betrifft: Bürgergesellschaft 01 1 iÉáíÄáäÇ=iÉÄÉåÇáÖÉ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí= mä®ÇçóÉê=Ñ Ω ê=ÉáåÉå=åÉìÉå=dÉëÉääëÅÜ~ÑíëîÉêíê~Ö=òïáëÅÜÉå= pí~~íI=táêíëÅÜ~Ñí=ìåÇ=dÉëÉääëÅÜ~Ñí= jáÅÜ~Éä=_ Ω êëÅÜI=jÇ_= • = hÉáåÉ=ÇÉê=Öêç ≈ Éå=eÉê~ìëÑçêÇÉêìåÖÉåI=îçê=ÇÉåÉå=ïáê=áå=mçäáíáâ=ìåÇ=dÉëÉääëÅÜ~Ñí=ëíÉÜÉåI=ïáêÇ= ëáÅÜ=çÜåÉ=Ç~ë=ÑêÉáïáääáÖÉ=båÖ~ÖÉãÉåí=îçå=~âíáîÉå=_ Ω êÖÉêáååÉå=ìåÇ=_ Ω êÖÉêå=ÄÉï®äíáÖÉå=ä~ëJ ëÉåK= • = pí®êâìåÖ=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ÄÉÇÉìíÉíI=Ç~ëë=ÇáÉ=péáÉäêÉÖÉäå=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó= pÉäÄëíçêÖ~åáë~íáçåI=cêÉáïáääáÖâÉáíI=báÖÉåîÉê~åíïçêíìåÖI=sÉêíê~ìÉå=ìåÇ=ÖÉÖÉåëÉáíáÖÉ=råíÉêJ ëí Ω íòìåÖ= Ó= Ñ Ω ê=~ääÉ= ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= iÉÄÉåëÄÉêÉáÅÜÉ= åçêã~íáîÉI= ã~ ≈ ëí®ÄäáÅÜÉ= hê~Ñí= ÖÉïáåJ åÉåK= páÉ= ÉêÑçêÇÉêí= îçå= pÉáíÉå= ÇÉê= táêíëÅÜ~Ñí= råíÉêåÉÜãÉåI= ÇáÉ= ëáÅÜ= ÇÉã= dÉãÉáåïÉëÉå= ÖÉJ ÖÉå Ω ÄÉê= îÉê~åíïçêíäáÅÜ= îÉêÜ~äíÉåK= páÉ= ÉêÑçêÇÉêí= ÉáåÉå= pí~~íI= ÇÉê= Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë= båÖ~ÖÉJ ãÉåí=åáÅÜí=ÇìêÅÜ=ìåå ∏ íáÖÉ=Ä Ω êçâê~íáëÅÜÉ=^ìÑä~ÖÉå=êÉÖäÉãÉåíáÉêí=ìåÇ=ÜÉããíI=ëçåÇÉêå= ëÅÜ Ω íòíI=~åÉêâÉååí=ìåÇ=Éêã ∏ ÖäáÅÜíK=råÇ=ëáÉ=ÉêÑçêÇÉêí=Ä Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉ=lêÖ~åáë~íáçåÉåI= ÇáÉ=ÇÉå=båÖ~ÖáÉêíÉå=çéíáã~äÉ=jáíÄÉëíáããìåÖëã ∏ ÖäáÅÜâÉáíÉå=ÖÉÄÉå=ìåÇ=áåíÉêå=ãÉÜê=aÉãçJ âê~íáÉ=ï~ÖÉåK= • = bë=ÖÉÜí=ìã=Éáå=åÉìÉë=sÉêÜ®äíåáë=îçå=pí~~í=ìåÇ=dÉëÉääëÅÜ~ÑíI=Ç~ë=åáÅÜí=áå=h~íÉÖçêáÉå=ëí~~íäáJ ÅÜÉê=mä~åìåÖ=ìåÇ=píÉìÉêìåÖ=îçå=ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=mêçòÉëëÉå=ÇÉÑáåáÉêí=ïáêÇI=ëçåÇÉêå=áã=páåJ åÉ= ÉáåÉê= åÉìÉåI= âççéÉê~íáîÉå= ìåÇ= é~êíåÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= sÉê~åíïçêíìåÖëíÉáäìåÖK= a~ÜÉê= ëíÉääí= ÇáÉ=£ÑÑåìåÖ= ÇÉê= ëí~~íäáÅÜÉå= fåëíáíìíáçåÉå= ìåÇ= båíëÅÜÉáÇìåÖëéêçòÉëëÉ= Ñ Ω ê= Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉ= jáíïáêâìåÖ= ÉáåÉ= ÇÉê= ïáÅÜíáÖëíÉå= ÉåÖ~ÖÉãÉåíéçäáíáëÅÜÉå=^ìÑÖ~ÄÉå= áå=_ìåÇI= i®åÇÉêå= ìåÇ= hçããìåÉå=Ç~êK= • = bêÑçäÖêÉáÅÜÉ=oÉÑçêãéçäáíáâ=Äê~ìÅÜí=Éáå=ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíëéçäáíáëÅÜÉë=iÉáíÄáäÇK=pçä~åÖÉ=Ñáå~åòáÉääÉ= dÉëáÅÜíëéìåâíÉ= ÇáÉ= aáëâìëëáçå= ÄÉÜÉêêëÅÜÉåI= ïáêÇ= Éë= ÇÉå= åçíïÉåÇáÖÉå= oÉÑçêãÉå= ëçïçÜä=~å= nì~äáí®í=~äë=~ìÅÜ=~å=^âòÉéí~åò=ã~åÖÉäåK=^äë=lêáÉåíáÉêìåÖ=Ñ Ω ê=ÉáåÉ=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=^ÖÉåÇ~= ÄáÉíÉí=ëáÅÜ=Ç~ë=iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=~åK= 1 Aktualisierte Fassung(2006) der Analyse von Michael Bürsch Leitbild Bürgergesellschaft – reformpolitische Orientierungen für Staat und Gesellschaft, mit der diese Reihe im Januar 2004 startete. = ïïïKÑÉëKÇÉLÄìÉêÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=aÉê=^êÄÉáíëâêÉáë=ïáêÇ=ÖÉÑ ∏ êÇÉêí=îçå=ÇÉê=bêáÅÜJ_êçëíJpíáÑìåÖK= iÉáíìåÖW=aêK=jáÅÜ~Éä=_ Ω êëÅÜI=jÇ_K=hççêÇáå~íáçåW=^äÄêÉÅÜí=hçëÅÜ Ω íòâÉI=hçããìåáâ~íáçå=ìåÇ= dêìåÇë~íòÑê~ÖÉåI=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖI=RPNTM=_çååI=bJj~áäW=^äÄêÉÅÜíKhçëÅÜìÉíòâÉ]ÑÉëKÇÉ= ^êÄÉáíëâêÉáë= _ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí= ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê= pí~~í = betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= • = aáÉ= dÉëí~äíìåÖ= îçå= ÉåÖ~ÖÉãÉåíÑêÉìåÇäáÅÜÉå= o~ÜãÉåÄÉÇáåÖìåÖÉå= Ç~êÑ= åáÅÜí=~ääÉáå= Ç~ê~ìÑ= ÖÉêáÅÜíÉí= ëÉáåI= ÇáÉ= áåÇáîáÇìÉääÉ= båÖ~ÖÉãÉåíÄÉêÉáíëÅÜ~Ñí= ÇÉê=_ Ω êÖÉêáååÉå= ìåÇ=_ Ω êÖÉê= òì= ÉêJ Ü ∏ ÜÉåK= táÅÜíáÖÉê= åçÅÜ= áëí= Ç~ë= ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíëéçäáíáëÅÜÉ= wáÉä= ÉáåÉê= pí®êâìåÖ= ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääJ ëÅÜ~Ñí= Ó= ÉáåÉ= mÉêëéÉâíáîÉI= ÇáÉ= îÉêÄÉëëÉêíÉ=_ÉíÉáäáÖìåÖëÅÜ~åÅÉå= ÄÉá= ÇÉê= dÉëí~äíìåÖ= ìåÇ= båíJ ïáÅâäìåÖ=ÇÉë=dÉãÉáåïÉëÉåë=ëÅÜ~ÑÑÉå=ïáääK= • = aáÉ=hçããìåÉå=ëáåÇ=ÇáÉ=hêáëí~ääáë~íáçåëéìåâíÉ=îçå=~âíáîÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=äÉÄÉåÇáÖÉê= aÉãçâê~íáÉI= áå= ÇÉåÉå= ÇáÉ= åÉìÉ= sÉê~åíïçêíìåÖëíÉáäìåÖ= òïáëÅÜÉå= mçäáíáâI= sÉêï~äíìåÖ= ìåÇ= _ Ω êÖÉêå=âçåâêÉí=ïÉêÇÉå=â~ååK=pç=îÉêëí~åÇÉåI=ëáåÇ=ÇáÉ=hçããìåÉå=åáÅÜí=åìê=ÇáÉ= ł pÅÜìäÉ=ÇÉê= aÉãçâê~íáÉ“I=ëçåÇÉêå=~ìÅÜ=ÇáÉ= ł pÅÜìäÉ=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí“K= • = dÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë= båÖ~ÖÉãÉåí= îçå= råíÉêåÉÜãÉå= áëí= âÉáå=^âí= ÇÉê= tçÜäí®íáÖâÉáíI= ëçåÇÉêå= ÉáåÉ= cê~ÖÉ= ÇÉê= dÉëÅÜ®Ñíëëíê~íÉÖáÉI= ÇáÉ= ëáÅÜ=~ã= kìíòÉå= Ñ Ω ê= Ç~ë= råíÉêåÉÜãÉå= ïáÉ= Ñ Ω ê= ÇáÉ= dÉJ ëÉääëÅÜ~Ñí=çêáÉåíáÉêíK= • = aáÉ=jçÇÉêåáëáÉêìåÖ=ÇÉë=pçòá~äëí~~íë=áëí=Éáå=ÉñÉãéä~êáëÅÜÉê=^åïÉåÇìåÖëÑ~ää=Ñ Ω ê=ÇáÉ=åÉìÉ=sÉêJ ~åíïçêíìåÖëíÉáäìåÖ= òïáëÅÜÉå=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí= ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉã= pí~~íK= aáÉ= wìâìåÑíëÑê~J ÖÉ=ëçääíÉ=åáÅÜí=ä~ìíÉåI=çÄ=ÄòïK=ïáÉ=îáÉä=pçòá~äëí~~í=ïáê=ìåë=åçÅÜ=äÉáëíÉå=â ∏ ååÉå=çÇÉê=ïçääÉåI= ëçåÇÉêåI= ïÉê= ÇáÉ= åçíïÉåÇáÖÉå= ìåÇ= ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜ= Éêï Ω åëÅÜíÉå= pçòá~ääÉáëíìåÖÉå= â Ω åÑíáÖ= ÉêÄêáåÖíW=ÇÉê=pí~~íI=ÇÉê=j~êâí=çÇÉê=kÉíòïÉêâÉ=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉêI=ÖÉÖÉåëÉáíáÖÉê=eáäÑÉK= • = pçòá~äéçäáíáâ=áå=ÇÉê=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=çêáÉåíáÉêí=ëáÅÜ=~å=ÇÉå=c®ÜáÖâÉáíÉå=ìåÇ=bêÑ~ÜêìåÖÉå=ÇÉê= jÉåëÅÜÉåK= fã= jáííÉäéìåâí= ëíÉÜí= ÇáÉ=^âíáîáÉêìåÖ= ÉáÖÉåÉê= hê®ÑíÉ= ìåÇ= ÇáÉ= bêã ∏ ÖäáÅÜìåÖ= ÉáåÉë= ëÉäÄëíÄÉëíáããíÉå=iÉÄÉåëW=aáÉ=_ÉíêçÑÑÉåÉå=ïÉêÇÉå=îçå=eáäÑëÄÉÇ Ω êÑíáÖÉå=òì=e~åÇäìåÖëÑ®ÜáÖÉåK= Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen: demographischer Wandel, Umbau der Sozialsysteme, Reform des Bildungswesens, Wiedergewinnung von Wachstum und Beschäftigung, um nur einige Stichworte zu nennen. In diesem Zusammenhang wird häufig auf die Rolle und Verantwortung der Bürgergesellschaft hingewiesen. Aber was ist mit Bürgergesellschaft wirklich gemeint? Dazu gibt es mindestens zwei Lesarten: Die erste bestimmt Bürgergesellschaft als eine gesellschaftliche Sphäre, die weder Staat, Markt noch Familie ist. In dieser Lesart steht der Begriff für die Gesamtheit von Organisationen und Organisationstypen – gerade die deutsche Bürgergesellschaft ist ziemlich variantenreich –, die weder staatlich noch staatsmachtorientiert noch profitorientiert sind: Vereine und Verbände, Selbsthilfegruppen und Nachbarschaftsinitiativen, karitative Organisationen, soziale Bewegungen, NGO’s und Netzwerke, Parteien und Gewerkschaften, Stiftungen mit gemeinnütziger Zielsetzung usw. Starke Zivilgesellschaften zeichnen sich bekanntlich durch einen hohen Organisationsgrad aus. So ist es inzwischen international üblich, die Qualität von Zivilgesellschaften nicht zuletzt an der Anzahl entsprechender Organisationen zu messen. Diese nicht-staatlichen und nicht-kommerziellen Organisationen bilden den institutionellen Kern, und ohne diese Infrastruktur bleibt die Zivilgesellschaft schwach, punktuell und unfähig zur Bewegung. Allerdings greift man zu kurz, wenn man sich mit dieser organisationsbezogenen Perspektive begnügt und sich bei der Analyse und der prak2 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= tischen Förderung von Bürgergesellschaft nur auf die Organisationen bezieht. Neben dieser institutionellen Perspektive gibt es eine zweite unverzichtbare Ressource starker Zivilgesellschaften: Keine Bürgergesellschaft existiert ohne aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich in freiwilliger, nicht erwerbsmäßiger Form für eigene Interessen, für das Wohlergehen anderer und für die Gemeinschaft engagieren. Anders gewendet: keine Bürgergesellschaft ohne bürgerschaftliches Engagement, ohne die freiwilligen, gemeinwohlorientierten und in der Regel unentgeltlichen Handlungen der Bürgerinnen und Bürger. In dieser Perspektive geht es also bei Bürgergesellschaft um eine Sphäre von Handlungsorientierungen und Handlungen, die freiwillig, nicht gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert, friedlich, nicht gewaltgestützt und öffentlich, das heißt: nicht nur innerfamiliäre Unterstützung, sind. „Bürgergesellschaft“ handelt nicht nur von Organisationen, sondern auch vom freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger; es geht auch um die spontanen Kräfte gesellschaftlicher Selbstorganisation, um praktische gesellschaftliche Solidarität, um Selbstbestimmung und aktive Mitgestaltung des Gemeinwesens und nicht zuletzt um die bürgergesellschaftliche Ko-Produktion von Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung, Bildung etc., die der Staat im Alleingang nicht oder nicht mehr bereitstellen kann. Die Bürgergesellschaft als Leitbild beschreibt – so die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages –„ein Gemeinwesen, in dem die Bürgerinnen und Bürger auf der Basis gesicherter Grundrechte und im Rahmen einer politisch verfassten Demokratie durch das