Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org Die Außenpolitik der Europäischen Union muss und wird sich in den kommenden Jahren an neuen Herausforderungen orientieren und braucht dazu eine neue institutionelle Struktur. Gleichzeitig wird sie sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen entwickeln(müssen). Die Europäische Verfassung enthält wichtige Grundelemente einer neuen Außenpolitik(wie das Amt des EU Außenministers oder den Auswärtigen Dienst), aber sie ist noch nicht ratifiziert und steht mit den Referenden vor allem in Frankreich, und später in Großbritannien, Polen und Tschechien, vor ihrer ersten Bewährungsprobe. Gleichzeitig hat die heiße Phase der Verhandlungen über die so genannte„mehrjährige Finanzperspektive“ begonnen, in der es unter anderem auch um die finanzielle Ausstattung der zukünftigen EUAußenpolitik in ihren verschiedenen Dimensionen geht. In diesem Spannungsfeld befinden sich die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten im Frühjahr 2005. Dabei wird die Diskussion unter wachsendem Zeitdruck geführt: auf der einen Seite ist zwar, angesichts der wachsenden Widerstände in einigen Mitgliedstaaten, ungewisser denn je, wann der EUVerfassungsvertrag tatsächlich in Kraft treten wird. Auf der anderen Seite besteht aber zwischen den beteiligten Akteuren Übereinstimmung darüber, dass eine grundsätzliche Einigung über die finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007-2013 möglichst bis zum Ende der luxemburgischen Präsidentschaft am 30. Juni 2005 erzielt werden soll, weil danach die Chancen auf einen Kompromiss unter den folgenden Ratsvorsitzen(Großbritannien, Österreich) auf Grund besonderer Sensibilitäten der betroffenen Länder noch geringer sein werden. Für die zukünftige Ausgestaltung der externen Politikbereiche der Europäischen Union bedeutet diese Konstellation, dass derzeit an mindestens drei„Fronten“ verhandelt wird: 1. Mit der Unterzeichnung des Verfassungsvertrages am 29. Oktober 2004 ist der Startschuss für die Vorbereitungen zum Aufbau des Europäischen Diplomatischen Dienstes(EAD) gefallen, und ein erstes Ergebnis dieser Verhandlungen soll durch den designierten EU-Außenminister Javier Solana dem Europäischen Rat Mitte Juni 2005 vorgelegt werden. 2. Derzeit laufen die Beratungen im Europäischen Parlament über die finanzielle Vorausschau auf Basis des Vorschlages der Kommission vom Herbst 2004, vor allem über die Gesamthöhe der durch die Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung gestellten Mittel und damit auch über die absolute Summe der für Außenpolitik in den kommenden Jahren vorhandenen Ressourcen. 3. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die finanzielle Vorausschau zum Anlass genommen, als Teil dieses Paketes eine radikale Neustrukturierung der finanziellen Instrumente der EUAußenpolitik vorzuschlagen. Dieser Vorstoß soll die große Zahl der verschiedenen, teils geographisch, teils sozioökonomisch definierten Politikmittel, die sich in den Bereichen Entwicklungspolitik, humanitäre Hilfe, Nachbarschaftspolitik und Beitrittsvorbereitung über die Jahre entwickelt haben, durch sechs neue Instrumente ersetzen und damit die Außenhilfe insgesamt vereinfachen. Allerdings regt sich gegen diese Vorschläge Widerstand von Seiten des Europäischen Parlamentes und anderer Akteure im Bereich der EU-Außenpolitik. Gleichzeitig versucht die EU-Kommission, im Vorfeld der Überprüfung der UN-Millenniumsziele im September, Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu erhöhen. In dieser komplizierten Gemengelage ergibt sich eine Reihe von Konflikten, in denen sich verschiedene Konstellationen von Staaten und Institutionen gegenüberstehen. Die Dynamiken der verschiedenen Verhandlungsprozesse sind unterschiedlich, aber es gibt trotzdem so viele Berührungspunkte, dass es schwer sein wird, die verschiedenen Problemfelder sauber voneinander getrennt