Marokko stellt sich seiner Vergangenheit: Die Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission Hajo Lanz, FES Marokko Dezember 2005 • Nach fast zweijähriger Arbeit hat die marokkanische Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission (IER) zum 30. November 2005 ihre Arbeit beendet und König Mohammed VI. ihren Abschlussbericht mit Ergebnissen ihrer Untersuchungen und Empfehlungen überreicht(www.ier.ma). • Der Auftrag der IER umfasste den Zeitraum von der Unabhängigkeit(1956) bis zum Zeitpunkt des Amtsantritts Mohammed VI.(1999) und befasst sich mit den systematischen und schweren Menschenrechts verletzungen. • Ziel war nicht die juristische Aufarbeitung, sondern die moralische Befassung mit dem geschehenem Unrecht. Dieses Unrecht war zwar Bestandteil des kollektiven nationalen Gedächtnisses, bislang aber nie Bestandteil der öffentlichen Debatte gewesen. • Bleibenden Eindruck hinterließen die live im Fernsehen übertragenen Anhörungen von Opfern und/oder deren Hinterbliebenen. Mit der geradezu gnadenlosen Offenheit und Intensität der„ungefilterten“ Zeugnisse hatte niemand gerechnet. • Offen bleibt die Frage, ob mit dem Bericht lediglich ein düsteres Kapitel der Geschichte des Landes geschlossen werden soll, oder ob die Empfehlungen der Kommission umgesetzt und Maßnahmen eingeleitet werden, die eine Wiederholung solcher Geschehnisse unmöglich machen. Zwei Jahrzehnte nach ihrer Erfindung sind Wahrheitskommissionen zu einem weltweit angewandtem Instrument der Aufarbeitung wenig ruhm reicher Zeiten der Vergangenheit geworden. Es liegen Erfahrungen vor aus nahezu allen südamerikanischen Ländern, aus Südafrika und Osttimor. Das Königreich Marokko bricht mit der Einrichtung seiner„Instance Equité et Réconciliation(IER)“ im Januar 2004 gleich mehrere marokkanische Tabus. Zum einen soll die Wahrheit über die brutale Unterdrückung der politischen Opposition in den so genannten „bleiernen Jahren“ publik gemacht, aufgearbeitet und anerkannt werden. Ein ambitioniertes und mutiges Projekt, das im arabischen Raum bislang einzigartig ist und viel Licht in eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren marokkanischen Geschichte wirft. Zum anderen wird dieses Vorgehen von König Mohamed VI. unterstützt, der damit über die unter seinem Vater Hassan II. begangenen Folterungen und Menschenrechtsverletzungen an Regimegegnern richten lässt. Was zunächst ein Stück Vergangenheitsbewältigung und Geschichtsaufarbeitung ist, geht einher mit der vom jungen König eingeschlagenen Dynamisierung des marokkanischen Demokratisierungsprozesses. Marokkanische Menschenrechtsaktivisten geben jedoch zu bedenken, dass diese Aufarbeitung alter Fälle von dem ablenken solle, was heute noch in Marokko Realität ist: die zahlreichen willkürlich Verhafteten infolge der islamistischen Anschläge vom 16. Mai 2003 in Casablanca, die auch Misshandlungen ausgesetzt sein sollen. Ausserdem habe der Prozess zur Wahrheitsfindung bislang nicht dazu geführt, dass auch nur ein einziger Verantwortlicher für seine Taten zur Rechenschaft gezogen worden wäre. I. Motivation und historische Dimension Die ursprüngliche Motivation zur Gründung einer solchen Einrichtung lag in dem Willen, die in den Jahren nach der Unabhängigkeit(1956) bis zum Tod von Hassan II.