Das Völkermordtribunal in Kambodscha – Ein langer Weg zu Gerechtigkeit und Frieden Thomas Hummitzsch, April 2006 Als der 17-jährige Student Keap Vibot an den Gräbern in Choeung Ek, besser bekannt als die kambodschanischen âáääáåÖ= ÑáÉäÇë= steht, sagt er:„Ich bin wütend, wenn ich das sehe. Wo bleibt die Gerechtigkeit?“ Viele Kambodschaner stellen sich diese Frage, denn sie sind der Ansicht, dass diejenigen bestraft werden sollten, welche die knapp zwei Millionen Opfer zu verantworten haben. Zwei Millionen Kambodschaner sind den Folgen von Hunger, Krankheit und Zwangsarbeit zum Opfer gefallen oder wurden von Pol Pots Khmer Rouge(KR) systematisch umgebracht. Mehr als 25 Jahre nach der Vertreibung der KR durch vietnamesische Truppen und mehr als 7 Jahre nach dem Tod des_êçíÜÉê= kìãÄÉê= låÉ= Pol Pot ist noch immer keiner der verantwortlichen Führungspersonen zur Rechenschaft gezogen worden. = Tribunalhistorie Nach der Vertreibung der KR durch die vietnamesischen Truppen 1979 blieb das Land international isoliert und von internationaler Hilfe weitgehend abgeriegelt. Vor allem die Mitglieder des UNSicherheitsrats setzten auf dem Rücken der kambodschanischen Gesellschaft den Kalten Krieg fort. Nachdem der antivietnamesische Chauvinismus 1 der Amerika1 Um nach dem verlorenen Vietnamkrieg eine späte Genugtuung zu erfahren, verweigerten die USA der als„Marionetteregierung Vietnams“ verhöhnten„Volksrepublik Kampuchea“ die internationale Anerkennung. Die Volksrepublik China rächte sich ner und Chinesen in den 80er Jahren die Strafverfolgung der KR verhindert hatte und die 90er Jahre zum Großteil von den Versuchen der politischen Wiedereingliederung der KR geprägt waren, welche die Strafverfolgung im Namen der nationalen Versöhnung in den Hintergrund drängte, wurde erst Mitte der 90er Jahre die Täterverfolgung national und international erwogen. Erst 18 Jahre nach dem Ende des Pol Pot Regimes wurden auf der internationalen Bühne ernsthafte Bemühungen für eine rechtliche Aufarbeitung des kambodschanischen Völkermords gemacht. Den historischen und politischen Hintergrund bildeten sowohl die genozidalen Ereignisse in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien sowie neu gegründeten Gerichtshöfe zur Strafverfolgung der verantwortlichen Täter als auch die Verhaftungen einiger Hauptverantwortliche des kambodschanischen Völkermords. Im internationalen Rahmen verbreitete sich die Hoffnung, dass ein Kriegsverbrechertribunal einen Schlussstrich unter die tragische Vergangenheit Kambodschas und die westlichen Verstrickungen darin ziehen könnte. mittels ihrer Unterstützung der KR an Vietnam und der Sowjetunion für ihre anti-chinesische Koalition. Sowohl China als auch die USA unterstützen deshalb die KR politisch, logistisch und finanziell. Erst die Auseinandersetzungen des chinesischamerikanischen Bündnisses gegen die Sowjetunion haben es den KR möglich gemacht, im nationalen als auch im internationalen politischen Feld vorerst unbeschadet zu verweilen. Im April 1997 verabschiedete die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen(VN) eine Resolution (A/RES/52/135) mit der Aufforderung, den Bedarf möglicher internationaler juristischer Unterstützung für ein kambodschanisches Tribunal zu prüfen. Am 21. Juni 1997 baten daraufhin die beiden kambodschanischen Premiers Hun Sen und Prinz Ranariddh den VN-Generalsekretär Kofi Annan um internationale Unterstützung, um im Rahmen der von König Norodom Sihanouk 1994 ausgerufenen ‚Politik der nationalen Versöhnung’„die Verantwortlichen für den Völkermord und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Regierung der Khmer Rouge von 1975 bis 1979 vor ein Gericht“ bringen zu können. Sodann beauftragte Kofi Annan im Juli 1998 ein Expertenteam, um die Möglichkeiten für eine Umsetzung eines Tribunals gegen die KR zu prüfen. Diese Expertengruppe legte dem VNGeneralsekretär am 18. Februar 1999 ihren Bericht vor, in welchem sie die Bildung eines internationalen ad-hoc Tribunals nach dem ruandischen bzw. jugoslawischen Modell vorschlug. Darüber hinaus äußerte sich die Kommission zu den verschiedenen Vergehen gemäß der internationalen und kambodschanischen Gesetzgebung zu den Beweismaterialien, den Möglichkeiten einer Festnahme der KR-Führungsfiguren und der Verbindung sowie Berücksichtigung des Tribunals in Betracht auf die Politik der nationalen Aussöhnung. 