Droht der Ausverkauf unserer Hochschulen? Die Privatisierung von Dienstleitungen(GATS) und die Folgen 1 Eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Universität und der Fachhochschule Erfurt am 20. November 2003 in Erfurt Herausgeber Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen Nonnengasse 11 99084 Erfurt Fotos Friedrich-Ebert-Stiftung ARTUS.ATELIER GBR, Erfurt Gestaltung und Herstellung ARTUS.ATELIER GBR, Erfurt Druck Druck Repro und Verlag oHG © by Friedrich-Ebert-Stiftung ISBN 3-89892-240-5 2 Inhalt Vorwort Zusammenfassung Das war einmal, dass Bildung öffentlich war? Die deutsche Hochschullandschaft und das GATS Prof. Dr. Christoph Scherrer, Lehrstuhl für Globalisierung und Politik, Universität Kassel Seite 4 Seite 6 Seite 9 Die Sicht der Bundesregierung auf die anstehenden Herausforderungen des GATS Christoph Matschie, MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Seite 29 Thüringens Hochschulen und der weltweite Konkurrenzkampf – Chancen und Risiken für den Freistaat Prof. Dr. Dagmar Schipanski Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Seite 35 Anhang Weiterführende Informationsquellen Seite 43 3 Vorwort Ein leistungsfähiges und sozial gerechtes Bildungssystem ist die Basis für individuelle und gesellschaftliche Innovationsfähigkeit. Der demographische und gesellschaftliche Wandel stellt das Bildungssystem in Deutschland vor neue Herausforderung. Die Vertiefung der europäischen Integration und die zunehmende globalen Verflechtungen verändern auch die Rahmenbedingungen und Anforderungen an unser Bildungssystem – an Kindergarten, Schule und Hochschule. Diese Situation verdeutlicht sich aktuell in der Debatte um das General Agreement on Trades in Services(Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, kurz GATS) und seine Folgen für das deutsche Bildungssystem. Das GATS ist ein von drei zentrale Handelsvereinbarungen, die innerhalb der Welthandelsorganisation in Genf(WTO) von seinen 140 Mitgliedern 1994 ausgehandelt worden ist und zur Zeit weiter verhandelt wird. Dieser Prozess wird zur Zeit lediglich von einer kleinen Teilöffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt und diskutiert. Diejenigen, die sich für die Verhandlungen innerhalb der WTO interessieren, beobachten die mögliche Liberalisierung des Bildungssektors im Rahmen des GATS jedoch größtenteils mit Sorge. Sachliche Informationen über den Stand der Verhandlungen, deren Perspektiven und Auswirkungen für das deutsche Bildungssystem sind selten und werden kaum in der Öffentlichkeit diskutiert. Droht über die neuen Bestimmungen des GATS der Ausverkauf unserer Hochschulen? – fragten wir deshalb etwas überspitzt mit unserer Veranstaltung am 20. November 2003 im Augustiner Kloster zu Erfurt, um den Diskussionsprozess in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen. Wie sehen die Folgen der Liberalisierung konkret für unsere Hochschulsituation aus? Ist(Hochschul-)Bildung als öffentliches Gut bedroht? Wie bringt Deutschland seine Interessen im Rahmen des Verhandlungspartners der WTO der europäischen Union ein? Welche Akteure haben in diesem Prozess welche Interessen? Grundsätzlich bietet die WTO die Chance zur Gestaltung der Globalisierung, d.h. die Möglichkeit der Etablierung eines konsensgetrage4 nen Regelwerkes, das bspw. auch die Rechte und Interessen der Schwächeren in der Weltwirtschaft/-politik respektiert. Wichtig ist in diesem Kontext die Garantie der Transparenz der Entscheidungsprozesse innerhalb der WTO und die Einbeziehung von ParlamentarierInnen und gesellschaftlichen AkteurInnen in die gesellschaftspolitische Diskussion. Die Einbeziehung von gesellschaftlichen AkteurInnen in demokratische Entscheidungsprozesse und die Förderung von Meinungsbildungsprozessen – durch Fach- und Informationsveranstaltungen – ist ein zentrales Anliegen der Friedrich-Ebert-Stiftung im In- und Ausland. In zahlreichen Veranstaltungen für Fachpublika ebenso wie für die Öffentlichkeit werden aktuelle und kontroverse Themen der Globalisierung und der supranationalen Integration(in der Europäische Union, WTO, UN) – wie auch natürlich in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik – behandelt und diskutiert. Damit möchten wir dem Mangel an Transparenz von Entscheidungsprozessen entgegenwirken und der Bedeutung von demokratischen und öffentlichen Meinungsbildungsprozessen und Mitwirkungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Hier setzt die Veranstaltung des Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung im Kooperation mit der Universität und Fachhochschule Erfurt. Beiden Kooperationspartnern, Prof. Dr. Bergsdorf(Rektor der Universität Erfurt) und Prof. Dr. Wolf Wagner(Rektor der Fachhochschule Erfurt), sei an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit gedankt. Der vorliegende Band dokumentiert die Fachvorträge, die Prof. Dr. Christoph Scherrer, der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Christoph Matschie und die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Freistaat Thüringen, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, im Rahmen unseres Diskussionsforums am 20. November 2003 gehalten haben. Kristin Hoffmann war mit der redaktionellen Bearbeitung der Dokumentation betraut. Wir möchten den ReferentInnen für ihre Mitwirkung an der Veranstaltung und die Bereitstellung ihrer Redemanuskripte herzlich danken. Bettina Luise Rürup, Leiterin des Landesbüros Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung Erfurt, Dezember 2003 5 Zusammenfassung Die Fachtagung rückte eine bisher kaum beachtete Debatte in die Öffentlichkeit. Sie analysierte die derzeitigen Verhandlungen zur Privatisierung von Dienstleistungen und damit auch von Bildungsdienstleistungen und deren Folgen für das deutsche und ganz speziell für das thüringische Bildungssystem. Dass ein Diskussionsbedarf zur Thematik besteht, zeigten schon die zahlreichen Gäste, die der Einladung folgten. Etwas überspitzt fragten wir„Droht der Ausverkauf unserer Hochschulen?“. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Ausverkauf unserer Hochschulen droht nicht. Auch weiterhin wird der öffentliche Bildungsbereich als hoheitliche Aufgabe von den Bundesländern wahrgenommen werden. Jedoch müssen sich deutsche Hochschulen auch ohne die Privatisierung öffentlicher Bildungsdienstleistungen im internationalen Markt behaupten. Die Aufmerksamkeit auf diese Notwendigkeit zu lenken, ist der Verdienst der Tagung. Die Ergebnisse im einzelnen sollen nun folgend eine Zusammenfassung finden: • Für die Staaten der Europäischen Union ist der Anwendungsbereich der GATS-Regeln auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen beschränkt, öffentliche Bildungsdienstleistungen bleiben bei der Privatisierung; von Bildungsdienstleistungen ausgenommen. • Aufgrund des Vorrangs des Harmonisierungsverbotes für die Bildungspolitik der EU-Staaten gegenüber Mehrheitsentscheidungen im Bereich des Handels ist eine Änderung der derzeit gültigen europäischen Bestimmungen allein durch die Zustimmung aller EU-Staaten möglich. 6 • Die Bundesregierung und die Bundesländer sind übereinstimmend der Ansicht, dass Bildung als hoheitliche Aufgabe zu bewahren ist, dieser Bereich also nicht der Privatisierung preisgegeben wird. • Bisher noch bestehende Unklarheiten im Regelungstext beispielsweise im Bereich der Weiterbildung sollen auf europäische Initiative hin in den folgenden Verhandlungen beseitigt werden. • Auch ohne die Privatisierung öffentlicher Bildungsdienstleistungen, stehen die deutschen Hochschulen vor der Aufgabe sich in einem dynamischen internationalen Bildungsmarkt, im Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und Studierende, zu profilieren. • Die Hochschulen Thüringens haben sich auf diesen Wettbewerb bereits vorbereitet. Es ist das erklärte Ziel der politischen Akteure diesen Umstrukturierungsprozess an den hiesigen Hochschulen zu unterstützen. Die Tagung hat abschließend gezeigt, dass es nicht die Regelungen des GATS sind, die die deutsche Hochschullandschaft beeinträchtigen werden. Jedoch entfacht auch der Verhandlungsprozess um GATS eine Dynamik, die die deutschen Hochschulen immer mehr in den internationalen Wettbewerb rückt. Weitere Anpassungsmaßnahmen sind erforderlich. 