FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML April 2002 Die Waffen schweigen. Wird der Frieden in Angola halten? Dr. Sabine Fandrych Seit dem 22.Februar 2002, dem Tag an dem Jonas Savimbi, der Rebellenchef und Begründer der angolanischen Befreiungsbewegung União Nacional para a Indepêndencia Total de Angola(UNITA) von einer Einheit der Regierungsarmee aufgespürt und in einem Feuergefecht getötet wurde, geht der Friedensprozess in Angola in atemberaubendem Tempo voran. Die Beendigung des angolanischen Bürgerkrieges, der über eine Million Kriegsopfer gefordert hat und mit Ausnahme kurzer und fragiler Friedenszeiten(1991-1992, 1995-1998) seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1975 andauerte, ist Anfang April 2002 durch die Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens in greifbare Nähe gerückt. Das Abkommen ist ein Zusatz zu den formal noch gültigen Friedensverträgen von Bicesse(1991) und dem Protokoll von Lusaka(1994). Trotz dieser positiven Schritte sind für einen dauerhaften Frieden in Angola noch zahlreiche politische, ökonomische und soziale Herausforderungen zu bewältigen. Die vollständige Umsetzung der Friedensverträge erscheint ohne eine Anpassung an die veränderten Realitäten des Landes illusionär, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass sich eine der Vertragsparteien im Jahr 1998 gespalten hat: Während die kleine zivile ‚UNITA renovada’ noch offiziell als Vertragspartei der Friedensabkommen gilt, hat die ehemals ‚militaristische UNITA’ nach dem Tod ihres Vorsitzenden Jonas Savimbi im Februar 2002 eine geschäftsführende Kommission unter Leitung des Generalsekretärs Paulo Lukamba Gato gegründet, das als Vertragspartner des Waffenstillstands fungiert. Das Ende eines Guerrilla-Führers Als Afrikas einstmals bedeutendster Rebellenchef in einem Hinterhalt der Regierungstruppen in Angolas Ostprovinz Moxico sein Leben ließ, nachdem angeblich die Funkwellen seines Satellitentelefons seinen Standort verraten hatten, war er nur noch von einem kleinen Häuflein von Getreuen umgeben und anscheinend auf der Flucht in das benachbarte Sambia. Mehr als die Hälfte von Savimbis etwa 500 Mann starkem letzten Aufgebot sollen, vertraulichen Angaben 1 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML zufolge, bereits vorher den Hungertod gestorben sein. Einige Tage nachdem der Tod des 67-jährigen Savimbi offiziell verkündet wurde, stellte sich schließlich heraus, dass dessen Stellvertreter, Antonio Dembo ebenfalls gestorben war. Schon seit Monaten waren die UNITA-Rebellen durch die Offensive der Forças Armadas de Angola(FAA) im äußersten Osten des Landes immer mehr in Bedrängnis geraten. Die Regierungsarmee, die seit geraumer Zeit den Rebellenchef dort vermutete, hatte im zweiten Halbjahr des Jahres 2001 in massiven Umsiedlungsaktionen weite Landstriche der Region von der Zivilbevölkerung geräumt, um freie Hand gegen die Rebellen zu haben und ihnen die Versorgung mit Lebensmitteln abzuschneiden. Zahlreiche hochrangige Militärs der Unita waren seit Mitte Dezember 2001 gefangen genommen worden oder hatten sich freiwillig den FAA ergeben. Dabei wurde offensichtlich, dass die UNITA durch die Sanktionen, die die Vereinten Nationen vor ca. vier Jahren gegen die Rebellen verhängt hatten, um deren Einnahmequellen aus dem Handel mit sog.„Blutdiamanten“ auszutrocknen entscheidend geschwächt worden waren. Nach dem Tod Savimbis mussten plötzlich alle Fragen neu gestellt werden: Würde die militaristische Fraktion der UNITA nun aufgeben? Wer würde Savimbis Nachfolge übernehmen? Oder könnte der Tod des Chefs der 1966 gegründeten UNITA nun zu einem Waffenstillstand oder gar zu einer Kriegsbeendigung führen? Wie würden die Machtkämpfe innerhalb der zerstrittenen Flügel der UNITA entschieden? Der Friedensplan der Regierung Staatspräsident Eduardo dos Santos, der einen Tag nach Savimbis Tod zu einem längeren Auslandsaufenthalt aufgebrochen war, hielt sich zunächst mit klaren und richtungweisenden Aussagen zurück. In verschiedenen Pressekonferenzen im Ausland lehnte er einen einseitigen Waffenstillstand ab. Allgemein erwartete man jedoch die Verkündigung eines detaillierten Friedensplanes. Zwei Tage nach Rückkehr des Präsidenten gab die Regierung dann in einem offiziellen Kommunique ihren Friedensplan bekannt, dessen Inhalte wohl von der Armeeführung bereits ab Anfang März in geheimen Kontakten mit dem Generalstabschef der UNITA abgesprochen worden waren. Dieser umfasste eine einseitige Waffenruhe