zu halten. So wird vermutlich auch für diese Runde europäischer Entwicklung zu gelten haben: es ist nichts entschieden, bis nicht alles entschieden ist, und ein umfassender Kompromiss wird sich erst sehr spät im Verhandlungsverlauf abzeichnen. -1No. 2/2005 Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org Der Europäische Auswärtige Dienst(EAD) und der EU Außenminister Oberflächlich herrscht Einigkeit darüber, dass ein effizienter und handlungsfähiger Auswärtiger Dienst notwendig ist, um den zukünftigen EU-Außenminister zu unterstützen, so wie es der Verfassungsvertrag(Art III-296) vorsieht(siehe Thema aus Brüssel 1/2005). Aber bereits die doppelte Verankerung des Außenministers selbst(als Vizepräsident der EU-Kommission und als Beauftragter des Rates, die so genannte„DoppelhutStruktur“) zeigt, welche schwierige Balance im Bereich einer verstärkten EU-Außenpolitik gehalten werden muss. Die Frage, wie die Kompetenzen des Außenministers(einschließlich der sicherheitspolitischen Fragen) abgegrenzt werden gegenüber den Außenvertretungsansprüchen des neuen, gewählten Vorsitzenden des Europäischen Rates auf der einen Seite, und des Kommissionspräsidenten und anderer Kommissare mit außenpolitikrelevanten Ressorts(Außenhandel, Entwicklungspolitik etc.) auf der anderen Seite, wird sich erst in der Praxis erweisen können, wenn die Verfassung in Kraft getreten ist. Bereits jetzt muss aber, zumindest in Grundzügen, entschieden werden, wo der neue auswärtige Dienst der EU anzusiedeln ist, und aus welchem Haushalt sein Etat zu bestreiten sein wird. Auf Grund der Vorgabe, dass der EAD aus Beamten des Rates, der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehen soll, ergibt sich für ihn ebenfalls eine Zwischenstellung, die jene des Außenministers widerspiegelt. Das zieht die Frage nach sich, wo der Haushalt des Dienstes angesiedelt sein soll: beim Rat, bei der Kommission, oder als eine neue, frei schwebende Institution mit einem eigenen Haushalt. Das Europäische Parlament favorisiert gegenwärtig mehrheitlich eine möglichst enge Einbindung des EAD, auch haushaltstechnisch, in die Kommission, da nach Ansicht der meisten EU-Parlamentarier nur so eine parlamentarische Kontrolle der neuen Institution über die Haushaltbefugnisse des EP möglich ist. Auf Seiten der Mitgliedstaaten findet diese Argumentation zwar bei einigen kleineren Ländern Unterstützung, die größeren Mitgliedstaaten und das Sekretariat des Rates aber wollen eher eine Verbindung mit den bestehenden Ratsstrukturen. Eine Schaffung eines weitgehend unabhängigen EAD, als so genannte Institution„sui generis“, könnte sich also als Kompromiss abzeichnen und auch die Zwitterstellung der EUAußenpolitik zum gegenwärtigen Integrationsstand angemessen abbilden. Haushaltstechnisch sollten die Ausgaben des Dienstes aber auch in diesem Fall, ähnlich wie bei den EU-Agenturen, im Kommissionshaushalt erscheinen und somit der Kontrolle des EP unterliegen. Entscheidend für die Frage, wie erfolgreich mit Hilfe des EAD eine neue Ära der EUAußenpolitik eingeleitet werden kann ist aber natürlich auch die Frage der absoluten Mittelund Personalausstattung, denn diese ist direkt mit der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen EAD und den anderen bestehenden Institutionen(Generaldirektionen der Kommission mit außenpolitischen Aufträgen, Einheiten des Rates), und damit letztendlich auch mit der Stellung des Außenministers verbunden. Konkrete Zahlen sind dafür aber noch nicht vorhanden, und sie werden sich wohl auch erst aus dem vom Parlament favorisierten„empirisch evolvierenden Ansatz“ beim Aufbau des EAD ergeben. Die Finanzielle Vorausschau: Was kostet Europa als„globaler Partner“? In welchem Rahmen sich die finanzielle Ausstattung nicht nur des EAD, sondern des gesamten Bereichs Außenpolitik entwickeln kann, hängt wesentlich vom Ergebnis der Verhandlungen über den Finanzrahmen 