Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Wirtschaftspolitik Reihe„WIRTSCHAFTSPOLITISCHE DISKURSE“ Nr. 152 Nahrungsmittelskandale ohne Ende?! Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Agrarwende? Eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung am 2. Dezember 2002 in Potsdam Herausgegeben vom wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Wirtschaftspolitik Godesberger Allee 149, D-53170 Bonn Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign Bonn Druck: Thenée Druck Bonn April 2003 ISBN 3-89892-157-3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Seite 1 I. Wo stehen wir beim gesundheitlichen 7 Verbraucherschutz und bei der Agrarwende? Eine Zwischenbilanz II. Ängste und Nöte von Verbrauchern 15 III. Forum I: 19 Gesundheitsrisiken bei Nahrungsmitteln: Erkennung, Bewertung und Transparenz IV. Forum II: 27 Kennzeichnung von Nahrungsmitteln – Nützt sie dem Verbraucher wirklich? V. Forum III: 37 Kontrolle der Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln und Sanktionsmöglichkeiten – Wird erst kontrolliert, wenn der Skandal da ist? VI. Diskussion und Ausblick 44 Moderator, Referentinnen und Referenten, Tagungsplanung 56 und-organisation, Verfasserin der Broschüre Anhang: Wirtschaftspolitische Diskurse(bisher erschienen) 58 Vorwort Im Mai 2001- der BSE-Schock war zu diesem Zeitpunkt noch sehr präsent – führte die Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eine Tagung zum Thema„Auf dem Wege zu einem besseren Verbraucherschutz in Deutschland und Europa“ durch. Damals mutierte der gesundheitliche Verbraucherschutz, der bis dahin ein trauriges, stets von Kürzungen bedrohtes Schattendasein fristete, plötzlich zu einem politischen Mega-Thema. BSE wurde als Symptom eines verfehlten Agrarsystems in Deutschland und in ganz Europa verstanden. Die Bundesregierung kündigte einen radikalen Kurswechsel in der Agrar- und Ernährungspolitik an. Durch eine Fülle von Maßnahmen auf allen Ebenen der Lebensmittelkette sollte und soll die größtmögliche Sicherheit und Qualität der Produkte erreicht werden. Weg vom aufgeregten Krisenmanagement hin zum optimalen vorsorgenden Verbraucherschutz, der nicht nur die Folgen, sondern die Ursachen des Problems bekämpft, hieß und heißt auch heute noch die Devise. Es leuchtet ein, dass diese Wende nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Angesichts der immer unübersichtlicheren globalen Märkte, angesichts der Flut von Gütern und Dienstleistungen, die über den Verbraucher hinweg rollen, aber auch angesichts der divergierenden Interessenlagen der Akteure handelt es sich um eine wahre Herkules-Aufgabe. So bedeutete denn auch die BSE-Krise leider keineswegs das Ende der Lebensmittelskandale, sondern es folgten weitere Hiobs- und Horrorbotschaften. Erst jüngst hat der Nitrofen-Skandal deutlich gemacht, dass es nach wie vor einzelne Menschen gibt, die um des Profites willen die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzen und dass die Kontroll- und Schutzmaßnahmen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz offensichtlich unzureichend sind. Sei es, weil die Kontrolldichte nicht ausreicht, sei es, weil die Kontrollprioritäten nicht richtig gesetzt werden oder sei es, weil es gravierende Organisations- und Kommunikationsmängel gibt. Das Vertrauen der Verbraucher ist also keineswegs wieder hergestellt. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich heute, ob es überhaupt noch gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gibt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung am 2. Dezember 2002 in Potsdam die Tagung„Nahrungsmittelskandale ohne Ende?! Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Agrarwende?“, um in einer Zwischenbilanz auf nunmehr fast zwei Jahre Agrarwende-Politik zurückzublicken. Wie wurde diese Chance zum Umsteuern genutzt? Welche Fortschritte wurden gemacht? Welche Aufgaben gilt es in naher Zukunft zu lösen? Drei wichtige Pfeiler des breiten Maßnahmenspektrums für einen verbesserten gesundheitlichen Verbraucherschutz standen im Mittelpunkt der Tagung: • Erkennung, Bewertung und Transparenz von Gesundheitsrisiken • Kennzeichnung von Nahrungsmitteln • Kontrolle der Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln Ziel der Tagung war, den Dialog zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Politikern und den verschiedenen Akteuren erneut in Gang zu bringen, zu versachlichen und zu verstetigen; denn Verbraucherschutz ist eine ständige Aufgabe und darf nicht nur Konjunktur haben, wenn wir einmal gerade wieder durch einen neuen Nahrungsmittelskandal schockiert werden. In der vorliegenden Broschüre werden die auf der Konferenz gehaltenen Referate und Beiträge wiedergegeben und die Diskussion wird kommentiert. Für die Konzeption und Durchführung der Veranstaltung sowie die Redaktion dieses Tagungsberichts war Diplom-Ökonomin Hannelore Hausmann, für das Tagungssekretariat Margit Durch vom wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschaftspolitik, verantwortlich. Den Tagungsbericht erstellte Diplom-Biologin Maria Rieping. Hannelore Hausmann Dezember 2002 Zusammenfassung Seit dem Bekanntwerden des ersten BSE-Falls in Deutschland hat sich die Friedrich-Ebert-Stiftung in zwei Tagungen der Thematik des gesundheitlichen Verbraucherschutzes angenommen. Während die im Mai 2001 in Berlin durchgeführte Tagung mit dem Thema„Auf dem Wege zu einem besseren gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa“ mit einem breiten Ansatz sämtliche Aspekte des nunmehr in Umgestaltung befindlichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes berücksichtigte, konzentrierte sich die in diesem Tagungsband wiedergegebene Tagung„Nahrungsmittelskandale ohne Ende?! Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Agrarwende?“, die am 2. Dezember 2002 in Potsdam stattfand, insbesondere auf die Frage nach der Sicherheit unserer Lebensmittel. Denn trotz massiver Bemühungen um ein adäquates BSE-Krisenmanagement und der Einleitung erster Schritte zu einer grundlegenden Reform des gesundheitlichen Verbraucherschutzes konnten weitere Lebensmittelskandale wie MKS und möglicherweise Acrylamid nicht vermieden werden; der NitrofenSkandal erschütterte das Vertrauen der Verbraucher, die auf sichere Lebensmittel aus dem ökologischen Landbau vertrauten. Ziel der in diesem Bericht dargestellten Tagung war es also, insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit eine Zwischenbilanz zu ziehen und die ersten Erfolge sowie weitere notwendige Schritte aufzuzeigen. Drei wichtige Pfeiler des breiten Maßnahmespektrums standen im Mittelpunkt der Tagung: • Erkennung, Bewertung und Transparenz von Gesundheitsrisiken • Kennzeichnung von Nahrungsmitteln • Kontrolle der Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln 1 Im Folgenden werden die auf der Tagung diskutierten Aspekte aufgezeigt: Zwischenbilanz- In der Tagung diskutierte erste Erfolge Ebene Erfolg Risikobewertung Einrichtung des Bundesinstituts für Risikobewertung Risikomanagement Produktion Kennzeichnung Kennzeichnung Einrichtung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Verbot antibiotischer Leistungsförderer als Futterzusatzstoffe in der Tiermast Breite Einführung des Bio-Siegels gemäß Anforderungen der EG-Öko-Verordnung Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Organismen ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent - Unabhängige Instanz zur wissenschaftlichen Risikobewertung Die Einrichtung einer unabhängigen Instanz mit dem Auftrag der wissenschaftlich fundierten Information über gesundheitliche Risiken wurde in der Tagung der FES im Mai 2001 einmütig gefordert. Diese Forderung wurde mit der Einrichtung zweier Organisationen erfüllt: • des Bundesinstituts für Risikobewertung und • des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Diese duale Struktur soll dazu beitragen, wissenschaftliche Bewertung und Managementaufgaben getrennt zu halten- ein Ansatz, der auf der Tagung vorsichtig begrüßt wird. Für eine erste Bewertung ist es jedoch noch zu früh, da beide Institutionen erst am 1. November 2002 eingerichtet wurden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung(BfR) in Berlin verfolgt neben den traditionellen präventiven und reaktiven Ansätzen zur Risikoerkennung einen neuen proaktiven Ansatz, der die Früherkennung von sich anbahnenden Risikoproblemen ermöglichen soll. 2 Bezüglich der Risikokommunikation plant das BfR einen frühzeitigen und breiten Informationsaustausch mit stakeholdern. In diesem Zusammenhang soll u.a. bereits der Entwurf des Bewertungsberichts veröffentlicht werden, um die Diskussion in der Fachöffentlichkeit frühzeitig anzuregen. Lebensmittelüberwachung ist originäre Länderaufgabe, und daher ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in diesem Bereich lediglich koordinierend tätig. Ergebnisse aus der Beobachtung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland und außerhalb Deutschlands sollen mit Instrumenten des Wissensmanagements so auswertet werden, dass Fehlentwicklungen zum richtigen Zeitpunkt erkannt und angegangen werden. Bezüglich der Risikokommunikation arbeitet das Bundesamt an einem internetbasierten Fachinformationssystem, über welches Informationen an wichtige Multiplikatoren weiter gegeben werden und entgegen genommen werden können. - Verbot antibiotischer Leistungsförderer als Futterzusatzstoffe Dieses Verbot, das der Bundesverband praktischer Tierärzte bereits 1996 gefordert hat, so sein Präsident Dr. Karlheinz Simon, ist inzwischen verabschiedet und greift in Kürze. - Einführung eines zuverlässigen Kennzeichens für Bio-Produkte Seit September 2002 ist die Informationsstelle Biosiegel bei der ÖkoPrüfzeichen GmbH für die Implementierung des Bio-Siegels zuständig. Dieses Siegel, das bei Einhaltung der Kriterien nach der EG-Öko-Verordnung vergeben werden kann, zeichnet bereits, so der Leiter der Informationsstelle Fred Hoffmann, über 13.000 Produkte aus, die von 680 Unternehmen hergestellt werden. Die genannten Zahlen können als Zeichen der Akzeptanz und gelungenen Markteinführung interpretiert werden. Thomas Isenberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.(vzbv) sieht jedoch auch die Notwendigkeit, Handel und Industrie an ihre Verantwortung für die Verfügbarkeit von BioProdukten in den Geschäften zu erinnern. 3 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte Die Bundesregierung setzt sich im Bereich der gentechnisch veränderten Produkte, so Dr. Regina Wollersheim vom Bundesverbraucherministerium (BMVEL), für größtmögliche Transparenz ein. Ein erstes Ergebnis dieser Politik stellt die Entscheidung des Brüsseler Agrarrates von Ende November 2002 dar, Lebensmittel ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent Anteil an gentechnisch veränderten Organismen zu kennzeichnen. Seitens des BMVEL wird als Erfolg gewertet, dass ein Wert unter einem Prozent erreicht werden konnte. Nicht durchsetzbar war hingegen die Kennzeichnung von Herstellungsverfahren mittels gentechnisch veränderter Organismen. Auch Fleisch, das mit gentechnisch verändertem Futter hergestellt wird, muss weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Zwischenbilanz- In der Tagung geforderte, noch nicht verwirklichte Maßnahmen Ebene Information Kennzeichnung Kennzeichnung Kennzeichnung Kennzeichnung Kontrolle Kontrolle Maßnahme Verbraucherinformationsgesetz, das Behörden und Unternehmen verpflichtet Umfassende Reform des Kennzeichnungsrechts Verbesserung der Produktinformation über die eigentliche Kennzeichnung hinaus Kennzeichnungspflicht für Herstellungsverfahren, bspw. bei Nutzung gentechnisch veränderter Organismen und Einsatz von gentechnisch verändertem Futter Optimierung des QS-Systems Umfassende Reform der Lebensmittelkontrolle durch • einen länderspezifischen Ausgleich gemäß eines Schlüssels, der Anzahl und Kontrollerfordernis der entsprechenden Betriebe berücksichtigt, • intelligente Prioritätenbildung bei der Kontrolle unter Berücksichtigung von Frühbeobachtungen • personelle Verstärkung Stärkung der Verantwortung der Betriebe 4 - Verbraucherinformationsgesetz Die Verpflichtung von Behörden und Unternehmen, Interessierten Auskunft bspw. über die Inhaltsstoffe oder Herstellungsverfahren zu erteilen, dient der Erhöhung der Transparenz. Während auf der Mai-Tagung 2001 der FES noch die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Verbraucherinformationsgesetz diskutiert wurde, ist inzwischen auch bundesweit ein Vorstoß unternommen worden, der jedoch in der letzten Legislaturperiode im Bundesrat scheiterte. Die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesverbraucherschutzministeriums informiert darüber, dass ein Entwurf erneut im Jahr 2003 vorgelegt werden soll. Dies wird von mehreren Referenten begrüßt, bietet ein bundesweites Verbraucherinformationsgesetz doch auch die Möglichkeit, über EURegelungen der Lebensmittelkennzeichnung hinauszugehen. - Umfassende Reform des Kennzeichnungsrechts Der Stellenwert der Kennzeichnung als Bestandteil einer umfassenderen Verbraucherinformation ist in der Referentenrunde der Tagung unbestritten. Das unübersichtliche Kennzeichnungsrecht bedarf jedoch, so Kathrin Klaffke vom Institut Markt-Umwelt-Gesellschaft, einer grundsätzlichen Überarbeitung, um den Anforderungen der Sichtbarkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit, Widerspruchsfreiheit sowie Vollständigkeit zu genügen. Da diese Diskussion im europäischen Kontext erfolgen muss, ist mit einem lange dauernden, durch Kompromisse gekennzeichneten Prozess zu rechnen. - Trennung der Verbraucherinformation in Produktkennzeichnung und weitergehende Information Einigkeit besteht in der Referentenrunde darüber, dass weiter an Zusatzinformationen für Verbraucher gearbeitet werden muss, und zwar sowohl am„point of sale“ als auch darüber hinaus, bspw. durch Scannersysteme,„touchscreen-Systeme“, Kladden, Online-Systeme und Hersteller-Hotlines. Eine solche Informationspolitik könnten Hersteller und Vertreiber im Übrigen – wie schon im Einzelfall praktiziert – auch ohne rechtliche Regelung durchführen. 5 - Optimierung des QS-Systems Das QS-System wird von Thomas Isenberg, vzbv, und Dr. Jochen Neuendorff vom Vorstand der Konferenz der Kontrollstellen für den Ökologischen Landbau aufgrund der durchgeführten Werbung mit Selbstverständlichkeiten, aufgrund nicht ausreichender Qualitätskriterien sowie der laschen Prüfung dieser Kriterien stark kritisiert. - Reform der Lebensmittelkontrolle Da je nach Bundesland die Kontrolldichte stark variiert, fordert Hans-Henning Viedt vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure einen länderspezifischen Ausgleich gemäß eines Schlüssels, der Anzahl und Kontrollerfordernis der entsprechenden Betriebe berücksichtigt. Seine weitergehende Forderung nach personeller Aufstockung ist auf dem Podium nicht konsensfähig. Brandenburgs Landwirtschaftsminister Wolfgang Birthler setzt auf die Stärkung der privatwirtschaftlichen Verantwortung; ebenso wie Dr. Christian Grugel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fordert er intelligente Prioritätenbildung in der Kontrolltätigkeit, welche Erkenntnisse der Frühbeobachtung mit einbezieht. Eine solchermaßen dynamisierte Kontrolltätigkeit erfordert aufgrund der komplexen rechtlichen und fachlichen Materie natürlich auch gut aus- und fortgebildetes Personal. Thomas Isenberg vom vzbv erhebt in seinem Beitrag über die dargestellten Forderungen hinaus weitere zukunftsweisende Forderungen, die auf verschiedenen Ebenen ansetzen, insbesondere • eine schärfere gesetzliche Regelung zur artgerechten Nutztierhaltung • die Novelle des Futtermittelrechts • eine Reform des Agrarmarketings Grundsätzlich formuliert er eine Zielvorstellung, die auch vor zwei Jahren bei Bekanntwerden des ersten BSE-Falles Vision und Perspektive bot: die Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit, welches auch Bemühungen zur weltweiten Sicherung des Rechts auf Nahrung impliziert. 6 I. Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Argrarwende? Eine Zwischenbilanz Thomas Isenberg Leiter Fachbereich Gesundheit/Ernährung, Verbraucherzentrale Bundesverband(vzbv) e.V Rund zwei Jahre nach dem ersten offiziellem BSE-Fall in Deutschland steht fest: Die Sofortmaßnahmen der Gefahrenabwehr bei BSE waren- trotz aller weiterhin bestehenden Lücken bei Schlacht- und Zerlegemethoden- wirksam. Die ersten Schritte der Agrarwende und erneuter Krisenbewältigung (MKS, MPA, Nitrofen etc.) waren kraftvoll und energisch. Nun kommt es aber darauf an, sich bei der Agrarwende und im Aufbau neuer Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht im Klein-Klein der Tagespolitik sowie europäischer Gremien zu verstricken. Die Kraft der Verbraucher muss endlich zur Geltung kommen – auch gegenüber den noch immer zementierten Strukturen der Agrarlobby. Eine wirkliche Agrarwende bedarf klarer Leitplanken, die es konsequent fortzuentwickeln gilt. Lassen Sie mich diese aufzeigen. 1. Eine neue Wahrhaftigkeit ist nötig „Immer mehr, immer schneller, immer billiger, Hauptsache satt!“- diese handlungsleitende Grundorientierung einer Agrarpolitik der letzten Jahrzehnte ist von ihren negativen Folgen für die Gesundheit der Menschen, ihre Lebensräume, die Wirtschaft und die Natur- Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft - längst eingeholt worden. Alle Umfragen zeigen: Verbraucher sind bereit, im Konsum mehr Verantwortung zu übernehmen für die Art und Weise der Lebensmittelproduktion. Die Hürden dazu sind aber noch sehr groß. Beispielsweise drücken die Preise nicht die wahrhaftige Produktqualität aus. Die Gesamtkosten der konventionellen Nahrungsmittelherstellung sind derzeit höher als es die Preise zeigen, die auf dem Markt verlangt werden. Der 7 Steuerzahler muss für die Folgekosten der Lebensmittelskandale aufkommen – zusätzlich zu rund 13 Euro pro Kopf und Monat an Agrarsubventionen des deutschen Steuerzahlers an Brüssel. Diese Kosten sowie ein Großteil der Subventionen müssten den Nahrungsmitteln zugerechnet werden. Diese Situation ist untragbar. Sie ist unvernünftig und verteilungspolitisch zwischen den Generationen ungerecht. Auch fördert sie mitnichten Bewusstsein für Qualität in der Lebensmittelproduktion. Das vom Bundestag beschlossene Modulationsgesetz zeigt einen Ausweg auf, Qualitätsproduktion zu fördern und gleichzeitig Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten. Statt dessen fordert die Bundesratsmehrheit derzeit dessen Abschaffung. Wer Verbraucherinteressen ernst nimmt, der sollte aber lieber gemeinsam mit dem Bundesgesetzgeber hier Verantwortung übernehmen und Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Reform der europäischen Agrarpolitik sichern. Dies ermöglicht dann auch ein kraftvolleres Auftreten auf der europäischen Bühne, wenn es beispielsweise in den nächsten Monaten und Jahren darum geht • das Futtermittelrecht zu novellieren, • die EU-Biokennzeichnung nachzubessern, • sowie Tierantibiotika in Futtermitteln, • den Einsatz von Pestiziden • und von Exporterstattungen EU-weit zu minimieren, • oder aber die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vor Ablauf der Agenda 2000 in neues Gemeinschaftshandeln zu überführen, • sowie das Recht auf Nahrung weltweit zu sichern. 8 2. Die Reform des Agrarmarketing darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben Mit der Reform des Absatzfondsgesetzes im Sommer diesen Jahres ist Verbraucherschutz, aber auch Tier- und Umweltschutz in die grundsätzliche Aufgabenstellung des Absatzfonds aufgenommen worden- leider aber ohne den Hinweis einer besonderen Berücksichtigung dessen Anliegen. Das Ergebnis: Mit großseitigen Beilagen u.a. in der Bild-Zeitung schaltet die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft(CMA) Ende September diesen Jahres krankheitsbezogene Werbung für Fleisch – nach dem Motto: mehr Fleisch schützt vor Krebs und man lebt gesünder und fitter. Auch wenn die CMA dem vzbv auf dessen Abmahnung hin inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, bleibt festzustellen: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass das jährlich rund 70 Millionen Euro umfassende Budget des Absatzmarketings für wahrhaftige und differenzierte Verbraucherinformation, statt für unseriöse und emotional überzeichnende Produktgattungs- oder Imagewerbung ausgegeben wird. Das Agrarmarketing muss endlich integraler Bestandteil der neuen Agrarpolitik werden, statt dieser zu widersprechen und sogar die Wirksamkeit anderer öffentlicher Maßnahmen der Verbraucherinformation zu konterkarieren. Dazu bedarf es • einer erneuten Nachbesserung des Absatzfondsgesetzes mit dem Ziel der eindeutigen Zweckbindung auch für Tier-, Umwelt und Verbraucherschutzfragestellungen. • Auch die konkreten Werbemaßnahmen der Absatzfondsgeschäftsführung müssen jeweils einer Verbraucherverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Sofern die bestehenden Institutionen des Agrarmarketings dies nicht gewährleisten können, sollte Konkurrenz deren Geschäft beleben. Vorstellbar wäre etwa die Gründung einer unabhängigen Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung, die entsprechende Mittel zielorientiert verwendet. 9 Die Handlungsmöglichkeiten der Stiftung sollten gleichzeitig durch eine umfassende Reform des Wettbewerbsrechts gestärkt werden, bspw. durch die Abschöpfung von mit unlauterer Werbung erzielten Unrechtsgewinnen . 3. Verbraucherschutz darf nicht mit Absatzmaximierung per se verwechselt werden. Beispielsweise wäre es durchaus legitim, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass bei einer ausgewogenen Ernährung gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung Mengen von 300 – 600 Gramm Fleisch und Wurst pro Woche reichen. Hingegen lag der tatsächliche durchschnittliche Verbrauch eines Bundesbürgers laut ZMP(Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle für Erzeugnisse der Land-, Fort- und Ernährungswirtschaft) im Jahr 2001 bei etwa 170 Gramm – dies jedoch pro Tag. Ein nachhaltigerer Konsum an(energie-)intensiv produzierten Lebensmitteln - wie beispielsweise Fleisch- muss also nicht in jedem Fall eine Absatzsteigerung des Gesamtmarkts bedeuten. Gleichzeitig liegt hier aber auch eine Chance für eine größere Produktqualität bei höheren Stückpreisen, die sich durch eine bessere Prozessqualität legitimieren. Verbraucherschutz bedeutet also auch: Unterschiedliche Produktqualitäten müssen deutlich werden. Die Kaufentscheidung muss nachhaltig sein können in Hinblick auf die Fortentwicklung der Strukturen der Landwirtschaft insgesamt wie auch in Hinblick auf beispielsweise meine persönliche- auch ernährungsabhängige Gesundheit. Zwar werden derzeit Millionenbeträge im Rahmen des Bundesprogramms Ökolandbau ausgegeben, um dieses Marktsegment zu puschen. Nur: Die Vielzahl der aktionistisch angestoßenen Maßnahmen läuft Gefahr, ungebündelt zu verpuffen. Hier wäre es dringend nötig • in der Umsetzung auf bundesweit schlagkräftige und bewährte Instrumente der Verbraucherinformation in der Maßnahmenumsetzung zurückzugreifen 10 • sowie eine nachhaltige Verwendung der ersten Arbeitsergebnisse, ggf. eingebettet in ein voranzutreibendes europäisches Bioprogramm bzw. in andere nationale Maßnahmen der unabhängigen Ernährungsaufklärung, sicherzustellen. • Auch das Biosiegel – so unterstützenswert diese Produktionsweise auch ist – schmückt derzeit gerade einmal 13.000 Produkte, in einigen Geschäften ist es gar kaum zu finden. Es wäre an der Zeit, Handelund Industrie an ihre Verantwortung zu erinnern, die Verfügbarkeit von Bio-Produkten am konkreten„point-of-sale“ zu erhöhen und Verbraucher dort konkret über unterschiedliche Produktqualitäten verbessert zu informieren. 4. Die Kennzeichnung muss eindeutig, verlässlich und strikt kontrolliert sein Mit oben Gesagtem allein ist es aber nicht getan. 80 Prozent der Verbraucher bevorzugen artgerecht erzeugtes Fleisch, während eine klare Kennzeichnung bisher völlig fehlt. Derweil werden mehr als 80 Prozent der Mastschweine ohne Einstreu auf Spaltenboden gehalten. Zwei Drittel der Milchkühe werden noch angebunden und über 90 Prozent der Mastbullen in Vollspaltenböden gehalten. Neben freiwilligen Instrumenten der Erzeuger fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb schärfere gesetzliche Regelungen zur artgerechten Nutztierhaltung: • Insbesondere eine gesetzliche Definition artgerechter Haltungsformen ist überfällig. • In den Fällen, wo sie bereits existiert(wie beispielsweise bei Mastgeflügel) müssen Vollzugsdefizite in der Lebensmittelüberwachung und eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Haltungskriterien schnellstens abgebaut werden. Nur dann können Verbraucher der Etikettierung vertrauen – eine notwendige Bedingung, um überhaupt mehr Geld für angeblich hochwertigere Agrarprodukte auszugeben! 11 Hier allein auf den brancheneigenen Auf- bzw. Ausbau bspw. des QSSystems zu vertrauen, wäre leichtfertig. Einerseits gehen dessen Kriterien nicht weit genug. Zum anderen ist es fatal, dass gemäß unseren Informationen in der Einführungsphase bei Verbänden, Gemeinschaften und Zentralen sogenannten Bündlern- auch diejenigen Betriebe unter dem QS-Prüfzeichen vermarkten dürfen, die noch gar nicht überprüft worden sind. Des Weiteren sind die konkreten Sanktionsmöglichkeiten bzw. –maßnahmen wenig klar. 5. Der Staat darf sich nicht weiter zurückziehen Am Beispiel der Nitrofen-Krise zeigt sich denn auch der grundsätzliche Anspruch an die nächsten Jahre: Verbraucher erwarten, dass ihre Produkte sicher sind. Und deshalb muss der Trend zur Ausdünnung der staatlichen Kontroll- und Überwachungsressourcen auf allen Ebenen schnellstens gestoppt werden. Konkret heißt das: • Im Falle von Lebens- und Futtermitteln sollte ein öffentliches Kataster von Lagerstätten angelegt werden, aus dem auch die Prüfergebnisse auf Rückstände, bspw. aus Altlasten, ersichtlich sind. • Auch die nur vorläufige Inbetriebnahme eines Lagers von Lebensoder Futtermitteln vor chemischer Analyse und festgestellter Unbedenklichkeit ist gesetzlich auszuschließen. • Ein staatliches Lebensmittel-Monitoring muss auch auf Rückstände verbotener Pestizide erfolgen. Diesbezüglich ist das gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführte systematische chemischanalytische Mess- und Beobachtungsprogramm bspw. auf Nitrofen und andere Stoffe zu ergänzen. • Insbesondere bei Ökoprodukten muss sich der Verbraucher auf eine besondere Zusatz-Qualität verlassen können. Zwar hat die Bundesregierung hier nachgebessert. Aber: Die Standardkontrollprogramme zur Vergabe des Biosiegels sollten eine Verpflichtung enthalten, auch eine bestimmte Anzahl konkreter chemisch-analytischer Produktun12 tersuchungen durchzuführen, statt routinemäßig lediglich anhand von Dokumenten und Begehung der Betriebsstätten die Produktionsangaben auf ihre Schlüssigkeit zu überprüfen. Gleichzeitig muss Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Erarbeitung und Umsetzung der europäischen Vorschläge eines neuen Regelungswerks zu Lebens- und Futtermittelkontrollen einnehmen. Und dazu gehört auch: • Harte Strafen: Verstöße gegen futter- und lebensmittelrechtliche Regelungen und Kontrollen müssen EU-weit sanktioniert werden. • Die neuen deutschen Vorschriften zur unverzüglichen Meldepflicht des Lebensmittelunternehmers, wenn er Grund zur Annahme hat, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit dienen, nicht entspricht, sind konsequent anzuwenden. 6. Strukturen sind fortzuentwickeln Lassen Sie mich noch einige Gedanken zu den neuen Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland sagen. Wie Ihnen bekannt ist, hätte der vzbv eine Neuerrichtung unter einem institutionellem Dach bei gleichzeitiger funktioneller Trennung der Aufgabengebiete statt Etablierung zweier neben einander arbeitender Behörden begrüßt. Nun werden wir beobachten, wie beide Behörden funktionieren. Gleichzeitig sollten die Arbeitsergebnisse der Risikokommission des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit bei der Behördenarbeit berücksichtigt werden, bspw. in Hinblick auf die bundesweite Standardisierung von Verfahren der Risikoabschätzung oder aber Koordination von Vollzugsmaßnahmen. Wie am Beispiel Acrylamid in den folgenden Workshops sicherlich noch deutlich wird, stellt sich dabei auch die Frage, wie Risikokommunikation sowohl im Abschätzungsprozess als auch im Managementprozess erfolgen 13 kann. Diese Diskussion möchte ich nicht vorwegnehmen. Eines ist allerdings wohl jetzt schon klar: • Die konkreten Untersuchungsergebnisse müssen der Öffentlichkeit produktbezogen zugänglich sein. • Das Bundesverbraucherministerium ist aufgefordert, für eine rasche Klärung des generellen Umgangs mit acrylamidbelasteten Produkten und eine gesetzliche Vorsorgeregelung zu sorgen. Unabhängig von der aktuellen Acrylamid-Problematik müssen Behörden endlich Ross und Reiter nennen und ihre Untersuchungsergebnisse auf klarer Rechtsgrundlage veröffentlichen. In diesem Zusammenhang fordert der vzbv die rasche Vorlage eines neuen Entwurfs eines umfassenden Verbraucherinformationsgesetzes, das neben den Behörden auch die Unternehmen in die Pflicht nimmt, Auskünfte zu erteilen. Betonen möchte ich des Weiteren: Verbraucherschutz ist ein Querschnittsbereich. So auch im Fall des gesundheitlichen Verbraucherschutzes: Viele Aspekte, bspw. ein erweiterter Patientenschutz bei Behandlungsfehlern, die Transparenz über die Qualität von medizinischen Dienstleistungen sowie Fragestellungen der Pharmakovigilanz bei Arzneimitteln sowie der Heimbewohner- und Pflegebedürftigenschutz, müssen als Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in anderen Fachministerien als dem BMVEL in der laufenden Legislaturperiode vorangetrieben werden. 7. Handlungs-Chancen müssen ausgebaut und genutzt werden Lassen Sie mich abschließend unabhängig davon zwei zentrale Forderungen für die nächsten Jahre nennen: • Erstens: Der vorsorgende gesundheitliche Verbraucherschutz muss auf allen Ebenen eindeutig vor wirtschaftliche Interessen gestellt werden. 14 • Zweitens: Dazu ist der im Jahr 2001 begonnene Aufbruch mutig fortzuentwickeln und fortzusetzen. Die Aufwertung der Verbraucherpolitik ist keine Aufgabe allein für die Bundesregierung. Auch auf Ebene der Länder und Kommunen muss die jahrelange Vernachlässigung des Fundaments unabhängiger Verbraucherarbeit beendet werden, einheitliche Standards festgelegt und umgesetzt werden. Trotz des notwendigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bin ich mir allerdings auch sicher: Schon das Nutzen bestehender Handlungsmöglichkeiten kann unser gemeinsames Anliegen eines sinnvollen und verbesserten Verbraucherschutzes im Bereich der Agrar- und Lebensmittelpolitik in den nächsten Jahren eine weiteres Stück nach vorne bringen. II. Ängste und Nöte von Verbrauchern Uta Nehls Referatsleiterin Ernährung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Mein kurzes Statement kann keinen tiefen Einblick geben und wird auch nicht vollständig sein, sondern die Ängste und Nöte bzw. Probleme der Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern, mit denen ich ja tagtäglich zu tun habe, schlaglichtartig beleuchten. Ich verzichte deshalb auch auf die intellektuelle Diskussion der Frage„Was sind Ängste? Was sind Nöte?“ und setze voraus, dass wir über die Ängste der Verbraucher reden, die mir in meiner täglichen Arbeit begegnen und die in der Frage münden:„Was kann ich denn heute noch bedenkenlos essen?