Gesprächskreis Geschichte Heft 61 Jerzy Kranz Polen und Deutschland: getrennte oder gemeinsame Wege der Geschichtsbewältigung? Juristisch-politische Bemerkungen aus polnischer Sicht Friedrich-Ebert-Stiftung Historisches Forschungszentrum Herausgegeben von Dieter Dowe Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Kostenloser Bezug beim Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Tel.: 0228 – 883-473 E-mail: Doris.Fabritius@fes.de © 2005 by Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn(-Bad Godesberg) Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn Druck: Bonner Universitätsdruckerei Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany 2005 ISSN 0941-6862 ISBN 3-89892-401-7 3 Inhalt 1. Geschichte und deutsch-polnische Beziehungen 7 2. Die Rolle Polens in der deutschen Politik 15 3. Die Erklärung Bundeskanzler Schröders 22 4. Widersprüchliche Gutachten 25 5. Die deutschen Rechtspositionen und ihre Folgen für die deutsch-polnischen Beziehungen 29 6. Der Streit um die Kriegsreparationen 48 7. Zentrum der Uneinigkeit 66 8. Schlussbemerkungen 79 4 5 Jerzy Kranz 1 Polen und Deutschland: getrennte oder gemeinsame Wege der Geschichtsbewältigung? Juristisch-politische Bemerkungen aus polnischer Sicht Verfolgt man die derzeitigen politischen Debatten, kann man leicht den Eindruck gewinnen, als ob in Europa ein Gespenst umginge. Das Gespenst der Vergangenheit, die nicht vergehen will... Über 15 Jahre nach dem Fall des„Eisernen Vorhangs“ stellt sich heraus, dass bestimmte Probleme bezüglich des Zweiten Weltkrieges und seiner Folgen nicht nur einzelne Länder oder bilaterale Beziehungen betreffen. Diese Probleme tauchen beispielsweise bei der historischen Bewertung der Konferenzen von Jalta und Potsdam auf. Weitere öffentliche Konfliktfelder lieferten zuletzt die russischen Staatsfeierlichkeiten zum 60. Jahrestag des Kriegsendes und die Relativierung der Bedeutung des Ribbentrop-Molotov-Pakts durch hochrangige Politiker und Medienvertreter Russlands. Davon abgesehen reagierten Vertreter jüdischer Gemeinden in der Bundesrepublik nervös auf gewisse Äußerungen Sandra Kalnietes auf der Leipziger Buchmesse 2004; besorgt zeigte man sich von jüdischer Seite über die vergleichende Betrachtung von Nationalsozialismus und Kommunismus. In Deutschland zieht die vom Ausland aufmerksam mitverfolgte Debatte über die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs immer weitere Kreise. Im Europarat zeichnete sich inzwischen ein Streit über die Zweckmäßigkeit einer historischen Diskussion über die großen Bevölkerungsverschiebungen des 20. Jahrhunderts ab. Aber auch an 1 Jerzy Kranz(geb. 1948)- Jurist, Professor an der Warsaw School of Economics und der Józef-Tischner-Europa-Universität in Krakau; ehemaliger Unterstaatssekretär im Außenministerium und ehemaliger Botschafter Polens in der Bundesrepublik Deutschland. 6 China und Japan gehen die kontroversen Diskussionen über den Zweiten Weltkrieg nicht spurlos vorüber. Für diesen Stand der Dinge ist wohl in erster Linie eine Unkenntnis der historischen Fakten verantwortlich. Beunruhigend ist jedoch auch der fehlende politische Wille, tragfähige Konzepte und Gestaltungsformen einer europaweiten historischen Debatte zu erarbeiten. Dies wurde nach der Zäsur von 1989/90 und insbesondere nach der letzten EU-Erweiterung deutlich sichtbar. Denn die jüngste Geschichte der neuen Mitgliedsstaaten wird von den„alten” EU-Ländern manchmal nur als unbequemer Ballast betrachtet. Kontroverse Auffassungen zu historischen Fragen sind an sich gar nichts Ungewöhnliches. Es darf auch nicht verwundern, dass die strittigen Fragen zeitlich verspätet und unter verschiedenen, bisweilen völlig überraschenden Umständen öffentlich diskutiert werden. Doch wie kommt man mit diesem Problem zurande? Wenn bereits ein gemeinsamer Mindestkonsens über die Vision eines zukünftigen Europa fehlt, droht der Streit um die Geschichte auf die Alltagsgeschäfte der Politik überzugreifen. Der Hinweis auf das noch weithin unzureichende europäische Ausmaß der politischen und historischen Debatte deutet das Ziel der folgenden Überlegungen an. Zu erhellen sind also die näheren Hintergründe und Ursachen der Spannungen in den deutschpolnischen Beziehungen, insbesondere im Zusammenhang mit der jüngsten Vergangenheit und den sog. Rechtspositionen der Bundesrepublik. Bis zur Epochenwende von 1989/90 drückten diese Rechtspositionen den politischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Polen ihren unverwechselbaren Stempel auf. Man möchte meinen, dass die meisten der juristischen Streitfragen infolge des historischen Umbruchs vor 15 Jahren inzwischen schon längst„abgehakt“ seien. Einige Folgen der langjährigen Rechtskontroversen wirken sich jedoch weiterhin negativ auf das deutsch-polnische Verhältnis aus. Diese unglückliche Situation wird zusätzlich dadurch belastet, dass heute eine völlig neue Politikergeneration, die erst nach 7 Politikergeneration, die erst nach Kriegsende geboren wurde, mit der gemeinsamen jüngsten Geschichte konfrontiert wird. Im Herbst 2005 kommt es in beiden Ländern zu einem Regierungswechsel. Daher muss klar sein, welche bilateralen, rein politischen Themen weiterhin Uneinigkeit auslösen und welche Fragen eher dem akademischen Exerzierfeld der Fachhistoriker überlassen werden sollten. Die politisch-historische Bewertung der Vergangenheit wird dabei sicherlich in beiden Nationen niemals identisch sein. Nichtsdestotrotz sind sämtliche politischen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass derartige Probleme die gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen Deutschlands und Polens weiter belasten. Der Verfasser des vorliegenden Essays ist sich natürlich seines polnischen Blickwinkels und der unterschiedlichen Sichtweisen auf deutscher Seite vollauf bewusst. Dennoch soll es im folgenden nicht darum gehen, ein weiteres Klagelied auf den schwierigen Nachbarn im Westen anzustimmen, sondern den Partnern in Deutschland klar zu machen, welche historischen Wahrnehmungsmuster, politischen Argumente und emotionalen Bedingtheiten für Polen charakteristisch sind. 1. Geschichte und deutsch-polnische Beziehungen 1.1. Bisweilen ist zu hören, dass das 20. Jahrhundert das kürzeste Säkulum der Geschichte gewesen ist, da es erst 1914 begann und bereits 1989 endete. Vor dem Hintergrund der jüngsten deutsch-polnischen Spannungen drängt sich die Frage auf, wann der Zweite Weltkrieg wirklich zu Ende geht bzw. tatsächlich zu Ende gegangen ist? Denn man kann fast den Eindruck gewinnen, als ob dieser Krieg immer noch andauert, was insbesondere im Hinblick auf das deutsch-polnische Verhältnis zu spüren ist. Von einem polnischen Publizisten stammt die unlängst getroffene Feststellung:„Meine vereinfachte Diagnose lautet so: Die Deutschen verstehen uns nicht mehr, und wir haben aufge- 8 hört, ihnen zu vertrauen. Warum? Diese Situation lässt sich sicher nicht ohne Rückgriff auf die Frage des Zentrums gegen Vertreibungen und die Entschädigungsthematik erklären[...]. Doch das Problem ist ernsthafter als Frau Steinbach“. 2 Beide Staaten haben zweifellos bedeutende geschichtliche Lasten zu überwinden, die sich mit dem Fall des„Eisernen Vorhangs” und dem fortschreitenden europäischen Einigungsprozess keineswegs automatisch in Luft auflösten. 3 Die historische Bürde besteht nicht nur aus der strittigen Interpretation von Fakten sowie aus Rechtsakten und ihrer unterschiedlichen Auslegung, sondern zum großen Teil auch aus Emotionen. Diese zunehmend außer Kontrolle geratende Situation kann man bereits seit einiger Zeit beobachten. Dennoch wurde bislang noch nicht allzu viel unternommen, um die daraus resultierenden bilateralen Spannungen zu entschärfen. Das Phänomen spielt sich auf drei Hauptebenen ab. Politisch gesehen sind beide Staaten aufgrund ihrer Vergangenheit nicht daran gewöhnt, auf partnerschaftliche Weise zusammenzuarbeiten. Hinzu kommen einige Zweideutigkeiten und Unklarheiten in rechtlichen Fragen, die sich auf den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen beziehen. Aber auch in kultureller Hinsicht gibt es erhebliche Mängel und Unzulänglichkeiten. Daraus ergeben sich unweigerlich mehr oder minder starke Kontroversen über das Bild, das man sich von der Geschichte und der Kultur des Nachbarn macht. 2 Zit. J. Reiter, in:„Gazeta Wyborcza” v. 15.9.2004. 3 Vgl. J. Becher, W. Borodziej, R. Meier(Hrsg.): Deutschland und Polen im zwanzigsten Jahrhundert. Analysen- Quellen- didaktische Hinweise. Hannover 2001; W. Borodziej, K. Ziemer(Hrsg.): Deutschpolnische Beziehungen 1939-1945-1949: eine Einführung. Osnabrück 2000; J. J. Lipski: Powiedzie ć sobie wszystko... Eseje o s ą siedztwie polsko-niemieckim[Wir müssen uns alles sagen... Essays zur deutschpolnischen Nachbarschaft],(hrsg. v. G. Ziegler), Gliwice-Warszawa 1996. 9 Dabei erschweren historische Voreingenommenheiten und Stereotypen mit langer Halbwertzeit ein partnerschaftliches Verhältnis von Polen und Deutschen. 4 Die bilateralen Spannungen wurzeln vor allem in politisch instrumentalisierten Aktionen und unterlassenen Handlungen. Sie resultieren ferner aus der Tatsache, dass bestimmte Argumente und Emotionen des Partners schlicht ignoriert werden. Beide Seiten können ihre jeweilige Haltung mehr oder weniger gut begründen, was wohl kaum ernsthaft bestritten werden kann. Es genügt heute jedoch schon längst nicht mehr, die Polen generell als Nationalisten und die Deutschen als Revisionisten zu verunglimpfen. Denn hitzige Emotionen und aufgebrachte Gefühlswelten sind die eine Sache. Die andere Sache ist die, dass die strittigen Fragen objektiv gesehen tatsächlich sehr diffizil sind. Daher ist eine gemeinsame Sichtweise bzw. historische Einschätzung nur sehr schwer zu erzielen. Doch wie sehr bemühen sich beide Nationen wirklich, die Argumente und Betrachtungsweisen des Nachbarn zu verstehen und in der bilateralen Debatte zu berücksichtigen? Diese Hindernisse können jedenfalls nur durch die Bereitschaft zu offener, selbstkritischer Reflexion und im Laufe eines langfristigen, echten Dialogs überwunden werden. Der Zusammenbruch des Ostblocks und die Vereinigung Deutschlands kamen Europa und dabei auch Polen voll zugute. Diese historischen Zäsuren trugen nämlich entscheidend dazu bei, Sicherheit und Stabilität des euroatlantischen Bündnisses auf den Osten auszubreiten, und führten zu einer raschen Annäherung Polens an den Westen. Nicht nur die deutsch-polnische Zusammenarbeit wurde dadurch bedeutend erleichtert, sondern auch die imperialen Einflüsse Moskaus stießen auf vorher nie gekannte Grenzen. 4 Siehe zu den Stereotypen in den deutsch-polnischen Beziehungen „Transodra”, Nr. 4-5(1993)- http://www.dpg-brandenburg.detext/inhalt45.htm 10 Diese tiefgreifenden geschichtlichen Umbrüche in Europa bieten jedoch noch längst keine Garantie für einen„ never ending honeymoon“ in den deutsch-polnischen Beziehungen. Blickt man in deren Zukunft, so stellen sich zahlreiche Fragezeichen. Denn diesen Beziehungen fehlen heute ganz offensichtlich umfassende Visionen und konkrete Konzeptionen, die zu den sich rasch ändernden Realitäten passen würden. Es fehlt auch an entsprechend gerüstetem„Personal“ und effektiven Strukturen der Kooperation. Die bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene ist derzeit eher von routiniertem Verwaltungshandeln als von langfristigen Denkansätzen und gezielter Planung geprägt. Dabei ist man sich kaum des hochpolitischen Charakters der dadurch entstehenden Gefahren bewusst. Das nach außen recht robust erscheinende Bindegewebe der deutsch-polnischen Beziehungen ist trotz allem immer noch äußerst empfindlich und leicht verletzbar. Darüber hinaus herrscht in einigen Kreisen die wohl unausrottbare Überzeugung, dass die neue europäische Wirklichkeit dabei insbesondere die Osterweiterung von EU und NATO- die noch ungelösten Probleme im deutsch-polnischen Verhältnis (also auch die historischen Kontroversen) irgendwann von selbst bereinigen werden. Diese Erwartung hat sich jedoch inzwischen längst als trügerisch erwiesen. 5 5 Vgl. J. Reiter, Podzielona pami ęć zjednoczonej Europy[Die gespaltene Erinnerung im vereinten Europa], in:„Tygodnik Powszechny” v. 20.3.2005; Zit. ebd.:„Die Streitigkeiten in Brüssel und Straßburg beweisen, dass der EU ein Kommissar für Völkerpsychologie gelegen käme.[...] Wenn wir wenigstens wüssten, warum wir uns unterscheiden.[...] Dazu wäre die Kenntnis der Geschichte erforderlich. Und diese ist oftmals einseitig und unvollständig.[...] Die Europäische Union wird sich nicht wirklich integrieren, wenn beide Seiten [neue und alte Mitglieder, JK] nicht verstehen, welchen Weg sie zurückgelegt haben, bevor sie ins gemeinsame Europa gelangten.[...] Aber was ist mit der EU als Erfahrungsgemeinschaft? Muss man auch erst in diese eintreten, um ein vollberechtigter Europäer zu sein? Sind 11 Auf beiden Seiten der Oder fehlt es derzeit an Politikern, die sich auf die spezifischen Probleme des Nachbarstaats spezialisiert haben. In Deutschland ist das intellektuelle Engagement bezüglich Polens oder Ostmitteleuropas längst keine Garantie mehr für eine politische Karriere. In polnischen Regierungs- und Parlamentskreisen fällt umgekehrt die weithin geringe Kompetenz in der Deutschland-Problematik auf. Es mangelt dabei an vielfältigen, regelmäßigen Arbeitstreffen mit den maßgeblichen Gruppierungen der deutschen Gesellschaft. Unzureichend erscheint ferner die Zusammenarbeit Polens und Deutschlands in strategischen Fragen, wie z. B. den transatlantischen Beziehungen, der langfristigen Entwicklung der EU oder der Politik gegenüber Russland. Wenig zufriedenstellend sind auch die bilateralen Kontakte katholischer Laienvereinigungen und ihrer kirchlichen Hierarchien. Die Politik Polens war in den letzten Jahren insgesamt von Passivität und von der Unfähigkeit gekennzeichnet, die ausufernden Reaktionen der einheimischen öffentlichen Meinung über deutsche Fragen zu reduzieren. Außerdem gelang es kaum, die deutschen Partner auf die Gefahren hinzuweisen, die bestimmte negative Phänomene in Deutschland mit sich bringen. Infolge dessen erliegt ein Teil der politischen Eliten Polens derzeit der verlockenden Versuchung, die eigene Karriere auf einer deutlich zum Ausdruck gebrachten antideutschen Haltung zu gründen. Die Regierungskoalition in Berlin wollte indessen die Instrumentalisierung gewisser Phänomene der eigenen Polenpolitik allzu lange überhaupt nicht wahrnehmen und neigte statt dessen zur Bagatellisierung der polnischen Ängste. Die Reaktionen deutscher Politiker und Medienvertreter stützen sich oftmals auf einen recht simplen Mechanismus: Unangenehme oder hoch die 40 Jahre Kommunismus und der vorausgehende Zweite Weltkrieg nicht eine Krankheit, die man am besten so schnell wie möglich vergisst?” 12 komplizierte Fragestellungen zu Polen werden kurzerhand dadurch erklärt, dass dieses Land von den Strömungen des Nationalismus, Fundamentalismus und Katholizismus beherrscht werde. 6 Differenzierende Zwischenrufe und Kommentare aus Polen werden von deutscher Seite in der Regel sehr schematisch beantwortet: Dies alles bildet lediglich ein unbedeutendes Randproblem, über das man sich keine Sorgen machen muss. Die Parteien greifen im Wahlkampf zu diversen rhetorischen Propagandamitteln, was natürlich nicht der Haltung der Bundesregierung entspricht. Das Vertriebenenmilieu hat fast schon das Zeitliche gesegnet, wobei seinem extremen Flügel allenfalls marginale Bedeutung zukommt. Es gibt zwar noch einige Fragen, die in formaler Hinsicht als offen gelten, aber die Bundesregierung greift diese doch gar nicht auf und erkennt die entstandenen Rechtsfolgen voll an. Wenn einige Kommentatoren der Presselandschaft der Ansicht sind, dass die deutsch-polnischen Beziehungen inzwischen fast wieder so schlecht sind wie vor 1989/90, muss im gleichen Atemzug daran erinnert werden, dass die alte Bundesrepublik Deutschland der ehemaligen kommunistischen Staatspropaganda verwertbares Material im Übermaß geliefert hat. Ähnlich wie damals gibt es auch heute in Polen etliche Zeitgenossen, die die„Munition“ aus Deutschland gerne aufs Neue verpulvern. Dadurch werden zwangsläufig diejenigen meinungsbildenden Strömungen und Gruppierungen in Polen geschwächt, denen viel an einer guten Zusammenarbeit mit dem großen Nachbarn im Westen liegt. 1.2. Wissen und historische Erfahrungen sind nicht vererbbar. Daher ist es von enormer Bedeutung, was bzw. wie man die Kenntnisse der Gegenwart an zukünftige Generationen weiter6 In derartiger Weise äußerten sich z.B. P. Glotz, in:„Welt am Sonntag” v. 12.12.2004 und F. Müntefering, in:„Die Welt” v. 13.9.2004. 13 vermittelt. 7 In diesem Zusammenhang taucht in den Medien immer wieder ein besonders einprägsames Motto auf-„Kampf um das historische Gedächtnis“. In Wirklichkeit ist jedoch eine wohl durchdachte internationale Zusammenarbeit das Gebot der Stunde. Gerade hier tut sich ein riesiges, noch weithin brachliegendes Betätigungsfeld für die deutsch-polnischen Beziehungen auf, die vielleicht stärker als bisher in einen breiteren europäischen Rahmen eingebettet sein sollten. 8 Das Grundproblem scheint dabei darin zu liegen, dass diese Streitfragen oftmals für bestimmte innenpolitische Zwecke als Ersatzthemen missbraucht werden, die letztlich aus den Schwächen und Unzulänglichkeiten auf anderen Gebieten der deutschpolnischen Zusammenarbeit resultieren. Die heftigen Emotionen bei der bilateralen Geschichtsbetrachtung mögen einem neutralen Beobachter mitunter völlig unverständlich erscheinen und sind nur schwer zu beherrschen. Jedenfalls sollte man nicht so tun, als ob diese Emotionen gar nicht existieren. Denn eine weise Politik hat es durchaus in der Hand, gesellschaftliche Stimmungen und nationale Gefühlslagen durch richtungsweisende Weichenstellungen und konkrete Maßnahmen positiv zu beeinflussen. Die konkrete Benennung der Missstände in den deutschpolnischen Beziehungen schmälert den gewaltigen historischen Umbruch von 1989/90 und den großen Beitrag Polens und der Bundesrepublik für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa nicht im geringsten. Beide Völker haben bereits zahlreiche Wegetappen in ihrer Geschichte zurückgelegt. Man denke nur an Stichwörter wie Drang nach Osten, Ostforschung, Generalgou7 Vgl. K. Ziemer, Polska i Niemcy- jaka przesz ł o ść, jaka przyszł o ść[Polen und Deutschland – welche Vergangenheit, welche Zukunft], in:„Sprawy Mi ę dzynarodowe”, Nr. 1(2005), S. 48-65. 8 Vgl. Appeal of the Polish Council of the European Movement: LET’S CREATE A 4th EU PILLAR!- http://www.rucheuropejski.org/iv_filar/Appeal_PCEM.pdf 14 vernement, Generalplan Ost, Ostfront, Ostblock, Ostkunde, Ostpolitik, Ostverträge oder Osterweiterung. Heute befinden sich Polen und Deutsche in einer historisch einmaligen Situation: Beide Länder gehören zu einem gemeinsamen transatlantischen Militärbündnis und sind eng mit den politisch-wirtschaftlichen Strukturen der EU verflochten. Mit der Überwindung vergangener Spaltungen und Trennlinien darf man sich jedoch keineswegs zufrieden geben. Die zunehmenden Aktivitäten der Initiatoren des Berliner Zentrums gegen Vertreibungen, aber auch die Androhung von zivilrechtlichen Eigentumsklagen gegen den polnischen Staat verschärften die Situation. Der 2004 9 vom Sejm gegen den Willen der polnischen Regierung verabschiedete Beschluss über die deutsch-polnischen Beziehungen enthielt die ausdrückliche Forderung, die Frage der Kriegsreparationen erneut auf die politische Tagesordnung zu bringen. Damit erreichten die bilateralen Spannungen wohl ihren Höhepunkt. Dieser Beschluss war jedoch nicht nur eine Folge des polnischen Nationalismus, wie einige deutsche Pressekommentare suggerierten. Die politische Instrumentalisierung der Geschichte in der Bundesrepublik wird leider unweigerlich die politische Instrumentalisierung der deutschen Angelegenheiten in Polen nach sich ziehen. Die daraus resultierenden Schäden sind allerdings erheblich und müssen früher oder später behoben werden. Die gegenwärtigen polnischen Reaktionen bilden daher in gewisser Weise eine Antwort auf das aus Deutschland gelieferte „Material“, wenn auch die Bundesregierung nicht immer dafür verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Kontext war die Erklärung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder vom 1. August 2004 von großer Bedeutung(s. unten Punkt 3). Andererseits, die polnische Debatte über die Kriegsreparationen hat gezeigt, dass sich nicht nur die gemäßigte Rechte, son9 Siehe Sejm-Beschluss v. 10.9.2004, in:„Monitor Polski”, Nr. 39 (2004). 