P ARTEIEN UND P ARTEIENSYSTEME IN A FRIKA Berichte der Friedrich-Ebert-Stiftung ANGOLA POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN ANGOLA Willi Haan, FES Angola Augusto Santana Juni 2005 Warum diese Berichte? Politische Parteien sind unverzichtbare Akteure eines repräsentativen demokratischen Systems. Um ihre Funktionen erfüllen zu können, müssen Parteien in ein funktionierendes Parteiensystem eingebettet sein. Während zur Arbeit politischer Parteien und den Parteiensystemen in konsolidierten westlichen Demokratien zahlreiche Studien existieren, ist dies für die Länder SubSahara-Afrikas nicht der Fall. Verlässliche Informationen liegen, wenn überhaupt, nur sehr verstreut vor. Sie sind außerdem meist nicht sehr detailliert, häufig nicht aktuell und beschränken sich zudem üblicherweise auf das formale Regelwerk, ohne auf die tatsächlichen Abläufe einzugehen. Dabei sind detaillierte Informationen zu den politischen Systemen Sub-Sahara-Afrikas heute notwendiger denn je. Die„dritte Welle der Demokratisierung“(Samuel P. Huntington 1993) hat seit 1990 auch den afrikanischen Kontinent erreicht. In den meisten Ländern wurden Mehrparteiensysteme geschaffen und demokratische Wahlen abgehalten. Seitdem befinden sich diese Länder in mühsamen politischen Transitionsprozessen, deren Ergebnisse noch offen sind. Für ein besseres Verständnis und eine präzisere Einschätzung des Verlaufs und des gegenwärtigen Standes dieser Transitionsprozesse fehlen oft detaillierte Informationen. Indem die Berichte dieser Reihe die historische Entwicklung von Parteien und Parteiensystemen nachzeichnen sowie die aktuelle Situation in den Ländern SubSahara-Afrikas darstellen, tragen sie dazu bei, diese Informationslücke zu schließen. Aufgrund des thematischen Fokus auf Parteien konnten alternative Akteure der Demokratisierung nur am Rande berücksichtigt werden. Aufgrund der jahrzehntelangen Präsenz in vielen Ländern Sub-Sahara-Afrikas und der kontinuierlichen Unterstützung der Demokratisierungsprozesse in diesen Ländern, verfügen die MitarbeiterInnen der FriedrichEbert-Stiftung über detaillierte Kenntnisse der historischen Entstehung von Parteien und Parteiensysteme in den jeweiligen Ländern. Diese werden in den Länderberichten der Reihe„Parteien und Parteiensysteme in Afrika“ gebündelt präsentiert. Es liegen Berichte zu den folgenden Ländern vor: • Angola • Äthiopien • Benin • Botswana • Côte d’Ivoire • Ghana • Kamerun • Kenia • Madagaskar • Mali • Mauritius • Mosambik • Namibia • Nigeria • Sambia • Senegal • Simbabwe • Südafrika • Tansania • Uganda POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN ANGOLA Inhaltsverzeichnis I. GESCHICHTE UND STRUKTUR DES MEHRPARTEIENSYSTEMS 1. Historische Genese 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Mehrparteiensystems 3. Institutionen des Mehrparteiensystems 4. Richtlinien, Fördereinrichtungen und Sanktionsformen 5. Parteienfinanzierung 6. Regelungen, Registrierung und Strukturrichtlinien für Parteien II. DIE WICHTIGSTEN PARTEIEN 1. Movimento Popular de Libertação de Angola(MPLA) 2. União para a Independência Total de Angola(UNITA) 3. Frente Nacional para a Libertação de Angola(FLNA) 4. Partido de Renovação Social(PRS) 5. Partido Liberal Democrático(PLD) III. DIE PARTEIEN IM PARLAMENT 1. Das Politische System 2. Ergebnisse der vergangenen Wahlen 3. Arbeit der Parteien im Parlament 4. Fraktionen und Parlamentsverwaltung 5. Verhaltenskultur von Politikern bei Wahlen IV. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DES MEHRPARTEIENSYSTEMS UND DER PARTEIEN POLITISCHE PARTEIEN UND PARTEIENSYSTEM IN ANGOLA Willi Haan, FES Angola Augusto Santana Juni 2005 I. GESCHICHTE UND STRUKTUR DES MEHRPARTEIENSYSTEMS 1. Historische Genese Ein modernes Mehrparteiensystem entstand in Angola erst zu Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts. Den historischen Kontext hierfür bildete das Ende des Kalten Krieges, in dessen Gefolge die MPLA-Regierung und die UNITA im Mai 1991 das Friedensabkommen von Bicesse(Portugal) abschlossen, um den langjährigen Bürgerkrieg zu beenden. Eine der wesentlichen Übereinkünfte dieses Abkommens war die Schaffung eines Mehrparteiensystems in Angola. In nur wenigen Monaten gründeten sich 125 formal bis heute existierende Parteien. Erst 2005 verabschiedete das Parlament rechtliche und administrative Mindestvoraussetzungen, wonach zukünftig 7.500 Unterschriften für die Gründung einer Partei erforderlich sind. Von Bedeutung sind die drei historischen Parteien, die mit militärischen und politischen Mitteln in Konkurrenz zueinander um die Unabhängigkeit und danach um die Führungsrolle im Staate kämpften: MPLA: jçîáãÉåíç= mçéìä~ê= ÇÉ= iáÄÉêí~´©ç= ÇÉ=^åÖçJ ä~I FNLA: cêÉåíÉ= k~Åáçå~ä= é~ê~=~= iáÄÉêí~´©ç= ÇÉ=^åÖçä~, und