1 ©Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Dresden Königstraße 6| 01097 Dresden Redaktion: Astrid Günther, Christoph Wielepp Layout: Wolfgang Bosse Druck: Druckerei Tierbs Pirna 3. Auflage, 2005 ISBN 3-86077-905-2 2 Planspiel Kommunalpolitik „Ohne Jugend ist kein Staat zu machen” Ein Spiel für junge Leute mit Interesse an der Politik in ihrer Stadt 3 4 Vorwort zur 2. Auflage „Ohne Jugend ist kein Staat zu machen.“ Alle wissen es, doch jeder geht anders damit um. Die PolitikerInnen beklagen das mangelnde Interesse der Jugendlichen an Politik, die Jugendlichen die fehlenden Möglichkeiten der Beteiligung – wenn denn Politik überhaupt für sie ein Thema ist... Die Klischees stehen fest, die Vorurteile sitzen tief. Alles übertrieben? Natürlich. Ganz so schlimm ist es nicht. Aber das Unbehagen bleibt. Ohne Jugend ist kein Staat zu machen. Doch wie bekommt man das zusammen, Jugend und politisches Interesse? Politik erleben kann dafür ein Weg sein. Nicht passiv als Zuschauer, sondern mittendrin als aktiver Gestalter eines demokratischen Entscheidungsprozesses. Und wenn es dabei um Probleme vor der Haustür, in der eigenen Stadt oder Gemeinde geht, könnte das sogar richtig spannend werden. Warum gibt die Stadt Geld für neue Straßen oder die Renovierung des Rathauses aus und nicht für den Jugendclub? Warum steigen die Tarife für Straßenbahn und Stadtbus immer weiter? Wer streitet da im Rathaus eigentlich mit wem? Mit diesem Heft liegt Ihnen die Anleitung für das„Planspiel Kommunalpolitik“ vor. Jugendliche werden in diesem Planspiel selber zu Stadträten, bereiten in Fraktionen die Stadtratssitzung vor und erstellen Anträge und Beschlussvorlagen. So wird für sie Politik in ihrer eigenen Stadt nachvollziehbar. Sie suchen sich selbst das Thema, zu dem sie„KommunalpolitikerInnen“ werden, besuchen vorab eine Stadtratssitzung und besprechen sich mit den„wirklichen“ Fraktionen. Und wenn dann die„Jugend-Fraktionen“ im Ratssaal Platz genommen haben, die erfahrenen KommunalpolitikerInnen auf den Zuschauerplätzen gespannt warten, die Presseplätze besetzt sind und der„Bürgermeister“ oder„Oberbürgermeister“ die Sitzung eröffnet, ist von Politikverdrossenheit nichts mehr zu spüren – höchstens ein bisschen Lampenfieber vor dem ersten Auftritt am Mikrophon... Wir möchten Sie anregen, dieses Projekt auch in Ihrer Stadt, in Ihrer Gemeinde zu versuchen. Seit Ende 1998 haben wir es mit Erfolg in vielen sächsischen Städten, aber auch außerhalb 5 Sachsens durchgeführt, in Großstädten wie Dresden, Leipzig und Potsdam ebenso wie auch in Hoyerswerda, Bautzen, Löbau, Nossen und Radebeul. Immer wieder haben wir dabei diese Anleitung verbessert. Unsere Erfahrungen sind in diese zweite, veränderte Auflage der Spielanleitung aufgenommen. Kein Spiel ist wie das andere, wie sich auch die Geschäftsordnungen der Kommunen unterscheiden. Wir haben die Geschäftsordnung des Dresdner Stadtrates zu Grunde gelegt, doch lässt diese Spielanleitung sich ohne Probleme auf Ihre stadteigene Geschäftsordnung übertragen. Die Spielstruktur bleibt davon unberührt. Ohne das Mittun von Verwaltung und Stadtrat wird es freilich nicht gehen. Deshalb unsere Bitte: Unterstützen Sie das Engagement der Jugendlichen – bei der Vorbereitung des Planspiels und darüber hinaus. Denn diese Jugendlichen wollen sich einbringen! Dabei sind den Variationsmöglichkeiten kaum Grenzen gesetzt: Das Prinzip dieses Planspiels lässt sich ohne große Veränderungen auf einzelne Ausschüsse ebenso übertragen(wir haben es in Dresden mit dem Jugendausschuss durchgeführt) wie auf den Kreistag(der Landkreis Meißen war dabei unser Partner), und im Herbst 2002 wird gemeinsam mit dem Sächsischen Landtag dieses Planspiel auf Landesebene stattfinden als„Parlamentarischer Tag“. Versuchen Sie es! Wenden Sie sich als KommunalpolitikerInnen oder Stadtverwaltung an Ihre Schulen, als Jugendliche an die Verwaltung! Sie werden selbst erstaunt sein, wie es funktioniert und wie viel Spaß es macht. Die Beispiele der Presseberichte im Anhang zeigen es. Und wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir gern bereit, Ihnen dabei mit unseren inzwischen gesammelten Erfahrungen zu helfen. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle Frau Annemarie Müller für die Anregung und Herrn Dirk Schröter für die ersten Schritte zu diesem Planspiel, besonders aber Frau Astrid Günther, die daraus dann diese praxisbezogene Anleitung erarbeitet und mit ihren Erfahrungen nun auch die zweite, überarbeitete Fassung vorgelegt hat. Christoph Wielepp Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Dresden 6 Inhaltsverzeichnis Was ist das:„Planspiel Kommunalpolitik”? Was will das Spiel? Wer spielt mit? Spielablauf Vorbereitungsphase Vorbereitungstreffen Die Fraktionen unter sich Die Spielleitung als„Stadtratsbüro” Das Spiel beginnt... Abstimmung zur Tagesordnung Fragestunde Debatte Abstimmung Unterbrechung der Debatte Beratungspause Expertenanhörung Spielpausen Ereigniskarten Auswertung Anhang 9 10 11 13 14 14 15 16 16 17 17 18 19 19 19 19 19 20 20 21 7 8 Planspiel Kommunalpolitik „Ohne Jugend ist kein Staat zu machen” Ein paar Worte voraus... Wie funktioniert Politik in unserer Stadt wirklich? Warum dauern Entscheidungen so lange? Warum ist für dieses Geld da, für jenes aber nicht? Im Planspiel werden junge Leute zu Stadträten, sie spielen eine Stadtratssitzung, streiten miteinander über Fragen der Kommunalpolitik, haben Entscheidungsgewalt und sind Sachzwängen unterworfen. In der Vorbereitung der Sitzung sprechen die Jugendlichen dafür Themen ab, bilden Fraktionen, erarbeiten ihre eigenen Anträge und stellen diese dann zur Debatte und zur Abstimmung. Bevor die nächsten Seiten ausführlich die Einzelheiten des Planspiels erläutern, hier zunächst etwas zum Begriff„Planspiel Kommunalpolitik“: Was ist das: „Planspiel Kommunalpolitik” Das Planspiel ist eine Methode der Politischen Bildung, die der Idee folgt, eine in der Realität funktionierende politische Institution- z. B. ein Parlament- möglichst real nachzuspielen. Konzeptionen für solche Parlaments-Planspiele gibt es bereits auf der Ebene der UNO und der EU. Das hier entworfene Planspiel wendet sich der Politik vor Ort, der Kommunalpolitik zu. 9 Das Spiel will zunächst Kenntnisse vermitteln: Wer sitzt im Stadtrat? Wie arbeitet er? Welche Aufgaben hat er? Welchen Einfluss hat seine Arbeit auf die Entwicklung der Stadt und ihrer Probleme? Wie wird er kontrolliert? Es will außerdem Einsichten ermöglichen: Wie funktioniert(kommunale) Politik? Was heißt Demokratie? Welche Rolle spielen Macht, Zwang, Recht und Moral in der Politik? Wie und von was wird Politik bzw. Demokratie beeinflusst? Welche Möglichkeiten zur Mitsprache gibt es? Es will weiterhin zur Entwicklung von Fähigkeiten beitragen: zur