Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik Forum Berlin Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik Gemeinsames Symposium des Bundesministeriums der Justiz und der Friedrich-Ebert-Stiftung aus Anlass des 80. Geburtstags von Dr. Hans-Jochen Vogel 17. Februar 2006 Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Berlin 1 Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Irina Mohr, Forum Berlin Redaktionelle Bearbeitung: Dr. Angela Borgwardt Copyright 2006 by Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin Fotos im Text: Joachim Liebe Umschlaggestaltung: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Satz und Druck: Wagemann Medien GmbH ISBN 3-89892-540-4 Diese Publikation wurde gefördert durch Mittel der DKLB-Stiftung. 2 Inhaltsverzeichnis Begrüßung Anke Fuchs Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung .......................................................5 Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz .........................................................................9 Festvortrag Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel – ein Amt in schwieriger Zeit.................................................................13 Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach Präsidentin des Goethe-Instituts und ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Vortrag Die vergessene Moderne: Familie heute.............................................23 Prof. Dr. Hans Bertram Humboldt-Universität zu Berlin Podiumsdiskussion Generationengerechtigkeit heute – Überforderung der Sandwich-Generation?.......................................65 mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt Bundesverfassungsrichterin 3 Dr. Meo-Micaela Hahne Vorsitzende Richterin, Bundesgerichtshof Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab Universität Regensburg Moderation Prof. Siegfried Willutzki Universität Chemnitz Podiumsdiskussion Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik......................................89 mit Brigitte Zypries Bundesministerin der Justiz Dr. Jürgen Schmude Bundesminister der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB Bundesministerin der Justiz a.D. Dr. Jürgen Gehb, MdB Jerzy Montag, MdB Moderation Stephan Detjen Deutschlandradio Schlussworte........................................................................................121 Dr. Hans-Jochen Vogel Bundesminister a.D. 4 A NKE F UCHS Begrüßung Das Thema unserer heutigen Veranstaltung lautet:„Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik“. Das ist eine Aufgabe und ein Problemfeld, das aktueller nicht sein kann. Deutschland ist heute im internationalen Vergleich eines der kinderärmsten Länder. Der anhaltende Geburtenmangel führt zu beispiellosen Umbrüchen der Demografie. Wenn die gesellschaftlichen Voraussetzungen für ein Ja zu Kindern und Familien nicht stimmen, dann dürfen wir uns damit nicht abfinden. Dann muss öffentliche, das heißt vor allem auch politische Verantwortung wahrgenommen werden. 5 In unserem Land erfordert die Entscheidung für Kinder und Familiengründung offensichtlich immer noch eine gehörige Portion Mut und Selbstlosigkeit. Ein Kind ist eben nicht nur ein Freudenspender, sondern es braucht auch Zuwendung, beansprucht die Haushaltskasse und kann viel zu häufig die Karriere behindern. Ich sage das ungern, weil ich Kinder als eine Bereicherung empfinde und mich über meine vier Enkelkinder sehr freue. Aber das ist mein subjektives Bild; das objektive sieht so aus: Die Beantwortung der Frage„Kinder, ja oder nein?“ führt heute sehr häufig dazu, sich gegen Kinder zu entscheiden. Wir brauchen also einen kinderfreundlichen familienpolitischen Ansatz, der ein wirkungsvolleres, breiteres und zugleich zielgenaueres Instrumentarium umfasst. In den vergangenen Jahren konnte in dieser Richtung eine ganze Menge erreicht werden. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft. Denn ein Ja zu Kindern ist auch ein Ja zur Zukunft. Ein Land, das Kinderlachen zu laut findet, ist ein Land ohne Zukunft – so denke ich. Als ehemalige Sozialpolitikerin sage ich aber auch: Kinder für die sozialen Sicherungssysteme brauchen wir nur dann, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben. Das heißt, wir leben widersprüchlich, weil wir auf der einen Seite wissen, dass Beitragszahler notwendig sind, auf der anderen Seite aber alles tun, um Leute aus der Beitragspflicht zu entlassen. Ein Ja zum Kind ist also Anlass für unsere heutige Veranstaltung. Aber natürlich haben wir noch einen ganz anderen Grund, denn wir wollen heute Hans-Jochen Vogel zu seinem 80. Geburtstag gratulieren: Herzlichen Glückwunsch nachträglich! Hans-Jochen Vogel hat sich immer für die Gleichberechtigung eingesetzt. Erinnern wir uns an das Jahr 6 1973. Da war er als Städtebauminister einer der Stars der Bundesregierung, ich war damals geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Wir haben die IG-Metall-Frauenkonferenz„Denken – planen – handeln“ organisiert, auf der Hans-Jochen Vogel das Hauptreferat hielt. Von diesem Zeitpunkt an haben wir gemeinsam viele Aufgaben in Angriff genommen und in unterschiedlichsten Funktionen zusammengewirkt. Lieber HansJochen, ich danke Dir für all die vielen Jahre der guten Zusammenarbeit! Besonders erwähnen möchte ich, wie sehr Du Dich in jeglicher Funktion immer um das Wohl der Partei gekümmert hast, auch in schwierigen Führungskonstellationen. Aber auch in der Zeit, als Du nicht mehr als Parteivorsitzender tätig warst, hast Du diese Partei weise, loyal und klug begleitet. Es wäre schön, wenn das auch in Zukunft so bleibt. Wir brauchen Dich auch weiterhin! Hans-Jochen Vogel war der Friedrich-EbertStiftung über Jahrzehnte aufs Engste verbunden, hat unsere Inlands- und Auslandsarbeit mit Kompetenz und Engagement begleitet. Auch für seine Mitarbeit im Kuratorium der Stiftung möchten wir ihm sehr herzlich danken. Doch nun zurück zu unserem Thema. In unserer heutigen Veranstaltung wollen wir an Hans-Jochen Vogels Beiträge zur Rechts- und Familienpolitik anknüpfen; insbesondere an seine Arbeit als Bundesminister der Justiz. Jutta Limbach, ehemalige Justizsenatorin, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und jetzige Präsidentin des Goethe-Instituts, wird dazu den Festvortrag halten. Wir wollen einen Blick auf den Reformer Hans-Jochen Vogel im familienpolitischen Bereich lenken. Er hat die Familienpolitik stets als Herausforderung für die Rechtspolitik begriffen. Gesellschaftspolitisch bedeutend waren die in seine Amtszeit fallenden Reformen des Ehe- und Familienrechts, die er trotz heftiger konservativer Kritik durchgesetzt hat. Und wer damals schon dabei war, weiß, welche Diskussionen zu dieser 7 Zeit geführt wurden. Es ging um den Abschied vom hergebrachten Ideal der Hausfrauenehe und seine Ersetzung durch das moderne Leitbild der partnerschaftlichen Ehe. Seit 1977 gilt statt des Verschuldens- nun das Zerrüttungsprinzip. Der Versorgungsausgleich hat die Absicherung geschiedener Frauen entscheidend verbessert. Unsere heutige Tagung hat ein dichtes Programm und versammelt in den Vorträgen und Podiumsdiskussionen Sachverstand aus Rechtspolitik, Rechtsprechung und Wissenschaft. Allen Referenten und Referentinnen ein herzliches Dankeschön, dass Sie bereit sind, heute mit uns zusammen zu diskutieren. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesministerium der Justiz statt – ich freue mich, dass wir gemeinsam an die Arbeit gehen. Als erstes hat nun Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Wort. 8 B RIGITTE Z YPRIES Begrüßung Sehr verehrter, lieber Hans-Jochen Vogel, liebe Anke Fuchs, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man im Bundesministerium der Justiz zu Gast ist, dann stößt man im Besucherzentrum des Hauses auf die so genannte Ahnengalerie. Dort hängen chronologisch aufgereiht die Porträts aller früheren Ministerinnen und Minister. Viele Besucher sind nicht nur erstaunt über die hohe Anzahl der Amtsvorgänger – es sind immerhin achtzehn Personen, sie stehen vor vielen Bildern und Namen auch etwas ratlos. Wenn sie aber 9 zum elften Bundesminister der Justiz kommen, dann hellen sich die meisten Gesichter vielsagend und wissend auf. Hans-Jochen Vogel ist auch ein Vierteljahrhundert nach seinem Ausscheiden aus dem Amt noch immer einer der populärsten Justizminister. Das hat natürlich auch etwas mit den vielen anderen hohen Ämtern zu tun, die Hans-Jochen Vogel zuvor und danach in München, in Bonn und in Berlin ausgeübt hat. Seine Popularität gründet sich aber auch auf eine außergewöhnlich lange Amtszeit als Bundesjustizminister und seine große Bedeutung als Rechtspolitiker. An allen Orten und in all seinen Ämtern hat er für unser Land und die deutsche Sozialdemokratie Großartiges geleistet. Hans-Jochen Vogel verfügt über so vielfältige politische und vor allem rechtspolitische Verdienste, dass es für uns nicht einfach war, ein Thema für die heutige Veranstaltung zu seinen Ehren auszuwählen. Vieles von dem, was ihn als aktiven Rechtspolitiker beschäftigt hat, ist ja auch heute noch aktuell: Wie man etwa den politischen Terrorismus erfolgreich bekämpft, ohne rechtsstaatliche Prinzipien aufzugeben; wie