Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels KRISE ODER NUR DENKPAUSE? Die Verhandlungen über den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union sind auf dem Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2003 gescheitert. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union konnte eine Reform der europäischen Verträge nicht mit einem Ergebnis abgeschlossen werden. Somit kam gleich die erste weittragende Entscheidung der erweiterten Union der 25 nicht zustande. Die Europäische Union wird nun bis auf weiteres auf der Basis der Verträge von Nizza funktionieren. Eine Situation, die ursprünglich niemand wollte! Der EU-Verfassungsgipfel in Brüssel zum Ende des Jahres 2003 stand unter denkbar schlechten Vorzeichen. Begonnen hatte das Jahr in der EU mit dem Streit um die Irakpolitik, verbunden mit den Meinungsverschiedenheiten zwischen„alten“ und„neuen“ Mitgliedstaaten, aber auch den Differenzen unter den„Alten“. Zweites wichtiges Ereignis im Laufe des Jahres 2003 war der Streit um die Auslegung des Stabilitätspaktes. Auch zu diesem Streitpunkt trat erneut die Diskussion um „alte“ oder„führende“ bzw.„große“ EU-Mitgliedstaaten zutage. Weiterer Grund des Debakels war sicherlich die „misslungene“ Ratspräsidentschaft des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, der nicht fähig schien, mit den Staats- und Regierungschefs den Verfassungsentwurf ernsthaft zu verhandeln und die notwendigen Kompromissformeln zu entwickeln. Die Sturheit und Verbissenheit der Spanier und vor allem der Polen in der Frage der Stimmengewichtung bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat tat ein Übriges. Das Scheitern des EU-Verfassungsgipfels verdeutlicht, wie schwierig es in der immer größer werdenden Union ist, weitere Integrationsfortschritte auf der Basis eines immer größer werdenden Konglomerates unterschiedlicher Traditionen, Kulturen und geopolitischer Orientierungen zu erreichen. Die Vertiefung, folglich weitere Integrationsschritte und mehr Zusammenarbeit unter den bisherigen Mitgliedstaaten sowie eine grundlegende Reform der Institutionen und der Funktionsweise der Union, vor der weiteren Erweiterung – Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Balkan und vielleicht sogar auf andere Länder in anderen Kontinenten(Türkei)- scheint mit dem Scheitern des EU-Verfassungsgipfels dringender denn je zu sein. Es geht mit den Worten des deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder um die Gestaltungsmehrheit, während manche – insbesondere Spanien und Polen- immer noch auf eine Blockademehrheit bauen, um erworbene Privilegien abzusichern. Allein neue Regelungen und reformierte Verfahren bringen die immer größer werdenden politischen und vor allem wirtschaftlichen Unterschiede nicht auf einen gemeinschaftlichen Nenner. Der nun vorliegende Konventsentwurf basiert aber im wesentlichen auf einer Weiterentwicklung bestehender Verfahren und weniger auf einer grundlegenden Vereinfachung und Reform der Funktionsweise der Union. Deshalb konnte wohl auch keine Einigung erzielt werden. Die Regierungskonferenz, d.h. die Zusammenkunft der Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten, machte deutlich, dass nach wie vor die nationalen Regierungen darüber entscheiden, wohin es in der Union Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Brüssel, im Januar 2004 Scheitern der EUVerfassung im Dezember 2003 15.01.04 Seite 1 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels geht. Aber der nun bevorstehende Erweiterungsprozess, der zwar formal abgeschlossen ist und mit Wirkung vom 1. Mai 2004 auch juristisch wirksam wird, ist noch längst nicht politisch und wirtschaftlich vollzogen. Darin liegt der eigentliche Grund des Scheiterns in Brüssel im Dezember 2003. Hinzu kam aber auch die Art und Weise, wie im Besonderen Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac anscheinend wenig oder gar nichts tat, um gemeinsam mit den anderen Staatsund Regierungschefs einen Kompromiss zu finden. Frankreich fühlte sich erneut von Polen herausgefordert. Schon über das Verhalten Polens in der