Solidarischer Bundesstaat – die Innere Einheit vollenden Dokumentation der Veranstaltung 21. Oktober 2004 in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Forum Ostdeutschland der Sozialdemokratie e.V. 1 Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktionelle Bearbeitung: Irina Mohr/Franziska Richter Copyright 2004 by Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin Fotos: Joachim Liebe Umschlaggestaltung: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Satz und Druck: Wagemann GmbH, Berlin ISBN 3-89892-325-8 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................................... 5 Dr. Manfred Stolpe Vorsitzender des Forums Ostdeutschland „Die Bundesrepublik als Ganzes muss die Politik der Solidarität neu denken, neu gestalten und dadurch bekräftigen“......................................... 9 Franz Müntefering Vorsitzender der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Verantwortung und Solidarität. Ziele und Perspektiven des föderalen Bundesstaates............................................................................ 15 Sigrid Keler Finanzministerin Mecklenburg-Vorpommern Probleme der föderalen Finanzordnung für die ostdeutschen Bundesländer.... 29 Podiumsdiskussion Mehr eigene Wege gehen? Wie kann die Reform des Bundesstaates den ostdeutschen Ländern nutzen?................................................................... 37 mit Hans-Joachim Hacker, MbB Mitglied der Bundesstaatskommission Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard F. Hüttl Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission im Wissenschaftsrat 3 Sigrid Keler Finanzministerin Mecklenburg-Vorpommern Leo von Sahr Vorstandsvorsitzender Ostdeutscher Bankenverband e.V. Prof. Dr. Joachim Wieland Sachverständiger der Bundesstaatskommission Moderation: Eileen Mägel Journalistin Dr. Manfred Stolpe Vorsitzender des Forums Ostdeutschland Schlusswort....................................................................................................... 67 4 Vorwort Seit sich im November 2003 die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung konstituierte, wird unter den Stichworten Ent fl echtung, Handlungsfähigkeit des Staates und Bürgernähe eine Reform des deutschen Föderalismus debattiert. Die Diskussion verläuft quer zu den politischen Strukturen, und die Lager sind oft nicht trenngenau zu unterscheiden, richten sich die Interessen aller Akteure doch vor allem an den Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Ebene aus. Ein Begriffspaar ist allerdings von Beginn an zu vernehmen und taucht in letzter Zeit verstärkt in den Diskussionen auf: Fordern die einen als Ziel der Reform einen so genannten Wettbewerbsföderalismus, wollen die anderen an der bisherigen Struktur des solidarischen oder kooperativen Bundesstaates festhalten, in dem der fi nanzielle Ausgleich zwischen starken und schwächeren Bundesländern als Ausgleich zwischen arm und reich verbindlich angelegt ist. Genau hier beginnt eine verschärfte Relevanz der Reform des Föderalismus für die ostdeutschen Bundesländer, die aufgrund ihrer noch vorhandenen wirtschaftlichen Rückstände auf den Ausgleich angewiesen sind. Der Aufbau Ost ist zu großen Teilen gerade der bundesstaatlichen Solidarität zu verdanken, die für die Deutsche Einheit bisher wegweisend und unbestritten war. Der Weg zur inneren Einheit Deutschlands ist dabei gewiss noch lang, aber wir sind auf ihm auch schon ein gehöriges Stück vorangekommen. Doch im Zuge der Reform des Bundesstaates werden immer öfter Stimmen laut, die den bundesstaatlichen Lastenausgleich zugunsten Ostdeutschlands an5 zweifeln und verändern wollen. Galt bislang der Solidarpakt II unantastbar als die Grenze des Veränderbaren, wurde mit den Vorschlägen einiger Länder nun auch dessen Aufweichung geprobt. Bereits mit der Debatte um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die niemand garantieren könne, begann eine Bewegung, die das bisherige Wertegerüst der Deutschen Einheit in Frage stellt und letztendlich die Gefahr einer Abkopplung der ostdeutschen Länder bedeuten könnte. Dabei sollten doch Fragen nach dem Nutzen der Föderalismusreform für die ostdeutschen Länder einen wesentlichen Impuls für das Zusammenwachsen Deutschlands und den notwendigen Optimismus geben können! – Wie können die Länder die vorgesehene Ent fl echtung und Handlungsfähig keit für ihre eigenen Ziele nutzen? – Wie können wir die Menschen wieder ein wenig mehr dafür begeistern, sich für die Entwicklung ihres Landes einzusetzen? – Bietet die Reform des Bundesstaates nicht letztlich Möglichkeiten, die innere Einheit ein weiteres Stück voranzubringen? Diesen Fragen ging am 21. Oktober 2004 eine Konferenz nach, die gemeinsam von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Forum Ostdeutschland e.V. in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg veranstaltet wurde. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Forum Ostdeutschland, Dr. Manfred Stolpe, gab Franz Müntefering, der Vorsitzende der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, einen Überblick über die bisherigen Diskussionslinien in der Kommission und die verschiedenen Reformvorschläge. Solidarität, so sein Fazit, bleibe ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bundesländern und dürfe nicht aufgegeben werden. Mit dem Vortrag der Finanzministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Sigrid Keler, folgte eine Darstellung der Situation eines ostdeutschen Bundeslandes, das sich wie die anderen in einem Aufholprozess im Vergleich zu den anderen Bundesländern be fi ndet, der jedoch durch die schwierige Wirtschaftslage gebremst wird. Die anschließende Diskussion bestritten Hans-Joachim Hacker, MdB und ostdeutsches Mitglied der Bundesstaatskommission, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard F. Hüttl als Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission im Wissenschaftsrat, Sigrid Keler, Finanzministerin, Leo von Sahr, Vorstandsvorsitzender des 6 Ostdeutschen Bankenverbandes, sowie Prof. Dr. Joachim Wieland, Sachverständiger der Bundesstaatskommission, unter Leitung der Journalistin Eileen Mägel. Unter reger Beteiligung des Publikums diskutierten sie vor allem die Frage, wie die ostdeutschen Länder die Reform des Bundesstaates als Chance begreifen und aufnehmen könnten. Gleichwertigkeit ist nicht Gleichheit, aber sie ist im Kern unverzichtbar, lautete das Fazit der Veranstaltung, deren Ergebnisse Manfred Stolpe in seinem Schlusswort zusammenfasste. Die gedanklichen Wege und die Diskussion bis zu dieser Feststellung möchten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, mit der Dokumentation der Vorträge und der spannenden und wichtigen Debatte hiermit nachvollziehbar machen. 7 8 M ANFRED S TOLPE „Die Bundesrepublik als Ganzes muss die Politik der Solidarität neu denken, neu gestalten und dadurch bekräftigen“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen! Ich habe die angenehme Aufgabe, diesen Willkommensgruß zugleich auch namens der Friedrich-Ebert-Stiftung zu sagen, zugleich natürlich auch für das Forum Ostdeutschland. Wir haben uns wieder einmal gemeinsam ein wichtiges Thema vorgenommen, ein Thema von geradezu brennender Aktualität, das in den letzten Wochen stark ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gekommen ist und das die Grundlagen der Politik in Deutschland, die Zukunft der Länder, allzumal der kleineren und der schwächeren Länder in Deutschland angeht. Damit geht es natürlich auch 9 um die Frage der Zukunft für Ostdeutschland. Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung ist deshalb auch ein P fl ichtthema für das Forum Ostdeutschland und die Friedrich-Ebert-Stiftung. Wir haben die innere Einheit im Forum Ostdeutschland immer hoch gehalten und als das herausragende Ziel des Aufbau Ost verstanden. Innere Einheit heißt nach unserer Überzeugung Solidarität auf Gegenseitigkeit, Solidarität des Westens mit dem Osten, aber auch Solidarität des Ostens mit dem Westen – einerseits für uns hier also Beistand, Partnerschaft und Förderung der neuen Länder zum Ausgleich der teilungsbedingten Lasten, zum Aufbau von Wirtschaftskraft, zur Angleichung der Lebensverhältnisse. Andererseits heißt es Partnerschaft mit den alten Ländern, Anerkennung für das Geleistete, Offenheit für die auch dort vorhandenen Bedürfnisse und Nöte, Mitarbeit und Initiative im gesamtdeutschen Modernisierungsprozess. Diese doppelt begründete Partnerschaft ist das Fundament. Es trägt die Bundesrepublik als solidarischen Bundesstaat. Das ist in der Praxis, was Willy Brandt mit dem Zusammenwachsen der Deutschen gemeint hat. Vernunft und Wert dieser Partnerschaft haben nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Solidarisches Handeln ist die Seele der Sozialdemokratie – oft herausgefordert, angefeindet, schwer geprüft, aber niemals preisgegeben. Solidarisches Handeln ist ein hohes Verfassungsgut, Bauprinzip der Bundesrepublik, tief eingewoben in unser Werteverständnis und unsere Rechtskultur. Das soll und das muss Bestand haben. Dabei geht es nicht nur um Ostdeutschland. Wir hatten immer – auch in den vielen Veranstaltungen des Forums Ostdeutschland – das Ganze im Blick. Die Bundesrepublik als Ganzes muss die Politik der Solidarität neu denken, neu gestalten und dadurch bekräftigen. Wir müssen einerseits ganz praxisnah die politischen Verfahren prüfen, die Solidarität verwirklichen sollen. Andererseits glaube ich, dass wir auch sehr grundsätzlich den Geist des Zusammenhalts erneuern müssen. Deshalb brauchen wir eine Art neuen Gesellschaftsvertrag des kooperativen Föderalismus. Wir müssen die Herausforderungen erkennen. Die Belastungen und Reizungen der föderalen Ordnung sind zur ernsten Bewährungsprobe geworden. Die innere Einheit ist trotz beispiellosen Transfers durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich auch nach 15 Jahren nicht erreicht. Man braucht lange, um alle Erfolge bei Infrastruktur und Wirtschaft im Einzelnen zu würdigen und aufzuzählen. Dennoch lastet auf den neuen Ländern die jahrelange überdurch10 schnittliche Arbeitslosigkeit, verbunden mit einem regional einschneidenden Bevölkerungsverlust. Seit 1990 musste der Osten einen Nettoverlust von 850.000 Menschen verschmerzen. Die Arbeitslosigkeit liegt fast fl ächendeckend um die 18 Prozent. Das schwächt die fi nanziellen und – wichtiger noch – es hemmt die mentalen Eigenkräfte, das Selbstwertgefühl im Osten. Die Folge: Unser verfassungsrechtliches Leitbild von einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ist schwer unter Druck geraten. Gelitten hat die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft einer Politik, die sich am Ausgleich der Chancen orientiert. Eine neue Wortschöpfung, der„Wettbewerbsföderalismus“, wird vor allem von den fi nanzstärkeren Ländern als alternatives Leitbild präsentiert. Hinzu kommen die generellen Strukturprobleme im Bund-Länder-Verhältnis, die die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, vor einem Jahr auf drei Forderungen brachte: Erstens mehr Klarheit der Zuständigkeiten und der politischen Verantwortung. Zweitens mehr Ef fi zienz bei den Entscheidungsprozessen. Drittens bessere Europatauglichkeit der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund haben Bundestag und Bundesrat im Oktober des vorigen Jahres die Kommission Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir den Co-Vorsitzenden Franz Müntefering heute unter uns haben. Die Fragen werden lauten: Was wurde in einem Jahr Kommissionsarbeit erreicht? Wo laufen die Kon fl iktlinien zwischen Bund und Ländern auf der einen, zwischen starken und schwächeren Ländern auf der anderen Seite? Und was wird am 17. Dezember, das ist der Tag, an dem das Ergebnis vorliegen soll, dann Sache sein? Wie wird die Möglichkeit einer Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen und der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gestaltet werden? Aus dem ostdeutschen Blickwinkel sollten wir beachten, dass die Menschen in der Landesidentität einen wichtigen politischen Bezugspunkt wiedergefunden haben. Nach dem Zusammenbruch der DDR war die Neugründung der Länder im Osten kein bloß staatsorganisatorischer Akt. Im Gegenteil, hier wurde das Kommando der SED, der zentralstaatliche Willkür- und Kontrollakt der Länderau fl ösung rückgängig gemacht und in gewisser Weise auch geheilt. Die Länder sind also für den Prozess des selbstbestimmten Hineinwachsens der DDR-Bürger in die Bundesrepublik von ganz zentraler Bedeutung gewesen. Das gilt auch 11 heute noch. Das hat viel mit gelebter Demokratie zu tun. Man sollte die Länder also nicht verunglimpfen und herabwürdigen, sondern man sollte ihren Gestaltungsanspruch und ihre Gestaltungsverp fl ichtung ernst nehmen. Wenn jetzt auch seitens der ostdeutschen Länder der Wunsch geäußert wird, mehr selbst regeln zu wollen, verdient das nach meiner Überzeugung zunächst einmal hohen Respekt. Hinsichtlich des Abbaus unnötiger Bürokratie und für die Entwicklung regionalspezi fi scher Potentiale ist das in besonderem Maße wichtig. Vieles können die Länder wirklich einfach besser vor Ort regeln. Einen Unterschied muss man dabei immer im Auge behalten. Demokratie heißt dann, dass die Parlamente der Länder wieder mehr entscheiden können. Ich sage das mit Bedacht. Deshalb wird es wichtig sein, dass wir einerseits weniger zustimmungsbedürftige Bundesgesetze im Bundesrat haben, aber andererseits auch mehr Kompetenzen bei den Landesgesetzgebern. Das ist eine richtige Linie. Das klingt zunächst technisch, und es ist auch nicht die ganze Wahrheit. In der politischen Wirklichkeit kommt die höchst umstrittene Frage der Finanzverteilung immer wieder dazu. Hier wird man am Ende keine chirurgischen Trennschnitte bei einzelnen Kompetenzen vornehmen können. Ich möchte auch vorweg zu bedenken geben: Einen Finanzausgleich zwischen Schwächeren und Stärkeren wird es auch in Zukunft in dieser Bundesrepublik geben müssen. Nur zur Erinnerung: Vor dem Aufbau Ost gab es den Aufbau Süd in der alten Bundesrepublik. Das Rezept heißt: eigene regionale Anstrengungen plus Wirtschafts- und Infrastrukturförderung. Das hat Erfolge gebracht und ist auch die Chance, den Osten auf die Beine zu bringen. Ich bin der Meinung, dass wir auf die Rolle des Bundes bei der Ordnungsund Strukturpolitik nicht verzichten können. Der Bund sorgt dafür, dass auch schwächere Teile Deutschlands eine Entwicklungsperspektive haben. Der Bund garantiert die Einheitlichkeit des Rechts- und Wirtschaftsraums. Nicht zuletzt fordert das die Wirtschaft selbst. Ausländische Investoren setzen es als selbstverständlich voraus. Die Bundesregierung hat daher eine klare Position bezogen: Rechtzersplitterung und Entsolidarisierung sind nicht in unserem Interesse. Der Bund bleibt zusammen. Das besondere Vertrauens- und Beistandsverhältnis im Bundesstaat muss bleiben. Unser Thema, meine Damen und Herren, heißt heute Solidarischer Bundesstaat – die innere Einheit vollenden. Das ist eine programmatische Aussage. Wir haben in den nun folgenden Vorträgen und Diskussionen die Aufgabe, diese Po12 sition zu begründen, mit Argumenten und Vorschlägen zu untermauern. In der deutschen Geschichte, meine Damen und Herren, gibt es zwei Irrtümer: jüngeren Datums den Irrtum der diktatorischen Gleichschaltung der Länder. Etwas weiter zurück liegt das andere Extrem, die hemmende und lähmende Kleinstaaterei und Eifersüchtelei der Landesherrschaften. In Zukunft wollen und müssen wir beides vermeiden. Wir wollen ein moderner Bundesstaat in einem handlungsfähigen Europa sein. Ich hoffe sehr, dass diese Beratung dazu beitragen kann, Argumente zu liefern und Bewusstsein für diese Zielvorstellung zu schaffen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und möchte unsere Moderatorin ins Spiel bringen, indem ich Eileen Mägel bitte, die weitere Regie zu übernehmen. 