2007-2013 ab. Hier geht es natürlich ganz konkret um die Obergrenze der EUEigenmittel – und damit um die Frage der Beiträge einzelner Mitgliedstaaten an die EU. Die Front verläuft hier zwischen den Nettozahlern(inklusive Deutschlands) einerseits, die eine Reduzierung des Haushaltsvolumens der EU auf 1% des Bruttoinlandsproduktes der Mitgliedstaaten fordern, und den Nettoempfängerländern(darunter die meisten neuen Mitgliedstaaten, aber auch die Mittelmeerländer) sowie der Kommmission und dem Europäischen Parlament, die angesichts der neuen Aufgaben der erweiterten Union eine höhere Obergrenze(nach Vorschlägen der Kommission ca. 1,14% des BSP) für notwendig halten. Diese Diskussion hat in den letzten Wochen zunehmend an Schärfe gewonnen, denn es geht dabei um grundsätzliche Fragen des wirtschaftlichen und politischen Gleichge-2No. 2/2005 Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org wichts in der Union und um klare national definierte Interessen, aber eben auch um die Glaubwürdigkeit der EU-Politik insgesamt. Die Kommission hat mit ihren Vorschlägen als Grundlage für die gegenwärtige Debatte versucht, auch eine Neujustierung der politischen Gewichtungen verschiedener Politikbereiche vorzunehmen. So sollen zum Beispiel die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und auch ihre Rolle in der Welt politisch gestärkt und der Anteil der Ausgaben für Agrarpolitik langsam gesenkt werden. Allerdings wirkt sich auch hier die Unsicherheit über die Annahme der Verfassung aus, denn auch wenn der neue Finanzrahmen ab 2007 beginnt, so ist derzeit keineswegs sicher, dass die EU-Verfassung mit ihren zum Teil finanzpolitisch bedeutsamen Neuerungen(siehe oben) dann bereits in Kraft ist. Im Bereich der Außenpolitik hat die Kommission bei ihren Vorschlägen zur Finanzplanung dem allgemeinen, auf vielen politischen Ebenen geäußerten Wunsch entsprochen, die Bedeutung der EU als„globaler Partner“ zu stärken. Dazu soll der Anteil der Finanzmittel für den Bereich Außenpolitik am Gesamthaushalt der EU von knapp 8% im Durchschnitt der Jahre 2000-2006 auf mehr als 9% im Durchschnitt der Jahre 2007-2013 erhöht werden. Dabei soll die so genannte„Rubrik 4“ die folgenden Bereiche umfassen: die Heranführungshilfe für zukünftige Mitgliedstaaten, die Nachbarschafts- und Partnerschaftshilfe, Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Drittländern, sowie humanitäre Hilfsprogramme, Stabilisierungshilfen für Länder in Krisensituationen, und Makrofinanzhilfen. Außerdem soll dieser Bereich die Mittel für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik enthalten. Damit stünden in der Rubrik 4 für den gesamten Zeitraum der finanziellen Vorausschau nach Vorstellung der Kommission etwa 95,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei ist allerdings noch eine wichtige Frage ungeklärt, nämlich ob die Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds(EEF) in diese Rubrik des EU Haushaltes überführt werden(wie es die Kommission vorschlägt), oder ob ein neuer Entwicklungsfond außerhalb des normalen EU Haushaltes mit Direktbeiträgen der Mitgliedstaaten finanziert wird. Obwohl auch das EP grundsätzlich im Interesse der Transparenz und Planungssicherheit für eine Aufnahme des EEF in den EU Haushalt plädiert, scheint es derzeit nicht bereit zu sein, den dafür notwendigen Kampf mit den zögerlichen Mitgliedstaaten auszufechten. In dieser Hinsicht schlägt der luxemburgische Ratsvorsitz vor, bei der Ausarbeitung des 10. Entwicklungsfonds auf einen neuen(erhöhten?) Beitragsschlüssel hinzuwirken. Dies wäre auch notwendig, um die im Rahmen der UNMillenniumsziele vereinbarten Vorgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen. Die Kommission hat deshalb im April 2005 vorgeschlagen, 0,56% des Bruttoinlandsproduktes als durchschnittliche Zielquote für die Union bei der öffentlichen Entwicklungshilfe im Jahr 2010 anzusetzen. Die Verhandlungen über diese und andere Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Vorausschau werden mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission Mitte Mai in ihre nächste Phase treten. Auf Basis einer umfangreichen Vorarbeit durch einen speziellen Sonderausschuss zum Finanzrahmen, muss das Parlament dann mit dem Rat und der Kommission eine neue dreiseitige„interinstitutionelle Vereinbarung“ aushandeln. Dieses Abkommen ist die Basis für die gegenseitige Verpflichtung, die vereinbarten Haushaltsvorgaben in den jährlichen Budgetberatungen einzuhalten. Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird diese interinstitutionelle Vereinbarung übrigens durch ein europäisches Gesetz ersetzt, das der Rat einstimmig und nach Zustimmung des EP erlassen muss. Damit wird die Position des Europäischen Parlamentes erheblich gestärkt. Vorerst scheinen die Fronten bei der jetzt zu beschließenden finanziellen Vorausschau allerdings noch verhärtet. Kommissionspräsident Barroso hat im April dem Europäischen Parlament berichtet, dass vor allem auf Seiten der Mitgliedstaaten, die eine Reduzierung der Haushaltsobergrenze auf 1% fordern, wenig Flexibilität zu beobachten sei. Die Diskussion wird zusätzlich erschwert durch so sensible Punkte wie den britischen Haushaltsrabatt, der vielen Nettozahlern ein Dorn im Auge ist, von London aber zur Zeit noch als unverhandelbar verteidigt wird. Außerdem ist die sich abzeichnende Diskussion über die Grundsatzfrage zu berücksichtigen, wie die EU finanziert werden könnte und sollte – Stichwort und Reizthema„Europasteuer“. Andererseits herrscht Einigkeit zwischen Kommission und Parlament, dass es unrealistisch ist, der EU -3No. 2/2005 Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org ständig neue Aufgaben zu übertragen(nicht nur im Bereich der Außenpolitik, sondern auch bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der Lissabon-Strategie, bei der inneren Sicherheit etc.), ohne ihr die notwendigen Mittel zu bewilligen. Es ist daher zu vermuten, dass in den kommenden Monaten harter Verhandlungen ein Kompromiss gefunden werden wird, der eine Weiterentwicklung der Union auch in den kommenden Jahren erlaubt. EU Außenpolitik mit welchen Mitteln? Im Schatten dieser großen Debatte um den Finanzrahmen entwickelt sich, wie angedeutet, noch eine andere Diskussion, die für die Rolle der EU in der Welt ebenfalls von großer Bedeutung ist. Wie erwähnt hat die Kommission in ihrer Vorlage für die Finanzverhandlungen eine radikale Neuordnung der finanziellen„Instrumente“ im Bereich Außenpolitik avisiert. In Zukunft soll es sechs verschiedene Instrumente für Europas auswärtige Aktivitäten geben, von denen drei„thematisch“ und drei„geographisch“ definiert sind. Die geographischen Instrumente erfassen in „konzentrischen Kreisen“ die zukünftigen EU-Mitgliedstaaten(über die Heranführungshilfe), die engere und weitere Nachbarschaft der Union(über die Nachbarschafts- und Partnerschaftsabkommen) und den Rest der Welt(über ein kombiniertes„Finanzierungsinstrument Entwicklungs- und wirtschaftliche Zusammenarbeit“). Die thematischen Instrumente sind das„Stabilitätsinstrument“ zur Bewältigung von Krisen und Sicherheitsproblemen, das Instrument für humanitäre Hilfe, und die bisher schon bestehenden ad hoc Instrumente des Rates für Makrofinanzhilfen. Vermutlich zusätzlich zu diesen EU-eigenen Haushaltswerkzeugen wird es, wie erwähnt, noch eine Neuauflage des Europäischen Entwicklungsfonds geben. Um die Definition und Aufteilung der Instrumente ist jedoch bereits Streit entbrannt. Das Europäische Parlament fürchtet durch die neuen Instrumente eine massive Einschränkung seiner Mitwirkungsrechte, weil die bisherigen Einzelverordnungen(die zumeist im Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EP erlassen werden) durch die relativ starren„Instrumente“ ersetzt würden, in deren Rahmen individuelle Programme von der