Fähigkeit zu kommunizieren , miteinander ins(konstruktive) Gespräch zu kommen, Rollen einzunehmen, zu argumentieren und Kompromisse zu schließen, zur Fähigkeit Konflikte zu führen und auszuhalten , zu streiten, zu provozieren und sich angreifen zu lassen, zur Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Das Spiel will jungen Leuten Mut machen, Anstoß geben zu politischer Beteiligung auf kommunaler Ebene, zur Artikulation ihrer Vorstellungen und Wünsche und zur Einforderung ihrer Rechte, zu Mitsprache und Mitgestaltung. Das Spiel will auch Kommunalpolitiker und Jugendliche ins Gespräch miteinander bringen, um gemeinsam an wichtigen Themen zu arbeiten, eine Vernetzung zu erreichen, die für beide Seiten und für die Stadt sinnvoll ist. Was will das Spiel? Das Planspiel Kommunalpolitik will ausdrücklich nicht als„Alibi-Veranstaltung“ möglicher Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik verstanden werden, sondern als Methode der Politischen Bildung, die Beteiligungsprozesse anbahnt und ermöglicht. Jugendlichen, Kommunalpolitikern und Stadtverwaltungen soll ein Angebot des miteinander und voneinander Lernens gemacht werden, das Ausgangspunkt für ein sich anschließendes Beteiligungsprojekt sein kann. 10 Die Spielregel, die hier modellhaft aufgeschrieben ist, hält sich im Wesentlichen an die Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden. Sie enthält aber auch vereinfachte bzw. veränderte Festlegungen, die in der Realität nicht so bestehen oder in den Geschäftsordnungen der Stadträte anderer Städte anders lauten. Die Spielregel soll allen Beteiligten helfen, sich im Ablauf des Spiels zurecht zu finden. Sie erhebt nicht den Anspruch, allgemeingültig zu sein, sondern soll der Sache, also der Nachvollziehbarkeit für die Spieler und der Intention des Planspiels dienen. Die Orientierung am Dresdner Stadtrat ist exemplarisch und schließt nicht aus, dieses Planspiel in übertragener Form in anderen Städten durchzuführen bzw. die Spielregel dahingehend zu verändern. Î Informationen für die Spielleitung: Anhang 1 Wichtig ist noch... Anhang 1 Folgende Personen werden als Spieler benötigt: die Stadträte: maximal sechs Fraktionen mit mindestens je drei Jugendlichen(Es sollten insgesamt nicht weniger als 15 Jugendliche sein, die mindestens 15 Jahre alt sind.); „echte“ Beigeordnete, die in und nur zur Fragestunde(siehe 5„Das Spiel beginnt...”) wichtig sind und anwesend sein sollten; den(Ober-)Bürgermeister-Spieler, der die Stadtratssitzung leitet(dies kann ein Jugendlicher, der„echte“(Ober-)Bürgermeister, ein Beigeordneter oder ein„echter“ Stadtrat sein.); die Bürger selbst(„echte“ Bürger bzw. auch die„echten“ Stadträte, auch Jugendliche), die die Stadtratssitzung als Öffentlichkeit verfolgen; Vertreter von Presse und Medien, die in der Öffentlichkeit über das Planspiel Kommunalpolitik informieren; eine Spielleitung, die besonders in der Vorbereitungsphase aktiv ist. Wer spielt mit? 11 (Ober-)BürgermeisterSpieler mind. 3 Stadträte Fraktion I (z. B. SPD) mind. 3 Stadträte Fraktion II (z. B. CDU) mind. 3 Stadträte Fraktion III (z. B. Bündnis90/ Die Grünen) mind. 3 Stadträte Fraktion V (z. B. F.D.P.) mind. 3 Stadträte Fraktion IV (z. B. PDS) mind. 3 Stadträte Fraktion VI (z. B. Freie Bürger) „echte” Beigeordnete für die Fragestunde Bürger („echte” Bürger, Stadträte, Jugendliche, Vertreter der Medien) Spielleitung Hinweis für Lehrer: Für das Fach Gemeinschaftskunde bietet das Planspiel konkrete Bezüge zum Lehrplan. Dies soll hier exemplarisch und kurz für sächsische Lehrpläne angedeutet werden. (Parallelen zu den Lehrplänen aller anderen Bundesländer sind vorhanden.) - Lehrplan Mittelschule Klasse 8, Thema „Jugend und Politik im Freistaat Sachsen“ - Lehrplan Gymnasium Klasse 9, LB 1 „Politik im Erfahrungsbereich Jugendlicher“; Klasse 11, LK 11/I, Klasse 12 GK 12/II und LK 12/II 12 Für die gespielte Stadtratssitzung, den Zielpunkt des Planspiels, sollte- wenn möglich- als Raum der Stadtratssaal zur Verfügung stehen. Der Zeitpunkt dieser Sitzung sollte nahe dem sonst üblichen Zeitpunkt der Stadtratssitzungen liegen. Der Ablauf des gesamten Planspiels gliedert sich in mehrere Phasen, die im Folgenden mit 1 bis 5 benannt sind. Zur Orientierung über den zeitlichen Rahmen des gesamten Projektes ist angegeben, wann in etwa die einzelnen Phasen vor der gespielten Stadtratssitzung beginnen. Spielablauf 1 Vorbereitungsphase 2 Vorbereitungstreffen 3 Die Fraktionen unter sich 4 Die Spielleitung als Stadtratsbüro 5 Sitzung 8 7 6 5 4 3 2 1 Wochen 13 Anhang 1 Die Aktivitäten der Vorbereitungsphase beschränken sich zunächst auf die Spielleitung Î ( Informationen für die Spielleitung: Anhang 1) Bereits langfristig vor dem ersten Schritt der Vorbereitungsphase steht für die Spielleitung die Aufgabe, interessierte Jugendliche, also Plan-Spieler zu finden, die bereit sind, sich auf das Projekt einzulassen. Wichtig sind gleichzeitig Absprachen mit der Stadtverwaltung und dem (Ober)Bürgermeister vor Ort, da ohne deren Einverständnis und Unterstützung das Planspiel nicht stattfinden kann. Anschließend wird ein Termin für die gespielte Stadtratssitzung festgelegt und dazu der Ratssaal gemietet. Weiterhin sollten die Stadtratsfraktionen über Inhalt, Ziel und Ablauf des Spiels informiert und nach ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit gefragt werden, speziell für die Unterstützung der Spielfraktionen in der Vorbereitung. Î Informationen für die Spielleitung: Anhang 1 Die Jugendlichen treffen sich erstmalig etwa fünf Wochen vor dem Sitzungstermin zum Vorbereitungstreffen. Hier werden ihnen zunächst von der Spielleitung einige wichtige Informationen zu den Einzelheiten des Spielablaufes gegeben. Gegen Ende des Vorbereitungstreffens finden sich Vertreter der„echten“ Fraktionen ein. Sie nehmen mit den Jugendlichen, die ihre Fraktion spielen werden, Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Termin. Außerdem wird – sofern die Jugendlichen nicht schon bestens Bescheid wissen – die Struktur der Kommune und die Arbeitsweise des Stadtrates mit Rechten und Pflichten der Fraktionen und der Stadträte, des(Ober-)Bürgermeisters und der Beigeordneten detailliert erläutert. Anschließend einigen sich die Schüler- zum Beispiel über ein brain-storming- auf ein Thema, das in der gespielten Sitzung behandelt werden soll. Das Thema sollte einen Bezug zu aktuellen Problemen und Diskussionen in der Bevölkerung bzw. Kommunalpolitik haben. Und es sollte so gewählt werden, dass sich zwischen den Fraktionen tatsächlich unterschiedliche Positionen herausbilden können und eine entsprechend kontroverse Diskussion möglich wird. Nun finden sich die Jugendlichen zu max. sechs Fraktionen mit mind. je vier Mitgliedern zusammen, wobei nur die im„echten“ Stadtrat existierenden