“ Diese Frage wird uns übrigens nicht nur von Verbrauchern, sondern sehr häufig auch von Journalisten gestellt. Verbraucher fragen oftmals viel konkreter: BSE, Nitrofen, Dioxin, Salmonellen, Antibiotika- diese Begriffe beunruhigen die Verbraucher und machen ihnen Angst: Zum Einen weil sie das Gefühl ha15 ben, diesen Belastungen nicht ausweichen zu können, zum Anderen weil sie die Gefahren nicht richtig einschätzen können. Eine effektive Methode, mit den Ängsten der Verbraucher umzugehen, sind Hotlines, in denen wir persönliche Beratung anbieten. Wir haben diese insbesondere bei BSE und Nitrofen genutzt und dabei festgestellt, dass die Verbraucher sehr konkrete Anfragen, die bspw. die Belastung bestimmter Produkte betreffen, stellen. In vielen Fällen geben wir aber auch Lebenshilfe; es sind jedoch keineswegs hysterische Menschen, die bei uns anrufen, sondern vielmehr Ängstliche, die als Mütter, Väter, Großeltern oder Erzieherinnen Fragen stellen und ein Recht darauf haben, Antworten zu bekommen(welches ihnen häufig jedoch nicht gewährt wird). Durch den Nitrofen-Skandal haben Verbraucher auch Angst vor Bioprodukten bekommen. Bei den Anfragen der Nitrofen-Hotline war bemerkenswert, dass die Verbraucher sehr gut in der Lage waren, die sie betreffende akute Gefahr selbst einschätzen zu können. Es war den Verbrauchern jedoch wichtig, sich zu beschweren: Weil mit einem Lebensmittelskandal wieder nicht offen umgegangen wurde und weil sie sich wieder als Verbraucher nicht ernst genommen fühlten. Problematisch für die Verbraucherzentralen sind in diesem Kontext erfolgende stille Rückrufaktionen. Verbraucher wollen ganz gezielt zu ganz bestimmten Produkten Informationen bekommen. Sie wollen wissen, ob Produkte, die sie in ihrem Tiefkühlschrank oder in ihrem Kühlschrank lagern, belastet sind. Wenn der Handel diese Produkte still zurückruft, kann die Verbraucherzentrale auf diese Fragen keine zufriedenstellenden Antworten geben. Stichwort Acrylamid: Hierbei können Verbraucher noch nicht einschätzen, ob es sich um einen weiteren Lebensmittelskandal oder ein neues Problem im Lebensmittelbereich handelt. Deshalb ist es wichtig, die Belastungen der Produkte und die Ursachen der Belastungen offen zu legen, damit Verbraucher selbständig entscheiden können, welche Produkte sie auswählen. Verbraucher erwarten nicht nur einen Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, sie möchten auch nicht irregeführt und getäuscht werden. Gerade in der Ver16 gangenheit gab es häufig Zweifel an der richtigen Bezeichnung von Bioprodukten. Diese Problematik hat sich mit der Einführung des Biosiegels bereits verbessert. Ich kann die Einschätzung von Herrn Isenberg bezüglich der Verbreitung von Produkten mit dem Biosiegel nicht bestätigen, denn in einer kürzlich durchgeführten Marktbegehung unserer Verbraucherzentrale haben wir das Biosiegel häufig vorgefunden, und zwar nicht nur in geschlossenen„Bioecken“ sondern auch in den Regalen neben konventionellen Produkten, wo sie Gelegenheitskäufer ansprechen sollen. Nicht überzeugt hat uns jedoch der Preis: Wenn ein Kilo Bio-Äpfel für umgerechnet DM 10,- angeboten wird und auch noch aus Südafrika stammt, dann kann hier etwas nicht stimmen. Ein weiteres Problem stellen die Nahrungsergänzungsmittel dar, bei denen auch ein Geschäft mit der Angst gemacht wird. Verbrauchern wird suggeriert, dass die in unseren Nahrungsmitteln enthaltenen Inhaltsstoffe für eine gesunde Ernährung nicht mehr ausreichten und der Einkauf der„Pille danach“ notwendig sei. Bereits für uns Fachleute fällt die Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln schwer; der Verbraucher ist damit völlig überfordert. Die gläserne Produktion der Lebensmittel und Transparenz der Herstellung sind derzeit Schlagworte in der Diskussion, denn die Verbraucher sind kaum in der Lage, die Produktions- und Herstellungsbedingungen der einzelnen Lebensmittel zu durchschauen. Herr Isenberg hat schon darauf hingewiesen, dass mindestens achtzig Prozent der Verbraucher Fleisch aus artgerechter Tierhaltung kaufen möchten. Sie wollen sich jedoch nicht mehr beim Produkteinkauf darum kümmern und auswählen müssen, sondern sie erwarten einfach, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Die Schwierigkeit des Verbrauchers, sich für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden, möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen: Ich habe am Vorabend vor einer Veranstaltung zum Thema Fleisch in drei verschiedenen Geschäften Stielkoteletts eingekauft. Es handelte sich dabei um Stielkoteletts ohne besondere Qualitätskriterien. Die Preise pro Kilo variierten zwischen 3,49 Euro und 17 5,99 Euro. Wie soll der Verbraucher die Differenz der Preise verstehen, wenn diese nicht an Qualitätskriterien gekoppelt sind? Ein großes Problem für Verbraucher stellt also die Kennzeichnung dar. Oftmals ist es sowohl schwierig, die Angaben zu lesen- auch aufgrund der Schriftgröße-, als auch, sie zu verstehen, denn es handelt sich um Angaben von Fachleuten für Fachleute. Deutlich wird dies am Beispiel der Kennzeichnung von Eiern, bei dem der Normalverbraucher das Legedatum nur ermitteln kann, wenn er weiß, dass die Mindesthaltbarkeit 28 Tage beträgt. Auch die Herstellerangaben sind oft nicht transparent: häufig ist keine Telefonnummer angegeben oder das Produkt ist mit dem Hinweis:„hergestellt für...“ gekennzeichnet, wodurch es sehr schwierig wird, mit dem eigentlichen Hersteller in Kontakt zu treten. Zum Schluss möchte ich noch auf ein alltägliches, aber nicht zu vernachlässigendes Problem hinweisen: Den täglichen Lebensmitteleinkauf an sich. Uns werden folgende Fragen gestellt: Warum schmeckt der Blumenkohl nicht mehr? Warum wird die Milch nicht mehr dick? Wo kann man mehlige Kartoffeln kaufen? Brauche ich wirklich Q10? Warum sind Bio-Produkte so teuer? Es gibt weitere Probleme beim täglichen Einkauf: zu wenig Kleinabpackungen, nicht rollstuhlgerechte Geschäfte, zu schmale Gänge, keine Ausruhmöglichkeiten für Ältere, schlecht rollende Einkaufswagen, schlecht gedruckte Kassenzettel und insbesondere für Ältere den Streß an der Kasse, wo auf einmal alles ganz schnell gehen muß. 18 III. Forum I: Gesundheitsrisiken bei Nahrungsmitteln- Erkennung, Bewertung und Transparenz Prof. Dr. Ursula Gundert-Remy Leiterin des Fachbereichs„Chemikalienbewertung“ am Bundesinstitut für Risikobewertung(BfR) Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuordnung des Verbraucherschutzes seit dem 1. November 2002 als Bundesinstitut tätig; Standort ist Berlin. Im Folgenden möchte ich Konzepte des Erkennens und Bewertens gesundheitlicher Risiken, welche unsere Arbeit bestimmen, sowie unsere Vorstellung, wie Transparenz bei beiden Prozessen hergestellt werden kann, vorstellen: - Erkennen von Risiken Das Erkennen von Risiken ist ein erkenntnistheoretisch nicht ganz einfaches Problem. Das BfR verfolgt hierbei drei Ansätze: 1. Den präventiven Ansatz: Dieser Ansatz versucht Erkenntnisse zu Risiken aus der prospektiven Betrachtung zu gewinnen. Beim HACCP- Konzept wird der Produktionsprozess auf mögliche kritische Stellen„abgeklopft“ und von vorne herein versucht, diese sicher zu handhaben. Der Codex Alimentarius(der FAO/WHO) definiert das Hazard-Analysis-Critical-ControlPoints-Konzept(HACCP) als ein„System, das dazu dient, gesundheitliche Gefahren durch ein Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.“ Dieses Konzept verfolgt den Ansatz vom Stall zum Teller. Es stellt deutlich auf die Verantwortung des Betriebsinhabers ab; hier wird privatwirtschaftliche Verantwortung gefordert. Ein weiteres Konzept des präventiven Ansatzes stellen Marktzugangskontrollen dar, bei denen bestimm19 te Lebensmittel vor dem Marktzugang einer Bewertung unterzogen werden, wobei die Verantwortung für die Kontrolle bei den staatlichen Stellen liegt. 2. Der reaktive Ansatz der anlassbezogenen Risikobewertung, bei welchem die Erkenntnis des Risikos aus dem Offensichtlichwerden eines Problems resultiert, sozusagen wenn„das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, erfordert schnelles Vorgehen bei der Bewertung und Abfassung von Vorschlägen(Optionen), wie das Risiko einzugrenzen ist. 3. Bisher noch wenig Erfahrung besteht für die Anwendung eines proaktiven Ansatzes. Das Ziel dieser Früherkennung, bei dem das BfR sich in der Verantwortung sieht, ist der Aufbau eines Bewertungssystems für sich anbahnende Risikoprobleme. Hierzu wurde bereits im letzten Jahr ein Forschungsauftrag an die Arbeitsgruppe Mensch, Umwelt und Technik in Jülich vergeben, der als ein Ergebnis die begründete Empfehlung ergab, für bestimmte Risikofelder des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes ein Früherkennungssystem aufzubauen. Das BfR hat hierzu ein erstes Forschungsprojekt eingereicht, und hofft, dass die dazu benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden können . - Bewertung von gesundheitlichen Risiken Die Bewertung gesundheitlicher Risiken erfolgt in vier Schritten: • Gefahrenidentifizierung • Gefahrenbeschreibung • Expositionsabschätzung • Risikobeschreibung Der letzte Schritt der Risikobeschreibung ergibt sich aus dem Vergleich der Gefahrenbeschreibung und der Expositionsabschätzung. 20 Dieser Bewertungsansatz verfeinert das bis vor wenigen Jahren geübte Konzept der Risikobewertung alleine durch Gefahrenidentifizierung. Heute gilt: nicht der Nachweis eines Agens alleine stellt bereits ein gesundheitliches Risiko dar, sondern ob ein gesundheitliches Risiko vorliegt, ergibt sich aus der Menge, die der Mensch aufnimmt. In früheren Zeiten war aufgrund der seinerzeitigen begrenzten Empfindlichkeit beim Stoffnachweis damit zu rechnen, dass bei Nachweis einer Substanz die Menge in gesundheitlich bedenklicher Höhe lag. Mit den heute besonders in der Empfindlichkeit verbesserten Methoden ist der Nachweis einer Substanz nicht bereits auch der Nachweis einer gesundheitlichen Gefahr. - Risikokommunikation/ Transparenz Zur Ausarbeitung eines Konzeptes der Risikokommunikation hat das BfR zwei Projekte vergeben. Ein Projekt, welches im letzten Monat abgeschlossen wurde, wurde im Rahmen der OECD durchgeführt. Es beschreibt die Elemente der Risikokommunikation beim Umgang mit chemischen Stoffen. Die Ergebnisse eines Projekts, mit welchem die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Stuttgart beauftragt ist, stehen noch aus. Es handelt sich hier um die Entwicklung einer Leitlinie zur Risikokommunikation in Bundesoberbehörden, gekoppelt mit Fallbeispielen und Anleitungen zum aktiven Erarbeiten von Risikokommunikation in verschiedenen Settings. Für das BfR wurde ein strukturelles Konzept für eine anlassbezogene Risikobewertung und Risikokommunikation erarbeitet, ausgelöst bspw. durch den erstmaligen Nachweis einer Kontaminanten in Lebensmitteln. Das BfR plant, bereits im ersten Schritt der Informationsgewinnung eine optionale Befragung der Wissenschaft, Forschungseinrichtungen und stakeholdern wie Industrie, Verbraucher und Bundesländer. In Anlehnung an das bewährte Vorgehen in anderen Ländern soll der Entwurf eines Bewertungsberichts veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden. Die Ergebnisse der Diskussion können dann in den ebenfalls zu veröffentlichenden Endbericht eingearbeitet werden. 21 Die Herstellung von Transparenz in diesem Ansatz soll mit dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen zur Bewertungsarbeit des BfR entwickeln können. Dr. Marion Dreyer Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, Bereich „Technik, Gesellschaft und Umweltökonomie“, Stuttgart • Die Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit in Form einer konzeptionellen und funktionalen Differenzierung von wissenschaftlicher Analyse(Aufgabe des Bundesinstituts für Risikobewertung) und Management(Aufgabe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) parallel zur strukturellen Entwicklung auf EU-Ebene ist sinnvoll, da: die Möglichkeit der unangemessenen Beeinflussung der Risikoabschätzung durch politische und wirtschaftliche Maßgaben reduziert wird, die Möglichkeit, extern Einfluss zu nehmen(auf die EU-Politik) erhalten bleibt, intern die erforderlichen Voraussetzungen für die Implementation der EU-Regularien geschaffen werden. • Gleichzeitig ist es wichtig, die normativen Setzungen in der Phase der Risikoabschätzung sowie die enge Verzahnung zwischen den Bereichen Risikoabschätzung und Risikomanagement anzuerkennen und organisatorisch zu berücksichtigen. • Betroffene Gruppen sollten systematisch an der Risikoregulierung beteiligt werden. Dies ist sachlich wie demokratisch geboten: Die Definition des Schutzziels, die Festlegung von Konventionen bei der Risikoabschätzung sowie die Abwägung und Auswahl der Maßnahmen zur Risikobegrenzung werden von gesellschaftlichen und politischen Zielen bestimmt. Deshalb bedarf es institutioneller Vorkehrungen, durch die die 22 verschiedenen interessierten und betroffenen Gruppen ihre Interessen und Werte in den Regulierungsprozess einbringen können. Partizipation dient dazu, den Abwägungsprozess in fairer und transparenter Weise zu gestalten und entspricht der Forderung von immer mehr Menschen, bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitsprechen zu können. • Partizipation ist besonders relevant beim Umgang mit ungewissen Risiken (etwa bei transgenen Nahrungsmitteln). Hier fehlt die sichere wissenschaftliche Basis als Entscheidungsgrundlage. Wertentscheidungen bei der Abschätzung und Handhabung des Risikos sind zentral und damit ist die Notwendigkeit, die relevanten gesellschaftlichen Akteure zu Rate zu ziehen, besonders hoch. • Risikokommunikation sollte eine zentrale Aufgabe aller zuständigen Behörden sein und systematisch und pro-aktiv betrieben werden. Sie darf sich nicht in„Aufklärung“ über Fakten und Maßnahmen erschöpfen. Sie muss verbleibende Ungewissheiten transparent machen und verdeutlichen, welche Abwägungsprozesse zur Wahl der jeweiligen Maßnahmen geführt haben und welche gesellschaftlichen Werte in die Abwägung eingebracht wurden. Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany Leiter des Molekularbiologischen Zentrums der Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Karlsruhe • Lebensmittel waren noch nie so sicher wie heute, und dies trotz BSE, MKS und Acrylamid! • Die Risiken liegen heute in den Industriestaaten primär nicht bei den Lebensmitteln, sondern vielmehr in der Lebensmittelauswahl und in den Ernährungsgewohnheiten. Schlagworte sind:"Zu viel, zu fett, zu viel Alkohol - dafür zu wenig Obst und Gemüse, Ballaststoffe“ 23 • In der öffentlichen Wahrnehmung werden Risiken durch Lebensmittel im Allgemeinen falsch eingeschätzt: Es sind nicht Lebensmittelzusatzstoffe und –hilfsstoffe oder Rückstände(z.B. von Pestiziden), oder gar bestrahlte und gentechnisch modifizierte Lebensmittel, die die Gefährdungen beinhalten, sondern vielmehr sind es mikrobiologische und hygienische Probleme, insbesondere im Haushalt, die echte Gefährdungen bedeuten. • Die Risiken echter Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten, sog. Pseudoallergien, werden häufig verkannt. • Mit Ausnahme von neuartigen bzw. gentechnisch modifizierten Lebensmitteln bedürfen„normale“ konventionelle Erzeugnisse keiner staatlichen Zulassung und keiner Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit vor ihrem Inverkehrbringen. • Sicherheit ist kein inhärentes natürliches Kriterium einer Pflanze bzw. eines Produktes. • Die Sicherheitsanalysen von Einzelsubstanzen und komplexen Lebensmitteln haben weltweit einen hohen Standard erreicht und die Verfahren werden stetig verfeinert. Aus den Verfahren der Sicherheitsanalysen für neuartige Lebensmittel erhalten wir stetig neue Informationen bzw. Einsichten auch in unsere konventionellen Lebensmittel. • Trotz intensiver Sicherheitsuntersuchungen gibt es bei Lebensmitteln kein „Null-Risiko“, ähnlich wie im Leben auch nicht. • Die Wissenschaft und die Lebensmittelüberwachung sind zuverlässige Partner für den Verbraucher und Produzenten. • Die Natur erzeugt von sich aus nicht für uns Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel. Erfahrungen, Züchtung und Technik haben zum hohen Qualitätsstandard unserer Lebensmittel und zu der großen Vielfalt geführt. Betriebsformen wie konventionell, ökologisch, alternativ oder gentechnisch sagen primär nichts über Qualität und Sicherheit der Erzeugnisse aus; die Handhabung der Mittel durch den Menschen ist entscheidend. 24 • Preise sind nicht unbedingt Qualitätsmerkmale, aber wir müssen wieder dahin kommen, dass Lebensmittel ihren Preis wert sein müssen. • Gentechnisch modifizierte Lebensmittel sind genau so sicher wie die entsprechenden konventionellen Erzeugnisse. Gentechnisch modifizierte Lebensmittel sind Erzeugnisse überprüfter Sicherheit und leisten einen Beitrag zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. • Verbraucher haben ein Anrecht, über Inhaltsstoffe und die Herstellungsweise von Lebensmittel informiert zu werden. Kennzeichnung ist eine der Möglichkeiten, um hierfür Transparenz zu schaffen. Die Kennzeichnung muss informativ und verständlich sein. Angelika Michel-Drees Referentin für Ernährung, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.(vzbv), Berlin • Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.