31.01.2005 Gespräche mit den paramilitärischen Gruppen in Kolumbien – Legitimation des Status quo oder Chance auf Reduzierung der Gewalt? Von Sabine Kurtenbach Mit dem Amtsantritt der Regierung Uribe im August 2002 hat erstmals eine kolumbianische Regierung Gespräche mit den Paramilitärs über deren Demobilisierung geführt. In wachsenden Kreisen der kolumbianischen Gesellschaft werden die Paramilitärs mittlerweile als wesentlich größe re Bedrohung der ohnehin fragilen demokratischen Strukturen des politischen Systems und der Rechtsstaatlichkeit wahrgenommen als die verschiedenen Guerillagruppen. In diesem Zusammenhang stellen sich nicht nur für die kolumbianische Gesellschaft, sondern auch für die verschiedenen Akteure der internationalen Gemeinschaft zahlreiche Fragen im Umgang mit diesen Gewaltakteuren. In den bisherigen Frie densprozessen in Lateinamerika waren diese Gruppen – die teilweise unter dem Schutz der jeweiligen Streitkräfte entstanden sind und deren Ziel die Unterstützung und nicht der Kampf gegen den Staat ist – bisher nie explizit Thema. Von ihrer Struktur und Ausrichtung her entspre chen die paramilitärischen Gruppen Kolumbiens stärker kriminellen Netzwerken oder WarlordStrukturen als den in den 70er und 80er Jahren aktiven Todesschwadronen des Cono Sur oder Zentralamerikas. Die mit ihrer Demobilisierung zusammenhängenden Probleme und Fragen gehen weit über die eigentliche Entwaffnung hinaus. Zu fragen ist unter anderem nach der strafrechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der Vergangenheit, der politischen und wirtschaftlichen Macht der Paramilitärs, deren Vera nkerung in Teilen der kolumbianischen Gesellschaft und ihrem Verhältnis zur Regierung Uribe. Die Vielfalt paramilitärischer Gruppen Auch we nn alle paramilitärischen Gruppen ihren Entstehungszusammenhang in der historischen Schwäche des kolumbianischen Staats und der fehlenden Durchsetzung von dessen Anspruch auf das Gewaltmonopol haben, so ist in den letzten Monaten die Vielfalt der Einbindung in die lokalen und regionalen Gegebenheiten deutlich geworden. Die Grenzen zwischen politisch motivierten Gruppierungen und organisierter Krimina lität sind dabei fließend. Dies hat auch immer wieder zu internen Differenzen Anlass gegeben. Auch das„Verschwinden“ von Carlos Castaño im April 2004, politischer Kopf und Gründer der AUC(Autodefensas Unidas de Colombia), scheint in diesem Zusammenhang zu stehen. Im ländlichen Kolumbien entstanden viele para militärische Gruppen als Reaktion regionaler Eliten auf die Mitte der 80er Jahre begonnene Demokratisierung und Dezentralisierung, die die politischen Spielregeln des Landes grundlegend veränderten. Ganz im Sinne herkömmlicher Politikmuster haben die traditionellen Eliten bewaffnete Gruppen gegen die stärker werdende Organisation oppositioneller Gruppen ins Leben gerufen. In den Städten hängt ihre Entstehung eng mit der Existenz von Jugendbanden zusammen, die einzelne Stadtteile kontrollieren und sich durch Kleinkriminalität oder die Beziehungen zur organisierten Kriminalität finanzieren. In den Regionen des Landes, die von den verschiedenen Guerillagruppen kontrolliert wurden, entstanden sog.„Selbstverteidigungsgruppen“, deren zentrales Ziel die Verdrängung der Guerilla war. Auch hier gibt es teilweise einen engen Zusammenhang zum Drogenhandel, dessen Anführer bewaffnete Gruppen gegen Entführungen und andere Finanzpraktiken der Guerilla organisier1 ten. Vor allem in den letzten Monaten und im Zuge der Gespräche zwischen der Regierung Uribe und den Paramilitärs haben sich offensichtlich auch zahlreiche Gruppen der organisierten Drogenkriminalität zu paramilitärischen Gruppen erklärt, um ihren Status und Reichtum zu legalisieren. Unabhängig vom Kontext gibt es in allen Gruppen nachgewiesene Verbindungen zu Teilen des kolumbianischen Militärs, auch wenn es sich bei den Paramilitärs nicht um staatlich organisierte und kontrollierte Todesschwadronen handelt. Dieser Unterschied ist aus mehreren Gründen politisch bedeutsam: Erstens ermöglicht er es dem kolumbianischen Staat, sich als„Opfer“ eines„Zweifrontenkriegs“ darzustellen; eine Strategie, die alle Regierungen der vergangenen zwanzig Jahre mehr oder minder erfolgreich gegenüber der internationalen Gemeinschaft verfolgt haben. Zweitens bieten sich hierdurch aber auch Ansatzpunkte für eine Professionalisierung und Säuberung des Militärs, weil die Umsetzung der vom Staat zumindest verbal anerkannten Verpflichtung auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte eingefordert werden kann. In den 90er Jahren fand ein Prozess der Verselbstständigung, Politisierung und Zentralisierung der verschiedenen paramilitärischen Gruppen statt. Ihr Selbstverständnis basiert auf einer Ideologie der„Selbstverteidigung“ gegen die Guerilla, nicht auf einer Opposition zum kolumbianischen Staat, sie sind an der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Status quo interessiert. Im Januar 1995 bildete ein Großteil der paramilitärischen Gruppen unter der Führung von Carlos Castaño die„Autodefensas Unidades de Colombia“(AUC) mit einem gemeinsamen Führungsstab. Auf ihrem ersten Kongress formulierten sie die territoriale Kontrolle als zentrales Ziel. Ihre Strategie veränderte sich daraufhin vom selektiven Mord gegen demobilisierte Guerilleros oder deren Sympathisanten, Gewerkschafter, Journalisten und Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen hin zu einer territorialen„Säube rung“ ganzer Landstriche und Regionen, wobei das Departamento Antioquia am stärksten be troffen war. Der Verhandlungsprozess der Regierung Uribe Bei den Gesprächen mit den paramilitärischen Gruppen geht es nach Regierungsangaben lediglich um deren Demobilisierung und Reintegration, nicht um Zugeständnisse oder Verhandlungen über eine wie auch immer geartete politische, wirtschaftliche oder soziale Agenda. Die Gespräche werden von großen Teilen der kolumbianischen Bevölkerung unterstützt, weil diese sich davon eine Verringerung der Gewalt erhoffen. Vor allem Menschenrechtsorganisationen kritisieren dagegen, dass es der Regierung, deren Wahl 2002 von den Paramilitärs begrüßt wurde, um die Legalisierung der Paramilitärs gehe, ohne dass deren Verbrechen strafrechtlich geahndet würden. Im Dezember 2002 verkündeten die AUC einen einseitigen Waffenstillstand, was von der Regie rung zur Bedingung für die Aufnahme von Gesprächen gemacht wurde. Dieser Waffenstillstand wurde allerdings nur in Teilen eingehalten, er hat aber dennoch sicherlich zumindest teilweise zur Reduzierung der Gewalt beigetragen. Im Juli 2003 unterzeichneten Regierung und ein Großteil der Paramilitärs eine gemeinsame Erklärung, in der vereinbart wurde, die überwiegende Mehrheit der paramilitärischen Gruppen bis Ende 2005 zu demobilisieren und reintegrieren. Am 25. November 2003 fand dann die erste größere Demobilisierung statt: Fast 800 Mitglieder des Bloque Cacique Nutibara – einer städtischen paramilitärischen Gruppe, die überwiegend aus Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren be stand, legten in Medellin ihre Waffen nieder. Hierfür gab es weder eine gesetzliche Grundlage noch ein Reintegrationsprogramm der Regierung. Die im Oktober 2003 bei den Kommunalwahlen gewählte Stadtverwaltung versucht, das Problem im Rahmen eines auf Ausbildung und Arbeitsbe schaffung basierten Programms zu bewältigen. Problematisch ist, dass der Waffenstillstand nicht vollständig eingehalten wurde und dass unklar ist, ob sich wirklich alle Mitglieder des BCN demobilisiert haben. Noch bedenklicher ist die anhaltende soziale, politische und wirtschaftliche Kontrolle der Gruppe über die Stadtteile. Hängt dies nach Ansicht einiger damit zusammen, dass sie dort über eine soziale Basis verfügen, meinen andere, dass dies durch die andauernde Einschüchterung der Bevölkerung geschieht. Hier zeigen sich grundlegende Problemlagen, die bisher ungelöst sind. Am 13. Mai 2004 unterzeichneten Regierung und Paramilitärs das Abkommen von Ralito II, in dem sie Verhandlungen in einer festgelegten Zone(zona de ubicación) von 370 km² vereinbarten. Die zehn beteiligten paramilitärischen Anführer werden dort von 400 ihrer eigenen, bewaffneten Leute unter Aufsicht der OAS beschützt. Die kolumbianische Regierung setzte die Haftbefehle gegen die AUC-Führer für sechs Monate aus, das Militär errichtete einen Sicherheitsring um die Region. Anfang November 2004 begann die Demobilisierung von ca. 3.000 Kämpfern, darunter Salvatore Mancuso und Ernesto Baéz(alias Don Berna). Ende Dezember setzte die 2 Regierung das Auslieferungsverfahren in die USA gegen Salvatore Mancuso aus. Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung Einer der zentralen Streit- und Diskussionspunkte des Prozesses mit den Paramilitärs ist die Frage der strafrechtlichen Folgen sowohl der Verbre chen gegen die Menschlichkeit und der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht als auch der Umgang mit der von den Paramilitärs gewaltsam durchgesetzten Kontrolle vor allem im Norden des Landes. Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage für die Demobilisierung. Die Regierung zog einen ersten Vorschlag zur„alternativen Strafbarkeit“ 2003 nach massiven internen vor allem aber internationalen Protesten zurück. Dieser sah die weitgehende Straffreiheit vor. Derzeit liegen zwei Vorschläge vor, die aber erst in der neuen Sitzungsperiode ab März 2005 diskutiert werden können. Am weitesten geht der Entwurf einiger der Regierung nahe stehender Abgeordneter und Senatoren um Rafael Pardo, der zentrale Kritik punkte des UN-Menschenrechtsbüros aufnimmt. Er sieht sowohl Haftstrafen von mindestens 5, höchstens 10 Jahren vor, wie auch eine umfassende Aufklärung durch Geständnisse der Täter und eine Entschädigung für die Opfer. Größter Schwachpunkt des Entwurfs ist, dass er eine funktionierende kolumbianische Justiz voraussetzt, wovon bei 98% Straflosigkeit nicht ernsthaft die Rede sein kann. Außerdem hat sich die Regierung den Vorschlag nicht zueigen gemacht. Die fehlende rechtliche Grundlage führt einerseits zu großer Unsicherheit, andererseits leistet sie der Straflosigkeit Vorschub, weil Strafverfahren gegen die Paramilitärs bisher nur in Einzelfällen eingeleitet wurden. Darüber hinaus erfolgt die Demobilisierung auf individueller Basis, was eine Aufklärung von Struktur, Organisation und Funktionsweise der Gruppen verhindert. Da die Regierung die individuelle Demobilisierung bevorzugt, hat sie offensichtlich keine Eile mit der Verabschiedung einer rechtlichen Grundlage. Hierbei spielt die Frage der Aufklärung der historischen„Wahrheit“ eine große Rolle. Inwieweit, von wem und unter welchen Bedingungen soll hier Aufklärung erfolgen? Das größte Interesse haben zweifelsohne die Opfer, die aber nur über eine kleine Lobby im politischen System verfügen. Vielerorts wird mit dem Argument, die Wunden sollten geschlossen und nicht aufgerissen werden, eine Strategie des„perdón y olvido“(des Verzeihens und Vergessen) gefordert. Vertreter der Paramilitärs argumentieren, dass eine strafrechtliche Ahndung der von ihnen begangenen Verbrechen nur dann geschehen dürfe, wenn gleichzeitig die Verstrickung von Vertretern der kolumbianischen Wirtschaft und Politik aufge deckt werde. Andere argumentieren, dass es in allen politischen Lagern Täter und Opfer gebe, was eine Aufarbeitung erschwere; gegen eine nicht strafrechtliche Aufarbeitung spreche, dass dies zu Racheakten und damit zu neuer Gewalt Anlass geben könnte. Letztlich hat die Frage der historischen Aufklärung neben der strafrechtlichen Seite und den Folgen für die Entschädigung der Opfer auch eine präventive Seite. Nur wenn sichergestellt ist, dass die Verbrechen der Vergangenheit nicht straflos bleiben, lässt sich schon heute eine Eindämmung der Gewalt erreichen. Auch die psycho-soziale Rehabilitierung der Opfer ist nur durch Aufklärung der Vergangenheit möglich. Michael Frühling, der Direktor der Feldmission des UNHochkommissars für Menschenrechte, hat vor diesem Hintergrund vorgeschlagen, neben der strafrechtlichen Aufarbeitung eine extrajudizielle Kommission ins Leben zu rufen, deren zentrale Aufgabe nicht die Sammlung strafrechtlicher Beweise wäre, sondern ein umfassendes Bild über die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortlichkeiten zu geben. Dies wäre