Engagement in selbstorganisierten Vereinigungen und durch die Nutzung von Beteiligungsmöglichkeiten die Geschicke des Gemeinwesens wesentlich prägen können“(Enquete-Bericht, S. 59). Das Leitbild der Bürgergesellschaft bietet sich auch als orientierender Bezugsrahmen für die gegenwärtigen Reformprojekte und-debatten an, geht es doch um Veränderungen in Art und Ausmaß von Staatstätigkeit zugunsten von mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger – um einen reformpolitischen Ansatz also, der im Kern nicht auf den Rückzug des Staates, sondern auf eine neue, gerechte, sozial ausgewogene und intelligente Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürgergesellschaft zielt. Leitend ist eine gesellschaftspolitische Vision: Die demokratischen und sozialen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland sollen durch die aktiv handelnden, an den gemeinschaftlichen Aufgaben teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger mit Leben erfüllt, verändert und auf zukünftige gesellschaftliche Bedürfnisse zugeschnitten werden. Rund 23 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland in vielfältiger Form freiwillig engagiert. Sie übernehmen gemeinwohlorientierte Aufgaben im Sportverein oder bei der freiwilligen Feuerwehr, in Kirchen und anderen karitativen Organisationen, in Freiwilligenagenturen, Hospizbewegung oder Tafeln, in Selbsthilfegruppen oder Nachbarschaftsinitiativen, aber auch in der Kommunalpolitik, in Bürgerinitiativen, Parteien und Gewerkschaften. Studien zeigen außerdem, dass offenbar darüber hinaus weitere Millionen Bürgerinnen und Bürger bereit wären, sich zu engagieren, wenn die Rahmenbedingungen in Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft verbessert und die Zugänge zum Engagement erleichtert werden. Diese Zahlen sind ein Hinweis auf die Stärke und die Lebendigkeit der Bürgergesellschaft in Deutschland: Bürgerinnen und Bürger sind in vielfältiger Weise für das Gemeinwohl und Gemeinwesen aktiv. Und wo sie gesellschaftliche Aufgaben in Eigeninitiative und bürgerschaftlichem Engagement lösen, soll der Staat sich nicht an ihre Stelle set3 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= zen, sondern sie unterstützen – so die Grundidee des Aktivierenden Staates. Bürgergesellschaft als Reformprojekt stellt hohe Anforderungen an Institutionen und Akteure in Staat und Gesellschaft. Die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen, brauchen engagementfreundliche, beteiligungsorientierte Strukturen in Politik und Verwaltung, im Arbeitsleben und auch in den Organisationen der Bürgergesellschaft selbst, also eine bürgergesellschaftlich orientierte, institutionelle Reformpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Die EnqueteKommission„Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ empfiehlt in ihrem Bericht von 2002 als vorrangig: bessere Beteiligungschancen für die Engagierten, eine verbesserte bürgergesellschaftliche Infrastruktur, die die Zugänge zum bürgerschaftlichen Engagement erleichtert, mehr Schutz für die Engagierten, weniger Bürokratie und eine deutliche Verbesserung der Anerkennungskultur. Als umfassendes gesellschaftspolitisches Reformprojekt ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ausgerichtet auf die Öffnung der staatlichen Institutionen für demokratische Beteiligung, auf die interne Demokratisierung bürgergesellschaftlicher Organisationen Kurz: es geht um ein neues Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. aÉãçâê~íáëáÉêìåÖëéçíÉåíá~äÉ=Ä Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=båÖ~ÖÉãÉåíë= Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Bürgerinnen und Bürger erneuern mit ihrem freiwilligen Engagement Tag für Tag die sozialen Bindekräfte. Sie schaffen eine Atmosphäre der Solidarität, der Zugehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens. Sie erhalten und mehren, was wir heute„soziales Kapital“ nennen: die Verbundenheit und das Verständnis zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, die Verlässlichkeit gemeinsam geteilter Regeln, Normen und Werte und nicht zuletzt das Vertrauen in die Institutionen des Staates. Neben der sozialintegrativen Kraft hat bürgerschaftliches Engagement jedoch eine zweite, demokratiepolitische Dimension. Anders als das klassische Ehrenamt in seiner relativen Unabhängigkeit von der jeweiligen politischen Ordnung, das historisch aus dem frühen 19. Jahrhundert in Preußen und damit aus einer vordemokratischen Staatsform datiert und sich begrifflich politisch neutral gibt, wahrt bürgerschaftliches Engagement den programmatischen Bezug zu einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Es ist in diesem Sinne mehr als der Oberbegriff für Ehrenamt, Freiwilligenarbeit etc. Es ist öffentliche, auf das politische Gemeinwesen bezogene Tätigkeit, der Motor und die Triebkraft, die eine Gesellschaft zu einer Bürgergesellschaft machen.„Bürgerschaftliches Engagement ist“ – in den Worten von Rita Süssmuth –„Ehrenamt in der Demokratie“. Diese Dimension des bürgerschaftlichen Engagements gewinnt zusätzliches Gewicht durch den Bezug auf das Leitbild Bürgergesellschaft; die Vision also, dass Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich, kooperativ, selbstbestimmt und nach demokratischen Spielregeln ihr Gemeinwesen gestalten. Diese demokratiepolitische Leitidee einer Stärkung der Bürgergesellschaft ist es, die der Politik der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine spezifische gesellschaftspolitische Kontur und Schärfe verleiht. 4 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= Die politischen und wissenschaftlichen Debatten waren lange Zeit bestimmt von einer Perspektive der Individualisierung, die die engagierten Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Debatte rückt und bürgerschaftliches Engagement als einen bunten Markt der Möglichkeiten erscheinen lässt. Die Gestaltung von engagementfreundlichen Rahmenbedingungen darf indessen nicht allein darauf gerichtet sein, die individuelle Engagementbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Wichtiger noch ist das gesellschaftspolitische Ziel der Stärkung der Bürgergesellschaft; eine Perspektive also, die für die engagierten Bürgerinnen und Bürger und die Vereinigungen, zu denen sie sich zusammentun, verbesserte Beteiligungschancen bei der Gestaltung und Entwicklung des Gemeinwesens schaffen will. Stärkung der Bürgergesellschaft als Reformperspektive bedeutet in diesem Sinne, dass die Spielregeln der Bürgergesellschaft – Hierarchiefreiheit, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Respekt und gegenseitige Unterstützung, Selbstorganisation, etc. – auch für andere gesellschaftliche Lebensbereiche normative, maßstäbliche Kraft gewinnen. Sie erfordert von Seiten der Wirtschaft Unternehmen, die sich dem Gemeinwesen gegenüber verantwortlich verhalten. Sie erfordert einen Staat, der bürgerschaftliches Engagement nicht durch unnötige bürokratische Auflagen reglementiert und hemmt, sondern schützt, anerkennt und ermöglicht. Und sie erfordert bürgergesellschaftliche Organisationen, die den Engagierten optimale Mitbestimmungsmöglichkeiten geben und interne Demokratisierungsprozesse durchlaufen. In gesellschaftspolitischer Perspektive öffnet die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den Horizont einer institutionellen Reformpolitik, die Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft gleichermaßen betrifft. jÉÜê=aÉãçâê~íáÉ=ï~ÖÉå=áå=ÇÉå=Ä Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=lêÖ~åáë~íáçåÉå= Die Bürgergesellschaft besteht nicht nur aus Individuen. Charakteristisch für diese Lebenssphäre ist vielmehr eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationen jeder Größenordnung – vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bis zur Selbsthilfegruppe, von Greenpeace bis zur lokalen Umweltinitiative – und(fast) jeder inhaltlichen Aufgabenstellung, von den„global issues“ bis zur Erhaltung der örtlichen Leihbibliothek. All diese Organisationen bilden die institutionelle Grundstruktur der Bürgergesellschaft, die zugleich eine wichtige Rahmenbedingung für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland darstellt. Ihnen gemeinsam ist dasjenige, was sie als Organisationen der Bürgergesellschaft auszeichnet: die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses, die eigenverantwortliche Selbstorganisation der beteiligten Akteure und die Unabhängigkeit von staatlichen Vorgaben. Ihnen gemeinsam ist auch, dass sie alle eingebunden sind in einen Prozess, der sich als Strukturwandel bürgerschaftlichen Engagements beschreiben lässt und der die bürgergesellschaftlichen