Fraktionen besetzt werden sollten. Jede Fraktion bestimmt einen Fraktionsvorsitzenden. Je nach Interesse der Beteiligten kann die Leitung der Stadtratssitzung, also die Rolle des(Ober-)Bürgermeisters, per Abstimmung an einen Jugendlichen vergeben werden. Auch dies geschieht beim Vorbereitungstreffen. Vorbereitungsphase 1 Anhang 2 Vorbereitungstreffen 2 KONTAKTAUFNAHME INFORMATIONEN THEMA WÄHLEN FRAKTIONEN EINTEILEN 14 In einem Zeitraum von drei bis vier Wochen findet nun die eigentliche Vorbereitung der Stadtratssitzung in den jugendlichen Fraktionen statt. Es erwies sich immer wieder als sinnvoll, dass die Jugendlichen in dieser Phase mindestens eine „echte“ Stadtratssitzung besuchen und dort die grundlegenden Abläufe und Verfahrensweisen erleben. Dies könnte auch schon vor dem Vorbereitungstreffen geschehen. Zur Vorbereitung der Stadtratssitzung hat jede Spielfraktion die Aufgabe, eine allgemeine Anfrage zur Fragestunde und einen Antrag zum Thema aufzustellen(siehe 5 „Das Spiel beginnt...”: Fragestunde und Debatte). Was ist eine Anfrage ? Eine Anfrage spricht ein konkretes Problem in der Stadt an, das nicht im Entscheidungsbereich der Stadträte liegen muss, wohl aber im Aufgabenbereich der Stadtverwaltung. Je nach Inhalt richtet sich die Anfrage an den(Ober-)Bürgermeister oder an den zuständigen Beigeordneten. Die Fraktionen unter sich 3 Beispiel Anhang 5, 6 Was ist ein Antrag? Ein Diskussionspapier, das eine Fraktion zum festgelegten Thema in die Debatte einbringt, auf dem sie ihre Meinung kund tut und einen konkreten Vorschlag zur Abstimmung formuliert. Die jugendlichen Stadträte in ihren Fraktionen erkunden bei einem ersten Termin mit den„echten“ Fraktionen deren politischen Standpunkt im Allgemeinen und deren Position zum Thema der gespielten Sitzung. Î Leitfragen für den Besuch in der Fraktion: Anhang 3 Die„echten“ Fraktionen sollten den jugendlichen Stadträten behilflich sein beim Aufstellen der Anfrage und des Antrages. Wichtig ist dabei, dass die Jugendlichen keine Überzeugungen der Fraktion annehmen müssen, sondern ihre eigenen Sichtweisen in Anfrage und Antrag ausdrükken und dazu wirkliche sachliche Beratung der politikerfahrenen Stadträte erhalten. 14 Tage vor dem Sitzungstermin müssen dann die Anfragen und Anträge der Fraktionen bei der Spielleitung abgegeben werden. Beispiel Anhang 8, 9 Anhang 3 15 Die Spielleitung sammelt zum genannten Termin die Anfragen und Anträge der Fraktionen und stellt in Rücksprache mit dem Spiel-(Ober-)Bürgermeister eine Tagesordnung für die Sitzung auf. Î Beispiel: Anhang 11 Erfahrungsgemäß sollte Wert darauf gelegt werden, dass jede Fraktion nur eine Anfrage und einen Antrag vorbereitet, da sonst der zeitliche Rahmen der Sitzung gesprengt und das Durchhaltevermögen der Jugendlichen überfordert wird. Die Spielleitung schickt jetzt den jeweiligen„echten“ Beigeordneten eine Einladung zur Fragestunde und die Anfragen der Fraktionen zu(entsprechend der Themen der Anfragen). Damit alle Fraktionen rechtzeitig über die Anträge der jeweils anderen Fraktionen zum Thema informiert sind und sich in ihrer Argumentation während der Stadtratssitzung darauf beziehen können, werden diese bei der Spielleitung eingereichten Anträge und zusätzliche Unterlagen sowie die Tagesordnung der Sitzung eine Woche vorher auch an alle Spiel-Fraktionen(an den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden) verschickt. Jetzt geht es los: Der Stadtratssaal ist gerichtet, die Reihen der Fraktionen füllen sich langsam. Junge Leute sitzen da, sie haben ungewohnte Rollen übernommen. Das Publikum nimmt auf den hinteren Reihen Platz, Journalisten mischen sich darunter. Die geladenen Beigeordneten und der(Ober-)Bürgermeister finden sich an den Tischen ein. Das Spiel kann beginnen. Die Spielleitung eröffnet die Sitzung, begrüßt alle, die sich soeben im Saal versammelt haben. Es wird noch einmal kurz an die Idee des Spiels und die vereinbarten Spielregeln erinnert. Die Regie liegt ab jetzt beim(Ober-)Bürgermeister-Spieler, er leitet die Stadtratssitzung. Die Spielleitung als„Stadtratsbüro” 4 Anhang 11 Das Spiel beginnt... 5 16 Zuerst wird über die bereits vorliegende Tagesordnung abgestimmt. Falls von einzelnen Fraktionen Änderungen oder Ergänzungen eingebracht werden sollen, geschieht dies über einen Antrag zur Geschäftsordnung und eine anschließende Abstimmung. Mindestens ein Fünftel der Stadträte muss der Änderung zustimmen, sonst gilt der Antrag als abgelehnt. Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 Erster Punkt der soeben beschlossenen Tagesordnung ist die Fragestunde, die in ihrer Form einem Dialog zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung gleich kommt. Die Bürger sind durch die Stadtratsfraktionen, die Verwaltung ist durch(Ober-)Bürgermeister und Beigeordnete vertreten. Sie treten in ein Frage-Antwort-Spiel. Dialog Bürger vertreten durch Stadtratsfraktionen Stadtverwaltung vertreten durch (Ober-)Bürgermeister und Beigeordnete Nach Reihenfolge der Fraktionsstärken im echten Stadtrat wird die Anfrage von einem jeweiligen Fraktionsmitglied einzeln vorgelesen. Die Antwort zur Anfrage wird entweder vom(Ober-)Bürgermeister direkt oder von den jeweils zuständigen Beigeordneten gegeben. Dem Fragesteller sind zwei klärende Rückfragen(auch Zusatzfragen) erlaubt, jeder weiteren Fraktion eine. Abstimmung zur Tagesordnung Anhang 4 Fragestunde Die Fragestunde läuft solange, bis alle Fraktionen ihre Anfrage verlesen haben. Eine Aussprache zwischen den Fraktionen findet nicht statt. Nicht erledigte Anfragen und nicht beantwortete Zusatzfragen werden vom(Ober-)Bürgermeister innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber den Spiel-Stadträten beantwortet. Die Fragestunde sollte insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern. Nach der Fragestunde können die geladenen Beigeordneten die Sitzung verlassen, falls nötig. 17 An die Fragestunde schließt sich die Debatte an. Hier stehen sich nicht mehr Bürgerschaft und Verwaltung direkt gegenüber, sondern hier geht es um die Diskussion der Anträge zwischen den einzelnen Fraktionen. Debatte (Ober-) Bürgermeister moderiert Fraktionen diskutieren Der(Ober-)Bürgermeister ist Moderator. Er koordiniert die Redebeiträge, bündelt die Ergebnisse und ruft zur Abstimmung. Er agiert unparteiisch und gerecht. Entsprechend der Tagesordnung, also nach Reihenfolge der Fraktionsstärken im echten Stadtrat, werden die einzelnen Tagesordnungspunkte aufgerufen. Ein Fraktionsmitglied verliest als„Antragsteller“ den Antrag seiner Fraktion. Zur Veranschaulichung dürfen Folien oder weitere Materialien eingesetzt werden. Das Plenum ist nun offen, die anderen Fraktionen dürfen auf den Antrag zunächst mit Rückfragen reagieren und dann ihre Argumente im pro und contra dazu äußern. Der(Ober-)Bürgermeister bestimmt die Reihenfolge der Redner. Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen will. Dies läuft solange, bis alle Anträge vorgelesen und diskutiert sind. Der(Ober-)Bürgermeister stellt die Anträge der Fraktionen(eventuell mit entsprechenden Änderungen) dann einzeln zur Abstimmung. Dies wird durch ein Zeichen bekanntgegeben. Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 TOP=Tagesordnungspunkte 18 Die Abstimmung über einen Antrag geschieht durch Handzeichen. Sie kann auch geheim, also schriftlich erfolgen. Dies muss eine Fraktion über einen Antrag zur Geschäftsordnung vorschlagen und zur Abstimmung stellen. Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 Abstimmung Anhang 4 Die Debatte zu einem Antrag kann auf verschiedene Weise erweitert oder unterbrochen werden: durch eine Beratungspause durch eine Expertenanhörung durch Antrag auf Schluss der Aussprache Dies ist jeweils durch einen Antrag zur Geschäftsordnung möglich Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 Unterbrechung der Debatte Während der Debatte zu einem Antrag ist es erlaubt, eine Beratungspause von zehn Minuten einzuschieben: die einzelnen Fraktionen können sich extra zusammenfinden und über ihren Standpunkt zu einem Thema beraten. Wenn dazu Bedarf besteht, muss dies durch einen Antrag zur Geschäftsordnung angemeldet werden. Darüber wird sofort abgestimmt, wobei wieder die Zustimmung von mindestens einem Fünftel der anwesenden Stadträte nötig ist. Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 Beratungspause Anhang 4 Weil manche Themen nicht vollständig aus der Kompetenz der Stadträte beurteilt werden können, kann eine Fraktion entsprechend dem Inhalt des Antrags Experten einladen, die als Sachkundige innerhalb der Debatte angehört werden und wichtige Informationen einbringen können. Dies muss über einen Antrag zur Geschäftsordnung und anschließende Zustimmung von einem Fünftel der anwesenden Stadträte zugelassen werden. Dem Experten ist eine Redezeit von fünf Minuten zugestanden. Expertenanhörung Die Sitzung kann durch ein oder zwei längere Spielpausen unterbrochen werden, die in Absprache mit der Spielleitung vom(Ober-)Bürgermeister festgelegt werden. Insgesamt sollte die Stadtratssitzung nicht länger als 4 Stunden dauern. Spielpause 19 Das Spiel ist zu Ende, im Ratssaal sitzt beim nächsten Mal wieder der„echte“ Stadtrat, die jungen Leute haben die Plätze geräumt. Aber sie haben etwas mitgenommen, sie haben es selbst erlebt: so funktioniert Politik in unserer Stadt, so wird debattiert und gestritten im Stadtrat, so mühsam ist es, Argumente abzuwägen, Entscheidungen zu treffen, eine Lösung zu finden. Und sie wissen jetzt auch, wo die Möglichkeiten liegen, sich mit ihren Interessen und Forderungen an dieser Politik zu beteiligen. Die Fraktionen im Stadtrat als Streiter für die Bürgerschaft, also auch für die Jugendlichen, sind wichtige Ansprechpartner geworden. Hier liegt eine Chance der Beteiligung . Gefragt wird am Ende der Sitzung natürlich auch: Was wird mit den vom jugendlichen Stadtrat angenommenen Anträgen? Die Frage ist berechtigt. Die Antwort darauf wird abhängen vom Maß an realpolitischer Ernsthaftigkeit- trotz des Spielcharakters-, mit der sich Stadtverwaltung und Kommunalpolitiker auf das Projekt eingelassen haben. Das Votum der Jugendlichen steht, es sollte nicht übergangen werden. Vielleicht wächst aus dieser ersten politischen Erfahrung für die jungen Leute auch der Anstoß, sich künftig einzumischen in die Kommunalpolitik. Indem sie sich über ihre Interessen verständigen, sich nach demokratischen Debatten auf ihre gemeinsamen Standpunkte einigen, sich dann in geeigneter Form wieder mit ihren Forderungen an Stadtrat und Stadtverwaltung wenden und in die Öffentlichkeit treten. Denn: Ohne Jugend(beteiligung) ist kein zukunftsfähiger Staat zu machen! Was nehmen wir mit? Das Planspiel ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Am Ende des Prozesses ist es sinnvoll, zu fragen, wie dieser erlebt wurde. Auch im Hinblick auf kommende Planspiele und Projekte. Mit einem Katalog von Fragen, den wir im Anhang zusammengestellt haben, soll eine Hilfe zur Auswertung des Planspiels gegeben werden. Î Fragenkatalog: Anhang 13 Auswertung Anhang 13 20 Anhang Inhalt des Anhangs Anhang 1 Informationen für die Spielleitung Anhang 2 Die„echten” Fraktionen als Begleiter Anhang 3 Leitfaden zum Besuch bei den Fraktionen Anhang 4 Fünf wichtige Regeln Anhang 5/6 Beispiel Anfrage der SPD-Fraktion Beispiel Anfrage der PDS-Fraktion Anhang 7 Kopierblatt Anfrage Anhang 8 Beispiel Antrag der SPD-Fraktion Anhang 9 Beispiel Antrag der CDU-Fraktion Anhang 10 Kopierblatt Antrag Anhang 11 Beispiel Tagesordnung Anhang 12 Kopierblatt Handzettel für die Sitzung Anhang 13 Fragenkatalog zur Auswertung Presseresonanz Noch Fragen? 23 Dann wenden Sie sich bitte an die 31 Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Dresden 32 Königstraße 6 01097 Dresden 33 Tel.(0351) 8 04 68 03 Fax(0351) 8 04 68 05 E-Mail DRNmail@fes.de 36 37 38 39 40 41 42 43 45 21 22 Anhang 1| Informationen für die Spielleitung Die Spielleitung ist Koordinations- und Organisationsstelle des gesamten Planspiels. Im folgenden Anhang 1 werden die verschiedenen Aufgaben der Spielleitung, die in den einzelnen Phasen des Planspiels notwendig sind, noch einmal detailliert erläutert. Außerdem werden einige Hinweise zu Variationsmöglichkeiten der Spielregel gegeben. Aufgaben und Schritte der Organisation 1 Erster und grundlegender Schritt ist eine prinzipielle schriftliche Anfrage an(Ober-)Bürgermeister und Stadtverwaltung zur Bereitschaft, die Durchführung eines Planspiels mit zu tragen, zu unterstützen. Fällt diese positiv aus, sollte ein Gespräch mit(Ober-)Bürgermeister und einem Vertreter der Stadtverwaltung zur Klärung von Intention und Ablauf des Planspiels geführt werden. Bei diesem Gespräch kann schon der Termin für die gespielte Stadtratssitzung vereinbart und der Ratssaal angemietet werden. Langfristig vor diesem Schritt sollte eine Kontaktaufnahme mit am Planspiel interessierten Jugendlichen geschehen sein – entweder über Schule und Lehrer oder über weitere Ansprechpartner. Letztere sollten dann zu dem ersten Gespräch mit(Ober-)Bürgermeister und Stadtverwaltung hinzugezogen werden. Die Jugendlichen werden dann zu einem Vorbereitungstreffen eingeladen, das etwa fünf Wochen vor dem Spieltermin stattfinden sollte. Ebenso werden die „echten“ Stadtratsfraktionen über das Planspiel informiert. Dies geschieht am besten postalisch an die Fraktionsvorsitzenden und wird verbunden mit der Einladung je eines Vertreters der Fraktionen zur Schlussphase des Vorbereitungstreffens(zwecks Kontaktaufnahme mit den Jugendlichen). 