13 14 F RANZ M ÜNTEFERING Verantwortung und Solidarität. Ziele und Perspektiven des föderalen Bundesstaates Ich bedanke mich ganz herzlich, meine Damen und Herren, für die Möglichkeit, heute hier sein zu können. Die Kommission hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, das ist bekannt, ich will aber gerne etwas über den Stand der Dinge berichten. Es sind schwierige Entscheidungen, vor denen wir da miteinander stehen. Es gibt bei uns im Grundgesetz den Artikel 20, der heißt: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das ist der Kern dessen, was wir unter Föderalismus verstehen. Wir sind kein Zentralstaat, wie zum Beispiel Frankreich. Wir sind aber auch kein Staatenbund, in dem die Bundesländer miteinander wirken und der Bund nur in der Rolle einer Holding 15 wirkt. Sondern wir sind ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das ist die Ausgangslage. Der Föderalismus ist eine gute Sache. Er hat in Deutschland eine gute und große Tradition seit 1871, auch in der Weimarer Zeit. Es gab immer Länder, die in unterschiedlichsten Konstellationen miteinander Deutschland gebildet haben. Die letzten 40 Jahre in der alten Bundesrepublik, 1949 bis 1989, waren von diesem Föderalismus geprägt. Die deutsche Einheit ist auf dieser Basis zustande gekommen und wir werden auch in Zukunft ein Bundesstaat bleiben – die Länder mit ihrem eigenen Gewicht und der Bund als der Gesamtstaat. Das Thema Bundesstaatliche Ordnung zu behandeln, ist schwierig, weil es sehr unterschiedliche Interessen gibt, die da aufeinander stoßen. Das ist wie ein achteckiger Tariftisch. Da sind SPD und Grüne auf der einen Seite, CDU/CSU, FDP auf der anderen Seite, aber auch Länder auf der einen und der Bund auf der anderen Seite. Da sind große Länder auf der einen und kleine Länder auf der anderen Seite. Und das alles hat auch noch eine bestimmte Beziehung zu Europa, weil immer mehr von dem, was in diesem Lande passiert, in Europa vorbereitet, entschieden oder zumindest in erheblichem Maße beein fl usst wird. Die Ausgangssituation ist nicht leicht. Die Aufgabe, der wir uns zur Zeit stellen, ist sehr viel weniger als eine Revolution. Ich sage das vorbeugend, weil manche Journalisten das in den letzten Tagen und Wochen so dargestellt haben. Ganz so viel wird im Ergebnis wohl nicht dabei rauskommen. Ich möchte damit die Aussichten ein bisschen relativieren. Ich prophezeie, wenn wir unterhalb einer Revolution bleiben, werden viele sagen: Das war nicht so viel. Aber wir wollen keine Revolution, sondern wir wollen die Verfassung weiterschreiben und zwar mit den Aufträgen, die wir bei der Kommissionseinsetzung erhalten haben. Erstens sollen Transparenz und Klarheit gestärkt werden. Es soll klarer als im Augenblick sein, wer eigentlich wofür verantwortlich und zuständig ist. Das hat etwas mit dem Bundesrat und mit dem Bundestag und ihrem Verhältnis zueinander zu tun. Zweitens muss Politikgestaltung in diesem Lande möglich sein. Das heißt, es geht nicht nur darum, wie Demokratie sich organisiert, wie sich Bundesrat und Bundesrat zueinander verhalten, sondern auch darum, dass das Land so aufgestellt ist, dass wir politisch erfolgreich arbeiten können. Dies bedeutet konkret, dass wir der Aufgabe gerecht werden müssen, dass das Land ein Wohlstandsland 16 ist und bleibt und dass auch in Zukunft für die Menschen in Deutschland insgesamt Wohlstand und soziale Gerechtigkeit dauerhaft möglich sind. Das sind die beiden großen Aufgaben, unter denen wir begonnen haben. Es haben sich eine Reihe von Feldern herausgebildet, an denen wir arbeiten. Das erste beschäftigt sich mit der Frage der Klarheit und der Transparenz. Da geht es um die Frage, ob es so sein muss, dass so viele Gesetze, die in den Bundesrat gelangen, dort auf Zustimmung angewiesen sind. Kann man eigentlich die Verfassung so verändern, dass nicht mehr 60 oder mehr Prozent der Gesetze, die der Bundestag beschließt, zustimmungsbedürftig sind und der Bundesrat zum letzten verhindern kann, dass sie zustande kommen. Diese Größenordnung ist für das Ansehen der Demokratie und auch für die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt nicht gut. Ich glaube, dass wir einen Weg fi nden können, indem wir stärker als bisher zwischen dem trennen, was der materielle Inhalt des Gesetzes ist, und dem, was die Umsetzungsverfahren in den Ländern betrifft. Ein zweiter großer Komplex hat sich herausgestellt: Könnte man versuchen, die Gesetzgebungskompetenzen klarer in Bundes- und Länderzuständigkeiten zu trennen? Das gibt es heute schon in Maßen. Es gibt Gesetze, für die ausschließlich der Bund zuständig ist. Aber es gibt eben auch viele Politikbereiche, in denen es eine konkurrierende Gesetzgebung gibt. Der Bund hat sozusagen das Prä, aber die Länder können sich einmischen. Dadurch entsteht manchmal eine unübersichtliche Melange. Wer ist eigentlich zuständig, wer ist verantwortlich? Vor allem: Wer kann entscheiden? Das ist zwar alles formal geklärt. Aber nicht eben eindeutig. Also haben wir überlegt, was man eigentlich tun könnte. Könnte man zum Beispiel den Öffentlichen Dienst, das Beamtenversorgungsrecht den Ländern an die Hand geben? In den Ländern und Kommunen haben wir die meisten Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Heute mischt sich der Bund da erheblich ein. Die Länder mögen das nicht. Eine Frage an die Länder war deshalb: Soll das in Zukunft eure Zuständigkeit sein? Können wir als Bund sagen, wir mischen uns da nicht mehr ein? Das hat übrigens dann auch die Wirkung, dass Löhne und andere Fragen des Tarifrechts sich auf der Landesebene abspielen. Die Länder möchten es, mindestens die großen. Wir haben eine Diskussion über die Frage geführt, ob die Hochschulen in einer solchen Zwitterstellung bleiben müssen oder ob man sie nicht stärker, um17 fassender als bisher in die Verantwortung der Länder gibt. Allerdings herrscht da bei uns auch die Meinung, dass der Zugang zu den Hochschulen, der Abschluss und die Struktur der Hochschulen und deren Qualität so einheitlich sein muss, dass man in Deutschland nicht nur in allen Bundesländern zur Universität gehen, sondern auch wechseln kann. Es muss eine Kompatibilität zwischen den Hochschulen bundesweit geben, die eine Gleichwertigkeit anstrebt. Ohne diese werden wir nicht auskommen. Ein weiteres Feld ist der Bereich Umweltschutz, der erst später in die Verfassung aufgenommen wurde. 1949 nahm dieser Bereich noch nicht den Stellenwert ein, den er heute besitzt. Die Überlegung ist: Muss es nicht die Möglichkeit geben, dass wir ein Umweltgesetzbuch machen, also eine bundeseinheitliche Regelung für die großen Umweltbereiche? Das würde aber bedeuten, dass der Bund ein Stück Zuständigkeit dazugewinnt, dass aber die Länder natürlich in bestimmten Bereichen wieder zugreifen und diese Dinge dann auch für sich entscheiden können. Es ist schon eine Schwierigkeit, mit den Elementen umzugehen. Wasser und Luft sind Dinge, die sich an Landesgrenzen nicht aufhalten lassen. Deshalb gibt es einen aus der Natur heraus gegebenen Zusammenhang, der dafür spricht, dass man stärker als bisher für eine Einheitlichkeit in der Umweltgesetzgebung sorgt. Es gibt das Feld der inneren Sicherheit. Ich will gar nicht ankündigen, dass irgendwelche Kompetenzen verändert würden, aber ich halte es auch selbst für sehr wichtig, dass wir darüber ehrlich in dieser Kommission sprechen. Wie muss das Land im Bereich der inneren Sicherheit aufgestellt sein? In einer Zeit, in der Gefährdungen nicht auszuschließen sind, dürfen wir nicht leichtfertig sein. Es kann nicht sein, dass es Herrschaftswissen beim Bund oder in den Ländern gibt und wenn es kritisch wird, die Informationen möglicherweise nicht hinreichend ausgetauscht worden sind. Ich sage das sehr konjunktivisch. Wir müssen darüber sprechen. Das Ergebnis kann sein, es ist alles in Ordnung. Es kann aber auch sein, dass wir – entweder im Grundgesetz oder aber auch untergesetzlich – Dinge verändern müssen. Dieses untergesetzlich will ich zum Anlass nehmen zu sagen, dass es durchaus sein kann, dass wir Entscheidungen zu treffen oder Vorschläge zu machen haben, die sich nicht in der Verfassung oder in einem Gesetz niederschlagen, sondern die sich in Vereinbarungen, sozusagen in der Umsetzung von Politik, wieder fi nden. Es gibt noch eine Reihe anderer Materien, über die auch konkret gesprochen worden ist – zum Beispiel über den Ladenschluss und das Jagdrecht. Ich will es dabei aber bewenden lassen. 18 Es geht zum Dritten um die Frage der Mitwirkung der Länder, wenn der Bund in seiner Zuständigkeit Gesetze macht. Wie weit können die Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung eingreifen und von sich aus sagen, wir hätten das für uns gerne anders? Das ist ein ganz neuralgischer Punkt. Da geht es dann um die Frage der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und ob und wie man das in Deutschland organisieren kann und inwieweit das ein Erfordernis für die Zuständigkeit des Bundes ist. Viertes Thema: Europa. In dem alten Grundgesetz nahm Europa noch nicht den heutigen Stellenwert ein. Das ist 1993/94 nachgearbeitet worden mit einer Verstärkung der Ein fl ussnahme der Länder. Da zeigt sich natürlich ein Problem des Föderalismus. Wenn sich Deutschland in Europa mit 17 Finanz- und 17 Wirtschaftsministern präsentiert, ist das nicht zwingend eine Stärkung der nationalen Position. Es muss nicht schädlich sein, aber man muss darüber sprechen, wie sich das eigentlich in Europa abspielt mit den deutschen nationalen Interessen. Die Länder haben Vertretungen in Brüssel und sie treten dort auch auf wie quasi Staaten. Die größten Vertretungen sind aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Das ist alles jetzt nur eine Beschreibung der Tatsachen vor dem Hintergrund, dass wir als Deutschland gut beraten sind, wenn wir unsere gemeinsamen Interessen in Europa gemeinsam und einvernehmlich wahrnehmen. 19 Wenn ein Bundesminister nach Brüssel reist, zur Kommission geht und dort die Meinung der Bundesregierung vertritt und das so kommentiert wird, dass da schon drei deutsche Ländervertreter mit einer eigenen Meinung waren, dann ist das nicht besonders hilfreich, um sich durchzusetzen. Es geht zum Fünften um die Frage der Gemeinschaftsaufgaben. Das ist etwas, was in den 70er, 80er Jahren in der alten Bundesrepublik für den Bereich Hochschule, für den Bereich regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur und für den Bereich Küstenschutz entstanden ist. Damals haben die Länder gesagt, das sind Riesenaufgaben, die können wir nicht alleine schaffen. Lasst uns das miteinander fi nanzieren. So entstanden die Gemeinschaftsaufgaben. Nun ist die Überlegung, ob sie eigentlich bleiben müssen, ja oder nein, und wie man das organisieren kann. Bis hier war das eine Beschreibung von bestimmten Ansätzen in der Kommission. Nun komme ich zu einem Kernpunkt, der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Wenn es so ist, dass wir ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sind, leite ich für mich davon den Anspruch ab, dass es Lebensverhältnisse gibt, die gleichwertig sind. Das heißt nicht gleich. Das heißt nicht einheitlich, sondern gleichwertig. Ich bin im Sauerland zu Hause. Wir haben das im Sauerland immer gekannt, dass bei uns die Löhne im Vergleich zu Düsseldorf oder Dortmund bei 20 80 oder 85 Prozent lagen. Und wir hatten auch keine U-Bahn und keine Straßenbahn. Aber wir hatten Seen und saubere Luft und niedrigere Mieten als die anderen. Das hat sich nach der Melodie von Gleichwertigkeit also ein bisschen ausgependelt. Gleichheit kann man nicht herstellen, aber diese Gleichwertigkeit sollte schon gegeben sein. Zur Gleichwertigkeit gehören aus meiner Sicht vor allen Dingen gleiche Chancen für die Kinder, Bildung zu erfahren. Denn wer will soziale Gerechtigkeit in der Politik erreichen, wenn die Chancengleichheit nicht gegeben ist. Deshalb muss man genau hinschauen. Man kann bei der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit mir über vieles reden, aber die Chancen der Kinder und der jungen Menschen müssen gleich sein. Wer Chancengleichheit nicht gewährleistet, kann soziale Gerechtigkeit nicht erreichen. Wir haben heute in Deutschland eine Situation, in der zehn bis 15 Prozent der Kinder ohne Abschluss aus der Schule kommen. Kindern, die ohne Abschluss aus der Schule kommen, zu sagen, wir sorgen für soziale Gerechtigkeit, ist etwas, was niemand glaubwürdig darstellen kann. