Friedrich-Ebert-Stiftung Gesprächskreis Migration und Integration Demokratische Strategien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus Politische Auseinandersetzung intensivieren, Zivilgesellschaft aktivieren, Abwehrbereitschaft stärken ISBN 3-89892-308-8 © Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und sozialpolitisches Forschungs- und Beratungszentrum Abteilung Arbeit und Sozialpolitik D-53170 Bonn Fotos innen: Layout: Druck: Joachim Liebe, Potsdam Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn bub Bonner Universitätsbuchdruckerei Printed in Germany, Dezember 2005 Inhalt Ursula Mehrländer, Günther Schultze Vorbemerkung 6 Sebastian Edathy Rechtsextremismus: Gefahr für die Demokratie 7 PODIUM 1 Kampf der demokratischen Parteien und der Parlamente gegen Rechtsextreme 11 Armin Pfahl-Traughber Das Gespenst von der„deutschen Volksfront“ Aktuelle Bündnisbestrebungen im organisierten Rechtsextremismus 15 PODIUM 2 Zivilgesellschaft organisieren und bürgerschaftliches Engagement stärken Strategien gegen kommunale und lebensweltbezogene Aktivitäten der„rechten Szene“ 23 Benno Hafeneger Die extreme Rechte – neuere Entwicklungen und Strategievarianten 29 PODIUM 3 Repressive und rechtliche Maßnahmen einer wehrhaften Demokratie und ihre Wirkungen auf die„rechte Szene“ Polizeistrategien, Verfassungsschutz, gesetzliche Regelungen 38 Martin Kutscha Rechtsgrundlagen für staatliche Maßnahmen gegen neonazistische Aktivitäten – Ein Überblick 44 Michael Knape Wehrhafte Demokratie – die polizeiliche Maßnahmen 52 Referent/innen, Tagungs- und Diskussionsleitung 56 3 Vorbemerkung Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe unserer Demokratie. Die öffentliche Auseinandersetzung über dieses Thema ist stark abhängig von den Erfolgen rechter Parteien bei demokratischen Wahlen. Gelingt es ihnen, in die Parlamente einzuziehen, erfolgt eine intensive Beschäftigung mit ihnen. Gelingt dies nicht, wird sehr schnell und häufig die Position vertreten, der Rechtsextremismus stelle keine grundlegende Gefahr für unsere Demokratie dar. Die Ergebnisse rechter Parteien bei Wahlen sind aber nur ein Indikator für die Stärke des rechtsextremen Spektrums und die Verbreitung rechter Ideologien und Überzeugungen. Ebenso gefährlich für unser demokratisches Gemeinwesen sind die vielfältigen Bemühungen der rechten Szene, rechtsextreme Weltbilder und Einstellungen in der Bevölkerung zu verankern. Es läuft etwas falsch, wenn das menschenverachtende, ausländerfeindliche und nationalistische Gedankengut der Rechten als normale Meinungsäußerung in einer pluralistischen Demokratie gewertet wird, das nicht mehr bekämpft werden müsse. Die so genannte„alltagskulturelle“ Hegemonie rechter Ideologien in bestimmten Stadtteilen und Gemeinden ist Besorgnis erregend, ebenso die zahlreichen Opfer von rechtsextremistisch motivierten Straftaten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist eine politische Stiftung. Sie fühlt sich dem Ziel der Verwirklichung einer sozialen Demokratie verpflichtet. Durch politische Bildung, Politikberatung und Organisation von gesellschaftlichen Diskursen über relevante politische Sachfragen bemühen wir uns, zur Weiterentwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens beizutragen. Der Gesprächskreis Migration und Integration hat es sich zur Aufgabe gemacht, darüber zu diskutieren, wie eine moderne Einwanderungs- und humane Flüchtlingspolitik gestaltet werden kann und wie Zuwanderer und Einheimische friedlich zusammenleben können. Moderne Gesellschaften sind durch ethnische und kulturelle Vielfalt geprägt. Es gilt, Verfahren und Strategien für die Lösung daraus resultierender Konflikte zu entwickeln. Deshalb war und ist es für uns eine stetige Herausforderung, uns intensiv mit den Entwicklungen und Ideologien der rechten Szene auseinander zu setzen. Denn deren ausländerfeindliches, antisemitisches und nationalistisches Weltbild steht im krassen Gegensatz zu unseren Zielen. Die Tagung„Demokratische Strategien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ am 2. Mai 2005 befasste sich mit neuen Entwicklungen innerhalb der rechten Szene. Sie ist kein einheitlicher Block, es gibt eine differenzierte Parteienlandschaft, eine in Kameradschaften organisierte Neunazi-Szene, diverse Skinhead-Gruppierungen, die sich dem rechten Spektrum zugehörig fühlen, und eine intellektuelle„Neue Rechte“, die über Seminare und Publikationen Einfluss gewinnen will. Unsere Fragen waren: Gibt es Tendenzen, die relativ stark zersplitterte und in sich zerstrittene Szene zusammenzuführen, um eine größere Wirkung zu erzielen? Wie fest sind die geschlossenen Bündnisse? Wen schließen sie ein, wen grenzen sie aus? In der Vergangenheit konnten rechte Parteien zwar wiederholt in Parlamente einziehen, waren dort jedoch relativ häufig wegen interner Streitigkeiten bedeutungslos. Zu fragen ist, ob es neuerdings in den rechten Parlamentsfraktionen Professionalisierungstendenzen gibt, die gefährlich werden können. Die demokratischen Parteien müssen lernen, mit diesen neuen Herausforderungen umzugehen. Während in der Vergangenheit ein Ignorieren und eine inhaltliche Nichtbefassung mit den Themen der Rechten Erfolg versprechend sein konnte, kann dies heute negative Wirkungen haben. 5 Es gibt inzwischen viele Vereine und Initiativen mit dem Ziel, rechte Parteien und rechte Gruppierungen in ihre Schranken zu weisen und die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken. Sie sind vernetzt, tauschen ihre Erfahrungen aus und diskutieren über die Wirksamkeit bestimmter Strategien und Maßnahmen. Der Staat unterstützt diese Projekte durch verschiedene Programme. Auf der Tagung wurden beispielhaft einige Projekte von ihnen vorgestellt, die mit vielfältigen Aktivitäten die Menschen für unsere Demokratie gewinnen und sie gegen die vereinfachenden, menschenunwürdigen Ideologien der Rechten immunisieren wollen. Dabei gilt es, die nach wie vor unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedingungen in Ost- und Westdeutschland zu berücksichtigen. Die Frage ist auch, wie es gelingt, in den Kommunen und Gemeinden nachhaltige Strukturen aufzubauen, die dauerhaft das bürgerschaftliche Engagement und die demokratische Zivilgesellschaft unterstützen. Und: Wie gelingt es, diese Projekte nach dem Auslaufen der Modellprogramme dauerhaft zu finanzieren? Ein dritter Schwerpunkt dieser Tagung waren repressive und restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. bekämpft werden kann. Die streitbare und wehrhafte Demokratie muss die ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarien nutzen, rechte Parteien und Gruppierungen zurückzudrängen. Wie schwer dies ist, hat das Verfahren zum Verbot der NPD gezeigt. Die vorhandenen Gesetze müssen konsequent angewendet werden, wobei sich in der Praxis oftmals die Frage nach dem bestehenden Handlungsspielraum stellt. Durch geeignete Polizeistrategien muss dieser ausgefüllt und umgesetzt werden. Auch der Gesetzgeber wieder aktiv geworden und hat das Versammlungsrecht und das Strafgesetzbuch geändert. Das ist immer eine Gratwanderung: Auf der einen Seite sollen diejenigen in die Schranken verwiesen werden, die unser demokratisches Gemeinwesen bedrohen, auf der anderen Seite dürfen die verabschiedeten Gesetze nicht über Gebühr hinaus unsere Freiheits- und Gleichheitsrechte einschränken – ein nicht immer leicht zu lösendes Problem. Offen ist auch, welche Wirkungen diese repressiven Maßnahmen auf die rechte Szene haben: Führen sie zu Verunsicherungen oder im Gegenteil zu einer stärkeren Identifikation mit der jeweiligen Gruppe oder Partei? Der Termin für unsere Veranstaltung war nicht zufällig gewählt. Am 8. Mai 2005 feierten wir die Befreiung vom Nationalsozialismus. Der Berliner Senat organisierte eine große Veranstaltung, die von den demokratischen Parteien, Kirchen, Sozialpartnern und vielen gesellschaftlichen Gruppen, auch der Friedrich-Ebert-Stiftung, mitgetragen wurde. Sie stand unter dem Motto„Ein Tag für die Demokratie“. In dem Aufruf zu dieser Veranstaltung heißt es u.a.:„Jenen, die die Geschichte umdeuten und die Opfer am Tag der Befreiung verhöhnen wollen, setzen wir die Entschlossenheit aller demokratischen Kräfte entgegen. Wir wollen in Deutschlang nie wieder Unfreiheit, Intoleranz, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus zulassen. Wir werden an diesem Tag in der Mitte Berlins ein Zeichen der Stärke unserer Demokratie setzen. Und wir zeigen, dass es lohnt, an unserer freiheitlichen Gesellschaft weiterzubauen und sie damit zu stärken.“ Unsere Arbeit ist diesem Ziel verpflichtet. Diese Tagungsdokumentation soll wichtige Anregungen für die gesellschaftliche Praxis und öffentliche Diskussion liefern. Wir danken den Referentinnen und Referenten für ihre Beiträge. Die Podiumsdiskussionen wurden von Bernd Mansel zusammengefasst. Unser besonderer Dank gilt der Otto- und Franziska-Bennemann-Stiftung, ohne deren finanzielle Förderung die Druchführung dieser Konferenz nicht möglich gewesen wäre. Dr. Ursula Mehrländer Leiterin der Abteilung Arbeit und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Günther Schultze Leiter des Gesprächskreises Migration und Integration 6 Sebastian Edathy Rechtsextremismus: Gefahr für die Demokratie Vor einigen Jahren haben wir im Bundestag auf der Grundlage eines fraktionsübergreifend formulierten Antrages über das Thema Rechtsextremismus diskutiert. Der CDU-Kollege Wolfgang Schäuble sagte damals, wir müssten Rechtsextremisten und den Rechtsextremismus weniger beachten als verachten. Ich hingegen glaube, wir müssen beides tun. Das Wegschauen scheint mir keine erfolgversprechende Strategie im Umgang mit dem Rechtsextremismus in Deutschland zu sein. In wenigen Tagen wird Bundesinnenminister Otto Schily den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2004 vorstellen. Man kann schon heute sagen: Was die Zahl der extremistisch motivierten Straftaten anbelangt, werden wir wieder das Bild sehen müssen, das wir auch in den Vorjahren hatten. Auch statistisch – im Bereich der Straftaten – spiegelt sich, dass wir innerhalb des Extremismus nach wie vor die meisten Probleme mit dem Rechtsextremismus haben. Im Jahr 2003 gab es ca. 11.000 rechtsextremistisch motivierte Straftaten und ungefähr 3.000, die dem Linksextremismus oder dem so genannten Ausländerextremismus zugeordnet worden sind. Wir müssen davon ausgehen, dass es in 2004 ähnlich sein wird. Wir werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Zahl der Neonazis von 3.000 auf 3.800 gestiegen ist. Darin spiegelt sich eine neue Qualität im Bereich der Entwicklung des Rechtsextremismus wider. Nicht nur, dass wir im parteigebundenen Rechtsextremismus mit der NPD eine Organisation haben, die systematischer und professioneller agiert als das in den Vorjahren der Fall gewesen ist. Wir haben auch im nicht parteigebundenen Spektrum des Rechtsextremismus Verstetigungstendenzen, die einen nicht unberührt lassen können. Und wir müssen vermehrt feststellen, dass es nicht, wie man noch bis weit in die 1980er Jahre geglaubt hat, ewig Gestrige sind, die als Träger rechtsextremer Ideologie öffentlich auftreten, sondern gewissermaßen„neu Gestrige“. Es sind oftmals erschreckend junge Menschen, die im Bereich des Rechtsextremis7 mus aktiv sind. In meinem Bundestagswahlkreis zwischen Hannover und Bremen gab es in Bückeburg, einer Kleinstadt mit 20.000 Einwohnern, vor kurzem einen Aufmarsch der so genannten Jungen Nationaldemokraten, der Jugendorganisation der NPD. Wortführer ist dort ein 20-jähriger Gymnasiast, ein Oberstufenschüler. Wenn wir das nicht wahrnehmen und wenn wir es versäumen, junge Menschen stärker als bisher gegen Rechtsradikalismus zu immunisieren, indem wir sie auf dem Weg der Entwicklung zum selbstbewussten demokratischen Staatsbürger unterstützen und begleiten, dann werden wir in Zukunft noch mehr Probleme mit einem Teil der nachwachsenden Generation bekommen. Demokratie ist verletzlich, sie kann nicht vererbt, sondern muss von jeder Generation aufs Neue erlernt werden. Demokratie will verteidigt werden. Verfassungsschutz ist deshalb nicht nur Sache der Verfassungsschützer, sondern eines jeden Demokraten, einer jeden Demokratin. Deswegen war ich sehr froh, dass in Bückeburg 20 mal mehr demokratische Gegendemonstranten auf der Straße waren als Neonazis. Und ich bin auch überzeugt davon, dass am kommenden Sonntag, am 8. Mai 2005, viele Tausend Demokraten hier in Berlin am Brandenburger Tor deutlich machen, dass wir in diesem Land, Menschen unsere Plätze und Straßen nicht überlassen, die unsere Gesellschaftsordnung stürzen wollen, die die Demokratie verachten und die Menschenwürde in Frage stellen. Wir haben – das sage ich als Bundestagsabgeordneter – insbesondere auf Grund der öffentlichen Diskussionen des Jahres 2000 bundespolitisch vernünftige Schlussfolgerungen gezogen, was die Frage des angemessenen Umgangs mit dem Rechtsextremismus betrifft. Auch repressive Maßnahmen haben ihren berechtigten Platz im Baukasten der Demokratiestärkung und-bewahrung. Ich gehöre zu denen, die es begrüßt haben, dass zumindest der Versuch unternommen worden ist, die NPD zu verbieten, auch wenn das leider nicht zum Erfolg geführt hat. Ich war auch dafür, im Bereich des Versammlungs- und Strafrechtes zu überprüfen, ob die bestehenden Bestimmungen noch ausreichen. Ich weiß aber auch, dass es eine schwierige Gratwanderung ist zwischen der Wahrung grundgesetzlich verbriefter Rechte, wie z.B. dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Versammlungsfreiheit, und dem wirksamen Begrenzen des Aktions- und Handlungsradius von Rechtsextremisten. So haben wir sichergestellt, dass wir bestimmten Formen des öffentlichem Erscheinens von Rechtsextremisten besser begegnen können als vorher. Ich bin übrigens auch der Meinung, dass wir im Bereich der Überprüfung der Gesetzgebung noch nicht am Ende angekommen sind. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass man sich zum Beispiel § 86 des Strafgesetzbuches, der sich mit der Verwendung verfassungsfeindlicher Publikationen befasst, noch einmal näher anschaut. Aber das reicht nicht aus. Mit Repressionen Rechtsstaatlichkeit durchsetzen – das ist das eine. Das andere ist die Frage, wie wir einen Beitrag dazu leisten können, die Ursachen des Rechtsextremismus zu bekämpfen. Wie gelingt es uns, dass junge Menschen weniger anfällig werden? Wie gelingt es uns, dass nirgendwo in Deutschland rechtsextremistische Organisationen die einzigen sind, die so etwas wie Freizeitangebote anbieten? Wie gelingt es uns, dass Rechtsextremismus nicht eine Art Lifestyle und mehrheitskulturelles Element wird? Es war richtig, beginnend mit dem Jahr 2001, das Aktionsprogramm des Bundes für Toleranz und Demokratie auf den Weg zu bringen. Das hat sich dann in zwei Programmteile weiter entwickelt, einer mit speziellem Blick auf die Lage in den neuen Bundesländern – das so genannte CIVITAS-Programm – ein weiterer Programmteil unter dem Titel„Entimon“, der bundesweit zum Einsatz kommt. Dies ist eine sinnvolle Differenzierung. Es ist nach wie vor so, dass etwa die Hälfte der aktiven Rechtsextremisten in den neuen Bundesländern leben, wo bekanntlich nur 20 Prozent der Bevölkerung ihren ersten Wohnsitz haben. Rechtsextremisten sind dort relativ aktiver, sie sind dort auch prägender. Das heißt natürlich nicht, dass Rechtsextremismus nur ein 8 Problem der neuen Bundesländer wäre. Hier geht es um ein bundesweites Problem mit regional unterschiedlicher Ausprägung. Wir haben diese Bundesprogramme mit dem Ansatz entwickelt, Demokratie dort zu stärken, wo sie der Stärkung bedarf. Wir wollten auch ein materielles Zeichen setzen und nicht nur mit aufmunternden Worten und zivilgesellschaftlichen Akteuren dort, wo es bitter notwendig ist, auch finanziell unterstützen. Über 3.600 Initiativen und Projekte sind seit dem Jahr 2001 aus diesem Bundesprogramm gefördert worden. Das reicht von wenigen Hundert Euro, die in ein Wochenendseminar einer Schülervertretung geflossen sind bis hin zur Finanzierung der hauptamtlich und professionell arbeitenden Einrichtungen, die zum Beispiel mobile Beratungsarbeit anbieten. Die mobilen Beratungsteams, die mit Mitteln des CIVITAS-Programms finanziert werden, gehen in die Kommunen, an die Schulen, um als professionelle Berater gemeinsam mit den vor Ort lebenden Demokraten Handlungspläne zu entwickeln, eine Art Demokratieagenda vor Ort. Ich bin dem Vorsitzenden der SPD, Franz Müntefering, sehr dankbar, dass er sich bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 ausdrücklich zu diesem Bundesprogramm bekannt hat. Ich bin aber zudem der Auffassung, dass wir es weiterentwickeln müssen. Das Ausmaß der Herausforderungen der Demokratie in Deutschland durch den Rechtsextremismus hat einen Umfang erreicht, der es unverzichtbar macht, die zunächst einmal auf wenige Jahre angelegten Programme dauerhaft abzusichern, sie ein Stück weit zu institutionalisieren. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir mit Blick auf das Jahr 2006 die Frage beantworten müssen, wie wir geeignete Förderstrukturen entwickeln, die uns das ermöglichen. Die Zwänge der Bundeshaushaltsordnung geben uns als Bund vor, dass nur Modellprojekte gefördert werden dürfen, und die nur für drei, maximal vier Jahre. Es kann aber nicht sein, dass wir uns von den Strukturen unsere politischen Entscheidungsspielräume einengen lassen. Umgekehrt ist es richtig: Wir müssen das politische Ziel definieren und dann die Maßnahmen, die daraus folgen, entwickeln. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass der Bund eine Stiftung ins Leben ruft, die die Aufgabe hat, unbefristet angelegte Projekte wie die Opferberatung oder wie die bereits angesprochene mobile Beratungsarbeit finanziell auszustatten. Es kann nicht sein, dass wir im nächsten Jahr in eine Situation geraten, in der alle, die politische Verantwortung tragen, darauf hinweisen, wie notwendig, sinnvoll und wichtig das Engagement gegen Rechtsextremismus ist, wir zugleich aber die Meldung aus den Bundesländern bekommen, dass ein gutes parteiübergreifend anerkanntes Projekt aus der finanziellen Unterstützung raus fällt. Mit der Entwicklung einer Bundesstiftung für diejenigen Projekte, die keiner zeitlichen Befristung unterliegen, würden wir den richtigen Weg gehen. Das würde uns auch ermöglichen, bei der Bewilligung von Geldern flexibler zu sein. Denn es ist nicht besondern sinnvoll, wenn sich im Mai eine Initiative meldet und wir sie auf den Januar des nächsten Jahres vertrösten müssen, weil dann das neue Haushaltsjahr beginnt und wieder Mittel verplant werden können. Es ist auch nicht vernünftig, dass wir die vielen Bürgerinnen und Bürger, die gerne bereit wären, zielgerichtet eine Spende für die Arbeit im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von Rechtsextremismus zu geben, dies so nicht können. Eine solche Stiftung könnte auch dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement dahingehend zu wecken, dass neben den öffentlichen Mitteln des Bundes auch Unternehmen aber auch viele Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag leisten können. Das ist kein ausreichender, aber ein wichtiger Teil zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Das würde auch unterstreichen, dass wir dort einen nachhaltigen Ansatz verfolgen. Die Landtagswahlen in Sachsen und in Brandenburg, aber auch das vergleichsweise knappe Scheitern der NPD am Einzug in den saarländischen Landtag macht deutlich: Es gibt ganz offenkundig Anfälligkeiten für Ideologien der 9 Menschenfeindlichkeit. Beachtung findet das in den Medien und der öffentlichen Diskussion immer nur dann, wenn gerade etwas passiert ist, sei es eine Landtagswahl, sei es eine Serie von Übergriffen. Dann wird auch immer die Frage aufgeworfen, was die Politik macht. Eines darf die Politik nicht, sich diesen Medienkonjunkturen anschließen. Sie muss mit Stetigkeit, Beharrlichkeit und Weitsicht das Thema auch dann behandeln, wenn es hinten in der Zeitung steht oder auch gar nicht. Wir brauchen darüber hinaus ein Bündnis all derer, die in Initiativen und Projekten außerhalb der Politik tätig sind, mit den politisch Verantwortlichen. Der Dialog muss an dieser Stelle eindeutig intensiviert werden. Abschließend möchte ich an einen Satz erinnern, den Michel Friedmann als Vizepräsident des Zentralrats der Juden vor drei Jahren gesagt hat: Man muss in Deutschland nicht Angst vor menschlicher Vielfalt haben, man muss allenfalls Angst vor menschlicher Einfalt haben. 10 Kampf der demokratischen Parteien und der Parlamente gegen Rechtsextreme PODIUM 1 Martin Dulig, MDL „Kampf der demokratischen Parteien und der Parlamente gegen Rechtsextreme“ war der Titel der ersten Podiumsdiskussion. Auf dem Podium diskutierten: Martin Dulig , Mitglied des Sächsischen Landtags und parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Sebastian Edathy (SPD) seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestags, Frank Jansen , Reporter beim Berliner Tagesspiegel und Armin Pfahl-Traughber , Politikwissenschaftler an der Fachhochschule des Bundes in Swisttal. Pitt von Bebenburg , Journalist bei der Frankfurter Rundschau, moderierte. Die Erfolge der NPD bei den Landstagswahlen in Sachsen und der DVU in Brandenburg – hier zum zweiten Mal hintereinander – hat den Blick der Öffentlichkeit auf das Thema rechtsextreme Parteien in Parlamenten gelenkt. Verstärkt wurde das durch den Skandal, den die NPD in der Landtagssitzung von 21. Januar 2005 provozierte, als der unsägliche Begriff„Bombenholocaust“ fiel. Die Frage, wie mit rechtsextremen Parteien in Parlamenten umgegangen wird und werden kann und daran anschließend die Frage nach der Wählerbasis rechtsextremistischer Parteien, bildete einen Schwerpunkt der Debatte. Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass es keine homogene Szene gibt. Im Gegenteil – so Armin Pfahl-Traughber – ist für die rechtsextremistische Szene eine Zersplitterung typisch. Das hat ideologische, aber auch persönliche und organisatorische Gründe. Die NPD ist gut strukturiert, hat aber nur 5.300 Mitglieder. Die DVU ist eine Briefkastenpartei. Der so genannte Deutschlandpakt zwischen NPD und DVU besteht nur als Wahlabsprache. Die Republikaner haben sich nicht angeschlossen. Allerdings gibt es intern heftige Kritik und einige Übertritte in die NPD. Solche Versuche der Zusammenarbeit hat es immer wieder gegeben. Sie sind regelmäßig gescheitert. Das liegt aus Sicht von Pfahl-Traughber vor allem am ausgebliebenen kontinuierlichen Wahlerfolg. Verbindungen zur Neonaziszene hat vor allem die NPD. Deutlich wurde das – so Frank Jansen – als beim letzten NPD-Parteitag im Jahr 2004 der„prominente“ Neonazi Thorsten Heise in den Bundesvorstand gewählt wurde. Das hatte aber keine Sogwirkung. Die Neonaziszene achtet auf ihre Selbstständigkeit und betont den 11 „freien“ Nationalisten. Die Einbindung der rechtsextremen Hard-Core-Szene und die damit liierten Skin-Head-Klicken in die NPD gelingt selten. Die Einbindung in die DVU gelingt gar nicht. Auf den einschlägigen Homepages konnte man kurz nach den Wahlen in Sachsen nachlesen, dass das Abschneiden der NPD ein Erfolg war. Aber sie sei nach wie vor eine bürokratische Partei, in der auch V-Leute sitzen. Viele lehnen den Parlamentarismus ab und finden, die NPD habe sich zu sehr mit dem System eingelassen. Im sächsischen Landtag hat Martin Dulig als parlamentarischer Geschäftsführer täglich mit den Abgeordneten der NPD zu tun. Eine erste Beobachtung: Die Arbeit der NPD findet ausschließlich im Plenum statt. Der inhaltlichen Arbeit in den Ausschüssen und Arbeitskreisen verweigert sie sich. Sie nutzt den Landtag als Bühne, um nach außen Wirkung zu erzielen. Unter den Politikern der demokratischen Parteien gab es zunächst eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit der NDP. Das galt aus Sicht Duligs auch für die Medien. Sie waren sehr auf die NPD fokussiert. In den ersten drei Monaten verging kaum ein Tag, an dem nicht über sie berichtet wurde. Das war natürlich eine kritische Berichterstattung. Allerdings wurde die Klientel der NPD damit insofern bedient, als der Eindruck entstand, sie würden die„Etablierten“ vor sich her treiben und die politische Agenda bestimmen. Die demokratischen Fraktionen haben darauf reagiert und untereinander eine Absprache getroffen, die – so Dulig – am 21. Januar 2005 zum ersten Mal funktionierte. Die Aussage klingt zunächst überraschend, kam es doch gerade in dieser Sitzung anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens zu dem erwähnten Skandal. Deshalb ist der Ablauf der Landtagsdebatte wichtig. Die NPD hatte eine aktuelle Debatte zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens beantragt und den ersten Redner gestellt. Die Absprache der demokratischen Fraktionen ging dahin, dass nur einer antwortet und Stellung bezieht. Das war der Alterspräsident des Landtags, Cornelius Weiss, der explizit im Namen aller demokratischen Fraktionen sprach. Erst daraufhin fiel von dem NPD-Abgeordneten Gansel der Begriff„Bombenholocaust“. Martin Dulig erinnerte schließlich daran, dass bei der Gedenkminute für alle Opfer des Krieges und Nationalsozialismus die NPD den Plenarsaal verlassen hat. All das hat auch einen Riss in der NPD offen gelegt. Im Wahlkampf – so Dulig – ist die NPD nicht mit Geschichtsrevisionismus aufgetreten, sondern hat sich als eine Art sozialrevolutionäre Partei dargestellt. Und der Wahlerfolg der NPD – darauf verwies Pfahl-Traughber – hat insbesondere mit dem Aufgreifen sozialer Fragen zu tun. Die Absprache der demokratischen Fraktionen hat insofern funktioniert, als es nur eine 12 gemeinsame Antwort gab und die NPD deutlich zeigte, dass sie als Neo-Nationalsozialisten zu betrachten sind. Die DVU – so Diskussionsbeiträge aus dem Plenum – ist durchaus in der Lage, Themen zu besetzen, die außerhalb des Völkischen oder Nationalen liegen. Sie hat zum Beispiel in Brandenburg eine Enquetekommission zum demografischen Wandel gefordert. Und auch ihre Redebeiträge sind nicht von vorne bis hinten mit rassistischen und nationalistischen Inhalten durchsetzt. Die Menschenfeindlichkeit wird verdeckt durch Relativierung. Wenn es um Massenvernichtung im Nationalsozialismus geht, wird Bezug genommen auf die Armenier oder die Indianer. Solche Relativierungen zielen natürlich auf eine Bagatellisierung. Es gibt Grauzonen zwischen Teilen der CDU und rechtsextremen Abgeordneten, was sich nicht zuletzt darin niederschlägt, dass die DVU bei Abstimmungen zwei bis vier Stimmen mehr bekommt als sie Sitze hat. Dieses Phänomen ist auch aus Sachsen bekannt. Auch dort stimmen immer wieder einige wenige Abgeordnete, die nicht dieser Fraktion angehören, für die NPD. Es ist nicht bewiesen, dass die Stimmen aus der CDU kommen. Gleichwohl gibt es entsprechende Vermutungen. Dass Abstimmungen möglichst vermieden werden – wie Martin Dulig berichtet – kann natürlich auch keine Lösung sein. Was hier als Grauzone bezeichnet wurde, spielte auch in einem anderen Diskussionszusammenhang eine Rolle. Der Journalist Frank Jansen bemängelte, dass in den Medien zu wenig kritisch darauf geblickt wird, wie rechtsextreme Ideologien in die bürgerliche Mitte hineinwirken. Als ärgerliches Beispiel dafür, dass rechtes Gedankengut hoffähig gemacht wird, nannte er die regelmäßig in der„Jungen Freiheit“ erscheinenden Interviews demokratischer Politiker, die mit ihren Äußerungen dann auch schon einmal die Klientel des Blattes, das von mehreren Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet wird, bedienen. Auch für Sebastian Edathy ist dies ein Ärgernis. Die SPD hat für ihre Mandatsträger eine Handreichung für öffentliches Auftreten herausgegeben, in der unter anderem auf die„Junge Freiheit“ verwiesen wird. So kann niemand sagen, er habe nicht gewusst, was das für ein Blatt sei. Armin Pfahl-Traughber verwies darauf, dass es in der öffentlichen Debatte eine Verschiebung der Vergangenheitsdiskussion gegeben habe. Es werden auch Vertreibung oder Bombenkrieg stärker thematisiert. Dies spiele auch den Rechtsextremisten zu. Die Differenz zur rechtsextremistischen Sichtweise der Dinge sollte klar werden, damit die Erinnerung an deutsche Opfer des Krieges nicht politisch instrumentalisiert wird. Pitt von Bebenburg 13 Ebenso für Differenzierung bei der Betrachtung der Vergangenheit plädierte Sebastian Edathy: Es dürfe keine Relativierungstendenzen bei der Interpretation der deutschen Geschichte geben. Es sei nicht unproblematisch, dass die Perspektive, Deutsche als Opfer zu sehen, sich im Mainstream niedergeschlagen habe. Und Edathy erinnerte an einen Antrag der Union im Bundestag, worin es hieß, nachdem man eine Lösung für die osteuropäischen Zwangsarbeiter gefunden habe, müsste nun eine entsprechende Lösung für die deutschen Zwangsarbeiter gefunden werden. Eine solche pauschale Gleichstellung darf es nicht geben. In den öffentlichen Debatten – so eine Schlussfolgerung – muss differenziert argumentiert werden. Hier komme auch den Medien eine große Verantwortung zu. Wie wichtig das ist, wurde an einer Entwicklung deutlich, auf die Martin Dulig verwies. Rassistische oder rechtsextreme Einstellungen werden in Sachsen oft als Meinungen der Mitte wahrgenommen. So geht bei Jugendstudien die Zahl derer zurück, die sich als rechts einschätzen, obwohl sie das eindeutig sind. Als eine wichtige Aufgabe im Rahmen zivilgesellschaftlicher Aktivitäten wurde mehrfach die „Rückeroberung des öffentlichen Raums“ genannt. Die Straßen und Plätze dürfen nicht den Rechten überlassen bleiben. Die Demokraten – so Sebastian Edathy – haben sich dieser Erkenntnis lange verweigert. Die Straße sei für die Rechtsextremen eine wesentliche Bühne. Und: Aus ihren Aufmärschen ziehen sie eine identifikatorische Kraft. Insgesamt müsse deutlich gemacht werden, wo die große Mehrheit in dieser Gesellschaft steht. Es gibt viele Beispiele dafür, wie das gelingen kann, etwa Aktionen in Dresden –„Diese Stadt hat Nazis satt.“ – oder Wunsiedel –„Wunsiedel ist bunt nicht braun“. Schwierig ist die Rückeroberung des öffentlichen Raums weniger bei größeren Anlässen als vielmehr im Alltag vor allem in Ostdeutschland. Da, wo es so genannte national befreite Zonen gibt, lassen sich zivilgesellschaftliche Aktivitäten nur schwer initiieren. Auch in Sachsen, so Martin Dulig, gibt es Regionen, in denen es eine rechte Hegemonie gibt und eine rechte Alltagskultur dominiert. Aber es gibt auch Veränderungen. Gerade durch die Programme der Bundesregierung ist es gelungen, zivilgesellschaftliche Strukturen aufzubauen, die ein klares Gegengewicht bilden. Deshalb fürchten viele mit dem Auslaufen der Programme einen neuerlichen Rückschlag. Darüber bestand dann auch in der Debatte Einigkeit: Ein endgültiges Zurückdrängen des Rechtsextremismus gibt es nicht. Das ist ein Prozess, dem die Demokraten sich auf Dauer zu stellen haben. Frank Jansen 14 Armin Pfahl-Traughber Das Gespenst von der„deutschen Volksfront“ Aktuelle Bündnisbestrebungen im organisierten Rechtsextremismus 1. Einleitung und Fragestellung Ein Gespenst ging um in Deutschland, das Gespenst der„deutschen Volksfront“. 1 Nach dem Erfolg der„Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“(NPD) bei den Wahlen zum Landtag in Sachsen am 19. September 2004, wo die Partei 9,2 Prozent der Stimmen erhielt und damit das beste Ergebnis bei einer Wahl in einem Flächenland seit 1968 erreichte, näherten sich Angehörige anderer rechtsextremistischer Parteien und Organisationen in unterschiedlicher Form der NPD an: Es kam zu längerfristig geplanten Wahlabsprachen mit der„Deutschen Volksunion“ (DVU), Übertritten von Mitgliedern der„Republikaner“(REP), Eintritten führender Neonazis in die Partei und einer breiten Akzeptanz für die damit verbundene Entwicklung in den unterschiedlichsten Teilen dieses politischen Lagers. Die NPD schien sich zum Zentrum von dortigen Einigungs- und Sammlungsversuchen zu entwickeln. Allgemein brach Euphorie bei vielen Rechtsextremisten aus, deutete sich doch die Überwindung der eigenen Zersplitterung an. In vielen Medienberichten übernahm man – wenngleich unter kritischen Vorzeichen – diese Perspektive, ohne differenzierter nach den Gemeinsamkeiten und Unterschieden in dem politischen Lager zu fragen. Statt dessen begleiteten viele Kommentatoren die doch noch offene Entwicklung mit Spekulationen, die nicht nur von einer immer stärkeren Bündelung der Kräfte, sondern auch von einem wahrscheinlichen Einzug in den Bundestag ausgingen. Vor diesem Hintergrund sollen hier die aktuellen Bündnisbestrebungen im organisierten Rechtsextremismus einer nüchternen Betrachtung und Analyse unterzogen werden. Schon jetzt lassen sich wieder Brüche und Differenzen in der postulierten „deutschen Volksfront“ ausmachen. Verstärkt 1 Die aus propagandistischen Gründen genutzte Selbstbezeichnung„deutsche Volksfront“ nutzt einen Begriff, der aus dem Bereich der kommunistischen Bündnispolitik stammt und eigentlich die Kooperation einer kommunistischen Partei nicht nur mit sozialistischen, sondern auch mit bürgerlichen Kräften meint. 15 werden dürften diese Prozesse noch dadurch, dass der diesen Prozess befördernde Faktor „Wahlerfolg“ nicht mehr gegeben ist: Bei den Landtagswahlen 2005 in Schleswig-Holstein erhielt die NPD nur 1,9, bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen nur 0,9 Prozent der Stimmen. 2. Brüche und Unterschiede im organisierten Rechtsextremismus Eine Analyse der gegenwärtigen Entwicklung darf eine Reihe von Brüchen und Unterschieden im Rechtsextremismus nicht ignorieren, handelt es sich doch um keinen geschlossenen Block 2 : Dies gilt bereits für die quantitative Verteilung von Anhängern und das Ausmaß von deren Aktivitäten. Der relativ hohen Zahl von 11.000 3 meist inaktiven Mitgliedern der DVU steht die eher geringe Zahl von 5.300 allerdings stärker aktionswilligen Mitgliedern der NPD gegenüber, während die REP mit 7.500 Mitgliedern gegenwärtig nur über ein eher frustriertes Potenzial verfügen. Alle drei Parteien sehen verständlicherweise in Wahlkandidaturen ihr primäres Handlungsfeld, wenngleich die NPD auch stark auf das Handlungsfeld Aktion setzt. Die in den letzten Jahren quantitativ relativ stark angewachsene NeonaziSzene verfügt über 3.800 Anhänger, während die rechtsextremistische Skinhead-Szene aus um die 10.000 Personen besteht. Die letztgenannten Teile dieses politischen Lagers setzen schwerpunktmäßig auf das Handlungsfeld Aktion. Weitere Unterschiede ergeben sich auf ideologischer und strategischer Ebene: Ein formales Bekenntnis zu Demokratie und Grundgesetz im Sinne eines taktisch bedingten„Lippenbekenntnisses“ formulierten DVU und REP, während die Ablehnung des politischen Systems von der NPD, den Neonazis und Skinheads aggressiv und offen bekannt wird. Für ein legalistisches Vorgehen treten REP, DVU und NPD(letztere mit Ausnahme von Einzelpersonen) ein, während der Bruch geltender Gesetze bei Neonazis und Skinheads zu den möglichen und üblichen Handlungsoptionen zählt. Der Nationalsozialismus wird von DVU und REP als Anhänger einer deutschnationalistischen Variante des Rechtsextremismus offiziell abgelehnt, von Neonazis und Skinheads aber akzeptiert und gehuldigt, während die NPD eine Mittelposition mit großen Sympathien einnimmt. Ein bürgerliches Selbstverständnis lässt sich bei der DVU und den REP ausmachen, bei Neonazis und Skinheads findet es Verachtung, während auch hier die NPD eine Mittelposition einnimmt. 3. Die NPD als Zentrum von Sammlungsversuchen Wie steht es nun um die NPD als Zentrum der Sammlungsversuche? Mit 5.300 Mitgliedern von insgesamt 40.400 organisierten Rechtsextremisten ist sie zwar ein quantitativ geringer Faktor, steht aber bei vielen Differenzen zwischen den unterschiedlichen Bereichen dieses politischen Lagers und könnte gerade von daher Kristallisationspunkt für Einigungsversuche werden. Die Partei vollzog ab Mitte der 1990er Jahre unter Udo Voigts Führung einen Wandel, der für die Einschätzung dieser möglichen Dimension berücksichtigt werden muss: Nach vergeblichen Bemühungen von Bündnispolitik mit DVU und REP öffnete man sich gegenüber der Neonazi- und Skinhead-Szene und nahm insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern aktionsorientierte junge Männer auf. Inhaltlich thematisierte die NPD weitaus stärker als zuvor sozial- und wirtschaftspolitische Fragen als eigenständiges Feld der Agitation und verknüpfte diesen Diskurs mit einer ideologischen Orientierung an einem„deutschen“ oder„völkischen Sozialismus“ in kapitalismuskritischem Gewand. Darüber hinaus gelang in Kooperation mit Anhängern der Neonazi- und Skinhead-Szene 2 Vgl. zu Definitionen und Hintergründen aus Sicht des Autors: Armin Pfahl-Traughber, Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Auf lage, München 2001. 3 Alle Zahlen – falls nicht anders angegeben – nach: Bundesministerium des Inneren(Hrsg.), Verfassungsschutzbericht 2004, Berlin 2005. 16 vor allem in bestimmten Regionen der ostdeutschen Bundesländer eine alltagskulturelle Verankerung insbesondere im Jugendbereich, wofür die Sächsische Schweiz exemplarisch steht. 4 Der Wahlerfolg in Sachsen wurde von der NPD denn auch als notwendige Folge einer systematisch angewandten Strategie angesehen: Man wollte eine gesellschaftliche Basis durch Engagement vor Ort schaffen, griff den Protest gegen die etablierte Politik von Regierung und Opposition auf, sprach insbesondere den Unmut gegen Sozialund Wirtschaftspolitik im Zusammenhang mit „Hartz IV“ an, verknüpfte ihn mit dem fremdenfeindlichen Diskurs in Gestalt des Feindbildes „Multikulti“ und warb mit besonderen Mitteln (Musik-CD)gezielt um Jugendliche als größte Gruppe potenzieller Wähler. Mit dem Wahlerfolg verbunden war – zunächst jedenfalls – auch eine Verlagerung der strategischen Schwerpunktsetzung vom„Kampf um die Straße“ auf den„Kampf um die Parlamente“. 5 4. Die Wahlabsprachen von DVU und NPD Ein typisches Merkmal der rechtsextremistischen Parteienlandschaft 6 war und ist ihre Zersplitterung, was nicht nur zur Aufteilung von Wählern, sondern auch von Mitgliedern führte. Mitunter nahm man sich auch gegenseitig die Stimmen weg und konnte so nicht in die Parlamente einziehen, Achtungserfolge erringen oder Wahlkampfkostenerstattung erhalten. Daher beschworen die strategisch denkenden Akteure schon seit Jahren eine Bündelung der Kräfte, wenn schon nicht in einer Einheitspartei, dann doch zumindest in Form von Wahlabsprachen. Bereits nach den relativen Wahlerfolgen bei den Europawahlen und sächsischen Kommunalwahlen am 13. Juni 2004 kam es denn auch auf NPD-Initiative zu einem Abkommen mit der DVU 7 zur Vermeidung von Konkurrenzkandidaturen bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen. Nachdem beide Parteien erfolgreich in die Parlamente einziehen konnten schloss man am 15. Januar den„Deutschland-Pakt“ mit der Vereinbarung, bis zum 31. Dezember 2009 nicht gegeneinander anzutreten. 8 Diese Vereinbarung, der auch gemeinsame Auftritte von hochrangigen DVU- und NPD-Funktionären in der Öffentlichkeit folgten, überraschte angesichts der vorherigen Aversionen und Distanzen zwischen den beiden Parteien. Sie dürfte sich auch mehr aus der Einsicht in politische Notwendigkeiten, denn durch innere Überzeugungen erklären. Der DVU-Vorsitzende Gerhard Frey sah sich dazu durch die fehlende allgemeine politische Perspektive für seine kontinuierlich schrumpfende und stark überalterte Partei genötigt. Außerdem verfügt der 71-jährige Verleger immer noch über keinen„Kronprinzen“ als Nachfolger und erhofft sich für seine wirtschaftlichen Interessen in und um die NPD neue„Marktanteile“. In der DVU gab es zwar bei führenden Funktionären skeptische Stimmen zur Kooperation mit der NPD, die eher teilnahmslose Parteibasis trägt dieses Vorgehen aber mehrheitlich mit. Frey sieht indessen Probleme in der NPDKooperation mit Neonazis, bekannte er sich doch verbal öffentlich zum Grundgesetz und gegen Nationalsozialismus und Neonazis. 5. Die Reaktionen der REP-Führung und -Mitgliedschaft Durch die Absprachen zu den Wahlen in Brandenburg und Sachsen und die sich daran anschließenden Erfolge mit Parlamentseinzug brach im rechtsextremistischen Lager eine euphorische 4 Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Die NPD in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre. Ideologie, Strategie und Organisation, in: Claus Leggewie/Horst Meier(Hrsg.), Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen leben? Die Positionen, Frankfurt/M. 2002, S. 30-43. 5 Die Optionen sind Bestandteile der„Drei-Säulen-Strategie“ der NPD, wozu noch der„Kampf um die Köpfe“ als drittes Element gehört, vgl. ebenda, S. 39. 6 Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Rechtsextremistische Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, in: Martin H. W. Möllers/Robert Chr. van Ooyen(Hrsg.), Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2002/2003, Frankfurt/M. 2003, S. 167-196. 7 Vgl. Britta Obszerninks/Matthias Schmidt, DVU im Aufwärtstrend – Gefahr für die Demokratie? Fakten, Analysen, Gegenstrategien, Münster 1998. 8 Vgl. hg/de, Deutschland, in: Nation& Europa, 55. Jg., Nr. 2/2005, S. 30f., hier S. 30. 17 Stimmung mit den Forderungen nach einer stärkeren Kooperation bis hin zu Vereinigungen aus. Ihr sahen sich auch die Führung und Mitglieder der REP 9 ausgesetzt: Bereits unmittelbar vor den Landtagswahlen war es zu Übertritten führender sächsischer Funktionäre in die NPD gekommen. Eine noch bedeutsamere Entwicklung lies sich in Hamburg beobachten, wo der dortige Landesverband im Januar 2005 seine Auflösung bekannt gab und zahlreiche REP-Parteimitglieder in die NPD wechselten. 10 Diese Entwicklung kann allerdings nicht im Sinne eines unmittelbar bevorstehenden Aufgehens der Partei in die NPD gedeutet werden, handelt es sich doch sowohl bei den nord- wie ostdeutschen Verbänden der traditionell in Baden-Württemberg und Bayern organisatorisch am besten entwickelten REP um weniger bedeutsame Parteiverbände. Zwar kam es darüber hinaus auch zu keinen nennenswerten Übertritten, die erwähnten Tendenzen treffen die REP allerdings in einer Existenzkrise: Seit Jahren konnte man keine Wahlerfolge mehr verbuchen, bei den Mitgliedern baute sich ein großes Frustrationspotenzial auf und immer wieder brechen Querelen über den Abgrenzungskurs des Parteivorsitzenden Rolf Schlierer auf. 11 An der Parteibasis kritisiert man breit dessen strategisch motivierte Auffassung, sich einer Kooperation mit der NPD um einer möglichen Etablierung als seriöser Partei willen zu verweigern. Gerade in der Hochphase der bündnispolitischen Euphorie nahm daher auch der Druck auf die Parteiführung zum Aufweichen der Abgrenzung zu, ging aber angesichts der mangelnden Wahlerfolge der NPD bei den letzten Landtagswahlen wieder zurück. Schlierers Bündnisüberlegungen in Richtung der„Deutschen Partei“ und der„Deutschen Sozialen Union“ scheiterten zwischenzeitlich bzw. hätten wohl auch bei Erfolg keine positiven Auswirkungen für die REP gehabt. 