UNITA: råá©ç= é~ê~=~= fåÇÉJ éÉåÇÆåÅá~=qçí~ä=ÇÉ=^åÖçä~. Jede dieser drei Parteien verfügte über einen politischen und einen militärischen Arm: MPLA- cçê´~ë= ^êã~Ç~ë=mçéìä~êÉë=ÇÉ=iáÄÉêí~´©ç=ÇÉ=^åÖçä~ (FAPLA), FNLA- bñ¨êÅáíç= ÇÉ= iáÄÉêí~´©ç= k~Åáçå~ä= ÇÉ=^åÖçä~=(ELNA) und UNITA cçê´~ë=^êã~Ç~ë= ÇÉ= iáÄÉêí~´©ç= ÇÉ=^åÖçä~ (FALA). Eine Sonderrolle nimmt die= cçê´~= ÇÉ= iáÄÉêJ í~´©ç=Ç~=båÅä~îÉ=ÇÉ=`~ÄáåÇ~(FLEC) ein, die sich Ende der 70er Jahre als bewaffnete Gruppe zur Erkämpfung der Unabhängigkeit in der Exklave Cabinda gründete, sich aber nie als politische Partei zu etablieren vermochte. Diese Bewegung stützt sich auf ethnische Gruppen der Kongoregion und versucht angestrengt eine Legitimierung auf der Basis vergangener kongolesischer Königreiche zu begründen. Als eigentliches Motiv der Auseinandersetzung kann aber ein wirtschaftliches Interesse der Teilhabe am Ölreichtum dieser Exklave vermutet werden. International wurde FLEC durch interessierte Kreise aus Portugal und Frankreich unterstützt. Innere Spaltungen und eine Großoffensive der angolanischen Streitkräfte(FAA) im Jahre 2004 bewirkten aber den Beginn einer Konfliktlösung durch Verhandlungen. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Mehrparteiensystems Der erste Anlauf zu einem Friedensschluss brachte 1991 eine grundlegende Verfassungsänderung und ein Gesetz(12/91 vom 6. Mai 1991), das die Grundlagen für ein Mehrparteiensystem schafft. Das Organ zur Registrierung von Parteien ist der Oberste Gerichtshof. Eine Reihe von Gesetzen sind von besonderem Einfluss auf die Arbeit der Parteien. Dazu gehören: das Wahlgesetz, 4 das Gesetz über die Parteienfinanzierung, das Recht auf Zugang zu Radio und TVMedien, das Mediengesetz und das Gesetz über die Staatsbürgerschaft. Im Rahmen der Vorbereitung der für 2006 vorgesehenen zweiten Wahlen in der Geschichte des Landes wurden im Mai 2005 alle diese Gesetze revidiert und erneut vom Parlament verabschiedet. Die Ratifizierung durch den Staatspräsidenten steht gegenwärtig noch aus. 3. Institutionen des Mehrparteiensystems Die Teilnahme der registrierten Parteien an Wahlen regelt und überwacht die Wahlkommission(Conselho Nacional Eleitoral). Dieser obliegt die Einrichtung des Wahlregisters und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen selbst. Im Jahre der ersten und bisher einzigen Wahlen im Jahre 1992 setzte sich die 15-köpfige Wahlkommission folgendermaßen zusammen: • ein Oberster Richter als Vorsitzender; • ein Beigeordneter des Obersten Gerichtshofes; • fünf, durch den Staatspräsidenten ernannte und verdienstvolle Bürger; • den Minister für lokale Verwaltung; • den Direktor der Wahlen, ernannt durch den Staatspräsidenten nach Beratung mit den Parteien; • ein Vertreter der Nationalen Medienkommission und • ein Vertreter des Außenministeriums. • Hinzu kam ein Repräsentant eines jeden Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen. Nach den Wahlen von 1992 funktionierte das Parlament erstmals als demokratisches Debattenforum des Landes mit einer Repräsentation durch 220 Abgeordnete als Mitglieder von 11 gewählten Parteien. Das im Mai 2005 verabschiedete neue Wahlgesetz sieht die Bildung einer Wahlkommission mit 11 Mitgliedern in folgender Zusammensetzung vor: • zwei vom Staatspräsidenten und sechs durch das Parlament mit 2/3Mehrheit ernannte Mitglieder- davon jeweils drei aus der Regierungspartei (MPLA) und der Opposition; • ein durch das Oberste Gericht ernannter Bürger; • ein Repräsentant des Ministeriums für Territoriale Verwaltung sowie • ein Vertreter der Nationalen Medienkommission. 4. Richtlinien, Fördereinrichtungen und Sanktionsformen 4.1 Parteienfinanzierung Die Arbeit der Parteien finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Vermögen und aus eigenen Aktivitäten, Schenkungen, Krediten und aus Subsidien durch den Staat. Den größten Anteil haben hierbei die Zuwendungen aus dem Staatsbudget, jedoch nur für Parteien mit Sitz im Parlament. Es existieren Parteien ohne nachvollziehbare und transparente Vermögensverhältnisse, die zugleich über keine signifikanten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen verfügen. Die beiden größten Parteien, MPLA und UNITA, verfügen über die weitaus größten eigenen Vermögen, deren Ursprung und Zusammensetzung jedoch in beiden Fällen im Dunkeln liegt. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines jährlichen Finanzberichtes durch die Parteien. Diese Darlegung hat in Form einer ordnungsgemäßen Buchführung zu erfolgen, die 10 Jahre aufbewahrt werden muss und öffentlichem Audit sowie den 5 Parteimitgliedern jederzeit zugänglich sein soll. Der jährliche Finanzbericht muss gemeinsam mit einem öffentlichen Testat dem Präsidenten des Parlamentes zugesandt werden, der diesen dann zur Veröffentlichung freigibt. Entsprechend der verfügbaren Informationen wurde diese Bestimmung jedoch in der Vergangenheit nicht befolgt, man erhofft sich aber für die Zukunft ein Tätigwerden des vor einigen Jahren gegründeten Rechnungshofes. 