ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Zur Transformation der Bundeswehr Die Zukunft der Allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland FRIEDRICH EBERT STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Zur Transformation der Bundeswehr Die Zukunft der Allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland Eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Gesellschaftspolitische Information Godesberger Allee 149, 53170 Bonn © Friedrich-Ebert-Stiftung Autor: Hans-Joachim Schaprian, Oberst a.D. Redaktion: Martin Weinert(martin.weinert@fes.de) Layout: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Druck: Toennes Druck und Medien GmbH, Erkrath Printed in Germany 2004 ISBN 3-89892-256-1 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Vorwort Durch die Veränderungen der weltpolitischen Lage, beispielsweise durch die Wiedervereinigung Deutschlands und das Ende des Ost-West-Konfliktes, hat sich auch die sicherheitspolitische Lage Deutschlands entscheidend gewandelt. Nicht mehr der Angriff einer Armee mit konventionellen Streitkräften, sondern die Bedrohungen, die von Krisen- und Konfliktregionen sowie vom internationalen Terrorismus ausgehen, können die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Diese Bedrohungen basieren auf vielfältigen Ursachen und erfordern daher ein weitreichendes Instrumentarium an Gegenmaßnahmen. Auch wenn Konfliktvermeidung und friedliche Konfliktlösung die Prioritäten deutscher Politik sind, bleibt der Einsatz militärischer Mittel die ‚ultima ratio‘ der Politik. Die erstrangige Aufgabe der Bundeswehr war seit ihrer Gründung die Landesverteidigung. Ihre Struktur entsprach dem Ziel, einen Angriff auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern oder einen solchen abzuwehren. Die heutige sicherheitspolitische Lage erfordert jedoch mobile Einsatzkräfte, die an nahezu jedem Ort der Welt aktiv werden können. Von dieser Vorbedingung ausgehend, entwickelte sich in den vergangenen Monaten in Deutschland eine Diskussion über die Zukunft der Bundeswehr und ihrer Wehrstruktur. Es wird gefordert, die Gelegenheit der Neudefinition der Aufgaben zu nutzen, um die Wehrpflicht aufzugeben und die Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee umzubauen. Mit der vorliegenden Studie wollen wir einen konstruktiven Beitrag zu dieser Debatte leisten. Wohl wissend, dass die formulierten Standpunkte und Vorschläge in der Fachwelt und der Öffentlichkeit Kritik und kontroverse Diskussionen hervorrufen werden. Dennoch sind wir der Meinung, dass es angebracht ist, alle Positionen zu betrachten, bevor eine Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht gefasst wird. Diese Studie ist ein Diskussionsangebot, das zu einem kontroversen Austausch über die Aufgaben der Bundeswehr und die dafür nötige Struktur der Armee anregen will. Bonn, Februar 2004 Frank D. Karl Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitische Information ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Inhalt Zusammenfassung und Ausblick 7 Conclusion and Outlook 9 1. Einführung 11 2. Bedrohungen und Risiken für die Sicherheit 12 3. Prinzipien deutscher Sicherheitspolitik 12 4. Bundeswehr der Zukunft – Elemente der Reform 2000 13 5. Transformation der Bundeswehr – Eckpunkte 2004 15 6. Wehrpflicht und Zivildienst in der Bundesrepublik Deutschland 16 a) Entwicklung der Wehrpflicht 16 b) Rechtliche Bewertung der Wehrpflicht 18 c) Entwicklung des Zivildienstes und seine Bedeutung für die Sozialen Dienste 19 7. Perspektiven für Freiwilligendienste als Alternative zu Pflichtdiensten 20 8. Vorteile von Wehrpflichtigen- und von Freiwilligenstreitkräften 22 a) Argumente für die Wehrpflicht 22 b) Argumente für Freiwilligen Streitkräfte 23 9. Wehr- und Dienstgerechtigkeit 23 10. Positionen der Parteien und der gesellschaftlichen Gruppen zur Wehrpflicht 26 a) Parteien 26 b) Organisationen und Verbände 26 11. Wehrpflicht in der NATO und in den europäischen Staaten 27 12. Wirtschaftliche Betrachtungen 28 13. Alternativen zur Wehrpflicht heutiger Prägung 28 a) Aussetzen der Wehrpflicht in Friedenszeiten 28 b) Auswahlwehrpflicht 29 c) Allgemeine Dienstpflicht 29 d) Wehrpflicht-Miliz/ Nationale Kräfte zur Landesverteidigung(Nationalgarde) 30 Materialanhang: 34 – Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung(2003) –„Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ – Bericht der Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Auszug) ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR 6 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Zusammenfassung und Ausblick ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die Bundeswehr befindet sich zur Zeit in der größten Strukturreform ihrer Geschichte. Die Reform wird in zwei Schritten vollzogen und hat erhebliche Auswirkungen auf Auftrag, Fähigkeiten, Struktur und Ausrüstung der Streitkräfte. Mit dem ersten Reformschritt„Bundeswehr der Zukunft“ wurde im Jahre 2000 entschieden, die Stärke der Bundeswehr bis 2006 von 340.000 auf 285.000 Soldaten abzubauen. Auf der Grundlage der 2003 vorgestellten Verteidigungspolitischen Richtlinien(VPR) wird als zweiter Reformschritt mit der„Transformation der Bundeswehr“ der Umbau der Streitkräfte bis 2010 fortgesetzt und die Stärke der Truppe um weitere ca. 33.000 Soldaten reduziert. Der Personalabbau in den Streitkräften wird weitestgehend dadurch erreicht, dass in Zukunft mit nur noch 55.000 Dienstposten für Wehrpflichtige deutlich weniger junge Männer zum Wehrdienst einberufen werden. In unserer Gesellschaft besteht ein breiter Konsens, dass auch in Zukunft leistungsfähige Streitkräfte als ein Instrument der Vorsorge vor sicherheitspolitischen Risiken erforderlich sind. Zunehmend kontrovers wird in der Öffentlichkeit die Diskussion über das hierfür am besten geeignete und zeitgemäße Wehrsystem geführt. Es gibt gute Gründe für die Beibehaltung des heutigen Wehrsystems mit Wehrpflichtigen und Reservisten, mit Zeit- und Berufssoldaten. Es existieren aber auch gute Gründe, auf die Wehrpflicht zu verzichten. Beide Optionen erfüllen die an die Streitkräfte der Zukunft zu stellenden Anforderungen, stehen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und sind bündniskonform. Wenn auch derzeit die Wehrgerechtigkeit weitestgehend noch gegeben ist, so darf nicht übersehen werden, dass die Wehr- und Dienstgerechtigkeit zukünftig weiter abnimmt. Mit der Einführung von Freiwilligen-Streitkräften wäre dieses Problem gelöst. Für die jungen Männer würde der Zwangsdienst entfallen. Dieses wird von den Befürwortern als entscheidender Vorteil von Freiwilligen-Streitkräften angesehen. Als weiterer Vorteil wird die hohe Professionalität und schnelle Einsatzbereitschaft bewertet. Die Bundeswehr ist demokratisch gefestigt, die Prinzipien der Inneren Führung und des Staatsbürgers in Uniform bestimmen das Profil der Streitkräfte. Deshalb wird die Gefahr, dass sich eine Berufsarmee von der Gesellschaft entfernen könnte, als gering angesehen. Doch unbestreitbar ist, dass durch die Wehrpflicht eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufgaben der Bundeswehr erreicht wird. Die Wehrpflicht ermöglicht eine den sicherheitspolitischen Erfordernissen entsprechende flexible Einberufung, hat große Vorteile bei der Nachwuchsgewinnung und ist bei Beibehaltung der Stärke der Streitkräfte kostengünstiger. Es sind keine neuen sicherheitspolitischen Tatsachen bekannt geworden, die noch weitere Reduzierungen der Bundeswehr oder der Verteidigungsaufwendungen rechtfertigen würden. Deshalb ist die Beibehaltung einer solide begründeten Wehrpflicht die beste Vorsorge für die Unwägbarkeiten im internationalen sicherheitspolitischen Umfeld. Wenn aufgrund günstiger internationaler Entwicklungen eine Freiwilligenarmee angemessen sein sollte, beziehungsweise deren Einführung als Ergebnis einer intensiven politischen Abwägung der Vor- und Nachteile entschieden wird, kann die Wehrpflicht aufgegeben werden. Doch die Aussetzung der Wehrpflicht wird als unumkehrbar bewertet. Als Alternative zur Ausgestaltung der heutigen Wehrpflicht wird unter anderem die Allgemeine Dienstpflicht, der Auswahlwehrdienst und die weitere Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 4-6 Monate diskutiert. Die Einführung der allgemeine Dienstpflicht ist sehr unwahrscheinlich, da keine Mehrheit für die hierfür erforderliche Grundgesetzänderung erkennbar ist und dies zudem wegen des Verstoßes FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten als völkerrechtswidrig beurteilt wird. Die von der Weizsäcker-Kommission vorgeschlagene Einführung eines sogenannten„Auswahlwehrdienstes“ sowie der Vorschlag, die Wehrpflichtigen nur noch in einem 4monatigen Grundwehrdienst für die Heimatverteidigung auszubilden(Miliz/Nationalgarde), wurden bei der eingeleiteten Reform der Bundeswehr verworfen. Doch werden Ende des Jahrzehntes, bedingt durch die beschlossene weitere Reduzierung der Bundeswehr, nur noch ca. 16% eines Jahrganges zum Wehrdienst herangezogen. Dieses wäre eine so genannte Auswahlwehrpflicht. Deshalb wird nicht ausgeschlossen, dass – insbesondere unter dem Kriterium der Wehrgerechtigkeit – die Alternativen zum Wehrdienst heutiger Prägung erneut in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion rücken. Dabei wird, vorbehaltlich einer rechtlichen Bewertung, die von der Weizsäcker-Kommission vorgeschlagene Auswahlwehrpflicht besonders zu berücksichtigen sein. Ein großer Teil der Bevölkerung sowie die Mehrzahl der Verbände befürwortet weiterhin den Wehrdienst, die großen Volksparteien treten ebenfalls dafür ein, während sich die anderen Parteien dagegen wenden. Der Verteidigungsminister spricht sich insbesondere wegen der gesellschaftspolitischen Bedeutung für die Beibehaltung des Wehrdienstes aus und hält die für 2010 geplante Stärke von 250.000 Soldatinnen und Soldaten zur Aufgabenerfüllung für zwingend erforderlich. Überlegungen die Wehrpflicht kurzfristig aufzugeben, bedeuten nach Bewertung des Ministers einen Mehrbedarf von etwa 40.000 Zeitsoldaten mit dann höheren Personalaufwendungen. Wesentlich bleibt, dass die jungen Wehrpflichtigen ihren Dienst als wichtig, fordernd und sinnvoll erleben und dass die finanzielle Ausstattung für den Streitkräfteumfang ausreichend ist. Mit der Aufgabe des Wehrdienstes steht auch immer das Ende des Zivildienstes und der anderen Ersatzdienste, mit erheblichen Auswirkungen auf die Sozialsysteme, zur Disposition. Doch zur Sicherstellung der Dienstleistungen, die heute durch Zivildienstleistende wahrgenommen werden, hat die Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft in ihrem 2004 vorgelegten Bericht die Möglichkeit eines mittelfristigen Strukturwandels von Pflicht- zu Freiwilligendiensten positiv bewertet. Die Soldaten und zivilen Mitarbeiter benötigen für ihre persönliche Lebensplanung Sicherheit, deshalb sollte baldmöglichst eine Entscheidung zur Zukunft der Wehrverfassung und damit zur Wehrpflicht getroffen werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass, nach Auffassung aller Fachleute, ein Umbau der Wehrverfassung und der Aufbau von Freiwilligendiensten in der Gesellschaft nur in einer 5-6jährigen Übergangszeit verantwortlich so gestaltet werden können, dass weder die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte noch die des Sozialsystems gefährdet werden. In Abwägung der Vor- und Nachteile von Streitkräften mit und ohne Wehrpflichtkomponente wird aus verteidigungspolischer Sicht ein Wehrsystem bevorzugt, welches sich weiterhin auf die Wehrpflicht abstützt. Doch bei der anstehenden Entscheidung steht neben den sicherheitspolitischen Bewertungen eine gesellschaftspolitische Beurteilung an, bei der unter anderem die Auswirkungen der abnehmenden Wehrgerechtigkeit, die Realisierung von Freiwilligendiensten und die Aufgabe eines Pflichtdienstes auf die Gesellschaft mit zu betrachten sind. Hier ist die