6. Das Verhältnis der NPD zu den Neonazis Bereits seit Mitte der 1990er Jahre öffnete sich die NPD immer stärker der Neonazi-Szene 12 , was am Aufstieg einiger aus diesem Bereich stammender Personen bis in die höchsten Führungsebenen wie an der immer stärkeren Kooperation bei öffentlichen Demonstrationen und Versammlungen ablesbar war. Darüber hinaus näherte sich die NPD mit ihrer Aktionsorientierung des „Kampfes um die Straße“ wie mit der ideologischen Hinwendung zu einem„deutschen Sozialismus“ den Neonazis an. Gleichwohl war und ist das Verhältnis dieser beiden Spektren des Rechtsextremismus vor dem Hintergrund gegenseitiger Instrumentalisierungsbemühungen von einem wechselhaften Verhältnis von Konkurrenz und Kooperation geprägt: Die NPD möchte die Neonazis gern in ihre Aktivitäten von den Aufmärschen bis zur Wahlkampfhilfe einbinden, die Neonazis sehen in der Partei einen Faktor zur Erleichterung ihrer eigenen Aktivitäten. Taktisch bedingte Mäßigungen der NPD während und nach dem Verbotsverfahren führten darüber hinaus zu Spannungen. Die Situation entspannte sich aber bereits vor den Landtagswahlen in Sachsen wieder, traten doch drei führende Neonazis(Torsten Heise, Ralf Tegethoff, Thomas Wulff) der Partei bei und einer von ihnen(Heise) wurde sogar später in den Bundesvorstand gewählt. Darüber hinaus erklärte Voigt in einem auch von pro-nationalsozialistischen Äußerungen geprägten Interview seine Offenheit gegenüber der Neonazi-Szene. 13 Diese begrüßte den Wahlerfolg und orientierte sich wieder stärker auf die NPD. Selbst der führende Neonazi Christian Worch, der um der Eigenständigkeit der neonazistischen„Kameradschaften“ willen ein Gegner dieser Entwicklung war, musste um der Vermeidung einer lagerinternen 9 Vgl. Steffen Kailitz, Die„Republikaner“ – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse(Hrsg.), Jahrbuch Extremismus& Demokratie Bd. 13, Baden-Baden 2001, S. 139-153. 10 Vgl. hg/de, Deutschland(Anm. 8), S. 30. 11 Vgl. O. A.,„Wir sind die demokratische Rechte“, in: Zeit für Protest, Nr. 11/12 vom November/Dezember 2004, S. 1. 12 Vgl. Andrea Röpke/Andreas Speit(Hrsg.), Braune Kameradschaften. Die neuen Netzwerke der militanten Neonazis, Berlin 2004. 13 Vgl.„Ziel ist, die BRD abzuwickeln“. Interview mit Udo Voigt, in: Junge Freiheit, 40 vom 24. September 2004, S. 3. 18 Isolation willen seine Zurückhaltung zeitweise aufgeben. Trotz dieser Annäherung kam es aber nicht zu einer neonazistischen Eintrittswelle in die NPD. Die Kooperation beschränkte sich auf die Unterstützung der Wahlkämpfe in NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein, wobei auch die Beteiligung an einer möglichen Wahlkampfkostenerstattung motivierend wirkte. 14 7. Bedeutung der NPD-Niederlagen bei den letzten Landtagswahlen Für die Verstärkung des Einigungs- und Sammlungsprozesses wäre der Erfolg bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 20. Februar und in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai 2005 überaus bedeutsam gewesen. Man zog aber nicht nur nicht in die Landtage ein, sondern blieb mit 1,9 und 0,9 Prozent der Stimmen letztendlich auch unter den Erwartungen. Damit lösten sich die Hoffnungen auf den Einzug in den Bundestag und die Etablierung der NPD als Wahlpartei relativ schnell wieder auf. Während diese Entwicklung bislang noch nicht zu Konflikten mit der DVU führte, kam es erneut zu Spannungen mit der Neonazi-Szene. Ohnehin hatten zuvor die Ausrichtung der NPD auf den„Kampf um die Parlamente“ und das zurückgegangene Engagement beim„Kampf um die Straße“ für Kritik von deren Seite gesorgt. 15 Bei einem respektablen Wahlergebnis hätte sich die Neonazi-Szene zunächst noch zurückgehalten, angesichts des Scheiterns der gewählten Strategie dürften sich die Differenzen wieder stärker artikulieren. Das auch für andere Parteien und Wahlen geltende Motto„Nichts macht so erfolgreich wie der Erfolg!“ bedeutet hinsichtlich der beschriebenen Bündnispolitik, dass der Erfolg bei Wahlen zumindest zeitweise zur Bündelung und Konzentration der Kräfte, die Niederlage aber längerfristig zur Auflösung der Kooperation und zum Aufbrechen alter Differenzen führen wird. Gerade der letztgenannte Gesichtspunkt lässt sich gegenwärtig ausmachen. Hinzu kommt, dass die von der NPD propagierte Konzeption einer„deutschen Volksfront“ ein Bündnis mit sich gegenseitig ablehnenden Teilen des Rechtsextremismus vorsieht: Der DVU-Vorsitzende Frey gilt der Neonazi-Szene als skrupelloser Geschäftemacher, die Anhänger des Neonazismus bewertet dieser als rabaukenhafte Pseudo-Rechte. Mit beiden zusammen lässt sich längerfristig keine Bündnispolitik betreiben. Darüber hinaus geht die Wahl der Partner mit unterschiedlichen strategischen Ausrichtungen auf den Handlungsfeldern „Aktionsorientierung“ und„Wahlpartei“ einher. 8. Hintergründe und Ursachen für Wahlerfolge und Wahlniederlagen Worin können nun die Ursachen für die Wahlerfolge in Brandenburg und Sachsen und die Wahlniederlagen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein binnen weniger Monate gesehen werden? 16 Hierbei spielten sowohl gesamtgesellschaftliche(Makro-Ebene) wie inner-rechtsextremistische(Mikro-Ebene) Faktoren eine wichtige Rolle: Die erstgenannten Wahlen fanden in den neuen Bundesländern statt, wo die Bindung an Parteien weitaus schwächer als in den alten Bundesländern und demgemäss die Bereitschaft zur Wahl einer nicht-etablierten Partei weitaus höher entwickelt ist. Die DVU saß bereits zuvor im Landtag von Brandenburg, die NPD hatte sich zumindest partiell in Sachsen alltagskulturell etablieren können. Darüber hinaus gelang es mit entsprechender Agitation beider Parteien, die Ablehnung der unmittelbar vor den Wahlen breit diskutierten Arbeits- und Sozialpolitik(Stichwort: „Hartz IV“) mit DVU und NPD in Verbindung zu bringen. Das Fehlen einer Alternative in diesem Bereich und das auszumachende politische Vakuum bedingten mit solche Wahlentscheidungen. 14 Vgl. Holger Pauler, Nationaldemokraten suchen neue Kameraden, in: Die Tageszeitung NRW vom 4. und 5. Mai 2005, S. 2. 15 Vgl. Astrid Geisler, Nazis an der Misserfolgfront, in: Die Tageszeitung vom 10. Mai 2005, S. 7. 16 Vgl. als interessante Stellungnahme aus dem rechtsextremistischen Lager zu dieser Frage: Rüdiger Schrembs, 9,2 und 1,9 Prozent, in: Nation& Europa, 55. Jg., Nr. 4/2005, S. 43-47. 19 Hintergrund und Ursachen der Wahlerfolge erklären auch die Wahlniederlagen: Die Bindung der Wähler an die etablierten Parteien ist in den westlichen Bundesländern weitaus höher. Darüber hinaus besteht eine stärkere Ablehnung und Sensibilität gegenüber dem Rechtsextremismus. Die Landesverbände der NPD in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wiesen nur eine geringe Personaldecke und strukturelle Schwächen auf, welche auch angesichts einer geringen bis fehlenden kommunalen Verankerung keinen breiter angelegten Wahlkampf ermöglichten. 17 Die ohnehin nur geringe Unterstützung der Neonazi-Szene gestattete zwar eine flächendeckende Kandidatur, schreckte aber sicherlich auch mehr potenzielle Wähler ab. Und schließlich hatte das Thema„Hartz IV“ bereits längere Zeit vor den Wahlen seine hohe Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung verloren. Darüber hinaus spielte das für Rechtsextremisten bedeutsame Agitationsfeld„Ausländerpolitik“ in diesem Zusammenhang ebenfalls keine größere Rolle. 9. Sozialstruktur und Motivation der Wähler rechtsextremistischer Parteien Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Sozialstruktur und den Motiven der Wähler rechtsextremistischer Parteien, lassen sich daraus doch einige Erkenntnisse über die gesellschaftliche Rahmensituation für die Chancen einer „deutschen Volksfront“ ableiten. Bei einer Auswertung von Ergebnissen der empirischen Wahlforschung 18 zeigt sich, insbesondere die jüngste Wählergruppe und die Männer votierten in diese Richtung. Betrachtet man sich den Gesichtspunkt formale Bildung, so fällt ein sehr geringer Anteil von höher und ein stärkerer Anteil mit geringer oder mittlerer Bildung bei den Wählern rechtsextremistischer Parteien auf. Daher kann auch nicht verwundern, dass sie hinsichtlich ihrer Berufstätigkeit insbesondere von Arbeitern und Arbeitslosen gewählt werden. Die genannten Merkmale bei der sozialstrukturellen Zusammensetzung der Wählerschaft gelten allgemein, unterscheidet sie sich in diesen Punkten doch weder bei DVU, NPD oder REP noch zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Einige Rückschlüsse auf die Motivation für das Votum zugunsten einer rechtsextremistischen Partei können Informationen zur Wahlentscheidung geben. Bezogen auf den Zeitpunkt zeigt sich, dass es sich keineswegs überwiegend um Spontanentscheidungen am Wahltag handelte, sondern sich vielmehr bedeutende Teile der Wählerschaft längerfristig so festgelegt hatten. Für die Wahl spielten die Parteibindung oder der Spitzenkandidat kaum eine Rolle, vielmehr bildete ein politisches Thema den entscheidenden Faktor: aktuell die„Arbeitsmarktpolitik“, früher die„Ausländerpolitik“. All diese Gesichtspunkte zusammengenommen könnten den Eindruck erwecken, als ob die Wähler lediglich aus Protest und Unmut rechtsextremistisch gewählt hätten. So zutreffend diese Interpretation zu gewissen Teilen sein dürfte, so ignoriert sie aber auch eine teilweise ideologische Übereinstimmung von Parteien und Wählern, lässt sich doch je nach gewählten Kriterien der Untersuchungen ein rechtsextremistisches Einstellungspotenzial bei sechs bis 17 Prozent der Bevölkerung ausmachen. 19 10. Gelegenheitsstrukturen und Rahmenbedingungen für rechtsextremistische Parteien Damit wäre auch eine für Rechtsextremisten günstige Voraussetzung für Wahlerfolge als gesellschaftliche Gelegenheitsstruktur und Rahmenbedingung genannt: Sie könnten mit ihren 17 Die Wahlerfolge der DVU in Brandenburg wie bei früheren Wahlen veranschaulichen allerdings, dass auch ohne solche Voraussetzungen zumindest zeitweise Wahlerfolge einer rechtsextremistischen Partei möglich sind. 18 Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Wer wählt warum rechtsextremistisch? Sozialstruktur und Motivation der Wähler von DVU, NPD und REP im Vergleich, in: Mut, Nr. 447 vom November 2004, S. 60-65. 19 Vgl. Werner Bergmann, Wie viele Deutsche sind rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch? Ergebnisse der empirischen Forschung von 1990 bis 2000, in: Wolfgang Benz(Hrsg.), Auf dem Weg zum Bürgerkrieg. Rechtsextremismus und Gewalt gegen Fremde in Deutschland, Frankfurt/M. S. 41-62. Bei den Einstellungen sollte aber weniger von geschlossenen Ideologien, sondern mehr von diffusen Orientierungen ausgegangen werden. 20 politischen Agitationsweisen und Deutungsmustern durchaus an einen quantitativ weit über den organisierten Teil des eigenen Lagers hinausgehenden Bestandteil von Mentalitäten und Orientierungen in der Bevölkerung anknüpfen. Hinzu treten eine Reihe von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, die eine entsprechende Ausrichtung des Wahlverhaltens üblicherweise befördern: Hierzu gehören der steigende Unmut über die etablierte Politik in Regierung und Opposition, die wachsenden Ängste vor Arbeitslosigkeit und Sozialabbau, die Irritationen über die Folgen der Europaentwicklung und Globalisierung oder die Probleme mit der Integration von Ausländern. Gerade die Kombination von Ideologie und Protest in der Wählerschaft stellt eine unabdingbare Erfolgsbedingung für eine rechtsextremistische Partei dar. 20 Deren Etablierung als Wahlpartei stehen aber auch gesamtgesellschaftliche Aspekte entgegen: Aufgrund der nationalsozialistischen Vergangenheit existiert hinsichtlich des Rechtsextremismus in der politischen Elite und öffentlichen Meinung eine relativ hohe Sensibilität 21 : Die Medien berichten ablehnend, kritisch und negativ über Entwicklungen in diesem Bereich, die etablierte Politik verweigert sich einer Kooperation mit dem Rechtsextremismus, es kommt mitunter zu Verboten einschlägiger Demonstrationen und Organisationen, staatliche Stellen beobachten die Entwicklungen in diesem Bereich, bedeutende gesellschaftliche Institutionen distanzieren sich klar vom rechtsextremistischen Lager. Dies alles mag nicht immer nur durch eine demokratische Grundposition bedingt sein, dürften dabei doch auch ein gutes Image oder taktische Rücksichtnahme eine Rolle spielen. Gleichwohl gibt es(bis auf wenige kommunale Ausnahmen in den ostdeutschen Ländern) unabhängig von der konkreten Motivation diese breite Ablehnung gegenüber dem organisierten Rechtsextremismus. 11. Die Beschaffenheit der rechtsextremistischen Parteien Neben den Rahmenbedingungen auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene spielt auch die Beschaffenheit der rechtsextremistischen Parteien selbst für deren möglichen Erfolg auf dem Weg zur Etablierung als Wahlparteien eine wichtige Rolle.2 2 Hier kann bezogen auf deren organisatorische Schwäche zunächst auf die erwähnten Mitgliederzahlen verwiesen werden. Sie gingen im Laufe der 1990er Jahre immer stärker zurück, sieht man einmal von der auf niedrigem Niveau stärker ansteigenden NPD ab. Alle drei Parteien zusammen kommen demnach gerade einmal auf die Mitgliederzahlen der NPD in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre, wo ihr in der Hochphase bis zu 28.000 Personen angehörten. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass sich in der DVU kaum eine wirkliche Parteiarbeit entwickelte und sie bei den REP stark zurückging. Nur die quantitativ kleinste Kraft entfaltet breiter Aktivitäten in diesem Bereich. Dabei handelt es sich aber weniger um Parteiarbeit im engeren Sinne, sondern stärker um öffentlichkeitswirksame Demonstrationen. Entsprechend defizitär sind die programmatischen Alternativen der drei rechtsextremistischen Parteien einzuschätzen, erschöpfen sie sich doch in der Regel in Allgemeinplätzen und Feindbildbenennungen. Selbst in ihnen so wichtigen Themenfeldern wie„Ausländerpolitik“ oder „Sozialpolitik“ gehen die Forderungen formalinhaltlich darüber nicht hinaus. Insofern gelang es DVU, NPD und REP hier auch nicht, sich entsprechende Sachkompetenz zu erarbeiten. Die Ursachen bestehen in der Zusammensetzung der Parteien, die hinsichtlich ihrer intellektuellen Qualitäten nur über eine überaus dünne Personaldecke verfügen. Zwar haben die NPD die Notwendigkeit eines„Kampfes um die Köpfe“ und 20 Vgl. Jürgen W. Falter, Wer wählt rechts? Die Wähler und Anhänger rechtsextremistischer Parteien im vereinigten Deutschland, München 1994, S. 136-147. 21 Vgl. Frank Decker, In Hitlers Schatten, in: Die Zeit, Nr, 9 vom 24. Februar 2005, S. 6. 22 Vgl. Armin Pfahl-Traughber, Volkes Stimme? Rechtspopulismus in Europa, Bonn 1994, S. 171-176. 21 die REP die einer„Intellektualisierung“ erkannt, sind damit aber letztendlich nicht besonders voran gekommen. Und schließlich ermangelt es den Parteien auch an einer charismatischen Führerfigur(ein„deutscher Le Pen“), die nach innen organisatorisch und personell integrieren und nach außen geschickt und populistisch agitieren kann. 12. Schlusswort und Zusammenfassung Ein weiteres strukturelles Problem hat man im Rechtsextremismus durchaus erkannt und arbeitet an deren Aufhebung: die organisatorische Zersplitterung der Kräfte, die durch die„deutsche Volksfront“ überwunden werden soll. Der Tatbestand muss selbst auf die Anhänger dieses politischen Lagers irritierend wirken, können sich doch die Beschwörer der„nationalen Einheit“ noch nicht einmal selbst einigen. Darüber hinaus konzentriert man nicht die Kräfte auf die Erreichung eines bestimmten Zieles, sondern blockiert sich mit lagerinternen Konflikten gegenseitig. Im Zentrum der Einigungsbestrebungen steht aktuell die NPD, die damit den„Kampf um den organisierten Willen“ 23 im Sinne einer Bündelung der unterschiedlichen Teile führen will. Dies soll möglichst unter ihrer Hegemonie mit verfeindeten Bündnispartnern geschehen, womit bereits grundlegende Konflikte vorprogrammiert sind: Nicht alle Strömungen des Rechtsextremismus dürften sich der Partei unterordnen und nicht alle Teile auch jeweils miteinander ein Bündnis eingehen. Der Blick ins europäische Ausland veranschaulicht, dass die bei Wahlen erfolgreichen rechtsextremistischen Parteien Abstand von den traditionellen Ideologien des Faschismus und Nationalsozialismus genommen und sich mit ihren spezifischen Deutungsmustern den Themen der Gegenwart angenommen haben. 24 Einen solchen Weg scheint die NPD aber nicht gehen zu wollen, widmet sie sich in ihrer öffentlichen Agitation und parlamentarischen Arbeit doch immer noch weitaus stärker dem Thema „Geschichtspolitik“ denn dem Thema„Sozialpolitik“. Damit kann sie gegenwärtig aber noch nicht einmal die Neonazi-Szene als Bündnispartner halten, mit der DVU hat sich noch nicht die Notwendigkeit von Konflikten ergeben und die REP beabsichtigen aufgrund von anderen Prioritäten ohnehin keine Annäherung. Selbst wenn sich die mitunter artikulierte Einsicht auf Änderung durchsetzen sollte, ist fraglich, ob aus den vorhandenen Potenzialen die Etablierung einer Wahlpartei erfolgt. 25 Insofern dürfte das Gespenst der„deutschen Volksfront“ ein Gespenst bleiben. 26 23 Vgl. Stefan Rabe,„Wir sind wieder da!“, in: Deutsche Stimme, Nr. 11/November 2004, S. 12. 24 Vgl. Frank Decker, Parteien unter Druck. Der neue Rechtspopulismus in westlichen Demokratien, Opladen 2000. 25 Vgl. Uwe Backes, Ist ein Ende der Mobilisationsschwäche deutscher Rechtsparteien in Sicht?, in: Hans Zehetmair(Hrsg.), Das deutsche Parteiensystem. Perspektiven für das 21. Jahrhundert, Wiesbaden 2004, S. 198-212. 26 Die parteipolitische Schwäche des Rechtsextremismus bedeutet allerdings nicht, dass er in anderen Bereichen nicht von Bedeutung wäre. Davon zeugen sowohl die erwähnten Einstellungspotenziale in der Bevölkerung wie die relativ hohen Gewalttatenzahlen. Darüber hinaus lassen sich verstärkter jugendkulturelle Einf lüsse ausmachen, vgl. Dominik Cziesche u.a., NPD statt LSD, in: Der Spiegel, Nr. 21 vom 23. Mai 2005, S. 44-46. 22 Zivilgesellschaft organisieren und bürgerschaftliches Engagement stärken Strategien gegen kommunale und lebensweltbezogene Aktivitäten der„rechten Szene“ PODIUM 2 Zivilgesellschaft organisieren und bürgerschaftliches Engagement stärken: Strategien gegen kommunale und lebensweltbezogene Aktivitäten der„rechten Szene“ war das Thema der zweiten Podiumsdiskussion. Es diskutierten: Prof. Dr. Benno Hafeneger , Institut für Erziehungswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, Norbert Kasch , Fachstelle gegen antidemokratische Tendenzen beim Jugendamt Düsseldorf, Hannes Merz , Aktion Zivilcourage Pirna, und Dr. Gisela Rüß , Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg. Die Moderation hatte wieder Pitt von Bebenburg . In einer breiteren Öffentlichkeit wurde Rechtsextremismus über lange Zeit nur wahrgenommen, wenn es Übergriffe wie in Rostock oder Solingen gegeben hat. Im Alltag dominierte eine Strategie des Verschweigens. Das Jahr 2000 brachte eine gewisse Wende. Es war der Kanzler, der zum Aufstand der Anständigen aufrief. Wo stehen wir heute in den Kommunen? Wie agiert die rechte Szene? Wie verhalten sich die Kommunen? Eine Beschreibung und Analyse des Ist-Zustands war in der Podiumsdiskussion die Grundlage für die Reaktion und das Handeln der Zivilgesellschaft. Seit etwa 15 Jahren gibt es ein für die Geschichte des Rechtsextremismus völlig neues Phänomen, eine rechte Jugendkultur. Was es damit auf sich hat erläuterte Benno Hafeneger. Im Mittelpunkt steht nicht allein eine rechte Weltanschauung. Vielmehr handelt es sich um eine Mischung aus Musik, Outfit, Protest und dann auch ideologischen Facetten. Für die Mentalitätsentwicklung und die Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland kann das aus Sicht von Hafeneger von größerer Bedeutung sein als Norbert Kasch 23 Hannes Merz der organisierte Rechtsextremismus. In der Jugendphase wird ausgeprägt, wie man denkt, wie man fühlt und wie man sich zur Welt verhält. Diese Prägung wirkt bis in das Erwachsenenleben hinein. Wenn viele Heranwachsende von einer rechten Jugendkultur beeinflusst werden, kann es längerfristig die politische Kultur Deutschlands verändern. Hafeneger verwies auf Studien, die belegen, wie gerade Musik als ein zentrales Element der Jugendkultur prägend ist. Musik spiegelt die emotionalen Entwicklungen und Bindungen wider. Deshalb ist die Wirkung rechtsextremer Bands nicht zu unterschätzen. Jugendliche – und das beginnt früh oftmals mit zehn bis zwölf Jahren – werden von ihnen emotional angesprochen. Sie können in einer spezifischen Entwicklungsdynamik später auch ideologisch eingebunden werden. Wie das im Alltag funktioniert, schilderte Norbert Kasch am Beispiel eines Düsseldorfer Stadtteils. Seit den 80er Jahren gibt es Probleme mit einer rechten Szene. Zunächst waren das marodierende Gruppen, dann wurden öffentliche Plätze als Treffpunkte gewählt. Es trifft sich ein harter Kern aus NPDlern und Mitglieder aus Kameradschaften. Dazu kommen einige Skinheads. Um diese Szene herum gibt es Jugendliche, die es interessant finden, bei den Rechten zu stehen, weil da„Action“ ist. Und sie finden es toll, wie die sich präsentieren. Nach mehrfachem Wechsel des Platzes liegt der Treffpunkt auf dem Marktplatz, direkt vor dem historischen Rathaus. Dort