Irakkrise war es mehr als geschockt, denn das zukünftige EU-Mitgliedsland Polen bezog im Frühjahr 2003 eindeutig Position gemeinsam mit den USA und gegen Frankreich und Deutschland. Frankreich sah dies damals als Beweis für die zu frühe Erweiterung. In Brüssel bestätigte sich nach Meinung Frankreichs erneut diese Sichtweise. Ein weiteres Element der Passivität des französischen Staatspräsidenten könnte gewesen sein, dass es ja gerade er gewesen war, der in Nizza im Jahr 2000 so vehement die Stimmengleichheit mit Deutschland verteidigte. Dies sollte er nun mit dem Annehmen der Verfassung aufgeben! Die Gefahr, dass eine Mehrheit der französischen Bevölkerung bei einem notwendigen Referendum„ Nein“ sagen würde, war nicht von der Hand zu weisen. Frankreich kann nun nach dem Scheitern- und die Entwicklung nach dem Gipfel scheint dies zu rechtfertigen- weiter für ein „ Kerneuropa“ werben(unter Führung Frankreichs im Verbund mit Deutschland) – eine Idee, für die nicht nur der französische Staatspräsident, sondern viele Politiker Frankreichs eintreten. Insofern ist dies der Ausdruck einer tiefen Krise des Prozesses der Europäischen Einigung, der in den fünfziger Jahren mit Jean Monnet und Robert Schuman begann und der seinen vorläufigen Höhepunkt mit der Einführung des EURO zu Beginn des Jahres 2001 hatte. Die jetzige Krise kann mit einer diplomatischen Denkpause nicht überwunden werden. Es bedarf der grundsätzlichen Einsicht aller Mitgliedstaaten, warum Brüssel 2003 scheiterte. Erst dann sollten und können die Lehren für die Union insgesamt gezogen werden, vor allem in Bezug auf neue Erweiterungsrunden. Sicherlich sind die nun anberaumten Gespräche der drei„Großen“(Frankreich, Deutschland und Großbritannien) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jacques Chirac, Gerhard Schröder und Tony Blair wollen gemeinsam die Diskussion über die gescheiterte EU-Verfassung voranbringen und sich zu diesem Zweck regelmäßig treffen. Ziel soll sein, bis zum Ende des Jahres 2004 einen beschlussfähigen Entwurf für eine EU-Verfassung vorliegen zu haben. Frankreich und Deutschland führen seit dem Desaster von Nizza im Jahr 2000 bereits solche informellen Spitzentreffen im so genannten„Blaesheim-Prozess“. Dies hat seither nicht unwesentlich zu den wieder sehr guten deutsch-französischen Beziehungen beigetragen. Ein regelmäßiger informeller Dreiergipfel kann sicherlich viele Hemmnisse im Vorfeld ausräumen und so zu konsensfähigen Vorschlägen beitragen: Er darf aber die anderen Mitgliedstaaten nicht bevormunden. Warum spaltete der Konvent? Nach über einem Jahr Arbeit und Verhandlungen legte der Europäische Konvent im Juni 2003 unter seinem Vorsitzenden, dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, den Entwurf einer euBüro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Scheitern der EUVerfassung im Dezember 2003 Warum spaltete der Konvent? 15.01.04 Seite 2 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels ropäischen Verfassung vor. Der Verfassungsentwurf leistete mehr als erwartet oder gar gewollt wurde. Er spaltete, weil er sich das Recht herausnahm, Vorschläge zu erarbeiten, die nicht explizit in seinem Auftrag formuliert waren, nämlich die der Machtverteilung in der Europäischen Union. Trotz wohl ausgewogener Besetzung und Repräsentanz der verschiedensten demokratischen Institutionen der Mitglieds- und Beitrittsländer behielten sich letzten Endes die Regierungschefs selbst vor, die Entscheidungsverfahren zu verabschieden. Offensichtlich war der Konventsvorschlag nicht kompromissfähig, weil er für einige zu weitgehend ist oder für andere zu Status-quohaftig! Neben einer Vereinfachung der Vertragsstrukturen und einer Einbindung der Grundrechtecharta, sieht der Entwurf in zahlreichen Politikbereichen neue Regelungen vor. Die gewichtigsten und bemerkenswertesten Empfehlungen beziehen sich aber auf die Entscheidungsverfahren und die Zusammensetzung der wichtigsten Institutionen. Dies betrifft insbesondere die Stimmengewichtung der Mitgliedstaaten im Ministerrat, die Zusammensetzung der Europäischen Kommission sowie