P ARTEIEN UND P ARTEIENSYSTEME IN A FRIKA Berichte der Friedrich-Ebert-Stiftung SIMBABWE POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN SIMBABWE Eliphas Mukonoweshowro Sven Schwersensky, FES Simbabwe 2005 Warum diese Berichte? Politische Parteien sind unverzichtbare Akteure eines repräsentativen demokratischen Systems. Um ihre Funktionen erfüllen zu können, müssen Parteien in ein funktionierendes Parteiensystem eingebettet sein. Während zur Arbeit politischer Parteien und den Parteiensystemen in konsolidierten westlichen Demokratien zahlreiche Studien existieren, ist dies für die Länder SubSahara-Afrikas nicht der Fall. Verlässliche Informationen liegen, wenn überhaupt, nur sehr verstreut vor. Sie sind außerdem meist nicht sehr detailliert, häufig nicht aktuell und beschränken sich zudem üblicherweise auf das formale Regelwerk, ohne auf die tatsächlichen Abläufe einzugehen. Dabei sind detaillierte Informationen zu den politischen Systemen Sub-Sahara-Afrikas heute notwendiger denn je. Die„dritte Welle der Demokratisierung“(Samuel P. Huntington 1993) hat seit 1990 auch den afrikanischen Kontinent erreicht. In den meisten Ländern wurden Mehrparteiensysteme geschaffen und demokratische Wahlen abgehalten. Seitdem befinden sich diese Länder in mühsamen politischen Transitionsprozessen, deren Ergebnisse noch offen sind. Für ein besseres Verständnis und eine präzisere Einschätzung des Verlaufs und des gegenwärtigen Standes dieser Transitionsprozesse fehlen oft detaillierte Informationen. Indem die Berichte dieser Reihe die historische Entwicklung von Parteien und Parteiensystemen nachzeichnen sowie die aktuelle Situation in den Ländern SubSahara-Afrikas darstellen, tragen sie dazu bei, diese Informationslücke zu schließen. Aufgrund des thematischen Fokus auf Parteien konnten alternative Akteure der Demokratisierung nur am Rande berücksichtigt werden. Aufgrund der jahrzehntelangen Präsenz in vielen Ländern Sub-Sahara-Afrikas und der kontinuierlichen Unterstützung der Demokratisierungsprozesse in diesen Ländern, verfügen die MitarbeiterInnen der FriedrichEbert-Stiftung über detaillierte Kenntnisse der historischen Entstehung von Parteien und Parteiensysteme in den jeweiligen Ländern. Diese werden in den Länderberichten der Reihe„Parteien und Parteiensysteme in Afrika“ gebündelt präsentiert. Es liegen Berichte zu den folgenden Ländern vor: • Angola • Äthiopien • Benin • Botswana • Côte d’Ivoire • Ghana • Kamerun • Kenia • Madagaskar • Mali • Mauritius • Mosambik • Namibia • Nigeria • Sambia • Senegal • Simbabwe • Südafrika • Tansania • Uganda POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN SIMBABWE Inhaltsverzeichnis I. GESCHICHTE UND STRUKTUR DES PARTEIENSYSTEMS 1. Historische Genese 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Mehrparteiensystems 3. Die Institutionen des Mehrparteiensystems 4. Richtlinien, Fördereinrichtungen und Sanktionsformen II. DIE PARTEIEN 1. Überblick über die wichtigsten Parteien 2. Die Parteien in der Einzeldarstellung III. DIE PARTEIEN IM PARLAMENT IV. BEWERTUNG DES MEHRPARTEIENSYSTEMS UND DER POLITISCHEN PARTEIEN V. AUSBLICK POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN SIMBABWE Eliphas Mukonoweshowro Sven Schwersensky, FES Simbabwe 2005 I. GESCHICHTE UND STRUKTUR DES PARTEIENSYSTEMS 1. Historische Genese Die Entstehung von politischen Parteien in Simbabwe(ehem. Rhodesien) ist eng mit dem Widerstand gegen die weiße Siedlerherrschaft im südlichen Afrika verbunden. Die erste afrikanische politische Vereinigung, die im damaligen Südrhodesien 1955 in Erscheinung tritt, ist ein in Bulawayo gegründeter„Landesverband“ des seit 1919 in Südafrika bestehenden African National Congress E ANC F. In der Landeshauptstadt Salisbury(heute Harare) wird im Zuge dieser Bewegung zunächst die City Youth League(CYL) gegründet, die dann in die African National Youth League(ANYL) umbenannt wird. Beide Organisationen stellen Forderungen nach einer Reform der kolonialen Selbstverwaltung Rhodesiens, vor allem um Schwarzen uneingeschränkte Eigentumsrechte zu gewähren. Im September 1957 kommt es zu einer Vereinigung des„Landesverbandes des ANC“ und der ANYL unter dem Dach des Southern Rhodesia African National Congress(SRANC). Die neue Partei, unter der Leitung von Joshua Nkomo, fordert nun die Abschaffung des Systems der kolonialen Selbstverwaltung, das die weiße Siedlerherrschaft weiterhin schützt. Diese Forderungen werden immer wieder mit Protestaktionen verbunden, die 1959 in landesweiten Unruhen gipfeln. Die rhodesische Regierung in Salibury reagiert mit verschärfter Repression und spricht den Bann über den SRANC aus. Hunderte von Mitgliedern der nationalen simbabwischen Befreiungsbewegung werden