der ForçasArmadas Angolanas(FAA) ab dem 14. März, eine Generalamnestie für Kriegsverbrechen, einen Plan zur umfassenden Eingliederung der Generäle, hohen Offiziere und Soldaten der UNITA, die nach dem weiterhin gültigen Lusaka-Protokoll von 1994 noch ausstehende Ernennung von UNITA-Politikern zu den vorgesehenen Posten in der Regierung der Versöhnung und nationalen Einheit sowie die Entwaffnung und Entminung. Die Armee wurde angewiesen keine offensiven Truppenbewegungen mehr durchzuführen, sondern wo möglich ‚in situ’ Kontakt mit den Kommandeuren der UNITA aufzunehmen. Es wurde ausdrücklich erwähnt wie wichtig es sei, dass die Unita ihre internen Probleme lösen könne, und sich autonom organisiere. Darüber hinaus wurde an die Bürger appelliert, im Geiste der Versöhnung sämtliche Kriegshetze zu unterlassen. Die wichtige Rolle der Kirche und der Zivilgesellschaft bei der Versöhnung wurde hervorgehoben. Gleichzeitig wurde in dem Friedensplan der Regierung darauf hingewiesen, dass eine politische Lösung für die Abhaltung von Neuwahlen in einem vernünftigen Zeitraum gefunden werden müsse. Eine große internationale Geberkonferenz zum Wiederaufbau Angolas wurde in Aussicht gestellt. Verhandlungen oder Kapitulation? Bereits am 15. März kam es zu offiziellen Gesprächen zwischen hochrangigen Militärs der beiden Armeen in der Provinz Moxico. Der Generalstabschef der Truppen 2 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML der UNITA Abreu Kamorteiro sowie der stellvertretende Generalstabschef der FAA, General Geraldo Sachipengo Nunda unterzeichneten noch am selben Tag eine Erklärung zur bilateralen Waffenruhe und kündigten Waffenstillstandsverhandlungen in der Provinzhauptstadt Luena an. Die Verhandlungen selbst begannen nach mehrmaliger Verschiebung am 22.März unter Beteiligung des Sekretärs für auswärtige Beziehungen der UNITA, Alcides Sakala, des Sekretärs für Information, Dachala sowie unter Einbeziehung der Kommandeure der verschiedenen Regionalkommandos der UNITA. Seitens der Regierungsarmee war neben General Nunda auch der ‚starke Mann’ der ‚Casa Militar’ des Präsidentenamtes Kopelipa an den Verhandlungen maßgeblich beteiligt. Der lange tot geglaubte und nach dem Tod Savimbis und seines Stellvertreters ranghöchste Politiker der militaristischen UNITA, Generalsekretär Paulo Lukamba Gato, wurde zwecks Konsultationen besucht, nahm aber nicht direkt an den Gesprächen teil. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung der internationalen Beobachterstaaten(sog. ‚Troika’: USA, Portugal, Russland) bzw. der Vereinten Nationen statt. Während einer guten Woche drang über die Inhalte des Abkommens so gut wie nichts an die Öffentlichkeit. Gerufen wurde die internationale Gemeinschaft erst am 30. März, um der Paraphierung des Waffenstillstandsabkommens in Luena beizuwohnen. In den Medien Luandas wurde darüber spekuliert, ob die UNITA-Militärs als freie Männer verhandelten, oder ob sie quasi ‚Gefangene’ der Regierungsarmee bzw. Deserteure seien, die die Details einer Kapitulation aushandelten. Während dies von den Generälen erwartungsgemäß dementiert wurde, stellte die Außenvertretung der UNITA in Europa die Legitimität und das Mandat der UNITA-Generäle zeitweise in Frage. Drei Tage nach der Paraphierung des Waffenstillstands in Luena verabschiedete das Parlament auf Antrag der Regierung am 2.April einstimmig ein Amnestiegesetz , das alle- von angolanischen und ausländischen Zivilpersonen und Militärs begangenen Kriegsverbrechen und Verstöße gegen die Staatssicherheit rückwirkend unter Straffreiheit stellt, bzw. eine Frist von 45 Tagen gewährt, innerhalb derer sich die Täter bei den staatlichen Behörden melden müssen. Dieses vierte Amnestiegesetz in der kurzen angolanischen Geschichte trat noch am selben Tag in Kraft und ermöglichte somit die Bewegungsfreiheit der UNITA-Generäle, die in Luanda eintrafen, um am 4. April der feierlichen Unterzeichnung des Waffenstillstands im Parlamentsgebäude beizuwohnen. Wider Erwarten wurde das von den Militärs ausgehandelte Abkommen nicht von den politischen Führungsspitzen der Konfliktparteien unterzeichnet, sondern von den jeweiligen Geneneralstabchefs sowie von dem stellvertretenden Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ibrahim Gamabari und den Botschaftern der Troika-Staaten. In seiner Rede anlässlich der Unterzeichnung hob Gambari die Tatsache hervor, dass die Angolaner selbst zu einer friedlichen Lösung gefunden hatten und versprach die massive Unterstützung der Vereinten Nationen. Allerdings verwies er darauf, dass nun weitere wichtige Schritte zur vollen Umsetzung des Protokolls von Lusaka getan werden müssten, und dass die Vereinten Nationen eine Amnestie für Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht anerkennen könnten. Während die staatsmännisch vorgetragene Rede des Generalstabschef Cruz Neto die Rolle des Präsidenten als ‚Architekt des Friedens’ lobte, lancierte der Chef der UNITA-Truppen einen eindringlichen Appell an die Regierung und die internationale Gemeinschaft, die sozio-ökonomische Reintegration der zu demobilisierenden UNITA-Soldaten zu unterstützen. 