorgung bestimmen“. 11) Speziell für jüngere Ärztinnen seien„die Arbeitszeiten in den Kliniken und die Frage, wie Kinderbetreuung zu organisieren ist,“ ein besonders drängendes Problem. Der Ärztetag forderte in diesem Zusammenhang, dass Kliniken„verstärkt flexible Arbeitszeitmodelle und eigene Kindertagesstätten anbieten(müssen, d. Verf.).“ 12) Es ist an dieser Stelle anzumerken, dass im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik nur ein beschränktes Themenspektrum abgehandelt wurde. Eine Evaluierung der Ergebnisse unter dem Blickwinkel der Querschnittsarbeit erfolgte weder für die Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung noch für die mehr oder weniger männlich geprägten Politikbereiche selber. Die Frage, ob in einzelnen Politikfeldern ein„frauenpolitischer“ Durchbruch gelang und frauenpolitische Sichtweisen in einzelnen Politikbereichen tatsächlich verankert werden konnten, kann daher im Rahmen dieser Dokumentation nicht befriedigend beantwortet werden. Erhebliche Zweifel an der Nachhaltigkeit und Durchschlagskraft dieses Politikansatzes sind angesichts des immer wieder festzustellenden starken Beharrungsvermögens männlich geprägter Strukturen jedenfalls angebracht. 4.2 Neuere Ansätze in der Frauen- und Gleichstellungspolitik: Gender-Mainstreaming Ab Ende der 90er Jahre fand das von der Europäischen Union auf den Weg gebrachte Konzept des Gender-Mainstreaming als neues Instrument der Gleichstellungspolitik auch in der Bundesrepublik erhöhte Aufmerksamkeit und Anwendung. Dieses Konzept - 346 stellte insofern eine Veränderung und Erweiterung der Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe da, als es bei ihm nicht allein darum ging die Gleichstellungsperspektive in allen Politikbereichen zu verankern und zu integrieren. Das Prinzip Gender-Mainstreaming zielte darüber hinaus auf eine grundlegende Veränderung der Entscheidungsprozesse in allen Arbeitsbereichen einer Organisation oder Institution ab. Geschlechterfragen sollten nunmehr zum integralen Bestandteil des Denkens, Entscheidens und Handelns aller an Entscheidungen beteiligten Personen werden, nicht nur der für Frauenbelange zuständigen Stellen. Dies bedeutet, so die Wissenschaftlerin Barbara Stiegler, aus dem Forschungszentrum der FES,„in der Tat eine Innovation von Entscheidungsprozessen in Organisationen und wird damit zu einer radikalen(an die Wurzel gehenden) Veränderung.“ 13) Dass Bekanntheitsgrad und Anwendungsbereich des Prinzips Gender-Mainstreaming sowohl auf EU-Ebene als auch in den einzelnen nationalen Mitgliedsstaaten rasch wuchsen, hatte verschiedene Ursachen. Das von der EU-Kommission für die Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 als gemeinsame Position der EU-Mitgliedsstaaten entwickelte Prinzip des Gender-Mainstreaming fand ab Mitte der 90er Jahre verstärkt Eingang in wichtige EU-Programme und Verträge. Erstmals wurde es explizit im Vierten Aktionsprogramm zur Chancengleichheit 1996-2000 verankert. Von besonderer Bedeutung war darüber hinaus die Berücksichtigung des Prinzips im Amsterdamer Vertrag 1996. In diesem Vertrag verpflichteten sich alle Staaten der Europäischen Union, das Gender-Mainstreaming Prinzip bei ihrer Politik anzuwenden. Konkretisierungen und Ausdifferenzierungen wurden auf EU-Ebene in aktuellen Entschließungen des Rates zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999 vorgenommen. Unbestreitbare Anfangserfolge bei der Umsetzung des Gender-Mainstreamingprinzips sind aber nicht zuletzt auch der Tatsache geschuldet, dass die Vergabe von EU-Fördermitteln an die Anwendung des Prinzips geknüpft ist. Im Rahmen der EU-kofinanzierten Landesprogramme NRW können beispielsweise nur solche Projektanträge gefördert werden, die das Prinzip beachten. Hierfür hat insbesondere das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW einen umfangreichen Katalog an Bewertungskriterien für Gender-Mainstreaming entwickelt, die in den Vordrucken zur Bewertung und Bewilligung von Projekten aufgeführt sind. 14) Darüber hinaus wurde die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung(GIB) damit beauftragt, den Gender-Mainstreaming Prozess in NRW zu unterstützen und zu begleiten. - 347 Die Friedrich-Ebert-Stiftung befasst sich seit Ende der 90er Jahre im Rahmen von Expertisen zur Frauenforschung, die vom Forschungszentrum der FES herausgegeben werden, mit dem Thema Gender-Mainstreaming. 15) Im Rahmen des Referats Frauenpolitik spielt das Thema insbesondere in Zusammenhang mit Fragen zur Beschäftigungs- und Strukturpolitik seit Anfang 2000 eine wichtige Rolle. Hier sind u.a. folgende Workshops zu nennen: Workshop: Gender-Mainstreaming in der alltäglichen Arbeit der Regionalstellen Frau und Beruf im Land Nordrhein-Westfalen, Köln, 2000 Workshop: Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, Köln, 2001 Zielgruppen der Workshops waren: Vertreterinnen von Regionalstellen Frau und Beruf in Nordrhein-Westfalen, von Regionalsekretariaten, von Gleichstellungsstellen, von Arbeitsämtern sowie Kommunal- und Landespolitikerinnen. In den Workshops konnte anhand konkreter Beispiele aus Theorie und Praxis deutlich gemacht werden, dass das Prinzip des Gender-Mainstreaming nicht nur bei bildungsund arbeitsmarktpolitischen Projekten angewandt werden kann, also in Feldern, auf die sich die traditionelle Frauen- und Gleichstellungspolitik bislang konzentrierte. Auch bei Projekten z.B. aus dem Bereich der Strukturpolitik etwa bei großen Infrastrukturprojekten und Projekten der Wirtschaftsförderung, die bislang weitgehend als geschlechtsneutral angesehen wurden, könnten- so verschiedene Berichte auf den Workshops- durch GM gleichstellungspolitische Erfolge und Fortschritte erzielt werden. 16) Die Workshops machten aber auch deutlich- trotz unbestreitbarer Einzelerfolge-, dass die Anwendung und Umsetzung von GM noch am Anfang steht und in der Praxis meist noch auf große Unkenntnis und teilweisen Widerstand stößt. 17) Als neuer Ansatz und Instrument der Gleichstellungspolitik stieß und stößt GM sowohl auf Beifall als auch auf Ablehnung. Positiv an diesem Politikansatz ist zweifellos, dass er sich grundsätzlich auf alle Politikfelder und Entscheidungsstrukturen in Organisationen anwenden lässt. - 348 In diesem Sinne die Frauenforscherin Barbara Stiegler:„Das Prinzip(GM) ist auf Organisationen zugeschnitten, die Politik machen und bisher die Geschlechterverhältnisse kaum oder gar nicht berücksichtigt haben. In diesen Organisationen kann es zu einer wirksamen Vertiefung der Geschlechterpolitik genutzt werden. In der Umsetzung wird das Gender-Mainstreaming Prinzip zu einem frauen- und geschlechterpolitischen Instrument, mit dem formulierte Ziele für die Gestaltung der Geschlechterverhältnisse erreicht werden sollen.“ 18) Negativ ist hinsichtlich GM anzumerken, dass es viele Missbrauchsgefahren in sich birgt. Immer häufiger werden beispielsweise frauenspezifische Strukturen mit dem Hinweis auf die(proklamierte) Etablierung von GM abgeschafft, weil die Anliegen von Frauen ja bereits im Rahmen von Entscheidungsprozessen„mitbedacht“ würden. Abgesehen davon, dass von einer konsequenten Umsetzung des Prinzips„in der Praxis“ meist noch nicht die Rede sein kann, steckt hinter derartigen Behauptungen oft ein gründliches Missverständnis dieses Konzept. Stiegler weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Geschlechterpolitik im Zeichen des GM als eine wichtige Säule autonomer Strukturen von Frauen bedarf. „Auch für Gender-Mainstreaming Prozesse sind eigenständige Strukturen von Frauen erforderlich: Für die konkrete Gestaltung einer geschlechtergerechten Politik kann nicht nur auf Analysen und Erkenntnisse zurückgegriffen werden, die in Büchern niedergeschrieben sind, vielmehr müssen sie auch die konkreten Erfahrungen der Frauen in den einzelnen Organisationen aufnehmen. Die Frauen haben den meisten Männern eine höhere Sensibilität in Geschlechterfragen voraus, deswegen brauchen sie weiterhin Orte, sich darüber auszutauschen und die Macht, ihre formulierten Interessen in die Organisation einzubringen. Nur sie sind in der Lage, ganz konkrete geschlechtsspezifische Diskriminierungen, aber auch geschlechtsspezifische Stärken zu formulieren und in Politik umzusetzen. Wie die Frauenbewegung gezeigt hat, werden Frauen es sich auch gar nicht nehmen lassen, auf bestimmte unterdrückende Strukturen mit autonomer Praxis zu reagieren“. 19) Als Fazit ist bis Anfang 2002 feszuhalten: Von einer festen Verankerung und konsequenten Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der Bundesrepublik- von zaghaften Ansätzen in verschiedenen Behörden und Ministerien und einigen wenigen intensiven und zielgerichteten Bemühungen auf Landesebene, insbesondere bei EU-kofinanzierten Programmen, abgesehen- kann bislang nicht die Rede sein. Der Erfolg von Gender-Mainstreaming wird zukünftig nicht zuletzt von der Beharrlichkeit der Akteure und Akteurinnen in den Organisationen, aber auch von dem mit - 349 GM verknüpften Anreizsystem(Verknüpfung finanzieller Mittel mit GM) abhängig sein. Hierzu bedarf es nicht zuletzt einer erstarkenden Frauenbewegung, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von Organisationen zum Tragen kommt. Sie muss die Richtung der Geschlechterpolitik sowie konkrete Zielsetzungen für die Gestaltung der Geschlechterverhältnisse vorgeben. GM ist lediglich ein Instrument der Umsetzung. Ohne die Erarbeitung und Formulierung konkreter Zielvorgaben und ohne nachhaltiges Engagement zahlreicher Akteure und Akteurinnen, dürften auch die gleichstellungspolitischen Bemühungen im Zeichen von Gender-Mainstreaming ins Leere laufen. Der nachfolgende Kurzbericht über eine Veranstaltung in Köln im Jahr 2001 erläutert anhand konkreter Beispiele das Konzept GM und zeigt Ansatzpunkte und Probleme bei seiner Umsetzung auf. Anhang Dr. Monika Langkau-Herrmann Referat Frauenpolitik - 350 Kurzbericht zum Workshop: Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, Köln, November 2001 Auch im Jahr 2001 hat das Referat Frauenpolitik, einer langjährigen guten Tradition folgend, regional- und kommunalpolitisch engagierte Frauen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Veranstaltungsreihe„Mut zum politischen Engagement“ zu einem Workshop nach Köln zusammengeführt. Zentrales Thema dieses Workshops war die Frage, wie Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Neben Kommunalpolitikerinnen nahmen an der Veranstaltung vor allem Vertreterinnen von Regionalstellen Frau und Beruf, von Regionalsekretariaten sowie Gleichstellungsstellen teil. Die Grundlagen zu diesem Workshop waren bereits in einem Seminar Ende 2000 gelegt worden. Referate und Diskussionen auf der Fachtagung machten deutlich, dass das Thema im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen einen enormen Bedeutungszuwachs erlebt hat. Mittlerweile hat sich zumindest unter den ExpertInnen der regionalen Struktur- und Beschäftigungspolitik herumgesprochen, was gemeint ist: Laut EU, die dieses Konzept maßgeblich auf den Weg gebracht hat, geht es bei GenderMainstreaming darum, die Gleichstellungsperspektive in allen Politikfeldern einzubeziehen. Dieser Gedanke ist nicht eigentlich neu. Auch Frauenpolitik als Querschnittsarbeit hatte seinerzeit diesen Anspruch erhoben, ihn allerdings nur mit mäßigem Erfolg in den verschiedenen Politikbereichen umsetzen können. Im Unterschied zum herkömmlichen Verständnis von Frauenpolitik zielt GenderMainstreaming vor allem auf eine Veränderung von Entscheidungsprozessen in allen Arbeitsbereichen einer Organisation oder Institution hin. Dabei sollen Geschlechterfra- - 351 gen zum integralen Bestandteil des Denkens, Entscheidens und Handelns aller Beteiligten werden, nicht nur der für Frauenbelange zuständigen Stellen. Die Teilnehmerinnen des Workshops stimmten darin überein, dass mit dem Rückenwind von Seiten der EU die Gleichstellungs-Diskussion in der Bundesrepublik sowie in Nordrhein-Westfalen speziell im Bereich der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik neuen Auftrieb erhalten habe. Dies umso mehr als sie in diesem Politikfeld mit finanziellen Anreizen verknüpft ist. Die Vergabe von EU-Mitteln ist ausdrücklich an das Prinzip des Gender-Mainstreaming geknüpft. Nur solche Projektanträge können nämlich im Rahmen der EU-kofinanzierten Landesprogramme NRW und in sog. regionalen Konsensrunden eine finanzielle Förderung erhalten, die das Prinzip des Gender-Mainstreaming beachten. Mittlerweile sind- so die Vertreterin der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung Karin Linde- erste Erfolge bei der Umsetzung von Gender-Mainstreaming im Rahmen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen erkennbar geworden. Hierzu gehören: • Das Land NRW berücksichtigt explizit bei der Projektplanung und-entwicklung der EU-kofinanzierten Landesprogramme und im Rahmen der sog. regionalen Konsensrunden dieses Prinzip • Es hat die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung(GIB) damit beauftragt, den Gender-Mainstreaming Prozess in NRW zu unterstützen und zu begleiten • Das Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW hat einen umfangreichen Katalog an Bewertungskriterien für GenderMainstreaming entwickelt, die in den Vordrucken zur Bewertung von Projekten aufgeführt sind. Sie betreffen: o Ziele der Maßnahmen(Beispiele): − Erweiterung des Berufsspektrums von Frauen − Erhöhung des Anteils weiblicher Arbeitskräfte in zukunftsträchtigen Berufen − Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte − Erhöhung des Anteils an Firmeninhaberinnen − Verbesserung der Arbeitszeitorganisation zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - 352 o Projektentwicklung und-durchführung(Beispiele): − Beteiligung von Frauen und Männern an der Projektentwicklung,-leitung und -durchführung − Kinderbetreuungsangebote für Teilnehmende an der Maßnahme − Zeitlich und räumlich flexible Lehrgangs-Maßnahmenangebote o Eignung des/der Antragstellenden(Beispiele): − Erfahrungen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit − Geschlechtergerechtes Ansprachekonzept. Im Rahmen von Plenums- und Arbeitsgruppendiskussionen wurden Bewertungskriterien an Hand konkreter Beispiele und Projekte erläutert und konkretisiert. Dabei standen zunächst bildungs- und arbeitsmarktpolitische Projekte im Mittelpunkt (z.B. Maßnahmen zur Förderung von Frauen in zukunftsträchtigen Berufsfeldern, Maßnahmen zur Wiedereingliederung) sowie Fragen nach dem anzustrebenden Frauenanteil bei integrierten Arbeitsmarktprojekten. Gabriele Thiesbrummel von der Regionalstelle Frau und Beruf der Stadt Recklinghausen machte allerdings in ihrem Referat und im Rahmen der Arbeitsgruppenarbeit deutlich, dass Chancengleichheitspolitik auch mit Strukturpolitik verknüpft werden kann und sollte. Sie erläuterte ihre Position anhand eines anschaulichen Beispiels wie folgt: „Gleichstellungspolitische Akteurinnen, die seit langem versuchen Strukturpolitik und Chancengleichheitspolitik zu verknüpfen, teilen eine Erfahrung: Angeblich sind die Projekte geschlechtsneutral und damit der Diskussion mit frauenpolitischen Akteurinnen entzogen. Dies galt insbesondere für große Infrastrukturprojekte und für Projekte der Wirtschaftsförderung. Alle Versuche, hier Einfluss zu nehmen, sind gescheitert. Und angesichts der knappen Ausstattung der Frauenpolitikerinnen mit Finanzen und Arbeitskraft, haben sie sich auf die Felder zurückgezogen, die mehr Chancen auf Erfolg versprachen. Die Einführung von Gender-Mainstreaming(GM) als einen Ansatz, der Chancengleichheit als Dimension in alle Politikfelder einführt, eröffnet uns neue Aktionsfelder. Das Argument vorgeblicher Geschlechtsneutralität sticht nicht mehr, sondern muss belegt werden. In der Praxis sieht es so aus: In einem Gremium steht ein Infrastrukturprojekt zur Abstimmung. Als frauenpolitische Akteurin frage ich, wie das Projekt unter dem Aspekt GM zu sehen ist. Ich sehe Fragezeichen in den Augen der meist männlichen Gremienmitglieder und sofort kommt die Gegenfrage: Wo sehen Sie denn überhaupt Ansätze in diesem Projekt?