sind sie für alle deutlich sichtbar. Der Platz ist nicht okkupiert, keine„national befreite Zone“, aber für viele ist es eine Angstzone. Abends, wenn die Rechten da stehen, ist es für Jugendliche aus dem linken Spektrum oder für Migrantenjugendliche schwierig, diesen Platz zu überqueren. Hinzu kommt, dass es im Umfeld der rechten Szene noch die Proberäume zweier bundesweit bekannter Skinhead-Bands gibt, die ebenfalls eine Anziehung ausüben. Kommunen können auf unterschiedliche Weise mit einer rechtsradikalen Szene umgehen. Aus der Forschung ist bekannt – so Benno Hafeneger –, dass in vielen Fällen die Auseinandersetzung an die Politik delegiert wird: Politik sei zuständig für die politische Kultur und für die Durchsetzung rechtstaatlicher Regeln. Eine solche Haltung schlägt sich in dem Verhalten der Menschen nieder, etwa, wenn Rechte im Ort demonstrieren. Man fühlt sich nicht zuständig, die Rollläden werden heruntergelassen, die Demonstration wird ignoriert – auch um den Rechten kein Forum zu bieten. Oder die Menschen verlassen an 24 diesem Tag die Stadt. Sie tun so, als wären sie kein Teil der Gemeinde und der Bürgergesellschaft. Dieses Wegsehen wiederholt sich auch bei Politikern. Gisela Rüß berichtete von Bürgermeistern in Brandenburger Gemeinden, die öffentlich erklären, sie hätten keine Probleme, bei ihnen gebe es keine Rechten, obwohl die Realität offenkundig anders aussieht. Allerdings hat die Zahl derer, die sich so verhalten, in den letzten Jahren abgenommen. Eine andere Variante des Wegesehens erlebt Hannes Merz von der Aktion Zivilcourage im sächsischen Pirna. Das Thema„Rechte“ wird nicht diskutiert, weil befürchtet wird, dass die Touristen ausbleiben könnten. Oder auch Direktoren von Schulen, die Merz anspricht, um dort aktiv zu werden, weisen ihn mit der Bemerkung ab, an ihrer Schule gebe es keine Rechten. Aber diese Positionen sind inzwischen auch in Pirna die Ausnahme. Und in Brandenburg stellen sich Bürgermeister an die Spitze einer Initiative gegen Rechts. Ein Beispiel dafür ist der Bürgermeister von Rheinsberg, der einen Brandanschlag auf einen Imbiss erneut zum Anlass nahm, aktiv zu werden. Die Stadt könne sich ein fremdenfeindliches Image nicht erlauben, weil sie vom Tourismus lebt. Das Beispiel zeigt schon, dass es eines Anstoßes bedarf, um aktiv zu werden. In Kommunen mit einer zivilgesellschaftlichen Tradition – so Hafeneger – sind Auseinandersetzungen mit kommunalen Problemen nichts Ungewöhnliches. Im Verhalten gegenüber einer rechtsextremen Szene kommt es darauf an, dass der zivilgesellschaftliche Kern es versteht, zusammen mit der politischen Gemeinde so etwas wie eine erste Öffentlichkeit herzustellen. Wenn der Vorsitzende eines Sportvereins, der Feuerwehr oder eines Gesangsvereins öffentlich Position bezieht zeigt das Wirkung und garantiert eine weitere Mobilisierung. Aus Befragungen ist bekannt, dass sich Bürgerinnen und Bürger dadurch ermutigt fühlen, ebenfalls Stellung zu beziehen. In der Praxis gibt es in Düsseldorf zum Beispiel eine Zusammenarbeit von Verwaltung und Zivilgesellschaft. Nachdem sich Übergriffe rechter Jugendlicher häuften – so wurde der Redaktionsraum der Düsseldorfer Obdachlosenzeitung überfallen, Stadtteilpolitiker und nicht rechte Jugendliche wurden bedrängt – gab es Überlegungen, wie darauf zu reagieren sei. Es wurde ein Drei-Säulen-Modell entwickelt. Die erste Säule ist die Jugendhilfe. Die Arbeit leistet die von Norbert Kasch geleitete Fachstelle gegen antidemokratische Tendenzen, die es bereits seit 1989 gibt. Kasch macht eine so genannte aufsuchende Arbeit. Er geht zu dem Treffpunkt und nimmt Kontakt auf. Zielgruppe sind nicht die Rechten aus dem harten Kern, sondern Jugendliche, die Anschluss finden wollen und Skinheads, die nicht fest in rechten Strukturen etabliert sind. Diesen Jugendlichen ab etwa zwölf Jahren werden Angebote gemacht. So gibt es einen Sport-Action-Bus, der bewusst zu rechten Treffpunkten fährt. Da wird dann zum Beispiel eine Kletterwand aufgebaut. Daneben werden Diskussionen organisiert. So reden Konfirmanden der evangelischen Kirchengemeinden mit den Jugendlichen. Es gibt aber auch repressive Maßnahmen. So wurde mit der Polizei abgesprochen, dass es verstärkte Ausweiskontrollen gibt, besonders vor Fußballspielen, die immer wieder Anlass für Randale waren. Auf Seiten der Zivilgesellschaft hat das antifaschistische Bündnis Düsseldorf über rechte Strukturen recherchiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Daraus ist im Stadtteil eine große Initiative entstanden. Beteiligt sind Stadtteilpolitiker, die Evangelische Kirchengemeinde, Mitglieder aus den Sportvereinen, Einzelhändler, Jugendgruppen und auch Vertreter der Antifa. Auftakt der Aktivitäten war eine Demonstration durch den Stadtteil, um Präsenz zu zeigen. Später wurden zum Beispiel Straßenfeste gefeiert, auch unter dem Gesichtspunkt, die Vielfalt des Stadtteils zu zeigen. Dies lief auch in Zusammenarbeit mit der Fachstelle gegen antidemokrati25 Dr. Gisela Rüß sche Tendenzen. Weitere Aktivitäten waren Demonstrationen vor den Proberäumen der Skinhead-Bands. Oder: Die Vermieter der Räume wurden schriftlich gefragt, ob sie wissen, an wen sie vermietet haben. Solche Aktivitäten entstehen da, wo es lokale Initiativen gegen Rechts gibt. Gisela Rüß nannte einige Beispiele aus Brandenburg. So gehen Initiativen zu Besitzern von Restaurants, in denen die NPD ein Treffen veranstaltet. Ergebnis war schon öfter, dass der Saal danach für die NPD nicht mehr zur Verfügung stand. In einigen Orten gab es phantasievolle Reaktionen auf rechte Aufmärsche. Da spielte zum Beispiel ein Trompetenchor Karnevalslieder oder der zuständige Pfarrer ließ die Glocken läuten, bis die Demonstration vorbei war. Die Mitglieder einer Initiative gingen mit Besen hinter der Demonstration her, um zu zeigen, dass man den Kehricht aus der Stadt haben möchte. Die Aktivierung der Zivilgesellschaft steht im Landkreis Sächsische Schweiz vor besonderen Schwierigkeiten. Die NPD hat Mitte der 90er Jahre Sachsen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht, und da besonders den Landkreis. Bei den Landtagswahlen lag die NPD in Pirna unter ihrem sächsischen Durchschnitt von 9,2 Prozent. In anderen Orten wie z.B. Königstein erzielte sie 21,0 Prozent und in ReinhardtsdorfSchöna sogar 25,2 Prozent. Der Landkreis verfügt über gefestigte NPDStrukturen und eine enge Verknüpfung zwischen NPD, Kameradschaften und den Skinheads Sächsische Schweiz. Die Besonderheit: Die NPD-Kandidaten kommen aus der Mitte der Gesellschaft. Ein Beispiel ist der Fahrschullehrer Uwe Leichsenring aus Königstein, sozusagen ein angesehener Bürger der Gemeinde, der gleichzeitig mit Skinheads zusammenarbeitet. In solchen Strukturen ein Bündnis gegen Rechts aufzubauen ist nicht einfach. Dennoch, so Hannes Merz, ist es gelungen Feuerwehr, Sportvereine, Kirche und Technisches Hilfswerk einzubinden – Organisationen, die im Landkreis wichtig sind. Auch der Bürgermeister, ein CDU-Mitglied, unterstützt die Aktion Zivilcourage. Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht in der rechten Szene verankert sind. Diese will die Aktion Zivilcourage dazu befähigen, sich mit rechten Jugendlichen auseinandersetzen zu können. 26 Dazu gehen sie in die Schulen und bieten entsprechende Trainings an. Aus Sicht von Hannes Merz ist es wichtig, dass auch die Jugendlichen, die in Sportvereinen oder bei der Feuerwehr aktiv sind, ein demokratisches Rüstzeug haben, um sich gegen Rechte durchsetzen zu können. Die Situation an den Schulen und die Möglichkeiten, die Schule hat, wurde in der Diskussion mehrfach angesprochen. So gibt es neben dem Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Brandenburg unter anderem das Beratungsnetz Schule. Wenn ein Schulleiter feststellt, dass es ein Problem mit Rechten an seiner Schule gibt, kann er Unterstützung anfordern. Unter anderem fördert das Bündnis Anti-GewaltSeminare. Neben kurz- und mittelfristigen Angeboten werden Programme für eine kontinuierliche Arbeit gegen Rechts entwickelt. Die erarbeiten freigestellte Lehrer in den Schulämtern. So ist ein Programm in Vorbereitung – Prävention im Team – bei dem fächerübergreifend Vorlagen für die Schulen erstellt werden. Ein Weg sich aktiv einzusetzen ist die Initiative„Schule ohne Rassismus“. Um den Titel zu bekommen, müssen 70 Prozent der an einer Schule Tätigen – Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Verwaltungspersonal – eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben. 220 Schulen in Deutschland haben diesen Titel bereits. Geplant ist die Idee auf eine Gemeinde ohne Rassismus auszuweiten. An die Berufsschulen und Ausbildungsstätten wendet sich der Verein„Mach meinen Kumpel nicht an“. Er hat einen Wettbewerb gestartet, bei dem die Jugendlichen Materialien gegen „Rechts“ entwickeln sollen. Dies soll dazu anregen, sich mit dem Thema Rechtsextremismus auseinanderzusetzen. Damit werden antifaschistisch und demokratisch orientierte Jugendliche in ihrem Handeln bestärkt und können in die Klassen hineinwirken. Das ist wichtig, weil Lehrer nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten haben. Unmittelbar die Schülerinnen und Schüler anzusprechen, ist auch der Ansatz eines Projekts der Otto-Benecke-Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern. So gibt es Schulungen zur Gewaltprävention, die von älteren für jüngere Schüler durchgeführt werden. Die Idee dahinter: Nur die Projekte haben Erfolg, die von Schülern selbst gewollt werden. Die Landesregierung unterstützt das Projekt. Die Situation an den Schulen wurde aber auch kritisch betrachtet. Ein Einwand: An den Schulen werde Demokratie gelehrt, aber nicht gelebt. Benno Hafeneger mahnte, die Schulen nicht mit Forderungen zu überfrachten. Schule ist aus seiner Sicht auch ein hierarchischer, nicht-demokratischer Lernort. Da nur gelernt wird, wenn man lernen will, stellt sich die Frage: Welche Bedingungen, welches Milieu, welche Atmosphäre, welche Anregungen sind nötig, damit gelernt werden kann? Wie„Demokratie lernen“ aussehen kann, ist dann die nächste Frage. Es läuft gerade ein Programm der Bund-Länder-Kommission, das diese Fragen aufgreift. Unterstützt wurde das von Norbert Kasch. Er plädierte für weiterführende, außerschulische, politische Jugendbildungsarbeit, weil sie Freiräume eröffnet, in denen man sich erproben kann. Und was wichtig ist: Man kann dabei auch Spaß haben. In der Schule steht letztlich immer eine Zensur im Hintergrund. Benno Hafeneger führte das dann wieder zurück zum Thema rechte Jugendkultur: Man müsse die Fragen stellen, welche Angebote es für Jugendliche in der Freizeit gibt und welche jugendkulturellen Formen entwicklungsfördernd sind. Welche interessanten Angebote gibt es von Trägern? Die rechte Jugendkultur ist ein Anbieter und Teil des„Marktes“. Wenn man sich die lokalen Märkte ansehen würde – so Hafeneger –, käme man wohl öfter zu dem Ergebnis, dass es in vielen Orten weder eine interessante jugendkulturelle Szene im entwicklungsfördernden Bereich gibt, noch spannende Angebote aus der organisierten Jugendarbeit. Dann gibt es aber möglicherweise eine rechte Jugendkultur, die aktions- und erlebnisorientiert ist und die Bedürfnisse von Heranwachsenden aufgreift. 27 In den Beiträgen schimmerten zwei Fragen durch: Die eine zielt auf die Finanzierung der Programme. Für die Aktion Zivilcourage – das machte Hannes Merz deutlich – ist trotz zahlreicher Unterstützung für Einzelprojekte die professionelle Arbeit zu Ende, wenn die Förderung durch Civitas ausläuft. Ein anderes Problem: Es gibt zwar eine Förderung, nur die Mittel fließen zu spät, so dass Aktivitäten überhaupt nur möglich sind, wenn z.B. die DGB-Jugend und die Naturfreundejugend eine Vorfinanzierung ermöglichen. Dies ist eine Erfahrung aus dem DGB Niedersachsen. Hier kam das Verhältnis von Regelförderung und Projektförderung ins Spiel. Es ist oft einfach so, dass die durch Sparmaßnahmen wegfallende Regelarbeit durch Projektmittel finanziert wird. Das – so die einhellige Meinung – ist der falsche Weg. Es muss klar getrennt werden: Befristete Projektförderung muss der Innovation dienen, die Regelförderung muss Kontinuität sichern. Die Jugendarbeit, die Demokratie und Toleranz als Werte vermittelt, muss durch Regelstrukturen gesichert sein. 28 Benno Hafeneger Die extreme Rechte – neuere Entwicklungen und Strategievarianten Die extreme Rechte hat in der Geschichte der Bundesrepublik im jeweiligen Zeitbezug unterschiedliche politische Entwicklungsdimensionen und für sie typische parlamentarische und außerparlamentarische Strategievarianten und Verhaltensweisen(Formen des Auftretens) entwickelt. Als politisches, soziales und kulturelles Phänomen gibt es zyklisch wiederkehrend Wahlerfolge und Wellen der rechtsextrem motivierten Gewalt. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts und mit den Wahlerfolgen in Sachsen, Brandenburg und auch im Saarland sowie punktuell bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 haben sich – so kann im Frühjahr 2005 bilanziert werden – vor allem fünf Entwicklungen und Varianten herausgebildet, mit denen sich die demokratischen Parteien und Parlamente, die demokratische Kultur und Zivilgesellschaft sowie der Rechtsstaat derzeit und wohl auch zukünftig – bei weiter zu erwartenden Wahl(Achtungs)erfolgen, öffentlicher Präsenz und Bedeutungszuwachs der extremen(populistischen) Rechten – auseinandersetzen müssen. Die der„alten Rechten“(mit der NPD und DVU) über lange Zeit zugewiesene einfache Formel„rechts und dumm“ trägt nicht mehr aus zweierlei Gründen: Neben der Entwicklung der – gar nicht mehr so neuen – „neuen Rechten“ mit ihrem rechtsintellektuellen Netzwerk, einer eigenen Publizistik, politischkulturellen Elite und Praxis sowie ideologischen und organisatorischen„Modernisierungen“ jenseits des parteipolitisch organisierten Rechtsextremismus, gibt es neue Entwicklungen im„alten“ Lager. Gleichzeitig ist der Suchprozess für angemessene politische und argumentative – parlamentarische und außerparlamentarische – Auseinandersetzungen und den angemessenen Umgang vor allem seit dem gescheiterten Verbotsverfahren und der erneuten Diskussion um einen Verbotsantrag, dem Wahlerfolg der NPD sowie dem Verhalten der Fraktion im sächsischen Landtag in der öffentlichen Diskussion. Er ist vor allem 29 (noch) von einem erstaunlichen Maß an medial gestützter Inszenierung(einer kleinen, weitgehend virtuellen Partei), von Nervosität, Unsicherheit und fehlender Souveränität geprägt. 1. Rückenwind Die extreme Rechte und federführend die NPD sieht sich im Aufwind und in ihrer Selbstwahrnehmung/-einschätzung – weg vom Verlierer-/ Outlawimage und Nischendasein – in einer„nationalen Aufbruchstimmung“; die Wahlerfolge von NPD und DVU, die öffentlichen Debatten über ihr parlamentarisches Verhalten, das gescheiterte Parteiverbot machen sie zum Thema und zur Dauerpräsenz in den Medien. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Problem- und Themenhaushaltes, von Krisen- und Umbruchprozessen – verbunden mit Desintegration, materieller und sozialer Exklusion, mit Arbeitslosigkeit und Abstiegsängsten(Hartz IV und Sozialabbau) sowie Teilen der Gesellschaft(nicht mehr nur) aus dem unteren sozialen Bevölkerungsdrittel, die von den demokratischen Parteien abgekoppelt, politisch„heimatlos“ sind und kaum mehr erreicht werden – sieht sie Mobilisierungschancen für ihre simplen und komplexitätsreduzierenden, nationalisierenden und ethnisierenden Interpretations- und Lösungsangebote, für ihre Bilder und Deutungen(Sehnsucht nach Halt und Geborgenheit, Überschaubarkeit). Zentrale These ist:„das System bietet vielen keine Perspektive“. Obwohl sie eine weitgehend„virtuelle Partei“ ist, sieht sie sich mit ihren Themen und Antworten im bundesdeutschen – vor allem im ostdeutschen – Alltag in der Mitte der Gesellschaft (in der„Zone der Entkopplung“ und der„Prekarität“ wie auch in der„Zone der Integration“) angekommen, von einer größeren Gruppe in der Bevölkerung als potenzielle Wahlalternative positiv wahrgenommen und akzeptiert; hier zeigen neuere wissenschaftliche Studien in der Tat eine breite Resonanz und Akzeptanz rechtspopulistischer und-extremer Einstellungen und Mentalitäten im Sinne eines menschenfeindlichen Syndroms. Die extreme Rechte sieht für sich eine günstige Zeit; der Problemhaushalt in der Gesellschaft und die Stimmungen, die Unzufriedenheiten und Unsicherheiten, die Zukunftsängste und Mentalitätsbestände in größeren Teilen der Bevölkerung lassen sie selbstbewusst(er) auftreten. Sie versuchen – bisher durchaus erfolgreich – mit ihren rhetorischen Figuren, ihren propagandistischen Parolen und populistischen Metaphern dieses Potenzial mobilisierend und wahlpolitisch auf„ihre Mühlen“ und Stimmzettel zu lenken. Ob das bei schnell schwankenden Themen, Stimmungen und Trends bei Wahlentscheidungen so bleibt, ist offen und kaum kalkulierbar. 2. Vereinheitlichung Wieder mal gibt es den Versuch die extreme Rechte zu vereinheitlichen und sich als„nationale Rechte“ und„Partei- und Systemalternative“ anzubieten. Bisher war sie zersplittert, konkurrent und in Lager gespalten; alle Versuche der Vereinheitlichung waren aufgrund ideologischer Differenzen, von Konkurrenzen über die führende Rolle im Lager und auch personeller Animositäten zum Scheitern verurteilt. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Absprachen zwischen NPD und DVU und darüber hinaus mit der weiteren rechtsextremen, aktionsorientierten NeonaziSzene als„bündeln der Kräfte“ tragfähig sind. Aber es scheint, dass derzeit der Vereinheitlichungsprozess – auf der Ebene von Absprachen, Kooperation und Arbeitsteilung – zwischen den beiden Parteien, verbunden mit Auflösungs-(und Übertritts-)tendenzen bei den„Republikanern“ und der Bindung des Umfeldes(Kameradschaften, neonazistischen Kleingruppen), erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik von den führenden Akteuren des Lagers vorangetrieben wird und gelingen könnte. Die NPD hat in diesem Prozess – verbunden mit einem Mitgliederzuwachs – die führende Rolle und zielt auf eine vereinheitlichte Rechte(und in der eigenen Wahrnehmung auf eine„rechte Volksfront“) bei der Bundestagswahl im Jahr 2006. Ob ihr der Spagat zwischen aggressiv-neonazistischer und deutsch30 nationaler Partei(die dann in ein weiteres Wählerspektrum hineinreichen könnte) gelingt, bleibt offen und abzuwarten. Derzeit ist eine vergleichbare Entwicklung hin zu einer parteipolitisch gebundenen rechtspopulistischen/-extremen Sammlungsbewegung mit„charismatischen Führungsfiguren“, wie z. B. lange in Österreich(„Modell Haider“) und in Italien(der Wandlungsprozess des MSI mit dem„Modell Fini“), jedenfalls nicht in Sicht. Auch bleibt offen, ob die„Verbindung“ zwischen den kleinen Parteien(die NPD hat etwa 6.000 Mitglieder) und dem relativ großen Wählerpotenzial(wie die Wahlen in Sachsen und Brandenburg, der ehemaligen Schill-Partei in Hamburg gezeigt haben) eher punktuell oder aber dauerhaft und stabil bleibt; Hinweise für letzteres gibt es zunächst mit Blick auf die Ergebnisse der Landtagswahl in Schleswig-Holstein oder die Oberbürgermeisterwahl in Leipzig nicht. 