Manfred Messerschmidt „Größte Härte …“ Verbrechen der Wehrmacht in Polen September/Oktober 1939 G Reihe Gesprächskreis Geschichte Heft 63 Gesprächskreis Geschichte Heft 63 Manfred Messerschmidt „Größte Härte...“ Verbrechen der Wehrmacht in Polen September/Oktober 1939 = Vortrag bei der Eröffnung der gleichnamigen Ausstellung am 2. September 2005 in der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn Friedrich-Ebert-Stiftung Historisches Forschungszentrum Herausgegeben von Dieter Dowe Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Kostenloser Bezug beim Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Tel.: 0228 – 883-473 E-mail: Doris.Fabritius@fes.de © 2005 by Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn(-Bad Godesberg) Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn Druck: Medienhaus Plump, Rheinbreitbach Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany 2005 ISSN 0941-6862 ISBN 3-89892-441-6 3 Prof. Dr. Manfred Messerschmidt „Größte Härte...“ Verbrechen der Wehrmacht in Polen September/Oktober 1939 Diese im September/Oktober 2005 in der Friedrich-EbertStiftung in Bonn gezeigte Ausstellung * , ein gemeinsames Projekt der Kommission zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Polnische Nation und des Deutschen Historischen Instituts in Warschau, hatte sich einer schwierigen Aufgabe zu stellen. In Polen und in der Bundesrepublik ist die breite Öffentlichkeit nicht annähernd auf gleichem Niveau am Thema interessiert. Entsprechend hatten die Ausstellungsplaner ganz unterschiedliche Vorkenntnisse der Besucher in beiden Ländern zu unterstellen. Ob das Resultat dem Anspruch genügen konnte, beantwortet sich aus polnischer und deutscher Perspektive sicherlich unterschiedlich. Der Focus ist auf die ersten Wochen des Krieges und der Besatzung gerichtet, im wesentlichen auf den Zeitraum bis zur Ablösung der vollziehenden Gewalt des Oberbefehlshabers des Heeres(Ob d H) am 26. Oktober 1939. Damit wurden Parteiund Polizeiinstanzen für Verwaltung und Sicherheit zuständig und verantwortlich. Es sind aber gerade die ersten acht Wochen nach Kriegsbeginn, also die Zeit der Zuständigkeit der Heeresführung für Sicherheit und Ordnung nach Kriegsvölkerrecht, über welche das deutsche Publikum wenig weiß. In manchen Köpfen wirkt die * Vgl.„Größte Härte...“ Verbrechen der Wehrmacht in Polen September/Oktober 1939. Ausstellungskatalog. Hrsg. vom Deutschen Historischen Institut. Redaktion: Jochen Böhler, fibre Verlag, Osnabrück 2005. 4 Goebbels-Propaganda nach, was besonders sichtbar wird, wenn vom„Bromberger Blutsonntag“ die Rede ist. Unzutreffend ist wohl auch nicht die Annahme, dass die den Zeitraum 1941-1944 abdeckende„Wehrmachtausstellung“ ungewollt die Geschichte der Kriegsrealität in Polen überdeckt hat. Den Krieg gegen die Sowjetunion haben allerdings in der Wahrnehmung des westdeutschen Publikums jahrzehntelang Bilder von deutschen Opfern und russischen Grausamkeiten einseitig charakterisiert. Auch deshalb blieb die Geschichte Polens im deutschen Gedächtnis marginal. Sie blieb auch deshalb unverstanden, weil nur Wenige erkannten, dass in der Vorgeschichte des Krieges gerade konservative Eliten antipolnische Aktivitäten befürworteten, an ihrer Spitze Reichswehrführung und Auswärtiges Amt. Beide operierten hier zielorientierter als zunächst Hitler. Der im Januar 1934 zustande gekommene deutsch-polnische Nichtangriffsvertrag stieß bei ihnen auf Zweifel und Unverständnis. Hitlers damit verbundene Absicht, Bewegungsspielraum für eine bilateral konstruierte Außenpolitik zu gewinnen, beunruhigte die auf territoriale Revisionen setzenden Vertreter der Weimarer Außenpolitik. Schon in den Zwanziger Jahren hatte die Reichswehrführung Polen als Opfer künftiger deutscher Großmachtpolitik