Digitale Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung Horst-Springer-Stiftung für neuere Geschichte Sachsens in der Friedrich-Ebert-Stiftung Horst-Springer-Preisvorträge Birgit Mitzscherlich Diktatur und Diaspora. Das Bistum Meißen 1932-1951 Rede anlässlich der Verleihung des Horst-Springer-Preises 2004 2 Als ich von der Zuerkennung des Horst-Springer-Preises für meine Dissertation„Diktatur und Diaspora. Das Bistum Meißen 1932-1951“ 1 erfuhr, war ich selbstverständlich sehr erfreut. Ich habe mich aber auch gefragt, wie eine Stiftung, deren Zweck die „Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere zur neueren und neuesten sächsischen Geschichte“ ist, im Kernland der Reformation eine Studie ehren kann, die die Geschichte einer konfessionellen Minderheit, noch dazu die der altgläubigen, untersucht. Nun widmen liberale Gesellschaften Minderheiten ja oft eine größere Aufmerksamkeit, als denen in ihrer tatsächlichen Bedeutung zukommen müsste – warum also nicht auch Katholiken in Sachsen?! Ich hoffe aber, die Zuerkennung des Preises nicht missverstanden zu haben, wenn ich es so deute, dass die durch diesen geehrte Arbeit auch einen Erkenntnisgewinn für die sächsische Landesgeschichte im allgemeinen bringt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen hier die Ergebnisse der Studie vortragen; nicht als Rekapitulation katholischer Kirchen- oder Bistumsgeschichte, nicht als Erläuterung der Forschungsmethodik des Diktaturenvergleichs, in welchem Zusammenhang die Arbeit in einem von der VW-Stiftung geförderten Projekt entstanden war. Ich werde vielmehr versuchen, Ihnen die Ergebnisse zur landesgeschichtlichen Forschung in der Weise zu referieren, wie sie manchmal gerade beim Betrachten durch das Brennglas einer überschaubaren Minderheit besonders deutlich wird. Das wurde in einigen Bereichen nicht zuletzt dadurch gefördert, dass die Überlieferung im Diözesanarchiv des Bistums (seit 1980:) Dresden-Meißen geschlossener als jedes unserer landesgeschichtlichen Archive für den hier bearbeiteten Zeitraum ist. Und es erwies sich natürlich als Vorteil, dass durch die außerordentlich gute Forschung zum Verhältnis von nationalsozia1 Druck: M ITZSCHERLICH , Birgit, Diktatur und Diaspora. Das Bistum Meißen 1932-1951(= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 101), Paderborn u.a. 2005. 3 listischer diktatorischer Herrschaft und katholischer Kirche in Deutschland zumindest für diese Epoche eine ausreichend gute Kontrastfolie vorhanden war, vor der sich die tatsächlichen Besonderheiten der sächsischen Herrschaftsausübung erkennen ließen. Insofern lasse ich auch vieles von den innerkirchlichen – programmatischen wie praktischen – Veränderungen aus, was beispielsweise seelsorgliche Fragen, das Verhältnis des Bistums zu anderen Bistümern, aber auch den eher zentral verantworteten Bereich der konfessionellen Presse betrifft. Mein Vortrag ist dem entsprechend chronologisch aufgebaut: Zuerst werde ich über die Zeit des Nationalsozialismus und die katholische Kirche in Sachsen referieren, um mich danach den Anfangsjahren der kommunistischen Diktatur zuzuwenden. Zuletzt bleibt mir unter der resümierenden Zusammenschau dieser beiden empirischen Teile nur noch übrig zu fragen, ob es vielleicht eine spezifisch sächsische Form der Diktaturen in Deutschland gegeben hat. 1. Das Bistum Meißen und die nationalsozialistische Herrschaft in Sachsen Die Geschichte des Bistums Meißen ist vergleichsweise jung. In der Reformation war das alte Bistum untergegangen. Erst im Jahr 1921 wurde das Bistum wiedererrichtet, dessen Bischofssitz nun in Bautzen lag. Die darauf folgenden Jahre der Konsolidierung der strukturellen und Verwaltungsverhältnisse der katholischen Kirche in Sachsen sind ebensowenig zu unterschätzen, wie die Auseinandersetzungen mit einer laizistischen Landesregierung während der Weimarer Republik. Gerade zu deren Beginn hatten die Veränderungen hinsichtlich des Konfessionsschulwesens zu massiven Streitigkeiten mit der katholischen Kirche in Sachsen geführt, die diesem Feld traditionell eine besondere Bedeutung beimaß. Wie sich in der Übergangszeit von der Demo- 4 kratie zur Diktatur zeigen sollte, war hiervon die Wahrnehmung der Katholiken ganz wesentlich bestimmt. Und selbst, als die Auseinandersetzungen unbekannte Schärfen annahmen, da ihnen die mildernden Einflüsse demokratischer Verfahren fehlten, wurde dies eher als„dejà vu“ interpretiert – oder, wie ein Pfarrer 1933 nach dem Beschmieren des Kirchengrundstücks durch Hitlerjungen beschwerdeführend