wir die neuen ethischen Herausforderungen an den Grenzen des Lebens meistern; oder wie man den Föderalismus modernisiert, ohne in Kleinstaaterei zurückzufallen. Für die Lösung all dieser Aufgaben lässt sich von Hans-Jochen Vogel viel lernen. Mit der Familienpolitik haben wir uns für ein Thema entschieden, das die alltägliche Lebenswelt fast aller Bürgerinnen und Bürger betrifft. Gesetzgeberische Entscheidungen haben hier einen für unseren ansonsten ja sehr schnelllebigen Politikbetrieb ungewöhnlich langen Nachhall. Wie sehr das auch einen einstigen Minister selbst betreffen kann, hat HansJochen Vogel in seinen Erinnerungen berichtet. Er schreibt dort, dass er noch heute in Briefen und bei Veranstaltungen wegen der Reform des 10 Ehe- und Familienrechts aus dem Jahre 1976 attackiert werde. Allerdings ausschließlich von Männern, die damals ihre Privilegien im Unterhaltsrecht eingebüßt haben und noch heute die Einführung des Versorgungsausgleichs beklagen. In den 70er Jahren ging es vor allem darum, das Recht den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Das Eherecht musste von staatlicher Bevormundung befreit werden, und deshalb wurde das gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe ebenso abgeschafft wie das Verschuldensprinzip bei Scheidungen. Übrigens eine Reform, die unser Nachbar Österreich bis heute noch nicht nachvollzogen hat. Was Justizminister Vogel damals im Bundestag seinen Kritikern ins Stammbuch schrieb, ist bemerkenswert:„Manche bekämpfen die Reform, weil sie einfach nicht stark genug sind, sich der veränderten Wirklichkeit und ihren Herausforderungen zu stellen, weil ihre Nostalgie sie nicht beflügelt, sondern lähmt.“ Hans-Jochen Vogel erinnerte außerdem daran, dass ein pluralistisches Gemeinwesen nicht eine von mehreren ethischen oder gar theologischen Maximen der Familienpolitik für verbindlich erklären könne. Der gesellschaftliche Wandel ist seither weiter fortgeschritten und hat die Familienpolitik vor neue Aufgaben gestellt. Wir diskutieren jetzt die Einführung des Elterngeldes und die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Aber Familienpolitik ist nicht zuletzt Rechtspolitik. Deshalb stehen auch in diesem Bereich wichtige Vorhaben auf der Agenda. Es geht um die Stärkung der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten und darum, den Unterhaltsanspruch stärker mit der Frage zu verknüpfen, ob Kinder zu versorgen sind. Wir wollen die Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften weiter abbauen, und wir werden uns mit dem gemeinsamen Sorgerecht für Eltern befassen, die nicht miteinander verheiratet sind. 11 Nichteheliche Lebensgemeinschaften, so genannte Patchwork-Familien, oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften bestehen heute in großer Zahl; und in ganz vielfältigen Beziehungsmodellen übernehmen Menschen Verantwortung füreinander. Eine moderne Rechtspolitik muss all diese Familienmodelle berücksichtigen und sinnvolle Regeln anbieten. Wer stattdessen nur seinen eigenen traditionellen Lebensentwurf als verbindlichen Normfall propagiert, der redet nicht einer Kultur der Freiheit das Wort, sondern der zeigt, dass er auch heute noch jene Schwierigkeit mit dem gesellschaftlichen Wandel und der freiheitlichen Vielfalt hat, von der Hans-Jochen Vogel schon vor dreißig Jahren sprach. Im Namen des Bundesministeriums der Justiz gratuliere ich Hans-Jochen Vogel nachträglich ganz herzlich zum 80. Geburtstag! Lieber Hans-Jochen, ich freue mich, dass Du heute hier bei uns bist, denn Du bist wichtig für uns. Deine Partei hat Dich gestern gefeiert und geehrt. Sie hat das nicht nur mit Blick auf Deine Leistungen in der Vergangenheit getan, sondern auch im Hinblick auf die Zukunft, denn wir brauchen Dich auch weiterhin in unserer Mitte. 12 J UTTA L IMBACH Der Bundesminister der Justiz Dr. Vogel – ein Amt in schwieriger Zeit Wir feiern heute mit Hans-Jochen Vogel einen Mann, der in unterschiedlichen Ämtern die politische Kultur und das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit geprägt und gestaltet hat. Schon die Art, wie wir ihn heute ehren, zeigt ihn als einen Politiker, der an seinen Taten gemessen werden will. Reine Lobhudeleien sind dieser demokratischen Persönlichkeit unangemessen. Gleichwohl sollten wir in einer Zeit, die den Wert eines Politikers vorzugsweise an seiner medialen Ausstrahlung misst, dem Politikstil eines Pflichtmenschen für einige Minuten die Aufmerksamkeit zukehren. 13 Sich selbst bis in das hohe Alter treu bleibend hat sich Hans-Jochen Vogel den staatsbürgerlichen Tugenden verschrieben: Fairness und kritische Loyalität, Offenheit und Meinungsfreude, Mäßigung und soziales Verständnis haben sein Wirken von Anbeginn seiner Politikerkarriere geprägt. Keine Niederlage konnte ihn in seinem Verantwortungsbewusstsein für das politische Gemeinwesen irre machen. Ja, er verfügte über die Stärke, Niederlagen auszuhalten und weiterzumachen. Mehr noch, er war wiederholt zur Stelle, wenn es in schwieriger Zeit galt, eine riskante – und das heißt immer auch eine wenig Erfolg versprechende – Aufgabe zu übernehmen. Denken wir an seine kurze und heftige Zeit als Regierender Bürgermeister von Berlin. Dabei kamen ihm höchstpersönliche Tugenden zustatten: wie Bescheidenheit, Selbstdisziplin und Strenge gegen sich selbst. Hans-Jochen Vogel wusste und weiß nur zu genau, dass man Moral nicht predigen darf, sondern leben muss, wenn man überzeugend sein will. Eine seiner ersten Maßnahmen als Oberbürgermeister der Stadt München stellte das unter Beweis. Als 34-Jähriger in dieses Amt gewählt, beantragte er, das Oberbürgermeistergehalt um eine Stufe herabzusetzen. Das geschah weder aus Effekthascherei noch als verspäteter Wahlkampfgag. Vielmehr wollte er nicht mit einem Gehalt anfangen, mit dem sein 40 Jahre älterer Amtsvorgänger Thomas Wimmer aufgehört hatte. Dieses Hauptmotiv verband sich aufs Glücklichste mit politischem Geschick. Denn sein eigener Verzicht erwies sich in der Folge häufig als moralische Hilfe, wenn es finanzielle Wünsche abzuwehren galt. Verlangte er doch nicht, was er nicht selbst zu tun oder hinzunehmen bereit war. Kaum jemand hat dem Stand des Politikers solche Ehre gemacht wie Hans-Jochen Vogel. Weder hat er je Verwandte protegiert noch sich materielle Vorteile verschafft. Weder hat er Profilneurosen kultiviert noch hat er durch Denunziationen des politischen Gegners die öffentliche Auf14 merksamkeit zu erregen versucht. Am liebsten waren Hans-Jochen Vogel Gegner, mit denen man den Wahlkampf als ein intellektuelles Vergnügen exerzieren kann. Stets stand der soziale Bezug des Rechts im Vordergrund seines rechtspolitischen Handelns. Als er im Jahre 1972 zunächst zum Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bestellt wurde, hoffte er, das Bodenrecht reformieren und private Gewinninteressen zu Gunsten des Gemeinwohls zurückdrängen zu können. Leidenschaftlich, wenngleich vergeblich, hoffte er, das Bundesbaugesetz, die Steuergesetze und das Bewertungsrecht ändern zu können. Doch er musste die bittere Erfahrung machen, dass, wenn Reformen des Grundeigentums in Rede standen, sich breite Schichten der Einfamilienhaus- und Wohnungseigentümer von konservativer Seite leicht mobilisieren ließen – ungeachtet der Tatsache, dass sie selbst gar nicht betroffen waren. Die traurige Einsicht, dass die Zeit für eine wirkliche Reform des Bodenrechts nicht reif war, ließ ihn leichten Sinnes das Bauministerium verlassen und unter der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt im Jahre 1974 gern das Bundesjustizministerium übernehmen. Dort reizten ihn die auf der Tagesordnung stehenden rechtspolitischen Projekte. Mehr als in jedem anderen Ressort hatte in der so genannten Bauhütte des Rechts der gesellschaftliche Wandel einen dringenden Reformbedarf ausgelöst. Auf den Spuren Adolf Arndts und Gustav Heinemanns machte sich Hans-Jochen Vogel daran, überständige Gesetzeswerke im Geiste des Grundgesetzes den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Kerngedanke der Reformen war es – so Originalton Vogel –„… eine Ordnung zu verwirklichen, die als obersten Wert die Würde des Menschen anerkennt und[die] mit den Postulaten der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität ernst macht.