betrifft: Bürgergesellschaft 19 aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí= Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= _~êÄ~ê~=píçäíÉêÑçÜí= Die Bürgergesellschaft gehört zu den Themen unserer Zeit und zu den Herausforderungen der Zukunft. Sie ist kein zu erreichender Zustand, sondern ein Ideal, dem man nachstreben muss. Wenn wir ehrlich sind, haben wir in den vergangenen Jahren keine zu großen Etappen auf diesem Weg zurückgelegt. Anspruch und Wirklichkeit klaffen noch immer deutlich auseinander. Warum das so ist, leuchtet aber nicht auf den ersten Blick ein. Schließlich gibt es wenige gesellschaftliche Projekte, die sich – wie die Idee der Bürgergesellschaft – einer kontinuierlich wachsenden Beliebtheit erfreuen, über alle ideologischen Grenzen hinweg. Meines Erachtens hat das zwei wesentliche Gründe. Zum einen erweist sich die Bürgergesellschaft als so etwas wie die„eierlegende Wollmilchsau“ des politischen Diskurses. Die Berufung auf sie ist beliebt, weil sich allerhand Hoffnungen und Erwartungen auf sie projizieren lassen werden. Die Idee der Bürgergesellschaft wird so mit zum Teil widersprüchlichen Erwartungen überfrachtet, die sie kaum erfüllen kann. Zum anderen ist die Rede von der Bürgergesellschaft immer so herrlich unverbindlich. Mit interesselosem Wohlgefallen parliert man über das Reich des Möglichen und vergisst demgegenüber die Tristesse des Diesseits. Wenn man aber den Fortschritt will, dann muss man seinen Blick auf die Faktoren richten, die über den Erfolg des Projekts entscheiden. Mann muss den Diskurs vom Kopf auf die Füße stellen. Dieser Text ist ein kleiner Beitrag zu einer notwendigen Debatte darüber. Meine Grundthese dabei ist: Die Bürgergesellschaft entwickelt sich schon deshalb nicht, weil sie von sozialen Voraussetzungen abhängig ist. Darum aber ist es schlecht bestellt. Der im Frühjahr 2005 vorgelegte 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung widmet sich erstmals in einem eigenen Kapitel dem Umfang gesellschaftlicher und politischer Partizipationen innerhalb der verschiedenen Einkommensgruppen. Ziel war es, neben der materiellen Armut auch die Ausgrenzung vom gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben einzubeziehen. Die dafür aufgewandten knapp zwölf Seiten im Bericht bieten zwar leider keine weitergehende Analyse, bestätigen aber eine wenig neue Erkenntnis. Ein geringes Einkommen führt dazu, dass sich Menschen deutlich weniger engagieren, egal ob im sozialen, politischen, sportlichen oder kulturellen Bereich: = ïïïKÑÉëKÇÉLÄìÉêÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=aÉê=^êÄÉáíëâêÉáë=ïáêÇ=ÖÉÑ ∏ êÇÉêí=îçå=ÇÉê=bêáÅÜJ_êçëíJpíáÑìåÖK= iÉáíìåÖW=aêK=jáÅÜ~Éä=_ Ω êëÅÜI=jÇ_K=hççêÇáå~íáçåW=^äÄêÉÅÜí=hçëÅÜ Ω íòâÉI=^ÄíÉáäìåÖ=hçããìåáâ~íáçå= ìåÇ=dêìåÇë~íòÑê~ÖÉåI=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖI=RPNTM=_çååI=bJj~áäW=^äÄêÉÅÜíKhçëÅÜìÉíòâÉ]ÑÉëKÇÉ= ^êÄÉáíëâêÉáë= _ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê pí~~í= betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= „Auswertungen verschiedener Quellen zeigen: Je höher das Einkommen ist, desto stärker engagieren sich die Bezieher dieser Einkommen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen.“(BMGS 2005, S. 189). Betroffen ist dabei vor allem der Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, denn„eine Aufteilung nach Quintilen der Einkommensverteilung macht deutlich, dass diese Form der gesellschaftlichen Mitwirkung im untersten Einkommensbereich am schwächsten ausgeprägt ist.“(BMGS 2005, S. 190). Diese Erkenntnis ist wenig überraschend, schließlich waren schon die mildtätigen sozialen und kulturellen Vereinigungen im Kaiserreich vorwiegend Honoratiorengemeinschaften. Die Partizipationschancen haben sich seitdem grundlegend verbessert, wozu nicht zuletzt die gesellschaftliche Demokratisierung und die erhebliche Umverteilung materieller Ressourcen in den 60er und 70er Jahren beigetragen haben. Überwunden wurde das schichtspezifisch unterschiedliche Partizipationsverhalten jedoch nie. Inzwischen gibt es sogar wieder deutliche Anzeichen für eine neue Abschottung zwischen den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen. So stellt der Göttinger Sozialwissenschaftler Franz Walter fest:„Die verschiedenen Wohnquartiere mischen sich erheblich weniger ein. Umgekehrt erleben wir eine Form der sozialen Homogenisierung innerhalb der einzelnen Stadtteilquartiere. Aber nicht nur da.(…) Man liebt sich in der eigenen Schicht. Man heiratet in der eigenen Schicht. Man bildet sich in der eigenen Schicht.(…) Wir haben selbst in der Zeit des Nationalsozialismus, selbst in einigen Jahren der Weimarer Republik, aber dann elementar in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren eine bemerkenswerte Öffnung der bürgerlichen Schichten erlebt, die nun abgebrochen ist“(Walter 2003). Nicht nur Praktikerinnen und Praktiker der sozialen Arbeit wissen um diese Zusammenhänge, aber vor allem sie erleben diese Entwicklung tagtäglich in ihrer Arbeit mit Menschen, die erwerbslos sind und die darunter erheblich leiden. Menschen, die erwerbslos sind, empfinden diesen Zustand des Nicht-Arbeitens eben nicht im selben Maße als Befreiung, wie andere Ferien als Befreiung und Gelegenheit zur Muße begreifen – ganz im Gegenteil. Erwerbslose verlieren nicht nur an Einkommen, sondern auch an Selbstbewusstsein, an Vertrauen in ihre Fähigkeiten und damit an Motivation, sich zu engagieren. Sie büßen einen Status ein, über den sie sich – wie jeder – zuvor mit definiert haben. Sie verlieren viele menschliche Bezüge und empfinden auch gesellschaftliche Ausgrenzung, wenn die Mitgliedschaft im Sportverein nicht mehr finanzierbar ist. Das alles befördert die fortschreitende Spaltung der Gesellschaft, wie sie auch im 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dokumentiert ist:„Unsere Gesellschaft mutiert zur Klassengesellschaft, aber sie merkt es nicht, weil der Mythos von der ‚nivellierten Mittelstandsgesellschaft’ das kollektive Bewusstsein beherrscht.