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist etwas, was über die vergangenen Jahre als Ziel völlig unbestritten gewesen ist. Darüber haben wir immer wieder gesprochen. Das ist auch im Grundgesetz an verschiedenen Stellen unter verschiedenen Begriffen angesprochen. Da geht es auch um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wenn zur konkurrierenden Gesetzgebung entschieden wird. Aber an anderer Stelle ist die Rede von der Verbesserung der Lebensverhältnisse. Das ist das, was die Gemeinschaftsaufgabe angeht, die ich beschrieben habe. Dann gibt es eine Stelle, an der es in der Tat um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse geht. Da geht es um das Steueraufkommen und die Frage, wie man das gemeinsame Steueraufkommen im Bund so verteilen muss, dass die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse daraus entwickelt werden kann. Und es gibt auch noch mal den Ausgleich, um Unterschiede auszugleichen. Da geht es um die Misch fi nanzierungstatbestände in Artikel 104 a GG. Bei diesen ganzen Sachen geht es immer um den Ansatz der Gleichwertigkeit, allerdings mit unterschiedlichen Begriffen. Nun mögen Sie fragen, warum ist das so wichtig? Ich will auf einen bestimmten Punkt hinaus: Es war bisher so, dass wir die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse politisch de fi niert haben. Nun hat unser oberstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, jüngst eine Entscheidung zur Juniorprofessur getroffen. In diesem Urteil 21 haben sich die Richter auf eine sehr politische Beurteilung eingelassen, die uns das Leben da sehr schwer macht und mit der wir jetzt in der Kommission sehr zu kämpfen haben. Ich lese Ihnen diese Passage vor. Unsere obersten Richter, übrigens in einem Abstimmungsverhältnis von 5:3, schreiben: „Das Erfordernis der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist nicht schon dann erfüllt, wenn es lediglich um das Inkraftsetzen bundeseinheitlicher Regelungen oder um eine Verbesserung der Lebensverhältnisse geht. Das bundesstaatliche Rechtsgut gleichwertiger Lebensverhältnisse ist vielmehr erst dann bedroht und der Bund erst dann zum Eingreifen ermächtigt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet.“ Das heißt, das Recht des Bundes – unter Hinweis auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse –, Gesetze zu machen, ist hier unter sehr schwierige Bedingungen, sehr schwierige Erfordernisse gestellt. Nun sind die drei Richter, die anderer Meinung waren, aber auch noch zu nennen. Sie schreiben in ihrer abweichenden Meinung: „Die Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung wird von der Senatsmehrheit in einer Weise eng gefasst, die dem Bund praktisch jede Möglichkeit zu neuer politischer Gestaltung der betreffenden Gesetzgebungsmaterien verschließt. Dem ist nicht zu folgen.“ Das ist jetzt schon ein Stück Juristerei. Es verdeutlicht aber, vor welchen Herausforderungen wir in dieser Kommission stehen. Wir müssen versuchen, damit umzugehen und dafür zu sorgen, dass wir auch in Zukunft seitens des Bundes Gesetze machen können, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland zum Ziel haben. Ich halte diese Zielsetzung für unverzichtbar. Es kommt darauf an, dass wir in der Kommission einen Weg fi nden, dieses Ziel auch für die Zukunft zu gewährleisten. Dabei wird es ganz wichtig sein, wie sich die Länder dazu verhalten. Die Länder haben im Mai dieses Jahres eine gemeinsame und einheitliche Position zu allen zu verhandelnden Punkten verabschiedet. Ich habe mich ein bisschen darüber gewundert, weil ich mir nicht so ganz vorstellen konnte, dass alle Länder dabei gleicher Meinung sind. Da gibt es hinsichtlich der Größenordnung zum Beispiel ein Gefälle zwischen Bremen und Bayern oder Bremen und Nordrhein-Westfalen. Dies lässt unterschiedliche Interessen und auch Motive vermuten. Da werden sich 22 sicher alle Länder noch mal genau umschauen. Denn mit dem, was ich gerade beschrieben habe, mit der Frage der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – ja oder nein – und wie gerichtsfest wir das als Bund eigentlich beschließen können, verbindet sich die Theorie, dass wir auf dem Weg zu einem Wettbewerbsföderalismus sind, im Unterschied zum kooperativen Föderalismus. Nun habe ich gegen Wettbewerb grundsätzlich überhaupt nichts einzuwenden und fi nde, es ist auch richtig, wenn Länder untereinander im Wettbewerb stehen. Wettbewerb ist etwas Gutes. Und Föderalismus ist etwas Gutes, weil sich im Wettbewerb der Länder manche Dinge besser entwickeln können, als wenn es zentral gesteuert wird. Allerdings muss man sagen, wenn man Wettbewerbsföderalismus will, brauchen die Länder gleiche Ausgangsbedingungen. Unklar ist für mich bisher völlig, wie man denn eine einigermaßen gleiche Ausgangslage wird organisieren können. Wenn Bayern und Nordrhein-Westfalen in einen solchen Wettbewerb gehen, haben sie natürlich andere Bedingungen als Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das ist so und damit müssen wir uns auseinander setzen, wenn gesagt wird, die Länder sollen stärker als bisher miteinander konkurrieren. Sie sollen stärker als bisher eigene Gesetze zu bestimmten Materien, zu bestimmten Politikbereichen machen können, die alle sehr wohl Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse haben. Das, was Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse meint, ist aus meiner Sicht nicht Nivellierung. Wir sind nicht zwei assoziierte Staaten, in denen der Wohlstand dadurch nivelliert, gleich gemacht wird, dass etwas weggezogen und an andere Stelle hingegeben wird. Wir haben eine Volkswirtschaft. Wir haben eine Gesetzgebung und müssen darauf achten, dass wir natürlich – um das ganze Ding zu ziehen – Lokomotiven brauchen. Den Lokomotiven darf man keinen Brennstoff wegnehmen, sondern die müssen stark bleiben, um das Ganze zu ziehen. Das ist ganz klar. Aber es muss auch klar sein, dass nicht eine neue Form von Föderalismus entsteht, in der die Schwächeren keine Chance haben aufzuholen. Es ist im Föderalismus immer wieder so gewesen, dass es Länder gab, die schwächer oder stärker waren. Manfred Stolpe hat es eben beschrieben, als er sagte, dass es auch einmal einen Aufbau Süd gab. So hat Bayern 35 Jahre lang aus dem gemeinsamen Topf aller Länder fi nanzielle Mittel bekommen. Daraus ergibt sich doch, dass, wenn andere Länder jetzt schwächer sind, man dann an der alten Melodie festhalten muss, dass man einen Ausgleich schaffen 23 muss mit dem Ziel, dass die Länder, die jetzt schwächer sind, sich auch umstrukturieren, aufholen können und selbst irgendwann mal vorne sind. Das ist ein Spannungsverhältnis, aus dem man nicht so ganz rauskommt. Denn natürlich sagen die, die stark sind, ja, aber die müssen sich auch selbst anstrengen, die können sich nicht ausruhen. Es macht keinen Sinn, wenn wir die Starken schwach machen, es in die anderen Länder geben und wir dann nicht mehr die Lokomotiven haben, um das Land zu ziehen. Da ist was dran. Aber es ist eben auch etwas daran, dass es einen Ausgleich zwischen den einzelnen Ländern geben muss. Den Finanzausgleich wird es weiter geben, das ist unbestritten. Aber bei all den Gesetzen, die wir jetzt zu machen haben, wird dieser Gesichtspunkt immer wieder zu berücksichtigen sein. Was machen wir mit welcher Wirkung für die neuen Länder, aber auch für die Länder insgesamt in Deutschland, die schwächer sind? Ist es vielleicht so, dass ein starker Bund mindestens so hilfreich wie viele andere starke Länder ist? Kann es nicht sein, dass über den Bund ein Ausgleich leichter organisiert werden kann, als wenn er unmittelbar zwischen den Ländern erfolgt? Das ist etwas, das im Hintergrund eine große Rolle spielt. Es wird zwei Dinge geben, die unverändert bleiben und die auf jeden Fall auch in Zukunft gesichert sind. Das ist der Solidarpakt, der bis zum Jahr 2019 gedacht und in seiner fi nanziellen Dimension festgelegt ist. Die Mittel stehen zur Verfügung, unabhängig davon, was da jetzt an der Stelle beschlossen wird. „Korb 1“ ist das Geld, das als Ergänzungszuweisung direkt an die Länder geht. Und es gibt den„Korb 2“, das sind die Mittel, die vom Bund aus zugeordnet werden. Da geht es um das Geld, das eingesetzt wird, um – überproportionale Schwächen, die in einigen Ländern existieren – auszugleichen. Dazu brauchen wir in den kommenden Jahren eine höhere Flexibilität beim Bund. Das heißt, man kann nicht exakt sagen, für welche Zwecke das in den nächsten 15 Jahren ausgegeben wird, aber natürlich soll es vor allen Dingen für Maßnahmen ausgegeben werden, die Wachstum schaffen und dafür sorgen, dass die betroffenen Länder im Vergleich zu den anderen aufholen können. Das ist ein Steuerungsinstrument von großem Gewicht. Natürlich wird der Bund das mit den Ländern zu besprechen haben, aber es ist sehr wichtig, dass wir diesen Solidarpakt als eine feste Größenordnung sehen. Darüber hinaus gibt es die Gemeinschaftsaufgabe, über die ich vorhin schon gesprochen habe. Die regionale Wirtschaftsstruktur ist eine der Gemeinschafts24 aufgaben, bei der alle 16 Länder insgesamt gesagt haben, eigentlich können wir darauf verzichten. Aber wir brauchen natürlich das Geld, das der Bund bisher dafür ausgibt und wir brauchen es auf der Höhe von 1996/1998. Das wäre mehr als heute. Sie hätten es auch gerne noch dynamisiert. Und da kann natürlich der Bund sagen, das geht so nicht. Das wollen wir uns noch mal ein bisschen genauer anschauen. Im Augenblick ist die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur eine, deren Mittel zu 85 Prozent in die neuen Länder fl ießt. Die verbleibenden Mittel gehen in einige Regionen in den westdeutschen Ländern. Wir glauben, dass dies weitergeführt werden muss – unter welchem Titel auch immer. Ich kann nur empfehlen, dass die ostdeutschen Länder klug genug sind, es so zu organisieren, dass – was immer der gesetzliche Rahmen ist – sie nicht diejenigen sind, die dabei benachteiligt sind. Ein Gesetz zu machen, dass das für die nächsten Jahre zu 85 und 15 Prozent oder ähnlich ausgestaltet, ist nicht so einfach. Die Gemeinschaftsaufgabe ist an der Stelle nicht so ganz schlecht. Meine Damen und Herren, das war eine Situationsbeschreibung, die einige juristische Ansätze enthielt. Ich wollte den Rahmen beschreiben und Ihnen deutlich machen, worum es in dieser Kommission geht. Das Wichtigste ist aus meiner Sicht, dass wir dieses Land politikfähig halten und dass Politikgestaltung möglich ist. Es gibt im Grunde zwei Denkschulen, wenn man sich mit diesem Thema auseinander setzt. Da sind einmal die Verfassungsrechtler beziehungsweise Juristen allgemein. Ich fi nde das hoch interessant und ganz wichtig, was sie uns sagen, dass wir nämlich eine Verfassung – im Grunde die Organisationsstruktur für Demokratie – haben, die eine Erfolgsstory ist. Es ist ganz wichtig, dass wir damit nicht leichtfertig umgehen. Man kann nicht sagen, es ist egal, wie das geregelt ist. Das muss schon feste Regeln haben. Das ist ganz wichtig dabei und das mit großem Respekt vor der Denkschule, die da sagt, es muss so organisiert sein, dass die Demokratie funktioniert, dass klar ist, wer Verantwortung hat und wie man eigentlich die komplizierten Zuständigkeitsfragen miteinander löst. Aber es gibt eben auch eine zweite Herangehensweise. Zu der neigen diejenigen, die zum Beispiel Industriekaufmann gelernt haben oder Fachpolitiker sind, nämlich wie muss Politik sich eigentlich vernünftigerweise gestalten? Wie muss das eigentlich laufen? Wenn Deutschland in Sachen Forschung und Entwicklung erfolgreich sein will, damit wir Wohlstandsland bleiben, dann ist die 25 Frage für mich nicht primär, hat das jetzt der Bund oder haben das die Länder in ihrer Verantwortung zu tragen? Sondern wie setzen wir das ohnehin zu wenige Geld so ein, dass möglichst viel Gutes dabei rauskommt. Das muss man denen, die da am Verhandlungstisch sitzen – 16 aus den Ländern und 16 aus dem Bund – immer wieder sagen. Wir brauchen Zweidrittelmehrheiten, um miteinander zu beschließen, wie wir das in Zukunft gestalten wollen. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Ich glaube, dass ein Großteil von dem, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, die Menschen kaum erreicht, weil es eine Frage der Zuständigkeiten ist. Wer hat es zu sagen? Das ist nicht so wichtig. Sondern wichtig ist das Ergebnis, das dabei herauskommt. Wenn Deutschland in Europa für die nächsten Jahre erfolgreich sein will, wie muss man sich aufstellen? Was muss der Bund zu sagen haben, was die Länder? Wo liegt die Kreativität und das Avantgardistische des Föderalismus? Wo ist eine zentrale Herangehensweise unverzichtbar, so dass wir auch einheitlich und geschlossen handeln können, um die deutschen Interessen wahrzunehmen? Das sind die Punkte, mit denen wir konfrontiert sind. Am 17. Dezember wird der Vorschlag der Kommission vorliegen. Es wird noch kein Gesetz sein. Was wir da vorschlagen, wird dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen. Im nächsten Jahr werden wir dazu eine breite Debatte haben, sicher mit Anhörungen, mit allem, was zur öffentlichen Debatte dazugehört. Da werden sich die Interessen der Öffentlichkeit und der Medien ganz besonders auf die Sachen richten, die vordergründig als Gesetzgebungskompetenzen auch erkennbar sind, also die Sache des Öffentlichen Dienstes und der inneren Sicherheit, des Umweltgesetzbuches oder der Hochschulen. Das sind Dinge, die die Menschen ganz unmittelbar erfahren, erleben und mit denen auseinander zu setzen sie natürlich bereit sind. Das wird sicher auch in den Medien in intensiver Weise beraten werden. Neben all dem dürfen wir die Zielsetzung nicht aus dem Auge verlieren, dass wir ein solidarischer Bundesstaat sind und bleiben. Den Gedanken, der an dem sozialen und demokratischen Bundesstaat hängt, dürfen wir nicht aufgeben. Das Bemühen darin muss unverzichtbar sein, allen 16 Ländern die Chance zu geben, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ihrem Rahmen zu organisieren. Das bleibt unser Ziel, ganz sicher auch das Ziel der deutschen Sozialdemokratie. Die innere Einheit vollenden hat dies zur Voraussetzung. Abschließend sage ich: Mit der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist in der letzten Zeit ein bisschen leichtfertig umgegangen worden. Ich sehe das 26 so differenziert, wie ich es eben beschrieben habe. Ich halte es im Kern aber für unverzichtbar, da es die Messlatte für Entwicklungsmöglichkeiten in unserem Land ist. Wer dieses Land modernisieren will, wer die Erneuerung organisieren will, muss im Grundgesetz dazu beitragen, dass dieses Land modern sein kann. Deshalb ist das, was wir jetzt machen, eine ganz wichtige und herausragende Aufgabe. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 27 28 S IGRID K ELER Probleme der föderalen Finanzordnung für die ostdeutschen Bundesländer Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 1990 trage ich Verantwortung für das Land Mecklenburg-Vorpommern – zuerst als Vorsitzende des Finanzausschusses und seit Mai 1996 als Finanzministerin. Bis 1990 habe ich in einem zentral organisierten Staat gelebt. Ich gestehe freimütig, dass ich darum mit der komplexen Finanzordnung der föderal organisierten Bundesrepublik meine Probleme hatte. Seit ich Finanzministerin bin, habe ich viel Zeit damit zugebracht, die Interessen des Landes bei den Verhandlungen um die föderalen Finanzbeziehungen zu vertreten. Ich will Ihnen die Interessenlage vor Augen führen, indem ich Ihnen die Situation des Landes Mecklenburg-Vorpommern schildere: 29 Wir sind das bei weitem am dünnsten besiedelte Land in der Bundesrepublik, das Land mit der geringsten Einwohnerdichte von 75 Einwohnern pro Quadratkilometer. Der Durchschnitt der Bundesrepublik liegt bei 231 Einwohnern, in Nordrhein-Westfalen sind es etwa 400. Bei uns ist die Tendenz weiter fallend, weil die Bevölkerung weiter abnimmt. Wir haben auf je tausend Einwohner nur 28 industrielle Arbeitnehmer. Der Durchschnitt für die ostdeutschen Bundesländer beläuft sich auf 45 Beschäftigte, der für die westdeutschen auf 87. Das Bruttoinlandsprodukt Mecklenburg-Vorpommerns beträgt pro Einwohner rund zwei Drittel des Bundesdurchschnitts. Unsere Arbeitslosenquote liegt zur Zeit bei 19,9 Prozent, und wir haben von Anfang an immer eine der höchsten in der Bundesrepublik gehabt. Die der westdeutschen Bundesländer beträgt 8,2 Prozent. In meinem Wahlkreis gibt es Gemeinden mit einer Arbeitslosigkeit von 80 Prozent! In unserem landwirtschaftlich geprägten Land gab es 1990 rund 200.000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Heute sind es noch 25.000. Die Werften hatten 1990 noch 40.000 Beschäftigte. Heute sind es rund 5.000. Die Zahl der Geburten sank von 30.000 vor 1990 auf den Tiefstand von 8.400 im Jahr 1995. Inzwischen liegen wir wieder bei 12.000 bis 13.000 Geburten im Jahr. Aber wir werden nie wieder die Zahl von 30.000 erreichen. Unsere Gemeindestruktur ist die zur Zeit kleinteiligste in der Bundesrepublik. Wir haben 1990 mehr als tausend Gemeinden sozusagen geerbt, davon 750 mit weniger als 500 Einwohnern. Ich könnte diese Lagebeschreibung beliebig fortsetzen. Immer würde deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern ein schwach entwickeltes Land ist mit einem enormen Nachholbedarf. Und wenn man das innerhalb des Landes untersucht, dann haben wir noch einmal ein Gefälle von Mecklenburg zu Vorpommern. Das hat vielfältige Gründe, die zum Teil weit in die Geschichte zurückreichen. Besonders nachhaltig – und dieses Schicksal teilen wir mit den anderen ostdeutschen Ländern – sind wir durch den real existierenden Sozialismus geprägt worden. Zentral gesteuert sind in jenen 40 Jahren Industrieansiedlungen realisiert worden, die unter den Bedingungen der Marktwirtschaft nicht überlebensfähig waren. Die Unternehmen gibt es heute nicht mehr. Die Mitarbeiter 30 mit ihren Familien, die dafür aus dem Süden der DDR geholt wurden, sind aber immer noch da. Von Anfang an war Mecklenburg-Vorpommern also ein Land mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Bis vor kurzem waren wir auch das jüngste Bundesland mit den meisten Jugendlichen, aber den wenigsten industriellen Arbeitsplätzen. Darum mussten wir von Anfang an eine Vielzahl von außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen schaffen. Das kostet Geld. Aber wenn diese Ausbildung abgeschlossen war, dann fehlten die Arbeitsplätze. Das erklärt die überdurchschnittlich hohe Abwanderung. Und wir verzeichnen einen überdurchschnittlichen Rückgang an Geburten. Unsere im Durchschnitt zunächst deutlich jüngere Bevölkerung wird in 15 bis 20 Jahren zu einer der ältesten in Deutschland gehören. Insgesamt verlieren wir jedes Jahr zwischen 10.000 und 15.000 Einwohner. Auch das hat im föderalen System natürlich wieder Konsequenzen für die Finanzen. Wir haben Strukturbrüche erlebt, die in der Geschichte ohne Beispiel sind. Die Reaktionen darauf kosten mehr Zeit, mehr Kraft und mehr Geld als zunächst angenommen. Wie wir in Zukunft damit umgehen wollen, will ich Ihnen nur kurz skizzieren. Wir haben uns auf unsere Stärken besonnen und wollen sie ausbauen. Wir haben eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft aufgebaut und im Zusammenhang damit eine leistungsfähige Nahrungsmittel-Industrie. Wir haben unsere Werften modernisiert, und zwar unter großen Opfern sowohl für den Bund als auch für das Land. Und wir modernisieren unsere beiden historischen Universitäten in Rostock und Greifswald mit jeweils einer medizinischen Fakultät – wer sich da ein bisschen auskennt, weiß, was das bedeutet – und eine Reihe von Fachhochschulen mit quali fi zierten Absolventen, die für den Aufbau moderner Wirtschaftszweige besonders wichtig sind. Besonders zu erwähnen sind hier Biotechnologie und Tourismus. Schließlich bereiten wir auch eine Verwaltungs- und Funktionalreform vor. Aus zwölf Landkreisen und sechs kreisfreien Städten wollen wir vier Großkreise machen. Auch hier werden sicherlich einige wissen, was uns damit bevorsteht. Die kritischen Stimmen zu den angeblich überhöhten Finanztransfers in den Osten erfordern eine nüchterne Bestandsaufnahme. Wie sehen die föderalen Finanzbeziehungen seit 1990 aus? Am Anfang, 1991, gab es den Fonds Deutsche Einheit. Schon damals war klar, dass er nicht ausreichen würde. Uns Neulingen in der Politik wurde aber von westdeutscher Seite stets vorgehalten: Verschuldet 31 euch doch erst mal. Schulden machen galt damals als richtig. Das hat dazu geführt, dass das Bewusstsein bei vielen Politikern und in der Bevölkerung entsprechend geprägt wurde. Die Einsicht zu sparen, setzte sich in der ostdeutschen wie in der westdeutschen Allgemeinheit doch erst 1999 durch, nachdem Hans Eichel Finanzminister geworden war. Leider ist die Einsicht im Moment wieder etwas verloren gegangen. Resultat dieser verfehlten Ausgangssituation: Nach vier Jahren – 1994 – hatten die ostdeutschen Länder bereits eine Verschuldung von 55 Prozent der westdeutschen Flächenländer erreicht. Aber sie hatten nicht mal einen nennenswerten Teil der westdeutschen Infrastruktur aufgebaut. In der folgenden Phase war der Solidarpakt I eine große Leistung der westdeutschen Länder und des Bundes. Die ostdeutschen Länder wurden zum 1. Januar 1995 Empfängerländer im horizontalen Finanzausgleich und erhielten von da an die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Aber bald stellte sich heraus, dass die Einnahmeplanungen Mitte der 90er Jahre zu optimistisch waren. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutete dies: Gegenüber den Planungen, die die Grundlage für den Solidarpakt I waren, mussten Mindereinnahmen von mindestens 250 Millionen Euro jährlich verkraftet werden. Schon diese Ausfälle waren nur teilweise durch Ausgabenkürzungen aufzufangen. Die Nettokreditaufnahme konnte daher nicht so schnell zurückgeführt werden, wie eigentlich vorgesehen. Ende 1998 beliefen sich die Schulden Mecklenburg-Vorpommerns auf annähernd sieben Milliarden Euro. Das entsprach 108 Prozent des Durchschnitts der westdeutschen Flächenländer. Dabei waren wir seit 1996 in eine Konsolidierungsphase eingetreten. Wir haben die Ausgaben verringert und die Nettokreditaufnahme deutlich zurückgefahren. Für Mecklenburg-Vorpommern war das Jahr 2000 das beste Jahr. Unsere Vorstellung: Bis 2006/2007 wollten wir die Nettokreditaufnahme auf Null haben. Damals war diese Annahme durchaus realistisch. 2002 brachen aber die Steuereinnahmen weg. Waren es Mitte der 90er Jahre rund 500 Millionen DM, die wir gegenüber unserer Planung einbüßten, so beliefen sich die Mindereinnahmen 2003 gegenüber 2000 mit 445 Millionen Euro auf annähernd den doppelten Betrag. Ich hätte mir das nie träumen lassen. Unsere Einnahmen wurden auf das Niveau von 1995 zurückgeworfen. Unsere Ausgaben für Personal und Zinsen waren aber erheblich gestiegen. Wir haben also in erster Linie kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem. 32 Gleichzeitig bestand und besteht aber die Aufgabe, unsere Infrastruktur weiter aufzubauen. Das tun wir auch. Wir investieren dreimal so viel wie vergleichbare westdeutsche Flächenländer, verringern also unseren Rückstand deutlich. Wenn uns heute vorgeworfen wird, dass wir die Transfermittel des Bundes nicht zweckentsprechend einsetzen, dann ist das auf ein in diesem Punkt irreführendes Berechnungsschema zurückzuführen. Der Hintergrund für die Verschwendungsvorwürfe sind die Fortschrittsberichte Aufbau Ost, mit denen die ostdeutschen Länder die Verwendung der Sonderbedarfszuweisungen dokumentieren. Mit dem Bundes fi nanzministerium haben wir uns auf ein Berechnungsschema geeinigt, nach dem die eigen fi nanzierten Infrastrukturausgaben – abzüglich der anteiligen Nettokreditaufnahme – mit der Höhe der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen verglichen werden. Zusätzlich werden noch die Zahlungen des Landes zur Deckung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft berücksichtigt. Ich denke, wir müssen bis einschließlich 2004 auch die sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten berücksichtigen. Alles dreht sich also um die Nettokreditaufnahme. Je höher die ist, desto weniger kann der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung gelingen. Damit be fi nden sich alle ostdeutschen Länder – bis auf Sachsen, das aufgrund der geringeren Nettokreditaufnahme mit dem Nachweis keine Probleme hat – in einer Begründungsfalle. 33 Aufgrund der dramatischen Steuereinbrüche seit 2002 ist die Nettokreditaufnahme aller staatlichen Ebenen drastisch angestiegen. Aber obwohl 2003 Land und Kommunen die eigen fi nanzierten Infrastruktur-Investitionen gegenüber 2002 sogar steigern konnten, ist der Verwendungsnachweis für die Sonderbedarfszuweisungen schlechter ausgefallen. Dies verdeutlicht die Widersprüchlichkeit des Schemas. Trotzdem möchte ich an der Berechnungsweise festhalten, denn ich habe das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts nicht aufgegeben. Dazu wird in den kommenden Jahren die Kreditaufnahme schrittweise abgesenkt. Dies führt nach dem vereinbarten Berechnungsschema automatisch zu einem besseren Nachweis. Noch einmal: Wir haben die Infrastruktur-Investitionen weiter sehr hoch gehalten und können trotzdem die zweckentsprechende Verwendung nicht nachweisen, weil unsere laufenden Ausgaben noch zu hoch sind. Ich will aber gar nicht ausschließen, dass es immer Fehlverwendungen und auch Verschwendung von öffentlichen Geldern geben wird. Schließlich gibt es das auch in den westdeutschen Bundesländern. Aber ich wehre mich entschieden gegen den Vorwurf, wir hätten in Mecklenburg-Vorpommern die Sonderbedarfszuweisungen nicht zweckentsprechend eingesetzt. Ich betone es noch einmal. Die dramatischen Steuereinbrüche 2002 und 2003 sind das eigentliche Problem. Wenn man sich unser eigenes Steueraufkommen ansieht, ist das im Land Mecklenburg-Vorpommern 2002 und 2003 angestiegen. Da aber unser Aufkommen so gering ist und nur etwa 50 Prozent unserer Steuereinnahmen ausmacht, wird schnell deutlich, wie sehr wir von der gesamtstaatlichen Entwicklung abhängig sind. Deshalb habe ich aus der Sicht eines fi nanzschwachen ostdeutschen Bundeslandes natürlich ein vitales Interesse daran, dass das gesamtstaatliche System funktioniert. Für Mecklenburg-Vorpommern ist es von eminenter Bedeutung, wenn Nordrhein-Westfalen, das zehnmal mehr Einwohner hat als wir, vom Geber- zum Nehmerland wird. Das drückt den Schnitt im Länder fi nanzausgleich deutlich nach unten. Dass es in den Zentren vorangeht, in denen Geld und Steuerkraft erwirtschaftet werden, ist für uns also lebensnotwendig. Jede Veränderung, die dazu beiträgt, das föderale Finanzsystem ef fi zienter zu machen, liegt ganz in unserem Interesse. Wir brauchen einen starken Bund und wir brauchen starke Bundesländer. Wenn es dem Bund und den Geberländern schlecht geht, schlägt dies sofort auf unsere Situation durch. Eine einseitige Schwächung des Bundes liegt nicht im Interesse der fi nanzschwachen Bundes34 länder. Wir sind zwar für eine Ent fl echtung von Verantwortlichkeiten, nicht aber für eine Schwächung des Bundes. Die Reform der Gemeinschaftsaufgaben halten wir für sinnvoll und richtig. Aber die Empfängerländer, vor allem also die ostdeutschen Bundesländer, brauchen eine Garantie für die Gelder, die sie für den weiteren Aufbau ihrer Infrastruktur und ihrer Wirtschaftskraft benötigen, und das über einen längeren Zeitraum. Der jetzige Zustand der Gemeinschafts fi nanzierung ist zum Teil unbefriedigend. Wir kennen alle den Begriff der Angebotsdiktatur des Bundes. Als Beispiel nenne ich Ihnen unser aktuellstes Thema, die Werftenhilfe: Der Bund hat ohne Rücksprache mit den betroffenen Ländern die Werftenhilfe um 49 Millionen Euro aufgestockt. Auf den ersten Blick ist das sehr zu begrüßen. Die Hälfte dieser Summe entfällt auf Werften in Mecklenburg-Vorpommern. Der Pferdefuß ist aber: Der Bund will bisher nur ein Drittel der Gesamtsumme zahlen, die Länder sollen zwei Drittel aufbringen. Auf jeden Euro des Bundes muss ich also zwei Euro drau fl egen. Wir müssen deshalb im Haushalt zusätzlich 49 Millionen Euro aufbringen, um die Werftenhilfe des Bundes ko fi nanzieren zu können. Unabhängig von den politischen Problemen, die dies mit sich bringt: Der Haushalt von Mecklenburg-Vorpommern gibt das einfach nicht mehr her. Ich gebe auch freimütig zu, dass ich persönlich Verständnis für Hans Eichels Vorschlag einer zentralen Steuerverwaltung habe. Das mag für die Finanzministerin eines Bundeslandes eine eher unkonventionelle Haltung sein. Aber ich habe keine Sympathie für den Vorschlag der süddeutschen Länder, die Steuer-Hebesätze zwischen den Ländern freizugeben. Das birgt die Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs um die niedrigsten Steuersätze in sich und würde den Solidarpakt II gefährden. Ich denke, wir brauchen nicht mehr Wettbewerb zwischen den Ländern, sondern mehr Miteinander und eine bessere Abstimmung, um auch international mithalten zu können. Ich nenne als Beispiel nur den Bau des Airbus A380: Um dieses Projekt hatten sich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beworben. Hamburg hat sich durchgesetzt, wohl wissend, dass die Stadt das nötige Areal nicht ohne Weiteres zur Verfügung stellen kann. Nun sieht es also so aus, als könnte der Airbus dort nicht gebaut werden und als würde das Projekt nach Toulouse abwandern. Geht der Airbus verloren, haben wir alle verloren. Bei uns hätte es die aktuellen Hamburger Probleme jedenfalls nicht gegeben. 