betrachtet. General von Seeckt sprach davon, Polens Existenz sei unerträglich und unvereinbar mit den Lebensbedingungen Deutschlands. Es müsse verschwinden. Außenminister von Neurath und Staatssekretär von Bülow betrachteten ein europäisches Sicherheitssystem als Hindernis für eine Revision der Ostgrenze. Sie dachten an eine Teilung Polens, wenn Deutschland„militärisch, finanziell und wirtschaftlich genügend gefestigt“ sei. 1 1 Günter Wollstein: Eine Denkschrift des Staatssekretärs Bernhard von Bülow vom März 1933. Wilhelminische Konzeption der Außenpolitik 5 Neurath trug diese Konzeption am 7. April 1933 im Kabinett vor. 2 Hitler sprach sich zwar nicht dagegen aus, verfolgte aber mit Blick auf Frankreich eine andere Linie gegenüber Polen. Beide Ansätze zielten auf den Gewinn der Großmachtposition, Hitler versuchte zunächst, Polen in seine noch weitergehenden Ziele im Osten einzuspannen, für die er in Etappen zuerst Rückenfreiheit an der Ostgrenze benötigte: Frankreich war in seiner Sicht das eigentliche Hindernis auf dem Weg zur„Lebensraum“-Gewinnung in Osteuropa. Als 1938 – Frühjahr 1939 klar wurde, dass Polen die ihm zugedachte Rolle nicht zu übernehmen bereit war, konvergierten nach und nach die unterschiedlichen Auffassungen in Berlin zum Programm der Beseitigung Polens. Als Problem sahen konservative Eliten die Frage des günstigen Zeitpunkts und der Isolierung des ausersehenen Opfers. Hitler hatte nur noch mit Bedenken solcher Art, nicht mit prinzipieller Ablehnung eines zu frühen Krieges gegen Polen zu rechnen. Das zeigte sich schon nach seiner Aufforderung an den Oberbefehlshaber des Heeres vom 25. März 1939. 3 Polen sollte, so Hitler, so niedergeschlagen werden, dass es in den nächsten Jahrzehnten als politischer Faktor nicht mehr in Rechnung gestellt zu werden brauche. Dafür seien besonders günstige politische Voraussetzungen erforderlich. Dem OKW befahl er, den„Fall Weiß“(Vorbereitungen gegen Polen) so zu bearbeiten,„dass die Durchführung ab 1.9.1939 jederzeit möglich ist“. 4 Für das OKH enthielt„Fall zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen(MGM), 1/1973, S. 77-94. 2 Niederschrift über die Kabinettssitzung vom 7.4.1933: Akten zur Deutschen auswärtigen Politik(ADAP), C, Bd. I 1, S. 255-260. 3 ADAP, D, Bd. VI, Nr. 99. 4 Weisung Chef OKW v. 3.4.1939, ADAP, D, Bd. VI, Nr. 149. Die Weisung des„Obersten Befehlshabers der Wehrmacht“„Fall Weiß“ erging ebenfalls am 3.4.39, ADAP, D, Bd. VI, Nr. 185, Anlage II. 6 Weiß“ den kalkulierten Hinweis:„Eine Isolierung Polens wird um so eher auch über den Kriegsausbruch hinaus erhalten bleiben, je mehr es gelingt, den Krieg mit überraschenden, starken Schlägen zu eröffnen und zu schnellen Erfolgen zu führen.“ „Fall Weiß“ sah die„Beseitigung der lebendigen Kräfte Polens“ vor. Am 23. Mai 1939 präzisierte Hitler vor den Oberbefehlshabern, dem Generalstabschef des Heeres und weiteren Offizieren der Wehrmachtteile seine politisch-militärischen Absichten. Er sprach von seinem„Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen“. 5 Polen war jetzt ein Vorschaltereignis des Krieges gegen die Westmächte. Hier war„Lebensraum“ zu gewinnen und die„Sicherstellung der Ernährung“. Am 22. August suchte Hitler das Vertrauen der Oberbefehlshaber in seine Absichten zu stärken 6 : Angst vor einer Blockade brauche Deutschland nicht zu haben. Die Gegner seien„kleine Würmchen“. Polen sei jetzt da, wo er es haben wolle. Er habe nur Angst, dass ihm„noch im letzten Moment irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan“ vorlege. Der Krieg müsse brutal geführt werden:„Herz verschließen gegen Mitleid“. Ein halbes Jahr hatte Hitler die Generalität auf einen derartigen Krieg gegen Polen vorbereitet. Am Ende besorgte sie lediglich, Polen könne nicht isoliert werden. Offenbar hat nur der Ob d H, Generaloberst von Brauchitsch, am 22. August Zuversicht demonstriert. 