(1999) angefüllte „Akte Menschenrechtsverletzungen“ definitiv zu schließen. Das Schwergewicht der Arbeit der Wahrheitskommission sollte auf der so genannten„bleiernen Zeit“ in den 60er und 70er Jahren liegen. Regimegegner wurden während dieser Jahrzehnte verfolgt, inhaftiert und gefoltert. Viele Personen bleiben verschwunden und ihr Schicksal bleibt oft ungeklärt. Schon Hassan II. hatte eine Kommission eingesetzt, die sich diesem leidigen Thema annehmen sollte. Deren Empfehlungen gingen aber über einen rein materiellen Ansatz nicht hinaus und waren von Betroffenen wie Aktivisten abgelehnt worden. Zweifelsohne versucht die Monarchie mit der Einsetzung der IER auch ihre eigene Legitimität zu stärken und ihre demokratische Basis zu festigen. Gleichwohl handelt es sich bei diesem Beschluss nicht nur um ein machtpolitisches Manöver. Der Wille des neuen jungen Königs, einen Strich unter die dunkle Vergangenheit seines Vaters zu ziehen, ist unbestreitbar. Die Gründung der IER wurde beschlossen, nachdem der König entsprechend lautende Empfehlungen des„Conseil Consultatif des Droits de l’Homme(CCDH)“ und von Organisationen ehemaliger politischer Gefangener und Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen gut geheißen hatte. Zahlreiche dieser Empfehlungen, die einen grundsätzlicheren und gerechteren Umgang mit den Geschehnissen anmahnten, entstammen dem Forderungskatalog eines nationalen Symposiums des Jahres 2001, das von der FES unterstützt und gemeinsam mit marokkanischen Menschrechtsorganisationen organisiert worden war: Aufdeckung der Wahrheit, Wiedergutmachung, öffentliche Entschuldigung durch den Staat, Rehabilitierung der Opfer, Bestrafung der Täter und Erstellung eines archivarischen Gedächtnisses. Angesichts der geringen Glaubwürdigkeit der marokkanischen Justiz forderten die Aktivisten eine unabhängige ad hoc Wahrheitskommission, die sich mit diesen Aspekten befassen sollte. Der königliche Arbeitsauftrag an die IER gewichtet letztendlich mehr den Ansatz der Wahrheit und Versöhnung, d.h. ein nicht juristisches Vorgehen, im Gegensatz zu dem von den Aktivisten geforderten Ansatz der Wahrheit und Gerechtigkeit/Justiz, also der Durchführung juristischer Verfahren und gerichtlicher Verfolgung der Folterer und der für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen. Hierbei stellt sich die Frage, ob das Regime versucht, das Thema Menschenrechtsverletzungen zu beenden, ohne gleichzeitig für Gerechtigkeit zu sorgen. Sind die Opfer tatsächlich bereit für eine Versöhnung, ohne dass dies für die Verantwortlichen strafrechtliche Konsequenzen haben würde? Der Großteil der politischen und sozialen Kräfte unterstützte aber schließlich die primäre Zielrichtung der Versöhnung als den einzig möglichen Weg, um eine „sanfte“ Transition zu sichern und eine Hexenjagd zu verhindern. II. Auftrag und Mission Der Auftrag der IER umfasst den Zeitraum von der Unabhängigkeit(1956) bis zum Zeitpunkt des Amtsantritts Mohammed VI.(1999) und befasst sich mit schweren, systematischen und/ oder massiven Menschenrechtsverletzungen. Die Mission der IER erstreckt sich dabei auf drei Ebenen: Die Feststellung der Wahrheit Die IER erfaßt, auf welche Art und Weise Menschenrechte verletzt wurden und stellt Nachforschungen über die vielen noch ungeklärten Fälle der verschwundenen Personen an. Hierzu werden Archivbestände des Militärs und der Sicherheitsdienste analysiert, eigene Nachforschungen angestrengt und Interviews mit Opfern und Zeitzeugen geführt. Dabei soll festgehalten werden, welche Verantwortung staatliche(oder andere) Stellen tragen und nicht zuletzt, welche Art von Wiedergutmachung durch materielle Entschädigung, Rehabilitierung und soziale Reintegration geleistet werden sollte. Der Ende November fertiggestellte und schließlich auch der Öffentlichkeit am 16. Dezember zur Kenntnis gegebene Bericht soll Aufschluss über die Ergebnisse der Nachforschungen geben und versuchen, Verantwortung für die begangenen Menschenrechtsverletzungen festzustellen sowie die Rahmenbedingungen zu analysieren, unter denen diese erfolgt sind. 2 Empfehlungen zur Prävention und Vermeidung In ihrem Bericht schlägt