“ (Prantl 2005, S. 152). Unter den Bedingungen einer fortschreitenden sozialen Spaltung kann sich jedoch die Bürgergesellschaft nicht entwickeln. Wer den annähernd – wenn man realistische Schätzungen abseits der offiziellen Statistik nimmt – acht Millionen Erwerbslosen dagegen bürgerschaftliches Engagement als sinnstiftende Perspektive anbietet, mag das gut meinen. Es ist jedoch gleichzeitig eine sehr elitäre Vorstellung, man möge doch die Vorteile seiner Arbeitslosigkeit erkennen – Zeit zum gesellschaftlichen Engagement zu haben – und aus der Not der Erwerbslosigkeit eine Tugend machen. Die Arbeitslosen sind nicht die Reservearmee der Bürgergesellschaft. 2 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= Dass die Bürgergesellschaft nicht als Ausfallbürge für den Sozialstaat taugt, ist keine originelle Einsicht. Umso erstaunlicher ist es, dass diese Einsichten zwar als Gemeinplätze gehandelt werden, aber nirgends Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen werden. Wenn die Bürgergesellschaft auf der gesellschaftlichen Integration und gleichzeitig den Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger fußt, dann ist die wirkungsvollste Strategie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Wir können es uns nicht leisten, auch nur einen Jugendlichen, auch nur einen Menschen von seinen gesellschaftlichen und politischen Teilhabechancen abzukoppeln. Gleiche Startchancen – von denen wir übrigens weit entfernt sind – für die Bevölkerung reichen eben nicht aus. Wir brauchen für alle Menschen kontinuierlich die Möglichkeit, sich mit ihren Potentialen einbringen zu können. Das wiederum heißt: Es müssen endlich ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, um nicht nur im Detail die Rahmenbedingungen der Arbeit für diejenigen zu verbessern, die sich bereits engagieren, sondern wir müssen auch die mangelnden Teilhabechancen einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu überwinden versuchen. Das wäre ein praktischer Beitrag zur Entwicklung der Bürgergesellschaft. Es sind drei Einsichten, um die man dabei – wie man es auch dreht und wendet – nicht herumkommt: 1.) Es ist Zeit, das Thema der Umverteilung materieller Ressourcen wieder auf die Tagesordnung zu setzen. 2.) Bürgerschaftliches Engagement bleibt in hohem Maße auf den Staat angewiesen, ohne sich dabei von ihm instrumentalisieren lassen zu dürfen. 3.) Die Bürgergesellschaft ist nicht voraussetzungslos, sondern bedarf ihrerseits bestimmter Kristallisationskerne, um die herum bürgergesellschaftliches Engagement entstehen und wachsen kann. Alle drei Thesen provozieren sicher Widerspruch, aber ich bin von ihrer Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt. Die Gründe dafür will ich im Folgenden näher darlegen: NKF= bë=áëí=wÉáíI=Ç~ë=qÜÉã~=ÇÉê=rãîÉêíÉáäìåÖ= ã~íÉêáÉääÉê=oÉëëçìêÅÉå=ïáÉÇÉê=~ìÑ=ÇáÉ=q~ÖÉëJ çêÇåìåÖ=òì=ëÉíòÉåK= Wer von Bürgergesellschaft ernsthaft redet, darf über Ausgrenzung und Ungleichheit nicht schweigen. Beides lässt sich statistisch nicht wegdefinieren. Wir haben eine erhebliche Ungleichheit, die auch der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belegt: Die Hälfte der Haushalte verfügt zusammengenommen nicht einmal über 4 Prozent des Nettovermögens, während 10 Prozent der Haushalte allein 47 Prozent des Nettovermögens besitzen. Um ein Mehr an Umverteilung von Oben nach Unten kommen wir nicht herum, wenn wir den Menschen auch nur gleiche Lebenschancen eröffnen wollen. Ein Beispiel: Heute leben in Deutschland mehr als 1,5 Millionen Kinder in Armut. Ihr Armutsrisiko ist mehr als doppelt so hoch wie das der Gesamtbevölkerung. Wir haben hungrige Kinder in den Schulen und Eltern, die sich rezeptfreie Medikamente nicht mehr leisten können, kurz: Wir haben eine völlig inakzeptable Situation. Unser Sozial- und Bildungssystem – Stichwort: PISA – hat sich als unfähig erwiesen, Unterschiede in der Einkommensverteilung, aber auch an Bildungs- und Teilhabechancen auszugleichen. Es hat sie vielmehr verstärkt, mit verheerenden Folgen für die Perspektiven der Be3 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= troffenen. Wir müssen deshalb schleunigst den Schritt vom Reden zum Handeln unternehmen, insbesondere um der Kinder Willen. Wir müssen von Anfang an in die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen investieren, und zwar von der Wiege bis zur Bahre. Am wichtigsten ist jedoch die Förderung der Kinder. Was dort vernachlässigt wird, ist später kaum aufzuholen. 