“ - 353 In dieser alltäglichen Situation, so Thiesbrummel, würden keine Verweise auf Studien, die irgendwann einmal erstellt werden, helfen. Hier würde man einen pragmatischen Ansatz benötigen, der schnelle Antworten erlaube und damit Optionen offen hielte. Bei dem von ihr für derartige konkrete Situationen entwickelten pragmatischen Ansatz, den sie salopp den„Gender-Dreisprung“ nannte, müssten bei jedem Projekt unter GM Gesichtspunkten drei Ebenen betrachtet werden: • die Entscheidungsebene, • die Durchführungsebene, • die Nutzungsebene. Auf allen drei Ebenen müsse nach dem Geschlechterverhältnis gefragt werden, um zu einer allerersten groben Schätzung zu gelangen, z.B. hinsichtlich der Fragen, welche Personen/Gremien entscheiden bzw. führen das Projekt durch, welche Arbeitsplätze werden durch das Projekt langfristig entstehen und welche Gruppen nutzen das Projekt (Zielgruppen). Nicht zuletzt würde durch dieses pragmatische Vorgehen, dem mittelfristig allerdings detaillierte Gender-Analysen typischer Projekte in der Strukturpolitik folgen müssten, notwendige Diskussionsprozesse in Gang gesetzt, die das Bewusstsein für den GenderAnsatz schärfen würden. Gabriele Thiesbrummel erläuterte ihr Vorgehen u.a. am Beispiel von zwei Infrastrukturprojekten.(vgl. Tab.) Dabei machte sie grob vereinfachend deutlich, dass der Bau eines Schwimmbades unter dem Gesichtspunkt zukünftige Nutzung des Projekts sowie Entstehung von dauerhaften Frauenarbeitsplätzen der weiblichen Wohnbevölkerung mehr Vorteile bringt, als der Bau eines Stadions. - 354 Tabelle: Verdeutlichung des Vorgehens am Beispiel von zwei Projekten Bau eines Schwimmbads Bau eines Stadions Gesamtsumme Entscheidungsebene Stadtrat 25% Frauen 75% Männer Stadtrat 25% Frauen 75% Männer Durchführungsebene (= Arbeitsplätze für Erstellung) 10% Frauen 90% Männer 20% Frauen 80% Männer Nutzungsebene absolut:: X Stellen absolut:: X Stellen a) Arbeitsplätze 70% Frauen 30% Männer 10% Frauen 90% Männer b) Zielgruppe 65% Frauen 35% Männer 30% Frauen 70% Männer In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass den gesellschaftlich relevanten Gruppen, den Verbänden, den Kammern sowie den gleichstellungspolitischen AkteurInnen vor allem im Rahmen der sog. regionalen Konsensrunden bei der Umsetzung von GM eine Schlüsselrolle zufällt. Eine stärkere Kooperation unter GM Gesichtspunkten wurde als wünschenswert angesehen. Der GM-Prozess bedürfe darüber hinaus- so der allgemeine Konsens- der Unterstützung von Seiten der Politik, sowohl auf Landes- als auch auf regionaler und kommunaler Ebene. In diesem Zusammenhang wurde gefordert, den GM Ansatz auf alle Landesprogramme auszudehnen und auf kommunaler Ebene in allen Politikbereichen zu verankern. - 355 Fußnoten 1) vgl. hierzu: Walter Rister: Geringfügige Teilzeitbeschäftigung und soziale Sicherungssysteme Trends und Anpassungserfordernisse, in der gleichnamigen Broschüre, Reihe: Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 6, Bonn 1999, S. 24 und 28 2) Ulla Schmidt: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen – Chancen der Veränderung, in der gleichnamigen Broschüre, Diskurse zur Gleichstellungspolitik Heft 2, S.7 3) ebenda S. 7 f 4) Antje-Marie Steen: Positionspapier zum Schwerpunkt Frauenspezifische Gesundheitspolitik, Bonn, 28. März 1995, unveröffentl. Manuskript S.1, vgl. hierzu von der selben Autorin: Mehr Aufmerksamkeit für frauenspezifische Gesundheitspolitik, in: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen a.a.O. S.10 5) vgl. hierzu Claudia Friederiszick: Kompetenzen von Frauen nutzen für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems, in: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen a.a.O. S.25 6) ebenda S. 27 7) zitiert nach Friederiszick a.a.O. S. 27 8) ebenda S. 27 9) vgl. Gesundheitspolitik: Ärzte fordern Schritte gegen Mediziner-Mangel, in: FR vom 31.Mai 2002, S.4 10) Männer fördern Männer, Ärztetag rügt Dominanz der Männer, in: FR vom 31. Mai 2002, S.4 11) ebenda S. 4 12) ebenda 13) Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt, Expertisen zur Frauenforschung, Hrsg. Vom Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-EbertStiftung, Bonn 2000, S.8 14) Eine Darstellung der Bewertungskritierien findet sich im„Kurzbericht zum Workshop: Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt – und Strukturpolitik, Köln 17.11.2001, vgl. Anhang zu Kapitel 4.2 15) vgl. hierzu Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt a.a.O. sowie von der selben Autorin: Frauen im Mainstreaming, Politische Strategien und Theorien zur Geschlechterfrage, Expertisen zur Frauenforschung, Bonn 1998 16) vgl. hierzu auch den Kurzbericht im Anhang zu diesem Kapitel 17) ebenda 18) vgl. Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt a.a.O. S.8 19) Barbara Stiegler: Wie Gender in den Mainstream kommt a.a.O. S.21 - 356 5. Exkurs: Familienpolitische Themen 5.1 Überblick Zeitraum vor 1990 Familienpolitische Themen haben im Rahmen des frauenpolitischen Diskurses seit der Einrichtung des Gesprächskreises Frauenpolitik immer eine gewisse Rolle gespielt. Neben Fragen zur Chancengleichheit und Gleichstellung in Ausbildung und Erwerbswelt war die Frage nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer ein zentrales Anliegen der Frauenpolitik. Die Palette der Themen reichte hier von neuen Arbeitszeitmodellen, allgemeiner Arbeitszeitverkürzung, sozial abgesicherter Teilzeitarbeit, über verschiedene Beurlaubungsmodelle, Elternurlaub, Erziehungsgeld bis hin zu neuen Modellen der Kinderbetreuung(z.B. Modell Tagesmütter, Betriebskindergärten). Zu einem eigenständigen Thema wird die Familienpolitik im Rahmen des Gesprächskreises Frauenpolitik allerdings erst mit Beginn des Ost-West-Dialogs ab 1990. Zeitraum 1990-1997 Thematische Schwerpunkte im Rahmen des Ost-West-Dialogs waren: • Reform des Familienlasten- bzw.-leistungsausgleichs • Unterhaltsrecht • Sorgerecht • Kinderbetreuungseinrichtungen • Wohnungsnahe, familienfreundliche Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen, verkehrs- und stadtplanerische Aspekte • Situation alleinstehender Mütter • Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld • Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht. Zeitraum nach 1997 Auch nach 1997 spielten die o.g. Themen, insbesondere Fragen zum gerechten Familienlastenausgleich, Höhe und Struktur von Transferleistungen für Kinder(Kindergeld, steuerliche Freibeträge) sowie Fragen zur Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht(vgl. Kap. 3.6) eine wichtige, z.T. wachsende Rolle. - 357 5.2 Familienpolitische Themen im Rahmen des Ost-West-Dialogs (1990- 1997) 5.2.1 Ausgangslage: Zur Familienideologie und Familienrealität in der ehemaligen DDR 1) In der kommunistischen Theorie war die Rolle der Familie zunächst durchaus umstritten. Es gab anfänglich die Vorstellung, dass die Funktionen der Familie mehr und mehr auf gesellschaftliche Institutionen übertragen werden könnten. Erst später erfuhr die Familie eine wachsende Wertschätzung und wurde als unverzichtbar erachtet, ein neuer Familientyp wurde im Rahmen der kommunistischen Theorie propagiert„die sozialistische Familie“. Hierzu Anita Grandtke(Zitat):„Wenn betont und gefordert wird, dass die Beziehungen zwischen den Partnern auf Gleichberechtigung beruhen müssen, so geschieht dies nicht aus abstraktem Gerechtigkeitsgefühl. In der Ehe soll nicht aufgerechnet werden, es geht nicht um Gleichmacherei. Es geht vielmehr um die uneingeschränkte Anerkennung der Persönlichkeit beider, um ihre Gleichwertigkeit, um den Anspruch beider, ihre Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können. Keiner soll für die Entwicklung des anderen Opfer bringen und keiner soll sie vom anderen erwarten oder annehmen. Beide sollen, einer für den anderen,- Quelle und Stütze der Entwicklung- sein. Gleichberechtigung heißt gleiche und gemeinsame Verantwortung beider Partner füreinander, für die Gemeinschaft und für die Kinder. Eine umfassende Entwicklung ist nur möglich und denkbar, wenn es jedem Partner gelingt, Familie und Beruf, Familie und Bildung sowie Familie und gesellschaftliches Engagement miteinander zu vereinbaren, und wenn einer dem anderen dabei hilft. Damit sind sehr hohe Anforderungen an den Inhalt der familiären Beziehungen und an das Zusammenleben gestellt.“ 2) Um das Modell der sozialistischen Familie bei voller Erwerbsbeteiligung der Frau zu verwirklichen, wurden in der ehem. DDR eine Reihe von familien- und sozialpolitischen Maßnahmen ergriffen sowie arbeitsrechtliche Regelungen getroffen, die aber interessanter Weise entgegen den theoretischen Vorstellungen von der sozialistischen Familie eher die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, d.h. die traditionelle Rolle der Frau als Mutter, stützten. Hier sind zu nennen: • Die bezahlte Freistellung(bei 90% des Nettoeinkommens) für Berufstätige zur Pflege kranker Kinder(bei 1 Kind bis zu 4 Wochen, bei 2 Kindern bis zu 6 Wochen, bei 3 Kindern bis zu 8 Wochen, bei 5 und mehr Kindern bis zu 13 Wochen) - 358 • Der Schwangerschaftsurlaub von 20 Wochen nach der Entbindung mit Lohnfortzahlung • Die Möglichkeit der anschließenden bezahlten Freistellung von der Arbeit bis zum 12. Lebensmonat des Kindes(beim 1. und 2. Kind) bzw. von 18 Monaten ab dem 3. Kind. In dieser Zeit wurde ein Krankengeld in Höhe von 65- 90% des Nettolohnes gezahlt • Der Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für(alleinerziehende) Mütter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, soweit sie keinen Kinderkrippenplatz finden konnten • Der Anspruch auf einen Kinderkrippenplatz und Kindergartenplatz(in der ehem. DDR waren fast 80% der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen versorgt) • Ein bezahlter Hausarbeitstag im Monat • Familiengründungsdarlehen. In den zahlreichen Diskussionsveranstaltungen ab 1990 in den ostdeutschen Ländern über die Auswirkungen des deutsch-deutschen Einigungsprozesses stand neben der realistischen Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes, die Abschaffung der geltenden Fristenlösung vor allem die Sorge um die Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Vordergrund. Aus der Sicht vieler Diskussionspartnerinnen in der ehem. DDR war darüber hinaus die Erhaltung der o.g. familien- und sozialpolitischen„Errungenschaften“ in einem vereinten Deutschland ein wichtiges Anliegen. Es ist allerdings nicht zu verhehlen, dass es auch Gegenpositionen bzw. Gegenströmungen im Sinne der Anpassung an(konservative) Familienleitbilder in der alten Bundesrepublik gab. Zumindest eine Minderheit von Frauen zeigte sich gegenüber dem(CDU)Modell der sog. Hausfrauenehe“ für einen begrenzten Zeitraum nicht abgeneigt. Diese Position stand in engem Zusammenhang mit den oft schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in der ehem. DDR, deren Schilderung in den Veranstaltungen oft breiten Raum einnahm. Hier sind zu nennen: • Die oft schlechte Versorgungslage mit Waren und Dienstleistungen • Die qualitativ häufig unzureichende Versorgungslage in den Kinderkrippen, gelegentlich wurde von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Kindern berichtet, z.B. bei extrem langen täglichen Aufenthaltszeiten • Die starke Belastung der Frauen durch Vollzeitberuflichkeit und Familienarbeit(die Geburtenrate war in der ehem. DDR mit 1,9 Kindern höher als in der alten Bundesrepublik) - 359 • Der lange Arbeitstag in den Betrieben(43-Stunden-Woche) • Die hohe Scheidungsrate in der ehem. DDR/der hohe Anteil alleinerziehender Mütter. An dieser Stelle sei kurz angemerkt, dass die schwierigen Lebensverhältnisse vermutlich dazu beigetragen haben, dass sich viele Frauen nicht in dem Maße politisch zur Wehr gesetzt haben, um ihre Rechte zu verteidigen, wie dies aus ihrer Sicht vielleicht wünschenswert gewesen wäre. Thematische Schwerpunkte:(1990- 1997) Im Mittelpunkt der Diskussionen standen insbesondere folgende Themen: Aufgabenwandel der Familie nach der Wende, neue familienpolitische Vorstellungen und Konzepte, z.B. Reform des Familienlastenausgleichs. Beispielhaft sei folgende Fachtagung erwähnt: Sind Kinder Privatsache?, Potsdam, Herbst 1994 Familienpolitische Herausforderungen Mitte der 90er Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Situation in den neuen Bundesländern Zitat: „Sind Kinder Privatsache?“- ja, jetzt ist es offensichtlich geworden. Kinder sind Privatsache. Die Familien im Osten Deutschlands sind für alles selber zuständig. Und wenn sie pfiffig genug sind und die richtigen Formulare zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle haben und die richtigen Informationen noch dazu, dann können sie an dieser oder jener Stelle noch Unterstützung erhalten, müssen dann allerdings zu Hause ein kleines Management aufbauen, um den Überblick zu behalten.“ 3) An anderer Stelle: „Ich habe noch einmal Revue passieren lassen- wir sind ja weitgehend aus dem Osten wie das denn früher war: Nun hatten wir natürlich in der DDR den Staat, in dem der Privatbereich sowieso relativ suspekt war, da sollte weder privatisiert werden, noch sollten die Leute zu privat sein, sonst hätten die Regierenden ja die Kontrolle verloren. Das gesellschaftliche Konzept der staatlichen Zuständigkeit für alles hingegen bewirkte, dass auf Kinder ganz besonders großen Wert gelegt wurde und dass Kinder gefördert wurden, schon bevor sie überhaupt da waren, abgesehen davon, dass wir eine Fristenregelung hatten. Aber wenn das Kind kommen sollte, dann ging es schon los. Den Eltern wurden Kredite angeboten, sie bekamen ein Startgeld, wenn das Kind kam. Die Frei- Bild 17 - 360 îçå=äáåâë=å~ÅÜ=êÉÅÜíëW=aêK=e~åëJgç~ÅÜáã=hìà~íÜI=fåëíáíìí=Ñ Ω ê=êÉÖáçå~äÉ=båíïáÅâäìåÖ=ìåÇ=píêìâíìêéä~åìåÖI= _ÉêäáåX=aêK=oÉÖáåÉ=eáäÇÉÄê~åÇíI=jáåáëíÉêáå=Ñ Ω ê=^êÄÉáíI=pçòá~äÉëI=dÉëìåÇÜÉáí=ìåÇ=cê~ìÉå=ÇÉë=i~åÇÉë=_ê~åJ ÇÉåÄìêÖX=aêK=_~êÄ~ê~=qáÉíòÉI=jÇi= stellung für das Betreuen des Säuglings durch Mutterurlaub ermöglichte es den Müttern, dass sie zu Hause waren, und dass sie sich um die Kinder kümmern konnten. Danach hatten sie die Garantie, an ihren Arbeitsplatz auch wieder zurückzukommen.