PO Po L lit I is C ch Y e Akademie Gerechtigkeit in der kulturell pluralistischen Gesellschaft Die Frage der Gerechtigkeit in kulturell pluralistischen Gesellschaften ist hochaktuell, dafür sind die Revolten in den französischen Vorstädten ebenso ein Beleg wie die Erschütterung der niederländischen Gesellschaft nach der Ermordung des Filmemachers Theo van Gogh oder die deutsche Kontroverse um das Tragen des Kopftuchs im Öffentlichen Dienst. Die Institutionen demokratischer Teilhabe erscheinen, gerade weil sie von den sozialen und kulturellen Differenzen der Bürger absehen, ungenügend, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten. Doch wenn die liberale Vorstellung von Gerechtigkeit, die einst eine Stärke gesellschaftlicher Integration ausmachte, sich angesichts der Tendenzen zu Segregation als schwach erweist, wie muss dann ein Gerechtigkeitskonzept aussehen, das einem von allen geteilten Verständnis entspringt und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft vermittelt? Inwieweit lässt sich dieses Verständnis wecken, indem kulturelle Differenzen anerkannt werden, und bis zu welchem Maße ist dies möglich, ohne dass die Gesellschaft zu den sie tragenden Gerechtigkeitsvorstellungen in Widerspruch gerät? INHALT Es ist für viele Gesellschaften neu, dass sie von einem grundlegenden und bleibenden Erstarken kultureller Differenzen ausgehen müssen. Es sind vorrangig religiöse und ethnische Eigenheiten, die die Unterschiede markieren, doch daneben stehen ebenso die Differenzen in den lebenskulturellen Vorstellungen. In fast allen relevanten Bereichen weist eine Gesellschaft wie die deutsche eine große und tiefgehende Variation an kulturellen Prägungen und Lebensentwürfen auf. Diese anwachsenden kulturellen Differenzen erweisen sich als eine Bewährungsprobe für das auf einem liberalen Gesellschaftsverständnis beruhende Modell der Demokratie. Die gerechte Verteilung von sozialen Gütern, von Bildungs- und Lebenschancen ist das wesentliche Mittel, um soziale Unterschiede einzuebnen und soziale Spannungen zu mildern. Doch stehen soziale und kulturelle Differenzen in keiner eindeutigen Beziehung zueinander. Führen kulturelle Unterschiede, ethnische oder religiöse Eigenheiten zu einer Benachteiligung bei der Zuteilung sozialer Güter und Lebenschancen oder produziert und potenziert nicht vielmehr erst deren ungerechte Verteilung die Bedeutung kultureller Differenzen? Inwieweit können folglich die Instrumente sozialer Gerechtigkeit auf Benachteiligungen angemessen reagieren, die aus kulturellen Differenzen erwachsen und welche Antwort soll auf die kulturellen Unterschiede, die durch die Parameter sozialer Gerechtigkeit nicht erfasst werden, gegeben werden? Bis zu welchem Grade sind diese zu akzeptieren, und welche Anforderung kann die Gesellschaft im Gegenzug formulieren? Die Antworten hängen auch davon ab, welches Bild diese Gesellschaft von sich selbst entwirft. Dessen Rahmen ist eine von allen ihren Mitgliedern geteilte Vorstellung von Gerechtigkeit. ISSN 1861-8014 Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Politische Akademie Referat Berliner Akademiegespräche/Interkultureller Dialog Hiroshimastraße 17 10785 Berlin Telefon: 030 26935-913 Fax: 030 26935-952 Text: Redaktion: Fotos: Gestaltung: Druck: Dieter Rulff Prof. Dr. Thomas Meyer, Dr. Tobias Mörschel Joachim Liebe, Potsdam Pellens Kommunikationsdesign Printservice von Wirth © Friedrich-Ebert-Stiftung März 2006 Policy Politische Akademie 3 Lutz Wingert Der Antwort auf die Frage, welche