1 Gesprächskreis Geschichte Heft 53 Hans Mommsen Entstehung und Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933 Vortrag, gehalten auf einer Veranstaltung des„Gesprächskreises Geschichte“ in der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn am 24. März 2003 Friedrich-Ebert-Stiftung Historisches Forschungszentrum 2 ISSN 0941-6862 ISBN 3-89892-230-8 Herausgegeben von Dieter Dowe Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Kostenloser Bezug beim Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn (Tel. 0228- 883-473) E-mail: Doris.Fabritius@fes.de © 2003 by Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn(-Bad Godesberg) Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn Druck: Toennes Druck und Medien GmbH, Erkrath Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany 2003 3 Entstehung und Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933 Hans Mommsen Die Verabschiedung des„Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ am 23. März 1933 bedeutete eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Durchsetzung des Führerstaates, den die NSDAP nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler im„Kabinett der nationalen Konzentration“ am 30. Januar zielbewusst beschritt. Mit der Ermächtigung der Reichsregierung, gesetzesvertretende Verordnungen ohne die Zustimmung des Reichstags und des Reichspräsidenten zu erlassen, sollten die Voraussetzungen für den Übergang zu der Führerdiktatur Hitlers gelegt werden. Die am 28. Februar erlassenen Reichstagsbrandverordnungen, mittels deren die Grundrechte weitgehend ausschaltet wurden und die einen Hebel zur Ausschaltung missliebiger Länderregierungen bereitstellten, nahmen diese Entscheidung materiell weitgehend vorweg. Daher stellte das sog.„Ermächtigungsgesetz“, das der Reichsregierung für vier Jahre freie Hand gab, gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen, ganz überwiegend eine legalistische Fassade zur Beseitigung der Reichsverfassung dar. 1 Gleichwohl kommt dem Gesetz insofern die Rolle einer politischen Zäsur zu, als die im Reichstag vertretenen Parteien mit Ausnahme der SPD und der bereits unterdrückten KPD einmütig der Selbstausschaltung des Reichstages zustimmten und damit dem neuen Regime den Anschein der Legalität verschafften. 1 Siehe Karl Dietrich Bracher u.a., Die nationalsozialistische Machtergreifung, Köln 1960, S. 167 f. 4 Bevor wir uns den Vorgängen zuwenden, die zur Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes führten, müssen wir die Vorgeschichte betrachten, die sie bedingte. Siebzig Jahre nach der Aushändigung des Reichskanzleramtes an Adolf Hitler stellt sich heute die Frage neu, welche strukturellen Ursachen dazu geführt haben, dass eine politische Bewegung wie die NSDAP, die 1928 noch als Splitterpartei ohne jede ernstlichen Chancen galt, schon ein Jahr später einen beispiellosen Aufstieg nehmen konnte, obwohl sie sich im wesentlichen auf die propagandistische Mobilisierung von Ressentiments beschränkte und über alles andere als ein konstruktives politisches Programm verfügte. Welche politischen Strategien und welche Interessenkonstellationen bewirkten, dass Adolf Hitler am 30. Januar an die Spitze der Reichsregierung trat und nach und nach eine persönliche Diktatur errichtete? Diese Fragen zielen auf die Ursachen der Krise der parlamentarischen Demokratie, ohne die Hitlers Coup der Machteroberung nicht hätte gelingen können. Die meisten Zeitgenossen sahen in dem am 30. Januar 1933 gebildeten„Kabinett der nationalen Konzentration“ mit Adolf Hitler als Reichskanzler nur eine der vielen kurzlebigen Präsidialregierungen und gaben der neuen Regierungskoalition eine Lebensdauer von nur wenigen Monaten. Dass sich aus diesem letzten Präsidialkabinett von Gnaden Paul von Hindenburgs der totalitäre Führerstaat entwickeln würde, ahnten nur wenige weiter blickende politische Beobachter. Hitlers konservative Bündnispartner rechneten damit, dass das Präsidialkabinett, wenn es erst einmal gelungen wäre, die sogenannten„marxistischen Parteien“ auszuschalten und die Freien Gewerkschaften zu eliminieren, in autoritärem Sinne umgebildet werden würde. Selbst führende Nationalsozialisten gaben sich der Illusion hin, die nach der Zerschlagung der 5 Linksparteien in ihren Augen überflüssig gewordene NSMassenbewegung in einen kleinen Orden zur Führerauslese umzubilden. 