Politik gefordert, möglichst bald und im Konsens mit den großen gesellschaftlichen Gruppen eine Entscheidung zur Zukunft der Wehrverfassung zu treffen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Entscheidung zur Zukunft der Wehrpflicht, wie schon bei anderen strittigen gesellschaftspolitischen Fragen, wegen der abnehmenden Wehrgerechtigkeit und damit wegen eines Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzips durch das Verfassungsgericht entschieden wird. 8 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Conclusion and Outlook ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR The Bundeswehr is currently undergoing the largest structural reform in its entire history, which will be carried out in two steps and have considerable consequences for mission, capabilities, structure and equipment of the forces. Under the first step, decided in the year 2000 and called “Future Bundeswehr”, the force strength will be reduced from 340,000 to 285,000 personnel by 2006. Under the second step called“Bundeswehr transformation” and based on the 2003 Defense Policy Guidelines, the armed forces’ reorganization will continue until 2010, including the further reduction of the force strength by approximately 33,000 personnel. This reduction will be chiefly accomplished by drafting no more than 55,000 young men annually, a considerable decrease compared to previous times. There exists a broad concensus in the German society that high-performance armed forces will be required in the future as a provision against security threats. However, there has come up an increasingly controversial public discussion about the most appropriate and up-to-date military service system. There are good reasons to preserve the current military service system including conscripts and reservists, temporary-career volunteers and regulars. On the other hand, there exist good reasons to abandon conscription. Both options meet the requirements for future armed forces, are in line with the Basic Law and in conformity with Alliance structures. Even though the equity in conscription is still given to a large degree, it must not be overlooked that it will deteriorate in the future. The introduction of volunteer forces would solve this problem. Young men would no longer have to fulfill their military service obligation, a fact regarded by the advocates of volunteer forces as the decisive advantage. Their high degree of professionalization and operational readiness is considered another advantage. The Bundeswehr stands on firm democratic ground, the principles of Leadership and Civic Education as well as of the Citizen in Uniform characterize its profile. The danger that professional armed forces could alienate themselves from society is therefore considered as small. Yet, the fact remains indisputable that conscription gains wider public acceptance of the tasks the Bundeswehr is to perform. Conscription allows the flexible draft according to security requirements, offers great advantages in terms of recruitment and is – under the conditions of an unchanged force strength – more costeffective. As no new security policy developments have become known justifying the further downsizing of the Bundeswehr or additional defense budget cuts, the adherence to a well-founded compulsory military service will be the best provision against the imponderabilities characterizing the international security environment. Should favorable international developments make a volunteer army the appropriate solution or will its introduction be decided after a thorough political consideration of the pros and cons, conscription can be abolished. Such a step is considered as irreversible. Alternatives to the current compulsory military service discussed include a general duty, a selection military service and the further reduction of basic military service down to four to six months. The introduction of a general duty is very unlikely as the parliamentary majority needed to amend the relevant Basic Law provisions is not in sight. Furthermore, such duty would violate the internationally valid commitments under the FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 9 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and is therefore regarded as contrary to international law. The recommendation to introduce a so-called selection military service proposed by the Commission on“Common Security and the Future of the Bundeswehr” headed by former Federal President Weizsaecker as well as the proposal to train the conscripts during a four-month basic military service for home defense only(Militia/National Guard) have both been dismissed in the context of the Bundeswehr reform recently initiated. Due to the further downsizing of the Bundeswehr’s personnel strength already decided, no more than about 16 per cent of each age group will be drafted at the end of this decade. This will in effect be a selection military service. It can therefore not be ruled out that the public discussion will again focus on the alternatives to today’s design of military service, especially in terms of equity in conscription. In this context, the selection military service proposed by the Weizsaecker Commission will – subject to an assessment of its legal aspects – have to be given particular consideration. A large part of the population as well as most associations continue to favor conscription. The major catchall parties advocate it as well, whereas all other parties speak out against it. The Federal Minister of Defense endorses the preservation of basic military service – notably because of its sociopolitical relevance – and considers the strength of 250,000 personnel envisaged for 2010 as the minimum requirement to ensure the Bundeswehr’s mission accomplishment. Plans to abandon conscription in the short term will require, as the Minister argues, an additional manpower need of about 40,000 temporary-career volunteers, with higher manpower expenditures ensuing. It remains vital that the young conscripts will experience their military service obligation as important, challenging and useful and that the funding will be adequate to the force strength. Abandoning basic military service implies the end of civilian and all other forms of alternative service, with serious consequences for the social security systems. To ensure the future provision of these services presently rendered by conscientious objectors, the Commission on“Impulses for the Civil Society” points out in its final report submitted in 2004 the feasibility to establish it on a voluntary instead of a compulsory basis in the medium term. As both military and civilian personnel need a reliable basis for their personal planning, a decision on the future military service system and thus on conscription should be taken as soon as possible. In this context, it should be noted that all experts involved have voiced the opinion that the reorganization of the military service system and the establishment of volunteer services in the society will require a transitional period of five to six years and that they must be implemented in such a manner that neither the operational readiness of the forces nor the stability of the social security systems will be jeopardized. Balancing the advantages and disadvantages of armed forces with and without conscription, the preferred option will be – from the defense point of view – a military service system further based on conscription. In the decision-making process, however, both security policy and sociopolitical aspects need to be assessed. As far as the latter are concerned, it must be considered how, among other factors, the deterioration of the equity in conscription, the realization of volunteer services and the abandonment of a compulsory service will affect society. It will be the politicians’ task to take a decision on the future military service system as quickly as possible and in consensus with the major social groups. As the equity in conscription is ever more declining and thus the principle of equality is violated, it cannot be ruled out that the decision on the future of conscription will be taken – as has been the case with other controversial sociopolitical issues – by the Federal Constitutional Court. 10 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die Zukunft der Allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland 1. Einführung Die Bundeswehr befindet sich zur Zeit im größten Reformprozess ihrer Geschichte, der sich in zwei Schritten vollzieht. Während seit Jahren bis zu 10.000 Soldaten weltweit im Einsatz sind, nimmt die Truppe, nach einer Entscheidung der Regierung auf Grund des Vorschlags des damaligen Verteidigungsministers Rudolf Scharping aus dem Jahr 2000, als ersten Reformschritt bis 2006 eine neue Struktur ein, gliedert die Masse der Verbände um und löst Standorte auf. Die Streitkräfte werden von 340.000 Soldatinnen und Soldaten auf ca. 285.000 verkleinert, die Anzahl der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird schrittweise um ungefähr 30.000 auf etwa 90.000 abgebaut. Eckpfeiler dieser Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf ist die als Hauptauftrag der Streitkräfte festgeschriebene Landesverteidigung und die allgemeine Wehrpflicht. Verteidigungsminister Peter Struck hat mit der Vorlage der Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) im Mai 2003 den Hauptauftrag der Bundeswehr neu definiert. Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, stehen nun strukturbestimmend im Focus. Nunmehr hat der Minister eine weitere Reform der Bundeswehr angekündigt. Mit dem zweiten Reformschritt werden bis zum Jahre 2010 die Strukturen der Bundeswehr erneut erheblich verändert. Die Streitkräfte werden auf 250.000 Soldaten, die zivilen Mitarbeiter auf 75.000 Mitarbeiter reduziert, weitere 100 Standorte werden aufgelöst. Gleichzeitig wird im Bericht„Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ der Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Januar 2004 aufgezeigt, wie die Aufgaben der Zivildienstleistenden bei Fortfall der Wehrpflicht in der Gesellschaft wahrgenommen werden können. Doch die Wehrpflicht bleibt für den Verteidigungsminister auch in Zukunft unverzichtbar. Die Notwendigkeit der allgemeinen Wehrpflicht steht seit einigen Monaten immer wieder im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Kritiker unserer Wehrverfassung halten nun die Zeit für gekommen, die Wehrpflicht abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Regierung bis zum Ende der Legislaturperiode über die künftige Wehrverfassung entscheidet. Die künftige Wehrverfassung wird Thema einer Fachkonferenz der SPD im Herbst diesen Jahres sein. Bundespräsident Johannes Rau hat im Rahmen seiner Berliner Rede 2003 eine„breitgeführte gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie die Bundeswehr der Zukunft aussehen soll“ angemahnt. Der Bundespräsident wünscht sich am Ende einen breiten Konsens in der Gesellschaft. In diesem Beitrag werden Hintergründe, Entwicklungen und Perspektiven des Wehr- und Zivildienstes in der Bundesrepublik Deutschland und die Bedeutung für unsere Gesellschaft dargestellt. Die Frage der Wehrgerechtigkeit, mögliche Alternativen zum Wehrdienst heutiger Prägung und die Vorteile von Wehrpflichtigen- und von Freiwilligenstreitkräften werden wertend betrachtet. Aber auch die Frage, welche Wege andere Nationen gehen, wird berücksichtigt. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 11 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR 2. Bedrohungen und Risiken für die Sicherheit Die außen- und sicherheitspolitische Lage Deutschlands hat sich nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und durch die Wiedervereinigung grundlegend verbessert. Deutschland lebt in Frieden und Freundschaft mit seinen Nachbarn. Doch das internationale Umfeld Deutschlands ist ungeachtet der positiven politischen Veränderungen der vergangenen Jahre nicht frei von Risiken, die Sicherheit und Stabilität gefährden und bedrohen. In Europa, aber auch weltweit, sind auch weiterhin gewaltsam ausgetragene, nationalistisch und ethnisch motivierte, oft von kriminellen Strukturen geförderte Gewaltkonflikte möglich. Von Krisen an seiner südlichen und südöstlichen Peripherie ist Europa unmittelbar betroffen. Dem Ende des Kalten Krieges folgten die Golfkriege und die Kriege im zerfallenden Jugoslawien, im Kaukasus, in Somalia, Ost-Timor und anderen Krisenregionen, vor allem in Afrika. Mit dem 11. September 2001 wurde auf dramatische Weise deutlich, dass die Weltgemeinschaft durch eine neue Form des Terrorismus herausgefordert ist. Er agiert global über anonyme Netzwerke und nutzt die Möglichkeiten von modernen Informationssystemen ebenso wie die der Verflechtung internationaler Finanzmärkte. Die asymmetrische Bedrohung durch den Terrorismus hat die globale Verwundbarkeit aufgezeigt, gegen die die internationale Gemeinschaft nur gemeinsam erfolgreich vorgehen kann. Die Entwicklung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln ist eine der gefährlichsten Herausforderungen für die internationale Sicherheit und kann auch die Sicherheit Europas bedrohen. Eine neue starke Bedrohung geht von ‚failed states‘ aus, das heißt vom Zerfall oder von der Übernahme eines Staates durch organisierte, internationale, kriminelle Organisationen oder durch ‚warlords‘, die sich den Staat zur Beute machen, Bodenschätze ausbeuten, Drogenhandel forcieren und die Region terrorisieren. Vornehmlich religiös motivierter Extremismus und Fanatismus, im Verbund mit der weltweiten Reichweite des internationalen Terrorismus, bedrohen die Errungenschaften moderner Zivilisation wie Freiheit und Menschenrechte, Toleranz und Vielfalt. Handlungen von nichtstaatlichen Akteuren können somit Auswirkungen auf die Sicherheit von Staaten und Bündnissen haben. Sie können alle militärischen Mittel anwenden, bis zum Einsatz von Söldnerheeren, aber auch die Lähmung unserer technischen EDV-gestützten Infrastruktur oder den Erwerb von Massenvernichtungswaffen anstreben. Zusammenfassend ist festzustellen: Ungelöste politische, religiöse, ethnische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte wirken sich im Verbund mit dem internationalen Terrorismus, der international organisierten Kriminalität und den Migrationsbewegungen unmittelbar auf unsere Sicherheit aus. Sicherheit ist von einer nationalen beziehungsweise regionalen Frage zu einer Aufgabe globaler Dimension geworden. Deshalb kann kein Staat in Zukunft seine Sicherheit national organisieren, sondern nur in einem System gemeinsamer oder kollektiver Sicherheit und in einem globalen Kooperationsrahmen. Militärische Beiträge und Fähigkeiten zur Gestaltung eines sicheren Umfeldes bleiben unerlässlich und sind als ein Instrument zur Lösung der vielfältigen Krisen und Konflikte unverzichtbar. 3. Prinzipien deutscher Sicherheitspolitik Sicherheitspolitik hat den Zweck, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die staatliche Ordnung zu bewahren und zum Erhalt des internationalen Friedens beizutragen. Ausgangspunkt für die heutige Sicherheitspolitik ist ein umfassender Sicherheitsbegriff, der politische, ökonomische, ökologische und soziale Stabilität einschließt. Grundlage dafür ist die Achtung der Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Partizipation und Demokratie, Bewahrung natürlicher Ressourcen und Entwicklungschancen in allen Weltregionen. 12 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die neuen Bedrohungen und Risiken haben vielfältige Ursachen und erfordern daher ein gemischtes Instrumentarium an Konfliktregelungsmechanismen. Krisen- und Konfliktbewältigung erfordern eine international koordinierte politische Gesamtstrategie, die Instrumente der Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Finanz-, Wirtschafts-, Umwelt-, Kultur- und Rechtspolitik verzahnt. Krisenprävention, friedliche Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung haben Priorität. Damit soll in potenziellen Krisen- und Konfliktgebieten der gewaltsamen Austragung von Konflikten frühzeitig vorgebeugt, die Ausweitung bereits ausgebrochener Gewalt eingedämmt und nach dem Ende bewaffneter Auseinandersetzungen durch effektive Maßnahmen der Friedenskonsolidierung und des Wiederaufbaus ein erneuter Ausbruch der Gewalt verhindert werden. Wirksame Bekämpfung des global agierenden Terrorismus erfordert angemessene Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bevölkerung und zur Gewährleistung ihrer Sicherheit sowie eine Strategie der Vorbeugung und Ursachenbekämpfung. Sicherheit ist im 21. Jahrhundert nicht mehr national zu organisieren und zu planen. Die Sicherheit Deutschlands ist über die Vereinten Nationen, die Europäische Union, NATO und OSZE eng mit der Sicherheit anderer Staaten verflochten. In Übereinstimmung mit dem Völkerrecht leistet Deutschland gemeinsam mit seinen Sicherheitspartnern einen wichtigen Beitrag zu dessen Durchsetzung und setzt, falls erforderlich und als letztes Mittel, auch militärische Mittel ein. Das Einsatzspektrum reicht von vorbeugender Stationierung bis hin zu völkerrechtlich legitimierten Kampfeinsätzen. Daran wird deutlich, dass sich auch der Charakter von militärischen Einsätzen grundlegend geändert hat. Deutschland ist heute einer der größten Truppensteller für internationale Friedenseinsätze und konzentriert sich auf die sicherheitspolitischen Schwerpunkte der Friedenskonsolidierung und der Absicherung von staatlichem Wiederaufbau. Seit 1998 waren mehr als 100.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zusammen mit Verbündeten und Partnern im Einsatz. Die Bundeswehr trägt durch diese Einsätze dazu bei, gewaltsame Konflikte zu verhindern oder zu beenden, Krisen zu bewältigen und Friedensprozesse zu konsolidieren. Keiner der geschilderten neuen Risiken und Bedrohungen kann allein mit rein militärischen Mitteln wirksam begegnet werden. Doch militärische Mittel bleiben ultima ratio im Konzept umfassender Sicherheit. Vom UN-Sicherheitsrat gebilligte Eingriffe zur Verhinderung eines Völkermordes oder von Bürgerkriegen sowie zur Unterstützung eines demokratischen Landes gegen den Angriff durch ein Terrornetzwerk sind legitime und vom Völkerrecht getragene Anlässe für den Einsatz auch militärischer Mittel. Friedenspolitik benötigt deshalb auch leistungsfähige Streitkräfte. Sie sind ein wichtiges sicherheitspolitisches Instrument. 4. Bundeswehr der Zukunft – Elemente der Reform 2000 Im Jahre 2000 wurde für die„Bundeswehr der Zukunft“ eine neue Struktur festgelegt, die bis 2006 eingenommen werden soll. Grundlagen dieser Strukturentscheidung waren die Beibehaltung der Wehrpflicht und die Vorgabe, dass die Landesverteidigung weiterhin zentrale Aufgabe der Bundeswehr sein soll. Die Gesamtstärke der Bundeswehr wird in diesem Zeitraum von ca. 340.000 Soldaten auf ca. 285.000 reduziert, davon sollen ca. 202.400 Zeitund Berufssoldaten und ca. 80.000 Grundwehrdienstleistende sein. Jährlich sollen bis zu 2.600 Plätze für die Wehrübungen von Reservisten bereitgestellt werden. Vorgesehen ist, dass insgesamt etwa 150.000 Soldaten als Einsatzkräfte ausgeplant werden, die als Längerdiener gegebenenfalls auch im erweiterten Aufgabenspektrum eingesetzt werden können. Die wehrpflichtigen Männer können den neunmonatigen Grundwehrdienst in einem Stück oder in drei Abschnitten von einmal 6 Monaten und zwei weiteren Abschnitten von insgesamt 3 Monaten Dauer ableisten. Die Möglichkeit, den Wehrdienst bis zu 23 Monaten als Freiwillig Wehrdienst FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 13 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Abb. 1: Friedensumfang der Bundeswehr gemäß Personalstrukturmodell 2000(Planung bis 2010) WEHRÜBUNGSPLÄTZE 2.600 ZIVILBESCHÄFTIGTE 80.- 90.000 (75.000) GWDL W 9+ W 9 A* 53.000 (30.000) GWDL 80.000 (55.000) FWDL 27.000 (25.000) OFFIZIERE 38.500 BERUFS-/ ZEITSOLDATEN 202.400 (195.000) Mannschaften 163.900 iere Unteroffiz * Grundwehrdienst 6 Monate plus 2 WÜ – Zahlen gemäß Bedarf Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, Bundeswehr 2002, Sachstand und Perspektiven Gesamtumfang der Streitkräfte einschließlich 2.600 Wehrübungsplätze plus Zivilbeschäftigte Gesamtumfang der Bundeswehr 285.000 ca. 85.000 370.000 Leistender(FWDL) zu verlängern, bleibt bestehen. Hierfür sind ca. 27.000 Dienstposten ausgeplant (s. Abb. 1). Freiwillig Wehrdienst Leistende sind fester Bestandteil der Einsatzkontingente. Ständig sind rund 1.000 von ihnen im Auslandseinsatz und leisten dort einen unverzichtbaren Dienst. Nach Bewertung des Bundesministeriums der Verteidigung(BMVg) leisten Wehrpflichtige auch im Inland zwingend erforderliche Unterstützungsleistungen. Weiterhin werden Wehrdienstleistende auch auf Dienstposten eingesetzt, die auf Grund fehlenden Nachwuchses zur Zeit noch nicht mit Zeitsoldaten besetzt werden können. Die Grundwehrdienstleistenden erhalten gemeinsam mit den Zeitsoldaten im Verband die Grundausbildung und leisten dann in der Regel Dienst in den Verstärkungskompanien eines Bataillons. Die neue Struktur, mit der Verzahnung zwischen Reaktions- und Verstärkungskräften, wird zur Zeit eingenommen. Die heute schon praktizierte Ausbildung wird nur unter der Voraussetzung einer Dienstzeit der Wehrpflichtigen von mindestens 9 Monaten als sinnvoll eingeschätzt. Eine weitere Verkürzung der Wehrdienstzeit oder die Aussetzung des Wehrdienstes hätte gravierende Folgen für Umfang, Struktur, Ausbildung, Stationierung und Ausrüstung der Bundeswehr, insbesondere für das Heer. Seit 1990 ist die Bundeswehr um ca. 40% reduziert worden. Der NATO-Vergleich zeigt deutlich, dass der Anteil der Bundeswehr bei einer Stärke von 285.000 Soldaten mit 0,34% an der Gesamtbevölkerung weit unter dem NATO-Durchschnitt von 0,51% liegt. 14 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR 5. Transformation der Bundeswehr – Eckpunkte 2004 Verteidigungsminister Peter Struck hat am 21. Mai 2003, als Konsequenz aus den sicherheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahre, dem Bundeskabinett und der Öffentlichkeit die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien(VPR) vorgestellt. Mit ihnen werden die Grundsätze für die Gestaltung der zukünftigen Verteidigungspolitik festgelegt. Auf dieser Grundlage erlies der Minister Weisungen für die Weiterentwicklung der Bundeswehr und formulierte Vorgaben zur Transformation der Streitkräfte. Damit werden Auftrag, Aufgaben und Struktur der Bundeswehr neu festgelegt und die Fähigkeiten der Streitkräfte hierfür neu definiert. In den VPR stellt der Minister fest:„Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht.“ Weiter wird erläutert, dass die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff als strukturbestimmende Aufgabe der Bundeswehr überholt ist. Der Verteidigungsminister fordert jedoch, dass der Wiederaufbau der Befähigung zur Landesverteidigung gegen einen Angriff mit konventionellen Streitkräften(Rekonstitution) gewährleistet sein muss. Anforderungen der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, sind in Zukunft strukturbestimmend für die Bundeswehr. Neu definiert wird als weitere Aufgabe für die Streitkräfte der„Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger“. Der Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur vor terroristischer und asymmetrischer Bedrohung, die Befähigung zur Rekonstitution sowie der Einsatz bei Naturkatastrophen bleibt weiterhin Auftrag der Streitkräfte. Die Bundeswehr wird seit Beginn der 90er Jahre zunehmend mit Auslandeinsätzen im Rahmen der VN, NATO, EU und OSZE beauftragt und ist die nachfolgenden Verpflichtungen verbindlich eingegangen. Im Rahmen des European Headline Goal sind innerhalb von 60 Tagen 18.000 Soldaten für einen Einsatz bereit zu halten. Für die Beteiligung an der NATO Response Force ist ein Truppenkontingent von 15.000 Soldaten innerhalb von 30 Tagen bereit zu stellen und Deutschland hat den Vereinten Nationen zugesagt, im Rahmen des United Nations Standby Arrangement bis zu 1.000 Soldaten zur Verfügung zu stellen. Für die vielfältigen wahrzunehmenden Aufgaben, einschließlich der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Rahmen der eingegangenen Verpflichtungen gegenüber der NATO, der EU und den VN, braucht die Bundeswehr nach Einsatzbereitschaft und Fähigkeiten differenzierte Streitkräfte die weltweit, flexibel, schnell und wirksam gemeinsam mit Streitkräften anderer Nationen eingesetzt werden können. Bei der Transformation der Bundeswehr wird eine streitkräftegemeinsame Einteilung in drei neue Kategorien, in Eingreif-, Stabilisierung- und Unterstützungskräfte vorgenommen, die jeweils aufgabenorientiert auszubilden, auszurüsten und einzusetzen sind. Die Eingreifkräfte in einer Stärke von 35.000 Mann sind für streitkräftegemeinsame vernetzte Operationen hoher Intensität in allen Dimensionen, also Land-, Luft-, See-, Welt- und Informationsraum, vorgesehen. Sie entfalten eine große Abschreckungswirkung, können friedenserzwingende Maßnahmen durchsetzen und damit die Voraussetzungen für friedensstabilisierende Operationen gegenüber einem militärisch organisierten und konventionell kämpfenden Gegner schaffen. Aus diesem Kräftedispositiv werden auch die deutschen Beiträge für Nato- und EU-Operationen bereit gestellt. Die Stabilisierungskräfte in einer Stärke von 70.000 Soldaten sind für militärische Operationen niedriger und mittlerer Intensität und langer Dauer im breiten Spektrum friedensstabilisierender Maßnahmen vorgesehen. Sie sind in der Lage sich gegen einen teilweise militärisch organisierten Gegner sowie gegen asymmetrisch kämpfende Kräfte durchzusetzen. Dieses entspricht den derzeitigen Einsätzen der Bundeswehr auf dem Balkan und am Hindukusch. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 15 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die Unterstützungskräfte bilden mit 135.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern die dritte Kategorie. Sie sind verantwortlich für die umfassende, streitkräftegemeinsame Unterstützung der Einsätze im gesamten Aufgabespektrum und tragen den Grundbetrieb der Bundeswehr im Inland. Dazu gehören unter anderem die Führungsund Ausbildungsorganisation, das Personalmanagement, Beschaffung und infrastrukturelle Unterstützung. Die Bundeswehr soll diese neue Struktur bis zum Jahre 2010 einnehmen. Der Umfang der Streitkräfte soll, insbesondere durch Verringerung der Wehrpflichtigen, bis 2010 weiter reduziert werden. Die geplante Gesamtstärke von 250.000 Soldaten, die der Minister für die Wahrnehmung der Aufgaben als zwingend erforderlich bewertet, soll sich aus circa 195.000 Zeit- und Berufssoldaten und etwa 55.000 Wehrpflichtigen, davon rund 25.000 FWDL, zusammensetzen. Ende des Jahrzehnts wird dann die Zahl der jährlich einzuberufenden Wehrpflichtigen auf circa 60.000 weiter absinken. Der Verteidigungsminister hält für die Wahrnehmung dieser Aufgaben weiterhin eine aus Berufs- und Zeitsoldaten, Wehrpflichtigen und Reservisten bestehende Bundeswehr für bestens geeignet. Auslandseinsätze werden durch Unterstützungsleistungen im Inland erst möglich, wozu die Grundwehrdienstleistenden derzeit einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Da die Reform„Bundeswehr der Zukunft“ erst 2006 abgeschlossen sein wird, steht die Bundeswehr mit dem zweiten Reformschritt vor einem erneuten starken Eingriff in ihre Struktur. Minister Struck hat Weisung gegeben, die Struktur der Streitkräfte so auszuplanen, dass bei einer möglichen Aussetzung der Wehrpflicht keine erneute grundlegende Strukturänderung erforderlich ist. Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung der Enquetekommission Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements des Deutschen Bundestages hat die Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft ihren Bericht„Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ vorgelegt und aufgezeigt, dass nach einem Fortfall der Wehrpflicht die heute von Zivildienstleistenden wahrgenommenen Aufgaben durch Formen von Freiwilligen-Dienstleistungen aufrechterhalten werden könnten. Dies beeinflusst derzeit die aktuelle Diskussion über die Zukunft der Wehrstruktur in sehr starken Maße. Auf Grund der neuen VPR und der daraus resultierenden Weisungen des Ministeriums, die insgesamt in Fachkreisen Zustimmung finden, sehen die Kritiker des heutigen Wehrpflichtsystems die Zeit für gekommen, die Wehrpflicht nunmehr aufzugeben und die Bundeswehr auf circa 200.000 Zeit- und Berufssoldaten zu reduzieren. Dabei wird auch die Möglichkeit gesehen, in begrenztem Umfang, gegebenenfalls als Ersatz für die heutigen Wehrpflichtigen, eine Art„Freiwilliger Kurzdiener“ für 9-23 Monate, mit Bezügen wie die heutigen FWDL’er und weiteren Vergünstigen – beispielsweise in immaterieller Form – einzuführen. Einigkeit besteht aber darüber, dass auch in Zukunft leistungsfähige Streitkräfte unverzichtbar sind. 6. Wehrpflicht und Zivildienst in der Bundesrepublik Deutschland a) Entwicklung der Wehrpflicht Als die Geburtsstunde der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland wird das Jahr 1808 angesehen. Der preußische Heeresreformer Scharnhorst stellte in einer Denkschrift fest:„Alle Bewohner des Staates sind geborene Verteidiger desselben.“ Damit zog er die Konsequenzen aus den Erfolgen des nach dem Prinzip der Wehrpflicht rekrutierten Massenheeres der Französischen Revolution und Napoleons. Das Neue an den Ideen der preußischen Reformer lag darin, dass die Verteidigungspflicht nicht aus der allgemeinen Untertanenpflicht abgeleitet wurde, sondern dass die Wahrnehmung des Verteidigungsrechtes eines Volkes Teil der demokratischen Mitverantwortung„des Staatsbürgers“ für die Sicherheit des Landes sei. Ausgleich und Gleichrichtung der Interessen von Staat, Militär und 16 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Bürgertum war Hauptargument für die allgemeine Wehrpflicht. Damit sollte Motivation, Patriotismus und Nationalismus gestärkt werden. 1814 wurde in Preußen mit dem Gesetz über die„Verpflichtung zum Kriegsdienst“ die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und war eine der Grundlagen für die Erfolge der Armee in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Kern der Armee war später das weitestgehend aus Berufsoldaten und Freiwilligen bestehende„stehende Heer“. Die wehrpflichtigen Männer wurden in die Landwehr verpflichtet. Die Wehrpflicht wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts von allen größeren europäischen Staaten eingeführt, die den personellen Bedarf nicht durch Freiwillige decken konnten. Damit war sie auch Grundlage für die Massenheere des 1. Weltkrieges, in dem auf deutscher Seite mehr als 13 Millionen Soldaten eingesetzt wurden. In der Weimarer Republik war die allgemeine Wehrpflicht durch den Versailler Vertrag verboten und das Deutsche Heer war auf 100.000 Mann freiwilliger Berufssoldaten begrenzt. Die vertragswidrige Wiedereinführung der Wehrpflicht durch Hitler im Jahre 1935 schuf die personelle Mobilisierungsbasis für die Angriffs- und Eroberungskriege der Nationalsozialisten und führte dazu, dass zum Ende des 2. Weltkrieges ca. 20 Millionen Deutsche Kriegsdienst leisteten. Die Potsdamer Beschlüsse über„Völlige Abrüstung und Demilitarisierung Deutschlands“ bestimmten die sicherheitspolitische Situation Deutschlands in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg. Die Verschlechterung des Ost-West-Verhältnisses, der Koreakrieg und der Beginn des Kalten Krieges führten aber schon bald dazu, dass sich die Westmächte Gedanken machten, wie sie das deutsche Potential im Rahmen eines Bündnisses integrieren könnten. Schon 1949 sprach sich Theodor Heuss, Vorsitzender der FDP, im Parlamentarischen Rat für die allgemeine Wehrpflicht aus und bezeichnete sie als„das legitime Kind der Demokratie“. Der französische Ministerpräsident René Pleven(1950/ 51 und 1951/52) setzte sich für die Schaffung einer europäischen Armee als Voraussetzung für einen deutschen Verteidigungsbeitrag ein. Im Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft(EVG) aus dem Jahre 1952 wurde gefordert, dass die Verteidigungsstreitkräfte aus Wehrpflichtigen und Berufssoldaten oder langfristig dienenden Freiwilligen bestehen sollen. Dieser EVG-Vertrag, der jedoch 1954 durch die Französische Nationalversammlung abgelehnt wurde und so nie in Kraft trat, wurde 1953 vom Deutschen Bundestag ratifiziert und gab nach Auffassung der Regierung damit auch die Wehrform der deutschen Streitkräfte in der Kombination von Berufs-, Zeit- und Wehrpflichtigen Soldaten vor. 1955 trat die Bundesrepublik der NATO bei und 1956 gehörte die Bundesrepublik Deutschland zu den Gründungsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG). Die Wehrverfassung – und damit die Frage Wehrpflicht oder Berufsarmee – führte in den Jahren bis 1956 zu heftigen Diskussionen im Bundestag. Unter anderem wurde die Notwendigkeit der Wehrpflicht damit begründet, dass ohne sie nicht die vertraglich zugesagte Stärke der Bundeswehr von ca. 500.000 Mann erreichbar sei. In dritter Lesung wurde das Wehrpflichtgesetzes im Juli 1956 nach 18stündiger Diskussion angenommen. Zum 1. April 1957 rückten die ersten Wehrpflichtigen zum Wehrdienst ein. Die DDR stellte zunächst eine Freiwilligen Armee auf und führte erst 1962 die allgemeine Wehrpflicht ein. Viele Argumente, die schon damals in der parlamentarischen und öffentlichen Diskussion eine große Rolle spielten, sind auch in der derzeitigen Auseinandersetzung über die Zukunft der Wehrpflicht wieder hoch aktuell. War die Regierungskoalition damals eindeutig für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, trat die SPD für eine Freiwilligen- und Berufsarmee ein. Die SPD akzeptierte erst auf dem Godesberger Programmparteitag 1959 mit dem Bekenntnis zur Landesverteidigung auch die Wehrpflicht. Die Dauer des Grundwehrdienstes wurde in Abhängigkeit von der sicherheitspolitischen Situation, des Auftrages und des Bedarfes der Bundeswehr wiederholt geändert. Sie betrug bis März 1962 zunächst 12 Monate und wurde nach dem FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 17 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Mauerbau auf 18 Monate erhöht. Von 1973 bis 1990 dauerte der Dienst 15 Monate, bis Dezember 1995 12 Monate, bis Dezember 2001 10 Monate und seitdem beträgt er 9 Monate. Die SPDFraktion hat im Juni 2003 die Entscheidung von Verteidigungsminister Peter Struck zur Kenntnis genommen, dass die Wehrdienstdauer zunächst bis zum Ende dieser Legislaturperiode bei 9 Monaten verbleiben soll. Der Verteidigungsumfang der Bundeswehr sank im Laufe der Zeit durch die sicherheitspolitische Entwicklung von früher ca. 1,3 Millionen Soldaten auf den heutigen Stand von ca. 500.000. Deshalb werden heute, gegenüber früheren Jahren, weniger junge Männer nach dem Grundwehrdienst als Alarmreservisten in die Streitkräfte eingeplant und regelmäßig zu Wehrübungen einberufen. b) Rechtliche Bewertung der Wehrpflicht Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt keine bestimmte Wehrform vor. Artikel 87a GG bestimmt, dass der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. In Artikel 12a Abs. 1 des Grundgesetzes ist festgeschrieben:„Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften[...] verpflichtet werden.