7 Aber die angedeuteten Methoden des Krieges wurden nicht zum Thema. Inzwischen übte das Auswärtige Amt 5 ADAP, D, Bd. VI, S. 433. 6 Aufzeichnung der Ansprache Hitlers ohne Unterschrift, ADAP, D, Bd. VII, Nr. 192 u. 193. 7 So etwa General von Sodenstern, Klaus-Jürgen Müller: Das Heer und Hitler, Stuttgart 1969, S. 411. 7 starken Druck auf Polen aus, aber so, dass Polen jede Verantwortung zufallen sollte. 8 Angesichts dieser Vorgeschichte behaupteten führende Generale nach dem Krieg in einer Denkschrift für den Nürnberger Gerichtshof 9 , Hitler sei bei seiner Ansprache vom 22. August 1939 noch zu keiner Entscheidung gekommen. Erst nach der polnischen Mobilmachung am 30. August sei am 31. August der Befehl zum Angriff am 1. September ergangen. Den Angriffsbefehl vom 25. August habe Hitler zurückgenommen. Warum, wurde nicht gesagt, wie überhaupt die gesamte einen Angriffskrieg vorbereitende Politik übergangen wurde. 10 Damit entwickelten diese Generale – Ob d H, Generalstabschef des Heeres und Stellv. Chef des Wehrmachtführungsstabes – ein in späteren Jahren verfestigtes Geschichtsbild militärischer Unschuld, das auf die Methoden der Kriegsführung ausgedehnt wurde. Im Krieg gegen Polen begann, was im Krieg gegen die Sowjetunion perfektioniert werden sollte. So hat der große polnische Historiker Czeslaw Madajczyk geurteilt:„Die Deutschen bedienten sich während des Septemberfeldzuges und nach seiner Beendigung bei der Beherrschung der Bevölkerung des eroberten Staates der bei der Einnahme fremden Territoriums üblichen Lösungen und der Gewaltmethoden, die typisch für die spätere Kriegführung und Okkupationspolitik im Osten waren.“ 11 Die in 8 So Staatssekretär von Weizsäcker an Büro Reichsaußenminister, 19.8.1939, ADAP, D, Bd. VII, Nr. 119 u. 139. 9 Denkschrift v. 19. Nov. 1945, unterzeichnet von Brauchitsch, Halder, Manstein, Warlimont und Westphal, Staatsarchiv Nürnberg, PS 3798. 10 Denkschrift, S. 26. 11 Madajczyk: Die Verantwortung der Wehrmacht für die Verbrechen während des Krieges mit Polen, in: W. Wette u. Gerd R. Ueberschär 8 der Ausstellung gezeigten Bilder und Befehlstexte unterstreichen diesen Befund. Ein Unterschied war jedoch vorhanden: Er wird sichtbar in der ideologischen Begründung des Krieges gegen die Sowjetunion. Polen entsprach eben ganz und gar nicht dem Propaganda-Feindbild von der jüdisch-bolschewistischen Bedrohung. Daher sind für die Methoden der Kriegführung und der Behandlung der Bevölkerung und der Kriegsgefangenen keine entsprechenden Befehle wie vor dem Angriff gegen die Sowjetunion vorbereitet worden. Kann daher gesagt werden, dass im September/Oktober 1939, also solange die vollziehende Gewalt beim Heer lag, eine Art „normaler Krieg“ im Verständnis des Heeres geführt worden sei? So jedenfalls ist es in Deutschland jahrzehntelang geglaubt worden. Der Kieler Historiker Karl Dietrich Erdmann hat in seinem Beitrag„Die Zeit der Weltkriege“ in Gebhardt‘s Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 4, noch 1976 kein Wort über Kriegsverbrechen in Polen während des ersten Kriegsjahres verloren. Dieses umfangreiche Nachschlagewerk war vor allem als Orientierungshilfe für Studenten gedacht! Manstein erklärte in seinem 1955 erschienenen Buch„Verlorene Siege“ offenbar ohne Skrupel, was Hitler im Hinblick auf den Krieg gegen Polen gesagt habe, habe nicht im Sinne einer Vernichtungspolitik verstanden werden können. War für diesen General die Aufforderung zur„Beseitigung der lebendigen Kräfte Polens“ wenig bemerkenswert? Es gab in der Zielorientierung immerhin eine Übereinstimmung für die Kriege gegen Polen und die Sowjetunion: Lebens(Hg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2001, S. 113–122(123). 