31,4 Prozent der Ehepaare mit Kindern, die Sozialhilfe beziehen, taten das, obwohl sie erwerbstätig waren. Das zeigt: Der Familienleistungsausgleich mag zwar umfangreich sein, aber er ist offensichtlich nicht effektiv genug. Um soziale Defizite ausgleichen zu helfen, bedarf es deshalb finanzieller Mittel. Um hier Änderungen zu erreichen, ist es trotzdem wahrscheinlich nicht einmal nötig, neue Einnahmequellen zu erschließen. Voraussetzung wäre dann aber, dass man die bisherigen Verteilungsstrukturen reformiert. Ein Beispiel ist das Ehegattensplitting: Die Ehe ist unter anderem auch eine Einstandsgemeinschaft. Eine gewisse steuerliche Privilegierung der Ehe ist deshalb schon aus rechtlichen Gründen geboten. Der Umfang des Ehegattensplittings, den wir in Deutschland haben, ist jedoch zu groß und wirkt wie eine Prämierung der längst veralteten geschlechtsspezifischen Rollenverteilung, nach der der Platz der Frau in der Gesellschaft mit den berühmten drei K’s – Küche, Kinder, Kirche – beschrieben ist. Es spricht deshalb nichts dagegen und viel dafür, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting auszubauen und insbesondere Familien verstärkt zu fördern. Die Liste der Beispiele ließe sich lange fortsetzen. Geld ist und bleibt ein wesentliches Mittel, um Defizite auszugleichen. Es ist aber nicht das einzige. Der Umgang mit Kindern bietet auch hier ein gutes Beispiel. Noch so viel Kindergeld und auch ein lohnabhängiges Elterngeld wird selten ein ausschlaggebendes Argument für die Verwirklichung eines Kinderwunsches sein, wenn es an Möglichkeiten fehlt, um die Kinder auch während der Arbeit in guter Obhut zu wissen. Dafür bedarf es aber gerade auch einer flächendeckenden Infrastruktur an Kindertageseinrichtungen und kinder- und familienfreundlicher lokaler Infrastruktur. Defizite bei der Kinderbetreuung sind ein wesentlicher Grund dafür, dass Erwerbstätigkeit trotz Elternschaft nur schwer zu leisten ist. Um solche Rahmenbedingungen zu schaffen, benötigt man jedoch wiederum Geld. Ein anderes Beispiel, bei der aus bürgergesellschaftlicher Perspektive die Fehlallokation von Ressourcen festzustellen ist, ist der Umstand, dass 50 Milliarden Euro jährlich vererbt werden. Die einen erben Reichtum, die anderen Bildungsdefizite und eine schlechte Ausgangsposition für den Start ins Leben. Die Besteuerung von Erbschaften ist deshalb legitim, was in Deutschland – das zeigen zumindest die vergleichsweise geringen Erträge der Erbschaftssteuern – manchmal in Vergessenheit geraten zu sein scheint. Eine moderate und gerechte Neuordnung und Anhebung der Erbschaftssteuern ist deshalb angemessen. Dabei sollte man gleichzeitig die Attraktivität der Gründung von Stiftungen erhöhen. Anders als beispielsweise in den USA haben wir keine Kultur des Stiftens. Das Gesamtvolumen des Stiftungsvermögens in Deutschland ist im Vergleich geradezu gering. Stiftungen sind aber in hohem Maße geeignet, um bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet zu fördern. Aus diesem Grund müssen wir bessere Bedingungen und mehr Anreize dafür schaffen. OKF=_ Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë= båÖ~ÖÉãÉåí= ÄäÉáÄí= áå= ÜçÜÉã=j~ ≈ É=~ìÑ=ÇÉå=pí~~í=~åÖÉïáÉëÉåI=çÜJ åÉ=ëáÅÜ=Ç~ÄÉá=îçå=áÜã=áåëíêìãÉåí~äáëáÉêÉå=ä~ëJ ëÉå=òì=Ç Ω êÑÉåK= Es ist die Ironie des bürgergesellschaftlichen Projekts, dass es – wenn man es ernst nimmt 4 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= und nicht offen oder unausgesprochen als Elitenprojekt betreibt – immer auch auf den Staat angewiesen bleibt. Die immer noch zu findende Idee einer Substitution des Sozialstaates und seiner Leistungen durch die Bürgergesellschaft und die Wohlfahrtsverbände als deren organisierte Infrastruktur verkennt die bestehende Aufeinanderbezogenheit. Bei vielen Dingen steht der Staat in der Gewährleistungsverantwortung, ohne dass er diese Verantwortung ohne die Hilfe gemeinnütziger Organisationen zu lösen in der Lage wäre. Ohnehin sind private, gemeinnützige Dienste regelmäßig in der Lage, Aufgaben effizienter und bedürfnisgerechter wahrnehmen zu können, als staatliche oder gewerbliche Einrichtungen. Die verbreitete These vom Effizienzvorteil gewerblicher Einrichtungen ist dagegen auch empirisch unbewiesen. Umgekehrt bedarf die Bürgergesellschaft der Unterstützung und Förderung durch den Staat – nicht als Almosen, sondern als Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung des Eigenwertes bürgerschaftlichen Engagements. Dazu gehört beispielsweise, dass die Regelungsleidenschaft staatlicher Bürokratie Grenzen haben muss, wenn sie freiwillige Tätigkeiten einzuschränken und zu ersticken droht. So ist es z.B. sehr leicht möglich, eine Jugendinitiative mit Anforderungen an aufsichtsrechtliche, versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen so einzuschnüren, dass das möglicherweise gerade aufkeimende Pflänzchen des Einsatzes für andere sofort mit dem bürokratischen Rasenmäher auf eine Normgröße zusammengestutzt wird. Auf diese Weise erhält man vielleicht einen gepflegten englischen Rasen, aber keine Blumenwiese. Auch unter Förderungsgesichtspunkten könnte man die bisherige Politik einmal kritisch überdenken. Wer Erfahrungen als Abgeordneter hat, der weiß um das Phänomen, dass die sechsstellige Subvention aus öffentlichen Kassen für eine Unternehmensinvestition in der Regel keine große Debatte auslöst, der vierstellige Mietkostenzuschuss für die Arbeit einer gemeinnützigen Kindertageseinrichtung aber gerne einmal zu einer zweistündigen Debatte über ideologische Grundsatzfragen der Erziehung genutzt wird. Im Kleinen achtet man auf den Cent, die großen Summen dagegen werden demutsvoll abgenickt, weil man sich darunter ohnehin nichts mehr vorstellen kann. Dabei müsste doch das Gegenteil Programm sein: Wo ich schon mit wenig Geld sichtbar viel erreichen kann, da sollte ich diese zumeist geringen Beiträge einfach auch einmal aufwenden, anstatt das Damoklesschwert immer noch ein bisschen drohender über den Köpfen der engagierten Bürgerinnen und Bürger schweben zu lassen. Der Blick auf die jüngere Sozialstaatsgeschichte lehrt: Staat und Bürgergesellschaft sind nicht zwingend Gegensätze, im Gegenteil. Die Ausdehnung des Sozialstaates führte nicht zu einer Reduzierung der Zahl der frei-gemeinnützigen Dienste, sondern zu einer Ausdehnung derselben. Auch historisch kann man diesen Zusammenhang nachvollziehen, beispielsweise anhand der wachsenden Übernahme staatlicher Verantwortung im Kaiserreich und später in der Weimarer