“ Damit ist die Entscheidung zwischen Freiwilligen- und Wehrpflichtigenstreitkräften beziehungsweise über deren Beibehaltung oder Abschaffung eine politische Entscheidung, die dem Gesetzgeber überlassen ist. Im Februar 2002 stellte das Bundesverfassungsgericht, als es einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam zur Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht und der Strafbarkeit der Dienstflucht für unzulässig erklärte, fest(BVerfG, 2 BvL 5/99 vom 20.02.2002): „Die gegenwärtige öffentliche Diskussion für und wider die allgemeine Wehrpflicht zeigt sehr deutlich, dass eine komplexe politische Entscheidung in Rede steht. Die Fragen beispielsweise nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee sind solche der politischen Klugheit und ökonomischen Zweckmäßigkeit, die sich nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage reduzieren lassen. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 13. April 1978 ausgeführt hat, ist die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischen einer Wehrpflicht- und einer Freiwilligenarmee eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, die auf wesentliche Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens einwirkt und bei der der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten, auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat(BverfGE 48, 127<160f.>). Darum obliegt es nach der gewaltenteilenden Verfassungsordnung des Grundgesetzes zunächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidigungswesen zuständigen Organen des Bundes, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zu Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlich sind. Welche Regelungen und Anordnungen notwendig erscheinen, um gemäß der Verfassung und im Rahmen bestehender Bündnisverpflichtungen eine funktionstüchtige Verteidigung zu gewährleisten, haben diese Organe nach weitgehend politischen Erwägungen in eigener Verantwortung zu entscheiden.“ Auch weist das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss darauf hin, dass der Verfassungsgeber die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nicht von weiteren Voraussetzungen, insbesondere nicht vom Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage, abhängig gemacht hat. Der Europäische Gerichtshof hat zudem am 11. März 2003 in einem Urteil(Rechtssache C186/01) bestätigt, dass die Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Wehrpflicht auch unter geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verfassungskonform ist und dass die Frage Wehrpflicht- oder 18 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Freiwilligenarmee politisch zu entscheiden ist. Dabei ist die sicherheitspolitische Lage nicht das alleinige Kriterium. c) Entwicklung des Zivildienstes und seine Bedeutung für die Sozialen Dienste Das Grundgesetz bestimmt im Artikel 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Seitdem mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde, heißt es in Artikel 12a Abs. 2 GG:„ Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ Im Wehrpflichtgesetz von 1956 heißt es in §25:„Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat stattdessen einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten.“ und an anderer Stelle steht:„Durch den zivilen Ersatzdienst werden Aufgaben des Allgemeinwohls wahrgenommen.“ Im Gesetz über den zivilen Ersatzdienst werden die Aufgaben definiert:„Dazu gehört der Dienst in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie andere Einrichtungen, die soziale und gemeinnützige Ziele verfolgen.“ Im Jahre 1961 treten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst für 12 Monate an. Der zivile Ersatzdienst wird 1973 in Zivildienst umbenannt. 1964 schafft die DDR die rechtliche Grundlage eines Wehrersatzdienstes als „Bausoldaten“ für diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen. Ständiger Streitpunkt bei der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern war in der Bundesrepublik das Verfahren der Gewissensprüfung. Im Jahre 1983 wird mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechtes der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes das Anerkennungsverfahren neu geregelt. Der Zivildienst wird um ein Drittel der Zeit des Grundwehrdienstes verlängert. Die längere Dauer des Zivildienstes von zunächst insgesamt 20 Monaten wird als ausreichendes Kriterium für die Gewissensprüfung angesehen, deshalb wird nach schriftlichem Antrag entschieden. Zugleich wird hiermit die zeitliche Belastung berücksichtigt, die für viele Wehrpflichtige durch die Ableistung von Wehrübungen entsteht. Analog zur Reduzierung des Grundwehrdienstes wird die Dauer des Zivildienstes 1990 auf 15 Monate, 1995 auf 13 Monate, 2000 auf 11 Monate und Anfang 2002 auf 10 Monate verkürzt. Die zuständige Bundesministerin Renate Schmidt hat angekündigt, noch im Jahre 2004 einen Gesetzgebungsvorstoß zur weiteren Absenkung des Zivildienstes auf 9 Monate zu unternehmen. Der Zivildienst würde dann in Zukunft nicht länger als der Grundwehrdienst dauern. Seit 1990 sind die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung stark angestiegen und lagen 2002 mit ca. 190.000 bei über 40% der Stärke eines wehrdienstfähigen Jahrganges(s. Abb. 3). Davon wurden ca. 155.000 junge Männer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Ca. 40.000 Dienststellen in der gesamten Bundesrepublik stellten 2002 ca. 190.000 Zivildienstplätze zur Verfügung (s. Abb. 2). Doch unter anderem aufgrund der Sparmaßnahmen des Bundes, die auch bei den Haushaltsansätzen für den Zivildienst nicht Halt machten, sowie den seit 1. Juli 2003 geänderten Einberufungskriterien des BMVg, denen sich aus Gründen der Gleichbehandlung auch das zuständige Bundesamt für den Zivildienst(BAZ) in Köln anschloss, ging die Zahl der Zivildienstleistenden von durchschnittlich 124.054 im Jahr 2000 auf 104.500 im Jahr 2003 zurück(s. Abb. 2, 3 und 4). Auch unter Berücksichtigung, dass ca. 4.400 Freiwillige 2003 anstelle ihres Wehr- oder Zivildienstes einen Anderen Dienst im Ausland, Entwicklungsdienst oder im Katastrophenschutz Dienst leisten, wird auch beim Zivildienst eine Differenz zwischen den anerkannten Kriegsdienstverweigerern und den tatsächlich Dienstleistenden deutlich. De facto besteht heute auf Grund der Ausgestaltung der Praxis der Gewissensprüfung auf der Basis eines schriftlichen Antrages eine Wahlfreiheit zwischen Wehr- und Zivildienst. Realität ist FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 19 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR 190.000 180.000 170.000 160.000 150.000 140.000 130.000 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Abb. 2: Zivildienst Daten der Dezembermonate Quelle: Bundesamt für Zivildienst(Hrsg.): Daten und Fakten, Jahrgang 2002 Zivildienstplätze Zivildienstleistende Zivildienststellen Stand: 15.06.2002 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 heute, dass der Zivildienst eine sehr wichtige Säule des Sozialstaates geworden ist. Mehr als 1,9 Millionen junger Männer haben bis heute als Kriegsdienstverweigerer Zivildienst geleistet. Sie haben Kranke gepflegt, alte Menschen betreut, Essen auf Rädern ausgefahren, in Behindertenwerkstätten, in Jugendhilfegruppen, im Umweltschutz geholfen und damit dringend notwendige soziale Dienste geleistet. Damit wurden jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten zum Helfen, zum sozialen Lernen und zum Erleben gesellschaftlicher Solidarität gegeben. Wird die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft, wäre auch die Grundlage des Zivildienstes aufgehoben. Ohne Zivildienst wären viele soziale Leistungen zu teuer und müssten gerade in der heutigen Zeit entfallen. So trägt die Wehrpflicht auch zur Stabilisierung unseres Sozialsystems bei. Alle Fachleute halten allerdings einen Zivildienst von mindestens 9 Monaten Dauer für notwendig, um Zivildienstleistende ausbilden und sinnvoll im sozialen Bereich einsetzen zu können. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass durch das Vorhandensein der„preiswerten“ Zivildienstleistenden die weitere Professionalisierung der sozialen Dienste erschwert wird. Weitergehend ist zu berücksichtigen, dass es auch Autoren gibt, die gerade in der Abschaffung des Zivildienstes eine Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätzen, mit allen daraus resultierenden Vorteilen, sehen. 7. Perspektiven für Freiwilligendienste als Alternative zu Pflichtdiensten Die Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft hat am 15. Januar 2004 ihren Bericht unter dem Titel„Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ vorgestellt. Sie hat untersucht, wie bei einem möglichen Ende des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes die Aufgaben, die heute durch die Zivildienstleisten20 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR den wahrgenommen werden, durch andere Formen von Dienstleistungen aufrechterhalten werden können. Dieses hält sie grundsätzlich für möglich. Die Kommission hält die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für völkerrechtswidrig und für den falschen Weg. Sie schlägt vor, dass der Zivildienst in Zukunft die gleiche Dienstdauer wie der Wehrdienst umfassen sollte. 2003 waren durchschnittlich 104.500 ZDL im Dienst(s. Abb. 4), davon leisteten ca. 80% Dienst am Menschen. Weitere 4.400 junge Menschen absolvierten anstelle von Wehr- und Zivildienst beispielsweise einen Anderen Dienst im Ausland, Freiwilligen Dienst im Entwicklungsdienst oder waren im Katastrophenschutz tätig. Etwa 3.000 junge Männer leisteten 2003 ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr im In- oder Ausland als Alternative zum Zivildienst ab. Aktuell leisten ca.15.000 Menschen, überwiegend junge Frauen, ein Freiwilliges Soziales Jahr. Sollte der Wehrdienst und damit der Zivildienst entfallen, gibt es personelle Probleme bei den Aufgaben, die heute durch die Ersatzdienstleistenden wahrgenommen werden. Zur Übernahme dieser Aufgaben wird der Aufbau von generationenübergreifenden Freiwilligendiensten für Frauen und Männer als erfolgversprechend angesehen. Die Kommission schlägt vorsorglich vor, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines auf die Übergangszeit begrenzten„Auswahlwehrdienstes“ sowie eines„Auswahlzivildienstes“ in sozial- und gesellschaftspolitisch besonders wichtigen Aufgabenbereichen zu prüfen. Bundesministerin Renate Schmidt führt dazu aus, dass bei einer möglichen – aber keineswegs sicheren – Entscheidung der Koalitionsfraktionen zugunsten einer Abschaffung der Wehrpflicht aus rechtlichen und prakti175.000 150.000 125.000 Abb. 3: Entwicklung der KDV-Zahlen 150.772 160.493 172.024 156.681 189.500 174.198 170.745 125.694 100.000 75.000 69.969 74.309 50.000 43.875 32.562 25.000 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 KDV per Postkarte Quelle: Bundesamt für Zivildienst Planung Verlängerung Wehr- und Zivildienst Golfkrieg Beginn Auslandseinsatz (Somalia) Verkürzung Zivildienst Veränderung Einberufungskriterien (u.a. T-3) FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 21 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Abb. 4: Zivildienstleistende im Jahresdurchschnitt 2000-2003 130.000 124.054 120.000 118.254 110.000 112.378 104.500 100.000 2000* 2001 2002 2003 90.000 Quelle: Bundesamt für Zivildienst * Wegen der vierteljährlich nachträglichen Kostenerstattung an die Zivildienststellen beziehen sich die Haushaltsausgaben jeweils auf die Monate Oktober(des Vorjahres) bis September des laufenden Kalenderjahres. Entsprechend beziehen sich die genannten Jahresdurchschnittszahlen, die seit der Einführung der Steuerung der Einberufungen erhoben werden, auch jeweils auf diesen Zeitraum. schen Gründen für den Zivildienst ein Übergangszeitraum bis 2010 eingeplant werden muss. Die Vorschläge der Kommission zur Stärkung des freiwilligen Engagements und zum Aufbau eines generationenübergreifenden Freiwilligendienstmodells haben in der Presse ein überwiegend positives Echo ausgelöst. 