an die NSDAP-Kreisleitung schrieb:„wie früher die Kommunisten“ 2 . Am Ende der Weimarer Republik beginnt der Untersuchungszeitraum der Studie, welcher durch die Amtszeit des Bischofs Petrus Legge begrenzt wird. Das Bistum umfasste den größten Teil des damaligen Sachsen(also ohne das preußische Niederschlesien und den nördlichen Teil der Kreishauptmannschaft Leipzig) und ein kleineres Thüringer Gebiet. Anfang der dreißiger Jahre gab es in der Diözese ca. 200.000 Katholiken. Für deren Seelsorge standen in 88 Pfarreien 138 Geistliche zur Verfügung. Die unmittelbare Zeit des Übergangs von der Demokratie zur Diktatur, vom Sommer 1932 bis zum Sommer 1933, zeigte für die katholische Kirche in Sachsen sogar einige positive Tendenzen. Zunächst waren das herausragende Erfolge der sächsischen Zentrumspartei bei den Wahlen 1932 und 1933, wo sie ihre Stimmen – sonst meist um die 20.000 – mehr als verdoppeln konnte. Der Zugewinn glich zwar proportional dem Zuwachs der Wähler allgemein; es wurden für die„katholische Partei“ aber erstmals neue Wähler erschlossen. Es ist hier nicht im einzelnen darzulegen, sondern bleibt nur zusammenfassend festzuhalten, dass die schon für andere Gebiete des Deutschen Reiches festgestellte relative Stabilität des katholischen Wählerkreises auch in der Diaspora, wo es die eindeutig zuzuordnende Partei der konfessionellen Minderheit ohnehin schwer hatte, bei der Radikalisierung rechts und links sogar zu einem eindeutigen Bekenntnis 2 Pfarramt Königshain an NSDAP-Kreisleitung Zittau, 27. Dezember 1933, DADM, 660.00 II, Bl. 127f. 5 von vermutlich vorher eher fernstehenden Katholiken gebracht hatte. Einen Einfluss auf das Gesamtwahlergebnis hatte das allerdings nicht. Die Zentrumsstimmen von der Reichstagswahl im März 1933 führten infolge des Gleichschaltungsgesetzes dazu, dass dem sächsischen Zentrum ziemlich unerwartet ein Landtagsmandat zufiel, welches der Dresdener Stadtverordnete Richard Müller ausübte. Er schloss sich schon früh – Mitte Mai 1933 – als Hospitant der NSDAP-Fraktion an, was zwar in anderen Gegenden des Reiches bei Zentrumsabgeordneten ebenfalls vorkommen sollte, dort aber zeitlich deutlich später. Das war keine Hinwendung zur nationalsozialistischen Politik, sondern vor allem Anerkennung der eigenen Ohnmacht in den gegebenen Verhältnissen, vielleicht aber auch das Ergebnis einiger Illusionen. Ebenfalls positiv – und an dieser Stelle noch erwähnt – verlief es nach der„Machtergreifung“ im Bereich des Konfessionsschulwesens. Dort hatte der Kommissar und spätere Volksbildungsminister Dr. Wilhelm Hartnacke schon am 14. März einen Erlass über die„vaterländische und christliche Erziehung“ herausgegeben, welche eine grundsätzliche Positionsbestimmung hinsichtlich staatlich geförderter Erziehungsziele darstellte. Eine Wiedererrichtung katholischer Bekenntnisschulen, die zum Teil in der Weimarer Republik aufgegeben werden mussten, rückte nun in den Bereich des Möglichen. Das ging – schon etwas über das Ziel hinausgeschossen – sogar soweit, dass die Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtend gemacht wurde. Alles in allem waren diese ersten Monate nationalsozialistischer Herrschaft für die sächsischen Katholiken nicht vorrangig geprägt durch die Wahrnehmung des Terrors gegenüber Andersdenkenden im Reich, sondern von den sich neu eröffnenden Möglichkeiten kirchlicher Interessenartikulation nach außen. Probleme gab es in den ersten beiden Jahren nationalsozialistischer Herrschaft in Sachsen verschiedentlich, aber allenfalls vor Ort und dort überwiegend als Gerangel zwischen örtlichen Ju- 6 gendgruppen von HJ und Katholischem Jungmännerverein, oder in anderen, meist personalisierten Einzelfällen. Insofern wurde von mir diese Periode als„Schonzeit“ charakterisiert, an die sich nach der Ernennung Martin Mutschmanns in Ergänzung zu dessen Amt als Reichsstatthalter und Gauleiter zum Ministerpräsidenten, später noch zum Landesjägermeister, auch hinsichtlich der katholischen Kirche die„Abschusssaison“ anschließen sollte. Diese begann 1935 im Jugendbereich, wo im Sommer des Jahres zwei Mitarbeiter und der Kaplan des Dresdener Jugendsekretariats sowie zwei weitere Dresdener Kapläne verhaftet wurden. Kurz darauf kam es zu einem Ereignis, das bisher die Wahrnehmung des Bistums in der NS-Zeit geprägt hat: dem Prozess gegen Bischof und Generalvikar wegen Devisenvergehens. Es können hier nicht alle Hintergründe wirtschaftlicher und finanzrechtlicher Art dargelegt werden, so dass Sie mir die verkürzende Zusammenfassung erlauben: Das Bistum hatte in den 1920er Jahren eine Anleihe in den Niederlanden aufgenommen und konnte zunächst sogar erhebliche Beträge zurückzahlen. Das mußte schon während der Ära Brüning wegen wirtschaftlicher Bedingungen vermindert und hätte während der NS-Zeit wegen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen nahezu ganz eingestellt werden müssen – was aber offenbar nicht geschah, zumal die Rückzahlung der Anleihe aufgrund ihres gesunkenen Werts inzwischen auch wirtschaftlich wieder attraktiv war. Ohne Zweifel ist festzustellen, dass bei allen positiven Motiven einer schnellen Abtragung der drückenden Schuldenlast die Grenzen des deutschen Währungsraums und damit der Legalität wohl nicht nur gestreift wurden. Letztlich kam es zu einem Prozess vor dem Landgericht Berlin-Moabit und zugleich vor einer internationalen Öffentlichkeit. Der Bischof wurde wegen mangelnder Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht und Fahrlässigkeit zu einer Geldstrafe, der Generalvikar zu 3 Jahren Zuchthaus sowie der Bruder des Bischofs zu 5 Jahren Zuchthaus(beide zzgl. Geldund Ehrenstrafen) verurteilt. Dieses Vorgehen war nicht spezi- 7 fisch sächsisch. Bezeichnend ist, dass es gerade das kleine und unbedeutende Diasporabistum traf, dessen Bischof so als„Bauernopfer“ vorgeführt werden konnte, ohne dass sich in irgendeiner Weise Widerstand aus der Bevölkerung regte. Seine persönliche Veranlagung und ein eher bemitleidenswertes Auftreten des Generalvikars verstärkten diesen Eindruck. Erst nach verschiedenen – auch innerkirchlichen – Wirren konnte Bischof Legge Anfang April 1937, also anderthalb Jahre nach dem Prozess, in sein Bistum zurückkehren. Ihm wurde zur Amtsführung ein Koadjutor beigegeben, der neu zum Bischof geweihte Heinrich Wienken. Der sollte aber bald, ab Herbst 1937, nach Berlin gehen, um als Kommissar der Fuldaer Bischofskonferenz die Kontakte zur Reichsregierung zu pflegen. In der Zeit von Legges Rückkehr begannen die fundamentalen Auseinandersetzungen mit dem NS-Staat. Im Sommer 1937 wurden dem Bistum die restlichen und ohnehin knappen Staatsleistungen gestrichen. In diesem Bereich war nun die Intervention von Reichsstatthalter Mutschmann deutlich zu spüren. Da Staatsleistungen nicht unbedingt Landesangelegenheiten, zumindest aber auf kirchlicher Seite vom Heiligen Stuhl zu verhandeln waren, hat Mutschmann hier seinen eigenen Machtbereich gegenüber den Reichsinstanzen ausgebaut. Diese wirkten gelegentlich aber auch derart hilflos und ungeschickt, dass der sächsische Reichsstatthalter freie Hand hatte. Dieser Bereich zeigt uns Mutschmann in einer sehr speziellen Weise und an dieser Stelle ist seine Kirchenpolitik, wo er sie persönlich erkennbar beeinflusste, auch schon zusammenfassend zu charakterisieren: Aktiv wurde er nur in finanziellen Fragen. Bei keiner der anderen zuvor erfolgten oder noch später stattfindenden Auseinandersetzungen(mit Ausnahme noch einmal einer Veränderung der Kirchenaustrittsgesetzgebung 1941) griff er in dieser Weise persönlich ein. Die von Mutschmann gelieferten Begründungen für die verschiedenen Maßnahmen zeigen jedoch auch seine geistige Haltung: Er stand für den totalen Staat und konnte Kirche nur 8 dulden, soweit sie keine staatlich-gesellschaftlichen Ziele verfolgte und sich bereitwillig dem Staat unterordnete. Kommen wir zu einem Bereich, wo der Vergleich zu anderen Regionen noch einmal gut möglich ist und wiederum sächsische Eigenwege zeigt: zu den Konfessionsschulen und dem Religionsunterricht. Schon ab 1935 gab es örtlich vereinzelte Versuche, sich der katholischen Schulen zu entledigen. Diese waren seit den Auseinandersetzungen von Weimar in ihrer rechtlichen Position nicht gesichert, sondern in einzelvertraglicher Regelung Minderheitsschulen neben den allgemeinen Volksschulen. 1933 hatten sie aber eine Stärkung erfahren, als christliche Erziehung durch den schon erwähnten Erlass Wilhelm Hartnackes als wesentlich verordnet und auch im Reichskonkordat die Erhaltung der Bekenntnisschulen festgelegt wurde. Hartnacke musste im Zuge der Absetzung von Killingers ebenfalls seinen Platz räumen, auf den nun der bewährte„alte Kämpfer“ Arthur Göpfert kletterte – der übrigens nie die Amtsbezeichnung„Minister“ führen sollte. Die anfänglichen Schikanen wurden ausgeweitet. Da war vor allem eine deutliche regionale Schwerpunktsetzung erkennbar, und zwar in Ostsachsen, vorrangig im sorbischen Siedlungsgebiet. Dort, und das war vornehmlich der Schulaufsichtsbezirk Bautzen, begannen ab Herbst 1937 die Auseinandersetzungen, die