ARTIKEL /ARTICLES Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? Möglichkeiten und Grenzen eines viel versprechenden Konzepts CHRISTOPH WELLER/ ANDREA KIRSCHNER* G ewaltanwendung auszuschließen, obwohl sich soziale Konflikte nicht verhindern lassen und notwendig für gesellschaftlichen Wandel sind, ist das übergeordnete Ziel ziviler Konfliktbearbeitung. Dafür haben sich in modernen Gesellschaften die unterschiedlichsten Methoden, Instrumente und Verfahren herausgebildet. Hierzu gehören die gesellschaftliche Anerkennung von Regeln, Gesetzen und Gerichtsurteilen, die Etablierung eines staatlichen Gewaltmonopols sowie demokratische Verfahren, in denen frei gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten Mehrheitsentscheidungen herbeiführen. Andere Methoden betreffen die Absicherung von Minderheitenrechten, Mediationsverfahren, Verhandlungen unter Hinzuziehung einer sogenannten»Dritten Partei«, die den Interessenausgleich ermöglichen soll, sowie Interventionen und Maßnahmen zur Reduktion von(sozialer) Ungerechtigkeit. Für all die genannten Formen ziviler Konfliktbearbeitung wurden vielfältige Institutionen aufgebaut und etabliert(Verfassungen, Gerichte, Polizei, Parlamente, Organisationen, Schiedsverfahren, aber auch ungeschriebene soziale Regeln und Verhaltensmuster etc.), um eine Kontinuität des gewaltfreien Konfliktaustrags zu gewährleisten. Daraus entsteht ein erhebliches Maß an Sicherheit, nicht ständig mit der Anwendung von Gewalt rechnen zu müssen. Dies schafft zugleich großes Vertrauen im gesellschaftlichen Zusammenleben, weil man Konflikte eingehen kann, ohne Gewalt befürchten zu müssen. In einem breiten Verständnis bedeutet »zivile Konfliktbearbeitung« also, Normen und Institutionen zu besitzen oder zu entwickeln, die bei aktuellen und zukünftigen Konflikten Gewaltanwendung verhindern. Bemühungen, mit gesellschaftlichen Konflikten gewaltfrei umzugehen, sind nicht neu. Es handelt sich im Grunde um ein Menschheitspro* Für hilfreiche Anmerkungen zu früheren Fassungen dieses Beitrags danken wir den KollegInnen am Institut für Entwicklung und Frieden( inef ) sowie Barbara Müller und Martin Quack. 10 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 jekt(Buro 1997: 154), dem in unterschiedlichen Epochen und Phasen der Geschichte auch immer wieder neue Namen gegeben wurden. 1 Staatliche Strukturen sollen im Inneren den Frieden gewährleisten und für die Beziehungen zwischen Staaten verlangt die Charta der Vereinten Nationen, Konflikte durch zivile Verfahren auf friedlichem Wege beizulegen:»Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl«( un Charta, Kapitel VI, Artikel 33). Doch der Systemkonflikt nach 1945 zwischen West und Ost ließ diese Norm fast in Vergessenheit geraten und brachte ein Gewaltpotenzial hervor, welches das gesamte menschliche Leben auf der Erde mit Vernichtung bedrohte. Gleichzeitig wurde aber auf verschiedenen Wegen versucht, die dem Frieden geltende Aufmerksamkeit nicht nur auf Rüstungskontrolle und Entspannung im Ost-West-Konflikt, sondern auch auf strukturelle Konfliktursachen und gewaltverhindernde Strategien zu lenken. Hierzu gehören das Konzept der gewaltfreien Aktion(vgl. Carter et al. 1966; Ebert 1966), Begriffe wie»strukturelle Gewalt« und»positiver Frieden« (Galtung 1969), der gesellschaftskritische Impetus der frühen deutschen Friedensforschung(Krippendorff 1970; Senghaas 1970) sowie die politischen Bemühungen, in eine umfassende Friedenspolitik auch den NordSüd-Konflikt einzubeziehen(vgl. z.B. Eppler 1975). Willy Brandt brachte dies in seiner Rede bei den Vereinten Nationen am 26. September 1973 auf die knappe Formel:»Not ist Konflikt. Wo Hunger herrscht, ist auf Dauer kein Friede. Wo bittere Armut herrscht, ist kein Recht. Wo die Existenz in ihren einfachsten Bedürfnissen täglich bedroht bleibt, ist es nicht erlaubt, von Sicherheit zu reden«(zit. nach Brandt 2005: 504). Doch für eine breite politische Umsetzung dieser Ansätze blieb vor 1989 wenig Raum, wenngleich mit dem ksze -Prozess, der Sanktionspolitik gegen das Apartheid-Regime in Südafrika und den europäischen Friedensbewegungen gegen Hochrüstung und Systemkonfrontation einige der erfolgreichsten Projekte ziviler Konfliktbearbeitung in den 1970er Jahren begonnen wurden. 1. Vermittler im politischen Streit zwischen Gruppen, Herrschaftsgebilden oder (Stadt-) Staaten waren auch in der Antike und im Altertum bekannt(vgl. Paffenholz 2001; Schirch 1996: 20f). ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 11 Ein neuer Anlauf für zivile Konfliktbearbeitung Voraussetzung für neue, intensivierte Debatten und das Aufkommen des Begriffs»Zivile Konfliktbearbeitung«(vgl. Buro 1993, 1995; Merkel 1993; Kieler Erklärung 1994) war allerdings das Ende des Ost-West-Konflikts. Damit konnten zwei Fixierungen friedenstheoretischer und friedenspolitischer Überlegungen überwunden werden: Zum einen wurde vor 1989 die Verantwortung für den Frieden fast immer den Staaten zugewiesen. Ihre Rüstung, ihre Herrschaftssysteme und die zwischenstaatlichen Konflikte galten als größte Friedensgefährdungen. Zum anderen zog das militärische Gewaltpotenzial während des Ost-West-Konflikts die größte Aufmerksamkeit auf sich und wurde als besonders zerstörerisch eingestuft. Gegen diese zwei Fixierungen sollte der Begriff»Zivile Konfliktbearbeitung« ein neues politisches wie wissenschaftliches Feld eröffnen (vgl. Calließ 1995, 1996; Jäger 1996; Reimann 1998). Im Mittelpunkt standen nun nicht mehr nur zwischenstaatliche, sondern auch innerstaatliche Konflikte, etwa Sezessionskonflikte, Bürgerkriege sowie»regionalisierte« und»ökonomisierte« innerstaatliche Konflikte(vgl. Böge/Debiel 2003). Weil in vielen Fällen die Regierungen selbst eine Konfliktpartei sind, besitzen Staaten nur sehr begrenzte Möglichkeiten, gewaltverhindernd einzugreifen. Zivilgesellschaftliche Akteure und ihr Potenzial konfliktregulierend zu agieren, gewannen vor diesem Hintergrund wachsende Bedeutung(vgl. Schirch 1996). Auch sollte es nicht mehr primär um Rüstung, Abschreckung und militärische Macht gehen, die einen gewaltsamen Konfliktaustrag beförderten, sondern um nicht-militärische, gewaltfreie Wege des Konfliktaustrags(vgl. Brinkmann 2000: 36). Einen wichtigen Impuls für die internationale Debatte über zivile Konfliktbearbeitung gab bereits 1992 zweifellos die»Agenda für den Frieden« des damaligen un -Generalsekretärs Boutros-Ghali, der darin neben Maßnahmen zur Friedenssicherung die besondere Bedeutung von Krisenprävention und Friedenskonsolidierung betonte(vgl. Nuscheler 2000b: 500ff). Die internationale Gemeinschaft sollte schon vor einem Gewaltausbruch mit zivilen Mitteln auf eskalationsgefährdete Konflikte einwirken und zugleich größeres Engagement zeigen, dass befriedete Konflikte nicht wieder aufflammen, sondern stabile Institutionen für zivile Konfliktbearbeitung entstehen. Fortgeführt wurden diese Bemühungen um eine verbesserte Krisenprävention im Jahre 2001 von Kofi Annan mit seiner Forderung einer»Kultur der Prävention« in dem Bericht »Prevention of Armed Conflict«. Für die europäische Debatte wurden 12 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 die» dac 2 Guidelines on Conflict, Peace and Development Co-operation« von 1997 sowie die nachfolgenden» dac Guidelines Helping Prevent Violent Conflict«(2001) zu einem wichtigen Referenzrahmen. In ihrem Aktionsplan»Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung«(Auswärtiges Amt 2004) orientiert sich auch die deutsche Bundesregierung konzeptionell stark an diesen Dokumenten (vgl. dazu Debiel 2004; Weller 2004a). Zugleich sind die Erkenntnisse und neueren Konzepte der Friedensund Konfliktforschung von entscheidender Bedeutung, um Möglichkeiten und Grenzen des gewaltfreien Umgangs mit Konflikten genauer einschätzen zu können. Indem sich deren Fragestellungen neben den Kriegsursachen zunehmend auch den Friedensbedingungen zugewandt haben(vgl. Matthies 1997; Senghaas 1997; Weller 2003), konnten sowohl die Sicherheitspolitik als auch die Entwicklungspolitik in ihrem Umgang mit eskalationsgefährdeten Konflikten davon profitieren. Doch welche Ziele und Handlungsmöglichkeiten mit den Diskussionen über zivile Konfliktbearbeitung verfolgt werden, ist sehr unterschiedlich. Zivile Konfliktbearbeitung im Kontext unterschiedlicher Debatten Um die aktuellen Themenstellungen und Kontroversen zu verstehen, erscheint uns hilfreich, drei Debatten über zivile Konfliktbearbeitung zu unterscheiden: eine friedenstheoretische, eine sicherheitspolitische und eine entwicklungspolitische Debatte. Damit ist jedoch das konzeptionelle Potenzial ziviler Konfliktbearbeitung noch nicht erschöpft, denn es lassen sich zahlreiche über diese Debatten und Politikfelder hinausreichende Begriffsverständnisse beobachten, die auf weitere wichtige Aspekte verweisen, wie den Prozesscharakter ziviler Konfliktbearbeitung und Fragen nach der Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur. In diesem Zusammenhang werden wir auf das Potenzial externer Konfliktinterventionen sowie auf die Chancen und Probleme zivil-militärischer Zusammenarbeit eingehen, ehe abschließend einige Abwägungen vorgenommen werden zu den Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung in den aktuellen inter- und transnationalen Kontexten. 2. Das Development Assistance Committee ist die zentrale oecd -Einrichtung in Fragen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 13 Die friedenstheoretische Debatte: Bedingungen ziviler Konfliktbearbeitung Die friedenstheoretische Debatte will nicht nur zum besseren Verständnis von Gewaltursachen und Friedensbedingungen beitragen, sondern fragt vor allem nach den verallgemeinerbaren Bedingungen, unter denen Konflikte ohne Rückgriff auf Gewalt bearbeitet werden(vgl. Calließ/ Weller 2004). Dahinter steht die Auffassung, dass Konflikte nicht als gesellschaftliches Übel, sondern als integraler Bestandteil sozialen Zusammenlebens zu betrachten sind. Die durch Lederach(1995) geprägten Ansätze der»conflict transformation« sehen in Abgrenzung zu den auf Lösungen ausgerichteten Konzepten Konflikte zugleich als Resultat und Motor zur Überwindung von(Macht-) Ungleichheiten und Ungerechtigkeit und bewerten sie damit als solche positiv. 