Internationale Entwicklungszusammenarbeit Referat Afrika Norduganda – ein unendlicher Konflikt? Jürgen Peters Juli 2006 Einleitung Die Nachricht ging wie ein Rauschen durch den Blätterwald der internationalen Presse und gelangte als Agenturmeldung sogar in die deutschen Provinzmedien: In Norduganda sterben mehr Menschen als im Irak. Eine von einer großen britischen Nicht-RegierungsOrganisation(NRO) in Auftrag gegebene Studie 1 kam zu diesem, statistisch vielleicht richtigen Ergebnis. Falsch daran und politisch motiviert ist allerdings der bewusst vermittelte Eindruck, dass im nördlichen Teil von Uganda ein seit 20 Jahren wütender Krieg herrscht, der brutaler und grausamer geführt wird, und demzufolge täglich mehr Menschen zum Opfer fallen, als im Irak nach dem Sturz von Saddam Hussein. Gleich mehrere Filme zu diesem Thema, die dem Leiden und der Hoffnungslosigkeit der Kinder gewidmet sind, kommen in die Kinos. 1 Studie der“Civil Society Organizations for Peace in Northern Uganda“ Titel: Counting the cost, März 2006 Hunderte von Menschen demonstrieren in den USA und Kanada, indem sie, teilweise bei bitterer Kälte, eine Nacht im Freien verbringen. Eine Hommage an die jeden Abend in die Hauptstadt der Acholi Provinz, Gulu, wandernden Kinder, damit sie im Schutz der Stadt von den Rebellen unbehelligt schlafen können. Die US Show-Ikone, Oprah Winfrey, widmet eine ganze Sendung dem Leiden der Menschen und vor allem der Kinder in Norduganda. Seit Wochen berichten die einschlägigen Agenturen und Newsletter ausführlich über jedes Detail der derzeit laufenden Friedensverhandlungen. Aber warum rückt der Krieg in Norduganda nach 20 Jahren plötzlich ins Bewusstsein der Weltbevölkerung? Hinter der militärischen Auseinandersetzung im Norden Ugandas und den Grausamkeiten an der Zivilbevölkerung, welche derzeit im Fokus des öffentlichen Interesses stehen, verbirgt sich ein dichtes Geflecht verschiedener Interessen und Konfliktlinien, welche weit über den nationalen Kontext hinaus 1 reichen. Die Aufarbeitung der Anfänge des Konfliktes mit der Entstehung der LRA und der Eskalation der Gewalt bis hin zum heutigen Tag spiegelt auch das manifestierte Problem der Zweiteilung des Landes wider und verweist auf fortbestehende Konfliktpotentiale. Das Wissen um diese ist unumgänglich, will man die Hoffnungen und Rückschläge in diesem Konflikt verstehen. Auch im Zuge der derzeit erneut vorherrschenden Hoffnung auf eine Beilegung des Konfliktes sollten diese schwelenden Krisenpotentiale nicht in Vergessenheit geraten, weshalb der vorliegende Aufsatz auch einen historischen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen des Konfliktes liefert. Inzwischen ist der Konflikt im Norden Ugandas zudem eng mit den Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes(IStGH) gegen die führende Riege der LRA verbunden. Auch in der Diskussion um die Rolle des IStGH und die Frage einer Amnestie für Kony und seine hochrangigen Militärs als Voraussetzung für erneute Verhandlungen, wird die internationale Bedeutung des Konfliktes deutlich. So könnte der Konflikt im Norden Ugandas auch eine Schlüsselrolle sowohl für nachfolgende Ermittlungen des IstGH in Afrika als auch das Zusammenspiel von AU und Strafgerichtshof einnehmen. Es ist nicht der Anspruch dieses Artikels, eine Antwort auf all diese Fragen zu liefern, einen Überblick über die aktuell stattfindenden Versuche einer Konfliktbeilegung zu geben oder diese zu bewerten. Es sollen aber die wichtigsten Probleme und Diskussionspunkte benannt und eine historische Einordnung geleistet werden. Der Konflikt im Norden Ugandas Erbe der Geschichte? Die Geschichte Ugandas ist gekennzeichnet durch ein bis heute anhaltendes Konkurrenzverhältnis zwischen dem südlichen und dem nördlichen Teil des Landes, welches sich in allen relevanten Fragen der Machtverteilung im Lande bemerkbar macht. Bereits in Kolonialzeiten war der Norden Ugandas der unterentwickelte Teil des britischen Protektorats. Die Zweiteilung hat jedoch nicht nur wirtschaftliche Ursachen, sondern auch eine ausgeprägte ethnische und religiöse Komponente, deren Konsequenzen weiterhin spürbar sind. Für die mächtigen Könige von Buganda war Uganda deckungsgleich mit ihrem eigenen Machtbereich, was den nördlichen Landesteil ausschloss. Der Nil und die aus ihm gespeisten Seen im Osten stellten zudem eine natürliche Grenze zum Norden des Landes dar. Im Westen siedelten Niloten, die mit den Stämmen im Südsudan verwandt sind, im Zentrum des Nordens die Acholi, deren Siedlungsgebiet bis tief in den Südsudan hineinreicht und im Osten die Karamajon, massaistämmige Hirten. Sie alle verfügten nicht über 2 vergleichbare staatliche Strukturen wie die Königreiche im Süden. In der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zurückgeblieben, wurden während der Kolonialzeit vor allem die Acholi von den Briten als Ordnungskräfte für deren Machtsicherung im Süden benutzt, wodurch sie von der Bevölkerung im Süden des Landes als Teil der Unterdrücker betrachtet wurden. Das unabhängige Uganda übernahm diese zumeist aus Acholi rekrutierte Armee, die obrigkeitsstaatlich ausgerichtet war und bei der sich die Grenzen zu polizeilichen