zum Schließen von mehr als der Hälfte der katholischen Schulen im Bistum führten. Die restlichen folgten in Form eines Verwaltungsaktes – oder mag man eher„-streich“ dazu sagen – im Frühjahr 1938, was dann auch die katholischen Schulen der Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz betraf. Die Vorgänge um die Schließung der beiden katholischen höheren Schulen in Bautzen und Dresden vernachlässige ich an dieser Stelle – sie reihen sich sachlich in das Genannte ein. Der Umgang der sächsischen Regierung mit dem Religionsunterricht gehört ebenfalls zum Bildungsbereich. Stand seit der Mitte der dreißiger Jahre vor allem der Entzug der Unterrichtserlaubnis für Geistliche zur Diskussion, der in Sachsen keinesfalls 9 gleichmäßig und systematisch erfolgte, kam es 1938 zu einem doch das aus anderen Bistümern bekannte Maß staatlicher Willkür übersteigenden Vorgehen: Es wurde angeordnet, dass der Religionsunterricht„sich in Übereinstimmung mit der nationalsozialistischen Weltanschauung zu befinden[hat]“. Zum Grundsatz wurde erhoben, dass„alle Stoffe ausscheiden, die geeignet sind, die Einheitlichkeit der Erziehung zu gefährden“ 3 . Dies führte dazu, dass ab Ostern 1939 in den Schulaufsichtsbezirken Dresden, Bautzen und Zittau kein konfessionell gebundener Unterricht mehr in der Schule stattfand, also wieder einmal eine Konzentration solcher Maßnahmen im ostsächsischen Raum zu bemerken ist. Proteste des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal Bertram, und Verhandlungen mit Reichsministerien, nicht zuletzt aber auch die Unzulänglichkeit der Durchführung dank von kirchlicher Seite angebotener Alternativen führten dazu, dass die Verordnung später zurückgenommen wurde. Im Bildungsbereich zeigten sich sehr widersprüchliche Formen und Ausprägungen der diktatorischen Herrschaft in Sachsen: Die Schließung der konfessionellen Volksschulen erfolgte zeitlich sozusagen im Reichsdurchschnitt – das gilt mit Blick auf die katholischen Mehrheits- wie auch andere Diasporagebiete, wo es jeweils Schließungen zuvor und danach gab. Was sich merklich – zumindest zu den katholischen Mehrheitsgebieten unterschied –, war die Art und Weise der Durchführung, welche mit lokalen Erhaltungsbestrebungen seitens der Pfarreien, der Elternschaft und des Ordinariats umzugehen hatte, aber angesichts der nachrangigen Stellung der Katholiken keinen wirklichen„Widerstand“ zu befürchten hatte. Die lauttönende Propaganda um die „Einheitsschule“, die anderswo die Auseinandersetzungen domi3 Verordnung vom 6. Dezember 1938, Druck: V OLK , Ludwig(Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1933 bis 1945, Bd. IV(= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A, Bd. 30), Mainz 1981, S. 609, Anm. 4. 10 nierte, fehlte in Sachsen. Als Minderheitsschule war dem Besuch ohnehin eine bewusste Entscheidung der Eltern vorausgegangen, ihre Kinder dorthin zu schicken und sie der Mehrheitspädagogik und-bildung zu entziehen. Für die Zeit bis Kriegsbeginn bleibt noch zu erwähnen, dass Anfang Februar 1939 der Katholische Jungmännerverband als stärkster katholischer Jugendverband von der Polizei aufgelöst wurde. Der Vergleich mit anderen Regionen des Reichs verläuft hier nicht zu Ungunsten Sachsens – woanders war stärker und eher in das Verbandsleben eingegriffen worden. Das Verbot erfolgte mithin auch erst zwei Wochen nach dem Verbot des Reichsverbandes und der Schließung seiner Geschäftsstelle in Düsseldorf. Obwohl schon seit 1935 die Tätigkeit der Jugendgruppen durch verschiedene Erlasse eingeschränkt war, hatte dies alles nur vergleichsweise wenige Auswirkungen auf die konkrete Jugendarbeit vor Ort, die sich aber zunehmend in die Gemeinden zurückzog. Gerade im Jugendbereich war aber hinsichtlich der sächsischen Politik eine Besonderheit festzustellen, dass hier nämlich anders als in Preußen die Landesstelle der Gestapo eine deutlich untergeordnete Rolle bei der Durchsetzung politischer Programmatik spielte. Die einschränkenden Verordnungen waren fast durchgängig von sächsischen Ministerien erlassen worden, bei deren Formulierung sogar bei Vorlagen aus Preußen immer wieder„sächsische Abweichungen“ erkennbar sind. Erst nach Kriegsbeginn sollte die Gestapo ihren Kompetenzbereich immer weiter ausbauen. Nach Beginn des 2. Weltkriegs sind zwei Tendenzen herauszustellen: zuerst die rapide Zunahme der Verhaftungen von Geistlichen, was – anders als in den Jahren zuvor mit noch relativ„geordneten“ Verfahren – zunehmend Aktionen im rechtsfreien Raum der Gestapo waren, die für einige Priester