Sudan: Die Darfurkrise bedroht die Hoffnung auf Frieden zwischen Norden und Süden. Dr. Abdel Rahim Belal und Manfred Öhm, FES Khartum August 2004 • Im Laufe des Jahres 2003 und ab Frühjahr 2004 ist die politische Lage im Sudan durch den Krieg im Westsudan(Darfur) deutlich schwieriger geworden. Die Regierung ist international zunehmend unter Druck, bislang jedoch ohne große Konsequenzen. • Ein verbindlicher Friedensvertrag für den Südsudan liegt noch nicht vor, ebenso wenig wie ein permanenter Waffenstillstand oder eine Einigung über eine Überwachung des Friedens durch internationale Truppen. • Ein Friedensschluss in Kenia sichert zunächst der Regierung das politische Überleben , während die Gesellschaft weiterhin starken Repressionen ausgesetzt ist. • Die friedliche Koexistenz der verschiedenen Bevölkerungsgruppen wurde nicht nur die zunehmende Ressourcenknappheit schwierig, sondern durch die einseitige Unterstützung und Bewaffnung der arabischen Bevölkerungsgruppen durch die Zentralregierung. • Die internationale Kritik am Fortdauern der Gewalt in Darfur hält an. Auf die Kritik und Forderungen- insbesondere aus Deutschland- nach internationalen Truppen reagiert die Regierung aggressiv und mit lauten Beschuldigungen. 1. Frieden im Süden, Krieg in Darfur? Die Darfurkrise hat die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf den Sudan gerichtet. Gleichzeitig scheint der Friedensprozess zwischen Nord- und Südsudan kurz vor dem Abschluss zu stehen. Beide Entwicklungen hängen jedoch ursächlich zusammen: Durch das Machakos-Rahmenabkommen über Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der südsudanesischen Rebellenorganisation Sudanese People’s Liberation Movement/Army(SPLM/A) im Juli 2002 wurde signalisiert, dass die Regierung nur mit bewaffneten Gruppen verhandelt. Außer der SPLM/A wurde niemand am Verhandlungsprozess beteiligt, andere Oppositionsgruppen blieben außen vor. Dies war ein klarer Anreiz für die Rebellen im Westsudan(Darfur), im Frühjahr 2003 die Waffen zu erheben. 2. Ein Frieden ohne Unterschrift Bei den IGAD-Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der SPLM/A in Kenia wurden am 26.5.2004 zu fast allen wesentlichen Streitpunkten Protokolle unterzeichnet, die in ihrer Gesamtheit eine Art von Friedensvertrag darstellen. Dies ist ein sehr großer und vor wenigen Jahren noch undenkbarer Schritt für den Sudan. Bis dato war der Friedensprozess von verfrühten Erwartungen der Beobachter dominiert, frei nach dem Wahlspruch: nach der nächsten Kuppe kommt bestimmt der Gipfel. Immer wieder gab es Verzögerungen, Misstrauen und Zweifel am Willen der Akteure, wirklich Frieden zu schließen. Außer Acht lässt die nationale und internationale Presse in ihrer Berichterstattung über den„Frieden im Sudan“ allerdings die Tatsache, dass ein verbindlicher Friedensvertrag noch nicht vorliegt, ebenso wenig wie ein permanenter Waffenstillstand oder eine Einigung über eine Überwachung des Friedens durch internationale Truppen. Im Laufe des Jahres 2003 und ab Frühjahr 2004 hat sich die Lage durch den Krieg im Westsudan (Darfur) so verschärft, dass es bis zu einer stabi1 len politischen Lage im Sudan noch ein weiter Weg sein wird. Die Entwicklung der Ereignisse in Darfur könnte die Umsetzung eines Friedensschlusses zwischen Nord- und Südsudan erheblich erschweren. In unmittelbarer Zukunft ist eine weitere politische Öffnung des Sudan nicht zu erwarten. Vielmehr sichert ein Friedensschluss in Kenia zunächst der Regierung das politische Überleben, während die Gesellschaft weiterhin starken Repressionen ausgesetzt ist. Es ist grundsätzlich zu hinterfragen, ob der Sudan in seiner jetzigen Form mittelfristig die Voraussetzung für eine stabile und dauerhafte Staatlichkeit besitzt. Denn die zunehmenden ökonomischen und politischen Widersprüche zwischen Zentrum und Peripherien, sowie die kulturellen Unterschiede insbesondere zwischen Nord und Süd bedrohen das ohnehin schwache Staatswesen. 