7 8 Die deutsche Hochschullandschaft und das GATS Christoph Scherrer, Lehrstuhl für Globalisierung und Politik, Universität Kassel Für das Bildungswesen gelten seit 1994 die Regeln des internationalen Dienstleistungsabkommen GATS(General Agreement on Trade in Services). Für die Europäische Union und damit für Deutschland ist der AnwendungsProf. Dr. Christoph Scherrer bereich dieser Regeln allerdings auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen beschränkt. Zudem schützen eine Reihe von sogenannten horizontalen Ausnahmen die staatlich bereitgestellten Bildungsdienstleistungen 1 . In der derzeitigen GATS-Verhandlungsrunde stehen diese Einschränkungen des Geltungsbereichs der GATS-Regeln zur Disposition. Mittlerweile zeichnen sich die Konturen der Forderungen auf eine Ausweitung der Marktöffnungsverpflichtungen deutlicher ab. In ihrer Gesamtheit zielen diese Forderungen auf eine Aufhebung der staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen. Wenngleich sicherlich nicht alle Forderungen erfüllt werden, so sollten aufgrund ihrer Tragweite die 1 Es werden folgende Arten an grenzüberschreitenden Bildungsdienstleistun– gen unterschieden: primäre Bildungsdienstleistungen(im vorschulischen Bereich, z. B. an Kindergärten), sekundäre Bildungsdienstleistungen(schulische und berufsbildende Angebote unterhalb der Hochschulen), höhere(tertiäre) Bildungsdienstleistungen(z. B. Berufs- und Universitätsausbildung), Erwachsenenbildung(allgemeine Bildung und berufliche Ausbildung), soweit sie nicht vom regulären System für höhere Bildung angeboten wird sowie andere Bildungsdienstleistungen(bezieht sich auch auf spezielle Bildungsangebote im primären und sekundären Bereich, soweit sie nicht dort aufgeführt sind). 9 möglichen Auswirkungen im Falle ihrer Erfüllung dennoch ausführlicher thematisiert werden. Für das Verhalten gegenüber diesen Forderungen bedarf es einer solchen Analyse. Die EU-Verpflichtungen von 1994 Für Dienstleistungen im Bereich der höheren Schulausbildung (GATS-Kategorie 5.C., CPC 923) 2 sind die Europäische Union(EU) und ihre Mitgliedsstaaten bereits 1994 relativ umfangreiche Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen und zwar mit einem Marktzutritt und der Inländerbehandlung für die Erbringungsarten 3 1(grenzüberschreitende Erbringung), 2(Nutzung im Ausland) und 3(kommerzielle Präsenz). Dabei kommt allerdings eine wichtige Einschränkung zum Tragen: die EU-Liberalisierungsverpflichtung ist auf„privat finanzierte“ Bildungsdienstleistungen beschränkt. Somit sind die staatlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland noch von den GATS-Verpflichtungen ausgenommen. 2 Die genaue Definition des tertiären Sektors lautet: Higher education services (CPC 923): Post-secondary, technical and vocational education services; postsecondary, sub-degree technical and vocational education services. These education services cover a large variety of subject matter programs. They emphasize teaching of practical skills, but also involve substantial theoretical background instruction. Other higher education services: Education services leading to a university degree or equivalent. These education services are provided by universities or specialized professional schools. The programs not only emphasize theoretical instruction, but also research training aimed at preparing students to participation in original works. 3 Es wird nach 4 Erbringungsarten(„modes“) des Dienstleistungshandels differenziert: Mode 1 Grenzüberschreitende Erbringung: Die Lieferung einer Dienstleistung von einem Land in das andere(z. B. E-Learning übers Internet); Mode 2 Nutzung im Ausland: Die Erbringung einer Dienstleistung innerhalb eines Landes für Konsumenten eines anderen Landes(z. B. für Studierende aus dem Ausland); Mode 3 Kommerzielle Präsenz: Die Erbringung einer Dienstleistung durch die kommerzielle Präsenz in einem anderen Land(z. B. eine Sprachschule von Berlitz); Mode 4 Präsenz natürlicher Personen: Die Erbringung einer Dienstleistung durch Personen, die sich zu diesem Zweck temporär in ein anderes Land begeben(z. B. muttersprachliches Lehrpersonal an einer Sprachschule). 10 Neben den sektoralen Verpflichtungen findet sich in der Länderliste noch die Rubrik„horizontale Verpflichtungen“. Dort hat die EU drei für das Bildungswesen sehr bedeutsame Ausnahmen eingetragen, für öffentliche Dienste, Zweigstellen von Unternehmen aus Drittstaaten und Subventionen. Wie anhand der Bewertung der Forderungen zur Streichung dieser Ausnahmen noch näher ausgeführt wird, sichern diese die staatliche Verantwortung für das Bildungswesen. Forderungen der EU Bis Ende Juni 2002 waren die einzelnen WTO-Mitglieder aufgefordert, an ihre Handelspartner konkrete Marktöffnungsforderungen zu stellen. Im Rahmen dieses bilateralen Prozesses von Forderungen hat die EU kurz vor Ende dieser Frist von den USA die Marktöffnung im Bereich privat finanzierter höherer Bildungsdienstleistungen gefordert. Sie hat damit Verhandlungsbereitschaft im Bildungsbereich bekundet. Dennoch versuchte die EU-Kommission, in der Öffentlichkeit Entwarnung zu signalisieren. Sie verwies darauf, dass die Forderung der Marktöffnung im Hochschulbereich gegenüber den USA nicht über die Verpflichtungen hinausgehe, die von der EU selbst bereits mit Inkrafttreten des GATS 1995 übernommen worden seien. Das in Deutschland federführende Bundeswirtschaftsministerium spielte ebenso die Bedeutung der Aufstellung dieser Forderung herunter: „Die lediglich an die USA gerichtete Forderung der Gemeinschaft bezüglich privat finanzierter Dienstleistungen der höheren Bildung geht nicht über die seitens der EU/EU-MS[MS= Mitgliedsstaaten, ChS] bereits seit 1995 hierzu eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen hinaus. Mit dieser Forderung werden Marktzu11 gangsverbesserungen für exportorientierte europäische Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, in den USA angestrebt; Nachteile für EU-Mitgliedsstaaten sind weder ersichtlich noch zu erwarten.“(BT-Drs. 14/9768: 3) Diese Argumentation ist wenig überzeugend, da die EU sich in den laufenden Verhandlungen nicht auf den Standpunkt zurückziehen kann, sie habe schon in der Uruguay-Runde liberalisiert und nun seien andere an der Reihe. Die Anerkennung bereits geleisteter Liberalisierungsschritte wird zwar derzeit von Entwicklungsländern eingefordert, ist jedoch keinesfalls eine GATS-Gepflogenheit, wie das Bundeswirtschaftsministerium anzudeuten scheint: „Es entspricht dem von GATS für die laufenden Dienstleistungsverhandlungen vorgegebenen Auftrag, ein höheres und ausgewogeneres Liberalisierungsniveau aller WTO-Mitglieder anzustreben, wenn an Länder, die bislang in einem bestimmten Dienstleistungssektor geringere Liberalisierungsverpflichtungen als die Gemeinschaft eingegangen sind, nunmehr zusätzliche Liberalisierungsforderungen gerichtet werden.“(BT-Drs. 14/9768: 4) Für ihre Bildungsliberalisierung im Jahre 1994 hat die EU im Gesamtpaket von GATS an einer anderen Stelle ein Zugeständnis der Verhandlungspartner erhalten. Mit der Erfüllung einer Forderung kann nur dann gerechnet werden, wenn man bereit ist, Forderungen der Verhandlungspartner in gleicher Höhe zu erfüllen. Doch gerade das Bildungswesen kann nicht erwarten, dass andere Sektoren Liberalisierungsschritte zu dessen Gunsten unternehmen. Die Forderungen der Verhandlungspartner im Bildungssektor müssen daher mit größter Wahrscheinlichkeit innerhalb des Bil– dungssektors erfüllt werden. 12 Forderungen an die EU Einer Zusammenfassung des Wirtschaftsministeriums, der Forderungen von 19 Staaten zugrunde liegen, ist zu entnehmen, dass sich im Bildungsbereich Forderungen zum einen auf spezielle Vorbehalte anderer EU-Mitgliedsstaaten(ohne Deutschland) beziehen. Darüber hinaus seien auch Forderungen für die Kategorie der anderen Bildungsdienstleistungen gestellt worden, wo die EU bisher keine Verpflichtungen übernommen hat. Schließlich gebe es auch„Forderungen, die sich auf ‚höhere Bildung’ und Erwachsenenbildung generell, ohne die von der EU vorgenommen Beschränkung auf privat finanzierte Dienstleistungen, beziehen und Forderungen speziell für Bildungstest-Dienstleistungen“(BMWi, Schreiben vom 8. 8. 