Funktionen verwischten. Ihre primäre Aufgabenstellung war vor allem auf die Bekämpfung von Gefahren aus dem Inneren ausgerichtet. Dies hat sich bis heute nicht geändert und trägt nicht nur zur erhöhten Gewaltbereitschaft im internen Konfliktfall bei, sondern behindert den Demokratisierungsprozess des Landes an sich. Die völlige Unabhängigkeit des Gesamtterritoriums Ugandas, mit Buganda als integriertes eigenständiges Königreich, erfolgte 1962. Zum ersten Präsidenten des unabhängigen Staates Uganda im Commonwealth wurde der König von Buganda, ernannt. Die ersten freien Parlamentswahlen machten Milton Obote zum ersten Premierminister des Landes. Selbst aus dem Norden stammend, bündelte er erstmalig alle Kräfte, um den rückständigen Landesteil an die Entwicklung im Süden anzuschließen. Für viele royalistisch ausgerichteten Ugander war dies neben der Ausrufung der Republik unakzeptabel und führte zu einem ständig schwelenden Konflikt. Nur vier Jahre nach Erlangung der Unabhängigkeit richteten sich die Waffen der ugandischen Armee 1966 schließlich gegen den Königspalast und zwangen Staatspräsident Kabaka Mutesa II nach schweren Kämpfen ins Exil. Nach der Auflösung der Königreiche und der Einrichtung eines Präsidialsystems konnte Milton Obote uneingeschränkt herrschen, bis 1971 Idi Amin gewaltsam die Macht an sich riss. Idi Amin kam aus dem Nordwesten 2 und nutzte die Armee um allen politischen Widerstand aus dem Süden brutal zu unterdrücken. Allerdings misstraute Idi Amin auch den Luo sprechenden Acholi und Langi in der Armee, die er der Machtbasis von Obote zurechnete. In einem internen Säuberungsprozess wurden unzählige Armeemitglieder dieser Volksgruppen umgebracht. Andere flohen aus der Armee, viele ins Ausland. Dort bildeten sie schließlich den Kern des Widerstandes gegen die Amindiktatur in den Nachbarstaaten. Nach dem Sturz Idi Amins 1979 rekrutierte sich aus ihnen die Uganda National Liberation Army (UNLA), die den Kern der offiziellen ugandischen Armee bildet. Nur vier Jahre später versank Uganda 1983 erneut in einem Bürgerkrieg, als sich Yoweri Museveni und seine National Resistance Army(NRA) gegen das Obote-Regime und die politische und militärische Dominanz der Nordugander auflehnten. Im Januar 2 Umfasst die Region westlich des Nilverlaufes und der Grenze zu DRC mit den drei Regionen Nebbi, Arua und Moyo. Es ist das Siedlungsgebiet der Niloten. 3 1986 marschierte Museveni, der wie die Mehrheit seiner Truppen aus dem südwestlichen Uganda stammt, in Kampala ein und wurde zum Staatspräsidenten ernannt. Die unterlegenen bisherigen Regierungstruppen, hauptsächlich Acholi und Langi, zogen sich in den Norden Ugandas und schließlich aufgrund zunehmenden militärischen Drucks der NRA bis in den Südsudan 3 zurück. Letzteres ist ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung des anhaltenden Norduganda-Konfliktes: Die rückströmenden UNLA-Truppen der abgesetzten Regierung sahen sich selbst als legitime Truppe und die nachrückende NRA als Rebellen an. Zum eigenen Schutz mobilisierten sie die Zivilbevölkerung, indem sie die NRA als Menschen verächtende Schlächter darstellte. So wurden die Regierungstruppen des OboteRegimes zu Rebellen 4 , aus denen sich später die Lord Resistance Army(LRA) rekrutierte, und aus der vorherigen Rebellentruppe NRA die ugandische Armee, Uganda People´s Defence Force(UPDF). 3 Die ehemaligen UNLA-Kämpfer standen der SPLA sehr skeptisch gegenüber. Viele haben sich deshalb der Equatorial Defence Force(EDF) angeschlossen. Daher rührt die spätere Unterstützung der Khartoum-Regierung für die LRA. 4 Teile der Obotetruppen schlossen sich in der Uganda People´s Democratic Army(UPDA) zusammen, die aus dem Südsudan operierend der NRA erhebliche Schwierigkeiten bereitete. Erst 1988 konnte ein fragiler Friedensvertrag geschlossen werden. Zwischen Spiritualität und Guerillataktik: die Entstehung der LRA Ähnlich dem Südsudan ist auch der Norden Ugandas von vielfältigen christlichen Einflüssen verbunden mit starken traditionellen, okkultistischen und animistischen Elementen geprägt. Die jeweiligen Machthaber haben diese spirituell-christliche Mixtur immer wieder zur eigenen Machtsicherung benutzt. Die AcholiTruppen suchten stets den spirituellen Beistand besonderer traditional healer(spirituelle Führer), die für den Seelenheilungsprozess verantwortlich sind. Deren spezielle Kraft kann nach dem Glauben der Acholi-Truppen Schuld vergeben oder den Schuldigen vernichten. Eine der berühmtesten spirituellen Führerinnen war Alice Auma aus Gulu. Sie wurde bereits in den 80er Jahren von Kommandeuren der Acholi Brigaden konsultiert. Sie gibt an, von vielen verschiedenen spirituellen Kräften beseelt zu sein, darunter auch Akwena 5 , deren Namen sie später übernahm. Als die Berichte über Gräueltaten der NRA bei der Verfolgung der UNLAKämpfer zunahmen, begann Alice Auma Akwena junge Männer für den bewaffneten Widerstand gegen die Regierungstruppen von Museveni zu rekrutieren. Ihre Bewegung wurde im Ausland als Holy Spirit Mobile Forces(HSMF) bekannt. Zum ersten Mal übernahm ein spiritueller Führer 5 Akwena war ebenfalls eine Wunderheilerin deren spirituelle Kraft auf Alice Auma