3 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML Das Waffenstillstandsabkommen: Ein Vertrag der Militärs Im ersten Kapitel des 12 Seiten und verschiedene Anhänge umfassenden Abkommens wird zunächst die Gültigkeit der staatlichen Institutionen, der angolanischen Verfassung und Gesetze, des Lusaka-Protokolls und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen explizit anerkannt. Das Dokument unterteilt sich in zwei Abschnitte: Im ersten Abschnitt garantiert die Regierung unter dem Titel ‚Fragen der nationalen Versöhnung’ eine Amnestie von Kriegsverbrechen, eine Klausel, die durch die Verabschiedung des Gesetzes vom 2. April Gültigkeit erlangt hat. Der zweite Abschnitt regelt ausschließlich militärische Aspekte, wie die Umsetzung des Waffenstillstandes, die Truppenentflechtung, die vorläufige Integration der UNITA-Soldaten in Armee und Polizei, die Einzelheiten der Kasernierung, Entmilitarisierung sowie die Demobilisierung und Reintegration der UNITA-Soldaten in das Zivilleben. Darüber hinaus definiert es die Institutionen zur Überwachung sowie einen Zeitplan zur Umsetzung. Obwohl der sperrige Titel besagt, dass es sich um ein ‚Zusatz-Memorandum des Lusaka-Protokolls über die Verständigung hinsichtlich der Einstellung der Feindseligkeiten und zur Lösung der verbliebenen offenen militärischen Fragen im Rahmen des Lusaka-Protokolls’ handeln soll, widersprechen insbesondere Zusammensetzung und Entscheidungsmechanismen der Überwachungsinstitutionen sowie die Integrationsvorgaben der UNITA-Kämpfer in Armee und Polizei dem Geist des Lusaka-Protokolls. Während letzteres u.a. noch die Überwachung, Kontrolle und Verifizierung des Waffenstillstands, der Truppenentflechtung, Kasernierung und Entwaffnung ‚unter der Verantwortung der Vereinten Nationen(...) und unter Beteiligung der Regierung und der UNITA’ vorsah, und der Weltorganisation den Vorsitz in den Überwachungskommissionen einräumte, hat sie in den beiden nunmehr geschaffenen Überwachungs-Institutionen lediglich Beobachterstatus. Ob die im Lusaka-Protokoll vorgesehene Gemeinsame Kommission zur Überwachung der Implementierung der übrigen Aspekte des Lusaka-Protokolls wiederbelebt wird ist ungeklärt(s.u.). Oberstes Organ zur Überwachung des Waffenstillstandsabkommens ist nun die ,Gemischte Militärische Kommission’, bestehend aus je einem'effektivem' Vertreter beider Armeen(FAA, Armee der UNITA) sowie beobachtenden Mitgliedern(je einer der VN und der Troika-Staaten). Ihre Aufgabe soll es sein, die Umsetzung des Memorandums zu fördern und zu kontrollieren sowie Fragen zu analysieren und zu lösen, die der effizienten Umsetzung des Abkommens im Wege stehen. Entscheidungen dieser obersten Kommission werden ‚im Konsens der Parteien’ getroffen. Zusätzlich wird eine ‚Technische Gruppe’ geschaffen, die die gemischte militärische Kommission in ihren Aufgaben unterstützen, die Umsetzung der Vorgaben des Abkommens überwachen und die Ursachen für Schwierigkeiten bei der Umsetzung ‚ad hoc’ analysieren soll. Diese Gruppe setzt sich aus Militärexperten der beiden Armeen(bis zu 20 Mitglieder je Partei) sowie Militärexperten der VN(bis zu 10 Mitglieder) und der Troika-Staaten(bis zu 10 Mitglieder je Land) zusammen und soll wohl auch in den Regionen tätig werden. Aus den einzelnen Kapiteln zum Waffenstillstand(A), Truppenentflechtung, Kasernierung und Entwaffnung(B), Integration der UNITA-Militärs(C und D) und Demobilisierung(E) ist die konkrete Aufgabenstellung der technischen Gruppe jedoch kaum zu entnehmen. Auch die Rolle der Vereinten Nationen und der drei Beobachterstaaten bleibt sehr vage. Konkrete Überwachungsmechanismen für den Waffenstillstand werden nicht definiert. Die Truppenentflechtung, Kasernierung und Entwaffnung der 4 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML UNITA-Truppen soll unter Leitung der Gemischten Militärischen