4.2 Regelungen, Registrierung und Strukturrichtlinien für Parteien Die Verfassung beschreibt die Parteien als autonome Bürgervereinigungen zur Teilnahme am politischen Leben des Landes unter Ausübung einer freien Meinungsäußerung mit dem Ziel einer Beteiligung an den allgemeinen Wahlen. Die Gründung einer Partei ist frei und obliegt den folgenden Regeln und Bestimmungen: • nationale Repräsentanz; • keine Förderung von Tribalismus, Rassismus, Regionalismus oder anderer Formen einer nationalen Desintegration; • keine Förderung verfassungswidriger Aktivitäten, die das Mehrparteiensystem behindern könnten; • keine Verfolgung ihrer Ziele mit gewalttätigen Mitteln wie bewaffnetem Kampf, militärischem Training oder paramilitärischer Ausbildung ihrer Mitglieder, um die Macht zu erlangen; • keine Verwendung von Uniformen für ihre Mitglieder; • Verbot einer Unterhaltung geheimer Parallelorganisationen; • Verbot einer Unterordnung oder Unterweisungen durch ausländische Regierungen oder Parteien. Das Gesetz 15/91 vom 11. Mai 1991 verlangt folgende Dokumentation zur Registrierung einer Partei: • einen festen Sitz; • Beleg einer Wahlbefähigung ihrer Kandidaten; • Statuten und durch interne Gremien bewilligtes Programm; • Bestätigung des Wohnsitzes und Offenbarung der Steuererzahlung ihrer Kandidaten. Die Parteien werden durch ihre Statuten geführt, welche durch das Oberste Gericht legalisiert werden. Es bestehen keine Vorkehrungen zu einem Eingriff in innere Konflikte der Parteien. Dies führte zu einer Abstinenz des Obersten Gerichtes bei häufig vorkommenden Führungskämpfen, was viele Oppositionsparteien verstörte. Dieser Situation versucht man im neuen Wahlgesetz von 2005 durch folgende Bestimmung Rechnung zu tragen: Interne Konflikte über Verwendung von Finanzen werden dem Rechnungshof vorgelegt, für Konflikte über die ordnungsgemäße Befolgung der Statuten ist das(bisher nicht konstituierte) Verfassungsgericht und für sonstige Auseinandersetzung sind die normalen Gerichte zuständig. Die Parteiendisziplin wird häufig als sehr wirr beschrieben, was zu undurchsichtigen Entscheidungsfindungen führt, welchen nicht alle Sektoren einer Partei folgen. Dem Prinzip nach müssten alle Parteimitglieder, welche die Statuten und Beschlüsse nicht befolgen, ausgeschlossen werden. 6 Die interne Finanzverwaltung obliegt den hierzu geschaffenen Parteiorganen. Nähere Informationen zur Handhabung der Finanzen innerhalb der Parteien sind nicht zugänglich. Nach dem Parteiengesetz muss über die Zuwendung öffentlicher Mittel ein Verwendungsnachweis geführt werden. Ein Großteil der Konflikte beruht auf einer intransparenten Handhabung und einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Finanzmittel. Die Mehrzahl der Parteien verlangt als Voraussetzung zur Mitgliedschaft den Nachweis der Staatsbürgerschaft und einen Beleg der geistigen Zurechnungsfähigkeit für Kandidaten eines Amtes. Alle Parteien offen für neue Mitglieder, was generell sehr unbürokratisch- oftmals sogar zu locker- gehandhabt wird. Dies führte vielfach zu Unterstellungen in Bezug auf die fehlende angolanische Staatsbürgerschaft einiger Kandidaten, was tatsächlich in einigen ländlichen Gebieten des Landes schwer nachzuweisen ist. Einmal aufgenommen, haben alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten. Die Parteien verlangen Mitgliedsbeiträge, die aber vielfach nicht gezahlt werden. Vor der Unabhängigkeit war ein Parteienwechsel unter den Führern der Widerstandsbewegungen eher die Regel als die Ausnahme. Einerseits bestand der Drang zur Führung einer Plattform für den Unabhängigkeitskampf, andererseits bestand ein sehr starker ideologischer Verdrängungswettbewerb. Hervorzuheben sind als Beispiele die temporären Wechsel von Jonas Savimbi (UNITA) und Viriato da Cruz(MPLA) zur FNLA. Kurz nach Erlangung der Unabhängigkeit und nach Verfügung einer politischen Amnestie liefen viele wichtige FNLFührer zur MPLA über. Auf mittlerer und unterer Ebene gab es immer Parteienwechsel, wobei nach dem Friedensschluss im Jahre 2002 viele, unter ihnen auch Führungskräfte, von der UNITA zur MPLA wechselten. Laut Verfassung werden Präsidentschaftskandidaten entweder durch Parteien, deren Koalition oder als unabhängiger Kandidat durch den Nachweis von mindestens 5000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger nominiert. Unabhängige Kandidaturen sind in Angola nur für die Präsidentschaftswahl möglich, die Wahl ins Parlament kann nur über Parteien erfolgen. Ein gewählter Abgeordneter ist bis zum Ende seines Mandats an seine Partei gebunden, ein Parteienwechsel oder-austritt unter Beibehaltung des Mandats ist nicht möglich. II. DIE WICHTIGSTEN PARTEIEN Es erfolgt hier eine Beschränkung auf die fünf Parteien, die bei den Wahlen 1992 am besten abgeschnitten haben; drei davon sind ehemalige Befreiungsbewegungen. 