Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment Heinrich Bergstresser Oktober 2002 Im multi-ethnischen und multi-religiösen Nigeria haben fünf Todesurteile durch Steinigung(Stand Anfang September 2002) national und international scharfe Kritik und zahlreiche Protestaktionen hervorgerufen. Die Todesurteile wurden wegen angeblichen Ehebruchs, außerehelichen Geschlechtsverkehrs, Vergewaltigung und absurder Weise auch wegen erlittener Vergewaltigung gefällt. Nicht nur die Strafe selbst steht dabei im Zentrum der Kritik, sondern auch die gewählte Hinrichtungsart. Sie leitet sich aus der historischen Praxis der Anwendung des Strafrechts im Islamischen Recht ab. Bislang ist in Nigeria noch kein Steinigungsurteil vollstreckt worden, und die Fälle liegen bei verschiedenen Berufungsgerichten. In einem Fall wurde das Urteil aufgehoben. Doch hat nicht nur die Scharia-Debatte internationale Aufmerksamkeit erzeugt, sondern wenige Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen(wahrscheinlich zwischen Januar und März 2003) und dem Ende der Legislaturperiode(28. Mai 2003) auch ein drohendes-Verfahren zur Amtsenthebung gegen Präsident Olusegun Obasanjo. Zwei unvereinbare Rechtssysteme Zur allgemeinen Überraschung fiel die Einführung des Islamischen Rechts, der Scharia, als bindendes Recht im Zivil- wie im Strafrecht in 12 der 19 Bundesstaaten Nordnigerias mit dem Beginn des nigerianischen Demokratisierungsprojektes zusammen. Die meisten dieser Bundesstaaten sind islamisch geprägt. Als bindendes Recht deckt die Scharia auch alle Bereiche des Strafrechts ab, d.h. ein Scharia-Gericht ve rhandelt und entscheidet auch Kapitalverbrechen. Zuvor hatte im unabhä ngigen Nigeria in muslimisch dominierten Gebieten das Islamische Recht nur im Privatrecht (Heirat, Scheidung, Erbschaft) und rudimentär im Strafrecht(Prügelstrafe) eine Rolle gespielt. Diese Bereiche sind während der kurzen britischen Kolonialphase als Relikte des vorkolonialen Emiratssystem erha lten geblieben. Im Norden lebt eines der Mehrheitsvölker Nigerias, die Hausa-Fulani. Erstmals wurde der nigerianischen Öffentlichkeit bewusst, dass im föderativen System Nigerias entgegen der weit verbreiteten Meinung zwei Rechtssysteme existieren. Denn neben dem„Nigerianischen Recht“, was im wesentlichen„Britisches Recht“ verkörpert, gilt nun in den meisten nördlichen Bundesstaaten auch das Islamische Recht, einschließlich des islamischen Strafrechts. Dort sprechen Scharia-Gerichte Recht. Die jeweiligen Parlamente der Bundesstaaten hatten mit Zustimmung der Gouverneure nach Bedarf auf Gemeinde, Bezirks- und auf Bundesstaatenebene diese Gerichte per Gesetz eingerichtet und die bereits existierenden, für das Privatrecht zuständigen Scharia-Gerichte in das neue Rechtssystem integriert. Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment/ 2 Die Einführung der Scharia in Nordnigeria spiegelt auf der lokalen Ebene den Aufstieg neuer Politikergruppen wider, die mit der Waffe Religion auch die Macht im nigerianischen Zentra lstaat an sich ziehen wollen. Die „klassischen Instrumente“ der Vorherrschaft des Nordens wie Bevölkerungsmehrheit und Länderaufteilung waren durch föderale Zergliederung und den Vormarsch des Unternehmertums der Yoruba und Igbo im Süden abgestumpft. Seither zeichneten sich für die politischen Eliten des Norden zwei Verhaltenskorridore ab: die Bereitschaft, sich als “Juniorpartner“ dem Führungsanspruch der wirtschaftlich stärkeren Machtgruppen des Südens