verhaftet. Der Vorsitzende des SRANC, Joshua Nkomo, flüchtet vorübergehend ins Exil nach London. Auf diese Welle von Verhaftungen folgt dann Ende 1959 das Verbot politischer Aktivitäten radikaler und nationalistischer simbabwischer Vereinigungen( k~J íáîÉ=^ÑÑ~áêë=^ãÉåÇãÉåí=^Åí, råä~ïÑìä= lêJ Ö~åáë~íáçåë=^Åí, mêÉîÉåíáîÉ= aÉíÉåíáçå=^Åí). Diese zusätzliche Einschränkung politischer Rechte löst eine erneute Protestbewegung aus, die sich vor allem in urbanen Zentren breit macht. Die Siedlerregierung ruft im Laufe des Jahres 1960 den Ausnahmezustand aus( bãÉêÖÉåÅó=mçïÉêë=^ÅíI=i~ï=~åÇ= lêÇÉê=j~áåíÉå~åÅÉ=^Åí) und nimmt erneute Verhaftungen von nationalistischen simbabwischen Politikern vor. Das Verbot des SRANC führt zugleich zur Gründung einer neuen simbabwischen politischen Organisation, der National Democratic Party(NDP). Die Leitung dieser Organisation wird interimsmäßig zuerst von Michael Mawema und dann Leopold Takawira verantwortet, bis dann auf dem Parteikongress im Oktober 1960 der aus dem Exil zurückgekehrte Joshua Nkomo in den Vorsitz gewählt wird. Programmatisch legt sich die Partei darauf fest, das allgemeine Wahlrecht in Rhodesien durchzusetzen. Taktisch hoffte die NDP auf eine Unterstützung durch die britische Regierung, die wei4 terhin Protektoratsrechte in Rhodesien wahrnahm. Die im Rahmen der Entkolonialisierung für 1961 von London einberufene Verfassungskonferenz zu Südrhodesien gab der NDP die erste Gelegenheit, ihre Forderungen in die Verhandlungen über die zukünftige Gestaltung des rhodesischen Staates einzubringen. Die Verhandlungsführer der NPD konzentrierten ihre Forderungen auf Fragen verfassungsrechtlicher Entwicklung und politischer Beteiligung ihrer Partei, gingen aber Kompromisse bei den Forderungen nach der Abschaffung des kolonialen Verwaltungssystems und der rechtlichen Gleichstellung der schwarzen Bevölkerungsmehrheit ein. Entsprechend unergiebig war das Verhandlungsergebnis hinsichtlich der Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts. Die NPD stimmte in London der Einführung eines auf Einkommens- und Ausbildungskriterien bestehenden Klassenwahlrechts zu, das auf Dauer praktisch der schwarzen Bevölkerung nur 15 Sitze im Parlament zugestand, während die Weißen über 50 Sitze verfügen würden. Dieser offensichtliche Mangel an Durchsetzungsfähigkeit der NDP-Unterhändler und deren Bereitschaft, Forderungen nach dem allgemeinen Wahlrecht zu Gunsten einer zweitklassigen und untergeordneten Beteiligung im Parlament aufzugeben, ist Auslöser einer heftigen Auseinandersetzung in der Partei. Leopold Takawira, stellvertretend für die mehrheitliche Meinung, verurteilt öffentlich das Verhandlungsergebnis. Joshua Nkomo, Hauptverhandlungsführer und Vorsitzender der NDP, sieht sich nach seiner Rückkehr aus London unter dem Druck der Partei genötigt, die bei den Verhandlungen gemachten Zusagen zu einer neuen rhodesischen Verfassung zu widerrufen. Die Auseinandersetzung innerhalb der NDP über die Verhandlungsergebnisse der Londoner Verfassungskonferenz von 1961 lassen Rivalitäten erkennen, die nachhaltig das simbabwische Parteienspektrum prägen werden. Diese Differenzen geben auch Anlass zu der ersten Spaltung in der nationalen simbabwischen Befreiungsbewegung mit der Gründung der kurzlebigen Zimbabwe Nationalist Party unter der Führung von Michael Mawema. Die Abkehr von den in London gemachten Zugeständnissen und die anhaltenden Proteste gegen die neue rhodesische Verfassung durch die simbabwischen Nationalisten liefern der Regierung in Salisbury den geeigneten Grund, im Dezember 1961 den Bann über die NDP zu verhängen. Dem erneuten Verbot ihrer politischen Organisation begegnen die Nationalisten mit der Gründung einer neuen Partei, der Zimbabwe African Peoples Union(ZAPU). ZAPU ist ursprünglich nicht mehr als ein neuer Name für die nationalistische Befreiungsbewegung in Rhodesien. Die Organisation steht wieder unter der Leitung von Joshua Nkomo und verkörpert keine grundsätzliche Erneuerung politischer Forderungen oder Strategien. Die Spannungen zwischen einer offensichtlich kompromissbereiten Führungsgruppe und der Basis der nationalistischen Bewegung, die radikalere Veränderungen fordert, halten an. Es kommt erneut zu gewalttätigen Protestaktionen in den Arbeitervierteln von Salisbury. Dies gibt wiederum der rhodesischen Regierung einen Grund, im Dezember 1962 auch die ZAPU als Organisation zu verbieten. Die Führungsgruppe der simbabwischen Nationalisten, die seit der Londoner Verfassungskonferenz mit anhaltenden Flügelkämpfen zu tun hat, spaltet sich an der Frage, wie auf das Parteienverbot zu reagieren 5 ist. Die eine Faktion, unter der Leitung von Joshua Nkomo, beabsichtigt, eine Exilregierung zu bilden, da