2 Das Vorbereitungstreffen mit den Jugendlichen hat – wie vorn schon beschrieben – folgende Schwerpunkte: a) Es werden INFORMATIONEN über Strukturen der Kommune, über Funktion und Arbeitsweise des Stadtrates und über den Ablauf der gespielten Sitzung gegeben. 23 b) Ein THEMA für die Stadtratssitzung wird ausgewählt – natürlich nach den Vorschlägen der Jugendlichen und, wenn möglich, aus der aktuellen kommunalpolitischen Diskussion. Zu bedenken ist dabei, dass 1. das Thema überhaupt in die Entscheidungskompetenz des Stadtrates fällt, dass 2. das Thema nicht zu eng gewählt wird, so dass kaum unterschiedliche Vorschläge von den Fraktionen kommen können und dass 3. das Thema auch nicht so weit und unspezifisch bleibt, dass die konkrete Ebene in den zu formulierenden Anträgen verloren geht. Bei der Themenauswahl sollten die Jugendlichen auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, bereits in der Anfrage für die Fragestunde bestimmte Themen unterzubringen. Eine Dopplung der Themen in Anfragen und Anträgen sollte ohnehin vermieden werden. Und noch ein Tip: Über das empfohlene Maß von einer Anfrage und einem Antrag pro Spielfraktion hinaus sollte- wegen der Länge der Sitzung- nur in Abhängigkeit von der Anzahl der Fraktionen gegangen werden. c) Es werden die Spiel-FRAKTIONEN eingeteilt, wobei diese von ihren Bezeichnungen her den „echten“ Fraktionen entsprechen sollten, zahlenmäßig aber aber nicht gleich oder ähnlich sein müssen. Ob bei der Zuordnung der Jugendlichen zu den Fraktionen die freie Entscheidung des Einzelnen oder das Losprinzip gelten soll, ist der Spielleitung überlassen. Wichtig ist jedoch, das jede der zu besetzenden Fraktionen am Ende etwa die gleiche Anzahl, mindestens jedoch drei Mitglieder hat. d) Die Jugendlichen können KONTAKT AUFNEHMEN mit Vertretern der„echten“ Stadtratsfraktionen, einen ersten Termin zur Vorbereitung der Sitzung vereinbaren. Auf dem Vorbereitungstreffen wird außerdem der Termin für die Abgabe der Anfragen und Anträge für die Sitzung mitgeteilt. Auch die Suche nach bzw. Wahl von einem möglichen(Ober-)Bürgermeister-Spieler – wie gesagt, auch aus den Reihen der Jugendlichen- sollte zu diesem Zeitpunkt geschehen. 3 Für die im dritten Schritt stattfindenden Termine der Jugendlichen in ihren Fraktionen bei den Vertretern der„echten“ Fraktionen besteht die Aufgabe der Spielleitung lediglich darin, bei Bedarf Hilfestellung zu geben. Im Übrigen arbeiten die Jugendlichen in dieser Phase selbständig. 24 4 Der vierte Schritt des Planspiels bezieht sich nun auf die konkrete Vorbereitung der Sitzung. Dabei betätigt sich die Spielleitung als„Stadtratsbüro“ , indem sie die Anfragen und Anträge der Fraktionen sammelt, in Absprache mit dem(Ober-)Bürgermeister-Spieler eine Tagesordnung aufstellt, entsprechend der Inhalte der Anfragen die jeweiligen Beigeordneten zur Sitzung lädt und den jugendlichen Fraktionen die Anträge der jeweils anderen Fraktionen zukommen läßt. Die Spielleitung sollte weiterhin(in Rücksprache mit der Stadtverwaltung) folgende Dinge organisieren: Schilder mit den Bezeichnungen der Fraktionen und den Namen der Spieler zum Aufstellen im Ratssaal, die Möglichkeit einer Protokollführung während der Sitzung, Einladung der Presse und Veröffentlichung des Spieltermins in der Presse, eine Kopiermöglichkeit vor Ort(in Nähe des Sitzungssaales) und für jeden Mitspieler einen Handzettel(entsprechend der Kopiervorlage in Anhang 12). 5 Den fünften Schritt stellt die gespielte Sitzung selbst dar. Die Spielleitung hält sich dabei im Hintergrund. Ihre Aufgabe besteht hier in der Kontrolle der Einhaltung der Spielregeln im Sinne der Intention des Planspiels. Dies bedeutet- nach unserer Erfahrung- insbesondere darauf zu achten, dass die kommunalpolitisch erfahrenen Vertreter der Stadtverwaltung und die Stadträte den noch unerfahrenen und darum manchmal erfrischend unkonventionell agierenden Jugendlichen nicht das„Zepter“ aus der Hand nehmen bzw. politisch unliebsame Anträge und Meinungsbildungsprozesse der jugendlichen Stadträte zu verhindern versuchen. Nach dem Ende des Planspiels sollte die Spielleitung bei der Auswertung mit allen Beteiligten wieder aktiv werden. Soweit zunächst eine Beschreibung der vielfältigen Aufgaben der Spielleitung beim Planspiel. Zur Veranschaulichung des Zeitrahmens der einzelnen Schritte ist diesem Anhang eine Zeitleiste angefügt, die die einzelnen Termine noch einmal in Zusammenhang bringt. Ebenso ein Schaubild , das die verschiedenen Beteiligten nennt und gleichsam ein„Netz der Kontakte“ zur Vorbereitung der gespielten Sitzung wiedergibt. 25 Hinweise zu Variationsmöglichkeiten der Spielregel In der Umsetzung des Spiels ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die oben dargelegte Spielregel zu variieren. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Planspiel haben sich nicht alle Variationen als günstig erwiesen. Deshalb soll im Folgenden kurz auf positive und negative Effekte hingewiesen werden. Grundsätzlich lässt sich die Zielgruppe variieren: Die Stadträte können entweder Schüler einer Klasse bzw. einer Schule sein, was die organisatorisch einfachere Variante ist, da der Kontakt zu den Schülern über eine Lehrkraft leicht herzustellen und zu halten ist und außerdem die Schüler untereinander leicht Absprachen treffen können. Nachteilig wirkt sich dies für das durchaus sinnvolle Ziel aus, Jugendliche der gesamten Stadt in das Planspiel einzubeziehen. Als Zielgruppe könnten aber auch alle Jugendlichen einer Stadt zu dem Projekt Planspiel eingeladen werden, woraus sich eine annähernd repräsentative Anzahl von jugendlichen Stadträten aus verschiedenen Stadtteilen und Interessenlagen ergeben würde. Diese Variante bringt allerdings einen erheblich größeren organisatorischen Aufwand mit sich, da der Kontakt zu den Jugendlichen und zwischen den Jugendlichen während der Vorbereitung der Sitzung schwieriger zu halten ist. Der Zeitpunkt des Vorbereitungstreffens ist zu verschieben: Für den Fall, dass Schüler nur einer Schulklasse bzw. nur einer Schule die Planspieler sein werden, ist es möglich, einen Projekttag zu nutzen, bei dem das Vorbereitungstreffen und die Termine der Jugendlichen bei den„echten“ Fraktionen gekoppelt werden. Der Ablauf des Projekttages könnte folgendermaßen aussehen: Vormittags findet das Vorbereitungstreffen statt, wie hier im Heft beschrieben. Gegen Mittag(z. B. nach der Mittagspause) kommen die Vertreter der „echten“ Fraktionen hinzu und arbeiten mit den Jugendlichen fraktionsweise an Anfragen und Anträgen. Am Ende des Projekttages liegen dann die fertiggestellten Anfragen und Anträge vor. Wenn Zeitknappheit bis zum Sitzungstermin herrscht, ist diese Variante sinnvoll und vorteilhaft, weil der Projekttag spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin liegen kann. Sie setzt aber voraus, dass die Jugendlichen vor dem Projekttag bereits eine Stadtratssitzung besucht haben und dass für die Erstellung der Anträge, falls nötig, unkompliziert Materialien(z. B. der Stadtverwaltung) herzu geholt werden können. 