(vzbv) vertritt die Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft. Deshalb ist er ein wichtiger Partner bei der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das setzt voraus, dass er in das gesamte Geschehen von Risikobewertung,-kommunikation und –management einbezogen wird. • BSE, Nitrofen und Acrylamid haben deutlich gemacht, dass dem vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben werden muss. Das setzt auch eine transparente Informationspolitik für den Verbraucher voraus, die heute nach wie vor nur sehr bedingt praktiziert wird. Stichworte hierzu: Scheitern des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat in der letzten Legislaturperiode oder derzeitige Informationspolitik zu Acrylamid. Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz und Information. • Die Agrarwende muss vorangetrieben werden. Sie steht noch am Anfang. Notwendig ist eine Reform vom Acker und Stall bis zur Laden25 theke. Landwirt- und Lebensmittelwirtschaft und-handel müssen mehr Eigenverantwortung zeigen und sich aktiv in diesen Erneuerungsprozess einbringen und nicht durch gegenseitige Schuldzuweisungen den Prozess verzögern. • Nachhaltigkeit – d.h. ökologische, sozialverträgliche und ethische Wirtschaftsweisen- sollten auf allen Ebenen zum Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns werden. Hierdurch können auch Nahrungsmittelskandale vermieden und gesundheitliche Risiken minimiert werden. Dr. Karlheinz Simon Präsident des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte e.V.(BPT), Frankfurt/ Main • Der Tierarzt ist der fachkompetente Partner in der gesamten Lebensmittelkette. Er begleitet alle Stufen der Produktion und übernimmt Verantwortung. • Der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. hat in den letzten Jahren mit großem Engagement seine Kraft in die Erarbeitung zukunftsweisender Konzepte zum gesundheitlichen Verbraucherschutz gesteckt: das„From the stable to the table“ – Konzept die"Integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung" für Rinder- und Schweinebestände die Gute Veterinärmedizinische Praxis(GVP) die Antibiotika-Leitlinien Die politische Forderung eines Verbotes antibiotischer Leistungsförderer als Futterzusatzstoffe in der Tiermast(Resolution der Mitgliederversammlung) hat der Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. schon 1996 erhoben. Mit großer Sorge beobachtet der Bundesverband die Aufweichung der tierärztlichen Kontrolle in der Fleischhygieneüberwachung durch geplante EUVerordnungen sowie die mangelnde Akzeptanz des tierärztlichen Engagements auf dem Gebiet der Integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung durch die Landwirtschaft. 26 IV. Forum II: Kennzeichnung von Nahrungsmitteln – Nützt sie dem Verbraucher wirklich? Kathrin Klaffke Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft(Imug) e.V., Hannover 1. Allgemeine Strukturprobleme der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln Aufgabe der Kennzeichnung ist es, Verbraucher über die Beschaffenheit und die Eigenschaften von Produkten zu informieren sowie den Verbraucher vor Täuschungen und Gesundheitsgefahren zu schützen bzw. zu warnen. Kennzeichnung soll damit die Entscheidungen beim Kauf und bei der Nutzung des Produktes erleichtern. Kennzeichnung von Nahrungsmitteln ist ein vielschichtiges Thema. Eine Verbesserung der Verbraucherinformation kann nicht einfach durch ein Mehr an Kennzeichnung erzielt werden. Es gilt dabei, eine Reihe von Strukturproblemen zu beachten: • Verbesserte Nutzung der Information zwingt zur Reduzierung von Komplexität(„Signaling“). Aktuelle Probleme sind jedoch hoch komplex. • Wichtige Inhalte beziehen sich auf Vertrauenseigenschaften von Produkten(Beispiel: Anbau, Verarbeitung etc.), die weder vor noch nach dem Kauf erfahrbar sind. • Verbraucher haben unterschiedliche Informationsinteressen, die fließend und situativ bedingt sein können, sowie unterschiedliche Fähigkeiten zur Informationsverarbeitung. • Produktbezogene Kennzeichnung hat darstellungsbezogene Grenzen (Verpackungsgröße). 27 2. Stellenwert der Kennzeichnung Auch wenn die Informationsbedürfnisse der Verbraucher individuell verschieden sind, kann davon ausgegangen werden, dass der Informationsbedarf generell in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Gründe dafür sind vielfältig: • Verkehrsverbote werden durch die EU-weite Harmonisierung des Lebensmittelrechts zunehmend durch Kennzeichnung ersetzt. Kennzeichnung hat damit einen neuen Stellenwert erlangt, denn es wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher kundig und interessiert ist, Etiketten zu lesen und zu analysieren. • Durch die Zunahme des Angebots von und der Nachfrage nach verarbeiteten Lebensmitteln und Fertiggerichten nimmt auch die Verarbeitungstiefe, d.h. die Produktkomplexität, zu und damit die Zahl der Güter mit Vertrauenseigenschaften. • Nahrungsmittelskandale haben in besonderem Maße das Vertrauen der Verbraucher erschüttert. 3. Anforderungen an Kennzeichnung Um den Informationsbedürfnissen gerecht zu werden, sind an Kennzeichnung folgende Anforderungen zu stellen: • Sichtbarkeit: Die Informationen sollten für den Verbraucher klar erkennbar sein. Gerade Öko-Produkte müssen als solche vom Verbraucher identifiziert werden können. Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass es sich um„richtige“ Öko-Produkte handelt. • Klarheit und Verständlichkeit: Es sollten Formulierungen gewählt werden, die die Semantik der Umgangssprache beinhalten, so dass die Kennzeichnung ohne Zusatzinformation verstanden werden kann. Dies gilt insbesondere für Verbraucher, die sich mit einer lebensmittelrechtlichen Deklaration kaum oder gar nicht auseinander setzen und die nur 28 über ein geringes Maß an Kenntnissen über bestimmte Lebensmittel verfügen. • Transparenz und Glaubwürdigkeit: Die Kriterien, die der Kennzeichnung zugrunde liegen, sollten den Verbrauchern zugänglich sein. Dies betrifft insbesondere Gütesiegel und Herkunftszeichen, bei denen deutlich werden sollte, wofür und von wem sie vergeben werden. • Widerspruchsfreiheit: Aussagen sollten sich nicht widersprechen. • Vollständigkeit: Kennzeichnung sollte umfassend und vollständig sein. Nur so können Verbraucher ihre Kaufentscheidung richtig treffen. Dieses Kriterium kann allerdings sehr stark dem Kriterium der Verständlichkeit widersprechen. 4. Bewertung der derzeitigen Kennzeichnungspraxis Die derzeitige Kennzeichnungspraxis weist zahlreiche Schwächen auf. Sie ist lückenhaft, kompliziert und wurde in den letzten Jahren häufig geändert. Dies führt dazu, dass selbst Fachleute Schwierigkeiten haben, beim Kennzeichnungsrecht noch auf dem Laufenden zu bleiben. Beispiele für diese Schwachstellen sind: • Zahlreiche Ausnahmen für das Zutatenverzeichnis • Vielzahl an Zeichen führt zur Unübersichtlichkeit(Beispiel ÖkoProdukte) • Angaben sind für den Verbraucher oft nicht auf den ersten Blick verständlich(Beispiel E-Nummern) • Bei der überwiegenden Zahl der gekennzeichneten Nahrungsmittel fehlt es an Transparenz über die Wertschöpfungskette(Anbau, Haltungsbedingungen, Verarbeitungsverfahren). • Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen(GVOs) enthalten oder mit GVOs hergestellt wurden, ist lü29 ckenhaft. Viele Produkte, bei den GVOs verwendet werden, müssen derzeit nicht gekennzeichnet werden, da sie im Endprodukt nicht nachweisbar sind. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen(Abkehr vom Nachweisprinzip) sollten zügig umgesetzt werden. • Bei der Kennzeichnung von Allergenen ist positiv hervorzuheben, dass die bislang geltende„25%-Regelung“ für zusammengesetzte Zutaten aufgehoben werden soll und Hauptallergene in Zukunft gekennzeichnet werden müssen; allerdings fehlen bei der angestrebten Änderung Regelungen zu Kontaminationen. • Für Nahrungsergänzungsmittel(Kapseln, Pulver, Lösungen) sind gemeinschaftliche Kennzeichnungsvorschriften für Vitamine und Mineralstoffe erlassen worden. Jedoch fehlt bislang eine ähnliche Regelung zu Kräutern und Pflanzenextrakten(die den weitaus größeren Teil der in der EU vertriebenen Nahrungsergänzungsmittel ausmachen. 5. Fazit Das Kennzeichnungsrecht ist grundlegend reformbedürftig. Es gilt nicht nur, die oben beschriebenen Schwächen zu beheben, sondern das gesamte Recht übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Verbraucherinformation kann nicht alleine durch Kennzeichnung erfolgen, sondern sollte auch durch nicht waren-begleitende Informationen ergänzt werden, z.B. durch • Zusätzliche Information am Point of Sale(Bildschirme, Aushänge) • Online-Informationssysteme Darüber hinaus sollten die Informationsrechte der Verbraucher gesetzlich verankert werden(Verbraucherinformationsgesetz); freiwillige Maßnahmen der Industrie bzw. freiwillige Selbstverpflichtungen reichen alleine nicht aus. 30 Fred Hoffmann Leiter der Informationsstelle Bio-Siegel bei der Öko-Prüfzeichen(ÖPZ) GmbH, Bonn Klasse statt Masse ist der Maßstab für die Neuorientierung in der Agrarpolitik. Mit dem staatlichen Bio-Siegel für Produkte des ökologischen Landbaus wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan- im Interesse der Verbraucher, der Landwirte, der Ernährungswirtschaft und des Handels. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher greifen zu Bio-Produkten. Doch"Bio-Neulinge" haben häufig die Schwierigkeit, Produkte aus dem ökologischen Anbau zu erkennen. Zu groß ist die Vielfalt der Kennzeichnungen. Deswegen gibt es seit September 2001 ein staatliches Zeichen – das BioSiegel. Wer sicher sein will, echte Öko-Lebensmittel in seinem Einkaufskorb zu haben, kann sich nach dem neuen Bio-Siegel richten. Was heißt in diesem Zusammenhang sicher? Es ist eindeutig gesetzlich geregelt, wer mit Recht seine Produkte mit dem Bio-Siegel kennzeichnen darf: Es dürfen nur Produkte gekennzeichnet werden, die entsprechend der Europäischen Verordnung zum Öko-Landbau (EGÖko-Verordnung) produziert und kontrolliert sind und deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen. In der EG-Öko-Verordnung vom 24. Juni 1991 wird klar definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als ÖkoProdukte gekennzeichnet sind, erzeugt bzw. hergestellt werden müssen. Das Bio-Siegel ermöglicht also dem Verbraucher die klare Grundunterscheidung zwischen Öko-Lebensmitteln und konventionell erzeugten Produkten auf der Grundlage europaweit gültiger Kriterien. Zur gesetzlichen Absicherung des Zeichens ist am 15. Dezember 2001 das Öko-Kennzeichengesetz und am 16. Februar 2002 die Öko-Kennzeichenverordnung in Kraft getreten. Das Öko-Kennzeichengesetz bedroht den Missbrauch des Bio-Siegels mit Geldbuße und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Damit ist das Bio-Siegel gegenwärtig das einzige Öko-Label, das unter straf31 rechtlichem Schutz steht. Das Bio-Siegel ist natürlich auch beim Deutschen Patent- und Markenamt und seit April europaweit markenrechtlich geschützt. Diese klare rechtliche Absicherung bringt Vorteile für alle Marktbeteiligten und den Verbraucher. Ein Nutzen für alle? Das Bio-Siegel kann seine Aufgabe gegenüber dem Verbraucher nur erfüllen, wenn es sich auch am Markt durchsetzt und überall wo Bio-Lebensmittel verkauft werden, auch eingesetzt wird. Daher war es so wichtig, dass die Einführung des von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast initiierten Siegels von einer großen Allianz aus Handel, Verbänden und Politik mitgetragen wurde. Der große Vorteil für alle Siegelnutzer liegt in der einfachen und unbürokratischen Nutzung. Alle Marktbeteiligten können mitmachen und alle profitieren u.a. auch von der Informationskampagne des Verbraucherschutzministeriums. Das Siegel gibt Gewissheit für ökologische Produktionskriterien und dies ohne in den Wettbewerb zwischen den Marken einzugreifen. Wie erfolgreich dieses Konzept ist, zeigte die schnelle Markteinführung. Zurzeit kennzeichnen knapp 680 Unternehmen über 13.000 Lebensmittel mit Bio-Siegel. Durch die fortschreitende Umverpackung erweitert sich das besiegelte Sortiment stetig weiter. In praktisch allen Einkaufsstätten vom Fachhandel bis zum Lebensmitteleinzelhandel sind Produkte mit dem Bio-Siegel zu finden. Der Erfolg des Bio-Siegels liegt zusammenfassend gesagt darin begründet, dass bei klarer rechtlicher Absicherung der bürokratische Aufwand für die Marktbeteiligten gering ist. 32 Michael Welsch Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde(BLL) e.V., Bonn Die Lebensmittelkennzeichnung ist zum Schutz des Verbrauchers erforderlich, empirische Untersuchungen bestätigen aber, dass die Verbraucher den Wust von Angaben auf den Etiketten nicht mehr überschauen(DGE-Ernährungsbericht 1996, S. 307 ff.). Über die schon geltenden Kennzeichnungspflichten hinaus werden von verschiedenen Seiten weitere Kennzeichnungselemente gefordert, so z. B. eine obligatorische Nährwertkennzeichnung und Informationen über die verschiedensten Merkmale und Eigenschaften – kurzum: eine„nach oben offene Richterskala“ der Forderungen und Wünsche. In Kennzeichnung und Verbraucherinformation müssen aus folgenden Gründen neue Wege gegangen werden: • Nach allem, was wir wissen, ist die große Mehrheit der Verbraucher an einer knappen und übersichtlichen Kennzeichnung der Merkmale interessiert, die der schnellen Orientierung dient. • Darüber hinaus gibt es unterschiedlich große Minderheiten von Verbrauchern, die aus den verschiedensten Gründen detailliertere Informationen über das Lebensmittel haben möchten oder brauchen(z. B. Allergiker, auch bei loser Ware). • Das Informationsbedürfnis aller dieser Gruppen muss erfüllt werden, es ist aber offenkundig, dass die Etikettierung allein diese Aufgabe nicht zu leisten vermag. • Auf dieser Erkenntnis beruht die seit einigen Jahren entwickelte Überlegung, Etikettierung und sonstige Verbraucherinformationen voneinander zu trennen. Konkret bedeutet ein solches Konzept, dass auf dem Etikett künftig nur noch das Wichtigste erscheint(Verkehrsbezeichnung, 33 Menge, Herstellerangabe, Mindesthaltbarkeitsdatum, Zutatenverzeichnis sowie zusätzlich ein klarer Hinweis, wie sich der interessierte Verbraucher weitere Informationen auf leicht zugängliche Weise beschaffen kann.) Die denkbaren Möglichkeiten reichen vom Verbrauchertelefon über Internet bis zum Supermarktscanner. • Die Kennzeichnung der Zukunft sollte zwischen Etikettierung und sonstiger Verbraucherinformation trennen. Dabei ist durchaus denkbar, jeden Hersteller zu verpflichten, eine bestimmte Reihe von Informationen über sein Lebensmittel für diejenigen Verbraucher bereitzuhalten, die sich dafür interessieren. Petitum: Bessere Verständlichkeit und Klarheit der Deklaration statt der Forderung nach immer mehr und neuen Kennzeichnungselementen. Der Ruf nach der Deklaration von Nitrofen- oder Acrylamid-Gehalten ist der falsche Weg! Im übrigen gilt: Statt nationaler Alleingänge europäische Lösungen! Dr. Regina Wollersheim Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz, Ernährung, Forschung, Bio- und Gentechnik im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn/Berlin Die Lebensmittelkennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Nur gut informierte Verbraucher können sich ein Bild von der Qualität des jeweiligen Lebensmittels machen. Um die Entscheidungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern setzt sich die Bundesregierung folgende Ziele: 34 1. Die Lebensmittelkennzeichnung muss den Verbraucherinnen und Verbrauchern klare und verständliche Informationen über das betreffende Lebensmittel liefern Wir verfolgen hier das Motto„Was drin ist, muss auch draufstehen“. Da gibt es noch einige Defizite, wobei ein„Beipackzettel für Lebensmittel“ nicht zielführend ist. Die Bundesregierung spricht sich darüber hinaus für den Ausbau von verbrauchergerechten Informationssystemen wie z.B. Scannersysteme, Kladden oder „Hersteller Hotlines“ aus. 2. Für viele Verbraucher ist insbesondere die Herkunft des Produkts von großer Bedeutung. Die Bundesregierung setzt sich für gemeinschaftsrechtliche Regelungen, welche die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmitteln verbindlich vorschreiben, ein. 3. Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht bei der Kennzeichnung für Allergiker Der Bundesregierung setzt sich für eine möglichst schnelle Verabschiedung einer entsprechenden Änderung der Etikettierungs-Richtlinie ein. 4. Die Kennzeichnung glutenhaltiger sowie allergieauslösender Zutaten bei loser Ware und verpackter Ware ist einheitlich zu regeln Die Bundesregierung plant, so schnell wie möglich auch bei loser Ware die Angabe der Zutaten entsprechend den Anforderungen bei vorverpackten Lebensmitteln vorzuschreiben. 