übergegangen sein soll. 4 nun selbst das Kommando über eine militärische Organisation 6 . Die HSMF wies anfänglich erstaunliche Erfolge gegen die Regierungstruppen auf 7 , weshalb sich vermehrt ehemalige UNLA Kämpfer dieser Truppe anschlossen. Ihr Kreuzzug konnte erst kurz vor Jinja, lediglich 80 km von Kampala entfernt, gestoppt werden. Alice Auma Akwena konnte jedoch fliehen und lebt derzeit im Exil in Kenia. Ihr Erbe wurde jedoch von anderen fortgeführt, darunter auch Joseph Kony. Kony stammt aus dem gleichen Umfeld wie Akwena, befehligte aber nur eine kleine Gruppe von Gefolgsleuten, die lokal operierte und eher spirituell denn militärisch ausgerichtet war. Nach dem Zusammenbruch der HSMF und dem 1988er Friedensschluss der Museveni-Regierung mit der Uganda People´s Democratic Army(UPDA) änderte sich die Situation schlagartig. Die den Friedensschluss ablehnenden Mannschaften und Offiziere der UPDA schlossen sich 6 1986 sollen bereits 18.000 Kämpfer unter Alice Auma Akwena Kommando gestanden haben. Der Mangel an Waffen wurde durch einen hohen Grad an Spiritualität ausgeglichen. Besondere Salbungen sollten die„Reinen“ unsterblich machen, denn nur die„Sündigen“ könnten durch den Feind sterben. Der Kampf selbst wurde dadurch zu einem gesellschaftlichen Selbstreinigungsprozess, einem Grundgedanken, der auch das militärische Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung rechtfertigte. 7 Wegen des Waffenmangels waren viele HSMFKämpfer nackt und nur mit einer Bibel bewaffnet gegen die Regierungstruppen gezogen. Vielfach zog sich die Armee im direkten Aufeinandertreffen zurück, da sie nicht wusste, wie gegen einen derartigen Gegner vorzugehen ist. der kleinen Bewegung von Joseph Kony an. Diese Gruppe, die sich anfänglich Uganda People´s Democratic Liberation Army nannte, erst zwei Jahre später wurde sie von Kony in Lord Resistence Army(LRA) umbenannt, war von Anfang an straffer organisiert und militärisch ausgerichtet. Joseph Kony beschränkte sich auf das Spirituelle, während die Militärs ihre Guerillataktiken und ihr militärisches Gerät einbrachten. Geblieben war die auch von Kony propagierte Notwendigkeit eines Reinigungsprozesses der Acholi mittels Gewalt. Im Gegensatz zu Akwena richteten sich die Aktionen aber nun viel stärker gegen die Zivilbevölkerung. Kony rekrutierte nicht mehr, um im Kampf gegen die Regierungstruppen die„Reinen“ von den„Unreinen“ zu trennen, er überfiel ganze Dörfer und tötete die Bewohner, weil er diese für Kollaborateure der Regierung hielt. Es ist dieser alttestamentarischer Ansatz, dass Gleiches mit Gleichem vergolten werden muss, der zu den unzähligen Gräueltaten der LRA führt. Die militärische Option: Eskalation eines Konfliktes Selbst durch einen Buschkrieg an die Spitze des ugandischen Staates gelangt, konnte Museveni dem übersinnlichen Gedankengebäude Joseph Konys nichts abgewinnen. Für ihn war der Krieg mit dem Friedensschluss mit der UPDA 1988 vorbei. Dass ein spiritueller Führer mit einer Gruppe beseelter, aber unerfahrener Krieger und ohne jeglichem politischen Programm, seiner gut organisierten und 5 trainierten Armee derart heftigen Widerstand entgegen setzen könnte, war für Museveni undenkbar. Die Regierung erklärte folglich immer wieder das Ende des Bürgerkrieges im Norden. Um den Wiederaufbau betreiben zu können, setzte die Regierung eine junge Acholifrau, Betty Bigombe, als Staatsministerin für die Befriedung Nordugandas mit Sitz in Gulu ein. Der Widerstand der LRA hielt jedoch an. Es kam weiterhin zu Angriffen auf Einheiten der NRA und vor allem zu verstärkten Übergriffen auf die Zivilbevölkerung. Die NRA antwortete mit militärischen Aktionen, während Betty Bigombe versuchte, die Tür zu Verhandlungen nicht zuschlagen zu lassen. Diese militärische Vorgehensweise führte zu Gewaltakten auf beiden Seiten, die zur deutlichen Intensivierung der Kämpfe führte und die Leiden für die Zivilbevölkerung noch verstärkte. Viele Berichte sprechen von unermesslichen Gräueltaten der LRA, aber auch der Regierungstruppen, weshalb es zu den ersten Flüchtlingswellen in die größeren Städte und Militärlager kam. Betty Bigombe bemühte sich, das Leiden der Menschen zu begrenzen, das sich mittlerweile über die Acholiregion hinaus ausgeweitet hatte. Es gelang ihr, einen direkten Draht zu den führenden LRAAkteuren, einschließlich Joseph Kony, aufzubauen. Die militärischen Aktionen ließen nach und es schien sich erneut eine Chance für einen Friedensschluss zu ergeben. Mit einer abrupten Kehrtwende im Februar 1994 stoppte die Regierung in Kampala allerdings sämtliche Friedensbemühungen. Ein Ultimatum gab der LRA sieben Tage, sich den Regierungstruppen zu ergeben. Drei Tage später wütete der Krieg grausamer denn je und die Strafaktionen der LRA gegen angebliche Kollaborateure der Regierung nahmen bisher unbekannte Ausmaße an. Tausende von Kindern und Frauen wurden verschleppt und in den LRA-Camps im Südsudan zu Kindersoldaten oder Sexsklaven gemacht. Es gibt verschiedene Versionen, was Museveni zu diesem Ultimatum bewogen haben könnte: Eine wahrscheinliche Variante ist, dass ihn Geheimdienstberichte über die Aufrüstung der LRA mit modernen Waffen und Minen mit