Friedrich Ebert als Reichspräsident (1919-1925) Zum 80. Todestag Stiftung ReichspräsidentFriedrich-Ebert-Gedenkstätte Forum Berlin 80 1925 2005 80 Jahre für Soziale Demokratie Friedrich Ebert als Reichspräsident (1919 – 1925) Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung/ Forum Berlin 28. Februar 2005 in Berlin Dokumentation Herausgegeben von: Friedrich-Ebert-Stiftung/ Forum Berlin Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte 1 Bild Umschlag Vorderseite: Der Reichspräsident bei der Eröffnung der ersten deutschen Ostmesse in Königsberg am 26. September 1920 Rückseite: Friedrich Ebert auf den Schloßterrassen in Schwarzburg im August 1919, wo er am 11. August 1919 die Reichsverfassung unterschreibt 2 Friedrich und Louise Ebert 3 Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin und der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Redaktionelle Bearbeitung: Irina Mohr/ Anja Wehler-Schöck Copyright 2005 by Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin Bildnachweise: Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg: Umschlag Vorderund Rückseite, S. 3, S. 74 Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin: S. 45 Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn: S. 51 Fotos von der Veranstaltung: Joachim Liebe Umschlaggestaltung: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Satz und Druck: Wagemann Medien GmbH ISBN 3-89892-393-2 4 Inhaltsverzeichnis Anke Fuchs Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung Begrüßungsrede....................................................................................... 7 Jan Hoesch Vorsitzender der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Gedenken an Friedrich Ebert 80 Jahre nach seinem Tod...................... 11 Prof. Dr. Martin Sabrow Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam Aufbruch zwischen den Zeiten. Die junge Weimarer Demokratie zwischen Revolution und Reaktion....................................................................... 17 Dr. Walter Mühlhausen Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Friedrich Ebert als Reichspräsident....................................................... 35 Em. o. Prof. Dr. Günter Spendel Universität Würzburg Justiz und Politik Das Magdeburger Fehlurteil – Analyse eines politischen Rufmordes.................................................... 59 5 6 A NKE F UCHS Begrüßungsrede Meine Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Friedrich-Ebert-Stiftung! Heute vor 80 Jahren ist Friedrich Ebert gestorben – nicht weit von hier in der Westendklinik – im Alter von nur 54 Jahren. Er war der erste demokratisch gewählte Reichspräsident der deutschen Geschichte, und er war Sozialdemokrat. Im Rahmen dieser Veranstaltung speziell zu den Themen, die uns besonders berühren, wollen wir uns heute an ihn erinnern. Auf dem Bergfriedhof in Heidelberg haben wir heute Vormittag gemeinsam mit der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, 7 mit der Stadt Heidelberg und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands am Grabe Friedrich Eberts Kränze niedergelegt und seiner gedacht, wie wir es jedes Jahr tun, besonders aber an diesem 80. Todestag. Die Kränze sind vom Bundespräsidenten, vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, von der Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg, von der Sozialdemokratischen Partei, von der Friedrich-EbertStiftung und der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte gespendet worden. Es hätte Friedrich Ebert gefreut, dass die Elite der Nation sich mit Kränzen zu ihm wendet und seiner gedenkt. Ich freue mich, dass Sie alle zu uns gekommen sind und darf Sie sehr herzlich begrüßen. Zuallererst heiße ich Jan Hoesch willkommen, den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte. Auch die weiteren Redner des heutigen Abends begrüße ich herzlich. Zunächst wird Jan Hoesch das Wort an uns richten als Vorstandsvorsitzender der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, die mit uns zusammen Gastgeberin ist. Anschließend wird Herr Professor Dr. Martin Sabrow zu uns sprechen, der Geschäftsführende Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Danach hat Herr Dr. Walter Mühlhausen, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, das Wort. Den Abschluss bildet der Vortrag von Herrn Professor Dr. Günter Spendel, emeritierter Professor der Rechte an der Universität Würzburg. Darüber hinaus möchte ich unsere Gäste begrüßen. Zahlreiche Botschafter aus Ländern, in denen wir unsere Büros haben, sind heute unter uns. Exzellenzen, seien Sie herzlich willkommen im Hause der Friedrich-Ebert-Stiftung. Ihre Anwesenheit empfinden wir auch als Respekt vor unserer deutschen Geschichte und wir freuen uns, dass Sie mit uns 8 diesen wichtigen Tag begehen wollen. Besonders freuen wir uns, dass zwei Enkelsöhne von Friedrich Ebert unter uns sind, Karl-Heinz Ebert und Georg Ebert. Wir sind einander bereits mehrmals begegnet und uns freundschaftlich verbunden. Ich heiße Sie mit Ihren Ehefrauen herzlich willkommen. Auch eine Urenkelin und eine Ur-Ur-Enkelin Friedrich Eberts sind nach Berlin gekommen, um diesen Tag heute mit uns zu begehen. Herzlich willkommen bei der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Ehren eures Großvaters und Urgroßvaters. In unserer heutigen Veranstaltung wollen wir versuchen, den Gründen nachzugehen, die zu Friedrich Eberts viel zu frühem Tod geführt haben. Vielfältige Anfeindungen wollten in der Person des Reichspräsidenten die ungeliebte, nicht akzeptierte Republik treffen. Friedrich Ebert bekämpfte diese Anwürfe und Beleidigungen und ging aus staatspolitischen Gründen auch gerichtlich gegen sie vor. Um sich auf den Magdeburger Prozess gegen einen rechten Journalisten vorzubereiten, nahm er, wie wir alle wissen, auf seine Gesundheit keine Rücksicht. Darüber werden wir heute aus berufenem Munde noch etwas hören. Blickt man heute auf das Wirken Friedrich Eberts zurück, so stellt man gerade nach dem Zerfall des Weltkommunismus fest, wie modern und gegenwärtig seine politischen Vorstellungen waren. Ebert vertrat Ideen, die nach dem Untergang der Weimarer Republik, nach Hitler-Faschismus und den Leiden des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik Realität wurden: Statt Klassenkampf: Ausgleich zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum. Statt Aufrechterhaltung von Privilegien: Gleichberechtigung aller Staatsbürger, übrigens auch der Frauen. Statt Vertretung von Partikularinteressen: Verpflichtung auf das Gemeinwohl. Die Berliner Republik gleicht der Weimarer Republik ebenso wenig wie die Bonner Republik. Jedoch gelten Friedrich Eberts Worte heute 9 nach wie vor:„Demokratie braucht Demokraten“, immer wieder aufs Neue. Lebendige, aktive Demokratie fordert ständigen alltäglichen Einsatz. Darüber hinaus, so hat Johannes Rau einmal gesagt, ist die Demokratie nur so gefestigt, wie die Mehrheit der Bürger sie als ihre eigene Sache ansieht, für die es zu kämpfen gilt. Sie muss immer wieder und von jeder Generation neu mit Leben erfüllt werden. Wir wissen, dass wir unsere Demokratie von rechten Extremisten nicht zersetzen lassen dürfen. Dieses wichtige Erbe Friedrich Eberts pflegen die Bundesstiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin und Bonn, die diese Botschaft in alle Welt trägt. Sein Vermächtnis bleibt unsere ständige Verpflichtung. 10 J AN H OESCH Gedenken an Friedrich Ebert 80 Jahre nach seinem Tod Wenn man 80 Jahre nach seinem Tod Friedrich Eberts gedenken will, sollte man auch Geschichtswissenschaftler zu Wort kommen lassen. Denn will man Ebert gerecht werden, muss man das zeitgeschichtliche Umfeld seines Handelns und damit die Handlungsspielräume, die ihm zur Verfügung standen, kennen. In früheren Bewertungen geriet das Ebert-Bild häufig einseitig, wenn nicht gar verkehrt, und entbehrte der notwendigen Differenzierungen. Das hat sich, soweit ich es beurteilen kann, verändert, kann aber durchaus noch deutlicher werden. 11 Die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte im Heidelberger Geburtshaus hat den Auftrag, dafür zu arbeiten. Sie wird in baldiger Zukunft eine Biographie des Reichspräsidenten herausgeben, die Persönlichkeit, Werk und Amtsverständnis Friedrich Eberts umfassender und sachkundiger darstellen wird, als das bisher möglich war. Der Autor dieser Studie, Walter Mühlhausen, hat im folgenden Beitrag Eberts Amtsverständnis dargestellt. Bundespräsident Horst Köhler hat unserer Stiftung dankenswerterweise aus Anlass des 80. Todestages ein Grußwort zukommen lassen. Ich darf daraus zitieren: „Wir sehen Friedrich Ebert und seine Rolle differenzierter und jenseits der zu seinen Lebzeiten weit verbreiteten einseitigen Beurteilung. Auch wenn dieser bedeutende Politiker in einer weit zurück liegenden Epoche lebte, so haben seine Persönlichkeit und sein Wirken weiterhin eine große Aktualität. Die Auseinandersetzung mit seiner Person und mit der Zeit, in der er lebte, ist heute noch sehr wichtig und notwendig.“ Man wird zugeben müssen, dass die Rolle Eberts auch heute noch häufig unterschätzt und seine Bedeutung für unsere Demokratiegeschichte zu wenig gewürdigt wird. Er war in herausragender Position einer der Wegbereiter der parlamentarischen Demokratie und darf damit als einer der Vorväter unseres heutigen demokratischen Verfassungsstaats gelten. Ihm lag daran, in einer historisch dramatischen Umbruchsituation alle Bürger in die neue Ordnung mitzunehmen. Als Brückenbauer zwischen dem freiheitlichen Bürgertum und der Arbeiterbewegung handelte er weitsichtig und mutig. Diese Versöhnung und das daraus gewachsene Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für unsere jüngere Geschichte sind auch heute immer noch wichtig. 12 Um den Bundespräsidenten nochmals zu Wort kommen zu lassen: „Friedrich Ebert hat maßgeblich dazu beigetragen, dass nach 1918 die parlamentarische Demokratie in Deutschland eingeführt wurde. Bis heute wirkt diese Entscheidung fort. Trotz ihrer Schwächen war die Weimarer Verfassung für ihre Zeit modern und richtungsweisend. Auch wenn sie scheiterte, konnte man nach dem Zweiten Weltkrieg aus den Erfahrungen lernen und in konstruktiver Auseinandersetzung mit der Weimarer Verfassung das Grundgesetz schaffen.“ Mich persönlich fasziniert an Ebert die Art, wie er sein Amt versteht, welchen Stil er entwickelt, um sich im politischen Prozess zu behaupten und der maßgebende Repräsentant der jungen Republik zu sein. Unabhängig von seiner verfassungsgemäßen und im Vergleich zu heute ganz andersartigen Position beeindrucken seine bescheidene Art, der Verzicht auf jegliche Selbstinszenierung, seine beständige Orientierung an der Wohlfahrt der Menschen. So meint auch der Bundespräsident: „Er[Ebert] ist Leitbild für einen glaubwürdigen Politiker, der sich auch als Reichspräsident als Diener des Volkes verstand. Er verabscheute jegliches Aufheben um seine Person und pflegte einen einfachen und bescheidenen Repräsentationsstil. Zeitzeuge Thomas Mann sprach von schlichter Würde und gelassener Vernunft. Positive Eigenschaften, die uns auch heute noch als Vorbild dienen können.“ Wir alle wissen, dass Friedrich Ebert Zielscheibe und Opfer rechtsextremistischer Verleumdungen war, ja von diesen antidemokratischen Kräften zu Tode gehetzt worden ist. Jene bösartigen Attacken galten nicht nur seiner Person, sie zielten auf das Amt, auf die Republik. Der Beitrag von Günter Spendel zum Magdeburger Prozess belegt dies. Die Konsequenz, die sich daraus für uns heute erschließt, heißt, neuen Erscheinun13 gen des Rechtsextremismus entschieden entgegenzutreten. Das erfordert eine wehrhafte Demokratie und kämpferische Demokraten. Ich denke, beide Stiftungen leisten hierzu ihren Beitrag. Auch dies gehört zum Vermächtnis Friedrich Eberts. 14 15 16 P ROF . D R . M ARTIN S ABROW Aufbruch zwischen den Zeiten. Die junge Weimarer Demokratie zwischen Revolution und Reaktion Jede Beschäftigung mit der Weimarer Republik steht letztlich unter dem Eindruck ihres Scheiterns. Die Absage an das westliche Demokratiemodell wurde in den frühen dreißiger Jahren nicht nur von der NS-Propaganda, sondern von nahezu allen politischen Gruppierungen als Befreiung von einem unbefriedigenden Notbehelf empfunden. Nach 1945 wurde das Ende der ersten deutschen Demokratie hingegen zum Menetekel einer politischen Selbstzerstörung, deren Ursachen in die Entstehung der ersten deutschen Demokratie zurück verwiesen. Dabei diente die Chiffre Weimar in der frühen Bundesrepublik als politische Negativfolie und Warnung vor falscher Liberalität und Werteabstinenz. In den siebziger und achtziger Jahren avancierte die Geburt der ersten deutschen Republik zum heftig umstrittenen Lehrbeispiel leichtfertig verspielter Umgestaltungschancen. Die Zeit dieser teleologischen Verkürzung scheint heute abgelaufen. Dies liegt vermutlich weniger an den Warnungen der historischen Wissenschaft, die auf der Offenheit und Uneinheitlichkeit auch der Weimarer Entwicklung beharrt, als an dem gewachsenen zeitlichen Abstand. Weimar ist heute kein Kampfplatz mehr. Den Abschied von der Zeitgenossenschaft, den die Erinnerungskultur gerade durchmacht und den auch 17 das histotainment unserer Tage letztlich nicht aufzuhalten vermag, betrifft die NS-Zeit. Die Weimarer Republik und gar ihre Gründungsphase haben ihn vor zwanzig und dreißig Jahren erfahren, bevor noch die epochale Entdeckung des Zeitzeugen die Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart künstlich verlängert hatte. Die Diskussion um den Charakter des Novemberumbruchs 1918, um die Härte des„Schanddiktats“ 1919 oder um den Hass auf die Republik kennt seit langem schon die Einrede der Zeitgenossen nicht mehr, die ein wesentliches Merkmal der Zeitgeschichte ist. Mit dem Auslaufen der ideologischen Auseinandersetzungen im Gefolge der Studentenbewegung und des innerfachlichen Streits um den deutschen Sonderweg haben Novemberrevolution und Weimarer Republik zusehends aufgehört, als historische Folie politischer Gegenwartsauseinandersetzungen zu dienen. Weder Karl Dietrich Erdmanns These von 1955, dass„1918“ die Alternative zwischen bolschewistischer Revolution oder dem Bündnis mit den konservativen Kräften bedeutet habe, noch die 1964 auf dem Berliner Historikertag etablierte Gegenthese eines„Dritten Weges“ zwischen Kommunismus und Kontinuität lösen heute noch Debatten aus. Erdmanns Position ist durch die Forschung widerlegt worden, die über zwanzig Jahre hinweg akribisch die