35 5. Mängel bei der praktischen Umsetzung von eindeutigen Vorgaben der Lebensmittelkennzeichnung müssen beseitigt werden Die Bundesregierung wird in Brüssel insbesondere die Lesbarkeit der vorgeschriebenen Angaben(z.B. Haltbarkeitsdatum) thematisieren. 6. Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten sicherstellen Die Bundesregierung setzt sich bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel für eine größtmögliche Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. 36 V. Forum III: Kontrolle der Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln und Sanktionsmöglichkeiten: Wird erst kontrolliert, wenn der Skandal da ist? Hans-Henning Viedt Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e.V., Helmstedt Es wird nicht erst kontrolliert, wenn der SKANDAL DA IST! Aber aufgrund des Personalmangels in der Lebensmittelüberwachung sind z.B. in einigen Bundesländern in den Jahren 2000 und 2001 nur 30 bis 40 Prozent der Betriebe überprüft worden. Es hat in den Jahren bis zur BSE-Krise ein erheblicher Personalabbau stattgefunden, weil man meinte mit der Einführung der betrieblichen Eigenkontrolle (HACCP) würde die Eigenverantwortung bei der Wirtschaft liegen. Dieses ist aber nicht der Fall. Da bis zum heutigen Tag die Lebensmittelüberwachung personell nach der Einwohnerzahl und nicht anhand der vorhandenen Betriebsstrukturen beschäftigt wird, bedeutet das, dass die fachlichen Kompetenzen der Lebensmittelkontrolleure verkehrt eingesetzt werden. Durch die unterschiedlichen Strukturen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kommen Informationen erst in die Presse und fünf Tage später bei den Behörden auf den Tisch. 37 Wolfgang Birthler Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Potsdam • Handelt es sich um tatsächliche Skandale oder nur um vermeintliche? • Die Definition eines Skandals erfolgt heute eher über die Medien als über eine sachgerechte Beurteilung. • Die Überschreitung eines festgelegten Grenzwertes für Schadstoffe in Lebensmitteln z. B. hat nicht automatisch eine Ursache in„Skandalen“. Beispiel: Grundbelastung der Umwelt mit DDT führt leider auch zu Belastungen in Lebensmitteln und Futtermitteln Skandalös wäre in diesem Zusammenhang allerdings die weitere Anwendung des seit den 80er Jahren verbotenen Insektizides oder die Nichtbeachtung auffallend hoher Belastungen im Bereich des Bodens, des Wassers, in Futtermitteln und in Lebensmitteln. • Kontrolliert wird in Deutschland nicht nach Lebensmittelskandalen, sondern zur Verhinderung von diesen. • Die Aufwendungen des Staates dafür betragen jährlich mehrere 100 Mio. Euro. • In Brandenburg wird die amtliche Lebensmittelüberwachung durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt, während die Laboruntersuchung von Lebensmittelproben im Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft in Frankfurt(Oder) erfolgt. • Im gesamten staatlichen Kontrollsystem für Lebensmittel sind in Brandenburg ca. 120 Lebensmittelkontrolleure und wissenschaftlich ausgebildete Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Chemiker und Technologen eingesetzt. 38 • Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung müssen ca. 30.000 Einrichtungen des Lebensmittelverkehrs- von der kleinsten Gaststätte bis zu großen Produktionsbetrieb- kontrolliert werden. • Dabei werden ca. 15.000 Lebensmittelproben zum Zwecke der Untersuchung auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und des Inverkehrbringens entnommen und im Laborbereich untersucht. Die Beanstandungsquote gesundheitsrelevanter Gründe liegt unter ein Prozent. • Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt stellt für Brandenburg die Grenze zu Polen dar. Dort werden ca. 80 Prozent aller Sendungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft kontrolliert, die auf dem Landweg in die Europäische Union eingeführt werden. • Sparzwänge der öffentlichen Verwaltung dürfen nicht zu einer Verringerung des Verbraucherschutzes führen. Um diesem vorzubeugen, sind langfristig die Wirtschaftsbeteiligten in Zukunft viel stärker als bisher im Rahmen ihrer Verantwortung in Kontrollsysteme einzubeziehen. • Der Staat wird sich in Zukunft immer mehr auf die„Kontrolle der Kontrolle“ zurückziehen. Das heißt, vor allem auf die Kontrolle der Ergebnisse, die im Rahmen betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen der Wirtschaftsbeteiligten erzielt worden sind. Dr. Christian Grugel Leiter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Aufgabe des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Das Bundesamtes für Verbraucherschutz führt zum Einen Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln durch. Zum Anderen ist es im Bereich der Lebensmittel bei Allgemeinverfügungen nach§ 47a und 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetzes tätig. Darüber hinaus 39 bemüht es sich um Abstimmung der Länder in Vollzugsfragen. Da die Lebensmittelüberwachung Länderaufgabe ist und der Bund in diesem Bereich kein Weisungsrecht hat, geht es um die Erarbeitung guter Vorschläge, die die Länder überzeugen, mit dem Bundesamt gemeinsame Wege zu gehen. Darüber hinausgehend kann das Bundesamt mit der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften Regeln schaffen, an die dann alle gebunden sind; diese allgemeinen Verwaltungsvorschriften bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundesrates. Daher gilt: Lebensmittelüberwachung ist Ländersache, und der Bund hat in einem bestimmten Maße die Möglichkeit, dieses Feld zu gestalten. - Kein Skandal entsteht aus dem Nichts Die Betriebe in Deutschland haben in den vergangenen Jahren erheblich im Bereich der Qualitätssicherheit aufgerüstet. Die innerbetriebliche Sicherheit ist dadurch besser geworden, doch auf die wachsenden globalen Wirtschaftsströme haben wir uns nur sehr begingt eingestellt. Ein Großteil unserer Probleme und Skandale im Lebensmittelbereich ist durch Schwierigkeiten induziert, die irgendwo anders in der Welt ihren Ursprung haben, aber letztlich hier in die Nahrungskette einmünden, wie bspw. im Futtermittelbereich beim DioxinSkandal in Belgien. Dieser Skandal ist übrigens nicht durch die Überwachung aufgedeckt worden, sondern die Wirkungen sind aufgefallen: In Belgien sind die Hühner tot von der Stange gefallen. Die MPA-Entwicklung in diesem Jahr für den Verbraucher letztlich nicht gefährlich- ist dadurch aufgefallen, dass die Zuchtsauen nicht mehr tragend waren. Dies zeigt, dass wir im Bereich der Lebensmittelüberwachung etwas ändern müssen. - Ein neuer Ansatz bei der Lebensmittelüberwachung ist notwendig Die Lebensmittelüberwachung muss in die Frühbeobachtung hineingehen. Dabei müssen wir sehr sorgfältig auswerten, welche Erkenntnisse im Ausland vorliegen, um zu sehen, wie man auf solche Entwicklungen reagieren kann. Wir müssen sehr systematisch auswerten, welche Erkenntnisse in Deutsch40 land bundesweit vorliegen. Das ist in dieser übergreifenden Form in der Vergangenheit so nicht geschehen; es ist eine Aufgabe, die unser Amt hoffentlich erfüllen kann. Und wir müssen mittels allgemeiner Verwaltungsvorschriften dazu beitragen, dass die Lebensmittelüberwachung sich auf Problemfelder fokussiert. Wenn wir alles gleich gut machen wollen, werden wir nichts wirklich erledigen. Wir müssen mit den Ressourcen leben, die die Länder haben und unter dieser Prämisse gilt es, zu schauen, wo die Probleme am größten sind, um die Kontrollen auf diese Problembereiche zu konzentrieren. - Die Lebensmittelsicherheit kann noch verbessert werden Die Lebensmittelsicherheit kann durch den Einsatz von Systemen der Frühbeobachtung noch verbessert werden, denn dadurch können Entwicklungen am Beginn ihres Entstehens erkannt werden und es kann rechtzeitig gegengesteuert werden. Das setzt voraus, dass das neue Bundesinstitut für Risikobewertung im wissenschaftlichen Bereich neue Gefahren identifiziert und rechtzeitig neue Erkenntnisse über bekannte Gefahren gewinnt und dass meine Behörde aus der Beobachtung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland und außerhalb Deutschlands Hinweise mit Instrumenten des Wissensmanagements so auswertet, dass wir die Entwicklung zum richtigen Zeitpunkt abgreifen. Eine Verbesserung der Lebensmittelsicherheit ist auch angesichts knapper Kassen erreichbar, weil es sich im Wesentlichen um die Frage:„Was tun wir“ und nicht nur um die Frage„In welchem Umfang tun wir es“ handelt. Es gibt einen Mindestumfang, denn unterhalb einer kritischen Grenze reichen die Maßnahmen nicht, doch nach Überschreiten dieser kritischen Grenze ist die Prioritätenbildung der Aufgaben maßgeblich. Sind Skandale ein Problem der Medien, wie in diesem Forum bereits angesprochen? Diese Sichtweise ist sehr vereinfacht. Zwar nehmen Verbraucher Skandale über die Medien wahr und die akute Gesundheitsgefährdung der Verbraucher ist in vielen Fällen nicht gegeben, doch Lebensmittelskandale haben alle ihre realen Ursachen und niemand, weder die Verbraucher noch 41 die Wirtschaft, haben ein Interesse daran, dass sie sich entwickeln. Deshalb sind wir aufgerufen, wenn Fehlentwicklungen auftreten, daran zu arbeiten, dass sie möglichst nicht zur Krise führen, dass sie zeitlich verkürzt und in ihren Wirkungen begrenzt werden. - Transparenz der Maßnahmen Wie kann man die geplanten Maßnahmen des Bundesamtes und der Länder transparenter machen? Wie werden ein internetbasiertes Fachinformationssystem aufbauen, welches die in der Überwachung tätigen Institutionen mit einander vernetzt und ihnen einen Zugang zu allen relevanten Informationen ermöglicht. Darüber hinaus kann es den Einrichtungen, die als Multiplikatoren arbeiten, wie den Verbraucherzentralen oder dem AID, als fachliche Basis für ihre Informationen dienen. Weiterhin hoffe ich auf eine Art Verbraucherinformationsgesetz, welches eine andere Kultur im Umgang mit Informationen in Deutschland möglich macht. Was im Automobilbau selbstverständlich ist, nämlich anerkennende Akzeptanz des Rückrufs gefährlicher Teile, muss auch im Lebensmittelbereich Einzug finden. Es darf nicht sein, dass der, der zum Schutze der Verbraucher handelt, im Mittelpunkt der Kritik steht. Dr. Jochen Neuendorff Vorstand der Konferenz der Kontrollstellen für den Ökologischen Landbau e.V.(KdK) • Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes erfüllen und werden durch die dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft(z.B. Lebensmittelüberwachung, Futtermittelkontrolle). Nur dann, wenn eine Öko-Auslobung erfolgen soll, muss zusätzlich das nach EG-Öko-Verordnung vorgesehene Kontrollsystem und –verfahren durchgeführt werden. • Der Ökologische Landbau strebt nach weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufen, nutzt natürliche Selbstregulationsmechanismen und schützt natürliche Ressourcen. Dies geschieht durch einen Verzicht auf che42 misch-synthetische Produktionsmittel und auf gentechnologische Verfahren. Nutztiere werden artgerecht gehalten, der Viehbesatz ist begrenzt. Der Ökologische Landbau verspricht dagegen nicht, dass seine Produkte keine ubiquitär vorkommenden Schadstoffe mehr enthalten. • Das nach EG-Öko-Verordnung vorgesehene Kontrollverfahren wird durch private Kontrollstellen, die ihrerseits unter staatlicher Überwachung stehen, durchgeführt(„Bio-TÜV“). Es werden präventiv ausgerichtete Verfahrens- und Endproduktkontrollen durchgeführt. Seit Februar 2002 muss ein Öko-Produkt schon bei Verdacht auf Nichterfüllen der Anforderungen zur Vermarktung unter Bio-Auslobung gesperrt werden. • Das seit über 10 Jahren bestehende System beweist bei rund 20.000 Unternehmen seine Wirksamkeit. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass es auf„harten“ Produktionsregeln fußt(z.B. Verbot eines Hormoneinsatzes, Verbot chemisch-synthetischer Dünger und Pestizide, Auslaufverpflichtung für Nutztiere, strenge Vorgaben für die Verarbeitung von Öko-Produkten etc.). • Auch im ökologischen Landbau sind in den vergangenen Jahren Unregelmäßigkeiten, Verstöße und Betrugsfälle aufgetreten. Es ist wichtig, kontinuierlich Lücken und Fehler im System abzuleiten und zu korrigieren, so dass eine Wiederholung so weit wie möglich ausgeschlossen wird. • Die privatwirtschaftlich organisierten Kontrollstellen beweisen bei solchen Anpassungen ihre besondere Effizienz, da Änderungen rasch mit im Kontrollverfahren befindlichen Betrieben privatrechtlich vereinbart werden können und kurzfristig die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden können. • Derzeit bestehende Überlegungen, die privatrechtlich organisierten ÖkoKontrollstellen hoheitlich zu beleihen, lehnt die KdK auf Grundlage der Erfahrungen aus der staatlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung energisch ab. 43 VI. Diskussion und Ausblick „Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Agrarwende?“- so lautet der Untertitel der Tagung. Zwei Jahre nach dem Erkennen des ersten BSE-Falls in Deutschland stellt sich die Frage, was dem Erstaunen, dem öffentlichen Aufschrei, der intensiven Diskussion auf vielen Ebenen gefolgt ist und ob Maßnahmen umgesetzt wurden, die die Lebensmittel in Deutschland in Zukunft sicherer machen werden. Dabei gab und gibt es für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher keine Ruhepause: Während die BSE-Krise auch nach Meinung der Bundesverbraucherministerin noch längst nicht beendet ist, müssen sich die Konsumenten über Maul- und Klauenseuche, Nitrofen und aktuell über Acrylamid, welches in der Tagung immer wieder thematisiert wurde, schlau machen. Dies erweckt den Eindruck, dass sich die Folge der Lebensmittelskandale unverändert fortsetzt. Dennoch konstatiert der Moderator der Tagung, Werner Prill, Content Manager der Lebensmittelzeitung, in seinem Schlusswort, die Situation sei besser als erwartet, und es bewege sich vieles. Wie gelangt dieser Insider zu seiner vorsichtig-optimistischen Zwischenbilanz? Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) hatte bereits im vergangenen Jahr, nämlich am 2. Mai 2001 in Berlin eine Tagung mit dem Thema„Auf dem Wege zu einem besseren gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa“ veranstaltet. Vergleicht man die Beiträge beider Tagungen, so wird in der Tat deutlich, dass die inhaltliche Diskussion auf einer anderen Ebene angelangt ist. Manche Maßnahmen, die vor eineinhalb Jahren diskutiert wurden, sind nun bereits umgesetzt oder zumindest konkret gepIant. Beispiele für erste Erfolge sollen im Folgenden ebenso wie die dargestellten offenen Schwachstellen und gescheiterte Vorstöße aufgezeigt werden, und zwar analog zum Konzept der Tagung in den in drei Foren behandelten Themenkomplexen. 44 Diskussion: Gesundheitsrisiken bei Nahrungsmitteln- Erkennung, Bewertung, Transparenz - Unabhängige Instanz zur wissenschaftlichen Risikobewertung Die Einrichtung einer unabhängigen Instanz mit dem Auftrag der wissenschaftlich fundierten Information über gesundheitliche Risiken wurde in der oben genannten Tagung der FES im Mai 2001 einmütig gefordert. Während damals noch die Übertragung dieser Aufgabe an ein neu zu schaffendes Bundesamt für Verbraucherschutz diskutiert wurde, ist nun eine differenziertere duale Organisationsstruktur geschaffen worden. Seit November 2002 ist das neugeschaffene Bundesinstitut für Risikobewertung(BfR) in Berlin in den drei Schwerpunkten der Risikoerkennung, bewertung und-kommunikation tätig. Die Leiterin des Fachbereichs„Chemikalienbewertung“, Prof. Dr. Gundert-Remy betont, dass ihr Institut neben den traditionellen präventiven und reaktiven Ansätzen an einem neuen proaktiven Ansatz arbeitet, der die Früherkennung von sich anbahnenden Risikoproblemen ermöglichen soll. Dabei werden auch Erfahrungen genutzt, die andere Wirtschaftszweige, wie bspw. Banken, Versicherungen und Autohersteller in diesem Bereich gemacht haben. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken soll im BfR durch eine konsequente Anwendung der Risikobeschreibung, die sich aus dem Vergleich der Gefahrenbeschreibung und der Expositionsabschätzung ergibt, optimiert werden. Dieser Ansatz wird vom Vertreter des Industrieverbandes Agrar ausdrücklich gelobt. Bezüglich der Risikokommunikation plant das BfR, den Informationsaustausch mit stakeholdern bereits in der Phase der Informationsgewinnung durchzuführen. Weiterhin soll bereits der Entwurf des Bewertungsberichts und nicht erst der Bericht selbst veröffentlicht werden. Das ebenfalls im November 2002 neu eingerichtete Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für die Zulassungsverfahren für 45 Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Neuartige Lebensmittel zuständig und im Bereich der Lebensmittelüberwachung koordinierend tätig. Bezüglich der Risikokommunikation arbeitet es an einem internetbasierten Fachinformationssystem, welches Informationen an alle wichtigen Stellen weiter geben soll. Darüber hinaus arbeitet das Bundesamt an einem Konzept zur Durchführung eines Risikomanagements, das Erfahrungen aus England, Frankreich und der Schweiz berücksichtigt. Die Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit durch das BfR auf der einen Seite und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der anderen Seite wird von Dr. Marion Dreyer von der Akademie für Technikfolgenabschätzung in BadenWürttemberg begrüßt. Sie sieht in der Trennung von wissenschaftlicher Analyse einerseits und Management andererseits, parallel zur strukturellen Entwicklung auf EU-Ebene, insbesondere die Chance, eine unangemessene Beeinflussung der Risikoabschätzung durch politische und wirtschaftliche Maßgaben zu reduzieren. Die Referentin betont darüber hinaus die besondere Bedeutung der Einbeziehung betroffener Gruppen bei der Risikoregulierung, da Wertentscheidungen insbesondere bei der Einschätzung ungewisser Risiken (wie transgener Nahrungsmittel) eine zentrale Rolle spielen. Die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, die bereits mit dem BfR zusammenarbeitet, wird zukünftig ihr Know-How bei der Anwendung innovativer partizipativer Methoden jedoch voraussichtlich nicht mehr einbringen können, da ihre Schließung in 2004 geplant ist. - Verbraucherinformationsgesetz Mehr Transparenz, um Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen: Dies fordert am Beispiel der Acrylamid-Belastung die Ernährungsreferentin des Verbraucherzentrale Bundesverbands(vzbv), Angelika Michel-Drees. Ein Instrument hierfür stellt die Verpflichtung von Behörden und Unternehmen dar, Interessierten Auskunft zu erteilen. Während auf der Mai-Tagung 2001 der FES noch die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen diskutiert wurde, ist 46 inzwischen auch bundesweit ein Vorstoß unternommen worden, der jedoch in der letzten Legislaturperiode scheiterte. Die zuständige Abteilungsleiterin des Bundesverbraucherschutzministeriums, Dr. Regina Wollersheim informiert darüber, dass ein Entwurf erneut im Jahr 2003 vorgelegt werden soll. Dies wird auch von der Referentin des Instituts Markt-Umwelt-Gesellschaft, Kathrin Klaffke, begrüßt. Nach wie vor ist das Verbraucherinformationsgesetz jedoch nicht unumstritten. Der Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Michael Welsch, vertritt die Auffassung, dass es sich schon jetzt kaum ein Unternehmen leisten könne, eine Auskunft zu verweigern, so dass eine rechtliche Verpflichtung an sich nicht notwendig sei. Dennoch würde eine rechtliche Auskunftspflicht insbesondere von Unternehmen dazu führen, die Klippe der Information der Öffentlichkeit durch Behörden, deren Grenzen klar abgesteckt sind, zu umschiffen. Dass Unternehmen dabei sowohl an ihre Kosten für die Bereitstellung der Information als auch an andere mögliche wirtschaftliche Nachteile der Transparenz denken, ist nachvollziehbar- die Nutzung der Hotlines der Verbraucherzentralen bei Lebensmittelkrisen geben einen Eindruck der Anfrageflut, die bei entsprechender Verpflichtung auf die Produzenten zukommen könnte. Doch haben Unternehmen, die mauern, mittelfristig eine Überlebenschance? Dr. Christian Grugel, Leiter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, fordert für den Bereich der Lebensmittel eine Ethik, die für andere Produktionsbereiche selbstverständlich ist: Offenlegung von möglichen Gefährdungen, wie dies bspw. bei Rückrufaktionen im Automobilbereich gang und gäbe ist(und von den Verbrauchern honoriert wird). 47 Verbot antibiotischer Leistungsförderer als Futterzusatzstoffe in der Tiermast Dieses Verbot, welches der Bundesverband praktischer Tierärzte bereits 1996 gefordert hat, so sein Präsident Dr. Karlheinz Simon, ist inzwischen verabschiedet und greift in Kürze. Dr. Simon regt jedoch eine Neubewertung des Einsatzes von Antibiotika im Krankheitsfall an, die er für gesundheitlich vertretbar und seitens des Tierschutzes für geboten hält. Diskussion: Kennzeichnung von Nahrungsmitteln- Nützt sie dem Verbraucher wirklich? - Trennung der Verbraucherinformation in Produktkennzeichnung und weitergehende Information Der Stellenwert der Kennzeichnung als Bestandteil einer umfassenderen Verbraucherinformation ist in der Referentenrunde der Tagung unbestritten, wenngleich sich natürlich angesichts des eher- so Kathrin Klaffke vom Institut Markt-Umwelt-Gesellschaft- unübersichtlichen Kennzeichnungsrechts immer Beispiele für unsinnige Regelungen finden lassen: Michael Welsch vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde(BLL) moniert z.B. die Kennzeichnungspflicht für Süßungsmittel bei einem Feinkostsalat, dessen Mayonnaise mit einem Aspartam-haltigen Senf hergestellt wurde. Umstritten bleibt die- nicht neue- Frage, welche Information auf der Produktverpackung für den Verbraucher sinnvoll ist und in welchem code sie verfasst werden soll. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer klaren und verständlichen Information über das betreffende Lebensmittel gemäß dem Motto:„Was drin ist, muss auch draufstehen“. Eben dieses- Verständlichkeit und Vollständigkeit- fordert auch Kathrin Klaffke, wobei sie sich der möglichen Widersprüchlichkeit bewusst ist. 48 Auf der anderen Seite fordert Rechtsanwalt Welsch vom BLL die Orientierung der Kennzeichnung eher am„Durchschnittsverbraucher“- doch wie sieht dieser aus? Einigkeit besteht darüber, dass Zusatzinformationen für Verbraucher gefordert sind, und zwar sowohl am„point of sale“ als auch darüber hinausgehend. Die Weiterentwicklung sowohl der Technik selbst als auch der Übung der Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit derselben geben hier Spielraum: So könnten Scannersysteme für die Abfragung weiterer Informationen genutzt werden oder touch-screen-Systeme aufgestellt werden. Auch weitergehende Verbraucherinformationen wie bspw. Kladden, Online-Systeme und Hersteller-Hotlines werden von den Referenten begrüßt. Einführung eines zuverlässigen Kennzeichens für Bio-Produkte Seit September 2002 ist die Informationsstelle Biosiegel bei der ÖkoPrüfzeichen GmbH für die Implementierung des Bio-Siegels zuständig. Dieses Siegel, das bei Einhaltung der Kriterien nach der EG-Öko-Verordnung vergeben werden kann, zeichnet bereits, so der Leiter der Informationsstelle Fred Hoffmann, über 13.000 Produkte aus, die von 680 Unternehmen hergestellt werden. Ziel der Einführung eines einzigen Kennzeichens für sämtliche ÖkoProdukte war, die Kennzeichnung für Verbraucher verständlicher und damit einfacher zu gestalten. Dies soll mit dazu beitragen, das(ehrgeizige) Ziel der Agrarwende, nämlich innerhalb der nächsten zehn Jahre den Anteil der ÖkoProdukte auf 20 Prozent zu erhöhen, zu erreichen, wie Dr. Regina Wollersheim vom BMVEL betont. Täglich werden im Durchschnitt 22 Produkte bei der Informationsstelle angemeldet, so Fred Hoffmann. Die genannten Zahlen lassen sich sowohl als Zeichen der Akzeptanz und gelungenen Markteinführung interpretieren, oder- so Thomas Isenberg vom vzbv- geben Anlass, Handel und Industrie an ihre Verantwortung für die Verfügbarkeit von Bio-Produkten in den Geschäften zu erinnern. 49 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte Die Bundesregierung setzt sich in diesem Bereich, so Dr. Regina Wollersheim vom BMVEL, für größtmögliche Transparenz ein. Ein erstes Ergebnis dieser Politik stellt die Entscheidung des Brüsseler Agrarrates von Ende November 2002 dar, Lebensmittel ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent an gentechnisch veränderten Zutaten zu kennzeichnen. Seitens des BMVEL wird als Erfolg gewertet, dass ein Wert unter einem Prozent erreicht werden konnte. Genetisch veränderte Organismen in Nahrungsmitteln sowie deren Produktion mittels genetisch veränderter Organismen sind ein kontrovers diskutiertes Thema, sowohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei den Teilnehmern dieser Tagung. Der Leiter des molekularbiologischen Zentrums der Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Prof. Klaus Jany, hält gentechnisch modifizierte Lebensmittel für genau so sicher wie die entsprechenden konventionellen Erzeugnisse. Dennoch billigt auch er den Verbrauchern das Recht zu, über Inhaltsstoffe und Herstellungsweise von Lebensmitteln informiert zu werden. Ein Teilnehmer aus dem Publikum(vom Umweltschutzverein Greenpeace) weist darauf hin, dass sich 70 Prozent der Bundesbürger gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel aussprechen. Ebenfalls aus dem Publikum kommt der Hinweis, dass ein Großteil von Käse, Milch und Bier bereits mittels genetisch veränderter Organismen hergestellt wird. Dr. Regina Wollersheim informiert darüber, dass die Kennzeichnung dieses Herstellungsverfahrens in Brüssel nicht durchsetzbar war. Auch Fleisch, das mit gentechnisch verändertem Futter hergestellt wird, muss weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Da das Kennzeichnungsrecht EU-Recht ist, erhoffen sich sowohl die Referentin des BMVEL als auch Dr. Christian Grugel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine weitergehende Informationspflicht durch ein bundesweites Verbraucherinformationsgesetz, das Hersteller grundsätzlich dazu verpflichten könnte, über die Herkunft von Produkten und ihre Herstellungsbedingungen inklusive ethischer und ökologischer Aspekte zu informieren. 50 Diskussion: Kontrolle der Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln und Sanktionsmöglichkeiten- Wird erst kontrolliert, wenn der Skandal da ist? - Erhöhung der Kontrolldichte versus Prioritätenbildung und Eigenkontrolle Nachdem Hannelore Hausmann als Vertreterin der veranstaltenden FriedrichEbert-Stiftung bereits in ihrer Begrüßung darauf hingewiesen hatte, dass der Untertitel dieses Forums provozierend gemeint war, ließ es sich Hans-Henning Viedt, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, nicht nehmen, die Kontrolldichte der vergangenen Jahre in der Bundesrepublik vorzustellen: Bei 1.072.785 Betrieben im Jahr 2001 fanden 635.486 Kontrollen statt. Länderspezifisch gibt es jedoch massive Unterschiede: Während in Brandenburg in 2001 90 Prozent der Betriebe kontrolliert wurden, wurde in Rheinland-Pfalz nur eine Kontrolldichte von 30 Prozent erreicht. Für HansHenning Viedt ergeben sich aus diesen Zahlen zwei notwendige Konsequenzen: Zum Einen fordert er eine Erhöhung der Anzahl der Kontrolleure um das Drei- bis Vierfache, um alle notwendigen Kontrollen durchführen zu können, zum Anderen empfiehlt er die länderspezifische Ausstattung mit Kontrolleuren gemäß der Anzahl der entsprechenden Betriebe(und nicht, wie bisher üblich, gemäß der Einwohnerzahl). Während letztere Forderung im Forum unbestritten blieb, plädieren sowohl Brandenburgs Landwirtschaftsminister Wolfgang Birthler, als auch der Leiter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dr. Christian Grugel, für eine intelligente Prioritätenbildung bei der Lebensmittelüberwachung. Der Minister spricht sich für eine stärkere Eigenkontrolle der Betriebe aus- ein Ansatz, den der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Hans-Henning Viedt, nach seinen Erfahrungen mit dem HACCP-Konzept nicht teilt. Der Bundesamtsleiter Dr. Christian Grugel hält es für notwendig, zukünftig mittels Frühbeobachtung mögliche Skandale auf dem 51 globalen Nahrungsmarkt zu eruieren und hier prioritär einzugreifen. Als Beispiele nennt er die Belastung von Lebensmittel mit Mykotoxinen und die Belastung von Meerestieren, die mittels Aqua-farming erzeugt werden, mit Tierarzneimitteln. Die angespannten Länderfinanzen verweisen die Forderungen des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure nach massiver Aufstockung des Kontroll-Personals ins Reich des Utopischen- wobei fraglich ist, ob dieser Ansatz allein zu einer zukünftigen Vermeidung von Lebensmittelskandalen führen würde. Einen Ausweg zeigt die von Dr. Christian Grugel skizzierte Reform der Lebensmittelkontrolle auf, die unter der Prämisse der vorhandenen Kapazitäten mehr Lebensmittelsicherheit durch einen optimierten Einsatz der Kontrolleure verspricht. Zur Erzielung einer hohen und gesicherten Kontrollqualität gilt es dabei sicherlich, die Fortbildung der Kontrolleure angesichts dieser komplexen und dynamischen Materie mitzubedenken, damit, wie Hans-Henning Viedt bemerkt, der „normale Beamte“ sein Metier noch versiert versehen kann. Effektivität des QS-Systems Ein Beispiel für verstärkte Eigenkontrolle der Erzeuger stellt das QS-System dar, in dem das Bundesamt für Verbraucherschutz einen ersten übergreifenden Ansatz sieht, um Qualitätsmanagement in der Landwirtschaft einzuführen. Dieser Ansatz wird jedoch von Thomas Isenberg vom vzbv und Dr. Jochen Neuendorff vom Vorstand der Konferenz der Kontrollstellen für den Ökologischen Landbau stark kritisiert. Während Neuendorff die Werbung mit Selbstverständlichkeiten rügt, bemängelt Isenberg, dass die Kriterien nicht ausreichend sind. Des weiteren liegen ihm Informationen vor, dass in der Einführungsphase auch Betriebe mit dem QS-Zeichen vermarkten dürfen, die noch gar nicht überprüft worden sind. 52 Eigenkontrolle im ökologischen Landbau Nachdem auch die Öko-Branche durch den Nitrofen-Skandal negativ in die Schlagzeilen geraten ist, gibt es auch hier verstärkten Erläuterungsbedarf. Der Vertreter der Öko-Kontrollstellen weist darauf hin, dass die Kontrolle der ökologisch erzeugten Produkte, und zwar einschließlich chemisch-analytischer Untersuchungen, zusätzlich zu der für konventionell erzeugte Produkte erfolgt. Die Kriterien für den ökologischen Landbau mit harten Produktionsverboten bewiesen bei rund 20.000 Unternehmen ihre Wirksamkeit. Effizienz bei der Korrektur von Schwachstellen im System, die Unregelmäßigkeiten, Verstöße und Betrugsfälle ermöglicht haben, sieht Neuendorff in der privatwirtschaftlich organisierten Kontrolle, die eine rasche Anpassung auf privatrechtlicher Ebene erlaubt. Ausblick Ist der Ausbruch von BSE bei deutschen Rindern kein Skandal, weil es – nach Aussage von Hans-Henning Viedt- noch keinen BSE-Toten gibt? Werden Skandale von den Medien gemacht? Sind Lebensmittel in Deutschland heute so sicher wie nie zuvor? Diese Fragen zeigen Extrempositionen der Diskussion im Rahmen der Tagung auf, die ansonsten eher durch einen weitgehenden Konsens dahingehend gekennzeichnet war, dass es dringend erforderlich ist, auf die Krisen der Nahrungsmittelerzeugung zu reagieren. Diese Reaktion erfolgte bislang vor allem auf den Ebenen des Rechts, der Organisation und der Information. So ist zwei Jahre, nachdem der erste BSE-Fall in Deutschland bekannt wurde, einiges bewegt worden- obwohl der Rindfleischverbrauch sich relativ schnell wieder auf den Pegel vor BSE eingespielt hat und das Thema Lebensmittelsicherheit derzeit keine Konjunktur besitzt. Längst nicht alle bislang erfolgten Bemühungen konnten in der Tagung aufgezeigt werden. Dennoch wird deutlich, dass Deutschland von den Zielen der 53 nicht unumstrittenen Agrarwende noch weit entfernt ist. Stagnierende Preise bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen lassen für einen höherwertigen Anbau kaum Spielraum, die Marktmacht der Discounter trägt zum Absinken der Erzeugergewinnspanne nicht unerheblich bei. Die schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland führt neben düsteren Zukunftsgemälden dazu, dass Verbraucher inzwischen weitaus stärker auf den Euro schauen als früher auf die Mark. Unter diesen Bedingungen ist eine konsequente Weiterverfolgung der eigentlichen Ziele erschwert. Nichtsdestotrotz fordert Thomas Isenberg vom vzbv über die bereits diskutierten Ansätze hinaus weitere, noch ausstehende Reformen ein, wie bspw. • schärfere gesetzliche Regelungen zur artgerechten Nutztierhaltung • die Novelle des Futtermittelrechts • eine Reform des Agrarmarketings Auf der Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung im Mai 2001 forderte der Staatssekretär im BMVEL, Matthias Berninger, MdB, die Verbraucherorganisationen auf, sich ein aktives„Fußvolk“ aufzubauen, welches die schwierige Aufgabe der Agrarwende unterstützen kann. Immer mehr Verbraucherzentralen öffnen sich inzwischen dem Gedanken, einen Förderverein aufzubauen und so- neben der Gewinnung zusätzlicher zuverlässiger Einnahmen- auch indirekt politische Lobbyarbeit zu betreiben. Des weiteren hat inzwischen auch der ehemalige Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode eine Mitgliederorganisation namens„foodwatch“ ins Leben gerufen, die als Anwalt für Verbraucherrechte tätig werden soll. Sollte foodwatch ähnlich spektakulär und medienwirksam wie Greenpeace auftreten, könnte eine machtvolle NGO entstehen. Dass dies jedoch ein steiniger Weg ist, zeigt die Entwicklung des Vereins „VerbraucherInitiative e.V.