“ 4) Diese beiden Zitate von Dr. Regine Hildebrandt, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg, machen den tiefgreifenden Wandel, der sich in den ostdeutschen Ländern nach der Wende vollzogen hatte, prägnant deutlich. Aufgabenwandel der Familie in den ostdeutschen Ländern Die Anpassung des sozialen und rechtlichen Systems der DDR an das der Bundesrepublik, verbunden mit einer stärkeren Betonung der Autonomie und Privatheit von Familie führte insgesamt zu einer deutlichen Zurücknahme der Verantwortung des Staates gegenüber der Familie. 5) In der früheren DDR oblag die Verantwortung für die Betreuung und Sorge für die Kinder, aber auch die Pflege älterer Menschen in hohem Maße der Gesellschaft. Laslo Vaskovics kommt in seiner vergleichenden Studie der Haushalts- und Familienstrukturen - 361 der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zu dem Ergebnis, dass in der ehemaligen DDR von der Geburt bis zur Vollendung der Ausbildung die Erziehung der Kinder in hohem Maße gesellschaftlich organisiert, gefördert und subventioniert wurde. Es wurden ca. 85 Prozent der Gesamtkosten für ein Kind vom Staat übernommen. 6) Auswirkungen des Transformationsprozesses auf die Lage der Familie bzw. die Rolle der Frau in den ostdeutschen Ländern Hohe Massenarbeitslosigkeit, insbesondere von Frauen, die allerdings nicht dazu führte, dass Frauen freiwillig auf eine Erwerbstätigkeit verzichteten. Im Gegenteil, die Erwerbstätigkeit genießt, sowohl bei Männern als auch bei Frauen nach wie vor hohe Wertschätzung. 7) In der Wertehierarchie nahm der Grundwert„Erwerbstätigkeit“ sogar die Schlüsselposition vor den früher unangefochten dominierenden Werten„Familie“, „Partnerschaft“ und„Kinder“ ein.(Nur 1% der befragten[arbeitslosen] Frauen hatte nicht die Absicht, zukünftig wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. 8) Hierzu ist anzumerken, dass sich der in den neuen Bundesländern vollziehende Prozess der sozialen Differenzierung nach der Wende entlang der Erwerbsarbeit und Einkommensentwicklung vollzog.) Geburtenrückgang in den neuen Bundesländern Der Geburtenrückgang zwischen 1990 und 1992 stellte in seiner historischen Dimension einen beispiellosen Einbruch im Geburtengeschehen dar. Z.B. gingen 1991 im Land Brandenburg gegenüber dem Vorjahr die Geburten um ca. 41% zurück und 1992 nochmals um 22% .9 ). 1993 wurden im Land Brandenburg nur noch 12.238 Kinder geboren. Das entsprach einem Rückgang der Geburten gegenüber 1987 von 67%. Der demographische Einbruch zu Beginn der neunziger Jahre übertraf damit selbst die in der deutschen Geschichte bislang schwersten Geburtenrückgänge zur Zeit des 1. Weltkrieges mit 25% 1916 und 24% 1915. Wandel der Institutionen, um die sich der Lebenslauf bisher organisierte, mit der Folge: Verlust an Planungssicherheit und Entwertung bisheriger Lebensentwürfe. „Der Gegenwart droht der Sinn zu schwinden, sie gerät in Gefahr, auf den Horizont bloßen Überlebens zu schrumpfen.“ 10) - 362 Vor diesem Hintergrund hätten, so der Wissenschaftler R. Finke, die Menschen dem„Risiko familialer Festlegung“ in Zeiten zunehmender Unsicherheit und Unübersichtlichkeit durch Verschiebung der Geburten entgegengewirkt.„Kinder genossen auch nach der Wende noch hohe Wertschätzung, die Realisierung des Kinderwunsches wurde allerdings zunehmend an bestimmte Bedingungen geknüpft wie z.B. ,regelmäßiges und ausreichendes Einkommen’ und ,eigener Wohnraum’“ 11) . Wandel der Familien- und Sozialpolitik im Rahmen des Transformationsprozesses Im Oktober 1990 trat die DDR der alten Bundesrepublik bei, danach galt für die Länder der ehem. DDR das Rechtssystem der Bundesrepublik. In einigen Bereichen gab es Übergangsregelungen, z.B. bis Dezember 1993: • Für den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für alleinstehende Mütter, die keinen Krippenplatz fanden z.B. bis Dezember 1991: • Die Regelung des Hausarbeitstages • Die Regelung über die Freistellung bei Erkrankung der Kinder An den Kosten für die Kindertagesbetreuung beteiligte sich der Bund nur noch bis zum 30. Juni 1991. Die Fristenlösung sollte bei Schwangerschaftsabbrüchen laut Einigungsvertrag bis zur Verabschiedung einer gesamtdeutschen gesetzlichen Lösung gelten Die übrigen familienrechtlichen Bestimmungen(Namensrecht, Unterhaltsrecht usw.) galten vom Beitritt der DDR zur BRD an(Oktober 1990). 5.2.2 Reaktionen und Forderungen nach der Wende Auf den Fachtagungen zur Familienpolitik wurde einerseits Bilanz gezogen über die Auswirkungen des Transformationsprozesses, zum anderen wurden Eckpunkte für eine sozial gerechte, fortschrittliche und gleichstellungsorientierte Familienpolitik diskutiert. Kritik entzündete sich in den Diskussionen immer wieder an der„blinden“ Übertragung des gesellschaftlichen und familienrechtlichen Systems der BRD auf die ostdeutschen Länder sowie am Wegfall zahlreicher sozialistischer„Errungenschaften“ in der Familien- - 363 und Sozialpolitik(massive Einschränkung der großzügigen Freistellungsregelungen bei der Erkrankung von Kindern, Streichung des Hausarbeitstages, gestiegene Kosten der Kinderbetreuung, Wegfall zahlreicher Einrichtungen und Vergünstigungen(Jugendclubs, Freizeiteinrichtungen, Schulspeise, Ferienlager für Kinder usw.). Massive Kritik richtete sich in den Diskussionen auch auf die Definition von Familie, die sich an traditionellen Leitbildern der alten Bundesrepublik orientiere. Während in der ehem. DDR Alleinerziehende eine anerkannte Familienform darstellten, bestünde in der alten Bundesrepublik hinsichtlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung dieser Familienform immer noch erheblicher bewusstseinsmäßiger(„unvollständige Familie“) und faktischer Nachhol- und Handlungsbedarf. In den Diskussionen zeigten sich vielfach große Unterschiede in den Einstellungen zwischen West und Ost, die sich auf unterschiedliche Lebensentwürfe und Erfahrungen gründeten. Beispielsweise korrespondierte die größere Erwerbsneigung von Frauen in den ostdeutschen Ländern mit vergleichsweise größerer Ablehnung des Modells der „Hausfrauenehe“(und ihrer steuerlichen Begünstigung im Rahmen des Ehegattensplittings) sowie generell von Teilzeitarbeit. Auf größere Zustimmung stießen umgekehrt ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen und die stärkere Berücksichtigung von Erziehungsarbeit im Rentenrecht sowie die Forderung nach einem existenzsichernden Erziehungsgeld für einen bestimmten Zeitraum nach der Geburt von Kindern. Hinsicht des geltenden Kinder- und Familienlasten(leistungs)ausgleichs wurde auf dieser wie auch auf anderen Fachtagungen in West und Ost eine Reform als dringend geboten betrachtet und dies vor allem aus folgenden Gründen: Der Kinder- und Familienlastenausgleich wurde u.a. • Von der Höhe her als unzulänglich betrachtet, da er nicht das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum von Kindern sichere. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 9. Oktober 1991 zum Steueränderungsgesetz 1992 wurde im übrigen Kindererziehung in mindestens 85% aller Fälle als dominierender Armutsfaktor bezeichnet • Insgesamt als sozial ungerecht eingestuft, da er vor allem höhere Einkommen steuerlich begünstigt • Als zu kompliziert konstruiert erachtet. Anspruchsberechtigte Familien würden oftmals Leistungen aus Unkenntnis nicht in Anspruch nehmen. - 364 Erstmals wurde auf der o.g. Fachtagung ein maßgeblich von Michael Habermann, MdB, mitenwickeltes Modell des Familienlastenausgleichs, nämlich das Modell einer sog. Kinderlastenausgleichskasse, das eine umfassende, existenzsichernde Lösung anstrebte, zur Diskussion gestellt. Kinderlastenausgleich meint dabei, dass die aus der Entscheidung für ein Kind durchschnittlichen finanziellen Lasten in Form einer Kinderlastenausgleichskasse von der Gesellschaft gemeinschaftlich getragen werden. 12) Ziel des Gesetzes war nach Habermann die sozial gerechte Verteilung der durch Kinder bedingten finanziellen Lasten zwischen denen, die mit Kindern leben und denen, die ohne Kinder leben. Das Modell ging von durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für ein Kind von 830 DM aus, sah aber eine jährliche Anpassung an die jeweilige Kostenentwicklung vor. Diese Kosten sollten durch eine beitragsfinanzierte Umlage erbracht werden. Die prozentuale Beitragshöhe zur Kinderlastenausgleichskasse sollte alle Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit einbeziehen. Aufgrund vergleichsweise stärkerer Familienorientierung stieß das Modell der Kinderlastenausgleichskasse in den neuen Bundesländern vielfach auf Zustimmung. Seine Durchsetzung wurde u.a. aus Finanzierungsüberlegungen nicht als realistisch eingestuft. Aus dem gleichen Grund geriet dieses Modell, das zunächst mit großen Erwartungen hauptsächlich von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion in die öffentliche Diskussion eingebracht worden war und in zahlreichen Veranstaltungen des Referats Frauenpolitik thematisiert worden war(Halle, Potsdam, Berlin), rasch in Vergessenheit. Auf zwei Sachverhalte sei in diesem Zusammenhang hingewiesen: Zum einen hat Renate Schmidt den Gedanken einer eigenständigen Kasse - nach dem Vorbild der Pflegeversicherung- in jüngerer Vergangenheit wieder aufgenommen. 13) Zum anderen bildeten neue Modelle zum Familienlastenausgleich ab ca. 1999 wieder einen wichtigen Themenschwerpunkt. Darüber hinaus wurden auf den Veranstaltungen zur Familienpolitik in den neuen Bundesländern folgende Eckpunkte für eine sozial gerechte, fortschrittliche und gleichstellungsorientierte Familienpolitik herausgearbeitet, die überwiegend breite Zustimmung bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand: • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch reduzierte und flexible Arbeitszeiten • Gesetzlicher Anspruch auf(öffentliche) Kinderbetreuung • Abschaffung oder drastische Einschränkung des Ehegattensplittings • Bessere gesellschaftliche Anerkennung von Erziehungsarbeit durch stärkere Berücksichtigung von Erziehungszeiten im Rentenrecht und existenzsicherndes Erziehungs- - 365 geld für einen bestimmten Zeitraum nach der Geburt von Kindern.(Strittig in den Diskussionen in den neuen Bundesländern war u.a. die Frage, ob Babyjahre in der Rentenversicherung lediglich Müttern zustehen sollten, die ihre Berufstätigkeit zum Zwecke der Kindererziehung unterbrechen oder allen Müttern nach dem Modell der sog.„Zurechnungszeiten“ der ehem. DDR) • Wohnungsnahes Angebot an Dienstleistungen, Infrastruktureinrichtungen und Arbeitsplätzen. In den neuen Bundesländern stellte der Wegfall von zahlreichen Einrichtungen und Dienstleistungen, z.B. Jugend- und Freizeiteinrichtungen, die in der früheren DDR von Kommunen und Produktionsgenossenschaften usw. bereit gestellt wurden, für die Familien ein großes Problem dar. Hinzu kam ein gewisser Trend zur scharfen Trennung der Funktionen Arbeit, Wohnen, Freizeit und Konsum nach westlichem Vorbild(Einkaufszentren auf der grünen Wiese außerhalb der Stadt), die das familiäre Leben zunehmend erschwerten • Familienpolitik als Querschnittsaufgabe • Ausgehend von der Erkenntnis, dass Familienpolitik alle Ressorts(Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, soziale Sicherung) tangiert, also Querschnittsfunktion hat, wurde eine stärkere Koordinierung dieses Aufgabenfeldes auf örtlicher Ebene gefördert u.a. in Form von Familienberichten und Familienförderplänen. Weitere familienpolitische Themen, die in Veranstaltungen in den neuen Bundesländern ab 1990 einen hohen Stellenwert hatten, waren: • Staatliche„Zuwendungspolitik“ in der ehem. DDR, sog.„Mütterunterstützung“ • Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, Erziehungsgehalt • Situation alleinstehender Mütter • Fragen des Unterhaltsrechts • Fragen des Sorgerechts • Erhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Diese Themen wurden u.a. auf folgenden Veranstaltungen thematisiert: Gesprächskreis: Wie werden die Koalitionsvereinbarungen der DDRRegierungsparteien in praktische Politik umgesetzt?, Bonn, Juli 1990 Insgesamt wurde die sog. „Zuwendungspolitik“ 14) des DDR-Staates in Zusammenhang mit der Geburt und Aufzucht von Kindern u.a. in Form von „Mütterunterstüt- - 366 zung/Mütterhilfe“ von den TeilnehmerInnen aus den ostdeutschen Ländern positiv beurteilt. Detailliert wurde über diverse Zuwendungen, insbesondere für kinderreiche Familien(ab dem 3. Kind) berichtet, z.B. Zuwendungen für Kinderbekleidung, Federbetten, Bettwäsche, Mietzuschüsse, Wohngeldunterstützung, Beihilfen für Familienfeste, ermäßigte Eintrittskarten zu Kultur- und Sportveranstaltungen usw.). Die Regelungen des Elternurlaubs(Erziehungsurlaubs) und Erziehungsgeldes in der alten Bundesrepublik(ab 1. Juli 1990: 18 Monate Elternurlaub pro Kind, vergütet in den ersten 6 Monaten mit 600 DM, danach erfolgte die Vergütung unter Berücksichtigung von engen Einkommensgrenzen) wurde sowohl von West- als auch von OstteilnehmerInnen als unzureichend kritisiert. Renate Schmidt, MdB, forderte in diesem Zusammenhang u.a. ein Elternurlaubsgeld mit Lohnersatzfunktion möglichst für 3 Jahre, eine Ausweitung der Arbeitsplatzgarantie von 1 Jahr auf drei Jahre pro Kind, mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Elternurlaub (Zeitkonto) . 