zweifelsohne ein wichtiger Beitrag zum Durchbrechen der kolumbianischen Geschichte von Gewalt, Gegengewalt und allgemeiner Straflosigkeit. Erst wenn sich die Kriegsherren aller Seiten ihrer direkten und indirekten Verantwortung stellen müssen, besteht zumindest die Chance für einen wirklichen Neuanfang. Die internationale Gemeinschaft – zwischen Ablehnung und konstruktivem Engagement Die internationale Gemeinschaft tut sich – mit Ausnahme der OAS – schwer, eine kohärente Position zu den Verhandlungen zu entwickeln. Während sie die Gespräche im Prinzip positiv beurteilt, blieb materielle Unterstützung bisher aus. Auf dem Gebertreffen in Cartagena Ende Januar 2005 wird dies einer der zentralen Diskussionspunkte sein. Die Gründe für das Zögern sind vielfältig: Der unklare Status der AUC – politischer Akteur oder kriminelle Vereinigung? – ist hierbei ein Faktor. Die Intransparenz der kolumbianischen Regierung in diesem Prozess und das Fehlen einer klaren Strategie und einer rechtlichen Grundlage sind weiterere Faktoren. Nachdem die Vereinten Nationen eine Verifizierung der Einhaltung des Abkommens abgelehnt haben, unterzeichnete die Regierung ein Abkommen mit der OAS, das aber zahlreiche Probleme aufweist. Das Mandat ist extrem beschränkt, die Mission soll lediglich überwachen und darf keine eigenen Vorschläge zum Procede re abgeben. Es fehlt eine Grundfinanzierung, was 3 dazu führt, dass sie derzeit nur aus 18 Mitarbeitern besteht. Vor diesem Hintergrund hat die kolumbianische Regierung vor allem auf die Europäer mit dem Argument Druck ausgeübt, sie könnten – nachdem sie sich unter der Regierung Pastrana in den Prozessen mit der Guerilla stark engagiert hätten – nun nicht abseits stehen. War Uribe hierbei lange Zeit auf taube Ohren gestoßen, so deutet sich derzeit ein Wandel an. Die schwedische Regierung hat als erste eine Kehrtwende in Richtung auf ein konstruktives Engagement unternommen. Sie unterstützt die OAS mit einem Juristen und finanziert ein Projekt der regierungskritischen NRO„Fundación Nuevo Arcoiris“ zum Monitoring des Prozesses mit den Paramilitärs. Auch die holländische Regierung hat beschlossen, die OAS-Mission finanziell zu unterstützen, die EU will ihre Position überdenken. Hierbei sollten zahlreiche grundlegende Fragen in die Debatte – auch mit der kolumbianischen Regierung – eingebracht werden: 1. Der Umgang mit der Paramilitarisierung ganzer Regionen des Landes: Wie sollen hier Rechtsstaat und Demokratie geschützt(wiederhergestellt) werden? Die gewaltgestützte Kontrolle der Paramilitärs in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft darf durch die Demobilisierung nicht einfach legalisiert werden. 2. Die Herstellung öffentlicher Sicherheit: Wie soll – nicht nur, aber auch – in den Regionen, in denen die Paramilitärs ihre Waffen abge ben, ein Mindestmaß an – demokratisch kontrollierter und legitimierter – öffentlicher Sicherheit hergestellt werden? Dies darf zweifelsohne nicht über eine Integration ehemaliger Paramilitärs in die staatlichen Sicherheitskräfte geschehen, ebenso muss die Entstehung neuer paramilitärischer Gruppen verhindert werden. 3. Der Umgang mit denjenigen paramilitärischen Gruppen, die sich nicht am Verhandlungsprozess beteiligen: Sollen immer wieder Gesprächsangebote gemacht werden, oder gibt es einen Punkt, an dem die kolumbianische Regierung hier die Politik der„harten Hand“ anwendet? 4. Die Bekämpfung und Transformation der kriegsökonomischen Strukturen(vor allem des Drogenhandels), der die zentrale Finanzquelle der Paramilitärs ist: Wie soll die in den von den Paramilitärs kontrollierten Zonen ausse hen? Wie wird mit dem illegal erworbe nen Reichtum dieser Gruppen verfahren? Aus welchen Fonds werden die Opfer entschädigt? Nur wenn diese Probleme offensiv thematisiert und auf die Agenda gesetzt werden, gibt es eventuell eine Chance, den Teufelskreislauf zumindest mittelfristig zu durchbrechen. Kontakt in Deutschland: Kristina Birke Friedrich-Ebert-Stiftung IEZ/Lateinamerika und Karibik Godesberger Allee 149 Tel.: 0228/883-532 Fax: 0228/883-404 E-Mail: kristina.birke@fes.de 4