im KZ und für drei von ihnen dort mit dem Tod endete. Hinzu kam der Kriegsdienst des Klerus, vor allem des jüngeren, und der Theologiestudenten. Die andere Tendenz ist die der Entpolitisierung(wie ei- 11 gentlich schon seit dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft) und des erzwungenen wie kirchlich mitgetragenen Rückzugs aus der gesellschaftlichen Sphäre. Die innerkirchliche Welt war indes sozusagen noch in Ordnung, von der Personalnot einmal abgesehen. Ein Pfarrer antwortete im Interview hinsichtlich der Jugendarbeit auf eine entsprechende Nachfrage:„Natürlich. Das lief alles weiter. Auch die Sturmschar, die hieß dann Gemeinschaft St. Michael, das ging auch alles ganz genauso weiter“ 4 . Erst nach geraumer Zeit, in Leipzig beim Bombenangriff im Dezember 1943, in Dresden im Februar 1945, wurde dieser Krieg von der gesamten Bevölkerung als lebensbedrohlich empfunden. Da war er dann bald zu Ende, doch statt der erhofften Rückkehr in„normale“ Verhältnisse kam die Besatzungsherrschaft. 2. Das Bistum Meißen unter kommunistischer Herrschaft Die Übergangszeit des Frühjahrs und Sommers 1945 war ähnlich wie die der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Katholiken von einigen Freiheiten geprägt. Zunächst war das Bistumsgebiet – wie ganz Sachsen – auf zwei verschiedene Besatzungszonen verteilt, wobei hier der Vergleich der Kirchenpolitik nicht zu Ungunsten der Sowjets ausfällt. Die Sperrzeiten waren kürzer, auch Gottesdienste, Religionsunterricht und Priesterversammlungen waren möglich. Es gab gar einige wenige Versuche, und in einem Fall definitiv nachweisbar einen geglückten Versuch, wieder katholische Schulen zu eröffnen. Die Bistumszeitung St. Benno-Blatt erschien unter der Redaktion eines Dresdener Pfarrers schon im Juni 1945. Während des Sommers wurde die Landesverwaltung etabliert, ebenso bekam die Sowjetische Militäradministration feste Struk4 Prof. Johannes Lubsczyk, damals Kaplan in Dresden, im Interview am 21. Dezember 2000 in Erfurt. 12 turen. Der damit installierte Zentralismus führte – wenigstens argumentativ: dass das obere Behörden so angeordnet hätten – wiederholt zu repressiven Maßnahmen. Die bestehende katholische Schule in Großpostwitz bei Bautzen musste ebenso aufgelöst werden, wie das Bistumsblatt nicht mehr erscheinen konnte. Zunächst soll aber die nach dem Krieg völlig veränderte Situation der katholischen Kirche in Sachsen kurz dargestellt werden. Territorial gab es nur marginale Veränderungen. Vier östlich der Neiße gelegene Dörfer, ehemalige Stiftspfarreien von St. Marienthal, waren nun vom Bistumsgebiet getrennt. Bis wenigstens 1947/48 erfolgte die seelsorgliche Betreuung dieser Pfarreien durch Meißner Geistliche; erst 1972 wurden sie offiziell an das Erzbistum Breslau abgetreten. Die Flüchtlinge und Vertriebenen hingegen bestimmten zunehmend das Bild nicht nur des Bistums allgemein, sondern vor allem der katholischen Kirche vor Ort. Gab es bisher ganz überwiegend katholische Gemeinden nur in Groß- und Mittelstädten, waren nun überall Katholiken ansässig, deren seelsorgliche Betreuung über Lokalkaplaneien, Gottesdienststationen usw. zu bewerkstelligen war. Die hierfür zur Verfügung stehenden Vertriebenengeistlichen reichten bei weitem nicht aus. Mit genauen Zahlen kann das leider nicht belegt werden. Die Schätzungen des Ordinariats gegenüber der Landesregierung, vor allem im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Erhöhung der Staatsleistungen, beliefen sich im Jahr 1947 auf ca. 725.000 Katholiken in Sachsen. Diese Zahl taucht aber in der innerkirchlichen Statistik nicht auf, wo von höchstens 600.000 die Rede war. In jedem Fall ist dies der Zahl von 1932 von 200.000 gegenüberzustellen, die als Grundlage der seelsorglichen Strukturierung von Pfarreien, Kirchenbauten usw. diente. Entsprechend stand zunächst für das Bistum die – wir würden heute sagen –„religiöse Grundversorgung“ im Mittelpunkt des Interesses. Das war zunächst nicht, wie teilweise vor 1945, dem Rückzug in den religiösen Bereich geschuldet, sondern einfach eine Kapazitätsgrenze. 