1. Movimento Popular de Libertação de Angola(MPLA) Die Gründung erfolgte am 10. Dezember 1956 als Ergebnis eines Zusammenschlusses verschiedener Freiheitsbewegungen, deren Wurzeln teilweise bis ins 19. Jahrhundert reichen: m~êíáÇç= Ç~= iìí~= råáÇ~= ÇÉ=^åÖçä~= Emir^FI= jçîáãÉåíç= é~ê~=~= fåÇÉéÉåÇÆåÅá~= ÇÉ=^åÖçä~= Ejf^FI= jçîáãÉåíç= é~ê~=~= fåÇÉéÉåÇÆåÅá~= k~Åáçå~ä= ÇÉ=^åÖçä~= Ejfk^F= und m~êíáÇç=`çãìåáëí~= ÇÉ=^åÖçä~K= Em`^F. Die MPLA konstituierte sich als marxistischleninistische Arbeiterpartei, setzte sich im Befreiungskampf durch und bildete nach Erlangung der Unabhängigkeit am 11. November 1975 als sozialistische Einheitspartei die Regierung, die sie bis 1992 führte. Der erste Friedensschluss 1991 von Bicesse(Por7 tugal) führte zu den ersten allgemeinen Wahlen, aus denen die MPLA mit 54% der Stimmen als Sieger hervorging und mit 130 Abgeordnete im 220-köpfigen Parlament die absolute Mehrheit errang. Danach führte die MPLA als Mehrheitspartei die Regierung zunächst alleine und ab 1997 aufgrund des in Lusaka ausgehandelten Waffenstillstandes in Koalition mit UNITA und PRS( m~êíáÇç=ÇÉ=oÉåçî~´©ç=pçÅá~ä), als oÉÖáÉJ êìåÖ= ÇÉê= k~íáçå~äÉå= sÉêë ∏ ÜåìåÖ= ìåÇ= táÉJ ÇÉê~ìÑÄ~ì=EdrokF. Die MPLA ist landesweit durch ihre Organe in feiner Verästelung bis auf die lokale Ebene vertreten. Beschlussfassende und ausführende Organe zwischen den Parteitagen sind das 283-köpfige Zentralkomitee, das 43 Mitglieder zählende Politbüro und ein 9-köpfiges Sekretariat des Politbüros. Nach altem"staatssozialistischem" Modell ist dieses Sekretariat das eigentliche Machtzentrum, das die sektorpolitischen Richtlinien vorgibt, die dann durch die Fachminister auszuführen sind. Die Gründer und Führungskader der MPLA waren in erster Linie euro-afrikanischer Abstammung und Weiße sowie in Allianz mit diesen„assimilierte“ Mitglieder des Stammes der nìáãÄìåÇìI= die vorrangig in der Küstenregion und der Provinz Malanje beheimat waren. Heute sind in den Führungsriegen der MPLA alle Ethnien und Regionen des Landes vertreten, gemäß ihres Anteils an der Bevölkerung aber immer noch überproportional viele Menschen euroafrikanischer Abstammung und einige Weiße. Die Geschichte der Partei ist durch eine anti-rassistische Orientierung sowohl gegenüber Weißen als auch Schwarzen geprägt. Die MPLA sieht sich mit 1,2 Millionen Mitgliedern als Massenpartei. Der aus Zeiten des Befreiungskampfes herrührende Alleinvertretungsanspruch für alle Angolaner ist bis heute ungebrochen. Bekannt und von Bedeutung sind die Spaltungen und Parteiaustritte in den 60er Jahren unter den Parteigründern Viriato da Cruz, Mário Pinto de Andrade und Daniel Chipenda. Ein nicht verarbeitetes Trauma stellt der ideologische Richtungskampf mit dem Versuch eines Staatsstreiches im Jahre 1977 dar. Dieser endete mit der physischen Liquidierung der einflussreichen nationalistisch-linken Parteiführer Nito Alves und José Van-Dunem und in dessen Gefolge mit der Hexenjagd auf und Ermordung von- nach unzuverlässiger Schätzung- bis zu 80.000 Parteimitgliedern. Diese Ereignisse werden in der MPLA bis heute als Tabu behandelt. Im Dezember 2003 erfolgte der fünfte Kongress der MPLA, der erste in Friedenszeiten. Es gab zwar nicht die erhoffte ideologische Öffnung, aber trotzdem einige Impulse für den langsam und widerspruchsvoll verlaufenden Transformationsprozess hin zu einer demokratischeren Partei. Unter den jüngeren Führungskräften gibt es das Bemühen um die Öffnung der Partei zur Gesellschaft und zu mehr Dialog. Von offen divergierenden Flügeln von"Erneuerern" und"Bewahrern" kann aber kaum gesprochen werden, da der autoritär regierende Staats- und Parteichef dos Santos alle Fäden fest in der Hand hält. Die MPLA ist Mitglied der Sozialistischen Internationale. 2. União para a Independência Total de Angola(UNITA) Die UNITA gründete sich auf ihrem ersten Kongress am 13. März 1966 im Munizipio Muangai der Provinz Moxico mit dem Ziel der Bildung einer Bewegung zur Befreiung der schwarzafrikanischen Bevölkerung des Binnenlandes. 