9 raumgewinnung. Und es gab die Tradition der Abwertung des Kriegsvölkerrechts, jedenfalls seit dem deutsch-französischen Krieg 1870/71. In der 1902 vom Großen Generalstab zur Unterweisung der Offiziere herausgegebenen Schrift„Kriegsbrauch im Landkriege“ 12 hieß es:„Ein mit Energie geführter Krieg kann sich nicht bloß gegen die Kombattanten des feindlichen Staates und seine Befestigungsanlagen richten, sondern er wird und muß in gleicher Weise die gesamten geistigen und materiellen Hilfsquellen zu zerstören suchen. Humanitäre Ansprüche, d.h. Schonung von Menschen und Gütern, können nur insoweit in Frage kommen, als es die Natur und der Zweck des Krieges gestatten.“ Bald war 1939 die Formel für die Natur dieses Krieges gefunden:„Volkstumskampf“. Und damit wurde der Abschied vom Kriegsvölkerrecht verstärkt. Die Heeresführung verruchte zunächst auf der Linie von 1902 zu bleiben – die im Ersten Weltkrieg schon zur Exekution von 6000 Zivilisten in Belgien geführt hatte. Beim„Anschluß“, im Sudetenland und in Tschechien, hatte sie gesehen, wie SS, SD und Gestapo mit politischen Gegnern und Juden verfuhren. Sie bestand auf der traditionellen Zuständigkeit einer Besatzungsmacht für Sicherheit und Ordnung im besetzten Gebiet. Der Ob d H, Brauchitsch, wurde entsprechend Inhaber der vollziehenden Gewalt und damit als höchste Instanz weisungsbefugt auch gegenüber zivilen Dienststellen. In seinem schon am 21. August an die bereitstehenden Armeen zur Bekanntgabe an die polnische Bevölkerung durchgegebenen„Aufruf an die Bevölkerung“ wurde gesagt, alle völkerrechtlichen Bestimmungen würden eingehalten. Aber diese Erklärung stand unter einem nicht verlautbarten Vorbehalt: in der 12 Kriegsgeschichtliche Einzelschriften, Heft 31, hg. vom Großen Generalstab, Kriegsgeschichtliche Abteilung I, Berlin 1902. 10 vom Chef OKW genehmigten Vorschrift„Kriegsvölkerrecht“ 13 , einer Sammlung zwischenstaatlicher Abkommen„von allgemeiner Bedeutung für die Truppe“, hieß es einleitend:„Ein allgemeines Abgehen von kriegsvölkerrechtlichen Vereinbarungen kann nur vom Obersten Befehlshaber der Wehrmacht angeordnet werden.“ M.a.W.: Das Völkerrecht war nicht nur vom „Zweck des Krieges“, sondern auch vom Willen des Führers abhängig, der bereits gefordert hatte, der Krieg müsse brutal geführt werden. Eine unmittelbare Folge dieser Auffassungen zeigte sich schon während der Planungsphase. So wurden unterhalb des Inhabers der vollziehenden Gewalt – Ob d H – als Chefs der Zivilverwaltung Parteileute bei den militärischen Kommandostellen eingeplant, die damit Führungsfunktionen der Militärverwaltung wahrnahmen, so beim OB der Heeresgruppe Süd der Gauleiter Josef Wagner. Im Norden wurde ein SS-Brigadeführer Chef der Zivilverwaltung„Feindesland“. Das deutlichste Signal dafür, dass der Krieg gegen Polen militärische und nationalsozialistische Ziele realisieren sollte, wurde mit der Zuordnung von SS-Einsatzgruppen zu den fünf vorgesehenen Armeen gesetzt. In den Gesprächen zwischen dem Chef des Stabes des Generalquartiermeisters des Heeres, Oberst Wagner, und dem Sipo und Gestapochef Heydrich sowie seinem Vertreter im Hauptamt Sicherheitspolizei, Dr. Best, wurde die von der SS-Führung definierte Aufgabe der Einsatzkommandos erörtert:„die Bekämpfung aller reichs- und deutschfeindlichen Elemente im Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe“. 14 Den Aufbau dieser aus Sipo-, SD- und Gestapoleuten zusammengesetzten Kommandos hatte Best schon für den„Anschluß“, das Sudetenland, Tsche13 H.Dv. 231/I, Dv. 64/1, Berlin 1. Okt. 1939. 14 BA, R 58/241, Richtlinien für den auswärtigen Einsatz der Sicherheitspolizei und des SD vom Anfang August 1939. 11 chien und nun seit Juli 1939 für Polen vorbereitet, u.a. mit der Nachrichtensammlung über„Reichsfeinde“ und„Volkstumskampf“-Material. 