“, der, ebenfalls als reiner Mitgliederverein, schon vor eineinhalb Jahrzehnten angetreten ist, um gegen Lebensmittelbestrahlung und gentechnisch veränderte Lebensmittel zu kämpfen. 54 Das Engagement von Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch auch zukünftig unverzichtbar, wenn es darum geht, nicht nur ein Zwischenziel, sondern wie Thomas Isenberg vom vzbv fordert, ein tatsächliches Umdenken zu erreichen, dass- so die Konsumenten es wollen- die Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellt, einschließlich der Bemühungen zur weltweiten Sicherung des Rechts auf Nahrung. 55 Moderator: Werner Prill Content-Manager der Lebensmittelzeitung, Wörthsee Mitglied im Verbraucherausschuss beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Referentinnen und Referenten/ Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Podiums- und Plenumsdiskussionen: Wolfgang Birthler Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Potsdam Dr. Marion Dreyer Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, Bereich „Technik, Gesellschaft und Umweltökonomie“, Stuttgart Dr. Christian Grugel Leiter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn/Braunschweig Prof. Dr. Ursula Gundert-Remy Leiterin des Fachbereiches Chemikalienbewertung am Bundesinstitut für Risikobewertung, Leiterin des Aufbaustabs Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin Fred Hofmann Leiter der Informationsstelle Biosiegel bei der Öko-Prüfzeichen(ÖPZ) GmbH, Bonn Thomas Isenberg Leiter des Fachbereichs Gesundheit/ Ernährung, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Leiter des Molekularbiologischen Zentrums, Karlsruhe Kathrin Klaffke Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft(imug) e.V., Hannover Angelika Michel-Drees Referentin für Ernährung, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin Uta Nehls Referatsleiterin Ernährung, Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock 56 Dr. Jochen Neuendorff Vorstand der Konferenz der Kontrollstellen für den Ökologischen Landbau e.V., GfRS-Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Göttingen Dr. Karlheinz Simon Präsident des Bundesverbandes Praktischer Tierärzte e.V., Frankfurt/Main Hans-Henning Viedt Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e.V., Helmstedt Michael Welsch Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.(BLL), Bonn Dr. Regina Wollersheim Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz, Ernährung, Forschung, Bio- und Gentechnik im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bonn/Berlin Tagungskonzeption und Organisation: Hannelore Hausmann Margit Durch Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschaftspolitik, Bonn Verfasserin der Broschüre: Maria Rieping, Mainz 57 Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungsund Beratungszentrum, Abt. Wirtschaftspolitik Godesberger Allee 149 D-53170 Bonn Telefax: 0228/883 299 Reihe"Wirtschaftspolitische Diskurse" Bisher erschienen Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 1 Ökologische Modernisierung der Energieversorgung der DDR Ziele, Instrumente, Kooperationsmöglichkeiten nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00269toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 2 Das neue Steuersystem für die DDR nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00273toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 3 Modernisierung der Wirtschaft in der DDR am Beispiel des alten Industrieraumes Chemnitz Erfordernisse und Möglichkeiten (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 4 Mecklenburg-Vorpommern- Wege in eine bessere wirtschaftliche Zukunft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00271toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 5 Strukturwandel und Beschäftigungskrise in den neuen Bundesländern Wirtschaftspolitische Perspektiven nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 6 Kommunale Finanzen und kommunale Wirtschaftsförderung- Grundlagen kommunaler Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00274toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 7 Die Sanierung der Elbe als Aufgabe deutscher und europäischer Umweltpolitik Programme, Instrumente und Kooperationen im Gewässerschutz nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00275toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 8 Wohnungsnot- Eine unendliche Geschichte? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00276toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 9 Modernisierung der Telekommunikation in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00277toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 10 Die Zukunft der Landwirtschaft in Brandenburg 58 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 11 Die Zukunft selbst gestalten: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften in der Phase der wirtschaftlichen Neuordnung (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 12 Grundlinien künftiger Tarifpolitik in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00280toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 13 Arbeitsmarktprobleme und Qualifizierungserfordernisse in den fünf neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00281toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 14 Zukunft des Stadtverkehrs in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00282toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 15 Wirtschaftsförderungsprogramme und-instrumente von EG, Bund, Ländern und Kommunen Umsetzung in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00283toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 16 Zwischen Müllfluten und Altlasten Probleme und Perspektiven der Abfallwirtschaft in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00285toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 17 Qualifizierungsoffensive Ost Kein Allheilmittel, aber wichtige Weichenstellung für eine neue berufliche Zukunft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00286toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 18 Von der Kommandowirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft Transformations- und Integrationsprobleme in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00287toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 19 Chemiestandort Ostdeutschland Struktur- und industriepolitischer Handlungsbedarf zur wirtschaftlichen und ökologischen Sanierung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00288toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 20 Tourismus an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftliche, beschäftigungspolitische und ökologische Aspekte nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00289toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 21 Wege zum Aufschwung am Arbeitsmarkt Berufliche Neuorientierung durch Weiterbildung, Umschulung und Arbeitsbeschaffung in MecklenburgVorpommern/ nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00290toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 22 Investitionsförderung in Ostdeutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00291toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 23 Dezentrale Energieversorgung in Ostdeutschland- Entwicklungsstand und Perspektiven nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00292toc.htm 59 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 24 Zwischen Markt und Sozialer Frage- Wohnen in den neuen Ländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00293toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 25 Rettungsanker Osthandel? Zur Bedeutung der osteuropäischen Exportmärkte für die Unternehmen in den neuen Bundesländern (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 26 Finanzierung der deutschen Einheit Ansätze zur Neuordnung des Finanzausgleichs und zur Verbesserung der Politik der Treuhandanstalt nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00295toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 27 Qualifizierungsangebote in Ostdeutschland Strukturen- Qualität- Bedarf- Wirksamkeit (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 28 Euroregion Neisse Grenzüberschreitende Kooperation im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00308toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 29 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen- Brücke zu neuen Arbeitsplätzen in Ostdeutschland? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00303toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 30 Der Wirtschaftsstandort"Neue Bundesländer" nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00307toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 31 Wismut und die Folgen des Uranbergbaus nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00311toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 32 Auswirkungen der Wiedervereinigung auf den Industriestandort Deutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00300toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 33 Chancen und Gefahren der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00312toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 34 Stadtentwicklung in den Neuen Bundesländern Entwicklungspotential, Investitionsprojekte und Flächennutzung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00301toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 35 Innovationsstandort Deutschland (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 36 Umweltschutz als Standortfaktor nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00299toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 37 25 Jahre Stabilitätsgesetz: Überlegungen zu einer zeitgerechten Ausgestaltung der Stabilitätsund Wachstumspolitik nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00310toc.htm 60 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 38 Kommunale Wirtschafts- und Technologieförderung in ostdeutschen Grenzregionen: das Beispiel Vorpommern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00314toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 39 Textilstandort Ostdeutschland Zukunftsperspektiven für die Textil- und Bekleidungsindustrie in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00315toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 40 Sanierung und Aufbau der ostdeutschen Industrie: Die Verantwortung der Treuhandanstalt nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00298toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 41 Chancen und Grenzen der Wohneigentumsbildung in den neuen Bundesländern Bestandspolitik und Neubauförderung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00305toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 42 Trendwende im Güterverkehr? Perspektiven für eine neue Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 43 Die Zukunft des Tourismus in Thüringen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00297toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 44 Aktivierung und Umnutzung ehemaliger Industrie- und Gewerbeflächen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00306toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 45 Sozialverträgliche Sanierung ostdeutscher Innenstädte Konsequenzen für die Versorgung mit Wohnraum und Gewerbeflächen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00317toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 46 Wohnungspolitik für Ostdeutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00316toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 47 Die Kontroverse um Maastricht: Eine neue Wirtschaftsverfassung für Europa? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00296toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 48 Die deutschen Eisenbahnen vor einem Neubeginn Gelöste Sanierungsaufgaben und notwendige Ergänzungen der Bahnstrukturreform nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00318toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 49 Zwischen kommunaler Energiewirtschaft und Braunkohlenverstromung Entwicklungslinien für die Energieversorgung in Ostdeutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00309toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 50 Was wird aus den Plattenbausiedlungen? Chancen für die Entwicklung großer Neubaugebiete in Ostdeutschland auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00331toc.htm 61 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 51 Tourismus in ländlichen Regionen Brandenburgs Konzepte und Perspektiven zwischen regionaler Wirtschaftsentwicklung, Umwelt- und Sozialverträglichkeit nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00330toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 52 Neue und innovative Formen der Flächen- und Raumerschließung in den Städten der neuen Bundesländer- Nutzungsintensivierungen auf kommunalen Flächen auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00332toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 53 Privatisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern Potentiale, Konflikte und Modellvorhaben (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 54 Ökologistik- Güterverkehr im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 55 Technologie- und Gründerzentren in der Bundesrepublik Deutschland Eine Zwischenbilanz (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 56 Industrieforschung in den neuen Bundesländern- Perspektiven, Herausforderungen und Förderungsmöglichkeiten nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00340toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 57 Wohnungspolitische Konzepte für Ostdeutschland auf dem Prüfstand Umsetzungsstrategien und Erfahrungen vor Ort (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 58 Freie Fahrt für freie Bürger? Elemente einer rationalen Autonutzung in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00335toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 59 Mieten in Ostdeutschland- Zwischen Instandsetzungsstau und Mieterinteressen auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00343toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 60 Sanierung und Rekultivierung im Lausitzer Braunkohlenrevier Ökologische Ziele und wirtschaftliche Chancen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00342toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 61 Strategische Wettbewerbs- und Technologiepolitik in einer globalen Marktwirtschaft Skizze für ein neues Modell Deutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00336toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 62 Eine Region im Umbruch Perspektiven für Beschäftigung, Wachstum und Strukturpolitik im Raum Stuttgart nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00344toc.htm 62 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 63 Städtebauliche Investitionsmöglichkeiten auf ehemaligen Militärflächen in den neuen Bundesländern auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00361toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 64 Produktionsverlagerungen in mittel- und osteuropäische Staaten Chancen und