2 Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler stellte sich als Ausweg aus einer politischen Konstellation dar, in der die DNVP und die Kamarilla in der Umgebung des Reichspräsidenten von Hindenburg befürchteten, es könne sich ein Rückfall in das parlamentarische System ergeben, nachdem die Präsidialkabinette versagt hatten und Hindenburg nicht mehr bereit war, weiterhin die Verantwortung für die Notverordnungsgesetzgebung zu übernehmen. Um dies zu verhindern, kamen die konservativen Bündnispartner Hitler weit entgegen und stimmten der Auflösung des Reichstages und anschließenden Neuwahlen zu, die sie durch die Bildung der nationalen Konzentrationsregierung gerade hatten verhindern wollen. Die NSDAP hatte nach den fulminanten Wahlerfolgen seit dem September 1930, die in der Erringung von 37% der Stimmen in den Juliwahlen 1932 gipfelten, ihren Höhepunkt überschritten und in den Novemberwahlen 1932 signifikante Stimmenverluste erlitten, die in den anschließenden lokalen und regionalen Wahlen im Dezember bis zu 40% der Stimmen betrugen. Die Krise der NS-Bewegung schlug sich in scharfen innerparteilichen Spannungen, insbesondere in einer wachsenden Unbotmäßigkeit der SA, in einer Baisse der Parteikassen und einer schwindenden Attraktivität ihrer Wahlwerbung nieder. Hindenburgs schroffe Zurückweisung des Anspruchs Hitlers auf die Übernahme des Kanzleramtes am 13. August 1932 trug diesem einen schweren Prestigeverlust 2 Vgl. Hans Mommsen, Die Illusion einer Regierung ohne Parteien und der Aufstieg der NSDAP, in: Ders., Von Weimar nach Auschwitz. Zur Geschichte Deutschlands in der Weltkriegsepoche, Stuttgart 1999, S. 133 f. 6 ein. Die innere Krise der NS-Bewegung war nicht mehr zu verbergen. In dieser Lage entschloss sich Gregor Strasser, Hitlers fähigster Parteiführer, der das Verdienst hatte, der amorphen Partei einen funktionierenden Parteiführungsapparat überzustülpen, dazu, dem Parteichef dessen„Alles oder Nichts“Strategie auszureden, welche die Partei ins Abseits zu führen drohte. Er versuchte Hitler dazu zu bewegen, sich schrittweise an die Macht heranzuarbeiten und in das Kabinett des Generals von Schleicher einzutreten, doch lehnte Hitler diese Strategie kategorisch ab, obwohl die NSDAP für die drohende Reichstagsauflösung und einen neuerlichen Wahlkampf nicht gerüstet war und schwere Stimmeneinbußen befürchten musste. Als sich Hitler als unbelehrbar erwies, legte Strasser im Dezember 1932 seine Parteiämter nieder, möglicherweise um den Parteiführer dadurch von der Ernsthaftigkeit seines Kalküls zu überzeugen. Doch witterte Hitler Verrat, zumal Strasser ein Ministerposten von Schleicher angeboten worden war, und unterstellte ihm die Absicht, die Partei spalten zu wollen. 3 Menschlichem Ermessen nach musste Hitlers Strategie in einer politischen Katastrophe enden, wäre nicht Franz von Papen gewesen, der in mancher Hinsicht gegen Hitlers kaum zu überwindendes Misstrauen und hinter dem Rücken des amtierenden Kanzlers das„Kabinett der nationalen Konzentration“ zustande brachte. In den im Geheimen aufgenommenen Verhandlungen bestand Hitler darauf, das Reichskanzleramt zu übernehmen, das sich Papen zugedacht hatte, und vorübergehend drohte eine Verständigung an dessen extre3 Zur Strasser-Krise vgl. Peter D. Stachura, Gregor Strasser and the Rise of Nazism, London 1983, S. 94 ff. 7 mem Misstrauen zu scheitern. Die Vermittlungskunst Hermann Görings holte Hitler an den Verhandlungstisch zurück, während Papen schließlich in die Kanzlerschaft des nationalsozialistischen Parteiführers einwilligte. Papen erschwindelte sich die Zustimmung des skeptischen Reichspräsidenten, indem er ihm vorspiegelte, dass die Zentrumspartei demnächst ebenfalls in das Kabinett eintreten würde. Es würde damit, wie auch bei der Bildung des Koalitionskabinetts Hermann Müller von 1928, eine virtuelle Mehrheitsregierung sein und nicht mehr die präsidialen Vollmachten in Anspruch nehmen müssen. Diese Perspektive enthob den Reispräsidenten der lästig gewordenen Bürde, die Verantwortung für die sich häufenden Notverordnungen zu übernehmen, deren Verfassungsmäßigkeit in zunehmendem Umfang bestritten wurde. So bewirkte die Fiktion einer parlamentarischen Mehrheitsregierung – Papen hatte vor dem 30. Januar die Zentrumsverhandlungen nur zum Schein eingeleitet – die Bildung des„Kabinetts der nationalen Konzentration“. Hindenburg, der den„böhmischen Gefreiten“ Hitler mit größter Skepsis betrachtete, sah keinen Ausweg. Er ließ sich mit der Versicherung von Papens beruhigen, dass Hitler in dem Kabinett von bewährten konservativen Ministern eingerahmt und von diesen in jeder Weise abhängig sein würde. Auch die republikanischen Parteien und die bürgerliche Presse gingen davon aus, dass Alfred Hugenberg, der neben Franz von Papen zu den hauptsächlichen Architekten des„Kabinetts der nationalen Konzentration“ gehörte und allein drei Ministerposten ausfüllte, der eigentliche Diktator im Kabinett sein werde. 8 Karl Dietrich Bracher hat im Hinblick auf die Anfänge des Kabinetts Hitler von einer„Machtergreifung neuen Stils“ gesprochen, die sich formal legaler Methoden bediente und einen offenen Bruch der Verfassungsordnung vermied. 