Republik durch eine organisierte Gemeinschaft frei-gemeinnütziger Initiativen, die in Größe und Leistungskraft in Europa ihresgleichen sucht. Wenn das Mit- und Nebeneinander heute weiter im beiderseitigen Interesse gedeihen soll, dann bedarf es dazu auch eines Umdenkens von Politik und Verwaltung. Wer den aktiven Bürger will, der muss ihm auch Raum für eigene Entscheidungen lassen. Rechtlich müssen die Entscheidungen immer bei den gewählten Instanzen liegen. Ihnen und den damit verbundenen 5 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= Administrationen stünde es gut an, die Entscheidungen beispielsweise von Bürgerversammlungen und Betroffeneninitiativen sehr viel ernster zu nehmen als es heute häufig der Fall ist. Wenn Politik und Verwaltung auf diesem Weg Entscheidungsmacht an die Bürgergesellschaft abgeben, dann werden sie damit wahrscheinlich an Gestaltungsmacht gewinnen. Denn nur durch ein Mehr an Partizipationsmöglichkeiten wird man den Bürger für einen neuen Sozialkontrakt gewinnen können. Die Bürgergesellschaft bedarf mithin bestimmter Rahmenbedingungen, die sie selbst nicht schaffen kann. Sie ist auch auf den Sozialstaat angewiesen. Der Staat darf und soll dabei ruhig ein schlanker Staat sein, soweit es dennoch ein starker Sozialstaat ist. Stark und schlank sind keine Gegensätze! Eines aber muss dennoch gewiss bleiben: Die Angewiesenheit auf den Sozialstaat darf nie zu einer Aufgabe der Autonomie der organisierten Kräfte der Bürgergesellschaft führen. Bürgergesellschaft kann nie als Annex an den Staat gedacht werden. PKF= aáÉ_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí áëí åáÅÜí îçê~ìëëÉíJ òìåÖëäçëI ëçåÇÉêå=ÄÉÇ~êÑ=áÜêÉêëÉáíë=ÄÉëíáããJ íÉê= hêáëí~ääáë~íáçåëâÉêåÉI= ìã= ÇáÉ= ÜÉêìã= Ä Ω êJ ÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë=båÖ~ÖÉãÉåí=ÉåíëíÉÜÉå=ìåÇ= ï~ÅÜëÉå=â~ååK= Ein schon seit längerer Zeit beobachteter Trend ist, dass die traditionellen Institutionen ihre Bindungswirkung und Integrationskraft verloren haben. Das gilt für die Familie, für öffentliche Einrichtungen, für Vereine und Verbände. Wenn gleichzeitig – wie jetzt – die Kluft zwischen arm und reich, zwischen Zugehörigen und Ausgegrenzten immer größer wird, dann wird auch das soziale Bindegewebe unserer Gesellschaft einer Zerreißprobe ausgesetzt. Diese Zusammenhänge werden jedoch nur unzureichend wahrgenommen, zumindest aber fehlen die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis. Es war bisher so selbstverständlich, dass wir ein geordnetes Gemeinwesen und eine sozial befriedete Gesellschaft haben, dass die latente Bedrohung dieses Zustandes übersehen wird. Eine wesentliche Funktion bei der kontinuierlichen Integration derer, die von Ausgrenzung bedroht sind, kommt den gemeinnützigen sozialen Diensten und Einrichtungen zu, konkreter: Den Jugendzentren, Selbsthilfekontaktstellen, Stadtteilzentren, Altenclubs, Teestuben, MutterKind-Zentren, Freiwilligenagenturen, psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie Bürgerbüros. Sie sind Kristallisationskerne für bürgerschaftliche Aktivitäten, wo Gemeinschaftsleben sich entwickeln und entfalten kann. Sie bieten Menschen Möglichkeiten, um sich engagieren zu können. Oft sind das ganz simple Dinge, ein Mindestmaß an Infrastruktur oder die Möglichkeit, einen Versammlungsraum und Kommunikationseinrichtungen zu nutzen. Angesichts der immer weiter zurückgehenden pauschalen Zuweisungen und der Ausschreibungen führt das Unterliegen im Preiswettbewerb deshalb nicht selten dazu, dass nicht nur ein Leistungsanbieter vom Markt fällt, sondern dass die soziale Infrastruktur vor Ort und damit auch die Kristallisationskerne freiwilligen Engagements wegbrechen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine soziale Infrastruktur aufrechterhalten oder gar geschaffen wird, um freiwilliges Engagement zu ermöglichen. Angemessen gewürdigt wird diese Arbeit nicht. In der Politik erleben wir praktisch das Gegenteil. Nahezu alle der erwähnten Dienste und Einrichtungen sind eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsfürsorge. Die Städte und Landkreise jedoch verweisen auf ihre desolate Haushaltslage. Wenn es auf kommunaler Ebene um 6 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= Kürzungen geht, dann kommen sofort diese so genannten„freiwilligen Leistungen“ in den Blick: Dann wird ein Jugendzentrum geschlossen oder die Zuschüsse für den Verein„Frauen helfen Frauen“ und für die kommunale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen heruntergefahren. Straßen allerdings werden noch immer gebaut und auch für die Förderung nicht mehr konkurrenzfähiger Industriezweige ist zumeist Geld da. Investitionen in Menschen und sozialen Zusammenhalt hingegen werden leicht abfällig unter„konsumtive“ Ausgaben gebucht. Hier tut Umdenken Not. In Zeiten der Bedrohung des Gemeinschaftsgefüges müssen alle Institutionen und Einrichtungen gestärkt werden, die integrativ wirken, die einschließen statt ausgrenzen, die Gemeinschaft stiften und Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Schichten zusammenführen. Eine weitere, bisher völlig übersehende Bedrohung bürgerschaftliche Aktivitäten liegt in der zunehmenden Ausschreibung von Leistungen durch die öffentliche Hand. Es ist nämlich keineswegs egal, ob beispielsweise eine Schuldnerberatung gemeinnützig von einem Verein oder gewerblich von einer Kanzlei organisiert wird. Die Räume und Einrichtungen gemeinnütziger Vereine beispielsweise bilden wesentliche Kristallisationskerne bürgerschaftlichen Engagements. Sie stellen den engagierten Menschen und anderen Vereinen häufig ein notwendiges Minimum an organisatorischer Infrastruktur: Eine