Kommission mit Unterstützung des Generalstabs der Regierungsarmee geschehen. Im Rahmen des Abkommens sollen bis zu 50 000 Soldaten der in weiten Teilen des Landes in kleineren Einheiten und relativ autonom operierenden UNITA-Truppen in insgesamt 27 Lagern zusammengezogen und entwaffnet werden. Die Waffen werden ‚eingesammelt, gelagert und zerstört’. Die Lager werden sich über 12 der 18 Provinzen Angolas verteilen und von einer Führungsstruktur der UNITA unter Aufsicht der Regierungsarmee geleitet. In der Nähe dieser Lager sollen bis zu 300 000 Familienangehörige angesiedelt werden, die unter Aufsicht des Ministeriums für staatliche Verwaltung stehen. Von den 50 000 Soldaten werden – entgegen dem Lusaka-Protokoll, das die paritätische Schaffung einer gemeinsamen Armee vorsah – lediglich 5007 Militärs in die Armee und 40 in die nationale Polizei integriert. Die Auswahl der Soldaten – deren Zahl und Rang bereits im Memorandum aufgelistet wird- obliegt dem Hohen Kommando der UNITA, die Eingliederung erfolgt durch die Regierungsarmee. Die ‚überschüssigen’ 45 000 Soldaten sollen von der Gemischten Militärischen Kommission mit Unterstützung der Vereinten Nationen demobilisiert werden. Dabei ist vorgesehen, dass die zu demobilisierenden Soldaten in nicht näher definierten Ausbildungszentren verbleiben, dort versorgt werden und Berufsbildungsprogramme durchlaufen. In einem Anhang zum Abkommen wird in relativ vager Formulierung die Integration in einen noch zu schaffenden ‚Dienst für den nationalen Wiederaufbau’, d.h. in eine Art staatlichen Arbeitsdienst zur Wiederherstellung zerstörter Infrastrukturen wie Strassen und Eisenbahnen etc., den öffentlichen und privaten Sektor, bzw. die Reintegration im Rahmen des ‚Wiederansiedlungsprogramms’ in Aussicht gestellt. Auch hier ist die ‚Hilfe der internationalen Gemeinschaft’ vorgesehen. Darüber hinaus ist in einem Anhang zu dem Vertrag die Rede von der Kasernierung, Entwaffnung und Repatriierung ausländischer Truppen, die sich unter Kontrolle der UNITA-Armee befinden. Die Vertragspartner erkennen zunächst die Existenz ausländischer Truppen auf nationalem Territorium an, wobei jedoch keine Angaben über ihre numerische Stärke gemacht werden. Festgehalten wird nur die Herkunft der ausländischen Truppen, bei denen es sich um ‚kongolesische Bürger aus der Demokratischen Republik Kongo(DRK) sowie Einheiten, bestehend aus Bürgern der DRK und Bürgern Ruandas mit Tustsi-Banyamulenge und Hutu-Hintergrund’ handelt. Die ausländischen Truppen sollen unter Leitung der Regierungsarmee in Koordination mit der UNITA, unter Beteiligung der Gemischten Militärischen Kommission und der Unterstützung der Vereinten Nationen kaserniert und entwaffnet werden. Die Repatriierung soll von den Vereinten Nationen vorgenommen werden. Relativ ambitioniert – wenn nicht gar unrealistisch- erscheint der Zeitplan, der die Integration der Militärs innerhalb von 78 Tagen(bis 21. Juni) und den Abschluss der Demobilisierung der Soldaten und die Auflösung der UNITA-Militärstruktur innerhalb von 80 Tagen(bis 23. Juni) nach Inkrafttreten vorsieht. Mit der Kasernierung der Truppen, die am 21. Mai beendet sein soll, wurde angeblich bereits- wie vorgesehen - einen Tag nach Unterzeichnung des Abkommens begonnen. In der ersten Arbeitssitzung der Gemischten Militärischen Kommission mussten bereits erste Anpassungen des Abkommens vorgenommen werden, wie die Erhöhung der Anzahl der Kasernierungslager von 27 auf 31. Die sozio-professionelle Reintegration der Demobilisierten soll – wie die Umsetzung des gesamten Abkommens – innerhalb von neun Monaten(262 Tagen) – also bis Jahresende- abgeschlossen sein. Unerlässlich und dringend erscheint vorderhand eine Konkretisierung der Rolle der 5 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML Vereinten Nationen, der Beobachterstaaten und der technischen Gruppe, in die bis zu 40 internationale Militärexperten entsandt werden sollen. Dabei wird schon jetzt recht deutlich, dass von der angolanischen Regierung lediglich eine marginale, beobachtende Rolle der internationalen Gemeinschaft gewünscht wird. Während die Implementierung des Abkommens nominell am 5. April begonnen hat, ist mit einem Mandat vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor Ende April nicht zu rechnen. Eine VN-Delegation soll Anfang Mai die Implementierung des Abkommens vor Ort begutachten. Die Kasernierung der UNITA-Kämpfer sowie deren Versorgung mit Lebensmitteln wird, vertraulichen Angaben zufolge, zumindest in