2 Im August 1999 drängten einzelne kambodschanische Politiker darauf, dass ein mögliches Verfahren gegen die KR nur in Kambodscha selbst und vor einem kambodschanischen Gericht nach kambodschanischem Recht mit Unterstützung durch internationale Richter stattfinden sollte. Die VN und Kambodscha verhandelten in den folgenden Monaten intensiv über das 2 United Nations, Rapport du Groupe d’experts pour le Cambodge créé par la résolution 52/135 de l’Assemblé générale. mögliche Tribunal. Schließlich konnten sich beide Seiten darauf einigen, dass ein Tribunal zwar in Kambodscha nach kambodschanischem Recht, aber mit internationaler Beteiligung eingerichtet werden sollte. Internationales Menschenrecht als auch die von Kambodscha unterzeichneten und ratifizierten internationalen Konventionen sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Ein abschließender Gesetzesentwurf sieht vor, dass diesbezüglich außerordentliche Kammern an den kambodschanischen Gerichten gebildet werden sollen, in denen die kambodschanischen Richter die Mehrheit stellen. Dieses Dokument wurde von der Nationalversammlung Kambodschas am 2. Januar 2001 einstimmig angenommen und passierte bereits am 15. Januar den kambodschanischen Senat. Bei der Vorlage im Verfassungsrat wurde jedoch festgestellt, dass Artikel 3 des Gesetzesentwurfs dem nationalen Recht widersprach, da er als Höchststrafe die Todesstrafe vorsah, welche jedoch mit der Verabschiedung einer neuen kambodschanischen Verfassung 1989 abgeschafft wurde. Der Verfassungsrat schickte den Entwurf daher zur erneuten Bearbeitung und Verabschiedung durch das Parlament zurück an den Ministerrat, bevor der König den Entwurf annehmen konnte. Am 10. August 2001 schließlich signierte König Sihanouk das überarbeitete„Gesetz zur Schaffung der außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas zur Strafverfolgung der Verbrechen während der Periode des Demokratischen Kampuchea“. Nachdem König Sihanouk das Gesetz unterzeichnet hatte, gerieten die Vereinten Nationen und Kambodscha allerdings erneut in Konflikt. Die VN kritisierte an dem Gesetz verschiedene Abweichungen von der ausgehandelten Vorlage und zweifelte die Kompetenz, Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität der vorgeschlagenen Zusammensetzung und Struktur der Kammern an. Diese Bedenken führten im Februar 2002 sogar zum Abbruch der 2 - Verhandlungen. Erst zu Beginn des Jahres 2003 intensivierten sich auf Druck der wichtigsten Unterstützungsländer des kambodschanischen Tribunals(Japan, Australien, Frankreich) die Gespräche beider Seiten wieder. 3 Am 17. März 2003 einigten sich der kambodschanische Ministerrat und die VN auf den Entwurf eines gemeinsamen Abkommens zur Strafverfolgung der KR unter kambodschanischem Recht 4 . Dieses Abkommen beinhaltete die Akzeptanz des„Gesetzes zur Schaffung der außerordentlichen Kammern“ durch die VN mit wenigen Korrekturen bezüglich des Umgangs mit den stattgefundenen Amnestierungen und Begnadigungen. 5 Es wurde am 13. Mai 2003 von der VNGeneralversammlung ratifiziert (A/RES/57/228b) und am 6. Juni 2003 von beiden Seiten unterzeichnet. Das Abkommen konnte zunächst nicht umgesetzt werden, da seit den Wahlen am 27. Juli 2003 keine kambodschanische Regierungskoalition zustande kam, deren Kabinett das Gesetz zunächst ratifizieren musste. Dies geschah erst am 6. August 2004. Am 5. Oktober desselben Jahres verabschiedete auch die Nationalversammlung Kambodschas das„Gesetz zur Schaffung der außerordentlichen Kammern[…]“, welches daraufhin am 25. Oktober 2004 durch den als InterimsStaatsoberhaupt agierenden Senatspräsi3 Eine detaillierte Analyse der Korrespondenz zwischen der kambodschanischen Regierung und den Vereinten Nationen findet sich in: Jarvis, Helen: Trials and Tribulations in: Critical Asian Studies, Volume 34, N° 4/December 2002; S. 607 – 623. 4 Draft Agreement between the United Nations and the Royal Government of Cambodia concerning the prosecution under Cambodian law of crimes committed during the period of Democratic Kampuchea; zugänglich unter http://www.un.org/law/khmerrougetrials oder http://www.cambodia.gov.kh/krt/english/index.htm 5 Gemäß Artikel 11 wurde nur die Amnestierung von Ieng Sary als Amnestie anerkannt und selbst deren Gültigkeit in das Ermessen der Kammern gestellt. denten Chea Sim feierlich verkündet wurde. 6 Die letzte Hürde für die Umsetzung des Tribunals bestand nun in der Finanzierung. Die VN schätzten die Kosten des auf drei Jahre angesetzten Tribunals auf etwa 56 Mio. US-Dollar von denen Kambodscha ursprünglich etwa 13 Mio. übernehmen wollte. Am 29. April 2005 gab Kofi Annan bekannt, dass die VN ihren Anteil von 43 Mio. US-Dollar über freiwillige Spenden aufgebracht und damit die formalen Kriterien zur Umsetzung des Tribunals erfüllt hätten. Am selben Tag trat das Abkommen zwischen den VN und Kambodscha in Kraft. In Folge teilte die kambodschanische Regierung mit, dass sie ihren finanziellen Anteil an den Tribunalkosten nicht in vereinbartem Umfang tragen könne. Seither sucht sie nach zusätzlichen Geberländern. Am 30. Juni 2005 baten die VN die internationale Gemeinschaft um Vorschläge für die Besetzung der internationalen Richterposten. Die bis Ende August vorgeschlagenen Kandidaten wurden im Dezember 2005 zu Qualifikationsgesprächen eingeladen. 