die IER präventive Maßnahmen vor, die darauf abzielen, eine Wiederholung des Geschehenen zu vermeiden. Damit soll das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt und die Respektierung menschenrechtlicher Prinzipien gesichert werden. Die Versöhnung Die gewählte Form der uneingeschränkt offenen Er- und Aufarbeitung der Vergangenheit leistet einen wichtigen Beitrag zur Dialogkultur in Marokko. Diese wiederum bildet die Grundlage für Versöhnung und trägt zur Stärkung bürgerlicher Werte und Rechte bei. Den ungekürzt im Fernsehen übertragenen öffentlichen Anhörungen kam hierbei ganz zentrale Bedeutung zu. Die über 22.000 bei der IER eingegangenen Schreiben von Opfern, deren Hinterbliebenen oder Anwälten, verdeutlichen das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen. Fast 80% der vorgetragenen Fälle befassen sich mit willkürlichen Verhaftungen und Misshandlungen. Die insgesamt angezeigten Schäden sind in erster Linie körperlicher und geistiger, aber auch materieller Natur(Verlust von Beschäftigung und Einkommen, Konfiszierung von Eigentum etc.). III. Schlüsselerlebnisse: Die öffentlichen Anhörungen Nach dem 21. Dezember 2004 gab es auf der Straße, in den Restaurants und Bars, in Schulen und Zeitungen lange nur ein zentrales Gesprächsthema: die Erlebnisberichte von Opfern und Zeugen der Verfolgung unter Hassan II., die ab diesem Tage über das Fernsehen ausgestrahlt wurden. Dass es überhaupt wie angekündigt dazu kommen würde, hatte man ohnehin bezweifelt. Auch mit der Intensität und gnadenlosen Offenheit, mit der hier„ungefiltert“ Zeugnis über das erfahrene Unrecht abgelegt wurde, hatte niemand gerechnet. In den darauf folgenden zehn Wochen wurden in zehn Städten und in allen Landesteilen Anhörungen durchgeführt, während derer insgesamt 200 Zeugen bzw. Opfer ihren ganz persönlichen Bericht und ihre individuelle Leidensgeschichte vortragen konnten. Familienangehörige leisteten dabei meist Beistand, die IER selbst stellte psychologische Hilfe bereit. Die öffentlichen Anhörungen dienten in erster Linie dazu, die Opfer zu rehabilitieren und ihnen endlich eine Stimme zu verleihen. Sie ermöglichten den Opfern, ihr Leid bekannt zu machen und gaben ihnen ein Stück weit ihre Würde zurück, die ihnen entrissen und lange Zeit verweigert worden war. Diese Anhörungen gelten damit sicherlich zu Recht als Kernstück des gesamten Wahrheits- und Versöhnungsprozesses. Ihnen kommt eine wichtige Rolle der Sensibilisierung und Aufklärung zu. Sie geben Anstöße, über die Notwendigkeit des Schutzes einer Gesellschaft vor Willkür und Unterdrückung nachzudenken, bieten andererseits aber auch für viele Personen Gelegenheit, sich der positiven politischen Veränderungen seit dieser schwarzen, bleiernen Periode bewusst zu werden. Für die Anhörungen galt ein besonderes Verfahren: jeder Zeuge berichtet etwa 20 Minuten über seine Erfahrungen, sein persönliches Schicksal. Die Kommission darf keine Fragen stellen und den Zeugen ist es untersagt, die Namen von Folterknechten oder deren Vorgesetzten zu nennen.„Hier wird nicht zu Gericht gesessen“, erklärt der Präsident der IER, Driss Benzekri, am Rande einer FES-Konferenz zum Thema Versöhnung in Berlin.„Wir wollen Wahrheiten herausfinden, bislang Unausgesprochenes publik machen und gleichzeitig Wege der Wiedergutmachung aufzeigen. Die strafrechtliche Verfolgung derer, die peinigten, bleibt anderen Institutionen überlassen“. Er selbst hatte als Mitglied einer marxistischen Gruppe über 15 Jahre in Haft gesessen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass der gesamte Prozess sich mit Halbwahrheiten zufrieden gebe. Viele Schuldige seien weiterhin in Amt und Würden. Es wird stark bezweifelt, ob überhaupt jemand mit strafrechtlichen Konsequenzen für sein Handeln in der Vergangenheit zu rechnen haben wird. Anderen wiederum geht die Suche nach der Wahrheit zu weit.