15 Vorgesehen wurden fünf Einsatzgruppen mit insgesamt 13 Einsatzkommandos. Ende August vereinbarten Heydrich, Best und Wagner, dass zunächst 10 000, danach 20 000 Polen verhaftet und in Konzentrationslager verbracht werden sollten. Drei Tage vor dem Angriff war damit die Heeresspitze über das Vorgehen der Kommandos voll ins Bild gesetzt.„Gewisse Bedenken“ veranlassten Halder nicht, die Sache noch einmal zu überprüfen. Wie dann im Verlauf des Krieges die Praxis dieser Kommandos, zu denen für Posen und Oberschlesien noch im September zwei weitere hinzukamen, zeigte, war das Heer außerstande, eine grundlegende Änderung auch nur zu versuchen. Es blieb bei wenigen Ansätzen einiger Kommandeure und Befehlshaber, in Einzelfällen gegen das Vorgehen der Kommandos einzuschreiten, obwohl bis Oktober 1940 die Verantwortung für die Behandlung der Bevölkerung beim Heer lag. Sipo, SD und Gestapo führten das in Polen ablaufende Unternehmen„Tannenberg“ nach Weisungen des gleichnamigen Sonderreferats durch, mit dem Best die Aktionen von Berlin aus koordinierte. Die Heeresführung nahm damit direkte Eingriffe in ihre Prärogative hin. Über die Notwendigkeit harter Maßnahmen war man sich ohnehin einig. Himmler befahl im Zusammenhang mit den Ereignissen in Bromberg am 3. September die Erschießung polnischer„Aufständischer“ ohne standgerichtliche Untersuchung. Hunderte Opfer waren die Folge. Und bald nach Kriegsbeginn ging die SS zur„völkischen Flurbereinigung“ über. Heydrich bemerkte gegenüber Canaris:„Die kleinen Leute wollen wir schonen, der Adel, die Popen und die Juden müssen aber 15 Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989, Bonn 1996, S. 234 ff. 12 umgebracht werden.“ 16 In der Frage der Erschießung von Zivilisten bedeutete der Generalquartiermeister am 11. September 1939 dem Armeeoberkommando(AOK) 4, dass die Organe des Reichsführers SS nicht zu behindern seien. 17 Heydrichs Ausführungen waren von Hitler gedeckt. Entsprechend informierte der Chef OKW, Keitel, den Admiral Canaris: Die Sache sei vom Führer bereits entschieden, der auch dem Oberbefehlshaber des Heeres klar gemacht habe, dass, wenn die Wehrmacht damit nichts zu tun haben wolle, sie es auch hinnehmen müsse, dass SS und Gestapo neben ihr in Erscheinung träten. Für die Heeresführung war hiermit klargestellt, dass nunmehr eine Polenpolitik in Gang gesetzt wurde, die ihre eigene Rolle entscheidend verändern musste. Der Ausstellung ist es gelungen, diese Situation mit ihren Spannungen, Widersprüchen, Halbherzigkeiten und mit ihrem Funktionieren anschaulich werden zu lassen. Da sind die militärischen Kriegsverbrechen: Bilder von Luftangriffen auf unverteidigte Ortschaften wie Janów Lubelski, Sulejow und Wielun, sämtlich in der ersten Kriegswoche, Wielun schon am 1. September mit ca. 1200 Toten und hunderten Toten in der Kirche von Janów Lubelski; willkürliche Erschießungen, die zurückgehen auf das Franctireursyndrom des deutsch-französischen Krieges 1870/71; Mißhandlungen und Erschießungen von Juden in Konskie am 12. September, ausgeführt von Soldaten einer Luftnachrichten-Abteilung. Ein willkürlicher Freischärlerbegriff hatte die Ermordung tausender polnischer Soldaten zur Folge, die im Rücken der Front weiterkämpften. Sie hatten als Kombat16 Tagebucheintrag Helmuth Groscurths v. 8.9.1939, Tagebücher eines Abwehroffiziers 1938-1940, Hrsg. v. Helmut Krausnick u. Harold C. Deutsch, Stuttgart 1970, S. 201. 17 BA-MA, W 6969/5; Hans Umbreit: Deutsche Militärverwaltungen 1938/39. Die militärische Besetzung der Tschechoslowakei und Polens, Stuttgart 1977, S. 143. 13 tanten Anspruch darauf, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Die Ausstellung dokumentiert die Liquidierung von Hunderten solcher Soldaten durch die 15. Inf.Div.