3. Erneuerung Es gibt unverrückbare ideologische Bestandteile und weltanschauliche Kerne der extremen Rechten, gleichzeitig gab es in der Geschichte der Bundesrepublik innerhalb des Lagers wiederholt ideologisch-thematische, organisatorische, infrastrukturelle und personelle Veränderungen und Erneuerungen(so in der Differenzierung und den gleichzeitigen Schnittflächen zwischen der„alten“ und„neuen“ Rechten). Erinnert sei z. B. an die Gründung der Republikaner mit ihren Wahlerfolgen und neuen Akteuren auf lokaler und Länderebene in den achtziger und neunziger Jahren; an die breite und differenzierte männliche Kameradschaftsszene seit Ende der neunziger Jahre vor allem in den östlichen Bundesländern; an die ideologische Akzentsetzung eines Ethnopluralismus bzw. kulturellen Rassismus und eines „weißen Europa der Vaterländer“. In den Themen geht es immer um den„Identitäts-, Inklusionsund Exklusionsdiskurs“(wer gehört zu uns und wer nicht, Wir und die Anderen). Die derzeitigen ideologischen Angebote(Mobilisierungsthemen) und die zugehörige deutende Rhetorik zentrieren sich vor allem um vier Kerne: l Ethnisierung der sozialen Frage – d. h.: Selbststilisierung als„national und sozial“, als Organisator von Sozialprotest(mit Opfermentalität) und„Vertreter der deutschen Interessen“ bzw. „kleinen Leute“, die sich„betrogen und zu kurz gekommen fühlen“; Forderungen nach autoritärer Fürsorglichkeit und Alimentierung vor dem Hintergrund von erlebten sozialen Ausgrenzungs- und fehlenden Sicherheits-, Einbindungs- und Anerkennungserfahrungen; l Demokratie- und Systemkritik – d. h.: Aufnahme und Funktionalisierung von Politik-, Parteien- und Demokratieverdrossenheit(Entfremdung) in großen Teilen der Bevölkerung; verbunden mit der Forderung nach einem autoritären, vormundschaftlichen und fürsorglichen Staat sowie der ideologischen Metapher der nationalen, sozialen und kulturellen„Schicksalsgemeinschaft“. l Fremden- und Ausländerfeindlichkeit(Migration und„Ausländerfrage“) – d. h.: Bindung und Mobilisierung von Vorurteilen, Mentalitäten und Schuldzuweisungen in Teilen der Bevölkerung; l völkisches Denken, Nationalismus, offener Rassismus und Antisemitismus sowie Antiamerikanismus – d. h.: Metaphern„Deutsche zuerst“,„stolz Deutscher zu sein“ sowie nationale Tabubrüche(Täter und Opfer werden neu konstelliert und instrumentalisiert), verbunden mit der Verharmlosung und Relativierung der NS-Zeit und Kriegsschuld. Die Erneuerung des rechtsextremen Lagers hat in den letzten Jahren sowohl auf der ideologischen Ebene(mit den propagandistischen Kernen„Sozial-, Geschichts- und Integrationslüge“), vor allem aber auf der infrastrukturellen, organisatorischen und personellen(generationellen) Ebene stattgefunden; weil hier eine junge Generation nachgewachsen ist, die Merkmale mitbringt, die es so bisher bei den Akteuren im rechtsextremen Lager nicht gab. Neben ihrer„intellektuellen“ politischen Kadersozialisation kommen viele jüngere Funktionäre und Akteure sozial und beruflich – derzeit noch vereinzelt – aus der bürgerlichen„Mitte der Gesellschaft“ auf die sie mit 31 ihrer Öffentlichkeitsoffensive – neben der Binnenkommunikation – auch zielen. Führende Akteure sind zugleich gesellschaftlich etabliert, bürgerlich angepasst und äußerlich adrett wie auch aggressiv-kämpferisch und militant-provokativ. Als neuer, selbstbewusster und geschult-professionalisierter Funktionärstypus beherrschen sie neben dem„stillen“,„inkompetenten“ und„faulen“ Funktionärstyp(den es nach wie vor gibt) vor allem die innerparteiliche Bühne der NPD. Sie treten(bisher) geschlossen und diszipliniert auf, sind in Parlamenten(und in Sachsen als Zentrum mit einem zuarbeitenden Netzwerk) vertreten und beherrschen(bisher) formal korrekt, fleißig und rhetorisch geschickt bzw. instrumentalisierend den parlamentarischen Betrieb. Sie besetzen lokale und landespolitische Themen, stellen Fragen und Anträge und debattieren mit; so hat die NPD im sächsischen Landtag(als selbsternannte„Heimatschutzpartei“) den Vorsitz des Umweltausschusses übernommen. Weiter treiben sie die Netzwerkentwicklung, die Kontakte zu Szenen und Kulturen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ebenso wie die Unterstützung lokaler Strukturen und Aktivitäten voran. Das gilt auch für internationale Kontakte und Treffen, hier ist vor allem auf die unterschiedlichen nationalen gesetzlichen Grundlagen und „Freiräume“(z. B. in Tschechien, der Slowakei, in Dänemark und Schweden) hinzuweisen, die es der Szene gestatten sich(vor allem zu Musikkonzerten)„über die Grenze“ zu treffen. Vor allem das Wahlverhalten in der jungen Generation und hier vor allem von jungen Männern aus den unteren sozialen Schichten mit den hohen Quoten in Sachsen, Brandenburg(und auch im Saarland) ist nicht nur ein Protestwählerverhalten, sondern ist verknüpft mit breiten Gesinnungen und einer gelebten Teilkultur(s. u.). Bisher sind die rechtsextremen Parteien und Fraktionen in den Parlamenten – u. a. aufgrund von Inkompetenz und Auflösungsprozessen – wiederholt gescheitert und„herausgewählt“ worden; ob sich hier eine Veränderung abzeichnet bleibt abzuwarten. Nach einer kurzen Phase der inneren Geschlossenheit und Euphorie deuten sich – nach Presseberichten – auch bei der NPD in Sachsen bzw. der Landtagsfraktion erste Skandale und öffentlich ausgetragene Auseinandersetzungen an. 4. Präsenz Durch die Entwicklung von Infrastrukturen und Vernetzung, die öffentliche Präsenz in Parlamenten und im Alltag, von Treffpunkten und Schulungszentren ist es der extremen Rechten gelungen, nicht mehr(nur) anonym und privat(in ihren Räumen) zu bleiben, sondern lokal und regional(vor allem in den östlichen Bundesländern) als konkrete Akteure aufzutreten sowie kommunikationsstrategische Kompetenz zu gewinnen. Sie sind in vielen Orten im vorpolitischen Raum weniger als Parteien(mit ihrer geringen Mitgliederbasis), denn als Kameradschaften vor allem im ländlichen Raum öffentlich wahrnehmbar; sie besetzen Themen, bringen ihre Agitation„an den Mann“ und binden in einigen ostdeutschen Orten und Regionen mit einem hohen Konformitätsdruck vor allem ein sympathisierendes jugendliches Umfeld. Dies reicht von der Nutzung der Medien bzw. medialen Vernetzung(Homepages, Kommunikationsforen, als Organisationsmedium und Bestellkatalog), Szeneblätter, Treffpunkte wie Jugendtreffs und Kneipen, über„nationale Jugend- und Sozialarbeit“, paramilitärische Spiele, Musikkonzerte, Fußballturniere bis hin zu Bürgersprechstunden und-initiativen sowie CD-Werbeaktionen auf Schulhöfen(so wurden im Frühjahr in Hessen an 26 Schulen Plakatierungen der extremen Rechten registriert). Werbestrategien und Nachwuchsgewinnung verjüngen sich, sie zielen auch auf Kinder und jüngere Jugendliche. Verwendet man den Begriff Zivilgesellschaft technisch, dann ist die extreme Rechte zivilgesellschaftlich aktiv; sie bietet ihre Dienste, Hilfen und Ressourcen an. Diese neue Nähe und Alltagspräsenz im kommunalen öffentlichen Leben sowie die lebensweltliche(mit Versuchen der flächendeckenden) Verankerung – verbunden mit der Inszenierung von „inneren Welten“ durch Musik, kulturellen Ar32 rangements und affektiv getönten Sprachbildern – trägt zu zweierlei bei: Einmal zu einem politischsozialisatorischen„Stufenkonzept“ der Ansprache,(organisatorischen) Einbindung und Radikalisierung; dann zur Akzeptanz, Normalisierung und Normalität rechtsextremer Politik und Kultur, von Denkmustern und Ideologemen bei. Hier ist die Dynamik von Einbindungen, Gehorsamsbereitschaften und situativen Zwängen nicht zu unterschätzen. Einmal dabei, mitgemacht und bekannt – sich eingelassen haben auf die organisationellen Vorgaben – schafft weitere(eskalierende) Zwänge; man will kein Feigling sein und das Gesicht nicht verlieren; die Organisation schafft den Rahmen(mit ihren Einschränkungen, was zulässig ist und was nicht), legitimiert und entlastet Denkweisen und Verhalten; sie bietet Rahmen und Halt. Da fällt es – organisationssoziologisch begründet – schwer, selbst und freiwillig eingegangene Bindungen und Bereitschaften zu kündigen, nein zu sagen und auszusteigen; Gesichtverlust will vermieden werden – und es entsteht die subjektive Frage, gibt es neben guten(einem selbst überzeugenden) Gründen und Motiven auch Wege des Übergangs, Ausstiegs und bessere Angebote gibt. Mit Präsenz, Themen und Begriffen wird öffentliche Meinung beeinflusst – und der Einzug rechtspopulistischer und-extremer Rhetorik in die politische Alltagskultur macht sie im anfälligen Wählerpotenzial schließlich als„alternative“ Partei(en) auch mehrfach und dauerhaft wählbar. Die Kombination von vorpolitischen und politischen Raum durch die Kameradschaften und Parteien ist eine neue„Mischung“ rechtsextremer Präsenz. 5. Radikalisierung In der Nachkriegsgeschichte des rechtsextremen Lagers gibt es schon immer(strukturell begründet) den Spannungsbogen zwischen angepasstem Verhalten, parteiförmiger Arbeit und dem Einhalten von gegebenen Gesetzen und Prozeduren auf der einen Seite und außerparlamentarischen Aktivitäten bis hin zu Gewalt auf der anderen Seite. Es ist auf einen Nenner gebracht – und bei allen Schnittflächen der beiden Seiten – der Spannungsbogen zwischen einem mehr nationalkonservativen(mehr parlamentarischen) und nationalrevolutionären(aktivistischen) Politikund Handlungsmuster. Rechtextremer Avantgardismus radikalisiert immer auch Teile – insbesondere aus der männlichen jüngeren Generation – seiner Mitgliedschaft und Anhänger. So sind denn auch das seit Jahren anhaltend hohe Niveau an Gewalt- und Straftaten, die sich in den letzten Monaten häufenden Strafverfahren und Verurteilungen ein Zeichen dieses Radikalisierungsprozesses und von Gewaltbereitschaft. Ich erinnere nur an einige ausgewählte Beispiele, über die im April berichtet worden ist: Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. deren Unterstützung ergingen Bewährungsstrafen des bayerischen obersten Landgerichts in München gegen – zur Tatzeit z. T. noch jungendliche Mitglieder – Mitglieder der rechtsextremen„Kameradschaft Süd“, die einen Bombenanschlag auf das neue jüdische Zentrum geplant haben. In Dortmund hat ein 17-jähriger bekannter Neonazi einen Punk erstochen. In Halle hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen einen Freispruch in einem Prozess gegen einen Ex-Skinhead eingelegt, der nach einem Streit um Nazimusik seinen Nachbarn erstochen hatte. Neben Deeskalationsstrategien gibt es im rechtsextremen Lager parallel eine Radikalisierung und zunehmende Gewaltbereitschaft; das zeigt auch die Sprache in den rechten Internetforen. Hier mischen adoleszente Gewaltphantasien, deren(cliquen- und alkohlgebundene) Eskalationsdynamik und„Suche“ nach Thrill, dem „Kick“ und dem Feind(Linken, Ausländer, Randgruppen) mit ideologischen Rechtfertigungsmustern und strategisch geplanter Gewalt. 6. Demonstrationspolitik und Öffentlichkeit Das Bemühen um öffentliche Präsenz und Wahrnehmung, die„Nutzung“ der Medien(die wiederum „systemisch“ auf„Sensationen und Skandale“ reagieren) gehört neben dem„Kampf“ um bzw. in 33 den Parlamenten, den konventionellen Parteiaktivitäten und(unorganisierter, spontaner) Gewalt schon immer zum Selbstverständnis einer bewegungs- und protestorientierten extremen Rechten. Es ist dem Motto„jede Thematisierung ist Wasser auf unsere Mühlen“ sowie dem so genannten Drei-Säulen-Konzept„Schlacht um die Köpfe, um die Straße und die Wähler“ verpflichtet. Zum politischen Kampf- und Aktionsrepertoire gehören – neben der Nutzung der parlamentarischen Bühne und der Inszenierung von vielfach erregten Mediendebatten – seit je her die klassischen Mittel der mehr oder weniger martialischen Auf- und Gedenkmärsche, Demonstrationen, Kundgebungen, Flugblattaktionen und (gewaltförmigen) Proteste mit der zugehörigen Kleidung, demonstrativen(soldatischen) Männlichkeit und„Aura“ der Gewalt und Stärke; verbunden mit den zugehörigen Ritualen, Emblemen, Symbolen und(teilweise beliebigen) Themen(Motto). Nach Geden(2004) werden zu den für den Rechtspopulismus kennzeichnenden Elementen der politischen Rhetorik insbesondere die Inszenierung von Tabubrüchen, Formen kalkulierten Ambivalenz, das Prinzip der stetigen Wiederholung von Grundaussagen, die Emotionalisierung der politischen Auseinandersetzung, das Einfordern radikaler Lösungen, das Denken in Verschwörungstheorien und dichotomen Weltbildern, die Verwendung von Gewaltmetaphern sowie der Einsatz von persönlichen Beleidigungen gerechnet. In Dresden hat das rechtsextreme Bündnis im Februar 2005 gezeigt, dass es auch mit biederem und friedfertigen Habitus und Outfit seine historische Botschaft vom„anglo-amerikanischen Terrorangriff“ verkaufen kann. Die Aufmärsche haben für die rechtsextreme Szene und ihre Anhänger eine hohe selbstvergewissernde, mobilisierende und symbolische Bedeutung; und meist sind sie nicht zuletzt ihrem Verständnis bzw. ihrer Selbstwahrnehmung als„Bewegung“ und„soldatischer Männlichkeit“ geschuldet. In den letzten Jahren hat die gezielte und quantitativ zugenommene Demonstrationspolitik einen besonderen identitätsstiftenden und erlebnishaft-emotional bindenden Stellenwert nach Innen(politische Gesinnungsgemeinschaft) und einen demonstrativen Stellenwert für die Durchsetzung konkreter politischer Zielsetzungen nach Außen(Propaganda, politische Kraft und Macht/ Medienfaktor) erhalten. Die Demonstrationspolitik und Herstellung von Öffentlichkeit dient der Stabilisierung, Mobilisierung und Ausweitung des eigenen Lagers, der Besetzung von historischsymbolischen Orten, Räumen und Daten, aber auch dem strategischen Nutzen, Öffentlichkeit über Themen und Ziele herzustellen. Die Vielzahl der öffentlichen Aktivitäten und vielfältige(lokale, regionale und bundesweite, auch internationale) Demonstrationspolitik, die Auseinandersetzungen mit den Gegnern und Feinden sowie mit der Polizei und Justiz hat innerhalb der extremen Rechten zu einem neuen Selbstbewusstsein beigetragen, das sich als avantgardistischer und rebellischer„nationaler Widerstand“ für ein„neues Deutschland“ versteht. Demonstrationspolitik ist für die extreme Rechte vor allem Machtpolitik. Die„neue“ Rechte versucht mit ihren Diskursen und Publikationen(Junge Freiheit, Nation&Europa), ihren rechtsintellektuellen Publizisten, Wissenschaftlern, Zirkeln aus dem Nischendasein herauszukommen und einen anerkannten und breiter wirkenden Platz in der politischen Öffentlichkeit zu etablieren. Dabei steht sie vor einer Gratwanderung: einen Platz zwischen der(von ihr verachteten)„bürgerlichen Mitte“ und dem „alten“ Rechtsextremismus zu finden, sich hier mit ihrer(tendenziell antidemokratischen und rechtspopulistischen)„Protestkommunikation“ als politisch-kulturelle und integrative Kraft des Lagers und in die bürgerliche Mitte hinein als Deutungsmacht zu etablieren. 7. Einstellungen, Mentalitäten, Potenzial Die Strategien der extremen Rechten zielen auf das Wählerpotenzial in der Bevölkerung – und es ist ihnen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf kommunaler und Länderebene wiederholt(mit Kontexten verbunden, situativ) 34 gelungen, dies zu binden bzw. auszuschöpfen. Daher ist von zentraler Bedeutung, sich die Wahlanalysen genauer anzusehen und empirische Befunde zu vergegenwärtigen, mit denen Aussagen über das Einstellungen und das Wählerpotenzial(im Spannungsfeld von Gesinnungs- und Protestwahl; freilich wählen die nicht alle rechtsextrem eingestellte Personen(wiederholt) rechtsextreme Parteien) und Anfälligkeiten gemacht werden können. Aus einer Vielzahl von – unterschiedlich angelegten – empirischen Studien zu Einstellungen, Mentalitäten und Potenzialen in der Bevölkerung soll hier kurz auf vier Aspekte bzw. Erkenntnisse hingewiesen werden, die zu denken geben. Ohne Kassandra zu bemühen und Alarmismus zu predigen verweisen neuere Befunde auf Entwicklungen und eine Gemengelage, die zu einer der zentralen Herausforderung an die demokratische Kultur gehören(weil man nicht weiß, wohin„die Reise“, d. h. Wahl-/Bindungsbereitschaften des Potenzials geht). Da sind zunächst die Befunde aus den Wähleranalysen des Jahres 2004, dann die Befunde aus dem Projekt „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“(GMF), Erkenntnisse aus aktuellen Jugendstudien und schließlich die Leipziger Langzeitstudie. 1. Wähleranalysen aus den Wahlen im Jahr 2004 in Sachsen, Brandenburg, und Nordrhein-Westfalen zeigen, dass die rechtsextremen Parteien wiederholt überdurchschnittlich von männlichen Jung- und Erstwählern gewählt wurden und vor allem„Parteien der Jungen“ sind. So erhielt die DVU 1998 in Sachsen-Anhalt von dieser Wählergruppe einen fast dreimal so hohen Stimmenanteil als im Durchschnitt aller Altersgruppen und im Saarland haben 13% der Erstwähler bei der Landtagswahl 2004 die NPD gewählt. In Sachsen und Brandenburg sind bei den Wahlen im September 2004 die Regionen, Strukturen und Merkmale des Wählerpotenzials bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich identifizierbar: Danach war der„typische“ Wähler„jung, männlich, formal niedrig gebildet und arbeitslos“. In Sachsen wählten von den Jungund Erstwählern(den 18- bis 24-Jährigen) beiderlei Geschlechts 21% die NPD, bei den 18- bis 29-Jährigen waren es insgesamt 18% und bei den Männern 21%; in Brandenburg wählten 14% der unter 30-Jährigen die DVU. Bei allen unter 35-Jährigen mit Hauptschulabschluss erreichte die NPD sogar 26% aller Stimmen. 2. Die Anlage des auf mehrere Jahre angelegten GMF-Surveys zielt darauf, jährlich über den mentalen Zustand der Gesellschaft zu berichten und Entwicklungen der sieben Elemente„Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Heterophobie, Islamophobie, Etabliertenvorrechte und Sexismus“ zu messen und einzuschätzen. Im Jahr 2003 heißt es in„Deutsche Zustände“ u. a.: „Die Veränderungen zwischen den Ergebnissen der Bevölkerungsbefragungen von 2002 und 2003 lassen in einer vorsichtigen Bilanz drei Trends erkennen. Abnehmende soziale Integrationsqualität geht mit einer Zunahme bei verschiedenen Elementen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und einer Ausbreitung des rechtspopulistischen Potenzials einher, das am ehesten gegen schwache, als belastend oder störend wahrgenommene Gruppen mobilisiert werden kann“(S. 29). Angeboten wird die Figur„Entleerung der Demokratie“ mit den Dimensionen: Demokratieermäßigung,-aushöhlung,-vernachlässigung,-missachtung,-zweifel. Die Daten in„Deutsche Zustände“ aus dem Jahr 2004 zeigen u. a., dass 60% der Auffassung sind,„dass es zu viele Ausländer in Deutschland gibt“(S. 18) und diese Position kommt vor allem von Personen, die sich der politischen Mitte zuordnen. Eine weitere Formulierung ist:„Eine gefährliche politische Bündelung kann im rechtspopulistischen Potenzial bestehen. Von 2002 auf 2003 stieg dieses Potenzial von knapp 20% auf 25%. In Ostdeutschland lag es 2003 mit seinen Facetten von Law-and-Order-Parolen, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bei fast 30 Prozent. 2004 bleiben die ermittelten Werte auf hohem Niveau. Es ist ein breites Reservoir zur Mobilisierung gegen Schwache vorhanden. Rechts35 populismus mobilisiert im„Sinne des Volkes“ sowohl gegen Regierende(„Ausbeuter“), als auch gegen Schwache(„Schmarotzer“)(S. 32). 3. Aus der Jugendforschung wird wiederholt mitgeteilt, dass in der jungen Generation eine dreifache Konstellation zu beobachten ist: Erstens das abnehmende Interesse an offizieller Politik, von der Skepsis, dem Misstrauen und der Verdrossenheit gegenüber den demokratischen Parteien(hier auch die geringe Mitgliedschaft) und demokratischen Institutionen – hin zum Wahlverhalten(Nichtwähler, Wahl rechtsextremer Parteien). Zweitens gibt es bei aller Kritik, Distanz und Skepsis eine hohe Zustimmung zur Demokratie als Staats- und Lebensform und drittens ein hohes zivilgesellschaftliches und ehrenamtlich-bürgerschaftliches Engagement in der jungen Generation. Das distanzierte, skeptische und verdrossene Verhältnis von großen Teilen der jungen Generation und eine dauerhafte(möglicherweise sich verfestigende) Unzufriedenheit mit dem„Zustand der Demokratie“ ist problematisch für deren Stabilität und kann folgenreich werden. 4. Die im April 2005 vorgelegte Leipziger Langzeitstudie„Ohne Arbeit keine Freiheit“ zeigt, das in den ostdeutschen Bundesländern – 15 Jahre nach der Wende – bei der jungen Generation die positive Einstellung gegenüber der westlichen Gesellschaftsordnung kontinuierlich abnimmt. Den Hauptgrund sieht Förster in der anhaltend hohen bzw. steig wachsenden Arbeitslosigkeit und Angst vor der Zukunft. Nach der Längsschnittstudie hielten im Jahr 2004 lediglich sechs Prozent den Kapitalismus für ein gutes System und 72 Prozent verneinten dies; junge Frauen sind (mit 69 Prozent) weitaus unzufriedener als junge Männer(53 Prozent). Von den jungen Ostdeutschen sprechen den Politikern nur vier Prozent „Moral“ zu(im Westen sind es sieben Prozent). Aber hier bleibt anzumerken, dass man sich vor einem jugendzentrierten Blick hüten muss und die erwachsenen Generationen mit ihrem Wahlverhalten und ihren Einstellungen vernachlässigt; gerade die über 60-jährigen Männer zeigen ein hohes Maß an Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Sie spielen aber in den Debatten über Gegenstrategien kaum eine Rolle – u. a. weil sie zunächst erzieherisch-pädagogisch oder für zivilgesellschaftliches Engagement kaum mehr erreichbar sind(darüber wäre genauer nachzudenken). Herausforderungen – für Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Kommunikation Die skizzierten Entwicklungen zeigen – als Momentaufnahme im Frühjahr 2005 – mit welchen Normalisierungseffekten in die Gesellschaft hinein und auch(wahl)politischen Wirkungen wir es zu tun haben. Sie markieren die Weiterentwicklung des rechtsextremen Lagers mit ihren politischen Mentalitäts- und Sozialisationsangeboten, und sie binden und verfestigen eine neue politische Kultur vor allem(aber nicht nur) in den östlichen Bundesländern. Politik, Zivilgesellschaft und öffentliche Kommunikation werden sich – jenseits von kurzfristiger öffentlicher Empörung, unaufgeregt und mit„langem Atem“ – mit den skizzierten Dimensionen und Strategievarianten auseinandersetzen müssen, wenn sie politisch, zivilgesellschaftlich/vorpolitisch und rechtlich angemessene und nachhaltige, offensive und wirkungsvolle(parlamentarische und außerparlamentarische) Antworten auf diese qualitativ und quantitativ neuen Herausforderungen finden wollen. Dabei geht es nicht um aufgeregte Rhetorik und überreagierenden Alarmismus, hektische Maßnahmen und auf Medienbilder gestützte Diskurse, Imagekampagnen und Sonntagsreden, sondern um die seriöse Erörterung von (politischen, sozialen und kulturellen) Ursachen, um politisches Handeln und die Präsenz demokratischer Kräfte, um eindeutige Positionierungen in einer offenen Einwanderungsgesellschaft sowie die Aufrechterhaltung von Verfolgungs36 und Verbotsdruck. Das gilt vor allem auch die öffentliche, mediale Berichterstattung bzw. Kommunikation, die sich bisher vor auf die Entlarvung der Extremistenszene bezieht. Hier werden auch Stereotype wiederholt und angeboten und die Probleme auf einen„kleinen Rand“ bezogen; der Blick geht dann weniger in die Veränderungen in die fliesenden Übergänge und Entwicklungen(Mentalitäten, Vorurteile, Metaphern) in der Mitte der Gesellschaft. Im parlamentarischen Umgang pendelt die Suche weiterhin(das zeigen auch die wiederholten Erfahrungen) zwischen schweigend verachten und ignorieren, gelassen bleiben, Entlarvung (die ideologische Maske vom Gesicht reißen) und sicherer, selbstbewusst-dechiffrierender Auseinandersetzung mit deren Themen und Logiken (ohne sich freilich die Agenda vorgeben