3 Dass der Konfliktlösung ein geringerer Stellenwert beigemessen wird als der zivilen Konfliktbearbeitung hat allerdings auch mit dem Bild der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu tun: angesichts begrenzter Ressourcen, unterschiedlicher Wertmaßstäbe und Überzeugungssysteme sowie der ungleichen Verteilung von Reichtum, Macht und Herrschaft wird kaum mehr bezweifelt, dass viele Konflikte niemals aufzulösen sind. Ob Konflikte aber dafür genutzt werden können, tatsächlich eine positive gesellschaftliche Entwicklung voranzutreiben, hängt vornehmlich von den Formen des Konfliktaustrags ab(vgl. Maringer/Steinweg 1997: 16). Diese können sehr unterschiedlich sein(mit bzw. ohne Einsatz von Machtmitteln, Drohungen, Gewalt, Vermittlungsinstanzen etc.) und sind konzeptionell vom Konflikt selbst zu unterscheiden, der allein auf die Unvereinbarkeit von Interessen oder normativen Auffassungen verweist. Eine weitere konzeptionelle Differenzierung betrifft die Frage nach Konfliktgegenständen und die präzise Identifikation der Konfliktparteien. Um einen gewaltfreien Austrag von Konflikten zu gewährleisten, haben moderne Gesellschaften im Laufe der Zeit Normen und Institutionen entwickelt. Legt man die Entwicklung in Europa zugrunde, lässt sich der zunehmende Gewaltverzicht in den innergesellschaftlichen Konflik3. Zur begrenzten Bedeutung von»Konfliktlösung« und»Konfliktprävention« vgl. auch Maringer/Steinweg(1997: 10f); zur Abgrenzung der»conflict-transformation« – Ansätze vom lösungsorientierten Ansatz des»conflict settlement« sowie von»conflict resolution« siehe die vergleichende Übersicht bei Reimann(2004: 41–66). 14 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 ten durch ein Zusammenwirken von mehreren Faktoren erklären. Das sogenannte»Zivilisatorische Hexagon(enthält) sechs Bedingungen für eine zivilisierte, d.h. nachhaltig gewaltfreie Bearbeitung von unvermeidlichen Konflikten«(Senghaas 2004: 31): Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit, politische Teilhabe, Interdependenz und Affektkontrolle, Verteilungsgerechtigkeit sowie eine Kultur konstruktiver Konfliktbearbeitung. Die genannten Voraussetzungen sind jedoch auch in modernen Gesellschaften zweifellos in jeweils unterschiedlichem Maße vorhanden(vgl. Calließ 1995: 45f) und stehen zugleich in der Gefahr, auch in einer zivilisierten Gesellschaft wieder zur Disposition gestellt zu werden. Sie bilden daher keine Versicherung gegen einen gewaltsamen Konfliktaustrag, senken aber spürbar die Neigung zur Gewaltanwendung. Neben diesen gesellschaftlichen Institutionen hat auch die Art des Konfliktgegenstands Einfluss auf die Form des Konfliktaustrags. Geht es um unteilbare Konfliktgegenstände, etwa bei Werte- und Identitätskonflikten, sind die Gefahren für die Anwendung von Gewalt im Konfliktaustrag größer als bei Mittel- und Interessenkonflikten, bei denen Kompromiss, Verständnis und Ausgleich möglich sind. Die Instrumente und Möglichkeiten der gewaltfreien Bearbeitung von Konflikten sind zudem auf verschiedenen Eskalationsstufen sehr unterschiedlich. Mit zunehmender Eskalation verringern sich die Handlungsoptionen der Konfliktparteien und ein einmal erreichtes Gewaltniveau ist schwer wieder zu verlassen(Glasl 2004: 234). Ebenso verändern sich mit der Eskalation eines Konflikts die Interventionsmöglichkeiten für»Dritte Parteien«, indem die Erfolgsaussichten ziviler Interventionen sinken(Glasl 2004: 396f). Damit wird die Notwendigkeit unterstrichen, Eskalationsprozessen vorzubeugen, also ziviler Krisenprävention ein noch größeres Gewicht zu geben. Nicht zuletzt haben die jeweiligen Konfliktparteien entscheidenden Einfluss darauf, ob Konflikte ohne Einsatz von Gewalt bearbeitet werden können. Die Debatten um»greed and grievance«, den Umgang mit Störenfrieden«(spoiler) und sogenannte Gewaltökonomien stellen etwa in Frage, dass die Verhinderung von Gewalt im Interesse aller Konfliktparteien sein müsste. Häufig lassen sich(interne und externe) Konfliktakteure identifizieren, die ihre Machtpositionen und ökonomischen Vorteile gerade durch ein Ende gewaltsam ausgetragener Konflikte gefährdet sehen(vgl. Stedman 1997; Schneckener 2003; Kurtenbach/Lock 2004). Wenngleich die Forschung also ein differenziertes Bild der Erfolgsbedingungen für zivile Konfliktbearbeitung zeichnet, hat der Ansatz auch ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 15 Schwächen: Mit der erhöhten Aufmerksamkeit für die Formen und Methoden der Konfliktbearbeitung und der Vermeidung physischer Gewalt wird teilweise die Bedeutung der Konflikt ursachen und der strukturellen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Gewalt unterschätzt oder gar übersehen(vgl. Truger 2001). Die sicherheitspolitische Debatte: Zivile Konfliktbearbeitung als Antwort auf»neue« Bedrohungen? Die sicherheitspolitische Debatte über zivile Konfliktbearbeitung entwickelte sich