Nepal zwischen königlicher Machtpolitik und maoistischem Aufstand: Niedergang von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten von Karl-Heinz Krämer, Südasien-Institut, Universität Heidelberg, 25. August 2005 Am 1. Februar 2005 hat König Gyanendra mit Unterstützung der Armee zum zweiten Mal innerhalb von 28 Monaten eine von Sher Bahadur Deuba geleitete Parteienregierung abgesetzt und selbst die exekutive Gewalt übernommen. Dieser Putsch wurde durch eine drastische Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, die Verhaftung zahlreicher Politiker, Journalisten, Menschenrechtler, Studenten und Akademiker und die Wiederbelebung konservativer Strukturen und Elemente aus der längst tot geglaubten Panchayat-Zeit(1961-90) abgesichert. Trotz einer fast weltweiten Verurteilung seines Staatsstreichs ist König Gyanendra bisher von seinem autokratischen Weg nicht abgewichen. Er hat bei seiner Machtergreifung erklärt, es gehe ihm nur um die Beendigung des maoistischen Aufstands und die Wiederherstellung von Frieden und Demokratie. Doch seine Maßnahmen und Verhaltensweisen widersprechen dieser Aussage. Hinsichtlich der Friedensschaffung setzt er ausschließlich auf eine militärische Lösung, die nach Meinung der Experten jedoch schon lange nicht mehr möglich ist. So hat sich außerhalb der Hauptstadt Kathmandu auch nach der königlichen Machtergreifung nichts verändert; im Gegenteil, die Maoisten zeigen immer wieder, dass sie fast im gesamten ländlichen Raum Nepals in der Lage sind, der königlichen Armee die Stirn zu bieten. Nur im Umfeld der DistriktHauptorte gibt es insulare Welten staatlicher Kontrolle, die durch starke Militärpräsenz abgesichert werden. Aber auch letztere ist keine wirkliche Garantie, wie der verheerende maoistische Angriff auf ein Militärlager in Kalikot vom 8. August 2005 einmal mehr bewiesen hat. Die Maßnahmen des Königs seit dem 1. Februar zielen nicht auf eine Wiederherstellung von Demokratie und Menschenrechten ab, sondern vielmehr auf ihre Abschaffung oder Einschränkung. Offensichtlich will König Gyanendra die Fortdauer des maoistischen Aufstands nutzen, um seine eigenen Machtinteressen durchzusetzen. Die junge, noch schwächelnde nepalesische Demokratie wird heute sowohl durch den maoistischen Aufstand als auch durch die Machtbestrebungen des Königs gefährdet. Maoisten und Monarchie verfolgen ihre Ziele ohne Rücksichtnahme auf die zivile Bevölkerung. Es soll nachfolgend analysiert werden, wie es zu dieser Entwicklung kommen konnte, welche direkten Auswirkungen der königliche Putsch hat und welche Perspektiven sich Nepal bieten. Historische Fehlentwicklungen Für ein Verständnis der heutigen Krise und ihrer Ursachen ist ein Blick in die Geschichte des Landes erforderlich. Der moderne Staat Nepal wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von der königlichen Shah-Familie von Gorkha durch Unterwerfung der zahlreichen Kleinstaaten und ethnischen Siedlungsgebiete geschaffen, die damals auf dem Territorium des heutigen Nepal existierten. Der anschließende Prozess der politischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Einigung bedeutete keine Integration der gewaltsam unterworfenen Völker und Gebiete. Vielmehr führte man eine strikt hierarchische Gesellschaftsordnung ein. Große Teile der Bevölkerung wurden so aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben des Landes ausgegrenzt. Vorteile hatten nur einige wenige Familien aus dem Umfeld der königlichen Shah-Familie, die fortan die Früchte des Landes untereinander aufteilten. 1854 wurde diese Ordnung gesetzlich kodifiziert. Erst mit der Öffnung Nepals gegenüber der Außenwelt gab es Widerstände gegen dieses System. Eine ernsthafte Revolte der am meisten benachteiligten Gruppen gegen diese Strukturen blieb aber aus. Die Widerstandsbewegung von 1950/51, die zum Ende des Rana-Regimes führte, wurde vor allem von unzufriedenen Angehörigen jener Elite getragen, die durch das von den Shah-Herrschern eingeführte System bevorteilt waren. Sie dominierten seither die politischen Parteien und verhinderten, dass diese sich zu einem Instrument der Interessenvertretung aller Bevölkerungsgruppen entwickeln konnten. Zu einem wirklichen revolutionären Wandel waren diese Parteieliten bisher nicht in der Lage. Selbst eingebunden in die Denk- und Handlungsstrukturen der traditionellen Staatselite der Shah-Monarchie blieb ihnen der Blick versperrt für die Anliegen breiter Teile der Bevölkerung. Als eine logische Konsequenz ging diese Parteienelite in zwei ganz entscheidenden Phasen der letzten 55 Jahre Kompromisse mit der Monarchie ein, die sich als fatal für die Entwicklung des modernen Nepal erweisen sollten. Der sogenannte DelhiKompromiss von 1951 versäumte die direkte Einführung einer konstitutionellen Monarchie und wurde innerhalb weniger Jahre vom Königshaus genutzt, um dessen alte absolute Rechte wiederherzustellen. Dieser Prozess wurde am 15. Dezember 1960 mit dem Putsch König Mahendras, dem Vaters des heutigen Königs, abgeschlossen. Als 1990 eine Volksbewegung das unter absoluter königlicher Macht stehende Panchayat-System hinwegfegte, versäumten es die Parteipolitiker erneut, alle Lücken für eine Rückkehr zur absoluten Monarchie zu schließen. So enthielt die Verfassung von 1990 unklar formulierte und teilweise widersprüchliche Passagen und beließ dem König eine enorme Machtfülle. Auch nach 1990 bemühten sich die parteipolitischen Führer kaum um eine Entwicklung der jungen Demokratie und eine Beseitigung der zahlreichen konstitutionellen und gesetzlichen Mängel. Statt dessen reduzierten sie die Souveränität des Volkes auf das Recht zu wählen und konzentrierten sich mehr auf ihre eigenen Machtkämpfe. So begünstigten das Versagen der Parteipolitiker, die Desintegration großer Teile der Bevölkerung und die Mängel der Verfassung von 1990 die Entwicklung der außerparlamentarischen revolutionären Bewegung der CPN(Maoist), die Mitte der 1990er Jahre mit ihrem sogenannten„Volkskrieg“ zur Abschaffung der Monarchie und Einführung eines republikanischen Staates aufrief. Doch auch diese revolutionäre Bewegung, die zunehmend das Staatssystem gefährdete und dem Land beträchtlichen Schaden zufügte, konnte die Parteipolitiker nicht von ihrem Selbstgefälligkeitskurs abbringen. Insbesondere verkannten sie eine weitere Gefahr, die der jungen Demokratie einmal mehr seitens der Monarchie drohte. Nach der Ermordung König Birendras im Jahre 2001 kam mit Gyanendra ein König auf den Thron, der eine eigene aktive Rolle einforderte und nur auf eine günstige Gelegenheit wartete, um diese auch zu realisieren. 