zu lassen). Auf einen Mechanismus will ich hinweisen, der in der Auseinandersetzung zu kurz greift und den es zu vermeiden gilt: Neben Tabubrüchen gehören aktuelle soziale Themen und gesellschaftliche Widersprüche(Arbeitsmarkt, Armut, Neoliberalismus, Europäisierung, Globalisierung etc.) zum Repertoire der extremen Rechten, sie gibt hier ihre spezifischen – bekannten und auch geschickten – Antworten und Lösungen. Hier muss es Antworten auf berechtigte Fragen und Sorgen geben, kommt es auf die Überzeugungskraft der demokratischen Parteien bzw. politischen Klasse an; auf ihre Antworten auf die aktuellen Krisen und Ängste. Unabhängig von Erinnerungspolitik gilt es hier – auch noch so gut gemeint – zu vermeiden, auf berechtigte Fragen und Sorgen rückwärtsgewandt historisch und appellierend zu argumentieren, sozusagen die Geschichte ablenkend zu instrumentalisieren. Es geht in aktuellen Themen nicht primär um die Lehren aus der Geschichte – es geht um die Gegenwart und die Zukunft, auf die nicht Antworten mit der Vergangenheit gegeben werden können. Unterliegt man diesem Mechanismus in der Auseinandersetzung, dann ist das„Wasser auf die Mühlen“ der extremen Rechten, weil die historische Instrumentalisierung durchschaut wird und der extremen Rechten Antworten auf berechtigte Fragen überlassen werden. Neben der Entwicklung einer offensiven und selbstbewussten Auseinandersetzung der demokratischen Parteien gilt es dauerhaft zu beobachten, ob die parlamentarische Arbeit bzw. der „parlamentarische Kampf“ der extremen Rechten mit gefestigten Kadern kühl kalkulierend, klug und zielstrebig – zwischen formal funktionierender Parlamentsarbeit und Eklat-Dramaturgie – ist(bleibt), oder ob sie sich mit der Zeit (wie bisher in vielen Parlamenten) selbst entzaubern und auflösen, mit ihren inneren Rissen und Widersprüchen im Lager(als„Kampf im und ums Parlament“, das sie ja prinzipiell bekämpfen; der Parlamentarismus an dem man jetzt „partizipiert“ soll ja als„Grundübel des Systems“ überwunden werden) selbst paralysieren. Es geht neben der politisch-parlamentarischen auch um die langfristige zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung und deren Förderung: Es geht um materielle Unterstützung und Förderung von Strukturen und Projekten im Rahmen allgemeiner Demokratieförderung im Bereich der (vor)schulischen Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, demokratischen Netzwerkentwicklung in Kommunen und politische Bildung; dann spezifischer Maßnahmen in der Auseinandersetzung, z. B. im Rahmen von attraktiven lokalen/regionalen Projekten, politischer, kultureller und sportlicher Basisarbeit, Mädchen-/Jungenarbeit, Treffmöglichkeiten und konkreter Hilfe. Hier ist u. a. die Frage wie – im Rahmen der Projekte Civitas, Xenos und Entimon – Nachhaltigkeit und Verstetigung erreicht werden kann; und wie die „normale“ langfristig angelegte Kinder- und Jugendarbeit, soziale Arbeit etc. gehalten und entwickelt werden kann. Letztlich kann es nur in Kombination von politischer und zivilgesellschaftlicher Auseinandersetzung, der arbeitsteiligen Zusammenarbeit von beiden Akteursgruppen gelingen, wirklich wirkungsvoll der rechtsextremen Kultur den Boden zu entziehen und eine demokratisch-partizipatorische Kultur tragfähig zu machen. 37 Repressive und rechtliche Maßnahmen einer wehrhaften Demokratie und ihre Wirkungen auf die„rechte Szene“ Polizeistrategien, Verfassungsschutz, gesetzliche Regelungen PODIUM 3 Die dritte Podiumsdiskussion befasste sich mit dem Thema„Repressive und rechtliche Maßnahmen einer wehrhaften Demokratie und ihre Wirkungen auf die ,rechte Szene’: Polizeistrategien, Verfassungsschutz, gesetzliche Regelungen“. Es diskutierten: Prof. Michael Knape , Leitender Polizeidirektor der Berliner Polizeidirektion 6, Prof. Dr. Martin Kutscha , Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, Artur Hertwig , Leiter der Abteilung Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln, und schließlich Bernd Wagner , ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur Berlin. Günther Schultze , Referent für Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung, moderierte die Diskussion. Dass eine Demokratie wehrhaft sein muss, haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus historischer Erfahrung in der deutschen Verfassung verankert. Es wurden Institutionen geschaffen, deren Aufgabe es ist, die Demokratie zu verteidigen. Gleichzeitig gibt es eine Gesetzgebung, die dazu dient, die Demokratie zu schützen. Die Gesetzgebung verändert sich, ein Beispiel aus der jüngsten Zeit ist die Reform des Demonstrationsrechts. Dabei gilt es immer abzuwägen, inwieweit Gesetze, die der Verteidigung der Demokratie dienen, gleichzeitig die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken dürfen. Gleichermaßen stellt sich bei den Institutionen, deren Aufgabe es ist, die Demokratie zu schützen, etwa Polizei und Verfassungsschutz, die Frage, ob und inwieweit in der Praxis die Rechte aller tangiert werden. Um die sich daraus ergebenden Gratwanderungen abschätzen zu können, ist es nötig, zu wissen, wie diese Institutionen arbeiten. Michael Knape berichtete zunächst über seine Arbeit. Im Einzugsgebiet der Polizeidirektion 6 in Berlin leben ca. 800.000 Menschen. Wenn es um die Bekämpfung des gewalttätigen Rechtsextremismus geht, gilt für das polizeilich Handeln generell, dass es besser ist zu agieren als zu reagieren. Wenn es zu rechtsextremistischen Straftaten – Propagandadelikte, Volksverhetzung, Körperverletzung, Nötigung. Bedrohung – kommt, ist ein konsequentes Einschreiten notwendig, damit Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Freiheit geschützt werden. Zu den präventiven Maßnahmen zählt vor allem ein repressiver Kontrolldruck auf die rechtsextremistische Szene. Um den ausüben zu können, gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Der Kontrolldruck hat – so Knape – einen hohen Abschreckungseffekt. In Berlin fand im Januar 1999 ein Skinhead-Konzert statt. Danach gab es nie wieder eines, was u.a. Knape den Spitznahmen„Partyschreck der Rechten“ einbrachte. Um so genannte national befreiten Zonen in Wohnquartieren dieser Stadt zu verhindern, zeigt die Polizei Präsenz. Wenn Rechtsextreme das Recht auf Versammlungsfreiheit nutzen, verhindert die Berliner Polizei durch Versammlungsaufsicht, dass durch militante Aufmachung Einschüchterungseffekte entstehen. Fahnen, Fackeln und Springerstiefel sind nicht erlaubt. Und das wird durch Vorkontrollen sichergestellt. Wenn jemand Springerstiefel trägt, werden sie beschlagnahmt. Der Betroffene, so Knape, könne dann auf Socken mitmarschieren oder den Heimweg antreten. Für Michael Knape ist es im Übrigen eine Selbstverständlichkeit, dass er als Direktionsleiter gefährliche Einsätze persönlich leitet. 38 Artur Hertwig Anders als bei der polizeilichen Arbeit, so Artur Hertwig, ist Repression nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Als Nachrichtendienst hat das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) u.a. die Aufgabe, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker zu beobachten. Beide Tatbestandsmerkmale sind für den Bereich des Rechtsextremismus von Bedeutung. Als Nachrichtendienst des Bundes informiert das BfV primär die Bundesregierung über seine Erkenntnisse. Die kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen. Hertwig nannte zwei Beispiele für die Beobachtung des Rechtsextremismus, wo die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden Initialzündung für die Ermittlungen der Polizei war und zu Strafverfahren führte. Der erste Fall war die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags während der Grundsteinlegung für ein jüdisches Gemeindezentrum in München am 9. November 2003. Der Vorwurf richtete sich gegen Angehörige der Kameradschaft Süd. Sie wurden inzwischen vom Bayerischen Obersten Landesgericht verurteilt. Beim zweiten Fall gab es im November 2004 umfängliche polizeiliche Maßnahmen gegen eine rechtsextremistische Plattform innerhalb des Europäischen Darstellungsvereins für lebendige Geschichte. Das ist ein Kreis von Personen, die in Originaluniformen mit Originalwaffen bestimmte Szenarien aus dem Dritten Reich„nachspielen“. Sie betrachten sich als eine Art neue„Leibstandarte Adolf Hitler“. Es wurden eine Reihe von funktionsfähigen Waffen gefunden, die entweder dem Waffengesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Ein andere Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist das Sammeln von Informationen, die für Vereinsverbote relevant sind. Im Bereich des Rechtsextremismus hat es in den letzten zehn Jahren mehr als 20 Verbote von Vereinigungen größerer oder kleinerer Art gegeben. Die Behörde trägt dazu bei, so Hertwig, Skinhead-Konzerte zu verhindern. Diese werden inzwischen vielfach konspirativ durchgeführt. Interessierten werden nicht sofort der tatsächliche Veranstaltungsort und die Veranstaltungszeit genannt. Sie werden zu einem Punkt A bestellt, dann zu Punkt B geschickt und dann schließlich zum Veranstaltungsort. Der Verfassungsschutz versucht herauszufinden, was geplant ist, damit die Polizei rechtzeitig vor Ort ist und die Konzerte auflösen kann. 39 Zu den weiteren Aufgaben zählt die Internetauswertung. Es wird nach rechtsextremer Propaganda gesucht. Seit Januar 2003 gab es in rund 60 Fällen Hinweise an die Ermittlungsbehörden. Es werden auch Medien – Bücher, Tonträger etc. – auf rechtsextremistische Inhalte überprüft. Finden sich solche, werden die Informationen an das Bundesfamilienministerium weitergegeben, das Indizierungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einleiten kann. Beim Verfassungsschutz ist seit 2001 auch ein Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten angesiedelt. Es gab seither etwa 900 Anrufe. Bei mehr als 200 Anrufern hatte man das Gefühl, dass sie zumindest potenziell ausstiegswillig sind. In mehr als 90 Fällen kam es zu einer intensiven Betreuung. Ziel dieses Aussteigerprogramms ist es einerseits, dass sich Personen aus der rechtsextremistischen Szene lösen. Andererseits soll es als Nebenprodukt eine gewisse Verunsicherung erzeugen, um andere von einer Mitarbeit in der Szene abzuhalten. Schließlich verwies Hertwig auf die Öffentlichkeitsarbeit des BfV. Das ist zum einen der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern zu nennen, dem das BfV zuarbeitet. Daneben gibt es verschiedene Broschüren und zwei Ausstellungen. Eine befasst sich allgemein mit verschiedenen Extremismusformen. Die andere ist eine speziell auf den Rechtsextremismus ausgelegte Wanderausstellung mit dem Titel„Die braune Falle“, in der eine rechtsextremistische Karriere nachgezeichnet wird. Es wird gezeigt, wie ein Leben im rechtsextremistischem Lager ablaufen kann und welche Möglichkeiten es gibt, aus der Szene wieder herauszukommen. Gezeigt wird die Ausstellung derzeit schwerpunktmäßig in Ostdeutschland. Die Arbeit des Verfassungsschutzes wurde in der Diskussion unter verschiedenen Aspekten mehrfach angesprochen. Martin Kutscha thematisierte das gescheiterte NPD-Verbot im Jahr 2003. Die Möglichkeit eines Parteienverbots ist ein Teil der so genannten Verfassungsschutztrias. Grundlage ist Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes(GG). Die beiden anderen sind die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 und das Verbot von Vereinigungen. Zur Grundrechtsverwirkung gab es vier Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen rechtsextreme Aktivisten. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Verwirkung ausgesprochen. Von Verboten waren über 400 Vereinigungen betroffen. Das waren nur zum Teil rechtsextreme Organisationen. In den 1950er Jahren gab es zwei Parteienverbote. Anlass für das Scheitern des NPD-Verbots war ein nach Auffassung von drei Richtern nicht behebbares Verfahrenshindernis. Dieses Verfahrenshindernis war der Einsatz von V-Leuten des Bundesamtes sowie verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz. Die Richter sahen eine objektive Fortführung des Verfahrens nicht mehr als möglich an. Für Kutscha stellt sich die Frage, ob V-Leute in der NPD wirklich ein Mittel sind, Rechtsextremismus und Neonazismus zu bekämpfen. Man könne teilweise den Eindruck haben, dass Bedienstete des Verfassungsschutzes und Parteifunktionäre über Jahrzehnte hinweg eine Art Symbiose eingegangen sind, die sich für beide Seiten als vorteilhaft erwiesen haben dürfte. Verstärkt werde ein solcher Eindruck durch Vorgänge in Brandenburg und Thüringen, bei denen man von einer Verquickung zwischen Verfassungsschutz und Neonaziszene sprechen könne. In Brandenburg zum Beispiel sei durch V-Leute vor polizeilichen Razzien gewarnt worden. Eine Diskussionsteilnehmerin aus dem Plenum wies darauf hin, dass zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes selbstverständlich die Information der Öffentlichkeit und die Beratung der Politik gehören. Auf der anderen Seite ist er aber auch ein Nachrichtendienst. Und der Gesetzgeber hat den Ämtern des Bundes und der Länder ausdrücklich das Recht zugebilligt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu gehöre eben auch der Einsatz von Informanten in verfassungsschutzrelevanten Gruppierungen. Es sei im Übrigen auch von den Richtern im NPDVerbotsverfahren, die es gestoppt haben, eindeutig anerkannt worden, dass V-Leute in der NPD eingesetzt werden können. Das gelte natürlich 40 Bernd Wagner auch für Parteien, wenn eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt ist. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben aber die Voraussetzung daran geknüpft, rechtzeitig vor einer Verbotsüberlegung die V-Leute abzuziehen. Dies sei allerdings problematisch. Insgesamt sei die Forderung an den Verfassungsschutz, eine realistische Einschätzung von Gruppierungen zu geben, nur zu erfüllen, wenn hinter die Kulissen geschaut werden kann. Deswegen sei der Einsatz von V-Leuten notwendig und rechtlich zulässig. Artur Hertwig verwies darauf, dass eine Minderheit der Richter die Einstellung des Verbotsverfahrens erwirkt habe. Für die Senatsmehrheit war dagegen eine staatliche Steuerung der NPD„nicht ansatzweise“ erkennbar. Bernd Wagner hat einen anderen Blickwinkel auf ein NPD-Verbot. Er hätte ein Verbot begrüßt, weil die NPD dann ihr nicht unerhebliches Vermögen verloren hätte. Außerdem wären Kommunikationsstränge behindert worden. Es wäre auch nicht möglich gewesen, bestimmte Publikationsformen aufrecht zu erhalten. Mit einem Verbot hätte die öffentliche Propaganda unter dem Lable„NPD“ nicht mehr stattfinden können. Wagner sieht durchaus die Gefahr, dass sich bei einem Verbot Teile der NPD oder ihrer Sympathisanten in neuer Form zusammengeschlossen hätten. Aber generell zu sagen: Bei einem Verbot würden alle in den Untergrund gehen und das Beobachtungsobjekt wäre nicht mehr vorhanden, ist aus Sicht Wagners falsch. Spätestens das Verbot von„Blood and Honour“ zeigt, dass Verbote Wirkung haben können. Trotz einiger Skandale um V-Leute sieht Bernd Wagner sie als wichtig an, da sie die Szene verunsichern. In der NPD und in den Kameradschaften ist man darüber beunruhigt, dass es Menschen im eigenen Umfeld gibt, die die Aktivitäten ausspähen und darüber berichten. Es gibt Versuche, dass Leute sich enttarnen. Christian Worch zum Beispiel hat die Parole verbreitet: Offenbart euch, wir verzeihen euch, wenn ihr denn V-Leute seid. Wenn es keine Verunsicherung gäbe, würde das nicht geschehen. Die Aufgabe der V-Leute sei es zwar nicht zu verunsichern, sondern Informationen zu sammeln. Als Nebeneffekt sei Verunsicherung aber zu begrüßen. Auf das rechtlichen Instrumentarium, das sich eine wehrhafte Demokratie schafft, bezogen 41 sich weitere Beiträge in der Debatte. Martin Kutscha stellte die Veränderungen im Versammlungs- und im Strafrecht vor. Das geänderte Versammlungsgesetz hält Kutscha im wesentlichen für eine„symbolische“ Gesetzgebung. Demzufolge darf nunmehr auch ein Verbot ausgesprochen werden, wenn eine Versammlung an einer Gedenkstätte von historisch herausragender überregionaler Bedeutung stattfindet. Und es muss hinzukommen, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Nach Auffassung Kutschas wäre auch nach bisher geltendem Recht vielfach ein Verbot möglich:§ 15 des Versammlungsgesetzes lässt ein Verbot bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu. Wenn die Menschenwürde zum Beispiel von Opfern des NS-Regimes durch einen Neonaziaufmarsch vor dem Holocaust-Denkmal angegriffen wird, wäre dadurch nach bisherigem Recht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und mithin ein Verbot rechtens. Die Verschärfung von§ 130 des Strafgesetzbuches, wo es um Volksverhetzung geht, sieht Kutscha gleichermaßen kritisch. Auch da geht es darum, dass die Menschenwürde verletzt sein muss, um eine Strafbarkeit zu begründen. Generell, so Kutscha, sehen Juristen Meinungsdelikte mit einem gewissen Unbehagen, weil allein schon das Verbreiten bestimmter Meinungen – mögen sie noch so abstrus sein –, geahndet wird. Das Strafrecht müsse da zum Zuge kommen, wo Menschen wirklich beeinträchtigt werden, körperlich oder durch Beleidigungen. Vor allem aber muss das Strafrecht greifen, wenn Menschen eingeschüchtert werden und sich ihres Lebens in bestimmten Orten, etwa in Brandenburg, nicht mehr sicher sein können. Generell vertritt Kutscha die Meinung, dass in dem Moment, wo das scharfe Schwert des Strafrechts zum Einsatz gebracht werden muss, die zivilgesellschaftlichen Mechanismen der Auseinandersetzung mit dem Neonazismus versagt haben. Die Demonstration gesetzgeberischer Tatkraft verdecke langfristig wirkende Versäumnisse der Politik sowie die sozialen Hintergründe der Erfolge neonazistischer Kräfte bei nicht wenigen jungen Menschen. Damit war die Frage nach der Effizienz von Repression noch einmal grundsätzlich aufgeworfen. Bernd Wagner kennt aus seiner Arbeit zweierlei Wirkungen: Einerseits kann Repression dahin führen, dass ein Betroffner fanatisiert wird. Wenn jemand ständig Platzverweise erhält und zu Hause immer wieder von der Polizei aufgesucht wird, kann er so reagieren. Andererseits kann das aber auch zermürben. Deshalb müsse die Wirkung von Repression differenziert betrachtet werden. Das ist aus Sicht Wagners beim Strafvollzug ganz ähnlich. Einerseits kann eine Verurteilung dazu führen, dass ein Betroffner im Gefängnis über sein Handeln nachdenkt und sich verändert. Auf der anderen Seite ist es aber auch vorgekommen, dass der Vollzug der Vernetzung von Rechtsextremisten gedient und die rechtsextremen Einstellungen verfestigt hat. Wagner hat deshalb mit seiner Organisation begonnen, Aussteiger aus der rechten Szene im Strafvollzug zu betreuen, damit sie stabilisiert werden. Und es gibt ein Projekt in Thüringen, wo ein Aussteiger einsitzende rechte Straftäter betreut. Es gebe unter den Rechtsextremisten, so Wagner, durchaus auch Leute, die ansprechbar sind und ihre Biografie kritisch betrachten und ihren Weg ändern. Wagner verwies noch auf einen weiteren Aspekt, der ihm von Aussteigern verdeutlicht wurde. Wenn die Gerichte bei Straftaten schnell handeln, schafft das in der rechten Szene Eindruck. Wenn ein Verfahren aber zwei, drei Jahre verschleppt werde und die Gerichte dann noch zum Aufmarschort der Rechten gemacht werden, ist das kontraproduktiv. Ein letzter Punkt in der Diskussion bezog sich auf das Handeln der Polizei, wenn ein Aufmarsch von Rechten durch Gegendemonstranten blockiert wird. Für Michael Knape ist das einer der schwierigsten Einsätze für einen Polizeiführer. Zunächst einmal ist eine solche Blockade eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz, weil ein Aufzug verhindert wird. Wenn die Menschen darauf aufmerksam gemacht werden und trotz Aufforderung durch die Polizei sitzen blei42 ben und sich auch noch unterhaken, kommt der Tatbestand der Nötigung hinzu. Das ist die eine Seite. Gleichzeitig muss die Polizei gefahrenabwehrend abwägen, welche Mittel sie einsetzt, um dem Aufzug der Rechten die angemeldete Strecke frei zu machen. Es gibt keine Durchsetzung eines Versammlungsrechts um jeden Preis. Wenn es Ausweichstrecken gibt, mit denen die Blockade zu umgehen ist, kann man das dem Leiter des Aufzugs anbieten. Wenn der ablehnt, muss der jeweilige Polizeiführer entscheiden, wie er handelt. Am 1. Mai 2004 zum Beispiel wurde eine Demonstration von Rechten, die von der Polizei begleitet wurde, aus Gründen der Gefahrenabwehr wieder zurückgeführt, da der ursprüngliche Demonstrationsweg blockiert war. Insgesamt zeigte die Podiumsdiskussion, dass repressive und rechtliche Maßnahmen gegen die rechte Szene wichtig, aber immer nur Teil einer umfassenderen Strategie sein können. 43 Prof. Dr. jur. Martin Kutscha, FHVR Berlin Rechtsgrundlagen für staatliche Maßnahmen gegen neonazistische Aktivitäten Ein Überblick 1. Die Verfassungsebene In zahlreichen Normen unseres Grundgesetzes aus dem Jahre 1949 kommt die entschiedene Abkehr vom kurz zuvor überwundenen NS-System zum Ausdruck: Dies beginnt mit dem emphatischen Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 I 1 sowie überhaupt der Platzierung der Grundrechte des Einzelnen vor den staatsorganisatorischen Regelungen, reicht über die Verankerung der Friedenspflicht und des strikten Verbots schon der Vorbereitung von Angriffskriegen in Art. 26 2 bis zur Statuierung besonderer Eingriffsinstrumentarien zum Schutz der Verfassungsordnung 3 . Diese„Verfassungsschutztrias“ umfasst die Regelung zur Verwirkung von Grundrechten in Art. 18, die Ermächtigung zum Verbot bestimmter Vereinigungen, Art. 9 II, sowie die Möglichkeit zum Verbot politischer Parteien gemäß Art. 21 II 4 . Angesichts des Scheitern des Verbotsverfahrens gegen die NPD im Frühjahr 2003 stellt sich allerdings die Frage, ob die Institutionen des geltenden Verfassungsrechts noch den aktuellen Herausforderungen durch neonazistische Aktivitäten – in manchen Landesparlamenten wie auch„auf der Straße“ – noch gerecht zu werden vermögen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18. März 2003 indessen keineswegs die verfassungsrechtliche Unbedenk1 Vgl. dazu nur Böckenförde, Menschenwürde als normatives Prinzip, JZ 2003, 809; Dreier, in: Ders.