ihrer Meinung nach die Gründung einer neuen nationalistischen Partei auch wieder einem Verbot durch die rhodesische Regierung zum Opfer fallen wird. Die andere Faktion, die von Ndabanigni Sithole angeführt wird, verwirft den Gedanken, ins Exil zu gehen und plädiert für die erneute Gründung einer Partei. Diese mangelnde Einheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens führt zu einer anhaltenden Spaltung der Befreiungsbewegung. Die Gruppe um Sithole setzt ihr Vorhaben im August 1963 um und gründet die Zimbabwe African National Union(ZANU). Restbestände der ZAPU, die sich aus Loyalität zu Nkomo nicht der ZANU anschließen wollen, gründen zur gleichen Zeit den People´s Caretaker Council(PCC), der für die Dauer des Verbotes der ZAPU gewissermaßen die Organisation politisch vertritt. Ein Jahr später, im August 1964 werden beide Organisationen verboten. Diesmal werden auch die führenden Vertreter der nationalistischen Bewegung vor Gericht gestellt und wegen illegaler politischer Aktivitäten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dies besiegelt die erste Phase der simbabwischen Parteiengeschichte. Mit dem Urteil wird praktisch den Nationalisten bis auf weiteres die Möglichkeit genommen, mit legalen politischen Mitteln die Abschaffung der Siedlerherrschaft zu verfolgen. Der Wiederstand radikalisiert sich und die embryonalen militärischen Formationen beider Parteien ZAPU und ZANU ziehen in die unabhängigen Nachbarländer, von wo sie den Guerillakampf gegen die Regierung in Salisbury beginnen. Das Bestreben der britischen Regierung, dem nun militärischen Befreiungskampf ein Ende zu machen, veranlasst London, sich erneut für Verfassungsänderungen in Rhodesien einzusetzen. Die Vorschläge liegen aber weit von den Forderungen des allgemeinen Wahlrechts der Nationalisten entfernt. Um diesen Initiativen auch politisch begegnen zu können, wird in der Befreiungsbewegung 1971 der African National Council(ANC) unter der Leitung von Bischof Abel Muzorewa gegründet. In dieser Organisation sind die politischen Flügel sowohl von ZAPU und ZANU vertreten. Weiterreichende Versuche, die Spaltung in der Befreiungsbewegung aufzuheben, werden nach der Entlassung der 1964 verhafteten führenden Nationalisten gemacht. Diese finden sich 1974 in Lusaka(Sambia) zusammen und gründen dort den United African National Council(UANC), der sich schon kurze Zeit danach wieder in seine verschiedenen Bestandteile auflöst und praktisch aufhört zu existieren. Der zunehmende Erfolg des Guerillakampfes zwingt London und Salisbury dazu, Verhandlungen mit der Befreiungsbewegung aufzunehmen, die nun auch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts vorsehen. Dies veranlasst ZAPU und ZANU 1976 zur Gründung der Patriotic Front(PF), einer gemeinsamen organisatorischen Einheit beider Parteien, in der sie zusammen bei den Verhandlungen auftreten. Aber die PF löst sich auf, sobald es 1979 in den Verhandlung zu der sogenannten„Lancaster HouseVerfassung“ kam, die u.a. die Einführung des allgemeinen Wahlrechts und erste freie Wahlen für 1980 vorsieht. Bei den dann 1980 stattfindenden Parlamentswahlen führen ZANU und ZAPU auch getrennten Wahlkampf, behalten aber das Kürzel PF bei. ZANU-PF erringt bei den Parlamentswahlen einen überwältigenden Sieg und PFZAPU erscheint zunehmend als eine regional 6 auf das Matabeleland beschränkte politische Kraft. Der UANC war vor den Wahlen wiederbelebt worden und erhält gerade mal drei Sitze im Parlament. Unter der Leitung der ZANU-PF von Robert G. Mugabe bildet die Befreiungsbewegung eine Regierung der nationalen Einheit, der auch die PF-ZAPU angehört. Aber die zunehmenden Spannungen führen zum Bruch. Die Auseinandersetzungen verschärfen sich und gipfeln in einen Bürgerkrieg, bei dem die ZANU-PFRegierung mit allen Mitteln der Staatsmacht den bewaffneten PF-ZAPU-Widerstand zerschlägt. In sieben Jahren fallen über 20.000 Menschen dem erbitterten Kampf zwischen ZANU-PF und PF-ZAPU zum Opfer. Um dem Massaker ein Ende zu machen, stimmt die PF-ZAPU Führung von ihrem Exil in London aus dem Abschluss des sog. Unity Accord zu, mit dem praktisch die Existenz der PFZAPU beendet wird, weil die Einheit unter dem Dach der ZANU-PF hergestellt wird. Da die UANC bei den Parlamentswahlen 1985 keinen einzigen Sitz gewinnen konnte, war somit ab 1987 die ZANU-PF die einzige im Parlament vertretene Partei. Damit konnte nun auch die Parteiführung der ZANU-PF das Projekt der Schaffung eines Einparteienstaates in Simbabwe offen und mit Nachdruck verfolgen. Zwischen 1987 und 1999 dominiert die ZANU-PF vollständig die Parteienlandschaft. Es kommt hin und wieder zur Gründung von neuen Parteien, die aber genauso schnell wieder verschwinden. Erst das im