2 Der Weg zum königlichen Putsch Diese Chance sah Gyanendra im Oktober 2002 gekommen. Vorausgegangen war ein erster Dialogversuch mit den Maoisten durch die damalige Regierung Deuba 2001. Nach dem Scheitern des Dialogs veranlasste Sher Bahadur Deuba(Nepali Congress) den König, den Ausnahmezustand zu verhängen und die Armee zu mobilisieren. Gyanendra zögerte nicht. Damit erlangte der maoistische Aufstand eine neue Dimension, der in den folgenden vier Jahren weit mehr Todesopfer forderte als in den fast sieben Jahren zuvor. Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen beklagen darüber hinaus die Missachtung grundlegender Menschenrechte durch beide Konfliktparteien. Deubas Aufforderung an den König waren folgende Ereignisse vorausgegangen: Im Mai 2002 sah Deuba seine Macht gefährdet, weil er im Parlament keine Mehrheit mehr für die Verlängerung des Ausnahmezustands fand. Daher bat er König Gyanendra um die Auflösung des Repräsentantenhauses und die Ansetzung von Neuwahlen. Um eine lokale Einflussnahme der oppositionellen CPN(UML) bei den für November 2002 angesetzten Parlamentswahlen zu verhindern, ersetzte Deuba einfach die gewählten lokalen Gremien durch Beamte. Damit gab es weder auf nationaler noch auf lokaler Ebene ein funktionsfähiges demokratisches Organ. Als sich abzeichnete, dass die Parlamentswahlen wegen des eskalierten maoistischen Konflikts nicht durchgeführt werden konnten, bat Premierminister Deuba den König, den Termin für die Parlamentswahlen unter Anwendung des Artikels 127 zu verschieben. In diesem Augenblick sah Gyanendra die Möglichkeit zur Restauration der absoluten königlichen Macht gekommen. Solange der maoistische Aufstand andauerte, waren weder lokale noch Parlamentswahlen möglich. Beide vom Volk gewählten Institutionen, das Rückgrat des demokratischen Systems Nepals, waren durch das Vorgehen Deubas aufgelöst worden. Es hätte im Oktober 2002 nur eine Möglichkeit gegeben, das demokratische System am Leben zu erhalten, und das wäre die Wiedereinsetzung des aufgelösten Parlaments gewesen. Dieser Schritt hätte sich sogar aus Artikel 53(4), der die Parlamentsauflösung auf Vorschlag des Premierministers beinhaltet, als zwingende Verpflichtung ableiten lassen. Dieser Artikel bindet die Parlamentsauflösung an Neuwahlen innerhalb von sechs Monaten. Hieraus ergibt sich der Rückschluss, dass die Auflösung automatisch ungültig war, als diese Neuwahlen nicht stattfinden konnten. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung des Parlaments im Oktober 2002 ergibt sich aus Artikel 27(3), der die Verpflichtung des Königs zur Wahrung der Verfassung regelt. Doch Gyanendra entschied sich nicht nur gegen die Aufhebung der Parlamentsauflösung, sondern setzte zusätzlich auch noch – entgegen den Bestimmungen der Verfassung – die gewählte Regierung ab. So wurde der 4. Oktober 2002 zum eigentlichen Putschtag des Königs. Exekutive und legislative Gewalt wurden dem Volk genommen und konnten dank des maoistischen Aufstands auf längere Sicht auch nicht wiederhergestellt werden. Damit hatte das Volk seine erst 1990 erlangte Souveränität erneut an die Monarchie verloren. Die drei folgenden Regierungen waren solche aus Königs Gnaden und wurden von Gyanendra zur eigenen Interessensdurchsetzung genutzt. 3 Die ersten beiden Regierungen nach der königlichen Machtergreifung wurden von ehemaligen Gefolgsleuten aus der Panchayat-Zeit bestimmt, die sich nach 1990 unter konservativer Orientierung demokratisch organisiert hatten. Über die dritte Regierung, eine Mehrparteienregierung unter der Leitung von Sher Bahadur Deuba, verfolgte Gyanendra das Ziel, die lauter werdende antimonarchische Stimmung auf den Straßen zu beruhigen und gleichzeitig die politischen Parteien weiter zu entzweien. In beiderlei Hinsicht hatte er Erfolg. Die Deuba-Regierung hatte keine Chance, die königlichen Auflagen – Friedensprozess mit den Maoisten und Parlamentswahlen spätestens im April 2005 – zu realisieren. Das ließen weder die Maoisten zu noch die königliche Armee, die völlig außerhalb der Kontrolle der Regierung stand. Als der Zusammenhalt der DeubaRegierung Anfang 2005 zu zerbrechen drohte, sah Gyanendra die Möglichkeit, seinen Staatsstreich vom Oktober 2002 endgültig abzuschließen und selbst die gesamte Macht zu übernehmen. Gyanendras Putsch vom 1. Februar 2005 Am Morgen des 1. Februar 2005 setzte König Gyanendra die Vierparteienregierung von Sher Bahadur Deuba ab und rief den Ausnahmezustand aus. Zahlreiche Parteipolitiker, Journalisten, Menschenrechtler und Intellektuelle wurden in den folgenden Tagen und Wochen verhaftet und unter Hausarrest gestellt. Polizei und Militär patrouillierten auf den Straßen von Kathmandu. Sämtliche Medien wurden unter staatliche Kontrolle gestellt; Armeeoffiziere zensierten wochenlang die wichtigsten Tages- und Wochenblätter. Der Bereich der FM-Radiosender war besonders hart getroffen: Fortan durfte nur noch