2. Die Friedensprotokolle von Kenia im Überblick - Das Machakosprotokoll, 20.7. 2002 Das Protokoll ist ein Rahmenabkommen über die Friedensverhandlungen. Es sieht ein Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan nach einer sechsjährigen Interimperiode vor. Trotz des Protokolls wurde erst im September 2002 ein zeitlich begrenzter Waffenstillstand geschlossen. - Die Abkommen über Sicherheitsfragen, 25.9.2003 Nach einem Wechsel der Verhandlungsführung der Regierungsdelegation gelang ein Durchbruch in der Verhandlung über die Streitkräfte. Es soll künftig drei Armeen geben. Das Protokoll sieht die Weiterexistenz der Regierungsarmee als auch der SPLA-Armee sowie die Gründung einer dritten gemeinsamen Truppe vor. Die Regierungsarmee soll sich bis auf wenige Soldaten aus dem Südsudan, die SPLA aus dem Osten des Landes zurückziehen. Im Rahmen der gemeinsamen Truppe wäre auch zukünftig die SPLA in der Hauptstadt militärisch präsent. Die schrittweise Umsetzung des Abkommens während der Interimzeit wird entscheidend für den Erfolg des Friedens sein, allerdings außerordentlich schwierig. Die geplante Präsenz mehrerer bewaffneter Gruppierungen in der Hauptstadt neben dem Apparat der Staatsicherheit und der Staatsmiliz Popular Defense Force könnte zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und einer Destabilisierung Khartums führen. - Das Abkommen über Ressourcenverteilung, 7.1.2004 Das Abkommen regelt die Verteilung der süd sudanesischen Ölressourcen, in dem der Erlös zu gleichen Anteilen an Süd- und Nordsudan gehen soll. Vorneweg sollen 2% in die Förderregion gehen. Letzteres stellt einen Schritt zur Stärkung der Regionen an sich dar. Dass das Abkommen nicht alle sudanesischen Ölvorkommen erfasst, ist ein unbedingter Anreiz für den Südsudan, sich abzuspalten. Der Südsudan erhält eine Filiale der Zentralbank des Sudan, die in ihren Kompetenzen einer unabhängigen Zentralbank entspricht. Der Südsudan kann nun übergangsweise eine eigene Währung einführen(gegenwärtig gibt es fünf Währungen, aber kaum Handel). Zudem kann die südsudanesische Bank una bhängig auf dem internationalen Finanzmarkt agieren. Das Abkommen regelt die Ressourcenverteilung im Sudan, ohne auf das Hauptproblem der Sudanesen einzugehen: die Armut. - Das Protokoll über die Machtverteilung, 26.5.2004 Das Protokoll regelt die Schlüsselfragen der Übergangsverfassung des Sudan, welche sechs Wochen nach Friedensschluss von einem Constitutional Review Committee vorgelegt werden muss. Für wichtige politische Fragen wie das Wahlrecht, die Steuerpolitik, Menschenrechte und das Referendum für den Südsudan werden Kommissionen eingesetzt werden. Die Exekutive wird von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten geführt, erster Vizepräsident wird der Führer der SPLM/A. Letzterer wird zugleich der Präsident der weitgehend autonomen Regierung des Südsudan. Der Südsudan wird eine eigene Verfassung erhalten . Im Parlament, das aus zwei Kammern bestehen wird, wird die regierende Kongresspartei 52% der Sitze erhalten, die SPLM 28%, andere südsudanesische Gruppen erhalten 6%, 14% gehen an die nordsudanesische Opposition. Nach der Hälfte der Interimsperiode sind freie Wahlen auf allen politischen Ebenen vorgesehen. Diese Wahlen könnten den Grundstein für echten politischen Wandel