“ Recht war für ihn das„Ergebnis einer wertgebundenen, der Dialektik von Zweck und Mittel 15 unterliegenden Normsetzung, die ein menschenwürdiges Zusammenleben und die Entfaltung der Persönlichkeit ermöglichen“ sollte. Hans-Jochen Vogels Rechtsverständnis und Arbeitsethos war stets von dem Spannungsverhältnis von sozialer Gerechtigkeit und individueller Freiheit geprägt, von Prinzipien also, die sich gegenseitig bedingen, aber auch miteinander in Widerspruch geraten können. In seiner Amtszeit stand als erstes die Reform des§ 218 StGB auf dem Programm. Der – schon von seinem Amtsvorgänger auf den Weg gebrachte – Entwurf sah eine Fristenregelung vor, die sofort auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts gestellt wurde. Dieses erklärte im Jahre 1975 wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig. Das Gericht meinte, dass der Staat zum Strafrecht als dem schärfsten ihm zur Verfügung stehenden Mittel greifen dürfe, wenn der von der Verfassung geforderte Schutz des werdenden Lebens anders nicht zu erreichen sei. Hans-Jochen Vogel, für den die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des werdenden Lebens außer Zweifel stand, hat sich in dem Schwangerschaftskonflikt früh dafür eingesetzt, die verantwortete Entscheidung der Schwangeren anzuerkennen und ihr dabei durch eine am Lebensschutz orientierte, aber ergebnisoffene Beratung und durch soziale Vorkehrungen – etwa den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz – zu helfen. Gerade die einmalige Verbindung zwischen Mutter und Kind schloss es für ihn aus, das Leben des Kindes gegen den Willen der Mutter mit den Mitteln des Strafrechts zu bewahren. In seiner zweiten Entscheidung aus dem Jahre 1993 hat das Bundesverfassungsgericht die Strafandrohung nicht mehr als ein verfassungsrechtlich notwendiges Gebot verstanden, wenngleich es den Schwangerschaftsabbruch als Unrecht und verbotswürdig angesehen hat. Dieser 16 Konzeptwechsel zum Fristenmodell war Frucht der Einsicht, dass der Schutz durch Strafe in Wirklichkeit weitgehend wirkungslos geblieben ist. Das Gericht räumte ausdrücklich ein, dass die„Erfahrungen mit allen bisherigen strafrechtlichen Regelungen wenig ermutigend“ seien. Es schloss sich dem Alternativkonzept des Schutzes durch Hilfe und Beratung an. Eine späte Genugtuung für den damaligen Justizminister, der wie so häufig mit seinem sozialpolitischen Denken seiner Zeit sehr weit vorausgeeilt war. Hans-Jochen Vogel war in der Tat Justizminister in schwieriger Zeit. Nicht etwa, weil es das übliche Schicksal eines reformfreudigen Sozialdemokraten in einem Bereich ist, in dem man gern an tradierten Rechtsbeständen und Einsichten festhält. Er war Justizminister in einer Zeit, in der die Regierung und die Sicherheitskräfte sich mit dem Terror der RAF auseinanderzusetzen hatten. Die Morde an Günther von Drenkmann, Siegfried Buback und Jürgen Ponto hatten die Bundesrepublik erschüttert. Die Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer stellten die damalige Regierung vor dramatische, ja tragische Entscheidungen. Hans-Jochen Vogel, ein Meister des öffentlichen Vernunftgebrauchs, nahm in der Kontroverse um Festbleiben oder Nachgeben von vornherein eine feste Haltung ein. Er machte geltend: Würde man im Austausch von Peter Lorenz die fünf Häftlinge – wie von den Entführern gefordert – freilassen, so würden jene mit größter Wahrscheinlichkeit früher oder später neue Morde begehen. Auch hätte ein Nachgeben eine empfindliche Schwächung des Staates im Kampf gegen den Terror zur Folge, wenn Terroristen damit rechnen könnten, alsbald wieder freigepresst zu werden. In dieser Argumentation ist das von dem Sohn Hanns Martin Schleyers angerufene Bundesverfassungsgericht Hans-Jochen Vogel gefolgt. Die staatlichen Organe, so das Gericht, müssten in eigener Verantwortung und im Hinblick auf die jewei17 ligen Umstände des Einzelfalles entscheiden können, wie sie das Leben effektiv schützen. Das Grundgesetz begründe eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger. Die staatlichen Behörden dürften nicht von Verfassungs wegen auf ein bestimmtes Mittel festgelegt werden, weil dann die Reaktion des Staates für Terroristen von vornherein kalkulierbar würde. Alle Beteiligten waren sich der Tatsache bewusst, dass von diesen Entscheidungen Leben und Tod abhingen. Hans-Jochen Vogel suchte auf Bitten des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt nach dem Erlass dieser Entscheidungen die Familie Schleyer in deren Haus in Stuttgart auf. Er wollte sich„der unmittelbaren Begegnung mit denen, die ein besonders hartes Los zu tragen hatten, nicht entziehen.“ Nicht unerwähnt bleiben soll, dass unter dem Eindruck der terroristischen Bedrohung das Strafrecht und die Strafprozessordnung ergänzt worden sind, insbesondere durch das von Hans-Jochen Vogel vorgeschlagene Kontaktsperregesetz. Schon damals zeigte sich, dass die Freiheitsund Justizgrundrechte immer dann ihre härteste Bewährungsprobe zu bestehen haben, wenn diese von jenen in Anspruch genommen werden, die den Rechtsstaat bekämpfen. So mancher und manche der damals verantwortlichen Politiker und Politikerinnen haben die Einschränkungen später gereut. Hans-Jochen Vogel ist – auch aus heutiger Sicht – der Meinung, dass die so genannten Antiterrorgesetze notwendig waren und sind. Lassen Sie mich als dritte und letzte rechtspolitische Reform – wider die Chronologie der Ereignisse – zum Familienrecht kommen. Steht doch der Wandel der Familie im Mittelpunkt des heutigen Symposions zu Ehren von Hans-Jochen Vogel. Und in der Tat ist das Familienrecht unter seiner Ägide durch das 1976 erlassene Erste Eherechtsreformgesetz, das Adoptionsgesetz und das 1979 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung 18 der elterlichen Sorge grundlegend reformiert worden. Alle diese Gesetze sind – wie es für das Familienrecht seit alters her üblich ist – im heißen Streit geworden. Geht es doch um einen Bereich, der in starkem Maße von Gefühl und Gemüt beherrscht wird. Es ging vor allem darum, das überkommene Eheverständnis im Einklang mit dem Grundgesetz und der Lebenswirklichkeit fortzuschreiben. Es galt, sich von der Vorherrschaft des Ehemannes zu verabschieden. Die Geschlechtergerechtigkeit und Partnerschaftlichkeit sollte Einkehr in das Eherecht halten. Auch die Anmaßung des Gesetzgebers war Gegenstand der Kritik, den Ehegatten die Art ihres Zusammenlebens und-wirkens vorschreiben zu wollen. Der Rückzug des Staates aus dem Intimbereich von Ehe und Familie war ein erklärtes Ziel der Eherechtsreform. Das Zerrüttungsprinzip sollte das Verschuldensprinzip im Falle der Scheidung ablösen. Die Frage der Scheidungsfolgen sollte von dem Schutz des sozial und wirtschaftlich Schwächeren bestimmt sein. Mehr Eigenverantwortung – weniger Bevormundung hatte Hans-Jochen Vogel als eine der Maximen der Eherechtsreform herausgestellt. Die gesellschaftliche Entwicklung mit der zunehmenden Zahl außerhäuslich erwerbstätiger Ehefrauen und Mütter führte zum Abschied von der Hausfrauenehe und bewog den Gesetzgeber, auf die Vorgabe von Ehe- und Familienmodellen überhaupt zu verzichten. Die gleichberechtigten und gleich verpflichteten Eheleute sollten nach dem partnerschaftlichen Konzept der Reform die Aufgaben des Haushalts im gegenseitigen Einvernehmen verteilen. Der Ausdruck„partnerschaftlich“ in der Redeweise der Reform besagt nur etwas über das Zustandekommen der Entscheidungen, die das eheliche Zusammenleben ordnen, nichts aber über das zu wählende Ehemodell. Das Leitbild vom mündigen Bürger und die Schwierigkeit, in einer pluralistischen Gesellschaft ein allgemein akzeptiertes Eheverständnis zur Norm machen zu können, haben den Gesetzgeber bewogen, sich zu bescheiden. 19 Vor allem im Scheidungsrecht war man in der Bauhütte des Rechts der Zeit weit voraus. Insbesondere das vom Verschulden absehende Unterhaltsrecht ist in der Lehre, Rechtsprechung und Öffentlichkeit heftig kritisiert worden. Frau Noelle-Neumann hat uns bald darüber belehrt, dass die sittlichen Überzeugungen der Bevölkerung und das Recht unerträglich miteinander kollidierten. Bei einer Umfrage im Jahr 1980 billigten nur 24 Prozent aller Befragten die Abkehr vom Schuldprinzip im Scheidungsrecht. 45 Prozent missbilligten ein Unterhaltsrecht, das Unterhalt auch jener Frau gewährt, die ihren Mann verlässt, um mit einem anderen Partner zusammenzuleben. Frau Noelle-Neumann hat den Politikern und damit auch dem Jubilar den Vorwurf gemacht, sie hätten versäumt, für ein dem neuen Recht gewogenes Rechtsbewusstsein zu sorgen. Wie dem auch sei, die Kritik an dem„überzogenen“ und„übermäßig frauenfreundlichen Unterhaltsrecht“ nach der Scheidung lebt immer wieder auf. Diese Kritik der in die Pflicht Genommenen – wie hat es Luhmann so treffend formuliert: entliebte Paare kennen keine Geschichte – verdeckt die Tatsache, dass sich viele Bürger die durch das neue Scheidungsrecht ermöglichte sukzessive Polygamie einfach nicht leisten können und dass die Armut, vor allem die Altersarmut, nach wie vor weiblich ist. Aber das Recht kann nicht jede Fehlplanung im individuellen und gesellschaftlichen Leben der Menschen ausgleichen. Gleichwohl oder gerade deswegen ist der Versorgungsausgleich eine rechtspolitische Großtat, für die es vor allem dem Jubilar Dank abzustatten gilt. Rückschauend ist festzustellen, dass das Familienrecht in der zweiten Hälfte der 70er Jahre im Geiste des Grundgesetzes fortentwickelt worden ist. Vor allem haben sich seine wesentlichen Prinzipien der Partnerschaft20 lichkeit, der Fairness und des Schutzes des sozial Schwächeren auf dem Prüfstand der verfassungsgerichtlichen Kontrolle behauptet. Es gehört Mut dazu, dem gesellschaftlichen Denken und Meinen voranzugehen, wie das im Ehe- und Familienrecht geschehen ist. Auch wenn Hans-Jochen Vogel immer wieder betont, dass er bereits gute Vorarbeiten vorgefunden und eine inspirierte Mitarbeiterschaft zur Seite gehabt habe: Diese hohe Zeit der Rechtspolitik brauchte einen starken, in seinem sozialen Verständnis unbeirrbaren Justizminister, wie Hans-Jochen Vogel einer war. Noch ein Nachwort zu den Vorzügen Hans-Jochen Vogels, die seinen Erfolg als Politiker erklären: Das