aus der Einsicht, dass den heutigen globalen Bedrohungen allein durch militärische Mittel nicht beizukommen ist. Transnationaler Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Zerfall von Staatlichkeit und Konflikte aufgrund von Hunger, Armut, Epidemien, Ressourcenknappheit, wirtschaftlicher Ungleichheit und politischer Ungerechtigkeit lassen sich nur unter Einbeziehung nicht-militärischer Mittel wirkungsvoll aufhalten und nachhaltig reduzieren(vgl. Calließ 2003; Weller et al. 2004). Neben das traditionelle Sicherheitsverständnis treten damit veränderte Perspektiven auf die Bedingungen und Inhalte von Sicherheit. In einem erweiterten Sicherheitsbegriff(vgl. Daase/Moltmann 1991) wird von einer Vielzahl von Unsicherheitsquellen auch jenseits militärischer Bedrohungen ausgegangen und damit von der Notwendigkeit eines breiten Spektrums an – nicht nur militärischen – Maßnahmen zu deren Bearbeitung. Mit dem erstmals 1994 erwähnten Begriff der menschlichen Sicherheit(»human security«) wird zudem das Individuum anstelle des Staates zum Bezugspunkt von Sicherheit gemacht(vgl. undp 1994; Bosold/Werthes 2005). Was dies für den Stellenwert und die Handlungsfelder ziviler Konfliktbearbeitung bedeutet, ist ambivalent einzuschätzen. Einerseits vermag ein sicherheitspolitisches Paradigma, das Unsicherheit nicht nur als Resultat militärischer Bedrohung begreift, das Bewusstsein für die Notwendigkeit nicht-militärischer Strategien im Umgang mit inter- und transnationalen Gefährdungen zu schärfen. Die Debatte um menschliche oder erweiterte Sicherheit löst jedoch das traditionelle Sicherheitsverständnis nicht einfach ab, sondern ist darauf angewiesen, an letzteres anschlussfähig zu sein. So ist vielmehr von einer gegenseitigen Durchdringung zweier Diskurse auszugehen, zumal menschliche Sicherheit in Wissenschaft und politischer Praxis zumeist eher als Ergänzung der traditionel16 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 len Sicherheitskonzeptionen und nicht als deren Ersatz verstanden wird. Eine Synthese der beiden Diskurse kann jedoch dazu führen, Gefährdungen der(menschlichen) Sicherheit jenseits militärischer Bedrohungen zwar anzuerkennen, daraus aber vor allem ein erweitertes Rollenverständnis für das Militär abzuleiten. Die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs muss somit nicht automatisch zu einer Bevorzugung ziviler gegenüber militärischer Konfliktbearbeitung führen(Brock 2004). Versteht man menschliche Sicherheit mit Brzoska(2004: 158) als»Kampfbegriff« in der Auseinandersetzung um(Haushalts-) Prioritäten, so scheint dieser Konflikt angesichts der großen Summen für Militärhaushalte immer noch zugunsten des traditionellen Sicherheitsbegriffes auszugehen. Dass in»human-security«-Konzepten nicht der Staat sondern das Individuum im Mittelpunkt steht, wirft zahlreiche neue Fragen zur Rolle des Staates für menschliche Sicherheit auf. Wurden vormals in erster Linie militärisch hochgerüstete Staaten als Sicherheitsgefährdung wahrgenommen, so gilt nun gerade der»Staatszerfall« als Bedrohung der innerstaatlichen wie auch der internationalen Sicherheit(vgl. Debiel et al. 2005). Doch sollen sich internationale Akteure engagieren, um Staatszerfall zu verhindern oder riskieren sie damit die Unterdrückung notwendiger gesellschaftlicher Umbruchprozesse, die sich zu einem späteren Zeitpunkt noch heftiger entladen? Auch Zeitpunkt und Ausgewogenheit von sicherheitsfördernden Maßnahmen, etwa zum Umbau des staatlichen Sicherheitssektors in Krisenregionen(Polizei, Justiz, Militär), gegenüber anderen Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung erscheinen problematisch, ändern diese doch kaum etwas an den strukturellen Konfliktursachen. Insbesondere der häufig so genannte»Krieg gegen den Terror« offenbart die Widersprüchlichkeiten einer Sicherheitspolitik, die mit dem Einsatz von Gewalt Bedrohungen beseitigen will, dabei aber ihre eigenen Normen und Ziele – die einer»zivilisierten Welt« – missachtet, von denen sie vorgibt, sie»verteidigen« und verbreiten zu wollen. Die entwicklungspolitische Debatte: Zivile Konfliktbearbeitung als Antwort auf Gewalt in Entwicklungsprozessen Der entwicklungspolitischen Debatte über zivile Konfliktbearbeitung liegt einerseits die Erfahrung zugrunde, dass gewaltsam ausgetragene Konflikte eine massive Behinderung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung darstellen, und sich die Entwicklungspolitik dieser politischen Herausforderung und Verantwortung nicht länger entziehen ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 17 kann. Andererseits ist die Einsicht gewachsen, dass alle entwicklungspolitischen Maßnahmen immer auch Einfluss nehmen auf existierende gesellschaftliche Konfliktlagen und damit auch auf deren Verlauf und ihre Austragungsformen. Konfliktsensibilisierung lautet daher eines der Ziele dieser Debatte. Dass sich Entwicklungspolitik auch als Friedenspolitik verstehen solle, ist spätestens seit dem»Brandt-Bericht« von 1980 allgemein anerkannt und in der Folge immer wieder