„Wird man nun über Hassan II. richten und dessen Regime den Prozess machen?“, fragt die Wochenzeitung j~êçÅ= eÉÄÇçK Die Anhörungen bergen nach Ansicht des Blattes die Gefahr, dass die gesamte Monarchie beschädigt, wenn nicht gar in Frage ge3 stellt werde:„Von einem bestimmten Punkt an werden die Grundlagen der Legitimität des Regimes erschüttert.“ IV. Der Abschlussbericht Am 30. November hat die IER plangemäß ihre Arbeit beendet und sich aufgelöst. Gleichzeitig ist der Abschlußbericht, der den vorläufigen Schlusspunkt des Wahrheits- und Versöhnungsvorgangs in Marokko markiert, dem König persönlich über geben worden. Der Öffentlichkeit ist der Bericht bis zum Nachmittag des 16. Dezember nicht bekannt gemacht worden. Mancher würde es vorausschauende Planung nennen, man könnte aber auch von Glück reden: zwei Stunden nachdem der König per Dekret angeordnet hatte, den Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, führte die FES eine seit Wochen angesetzte öffentliche Debatte zum marokkanischen Versöhnungsprozess durch mit Teilnehmern wie dem Ex-Vorsitzenden der IER, Driss Bensekri, der nun zum ersten Mal Inhalte des Abschlussberichtes benennen durfte. Das Interesse an der Debatte war dementsprechend gewaltig: als Bensekri nach über zwei Stunden zu einem Fernsehinterview aufbrechen musste, war gegen die Mikrophone der Journalisten kaum anzukommen. Der sechsbändige Bericht – weitere Bände werden folgen – gliedert sich in drei Teile: A. Die Entschädigungen In 9.779 von insgesamt 16.861 Fällen wurde den Anträgen auf Entschädigung stattgegeben. Diese betreffen in erster Linie Fälle von„erzwungenem Verschwinden“, willkürliche Haft, erzwungener Exilierung und sexueller Gewalt. Zur Entscheidungsfindung wurden Kriterien wie Entzug der Freiheitsrechte, Haftbedingungen, Folter, der Grad der unmenschlichen, erniedrigenden oder grausamen Behandlung hinzugezogen. Neben der zusätzlichen medizinischen und psychischen Rehabilitierung individueller Opfer wurden in besonderen Fällen auch Maßnahmen gemeinschaftlicher Wiedergutmachung empfohlen. Mit zahlreichen sozioökonomischen und kulturellen Programmen zugunsten mehrerer Regionen(Rif, Mittlerer Atlas, Casablanca) und Gruppen von Opfern(insbesondere Frauen) soll hier für kollektiv erfahrenes Unrecht entschädigt werden. B. Die Empfehlungen Um eine Wiederholung der schweren Menschenrechtsverletzungen auszuschließen und den gegenwärtigen Reformprozess zu konsolidieren, wurde eine Vielzahl von Empfehlungen verfasst zu: i. Verfassungsreformen:(u.a.) Festschreibung der Prinzipien des Vorrechts internationaler Menschenrechtsnormen vor nationalen Gesetzen, der Unschuldsvermutung, des Rechts auf einen unparteiischen Prozess, Aufnahme des Verbots der Einmischung in Organisation und Arbeitsweise des Gerichtswesens durch die Exekutive, explizite Benennung der fundamentalen Freiheitsrechte(Meinungsäußerung, Demonstration, Vereinigung, Streik etc.) und Prinzipien wie Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung und Respektierung des Privatlebens, Stärkere Kontrolle der Verfassungskonformität von Gesetzen. ii. der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, eine nationale Strategie zum Kampf gegen Straflosigkeit bei Vergehen gegen die Menschlichkeit zu erarbeiten; iii. der Klärung der Organisations- und Funktionsmechanismen der Sicherheitsapparate und Nachrichtendienste samt ihrer Überwachungs- und Evaluierungssysteme; iv. der Errichtung geeigneter Mechanismen zur Nachbetreuung der Entscheidungen und Empfehlungen der IER. C. Wahrheit und Verantwortung Durch eigene Forschungsarbeiten, Recherchen, Investigationen vor Ort und öffentliche Anhörungen wurde versucht, die Wahrheit zu erfassen, was angesichts des langen Untersuchungszeitraums von 43 Jahren nicht einfach war. Die Verantwortlichkeit des Staates für die Handlungen seiner Verwaltungs-, Sicherheitsund Nachrichtendienste steht außer Frage, wird aber auch kaum weiter analysiert. Ganz besonders wichtig für die Hinterbliebenen war die Aufklärung und Identifizierung des Verbleibs der sterblichen Überreste von 742 Opfern. 