15) Nach ihrer Einschätzung beliefen sich die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten auf ca. 16 Milliarden DM pro Jahr. 16) Diese Kosten sollten nach schwedischem Modell über eine sog. Elternversicherung finanziert werden. Diese Themen nahmen, ebenso wie die Frage der Aufteilung des Erziehungsurlaubs zwischen Vätern und Müttern nach schwedischem Vorbild in den Diskussionen breiten Raum ein. Anmerkung Das Thema„Erziehungszeiten“(„Erziehungsurlaub“) gewann Anfang 2000 in der gesellschaftspolitischen Diskussion erhöhte politische Aktualität. Nach den Vorstellungen der Bundesfrauenministerin Dr. Christine Bergmann waren vor allem mehr Flexibilität (Zeitkonten) hinsichtlich der Inanspruchnahme von Erziehungszeiten sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter notwendig. Mit der Reform des Erziehungsurlaubsgesetzes, das am 01.01.2001 in Kraft trat und nun Elternzeitgesetz heißt, waren ihrer Ansicht nach wichtige Schritte zur Realisierung dieser„Zukunftsaufgabe“ getan. Das neue Elternurlaubsgesetz sieht neben Zeitkonten u.a. vor, dass Väter und Mütter zeitweise gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen können und ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden haben(in Betrieben ab 15 Beschäftigten). Überlegungen hinsichtlich eines„Erziehungsgehaltes“ oder„Müttergehaltes“, die von konservativer Seite immer wieder in die familienpolitische Diskussion eingebracht wurden mit dem Ziel, Müttern wieder die Haus- und Familienarbeit schmackhaft zu machen, z.T. zu Lasten öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen, spielten im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen des Gesprächskreises Frauenpolitik eine untergeordnete Rolle. - 367 Zur Situation alleinstehender Mütter Alleinerziehende(Mütter) gehörten zweifellos zu den Gruppen, die vom gesellschaftlichen Umbruch in den neuen Bundesländern besonders betroffen waren. Ihre Anzahl war gerade in den ostdeutschen Ländern relativ hoch(23% aller Familien gegenüber 17% in der alten Bundesrepublik). Während in der alten Bundesrepublik der gesellschaftliche Wandel der Familienformen und Haushaltstypen, z.B. die Zunahme der Einelternfamilie von der offiziellen Politik lange Zeit ignoriert wurde, erhielten in der ehem. DDR alleinerziehende Mütter, obwohl am Leitbild der sozialistischen, an Ehe gebundenen Vater-Mutter-Kind-Familie orientiert, vom Staat dennoch vielfältige Hilfe und Unterstützung. Alleinerziehende„lebten in der Gewissheit, dass sie in der Gesellschaft akzeptiert und unterstützt wurden und ihre gesellschaftliche und ökonomische Existenz gesichert war, zum einen durch ihr berufliches Einkommen, zum anderen durch flankierende Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur beruflichen Förderung.“ 17) Nach der Wende war die Situation alleinerziehender Mütter in den ostdeutschen Ländern durch große Unsicherheit, insbesondere die Sorge um den Arbeitsplatz, den Kindergarten- oder Krippenplatz geprägt. Unter den Sozialhilfeempfängern waren sie überproportional vertreten.„Die Folgen der(westlichen) kinderfeindlichen Gesellschaft treffen sie in voller Härte“(Barbara Tiebe, MdL) 18) Die Situation alleinerziehender Mütter in den ostdeutschen Ländern vor und nach der Wende war Thema zahlreicher Veranstaltungen. Beispielhaft sei folgende genannt: Fachtagung: Alleinerziehende in den neuen Bundesländern: Immer noch eine Lebensform wie jede andere?, Potsdam, Juni 1993 Grundlage der Fachtagung war u.a. eine wissenschaftliche Untersuchung von Petra Drauschke, Margit Stolzenburg, Eva Mädje, Claudia Neusüß(Ost-West-Forschungskooperation) über die Situation alleinerziehender Mütter nach der Wende unter dem Titel„Ausdauernd, selbstbewusst und(noch) optimistisch?!“ 19) Die Autorinnen kamen u.a. zu folgenden Ergebnissen: Alleinerziehende sind nicht stärker als andere Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen. Viele Alleinerziehende(aber auch die übrigen Frauen) müssen, um erwerbstätig bleiben zu können, Dequalifizierungen hinnehmen. Aber es gibt nicht nur Brüche und Veränderungen, sondern auch Kontinuitäten. Hierzu zählten die Autorinnen u.a. auch den starken Willen alleinerziehender Mütter, erwerbstätig zu bleiben und nicht von einem(ungeliebten) Partner oder vom Staat abhängig sein zu müssen. 20) Dennoch: Im Mittelpunkt ihrer negativen Erfahrungen nach der Wende stünde bei vielen Frauen der Verlust alter Sicherheiten in der DDR. Bild 18 - 368 = q~íà~å~=_ ∏ ÜãI=jáåáëíÉêáìã=Ñ Ω ê=^êÄÉáíI=pçòá~äÉëI=dÉëìåÇÜÉáí=ìåÇ=cê~ìÉå=ÇÉë=i~åÇÉë=_ê~åÇÉåÄìêÖ=áã== dÉëéê®ÅÜ=ãáí=ÉáåÉê=qÉáäåÉÜãÉêáå== „Ich muss sagen, die soziale Sicherheit, die man früher hatte, die hat man einfach nicht mehr. Dieser innerliche Druck, den man immer hat, die Angst davor, dass man eben mehr auf eigenen Füßen stehen kann. Ich für meinen Teil habe mich ganz bewusst für das Kind entschieden und dafür, dass ich alleine lebe. In dem Bewusstsein, dass ich das kann und dass ich das auch schaffen kann alleine...“ 21) Im Mittelpunkt der Kritik der befragten alleinerziehenden Mütter standen, so das Ergebnis der Autorinnen, vor allem die abnehmenden Betreuungsangebote für Kinder aller Altersgruppen. Sie sahen die Kinder zunehmend sich selbst überlassen, weshalb die Gewalt unter Kindern und Jugendlichen sprunghaft zunähme. Die verstärkt in die Familien zurückverlagerten Verantwortlichkeiten und Entscheidungen für das Gedeihen und für die Zukunft der Kinder lösten Ängste aus und vermehrten die Erziehungsaufgaben, nicht nur in Fragen wachsender Gewalt unter Kindern. Auch im Hinblick auf die schulische und berufliche Laufbahn der Kinder sahen sich die Frauen stärker gefordert. Für die Kinder und die Frauen verstärke sich der Leistungsdruck, so die einhellige Meinung. 22) An positiven Veränderungen nach der Wende nannten die interviewten Frauen vor allem: mehr Freiheiten und z.T. größere Entwicklungsmöglichkeiten für die Kinder. 23) Insgesamt überwog eine optimistische Grundhaltung. - 369 Resümee der von den Konferenzteilnehmerinnen erhobenen Forderungen hinsichtlich der Situation alleinerziehender Mütter(und Väter): • Anerkennung unterschiedlicher Familienformen als gleichberechtigt • Entsprechende Änderungen auch in der Verfassung(Artikel 6). Dabei müsse die Betonung auf Familie und nicht auf Ehe liegen. Gefördert werden sollen alle Lebensformen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Kindern(oder pflegebedürftigen älteren Menschen) leben 24) • Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen des(geplanten) Landesgleichstellungsgesetzes • Bessere Zuordnung der Bereiche Arbeit, Wohnungs- und Städtebau, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr usw. Fragen des Unterhaltsrechts Sie wurden im Rahmen des Ost-West-Dialogs ab 1990 mehrfach auf Fachtagungen diskutiert. Beispielhaft sei folgende genannt: Fachtagung: Kindeswohl- Elternrecht: Einheit oder Gegensatz, Berlin-Ost, Frühjahr 1996 Margot von Renesse, MdB, mahnte auf o. g. Fachtagung vorrangigen Handlungsbedarf in Bezug auf die Herstellung von mehr Gerechtigkeit beim Kindesunterhalt an. U.a. forderte sie die Heraufsetzung der Unterhaltssätze für nichteheliche Kinder. 25) Diese müssten dem tatsächlichen Existenzminimum entsprechen. Dass nach geltender gesetzlicher Regelung Natural-(meist die Mutter) und Barunterhalt(meist der Vater) als wertmäßig gleich eingestuft würden, sei problematisch. Darüber hinaus wurde auf der Tagung die Frage nach einem„Kinderbetreuungsunterhalt“ für nicht verheiratete Mütter erörtert. Immerhin ist es so, dass viele alleinerziehende Mütter ihre Berufstätigkeit einschränken müssen, um sich der Pflege und Erziehung der Kinder zu widmen. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 zur steuerlichen Entlastung von Familien insofern bedeutsam, als hier erstmals im Rahmen der Steuerpolitik festgestellt wird, dass der Betreuungsbedarf für Kinder bei allen Eltern steuerrechtlich zu berücksichtigen ist. Er entstünde unabhängig davon, ob die Kinderbetreuung von Dritten wahrgenommen wird, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen. 26) Bild 19 - 370 = sçå=äáåâë=å~ÅÜ=êÉÅÜíëW=mêçÑK=aêK=iìÇïáÖ=p~äÖçI=råáîÉêëáí®í=cê~åâÑìêí=~ã=j~áåX=aêK=`ÜêáëíáåÉ=_ÉêÖã~ååI== pÉå~íçêáå=Ñ Ω ê=^êÄÉáíI=ÄÉêìÑäáÅÜÉ=_áäÇìåÖ=ìåÇ=cê~ìÉåI=_Éêäáå== Analog hierzu könnte auch die Frage des Betreuungsunterhalts für Mütter nichtehelicher Kinder neu erörtert werden. Sorgerecht allein oder zu zweit/Reform des Kindschaftsrechts Diese Fragen wurden nur am Rande unter Ost-West-Gesichtspunkten diskutiert. Von seiten der TeilnehmerInnen aus den ostdeutschen Bundesländern wurde allerdings betont, dass es in der ehemaligen DDR keine rechtliche Unterscheidung von ehelichen und nichtehelichen Kindern gab und auch keine Amtspflicht für nicht-verheiratete Mütter. 27) Darüber hinaus wurde betont, dass in der ehemaligen DDR vor allem auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auf eine Stärkung der ökonomischen und sozialen Unabhängigkeit des alleinerziehenden Elternteils gesetzt wurde. Die Erhaltung von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen war in zahlreichen Veranstaltungen ein zentrales Anliegen. - 371 5.3 Familienpolitische Themen ab 1997 Thematische Schwerpunkte ab 1997 im Bereich Familienpolitik waren vor allem: • Familienleistungsausgleich/steuerliche Entlastung von Familien • Fragen der Reform des Kindschaftsrechts • Vereinbarkeit von Familie und Beruf(flexible Arbeitszeitmodelle, ganztägige Kinderbetreuung, Erziehungsurlaub). Familienlasten- bzw.-leistungsausgleich/Ehegattensplitting Dieses Themenspektrum stand im Frühjahr 1997 und im Sommer 1999 im Mittelpunkt von Gesprächskreisveranstaltungen in Bonn, und zwar in folgenden: Gesprächskreis: Der staatliche Griff ins Portemonnaie- Zahlen Frauen zu viel Steuern?, Bonn, Frühjahr 1997 In diesem Gesprächskreis wurde vor allem das Ehegattensplitting unter dem Gesichtspunkt der Benachteiligung berufstätiger Frauen einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Finanzexpertin und stellvertr. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Matthäus-Maier, MdB, beschrieb in ihrem Vortrag zunächst die Mechanismen im Steuerrecht, die die Erwerbstätigkeit von Frauen erschwerten. Sie wies darauf hin, dass die pure Eheschließung einem Spitzenverdiener einen immensen Steuervorteil einräumt und forderte u.a. die Einführung der Individualbesteuerung kombiniert mit Grundfreibeträgen und Abzugsbeträgen für Alleinverdiener, die einen nicht erwerbstätigen Ehepartner unterhalten. Helga Schulz, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, schloss sich dieser Kritik an, in dem sie erklärte, dass in der Bundesrepublik das Splitting mit seiner Förderung des Trauscheines wie eine Relique hochgehalten würde. 28) Von den KonferenzteilnehmerInnen wurde eine Reform des Steuerrechts, insbesondere des Ehegattensplittings, für überfällig erachtet. Anmerkung Auf der ASF-Bundesfrauenkonferenz im Mai 2000 sprch sich Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Enttäuschung vieler Frauen gegen eine Einschränkung oder Abschaffung des Ehegattensplittings aus.) Bild 20 - 372 sçå=äáåâë=å~ÅÜ=êÉÅÜíëW=rää~=pÅÜãáÇíI=jÇ_I=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉê=nìÉêëÅÜåáííëÖêìééÉ=Ñ Ω ê=ÇáÉ=däÉáÅÜëíÉääìåÖ=îçå= cê~ì=ìåÇ=j~åå=ÇÉê=pmaJ_ìåÇÉëí~ÖëÑê~âíáçåX=j~êá~ååÉ=pÅÜï~åI=^ìíçêáå=ìåÇ=péêÉÅÜÉêáå=ÇÉë=sÉêÄ~åÇÉë= ÇÉê=píÉìÉêÉñéÉêíáååÉåX=aêK=jçåáâ~=i~åÖâ~ìJeÉêêã~ååI=iÉáíÉêáå=ÇÉë=oÉÑÉê~íë=cê~ìÉåéçäáíáâ=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJ bÄÉêíJpíáÑíìåÖX=fåÖêáÇ=j~ííÜ®ìëJj~áÉêI=jÇ_I=cáå~åòÉñéÉêíáå= Gesprächskreis: Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 zur steuerlichen Entlastung von Familien, Bonn, 1999 Hier stand die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 1998 im Mittelpunkt der Diskussion. Es hatte Freibetragsregelungen im Einkommenssteuergesetz hinsichtlich Kinderbetreuungskosten und Erziehungsbedarf, die nur für alleinerziehende Elternteile gelten, für verfassungswidrig und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt und damit das Thema Familienlastenausgleich erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt. Nach Auffassung des Gerichts haben auch in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern Anspruch auf einen steuermindernden Abzug dieser Kosten. Ihre durch Kinderbetreuung und Kindererziehung eingeschränkte Leistungsfähigkeit müsse zusätzlich zur steuerlichen Berücksichtigung des sächlichen Existenzminimums steuermindernd anerkannt werden. Spätestens bis zum 1. Januar 2000- so die Entscheidung des Gerichts – müsse die steuerliche Berücksichtigung eines Betreuungsbedarfs und spätestens ab dem - 373 1. Januar 2002 die steuerliche Berücksichtigung eines Erziehungsbedarfs neu geregelt werden. Vor diesem Hintergrund fand unter der Leitung der frauenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hildegard Wester, MdB, im Juni 1999 o.g. Veranstaltung statt. Hildegard Wester betonte in ihrem Referat, dass es ein besonderes Anliegen der SPD sei, Deutschland wieder zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen. Dabei hätte der Staat die Aufgabe,„allen Kindern in unserer Gesellschaft gleiche Startchancen zu verschaffen“, und weiter„Unsere Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit verlangt, dass jedes Kind dem Staat gleich viel Wert sein muss und dass der Löwenanteil des Entlastungsvolumens- gerade bei begrenzten Finanzen- nicht der Minderheit der Bezieher hoher Einkommen reserviert werden darf. Im Gegenteil: für alle in der SPD war klar, dass die Mehrheit der Familien nicht leer ausgehen bzw. künftig einen angemessenen Ausgleich für die bisherige Steuerentlastung erhalten.“ 29) In diesem Sinne betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, MdB, dass vom Gerechtigkeitsgedanken her eine reine Kindergeldlösung die ideale Lösung sei. Um aber die horizontale Steuergerechtigkeit herzustellen, wäre für das Jahr 2000 ein Kindergeld in Höhe von 425 Mark monatlich und ab dem Jahr 2002 ein Kindergeld in Höhe von 505 Mark erforderlich. Dies sei allerdings nicht zu finanzieren. Die Bundesregierung hätte sich daher für ein Konzept des Familienlastenausgleichs entschieden, dass sowohl steuerliche Freibeträge als auch Erhöhungen des Kindergeldes vorsähe. In der ersten Stufe ab dem Jahr 2000 sollte danach zusätzlich zu einem Kinderfreibetrag ein Freibetrag für Kinderbetreuung eingeführt werden. Ab dem Jahr 2002 müsste dann in einer zweiten Stufe die steuerliche Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs geregelt werden. Ob zur Finanzierung der 2. Stufe die Einschränkung des Ehegattensplittings erfolgen würde, blieb in der Diskussion offen. Von den KonferenzteilnehmerInnen wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für Familien mit Kindern als wichtiger Meilenstein in der Frauen- und Familienpolitik gewürdigt. Kritik entzündete sich vor allem an der mangelhaften Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter sowie von Familien, die von Sozialhilfe leben. Wolf Brühan, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Erziehung stieß auf breite Zustimmung, als er betonte, dass es bis zu einem gerechten Familienlastenausgleich noch ein weiter Weg sei. Ebenso wichtig wie die finanzwirtschaftliche technische Erfüllung des Urteils sei eine grundlegende gesellschaftliche Reform des Familienlastenausgleichs. Eine sozial ausgewogene und nachhaltige Politik für Familien müsse u.a. auch folgende Gesichtspunkte berücksichtigen: Neben der Verbesserung der materiellen Bild 21 - 374 Lebensbedingungen der Familien, zu denen auch der Abbau von Arbeitslosigkeit und die Sicherung bezahlbaren Wohnraumes gehörten, vor allem Leistungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Schulen und Elternbildung. 