den ersten drei Monaten ausschließlich von der Regierungsarmee organisiert werden. Erste Versorgungsengpässe zeichnen sich bereits ab. Doch wird immer wieder betont, dass es sich nunmehr um eine ‚genuin angolanische’ Friedenslösung handele. Etwas anachronistisch muten angesichts des knappen Zeitplans Hinweise der Militärs beider Seiten an, die bisherigen Friedensverträge seien aufgrund der zu starken Einmischung bzw. des Zeitdrucks von außen gescheitert. Die öffentliche Meinung scheint diese Einschätzung jedoch weitgehend zu teilen. Mehr noch: Die Tatsache, dass es sich ganz offensichtlich um eine Einigung ‚ehrlicher Militärs’ – statt ‚ehrgeiziger Politiker’ – handelt, scheint der Mehrheit der Bürger ein Indiz für die Haltbarkeit des Friedens zu sein. Offene politische Fragen des Lusaka-Protokolls Durch das Memorandum werden weder die offenen politischen Fragen des Lusaka-Protokolls gelöst, noch wird ein Prozess definiert, der zu einer Anpas-sung desselben an die veränderten Rahmenbedingungen bzw. die Lösung der politischen Aspekte führen kann. Immerhin weist der Vertragstext darauf hin, dass der Waffenstillstand erst die Voraus-setzung für eine definitive Lösung des Konfliktes schaffen soll. Doch ist im Moment unklar, ob die im Lusaka-Protokoll vorgesehene ‚ Gemeinsame Kommission’ unter Leitung der Vereinten Nationen wieder eingesetzt werden soll, wie es die internationale Gemeinschaft offensichtlich erwartet, und ob es zu einer Entsendung einer Beobachtermission kommen wird. Das Lusaka-Protokoll sah die Entsendung von 7000 Blauhelmsoldaten vor. Daneben ist offen, ob mit dem neuen Amnestiegesetz der nationalen Versöhnung ausreichend Rechnung getragen wurde, oder ob die Anpassung bzw. Umsetzung der Vorgaben hinsichtlich der ‚nationalen Versöhnung’ des Lusaka-Protokolls(Annex 6) geplant ist. Hier war u.a. der Zugang aller politischer Parteien zu den staatlichen Medien, die Unparteilichkeit der Polizei, die weitgehende Integration von UNITA-Mitgliedern in die staatliche Verwaltung und die Medien, die administrative Dekonzentration auf der Ebene der Provinzen, die politische Dezentralisierung auf lokaler Ebene, ein Sonderstatus für den Vorsitzenden der UNITA als Oppositionsführer sowie die Revision der staatlichen Symbole vorgesehen. Ein grundsätzliches Problem betrifft die Tatsache, dass die UNITA renovada, eine Gruppe, die sich 1998 unter Leitung des damaligen Generalsekretärs und Unterzeichners des Lusaka-Protokolls, Eugénio Manuvakola, von Savimbi lossagte, von der Regierung als offizieller Vertragspartner anerkannt wurde. Abgesehen davon, dass viele Dinge, die im Protokoll von Lusaka festgelegt worden waren, nicht eingelöst wurden, wie etwa der Passus, der UNITA Bürogebäude in den Provinzen und andere Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen sowie die Ernennung von UNITA-Politikern zu Botschaftern, Vize-Gouverneuren und Distriktverwaltern, ist schon jetzt offensichtlich, dass sich die UNITA unter Leitung von Lukamba Gato nicht 6 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML durch die Minister und Vize-Minister der ‚Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung’ vertreten sehen, die der ‚Renovada’ angehören. Gleichzeitig gilt es als wahrscheinlich, dass es zu einer Neuverteilung der Parlamentssitze innerhalb der UNITA kommen wird. Lukamba Gato, der bei den Wahlen 1992 auf Platz 10 der Parteiliste stand, hat bereits Interesse angemeldet, seinen Sitz einzunehmen. Wie weit dieser ‚ Re-Shuffle’ von Mandaten geht, und ob es zu einer Neubenennung von UNITA-Politikern für Regierungs- und Verwaltungsposten kommt, hängt von einer politischen Verständigung sowie von der Restrukturierung der Partei selbst ab. In einem Anhang zum Waffenstillstandsabkommen wird der UNITA lediglich empfohlen, schnell den internen Konsens herzustellen, der notwendig ist, um als Partner der Regierung im Prozess des Abschlusses der Implementierung des Lusaka-Protokolls fungieren zu können’. Dabei wird auf den Friedensplan der Regierung verwiesen, in dem diese ihren guten Willen bekräftigt, die Reorganisation der UNITA zu unterstützen und die Benennung zu Posten im Rahmen der Regierung der Nationalen Einheit und Versöhnung zu vollenden. Im Hinblick auf die Reorganisation der Partei und die dafür notwendige Reisefreiheit ihrer Vertreter drängt die UNITA unter Lukamba Gato auf die sofortige Aufhebung der politischen Sanktionen durch die Vereinten Nationen. Sie verweist darauf, dass der Zweck der Sanktionen, nämlich