bekräftigt worden(vgl. Nuscheler 2000a). Und mehr denn je hat die Versicherheitlichung der internationalen Politik nach dem 11.9.2001 maßgeblich dazu beigetragen, der Entwicklungspolitik eine bedeutsame Rolle bei der Abwehr globaler Bedrohungen zuzuweisen und nach deren konkreten Beiträgen zur Befriedung von Konflikten und zur Verhinderung von Gewaltausbrüchen zu fragen. Insbesondere der»Ruanda-Schock« im Jahre 1994, von dem die Mehrzahl der dort tätigen ez -Organisationen scheinbar überrascht wurde, lenkte die Aufmerksamkeit auf die Rolle gesellschaftlicher Konflikte in Entwicklungsprozessen. Daraus leitet sich die Fragestellung ab, wie entwicklungspolitische Maßnahmen konstruktiv auf den Verlauf von Konflikten einwirken und kontraproduktive Effekte vermeiden können. Letzteres wird vor allem unter dem von Mary Anderson(1999) eingebrachten Schlagwort»Do no harm« diskutiert. Aus der Forderung, die Entwicklungszusammenarbeit für ihr selbst erzeugtes als auch für das in den Partnerländern bestehende Konfliktpotenzial zu sensibilisieren, folgt die weit gesteckte Zielsetzung, Entwicklungsprojekte auch in solchen Ländern konfliktsensibel zu gestalten, in denen aktuell keine Konflikte gewaltsam ausgetragen werden. Daraus erwächst ein neues Selbstbewusstsein in der Entwicklungszusammenarbeit, aktiv zum Aufbau von Mechanismen der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention beitragen zu können(vgl. Spelten 2001; Ropers 2002). Im Zusammenhang mit diesem veränderten Aufgaben- und Rollenverständnis wird in der Literatur oft darauf verwiesen, dass die Entwicklungszusammenarbeit selbstkritischer und politischer geworden sei. Die Selbstkritik(vgl. auch Klingebiel 1999 und Mehler/ Ribaux 2000) richtet sich dabei etwa darauf, dass Entwicklungszusammenarbeit direkt zur Alimentierung kriegerischer Eliten beitragen und damit als»Kriegsentwicklungshilfe«(Nuscheler 2004) pervertiert werden könne. Indem spezifische Regionen nach Maßgabe von Regierungseliten gefördert würden, könne die Entwicklungszusammenarbeit zudem regionale Ungleichheiten noch verschärfen. Außerdem begünstige 18 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 sie die»Internationalisierung« staatlicher Aufgaben und verringere dadurch den Handlungsdruck auf Regierungen, selbst bei der Bearbeitung von Konfliktursachenmitzuwirken, was zum Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber der eigenen Regierung(vgl. z.B. Junne/Verkoren 2005: 3) und damit zu einer Schwächung des Staates führen könne. In ihrer Ausrichtung auf Konflikte will die Entwicklungszusammenarbeit verstärkt auch explizit Einfluss auf die Innenpolitik der Partnerländer nehmen. Sie ist damit auch in ihrer Selbstwahrnehmung zweifellos politischer geworden – wobei sie aus einer Beobachterperspektive niemals unpolitisch war. 4 Traditionelle Verbindungslinien zwischen Entwicklung und Frieden werden mit dieser kritischen Selbstreflexion und(Re-) Politisierung zum Teil in Frage gestellt. Die Konfrontation mit Gewaltökonomien und Fragen des Umgangs mit»spoilern« widerspricht der in der entwicklungspolitischen Praxis weit verbreiteten Annahme, alle Menschen hätten ein natürliches Interesse am Frieden. Das klassische Postulat, Armut sei ein wesentlicher Grund für Krisen und gewaltsame Konflikte, und Armutsreduktion diene daher automatisch dem Frieden, weicht jenem, dass Armutsbekämpfung in umfassende politische Reformen in den Partnerländern eingebettet werden muss(vgl. Nuscheler 2000c; Hippler 2002; Führmann 2004). Außerdem wird heute anerkannt, dass potenzielle Krisenländer sowie Post-Konflikt-Länder eine»Sonderbehandlung« erfahren müssen, statt dort auf traditionelle Entwicklungsstrategien zu bauen. 5 In solchen Ländern werden Maßnahmen der ez teilweise unmittelbar auf die Transformation von Konflikten gerichtet und umfassen etwa Programme zur Förderung von Friedensallianzen, Bildungs- und Jugendfördermaßnahmen mit friedenspädagogischen Zielsetzungen, die Bearbeitung von Traumatisierungsprozessen sowie die Demilitarisierung, 4. So hat ja gerade die Leugnung politischer Einflussnahme und eine Technisierung politischer Probleme mit zur Blindheit der ez gegenüber ihrem eigenen Potenzial zur Krisenverschärfung geführt. Siehe zur Kritik an der»Depolitisierung« und Technisierung politischer Probleme im Rahmen des Entwicklungsdiskurses Ferguson(1990) und Duffield(2003). 5. Zum Ausdruck kommt dies etwa in der von der Weltbank 1997 errichteten»PostConflict Unit«, die später in»Conflict Prevention and Reconstruction Unit« umbenannt wurde, um krisenanfällige sowie Post-Konflikt-Länder in adäquate Entwicklungsstrategien einzubinden, und in der Low Income Countries under Stress ( licus )-Initiative der Weltbank, welche die ez in»fragilen Staaten« effizienter machen soll. ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 19 Demobilisierung und Reintegration von Ex-Kombattanten(vgl. Ropers 2000, 2002: 24; Forberg/Terlinden 2002). Zivile Konfliktbearbeitung als Prozess: Die Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur In den drei skizzierten Debatten, in denen heute das Thema zivile Konfliktbearbeitung vor allem behandelt wird, treten wichtige differierende Verständnisse hervor, doch decken sie keinesfalls alle Aspekte der Praxis und Theorie ziviler Konfliktbearbeitung ab. Zwei Tendenzen der begrifflichen Verengung in den aktuellen Debatten werden hier noch herausgegriffen, die uns in besonderer Weise die Sicht auf den Prozesscharakter ziviler Konfliktbearbeitung zu verstellen scheinen. Dies ist zum einen die Vorstellung, dass von außen kommende»Hilfe« die Form des Konfliktaustrags in zivile Bahnen lenken könne(vgl. Wolleh 2001: 27). Zum anderen etabliert sich zunehmend eine Praxis der Verknüpfung von militärischer mit ziviler Krisenintervention und Konfliktbearbeitung. Beides steht der nachhaltigen Wirksamkeit ziviler Konfliktbearbeitung im Wege, denn erst die kontinuierliche(überwiegend) positive Erfahrung mit gewaltfreier Konfliktbearbeitung in selbst gewählten Formen und Institutionen können jene konstruktive Konfliktkultur entstehen lassen, die den einzelnen Menschen das Vertrauen in ein auf Dauer gewaltfreies gesellschaftliches Zusammenleben ermöglichen. 6 Es geht dabei nicht nur um gesellschaftliche Institutionen, sondern auch um die individuelle Verinnerlichung institutionalisierter Normen. Zivile Konfliktbearbeitung als externe Intervention? Die Entwicklung der Ansätze ziviler Konfliktbearbeitung in den 1990er Jahren hat in starkem Maße dazu beigetragen, dass vor allem über Möglichkeiten externen Einwirkens auf eskalationsgefährdete Konflikte nach6. Es handelt sich gewissermaßen um die subjektiven Bilder und Erwartungen bezüglich des gesellschaftlichen Umgangs mit Konflikten.»Gibt es im öffentlichen Raum faire Chancen für die Artikulation von Identitäten und den Ausgleich von unterschiedlichen Interessen, kann unterstellt werden, dass ein solches Arrangement der Konfliktbearbeitung verlässlich verinnerlicht wird und also kompromissorientierte Konfliktfähigkeit einschließlich der hierfür erforderlichen Toleranz zu einer selbstverständlichen Orientierung politischen Handelns wird«(Senghaas 2004: 36). 20 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 gedacht wurde. Obwohl die Erfolgsaussichten insgesamt als gering eingeschätzt werden(vgl. Ropers 2002: 10) und heute – zumindest konzeptionell – kaum noch in Frage gestellt wird, dass die Hauptverantwortung für den innerstaatlichen Frieden bei der betroffenen Gesellschaft selbst liegt, wird zivile Konfliktbearbeitung oft mit externer Konfliktintervention gleichgesetzt(vgl. Maringer/Steinweg 1997: 11; Schirch 1996). Dies erscheint aber unter verschiedenen Gesichtspunkten problematisch. Einer Entscheidung der Konfliktparteien für die Einbeziehung einer Dritten Partei zur Bearbeitung und Deeskalation ihres Konflikts geht notwendig eine Einigung über Regeln und Ziele der Vermittlung oder Mediation voraus. Diese fehlt beim Eingreifen von außen ohne entsprechendes Mandat der Konfliktparteien und damit fehlt auch die Basis für den fortschreitenden Prozess ziviler Konfliktbearbeitung. Durch die Einbeziehung so genannter»Peace Constituencies« – das sind Netzwerke von Personen, die in den Konflikt involviert sind, aber an dessen nachhaltiger Regelung interessiert sind und darauf Einfluss nehmen können(vgl. Lederach 1995; Ropers 1996) – lässt sich der interventionistische Charakter solchen Eingreifens zwar abschwächen. Externe Interventionen in Konflikte stehen aber immer in der Gefahr, als parteilich wahrgenommen zu werden(und es auch zu sein) und damit Eskalationswirkungen zu erzeugen. Außerdem sind sie zumeist zu kurzfristig angelegt, so dass zwar ein aktueller Konflikt deeskaliert werden kann, aber die Normen und Institutionen nur bruchstückhaft etabliert sind, die bei zukünftigen Konflikten eine Gewaltanwendung verhindern können. Durch externe Interventionen werden die Konfliktparteien zudem von ihrer Verantwortung für die Bearbeitung des Konflikts und die Entwicklung einer für sie angemessenen konstruktiven Konfliktkultur und dafür geeigneter Institutionen entlastet. Eine solche Konzeption ziviler Konfliktbearbeitung als Einflussnahme von außen ist tendenziell sozialtechnologisch(vgl. Weller 2004b). Die externen Einwirkungsmöglichkeiten auf Konflikte werden überschätzt, traditionalen Regelungsmöglichkeiten und Konfliktkulturen wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt(vgl. Avruch et al. 1991; Böge/Debiel 2003: 326; Böge 2004), und gerade unter der Maßgabe der Krisenprävention wird eine möglichst schnelle Deeskalationswirkung angestrebt. In dieser kurzfristigen Orientierung der externen Akteure ist die Prozesshaftigkeit ziviler Konfliktbearbeitung weitgehend ausgeblendet und durch sie wird die Entwicklung und Internalisierung einer konstruktiven Konfliktkultur untergraben. ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 21 Gewaltsame Absicherung ziviler Konfliktbearbeitung? Im Kontext der Bemühungen um eine bessere Krisenprävention wird häufig auf die Notwendigkeit gewaltsamer, zumeist militärischer Konfliktintervention verwiesen, um drohender oder schon ausgebrochener Gewalt etwas Wirksames entgegensetzen zu können. In einzelnen Fällen kann der Einsatz von Gewaltmitteln die den größten Erfolg versprechende Strategie zum kurzfristigen Schutz gefährdeter Menschen und Gruppen darstellen. 7 Doch der Einsatz militärischer Maßnahmen zur Krisenprävention sowie die Vermischung ziviler mit militärischen Aktivitäten bedeutet, genau auf die Mittel zurückzugreifen, auf die durch zivile Konfliktbearbeitung verzichtet werden soll bzw. kann. Zudem schafft der Gewalteinsatz durch seine Opfer und Schäden sowie durch seinen Einfluss auf gesellschaftliche Beziehungen(undemokratische, hierarchische militärische Befehlsstrukturen) neues, zusätzliches Konfliktpotenzial, das der Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur im Wege steht. In den aktuellen Debatten wird zivile Konfliktbearbeitung häufig als Alternative zu militärischem Handeln gesehen. Andere sind der Meinung, dass gerade in der deutschen Debatte»allzu häufig in überkommenen Schubladenbegriffen gedacht und konzeptionell zu stark zwischen ziviler und militärischer Krisenprävention unterschieden« werde,»obwohl sich beide Elemente im modernen Management von Krisen kaum trennen lassen«(Varwick 2002: 4f). Während unter Rückgriff auf das Argument der sogenannten»neuen Kriege« oder sich wandelnder Kriegsformen häufig für ein Primat ziviler anstelle militärischer Konfliktbearbeitung plädiert wird, da zivile Konflikte auch zivile Maßnahmen erfordern würden(vgl. Calließ 1996: 379f), wird die Argumentation hier genau umgekehrt: es solle ein integriertes Konzept verfolgt werden, da die»neuen Kriege« eine Trennung zwischen zivilen und militärischen Akteuren in Frage stellten und damit eine Verknüpfung militärischer mit polizeilichen und zivilen Verwaltungsfunktionen notwendig machen würden(vgl. Varwick 2002: 8). 7.»Gerade im Interesse einer Stärkung des Primats der zivilen Konfliktbearbeitung scheint es deshalb geboten, ausdrücklich und sehr konkret zu thematisieren, wozu ein Eingreifen mit militärischer Gewalt taugt und wozu nicht, welche Probleme mit ihm verbunden sind, welche Kosten es verursacht und welche Erfolge von ihm realistischerweise erwartet werden dürfen«(Calließ 2001: 8). 22 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 Für eine verstärkte zivil-militärische Zusammenarbeit, wie sie derzeit im Rahmen der»Provincial Reconstruction Teams«( prt s) in Afghanistan praktiziert wird(vgl. Glassner 2005; Klingebiel/Roehder 2004), wird häufig ins Feld geführt, dass die Akzeptanz des Militärs vor Ort durch Kopplung an Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen gestärkt werden könne, und dass das Militär hierüber Informationen über die»zivile Seite« erhalte. Nicht zuletzt wird auch auf das Angewiesensein ziviler Fachkräfte auf militärischen Schutz rekurriert. Kritiker zivil-militärischer Zusammenarbeit sehen dagegen die Glaubwürdigkeit der zivilen Organisationen als gefährdet an, da durch die Verwässerung der jeweiligen Profile eine Wahrnehmung militärischer Interventionen und ziviler Unterstützungsaktivitäten als Bestandteile desselben»Pakets« gefördert werde. Der Schutz durch das Militär wird zum einen als geringer eingestuft im Vergleich zu»ziviler Sicherheit«, die auf ausgewogener Hilfe und Akzeptanz basiert. Zum anderen könne es zu einer Verschiebung von Hilfsprioritäten zugunsten der Regionen kommen, die aus militärstrategischen Gründen ausgewählt wurden, wenn sich zivile Organisationen zu sehr auf militärische Sicherheit verlassen würden. Ebenso werde die Forderung nach Gewaltverzicht und ziviler Konfliktbearbeitung konterkariert durch die Anwesenheit und den Einsatz bewaffneter militärischer Kräfte(vgl. Lucht 2004). Letztlich bleibt aber die Abwägung zwischen dem Einsatz von Gewaltmitteln zum Schutz akut bedrohter Menschenrechte und der langfristig angelegten Stabilisierung ziviler Konfliktbearbeitung ein Dilemma, das immer wieder neue politische Abwägungen erfordert. Möglichkeiten und Grenzen ziviler Konfliktbearbeitung Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, dass mit dem Begriff und den Konzepten von ziviler Konfliktbearbeitung kein Rezept für die Herbeiführung globalen Friedens vorliegt, sondern spezifische Aspekte des Umgangs mit Konflikten betont werden, die bei anderen Konzepten unterbelichtet bleiben. Angesichts der Alltäglichkeit ziviler Konfliktbearbeitung, die uns aufgrund der weit entwickelten konstruktiven Konfliktkultur in Deutschland als solche zumeist gar nicht besonders auffällt, ist es in den meisten Fällen der gewaltsame Konfliktaustrag, der Fragen und Forderungen nach verbesserter ziviler Konfliktbearbeitung aufwirft. Ihnen lässt sich aber mit den hier vorgestellten Konzepten nur in sehr beipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 23 grenztem Maße nachkommen, denn zivile Konfliktbearbeitung ist kein Heilmittel für schon eskalierte Konflikte, sondern die wirksamste Maßnahme der Gewalt prävention . Die