(mot.) am 8. September im Wald bei Ciepielów. Derartige Vorkommnisse lassen sich durchaus in den Zusammenhang der traditionellen, am„Kriegszweck“ orientierten Abwertung des Kriegsvölkerrechts bringen. Der Ob d H, Generaloberst von Brauchitsch, gab dafür am 12. September eine bequeme Handhabung, die geeignet war, etwaige Skrupel zu beschwichtigen. Die Ausstellung dokumentiert seine„Verordnung über Waffenbesitz“, in welcher bestimmt wurde, die Gebiete westlich von San, Mittellauf Weichsel und nördlich des Narew seien nicht mehr als Kampfgebiet anzusehen, obwohl sich hier noch Tausende versprengte polnische Soldaten befanden, die das Recht hatten, weiter zu kämpfen bzw. Waffen zu tragen. Sie wurden durch die Verordnung kurzerhand zu Freischärlern erklärt. Ein Aufruf des IV. Armeekorps wurde deutlicher:„Versprengte Truppen hinter der Front haben ihre Waffen niederzulegen und sich zu ergeben.[...] Heimtückische Überfälle auf deutsche Truppen hinter der Front sind kein ehrlicher Krieg. Solche Banden betrachten wir als Räuber und werden sie entsprechend behandeln.“ Kombattanten wurden so zu Räubern und Banditen erklärt, eine Methode, die später auch in Serbien und Griechenland und in der Sowjetunion praktiziert werden sollte. Die Ausstellung geht für Polen von mehreren tausend Opfern aus. Die Rechtsabteilung des OKH/Generalquartiermeister unterstützte Verletzungen des Völkerrechts. Die Ausstellung zeigt dies am Beispiel der Behandlung der Danziger Postbeamten, die, als Kombattanten gekennzeichnet, einen Angriff der„Brigade Eberhardt“ abzuwehren versucht hatten. Das Gericht der Gruppe bat um Auskunft, ob gegen die 36 Postbeamten wegen 14 Freischärlerei vorgegangen werden könne. Oberstkriegsgerichtsrat Lattmann(Heeresjustiz Abt. III) erklärte, durch Gesetz des Großdeutschen Reichstages vom 1. September sei Danzig deutsches Reichsgebiet geworden. Danzig liege im Operationsgebiet der 3. Armee, daher bestünden keine Bedenken, die Kriegsgesetze anzuwenden. 18 Am 18. September wurde mitgeteilt, 28 Postbeamte seien zum Tode verurteilt worden. Die Urteile wurden ohne Rücksicht auf Gnadengesuche vollstreckt. Ein weiterer Komplex von Rechtsverletzungen betraf die Behandlung von„Geiseln“, bei denen es sich in vielen Fällen um Repressalgefangene handelte, also um Personen, die nach polnischen Aktionen festgenommen und erschossen wurden, auch wenn keine Beziehung zu den Vorkommnissen vorlag. Bei der Geiselnahme angesehener Bürger, wie etwa für Graudenz und Ł odz dokumentiert, wurden Erschießungen angedroht auch für „Störungen“. Es lag somit an den zuständigen Kommandeuren und„Ordnungsdiensten“, über Tod und Leben nach„feindseligen Handlungen“ zu entscheiden. Blieben solche Regelungen und Entscheidungen noch auf der Ebene bisheriger Verletzungen des Kriegsvölkerrechts, so bieten die Beispiele für die Kooperation mit den Einsatzkommandos und einige vergebliche Versuche, ihr Wirken zu unterbinden, Hinweise auf den Prozess, der zur Rolle der Wehrmacht im sog. „Weltanschauungskampf“ gegen den„jüdischen Bolschewismus“ geführt hat. Die Ausstellung hat einige solcher Eingriffsversuche unter dem Stichwort„Proteste“ mitgeteilt. In manchen Fällen wurde nicht nur protestiert, sondern auch gehandelt, wenn auch letztlich erfolglos, weil die SS sich auf direkte Weisungen Hitlers berief, der doch auch als Oberster Befehlshaber der Wehrmacht Vorgesetzter der Offiziere war, die versuchten, 18 Näher hierzu BA-MA, RH 1/v.63. 