unterzuordnen oder zu versuchen, mit einem Militärregime die Kontrolle zu behalten. Weite Teilen des traditionellen islamischen Establishments neigen zwar zu einem Bündnis mit dem Süden, sind aber zurzeit durch SchariaDebatte und Islamisierungstendenz in ihrem Bewegungsspielraum eingeschränkt. Auf lokaler Ebene tritt nun eine Allianz zwischen dem niederen islamischen Klerus, dem Modernisierungsverlierer der vergangenen 25 Jahre, und einer Gruppe junger und wohlhabender Hausa-Fulani an, um der alten Politikergarde die Machtbasis zu entziehen. Neue Machtstrukturen in Nordnigeria Dieser Prozess hatte bereits in den 80er und 90er Jahren unter den Militärdiktatoren Babangida und Abacha begonnen, die eine junge Politikergeneration gezielt förderten, um die eigene Machtbasis gegenüber dem tradierten Anspruch des islamischen Establishment abzusichern. Die jungen Politiker füllten das lokale Machtvakuum, das der Tod des Diktators Abacha 1998 hinterlassen hatte. Sie setzten sich bei den Wahlen mit viel Geld und dem Versprechen, der Islam löse alle wirtschaftlichen und politischen Probleme, an die Spitze der islamischen Herrschaftselite Nordnigerias, unterstützt von einigen intellektuellen Hardlinern der Universitäten Zaria, Kano und Sokoto, was gleichbedeutend war mit der Diskreditierung der alten Elite. So entwickelten sich mittels einer populistischen Instrumentalisierung von Islam und Schria neue Herrschafts-, Klientel- und Loyalitätsbeziehungen in der unterentwickeltsten Region Nigerias. Dieser Prozess hält an und schafft flexible, zumeist kurzlebige Koalitionen, die die Unübersichtlichkeit der Machtstrukturen verstärken. Die Durchsetzung und Anwendung des Islamischen Rechts stabilisiert bis auf weiteres die neuen lokalen Herrschaftsstrukturen, destabilisiert aber zugleich das politische Gesamtsystem Nigerias und untergräbt in hohem Maße die Herrschaftsausübung der Zentralregierung. Die neue politische Herrschaftselite der Hausa-Fulani in Nordnigeria glaubt, mit Hilfe dieser Destabilisierungsstrategie ihre Position festigen, den Machtanspruch des entwickelteren und reicheren Südens und Südwestens zurückweisen und aus der Position lokaler Stärke heraus mittelfristig die Führung des Landes übernehmen zu können. Dieses Ziel haben die neuen Statthalter ungebrochen von ihren Vorgängern übernommen, die den Führungsanspruch über Gesamtnigeria seit der Unabhängigkeit als gottgegeben aufrechterhielten, die aber ihren Machtanspruch nie wirklich ganz durchsetzten konnten. Islamisches Recht versus Nigerianisches Recht Die Instrumentalisierung des Islam und die rechtliche Umsetzung und Anwendung der Scharia wurde von den verarmten Massen in den Dörfern, Kleinstädten und wenigen urbanen Zentren Nordnigerias massiv unterstützt. Ihre Kenntnisse des Islam und seiner Rechtsprechung erschöpfen sich aber in den Gebetsvorschriften und der Pilgerfahrt nach Mekka. Und auch die theologische Ausbildung des niederen islamischen Klerus, der Malams, geht, wenn überhaupt, nur geringfügig über das Memorieren des Koran und der Hadith hinaus. Der geringe Grad an islamischer wie auch an westlicher Bildung setzt sich in den SchariaGerichten auf der untersten Verwaltungsebene fort, deren juristische Kompetenz mehr als fragwürdig ist. Dies erklärt weitgehend die menschenverachtenden Steinigungsurteile, die weder einer ernsthaften juristischen, theologischen, noch einer moralischen Prüfung standhalten. Sie wirken aber wie ein ständiger Stachel im Fleisch