Wohl des Gemeinwesens ging seiner Treue zum Parteiprogramm stets vor. Auch wenn er beides recht gut aufeinander abzustimmen vermochte. Aufgrund dieser Haltung war er ein stabiler Brückenkopf in dem parteiübergreifenden Beziehungsgefüge unserer Republik. Viele Ehrenämter in Vereinen und Stiftungen unterschiedlicher Provenienz beweisen das. Gewiss spielte auch eine Rolle, dass Hans-Jochen Vogel einer der großen Repräsentanten klassischer Bildung war und ist, der sich mit konservativen Geistern trefflich zu unterhalten vermochte. Aber vor allem zeichneten ihn im politischen Geschäft zwei bisher etwas vernachlässigte Eigenschaften aus: Seine Bodenständigkeit zum einen(welche Anstrengungen – Bürgerbüro – hat er unternommen, um den gesellschaftlichen Problemen nahe zu sein), zum zweiten charakterisierte ihn die Bereitschaft, die Vernunft nicht nur auf einer Seite zu suchen. Hans-Jochen Vogel, ein mit Selbstironie begabter Mensch, gibt gern selbst dem Bild Nahrung, dass er ein Ausbund von Sekundärtugenden, ja, ein typischer Deutscher sei: fleißig, pünktlich, ordentlich, eben mit einer 21 kleinen Neigung zur Pedanterie. Ich kann, das sei eingestanden, das mit den Klarsichthüllen schon nicht mehr hören. Wer von uns benutzte diese denn nicht? Dieses Reden von Klarsichthüllen drängt allzu leicht in den Hintergrund, dass unser Jubilar allzeit vor allem aufgeräumt im Kopfe war und ist. Die gestrige Rede im Willy-Brandt-Haus war ein erstklassiger Beweis dafür. Ein wohldurchdachter Lebens- und Gesellschaftsentwurf war und ist es, der seinem Tun und Lassen stets Richtung gegeben und Reformen inspiriert hat; fernab von Ideologien, nationaler Überheblichkeit und Sozialduselei. Institutionen sagt man, verehrter Hans-Jochen Vogel, seien nicht dankbar. Das ist heute und hier anders. Wir, Deine Weggefährten, Kollegen und Kolleginnen, sind heute hier zusammengekommen, um Dir nachdrücklich zu danken und zu sagen, dass Du für uns eine Inkarnation der Kardinaltugenden bist: Gerechtigkeit, Tapferkeit, Besonnenheit und Weisheit zeichnen Dich aus. Für jede dieser Grundtugenden lassen sich viele Beispiele aus Deinem Berufsleben anführen. – Die Weisheit vor allem soll die achtziger Jahre des Menschen auszeichnen, so meinen Bibelkundige. Bitte, verehrter Hans-Jochen Vogel, lass uns noch lange an Deinen Jahren und Früchten der Weisheit Anteil haben. 22 P ROF . D R . H ANS B ERTRAM Die vergessene Moderne: Familie heute 1 1. Das Verschwinden der Kinder Am 21. Januar dieses Jahres teilte das Statistische Bundesamt mit, dass die Zahl der Lebendgeborenen von 706 000 Kindern in 2004 im Jahr 2005 auf 680 000 bis 690 000 Kinder zurückgegangen ist. 1997 wurden in Deutschland noch 812 000 Kinder geboren. Dieser Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland ist im Wesentlichen auf Westdeutschland zurückzuführen. Denn in den neuen Bundesländern haben sich die Gebur1 Vortrag im Rahmen des gemeinsamen Symposions des Bundesministeriums der Justiz und der Friedrich-Ebert-Stiftung aus Anlass des 80. Geburtstags von Dr. Hans-Jochen Vogel: Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik, 17.02.2006. 23 tenraten inzwischen fast in der Nähe der alten Bundesländer stabilisiert. Heute werden bei rund 82 Millionen Bewohnern in Deutschland genauso viele Kinder geboren wie 1989 allein in Westdeutschland mit etwa 65 Millionen Einwohnern. Dieser Geburtenrückgang ist einmalig in Europa. Nach den Daten des Statistischen Jahrbuchs von Europa(2004) zeigt der Vergleich der Altersjahrgänge, dass von 1 000 1961 geborenen Frauen in Deutschland noch 1 630 Kinder zur Welt gebracht wurden, während die sechs Jahre später geborenen Frauen nur noch 1 460 Kinder bekamen. Vergleichbare Länder wie Frankreich zeigen für diese Geburtsjahrgänge eine konstante Geburtenrate um zwei Kinder oder, wie Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich, eine Geburtenrate um 1 900 Kinder pro 1 000 Frauen. Wenn sich diese Entwicklung in Deutschland als stabiler Trend fortsetzt und sich nicht nur als eine kurzfristige Schwankung erweist, dann ist bei einer durchschnittlichen Abnahme der geborenen Kinder von etwa drei Prozent pro Jahr leicht auszurechnen, wann das letzte Kind in Deutschland geboren wird. Für die Annahme, dass es sich hier möglicherweise um einen Trend handelt, der sich in den anderen europäischen Ländern entweder nicht so ausgeprägt zeigt oder aber bisher in dieser Form nicht aufgetreten ist, spricht die Tatsache, dass sich in internationalen Vergleichsstudien in Deutschland die jungen Männer durchschnittlich nur noch 1,3 Kinder und die jungen Frauen bis zum 35. Lebensjahr nur noch 1,7 Kinder wünschen, während die Wunschvorstellungen zur Kinderzahl in den anderen europäischen Ländern deutlich höher liegen. Auch zeigt sich bei den Vorstellungen und Wünschen von Menschen, die bereits Kinder haben, dass ausgerechnet in den europäischen Ländern, wo viele Kinder geboren werden, die Wunschvorstellung nach mehr Kindern viel ausgeprägter ist als in Deutschland. Bei uns korrespondieren geringe Kinderzahlen mit geringen Kinderwünschen. Zudem scheint es sich um einen sehr schnell laufenden Prozess zu handeln, denn der Geburtenrückgang von 1 630 auf 1 460 Kin24 der innerhalb von sechs Geburtsjahrgängen ist beachtlich. Dieser Prozess ist in jenen Regionen besonders ausgeprägt, die traditionellerweise über besonders viele Kinder verfügten. So wurden 1991 im Unterallgäu-Kreis (Bayern) noch 1 800 Kinder auf 1 000 Frauen geboren, 2002 waren es nur noch 1 640 Kinder. Dieselbe Entwicklung ist aber auch in Cloppenburg (Niedersachsen), Borken(Westfalen) oder Biberach(Baden-Württemberg) zu beobachten, wo traditionellerweise sehr viele Kinder geboren wurden. Die niedrigste Geburtenrate aller deutschen Kreise hat in Bayern Würzburg mit 1 031 Kindern; das Eichsfeld in Thüringen und Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern haben die niedrigen Geburtenraten vieler westdeutscher Städte inzwischen weit hinter sich gelassen. Dieser Geburtenrückgang ist für den Finanzminister ein kurzfristiger Gewinn, weil die Differenz zwischen 812 000 Geburten und 680 000 Geburten eine jährliche Einsparung von 260 Millionen Euro Kindergeld bedeutet. Wäre die Geburtenrate stabil geblieben, müsste der Finanzminister heute acht Mal 260 Millionen bzw. zwei Milliarden Euro mehr Kindergeld aufwenden. Angesichts dieser Summen erweckt die aktuelle Diskussion um 460 Millionen Euro Kinderbetreuungszuschüsse den Eindruck, dass manche, die hier diskutieren, die Dramatik der Situation nicht wirklich begriffen haben. Frankreich ist es gelungen, seine Geburtenrate zu stabilisieren; es hat bei gleichen ökonomischen Schwierigkeiten wie Deutschland und gleichen Problemen mit der Erfüllung des Maastricht-Vertrags die Beihilfen für die Anstellung einer amtlich zugelassenen Kleinkindbetreuerin und die Beihilfe für die Kinderbetreuung zu Hause von 800 Millionen Euro in 1994 bis 2002 auf 2,2 Milliarden Euro gesteigert. Zudem haben die Franzosen noch zusätzlich das Erziehungsgeld von knapp einer Milliarde auf drei Milliarden erhöht und planen ähnlich wie Deutschland, dies einkommensabhängig umzugestalten. Nur am Rande sei vermerkt, dass dort die Betreuung der Kinder zwischen 25 drei und sechs Jahren kostenfrei ist, so dass die oben erwähnten Mittel nur für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Die Ganztagsschule ist in Frankreich kein Thema, weil es sie seit Menschengedenken gibt. Ohne an dieser Stelle über die Prioritätensetzungen der französischen und der deutschen Politik zu diskutieren, findet hier die Annahme vieler international renommierter Demografen eine Bestätigung, dass der richtige Politik-Mix aus ausreichender Infrastruktur, sinnvoller Zeitpolitik und staatlichen Transferleistungen zumindest zur Stabilisierung der Geburtenraten beitragen kann(McDonald 2003, Castles 2004). Nicht nur im Vergleich zu Frankreich, sondern auch zu anderen Ländern mit etwas anderen politischen Konstruktionen, wie etwa Finnland oder Schweden, wird deutlich, dass ein solcher Politik-Mix offenkundig nicht ohne Effekte für das demografische Verhalten seiner Bevölkerung ist. Angesichts der eingangs skizzierten Entwicklung des Verschwindens der Kinder in Deutschland will ich mir die Frage vorlegen, warum wir uns in Deutschland so schwer tun, den Entwicklungen anderer europäischer Länder zu folgen und die Prioritätensetzung im Bereich von Familie und Kinder so anders angehen. Ich will hier die These entwickeln, dass sich Deutschland bisher nicht dazu verstehen konnte, im Bereich der Familie, bei der Gleichstellungspolitik zwischen Mann und Frau und bei der Förderung der kindlichen Entwicklung die Konsequenzen einer globalisierten Wirtschaft und einer Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft, die wesentlich auf der Produktion von Wissen basiert, in eine Politik für Kinder, Eltern und Familien zu übersetzen, die nicht nur die Zukunft der Kinder und damit die Zukunft der Gesellschaft sichert, sondern auch die Zukunft von Ehe und Familie. Ich halte die gerade beschriebene demografische Entwicklung auch für ein Ergebnis der(falschen) Hoffnung, der private Lebensbereich und damit die Entwicklung von Familien und das Aufwachsen von Kindern würden von diesen globalen Entwicklungen nicht berührt. 