die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens und der haushaltspolitischen Kompetenzen des Europäischen Parlamentes. Der Präsident des Europäischen Konventes überreichte auf dem Europäischen Rat im Juni in Thessaloniki den anwesenden Staats- und Regierungschefs den Entwurf. Die anschließend unter italienischer Präsidentschaft tagende Regierungskonferenz sollte nun in der Folge auf höchster Ebene über den Entwurf verhandeln. Dies bedeutete, dass statt der Vertreter der nationalen Außenministerien nur die Außenminister selbst bzw. hochrangige Vertreter miteinander diskutieren sollten, bevor die Regierungschefs selbst die Verhandlungen abschließen würden. Auf diese Weise sollten die Gespräche beschleunigt werden. Anvisiert wurde ein Abschluss auf dem Europäischen Rat im Dezember 2003 in Brüssel. Bereits vom Beginn der Regierungskonferenz an, wurde der Ruf nach Änderungen am Verfassungsentwurf laut. Die deutsche Regierung sprach sich gemeinsam mit mehreren anderen Regierungen gegen ein Aufschnüren und Neuverhandeln des Entwurfes aus, mit der Begründung, dass das ausgefeilte Gleichgewicht der Verfassung nur schwer wiederherzustellen sei, wenn an einer Stelle neue Regelungen eingesetzt würden. Die insgesamt sieben Außenministertreffen konnten die offenen Fragen nicht klären. Die Gewichtung der Stimmen im Ministerrat war der Streitpunkt, und alle beharrten auf ihren Positionen. Hier waren es insbesondere Deutschland, das sich für den Modus des Verfassungsentwurfs im Sinne der Gestaltungsmehrheit einsetzte, und Polen und Spanien, die die Stimmengewichtung des Nizza-Vertrages im Sinne der Blockademehrheit erhalten wollten. Der Verfassungsentwurf sah die Neuformulierung bei qualifizierter Mehrheit im Rat auf der Grundlage von 50% der Mitgliedstaaten und 60% der EUBevölkerung vor. Dieses Verfahren gilt als transparenter und demokratischer und erleichtert die Schaffung von Mehrheiten im Vergleich zum Verfahren des Nizza-Vertrages, das auf einer Mehrheit von ca. 72% der gewichteten Stimmen der Mitgliedstaaten, einer Mehrheit der Mitglieder und auf 62% der EU-Bevölkerung zur Herstellung einer Abstimmungsmehrheit beruht. Vor allem die Stimmenverteilung zwiBüro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Warum spaltete der Konvent? 15.01.04 Seite 3 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels schen den Mitgliedstaaten wird als nicht repräsentativ kritisiert, da sie Spanien und Polen mit 27 Stimmen bei 40 Millionen Einwohnern fast genauso viel Macht einräumt wie Deutschland mit 29 Stimmen bei 82 Millionen Einwohnern. Die Regierungskonferenz tagte unter dem Vorsitz des italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, der versuchte, in einer Reihe von VierAugen-Gesprächen(„Beichtstuhlverfahren“) die Positionen und möglichen Bewegungsspielräume seiner Kollegen in Erfahrung zu bringen. Bundeskanzler Schröder, der schon vor Beginn des Gipfels sagte, kein Kompromiss sei besser als ein schlechtes Ergebnis, ließ sich nicht auf eine vorgeschlagene Neugewichtung der Stimmen für Deutschland im Rat ein, sondern blieb bei seiner Befürwortung des Verfassungstextes. Darin stimmte er mit der Position des französischen Staatspräsidenten Chirac überein. Spaniens Premierminister Aznar schien zwischenzeitlich bereit zu sein, von seiner harten Haltung abzurücken. Es war jedoch die polnische Regierung, die sich nicht kompromissbereit zeigte, mit dem Verweis auf ihre angespannte innenpolitische Situation. Tony Blair, sonst häufig einer der prominenten Zauderer bei Kompetenzerweiterungen der EU, konnte diesmal im Hintergrund bleiben. Nicht einmal 24 Stunden nach Beginn der Regierungskonferenz konnte der italienische Ministerpräsident nur noch das Scheitern der Verhandlungen bekannt geben. Zusätzlich zum Scheitern des Gipfels sorgte ein Schreiben der sechs„Nettozahler“ Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, die Niederlande und Österreich an die EUKommission Ende Dezember für Unruhe, in dem gefordert wird, den EUHaushalt in der kommenden Finanzperiode 2007-2012 auf maximal 1% des EU-BIPs zu begrenzen. Bislang liegt