2003 Die sozialen, ökonomischen und kulturellen Menschenrechte im Rechtssystem der internationalen Wirtschafts- und Handelsordnung eine Studie im Auftrag der Friedrich Ebert-Stiftung vorgelegt von Norman Paech Professor für Öffentliches Recht Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik 2 Der Globalisierung der Ökonomie entspricht keine vergleichbar effektive Universalisierung der Menschenrechte. Heutige Aufgabe ist es daher, die künstliche Trennung zwischen Mensche n- und Wirtschaftsrechten zu überwinden(„mainstreaming“ der Menschenrechte im UN-System). Juristischer Ausgangspunkt dabei ist die Betonung der gleichen rechtlichen Verbindlichkeit politischer und sozialer Menschenrechte. Die vorliegende Studie geht hierbei in drei Schritten vor 1. Welche Menschenrechte zur Korrektur der desaströsen Welthandelsordnung sind gemeint? 2. Was ist ihr normativer Status und ihre rechtliche Verbindlichkeit? 3. Welchen Einfluss haben sie auf die Welthandelsordnung und wie können sie durchgesetzt werden? Die auch heute noch anzutreffende Meinung, dass den ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten gegenüber den bürgerlichen und politischen Rechten ein minderer Rechtsstatus zukomme, muss als endgültig überholt angesehen werden. Darüber hinaus hat sich unter den Menschenrechten eine Hierarchie der Verbindlichkeit herausgebildet, die verschiedene Rechte als absolut zwingende Normen(ius cogens) von jeglicher vertraglichen Disposition ausnimmt und als unantastbare Verbindlichkeiten für alle Staaten normiert. Sie sind rechtsverbindlich nicht nur für Staaten, sondern auch für die großen internationalen Organisationen wie Weltbank, IWF und WTO, deren Existenz auf der Gründung und Mitgliedschaft von Staaten beruht. Hierzu gehören nicht nur die klassischen politischen Menschenrechte, sondern vor allem auch die sogenannten„Kernarbeitsnormen“(Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarungen sowie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und der Diskriminierung am Arbeitsplatz), die von der Internationalen Arbeitsorganisation im Jahre 1998 verabschiedet wurden. Handels-, Wirtschafts- und Menschenrechte formen einen rechtsdogmatischen Verbund. Die sozialen Menschenrechte formulieren dabei die grundlegenden gesellschaftlichen Perspektiven und Ziele, denen sich die Eigentums- und Freiheitsrechte einzuordnen haben, und nicht umgekehrt. Die Aufhebung der Trennung zwischen Wirtschaftsrecht und Menschenrechten ist aber nur der theoretische Ausgangspunkt, schwieriger ist es, das Verfahren, das heißt den politischen Weg und die juristischen Instrumente ihrer Durchsetzung zu bestimmen. Ein entscheidendes Element zur Durchsetzung der Menschenrechte ist ihre frühzeitige Beachtung schon im Stadium der Politikformulierung und nicht erst im Nachhinein. Für einen präventiven Ansatz, der mögliche Konflikte zwischen den Vertrags- und Menschenrechten vorwegnimmt, sind folgende Grundsätze wichtig: 1. Bei einem Konflikt zwischen Rechten und Pflichten, die sich für einen Staat aus den eingegangenen Verträgen im Rahmen der WTO und dem von ihm akzeptierten internationalen Kodex der Menschenrechte ergibt, sollen die letzteren Verpflichtungen Vorrang haben. 2. Nichts soll in dem Vertragswerk der WTO den Mitgliedsstaat daran hindern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechte wie insbesondere das Recht auf Gesundheit, auf Nahrung inklusive Wasser, Wohnung und Bildung sowie die Kernarbeitsnormen zu erfüllen, zu schützen und zu respektieren. 