im Sudan legen. Die Parteien haben sich durch eine Terminklausel die Verschiebung des Termins aus wichtigen Gründen vorbehalten. Daher wären freie Wahlen auf nationaler Ebene nach drei Jahren eine Überraschung. Schließlich sieht das Protokoll die Beibehaltung des islamischen Strafrechts, der Sharia, im Sudan vor. Nur im Südsudan und für Nicht-Muslime im Norden wird die Sharia nicht angewendet. Die SPLM hat damit der Fortexistenz der Sharia im Sudan prinzipiell zugestimmt, obwohl dies seit 2 der Machtergreifung der Islamisten das Haupthindernis für einen Friedenschluss war. Damit wird ein zentrales Hemmnis einer weiteren politischen Öffnung in der Übergangsverfassung festgeschrieben. Anderseits enthält das Protokoll einen Grundrechtskatalog, der auf einer normativen Ebene einen großen Fortschritt darstellt: Unter bezug auf die entsprechenden internationalen Konventionen werden u.a. Meinungs- und Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und allgemeines Wahlrecht garantiert. Ebenso wird die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen festgeschrieben. - Die Protokolle über den Status der Provinz Abyei und der Regionen Nuba und Blue Nile, 26.5.04 Eine Einigung über den Status der umstrittenen Provinzen war bis zuletzt problematisch. Für Nuba und Blue Nile hat man sich auf eine begrenzte Autonomie und eine spätere endgültige Regelung des Status durch die politischen Institutionen in den Regionen geeinigt. Damit wird einer zentralen Forderung der Regierung nach der Anerkennung der Provinzgrenzen zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit 1956 zunächst genüge getan. In der Provinz Abyei soll allerdings gleichzeitig mit dem Referendum über den Status der Südsudan ein Referendum über die Zugehörigkeit der Provinz zu Süd- oder Nordsudan durchgeführt werden. Im Kern ist der Friedensschluss Ausdruck des Bündnisses zwischen zwei autoritären Machthabern. Wie ihre Partnerschaft in der Regierung aussehen wird, ist offen. Alle anderen politischen Akteure(Parteien, Zivilgesellschaft) waren vom Friedensprozess ausgeschlossen und werden auch von der Regierungsbeteiligung ausgeschlossen sein. Der Friedensschluss berücksichtigt ebenso wenig entscheidende Konfliktursachen wie z.B. die Armut; auch in diesem Sinne ist er nicht umfassend. Dieser Friedensschluss wird kaum den Weg zu einer echten politischen Partizipation im Sudan öffnen. Trotzdem ist er insgesamt als die derzeit bestmögliche Alternative anzusehen, zumal er den Sudan aus seiner internationalen Isolierung führen kann. Trotz aller Schwierigkeiten bietet sich den Sudanesen zum ersten Mal seit Jahren die Chance auf ein friedliches Zusammenleben. Die zentralen Fragen für die Interimzeit sind nun: - ob der Pakt der beiden Partner hält - ob die islamistische Regierung sich als Einheit halten kann oder ob sie in Fraktionen zerbricht. - welche Rolle der islamistischen Bewegung als Rückgrat des politischen Islam zukommt - welche Rolle die Staatsicherheit als eigentliche Macht im Staate künftig einnehmen wird - wie sich die ausgeschlossene Opposition(Turabi) und Verlierer des Friedens verhalten(z.B. Milizführer) werden - wie die verschiedenen bewaffne ten Gruppen (Armee, SPLA u.a.) reagieren werden - ob der Bevölkerung die Vorteile des Friedens in Form einer Friedensdividende zuteil werden wird. 3. Die Darfurkrise: Die Staatengemeinschaft entdeckt den Genozid Die politische Lage im Sudan hat sich durch die Eskalation des Krieges in Darfur(Westsudan) verkompliziert und deutlich verschlechtert. Es gibt in der Region zwei Widerstandsbewegungen, die seit Februar 2003 einen bewaffneten Kampf begonnen