Gerechtigkeitsnormen in einer kulturell pluralistischen Gesellschaft Konsens sein können, stellt Lutz Wingert eine Klärung seines Begriffs von Freiheit und Gerechtigkeit voran. Danach ist die Freiheit, zu tun, was man will und zu lassen was man nicht will, an ein Können gebunden, das von sozialen Faktoren abhängt. So setzt die Möglichkeit, zu entscheiden die Fähigkeit voraus, sich Wissen anzueignen. Nun sind die Chancen, bestimmte Fähigkeiten auszubilden, unterschiedlich verteilt. Das muss nicht Ausdruck diskriminierender Verbote sein. Gleichwohl ist es ein Quell von Ungerechtigkeit. Gerecht ist demgegenüber ein Verhalten, das berechtigte Ansprüche und legitime Pflichten achtet. Es ist verteilungsgerecht, wenn Personen einen proportional gleichen Anteil erhalten, sofern sie bestimmte anerkennungswürdige Bedingungen erfüllen. Er nennt drei Hinsichten unter denen Güter verteilt werden können: die Bedürftigkeit, die Leistung und die Mitgliedschaft. Die drei können im Widerstreit stehen. Dieser Wertepluralismus kann ausgetragen werden, oder er kann befriedet werden, indem die Geltungsbereiche der Normen getrennt werden. Für Wingert wird dieser Wertepluralismus multikulturell, wenn die verschiedenen Normen zu kulturellen Kernen werden. So kann die Meritokratie zur Norm einer Leistungsgesellschaft werden und eine Kultur der Gemeinschaftlichkeit sich am Mitgliedstatus orientieren. Als Clankultur kann sie dabei einen exklusiven Charakter entwickeln. Zur Charakterisierung des Umgangs dieser Normsphären setzt Wingert den Begriff des Pluralismus von dem der Toleranz ab. Letztere kann einseitig geübt werden, die friedliche Koexistenz, auf welcher der Pluralismus ruht, hingegen nicht. Die Grenze muss jeweils im Konsens gezogen werden. Die in einer kulturell pluralistischen Gesellschaft verbindliche Gerechtigkeitsnorm hat drei Komponenten: Menschenrechte, soziale Demokratie und Republikanismus. Menschenrechtsnormen bilden den Kernbestand der Gerechtigkeit. Sie manifestieren sich in der Integrität der Person und sind schon tangiert, wenn diese Person sich beeinträchtigt oder zerstört fühlt. Die dazu erforderliche Fähigkeit, seiner Empfindung eine Stimme geben zu können, bedingt eine Erziehung zur Autonomie. Dieser Wertekern muss ergänzt werden um Grundsätze einer sozialen Demokratie, die dem Einzelnen die Wahrnehmung gleicher Teilhaberechte ermöglicht. Dafür bedarf es gerechter Sozialverhältnisse und jeder Bürger kann erwarten, dass die Politik sie in seinem Interesse beeinflusst. Im Gegenzug kann vom Einzelnen erwartet werden, zum Erhalt des demokratischen Gemeinwesens beizutragen. Diese Gerechtigkeitsnorm des Republikanismus erschöpft sich nicht in purer Gesetzestreue, vielmehr ist es eine Loyalitätspflicht jeden Bürgers. Prof. Dr. Lutz Wingert Professor für praktische Philosophie an der Universität Dortmund 4 Policy Politische Akademie Heiner Bielefeldt Heiner Bielefeldt tritt für das Konzept eines an dem Recht auf Selbstbestimmung orientierten Multikulturalismus ein. Dieses nimmt den Einzelnen als Träger einer spezifischen Kultur zu seinem Ausgangspunkt und wendet sich damit gegen einen Multikulturalismus, der die jeweiligen Kulturen als Werte betrachtet. Denn der äußert sich nicht nur in den idyllischen Vorstellungen eines friedvollen, multikulturellen Zusammenlebens, sondern hat auch die autoritäre Kehrseite eines kulturellen Separatismus, eines Multikulturalismus der abgesteckten Claims, wie er unter anderem von der Neuen Rechten in Frankreich propagiert wird. Bielefeldt