31) Ein weiteres wichtiges Thema bildete die Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere Sorgerechtsfragen. Beispielhaft sei folgende Gesprächskreisveranstaltung genannt: Gesprächskreis: Zur Reform des Kindschaftsrechts: Sorgerecht allein oder zu zweit?, Bonn, Dezember 1994 Bei dieser Veranstaltung stand die Frage des gemeinsamen Sorgerechts für geschiedene oder getrennt lebende Eltern sowie bei nicht miteinander verheirateten Paaren im Mittelpunkt der Diskussion. Eine Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere in Bezug auf ein gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Paare, das der veränderten Wirklichkeit Rechnung trage, war bereits seit etlichen Jahren vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden. Diese wie auch andere Veranstaltungen zum Thema Sorgerecht machten deutlich, dass das Thema mit starken Vorurteilen und Ideologien befrachtet war und tiefgreifende Ängste vor Machtmissbrauch und lebenslangen unliebsamen Abhängigkeiten weckte. Besonderen Zündstoff in der damaligen Diskussion lieferte die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall nach der Scheidung der Eltern. Unter - 375 der Überschrift„Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge“ wurde von zahlreichen Verbänden sowohl das Prinzip des Sorgerechts als Regelfall die gleichsam„gesetzlich verordnete Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung und Scheidung“ sowie Einschränkungen bei der gerichtlichen Befassung mit Sorgerechtsfragen(Privatisierung von Familienkonflikten) 32) kritisiert. Hinsichtlich Verfahrensregelungen wurde u.a. ein Funktionswandel des Familiengerichts gefordert.„Weg von dem Bild der regelmäßig von außen in das Familiensystem eingreifenden und damit fremdbestimmenden Entscheidungsinstanz und hin zu einem Bild des konfliktbegleitenden Friedensrichters, der verantwortliches, dem Kind und seinen jeweiligen Bedürfnissen orientiertes Elternverhalten fördert und einfordert und aus den Elternteilen möglichst wieder Eltern werden lässt.“ 33) Des weiteren wurde u.a. gefordert: Einrichtung eines Verfahrenspflegers für das Kind in strittigen Sorgerechtsverfahren. 34) Mit der Reform des Kindschaftsrechts ist es um dieses Thema mittlerweile stiller geworden. Die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, neue Arbeitszeitmodelle, Erziehungsurlaub bzw. Erziehungszeiten wurden bereits weiter oben ausführlich behandelt. 5.4 Zukünftige Themenschwerpunkte Die Konzipierung einer zeitgemäßen Familienpolitik sollte im gesellschaftspolitischen Diskurs ein Schwerpunktthema bilden. Hierzu im folgenden einige Zitate: „Familie ist in, aber nicht die Familienpolitik“(Renate Schmidt). 35) „Unbestritten ist, dass die Familie als soziale Institution einen großen Zuwachs an Zustimmung im letzten Jahrzehnt erfahren hat. 1980 war für 68 Prozent der Menschen in Deutschland die Familie ,wichtig bis sehr wichtig’. 1998 sind es 80 Prozent. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 12- 19 Jahren sieht das Bild mit einer Zustimmungsrate von 80- 90% sogar noch günstiger aus.“ 36) „Offenbar wächst in Zeiten der Globalisierung, der Grenzenlosigkeit, der Unübersichtlichkeit und der Mobilität das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und einem festen ,Ankerpunkt’(Renate Schmidt)“ 37) und an anderer Stelle: - 376 „Festzustellen ist aber auch, dass beide Geschlechter, Jungen wie Mädchen gleichgewichtig mit dem Wunsch, eine Familie zu haben, einen Beruf erlernen, ihn ausüben und in ihm Erfolg haben wollen. Auch dies hat eine moderne Familienpolitik zu berücksichtigen.“ 38) Über Parteigrenzen hinweg, besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass die Familie erhöhter politischer Aufmerksamkeit bedarf. „Die Zukunft unserer Gesellschaft hängt nicht nur von Wachstumsraten, Aktienkursen und internationalen Firmenübernahmen ab. Wie dynamisch, wie innovativ und wie leistungsfähig, aber auch wie menschlich und wie solidarisch unsere Gesellschaft in Zukunft sein wird, hängt ganz wesentlich von der Stabilität ihrer Fundamente ab, von der Situation der Familien“(Edmund Stoiber). 39) Die Vorstellungen hinsichtlich zeitgemäßer familienpolitischer Konzeptionen stehen in engem Zusammenhang mit dem jeweils vorherrschenden Familienleitbild. Die Palette reicht hier vom konservativen Leitbild- der Mann als Haupternährer, die Ehefrau als Hausfrau/Zuverdienerin- bis hin zur partnerschaftlichen Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit. Im ersten Fall heißt Förderung der Familie vor allem materielle Verbesserung der Situation des„Haupternährers“, z.B. durch Erhöhung der Kinderfreibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer oder Stärkung der traditionellen Aufgabenverteilung, z.B. durch ein„Erziehungsgehalt“ für nicht berufstätige Mütter. Im letzteren Fall mögen dagegen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund stehen. Unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit wird man sich eher für ein einheitliches Kindergeld für alle oder für eine bevorzugte Berücksichtigung von Familien mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommensniveau entscheiden als für steuerliche Freibeträge, die vor allem bei höheren Einkommen zu Buche schlagen. . Auch die Definition von Familie ist ausschlaggebend. Geht man von der Definition aus, dass Familie da ist, wo Kinder zu versorgen sind, verbietet sich eine Förderung, die ausschließlich am Trauschein anknüpft. Für eine zeitgemäße moderne Familienpolitik kommt es aber vorrangig auf einen„Mentalitätswechsel“ in Politik und Gesellschaft an(Renate Schmidt). 40) Die vorherrschende Rigidität des Berufs- und Arbeitslebens wird ganz sicher nicht den neuen Bedürfnissen in der Bevölkerung nach ,Quality Time’ in der Familie bzw. nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht. - 377 Für die Bundesrepublik gilt gleichermaßen, was die Kolumnistin Natasha Walters im liberalen Independent in Bezug auf Großbritannien schreibt: „New Labour ist es nicht gelungen, Rückgrat zu zeigen im Kampf gegen die Rigidität des traditionellen britischen Arbeitslebens. Im Gegenteil, die Regierung scheint nur einer Arbeitsethik den Rücken zu stärken, die allzu viele Eltern zu langen Arbeitszeiten verdammt, durch die sie sich um ihr Familienleben betrogen fühlen.“ 41) Es genüge nicht, so der Journalist Peter Nonnenmacher in der FR vom Mai 2000, durch bestimmte Sozialleistungen(z.B. Erhöhung des Kindergeldes) einige familienfreundliche Signale zu setzen. Vielmehr käme es darauf an, die vorherrschende Arbeitsethik durch eine neue„Ethik der Fürsorglichkeit“ gleichrangig zu ergänzen. 42) Hierzu wären zum einen staatliche Anreize notwendig, um vor allem Vätern Elternurlaub und reduzierte Arbeitszeiten zwecks Pflege und Betreuung des Nachwuchses schmackhaft zu machen. Noch wichtiger wäre allerdings die Entwicklung einer schlüssigen Strategie und entsprechenden Einflussnahme von Seiten der Regierung auf staatliche und private Unternehmen in Richtung auf eine familienbewusste Unternehmens- und Personalpolitik mit dem Ziel„Familie darf aus dem Erwerbsleben nicht weg organisiert werden. Damit dies nicht geschieht, müssen wir im Erwerbsleben Zeit für Familien einplanen“(Renate Schmidt). 43) Bislang gibt es in der Privatwirtschaft nur wenige Initiativen für eine„familienbewusste Personalpolitik“. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang die von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründete Stiftung„Beruf und Familie GmbH“, die sich die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen und Organisationen zum Ziel gemacht hat 44) . Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht vor allem die Auditierung und Zertifizierung von Unternehmen im Hinblick auf ihre familienbewusste Personalpolitik an Hand eines entsprechenden Kriterienkatalogs. Ein Leitfaden„Mit Familie zum Unternehmenserfolg“ soll Betriebe davon überzeugen, dass eine familienbewusste Personalpolitik, die die familiären Lebensbedürfnisse ihrer MitarbeiterInnen bewusst einbezieht, nachhaltig effizienzsteigernd wirkt und gibt entsprechende Handlungsanleitungen. U.a. könnten derartige Initiativen in der Privatwirtschaft auch von Seiten der Regierung gezielt gefördert werden. Wichtig wäre aber ganz generell, dass Familienbelange in der Politik zur„Chefsache“ erklärt werden und Familienpolitik im Sinne einer Querschnittsaufgabe umgesetzt wird. - 378 An weiteren wichtigen Themenschwerpunkten sind zu nennen: • Familienlastenausgleich dieses Thema bleibt angesichts der ungünstigen wirtschaftlichen Lage zahlreicher Familien aber auch unter sozialen Gerechtigkeitsüberlegungen auf absehbare Zeit ein „Dauerbrenner“ im familienpolitischen Diskurs. Dabei könnte das von Renate Schmidt(Mai 2000) erneut in die Diskussion eingebrachte Thema„Kinderausgleichskasse“ weitreichende Bedeutung haben • Weiterentwicklung von Erziehungsurlaubsmodellen, Erziehungsgeld, Finanzierungsmodelle • Neue Modelle der Kinderbetreuung • Wandel der Familien- und Lebensformen, Handlungsbedarf • Auseinandersetzung mit konservativen Familienleitbildern und-konzepten Stichworte sind hierzu u.a.: Aufwertung der Erziehungsarbeit durch ein„Erziehungsgehalt“,„Familie als produktive Quelle des Zukunftsvermögens“,„Familie als Beruf Arbeitsfeld der Zukunft“. 45) Fußnoten 1) vgl. hierzu Monika Langkau-Herrmann: unveröffentl. Referat: Frauen in der ehemaligen DDR: Auswirkungen des deutsch-deutschen Vereinigungsprozesses, August 1990, Bonn 2) vgl. Anita Grandtke: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin-Ost, 1986 3) Regine Hildebrandt: Sind Kinder Privatsache?, in der gleichnamigen Broschüre, Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 2, S. 8 4) ebenda S. 8 5) vgl. hierzu Robby Finke: Die Situation von Familien in den neuen Bundesländern, dargestellt am Beispiel des Landes Brandenburg, in: Sind Kinder Privatsache?, a.a.O. S. 17 6) ebenda S. 18, vgl. hierzu auch Laslo Vaskovics u.a.: Familien und Haushaltsstrukturen in der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland von 1980 bis 1989- ein Vergleich, in: Materialien zur Bevölkerungswissenschaft, Sonderheft 24, Wiesbaden 1994 7) Robby Finke a.a.O., S. 19 f 8) ebenda S. 20 9) ebenda S. 21 10) ebenda S. 22 11) ebenda S. 22 12) vgl. Michael Habermann: Konzept für eine neue Politik beim Kinderlastenausgleich, in: Sind Kinder Privatsache? a.a.O. S. 25 13) vgl.„Familie ist in, aber nicht die Familienpolitik“, in: Frankfurter Rundschau, 13. Juni 2000, S. 7 - 379 14) vgl. Eva Kunz, Stadträtin für Gleichstellung der Stadt Ost-Berlin, unveröffentl. Manuskript: Familienlastenausgleich und Unterhaltsrecht in der DDR. Auswirkungen des deutsch-deutschen Staatsvertrages, Juli 1990, S. 4 ff, gehalten auf o.g. Fachtagung 15) vgl. Renate Schmidt: Perspektiven für den Familienlastenausgleich in der Bundesrepublik, Juli 1990, gehalten auf ob. gen. Fachtagung, unveröffentl. Manuskript, S. 13 ff 16) ebenda S. 14 17) vgl. Vorwort, Alleinerziehende in den neuen Bundesländern: Immer noch eine Lebensform wie jede andere? Reihe Frauenpolitik Heft 9, Bonn September 1993, S. 5 18) Barbara Tietze, Alleinerziehende- Prüfstein für Familienpolitik, in: Alleinerziehende in den neuen Bundesländern, a.a.O. S. 16 19) Petra Drauschke u.a.: Ausdauernd, selbstbewußt und(noch) optimistisch?!, in: Alleinerziehende in den neuen Bundesländern, a.a.O. S. 21 20) ebenda S. 22 21) ebenda S. 37 22) ebenda S. 37 23) ebenda S. 36 f 24) Barbara Tietze a.a.O. S. 17 25) Margot v. Renesse: Regelungsbedarf im Unterhaltsrecht- Bemessung und Durchsetzung von Ansprüchen in: Kindeswohl- Elternrecht: Einheit oder Gegensatz, Dokumentation der gleichnamigen Fachtagung, Januar 1997 S. 43 ff 26) vgl. Barbara Hendricks: Zur steuerlichen Förderung der Familie, in: Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 3, S. 13 27) vgl. Christine Bergmann: Reform des Kindschaftsrechts- Notwendigkeit und Handlungsbedarf, in: Dokumentation: Kindeswohl- Elternrecht: Einheit oder Gegensatz, Januar 1997, S. 9 28) vgl. Helga Schulz: Mut zur Umkehr in der Steuerpolitik, in: Diskurse zur Gleichstellungspolitik, Heft 6, S. 20 ff 29) vgl. Hildegard Wester: Gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder auch bei der Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidungen sichern, in: Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 3, S. 8 30) Barbara Hendricks a.a.O. S. 12 31) vgl. Wolf Brühan: Das Familienentlastungsgesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung, in: Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 3, S. 16 f 32) Helga Korthaase, Bilanzierung und Perspektiven zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts, in: Dokumentation: Kindeswohl- Elternrecht, a.a.O. S. 48 33) Hans-Christian Prestien, Familienrichter beim Amtsgericht Potsdam: Und alles ohne Familiengericht?, in: Dokumentation: Kindeswohl- Elternrecht, a.a.O. S. 42 34) ebenda S. 40 35) vgl. Renate Schmidt, FR, 13. Juni 2000, S. 7 36) laut Umfrage des Stern, zitiert nach: Heidelberger Büro für Familienfragen und soziale Sicherheit, Hrsg. Pressedienst vom 14.06.2000, S. 1 37) Renate Schmidt, ebenda 38) ebenda 39) zitiert nach FR vom 10. Juli 2000„Für die Kinder ließ Stoiber die CSU warten“ 40) Renate Schmidt, FR, 13. Juni 2000, S. 7 41) zitiert nach Peter Nonnenmacher: Für Väter gilt bisher: Marsch an die Arbeit, in FR vom 26. Mai 2000, Europa - 380 42) vgl. hierzu Peter Nonnenmacher, ebenda 43) Renate Schmidt, FR, 13. Juni 2000, S. 7 44) vgl. Artur Wollert: Mit familienbewußter Personalpolitik zum Unternehmenserfolg, in: Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik, Heft 4, S. 19 ff 45) Europäisches Institut zur Aufwertung der Erziehungsarbeit, Kongress des Koordinationskreises Familien- und Gesellschaftpolitik am 16./17.11.2000, Manifest S. 2 - 381 6. Perspektiven, Handlungserfordernisse und Empfehlungen Es ist davon auszugehen, dass die in den verschiedenen Kapiteln benannten Themen und Fragestellungen auch innerhalb des zukünftigen frauenpolitischen Diskurses eine zentrale Rolle einnehmen werden. Wichtiger scheint mir daher die Frage zu sein, wie sollte Frauenpolitik aus sozialdemokratischer Sicht zukünftig gestaltet werden. Zu empfehlen wäre in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Zukunftskommission oder Zukunftswerkstatt zur Frauenpolitik, in der Expertinnen aus Wissenschaft und Politik Zukunftsvisionen und-perspektiven erarbeiten. Zukunftskommission bzw. Zukunftswerkstatt: Zielsetzung, Themenschwerpunkte, Expertinnen Zielsetzung: Entwicklung von Lösungsansätzen und Zukunftsperspektiven für gesellschaftspolitische Reformprojekte, die zu einer vollen Teilhabe von Frauen am gesellschaftspolitischen Fortschritt beitragen und den Weg zu einer partnerschaftlichen Gesellschaft ebnen. Themenschwerpunkte könnten in diesem Kontext u.a.: • Umsetzung des Konzepts der„nachhaltigen Entwicklung“(Aktionsprogramm Agenda 21, Rio 1992) z.B. im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie(Leitung: Ulla Burckardt, MdB), sowie im Rahmen lokaler Agenden, insbesondere im Bereich der Stadtplanung und-entwicklung.