4 Das Vorbild für dieses Vorgehen war Benito Mussolinis Weg zur Macht. Wie bei diesem stand hinter dem pseudolegalen Verfahren die unverhüllte Drohung mit dem gewaltsamen Vorgehen der zu einem Millionenheer anschwellenden SA. Von formaler Legalität konnte jedoch ebenso wenig die Rede sein. Denn die nach dem 30. Januar eingeschlagene Strategie der NS-Führung implizierte eine Vielzahl von Verfassungsverstößen, insbesondere was die Regierungsbildung im Vorfeld der Wahlen und die Behinderung der Opposition anging. 5 Das galt auch für die irreführende Begründung der Verabschiedung der Notverordnung„zum Schutz von Volk und Staat“. Dass von einem kommunistischen Aufstandsversuch keine Rede sein konnte, war schon am Vormittag des 28. Februar klar, was Hermann Göring nicht daran hinderte, diese These noch im Spätherbst vor dem Reichsgericht mit fragwürdigen Quellen zu untermauern. 6 Es war für den NS-Machteroberungsprozess bezeichnend, dass die NS-Führung dabei zu weiten Teilen auf das von den Kabinetten von Papen und von Schleicher geschaffene Instrumentarium zurückgreifen konnte. Nicht zufällig fußte die Notverordnung vom 28. Februar auf der Papenschen Preu4 Vgl. Karl Dietrich Bracher, Zeitgeschichtliche Kontroversen. Um Faschismus, Totalitarismus, Demokratie, Neuaufl. München 1984, S. 91 ff. 5 Vgl. Ian Kershaw, Hitler, 1889-1936, Stuttgart 1998, S. 557, der von einem„Schritt auf dem Weg zur Akklamation per Volksabstimmung“ spricht. 6 Siehe Hans Mommsen, Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen, in: VfZ 4(1964), S. 361 ff., 365 ff. 9 ßenverordnung vom 20. Juli 1932. 7 Desgleichen konnte die Regierung auf die vom Kabinett von Papen im Zusammenhang mit dem Planspiel Ott, das vom Szenarium eines bewaffneten Generalstreiks der Linksparteien ausging, vorbereiteten Verhaftungslisten zurückgreifen. 8 Darüber hinaus hatten die Präsidialkabinette, die sich der Illusion einer„Regierung ohne Parteien“ verschrieben, sowohl ideologisch wie juristisch den Boden für die Aushebelung des Verfassungsstaates durch das NS-Regime vorbereitet. Auch das in der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Instrument einer Ermächtigung der Reichsregierung, vorübergehend ohne parlamentarische Kontrolle zu regieren, war von den Präsidialkabinetten ins Auge gefasst worden, um den Übergang zu dem angestrebten autoritären System zu bewerkstelligen, nachdem die Republik in Krisenlagen sich ebenfalls dieser Möglichkeit bedient hatte. 9 Das„Kabinett der nationalen Konzentration“ war mit der Zielsetzung zustande gekommen, diesen Weg zu wählen, nur dass Hitlers konservative Partner entschlossen waren, auf 7 Vgl. Thomas Raithel/Irene Strenge, Die Reichstagsbrandverordnung. Grundlegung der Diktatur mit den Instrumenten des Weimarer Ausnahmezustands, in: VfZ 48(2000), S. 429 ff. decken diesen Sachverhalt zu, indem sie eine Herleitung von den Notverordnungen der Phase von 1919 bis 1921 vornehmen. 8 Zum Planspiel Ott vgl. Eberhard Kolb/Wolfgang Pyta, Die Staatsnotstandsplanung unter Papen und Schleicher, in: Heinrich August Winkler, Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München 1992, S. 172 ff. sowie Fritz Arndt, Vorbereitungen der Reichswehr für den militärischen Ausnahmezustand, in: Zschr. für Militärgeschichte 4(1965), S. 195-203. 9 Siehe meinen Beitrag„Regierung ohne Parteien. Konservative Pläne zum Verfassungsumbau am Ende der Weimarer Republik, in: Winkler, Staatskrise, S. 1-18. 10 Neuwahlen zu verzichten. Dass diese von Hitler gegenüber Hugenberg mit der Zusicherung, die Zusammensetzung des Kabinetts nicht zu verändern, durchgesetzt wurden, durchkreuzte das Kalkül von Papens, gestützt auf das Vertrauen des Reichspräsidenten zusammen mit dem Doppelminister Alfred Hugenberg die Geschicke des neuen Kabinetts zu steuern. Hugenberg hat wohl eingeräumt, dass das Zugeständnis von Neuwahlen„die größte Dummheit meines Lebens“ gewesen sei. 10 Es war in der Tat widerspruchsvoll genug, Denn das„Kabinett der nationalen Konzentration“ war aus der Absicht heraus zustande gekommen, die sonst unerlässlichen Neuwahlen zu verhindern. Dabei hatte neben der grundsätzlichen Ablehnung des parlamentarischen Prinzips die Befürchtung eingewirkt, dass Neuwahlen den Linksparteien zugute kommen und möglicherweise zu einem Rückfall in eine parlamentarische Mehrheitsregierung führen würden, was man unter allen Umständen zu vermeiden trachtete. In der Tat war dies der entscheidende Coup Hitlers, indem er seine konservativen Bündnispartner durch die ihnen aufgezwungenen Neuwahlen in die Defensive brachte, auch wenn er zugesichert hatte, die Zusammensetzung des Kabinetts nicht zu ändern, wie die Wahlen auch immer ausfielen. Gleichwohl konnten sich angesichts der kritischen Lage die DNVP und die bürgerlichen Rechten insgesamt davon keine Verstärkung ihrer politischen Stellung erhoffen. Als Hjalmar Schacht und Hermann Göring auf einem Treffen von Industriellen in der Reichskanzlei am 20. Februar um Geldspenden für den Wahlkampf ersuchten, taten sie dies mit dem Kommentar, dass es sich um die letzte Wahl innerhalb von zehn, 10 Siehe John A. Leopold, Alfred Hugenberg. The Radical Nationalist Campaign Against the Weimar Republic, New Haven 1977, S. 135 ff. 11 vielleicht der nächsten hundert Jahre handeln werde. 