35 Zum Schluss, meine Damen und Herren, habe ich deshalb für die laufenden Verhandlungen zur Verbesserung der bundesstaatlichen Ordnung drei Ziele oder drei Wünsche: – Erstens die Stärkung von Bund und Ländern durch Ent fl echtung von Zuständigkeiten, – zweitens die Sicherung des Solidarpakts für die ostdeutschen Länder und – drittens die Förderung des Wettbewerbs, ohne das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse aus den Augen zu verlieren. 36 P ODIUMSDISKUSSION Mehr eigene Wege gehen? Wie kann die Reform des Bundesstaates den ostdeutschen Ländern nutzen? Eileen Mägel Nun wollen wir mit den Podiumsgästen, aber auch gemeinsam mit Ihnen, sehr verehrte Gäste, in die Diskussion zum Thema: Mehr eigene Wege gehen – Wie kann die Reform des Bundesstaates den ostdeutschen Ländern nutzen? eintreten. Dazu begrüße ich auf dem Podium ganz herzlich Hans-Joachim Hacker, seines Zeichens Rechtsanwalt, zudem Mitglied des Bundestages und Mitglied der Bundesstaatskommission. Herzlich willkommen auch Professor Reinhard Hüttl von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. Herr Hüttl ist dort 37 Lehrstuhlinhaber für Bodenschutz und Rekultivierung und außerdem Vorsitzender der Wissenschaftskommission des Wissenschaftsrates. Weiter möchte ich ganz herzlich Leo von Sahr begrüßen. Dies freut mich ganz besonders, er kommt nämlich als gebürtiger Sachse aus meiner Heimat. Seit 1995 ist Herr von Sahr beim Ostdeutschen Bankenverband tätig, dessen Vorsitzender er zum jetzigen Zeitpunkt ist. Ein herzliches Willkommen auch an Professor Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und einer der Sachverständigen der Bundesstaatskommission. Nun würde ich gern noch einen Schritt an den Anfang, an den Ausgangspunkt der Bundesstaatskommission zurückkehren, dahingehend nämlich, worum es der Bundesstaatskommission in ihrem Ursprung eigentlich geht: der Reform des Bundesstaates unter Einbeziehung der neuen Rahmenbedingungen seit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik in diese Reform und in eine erneuerte Verfassung. Meine erste diesbezügliche Frage an Hans-Joachim Hacker: Ist die damalige Situation, in der die ostdeutschen Länder in die Bundesrepublik eingetreten bzw. an sie angegliedert worden sind, nicht auch ein bisschen dafür verantwortlich, dass wir die heutige Situation so vor fi nden, wie sie ist? Hans-Joachim Hacker Vielen Dank. Die beiden Vorträge, die wir von Franz Müntefering und Sigrid Keler gehört haben, haben im Grunde zu der Kernfrage geführt: Wie schaffen wir es, in Deutschland einheitliche Lebensverhältnisse zu gestalten? Ich fi nde, man muss tatsächlich heute – im 15. Jahr nach der deutschen Einheit – nochmals die Frage stellen, von wo aus wir im Jahre 1989/90 eigentlich gestartet sind. In der öffentlichen Diskussion vor allem auch in den neuen Ländern wird dies allzu sehr an die Seite gedrückt. Ein Problem, das heute den gesamten deutschen Staat im ökonomischen als auch fi nanzpolitischen Bereich enorm belastet, sind die unterschiedlichen Voraussetzungen bei der deutschen Einheit, die aus dem Zusammenbruch eines Staates resultierten. Ich habe einmal in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gesessen, wo wir uns mit dem System der DDR sowie mit dem System Kommerzielle Koordinierung – sozusagen ein bisschen Ka38 pitalismus im Sozialismus – beschäftigten. Damals haben wir Zugang zu den Dokumenten des Politbüro der SED gehabt. Da existierten Unterlagen, aus denen eindeutig hervorging, dass die DDR über die Jahre, um nicht zu sagen über Jahrzehnte, über die eigenen Verhältnisse gelebt hat. Sie hatte im Vorgriff auf die Zukunft vor allen Dingen im westlichen Ausland Kredite aufgenommen. Ein solcher Bericht an das Politbüro der SED vom 27. Oktober 1989 – wohlgemerkt vor der Maueröffnung – besagte: Wenn wir die Verschuldung stabilisieren – nur stabilisieren – wollen, dann müssen wir in den nächsten Jahren das Lebensniveau der DDR-Bevölkerung um 25 bis 30 Prozent reduzieren. Wer sich an die Zeit des Herbstes 1989 erinnert, an Prag, an Budapest, an die Situation hier in Ostberlin und in anderen Städten, weiß ganz genau, dass dies der Bevölkerung in der DDR nicht angeboten werden konnte. Vor diesem Hintergrund war die deutsche Wiedervereinigung für uns alle in den neuen Ländern – und ich denke auch: für alle in Deutschland – eine große Chance. Mit dem Zusammenbruch des RGW-Systems ging jedoch die Konsequenz einher, dass Unternehmen beispielsweise in Magdeburg und in Rostock mit einem Mal den Absatzmarkt verloren. Ich bin der Meinung, dass wir Politiker in dieser Situation nach der deutschen Einheit zu lange gewartet haben. Wir haben die riesigen Lasten, die auf die Sozialsysteme abgewälzt worden sind, um beispielsweise nicht vorhandene Finanzaufkommen in den sozialen Sicherungssystemen im Osten zu kompensieren, einfach zu lange schleifen lassen. Wir hätten in den 90er Jahren Reformschritte einleiten und bereits damals fragen müssen, wie wir Politik effektiver gestalten können und wie wir schneller zu Entscheidungen kommen und uns nicht gegenseitig blockieren. Dazu gehört sicherlich auch die Frage, wie wir am Ende damit aber auch Politik für die Leute verständlicher und überzeugender gestalten können, damit sie sehen, dass nach Wahlen diejenigen, die gewählt worden sind, dann auch in vollem Umfang ihre Verantwortung wahrnehmen können. Ich denke, dass ist ein zentraler Ansatz der Reformkommission, und ich glaube, dass alle Gruppen, die an diesem achteckigen Tisch von Franz Müntefering sitzen, dies weitestgehend erkannt haben. Daher gebe ich immer noch nicht die Hoffnung auf, das es uns gelingen wird, in dieser Kommission Vorschläge zu machen, die am Ende zu Verbesserungen in der Gesetzgebung führen können. 39 Nachfrage Moderatorin Seit einem Jahr arbeitet diese Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Zur Zeit tendiert die öffentliche Diskussion zu der Erwartung, dass die Kommission eher scheitern und nicht so viel herauskommen wird. Herr Hacker, Sie sind Mitglied dieser Kommission. Warum ist diese Kommission so wichtig? Könnte man vielmehr nicht besser sagen, dass man alles so belassen sollte, wie es ist? Würde dies nicht weniger Unruhe mit sich bringen? Hans-Joachim Hacker Ich denke, es sind gesellschaftliche Herausforderungen, denen wir uns zu stellen haben, wie beispielsweise die Tatsache, dass der Vermittlungsausschuss tatsächlich zu einer Art dritten Kammer geworden ist. Das habe ich erlebt, als ich nach Bonn kam und dort in der Opposition war. Auch heute erlebe ich in einer Regierungskoalition, dass im Vermittlungsausschuss manchmal Peanuts verhandelt werden, wenn etwa nur ein Segment eines Gesetzes der Zustimmung bedarf oder weil 60 Prozent der Gesetze mittlerweile insgesamt zustimmungsbedürftig sind, was nie Ausgangspunkt der grundgesetzlichen Regelungen war. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen und wir haben das auch bereits in der Kom40 mission getan. Ich bin noch optimistisch, dass wir nach diesen schwierigen Debatten – wo manchmal auch eine Rolle spielt, dass, wer sich zuerst bewegt, mit seinem Vorschlag verliert – in entscheidenden Punkten ein Ergebnis vorlegen können. Moderatorin Herr Prof. Wieland, wir haben in Sigrid Kelers Vortrag bereits viel über föderale Finanzpolitik und deren Probleme und Mängel erfahren. Wir wissen, wir leben in einem solidarischen Bundesstaat, und das heißt, dass die fi nanzstarken Bundesländer den Finanzausgleich zahlen. Einige Länder wollen nun dieses Prinzip im Zusammenhang mit der Föderalismusreform aufweichen. Wir haben aber immer noch die existierenden Unterschiede zwischen Ost und West, auf die Sigrid Keler sehr deutlich verwiesen hat. Sollte man diese angestrebte Lockerung des Solidaritätsprinzips nicht auf jeden Fall verhindern, und wie könnte dies geschehen? Joachim Wieland Vom Ansatz her leben wir in einem solidarischen Bundesstaat. Aber wir müssen ganz klar sehen, dass die Finanzverfassung, die im Grundgesetz steht, im Jahre 1949 entstanden und 1969 nochmals grundlegend reformiert worden ist. In dieser Zeit waren die westdeutschen Länder von ihrer Grundstruktur, von den Grundvoraussetzungen her vergleichbar. Das ist ein wesentliches Prinzip, das der Finanzverfassung zugrunde liegt. Man hat zwar – gewissermaßen als Nothilfe – den Finanzausgleich eingebaut und gesagt: Wenn es nach der Finanzverteilung im Bundesstaat Länder gibt, die einfach zu wenig Geld haben, um ihre Aufgaben zu erfüllen, dann muss der Bund durch die so genannten Bundesergänzungszuweisungen etwas beitragen und auch die anderen Länder müssen dann etwas abgeben. Ich habe einenVorschlag, der allerdings nicht in die Bundesstaatskommission eingebracht worden ist, weil alle Beteiligten der Meinung waren, dass nach der schwierigen Schaffung des Solidarpaktes II nicht noch einmal an der Finanzverfassung gerührt werden sollte. Als Wissenschaftler darf man aber ein Stück weiterdenken. Ab 2010 sollen ja der Solidarpakt und seine Leistungen langsam abgeschmolzen werden. Dahinter steht der Gedanke, dass im Jahre 2019 die ostdeutschen 41 Länder genauso stark wie die westdeutschen Länder sein werden. Ich würde das sehr hoffen, wäre mir aber nicht sicher. Meines Erachtens muss deshalb längerfristig darüber nachgedacht werden, ob die Finanzverteilung, so wie sie im Grundgesetz angelegt ist, dem wiedervereinigten Deutschland noch gerecht wird. Es gibt zwei verschiedene Mechanismen: Die Umsatzsteuer, eine der großen Steuern, wird nach der Zahl der Köpfe verteilt. Die Einkommens- und die Körperschaftssteuer werden danach verteilt, wo sie beim Finanzamt abgeliefert werden. Ich frage mich nun, ob man nicht gerade den solidarischen Bundesstaat in einem wiedervereinigten Deutschland auch auf diese Unterschiede der Länder ausrichten müsste. Vielleicht sollte man schon – bevor man überhaupt in einen Finanzausgleich eintritt – stärker auf die Aufgaben der einzelnen Länder schauen und schon am Anfang das Geld anders verteilen. Das sehe ich immer bei meinen Kindern. Wenn ich ihnen erst etwas gebe und sage, du musst etwas abgeben, stößt das auf große Widerstände. Wenn man sich aber von vornherein überlegt, dass man das Wenige so verteilt, dass möglichst hinterher nicht mehr viel abgegeben werden muss, ist der Widerstand geringer. Mir scheint genau das auch die heutige Diskussion zu sein, unter der die ostdeutschen Länder leiden. Sie be fi nden sich immer noch in der Rolle derjenigen, die etwas von den großzügig gebenden reicheren Brüdern und Schwestern nehmen. Ich könnte mir längerfristig eine Verteilung von vornherein so vorstellen, dass die wirklich zu erfüllenden Aufgaben – also die Infrastrukturrückstände bei den ostdeutschen Ländern – schon am Anfang in die Verteilung einbezogen werden, so dass nicht in einer zweiten Stufe denen, die schon etwas erhalten haben, davon wieder weggenommen werden muss. Moderatorin Diese Frage stellt sich natürlich hauptsächlich vor dem Hintergrund des Gebotes der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die ostdeutschen Länder nehmen, um ihre Lebensverhältnisse den Lebensverhältnissen in den westdeutschen Ländern anzugleichen. An diesem Punkt, Leo von Sahr, wäre es vielleicht wichtig darüber nachzudenken, was eigentlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West bedeuten. Ist es überhaupt sinnvoll zu sagen, wir müssen ostdeutsche Lebensverhältnisse westdeutschen Lebensverhältnissen anpassen? 42 Oder gibt es nicht vielleicht sogar die Notwendigkeit, eine Anpassung in entgegengesetzter Richtung anzustreben? Leo von Sahr Ich fand die Ausführungen von Herrn Müntefering sehr gut, in denen er das Sauerland mit Düsseldorf und Dortmund verglich. Sie sagten vorhin: 85 Prozent des Einkommens von dort, aber die schönere Umgebung – einmal ganz verkürzt gesagt. Das kann man noch extremer machen, indem man sagt: in Zwiesel 75 Prozent, in Leverkusen 125 Prozent. Zwischen West und Süd sind es 50 Prozent Gefälle. Wenn man jetzt sagt, in Zwiesel sind die Menschen wegen der Umgebung glücklich und in Leverkusen auch, weil sie dort möglicherweise zweimal im Jahr in Urlaub fahren können, dann ist das auch die Entscheidung der dort lebenden Menschen. Ich glaube, keiner neidet es dem anderen. Natürlich kann man fragen, wo die Schmerzgrenze erreicht ist. Damit will ich aber auch sagen: Würde man die Leute in Zwiesel damit beglücken, dass man ihnen mit viel Geld eine Industrie aufbaut, dann wäre das der falsche Weg, denn der Charme von Zwiesel wäre dahin. Gut, Leverkusen verträgt vielleicht noch einen Park. Aber die Grenze ist an der Stelle erreicht, an der die Bevölkerung sagt, ich mache nicht mehr mit. Als wir den Solidarpakt II verhandelt haben und schließlich alle glücklich damit waren, wurde hinterher gesagt: Jetzt müssen wir aber die Situation in Zittau oder die Situation in Kap Arkona mit einer entsprechenden Gegend in Westdeutschland vergleichen. Dann muss der Einzelne entscheiden, ob er jetzt zufrieden ist oder nicht und die jeweiligen Konsequenzen ziehen. Es ist vielleicht ein Fehler gewesen, dass man die Bevölkerung in Ostdeutschland nicht schnell genug darüber aufgeklärt hat. Nachfrage Moderatorin Im Vorgespräch haben Sie mir als ostdeutscher Unternehmer gesagt:„Wann immer Sie das Gefühl haben, es wird zu negativ über die Entwicklung Bilanz gezogen, auch über die innere Einheit in Ostdeutschland, dann lassen Sie mich doch mal schnell zu Wort kommen.