13 Von Beginn der kommunistischen Herrschaft an spielte die Durchsetzung ideologischer Prämissen eine wesentliche Rolle, was sich selbst in den internen Debatten widerspiegelte. Am deutlichsten wird dies am Beispiel des Religionsunterrichts. Schon bei den ersten Beratungen der zum Teil noch kommissarisch ernannten Bezirkschulräte im September und Oktober 1945 wurde seitens der Schulabteilung in der Landesverwaltung wiederholt auf die Ausgliederung des Religionsunterrichts aus der Schule gedrungen. Die Entfernung vom regulären Lehrplan war schon durch die von der Berliner Verwaltung für Volksbildung vorgegebene Stundentafel geschehen. Tatsächlich sollten sich die Probleme bis in die Verfassungsberatungen im Januar/Februar 1947 hinziehen. Dort wurde – verglichen mit den anderen Länderverfassungen der sowjetischen Besatzungszone deutlich restriktiver – im Artikel 93 festgelegt:„Die religiöse Unterweisung ist Angelegenheit der Religionsgesellschaften. Diese Unterweisung ist nur von Personen zu erteilen, die dazu bereit sind und die von den Religionsgesellschaften damit beauftragt sind. Die Religionsgesellschaften können dafür die Schulräume in Anspruch nehmen, soweit dadurch der Klassenunterricht nicht beeinträchtigt wird“ 5 – der Religionsunterricht wurde also bewusst nicht als Unterricht benannt und die Nutzungsmöglichkeit von Schulräumen war eine mehr als vage Option. In der Praxis kam es dann auch zu diversen Schwierigkeiten, wobei die Katholiken insofern bevorteilt und benachteiligt zugleich waren, als sie als Ausweichmöglichkeit tatsächlich aufgrund der stark angestiegenen Katholikenzahl vor Ort sehr selten über geeignete eigene Räume verfügten, bei fehlenden Ausweichmöglichkeiten die Schuldirektionen aber meist etwas großzügiger waren. Sachsen – und das bleibt für die Kirchenpolitik im Bildungsbereich festzuhalten – erwies sich hier vielfach als Vorreiter: mit der Formulierung von politischer Pro5 Druck: D REHWALD , Suzanne/J ESTAEDT , Christoph, Sachsen als Verfassungsstaat, hg. von Thomas Pfeiffer, Leipzig 1998, S. 157-162(hier: 162). 14 grammatik, mit nicht weniger ideologisch motivierten rechtlichadministrativen Festlegungen und nicht zuletzt mit einer rigiden Umsetzung dessen vor Ort. Die Konsequenzen dessen hatten beide Kirchen zu tragen. Ein anderer Bereich, bei dem diese praktische Umsetzung von Ideologie mehr als deutlich wird, ist die Jugendarbeit. Im November 1945 kam es zu einem Eklat mit dem Landesjugendausschuss, als in Folge einer Festlegung auf Leipziger Ebene den Kirchen lediglich das Abhalten von Gottesdiensten, Konfirmanden- und Religionsunterricht erlaubt wurde.„Jugendgruppen, welchen Namen sie auch tragen(Pfarrjugend, Jugenddienst, Kirchenjugend usw.), sind illegal.“ Daraus ergab sich fast von selbst,„daß es in den Jugendausschüssen keine offiziellen Vertreter der Kirche geben kann.“ 6 Damit wich das sächsische Vorgehen nicht nur weit von dem anderer Länder und Provinzen in der SBZ ab, sondern widersprach auch der Taktik auf zentraler Ebene. Dort hatte der Vorsitzende des Zentralen Jugendausschusses, Erich Honecker, ohnehin ein argwöhnisches Auge nicht nur auf die Vorgänge in Sachsen, sondern – nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen – auch auf die maßgeblich Handelnden Robert Bialek und Hermann Axen. Er beschwerte sich bei Wilhelm Pieck, indem er die sächsische, von der SMAS unterstützte Politik in der Frage der kirchlichen Jugendarbeit dahingehend kennzeichnete, dass sie„unserer großen Linie gefährlich werden kann“ 7 . Ähnlich rigoros verlief die FDJ-Gründung in Sachsen, wo lange Zeit versucht wurde, die kirchliche Mitarbeit herauszuhalten. Erst Anfang März 1946 hatte sich die zentrale Linie durchgesetzt. So gab es in der Folge in der FDJ-Landesleitung einen hauptamtlichen Vertreter zu den Kirchen, Waldemar Pilaczek. Er 6 Rundschreiben des Landesausschusses Nr. 6 vom 21. November 1945, D IÖZESANARCHIV DES B ISTUMS D RESDEN -M EISSEN , 660.01, up. 7 Honecker an Pieck, 23. Januar 1946, BA RCH B ERLIN , DY 30/IV 2/16-75, Bl. 29-32(hier: 31). 15 übte diese Aufgabe gemeinsam mit dem Dresdener Kaplan Johannes Lubsczyk aus, wobei das Ordinariat wohl darauf bedacht war, die Beauftragungsschreiben an beide in einer Weise zu formulieren, dass ein Ausspielen der beiden katholischen Vertreter gegeneinander in Grundsatzfragen nicht möglich war. Trotz dieser offiziellen Vertretung der Kirche in der FDJ ging parallel selbstverständlich die kirchliche Jugendarbeit auf der Ebene der Pfarreien weiter. Deren Schutz war sogar vielfach das Motiv der Mitarbeit in der FDJ und diese wurde oftmals als Alibi benutzt. Ab Januar 1947 wird dann die Distanz des Ordinariats zur FDJ immer offenkundiger, das Pilaczek mitteilte, es bestehe seitens des Bistums kein Interesse an der Verbindungsstelle. Ihm wurde nahegelegt, den Posten niederzulegen, was sich allerdings noch mehr als ein Jahr hinziehen sollte. Wenn das Thema Politik sicher nicht das einzige ist, das für die Kirche im Mittelpunkt der