11 Den Parteien der„nationalen Konzentration“ musste es darum gehen, nicht nur die Mehrheit im Reichstag, sondern auch die Voraussetzungen zur Verabschiedung eines verfassungsändernden Ermächtigungsgesetzes zu schaffen. Goebbels’ inzwischen finanziell wohlgeölte Propagandamaschine brachte daher unmittelbar nach der Reichstagsauflösung, die mit der Begründung erfolgt war, dass das deutsche Volk zu der neuen nationalen Regierung Stellung nehmen könne – Karl Dietrich Bracher hat mit Recht betont, dass das Verhältnis zwischen Wahlen und Regierungsbildung auf den Kopf gestellt wurde 12 , eine massive Wahlkampagne in Gang, die sich der Fiktion einer„nationalen Erhebung“ bediente und den konservativen Koalitionspartnern die Manövrierbarkeit raubte. Gleichzeitig erließ die neue Regierung eine Reihe von Notverordnungen, die die Bewegungsfreiheit der KPD und teilweise der SPD empfindlich einschränkten, sie mit Presseverboten überhäuften und mit der Verwendung der SA in Preußen als Hilfspolizei die Demonstrationsfreiheit für die Linksparteien faktisch beseitigten. Die„Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes“ vom 4. Februar legalisierte massive Eingriffe in die Wahlwerbung vor allem von KPD und SPD und mündete in einen regelrechten Terror gegen die Opposition. Trotz eines nun mit dem Kanzlerbonus geführten und von Goebbels mit allen erdenklichen Mitteln inszenierten Wahlkampfes vermochte Hitler am 5. März 1933 nur 43,9% 11 Karl Dietrich Bracher et alii, Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34, Köln 1960, S. 70 f. 12 Ebd., S. 50. 12 der Stimmen und zusammen mit der DNVP eine knappe parlamentarische Mehrheit zu erringen. Die Koalition war jedoch von vornherein entschlossen, den Reichstag durch die Vorlage eines umfassenden Ermächtigungsgesetzes zur Selbstausschaltung zu bewegen. Schon zuvor hatte die Brandlegung im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes am Abend des 27. Februar durch den jungen holländischen Rätekommunisten Marinus van der Lubbe eine neue Lage geschaffen. Die nationalsozialistische Führung ging davon aus, dass die KPD die schrittweise Ausschaltung der Linksparteien nicht hinnehmen und mit gewaltsamen Aktionen beantworten würde, und erwartete sie für den Abend des 5. März. Sie konnte sich nicht vorstellen, dass die KPD, deren kämpferische Agitationsparolen und Generalstreiksaufrufe vor allem den Sinn hatten, ihre Strategie des einstweiligen Stillhaltens zu kaschieren, untätig bleiben würde. In der Tat war die KPD-Führung in der Nacht des Reichstagsbrandes auf einer geheimen Tagung in Friedrichsfelde nicht erreichbar und konnte nicht rechtzeitig auf die einsetzende Verhaftungswelle reagieren. 13 Im Anblick des brennenden Reichstagsgebäudes und unter dem Eindruck der irrigen Information, der sogleich gefasste Attentäter gehöre der KPD an, sprachen Hitler und die eilig an den Brandherd geeilte NS-Prominenz von einem„Fanal des Kommunismus“. Hitler zweifelte nicht daran, dass die Kommunisten durch diese Aktion die Abhaltung der Reichstagswahlen verhindern wollten, womit das eingefädelte Machteroberungskonzept, die Parteien durch ein auf vier Jahre befristetes Ermächtigungsgesetz auszuschalten, in Fra13 Vgl. Hans Mommsen, Van der Lubbes Weg in den Reichstag – der Ablauf der Ereignisse, in: ders., Von Weimar nach Auschwitz, S. 175-200. 13 ge gestellt war. Sogleich tauchte die Befürchtung auf, dass Hindenburg in Anbetracht der Bürgerkriegsgefahr unter der Reichswehr die vollziehende Gewalt übertragen würde, womit Wahlen einstweilig hinfällig gewesen wären. Die erste Maßnahme, die Hitler ins Auge fasste, betraf die Anordnung, dass der neugewählte Reichstag in der KrollOper zusammentreten sollte. Zugleich entschloss man sich zu, wie sich zeigen sollte, hypertrophen Gegenmaßnahmen, darunter der Verhaftung aller kommunistischen Abgeordneten und Funktionäre und der Sicherung öffentlicher Gebäude und Brücken. Wenige Stunden später empfahl eine im preußischen Innenministerium zusammengekommene Expertengruppe unter Göring und Wilhelm Frick, dem neuen Reichsminister des Innern, angesichts der eingebildeten Bürgerkriegsdrohung der KPD auf die für einen solchen Fall bereitliegende Notstandsplanung zurückzugreifen. Die in aller Eile vorbereitete und dann anderntags durch das Reichskabinett verabschiedete Notverordnung„zum Schutz von Volk und Staat“ unterschied sich von den im Zusammenhang mit dem Planspiel Ott bereitliegenden Verordnungsentwürfen dadurch, dass