Folkloremusik übertragen werden; Nachrichtensendungen und politische Kommentare waren strikt verboten. Bis heute behauptet die königliche Regierung, dies sei in allen freiheitlich-demokratischen Staaten nicht anders. Erst Mitte August ordnete der Oberste Gerichthof per einstweiliger Verfügung an, dass die FMStationen bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage wieder Nachrichten senden dürften. Alle Telekommunikationssysteme wurden am 1. Februar unmittelbar nach der Übertragung der Putsch-Ansprache König Gyanendras abgeschaltet; Informationen waren in der ersten Woche nur über ausländische Medien wie die BBC zugänglich. Anders als bei Deubas Absetzung vom Oktober 2002 entließ Gyanendra diesmal keine durch das Volk auf konstitutionell vorgeschriebene Weise legitimierte, sondern eine von ihm eingesetzte Regierung. Der Putsch Gyanendras vom 1. Februar 2005 bestand daher nicht in der Absetzung dieser Regierung, sondern in den sonstigen Schritten, die diese Absetzung begleiteten. Die Regierung wurde nun unter die direkte Leitung des Königs gestellt. Gyanendra behauptete, all dies sei verfassungsgemäß und diene der Beendigung des maoistischen Aufstands und der Wiederherstellung der Demokratie. Die unter seiner Leitung stehende Regierung bedeutete einen weiteren Schritt zurück im Vergleich zu der im Oktober 2002 von ihm eingesetzten Regierung. Damals griff der König auf königstreue Ex-Panchas zurück, die sich nach der Demokratisierung von 1990 in der konservativen Rastriya Prajatantra Party(National Democratic Party) organisiert hatten. Beim Abschluss des königlichen Putsches im Februar 2005 vertraute der Monarch vor allem früheren Panchas, die sich nach 1990 nie partiepolitisch organisiert hatten und die keinen Hehl daraus 4 machten, dass sie die Vielparteiendemokratie ablehnten und sich eine Rückkehr zu einem parteilosen königlichen Regime wünschten. Ganz besonders galt dies für die beiden Stellvertreter Gyanendras im Kabinett, Kirti Nidhi Bista und Tulsi Giri, zwei der größten Hardliner des PanchayatSystems. Die Kabinettserweiterung vom 14. Juli 2005 auf 25 Mitglieder sorgte für weitere Kritik und warf zusätzliche Schatten auf die Ambitionen König Gyanendras. Sein Vorgehen gegen führende Parteipolitiker begründete der König mit der weitverbreiteten Korruption. Seine Gefolgsleute behaupteten, diese Korruption sei ein Wesensmerkmal des 1990 eingeführten demokratischen Systems. Doch im Gegensatz zum königlichen Panchayat-System war das demokratische System von 1990 eher transparent und machte viele Delikte öffentlich. Markanterweise nominierte Gyanendra am 14. Juli eine ganze Reihe von Personen in das erweiterte Kabinett, die in der Panchayat-Zeit der Korruption und anderer krimineller Delikte überführt und verurteilt worden waren. Damit führte er seine erklärte Saubermann-Politik ad absurdum. Maoisten und Armee Bis zum 1. Februar 2005 hatte Gyanendra illegitime und machtlose Regierungen vorgeschoben, die dann in der Öffentlichkeit gebrandmarkt wurden, weil sie nicht in der Lage waren, einen Friedensprozess einzuleiten und das Land wieder auf den Pfad der Demokratie zurückzubringen. Das hat sich mit dem Putsch vom 1. Februar grundlegend geändert. Mit seiner Machtübernahme ließ sich Gyanendra fortan persönlich an dem messen, was er versprach und tatsächlich erreichte – sehr wenig. Die direkte Machtausübung des Königs dauert inzwischen sieben Monate an, genauso lange wie er der vorhergehenden DeubaRegierung Zeit ließ, ehe er sie absetzte. Im Gegensatz zur Vorregierung besitzt Gyanendra die volle Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Weder Deuba noch seine konservativen Vorgänger konnten die Armee in ihre Friedensbemühungen einbeziehen, weil die Armeeführung klar zu verstehen gab, dass sie nur vom König Befehle akzeptieren würde. Gyanendra hätte dies nun nutzen können, indem er den Maoisten einen direkten Dialog anbot und seiner Armee zur Unterstützung dieses Prozesses Zurückhaltung verordnete. Doch der König verwarf jede Expertenkritik und setzte ausschließlich auf eine militärische Lösung des Konflikts. Markanterweise konzentrierte sich der Einsatz der Armee zunächst schwerpunktmäßig auf das Kathmandutal. Zwar kam es hier von nun an nicht mehr zur Einhaltung von Streiks, zu denen die CPN(Maoist) aufgerufen hatte. Doch das eigentliche Ziel der militärischen Aktionen war die Unterbindung jeglicher Aktivitäten der politischen Parteien, deren Führer sich wegen des ausufernden maoistischen Aufstands aus den ländlichen Regionen schon länger in das relativ sichere Umfeld der Hauptstadt zurückgezogen hatten. Viele Politiker waren bereits am 1. Februar präventiv verhaftet oder unter Hausarrest gestellt worden; für einige der namhaftesten Parteiführer dauerte diese Situation mehrere Monate an. Wer immer sich für diesen Personenkreis engagierte oder auch nur ansatzweise das königliche Vorgehen kritisierte, lief Gefahr, ein ähnliches Schicksal zu erleiden. Die Folge dieser Politik war, dass einerseits die ständigen Streiks und Demonstrationen in Kathmandu ein Ende fanden, doch galt dies andererseits auch für die positiven Errungenschaften der Verfassung von 5 1990. Kathmandu wurde auf diese Weise vorübergehend sicherer und die königliche Regierung versuchte, der Weltöffentlichkeit vorzumachen, dass dies auch für das gesamte Land zutraf. Doch die Realität im ländlichen Raum sah völlig anders aus. Zwar hat die Armee punktuelle Erfolge gegen die Maoisten verbuchen können, aber sie konnte nicht verhindern, dass letztere gleichzeitig andere Regionen des Landes durch Streiks und Blockaden lahm legten. Ebenso kam es weiterhin zu größeren maoistischen Anschlägen auf zivile und militärische Einrichtungen. Auch an der menschenrechtsverachtenden Vorgehensweise