8. Vorteile von Wehrpflichtigen- und von Freiwilligenstreitkräften a) Argumente für die Wehrpflicht Die Wehrpflicht hatte und hat eine Fülle von Vorzügen, von denen einige in Kürze dargelegt werden sollen. Die Wehrpflicht bindet die Bürger in die Landesverteidigung ein und fördert die Identifikation mit dem Staat und seinen Streitkräften. Die Wehrpflicht verhindert die Degeneration der Bundeswehr zur Dienstleistungsagentur für Verteidigung, da weiterhin die Bürger für die Landesverteidigung verantwortlich sind. Die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft und damit„Bürgernahe Streitkräfte“ sind zu einem Qualitätsmerkmal geworden, das als wichtiger gesellschaftspolitischer Erfolg für unser Land angesehen wird. So lange auch Wehrpflichtige Teil der Bundeswehr sind, ist die parlamentarische Hemmschwelle für den Einsatz von Soldaten eher hoch. Die Wehrpflicht ist die Basis für die Wiederaufwuchsfähigkeit der Streitkräfte, die es ermöglicht, flexibel auf eine wachsende Bedrohung mit der Einberufung von Alarmreservisten in größerem Umfang zu reagieren. Die Wehrpflicht stellt, durch den Zugriff auf Rekruten aus Bevölkerungskreisen, die sonst der Bundeswehr nicht zur Verfügung stehen würden, weitgehend sozial repräsentative und aufgeschlosse22 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR ne Streitkräfte sicher. Dadurch kann das Leistungs- und Bildungspotenzial der Bevölkerung für die Streitkräfte umfassender genutzt werden. Die Wehrpflicht erschwert die gesellschaftliche Isolation der Bundeswehr und ist für die Nachwuchsgewinnung von Zeit- und Berufssoldaten von entscheidender Bedeutung. Denn die Bundeswehr hat einen jährlichen Ergänzungsbedarf von rund 25.000 Zeitsoldaten, der nach Auffassung des Ministeriums, trotz des erfolgreich angelaufenen Attraktivitätsprogramms für den Dienst in den Streitkräften, insbesondere in Zeiten geringerer Arbeitslosigkeit in der erforderlichen Qualität nicht ohne die Wehrpflicht gedeckt werden kann. Nach einer Dokumentation des Bundesministeriums der Verteidigung vom April 2003 haben sich etwa 45% der Wehrpflichtigen während des Wehrdienstes als Zeitsoldat verpflichtet. 25% des Offiziernachwuchses kamen als Wehrpflichtige zur Bundeswehr. Weiter stellte das BMVg fest, dass von den Grundwehrdienstleistenden rund 37.000 Abitur oder Fachhochschulreife haben und 45.000 mit abgeschlossenem Beruf zur Zeit ihren Wehrdienst leisten. Eine Wehrpflichtarmee ist in der Regel nicht so kostenintensiv wie eine gleich große Berufsarmee. In jüngsten Umfragen spricht sich immer noch gut die Hälfte der Bevölkerung für den Erhalt des Wehrdienstes aus. Mehr als 9 Millionen deutscher Männer haben seit Bestehen der Bundeswehr den Grundwehrdienst geleistet und damit zu einer engen Verbundenheit von Bundeswehr und Bevölkerung beigetragen. Sie haben mitgewirkt Akzeptanz und Vertrauen für die Aufgaben der Sicherheitspolitik und der Bundeswehr in der Gesellschaft zu erhalten, haben die soziale Verankerung der Soldaten in der Gesellschaft mitgeprägt und sich mit ihrem persönlichen Dienst für unser Land engagiert. b) Argumente für Freiwilligen-Streitkräfte Doch auch für Freiwilligen-Streitkräfte gibt es gute Argumente, die heute an Bedeutung gewonnen haben. So sind Freiwilligen-Streitkräfte besser ausgebildet, häufig motivierter, professioneller und somit schneller einsetzbar. Sie können im Umfang kleiner sein, da der personelle und materielle Aufwand für die Ausbildung und Ausstattung der Wehrpflichtigen entfällt. Von den heutigen Aufgaben der Bundeswehr im Auslandeinsatz ist der Wehrpflichtige(W9) ausgeschlossen und nur Soldaten, die sich für einen längeren Zeitraum(ab 12 Monate) freiwillig gemeldet haben, sind hierfür vorgesehen. Wichtige NATO-Partner haben bereits Freiwilligen-Streitkräfte und haben die Wehrpflicht ausgesetzt oder wollen dieses tun(s. Abb. 8). Das Ziel der in Maastricht vereinbarten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik(GASP) der Europäischen Union ist ein gemeinsames Europäisches Sicherheitssystem. Das Fernziel muss eine gemeinsame Europäische Armee sein. Sie kann langfristig nicht aus Soldaten zusammengesetzt sein, die aus unterschiedlichen Streitkräftestrukturen kommen. Die Europäische Armee wird deshalb voraussichtlich eine Freiwilligen Armee sein. Durch ausgeschiedene Zeitsoldaten kann im Rahmen einer mehrere Jahre dauernden Verfügungsbereitschaft ein ausreichendes Potenzial an unverzüglich einberufbaren Reservisten gebildet werden. Hiermit kann in der Krise durch die Einberufung gut ausgebildeter Reservisten/Spezialisten die Kampfkraft nachhaltig erhöht werden. 9. Wehr- und Dienstgerechtigkeit Für die Akzeptanz des Wehrdienstes hat die Wehrgerechtigkeit große Bedeutung. Wehrgerechtigkeit ist gegeben, wenn möglichst alle Wehrpflichtigen, die nicht aus gesundheitlichen, gesetzlichen oder administrativen Gründen vom Wehrdienst oder einem gleichgestellten Dienst befreit sind, zum Dienst herangezogen werden. Das Wehrpflichtigenaufkommen ist starken Schwankungen unterworfen und wird Ende des Jahrzehntes auf unter 400.000 absinken(s. Abb. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 23 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Abb. 5: Wehrpflichtigenaufkommen 2003 bis 2015 450.000 453.611 446.508 Mittelwert 2002 bis 2012= 422.309 Mittelwert 2002 bis 2015= 414.166 425.000 419.572 400.000 436.872 421.398 444.638 375.000 440.053 414.378 399.183 391.520 386.555 391.852 377.668 374.522 350.000 Planungsjahr 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Kalenderjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, WV I 5, Stand Mai 2002 5). In der Vergangenheit waren je Geburtsjahrgang 70-80% der jungen Männer wehrdienstfähig. Davon leisteten je nach Jahrgang ca. 95% einen Dienst, beispielsweise als Wehrpflichtiger, Zeitsoldat, Zivildienstleistender, bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Technischem Hilfswerk oder im Entwicklungsdienst. Damit war Wehrgerechtigkeit nach allgemeiner Bewertung erreicht. In der neuen Struktur(„Bundeswehr der Zukunft“), die zur Zeit eingenommen wird, sinkt der Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichtigen auf ca. 100.000 pro Jahr ab. Seit dem 1. Juli 2003 werden Wehrpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad 3 in der Regel nicht mehr zum Wehr- oder Zivildienst einberufen. Selbst durch diese Maßnahme können nicht mehr alle tauglich gemusterten(Tauglichkeitsgrad 1+ 2) und wehrdienstwilligen jungen Männer eines Jahrganges zum Wehrdienst einberufen werden(s. Abb. 6 u. 7). Wenn – wie geplant – die Stärke der Bundeswehr bis Ende des Jahrzehntes auf 250.000 Soldaten reduziert wird, werden in den folgenden Jahren nur noch etwa 60.000 Wehrpflichtige(GWDL+ FWDL), also rund 16% eines Jahrganges, zum Wehrdienst einberufen. Aus Haushaltsgründen werden schon 2004 nur noch ungefähr 85.000 Wehrpflichtige zum Wehrdienst eingezogen. Einen ähnlichen Rückgang deuten auch die Haushaltszahlen für 2004 beim Zivildienst an. Diese Fakten machen deutlich, dass zunehmend immer weniger junge Bürger zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden und spätesten 2010 nicht mehr von allgemeiner Wehrpflicht gesprochen werden kann. Faktisch wird dann die von der Weizsäcker-Kommission vorgeschlagen so genannte Auswahlwehrpflicht vollzogen. Wird weiterhin berücksichtigt, dass von den anerkannten Kriegsdienstverweigerern jahresdurchschnittlich nur rund 100.000 einen Zivildienst oder einen Alternativdienst leisten, ist die Wehrgerechtigkeit in Zukunft nur noch eingeschränkt gegeben. Denn der Anteil junger Männer, die Wehrdienst oder den gesetzlichen vorgesehenen Alternativdienst leisten, würde Ende des Jahrzehnts auf unter 50% der Jahrgangsstärke absinken. 24 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Bei der Beurteilung der Dienstgerechtigkeit werden zusätzlich die jungen Männer berücksichtigt, die als nicht-wehrdienstfähig gemustert sind oder die wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen(beispielsweise Verheiratete, Theologiestudenten, 3. Söhne) vom Wehrdienst und vergleichbarem Dienst befreit sind. Die Gruppe derer, die keinen Dienst für die Gesellschaft leisten, wurde dadurch vergrößert, dass die Bundesregierung entschieden hat, seit dem 1. Juli 2003 keine mit dem Tauglichkeitsgrad 3 gemusterten Männer und keine Verheirateten mehr einzuberufen und das Einberufungsalter auf grundsätzlich 23 Jahre(bei Zurückstellung 25 Jahre) zu begrenzen. Diese Regelungen wurden auch auf die Zivildienstpflichtigen übertragen. Dies ist gleichzeitig der Grund für das Absinken der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2003, denn die betroffene Personengruppe muss keine Entscheidung zwischen Wehr- und Zivildienst treffen(s. Abb. 3). Damit werden in naher Zukunft voraussichtlich mehr als 40% eines Jahrganges aufgrund gesetzlicher und administrativer Regelungen keinen Dienst für die Gesellschaft leisten. Diese Gruppe kann dadurch früher ein Studium beginnen oder einen Beruf ausüben. Durch diese sehr große Gruppe junger Männer, die nicht die Belastung eines Dienstes für die Gesellschaft zu tragen hat, ist eine Dienstgerechtigkeit bei uns dann nicht mehr gegeben. Fehlende Dienstgerechtigkeit wird von den Dienstleistenden und der Bevölkerung zunehmend stark kritisiert. Weiterer Kritikpunkt ist die unterschiedliche Ausgestaltung der Dienste. So werden von Grundwehrdienstleistenden häufig die aufgabenbedingten Vorteile der Zivildienstleistenden, wie heimatnaher Einsatz, keine Kasernierung und ähnliches, beklagt. Weitergehend ist bei der Diskussion zu berücksichtigen, dass die im vergangenen Jahr eingeführten Einberufungskriterien nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2003(Aktenzeichen 8 L 3008/03) – so lange sie nicht gesetzlich geregelt werden – nicht verfassungsgemäß sind, da zu viele junge Männer aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht einberufen werden. Abb. 6: Durchschnittliche Ausschöpfung zukünftiger Geburtsjahrgänge (Planungsjahre 2003-2012) – Systematik abzüglich: abzüglich: abzüglich: abzüglich: abzüglich: verbleiben abzüglich: verbleiben abzüglich: abzüglich: 422.300(100%) 16.900(4%) 71.800(17%) 16.900(4%) 160.500(38%) 12.700(3%) 143.500(34%) 21.500 2 (5%) 122.000(29%) 19.000(4,5%) 95.000(22,5%) 8.000(2%) Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, WV I 5 Durchschnittliche Jahrgangsstärke 1 Nicht Gemusterte Nicht Wehrdienstfähige Wehrdienstausnahmen Anerkannte, ungediente Kriegsdienstverweigerer „externer Bedarf“ Verfügbare(einschl. T3) T3-Gemusterte Verfügbare(ohne T3) Soldaten auf Zeit(SaZ) GWDL/FWDL Ausschöpfungsrest 3 1 Zahlen gerundet 2 15% der Verfügbaren 3 Trotz Verfügbarkeit für den Wehrdienst nicht einberufbar FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 25 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR 10. Positionen der Parteien und der gesellschaftlichen Gruppen zur Wehrpflicht a) Parteien Die Regierungskoalition SPD – Bündnis 90/Die Grünen Die SPD hat auf ihrem Parteitag am 2. Juni 2002 in ihrem Regierungsprogramm für 2002 bis 2006 beschlossen:„Die allgemeine Wehrpflicht und die große Zahl von Zeitsoldaten, die nur für eine begrenzte Frist Dienst in den Streitkräften leisten und dann in alle Bereiche des zivilen Lebens zurückkehren, stellen sicher, dass die Bundeswehr künftig in der Gesellschaft fest verankert bleibt. Deshalb bleibt es bei der Wehrpflicht.“ Bündnis 90/Die Grünen sind aber grundsätzlich für die Abschaffung der Wehrpflicht und für die Modernisierung der Bundeswehr, so Claudia Roth als Vorsitzende der Partei am 8. April 2002 und Winfried Nachtwei im Y-Magazin der Bundeswehr im Juni 2003. Im Koalitionsvertrag wurde folgender Kompromiss gewählt:„Nach der weitgehenden Umsetzung der im Jahre 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform, aber noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode, muss erneut überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelten nationalen und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.