die Grenze bei 1,27%. Hauptleidtragende wären die Empfänger von Regional- und Agrarbeihilfen der EU, und damit besonders Spanien und Polen. Zwar wird der direkte Zusammenhang zwischen dem Scheitern der Verhandlungen und der Kürzung der Gelder geleugnet, aber der Zeitpunkt der Veröffentlichung ließ verschiedentlich den Eindruck einer Strafsanktion entstehen. Der Brüssler Gipfel wird wohl als der Gipfel der Ernüchterung in Erinnerung bleiben. Noch nie zuvor wurden in der EU nationale Interessen derartig offen vor das europäische Interesse gestellt. Das bislang gültige Prinzip der Suche nach einem für alle akzeptablen Kompromiss wurde aufgegeben, da anscheinend der Wille zu einem solchen Kompromiss fehlte. In Zukunft wird es leichter sein als bisher, sich offen gegen bestimmte Aspekte der europäischen Einigung zu bekennen. Derartig deutlich wurde die EU noch nie mit Bevormundung und unerlaubter Einschränkung nationaler Souveränität in Zusammenhang gebracht, und nie haben Mitgliedstaaten derartig unverblümt die Interessen anderer Mitglieder als unvereinbar mit den eigenen Interessen kritisiert und abgelehnt. Frankreich und Deutschland – ein erneuerter Führungsanspruch in der EU? Die beiden„alten“ Mitglieder Frankreich und Deutschland verdeutlichten über das ganze Jahr 2003 hinweg ihren Führungsanspruch in der Union. Die Führungsrolle der deutsch-französischen Allianz als Motor der europäischen Einigung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit mehr wie in der Vergangenheit. Die Erweiterung der Union auf 25 Mitglieder wird die angestammte Rolle Deutschlands und Frankreichs innerhalb der EU grundlegend verändern. Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Warum spaltete der Konvent? Frankreich und Deutschland – ein erneuerter Führungsanspruch in der EU? 15.01.04 Seite 4 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels Sie muss neu begründet werden und in den Augen manch anderer ist die Erweiterung der Anlass, die Führungsrolle in Frage zu stellen. Deutschland und Frankreich haben nicht nur Freunde in Europa und beide müssen sich fragen, ob sie ihre gemeinsame europäische Politik auch immer auf angemessene Weise vermitteln, oder gar ob diese den gemeinsamen europäischen Interessen dient. In jedem Fall werden beide Staaten wegen ihres demographischdemokratischen Gewichts(142 Millionen Bürger), ihrer Wirtschaftsmacht (41% des EU-Haushaltes) und ihres globalen politischen Einflusses gemeinsam wesentlich mehr darstellen, als nur zwei Mitgliedstaaten unter fünfundzwanzig. In einer heterogeneren EU wird die von Deutschen und Franzosen erlernte und 2003 gezeigte Fähigkeit, gemeinsam zu handeln, noch wichtiger werden. Als Gründungsmitglieder der Gemeinschaft sind Deutsche und Franzosen außerdem in besonderer Weise dem Auftrag verpflichtet, das politische Projekt Europa voranzutreiben, das sich nicht allein auf die Schaffung eines großen gemeinsamen Markts beschränken darf. Für beide gilt aber auch, dass ihre eigene nationale und damit auch die europäische Zukunft an zwei entscheidende Politikbereiche gebunden ist. Außenpolitisch ist dies das Verhältnis zu den USA und innenpolitisch Reformen des Sozialstaates, im Sinne einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Frankreich und Deutschland können mittelfristig ihren Führungsanspruch in der Europäischen Union nur dann glaubwürdig aufrechterhalten, wenn sie gemeinsam in diesen beiden wesentlichen Politikfeldern vorangehen. Es geht dabei aber nicht allein um ihre eigene Machtstellung in Europa, sondern in erster Linie darum, dass das geeinte Europa mittel- und langfristig seinen festen Platz in der Welt von morgen einnimmt. Solange Frankreich im transatlantischen Verhältnis letzten Endes nicht von„ de Gaulle“ lässt und Deutschland und auch die anderen dazu„zwingt“, die Europäische Verteidigungspolitik im wesentlichen als Gegenpol zu den USA zu begreifen, solange kann es keine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf europäischer Ebene geben – eine der Grundvoraussetzungen für ein starkes und in der Welt verankertes Europa. Bleibt aber der