7 Bereits im November 2005 wurde der Kambodschaner Sean Visoth zum Vorsitzenden sowie die Chinesin Michelle Lee zur stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsabteilung der außergewöhnlichen Kammern ernannt. Am 18. Januar 2006 wurden die Räumlichkeiten für das Tribunal in einer Militäranlage der kambodschanischen Luftwaffe außerhalb von Phnom Penh übergeben. Am 8. März 2006 übersandte Kofi Annan die Kandidatenliste für die internationalen Posten 6 Eine detaillierte Chronologie aller das Tribunal betreffenden Fakten hat das G ENOCIDE P ROGRAM AT Y ALE U NIVERSITY unter http://www.yale.edu/cgp/index.html zusammengestellt. 7 Eine Liste der eingeladenen Kandidaten für die einzelnen an internationales Personal zu vergebenden Posten ist zugänglich unter: http://www.un.org/law/khmerrougetrials. 3 - Kambodschas an Premier Hun Sen. 8 Diese müssen nun vom obersten kambodschanischen Richterrat bestätigt und ernannt werden. In diesem Jahr werden vor allem noch weitere Untersuchungen und Recherchen stattfinden, welche die Beweislage erhärten sollen. Als Beweismittel für einen möglichen Prozess stehen zwei Dokument-Quellen im Vordergrund: Das Archiv des Gefängnisses und Folterzentrums pJON sowie das Archiv des Geheimdienstes p~åíÉÄ~ä. 9 Die VN hoffen, dass die internationalen Richter, Strafverfolger und Anwälte bis zur Mitte dieses Jahres ernannt und die ersten Verhandlungen 2007 aufgenommen werden können. = Struktur und Mandat des Tribunals Das„Gesetz zur Schaffung der außerordentlichen Kammern[…]“, basierend auf der kambodschanischen Rechtsprechung, besteht aus 48 Artikeln. Das Tribunal soll aus zwei Kammerebenen bestehen: einer Kammer am Obersten Gerichtshof, bestehend aus 4 kambodschanischen und 3 internationalen Richtern und einem Strafgerichtshof, bestehend aus 3 kambodschanischen und 2 internationalen Richtern. Urteile wird der Strafgerichtshof treffen, Einsprüche und Berufungen werden an den Obersten Gerichtshof weitergereicht. Jeweils ein kambodschanischer und ein nicht-kambodschanischer Staats8 Als internationale Richter sind nominiert: Silvia Cartwright(Neuseeland), Claudia Fenz(Österreich), Chandra Nihal Jayasinghe(Sri Lanka), Martin Karopkin(USA), Agnieszka Klonowiecka-Milart(Polen), Jean-Marc Lavergne(Frankreich) and Motoo Noguchi(Japan). Als internationaler Untersuchungsrichter ist Marcel Lemonde(Frankreich) und als internationale Staatsanwälte sind Paul Coffey (USA) und Robert Petit(Kanada) nominiert. http://www.un.org/News/ossg/hilites/hilites_arch_vi ew.asp?HighID=516. 9 Weitere Belege sind u.a. die Protokolle und Beschlüsse des pí®åÇáÖÉå=wÉåíê~äâçãáíÉÉë=ÇÉë=aÉãçJ âê~íáëÅÜÉå=h~ãéìÅÜÉ~. Wichtige Beiträge für die Aufarbeitung der Beweise haben in den letzten Jahren darüber hinaus das` ^j_laf^k= d bkl`fab= m oldo^j=^q= v ^ib= r kfsbopfqv= und das = a l`rjbkq^qflk= ` bkqbo=lc= ` ^j_laf^ geleistet. anwalt versorgen den kambodschanischen und den nicht-kambodschanischen Untersuchungsrichter mit den notwendigen Materialien. Entscheidungen werden durch eine sog.„ ëìéÉêã~àçêáíóJîçíÉ“ getroffen, also jeweils mit fünf(Oberster Gerichtshof) bzw. mit vier(Strafgerichtshof) positiven Richterstimmen. So können weder die kambodschanischen noch die nicht-kambodschanischen Richter allein eine Entscheidung treffen. Das Mandat wird unter Artikel 1 folgendermaßen umschrieben: “qÜÉ= éìêéçëÉ= çÑ= íÜáë= ä~ï= áë= íç= ÄêáåÖ= íç= íêá~ä= ëÉåáçê= äÉ~ÇÉêë= çÑ= aÉãçÅê~íáÅ= h~ãéìJ ÅÜÉ~=~åÇ= íÜçëÉ= ïÜç= ïÉêÉ= ãçëí= êÉëéçåëáJ ÄäÉ=Ñçê=íÜÉ=ÅêáãÉë=~åÇ=ëÉêáçìë=îáçä~íáçåë=çÑ= `~ãÄçÇá~å= éÉå~ä= ä~ïI= áåíÉêå~íáçå~ä= ÜìJ ã~åáí~êá~å= ä~ï=~åÇ= ÅìëíçãI=~åÇ= áåíÉêå~J íáçå~ä= ÅçåîÉåíáçåë= êÉÅçÖåáòÉÇ= Äó=`~ãÄçJ Çá~I= íÜ~í= ïÉêÉ= ÅçããáííÉÇ= ÇìêáåÖ= íÜÉ= éÉJ êáçÇ= Ñêçã= NT=^éêáä= NVTR= íç= S= g~åì~êó= NVTVKÒ NM Durch die weiteren Passagen sind gemäß internationaler Standards Mord und Totschlag, Folter und religiöse Verfolgung nach dem kambodschanischem Strafrecht von 1956(Art.3), Völkermord laut der Völkermordkonvention von 1948(Art.4), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art.5), schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen(Art.6), Verletzungen der Haager Kriegskonventionen(Art.7) und Verbrechen gemäß der Wiener Konvention zum Schutz von Diplomaten (Art.8) abgedeckt. Der juristische Grundsatz åìää~= éçÉå~= ëáåÉ= äÉÖÉ NN wurde somit formal eingehalten. Das Prinzip åÉ= Äáë= áå= 10 Law on the establishment of extraordinary chambers in the courts of Cambodia for the prosecution of crimes committed during the period of Democratic Kampuchea, S. 1; zugänglich unter: http://www.cambodia.gov.kh/krt/english/index.htm 11 Das Prinzip ł hÉáåÉ=píê~ÑÉ=çÜåÉ=dÉëÉíòÒ verhindert die Einführung von gesetzlichen Bestimmungen Éñ=éçëí=Ñ~ÅíçK 4 - áÇÉã NO = wurde zunächst in keinem der Paragraphen des Gesetzes berücksichtigt, betraf aber vor allem Ieng Sary, der bereits 1979 von den Vietnamesen in Abwesenheit zum Tode verurteilt, 1996 jedoch von König Sihanouk begnadigt wurde. Artikel 11 des zusätzlichen Abkommens zwischen den VN und Kambodscha vom 6. Juni 2003 machte deutlich, dass nur die Begnadigung von Ieng Sary als Amnestie anerkannt wurde. Dennoch wurde deren Gültigkeit in das Ermessen der Kammern gestellt. 