Schwäche der radikalen Linken, das demokratische Potential der Rätebewegung und die politischen Kosten der Elitenkontinuität herausgearbeitet hat. Die Gegenerzählung eines auf die Rätebewegung gestützten„Dritten Weges“ ist durch den Gang der Geschichte selbst widerlegt worden, indem mit der globalen Systemkonkurrenz auch deren mögliche Alternativen auf absehbare Zeit außer Kurs gesetzt wurden. Heute ist die Etablierung der ersten deutschen Demokratie in der Bundesrepublik in das Halbdunkel einer Erinnerungskultur zurückgetreten, die aus der frühen Weimarer Republik wenig mehr als den Liebknecht-Luxemburg-Mord, den Versailler Vertrag, die galoppierende 18 Inflation und den Münchener Novemberputsch 1923 in die Gegenwart gerettet hat. In der gewachsenen Distanz aber liegt auch eine Erkenntnischance und das Profil der Zeit kann in manchem sogar deutlicher hervortreten als in der Nahsicht. Was der Abschied von„Weimar im Widerstreit“ aus der Sicht einer ihrerseits durch den cultural turn gewandelten Geschichtswissenschaft für das Bild der jungen Republik zwischen Revolution und Reaktion bedeuten kann, will ich Ihnen im Folgenden mit wenigen Strichen anzudeuten versuchen. Der Weltkrieg als Urkatastrophe Die erste dieser heute klarer hervortretenden Konturen ergibt sich aus der gewachsenen Bedeutung, die dem Ersten Weltkrieg im Gefolge der erfahrungs- und alltagsgeschichtlichen Erweiterung der Geschichtsforschung als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts heute zugemessen wird. Nicht schon 1914 bei Kriegsausbruch, wohl aber im Verlauf des vergeblichen Millionensterbens an den festgefahrenen Fronten zeigte sich, dass dieser Krieg endgültig eine Welt von gestern hinter sich gelassen hatte. Begonnen als traditioneller Staatenkrieg mit kalkuliertem Einsatz politischer und militärischer Machtmittel, führte seine unvorhergesehene Eigendynamik innerhalb von vier Jahren zu einem epochalen Bruch im kulturellen Selbstverständnis der Zeit, zu einer Zeitenwende als Zivilisationskrise, die Oswald Spengler als„Untergang des Abendlandes“ auf den Begriff brachte. Der erste Weltkrieg der Weltgeschichte brachte jenseits von Siegern und Besiegten den Verlust der wirtschaftlichen Vorrangstellung Europas 19 mit sich. Er leitete nach einem Vierteljahrhundert der Prosperität im Zeichen der Hochindustrialisierung ein Jahrzehnt der Wirtschaftskrise ein, und er vernichtete zugleich den unbeirrten Fortschrittsglauben des 19. Jahrhunderts, der den Nationen noch 1914 den Weg in den Krieg so erschütternd leicht gemacht hatte. Der Krieg bedeutete zugleich den politischen Zusammenbruch Europas und schuf ein Vakuum, in dem sich die neuen Achsen der Mächtegruppierung erst allmählich abzuzeichnen vermochten. Vor allem aber zerstörte der Krieg Europa als Kulturraum, als europäische Zivilisation. Zugleich fachte er eine nationale Vergemeinschaftungssehnsucht weiter an, die nach dem Ende des Krieges nicht wieder in sich zusammenfiel, sondern in Frankreich wie in Deutschland aus Sieg und Niederlage gleichermaßen die Impulse weiterer nationalistischer Aufladung bezog – sei es zur Vorbereitung, sei es zur erfolgreichen Abwehr einer kommenden Revanche. Der Große Krieg verdichtete die sozialen und kulturellen Spannungen der Vorkriegszeit in einem Maße, dass er in den Worten Klaus Schönhovens zum„Katalysator für die Krisenzeit der klassischen Moderne“ wurde. Darüber hinaus löste er die tradierten Ordnungsmuster der Gesellschaft auf. Die kollektive Grunderfahrung der Umbruchzeit war die Verstörung, und sie äußerte sich als Perspektivenverlust und soziale Existenzbedrohung ebenso wie als Orientierungskrise und kulturelle politische Sinnsuche. Diese kulturgeschichtlich inspirierte Aufwertung des Krieges legt eine veränderte zeitliche Zäsurenbildung nahe. Lange ging es in der west- wie auch in der ostdeutschen Historiographie vor 1989 um die Frage, ob der Beginn des Umbruchs mit der Parlamentarisierung des Kaiserreichs am 4. Oktober 1918 oder mit dem Ausbruch der Marineunruhen am 3. November 1918 in Kiel anzusetzen sei und ob die Revolution mit der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 oder mit der Niederschlagung 20 der letzten Räterepubliken im Mai oder gar mit der Niederkämpfung der so genannten Märzrevolution im Anschluss an den Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920 ende. Aus kultur- und sozialgeschichtlicher Sicht verblassen diese ereignisbezogenen Zäsuren ein Stück weit. Die Revolution ordnet sich ein in eine Umbruchzeit, die Kriegs- und Nachkriegszeit eng aneinanderrückt und vom Kriegsausbruch bis zur vorläufigen Stabilisierung der Republik Ende 1923 reicht. Die wenigen Wochen der politischen Erschöpfungsrevolution, die im November 1918 auf politischer Ebene aus der Monarchie eine Republik machten, treten mit wachsendem Abstand ein wenig hinter die Wirkungsmacht der sozialen und mentalen Grundtendenzen zurück, die die Zeit von 1914 bis 1923 zu einer zusammengehörenden Umbruchphase in der Krise der klassischen Moderne machen. Die Fragmentierung der politischen Kultur Ein weiterer profilbildender Grundzug dieser Umbruchzeit betrifft die außerordentliche Fragmentierung und Polarisierung der politischen Kultur, die die Weimarer Republik so signifikant von allen anderen Perioden der Geschichte des 20. Jahrhunderts abheben. Mit der analytischen Hellsichtigkeit des politisch distanzierten Beobachters diagnostizierte Carl Schmitt Anfang 1933 die„geradezu phantastische Option zwischen fünf untereinander völlig unvereinbaren, völlig entgegengesetzten, in ihrem Nebeneinander sinnlosen, aber jedes in sich geschlossenen und in sich totalen Systemen, mit fünf entgegengesetzten Weltanschauungen, Staatsformen und Wirtschaftssystemen“ wählen zu können. 1 1 Carl Schmitt, Weiterentwicklung des totalen Staates, in: Europäische Revue, Februar 1933, wieder abgedr. in: Ders., Verfassungsgeschichtliche Aufsätze aus den Jahren 1924–1954. Materialien zu einer Verfassungslehre, Berlin 1958, S. 362 ff. 21 Zahl und Abgrenzung dieser politischen Milieus sind umstritten. Unschwer lassen sich drei Hauptrichtungen des sozialistischen, des katholischen und des bürgerlich-nationalen Lagers voneinander trennen, ebenso aber auch fünf unterschiedliche Richtungen ausmachen: das vom Spartakusbund und der KPD repräsentierte kommunistische Lager, das im Laufe der Weimarer Jahre zunehmend Moskauer Vorgaben unterworfen wurde; zweitens die in ihrer Doppelfunktion als Staatspartei und Klassenpartei sich aufreibende Sozialdemokratie; drittens der an Rom orientierte Katholizismus mit dem Zentrum als politischem Ausdruck; alsdann der von DVP und DNVP repräsentierte Nationalkonservatismus; und schließlich das völkische Lager, das in der frühen Weimarer Republik zwar über Massenorganisationen wie den Deutsch-Völkischen Schutz- und Trutzbund verfügte, aber erst mit dem Aufstieg der NSDAP ab 1929/1930 eine anerkannte politische Führungskraft erlangte. Daneben bestand eine sechste Richtung, die ihre Identität gerade nicht in lagerartiger Abgeschlossenheit, sondern in der Pluralität sich gegenseitig respektierender Auffassungen fand und die deswegen sehr schnell erodierte, um am Ende der Weimarer Republik in die Bedeutungslosigkeit zu fallen: der organisierte Liberalismus, der zunächst von der DDP und später von der Deutschen Staatspartei repräsentiert wurde. Nicht so sehr die Vielgestaltigkeit der politischen Alternativkonzepte machen die besondere Prägung der politischen Kultur von Weimar und ihres lagerübergreifenden Bekenntnisses zur Entschiedenheit aus, sondern ihre spiegelbildliche Unversöhnlichkeit, der aggressive Alleingeltungsanspruch, der das Prinzip des Pluralismus als Programm staatlichen Niedergangs las und den Kompromiss als Ausdruck einer Herrschaft der Minderwertigen ansah. Gewalt als Signum der Epoche Mit diesem Bekenntnis zum Absoluten verbindet sich ein dritter Grundzug der Umbruchzeit: ihre fast ubiquitäre Gewaltorientierung, die 22 das Fehlen eines politischen Grundkonsenses in einen Alltag von Straßenkämpfen und Saalschlachten, von Symbolkämpfen und Gewaltritualen ausarten ließ. Die umfassende Brutalisierung der Gesellschaft erklärt sich oberflächlich zunächst aus der menschlichen Verrohung während des Krieges – des ersten totalen Krieges der Neuzeit, der Gewalterfahrung und Gewaltbereitschaft aus den Schützengräben in die Mitte der Gesellschaft getragen hatte. 2 Entscheidender war nach jüngeren Forschungen wohl auch nicht die sozialkulturelle Erfahrung selbst, sondern die Einbettung des Gewaltparadigmas in eine Deutungskultur, die männliche Härte und rücksichtslosen Durchsetzungswillen in den Vordergrund stellte und die Fähigkeit zur radikalen Freund-Feind-Unterscheidung staatsrechtlich zum Inbegriff politischer Souveränität emporhob. Die politische Gewaltprägung der Weimarer Republik trug viele Gesichter. Sein bekanntestes wird durch die blutige Spur geprägt, die die bewaffneten Auseinandersetzungen um die staatliche Macht im deutschen Nachkrieg hinterließen und die zuerst die Freikorpsverbände legten, die von der neuen Regierung zur Abwehr eines linksgerichteten Aufstandes in den Januartagen 1919 in Berlin zur Hilfe gerufen worden waren. Politische Gewalt in der frühen Weimarer Republik war nicht allein ein Kennzeichen der Gegenrevolution, sondern prägte den Kampf der Linken und der Rechten gleichermaßen. Aber in der Ermordung der Spartakusführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 und in der standrechtlichen Brutalität, die in den Folgemonaten die„Säuberung“ Berlins und die Zurückdrängung der Rätebewegung im Reich begleitete, trat eine in diesem Ausmaß in der Moderne bisher nicht gekannte Bereitschaft zur gewaltsamen Konfliktlösung zutage. Mit Gewalt sicherten die im März 1920 in Berlin einmarschierenden Freikorpssoldaten der Briga2 Zur interpretatorischen Begrenztheit der Brutalisierungsthese: Dirk Schumann, Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918–1933. Kampf um die Straße und Furcht vor dem Bürgerkrieg, Essen 2001, S. 14 u. 395 ff. 23 de Ehrhardt die kurzfristige Machtergreifung der Putschisten um Kapp und Lüttwitz ab; mit Gewalt befriedeten Freikorpstruppen zusammen mit Reichswehreinheiten den Anschlussaufstand der Roten Armee im Ruhrgebiet. Terroristische Gewalt war 1921/22 für das innenpolitische Mordklima verantwortlich, dessen Zielscheibe prominente Repräsentanten der Weimarer Politik und Kultur von Matthias Erzberger und Philipp Scheidemann bis zu Walther Rathenau und Maximilian Harden wurden. Die organisierte Gewalt paramilitärischer Vereinigungen schließlich begleitete 1923 in München den abenteuerlichen Weg Hitlers und Ludendorffs in das Putschunternehmen vom 8./9. November. Gewalttätigkeit beherrschte auch das politische Alltagsklima im Deutschland der Nachkriegsjahre. Von der Erklärung des sozialdemokratischen Wehrbeauftragten Gustav Noske, zur Wiederherstellung der gefährdeten Staatsordnung gegen die revolutionäre Linke notfalls den „Bluthund“ machen zu wollen, bis zum Ende des Krisenjahres 1923 entwickelte sich die politische Kultur der frühen Weimarer Republik im Bürgerkriegszustand. Kaum fassbar und doch omnipräsent war dabei der leidenschaftliche Hass, der den Symbolen und Repräsentanten der Weimarer Republik aus den Kreisen der Rechten im Lande entgegenschlug. Provokativ hochgehaltene Badehosen winkten dem Reichspräsidenten im Juni 1922 bei einem offiziellen Besuch in München entgegen und demonstrierten die unheilvolle Wirkung, die ein harmloses Titelfoto der Berliner Illustrierten in der Atmosphäre des Nachkriegs entfalten konnte, das Ebert und Noske als Badegäste im Ostseewasser ablichtete. Gewalt begegnete auch dem ostelbischen Landarbeiter, der bei einem Streik gegen seine elenden Arbeitsbedingungen Gefahr lief, von einer der „landwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften“ überfallen zu werden, die 24 bei gleichgesinnten Großgrundbesitzern bis zum Marsch auf Berlin zu überwintern trachteten. Gewalt schlug dem Passanten entgegen, der an jedem beliebigen Zaun oder Verkehrsschild auf einen völkischen Klebezettel stieß. Rache für seinen Verrat drohte dem Staatsbürger, der pflichtgemäß von einem verborgenen Waffenlager Anzeige erstattete. Eine Aura der Gewalt ging auch von einer Presse aus, die den Reichspräsidenten zum ehrlosen Landesverräter erklärte und den Kapp-Putsch als Tat von Ehrenmännern feierte, aber auch einer Publizistik, die in sadistischen Freikorpserlebnissen schwelgte und offen zum Sturz der Republik aufforderte. Dem Willen zur Gewalt huldigten die von Karl Helfferich initiierten Kampagnen„Fort mit Erzberger“, die den katholischen Zentrumspolitiker im Reichstag als„fleischgewordene Sünde“ schmähten, die„der Zorn Gottes dem deutschen Volk als Zuchtrute auf den Leib gebunden habe“, bevor völkische Nationalisten schließlich von der geistigen zur physischen Gewalttat schritten und den Geschmähten auf einem Spaziergang im Schwarzwald zusammen mit seinem Begleiter niederstreckten. Die Veralltäglichung von Gewalt dokumentierten die zahllosen brieflichen und öffentlichen Beifallskundgebungen, die die Mordtat hervorrief. So rief auch Erzbergers schwäbische Pensionswirtin, die den Fraktionskollegen des Ermordeten blutüberströmt auf sich zutaumeln sah, entsetzt aus:„Wie kann man nur mit Erzberger spazieren gehen?