von Maoisten und Sicherheitskräften hat sich nichts geändert. Für die 95% der nepalischen Bevölkerung, die außerhalb Kathmandus leben, bedeutete dies keinen Hoffnungsschimmer in ihrem Sehnen nach Frieden und die übrigen 5% im Bereich der Hauptstadt mussten die leicht entspannte Situation mit einer dramatischen Einschränkung ihrer Freiheitsrechte bezahlen. So ließen auch erneute Proteste in der Hauptstadt nicht lange auf sich warten. Die zahlreichen Verhaftungen und die Einschränkung sämtlicher Kommunikationsmittel konnten nur einige Tage aufrecht erhalten werden. Die Festnetztelefone wurden bereits nach einer Woche wieder aktiviert, die Mobiltelefone teilweise im Laufe der folgenden Monate; bestimmte Nummern, insbesondere die von Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten, blieben jedoch weiterhin blockiert. Besonders lange wurde die Freigabe vorausbezahlter Mobiltelefonkarten hinausgezögert. Die Kommunikation der Maoisten untereinander dürfte durch die Abschaltung der Kommunikationsmittel nur unwesentlich eingeschränkt worden sein. Wie bei anderen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Putsch standen vermutlich auch die demokratischen und freiheitlichen Kräfte im Visier des königlichen Regimes. Freiheits- und Menschenrechte So verwundert es wenig, dass der gelungenste Teil des Demokratisierungsprozesses von 1990, der ausgefeilte Katalog garantierter Grundrechte, ab dem 1. Februar 2005 am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Hierin stand die Verfassung von 1990 in einem völligen Gegensatz zum vorherigen diktatorischen Regime der Monarchie. Die Panchayat-Verfassung von 1962 listete zwar auch Grundrechte auf. Sie wurden aber Grundpflichten nachgestellt und konnten darüber hinaus jederzeit eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn dies dem königlichen Regime angebracht erschien. Ein breit angelegtes Bewusstsein und eine freie politische Meinungsäußerung wurden auf diese Weise verhindert. Die Verfassung von 1990 garantierte demgegenüber nicht nur die Grundund Freiheitsrechte, sondern ermöglichte auch eine Durchsetzung dieser Rechte über einen unabhängigen juristischen Weg. Die Rechte auf Information und freie Meinungsäußerung sowie die Organisationsfreiheit haben ganz entscheidend zur Entwicklung des politischen Bewusstseins der Menschen beigetragen. Auf dieser Grundlage wurde das unabhängige Medienwesen erweitert und verbessert. Ein Paradebeispiel war die Entwicklung eines FMRadionetzwerks, das immer mehr auf ländliche Regionen ausgedehnt wurde und wegen seiner informativen und bildungsorientierten Programme weltweit als Musterbeispiel galt, ehe den Sendern nach dem 1. Februar jegliche Informationsvermittlung untersagt wurde. Wie dem gesamten privaten Medienbereich wurde ihnen darüber hinaus die existentiell bedeutsame Finanzie6 rungsquelle staatlicher Werbung entzogen. Anders als die Parteipolitiker waren immer mehr Journalisten in der Lage, die historischen und sozialen Ursachen staatlicher Fehlentwicklungen und damit letztlich auch des maoistischen Aufstands sowie die Verantwortlichkeit der Monarchie für diese Fehlentwicklungen zu hinterfragen. Das war ein ganz entscheidender Wandel, den Nepal unbedingt brauchte, und der nur durch die Demokratisierung von 1990 möglich wurde. Die Aufhebung und Einschränkung zahlreicher Grundrechte war Bestandteil des von Gyanendra am 1. Februar ausgerufenen Ausnahmezustands. Im Prinzip war damit aus Sicht der Grundrechte die Dauersituation der Panchayat-Zeit wiederhergestellt. Daran änderte sich auch nichts, als der Ausnahmezustand Ende April formell aufgehoben wurde. Jede Opposition gegen den königlichen Putsch wurde rigoros bestraft. Zeitweise waren tausende Personen in Haft oder unter Hausarrest; nicht selten wurden solche Maßnahmen vorbeugend eingeleitet. Noch stärker als zuvor liefen Personen, bei denen die Armee Kontakte zu den Maoisten vermutete, Gefahr, nicht nur verhaftet zu werden, sondern in der Haft sogar spurlos zu verschwinden. Amnesty International stellte fest, dass in den letzten Jahren nirgendwo sonst so viele Menschen aus dem Gewahrsam von Polizei und insbesondere Armee verschwunden sind wie in Nepal. Als besonders gravierend erwies sich die Unterdrückung der Presse- und Informationsfreiheit. Journalisten wurden schon seit Jahren sowohl von den Maoisten als auch von der Armee bedroht, wenn sie vorbehaltlos die Vergehen der Konfliktparteien offen legten. Das königliche Verbot jeglicher Berichterstattung über Ereignisse, die mit dem maoistischen Aufstand in Zusammenhang standen, stürzte die Journalisten in einen Zwiespalt. König Gyanendra wollte, dass nur noch die regierungseigenen Medien in der ihm passenden Weise über die Auseinandersetzungen zwischen Armee und Maoisten berichteten. Besondere Probleme bekam die immer größer werdende Zahl von Journalisten, die sich im Laufe der Zeit dem königlichen Verbot widersetzten und auch die Maßnahmen des Königs und seiner Regierung kommentierten. Hier wollte Gyanendra ganz offensichtlich zu der Maxime des Panchayat-Systems zurückkehren, die lautete: Der König ist unfehlbar; die Person des Königs darf nicht kritisiert werden. Die königlichen Maßnahmen schränkten das Betätigungsfeld der Journalisten in dramatischer Weise ein. Dies galt vor allem für die Rundfunkjournalisten, die monatelang arbeitslos waren. Erst dank der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes konnten sie Mitte August ihre Arbeit wieder aufnehmen. Auch die Zivilgesellschaft war Ziel königlicher Unterdrückungsmaßnahmen. Menschenrechtler und Akademiker wurden in gleicher Weise attackiert wie Politiker. Eine unabhängige Untersuchung der zahlreichen gemeldeten Menschenrechtsverletzungen war nicht einmal mehr der offiziellen