“ Verteidigungsminister Peter Struck spricht sich unter anderem in den Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 21. Mai 2003 für die Wehrpflicht aus. Die SPD-Fraktion nimmt Ende Juni 2003 die Absicht des Ministers zur Kenntnis, die Wehrpflicht bis Ende dieser Legislaturperiode bei 9 Monaten zu belassen. Auf dem Parteitag der SPD in Bochum im November 2003 wurde beschlossen, zum wichtigen Thema der Wehrpflicht 2004 eine Fachkonferenz durchzuführen. Für den Parteitag in Bochum hatten bereits erste Landesverbände der SPD, so beispielsweise Baden-Württemberg, Anträge auf Aussetzung der Wehrpflicht gestellt. CDU/CSU Die offiziellen Vertreter der CDU/CSU sprechen sich für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Die Union hält seit Bestehen der Bundeswehr die Wehrpflicht für die beste Wehrstruktur, die weiterhin sicherheitspolitisch geboten ist. Allerdings mehren sich auch in der CDU/CSU die Stimmen, die sich für eine im Ergebnis offene Überprüfung der Wehrstruktur aussprechen. FDP Die FDP hatte 1997 einen Mitgliederentscheid zur Aussetzung der Wehrpflicht initiiert, an dem sich aber nur eine Minderheit(ca. 20%) der Parteimitglieder beteiligte und sich damit keine Mehrheit für die Aussetzung fand. Heute ist die Partei weitestgehend für die Aussetzung der Wehrpflicht. Dies wurde wiederholt durch den Parteivorsitzenden Guido Westerwelle formuliert. PDS Die PDS tritt für eine ersatzlose Abschaffung des Wehrdienstes ein. b) Organisationen und Verbände Deutscher Bundeswehrverband(DBwV) Der Deutsche Bundeswehrverband setzt sich weiter für den Erhalt der Wehrpflicht ein. Er fordert die militärische Führung und die politische Leitung auf, nicht nur Argumente für den Erhalt der Wehrpflicht zu formulieren, sondern dieses auch mit Nachdruck in der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Vorsitzende des Verbandes Oberst Gertz erklärte in der Verbandszeitschrift„Die Bundeswehr“ 5/2002:„Die Wehrpflicht ist längst noch nicht verloren.“ Allerdings sieht er mit Sorge die abnehmende Dienstgerechtigkeit und hält mittelfristig die Bundeswehr in der jetzigen Struktur für nicht seriös finanziert. Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr(VdRBw) Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr spricht sich mit Nachdruck für den Er26 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR halt der Wehrpflicht aus. So wandte sich die Präsidiumsspitze des Verbandes im Februar 2004 an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit der Bitte,„sich für den Erhalt der Wehrpflicht aktiv einzusetzen“. Deutscher Gewerkschaftsbund(DGB) Der Deutsche Gewerkschaftsbund tritt für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht ein und begründet dies mit der notwendigen demokratischen Kontrolle der Bundeswehr und der Sicherung der gesellschaftlichen Integration der Bundeswehr. Für die Akzeptanz der Bundeswehr sei die Wehrgerechtigkeit von zentraler Bedeutung. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände(BDA) Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände steht der Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüber. Wehrpflichtige übernehmen Verantwortung für den Staat und für die Gesellschaft. Erfahrungsgemäß kehren junge Leute gereifter und mit verbessertem Sozialverhalten in die Unternehmen zurück. Allerdings spricht sich mit dem BDI-Präsidenten Rogowski in der„Wehrtechnik“, Ausgabe III/03, erstmals ein Repräsentant der Wirtschaft für den Umbau der Bundeswehr zu einer gut ausgerüstet Freiwilligenarmee im politischen Konsens aus. Katholische und Evangelische Kirche Die Kirchen verweisen darauf, dass es nicht zu ihrer Aufgabe gehört, konkrete Vorschläge zur Wehrform zu unterbreiten. Sie sehen aber in der heutigen sicherheitspolitischen Situation die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht erneut für begründungsbedürftig. Die katholische Kirche stellt fest, dass sich eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber Militäraktionen einschleichen könne, wenn die Soldaten nicht mehr aus der ganzen Breite der Gesellschaft heraus zum Dienst verpflichtet werden. Mit Blick auf die Auslandeinsätze gibt es Stimmen in der evangelischen Kirche, die den Fortbestand der Wehrpflicht bezweifeln. So befürwortet Bischof Huber, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland(EKD), nachdrücklich die Einrichtung von Freiwilligendiensten. Beide Kirchen messen aber der Sicherstellung der Wehr- und Dienstgerechtigkeit eine hohe Bedeutung bei. Subjektive Wahrnehmung nach Auswertung der Pressebeiträge der letzten Monate zum Thema Wehrpflicht ist, dass durch die öffentliche Diskussion in Verbindung mit den weltweiten internationalen Einsätzen der Bundeswehr, der erneuten Personalreduzierung und der als Folge einer möglichen Abschaffung der Wehrpflicht angestellten Überlegungen zu Freiwilligendiensten in der Gesellschaft die Zustimmung zur Wehrpflicht in der Öffentlichkeit und den gesellschaftlichen Gruppen abnimmt. 11. Wehrpflicht in der NATO und in den europäischen Staaten Mit dem Ende des Kalten Krieges, dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes und dem Zerfall der Sowjetunion begann in vielen Ländern auch eine Diskussion über die Zukunft des Wehrdienstes und über die Länge des Wehrdienstes. Die USA und Großbritannien haben die Wehrpflicht bereits 1973 beziehungsweise 1963 ausgesetzt. Die Aussetzung des Wehrdienstes wurde in Belgien und in den Niederlanden 1993 und in Frankreich 1996 entschieden. Italien und Portugal haben die Abschaffung der Wehrpflicht bis 2006 beziehungsweise 2004 geplant und Spanien hat die Wehrpflicht 2002 aufgegeben. Doch ein Vergleich der 40 Staaten Europas zeigt, dass die Wehrpflicht weiterhin in 30 Staaten Basis der Streitkräfte ist(s. Abb. 8). Dabei spielen häufig auch wirtschaftliche Überlegungen eine große Rolle. Alle Staaten, die ihre Wehrstruktur auf Freiwilligen-Streitkräfte umstellten, haben große Probleme qualifizierten Nachwuchs für die Streitkräfte zu gewinnen. Diese Länder müssen erhebliche Haushaltsmittel in Werbung und Attraktivitätsprogramme investieren. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 27 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die Organisation der Wehrpflicht in Deutschland, mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und dem Konzept der Inneren Führung, hat für viele der osteuropäischen Länder Modellcharakter für den Aufbau/ Umbau der eigenen Streitkräfte. Die NATO-Spitze tritt seit einigen Jahren für die Berufsarmee ein. Berufsarmeen seien besser ausgebildet, hätten eine höhere Schlagkraft und könnten schneller weltweit eingesetzt werden. Der ehemalige NATO-Generalsekretär Robertson forderte im Oktober letzten Jahres während eines Berlinbesuches die Bundesrepublik Deutschland auf, den Wehrdienst aufzugeben und führte aus:„Die meisten NATO-Mitglieder sehen in der Berufsarmee die einzigste Möglichkeit, den neuen Bedrohungen angemessen zu begegnen.“ 12. Wirtschaftliche Betrachtungen Immer, wenn die Zukunft der Wehrpflicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, werden auch die Personal-, Investitions- und Betriebskosten betrachtet. Die Personalkosten betragen derzeit rund 50% des Verteidigungshaushaltes. Die geringe Investitionsquote der letzten Jahre von zur Zeit 24,7% soll bis Ende der Legislaturperiode auf 27% gesteigert werden. Dieses soll durch Reduktion der Betriebskosten, unter anderem durch verstärkte Abstützung auf die Wirtschaft und Außerdienststellung von nicht länger benötigten Waffensystemen, erreicht werden. Die Weizsäcker-Kommission hält eine jährliche Investitionsquote von 35% für erforderlich, um die Streitkräfte mit den dringend notwendigen modernen Geräten auszustatten. Um unter anderem mit den bisher eingeplanten Mitteln die Modernisierung der Ausrüstung der Streitkräfte sicherzustellen, plant der Verteidigungsminister die weitere Reduktion der Bundeswehr bis 2010 und die Aufgabe von weiteren 100 Standorten. Von einigen Fachleuten wird nun gefordert, zur Erhöhung der Investitionen die Wehrpflicht abzuschaffen und die Streitkräfte auf etwa 200.000 Zeit- und Berufssoldaten zu reduzieren. Da die Personalkosten für einen freiwilligen Soldaten deutlich über denen für einen wehrpflichtigen Soldaten liegen, sind bei einer gleichbleibenden Personalstärke – ohne Berücksichtigung einer möglicherweise höheren Effektivität – Wehrpflichtstreitkräfte preiswerter. Der ehemalige Bundesaußenminister Genscher führte, als er sein„Ja“ zur Wehrpflicht auf der Kommandeurtagung 2002 bekräftigte, zu den Kosten aus:„Wer allerdings den Eindruck erweckt, Finanzprobleme der Bundeswehr könnten kurz oder mittelfristig durch Abschaffung oder Aussetzung der Wehrpflicht gelöst werden, der handelt entweder aus Unkenntnis oder wider besseren Wissens.“ Doch es gibt auch Studien, beispielsweise vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, die darstellen, dass eine aufgabengerechte Armee der Zukunft mit Freiwilligen-Streitkräften kostengünstiger ist. 13. Alternativen zur Wehrpflicht heutiger Prägung a) Aussetzen der Wehrpflicht in Friedenszeiten Vor dem Hintergrund des veränderten Aufgabenprofils und der dadurch verringerten notwendigen Präsenzstärke der Streitkräfte wird vorgeschlagen, die allgemeine Wehrpflicht in Friedenszeiten auszusetzen und bei Bedarf im Krisen- oder Kriegsfall wieder zu aktivieren. Doch das Aussetzen der Wehrpflicht bedeutet faktisch ihr Ende. Ein auf Grund einer sicherheitspolitischen Lageveränderung erforderliches Wiederaufleben der Wehrpflicht hätte erhebliche innenpolitische Herausforderungen zur Folge, wäre nur mit großem organisatorischen und finanziellen Aufwand zu leisten und benötigt eine sehr lange Vorbereitungszeit. Ein Wiederaufleben der Wehrpflicht als Folge einer politischen Gefährdung hätte eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung, könnte als Mobilmachung verstanden werden und so in einer Krise eher verschärfend als deeskalierend wirken. 28 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Abb. 7: Durchschnittliche Ausschöpfung zukünftiger Geburtsjahrgänge (durchschnittliche Jahrgangsstärke ca. 422.300) GWDL, FWDL und SaZ 29% 5% nicht Gemusterte: – Schwerbehinderte – Aufenthalt nicht feststellbar – Verzug in das Ausland – Zuzug aus dem Ausland erst kurz vor der Heranziehungsgrenze, z.B. Aussiedler 4% nicht Wehrdienstfähige: – Wehrpflichtige die den körperlichen und geistigen Anforderungen an den Wehrdienst nicht erfüllen. Diese Feststellung erfolgt im Rahmen ärztlicher Untersuchungen(= Musterung). – Nicht berücksichtigt ist die zum 1. Juli 2003 erfolgte Veränderung der Kriterien zur Einberufung 17% 4% Wehrdienstausnahmen: – Väter mit Sorgerecht für Kinder – 3. Söhne-Regelung – Geistliche Ausschöpfungsrest: – Wehrdienstfähige Wehrpflichtige, die trotz Verfügbarkeit für den Wehrdiens t keinen Dienst leisten. 3% externer Bedarf: – Zivil- und Katastrophenschutz (z.B. freiwillige Feuerwehr, DRK, THW) – Polizei/BGS – Entwicklungshelfer 38% anerkannte, ungediente Kriegsdienstverweigerer, die an Stelle des Wehrdienstes zum Zivildienst heranstehen Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, WV I 5, Stand: Mai 2002 b) Auswahlwehrpflicht Die Weizsäcker-Kommission hat vorgeschlagen, eine sogenannte Auswahlwehrpflicht einzuführen. Nicht die Stärke eines Geburtsjahrganges, sondern der Bedarf der Streitkräfte soll künftig darüber entscheiden, wie viele der zum Wehrdienst verfügbaren und bereiten junge Männer tatsächlich einberufen werden. Die Befürworter führen aus, dass die Absicht, bei der momentanen Struktur die Wehrgerechtigkeit zu wahren, zu einer weiteren Verkürzung des Grundwehrdienstes, einer Ausweitung der Wehrpflichtausnahmen oder zu einer Veränderung der Tauglichkeitskriterien – mit dem Ziel alle verfügbaren Männer einzuberufen – führen könnte. Sie befürchten, dass durch dieses Verfahren der Umfang der Streitkräfte nicht nach den militärischen Erfordernissen, sondern nach der Stärke des Geburtsjahrganges bestimmt wird. Die Kommission schlägt deshalb vor, mit rund 30.000 Mann deutlich weniger Wehrpflichtige einzuberufen als nach heutiger Planung(100.000). Das Gebot der Wehrgerechtigkeit bleibt bestehen und sollte insbesondere durch bessere Vergütung und Vergünstigungen der Dienenden, also Attraktivitätserhöhung, erreicht werden. Die militärisch nicht begründbare Belastung eines gesamten Jahrganges wird abgelehnt. Diese Vorstellung, nur auf die Minderheit eines Jahrganges zurückzugreifen, ist neu und sicher gewöhnungsbedürftig. Doch der Auswahlwehrdienst stellt die militärische Bedeutung des Wehrdienstes nicht infrage, der Umfang der Streitkräfte kann flexibel an eine veränderte sicherheitspolitische Lage angepasst werden und sichert weiter die Vorteile der Wehrpflicht. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 29 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Die Mehrheit der damaligen Weizsäcker-Kommission war der Ansicht, dass die Auswahlwehrpflicht verfassungsgemäß sei. Doch Professor Dr. Knut Ipsen, Staatsrechtler in der Kommission, hielt schon damals die Auswahlwehrpflicht wegen des Verstoßes gegen das Verfassungsgebot der Pflichtengleichheit für verfassungswidrig. Nach seiner Auffassung sei die Auswahlwehrpflicht nur unter der Voraussetzung vertretbar, dass sie als eine Erprobungs- oder Übergangslösung gekennzeichnet sei, also quasi eine Übergangsphase zu einer Freiwilligenarmee darstellt. Allerdings liegt eine erste Ausarbeitung und Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor, die in der Auswahlwehrpflicht eine Relativierung der allgemeinen Wehrpflicht sieht und – auch im Wege einer Verfassungs- oder Gesetzesänderung – im Hinblick auf den fundamentalen Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Rechtsstaat- und dem Sozialstaatsprinzip die Auswahlwehrpflicht für verfassungswidrig bewertet. c) Allgemeine Dienstpflicht Als Alternative zur allgemeinen Wehrpflicht wird seit Jahren die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht unter Einschluss der Frauen diskutiert. Im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht würde der Wehrdienst zu einer gleichberechtigten Wahlmöglichkeit neben anderen gesellschaftlichen Diensten, beispielsweise im Sozialwesen, im Umweltschutz, im Katastrophenschutz oder in der Entwicklungshilfe. Befürworter führen aus, dass schon heute eine weiter zunehmende Zahl rechtlich anerkannter Dienste besteht. Wehrdienst wird nur noch von einer Minderheit erfahren. Sicherheit wird immer weniger militärisch bestimmt. Durch die alternativen Dienste werden wichtige gesellschaftliche Bedürfnisse abgedeckt, die eine allgemeine Dienstverpflichtung rechtfertigen. Ein Gesellschaftsdienst würde dem kollektiven Individualismus und dem Egoismus in der Gesellschaft entgegenwirken und die Dienstgerechtigkeit steigern. Dabei würde auch die Gewissensprüfung für Kriegsdienstverweigerer entfallen, da es eine freie Wahl unter den Gemeinschaftsdiensten geben würde. Im Rahmen einer solchen Reform müsste der Wehrdienst als eine Alternative unter mehreren im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht attraktiver ausgestaltet werden, damit sich ausreichend viele junge Menschen für den Dienst in den Streitkräften entscheiden. Denn der Bedarf der Streitkräfte müsste nun ohne die Verfassungsnorm der Wehrpflicht gedeckt werden. Die Gegner eines solchen Gemeinschaftsdienstes argumentieren mit dem fehlenden Konsens für eine erforderliche Grundgesetzänderung, sehen insbesondere die Frauen schon heute durch Kindererziehung und Altenpflege besonders belastet, fürchten negative Auswirkungen für die Wirtschaft, da ganze Jahrgänge durch den Gemeinschaftsdienst gebunden wären, und führen an, dass keine europäische Nation einen solchen Dienst im Frieden eingerichtet hat. Die Kommission Impulse für die Zivilgesellschaft hält die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht anstelle der Wehrpflicht durch Verfassungsänderung grundsätzlich für den falschen Weg und für völkerrechtswidrig. Nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages könnte die allgemeine Dienstpflicht nur nach einer Änderung des Grundgesetzes eingeführt werden. Damit würde die Bundesrepublik aber gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten(EMRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte(IpbürgR) verstoßen. d) Wehrpflicht-Miliz/ Nationale Kräfte zur Landesverteidigung(Nationalgarde) Als eine leistungsfähige Ergänzung für die Landesverteidigung werden Wehrpflichtige für die Heimatverteidigung ausgebildet und in Milizen organisiert. Sie haben den Auftrag die Grenzen zu sichern und lebenswichtige Objekte und empfindliche Punkte zu schützen, die zur Stützung der 30 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Verteidigung und für das Überleben der Zivilbevölkerung von Bedeutung sind und nehmen Aufgaben vergleichbar mit der amerikanischen Nationalgarde wahr. Sie führen unter anderem Aufgaben durch, die General a.D. Graf Kielmansegg bereits 1972 im Rahmen der Wehrstrukturkommission den Milizsperrbrigaden zugeordnet hat. Weiterhin übernehmen sie im Rahmen des Katastrophenschutzes vielfältige Aufgaben und arbeiten eng mit den Kräften der Inneren Sicherheit zusammen. Unter Miliz wird hierbei eine militärische Organisation verstanden, die im wesentlichen aus wehrpflichtigen Reservisten besteht. Zeit- und Berufssoldaten werden nur benötigt, um die Wehrpflichtigen auszubilden und Waffen und Gerät einsatzfähig zu halten. Die Miliz ist im Frieden eine reine Ausbildungsorganisation, die wenig Infrastruktur benötigt und im Betrieb nur geringe Kosten verursacht. Sie wird nur dann aktiviert, wenn es die Lage erfordert. Jeder Wehrpflichtige wird von Beginn an im Rahmen seiner Einheit auf die Aufgabe vorbereitet, die er später als Reservist wahrzunehmen hat. Zwar müssen auch Milizverbände modern ausgestattet und wirksam bewaffnet sein(zum Beispiel mit Führungsmitteln, Panzerabwehrwaffen, Pioniermitteln, ggf. Luftabwehrraketen), aber sie benötigen keine kostenintensive Ausstattung, also weder Panzer noch Artillerie oder aufwendige logistische Unterstützung. Die Miliz spart dadurch erhebliche Investitions- und Materialbetriebskosten. Der Dienst setzt sich aus einer Grundausbildung von circa 4 Monaten und aus Kurzwehrübungen zusammen. Für den Einsatz in der Heimatverteidigung wird diese Ausbildung als ausreichend bewertet. Die Ausbildung für einen Einsatz, insbesondere in mechanisierten Verbänden, wird erst in einer Krise mit einem Krisenausbildungsprogramm während der militärisch nutzbaren Vorbereitungszeit, die nach heutiger Planung der NATO mehrere Jahre betragen kann, abgeschlossen. Den wehrpflichtigen Soldaten wäre es wie heute möglich, den Wehrdienst freiwillig bis auf insgesamt 23 Monate zu verlängern. Wehrpflichtige, die sich freiwillig weiterverpflichtet haben, werden zu den Einsatzkräften versetzt. Wichtig ist, dass Wehrpflichtige in der Regel nur zur Verteidigung des eigenen Landes eingeplant werden. Für den Einsatz im Rahmen der Internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung werden nur Freiwillige eingesetzt. Dieses Konzept wurde erstmals vor rund 6 Jahren vom Arbeitskreis Bundeswehr der SPD in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, fand aber keine Berücksichtigung bei der im Jahre 2000 eingeleiteten Reform. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 31 ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Abb. 8: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst in Europa Land Grundwehrdienst Kriegsdienstverweigerung – möglich Albanien(AL) 24 Monate, für Hochschulabsolventen stark verkürzt Belarus(SU) 18 Monate, für Hochschulabsolventen 12 Monate Belgien(B) Bosnien und Herzegowina(BIH) Bulgarien(BG) Dänemark(DK) Bundesrepublik Deutschland(D) Estland(EE) Finnland(FIN) Frankreich(F) Griechenland(GR) Großbritannien und Nordirland(GB) Irland(IRL) Island(IS) Italien(I) Bundesrepublik Jugoslawien(YU) Kroatien(HR) Lettland(LV) Litauen(LT) Luxemburg(L) Malta(M) Grundwehrdienst seit 1994 aufgeschoben, Einberufung kann jederzeit erfolgen In Bosnien und Herzegowina: 12Monate (Verkürzung auf 6 Monate geplant); Srpska: 9 Monate 9 Monate, für Hochschulabsolventen 6 Monate 4-12 Monate(Kampftruppen: 8-12 Monate, Marine: 4-9 Monate, Luftwaffe: 5-7 Monate) 9 Monate 8-11 Monate 6 Monate Grundwehrdienst, 9 Monate Grundwehrdienst und spezielle technische Ausbildung, 12 Monate bei Ausbildung für Führungsaufgaben aufgehoben(für nach dem 01.12.1978 geborene Männer und Frauen) eintägiges Seminar zur Verteidigungsvorbereitung ab 2002: 14 Monate Heer, 16 Monate Luftwaffe, 17 Monate Marine ab 2003: 12 Monate Heer, 14 Monate Luftwaffe, 15 Monate Marine Berufsarmee Berufsarmee Keine Armee 10 Monate(wird 2006 eingestellt), dann Berufsarmee 12 Monate 6 Monate 12 Monate 12 Monate Berufsarmee Keine Wehrpflicht Nein Nein – Bs.-H. nein; Srp. Ja Ja Ja Ja Ja Ja – Ja – – – Ja Nein Ja Ja Ja – – 32 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR Land Makedonien(MK) Republik Moldau (MD) Niederlande(NL) Norwegen(N) Österreich(A) Polen(PL) Portugal(P) Rumänien(RO) Russische Föderation(RF) Schweden(S) Schweiz(CH) Slowakische Republik(SK) Slowenische Republik(SI) Spanien(E) Tschechien(CZ) Türkei(TR) Ukraine(UA) Ungarn(H) Zypern(CY) Grundwehrdienst 9 Monate(Verkürzung geplant, wahrscheinlich auf 2 Monate plus bis zu 7 Monate Wehrübungen) Kriegsdienstverweigerung – möglich Ja 18 Monate, für Hochschulabsolventen 3 Monate Ja Wehrpflicht nicht abgeschafft, aber Soldaten/Zivildienstpflichtige werden nicht mehr einberufen – 12 Monate Ja 7 Monate plus 30 Tage Truppenübung oder freiwillig 8 Monate Ja 12 Monate Ja durchschnittliche 4 Monate, in Ausnahmefällen 8-12 Monate ( wird 2004 eingestellt) Ja 12 Monate, bei Hochqualifizierten mit Studium 6 Monate Ja 24 Monate, für Hochschulabsolventen 12 Monate Ja Grundausbildung 90 bis 450 Tage plus maximal 240 Tage Wiederholungsübung(insgesamt aber höchstens 615 Tage), Frauen nur mit Zustimmung Ja je nach Dienstgrad 300 und mehr Ja 12 Monate(Verkürzung geplant) Ja 7 Monate Ja Wehrpflicht abgeschafft – 12 Monate Ja 18 Monate(Hochschulabsolventen 16 Monaten), im Ausland lebende Staatsbürger können nach Geldzahlung einmonatigen Militärdienst ableisten Nein 18 Monate Ja mit(und ohne) Waffen 9 Monate(Verkürzung auf 6 Monate geplant) Ja 26 Monate Nein Quelle: Bundesamt für den Zivildienst(Hrsg.): Daten und Fakten. Jahrgang 2002. Stand: 31.12.01 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 33 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 3 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 4 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 5 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 6 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 7 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 8 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 9 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 10 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 11 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 12 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 13 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 14 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 15 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 16 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 17 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 18 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 19 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 20 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR 21 BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG 22 ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR – AUSZUG – BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR TRANSFORMATIONMDAETREBRUIANLDAENSHWAENHGR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZMUARTTERAIANLSAFNOHRAMNAGTION DER BUNDESWEHR BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR ZUR TRANSFORMATION DER BUNDESWEHR ISBN 3-89892-256-1