(Hrsg), GG I, 2. Auf l. 2004, Art. 1I, Rdnr. 22. 2 Vgl. nur Frank, in: AK-GG, 3. Aufl. 2001, Art. 26 Rdnr. 1; Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht, NVwZ 2001, 121(126); Seidel, Das Versammlungsrecht auf dem Prüfstand, DÖV 2002, 283(289). 3 Vgl. BVerfG(K), NJW 2001, 2076(2077); Kloepfer, Zur historischen Legitimation des Grundgesetzes, ZRP 1983, 57; Kutscha, Verfassung und„streitbare Demokratie“, 1979, S. 65 ff. 4 Vgl. im einzelnen Papier/Durner, Streitbare Demokratie, AöR 128(2003), 340(349 ff.); Kutscha, Verfassung... S. 111 ff. 44 lichkeit ihrer Programmatik bescheinigt, ja diese nicht einmal einer näheren Überprüfung unterzogen 5 . Das Verbotsverfahren wurde vielmehr eingestellt, weil für dessen Fortsetzung eine Zweidrittelmehrheit im erkennenden Zweiten Senat des Gericht notwendig gewesen wäre 6 , die nicht zustande kam. Drei Mitglieder dieses Senats waren der Auffassung, dass ein„nicht behebbares Verfahrenshindernis“ vorlag 7 . Dieses erblickten sie in der Einflussnahme diverser V-Leute des Bundesamtes sowie einiger Landesämter für Verfassungsschutz auf die Willensbildung in den Führungsebenen der NPD, womit der Sache nach von einer„Veranstaltung des Staates“ gesprochen werden könne.„Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben“ 8 . Dem gegenüber mag man die Infiltration auch der Führungsgruppen einer„verfassungsfeindlichen“ Partei im Rahmen der Bekämpfung dieser Partei für unverzichtbar halten. Auf der anderen Seite erwecken die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Verquickungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes mit der Neonaziszene vor allem in einigen ostdeutschen Bundesländern 9 doch erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen„Bekämpfung“ oder auch nur einer effektiven Aufklärung. Eher verstärken solche Vorfälle den Eindruck des Osnabrücker Staatsrechtlers Jörn Ipsen,„dass Bedienstete des Verfassungsschutzes und Parteifunktionäre über Jahrzehnte hinweg eine Art Symbiose eingegangen sind, die sich für beide Seiten – ohne zeitliche Begrenzung – als vorteilhaft erwiesen haben dürfte. Insofern trifft die Frage nach einer möglichen ‚Steuerung’ der NPD durch Verfassungsschutzorgane nicht im Kern; es stellt sich vielmehr die Frage, welche nicht unbeträchtlichen Mittel der Rechtsstaat für zweifelhafte Zwecke zur Verfügung stellt und damit partiell zum ‚Observationsstaat’ mutiert“ 10 . Falls aufgrund entsprechender Entscheidungen der antragsberechtigten Verfassungsorgane ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet werden sollte, stünde das Bundesverfassungsgericht vor der nicht eben leichten Aufgabe genauer Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, die gemäß Art. 21 Abs. 2 GG erfüllt sein müssen. Diese Verbotsnorm nennt zwei Alternativen: Entweder„nach ihren Zielen“ oder „nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ muss danach eine Partei darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden – nur unter diesen Voraussetzungen ist sie verfassungswidrig. Dies kann z.B. die schwierige Frage aufwerfen, in welchem Ausmaß strafbare Handlungen einzelner Mitglieder als„Verhalten ihrer Anhänger“ der jeweiligen Partei rechtserheblich zugerechnet werden kann 11 . Zweifelhaft ist auch, ob das Bundesverfassungsgericht dabei bruchlos die Auslegung der Verbotstatbestände übernehmen würde, die den bereits ein halbes Jahrhundert zurückliegenden Entscheidungen gegen die SRP und die KPD zugrunde liegt 12 . 5 Vgl. das Interview mit dem Vizepräsidenten des BVerfG, Hassemer, in„Der Spiegel“ 5/2005, S. 24. 6 Vgl.§ 15 IV Bundesverfassungsgerichtsgesetz. 7 BVerfGE 107, 339(360). 8 BVerfGE 107, 339(365). 9 Details z. B. bei Busch, Verfassungs“schutz“, Blätter f. dt. u. intern. Politik 2002, 272; zur Situation in Brandenburg vgl. z. B. „Berliner Zeitung“ v. 30. 8. 2003:„Verfassungsschutz warnt Neonazis vor Razzia“. 10 Ipsen, Das Ende des NPD-Verbotsverfahrens, JZ 2003, 485(489). So räumte der NPD-Aktivist Wolfgang Frenz, der dem Verfassungsschutz fast 37 Jahre als V-Mann zu Diensten war, später denn auch freimütig ein, dass mit dem dafür erhaltenen Geld die NPD in Nordrhein-Westfalen„ja aufgebaut worden“ sei(FR v. 6. 11. 2003); vgl. auch die Kritik von Lisken,„V-Leute“ im Verfassungsprozess, ZRP 2003, 45. 11 Dazu z.B. Morlok, Parteiverbot als Verfassungsschutz – Ein unauf lösbarer Widerspruch? NJW 2001, 2931(2940). 12 BVerfGE 2, 1; 5, 85. 45 Während auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 2 GG bisher immerhin zwei Parteienverbote ausgesprochen wurden, führt das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG bisher ein absolutes Schattendasein: Die insgesamt vier Anträge von Bundesregierungen gegen einzelne exponierte Vertreter des rechtsextremen Spektrums 13 wurden allesamt vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt 14 . Keine geringe Rolle in der Verfassungspraxis spielt dem gegenüber die Verbotsnorm des Art. 9 II GG: Inzwischen wurden in über 400 Fällen Verbote gegen Vereinigungen verschiedener Couleur ausgesprochen, darunter auch etliche neonazistische Organisationen 15 . Die Verbotsvoraussetzungen nach Art. 9 II GG sind weiter gefasst als bei den Art. 18 und 21 II GG: Vereinigungen können nicht nur dann verboten werden, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen 16 , sondern auch, wenn sie sich„gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“ oder wenn„deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen“. Entgegen dem Wortlaut der Verfassungsnorm(„sind verboten“) folgt die Illegalität der entsprechenden Vereinigung nicht ex lege, also gleichsam automatisch, sondern bedarf jeweils einer konkreten Verbotsverfügung im Einzelfall 17 . Die Zuständigkeit hierfür ergibt sich mangels einer Regelung in Art. 9 II GG aus§ 3 II Vereinsgesetz. Danach ist der Bundesinnenminister für das Verbot solcher Vereinigungen zuständig, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstrecken, im übrigen ist die jeweilige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde zuständig. Während die Normen der„Verfassungsschutztrias“ Art. 18, 9 II und 21 II GG im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzungen relativ abstrakt formuliert sind, was die politische Grundausrichtung der jeweiligen Verfassungsgegnerschaft anbetrifft, rechtfertigt eine Verfassungsbestimmung gerade solche Freiheitsbeschränkungen, die gegen Personen wegen ihrer Beteiligung an der Machtausübung des NS-Systems verhängt wurden: Nach Art. 139 GG werden„die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes„nicht berührt“. Dies bedeutet, dass die aufgrund alliierten Besatzungsrechts verhängten Sanktionen gegen belastete Personen(„Entnazifizierung“) nicht etwa am Maßstab der Diskriminierungsverbote des Art. 3 III bzw. der Freiheitsgewährleistungen des Grundgesetzes gemessen werden dürfen 18 . Auf der einen Seite ist es richtig, dass sich in Art. 139 GG das„historische Gedächtnis“ unserer Verfassung aktualisiert und sie deshalb durchaus in den Kontext der Normen der„streitbaren Demokratie“ eingeordnet werden kann 19 . Auf der anderen Seite darf allerdings nicht übersehen werden, dass die„Befreiungsvorschriften“ der alliierten Besatzungsmächte bereits in den fünfziger Jahren durch die deutsche Gesetzgebung aufgehoben wurden 20 und deshalb nicht etwa mehr als Eingriffsgrundlage z.B. gegen die NPD herangezogen werden können 21 . Angesichts des Fehlens einer expliziten Verbots der Wiederbelebung von NS-Gedankengut in der Bundesrepublik auf Verfassungsebene sprach sich u.a. der damalige Vorsitzende der 13 Es handelt sich um Otto Ernst Remer, Gerhard Frey, Thomas Dienel und Heinz Reisz. 14 Vgl. BVerfGE 11, 282; 38, 23; Beschluss v. 18. 7. 1996, Az 2 BvA 1 u. 2/92; zu den Verfahren im einzelnen Butzer/Clever, Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG: Doch eine Waffe gegen politische Extremisten? DÖV 1994, 637; Papier/Durner a. a. O., S. 349 f. 15 Vgl. Papier/Durner a. a. O., S. 353. 16 Art. 9 II GG spricht von„verfassungsmäßiger Ordnung“. 17 Vgl. BVerwGE 47, 330(351) sowie§ 3 I Vereinsgesetz. 18 Vgl. BVerfGE 1, 5(7); Hamann/Lenz, Grundgesetz, 3. Auf l. 1970; Art. 139, Anm. A. 19 So Battis/Grigoleit a. a. O., S. 124; ähnlich auch bereits Kutscha, Verfassung...., S. 110 f. 20 Vgl. z. B. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. 7. 1958, BGBl. I, 540. 21 Vgl. VGH Kassel, NJW 1986, 2662 gegen VG Frankfurt, NJW 1986, 2661; Lübbe-Wolff, in: Dreier(Hrsg.), Grundgesetz III, 2000, Art. 139 Rdnr. 8. 46 Gewerkschaft der Polizei, Norbert Spinrath, im Herbst 2000 für eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes aus 22 . Von den im Bundestag vertretenen Parteien hat indessen nur die PDS den Vorschlag zur Schaffung einer„antifaschistischen Klausel“ in der Verfassung aufgegriffen 23 , womit auf parlamentarischer Ebene das Schicksal dieser Idee besiegelt war. Eine – freilich abstrakt formulierte – rechtliche Handhabe zur Beschränkung neonazistischer Aktivitäten bieten indessen die verfassungsrechtlichen Schrankenbestimmungen der Grundrechte. Die gegenwärtigen Debatten vor dem Hintergrund einer teilweise kontroversen Rechtsprechung betreffen denn auch vor allem 24 die jeweiligen Konkretisierungen der Schranken für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG, sowie das Grundrecht der Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG, in Gestalt des Versammlungssowie des einschlägigen Strafrechts. 2. Versammlungsrecht Den besonderen Stellenwert des Grundrechts der Versammlungsfreiheit für die freie demokratische Willensbildung, an der auch politische Minderheiten teilhaben sollen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Brokdorf-Beschluss vom 14.5.1985 herausgestellt 25 . Daraus hat das Gericht auch Vorgaben für die Anwendung des zentralen Eingriffstatbestands im Versammlungsrecht abgeleitet: Auflösungen und Verbote von Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen(= Demonstrationen) dürften„nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“ 26 . Das aus dem klassischen Polizeirecht stammende Tatbestandsmerkmal der„unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“, wie es§ 15 Versammlungsgesetz als zentrale Eingriffsnorm enthält, ist demnach eng auszulegen. Seine„grundrechtsfreundliche“ Position hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen in einer Vielzahl von Entscheidungen, häufig im Eilverfahren, bestätigt, weiter präzisiert und auf dieser Grundlage auch etliche Verbotsverfügungen gegen neonazistische Aufmärsche aufgehoben 27 . Dem gegenüber hat namentlich das OVG Münster zahlreiche Demonstrationsverbote gegen Veranstalter aus dem neonazistischen Spektrum bestätigt. Im Grundgesetz, so seine Begründung, manifestiere sich die nachdrückliche Absage an jegliche Form von Totalitarismus, Rassenideologie und Willkür.„Mit dieser grundgesetzlichen Konzeption sind nazistische Grundgedanken von vornherein unvereinbar“ 28 . Dementsprechend wertete das Gericht den geplanten Aufmarsch als unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne des§ 15 I Versammlungsgesetz. Die im Eilverfahren zuständige 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts trat dieser Position des OVG Münster in mehreren Entscheidungen entgegen. Als Prüfungsmaßstab sei anstelle der Versammlungsfreiheit das Grundrecht der Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG, heranzuziehen, wenn versammlungsrechtliche Beschränkungen mit dem Inhalt der erwarteten Meinungsäußerungen begründet 22 Vgl. FR v. 26. 8. 2000; ähnlich der Vorschlag von Kniesel, in: Lisken/Denninger(Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts. 3. Auf l. 2001, Rdnr. H 517. 23 Vgl. deren Gesetzentwurf, BT-Drs. 14/5127; ausführlich dazu Bühring, Demonstrationsfreiheit für Rechtsextremisten?, 2004, S. 98 ff. sowie die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des BT am 5. 6. 2002, Protokoll Nr. 131, 14. WP. 24 Auch das Grundrecht der Kunstfreiheit, Art. 5 III GG, kann im Falle z. B. der Verletzung der Menschenwürde durch Songtexte neonazistischer Musikgruppen eingeschränkt werden, dazu Soiné, Rechtsextremistische Musik unter Grundrechtsschutz? JuS 2004, 382(386). 25 BVerfGE 69, 315(343 u. 346 f.). 26 BVerfGE 69, 315(LS 2 b). 27 Vgl. z. B. BVerfG(K), NVwZ 1998, 834; NJW 2000, 3053; vgl. auch die Darstellungen bei Bühring a. a. O. S. 5 ff.; Dörr, Keine Versammlungsfreiheit für Neonazis? VerwArch 93,(2002), 485; Laubinger/Repkewitz, Die Versammlung in der verfassungsund verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung, VerwArch 93(2002), 149. 28 OVG Münster, NJW 2001, 2111. 47 werden. Die Meinungsfreiheit, so betonte die Kammer des Bundesverfassungsgerichts, sei für die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes schlechthin konstituierend.„Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen… Die Bürger sind daher auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung infrage zu stellen, solange sie dadurch Rechtsgüter anderer nicht gefährden“ 29 . Die einschlägigen Straftatbestände, so argumentierte die Kammer des weiteren, enthielten abschließende Regelungen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wo die Schwelle der Strafbarkeit noch nicht erreicht ist, darf danach eine Demonstration nicht allein wegen des Inhalts der erwarteten Meinungsäußerungen verboten werden. Kontroverse Rechtsauffassungen zeigten sich auch bei der Beurteilung von Demonstrationen, die die NPD veranstalten wollte. Das OVG Münster bestätigte das Verbot einer Demonstration, die von der NPD am 1. Mai 2001 in Essen geplant war. Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit, so argumentierte das Gericht,„sind nicht irgendwelche unliebsamen, politisch unerwünschten Anschauungen, sondern solche, die mit grundgesetzlichen Wertvorstellungen schlechterdings unvereinbar sind. Der Ausschluss gerade dieses Gedankenguts aus dem demokratischen Willensbildungsprozess ist ein aus der historisch bedingten Werteordnung des Grundgesetzes ableitbarer Verfassungsbelang, der geeignet ist, die Freiheit der Meinungsäußerung, bezogen und beschränkt auf dieses Gedankengut, auch jenseits verfassungsrechtlicher Verbots- und Verwirkungsentscheidungen nach Art. 21 Abs. 2, 18 Satz 2 GG inhaltlich zu begrenzen“ 30 . Wiederum hob die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidung des OVG Münster auf. Dieses habe die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 GG verkannt. Wegen des Parteienprivilegs sei es vor der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD durch das Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen, die Grundrechtsausübung dieser Partei allein deshalb zu unterbinden, weil die von ihr vertretenen Inhalte von Verfassungsorganen oder Gerichten als verfassungswidrig eingeschätzt werden.„Ein Versammlungsverbot kann daher nicht auf die Annahme gestützt werden, dass die von der NPD typischerweise vertretenen Inhalte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen“ 31 . Beim Streit zwischen„Münster“ und„Karlsruhe“ geht es keineswegs um eine akademische Frage – vielmehr kulminieren in ihm zwei gegensätzliche Positionen in der Auseinandersetzung mit öffentlich auftretenden Akteuren des neonazistischen Spektrums. Dem OVG Münster ist darin beizupflichten, dass die öffentliche Propagierung neonazistischen Gedankengutes nicht als lediglich politisch unerwünscht und missliebig bagatellisiert werden darf. Auf der anderen Seite sind die rechtsstaatlichen Regeln und die verfassungsmäßigen Vorgaben für Grundrechtseinschränkungen auch im Umgang mit den Gegnern des Rechtsstaates strikt einzuhalten.„Das Grundgesetz verwirklicht zwar eine auf die Abwehr von Gefahren für den Rechtsstaat und die Demokratie gerichtete Ordnung, es besteht aber auf der Einhaltung der Regeln des Rechtsstaates, den es zu verteidigen gilt“ 32 . Es mag zwar bedauert werden, dass in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung Totalverbote von Versammlungen bzw. Demonstrationen allein wegen deren neonazistischer Orientierung kaum je rechtlichen Bestand haben. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die Versammlungsbehörden gegenüber neonazistischen Aufmärschen juristisch machtlos wären: Als milderes Mittel gegenüber Verbot oder Auflösung erlaubt§ 15 Versammlungsgesetz die Verhängung beschränkender„Auflagen“ 33 . Von der Recht29 BVerfG(K), 2001, 2069. 30 OVG Münster, NJW 2001, 2114. 31 BVerfG(K), NJW 2001, 2076(2077). 32 BVerfG(K), NJW 2000, 3053(3056); ähnlich BVerfG(K), NVwZ 2004, 90(91). 33 Der im Versammlungsgesetz benutzte Begriff der„Auf lage“ weicht vom üblichen verwaltungsrechtlichen Begriff der Auf lage ab, deshalb sollte besser von„beschränkenden Verfügungen“ gesprochen werden; hierzu und zum folgenden Kutscha, Bewegung im Versammlungsrecht, Die Polizei 2002, 250(254 f.). 48 sprechung des Bundesverfassungsgerichts werden solche„Auflagen“ vor allem dann gebilligt, wenn auf diese Weise ein besonders provokantes und aggressives Erscheinungsbild der Versammlung verhindert werden kann. Art. 8 GG, so das Gericht, schütze Aufzüge,„nicht aber Aufmärsche mit paramilitärischen oder sonstwie einschüchternden Begleitumständen“ 34 . Dementsprechend wurde in den letzten Jahren in etlichen Fällen per„Auflage“ z.B. das Tragen martialischer oder uniformähnlicher„szenetypischer“ Kleidungsstücke wie Springerstiefel, Bomberjacken u.ä., das Mitführen bestimmter Flaggen oder die Benutzung von Trommeln verboten 35 . Mit dem Ziel der Erleichterung des Verbots von Versammlungen an Gedenkstätten für die Opfer des NS-Systems hat der Bundestag im Frühjahr 2005 eine Ergänzung des Versammlungsgesetzes und des StGB verabschiedet 36 . Nach dem neuen§ 15 II Versammlungsgesetz kann künftig eine Versammlung oder ein Aufzug insbesondere auch dann verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum Ersten muss die betreffende Versammlung oder der Aufzug an einer„Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung“ 37 für die Opfer des NS-Gewaltsystems stattfinden. Zum Zweiten muss nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen sein,„dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“. Das Umfeld der betreffenden Gedenkstätten wird mithin nicht generell-abstrakt zu einer„demonstrationsfreien Zone“ erklärt, sondern es muss zugleich ein Angriff auf die Menschenwürde der Opfer zu erwarten sein. In diesen Fällen war aber schon nach der bisher geltenden Fassung des § 15 Versammlungsgesetz ein Verbot zulässig. Wenn nämlich ein Verhalten die in Art. 1 I GG absolut geschützte Menschenwürde beeinträchtigt, liegt zugleich eine unmittelbare Gefährdung der„öffentlichen Sicherheit“ im Sinne des§ 15 I Versammlungsgesetz und damit auch nach altem Recht ein Verbotsgrund vor 38 . Es spricht deshalb einiges für die These, dass es sich bei der jüngsten Ergänzung des Versammlungsgesetzes lediglich um„symbolische Gesetzgebung“ handelt. 3. Strafrecht Durch die Gesetzesnovelle vom 24. 3. 2005 wurde indessen auch der strafrechtliche Tatbestand der Volksverhetzung,§ 130 StGB, erweitert. Damit könnten möglicherweise in Zukunft neonazistische Aufmärsche leichter verboten werden können, weil der Verstoß gegen Strafgesetze zugleich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und damit einen Verbotsgrund nach§ 15 Versammlungsgesetz darstellt. Schon bisher konnte das Grölen von Parolen wie„Ausländer raus!“ als Volksverhetzung bestraft werden 39 . Im Jahre 1994 wurde die Strafbestimmung durch einen speziell gegen die Auschwitzleugnung zielenden Tatbestand erweitert 40 . Nach der Ergänzung des§ 130 StGB im März 2005 wird künftig auch bestraft,„wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ 41 . In dieser Regelung liegt unbestreitbar eine Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Diese dürfte jedoch durch die Schranke 34 BVerfG(K), NJW 2001, 2069(2071). 35 Vgl. im einzelnen Leist, Zur Rechtmäßigkeit typischer Auflagen bei rechtsextremistischen Demonstrationen, NVwZ 2003, 1300; Stuchlik, Das Verbot rechtsextremistischer Veranstaltungen, Die Polizei 2001, 197(201 ff.). 36 Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches vom 24. 3. 2005, BGBl. I 2005, 969. 37 Explizit wird in der neuen Regelung das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin genannt. Weitere Orte sollen durch Landesgesetz bestimmt werden. 38 Ebenso z. B. VGH Mannheim, NVwZ 1995, 504(505); Bühring a. a. O., S. 165 f.; Dörr a. a. O., S. 494; anders Kniesel/Poscher, Die Entwicklung des Versammlungsrechts 2000 bis 2003, NJW 2004, 422(427). 39 Vgl. z. B. OLG Brandenburg, NJW 2002, 1440. 40 Zur Anwendungspraxis im einzelnen Stegbauer, Der Straftatbestand gegen die Auschwitzleugnung – eine Zwischenbilanz, NStZ 2000, 281. 