13 Die massenhaften Amnestierungen der übergelaufenen Soldaten der KR im Rahmen des Gesetzes zur Ächtung der KR 1994 und des Abkommens zur Eingliederung der KRTruppen in die staatlichen Streitkräfte 1998 wurden nicht anerkannt. Als Höchststrafe wurde lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt. Mit diesem Gesetz gab die kambodschanische Führung also den Weg für die kommenden Jahre vor. Das Ziel eines Verfahrens gegen die KR soll keine umfassende, sondern eine begrenzte Strafverfolgung sein, sowohl was den Täterkreis als auch den Tatzeitraum betrifft. Einem Bürgerkrieg durch panische Aufstände der ehemaligen KR ist somit ein Riegel vorgeschoben worden, da die KR der mittleren und niedrigen Ränge durch die Beschränkung auf die Hauptverantwortlichen von einem Verfahren ausgeschlossen wurden 14 . Die Verbrechen vor und nach der Diktatur Pol Pots werden ebenfalls nicht verhandelt. Die Anklage von ausländischen Unterstützern oder Mitwissern ist explizit ausgeschlossen. 12 Das ł sÉêÄçí=ÇÉê=ãÉÜêã~äáÖÉå=_Éëíê~ÑìåÖ“ soll verhindern, dass eine Person ein zweites Mal für dieselbe Tat verurteilt werden kann. 13 Agreement between the United Nations and the Royal Government of Cambodia concerning the prosecution under Cambodian law of crimes committed during the period of Democratic Kampuchea. 14 Eine Liste der möglichen Angeklagten befindet sich im Anhang. Kritik& Gegenkritik In der internationalen Öffentlichkeit wird nicht erst seit der Ratifikation des Abkommens zwischen den VN und Kambodscha diskutiert, inwiefern das Tribunal Erfolg versprechend sei oder eher einem „Medienspektakel zur Beruhigung des Gewissens der Weltöffentlichkeit“ 15 gleiche. Die kambodschanische Regierung muss sich dahingehend vorwerfen lassen, die juristische und politische Verfolgung der KR in den 90er Jahren aus pragmatischen Gründen und politischen Interessen vernachlässigt zu haben. Ein Tribunal nach vorgegebenen Maßstäben kann und soll dies nicht nachholen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty International kritisieren die oben beschriebene Kompromisslösung eines kambodschanischen Tribunals mit internationaler Beteiligung. Die wichtigsten Punkte ihrer Kritik betreffen die Kompetenz und Unabhängigkeit der kambodschanischen Gerichte und Richter, das Fehlen eines Zeugenschutzprogramms, die fehlende Berücksichtigung von Reparationszahlungen und die Zusammensetzung der Kammern, die international ohne Vorbild ist und deren Kompromissfindungsregeln als ungenügend beschrieben werden. 16 Darüber hinaus werden immer wieder personelle Probleme angesprochen, wie z. B. die Befangenheit der am Tribunal beteiligten Richter und Übersetzer. Internationale Beobachter setzen der allgemeinen Kritik entgegen, dass die internationale Beteiligung am Tribunal die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung garantiere, zumal die kambodschanischen Richter seit Ende 2003 diver15 Buch, Hans Christoph: pçêêóI=îÉêó=ëçêêó; in: Die Zeit 10/1999, zugänglich unter: http://www.zeit.de/archiv. 16 A MNESTY I NTERNATIONAL : Kingdom of Cambodia Amnesty International’s position and concerns regarding the proposed“Khmer Rouge” tribunal; zugänglich unter: http://web.amnesty.org. 5 - se Trainingskurse zum internationalen Strafrecht absolvieren müssen. 17 Der Direktor des` ^j_laf^k= d bkl`fab= m olgb`q= und Menschenrechtsexperte Dr. Gregory H. Stanton rügt die internationale Kritik am Tribunal sogar als übertriebene westliche Moral nach all den von ihr mitverschuldeten Fehlern und Pannen. International entspreche das Tribunal bereits existierenden Instanzen in Sierra Leone oder Osttimor. Die angestrebte Perfektion nach dem Motto„Alles oder Nichts“ sei der größte„Feind der Gerechtigkeit“. 18 Auch Politikwissenschaftler und Kambodscha-Experte Stephen Heder bevorzugt dieses Tribunal und befürchtet die Strafverfolgung könne bei weiteren Verhandlungen komplett scheitern. 19 = Analyse: Warum braucht Kambodscha dieses Tribunal? In der kambodschanischen Gesellschaft besteht ein enormer Bedarf an Erfahrung von Gerechtigkeit und Rechtsprechung, denn bisher gibt es kaum eine Vorstellung von Recht und Unrecht. Nur wenige fühlen sich an Recht und Gesetz gebunden; täglich finden Überfälle, Vergewaltigungen und Diebstähle statt, und nur selten werden die Täter bestraft. Oftmals beteiligen sich sogar Sicherheitskräfte oder Regierungsangestellte an organisierter Kriminalität, wie Drogenhandel oder Prostitution bzw. sehen großzügig über derlei Verbrechen hinweg. 