8 Die UNITA lieferte der von der MPLA geführten Regierung seit 1975 einen erbitterten bewaffneten Kampf, der erstmals im Mai 1991 mit dem Friedensabkommen von Bicesse unterbrochen wurde, aber kurz nach den Wahlen vom September 1992 erneut aufflammte, da die UNITA das Wahlergebnis nicht anerkannte. Erst der Tod des Gründungspatriarchen Jonas Malheiro Savimbi am 22. Februar 2002 führte zur Beendigung des Krieges. Die Partei führte 2003 ihren 9. Kongress durch, der allgemein als erneuernd und transparent beschrieben wird. Isaías Samakuva wurde mit überzeugender Mehrheit zum neuen Parteivorsitzenden gewählt. Ihm gelang es bisher aber nicht, sich eindeutig gegen seine Rivalen durchzusetzen. Kern des Problems ist die nicht überwundene Spaltung der UNITA in drei Flügel, von denen Samakuva die in Angola wenig einflussreiche ehemalige Auslandsfraktion vertritt. Als unversöhnlicher Gegner steht ihm der Vertreter der ehemaligen militärischen Fraktion, General Lukamba Gato gegenüber. Als "lachender Dritter" könnte der Vertreter des gemäßigten und seit 1997 an der"Regierung des Nationalen Wiederaufbaus GURN" beteiligten Flügels, Abel Chivukuvuku, aus diesem Klärungsprozess hervorgehen. Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzungen hat die UNITA ihre Rolle als wichtigste Oppositionskraft noch nicht gefunden und geht in dieser schwierigen Konstellation mit vorerst geringen Siegesaussichten in die Parlamentswahlen im Jahr 2006. Organe der Partei sind die Politische Kommission mit 251 Mitgliedern und das Ständige Komitee mit 64 Personen, die in der Zeit zwischen den Parteitagen die Entscheidungen treffen. Die UNITA war bekannt für ihre Terrorherrschaft unter der eisernen Faust Savimbis. Mit Ritualmorden wurde die"Volksgemeinschaft" geschmiedet und nur der Verdacht einer Rivalität zu Savimbi hatte oftmals eine Exekution der gesamten Familien des Dissidenten zur Folge. Internationales Aufsehen verursachte 1991 das mysteriöse Verschwinden zweier einflussreicher Führungspersonen der UNITA. Tito Chingunji,"Außenminister" der UNITA und Wilson dos Santos wurden mitsamt ihren Großfamilien liquidiert. Eine Reihe einflussreicher Führer ließ sich im Verlauf des Friedensprozesses von 1992 durch die Regierung kooptieren. Einige wurden durch den Staatspräsidenten dos Santos mit attraktiven Botschafterposten belohnt. Zu bemerken ist die Gründung der (einflusslosen) Parteien cµêìã= aÉãçÅê•íáÅç= ^åÖçä~åç= Eca^F=- dessen Führer später zur MPLA überlief- und qÉåÇÆåÅá~= ÇÉ= oÉÑäÉñ©ç= aÉãçÅê•íáÅ~= EqoaF= als Abspaltungen von der UNITA. Die UNITA gründete sich als Widerstandsbewegung gegen die portugiesische Kolonialherrschaft und gegen die Dominanz der Euro-Afrikaner und der„assimilierten“ nìáãÄìåÇìI mit einem ausgeprägten Rassismus gegen Weiße und Menschen euroafrikanischer Abstammung. Heute ist die UNITA bemüht, sich ähnlich wie die MPLA als eine Sammelbewegung ohne feste ethnische Bindungen zu etablieren. Die Statuten legen ein ausgewogenes Verhältnis unter allen Bevölkerungsgruppen fest. In Krisenzeiten- und im beginnenden Wahlkampf- scheut man aber nicht davor zurück, sich der alten rassistischen Rhetorik zu 9 bedienen. Die UNITA ist Mitglied der Internationalen Konservativen Parteien. Legendär sind Jonas Savimbis enge Beziehungen zur CSU und persönlich zu Franz Josef Strauss. 3. Frente Nacional para a Libertação de Angola(FLNA) Die am 7. Juli 1954 gegründete FLNA ist die älteste der drei Befreiungsbewegungen. Zu Beginn der Unabhängigkeit beteiligte sie sich an einer Übergangsregierung, nahm aber kurz darauf den bewaffneten Kampf wieder auf. Im Rahmen der Friedensverhandlungen von 1991 trat die FLNA aus dem Untergrund, organisierte ihren Gründungskongress als politische Partei und ließ sich als solche registrieren. Bei den Wahlen 1992 erreichte sie nur magere 2% der Stimmen und ist mit fünf Abgeordneten im Parlament vertreten. Parteiorgane sind das Zentralkomitee, das Politbüro und ein Generalsekretariat. Bemerkenswert sind die Basisorganisationen der Partei in kommunalen Komitees und Zellen von Bürgervereinen. Stärker noch als die anderen beiden Befreiungsbewegungen war die FLNA eine Durchgangsstation für viele Führer auf der Suche ihrer politischen Identität. Alle Machtkämpfe von den Ursprüngen bis zur Gegenwart hat der Gründungsvorsitzende der Partei und berühmt-berüchtigte Held des Bürgerkrieges, Holden Roberto, überlebt. Er führt die FNLA immer noch, während sein langjähriger- und um eine Generation jüngerer- Kontrahent Lucas Ngonga als Nachfolger in Warteposition sitzt. Die FLNA hat ihre traditionelle Basis im Norden des Landes und führt ihre Wurzeln auf den Mythos der kongolesischen Königreiche zurück. Ideologischer Halt ist die verschwommene und populistische Vorstellung eine Afrikanisierung Angolas:"Afrika den (Schwarz-)Afrikanern". 