15 dern auch die proeuropäischen Liberalen Polens recht leicht in die Ecke treiben lassen, während die linke Koalition im Sejm gegen die eigene Regierung votiert. Vor dem Hintergrund der heftigen Diskussionen über die beabsichtigte Bildung eines Zentrums gegen Vertreibungen wechselten allzu viele polnische Politiker in einen populistischen Tonfall und beschrieben Deutschland als mächtigen, polenfeindlichen Staatsmoloch. Dabei ignorierte man die Vielfalt der Akteure in der deutschen politischen Szene auf sträfliche Weise. Diese kritische Lageeinschätzung dient nicht eitlen Selbstzwecken, sondern soll vielmehr zur konstruktiven Reflexion ermuntern, und zwar sowohl in Polen als auch in Deutschland. 10 2. Die Rolle Polens in der deutschen Politik 2.1. Aufgrund des unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potentials spielt Polen in der Außenpolitik der Bundesrepublik eben nicht die Rolle, die Länder wie Frankreich, Großbritannien, Russland oder die USA spielen. Polen ist für Deutschland kein gleichrangiges Land, obwohl echte Chancen bestehen, zumindest ein gleichberechtigter Partner zu werden. Manche Beobachter sprechen in diesem Zusammen10 Vgl. R. Freudenstein, H. Tewes, In die Zukunft investieren: Strategie für einen Neubeginn in der deutsch-polnischen Partnerschaft, Außenstelle Warschau der Konrad-Adenauer-Stiftung, 27. Juni 2000 http://www1.kas.de/publikationen/2000/sicherheit/zp_nr7.pdf; J. Kranz: Oczekiwania i rzeczywisto ść: uwagi o wspó ł pracy polsko-niemieckiej [Erwartungen an die Wirklichkeit: Anmerkungen zur deutschpolnischen Zusammenarbeit], in: Centrum Stosunków Mi ę dzynarodowych[Zentrum für Internationale Beziehungen].„Raporty i Analizy”[Berichte und Analysen], Nr. 10(2003)- www.csm.org.pl 16 hang nicht ohne Grund von einer deutsch-polnischen Asymmetrie, die aus objektiven und subjektiven Faktoren erwachse. 11 Polen und Westdeutschland erlebten nach 1945 die Kriegsfolgen und die neue Realität des Kalten Krieges in völlig unterschiedlicher Weise. Getrennt durch den„Eisernen Vorhang“, nahmen beide Staaten oftmals eine feindselige Haltung gegeneinander ein. Dabei machten sich auch bestimmte Anzeichen einer historischen Psychologie bemerkbar. So wurde z.B. Frankreich von Deutschland trotz zahlreicher Konflikte in der Vergangenheit stets mit einer gewissen Wertschätzung behandelt, die in den politischen Traditionen dieses Landes wurzelt. Der Prozess der deutsch-französischen Aussöhnung setzte bereits unmittelbar nach dem Kriege auf Initiative von Robert Schuman und Jean Monnet ein. Die politische Annäherung dieser beiden Nationen erfolgte im Rahmen einer freien(bzw. sozialen) Marktwirtschaft, unterlag einem demokratischen Prozedere und wurde vor allem durch die gemeinsame Mitgliedschaft in euroatlantischen Bündnissen strategisch zementiert. Die Nachkriegslage der deutsch-polnischen Beziehungen war diametral unterschiedlich. Der Osten Europas erschien vielen Deutschen bereits seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert als unzivilisierte, rückständige Großregion(„Polnische Wirtschaft“), in der deutsche Siedler eine wichtige Kulturmission zu erfüllen hatten. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges dachte man beim Stichwort„Polen“ unweigerlich an den Verlust der deutschen Ostgebiete und die damit verbundenen Zwangsaussiedlungen sowie an die nicht abschließend geregelte Grenzfrage. Das stereotype Bild eines Landes, das von politischem Nationalismus und religiösem Fanatismus beherrscht wird, geriet zwar nach 1989 ins Wanken, aber trotz der demokratischen Wende in Polen machen sich im heuti11 Vgl. G. Schwan, Über die Asymmetrie in den deutsch-polnischen Beziehungen, in:„Die Welt“ v. 13.11.2004. 17 gen Deutschland- wenn auch unbewusst- immer noch mentale Spuren dieses alten Denkens bemerkbar. Seit Anfang der 1990er Jahre herrscht in der deutschen Öffentlichkeit und Politik die Tendenz vor, die aus dem Osten Europas angeblich drohenden Gefahren für das eigene Land zu dramatisieren. Davon zeugt etwa folgende weit verbreitete Auffassung: Lieber Stabilität in den Osten exportieren als Instabilität von dort importieren. Diese Ansicht offenbart eine kaum verhohlene Kritik an den ökonomisch-sozialen Verhältnissen in Ostmitteleuropa nach 1989. Bis auf den heutigen Tag unbestätigt blieben jedoch die öffentlichen Unkenrufe, dass die Abschaffung des Visa-Reiseverkehrs zwischen Polen und der Bundesrepublik sowie der EU-Beitritt Polens zwangsläufig zu einem gewaltigen Anstieg der Kriminalität bzw. Schwarzarbeit in Deutschland führen würden. Im Zusammenhang mit der polnischen EU-Mitgliedschaft drang die Bundesregierung erfolgreich auf mehrjährige Schutzklauseln bezüglich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und startete eine regelrechte Medienkampagne zur„Vereinheitlichung“ der Unternehmenssteuern in der EU(d.h. zur Erhöhung dieser Steuern in einigen neuen Mitgliedsstaaten, darunter auch in Polen). Auch wenn man diese ökonomischen Abwehrreaktionen aus deutscher Sicht für begründet hält, resultieren sie objektiv gesehen vor allem aus der anhaltend geringen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in bestimmten Wirtschaftszweigen. Die Ursachen für den fehlenden Wachstumselan in der Bundesrepublik dürfen jedoch nicht in Polen gesucht werden. Derartige Schuldzuweisungen würden letztlich nur dazu führen, dass die alten EU-Staaten von dem neu integrierten Osten Europas abgeschreckt werden, der angeblich zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit in Deutschland und Frankreich beiträgt. Das letzte Wort(2005) gehört hoffentlich nicht Oskar Lafontaine, der seine Landsleute vor Fremdarbeitern gewarnt hat! Diese und 18 ähnliche populistische Parolen zementieren das ohnehin schon negative Bild Ostmitteleuropas im Westen nur noch mehr. 12 Bei der Vorbereitung des EU-Verfassungsvertrags kam es nicht zu ernsten deutsch-polnischen Beratungen, so dass auch die neue Formel der Stimmengewichtung im EU-Rat unerörtert blieb. 13 Doch auch wenn man die Haltung Polens in dieser Frage als irrational ansehen mag, stimmten französische und deutsche Diplomaten ihre diesbezüglichen Ansichten im Vorfeld miteinander ab. Dabei hielt man es nicht einmal im nachhinein für notwendig, die polnische Seite über das Ergebnis dieser Absprache zu informieren. Polens Reaktionen auf die neue Abstimmungsformel beinhalteten daher nicht nur rein sachliche Motive, sondern bezogen sich auch auf die Art des wechselseitigen Informationsflusses. So entsteht bisweilen der Eindruck, als ob die Deutschen gerne etwas Gutes für die Polen tun wollten, ohne diese vorher um ihre Meinung zu fragen. 14 12 Siehe dazu„Welt am Sonntag“ v. 10.4.2005:„Die neue Gefahr aus dem Osten- Wieder einmal droht die Gefahr aus dem Osten. Ein Heer arbeitswütiger Billiglöhner aus Polen, Tschechien oder Ungarn, so fürchten Regierung und Opposition gleichermaßen, könnten deutsche Arbeitnehmer aus dem Job drängen. Eine Vokabel für das furchteinflößende Phänomen ist auch schon gefunden: Lohndumping.“ 13 Vgl. J. Kranz, Between Nice and Brussels or Life after Death, Centrum Stosunków Mi ę dzynarodowych(Center for International Relations), Reports and Analyses, 1/2004/A, s. 1-20 http://www.csm.org.pl/en/files/raports/2004/rap_i_an_0104a.pdf ; J. Kranz, Die EU-Erweiterung als Chance für Polen und Deutschland,„Zeitschrift für Europarechtliche Studien“, 2003, Heft 3, S. 361-378. 14 Zit. G. Schwan, in:„Financial Times Deutschland” v. 10.1.2005:„Die politische Kompetenz Polens in Osteuropa wird jedoch in Deutschland noch nicht ausreichend erkannt. Bei uns herrscht immer noch die Ansicht, dass wir etwas für Polen tun müssen. Dass das Land jetzt selbst als politischer Akteur auftritt, wird mit Erstaunen aufgenommen.“ 19 Bei der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Verfassungskonvent und auf dem Brüsseler EU-Gipfel im Dezember 2003 haben sich beide Länder nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Denn niemand sieht im Verfassungsvertrag einen Erfolg der deutsch-französischen Kooperation, wie man es in Berlin und Paris gerne gesehen hätte. Zugleich haben sich beide Regierungen auf eigenen Wunsch in Polen unnötigerweise einen Gegner„produziert“. Was hingegen die Irak-Politik anbelangt, so beruhten die massiven deutsch-polnischen Verstörungen zunächst auf mangelnder gegenseitiger Abstimmung auf Regierungsebene. Die unterschiedlichen Reaktionen auf die geplante Militärintervention im Irak entsprangen übrigens ganz bestimmten historischen Erfahrungen beider Nationen. Jedenfalls fiel auf, dass Bundeskanzler Schröder sich auf dem Höhepunkt der Irak-Krise vor allem im Bermuda-Dreieck Moskau-Berlin-Paris tummelte, während Staatspräsident Chirac den östlichen Beitrittskandidaten der EU am liebsten einen politischen Maulkorb verhängen wollte. Dennoch trugen nicht zuletzt auch die gravierenden Fehltritte der polnischen Regierung(Tandem Miller-Cimoszewicz) deutlich zur raschen Verschlechterung der deutsch-polnischen Beziehungen während der Irak-Krise bei. 2.2. Trotz der grundlegenden positiven Veränderungen nach 1989 hat Polen heute immer noch erhebliche Schwierigkeiten, die richtige Position in den Beziehungen zu Deutschland und Russland zu finden. Nichtsdestotrotz sind die inzwischen erzielten Fortschritte in der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Vergleich zu Russland weitaus größer. In den letzten 200 Jahren besaß Deutschland im östlichen Europa eigentlich nur einen Partner- Russland, mit dem es im Bedarfsfall auch über polnische Angelegenheiten entschied. Im Kreml kann man sich indessen nur schwer daran gewöhnen, dass das heutige Russland nach Jahrhunderten der Statthalterschaft in Warschau nunmehr auch gegenüber Polen, Ungarn oder den 20 baltischen Republiken eine separate Außenpolitik betreiben muss. Die deutsche Politik gegenüber Ostmitteleuropa unterlag stets der Tendenz, diese im Kalten Krieg vernachlässigte Großregion als natürliche Interessensphäre Russlands bzw. der UdSSR zu betrachten. Diese historische Tendenz lässt sich in unterschiedlicher Intensität seit den Teilungen Polens am Ausgang des 18. Jahrhunderts bis heute beobachten. Die westdeutsche Nachkriegspolitik ging von Anfang an davon aus, dass man zur Linderung der schmerzhaften Folgen der Teilung Deutschlands unbedingt eine politische Annäherung mit Moskau anstreben musste. Zu diesem Zweck durfte die hegemoniale Stellung der Sowjetunion in Mittel- und Osteuropa keineswegs angetastet oder auch nur theoretisch in Frage gestellt werden. Die daraus resultierende Realpolitik gegenüber dem polnischen Nachbarn kam u.a. in der Haltung der Bundesregierung Schmidt gegenüber der Einführung des Kriegsrechts in Polen deutlich zum Vorschein. Denn die sozialliberale Koalition vermied damals ostentativ jegliche Kontakte zu führenden Oppositionsvertretern in Polen. In den folgenden Jahren legten auch Bundeskanzler Kohl und Außenminister Kinkel eine manchmal zögerliche Haltung hinsichtlich der geplanten NATOOsterweiterung an den Tag. 15 15 Siehe dazu J. Kranz, Germany, Quo Vadis? A View from Poland, German Politics, Issue 10.1, in: Special Issue: New Germany, New Europe, Old Foreign Policy? Ed. by D. Webber(2001) – Bezeichnend sind die Worte des ehemaligen Bundesaußenministers Klaus Kinkel: „Mit dem Rücken zu Russland ist die EU-Erweiterung nicht zu machen, von der NATO-Erweiterung ganz zu schweigen![...] Wir vertrauen in die Reformkräfte in Russland und setzen auf den Erfolg der Reformen![...] Die Schaffung einer solchen Interessengemeinschaft zwischen Russland und der Europäischen Union ist der eigentliche Königsweg auch zur gemeinsamen Sicherheit in Europa. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass auch aus Sicht etwa unserer polnischen 21 Diese ungeschriebene Maxime deutscher Außenpolitik spiegelte sich zuletzt auch im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Gasleitung durch die Ostsee und angesichts der„orangefarbenen“ demokratischen Revolution in der Ukraine wider. Eine leicht abgewandelte Variante dieser Politik repräsentiert die russische Diplomatie unter Putin, was bei einigen westlichen Staaten durchaus auf Akzeptanz stößt: Demokratische Aufbruchsbewegungen in der Ukraine oder in Georgien dürfen keinesfalls unterstützt werden, da dies einer Provokation Russlands gleichkäme! Auf einer solchen Politik lastet das Fatum einer politischen Stabilität, der eigentlich kein Preis zu hoch ist. 16 Die oder ungarischen Freunde der Beitritt zur Union und nicht der zur NATO im Vordergrund stehen muss.“ 16 An diesen Zusammenhang erinnert H. A. Winkler, in:„Der Spiegel“, Nr. 51 v. 13.12.2004, S. 30:„Ich erinnere mich, dass ich in den achtziger Jahren von einigen sozialdemokratischen Parteifreunden gehört habe, wir seien dabei, eine strategische Partnerschaft mit Polen zu entwickeln, und dürften deswegen das polnische Kriegsrecht nicht allzu harsch kritisieren. Diese Haltung hat das Verhältnis Polens zu Deutschland nachhaltig belastet. Aus einem falsch verstandenen Dogma vom Vorrang der Stabilität kann man für die Gegenwart lernen. Wir sollten uns nicht abermals zu Gefangenen eines verkürzten Verständnisses von Realpolitik machen.[...] Es gibt Traditionen im deutschen politischen Denken, wonach ein gutes Verhältnis zu Russland von so überragender Bedeutung ist, dass Wünsche nach Unabhängigkeit in den Nachbarstaaten dahinter zurückzutreten haben. 1982 erschien ein Interviewband von Egon Bahr, und eine der Fragen darin lautete: Hätte die Sowjetunion ein Recht, in Polen zu intervenieren, wenn Polen seine Mitgliedschaft im Warschauer Pakt in Frage stellen sollte? Die Antwort lautete: ‚Aber selbstverständlich’. Das war ‚Realpolitik’ im Sinne der zweiten Phase der Ostpolitik in den achtziger Jahren. Ich finde nicht, dass wir an dieses Verständnis von Realpolitik anknüpfen sollten.[...] Wir sollten aber nicht in einer Art von vorauseilendem Gehorsam eine Neuauflage der Breschnew-Doktrin akzeptieren, wonach etwa die Ukraine oder Weißrussland nur in beschränktem Umfang ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können.” 22 Realpolitik blieb seit 1949 in beiden großen politischen Lagern der Bundesrepublik stets präsent. Trotz kurzfristiger Einzelerfolge erwies sie sich insgesamt jedoch als ineffektiv, da sie nolens volens die sowjetische Vorherrschaft in Osteuropa begünstigte. Für Polen ist die weitere Vertiefung der euroatlantischen Integration von größter Bedeutung. Denn nur dadurch kann eine besonders unheilvolle Bedrohung erfolgreich abgewendet werden- die geopolitische und ökonomische Marginalisierung Polens in Europa. Heute sollten sich die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger in Warschau keinesfalls dazu hinreißen lassen, eine hierarchische Gegenüberstellung von NATO und EU vorzunehmen. Zu frisch ist unter den Polen die Erinnerung darüber, dass die Verständigung des Westens mit Russland bzw. der UdSSR in der Vergangenheit oftmals auf Kosten der polnischen Staatsräson ging. Das deutsch-polnisch-russische Dreieck gehört jedenfalls zu den am meisten vorbelasteten geopolitischen Konstellationen in der neueren europäischen Geschichte. 3. Die Erklärung Bundeskanzler Schröders Die Kontroversen in den deutsch-polnischen Beziehungen stehen in direktem Zusammenhang mit den deutschen Rechtspositionen bezüglich des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen. Viele dieser Fragen fanden insbesondere durch den historischen Umbruch von 1989/90 eine rechtliche Lösung. Die politischen Folgen dieser Rechtspositionen stellen jedoch weiterhin ein Problem dar. Dies zeigt sich allein schon an den aktuellen Debatten über Kriegsreparationen und das geplante Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin. Nicht zuletzt deshalb soll auf diese Fragen im folgenden etwas näher eingegangen werden. Die öffentliche Erklärung von Bundeskanzler Schröder vom 1. August 2004 schloss das Kapitel der scheinbar noch offenen 23 deutschen Vermögensansprüche zwischen Polen und Deutschland. Damit verzichtete die Bundesrepublik auf den diplomatischen Schutz in diesem Bereich und beseitigte einige Zweideutigkeiten ihrer Ostpolitik und der damit verbundenen Rechtsstandpunkte. Die polnische Seite hat dabei folgende Ausführungen des Bundeskanzlers ohne Einwände akzeptiert:„Die mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Vermögensfragen sind für beide Regierungen kein Thema in den deutsch-polnischen Beziehungen. Weder die Bundesregierung noch andere ernstzunehmende politische Kräfte in Deutschland unterstützen individuelle Forderungen, soweit sie dennoch geltend gemacht werden. Diese Position wird die Bundesregierung auch vor internationalen Gerichten vertreten”. 17 Schröders Verlautbarung steht in Einklang mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von 2004, laut der die Bundesrepublik„auf etwaige ihr zustehende völkerrechtliche Schadensersatzansprüche(...) stillschweigend im Rahmen der ZweiPlus-Vier-Verhandlungen zulässigerweise verzichtet[hat]. Dem Verzicht stehen keine Normen des zwingenden Völkerrechts entgegen.“ 18 Daher ist nunmehr davon auszugehen, dass beide Staaten aus völkerrechtlicher Sicht gegeneinander keine Vermögensansprüche im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg mehr haben. Für den rechtsbindenden Charakter derartiger Erklärungen ist keine parlamentarische Zustimmung erforderlich. Diese Tatsache dürfte beide Seiten natürlich nicht daran hindern, sich noch 17 Zit. Rede von Bundeskanzler Schröder zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes, 1. August 2004, Warschau http://www.bundeskanzler.de/Reden-.7715.691262/Rede-vonBundeskanzler-Schroeder-zum-60.-Jahrest...htm 18 Siehe Beschluss des 2. Senats des BVerfG, 2 BvR 955/00 v. 26.10.2004, Rdn. 111. 24 in all den Fragen zu verständigen, die man gemeinsam für wesentlich erachtet oder sich aus anderen Rechtsnormen ergeben. Die Erklärung des Bundeskanzlers ist ein einseitiger völkerrechtlicher Akt, der für die Bundesrepublik bindend ist. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung der deutschen Rechtspositionen. Diese Erklärung verschließt natürlich nicht den Weg der Erhebung von gerichtlichen Individualklagen. Die Erfolgsaussichten derartiger Klagen sind verschwindend gering oder liegen bei Null. Der polnischen Seite war schon seit langem klar, dass die Restitutionsansprüche des wiedervereinigten Deutschland gegenüber Polen bzw. der etwaige diplomatische Schutz für Vermögensklagen deutscher Bürger gegen den polnischen Staat entsprechender Rechtsgrundlagen entbehrten. Die Erklärung des Bundeskanzlers erwartete man in Polen bereits seit 15 Jahren. Zugleich trägt diese Erklärung erheblich zur Schwächung der innerpolnischen Kritiker bei, die ihren Regierungen(insbesondere Ministerpräsident Mazowiecki und Außenminister Skubiszewski) bis heute eine unfähige, zögerliche Deutschlandpolitik vorwerfen. Dabei wird bis zum heutigen Tag vor allem der Misserfolg Polens in den Verhandlungen über etwaige Reparationsleistungen und angemessene Entschädigungszahlungen für ehemalige Verfolgte des NS-Regimes angeprangert. Nichtsdestotrotz hat sich Schröder in Warschau zur bisher vertretenen These über den angeblich völkerrechtswidrigen Charakter der alliierten Beschlüsse zur Zwangsaussiedlung und Enteignung der Deutschen im Osten nicht geäußert. Daher ist anzunehmen, dass er diese langjährige Rechtsposition der Bundesrepublik nicht aufgeben will, seine Aussagen sind aber ein Beweis dafür, dass Deutschland die rechtlichen Folgen dieser„völkerrechtswidrigen Handlungen“ akzeptiert hat. 19 Juristisch gesehen 19 Gutachten über die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg erhobenen Ansprüche aus Deutschland gegen Polen, erstellt im Auftrag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik 25 steht die Bundesrepublik mit dieser Auffassung international isoliert da. Die innenpolitische Instrumentalisierung dieser Haltung kann jedoch leicht auch weiterhin zu Spannungen im Verhältnis zu anderen Staaten führen. 