National Human Rights Commission(NHRC) möglich. Ihre Mitglieder wurden wiederholt selbst innerhalb Nepals in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt. Bei den Akademikern waren es vor allem die Politikwissenschaftler, die sich wiederholt bedroht fühlten und zum Teil auch verhaftet wurden, so zum Beispiel Professor Lok Raj Baral bei seiner Rückkehr von einer Konferenz in Indien. Aber auch andere Prominente der Zivilgesellschaft, so der einstige Medizinprofessor Mathura Prasad Shrestha, eine der Symbolfiguren der Demokra7 tiebewegung von 1990, mussten untertauchen, um der Verhaftung zu entgehen. Einige von der Verfassung vorgesehene Kommissionen und Institutionen wurden seitens des Königs dadurch unterwandert, dass er parallele Einrichtungen schuf oder bestehende Einrichtungen mit ihm genehmen Personen besetzte. Besonders zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Royal Commission for Control of Corruption (RCCC), die ohne jegliche Legitimation die Aufgaben der Commission for the Investigation of Abuse of Authority (CIAA) wahrnimmt. Ihr offensichtliches Ziel scheint es zu sein, Personen aus dem Kreis der Parteiführer und Freiheitsrechtler zu diffamieren. Paradebeispiel ihres rechtswidrigen Vorgehens war die Verhaftung des abgesetzten Premierministers Sher Bahadur Deuba. Schließlich verurteilte die RCCC Deuba, obgleich dies die ausschließliche Aufgabe von Gerichten sein sollte. Die Verfassung von 1990 hat den König zwar ohne direkte eigenständige Vollmachten an Exekutive und Legislative beteiligt, aber die Regeln zur Judikative sehen überhaupt keine Beteiligung des Monarchen vor. Dennoch ernannte König Gyanendra kürzlich den Chief Justice per königlicher Verordnung, nachdem die Amtszeit seines Vorgängers abgelaufen war. In ähnlicher Weise hatte Gyanendra zuvor auch schon die Zusammensetzung der NHRC bestimmt, nachdem deren fünfjährige Amtszeit Ende Mai ausgelaufen war. Aus der Vorgängerkommission wurde nur noch der Vorsitzende Nayan Bahadur Khatri übernommen, dem eine Nähe zur Monarchie nachgesagt wird. Ansonsten nominierte Gyanendra Personen, von denen er wenig Kritik zu erwarten hat. Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen bezeichneten diese Art der Besetzung eines Kontrollorgans der Regierung durch den Chef eben dieser Regierung als Farce. Ohnehin hatte Gyanendra auch zuvor schon parallel eigene Menschenrechtsgremien geschaffen, die in ihrer Aufgabenstellung mit der der NHRC kollidierten. Wie in ähnlichen Situationen in anderen Ländern, so ließen sich auch in Nepal die Studenten nicht davon abbringen, offen gegen den König und sein Regime zu demonstrieren. Schon seit den 1970er Jahren hatten die nepalischen Studenten wiederholt mit ihren Aktionen entscheidende Veränderungen eingeleitet. Möglicherweise mag es somit auch jetzt wieder ein Symbol sein, dass zunächst die Studenten, egal welcher Partei sie nahe standen, auf den Straßen die Einführung einer Republik forderten. Im Laufe der letzten sieben Monate fand sich allmählich auch aus dem Kreis der sieben Parteien[Nepali Congress, Nepali Congress(Democratic), CPN(UML), Nepal Majdur Kisan Party, Nepal Sadbhavana Party(Ananda Devi), Jana Morcha Nepal, Samyukta Bam Morcha], die sich inzwischen zu einer demokratischen Front zusammengeschlossen hatten, ein größerer Zuspruch für einen derartigen Wandel des politischen Systems. Damit kamen die politischen Parteien der Zentralforderung der Maoisten nach einer neuen Verfassung, die von einer gewählten verfassunggebenden Versammlung entworfen werden soll, ein gutes Stück näher. Ende August 2005 zeichnete sich ab, dass es trotz der Drohungen der königlichen Regierung möglicherweise zu Friedensverhandlungen zwischen den etablierten politischen Parteien und der CPN(Maoist) kommen könnte. 8 Internationale Reaktionen Die direkte Machtübernahme König Gyanendras vom 1. Februar 2005 entsetzte beinahe die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Trotz der Kappung sämtlicher Medien verbreitete sich die Kunde von den Ereignissen innerhalb weniger Stunden rund um die Welt; Gyanendra unterschätzte ganz offensichtlich nicht nur die demokratischen und zivilen Kräfte in Nepal, sondern auch die Reaktionen von Staaten, die er als enge Verbündete wertete. Vor allem die USA, Großbritannien und Indien hatten den König mit ihrer vorbehaltlosen Unterstützung der königlichen Armee bei ihrem Kampf gegen die Maoisten in dem Glauben bestärkt, dass sie auch eine direkte königliche Machtergreifung hinnehmen würden. Diese Länder hatten ganz unterschiedliche Beweggründe für ihre militärische Unterstützung Nepals. In den USA gelten die nepalischen Maoisten als wesentlicher Bestandteil des internationalen Terrorismus. Daher unterstützten die USA die königliche Armee auch noch in ihrem Kampf gegen die Maoisten, nachdem Gyanendra im Oktober 2002 die Souveränität an sich gerissen und die Grundlagen der Verfassung zerstört hatte. Großbritannien steht den USA bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus als engster Verbündeter zur Seite. Hieraus erklärt sich, dass die Briten ähnlich wie die USA die königliche Armee in Nepal unterstützten. Doch Gyanendras Putsch vom 1. Februar 2005 ging diesen Staaten zu weit. Militärische Experten haben schon seit langem klargemacht, dass auch in Nepal der bewaffnete Aufstand der Maoisten nicht militärisch beendet werden kann. Zu diesen negativen Erkenntnissen kam hinzu, dass es in den USA viele Menschen gibt, die ihr Land trotz oft andersgearteter Politik immer noch als den weltweiten Verteidiger von Demokratie und Menschenrechten sehen. Diesem amerikanischen Selbstverständnis widersprach es, einen König und seine Armee zu unterstützen, die den maoistischen Aufstand missbrauchten, um eine antidemokratische