41 BGBl. I, 2005, 970. 49 der„allgemeinen Gesetze“ 42 bzw. das ebenfalls in Art. 5 II GG genannte„Recht der persönlichen Ehre“ gedeckt sein, weil es hier nicht etwa um den Schutz lediglich eines„offiziellen“ Geschichtsbildes geht, sondern um den Schutz der Menschenwürde der Opfer, mithin des höchsten Verfassungsgutes. Eindeutiger noch ist die Verfassungslage hinsichtlich der Strafbarkeit des Leugnens der Ermordung der Juden in den Konzentrationslagern gemäß§ 130 III StGB: Wie das Bundesverfassungsgericht richtig festgestellt hat, werden bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst; dies gelte auch für die Äußerung, dass es im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben habe 43 . Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) in Straßburg versagt den Schutz der Meinungsfreiheit(Art. 10 EMRK) für die Leugnung oder Infragestellung des Holocaust 44 . Durch die Ergänzung des§ 130 StGB ist nun nicht mehr nur die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des unter der NS-Herrschaft begangenen Völkermords 45 strafbar, sondern jegliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft überhaupt. Voraussetzung dafür ist aber, dass hierdurch der öffentliche Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört wird. Es bleibt abzuwarten, welche Rolle diese Ausweitung des Straftatbestands in der gerichtlichen Praxis spielen wird. Auf jeden Fall aber werden Provokationen wie die Bezeichnung der Bombardierung Dresdens durch die britische Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg als„BombenHolocaust“ mit diesem Straftatbestand auf keinen Fall erfasst. Fraglich ist darüber hinaus ebenso wie bei der Erweiterung des§ 15 Versammlungsgesetz, ob mit der Änderung des Straftatbestands neonazistische Versammlungen oder Demonstrationen in Zukunft leichter verboten oder aufgelöst werden können. Schon aufgrund der alten Rechtslage wurde z.B. das Verbot einer Versammlung verfügt, die unter dem Motto„Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ in der Nähe eines ehemaligen Konzentrationslagers stattfinden sollte; das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verbot bestätigt 46 . Zu Recht konnte in diesem Fall wegen der Verletzung der Menschenwürde der Opfer eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen werden, der Berufung auf einen speziellen Straftatbestand hat es mithin nicht bedurft. Auf der anderen Seite verlangt die Rechtsprechung als Verbotsvoraussetzung jeweils„hinreichende, auf die konkrete Versammlung bezogene Tatsachen“ 47 als Grundlage für die Annahme, dass auf der beabsichtigten Versammlung Straftaten begangen werden. Die Versammlungsbehörde kann sich also nicht lediglich auf bloße Vermutungen stützen, sondern muss jeweils konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten nennen. Insbesondere wegen einer unzureichenden Gefahrenprognose der jeweiligen Versammlungsbehörde sind nicht selten Verbotsverfügungen von den Gerichten aufgehoben worden 48 . Neben dem Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) mit seinen verschiedenen Ausprägungen spielen vor allem die Tatbestände der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen(§ 86 a StGB) und mitunter auch der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) in solchen Strafverfahren eine Rolle, die das Auftreten von Neonazis in der Öffentlichkeit als politischer Bühne zum Gegenstand haben 49 . Um eine andere Handlungsebene geht 42 Jedenfalls in der(durchaus umstrittenen) Definition dieses Begriffs durch das Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 7, 198 (209 f.); 62, 230(244) 43 BVerfGE 90, 241 ff.; kritisch dazu Huster, Das Verbot der„Auschwitzlüge“, die Meinungsfreiheit und das Bundesverfassungsgericht, NJW 1996, 487. 44 EGMR, NJW 2004, 3691 zu Veröffentlichungen des inzwischen zum Islam konvertierten Roger Garaudy. 45 Vgl. die Definition in§ 6 Völkerstrafgesetzbuch von 2002. 46 BVerfG(K), NVwZ 2002, 714. 47 BVerfG(K), NVwZ 2004, 90(92). 48 Vgl. Dörr a. a. O., S. 495. 49 Dazu auch Dörr a. a. O., S. 493. 50 es indessen dort, wo Gewalttaten gegen ethnische Minderheiten oder politisch Andersdenkende zu ahnden sind, nämlich um die Tatbestände zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit(§§ 211 ff. StGB) 50 . In diesem Zusammenhang verdienen neue Entscheidungen zur Strafbarkeit wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB besondere Beachtung. So wertete das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Urteil vom 7. 3. 2005 eine Gruppe von elf jungen Männern als„terroristische Vereinigung“ im Sinne dieser Norm. Die Gruppe beging in den Jahren 2003/2004 zehn Anschläge auf Geschäfte von Ausländern, um damit„das Havelland von Ausländern zu säubern“ 51 . Am 4. 5. 2005 verurteilte das Bayerische Oberste Landesgericht Mitglieder der Gruppe um den Münchner Neonazi Martin Wiese ebenfalls wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung 52 . Damit wurde seit vielen Jahren wieder verdeutlicht, dass das Planen und systematische Durchführen von Gewaltakten gegen Ausländer aus rassistischen Motiven als Terrorismus zu qualifizieren ist, dieser Begriff also keineswegs – wie in den Medien üblich – nur auf Bombenanschläge durch fanatische„Islamisten“ beschränkt werden kann, sondern die bittere Realität hinter dem Schein mancher dörflichen oder kleinstädtischen Idylle widerspiegelt. 4. Eine Schlussbetrachtung Wo das scharfe Schwert des Strafrechts zum Einsatz gebracht werden muss, haben zivilgesellschaftliche Mechanismen der Auseinandersetzung mit dem Neonazismus längst versagt. Die Schaffung neuer gesetzlicher Eingriffsgrundlagen erscheint deshalb nicht selten als wohlfeile Beschwichtigungsmaßnahme: Die Demonstration gesetzgeberischer Tatkraft verdeckt langfristig wirkende Versäumnisse der Politik sowie die sozialen Hintergründe der Erfolge neonazistischer Kräfte bei nicht wenigen jungen Menschen. Neue Gesetze dürfen indessen nicht zum Alibi geraten; sie können die notwendige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung nicht ersetzen, sondern nur flankieren. Schließlich begibt sich der Rechtsstaat beim Einsatz staatlicher Zwangsinstrumentarien gegen eine bestimmte politische Strömung auf eine Gratwanderung: Wenn die Regeln der rechtstaatlichen Verfassungsordnung bei der Verteidigung gegen deren Feinde nicht genau eingehalten werden, wird die Legitimation eben dieses Rechtsstaats selbst untergraben 53 . Zu fragen ist hier z.B. nach der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Maßnahmen wie z.B. der Sperrung einzelner Internetseiten mit neonazistischen Inhalten 54 : Angesichts der kommunikationstechnischen Umgehungsmöglichkeiten bei einer solchen Sperrung ist deren Eignung als Barriere gegen die Verbreitung neonazistischen Gedankengutes durchaus zweifelhaft. Aber auch bei Verboten oder Auflagen gegen manche neonazistische Aufmärsche scheint das symbolische Moment mitunter im Vordergrund zu stehen. Priorität nach unserer Verfassungsordnung genießt aber weniger das positive Image des Wirtschaftsstandorts Deutschland, das durch den medial in aller Welt verbreiteten und fürwahr unerfreulichen Anblick martialisch dreinblickender Ewiggestriger unter dem Brandenburger Tor Schaden nimmt. Es geht vielmehr um den effektiven Schutz besonders der Schwachen in dieser Gesellschaft, die allein aus Gründen ihrer ethnischen Herkunft oder politischen Anschauung mancherorts um Leib und Leben fürchten müssen. Im Falle einer solchen manifesten Bedrohung aber ist jede Verharmlosung fehl am Platz und der entschlossene Einsatz staatlicher Zwangsmittel unverzichtbar. 50 Zu weitergehenden Gesetzesvorschlägen Tolmein, Strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf rassistisch motivierte Gewaltdelikte, ZRP 2001, 315. 51 Vgl. den Bericht in NJ 4/2005, S. V f. 52 Vgl. FR v. 6. 5. 2005. 53 Dazu auch Hoffmann-Riem, Demonstrationsfreiheit auch für Rechtsextremisten? NJW 2004, 2777(2782). 54 Vgl. einerseits OVG Münster, MMR 2003, 348; andererseits Engel, MMR-Beilage 4/2003, 1 ff. 51 Prof. Dipl.-Vww. Michael Knape Wehrhafte Demokratie – die polizeiliche Maßnahmen 1. Zu einer wehrhaften Demokratie gehört eine bürgernah, offensiv, konzeptionell und professionell handelnde sowie konsequent einschreitende Polizei bei der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Verfolgung von Straftaten. Politischer Extremismus, egal ob von rechts oder links, stellt in jedem Falle eine erhebliche Gefahr für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat dar. Manifestiert sich dieser Extremismus in der Begehung von Straftaten, ist das Aufgabenfeld für die Polizei eröffnet. Deren Handeln bezieht sich dann in aller Regel auf präventive und repressive Maßnahmen. Rechtsextremistische Straftaten, wie z.B. Propagandadelikte, Volksverhetzung, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung, sind zudem geeignet, die subjektive Sicherheit der Bevölkerung nachhaltig zu beeinträchtigen. Daher ist einmal mehr wirksames und zugleich zielgerichtetes, durchgreifendes polizeiliches Handeln gegen Täter bzw. potenzielle Täter der rechtsextremistischen Szene gefordert. Insoweit gilt als polizeiliche Leitlinie „Agieren statt Reagieren“. Zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit steht der Polizei das umfangreiche und gut sortierte Eingriffsinstrumentarium der Polizeigesetze der Länder zur Verfügung. Für Demonstrationen im Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG bietet das VersammlG ausreichende Beschränkungsmöglichkeiten; nach Auffassung vieler Politiker erst recht aufgrund der jüngst erfolgten versammlungs- und strafrechtlichen Novellierung. Dies soll nicht nur für die Versammlungsbehörde, sondern auch für die Polizei für Maßnahmen während der Versammlung gelten. Die öffentliche Sicherheit wird insbesondere durch die Begehung von Straftaten bedroht. Geht es um die Verhütung von Straftaten, zielen gefahrenabwehrende Maßnahmen allein schon deshalb auf die Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit ab. Die Gefahr ist aber auch dann als erheblich zu bezeichnen, wenn durch rechtsextremistische Straftaten bedeutsamen Rechtsgütern wie z.B. Leben, Gesundheit und Freiheit Schaden droht. Dabei kann sich die Polizei in aller Regel durchaus derjenigen Befugnisnormen bedienen, die der Rechtsfigur der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten zuzurechnen sind, zumal es im Zusammenhang mit rechtsextremistischer Kriminalität auch um die Verhütung so genannter Organisationsdelikte geht(z.B. Bildung einer kriminellen oder sogar terroristischen Vereinigung[§§ 129, 129 a StGB]). Hierbei handelt es sich also um jene Eingriffsermächtigungen, die bereits im Vorfeld der Entstehung konkreter und abstrakter Gefahren angesiedelt und deshalb – konsequent in Ansatz gebracht – gegen potenzielle Täter dieser Szene besonders wirkungsvoll sind. Oftmals spielen sich derartige Lebenssachverhalte in so genannten Gemengelagen ab, so dass auch strafverfolgende Aspekte von Bedeutung sind. Ist die eherne Schwelle des strafprozessualen Anfangsverdachts gemäß§ 152 Abs. 2 StPO erreicht, hat die Polizei – dem Legalitätsprinzip folgend – nach§ 163 Abs. 1 Satz 1 StPO die Straftat zu erforschen. Sie ist zugleich befugt, im Rahmen ihrer im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft bestehenden Eilzuständigkeit alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten, soweit nicht für bestimmte prozessuale Handlungen ein ausdrücklicher Richtervorbehalt besteht. Dieser muss im Strafprozessrecht – im Übrigen genauso wie im Gefahrenabwehrrecht – streng beachtet werden. Soweit Gefahr im Verzug aus52 nahmsweise polizeiliches Handeln an Stelle der sachleitungsbefugten Staatsanwaltschaft zulässt, kann diese im Einzelfall nur durch entsprechend verfahrensbedingte Tatsachen begründet werden. Zusammen mit dem für politisch motivierte Kriminalität zuständigen polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes üben in Berlin die sechs örtlich zuständigen Polizeidirektionen präventiven und repressiven Kontrolldruck auf die rechtsextremistische Szene aus. Der Verfassungsschutz als klassischer Nachrichtendienst leistet dabei im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung(§ 5 VSG Bln) und der ihm dafür zur Verfügung stehenden speziellen Befugnisse(§§ 8 ff. VSG Bln) wertvolle Informationshilfe(§ 21 VSG Bln). Dieses Vorgehen ist in Berlin seit Jahren von Erfolg gekrönt. In diesem Zusammenhang ist nicht nur von der Kontrolle der rechtsextremistischen Musikszene und der Verhinderung so genannter rechtsextremistischer Skinheadkonzerte oder anderer Feiern organisierter Skinheadgruppierungen, sondern vor allem auch von der nicht minder gefährlichen rechtsextremistischen, ausländerfeindlichen und antisemitischen Kriminalität in Alltagssituationen die Rede. 2. Dabei ist zu berücksichtigen: Das Grundgesetz als wertgebundene Ordnung sieht den Schutz von Menschenwürde und Freiheit als obersten Zweck der Verfassung. Mit Kniesel ist festzustellen, dass die Freiheitsverbürgungen des Grundrechtsteils das Herzstück der Verfassung sind. Freiheitlich ist nicht schon der Staat, der Freiheitsrechte achtet, sondern erst recht der freiheitsbewirkende Staat, dessen Schutzleistung Freiheit möglich macht. Nach ihrer Entstehungsgeschichte sind die Grundrechte als klassische Freiheitsrechte Abwehrrechte des Einzelnen in Frontstellung gegen den Staat(BVerfGE 7, 198 [L 1]= NJW 1958, 257). In den Grundrechten ist das individuelle Recht des Einzelnen gegen den Staat auf Schutz seiner Grundrechte, insbesondere vor Übergriffen Dritter verankert. Die Schutzpflicht kann als jüngste Formation in der schichtenreichen Entwicklungsgeschichte der Grundrechte gelten. Folgerichtig wertet man diesbezüglich Normen der Gefahrenabwehr auch als drittschützende Rechtsnormen. 53 3. Sollen Maßnahmen entsprechend wirksam sein, müssen sie von der Polizei ständig und entschlossen – unter Ausschöpfung aller rechtlich gebotenen Möglichkeiten – bei jedem sich bietenden Anlass getroffen werden. Dabei steht in erster Linie und vor allem die gewaltbereite rechtsextremistische Szene im Focus polizeilicher Maßnahmen. Ein derart zielgerichteter, permanent ausgerichteter Kontrolldruck erzeugt einen hohen Abschreckungseffekt. In Berlin ist gerade wegen dieses Kontroll- und Repressionsdrucks seit dem 30. Januar 1999, dem ersten und zugleich auch einzigen rechtsextremistischen Skinheadkonzert, das von der Berliner Polizei aufgelöst wurde, kein weiteres mehr gefolgt. Skinheadkonzerte mit bis zu 1.000 Personen kennt man daher in Berlin nicht, obwohl gerade diese Stadt auf die rechte Szene einen enorm hohen Anziehungseffekt ausübt. Auftritte in der von dieser Szene so bezeichneten Reichshauptstadt besitzen einen sehr hohen Stellenwert ein. Rechtes inkriminiertes Musikgut, ausdrücklich bezogen auf Berlin, beispielsweise der Slogan„Berlin bleibt deutsch“, ist einmal mehr beredter Beweis dafür. 4. Im Zusammenhang mit dem von der Polizei erzeugten Kontroll- und Repressionsdruck gegen Rechts wird von Journalisten bisweilen die Problematik der Verschwörungstheorie des Staates ins Spiel gebracht. Unberechtigt ist diese Frage jedenfalls nicht. Klar ist, dass selbstverständlich auch für polizeiliche Maßnahmen gegen Täter der rechtsextremistischen Szene, egal auf welchem Rechtsgebiet diese getroffen werden, das Primat der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips gilt. Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes(Art. 20 Abs. 3 GG) sind daher strikt zu beachten, der verfassungskräftige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stringent. Mit der hier aufgeworfenen Problematik wird zugleich auch die Frage nach der Gefahr des Abdriftens von der rechtsradikalen in die rechtsextremistische Szene gestellt. Dies mündet meines Erachtens nur scheinbar in einem Zielkonflikt. Denn als Gegenfrage sollte gestellt werden: Wie viel Polizei bzw. Sicherheit verlangt eine Gesellschaft, die ihren freiheitlichen Zuschnitt ohne menschenverachtendes, nationalsozialistisches Gedankengut erhalten will? Muss der liberale Rechtsstaat sich mit der real existierenden rechtsextremistischen Kriminalität abfinden? Muss er Aussagen in Liedertexten wie z.B.„Kanacke verrecke“,„Nigger verpiss dich“,„Stirb Jude stirb“ oder„Das Reich kommt wieder“ tatenlos hinnehmen? Muss dieser Staat den Zustand akzeptieren, dass über CDs als Medium derartige politisch inkriminierte Botschaften in der rechtsradikalen Jugendszene verbreitet werden, wobei es den Drahtziehern darauf ankommt, den Staat Bundesrepublik Deutschland und seine pluralistische Ordnung als untragbar zu diffamieren, Juden und Ausländer, vor allem solche mit dunkler Hautfarbe, zu minderwertigen Hassobjekten herabzuwürdigen und ihre„Beseitigung“ durch Mord oder Vertreibung zu propagieren? Auf all diese Fragen gibt es nur eine klare Antwort: Nein! Wichtig ist aber auch eine zu den Straftaten zeitnahe Verurteilung durch die Gerichte, um die generalpräventive Wirkung des Strafrechts voll zur Wirkung kommen zu lassen. 5. Um dem Gedanken von„national befreiten Zonen“ in Wohnquartieren dieser Stadt entgegenzutreten, die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdende Zusammenkünfte organisierter Skinhead-Gruppierungen zu verhindern, rechtsextremistische Demonstrationen in einer vom Pluralismus geprägten offenen und mit weitgehender Typen- und Gestaltungsfreiheit versehenen verfassungsrechtlich determinierten Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, erfüllt die Polizei ihre Aufgaben durch offensives Denken, konzeptionelles Planen und professionelles Handeln sehr wirkungsvoll, strategisch und taktisch geschickt. Dazu gehören Kontrollmaßnahmen, wie z.B. Razzien bei Treffen einschlägig vorbestrafter rechtsextremistischer Straftäter und deren Cliquen, Erhellung krimineller bzw. kriminogener Struk54 turen genauso wie intelligenter Versammlungsschutz einerseits, aber auch umsichtige Versammlungsaufsicht andererseits, um von vornherein suggestiv-militante Effekte verbunden mit einschüchternder Militanz bei Aufmärschen von Rechts zu verhindern. Dies steht keineswegs im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Parteienprivileg(BVerfGE 12, 296[304 f.]= DÖV 1961, 262 f.= JZ 1961, 321 ff.; BVerfGE 47, 130 ff.= NJW 1978, 1047 f.) und Minderheitenschutz, wenn z.B. die NPD öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel veranstaltet und dabei bewusst und gewollt bis hart an die Grenze zweckveranlassender Gefahrenverursachung Dritter provoziert, wohl wissend, dass diese Rechtsfigur im Versammlungswesen dem Grunde nach keine rechtserhebliche Rolle spielt, weil Demonstrationen per se darauf angelegt sind, in den Rechtskreis anderer einzuwirken. Gleichwohl wird an dieser Stelle aber einmal mehr die friedensstiftende Rolle der Polizei als Garant der Versammlungsfreiheit deutlicher denn je. Dabei schützt die Polizei niemals das Versammlungsanliegen des Veranstalters, sondern immer nur die Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit als solche. 6. Es entspricht einer taktischen Selbstverständlichkeit, dass der Direktionsleiter besonders gefährliche bzw. spektakuläre Einsätze persönlich dann leitet, wenn Umfang und Ausmaß des Einsatzes, insbesondere dessen Bedeutung für die Innere Sicherheit der Stadt sowie der Einsatzkräfterahmen dies gebieten. Bei größeren Einsätzen gegen rechtsextremistische Gruppierungen, insbesondere gegen Angehörige der organisierten Skinheadszene, ist dies unbestritten der Fall. Von deren Treffen gehen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus, die es durch konsequenten, entschlossenen und kompakten Einsatz von zahlenmäßig starken Polizeikräften abzuwehren gilt. Nicht selten handelt die Polizei dabei doppelfunktional in typischer Gemengelage, d.h. sowohl gefahrenabwehrend als auch strafverfolgend. Infolgedessen gerät man sehr schnell ins Fadenkreuz der rechten Szene. Dies ist zwar nicht angenehm. Als exponierter Polizeiführer lernt man aber damit umzugehen. Denn ein Zurückweichen oder gar Einknicken vor den teils diffusen, teils konkreten Drohungen dieser Szene würde deren Selbstbewusstsein nur stärken. Ich erinnere an die Folgen des gescheiterten NPDVerbotsverfahrens. 55 Referent/innen, Tagungs- und Diskussionsleitung Martin Dulig, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Sächsischer Landtag, Dresden Sebastian Edathy, MdB Sprecher der AG Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin Prof. Dr. Benno Hafeneger Institut für Erziehungswissenschaft der Philipps-Universität Marburg Artur Hertwig Leiter der Abteilung Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln Frank Jansen Der Tagesspiegel, Berlin Norbert Kasch Jugendamt Düsseldorf Prof. Michael Knape Leitender Polizeidirektor der Berliner Polizeidirektion 6 Prof. Dr. Martin Kutscha Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin Dr. Ursula Mehrländer Leiterin der Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, Bonn/Berlin Hannes Merz Aktion Zivilcourage e.V., Pirna Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber Fachhochschule des Bundes, Swisttal Dr. Gisela Rüß Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Brandenburg Günther Schultze, Abteilung Arbeit und Sozialpolitik, Leiter des Gesprächskreises Migration und Integration, Bonn Pitt von Bebenburg Frankfurter Rundschau, Frankfurt am Main Bernd Wagner ZDK, Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH, Berlin 56