September 1999 gegründete Movement for Democratic Change(MDC) unter der Leitung von Morgan Tsvangirai hat Bestand und stellt eine ernstzunehmende Herausforderung für den Allmachtanspruch der ZANU-PF dar. Die MDC entspringt dem anhaltenden Protest gegen die Misswirtschaft und Machtmissbrauch der ZANU-PF und erhält politische Unterstützung vor allem in der Gewerkschaftsbewegung und der Zivilgesellschaft. Die Niederlage der Regierung bei dem im März 2000 abgehaltenen Volksentscheid über eine neue Verfassung ist der erste Erfolg der neuen Opposition und zeigt, dass ZANU-PF die politische Hegemonie verloren hat. Die im Juni 2000 folgenden Parlamentswahlen bestätigen den Machtverlust der Regierung und ergeben für die junge Opposition 57 der 120 Wahlmandate. Die Regierungspartei entgegnet dieser neuen Herausforderung nicht etwa mit der Entfaltung neuer Politikansätze, sondern einer Terror- und Repressionskampagne gegen die Opposition und ihre Sympathisanten, die einer normalen pluralistischen politischen Auseinandersetzung, wie sie in einem demokratischen Mehrparteiensystem üblich ist, jegliche Grundlagen entziehen. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Mehrparteiensystems Der rechtliche Rahmen für das Mehrparteiensystem ist theoretisch in der Grundrechtserklärung der simbabwischen Verfassung gegeben. Artikel 20 und 21 der simbabwischen Verfassung= garantieren Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das ausdrückliche Recht, politischen Parteien anzugehören. Gegenwärtig wird dieser Rechtsrahmen aber durch zwei verfassungsrechtlich zweifelhafte Gesetze ausgehöhlt. Es handelt sich um den Public Order and Security Act(kurz POSA) und den Access to Information and Protection of Privacy Act(kurz AIPPA), die beide zur Unterbindung freier politischer Aktivitäten der Opposition genutzt werden. Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen, mit dem die Regierung die freie Entfaltung des Mehrpar7 teiensystems und die pluralistische Auseinandersetzung verhindert. 3. Die Institutionen des Mehrparteiensystems Es bestehen keine Anforderungen an eine Partei, sich registrieren zu lassen, um parteipolitisch aktiv zu werden oder sich an Wahlen zu beteiligen. Es gibt auch keine Aufsichtsorgane, die die Aktivitäten von politischen Parteien im allgemeinen überwachen. Der Electoral Act, das Wahlgesetz, schreibt den Parteien Verhaltensmaßstäbe für den Wahlkampf vor. Hinzu kommt, dass bei Wahlen die verfassungsrechtlich verankerte Electoral Supervisory Commission( ESC) eine Aufsichts- und Regulierungsfunktion über das Verhalten der Parteien im Wahlkampf ausgeübt. Die Mitglieder der ESC werden vom Präsidenten ernannt und können daher nicht als unabhängiges Organ gelten, da der Präsident bei allen Wahlen ein Eigeninteresse hat, das er gewahrt wissen will. Zusätzlich agiert auch die Zimbabwe Electoral Commission(ZEC) als Regulierungsinstanz von Parteien bei Wahlen. Die ZEC wird ebenfalls vom Präsidenten ernannt, der über die Zusammensetzung der Kommission nach einer Vorschlagsliste des Parlaments entscheidet. 4. Richtlinien, Fördereinrichtungen und Sanktionsformen 4.1 Parteienfinanzierung Öffentliche Finanzierung von Parteien gab es nicht in der ersten Dekade nach der Unabhängigkeit 1980. Erst als 1992 der Political Party(Finances) Act erlassen wurde, wurde auch die öffentliche Finanzierung von politischen Parteien eingeführt. Parteien mit mindestens 15 Abgeordneten im Parlament erhalten demnach eine finanzielle Förderung im Zusammenhang mit den allgemeinen Wahlen. Weitere Finanzierungen sind nicht vorgesehen. Die Gelder kommen aus dem Staatshaushalt. Neue Parteien ohne Vertretung im Parlament sind also von der Finanzierung ausgeschlossen. Um die Förderung zu erhalten, muss eine Partei zusätzlich spätestens sieben Tage vor einer allgemeinen Wahl eine Registrierung beim Justizminister beantragt haben. Bestandteil dieses Antrages auf Registrierung ist, dass die Partei all ihre Kandidaten für die allgemeine Wahl bekannt gibt. Wenn einmal die Gelder ausgezahlt worden sind, unterliegen die Parteien weder einer finanziellen Prüfung noch der Pflicht, einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Ausländische Finanzierung durch Simbabwer, die im Ausland leben oder durch ausländische Organisationen und Individuen ist verboten. Spenden sind nur zulässig, wenn sie von simbabwischen Bürgern kommen, die in Simbabwe wohnhaft sind. 4.2 Regelungen und Strukturrichtlinien für politische Parteien Es bestehen keine Registrierungsanforderungen, die sich auf Repräsentativität oder landesweite Präsenz beziehen. Auch gibt es keine Anforderungen hinsichtlich des demokratischen Charakters der Parteien, ihrer Finanzgebaren oder Mitgliedschaft. Überläufe im Parlament sind verboten aber unabhängige Kandidaten können bei den Wahlen antreten. II. DIE PARTEIEN 1. Überblick über die wichtigsten Parteien Zwei Organisationen dominieren gegenwärtig die Parteienlandschaft in Simbabwe. Die Regierungspartei ZANU-PF, die seit 1980 an der Macht ist und die 1999 gegründete 8 MDC, die seit den Parlamentswahlen 2000 eine ernsthafte Herausforderung für den Allmachtanspruch der ZANU-PF darstellt. 