“ Die politischen Handlungsspielräume in der Novemberrevolution und ihre Grenzen Vor diesem Hintergrund deuten sich neue Gewichtungen in der Interpretation des Dualismus von Revolution und Gegenrevolution an, der die Zeit von 1918 bis 1923 prägte. Insbesondere ist die bis zum Ende der achtziger Jahre und zum Zusammenbruch des europäischen Kom25 munismus ausgetragene Kontroverse nach den politischen Alternativen in der Novemberrevolution mittlerweile in den Hintergrund gerückt. Ihre fachliche und politische Brisanz hatte sie schon früher verloren, seitdem sich die insbesondere von Heinrich August Winkler überzeugend vorgetragene Auffassung allgemein durchgesetzt hat, der zufolge die SPDFührung sich mehr als Konkursverwalter des alten Regimes denn als Revolutionsführung verstanden hatte. Aus diesem Grund habe sie in ihrem grundsätzlich nicht zu tadelnden Bündnis mit den konservativen Eliten des Kaiserreichs ein Übermaß an Entgegenkommen gezeigt, ihre Handlungsspielräume hingegen viel zu wenig ausgeschöpft. Es ist heute keine Frage mehr, dass die SPD-Führung unter dem Eindruck der drohenden Hungerkrise, der Sorge um die Demobilisierung und auch aus der tradierten Denkhaltung eines revolutionären Attentismus heraus die Machtmittel bei weitem nicht ausschöpfte, die ihr in der Revolutionszeit zur Verfügung standen, um die neuen Machtverhältnisse sozial zu verankern und die Macht der wilhelminischen Herrschaftseliten zu brechen. Unzweifelhaft trug ihre vom„Anti-Chaos-Reflex“ beherrschte Politik, die die Herstellung von Ruhe und Ordnung für wichtiger hielt als die Schaffung demokratischer Strukturen im Land, entscheidend dazu bei, dass in den staatlichen Kernbereichen von Heer, Verwaltung und Gerichtswesen gegenrevolutionäre Gesinnungen so schnell erstarken konnten. Unbestreitbar ist auch, dass eine SPD-Parteiführung, die der Radikalisierung ihrer eigenen Anhängerschaft mit Hilfe monarchischer Militärs zu begegnen bereit war, durch ihr erbarmungsloses Vorgehen in Berlin und im Reich zwischen Januar und Mai 1919 einen großen Teil ihrer eigenen Anhängerschaft der radikalen Linken zugetrieben hat. Darüber hinaus trug sie auf die Weise dazu bei, dass sich die Spaltung der deutschen Arbeiterbewegung in einen kommunistischen und einen reformistischen Flügel bis zur Unüberbrückbarkeit vertiefte, was die spätere Unterwer26 fung der KPD unter Moskauer Kurs mitverursacht haben mag. Dies führte so weit, dass die beiden Linksparteien sich am Ende der Republik in der Stunde der größten Gefahr nicht gegen den gemeinsamen Feind zusammenfinden konnten. Offen bleibt allerdings die entscheidende Frage, ob ein anderes Vorgehen dauerhaft zu einer demokratischen Stabilisierung hätte führen können. Hier scheint mir Skepsis angebracht. In einer Gesellschaft vorherrschende Mentalitäten und Einstellungen lassen sich kurzfristig unterdrücken, aber sie verschieben sich in der Regel nur über längere Zeiträume. Nur unter den Bedingungen einer Diktatur hätten ein umfassender Elitenaustausch in Justiz, Verwaltung und Wirtschaft sowie die dauerhafte Ausschaltung ganzer Sozialgruppen wie der Ministerialbürokratie, des Offizierskorps und der Gymnasial- und Hochschullehrerschaft gelingen können. Wie ohnmächtig aber unter den gegebenen Verhältnissen in der frühen Weimarer Republik auch der entschiedene politische Wille zur Stärkung der Demokratie war, lehrt beispielsweise das nach der Ermordung Walther Rathenaus verabschiedete Republikschutzgesetz. Ursprünglich allein zum Kampf gegen die extreme Linke konzipiert, wurde es in den parlamentarischen Beratungen zu einer gegen links und rechts gleichermaßen gedachten Waffe der wehrhaften Republik. In der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes zum Schutz der Republik entwickelte es sich sehr rasch zu einem Instrument zur Verfolgung der kommunistischen Linken, während es gegen die radikale Rechte praktisch keine Anwendung mehr fand und schließlich noch vor 1933 auslief. Gleiches gilt für die durchaus vorhandenen Bemühungen der Weimarer Trägergruppen, der jungen Republik eine Grundausstattung politischer Symbolik mitzugeben. Doch dort, wo eine Entroyalisierung etwa von Straßennamen und öffentlichen Gedenkzeichen überhaupt versucht 27 wurde, entfaltete sich in der Regel eine solche Gegenempörung aus bürgerlichen Kreisen, dass am Ende nicht die Republik, sondern ihre Gegner gestärkt wurden. Ein illustratives Beispiel bietet hier die symbolpolitische Reaktion auf den Mord an Reichsminister Rathenau, der in der nach dem Bankier Felix Koenigs benannten Grunewaldallee stattgefunden hatte. Doch der konservative Widerstand gegen die Umbenennung verwischte den Unterschied zwischen Koenigs und König und skandalisierte den toten Rathenau zu einem erinnerungspolitischen Usurpator, der den Deutschen die Erinnerung an die Hohenzollern raube und seine Initialen W. R. an die Stellen der Initialen von Wilhelm Rex setze. Im Ergebnis erhielt eine kleine Grunewalder Nebenstraße den Namen Rathenaus und unterblieb ein öffentliches Erinnerungszeichen an der Mordstelle ganz, bis 1929 die DDP eine kleine Eisenplakette an dem Baum anbrachte, der noch die Spuren des Anschlags trug. Gleiches gilt für die Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold und den Nationalfeiertag am 11. 28 August, die sich ebenso wenig wie das 1922 zur Nationalhymne erklärte Deutschlandlied öffentlich durchsetzen konnten, weil ihnen der politischkulturelle Grundkonsens fehlte, ohne den Symbolpolitik ihr Ziel verfehlen muss oder gar in ihr Gegenteil umschlägt. Die Facetten der Gegenrevolution Im politisch-kulturellen Kontext des Umbruchjahrzehnts von 1914 bis 1923 nimmt sich die Revolution weniger als der historische Richtungswechsel aus, den der Umbruch von der Monarchie zur Republik in verfassungsrechtlicher Hinsicht markiert, sondern als kurzzeitiges Aufbegehren gegen eine vorgezeichnete Pfadabhängigkeit unter dem lähmenden Schock der militärischen Niederlage. Von Kurt Tucholsky stammt das bittere Wort, in Deutschland habe es keine Revolution gegeben, sondern nur eine Gegenrevolution. Tatsächlich umfasst die revolutionäre Umgestaltung Deutschlands zunächst die von Nord nach Süd vordringende Bewegung zum Sturz der Monarchie in der Woche zwischen dem Ausbruch der Unruhen in Kiel am 3. November und der Abdankung des bayerischen Königs am 7. November 1918. An sie schließt sich die vom 9. November bis zum Zusammentritt der Weimarer Nationalversammlung im Februar 1919 reichende Herrschaftszeit des Rats der Volksbeauftragten und der vom Vollzugsrat der Arbeiter- und Soldatenräte repräsentierten Rätebewegung an, deren zukunftsprägende Maßnahmen wie die Bildung der Zentralen Arbeitsgemeinschaft und das Abkommen mit der Heeresführung mehrheitlich noch in den November fallen. Schon im Dezember musste die Revolutionsregierung sich erster Putschversuche von rechts und links erwehren und spätestens seit dem Januaraufstand 1919 beschränkten sich ihre Handlungsoptionen auf die Sicherung des Erreichten. 29 Dies gelang ihr gegen die bewaffnete Gewalt der radikalen Linken, jedoch nicht gegen die kulturelle Gewalt der radikalen Rechten. Spätestens seit der Bekanntgabe der alliierten Friedensbedingungen im Mai 1919 schwoll in Deutschland eine„Welle von rechts“ an, deren dramatische Folgen im Ausgang der Reichstagswahl vom Juni 1920 augenfällig wurden, als die Weimarer Koalition ihre parlamentarische Mehrheit schon wieder verlor, um sie bis zum Ende der ersten deutschen Republik nicht mehr wiederzuerlangen. Damit war die revolutionär entstandene Republik endgültig in die Defensive geraten, während das politische Potential der Gegenrevolution dauerhaft die Offensive übernahm. Die Rechtsparteien übten staatlichen Einfluss aus, insbesondere die Deutschnationale Volkspartei unter ihrem Fraktionsführer Karl Helfferich, von der sich im Sommer 1922 ein völkischer Flügel abspaltete. Die gesellschaftliche Mobilisierung aber fiel Vereinigungen wie dem Deutsch-Völkischen Schutz- und Trutzbund zu, der in seiner Hochzeit über zwei Millionen Mitglieder zählte und seine antisemitische Sendung in pausenlosen Kampagnen zu popularisieren suchte. In seinem Fahrwasser segelten unzählige Vereine, Orden und Bruderschaften, denen der Hass auf die Republik Satzungszweck war. Die Militanz gegen die neue Ordnung sammelte sich in einer Vielzahl von Wehrverbänden, Grenzschutzorganisationen, Einwohnerwehren und getarnten Sportgruppen. Nicht nur die soldatische Ausbildung und die Anlegung von geheimen Waffenlagern brachten viele dieser paramilitärischen Vereinigungen in enge Beziehungen zum Hunderttausend-Mann-Heer, das der Versailler Vertrag dem Staat ließ. Als„Schwarze Reichswehr“ übernahmen sie in einer Atmosphäre„lizensierter Illegalität“ staatlich gebilligte und oft geförderte Aufgaben in der Grenzsicherung nach Osten wie nach Westen, in 30 der Organisation des Widerstandes gegen die französische Besetzung des Ruhrgebiets 1923 und in der Spionageabwehr. Auf diesem Humus gediehen die verschiedenen Anläufe der deutschen Gegenrevolution, die verhasste Republik so rasch wie möglich wieder zu beseitigen. Sie fanden 1919 einen ersten Ausdruck in der Bildung einer„Nationalen Vereinigung“ unter dem nimmermüden Motor eines Rechtsputsches Erich Ludendorff und kulminierten in dem gescheiterten Kapp-Lüttwitz-Putsch vom März 1920. In der anschließenden Reorganisationsphase löste sich die Gegenrevolution von ihrer Fixierung auf eine bloße Rückkehr zu den vorrevolutionären Zuständen. Mehr und mehr trat die Errichtung einer neuen Ordnung in den Vordergrund: die nationale Revolution. Zum Leitmotiv eines politischen Kampfes, dem die Hohenzollernmonarchie oft kaum noch mehr bedeutete als das verhasste Weimarer System, erwuchs nun vor allem das Fanal, die mitreißende Tat. Zwei gegensätzliche Strategien prägten diese Schlussetappe der deutschen Gegenrevolution 1922/23: Die eine verkörperte besonders der in den Untergrund gegangene Wehrverbandsführer Hermann Ehrhardt, der durch politische Terroranschläge Deutschland und seine ohnmächtige Regierung in einem neuen Bürgerkrieg versinken lassen wollte, um dann seine geheime Schattentruppe im Verein mit der Reichswehr gegen das herrschende Chaos zu Felde zu führen und die Macht im Land zu erobern. Diesem rückwärtsgewandten und an die erste Phase der Republikbekämpfung anknüpfenden Putschkonzept setzte in Bayern die nationalsozialistische Bewegung unter Hitler eine rechtsgerichtete Integrationsideologie entgegen, die den Weg zur Macht nicht über das Handeln terroristischer Eliten, sondern in erster Linie über propagandistische Massenaktionen zu bahnen hoffte. Das vorläufige Scheitern dieses Konzepts am 9. November 1923 vor der Münchner Feldherrnhalle markierte das Ende von fünf Jahren deutscher 31 Gegenrevolution nach 1918, und es verknüpfte über die Hitlerbewegung gleichzeitig die Entstehungskrise der ersten deutschen Demokratie mit ihrer Endkrise zehn Jahre später. Die Offenheit der historischen Situation Dennoch wäre es verfehlt, das Jahrfünft von Republiketablierung und Republikbedrohung allein vom Blickpunkt des Jahres 1933 her zu sehen. Während der Parlamentarismus in Italien schon 1922 mit der Machteroberung des Faschismus gescheitert war, vermochte er in Deutschland ungleich größere Belastungen erfolgreich durchzustehen. Am Ende des Jahres 1923 hatten die sieben Kabinette von Scheidemann, Bauer, Fehrenbach, Wirth I und II, Cuno und Stresemann den liberalen Verfassungsstaat von Weimar gegen alle Herausforderungen behauptet, deren jede einzelne seinen Untergang hätte bewirken können: die enorme Aufgabe der wirtschaftlichen Wiedereingliederung des geschlagenen Millionenheeres und der Umstellung der Volkswirtschaft von Krieg auf Frieden; der Versailler Vertrag, dessen reale Härte von seiner mentalen Erschütterungskraft weit übertroffen wurde; die Hyperinflation, die die Kriegskosten vom Staat auf die Gesellschaft verlagerte und zu einer gigantischen sozialen Umverteilung führte; die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols gegen die gewaltsamen Umsturzversuche von links und rechts; und schließlich die Gefahr des staatlichen Zerfalls, die sich in den polnischen Aufständen in Oberschlesien und der Abtrennung des Saarlandes, aber auch im rheinischen Separatismus und der Herausbildung der„Ordnungszelle Bayern“ äußerte. Eine nur vom späteren Untergang her dominierte Sicht übersieht das Wunder, dass die Republik diese Belastungen zunächst erfolgreich zu überstehen vermochte. Selbst wenn sie dieses Jahrfünft mehr aus Schwä32 che als aus Stärke überlebte, eröffnete sie damit doch immerhin auch die Möglichkeit eines anderen historischen Entwicklungspfades, der unter günstigeren wirtschaftlichen Umständen – vergleichbar der späteren Bundesrepublik – den zunächst fehlenden Grundkonsens durch Erfolg und Gewöhnung im Laufe von ein oder zwei Generationen hätte erzeugen können. Die Entstehungsphase der jungen Weimarer Demokratie zwischen Revolution und Reaktion hat die Machtergreifung von 1933 ermöglicht, aber nicht erzwungen. Sie steht nicht allein für 1933, sondern für den Auftakt eines kurzen Jahrhunderts der im Kampf der Systeme ausgetragenen und 1989/90 an ihr vorläufiges Ende gekommenen Suche nach einer gültigen Ordnung der Moderne. 33 34 D R . W ALTER M ÜHLHAUSEN Friedrich Ebert als Reichspräsident Heute vor 80 Jahren, am 28. Februar 1925, schreckte eine Meldung die junge Weimarer Republik auf. Im West-Sanatorium in der Joachimsthaler Straße zu Berlin war der erste Reichspräsident Friedrich Ebert an den Folgen einer zu spät operierten Blinddarmentzündung gestorben. An den Beisetzungsfeierlichkeiten am 4. März in Berlin 1 nahm eine unüberschaubare Menschenmenge teil. Allein auf dem Königsplatz und am Rande des Tiergartens sollen es eine Million Menschen gewesen sein, die, getrieben 1 Vgl. Walter Mühlhausen: Die Republik in Trauer. Der Tod des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, Heidelberg 2005. 35 von Neugier und aufrichtiger Anteilnahme, dem Schauspiel beiwohnten. Die Straßen waren verstopft, der Verkehr kam zum Erliegen. Stellenweise brachen die Absperrungen unter dem Druck der Massen zusammen, erlitten Zuschauer Ohnmachtsanfälle, trugen einige Knochenbrüche davon. Die Republik verabschiedete sich in einer bewegenden republikanischen Trauerfeier von ihrem Mitbegründer, von ihrer Galionsfigur, die seit dem 11. Februar 1919 an der Spitze des Reiches gestanden hatte. An diesem Tag hatte die in Weimar tagende Nationalversammlung den sozialdemokratischen Parteivorsitzenden Friedrich Ebert zum ersten Reichspräsidenten gewählt. In seiner Dankesrede an die Abgeordneten versprach Ebert, sein Amt unparteilich auszuüben und„als der Beauftragte des ganzen deutschen Volkes[...], nicht als Vormann einer einzigen Partei“ zu handeln. 2 Eberts Bekenntnis war nicht nur wohlgeformtes Wort in feierlicher Stunde, sondern das Leitmotiv seines politischen Handelns als Reichspräsident, sozusagen die Folie, die vor seine Amtshandlungen zu legen ist. Diese Verpflichtung zur überparteilichen Integration war der eine Teil seines Amtsverständnisses. Ebert stellte gleichzeitig heraus, dass er sich als Sozialdemokrat den Interessen der Arbeiterbewegung verpflichtet fühlte:„Ich bekenne aber auch“ – so sagte er da weiter –,„dass ich ein Sohn des Arbeiterstandes bin, aufgewachsen in der Gedankenwelt 2 Rede wieder abgedruckt in: Walter Mühlhausen: Friedrich Ebert – Sein Leben, sein Werk, seine Zeit. Begleitband zur ständigen Ausstellung in der Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg 1999, S. 227. 