Unterstützung der sudanesischen Regierung im Südsudan erreichten. Auch im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Verhandlungen zur Konfliktbeilegung sind immer wieder Stimmen zu hören, die davon ausgehen, dass Kony den Verhandlungsprozess lediglich als Atempause nutzt, um sich mit neuen Waffen auszustatten. Ohne Zweifel hatte die LRA damals mit Operationen im Sudan begonnen. Es handelte sich allerdings überwiegend um Aktionen zur Nahrungsmittelbeschaffung. Im Kampf gegen die SPLA kam der sudanesischen Regierung, die zunehmend selbst unter starken internationalen Druck geriet, die ethnischen Vorbehalte der LRA gegen die SPLA wohl sehr gelegen. Allerdings wird dies für Museveni nicht der alleinige Grund gewesen sein: Auch er hatte ein Interesse daran, den Krieg im Norden als ein Faustpfand für andere politische 6 Ziele zu nutzen. So wird es ein Zusammenspiel verschiedener Gründe gewesen sein, das zum Abbruch der Friedensgespräche führte. Die Internationalisierung des Konfliktes Der Abbruch der Friedensgespräche und die von ugandischer Seite propagierten Verdächtigungen, dass die Khartoumer Regierung die LRA unterstütze und aufrüste, führte im Gegenzug zu einer unverhohlenen Unterstützung der SPLA durch die Regierung in Kampala. Um ihre Kampfhandlungen sowohl im Südsudan als auch im Norden ausbauen zu können, musste die LRA allerdings neue Kräfte rekrutieren, weshalb es zu vermehrten Verschleppungen von Kindern und in diesem Zusammenhang zu den grausamsten Massakern des gesamten Krieges kam 8 . Die Regierung Musevenis lehnte als Konsequenz sämtliche Bemühungen um die Wiederaufnahme von Friedensgesprächen ab. Die ClintonAdministration erklärte den Sudan zu einem Terrorstaat und die BushRegierung setzte 2001 die LRA auf die Liste der Terrororganisationen. Diese Haltung der USA gegenüber dem Sudan interpretierte Museveni als eindeutige internationale Unterstützung und Rechtfertigung seiner Haltung. Der 11. September hat damit zweifelsfrei auch im Norduganda-Konflikt seine Spuren hinterlassen. Nachdem bereits Clinton in seinem Bemühen, eine Lösung für den Südsudankonflikt zu 8 UNICEF schätzte 1997 die seit 1994 durch die LRA verschleppten Kinder auf über 10.000. finden, einen Besuch bei Museveni machte, kam nunmehr auch George W. Bush mit der Zielsetzung, den internationalen Terror zu bekämpfen, nach Uganda. Nur so wurde der bisherige Kumulationspunkt 2002 erreicht, die Operation„Iron Fist“: Mehr als 10.000 Soldaten gingen mit Unterstützung von Kampfhubschraubern und logistischer Unterstützung der USA gegen die LRA vor. Erstmalig erlaubte die sudanesische Regierung den ugandischen Truppen, die Grenze zu überschreiten und die sich in den Sudan zurückziehenden Truppen der LRA zu verfolgen, und die ugandischen Regierungstruppen wurden sogar von der SPLA militärisch unterstützt. Der LRA wurden große Verluste zugefügt, obgleich die zivilen Verluste wohl ein Vielfaches betragen haben dürften. Joseph Kony und seine engsten Kommandeure zogen sich tief in den Sudan zurück. Einige versprengte LRA-Einheiten umgingen jedoch die Regierungsoffensive und weiteten in der Folge den Konflikt nicht nur in die an Acholi angrenzenden Regionen, sondern auch in die benachbarte Demokratische Republik Kongo aus (DRC) aus. Man hatte die Kampfkraft der LRA enorm unterschätzt und anhaltende Übergriffe auf die Zivilbevölkerung wie gegen die UPDF 9 und auch die SPLA gaben im März 2004 den Anlass zu einer zweiten„Iron Fist“ Offensive. Diese zweite Offensive hatte wesentlich größeren Erfolg, konnte jedoch 9 Die National Resistance Army(NRA) wurde zur nationalen Armee erklärt und in Uganda People´s Defence Force(UPDF) umgenannt. 7 ebenfalls nicht Joseph Kony’s habhaft werden. Seit dem Friedensschluss im Südsudankonflikt ist der Südsudan jedoch kein sicheres Rückzuggebiet mehr für die LRA und hat Joseph Kony damit zusätzlich geschwächt. Als Alternative bot sich allerdings der LRA zunehmend der„rechtsfreie Raum“ des Ostkongos an. Vermutungen gehen dahin, dass sich die militärische Führung mittlerweile im Garamba Nationalpark, der im Nordwesten an Uganda angrenzt, aufhält. Auch weiterhin scheint es jedoch zu Bewegungen der LRA zwischen dem Ostkongo und dem Sudan zu kommen, die darauf schließen lassen, dass man die Stützpunkte im Südsudan nicht völlig aufgegeben hat. Eine Humanitäre Katastrophe: Die Internal Displaced People Camps (IDP) Nichts offenbart die humanitäre Katastrophe militärischer Konflikte drastischer, als die Situation der vertriebenen Zivilbevölkerung. Der Kampf gegen die eigene Bevölkerung sorgte von Beginn der Operationen der LRA für eine Landflucht größeren Ausmaßes in die Städte oder in die Nähe von Militärcamps. Waren diese frühen IDP-Camps vorerst auf die Acholiregion, hauptsächlich auf die Stadt Gulu beschränkt, und waren Ergebnis einer Fluchtbewegung, wurden die IDP-Camps spätestens 1996 allerdings zu einer militärischen Strategie der UPDF. 1995/96 kann als gewaltsamste Periode des Krieges bewertet werden. Gewalt wurde mit Gegengewalt beantwortet und traf in großem Umfang die Zivilgesellschaft. Die LRA begann ihre aktivste Rekrutierungsphase und verschleppte fast täglich Kinder und Frauen. Die