Anschrift, eine Möglichkeit zum Kopieren, einen Telefonanschluss zu nutzen und an Abenden und Wochenenden, wenn keine Beratungstätigkeiten stattfinden, die Räumlichkeiten für Versammlungen zu nutzen. Mit der Übertragung einer Tätigkeit an einen gewerblichen Anbieter fällt dies weg. Gerade den rein ehrenamtlich organisierten Initiativen wird auf diesem Weg der Boden unter den Füssen weggezogen. Ein anderer Aspekt hängt damit zusammen. Früher wurden gemeinnützige Tätigkeiten häufig über Zuwendungen finanziert. Heute erleben wir, dass die Bedeutung von Leistungsverträgen zunimmt. Dass ist nicht grundsätzlich schlecht. Problematisch wird es jedoch, wenn die Verwaltungen immer detailliertere Leistungsvorgaben machen, die nur noch zu exekutieren sind. Das führt nämlich dazu, dass Kreativität und Vielfalt bürgerschaftlicher Initiativen durch letztlich hoheitliche, standardisierte Vorgaben kanalisiert und eingeengt werden. Es kommen dann keine neuen Ideen, keine neuen Impulse mehr, sondern der Status quo wird bestenfalls verwaltet und fortgeschrieben. Ein anspruchsvoller Ansatz bürgerschaftlichen Engagements muss jedoch die Vielfalt und Kreativität der Ansätze fördern, nicht einengen. Zu den Herausforderungen einer besseren Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten gehört darüber hinaus auch, die Segmentierung des öffentlichen Bereichs zu überwinden. Wir sind gewohnt, den öffentlichen Bereich segmentiert zu denken: Der Sport hat nichts mit der öffentlichen Ordnung zu tun, die Grünflächenpflege nichts mit Jugendpolitik, Frauenpolitik nichts mit Verkehrsplanung. Nur wenn sich diese enge ressortbezogene Sicht auf den öffentlichen Bereich ändert, haben integrative Konzepte und Projekte den Resonanzboden, den sie benötigen. Dazu jedoch bedarf es neuer Formen öffentlichen Handelns, weg von der hoheitlichen Leistungsverwaltung hin zu kooperativen Handlungsformen. Runde Tische, wie sie beispielsweise im Rahmen des Projekts Soziale Stadt initiiert wurden, sind ein Beispiel dafür. So können Probleme in Angriff genommen und weggearbeitet werden, die sonst einfach zwischen den Ressorts hin und her geschoben werden oder liegen bleiben. 7 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= Die gute Nachricht ist: Wir verfügen im Kern über alle Instrumente und Konzepte, die wir brauchen, um Armut und Ausgrenzung zu verhindern. Wir verfügen auch weiterhin über beträchtliche öffentliche Ressourcen – wir müssten nur neue Prioritäten bei deren Verteilung setzen. báå=îçêä®ìÑáÖÉë=c~òáí= Über das Ausmaß des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland gibt es wunderbare Zahlen. Über 22 Millionen Menschen seien aktiv engagiert, fast noch einmal so viele Menschen seien bereit, sich zu engagieren. Im krassen Gegensatz dazu dürfte die Erfahrung stehen, die jeder in seinem privaten Umfeld macht. Kaum eine Organisation und schon gar keine Partei, die nicht Klage führt über einen Rückgang der Mitgliederzahlen, über zu wenige aktive Bürgerinnen und Bürger und über einen Rückgang des Engagements. Man tut deshalb gut daran, die Statistik nicht überzubewerten und sich nicht in großer Zufriedenheit zurückzulehnen. Das Ausmaß des Engagements ist in keiner Weise Spitze und deshalb taugt es auch nicht als Feigenblatt, um die immer noch unzureichenden Bemühungen zu einer wirklichen Verbesserung der Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements zu verdecken. Eine aktive Bürgergesellschaft lässt sich nicht verordnen. Sie beruht auf Partizipationschancen und entsprechenden Angeboten. Daraus resultieren auch Anforderungen an Organisationen, die Raum für bürgergesellschaftliches Engagement bieten. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband(DPWV) hat aus diesem Grund eine eigene Freiwilligencharta vorgelegt, indem gerade auch Anorderungen an Dienste und Einrichtungen formuliert sind, in denen sich Menschen freiwillig engagieren. Dazu gehört die Beteiligung an der fachlichen Ausgestaltung der Arbeit, die Vereinbarung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten, das Eröffnen von Weiterbildungsmöglichkeiten und vieles andere mehr. Beispiele wie dieses können stilbildend für einen anderen Umgang mit bürgergesellschaftlichem Engagement sein. Johannes Rau stellt zu Recht fest:„Demokratie besteht nicht darin, dass man gelegentlich wählen geht. Demokratie lebt davon, dass wir eine Zivilgesellschaft aufbauen und erhalten, die Eigennutz und Gemeinnutz so ausgleicht, dass wir nicht erfrieren, dass wir auch nicht auf einem Hochofen sitzen, aber dass wir die Wirklichkeit erkennen, wie sie ist, und dass wir erkennen: Diese Welt ist nicht nur verbesserungsbedürftig, sie ist auch verbesserungsfähig.“(Rau 2005, S. 8). An Konzepten mangelt es nicht. Das gemeinsame Anliegen der Förderung der Bürgergesellschaft ist über alle politischen Grenzen hinweg im Grundsatz Konsens. Der Worte sind genug gewechselt. Jetzt müssen ihnen Taten folgen. wìê=^ìíçêáå= _~êÄ~ê~=píçäíÉêÑçÜíW=sçêëáíòÉåÇÉ=ÇÉë=aÉìíëÅÜÉå= m~êáí®íáëÅÜÉå=tçÜäÑ~ÜêíëîÉêÄ~åÇÉë=EamtsF=ìåÇ= mê®ëáÇÉåíáå= ÇÉê=_ìåÇÉë~êÄÉáíëÖÉãÉáåëÅÜ~Ñí= ÇÉê= cêÉáÉå=tçÜäÑ~ÜêíëéÑäÉÖÉ=E_^dctF= iáíÉê~íìê= BMGS(Hrsg.) 2005: Lebenslagen in Deutschland. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Berlin. Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. (Hrsg.) 2002: Freiwillige Pflichten für junge Frauen und Männer. Frankfurt am Main. Prantl, Heribert(2005): Kein schöner Land. Die Zerstörung der sozialen Gerechtigkeit. München. 