26 Ebenfalls ist der Zeitpunkt der Fragestunde variierbar: Dass die Fragestunde am Beginn der Stadtratssitzung liegt, ist in diese Spielregel zum Planspiel Kommunalpolitik aus der erwähnten Geschäftsordnung des Dresdner Stadtrates übernommen worden. Eine Verlegung der Fragestunde auf das Ende der Sitzung ist durchaus möglich. Erfahrungsgemäß wird die Fragestunde aber mit sehr geringer Aufmerksamkeit wahrgenommen, wenn sie am Ende der Sitzung liegt. Denn dann läßt die Konzentrationsfähigkeit und-willigkeit der Jugendlichen nach möglicherweise drei Sitzungsstunden naturgemäß nach. Weiterhin lässt sich die Besetzung der Rollen von(Ober-)Bürgermeister und Beigeordneten variieren: Es ist möglich, die Rolle des(Ober-)Bürgermeisters, also die Leitung der Stadtratssitzung einer/m Jugendlichen zu übergeben. Das unterstützt die Absicht des Spiels, Jugendlichen über aktive Teilnahme möglichst weitgehenden Einblick in die Strukturen und Abläufe der Kommunalpolitik zu geben. Die konstruktive Leitung der Sitzung setzt aber eine gute Kenntnis und Anwendungsfähigkeit der Geschäftsordnung des Stadtrates voraus. Zwei Dinge sind darum bei dieser Variante notwendig: Zum einen sollte der jugendliche(Ober-)Bürgermeister-Spieler sehr gut auf seine Rolle vorbereitet sein- hinsichtlich Sitzungsablauf und Geschäftsordnung. Hier entsteht eine wichtige Aufgabe der Spielleitung im Vorfeld der Sitzung. Zum anderen sollte dennoch neben dem jugendlichen(Ober-)Bürgermeister-Spieler ein Vertreter der Stadtverwaltung sitzen, um bei Bedarf und ohne zu großen Einluss zu nehmen, weiter zu helfen. Ähnlich besteht die Möglichkeit, in der Fragestunde die Rollen der Beigeordneten mit Jugendlichen zu besetzen. Diese verlesen dann als Reaktion auf die Anfragen der Fraktionen vorgefertigte Texte der„echten“ Beigeordneten. Der eben beschriebene positive Effekt der aktiven Teilnahme der Jugendlichen gilt auch hier. Hinzu kommt aber der negative Effekt, dass die Zusatzfragen der Fraktionen zu ihren Anfragen von den jugendlichen Beigeordneten nicht kompetent beantwortet werden können. 27 Das Planspiel lässt sich vom Stadtrat auf andere politische Gremien übertragen: Von uns bereits erprobt wurde eine Variation des Planspiels vom Stadtrat auf den Jugendhilfeausschuss hin. Die Spielregel bleibt in wesentlichen Zügen gleich. Als Planspieler können Jugendliche aus Einrichtungen der Jugendhilfe gewonnen werden, was allerdings – wie oben bereits für Jugendclubs erwähnt – organisatorisch anspruchsvoller ist. Vorteil dieser Variante ist die größere Nähe der„echten“ Fraktionsvertreter als Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an Jugendthemen. Die Auswahl der Themen für die gespielte Sitzung muss sich bei dieser Variante natürlich noch enger an dem orientieren, was überhaupt in die Entscheidungs- bzw. Beratungskompezenz des Jugendhilfeausschusses fällt. Interessante Erfahrungen konnten wir auch bei der Übertragung des Planspiels auf die Ebene des Landkreises feststellen: auf den Kreistag. Auch hier bleibt die Spielregel mit Rücksicht auf die Übertragung der Begriffe im Wesentlichen gültig. Es müsste von der Spielleitung im Voraus allerdings geprüft werden, ob sich gravierende Widersprüche mit der geltenden Geschäftsordnung des jeweiligen Kreistages ergeben und welche Themen sich für eine Behandlung im Planspiel Kreistag überhaupt eignen. Die größte Herausforderung besteht bei dieser Variante in der zum einen räumlichen, zum anderen„emotionalen“ Entfernung der Jugendlichen im bzw. zum Kreis: Als Planspieler sollten natürlich Jugendliche aus verschiedenen Ortschaften des Landkreises gewonnen werden. Dies stellt aber für die Organisation des Planspiels eine Schwierigkeit dar. Und: Mit dem Landkreis und seinem Parlament identifizieren sich Jugendliche noch viel weniger als mit ihrer Stadt, gerade hier haben sie aber naturgemäß auch größere Kenntnislücken. Da könnte ein Planspiel Abhilfe schaffen. 28 Zeitleiste T ermine der Spielleitung langfristig vorher: - prinzipielle Anfrage und Information an(Ober-)Bürgermeister der Stadt - und über Schule oder andere Ansprechpartner an Jugendliche - Geschäftsordnung des Stadtrates mit Spielregel vergleichen Gespräch mit(Ober-)Bürgermeister und Stadtverwaltung, Spieltermin festlegen; Information und Einladung zum Vorbereitungstreffen an die„echten“ Fraktionen und die Jugendlichen (Ober-)BürgermeisterSpielerIn anfragen und auswählen Einladung an Stadträte, Bürger und die Presse 8 7 6 5 4 3 2 1 Wochen Termine der Schüler bei den„echten” Fraktionen Vorbereitungstreffen (Information, Thema, Fraktionen bilden) Vertreter der„echten“ Fraktionen dazu Abgabe der erarbeiteten Anfragen und Anträge bei der Spielleitung Sitzung Termine mit den Beteiligten 29 Netz der Kontakte Spielleitung (Ober-)Bürgermeister und Stadtverwaltung Schule/Lehrer Ansprechpartner Jugendliche Sitzung Fraktionen des Stadtrates (Ober-)Bürgermeister-Spieler 30 Anhang 2| Die„echten” Fraktionen als Begleiter Aufgabe der„echten“ Fraktionen ist es, die Jugendlichen bei der Vorbereitung der Stadtratssitzung zu unterstützen, konkret: ihnen bei der Erarbeitung von Anfrage und Antrag zur Seite zu stehen. Dazu sollten sich Mitglieder der Fraktion mit den Jugendlichen zusammensetzen, um zunächst ihren politischen Standpunkt im Allgemeinen darzustellen. Die Jugendlichen erkunden dann den Standpunkt der Fraktion zu ihrem gewählten Thema und stellen dem ihre eigene Meinung gegenüber. Die Fraktion soll kompetenter Berater sein, wenn die Jugendlichen ihre Argumentation zum Antrag zusammenstellen. Auch für die Formulierung der Anfrage ist die Hilfe der erfahrenen Stadträte für die Jugendlichen von Nöten Zur Vorbereitung der Sitzung haben die„echten“ Fraktionen auch den Auftrag, die Jugendlichen mit wesentlichen Elementen der Geschäftsordnung, insbesondere den Regeln bei Abstimmung und Anträgen zur Geschäftsordnung vertraut zu machen. Î Fünf wichtige Regeln: Anhang 4 Die Fraktionen sind in der Phase der fraktionsinternen Vorbereitung der gespielten Stadtratssitzung die wichtigsten Partner der Jugendlichen, Begleiter bei ihren ersten Schritten in der Kommunalpolitik. Umgekehrt bietet aber diese Phase den„echten“ Fraktionen die Möglichkeit, Kontakte zu den Jugendlichen zu knüpfen und diese für ihre weitere Arbeit zu nutzen. Î Leitfragen zum Besuch bei den Fraktionen: Anhang 3 Anhang 4 Anhang 3 31 Anhang 3| Leitfaden zum Besuch bei den Fraktionen Welchen Standpunkt nimmt die Fraktion generell zum Thema ein? Wie sieht der politische Hintergrund für diesen Standpunkt aus? Gibt es zum Thema Differenzen in den eigenen Reihen der Fraktion? Mit welcher anderen Fraktion wäre eine inhaltliche Zusammenarbeit vorstellbar, mit welcher nicht? Wird die Zusammenarbeit mit bestimmten Fraktionen grundsätzlich abgelehnt? Wie würde die Fraktion im Bezug auf das Thema argumentativ vorgehen? Wie würde sie strategisch vorgehen? Was ist wichtiger: eine gute Strategie oder eine herausragende Argumentation? Welchen Stellenwert hat die Rhetorik? Gibt es ein Grundrezept zur Durchsetzung der eigenen Interessen? 