Kommission alleine entwickelt und durchgeführt würden. Darüber hinaus gibt es Kritik auch von anderen entwicklungspolitischen Akteuren an der Vermengung von entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Zielen im Bereich des dritten geographischen Instruments, an einem möglichen Verlust von Transparenz durch die starke Konzentration der sechs Instrumente und an der Zuordnung von Ländern zu den einzelnen Kategorien. Der luxemburgische Ratsvorsitz hat seinerseits die Frage gestellt, ob mit Blick auf die strategische Ausrichtung der EU Außenpolitik eine Rangfolge der sechs vorgeschlagenen Instrumente ins Auge gefasst werden sollte. Es besteht also auch auf diesem Feld noch erheblicher Diskussions- und Kompromissfindungsbedarf, wenn die EU tatsächlich auf der Basis der Verfassung und im Rahmen ihrer nächsten finanziellen Vorausschau zu einem „globalen Partner“ aufsteigen möchte. Fragen der Machtbalance zwischen Institutionen, Staaten und letztlich auch Individuen werden dabei ebenso eine Rolle spielen, wie die strukturellen und rechtlichen Gegebenheiten der sich entwickelnden Union. Die gegenwärtige Phase der Unsicherheit stellt eine Herausforderung dar, bietet aber auch Gestaltungsspielräume. Die kommenden Monate werden zeigen, wer diese Chance wie zu nutzen versteht. No. 2/2005 ViSdP: Dr. Ernst Stetter, Leiter des Europabüros der Friedrich-Ebert-Stiftung, Brüssel Das„Thema aus Brüssel“ ist eine Teamarbeit des Europabüros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Brüssel. Die vorliegende Ausgabe wurde von Dr. Justus Schönlau erarbeitet, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Jo Leinen MdEP, Associate Research Fellow am Centre for European Policy Studies, Brüssel. -4- Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org Zur weiteren Erschließung des Themas haben wir die folgende Sammlung von Dokumenten aus dem Internet zusammengestellt: Institutionen Europäisches Parlament, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten http://www.europarl.eu.int/committees/afet_home.htm Europäisches Parlament, Ausschuss für Konstitutionelle Fragen http://www.europarl.eu.int/committees/afco_home.htm Europäisches Parlament, Nichtständiger Ausschuss zur Finanziellen Vorausschau http://www.europarl.eu.int/comparl/tempcom/finp/default_en.htm Webseite der Europäischen Institutionen zur Finanziellen Vorausschau http://www.europa.eu.int/comm/financial_perspective/index_en.htm Europäische Kommission- der EU Haushalt http://www.europa.eu.int/comm/budget/index_de.htm Rat der Europäischen Union – Außenpolitik http://ue.eu.int/showPage.asp?id=248&lang=de&mode=g Homepage des SPD Europaabgeordneten Ralf Walter, Mitglied im Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments http://www.ralf-walter-mdep.de/home.htm Dokumente Brok, Elmar: Entwurf eines Berichts über die institutionellen Aspekte der Schaffung eines„Europäischen Auswärtigen Dienstes“, 2004/2207(INI),(download: http://www.europarl.eu.int/ meetdocs/2004_2009/organes/afco/afco_20050315_0900_audition.htm),[21.04.2005]. 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Betreff: Beitrag der Mitglieder des Konvents Herrn Barnier und Herrn Vitoriono:„Der Gemeinsame Dienst für Auswärtiges Handeln“, 30.06.2003, CONV 839/03,(download: http://www.europarl.eu.int/ meetdocs/2004_2009/organes/afco/afco_20050315_0900_audition.htm),[21.04.2005]. No. 2/2005 -5- Spielräume für die EU-Außenpolitik zwischen europäischer Verfassung und finanzieller Vorausschau Europabüro Brüssel 38, rue du Taciturne B-1000 Brüssel Tel.+32 2 234 62 80 Fax+32 2 234 62 81 fes@fesbrussels.org www.fesbrussels.org Europäischer Rat: Schlussfolgerung des Vorsitzes. Europäischer Auswärtiger Dienst, Brüssel, 16./17.12.2004,(download: http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/ organes/afco/afco_20050315_0900_audition.htm),[21.04.2005]. 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