20 Das Justizsystem ist schwach und korrupt und kann die Masse der Straftaten nicht bearbeiten, wie auch 17 Scheffer, David J.: Justice for Cambodia in: New York Times 21.12.2002; zugänglich unter: http://www.yale.edu/cgp/index.html. 18 Stanton, Gregory H.: Perfection Is The Enemy of Justice, zugänglich unter http://www.genocidewatch.org/CambodianGenoci deProject.htm. 19 Public Discussion, Phnom Penh 17.12.2004: The Khmer Rouge Trials – Are they worth it and for whom?; zugänglich unter: http://www.genocidewatch.org/CambodianGenoci deProject.htm. 20 Country Report Cambodia 2005; http://www.freedomhouse.org. der VN-Sondergesandte für Menschenrechte in Kambodscha, Peter Leuprecht, in seinem letzten Bericht kritisiert. 21 Die Implementierung der außerordentlichen Kammern innerhalb des kambodschanischen Rechtssystems muss deshalb eine institutionelle und personelle Justizreform nach sich ziehen, die auf lange Sicht die Durchsetzung von Recht und Ordnung garantiert und die Kultur der Straflosigkeit beendet. Das Tribunal muss seinen Teil dazu beitragen, durch das Schaffen von Vertrauen und Gerechtigkeit in den bestehenden Institutionen die Zivilgesellschaft in Kambodscha zu beleben. Erst eine gut funktionierende Zivilgesellschaft kann mit einem gerecht agierenden Staat die notwendigen demokratischen Lernprozesse fördern und vorantreiben. Begleitend zur Politik der nationalen Versöhnung müssen die Hauptverantwortlichen des kambodschanischen Genozids verurteilt werden, denn Frieden und Gerechtigkeit bedingen einander. Entgegen aller Kritik, dass Kambodschas wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufbau wichtiger sei, als das internationale Drängen auf eine juristische Verfolgung, besteht unter den Kambodschanern ein großes Interesse an einer Verurteilung der Verantwortlichen. Diesbezügliche Befragungen des K HMER I NSTITUT OF D EMOCRACY (KID) vom Oktober 2004 haben ergeben, dass 89,1% der Kambodschaner an die Vergangenheit denken, sei es aus anhaltender Angst(42,7%), aus Wut(76,9%) oder weil immer noch keiner der Verantwortlichen bestraft worden ist(61,6%) 22 : “xÁz= VSKU= B= çÑ= íÜÉ= êÉëéçåÇÉåíë= ï~åí= íç= Ü~îÉ=~= hÜãÉê= oçìÖÉ= EhoF= íêá~äK= xÁz= jçëí= çÑ= çìê= áåíÉêîáÉïÉÉë= ÅçåëáÇÉê=~= Ñçêã~ä= äÉJ Ö~ä=éêçÅÉÉÇáåÖ=åçí=çåäó=~ë=~å=çééçêíìåáíó= 21 Commission on Human Rights: Advisory services and technical cooperation in the field of human rights – Situation of human rights in Cambodia; E/CN.4/2005/116, 20.12.2004, zugänglich unter: http://www.ohchr.org/english/countries/kh/mandat e/ 22 Mehrfachnennungen waren möglich. 6 - íç= ÖÉí= àìëíáÅÉI= Äìí=~äëç=~ë= çåÉ= ï~ó= íç= ÖÉí= ~ÅâåçïäÉÇÖÉãÉåí=Ñçê=íÜÉáê=Ü~êÇëÜáéI=é~áå= ~åÇ= äçëëÉë=~åÇ=~å=~åëïÉê= íç= íÜÉáê= êÉÅìêJ êÉåí= èìÉëíáçåW= ÚtÜó= ÇáÇ= íÜáë=~ää= Ü~ééÉå\Û= fí= ëÉÉãë= íÜ~í= íÜÉó=~êÉ= ÇÉëéÉê~íÉäó=~ï~áíJ áåÖ=íÜÉ=ho=íêá~äK=lìí=çÑ=íÜÉ=çîÉêïÜÉäãáåÖ= ã~àçêáíó=çÑ=çìê=êÉëéçåÇÉåíë=EVSKUBF=ïÜç= ï~åí=íç=Ü~îÉ=~=íêá~äI=VRKNB=~ëâ=Ñçê=~=éìÄJ äáÅ= íêá~äK= xÁz= läÇ=~åÇ= óçìåÖ= éÉçéäÉI= ãÉå= ~åÇ=ïçãÉåI=äáíÉê~íÉ=~åÇ=áääáíÉê~íÉ=éÉêëçåë= ~äáâÉ=ïáëÜ=íç=Ü~îÉ=~=ho=íêá~äKÒ OP Hier wird deutlich, dass die juristische Verfolgung der KR-Kader ein wichtiger Bestandteil der nationalen Versöhnung ist. Eine Verurteilung der Hauptverantwortlichen des Genozids zöge auch individuelle Genugtuung für individuell erlittenes Unrecht nach sich und wäre damit nicht nur eine allgemeine, sondern zugleich auch eine sehr individuelle Geste der Gerechtigkeit. “xÁz= OOKNB= çÑ=~ää= çìê= êÉëéçåÇÉåíë= ï~åí= íç=Ü~îÉ=~å=~éçäçÖó=çÑ=íÜÉ=éÉêéÉíê~íçêë=íç= ÅçãÉ= íç= íÉêãë= ïáíÜ= íÜÉáê= é~ëíK= qÜÉ= ÅçãJ ãçå= ÉñÅìëÉ= çÑ= Ü~îáåÖ= àìëí= ÑçääçïÉÇ= çêJ ÇÉêë=çê=åçí=Ü~îáåÖ=âåçïå=çÑ=íÜÉ=~íêçÅáíáÉë= ïáää= åçí= ë~íáëÑó=~äãçëí= çåÉ= ÑçìêíÜ= çÑ= íÜÉ= ëìêîáîçêëK=xKKKzÒ OQ Darüber hinaus kann die weltweite Verurteilung des Völkermords anders keine moralische Grundlage finden, als durch die Verfolgung der Hauptverantwortlichen KR und deren ernsthafte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Eine juristische Verfolgung dieser Personen, die teilweise wieder Zugang zur politischen Elite Kambodschas haben, ist für die Vergangenheitsbewältigung und Unrechtstilgung in Kambodscha unabdingbar. 