kritisiert die verbreitete Tendenz, soziale Probleme und soziale Aufgaben zu kulturalisieren. Zwar sollten kulturelle Elemente ernst genommen, aber nie isoliert betrachtet werden. Denn auch dort, wo symbolische Konflikte um kulturelle Anerkennung ausgetragen werden, liegt ihnen zumeist eine soziale Problemlage zu Grunde. So drückt sich in Deutschland in Auseinandersetzungen um religiöse Fragen, etwa in den Protesten Einheimischer gegen den Bau einer Moschee, eine tiefere soziale Problematik aus, die häufig mit Vernachlässigung, Verwahrlosung oder auch mit Marktprozessen zu tun hat. Auch sind die Schulschwierigkeiten von Kindern nicht allein auf ihren Migrationshintergrund zurück zu führen, sondern korrespondieren zumeist mit schwierigen sozialen Lagen. Zugleich warnt Bielefeldt vor der Kulturalisierung sozialer Aufgaben. Wer Integration vornehmlich kulturell definiert und zum Beispiel den Dialog mit der türkischen Gemeinde als einen religiösen versteht, schreibt damit den religiösen Repräsentanten dieser Kultur eine Bedeutung zu, die zu einer Verengung der Problemsicht und zu internen Ausgrenzungen in den jeweiligen kulturellen Milieus führt. Deshalb sollte auf die Rhetorik der Leitkultur verzichtet werden. Denn deren Konzepte bleiben meist vage. Werden sie jedoch präzisiert erschöpfen sie sich entweder in solch trivialen Erkenntnissen wie„Pflicht zur Verfassungstreue“ und „Beherrschung der deutschen Sprache“, oder sie weiten sich zu einem kulturellen Hegemoniediskurs. Sie werden zu autoritären Formeln, die nicht mehr Stärkung des anderen meinen, sondern Unterwerfung oder Ausgrenzung. Von dieser Warte aus wandelt sich dann auch der Begriff der Menschenrechte zu einem westlichen Wert und kann dazu dienen, die Festung Europa mit einer weiteren Mauer zu umgeben. Demgegenüber sei zu betonen, dass die Menschenrechte kein Projekt sind, das schon immer im Abendland verwurzelt war, sondern ein unabgeschlossener Lernprozess, der für viele Erfahrungshintergründe offen ist. Als am Individuum orientierte Grundlage des multikulturellen Zusammenlebens ist diese Norm allerdings keinesfalls konfliktfrei. Denn das an der Selbstbestimmung orientierte kulturelle Zusammenleben wirft viele Fragen auf, die zu unterschiedlichen Antworten führen können. Diese haben den Kontext einer pluralen Gesellschaft zu achten, denn alle Versuche der Homogenisierung sind autoritär. PD Dr. Heiner Bielefeldt Privatdozent, Leiter des Deutschen Institutes für Menschenrechte Policy Politische Akademie 5 Josef Freise Josef Freise sieht partizipative Integration als einen zweiseitigen Prozess an, der von den Einheimischen verlangt, Zuwanderern Rechte zu geben und sie in ihre Lebenswelt zu integrieren und von diesen im Gegenzug fordert, sich auf das Zuwanderungsland, seine Gesetze und Umgangsregeln einzulassen. Voraussetzung gelingender Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache, denn sie ermöglicht erst die Teilhabe am öffentlichen Leben. Deshalb sollte ihre Beherrschung eine Vorbedingung für die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft sein. Eine zweite Voraussetzung gleichberechtigter Partizipation ist das Wahlrecht. Damit verbindet Freise die Aufforderung an das Einwanderungsland, Rechts- und Chancengleichheit sowie eine Ähnlichkeit der Lebenslagen in zentralen Bereichen herzustellen. Dazu gehört sowohl die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft als auch die Wahrung der kulturellen Integrität. Migrantensprachen und Migrantenreligionen sind bei Bedarf an den Schulen