2. Die Parteien in der Einzeldarstellung 2.1 Zimbabwe African National UnionPatriotic Front(ZANU-PF) Wie schon kurz dargestellt wurde, hat die heutige ZANU-PF die ehemalige PF-ZAPU, die nach der Unabhängigkeit die wichtigste Oppositionspartei war, 1987 vereinnahmt. Hinter ihrer sozialistischen Rhetorik und den Rückgriffen auf den Wortschatz des Marxismus-Leninismus sowie den Appell an die historischen Werte des Befreiungskampfes verbirgt die ZANU-PF die Eigenschaften einer traditionalistischen nationalistischen Organisation. Sie braucht Gewaltmittel und Einschüchterung, um sich Unterstützung in der Gesellschaft zu verschaffen und schreckt auch vor populistischen Manipulationen nicht zurück, wenn sie in hohem Ausmaß Fremdenfeindlichkeit durch die Verwendung von rassischen und antikolonialistischen Motiven schürt. Entsprechend geringe programmatische Kohärenz und ideologische Konsistenz kennzeichnen die Organisation. Vielmehr tritt sie als ein Forum in Erscheinung, in dem die vielfältigen und potentiell miteinander im Konflikt stehenden Interessen des nationalistischen Sammelbeckens der simbabwischen Elite fließend ausgeglichen werden. Dazu wird immer wieder das Konzept der einheitlichen, unteilbaren und souveränen Nation bemüht. Tatsächlich aber handelt es sich um ein extrem intolerantes und autokratisches Machtinstrument, das seit Mitte der sechziger Jahre dem Erhalt eines um Robert Mugabe angesiedelten Patronagesystems dient. Diese innerparteilichen Machtansprüche wirken nach außen dahingehend, dass bis heute die Partei ihre Vorstellungen vom Einparteienstaat vertritt und mit allen Mitteln versucht, offene demokratische Verfahren zu untergraben und jegliche Opposition niederzumachen. Bei den ersten freien Wahlen 1980 erhielt die ZANU-PF als stärkste Partei das eindeutige Mandat der Wähler, die Regierung zu bilden. Dies tat sie in Form einer Regierung der nationalen Einheit und unter Einbeziehung der PF-ZAPU und Elementen der ehemaligen rhodesischen Regierung, die auf Grund einer Schutzklausel in der Verfassung eine garantierte Vertretung im Parlament hatten. Den Anschein einer Versöhnungspolitik erweckend, entsprach diese Entscheidung vor allem sicherheitspolitischen Anforderungen. Extern bestand weiterhin eine starke Bedrohung durch die rassistische Regierung in Südafrika, die in der Region militärisch gegen unabhängige Regierungen in Mosambik und Angola und die Befreiungsbewegung in Namibia agierte. Intern waren die politischen Spannungen und Flügelkämpfe in der Befreiungsbewegung ein Risikofaktor, der durch die nur schleppende Auflösung der militärischen Flügel sicherheitspolitische Bedeutung bekam. So gesehen wurde die Kontrolle über den Sicherheitsapparat und nicht nationale Versöhnung ein zentrales Anliegen der neuen Regierung. Extern verließ sie sich dabei auf die bewährte internationale Unterstützung und intern auf ihre Fähigkeit, politische Differenzen mit militärischen Mitteln buchstäblich aus der Welt zu schaffen. Sobald die ZANUPF zuversichtlich war, die externe Bedrohung abgewehrt und den staatlichen Sicherheitsapparat bestehend aus Militär, Polizei und Geheimdienst ausreichend unter Kontrolle zu haben, wurde die PF-ZAPU aus der Regierungsverantwortung entlassen und der systematischen Repression der Staatsorgane ausgesetzt bis 1987 die PF-ZAPU mit der im råáíó=^ÅÅçêÇ vereinbarten Übernahme aufgelöst wurde. Für die ZANU-PF sind 9 politische Kompromisse nur dann denkbar, wenn der Gegner keine andere Wahl hat, als alle seine Bedingungen aufzugeben und nur noch dankbar sein kann, dass seine totale Niederlage unter dem Mantel eines Kompromisses verkauft wird. Im Umgang mit anderen Parteien gilt für ZANU-PF nur deren Auflösung oder Übernahme als anzustrebendes Verhältnis. Ursprünglich war ZANU-PF ausschließlich in den drei Mashonaland-Provinzen, in Manicaland, den Midlands und Masvingo angesiedelt. Nach der erzwungenen Auflösung von PF-ZAPU konnte sich die ZANU-PF auch in den beiden Matabeleland-Provinzen etablieren. Ethnisch dominieren die Shona eindeutig in der ZANU-PF. Historisch gesehen verlief die ethnische Konkurrenz in der ZANU-PF in einer Pendelbewegung zwischen Zezuru und Karanga. Die Manicas wurden dabei eher marginalisiert. Nach Jahren von Korruptionsherrschaft, Misswirtschaft