die Rückkehr der UNITA zum Friedensprozess im Sinne des Lusaka-Protokolls, nunmehr als erfüllt anzusehen sei. Während Gambari eine baldige Lockerung der Sanktionen für möglich hält, bezeichnete Außenminister Miranda diesen Schritt als verfrüht. Eine politische Lösung muss auch für die Wahlen gefunden werden sowie für den Prozess der Verfassungsreform. Das Lusaka-Protokoll sah u.a. die Abhaltung der noch ausstehenden Stichwahl für die Präsidentschaftswahlen von 1992 vor, bei denen weder der damals mit 49,5% führende dos Santos noch Savimbi(40%) die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erringen konnte. Diese Bestimmung ist nach dem Ableben von Savimbi offenkundig obsolet. Überdies hat dos Santos im August 2001 seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur angekündigt. Zehn Jahre nach den ersten und einzigen Wahlen muss es laut dem Fraktionsvorsitzenden der MPLA Bornito de Sousa vielmehr darum gehen, in einem realistischen Zeitraum neue Wahlen zu organisieren. Darüber hinaus muss eine Einigung über den Prozess der Verfassungsreform gefunden werden. Im Rahmen des Friedensprozesses war 1996 ein Gesetz über die Reform der Verfassung von 1992 verabschiedet worden, in dem festgelegt wurde, dass eine neue Verfassung vor der Abhaltung der nächsten Wahlen verabschiedet sein muss. Sie sollte nicht nur die demokratische Ordnung konsolidieren, sondern auch die Grundlage für Frieden und nationale Versöhnung bilden. Fraglich ist nicht nur, ob dieses Gesetz angesichts der veränderten Rahmenbedingungen noch als gültig angesehen werden kann, sondern auch ob der mittlerweile weitgehende Konsens des parlamentarischen Verfassungsausschusses über die Inhalte der zukünftigen Verfassung in Zukunft tragfähig sein wird. Diese Frage stellt sich, da die Einigung über die wichtigsten Fragen des politischen Systems weitgehend auf die Kompromissbereitschaft der UNITA renovada zurückzuführen sind. Falls es zu einer Neubenennung der UNITA-Abgeordneten kommen sollte, müssten unter Umständen wichtige Fragen neu verhandelt werden. Wenn man zudem davon ausgeht, dass der Prozess der nationalen Versöhnung erst jetzt richtig beginnen kann, könnte der Verfassungsprozess dafür einen guten Rahmen abgeben. Zuletzt muss auch die Frage nach einer Verbreiterung des Friedensprozesses gestellt werden. Die zivilgesellschaftliche Friedensbewegung, allen voran die Kirchen, 7 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML aber auch einige der kleineren Parteien, arbeiten bereits seit zwei Jahren aktiv auf einen echten Friedens- und Versöhnungsprozess hin. Die wichtige Rolle der Kirchen wurde in verschiedenen Regierungsdokumenten der jüngsten Zeit erstmals explizit anerkannt. Am 8.April informierte Staatspräsident dos Santos in einem Brief den Heiligen Stuhl über die Entwicklungen in Angola und ersuchte um die Unterstützung der katholischen Kirche bei der nationalen Versöhnung. Doch ist bislang der Eindruck entstanden, dass der Friedensprozess bilateral von den Militärs beider Seiten bestimmt wird. Zwar hat das ökumenische Komitee der Kirchen COIEPA kürzlich in einem Kommunique die Unterzeichnung des Waffenstillstands begrüßt und die breite Einbeziehung aller nationalen Strömungen in die Diskussion über die Umsetzung der politischen Dimensionen des Lusaka-Protokolls angemahnt, doch sind noch keine konkreten Schritte in diese Richtung bekannt. Die UNITAs: Wie viele ‚schwarze Hähne’ gibt es? Der Umstand, dass die UNITA seit dem Zusammenbruch des Lusaka-Protokolls im Jahr 1998 faktisch in vier Gruppen gespalten war, die erst langsam wieder zusammenfinden, erschwert heute die effiziente Umsetzung der politischen Aspekte der Friedensabkommen. Das im September 1998 von einer Gruppe führender UNITA-Politiker in Luanda gegründete Erneuerungskomitee, die sog. UNITA renovada unter dem ehemaligen Generalsekretär und dem heutigen ‚Parteivorsitzenden’ Eugénio Manuvakola wurde damals von der Regierung als offizieller Vertragspartner des Lusaka-Protokolls anerkannt. Kurz darauf kam es zu Umbesetzungen für die Ministerposten der UNITA in der Regierung der Nationalen Einheit und Versöhnung, und Savimbi wurde der besondere Status als Oppositionsführer durch das Parlament entzogen. Die Mehrheit der 70 UNITA-Abgeordneten distanzierte sich damals zwar ebenfalls von Savimbi, weigerte sich jedoch, Manuvakola als neuen Parteivorsitzenden der UNITA anzuerkennen und bildete eine lose Gruppe ‚radikaler’ UNITA-Politiker in Luanda. Die ‚militaristische UNITA’ unter