„Neu“ seit Rio ist die Erkenntnis, dass Frauen der entscheidende Motor für eine nachhaltige Entwicklung darstellen(vgl. Kap. 24 der Agenda 21) und daher bei Umstrukturierungsprozessen das Augenmerk vor allem auf ihre Lebensumstände zu richten sei. Die Rio-Konferenz forderte daher vor allem die intensive Beteiligung von Frauen bei der Formulierung von Zielen sowie ihrer konkreten Umsetzung vor Ort, sowie bei der Entwicklung von Zukunftsmodellen z.B. für die Stadtentwicklung. KooperationspartnerInnen/ExpertInnen könnten bei diesem Themenkomplex z.B. sein: Prof. Dr. Ulla Terlinden, Universität Gesamthochschule Kassel, Dekanin der Internationalen Frauenuniversität für den Projektbereich Stadt, Ulla Burckhardt, MdB. • Neue Technologien und wissenschaftliche Erkenntnisse z.B. mit folgenden Themenschwerpunkten: neuere technologische Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, der„Menschlichen“ Intelligenz, der Biound Gentechnologien und ihre Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung, - 382 auf die verschiedenen Lebensbereiche, auf Politik und Medien sowie auf die Berufsund Lebenssituation von Frauen und das Geschlechterverhältnis. Weiterentwicklung neuer Technologien aus frauenpolitischer Perspektive, Zukunftsvisionen. Die Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen im Hinblick auf die Anwendung und Ausweitung neuer Technologien sind nach wie vor männlich und altersmäßig von den über 50jährigen dominiert. Besonderes Anliegen muss es daher sein, die Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen von(jüngeren) Frauen zu bündeln, um ihnen im Prozess des gesellschaftlichen, technologischen und ökonomischen Wandels mehr Gehör zu verschaffen. KooperationspartnerInnen/Expertinnen könnten bei diesem Themenkomplex u.a. sein: Prof. Dr. Ayla Neusel, Präsidentin der internationalen Frauenuniversität, Dr. Heidi Schelhowe, Humbold-Universität Berlin • Chancengleichheit von Frauen in der(digitalen) Berufs- und Arbeitswelt Themenschwerpunkte könnten hier u.a. sein: verbindliche gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft und ihre Umsetzung(Gleichstellungsgesetz), Auswirkungen der „Spitzenvereinbarung“ zwischen Bundesregierung und den Wirtschaftsverbänden zur Chancengleichheit, Frauen in zukunftsorientierte Berufe(Medienwirtschaft, Telekommunikation, Freizeitwirtschaft, Umwelttechnik), Zukunft der(gesellschaftlich notwendigen) Arbeit und ihre Organisation. Mögliche KooperationspartnerInnen/ExpertInnen in diesem Feld könnten u.a. sein: z.B. Prof. Dr. Heide Pfarr, Hans-Böckler-Stiftung, Maud Pagel, Deutsche Telekom AG • Globalisierung der Weltwirtschaft und Geschlechtergerechtigkeit Globalisierung verändert bestehende Geschlechterarrangements, in dem sie ungleich auf die konkreten Lebens- und Arbeitssituationen von Männern und Frauen wirkt. Neben neuen Optionen und Chancen, z.B. durch die Möglichkeit der(sekundenschnellen) europa- und weltweiten Vernetzung von Frauenverbänden und-initiativen, birgt sie speziell für Frauen neue Risiken und Gefährdungen. Eine besondere frauenspezifische Gefährdung in diesem Kontext bildet der Menschenschmuggel, der primär mit dem Sexmarkt, dem Arbeitsmarkt und der illegalen Migration in Zusammenhang steht. Diese frauenspezifischen Gefährdungen zu beseitigen und Frauen die gleiche Teilhabe an politischen und sozio-ökönomischen Prozessen weltweit zu ermöglichen, seien daher nach Auffassung der Enquete-Kommission„Globalisierung der Weltwirtschaft, Herausforderungen und Antworten“ des Deutschen Bundestages 1) ‚ wichtige Ziele eines erfolgreichen Politikansatzes zur Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der Globalisierung der Weltwirtschaft. Dabei müsse das Prinzip des GenderMainstreaming, d.h. die Reorganisation und Verbesserung von Entscheidungsprozessen aus dem Blickwinkel der Gleichberechtigung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen- so die Empfehlung der Kommission – auf allen Ebenen, der nationalen, - 383 der europäischen und der internationalen, fortentwickelt und vorangebracht werden. 2) Wichtige Themenschwerpunkte könnten hier u.a. sein: o Analyse und Diskussion der Auswirkungen der Globalisierung auf die konkreten Lebens- und Arbeitssituationen von Frauen und Männern, z.B. in Zusammenhang mit Finanz- und Wirtschaftskrisen in Entwicklungsländern, Entwicklung genderspezifischer Indikatoren und Statistiken zur Ermittlung und Evaluation genderspezifischer Auswirkungen der Globalisierung o Diskussion von Maßnahmen zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit im Prozess der Globalisierung der Weltwirtschaft und zur stärkeren Vertretung von Frauen in internationalen Führungsfunktionen. KooperationspartnerInnen und ExpertInnen bei diesem Themenfeld könnten u.a. sein: Prof. Dr. Brigitte Young, Institut für Politikwissenschaft, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft, Herausforderungen und Antworten“, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, MdB, ebenfalls Mitglied der Enquete-Kommission • Neuere familienpolitische Konzepte Es ist weitgehend unstrittig, dass die Familie als soziale Institution erhöhter Aufmerksamkeit durch Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bedarf. Für eine zeitgemäße moderne Familienpolitik bedarf es- so u.a. Renate Schmidt – vor allem auch eines„Mentalitätswechsels“ in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, der den gewandelten Bedürfnissen, z.B. nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung trägt. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Familienpolitik alle Ressorts(Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung, soziale Sicherung) tangiert, also Querschnittsfunktion hat, sollten bei der Entwicklung einer zeitgemäßen Familienpolitik(unter den Stichworten: sozial gerecht, fortschrittlich und gleichstellungsorientiert) alle Lebensbereiche daraufhin untersucht werden, inwieweit sie den Belangen des familiären Lebens Rechnung tragen oder ihm Hemmnisse in den Weg legen. Hierzu gehören nicht zuletzt die Entwicklung einer familienbewussten Personalpolitik in der Wirtschaft(für Frauen und Männer mit Familienaufgaben), der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Bereitstellung eines wohnungsnahen Dienstleistungs- und Infrastrukturangebots sowie eine Anpassung der Systeme der sozialen Sicherheit(Förderung eigenständiger Ansprüche von Frauen im Renten- und Krankenversicherungssystem) sowie des Steuersystems an veränderte Familienformen(Stichwort: Abschmelzung des Ehegattensplitting). Die Diskussion und Weiterentwicklung neuerer familienpolitischer Konzepte im ob. beschriebenen Sinne dürfte auch zukünftig ein wichtiger Schwerpunkt im frauenpolitischen Diskurs darstellen. - 384 • Politische Partizipation von Frauen- Verwirklichung von Geschlechterdemokratie In der Diskussion um gleiche Partizipationschancen von Männern und Frauen hat in der jüngeren Vergangenheit der Begriff der„Geschlechterdemokratie“ wachsende Bedeutung erlangt. Als„normativer“ Begriff, der„die Herstellung demokratischer Verhältnisse zwischen Männern und Frauen zum politischen Ziel deklariert“, erweitert er nach Schambach„den klassisch liberal verstandenen Demokratiebegriff um Elemente partizipatorisch orientierter Theorie-Ansätze“ 3). Danach bedeute Geschlechterdemokratie nicht nur, die Partizipationschancen von Frauen in Politik und Öffentlichkeit zu sichern und zu erhalten. Ebenso müsse es um eine Ressourcenverteilung nach den Prinzipien von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit gehen, um eine gerechte Neuverteilung und Neubewertung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen Frauen und Männern sowie um die Verhinderung gewaltförmiger Strukturen zwischen Frauen und Männern im Bereich der Familie und im öffentlichen Raum. 4) Zur Verwirklichung von Geschlechterdemokratie, sei es notwendig eine Balance zwischen Eigenständigkeit und Integration frauenpolitischer Strategien herzustellen. Einerseits gelte es die Eigenständigkeit dieses Politikbereichs zu bewahren, damit dieser nicht als unwichtig an den Rand gedrängt wird oder sich auflöst in einem„Gesamt“ oder„Ganzen“, anderseits gelte es die Isolierung oder Abkoppelung vom „Mainstream“, d.h. wichtigen gesellschaftspolitischen Debatten entgegenzuwirken. 5) Zur Umsetzung des Leitbildes„Geschlechterdemokratie“ wird auf das oben besprochene Prinzip des Gender-Mainstreaming verwiesen. An Strukturen und Instrumenten werden dabei u.a. genannt: Gender-Beauftragte, Genderbudgets und Gender Audits. Einen anderen Lösungsweg schlägt die Politikwissenschaftlerin Barbara Holland-Cunz ein. Ausgehend von der„Forderung nach einer radikalen Demokratisierung patriarchaler politischer Entscheidungsstrukturen“ und überzeugt von der Notwendigkeit der„Aktualisierung und Weiterentwicklung feministischer politischer Theorie“, insbesondere einer„feministischen Theorie der Demokratie“ systematisiert sie das internationale Spektrum der feministischen Gegenvorschläge von den basisdemokratischen Konzepten der 70er Jahre bis zu den aktuellen radikaldemokratischen Konzepten der 90er Jahre. 6) Dabei kommt sie zu der kritischen Feststellung:„Die schmerzliche Kluft zwischen dem ursprünglich visionären Projekt einer direktdemokratischen, scharf antipatriarchalen Politik und dem heutigen professionellen Einrichten in repräsentativen Demokratien könnte kaum größer sein. In Theorie und Praxis herrscht derzeit weitreichende Unklarheit darüber, welches Modell der Demokratie feministische Theorie und Praxis konstruieren, konkretisieren oder favorisieren sollten“. 7) - 385 Und schließt daraus an anderer Stelle: „Weder cyber democracy noch civil society, weder Stadtteilversammlungen noch kontinentale Parlamente.... können selbstbewusste feministische politische Phantasien ersetzen... Dennoch werden viele Jahre politischer und politiktheoretischer Anstrengungen vergehen, um einen angemessenen begrifflichen Weg zwischen Utopie und Realdemokratie zu bahnen und innovative- aufregende- institutionelle und verfahrensmäßige Bilder des Demokratischen neu zu entwerfen. 8) Die Autorin selber plädiert schließlich für ein direktdemokratisch orientiertes Modell, das Bündnispolitiken mit anderen herrschaftskritischen sozialen Bewegungen befürwortet, das in seinen frauenpolitischen Zielsetzungen offen normativ ist und sozialen Bindungen große Bedeutung beimisst. 9) Die Diskussion und Weiterentwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Partizipationschancen von Frauen und zur gerechteren Ressourcenverteilung zwischen Frauen und Männern im Bereich von Politik und Öffentlichkeit, aber auch in der Zivilen Bürgergesellschaft(„Teilhabe an selbst organisierter Problemlösung“) sowie die Entwicklung und Diskussion neuer Modelle des Demokratischen aus frauenpolitischer Sicht sollten einen wesentlichen Schwerpunkt im Rahmen des zukünftigen frauenpolitischen Diskurses darstellen. In diesem Zusammenhang müsste auch der Frage nach den zur Verwirklichung gleicher Partizipationschancen von Frauen und Männern, notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen, Strukturen und Instrumenten nachgegangen werden. Mögliche ExpertInnen in diesem Themenfeld: Dr. Barbara Stiegler, Wissenschaftlerin, Barbara Holland-Cunz, Politikwissenschaftlerin. Fußnoten 1) vgl. Deutscher Bundestag: Enquete Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft, Herausforderungen und Antworten, Kurzfassung des Abschlussberichtes, Berlin 2002, S.52 2) ebenda S.53 3) Gabriele Schambach, Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung, Vortrag gehalten auf der Fachtagung der Heinrich-Böll-Stiftung: Chancengleichheit- Leitbegriff für Politik und Gesellschaft im 21. Jahrhundert am 11.- 13.11.1999, in Potsdam, vgl. auch Heinrich-Böll-Stiftung(Hrsg.): Geschlechterdemokratie, Vielfalt der Visionen- Visionen der Vielfalt, Berlin, 2001, vervielfältigtes Manuskript, Potsdam, 1999, S. 2 4) ebenda 5) ebenda S. 3 6) Barbara Holland-Cunz: Feministische Demokratietheorie, Opladen 1998, S. 13f 7) ebenda S. 15f 8) ebenda S. 17 9) vgl. ebenda Kap. 5 Resümee: Gender Gab in der Demokratie, S 181 ff - 386- Anhang 1 - 387 Übersicht über Veröffentlichungen Bücher, Forschungsberichte, Aufsätze Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau Der berufliche Aufstieg der Frau- Arbeitsmarktstrategien zur verstärkten Integration der Frau in die Arbeits- und Berufswelt, Opladen 1972 Monika Langkau-Herrmann Chancengleichheit für Mädchen und Bildungsreform, in: Die Neue Gesellschaft 10/1973 Monika Langkau-Herrmann, Hannes Tank Ziele für den Städtebau in Ballungsgebieten, Schriftenreihe„Städtebauliche Forschung“ des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn 1974 Rudolf Epping, Jochem Langkau, Monika Langkau-Herrmann, Gisela Meuter, Barbara Stiegler Unter Wert verkauft. Frauenarbeit heute. Verlag Neue Gesellschaft, Bonn 1979 Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau, Gunilla Fürst Mellström, Mariann Sterner, Sonia Bowe-Gutman Diskriminierende Mechanismen und Praktiken des Arbeitseinsatzes von Frauen im öffentlichen Dienst und Möglichkeiten der Abhilfe. Eine international vergleichende Studie in den USA, Schweden und der BRD, Bonn 1981 Alice M. Yohalem(Hrsg.) Die Rückkehr von Frauen in den Beruf. Maßnahmen und Entwicklung in fünf Ländern, Reihe Strukturund Entwicklungspolitik, Band 6, Verlag Neue Gesellschaft, Bonn 1982 Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau, Raja Nejedlo, Rainer Weinert Frauen im öffentlichen Dienst, Bonn 1983 Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp Die Rückkehr von Frauen in den Beruf, Möglichkeiten und Maßnahmen aus zwölf Industriestaaten, Bonn 1983(Studie der Deutschen Unesco-Kommission) Monika Langkau-Herrmann, Udo Scholten Strategien zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Arbeitszeitverkürzung, Bonn 1986 Aktion 13 der EG-Kommission: Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau u.a. Die Frau in der Beschäftigung 1983, 1984, 1985, deutscher Beitrag der Studien der EG-Kommission ,Changes in Women’s Participation in the Labour Force’ Aktion 13 der EG-Kommission Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau Die Frau in der Beschäftigung 1986 Report on the Analysis of the Linkages and Coherences between General Economic Policies on the one Hand, and the Measures to Promote Equal Opportunities on the Other Aktion 13 der EG-Kommission Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau Die Frau in der Beschäftigung 1987. Possible Effects of the Budget Policy in the Field of Labour Market Policy on Women - 388 Aktion 13 der EG-Kommission Monika Langkau-Herrmann, Jochem Langkau Die Frau in der Beschäftigung 1988 Breakdown by Sectors of Women Creators of Enterprises and of Business Women Aktion 13 der