zu lehren. Zur Regelung der sich aus dem multikulturellen Zusammenleben ergebenden Konflikte bedarf es keiner Leit-, wohl aber einer Streitkultur, in der ein gleichberechtigter Umgang miteinander eingeübt wird. In Anlehnung an Stuart Hall plädiert Freise dafür, nationale Kulturen nicht als etwas Einheitliches, sondern als einen diskursiven Entwurf zu denken, der Differenzen als Bestandteil übergreifender Identität darstellt. Dazu gehört auch, den diskriminierenden Grundhaltungen, die sowohl in einheimischen als auch in Migrantenmilieus an Boden gewinnen, entgegen zu treten. Bei der Integration kommt dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle zu. Die Angst auf ihm zu versagen prägt als Bedrohungsgefühl vor allem die Leistungsschwachen. Dieses Bedrohungsgefühl wird wiederum ethnisiert und auf anderskulturelle Jugendliche projiziert. Das Ziel gleichberechtigter gesellschaftlicher Partizipation erfordert, dass benachteiligte einheimische und eingewanderte Jugendliche verstärkt strukturell unterstützt werden. Dabei ist jedoch absehbar, dass ein Teil dieser Jugendlichen die für den anspruchsvoller werdenden Arbeitsmarkt erforderlichen Qualifikationen nicht mitbringt. Für diese Jugendlichen muss ein zweiter Arbeitsmarkt mit Kombilöhnen oder geschützten Arbeitsverhältnissen aufgebaut werden. Freise stellt die Bedeutung des familiären und des soziokulturellen Umfeldes bei der Identitätsentwicklung heraus. Diese werde beeinträchtigt, wenn Eltern überfordert sind, gar körperlich züchtigen oder ein Elternteil nicht mehr anwesend ist. Sie bleibt prekär, wenn berufliche Perspektiven verschlossen bleiben. Die daraus erwachsende Labilität berge die Gefahr in sich, dass der Jugendliche sich Gangs anschließt, die aus der Aggression gegen andere ihre kollektive Identität ziehen. Diese Gangs sind oft ethnisch homogene oder rechtsradikale Gruppen. Um dieser Entwicklung zu begegnen fordert Freise den Ausbau sowohl eines kulturhomogenen als auch eines interkulturellen Angebotes der Jugendarbeit und Jugendhilfe. Prof. Dr. Josef Freise Professor für Erziehungswissenschaft an der Katholischen Fachhochschule Köln 6 Policy Politische Akademie Frank Gesemann Frank Gesemann betont die Bedeutung der Selbstorganisation der Migranten für einen gelingenden Integrationsprozess. Deren Rolle sei lange Zeit von Politik und Forschung zu wenig beachtet worden. Migrantenselbstorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Waren für die erste Einwanderergeneration noch die Gewerkschaften und die Wohlfahrtsverbände die entscheidenden zivilgesellschaftlichen Akteure der Integration, so haben inzwischen die Migrantenorganisationen an Relevanz gewonnen. Sie bilden soziale Netzwerke, mit denen das Einleben unterstützt wird. Sie erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen für ihre Mitglieder, die das staatliche Angebot der Integrationsförderung ergänzen. Sie sind die Interessenvertreter der Migranten, die den Dialog mit der Mehrheitsgesellschaft führen und nehmen als solche häufig eine Vermittlerposition ein. Sie tragen zur Willensbildung innerhalb der Einwanderergemeinden bei und können somit auch die Bereitschaft zur Integration wecken und befördern. Gleichwohl ist ihre Rolle durchaus widersprüchlich zu betrachten. So ist für die einschlägige Forschung die Migrantenselbstorganisation sowohl Ausdruck ethnischer Segregation als auch Indikator einer sozialen Integration. Aus demokratietheoretischer Sicht sind sie eine Ausformung einer eigenständigen politischen Öffentlichkeit