sie an die Stelle des militärischen den zivilen Ausnahmezustand setzte und so ein Eingreifen des Präsidenten unterband. Am Morgen des 28. Februar stellte sich allerdings heraus, dass von einem kommunistischen Aufstandsversuch nicht die Rede sein konnte. Göring, der in der Nacht allenthalben Militär zum Schutz öffentlicher Gebäude aufgeboten hatte, setzte nun alle Hebel in Bewegung, um überzeugendes antikommunistisches Belastungsmaterial nachzulegen, ohne damit in der Sache erfolgreich zu sein. Aber die ungeheure antikommunistische Psychose, die durch die NS-Propaganda systematisch 14 geschürt wurde und das Wahlkampfklima maßgeblich beeinflusste, machte das nicht mehr notwendig. Es gab vereinzelt nationalsozialistische Funktionäre, die es für möglich hielten, dass die eigenen Leute die Lunte gezündet hatten. 14 Tatsächlich hatten die Nationalsozialisten in den wenigen Wochen, die für den Wahlkampf zur Verfügung standen, Wichtigeres zu tun, als eine mit hohem Risiko behaftete Brandstiftungsmanipulation durchzuführen, die, wenn sie aufflog, einen ohnehin gewonnenen Wahlkampf bedrohte. Es ist zudem unbestreitbar, dass Goebbels und die NS-Führung von dem Brandereignis überrascht waren, wie seine erst 1992 zugänglich gewordene Tagebuchaufzeichnung beweist. 15 Das entscheidende Resultat des Brandereignisses bestand in der„Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, die das Kabinett schon am 28. Februar verabschiedete und Hindenburg unverzüglich unterzeichnete. Diese niemals aufgehobene Verordnung ist mit Recht als informelles„Grundgesetz des Dritten Reiches“ bezeichnet worden. 16 Mit der Aufhebung der Grundrechte legalisierte es die längst in Gang befindliche Unterdrückung der KPD und von Teilen der SPD sowie der Eingriffe in die Autonomie der Länder, bewirkte also eine vorgezogene Machtergreifung in den Ländern. Dem geplanten Ermächtigungsgesetz kam daher de facto nur noch 14 So hielt Alfred Rosenberg eine NS-Brandurheberschaft nicht für völlig ausgeschlossen; vgl. Mommsen, Der Reichstagsbrand, S. 354. 15 Tagebuchaufzeichnung von Joseph Goebbels vom 28.2.1933, abgedruckt in: Der Spiegel vom 27. Juli 1992. 16 Vgl. Rudolf Morsey(Hrsg.), Das“Ermächtigungsgesetz” vom 23. März 1933. Quellen zur Geschichte und Interpretation des„Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“, Düsseldorf 1992. 15 die Funktion zu, den Schritt zur autoritären Diktatur mit dem Anschein der Verfassungsmäßigkeit zu versehen. Unter Anwendung massiver Pressionen und der Drohung, andernfalls revolutionäre Mittel anzuwenden, stimmten die bürgerlichen Parteien am 23. März dem Ermächtigungsgesetz zu, das, auf vier Jahre befristet, dann zweimal verlängert, zur formalen Rechtsgrundlage der NS-Herrschaft werden sollte. Der Abstimmung vom 23. war am 21. März die Reichstagseröffnung in der Potsdamer Garnisonskirche in Anwesenheit des Reichspräsidenten von Hindenburg vorausgegangen – Goebbels hatte diese Veranstaltung als einzigartiges Propagandaspektakel aufgezogen. Dabei ging es darum, die konservativen Bündnispartner des neuen Regimes in der Vorstellung einzulullen, dass das neue Kabinett Hitler eine enge Verbindung mit der preußischen Tradition anstrebe. Die Reichstagsfraktion des Zentrums musste freilich eine Durchsuchung ihres Busses nach Waffen hinnehmen, ein Vorgeschmack für die einsetzende Rechtlosigkeit. 17 Goebbels’ geschickte Inszenierung des Tags von Potsdam, die über alle Radiostationen übertragen wurde, zielte darauf ab, die psychologischen Voraussetzungen für die bevorstehende Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz zu verbessern, indem dort die Einigkeit aller deutschen Patrioten beschworen wurde. Um die für die Ermächtigung notwendige Zweidrittelmehrheit des Reichstages sicherzustellen und eine mögliche Beschlussunfähigkeit bei einem Fernbleiben der Linksparteien zu verhindern, setzte man mit Zustimmung der bürgerlichen Fraktionen eine Änderung der Geschäftsordnung 17 Vgl. Rudolf Morsey, Der Untergang des politischen Katholizismus. Die Zentrumspartei zwischen christlichem Selbstverständnis und>Nationaler Erhebung< 1932/33, Stuttgart 1977, S. 128. 