französische Ansatz der traditionelle„gaullistische“, nämlich weltpolitischer Akteur auf gleicher Ebene und Gegenstück zu den USA sein zu wollen, werden es auch Deutschland und Frankreich zusammen nicht schaffen- in einer„ sicherheitspolitischen Avantgarde“- gewichtige Akteure im internationalen Kontext zu sein. Die Lehren aus der Irakkrise für Europa sind, dass ohne Großbritannien und natürlich auch die anderen Europäer eine effektive Europäische Sicherheitsund Verteidigungspolitik nicht möglich ist, die aber eingebunden sein sollte in die transatlantische Verbundenheit der nun über drei Jahrhunderte währenden Beziehung. Eine sinnvolle verteidigungspolitische Arbeitsteilung zwischen den USA und Europa macht den „alten“ Kontinent stark- und nicht eine transatlantische Gegnerschaft im„de Gaulle’schen“ Sinne. Zum zweiten ist eine stabilitätsorientierte europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik ohne ein wirtschaftlich gesundes Deutschland und Frankreich nicht möglich. Im Gegensatz zu FrankBüro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Frankreich und Deutschland – ein erneuerter Führungsanspruch in der EU? 15.01.04 Seite 5 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels reich ist Deutschland 2003 vorangegangen. All die Reformen, die in Deutschland zum Ende des Jahres beschlossen wurden, sind in Frankreich im Frühjahr von der Regierung selbst blockiert worden. Nicht Deutschland, sondern Frankreich scheint, trotz eindeutigerer politischer Mehrheiten, unreformierbar. Ebenso wie in der Außen- und Sicherheitspolitik gilt auch in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, dass ein Führungsanspruch nur dann geltend gemacht und gesichert werden kann, wenn auch die anderen europäischen Interessen berücksichtigt sind. Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass zuerst„zu Hause“ die notwendigen Reformen in die Wege geleitet werden, anstatt Brüssel als den Bremser vorzuschieben, wie dies im Falle des Stabilitätspaktes getan wurde. Vorschau auf die Präsidentschaft Irlands im ersten Halbjahr 2004 Die Europäische Union wird in den nächsten 6 Monaten, d.h. im ersten Halbjahr 2004 von den Iren präsidiert. Damit folgt auf das Gründungsmitglied Italien, das„kleine“ Irland. Von den Iren wird erwartet, dass sie„die Gemüter beruhigen“. Die irische Regierung sieht ihren Auftrag darin, in den europäischen Hauptstädten zu sondieren, wer als nächster Kommissionspräsident in Frage kommen könnte. Das Mandat der jetzigen Kommission wird Ende Oktober 2004 auslaufen, sodass der Juni-Gipfel darüber Klarheit bringen muss, wer nächster Präsident der EU-Kommission werden wird. Die Gedankenspiele gehen dabei in Richtung eines„neuen“ Delors. Als Jacques Delors zum Kommissionspräsident ernannt wurde, war er weder Präsident noch Premierminister Frankreichs gewesen, sondern ein erfolgreicher Finanzminister im Kabinett Pierre Mauroy. Die Iren erklärten, dass die EU mit Delors während seiner EUKommissionspräsidentschaft sehr gut gefahren sei. Also sei es nicht absolut notwendig, dass der EUKommissionspräsident automatisch ein ehemaliger Regierungschef sein müsse, wie Jacques Santer oder Romano Prodi, Delors Nachfolger. Augenblicklich gibt es noch keinen klaren Kandidaten. Unter den in Frage kommenden Regierungschefs werden der Luxemburger Jean-Claude Juncker, der Belgier Guy Verhofstadt, der Finne Paavo Lipponen und der Grieche Costas Simitis genannt. Als Alternativkandidaten gelten der portugiesische Justizminister Antonio Vitorino, der irische EU-Parlamentspräsident Pat Cox und immer häufiger wird auch Günter Verheugen genannt, denn eigentlich wäre mal Deutschland an der Reihe, eine hochrangige Position in Brüssel zu besetzen. Ein deutscher EUKommissionspräsident würde zudem den Führungsanspruch von Deutschland und Frankreich in der EU stärken. Frankreich und Deutschland – ein erneuerter Führungsanspruch in der EU? Vorschau auf die Präsidentschaft Irlands im ersten Halbjahr 2004 Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org 15.01.04 Seite 6 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels Das