und Machtmissbrauch ist die gesellschaftliche Basis der ZANU-PF auf Enklaven in den Mashonaland-Provinzen geschrumpft, in denen Mugabes Klan dominiert. In der Partei hat gegenwärtig der Stamm des Präsidenten, die Zezuru, alle Schlüsselpositionen unter Kontrolle. Die parlamentarische Übermacht der ZANU-PF kann heute nur noch durch Wahlbetrug und systematische Repression der Opposition erhalten werden. Die verfassungsmäßigen Entscheidungsverfahren in der ZANU-PF sind durch eine Konzentration der politischen Macht an der Spitze charakterisiert. Die Organisationsstruktur reflektiert dieses zentralistische Machtsystem. Die Partei ist von unten durchorganisiert. Die niedrigste Organisationseinheit ist die Zelle. Darauf folgt der Ortsverband, dann der Kreisverband, der Distriktverband, der Provinzverband, der nationale Kongress. Dem überstehen dann nur noch das Politbüro und schließlich das Präsidium. Theoretisch sind alle Führungspositionen von der Zelle bis zum nationalen Kongress Wahlämter. In der Praxis werden diese Positionen aber in einem streng unter Kontrolle gehaltenen Verfahren„gesteuerter Demokratie“ besetzt, um sicher zu gehen, dass nur Mugabe-Loyalisten Führungspositionen erhalten. Mugabe selbst ernennt die Mitglieder des Politbüros und bestimmt die beiden Vizepräsidenten, die mit ihm zusammen das Parteipräsidium bilden. Aktive oder im Ruhestand stehende Mitglieder der Streitkräfte sind auf allen Ebenen der Parteihierarchie prominent in Führungspositionen vertreten. Der Verwaltungsapparat der Partei wird von einem ständigen Sekretariat verantwortet, das von der Landeshauptstadt aus die Geschäfte über Provinzund Distriktbüros führt. Das Gebäude der Parteizentrale in Harare wurde aus Spenden des Öffentlichen Dienstes finanziert. Die Parteimitglieder sind aufgefordert, jährliche Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Parteikonferenzen finden jedes Jahr statt. Der Parteikongress wird alle fünf Jahre abgehalten. Seit dem Kongress von 1984 ist das Amt des Präsidenten in Abwesenheit eines Gegenkandidaten immer an Mugabe gegangen. Der Grund für die anhaltende politische Dominanz der ZANU-PF liegt aber nicht in ihrer Organisationsstruktur. Der Aufbau ist lückenhaft und bei weitem nicht allumfassend. In gewisser Weise verschleiert der Parteiapparat die eigentlichen strukturellen Grundlagen des ZANU-PF Herrschaftssystems. Es baut im wesentlichen auf eine absolute Kontrolle aller Staatsorgane auf. Schlüsselfunktionen im Öffentlichen Dienst, Militär, Polizei und Geheimdienst werden 10 nur an vertrauenswürdige Parteifunktionäre vergeben. Damit wird sichergestellt, dass diese Einrichtungen der Staatsmacht praktisch als Parteiorgane agieren. Dieser parteiliche Staatsapparat oder Einparteienstaat wird dann in der parteipolitischen Auseinandersetzung benutzt, um mit allen Mitteln jegliche Opposition zu verhindern. In den ländlichen Gebieten ist für die Bürger kein Unterschied zwischen der öffentlichen Verwaltung und den ZANU-PFParteistrukturen zu erkennen, weil sie in der Regel sogar in Personalunion geführt werden. Hinzu kommt, dass dort auch noch die traditionellen Herrschaftspositionen(Häuptlinge und Hauptmänner) der Familien- und Klanstrukturen in der Ausübung ihrer Funktionen von der öffentlichen Verwaltung und damit von der ZANU-PF abhängig sind. Kurzum, der gesamte Staatsapparat ist in ein politisches Instrument der ZANU-PF verwandelt worden. International unterhält die Partei enge Beziehungen mit autoritären Regimen wie Libyen und China. Im südlichen Afrika kann sie sich auf die Solidarität anderer nationalistischer Organisationen und Befreiungsbewegungen wie in Südafrika, Mosambik und Angola berufen. 2.2 Movement for Democratic Change (MDC) Die MDC wurde im September 1999 gegründet. Die Partei entspringt einer breit angelegten sozialen Bewegung, die auf eine Koalition demokratischer Kräfte aufbaut, zu denen unter anderen die Gewerkschaftsbewegung, Bürgerrechtsorganisationen, Akademiker und die Studentenbewegung gehören. Diese Kräfte wurden im Widerstand gegen Misswirtschaft, Korruption und Machtmissbrauch verschmolzen. Nach ihrer Gründung sind der Partei auch einige prominente ZANU-PF Weggefährten beigetreten. Die Partei beansprucht für sich eine breite soziale Basis mit nationaler Vertretung und Unterstützung in allen ethnischen Gruppen. Wahlanalysen zeigen aber, dass die Partei vor allem in den urbanen Zentren und Provinzhauptstädten sowie in den Matabeleland-Provinzen verankert ist. Der anhaltende Exodus von Simbabwern, die wegen der katastrophalen Wirtschaftskrise und der anhaltenden Repression das Land verlassen und der sich vor allem von jungen Hochschulabsolventen und der urbanen Mittelklasse nährt, hat der MDC