16 durch, wonach unentschuldigt fehlende oder ausgeschlossene Abgeordnete als anwesend erklärt werden konnten. Auch wenn sich diese verfassungswidrige Manipulation als unnötig erweisen sollte, beleuchtete sie doch das Klima, in dem die Regierung das Gesetz formal legal durchzupeitschen gedachte. Als verbleibende Hürde erwies sich die für die Erreichung der Zweidrittelmehrheit erforderliche Zustimmung der Zentrumspartei. Verhandlungen mit führenden Vertretern des Klerus und der Zentrumspartei, die von der NSDAP-Fraktion aufgenommen wurden, nahmen in mancher Hinsicht die späteren Verhandlungen über das Reichskonkordat vorweg, das Hitler schon jetzt ins Spiel brachte. Das Zentrum verlangte, dass die Schul- und Konkordatsfragen aus der Ermächtigung ausgeklammert werden, zugleich die Zentrumsbeamten vor Entlassung geschützt sowie die Unabsetzbarkeit der Richter garantiert werden sollten. Darüber hinaus ging es dem Zentrum um die Garantie des Fortbestandes der Länderautonomie sowie der institutionellen Stellung der katholischen Kirche und die Wahrung der Stellung und Rechte des Reichspräsidenten. Hitler versprach, die Zentrumsforderungen in seine Regierungserklärung aufzunehmen, war aber nicht bereit, die vom Zentrum geforderte Beschränkung der Geltung des Gesetzes auf den Bestand der„jetzigen Regierung“ zu akzeptieren. Während Prälat Kaas in den internen Verhandlungen die Zustimmung des Zentrums zur Vorlage als„nationale Pflicht“ hinstellte, der man sich trotz aller Bedenken nicht entziehen könne, warnte Heinrich Brüning davor, die als Zumutung empfundenen Bedingungen Hitlers zu akzeptieren, und verharrte in der Opposition. Noch während der Lesungen des Gesetzes, das Brüning als„das Ungeheuerlichste“ bezeichne- 17 te,„das je von einem Parlament gefordert worden sei – so habe man keinerlei Kontrolle über die Finanzgebarung für die nächsten Jahre“ –, versuchte der Exkanzler vergeblich, die DNVP dafür zu gewinnen, das Gesetz auf sechs Monate zu befristen und mit der Außerkraftsetzung der Reichstagsbrandverordnung zu verknüpfen. Er stieß damit auf taube Ohren, zumal ein größerer Teil der Deutschnationalen bereits eine Verschmelzung mit der NSDAP ins Auge fasste. Auch von der Manipulation des Reichstagspräsidenten Hermann Göring mattgesetzt, der eine schriftliche Zusage Hitlers versprochen hatte, die nie eintraf, entschloss sich das Zentrum schweren Herzens zur Zustimmung und verschaffte damit dem Regime die erforderliche Zweidrittelmehrheit – die Stimmen der bürgerlichen Mittelparteien, die sich dem Votum anschlossen, spielten ohnehin keine Rolle mehr. 18 Unzweifelhaft war das Zentrum dem von der Regierung ausgeübten Druck, zugleich den systematisch gestreuten Gerüchten, das Regime arbeite bereits an einer Vorlage für eine neue Verfassung, und dem indirekten Druck von Seiten der Kurie erlegen und war es zugleich Gefangener der eigenen Sammlungspolitik, die ein Ausscheren aus der Rechtskoalition unmöglich erscheinen ließ und zu der sich der Zentrumsführer in seiner Reichstagsrede vom 13. März noch einmal ausdrücklich bekannte. 19 Für die bürgerlichen Parteien insgesamt galt, dass sie sich der Illusion hingaben, durch Nachgiebigkeit den von der NSDAP angedrohten offenen Bruch mit der Legalität vermeiden und einen politisch neutralen Staat über den Parteien retten zu können. Auch das Zentrum störte sich nicht daran, dass die geforderten Konzessionen – so die Aufrechterhaltung der Grundrechte – nicht für die SPD gelten 18 Im einzelnen dazu Morsey, S. 136 ff. 19 Ebd., S. 144 f. 18 sollten, ganz abgesehen von der zwar nicht formell verbotenen, aber in den Untergrund gedrängten KPD. In der Tat befand sich das katholische Lager bereits auf dem Abmarsch in die von Goebbels proklamierte„nationale Revolution“, wie die Beschlüsse der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28. Februar ankündigten, in denen die bisherigen Verbote, der NSDAP beizutreten, fallen gelassen wurden. Der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion kam demgegenüber der Ruhm zu, sich der Selbstausschaltung des Parlamentes widersetzt zu haben, obwohl zu erwarten war, dass die bürgerlichen Parteien dem Druck der Regierung nachgeben würden. Mit der Entscheidung des SPD-Parteivorstandes vom 30. Januar 1933, die Grundlage der Verfassung nicht zu verlassen, und dem Verzicht auf alle Ansätze eines systematischen Widerstandes waren die Weichen für den Entschluss gestellt, die seit dem 20. Juli 1932, dem Staatsstreich von Papens gegen das sozialdemokratisch geführte Preußen, eingeschlagene Linie des Abwartens beizubehalten. Mit der Ablehnung des„Ermächtigungsgesetzes“ wurde sie konsequent fortgesetzt. Angesichts der massiven Unterdrückungsmaßnahmen gegen führende Repräsentanten der SPD war es bemerkenswert, dass von den 120 Reichstagsabgeordneten der Partei noch 94 an der Reichstagssitzung vom 23. März teilnahmen, nachdem sie zuvor einem von der SA veranstalteten veritablen Spießrutenlauf ins Parlamentsgebäude ausgesetzt gewesen waren. Otto Wels’ mutige Rede – er hatte sich nicht nehmen lassen, als Sprecher der Partei aufzutreten und die Antwort auf Hitlers Regierungserklärung nicht Jüngeren wie Kurt Schumacher zu überlassen, obwohl er mit körperlichen Pressionen rechnen musste – gipfelte in dem Bekennt- 19 nis:„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“. 20 Das Ruhmesblatt der Partei, sich dem Terror nicht gebeugt zu haben, darf jedoch nicht übersehen lassen, dass auch sie von einer falschen Lageeinschätzung ausging. Otto Wels rechnete – in Analogie zu Bismarcks Sozialistengesetz – damit, dass die Reichstagsfraktion weiterhin bestehen bleiben würde.