2002). Nach den einzelnen Bildungskategorien gegliedert liegen somit folgende Forderungen vor: Für höhere Bildungsdienstleistungen: Die Übernahme voller Verpflichtungen für die Erbringungsarten 1 (grenzüberschreitende Erbringung), 2(Nutzung im Ausland) und 3 (kommerzielle Präsenz im Ausland), womit die bisherige Verpflichtung der EU für privat finanzierte Dienstleistungen auf öffentlich finanzierte Dienstleistungen ausgedehnt werden soll. Für Erwachsenenbildungsdienstleistungen: Die Übernahme voller Verpflichtungen für die Erbringungsarten 1, 2, 3 und 4. Für diese Kategorie hat sich die EU im Rahmen von GATS bisher nur für privat finanzierte Dienstleistungen verpflichtet. Für die Restkategorie»andere« Bildungsdienstleistungen: Die Übernahme voller Verpflichtungen für die Erbringungsarten 1, 2, 3, 4. Für diese Kategorie hat sich die EU bisher nicht verpflichtet. Darüber hinaus bestehen Forderungen, neue Kategorien für Bildungsdienstleistungen zu vereinbaren und entsprechende Verpflichtungen zu übernehmen:„Training Services“,„Education Agency Services“(Bildungsvermittlungsdienste) und„Educational Testing Services“(Leistungsüberprüfungsdienste). 13 Darüber hinaus bestehen noch Forderungen, die sektorübergreifend„horizontal“ gestellt wurden. Über diese informierte das Bundeswirtschaftsministerium summarisch wie folgt: „Verschiedene Forderungen beziehen sich auf generelle EU-Vorbehalte für Dienstleistungen, die als öffentliche Aufgaben betrachtet werden(Forderung nach Erläuterungen und Spezifizierungen, teilweise auch Streichung), auf die Behandlung von Zweigstellen von Drittstaaten-Unternehmen in der EU(Forderung nach gleicher Behandlung wie Tochtergesellschaften) und auf Subventionen(Forderung nach teilweiser oder vollständiger Streichung der EU-Vorbehalte bezüglich Inländerbehandlung für GATS-Erbringungsarten 3 und 4)“(BMWi, Schreiben vom 8. 8. 2002). Die horizontalen Forderungen an die EU beziehen sich somit auf folgende Vorbehalte der EU gegenüber einer vollständigen Übernahme der GATS-Prinzipien: – weite und nicht erschöpfende Definition des öffentlichen Sektors – ungleiche Behandlung von Tochtergesellschaften aus Drittstaaten – Subventionsvorbehalt 14 Mögliche Folgen der Forderungserfüllung Die folgende Analyse der Auswirkungen der Forderungen im Falle ihrer Erfüllung geht stufenweise vor: Zunächst werden die Auswirkungen der sektoralen Forderungen untersucht, und dann die zusätzlichen Auswirkungen der jeweiligen horizontalen Forderung. Aufgabe der Beschränkung auf»privat finanzierte« Bildungsdienstleistungen Sofern die horizontalen Vorbehalte der EU bestehen bleiben, werden die Auswirkungen der Aufgabe der Beschränkung auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen eher gering ausfallen. Im wesentlichen würde sich nur die Rechtsstellung ausländischer öffentlich finanzierter Bildungsträger verbessern, da sie nun auch auf Marktzugang und Inländerbehandlung ein Anrecht erhalten. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass diese in großer Zahl innerhalb der EU nicht-kostendeckende Studiengänge anbieten werden(Studiengänge, die aufgrund von Studiengebühren und privaten Zuwendungen sich selbst tragen, können bereits derzeit unter Berufung auf das GATS angeboten werden). Es ist aber gleichwohl nicht auszuschließen, dass solche Institutionen zur längerfristigen Markterschließung ihre Studiengänge zunächst zu Dumpingpreisen, das heißt subventioniert, anbieten werden. So verfügt beispielsweise die australische öffentliche Universität Monash über eine gewinnorientierte Tochtergesellschaft, die im Ausland Universitäten unterhält(siehe http://www.monash.edu.my/studying/ agents.htm). Die Auswirkungen der Aufgabe der Beschränkung auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen wären langfristig gravierender. Die Aufgabe würde nämlich für eine nächste Verhandlungsrunde den bestehenden Druck auf die horizontalen Vorbehalte erhöhen. Das GATS bezeichnet im Art. XV Subventionen nämlich als potenzielle Ursachen von Verzerrungen im Dienstleistungshandel und sieht 15 die Aufnahme von Verhandlungen über erforderliche multilaterale Disziplinen vor. Eine weitere Quelle des Drucks zur Einschränkung des bisher von der EU reklamierten Ausnahmebereiches ist der Art. VI über die innerstaatliche Regelung des GATS-Übereinkommens. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird in Art. VI beauftragt, Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualifikationserfordernisse, technische Normen sowie Zulassungsverfahren keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen(Fritz/Scherrer 2002: 18f.). An dieser Stelle soll noch auf eine bereits bestehende Problematik dieser Beschränkung hingewiesen werden. Diese Beschränkung wurde nämlich nicht näher spezifiziert. Es ist derzeit unklar, ab welchem Ausmaß privater Beteiligung eine Bildungsdienstleistung als privat finanzierte Bildungsdienstleistung gilt. Dies ist keine akademische Frage, da zum einen im zunehmenden Maße private Sponsoren für die Ausstattung von Bildungsinstitutionen gewonnen werden und öffentliche Bildungseinrichtungen ihr kostenpflichtiges Angebot ausdehnen, das könnte insbesondere für betriebswirtschaftliche Studienangebote gelten. Theoretisch könnte ein rein privater Anbieter unter Berufung auf das GATS gegen solche privaten, aber letztlich doch noch zu einem Teil öffentlich subventionierten Studiengänge vorgehen(Kelk/Worth 2002: 31). Falls die EU der Forderung nach Aufgabe der Beschränkung auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen nachkommt, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Studiengang, als ein subventioniertes und damit gegenüber rein privaten ausländischen Anbietern unfaires Angebot angesehen wird, welches gegen das Prinzip der Inländerbehandlung verstößt. In diesem Falle würden nur die horizontalen Vorbehalte der EU Schutz bieten. Aufgabe der Diskriminierung gegen Zweigstellen Weiterhin hat sich die EU das Recht vorbehalten, Zweigstellen von Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, die nicht nach dem Recht 16 eines Mitgliedsstaats errichtet worden sind, vom Prinzip der Inländerbehandlung auszunehmen. Für einen Anspruch auf Gleichbehandlung bspw. bei der Zulassung muss ein Bildungsträger aus einem Drittstaat innerhalb der EU eine Tochtergesellschaft nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gründen, die zudem„eine tatsächliche und dauernde Verbindung zur Wirtschaft eines der Mitgliedstaaten“ aufweist(GATS 1994: 1679). Mithin kann derzeit gegen Zweigstellen, Vertretungen und auch Tochtergesellschaften, die nicht nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet sind, sofern sie eben nicht diese dauernde Verbindung nachweisen können, diskriminiert werden, beispielsweise bei der Vergabe von Lizenzen oder bei Zulassungen. Um eine Diskriminierung zu verhindern, müssen derzeit Unternehmen von außerhalb der EU den teureren Akt der Gründung einer Tochtergesellschaft nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats vornehmen und den Nachweis erbringen, dass diese Tochtergesellschaft auf Dauer wirtschaftlich innerhalb Europas tätig ist. Im Klartext bedeutet sie nämlich, dass ein Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft bereits präsent sein muss, um beispielsweise als Bildungsanbieter zugelassen zu werden, dass sich diese Präsenz aber ohne Zulassung betriebswirtschaftlich nicht rechtfertigen lässt. Wiederum verlangen mindestens die USA, die Einschränkungen für Tochtergesellschaften und Vertretungen von Drittstaatengesellschaften aufzuheben. Falls die EU dieser Forderung nachkommt, würde der Einstieg ausländischer Unternehmen in Sektoren wie dem Bildungswesen, in denen bisher inländische öffentliche bzw. private Bildungsinstitutionen vorherrschen, deutlich erleichtert werden, da sie einen Rechtsanspruch auf gleiche Behandlung, zum Beispiel bei Zulassung, erhielten. Die Folge wäre zunehmende Konkurrenz. Aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen im Hochschulwesen(zumindest jenseits des Angebotes eines einzelnen, wohl möglich rein betriebswirtschaftlichen Studiengangs) ist aber nicht zu vermuten, dass aufgrund einer solchen Erleichterung tatsächlich sehr viel mehr Anbieter als bisher auf den europäischen Markt kommen wollen. Die entscheidende 17 Hürde für diese Anbieter dürfte der Subventionsvorbehalt sein. Solange dieser besteht, müssen sie nämlich gegen Bildungsinstitutionen konkurrieren, die ihre Studiengänge nicht kostendeckend anbieten. Aufgabe der weiten und nicht erschöpfenden Definition von öffentlichen Aufgaben Im Art. 1 Abs. 3 lit. b des GATS werden hoheitliche Aufgaben, die nicht den GATS-Verpflichtungen unterliegen, äußerst eingeschränkt definiert:„weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb ... erbracht“. Deshalb hat die EU eintragen lassen, dass in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten„Dienstleistungen, die auf nationaler oder örtlicher Ebene als öffentliche Aufgaben betrachtet werden, staatlichen Monopolen oder ausschließlichen Rechten privater Betreiber unterliegen“ können(GATS 1994: 1679). Die EU behält sich m. a. W. das Recht vor, den Marktzugang im Bereich öffentlicher Aufgaben einzuschränken. Selbst wenn, wie es in Deutschland der Fall ist, neben den staatlichen Bildungsinstitutionen auch private Anbieter bestehen, und somit die Bildung gemäß GATS nicht zu den hoheitlichen Aufgaben gehört, erlaubt dieser Vorbehalt Bildung als öffentliche Aufgabe zu behandeln, die entsprechend staatlich erbracht werden kann. In der neuen GATS-Runde fordert mindestens ein Land die EU auf, konkret festzulegen, welche Dienstleistungen als öffentliche Aufgaben gelten(Marktzutritt, Erbringungsart 3). 