4. Widersprüchliche Gutachten Das gemeinsame Gutachten der Professoren Jan Barcz und Jochen Abr. Frowein vom 2. November 2004 20 stellt u.a. fest: - Die Erklärung des Bundeskanzlers in Warschau am 1. August 2004 schließt die Geltendmachung zwischenstaatlicher Ansprüche von Deutschland gegen Polen eindeutig aus, sie betrachtet sie als rechtsgrundlos; - Individualansprüche deutscher Staatsangehöriger wegen der Enteignungen in den polnischen West- und Nordgebieten bestehen weder nach Völkerrecht noch nach deutschem oder polnischem Recht; Polen von Prof. Dr. Jan Barcz, Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht an der Wirtschaftsuniversität Warschau, und Prof. Dr. Jochen Abr. Frowein, em. Direktor des Max-Planck-Instituts für Internationales Öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg, 2. November 2004. Text http://www.virtual-institute.de/de/HP/gutachten/anspr_dt.pdf . Punkt 3.1 des Gutachtens lautet wie folgt:„Deutschland hat immer die Rechtsauffassung vertreten, dass die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den früheren deutschen Ostgebieten ebenso rechtswidrig war wie die entschädigungslose Enteignung, die von Polen vorgenommen worden ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat aber die Verwaltung der Gebiete durch Polen als alliierte Maßnahme auch in seiner Rechtsordnung respektiert. Die Erklärung des Bundeskanzlers kann nicht so verstanden werden, als ob die deutsche Rechtsauffassung aufgegeben würde. Wohl aber folgt aus der Erklärung, dass wegen der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen Ansprüche nicht geltend gemacht werden.” 20 Siehe Anm. 19. 26 - Weder vor polnischen, deutschen, amerikanischen noch vor internationalen Gerichten haben Klagen wegen der genannten Enteignungen Aussicht auf Erfolg; - Die Bundesregierung und die polnische Regierung können in verschiedenen Verfahren Erklärungen zu ihrer gemeinsamen Position abgeben. Den Thesen dieses Gutachtens ist uneingeschränkt zuzustimmen. Gleichwohl wird dabei nicht auf die vor allem in der polnischen Diskussion bedeutende Frage eingegangen, inwieweit der Verzicht Polens auf Reparationsleistungen überhaupt völkerrechtliche Gültigkeit besitzt. Dieses Problem scheint jedoch schon jetzt entschieden zu sein. Darüber hinaus lässt das Gutachten die Frage der Vermögensansprüche der sog. Spätaussiedler außer acht, die allerdings von den zuständigen polnischen Behörden geregelt werden sollten. Das Gutachten bestätigt die zweideutige Haltung der deutschen Rechtsdoktrin(und damit auch des Bundesverfassungsgerichts) hinsichtlich der Verträge der Bundesrepublik mit Polen. Diese Ambivalenz betrifft insbesondere auch die von deutscher Seite erhobenen Vermögensansprüche an den polnischen Staat, was nicht ohne negative Auswirkungen auf die deutschpolnischen Beziehungen bleiben konnte. Gleichzeitig ergeben sich aus diesem Gutachten bestimmte Hinweise und Interpretationsvorgaben für politische und juristische Kreise in Deutschland. Die Zukunft wird zeigen, ob es aufgrund der Verlautbarung des Bundeskanzlers letztlich zur Verfassungsklage kommt oder nicht. Dennoch ist dabei durchaus mit taktischen Verzögerungen bestimmter politischer Kreise in Deutschland zu rechnen, die sogar die leisesten Zweifel an der juristischen Eindeutigkeit derartiger offizieller Erklärungen auf ewige Zeiten aufrechterhalten möchten. Nach der Warschauer Erklärung von Bundeskanzler Schröder und den Expertisen der Professoren Barcz und Frowein tauchten in Deutschland vereinzelt Stimmen auf, die die Bedeutung dieser offiziellen Stellungnahmen in Frage stellten. Dazu zählt das im 27 Auftrag des Bundestages verfasste Gutachten von Prof. Eckart Klein 21 . Dieses hält im Kern die Vermögensfragen weiter offen und stellt zudem die völkerrechtliche Wirksamkeit der Erklärung des Bundeskanzlers grundsätzlich in Frage. 22 Dabei wird auch die Bundesregierung nicht generell von der Verpflichtung 21 Gutachten zur Rechtslage des im heutigen Polen entzogenen Privateigentums Deutscher, erstellt im Auftrag des Deutschen Bundestages von Univ.-Prof. Dr. Eckart Klein, Potsdam, 15. Februar/ 4. April 2005. 22 Seine wichtigsten Thesen lauten: - Die Vertreibung verstößt gegen auch damals geltende Grundnormen der Völkerrechtsordnung und ist als„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu qualifizieren. - Eine juristische Rechtfertigung der polnischen Konfiskationsund Vertreibungsmaßnahmen ist nicht möglich. - Die Schwere der mit Vertreibung und Konfiskation verbundenen Völkerrechtsverletzungen führen zur Völkerrechtswidrigkeit; auf der Völkerrechtsebene bringen solche Maßnahmen keine rechtswirksamen Rechtstitel hervor. Damit bleibt die Eigentumsstellung der betroffenen Personen oder ihrer Erben erhalten. - Die Kanzlererklärung hat die eigenen Ansprüche der Geschädigten nicht in ihrer Existenz beseitigt, wohl aber ihre Durchsetzbarkeit auf der völkerrechtlichen Ebene, falls es bei der eingenommenen Haltung der Bundesregierung bleibt. - Unterstellt man, dass der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich auf die Ausübung des diplomatischen Schutzes verzichtet hat, steht den Geschädigten ein Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff zu. - Geht man hingegen von der völkerrechtlichen Unwirksamkeit des Verzichts aus, sind die deutschen Gerichte weiterhin in der Lage zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die Bundesrepublik Deutschland ihr Ermessen, ob und wie sie Schutz gewährt, fehlerfrei ausgeübt hat. Eine generelle Verweigerung des Auslandsschutzes wäre verfassungswidrig. 28 zum diplomatischen Schutz der im Ausland vertretenen individuellen Eigentumsansprüche freigesprochen. 23 Diese Thesen stehen nicht nur zur Haltung Polens in deutlichem Widerspruch. Denn die Auffassung von Prof. Klein geht im Grunde genommen davon aus, dass es völkerrechtliche Entschädigungsansprüche an die Bundesrepublik bzw. an deutsche juristische oder natürliche Personen gar nicht mehr gibt. Allenfalls aus dem Zweiten Weltkrieg resultierende individuelle Vermögensansprüche von deutschen Bürgern könnten demnach geltend gemacht werden. Doch die offizielle Haltung der Bundesrepublik beruhte bisher stets auf dem Grundaxiom, dass der Begriff der Reparationen die Gesamtheit aller Schäden und Verluste des Krieges umfasst, wobei diese nur durch zwischenstaatliche Verträge geregelt werden können. 24 Die zukünftige Politik der Bundesrepublik wird zeigen, bis zu welchem Grad man die eben genannten Thesen Kleins aufrechterhält und zugleich die Warschauer Erklärung von Bundeskanzler Schröder untergräbt. Falls es wirklich dazu käme, müsste man eigentlich auch gemäß dem Prinzip der clean hands erwarten dürfen, dass sich die deutschen Ansprüche nicht nur an die Adresse Polens und Tschechiens richten. Denn wenn die Bundesrepublik mit allen(vermeintlichen) Völkerrechtsverletzungen der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg wirklich abrechnen möchte, müssten Regierung und Bürger in Deutschland auch die USA, Großbritannien und die UdSSR zur Rechenschaft zie23 Die Landsmannschaft Schlesien hat zum Auftakt ihres Deutschlandtreffens davor gewarnt, das Unrecht der Vertreibung von Millionen von Deutschen zu verdrängen. Auch 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gebe es noch eine Reihe offener Fragen, sagte der Bundesvorsitzende Rudi Pawelka am Samstag in Nürnberg. Dazu zählten insbesondere die noch immer vorenthaltenen deutschen Kulturgüter, die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter und die Rechte der deutschen Volksgruppe in Schlesien, siehe„Die Welt“ v. 4.7.2005. 24 Siehe Anm. 48. 29 hen. Es gibt nämlich keinen Grund, warum die Vermögensansprüche lediglich gegenüber Polen oder Tschechien gelten sollten. Würde die deutsche Seite an dieser Rechtsposition festhalten, könnte eine solche Haltung die Rückkehr zur Situation vor der Wende von 1989/90 bedeuten. Falls die Bundesregierung diese Tendenz in einigen politischen Kreisen Deutschlands unterschätzt, verhieße dies auf lange Sicht nichts Gutes für die deutsch-polnischen Beziehungen. 5. Die deutschen Rechtspositionen und ihre Folgen für die deutsch-polnischen Beziehungen 5.1. Das grundlegende Problem der Bonner Außenpolitik nach 1949 bestand in der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und seiner Grenzen. Das besiegte und geteilte Deutschland konstruierte vor dem Hintergrund des Kalten Krieges und angesichts eines fehlenden Friedensvertrages eine spezifische politischjuristische Doktrin über die Folgen des Zweiten Weltkrieges. 25 25 Siehe dazu aus polnischer Sicht K. Skubiszewski, Zachodnia granica Polski[Die Westgrenze Polens]. Gda ń sk 1969; K. Skubiszewski, Zachodnia granica Polski w ś wietle traktatów[Die Westgrenze Polens im Spiegel der Verträge]. Pozna ń 1975; K. Skubiszewski, Poland’s Western Frontier and the 1970 Treaties, American Journal of International Law, Vol. 67, 1973, S. 23-43; L. Janicki, RFN wobec terytorialno-politycznych nast ę pstw kl ę ski i upadku Rzeszy[Die Haltung der BRD zu den territorial-politischen Folgen von Niederlage und Zusammenbruch des Reiches]. Pozna ń 1986; W. M. Góralski, Podstawy prawne, przedmiot i program przew ł aszczenia w ł asno ś ci niemieckiej na Ziemiach Zachodnich i Pó ł nocnych na podstawie i w ramach Umowy Poczdamskiej[Rechtsgrundlagen, Gegenstand und Programm der Übereignung des deutschen Vermögens in den West- und Nordgebieten auf der Basis und im Rahmen des Potsdamer Abkommens], in: Problem(Anm. 51). 30 Diese Rechtspositionen wurden durch den„2+4-Vertrag“ sowie durch die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Grenz- bzw. Nachbarschaftsvertrags in den Jahren 1990/91 im großen Teil aufgegeben. Die Hauptpunkte der Rechtspositionen lauteten im einzelnen wie folgt: 1) Infragestellung der Potsdamer Beschlüsse von 1945: Die Entscheidung der Siegermächte über die Zwangsaussiedlung der deutschen Bevölkerung und demzufolge auch die Enteignung deutschen Vermögens verstießen gegen geltendes Völkerrecht. Die Festlegung der Westgrenze Polens war für Deutschland rechtlich nicht bindend, da die deutsche Seite an diesem Abkommen nicht beteiligt war( res inter alios acta); 2) Offenhaltung der sog. deutschen Frage bis zu einer Friedensregelung mit Deutschland als Ganzem; These von der Bundesrepublik als alleiniger Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937; 3) These vom provisorischen Charakter der Westgrenze Polens bis zur Friedensregelung mit Gesamtdeutschland. Daher besitzt Polen über die in Potsdam zuerkannten neuen West- und Nordgebiete lediglich eine Gebietshoheit(engl. administration) 26 , aber keine Souveränität; 4) These über den Warschauer Vertrag von 1970: Der Vertrag bedeutet lediglich den Verzicht auf eine gewaltsame Grenzveränderung und keine Anerkennung der bestehenden Westgrenze Polens. Daher stellt er bis zur Wiedervereinigung Deutschlands unter den Auspizien der Alliierten nur einen modus vivendi dar. Bis zu diesem Zeitpunkt hat diese Grenze keinen endgültigen Charakter und ist für ein zukünftiges Gesamtdeutschland in rechtlicher Hinsicht nicht bindend; 26 Vgl. K. Skubiszewski, Administration of Territory and Sovereignty. A Comment on the Potsdam Agreement, in:„Archiv des Völkerrechts“, Jg. 23(1985), S. 31 ff. 31 5) These über die sog. offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Zwangsaussiedlung und Enteignung der deutschen Bevölkerung kraft der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz. Bereits einige dieser Punkte lassen erahnen, unter welchem gewaltigen außenpolitischen Druck sich Polen in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit befunden haben muss. Aus heutiger Sicht ist jedoch zu konstatieren, dass die permanente Artikulierung der deutschen Rechtspositionen nach 1945 letztendlich nur wenig zur Wiedervereinigung Deutschlands beigetragen hat. Diese juristischen Standpunkte eigneten sich indessen hervorragend dazu, das Klima der deutsch-polnischen Beziehungen aufzuheizen. In den vorab vorgestellten Rechtspositionen der Bundesrepublik wird deutlich die Tendenz erkennbar, die historischpolitische Wirklichkeit vorrangig durch das Prisma des Rechts zu analysieren und zu bewerten(Verrechtlichung). 27 Dabei gewinnt man mitunter den Eindruck, als ob der gesamte Zweite Weltkrieg in erster Linie als Zeit der Ritterkämpfe betrachtet wird, nach der sich die Gegner trotz der vielfachen Verletzung grundlegender Kampfregeln wieder die Hände reichen. Gemäß dieser Sichtweise müsste über die während des Kampfes begangenen Verbrechen gerichtet werden, ohne die deutschen Staatsgrenzen anzutasten. Darüber hinaus wäre nur eine kleine Gruppe von Schwerverbrechern zu bestrafen. Im übrigen würde man sich mit dem deutschen Versprechen zufrieden geben, dass sich die verübten Missetaten nicht mehr wiederholen würden. Die nach 1945 eröffneten Gerichtsprozesse hätten demnach den Grad der Unwissenheit der Deutschen sowie das auf Befehl er27 Bei der Übersetzung ins Deutsche lässt sich der semantische Unterschied zwischen den polnischen Begriffen„bezprawie“[juristisches Unrecht bzw. Gesetzwidrigkeit] und„krzywda“[moralisches Unrecht bzw. Leid] nur schwer nachvollziehen. 32 zwungene Handeln von NS-Tätern viel mehr berücksichtigen müssen. 28 Angesichts derartiger Interpretationsansätze denkt man unwillkürlich an eine verabsolutierte Staatsgewalt, die ihre Bürger zu bedingungslosem„Kadavergehorsam“ aufruft, um als omnipotenter Garant der Landessicherheit gelten zu können. In dieser Haltung offenbart sich eine eigentümliche Flucht vor der Freiheit des Menschen und vor einigen universalen moralischen Werten. Zugleich verbirgt sich dahinter der Versuch, die begangenen Untaten durch psychologische Milderungstatbestände zumindest teilweise zu rechtfertigen. 29 28 Nach der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde stand General Jodl auf, nahm Achtstellung ein und sagte zu General Smith auf englisch:„Ich möchte etwas sagen“. Dann sprach er deutsch weiter: „Herr General! Durch diese Unterzeichnung ist das deutsche Volk und die deutsche Wehrmacht den Siegern auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. In diesem Krieg, der über fünf Jahre gedauert hat, hat unser Volk mehr vollbracht und mehr erduldet als vielleicht alle übrigen Völker der Erde. Ich kann jetzt nur der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß die Sieger es mit Großmut behandeln werden“, Britischer Marineadjutant Harry C. Butcher, Reims, in:„Welt am Sonntag“ v. 8.5.2005. 29 Die Wirkweise totalitärer Herrschaftsstrukturen beschrieb der berühmte Krakauer Philosoph und Geistliche Józef Tischner kurz vor seinem Tod im Herbst 2000 in einem Presseinterview wie folgt:„Eine [von mir gefällte] Entscheidung bestimmt zugleich einen Wert. Es geht nicht darum, in Einklang mit irgendeiner Regel zu handeln. Denn davon gibt es so viele, dass ich – egal, was ich tun würde – immer eine Regel im Rücken hätte. Mit meiner Entscheidung illustriere ich also keine Norm, sondern[...] bestimme selbst einen Wert[...] Ich bestimme diesen[Wert] nicht in Übereinstimmung mit einer allgemeinen Norm, sondern auf der Grundlage einer einfachen Erfahrung: 'Wenn es sein muss, dann muss es sein. Dafür bin ich da'.[...] Fundamentalisten berufen sich daher nicht auf das Gewissen, sondern auf Prinzipien. Eben darauf basiert die Krankheit des pharisäerhaften Denkens. Was zählt, sind die Vorschriften, doch nebenan stirbt ein 33 Vor diesem Hintergrund gibt es bei der Betrachtung des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen auf beiden Seiten der Oder insgesamt erhebliche Unterschiede. 30 Durch die Entfesselung eines mit außergewöhnlicher Grausamkeit geführten Krieges produzierte Deutschland ein ganzes Bündel von unumkehrbaren(auch für die Deutschen selbst) Folgen und Reaktionen. Das NS-Regime hat nicht nur fundamentale Normen von Recht und Moral gebrochen, sondern auch selbst ganz neue Rechtsgrundsätze geschaffen, wie z.B. die Kategorien von„Ariern“ und„Untermenschen“. Was hätte das Deutsche Reich also nach seinem Zusammenbruch von den Alliierten nach diesen furchtbaren Verbrechen erwarten dürfen? Etwa nur einen Gerichtsprozess für die Führungseliten des NS-Staates? Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges stellten indessen selbst die Regeln auf, wie mit den unterlegenen Aggressorstaaten zu verfahren war. Zugleich schufen die Alliierten nicht zuletzt in ihrem ureigenen Interesse die Grundlagen einer neuen politisch-ökonomischen Ordnung in Europa. Der schwierige Prozess der juristischen bzw. historischen Abrechnung mit den Hauptverantwortlichen für den Krieg wurde zwangsläufig vom erschreckenden Ausmaß der begangenen Verbrechen und den Folgen der allgemeinen Demoralisierung bestimmt. 5.2. Im Laufe der Zeit rückte die Bundesrepublik von ihren anfangs eingenommenen doktrinären Standpunkten immer mehr ab. Bei diesen Veränderungen spielte der wachsende politische Druck von außen eine wesentliche Rolle. Nach dem Verzicht auf Mensch. Daher wird das Gewissen mit dem Fundamentalismus stets in Konflikt bleiben.“(zit. nach:„Gazeta Wyborcza” v. 1.7.2000, S. 22-23). 30 Siehe dazu die polnischen literarischen Darstellungen: T. Borowski, Bei uns in Auschwitz. München-Zürich 1999; L. Hirszfeld, Historia jednego ż ycia[Geschichte eines Lebens], Warszawa 2000; K. Lanckoro ń ska, Mut ist angeboren. Erinnerungen an den Krieg 1939-1945. Wien-Köln-Weimar 2003. 34 die sog. Hallstein-Doktrin und der Auszahlung von Entschädigungsraten für die noch lebenden NS-Opfer in Westeuropa kam es zur Anerkennung der polnischen Westgrenze im Warschauer Vertrag und zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR. In der unmittelbaren Nachkriegszeit herrschte in Westdeutschland ein ungeschriebenes Prinzip: Man muss möglichst intensiv an die Wiedervereinigung denken, darf aber möglichst wenig darüber sprechen. Mit der Zeit sprach man jedoch immer häufiger ganz offen über dieses Verfassungsziel, hielt es aber zugleich für immer unrealistischer. Die deutschen Rechtspositionen gegenüber Polen resultierten vor allem in der langfristigen Aufrechterhaltung eines eigentümlichen Provisoriums. Dabei galt die etwaige Anerkennung der Westgrenze Polens als politische Trumpfkarte in den Bemühungen um die Wiedervereinigung Deutschlands. Je weniger die deutsche Seite jedoch an die Erfolgsaussichten dieser Bemühungen glaubte, desto stärker hielt sie an ihren Rechtspositionen fest. Dies konnte für das Klima der deutschpolnischen Beziehungen nicht folgenlos bleiben. Die Ostpolitik Willy Brandts(SPD) und der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 bildeten einen mutigen Bruch mit dieser unglückseligen Tradition. Dabei ist jedoch daran zu erinnern, dass die Bundesrepublik ihre Politik 1970 vor allem deshalb korrigierte, weil sie die negativen Folgen ihrer bisherigen starren Haltung immer deutlicher zu spüren bekam. Zugleich entstand die Hoffnung, dass mit dem Abschluss der Ostverträge die UdSSR liberalisierend auf die Lage Westberlins einwirken würde. Bundeskanzler Brandt hat es dennoch verstanden, die besondere Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen entsprechend zu würdigen, und konnte der opponierenden CDU/CSU in dieser Frage letztlich erfolgreich die Stirn bieten. Denn der Union wäre es um ein Haar gelungen, die Ratifizierung des Warschauer Vertrages zu verhindern. 35 Die Ostverträge von 1970 ermöglichten der Bundesrepublik die Rückkehr auf das Parkett der europäischen Politik und spielten eine bedeutende Rolle beim Zustandekommen des Berliner Viermächteabkommens vom 3. September 1971 und der KSZESchlussakte von Helsinki von 1975. Der Abschluss des Warschauer Vertrages stellte zugleich auch für Polen einen deutlichen politischen Erfolg dar, weil dieser Vertrag den Weg zur Normalisierung und Vertiefung der Beziehungen zur Bundesrepublik eröffnete. Bereits 1972 wurden die diplomatischen Vertretungen beider Staaten in den Botschaftsrang erhoben. 31 Nach Abschluss des Warschauer Vertrages ging Bonn jedoch sofort dazu über, dessen rechtliche Bedeutung in politischen Stellungnahmen deutlich abzuschwächen: Es gehe bei diesem Abkommen eigentlich nicht um eine völkerrechtliche Grenzanerkennung, sondern vielmehr um das Verbot, diese Grenze gewaltsam zu verändern. Dabei berief man sich immer wieder auf die alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich einer eventuellen Wiedervereinigung Deutschlands. Angesichts der Blockkonfrontation des Kalten Krieges verhinderte die permanente Verzögerungstaktik Bonns die Regelung der Westgrenze Polens über mehrere Jahrzehnte! Auch wenn man der These zustimmt, dass die Bundesrepublik nicht anstelle der Alliierten sprechen konnte, wäre zumindest eine politische Verlautbarung aus Bonn angebracht gewesen. Denn in der Grenzfrage hätten die vier Siegermächte einem wiedervereinigten Deutschland gegen dessen Willen sicherlich kein größeres Staatsgebiet aufzwingen können. Der heftige Widerstand gegen den Vorschlag von Volker Rühe machte deutlich, dass bedeutende Teile der politischen Eliten in der Bundesrepublik bereit waren, die staatlichen Beziehungen zu Polen langfristig auf antagonistische Weise zu konservieren. 