Organisationen vor spezifische Reformerfordernisse stellt. In den Motiven und Handlungszusammenhängen bürgerschaftlichen Engagements sind wichtige Veränderungen zu beobachten: Während Menschen sich früher typischerweise langfristig einer bestimmten Organisation verpflichteten und„ihrem“ Verein ein Leben lang verbunden blieben, engagieren sich heute immer mehr Menschen eher spontan und projektförmig. Mit der Individualisierung von Lebensentwürfen verlie5 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= ren soziale Milieus und die entsprechenden Organisationen ihre Bindungswirkung. Engagement muss zur jeweiligen Lebenssituation passen und verändert sich mit den Lebensbedingungen. Die Organisationen müssen also um die Engagierten werben und sie motivieren, dabeizubleiben. Wichtiger noch ist die Beobachtung, dass bürgerschaftlich Engagierte mit ihren Aktivitäten heute weit stärkeres Interesse an Eigenverantwortung und Selbstbestimmung geltend machen als früher. Weisungen und Zwänge erfährt man schon am Arbeitsplatz; das bürgerschaftliche Engagement soll einen anderen, selbst bestimmten und selbst verantworteten Erfahrungs- und Handlungszusammenhang eröffnen. Die„neuen Freiwilligen“ stellen mithin ganz andere, weitreichende Anforderungen an Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. In dieser Perspektive zeigen auch die bürgergesellschaftlichen Organisationen selbst bürgergesellschaftlichen Reformbedarf: Die Bürgergesellschaft entspricht nicht in allen Erscheinungsformen ihrem Begriff. Insbesondere Verbände im Bereich des klassischen Ehrenamtes – z.B. Sport, Feuerwehr, Wohlfahrtsverbände oder Katastrophenschutz – haben offenkundig z. T. noch große Distanz zu Fragen der Mitbestimmung ihrer ehrenamtlichen Akteure. Zwischen dem Leitbild einer nach demokratischen Regeln selbst gestalteten und verantworteten gemeinsamen Lebenssphäre selbstbewusster Bürgerinnen und Bürger und der Wirklichkeit von Vereinen, Verbänden und anderen bürgergesellschaftlichen Organisationen bleibt eine Lücke. Diese Lücke zwischen Ideal und Wirklichkeit durch kontinuierliche Modernisierungsanstrengungen zu schließen, ist die Herausforderung für die bürgergesellschaftlichen Organisationen. Selbst- und Mitbestimmungsansprüche der Engagierten verlangen gerade von traditionellen Vereinen und Verbänden die Öffnung gegenüber den Bedürfnissen der Engagierten und die interne Demokratisierung. So diagnostizieren beispielsweise die Sozialverbände eine„Krise verbandlicher Engagementpolitik“. Diese Krise betrifft nicht nur die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Freiwilligen, sondern auch das bürgergesellschaftliche Selbstverständnis der Sozialverbände selbst. Im Prozess der sukzessiven Professionalisierung und Ökonomisierung der Leistungsangebote sind Aufgaben der sozialanwaltschaftlichen Interessenvertretung und der Gemeinwohlorientierung in den Hintergrund getreten. Gegenwärtig gibt es Anzeichen für eine bürgergesellschaftlich orientierte wohlfahrtsverbandliche Erneuerungsstrategie, deren Erfolg allerdings ganz wesentlich davon abhängen wird, dass die strategische Frage der Öffnung verbandlicher Strukturen für bürgerschaftliche Mitwirkung nicht auf die Erhöhung der Anzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter verkürzt wird. Zum bürgerschaftlichen Engagement gehören viele Aktivitätsformen wie die Vernetzung mit anderen lokalen Akteuren und Institutionen, die Öffnung der eigenen Einrichtungen und Dienste für die Mitwirkung von Vereinen und Einrichtungen des Stadtteils und der Aufbau intensiver Kooperationsbeziehungen etc. Bereits bestehende Formen solcher Zusammenarbeit – etwa die Kooperation von Jugendhilfeeinrichtungen mit Schulen oder Betrieben, die Öffnung von Altenheimen für die Gemeinde, die Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit Selbsthilfegruppen – müssen systematisch einbezogen werden in die übergreifenden verbandlichen Prozesse der Entwicklung von Leitbildern, Fachkonzepten und Organisationsmodellen. Anders gewendet: bürgerschaftliches Engagement sollte ein systematischer Bestandteil der Organisationsentwicklung werden. 6 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= båÖ~ÖáÉêíÉ=_ Ω êÖÉêëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~íW= ~ìÑ=ÇÉã=tÉÖ=òì=ÉáåÉê=åÉìÉå=sÉê~åíïçêíìåÖëíÉáäìåÖ= Eine Politik der Förderung von Bürgergesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement bedeutet den Abschied von der Vorstellung der Allzuständigkeit des Staates zugunsten der Autonomie, der Gestaltungskompetenz und der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Dahinter steht nicht etwa der programmatische Rückzug des Staates auf seine – wie auch immer zu bestimmenden – Kernaufgaben. Ziel ist vielmehr ein neues Verhältnis zwischen staatlichen und bürgergesellschaftlichen Akteuren, das nicht in Kategorien staatlicher Planung und Steuerung von gesellschaftlichen Prozessen definiert wird, sondern im Sinne einer neuen, kooperativen und partnerschaftlichen Verantwortungsteilung. Der Staat bleibt in der(Gewährleistungs-)Verantwortung, nimmt sich aber immer dann zurück, wenn Bürgerinnen und Bürger eine Aufgabe in Eigenregie übernehmen wollen und können und öffnet im Übrigen seine Institutionen für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Stärkung der Bürgergesellschaft bedeutet also zugleich ein verändertes Verhältnis zwischen Staat und(Bürger-) Gesellschaft und Veränderungen in den staatlichen Aufgaben und Institutionen. Seitens der staatlichen Akteure ist in den letzten Jahren das Problembewusstsein gewachsen, dass sie die Aufgabe einer Steuerung gesellschaftlicher Entwicklungen nicht allein bewältigen können. Dies liegt nicht allein an der Finanznot der öffentlichen Hand. Weit entscheidender sind zwei weitere Faktoren: Die Komplexität des gesellschaftlichen Lebensprozesses, der sich steuernden Eingriffen immer stärker entzieht. Vor allem aber die wachsende Differenzierung und Individualisierung von Bedürfnisund Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger. Staatliche Leistungsangebote, die zu den Lebens- und Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger passen sollen, können immer seltener in staatlicher Planungshoheit entworfen werden; zu passgenauen Leistungen werden sie erst durch die Zusammenarbeit mit den betroffenen bürgergesellschaftlichen Akteuren. Die Bürgerinnen und Bürger wiederum treten immer öfter nicht nur als Kunden staatlicher Leistungsangebote auf, sondern als selbstbewusste und kenntnisreiche Gestalter ihrer eigenen Lebenssituation, die ihre Bürgerrolle aktiv im Sinne von Verantwortungsübernahme und Beteiligung interpretieren und wahrnehmen. Ein kooperatives, partnerschaftliches Verhältnis zwischen staatlichen und bürgergesellschaftlichen Akteuren ist freilich in der Mehrzahl der Fälle eher Programm als Wirklichkeit. Strukturen und Methoden der Zusammenarbeit sind noch nicht ausgereift, und auch die Zusammenarbeit als solche ist für beide Seiten noch alles andere als selbstverständlich. Umso mehr stellt die Öffnung der staatlichen Institutionen und Entscheidungsprozesse eine der wichtigsten Aufgaben für eine bürgergesellschaftlich orientierte Reformpolitik in Bund, Ländern und Kommunen dar. Die Zukunft der Bürgergesellschaft wird ganz entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, eine Kultur des kooperativen Handelns und Entscheidens zu entwickeln, die auch die Institutionen erfasst. 