haben: die Sudan Liberation Army(SLA) und das Justice and Equity Movement(JEM). Der SLA wird neben Unterstützung durch Exilanten Unterstützung durch die SPLA nachgesagt. Die JEM wird von den Anhängern des Islamistenführer Hassan Al-Turabi unterstützt. Der gewaltsame politische Widerstand in Darfur ist mittlerweile zu einem vollen Bürgerkrieg eskaliert. Die humanitäre Katastrophe ist insbesondere durch die nach allgemeiner Annahme von der Regierung bewaffneten Jenjaweed verursacht, die die Zivilbevölkerung terrorisieren. Die Jenjaweed sind arabische Reitermilizen, die allerdings nicht nur aus Sudan, sondern auch aus Tschad und westafrikanischen Ländern stammen. Seitens der Staatengemeinschaft und der Vereinten Nationen werden der Regierung des Sudan ethnische Säuberungen und versuchter Genozid vorgeworfen. Man geht von über einer Million Flüchtlingen(Sudan und Tschad) und über 10 000 Kriegsopfern aus. Es gibt eindeutige Belege für eine Politik der verbrannten Erde, Bombardierungen ziviler Ziele, zahllose Vergewaltigungen. In USA und Europa wurde eine Parallele zum Völkermord in Ruanda gezogen. In Europa hat man trotz vieler Warnungen nicht rechtzeitig auf den die zunehmende Gewalt in Darfur reagiert. Die internationale Diskussion konzentriert sich jedoch nur auf die Frage ethnischer Säuberungen und um humanitäre Hilfe. Konfliktursachen und politischer Kontext geraten in den Hintergrund. Für die Staatengemeinschaft ergab sich ein Dilemma: Um die Friedensverhandlungen zwischen Regierung und SPLM/A in Kenia nicht zu gefährden, wurde der Regierung über Monate hinweg signalisiert, dass sie in Darfur weitge3 hend freie Hand habe. Dies hat die sudanesische Regierung darin bestärkt, auf eine militärische Lösung in Darfur zu setzen. Mittlerweile ist klar, dass die Regierung ohne ein Ende der willkürlichen Gewalt in Darfur sich nicht aus ihrer internationalen Isolierung lösen kann. Der Konflikthintergrund Es überlagern sich verschiedene Konfliktursachen in Darfur: ⇒ Ein Zentrum-Peripherie-Konflikt. Die Region wurde von der Zentralregierung über Jahre politisch und ökonomisch marginalisiert. ⇒ Ein Ressourcenkonflikt über die Landnutzung zwischen nomadischen Viehhaltern und sesshaften Ackerbauern. Dieser Konflikt hat sich durch Dürren und durch zunehmende Immigration von arabischen Nomaden vor allem aus Tschad stark verschärft. Ebenso ziehen arabische Nomaden vermehrt von Nordnach Süddarfur, wo überwiegend Ackerbauern leben. ⇒ Ein ethnischer Konflikt zwischen arabischen und nicht-arabischen Bevölkerungsgruppen. Die friedliche Koexistenz der verschiedenen Bevölkerungsgruppen wurde nicht nur die zunehmende Ressourcenknappheit schwierig, sondern durch die einseitige Unterstützung und Bewaffnung der arabischen Bevölkerungsgruppen durch die Zentralregierung. ⇒ Ein Konflikt um arabische Milizen, die von der Regierung bewaffnet worden sind: die so genannten JenjaweedMilizen haben von der Regierung eine freie Hand erhalten, um gegen die Zivilbevölkerung unter den Zaghawa, Fur und Masalit vorzugehen. Es handelt sich z.T. schlicht um kriminelle Banden. Die Grenze zwischen Jenjaweed und Regierungsarmee ist fließend. Je njaweedAttacken gegen die Bevölkerung wurde von der Armee abgesichert. Die Nicht-Beteiligung am Friedensprozess in Kenia stellte für die Rebellen im Westsudan eindeutig einen Anreiz dar, selbst zu den Waffen zu greifen. Sie erwiesen sich dabei als erstaunlich flexibel und erfolgreich. Im April 2003 wurde zeitweilig der Flughafen von El-Fashir erobert und ein General der sudanesischen Regierung gefangen genommen. Ein im September 2003 auf Vermittlung des Präsidenten des Tschad