31 Siehe dazu M. Tomala, Deutschland- von Polen gesehen. Zu den deutsch-polnischen Beziehungen 1945-1991, Marburg 2000. 36 Mancher deutscher Politiker oder Völkerrechtler war sich jedoch darüber im klaren, dass die Bundesrepublik die endgültige Anerkennung der Westgrenze Polens nicht auf den St. Nimmerleinstag verschieben konnte. Für einige Juristen in der Bundesrepublik war diese Anerkennung bereits mit der Ratifizierung des Warschauer Vertrages von 1970 definitiv erfolgt. 32 Angesichts der fehlenden juristischen Annäherung blieben trotz des Warschauer Vertrages viele konkrete Fragen in den deutsch-polnischen Beziehungen in der Schwebe. So zögerte die Bundesrepublik trotz des bilateralen Rentenabkommens von 1975 die Auszahlung von Sozialleistungen für polnische Bürger in den West- und Nordgebieten Polens jahrelang hinaus bzw. machte den Rententransfer ganz unmöglich. Nach Art. 116 GG stand vielen dieser Bürger auch die deutsche Staatsangehörigkeit weiter zu. Damit teilte der bundesdeutsche Gesetzgeber die Welt grotesker Weise in drei Teile ein: Außer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes gab es das„normale“ Ausland, wo die Rentenleistungen ordnungsgemäß ausgezahlt wurden, und ein eigentümliches no man’s land- Teile des polnischen Staatsgebiets, in denen es nicht zur Rentenzahlung kam, obwohl dort leistungsberechtigte Bürger lebten. 33 Zu einer erheblichen Einschränkung wenn nicht gar Lähmung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit kam es auch infolge des Streits um die adäquate Schreibweise der Ortsnamen (deutsch oder polnisch?) in den Polen kraft der Potsdamer Beschlüsse 1945 zuerkannten West- und Nordgebieten. Dieser 32 Vgl. J. Abr. Frowein, Zur Entstehung und Bedeutung der Ostverträge 1970- einige persönliche Ergänzungen, in: H.-J. von Cremer, Th. Giegerich, D. Richter, A. Zimmermann(Hrsg.): Tradition und Weltoffenheit des Rechts. Festschrift für Helmut Steinberger. BerlinHeidelberg-New York 2002, S.163-178. 33 Vgl. J. Barcz, Sukcesja w dziedzinie ubezpieczenia spo ł ecznego w stosunkach polsko-niemieckich po II wojnie ś wiatowej[Die Rechtsnachfolge im Sozialversicherungsbereich in den deutsch-polnischen Beziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg], in: Problem(Anm. 51). 37 Konflikt wurde in erster Linie auf dem Rücken der Bürger ausgetragen. Unter den Auseinandersetzungen um die richtige topographische Schreibweise litt auch die deutsch-polnische Städtekooperation. Sogar noch Ende der 1980er Jahre tauchten diesbezüglich bei der Erweiterung des Konsulatsnetzes in beiden Ländern bestimmte Probleme auf. Angesichts dieser Meinungsverschiedenheiten konnte bis 1989 von ernsthaften bilateralen Gesprächen über die Lage der deutschen Minderheit in Polen kaum die Rede sein. Die von der Bundesrepublik vertretenen Rechtsstandpunkte bedeuteten, dass die Polen auf der Potsdamer Konferenz zuerkannten Gebiete einen Teil der von Deutschland zu leistenden Kriegsreparationen bilden sollten und so die durch den Krieg entstandenen Rechtsansprüche Polens befriedigen sollten. Zugleich jedoch sollte der polnische Staat lediglich die Verwaltungshoheit über diese Gebiete ausüben und das dort existierende Eigentum der deutschen Heimatvertriebenen unter seine Obhut nehmen. Dabei hatte Polen nach deutscher Auffassung die (angeblich) erfolgte Völkerrechtsverletzung von 1945 fortwährend zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte Warschau stets auf zukünftige Beschlüsse der Siegermächte hinsichtlich der Grenzen eines wiedervereinigten Deutschland und auf individuell vorgetragene, offene Eigentumsansprüche gefasst sein. Man sollte die deutsche Außenpolitik daher wohl in erster Linie daraufhin untersuchen, ob sie nur im Strom anderer meinungsbildender Kräfte mitschwimmt oder ob sie nicht auch mutige, langfristige Entscheidungen zu treffen vermag, die jedoch zunächst unpopulär erscheinen mögen. An dieser Stelle sei an die zurückhaltenden Reaktionen der deutschen Bischöfe auf den mutigen Brief ihrer polnischen Amtsbrüder von 1965 erinnert 34 , 34„In diesem allerchristlichsten und zugleich sehr menschlichen Geist strecken wir unsere Hände zu Ihnen hin in den Bänken des zu Ende gehenden Konzils, gewähren Vergebung und bitten um Vergebung“, siehe mehr dazu J. Kranz, K. Bachmann(Hrsg.), Verlorene 38 für den diese aufgrund der kommunistischen Hetzkampagne im Lande einen hohen Preis bezahlen mussten. 35 Allerdings sollten die mutige Ost-Denkschrift der EKD von 1965 und das einschlägige Memorandum des Bensberger Kreises von 1968 nicht vergessen werden. 36 Wenn es 1989/90 nicht zu einem historischen Umbruch gekommen wäre, hätten die oben skizzierten Fragen das Klima der deutsch-polnischen Beziehungen weiterhin vergiftet und die permanente politische Spannung im Herzen Europas zunehmend verfestigt. 5.3. Um die Jahreswende 1989/1990 war die Einheit Deutschlands ein explizites Staatsziel des Grundgesetzes, dem eine herausragende Bedeutung zukam. Den politischen Eliten der Bundesrepublik fehlte jedoch schon längst der Glaube an eine rasche Realisierung dieses Ziels. In der damaligen Umbruchsituation wurden politische Konzepte konstruiert, die u.a. die vorübergehende sowjetische Militärpräsenz in einem wiedervereinigten Deutschland und die Ausgliederung von Teilen des deutschen Staatsgebiets aus der NATO vorsahen. Diese unentschlossenen Planspiele nahmen auf die offizielle Haltung Polens keinerlei Rücksicht. In Warschau unterstützte man die Wiedervereinigung Deutschlands unter der Bedingung der endgültigen GrenzanerHeimat. Die Vertreibungsdebatte in Polen, Bonn 1998. Zur Vergebungsproblematik siehe auch S. Wiesenthal, Die Sonnenblume, Gerlingen 1982. 35 Vgl. W. Pailer, Stanis ł aw Stomma. Nestor der polnisch-deutschen Aussöhnung, Bonn 1995. 36 Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn, in: Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland, hrsg. von der Kirchenkanzlei der EKD, mit einer Einleitung von Ludwig Raiser, Band 1: Frieden, Versöhnung, Menschenrechte, Gütersloh 1978, S. 77-126; Ein Memorandum deutscher Katholiken. Zu den deutsch-polnischen Fragen, hrsg. vom Bensberger Kreis, Mainz 1968. 39 kennung, dabei kam aber auch der Wunsch deutlich zum Ausdruck, dass das zukünftige Gesamtdeutschland in der NATO bleiben möge. .37 Der Wiedervereinigungskurs von Bundeskanzler Kohl(CDU) nahm allerdings erst unter amerikanischem Einfluss konkrete Gestalt an. Denn vor allem die entschlossen agierende Regierung Bush erkannte bereits relativ früh die Möglichkeit radikaler politischer Umwälzungen in Europa. Ohne die strategisch weitsichtige und entschiedene US-Außenpolitik sähen Deutschland und Europa heute mit Sicherheit völlig anders aus. 38 Das Festhalten der damaligen Bundesregierung an ihren Rechtspositionen hat die Verhandlungen um den„2+4-Vertrag“ keineswegs erleichtert. Helmut Kohl„versteckte“ sich dabei hinter den alliierten Vorbehaltsrechten, die es ihm angeblich unmöglich machten, eine offizielle politische Haltung bezüglich der Grenzen des wiedervereinigten Deutschland einzunehmen. Diese Verzögerungstaktik stellte sich für zahlreiche polnische Politiker, die der Einheit Deutschlands wohlwollend gegenüberstanden, mitunter wie ein peinliches Trauerspiel dar. Unabhängig davon, ob sich zwei deutsche Teilstaaten zusammenschließen sollten oder ob es zu einem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gemäß Art. 23 GG kommen sollte, blieben die vorher geschlossenen Grenzverträge(darunter auch das Potsdamer Abkommen als pactum in favorem tertii) aus völkerrechtlicher Sicht ohne die Zustimmung Polens unantastbar. Vor dem Hintergrund der langjährigen Zweideutigkeit der Bonner Polenpolitik wollte sich Ministerpräsident Mazowiecki jedoch 37 Vgl. K. Skubiszewski, Polityka zagraniczna i odzyskanie niepodleg ł o ś ci. Przemówienia, o ś wiadczenia, wywiady 1989-1993[Außenpolitik und Wiedergewinnung der Unabhängigkeit. Reden, Erklärungen, Interviews], Warszawa 1997, S. 32, 64; siehe auch M. Tomala, Polen und die deutsche Vereinigung, Warszawa 2004. 38 Vgl. C. Rice, P. Zelikow, Sternstunde der Diplomatie. Die deutsche Einheit und das Ende der Spaltung Europas, Berlin 1997. 40 nicht nur auf wohlfeile deutsche Erklärungen hinter den Kabinettskulissen und auf mündliche Versprechungen Kohls verlassen. 39 Die damaligen politischen Wendemanöver des Bundeskanzlers bildeten nämlich den Versuch, die endgültige Anerkennung der Westgrenze Polens von der Anerkennung der deutschen Minderheit in Polen und der erneuten Bestätigung des polnischen Verzichts auf deutsche Reparationsleistungen abhängig zu machen. 40 Darüber hinaus stellte Kohl die Grenzanerkennung gegenüber Polen auf dem Forum der Heimatvertriebenen als notwendigen Preis für die Wiedervereinigung Deutschlands dar. Diese politische Rhetorik in der Umbruchsphase von 1989/90 warf bereits ihre langen Schatten auf die spätere Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen. Abgesehen davon war allgemein bekannt, dass sich die alliierten Siegermächte niemals dazu verpflichtet hatten, die Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb der alten Staatsgrenzen 39 Vgl. T. Mazowiecki, Wiedzia ł em, ż e si ę uda[Ich wusste, dass es gelingen würde], in:„Gazeta Wyborcza” v. 11./12.9.2004. 40„Er[Kohl] war der Ansicht, dass Polen nicht formell beteiligt werden sollte, und Bush pflichtete ihm bei. Polen könnte die Verhandlungen durch Reparationsforderungen für im Zweiten Weltkrieg erlittene Schäden blockieren, fürchtete Kohl. Deutschland habe an Polen, Israel und Einzelpersonen bereits hundertfünfzig Milliarden DMark gezahlt. Es werde fünfzig Jahre nach dem Krieg keine weiteren Zahlungen leisten“(S. 298);„Im Verlauf eines teilweise hitzigen Koalitionsgesprächs am 6. März[1990] gab Kohl schließlich nach. Man einigte sich auf eine Erklärung zur Grenzfrage[...]. Die Garantie für die polnische Westgrenze wurde auf Kohls Drängen allerdings mit zwei Bedingungen verknüpft: dem Verzicht Polens auf Reparationsforderungen(die es gegenüber der DDR bereits 1953 aufgegeben hatte) und der Bestätigung der Rechte der deutschen Minderheit“(S. 292), zit. nach: C. Rice, P. Zelikow(Anm. 38). Siehe auch H.-J. Küsters, D. Hofmann(Hrsg.), Dokumente zur Deutschlandpolitik. Deutsche Einheit. Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, München 1998, S. 863-864, 878, 955-956. 41 zu unterstützen. Die Bundesrepublik erhielt 1990 nicht die Einwilligung der Alliierten in die Wiedervereinigung, um im Gegenzug die Westgrenze Polens anzuerkennen. Ganz im Gegenteil: Die Anerkennung dieser Grenze bildete geradezu eine conditio sine qua non der Erfolgsaussichten der Verhandlungen über die Wiederherstellung der deutschen Einheit. In den Jahren 1989/90 fürchtete die polnische Diplomatie unter Krzysztof Skubiszewski nicht so sehr die Infragestellung der Westgrenze Polens zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Deutschlands, sondern eher deren politische Instrumentalisierung für andere Zwecke(was sicherlich weitreichende Folgen gehabt hätte). 41 Der polnischen Regierung ging es vor allem darum, im Zuge der Wiedervereinigung die ohnehin angespannten deutsch-polnischen Beziehungen nicht noch weiter zu verschlechtern. Außerdem wollte man der sowjetischen Vorherrschaft im östlichen Europa ein definitives Ende bereiten. Vor diesem Hintergrund hegte Warschau(nicht ganz ohne Grund) zahlreiche Befürchtungen bezüglich eines etwaigen deutschsowjetischen Kompromisses zu Lasten Polens. Die Wiederherstellung der deutschen Einheit resultierte aus einem ganzen Bündel von äußeren Einflussfaktoren. Der auslösende Impuls für diesen raschen Prozess erwuchs jedoch nicht aus der damaligen Rechtsdoktrin der Bundesrepublik. Denn ihre staatliche Wiedervereinigung hatten die Deutschen nicht so sehr den Rechtspositionen der Regierung Kohl zu verdanken, sondern weitaus mehr den gesellschaftlichen Aufbruchbewegungen in den Ländern Ostmitteleuropas. Den Anfang machte dabei die unabhängige Massengewerkschaft„Solidarno ść“ in Polen. Außerordentlich begünstigt wurde die Wiedervereinigung durch den überraschenden Führungswechsel in der UdSSR, der unter Michail Gorbatschows Politik 41 Vgl. K. Skubiszewski(Anm. 37 ), siehe u.a. dessen Rede am 17.7.1990 während des Pariser Treffens der„2+4-Konferenz“, S. 5567. 42 von Glasnost und Perestroika schließlich(ungewollt!) das Ende des alten Sowjetimperiums einleitete. Letztendlich spielte jedoch die entschlossene politische Haltung der USA die entscheidende Rolle bei der alliierten Zustimmung zur deutschen Einheit, wobei der zunehmende gesellschaftliche Druck seitens der DDR-Bevölkerung in der Endphase dieses Prozesses ein übriges tat. Die mangelnde Effektivität der deutschen Rechtspositionen zeigte sich auch in der Frage der Entschädigungsleistungen für die noch lebenden Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in Ostmitteleuropa. Im Grunde genommen hatte die Haltung der Bundesrepublik jahrzehntelang darauf beruht, diese Leistungen auf eine zukünftige Friedensregelung zu verschieben oder sie mit den Kriegsreparationen zu verrechnen. 42 In den Verhandlungen über den„2+4-Vertrag“ versuchte die deutsche Seite um jeden Preis, die endgültige Übereinkunft nicht als Friedensvertrag oder Friedensregelung zu bezeichnen. Damit wollte man unbedingt vermeiden, dass die in früheren Verträgen bewusst verschobene Lösung des Reparationsproblems nunmehr unausweichlich wurde. Die Auszahlung(ex gratia) von Entschädigungsleistungen für ehe42 1969 teilte der deutsche Botschafter in Athen dem Auswärtigen Amt folgendes mit:„Durch das Londoner Schuldenabkommen[...] gelang es dank des Entgegenkommens unserer amerikanischen Freunde, die gewaltigen Reparationsforderungen der Feindstaaten[...] bis zum Abschluß eines Friedensvertrages zurückzustellen, d.h. unsere Gegner des letzten Weltkrieges ad kalendas graecas zu vertrösten. [...] Es müsste doch unser Interesse sein, diesen Zwischenzustand des Nichtzustandekommens eines Friedensvertrages so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, um diese Forderungen unserer einstigen Gegner durch Zeitablauf einer Verwirkung oder Verjährung zuzuführen. Anders ausgedrückt: Man sollte schlafende Hunde nicht wecken“(zit. nach: Hagen Fleischer, WDR v. 17.6.1998). 43 malige NS-Zwangsarbeiter in Ostmitteleuropa fand erst nach 1990 aufgrund des wachsenden internationalen Druckes statt. 43 5.4. Vor dem Hintergrund der 1989 einsetzenden fundamentalen Veränderungen in Polen und der Sowjetunion kam es im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands nach außen hin zu einem qualitativen Quantensprung in den deutsch-polnischen Beziehungen. Zunächst schien es, als ob die Jahre 1989-1991 eine endgültige Bereinigung der langjährigen bilateralen Streitpunkte im politischen und rechtlichen Bereich mit sich bringen würden. Die gegenwärtigen Spannungen zwischen Polen und Deutschland beweisen jedoch, dass ein Teil der lange Jahre aufrechterhaltenen Rechtspositionen die Phase der Wiedervereinigung Deutschlands und die neuen Verträge mit Polen überlebt hat und zur Grundlage verschiedener Initiativen des Vertriebenenbundes und der Preußischen Treuhand wurde. Daneben bekam man aber aus Regierungskreisen in Bonn bzw. Berlin in den letzten 15 Jahren wiederholt zu hören, dass die legitimen Interessen der deutschen Heimatvertriebenen weiterhin repräsentiert werden müssten. Diese Interessen und die daran anknüpfenden Erwartungshaltungen wurden jedoch niemals inhaltlich auf offizieller Ebene präzisiert. Sie stellten vielmehr eine eigentümliche politische Fiktion dar. Dennoch ließ man es zu, dass diese Fiktion für innenpolitische Zwecke instrumentalisiert wurde- zum Schaden der Beziehungen zu Polen. In Reaktion auf die Verfassungsklagen bezüglich der Ratifizierung der deutsch-polnischen Verträge von 1990 und 1991 äußerte das Bundesverfassungsgericht in seinen 43 Siehe dazu J. Kranz, Rokowania wielostronne z Niemcami- od ko ń ca 1998 r. do 17 lipca 2000 r.[Multilaterale Verhandlungen mit Deutschland – Ende 1998 bis 17. Juli 2000], in: J. Barcz, B. Ja ł owiecki, J. Kranz: Mi ę dzy pami ę ci ą a odpowiedzialno ś ci ą. Rokowania w latach 1998-2000 w sprawie ś wiadcze ń za prac ę przymusow ą[Zwischen Erinnerung und Verantwortung. Verhandlungen der Jahre 1998-2000 über Entschädigungsleistungen für Zwangsarbeit]. Warszawa 2004. 44 äußerte das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen mehrmals die Auffassung 44 , dass Vermögensfragen von diesen Verträgen gar nicht eigens thematisiert würden. Die recht verworrene Argumentationslinie der Karlsruher Richter räumte jedoch zugleich ein, dass individuelle Eigentumsansprüche von vertriebenen deutschen Staatsbürgern durchaus weiter bestehen können. In diesem Zusammenhang wiederholte man im Tonfall deutscher Bundesregierungen, dass die Durchsetzung dieser Ansprüche(zur Zeit?) aufgrund der ablehnenden Haltung Polens nicht auf der politischen Tagesordnung stehe. Der ehemalige Bundesaußenminister Klaus Kinkel(FDP) ließ in einem Interview von 1996 öffentlich verlauten, dass die Potsdamer Beschlüsse bezüglich der Aussiedlung der deutschen Bevölkerung unrechtmäßig gewesen seien. Daraufhin erhielt er von der amerikanischen und britischen Regierung die offizielle Antwort, dass die damaligen Entscheidungen voll in Einklang mit dem damals geltenden Völkerrecht gestanden hätten(„ were soundly based in international law”). 45 In diesem Kontext sind auch Bundestagswahlkämpfe oder manche Reden des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber(CSU) belehrend. 46 Nur wenige Monate vor der Wahl 44 Siehe Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 5.6.1992(2 BvR 1613/91) bzw. 8.9.1993(2. Senat 3. Kammer, 2 BvR 2121/92 u. a.). 45 Vgl. Erklärungen der amerikanischen und britischen Botschaft in Prag v. 14.2. bzw. 16.2.1996, in:„Die Friedens-Warte”, Nr. 72 (1997), S. 107-108. Siehe auch das Interview von Bundesaußenminister Kinkel für die„Stuttgarter Nachrichten“ v. 19.2.1996, in: Das Auswärtige Amt. Mitteilung für die Presse, Nr. 1026/96 v. 19.2.1996. 46„Gleichwohl steht das Unrecht der Vertreibung als ungelöstes Problem noch im Raum. Das sollte nicht so bleiben. Es ist für Polen wie für Deutschland, es ist für Europa besser, diese Wunden der Vergangenheit jetzt zu heilen, als sie in die Zukunft mitzuschleppen.[...] Ich habe immer gesagt: Es liegt im eigenen Interesse Polens, sich von diesem Teil der Vergangenheit verbindlich und versöhnend zu trennen. CDU und CSU haben in ihrem gemeinsamen Regierungspro- 45 von 1998 verabschiedete der Bundestag eine Resolution, in der u.a. betont wurde, dass die Aussiedlung der deutschen Bevölkerung und die dabei erfolgten Zwangsenteignungen infolge der Potsdamer Beschlüsse eine Völkerrechtsverletzung bilden. Daher forderte man die Bundesregierung auf, sich nach Kräften „für die legitimen Interessen der Heimatvertriebenen einzusetzen.” 47 Die Resolution wurde von der Regierungsmehrheit der CDU/CSU-FDP-Koalition verabschiedet, wobei sich die SPD der Stimme enthielt. Im Gegenzug verabschiedete auch der Sejm einige Wochen später eine diesbezügliche Resolution. 2001 gegramm klar und eindeutig zu den Vertreibungsdekreten Stellung bezogen. Dort heißt es: ‚Die Vertreibungsdekrete und-gesetze sind Unrecht. Sie stehen im Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union und des Völkerrechts. Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein’. Ich werde mich, wenn ich ab dem 22. September Verantwortung für Deutschland tragen sollte, dieser europäischen Aufgabe stellen.“ Rede des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber beim Deutschlandtag der Ostpreußen am 23. Juni 2002 in Leipzig http://www.bayern.de/PresseInfo/Reden/2002/pdf/rede_020623_Deutschlandtag_Ostpreussen.pdf 47„Der Deutsche Bundestag teilt deshalb die Auffassung der Bundesregierung- wie auch aller früheren Bundesregierungen-, die die im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgte Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat stets als großes Unrecht und als völkerrechtswidrig angesehen und auch so bezeichnet hat. Er fordert die Bundesregierung auf, sich auch weiterhin im Dialog mit den Regierungen unserer östlichen Nachbarstaaten für die legitimen Interessen der Heimatvertriebenen einzusetzen.” Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10845 v. 27.5.1998, Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.- Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10845 v. 27.5.1998, Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.-„Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten sind eine Brücke zwischen den Deutschen und ihren östlichen Nachbarn”, Plenarprotokoll 13/239 v. 29.5.1998; Antwort des Sejm v. 3.7.1998, in:„Monitor Polski”, Nr. 23(1998). 46 lang es der polnischen Diplomatie in Berlin, den Bundestag vor weiteren ähnlichen Verlautbarungen angesichts des bevorstehenden zehnten Jahrestages des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrags von 1991 zurückzuhalten. Auch die neue rotgrüne Regierung unter Gerhard Schröder änderte die Haltung zu dieser Frage keineswegs. 48 Eine unausweichliche Konsequenz dieser doppelbödigen Politik war die These von den sog. offenen Vermögensfragen. Die dabei unüberwindbaren Meinungsunterschiede drückten sich u.a. in Punkt 5 des von den beiden Außenministern Skubiszewski und Genscher ausgetauschten Begleitbriefs zum Nachbar48 Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS- Drucksache 14/8752, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9011 v. 10.5.2002: „Ebenso wie ihre Vorgängerinnen hat die Bundesregierung nicht auf individuelle Ansprüche von Deutschen verzichtet. Für die Geltendmachung individueller Ansprüche stehen den Betroffenen die in den jeweiligen Ländern oder internationalen Institutionen bestehenden rechtlichen Möglichkeiten offen. An derartigen Verfahren ist die Bundesregierung in aller Regel nicht beteiligt”(S. 2). „Territorialveränderungen lassen Fragen des Privateigentums grundsätzlich unberührt. In Nummer 5 des Briefwechsels zum deutschpolnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 erklären beide Außenminister übereinstimmend, dass sich dieser Vertrag nicht mit Vermögensfragen befasst”(S. 5). „Kriegsschäden werden nach Völkerrecht grundsätzlich nur durch Reparationsvereinbarungen auf staatlicher Ebene geregelt. Dem reparationsempfangenden Staat obliegt es im Rahmen seines Ermessens, die Mittel zu verteilen und die individuellen Schäden auszugleichen. Klagen von natürlichen Personen gegen einen Staat aufgrund von Tatbeständen, die Gegenstand von Reparationsforderungen sein könnten, sind unzulässig”(S. 6). 47 schaftsvertrag von 1991 aus. 49 Der diesbezügliche Kompromiss beruhte lediglich darauf, den Briefinhalt entgegen dem deutschen Wunsch nicht in den Vertrag selbst aufzunehmen, wodurch die unterschiedlichen Auffassungen zur Vermögensfrage bestätigt wurden. Eine ganz ähnliche Formulierung findet sich übrigens auch in dem Briefwechsel zum Deutsch-Tschechischen Nachbarschaftsvertrag von 1992 und in der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997. Man müsste einigen polnischen Politikern und Pressekommentatoren schon bösen Willen unterstellen, wenn man in dieser Formulierung eine Hilfe für die Durchsetzung der Vermögensansprüche deutscher Heimatvertriebener sehen möchte. Die oben beschriebenen Spannungen im bilateralen Verhältnis ergaben sich also hauptsächlich aus bestimmten innenpolitischen Rücksichten der Bundesrepublik. Die polnische Seite nahm diese Tendenz lange Zeit geduldig hin. Die Situation geriet jedoch 2004 langsam außer Kontrolle, als einige Vertriebenenkreise in Deutschland erstmals erwogen, individuelle Vermögensklagen bzw. Sammelklagen unter Vermittlung amerikanischer Gerichte an Polen zu richten. Zusätzliches Öl ins Feuer goss dabei der Plan eines Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin, der bis heute von zahlreichen Menschen in Polen immer noch als Versuch einer Geschichtsrevision angesehen wird. Diese Zweigleisigkeit der deutschen Polenpolitik wird von zahlreichen Beobachtern und Kommentatoren in Deutschland übersehen. Aber auch so mancher Parteipolitiker sieht gerne über diese Ambivalenzen hinweg, um die Klientel der Heimatvertriebenen für den Wahlkampf zu mobilisieren. Dabei scheut man auch vor großspurigen Versprechungen nicht zurück. Da die Bundesrepublik diese Haltung eigentlich bereits seit den 1950er Jahren einnimmt, trug sie leichtfertig zur Verstär49 Punkt 5:„Beide Seiten erklären übereinstimmend: Dieser Vertrag befasst sich nicht mit Fragen der Staatsangehörigkeit und nicht mit Vermögensfragen.” 48 kung des Misstrauens auf polnischer Seite bei und hat den Beziehungen zu Polen bisher erheblichen Schaden zugefügt. Eben diese Politik hatte schon den Machthabern des kommunistischen Polen einen perfekten Vorwand für das Blockbündnis mit der UdSSR geliefert: der Schutz vor der drohenden deutschen Gefahr. Im Denken der extremen polnischen Rechten klingt auch heute noch das historische Echo durch, dass der deutschpolnische Konflikt den Hauptinhalt der Geschichte Polens(und vielleicht auch Europas) bildet. Von polnischen und deutschen Politikern hängt es letztlich ab, ob diese Haltung irgendwann endgültig der Vergangenheit angehören wird. Diese Situation führt immer wieder dazu, dass in Polen der vernünftige Dialog mit Deutschland weiterhin stark erschwert wird, da die daran interessierten polnischen Kreise oftmals mit populistischen Parolen in die Defensive gedrängt werden und öffentlich Rechenschaft über ihre unentschlossene, wenig erfolgreiche Deutschlandpolitik ablegen müssen. Dabei taucht mitunter auch der Vorwurf des Verrats an den nationalen Interessen Polens auf. 6. Der Streit um die Kriegsreparationen Die aktuellen deutsch-polnischen Kontroversen über die jüngste Geschichte erfassten zuletzt auch die Frage der Kriegsreparationen. 50 Die alte Bundesrepublik hatte dieses heikle Problem bis zu einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung durch ein wiedervereinigtes Deutschland bis 1989/90 von vorneherein ad acta gelegt. Während des Kalten Krieges zögerte Bonn die Leistung von Entschädigungszahlungen für Verfolgte des NS-Regimes immer wieder hinaus. Dies geschah zunächst unter dem Vorwand, dass 50 Dazu hat sich der Verfasser(mit K. Bachmann) schon im September 2004 geäußert, siehe:„Tygodnik Powszechny” v. 19.9.2004. 49 die dafür erforderlichen diplomatischen Beziehungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik noch gar nicht bestünden. Darüber hinaus hielten damals alle deutschen Regierungen die These von der Offenheit einiger Vermögensfragen bezüglich des polnischen Staates hartnäckig aufrecht. Die nach Kriegsende auf sowjetischer Seite gezeigte politische Willkür bei der Realisierung der Potsdamer Beschlüsse zeugt von den damaligen Bestrebungen der UdSSR, den polnischen Satellitenstaat wirtschaftlich auszubeuten und zu betrügen. So wurden beispielsweise für den Verkauf von polnischer Kohle an die UdSSR staatliche Preise festgesetzt, die nicht einmal die Kosten des Transports an die Landesgrenzen deckten. Ferner veranlasste der Kreml die Ausfuhr eines großen Teils des deutschen Vermögens, das sich in den von Potsdam zugesprochenen neuen West- und Nordgebieten Polens befand. Darüber hinaus senkte man die Gesamtsumme der sowjetischen Reparationsleistungen, um die Auszahlungsquoten an Polen möglichst stark zu verringern. 51 Hinzu kamen provokative Akte und Gesten der Machthaber in Moskau, die z.B. die Massenmorde von Katy ń bis heute nicht als unverjährbares Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen wollen. Alle diese Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn man die polnischen Reaktionen auf gewisse Aktivitäten in Deutschland angemessen bewerten möchte. 51 Zu dieser Thematik erschien unlängst eine umfassende zweibändige Quellenstudie: Problem reparacji, odszkodowa ń i ś wiadcze ń w stosunkach polsko-niemieckich 1944-2004[Das Problem der Reparationen, Entschädigungen und Unterstützungsleistungen in den deutschpolnischen Beziehungen 1944-2004], hrsg. v. W. M. Góralski, Warszawa 2004; vgl. insbesondere den Aufsatz(in Bd.1) von J. Do łę ga, Ł. Kulesa und R. Tarnogórski, Wykonanie przez ZSRR postanowie ń reparacyjnych Umowy Poczdamskiej wobec Polski[Die Durchführung der Reparationsbeschlüsse des Potsdamer Abkommens seitens der UdSSR], S. 157-188. 50 6.1. Die Verantwortung für den Krieg hat verschiedene Aspekte. Erstens geht es um völkerrechtliche Forderungen eines Staates gegen einen anderen Staat in seinem eigenen Namen wegen Verlusten und Schäden. Zweitens geht es um völkerrechtliche Forderungen eines Staates gegenüber einem anderen Staat aufgrund von Verlusten oder der Verfolgung seiner natürlichen bzw. juristischen Personen. Drittens geht es um Forderungen natürlicher bzw. juristischer Personen gegen einen anderen Staat oder dessen natürliche bzw. juristische Personen, wobei sich diese Forderungen auf nationale Rechtsnormen des angeklagten Staates stützen müssen. Der Begriff der Reparationen(der im internationalen Recht nicht eindeutig definiert ist 52 ) bezieht sich auf zwischenstaatliche Forderungen infolge von Völkerrechtsverletzungen. Es handelt sich in der Regel um materielle bzw. finanzielle Folgen fremder Besatzung, u.a. Verluste und Schäden durch Kriegshandlungen oder Kosten des Wiederaufbaus. Reparationen umfassen in der Regel auch zahlreiche durch Völkerrechtsverletzungen entstandene individuelle Forderungen. Es steht jedem Staat frei, auf Entschädigungsforderungen im Namen seiner Bürger zu verzichten. In diesen Fällen kommt es aber meistens zu Regelungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern gemäß dem jeweils geltenden nationalen Recht. Reparationen umfassen zumeist die Übernahme von Vermögen, Geldzahlungen, Warenlieferungen oder Restitutionen. Rechtsgrundlage von Reparationen bilden ein Friedensvertrag oder Verträge, die ähnliche Funktionen erfüllen. Auf der Potsdamer Konferenz von 1945 wurde die Frage der umfassenden völkerrechtlichen Verantwortlichkeit Deutschlands für den Krieg auf den Zeitpunkt des Abschlusses einer Friedensregelung( peace settlement) verschoben. Wegen des Kalten 52 Vgl. U. Kischel, Wiedergutmachung und Reparationen. Zur Dogmatik der Kriegsfolgen, in:„Juristen Zeitung”, Jg. 52(1997), S. 126131. 51 Krieges wurde jedoch ein Friedensvertrag durch bi- und multilaterale Teilabkommen ersetzt. Der 1990 geschlossene„2+4Vertrag“ leitete das definitive Ende der Nachkriegsepoche ein. Einen regelrechten Friedensvertrag gab es damals nicht und wird es auch in Zukunft nicht mehr geben. 53 Laut dem Potsdamer Abkommen sollte Deutschland„gezwungen werden[...], in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und die Leiden, die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und wofür das deutsche Volk der Verantwortung nicht entgehen kann, Ausgleich zu schaffen“. Dieses Abkommen legte den allgemeinen Rahmen der deutschen Reparationen fest, ohne ihre konkrete Höhe zu benennen. Obwohl eine Friedensregelung mit Deutschland in einigen Nachkriegsabkommen angekündigt wird, wurde das Reparationsproblem während der Verhandlungen über den„2+4-Vertrag” nie thematisiert. Denn 45 Jahre nach Kriegsende wollte niemand eine heikle Debatte über weit53 Während der„2+4-Verhandlungen“ am 17. Juli 1990 in Paris wurde gemeinsam mit Polen in Punkt 4 des Procès-verbal de la réunion des ministres des Affaires étrangères de la France, de la Pologne, de 1'Union des Républiques Socialistes Soviétiques, des Etats-Unis d'Amérique, de la Grande-Bretagne, de la République Fédérale d'Allemagne et de la République Démocratique Allemande folgende Erklärung abgegeben:«Les Quatre puissances alliées déclarent que les frontières de l'Allemagne unifiée auront un caractère définitif qui ne pourra être remis en cause par aucun événement ou circonstance extérieurs. Le Ministre des Affaires étrangères de la Pologne indique qu'aux yeux du Gouvernement Polonais, cette déclaration ne constitue pas une garantie de frontières par les Quatre puissances. Le Ministre de la République Fédérale d'Allemagne indique qu'il a pris connaissance de ce que le gouvernement polonais ne voyait pas dans cette déclaration une garantie sur les frontières. La RFA s'associe à la déclaration des Quatre puissances alliées et souligne que les événements ou circonstances auxquels cette déclaration fait référence ne se produiront pas, à savoir qu'un Traité de paix ou un règlement de paix ne sont pas envisagés. La RDA souscrit à la déclaration faite par la RFA.» 52 reichende Reparationszahlungen eröffnen, um den Prozess der Einheit Deutschland(und Europas) nicht leichtfertig hinauszuzögern. Der„2+4-Vertrag” bringt also eine gewisse Antwort: Die vier Besatzungsmächte und die beiden deutschen Staaten übergingen das Thema Reparationen stillschweigend und vereinbarten, dass dieses Abkommen eine endgültige Regelung in bezug auf Deutschland und hinsichtlich der Kriegsfolgen darstellen sollte. Nach Ansicht mancher Beobachter kann man diese Haltung nicht als Reparationsverzicht interpretieren, denn dieser hätte explizit erklärt werden müssen. Auf der anderen Seite entstand der„2+4-Vertrag“ aber nicht im luftleeren Raum und drückt den politischen Willen der beteiligten Staaten aus(er wurde diesbezüglich auch nie in Frage gestellt). Dieses schwierige Kapitel der europäischen Nachkriegsgeschichte wurde also nach 1989 abgeschlossen. Gewisse Einzelfragen wurden zu einem späteren Zeitpunkt in bilateralen Verträgen und politischen Übereinkünften mit Deutschland geregelt. 6.2. Gemäß dem Potsdamer Abkommen sollte die UdSSR„die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen Anteil an den Reparationen befriedigen“. Die Sowjetunion sollte indessen die Reparationen aus ihrer Besatzungszone, zum Teil aus anderen Besatzungszonen und aus deutschem Vermögen in Mittel- und Osteuropa entnehmen(wobei zwischen Privatvermögen und öffentlichem Vermögen nicht unterschieden wurde). Dies bildete für Polen eine sehr nachteilige Rechtskonstruktion, insbesondere mit Blick auf den feudalherrschaftlichen Charakter der polnischsowjetischen Beziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Am 22. August 1953 unterzeichneten die Regierungen der DDR und der UdSSR in Moskau ein Protokoll, in dem die UdSSR den Willen zum Ausdruck brachte,„die mit den Folgen des Krieges verbundenen finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den vier Mächten bedeutend zu ermäßigen“. Zugleich erklärte die UdSSR, dass sie„im 53 Einverständnis mit der Regierung der Volksrepublik Polen(in bezug auf den sie betreffenden Anteil an den Reparationen) ab 1. Januar 1954 die Entnahme von Reparationen aus der Deutschen Demokratischen Republik sowohl in Form von Warenlieferungen als auch in jeder anderen Form vollständig beenden“ werde. Einen Tag später, am 23. August, gab die Regierung der Volksrepublik Polen folgende Erklärung ab:„Mit Rücksicht darauf, dass Deutschland seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Reparationen bereits in bedeutendem Maße nachgekommen ist und dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Interesse seiner friedlichen Entwicklung liegt, hat die Regierung der Volksrepublik Polen den Beschluss gefasst, mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf die Zahlung von Reparationen an Polen zu verzichten, und damit einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage[...] zu leisten.“ 54 Dies war ein einseitiger Akt, der weder die Akzeptanz der anderen Seite noch eine besondere Form erforderte, wie sie bei bestimmten internationalen Übereinkommen üblich ist. Polen standen Reparationen von Deutschland zu(und nicht seitens der DDR oder der Bundesrepublik), wobei der Verzicht eindeutig ist. Bewertet man die Effektivität des Verzichts auf die Leistung von Kriegsreparationen seitens der Bundesrepublik, so fällt zunächst auf, dass Polen diese Frage über lange Jahre nicht auf die politische Tagesordnung der internationalen Beziehungen gebracht hat. Dies änderte sich eigentlich erst durch die diesbezügliche Verlautbarung des Sejm von 2004. 55 Darüber hinaus exis54 Zit. nach:„Zbiór Dokumentów”, Nr. 9(1953), S. 1830-1832. 55 Die Volksrepublik Polen hat auch nie dem offiziellen deutschen Kommuniqué vom 8. Dezember 1970 widersprochen:„Hinsichtlich der Frage von Reparationen hat die polnische Delegation noch einmal ausdrücklich die Gültigkeit der Erklärung der polnischen Regierung vom 23. August 1953 bestätigt, mit der Polen in einer auf ganz Deutschland bezogenen Formulierung vom 1. Januar 1954 an auf weitere Reparationsleistungen verzichtet hat.“(Zit. nach: Bulletin. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 171(1970), S. 1819. 54 tierten die polnischen Reparationsansprüche zur Zeit des Kalten Krieges ganz im Sinne des Potsdamer Abkommens nur durch sowjetische Vermittlung. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Tschechoslowakei formell noch nie auf deutsche Reparationsleistungen verzichtet hat, wodurch ihre internationale Stellung im Vergleich zu Polen allerdings keineswegs aufgewertet wurde. Der polnischen Erklärung ist nicht zu entnehmen, dass Polen im Namen seiner Rechtssubjekte auf alle aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden verwaltungs- oder zivilrechtlichen Ansprüche bzw. auf alle Forderungen gegenüber dem Deutschen Reich und seinen Rechtssubjekten verzichtet hat(derartige terminologische Formeln werden oft in Friedensverträgen benutzt). Polen hat übrigens mehrmals eindeutig erklärt, dass der Verzicht von 1953 diese individuellen Ansprüche nicht umfasst. Deutschland ging allerdings davon aus, dass der Begriff der Reparationen sämtliche Kriegsschäden einschloss. In diesem Zusammenhang hat die polnische Seite stets Entschädigungen für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung angemahnt. 56 Die von polnischer bzw. deutscher Seite geäußerten Zweifel und Unklarheiten über die offizielle Verzichtserklärung von 1953 resultierten also nicht nur aus den politischen Komplikationen aufgrund des fehlenden Friedensvertrages. Sie erwuchsen auch aus den deutsch-polnischen Differenzen bei der Interpretation des Reparationsbegriffs. 57 Ohne eine(aus polnischer Sicht) 56 Vgl. J. Kranz, Zwangsarbeit- 50 Jahre danach: Bemerkungen aus polnischer Sicht, in: K. Barwig, G. Saathoff, N. Weyde(Hrsg.), Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Rechtliche, historische und politische Aspekte, Baden-Baden 1998, S. 111-134; siehe auch Brief of the Republic of Poland as amicus curiae, in: J. Barcz, B. Ja ł owiecki, J. Kranz(Anm. 43 ). 57 Brief of the Federal Republic of Germany as amicus curiae, June 15, 1999(Alice Burger-Fischer, et al., Michael Vogel, et al., v. Degussa AG et al.), United States District Court, District of New Jersey):“Because the Nazi exploitation and persecution originated with 55 abschließende Bewertung dieser Frage vorzunehmen, betrachtete die Bundesregierung die staatliche Übernahme des zurückgelassenen deutschen Eigentums in den an Polen in Potsdam zuerkannten Gebieten im Jahre 1999 als Form der Reparation. Bereits die Regierung Brandt hegte bestimmte Zweifel, ob sich die polnische Verzichtserklärung von 1953 auf das gesamtdeutsche Territorium bezog. Daher bestand Bonn bei den Verhandlungen über den Warschauer Vertrag auch weiterhin auf der Forderung nach einer nachträglichen offiziellen Bestätigung des polnischen Verzichts von 1953. Diese Forderung tauchte in den bilateralen diplomatischen Gesprächen angesichts der bevorstehenden Wiedervereinigung Deutschlands erneut auf. 58 Unabhängig von der breiten Auslegung des Reparationsbegriffs zeigte sich die Bundesrepublik nach 1970 bzw. nach 1990 gegenüber der polnischen Seite bereit, das Problem der Entschädigung für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung zu erörtern. 1972 erhielt der polnische Staat von der Bundesrepublik erstmals( ex gratia) 100 Millionen DM zur Auszahlung an die Opfer pseudomedizinischer Experimente während der NS-Zeit. Die Verteilung dieser Summe auf die noch lebenden Opfer wurde von den kommunistischen Machthabern Polens manipuliert. Man musste bis Anfang der 1990er Jahre warten, bis die polnischen Opfer der NS-Verfolgung(damals fast eine Million Menschen) eine the state the claims for compensation for murder, injuries, and slave labor under the Nazi regime must be considered primarily matters of reparation”(at 6).[…]“The Government of the Federal Republic reiterates that it considers the illegal forcing of foreign nationals to perform labor in the Third Reich a question of reparation to be dealt with on direct state to state level which excludes transnational litigation between private parties”[…].