7 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= _ÉíÉáäáÖìåÖëçêáÉåíáÉêìåÖ=ëí~~íäáÅÜÉê=fåëíáíìíáçåÉå= Ein Aktivierender Staat schafft Beteiligungsmöglichkeiten und versetzt die Menschen darüber hinaus auch in die Lage, ihre Bedürfnisse zu artikulieren und an Problemlösungen mitzuwirken. Nicht der Staat und seine Verwaltungen definieren, was gut für alle ist, sondern zuallererst die Bürgerinnen und Bürger. Engagement sieht dann manchmal anders aus, als es sich die Verwaltung vorstellt. Für Behörden und andere staatliche Institutionen bedeutet dies ein Umdenken: Öffentlich Bedienstete müssen für den Umgang mit Engagierten vorbereitet und(weiter)qualifiziert werden. Zum Aktivierenden Staat gehört sozusagen die„Selbstaktivierung“, auch in Richtung einer Überschreitung traditioneller Rollen: Angehörige des öffentlichen Dienstes können im Rahmen ihrer Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Kompetenzen und Erfahrungen als Expertinnen und Experten ihres Lebensalltags in die Gestaltung von Politik ein. Hierin wird eine neue Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft sichtbar. Wenn sich die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat verändern soll, müssen sich Staat und Verwaltung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber bürgerschaftlichem Engagement öffnen. Denn die Bürgergesellschaft kann nicht dort enden, wo staatliche Macht beginnt. Der Bürger ist mehr als Kunde, er ist Akteur. Konzepte zur Modernisierung der Verwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden müssen an dem Maßstab geprüft werden, ob sie den Bürgern die Möglichkeit bieten, nicht nur als Leistungsempfänger oder Kunde mit staatlichen und kommunalen Einrichtungen in Kontakt treten, sondern auch als Bürger mitgestalten, mitreden, kritisieren und Mitverantwortung übernehmen zu können. Denn die Offenheit von öffentlichen Einrichtungen und Angeboten für bürgerschaftliches Engagement bemisst sich weniger an der Zahl derjenigen, die ehrenamtlich mitarbeiten. Ungleich wichtiger ist die Frage, inwieweit es gelingt, diese Institutionen tatsächlich in Gesellschaft und lokales Umfeld einzubetten. Engagementfreundlichkeit bedeutet die Entwicklung einer bürgerschaftlich geprägten, beteiligungsorientierten Kultur des Planens und Entscheidens. Die Entwicklung solcher Handlungskompetenzen bei den Akteuren in Politik, Verwaltung und Bürgergesellschaft bildet eine wichtige Aufgabe für eine zukünftige Engagementpolitik. Ein Anwendungsfall für aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das Bundesprogramm‘Soziale Stadt’, mit dem die Entwicklung in benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden gefördert wird. pí®êâìåÖ=ÇÉê=hçããìåÉå= Ob klassisches Ehrenamt im Gemeinderat, aktive Mitgliedschaft im Verein oder die Unterschriftensammlung einer Bürgerinitiative – bürgerschaftliches Engagement findet in Deutschland überwiegend auf kommunaler Ebene statt. Die Städte und Gemeinden wiederum leben von dem und durch das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sportliche und kulturelle Angebote der Kommunen, Feuerwehr und Bildungseinrichtungen, soziale und gesundheitliche Hilfeleistungen der Kommunen wären kaum denkbar ohne die große Zahl von freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Kommunalpolitik schließlich hat unter den staatlichen Ebenen den direktesten Zugang zur Lebensrealität und zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und hat auch traditionell eine besondere Verantwortung für die Entwicklung und Stärkung der Demokratie in Deutschland. So garantiert das 8 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= Grundgesetz den Kommunen das Recht,„alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“. Das ausdrückliche Ziel der kommunalen Selbstverwaltung und ihrer verfassungsmäßigen Grundlegung ist es, die Bürger zu motivieren und zu befähigen, die eigenen Angelegenheiten in die eigene Hand zu nehmen und eigenverantwortlich zu regeln, um auf diese Weise demokratische Kompetenzen einzuüben. Das heißt, die Kommunen sind gewissermaßen die Kristallisationspunkte von aktiver Bürgergesellschaft und lebendiger Demokratie, in denen die neue Verantwortungsteilung zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern konkret werden kann. Leitbilder wie die„Bürgerkommune“ bzw. die„Bürgerstadt“ mögen als Indiz dafür gelten, dass die Beteiligungsbereitschaft der Verantwortlichen in den Kommunalverwaltungen wächst. Ausdruck dessen sind auch die Verfahren der direktdemokratischen Bürgerbeteiligung wie Planungszellen, Zukunftswerkstätten usw., die gerade auf kommunaler Ebene – wenngleich immer noch viel zu selten – Anwendung finden. Das Leitbild der Bürgerkommune bedeutet mehr als Kommunalpolitik. Es umfasst alle Lebensbereiche, die im lokalen Raum organisiert sind, und alle Akteure, die unmittelbar auf das lokale Zusammenleben Einfluss nehmen. Dazu gehören z.B. Lokalzeitungen, ortsansässige Unternehmen, Betriebsgruppen von Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Omahilfsdienste, Vereine und andere Akteure der Bürgergesellschaft – auch dann, wenn sie nicht in die Institutionen der kommunalen Selbstverwaltung einbezogen sind. Die Praxis von Kultur-, Sozial- und Bildungseinrichtungen, Kirchen und Stiftungen ist für das lokale bürgerschaftliche Engagement auch dann von Gewicht, wenn diese Einrichtungen außerhalb der Reichweite kommunalpolitischer Entscheidungen liegen. Das lokale Engagement eines Großunternehmens wiederum, das seinen Sitz in einer Kommune hat, kann für die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Projekte und Strukturen unter Umständen wichtiger sein als Stadtrat und-verwaltung. Die Kunst besteht darin, die relevanten Akteure zusammenzubringen und zwischen ihnen Formen des kooperativen Handelns und Entscheidens zu entwickeln. Kommunalpolitiker und-verwaltung können dabei die Rolle des Moderators einnehmen. So verstanden, sind die Kommunen nicht nur die„Schule der Demokratie“, sondern auch die„Schule der Bürgergesellschaft“. a~ë=ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉ=båÖ~ÖÉãÉåí=îçå=råíÉêåÉÜãÉå=~äë=dÉëÅÜ®Ñíëëíê~íÉÖáÉ= Es ist unter den Unternehmen in Deutschland weit verbreitet, bürgergesellschaftliche Organisationen und Projekte durch Spenden zu unterstützen, und diese Spendenbereitschaft ist fraglos lobenswert. Mit solchen gelegentlichen philanthropischen Aktivitäten bleiben die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft. Zu kurz greift auch ein Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung, das – so der frühere BDI-Präsident Rogowski – im Wesentlichen beschränkt bleibt auf das Befolgen von Gesetzen oder das Zahlen von Steuern, mit denen dann der Staat sich um das Gemeinwohl kümmern kann. Entscheidend ist die systematische Verknüpfung von Geschäftszielen mit Gemeinwohlinteressen.„Corporate Citizenship is not about how a company gives away its money, it’s about how it makes its money” – dieses Diktum von Bradley 9 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= K. Googins, einem der führenden amerikanischen Experten zum Thema, bringt in einprägsamer Form eine Grundeinsicht zum Ausdruck, die man in Deutschland noch immer nicht häufig genug wiederholen kann. Corporate Citizenship, Corporate Responsibility, gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen – welchen Begriff man auch immer wählen mag – sollte kein Akt der Wohltätigkeit sein, sondern eine Frage der Geschäftsstrategie. Das Potential beiderseitigen Nutzens für die Unternehmen und die Bürgergesellschaft ist beträchtlich. Gute Beispiele aus Deutschland und vor allem aus anderen Ländern, wo die Entwicklung des Corporate Citizenship deutlich dynamischer verläuft als hierzulande, liefern eindrucksvolle Beispiele, und vieles spricht dafür, dass sich daraus eine gesamte, bürgergesellschaftlich orientierte WinWin-Strategie entwickeln kann. Es geht darum, die Rollen und Verantwortlichkeiten von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft neu zu definieren; um die Förderung bürgergesellschaftlicher Orientierungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen, die Stärkung der Spielregeln der Bürgergesellschaft – Selbstorganisation, Freiwilligkeit und solidarische Eigenverantwortung – nicht nur in der Sphäre der bürgergesellschaftlichen Organisationen, sondern auch in den Verantwortungsbereichen der Wirtschaft. Stärkung der Bürgergesellschaft erfordert einen ermöglichenden, unterstützenden Staat, der selbst aktiv in der gesellschaftlichen Verantwortung bleibt und weder die engagierten Bürgerinnen und Bürger noch die„Unternehmensbürger“ als Lückenbüßer für den Abbau von Leistungen missbraucht, die wegen der akuten Haushaltsnot in Bund, Ländern und Kommunen nicht mehr finanziert werden können. Bürgergesellschaft als Reformperspektive fordert aber auch die Unternehmen, die sich bewusst und aus eigenem Interesse heraus dem Gemeinwesen gegenüber verantwortlich verhalten und als„corporate citizens“ selbst Teil der Bürgergesellschaft sind. Gesellschaftliche Stabilität und Solidarität sind Grundbedingungen erfolgreichen Wirtschaftens; Investitionen in das„Sozialkapital“ einer Gesellschaft liegen also im wohlverstandenen Eigeninteresse der Marktakteure. Fragen der Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürgergesellschaft werden inzwischen in verschiedenen reformpolitischen Kontexten intensiv diskutiert. Die Frage nach der Rolle und Verantwortung der Wirtschaft wird in diesem Diskurs noch nicht in angemessener Weise behandelt. Vergleiche mit Heuschrecken helfen ebenso wenig weiter wie der wiederkehrende, nicht minder polemische Verweis auf die hohen Belastungen in Deutschland durch Steuern und Sozialabgaben, die ein stärkeres gesellschaftliches Engagement unmöglich machten. Das ewige Hin und Her zwischen Regulierungs- und Deregulierungsforderungen verstellt vielmehr den Blick für einen dritten Weg, der auf der Einsicht beruht, dass zu funktionierenden Märkten stabile Gesellschaften gehören. Die Organisationen der Bürgergesellschaft sind ebenso wie staatliche Institutionen aufgerufen, Unternehmen nicht nur als potentielle Geldgeber zu adressieren, sondern als mögliche Partner für das Projekt der bürgergesellschaftlichen Modernisierung unseres Landes. Als Kontrastprogramm zu allerlei Konfliktstrategien bietet sich deshalb eine Kultur der Kooperation zwischen Wirtschaft, Staat und Bürgergesellschaft an, in der alle gewinnen. 