3 3. Alle Wirtschafts- und Handelsverträge, die im Kontext der WTO-Abkommen zwischen einzelnen Staaten abgeschlossen werden, sollen ausdrückliche Vorschriften enthalten, aus denen sich die jeweiligen Respektierungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten gegenüber den einschlägigen Menschenrechten ergeben. Dies gilt auch für die GATS- und TRIPS-Abkommen selbst, die dahingehend ergänzt werden sollen, dass im Fall einer Kollision zwischen staatlichen Pflichten aus den Verträgen und aus Menschenrechten letztere den Vorrang haben. 4. Im Falle der schiedsgerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Dispute Settlement Body sollen alle Vorschriften der verschiedenen Abkommen im Rahmen der WTO, aus denen sich Verpflichtungen für die Staaten ergeben, im Lichte ihrer Vereinbarkeit mit den einschlägigen Kodifikationen der Menschenrechte interpretiert werden. Ein in jüngster Zeit wichtiger werdendes Instrument zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte ist die Geltendmachung internationaler Menschenrechtsverletzungen vor nationalen Gerichten. Die Bedeutung einer solchen Klage wird in der Studie am Beispiel Südafrika gezeigt, wo Pharmakonzerne ihre Eigentumsrechte gegen Südafrikas Gesetzgebung durchsetzen wollten, die ihrerseits die Versorgung der Bevölkerung mit erschwinglichen Medikamenten sicherzustellen suchte. Die Konzerne mussten ihre Klage schließlich zurück ziehen. Das Beispiel gibt Aufschluss über die wahre Hierarchie der Rechte, an deren Spitze für die Masse der Bevölkerung nicht das Eigentum, sondern die Befriedigung ihrer sozialen Rechte und Bedürfnisse steht. Es illustriert darüber hinaus die zentrale Bedeutung, die den Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen für die Durchsetzung dieser sozialen Menschenrechte zukommt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es gute Chancen für die Einforderung und Umsetzung der sozialen Menschenrechte gibt. Die ökonomischen und sozialen Menschenrechte werden heute auf der gleichen Ebene im Menschenrechtssystem anerkannt wie die klassischen bürgerlichen und politischen Rechte. Sie gehen den sich aus dem Eigentum ableitenden wirtschaftlichen Rechten im allgemeinen vor. Verstärkt wird dieser Trend durch die zunehmende Kodifizierung der Menschenrechte in nationalen Verfassungen, was ihre Durchsetzungsfähigkeit und Sanktionsmöglichkeiten erhöht. Vermehrte Inanspruchnahme der Beschwerde-, Berichts- und Kontrollmöglichkeiten auf UN-Ebene, die Gegenöffentlichkeit der Zivilgesellschaft und die Nutzung nationaler Gerichte tun ihr übriges. Diese Tendenz wird sich nur dann erfolgreich weiter entwickeln können, wenn der Staat entgegen dem Privatisierungs- und Deregulierungsdruck der Globalisierung seine Fähigkeit behält, seinen Verpflichtungen zur Erfüllung der Menschenrechte nachzukommen. Diese Fähigkeit muss errungen und immer wieder verteidigt werden. Dabei kommt den Gewerkschaften als den Organisationen, die in erster Linie die Interessen und Rechte der arbeitenden und auf die sozialen, ökonomischen und kulturellen Menschenrechte angewiesenen Bevölkerung vertreten, eine entscheidende Verpflichtung zu. Der gesamte Text des ca. 90 Seiten umfassenden Gutachtens ist in deutscher Sprache erhältlich über lisette.kloeppel@fes.de(Frau Lisette Kloeppel, Friedrich-Ebert-Stiftung, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn). Erwin Schweisshelm, Tel: 0228/883-518; e-mail: Erwin.Schweisshelm@fes.de(verantwortlich) Lisette Klöppel, Tel. 0228/883-517, e-mail: Lisette.Kloeppel@fes.de. Friedrich- Ebert-Stiftung Internationale Entwicklungszusammenarbeit, Globale Gewerkschaftspolitik Division for International Cooperation, Global Trade Union Program Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax: 0228/883-575 Sie finden die Zusammenfassung zum Herunterladen auf http://www.fes.de/gewerkschaften To download the summary paper please use: http://www.fes.de/gewerkschaften