“Claims for reparation have lost their justification fifty years after the end of the war”(at 8).(…)“The East European states also received substantial assets after the War, as reparation, from annexation, confiscation and dismantling of plants etc. and in addition from payments by the German government”(at 9). 58 Siehe Anm. 40. 56 symbolische Entschädigung erhielten. Aufgrund des polnischdeutschen Abkommens vom 16. Oktober 1991 überwies die Bundesregierung aufgrund„humanitärer Überlegungen“ insgesamt 500 Millionen DM an die„Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung“. Zugleich stellte die polnische Regierung fest, dass sie„die Fragen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, für endgültig geregelt hält“ und dass sie„keine weiteren Ansprüche polnischer Bürger mehr geltend machen[wird], die sich aus einem Zusammenhang mit nationalsozialistischer Verfolgung ergeben könnten“. Eine ähnliche Klausel findet sich in den bilateralen Abkommen, die die Bundesrepublik mit westeuropäischen Staaten abgeschlossen hat. Diese Klausel schloss aber individuelle Klagen polnischer Bürger auf der Basis nationalen Rechts nicht aus (ohne diplomatischen Schutz durch Polen). In den Jahren 1998- 2000 kam es unter polnischer Beteiligung zu multilateralen Verhandlungen mit Deutschland, die am 17. Juli 2000 in Berlin mit einer politischen Vereinbarung abgeschlossen wurden, der zufolge die Bundesrepublik zusätzliche 10 Milliarden DM- darunter 1,8 Milliarden für die„Stiftung Deutsch-Polnische Aussöhnung“- auszuzahlen hatte. 59 6.3. In dem Überleitungsvertrag von 1954(mit unterzeichnet von den USA, Großbritannien und Frankreich) verpflichtete sich die Bundesrepublik zur Auszahlung- im Rahmen ihrer Gesetzgebung- einer"angemessenen Entschädigung“ für individuelle Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Diese Frage wurde nicht, wie im Falle der Kriegsreparationen, bis zu einer zukünftigen Friedensregelung verschoben. 60 59 Siehe dazu ausführlich J. Kranz(Anm. 43). 60 In den Vertragstexten werden unterschiedliche Begriffe und Kategorien benutzt, was ihre Definition nicht erleichtert. Vgl. z. B. Überleitungsvertrag(1954), Teil IV: Entschädigung für Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung, Abs.(1) und Teil VI: Reparationen, 57 Die andere Ebene der juristischen Abrechnung mit den Kriegsforderungen bildet also das nationale Recht. Einerseits handelt es sich dabei um Forderungen von Bürgern gegen ihren eigenen Staat und andererseits um Forderungen an die Adresse eines fremden Staates oder seiner natürlichen bzw. juristischen Personen, soweit das nationale Recht dieses Staates sie zulässt. Im Falle der Bundesrepublik waren solche Forderungen in begrenztem Umfang aufgrund der sogenannten„Wiedergutmachungsgesetzgebung“ zulässig.„Wiedergutmachung“ ist eine spezielle, mit dem 2. Weltkrieg verbundene Art des Schadensausgleichs. Dieser Schaden bezieht sich nicht so sehr auf militärische Operationen, sondern auf Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Dieser Terminus unterscheidet sich vom Reparationsbegriff dadurch, dass er- wenn auch nur in begrenztem Umfang - individuelle Ansprüche aufgrund nationalen Rechts zulässt. Die deutsche Gesetzgebung betraf hauptsächlich rassisch bedingte Verfolgungen und insbesondere jüdische Opfer(vor allem deutsche Staatsbürger). Sie schloss in der Praxis zahlreiche Ausländer aus Staaten aus, mit denen die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhielt(Ostmitteleuropa). Art. 1(1). In demselben Vertrag werden übrigens(z. B. Art. 3 des Teils VI) die Maßnahmen gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen erwähnt, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der „Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden“. Die Friedensverträge aus dem Jahre 1947 mit den Verbündeten Deutschlands unterscheiden zwischen"reparation and restitution"(Teil V) und"economic clauses"(Teil VI des Vertrags mit Ungarn). Vgl. auch den Staatsvertrag zwischen den vier Mächten und Österreich(1955), der zwischen den"aus dem Krieg herrührenden Ansprüchen"(Teil IV) und anderen Fragen, die im Teil V unter dem Titel"Eigentum, Rechte und Interessen" erfasst werden, unterscheidet. 58 In der Folgezeit entschädigte die Bundesrepublik die Mehrzahl der Opfer aus anderen Ländern außerhalb der deutschen Entschädigungsgesetzgebung: Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre setzten die westeuropäischen Staaten für ihre Bürger bei der Bundesregierung Entschädigungszahlungen wegen nationalsozialistischer Verfolgung durch(bilaterale Verträge). Die Staaten Ostmitteleuropas kamen allerdings erst nach der Wiedervereinigung Deutschlands an die Reihe. 6.4. Die Befürchtungen der polnischen Seite, die in den einheimischen Medien und im Sejm deutlich zum Ausdruck kamen, betreffen Klagen deutscher Vertriebener vor internationalen Gerichten. In diesem Zusammenhang werden der Europäische Gerichtshof(EuGH), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) und der Internationale Gerichtshof(IGH) genannt. Internationale Gerichte interessiert jedoch vor allem die Zeitfrage: Sie urteilen in der Regel nicht über Streitfragen oder Fakten, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags entstanden, aufgrund dessen das jeweilige Gericht gegründet wurde, bzw. die entstanden, bevor der betroffene Staat dem Gerichtsgründungsvertrag beigetreten ist. Die Zwangsaussiedlung der Deutschen und die Beschlagnahmung ihres Vermögens beziehen sich jedoch auf einen früheren Zeitpunkt. Wenn es um den Europäischen Gerichtshof geht, so haben natürliche und juristische Personen keine Möglichkeit, Klagen gegen Mitgliedstaaten einzureichen. Darüber hinaus nimmt der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft Eigentumsfragen aus deren Kompetenzbereich aus(Art. 295). Nur die Frage einer Diskriminierung im Immobilienverkehr nach dem Beitritt Polens zur EU könnte Gegenstand einer Untersuchung des EuGH werden. Außerdem stellt der EuGH keine zusätzliche Appellationsinstanz im Verhältnis zu nationalen Gerichten dar. Ein EUBürger kann klagen, um eine Entschädigung von einer Gemeinschaftsinstitution zu bekommen, um einen Gemeinschaftsakt für 59 nichtig erklären zu lassen oder aufgrund der Untätigkeit einer Gemeinschaftsinstitution. Alle diese Klagen finden aber im vorliegenden Fall keine Anwendung. Indirekt kann die Klage eines Bürgers den EuGH nur in Form einer Anfrage eines nationalen Gerichts auf dem Wege der Vorabentscheidung(Rechtsauslegung) erreichen. Auch eine mögliche Kontrolle der Vereinbarkeit von Handlungen der Mitgliedsstaaten mit den Grundrechten (zum Beispiel dem Eigentumsrecht) muss sich im Rahmen des Gemeinschaftsrechts bewegen. Außerdem kann der EuGH die Handlungen der Mitgliedstaaten nur insoweit überprüfen, soweit diese Gemeinschaftsrecht anwenden oder Ausnahmen vom Gemeinschaftsrecht gelten lassen. Natürliche Personen können vor dem EGMR Klage einreichen, allerdings erst nach Ausschöpfung des nationalen Instanzenwegs. Zunächst muss also eine Klage vor einem polnischen Gericht eingereicht werden. Dabei kann man ausschließen(z. B. aus der zeitlichen Jurisdiktion), dass der Gerichtshof Klagen von Deutschen zulässt, die aufgrund der Potsdamer Beschlüsse ausgesiedelt wurden. Weniger klar ist, wie der EGMR bezüglich der Spätaussiedler reagieren würde, jedenfalls kann man seine Jurisdiktion in diesem Fall nicht von vornherein ausschließen. Ein ganz anderes Problem bilden hingegen die aus den ehemaligen Ostgebieten Polens umgesiedelten polnischen Staatsbürger. Hier hat sich der EGMR im Jahre 2004 nicht mit dem Vermögensverlust im Osten beschäftigt, sondern nur mit der zum Zeitpunkt der Klage bestehenden rechtlichen Zusage des polnischen Staates, Entschädigung für seine Bürger auszuzahlen (sog. berechtigte Erwartung). Diese Zusage hat Warschau nicht in vollem Umfange realisiert. Hier geht es also um einen Streit zwischen dem Staat und seinen Bürgern. 61 Eine deutsche Klage vor dem IGH wäre theoretisch nur dann möglich, wenn es sich dabei um eine Streitigkeit zwischen Staa61 Vgl. Cour Européenne des Droits de l'homme, Affaire Broniowski c. Pologne(Requête no 31443/96), Arrêt du 22 juin 2004. 60 ten(also Deutschland und Polen) handeln würde, denn hier haben natürliche oder juristische Personen kein Klagerecht. Polen und Deutschland müssten sich allerdings zuerst auf diesen Lösungsweg einigen, da die Bundesrepublik der obligatorischen Jurisdiktion dieses Gerichts nicht unterliegt, während Polen ihr nur in begrenztem Umfang unterstellt ist(für Polen sind Streitfälle ausgeschlossen, die vor 1990 entstanden). Betrachtet man Klagen auf der Basis des nationalen Rechts, so können deutsche Bürger vor polnischen Gerichten und polnische Bürger vor deutschen Gerichten klagen. In beiden Rechtssystemen scheint es aber an den dafür notwendigen Rechtsgrundlagen zu mangeln. Vor amerikanischen Gerichten, wo Klagen ausländischer Burger gegen Polen nicht auszuschließen sind, kann es nur um Verletzungen des Völkerrechts gehen. Dabei scheinen die Chancen für aussichtsreiche Klagen in bezug auf die Zwangsaussiedlungen und Enteignungen infolge des Potsdamer Abkommens sehr gering zu sein, da die USA dieses Abkommen ähnlich wie Polen(und anders als Deutschland) interpretieren und die Gerichte in der Regel der Interpretation der Exekutive folgen. 62 Die nach dem Krieg ausgesiedelten Deutschen können sich deshalb weder vor polnischen, noch vor deutschen oder internationalen Gerichten Hoffnungen machen. 63 6.5. In diesem Zusammenhang muss man die Lage der sogenannten Spätaussiedler differenzierter betrachten. Es handelt sich um eine Gruppe, die die polnische Staatsbürgerschaft besaß bzw. besitzt und deren spätere Ausreise nicht im Rahmen der Potsdamer Beschlüsse erfolgte(diese Frage hat nichts mit den Reparationen zu tun). Zu untersuchen ist hier(und polnische 62 Vgl näherhin B. Hess, Geschichte vor den Richtern! Entschädigungsfragen im deutsch-polnischen Verhältnis, in: DGAP-Analyse, Nr.1(Januar 2005). 63 Siehe auch B. Hess(Anm. 62). 61 Gerichte tun dies bereits) die Legalität des erzwungenen Verzichts der Spätaussiedler auf ihre polnische Staatsbürgerschaft (wenigstens bis 1984) und auf ihr Eigentum beim legalen Verlassen des Landes. Geprüft werden muss auch die Zurücklassung des Vermögens(ohne Vorsorge dafür zu treffen) bzw. die Konfiszierung des Vermögens beim halblegalen Verlassen des Landes(zum Beispiel im Falle einer touristischen Reise ohne Rückkehr). Letzteres betrifft nicht nur Ausreisen in die Bundesrepublik. Fälle, in denen sogenannte Spätaussiedler ihre Immobilien zurückverlangen, sind seit Jahren in Polen bekannt und auch die heutigen Gerichtsprozesse um schlesische Häuser sind nichts Neues. All dies sind innerpolnische Probleme, die Polen selbst lösen muss. Neu ist hingegen, dass die deutschen Finanzämter bis vor kurzem den von der Bundesrepublik an Spätaussiedler ausgezahlten Lastenausgleich zurückverlangten. 64 Es muss jedoch daran erinnert werden, dass die Rückzahlung dieser Leistungen keine Grundlage für die Rückgabe einer Immobilie in Polen bildet. Ob es dazu kommt, hängt allein vom polnischen Recht ab, wenngleich unklar ist, wie sich der EMGH dazu stellen wird. Der Bundesregierung muss man allerdings mangelnde politische Kontrolle über die Aktivitäten des Finanzministers vorhalten. Spätaussiedler, die entschlossen sind, um die Rückgabe ihres Eigentums in Polen zu kämpfen, werden das unabhängig davon tun, ob sie ihren Lastenausgleich in Deutschland zurückgeben müssen. Spätaussiedler, deren Chancen unsicher sind bzw. die ihr Eigentum nicht zurückverlangen wollen, werden von der Verwaltungspraxis des Finanzministeriums geradezu ermuntert, Prozesse in Polen anzustrengen. Dies wiederum wirkt sich negativ auf die beiderseitigen Beziehungen aus. 64 Diese Verwaltungspraxis wurde bereits 2004 aufgrund der dadurch entstandenen zusätzlichen Spannungen in den deutsch-polnischen Beziehungen ganz eingestellt. 62 6.6. In letzter Zeit ist zunehmend von der sog.„Nulloption“ zu hören. Daher stellt sich die Frage, worauf sich dieser Begriff eigentlich bezieht? Ein Teil der aus dem Krieg resultierenden polnischen Forderungen fällt unter den Reparationsbegriff und wurde bereits durch den Verzicht der Volksrepublik Polen auf Reparationen (1953) geregelt. Ein großer Teil der von der deutschen Gesetzgebung nicht berücksichtigten individuellen Forderungen(wegen nationalsozialistischer Verfolgung) wurde zum Gegenstand entsprechender Abkommen oder Vereinbarungen zwischen Polen und der Bundesrepublik(1972, 1991 und 2000). Umfang und Höhe dieser Leistungen waren im Grunde nur symbolisch(viele Opfer haben die Auszahlung gar nicht mehr erlebt). Heute können polnische Bürger deutsche Gerichte zwar anrufen, aber dazu bedarf es einer konkreten Rechtsgrundlage, ohne die derartige Klagen abgewiesen werden. Auch wenn das Gericht eine solche Klage zulässt, heißt das noch nicht, dass ihr stattgegeben wird. Auf welche Art und Weise könnte der polnische Staat den Forderungen seiner Bürger heute Nachdruck verleihen? Hier gibt es nur den diplomatisch-politischen Weg. Denn kein internationales Gericht besitzt die Kompetenz, solche Streitfälle zwischen Polen und Deutschland zu entscheiden. Es stellt sich aber die Frage, welche Streitfragen dies betreffen könnte bzw. welche Durchsetzungschancen sie hätten? Oder anders gesagt: Es ist überhaupt nicht klar, ob und worauf die polnische Regierung im Rahmen einer solchen„Nulloption“ überhaupt verzichten sollte oder könnte. Auf deutscher Seite wären die individuellen Entschädigungsforderungen für zurückgelassenes Vermögen und für die Verfolgung von aufgrund des Potsdamer Abkommens ausgesiedelten Personen Gegenstand eines Rechtsstreits. Doch wie könnte die Bundesrepublik diese Entschädigungsforderungen von Polen einfordern? Theoretisch kommt nur die Institution des diplomatischen Schutzes in Frage. Doch auch dies kann nur auf diplomatisch-politischem Wege geschehen, da die besagten Streitfragen 63 zwischen Deutschland und Polen keinem internationalen Gericht unterliegen. Ob die Bundesregierung diesen Weg beschreitet, liegt in ihrem Ermessen und ist praktisch vor deutschen Gerichten nicht einklagbar. Wenn Deutschland jedoch gegen Polen auftreten wollte, müsste die Bundesregierung die Potsdamer Beschlüsse in Zweifel ziehen. Diese Frage ist mit der Erklärung des Bundeskanzlers vom 1. August 2004 abgeschlossen. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Vertriebenen eine Entschädigung zahlen sollte. Zum einen hat sie sich derartiger Zusagen bisher strikt enthalten und zum anderen sieht man in Berlin dafür gar keine Notwendigkeit, weil die Vertriebenen bereits einen sog. Lastenausgleich erhalten haben (der nach deutschem Recht allerdings keine Entschädigung darstellt). Die Bundesregierung ist auch nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Enteignungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone(1945-1949) und der DDR zu zahlen. 65 65 Siehe dazu Affaires von Maltzan et autres c. Allemagne(requête no 71916/01), von Zitzewitz et autres c. Allemagne(no 71917/01) et Man Ferrostaal et Alfred Töpfer Stiftung c. Allemagne(no 10260/02), décision d’irrecevabilité, Grande Chambre de la Cour européenne des Droits de l’Homme, 30.3.2005; siehe auch Beschluss des 2. Senats des BVerfG, 2 BvR 955/00 v. 26.10.2004:„Die Bundesrepublik Deutschland unterliegt keiner aus dem Völkerrecht abgeleiteten Pflicht zur Restitution des von den Eigentumsentziehungen Betroffenen. Auf etwaige ihr zustehende völkerrechtliche Schadensersatzansprüche hat sie stillschweigend im Rahmen der Zwei-Plus-VierVerhandlungen zulässigerweise verzichtet. Dem Verzicht stehen keine Normen des zwingenden Völkerrechts entgegen“(Rdn. 111);„Die Bundesrepublik Deutschland hat auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus der Haager Landkriegsordnung im Rahmen der ZweiPlus-Vier-Verhandlungen stillschweigend verzichtet. Nach dem Wortlaut der Haager Landkriegsordnung und der Staatenpraxis bestand keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland, solche Ansprüche gegenüber der ehemaligen Besatzungsmacht geltend zu machen“ (Rdn. 113). 64 Es ist auch schwer vorstellbar, dass die innerdeutsche Abrechnung mit den Ansprüchen der Vertriebenen zum Gegenstand eines deutsch-polnischen Vertrags werden könnte. Ein solcher Vertrag könnte es den Bürgern jedenfalls kaum untersagen, vor nationalen oder internationalen Gerichten(soweit dies zulässig wäre) zu klagen. Deshalb muss man sich fragen, worauf denn die Bundesregierung im Rahmen einer solchen„Nulloption“ überhaupt verzichten sollte? 6.7. Die einzige Frage, die der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 für weitere Verhandlungen offen ließ, bildete das Problem der Kulturgüter und Archivalien(Art. 28). 66 Diese Thematik ist seitdem ein wichtiger Gegenstand der bilateralen Gespräche. Gerade hinsichtlich der in Polen zurückgelassenen deutschen Kulturgüter werden bestimmte kontroverse Auffassungen deutlich sichtbar. 67 Der diesbezügliche Artikel des Nachbarschaftsvertrages von 1991 wurde jedoch schwächer formuliert als die analogen Passagen im Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 9. November 1990 bzw. im Abkommen zwischen der Regierung der Bun66 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991- Art. 28 Abs. 3:„Im gleichen Geiste[der Verständigung und der Versöhnung, JK] sind die Vertragsparteien bestrebt, die Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen, zu lösen.” 67 Vgl. W. Kowalski, Restytucja i naprawienie szkód w zakresie polskiego dziedzictwa kulturowego. Regulacje prawne i dzia ł ania w ł adz polskich[Restituierung und Wiedergutmachung von Schäden im Bereich des polnischen Kulturerbes. Rechtliche Regelungen und staatliche Maßnahmen in Polen]. in: Problem(Anm. 51); W. Kalicki, Sztuka zagrabiona i sztuka kompromisu[Geraubte Kunst und die Kunst des Kompromisses], in:„Gazeta Wyborcza” v. 13./14.10.2001, S. 16-19. 65 desrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über kulturelle Zusammenarbeit vom 16. Dezember 1992. Russland lehnt übrigens bis auf den heutigen Tag entgegen den vertraglichen Vereinbarungen die Rückgabe oder Übermittlung deutscher Kulturgüter auf seinem Territorium ab. 68 Die deutschen Denkgewohnheiten werden überwiegend von rechtlichen Kategorien bestimmt. Dabei hält man es für die Pflicht des polnischen Staates, die infolge des Zweiten Weltkrieges in Polen befindlichen(beweglichen) deutschen Kulturgüter an Deutschland zurückzugeben. Es geht jedoch nicht um Denkmäler, die von polnischen Behörden aus dem ehemaligen Deutschen Reich verschleppt oder von Privatpersonen geraubt worden wären. Vielmehr handelt es sich um bewegliche Kulturgüter in den Gebieten, die Polen kraft der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz zuerkannt wurden. Dies betrifft z.B. einen Teil der Bestände der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin, die noch vor Kriegsende aus Furcht vor alliierten Bombardierungen nach Niederschlesien verlegt worden waren. Bei der Betrachtung dieser Problematik sollte man jedoch nicht übersehen, dass auf Betreiben des NS-Regimes im Zweiten Weltkrieg zahlreiche, wertvolle Kunstschätze in den besetzten Staaten Europas der planmäßigen Plünderung und Zerstörung anheim fielen. Diese Verwüstungen nahmen oftmals geradezu gigantische Ausmaße an. Daher stehen wir bildlich gesprochen vor folgender Situation: Ein Räuber überfällt ein fremdes Haus, plündert es und ermordet rücksichtslos dessen Bewohner. Anschließend legt er das Haus in Brand. Am Ort des Verbrechens vergisst der Dieb jedoch ein Familienerbstück in Gestalt einer goldenen Armbanduhr, die er nun zurückfordert. 68 Vgl. M. Hartwig: Vae victis- Völkerrechtliche Fragwürdigkeiten in der Argumentation des Russischen Verfassungsgerichts zum Beutekunst-Gesetz. Anmerkungen zum Urteil vom 20. Juli 1999, in: „Europäische Grundrechte Zeitschrift“, Jg. 26(1999), S. 553-563. 