und aus systemtheoretischer Sicht eine Kompensation struktureller Defizite der Zuwanderungsgesellschaft. Ob die Migrantenselbstorganisation eher einen integrativen oder einen segregativen Charakter hat, lässt sich nur im Einzelfall anhand einer Reihe von Kriterien bestimmen. Indizien einer integrierenden Wirkung sind etwa die Orientierung an den sozialen Problemen der Aufnahmegesellschaft und nicht der Herkunftsgesellschaft, die Förderung kultureller Kontakte, die Akzeptanz eines Pluralismus der Lebensstile sowie die Identifikation mit der demokratischen Grundordnung. Demgegenüber besteht eine segregierende Wirkung im Rückzug in die eigene religiöse und ethnische Gruppe, in der Vermeidung interkultureller Kontakte und in der Ablehnung einer politischen Basiskultur. Aus den vorliegenden Erkenntnissen zur Migrantenselbstorganisation zieht Gesemann den Schluss, dass es darauf ankomme, das bürgerschaftliche Engagement der Migranten zu fördern. Dies müsse vor allem in Städten und Bezirken, die einen hohen Anteil an Migranten haben, im Wohnumfeld geschehen. Migranten müssen in Integrationsnetzwerke eingebunden und an der kommunalen Selbstverwaltung beteiligt werden. Für eine gelingende Integration ist Bildung die Schlüsselressource, sie muss gestärkt und weiter entwickelt werden. Integration bedeutet auch, Brücken zu bauen in andere Bereiche der Gesellschaft. Hierbei spielt Bildung ebenfalls eine bedeutende Rolle. Dr. Frank Gesemann Politikwissenschaftler Policy Politische Akademie 7 Seyran Ates Seyran Ates plädiert für einen Begriff der Leitkultur, der den Migranten eine Vorstellung von der Gesellschaft gibt, in die sie sich integrieren. Dieser müsse ein Verständnis der Werte vermitteln, über die sich die aufnehmende und die aufzunehmende Gesellschaft als Grundlage des gemeinsamen Zusammenlebens einigen. Deren Kern sind die politische Verfassung und die sozialen Rechte. Die Orientierung auf eine Leitkultur muss vor allem den zu integrierenden Jugendlichen etwas vermitteln, worauf sie stolz sein können. Die Problematik eines solchen Konzeptes sieht Ates vornehmlich auf der Seite der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Denn der Begriff Stolz sei aufgrund der deutschen Geschichte sehr problematisch. Deshalb sei es womöglich opportun, nicht an dem Begriff festzuhalten, wohl aber an der Sache, für die er steht. Der Leitkultur stellt Ates eine Streitkultur zur Seite, die sie um das Element der Selbstkritik anreichert. So gebe es Rassismus nicht nur auf der Seite der deutschen Mehrheitsgesellschaft, sondern auch auf Seiten der Minderheiten. Antisemitismus existiert auch in den türkischen Gemeinden. Dieser wird jedoch verdrängt, weshalb es erforderlich ist, auch über die nicht vorhandene Selbstkritik zu reden. In diesem Zusammenhang verweist Ates auf die Situation der Migrantinnen. Eine Integration werde nur gelingen, wenn das Frauenproblem so lange thematisiert wird, bis Gleichberechtigung existiert. Weder dürfen türkische Mädchen vom Sexualkundeunterricht an den Schulen ausgeschlossen werden, noch sind Zwangsehen zu akzeptieren. In türkischen Familien ist die Bereitschaft zur Gewaltanwendung größer und die Situation der Frauen ist schlimmer, gerade wenn sie versuchen, offen über ihre Probleme zu sprechen. Bei all diesen Themen, zu denen auch das Tragen des Kopftuches gehört, geht es um die freie sexuelle Selbstbestimmung der Frau und um deren Stellung in der Gesellschaft. Ates kritisiert in diesem Zusammenhang, dass auch in der deutschen Rechtsprechung davon