und menschenrechtsverachtende Politik durchzusetzen. Hiervon unterscheidet sich die indische Sichtweise. Indien hat das Territorium Nepals schon immer als Bestandteil der indischen Sicherheitsinteressen gesehen; das gesamte indischnepalische Verhältnis nach 1947 ist von dieser Haltung geprägt, die phasenweise hegemoniale Ausmaße angenommen hat. Indien sieht den maoistischen Aufstand nicht als Bestandteil des internationalen, wohl aber eines regionalen Terrorismus. Wie Nepal hat auch Indien seit Jahren in zahlreichen Bundesstaaten mit maoistischen Bewegungen zu kämpfen. Schon lange gibt es grenzübergreifende Kontakte zwischen den maoistischen Gruppen in Nepal und Indien. Ein Sieg der Maoisten in Nepal kann folglich von Indien nicht hingenommen werden. Daher unterstützte die indische Regierung die königliche Armee auch noch nach dem 4. Oktober 2002. Aber Indien will ebenso wenig ein autoritäres königliches Regime in Nepal. Ein parteipolitisches System erscheint der indischen Regierung kontrollierbarer als ein absolutes königliches System, das wie schon zwischen 1961 und 1990 eine größere Nähe zu China sucht. Erschwerend kommt hinzu, dass die regierende indische Kongresspartei auf die Unterstützung der linken Parteien angewiesen ist; letztere haben sich klar auf die Seite der demokratischen Parteien Nepals gestellt und die indische Regierung aufgefordert, die 9 militärische Unterstützung der nepalischen Armee einzustellen. Die USA, Großbritannien und Indien haben diese harte Linie einige Monate durchgehalten. In den letzten Wochen hat man jedoch die Haltung dahingehend verändert, dass man wieder militärisches Gerät liefert, das die Soldaten zu ihrer Selbstverteidigung benötigen. Die übrigen Länder der europäischen Union verweigern seit dem 1. Februar jede Form der Militärhilfe für die königliche Armee. Darüber hinaus machen die meisten Geberländer und internationalen Hilfsorganisationen ihre Hilfe von einer sofortigen Rückkehr zum demokratischen System abhängig. Dieser Haltung begegnete die königliche Regierung mit harschen Stellungnahmen. Man stellte die Hilfezuwendungen als eine Verpflichtung dar, der die Geberländer nachzukommen hätten. Die massive Kritik der Geberländer an der Politik König Gyanendras wurde als unberechtigter Eingriff in die inneren Angelegenheiten Nepals angesehen. Nur wenige Staaten teilten diese Auffassung des nepalischen Königs, so z.B. China, Pakistan, Kuba und Nordkorea. Insbesondere die Unterstützung durch China und Pakistan versuchte Gyanendra gegen Indien und die westlichen Staaten zu nutzen. China hatte Gyanendra schon wenige Tage vor dem 1. Februar umgarnt, als er das Büro des Dalai Lama in Kathmandu schloss. Doch die Reaktionen aus Pakistan und China waren verhalten. Beide Länder befanden sich auf einem gewissen Ausgleichskurs mit Indien, der Priorität hatte. Die dringend benötigten Waffen wollten auch China und Pakistan nicht liefern, doch nutzte zumindest China den fünfzigsten Jahrestag der diplomatischen Beziehungen beider Länder, die sonstige Unterstützung des kleinen Nachbarlands zu vertiefen. Auch dies geschah nicht ganz uneigennützig, da Indien und China zur Zeit ernsthafte Überlegungen anstellen, ihren bilateralen Handel über Nepal zu intensivieren. Unter friedlichen Bedingungen könnte dies auch für Nepal große Vorteile bieten. Der Druck der Geberländer hat zahlreiche bilaterale Entwicklungsprojekte in Mitleidenschaft gezogen. Einige wichtige Geberländer haben die Entwicklungszusammenarbeit ganz aufgekündigt, so z. B. die Niederlande; andere haben erklärt, keine neuen Vereinbarungen zu treffen, solange Demokratie und Frieden nicht wiederhergestellt seien. Manche Länder haben sich auch aus laufenden Großprojekten zurückgezogen, die dadurch ernsthaft in Gefahr geraten sind. Aber auch die Projekte von Nichtregierungsorganisationen(NGO) stehen vielfach vor dem Aus. Seit Jahren sehen diese Organisationen ihr Engagement durch den maoistischen Aufstand bedroht. Die Maoisten haben zwar immer wieder erklärt, dass sie die Entwicklungsprojekte und den Tourismus nicht behindern wollen, doch widerspricht ihr Verhalten genauso der Realität wie die Aussagen des Königs. Das Land braucht möglichst bald Frieden, wenn es überleben soll. Der Putsch König Gyanendras hat die Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit weiter verschlechtert; sein erklärter Friedensversuch durch militärische Gewalt und unter Ausschaltung der demokratischen Prozesse und der politischen Parteien bietet keine Perspektiven. Die United Mission als eine der größten im Land tätigen NGOs hat bereits angekündigt, sich völlig aus ihren Projekten in Nepal zurückzuziehen, wenn sich die Situation nicht bald bessert. Dies könnte der Anfang einer Ket10 tenreaktion sein, die am meisten die Zivilbevölkerung treffen würde. Zivilgesellschaft und Perspektiven einer Konfliktlösung Einen Hoffnungsschimmer bietet in den letzten Wochen der zunehmende Druck aus der Zivilgesellschaft. Einige herausragende Persönlichkeiten wie Devendra Raj Pandey, Mathura Prasad Shrestha und Kanak Mani Dixit haben es verstanden, zumindest im städtischen Bereich des Kathmandutals eine Bewegung zu gründen, die die Problematik aus Sicht der betroffenen Zivilbevölkerung angeht. Bei der ersten großen Veranstaltung dieser “Citizen’s Movement for Democracy and Peace” am 25. Juli zeigte die königliche Regierung Härte und ließ zahlreiche führende Aktivisten verhaften. Doch schon bei der zweiten Großkundgebung am 5. August hielten sich die Sicherheitskräfte zurück. Auch die Führer der politischen Parteien hatten erkannt, dass sich hier eine wichtige neue Kraft etablierte und zeigten Präsenz. Anders als bei den von ihnen organisierten Massenveranstaltungen waren sie aber nur Beobachter am