Büro Brüssel hat zu diesem Thema mehrere Quellen erschlossen: NÜTZLICHE LINKS Publikationsreihe der Arbeitsgruppe Europäische Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung http://www.fes.de/fes4/homeipa3.htm Kai-Olaf Lang: Das Scheitern des Brüsseler Gipfels – Reaktionen aus den Beitrittsländern, in: SWPDiskussionspapier Dezember 2003 http://www.swpberlin.org/produkte/diskussionspapier.php?PHPSESSID=0214500ac1eed5b017659c678af2f45a&id=2478 Dokumente Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Europäischer Rat(Brüssel) 12. Dezember 2003 http://www.europarl.eu.int/summits/pdf/bru033_de.pdf Europäischer Konvent: Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa Der Text des Verfassungsentwurfs http://european-convention.eu.int/docs/Treaty/cv00850.de03.pdf Europa auf der Suche nach seiner Verfassung, in: e.public. das europa-magazin, Nr. 15, 12/ 2003, herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung http://www.bundesregierung.de/Service/Online-Publikationen/E-Magazines-,9276.569653/emagazine.htm?link=bpa_ezine Rede von Bundesaußenminister Fischer zum Scheitern der Regierungskonferenz in Brüssel vor dem Deutschen Bundestag; Berlin, den 19.12.2003,(Auszug) http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/ausgabe_archiv?archiv_id=5207 Analysen Der Economist fragt“Who killed the constitution?” (18.12.2003) http://www.economist.com/displaystory.cfm?story_id=S%27%298%20%2CPQ%2F%22%20%20%23D%0A Joachim Fritz-Vannahme geht in der ZEIT(Nr. 52, 17.12.2003) auf die Diskussion um ein Europa der zwei Geschwindigkeiten nach der gescheiterten Regierungskonferenz über den ersten europäischen Verfassungsentwurf ein http://www.zeit.de/2003/52/Kerneuropa NZZ Online-Dossier: Eine Verfassung für Europa http://www.nzz.ch/dossiers/2003/eukonvent/index.html Spiegel Online-Dossier: EU-Verfassung. Der zähe Kampf um das Jahrhundertwerk Der Spiegel fasst verschiedene Artikel zum Thema in einem Online-Dossier zusammen http://www.spiegel.de/archiv/dossiers/0,1518,277884,00.html Stefan Ulrich führt in der Süddeutschen Zeitung(15.12.2003) aus, inwiefern im Scheitern der EUVerfassung auch Chancen liegen würden http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/542/23519/ John Vinocur sieht in der International Herald Tribune(16.12.2003) durch das Scheitern der Verfassung das Postulat von Solidarität und Einheit in der EU als Rhetorik entlarvt http://www.iht.com/ihtsearch.php?id=121484&owner=(IHT)&date=20031216142116 Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Dokumente Analysen 15.01.04 Seite 7 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels Bereits vor dem Scheitern der Regierungskonferenz warnte Philip Stephens in der Financial Times (27.11.2003) , ein geteiltes Europa würde ein schwaches Europa sein http://news.ft.com/comment/columnists/philipstephens Ein Plädoyer für die Rettung der europäischen Verfassung halten Elisabeth Guigou und Yann Saccuci in Le Monde(19.12.2003) http://www.lemonde.fr/ Die Lehren von Brüssel aus der Sicht seines Landes zieht der französische Außenminister Dominique de Villepin in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung(20.12.2003) http://fazarchiv.faz.net/ Als folgerichtigen Abschluss eines Jahres der europäischen Differenzen analysiert Günther Nonennmacher in der FAZ(15.12.2003) das Scheitern des Verfassungsgipfels http://fazarchiv.faz.net/ Der Pole Adam Krzeminski warnt im Tagesspiegel(6.1.2004) vor den Gefahren der Kerneuropa-Idee http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/06.01.2004/919042.asp Wichard Woyke sieht in der taz(22.12.2003) mit dem Scheitern der EU-Verfassung den Trend zur Flexibilisierung der Integration fortgesetzt http://www.taz.de/pt/2003/12/22/a0175.nf/text NGOs und Think Tanks Auch auf den Sites folgender Think Tanks finden sich Hintergrundinformationen zur EU-Verfassung und zum Scheitern des Gipfels von Brüssel. Centre for European Studies Das CEPS ist ein unabhängiges Forschungsinstitut mit Sitz in Brüssel. http://www.ceps.be European Policy Centre Das EPC ist ein in Brüssel angesiedelter unabhängiger Think