3 Das Folgende stützt sich im Wesentlichen auf die soeben abgeschlossene Studie des Verfassers über Friedrich Ebert als Reichspräsident(1919–1925). Einführend zur Biographie Eberts: Walter Mühlhausen: Friedrich Ebert(1871–1925), in: Michael Fröhlich(Hrsg.): Die Weimarer Republik. Portrait einer Epoche in Biographien, Darmstadt 2002, S. 139–152. Des weiteren: Friedrich Ebert 1871-–1925. Mit einem einführenden Aufsatz von Peter-Christian Witt, Bonn 2 1980.; Peter-Christian Witt: Friedrich Ebert. Parteiführer – Reichskanzler – Volksbeauftragter – Reichspräsident, Bonn 3 1992; Rudolf König/Hartmut Soell/Hermann Weber(Hrsg.): Friedrich Ebert und seine Zeit. Bilanz und Perspektiven der Forschung, München 2 1991. Für die Zeit als Reichspräsident vgl. die Beiträge in Eberhard Kolb(Hrsg.): Friedrich Ebert als Reichspräsident. Amtsführung und Amtsverständnis, München 1997. 36 des Sozialismus, und dass ich weder meinen Ursprung noch meine Überzeugung jemals zu verleugnen gesonnen bin.“ Eine Beschreibung von Eberts Wirken als Reichspräsident bedarf eines kurzen Blickes auf eben seinen Ursprung und seine Überzeugung. 3 Sein„Ursprung“: Das war die Heidelberger Altstadt, wo er am 4. Februar 1871 als siebtes von neun Kindern eines Schneiders geboren wurde. Hier durchlebte er die typische Jugend in einem Kleinhandwerkerhaushalt, ohne große Not, in relativ gesicherten, aber doch beengten Verhältnissen, hier durchlief er Volksschule und Sattlerlehre. Seine anschließende zweieinhalbjährige Wanderschaft, auf der er sich der sozialdemokratischen Bewegung anschloss, führte ihn 1891 nach Bremen, das für 14 Jahre seine zweite Heimat werden sollte. In der Hansestadt vollzog sich der Aufstieg vom einfachen Parteisoldaten und unermüdlichen Werber für die Sozialdemokratie zu einem reichsweit bekannten Arbeiterführer. Hier formte sich sein politisches Selbstverständnis, hier reifte seine „Überzeugung“, das Selbstverständnis eines Sozialdemokraten. Die tagtägliche Konfrontation mit den Sorgen und Nöten der Arbeiter, denen er zunächst ehrenamtlich, dann hauptberuflich als Arbeitersekretär bei der Wahrnehmung ihrer Rechte half, prägte seinen politischen Standpunkt in den ideologischen Grabenkämpfen seiner eigenen Partei zwischen Reformisten und Revolutionären. Friedrich Ebert, der nichts so sehr verabscheute wie unfruchtbare Theoriedebatten, die die Handlungsfähigkeit der Partei lähmten, wollte Demokratie und sozialen Fortschritt auf dem Weg der Reform verwirklichen. 1905 in den zentralen SPD-Vorstand gewählt, profilierte er sich in der Berliner Zentrale als glänzender Organisator und als Mann des Ausgleichs zwischen den auseinander strebenden Parteiflügeln. Es war Anerkennung seines stetigen Einsatzes und seines Bemühens um die Erhaltung der Parteieinheit, dass ihn der Parteitag von Jena 1913 zum Nachfolger August Bebels an die Spitze der SPD wählte. Als Parteifunktionär und SPD-Vorsitzender ging es Friedrich Ebert 37 darum, die politische Schlagkraft der Sozialdemokratie zu erhöhen, um so dem kaiserlichen Klassenstaat Reformen abzuringen. Unter dieser Zielsetzung stand auch seine Politik während des Ersten Weltkrieges: Er hielt die Partei auf Burgfriedenskurs, mit dem die SPD für die Dauer des Krieges auf Opposition gegen das System verzichtete. 1917 kam es zur Spaltung der Partei, als sich die Burgfriedensgegner in der USPD sammelten. Gegen die Spaltung hatte sich Ebert bis zuletzt gestemmt. Er wurde zur herausragenden Führungspersönlichkeit der SPD und zu einem auch über die Parteikreise hinaus beachteten Politiker, der die Kooperation mit den bürgerlichen Parteien suchte, wie sie mit der Bildung des Interfraktionellen Ausschusses 1917 konkrete Formen annahm. Im Oktober 1918 drängte er – trotz der sich abzeichnenden, lange Zeit für nahezu unmöglich gehaltenen militärischen Niederlage – gegen Widerstände innerhalb der eigenen Reihen seine Partei in die Regierung unter dem letzten kaiserlichen Reichskanzler Prinz Max von Baden. Als ihm Prinz Max am 9. November 1918 die Regierungsverantwortung übertrug, war Ebert der einflussreichste Politiker im Reich. Reichskanzler war er nur für einen Tag. Als führender Mann der am 10. November zu gleichen Teilen aus SPD und USPD gebildeten revolutionären Übergangsregierung, dem Rat der Volksbeauftragten, war es sein Ziel, den Bürgerkrieg im Innern zu vermeiden und über baldige freie Wahlen den Weg für eine parlamentarische Demokratie zu bahnen. Angesichts der vielschichtigen Problemlagen infolge der Kriegsniederlage musste die Staatsmaschine weiterlaufen. Daher glaubte Ebert an einer begrenzten Zusammenarbeit mit den alten Kräften in Verwaltung und Militär nicht vorbeikommen zu können. Die Reformierung überlieferter Machtstrukturen war in seinen Augen Aufgabe des künftigen Parlaments. Über eine sukzessive Reformpolitik sollte die Republik gezimmert werden. Dabei wollte er allen Bevölkerungsteilen die Möglichkeit zur Mitgestaltung geben. Es ging ihm um Gleichberechtigung aller Menschen, für ihn„der große ideale Gedanke der Demokratie“, wie er es im Dezember 1918 auf eine knappe Formel 38 brachte. 4 Das war seine urdemokratische Überzeugung, im Grunde seine politische Vision. Als er am 6. Februar 1919 im Stadttheater von Weimar das erste aus wirklich freien, geheimen, gleichen und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Parlament in der deutschen Geschichte eröffnete, hatte er einen wesentlichen Schritt getan, um dieses Ziel zu erreichen. In den Regierungsverhandlungen schmiedete er die Weimarer Koalition aus SPD, katholischer Zentrumspartei und linksliberaler DDP. Reichskanzler wurde Philipp Scheidemann, sein Kollege in der Parteispitze. Ebert setzte sich mit der Forderung durch, das Amt des Reichspräsidenten für seine Partei zu sichern. Sein schon fast starrköpfig zu nennendes Beharren auf den Präsidentenposten –„sein napoleonischer Ehrgeiz“, wie der Liberale Friedrich Naumann in diesen Tagen meinte 5 – speiste sich aus mehreren Motiven. Er wollte der Sozialdemokratie auf Dauer eine wichtige Einflusssphäre sichern, denn der Reichspräsident war nicht von parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen abhängig wie der Regierungschef. Dieses höchste Staatsamt wollte Ebert nutzen, um die neue Republik auf das Bündnis von sozialdemokratischer Arbeiterbewegung und demokratischem Bürgertum zu gründen und die im Kaiserreich bestehende gesellschaftliche Kluft zwischen„Reichstreuen“ auf der einen und „vaterlandslosen Gesellen“ auf der anderen Seite zu überwinden. Ebert wusste sehr wohl, dass der Reichspräsident Politik mitgestalten und in hohem Maße integrativ wirken konnte. Wenn er auch in den Beratungen des Verfassungsentwurfs im Rat der Volksbeauftragten die Vollmachten des künftigen, vom Volk zu wählenden Reichspräsidenten als zu weitrei4 Am 16. Dezember 1918 bei der Eröffnung des Reichsrätekongresses in Berlin; Rede in: Friedrich Ebert: Schriften, Aufzeichnungen, Reden. Mit unveröffentlichten Erinnerungen aus dem Nachlass, Dresden 1926, Bd. 2, S. 139. 5 Nach dem Tagebuch von Carl Petersen(DDP), Aufzeichnung vom 10. Februar 1919, Staatsarchiv Hamburg, Bestand Petersen L 62. 39 chend empfand, so erklärte er sich schließlich doch mit dem Amt und den Kompetenzen einverstanden. Als nüchtern kalkulierender Machtpolitiker war es für ihn unzweifelhaft, dass zu einer„geschlossenen und kraftvollen Führung der Reichsgeschäfte“ auch„gewisse Machtbefugnisse“ gehörten, wie er das im Revolutionskabinett einmal formulierte. 6 Dieses Politikverständnis sollte ihn auch als Reichspräsident leiten. Am 11. Februar 1919 wurde er mit 277 von 379 abgegebenen Stimmen zum Reichspräsidenten gewählt. Ebert erhielt nie, wie es die Ende Juli 1919 verabschiedete Weimarer Verfassung eigentlich vorschrieb, die plebiszitäre Legitimation durch eine Volkswahl. Der Reichstag verlängerte über ein verfassungsänderndes Gesetz seine Amtszeit im Oktober 1922 bis zum 30. Juni 1925. Die Weimarer Verfassung schuf einen mit umfassenden Kompetenzen ausgestatteten Reichspräsidenten, der das Recht zur Ernennung des Reichskanzlers besaß(wobei er allerdings an die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse gebunden war) und darüber hinaus den Reichstag auflösen und nach Artikel 48 in Übereinstimmung mit der Regierung Notverordnungen am Parlament vorbei erlassen konnte. Er war der völkerrechtliche Vertreter des Reiches und militärischer Oberbefehlshaber. Insgesamt verfügte er gegenüber Regierung und Parlament über eine überaus starke Position – so zumindest die Verfassungstheorie. Anders als von den Verfassungsschöpfern vorgesehen, die in einem starken Reichspräsidenten ein Gegengewicht zu Parlament und Kabinett sahen, verstand sich Ebert als Staatsoberhaupt immer als Teil und nicht als Gegenpol der Regierung. Das hieß allerdings nicht, dass die Beziehungen zwischen Regierung und Präsident von dauerhafter Harmonie gekennzeichnet waren oder dass er gegenüber der Regierung den Konflikt scheute und nicht entschieden auf seine Rechte pochte. All dies geschah jedoch hinter verschlossenen Türen. 6 Am 14. Januar 1919. Die Regierung der Volksbeauftragten, eingeleitet von Erich Matthias, bearb. von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff, Düsseldorf 1969, Bd. 2, S. 240. 40 Diese Amtsauffassung ging einher mit einem hohen Maß an Verantwortungs- und Pflichtgefühl, obwohl Ebert in den permanenten Krisensituationen der Weimarer Anfangsjahre mehrfach von dem Wunsch beseelt war, die Bürde des Amtes abstreifen zu können. Das zeigte sich erstmalig beim Versailler Friedensvertrag, der ersten großen außenpolitischen Belastungsprobe der jungen Republik. Eberts Hoffnung auf einen„Frieden der Verständigung und der Aussöhnung“, wie er in diesen Tagen einmal schrieb, 7 wich nach Veröffentlichung des Vertragsentwurfs Anfang Mai 1919 der Entrüstung und Enttäuschung, ja der ohnmächtigen Wut. Was Deutschland aufgebürdet wurde, empfand nicht nur Ebert als Schmach: Gebietsabtretungen und Reparationen, Anerkennung der deutschen Kriegsschuld, Verringerung des militärischen Potentials. Obwohl Ebert im Einklang mit der überwiegenden Mehrheit der Deutschen die Friedensbedingungen schlicht als unerfüllbar und unannehmbar bezeichnete und bis kurz vor Ablauf des alliierten Ultimatums diesen Vertrag ablehnen wollte, rang er sich schließlich doch zur Unterzeichnung durch. Es gab keine Alternative zur Unterschrift. In diesen entscheidenden Tagen des Juni 1919 war er dem psychischen und physischen Zusammenbruch nahe und hegte Gedanken an einen Rücktritt, so wie ihn die erste Reichsregierung unter Scheidemann schließlich aus Ablehnung des Vertrages vollzog. Ebert aber blieb, geleitet von der Erkenntnis, dass seine Demission eine Staatskrise auslösen würde – mit unabsehbaren Folgen für den Fortbestand des Reiches. Hier schon zeigte sich das hohe Maß an Verantwortungsbereitschaft, das ihn in den sechs Jahren als Reichspräsident auszeichnete. Sein Beharrungsvermögen wiegt umso mehr, als andere sich der Bürde des Amtes entledigten – unter persönlichem Blickwinkel konsequent, unter längerfristiger gesamtpolitischer Perspektive aber mit verheerender Wirkung. Scheidemann und seine Regierung machten den Auftakt – möglicherweise ein für die weitere politische Geschichte der 7 Stadtbibliothek Nürnberg, Autographensammlung: Undatierte handschriftliche Aufzeichnung von Ebert. 41 Republik fataler Entschluss mit Signalkraft: aufzugeben, wenn scheinbar Erdrückendes drohte, anstatt durchzustehen, was unvermeidlich war, und dabei die Macht in den Händen zu behalten. Angesichts der dauerhaften außen- und innenpolitischen Krisensituation war es für Ebert oberstes Gebot, dass„die Leitung fest in den Händen der Regierung bleiben müsse“, wie er dies im Oktober 1921 am Kabinettstisch auf den Punkt brachte. 8 Die demonstrative Einigkeit der Regierung nach außen war für ihn unabdingbar. Konflikte sollten intern ausgetragen werden. Das war sein politisches Urprinzip, geformt in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, als theoretische Haarspaltereien und die Diskussion um Reform und Revolution die Kräfte der Partei absorbierten: „Wenn wir in Zukunft schmutzige Wäsche zu waschen haben, so gehen wir damit besser in die Waschküche, aber nicht in die Öffentlichkeit.“ 9 In dieses Bild verpackte Ebert nach dem äußerst konfliktreichen Parteitag in Dresden 1903 seine Forderung nach Geschlossenheit in den eigenen Reihen. Es blieb eine Konstante seines Politikverständnisses: Diskurs und Disput hatten intern, hinter verschlossenen Türen zu erfolgen. Nach der Kompromissfindung im stillen Kämmerlein galt es, den Konsens nach außen einig zu verteidigen. Dass dieses Prinzip ihn in der Zeit als Parteivorsitzender und erst recht an der Spitze der Republik leitete, stellte er nach dem deutsch-sowjetrussischen Vertrag von Rapallo unter Beweis, über dessen Abschluss im April 1922 er nachhaltig verstimmt war: 10 Ebert hatte Bedenken gegenüber einer Ostorientierung der deutschen Außenpolitik, die die Beziehun8 Auf der Ministerratssitzung am 12. Oktober 1921; Die Kabinette Wirth I und II. 10. Mai 1921 bis 26. Oktober 1921/26. Oktober 1921 bis 22. November 1922, bearb. von Ingrid SchulzeBidlingmaier, Boppard/Rh. 1973, S. 318. 9„Bremer Bürger-Zeitung“ Nr. 231 vom 3. Oktober 1903. 10 Vgl. dazu Walter Mühlhausen: Das Büro des Reichspräsidenten in der politischen Auseinandersetzung, in: Kolb(Hrsg.), Ebert als Reichspräsident[wie Anm. 3], S. 61–107, hier S. 98 ff. 42 gen zu den Westmächten weiter belasten und die von ihm voll mitgetragene Erfüllungspolitik beeinträchtigen musste. Mit Moskau wollte er nicht verhandeln, die Bolschewiki erschienen ihm nicht als vertrauenswürdige Gesprächspartner. Umso mehr musste es ihn brüskieren, als Reichskanzler Joseph Wirth und Außenminister Walther Rathenau während der Genua-Konferenz mit den Sowjets Hals über Kopf den Vertrag in Rapallo abschlossen, ohne ihn vorab zu informieren. Und das, obwohl er, der nach der Verfassung das Reich völkerrechtlich vertrat, im Vorfeld der Genua-Konferenz Rathenau eindringlich ermahnt hatte, nichts ohne seine Zustimmung auszuhandeln. Vergeblich. Es gibt nur wenige Dokumente aus Eberts Amtszeit, die Einblicke in seine Stimmungen geben. Für die Zeit nach Rapallo gilt das nicht. Da ist vielfach zu lesen von einem herb enttäuschten, über den Alleingang von Kanzler und Außenminister äußerst aufgebrachten Ebert, der sich gegenüber allen Beschwichtigungsversuchen immun zeigte. Obwohl er sich mit Fug und Recht durch den übereilten Vertragsabschluss übergangen fühlte, unterließ er es, Kanzler und Außenminister öffentlich zu desavouieren. Wenngleich durch den Überraschungscoup von Rapallo ein nicht mehr zu kittender Bruch zwischen Ebert auf der einen und Wirth und Rathenau auf der anderen Seite entstanden war, so wollte der Präsident dennoch keine Regierungskrise heraufbeschwören. Eine öffentliche Diskussion sollte vermieden werden, so dass er nach außen hin den Abschluss des Vertrages verteidigte – wider die eigene Meinung. Intern ging er jedoch nicht zur Tagesordnung über und suchte Sicherungen einzubauen, die ihn vor einer zweiten solchen Erfahrung bewahren sollten. Auf persönlicher Ebene war das einst so gute Verhältnis zum Zentrumskanzler zerstört. Wirth war für Ebert nur noch ein Kanzler auf Zeit; und als im November 1922 Wirth bei der Sozialdemokratie jeglichen Kredit eingebüßt hatte, ließ Ebert ihn kühl fallen, zumal es dem Kanzler nicht gelungen war, die Große Koalition zu schmieden. 