66 Angesichts dieser Situation stellt sich unweigerlich die Frage, ob es tatsächlich eine rechtliche Pflicht gibt, diese Denkmäler dem deutschen Staat zu übermitteln. Und inwieweit würde diese Pflicht auch Polen betreffen, wo ein Teil der kostbarsten nationalen Kulturgüter von der NS-Besatzungsmacht Ende 1944 in Warschau nach der Niederschlagung des dortigen Aufstands nicht nur geraubt, sondern auch bewusst auf irreversible Weise zerstört wurde? Wie soll man dieses verwirrende Kreuzworträtsel heute lösen, wenn man bedenkt, dass sich einige bewegliche Kunstschätze niederschlesischer Herkunft inzwischen in Russland befinden? Die diesbezüglich stattfindenden bilateralen Gespräche werden durch einige bislang unbekannte Rechtskonzeptionen der deutschen Seite wesentlich erschwert, wonach z.B. das gängige Prinzip der territorialen Pertinenz von Teilen der Archivbestände in Frage gestellt wird. Es geht hier also um völlig neue deutsche Rechtspositionen gegenüber Polen. Eine Lösung dieser Fragen scheint nur auf dem Weg eines politischen Kompromisses möglich, der sich in einem entsprechenden bilateralen Akt manifestieren muss. An der Wende zum 21. Jahrhundert gab es Anzeichen für die Bereitschaft Polens, einem derartigen Kompromiss zuzustimmen. Die gegenseitige Abstimmung wurde jedoch von deutscher Seite im Vorfeld immer wieder hinausgezögert, wobei man sich bessere Erfolgschancen nach einem Regierungswechsel in Polen im Jahre 2002 erhoffte. Dieser Optimismus hat sich jedoch nicht bestätigt. 7. Zentrum der Uneinigkeit 7.1. Einen weiteren wunden Punkt in den deutsch-polnischen Beziehungen bilden die Zwangsaussiedlungen der deutschen 67 Bevölkerung. 69 Die in diesem Zusammenhang vom Bund der Vertriebenen geplante Errichtung eines Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin ließ die Wogen der öffentlichen Meinung in Polen besonders hoch schlagen. Doch kann man die Zwangsaussiedlungen, aber auch den Verlust der deutschen Ostgebiete und die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse wirklich als reine Racheakte und blindwütiges Unrecht ansehen, oder sollte man diese einschneidenden Nachkriegsereignisse nicht vielmehr als Wegetappen eines schwierigen, langwierigen Prozesses betrachten, in dem eine historische Abrechnung mit dem Krieg versucht wird und eine neue geopolitische Konstellation in Europa geschaffen werden soll? Die Entfesselung des Krieges durch Hitler bildete den Anfang vom Ende einer Epoche. Zugleich hatte dieses Ereignis unumkehrbare langfristige Folgen. Die sich gegen Kriegsende abzeichnenden Grenzveränderungen und Zwangsaussiedlungen dürfen nicht als Bestrafung für das im Krieg begangene Unrecht betrachtet werden und entsprangen nicht besonderen alliierten Rachegelüsten. Sie stellten auch keine Annexion dar und sind im Gesamtzusammenhang der politischen Verantwortung Deutschlands für den ausgelösten Weltkrieg zu sehen. Die alliierten Beschlüsse zehrten zugleich von der damals noch sehr lebhaften Erinnerung an die überaus aggressive NSBesatzungspolitik in Ostmitteleuropa während des Zweiten Weltkrieges. Dabei hatte man vor Augen eine insgesamt eher destruktive Rolle der deutschen Minderheiten in diesem Raum in der Vorkriegszeit. Aussiedlungen von Deutschen wurden übrigens bereits im deutsch-sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 vereinbart. 70 Der frei69 Siehe auch dazu J. Kranz, Wunden, Wahrheiten und Narben, in: J. Kranz, K. Bachmann(Hrsg.), Verlorene Heimat(Anm. 34). 70 Deutsch-sowjetischer Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939, Vertrauliches Protokoll:„Die Regierung der UdSSR wird den in ihren Interessengebieten ansässigen Reichsangehörigen 68 willige Charakter dieser„Übersiedlungen“(ähnlich wie in Südtirol) war nur eine getarnte Formel, die übrigens auch für die parallel vorgesehene„Übersiedlung“ von Ukrainern und Weißrussen gelten sollte. Die deutschen Übersiedler oder Umsiedler(wie man sie damals nannte) besetzten danach die Häuser von etwa einer Million Polen, die aus dem sog. Warthegau in das sog. Generalgouvernement„umgesiedelt“ worden sind. Die Westverschiebung Polens sollte keinen neuen"Lebensraum" für das polnische Volk schaffen. Vielmehr sollte um jeden Preis verhindert werden, dass der polnische Staat nach 1944/45 zu einem hilflosen politischen Zwerg degenerierte, der von der siegreichen Sowjetunion und dem zusammengebrochenen Deutschen Reich völlig eingezwängt wurde. Denn eine derartige geopolitische Lage wäre einem posthumen Triumph Hitlers gleichgekommen. Abgesehen davon konnte man sich 1945 eigentlich überhaupt nicht vorstellen, dass der polnische Staat in seinen neuen Grenzen über drei Millionen Deutsche integrieren konnte. Die Siegermächte hatten damals nicht die Absicht, über diese Maßnahmen mit Vertretern des zusammengebrochenen Deutschen Reiches zu diskutieren. Die Alliierten übernahmen nach Kriegsende die„ supreme authority” 71 über Deutschland als und anderen Persönlichkeiten deutscher Abstammung, sofern sie den Wunsch haben, nach Deutschland oder in die deutschen Interessengebiete überzusiedeln, hierbei keine Schwierigkeiten in den Weg legen. Sie ist damit einverstanden, dass diese Übersiedlung von Beauftragten der Reichsregierung im Einvernehmen mit den zuständigen örtlichen Behörden durchgeführt wird und dass dabei die Vermögensrechte der Auswanderer gewahrt bleiben. Eine entsprechende Verpflichtung übernimmt die Deutsche Reichsregierung hinsichtlich der in ihren Interessengebieten ansässigen Personen ukrainischer oder weißrussischer Abstammung.“ 71 Erklärung der vier Siegermächte vom 5. Juni 1945:„Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die 69 Ganzes, was nicht mit einer Besatzungsherrschaft zu Kriegszeiten verwechselt werden darf. Daher fanden auch die Vorschriften der Haager Landkriegsordnung von 1907 auf diese Situation keine Anwendung. 7.2. Aus polnischer Sicht geht es beim geplanten Zentrum gegen Vertreibungen nicht so sehr darum, vom Vergessen bedrohte historische Begebenheiten langfristig ins Gedächtnis zu rufen, sondern ein neues Bild der jüngsten Geschichte zu entwerfen. Ganz nebenbei soll das beabsichtigte Museum in Berlin auch eine stichhaltige Begründung für die weitere Tätigkeit der Vertriebenenverbände in Deutschland liefern, die allmählich ganz in die Hände der Kinder- und Enkelgeneration übergehen. Die von der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel angekündigte Unterstützung dieser Initiative ist ein problematisches Signal. 72 Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen.[...] Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden.“ 72 18. Parteitag der CDU Deutschlands, Düsseldorf, 6.-7. Dezember 2004, Rede der Vorsitzenden der CDU Dr. Angela Merkel, 6. Dezember 2004- http://www.rp-online.de/layout/fotos/HBvH89ad.pdf Vgl. auch„Deutschlands Chancen nutzen. Wachstum. Arbeit. Sicherheit. Regierungsprogramm 2005- 2009“ verabschiedet in einer gemeinsamen Sitzung des Bundesvorstands der CDU und des Parteivorstands der CSU Berlin, 11. Juli 2005:„Wir wollen im Geiste der Versöhnung mit einem Zentrum gegen Vertreibungen in Berlin ein Zeichen setzen, um an das Unrecht von Vertreibung zu erinnern und gleichzeitig Vertreibung für immer zu ächten.“ 70 Die rot-grüne Bundesregierung hat sich in offiziellen Stellungnahmen klar von dieser Initiative distanziert. Dennoch unterstützen außer großen Teilen der Union auch einzelne Politiker der SPD und FDP das geplante Museum in Berlin. Jedenfalls ließ zumindest Bundeskanzler Schröder keinen Zweifel darüber aufkommen, dass er in dieser Frage auf enge Konsultationen mit der polnischen Seite Wert legt. 73 Im Grunde genommen geht es in dieser Debatte gar nicht um ein mögliches Verschweigen der Vertreibungsproblematik, sondern darum, die angemessenste Form der historischen Erinnerung zu finden. Die Reaktionen in Polen bringen manchmal vorschnell den Begriff der Schuld ins Spiel. In Wirklichkeit geht es in dieser Frage eigentlich gar nicht so sehr um Schuld im klassischen Sinne, geschweige denn um Kollektivschuld. Denn rechtliche oder moralische Schuld bezieht sich stets auf konkret handelnde Einzelpersonen der Geschichte. Die weitreichenden Folgen des Zweiten Weltkrieges sind hingegen im Rahmen der politischen Verantwortung Deutschlands als Staat und Nation zu sehen 74. Die Kategorie der politischen Verantwortung kennt keine individuelle Unterteilung in Schuldige und Unschuldige, sondern umfasst vielmehr auch die nachfolgenden Generationen. Denn jedes Volk teilt unweigerlich das Schicksal seines Staates in 73 In seiner Rede am 1. August 2004 in Warschau hat der Bundeskanzler diesen Willen zur Zusammenarbeit eigens betont:„Die Bundesregierung wendet sich auch gegen Pläne, in Berlin ein nationales ‚Zentrum gegen Vertreibungen’ zu errichten. Wir unterstützen die Bemühungen für ein europäisches Netzwerk, wie der polnische Staatspräsident und der deutsche Bundespräsident es vorgeschlagen haben.” 74 Vgl. K. Jaspers, Die Schuldfrage. Von der politischen Haftung Deutschlands. München 2. Aufl. 1996; G. Schwan, Politik und Schuld. Die zerstörerische Macht des Schweigens. Frankfurt am Main 1997; J. B ł o ń ski, Biedni Polacy patrz ą na getto[Die armen Polen blicken auf das Getto]. Kraków 1994, Erstfassung in:„Tygodnik Powszechny”, Nr. 2(1987). 71 Kriegs- und Friedenszeiten. Nach jedem verlorenen Krieg leidet zwangsläufig auch die Bevölkerung des Aggressorstaates, da dessen Territorium oft zerstört ist. Außerdem werden dem Aggressorstaat gewisse Reparationszahlungen auferlegt, für die schuldige und unschuldige Menschen aufkommen müssen. Um von der politischen Gesamtverantwortung erfasst zu werden, muss man also nicht persönlich an bestimmten Kriegsverbrechen teilgenommen haben. Es gibt jedoch Augenblicke im Leben einer Nation, in denen allein schon das Schweigen zu einer historisch-politischen Mitverantwortung an Leid und Unrecht führt (dies betrifft auch die kommunistischen Regime). Die politische Verantwortung der Deutschen für den Zweiten Weltkrieg erwuchs auch aus bestimmten antisemitischen bzw. antislawischen Geisteshaltungen und Weltanschauungen, die sich schon im deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts herauskristallisierten. 75 Nur so lässt sich letztlich erklären, dass die meisten Deutschen die systematische Vernichtung der Juden Europas im Zweiten Weltkrieg widerstandslos tolerierten. Akzeptanz fanden in Deutschland aber auch der qualvolle Hungertod von Millionen von Kriegsgefangenen(insbesondere Russen), die massenhafte Zwangsarbeit von ins Reich deportierten Menschen aus den besetzten Gebieten und die dort angeordnete Blockierung des Schulunterrichts für die einheimische Bevölkerung. Die planmäßige Ermordung der Intelligenz in Ostmitteleuropa sowie die massenhafte Plünderung und Zerstörung nationaler Kulturgüter in den unterworfenen Ländern wurde stillschweigend hingenommen. In den besetzten Territorien waren nicht nur Militär- bzw. Polizeieinheiten, 75„Das Böse der Nazi-Ideologie war nicht voraussetzungslos. Die Verrohung des Denkens und die moralische Enthemmung hatten sehr wohl eine Vorgeschichte. Vor allem aber: Die Nazi-Ideologie war menschengewollt und menschengemacht.” Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder aus Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, 25.1.2005, Berlin.- 72 ren nicht nur Militär- bzw. Polizeieinheiten, sondern auch oftmals weit verzweigte Zivilverwaltungen am Werk. Geradezu bestürzend mutet dem heutigen Beobachter die Unterstützung an, die der nationalsozialistischen Politik vor und nach 1939 durch zahlreiche intellektuelle Kreise zuteil wurde. 76 Erschreckend ist auch der verschwindend geringe Prozentsatz von Deutschen, die zum aktiven Widerstand gegen das NSRegime bereit gewesen sind. 77 Ein bekannter polnischer Schriftsteller machte in Hinblick auf die Massenhaftigkeit der NSVerbrechen im Zweiten Weltkrieg folgende Bemerkung:„Der Deutsche[...] ist ein Mensch, der seinen Anstand an Deutschland abgetreten hat.“ 78 7.3. Zahlreiche Polen und Deutsche haben differierende Auffassungen über den Opferbegriff. Aus polnischer Sicht bestehen 76 L. Hirszfeld(Anm. 30), S. 523, notierte Mitte 1943 im besetzten Polen folgende Reflexionen:„Vielleicht wollten diese Gelehrten unsere Kultur ja gar nicht abschlachten und ausplündern. Möglicherweise sündigten sie nur durch ihre Oberflächlichkeit, ihren Hochmut und ihre Prahlerei, und nicht durch ihr Aufhetzen zum Mord. Warum aber um Himmels willen haben sie sich von den Verbrechen nicht losgesagt, solange die Stimme des Gewissens noch wie ein Protestschrei klingen konnte? Warum haben sie dieses Klima der Verachtung und des Hasses zugelassen, diese Selbstbeweihräucherung ihrer Nation? Nach der Niederlage wird es für Zeichen der Reue zu spät sein. Die Menschheit[...] wird dann nur noch sträfliche Verachtung[für sie] übrig haben.” 77 Von der sozialen Bindewirkung der NS-Ideologie sind auch renommierte deutsche Historiker überzeugt:„Wir machen uns gelegentlich immer noch Illusionen über die Integrationskraft des NSRegimes. Die Zustimmung war äußerst breit, es herrschte eine Konsensdiktatur.“(Zit. nach: Gebirge an Schuld. Spiegel-Gespräch mit dem Historiker Norbert Frei, in:„Spiegel Special“, 4/2005, S. 48). 78 Zit. K. Brandys, Wywiad z Ballmeyerem[Interview mit Ballmeyer], in: Jak by ć kochan ą i inne opowiadania[Wie man eine liebe Frau ist und andere Erzählungen], Kraków 1994, S. 139. 73 unter den Opfern von Unrecht und Gewalt deutliche Unterschiede(Schuld- individuelles Ausmaß bzw. Verantwortung- kollektives Ausmaß). Sowohl im Bereich ihrer Schuld als auch in bezug auf ihre Verantwortung sind Täter oftmals zugleich auch Opfer ihrer unrechtmäßigen Handlungen, Wahlentscheidungen oder stillschweigenden Einverständnisse. Der deutsch-polnische Streit betrifft die Gleichsetzung der Opfer trotz völlig unterschiedlicher Begleitumstände. Die daraus resultierenden Denkschemata lauten wie folgt: Ihr habt infolge des von uns ausgelösten Krieges und der Okkupation gelitten und wir durch Eure Bombardierungen und Zwangsaussiedlungen. Ähnlich wie jüdische Kinder unter dem Holocaust leiden mussten, litten auch die Kinder von vertriebenen Deutschen aus dem Osten. Die ethnischen Säuberungen in Schlesien fanden zuletzt auch im früheren Jugoslawien statt. Wir haben Unrecht begangen, ihr auch. Für derartige Thesen gibt es in Polen keine Akzeptanz, da dabei Ursachen und Folgen miteinander verwechselt werden. 79 Nichtsdestotrotz herrscht in Polen derzeit allgemeiner Konsens darüber, dass die Zwangsaussiedlung der Deutschen nach 1945 für viele Betroffene eine große Tragödie bedeutete. Dabei ist man sich auch dessen bewusst, dass es im Verlauf der Aussiedlungsmaßnahmen zu zahlreichen individuellen Verbrechen kam. Dennoch hält man die politische Entscheidung der Siegermächte über Grenzänderung und Zwangsaussiedlung keineswegs für ein Unrecht oder Verbrechen. Die Haltung zu diesen Fragen ist in Polen und anderen Ländern einheitlich. 80 Die beiden polni79 Der Erzbischof von Lublin, Józef Ż yci ń ski, charakterisiert diesen fundamentalen Unterschied wie folgt:„Kain ist nicht auf die Idee gekommen, eine materielle Entschädigung für den Schaden zu verlangen, der für ihn durch Abels Tod entstanden ist”, in:„Tygodnik Powszechny” v. 4.4.2004. 80 Siehe dazu die von zahlreichen polnischen und internationalen Intellektuellen unterzeichnete Gemeinsame Erklärung gegen das Zentrum gegen Vertreibungen in:„Gazeta Wyborcza” v. 4.9.2003. 74 schen Außenminister Krzysztof Skubiszewski und W ł adys ł aw Bartoszewski formulierten 1990 bzw. 1995 gegenüber der Bundesrepublik keine nationale Entschuldigung für begangenes Unrecht am deutschen Volk, sondern drückten vielmehr ihr tiefes Bedauern und Mitgefühl für das leidvolle Schicksal der zwangsweise ausgesiedelten Deutschen aus. 81 Ganz nebenbei bemerkt: Auch die polnische Bevölkerung in den ehemaligen Ostgebieten der Zweiten Republik Polen erlebte im Laufe des Zweiten Weltkrieges ein ähnliches Schicksal, obgleich die Ursachen anderer Art waren. Dennoch weckt das Schicksal der polnischen Zivilbevölkerung in Ostpolen infolge der Zwangsübersiedlungen nach 1945 in der internationalen (und vor allem deutschen) Öffentlichkeit längst kein so großes Interesse oder Bedauern wie die Zwangsaussiedlung der Deutschen aus Polen, Russland und der Tschechoslowakei. 7.4. In der Debatte um das Zentrum gegen Vertreibungen soll den Leiden der deutschen Heimatvertriebenen das Mitgefühl von polnischer Seite keineswegs versagt werden. Kein ernstzunehmender Mensch in Polen kritisiert die kreative literarische oder filmische Aufarbeitung der Zwangsaussiedlungen der Deutschen nach 1945. Diese Aufarbeitung wurde in der Bundesrepublik im Gegensatz zur kommunistischen Zensur in Polen auch niemals von Staats wegen verboten. Dass jetzt unter großem Medienrummel immer mehr Bücher, Filmserien und Fernsehsendungen erscheinen, die das Leid der deutschen Zivilbevölkerung während bzw. unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg darstellen, wäre eigentlich nichts Ungewöhnliches, wenn diese Präsentation nicht von einer seltsamen Heiligenaura und völlig neuen Interpretationsansätzen begleitet wä81 Siehe zum vollen Wortlaut ihrer Verlautbarungen J. Kranz und K. Bachmann(Anm. 34 ). 75 re. 82 Doch längst nicht alle Deutschen verstehen die Bedeutung der neuen Bewertungskategorien. Dennoch dürfen diese in ihrer Tiefenwirkung bei der Weitervermittlung von historischen Kenntnissen und Denkperspektiven an die junge Generation keineswegs unterschätzt werden. 83 82 Der Historiker Hans-Ulrich Wehler äußerte sich in der„Welt am Sonntag“ v. 8.5.2005 zur Bedeutung des 8. Mai und zum gesellschaftlichen Umgang mit der NS-Vergangenheit wie folgt:„Haben Sie nicht unlängst vor einem deutschen Opfermythos gewarnt?“- Wehler:„Doch. Aber nicht wegen des Themas, sondern wegen der dabei häufig verwendeten Sprache. Beispielsweise mutieren in dem Bestseller von Jörg Friedrich über den alliierten Bombenkrieg die Bomberflieger zu ‚Einsatzgruppen’, Luftschutzkeller zu ‚Krematorien’ und die Toten zu ‚Ausgerotteten’. Da werden deutsche Opfer mit Opfern der Deutschen gleichgesetzt und Zusammenhänge verdeckt.“ Vgl. auch dazu B. Ulrich, Alle Deutschen werden Brüder. Notwendig oder heikel? Das Volk versöhnt sich mit seinen Vergangenheiten- weil die Zukunft zum großen Streitfall wird, in: „Die Zeit“ v. 30.10.2003(Nr. 45):„Die Gefahr sieht zu Beginn des 21. Jahrhunderts anders aus: Heute haben die meisten lebenden Deutschen sich persönlich nichts mehr vorzuwerfen, und sie finden auch kaum noch jemanden, dem man persönlich etwas vorwerfen könnte. Darum stünde so oder so die Verwandlung von persönlicher Schuld in politisch-historische Verantwortung an. Ein heikler Prozess, in dem das Gefühl für das Grauen und für die Gefährdung verloren gehen kann. Nun kommt, historisch zufällig, noch etwas Zweites hinzu: Da die Ökonomie labil wird, suchen die Deutschen neue Identitätsanker, nicht zuletzt in der Historie. Daraus ergibt sich leicht eine Tendenz zur Verkitschung, Verharmlosung, Verflachung. Geschichte, wo man gerne hingeht. Doch im Moment eröffnet die umfassende Versöhnung auch große Chancen.“ 83„Das Problem scheint mir darin zu liegen, dass die Medien immer häufiger allein der Deutungslogik von Zeitzeugen folgen, die oftmals beliebig zusammengewürfelt sind. Insoweit gibt man den intellektuellen Anspruch auf, Geschichte darzustellen und zu beschreiben[...] Das Interesse verlagert sich gegenwärtig sehr viel stärker auf die Deutschen[...] als Opfer. Und damit werden ganz zwangsläufig die Opfer des NS-Regimes ein Stück zurückgedrängt.“(Zit. nach: Gebir- 76 Es existiert in der Bundesrepublik inzwischen eine breitangelegte öffentliche Dokumentation über die Zwangsaussiedlung der Deutschen im Osten. Entsprechend groß ist die Zahl von Ausstellungen und regionalen Denkmälern zu diesem Thema. Darüber hinaus entstehen immer mehr Fernsehserien und Fachbücher über die Vertreibungsproblematik. Das diesbezügliche Faktenwissen und die damit einhergehenden Bewertungskategorien dürften also weithin bekannt sein. Aus polnischer Sicht beruht der Vorwurf der Geschichtsklitterung nicht auf der Annahme, dass das geplante Zentrum gegen Vertreibungen bestimmte historische Fakten oder Quellen in verfälschter Form wiedergeben möchte. Der Vorwurf basiert vielmehr auf der Überzeugung, dass die Initiatoren des Projekts die Absicht hegen, diese Fakten für politische Zwecke zu manipulieren. Die polnischen Vorbehalte basieren auch auf der Lektüre von früheren, manchmal geradezu skandalös anmutenden Varianten des geplanten Zentrum gegen Vertreibungen. Es geht letztendlich nicht darum, welche zeitgenössischen Quellen in einem derartigen Museum gezeigt werden, sondern in welcher Form und zu welchen Zwecken dies geschieht. Derzeit lebt die alte politische Doktrin des Vertriebenenbundes in einem neuen rhetorischen Gewand wieder auf. Demnach werden die alliierten Beschlüsse von 1945 als schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit dargestellt, die mit den gerichtlich verurteilten Verbrechen der Nürnberger Prozesse durchaus vergleichbar sind. Dabei sollte jedoch keineswegs übersehen werden, dass staatliche Zwangsaussiedlungen ein allgemein übliches Machtinstrument in der europäischen Politik der 20. Jahrhunderts bildeten. Man denke nur an die griffige Parole der „ Heim ins Reich“-Bewegung, mit der Hitler die Übersiedlung zahlreicher Deutscher offiziell begründete. ge an Schuld, Spiegel-Gespräch mit dem Historiker Norbert Frei, in: „Spiegel Special“, 4/2005, S. 49). 