Savimbi sowie die Außenvertretungen der UNITA wurden mit Sanktionen der Vereinten Nationen belegt, die nicht nur den Handel mit Blutdiamanten unterbinden sollten, sondern auch die politischen Aktivitäten und die Bewegungsfreiheit der Vertreter der ‚illegalen’ UNITA-Fraktionen. Jüngst haben die Uniota-Politiker des radikalen Flügels, des militaristischen Flügels sowie die Vertreter im Ausland einen ‚modus vivendi’ gefunden. Noch Mitte März hatte sich die Außenvertretung der UNITA in verschiedenen Kommuniques als einzige legitime Kraft präsentiert, um im Namen der UNITA zu sprechen und ihren Vertreter in Paris, Isaías Samakuva, zum ‚Chef der UNITA’ gewählt. Zur selben Zeit wurde die Gründung einer ‚geschäftsführenden Komission’ der – ehemals- militaristischen UNITA unter Leitung des Generalsekretärs Paulo Lukamba Gato bekannt. Deren Zusammensetzung ist nach wie vor nicht geklärt, doch gehören ihr wohl außerdem der auswärtige Sekretär Alcides Sakala, der Generalstabschef Abreu Kamorteiro sowie der Jurist Kapapelo an. Nicht bestätigten Angaben zufolge soll auch der UNITA-Vertreter in Paris, Isaías Samakuva inzwischen Mitglied der Kommission sein, nachdem in der ‚Verhandlungswoche’ erste Telefonkontakte zwischen der Außenvertretung in Paris und der geschäftsführenden Kommission zustande kamen. Danach lenkte die Außenvertretung ein, erkannte Lukamba Gato als vorübergehenden Parteichef an und gestand den Verhandlungen eine gewisse Legitimität zu. Auch in Luanda erkannte die Mehrheit der Parlamentsfraktion der UNITA(ca. 55 von 70 Abgeordneten) die Übergangsleitung der Partei durch Lukamba Gato in Form von Unterschriftenlisten an. Obwohl der ‚Vorsitzende’ der UNITA renovada Eugénio Manuvakola und sein ‚Fraktionschef’ José Filipe sich diesen Sympathiebekundungen nicht anschlossen, war doch bemerkenswert, dass einige Mitglieder der Renovada Lukamba Gato und seine 8 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML Kommission unterstützen. Unter ihnen finden sich auch Mitglieder der formal weiter bestehenden Regierung der Nationalen Einheit und Versöhnung. Seit dem 2. April befindet sich das Hauptquartier der geschäftsführenden Kommission im Luxushotel Trópico in Luanda, wo die Militärchefs der UNITA untergebracht wurden. Nach der offiziellen und feierlichen Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens am 4. April im Parlamentsgebäude von Luanda, hat sich Lukamba Gato bereits mit Staatspräsident José Eduardo dos Santos getroffen sowie mit zivilgesellschaftlichen Gruppen(AMC, COIE-PA), dem Generalsekretär der MPLA, dem historischen Parteichef der ebenfalls gespaltenen FNLA, Holden Roberto, sowie mit Eugénio Manuvakola. In seinen ersten Zeitungsinterviews und Pressekonferenzen hat er sich als kämpferischer Oppositionspolitiker und Chef einer radikalen UNITA in Luanda etabliert, der angibt ‚stolzer Schüler Savimbis’ zu sein. Eine Vereinigung ‚seiner’ UNITA mit der UNITA renovada erscheint momentan sehr unwahrscheinlich: Manuvakola hat die geschäftsführende Kommission bereits als illegitim, diktatorisch und bellizistisch bezeichnet. Er sprach sich in einer Pressekonferenz vom 9. April gegen eine ‚mechanistische’ Vereinigung der beiden Flügel aus, lehnte die baldige Abhaltung eines Parteikongresses ab und kündigte seinerseits die Einsetzung einer Versöhnungskommission an. Vertreter der geschäftsführenden Kommission haben wiederum durchblicken lassen, dass sie ‚ihr’ Parteigebäude bald zurückfordern werden, da man Politik nicht auf ewig aus einem Hotel heraus betreiben könne. Wie dieser Machtkampf ausgeht hängt u.a. auch davon ab, inwieweit die MPLA Wort hält und sich nicht in das politische Innenleben der UNITA einmischt, damit diese sich in Ruhe reorganisieren kann. Bis vor zwei Monaten wurde die UNITA renovada von der Regierung noch als einziger legitimer Vertragspartner des Lusaka-Protokolls anerkannt und stellte die Minister und Vizeminister in der Regierung der nationalen Einheit. Dieses Bild hat sich nun radikal verändert. Der Waffenstillstand vom 4.April wurde vom Generalstab der militaristischen UNITA unterzeichnet, wobei die geschäftsführende Kommission zwar nicht direkt als Implementierungspartner fungiert, die Militärs aber zur Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt hat, und daher derzeit am längeren Hebel sitzt. Lukamba Gato, der auf die Unterstützung der überwiegenden Mehrheit der Parlamentsfraktion und der Außenvertretung zählen kann, hat die Abhaltung des 9. UNITA-Kongresses und die Wahl