43 Seit den Juni-Wahlen 1920, als die Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP die Mehrheit eingebüßt hatte und insbesondere die SPD einen dramatischen Wählerschwund hatte hinnehmen müssen, war Eberts Ziel die Große Koalition, eine Regierung von der SPD über das katholische Zentrum und die linksliberale DDP bis hin zur rechtsliberalen DVP. Nach Eberts Auffassung war die Republik nur durch eine Kooperation zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum lebensfähig. Daraus ergab sich für ihn als logische Konsequenz die Forderung nach einer Regierung, die ein möglichst breites Spektrum der gesellschaftlichen Kräfte umfasste:„Ich habe nie verhehlt, dass ich entschiedener Vertreter des Gedankens der großen Koalition bin, aus staatspolitischen Notwendigkeiten heraus.“ 11 So begründete er bei den Regierungsverhandlungen im Spätherbst 1922 sein Wunschbild – das Bündnis von Scheidemann bis Stresemann – in knappen Worten. Unter staatspolitischen Notwendigkeiten verstand er zuallererst eine breite Basis der Regierungspolitik und dauerhafte Regierungen. Doch während seiner Amtszeit als Reichspräsident erlebte Friedrich Ebert nicht weniger als zwölf Kabinette unter neun verschiedenen Reichskanzlern – die durchschnittliche Haltbarkeitsdauer einer Regierung betrug sechs Monate. Da waren sechs Jahre, die Ebert im Amt sein sollte, schon beachtlich. 1925 war er in gewisser Hinsicht der letzte der„Mohikaner“ 12 , die 1918/19 in politische Ämter aufgerückt und dort verblieben waren. Die schnelle Abfolge von Regierungen unterschiedlicher Zusammensetzung zeigt die Schwierigkeit, überhaupt regierungsfähige Bündnisse zu schaffen. Die meisten Regierungskoalitionen unter Ebert besaßen keine Mehrheit im Reichstag. 11 Am 18. November 1922; zitiert bei Walter Mühlhausen: Reichspräsident und Sozialdemokratie. Friedrich Ebert und seine Partei 1919–1925, in: Kolb(Hrsg.), Ebert als Reichspräsident[wie Anm. 3], S. 259–310, hier S. 278. 12 So Detlef Lehnert: Die Weimarer Republik. Parteienstaat und Massengesellschaft, Stuttgart 1999, S. 132. 44 Dies war bereits nach den ersten Reichstagswahlen im Juni 1920 der Fall, als die Weimarer Koalition ihre Mehrheit eingebüßt hatte. Die SPD wollte ihren dramatischen Wählerschwund um mehr als ein Drittel in der Opposition abfangen und entledigte sich sehr zum Unwillen Eberts der Regierungsverantwortung. Das Resultat war eine bürgerliche Minderheitsregierung. In Eberts Augen hatte die eigene Partei zu leichtfertig die Flinte ins Korn geworfen. Er wollte die SPD in der Regierung Friedrich Ebert zusammen mit dem damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer(r.) und dem Stadtkämmerer Suth(l.) auf einem Rundgang durch die Kölner Messe im Mai 1924 halten, wollte sie grundsätzlich aus dem Oppositionsturm heraus in eine dauerhafte staatspolitische Verantwortung führen. Er selbst war in diesem Moment von Gedanken an Rücktritt getragen, die er aber schließlich nicht in die Tat umsetzte, auch weil ihn die eigene Partei drängte, im Amt auszuharren. 45 Ebert wurde nicht müde im Werben um die Erkenntnis, dass eine parlamentarische Demokratie die Fähigkeit zum Kompromiss verlangt und dass trotz politischer Meinungsverschiedenheiten gerade in der dauerhaft gespannten Lage des Reiches der breite Konsens erforderlich war. Die Segmentierung der politischen Lager in eine Vielzahl von Milieuparteien und die Tatsache, dass die Parteien im Kaiserreich nicht an das Regieren mit den Handlungszwängen einer Koalition gewöhnt, sondern im Vorhof der Macht gehalten worden waren, konterkarierten sein Bemühen. Dabei hielt er die ideologisch-programmatischen Hürden zwischen den Parteien für überwindbar und forderte stets eine Unterordnung parteitaktischer Ziele unter das abstrakt formulierte„Wohl des Staates“ oder„Wohl des Volkes“. Es ging ihm um Konsenspolitik im Sinne einer„Volksgemeinschaft“ – ein damals noch nicht ideologisch verbrämter Ausdruck. Immer wieder mahnte er zur Einheit, zu einer geschlossenen„Phalanx“, um die schweren außenpolitischen Belastungen als Folge des Versailler Vertrages – mit der Ruhrbesetzung 1923 als Höhepunkt – zu überstehen. Die Tendenz der Parteien, sich der Regierungsverantwortung zu entledigen und sich auf die bequemeren Oppositionsbänke zurückzuziehen, weil der Weimarer Wähler Regierungsteilhabe bestrafte, machte es für ihn schwierig, überhaupt geeignete Kandidaten zu finden, die willens und in der Lage waren, eine tragfähige Regierung zu bilden. Das Satire-Blatt „Simplicissimus“ brachte 1923 eine Karikatur mit einem sich im Bett wälzenden schlaflosen Ebert unter der Überschrift„Die ewige KanzlerKrise“ und dem Heine-Zitat als Unterschrift:„Denk’ ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht...“ 13 In der Tat: Die Kanzlerfrage dürfte Ebert manchmal um den Schlaf gebracht haben, denn des Öfteren bedurfte es schon seines massiven Drucks bis hin zur Rücktrittsdrohung, um einen von ihm auserkorenen Kandidaten oder eine Partei zur Übernahme der Kanzlerschaft zu bewegen. So scheute sich 13„Simplicissimus“ vom 17. Dezember 1923, abgedruckt bei: Mühlhausen, Ebert – Sein Leben [wie Anm. 2], S. 344. 46 Ebert nach dem Rücktritt von Reichskanzler Wirth im November 1922 nicht, einen ungewöhnlichen Weg zu beschreiten, als keine Partei auch nur Anstalten machte, den Kanzler zu stellen. Er beauftragte den parteilosen Wirtschaftsführer Wilhelm Cuno, Direktor der Hapag, mit der Regierungsbildung. Doch die Cuno-Regierung, das so genannte Kabinett der Fachleute ohne direkte Parteibindung, zeigte sich der Zuspitzung der außen- und innenpolitischen Lage nicht gewachsen, die sich im Januar 1923 durch den Einmarsch französischer und belgischer Truppen in das Ruhrgebiet dramatisch verschärfte. Erst auf dem Höhepunkt der Ruhrkrise im August 1923, als die Regierung Cuno endgültig Schiffbruch erlitten hatte, formierte sich die von Ebert gewünschte Große Koalition. Doch die Regierung unter Reichskanzler Gustav Stresemann(DVP) zerbrach nach noch nicht einmal drei Monaten durch den Austritt der SPD. Für den kurze Zeit später von der SPD unterstützten Sturz Stresemanns brachte Ebert kein Verständnis auf: Er erblickte darin – mit politischer Weitsicht – einen folgenschweren Fehler seiner Partei, die damit für lange Zeit als möglicher Regierungs- und Bündnispartner ausschied. Ebert schätzte dabei allerdings die Belastung zu gering ein, die es für die SPD bedeutete, mit einer Partei am Regierungstisch zu sitzen, die das Rad der Geschichte zurückdrehen und revolutionäre Errungenschaften wie den Achtstundentag revidieren wollte. Die beim Bruch der Großen Koalition im Herbst 1923 deutlich zum Vorschein tretende Distanz zwischen Ebert und seiner Partei war das Resultat eines wechselseitigen Prozesses. Solange die SPD mit am Regierungstisch saß, resultierten die Streitpunkte zwischen Ebert und der Parteiführung aus unterschiedlicher politischer Einschätzung. So musste er im März 1920 nach dem Kapp-Lüttwitz-Putsch auf Drängen der Partei Reichswehrminister Gustav Noske(SPD) entlassen, mochte Ebert auch mit Verve sein politisches Gewicht für den höchst umstrittenen Wehrexperten in die Waagschale werfen. Während die SPD aus kurzsichtigen 47 parteitaktischen Erwägungen und zur Beruhigung ihrer Mitgliedschaft glaubte, Noske opfern zu müssen, wusste Ebert, dass die SPD damit eine der politischen Schlüsselstellungen unter dem Eindruck momentaner Stimmungen allzu leichtfertig preisgab. Denn in den sozialdemokratischen Reihen fand sich schließlich niemand mehr, der bereit war, diesen schwierigen Posten zu übernehmen. Mit der Zeit wuchsen die Konflikte mit der eigenen Partei: In dem Moment, als die SPD nicht mehr an der Regierung beteiligt war, ergaben sich allein schon aus der Position des Reichspräsidenten im Verfassungsgeflecht fast zwangsläufig Dissonanzen. Hinzu kam, dass Ebert sich als Stütze der Regierung verstand und ganz im Sinne seiner Amtsauffassung dem Kabinett die von ihr verlangten Notverordnungen nach Artikel 48 bereitstellte. Diese Verordnungen, die am Parlament vorbei erlassen werden konnten, waren zumeist unpopuläre Maßnahmen, mit denen der Reichspräsident identifiziert wurde. Hier agierte Ebert aber ganz im Sinne einer Stabilisierung der gefährdeten Republik und mutierte dabei keineswegs zum willfährigen Büttel des Kabinetts. Er setzte den Notverordnungsartikel nicht gegen den Reichstag ein. Wenn sich das Parlament einmal einer Sache angenommen hatte, dann war für ihn der Weg über Artikel 48 versperrt. So blieb er immer im Rahmen des Verfassungssystems und hob das demokratische System nicht aus den Angeln. Erst sein Nachfolger Paul von Hindenburg sollte die Möglichkeiten von Artikel 48 in Kombination mit seinen weiteren präsidialen Rechten gegen den Sinn der Verfassung anwenden und zur Brechung des Parlaments ausnutzen. Auch Eberts Handlungen im Herbst 1923, auf dem Höhepunkt der Staatskrise, wurden von der Partei missbilligt. Das galt vor allem, als Ebert – aus dem Bestreben, die Einheit des Reiches zu bewahren – unter anderem Reichskanzler Stresemann über Artikel 48 ermächtigte, die sozialdemokratisch-kommunistische Regierung in Sachsen abzusetzen, 48 weil diese dem Reich die Gefolgschaft verweigert hatte und die KPD zum Sturz der Republik rüstete. Innerhalb der SPD erhob sich gegen die Reichsexekution zum Teil heftige Kritik, weil gegen die gleichzeitigen antirepublikanischen Umtriebe rechter Kreise in Bayern nichts unternommen wurde. Die Staatskrise 1923, bei der Ebert als Staatsoberhaupt das gesamte Staatswesen in den Blick nahm, markierte den Tiefpunkt im Verhältnis zwischen Reichspräsident und Sozialdemokratie. Darüber konnte auch der demonstrative Schutzkordon, den die SPD-Führung auf dem nächsten Parteitag 1924 bildete, nicht hinwegtäuschen: Anträge von einzelnen Parteigliederungen, den vormaligen Vorsitzenden aus der SPD auszuschließen, hatte sie gar nicht erst auf die Tagesordnung gesetzt. Es war gerade Philipp Scheidemann, einst enger Weggefährte, mittlerweile aber der schärfste innerparteiliche Widersacher und Kritiker Friedrich Eberts, der den Reichspräsidenten ohne Wenn und Aber verteidigte und vor den Angriffen in Schutz nahm. Dieser auch von Ebert immer wieder beklagten Distanz zwischen ihm und seiner Partei stand eine bis weit ins bürgerliche Lager reichende steigende Achtung und Anerkennung gegenüber, je mehr es ihm gelang, dem Amt gemäß seinem eigenen Anspruch, ein„Präsident aller Deutschen“ zu sein, gerecht zu werden. Amtsstil und untadelige Amtsführung waren „Werbung für die Republik“, wie es Thomas Mann einmal 1922 so treffend formulierte. 14 Der Dichter darf hier in seiner Wertschätzung durchaus als repräsentativ für das demokratische Bürgertum gesehen werden, das dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Anerkennung für seine überparteiliche Amtsführung zollte. Auf der anderen Seite gab es natürlich zum einen Konservative und rückwärts gewandte Monarchisten, die in Ebert nichts weiter als einen auf den Thron verirrten Sattler erblickten; 14 Rede am 13. Oktober 1922 zum 60. Geburtstag von Gerhart Hauptmann; Thomas Mann: Von deutscher Republik. Politische Schriften und Reden in Deutschland, Frankfurt a. M. 1984, Bd. 2, S. 133. 49 zum anderen gab es die scharfen intellektuellen Kritiker wie Kurt Tucholsky, der Ebert mit spitzer Mine zum Oberbürokraten, zum Bonzen, zum blutleeren„Papiermenschen“ stempelte, sowie die radikale Linke, die ihn als Hampelmann in den Händen des Großindustriellen Stinnes sehen wollte, wie ihn der Karikaturist Georg Grosz einmal zeichnete. 15 Diejenigen aber, die den Reichspräsidenten persönlich auf dem politischen Parkett kennen lernten, bei offiziellen Anlässen oder im Gespräch unter vier Augen bei einer der üblichen Morgenzigarren im„verräucherten“ Dienstzimmer, erlebten seine menschliche Wärme, seine zurückhaltende, gewinnende Art, erlebten den besonnenen, um Ausgleich bemühten Verhandlungsführer, der Streit zu schlichten wusste und der immer wieder gerufen wurde, wenn politische Situationen hoffnungslos festgefahren schienen. Dabei hat Ebert mehr als nach außen drang, aktiv in die Politik eingegriffen und als akribischer Arbeiter seine Aufgaben wahrgenommen. Wie der sozialdemokratische Reichspräsident, der„Fanatiker der Arbeit“(so Joseph Wirth 16 ), im Stillen agierte, blieb der Öffentlichkeit weithin verborgen. Das Bild eines Politikers in der Öffentlichkeit wird im Wesentlichen von seinen öffentlichen Auftritten und der medialen Präsenz geprägt. Das ist heute so und war damals nicht anders. Friedrich Ebert und sein Präsidialbüro entwickelten jedoch keine heute übliche mediale Strategie zur Popularisierung des Staatsoberhauptes und unterließen es, ihn durch Bilder und Presseartikel im ureigensten Wortsinne„populärer“ zu machen. Dabei scheint Ebert die Möglichkeiten der Repräsentation und offensiver Öffentlichkeitsarbeit zu gering geschätzt zu haben. Der Massenmarkt der Massenmedien wurde nicht offensiv genutzt. Das erklärt in weiten Teilen den sensationellen, gleichsam zweifelhaften„Erfolg“ und weiten Be15 Zu sehen in: Mühlhausen, Ebert – Sein Leben[wie Anm. 2], S. 335. 16 Bundesarchiv Koblenz, Nachlass Wirth 119: Entwurf eines Artikels von Wirth zum 60. Geburtstag Eberts 1931. 