77 In allen diesen Fällen gab es teilweise sehr unterschiedliche Ursachen und Ziele. Deren historische Einordnung unterlag zuletzt völlig neuen Interpretationsansätzen. Heute neigt die öffentliche Meinung in Deutschland dazu, das Schicksal der vertriebenen Deutschen mit dem traurigen Los der Kosovo-Albaner und nicht mit der Rolle der Serben Ende der 1990er Jahre zu identifizieren. Dabei wird die von Tadeusz Mazowiecki einst gestellte „Gretchenfrage“ oftmals ganz übergangen: Waren die Zwangsaussiedlungen Ursache oder Folge des Krieges? Grabsteine und Gedenktafeln bzw. Bücher oder Filme haben eine völlig andere symbolische Bedeutung als politisch motivierte Denkmäler, die eine staatlich verordnete Geschichtsauffassung favorisieren. Der polnischen Seite geht es keineswegs darum, die Zwangsaussiedlung der deutschen Zivilbevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem nationalen Gedächtnis der Deutschen zu streichen. Statt dessen geht es um die konkrete Gestalt der historischen Erinnerung an dieses Ereignis. Prof. Bartoszewski plädiert derzeit dafür, in Polen ein Zentrum zur Erinnerung an die staatlichen Verfolgungen der polnischen Nation durch Preußen bzw. Deutschland zu errichten. 84 Denn es gibt in Polen bislang kein zentrales Denkmal oder Museum zum Gedächtnis der Opfer des Zweiten Weltkrieges. Die politisch-historische Verantwortung Deutschlands für diesen Krieg erfordert von den nachfolgenden Generationen der NS-Täter keineswegs, ständig im nationalen Büßergewand aufzutreten und sich mit wohlfeilen Verlautbarungen das Haupt mit Asche zu bestreuen. Dieser schwierigen Verantwortung wird 84 Vgl. W. Bartoszewski: Przeciw wybiórczej pami ę ci[Gegen das selektive Gedenken], in:„Rzeczpospolita” v. 15.7.2003. Darüber hinaus tauchte inzwischen auch die Idee auf, dass im Rahmen eines(europäischen) Zentrums gegen Vertreibungen jedes Volk eine„eigene“ Ausstellung vorbereiten solle, in der es- unter dem Motto„Europäer den Europäern”- das anderen Völkern zugefügte Unrecht darstellt; siehe M. K. Byrski, in:„Znak”, 9/2004. 78 man aber auch durch Appelle an ein„entkrampftes“ Verhältnis zur Vergangenheit nicht gerecht oder dadurch, dass die Ursachen des Nationalsozialismus in der bolschewistischen Oktoberrevolution gesucht werden. Sie offenbart sich weder in literarischen Sonntagsreden über die„Moralkeule“ von Auschwitz, noch im öffentlichen Anprangern der verbrecherischen historischen Rolle einzelner Juden bzw. der brutalen alliierten Kampfhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 7.5. Die Konzeption eines Zentrums gegen Vertreibungen(sogar in einer sog. europäischen Gestalt) stößt in Polen auf Kritik. Der grundlegende Dissens rührt in erster Linie daher, dass die Bundesrepublik bzw. die Initiatoren des Zentrums gegen Vertreibungen der Ansicht sind, dass die Potsdamer Beschlüsse zur Aussiedlung der deutschen Bevölkerung eine verbrecherische Verletzung des damaligen Völkerrechts darstellen. Eine deutschpolnische Debatte auf dieser Ausgangsbasis ist äußerst schwierig. Der diesbezügliche juristische Streit ist vor diesem Hintergrund letztlich ein nutzloses Unterfangen. Doch allein schon das besagte Rechtsargument löst in Polen zwangsläufig eine Welle von Protesten aus. Aufgrund dieser Unterschiede in der historischen Bewertung der Zwangsaussiedlungen des 20. Jahrhunderts erreichte der Europarat letztlich keine Übereinstimmung bezüglich der beabsichtigen Gründung eines europäischen Gedenkzentrums. 85 Doch anstatt ein Zentrum der Uneinigkeit zu schaffen, wäre es vielleicht besser, sich für eine stärkere Zusammenarbeit(Netzwerk) 85 Siehe Council of Europe, Parliamentary Assembly, Establishment of a European remembrance centre for victims of forced population movements and ethnic cleansing, Report, Doc. 10378, 20 December 2004 http://Documents/WorkingDocs/doc04/EDOC10378.htm und Report, Sixth sitting, Thursday 27 January 2005(European remembrance centre for victims of forced population movements and ethnic cleansing)- http://assembly.coe.int/Documents/Records/2005-1/E/0501271500E.htm#5 79 der bereits bestehenden Institutionen einzusetzen, wie es der Verfasser bereits im Sommer 2003 vorgeschlagen hat. 86 Diese Idee wurde später in einer Absichtserklärung vom 2. Februar 2005 von den Kulturministern Deutschlands, Polens, der Slowakei und Ungarns übernommen, auch wenn ihre Folgen zur Zeit unbekannt bleiben. 87 Resümierend bleibt festzustellen, dass die Errichtung dieses Zentrums sich bald als schwerer Klotz am Bein der deutschpolnischen Beziehungen erweisen könnte. Darüber sollten sich beide Seiten unabhängig von ihrer argumentativen Überzeugungsfähigkeit bewusst sein. 8. Schlussbemerkungen Die anhaltenden Spannungen in den deutsch-polnischen Beziehungen bezüglich der Deutung der gemeinsamen Vergangenheit (und darunter der rechtlichen Fragen) sind sicherlich kein bloßer Zufall. Sie bilden vielmehr die Folge von mitunter langjährigen Versäumnissen oder Versuchen der politischen Instrumentalisierung. Die Zweideutigkeit der deutschen Politik, die ihr zugrun86 Vgl. J. Kranz, Poza granic ą debaty[Außerhalb der Debatte], in: „Rzeczpospolita” v. 18.7.2003. 87 Vgl. auch die Ergebnisse einer im Januar 2004 von der FriedrichEbert-Stiftung einberufenen internationalen Konferenz, in deren "Bonner Erklärung" ebenfalls ein europäisches Netzwerk gefordert wurde: Anja Kruke(Hrsg.): Zwangsmigration und Vertreibung- Europa im 20. Jahrhundert, Bonn(Oktober) 2005(mit Beiträgen zu Polen, den baltischen Ländern, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Italien, Österreich und Deutschland). Die Bonner Erklärung war eine Diskussionsgrundlage der Treffen der Kulturminister Deutschlands, Polens, der Slowakei und Ungarns, die sich im Februar 2005 auf die Gründung eines"Europäischen Netzwerks Erinnerung und Solidarität" mit einem Sekretariat in Warschau verständigten (Absichtserklärung vom 2.2.2005). 80 deliegende Rechtsdoktrin und die wiederholte Ignorierung polnischer Ängste und Vorbehalte bildeten über viele Jahrzehnte hinweg den Zündstoff für einen bilateralen Spannungsherd, der von der Bundesrepublik allzu lange verharmlost wurde. Emotionen auf beiden Seiten der Oder garantieren eine Verbesserung der derzeitigen Situation sicher nicht. Die Verstärkung der deutschfeindlichen Stimmung in Polen entspricht wohl nicht der gewünschten politischen Richtung. Polen darf nicht vorrangig durch die dunkle Brille des Zweiten Weltkrieges auf die Bundesrepublik blicken. Deutschland sollte hingegen in Polen in erster Linie einen freundschaftlich verbundenen Nachbarstaat sehen und dieses Land nicht als nationalistischen Hinterhof betrachten, dem auf dem Weg nach Moskau ein kurzer diplomatischer Pflichtbesuch abgestattet wird. Beide Seiten sollten vielmehr alles daran setzen, die spezifischen Sachargumente und mentalen Empfindlichkeiten des Partners umfassend zu berücksichtigen. Dies erfordert in Zukunft sowohl von Polen als auch von Deutschland erheblich größere politische Anstrengungen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich historische Kontroversen negativ auf die deutsch-polnische Zusammenarbeit auswirken können und zumeist viel ernster sind, als viele Beobachter meinen. Denn diese Meinungsunterschiede überschreiten die Denkhorizonte einiger politischen Initiatoren und führen rasch zu einer unkontrollierten Eskalation diffuser Stimmungen und Gefühle:„Die Beziehungen zu Deutschland lassen sich nicht rasch bereinigen. Dies ist keine Aktion, die man mit einem einzigen Brief oder einer einzigen Erklärung erledigen könnte. Wir müssen vielmehr durch das Fegefeuer des Streits, den wir führen, hindurch. Allerdings sollten wir beim Hindurchgehen daran denken, dass wir[letztlich] herausgehen wollen.“ 88 Zahlreiche strittige Fragen bezüglich der gemeinsamen Vergangenheit kann man nicht nur mit rechtlichen Kategorien lösen. Radikale Stimmen in Polen oder Deutschland werden sich auf 88 Zit. J. Reiter, in:„Gazeta Wyborcza” v. 15.9.2004. 81 demokratische Weise wohl nie ganz zum Schweigen bringen lassen. Die vornehmlichste Aufgabe der Politik besteht jedoch darin, ein dauerhaftes Gegengewicht zu diesen Stimmen zu schaffen. Einige Befürchtungen auf beiden Seiten der Oder mögen mitunter übertrieben oder gar völlig unbegründet erscheinen. Sie bilden aber dennoch gesellschaftliche Phänomene, die von den Politikern keinesfalls unterschätzt werden dürfen. In Polen und Deutschland sind heute vor allem weise Konzepte und mutige politische Entscheidungen vonnöten. Diese Aktivitäten sollten zumindest teilweise sorgfältig geplant sein und gemeinsam realisiert werden. Zu überlegen wäre außerdem, auf welche Weise man europäische Rahmenbedingungen für den Dialog über die Geschichte schaffen könnte. Dazu sind in beiden Ländern vorausschauende Politiker erforderlich, die nicht nur an die nächste Parlamentswahl denken. Dringend gebraucht wird aber auch eine gemeinsame Grundformel für den deutschpolnischen Dialog, die nach 1990 in vielen Bereichen gefehlt hat. Dieser Dialog sollte bis zu einem gewissen Grad unter der Obhut der Regierungen stehen, aber überwiegend von gesellschaftlichen Kräften geführt werden. Jede Nation blickt anders auf bestimmte historische Wahrheiten. Man sollte jedoch alles daran setzen, dass diese Divergenzen nicht unmittelbar Einzug in die Politik halten. Auch wenn eine uneingeschränkte Verständigung nicht immer realistisch ist, müssen sich beide Seiten unablässig darum bemühen, die Ansichten und Argumente des Partners weitestgehend zu verstehen. Polen und Deutsche stehen heute vor der historischen Chance, an einer neuen europäischen Zukunft mitzubauen. Sie sollten diese nicht durch innenpolitische Instrumentalisierungen und starr auf die Vergangenheit fixierte Streitigkeiten leichtfertig aufs Spiel setzen. 82 R EIHE G ESPRÄCHSKREIS G ESCHICHTE DER F RIEDRICH -E BERT S TIFTUNG Heft 1: Jürgen Kocka, Die Auswirkungen der deutschen Einigung auf die Geschichts- und Sozialwissenschaften, Bonn 1992(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 2: Eberhard Jäckel, Die zweifache Vergangenheit. Zum Vergleich politischer Systeme, Bonn 1992(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 3: Dieter Dowe(Hrsg.), Von der Bürgerbewegung zur Partei. Die Gründung der Sozialdemokratie in der DDR, Bonn 1993(180 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar)) Heft 4: Dieter Dowe(Hrsg.), Die Ost- und Deutschlandpolitik der SPD in der Opposition 1982-1989, Bonn 1993(208 S.) Heft 5: Reinhard Rürup, Die Revolution von 1918/19 in der deutschen Geschichte, Bonn 1993(32 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 6: Dieter Langewiesche, Nationalismus im 19. und 20. Jahrhundert: Zwischen Partizipation und Aggression, Bonn 1994(32 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 7: Karin Hausen, Die„Frauenfrage“ war schon immer eine„Männerfrage“. Überlegungen zum historischen Ort von Familie in der Moderne, Bonn 1994(32 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 8: Hans-Ulrich Wehler, Angst vor der Macht? Die Machtlust der Neuen Rechten, Bonn 1995(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 9: Ausstellungskatalog: Friedrich Ebert 1871-1925. Vom Arbeiterführer zum Reichspräsidenten, Bonn 1995(72 S.) Heft 10: Leonid Pawlowitsch Kopalin, Die Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer politischer Verfolgung, Bonn 1995(40 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 11: Michael Schneider,„Völkspädagogik“ von rechts. Ernst Nolte, die Bemühungen um die„Historisierung“ des Nationalsozialismus und die „selbstbewußte“ Nation, Bonn 1995(56 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) 83 Heft 12: Klaus Schönhoven, Gewerkschaften und soziale Demokratie im 20. Jahrhundert, Bonn 1995(32 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 13: Dieter Dowe(Hrsg.), Kurt Schumacher und der„Neubau“ der deutschen Sozialdemokratie nach 1945, Bonn 1996(192 S.) Heft 14: Dieter Dowe(Hrsg.), Die Deutschen- ein Volk von Tätern? Zur historisch-politischen Debatte um das Buch von Daniel Goldhagen, Bonn 1996(80 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 15: Dieter Dowe(Hrsg.), Herbert Wehner(1906- 1990) und die deutsche Sozialdemokratie, Bonn 1996(64 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 16: Helmut Schmidt, Carlo Schmid 1896- 1979, Bonn 1996(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 17: Michael Schneider, Die„Goldhagen-Debatte“. Ein Historikerstreit in der Mediengesellschaft, Bonn 1997(31 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 18: Peter Steinbach, Widerstand gegen den Nationalsozialismus- eine „sozialistische Aktion“? Zum 100. Geburtstag Carlo Mierendorffs(1897.1943), Bonn 1997(104 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 19: Klaus Tenfelde, Milieus, politische Sozialisation und Generationenkonflikte im 20. Jahrhundert, Bonn 1997(31 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 20: Dieter Langewiesche, 1848 und 1918- zwei deutsche Revolutionen, Bonn(31 S.) Heft 21: Peter Steinbach, Für die Selbsterneuerung der Menschheit. Zum einhundertsten Geburtstag des sozialdemokratischen Widerstandskämpfers Adolf Reichwein, Bonn 1998(48 S.) Heft 22: Dieter Dowe(Hrsg. in Verbindung mit Dieter Gosewinkel), Lernen aus der Vergangenheit!? Der Parlamentarische Rat und das Grundgesetz, Bonn 1998(111 S.) Heft 23: Gerald D. Feldman, Unternehmensgeschichte des Dritten Reichs. Raubgold und Versicherungen, Arisierung und Zwangsarbeit, Bonn 1999(32 S.) Heft 24: Diether Posser, Erinnerungen an Gustav W. Heinemann, Bonn 1999(21 S.) Heft 25: Dieter Dowe(Hrsg. in Verbindung mit Andreas Eberhardt),„ Mein Vater war doch kein Verbrecher- und doch hat er einem verbrecherischem Regime gedient.“ Warum trifft uns das heute noch?, Bonn 1999(81 S.) Heft 26: Klaus Schönhoven, Auf dem Weg zum digitalen Dienstleistungszentrum. 30 Jahre Archiv und Bibliothek der Friedrich-EbertStiftung, Bonn 1999(40 S.) 84 Heft 27: Peter Lösche, Parteienstaat in der Krise? Überlegungen nach 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1999(48 S.) Heft 28:Hans-Jochen Vogel, Zur Gründung der Sozialdemokratischen Partei in der DDR in Schwante vor 10 Jahren, Bonn 1999(24 S.) Heft 29: Günther Wagenlehner, Die russischen Bemühungen um die Rehabilitierung der 1941- 1956 verfolgten deutschen Staatsbürger, Bonn 1999(184 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 30: Friedhelm Boll/Beatrix Bouvier/Patrik von zur Mühlen, Politische Repression in der SBZ/DDR und ihre Wahrnehmung in der Bundesrepublik, Bonn 1999(40 S.) Heft 31: Peter Brandt(Hrsg.), An der Schwelle zur Moderne. Deutschland um 1800, Bonn 1999(184 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 32: Arno Lustiger, Jüdische Kultur in Ostmitteleuropa am Beispiel Polens, Bonn 2000(30 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 33: Feliks Tych, Deutsche, Juden, Polen: Der Holocaust und seine Spätfolgen, Bonn 2000(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 34: Dieter Dowe, Ferdinand Lassalle(1825- 1864). Ein Bürger organisiert die Arbeiterbewegung, Bonn 2000(29 S.) Heft 35: Michael Brenner, Wie jüdisch waren Deutschlands Juden? Die Renaissance jüdischer Kultur während der Weimarer Republik, Bonn 2000(48 S.) Heft 36: Dieter Dowe,„Agitieren, organisieren, studieren!“ Wilhelm Liebknecht und die frühe deutsche Sozialdemokratie, Bonn 2000(30 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 37: Peter Steinbach,"Schafft die Einheit!" Wilhelm Leuschner 1890 – 1944, Bonn 2000( 40 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 38: Dieter Dowe(Hrsg.), Demokratischer Sozialismus in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, Bonn 2001(176 S.) Heft 39: Dieter Dowe/Dieter Wunder(Hrsg.), Verhandlungen über eine Wiedervereinigung statt Aufrüstung! Gustav Heinemann und die Eingliederung der Bundesrepublik in das westliche Militärbündnis, Bonn 2000(80 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 40: Teresa Löwe, Der Politiker Eduard Bernstein. Eine Untersuchung zu seinem politischen Wirken in der Frühphase der Weimarer Republik(1918 – 1924), Bonn 2000(158 S. vergriffen, nur im Internet abrufbar) 85 Heft 41: Ulrich Borsdorf, Hans Böckler(1875 – 1951)- historische Leitfigur der deutschen Gewerkschaften?, Bonn 2001(44 S.) Heft 42: Erich Ollenhauer(1901-1963). Ein Leben für die deutsche Sozialdemokratie. Reden zum 100. Geburtstag am 27. März 2001, Bonn 2001(32 S.) Heft 43: Bettina Hitzer, Schlüssel zweier Welten: Politisches Lied und Gedicht von Arbeitern und Bürgern 1848 – 1875, Bonn 2002(222 S.) Heft 44: Heinrich August Winkler u.a., Arbeit am Mythos Rosa Luxemburg. Braucht Berlin ein neues Denkmal für die ermordete Revolutionärin?, Bonn 2002(28 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 45: Manfred Stolpe, Otto Wels und die Verteidigung der Demokratie, Bonn 2002(32 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 46: Anne Cottebrune,„Deutsche Freiheitsfreunde versus„deutsche Jakobiner“. Zur Entmystifizierung des Forschungsgebietes„Deutscher Jakobinismus“, Bonn 2002(61 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Willy Brandt, Reden anlässlich des 10. Todestages am 8. Oktober in Berlin, Bonn 2002(34 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 47: Jürgen Kocka, Sozialgeschichte in Deutschland seit 1945. Aufstieg – Krise – Perspektiven, Bonn 2002(37 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 48: Julia Macher, Verdrängung um der Versöhnung willen? Die geschichtspolitische Auseinandersetzung mit Bürgerkrieg und Franco-Diktatur in den ersten Jahres den friedlichen Übergangs von der Diktatur zur Demokratie in Spanien(1975-1978), Bonn 2002(132 S.) Heft 49: Klaus Schönhoven, Geschichtspolitik: Über den öffentlichen Umgang mit Geschichte und Erinnerung, Bonn 2003(20 S.) Heft 50: Dieter Dowe(Hrsg.) 140 Jahre Gründung von Lassalles Allgemeinem Deutschen Arbeiterverein 1863 in Leipzig – zur Frühgeschichte der deutschen Sozialdemokratie, Bonn 2003(64 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 51: Dieter Dowe(Hrsg.) Der 17. Juni 1953. Die Gewerkschaften und die Diktaturen des 20. Jahrhunderts, Bonn 2003(47 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 52: Heiner Lindner„Erkämpft Eure Freiheit! Stürzt Hitler!“ Die„Sozialistische Mitteilungen“ 1939 – 1948, Bonn 2003(287 S.) 86 Heft 53: Hans Mommsen, Entstehung und Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933, Bonn 2003(24 S., vergriffen, nur im Internet abrufbar) Heft 54: Heinrich August Winkler, Deutschland, Europa und der Westen. Versuch einer Standortbestimmung, Bonn 2004(31 S.) Heft 55: Konrad Jarausch, Aufbruch der Zivilgesellschaft.Zur Einordnung der friedlichen Revolution von 1989 Bonn, 2004(48 S.) Heft 56: Beate Kosmala, Verbotene Hilfe. Rettung für Juden in Deutschland 1941 – 1945, Bonn 2004(36. S.) Heft 57: Boris Zabarko, Überleben im Schatten des Todes. Holocaust in der Ukraine. Zeugnisse und Dokumente, Bonn 2004(64 S.) Heft 58: Klaus Hildebrand, Buchvorstellung. Klaus Schönhoven: Wendejahre. Die Sozialdemokratie in der Zeit der Großen Koalition 1966 – 1969, Bonn 2005(56 S.) Heft 59: Moritz Mälzer, Ausstellungsstück Nation. Die Debatte um die Gründung des Deutschen Historischen Museums in Berlin, Bonn 2005 (144 S.) Heft 60: Georgios Chatzoudis, Die Deutschlandpolitik der SPD in der zweiten Hälfte des Jahres 1989, Bonn 2005(128 S.) Heft 61: Jerzy Kranz, Polen und Deutschland: getrennte oder gemeinsame Wege der Geschichtsbewältigung? Juristisch-politische Bemerkungen aus polnischer Sicht, Bonn 2005(85 S.) Alle Hefte sind im Volltext im Internet abrufbar unter http://library.fes.de/history/gg.html Kostenloser Bezug beim Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Doris Fabritius Godesberger Allee 149 D-53175 Bonn Tel.: 0228- 883 473, Fax.: 0228 – 3779606, E-mail: Doris.Fabritius@fes.de