10 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= jçÇÉêåáëáÉêìåÖ=ÇÉë=pçòá~äëí~~íë=Ó=ÇáÉ=oçääÉ=îçå=j~êâíI= pí~~í=ìåÇ=ÖÉëÉääëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=kÉíòïÉêâÉå= Die Förderung von Bürgergesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement steht im Zeichen weit reichender gesellschaftspolitischer Zielsetzungen: der Stärkung von demokratischer Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an Prozessen politischer Willensbildung und Entscheidungsfindung, der Erweiterung von Spielräumen für die selbstorganisierte und-bestimmte Gestaltung des Gemeinwesens durch öffentliches, kollektives Handeln jenseits von Staat und Markt und der neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Für diese neue Verantwortungsteilung zwischen Bürgergesellschaft und Aktivierendem Staat ist der soziale Bereich von exemplarischer Bedeutung. So setzt einerseits das Konzept des Aktivierenden Staates auf die Ressourcen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Assoziationen bei der Organisation gesellschaftlicher Solidarität durch Angebote sozialstaatlicher und bürgergesellschaftlicher(Selbst-)Hilfe. Dabei gewinnt die Erbringung sozialer Leistungen durch bürgerschaftliches Engagement zusehends größeres Gewicht: von den Aktivitäten der Wohlfahrtsverbände bis zum Renovieren eines Klassenraums durch Schüler und Eltern. Andererseits kann das Konzept der Bürgergesellschaft wichtige reformpolitische Orientierungen bei der Modernisierung des Sozialstaats geben. Der Sozialstaat ist eine historische und zivilisatorische Errungenschaft. Die Absicherung individueller Lebensrisiken durch gesellschaftliche Solidarität und staatliche Garantien verbessert die Chancengleichheit, erhöht die Lebensqualität und stärkt Demokratie und Wirtschaft. Der Sozialstaat in dieser Funktion und mit diesem Anspruch darf nicht zur Disposition stehen. Indessen steht er vor großen Herausforderungen: Während eine zahlenmäßig stärkere ältere Generation und viele Arbeitslose auf Sozialleistungen angewiesen sind, geht die Zahl der Beitragszahler ebenso zurück wie das für sozialpolitische Zwecke disponible Steueraufkommen. Das Resultat sind Finanzierungsschwierigkeiten und eine Modernisierungs-Diskussion, die vor allem um Kostensenkungen und Leistungskürzungen kreist – eine Perspektive, die zumal aus Sicht des bürgerschaftlichen Engagements zu kurz greift: Die Zukunftsfrage sollte nicht lauten, ob bzw. wie viel Sozialstaat wir uns noch leisten können oder wollen, sondern, wer die notwendigen und gesellschaftlich erwünschten Sozialleistungen künftig erbringt: der Markt, der Staat oder Netzwerke bürgerschaftlicher, gegenseitiger Hilfe ermöglicht durch freiwillige, praktische Solidarität. Die richtige Antwort lautet: die Mischung macht es – alle drei Sektoren können und sollen einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung sozialer Aufgaben leisten, indem sie in eine solche Sozialarbeits-Teilung das einbringen, was sie am besten können und was ihre jeweilige Stärke ausmacht. Aufgabe des Staates bleibt es, dafür zu sorgen, dass bestimmte Standards gewahrt bleiben und dass ein menschenwürdiges Leben weder den Widrigkeiten des Marktes noch den Zufällen des zivilgesellschaftlichen Engagements überlassen bleibt, dass es also auch weiterhin soziale Bürgerrechte gibt, die dem Einzelnen zuverlässig und unanfechtbar die Führung eines freien und selbstbestimmten Lebens ermöglichen. Eigeninitiative aus Not in allen Ehren: Es gibt nicht wenige Menschen und Gruppen in unserer Gesellschaft, die vorübergehend oder dauerhaft auf die Hilfe karitativer Organisationen angewiesen sind. Und es gibt gerade im sozialen 11 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= Bereich beeindruckende Beispiele von Hilfe und Selbsthilfe: die Tafeln, die überschüssige Lebensmittel an Bedürftige verteilen, die Obdachlosenzeitungen, die so manchem Zeitungsverkäufer Rückwege in eine gesichertere Existenz eröffnen, und selbstverständlich das karitative Engagement der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen usw. Es ist jedoch eine der großen Errungenschaften des europäischen Sozialstaats gegenüber anderen karitativen Traditionen etwa im angelsächsischen Kontext, die Bedürftigen mit sozialen Bürgerrechten auszustatten, die ihnen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben ermöglichen sollen, unabhängig von den thematischen Konjunkturen bürgerschaftlicher Hilfe, die gestern Kriegsflüchtlingen auf dem Balkan oder Flutopfern im Osten Deutschlands und morgen Straßenkindern in den Slums der Dritten Welt gilt. Dessen ungeachtet bedeutet die neue Verantwortungsteilung von Staat und Bürgergesellschaft gerade im sozialpolitischen Bereich, dass Partizipation und Mitverantwortung der Bürgergesellschaft nicht nur gefördert, sondern auch gefordert werden. Mitverantwortung für Gemeinschaftsaufgaben und Gemeinwohl ist Bürgerpflicht nicht minder als Bürgerrecht. Teilhabechancen sollen auch genutzt werden. Und soziale Leistungen müssen nicht notwendig allein vom Staat erbracht werden. Das alte Prinzip der Subsidiarität, derzeit nicht selten Rechtfertigungsritual für verkrustete Verbandsmacht und festgefahrene Förderkartelle, wäre neu auszubuchstabieren. Und der Sozialstaat muss seine Einrichtungen für bürgerschaftliches Engagement(wieder) öffnen, ist dieses doch im Laufe der Zeit aus sozialstaatlichen Kernbereichen wie Krankenhaus oder Bildungseinrichtungen fast vollständig verschwunden. eáäÑÉ=òìê=pÉäÄëíÜáäÑÉ=ìåÇ=pÉäÄëíÄÉëíáããìåÖ= Bürgerschaftliches Engagement ist kein Ersatz für staatliches Handeln, sondern eine(allerdings unverzichtbare!) Ergänzung. Es leistet einen Beitrag eigener Art zur Qualität und Passgenauigkeit sozialstaatlicher Leistungsangebote. Worin liegt nun aber die besondere Qualität bürgerschaftlichen Engagements, die die Versorgung gegenüber dem professionellen, staatlich organisierten Sozialsystem verbessert? Ein Beispiel, an dem sich diese spezifische Qualität bürgergesellschaftlicher Beiträge verdeutlichen lässt, ist die Selbsthilfe im Gesundheitswesen. Die Selbsthilfegruppen in Deutschland – zwischen 70.000 und 100.000 an der Zahl mit rund 3 Millionen Mitgliedern – vermitteln Wissen und Kompetenzen, schaffen Kontakte zwischen Betroffenen, vertreten deren Interessen und etablieren sich allmählich, insbesondere bei der Versorgung von schwer und chronisch Kranken, als ein nicht mehr wegzudenkender Akteur des Gesundheitswesens. Der Übergang von der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe in eigenem Interesse zum bürgerschaftlichen Engagement ist fließend: Die erworbenen Kompetenzen an andere Betroffene weiterzugeben, selbst Veranstaltungen zu organisieren – das sind naheliegende Schritte von der Selbsthilfe zur Hilfe für andere, die auch dem gewachsenen Selbstbewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern entsprechen, die ihre Gesundheit in die eigenen Hände, in ihre eigene Verantwortung genommen haben. Diese Selbsthilfegruppen füllen nicht einfach Lücken, die die öffentliche Gesundheitsversorgung etwa aufgrund von Ressourcenknappheit offen lässt. Die Selbsthilfebewegung bietet nicht dieselbe Leistung für weniger Geld, sondern steht für einen anderen Typus von Versorgung, einen Perspektivwechsel, der charakteristisch ist für 12 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= bürgergesellschaftliche Partizipationsstrukturen: In der Perspektive der sozialstaatlichen Versorgungssysteme erscheinen die Leistungsempfänger als Objekte der Fürsorge, schwach und hilfebedürftig, gezeichnet durch spezifische Defizite, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Im System der Selbsthilfe hingegen agieren die Kranken als Subjekte mit eigenen Ressourcen und Kompetenzen: Sie nutzen ihr eigenes Potenzial, ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten, um mit ihrer Krankheit zu leben oder sie zu überwinden. Wir haben es gewissermaßen mit einem paradigmatischen Fall von Sozialleistungen zu tun, die von den Leistungsempfängern„koproduziert“ werden und werden müssen: therapeutische Prozesse können