erreichter Waffenstillstand erwies sich als brüchig. Der Präsident hat seither ein hartes Durchgreifen angekündigt; es sieht so aus, als würden die Milizen weiter von der Regierung bewaffnet. Die vielfältigen Verwicklungen des Krieges haben mittlerweile zu über einer Million Binnenflüchtlingen geführt. Rund 120 000 Sudanesen sind in den angrenzenden Tschad geflohen. Ein neuer Flächenbrand? Die Darfurkrise darf jedoch nicht als isolierter Regionalkonflikt betrachtet werden. Es gibt Hinweise auf die Unterstützung der Rebellen durch die SPLA und vor allem durch die Partei des Islamisten Hassan Al-Turabi, die die Krise zu ihren Gunsten instrumentalisieren wollen. Ebenso scheint die Regierung eine Arabisierung des Westsudan in erster Linie als Mittel zur Absicherung der Macht der Zentralregierung zu betrachten. Die Rebellen hingegen scheinen gemeinsam mit Akteuren aus den anderen marginalisierten Regionen ein für alle Mal mit dem Regime aufräumen zu wollen. Kontakte bestehen vor allem zum Beja Congress, der politischen und militärischen Organisation der Bevölkerungsgruppe der Beja aus Ostsudan. Wendet sich der Konflikt zum Positiven, so bietet sich zum ersten Mal die Chance, die Rolle der Regionen im Nordsudan zu stärken und einen Strukturdefekt des sudanesischen politischen Systems zu beheben. Wendet er sich zum Negativen, so droht ein neuer Flächenbrand, in dem der Krieg auch die anderen marginalisierten Regionen des Landes erfasst. Die Internationalisierung als Ausweg aus der Krise In Darfur wurden im September 2003 und Anfang April 2004 Waffenstillstandsabkommen geschlossen, die sich jedoch als brüchig erwiesen haben. Nun will die Afrikanische Union ein Team zur Überwachung des Waffenstillstandes nach Darfur entsenden. Die internationale Kritik am Fortdauern der Gewalt in Darfur hält an. Selbst die Arabische Liga hat die Situation scharf verurteilt. Auf die Kritik und Forderungen- insbesondere aus Deutschland- nach internationalen Truppen reagiert die Regierung aggressiv und mit lauten Beschuldigungen. Am 30. Juli wurde vom UN-Sicherheitsrat eine vergleichsweise milde Resolution verabschiedet, die der sudanesischen Regierung lediglich unspezifische„Maßnahmen“ androht, falls sie den Jenjaweed nicht binnen 30 Tagen Einhalt gebietet. Ein schärferer Resolutionsentwurf der USA ist u.a. von China nicht mitgetragen worden. Dennoch wurde die Resolution von der sudanesischen Armee zunächst als Kriegserklärung bezeichnet. 4. Im Frieden bleibt ein autoritäres Zentrum und eine unsichere Peripherie 4 Es liegt nahe, einen Friedensschluss als Auslöser eines politischen Wandels zu begreifen. Im Sudan kann man davon nicht ausgehen. Der Frieden von Naivasha ermöglicht es der jetzigen Regierung, an der Macht zu bleiben, u.a. mit garantierten 52% der Parlamentsmandate. Wahlen werden in den Friedensprotokollen zwar nach drei Jahren vorgesehen, allerdings mit einer Ausstiegsklausel. Überdies bleibt das Kernelement der herrschenden Ideologie, das islamische Strafrecht Sharia, als die zentrale Rechtsnorm im Norden des Landes erhalten. Lediglich für Südsudanesen wird es eine Ausnahme geben. Eine politische Öffnung des Sudan vor der Durchführung freier Wahlen ist unwahrscheinlich. Die gegenwärtige Regierung und die SPLM haben es erreicht in ihren jeweiligen Herrschaftsbereichen beide autoritäre Regime erhalten und es ist offen, warum sich ihr Charakter ändern sollte. Es ist möglich, dass oppositionelle politische Parteien im Rahmen einer neuen Allianzbildung an der Macht beteiligt werden. Die Oppositionsparteien stehen im Vergleich zur Regierungspartei und dem Popular National Congress