32 Anhang 4| Fünf wichtige Regeln 1. Beratungsregeln: Der(Ober-)Bürgermeister führt die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung durch und erteilt zuerst dem jeweiligen Antragsteller das Wort. Wer in der Debatte das Wort ergreifen will, hat sich durch Heben der Hand zu melden. Jedes Fraktionsmitglied darf höchstens zwei Mal zu einem Antrag sprechen. Melden sich mehrere Stadträte gleichzeitig, bestimmt der(Ober-)Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Vertreter der Stadtverwaltung haben kein Rederecht in der Debatte. Es sei denn, dies wird durch Abstimmung über einen Antrag zur Geschäftsordnung vom Stadtrat zugelassen. Der(Ober-)Bürgermeister hat jederzeit das Recht, sich an der Beratung zu beteiligen. Nach Abschluss der Debatte über die einzelnen Tagesordnungspunkte hat der Antragsteller das Schlusswort. 2. Anträge zur Geschäftsordnung: Anträge zur Geschäftsordnung sind durch doppeltes Handzeichen anzugeben und können jederzeit während der Sitzung und von jedem Stadtrat gestellt werden; dazu gehören Anträge auf: Schluss der Aussprache und sofortige Abstimmung schriftliche(also: geheime) Abstimmung Unterbrechung der Sitzung wegen Beratungspause Zulassung einer Expertenanhörung Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch ein Stadtrat dafür und einer dagegen sprechen. Danach wird abgestimmt. Werden mehrere Anträge gleichzeitig gestellt, so ist zuerst über den jeweils weiter gehenden abzustimmen. Anträgen zur Geschäftsordnung muss von einem Fünftel der anwesenden Stadträte zugestimmt werden. 33 3. Beschlüsse zur Tagesordnung: Der Stadtrat kann zu Beginn der Sitzung mit einem Fünftel der Stimmen beschließen: die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern, Tagesordnungspunkte zu teilen oder miteinander zu verbinden, einen in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln(und umgekehrt). 4. Abstimmung: Die Abstimmung wird vom(Ober-)Bürgermeister bekannt gegeben. Folgende Formulierung kann der(Ober-)Bürgermeister zum Beispiel verwenden:„Wer dem Antrag der...-Fraktion(TOP...) zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer nicht zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme?“ Die Protokollanten zählen die Handzeichen, halten die Ergebnisse fest und geben die Zahlen an den(Ober-)Bürgermeister weiter. Der(Ober-)Bürgermeister gibt bekannt:„Mit JA stimmten... Stadträte. Mit NEIN... Stadträte.... haben sich der Stimme enthalten. Somit ist der Tagesordnungspunkt... angenommen(bzw. abgelehnt).“ Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Geschäftsordnungsanträge werden vor Abstimmungen zu den Fraktionsanträgen verhandelt. Wird das Abstimmungsergebnis von einem Stadtrat angezweifelt, muß die Abstimmung wiederholt werden. Der(Ober-)Bürgermeister selbst hat eigenes Stimmrecht im Stadtrat. 34 5. Ordnungsruf: Redner, die vom Thema abschweifen, kann der(Ober-)Bürgermeister zur Sache rufen; Redner, die unberechtigt das Wort an sich reißen, kann der(Ober-)Bürgermeister zur Ordnung rufen. Hat ein Redner zweimal einen solchen Ruf erhalten, kann der(Ober-)Bürgermeister ihm das Wort entziehen. Entsteht während der Stadtratssitzung unter den Zuhörern störende Unruhe, kann der(Ober-) Bürgermeister nach vorheriger Ermahnung den Zuhörerraum räumen lassen oder einzelne Zuhörer aus dem Saal verweisen. 35 Anhang 5/6| Anfragen Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Fragestunde zur Sitzung am 20. 9. 2001 Anfrage der SPD-Fraktion: Wie in der Presse kürzlich bekannt gegeben wurde, sollen beim Öffentlichen Personennahverkehr in absehbarer Zeit die Fahrpreise wieder erhöht werden. Gibt es Möglichkeiten, die Ermäßigung, die bisher nur für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gilt, auf Schüler bis zum 18. Lebensjahr zu erweitern? Oder gibt es eine andere Form der Ermäßigung für Schüler überhaupt? Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Fragestunde zur Sitzung am 20. 9. 2001 Anfrage der PDS-Fraktion: Welche Ausgaben sind im vergangenen Haushaltsjahr durch Dienstreisen von Vertretern der Stadtverwaltung entstanden? Wie hoch ist der prozentuale Anteil dieser Ausgaben am Gesamthaushalt? 36 Anhang 7| Kopierblatt Anfrage | Friedrich-Ebert-Stiftung Planspiel 37 Stadtrat der Stadt ................................. Fragestunde zur Sitzung am Anfrage der Fraktion...................... Anhang 8| Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Sitzung am 29. 9. 2001 Antrag der SPD-Fraktion: Betreff: Berufung eines Jugendbeirates Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen, daß zur Beratung von Stadträten zu Fragen der Jugendpolitik in der Stadt ein Beirat eingerichtet wird, der sich folgendermaßen zusammensetzt: je zwei von den Schülersprechern der Stadt ernannte Vertreter der Altersstufen 10-14jährige, 15-17jährige; je zwei von Jugendclubs ernannte Vertreter der Altersgruppen 18-22jährige und 22-26jährige; zwei in Jugendclubs der Stadt tätige Sozialpädagogen, Stadträte aus den Fraktionen(nach Fraktionsstärke anteilig, mind. einer, höchstens fünf) Der Beirat hat die Aufgabe, unter Dresdner Jugendlichen relevante Themen und diskutierte Forderungen zu erkunden und zu sammeln und die Stadträte bei der Entscheidung über Fragen der Jugendpolitik sachkundig zu beraten. Begründung: Nicht nur im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit, auch im Bereich der sozialen Betreuung, der Freizeitangebote, der Sportstätten usw. bleiben junge Leute in Dresden auf der Strecke. Dazu kommt, dass die Jugendlichen in den politischen Entscheidungsgremien der Stadt nicht ausreichend repräsentiert sind. Zum Teil werden Entscheidungen getroffen, die nicht im Sinne der Jugendlichen sind, die sogar gegen sie stimmen. Die Situation Jugendlicher muss sich ändern, wenn Jugendliche in der Stadt eine Zukunft haben sollen. Dazu brauchen sie ein Mitspracherecht, wenigstens die Möglichkeit, diejenigen zu beraten, die über sie entscheiden. anfallende Kosten: keine, da die Arbeit des Beirates ehrenamtlich ist Unterschrift des/der Fraktionsvorsitzenden 38 Anhang 9| Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Sitzung am 29. 9. 