8 betrifft: Bürgergesellschaft aáÉ=ëçòá~äÉ=_ÉÇáåÖíÜÉáí=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉê=qÉáäÜ~ÄÉ= Rau, Johannes 2005: Die Wirtschaft ist um des Menschen willen da. In: Engelen-Kefer, Ursula/ Rau, Johannes/ Schneider, Ulrich u.a. 2005: Sozialpolitik mit Zukunft. Eine Streitschrift gegen die weitere Entsolidarisierung der Gesellschaft. Herausgegeben von Joachim Rock im Auftrag des DPWV. Hamburg. Walter, Franz 2003: Der Wandel des Wertewandels kommt bestimmt. In:„Berliner Republik“, Nr. 5/2003. 9 = ^åÜ~åÖ= Freiwilligencharta des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Definition Freiwilliges soziales Engagement umfasst Honoratiorenehrenamt, klassisches soziales Ehrenamt aus religiöser oder humanitärer Verantwortung, bürgerschaftliches Engagement in Initiativen und Verbänden, die Mitarbeit in Selbsthilfegruppen und-organisationen sowie Misch- und Übergangsformen zwischen diesen Tätigkeiten. Das Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan sein; es kann berufsbegleitend, zwischen Ausbildungsabschnitten, zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in das Berufsleben oder nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben stattfinden. Der Versuch, freiwilliges soziales Engagement in all seinen Facetten und der Vielfalt seiner Motive in einem einzigen Begriff abzubilden, muss scheitern. Freiwilliges soziales Engagement im Sinne dieser Charta ist als Variable zu verstehen, die Raum für die Selbstdefinition der Engagierten schaffen soll. Gesellschaftliche Bedeutung von Freiwilligem Engagement Freiwilliges Engagement ist ein wesentliches Gestaltungselement moderner gesellschaftlicher Solidarität und partizipativer Demokratie. Freiwilliges Engagement zeugt von der Kraft und dem Willen der Menschen, ihr Lebensumfeld selbständig zu gestalten. Es wirkt ausgleichend und regulativ gegen Tendenzen zur Überbürokratisierung und Überregulierung des Wohlfahrtsstaats. In der Freiwilligkeit des Handelns finden menschenfreundliche Haltungen, Gemeinwohlorientierung, Selbst- und Fremdverantwortung ihren Ausdruck. Es hat eine besondere symbolische, ideelle und soziale Qualität. In Deutschland engagieren sich rund 22 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahren in 35 Millionen freiwillig ausgeübten Aufgaben oder Funktionen. Soziale Sicherheit Freiwilliges Engagement wird durch soziale Gerechtigkeit und Sicherheit ermöglicht und gefördert und ermöglicht und fördert diese. Es kann und soll Erwerbsarbeit nicht ersetzen. Alle Anstrengungen zur Aufwertung freiwilligen Engagements ersetzen nicht das Bemühen, Arbeit, Einkommen und soziale Transferleistungen gerecht zu verteilen sowie Staat und Zivilgesellschaft demokratisch auszugestalten. Autonomie Über den Grad der Erwartbarkeit, Verfügbarkeit und Zumutbarkeit ihres Engagements entscheiden die Freiwilligen selbst. = Bedeutung für die Freie Wohlfahrtspflege Freiwilliges soziales Engagement ist konstitutiv für die Freie Wohlfahrtspflege. Es ist von wesentlicher Bedeutung für deren Selbstverständnis und Profilbildung. Verantwortung des PARITÄTISCHEN Freiwilligkeit braucht Anregung, Offenheit und Identifikation. Die Pluralität der Motive für freiwilliges soziales Engagement wird vom PARITÄTISCHEN als Wohlfahrtsverband mit seinen Handlungsprinzipien Toleranz, Offenheit und Vielfalt angesprochen. Daraus erwächst ihm zugleich eine besondere Verantwortung, Rahmenbedingungen für solches Engagement zu schaffen, die Signalwirkung über die Verbandsgrenzen hinaus haben können. Anliegen der Charta Die Freiwilligencharta des PARITÄTISCHEN strebt verlässliche Rahmenbedingungen für die Arbeit Freiwilliger in Diensten, Einrichtungen, Initiativen und Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen an. Zehn Anforderungen an Dienste und Einrichtungen im PARITÄTISCHEN, in denen sich Freiwillige engagieren 1. Zusammenarbeit Freiwilliger und hauptberuflich Tätiger fördern und klären Im PARITÄTISCHEN wird, bei Anerkennung der jeweiligen Besonderheiten, eine Partnerschaft freiwilliger und beruflicher sozialer Arbeit angestrebt. Freiwilliges soziales Engagement besitzt eine eigenständige Qualität, die beruflicher sozialer Arbeit nicht nachgeordnet ist, sondern in wechselseitiger Ergänzung zu ihr steht und von ihr geachtet wird. Es setzt innovative Impulse, stellt Verbindungen zur Lebenswelt außerhalb der sozialen Arbeit her und Routinen in Frage, ermöglicht, entwickelt und vermittelt verschiedenste Formen von Selbsthilfe u.a. Ein erfolgreiches Zusammenwirken von freiwilligem sozialen Engagement und hauptberuflicher Arbeit kann am ehesten Kontinuität in die authentische Zuwendung zu hilfebedürftigen Menschen gewährleisten. 2. Vielfalt der Motive anerkennen und entwickeln Die Vielfalt der Motive, sich freiwillig sozial zu engagieren, wird anerkannt: Die Bedürfnisse nach Kommunikation und Gemeinschaft, nach Sinnstiftung und Lebensgestaltung, nach gesellschaftlicher Verantwortung und Anerkennung, nach Erwerb und Erhalt von Fähigkeiten, nach der Bewältigung eigener Probleme und der Gestaltung eigener Lebenswelten. Fremd- und Selbsthilfemotive stehen gleichberechtigt neben dem Anliegen, Gemeinsinn und eigene Betroffenheit miteinander zu verbinden. Diese Vielfalt ist Ausgangspunkt für Ansprache und Werbung Freiwilliger. Lebenserfahrung, Kreativität und Qualifikation Freiwilliger brauchen Gestaltungs- und Betätigungsfelder, wobei wechselseitige Erwartungen von Freiwilligen und Trägern sozialer Angebote klar formuliert werden sollen. = 3. Einsatzfelder für Freiwillige gestalten und anbieten Mitgliedsorganisationen sowie Dienste und Einrichtungen sollen gezielt nach Einsatzfeldern für Freiwillige suchen und sie öffentlich anbieten. Stellenausschreibungen für freiwilliges soziales Engagement erscheinen geeignet, Interesse zu wecken und Erwartungen zu klären. 