1994 hatte die EU in der horizontalen Liste eintragen lassen:„Unter Berücksichtigung der Tatsache, das öffentliche Aufgaben häufig auf nachgeordneter Ebene bestehen, ist eine detaillierte und erschöpfende sektorspezifische Auflistung nicht möglich“.(GATS 1994: 1679, Fn. 1) Zur Illustration dessen, was sie unter öffentlichen Aufgaben versteht, hat die EU in einer Fußnote eine offene Beispielliste eingefügt: 18 „wie z. B. verbundenen wissenschaftlichen und technischen Beratungsdienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Sozial- und Geisteswissenschaften, technische Prüf- und Analysedienstleistungen, Umweltdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen und Hilfsdienstleistungen für alle Verkehrsarten. Ausschließliche Rechte für solche Dienstleistungen werden häufig privaten Betreibern gewährt, z. B. Betreibern mit Konzessionen öffentlicher Stellen, vorbehaltlich bestimmter Versorgungspflichten.“(GATS 1994: 1679, Fn. 1). Lehrtätigkeiten sind jedoch nicht explizit in diese Ausnahmeliste aufgenommen worden, aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Diese betreffen bekanntlich alle Bildungssegmente. Sollte es zu einer abschließenden Definition öffentlicher Aufgaben seitens der EU für das GATS kommen, dann würde es durchaus nahe liegen, diese Definition auf die bisherige Beispielsliste zu beschränken, womit die Hochschullehre aus den öffentlichen Aufgaben heraus und in das GATS fallen würde. Die Herausnahme der Hochschullehre aus den öffentlichen Aufgaben hätte folgenschwere Auswirkungen. Die Entscheidung über die Zulassung als Hochschule und das Recht auf Vergabe von Abschlussgraden liegt nämlich in staatlicher Hand. Die für das Hochschulwesen zuständigen Ministerien der Länder würden zwar unter GATS diese Kompetenz nicht verlieren, doch müssten sie bei den Zulassungsentscheidungen den Art. VI des GATS zur innerstaatlichen Regelung beachten. Dieser schreibt vor, dass Zulassungserfordernisse keine unnötigen Hemmnisse für den Handel mit Dienstleistungen darstellen dürfen(Abs. 4). Zulassungsanforderungen, die nur schwer von ausländischen Anbietern erfüllt werden können, wären dann nicht GATS konform. Mit anderen Worten, der Zugang von Bildungsdienstleistern in den europäischen Bildungsraum würde deutlich erleichtert. Wiederum gilt jedoch, dass letztlich die entscheidende Hürde für Anbieter aus Drittstaaten die Subventionen für hiesige Bildungsinstitutionen sind. 19 Aufgabe des Subventionsvorbehaltes Die EU verweigert derzeit Unternehmen und Studierenden aus Drittstaaten das Recht auf Inländerbehandlung im Falle von Subventionen: „Der Anspruch auf Subventionen der Gemeinschaften oder der Mitgliedsstaaten kann auf im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats oder in einem besonderen geographischen Teilgebiet eines Mitgliedsstaats niedergelassene juristische Person beschränkt werden“. „Soweit Subventionen natürlichen Personen zur Verfügung gestellt werden, können sie auf Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Gemeinschaften beschränkt werden.“(GATS 1994: 1680). Beide Eintragungen stellen sicher, dass weder Unternehmen noch Bildungsnachfrager aus Nicht-EU-Staaten ein Anrecht auf staatliche Unterstützung haben. Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass„die Erbringung einer Dienstleistung oder ihre Subventionierung innerhalb des öffentlichen Sektors“ nicht die GATS-Verpflichtungen verletzt(GATS 1994: 1680). Mithin können Bildungsdienstleistungen in der EU trotz GATS staatlich erbracht werden. Diesen Subventionsvorbehalt könnten allerdings Nicht-EU-Bildungsdiensteanbieter dadurch umgehen, dass sie ihre europäischen Tochtergesellschaften nach europäischem Recht bzw. dem Recht des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates gründen(s. oben). Diese Umgehungsmöglichkeit wurde aber bisher noch nicht ausgelotet (Krajewski 2002). Nun fordern einige, der deutschen Öffentlichkeit nicht bekannt gegebenen Länder die Aufgabe des Subventionsvorbehalts bei der Erbringungsart 3(kommerzielle Präsenz) und 4 (Präsenz natürlicher Personen). Die Aufgabe des Subventionsvorbehalts hätte die schärfsten Auswirkungen auf das Bildungswesen. Bei einer Streichung des Subventionsvorbehalts könnten Bildungsinstitutionen aus Drittstaaten, die in der EU Programme anbieten wollen, die öffentliche Unterstützung der Hochschulen als Verstoß 20 gegen das GATS Prinzip der Inländerbehandlung und damit als unzulässig bezeichnen. Ihr jeweiliger Heimatstaat könnte dann gegen die EU den Streitschlichtungsmechanismus bemühen. Selbst ohne geplante Präsenz in der EU könnte ein solches Verfahren angestrengt werden und zwar wenn ein kommerzielles Angebot in einem Drittstaat, das sich im wesentlichen an internationale Studierende richtet, ein vergleichbares, aber öffentlich finanziertes Pendant in der EU hat. Mit anderen Worten, die Aufgabe des Subventionsvorbehalts hätte gravierende Folgen für die Finanzierung des in der EU noch vorherrschenden öffentlichen Hochschulwesens. Beim Fortfall des Subventionsvorbehalts stehen mehrere Optionen offen, um GATS-Konformität herzustellen. Erstens könnten die staatlichen Zahlungen völlig eingestellt werden. Eine solch drastische Maßnahme ist aber zumindest kurzfristig sehr unwahrscheinlich. Zweitens könnten alle Hochschulen direkt subventioniert werden. Die Vergabe der Mittel könnte über ein Ausschreibungsverfahren erfolgen und wäre nichtdiskriminierend durchführbar. Die bestehenden Hochschulen stünden dann nicht nur untereinander in Konkurrenz um staatliche Mittel, sondern auch in Konkurrenz mit potentiellen Anbietern von inner- und außerhalb der EU. Diese Konkurrenz wird wohl in jenen Fächern am stärksten sein, in denen zum Aufbau eines Studiengangs relativ geringe Investitionen notwendig sind. Dies trifft auf Geistes-, Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften am ehesten zu. Die GATS-Konformität dieser Option ist allerdings hinsichtlich von Angeboten an Studierende aus dem Ausland fraglich(s. oben). Zudem besteht die Gefahr, dass die staatlichen Mittel zu anderen als den bewilligten Zwecken eingesetzt werden(z. B. für unzulässige Quersubventionierungen kommerzieller Angebote). Dasselbe Problem wohnt der gezielten Förderung bestimmter Studiengänge inne. Dieses Subventionsverfahren unterscheidet sich vom vorgenannten durch die Eingrenzung der Förderung auf bestimmte defizitäre Angebote, welche jedoch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht als notwendig erachtet werden. Eine solche Förderung würde häu21 fig Angeboten zugute kommen, welche mangels Wirtschaftlichkeit und Konkurrenz vom GATS nicht erfasst werden. Bei Hochschulen mit marktfähigen(z.B. betriebswirtschaftlichen Studiengängen) und nichtmarktfähigen Angeboten könnte es zudem zu Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Verwendung der direkten Subventionen im Bereich der Gemeinkosten kommen. Diese und andere Formen der Quersubventionierung mittels öffentlicher Gelder verstoßen gegen GATS-Prinzipien. Gewinne aus profitablen Angeboten können strenggenommen nur noch dann zur Deckung von Verlusten eingesetzt werden, wenn sie ohne Subventionen erzielt wurden(vgl. Kelk/Worth 2002: 39–43). Am ehesten GATS-konform wäre die Umstellung der Finanzierung des Hochschulwesens von einer Subventionierung der Bildungseinrichtungen auf eine der Studierenden. Diese könnten dann eine Hochschule ihrer Wahl besuchen, die dann entweder als kommerzielles Unternehmen oder als gemeinnützige Stiftung geführt wird. Die daraus folgende Konkurrenz um Studierende wäre für die derzeitige Hochschullandschaft sehr folgenreich. Falls die staatlichen Zuschüsse an die Studierenden nicht die unterschiedlichen Kosten der