„Das Sozialistengesetz“, erklärte er,„hat die Sozialdemokratie nicht vernichtet. Auch aus neuen Verfolgungen kann die Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen“. Der in den folgenden Wochen vom Parteivorstand gegen die scharfe Opposition der ins Prager Exil gegangenen Mitglieder unternommene Versuch, durch eine Politik der Anpassung die Auflösung der Partei zu verhindern, erwies sich im Nachhinein als äußerst problematisch, und dasselbe galt für Maßregeln, die von dem Bestreben bestimmt waren, Vorbereitungen für den Übergang in die Illegalität – so im Falle der SAJ – zu unterbinden. 21 Das mit 441 gegen 94 Stimmen verabschiedete„Ermächtigungsgesetz“ gab Hitler freie Hand, Gegner und Partner auszuschalten und die bestehenden Verfassungsgrundlagen zu unterlaufen. Die wenigen verfassungspolitischen Garantien des Gesetzes, die die Stellung des Reichspräsidenten und die Autonomie der Länder betrafen, wurden alsbald durchbro20 Die Rede von Otto Wels vom 23. März 1933 ist abgedruckt in: Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung in der Gegenwart, bearb. von Herbert Michaelis und Ernst Schraepler, Bd. 9, Berlin o. J., S. 146 ff. 21 Vgl. Erich Matthias, Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, in: Ders./Rudolf Morsey(Hrsg.), Das Ende der Parteien, Düsseldorf 1960, S. 242 ff. 20 chen. Die Verfassungsjuristen gaben bald Schützenhilfe. So bezeichnete Carl Schmitt das„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ als„vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland“. In der Tat wurde von keiner Seite die Rückkehr zum parlamentarischen System von Weimar auch nur erwogen, und Ernst Rudolf Huber wollte den Titel „Reichsführungsgesetz“ verwandt wissen, um von der Befristung des Gesetzes abzulenken. 22 Es war charakteristisch für seine Einstellung, dass Hitler, obwohl er selbst eine neue Verfassung angekündigt hatte,„die den Willen des Volkes mit einer wirklichen Führung verbindet“, es ablehnte, Fricks Absicht zur Schaffung eines neuen Verfassungsgesetzes zu befolgen, und sich 1937 und dann wieder 1939 und 1943 mit einer einfachen Verlängerung des„Ermächtigungsgesetzes“ auf jeweils vier Jahre begnügte. 23 Die Bedeutung des Gesetzes liegt vornehmlich darin, dem schrittweise Übergang zur Diktatur den Anschein der Legalität verschafft zu haben. Dadurch sicherte sich die neue Regierung die formale Loyalität der Beamten im Reich und den Ländern machte sich vom Reichspräsidenten, der seines Gegenzeichnungsrechtes beraubt war, unabhängig. Zugleich vermittelte das Gesetz angesichts der sich im westlichen Ausland formierenden Boykottbewegung den Eindruck einer innenpolitischen Normalisierung. Davon konnte jedoch keine Rede sein. Der Überschuss an Gewaltsamkeit in den Reihen 22 Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, Hamburg 1939, S. 48 f.; Bracher, Die nationalsozialistische Machtergreifung, S. 168. 23 Siehe Dieter Rebentisch, Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg. Verfassungsentwicklung und Verfassungspolitik 1939-1945, Stuttgart 1989, S. 45 f. 21 von NSDAP und SA richtete sich, nachdem der Staatsapparat unerwartet kampflos in die Hände der Regierung gefallen war, nun verstärkt gegen die Reste der Linksparteien und gegen die jüdischen Mitbürger. Gleichzeitig verschärfte sich der Druck sowohl auf die Zentrumspartei auf wie die in der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot zusammengeschlossenen bürgerlichen Rechtsparteien, sich aufzulösen oder der NSDAP anzuschließen. Die auf das Drängen des Klerus und vor dem Hintergrund der beginnenden Konkordatsverhandlungen erfolgende Selbstauflösung des Zentrums vom 3. Juli, der innere Zerfall der DNVP und das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli beendeten diesen Prozess und legten die Voraussetzungen für den sich konsolidierenden Einparteienstaat. Es erwies sich als Illusion, Hitler durch die konservative Kabinettsmehrheit kontrollieren zu können, zumal sich Hindenburg nach Neudeck zurückzog und Hitler geschickt genug war, von Papen als„Wachhund“ abzuschütteln und den Präsidenten in seinem Sinne zu steuern. Hugenbergs angebliche Machtstellung als Doppelminister erwies sich ebenfalls als Schimäre, zumal die DNVP im Zerfall begriffen war. Schließlich nutzte Hitler Hugenbergs unabgestimmtes Vorprellen in der Kolonialfrage gegenüber der britischen Regierung, um ihn zum Rücktritt zu zwingen. Gleichzeitig wurden die bürgerlichen Parteien massiv unter Druck gesetzt, ihre Selbstauflösung unter der Fiktion endlich erreichter nationaler Einheit zu vollziehen, nachdem zuvor die SPD verboten, die KPD einfach unterdrückt worden war. Hitler konnte daher ohne größere Widerstände die Gleichschaltung