50 kanntheitsgrad des berühmt-berüchtigten Badehosen-Fotos, das Ebert zusammen mit Reichswehrminister Noske in der Ostsee zeigt. Es erschien in der„Berliner Illustrierten Zeitung“ ausgerechnet am Tag der Vereidigung des Reichspräsidenten auf die neue Verfassung im August 1919 und erzielte ungeheure Wirkung. Denn auf das Badehosenbild reagierte die Gesellschaft, die bisher den Prunk des kaiserlichen Deutschlands gewohnt war, schockiert. Als dann daraus die Postkarte mit der Überschrift „Einst und Jetzt“ gemacht wurde, die Ebert und Noske in Badehose umVerfassungsfeier 1922: Friedrich Ebert mit Staatssekretär Otto Meissner (l.) und Reichskanzler Joseph Wirth(r.) beim Verlassen des Reichstages rahmt von Wilhelm II. und Hindenburg in Prunkuniformen zeigte, war die Stoßrichtung offen gelegt: Es galt, das neue System in ein dunkles Licht zu rücken. 17 17 Vorlage und Postkarte in: Mühlhausen, Ebert – Sein Leben[wie Anm. 2], S. 327 f. 51 Ebert repräsentierte die Republik zurückhaltend, ohne Pomp und Gloria: Er wollte kein Kaiser-Imitator sein und suchte durch einen Amtsstil ohne jeglichen Persönlichkeitskult die Republik im Bewusstsein der Bürger zu verankern. Dieser„öffentliche“ Ebert war nicht der impulsive, humorvolle und ironisierende Ebert, der er im kleinen vertrauten Kreis war. Es war nicht mehr der wortgewaltige, die Anhängerschaft in den Bann ziehende sozialdemokratische Funktionär aus der Vorkriegszeit, der seinen Aufstieg innerhalb der Arbeiterbewegung vor allem auch seinem Redetalent zu verdanken hatte, sondern der nüchtern und sachlich wirkende Mann, der der Bevölkerung das Bild eines ernsten, ja biederen Zeitgenossen bot. Er versah sein Amt ohne Pose und Pathos, ohne brennende Reden und ohne nachhaltige symbolische Akte, die große Breitenwirkung erzielten. Überhaupt lag es ihm fern, Stimmung zu entfachen, Jubel durch Gestik und Mimik herauszufordern, sich als volksnah zu geben oder gar das„Bad in der Menge“ zu suchen. Ebert war, so schrieb der Schriftsteller Joseph Roth mit Recht –„kein Liebling des Volkes, kein Begeisternder und ein langsam Begeisterter“ 18 . Er besaß nicht„jene Aura des Besonderen[…], die Historiker und das interessierte Publikum an großen geschichtlichen Persönlichkeiten gemeinhin so stark fasziniert“ 19 . Von ihm ging kein Charisma aus. Gleichwohl wurde Ebert nicht müde, seinen Beitrag zu leisten, um der neuen Republik ein neues geistiges Fundament zu geben. Bereits in seiner Rede zur Eröffnung der Nationalversammlung hatte er den revolutionären Umsturz vom November 1918 in die Tradition der Revolution von 1848 gestellt und hatte zudem den Geist Goethes und Schillers für die neue Demokratie beschworen, den„Geist von Weimar“ für die 18 Im„Prager Tageblatt“ vom 3. November 1923; wieder abgedruckt in Joseph Roth: Werke 1. Das journalistische Werk 1915–1923. Hrsg. von Klaus Westermann, Köln 1989, S. 1057; zitiert bei Bernd Braun: Integration kraft Repräsentation – Der Reichspräsident in den Ländern, in: Kolb (Hrsg.), Ebert als Reichspräsident[wie Anm. 3], S. 157–187, hier S. 167. 19 Johannes Rau im Vorwort zu König u. a.(Hrsg.), Ebert und seine Zeit[wie Anm. 3], S. 7. 52 Republik reklamiert. Solche Versuche, ideenstiftend zu wirken, setzte er in seiner Amtszeit fort: Er unterstützte – im Gegensatz zur Reichsregierung – nachdrücklich die 1923 in Frankfurt stattfindenden Feiern zum 75. Jahrestag der Paulskirchenversammlung von 1848, die er zu einer Feier des Reiches machte. Hier in Frankfurt, wo sich Zehntausende zu der Republikfeier zusammengefunden hatten, erlebte er so etwas wie die klassenübergreifende freiheitliche Bürgergesellschaft in Harmonie, jene von ihm immer wieder beschworene republikanische Volksgemeinschaft. 20 Es ging ihm um Tradition und Identifikation. So proklamierte er 1922 das Deutschlandlied zur Nationalhymne, wobei er vor allem das Augenmerk auf den Dreiklang der dritten Strophe lenkte, eben auf„Einigkeit und Recht und Freiheit“. 21 Er machte sich stark für die feierliche Begehung des Verfassungstages am 11. August, dem Tag, an dem er 1919 im thüringischen Schwarzburg die Verfassung unterzeichnet hatte. Es sollte der Tag republikanischer Heerschau sein. Beides – Hymne und Verfassungstag – sollten dazu beitragen, den Gedanken der Republik in der Bevölkerung zu verwurzeln. Wenngleich Erfolg oder Misserfolg von Eberts Initiativen schlicht nicht messbar sind: Sie stellten den Versuch dar, die Republik im Bewusstsein aller Deutschen – über den Kreis der demokratischen Kräfte hinaus – fest zu verankern. Die antirepublikanische Rechte zeigte sich gegenüber solchem Werben wenig empfänglich. Das spürte Ebert am eigenen Leibe. Als Staatsoberhaupt, der wie kein anderer Politiker mit der Republik identifiziert wurde, geriet er ins Fadenkreuz derjenigen, die der alten kaiserlichen Ordnung nachtrauerten und die in der Republik von Weimar nichts weiter als das verachtete System der„Novemberverbrecher“, eine Schöpfung der einstigen Reichsfeinde, erblickten. Aus seinem Lebensweg von der Heidel20 Vgl. Dieter Rebentisch: Friedrich Ebert und die Paulskirche. Die Weimarer Demokratie und die 75-Jahrfeier der 1848er Revolution, Heidelberg 1998. 21 Die diesbezügliche Proklamation in: Ebert, Schriften 2[wie Anm. 4], S. 248 f. 53 berger Pfaffengasse zur Wilhelmstraße in Berlin, vom Sattlergesellen in Heidelberg und Gastwirt in Bremen zum ersten deutschen Reichspräsidenten schöpften die ihm wenig wohlgesonnenen Zeitgenossen Stoff für Häme in Wort und Bild. Diese Verleumdungskampagne traf einen untadeligen Politiker, dessen Amtsführung keinen Anlass für ein solches Kesseltreiben gab, dessen persönlicher Lebensstil und Lebenswandel keine Angriffsfläche für bösartige Attacken boten. Über den ersten Reichspräsidenten ergoss sich ein Kübel voll Spott und politisch motivierter Lüge, gegen die sich Ebert mit juristischen Mitteln zur Wehr setzte. Das erwies sich als eine stumpfe Waffe gegen eine anschwellende Flut von Verleumdungen, die nicht nur ihn, sondern auch die Republik in den Schmutz zog. Besonders verletzend wirkte der Vorwurf des Landesverrats – im Grunde genommen die auf Ebert gestülpte Fortsetzung der Dolchstoßlegende, die das politische Klima der Weimarer Zeit so nachhaltig vergiftete. Im Urteil des spektakulären Magdeburger Prozesses im Dezember 1924, den Ebert gegen einen jener Gossen-Journalisten angestrengt hatte, stellte der Richter in Verdrehung der tatsächlichen Motivation Eberts fest, dass seine Beteiligung am Streik der Berliner Munitionsarbeiter im Januar 1918 den Tatbestand des Landesverrates erfüllte. Dieser mittels eines unhaltbaren juristischen Winkelzuges höchstrichterlich zementierte Vorwurf traf den Patrioten Ebert zutiefst. Darüber hinaus brachte er auch die gesamte Republik in Misskredit, der damit das Odium der Unrechtmäßigkeit anhaftete. Jeder antidemokratische Schreiberling oder Stammtischbruder durfte von nun an das Staatsoberhaupt ungestraft„Landesverräter“ schimpfen. Im Zuge dieser Schmutzkampagne näherten sich Ebert und seine Partei wieder an. Der junge Reichstagsabgeordnete Julius Leber, den die nationalsozialistischen Schergen im Januar 1945 hinrichten sollten, skizzierte die neue Situation überaus zutreffend: Für die SPD wurde der Name Ebert wieder zum Kampfruf. 22 22 In einem Artikel des„Lübecker Volksboten“ am 27. Dezember 1924. In: Julius Leber: Schriften, Reden, Briefe. Hrsg. von Dorothea Beck und Wilfried F. Schoeller, München 1976, S. 58. 54 Ebert strebte eine baldige Revision des Magdeburger Richterspruchs an. Kurz nach der Urteilsverkündung umriss er seine Motive für die Wiederaufnahme des Verfahrens:„Dem weiteren Lauf des Prozesses sehe ich mit ruhigem Gewissen entgegen. Persönlich brauche ich wahrlich keine gerichtliche Feststellung gegen verleumderische Schmutzereien; es war nur das Staatsinteresse, das mich zu diesem Schritt veranlasste. Staatsinteresse und Rechtspflege scheinen heute aber schlecht miteinander zu vereinbaren zu sein.“ Er schien das Vertrauen in die Justiz verloren zu haben, nicht aber in sich selbst, wie er weiter schrieb:„Mir war mein Lebensweg nie mit Rosen bestreut. Ich wünsche das auch nicht in Zukunft. Gleichwohl werde ich meine Straße weiter ziehen, sicher und fest, mit frohem Mut und gutem Gewissen!“ 23 Lang sollte sein Weg allerdings nicht mehr sein. Über das angestrengte Revisionsverfahren verschleppte er, gesundheitlich ohnehin angeschlagen, eine Blinddarmreizung, die, zu spät erkannt und operiert, zu seinem frühen Tod führte. Die Hetzkampagne hatte dazu beigetragen. Schon kurz nach der Operation berichtete sein Hausarzt, dass die durch den Magdeburger Prozess verursachten„seelischen Aufregungen[...] ohne Zweifel die Widerstandskraft des Kranken geschwächt haben“ 24 . Am 28. Februar 1925 gegen 10.12 Uhr endete der Lebensweg eines Politikers, der sich die Verwirklichung der sozialen Demokratie zur Lebensaufgabe gemacht hatte. Er hatte sich an der Spitze der Republik als Präsident aller Deutschen verstanden, nicht als Vorkämpfer und Interessenvertreter einer einzigen Partei. Geleitet von diesem Amtsverständnis sah er es als seine zentrale Aufgabe an, die Grundlagen für das Funktionieren der Demokratie zu schaffen und für die Kontinuität der Regierung zu sorgen. Er sah seine Rolle als Hüter der Verfassung, als Bewahrer der 23 Brief an die DVP-Politikerin Katharina von Kardorff-Oheimb am 31. Dezember 1924; in Auszügen in: Friedrich Ebert und seine Familie. Private Briefe 1909–1924. Hrsg. von Walter Mühlhausen unter Mitarbeit von Bernd Braun, München 1992, S. 55. 24„Frankfurter Zeitung“ Nr. 148 vom 25. Februar 1925. 55 demokratischen Ordnung, der sich auch nicht scheute, seine Machtbefugnisse konsequent zur Verteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde anzuwenden. Vielleicht wussten die Massen, die am 4. März 1925 Ebert auf seinem letzten Weg durch Berlin vom Reichspräsidentenpalais in der Wilhelmstraße über den Reichstag zum Potsdamer Bahnhof begleiteten, welchen Verlust die Republik mit dem Tod des streitbaren Demokraten erlitten hatte. Die SPD war sich des Vermächtnisses von Ebert bewusst und rief zwei Tage nach seinem Tod„im Sinne der Lebensarbeit des Entschlafenen“ eine Stiftung mit seinem Namen ins Leben, die jungen befähigten Arbeiterkindern Beihilfen für das Studium bereitstellen sollte. 25 Beileidsbekundungen aus dem In- und Ausland, die über die üblichen Höflichkeitsfloskeln hinausgingen, würdigten den Verstorbenen, dem der Schriftsteller Thomas Mann seinen tiefen Respekt bekundete:„Meine Sympathie ist grenzenlos.“ 26 Es war mehr als nur eine Sache von Pflicht und Anstand, wenn Karl Kautsky in einem Kondolenzbrief an den sozialdemokratischen Parteivorstand noch einmal die Leistungen des Verstorbenen würdigte. Der große Theoretiker der Partei stellte es als besonderes Verdienst Friedrich Eberts heraus, dass es ihm in einer Zeit der Intrigen, Putsche und Verleumdungen gelungen sei,„nicht nur die bestehende Regierungsform zu erhalten, sondern ihr Ansehen zu mehren, sie immer weiteren Kreisen auch außerhalb des grundsätzlichen Republikanertums als die heute in Deutschland einzig mögliche Staatsform erscheinen zu lassen und sie im deutschen Volksbewusstsein dauernd zu befestigen“ 27 . 25„Vorwärts“ Nr. 103 vom 2. März 1925. Im ersten Jahr des Bestehens förderte die FriedrichEbert-Stiftung 54 Stipendiaten mit insgesamt knapp 15.000 Reichsmark; Jahrbuch der Deutschen Sozialdemokratie 1926. Hrsg. vom Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Berlin o. J.[1927], S. 74. Bis Ende 1931 hatte sie insgesamt 295 Studenten mit insgesamt knapp 52.000 Reichsmark unterstützt. Ende 1931 waren die Mittel der Stiftung„völlig erschöpft“; Jahrbuch 1931[1932], S. 116. 26 So Thomas Mann in seinem Brief an die„Frankfurter Zeitung“, abgedruckt in deren Nr. 173 vom 6. März 1925. 27 Brief vom 1. März 1925 als Faksimile in: Friedrich Ebert 1871–1925[wie Anm. 3], S. 196; obige Passage zitiert bei Mühlhausen, Trauer[wie Anm. 1], S. 63. 56 Die Demokratie von Weimar, 1925 nach Jahren der Krisen in ruhigem Fahrwasser, besaß bei Eberts Tod die Chance, sich in den von ihm freigelegten Bahnen zu einer dauerhaften Demokratie fortzuentwickeln. Zu Eberts Nachfolger bestimmten die Deutschen jedoch im April 1925 in einer Volkswahl mit Paul von Hindenburg den Verfechter der Dolchstoßlüge, einen Militär, einen Antirepublikaner. Unter seiner Präsidentschaft wurde Hitler im Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt und damit das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte aufgeschlagen. Somit markiert der Tod Friedrich Eberts einen tiefen Einschnitt in der Geschichte der Weimarer Republik – und nicht weniger in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Und das ist allemal Grund genug, heute, am 28. Februar 2005, an den großen Sozialdemokraten, den ersten Staatsmann der SPD in der deutschen Geschichte, zu erinnern. 57 58 P ROF . D R . G ÜNTER S PENDEL Justiz und Politik Das Magdeburger Fehlurteil – Analyse eines politischen Rufmordes „Liebreiches, ehrenvolles Andenken ist alles, was wir den Toten zu geben vermögen“, hat Goethe einmal gesagt. Eines Verstorbenen wie des ersten deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zu gedenken, der mit Recht unter„Die großen Deutschen“ in dem gleichnamigen fünfbändigen Werk eingereiht worden ist, 1 heißt also für uns besonders, ihm ein 1 Michael Freund, Friedrich Ebert, in: Die großen Deutschen, hrsg. v. Heimpel u.a., 1983(Nachdr. d. Ullstein-Verlages), IV. Bd., S. 436 ff. 59 ehrendes und dankbares Erinnern an seine Person und sein Wirken, an seine Leistung und Bedeutung zu bewahren. Aber wir schulden diesem Manne noch mehr, und zwar im Bewußtsein der Nachwelt ihm die Genugtuung für erlittenes Unrecht zu geben, die ihm im Leben versagt geblieben ist. So gibt gerade eine Gedenkfeier der Friedrich-Ebert-Stiftung zum 80. Todestag ihres Namensträgers Anlaß zur Rückbesinnung auf ein einschneidendes Ereignis, das den Reichspräsidenten sehr getroffen und seinen frühen Tod mitbedingt hat. Es ist das Strafurteil des Magdeburger Amtsgerichts vom 23. Dezember 1924: In einem Beleidigungsprozeß wurde der von dem angeklagten 25jährigen Journalisten in einem Provinzblättchen gegen Ebert erhobene Vorwurf des Landesverrats im Ersten Weltkrieg als„wahre Tatsachenbehauptung“ anerkannt und der Täter nur wegen„Formalbeleidigung“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Fall zeigt zugleich, wie Fehl- und Unrechtsentscheidungen der Justiz auch weitgehende Folgen für die Politik haben können. Im demokratisch-republikanischen Gemeinwesen, das auf dem Grundsatz der Dreiteilung der Staatsgewalt beruht, hat die Rechtsprechung als„dritte Gewalt“ – neben der Kontrolle der von den Politikern bestimmten Gesetzgebung und Regierung mit Verwaltung – in erster Linie dem einzelnen Bürger zu seinem Recht zu verhelfen. Dies gilt erst recht, wenn er ein Repräsentant des Staates, ja sogar das republikanische Staatsoberhaupt selbst ist und er gerade im Hinblick auf seine amtliche Stellung angegriffen wird. Ein Staatswesen ist krank und aufs höchste gefährdet, in dem die richterliche Gewalt ihre Aufgabe nicht mehr im verantwortungsvollen Zusammenwirken mit den beiden anderen staatlichen Gewalten sieht, 2 sondern der Verfassung und der ihr zugrundeliegenden Politik feindlich gegenübersteht und entsprechende Entscheidungen fällt. Hierfür liefert das Magdeburger Strafurteil ein trauriges Beispiel. Daher 2 Vgl. hierzu(von dem leicht mißverstandenen Titel abgesehen) Rudolf Wassermann, Der politische Richter, 1972. 