4. Partido de Renovação Social(PRS) Die PRS gründete sich am 18. November 1990 und erzielte bei den Wahlen von 1992 2% der Stimmen und sechs Mandate im Parlament. Oberstes Organ der Partei ist der alle fünf Jahre zusammengerufene Kongress, der den Parteivorsitzenden wählt. In der Zeit zwischen den Kongressen trifft ein Nationalkomitee von 90 Mitgliedern die Entscheidungen. Dieses Komitee wählt zur Führung der Geschäfte einen 25-köpfigen Politischen Rat und einen Geschäftsführer. Die PRS unterhält internationale Beziehungen zu einigen Parteien in Afrika, besonders zur PRS in Guinea Bissau. Die Partei gründete sich als ethnische Plattform der Regionen des Ostens des Landes. Mit einigem Erfolg werden große Anstrengungen unternommen, eine landesweite, vor allem urbane Präsenz mit einem fortschrittlichen Image zu erwerben. Unter dem Primat der nationalen Einheit und Unabhängigkeit wird programmatisch ein föderatives Staatsmodell zur Beförderung der wirtschaftlichen Entwicklung gefordert. Die Vorstellungen zur Rolle des Staates als Garant einer gerechteren Entwicklung entspricht in weiten Teilen traditionellem sozialdemokratischem Politikverständnis. Abgesehen von inneren Führungskämpfen um den Parteivorsitz, die in der Ostprovinz Moxico zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führten, sind keine Abspaltungen bekannt. Dies mag einen Grund darin haben, dass es sich bei der PRS nicht um eine vormalige Befreiungsbewegung mit Alleinvertretungsanspruch handelt. 10 5. Partido Liberal Democrático(PLD) Die PLD wurde am 20. November 1983 durch angolanische Exilanten in Lissabon gegründet und registrierte sich 1990 in Angola als ordentliche Partei. Bei den Wahlen von 1992 errang sie 2% der Stimmen und drei Sitze im Parlament. Organe der Partei sind eine 74-köpfige Nationale Politische Kommission, eine Führungskommission mit 14 Mitgliedern, darunter 4 Frauen und ein 13-köpfiges Generalsekretariat. Die Partei hat 129.000 eingeschriebene Mitglieder und ist in allen 18 Provinzen und 64 Munizipien präsent. Ihre Basis besteht eher in urbanen, intellektuellen Kreisen. Die PLD ist Mitglied der Liberalen Internationale und besetzt darin eine der Vizepräsidentschaften. Abspaltungen sind nicht bekannt. III. DIE PARTEIEN IM PARLAMENT 1. Das Politische System Die derzeitig gültige Verfassung von 1992 legt die üblichen Grundsätze zur Beschreibung eines pluralistischen Staates freier Bürger fest. Es herrscht formale Gewaltenteilung zwischen den Organen der durch den Staatspräsidenten geführten Exekutive, der Nationalversammlung als Legislative und der Justiz. Die Regierungsform ist semipräsidentiell, vielfach kritisiert wegen eines stark ausgeprägten präsidentiellen Absolutismus. Der Staatspräsident wird durch direkte, freie, geheime und allgemeine Wahl für eine Periode von 5 Jahren gewählt. Er stellt die Regierung aus der Partei zusammen, die den Wahlsieg errungen hat und sitzt dem Ministerrat vor. Erreicht der Kandidat nicht die absolute Mehrheit, wird eine Stichwahl durchgeführt. Bei den ersten und bisher einzigen Wahlen erzielte José Eduardo dos Santos 49% und sein Kontrahent Jonas Savimbi 40% der Stimmen. Ein zweiter Wahlgang konnte nicht durchgeführt werden, da Savimbi versuchte, das Wahlergebnis mit den Waffen zu korrigieren. Über die Verfassungsmäßigkeit des Mandates des Staatspräsidenten dos Santos wird bis zum heutigen Tage gestritten. 2. Ergebnisse der vergangenen Wahlen Von ca. 4,8 Millionen registrierten Wählern nahmen etwa 4,2 Millionen an den Wahlen von 1992 teil. Die MPLA erzielte mit 54% der Stimmen die absolute Mehrheit, gefolgt von UNITA mit 34%, FNLA mit 2%, PRS mit 2%, PLD mit 2%, PRD mit 1%, PSD mit 1%, AD Coligação 1%. Die restlichen Parteien erreichten zusammen 3% der Stimmen. Das angolanische Wahlrecht von 1992 ist ein proportionales System, mit 130 Abgeordneten, die aus den für jede Partei abgegebenen gültigen Stimmen hervorgehen, plus 90 Abgeordnete als Repräsentanten der Provinzen. Partei MPLA UNITA PRS FNLA PLD PAJOCA PSDA PRD AD Coligação PDP-ANA FDA Anzahl der Abgeordneten 130 70 6 5 3 1 1 1 1 1 1 3. Arbeit der Parteien im Parlament Das Parlament konstituierte sich am 26. November 1992 und wählte einen MPLAAbgeordneten zum Präsidenten sowie Abgeordnete von MPLA, FNLA und PRS zu Vizepräsidenten. Nach langwierigen Ver11 handlungen bei andauerndem Bürgerkrieg zwischen den Beteiligten nahmen die UNITA -Abgeordneten am 9. April 1997 ihre Parlamentssitze ein. Voraussetzung hierfür war die Vereinbarung, die folgenden Gesetzesinitiativen in Angriff zu nehmen: Landrecht, Recht zur Behandlung von Staatsgeheimnissen, Wahlrecht sowie Justizreform mit Einsetzung einer Obersten Staatsanwaltschaft und Schaffung eines Rechnungshofes. Die ab 1992 für das Land neue parlamentarische Erfahrung führte auf Grund der Dominanz der MPLA zu der gewiss nicht ganz unbegründeten Unterstellungen eines Missbrauchs des Parlamentes. Mit ihrer komfortablen Mehrheit hat sich die MPLA in allen wichtigen Gesetzesinitiativen gegen