Gefahren nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00359toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 65 Innovative Technologien für den ruhenden Verkehr in Stadtzentren und verdichteten Wohngebieten (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 66 Ökologische Steuerreform Konzepte, Rahmenbedingungen Konfliktfelder und Auswirkungen einer ökologischen Ausgestaltung des Steuersystems nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00360toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 67 Regionalisierung des Nahverkehrs Eine Herausforderung an Verkehrsunternehmen und Gebietskörperschaften (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 68 Langzeitarbeitslosigkeit und ihre Bekämpfung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00364toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 69 Herausforderung Technologietransfer Schwerpunkt Neue Bundesländer nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00362toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 70 Wirtschaftliche Chance Umweltschutz nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00356toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 71 Hoffnungsträger Mittelstand Entwicklung und Perspektiven in den neuen Bundesländern (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 72 Risikokapital für junge Technologieunternehmen- Erfahrungen und neue Möglichkeiten nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00367toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 73 Entwicklungsprobleme junger technologieorientierter Unternehmen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00370toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 74 Wege zur Reform der Kommunalverwaltung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00371toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 75 Europäische Einheitswährung- Maastricht fehlt die ökonomische Dimension nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00372toc.htm 63 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 76 Konversionsmanagement- Abrüstungsfolgen und Bewältigungsstrategien nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00373toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 77 Reform der Wohneigentumsförderung auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00369toc.htm Wirtschaftspolitsche Diskurse Nr. 78 Macht der Banken nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00366toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 79 Stärkung der Kernstädte- Stadtverkehr und Cityhandelnur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00379toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 80 Beschäftigungsmöglichkeiten für niedrig Qualifizierte nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00380toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 81 Neue Akzente in der Arbeitszeitdebatte nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00387toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 82 Die fahrradfreundliche Stadt: Eine lösbare Aufgabe der Kommunalpolitik nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00388toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 83 Gemeinden in der Finanzkrise Ursachen, Reformkonzepte, Konflikte (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 84 5 Jahre Tourismusentwicklung in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00386toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 85 Magnetschnellbahn Transrapid: Die Fakten und ihre Bewertung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00321toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 86 Beschäftigungspolitik im internationalen Vergleich Strategien, Instrumente, Erfolge nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00322toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 87 Produktionsintegrierter Umweltschutz Wettbewerbschancen durch ökologische Umorientierung (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 88 Telematik im Verkehr Probleme und Perspektiven nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00345toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 89 Keine Wende am Arbeitsmarkt in Ostdeutschland Eine Zwischenbilanz im Jahre 1996 nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00323toc.htm 64 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 90 Neue Wege im sozialen Wohnungsbau (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 91 Firmengründungen in ihrem lokalen und regionalen Umfeld (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 92 Prekäre Beschäftigungsverhältnisse- Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Wege in die Tagelöhnergesellschaft? (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 93 Arbeitsplätze, Produktivität und Einkommen Wege zu mehr Beschäftigung im deutsch-amerikanischen Vergleich nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00328toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 94 Berlin auf dem Weg zur Metropole? Die Frage nach tragfähigen und konsistenten Zielen für die Wirtschaftspolitik auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00326toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 95 Wirtschaftlicher Strukturwandel, Globalisierung und Stadtentwicklung (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 96 Innovative Kommunalverwaltung Wege zu mehr Effizienz und Bürgernähe nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00355toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 97 Zukunftsfähige Mobilität- alternative Verkehrskonzepte auf dem Prüfstand nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00357toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 98 Einführung des Vergleichsmietensystems in Ostdeutschland nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00354toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 99 Aufsichtsräte und Banken Kontrolldefizite und Einflußkumulation in der deutschen Wirtschaft Vorschläge der politischen Parteien zur Unternehmensrechtsreform nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00358toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 100 Unterwegs in die digitale Arbeitswelt nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00325toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 101 Ohnmacht der Verbraucher gegenüber Banken und Versicherungen? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00333toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 102 Neufassung des Energiewirtschaftsrechts- Umweltbelange und Effizienzsteigerungen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00334toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 103 Zukunftsverträgliche Bau- und Wohnungswirtschaft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00374toc.htm 65 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 104 Endogene Wirtschafts- und Entwicklungspotentiale in den Zentren und Räumen Berlins Tagungsserie: Berlin auf dem Weg zur Metropole? (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 105 Großsiedlungen- Auf dem Weg zum eigenständigen Stadtteil oder zum sozialen Brennpunkt? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00377toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 106 Brauchen wir einen neuen Generationenvertrag? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00375toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 107 Elemente für Ziele und Leitbilder der Stadtentwicklung in einer Zeit des Umbruchs nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00378toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 108 Die Zukunft der Kommunalwirtschaft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00381toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 109 Überlagerung von Verkehrsflächen Innovatives flächensparendes Bauen im Gewerbe-, Verwaltungs- und Freizeitbereich (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 110 Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten in den neuen Bundesländern nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00382toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 111 Zukunftsperspektiven der deutschen Bauwirtschaft auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00384toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 112 Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung- die Europäische Union und Mittel- und Osteuropa auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00383toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 113 Erfolgreiche Unternehmensstrategien Chancen am Standort Deutschland nutzen statt Arbeitsplatzabbau und Produktionsverlagerung nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00347toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 114 Von peripheren Großsiedlungen zu urbanen Stadtteilzentren in Berlin nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00349toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 115 Kostensenkung- eine Strategie für mehr Wohlstand und Beschäftigung? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00348toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 116 Abfallmanagement im Rahmen der Kreislaufwirtschaft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00351toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 117 Innovations- und Gründungspotentiale in Ostdeutschland Endogene Faktoren wirtschaftlicher Entwicklung nur noch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00353toc.htm 66 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 118 Löhne und Arbeitslosigkeit Warum die gängigen Rezepte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht greifen nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00352toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 119 Ein Ordnungsrahmen für die Weltwirtschaft: nötig und möglich nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00389toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 120 Existenzgründungen nach dem Hochschulabschluß nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00724toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 121 Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantien für Jugendliche nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00947toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 122 Neue Wege in der kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung (vergriffen) Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 123 Auf dem Weg zur Teilhabergesellschaft? Investivlöhne, Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer in Westeuropa und den USA - eine vergleichende Bestandsaufnahme nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00965toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 124 Das Leitbild der multizentrischen Stadt nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00949toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 125 Lohnstruktur und Beschäftigung auch http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00950toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 126 Entwicklungspotentiale in Stadtteilen und Stadtteilzentren nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00951toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 127 Ökologische Besteuerung im internationalen Vergleich Wie weit sind andere Industrienationen? nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00952toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 128 Die neue Insolvenzordnung Mehr Sanierungen statt Zerschlagungen von Betrieben? auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00953toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 129 Deutsch-Amerikanischer Transatlantischer Dialog: Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft nur noch im Internet unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00715toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 130 Strukturwandel, Tertiärisierung, Entwicklungspotentiale und Strukturpolitik Regionen im Vergleich: Ruhrgebiet- Pittsburgh- Luxemburg- Lille auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00954toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 131 Ökonomische Konsequenzen einer EU-Osterweiterung auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00955toc.htm 67 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 132 Höhere Arbeitsmarktflexibilität oder flexiblere Wirtschaftspolitik? Zu den Ursachen der unterschiedlichen Beschäftigungsentwicklung in den USA und in Deutschland auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00964toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 133 Nachhaltige Mobilität im Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer und sozialer Anforderungen auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00956toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 134 Strategien für mehr Beschäftigung Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 135 Reform der Bundesverkehrswegeplanung- Wäre weniger mehr? auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00957toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 136 Deutsch-Amerikanischer Transatlantischer Dialog: Zukunft der Arbeitsgesellschaft- Zukunft der Sozialpolitik auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00886.html Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 137 Lebenswerte Städte- Städtebauliche Strategien für das 21. Jahrhundert nur noch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00958toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 138 Europäische Strukturfonds und Beschäftigung Ideenwettbewerb für innovative Strategien zur Regionalentwicklung auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/00959toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 139 Transatlantischer Dialog: Ausbau der Forschungskooperation zwischen Deutschland/Europa und den USA auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01464.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 140 Zukunft der deutschen Verkehrsflughäfen im Spannungsfeld von Verkehrswachstum, Kapazitätsengpässen und Umweltbelastungen auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/01138toc.htm Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 141 Theoretische Grundlagen der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 142 Die EU-Osterweiterung als Herausforderung: Zur institutionellen Reformbedürftigkeit und grundlegenden Rolle der Europäischen Union auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01465.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 143 Finanzpolitik in EURO-Land Sachstand und Steuerungsprobleme auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01466.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 144 Auf dem Wege zu einem besseren gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01467.pdf 68 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 145 Die Zukunft der Europäischen Strukturfonds vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01468.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 146 Wege aus der Schuldenfalle Finanzpolitische Stabilität für Europa auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01469.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 147 Wohin fährt Deutschland Der Verkehrsbericht 2000 in der Diskussion Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 148 Die neue Betriebsverfassung im Praxistest Bilanz und Perspektiven auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01470.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 149 Wo stehen wir im Erweiterungsprozess? Das Kapitel Landwirtschaft auch im Internet abrufbar unter: http://library.fes.de/pdf-files/fo-wirtschaft/01471.pdf Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 150 Mobilität gestalten- Handlungsempfehlungen für eine integrierte Bundesverkehrspolitik Eine Dokumentation der Tagungen des„Arbeitskreises Verkehrspolitik“ im Jahr 2002 Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 151 Die Hartz-Reform Neue Dynamik für den Arbeitsmarkt!? Wirtschaftspolitische Diskurse Nr. 152 Nahrungsmittelskandale ohne Ende?! Wo stehen wir beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und bei der Agrarwende? 69