26 Grafik: Wandel der Wirtschaft in Deutschland, Foto: München 27 Diese Grafik verdeutlicht sinnbildlich die Modernisierung Deutschlands. Im Hintergrund sieht man das Verwaltungsgebäude einer Automobilfabrik, die früher als andere erkannt hat, dass individuelle, effizient gefertigte Produkte die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs einzelner Firmen und der Bundesrepublik insgesamt im industriellen Sektor darstellen. Diese Maßanfertigung auch industriell gefertigter Produkte führte zu einer Verringerung der Anzahl der Industriearbeiter bei gleichzeitiger Zunahme von Ingenieurs-, Design-, Vertriebs- und anderen industrienahen Dienstleistungen. 1972 konnte sich noch niemand vorstellen, dass auf der Basis von Fernsehen und Telefon eine Kommunikationsindustrie entstehen würde, die eine Fülle von unterschiedlichen Dienstleistungen hervorbringt. Selbst die Gestaltung von Freizeit setzt komplexe Produkte, komplexe Ingenieurleistungen und eine Fülle unterschiedlicher Dienstleistungen voraus, deren Entwicklung in den 70er Jahren nicht vorhersehbar war. Nichtsdestotrotz macht dieses Foto des Münchner Stadtplanungsamts deutlich, dass zumindest in bestimmten Städten, aber auch in bestimmten ökonomischen Bereichen schon in den 70er Jahren Strukturen geschaffen wurden, die die Entwicklung einer postindustriellen Gesellschaft ermöglichten. In anderen Regionen der Bundesrepublik wurden solche Entwicklungen teilweise auch gesehen, aber ganz offenkundig nicht als Basis des eigenen Handelns genutzt. Die Entwicklung der Beschäftigten auf dem gleichen Bild zeigt, dass die Planung und Entwicklung dieses Teils von München auf dem Höhepunkt der deutschen Industriegesellschaft realisiert wurde, weil zwischen 1960 und 1970 fast 50 Prozent der Beschäftigten in der industriellen Produktion tätig waren. 30 Jahre später sind es nur noch 30 Prozent, und damit liegt die Quote der Industriebeschäftigten unter dem Niveau von 1880, dem Beginn der amtlichen Statistik in Deutschland. Parallel ist die Beschäftigung im Bereich der Dienstleistungen, des Handels und des Verkehrs deutlich angestiegen. Und dieser Wandel bedeutet nicht, dass in diesen neuen 28 Bereichen nicht auch für die Industrie gearbeitet wird, sondern vor allem, dass die Nachfrage nach Wissensarbeitern, das heißt nach flexibleren und vielfältig einsetzbaren Mitarbeitern, die nicht an ein starres Zeitkorsett gebunden sind, sondern sich kurzfristig auf die Wünsche der Kunden einstellen können, deutlich gestiegen ist. Neben technischem Wissen, Sprachen und kommunikativen Fähigkeiten wird heute eben nicht mehr erwartet, dass eine Aufgabe den Beruf, die Berufung und die Lebensperspektive prägt. Vielmehr stellt heute ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an neue Situationen das wesentliche Merkmal beruflicher Qualifikationen dar. Auf diese Veränderungen haben Deutschland und die anderen europäischen Länder dadurch reagiert, dass insbesondere die weiterführenden qualifizierten Ausbildungen sowohl im akademischen Bereich wie auch in allen anderen Bereichen extrem ausgebaut worden sind. Wir hoffen heute, dass auf Dauer etwa 40 Prozent der Bevölkerung eine akademische Qualifikation haben und der Rest eine hoch qualifizierte Ausbildung in vielen der ganz neuen Facharbeiterberufe, wie etwa des Mechatronikers. Die Modernisierung dieses ökonomischen Bereichs, die Modernisierung der Ausbildungsgänge und der Forschung sind auch heute noch große Themen, und man kann wohl mit Fug und Recht sagen, dass nicht nur in München solche Strukturen geschaffen worden sind, sondern natürlich auch in Stuttgart oder nach der Wende in Dresden und Leipzig oder in jüngster Zeit in Hamburg. Während unsere Gesellschaft viel Energie darauf verwendet, diese ökonomische Modernisierung mit den verbundenen Konsequenzen für Bildung und Ausbildung und die Entwicklung der Berufsstrukturen zu reflektieren, wird relativ wenig darüber nachgedacht, ob in einer solchen Gesellschaft nicht auch die Fürsorge für andere, die Bereitschaft, Kinder aufzuziehen, die Bereitschaft, auch für ältere Angehörige zu sorgen oder 29 sich in der Nachbarschaft zu engagieren, ein wesentliches Element jeder wirtschaftlichen Entwicklung darstellt, weil auf Dauer keine ökonomische Entwicklung in einer Gesellschaft ohne Humankapital und Humanressourcen eine Zukunftschance hat. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass die dominanten ökonomischen Theorien, die gegenwärtig die Basis vieler politischer Entscheidungen bilden, solche Faktoren mehr oder minder ausblenden, oder auf den Altruismus von Eltern und Kindern spekulieren, oder dieses ganze Thema gar als eine Privatangelegenheit der Menschen interpretieren, die dazu noch im Wesentlichen eine Angelegenheit der Frauen sei. Dahinter steht jedoch eine falsche Einschätzung, der schon Adenauer in Bezug auf die Kinderzahl zum Opfer gefallen ist. Ebenso wie Kinder ist die Fürsorge für andere oder das soziale Kapital einer Gesellschaft genauso knapp, wenn nicht sogar knapper als die Bildung und das ökonomische Kapital. Während es im Modernisierungsprozess der Wirtschaft allen bewusst war, dass Bildungskapital und ökonomisches Kapital sorgsam zu behandeln sind, wurde unterstellt, dass sich die Fürsorge für Kinder und die Fürsorge für andere quasi natürlich von selbst reproduziert. Das hängt damit zusammen, dass das Familienmodell der Industriegesellschaft in seiner Struktur der modernen Kleinfamilie – mit dem Ehepaar und den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt – als eine quasi natürliche Ordnung menschlichen Lebens betrachtet wurde. Zwar wissen wir heute, dass zumindest in Nordeuropa diese Kernfamilie schon recht lange existiert und sich schon im 15. und 16. Jahrhundert nachweisen lässt. Aber die spezifische Struktur mit der außerhäuslichen Erwerbstätigkeit des Mannes, der häuslichen Orientierung der Frau mit ihrer Kompetenz für die Erziehung der Kinder und dem Zusammenleben in einer gemeinsamen, vom Arbeitsplatz getrennten Wohnung, stellt eine Entwicklung des 30 späten 19. Jahrhunderts dar, die schon damals wissenschaftlich wie politisch hoch umstritten war. Noch 1946 kritisiert René König sowohl diese Aufgabenteilung wie die Trennung der Familie von ihrer Lebensumwelt mit der interessanten Begründung, dass eine Gemeinschaft, die nur auf der Basis von persönlichen Gefühlen existiere und mit der Gesellschaft nur über die Rolle eines der Mitglieder verknüpft sei, außerordentlich gefährdet sei. Es ist nicht uninteressant, dass zu Beginn des dramatischen Umbruchs in Deutschland von der Industriegesellschaft zur postindustriellen Gesellschaft auch die Modernisierung der Familie intensiv diskutiert wurde. Damals ging es nicht nur um die Frage, wie junge Frauen mehr für Bildung, Ausbildung und Berufstätigkeit zu interessieren wären, sondern auch darum, wie denn angesichts einer veränderten Stellung der Frau in der Gesellschaft mit eigenem Erwerbseinkommen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden könnte. Es gab damals eine intensive Diskussion um Tagesmütter, angestoßen von der damaligen Familienministerin Katharina Focke. Es gab auf der Basis des Zweiten Familienberichts erbitterte Debatten darüber, ob und inwieweit Kinder im Kindergarten gut aufgehoben seien. Im Rückblick auf diese Debatte ist allerdings festzustellen, dass es noch bis 1996 gedauert hat, bis es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gab – wobei dieser Rechtsanspruch sich nur auf drei Vormittagsstunden bezieht. Dagegen wurde die Frage der Vereinbarkeit und der neuen Integration der Frau in das Erwerbsleben im Wesentlichen als eine Privatangelegenheit der Familie betrachtet, die sich zudem den angeblich so rationalen und wichtigen ökonomischen Entwicklungen unterzuordnen hatte. Dies hatte den Effekt, dass die Bundesrepublik heute offensichtlich eine sehr effiziente Wirtschaftsstruktur entwickelt hat, die sie von einem Exporterfolg zum nächsten führt, doch werden, ökonomisch gesprochen, die Humanressourcen und das Humankapital in dieser Gesellschaft zunehmend knapper. 