23 Khmer Institute of Democracy(KID): Survey on the Khmer Rouge Regime and the Khmer Rouge Tribunal 2004; zugänglich unter: www.bigpond.com.kh/users/kid/KRG-Tribunal.htm 24 KID: Survey on the Khmer Rouge Regime and the Khmer Rouge Tribunal 2004. Die Frage nach einer Wahrheitskommission Eine juristische Verfolgung aller KR-Täter ist weder gewollt noch möglich, denn beim kambodschanischen ‚Auto-Genozid’ können die Opfer- und Täterrollen nicht eindeutig festgelegt werden. Die meisten Kambodschaner sind sowohl als Opfer (der kommunistischen Indoktrination, des Zwangs zur kriminellen Handlung durch die Kader der KR, der Gehirnwäsche der Jugend) als auch als Täter(zur Überwachung der Zwangsarbeiten, zur Ausführung von Exekutionen oder Folterungen als rangniedere KR-Soldaten) zu betrachten. Somit herrscht bezüglich des Völkermordes ein entsprechend hoher Grad der Verstrickung aller Bereiche der Gesellschaft. Ein Tribunal gegen die Hauptverantwortlichen des kambodschanischen Massenmordes allein kann also zur Vergangenheitsbewältigung nicht ausreichen. Vielmehr müssen die Spannungen, die durch das Wissen um die graduelle Schuld in der Gesellschaft entstehen, durch die Versöhnungspolitik Kambodschas gelöst werden. Wie kann aber der Wunsch der Opfer nach Reue oder einer Entschuldigung seitens der Täter erfüllt werden? Eine Wahrheitskommission nach südafrikanischem Vorbild würde diese Möglichkeit bieten. Wahrheitskommissionen zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus, dass sie nicht auf juristische Bestrafung, sondern auf Informationsbeschaffung ausgelegt sind, um ein größeres Bild der Zusammenhänge und Hintergründe der zurückliegenden Ereignisse herzustellen. Sie wirken über gesellschaftliche Mechanismen wie Ächtung und Scham auf der Täter- sowie Anerkennung auf der Opferseite. Im Fall von Kambodscha sprechen einige Faktoren gegen eine solche Kommission. Zum einen sind viele der infrage kommenden Täter der niedrigen oder mittleren Ränge inzwischen in die kambod7 - schanischen Streitkräfte, Sicherheitsverbände und Verwaltungseinheiten eingebunden. Deren Amnestierungen von 1994 und 1998 haben zu einem Gefühl der relativen Schuldfreiheit geführt. Ihnen fehlt es an Willen und Motivation, vor einem Gremium im Namen der Wahrheitsfindung auszusagen. Ein Aufwühlen der Vergangenheit und öffentliches zur Schau stellen dieser teilweise recht einflussreichen Personen könnte darüber hinaus die innere Stabilität des Landes noch über das derzeitige Maß hinaus gefährden. Letztendlich scheint es in Regierungskreisen an politischem Willen zu fehlen, eine solche Kommission zu initiieren und ihr ausreichend finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Gedanke an die Implementierung einer Wahrheitskommission ist dennoch keinesfalls abwegig. Eine solche Einrichtung könnte das Tribunal ergänzen und so dem Wunsch nach Wahrheit und Gerechtigkeit im Rahmen der nationalen Versöhnung nachkommen: “xÁz=`~ãÄçÇá~åë= ä~êÖÉäó= Ñ~îçìê=~= hÜãÉê= oçìÖÉ= íêáÄìå~äI= Äìí= íÜÉ= êÉ~ëçåë= Ñçê= íÜáë= ëìééçêí=~êÉ=ÅçãéäÉñK=qÜÉó=~êÉ=ãáñÉÇ=ïáíÜ= Éãçíáçå~äI=éçäáíáÅ~äI=Åìäíìê~äI=~åÇ=êÉäáÖáçìë= ÅçåëáÇÉê~íáçåI= ïÜáÅÜ=~êÉ= ÇáÑÑáÅìäí= íç= ìåJ ÇÉêëí~åÇK= xÁz= eçïÉîÉêI= áå= ÖÉåÉê~äI=`~ãJ ÄçÇá~åë=ëÜ~êÉ=~=ëáãáä~ê=ÇÉëáêÉ=íç=ÑáåÇ=íêìíÜ= ~åÇ=àìëíáÅÉK=xÁzÒ OR Eine solche Kommission würde Opfern und Tätern die Möglichkeit eröffnen, ihre eigene Geschichte zu erzählen und so gemeinsam das Erfahrene und einander besser zu verstehen und zu akzeptieren. Die Opfer hätten durch eine Wahrheitskommission die Chance zu erfahren, tÉê= in die Taten der KR verwickelt war, tÉäJ ÅÜÉ= Taten und vor allem t~êìã sie am kambodschanischen Volk begangen wurden. Die Beantwortung dieser Fragen wäre zum einen wichtig für den individuellen 25 Chuop, Khamly: Examining the Cambodian view of a Khmer Rouge Tribunal, S. 50. psychologischen Heilungsprozess der Opfer, die noch 30 Jahre nach Pol Pot unter ihren Alpträumen und Ängsten leiden. 26 Zum anderen aber kann erst mit der Beantwortung dieser Fragen eine kambodschanische Geschichte geschrieben werden, die in Schulen gelehrt und im Elternhaus erzählt werden kann. Dafür müsste das Tabu des Schweigens gebrochen werden. Eine Wahrheitskommission könnte zur historischen Informationsbeschaffung wesentlich mehr beitragen, als es das Tribunal jemals tun wird. Durch die öffentliche Auseinandersetzung könnte ein historischer Lernprozess in Gang gesetzt werden, der erstmalig zu einem historischen Bewusstsein in der Gesellschaft führen kann. Eine Wahrheitskommission böte somit einerseits den Opfern einen Ausgleich für ihren Beitrag zur nationalen Versöhnung im Namen des„Vergebens und Vergessens“, indem die Täter, die noch unbehelligt nebenan wohnen, sich zumindest zu ihren Taten bekennen und sich diesen stellen. Darüber hinaus bekämen die Opfer die Gelegenheit, das Erlebte zu erzählen und damit tatsächlich als Opfer anerkannt zu werden. Andererseits würde eine Wahrheitsfindungsinstanz den ehemaligen KR niederer und mittlerer Ränge die Chance des öffentlichen Bereuens und somit ein eventuelles Verzeihen durch die Opfer bieten. Der Implementierung einer Wahrheitskommission mag in Kambodscha einiges im Wege stehen, jedoch ist sie eines der wenigen Mittel, das einen sinnvollen Beitrag zur Überwindung des nationalen Traumas des Genozids und der Verstrickung der Kambodschaner in diesen leisten kann und sollte daher durchaus im Rahmen der Politik der nationalen Versöhnung in Betracht gezogen werden. Eine solche Kommission kann das Tribunal jedoch nicht ersetzen, sondern lediglich 26 KID: Survey on the Khmer Rouge Regime and the Khmer Rouge Tribunal 2004, S. 12. 