von Turabi jedoch wenig finanzielle Mittel zu Verfügung, was sie im Falle eines Wahlkampfes benachteiligen wird. Zudem finden sich auch bei den großen Oppositionsparteien, der UMMA-Partei und der Democ ratic Unionist Party(DUP), wenige Demokraten. Sie wollen eine Beteiligung an der Macht, zeigen aber kein Interesse an parteiinterner Demokratie und wirklicher gesellschaftlicher Partizipation. Es sind auf der Basis traditioneller Herrschaft funktionierende Parteien. Eine wirkliche Demokratisierung würde die Position der Eliten in beiden Parteien untergraben. Selbst auf der Basis freier und demokratischer Wahlen fehlen also die Akteure, die eine moderne parlamentarische Demokratie tragen könnten. Die Zivilgesellschaft ist als Korrektiv für das schlecht funktionierende politische System zu schwach. Zwar bieten zivilgesellschaftliche Gruppen als„Akteure des Wandels“ die Basis für einen demokratischen und liberalen Wertewandel, aber nicht für eine unmittelbare Demokratisierung des politischen Systems. In früheren Jahren waren die Gewerkschaften die Speerspitze gesellschaftlichen Wandels. Durch Repressionen und Kooptation seitens der Regierung haben sie diese Rolle heute verloren. Das Regime versucht kontinuierlich, die Spielräume für eine unabhängige gesellschaftliche Mobilisierung zu beschränken: Nichtregierungsorganisationen unterliegen strikten Registrierungsbestimmungen. Insbesondere die Möglichkeiten der Vernetzung im zivilgesellschaftlichen Bereich wurden eingeschränkt. In den Jahren 2002 und 2003 wurden zudem mehrere hundert regierungsnahe NROen ge gründet. Seit Beginn 2004 werden regierungsnahe Netzwerke gegründet, die mit den schon existierenden zivilgesellschaftlichen Netzwerken namensgleich sind (z.B. das„Netzwerk gegen Frauenbeschneidung“), um diesen das Leben schwer zu machen. Der Umgang mit der Zivilgesellschaft lässt einen daran zweifeln, ob im Sudan mehr politische Partizipation möglich sein wird. Es ist zu hoffen, dass die in den letzten Jahren im Bereich der Presse- und Versammlungsfreiheit vorsichtig erlaubte politische Liberalisierung fortgesetzt wird. Die Zeichen stehen jedoch nicht günstig. Im Mai 2004 wurde von Präsident AlBashir ein neues restriktives Pressegesetz erlassen. U.a. kann Journalisten künftig fast willkürlich ihre Akkreditierung entzogen werden. Die Gebühren für die Gründung neuer Zeitungen wurden vervielfacht. Protestierende Journalisten wurden zwei Tage lang zur Sicherheitsbehörde einbestellt und verhört. Positiv ist, dass das Parlament das Gesetz in einigen Punkten abgemildert hat. Durch die schwierige innenpolitische Lage infolge der Darfurkrise hat die Zensur zugenommen. Sollte sich die gesamte politische Situation nicht entspannen, wird sich hier kaum eine Besserung einstellen. Politische Positionierung für Friedenszeiten In allen politischen Gruppierungen lässt sich nun der Versuch einer aussichtsreichen Positionierung für Friedenszeiten feststellen. In der islamischen Bewegung, dem Rückgrat des Regimes, gab es einen Führungswechsel, nachdem Vizepräsident Ali Osman Taha öffentlich als Führer der Bewegung bekannt gegeben wurde. Vorausgegangen war ein Konflikt um die Ausrichtung und Führung der Bewegung zwischen ihm und dem ehemaligen Präsidentenberater und Chefunterhändler der Regierung, Ghazi Salah alDin. Der Vizepräsident konnte sich in den- allerdings nicht geheimen- Wahlen durchsetzen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist ein Novum in der Geschichte der islamistischen Bewegung im Sudan, was auch belegt, dass der politische Islam im Sudan keineswegs gescheitert ist. Ali Osman wird nun neben Hassan al-Turabi