Rande; die Hauptredner waren andere. Diese sprachen auch nicht von einer Rückkehr zur Demokratie, die im Nepali gewöhnlich mit dem Wort„prajatantra“ übersetzt wird, sondern von „loktantra“, der Herrschaft des Volkes. Sie machten deutlich, dass sie sich für die Zukunft eine politische Ordnung wünschten, in der die Macht und Souveränität ein für alle Mal in den Händen des Volkes blieb und nicht vom jeweiligen König mal gewährt und dann wieder genommen werden könnte. Viele dieser Aktivisten teilen die Auffassung großer Teile der Studenten und der jüngeren, reformfreudigeren Kreise der Parteipolitiker, welche die Zeit reif sehen für die Einführung einer republikanischen Staatsordnung. Aber es gibt durchaus auch zivile Kreise, die der Monarchie noch eine Zukunft rein zeremonieller Art einräumen. Die Diskussion über die Abschaffung der Monarchie wurde durch die Machtergreifung Gyanendras vom 4. Oktober 2002 ausgelöst und durch seinen Putsch vom 1. Februar immer mehr zum Leitthema. Die Nation wurde geradezu gespalten; wer nicht diskussionslos die Schritte und Anordnungen des Königs akzeptierte, wurde vom Umfeld der Monarchie als antinationalistisch und staatsfeindlich abgetan. Diese Haltung hat dazu beigetragen, dass sich heute viele Menschen in Nepal durchaus eine Zukunft ohne Monarchie vorstellen können. Dies ist etwas, das am Ende der Demokratiebewegung von 1990 noch unvorstellbar war; nicht einmal die kommunistischen Parteien bestanden damals auf einer völligen Abschaffung der Monarchie, wenngleich viele linke Parteien bis heute die Republik als angestrebte Staatsform in ihren Parteistatuten stehen haben. Ursächlich für diesen gewaltigen Meinungsumschwung ist einzig und allein das Verhalten König Gyanendras seit seiner Thronbesteigung im Juni 2001. Dieser Meinungsumschwung hat kurzfristige und langfristige Auswirkungen. Kurzfristig ermöglicht er eine erneute Chance zum Dialog mit den Maoisten. Die in diesen Tagen erklärte Bereitschaft der politischen Parteien zum von den Maoisten angebotenen Dialog und einer möglichen gemeinsamen Bewegung gegen die Machtbestrebungen der Monarchie setzen letztere unter Druck. Während die königliche Regierung noch versucht, die Parteien von einer Kooperation mit den Maoisten abzubringen, hat Gyanendra offensichtlich den Ernst erkannt; zumindest schrieb die den Maoisten nahestehende Zeitung Janadesh am 25. August, dass Gyanendra nach seiner Rückkehr von der Vollversammlung der Verein11 ten Nationen im September das Parlament wiedereinsetzen wolle. Ein solcher Schritt würde bedeuten, dass der König von seinen bisherigen Machtbestrebungen Abstand nähme, er wäre für den Friedensprozess aber völlig wirkungslos, wenn die dann im Parlament vertretenen Parteien in ihren alten Trott interner Machtkämpfe verfielen. Hier geben die derzeitigen internen Machtkämpfe innerhalb der Spitzengremien der beiden führenden Parteien, CPN(UML) und Nepali Congress Anlass zu Befürchtungen. Vor allem der alternde Vorsitzende des Nepali Congress, Girija Prasad Koirala, droht die notwendigen Reformen und Demokratisierungen innerhalb des Nepali Congress ein weiteres Mal zu verhindern. Nepal braucht radikale Reformen, an deren Anfang die Aufgabe aller Machtansprüche des Königs stehen muss. Die jetzige relative Nähe von politischen Parteien und Maoisten sollte genutzt werden, um einen Waffenstillstand zu vereinbaren. Langfristig könnte die von den Maoisten geforderte verfassunggebende Versammlung die Grundlage für eine dauerhafte politische und gesellschaftliche Neuordnung bieten, wenn die gewählten Abgeordneten dieser Versammlung in der Lage wären, mit einer rigorosen Ursachenforschung für die gesamten Missstände des Landes zu beginnen. Diese Frage nach den Ursachen ist weder 1990 bei der Ausarbeitung der Verfassung noch bei den beiden gescheiterten Friedensdialogen mit den Maoisten (2002 und 2003) gestellt worden. Eine solche Ursachenforschung würde auch belegen, dass die Monarchie in ihrer bisherigen Form seit 1950 die Demokratisierung und Entwicklung Nepals mehr behindert als gefördert hat. Es würde dann eine der Entscheidungen der verfassunggebenden Versammlung sein, ob und in welcher Form man die Monarchie beibehält. In jedem Fall muss die Verfassung so gestaltet werden, dass der Institution Monarchie nur zeremonielle Funktionen bleiben. Ein weiterer königlicher Putsch wäre genauso tödlich für das Land wie die Fortsetzung des maoistischen Aufstands und die Verweigerung von Demokratie und Menschenrechten. (Beitrag für 11. NGO-Treffen in Köln am 10.09.2005) Entwicklungen seit dem 25. August 2005 Nachtrag zum Artikel„Nepal zwischen königlicher Machtpolitik und maoistischem Aufstand: Niedergang von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten“(Stand 8. September 2005) von Karl-Heinz Krämer, SüdasienInstitut, Universität Heidelberg Nach dem Abschluss meines Artikels hat es einige Entwicklungen gegeben, die weitreichenden Einfluss auf den Friedensprozess und den Fortbestand der nepalischen Monarchie haben könnten. Die beiden großen Parteien, Nepali Congress und CPN(UML), haben sich angesichts der konstanten Weigerung König Gyanendras zur Rückgabe der Macht an das Volk von ihrem Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie gelöst. Vor allem für den Nepali Congress bedeutete dies einen grundlegenden Wandel seiner Ausrichtung, der nicht von allen Parteiführern in dieser Form getragen wurde. Dennoch wurde diese Entscheidung auf dem nur alle fünf Jahre stattfindenden Parteikonvent Anfang September abgesegnet. Bei diesem Anlass wurde auch der Parteivorstand neu gewählt. Wer darauf gehofft hatte, dass der Nepali Congress die Zeichen der Zeit erkannt hat und das Ereignis zu einer inneren 12 Erneuerung und Demokratisierung nutzen würde, sah