4 V. Perspektiven „Die Arbeit ist getan, dann kann es jetzt ja mit der Arbeit losgehen“ so oder so ähnlich könnte man das Gefühl beschreiben, das so manchen Menschenrechtsaktivisten und/oder Kommissionsmitglied dieser Tage beschleicht. Der Bericht gibt Zeugnis über das bislang erfolgreiche Bemühen, die Erinnerung an eine nur wenig erinnerungswürdige Vergangenheit zu wahren und dabei die Folgen des Erlittenen zu lindern. Er macht Vorschläge – nicht mehr, aber auch nicht weniger – die es dem Königreich, seinem Rechtssystem und gesamten institutionellen Gefüge erlauben würden, den endgültigen Bruch mit den Praktiken der Vergangenheit zu garantieren. Das Vertrauen in den Rechtsstaat muss durch Reformen gefestigt werden, welche die Grenzen staatlicher Gewaltanwendung neu abstecken und international gültige Standards uneingeschränkt garantieren. Dies erfordert, dass die staatlichen Institutionen – und hier zuvorderst die Justiz und die Sicherheitsorgane – die Rechte und Freiheiten der Bürger achten und bei Missachtung entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden(können bzw. wollen). Der Abschlussbericht stellt nicht das Ende eines Prozesses, sondern nur die erste Etappe desselben dar. Denn, im langwierigen Prozess der Wahrheitsfindung und Versöhnung bleiben zahlreiche Fragen auch nach dem Ende der Arbeiten einer Institution wie der IER ungelöst. Einer der Hauptaspekte wird die Umsetzung der Empfehlungen des Schlussberichts sein. Sei es hinsichtlich des konkreten Vorgehens der Wiedergutmachung und der Entschädigung der Opfer, sei es die Form des Eingeständnisses seiner Verantwortung durch den Staatsapparat oder seien es die institutionellen Reformen. Die Erwartungen an die Aussagen des Berichtes waren hoch und sind sicherlich nicht enttäuscht worden. Die noch offenen Fragen bleiben aber zahlreich. Wer sollte sich, und wofür genau, von staatlicher Seite entschuldigen? Was, wenn der König dies als Nachfolger in Amt und Würden seines Vaters täte? Was, wenn er es nicht täte? Wird aus der während des IER-Prozesses ans Licht der Öffentlichkeit gerückten„Erinnerung“ nun irgendwann„Geschichte“? Wird es endlich gelingen, für die enorme Menge an Aufzuarbeitendem ein nationales Zentrum zeitgenössisch-historischer Forschung zu gründen? Und die sicherlich entscheidenste Frage für viele: Wird es nach der moralischen nun auch eine strafrechtliche Befassung mit dem geben, was für alle in Form von Bildern, Zeugnissen, Berichten und Erklärungen(be)greifbar geworden ist. Ob es Marokko, seinen Bürgerinnen und Bürgern gelingt, eine düster gezeichnete Seite im Buch der jüngeren Geschichte ihres Landes nicht nur umzuschlagen, sondern eine neue aufzuschlagen, die vom Willen und der Hoffnung auf Veränderung zeugt? Dies bleibt abzuwarten, aber in vielerlei Hinsicht hat das neue Marokko bereits bewiesen, dass es willens und auch in der Lage ist, Reformvorschläge umzusetzen. Rabat, 18. Dezember 2005 Ansprechpartner: Dr. Ralph Piotrowski, Tel: 030-26935-726, E-Mail: Ralph.Piotrowski@fes.de, Friedrich-Ebert-Stiftung, Internationale Entwicklungszusammenarbeit, Referat Naher/Mittlerer Osten& Nordafrika, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin 5