Nachkriegsentwicklung stand, sie vielmehr und vor allem mit den immensen Herausforderungen der Organisation des kirchlichen Lebens beschäftigt war, ist dennoch kurz auf die Rolle der Katholiken in der Landes-CDU zu verweisen. Zunächst ist festzuhalten, dass bei allen drei CDUGründungen in den sächsischen Großstädten die Katholiken, und hier meist die ehemaligen Mitglieder der Zentrumspartei, die Initiatoren und Anführer waren. Auch wenn letztlich der evangelische Theologieprofessor Hugo Hickmann den Parteivorsitz übernahm, blieben die Katholiken überproportional vertreten. Beispielsweise waren im ersten, im Februar 1946 gewählten Landesvorstand von den 14 Vorstandsmitgliedern acht evangelisch und sechs katholisch. Die Diskussionen zwischen Hickmann und dem Vorstandsmitglied und ehemaligen Zentrumslandesvorsitzenden Pfarrer Ludwig Kirsch um die Listenplatzvergabe zu den Landtags- und Kreistagswahlen im Herbst 1946 wurden vom Döbelner Landtagsabgeordneten Rudolf Bohlmann in seinen Memoiren rückblickend als„beschämender KuhHandel“ charakterisiert, zumal Kirsch – wie er zugleich beklagte 16 –„nicht nur zwei Katholiken in den drei-köpfigen CDULandesvorstand, sondern auch zwei Katholiken in die provisorische zweiköpfige Regierungs-Beteiligung lanziert[sic!] hatte“ 8 . Dies alles, das sei als Vergleichsmaßstab gegenüber gestellt, bei einem Katholikenanteil von weniger als 10 Prozent der Bevölkerung. Während die personelle Vertretung der Katholiken innerhalb der CDU gewährleistet war, waren der programmatischen und inhaltlichen Vertretung Grenzen gesetzt. Dabei ging es – und das fand im Diasporakatholizismus viele Befürworter – gar nicht um die Vertretung rein katholischer Interessen wie früher durch die Zentrumspartei. Aber gerade in kulturpolitischen Fragen wurde die konfessionelle Differenz für alle offensichtlich. Am auffälligsten war dies bei den Beratungen zur Landesverfassung, wo Hugo Hickmann die grundsätzlich divergierenden Auffassungen zwischen Katholiken und Protestanten hinsichtlich der Bekenntnisschulen einbrachte und damit dem politischen Gegner in die Hand spielte. Letztlich übergab er – vermutlich gegen alle Abstimmungen innerhalb der Fraktion – dem Staat die Verantwortung für das Schulwesen, was angesichts der konkreten staatlichen Schulpolitik auch eindeutig evangelischen Interessen widersprach. Im Verhältnis von Kirche und Politik finden wir nach 1945 allerdings auch eine Entwicklung, die unter den Nationalsozialisten eher sekundär war. Der Staat zeigte sich zunehmend interessiert daran, für die Durchsetzung seiner Politik die kirchliche Zustimmung und Befürwortung, gerade unter den Christen einzuwerben. Bei der Bodenreform ging dies noch alles einigermaßen an kirchlichen Stellen vorbei. Anders war dies kurz darauf, als im Juni 1946 der Sächsische Volksentscheid die Enteignung des schon sequestrierten Besitzes der Großindustrie – und bei der Gelegenheit auch einiger kleiner unliebsamer Betriebe – legitimieren sollte. Die Vertreter der Kirchen und der Reformierten 8 Erinnerungen Rudolf Bohlmanns, ACDP, III-035/177, S. 436. 17 Gemeinde wurden mit dem entsprechenden Ansinnen einer zustimmenden Verlautbarung gegenüber ihren Mitgliedern in die Landesverwaltung geladen. Wie die anderen gab daraufhin auch das Bistum Meißen eine Kanzelerklärung ab, die zwar in den Formulierungen deutlich zurückhaltend war, nichtsdestotrotz sich vor den staatlichen Karren hatte spannen lassen. Von Geistlichen und Gläubigen wurde dies stark kritisiert. Es sollte schwer werden, sich solchen Ansinnen künftig zu entziehen, so dass noch zwei solche Vorkommnisse zu verzeichnen sind: Im Zusammenhang mit der staatlichen Friedenspropaganda wurde zu Beginn des Jahres 1949 dem Bischof von der Sowjetischen Besatzungsmacht ein Hirtenwort verordnet. Petrus Legge versuchte, sich dabei der politischen Instruktion durch einen Rückzug auf das Religiöse zu entziehen. Für die aber von den Sowjets gewünschte Veröffentlichung war das zu wenig. Daraufhin wurde dem Bischof noch einmal eine Überarbeitung samt einem entsprechenden Entwurf angetragen. Er wehrte sich nicht dagegen, weshalb bald ein Aufruf mit der Überschrift„Das Bistum Meißen für den Weltfriedenskongress“ auf Flugblättern in der Öffentlichkeit verteilt wurde. Die ablehnenden Reaktionen von Geistlichen, Gläubigen und auch aus den anderen Jurisdiktionsgebieten in der SBZ führten zu einer veränderten Haltung im Ordinariat, wo ähnliches nicht mehr vorkommen sollte. Es wurden weder mündliche Erklärungen abgegeben, noch an politischen Großveranstaltungen, wie zwei im Jahr 1950 von der Landesregierung sorgsam inszenierten Pfarrerkonferenzen, teilgenommen. Vielmehr wurde der weitestgehende Rückzug aus der politisch-gesellschaftlichen Öffentlichkeit vollzogen, was im Zusammenhang mit den Wahlen 1950 den Ralbitzer Pfarrer zur zusammenfassenden Einschätzung brachte:„Das ganze Bistum schweigt.