nur erfolgreich sein, wenn die Patienten ihren Teil zum Genesungsprozess beitragen. Die Qualität der Gesundheitsversorgung wird in diesem Sinne nicht nur von den professionellen Anbietern bestimmt. Gleichermaßen mitentscheidend ist die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, die sich als Koproduzenten der eigenen ebenso wie der öffentlichen Gesundheit verstehen und verhalten müssen. Diese Doppelperspektive ist im deutschen Sozialgesetzbuch für den Bereich der Krankenversicherung mit„Solidarität und Eigenverantwortung“ überschrieben:„Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ – so weit die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens. Und weiter:„Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden“(§ 1 SGB V). Eine wesentliche Aufgabe bei der Modernisierung der Gesundheitsversorgung ist die Aktivierung von Kompetenz, Eigenverantwortung und Mitwirkungsbereitschaft seitens der Betroffenen. Just darin liegen die Unverzichtbarkeit und der spezifische Beitrag der Selbsthilfegruppen und vergleichbarer Betroffenenorganisationen zur Modernisierung der Gesundheitsversorgung: Sie aktivieren die betroffenen Menschen als Subjekte ihrer eigenen Gesundheit und leisten damit einen Beitrag, den das Gesundheitssystem aus qualitativen, strukturlogischen Gründen nicht zu leisten vermag. Sie ersetzen damit nicht Leistungen des professionellen Gesundheitswesens, sondern ergänzen es komplementär. Aufgrund dieser Einsicht gibt es in Deutschland inzwischen eine gesetzliche Bestimmung zur öffentlichen Förderung der Selbsthilfe – übrigens ein interessantes Beispiel für Gesetzgebung im Geiste des Aktivierenden Staates – die nicht einen neuen Leistungsanspruch begründet, sondern Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement unterstützt. Die Organisationen brauchen finanzielle Mittel: für Kontaktstellen, an die sich Betroffene wenden können, für Öffentlichkeitsarbeit, mit der sie ihre Existenz und ihr Wissen kommunizieren können, für Räumlichkeiten, in denen man arbeiten und sich treffen kann, etc. Und weil ihre Arbeit von hohem öffentlichen Interesse und Nutzen für die Gesellschaft ist, hat sich der Gesetzgeber entschieden, die notwendige finanzielle Grundausstattung mit einem bestimmten jährlichen Betrag von 0,50 Euro pro Versichertem, d.h. mit insgesamt ca. 36 Millionen Euro pro Jahr, zu subventionieren. Die Selbsthilfegruppen können bei den Krankenkassen Anträge auf Unterstützung ihrer Projekte aus diesem Fonds stellen. 13 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= Ein Vertreter ehrenamtlicher Tätigkeit hat die besondere Qualität oder Produktivität bürgerschaftlichen Engagements einmal so ausgedrückt: „Profession schafft Distanz, Krise braucht Nähe und Menschlichkeit.“ Hauptamtliche im Sozialsektor sind zweifellos nicht„von Amts wegen“ distanziert oder ohne menschliches Mitgefühl. Sie gehorchen jedoch einer anderen Handlungslogik, eingebunden in professionelle Strukturen, in institutionelle Zwänge und in ein immer engeres zeitliches Korsett. Die professionellen Kräfte bewältigen die Pflicht, während die Freiwilligen die Zeit und die Freiheit haben, sich der Kür zu widmen: der Zuwendung, dem Gespräch, dem Außeralltäglichen und Außerplanmäßigen. Wer sich freiwillig engagiert, hat es also oft leichter, Nähe zu schaffen und Vertrauen aufzubauen – und gibt gerade dadurch der Pflege oder anderen sozialen Leistungen eine besondere Qualität. Bürgerschaftliches Engagement ist, so verstanden, die lebendige Seite des Sozialstaats. Der Perspektivwechsel vom Ausgleich von Defiziten zur Aktivierung von Ressourcen bleibt nicht auf die Bewältigung von Krankheiten beschränkt. Er lässt sich auf viele andere gesellschaftliche Gruppen übertragen, die wir als benachteiligt betrachten: Migrantinnen und Migranten ebenso wie alte Menschen, Obdachlose wie Menschen mit Behinderungen. Sozialpolitik in der Bürgergesellschaft orientiert sich an den Fähigkeiten und den Ressourcen der Menschen. Sie stärkt ihre Netzwerke und unterstützt Selbsthilfe. Eine solche Sozialpolitik wird auf die besondere Qualität bürgerschaftlichen Engagements, auf die Freiwilligkeit und die Kompetenz bürgerschaftlich engagierter Menschen zurückgreifen, um nah an den Betroffenen zu sein und soziale Leistungen bedarfsgerecht zu gestalten. So wenig die Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen in der Demokratie nur passive Zuschauer staatlichen Handelns sein sollen, so wenig sind sie bloße Anspruchsberechtigte und Empfänger sozialstaatlicher Leistungen. Der Aktivierende Staat geht nicht nur von einer begrenzten eigenen Steuerungskapazität aus, sondern vor allem von einem anspruchsvollen Bild der Bürgerin und des Bürgers. Menschen gelten in diesem Modell als ansprechbar und kooperationsbereit im politischen Belangen. Sie identifizieren sich mit ihrem Status als Mitglieder des politischen Gemeinwesens und akzeptieren, dass mit dieser Rolle neben Rechten auch Verantwortlichkeiten verbunden sind. Damit verändert sich das Verhältnis zwischen Sozialstaat und Individuum. Als Beteiligte mit Ressourcen oder als engagierte Mitglieder privater Netzwerke und gesellschaftlicher Assoziationen gewinnen die Einzelnen eine Bedeutung, die über die Rolle des Klienten oder der Klientin sozialstaatlicher Institutionen weit hinausgeht. Der Grundsatz„fördern und fordern“ ergibt nur vor diesem Hintergrund Sinn: Wer aktive Eigenbeiträge einfordert, setzt ein entsprechendes Vermögen voraus, das wiederum gefördert werden muss. Die Idee des Aktivierenden Staates ist dynamisch – nur im Wechselspiel von Anspruch, Wirklichkeit und Lernprozess kann er sich entfalten. ^âíáîáÉêÉå=ÇìêÅÜ=îÉêÄÉëëÉêíÉ=qÉáäÜ~ÄÉ= Sicherlich weckt diese optimistische Darstellung einige Zweifel: Ist es nicht blauäugig oder sogar zynisch, die Menschen, die aus den verschiedensten Gründen auf den Sozialstaat angewiesen sind, auf ihre eigenen Ressourcen und Kompetenzen zu verweisen? Sind diese Menschen 14 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= nicht gerade deshalb auf den Staat angewiesen, weil ihre Ressourcen nicht ausreichen, um im Erwerbsleben Fuß zu fassen? In der Tat darf bei der Betonung von Selbsthilfepotenzialen und solidarischen Netzwerken eins nicht vergessen werden: für die Beteiligung an bürgerschaftlichem Engagement sind die Chancen offenkundig noch ungleich verteilt – nicht nur im Hinblick auf Wohlstand und Bildung, sondern auch im Hinblick auf die für die Bürgergesellschaft so wichtige Teilhabe an Kontakten, Netzwerken und an Zugängen zur Öffentlichkeit. Untersuchungen wie die Freiwilligensurveys von 1999 und 2004 haben ergeben, dass sich diejenigen überdurchschnittlich häufig engagieren, die ein höheres Bildungsniveau und einen Arbeitsplatz haben – bürgerschaftliches Engagement ist in weiten Teilen ein Mittelschichtphänomen. Eine Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, die blind ist für soziale Ungleichheit, läuft Gefahr, unfreiwillig und ungewollt die Durchsetzungschancen für besser gestellte Bevölkerungsgruppen weiter zu stärken auf Kosten derjenigen, die den Sozialstaat als Anwalt schwach vertretener Interessen besonders brauchen. Das heißt: Die Sozialpolitik eines Aktivierenden Staates kann nicht nur an vorhandenen Ressourcen anknüpfen; sie muss bereit sein, die Bildung von Kompetenzen gerade bei Benachteiligten aktiv zu unterstützen. Es geht um „ Empowerment“, um Befähigung oder„Ermächtigung“ im Sinne von Ausstattung mit Macht. Unter dieser Perspektive besteht der Kern der Sozialpolitik nicht in der finanziellen Unterstützung, die nicht selten neue Abhängigkeiten schafft und langfristig zementiert anstatt alte aufzuheben, sondern darin, die Teilhabe an Bildungsprozessen zu gewährleisten, das Selbstbewusstsein und die vorhandenen solidarischen Beziehungen zu stärken. So wird aus dem viel verwendeten Wort von der„Hilfe zur Selbsthilfe“ am Ende doch noch eine gesellschaftspolitische Orientierung. Eine Gruppe, die stärker als bisher im Mittelpunkt solcher sozialpolitischer Bemühungen stehen sollte, sind beispielsweise die Migrantinnen und Migranten. Spätestens mit dem Älterwerden der ersten Einwanderergeneration wird klar, dass Migrantinnen und Migranten nicht nur als Beitragszahler zum Funktionieren unseres Sozialsystems beitragen, sondern auch auf seine Leistungen angewiesen sind. Aber die Leistungen erreichen die Betroffenen oft gar nicht – ihre Sprachprobleme und ihre Berührungsängste gegenüber professionellen, oft anonymen sozialstaatlichen Institutionen stehen dem entgegen. Familiäre und kulturelle Netzwerke sind zwar verbreitet, leistungsfähig und vielfach noch immer belastbarer als in der