31 Unter diesen Bedingungen ist es nur als erstaunlich zu bezeichnen, dass das konservative Rechtssystem die notwendigen Veränderungen in Ehe und Familie immer wieder aufgegriffen und vorangetrieben hat, während die Beharrungskräfte im Bildungssystem, insbesondere in der Schule, aber auch in der Wirtschaft, in der Tarifpolitik einschließlich der Zeitpolitik, viel ausgeprägter waren. Die Eherechtsreform von 1976, die die gleichberechtigte Entscheidung über die Gestaltung und Aufgabenverteilung innerhalb des ehelichen Lebens regelte, das Zerrüttungsprinzip und die Familiengerichte einführte, war ebenso wie das Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge der Versuch, über die Gestaltung des Rechts die Gleichberechtigung und damit die gleiche Partizipation von Mann und Frau in den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft rechtlich zu ermöglichen. Im Recht der elterlichen Sorge wurde die Basis dafür gelegt, dass sich Kinder in der Wissensgesellschaft entsprechend ihrer eigenen Neigung und Begabung individuell entwickeln können sollten. Es ist aber deutlich zu sagen, dass wir bis heute nicht diesen Vorgaben des Rechtssystems gefolgt sind, weder dem Ziel der gleichberechtigten Entscheidung von Mann und Frau für ihre Aufgabenverteilung in Beruf und Familie noch der möglichst frühen und möglichst guten Förderung der Begabung der Kinder in unserer Gesellschaft. Schon aus Zeitgründen kann ich heute nicht alle Konsequenzen dieser vergessenen Modernisierung in Ökonomie, im Bildungssystem und in anderen gesellschaftlichen Bereichen von Pflege und Familie nachzeichnen. Ich möchte aber einige Punkte nennen, die gesellschaftlich noch einer Lösung harren, wobei in einigen Fällen auch wiederum rechtliche Auseinandersetzungen und Diskurse erforderlich sind. 32 2. Zur Modernisierung der Vaterrolle Wenn wir heute über den Wandel und die Entwicklung familiärer Lebensformen sprechen, neigen wir dazu, dies als ein Problem der gewandelten Mutter- und Frauenrolle zu interpretieren. Die Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird quasi natürlich als ein Frauenproblem interpretiert, selbst wenn empirische Untersuchungen zeigen, dass Väter aus ihrer Sicht über ähnliche Vereinbarkeitsprobleme berichten wie Mütter. Der amerikanische Väterforscher John Gilles spricht in diesem Kontext von dem unsichtbaren Dilemma der Väter, die sich für eine aktive Vaterrolle entscheiden. So berichten in seinen empirischen Studien ebenso viele Väter wie Mütter, nämlich 70 Prozent, über Konflikte zwischen Beruf und Familie. Er weist allerdings auch darauf hin, dass wir einen solchen Konflikt nur bei berufstätigen Müttern unterstellen, während wir bei berufstätigen Vätern annehmen, diese Rolle sei selbstverständlich konfliktfrei. Diese asymmetrische Betrachtungsweise ist gut nachvollziehbar, weil in der Familie der 50er und 60er Jahre sowohl in den USA wie in Deutschland die Rolle des Vaters im Wesentlichen dadurch interpretiert wurde, die ökonomische Basis der Familie als Haupternährer zu sichern. Väter wurden als Erzieher ihrer Kinder nicht wahrgenommen und haben sich möglicherweise auch nicht um die Erziehung ihrer Kinder gekümmert. Die Fortschreibung jener tradierten Denkstrukturen in die Gegenwart, die Vaterrolle nur als ökonomische Basissicherung der Familie zu betrachten, führt zu der Einschätzung, dass diese Rolle in Bezug auf die Familie eine Konfliktrolle sei und gleichzeitig in dem Umfang, wie die Mütter die ökonomische Basis der Familie mit sichern, im Grundsatz auch eine überflüssige Rolle sei. Bei einer Längsschnittbetrachtung des Engagements der Väter in Haushalt und Familie kommt allerdings die familienwissenschaftliche Forschungsstelle des Statistischen Landes33 amts Baden-Württemberg zu dem überraschenden Ergebnis, dass heute Männer im Haushalt etwa 16 Stunden pro Woche arbeiten und die Frauen dort etwa 37 Stunden verbringen. Nach diesen Untersuchungen wenden Männer durchschnittlich 10 Prozent ihrer täglichen Zeit für die Kinderbetreuung auf und 16 Prozent für weitere Hausarbeiten, hingegen die Frauen etwa 15 Prozent für die Kinderbetreuung und 23 Prozent für weitere Hausarbeiten. Die Männer wenden mehr Berufszeit auf und die Frauen mehr Hausarbeitszeit, jedoch scheint die gesamte zeitliche Belastung von Männern und Frauen relativ egalitär zu sein. Diese Form der Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau ist aber nicht unbedingt der Wunsch der Väter; vielmehr wünschen sich nach einer Befragung der Zeitschrift Eltern(2006) vor allem jüngere Väter mehr Zeit für ihre Familie und leiden ähnlich wie amerikanische Väter unter dem Zielkonflikt zwischen Beruf und Familie. Denn im Kontrast zur öffentlichen Wahrnehmung sind Paare in Deutschland auch durch die Arbeitszeit extrem belastet. So weist die Luxemburg Income Study für Deutschland 43 Prozent Paare aus, die auf mehr als 80 Arbeitsstunden pro Woche kommen. Obwohl ein solcher Konflikt wahrgenommen wird und als ein neues Selbstbild aufscheint, hat das so gut wie keine Auswirkungen auf die Berufstätigkeit der Väter. Die englische Forscherin Catherine Hakim hat in mehreren Europavergleichen gezeigt, dass sich Frauen und Mütter hinsichtlich ihrer Vorstellungen, wie das Leben zu gestalten sei, deutlich voneinander unterscheiden: Eine Mehrheit der Frauen von rund 70 Prozent wünscht sich eine adaptive Kombination von Beruf und Familie, und jeweils 10 bis 15 Prozent sind entweder sehr hausfrauen- oder sehr berufsorientiert. Diese Ergebnisse sind auch für Deutschland nachzuweisen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass ähnlich wie in England in den deutschen Untersuchungen ungefähr ein Drittel der Männer angibt, sich auch ein adaptives Lebensmodell vorstellen zu können. So stellt sich die Frage, wa34 rum Männer solche Lebensmodelle nicht realisieren. Dafür gibt es zwei relativ klare Antworten, die allerdings politisch beeinflussbar sind. Ein junges Paar, bei dem die Frau unter 35 Jahre alt ist, verfügt, wenn Kinder vorhanden sind, über ein Pro-Kopf-Einkommen von etwa 1.000 Euro. Dabei ist dieses Pro-Kopf-Einkommen nach der neuen OECDSkala berechnet, die die erste Person mit 1 gewichtet, die zweite mit 0,5 und die dritte mit 0,3. Das Haushalts-Nettoeinkommen liegt bei einer solchen Familie bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Nur Alleinerziehende haben ein noch geringeres Pro-Kopf-Einkommen zur Verfügung; dabei ist jedoch ein Vergleich schwierig, weil möglicherweise der getrennt lebende Partner zum Unterhalt der Alleinerziehenden beiträgt. Es gibt in dieser Altersgruppe auch keinen Einkommensunterschied zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Ehepaaren, wenn Kinder vorhanden sind. Ohne Kinder springt das Pro-Kopf-Einkommen sowohl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie der Ehepaare auf 1.400 Euro. Beim Vergleich der Altersgruppen ist festzuhalten, dass junge Familien mit Kindern die Gruppe unserer Gesellschaft mit dem geringsten Pro-KopfEinkommen der gesamten Bevölkerung sind, denn selbst Rentnerhaushalte stehen ökonomisch besser da als Familien mit Kleinkindern. Da wir zudem wissen, dass junge Männer in der Regel bei gleicher Arbeitszeit mehr verdienen als junge Frauen, gibt es schon ökonomische Gründe dafür, an dem traditionellen Modell festzuhalten, weil ein Euro bei einem geringen Einkommen einfach mehr wert ist als bei einem hohen Einkommen. Daraus ergibt sich als klare Schlussfolgerung, dass nur eine verstärkte Gleichheitspolitik für Männer und Frauen, die sich auch gleiche Einkommenschancen von Männern und Frauen zum Ziel setzt, dazu führt, dass Entscheidungen hinsichtlich der Arbeitsverteilung innerhalb der Familie nicht allein durch ökonomische Zwänge bestimmt werden. Daneben sollte gerade in Deutschland nicht übersehen werden, dass unsere Berufswelt es als eine männlich dominierte Welt nach altem Muster vorerst den Vätern 35 nicht leicht macht, ein alternatives Modell zwischen Beruf und Familie zu leben. Väter artikulieren selbst, dass sie befürchten, Vorgesetzte und Kollegen würden solche Lebensvorstellungen nicht akzeptieren. Daher ist es bei der Einführung des Elterngeldes erforderlich, den Vorstellungen der Bundesfamilienministerin von der Leyen zu folgen und das Elterngeld zwischen Vätern und Müttern aufzuteilen. Dadurch wird die Rechtsstellung des Mannes auch gegenüber seinen Kollegen und dem Betrieb gestärkt, da er dann, wenn er es nicht selbst in Anspruch nimmt, auf etwas verzichtet; das ist in der Regel ein für alle Beteiligten objektiv nachvollziehbares Argument. Allerdings ist zu überlegen, ob nicht wie in anderen Ländern ein Teil dieser Zeit zwischen Vater und Mutter überlappend gestaltet wird, was sich sowohl in Finnland wie in Frankreich als gemeinsame Familienzeit großer Beliebtheit erfreut. Allerdings sollten nicht nur äußere Gründe wie Einkommensunterschiede oder eine wenig väterfreundliche Arbeitswelt für solche Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, vielmehr sind auch innerhalb der Paargemeinschaft Aushandlungsprozesse hinsichtlich der familiären Arbeitsteilung zu leisten. Nach den Studien von Jean-Claude Kauffmann handelt es sich hier um sehr subtile Prozesse unterschiedlichster Art bei Männern und Frauen, die auch zu einer Retraditionalisierung der familialen Arbeitsteilung beitragen. Ob die Paare das wirklich individuell auf Dauer lösen können oder ob nicht auch darauf zu setzen ist, durch eine Erziehung vor allem in der Schule und eine stärkere Berücksichtigung von Fürsorglichkeit auch in der Männerrolle Änderungen in der gesamten Gesellschaft langfristig durchzusetzen, sei dahingestellt. Wenn wir nicht über eine neue Vaterrolle nachdenken und diese neue Vaterrolle auch als gesellschaftliches Leitbild, ähnlich wie die traditionelle Vaterrolle, positiv besetzen, dann wird mit Sicherheit etwas anderes passieren, was sich gegenwärtig auch schon deutlich ab36 Quelle: Mikrozensus 2000, eigene Berechnung 37 38 zeichnet. Die geringe Wertschätzung, die heute der Vaterrolle entgegengebracht wird, bringt junge Männer eben nicht dazu, an dieser Rolle festzuhalten, sondern scheint eher dazu zu führen, dass die Konzentration auf Beruf und Freizeit bei vielen jungen Männern die Suche nach Partnerschaft und die Bereitschaft zu Kindern ersetzt. Nach den Daten des