“ 43 Leo von Sahr Ja, und meine Zuversicht resultiert aus dem Wachstum der Industrie hier in Ostdeutschland. Gut, ich bin nicht der Unternehmer, ich bin ein Banker und spreche hier für die privaten Banken. Zuversicht ist das, was wir hier brauchen, und wir müssen deren Gründe deutlicher sehen. Das Industriewachstum – das betrifft jetzt weniger Mecklenburg-Vorpommern, obgleich auch das mit eingerechnet ist – beträgt im Schnitt vier, in Sachsen sechs bis sieben, teilweise wie in Chemnitz zehn Prozent. In Sachsen beispielsweise wird innerhalb der nächsten acht Jahre noch einmal die Hälfte des heute bereits im produzierenden Gewerbe Erreichten dazukommen. Dort fi nanzieren wir auch als Banken mit, und davon leben wir natürlich. Es wird viel zu wenig darüber geredet, dass es viele Betriebe im Maschinenbau, im Werkzeugbau, in der Chip-Industrie, in der Chemieindustrie gibt, die wirklich gesund sind und wachsen. Im Großraum Chemnitz werden 700 Konstrukteure gesucht. Jedem Jugendlichen kann man nur raten, derzeit in Richtung technischer Berufe zu gehen. Er wird mit Sicherheit mit Handkuss genommen. Daraus resultiert meine Zuversicht. Natürlich könnten jetzt Einwände kommen: Wir haben 630.000 Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe und wir bräuchten 44 noch einmal 500.000, um uns selbst zu tragen. Das ist aber ein separates Thema. Auch da haben wir natürlich Denkansätze, wie das zu schaffen ist. Hans-Joachim Hacker Ich möchte nochmals auf die Problematik des Werbens für die neuen Länder eingehen. Ich bin der Erste, der für die neuen Länder wirbt, und bin auch der Erste, der sagt, wir im Landkreis Ludwigslust sind in der Lage, uns mit strukturschwachen Regionen im Altbundesgebiet zu vergleichen. So haben wir eine topmoderne Verwaltung im Landkreis Ludwigslust. Insbesondere seit 1991 wurden Ansiedlungen am Rande der Autobahn Hamburg–Berlin vorgenommen, weil hier die Infrastruktur stimmt. Darüber hinaus haben wir aus den Regionen Hamburg und Lüneburg neue Unternehmen angesiedelt. Es sind im Übrigen auch Unternehmen, die es früher in der DDR, also speziell im Norden der DDR, nie gegeben hat, wie beispielweise die Gesundheitstechnik in Schwerin. Aber ein Strukturproblem, Herr von Sahr, das müssen wir hier in dieser Diskussion mit ansprechen. Es gibt nach 1990 in einem Drittel Deutschlands die Situation partieller Entindustrialisierung. Nicht aufgrund der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik, sondern weil wir aus einem Kommandosystem herausgetreten sind und deshalb nicht wettbewerbsfähig waren. Dabei will ich die Leuchttürme und die Leistungen überhaupt nicht unterbewerten. 1990 starteten wir bei der Wirtschaftsunion mit 35 Prozent Arbeitsproduktivität. Wenn man die damaligen Zahlen betrachtet und die heutigen Zahlen dagegenhält, dann können wir alle sagen, dass wir miteinander einen guten Weg organisiert und beschritten haben. Nur muss uns das zentrale Problem, dass wir eben einen fl ächendeckenden Deindustrialisierungsprozess nach 1990 erlitten haben, immer wieder dazu bringen, die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in Deutschland im politischen Bereich zu diskutieren. Dafür sind insbesondere auch Abgeordnete aus den neuen Ländern gemeinsam mit Bankern verantwortlich. Wortmeldung aus dem Publikum Radio Eriwan: Im Prinzip haben Sie Recht, aber wir haben noch mehr Recht, wenn wir sagen, wir sind ja nicht ein Ostdeutschland und wir haben ein Struktur45 problem. Vielmehr besteht Ostdeutschland – und dies ist mein Einwurf – aus so vielen unterschiedlichen Regionen, die unterschiedlich stark und schwach sind, sich aber miteinander verzahnen. Wenn wir alle in einen Topf werfen, können wir gegen Westdeutschland nicht gewinnen. Ich will aber auch den Westen nicht als einen Begriff nennen. Der Westler ist der Nord-West-Süddeutsche. Wir sollten bitte von den Regionen sprechen, wie sie heißen – Uckermark, Emsland, Franken, Rhein-Neckar-Gebiet etc. Diese Regionen kann man mit Chemnitz vergleichen. Es wäre der Diskussion sehr dienlich, wenn wir aufhören könnten, von Ostdeutschland und Westdeutschland zu reden, da wir doch Regionen haben. Moderatorin Wenn wir schon über Föderalismus sprechen, dann richtig. Wir haben jetzt eine Bestandsaufnahme der Situation, wie sie sich uns in den letzten Jahren dargestellt hat und wie sie momentan ist. Nun gibt es für uns als ostdeutsche Länder die Chance, im Zusammenhang mit der Reform des Bundesstaates eigene Wege zu gehen. Ein Thema, das in den letzten Wochen, Monaten, ja sogar in den letzten anderthalb Jahren immer wieder in den verschiedenen Ländern unterschiedlich stark angeklungen ist, ist die Reform des Bildungswesens. Gerade im Bildungsbereich ist die Föderalismusdiskussion ja ein sehr heißes Eisen. 46 Die Ministerpräsidenten der Länder, Herr Professor Hüttl, haben im Mai 2004 der Bundesstaatskommission ein Papier mit ihren Forderungen für die Bundesstaatskommission vorgelegt. Da steht zum Thema Bildung:„Zur Umsetzung einer stringenten Bildungspolitik bedarf es der weitgehenden Konzentration der Kompetenzen für diese Bereiche – vom Kindergarten über die Schule bis zur Hochschule – in der Hand der Länder.“ Wie ist Ihre Meinung dazu? Reinhard F. Hüttl Hier vertrete ich jetzt nicht meinen Lehrstuhl an der Universität Cottbus, sondern den Wissenschaftsrat. Wir haben dazu eine dezidiert andere Meinung. Wenn hier über Wettbewerb in den neuen Ländern gesprochen wird, dann ist das Segment Forschung und Hochschule ein Bereich, an dem wir belegen können, dass mit einer entsprechenden, und zwar gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Investition der Wettbewerb innerhalb kurzer Zeit ermöglicht worden ist. Wir haben in den neuen Ländern eine Wissenschaftslandschaft aufgebaut, die mit dem vergleichbar ist, was wir in den alten Ländern vor fi nden. In den ostdeutschen Ländern besteht jedoch immer noch ein gewisser Investitionsbedarf, der vielleicht insgesamt auf etwa vier bis fünf Milliarden Euro zu beziffern ist. Wenn Sie dann aber einmal sehen, was in den alten Ländern an Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf da ist – ich nenne hier zum Vergleich die Universität Bochum mit einer Milliarde Euro Bedarf – dann sehen Sie: Das sind Probleme nicht nur der neuen, sondern auch der alten Länder. Hier ist also ein Segment entstanden, in dem wir beispielsweise beim Einwerben so genannter Drittmittel – das sind Finanzmittel, die wir zusätzlich zum Etat an den Hochschulen einwerben und die im Wettbewerb vergeben werden – auf gleicher Augenhöhe mit unseren Kollegen in Westdeutschland liegen. Problematisch wird die Situation nun, wenn wir die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nach Art. 91a GG in die Länderhände, und zwar, so wie das im Moment gefordert wird, mittelfristig ungewidmet direkt den Finanzministern an die Hand geben. Wir haben große Bedenken, dass dieses Geld 1:1 in die Töpfe der entsprechenden Ministerien gelangt. Der Bund hat hier eine wichtige ausgleichende Funktion nicht nur – worauf Herr Müntefering verwiesen hat – bei den Standards wie den Eingangssituationen an den Hochschulen, den Abschlüssen und der Mobilität, die wir alle wollen, sondern vor allem auch beim Thema In47 novation in Forschung und Entwicklung. Das ist das zentrale Thema. Auch die Industrie wird nur dann weiter vorankommen, wenn wir diesen Bereich entsprechend voranbringen. Chemnitz ist ein gutes Beispiel für diese Situation – diese Entwicklung vollzieht sich eben nur in dieser konzertierten Aktion. Ich will nicht verhehlen, dass ein gewisser Reformbedarf gerade beim gemeinsamen Hochschulbau besteht, bei dem der Bund immer einen Euro zu dem gibt, was das Land machen will. Da haben sich gewisse Fehlentwicklungen im Laufe der Jahre eingeschlichen, so dass die wünschenswerten wissenschaftspolitischen Steuerungseffekte nicht durchgehend erreicht werden konnten. Aber sozusagen das Kind mit dem Bade auszuschütten, davor würde ich insbesondere aus Sicht der neuen Länder sehr warnen. Ich meine wirklich, wir haben hier eine zentrale Aufgabe für die Zukunftsentwicklung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. Nachfrage Moderatorin Viele ostdeutsche Länder sind – gerade aufgrund ihrer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung – noch auf der Suche nach Entwicklungsmöglichkeiten. Bei der zentralen Aufgabe der Länder Bildung und Entwicklung könnte man verstehen, wenn sie sich diesen Bereich gerne komplett allein auf den Tisch ziehen würden. Kann den Ländern das überhaupt nützen, zum Beispiel Strukturreformen im Bildungswesen zu planen, die alle anderen Länder für sich ganz anders regeln? Reinhart F. Hüttl Die Landespolitik hat immer eine etwas andere Sicht als die Bundespolitik. Der Bund, auch wenn er sich natürlich mit vielen tagespolitischen Fragen akut auseinander setzen muss, hat doch ein bisschen mehr den Blick für das Ganze. Das haben die Länder für ihr Land aber immer dann, wenn es um die Frage langfristiger Investitionen in die Zukunft geht. Im Vergleich zu den konsumtiven aktuellen Ausgaben werden die Länder diese vermutlich stärken. Für den Hochschulbau kann man das eindeutig jetzt schon sehen: Wenn der Bund seinen Haushaltsansatz für den Hochschulbau absenkt, was er ja nun in den letzten Jahren von 1,1 Milliarden auf 925 Millionen Euro Bundesförderung getan hat, dann behalten die Länder ihren Anteil auch nicht bei. 48 Sigrid Keler Da muss ich widersprechen. Wir können das, was der Bund streicht, nicht noch oben drau fl egen. Aber wir haben bisher jeden Euro, den wir aus diesem Topf bekommen haben, natürlich komplementiert. Wir wären ja töricht, wenn wir das nicht machen würden. Weil Sie vorhin dieses Misstrauen der Wissenschafts- und Bildungspolitiker gegenüber den Finanzministern äußerten – also das Etatrecht liegt immer noch beim Parlament. Das Parlament kann jederzeit entscheiden. Deshalb fi nde ich, dass wir so eine Diskussion besser nicht aufkommen lassen sollten, weil sie das eigentliche und wirkliche Problem nicht benennt. Wir haben in Norddeutschland eine Menge Universitäten. Und wir müssen uns natürlich über die Ländergrenzen hinweg verständigen, wie wir das in Zukunft gestalten wollen. Wir wissen doch alle, die Mittel der Öffentlichen Hand gehen zurück. Wenn ich Ihnen die Zahlenreihen sagen würde, dann wäre das schon beängstigend. Ich muss es Ihnen nochmals sagen: Ich kann mich durchaus damit ab fi nden, dass wir weiter diese HBFG-Mittel bekommen und Sie entscheiden, welche Prioritäten letzten Endes zu setzen sind. Aber ich denke, die Länder können das genauso gut. Ich habe immer ein Unwohlsein, wenn die Diskussion auf diese Ebene geschoben wird. Wir haben wirklich ganz andere Sorgen und sollten uns nicht hinter diesen Punkten verstecken. So fragen wir uns beispielsweise, wo wir in Zukunft unsere Studenten herbekommen und wie wir es schaffen können, dass die Studenten schneller fertig werden und sich dem internationalen Maßstab stellen können. Hier sind meine Ängste viel, viel größer. Nachfrage Moderatorin Sie sprachen in Ihrer Rede von der Angebotsdiktatur, beispielsweise bei der Werftenhilfe. Könnten Sie, wenn wir über eigene Wege reden, aus Ihrer Sicht einmal aufzeigen, wie dies für die Länder besser geregelt werden könnte? Das Mitspracherecht ist das eine … Sigrid Keler Ich habe es schon mal erwähnt: Ich kann mit beidem leben. Aber es bringt uns in der Diskussion nicht weiter, wenn wir uns immer darauf beschränken, einander 49 vorzuwerfen, die Finanzminister behinderten die Wissenschaftsminister bzw. die Bildungsminister. Wissen Sie, ich hätte es viel einfacher und würde viel ruhiger leben, wenn ich diesen Kampf nicht führen müsste. Ich führe ihn ja nicht, weil es mir Spaß macht, sondern weil ich sehe, in welcher Falle wir uns be fi nden. Natürlich wollen auch die Wirtschaftsminister die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung nicht abgeben, weil sie ebensolche Ängste haben. Aber die Frage wird uns in ein bis fünf Jahren gar nicht mehr so gestellt werden. Vielmehr werden wir dann sehen müssen, unter welchen Bedingungen wir wettbewerbsfähig gegenüber Europa sein können und unter welchen Bedingungen wir die nicht steigenden Steuereinnahmen verkraften werden. Was die Gemeinschaftsaufgaben betrifft: Sie könnten meiner Meinung nach vereinfacht werden. Wir haben natürlich bestimmte Ansprüche daran, aber wir können das einfacher gestalten. Die Parlamente im Land werden wieder wesentlich mehr Mitspracherechte haben, denn die Frage, ob die Einnahmen für Wirtschaft, für Bildung oder für Kindertagesstätten ausgegeben werden, wird wieder im Parlament entschieden. Moderatorin Ich habe jetzt einige Wortmeldungen gesehen. Wortmeldung aus dem Publikum Frau Ministerin Keler, Sie haben die Situation in Ihrem Land geschildert, auch in fi nanzieller Hinsicht. An Sie die direkte Frage: Haben Sie sich schon mal als Land darüber Gedanken gemacht, mit einem anderen Land zu fusionieren? Wortmeldung aus dem Publikum Ich möchte gern in dasselbe Horn blasen. Folgende Voraussetzungen werden dafür genannt, dass in der Reformierung des Bundesstaates etwas gelingt: Erstens, eine Länderneugliederung fi ndet nicht statt, und zweitens, die Finanzverfassung wird nicht reformiert. Trotzdem soll eine vernünftige Reform an Haupt und Gliedern durchgeführt werden, Bildung, Forschung, Wissenschaft sollen das Thema der Bundesrepublik sein. Unter normalen Umständen würde jeder Sterbliche sagen, dass dies dann stärker als bisher beim Zentralstaat verankert werden 50 muss. Das liegt so klar auf der Hand, dass man sich eigentlich fragt, wie die Länder es überhaupt verantworten können, diesen Bereich selbst übernehmen zu wollen. Genau die entgegengesetzte Richtung wäre das Thema des Tages. Reinhard F. Hüttl Das ist eine äußerst komplexe Materie, die ich in der Kürze der Zeit natürlich nicht so umfangreich darstellen kann. Ich stehe ja gar nicht im Widerspruch zu Ihnen, Frau Ministerin, nur die Frage nach der konkreten Umsetzung ist hier strittig. Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Ihre Studenten schneller zum Erfolg führen und mehr Studierende haben wollen, was ja ein Thema für alle neuen Länder darstellt, dann ist das eine Frage des Wettbewerbs, denn Sie sind eben nicht allein. Bei der Frage, wie die Qualität gesteuert werden kann, ist letztendlich der Bund in der P fl icht, weil wir uns nicht nur in dieser föderalen Struktur Deutschland, sondern in einem europäischen und einem internationalen Wettbewerb be fi nden. Im Bereich der Agrarforschung ist dies beispielsweise nicht wirklich vorstellbar. Wir haben in Deutschland eine ganze Reihe von Agrarfakultäten, die im Moment alle stark kürzen müssen. Das beste Beispiel ist hier die Humboldt-Universität, wo die Fakultät aus Sicht der Universitätsleitung gleich ganz hätte schließen sollen. 