15 den Kommandos entgegenzutreten. Es sind diese Fälle, bei denen die Ohnmacht von Heersoffizieren angesichts von SSMordaktionen sichtbar wurde. Als ein wichtiges Beispiel dieser Art führt die Ausstellung einen Vorgang bei der Heeresgruppe Süd an, der als exemplarisch für das Verhältnis Heer – SS zu Beginn des„Volkstumskampfes“ gelten kann: Die Heeresgruppe Süd hatte in Lublinitz in Oberschlesien am 12. September bei der Verlegung ihres Hauptquartiers 180 Zivilgefangene einem Kommando der Einsatzgruppe 2 in Tschenstochau übergeben. Das Kommado beabsichtigte, die Gefangenen zu erschießen. Daraufhin ordnete der Ic der Heeresgruppe ihre Rückgabe an die Ortskommandantur an, was auch geschah. Die SS verlangte die Herausgabe unter Berufung auf einen Befehl des Reichsführers SS(RFSS),„alle Mitglieder der polnischen Insurgentenverbände 19 zu erschießen“. SS-Offiziere teilten mit, der Befehl, alle Insurgenten sofort und ohne Standrecht zu erschießen, sei„unmittelbar aus dem Führerzug an die Einsatzkommandos der Gestapo und Kommandeure der Ordnungspolizei ergangen.“ Halder wies aus Anlass dieser Vorgänge zwar die beiden Heersgruppen darauf hin, die Entscheidung in allen gerichtlichen Fragen liege ausschließlich beim Inhaber der vollziehenden Gewalt, Anweisungen anderer Dienststellen, die diese Gerechtsame berührten, seien nicht rechtswirksam, aber eine interne Weisung konnte hier nicht helfen, schon gar nicht, wenn Hitler hinter den Aktionen der Kommandos stand. Prinzipiell war mit dem Instrument der vollziehenden Gewalt nichts gegen die unter dem Decknamen„Tannenberg“ ablaufen19 Als Insurgenten wurden Polen bezeichnet, die nach dem Ersten Weltkrieg in den Auseinandersetzungen um die Grenzführung beteiligt gewesen waren. Die Angabe über den Himmlerbefehl stammte vom Kommandeur der Einsatzgruppe Obersturmbannführer Dr. Schäfer. Der Ic der Heeresgruppe Süd war Major i.G. Langhaeuser. 16 den Liquidierungen seitens SS und Polizei auszurichten. Die Berufung auf das„Recht“ versagte vor den Methoden, sog. deutsche„Lebensansprüche“ durchzusetzen, zumal die Rechtsprinzipien des Heeres ebenfalls fragwürdig waren, wie etwa der Befehl des OB der Heeresgruppe Nord, Generaloberst von Bock, vom 10. September zeigt, wonach Häuser oder ganze Dörfer in Brand gesteckt werden sollten, wenn auf Soldaten geschossen worden war. 20 Notwendig wäre eine Konfrontation mit Hitler gewesen. Dazu war die Heeresführung nicht bereit, sie hatte sich seit 1933 zu problemlos auf den Führerstaat eingelassen. Meldungen militärischer Einheiten über Mordaktionen der SS, wie etwa die Meldung der Krankentransportabteilung 581 über die Erschießung von 63 Polen, darunter zehn Kinder unter 10 Jahren und 28 Frauen, bewirkten nichts mehr. Die wenigen Versuche, im Sinne der dem Heer zustehenden vollziehenden Gewalt gegen SS und Polizei zu agieren, stießen an die Grenzen der von Hitler gewollten Besatzungspolitik – aber es hatten, wie die Ausstellung dokumentiert, auch Soldaten an Judenpogromen teilgenommen. Brauchitsch hat früh resigniert. Er bot Hitler seinen Rücktritt an, wurde jedoch zurückgewiesen. Immer deutlicher gab Hitler der Heeresführung zu verstehen, wer in Polen Besatzungspolitik machte. Vergeblich wandte sich der Stellvertretende Generalquartiermeister mit dem Verlangen an Keitel, die Verantwortlichkeit des Ob d H dürfe nicht durch Sondervollmachten für„dritte Stellen“ beeinträchtigt werden. 21 20 BA-MA, II H 25140/10. 21 Vortrag am 17.10.1939 in der Reichskanzlei vor der Führerbesprechung, Siehe Eduard Wagner: Der Generalquartiermeister. Briefe und Tagebuchaufzeichnungen des Generalquartiermeisters des Heeres, hrsg. v. Elisabeth Wagner, München 1963, S. 143 f. 17 Schon am 4. Oktober verfügte Hitler eine Amnestie für jene Taten, die„aus Verbitterung wegen der von den Polen verübten Greuel“ begangen worden seien. 22 Damit waren Urteile der Heeresgerichte gegen Soldaten und SS-Angehörige aufgehoben, die auf eigene Faust gemordet hatten, wie u.a. das Todesurteil gegen den Major Richard Sahla, der vier Frauen mit Genickschuss getötet hatte, weil sie – angeblich – geschlechtskrank waren. 