die Opposition durchsetzen können, auch wenn es dieser manchmal gelang, eine Einheitsfront zu bilden. In extremen Fällen bezeugte die Opposition ihren- meist folgenlosen Widerspruch durch einen geschlossenen Auszug aus dem Parlament. Interessengegensätze, insbesondere zwischen den nach 1990 neu gegründeten Parteien und der alteingesessenen UNITA, erschwerten jedoch ein einheitliches Vorgehen. Die MPLA beherrscht die Szene und nutzt diese Gegensätze zu ihren Gunsten aus. Wenn nötig, beschaffte sie sich die Zustimmung der Abgeordneten auch mit Zuwendungen. Ein anschauliches Beispiel liefert der Prozess des kürzlich verabschiedeten Gesetzespaketes für die Wahlen 2006, wobei viele Abgeordnete der Opposition letztlich gegen die gemeinsam vereinbarte Linie votierten. Diese unzureichende strategische Fähigkeit aller Oppositionsparteien, einschließlich der UNITA, ist zweifellos ein großes Manko. Hinzu kommt die fehlende sachliche Fundierung politischer Entscheidungen, da es weder intern noch extern ausreichende wissenschaftliche Beratung gibt. Besonders gravierend ist diese Situation bei den Mikroparteien, deren Abgeordnete in 13 Jahren Parlamentstätigkeit keine einzige relevante Intervention im Parlament zu verzeichnen haben. Es bestehen 9 Parlamentsausschüsse: 1ª Verfassung(derzeitig ruhend) und Recht 2ª Verteidigung und Innere Sicherheit 3ª Außenbeziehungen, Internationale und Angolanische Diaspora 4ª Dezentralisierung und Lokale Regierung 5ª Wirtschaft und Finanzen 6ª Bildung, Wissenschaften, Technologie, Kultur, Religiöse Angelegenheiten, Sport und Medien. 7ª Gesundheit, Umwelt, Soziales, Beschäftigung und Alte Kämpfer 8ª Familie, Jugend, Kinder und Frauen 9ª Menschenrechte, Petitionen und Bürgerbeteiligung Die Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten sind mangelhaft, besonders für die Opposition, die sich nicht auf eine eigene Infrastruktur außerhalb des Parlamentes stützen kann. Zwei Faktoren bewirken eine Distanz der Abgeordneten zur Realität des Landes. Die außergewöhnlich lange, aufgrund des Bürgerkrieges seit 1992 andauernde Legislaturperiode, bewirkt eine schwache Legitimation und Ermüdung der Abgeordneten. Zum zweiten bewirkt das indirekte Wahlsystem eine sehr schwache Rechenschaftspflicht der Abgeordneten gegenüber den Bürgern und deren Abwesenheit in den Provinzen. Rühmlich sind die Ausnahmen einzelner engagierter Abgeordneter, sowie eine landesweite Initiative zur öffentlichen Diskussion der Vorschläge zu Verfassungsänderungen in den Jahren ab 2000 bis zum Einfrierung des Verfassungsprozesses Anfang 2005. 12 4. Fraktionen und Parlamentsverwaltung Jede Fraktion verfügt über einen Vorsitz mit respektiven Vizevorsitzenden und Sekretären. Über Fraktionsstatus verfügen nur die fünf größten Parteien(MPLA, UNITA, PRS, FNLA, und PLD). In der Regel schließen sich die Ein-Abgeordneten-Parteien bei Abstimmungen einer der Fraktionen an. Das Parlament verfügt über einen Generalsekretär mit der Zuständigkeit für die Verwaltung, unterstützt durch Verwaltungsbeamte. 5. Verhaltenskultur von Politikern bei Wahlen Die Abwesenheit einer Kultur von Wahlen führt zu einer schwach ausgebildeten Praxis von Koalitionsbildungen. Bei den Wahlen von 1992 gab es vereinzelte Koalitionen, so in einer Unterstützung von PRS und PAJOCA bei der Wahl von dos Santos zum Staatspräsidenten und auf der anderen Seite unterstützte PDP ANA die Kandidatur von Jonas Savimbi. Derzeitig gibt es einige Anstrengungen zur Herstellung von Wahlbündnissen, die aber bisher nicht über einen informellen Status hinausgehen. Viele dieser Bündnisse beruhen auf einzelnen, gemeinsam getragenen Aktionen und erliegen einem raschen Zerfallsprozess. Zu erwähnen sind schließlich noch die außerparlamentarischen Oppositionsbündnisse mä~í~Ñçêã~= bñíê~Jm~êä~ãÉåí~ê und m~êíáÇçë= Ç~= léçëá´©ç=`áîáä=(POC), die sich als Mikroparteien oft lautstark zu Wort melden und mit parlamentarischen Oppositionsparteien ad hoc Bündnisse eingehen. Entsprechend nicht aktualisierter Daten des Obersten Gerichtshofes sind in Angola 125 Parteien registriert. Im Jahr 1992 waren es noch 23. Diese Gründungseuphorie beruht zu einem guten Teil auf der Öffnung des Ein-Parteien-Systems und der damit verbundenen Zulassung pluralistischer Debatten. Ein weiterer Grund liegt aber auch in den extrem niedrigen Einstiegsbarrieren für eine Parteigründung. Die Parteien ohne Parlamentsvertretung und ohne Zugang zu finanziellen Ressourcen kämpfen allerdings massiv um ihr Überleben, was eine drastische Flurbereinigung erwarten lässt. IV. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DES MEHRPARTEIENSYSTEMS UND DER PARTEIEN Das angolanische Mehrparteiensystem ermöglichte ab Anfang der 90er Jahre- verstärkt nach dem Friedensschluss von 2002 das praktische Lernen im Umgang mit gegensätzlichen Ideen und Argumenten. Über die Wahlmöglichkeiten der Bürger hinaus wird grundsätzlich eine Konkurrenz der Programme ermöglicht, auch wenn dies in der Praxis noch sehr schwach ausgeprägt ist. Nicht zu gering zu bewerten ist die Tatsache, dass jeder Amtsinhaber der Regierung potentiell das Ziel der Kritik einer Oppositionspartei sein kann. In der Tat findet sich die Regierung oftmals im Kreuzfeuer der Kritik durch die Opposition im Parlament. Zu berücksichtigen ist aber das geschichtliche Erbe des Ein-Parteien-Systems und die bis heute vorherrschende Dominanz von MPLA und UNITA mit ihren Wurzeln als Befreiungsbewegungen und den daraus resultierenden Alleinvertretungsansprüchen. Dies prägt auch heute noch sehr stark die politische Kultur des Landes. Die Herrschaft der MPLA über materielle und menschliche Ressourcen beschert ihr eine kaum einzuholende Vorherrschaft auch gegenüber der zweitstärksten Partei UNITA, die zudem seit ihrer 13 militärischen Niederlage durch Flügelkämpfe gelähmt erscheint. Das Ergebnis ist eine geringe programmatische Wahlmöglichkeit bei einer gleichzeitigen numerischen Vielzahl von Parteien. Unter diesen Voraussetzungen ist mit einem überwältigenden Sieg der MPLA bei den Wahlen 2006 zu rechnen. Der größte Unsicherheitsfaktor ist eine möglicherweise hohe Wahlabstinenz der Bürger. Eine in ihren Auswirkungen bisher wenig beachtete Gefahr liegt aber in der Möglichkeit einer Rückkehr zum Ein-Parteien-Staat; diesmal nicht mit Waffengewalt sondern mit demokratischen Mitteln. 1992 war die UNITA noch eine echte und für sehr viele Menschen attraktive Alternative zum abgewirtschafteten"Sozialismus" der MPLA. Der Terrorkrieg der 90er Jahre scheint dieses Vertrauen zerstört zu haben. Es ist deshalb nur schwer vorstellbar, dass die UNITA bei den kommenden Wahlen auch nur annähernd das Ergebnis der Wahlen von 1992 erreichen wird. 14 Abkürzungen AD – Angola Democrática CNE – Conselho Nacional Eleitoral ELNA- Exército Nacional de Libertação de Angola FALA- Forças Armadas de Libertação de Angola FAPLA – Forças Armadas de Libertação de Angola FDA – Fórum Democrático Angolano FNLA – Frente Nacional para a Libertação de Angola MAT – Ministério da Administração do Território MDIA – Movimento de Defesa dos Interesses de Angola MPLA – Movimento Popular de Libertação de Angola PAJOCA – Partido da Aliança Juventude Operaria e Camponesa de Angola PDPA – Partido Democrático Pacifico de Angola PDP ANA – Partido Democrático para o Progresso de Aliança Nacional Angolana PNEA – Partido Nacional Ecológico de Angola PRS – Partido de Renovação Social PSCA – Partido da Solidariedade e da Consciência de Angola TRD – Tendência de Reflexão Democrática UDA – União Democrática Angolana UNITA – União para a Independência Total de Angola 15 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. Sie ist eine private und gemeinnützige Institution und den Ideen der Sozialen Demokratie verpflichtet. Die Stiftung trägt den Namen des ersten demokratisch gewählten deutschen Staatspräsidenten, Friedrich Ebert, und führt sein Vermächtnis der politischen Gestaltung von Freiheit, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit fort. Diesem Auftrag entspricht sie im In- und Ausland mit ihren Programmen zur Politischen Bildung, Internationalen Zusammenarbeit sowie Studienförderung und Forschung. Die Internationale Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung fördert nachhaltige Entwicklung und Demokratie in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie dem Nahen Osten. Zusammen mit ihren Partnern, gesellschaftspolitischen Akteuren in über 100 Ländern, trägt sie dazu bei, dass in Zukunft: • Demokratische Strukturen unter Einbeziehung möglichst aller gesellschaftlicher Gruppen gesichert, • Reformprozesse und Mechanismen eines friedlichen Interessenausgleichs gefördert sowie • Globale Zukunftsstrategien gemeinsam gestaltet werden. Gegenwärtig unterhält das Afrika-Referat der Friedrich-Ebert-Stiftung in den Ländern südlich der Sahara 19 Büros mit 23 deutschen Mitarbeitern und ca. 180 Ortskräften. Darüber hinaus werden Projekte in 4 weiteren Ländern(Kapverden, Togo, Mauritius, DR Kongo) durchgeführt, die jeweils von einem angrenzenden Büro oder der Zentrale mitbetreut werden. Für diese Arbeit standen im Jahre 2005 ca. 12 Mio.€ zur Verfügung. Weitere Informationen sowie FES-Publikationen zu Afrika finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.fes.de/international/afrika. Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Afrika Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit Leiter: Dr. Werner Puschra Godesberger Allee 149 53175 Bonn Tel.:+49 228 883-576 Fax:+49 228 883-623 16