4. Mitwirkung ermöglichen Mitgliedsorganisationen sowie Dienste und Einrichtungen sollen die Freiwilligen an der Willensbildung und der fachlichen Ausgestaltung der Arbeit beteiligen. 5. Rahmenbedingungen verlässlich abstecken Vereinbarungen über Arbeitszeit, voraussichtliche Dauer, Arbeitsumfang, Arbeitsinhalt und Verantwortung sollen klare und für beide Seiten verlässliche Rahmenbedingungen für das Engagement Freiwilliger abstecken. Auch Modalitäten über die Unterbrechung und den Ausstieg aus freiwilligem Engagement sollen frühzeitig geklärt werden. 6. Einführung und Fortbildung anbieten Mitgliedsorganisationen sowie Dienste und Einrichtungen sollen die Freiwilligen angemessen in ihr Aufgabengebiet einführen und ihnen arbeitsfeldbezogene Fortbildung zugänglich machen. 7. Verantwortliche für Freiwilliges Engagement benennen Soziale Institutionen sollen Verantwortliche für Freiwilligkeit benennen. Die Begleitung von Freiwilligen benötigt personelle und finanzielle Ressourcen. 8. Finanzielle Aufwendungen erstatten Für Aufwendungen, die Freiwilligen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen – hierzu zählen insbesondere auch Kosten für Fortbildung – soll ein Erstattungsanspruch bestehen. 9. Versicherungsschutz garantieren Freiwillige sollen einen angemessenen Versicherungsschutz erhalten, über den sie unaufgefordert informiert werden. 10. Qualifizierten Nachweis ausstellen Auf Wunsch der Freiwilligen wird ein qualifizierter Nachweis ausgestellt, der differenzierte Aussagen zu Art, Dauer und Umfang ihres Engagements enthält. = Maßnahmen zur Förderung von Freiwilligem Engagement Infrastruktur Der PARITÄTISCHE betrachtet Beratung zum Freiwilligenmanagement als integrale Querschnittsaufgabe aller verbandlichen Ebenen. Er versteht sich zugleich als Berater, Begleiter und Unterstützer für freiwilliges soziales Engagement über Verbandsgrenzen hinaus. Der PARITÄTISCHE fordert Länder und Kommunen auf, Förderstrategien zu entwickeln, die den Auf- und Ausbau der Informations- und Kontaktstellen für freiwilliges Engagement(Selbsthilfekontaktstellen, Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros etc.) ermöglichen und bestehenden Informationsund Kontaktstellen eine sichere finanzielle Grundlage bieten. Der PARITÄTISCHE will zu einer wirkungsvollen Vernetzung der um das freiwillige Engagement bemühten Einrichtungen und Dienste beitragen, so dass Ressourcen gebündelt werden und für interessierte Bürgerinnen und Bürger Transparenz entsteht. Finanzielle Förderung Selbsthilfegruppen und-organisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände benötigen von Bund, Ländern und Kommunen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen freiwilligen sozialen Engagements eine angemessene finanzielle Förderung. Gesellschaftliche und gesetzliche Flankierung Der PARITÄTISCHE fordert für das freiwillige Engagement eine größere gesellschaftliche Anerkennung. Er tritt gegenüber Bund und Ländern dafür ein, Möglichkeiten zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu suchen und auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere auch die regelmäßige Überprüfung von Gesetzgebungsvorhaben und Verordnungen auf Berücksichtigung von Erfordernissen für freiwilliges soziales Engagement. Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten und Wirtschaftsunternehmen Der PARITÄTISCHE sieht in freiwilligem Engagement die Chance zu sozialem Lernen und bietet Schulen, Ausbildungsstätten, Firmen und Betrieben die Kooperation für zeitlich begrenztes Engagement, Projektarbeit sowie weitere zu entwickelnde Formen Freiwilligen Engagements an. Freiwilliges Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Der PARITÄTISCHE bietet oder vermittelt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance zum„Seitenwechsel”, d.h. zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes und zur Stärkung der sozialen Kompetenz durch freiwilliges Engagement. Er bietet oder vermittelt Arbeitsfelder für den zu fördernden Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung Der PARITÄTISCHE begrüßt und unterstützt die vielfältigen Forschungsprojekte zum freiwilligen Engagement. Er fordert Universitäten und Fachhochschulen auf, in sozialpädagogischen, sozialwis- = senschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Studiengängen Studierende für die Zusammenarbeit mit freiwillig engagierten Menschen zu qualifizieren. Der PARITÄTISCHE bietet hierzu seine Kooperation an. Frankfurt am Main, 13.12.2001 Ansprechpartner: Thomas Niermann Der PARITÄTISCHE – Gesamtverband e.V. Oranienburgerstraße 13–14 10178 Berlin Tel.: 030 24636–303 Fax: 030 24636–110 = ^êÄÉáíëâêÉáë= ł_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í“= ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖ= Die Förderung der Bürgergesellschaft bleibt ein zentrales Thema der aktuellen Reformdebatte. Der Arbeitskreis„Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat“ ist in diesem Diskurs seit langem ein Forum, das reformpolitisch relevante Themenstellungen aufgreift, analysiert und in der politischen Debatte Stellung bezieht. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, ein Netzwerk für die politische Beratung institutioneller Reformpolitik aufzubauen und dessen Überlegungen der Politik vorzustellen. Der Arbeitskreis versteht sich insofern als kritischer Impulsgeber für die öffentliche Reformdebatte. Anlass und Ausgangspunkt bildet das Interesse, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des darin liegenden Demokratisierungspotentials einerseits und die Staatsmodernisierung in Kategorien des aktivierenden Staates andererseits zusammenzubringen. Das Augenmerk des Arbeitskreises gilt in erster Linie der Stärkung der Bürgergesellschaft und entsprechender Partizipationschancen: Diese Perspektive bestimmt die zu formulierenden Modernisierungsanforderungen an staatliche Instanzen und Akteure. Die persönlich eingeladenen Mitglieder des Arbeitskreises reflektieren den interdisziplinären Arbeitsansatz: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Organisationen gewinnen können, ihre fachlichen und persönlichen Erfahrungen dem Arbeitskreis zur Verfügung zu stellen. Neben diesen ständigen Teilnehmern werden zu den jeweiligen Themen Einladungen an einen themenspezifisch kompetenten Adressatenkreis ausgesprochen. In regelmäßigen Sitzungen diskutiert der Arbeitskreis Themen, die der praktischen Umsetzung bürgerschaftlichen Engagements sowie den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestages zur„Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ förderlich sind. Sie werden zudem auf Fachkonferenzen, öffentlichen Veranstaltungen oder über Analysen und Gutachten aufgegriffen und vom Arbeitskreis kritisch begleitet. Zugleich dient dieser Gesprächszusammenhang dem Informations- und Erfahrungsaustausch und der Vernetzung seiner Mitglieder und ihrer Praxisfelder. Der Arbeitskreis wird geleitet von Dr. Michael Bürsch, MdB(Vorsitzender der Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestages) und koordiniert von Albrecht Koschützke, Friedrich-Ebert-Stiftung. Ausführliche Informationen, Kontaktpersonen, Konzeptskizzen, Progress Reports, Ergebnisse der Plenardebatten und Sitzungen der Arbeitsgruppen sind auf den Internetseiten des Arbeitskreises dokumentiert. Die Publikationen sind abzurufen unter www.fes.de/buergergesellschaft –„Analysen“ – „Analysen des Arbeitskreises“ oder unter http://www.fes.de/library/ask_digbib.html. = mìÄäáâ~íáçåÉå=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= _ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í= ^å~äóëÉJoÉáÜÉ= ł ÄÉíêáÑÑíW=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí“= 18/ Corporate Social Responsibility. Das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen, Dieter Hundt 17/ Das Dilemma von Tugend und Freiheit. Die Notwendigkeit von Eigenverantwortung in einer funktionierenden Bürgergesellschaft, Herfried Münkler und Anna Loll 16/ Auf dem Weg zur Bürgerkommune. Bürgerschaftliches Engagement in Heidelberg, Beate Weber 15/ Sport: Schlüsselbereich bürgerschaftlichen Engagements, Manfred von Richthofen, Michael Barthel und Manfred Spangenberg 14/ Geschäftsstrategie Verantwortung – Corporate Citizenship als Business Case, Susanne Lang und Frank Solms Nebelung 13/ Wer braucht eigentlich die Bürgergesellschaft? Und wen braucht sie?, Wolfgang Hinte 12/ Der deutsche Weg zum bürgerschaftlichen Engagement von Unternehmen. Thesen zu Corporate Citizenship in Deutschland, Frank Heuberger, Maria Oppen, Sabine Reimer 11/(K)ein Pflichtjahr für junge Menschen? Zur Konjunktur eines Irrtums, Anton Schaaf, MdB, und Andrea Franz 10/ Gemeinwohlorientierung als Bürgerpflicht – Das Engagement der Sparkassen für die Menschen und die Regionen, Dietrich H. Hoppenstedt 09/ Soziale Voraussetzungen der Bürgergesellschaft, Michael Sommer 08/ Bürgerengagement in der Aussiedler- und Integrationspolitik, Jochen Welt, MdB 07/ Bürgerschaftliches Engagement der Unternehmen – seit langem gepflegt, nötiger denn je, Michael Rogowski 06/ Umrisse einer neuen Sozialpolitik – Eigenverantwortung und Solidarität als Bildungsauftrag der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements, Konrad Hummel 05/ Bürgerschaftliches Engagement in der europäischen Zivilgesellschaft, Wolfgang Thierse, MdB 04/ Bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen – Erfahrungen aus Ostdeutschland, Alexander Thumfart 03/ Bürgerschaftliches Engagement unter den Bedingungen der Globalisierung, Ernst Ulrich von Weizsäcker, MdB 02/ Bürgerschaftliches Engagement gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit – Chancen und Handlungsmöglichkeiten, Achim Trube 01/ Leitbild Bürgergesellschaft – reformpolitische Orientierungen für Staat und Gesellschaft, Michael Bürsch, MdB pçåëíáÖÉ=mìÄäáâ~íáçåÉå=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= Going Gender für die BürgerInnengesellschaft: Gender Mainstreaming in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Marianne Weg, Bonn 2005, 92 Seiten Bürgerschaftliches Engagement: stabilisieren, stärken, steigern – Innovation und Investition in Infrastruktur und Infrastruktureinrichtungen. Sabrina Born, Bonn 2005, 56 Seiten Netzwerke gegen Rechts. Evaluierung von Aktionsprogrammen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Roland Roth unter Mitarbeit von Anke Benack, Bonn 2003, 84 Seiten Der Aktivierende Staat – Positionen, Begriffe, Strategien. Wolfram Lamping, Henning Schridde, Stefan Plaß, Bernhard Blanke, Bonn 2002, 44 Seiten Die Planungszelle – Zur Praxis der Bürgerbeteiligung. Demokratie funkelt wieder. Peter C. Dienel, Bonn 2002, 20 Seiten = Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft. Gutachten zur Lage und Zukunft der Freiwilligendienste. Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig, Bonn 2002, 88 Seiten Gender Perspektive, bürgerschaftliches Engagement und aktivierender Staat. Barbara Stiegler, Bonn 2002, 12 Seiten Gewerkschaften und bürgerschaftliches Engagement in der Arbeitswelt. Kurzanalyse von Josef Schmid unter Mitarbeit von Stephanie Schönstein, Bonn 2002, 28 Seiten Bürgerschaftliches Engagement und Gewerkschaften. Kurzanalyse von Jürgen Wolf, Bonn 2002, 25 Seiten Bürgerkommune konkret – Vom Leitbild zur Umsetzung. Ein Leitfaden für die kommunale Praxis von Jörg Bogumil/ Lars Holtkamp, Bonn 2002, 44 Seiten