Tank, der sich mit Fragen der EU-Integration beschäftigt. http://www.theepc.net Centre for European Reform Das CER ist ein überparteiliches Forschungs- und Beratungsinstitut in Großbritannien, das sich auf die europapolitische Thematik konzentriert. http://www.cer.org.uk Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik Die DGAP erörtert vor allem Probleme der europäischen Politik, Sicherheit und Wirtschaft. Sie gibt die Zeitschrift Internationale Politik heraus. http://www.dgap.org Institut für Europäische Politik Das IEP ist eine europapolitische Forschungseinrichtung, die an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Verwaltung und politischer Bildung arbeitet. http://www.iep-berlin.de Stiftung Wissenschaft und Politik Das Deutsche Institut für Internationale Politik und Sicherheit der SWP ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die auf der Grundlage eigener, praxisbezogener Forschung den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik berät. http://www.swp-berlin.org/index.php Analysen NGOs und Think Tanks Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org 15.01.04 Seite 8 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels Centrum für angewandte Politikforschung Das CAP ist ein universitäres Institut der Politikberatung zu europäischen und internationalen Fragen in Deutschland. http://www.cap.uni-muenchen.de Glossar Blaesheim-Prozess Der sogenannte Blaesheim-Prozess bezeichnet die Anfang 2001 in dem elsässischen Ort bei Straßburg eingeleiteten informellen Gespräche zwischen Staatspräsident, Bundeskanzler und den Außenministern. Er berührt nicht die im Elysée-Vertrag von 1963 vorgesehenen, zweimal jährlich stattfindenden Konsultationen. Vielmehr ergänzt er sie und sichert eine hohe Dichte deutsch-französischer Begegnungen. Seine informelle Natur fördert den freimütigen Meinungsaustausch über internationale, europäische und bilaterale Fragen. http://www.bundeskanzler.de/Kanzler-Aktuell-.7718.443963/Treffen-von-Bundeskanzler-Schroeder-mitStaatspr...htm Einstimmigkeitsprinzip Die Einstimmigkeit bezeichnet ein Abstimmungsverfahren, bei dem ein Beschluss im Rat, dem Entscheidungsorgan der EU, nur dann zustande kommt, wenn ein Konsens aller im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der EU vorliegt. Stimmt ein EU-Land dagegen(Vetorecht), kommt der Beschluß nicht zustande. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000e.htm Europäische Kommission Die Europäische Kommission ist mit Initiativ-, Durchführungs-, Management- und Kontrollbefugnissen ausgestattet. Sie ist die Hüterin der Verträge und verkörpert das Gemeinschaftsinteresse. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000e.htm EU-Konvent Die auf der Regierungskonferenz am 14./15.12.2001 verkündete Erklärung von Laeken setzte einen Konvent unter Leitung Valéry Giscard d’ Estaings als innovatives Gremium zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz ein. Der Konvent erarbeitete in der Folgezeit einen Entwurf für eine europäische Verfassung, womit er ursprünglich nicht ausdrücklich beauftragt worden war. http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE Europäisches Parlament In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählten Europäischen Parlament haben die Vertreter der 370 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme. Die Verteilung der derzeit 626 Abgeordneten auf die Mitgliedstaaten richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000e.htm#e23 Europäischer Rat von Brüssel Unter italienischer Ratspräsidentschaft kamen die EU-Staats- und Regierungschefs am 12. und 13. Dezember 2003 in Brüssel zusammen. Die Regierungskonferenz stand ganz im Zeichen der Beratungen über den Entwurf für eine europäische Verfassung, den der Konvent vorgelegt hatte. Die Beratungen scheiterten; Grund war der Streit um die Gewichtung der Stimmen jedes Landes bei Abstimmungen im Ministerrat. http://www.europarl.eu.int/summits/pdf/bru07-pres_de.pdf Europäische Verfassung/ Verfassungsentwurf Die erweiterte EU braucht grundlegende Anpassung an die größere Zahl seiner Mitglieder. Der