alteingesessenen deutschen Bevölkerung, können aber nicht alles auffangen – versteckte Altersarmut ist eine häufige Konsequenz. Der Aktivierende Staat muss auch hier das Ziel haben, Selbsthilfepotenziale zu entdecken und zu stärken. Die Vielfalt so genannter„eigenethnischer“ Vereine und Netzwerke, die innerhalb einer kulturellen Gemeinschaft Kontakte und gegenseitige Hilfe vermitteln, ist noch ein weitgehend unbekannter Teil der Bürgergesellschaft in Deutschland. Die Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten mit Integration, interkultureller Solidarität und der Verantwortung des Sozialstaats zu verbinden, ist eine zentrale Anforderung an die Zukunftsfähigkeit einer deutschen Einwanderungsgesellschaft. Ein Aktivierender Sozialstaat kann unterschiedlich vorgehen. Er kann im Sinne kommunaler Sozialpolitik die Verantwortungsbereitschaft des Einzelnen stärken, er muss aber auch das Sozialkapital der überindividuellen Strukturen und Beziehungsnetzwerke stärken. Das Ziel, die Einbindung der Menschen in die Gemeinschaft, kann vor allem dadurch erreicht werden, dass sozialstaatliche Institutionen wie Kindertagesstätten, Jugendzentren, Schulen und soziale Dienste 15 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= für Senioren so umgestaltet werden, dass sie die jeweiligen Nutzergruppen an der konkreten Ausgestaltung dieser Einrichtungen und ihren Leistungen aktiv beteiligen. oÉÑçêãéêçàÉâí=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~ÑíW=a~ë=_ÉáëéáÉä=_áäÇìåÖëéçäáíáâ= Das volle reformpolitische Potential der Bürgergesellschaft zeigt sich in der Anwendung auf konkrete Politikfelder, zum Beispiel auf die Bildungspolitik. Im Kontext des Reformprojekts Bürgergesellschaft hat Bildung eine wichtige doppelte Bedeutung: Einerseits steht bürgergesellschaftlich orientierte Bildungspolitik für das Projekt einer Öffnung der Bildungseinrichtungen, insbesondere der Schulen, für bürgerschaftliche Mitwirkung, andererseits verlangen und vermitteln bürgergesellschaftliche Handlungszusammenhänge spezifische Kompetenzen, Lerninhalte und-formen. Begriffe wie civic education, soziales bzw. zivilgesellschaftliches Lernen, bürgerschaftliche Kompetenz, Lernen von Gemeinschaftsfähigkeit oder auch politische Bildung illustrieren den Zusammenhang. Die Epoche der Selbstgenügsamkeit von Bildungseinrichtungen als Lernanstalten mit geschlossenen Curricula ist vorbei. Schulen und Hochschulen brauchen ebenso wie Berufsschulen und auch Kindergärten Partner im gesellschaftlichen Umfeld – als Projektpartner zur Realisierung innovativer Lehrangebote(Medienkompetenz, Kulturprojekte, soziale Arbeit, etc.), für zusätzliche Angebote im Bereich Sport, Freizeitgestaltung oder auch Lese- und Sprachförderung in sozialen Brennpunkten, zur materiellen und ideellen Unterstützung(z.B. in Form von Fördervereinen), zur Intensivierung von internationalem Schüler- und Studentenaustausch und nicht zuletzt zur besseren Berufsvorbereitung z.B. durch verstärkte Zusammenarbeit mit Unternehmen und mit Organisationen des Dritten Sektors oder durch gezielte Vermittlung von Praktika. Als bürgergesellschaftliche Partner von Bildungseinrichtungen kommen Unternehmen in den Blick, die sich in Form von Corporate-Citizenship-Projekten gemeinwohlorientiert im Bildungsbereich engagieren. Nicht minder bedeutsam indes sind Organisationen des Dritten Sektors, Nichtregierungsorganisationen usw., die als Träger bürgerschaftlichen Engagements, aber zunehmend auch als potentielle Arbeitgeber von Interesse sind, sowie Vereine, Projekte und Initiativen im lokalen Umfeld. Insbesondere für Schulen bedeutet die bürgergesellschaftliche Öffnung, die starren Grenzen zwischen Lernen und Betreuen weiter zu lockern. Das deutsche Schulsystem hat bis in die jüngste Zeit an einem engen pädagogischen Auftrag festgehalten, der sich auf Wissensvermittlung und Erziehung konzentriert, Betreuungsaufgaben aber weitgehend ausschließt. In den gegenwärtigen bildungspolitischen Debatten indes wird die Betreuungsfunktion von Schule deutlich aufgewertet – aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern ebenso wie als Beitrag zur Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schüler. Diese Aufwertung der Betreuungsfunktion bietet neue Chancen für bürgergesellschaftliche Mitwirkung: die Einbeziehung von Einrichtungen der Jugendarbeit, Sportvereinen, Kultur-, Umwelt- oder Corporate Citizenship-Projekten, die Einbindung von Elterninitiativen und Fördervereinen etc. Die Förderung der Ganztagsbetreuung sollte deshalb als Förderung der Öffnung von Schulen für bürgergesellschaftliche Mitwirkung akzentuiert werden. 16 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= Das zweite Element einer bürgergesellschaftlich orientierten Bildungspolitik ist die Vermittlung bürgerschaftlicher Kompetenzen. Werden doch Bürgersinn, die Bereitschaft zu demokratischer Partizipation sowie die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere sowohl durch Vorbilder als auch durch gezielte Anregungen erlernt. Junge Menschen bedürfen also einer pädagogischen Vorbereitung auf das Leben als Bürgerin bzw. als Bürger. Erwachsene wiederum brauchen Förderung bei der Wahrnehmung von Mitwirkungsmöglichkeiten. Bürgergesellschaftliche Partizipation erfordert zunehmend komplexere Kompetenzen: politisches Wissen um demokratische Strukturen und Prozesse, Orientierungswissen sowie praktische Kenntnis bürgergesellschaftlicher Netzwerke im allgemeinen und differenzierter Praxisfelder im besonderen, soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen, praktische Fertigkeiten der Teilhabe und des Managements etc. Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten hat neben der inhaltlichen auch eine methodisch-didaktische Dimension: das Einüben von Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Solidarität. Ein Blick auf den„Gewinner“ der PISA-Studie, Finnland, dessen Lernkultur deutlich mehr auf Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Kooperation der Lernenden setzt als die deutsche, zeigt übrigens, dass die Förderung entsprechender Orientierungen im schulischen Lernprozess nicht nur die Bürgergesellschaft, sondern auch den Schulerfolg stärkt. Erwachsene wiederum erwerben durch bürgerschaftliches Engagement Kenntnisse und Fertigkeiten, die auch im Erwerbsleben von Nutzen sind. Leistungsorientierung und Bürgersinn sind keine Gegensätze. Vielmehr belegen empirische Studien ebenso wie die lebensweltliche Erfahrung, dass Leistungs- und Engagementbereitschaft miteinander einhergehen. Lernen für und durch bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil einer Kultur des lebenslangen Lernens. In diesem Sinne sollte der falsche Gegensatz zwischen Leistungsorientierung und dem Einüben bürgergesellschaftlicher Solidarität, der nicht nur die bildungspolitischen Debatten häufig noch bestimmt, endlich aufgegeben und der bildungspolitische Reformdiskurs um bürgergesellschaftliche Elemente bereichert werden. Wir brauchen mehr praktische Lernorte für bürgerschaftliches Engagement und Bildungsinstitutionen von den Kindertagesstätten über Schulen und Jugendeinrichtungen bis zu den Universitäten, die innovative Ansätze zur Vermittlung von Gemeinsinn, Verantwortungsbereitschaft und Solidarität entwickeln. aáÉ=mÉêëéÉâíáîÉW=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=OMOM= Bürgerschaftliches Engagement bietet die Chance, Demokratie und Sozialstaat in Deutschland in mancherlei Hinsicht neu zu erfinden. Orientiert an der Vision größtmöglicher Selbstbestimmung und Gestaltungskompetenz der engagierten Bürgerinnen und Bürger, die kooperativ und nach demokratischen Regeln ihr Gemeinwesen organisieren, könnte die konsequente Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche durch bürgerschaftliches Engagement zur Grundlage eines neuen Gesellschaftsvertrages werden. Das Leitbild der Bürgergesellschaft gibt wichtige Orientierungen für die nötigen Reformen in Staat und Gesellschaft, die vor uns liegen. Wenn die Bürgergesellschaft zum Leitbild für die kommenden Jahre wird, könnte Deutschland in 15 Jahren gekennzeichnet sein durch: 17 betrifft: Bürgergesellschaft iÉáíÄáäÇ=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=Ó=êÉÑçêãéçäáíáëÅÜÉ=lêáÉåíáÉêìåÖÉå= • Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fähigkeiten und Erfahrungen nutzen, um zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen, • einen Aktivierenden Staat, der das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in geeigneter Form unterstützt, fördert und ermöglicht, • eine Wirtschaft, die bereit ist, gesellschaftliche Verantwortung nicht nur durch Spenden und Sponsoring für gute Zwecke