8 - begleitend die Vergangenheitsbewältigung in Kambodscha unterstützen. “xÁz= cçê= êÉ~ä= éÉ~ÅÉI= Ñçê= êÉ~ä= å~íáçå~ä= êÉJ= ÅçåÅáäá~íáçåI=Ñçê=êÉ~ä=ÇÉîÉäçéãÉåíI=~åÇ=Ñçê= êÉ~ä=ëí~ÄáäáíóI=`~ãÄçÇá~=ãìëí=ÅçåÑêçåí=íÜÉ= íêìíÜ=~åÇ= ÑáåÇ= àìëíáÅÉK= låäó= íÜÉå= Å~å= `~ãÄçÇá~åë=éìí=íÜÉáê=íÉêêáÄäÉ=é~ëí=ÄÉÜáåÇ= íÜÉã=~åÇ= ÄÉÖáå= íç= ÄìáäÇ=~= åÉï= ÑìíìêÉK= xÁzÒ OT Fazit- Was kann das Tribunal leisten? Das Tribunal kann sicher nicht die Geschichte und alle gesellschaftlichen Emotionen aufarbeiten, aber es kann ein Signal der Rückbesinnung auf Rechtsstaatlichkeit darstellen und eine gesellschaftliche Diskussion anstoßen. Die übergroße Mehrheit von knapp 97% der Kambodschaner möchte die Hauptverantwortlichen des Massenmords der KR bestraft sehen. Selbst wenn das Tribunal Mängel und Fehler haben sollte, unterstützen immer noch 55% auch eine fehlerhafte Instanz. 28 Das Tribunal wird seinen Verdienst kaum an seinen juristischen Leistungen messen können. Aber die Berichterstattung darüber und die aus der Arbeit des Tribunals resultierende gesellschaftliche Aufklärungsarbeit können dem Gericht zu seinem Erfolg verhelfen, indem es den Menschen einen Teil des dringend notwendigen Vertrauens in die staatlichen Institutionen zurückgibt und ein Lehrstück fairer Justiz werden würde. Das Tribunal kann unmöglich über alle in den Völkermord verwickelten Personen urteilen, aber es kann die notwendige Geste für Gerechtigkeit liefern, indem es zumindest die Hauptverantwortlichen des Genozids öffentlich bestraft. 27 Meng-Try, Ea: Peace and Reconciliation, S. 49 in: Searching for truth – Comment and analysis, S. 4448; Documentation Center of Cambodia, Special English Edition April 2003, zugänglich unter: www.dccam.org/Projects/Magazines/English_versio n.htm. 28 KID: Survey on the Khmer Rouge Regime and the Khmer Rouge Tribunal 2004. Das Tribunal allein reicht somit zur Vergangenheitsbewältigung nicht aus, da sich die Täter in diesem Falle nicht ihrer Vergangenheit stellen würden, um die Opfer um Verzeihung zu bitten. Demgegenüber verlangt die nationale Versöhnungspolitik den Opfern trotzdem den hohen emotionalen Aufwand des Verzeihens ab. In Kambodscha besteht der Bedarf einer Wahrheitsfindungsinstanz, vor der die Täter der niederen und mittleren Ränge ihren Teil der Versöhnung durch öffentliche Reue erbringen sollten. Wenn es schon keine umfassende strafrechtliche Wiedergutmachung zwischen Opfern und Tätern geben kann, dann sollte den Opfern zumindest die Wahrheit durch die Einrichtung einer entsprechenden Kommission geboten werden. Das Tribunal und eine mögliche Wahrheitskommission könnten vor allem dem Werteverfall in der kambodschanischen Gesellschaft ein Ende setzen. Werte wie Würde, Respekt und Toleranz sowie Gerechtigkeit und Gleichheit müssen wieder in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Zusammenlebens gerückt werden und die Grundsäulen eines stabilen Friedens bilden. Das Tribunal könnte eine„Lehrstunde“ für die Vermittlung dieser Werte darstellen, die verbunden mit Geschichte, Tradition und Religion die Basis für spezielle Bildungsprogramme 29 schaffen könnten. Diese würden dann einen neuen Weg des Zusammenlebens von Opfern und Tätern eröffnen. Diese Bildungsprogramme sind notwendig, den besonderen politischen, sozialen, kulturellen und psychologischen Herausforderungen der kambodschanischen Post-Konflikt-Gesellschaft und deren Bewältigung nachzukommen. Kambodschanische und internationale Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen sowie die medialen Institutionen könnten zur Verbreitung und Veröffentlichung der Ergebnisse des 29 z.B. durch spezielle Lehrpläne an Schulen, Gedenkstättenarbeit oder Bildungsprogramme von NGOs. 9 - Tribunals beitragen und die notwendigen schichtlichen Bewusstseins und einer ErBildungsprogramme vielfältig unterstütinnerungskultur in der Gesellschaft Kamzen. bodschas führen kann. Eine WahrheitsDas Tribunal muss also die Bestrafung der kommission erscheint als ein geeignetes Hauptverantwortlichen betreiben und so Instrument, um diesen gesellschaftlichen die Ereignisse in der Zeit des DemokratiBildungsprozess und die individuellen Reschen Kampuchea zum öffentlichen Theflexionsprozesse über die eigene historima machen. Die daraus entstehende gesche und gesellschaftliche Position und sellschaftliche Auseinandersetzung könnhistorische Verantwortung zu unterstütte einen historischen Bildungsprozess erzen und voranzutreiben. zeugen, der zur Entwicklung eines ge= = qÜçã~ë=eìããáíòëÅÜ=áëí=píìÇÉåí=ÇÉê=dÉêã~åáëíáëÅÜÉå=iáåÖìáëíáâI=mçäáíáâïáëëÉåëÅÜ~ÑíÉå=ìåÇ=pçòáçäçÖáÉ= ~å=ÇÉê=eìãÄçäÇíJråáîÉêëáí®í=òì=_ÉêäáåK=bê=áëí=ÑêÉáÉê=gçìêå~äáëí=ìåÇ=jáíÖäáÉÇ=ÄÉá=^ãåÉëíó=fåíÉêå~íáçå~ä= E~áFK= Kontakt: Sarah.Eberle@fes.de, Tel.: 0228 – 883 510 Daniela.Hinze@fes.de, Tel.: 0228 – 883 512 Anhang: Mögliche Angeklagte Der bereits verstorbene Anführer der KR Pol Pot kann nicht einmal mehr eine symbolischen Bestrafung zugeführt werden, die aber vielleicht von großer Bedeutung für die kambodschanische Gesellschaft hätte sein können. 