sich enttäuscht. Der 83jährige Girija Prasad Koirala wurde mit überwältigender Mehrheit für weitere fünf Jahre als Parteivorsitzender bestätigt; sein Herausforderer Narahari Acharya musste eine vernichtende Niederlage einstecken. Auch die Wahl des Central Working Committee (CWC) der Partei brachte wenig Neues: Mindestens ein Drittel der 18 Mitglieder gehört zur erweiterten KoiralaFamilie, die die Partei wie eine Art Eigentum verwaltet; mehr als die Hälfte der CWC-Mitglieder sind Brahmanen; einziger Lichtblick: es wurde erstmals ein Dalit in dieses Komitee gewählt. Ungeachtet dieser mangelnden innerparteilichen Erneuerung macht das Bündnis der sieben Parteien auf den Straßen mächtig Druck gegen die königliche Politik. Gleichzeitig hat man das Angebot der CPN(Maoist) zu einem Dialog akzeptiert. Dieses Zugeständnis der Parteien und die programmatische Abkehr von der konstitutionellen Monarchie dürften der Hauptanlass für den Maoistenführer Prachanda gewesen sein, am 3. September einen einseitigen Waffenstillstand für drei Monate zu erklären. Diese Erklärung wurde international begrüßt, u.a. auch von der EU und der UNO. Für die königliche Regierung kam diese Entwicklung aber offensichtlich wie ein Schock. Die regierungseigenen Zeitungen durften am ersten Tag gar nicht davon berichten. Nach einer Notsitzung des Kabinetts unter Leitung von Gyanendra bezeichnete man dann die einseitige maoistische Erklärung als eine taktische Maßnahme und lehnte eine Einstellung der Kampfhandlungen seitens der Armee ab. Gleichzeitig erneuerte man die Forderung, die Maoisten müssten vor Friedensverhandlungen erst einmal ihre Waffen abliefern, angesichts der Pattsituation zwischen beiden Konfliktparteien eine unrealistische Forderung. Die einseitige Friedenseinleitung durch die Maoisten und ihre sich anbahnende friedliche Kooperation mit den etablierten demokratischen Parteien setzen die Monarchie enorm unter Druck. Der gesamte Putschplan des Königs basiert auf seiner Aussage, dass nur er allein und auch nur mit militärischer Gewalt Frieden schaffen kann. Diese Grundaussage und das ohnehin lächerliche Bekenntnis Gyanendras zur Verfassung und Demokratie wird durch die neuerlichen Entwicklungen völlig ad absurdum geführt. Es scheint sich die Aussage jener Experten zu bewahrheiten, die schon lange gesagt haben, dass Gyanendra die Fortdauer des maoistischen Aufstands braucht, um seine eigenen Machtansprüche realisieren zu können. Ein Friedensprozess ohne Beteiligung der Monarchie und möglicherweise eine vom Volk gewählte verfassunggebende Versammlung, die dann eine neue Verfassung(eventuell sogar ohne Monarchie) entwirft, ist das Letzte was Gyanendra akzeptieren kann. Er wird daher alles versuchen, diese Entwicklung zu verhindern. Bereits jetzt greift er zu einem in den 1950er Jahren von seinem Vater Mahendra eingeführten Mittel und bringt indische Machenschaften ins Spiel: Die Erklärung Prachandas basiere auf einem Abkommen zwischen Indien und den nepalischen Maoisten, eine absurde Idee, auch wenn Indiens handfeste Interessen in Nepal nicht bestritten werden können. Die Maoisten bestreiten diese Behauptung, Indien zeigt sich verärgert. Die ständigen Kundgebungen und Demonstrationen der zivilen Gesellschaft und des Bündnisses der sieben politischen Parteien zeigen deutlich Wirkung. Ursprünglich hatte König Gyanendra geplant, am 9. September ü13 ber Europa zur Generalversammlung der Vereinten Nationen nach New York zu fliegen und dort seine Position als einziger rechtmäßiger Repräsentant Nepals durch öffentliche Auftritte und Reden zu untermauern. Sowohl seitens der zivilen Gesellschaft als auch seitens der Parteien hatte man sich bereits an Kofi Annan gewandt und um eine Unterbindung dieser Auftritte gebeten. Angesichts der Entwicklungen in Nepal hat nun Gyanendra seinen Plan allerdings aufgegeben. Die Maoisten haben ihren bewaffneten Aufstand vorerst eingestellt. Statt dessen haben sie angekündigt, ähnlich wie die politischen Parteien und die zivile Gesellschaft durch Demonstrationen und friedliche Proteste gegen die königliche Machtergreifung zu demonstrieren. Gyanendra hat erklärt, dass er alles nur macht, um Frieden zu schaffen und die Demokratie wiederherzustellen. Den täglichen Demonstrationen auf den Straßen begegnet die königliche Regierung mit Tränengas, Wasserwerfern und Stockschlägen. Jeden Tag gibt es zahlreiche Verletzte und manchmal Hunderte Verhaftungen. Es ist unklar, wie Gyanendra das noch rechtfertigen will. Auch die dritte konstitutionelle Kraft, die Judikative, macht der königlichen Regierung mehr und mehr zu schaffen. Wiederholt hat der Oberste Gerichtshof die selbstherrlichen Maßnahmen der Regierung und anderer vom König eingesetzten Gremien für rechtswidrig erklärt. Immer wieder ordnet der Gerichtshof die Freilassung politischer Gefangener an oder stellt fundamentale Rechte wieder her, wie beispielsweise das Recht der FM-Radiosender auf Ausstrahlung von Nachrichtensendungen; eine diesbezügliche vorläufige Anordnung wurde gerade wieder verlängert. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof gar die Arbeit der RCCC, des für den König so wichtigen Instruments zur Diffamierung politischer Gegner, grundsätzliche in Frage gestellt. Das alles wirkt wie ein untergehendes Regime. Eigentlich fehlt nur noch, dass sich führende Sicherheitskräfte darauf besinnen, dass sie zum Schutz des Volkes und nicht der Monarchie da sind. Von dieser Seite her aber scheint die Monarchie noch gesichert. Die vorliegende Studie wurde bewusst von einem unabhängigen Experten erstellt und entspricht nicht notwendigerweise der Meinung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kontakt: Marei.John@fes.de, Tel.: 030 – 26 935 915 Ulrike.Ehnes@fes.de, Tel.: 0228 – 883 508 14