“ 9 9 Bericht der SED-Landesleitung vom 22. August 1950 über die„Stellungnahme der kath. und ev. Kirche in Sachsen“, S ÄCHS HS T A, LRS: Ministerpräsident, Nr. 1356, Bl. 197-206 18 Zusammenfassung Wenden wir uns zusammenfassend der Frage zu, ob unter Betrachtung des Verhältnisses von katholischer Kirche und Politik in Sachsen eine spezifisch sächsische Form der Diktatur erkennbar ist. Für die NS-Zeit sind bei der zunächst sehr zurückhaltenden Kirchenpolitik des ersten Kabinetts mit Killinger als Ministerpräsident und Hartnacke als Volksbildungsminister sächsische„Sonderwege“ sichtbar. Die sogenannte„zweiten Machtergreifung“ 1935 wirkte sich ebenfalls auf die Kirchenpolitik aus. Im Volksbildungsministerium und dort selbst beim bisher sehr wohlwollenden Kirchenreferenten Kurt von Zimmermann war ab dann nur noch wenig Entgegenkommen erkennbar. Das Innenministerium, anfangs im kirchlichen Bereich vor allem mit dem innerevangelischen Kirchenkampf beschäftigt, widmete sich ab 1935 ebenfalls stärker der katholischen Kirche. Reichsstatthalter Mutschmann, es wurde schon erwähnt, betrieb Kirchenpolitik als ideologisch motivierte Haushaltspolitik, nutzte aber die Kirchenpolitik zugleich, seinen eigenen Machtbereich gegenüber Reichsinstanzen zu festigen. Seitens der Diasporakirche konnte dem kaum etwas entgegengesetzt werden. Es erfolgte der von außen erzwungene und innerhalb der Kirche mitgetragene Rückzug in den religiösen Bereich. Es gab aber, und dies ist herauszustellen, durch diesen Rückzug in Teilen auch ein – trotz der massiven ideologischen Differenzen – konfliktarmes Nebeneinander von Kirche und Staat. Insofern ist von mir der Begriff„Kirchenkampf“, wie er vor allem in der Nachkriegszeit die kirchliche Selbstwahrnehmung bestimmte, in Frage gestellt worden. Gerade in Sachsen konnte der Staat viele Probleme mit kirchlichen Einrichtungen auf sehr wenig kämpferische Weise lösen, was aber die destruktiven Folgen nicht ignoriert. 19 Ähnliches gilt für die Zeit der kommunistischen Diktatur. Dort fällt allerdings die offensichtliche Ideologisierung weit mehr ins Auge. Weltanschauliche Prämissen wurden relativ umgehend politisch umgesetzt. Konflikte mit den Kirchen, und hier seien beide genannt – was ja immerhin ca. 85 Prozent der Bevölkerung betraf –, wurden nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern unter dem Deckmantel besatzungsrechtlicher Anordnungen forciert, um sozusagen„Klar Schiff“ zu machen. Künftige Diskussionen und Verhandlungen konnten eigentlich nie vom Ausgangspunkt des Frühjahrs 1945 geführt werden, als die Devise vorherrschte, es solle werden wie vor 1933, sondern immer schon aufgrund der durch das NS-Regime bewirkten Veränderungen. Die Inanspruchnahme der Kirche zur Propagierung staatlicher Ziele war in dieser Weise neu, wobei das Bistum Meißen zu spät die damit verbundenen prinzipiellen Probleme wahrnahm. Dass am Ende eine Spaltung des ostdeutschen Katholizismus in Anlehnung an den Weg des Thüringer Landesbischofs Mitzenheim in den 1950er Jahren ausblieb, ist letztlich nur dem völligen politischen Rückzug der Kirche zu verdanken, was zugleich ein hoher Preis war. Es soll hier nicht an Stellen verallgemeinert werden, wo dies unzulässig ist, weil sozusagen der sehr begrenzte Bereich „Kirchenpolitik“ und die 200.000 Katholiken bei ca. 5,5 Millionen Einwohnern zur Charakterisierung des Gesamtsystems nicht unbedingt eine repräsentative Stichprobe ergeben. Insofern wäre es wohl auch unangemessen, die sächsischen Besonderheiten als eigene Form diktatorischer Herrschaft zu charakterisieren. Ungeachtet dessen bleibt festzuhalten: Im Verhältnis von katholischer Kirche und Politik in Sachsen kam es zu einer Ausübung der diktatorischen Herrschaft in der Weise, dass, wenn von der „Zeit der Diktaturen in Sachsen “ die Rede ist, das in keiner Weise eine einschränkende oder abmildernde Bewertung darstellt. Auch hinsichtlich der diktatorischen Herrschaft war Sachsen – 20 wie gestern die Verlagsbeilage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Leitartikel titelte –: ein„Musterland“ 10 . 10 Verlagsbeilage„Innovatives Sachsen“, Frankfurter Allgemeine, Nr. 262 vom 9. November 2004, S. B1.