eines instabilen politischen Systems und bestätigen die zahlreichen Grauzonen und extremen Widersprüche der bestehenden Verfassungs- und Rechtsordnung. Bisher gab es eine Exekution nach dem Todesurteil eines Scharia-Gerichtes. Dieses Urteil wurde aber nicht nach den Buchstaben der Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment/ 3 Scharia vollstreckt. Denn dann hätte der Delinquent mit der gleichen Waffe, mit dem Messer, mit dem er seine Opfer erstach, hingerichtet werden müssen. Der Gouverneur, der das Urteil vor einer Vollstreckung bestätigen muss, vermied diese Entscheidung und ließ den Täter in den benachbarten Bundesstaat verbringen, wo er gehängt wurde. Erst ab der höchsten Instanz auf der Ebene der Bundesstaaten sind landesweit gültige Voraussetzungen an das Richteramt zwingend vorgeschrieben. Zwei Justizkommissionen formulieren und überprüfen diese Anforderungen, und sie stellen auch die Vorschlagslisten zur Besetzung der Richterstellen zusammen. Das gilt auch für die Richter der höchsten islamischen Rechtsinstanz, den„Sharia Court of Appeal of a State“ in den betroffenen Bundesstaaten. Diese Instanz muss nun erstmals in einem Berufungsverfahren ein Todesurteil verha ndeln. Das Urteil gegen Amina Lawal schafft einen Präzedenzfall: Sollte das höchste Scharia-Gericht das Steinigungsurteil bestätigen, könnte die Verurteilte Berufung vor dem zweithöchsten Gericht des La ndes, dem„Court of Appeal“, einlegen. Damit käme es aber vor einem zivilen Gericht zu einer ersten Grundsatzentscheidung, die die Scharia-Befürworter nicht mehr mit Hilfe des islamischen Rechts beeinflussen können. Und nach „Nigerianischem Recht“ zieht Ehebruch keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Das Urteil wäre also nichtig. Möglich wäre aber auch, dass das Gericht den Fall nur im Rahmen der Scharia behandelt. Diese Möglichkeiten bestehen auch bei der letzten Instanz, dem„Supreme Court“. Beide Geric hte haben keine Scharia-Kammer, aber an beiden Gerichten sprechen auch Richter islamischen Glaubens Recht. Daraus lässt sich aber keinesfalls ein Urteil pro oder contra Scharia ableiten. Der „Court of Appeal“ könnte den Fall aber auch direkt an das höchste Gericht weiterleiten, sollte es zu dem Schluss kommen, es seien grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen berührt. Doch könnte auch eine Situation eintreten, dass der Fall nicht entschieden wird und der„Supreme Court“auf eine politische Lösung wartet. Und eine politisch gewollte Rückkehr zum status quo ante, als das Islamische Recht nur im Privatrecht und rudimentär im Strafrecht Anwendung fand, könnte dann einen Richterspruch hinfällig machen. Vorläufiges Festhalten am Status Quo Zur Zeit hat niemand innerhalb der herrschenden Eliten ein Interesse daran, eine gerichtliche Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Denn die politischen Konsequenzen für den nigerianischen Staat sind bis auf weiteres unkalkulierbar. Eine Aufhebung des Urteils könnte die SchariaVerfechter im Norden zur offenen Machtprobe aufstacheln und gar in neue Pogrome münden. Ein Hinauszögern der juristischen Entscheidung bietet einen vorläufigen Frieden. Die SchariaBefürworter könnten das Islamische Recht wie bisher zur Stabilisierung ihrer lokalen Herrschaft weiternutzen und gegen die Zentralregierung Nadelstiche verteilen. Die Zentralregierung wiederum bräuchte sich dem Thema nicht zu stellen und könnte darauf warten, dass sich die Säkularisierer durchsetzen und sich