30 Stephen Heder und Brian D. Tittemore haben sich mit der Frage beschäftigt, welche Personen dann tatsächlich für eine Verurteilung im Sinne der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der KR infrage kommen. Stephen Heder schätzte die Personenzahl derjenigen, die die Definition„hochrangige Führer“ und„Hauptverantwortliche“ gemäß dem„Gesetz zur Schaffung der außerordentlichen Kammern[…]“ erfüllen, auf 10 Führungsfiguren und etwa 50 untergeordnete Verantwortungsträger. 31 Die Führungskader sind laut Heder folgende Personen: • „Brother Number Two“, Nuon Chea, war Minister für Parteiideologie der KR und Präsident des Zentralkomitees der KR. In seiner Funktion als Chefideologe ist er mitverantwortlich für die Ein- und Durchführung der Säuberungen, massenhaften Tötungen und die Verfolgungen von Minderheiten. • Chhit Choeun alias„Ta Mok“(80) war unter Pol Pot Generalstabschef der KR und Militärchef in der Ostzone. Damit ist er auch Hauptverantwortlicher für die Durchführung der massenhaften Säuberungen in der Ostzone 1978/79. • Kaing Kek Ieu alias„ Duch“(64) leitete als Direktor das Folterzentrum S-21. Dort war er für die Durchführung der Befragungen und die Beseitigung der Opfer verantwortlich und muss sich in Konsequenz für die dort stattgefundenen Folterungen und Tötungen verantworten. 30 In einem Informationsdokument der Kambodschanischen Regierung zum Tribunal ist bereits festgelegt worden, dass es keine posthume Verurteilung geben wird; Royal Government of Cambodia: An Introduction the The Khmer Rouge Trials, S. 6; zugänglich unter: www.cambodia.gov.kh/krt/english/index.htm. 31 Public Discussion: The Khmer Rouge Trials – Are they worth it and for whom?. 10 - • Ieng Sary(76) war erster stellvertretender Premierminister und vertrat als Außenminister die Politik Kambodschas von 1975 bis 1979. Er hat wiederholt Inhaftierungen und Tötungen öffentlich unterstützt und gefordert. • Khieu Samphan(75) übernahm als Ministerpräsident des Demokratischen Kampuchea die Aufgaben von König Sihanouk. Bei ihm fehlen allerdings die Beweise einer ebenso starken Verstrickung in die Befehlskette, wie bei den anderen hier genannten Verantwortlichen. • Sou Met, Meah Mut und Kea Pok leiteten militärische Einheiten und/oder waren als Generäle Mitglieder im wÉåíê~äÉå=hçãáíÉÉ. Sie sind für die Inhaftierungen und Exekutionen durch ihre Truppen, wie auch für die massenhaften Säuberungen verantwortlich. • Inwiefern die beiden weiblichen KR-Kader Ieng Thirit und Ieng Ponnary zur Verantwortung gezogen werden können, bleibt aufgrund ihrer recht niedrigen und unwichtigen Positionen einerseits, ihrer persönlichen Nähe zu den Tätern aber andererseits fraglich. 32 Offen bleibt, inwiefern noch weitere Personen strafrechtlich verfolgt werden könnten. Bereits die Expertenkommission der VN schätzte 1999 die Zahl möglicher Angeklagter auf lediglich 20–30 Personen. 33 Die niedrige Zahl der Hauptverantwortlichen erklärt sich durch die starken innerparteilichen Säuberungen seit 1976, bei denen bereits etwa die Hälfte der Kader und Verantwortungsträger beseitigt wurden. Darüber hinaus ist in den vergangenen 25 Jahren eine Vielzahl der Entscheidungsträger verstorben. Inwiefern weitere Personen, die relativ zentrale Positionen besetzt haben, wie z.B. regionale Militärführer oder Arbeitslagerleiter, zur Rechenschaft gezogen werden können, bleibt aus zweierlei Gründen fraglich. Zum einen besteht die Frage, inwiefern dies die nationale Versöhnungspolitik nicht doch in Gefahr bringen könnte. Zum anderen beständen bei der Verfolgung rangniederer KR Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Verantwortlichen und Komplikationen hinsichtlich der Ausarbeitung ihrer graduellen Schuldfähigkeit.= = 32 Heder, Stephen& Tittemore, Brian D.: Seven Candidates for Prosecution – Accountability for the Crimes of the KR, S. 53 ff; zugänglich unter: http://www.globalpolicy.org/intljustice/general/2001/0716cmb2.htm. 33 United Nations, Rapport du Groupe d’experts pour le Cambodge créé par la résolution 52/135 de l’Assemblé générale; Point VII Possibilité de traduire les dirigeants khmers rouges en justice. 11 -