einen Anteil ihrer Unterstützung in der Gesellschaft gekostet. Seitdem die MDC bei den Parlamentswahlen 2000 beinahe die Mehrheit der Wahlmandate erhalten hat, sind die Partei und ihre Anhänger einer systematischen Repressionskampagne der ZANU-PF ausgesetzt. Die Partei hat sich in ihrer Verfassung den Werten der Sozialdemokratie verschrieben und betont die zentrale Rolle des Staates bei der Herstellung von sozialer Gerechtigkeit und einer solidarischen Gesellschaft. Sie strebt die Dezentralisierung von Macht im Staat und Gesellschaft an, damit die Menschen ihren eigenen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit leisten können. Die Verfassung der Partei und ihre Organisationsstrukturen sind Ausdruck dieser Überzeugungen. Die unterste Organisationseinheit der Partei ist der Ortsverband, auf den der Kreisverband folgt. Dann kommen der Distriktverband, der Provinzverband, der Parteirat, der Parteivorstand und der Parteikongress, das höchste Organ in der politischen Hierarchie. Wahlen für Führungspositionen auf den verschiedenen Ebenen der Organisation sind offen und sollten alle fünf Jahre stattfinden. Aber der im Januar 2005 eigentlich fällige 11 Parteikongress wurde offiziell wegen der für März 2005 angekündigten Parlamentswahlen auf das Frühjahr 2006 verschoben. Formal beginnt der interne Meinungsbildungsprozess auf der Ebene des Kreisverbandes und wird auf dem Parteikongress abgeschlossen. Der Kongress stellt im Prinzip die endgültige Beschlusslage her, was Politik und Programmatik der Partei betrifft. Unter den repressiven Bedingungen, die die Aufbauphase der Partei begleiteten, wurden diese vorgeschriebenen Verfahren nur bedingt eingehalten. Tatsächlich wird die Entscheidungskompetenz weitestgehend kollektiv von einem Gremium der Parteiführung getragen, dem ‚Verwaltungsausschuss‘. Dieser ist zusammengesetzt aus den 6 führenden Mandatsträgern und agiert geschäftsführend zwischen den Sitzungen des Parteivorstandes. Der Vorstand hat die Verantwortung, regelmäßige Kursbestimmungen vorzunehmen und diese dem Parteirat zur Entscheidung vorzulegen. Die Diskussionen in den verschiedenen Organen verlaufen durchaus kontrovers und Entscheidungen werden erst nach der Abwägung von unterschiedlichen Ansichten getroffen werden. Im Sekretariat sind Parteifunktionäre für die täglichen Verwaltungsaufgaben verantwortlich und können dabei auf die in den zehn Provinzen angesiedelten Provinzverwaltungen zurückgreifen. Der Generalsekretär, der für die Verwaltung der Partei zuständig ist, wird genau wie der Präsident, der die politische Verantwortung trägt, vom Parteikongress gewählt. Dies führt zu den dieser Doppelkopfstruktur inhärenten internen Spannungen. Der Verwaltungsausschuss dient auch dazu, die dadurch entstehenden Konflikte einzugrenzen. Mitgliederbeiträge sind jährlich zu leisten. International strebt die MDC eine Mitgliedschaft in der pçòá~äáëíáëÅÜÉå= fåíÉêå~íáçå~äÉå= (SI) an. III. DIE PARTEIEN IM PARLAMENT Gegenwärtig basiert der simbabwische Parlamentarismus auf dem Einkammersystem. Das Zweikammernsystem wurde bei der ersten größeren Verfassungsreform nach der Unabhängigkeit abgeschafft, sollte aber nach den neuesten Vorhaben der MugabeRegierung in Kürze wieder eingeführt werden. Die heutige Nationalversammlung ( eçìëÉ= çÑ=^ëëÉãÄäó) hat 150 Mitglieder, von denen aber nur 120 ein direktes Wahlmandat haben. Diese 120 Abgeordneten werden nach den Regeln des einfachen Mehrheitswahlrechtes gewählt. Die weiteren dreißig Abgeordneten werden vom Präsidenten ernannt. Seit jeher waren die vom Präsidenten ernannten Abgeordneten getreue Gefolgsleute seiner Politik. Die ZANU-PF hat bis 2000 das Parlament dominiert. Zwischen 1987 und 2000 war sie sogar die einzige im Parlament vertretene Partei. Nach den Parlamentswahlen im Juni 2000 erhielt die im September 1999 gegründete MDC 57 der 120 Wahlmandate. ZANU-PF behauptete für sich 62 Sitze und ein Mandat ging an einen Vertreter der Splittergruppe ZANU Ndonga. Bei den Parlamentswahlen vom März 2005 beanspruchte ZANU-PF 78 Sitze während der MDC 41 Mandate zugestanden wurden. Im Parlament sitzen die Abgeordneten beider Parteien zusammen in Ausschüssen, die theoretisch eine Kontrollfunktion über die jeweiligen Ministerien ausüben. Praktisch jedoch unterminiert die parteipolitische Kontrolle des Staatsapparates durch die ZANU12 PF und der hohe Grad an politischer Polarisierung diese Kontrollfunktion. Die Parlamentsverwaltung leidet unter extremem Ressourcenmangel. Sie kann kaum ihren Dienstleistungsaufgaben für Ausschüsse und Fraktionen gerecht werden. Die Parteien bereiten in Fraktionssitzungen ihre Beiträge zur Geschäftsordnung im Parlament vor. Dadurch werden parteipolitische Disziplin, Linientreue