wachsende Truppe der LRA brandschatzte und tötete ganze Dorfgemeinschaften, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Da die ugandische Armee den Feind nur selten im offenen Kampf treffen konnte, versuchte sie, die LRA durch Verknappung ihrer Nachschubmöglichkeiten zu schwächen. Zu diesem Zweck wurde die Zivilbevölkerung in Flüchtlingscamps gezwungen und so menschenleere Gebiete geschaffen, die leichter zu überwachen waren und der LRA keine Möglichkeiten für die Versorgung mit Lebensmitteln und neuen Rekruten boten. Die Rechtfertigung des besseren Schutzes der Zivilbevölkerung für diese Politik der Entsiedelung konnte die ugandische Armee leider nur selten belegen: Die Mannschaften waren in der Regel nicht auf den Schutz der Bevölkerung vorbereitet und auch psychisch kaum auf die Grausamkeiten der LRA eingestellt. Hinzukam, dass sich die LRA nun zunehmend gezwungen sah, sich direkt aus den Camps zu versorgen. Da sie sich hierfür auch familiärer oder ethnischer Bande bediente, waren die Reaktionen der ugandischen Armee vielfach chaotisch und standen der LRA an Grausamkeit nicht nach. So brachte die zwanghafte Umsiedlung in IDP-Camps zusätzliche Schwierigkeiten und der Schutz der Bevölkerung konnte nur sehr langsam verbessert werden. Dieser kleine Fortschritt wurde aber 8 durch die zumeist katastrophale sanitäre und humane Situation der mehrheitlich übervölkerten Camps konterkariert. Mitte 2005 lebten nach UNICEF Schätzungen rund 1,5 Mio. Vertriebene in über 250 Camps. Daher bedarf es nicht nur enormer logistischer Leistungen zur Sicherung der Grundbedürfnisse einer entwurzelten und jeglicher Lebensgrundlage beraubten Bevölkerung, sondern auch finanzieller Mittel, über die Uganda kaum verfügt. Das Überleben der IDPs hängt somit vor allem von ausländischer Hilfe ab. Am Ausgangspunkt des Konfliktes in der Acholi-Region hat sich das urbane Zentrum Gulu in eine Hauptstadt internationaler Organisationen entwickelt. Über hundert internationale NROs und ihre nationalen Ableger sind hier mittlerweile vertreten. Die nach Gulu geflüchteten oder umgesiedelten Acholi leben seit mehr als 10 Jahren in mehr oder weniger geordneten Lagern und werden dort durch die internationale Gemeinschaft versorgt. Diese älteren Lager verfügen inzwischen über minimale Infrastrukturen wie Gesundheitsvorsorge, Schulen, Wasser etc. Die Situation der Vertriebenen in den relativ neuen Lagern, die nach der ersten„Iron Fist“ Offensive, hauptsächlich in Apac, Lira und in der Tesoregion entstanden, sieht jedoch anders aus: Hier haben nur vereinzelte NROs ihre Arbeit aufgenommen und können aufgrund finanzieller Engpässe nur in wenigen Fällen eine lückenlose Versorgung der IDPs sicherstellen. In den meisten dieser Lager ist es bereits zu größeren Epidemien gekommen. Aber auch in den„traditionellen Camps“ hapert es immer wieder an einer notwendigen Abstimmung zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, aber auch zwischen den NROs und den staatlichen Stellen, wodurch es zu vermeidbaren Versorgungsengpässen in den Lagern kommt. Zusätzlich erschwerend kommt eine Politisierung des Konfliktes hinzu. Die mit dem Norduganda-Konflikt nicht im originären Zusammenhang stehende zunehmende Kritik an Staatspräsident Museveni, vor allem wegen der Aufhebung der Amtszeitbeschränkung, spaltet nicht nur die Nation, sondern auch die internationale Gebergemeinschaft und Zivilgesellschaft. So werden die Verfehlungen und Versäumnisse der Museveni-Regierung bei ihrer Norduganda-Politik zunehmend stärker in den Fordergrund gestellt und in einigen Fällen sogar Ursachen und Wirkungen undifferenziert vermengt. Das Primat humanitärer Hilfe wurde so vereinzelt leider der Politik geopfert. Ein Schritt in die richtige Richtung ist mit der nun erfolgten Einrichtung des Joint Monitoring Committee(JMC) gemacht worden. Das JMC ist dem Büro des Ministerpräsidenten angegliedert und setzt sich aus allen betroffenen Fachministerien, den Hauptgeberländern 10 und je einem Vertreter der internationalen sowie der nationalen NROs zusammen. Aufgabe ist die Erarbeitung eines 10 Es handelt sich um die sog. Core Group Länder(USA, Vereinigte Königreich, Norwegen und die Niederlande, die auch den Verteidigungshaushalt überwachen), Südafrika, Kanada, EU und der UN Humanitarian Coordinator. 9 Masterplanes zur Rückführung der intern Vertriebenen in Norduganda. Grundvoraussetzung für die Rückführung der Vertriebenen ist die Befriedung ihrer Heimatgebiete. Inwieweit diese Voraussetzung bereits erfolgt ist, wird derzeit bei den Mitgliedern des JMC unterschiedlich beurteilt. Festzuhalten bleibt, dass es weiterhin keine einheitliche Linie zur Konfliktbeurteilung oder Strategie zur Konfliktbeilegung gibt. So ist sowohl international wie national strittig, inwieweit die LRA noch zu ernsthaften militärischen Aktionen fähig ist. Davon abhängig ist die Frage, ob die Lager aufgelöst werden können oder nicht und wie die Rückführung der Vertriebenen erfolgen kann. In den meisten Fällen sind deren ehemalige Dörfer völlig zerstört. Schulen, Gesundheits- und Wasserversorgung müssen erst wieder aufgebaut werden. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, müssen zumindest minimale Ordnungsstrukturen vorhanden sein. Vielfach haben traditionelle Ordnungssysteme die Lagerzeit nicht überstanden und müssen durch neue, staatliche Strukturen ersetzt werden. Die größte Sorge bereitet allerdings die Landfrage. Es gibt kein individuelles, registriertes Eigentum an Land, sondern nur das Recht der Landnutzung durch die traditionellen Führer. Sind diese jedoch verstorben oder haben ihren Führungsanspruch verloren, sind erneute Konflikte zu befürchten. Wie dieser äußerst komplexen Problemlage sinnvoll begegnet werden kann, ist bisher bei den ausländischen Gebern, nationalen und internationalen NRO als auch staatlichen Institutionen höchst umstritten. Die Rückkehr zur Verhandlungsoption: Der Druck der Geberländer nimmt zu. Die erste„Iron Fist“ Operation muss heute als militärischer Fehlschlag gewertet werden. Kony und seine Kommandeure konnten nicht gefasst werden, der Krieg weitete sich ausgehend von der Acholi-Region auf die angrenzenden Regionen im Osten und Westen aus und die Übergriffe der LRA auf die südsudanesische Bevölkerung nahmen eher zu denn ab. Die UPDF und ihre Verbündeten sahen sich letztlich in die Zwangslage versetzt, zwischen der Option einer erneuten und ausgeweiteten militärischen Operation oder der Aufnahme ernsthafter Friedensverhandlungen zu entscheiden. Die militärische Option hätte große Bereiche des Südsudans einschließen müssen. Dies hätte die zwischenzeitlich ernsthafteren Bemühungen um einen Friedensschluss im Südsudan gefährdet. Zudem hatte sich die weltpolitische Großwetterlage geändert. Der Irakkrieg war beschlossene Sache und es galt, Eskalationen in anderen Krisenregionen zu minimieren. Dies führte zu einem Stimmungsumschwung in der internationalen Gebergemeinde: Die militärische Option wurde als gescheitert erklärt und man drängte Museveni nunmehr verstärkt, wieder in Verhandlungen mit der LRA einzutreten. Gleichzeitig wurde die humanitäre Katastrophe des Konflikts plötzlich von der Weltöffentlichkeit wahrgenommen. Spätestens der Besuch der Vertriebenenlager durch Jan 10 Egeland, UN Under-Secretary for Humanitarian Affairs, brachte die endgültige Wende und machte das Elend der Opfer des NordugandaKonflikts öffentlich. Die ugandische Regierung schien überrascht und teilweise überfordert oder auch nicht willens, diesen Paradigmenwechsel so schnell nachzuvollziehen und setzte vorerst ihr militärisches Vorgehen fort. Das bereits 2000 in Kraft getretene „Amnesty Law“, dem Museveni stets skeptisch gegenüberstand, trug jedoch plötzlich Früchte. Immer stärker unter Druck geratend, ergaben sich viele einfache LRAKämpfer aber auch hochrangige Kommandeure. Bis Mitte 2004 sollen sich nach Regierungsangaben über 5.000 LRA-Kämpfer den Regierungstruppen ergeben und um Amnestie gebeten haben. Das Amnestiegesetz wurde im Verständnis der einflussreichen traditionellen Führer der Acholi nicht nur im Sinne der Strafbefreiung, sondern auch des Vergebens interpretiert. Ein Ansatz, der von vielen basisorientierten NROs und kirchlichen Institutionen übernommen und unterstützt wurde. Einige Organisationen gerieten über dieses Verständnis in eine gefährliche politische Nähe zur LRA. Letztlich hat sich hier eine starke Gruppe herauskristallisiert, die sich der Anwendung von internationalen Rechtsnormen bei der Lösung des Nordugandakonfliktes lautstark widersetzt. Mit dem zunehmenden Widerstand der internationalen Gebergemeinschaft gegen die militärische Lösung musste die Regierung Museveni in irgendeiner Form reagieren. Man wusste, dass Kony sich nicht auf ugandischem Gebiet, sondern im Sudan aufhielt. Wie lange die Friedensverhandlungen für den Südsudan noch Aktionen der UPDF im Sudan zulassen würde, wurde immer ungewisser. So suchte Museveni die Unterstützung einer internationalen Lösung, die ihm die Verfolgung von Kony und seinen engsten Kommandeuren auch außerhalb ugandischen Staatsgebietes ermöglichen würde. Das Interesse des Internationalen Strafgerichtshofs an dem fragilen Zusammenspiel von Friedensgesprächen und Amnestiegesetz kam dem Interesse der ugandischen Regierung in diesem Zusammenhang gelegen. Im Januar 2004 gaben Staatspräsident Museveni und der Chefankläger des IStGH Moreno-Ocambo bekannt, dass die ugandische Regierung auf die Anwendung der Amnestiegesetze bei der LRA-Führung verzichtet und der IStGH im Gegenzug einen Strafantrag wegen Menschenrechtsverletzungen gegen fünf Personen der LRA-Führung erlässt. Parallel wurde Betty Bigombe mit einer zweiten Friedensmission beauftragt. Diese zweite BigombeMission wurde hauptsächlich von Norwegen und Großbritannien unterstützt. Ihr gelang es relativ schnell, die Kontakte zu der LRAKommandostruktur wieder aufzunehmen. Sowohl die USA als auch Großbritannien stimmten der Führung von Gesprächen auch auf sudanesischem Boden zu. Zielsetzung war es, Kony und seine Kommandeure zur Kapitulation und Abgabe ihrer Waffen zu bewegen. 