geredet wird, dass es unerheblich sei, dass heranwachsende muslimische Frauen durch die Forderungen ihres Glaubens behindert werden, eine gleichberechtigte Stellung als Frau in der westlichen Welt zu erlangen. Solche und ähnliche Urteile, die Ungleichbehandlung als kulturelle Eigenheit tolerieren, stehen im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Sie sind nicht hinnehmbar, wenn man einheitliche Gesetze und Regeln und keine Parallelgesellschaft befördern will. Um dieser Entwicklung zu begegnen, ist es erforderlich, den interkulturellen Dialog zu führen und dabei die Werte der rechtsstaatlichen Demokratie als Grundlagen des Zusammenlebens zu betonen und durchzusetzen. Seyran Ates Rechtsanwältin 8 Policy Politische Akademie Steffen Reiche Steffen Reiche sieht in Migration und kultureller Pluralität eine der Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. So weisen Städte mit einem hohen Ausländeranteil ein höheres Maß an Wohlstand auf. Nur wo globaler Handel und globale Wissensaneignung praktiziert werden, ist Wohlstand dauerhaft möglich. Mitbürger mit Migrationshintergrund sind die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaften. Sie gehören zu den Quellen des Wohlstandes und sind natürlich auch immer dessen Nutznießer. In einer kulturell pluralistischen Stadt wie Berlin wird die Zukunft der Gesellschaft deutlicher als an anderen Orten. Wo hingegen monoethnische Gesellschaften leben, ist dies fast immer mit Armut und Rückständigkeit verbunden. Kultureller Pluralismus ist eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Wo die Integration gelingt, ist eine Grundlage für Modernität und Wachstum gelegt. Beides kann sich nur auf Basis einer Gerechtigkeit im Miteinander entwickeln. Sie ist die Voraussetzung für Nachhaltigkeit. Ungerechtigkeit hingegen behindert diese Entwicklung – bis sie in evolutionären Sprüngen überwunden wird. Die Sorge vor solchen Sprüngen macht die Entwicklung jedoch unsicher und die entsprechenden Länder wenig attraktiv. Gerechtigkeit sichert Teilhabe und ist offen für Veränderung. Nur eine Gesellschaft in der Chancengerechtigkeit herrscht, kann an der Spitze der Entwicklung stehen. Der Prozess der Globalisierung erfordert dieses Miteinander. Heute, wo das Wachstum nicht mehr so groß ist, dass ohne große Reformen die Lebenschancen gerecht verteilt werden können, ist die Frage der Integration und der Gerechtigkeit eine gesamtdeutsche und eine europäische geworden. Der Begriff der Parallelgesellschaft ist nach Reiches Ansicht in der heutigen Debatte viel problematischer als das bezeichnete Problem selbst. Diejenigen, die mit dem Begriff der Parallelgesellschaft bezeichnet werden, sind in der Gesellschaft doppelt fremd. In ihrer Herkunftsgesellschaft sind sie fremd, weil sie sich zu stark assimiliert haben, in der Einwanderungsgesellschaft, weil sie sich zu wenig assimiliert haben. In dieser doppelten Fremde werden sie unsicher und entwickeln eine eigene Gemeinschaft. Wird darauf der Begriff der Parallelgesellschaft angewandt, so kann er zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden. Die einzig sinnvolle Antwort auf diese Herausforderungen unserer Zeit ist Solidarität. Sie ist allerdings kein Kitt, der die gesellschaftlichen Bruchstellen zusammenhält, sondern notwendige Bedingung gesellschaftlicher Offenheit. Auf die fehlende Integration müssen moderne Antworten gegeben werden, wie bspw. die Einführung einer verpflichtenden Vorschulerziehung für alle Kinder, was ein sinnvoller Beitrag einer solidarischen