einzelnen Studiengänge berücksichtigen, käme es zu einer merklichen Verschiebung der Studienangebote zugunsten kostengünstiger Studiengänge. Studiengänge in den Naturwissenschaften bedürften der Zuwendungen von Stiftungen oder anderen privaten Organisationen bzw. Personen. Die Hochschulen wären auch frei, ihre Gebühren zu setzen, so dass an mancher Hochschule die staatliche Bezuschussung der Studiengebühren nicht ausreichen würde. Die Qualität der Ausbildung würde dann mit Ausnahme weniger besonders begabter Studierender von den finanziellen Mitteln der Eltern abhängig werden. Freilich ist auch für diese Subventionsform nicht gesichert, dass sie GATS-konform ist. Sie wirft nämlich Fragen der Anspruchsberechtigung auf. Wenn nur„Bildungsinländer“ subventioniert werden, dann würde gegen Anbieter diskriminiert, deren Studiengänge sich vornehmlich an„Bildungsausländer“ wenden. Wenn Bil22 dungsinländer ihre staatliche Studiengeldsubvention nur im Inland beziehen können, dann würden Anbieter im Ausland benachteiligt (vgl. Kelk/Worth 2002: 29). Die GATS-Verhandlungen und der Bologna-Prozess Zur Beurteilung der Frage, in welcher Weise die GATS-Verhandlungen das deutsche Bildungswesen berühren können, ist es notwendig, die unterschiedlichen Ebenen der Regulierung von Dienstleistungen zu unterscheiden. So gehört das GATS-Abkommen zur globalen, multilateralen Regulierungsebene. Keineswegs gehen alle und nicht einmal die meisten Veränderungen von dieser Ebene aus. Der stärkste Deregulierungsdruck stammt vom europäischen Binnenmarktprogramm. Mit der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das gemeinsame Ziel, die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, formuliert. Das Fördern der Mobilität, die Einführung von vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung eines Leistungspunktesystems(ECTS) und die Kooperation in der Qualitätssicherung wurden als Arbeitsperspektiven genannt(vgl. Bologna-Erklärung). Beim europäischen Bildungsministertreffen im Mai 2001 in Prag wurden weitere Schritte zur Vertiefung der europäischen Hochschulkooperation in Form eines Prager Kommuniqués vereinbart. Einiges wurde davon bereits umgesetzt, bspw. sind 544 Bachelor- und 367 Masterstudiengänge in Deutschland bis zum Sommersemester 2002 eingerichtet worden und für die Entwicklung eines Leistungspunktesystems an Hochschulen wurde ein Verbundprogramm mit einer Ausstattung von 7,9 Mio. EUR gestartet(vgl KMK/HRK/BMBF 2003). In welchem Verhältnis stehen GATS-Verhandlungen und BolognaProzess zueinander? Eine Liberalisierung des Bildungswesens im Rahmen des GATS flankiert in vieler Hinsicht die Schaffung eines europäischen Bildungsraums. Liberalisierungsschritte innerhalb Europas werden durch das GATS auf Drittstaaten ausgedehnt und 23 zugleich festgeschrieben(Scherrer/Yalçin 2002: 16–18). Obgleich Parallelen hinsichtlich den Zielsetzungen bestehen, so sind diese doch nicht durchgängig deckungsgleich. Beispielsweise stehen ebenso wie in der Bologna-Erklärung die Förderung der Mobilität und die erleichterte Anerkennung von Abschlüssen im Forderungskatalog einzelner Handelspartner in dieser GATS-Runde(vgl. WTO 2000). Dieses Ziel kann aber auf unterschiedlichem Wege erreicht werden, und zwar entweder über eine„institutionelle“ Strategie der kooperativen Harmonisierung oder mittels einer auf den marktwirtschaftlichen Wettbewerb setzenden„funktionellen Integrationsstrategie“(Philipp 2000: 71). Die aktuellen Forderungen innerhalb des GATS sind eindeutig einer funktionellen Integrationsstrategie zu zuordnen, und zwar auf der Ebene einzelner Bildungsanbieter, die in den Wettbewerb zu einander um zahlungskräftige Studierende treten sollen. Die Mobilität bezieht sich in diesem Fall zum einen auf Studierende, die grenzüberschreitend ihre Hochschulwahl treffen sollen, und zum anderen auf die Anbieter, die frei ihre Standorte wählen sollen können. Die Mobilität zwischen den Bildungsinstitutionen wird dadurch allerdings erschwert. Profitorientierte Hochschulen werden nämlich versuchen, ihren Studierenden in Hinsicht auf Kundenwerbung und-bindung lediglich Mobilität innerhalb der eigenen Dependancen anzubieten. Der Bologna-Prozess setzt hingegen auf eine institutionelle, kooperative Strategie. Zur Erhöhung der Mobilität zwischen den einzelnen Bildungsstätten sollen Studiengänge mittels Anerkennungsverhandlungen, gemeinsamer Curricular-Entwicklung und europäischen Förderprogrammen auf einander abgestimmt werden(vgl. Altbach 2000: 85). Dieses Ziel würde durch einen Wettbewerb um zahlungsfähige Studierende, wie es das GATS vorsieht, nicht erreicht werden. Des weiteren zielt der Bologna-Prozess auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hochschulen insbesondere gegenüber US-amerikanischen Institutionen ab. Eine vorzeitige Öffnung des europäischen Bildungswesens, vor allem durch eine Einschränkung der Subventionsmöglichkeiten, würde Gefahr laufen, 24 dass die meisten europäischen Bildungsstätten der starken Konkurrenz aus Drittstaaten noch nicht ausreichend stand halten könnten. Umsetzungswahrscheinlichkeit Die Forderungen im Hochschulbereich werden von bedeutsamen Handelspartnern der EU gestellt, denen die EU selbst zahlreiche und prioritär gehandelte Liberalisierungsforderungen präsentiert hat. An die USA richtete die EU sogar im selben Bereich Forderungen. Für die USA ist allerdings auch bekannt, dass die Verbände der Hochschulen(American Council on Education[ACE], Council for Higher Education Accreditation[CHEA]) skeptisch bis kritisch gegenüber GATS stehen(AUCC et al. 2001). Sogar für private Eliteuniversitäten ist GATS problematisch, da sie als Stiftungsuniversitäten indirekt durch Steuerbefreiung und direkt durch Zuweisung von Forschungsmitteln und staatlichen Teilstipendien für ihre Studierenden öffentlich subventioniert werden. In der Europäischen Union haben sich die vergleichbaren Verbände ebenfalls kritisch geäußert(AUCC et al. 2001; National Unions of Students in Europe, ESIB) und einige Regierungen(z.B. Bulmahn 2002) und vor allem Vertreter von Bundesländern(s. BLK 2002) bzw. Regionen lehnen weitere Liberalisierungsverpflichtungen für das Hochschulwesen ab(Stellungnahme der Versammlung der Regionen Europas: A-E-R 2002). Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, forderten im März 2003 die Bundesregierung auf, in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass die Kommission keine Zugeständnisse in den Bereichen Bildung, Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen macht. So weit derzeit bekannt, hat die EU in dem Entwurf ihrer GATS-Angebote, die Bildung bisher ausgenommen. Vielmehr bietet sie den Verhandlungspartnern eine Liberalisierung der Erbringungsart vier(grenzüberschreitende, zeitlich begrenzte Dienstleistungen durch Personen) 25 an(Deutscher Bundestag 2003), die sich allerdings auch auf die Bildung auswirken könnte. Das derzeit verhandlungstaktische Minimalangebot der EU wird sicherlich im Laufe der Verhandlungen deutlich erhöht werden müssen, falls die EU einen erkennbaren Teil ihrer eigenen Forderungen gegenüber den Verhandlungspartnern eingelöst sehen möchte. Deshalb können weitere Zugeständnisse der EU im Bildungsbereich nicht ausgeschlossen werden, doch werden diese angesichts des Widerstandes aus der Bildungscommunity nicht den Kern des Bildungswesens berühren. Wahrscheinlicher sind zum einen Zugeständnisse in den randständigeren Bereichen des Bildungswesens, insbesondere in der Weiterbildung und den Testdienstleistungen. Die Bund-Länder-Kommission hat beispielsweise in ihrer Grundsatzposition zu GATS den Bereich der sonstigen Bildungsdienstleistungen für grundsätzlich verhandelbar erklärt(BLK 2002, vgl. Bulmahn 2002). Zum anderen müssen die sektoralen Forderungen im Zusammenhang mit den horizontalen Forderungen gesehen werden(worauf auch in einigen der Länderkommunikationen hingewiesen wird). Zur Vermeidung öffentlich sichtbarer sektoraler Liberalisierungsverpflichtungen könnte die EU beispielsweise Abstriche hinsichtlich ihrer umfassenden und nicht erschöpfenden Definition öffentlicher Aufgaben, ihrer Diskriminierung von Zweigstellen gegenüber Tochtergesellschaften und ihres Subventionsvorbehaltes machen. Schlussfolgerungen für die Verhandlungen Die bevorstehenden GATS-Verhandlungen bergen für das Hochschulwesen eine große Anzahl von Unsicherheiten. Am geringfügigsten wären die Auswirkungen der alleinigen Aufgabe der Beschränkung auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen. Sie würde im wesentlichen für eine nächste Verhandlungsrunde den bestehenden Druck auf die horizontalen Vorbehalte erhöhen. Die 26 Aufgabe der bisherigen Diskriminierung von Zweigstellen bzw. Vertretungen gegenüber Tochtergesellschaften von Unternehmen aus Drittstaaten würde den Marktzugang von Anbietern aus diesen Staaten erleichtern und damit die Konkurrenz erhöhen. Gleiches ist von der Aufgabe der weiten und nicht erschöpfenden EU-Definition von öffentlichen Aufgaben zu erwarten. Die letztlich entscheidende Hürde für Anbieter aus Drittstaaten stellt die öffentliche Finanzierung der hiesigen Hochschulen dar. Fällt der Subventionsvorbehalt, dann müsste die Finanzierung des Hochschulwesens von einer Subventionierung der Bildungseinrichtungen auf eine der Studierenden umgestellt werden. Mithin sind für das Hochschulwesen die Verhandlungen über die horizontalen Forderungen von besonderer Wichtigkeit. Der jeweilige Grad der Öffnungen im tertiären Sektor wird den Grad der Intensität der oben beschriebenen Auswirkungen auf das deutsche und europäische Hochschulsystem bestimmen. Daher ist es wichtig, die Bandbreite der möglichen Schattierungen der Liberalisierungszusagen genau zu analysieren und die Folgen auch der Öffentlichkeit zu verdeutlichen. 27 28 Die Sicht der Bundesregierung auf die anstehenden Herausforderungen des GATS Christoph Matschie, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen ist in unserem Interesse. Deutschland benötigt als Exportnation einen freien Marktzugang zu Drittländern. Dies ist gut und folgerichtig für die Parl. Staatssekretär Christoph Matschie Dienstleistungsbereiche, die im Welthandel dem globalen Wettbewerb im strengen ökonomischen Sinne ausgesetzt sind. Nehmen Sie z. B. Finanzdienstleistungen, Tourismus und Verkehr. Solche Dienstleistungen müssen, wie andere Güter auch, auf den internationalen Märkten bestehen. Die Frage jedoch ist, gilt dies auch ohne weiteres für den Dienstleistungsbereich Bildung? Grundsätzlich handelt es sich auch bei Bildungsaktivitäten um Dienstleistungen, besonders deutlich wird dies z. B. bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Folglich steht der Bereich der Bildung zu Recht als einer von 12 Sektoren auf der Agenda der GATS-Verhandlungen. Zu diskutieren ist aber, in welchem Umfang der Bildungsbereich von den derzeitigen GATS-Verhandlungen erfasst wird. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Freiheit der Wissenschaftsbeziehungen über der Freiheit des Handels und des Kapitaleinsatzes steht. Eine Einschätzung, die europaweit geteilt wird. Die Minister aus 40 europäischen Staaten haben dies bei der Bologna-Folgekonferenz in Berlin am 18. und 19. September 2003 so 29 formuliert:„Die Ministerinnen und Minister bekräftigen ihre Auffassung, dass Hochschulbildung ein öffentliches Gut und eine vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung ist.“ Sie betonen, dass die internationale Hochschulzusammenarbeit und der wissenschaftliche Austausch in erster Linie von akademischen Werten geprägt sein sollte. Nach dem Verständnis der Bundesregierung muss dieser Bereich anderen Regeln unterliegen als die übrigen Dienstleistungsbereiche. Der weit überwiegende Teil der Bildungsdienstleistungen wird auch in Europa nicht von privaten Anbietern erbracht, sondern von öffentlichen Bildungseinrichtungen, den staatlichen Schulen und Hochschulen. Diese agieren nach anderen Prinzipien, besitzen eine andere Tradition und ein anderes Selbstverständnis und verfolgen deutlich andersartige Ziele als bspw. Telekommunikationsunternehmen oder Fluggesellschaften. Das öffentliche Bildungswesen fällt folgerichtig nicht unter die GATS-Regularien: Dienstleistungen, die„in Ausübung hoheitlicher Gewalt“ erbracht werden, sind vom Regelungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies möchte ich hier noch einmal ausdrücklich hervorheben. Das ist die Position der Bundesregierung aber auch eine europäische. Es besteht jedoch in dem Abkommen eine sprachliche Ungenauigkeit, die immer wieder zu Irritationen geführt hat. In dem Abkommen steht, dass es um Dienstleistungen geht, die„im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern“ erbracht werden und es wird daraus interpretiert, dass dies auch die öffentliche Bildungsdienstleistung einschließt. Ich möchte daher noch einmal klarstellen, dass das an dieser Stelle nicht gemeint ist. Die Europäische Union hat hier in der Vergangenheit konsequent verhandelt und gehandelt und ihre Liberalisierungsverpflichtungen allein auf privat erbrachte Dienstleistungen beschränkt. Aufgrund der weitgehenden Verpflichtungen im Bereich der privat finanzierten Bildungsdienstleistungen, die Deutschland gegenüber 30 anderen Ländern eingegangen ist, lehnt die Bundesregierung weitere Liberalisierungsverpflichtungen auch für diesen Bereich ab. Um es noch einmal klar zu sagen: Die öffentlichen Bildungsdienstleistungen sind für die Bundesregierung von den GATSRegularien ausgenommen, darüber wird sie auch nicht verhandeln. Bei den privat erbrachten Bildungsdienstleistungen ist der Standpunkt der Bundesregierung der, dass die Bundesregierung sich schon sehr weitreichend zur Liberalisierung verpflichtet hat. Andere Länder sind da längst nicht so weit. Schaut man sich beispielweise die Forderungen der USA an: Die USA haben ihren Markt für private Bildungsdienstleistungen nicht so weit geöffnet, wie das Deutschland und die Europäische Union getan haben. Die Bundesregierung besteht in den Verhandlungen deshalb darauf, das zunächst andere den Sektor, über den verhandelt wird, soweit öffnen, wie es Deutschland bereits getan hat. Bildung ist keine Handelsware. In Übereinstimmung mit den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das GATS-Abkommen das öffentliche Bildungssystem weiterhin nicht erfassen soll. Natürlich ist das Beharren auf dieser Position in den Verhandlungen noch keine ausreichende Antwort auf die Dynamik, die wir in den letzten Jahren erleben und die auch den Bereich der Liberalisierung von Dienstleistungen betrifft. Lassen sie mich ein Beispiel nennen: Es gibt mittlerweile einen immer stärkeren Wettbewerb darum, Studenten und qualifizierte Wissenschaftler an die eigenen Hochschulen zu holen. D.h. unsere Hochschulen stehen auch, ohne dass es hier eine Liberalisierung an den Hochschulen gibt, in gewisser Weise im internationalen Wettbewerb. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir unsere Hochschulen so fit machen, dass sie in diesem Wettbewerb bestehen können. Wir müssen die Position Deutschlands im globalen Bildungsmarkt stärken. Dazu gibt es eine Vielzahl von Ansätzen. Wir haben ein in31 ternationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung wirbt international für den Bildungsstandort und mit den verabredeten Reformen im Bolognia-Prozess, mit dem wir einen einheitlichen europäischen Hochschulraum schaffen wollen. Auch mit diesen Reformansätzen tragen wir dazu bei, dass europäische – auch deutsche – Universitäten im internationalen Vergleich attraktiver werden. Dieser europäische Hochschulraum soll bis 2010 verwirklicht werden. Es geht dabei um den Aufbau von Qualitätssicherungsstrukturen, die Einführung der gestuften Studienabschlüsse Bachelor und Master, die Einführung eines Leistungspunktesystems, so dass man überall in Europa bisher erbrachte Bildungsleistungen mitnehmen kann und die Vergleichbarkeit, Anerkennung und Anrechnung von Abschlüssen gewährleistet ist. Nicht zuletzt geht es auch um Graduiertenkollegs und Promotionsstudiengänge, also um Angebote, die wir für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen. Die Bemühungen um die Verstärkung des Studentenaustauschs zeigen zugleich erste Resultate. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Parl. Staastsekretär Christoph Matschie in der Diskussion mit dem Publikum Bildungsausländer in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Wir wollen, dass zukünftig 10% aller Studenten an Universitäten aus dem Ausland kommen. Das ist auch von uns von Interesse, weil wir hier Kontakte und Netzwerke schaffen, die für die weitere Entwicklung unserer Hochschullandschaft aber auch für die industrielle Entwicklung von Bedeutung sind. Inzwischen können wir mit Befriedigung feststellen: Der Bildungsund Forschungsstandort Deutschland hat international Gewicht. Deutschland als Bildungsland in öffentlicher Verantwortung ist als 32 Wettbewerber auf dem Bildungsmarkt jetzt weltweit präsent. Wichtige Erfahrungen haben wir auch bei der Einrichtung von Studienangeboten deutscher Hochschulen im Ausland gemacht. So ist z. B. Anfang Oktober die„German University Cairo“, eine weltweit einmalige deutsche Hochschulausgründung, feierlich eröffnet worden. Weitere ähnliche Angebote sollen diesem Beispiel folgen. Die Bundesregierung steht einer weiteren Liberalisierung der Bildungsdienstleistungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, soweit diese sich auf den privat finanzierten Bereich beschränkt. Die Position der Bundesregierung wurde im Jahr 2002 mit den Bundesländern abgestimmt und an die Europäische Union weitergegeben, die ihrerseits eine gemeinsame Position formuliert hat. Sowohl die Bundesländer, als auch die Bundesregierung sehen in den GATS-Verhandlungen der Europäischen Union die deutsche Position berücksichtigt. Die Bundesregierung sieht die von Herrn Prof. Dr. Scherrer beschriebenen möglichen Probleme nicht auf Deutschland zukommen. Das liegt auch in den Mehrheitsentscheidungen der EU begründet. Wir haben einen Vorrang des Harmonisierungsverbotes für die Bildungspolitik. D.h. eine Mehrheitsentscheidung im Handelsbereich hat nicht Vorrang vor dem Harmonisierungsverbot für die Bildungspolitik. In diesem Bereich können wir also nicht von der EU überstimmt werden, auch wenn Mehrheitsentscheidungen für den Handelsbereich gegeben sind. Abschließend noch folgende Bemerkung: Cancún ist gescheitert. Das stellt den Zeitplan für den Liberalisierungsprozess für den Bildungsbereich in Frage. Ursprünglich war das Jahr 2005 anvisiert. Im Moment wird ausgewertet, was das Scheitern von Cancún nicht nur inhaltlich bedeutet, sondern auch auf der Ebene von Entscheidungsverfahren. Hier gibt es noch kein eindeutiges Ergebnis. Deshalb wird an dieser Stelle auch nicht weiter verhandelt. Wir wollen erst noch die Auswertung abwarten bis die Verhandlungen weitergetrieben werden. 33 34 Thüringens Hochschulen und der weltweite Konkurrenzkampf – Chancen und Risiken für den Freistaat Prof. Dr.-Ing. habil. Dagmar Schipanski, Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Das Thema GATS ist im Augenblick ein hochaktuelles, das in einer interessierten Öffentlichkeit engagiert diskutiert wird. Die Ministerin Prof. Dr. Schipanski Fragestellung der heutigen Veranstaltung erscheint mir durchaus typisch, wie wir in unserem Land über neue Herausforderungen diskutieren:„Droht der Ausverkauf unserer Hochschulen? Die Privatisierung von Dienstleistungen(GATS) und die Folgen“. Das heißt, wir fragen nicht, ob die Privatisierung von Dienstleistungen einen positiven Einfluss auf unsere Universitätslandschaft haben kann, sondern wir fragen von vornherein, welche negativen Auswirkungen zu befürchten sein werden. Deshalb lassen Sie mich gleich die Antwort auf diese Frage vorwegnehmen. Ich glaube nicht, dass der Ausverkauf unserer Bildungslandschaft droht. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass unsere deutsche Bildungslandschaft von der Öffnung des Dienstleistungssektors unberührt bleiben wird. Dies wird unabhängig davon sein, welche Restriktionen wir vornehmen, das heißt, ob wir nur den privaten Bereich öffnen und den hoheitlichen geschützt lassen. In welchen 35 Graden und Abstufungen auch immer: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir uns mit dieser Entwicklung auseinandersetzen müssen. Wir müssen sehen, in welche Richtung es gehen wird und müssen uns darüber verständigen, was für uns das Erhaltenswerte in unserem System ist und welche neuen Chancen sich ergeben. Die zweite Frage ist dann: Wie können wir den Prozess so gestalten, dass wir im internationalen Markt eine bedeutende Rolle spielen, ohne zu viel von unseren Positiva aufzugeben, bzw. diese sogar„exportieren“? Die Bildungsdienstleistungen sind zwar als einer von zwölf großen Dienstleistungssektoren in das GATSAbkommen mit einbezogen. Aber das heißt nicht, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet worden wäre. Wir brauchen keineswegs„weltumspannendes Unheil“ für unsere Hochschulen zu befürchten. Fest steht, ob uns das recht ist oder nicht: Die Globalisierung wirkt und wir können uns diesem Druck und dieser Entwicklung nicht verschließen. Wir müssen sie aktiv aufnehmen und uns mit ihnen entsprechend auseinandersetzen. Das heißt, es wird sich ein internationaler Bildungsmarkt in den nächsten Jahren entwickeln, auf dem unsere Hochschulen agieren müssen. Wir müssen sie also gut darauf vorbereiten. Die wichtigste Forderung in diesem Zusammenhang lautet, international anerkannte Abschlüsse einzuführen. Hier sehe ich die Thüringer Hochschulen auf einem guten Weg, denn sie nutzten konsequent ihre Möglichkeiten, die international vergleichbaren Abschlussgrade Bachelor und Master einzuführen. Das Reformkonzept der Universität Erfurt, die ja auch zu dieser Veranstaltung mit eingeladen hat, beruht gerade auf der Einführung dieser gestuften Abschlüsse für alle geisteswissenschaftlichen Studiengänge und zugleich auf der Einführung des Creditpoint– systems. Das ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Hier ist ein ganz entscheidender Schritt auf dem Weg zur Internationalisierung unserer Hochschulen gegangen worden. 36 Auch in den anderen Hochschulen in Thüringen, insbesondere an den Fachhochschulen, werden die Möglichkeiten dieser neuen Studiengänge gut angenommen. Hier zeigen die Fachhochschulen ihre besondere Kreativität. An der Fachhochschule Erfurt wurde zum Beispiel der Master of Civil Engineering, ein Masterabschluss im Bauingenieurwesen, eingeführt. Oder nehmen wir den Master of Science im Bereich Europäische Urbanistik und der Master of Fine Arts, beide an der Bauhaus Universität Weimar. Schon die Bezeichnung macht deutlich: Unsere Hochschulen stellen sich auf den internationalen Markt ein. Die Abschlüsse werden gar nicht mehr in die deutsche Sprache übersetzt. Sie sind international anerkannt und vergleichbar. Am Rande sei bemerkt: Das heißt für mich nicht, dass es keine muttersprachlichen Angebote mehr geben soll. Aber es ist in jedem Fall ein Schritt in die Richtung Internationalität. Wenn wir international vergleichbare Abschlüsse wollen, dann brachen wir eben auch solche Angebote. Der Master of Fine Arts an der Bauhaus Universität Weimar ist darüber hinaus der erste Masterstudiengang für Kunst in Deutschland. Das Konzept wurde vom Deutschen Akademischen Austauschdienst als beispielhaft für die Internationalisierung der Hochschulen ausgezeichnet. Die Landesregierung wird die Thüringer Hochschulen bei der Etablierung international anerkannter Abschlüsse weiterhin unterstützen. Von strategischer Bedeutung ist zudem das Netz weltweiter Kooperationen, das unsere Hochschulen seit 1990 aufgebaut haben. Bis heute wurden – 213 internationale Hochschulverträge in Lehre und Forschung und – 441 europäische Hochschulkooperationsverträge mit Partnerhochschulen im Rahmen von europäischen AustauschProgrammen geschlossen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis und zeigt, dass wir auf diesem internationalen Markt erfolgreich agieren. Es bedeutet Austausch 37 von Wissenschaftlern, Studierenden und Lektoren, aber auch zahlreiche wissenschaftliche Vorhaben und Forschungsprojekte, die gemeinsam durchgeführt werden. Hier sind 58 Staaten unsere Partner. Die Mitarbeit in europäischen Netzwerken ist ein wesentlicher Beitrag unserer Thüringer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für den europäischen Einigungsprozess. Ich begrüße im Namen der Landesregierung ausdrücklich diesen Austausch und sehe die Zusammenarbeit als eine wesentliche Bereicherung für unser Land an. Aus diesen vielen verschiedenen Aspekten ist deutlich geworden, dass der Wissenschaftsstandort Thüringen für die Zukunft gut gerüstet ist, dass wir gute Ausgangsbedingungen geschaffen haben. Ich gehe davon aus, dass dieser Prozess in den nächsten Jahren ganz entschieden vorangetrieben wird. Anfang der 90er Jahre stand für unsere Hochschulen die Umstrukturierung und Erarbeitung neuer Studiengänge, neuer Studienordnungen und neuer Prüfungsordnungen im Vordergrund. Jetzt zu Beginn dieses Jahrtausends sind Internationalisierung und Globalisierung unsere besonderen Herausforderungen. Lassen sie mich nochmals betonen, welche Chancen ich für unsere Hochschullandschaft durch GATS sehe: Ich gehe davon aus, dass sich der Prozess, in dem wir uns gerade befinden, nämlich die Umstrukturierung der Hochschulen, der Vergleich mit der Finan– zierungsstruktur anderer Länder und der Vergleich mit dem Angebot an Studiengängen anderer Länder, beschleunigt. GATS zeigt auch, dass andersartige Studiengänge nicht mehr nur im Ausland zu suchen sind, sondern dass sie auch nach Deutschland kommen werden. Sie sind bereits über das Internet verfügbar. Auf diesem Gebiet haben sich schon sehr vielfältige neue Möglichkeiten ergeben. Durch GATS wird uns die Möglichkeit eröffnet, in Deutschland notwendige Veränderungen der Bildungs- und Hochschullandschaft voranzutreiben. 