23 Gebremst waren auch künftige Initiativen von Gerichtsherren wie die des OB der 3. Armee, Georg von Küchler, der versucht hatte, bei Judenerschießungen eine gerichtliche Überprüfung durchzusetzen. 24 Brauchitsch informierte Keitel, dass er die Militärverwaltung in Polen abgeben wolle. Hitler war einverstanden, er wollte keine gesetzlichen Bindungen im„Volkstumskampf“ 25 , ordnete den Aufbau der Sondergerichtsbarkeit von SS und Polizei an. Am 26. Oktober 1939 trat der Ob d H seine Rechte als Inhaber der vollziehenden Gewalt an den Generalgouverneur Hans Frank ab. Befehlshaber der Truppen in Polen(Oberost) wurde Generaloberst Blaskowitz. Die Nachgeschichte dieser eklatanten Niederlage der Heeresführung ist bemerkenswert, weil sie zum Anfang einer positiven Einstellung auf den„Volkstumskampf“ wurde. Zwar haben bis in den Februar 1940 hinein Blaskowitz und andere Generale 22 BA-MA, RM 53-6.„Geheimer Gnadenerlaß des Führers und Reichskanzlers“. 23 In einem zweiten Verfahren wurde Sahla zu Zuchthaus verurteilt und degradiert. 24 Helmut Krausnick/ Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938–1942, Stuttgart 1981, S. 80 f. Anlass waren Judenerschießungen durch die EGr. V in Mlawa nach Aussagen Küchlers in Nürnberg/Fall XII. 25 Protokoll der Besprechung v. 17.10.1939 IMT, Bd. 26, S. 432–445. 18 beim Ob d H heftige Vorwürfe gegen das Vorgehen von SS und Polizei erhoben, Blaskowitz in den Denkschriften und beim Besuch des Ob d H in Spala vom 20.–22. Februar. In seinen Vortragsnotizen sprach Blaskowitz von dem Schaden, der angerichtet werde mit dem Unterfangen,„einige 10 000 Juden und Polen, so wie es jetzt geschieht, abzuschlachten“. 26 Der Ob d H ging darüber hinweg. Er hatte bereits einen anderen Kurs eingeschlagen, eingeschüchtert wohl von Hitlers heftiger Kritik im November, als er und Halder das Heer für nicht bereit gehalten hatten, noch 1939 im Westen loszuschlagen. Seither fanden bei der Heeresspitze oppositionelle Stimmen kein Gehör mehr. Am 7. Februar 1940 desavouierte Brauchitsch die kritische Haltung der Offiziere gegen die Methoden von SS und Polizei in Polen mit seinem Befehl„Heer und SS“, 27 der die Notwendigkeit der vom Führer„für die Sicherung des deutschen Lebensraumes“ angeordneten„Lösung volkspolitischer Aufgaben“ betonte, die „zwangsläufig“ zu sonst ungewöhnlichen, harten Maßnahmen gegen die polnische Bevölkerung führte. Himmler erhielt Gelegenheit, vor Generalen über den Sinn des Vorgehens in Polen zu berichten. Diese Tendenz verfestigte sich seit dem Beginn der Planungen des Krieges gegen die Sowjetunion und er hat dem Ob d H die vollziehende Gewalt in Frankreich beschert. Der OB des ersten Großverbandes, der nach dem Frankreichfeldzug nach Polen verlegt wurde(18. Armee), Generaloberst von Küchler, der noch im September 1939 militärgerichtlich gegen Judenmörder vorgegangen war, wies nun, im Juli 1940, seine Kommandeure an, dahin zu wirken, dass sich jeder Soldat der Kritik an dem im Generalgouvernement durchgeführten„Volkstumskampf, wie der Behandlung polnischer Minderheiten, der Juden [...] enthalte.“ Der„seit Jahrhunderten tobende Volkstums26 Krausnick/Wilhelm, Truppe, S. 102. 27 StA Nürnberg, NOKW–1799. 19 kampf“ bedürfe zur endgültigen völkischen Lösung scharf durchgreifender Maßnahmen. 28 Das Heer stand auf der Schwelle vom„Volkstumskampf“ zum Weltanschauungskrieg. Der Weg war kurz, die Begründungsformeln eingängig, die Befehlsformulierungen des OKH und OKW von April bis Juni 1941 durch die„Erfahrungen“ in Polen mitbestimmt. Aber die vollziehende Gewalt erhielt das Heer im„Weltanschauungskrieg“ lediglich im eng begrenzten Operationsgebiet. Die Ausstellung„Größte Härte“ kann dem deutschen Besucher Einblicke in den Anfang dieses Prozesses vermitteln. 28 Ebd., NOKW-1531. 20 21 22 23