als wichtigster Herausforderer des Präsidenten betrachtet. Die SPLM nimmt derweil einerseits Kontakte mit der Zivilgesellschaft in Khartum auf, blickt andererseits auf die marginalisierten Regionen im Sudan. Selbst mit den verschiedenen islamischen religiösen Führern hat Garang Kontakt aufgenommen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass John Garang als Vizepräsident und Juniorpartner an der Regierung sich verbal auf die Seite der marginalisierten Bevölkerungsgruppen stellen wird, um sich zu profilieren. Sollte dies nicht 5 funktionieren, bleibt ihm allemal die Option des Separatismus, der in den Friedensprotokollen vorgezeichnet ist. Die Regierung dagegen hat im Parlament und den Regionen eine deutliche Mehrheit in der Legislative und wird versuchen, andere Partner an ihre Seite zu ziehen. Der Pakt zwischen Regierung und SPLM für eine echte Partnerschaft in der Regierung könnte daher nur allzu leicht morgen schon ein„Pakt von gestern“ sein. Beobachter gehen davon aus, dass die Staatssicherheitsbehörde, eng verflochten mit dem Regime und der islamischen Bewegung, der eigentliche Machthaber im Sudan ist. Faktisch werden die meisten Repressionen von diesem Apparat umgesetzt. Zwischen dem Vizepräsidenten Ali Osman Taha und dem Chef der Staatsicherheit, Salah Gosh, scheint es über die künftige Rolle der Behörde Differenzen zu geben. Gemäß den Friedensprotokollen muss dem Sicherheitsapparat eine neue Rolle zukommen. Als staatliche Institutionen wird sie aller Voraussicht nach Restriktionen unterliegen. Die über die Jahre entstandene Verflechtung mit der Wirtschaft und auch mit der Zivilgesellschaft wird es den Sicherheitsbehörden vermutlich ermöglichen, ihre Überwachungsfunktion im Dienste der islamistischen Eliten auf privater Basis fortzuführen. 5. Unsicherheit und Regionalismus in der Peripherie: Die Notwendigkeit einen Staat aufzubau en Die aufgezeigten Entwicklungen spielen sich vor allem im Zentrum des Landes ab. In den Regionen ist der sudanesische Staat wenig präsent und durchsetzungsfähig. Dies gilt für die Regierungsgebiete wie für die SPLA-Gebiete gleichermaßen. Insbesondere im Südsudan nimmt die Unsicherheit durch Bandenkriminalität und Bandenkonflikte deutlich zu. Im Westen und Osten des Sudan hingegen zeigen sich deutlich Tendenzen zu einer politischen Regionalisierung, deren Tragweite im Falle von Wahlen jedoch sehr schwer ab zu schätzen ist. Beide Tendenzen verdeutlichen, dass Grundfragen der Staatlichkeit im Sudan nicht geklärt sind. Nach einem Friedensschluss muss daher der Prozess der Staatsbildung im Sudan von internationaler Seite gestützt werden. Diese Aufgabe wird international überwiegend als Stützung eines einheitlichen Sudan verstanden. Dies könnte eine Fehleinschätzung sein: Einerseits deuten die Verhandlungsergebnisse von Kenia auf eine Zweistaatlichkeit hin(Referendum, eigene Armee, quasi selbstständige Staatsbank u.a.). Andererseits machen die kulturellen Unterschiede zwischen dem Süden und dem Norden, die lange Geschichte des Bürgerkrieges und der kulturellen Unterdrückung des Südsudan durch den Norden einen einheitlichen, friedlichen Sudan wenig wahrscheinlich. Ansprechpartner: Dr. Andrä Gärber, Tel: 030-26935-729 E-Mail: Andrae.Gaerber@fes.de(verantwortlich) Gerd Emil Lieser, Tel: 030-26935-922 E-Mail: Emil.Lieser@fes.de Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Entwicklungszusammenarbeit, Referat Naher/Mittlerer Osten& Nordafrika Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin Sie finden den Kurzbericht zum Herunterladen sowie Informationen zur Arbeit der FES in der Region auf http://www.fes.de/nahost. 6