38 GATS erleichtert die Öffnung unserer Wissenschaftslandschaft für ausländische Bildungsträger. Das heißt, dass es einen verschärften und verstärkten Wettbewerb zwischen den öffentlichen Bildungsanbietern geben wird. Auch wenn wir im öffentlichen Bereich hoheitliche Aufgaben in den Hochschulen weiterhin wahrnehmen werden, und dazu bekenne ich mich ausdrücklich, werden wir im zunehmenden Wettbewerb mit den Privaten stehen. Journalistin Ulrike Greim(Moderatorin) und Ministerin Prof. Dr. Dagmar Schipanski Ich verspreche mir vom Wettbewerb der Bildungseinrichtungen vor allem eine Qualitätssteigerung unserer Hochschulen, einen Wettbewerb um Ressourcen, um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch um die besten Studierenden und vor allem einen Wettbewerb um die besten Forschungsergebnisse und die besten Absolventen. Ich teile die Auffassung des früheren Präsidenten der Stanford University, Gerhard Casper, der einmal anmerkte:„Eine lebenskräftige Universitätslandschaft, in der nicht Auslese und Konkurrenz unter den einzelnen Hochschulen herrschen, kann ich mir auf Dauer nicht vorstellen.“ Ausländische private Bildungsangebote sind in unserem Land herzlich willkommen. Allerdings – und das will ich an dieser Stelle auch ganz klar anmerken – müssen diese ausländischen Bildungsangebote unsere Qualitätsstandards erfüllen. Die Sicherstellung dieser Standards im Bildungswesen muss auch weiterhin bei in- und ausländischen Anbietern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehören. 39 Unsere Hochschulen werden von den Liberalisierungstendenzen auch deshalb profitieren, weil die Mobilität erleichtert wird. Unsere wissenschaftliche Elite wird problemlos Erfahrungen im Ausland sammeln können. Zugleich öffnen wir unser Land für ausländische Wissens- und Erfahrungsträger. Gerade wir in den neuen Ländern wissen diesen Vorzug sehr zu schätzen, weil wir den großen Verlust für die wissenschaftliche Arbeit noch in lebhafter Erinnerung haben, der durch die fehlenden Anregungen von außen entstanden war. Manchmal wird polemisch geäußert, GATS strebe die Privatisierung aller Bildungsdienstleistungen an. Wir haben hier deutlich gemacht, dass wir diese Auffassung nicht teilen. Die deutsche Grundposition, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird, ist im Hinblick auf vollständige Privatisierung klar ablehnend. Alle Länder und der Bund sind der Auffassung: Bildung gehört zu den Kernaufgaben unserer demokratischen Gesellschaft. Sie darf nicht ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten untergeordnet werden. Die Struktur des öffentlich finanzierten Bildungssystems in Deutschland darf deshalb nicht generell zur Disposition gestellt werden. Bei den anstehenden Verhandlungen zu GATS wird es darauf ankommen, dass wir unsere nationale Verantwortung für unser Bildungswesen, für dessen Inhalte, Standards und Qualitätskriterien wahrnehmen. Zugleich wollen wir die wünschenswerte Internationalisierung der deutschen Bildungslandschaft weiter vorantreiben. In diesem Spannungsverhältnis muss sich die Politik von Bund und Ländern bei den GATS-Verhandlungen ausgewogen bewegen. Aus Ländersicht finde ich es sehr wichtig, dass zwei Bundesratsvertreter in dem sogenannten 133-er Koordinierungsausschuss vertreten sind. So werden die Belange der Bildung – wie auch im übrigen der Kultur – aus Ländersicht eingebracht. Auch die Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz hat sich im September 2003 mit dem Stand der GATS-Verhandlungen befasst. Es wurden 40 Unklarheiten festgestellt, etwa im Weiterbildungsbereich, im Bereich der Akkreditierung und im Bildungsmarketing. Wir bemühen uns, diese Unklarheiten bei den folgenden Verhandlungen zu beseitigen. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen, worauf es aus meiner Sicht bei den kommenden GATS-Verhandlungen besonders ankommt: – Die von den Ländern und dem Bund wahrgenommene öffentliche Aufsicht über das Bildungswesen muss erhalten bleiben und darf durch das GATS-Abkommen nicht beeinträchtigt werden. – Die Sicherung von Qualitätsstandards sowie die Akkreditierung und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen müssen grundsätzlich in der Regelungsbefugnis des Staates bleiben. – Die Regelung zur„Inländerbehandlung“ dürfen nicht so ausgelegt werden, dass eine generelle Verpflichtung zur staatlichen Subventionierung auch privater Anbieter entsteht. Die staatliche Finanzierung von Bildungseinrichtungen in Deutschland darf keine Subventionsansprüche ausländischer Anbieter erzwingen. – Wir müssen den deutschen Bildungsmarkt in dem Maße weiter öffnen, in dem andere Länder ihren Bildungsmarkt gleichzeitig und in der gleichen Intensität dem Wettbewerb öffnen. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Punkte bei den nachfolgenden Verhandlungen zum GATS-Abkommen einbringen können. Wir werden auch künftig die Vorzüge des deutschen Wissenschaftssystems erhalten. Das hohe Gut des freien Zugangs zur Bildung werden wir nicht preisgeben. Wir werden die Chancen aus den Verhandlungen ergreifen, um unser Bildungssystem dynamisch weiterzuentwickeln. 41 42 Anhang Weiterführende Informationen A-E-R ASSEMBLY OF EUROPEAN REGIONS 2002: Brixen/Bressanone Erklärung zur Kulturellen Vielfalt und GATS, 18. Oktober Altbach, Philip 2000: Die Messung von Lehr- und Lernleistungen. Credit-Systeme an US-amerikanischen Hochschulen, in: Schwarz, Stefanie/ Teichler, Ulrich(Hrsg.): Credits an deutschen Hochschulen, Neuwied, Kriftel, Berlin, S. 79–89 AUCC, ACE, EUA, and CHEA 2001: Joint Declaration on Higher Education and the General Agreement on Trade in Services, 28. Sept. BLK 2002, Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, Grundsatzposition zur Behandlung der Bildung Dienstleistungen in den laufenden Verhandlungen im Rahmen der WTO über das allgemeiner Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen(GATS), Bonn, 18.10.2002. BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft, 2002: Informationen über den Fortgang der WTO-Dienstleistungsverhandlungen, Schreiben an Nichtregierungsorganisationen, 8.8.2002. Bulmahn, Edeltraut, 2002: Wir dürfen Bildung nicht als Ware dem Handel überlassen, Frankfurter Rundschau vom 8. Juli 2002, Dokumentation. Deutscher Bundestag 2003: Antrag der Fraktionen in SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, GATS-Verhandlungen – Transparenz und Flexibilität sichern, 15. Wahlperiode, Drucksache 15./576, 12.03.2003. Enders, Judith, Sebastian Haslinger, Gernot Rönz und Christoph Scherrer 2003: GATS-Verhandlungsrunde im Bildungsbereich: Bewertung der Forderungen, Gutachten für die Max-TraegerStiftung, Kassel. 43 Fritz, Thomas und Christoph Scherrer, 2002: GATS: Zu wessen Diensten? VSA-Verlag, Hamburg. GATS 1994, Liste der spezifischen Verpflichtungen der EG und ihrer Mitgliedstaaten, deutsche Übersetzung, in: BGBl. II 1994: 1678–1683. Kelk, Steven und Jess Worth, 2002: Trading it away: how GATS threatens UK Higher Education, Oxford. KMK/HRK/BMBF 2002: Länderbericht Bundesrepublik Deutschland. Realisierung der Ziele der„Bologna-Erklärung“ in Deutschland. Krajewski, Markus, 2002: Kurzgutachten zum Umfang der spezifischen GATS-Verpflichtungen der EG im Bereich Subventionen, erstellt im Auftrage von Prof. Dr. Christoph Scherrer, King’s College London. Phillip, Christine, 2000: Auf dem Wege zum europäischen Bildungsmarkt, Lohmar, Köln. Scherrer, Christoph und Gül_an Yalçin, 2002: Gutachten zur GATS-Verhandlungsrunde im Bildungsbereich, in: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Freier Handel oder freier Zugang?, Dokumentation eines GEW-Workshops vom 26. Febr. 2002 in Berlin, Juni, 6–43. Education International, 2002: USA Demands in Higher Education in GATS Negotiations, Brüssel, 26.11.2002(GATS Update). WTO, 2000: Higher(Tertiary) Education, Adult Education, and Training. Communication from the United States, 18. Dezember, S/CSS/W23, Genf. 44 Notizen 45 Notizen 46 Notizen 47 48