51 In Rostock ist es übrigens nicht anders. Jeder macht sozusagen sein eigenes Ding und am Ende käme eine völlig chaotische Situation heraus, gäbe es hier nicht den Wissenschaftsrat, der vom Bund beauftragt wurde, sich dort – natürlich in Absprache mit den Ländern – die Situation querschnittsevaluiert anzuschauen und die nötigen weiteren Handlungsschritte zu formulieren. Aber das wird getragen von diesem gemeinsamen solidarischen Bundesstaat, das heißt gemeinsam von Bund und Ländern. Natürlich kann hier vieles reformiert werden, hierzu will ich jedoch nicht ins Detail gehen. Ich könnte Ihnen viele, viele solcher Beispiele benennen, an denen klar wird: Wir werden gerade die Ziele in Forschung, Entwicklung und Innovation nur gemeinsam erreichen. Und wenn der Bund gegen seinen Willen von den Ländern aus dem Hochschulbereich herausgedrängt wird, dann wird er sein Augenmerk auf die außeruniversitäre Forschung: die Großforschung, auf die MaxPlanck-Institute, auf die WGL – die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz, früher die Blaue Liste – sowie auf die Fraunhofer Gesellschaft richten. Auf diese Weise wird nicht der wünschenswerte Wettbewerb zwischen den Hochschulen, sondern ein unproduktiver Wettbewerb zwischen der außeruniversitären Forschung und den Universitäten entstehen. Vor allem aber die neuen Länder werden dann die Verlierer sein, weil hier das Problem bei den Studierenden liegt. Wer soll denn die Innovation bringen, wenn nicht die Abgänger aus den Universitäten? Und wenn die Hochschulen nicht atraktiv sind – vor allem von ihrer Ausstattung her gesehen – dann würden auch nicht genügend Studenten kommen. Diese kommen zudem nicht aus den Forschungsinstituten, sondern aus den Regionen und müssen in den Ländern an den Hochschulen ausgebildet werden. Da ich seit fast 15 Jahren in den neuen Ländern arbeite, bin ich dezidiert der Auffassung, dass wir dieses Steuerungsinstrument nicht aus der Hand geben sollten. Moderatorin Frau Keler, haben Sie sich in Ihrer Situation schon jemals darüber Gedanken gemacht, mit einem anderen Land zu fusionieren? Sigrid Keler Die Frage ist doch aktuell – Berlin-Brandenburg. Herr Stolpe hat vorhin etwas sehr Wichtiges gesagt, nämlich dass es 1990 für sehr viele Menschen sehr 52 wichtig war, nicht mehr in den Bezirken, sondern wieder in ihren Ländern zu leben. Ich selbst komme aus Schlesien, bin in Thüringen groß geworden und dann 1971 nach Ribnitz-Dammgarten gezogen. Die Sensibilität zwischen Mecklenburgern und Vorpommern habe ich vorher überhaupt nicht wahrgenommen. In der Wendezeit habe ich sie dann bemerkt und auch begriffen, dass man damit sehr behutsam umgehen muss. Ich denke, es ist wichtig, gerade diesen föderalen Staat zu erhalten. Deshalb ist die Frage zweitrangig, ob ein Nordstaat sinnvoll ist oder nicht. Um Kosten zu sparen und wirklich ef fi zienter zu arbeiten, müssen wir die Kooperationen zwischen zwei Staaten stärker vorantreiben. Zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es jetzt schon sehr lobenswerte Initiativen. Ich komme gerade von der Finanzministerkonferenz und habe mit meinen beiden Kollegen, dem Hamburger und dem Schleswig-Holsteiner, noch kurz gesprochen. Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern in einigen Bereichen bestimmte Aufgaben mit übernehmen kann. Jedoch darf es nicht sein, dass der eine nur nimmt und der andere nur gibt. Vielmehr muss es sich hierbei um ein gegenseitiges Geben und Nehmen, um eine Begegnung auf Augenhöhe handeln. Also: Ich will es nicht ausschließen, aber ich denke, es wäre für die ostdeutschen Länder fatal, wenn man aufgrund der nicht so schnell geschafften Gleichwertigkeit sagen würde: Ihr seid dazu nicht in der Lage und nun schließt euch mal zusammen. Das wäre das falsche Signal. Moderatorin Herr Prof. Wieland, da sehe ich Ihr Herz vor Freude sinnbildlich hüpfen. In Vorbereitung dieser Veranstaltung habe ich mir einige Ihrer Veröffentlichungen durchgelesen. Ich weiß, dass Sie ein ganz besonders konsequenter Verfechter des kooperativen Föderalismus sind. Joachim Wieland Das stimmt. Ich glaube auch, dass wir jedenfalls nicht von oben herab und zwangsweise Länderneugliederungen beschließen sollten. Alle Meinungsumfragen zeigen, dass die Bevölkerung dies in den jeweiligen Ländern als hohen Wert anerkennt. Es ist für mich auch eine ganz wesentlich positive Erfahrung aus der 53 Zeit der Wiedervereinigung Deutschlands gewesen, dass sich ganz offenbar über 40 Jahre DDR hinweg eine landsmannschaftliche Verbundenheit erhalten hat. Ich glaube, dass es für einen Staat wichtig ist, dass es diese Identi fi kation mit dem eigenen Land gibt, dass man sich dort zu Hause fühlt. Das schließt jedoch Situationen nicht aus, in denen sich Länder auch zusammenschließen. Aber es muss freiwillig von unten her erfolgen. Vorher würde ich tatsächlich – genau wie Sie das gesagt haben – Wert auf die Möglichkeit legen, einen Bundesstaat durchaus durch Kooperation zu organisieren. Das heißt, Länder können zusammenarbeiten. Jetzt geschieht das in bestimmten Bereichen etwa zwischen Berlin und Brandenburg. Man kann gewisse Institutionen zusammenfügen. Aber wie gesagt muss sich das langsam von unten her entwickeln und es muss auf gleicher Augenhöhe erfolgen. Im Übrigen lässt sich ein Bundesstaat rechtlich durchaus so organisieren, dass ganz große und ganz kleine Länder sinnvoll zusammenwirken können. In anderen Bundesstaaten, wie etwa den Vereinigten Staaten von Amerika, gibt es das auch. Die dort vorhandenen Einzelstaaten sind mindestens so unterschiedlich wie die deutschen Bundesländer. Trotzdem kann es sinnvoll umgesetzt werden. Ich würde entgegen der Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts die Position einnehmen: Man kann einen kooperativen Bundesstaat ohne Weiteres auch auf der Grundlage der jetzt in Deutschland bestehenden Länder organisieren. Wortmeldung aus dem Publikum Zur Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse heute: Eine wichtige Voraussetzung dafür war ja auch die Vergleichbarkeit der Lebensvoraussetzungen. Ich will hier nur an die fehlenden Erfahrungen der ehemaligen DDR-Bürger – der NeuBundesbürger – mit den Besonderheiten dieser westdeutschen Gesellschaft bzw. der gesamtdeutschen Gesellschaft in den ersten Lehrjahren der deutschen Einheit erinnern. In diesen ersten Lehrjahren der deutschen Einheit haben Neu-Bundesbürger aufgrund falscher Entscheidungen ihr gesamtes Vermögen verloren. Das heißt, man muss sich gegenüber diesen Insolvenzen und der Zerstörung von Lebensverhältnissen durch falsche Entscheidungen aufgrund mangelnder Erfahrung besonders sensibel verhalten. Ich bitte darum: Es muss einfach eine verlässliche Adresse geben, wo sich Menschen dieser Probleme noch annehmen. 54 Wortmeldung aus dem Publikum Nach meinem Eindruck aus der Beobachtung der Diskussionen seit der Einsetzung der Bundesstaatskommission überwiegen die Unterschiede zwischen Land und Bund weit mehr als die bis jetzt entwickelten Gemeinsamkeiten. Daraus ergibt sich für mich die Frage an das gesamte Podium: Wo werden Gemeinsamkeiten und ein Potenzial gesehen, bei denen es tatsächlich zur Einigung kommen kann? Und wie werden die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss der Kommissionsarbeit eingeschätzt? Wortmeldung aus dem Publikum Ich habe eine Frage bezüglich der Bildungspolitik. Auch nach der heutigen Diskussion kommt man zu dem Schluss, dass die Bildungsdiskussion auf die Hochschulen reduziert wird. Ich sehe dort aber nicht das eigentliche Problem, weil die Hochschulen letzten Endes ja doch immer in einer Konkurrenzsituation stehen und sich diese Problematik sicherlich fortsetzen wird. Aus meiner Sicht ist vielmehr das Chaos in den vorgelagerten Bildungseinrichtungen viel schlimmer. Jeder, der schulp fl ichtige Kinder hat und von einem Bundesland ins andere zieht, wird die Problematik kennen. Ist ein gesamtdeutscher Bildungsplan angedacht, der in den Grundschulen anfängt und sich bis ins Gymnasium bzw. ähnliche außeruniversitär vorbereitende Institutionen fortsetzt? Zur Frage der Industrieansiedlung: Frau Ministerin Keler hatte die Konkurrenzsituation im Rahmen des Airbus angesprochen. Wenn man Industrieansiedlungen nicht von staatlicher Seite, sondern vielmehr aus Sicht der Investoren betrachtet – hier insbesondere in den neuen Bundesländern aus Sicht von Existenzgründern, die nun mal nicht so kapitalstark sind wie teilweise Existenzgründer in den Altbundesländern: Ist es hier angedacht, die Förderinstrumente zusammenzuführen? Das wäre sicher förderlich für die entsprechende Schaffung eines Klimas pro Existenzgründung. Denn im Augenblick werden Existenzgründer, die sich um Gründungsbeihilfen bemühen, teilweise von einer Institution an die nächste verwiesen und müssen – gerade wenn es um kommunal- oder länderbezogene Förderinstrumente geht – darauf warten, dass wieder Geld im Pott ist. 55 Moderatorin Die letzte Frage gebe ich sofort an Leo von Sahr weiter. Leo von Sahr Ich kann Sie in der Richtung Ihrer Frage verstehen, denn es geht immer wieder durch die Presse, dass der kleine Existenzgründer nicht an sein Geld kommt. Nur dürfen wir nicht vergessen, dass der Existenzgründer in Deutschland von der Vergangenheit her immer gewohnt ist, dass er von der Bank, der Sparkasse oder der Genossenschaftsbank Fördermittel bekommt, weil es eine Förderinstitution wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Deutsche Ausgleichsbank gibt bzw. gab, die derartige Programme zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie aber die Insolvenzquoten anschauen, lässt sich das einfach nicht mehr so fi nanzieren. Gleichzeitig muss unterschieden werden, ob es sich bei einer Gründung um den kleinen Existenzgründer handelt, der einen Laden mit kleinem Risiko aufmacht, oder um einen Existenzgründer, der etwas Innovatives vorhat und wirklich wichtig für uns ist, bei dem aber ein hohes Risiko im Spiel ist. Hier ist in Deutschland einfach – und hier muss ich mich so drastisch ausdrücken – die Kultur noch nicht so weit wie in Amerika. Dort geht der Existenzgründer, der etwas Innovatives bewegt, nicht zu einer Bank, sondern zu einem privaten Kapitalgeber, weil die Banken die falschen Ansprechpartner sind. Sie können diesem Mann gar nicht so viel Zins abverlangen wie das Risiko hoch ist. Denn ein Drittel bis zur Hälfte geht von diesen innovativen, aber für uns alle sehr wichtigen Existenzgründungen schief. In Amerika geht man also viel mehr zu den privaten Kapitalgebern. Dort hat sich herumgesprochen, wer in welcher Branche als privater Mensch kompetent ist und hilft. Dieser verlangt dann aber auch eine mehrheitliche Beteiligung bei diesem kleinen Existenzgründer. Der Deutsche ist schon vom Denken her noch nicht so weit zu sagen: Ich lasse ruhig eine mehrheitliche Beteiligung zu, wenn ich dafür meine Existenz gegründet bekomme und den Betrieb hochziehen kann. Und wenn ich Erfolg habe, kann ich den Betrieb ja in Teilen verkaufen und habe bei der nächsten Gründung meinen eigenen Laden. Die Denkkulturen liegen hier wirklich noch weit auseinander. Damit ist aber Ihre Frage immer noch nicht beantwortet, wie er denn nun an Geld kommt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Ausgleichsbank über56 nommen hat, verfügt über ein Adressenpozential solcher Helfer, die auch bereit sind, bei Existenzgründern mit anzutreten. Man muss tatsächlich nur im Internet anklicken und dann werden einem Kontakte vermittelt. Moderatorin Vielen Dank, Leo von Sahr. Was die vorherige Frage zur Bildungsdiskussion angeht, Prof. Hüttl, ich denke, bezüglich des Gesamtbildungsplans besteht Hoffnung. Reinhard F. Hüttl Im Prinzip ja. Aber zunächst noch kurz zu Ihrer konkreten Feststellung, warum wir bisher nur über Hochschulen gesprochen haben. Das hängt natürlich mit der Aktualität des Themas zusammen. Die Themen wie der PISA-Schock und die Fragen, die Sie angesprochen haben, zeigen aber nun, dass auch bei einer Alleinzuständigkeit der Länder nicht alles so funktioniert, wie wir das in einem europäischen oder weltweiten Kontext heute brauchen. Natürlich fängt die Ausbildung für die Hochschulen im Kindergarten an. Die Frage ist doch, welche Standards wir dort setzen. Auch dort ist wieder der Bund die treibende Kraft, der 57 beispielsweise Bildungsstandards setzt, um zumindest auf gewisse Rahmenbedingungen zu kommen. Das ist ein wenig Wasser auf meine Mühlen, denn ich prognostiziere genau dies für die Hochschulen, wenn wir die Hochschulpolitik in dieser Weise fortsetzen. Aber auch hier gibt es bereits Initiativen. Das System der Bildungspolitik ist äußerst fragil, wie man am gerade erfolgten Austritt von Niedersachsen aus der Kultusministerkonferenz sehen kann. Hier behandeln wir Themen, die sich zunächst als gar nicht so problematisch erweisen, die sich aber sowohl in der Sache als auch in der zukünftigen Entwicklung als äußerst problematisch darstellen werden. Wir sollten damit wirklich sehr sorgfältig umgehen. Wenn Sie Vater von Kindern sind und von einem Bundesstaat zum anderen wandern, dann kennen Sie genau diese Probleme. So sind beispielsweise auch die Ganztagsschulen vom Bund angeschoben und wesentlich mit fi nanziert worden. Ich möchte nochmals für diesen solidarischen Bundesstaat plädieren, so wie er funktioniert. Es gibt Reformbedarf, aber ob wir immer gleich das Kind mit dem Bade ausschütten müssen – davor würde ich sehr, sehr warnen. Moderatorin Herr Prof. Wieland, Sie sind Sachverständiger in der Bundesstaatskommission. Deshalb würde ich die Fragen bezüglich der Potenziale einer Einigung in der Bundesstaatskommission gern an Sie weitergeben. Welche Gemeinsamkeiten gibt es zwischen Bund und Ländern? Wie wird es am Ende ausgehen? Joachim Wieland Sie haben mir ja die Antwort in den Mund gelegt. Ich weiß nicht, ob dies positiv bewertet werden kann. Die Bundesstaatskommission erinnert mich immer ein bisschen an Tarifverhandlungen. Alles läuft auf die entscheidende Nachtsitzung hinaus. Jede Seite baut erst einmal ihre Position mit Maximalforderungen auf. Die Neigung, sich zu bewegen, ist relativ gering, weil offenbar eine gewisse Befürchtung besteht, wer sich zuerst bewegt werde verlieren. In gewissen Bereichen erscheinen mir Einigungen dennoch möglich. Zum einen ist das die Frage der Verringerung der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen. Es gibt einen Vorschlag von Seiten der Bundesregierung. Der Bund 58 wird ein Stück weit