der Länderregierungen abschließen und durch die Ernennung von Goebbels zum Reichminister für Volksaufklärung und Propaganda und von Rudolf Hess und Ernst Röhm zu Ministern ohne 22 Portefeuille das Gewicht im Kabinett zugunsten der NSDAP verändern. Gleichzeitig vollzog sich der gesellschaftliche Gleichschaltungsprozess, der den konservativen Parteien den organisatorischen Rückhalt entzog. Auch die katholische Kirche, die, im Unterschied zu den evangelischen Kirchen, zunächst zurückhaltend eingestellt blieb, näherte sich im Zeichen des Reichskonkordates dem neuen Regime und sprang auf den Dampfer der„nationalen Erhebung“, die Goebbels tatkräftig proklamierte, fast ohne Gegenstimmen auf. Das Schlagwort von der wiedererrungenen„Volksgemeinschaft“ machte die Runde und verdeckte den Tatbestand, dass mehr als ein Drittel der Bevölkerung durch den sich etablierenden Polizeistaat an jeder Meinungsäußerung gehindert wurde und potenziell den Repressionsmaßnahmen des Regimes ausgesetzt war. Die Ermordung der Obersten SA-Führung nach dem 30. Juni 1934 leitete die endgültige Konsolidierung der NSHerrschaft ein. Hitler hatte, vorangetrieben durch Göring und Himmler, in einer Art„Flucht nach vorn“ die Liquidierung der Mitglieder der Obersten SA-Führung verfügt und damit die Rivalität Ernst Röhms mit der Reichswehr und der Politischen Organisation der NSDAP ausgeschaltet. An der Spitze des Millionen umfassenden Verbandes der SA hatte Röhm eine„zweite Revolution“ angestrebt und den von Hitler eingegangenen Kompromiss mit der überkommenen Staatsordnung rückgängig machen wollen. Die Mordnacht, die das Waffenmonopol der Reichswehr sicherstellen sollte, brachte die SS ins Zentrum der politischen Macht, und insofern entpuppte sich die Mitwirkung der Armee als Pyrrhussieg. 24 24 Siehe die die ältere Forschung korrigierende Darstellung von Heinz Höhne, Mordsache Röhm. Hitlers Durchbruch zur Alleinherrschaft 1933-1934, Reinbeck 1984, bes. S. 260 ff. 23 Von der Generalität ging der Vorschlag aus, nach dem sich abzeichnenden Tode Hindenburgs die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers zu vereinigen, um den Diktator an die Interessen der Armee zu binden. Das enthob Hitler der Schwierigkeit, einen Nachfolger zu benennen. Damit waren die entscheidenden Grundlagen für die Ausbildung des Führerstaates gelegt, und Goebbels schickte sich an, den Hitler-Mythos mit allen ihm zur Verfügung stehenden propagandistischen Mitteln auszubauen, was gleichzeitig auf eine inhaltliche programmatische Verarmung hinauslief. Der mit der Bildung des„Kabinetts der nationalen Konzentration“, der Reichstagsbrandverordnung und dem„Ermächtigungsgesetz“ eingeleitete Machteroberungsprozess fand seinen Abschluss mit der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten im August 1934. * Die Frage, welche Schlussfolgerungen aus diesem historischen Geschehen für unsere Gegenwart gezogen werden können, verlangt differenzierte Antworten. Die spezifische Konstellation, in der sonst antagonistische Interessen zusammenfielen und zur Liquidierung einer ungeliebten, aber durchaus funktionsfähigen republikanischen Ordnung führten, wird sich nicht wiederholen. Ebenso ist der Exzess nationalistischer und rassistischer Ressentiments, welcher der NSDAP zur Macht verhalf, so sehr diese bei gesellschaftlichen Randgruppen in Deutschland weiterhin existent sind, unter den Bedingungen der Europäischen Union nicht mehr denkbar. Der Bodensatz autoritärer Einstellungen in der deutschen Bevölkerung, die sie zur Tolerierung nationalsozialistischen Staatsterrors veranlasste, ist auch heute nicht ganz verschwunden, und man wird alles tun müssen, um zu verhindern, dass sich 24 diese Einstellungen regenerieren. Demgegenüber ist eine Rückkehr zum klassischen Nationalismus nicht zu erwarten. Es ist wohl weniger die Frage ideologischer Haltungen als der Korrumpierung durch die Macht, die uns in dem Lehrstück der Zerstörung der Weimarer Republik gerade am Beispiel der Rolle der intellektuellen Eliten entgegentritt und im Hinblick auf gegenwärtige politische Konstellationen bedeutsam ist. Vor allem aber gilt dies für die leichtfertige Preisgabe freiheitlicher Institutionen durch die Funktionseliten in Deutschland, welche die Diktatur Hitlers erst möglich gemacht hat. Anders als im Fall der Weimarer Republik, die sich nicht auf einen Verfassungskonsensus bei der Bevölkerung stützen konnte und deren republikanische Verfechter seit den Reichstagswahlen vom Juni 1920 in der Minderheit waren, findet die parlamentarische Verfassung unbeschränkte Zustimmung der Bürger, und Brünings Bestreben, die Krisenbekämpfung mit dem angestrebten Verfassungsumbau zu kombinieren, findet nichts Vergleichbares in der Bundesrepublik, obwohl einzelne Krisenerscheinungen Analogien zur Lage der Weimarer Republik aufweisen.