Gesellschaft zur Integration sei. Steffen Reiche MdB, ehemaliger Bildungsminister des Landes Brandenburg Policy Politische Akademie 9 Diskussion Es besteht Konsens, dass Regeln gebraucht werden für den Umgang der Kulturen miteinander, und dass diese Regeln nicht kulturell definiert werden, sondern universal. Sie werden als Menschenrechte gefasst, aber auch als Menschenpflichten im Sinne einer republikanischen Gerechtigkeit. Offen ist allerdings das Maß dieser Pflichten und die Ausgestaltung der mit ihnen korrespondierenden Integrationsmaßnahmen. Die Frage ist, wie weit jeweils die Verantwortung für Integration und gesellschaftlichen Frieden reicht. Heiner Bielefeldt beklagte eine Ambivalenz in der Integrationspolitik. Zwar sei das Staatsbürgerschaftsrecht eine Verbesserung, doch erfolge die Erteilung unter Vorbehalt und werde so zu einer Prämie unter Beweis gestellter Anpassungsleistung. Demgegenüber hob Lutz Wingert darauf ab, dass es im Gegensatz zum Recht auf Asyl kein Recht auf Zuwanderung gebe. Darüber könne der Staat autonom entscheiden. Deshalb sei es legitim, wenn er die Erteilung der Staatsbürgerschaft an bestimmte Vorleistungen binde. Diese staatliche Befugnis wurde in der Diskussion wiederum hinterfragt. Ihr stehe das Recht auf Familienzusammenführung als auch die Ansprüche, die sich aus einem dauerhaften Aufenthalt im Lande ergeben, entgegen. Auch die Orientierung der Integration an einer Leitkultur wurde kontrovers diskutiert. Sie birgt zum einen die positive Intention, bestimmte Essentials des Zusammenlebens zu Üblichkeiten werden zu lassen. Dazu bedarf es eines selbstbewussten Umgangs mit den Grundrechten, aber auch der Verknüpfung mit einer Streitkultur. Eine Ableitung leitkultureller Standards aus der deutschen Geschichte wurde als wenig hilfreich angesehen. Vielmehr müssen in diesen Standards die Konflikte, welche durch sie vermieden werden, erzählt werden können. So legitimiert Diskriminierung und Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt nicht zu Gewalt. Zu einer so verstandenen Leitkultur gehört vor allem auch, dass Menschenrechte auch Frauenrechte sind. Es besteht Konsens, dass zur Integration das Verinnerlichen der Verfassungsprinzipien gehört. Nach Ansicht von Lutz Wingert dient Leitkultur nicht dazu, andere zu beschämen, sondern ist als eine Geschäftsgrundlage der Gesellschaft zu verstehen. Deshalb dürfen gesellschaftliche Polarisie- 10 Policy Politische Akademie rungen nicht allein entlang der ethnisch religiösen Unterschiede betrachtet werden. Es gibt kulturelle Differenzen, die auch in einer religiös neutralen Gesellschaft wie der deutschen tiefer gehen. So teilen viele Bürger die Vorstellung, dass der Platz, den der Einzelne in der Gesellschaft einnimmt, Resultat seiner eigenen Verantwortung und Anstrengung ist. Diese Vorstellung prägt auch das interkulturelle Zusammenleben. Gemessen daran birgt eine Zuwanderungspolitik, welche etwa aus Gründen internationaler Gerechtigkeit permissiv verfährt und Integrationsanstrengungen einseitig definiert, die Gefahr, den Sozialstaat zu überfordern und das Misstrauen in der Gesellschaft zu steigern. Und dieses Misstrauen ist dann wiederum die Quelle der Kulturalisierung sozialer Konflikte. Heiner Bielefeldt äußert sich skeptisch, ob der Begriff der Leitkultur dieses Anliegen angemessen ausdrückt. Zum einen weil dieser Begriff instrumentalisiert wird, zum anderen weil er diffus und sehr offen ist für eine hierarchisierende und homogenisierende Lesart. Der Begriff ist mittlerweile geprägt