60 war es von dem angesehenen Strafrechtsgelehrten Graf zu Dohna vornehm, aber fast etwas naiv gedacht, wenn er in seiner Kritik an dem von ihm abgelehnten Richterspruch glaubte, bei dessen Vertretern„irgendwelche andere als rein juristische Erwägungen“ nicht annehmen zu dürfen, 3 obwohl in Wahrheit leider das Gegenteil zutraf. Das Magdeburger Strafurteil kann nicht nachdrücklich genug ins Gedächtnis gerufen werden, wenngleich diesem bedeutsamen Fall inzwischen 1989 eine ausgezeichnete Monographie gewidmet worden ist, eine von mir angeregte Würzburger Dissertation von Michael Miltenberger. 4 Zum Hintergrund des Geschehens muß man sich folgendes vergegenwärtigen: Nach dem Ersten Weltkrieg und der Gründung der ersten deutschen Republik war vor allem der Reichspräsident als demokratisches Staatsoberhaupt Gegenstand ungemein feindseliger und gehässiger Angriffe seitens monarchistischer und deutschnationaler Kreise wie auch von kommunistischer Seite. Dies geschah, obwohl sich Ebert vorbildlich darum bemühte, die neue Staatsform zu festigen und ein über Parteiinteressen stehender Repräsentant der Republik zu sein, wie er es in der Weimarer Nationalversammlung 1919 nach seiner Wahl versprochen hatte. Um nur die Kernsätze seiner Erklärung zu wiederholen:„Mit allen meinen Kräften und mit voller Hingabe werde ich mich bemühen, mein Amt gerecht und unparteiisch zu führen, niemand zuliebe und niemand zuleide. … Ich will und werde als der Beauftragte des ganzen deutschen Volkes handeln, nicht als Vormann einer einzigen Partei. Ich bekenne aber auch, daß ich ein Sohn des Arbeiterstandes bin, aufgewachsen in der Gedankenwelt des Sozialismus, und daß ich weder meinen Ursprung noch 3 Graf zu Dohna, Vorsatz bei Landesverrat, in: DJZ 1925, H. 2, Sp. 146 f., 147. 4 Miltenberger, Der Vorwurf des Landesverrats gegen Reichspräsident Friedrich Ebert. Ein Stück deutscher Justizgeschichte, 1989. Siehe hierzu auch: Spendel, Der„Landesverrats“-Vorwurf gegen Friedrich Ebert. Ein politisch-juristisches Lehrstück, in MUT 1992, Nr. 299, S. 19. 61 meine Überzeugung jemals zu verleugnen gesonnen bin. … Freiheit und Recht sind Zwillingsschwestern. … Jede Gewaltherrschaft, von wem sie auch komme, werden wir bekämpfen bis zum äußersten.“ 5 Die Rechtsradikalen, die später einem berufslosen Gefreiten nachliefen, verunglimpften den gelernten Sattler und führenden Sozialisten Ebert als untragbar für das höchste Staatsamt, die Linksradikalen schmähten ihn als Verräter der Arbeiterklasse. Über ein halbes Jahrhundert nach seinem Tode wurde Friedrich Ebert noch von einem umstrittenen Autor wie Sebastian Haffner, der schon die äußere Gestalt des Reichspräsidenten häßlich, ja geradezu gehässig zeichnete, Verrat der deutschen Revolution von 1918/19 vorgeworfen. 6 Der Beschimpfte hatte in weit über 100(man spricht sogar von 173) Beleidigungsverfahren um seine Ehre zu kämpfen, 7 in denen eine versagende Justiz die Täter oft mit lächerlich geringfügigen Geldstrafen davonkommen ließ. Der übelste Vorwurf war, Ebert habe im Ersten Weltkrieg ein Verbrechen des Landesverrats begangen. Die Vorgeschichte des hier zu beurteilenden Falles ist folgende: Dem Reichspräsidenten, der in der deutschen Nationalversammlung von 1919 gewählt und durch verfassungsänderndes Gesetz des Reichstages vom 27. Oktober 1922 bis zum 30. Juni 1925 in seinem Amt bestätigt worden war, hatte am 12. Juni 1922 hatte ein gewisser Dr. Emil Gansser, Mitglied der später in der NSDAP aufgegangenen„Deutschvölkischen Partei“, auf dem Münchner Bahnhofsvorplatz, also öffentlich,„Landesverräter“ zugerufen. In dem von Ebert als Strafantragssteller und Nebenkläger angestrengten Beleidigungsprozeß vor dem Amtsgericht München war er, 5 Zit. nach Heilfron, Die deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919, 1. Bd., o. J., Hauptteil S. 92 f/93. 6 Vgl. Haffners Buch„Die verratene Revolution“, 1. Aufl. 1969, spätere Aufl. ab 1979 unter dem Titel„Die deutsche Revolution 1918/1919“, 2002, S. 95 ff., 235 ff., 239 ff., 242 ff. 7 Brammer, Der Prozeß des Reichspräsidenten, 1925, S. 5 ff.; Birkenfeld, Der Rufmord am Reichspräsidenten, in: Archiv für SozGesch., V. Bd.(1965), S. 453 ff.; Miltenberger(s. Fn. 4), S. 2, Fn. 3 mit weiteren Nachweisen. 62 mit anderen führenden Sozialdemokraten, zunächst kommissarisch, d.h. in Berlin, zu seiner Teilnahme an der Leitung des Berliner Munitionsarbeiterstreiks vom Januar 1918 als Zeuge eidlich vernommen worden. Als das Schöffengericht auf Antrag des Angeklagten Gansser die nochmalige Vernehmung des Reichspräsidenten in München anordnete, nahm dieser auf Rat seines Rechtsbeistandes seinen Strafantrag zurück. Der Rechtsanwalt wollte damit seinem Mandanten neue Beleidigungen ersparen, die er für die Hauptverhandlung befürchtete. Offenbar ermutigt durch die Einstellung des Strafverfahrens veröffentlichte Gansser in der MünchenAugsburger Abendzeitung am 20. Februar 1924 einen„Offenen Brief“, in dem er seinen schweren Vorwurf des Landesverrats gegen Ebert wiederholte. Diesen Brief druckte ein paar Tage später, am 23. Februar 1924, der stellvertretende Redakteur der„Mitteldeutschen Presse“ Erwin Rothardt mit einer beleidigenden Überschrift und einem frechen Schlußsatz ab. Während sich Gansser durch Flucht ins Ausland seiner Verantwortung entzog, kam Rothardt vor das erweiterte Schöffengericht Magdeburg, das gegen ihn das anfangs schon mitgeteilte Strafurteil erließ. Die Zweideutigkeit und Anstößigkeit dieses Richterspruchs bestand darin, daß nach außen die Schmähung schärfer als sonst Beleidigungen des republikanischen Staatsoberhaupts von der Justiz bestraft werden sollte(zur Strafvollstreckung kam es wegen späterer Verfahrenseinstellung allerdings nicht), daß innerlich jedoch zumindest der Gerichtsvorsitzende voller Aversion gegen den Reichspräsidenten die für Ebert sprechenden Umstände voreingenommen und kurzsichtig nicht sah oder richtiger: nicht sehen wollte und ihn mit dem Urteil bewußt bloßstellte. Der Beleidigte erschien letztlich als der eigentlich Schuldige, nicht der Beleidiger. Das Magdeburger Strafurteil stieß in der demokratischen Öffentlichkeit der Weimarer Republik auf scharfe Kritik. 1925 erschien ein Buch „Der Prozeß des Reichspräsidenten“ mit einem Bericht von der Gerichtsverhandlung über den Januarstreik 1918 und mit der Wiedergabe der 63 mündlichen und schriftlichen Entscheidungsgründe sowie der kritischen Stellungnahmen hierzu, unter anderem von den Reichsjustizministern Eugen Schiffer und Gustav Radbruch. 8 Merkwürdigerweise finden sich in diesem Werk keine systematische Prüfung und umfassendere Begründung, sondern mehr spontane Äußerungen, warum die Magdeburger Entscheidung ein Fehlurteil war. In der fachwissenschaftlichen Literatur erschien, wenn ich recht sehe, ein einziger Aufsatz eines namhaften Strafrechtsgelehrten zugunsten des Reichspräsidenten, und zwar die vorstehend schon erwähnte Kritik des aus alter Preußenfamilie stammenden Professors Alexander Graf zu Dohna, der Vorsatz und Schuld Eberts nach § 89 StGB a.F. klar und bestimmt verneinte. 9 Dagegen hielten zwei andere Strafrechtler, Traeger und Kohlrausch, das Urteil für zutreffend 10 bzw. für vertretbar. 11 Enthusiastisch wurde die Entscheidung von der rechtsgerichteten Presse begrüßt, die schon vorher über den Beleidigungsprozeß zum Teil sehr einseitig berichtet hatte und jetzt einen passenden Grund für eine beispiellose Hetzkampagne gefunden zu haben glaubte. Man wollte damit auch die für den Sommer 1925 anstehende Reichspräsidentenwahl beeinflussen und Eberts Wiederwahl verhindern. Diese schlechte Politik hatte nun in der Justiz einen willkommenen Verbündeten gefunden. Friedrich Ebert wurde verständlicherweise durch diesen Richterspruch zutiefst verletzt. Das spricht auch aus seiner erschütternden Klage:„Der 8 Vgl. Brammer, a.a.O.(s. Fn. 7), S. 162 ff., 167 ff. 9 Vgl. zu Graf zu Dohna bereits Fn. 3. 10 So Traeger, Rechtsgutachten betreffend den Prozeß des Reichspräsidenten Ebert, in: GerS 91 (1925/1926), S. 435 ff. 11 So Kohlrausch nach Kroner, Müssen wir loben? in: Die Justiz, I. Bd.(1925/26), S. 313, 315; siehe auch Fuchs, Professor Dr. Kohlrausch und das Magdeburger Eberturteil, ebd. S. 431, der in zwei Sätzen, d.h. ohne jede Prüfung und Begründung Ebert durch Staatsnothilfe als gerechtfertigt ansieht; dazu eingehend Miltenberger(s. Fn. 4) S. 49 ff., der dies für„problematisch“ hält (S. 56). 64 seelische Schmerz peinigt schlimmer. Sie haben mich politisch umgebracht, nun wollen Sie mich auch noch moralisch morden. Das überlebe ich nicht.“ 12 In der Tat haben die Magdeburger Richter eine wesentliche Mitursache für den frühen Tod Eberts gesetzt und eine Mitschuld daran auf sich geladen, hat sich doch der Gerichtsvorsitzende später in der NS-Zeit selbst unerhörterweise damit gebrüstet, daß er„den Kerl zur Strecke gebracht habe“, 13 eine für einen Richter kaum glaubliche Äußerung. So kann man im übertragenen Sinne, zugespitzt gesagt, geradezu von einem„Justizmord“ an dem Reichspräsidenten sprechen. Denn nachdem die Reichsregierung„ohne Unterschied der Parteistellung“ in einer schriftlichen Erklärung ihm ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung ausgesprochen hatte, 14 war Ebert entschlossen, weiter auf dem Prozeßwege um seine Rehabilitierung zu kämpfen. Da er sich auf das Berufungsverfahren vorbereiten und als Zeuge hierfür zur Verfügung halten wollte, hatte der Erkrankte eine dringende ärztliche Behandlung in der Klinik mehrfach verschoben. Auch suchte er den Verdacht zu vermeiden, vor der Weiterführung des Prozesses in die Krankheit zu flüchten. So unterzog er sich schließlich viel zu spät einer notwendigen Operation, starb jedoch kurz darauf am 28. Februar 1925 an einer Bauchfellentzündung infolge einer verschleppten Blinddarmentzündung, dreieinhalb Wochen nach seinem 54. Geburtstag. Zu Eberts Tod schrieb Reichsaußenminister Gustav Stresemann in seinem Nachruf treffende und verständnisvolle Worte für die staatsmännische Leistung des Verstorbenen:„Man hat das Wort ‚national‘ in die Parteinamen eingeführt und manchmal auch in den Parteikampf. Wenn man … sich auf den Standpunkt stellt, daß derjenige vaterländisch ist, der sein Bestes gibt, um dem Vaterlande zu dienen, dann ist der Reichspräsident sicherlich eine durch und durch vaterländische 12 Zit. nach Freund, Friedrich Ebert, in: Die großen Deutschen, IV. Bd. 1983(s. Fn. 1), S. 436, 454. 13 Zit. nach Maser, Friedrich Ebert, der erste deutsche Reichspräsident. Eine politische Biographie, 1987, S. 312 Fn. 99. 14 Die Erklärung der Reichsregierung ist abgedruckt bei Brammer a.a.O.(s. Fn. 7), S. 197. 65 Natur gewesen, und er hat seine Aufgabe mit einer Gewissenhaftigkeit aufgefaßt, die unbestreitbar aus deutschem Wesen geboren war. … Liebe zum deutschen Vaterlande ist nicht ein Vorrecht einer Anschauung oder einer Partei. Es war wohl nicht ohne persönliche symbolische Bedeutung, daß er das Lied des Dichters Hoffmann von Fallersleben zum Deutschen Liede machte. Denn in seinem Wesen verkörperte sich der Dreiklang der Schlußstrophe dieses Liedes: in seinem Eintreten für Einigkeit und Recht und Freiheit.“ 15 Erst über sechs Jahre nach Eberts Tod fand sein Verhalten in dem Munitionsarbeiterstreik von 1918 in Berlin eine gerechte, aber zu späte richterliche Würdigung, und zwar durch das Reichsgericht 16 in einem neuen Beleidigungsprozeß nach dem Republikschutzgesetz von 1930 gegen einen anderen Ehrabschneider, der sich zu seiner Entlastung ebenfalls auf das Magdeburger Urteil berief. In dieser höchstrichterlichen Entscheidung wurde der Vorwurf des Landesverrats gegen den verstorbenen Reichspräsidenten aus objektiven und subjektiven Gründen verneint. Was war der nähere Sachverhalt, welcher der üblen Nachrede gegenüber Ebert zugrunde lag, und wie ist er rechtlich genauer zu beurteilen? Das sind die beiden Fragen, die uns beschäftigen. Zu der ersten, der Tat frage: Anfang 1918 brachen in größeren Städten Deutschlands unter der kriegsmüden Bevölkerung Arbeiterstreiks aus, am 28. Januar auch in Berlin ein Metall- und Munitionsarbeiterstreik, der auf seinem Höhepunkt 400.000 Personen gezählt haben soll. 17 Auf Bitten und Drängen von Arbeitervertretern traten noch am späten Nachmittag des 28. Januar Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann und Otto Braun vom SPD-Vor15 Zit. nach Krummacher/Wucher(Hrsg.), Die Weimarer Republik. Ihre Geschichte in Texten, Bildern und Dokumenten, 1965, S. 199 f. 16 RGSt. 65, S. 424, 429 ff. 17 Nach Miltenberger, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 8 a.E. 66 stand in die von linksradikalen Kräften dominierte Streikleitung ein,„um Schlimmeres zu verhüten“ und den Aufstand möglichst bald zu beenden. Ebert hatte am 30. Januar einem Flugblatt, das die Arbeiterschaft zum Aushalten aufforderte, nicht widersprochen und am Vormittag des 31. Januar eine kurze Ansprache an die Streikenden gehalten, die von den Zuhörern zum Teil mit Murren aufgenommen wurde. Er erkannte darin zwar die Berechtigung ihrer wirtschaftlichen Forderungen an, erinnerte aber an ihre Pflicht zur Unterstützung ihrer kämpfenden Brüder an der Front, wies auf die nicht streikenden französischen und englischen Arbeiter hin und erklärte, daß alles für die Beendigung des Krieges sowie für die Erlangung eines für Deutschland erträglichen Friedens getan werden müsse. Tatsächlich war der Streik nach fünf Tagen am 2. Februar 1918 beendet. 