2001 Antrag der CDU-Fraktion Betreff: Finanzielle Unterstützung von Jugendbands Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen, dass Jugendbands in der Stadt Dresden, die sich neu gründen, ein Ausgangskapital von mind. 20.000 Mark zur Verfügung gestellt wird, mit dem sie ihren Start finanzieren können. Die Bands sollten unter dem Dach von Jugendclubs arbeiten und die zur Verfügung gestellten Gelder dort beziehen können. Begründung: Junge Leute haben Mut und Elan, etwas auszuprobieren. Sie brauchen Gelegenheiten, ihre Fähigkeiten und Begabungen kreativ einzusetzen und befördern zu können. Sie brauchen Unterstützung, um Dinge zu versuchen, die sie selbst nicht finanzieren können. Und Jugendliche wollen sich mit diesem Beitrag in die Kulturstadt Dresden einbringen. Die Unterstützung von Jugendbands kann außerdem ein Beitrag zur Erweiterung der Angebote für junge Leute in unserer Stadt sein. anfallende Kosten: jährlich etwa 100.000,- DM Deckung: Spenden von etablierten Dresdner Künstlern im Rahmen einer„Stiftung Jugendkultur“ Unterschrift des/der Fraktionsvorsitzenden 39 Anhang 10| Kopierblatt Antrag | Friedrich-Ebert-Stiftung Planspiel 40 Stadtrat der Stadt Sitzung vom Antrag der Fraktion................ Betreff: Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen, dass Begründung: anfallende Kosten: Deckungsvorschlag: Unterschrift des/der Fraktionsvorsitzenden Anhang 11| Tagesordnung Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Sitzung am 20. 9. 2001 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 1: Fragestunde TOP 2: Antrag der SPD-Fraktion: Berufung eines Jugendbeirates TOP 3: Antrag der CDU-Fraktion: Finanzielle Unterstützung von Jugendbands TOP 4: Antrag der Fraktion Freie Bürger:... TOP 5: Antrag der PDS-Fraktion:... TOP 6: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:... Schluss der Sitzung 41 Anhang 12| Handzettel für die Sitzung | Kopierblatt | Friedrich-Ebert-Stiftung Planspiel Was darf der Leiter der Sitzung? die Sitzung eröffnen und schließen Änderungen der Tagesordnung vorschlagen die Tagesordnungspunkte aufrufen die Stadträte aufrufen zum Verlesen der Anfrage bzw. des Antrages den Stadträten das Wort erteilen jederzeit mit diskutieren einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen: mit doppeltem Handzeichen Vertretern der Stadtverwaltung das Wort erteilen(nur nach Abstimmung über einen Antrag zur Geschäftsordnung; Ausnahme: bei Beantwortung der Anfragen) zur Abstimmung rufen selbst durch Handzeichen mit abstimmen Was dürfen die Stadträte? Änderungen der Tagesordnung vorschlagen Rückfragen zur Beantwortung der Anfragen stellen sich zu einem Antrag höchstens zwei Mal zu Wort melden: mit einfachem Handzeichen einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen: mit doppeltem Handzeichen Die Stadträte müssen sich durch Handzeichen an der Abstimmung beteiligen, das heißt: sie können zustimmen, ablehnen oder sich enthalten. Achtung: Anträge zur Geschäftsordnung sind ein wichtiges taktisches Instrument für alle Beteiligten müssen vom Leiter der Sitzung immer vorrangig vor normalen Wortmeldungen behandelt, also sofort angehört werden können gestellt werden, wenn: die Diskussion beendet und sofort abgestimmt werden soll eine Beratungspause(„Auszeit“) eingelegt werden soll Experten bzw. Vertreter der Stadtverwaltung angehört werden sollen 42 Anhang 13| Fragenkatalog zur Auswertung 1. Zum Inhalt Wie wurde der Diskussionsstil insgesamt empfunden? War die Diskussion zu oberflächlich? War sie kontrovers? War das Thema zu offen oder zu sehr eingegrenzt? Konnten die eigenen Wünsche und Vorstellungen umgesetzt werden? Wurden parteitypische Muster bestätigt oder nicht? Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit den„echten“ Fraktionen? 2. Zur Organisation: Waren die Materialien zum Spiel(Spielregel und Anhänge) hilfreich? Sollte das Spiel mehr Regeln folgen oder offener werden? Waren die Anforderungen insgesamt zu niedrig oder zu hoch? Waren alle Aufgabenstellungen, Ablauf und Ziel klar? War die Vorbereitungszeit zu kurz oder zu lang? ... 43 44 Presseresonanz 45 Lausitzer Rundschau, Hoyerswerda, 17. 11. 1999 Friedrich-Ebert-Stiftung- info 1/2000 46 Sächsische Zeitung, Bautzen, 12./13. 2. 2000 47 Sächsische Zeitung, 25./26. 3. 2000 Sächsische Zeitung, Hoyerswerda, 5. 4. 2000 48 Wird die Nordschule ein Jugendzentrum? Gestern tagender Jugendstadtrat will es prüfen lassen Löbau. Es war schon eine runde Sache, was da gestern im Sitzungssaal des Rathauses ablief. Und dabei doch nur ein Spiel ñ aber ein sehr ernsthaftes. Im Rahmen des P1anspieis ÑKommunalpolitikî der Friedrich-Ebert- Stiftung schl¸pften 40 Sch¸ler des GeschwisterScholl-Gymnasiums Lˆbau ñ allesamt Zwˆlftkl‰ssler und Mitglieder des Philosophiekurses ñ einmal in die Rolle von Stadtr‰ten. Und sie nahmen sich dieser Sache gewissenhaft an. Nat¸rlich hatte ihre Sondersitzung ein jugendgem‰ fl es Thema zum Anliegen. Die Einrichtung eines Jugendzentrums. In der Begr¸ndung der ÑFraktion der H‰ndlerî hie fl es beispielsweise: ÑJungen Leuten werden in Lˆbau wenig f¸r sie ansprechende Mˆglichkeiten gegeben. Interessen und Neigungen bleiben auf Grund fehlender oder nur bedingt finanzierbarer jugendorientierter Projekte auf der Strekke. Deshalb brauchen sie Gelegenheit, kreative Ideen umzusetzen.î Die Diskussion und Abstimmung ¸ber Geb‰ude(schon vor der Sitzung wurde ¸brigens vom urspr¸nglich vorgesehenen alten Sudhaus zur Nordschule gewechselt) und Inhalt gestaltete sich nicht ganz einfach. Aber OB Schulte dr¸ckte ein Auge bei der Einhaltung der Gesch‰ftsordnung zu, die ÑB¸rgerliste,î erwirkte eine Beratungspause, damit man sich erst einmal wieder in den Fraktionen einigen konnte und schlie fl lich fand, man einen gemeinsamen Nenner, um das Ziel zu erreichen. ÑEine beachtliche demokratische Entscheidungsfindungî, kommentierte Yvonne Lehmann vom Dresdner B¸ro der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der mit 33 Ja-Stimmen und der Mehrheit gefasste Beschluss hat zwar keine G¸ltigkeit, aber die Sch¸ler haben das Recht, ernst genommen zu werden. Sie haben Oberb¸rgermeister Dietrich Schulte mit der Pr¸fung beauftragt, die ehemalige Nordschule einschlie fl lich der Turnhalle(oder ein anderes geeignetes Objekt in Lˆbau) zu einem Jugendund Kulturzentrum umzugestalten. Soweit Bedarf durch Vereine, die Volkshochschule und andere mˆgliche Nutzer nachgewiesen wird, ist der durch den Umbau erforderliche Kostenaufwand zu ermitteln. Die Berichterstattung hat im M‰rz 2001 zu erfolgen. P. S.: Übrigens ist es schon beachtlich, dass dieses Planspiel nach Dresden, Leipzig, Bautzen und Hoyerswerda in Löbau Mitspieler gefunden hat. Sächsische Zeitung, Löbau, 10. 11. 2000 49 Dresdner Neueste Nachrichten, 20. 3. 2001 50 Sächsische Zeitung, Meißen, 20. 3. 2001 51 Sächsische Zeitung, 22/23. 9. 2001 52 Sächsische Zeitung, 13. 12. 2001 53 Sächsische Zeitung, 14. 12. 2001 54