eines neuen Parteivorsitzenden für die nächsten vier bis sechs Monate in Aussicht gestellt. Offene sozio-ökonomische Fragen: Humanitäre Katastrophe und die Zukunft der Kriegsökonomie Abgesehen von den offenen politischen Fragen stellen sich ungeheure sozio-ökonomische Herausforderungen. Zusätzlich zu den mittlerweile 4,6 Mio. intern Vertriebenen und ca. 400 000 Flüchtlingen in den Nachbarländern, müssen nunmehr ca. 50 000 UNITA-Soldaten und ihre 300 000 Angehörigen versorgt, ausgebildet, rückgesiedelt bzw. in das Zivilleben und den Arbeitsmarkt integriert werden. Die humanitäre Situation wird sich kurzfristig eher verschlechtern, da die Hilfsorganisationen nun angesichts des Waffenstillstands zu weit mehr Vertriebenen Zugang erhalten haben, als unter der prekären Sicherheitssituation des Krieges, wo nur ca. 1,4 Mio. versorgt werden konnten. Man geht davon aus, dass das Land mit ca. 11 Mio. Landminen verseucht ist, die geräumt werden müssen, um einen Wiederaufbau der zerstörten Infrastrukturen zu ermöglichen. Nachdenklich stimmt auch der Umstand, dass die hohen Militärs, die teilweise direkt und indirekt Kriegsdividenden abschöpfen konnten, durch den ‚gewonnenen’ Krieg und die Federführung bei der Ausarbeitung des Waffenstillstands ihre Machtposition 9 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML noch gestärkt haben. Damit müssen nicht nur Antworten auf wichtige Grundsatzfragen über die Ausgestaltung der politischen Institutionen gefunden werden, zusätzlich dazu müssen den Militärs- politische oder wirtschaftliche Anreize in einem demokratischen Friedensszenario eröffnet werden. Der ‚Pakt’ über solche Anreize könnte allerdings einer nachhaltigen Demokratisierung und Versöhnung genauso im Wege stehen, wie einer transparenten Regierungsführung. Neben der Entmilitarisierung und Integration der Rebellen in das zivile Leben ist auch eine bessere Ausbildung und Versorgung – oder aber Demobilisierung- der niederen Ränge der Regierungssoldaten dringend geboten, die aufgrund der verheerenden Bedingungen in der Armee teils von der gewaltsamen ‚Selbstversorgung’ lebten. Um einem rapiden Anstieg der Gewaltkriminalität entgegenzuwirken, muss außerdem eine Entwaffnung der Zivilbevölkerung vorgenommen werden. All das wird sehr viel Geld kosten. Finanzminister Julio Bessa hat kürzlich bereits die Einbringung eines Nachtragshaushaltes in Aussicht gestellt. Es wird damit gerechnet, dass ein Großteil der für das Militär bereitgestellten Mittel für die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau verwendet werden. Noch wichtiger wäre allerdings die Einbringung sämtlicher Einnahmen aus den Öl- und Diamantenvorkommen des potentiell reichen Landes in den Staatshaushalt. Wie eine Untersuchung der Economist Intelligence Unit im Dezember 2001 berichtete, versickern jährlich ca. 1,5 Mrd. USD der auf ca. 4-5 Mrd. geschätzten staatlichen Öleinnahmen in komplexen Finanztransfers und unbekannten Kanälen. In engem Zusammenhang damit steht die Frage nach der Zukunft einer bislang florierenden politischen Kriegsökonomie. Einem kürzlich von der NGO Global Witness veröffentlichten Bericht zufolge haben angolanische Regierungsmitglieder über undurchsichtige Waffengeschäfte jahrelang erhebliche Renten abgeschöpft. Angeblich liegt über eine Milliarde US$ auf einem Nummernkonto auf den Virgin Islands, zu dem zwei Vertraute des Staatspräsidenten Eduardo dos Santos Zugang haben sollen. Unabhängig davon, ob diese Vorwürfe sich bestätigen, kann nur bei einem erheblich transparenteren Umgang mit den öffentlichen Mitteln und einem konsequenten sozialpolitischen Engagement der Regierung ernsthaft mit einem Erfolg der angekündigten Geberkonferenz bzw. mit einer eventuellen Streichung der insgesamt ca.$ 11 Milliarden betragenden Außenschuld gerechnet werden. Ohne die massive internationale Hilfe könnte sich der Frieden in Angola jedoch als brüchig erweisen. Zur Autorin: Dr. Sabine Fandrych leitet seit September 2000 das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Luanda/Angola. Ansprechpartner/in: Hubert René Schillinger, Tel.: 0228-883 582, E-Mail: Hubert.Schillinger@fes.de (verantwortlich) Johanna M. Fuhrbach, Tel.: 0228-883 588, E-Mail: Johanna.Fuhrbach@fes.de Friedrich-Ebert-Stiftung 10 von 11 06.06.03 15:33 FES: Referat Naher und Mittlerer Osten/Nordafrikfaile|:N//a/Hho|/sAt FRIKA/QUERSCHNITT&DIVERSES...AT/SONDERBERICHTE/ANGOLA_KB_04_02.HTML Afrikareferat Godesberger Allee 149 53170 Bonn Fax: 0228-883 623 11 von 11 06.06.03 15:33