und übergeordnete Prioritäten in die Arbeit der Abgeordneten eingebracht. Der Eigenbeitrag von Abgeordneten und die Effizienz der Fraktionssitzungen ist unter den bestehenden Bedingungen politischer Polarisierung kaum zu erfassen. Debatten im Parlament verfallen meistens in allgemeine gegenseitige Schuldzuweisungen. Dies lässt auch wenig Raum für die Bildung neuer Parteien oder für parteiübergreifende Koalitionsbildungen. Die Möglichkeit von Faktionsbildungen sollte nicht ausgeschlossen werden aber deren Wirkungsfähigkeit erscheint eher gering. IV. BEWERTUNG DES MEHRPARTEIENSYSTEMS UND DER POLITISCHEN PARTEIEN Ein funktionierendes Mehrparteiensystem hat in Simbabwe noch nicht Fuß gefasst. Wahlen sind nicht der Ausdruck der freien politischen Präferenz der Bevölkerung. Sie wurden immer unter Bedingungen politischer Einschüchterung und physischer Gewalt abgehalten. Wahlergebnisse wurden auch routinemäßig gefälscht. Die Ausübung der für ein effektives Mehrparteiensystem erforderlichen Grundrechte wird den Bürgern vorenthalten. Das rein rechtliche Mehrparteiensystem in Simbabwe ist eine politische Schimäre, die Demokratie und Parlamentarismus nur vortäuscht. Der vorherrschende politische Diskurs verurteilt jegliche Form der Opposition gegen die Regierung als abartig, unpatriotisch und verräterisch. Die einzelnen Parteien haben formal demokratisch verfasste Satzungen, aber die Entscheidungsverfahren sind autokratisch ritualisiert und können in diesem Zustand kaum zur Schaffung demokratischer Verhältnisse beitragen. Die Partei- und Wahlprogramme der Regierungspartei haben nur einen Propagandawert und sind irrelevant für die Politikentwicklung. Ein auf Einschüchterung beruhendes Machtsystem braucht kaum die Kraft des besseren Arguments. Viel wichtiger ist die effektive Kontrolle über den staatlichen Repressionsapparat. Die heutige Opposition der MDC stellt eine historische Herausforderung an den Allmachtanspruch der Regierungspartei ZANU-PF dar. Sie muss aber auch die Herausforderungen an die eigenen Fähigkeiten meistern, wenn sie sich in Zukunft behaupten will. V. AUSBLICK Politik in Simbabwe muss die Abkehr von der im Antikolonialismus und Nationalismus verfangenen Machtversessenheit vollziehen, damit ein funktionierendes Mehrparteiensystem etabliert werden kann. Diese Konzentration auf das Erlangen und den Erhalt roher Macht erklärt die Entwicklung hin zu einer primitiven nationalistischen Diktatur in Simbabwe. Letztendlich ist das autoritäre Regime in Harare unfähig, die Entwicklung hin zu einer lebendigen und offenen Demokratie zu vollziehen. Es bedarf nicht weniger als einer grundsätzlichen Veränderung in der Anord13 nung politischer Macht in Staat und Gesellschaft, damit Perspektiven einer demokratisch und sozial gerechten Entwicklung zur Entfaltung gelangen. 14 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. Sie ist eine private und gemeinnützige Institution und den Ideen der Sozialen Demokratie verpflichtet. Die Stiftung trägt den Namen des ersten demokratisch gewählten deutschen Staatspräsidenten, Friedrich Ebert, und führt sein Vermächtnis der politischen Gestaltung von Freiheit, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit fort. Diesem Auftrag entspricht sie im In- und Ausland mit ihren Programmen zur Politischen Bildung, Internationalen Zusammenarbeit sowie Studienförderung und Forschung. Die Internationale Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung fördert nachhaltige Entwicklung und Demokratie in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie dem Nahen Osten. Zusammen mit ihren Partnern, gesellschaftspolitischen Akteuren in über 100 Ländern, trägt sie dazu bei, dass in Zukunft: • Demokratische Strukturen unter Einbeziehung möglichst aller gesellschaftlicher Gruppen gesichert, • Reformprozesse und Mechanismen eines friedlichen Interessenausgleichs gefördert sowie • Globale Zukunftsstrategien gemeinsam gestaltet werden. Gegenwärtig unterhält das Afrika-Referat der Friedrich-Ebert-Stiftung in den Ländern südlich der Sahara 19 Büros mit 23 deutschen Mitarbeitern und ca. 180 Ortskräften. Darüber hinaus werden Projekte in 4 weiteren Ländern(Kapverden, Togo, Mauritius, DR Kongo) durchgeführt, die jeweils von einem angrenzenden Büro oder der Zentrale mitbetreut werden. Für diese Arbeit standen im Jahre 2005 ca. 12 Mio.€ zur Verfügung. Weitere Informationen sowie FES-Publikationen zu Afrika finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.fes.de/international/afrika. Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Afrika Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit Leiter: Dr. Werner Puschra Godesberger Allee 149 53175 Bonn Tel.:+49 228 883-576 Fax:+49 228 883-623 15