wahrzunehmen, sondern mehr noch durch gezieltes Zusammenwirken mit Staat und Gesellschaft zum Nutzen aller. Die wichtigste Förderung bürgerschaftlichen Engagements liegt in dessen umfassender Anerkennung. In der Bürgergesellschaft erschöpft sich Anerkennung allerdings nicht in der Zuteilung individueller Belohnungen und Auszeichnungen oder der jährlichen Feier eines Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember. Das Ziel ist vielmehr eine allgemeine Anerkennungskultur, die zu einer nachhaltigen Würdigung und Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements und damit zu dessen gesteigerter Wertschätzung in der Gesellschaft beiträgt. Beteiligungsmöglichkeiten und Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen, die ihr Engagement betreffen, sind ebenso maßgebliche Bestandteile einer Anerkennungskultur wie Angebote der Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung. So verstanden, ist Anerkennungskultur ein gesellschaftspolitisch essentielles Element der neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. wìã=^ìíçê= aêK= jáÅÜ~Éä=_ Ω êëÅÜ I= jáíÖäáÉÇ= ÇÉê= pmaJcê~âíáçå= ÇÉë=aÉìíëÅÜÉå=_ìåÇÉëí~ÖÉë=ëÉáí=NVVTI=ï~ê=áå=ÇÉê= NQK=iÉÖáëä~íìêéÉêáçÇÉ=sçêëáíòÉåÇÉê=ÇÉê=båèìÉíÉJ âçããáëëáçå= ł wìâìåÑí= ÇÉë=_ Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå= båJ Ö~ÖÉãÉåíë“K=bê=áëí=iÉáíÉê=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë=_ Ω êÖÉêJ ÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í=ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJ bÄÉêíJpíáÑíìåÖK= fã=_ìåÇÉëí~Ö= äÉáíÉí= Éê= ÇÉå= råíÉêJ ~ìëëÅÜìëë= ł_ Ω êÖÉêëÅÜ~ÑíäáÅÜÉë=båÖ~ÖÉãÉåí“K= 18 = ^êÄÉáíëâêÉáë= ł_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í“= ÇÉê=cêáÉÇêáÅÜJbÄÉêíJpíáÑíìåÖ= Die Förderung der Bürgergesellschaft bleibt ein zentrales Thema der aktuellen Reformdebatte. Der Arbeitskreis„Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat“ ist in diesem Diskurs seit langem ein Forum, das reformpolitisch relevante Themenstellungen aufgreift, analysiert und in der politischen Debatte Stellung bezieht. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, ein Netzwerk für die politische Beratung institutioneller Reformpolitik aufzubauen und dessen Überlegungen der Politik vorzustellen. Der Arbeitskreis versteht sich insofern als kritischer Impulsgeber für die öffentliche Reformdebatte. Anlass und Ausgangspunkt bildet das Interesse, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des darin liegenden Demokratisierungspotentials einerseits und die Staatsmodernisierung in Kategorien des aktivierenden Staates andererseits zusammenzubringen. Das Augenmerk des Arbeitskreises gilt in erster Linie der Stärkung der Bürgergesellschaft und entsprechender Partizipationschancen: Diese Perspektive bestimmt die zu formulierenden Modernisierungsanforderungen an staatliche Instanzen und Akteure. Die persönlich eingeladenen Mitglieder des Arbeitskreises reflektieren den interdisziplinären Arbeitsansatz: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Organisationen gewinnen können, ihre fachlichen und persönlichen Erfahrungen dem Arbeitskreis zur Verfügung zu stellen. Neben diesen ständigen Teilnehmern werden zu den jeweiligen Themen Einladungen an einen themenspezifisch kompetenten Adressatenkreis ausgesprochen. In regelmäßigen Sitzungen diskutiert der Arbeitskreis Themen, die der praktischen Umsetzung bürgerschaftlichen Engagements sowie den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestages zur„Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ förderlich sind. Sie werden zudem auf Fachkonferenzen, öffentlichen Veranstaltungen oder über Analysen und Gutachten aufgegriffen und vom Arbeitskreis kritisch begleitet. Zugleich dient dieser Gesprächszusammenhang dem Informations- und Erfahrungsaustausch und der Vernetzung seiner Mitglieder und ihrer Praxisfelder. Der Arbeitskreis wird geleitet von Dr. Michael Bürsch, MdB(Vorsitzender der Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestages) und koordiniert von Albrecht Koschützke, Friedrich-Ebert-Stiftung. Ausführliche Informationen, Kontaktpersonen, Konzeptskizzen, Progress Reports, Ergebnisse der Plenardebatten und Sitzungen der Arbeitsgruppen sind auf den Internetseiten des Arbeitskreises dokumentiert. Die Publikationen sind abzurufen unter www.fes.de/buergergesellschaft –„Analysen“ – „Analysen des Arbeitskreises“ oder unter http://www.fes.de/library/ask_digbib.html. = mìÄäáâ~íáçåÉå=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= _ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí=ìåÇ=^âíáîáÉêÉåÇÉê=pí~~í= ^å~äóëÉJoÉáÜÉ= ł ÄÉíêáÑÑíW=_ Ω êÖÉêÖÉëÉääëÅÜ~Ñí“= 23/Zukunft gestalten – Strukturwandel in der Arbeiterwohlfahrt. Verbandsentwicklung und bürgerschaftliches Engagement, Wilhelm Schmidt 22/Die Planungszelle. Zur Praxis der Bürgerbeteiligung, Peter C. Dienel 21/Das soziale Engagement der Unternehmen im Handwerk, Otto Kentzler 20/Bürgerschaftliches Engagement und die Zukunft der Wohlfahrtsverbände, Rudolf Seiters 19/Die soziale Bedingtheit bürgerschaftlicher Teilhabe, Barbara Stolterfoht 18/ Corporate Social Responsibility. Das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen, Dieter Hundt 17/ Das Dilemma von Tugend und Freiheit. Die Notwendigkeit von Eigenverantwortung in einer funktionierenden Bürgergesellschaft, Herfried Münkler und Anna Loll 16/ Auf dem Weg zur Bürgerkommune. Bürgerschaftliches Engagement in Heidelberg, Beate Weber 15/ Sport: Schlüsselbereich bürgerschaftlichen Engagements, Manfred von Richthofen, Michael Barthel und Manfred Spangenberg 14/ Geschäftsstrategie Verantwortung – Corporate Citizenship als Business Case, Susanne Lang und Frank Solms Nebelung 13/ Wer braucht eigentlich die Bürgergesellschaft? Und wen braucht sie?, Wolfgang Hinte 12/ Der deutsche Weg zum bürgerschaftlichen Engagement von Unternehmen. Thesen zu Corporate Citizenship in Deutschland, Frank Heuberger, Maria Oppen, Sabine Reimer 11/(K)ein Pflichtjahr für junge Menschen? Zur Konjunktur eines Irrtums, Anton Schaaf, MdB, und Andrea Franz 10/ Gemeinwohlorientierung als Bürgerpflicht – Das Engagement der Sparkassen für die Menschen und die Regionen, Dietrich H. Hoppenstedt 09/ Soziale Voraussetzungen der Bürgergesellschaft, Michael Sommer 08/ Bürgerengagement in der Aussiedler- und Integrationspolitik, Jochen Welt, MdB 07/ Bürgerschaftliches Engagement der Unternehmen – seit langem gepflegt, nötiger denn je, Michael Rogowski 06/ Umrisse einer neuen Sozialpolitik – Eigenverantwortung und Solidarität als Bildungsauftrag der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements, Konrad Hummel 05/ Bürgerschaftliches Engagement in der europäischen Zivilgesellschaft, Wolfgang Thierse, MdB 04/ Bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen – Erfahrungen aus Ostdeutschland, Alexander Thumfart 03/ Bürgerschaftliches Engagement unter den Bedingungen der Globalisierung, Ernst Ulrich von Weizsäcker, MdB 02/ Bürgerschaftliches Engagement gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit – Chancen und Handlungsmöglichkeiten, Achim Trube 01/ Leitbild Lebendige Bürgergesellschaft – Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, Michael Bürsch, MdB, englische Version: Towards a New Social Contract – Civil Society, Civic Engagement and Participation pçåëíáÖÉ=mìÄäáâ~íáçåÉå=ÇÉë=^êÄÉáíëâêÉáëÉë= Going Gender für die BürgerInnengesellschaft: Gender Mainstreaming in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Marianne Weg, Bonn 2005, 92 Seiten = Bürgerschaftliches Engagement: stabilisieren, stärken, steigern – Innovation und Investition in Infrastruktur und Infrastruktureinrichtungen. Sabrina Born, Bonn 2005, 56 Seiten Netzwerke gegen Rechts. Evaluierung von Aktionsprogrammen und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Roland Roth unter Mitarbeit von Anke Benack, Bonn 2003, 84 Seiten Der Aktivierende Staat – Positionen, Begriffe, Strategien. Wolfram Lamping, Henning Schridde, Stefan Plaß, Bernhard Blanke, Bonn 2002, 44 Seiten Freiwilligendienste – Wege in die Zukunft. Gutachten zur Lage und Zukunft der Freiwilligendienste. Thomas Rauschenbach, Reinhard Liebig, Bonn 2002, 88 Seiten Gender Perspektive, bürgerschaftliches Engagement und aktivierender Staat. Barbara Stiegler, Bonn 2002, 12 Seiten Gewerkschaften und bürgerschaftliches Engagement in der Arbeitswelt. Kurzanalyse von Josef Schmid unter Mitarbeit von Stephanie Schönstein, Bonn 2002, 28 Seiten Bürgerschaftliches Engagement und Gewerkschaften. Kurzanalyse von Jürgen Wolf, Bonn 2002, 25 Seiten Bürgerkommune konkret – Vom Leitbild zur Umsetzung. Ein Leitfaden für die kommunale Praxis von Jörg Bogumil/ Lars Holtkamp, Bonn 2002, 44 Seiten