darauf verzichten, in die Kompetenzen der Länder bei der Organisation der Verwaltung und in Verwaltungsverfahren hineinzuregeln. Dafür wird dann möglicherweise der Bundesrat auf Zustimmungsrechte verzichten. Allerdings gibt es seitens der Länder einen gewissen kritischen Punkt, weil diese über die Zustimmungsrechte bisher auch verhindern konnten, dass der Bund die Finanzlasten zu sehr auf sie abwälzt. Dieser Punkt ist bisher noch relativ offen. Man wird hier eine die Länder schützende Regelung fi nden müssen. Sehr umstritten ist derzeit die Frage, wie man Gesetzgebungskompetenzen aufteilen sollte. Dies stößt natürlich auf Schwierigkeiten. Zur Illustration ziehe ich oft das folgende Beispiel heran: Wenn Sie erst einmal die Creme aus der Zahnpastatube herausgedrückt haben, bekommen Sie sie nicht wieder hinein. Der Bund hat sehr viel Verantwortung übernommen und dafür einen Riesenapparat in den Ministerien aufgebaut. Wenn Sie die dort Betroffenen fragen, ob Zuständigkeiten auf die Länder übertragen werden sollen, sagt natürlich jeder: Nein, um Gottes Willen. Jeder Lobbyarbeit Betreibende ist ebenfalls der Ansicht, dass der Bund besser zuständig sein sollte, weil es viel leichter ist, einen Bundesminister bzw. ein Ministerium zu bearbeiten als 16 Ministerien. Daher leben wir in Deutschland in einem unitarischen Bundesstaat, in dem immer sehr auf Einheitlichkeit geachtet wird. Es ist schwer, jetzt irgendetwas tatsächlich aufzuteilen. Herr Müntefering hat darauf verwiesen, dass man dies trotzdem versuchen will. Es wird aber weiterhin einen großen Bereich geben, in dem sowohl der Bund als auch die Länder Regelungskompetenzen haben. Die entscheidende Frage ist nun: Wenn der Bund etwas geregelt hat – sollte man den Ländern das Recht einräumen, mit eigenen Regelungen davon abweichen zu können? Beim Bundeskanzler kommt diese Fragestellung so an, als entstünde in der Folge praktisch der Staatenbund und das sei schon Separatismus. Ich würde das etwas gelassener sehen und denken, es gehört auch zum Föderalismus, als Land einmal etwas Eigenes ausprobieren zu können. Ich glaube auch, dass man sich letztlich auf gewisse Bereiche einigen kann. Sicher existieren Felder, die der Bund tatsächlich mit alleiniger Befugnis regeln sollte. Bei anderen erscheint es mir dagegen durchaus möglich, dass die Länder von Regelungen des Bundes abweichen dürfen, wenn es in ihrem Sinne ist. Wenn sie das nicht tun möchten, bleibt es dann bei der Bundesregelung. Auch hier wäre ich ganz optimistisch. 59 Was Europa anbelangt, so ist vielleicht eine Lösung dahingehend denkbar, dass der Bund zumindest in der Schlussphase Deutschland nach außen vertritt. Die Länder müssen dann aber intern in alles eingebunden werden und in ihren Büros oder Vertretungen in Brüssel präsent sein dürfen. Es wird auch in der Kommission immer wieder betont: Am Ende kann alles nur gleichgewichtig sein. Und das Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen kann man wohl dann wirklich erst in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember herstellen. Es muss insgesamt von beiden Seiten so viel Entgegenkommen erkennbar sein, dass die Verhandlungsführer vor ihre Leute treten und sagen können: Das war das Äußerste und damit können wir noch leben. Ich bin nicht glücklich, aber ich kann es halbwegs akzeptieren – so wie das morgens nach der Tarifverhandlung auch immer ist. Nachfrage Moderatorin Sie würden also die Aussage unterstützen, die ich neulich gelesen habe: Wir müssen das schaffen, sonst machen wir uns lächerlich. 60 Joachim Wieland Ja. Ich glaube, Herr Müntefering hat das gesagt. Moderatorin Nur noch ganz kurz die Frage bezüglich der Arbeitsgruppe Neue Länder. Hans-Joachim Hacker Das ist eine Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion. Wir hatten diese Arbeitsgruppe in den 90er Jahren eingesetzt und waren vor zwei Jahren der Ansicht, dass wir sie nicht mehr benötigten. Nun haben wir aber erneut diesen Schwerpunkt gesetzt, weil wir in den neuen Ländern im einheitlichen Deutschland immer noch diese besonderen wirtschaftlichen Probleme haben und weil sich bestimmte Fragestellungen daher eben anders stellen. Es gibt Dinge, für die der Staat zuständig ist. Und es gibt Dinge, für die wir Staatsbürger zuständig sind. Ich glaube, das haben wir als Bürger in den neuen Ländern an manchen Stellen noch nicht so richtig verinnerlicht. Der Staat kann uns auch nicht alle Risiken abnehmen, so schwer das im Einzelnen sein kann, wie etwa bei einer Insolvenz. Das kann der Staat nicht übernehmen. Aber wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, in denen man vernünftig agieren kann. Wenn ich mich in der Welt umschaue, glaube ich übrigens, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht die schlechtesten sind. Moderatorin Uns ging es in dieser Diskussion nicht nur um die Risiken, sondern vor allen Dingen auch um die Chancen dieser Reform des Bundesstaates. Ich würde mir von allen, die Sie hier auf dem Podium sitzen, zum Abschluss vielleicht ein oder zwei Sätze zu der Frage wünschen, was denn die eigenen Wege sein könnten, die von den ostdeutschen Länder gegangen werden müssten. Und wie kann diese Reform des Bundesstaates auch wirklich zu einer Chance für die ostdeutschen Länder werden? 61 Sigrid Keler Das fällt mir jetzt ein bisschen schwer. Wir brauchen einen starken Bund. Alle ostdeutschen Länder brauchen den Bund – dieser muss stark bleiben. Das ist für uns tatsächlich ein Garant. Wir brauchen ferner die Zusicherung, dass an dem Solidarpakt II nicht irgendwie herumgeschnitten wird, auch wenn jetzt die Fortschrittsberichte alles andere als positiv aussehen. Und drittens müssen wir bei der Forderung nach mehr Wettbewerb aufpassen, die ja von den süddeutschen, von den starken Ländern immer wieder in den Vordergrund geschoben wird – auch schon bei den Verhandlungen zum Länder fi nanzausgleich und zum Solidarpakt II. Solch einen Wettbewerbsföderalismus können wir nur verlieren, weil wir die schlechteren Ausgangsdaten haben. Also: Wettbewerb ja, aber unter gleichen Bedingungen. Das wird die große Schwierigkeit bei den Verhandlungen sein. Ich bin mir da nicht sicher, wie es in der Nacht vom 16. zum 17. Dezember ausgeht. Verschiedene solcher Verhandlungen habe ich ja schon mitgemacht und weiß, dass da zum Teil überraschende Ergebnisse herauskommen können. Deshalb kann ich nur hoffen, dass es für die Ostdeutschen positive Überraschungen sind. Jedenfalls halte ich es im Grunde genommen für erforderlich, dass sich bei den Kompetenzen zwischen Bund und Ländern etliches verändert. Joachim Wieland Meine Punkte wären: Zum einen muss die Finanzausstattung der ostdeutschen Länder gesichert bleiben. Dazu bedarf es tatsächlich Möglichkeiten des Bundes, über Misch fi nanzierungen Geld dorthin zu leiten, wo es nötig ist. Und man sollte gerade den ostdeutschen Ländern, weil sie aufgrund ihrer Geschichte anders als die westdeutschen Länder sind, die Möglichkeit geben, eigene Ideen auszuprobieren und von dem, was für den Bund insgesamt gilt, auch einmal abzuweichen. Das können auch ostdeutsche Länder, solange es sich dabei mehr um einen Wettbewerb der Ideen handelt und nicht um einen Wettbewerb, in dem man das in über 50 Jahren aufgebaute wirtschaftliche Potenzial jetzt auf einmal gegen die Neuen einsetzt. Dies scheint auch mir ein unfairer Wettbewerb zu sein. Was aber den Wettbewerb der Ideen angeht – an den können auch die ostdeutschen Länder optimistisch herangehen. 62 Reinhard F. Hüttl Ich würde mir wünschen, dass der Wettbewerb, in dem wir erfolgreich im Bereich Forschung und Wissenschaft und zum Teil auch im Bereich Bildung sind, so fortgesetzt werden kann und noch stärker Osteuropa mit in den Blick nimmt. Die Struktur und gerade auch die Verteilung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern sollte in dieser Form erhalten bleiben, innerhalb des bisher praktizierten Verfahrens besteht jedoch Reformbedarf. Moderatorin Herr Hacker, Sie hören sich das ganz ruhig an. Sie sind ja jetzt ganz gewaltig mit in der Verantwortung. Hans-Joachim Hacker Ich glaube nicht, dass wir heute noch über Sonderwege neue Länder und Sonderwirtschaftsgebiete – wie immer man das bezeichnen mag – sprechen können. Wir müssen uns in den positiven Wettbewerb in Deutschland insgesamt einordnen. Es kommt darauf an, die noch im Grundgesetz verankerten Blockaden – Franz Müntefering hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts angesprochen – zu beseitigen und politisches Handeln in Deutschland schlanker und ef fi zienter zu gestalten. Damit würden wir am Ende auch das Vertrauen in die Politik stärken. Das ist eine wichtige Aufgabe. Zwei Dinge müssen bestehen bleiben: Erstens ist das der Solidarpakt II, den wir bis 2019 umzusetzen haben. Zweitens bleibt es für mich dabei: gleichwertige Lebensverhältnisse im Sinne des jetzigen Bundespräsidenten, Horst Köhler. Dieser hat darauf verwiesen, dass wir nicht alles im Sinne einer Gleichmacherei organisieren sollen. Ich bin dafür, dass wir im Landkreis Ludwigslust mit anderen Landkreisen im Westen konkurrieren können. Und es muss in Deutschland nicht überall alles gleich sein. Wir werden das auch nicht schaffen, genauso wenig wie die alte Bundesrepublik eine Gleichheit hergestellt hat. 63 Leo von Sahr Ich wünsche mir von der Kommission Klarheit in der Verantwortlichkeit, wer wofür zuständig ist, und dadurch eine Komplexitätsreduzierung. In Sachsen haben wir bei den letzten Wahlen erlebt, dass Parteien es geschafft haben, mit ganz simplen Aussagen Wähleranteile zu ergattern. Spiegelbildlich auf die Gesetzgebung übertragen heißt das: Dort, wo Klarheit herrscht, weiß auch der Bürger, woran er ist. Und dann reagiert er auch entsprechend positiv. Herr Hacker hat zu Recht gesagt: Wir brauchen in Ostdeutschland keine Sonderwirtschaftszone mehr. Wir sind wir, wir haben etwas geschaffen. Alles jetzt in Richtung Sonderwirtschaftszone in Deutschland Anzudenkende wäre für ganz Deutschland abzuhandeln. Ich erhoffe mir, dass die Länder – also eine Finanzministerin gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister – die Hoheit hätten, etwas ausprobieren zu dürfen. Dies aber in Mecklenburg genauso wie in der Pfalz und an anderen Orten. Nachfrage Moderatorin Ich frage noch mal ganz kurz nach, weil mir dieser Punkt noch ein biss64 chen zu kurz gekommen ist. Mehr eigene Wege gehen, wie können diese eigenen Wege der ostdeutschen Länder aussehen? Leo von Sahr Der Bund könnte vorschlagen, dass in Gegenden mit einem gegenüber der Norm auffälligen Bruttosozialprodukt – und dies sind nun mal die Gegenden, wo weniger Industrie existiert – Sondermaßnahmen durchgeführt werden. Das muss aber in Bereichen sein, in denen das Land über ein Know-how verfügt. Es könnte in Richtung Tourismus gehen, es kann aber auch eine ganz andere Idee verfolgt werden, wie beispielsweise etwa Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Polen oder Tschechien. Als Land kann man da ja kreativ sein. Die Länder sollten die Hoheit haben, beispielsweise im Rahmen von Steuererleichterungen oder sonstigen Verwaltungsvereinfachungen zu reagieren. Moderatorin Meine Damen und Herren, ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken, dass Sie hier auf dem Podium gemeinsam so gekämpft haben. Sie haben alle gemerkt, das es sich hierbei um ein sehr vielschichtiges Thema handelt. Ich denke, sowohl die Friedrich-Ebert-Stiftung als auch das Forum Ostdeutschland werden dieses Thema noch ein zweites und ein drittes Mal aufgreifen, um vielleicht nochmals unter dem Föderalismusaspekt die Bildungsdebatte zu führen als auch über die Finanzierungsprobleme zu diskutieren. Das letzte Wort hat Manfred Stolpe. 65 66 M ANFRED S TOLPE Schlusswort Ich möchte vor allen Dingen all denjenigen Danke sagen, die die Veranstaltung mitgetragen haben, und ich möchte den Referenten danken. Sigrid Kehler, es war ganz wichtig, diesen Beitrag im Hinblick auf die konkrete Finanzsituation eines Landes zu hören. Ich möchte dem Podium herzlich danken, Hans-Joachim Hacker, Reinhard Hüttl, Leo von Sahr und Joachim Wieland. Es war sehr belebend und sehr anregend, was wir hier gehört haben – mein herzliches Dankeschön. Ich möchte aber auch dem Publikum danken, das sehr engagiert war. Ich hatte den Eindruck, wir hätten gut noch eine Stunde länger debattieren können. An Wortmeldungen hätte es nicht gemangelt und an Antworten ebenfalls nicht. Was konnten wir dabei lernen? Es gab eine ganze Reihe von hoch interessanten Thesen, die auch für die weitere Arbeit wichtig sind und die wir weitergeben werden. Ich versuche, sie zusammenzufassen: Gleichwertigkeit ist nicht Gleichheit, aber sie ist im Kern unverzichtbar. Wirksame Außenvertretung in europäischen und internationalen Organisationen ist zwingend. Denkbar wäre dort aber auch ein gestaffeltes, ein Stufensystem. Ich halte es aufgrund eigener Erfahrungen für wichtig, dass auch Länder in europäischen Zusammenhängen erkennbar bleiben. Ich will auch aus eigener Erfahrung in den letzten zwei Jahren sagen, es ist manchmal sogar ganz hilfreich, als Interessenvertreter Deutschlands darauf aufmerksam machen zu können, dass wir noch 16 Mitdenker haben in eigener Verantwortung. Hier gibt es also Möglichkeiten, die noch nicht ganz ausgelotet sind. 67 Die Solidarität der Länder und die Entfaltung ihrer Leistungskraft gehören zusammen. Auch da ist eine doppelte Aufgabe und Herausforderung gegeben. Hierzu gehört, dass der Bund als Ausgleichgröße – gerade auch zugunsten der ostdeutschen Länder – gefordert ist, im Wissen darum, dass Osten lange nicht mehr gleich Osten ist, dass wir eine differenzierte Entwicklung haben und dass wir auch Bereiche haben, die sich heute durchaus schon mit Regionen im Westen Deutschlands messen können. Noch einmal wurde auch gerade in dieser Runde stark herausgestellt: Eine zentrale Aufgabe, eine zentrale Verantwortung sind Wissenschaft und Forschung. Es muss darauf geachtet werden, dass die herausragende Bedeutung dieser Aufgabe nicht im Rahmen eines mitternächtlichen Austauschverfahrens zwischen dem 16. und 17. Dezember untergeht. Es gab hoch interessante Hinweise. Dazu gehören Fragen der Steuerverteilung und des Finanzausgleichs. Wir sehen, dass noch viel zu tun bleibt und sollten in die Diskussion auch unkonventionelle Ideen aufnehmen. In diesem Sinne nochmals Dank für Ihre engagierte Beteiligung. 68