misslungene Gewaltprävention ist jedoch ein geeigneter Anlass, Lücken und Schwächen der gesellschaftlichen Institutionen für zivile Konfliktbearbeitung ausfindig zu machen sowie danach zu fragen, was die Entwicklung einer konstruktiven Konfliktkultur behindert(In diesem Zusammenhang ist z.B. nach strukturellen Konfliktursachen zu fragen.). Um die Zielerreichung ziviler Konfliktbearbeitung zu verbessern, also den gewaltsamen Austrag von Konflikten zu verhindern, müssen nicht nur die Zuspitzungs- und Eskalationsgefahr von Konflikten erkannt werden(Frühwarnung), sondern auch die Mängel des gesellschaftlichen Instrumentariums ziviler Konfliktbearbeitung und die Gründe für die Unterentwicklung der konstruktiven Konfliktkultur. Einzubeziehen sind hierbei auch grenzüberschreitende und transnationale Verflechtungen, die dafür mitverantwortlich sein können, dass ein gewaltsamer Konfliktaustrag bewusst als für einzelne»profitablere Alternative« gewählt wird. Damit sind zentrale Eingriffsmöglichkeiten für eine erfolgreiche zivile Krisenprävention benannt. Sie zielen darauf, schon vor der drohenden Eskalation zur Gewaltanwendung den Konfliktparteien einen Weg zu eröffnen, mithilfe des Konflikts zur gesellschaftlichen Entwicklung beizutragen. Solche Krisenprävention ist ein aufwendiges und kostenintensives Unterfangen, zu dem gerade arme Staaten und Gesellschaften keine ausreichenden Mittel besitzen, die zugleich aber besonders krisenanfällig sind. Deshalb ist für sie die großzügige und tatkräftige Unterstützung von außen erforderlich. Dabei sehen sich konfliktexterne Akteure allerdings den Erwartungen sowohl der Menschen in den Krisengebieten als auch ihrer Heimatländer ausgesetzt, die sich zumeist schon bei der gewünschten Dauer des Engagements unterscheiden. Zudem werden mit Maßnahmen der externen Krisenprävention oder Friedenskonsolidierung immer auch noch andere, über die Förderung ziviler Konfliktbearbeitung hinausgehende Interessen verfolgt, die allerdings zwischen den verschiedenen Beteiligten erheblich differieren und miteinander unvereinbar sein können. Dies verursacht neue Konflikte, für deren zivile Bearbeitung die intervenierenden Akteure eine besondere Verantwortung tragen. Der Zweck friedensfördernder Organisationen besteht vor allem darin, sich selbst überflüssig zu machen(vgl. Anderson 1999: 206); gleich24 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? ipg 4/2005 zeitig wollen sie sich aber auch als Marktteilnehmer in der wachsenden »peace industry« 8 behaupten. Die Konkurrenz um Klienten und Friedensmärkte wird gerade durch das allseits geforderte»mainstreaming conflict prevention«(Van de Goor/Huber 2002) noch verstärkt, indem Handlungsfelder und Konzepte kontinuierlich erweitert und immer mehr Akteure –»originär« entwicklungs-politische Organisationen, Nothilfeinstitutionen bis hin zu sogenannten»conflict-resolutionngo s« (vgl. dazu Debiel/Sticht 2005) – mit je unterschiedlichen Handlungszwängen in die Förderung ziviler Konfliktbearbeitung einbezogen werden. Dabei kann das ursprüngliche Ziel ziviler Konfliktbearbeitung leicht unter die Räder kommen. Sieht man von einem rein instrumentellen Verständnis ziviler Konfliktbearbeitung ab, zielt sie immer auf die nachhaltige Vermeidung von Gewalt. Es geht nicht um die einmalige Verhinderung eines Gewaltausbruchs, sondern darum, den gesellschaftlichen Konfliktaustrag in solche Bahnen zu lenken, dass er keine zerstörerischen, sondern produktive Kräfte freisetzt. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen gelingen. Es gibt nicht das eine Konzept ziviler Konfliktbearbeitung als Allheilmittel für den Umgang mit Interessengegensätzen und unterschiedlichen Werteund Überzeugungssystemen. Zivile Konfliktbearbeitung ist voraussetzungsreich und stellt hohe Anforderungen, auch an die Friedensforschung, deren Analysen deutlich mehr als die unmittelbaren Konfliktparteien und deren Streitgegenstand einbeziehen müssen. Ihre Umsetzung erfordert vielfältige politische Abwägungen und Entscheidungen. Aber genau in diesen Herausforderungen steckt ihr großes Potenzial, nicht nur zur Gewaltreduktion, sondern ebenso zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen zu können – auch in solchen Ländern, wo aktuell keine gewaltsamen Konflikte ausgetragen werden. Literaturverzeichnis Anderson, Mary B.(1999): Do no harm: How Aid Can Support Peace – or War , London. Annan, Kofi A.(2001): Prevention of armed conflict , New York. 8. Moltmann(2004: 242, 246) versteht darunter eine Symbiose aus wissenschaftlicher Recherche, administrativer und finanzieller Förderung, praktischer Arbeit und »medialem Wohlgefallen«, die zu einer ständigen Selbstreproduktion und Perpetuierung des eigenen Bedarfs führt. ipg 4/2005 Weller/Kirschner, Zivile Konfliktbearbeitung – Allheilmittel oder Leerformel? 25 Avruch, Kevin(1991):»Culture and Conflict Resolution«, in: Avruch, K./Black, P./ Scimecca, J.(Hrsg.): Conflict Resolution: Cross-Cultural Perspectives , London, 1–17. 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