EG-Kommission Monika Langkau-Herrmann Die Frau in der Beschäftigung 1989, Frauen in atypischer Beschäftigung Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, Bonn 1985 Monika Langkau-Herrmann, Petra Greifenstein u.a. Programmes and Guideliness for the Promotion of Women in the Public Service on Local Level, Bonn 1988, vervielfältiges Manuskript Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp Chancengleichheit und innerbetriebliche Fortbildung (Studie im Auftrag von CEDEFOP), Bonn 1990 Monika Langkau-Herrmann, Ellen Sessar-Karpp Women in Public Administration in the Federal Republic of Germany, in: Jane H. Bayes(Hrsg.): Women and Public Administration: International Perspectives, New York, London, Sydney 1991, S. 55-68 Margery Povall, Monika Langkau-Herrmann(Hrsg.): Equal Opportunity Developments for Women in Local Government, Worcester 1991 Monika Langkau-Herrmann Frauenförderung im öffentlichen Dienst- Zur strategischen Position von Frauen in Führungspositionen und Gleichstellungsstellen, in: Barbara Schaeffer-Hegel, Heidi Kopp-Degethoff(Hrsg.): Vater Staat und seine Frauen, Band II, Pfaffenweiler 1991 Broschüren, Hefte Reihe Gesprächskreis Frauenpolitik*) Heft: Die tägliche Erniedrigung von Frauen durch Gewaltpornographie- eine Herausforderung für Gesellschaft und Gesetzgeber, Bonn 1988 Heft: Gleichstellung von Frau und Mann- nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen?, Bonn 1989 Heft: Frauenpolitische Forderungen für Gesamtdeutschland, Bonn 1990 Heft: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen: Neue Wege und Forderungen, Bonn 1990 Heft: Frauenförderung in der kommunalen Verwaltung, Bonn 1990 *) Die Hefte sind ohne Nummerierung, lila Reihe - 389 Reihe Frauenpolitik Heft 1:*) Nach der Vereinigung Deutschlands: Frauen fordern ihr Recht, Bonn 1990 Heft 2: Frauen in den neuen Bundesländern: Rückzug in die Familie oder Aufbruch zur Gleichstellung in Beruf und Familie?, Bonn 1991 Heft 3: Kommunale Gleichstellungspolitik in den neuen Bundesländern- das Beispiel des Landes Brandenburg, Bonn 1991 Heft 4: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung, Bonn 1991 Heft 5: Für eine humane Gestaltung der Nachtarbeit für Frauen und Männer, Bonn 1992 Heft 6: Frauen in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg, Bonn 1992 Heft 7: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum in Brandenburg, Bonn 1992 Heft 8: Frauen im Lebensraum Stadt: Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive, Bonn 1992 Heft 9: Alleinerziehende in den neuen Bundesländern: Immer noch eine Lebensform wie jede andere?, Bonn 1993 Heft 10: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für die Frauen, Bonn 1993 Heft 11: Chancen von Frauen zur Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses, Bonn 1994 Heft 12: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik, Bonn 1994 Heft 13: Public-Relations-Strategien für kommunale Gleichstellungsbüros und Frauenprojektes, Bonn 1995 Heft ohne Nummerierung: Zielgruppe Frauen in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik, Bonn 1996 *) Heft 1 ohne Nummerierung, blaue Reihe: Heft 1- 4, weiße Reihe: Heft 5- 13, ein Sonderheft ohne Nummerierung Reihe„Diskurse zur Gleichstellungspolitik“ Heft 1: Arbeitsorganisation und Arbeitszeit auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder, Bonn 1995 Heft 2: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen- Chancen der Veränderung, Bonn 1996 Heft 3: Mädchenprojekte in Brandenburg- Mädchenarbeit(k)eine Selbstverständlich-keit, Bonn 1996 Heft 4: Kleider machen Leute- oft auch krank, Bonn 1996 Heft 5: Zusätzliche Arbeitsplätze in privaten Haushalten durch Dienstleistungsschecks und agenturen, Bonn 1997 Heft 6: Der staatliche Griff ins Portemonnaie- Zahlen Frauen zu viel Steuern?, Bonn 1997 - 390 Heft 7: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt, Bonn 1998 Heft 8: Wo stehen wir in der Frauenpolitik?, Bonn 1998 Heft 9: Geringfügige Teilzeitbeschäftigung und soziale Sicherungssysteme – Trends und Anpassungserfordernisse, Bonn 1999 Heft 10: Zur Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft: Der richtige Weg?, Bonn 2002 Reihe„Diskurse zur gleichstellungsorientierten Familienpolitik“ Heft 1: Heft 2: Heft 3: Heft 4: Sorgerecht allein oder zu zweit?, Bonn 1994 Sind Kinder Privatsache, Bonn 1995 Zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 zur steuerlichen Entlastung von Familien, Bonn 1989 Weichenstellung für einen Mentalitätswechsel in der Familienpolitik- Mehr Fürsorglichkeit und Aufmerksamkeit für die Familie als Herausforderung für Politik und Wirtschaft, Bonn 2001 Dokumentationen Dokumentation zum Venusberg-Seminar: Arbeitszeit nach Maß? Betriebliche Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten, Bonn 1986 Dokumentation zum Venusberg-Seminar: Frauen in Führungspositionen, Bonn 1986 Dokumentation zum Venusberg-Seminar: Gleichstellungspolitik im Aufwind- Von den Frauenförderplänen zu den positiven Aktionen, Bonn 1986 Dokumentation zur Fachtagung Gleichstellungspolitik III: Mehr und bessere Berufschancen für Frauen durch betriebliche Frauenförderung, Bonn 1986 Dokumentation zur Fachtagung: Örtliche Beschäftigungsinitiativen- Welche Bedeutung haben lokale Beschäftigungsinitiativen bei der Arbeitsplatzbeschaffung und der Bewältigung des industriellen und sozialen Wandels?, Bonn 1987 Dokumentation zur deutsch-amerikanischen Fachtagung: Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik, Bonn 1986 Dokumentation zur internationalen Fachtagung Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst Erfahrungen, Forderungen und Strategien, Bonn 1987 Dokumentation zur Fachtagung: Frauenforschung und Frauen in der Forschung: Viel getan und viel zu tun, München 1988 Dokumentation zur Fachtagung: Die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung für die betriebliche Frauenförderung, Bonn 1988 Dokumentation zur Fachtagung: Fortpflanzungs- und Gentechnologien,§ 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau, Bonn 1989 - 391 Dokumentation zur Fachtagung: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft, Bonn 1989 Dokumentation zur Fachtagung: Frauenpolitik und aktuelle verfassungspolitische Fragen, Bonn 1992 Dokumentation zur Fachtagung: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg, Bonn 1994 Dokumentation zur Fachtagung: Existenzgründungen von Frauen im Land Sachsen-Anhalt, Bonn 1993 Dokumentation zur Fachtagung: Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts: Kindeswohl- Elternrecht, Einheit oder Gegensatz?, Bonn 1997 Dokumentation zur Fachtagung: Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien. Für mehr Gerechtigkeit in der Spardebatte, Bonn 1997 Dokumentation zur Fachtagung: Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog: Schritte in die Zukunft der intelligenten Gesellschaft, Bonn 1999 Dokumentation zur Fachtagung: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch?, Bonn 2000 Die im Text zitierten unveröffentlichten Materialien werden im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung aufbewahrt. Anhang 2 - 392 Übersicht über Veranstaltungen/Aktivitäten des Referats/Gesprächskreis Frauenpolitik im Zeitraum 1985 – 2002 (Auswahl) Ausgewählte Veranstaltungen und Fachtagungen 1985- 1988 10. Oktober 1985 Bonn Fachtagung: Arbeitszeit nach Maß Betriebliche Erfahrungen mit flexiblen Arbeitszeiten 5. Dezember 1985 Bonn Seminar: Gleichstellungspolitik im Aufwind 7.- 9. Juli 1986 Deutsch-amerikanische Fachtagung Probleme und Perspektiven der Frauenpolitik 10. Dezember 1986 Bonn Fachtagung: Gleichstellungspolitik: Mehr und bessere Berufschancen für Frauen durch betriebliche Frauenförderung 1.- 4. Juli 1987 Bonn Internationale Fachtagung: Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst 24.- 26. November 1987 Bonn Fachtagung: Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für Frauen in Europa: Neue Wege und Forderungen 28. – 30. Oktober 1987 Washington Deutsch-amerikanische Frauenkonferenz: Women Leaders of the Federal Republic of Germany and the United States 27.- 28. April 1988 Bonn Fachtagung: Welche Rolle spielen die gesetzlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen in den Betrieben Veranstaltungen im Jahr 1989 11. Januar Expertinnentreffen: Initiative Frauen und Technik 10. Februar Gesprächskreis Frauenpolitik: Europa: Ellenbogenkapitalismus oder sozialer Traum? 15. März Gesprächskreis Frauenpolitik: Gleichstellung von Frau und Mann: Nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen zu verwirklichen? 19. Mai Gesprächskreis Frauenpolitik: Fortpflanzungs- und Gentechnologien, § 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frau 28.- 30. Mai 22. Juni 25.- 26. Oktober 16. – 20. Oktober 9. November 11. Dezember - 393 Deutsch-amerikanische Frauenkonferenz: Deutsch-amerikanischer Dialog über gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft Gesprächskreis Frauenpolitik: Betriebliche Frauenförderung im Schneckentempo- auf der Suche nach neuen Weg Deutsch-skandinavische Frauenkonferenz: Aktuelle gesellschaftspolitische Anliegen von Frauen Deutsch-polnisch-französische Frauenkonferenz: Der Kampf von Frauen um mehr Zeitsouveränität Gesprächskreis Frauenpolitik: Den ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen den Kampf ansagen Workshop: Frauenprojekte in der Dritten Welt(in Kooperation mit dem Maria Schlei-Verein) Veranstaltungen und Fachtagungen im Jahr 1990 10. März 15. März 2.- 3. April 6. April 18. April 28. April 7.- 8. Mai 25.- 26. Mai 10. Juli Dresden Ostfrauen haben Westprobleme Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Die DDR im Umbruch: Was erwarten die Frauen aus der DDR von uns? Bonn Deutsch-britische Fachtagung: Gleichstellungspolitik in der örtlichen Verwaltung Leuna Aufgaben und Arbeitsweise von Gleichstellungsbeauftragten in der örtlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft Greifswald Risiken und Chancen der sozialen Marktwirtschaft/ Wie kann das Recht auf Arbeit für Frauen erhalten bleiben?/ Wie können die sozialen Errungenschaften künftig gesichert werden? Schönerlinde Aktuelle Fragen der Frauenpolitik: Ist das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft bedroht? Welche Auswirkungen hat die soziale Marktwirtschaft für Frauen? Bonn Deutsch-russische Fachtagung: Die Frau in der Sowjetunion im Zeitalter der Perestroika Potsdam Gesellschaftspolitische Herausforderungen durch die Wirtschafts- und Sozialunion Bonn Deutsch-deutsche Frauenkonferenz: Wie lassen sich die Koalitionsvereinbarungen in praktische Politik umsetzen? - 394 17. August Bonn Fachtagung: Zum aktuellen Stand der Frauenforschung in der DDR 15. September Leipzig Chancen und Risiken der Wirtschafts- und Sozialunion für Frauen 27.- 28. September Bonn Internationale Fachtagung: Die Frau in der kulturellen Entwicklung(in Kooperation mit der UNESCO-Kommission) 24. Oktober Bonn Wie kann der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Frauen in der ehemaligen DDR und Frauen in den westeuropäischen Ländern verbessert werden? 3. November Potsdam Perspektiven der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik für Gesamtdeutschland 15.- 16. November Potsdam Fachtagung zur Frauenforschung in Ost und West 21. November Leipzig Start in die Marktwirtschaft für Existenzgründerinnen? = Veranstaltungen und Fachtagungen 1991 19. Januar Berlin(Ost) Instrumente der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit von Frauen 16. März Schwerin Zur Situation von Kinderbetreuungseinrichtungen in den neuen Bundesländern 21.- 22. März Bonn Fachtagung: EG-Politik für Frauen: Aktionsprogramme, Netzwerke, Finanzierungsmöglichkeiten 4.- 5. April Potsdam Fachtagung: Kommunale Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg(in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg) 13. April Dresden Aktuelle Fragen zur Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik für Frauen 25. April Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Gesamtdeutsche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch: Wie soll der Auftrag aus dem Einigungsvertrag eingelöst werden? 27. April Neubrandenburg Aktuelle Fragen zur Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik für Frauen 24. Mai Magdeburg Verändern Frauen den Kunst- und Kulturbetrieb? 1. Juni 13. Juni 29. Juni 31. August 19. September 21. September 3. Oktober 5. Oktober 10.- 11. Oktober 19. Oktober 24. Oktober 9. November 15. November - 395 Leipzig Bildungspolitik in Sachsen- Gesamtschule ja oder nein Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Eine beschäftigungspolitische Offensive für Frauen in den neuen Bundesländern Erfurt Deutsche Einheit, Perspektiven für Unternehmensgründerinnen Rostock Frauenrecht(e) in Gesamtdeutschland Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Mehr Rechte für Frauen in einer neuen Verfassung Schwerin Frauenmacht in den Medien Leipzig Eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland aus Frauensicht Erfurt Frauenrecht(e) in Gesamtdeutschland Potsdam Fachtagung zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft im Land Brandenburg Dresden Frauen machen sich selbständig Dresden Das Frauenbild in Ost und West Bautzen Wege aus der Arbeitslosigkeit Leipzig Frauen in Europa Veranstaltungen und Fachtagungen 1992 30.- 31. Januar Potsdam Fachtagung: Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum im Land Brandenburg 6. Februar Leipzig Frauenkonferenz: Gleichberechtigung, Gleichstellung, gleiche Teilhabe Stand und Perspektiven der Frauenpolitik in Sachsen 24. Februar Berlin-Marzahn Wir wollen Selbstbestimmung statt Bevormundung: Kein§ 218 in Ost und West 14. März Erfurt Gleichstellungspolitik in der Europäischen Gemeinschaft 14. März 19. März 21. März 11. April 16. Mai 23. Mai 23. Mai 10.- 11. Juni 25. Juni 20.- 21. Juli 18. August 9. September 3. Oktober 8. Oktober 8. Oktober - 396 Dresden Frauen für eine neue Verfassung Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen aufgehoben: Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 1992? Dresden Workshop: Situation von Frauen in ländlichen Gebieten der neuen Bundesländer- Lebens- und Arbeitsperspektiven Rostock Frauenarbeitslosigkeit- eine Herausforderung für die Politik Erfurt Gleichberechtigung, Gleichstellung, gleiche Teilhabe- Stand und Perspektiven der Frauenpolitik in Thüringen Magdeburg Steigende Arbeitslosigkeit von Frauen- eine Herausforderung für die Politik Schwerin Frauenbewegung Ost- Frauenbewegung West, was eint sie und was trennt sie? Berlin(Ost) Internationale Fachtagung: Frauen in Mittel- und Osteuropa: Perspektiven für die Frauenpolitik in den sich wandelnden Gesellschaften Mittelund Osteuropa Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Ein Zimmer für sich allein- angesichts wachsender Wohnungsnot ein unerreichbarer Frauentraum? Markzwuschen Frauen- und Beschäftigungsprojekte im ländlichen Raum gegen die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern Stuttgart Internationale Fachtagung: Macht für Frauen zur Überlebenssicherung in einer solidarischen Welt(Festveranstaltung der FES zur Erinnerung an die 1. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz) Magdeburg Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive Leipzig Ein neuer Gesellschaftsvertrag für Gesamtdeutschland Bonn Expertinnentreffen: Gesetze und Gesetzesinitiativen zur Gleichstellung von Frau und Mann in den neuen Bundesländern Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Gleichstellung von Frau und Mann- Vorschläge für ein neues Gesetz auf dem Prüfstand 10. Oktober 28. Oktober 31. Oktober 2. November 12. November 26. November 3. Dezember 4.- 5. Dezember 5. Dezember - 397 Erfurt Eine neue Verfassung für Gesamtdeutschland aus Frauensicht Bonn Deutsch-israelisch-palästinensische Frauenkonferenz: und politische Teilhabe von Frauen im Nahen Osten Gesellschaftliche Schwerin Gesetzliche Regelungen zur Frauenförderung Dresden Fraueninteressen in der Stadtplanung Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Frauen streiten für Frieden und Menschenrechte auf dem Balkan Leuna/Merseburg Mehr Beschäftigungschancen für Frauen in der Privatwirtschaft Berlin-Marzahn) Gerechtigkeit für Mütter- Aktuelle Fragen zum Rentenrecht Cottbus Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen im Land Brandenburg Dresden Chancengleichheit für Frauen in Europa Veranstaltungen und Fachtagungen 1993 13. Februar 17. Februar 19. Februar 11. März 12. März 11.- 14. März Schwerin Gesprächskreis Frauenpolitik: Gleichstellungspolitik als integraler Bestandteil einer regionalen Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik Leipzig Gesprächskreis Frauenpolitik: Mädchen zwischen Sozialisation und Individualität Magdeburg Zur Situation Alleinerziehender in den neuen Bundesländern: In Gesellschaft und Wirtschaft ins Abseits gedrängt? Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch: Kontroverse zur Verjährung von Sexualstraftaten Bonn Expertinnentreffen: Gewalt gegen Frauen, Strategien und Initiativen zu ihrer Bekämpfung in den neuen und alten Bundesländern Kühlungsborn(Mecklenburg-Vorpommern) Seminar: Präsentations- und Managementtraining für Frauen in gesellschaftspolitischen Führungspositionen 19. März 26. März 30. März 19. April 23. April 28.- 29. April 15. Mai 2.- 3. Juni 7. Juni 14.- 15. Juni 30. Juni 8. September 17. September 1. Oktober 21. Oktober 4. November - 398 Erfurt Gesprächskreis Frauenpolitik: Frauenförderung im Rahmen einer zukunftsweisenden Wirtschafts- und Strukturpolitik Dresden Gesprächskreis Frauenpolitik: Frauenförderung im Rahmen einer gleichstellungspolitisch gezielten Wirtschafts- und Strukturpolitik Marzahn Wie sicher sind wir in Berlin-Marzahn?- Bürgerforum gegen Gewalt und wachsende Kriminalität Dresden Fachtagung: Im gesellschaftlichen Umbruch: Für frauengerechte Infrastrukturen im Rahmen der Stadtsanierung Dresden Gierstädt(Thüringen) Round-Table-Gespräch: Leistungsfähigkeit und Grenzen institutionalisierter Frauenpolitik Potsdam Fachtagung: Berufliche Orientierung von Mädchen im Land Brandenburg Merseburg Fachtagung: Von alleine ändert sich nichts: Frauen wollen mehr Einfluss auf die Kommunalpolitik Budapest Deutsch-ungarische Frauenkonferenz: Perspektiven für Frauen in den sich wandelnden Gesellschaften Mittel- und Osteuropas Potsdam Fachtagung: Alleinerziehende im Land Brandenburg Magdeburg Fachtagung: Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen im Land Sachsen-Anhalt Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Beschlüssen der Gemeinsamen Verfassungskommission für Frauenrechte? Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum§ 218: Konsequenzen für Frauen Magdeburg Workshop: EG-Förderprogramme für Frauen Erfurt Gesprächskreis Frauenpolitik: Superwahljahr 1994- Erfahrungen von Frauen in der Politik Bonn Europäische Frauenkonferenz: Chancen von Frauen zur Gestaltung des europäischen Einigungsprozesses Berlin-Marzahn Wie kann Gleichstellungspolitik auf örtlicher Ebene umgesetzt werden? - 399 11. November Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Was verändert sich in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durch aktive Teilhabe von Frauen? 12.- 14. November 23.- 24. November Radebeul Begegnungsveranstaltung mit tschechischen Frauen aus Böhmen: Erfahrungen von Frauen im gesellschaftspolitischen Umbruch- was kann Frauenpolitik leisten? Bonn Internationale Fachtagung(gemeinsam mit der Abt. Internationale Entwicklungszusammenarbeit): Frauenrechte sind Menschenrechte 26.- 27. November Jahnsbach Workshop mit Wissenschaftlerinnen und Politikerinnen zu Fragen eines regionalen Frauenförderkonzepts für das mittlere Erzgebirge 7. Dezember Leipzig Fachtagung: Teilzeitarbeit- Ein Instrument zur flexiblen Lebensgestaltung von Frauen und Männern? 10.- 11. Dezember = Halle Fachtagung: Familienpolitische Herausforderungen Ende der 90er Jahre Veranstaltungen und Fachtagungen 1994 12. Januar 1994 Bonn Workshop: Zur aktuellen Entwicklung im Nahen Osten und der Lage von Frauen in Palästina 22. Februar Bonn Fachtagung: Gleichstellungsgesetze auf dem Prüfstand 8. März Merseburg Internationaler Frauentag 1994: Frauen bewegen das Land 10. März Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik 15. März Leipzig Fachtagung: Public-Relations-Strategien für Frauen- und Gleichstellungsbüros 25. März Beirut Workshop mit Vertreterinnen des Conseil des Femmes Libanaises: Zum aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Weltfrauenkonferenz in Peking 1995(in Kooperation mit dem FES-Büro in Beirut) 26. April Magdeburg Fachtagung: Kommunale Gleichstellungspolitik vor Ort 2. Mai Chemnitz Gesprächskreis Frauenpolitik: Chancengleichheit für Frauen in Europa 9. Mai Bonn Workshop: Eigenständige Alterssicherung der Frauen - 400 8. Juni 18. Juni 23. Juni 6.- 7. Juli 27. August 15. September 24. September 30. September 5. Oktober 20. Oktober 21.- 23. Oktober 11.- 12. November Berlin-Marzahn Workshop: Internationales Jahr der Familie- Chancen für eine gerechte Familienpolitik in Deutschland Rostock Gesprächskreis Frauenpolitik: Weibliche Partnerschaft statt männlicher Herrschaft Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Zur Reform des Kindschafts-rechts: Sorgerecht allein oder zu zweit? Potsdam Fachtagung: Sind Kinder Privatsache? Greifswald Workshop: Grundlagen der Stadtplanung- eine Herausforderung für Frauen Magdeburg Fachtagung: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik Greifswald Frauenforum: Städte als Frauenstätte- Städte für Frauen Erfurt Gesprächskreis Frauenpolitik: Beschäftigungsformen der Frauen als Zukunftsmodell einer partnerschaftlichen Gesellschaft Potsdam Fachtagung: Mehr Beschäftigung für Frauen durch eine gleichstellungsorientierte Struktur- und Regionalpolitik Bonn Deutsch-palästinensische Frauenkonferenz: Partizipation palästinensischer Frauen im Friedens- und Entwicklungsprozess im Rahmen des Gaza-Jericho-Abkommens Sondershausen Seminar: Kommunikationstraining für weibliche Nachwuchskräfte in gesellschaftspolitischen Führungspositionen Dresden Deutsch-osteuropäische Frauenkonferenz: Existenzgründungen und Beschäftigungsinitiativen von Frauen in Mittel- und Osteuropa Veranstaltungen und Fachtagungen 1995 31. Januar 1. Februar Berlin-Hohenschönhausen Fachtagung: Private Arbeitsvermittlung- Neue Wege für Frauen aus der Arbeitslosigkeit Potsdam Expertinnentreffen: Frauen in gewerblich-technischen Berufen in den neuen Bundesländern 21. März 30. März 21. April 24. April 28. April 28.- 29. April 15. Mai 18. Mai 21.- 27. Mai 22. Mai 7. Juni 9. Juni 11. August 15.- 17. September 28. September 11.- 12. November - 401 Köln Gesprächskreis Frauenpolitik: Die Frau in Italien und in Deutschland(in Kooperation mit dem italienischen Kulturinstitut, Köln) Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Gesundheitspolitik nicht auf Kosten von Frauen- Chancen der Veränderung Berlin(Ost) Fachtagung: Lobbyarbeit für Frauen- Die Rolle von Netzwerken, Verbänden und Fördervereinen Magdeburg Expertinnentreffen: Gleichstellungsorientierte Auftragsvergabepolitik: der richtige Weg zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen? Erfurt Konferenz: Zielgruppe Frauen in der regionalen Beschäftigungspolitik Merseburg Seminar: Frauen gestalten Kommunalpolitik Leipzig Aktuelle Fragen zum Wohnungsbau Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Betriebliche Arbeitsorganisation auf dem Prüfstand: Mehr Zeit für Kinder Dresden Seminar: Politisch Denken, Handeln und Organisieren- Ein Projekt zur Förderung des weiblichen Führungsnachwuchses Leipzig Deutsch-osteuropäischer Workshop zur Förderung der transnationalen Kooperation und Vernetzung: Frauen gestalten den gesellschaftlichen Wandel Berlin-Hohenschönhausen Fachtagung: Wohnungs- und Städtebau für Frauen zwischen Vision und Wirklichkeit Treppeln bei Eisenhüttenstadt Fachtagung: Frauen in der Stahlindustrie Potsdam Expertinnentreffen: Gleichstellungsorientierte Auftragsvergabepolitik: der richtige Weg zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen? Oybin Ost-West-Seminar: Projektkooperation und Projektmanagement Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Maastricht II: Neue Weichenstellung für die Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik Potsdam Mädchenprojekte im Land Brandenburg: Mädchenarbeit(k)eine Selbstverständlichkeit - 402 17.- 18. November 9.- 10. Dezember Merseburg Seminar: Frauen gestalten Kommunalpolitik: Produktiv streiten- gewinnend verhandeln Potsdam Expertinnentreffen: Kompetenzen und Aufgaben von Regionalstellen Frau und Beruf Veranstaltungen und Fachtagungen 1996 4. März Berlin-Hohenschönhausen Innovative Frauenprojekte in Berlin-Brandenburg 13. März Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Kleider machen Leute- oft auch krank 14. März Bonn ExpertInnentreffen: Initiativen für umweltgerechte Textilien und Produkte in den neuen Bundesländern 20. März Halle ExpertInnentreffen: Wohnungs- und Städtebau aus Frauenperspektive 10. Mai Berlin-Ost Fachtagung zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts: Kindeswohl Elternrecht: Einheit oder Gegensatz? 23. Mai Halle Fachtagung zur Regional- und Stadtentwicklung: Frauen mischen mit 10. Juni Gesprächskreis Frauenpolitik: Zusätzliche Arbeitsplätze in privaten Haushalten durch Dienstleistungsschecks und Dienstleistungsagenturen 11. September Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Sozialabbau auf Kosten von Frauen und Familien: Für mehr Gerechtigkeit in der Spardebatte 25.- 26. November Teplice Gründungsveranstaltung für ein Frauentechnikzentrum in Teplice Veranstaltungen und Fachtagungen im Jahr 1997 29. Januar Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Der staatliche Griff ins Portemonnaie zahlen Frauen zu viel Steuern? 24.- 29. Februar Teplice Modellprojekt: Computergestützte Kommunikation und Präsentation Trainingsprogramm für tschechische Frauen zwecks Professionalisierung von Berufs-, Partei- und Verbandsarbeit 30. Mai Hamburg Fachtagung: Informationstechnologien und gesellschaftliche Verantwortung. Junge Frauen aus Forschung, Wissenschaft und Management im Dialog - 403 25. Juni 2. Oktober 8. November Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Beschäftigungschancen von Frauen in der digitalen Arbeitswelt Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Aktuelle Vorschläge zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen Köln Workshop: Mut zum politischen Engagement- neu Wege zur stärkeren Beteiligung von Frauen auf kommunalpolitischer Ebene Veranstaltungen und Fachtagungen 1998 4. Februar 22. April 3. Juni 26. Juni Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Weichenstellung für einen neuen Diskurs der Geschlechter: Wo stehen wir in der Frauenpolitik? Wie müsste ein neuer Gesellschaftsvertrag an der Schwelle zum 21. Jahrhundert aussehen? Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Familienpolitische Herausforderungen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert Aachen Fachtagung: Junge Frauen aus Wissensschaft, Forschung und Management im Dialog: Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft München Gesprächskreis Frauenpolitik: Frauen aus Wirtschaft und Politik im Gespräch: Aufbruch ins 21. Jahrhundert- Innovationen für Deutschland Veranstaltungen und Fachtagungen 1999 25. Januar Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Der Euro ist da: Frauen diskutieren die Vorteile der neuen Währung 24. März Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Geringfügige Teilzeitbeschäftigung und soziale Sicherungssysteme- Trends und Anpassungserfordernisse 21. April Bonn Expertinnentreffen zum BVG-Urteil: Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibeträge 19. Juni Berlin Veranstaltung: Junge Frauen aus Wissenschaft, Forschung und Management im Dialog: Schritte auf dem Weg in die intelligente Gesellschaft 23. Juni Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 zur steuerlichen Entlastung von Familien - 404 13. Oktober Berlin Gesprächskreis Frauenpolitik: Verbindliche Regelungen und betriebliche Innovation- ein Widerspruch? Zur aktuellen Diskussion über gleichstellungsrechtliche Regelungen in der Privatwirtschaft Veranstaltungen und Fachtagungen 2000 18. März 2000 22. November 15. Dezember Köln Workshop: Mut zum gesellschaftspolitischen Engagement- Neue Wege zur stärkeren Beteiligung von Frauen auf kommunalpolitischer Ebene Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Weichenstellung für einen Mentalitätswechsel in der Familienpolitik- Mehr Aufmerksamkeit und Fürsorglichkeit für die Familie als Herausforderung für Politik und Wirtschaft Köln Workshop: Gender-Mainstreaming in der alltäglichen Arbeit der Regionalstellen Frau und Beruf Veranstaltungen und Fachtagungen 2001 19. September 17. November 6. Dezember Bonn Gesprächskreis Frauenpolitik: Zur Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft: Der richtige Weg? Köln Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik Bonn Fachtagung: Das neue Rentenrecht- ein Gewinn für Frauen?(in Kooperation mit der Equality-Arbeitsgruppe ,Soziale Sicherung und Rentenreform’ der Hans-Böckler-Stiftung) Veranstaltungen und Fachtagungen 2002 2. Mai 30. September 1. Oktober 21.Oktober Düsseldorf Forum Wirtschaft und Familie: Wirtschaftsstandort Deutschland: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Berlin Workshop: Unisex-Tarife in der betrieblichen Altersvorsorge(in Kooperation mit der Equality-Arbeitsgruppe ,Soziale Sicherung und Rentenreform’ der Hans-Böckler-Stiftung) Bonn Workshop: Chancengleichheit in der Privatwirtschaft: Neuere Initiativen und Weichenstellungen in der BRD und in der EU auf dem Prüfstand