18 Rechtlich waren damit drei Handlungsweisen Eberts zu beurteilen: einmal der Eintritt in die Streikleitung, sodann die Hinnahme des zum Ausharren auffordernden Flugblattes, die als stillschweigende Billigung aufgefaßt wurde, und schließlich die kurze Rede an die streikenden Arbeiter. Die in Betracht kommende Strafvorschrift war der aus der Kaiserzeit stammende§ 89 StGB a.F., die sogenannte landesverräterische Feindbegünstigung. Unter dem NS-Regime wurde die heute aufgehobene Vorschrift 1934 als§ 91 b StGB ergänzt und sogar durch die Todes- oder lebenslange Zuchthausstrafe verschärft. Der objektive Tatbestand dieses Delikts als das erste generelle Verbrechensmerkmal setzte in seiner damaligen Fassung voraus, daß der Täter als Deutscher während eines Krieges gegen das Deutsche Reich der Feindmacht Vorschub geleistet oder der eigenen oder bundesgenossenschaftlichen Kriegsmacht einen Nachteil zugefügt hatte. Die vorstehend 18 Miltenberger aaO.(s. Fn. 4), S. 8. 67 angeführten drei Verhaltensweisen Eberts waren zwar objektiv-tatbestandsmäßig i.S.d.§ 89 StGB a.F. Sie mußten jedoch auch noch zu einem bestimmten Erfolg, d.h. zu einem Vorteil für die Feindmacht oder zu einem Nachteil für die eigene Kriegsmacht geführt haben, in diesem Fall zu einer fühlbaren Munitionsverknappung und Beeinträchtigung der eigenen Heeresstärke. Das Verbrechen war also ein Verletzungs-, kein Gefährdungsdelikt. Ebert berief sich zur Frage der Nachteilszufügung unbewußt auf den Conditio-sine-qua-non-Gedanken, daß ohne sein Handeln, ohne Beteiligung an dem Streik, dieser noch länger gedauert und größere Ausmaße angenommen hätte, mithin der Erfolg nicht nur der gleiche, sondern ein noch schlimmerer gewesen wäre. 19 Sein Verhalten war für einen Nachteil(vorübergehenden Produktionsausfall) mitverursachend, verhinderte jedoch zugleich einen längeren und schwereren Ausstand. Seine„zwei-schneidige“ Handlungsweise war damit im Endergebnis der eigenen Kriegsmacht nicht nachteilig, sondern förderlich. Bei seiner Ansprache an die Arbeiter war Ebert denn auch zugerufen worden, er wolle den Streik„abwürgen“. 20 Es ist bezeichnend für die Widersprüchlichkeit und Ungerechtigkeit des NS-Regimes, daß seine Vertreter das Argument der Verteidigung Eberts, allein an einem Unternehmen mitgewirkt zu haben, weil ohne dieses Mitwirken nicht nur derselbe, sondern ein noch schlimmerer Erfolg eingetreten wäre, abgelehnt haben, sich dagegen nach 1945 selbst auf solch eine Überlegung zu ihrer Entlastung für kriminelle Handlungen berufen haben. 21 Statt des hier herangezogenen Conditio-sine-qua-non-Gedankens hat das Reichsgericht 22 den ähnlichen Grundsatz des Schadensausgleichs 19 Dazu Spendel, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 19, 15 f.; Miltenberger, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 36 ff. 20 Miltenberger, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 21. 21 Zu den verschiedenen Fallgestaltungen des Conditio-sine-qua-non-Gedankens siehe die früheren Abhandlungen des Verfassers, in: Spendel, Für Vernunft und Recht, 2004, S. 161 ff. 22 RGSt. 65, S. 430 ff. 68 durch Vorteilsanrechnung, der compensatio lucri cum damno, angewandt. Dieser spielt z.B. bei der Ermittlung der Nachteilszufügung im Untreuetatbestand eine Rolle, so bei gewissen Risikogeschäften oder bei einer eine wirtschaftliche Einheit darstellenden Vermögensverwaltung, bei der durch zunächst vermögensmindernde Teilgeschäfte ein vorteilhafteres Endgeschäft erzielt wird. 23 Das Reichsgericht hatte auf diesen Grundsatz des Nachteilsausgleichs bereits vor dem Ebert-Fall in einer anderen Strafsache nach§ 89 StGB a.F. zurückgegriffen, und zwar in der des honorigen Lübecker Großkaufmanns und Senators Emil Possehl, dessen Name heute noch in der großen Possehl-Stiftung fortlebt. Dieser Geschäftsmann betrieb in der Kaiserzeit den Erzhandel von Skandinavien nach Norddeutschland. Im Ersten Weltkrieg hatte er zwei russischen Werken, deren sämtliche Aktien ihm gehörten und die Hufeisen, Hufnägel, Sensen usw. herstellten, den Bezug von Stahl aus Schweden vermittelt, weil ohne Weiterführung des Betriebes die russische Beschlagnahme der Anlagen zwecks Fabrikation von Kriegsgerät und damit eine wesentlich stärkere Förderung der Feindmacht gedroht hätte. Die Fortsetzung der bisherigen Fabrikarbeit bewirkte also einen viel geringeren Vorteil für die russische(Kriegs)Wirtschaft und verhinderte einen bedeutend größeren, so daß der feindlichen Macht letztlich kein Vorschub geleistet wurde. 24 Ebenso beurteilte das Reichsgericht das Verhalten eines Arbeiterführers – hier die Handlungsweise Eberts –, wenn er„zunächst gewisse, den Streik fördernde Maßnahmen, die er angesichts der Überzahl der radikalen Elemente in der Streikleitung nicht verhindern kann, durchgehen läßt, um nicht von vornherein seine Ausschaltung herbeizuführen, wenn er ferner in Versammlungsreden aus taktischen Gründen auf Gedankengänge der Massen bis zu einem gewissen Grade eingeht …, sofern er nur 23 RGSt. 75, S. 227, 230; BGH in NJW 1975, S. 1234, 1235. 24 RGSt. 65, S. 422, 432. Zu Emil Possehl und seinem Strafprozeß siehe auch Knüppel, Sicher nach vorn. Possehl-Festschrift 1997 zum 150jährigen Jubiläum, 1997, S. 74 ff. 69 … eine Ausartung der Streikbewegung in eine revolutionäre Bewegung“ abwendet. Bei Gelingen seiner Bemühungen fehle es dann schon wegen des Nachteilsausgleichs am Tatbestandsmerkmal„Nachteilszufügung“. 25 Das Magdeburger Fehlurteil hat dagegen einseitig und parteiisch den Blick allein auf die für den Streik vorübergehend förderlichen Einzelhandlungen Eberts gerichtet und dabei seine positive Gesamt leistung und das günstige End ergebnis völlig aus den Augen verloren. Daß nach 1933 zunehmend Autoren glaubten, die Reichsgerichtsentscheidung und deren Begriffsbestimmung der„Nachteilszufügung“ unbegründet anzweifeln oder ablehnen zu müssen, 26 ist bezeichnend für den unter dem NS-Regime herrschenden Geist der Anpassung und beschämend genug. Selbst Hitler, der damals als einer der Drahtzieher hinter dem Verleumder Gansser gestanden hatte, soll im Zweiten Weltkrieg das Verhalten des Reichspräsidenten als richtig eingeräumt haben, wie Eberts Biograph Maser mitteilt. 27 Die Richtigkeit des Ergebnisses – im Falle Eberts keine landesverräterische Feindbegünstigung gegeben – bestätigen auch die Hilfserwägungen zu den drei anderen allgemeinen Deliktsmerkmalen. Wie der objektive Tatbestand ist auch das Unrecht der Tat, das zweite generelle Verbre25 RGSt. 65, S. 431/432. Ebenso Frank, StGB-Komm., 18. Aufl. 1931,§ 89 a.F. Anm. II 2; Ernst Schäfer/ von Dohnanyi, Die Strafgesetzgebung der Jahre 1931 bis 1935(Nachtr. zum FrankKomm.), 1936,§ 91 b Anm. I u. III(S. 168/169); kein Vorsatz gegeben: Lorenz in Olsh. Komm., 11. Aufl. 1927, 1. Bd.,§ 89 StGB a.F. Anm. 2 a.E.(anders Niethammer in der 12. Aufl. 1943 zu§ 91 b, s. nachfolgende Fn. 26!); Gerland, Dtsch. Reichsstrafr., 2. Aufl. 1932, S. 310(Nr. II 1 c) ␣ )); Rob. von Hippel, Lehrbuch des Strafrechts, 1932, S. 286 Anm. 1 a; Radbruch, Das Reichsgericht für Friedrich Ebert! in: Die Justiz, VII. Bd.(1931/32), S. 280 f. 26 So Kohlrausch nach Kroners Bericht(s. Fn. 11), ferner in seinem StGB-Kommentar, 37.(vorletzte) Aufl. 1941,§ 91 b StGB Anm. 3; Schönke, StGB-Kommentar, 1. Aufl. 1942,§ 91 b Anm. II 3;. Niethammer in v. Olshausens Kommentar, 12. Aufl., 2. Lfg. 1943,§ 91 b Anm. 4(S. 488 f.); Parrisius im Leipziger Kommentar, 6. Aufl. 1944, 1. Lfg.,§ 91 b Anm. II h, V,(S. 630 u. 631); Schwarz, StGB ab der 3. Aufl. 1935,§ 91 b Anm. 2 B(and. noch, d.h. für das RG, 1. Aufl. 1933 u. 2. Aufl. 1934!). 27 Maser, Friedrich Ebert, der erste deutsche Reichspräsident. Eine politische Biographie, 1987, S. 157, 312. 70 chensmerkmal, zu verneinen, das weder das Magdeburger Gericht noch merkwürdigerweise später das Reichsgericht geprüft hat. 28 Das durch den großen Streik bedrohte Rechtsgut war die Kriegsmacht des Reiches. In dieser Notsituation bot sich einem verantwortungsvollen Arbeiterführer wie Ebert folgende Alternative: Er konnte sich entweder nicht an dem Streik beteiligen und den Dingen ihren unheilvollen Lauf lassen, d.h. zusehen, wie sich dieser infolge der die Arbeiter weiter aufhetzenden Parolen radikaler Elemente räumlich und zeitlich ausweitete. Oder er vermochte in die Streikleitung einzugreifen, um auf die schnellstmögliche Beendigung des Ausstandes hinzuwirken. Nach den übergesetzlichen Grundsätzen der Chancen- und Risikoabwägung und der„Wahl des kleineren Übels“ entschied sich der Abgeordnete Ebert richtig und erfolgreich für die zweite Möglichkeit. Seine Tat war daher nicht rechtswidrig, sondern gerechtfertigt. 29 28 Hierzu eingehend Miltenberger, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 49 ff. 29 Vgl. auch Spendel, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 24. 71 War bereits der objektive Tatbestand des früheren§ 89 StGB nicht erfüllt, so erst recht nicht der subjektive Tatbestand als drittes generelles Deliktsmerkmal. Dieser setzte Vorsatz voraus, d.h. das Wissen und Wollen, der eigenen Kriegsmacht Nachteil zuzufügen. Eberts Bewußtsein und Wille zielten aber innerlich gerade auf das Gegenteil ab, auf die Abwendung eines größeren Nachteils von der Landesverteidigung. Das Magdeburger Gericht hat demgegenüber in Verkennung von Äußerungen in Judikatur und Literatur gemeint, diese Absicht schlösse als Beweggrund und Endzweck den Vorsatz der Feindbegünstigung nicht aus, da die Einzelhandlungen wie der Eintritt in die Streikleitung usw. von Ebert trotz Kenntnis ihrer Schädlichkeit in Kauf genommen worden seien. 30 Die beiden Fehler in dem richterlichen Gedankengang sind folgende: einmal der falsche Ausgangspunkt, daß das Amtsgericht auch unter der subjektiven Fragestellung nur auf Eberts Kenntnis von den einzelnen, für sich allein betrachtet nachteiligen Verhaltensweisen abgestellt hat anstatt auf sein Bewußtsein von einer Leistung, die insgesamt der eigenen Heeresmacht förderlich war; zum anderen die falsche Beurteilung der Absicht im Verhältnis zum Vorsatz des§ 89 StGB a.F. Wenn die Absicht als Beweggrund und geistige Vorbedingung eines Vorsatzes mit diesem„auf gleicher Linie liegt“, d.h. hier auf die baldige Streikbeendigung und damit auf die Unterstützung und nicht auf die Benachteiligung der eigenen Kriegsmacht gerichtet ist, dann ist sie selbstverständlich beachtlich. Hätte ein Arbeiterführer hingegen mit dem Streik die Erfüllung wirtschaftlich berechtigter Forderungen der Arbeiter bezweckt – in Kenntnis seiner Schädlichkeit für die eigene Heeresstärke –, so schlösse eine solche Absicht und Motivierung nicht den Vorsatz der Feindbegünstigung aus. Schon das Reichsgericht hat mit Recht die beiden verschiedenen Zielrichtungen der Absicht zum Vorsatz des früheren§ 89 StGB unterschieden. 31 30 Vgl. AG Magdeburg bei Brammer, a.a.O.(s. Fn. 7), S. 154. 31 RGSt. 65, S. 432 /433; Frage völlig verkannt von Traeger(s. Fn. 10), S. 436 ff. 72 Daß dem Abgeordneten Ebert bei seinem Handeln auch das Unrechtsbewußtsein fehlte, das damals noch nicht als Strafbarkeitserfordernis angesehen wurde, ist nicht zu bezweifeln: Staatliche Stellen begrüßten, wie er wusste, ähnliche Vermittlungsbemühungen von Parteivertretern und Gewerkschaftsführern bei Streiks in Rüstungsbetrieben anderer großer Städte. Endlich wäre auch das vierte und letzte generelle Deliktsmerkmal zu verneinen, welches das Reichsgericht nur mit einem einzigen, aber höchst bedeutungsvollen Satz erwähnte. Das ist die Schuld als der Unwert der subjektiven Tatseite oder, anders gesagt, als das Unwerturteil über die Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes, d.h. über die psychischen Elemente Tatvorsatz und Unrechtsbewußtsein so, wie das Unrecht den Unwert der objektiven Tatseite bedeutet. 32 Nach dieser„normativen Schuldauffassung“ besteht die Schuld als Vorwerfbarkeit des Verhaltens nicht(allein) in psychischen Tatsachen wie vor allem im verbrecherischen Vorsatz, sondern in dessen negativer Bewertung als subjektive Pflichtwidrigkeit. Bei deren Fehlen entfällt trotz Vorliegen des subjektiven Tatbestandes der Schuldvorwurf. Ebert hatte sich einem Pflichtenwiderstreit gegenübergesehen: einerseits der allgemeinen Rechtspflicht jeden Staatsbürgers, sich nicht an einer Straftat zu beteiligen, d.h. nicht an dem der eigenen Kriegsmacht nachteiligen Streik, andererseits der besonderen politisch-moralischen Pflicht des prominenten Partei- und Arbeiterführers, auf die schnellstmögliche Beendigung des Aufstandes hinzuwirken. Wenn er sich in dieser Not- und Zwangslage für die zweite Möglichkeit entschied, handelte er nicht subjektiv pflichtwidrig und muß zumindest als entschuldigt gelten. Die Analyse der Magdeburger Entscheidung hat somit ergeben: Friedrich Ebert hat unter verschiedenen Gesichtspunkten keine landesverräte32 Vgl. Spendel, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 24 f./25; eingehend Miltenberger, a.a.O.(s. Fn. 4), S. 77 ff. 73 rische Feindbegünstigung i.S.d. alten§ 89 StGB begangen. Das Amtsgericht hat dagegen einen politischen Rufmord an ihm nicht gesühnt, sondern diesen mit seinem Fehlurteil, das die beleidigende Tatsachenbehauptung des Angeklagten als wahr bestätigte, praktisch selbst verübt. Der Fall sollte nach wie vor die Justiz eindringlich mahnen, mit ihren Urteilen auch den Politikern den notwendigen, aber heute oft noch zu vermissenden Ehrenschutz zu gewähren. 33 Denn allzu leicht wird sonst wie für den ersten Reichspräsidenten der Aphorismus der Dichterin Marie von Ebner-Eschenbach traurige Wahrheit, mit dem schon Miltenberger seine einschlägige Monographie geschlossen hat:„Man kann nicht jedes Unrecht gut, wohl aber jedes Recht schlecht machen“! 33 So auch die schlagende Kritik von Schwinge(Ehrenschutz heute. Die Schutzlosigkeit der Führungskräfte, 1988) an unserer heutigen nicht zufriedenstellenden Judikatur, auf Grund deren mit ihren ungenügenden Aburteilungen von„Rufmord-Versuchen“ vor allem an Politikern„ein schwerer Mißstand“ offenkundig geworden ist(S. 9); die Schrift enthält ein besonderes Kapitel „Der Politiker und sein Ehrenschutz“, das auch den Ebert-Fall bringt(S. 28 ff.). Vgl. weiter Schwinge, Machtmißbrauch der Massenmedien. Die Ohnmacht des Bürgers, 1. Aufl. 1989, 2. Aufl. 1991. 74 Die Trauerfeierlichkeiten in Berlin. Der Leichenzug auf dem Weg zum Reichstag 75 Karl-Heinz Ebert, der Enkel des Reichspräsidenten, wird vom Geschäftsführer der Friedrich-Ebert-Stiftung, Dr. Roland Schmidt, bei der Gedenkveranstaltung begrüßt Die Enkel Karl-Heinz und Georg Ebert mit ihren Familien 76 Im Bild vorn v.l.n.r. Dr. Roland Schmidt, Geschäftsführer und Anke Fuchs, Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie Jan Hoesch, Vorsitzender der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Im Bild vorn v.l.n.r. die Referenten der Gedenkveranstaltung Prof. Dr. Günter Spendel, Prof. Dr. Martin Sabrow und Dr. Walter Mühlhausen 77