damit das Problem von selbst löst. Impeachment und Verfassungsrahmen im Kontext der Scharia Die Einführung der Scharia hat das politische System destabilisiert und die Handlungs-fähigkeit der Zentralregierung eingeschränkt. Die Destabilisierung hat in den vergangenen Monaten erheblich zugenommen, denn mehrere Parlamentarier aus beiden Häusern der National Assembly drohen ständig, Präsident Obasanjo kurz vor Ablauf seiner ersten Amtsze it durch ein Impeachment-Verfahren seines Amtes zu entheben. Solch ein Verfahren ist noch komplizierter als in den USA und hat angesichts des Zeitfaktors kaum Aussicht auf Erfolg. Aber dieser politische Angriff auf die Exekutive zeigt zweierlei: Er läuft parallel zur Zuspitzung der Scharia-Debatte, und er wird von Mandatsträgern angeführt, die die Scharia befürworten und durch das Islamische Recht ihre Machtbasis schufen und sich jeder Form wirtschaftlicher Deregulierung widersetzen. Zahlreiche politische Ungeschicklichkeiten und Unzulänglichkeiten des Präsidenten im Umgang mit der Legislative, der National Assembly, haben dazu beigetragen, Angriffsflächen zu bieten und somit seine exponierte Position im Institutionengefüge unnötig zu schwächen. Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment/ 4 Eine Amtsenthebung ist so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wenig wahrscheinlich. Aber allein die Drohung und die ständigen verbalen Attacken zielen auf eine nachhaltige politische Beschädigung des Präsidenten, um seine Chancen auf eine erneute Nominierung durch die Mehrheitspartei PDP und eine zweite Amtszeit zu schmälern. Denn der Präsident besitzt innerhalb der PDP auch nach vier Jahren keine entsche idende Hausmacht, um derartige Angriffe problemlos abzuwehren. In Nigeria haben politische Loyalitäten eine sehr kurze Halbwertszeit. Sollte sich eine halbwegs erfolgversprechende Alternative zum amtierenden Präsidenten abzeichnen, würden sich noch mehr Trittbrettfahrer als bisher aus den südlichen Landesteilen der Kampagne anschließen, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Denn ein Teil der Mandatsträger wird mit Sicherheit nicht wiedergewählt werden. Zu schlecht ist ihr Image. Den Kontakt zu ihren Wahlkreisen haben sie weitgehend verloren und sich ganz offen und unter anderem mit Hilfe des Budgetrechts bereichert. Die Wiederwahl von Obasanjo oder eines anderen dezidiert säkularisierten Politikers würde eine schwere politische Niederlage der islamischen Hardliner bedeuten. Dies würde die inneren Widersprüche des islamisch geprägten Nordnigeria akzentuieren und den Modernisierungsbefürwo rtern zugleich die Möglichkeit eröffnen, der extrem rückständigen Region den Weg zurück in den Mainstream zu weisen, womit auch der Norden mittel- und langfristig wieder in die politische und wirtschaftliche Verantwortung eingebunden werden könnte. Zurzeit ist kein ernsthafter Konkurrent zu Obasanjo in Sicht, außer seinem Stellvertreter Atiku und dem ehemaligen Juntachef Babangida. Be ide sind säkularisierte Muslime, denen aber kurzfristige Allianzen auch mit muslimischen Hardlinern zuzutrauen sind. Zum Autor: Heinrich Bergstresser ist Redakteur bei der Deutschen Welle in Köln. Ansprechpartner: Dr. Rudolf Traub-Merz, Tel.: 0228-883 580 Rudolf.Traub@fes.de Sabine Matambalya, Tel: 0228-883 577 Sabine.Matambalya@fes.de Friedrich- Ebert-Stiftung Referat Afrika Godesberger Allee 149 53170 Bonn Fax: 0228-883 623 Politische Turbulenzen in Nigeria: Scharia und Impeachment/ 5