11 Um dies zu ermöglichen, wurden sowohl in Uganda als auch im Südsudan kampffreie Zonen ausgewiesen, in denen sich die LRATruppen sammeln und ihre Waffen niederlegen konnten. Tiefes Misstrauen auf beiden Seiten und ständige Brüche des Waffenstillstandsabkommens ließen die Friedensverhandlungen jedoch scheitern. Durch den Friedensschluss im Südsudan hatte sich die Situation für die LRA im Sudan allerdings erneut entscheidend verschlechtert. Joseph Kony zog sich in die DRC zurück. Dort fühlt er sich vorerst vor der UPDF sicher. Sowohl DRC als auch die UN und Teile der internationalen Gemeinschaft sowie die der nationalen Opposition würden eine Verfolgung von Kony auf dem Gebiet der DRC nicht zulassen. Dies obgleich die LRA im Januar 2006 acht guatemaltekische Angehörige der MONUC-Truppen 11 im Kongo getötet hat. Damit hat die LRA mittlerweile den Krieg aus dem Norden Ugandas über den Südsudan in den Ostkongo getragen und ihn endgültig zu einem regionalen Problem gemacht. Im Norden Ugandas werden nur noch einzelne Übergriffe verzeichnet. Diese stellen aber kaum noch eine ernsthafte Gefahr dar. Die Übergriffe auf die Zivilgesellschaft haben sich in den Süden des Sudans verlagert 12 . 11 MONUC, Mission des Nations Unies en République Démocratique du Congo. UN Mission in DRC. 12 Am 05. Juli 2006 wurde ein GTZ-Fahrzeug nur 16km außerhalb von Gulu von Rebellen angegriffen. Der Überfall forderte sechs Todesopfer. Es soll sich bei den Rebellen um Angehörige der LRA gehandelt haben. Ernstzunehmende Bewegungen bewaffneter LRA-Gruppen finden derzeit zwischen dem Sudan und DRC und kaum noch in Uganda hinein statt. Die von Betty Bigombe erfolgreich wiederaufgegriffene Friedensinitiative muss allerdings mittlerweile erneut als gescheitert angesehen werden. Dazu haben viele Gründe, verursacht von beiden Seiten, beigetragen. Zentral ist jedoch, dass Joseph Kony mittlerweile die Niederschlagung der Anklage beim IStGH als Grundvoraussetzung für einen Friedensschluss fordert. Der Internationalen Strafgerichtshofes: zwischen allen Stühlen? Die internationale Staatengemeinschaft hat mit dem IStGH und den Statuten von Rom, die von Uganda unterschrieben wurden, einen wichtigen Baustein für ein globales Governance System geschaffen, dass jedoch in vielen Fällen auf traditionelle lokale Gegebenheiten stößt, die nur schwer miteinander in Einklang gebracht werden können. Das traditionelle Gesellschaftssystem der Acholi basiert auf der Gemeinschaft, der sich das Individuum unterzuordnen hat. Nur die Gemeinschaft sichert das Überleben, kann den nötigen Schutz nach innen und außen gewähren. Je stärker die Gemeinschaft ist, umso eher ist ihr Frieden und Sicherheit gewiss. Darauf baut auch das traditionelle Rechtsverständnis auf. Konflikte sind in der Gemeinschaft zu lösen, wobei der Versöhnung und Reintegration in die Gemeinschaftsordnung Priorität eingeräumt wird. Oberste Zielsetzung ist es, eine 12 Schwächung der Gemeinschaft zu vermeiden. Dies ist ein in sich geschlossenes System, was bis heute eine Einmischung von außen nicht gewohnt ist und auch nicht erwartet. Der IStGH und seiner deutlichen Kritik an einer Amnestie für die LRASpitze ist deshalb inzwischen auf erstaunlichen Widerstand in Uganda gestoßen. Es gab viel Kritik von kirchlichen Organisationen, traditionellen Führern der Acholi, vielen nationalen und internationalen NROs und der sich im Rahmen des politischen Transformationsprozesses neu formierenden Oppositionsparteien. Diese Kritik ist dabei nicht immer sachlich und vielfach auf Eigeninteressen oder parteipolitischer Taktik begründet. Auch vonseiten des IStGH kam es jedoch zu einigen taktischen Fehlern. Am schwersten wiegt wohl die gemeinsame Erklärung von Museveni und dem Chefankläger Moreno-Ocampo im Januar 2004 vor der Presse in London, in welcher sie die Aufnahme der Anklageerhebung erklärten. Die Reaktion in Uganda war entsprechend: Es war die Rede von der Instrumentalisierung des IStGH durch Museveni, um das Scheitern seiner Nordugandapolitik zu verschleiern. Eine sachliche Diskussion über die Rolle und die Möglichkeiten des IStGH, einen Beitrag zur Konfliktlösung beizutragen, wurde kaum geführt. Auch der IStGH selbst hat keinerlei Aufklärungsarbeit in Uganda betrieben. Die Anklagevertreter sitzen abgeschirmt in Kampala und erfüllen ihren Ermittlungsauftrag, der im Sinne des Systems verdeckt durchgeführt wird. Dadurch bleibt viel Spielraum für Vermutungen und Verdächtigungen, denen vonseiten der Ermittler nichts entgegengesetzt wird. Das Wissen um den Auftrag und die Wirkungsweise des IStGH ist nicht nur bei der breiten Masse der Bevölkerung, sondern auch bei den Eliten nur sehr rudimentär vorhanden. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich im Norduganda-Konflikt um die einmalige Situation handelt, dass Strafbefehle für einen Rebellenführer und vier seiner Kommandeure erlassen wurden, die selbst die Waffen noch nicht niedergelegt haben und deren man weder habhaft geworden ist noch genau weiß, wo sie sich derzeit befinden. Alle Indizien weisen jedoch darauf hin, dass sich die Gesuchten bereits seit Langem nicht mehr auf ugandischem Gebiet bewegen. Verhandlung versus IstGH? Ist der IStGH in Uganda schon am Ende? Die Verlagerung des militärischen Konflikts in den Sudan stört den immer noch sehr fragilen Friedensprozess im Sudan. Die südsudanesische Regierung bemüht sich deshalb seit mehreren Monaten um eine Vermittlerrolle zwischen der ugandischen Regierung und der LRA. Es kam zu mindestens zwei Treffen zwischen dem südsudanesischen Vizepräsidenten Reik Machar und Joseph Kony. Am 04. Juli 2006 verkündete Museveni die Bereitschaft seiner Regierung, in offizielle Friedensgespräche mit der LRA einzutreten. Die Regierung könne auch den Vorbedingungen von Joseph Kony, eine Generalamnestie für ihn und die LRA zu 13 erlassen, zustimmen. Dagegen muss der IStGH Einspruch erheben 13 . Museveni begründet diesen Schritt, damit, dass der IStGH keine Möglichkeit hat, Joseph Kony selbst festzunehmen und dies auch der internationalen Gemeinschaft bisher nicht gelungen sei. Da sich Kony auf dem Staatsgebiet der DRC befindet, wo ihm ein Eingreifen durch die UPDF von der UN untersagt ist und die UN-Truppen selbst kein Mandat zur Vollstreckung des Haftbefehls gegen Kony und seine Kommandeure haben, muss Uganda seinen eigenen Weg gehen. Es klingt irgendwie starrsinnig, zumal der erklärte Zeitraum für das Aussetzen einer Amnestie für Kony auf zwei Monate, beginnend Mai 2006, beschränkt wurde. Diese zeitliche Begrenzung der Amnestie wurde mittlerweile jedoch aufgegeben. Der Beginn der aktuellen Friedensverhandlungen in Juba und die positiven Reaktionen aus allen gesellschaftlichen Lagern in Uganda aber auch internationale Zustimmung haben entscheidend dazu beigetragen, dass der Bestrafungsgedanke derzeit keine Rolle mehr spielt. Grundsätzlicher ist die Frage, ob es überhaupt eine fundierte Grundlage für Friedensgespräche gibt. Kony sieht sich selbst auf gleicher Augenhöhe mit Museveni. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass er auch zukünftig selbst an den Gesprächen teilnehmen wird, 13 Bei den Verhandlungen für die Klageerhebung durch den IStGH hatte Museveni zugesichert, von seinem Recht, in besonderen Fällen eine Ausnahmeregelung von dem Amnestiegesetz zu erlassen, Gebrauch zu machen. solange sich Museveni nicht auch an den Verhandlungstisch setzt. Über was will man dann überhaupt verhandeln? Kony hat bisher keine politische Forderungen publik gemacht, die aus unserem Verständnis überhaupt verhandelbar wären 14 . Hier treffen grundverschiedene Denkrichtungen aufeinander. Weiterhin ist die Rollenverteilung der Betroffenen zu hinterfragen. Kann die südsudanesische Regierung, die selbst betroffen ist, erfolgreich die Vermittlerrolle spielen? Müsste nicht auch die Khartoumregierung mit an den Verhandlungstisch? Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass sie die Unterstützung der LRA völlig aufgegeben hat. Dazu bewegen sich die LRA-Einheiten noch zu unbehelligt zwischen dem von der SPLA beherrschten Gebieten und dem Ostkongo. Müsste nicht auch der Ostkongo in eine Lösung einbezogen werden? Letztlich bleibt die Kernfrage zur Rolle und Möglichkeiten des IStGH in friedensschaffenden Prozessen: Ist das juristische Grundprinzip der Strafverfolgung in allen Fällen als absolut zu betrachten oder müssen auch Verhandlungslösungen in Verbindung mit Zugeständnissen an das Gerechtigkeitsprinzip durch Strafverfolgung aus humanitären Erwägungen erwogen werden? Wie ist mit diesem grundsätzlichen Spannungsgefüge zwischen den Zielen der internationalen Strafverfolgung und der Möglichkeit 14 Als einzige Forderung wurde die Ersetzung der Verfassung durch die Zehn Gebote aufgestellt. 14 regionaler Friedensprozesse zu verfahren? Und nicht nur für die UN, sondern auch für die AU bleibt offen, wie mit nationalen Regierungen zu verfahren ist, die Rebellen oder Terrororganisationen unterstützen statt den Strafgerichtshof bei deren Festnahme zu unterstützen. Der Internationale Strafgerichtshof zumindest bleibt zur Erfüllung seines Mandates auf die Unterstützung der Nationalstaaten angewiesen. Insofern werden auch mit Blick auf die zukünftige Rolle und Stärke des IStGH die Entwicklungen in Uganda zu verfolgen sein. Das Ziel für Norduganda erscheint eindeutig: Ein Ende des 20jährigen Leidens der Bevölkerung sollte absolute Priorität genießen. Dazu müssen Verhandlungslösungen gesucht werden. Die internationale Gemeinschaft muss ihr Möglichstes dazu beitragen, den Konflikt zu beenden und sollte auch darauf hinwirken, dass die Friedensgespräche von allen Beteiligten ernsthaft und ergebnisorientiert geführt werden. Ob die LRA sich letztlich dazu bereit erklärt, wirklich Verhandlungen zu führen, ist noch unklar. Als Alternative zu den Friedensgesprächen oder einem Scheitern der Gespräche gibt es nur ein weiteres militärisches Vorgehen. Dies würde aber nur bei einem gemeinsamen Vorgehen der ugandischen mit der südsudanesischen Armeen Sinn machen. Eine Zusammenarbeit mit DRC oder eine Invasion im Ostkongo wäre notwendig und der Konflikt hätte dann auch für die Weltöffentlichkeit sichtbar, eine regionale Dimension erreicht, die Leiden der Zivilbevölkerung wären allerdings größer denn zuvor. Zum Autor: Jürgen Peters ist Vertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung in Uganda Ansprechpartnerinnen: Nicole Nestler, Tel.: 0228-883 588 (Nicole.Nestler@fes.de) Sabine Schöneseiffen, Tel.: 0228-883 589 (Sabine.Schoeneseiffen@fes.de) Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Afrika Godesberger Allee 149 53170 Bonn Fax: 0228-883 623 15