vom Konvent erarbeitete Entwurf einer europäischen Verfassung sollte das Fundament eines künftigen Vertrags zwischen allen Beteiligten darstellen. http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE EU-Vorsitz Der Vorsitz der Union wechselt turnusmäßig alle sechs Monate. Die Wahrnehmung des Vorsitzes ist obligatorisch. Die Mitgliedstaaten leisten so ihren Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Gemeinschaftsorgane. Bei dem derzeitigen Rhythmus hat ein Mitgliedstaat alle siebeneinhalb Jahre den Vorsitz im Rat. http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000v.htm Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org Glossar 15.01.04 Seite 9 Thema aus Brüssel Das Scheitern des Verfassungsgipfels Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik(GASP) Die GASP ist in Titel V des Vertrags über die Europäische Union geregelt. Sie ist an die Stelle der Europäischen Politischen Zusammenarbeit getreten; auf längere Sicht ist auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik vorgesehen, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. Die Ziele dieses zweiten Pfeilers der Union sind in Artikel 11(vormals Artikel J.1) festgelegt und werden mit eigenen Rechtsinstrumenten verfolgt(gemeinsame Aktion, gemeinsamer Standpunkt), die der Rat einstimmig annimmt. Seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags verfügt die Union über ein neues Instrument, die sogenannte gemeinsame Strategie(neuer Artikel 12). http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000g.htm#g5 Grundrechtecharta Die Charta der Grundrechte der EU wurde anlässlich des Gipfels von Nizza am 7. Dezember 2000 von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission unterzeichnet und feierlich verkündet. Sechs große Kapitel behandeln die Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte. Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten angehören. http://www.europarl.eu.int/charter/default_de.htm Rat der EU Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Er tritt nach Ressorts(Umwelt, Soziales usw.) gegliedert zusammen. http://www.europa.eu.int/institutions/council/index_de.htm Stabilitäts- und Wachstumspakt Mit diesem Pakt verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss anzustreben. Auch in schwierigen Zeiten sollte die Obergrenze für das Haushaltsdefizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts(BIP) nicht überschritten werden. http://www.auswaertigesamt.de/www/de/eu_politik/jugend/szenario/perspektiven/wirtschaft/stabilitaetspakt_html Vertrag von Nizza Der Vertrag von Nizza ging aus der Arbeit der Regierungskonferenz vom 7. – 9.12.2000 in Nizza hervor und trat am 1.2.2003 in Kraft. Er legte den Rahmen für die Weiterentwicklung der europäischen Institutionen angesichts der Erweiterung der EU fest. Die Zahl der Abgeordneten des EP wurde von 700 auf 732 erhöht, die Zuständigkeiten des Parlaments erweitert. Das Kriterium der qualifizierten Mehrheit im Rat wurde neudefiniert(71% der Stimmen im Rat und die Mehrheit der Mitgliedsländer; zusätzlich muss die qualifizierte Mehrheit mindestens 62% der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren). Außerdem fand eine Neugewichtung der jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Stimmenanzahl statt. Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wurde auf weitere Bereiche ausgedehnt, in denen bisher Einstimmigkeit erforderlich war. Ab 2005 soll nur noch ein Staatsangehöriger eines Landes in die Kommission entsandt werden können. Nach der Erweiterung soll die Zahl der Kommissionsmitglieder geringer als die Zahl der Mitgliedstaaten sein; die Kommissare werden nach einem gleichberechtigten Rotationsverfahren ausgewählt. Das Rechtsprechungssystem der EU wurde reformiert. Die verstärkte Zusammenarbeit wurde auch in den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik(GASP) eingeführt. http://europa.eu.int/comm/nice_treaty/summary_de.pdf Glossar Büro Brüssel• 5, Rue Archimède• 1000 Brüssel• Tel:+32 2 231 04 89• Fax:+32 2 230 76 51 E-Mail: fes@fesbrussels.org • Web: www.fesbrussels.org 15.01.04 Seite 10