durch diesen faktischen Gebrauch, weshalb er nicht mehr verwendet werden sollte. Wer die Verfassungsprinzipien ernst nimmt, müsse sich zudem für eine bestimmte Form der Multikulturalität aussprechen. Die Verfassungsprinzipien müssen so formuliert werden, dass sie in den verschiedenen kulturellen Kontexten sinnvoll klingen. Deshalb sollten sie nicht als christliche oder abendländische Errungenschaft gefeiert, sondern in ihren jeweiligen kulturellen Interpretationen akzeptiert werden. Dies bedeutet jedoch nicht ihre Relativierung. Es tauchten allerdings in der Diskussion mehrfach die Bedenken auf, dass gleiche Begriffe vor dem Hintergrund des jeweiligen kulturellen Kontexts unterschiedlich verstanden werden. So wird hinterfragt, ob die Betonung des Autonomiebegriffs nicht sogar zu einer Störung des gemeinsamen Ziels der Gerechtigkeit führt. Es gebe in Migrantenkulturen ganz andere Einschätzungen und Wertschätzungen des„Ich“ und des„Wir“. Die Differenzen über das Maß, in dem beim Dialog der Kulturen auf die jeweiligen Eigenheiten Rücksicht genommen werden sollte, seien jedoch nicht grundsätzlicher Natur. Bedeutsamer ist hingegen die Frage, ob Unterschiede zwischen einheimischen und Migrantenmilieus kulturell oder sozial interpretiert werden. Mehrfach wird dafür plädiert, auf die soziale Ursache dessen abzuheben, was als kulturelle oder ethnische Differenz klassifiziert wird. Das eröffne die Möglichkeit einer übergreifenden Problemwahrnehmung. So wird darauf verwiesen, dass diejenigen, die sich zur Wahrung ihrer Identität auf religiöse Wurzeln berufen, auch in der türkischen Gemeinde eine Subkultur darstellen. Diese habe mit einer türkischen Kultur teilweise weniger zu tun als mit den kulturellen Ausdrucksweisen der entsprechenden deutschstämmigen Milieus. Den gemeinsamen Einschätzungen entsprechend wird vor allem in drei Bereichen staatliches Handeln gefordert.(I) Erstens sollte innerhalb der Migrantengemeinschaften die Position der Frauen gestärkt werden. So müsse Zwangsverheiratung Policy Politische Akademie 11 unter Strafe gestellt werden. Zugleich sollte eine aufsuchende Integrationsarbeit praktiziert werden, die in die häufig in ihren Traditionen verfangenen Familien hineinwirkt und die Frauen unterstützt. (II) Die Chancengleichheit der Migranten muss durch größere Bildungsanstrengungen gestärkt werden. Dazu dient sowohl ein Ausbau der Kindergartenbetreuung als auch eine bessere schulische Bildung, in die auch die Eltern stärker einbezogen werden sollten. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass Kinder mit Migrationshintergrund in Schulen, die ethnisch und kulturell gemischt sind, eine viermal bessere Chance auf Aufstieg haben, als bei einer monoethnischen Zusammensetzung.(III) Integrationsnetzwerke müssen auf- und ausgebaut werden. Integration darf nicht länger Politik eines Fachressorts sein und darf sich nicht in der Schaffung von Ausländerbeiräten erschöpfen. Sie muss als Querschnittsaufgabe begriffen werden. In den Kommunen wurde diesbezüglich schon vieles auf den Weg gebracht, gefragt sind nun vor allem auch die staatlichen Einrichtungen. Einigkeit besteht auch darüber, dass der Prozess gesellschaftlicher Integration, die Wirkung gesetzlicher Regelungen, administrativer Maßnahmen und zivilgesellschaftlicher Anstrengungen überprüfbarer gemacht werden müssen. Bisher erschienen: Globale Demokratisierung und die Rolle Europas Religion und Politik Wandlungsprozesse im transatlantischen Vergleich Die Zukunft des Sozialstaats Soziale Demokratie