Mikrozensus führen heute mehr junge Männer als junge Frauen ein Leben ohne Kinder, und wenn die Daten zu Kinderwünschen aus verschiedenen Untersuchungen einigermaßen verlässlich sind, ist davon auszugehen, dass ein zunehmend größerer Prozentsatz von jungen Männern das Leben in zölibatären Gemeinschaften im Beruf und in der Freizeit dem Leben in Partnerschaft und Familie vorzieht. Solche Lebensmodelle sind natürlich aus Sicht der Wirtschaft außerordentlich praktisch, weil diese Männer ohne Probleme voll mobil und rund um die Uhr einsetzbar sind. Es ist allerdings zu fragen, ob in Zukunft die Männerrolle die des mobilen und beruflich hoch engagierten Singles sein soll, oder ob es nicht sinnvoll ist, sich auch darüber Gedanken zu machen, wie eine postindustrielle Gesellschaft, in der traditionelle Rollenstrukturen nicht überdauern können, politische Rahmenbedingungen schaffen kann, die Vater- und Berufsrolle in einer solch attraktiven Weise miteinander verknüpfen lässt, dass Kinder auch bei jungen Männern zunehmend wieder Teil der eigenen Lebensoptionen werden. Ohne eine solche Modernisierung werden die beobachtbaren Tendenzen der zunehmenden Kinderlosigkeit von Männern und der zunehmenden Partnerlosigkeit ein stabiler Tatbestand werden. Und eine Gleichheitspolitik für Männer und Frauen ist auch eine notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Männerrolle und muss damit ein wesentliches Fundament einer jeden Familienpolitik sein. 39 3. Zur Modernisierung der Frauenrolle Bis heute wird in Politik wie in Wissenschaft der Wandel der Männerrolle und die Bedeutung von Fürsorge für andere als Teil der männlichen Lebensrolle allenfalls dann diskutiert, wenn es um die Bedeutung des Zivildienstes geht. Daher gibt es nur wenige Arbeiten zum Wandel der Männer- und Väterrolle, was manche Autoren zur Formulierung„die Männer als vergessenes Geschlecht“ gebracht hat. Hingegen ist die Literatur zum Wandel der Frauenrolle unübersehbar. Auch die Frage der Vereinbarkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe von Partnerschaft, dem Zusammenleben mit Kindern und der Berufstätigkeit ist ein altes und viel diskutiertes Thema. Trotz dieser ganz unterschiedlichen Ausgangslage sind viele dieser Erkenntnisse aber schlicht theoretisch geblieben und haben kaum Konsequenzen in unserer Gesellschaft gehabt. Elisabeth Pfeil, eine bekannte Soziologin aus Hamburg, hat schon in den späten 50er Jahren für die Deutsche Forschungsgemeinschaft die Probleme und Perspektiven berufstätiger Mütter untersucht, wie auch Helge Pross – um nur deutsche Soziologinnen zu nennen – in den 70er Jahren ein sehr genaues Bild der Hausfrauen und Mütter wie auch der Berufsfrauen mit ihren jeweiligen Lebensvorstellungen skizziert hat. Pfeil weist nach, dass Mütter mit Kindern immer schon gearbeitet haben und dass dies in früheren Zeiten auch nicht unbedingt als Problem angesehen wurde, weil viele dieser Mütter als mithelfende Familienangehörige Berufstätigkeit und Fürsorge für Kinder im Hausverbund sehr gut vereinbaren konnten. Wir haben 1995 in einer großen repräsentativen Umfrage über 4 000 65- bis 80-Jährige danach gefragt, wie viele bis zu ihrem 15. Lebensjahr zumindest zeitweise eine berufstätige Mutter gehabt haben, und das waren in keiner Altersgruppe weniger als 50 Prozent. 40 41 Das entspricht in etwa den Zahlen von Pfeil, die über ungefähr 33 Prozent berichtet. Der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass Mütter auch schon damals eher diskontinuierlich beschäftigt waren, also keine kontinuierliche Beschäftigung über einen langen Zeitraum wahrnahmen. Auch die Beobachtung von Pfeil, dass nicht die Erwerbstätigkeit selbst das Problem sei, sondern die zunehmende außerhäusige Erwerbsarbeit mit der damit verbundenen Schwierigkeit, unterschiedliche Lebensbereiche aufeinander zu beziehen, ist eine Einsicht, die sich bis heute gehalten hat. Betrachtet man unter dieser Perspektive die Geburtenraten unterschiedlicher weiblicher Berufsgruppen, so findet man in den traditionellen Berufsgruppen, wie etwa bei den Landwirtinnen, Kinderpflegerinnen, Gärtnerinnen oder Erzieherinnen viel mehr Kinder, und zwar auch zwei und drei Kinder, während die moderneren Berufe, wie Bankfachfrauen, Ärztinnen, Kosmetikerinnen, aber auch Frauen in Führungspositionen meist eine sehr geringe Kinderzahl aufweisen, die weit von dem bundesdeutschen Durchschnitt von 1,3 bis 1,4 Kinder entfernt ist. Ein großer Teil des Geburtenrückgangs ist vermutlich dadurch zu erklären, dass viele junge Frauen zwar aufgrund ihrer Qualifikation in der Lage waren, in diese Berufsfelder einzudringen und sich hier zu etablieren, aber diese Berufsfelder keine Rücksicht auf andere Lebensoptionen kannten. Diese Situation hat sich seit den frühen 90er Jahren verschärft, weil ausgerechnet Frauen und Mütter die höchsten Zuwachsraten im Bereich der flexiblen Arbeitszeiten aufweisen, sich aber diese flexiblen Arbeitszeiten häufig auf das Wochenende oder den Abend konzentrieren, wo auch ein noch so gut ausgebautes Betreuungssystem kaum wirksame Unterstützung leisten kann. Auch entgegen der vielfach geäußerten öffentlichen Meinung, die Deutschen arbeiteten zu wenig, zeigen internationale Vergleiche, dass es in Deutschland nach den USA weit vor allen nordeuropäischen Ländern die höchste Anzahl von Paaren gibt, die 80 42 oder gar mehr als 100 Stunden pro Woche arbeiten. Etwa 40 Prozent aller deutschen Paare gaben in der Luxemburg Income Study eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 80 Stunden an und acht Prozent sogar mehr als 100 Stunden pro Woche; in Finnland oder Schweden sind das nur 16 Prozent der Paare. Selbst wenn solche Befragungsdaten nicht die Präzision von Zeitbudgetstudien haben, machen sie doch deutlich, dass die 50 Jahre alte Einsicht von Elisabeth Pfeil, dass nicht die Berufstätigkeit als solche, sondern vor allem die Zeitorganisation der außerhäusigen Erwerbstätigkeit das Problem sei, heute nach wie vor gültig ist und angesichts der aktuellen Pläne im öffentlichen Dienst vermutlich in Zukunft noch mehr Gültigkeit haben wird. Auch ein genauer Blick auf die demografische Entwicklung in der DDR hätte uns deutlich machen können, dass die Organisation von Zeit selbst bei ausgebauter Infrastruktur für Kinder ein ganz zentrales Problem bei der Vereinbarkeit unterschiedlicher Lebensbereiche darstellt. Denn die DDR hatte zwar die Infrastruktur für Kinder ausgebaut, gleichzeitig aber auch, wie die Daten des Statistischen Zentralamts zeigen, die Teilzeittätigkeit deutlich zurückgefahren. Als Konsequenz dieser Politik war zumindest die Kinderlosigkeit geringer als in Westdeutschland, aber insgesamt wurden kaum mehr als zwei Kinder geboren. In Finnland oder Schweden mit einer viel flexibleren Zeitstruktur werden ähnlich wie in Frankreich von fast 30 Prozent der Frauen drei und mehr Kinder geboren. Dabei gilt zumindest für Finnland, dass die Mehrzahl der Mütter mit drei Kindern auch dann arbeitet, wenn die Kinder noch sehr klein sind. Das funktioniert eben nur dann, wenn flexible Zeitstrukturen und die Infrastruktur so aufeinander bezogen sind, dass sich die unterschiedlichen Interessen von Beruf, Familie und Kindern aufeinander abstimmen lassen. Erst in der letzten Legislaturperiode hat sich Deutschland dazu durchringen können, Teilzeittätigkeit auf der Basis eines Rechtsanspruchs zu 43 ermöglichen. Möglicherweise hätte eine Lektüre von Elisabeth Pfeil in den 60er Jahren schon zu der Erkenntnis führen können, dass die Zeitorganisation eine zentrale Variable im Leben mit Kindern ist. Unsere Berufswelt ist jedenfalls noch weit davon entfernt zu akzeptieren, dass die Bedürfnisse von Kindern möglicherweise genauso wichtig sind wie der Bedarf eines Vorgesetzten, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung zu haben. Wir sollten uns jedenfalls nicht wundern, wenn die Geburtenraten weiter sinken, so lange die Frage der Zeitorganisation im Alltag von Familien nicht anders und besser geregelt wird. Hier ist der öffentliche Dienst als Arbeitgeber und insbesondere natürlich alle privaten Arbeitgeber besonders gefordert. Aber der Gesetzgeber muss sich auch fragen, ob er nicht durch die enge Bindung der sozialen Sicherung an die Vollerwerbstätigkeit einen Wandel der Arbeitszeitorganisation behindert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Urlaubs- und Feiertagsregelungen, die eine lange wöchentliche Arbeitszeit im internationalen Vergleich erzwingen und möglicherweise nicht sehr familienfreundlich sind. Sie sind vor allem männerfreundlich. Denn eine hohe wöchentliche Arbeitszeit mit langen Urlaubsphasen ermöglichen wunderbare Freizeitplanungen, sind aber wenig kinder- und familienfreundlich. Denn dort wären sicherlich kürzere tägliche Arbeitszeiten bei weniger Feiertagen und Urlaubstagen angemessener. Denn Kinder lassen sich nicht wie Fahrräder oder andere Freizeitmaterialien in den Keller stellen, sondern bedürfen der täglichen Zuwendung. Die enormen Investitionen der Eltern und der Gesellschaft in das Humankapital der Kinder haben zwar dazu geführt, dass Mädchen heute in der Schule in der Regel bessere Noten erreichen als Jungen und dass Frauen auch in vielen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens an verantwortlicher Stelle tätig sind. Doch obwohl dieser Prozess von allen mehr oder minder begrüßt wird, sind in Deutschland die Bedingungen, dieses Humankapital 44 im Erwerbsleben einzusetzen und sich gleichzeitig für Partnerschaft und Kinder zu entscheiden und dann auch für Kinder da zu sein, besonders ungünstig. Das hängt wesentlich damit zusammen, dass wir es bis heute nicht geschafft haben, die von Bismarck gesetzte Dreiteilung des Lebensverlaufs in ein Modell des Erwerbs-Lebenszyklus zu überführen, wie dies gegenwärtig die Europäische Union anstrebt. In diesem Modell können verschiedene Lebensphasen mit unterschiedlichen Aufgaben individuell miteinander kombiniert werden, ohne dass aus dem Wechsel zwischen unterschiedlichen Lebensbereichen Nachteile für den jeweils anderen Lebensbereich erwachsen. Wie der Bericht der Bosch-Kommission„Familien stärken“ herausgearbeitet hat, sind vermutlich die Niederländer die ersten, die ein solches Modell auch in die gesellschaftliche Realität zu übertragen versuchen und durch Lebensarbeitszeitkonten die Möglichkeit schaffen, den Beruf immer wieder unterbrechen zu können, um sich anderen gesellschaftlich wichtigen Tätigkeiten, wie Fortbildung oder Familie, widmen zu können. Auf diese Weise wird nicht mehr eine Dreiteilung des Lebensverlaufs gelebt, sondern eine Vielfalt im Lebensverlauf konstruiert. Zu den Haupthindernissen für ein solches Modell gehört in Deutschland das traditionale Ausbildungssystem, das abweichend von vielen europäischen Ländern mit dem Berufssystem so verknüpft ist, dass die erste Ausbildung nicht nur den Einstieg in das Berufsleben determiniert, sondern auch die Chancen für das gesamte Berufsleben. Als Konsequenz dieser Konstruktion dauert die erste Ausbildung bei uns relativ lange, und der Einstieg in das Berufsleben ist extrem schwierig, weil das die wichtigste und in der Regel einzige Chance ist, den gesamten weiteren beruflichen Lebensverlauf zu bestimmen. Dazu ein Beispiel aus dem öffentlichen Bereich: Ein junges Mädchen, das sich entscheidet, nach dem Realschulabschluss Erzieherin zu werden, hat heute nicht einmal die Chance, Altenpflegerin zu werden, es sei denn, sie fängt eine vollständig neue Ausbildung an, weil 45 die Kompetenzen und Fähigkeiten, die sie als Erzieherin erworben hat, im Heilberuf der Altenpflegerin nicht gelten. Es lassen sich auch Konstruktionen vorstellen, dass die junge Erzieherin nach fünf bis acht Jahren Tätigkeit eine BA-Education absolviert und dann als Grundschullehrerin arbeitet, um nach weiteren fünf bis acht Jahren eine weitere Ausbildung zu machen und dann als Gymnasiallehrerin zu arbeiten, um möglicherweise anschließend mit einer Promotion auch noch an die Universität zu kommen. Solche Berufsbiografien scheinen in Deutschland faktisch ausgeschlossen, da unser Ausbildungssystem nur die Erstausbildung kennt, jedoch ein kontinuierliches Lernen im Wechsel mit anderen Lebensphasen bisher keine Realität ist. Als Konsequenz dieser Konstruktion wird in Deutschland der- oder diejenige, der/die eine Zeit lang aus dem Erwerbsleben ausscheidet, auf allen Ebenen benachteiligt. In der Regel sind Karriereperspektiven dann schwer umzusetzen, allenfalls ist zu hoffen, die gleiche Position zu halten. Bisher ist das in Deutschland ein reines Frauen-Lebensmuster mit der Konsequenz, dass die Männer mit den Entscheidungsfunktionen in den meisten gesellschaftlichen Bereichen sich andere berufliche Lebensmuster gar nicht vorstellen können. Die Niederländer haben es immerhin geschafft, dass heute etwa 20 Prozent der Männer Teilzeit arbeiten, weil sie die sozialen Sicherungssysteme, die Rentenansprüche und die volle Erwerbstätigkeit teilweise entkoppelt haben. Wenn es uns nicht gelingt, neue Lebensverläufe zu organisieren, die Beruf und Familie im Lebensverlauf in anderer Weise miteinander kombinieren lassen, dann wird genau das passieren, was die Amerikanerin Arlie Hochschild als zunehmende Vermarktung von Liebe und Fürsorge bezeichnet. Wenn der Beruf in der Gesellschaft allein dominiert und sich die Familie und die anderen Lebensbereiche dem Berufsleben unterzuordnen haben, bleibt die Fürsorge für andere Menschen letztlich auf der Strecke und kann nur noch über den Markt reguliert werden. Das sind fundamentale gesellschaftli46 che Wertentscheidungen, und man sollte die Gefahr nicht unterschätzen, dass sich solche Tendenzen bei uns durchsetzen. Die mangelnde Modernisierung von Männer- und Frauenrollen in unserer Gesellschaft für die demografische Entwicklung ist in ihren Konsequenzen jedenfalls dann evident, wenn in internationalen Zeitstudien(Craig 2003) geprüft wird, wie andere Länder eine Work-Life-Balance realisieren. Denn ausgerechnet die Länder mit einer expliziten Politik der Geschlechtergleichheit haben höhere Geburtenraten als wir. Diese mangelnde Modernisierung von Männer- und Frauenrolle in unserer Gesellschaft führt inzwischen aber auch zu erheblichen ökonomischen Belastungen des Staates und höhlt auf Dauer das Subsidiaritätsprinzip familiärer Beziehungen aus. Wir gehen davon aus, dass ein junges Paar, das heiratet und sich für Kinder entscheidet, ökonomisch füreinander und für die Kinder einsteht. In ganz Europa entscheiden sich in der Regel die jungen Frauen nach der Geburt des Kindes dazu, Erziehungszeit in Anspruch zu nehmen, in den nordeuropäischen Ländern genauso wie in Frankreich oder Großbritannien. Sogar die Quoten der Frauen, die vor dem dritten Lebensjahr in den Beruf zurückkehren, ist nicht sehr unterschiedlich, wie wir im Siebten Familienbericht gezeigt haben. Die gemeinsame Verantwortlichkeit, und zwar auch in ökonomischer Hinsicht, für das gemeinsame Kind ist aus Sicht der jungen Paare vermutlich keine ernsthafte Frage. Allerdings bedeutet die Entscheidung der jungen Frauen, zumindest eine Zeit lang bei den Kindern zu bleiben, dass sie wesentlich vom Einkommen des Ehemannes leben. Wenn sich Mann und Frau zu gleichen Teilen entscheiden, für Kinder zu sorgen, wäre das kein Problem; hingegen ist in den Gesellschaften, in denen sich 99 Prozent der jungen Frauen entscheiden, für eine bestimmte Zeit zu Hause zu bleiben, die Fürsorge für ein kleines Kind nur um den Preis möglich, die ökonomische Unabhängigkeit und Selbstständigkeit aufzugeben. Das fällt den jungen Frauen, die sich gerade beruflich etabliert haben – und für die ebenso wie 47 für die Männer das eigene Einkommen auch Ausdruck einer bestimmten gesellschaftlichen Wertschätzung ist und eben auch deutlich macht, dass man auf eigenen, unabhängigen Füßen steht –, vermutlich schwer, weil die gerade etablierte ökonomische Selbstständigkeit nun zu Gunsten der ökonomischen Abhängigkeit vom Mann aufgegeben werden muss. Die nordeuropäischen Länder haben das einkommensabhängige Elterngeld nicht aus demografischen Gründen eingeführt, sondern aus Gründen der Gleichberechtigung, um deutlich zu machen, dass die Bereitschaft, für eine bestimmte Zeit ausschließlich die Fürsorge für Kinder zu übernehmen, aus gesellschaftlicher Sicht genauso wichtig und genauso bedeutungsvoll ist wie der persönliche berufliche Einsatz. Deutschland begibt sich gerade erst auf diesen Weg, hat aber inzwischen ein Anreizsystem geschaffen, das es zumindest ökonomisch attraktiver macht, nicht zu arbeiten und nicht mit einem Mann zusammenzuleben, weil auf diese Weise sichergestellt ist, dass der Staat zumindest in den ersten zwei Jahren im Wege der Sozialleistungen eine Einkommenssicherung übernimmt, die das Medianeinkommen von jungen Frauen mit 30 Jahren erreicht oder sogar übersteigt. Wir neigen oft dazu, die Abhängigkeit von Kindern von der Sozialhilfe als Ausdruck mangelnder Arbeitsmarktchancen zu interpretieren. In einem deutschen Städtevergleich lässt sich jedoch gut zeigen, dass in deutschen Städten mit gleich hoher Arbeitslosigkeit sehr unterschiedliche Risiken bestehen, von der Sozialhilfe abhängig zu sein, und diese Variation wird im Wesentlichen durch die unterschiedlichen Lebensformen hervorgerufen. Ein einkommensabhängiges Elterngeld, wenn es so ausgestaltet wird wie in Nordeuropa, wird vermutlich dazu beitragen, dass diese Zahlen deutlich zurückgehen werden und möglicherweise nordeuropäisches Niveau erreichen, das ungefähr ein Drittel des deutschen Niveaus beträgt. 48 Während ein einkommensabhängiges Elterngeld, zumindest so lange die Kinder sehr klein sind, sowohl unter Gesichtspunkten der Gleichberechtigung wie vermutlich auch von relativer Kinderarmut eine positive Wirkung entfalten wird, gibt es bisher noch überhaupt keine Lösung dafür, dass bei steigender Erwerbstätigkeit der Frauen und Mütter sich der Staat statt des Ehemannes als Haupteinkommensquelle etabliert, wenn einer der Partner arbeitslos ist. Vergleicht man in Deutschland die Entwicklung der staatlichen Leistungen für Frauen, so lebten in den neuen Bundesländern im Jahr 2003 rund 46 Prozent der Frauen aller Altersgruppen von staatlichen Transfereinkommen und nur rund 19 Prozent von den Angehörigen. Im früheren Bundesgebiet lag die Quote der staatlichen Transfereinkommen für alle Frauen 2003 bei nur 28,5 Prozent. Aber wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass es bei diesen Zahlen bleiben wird. Um das bei einem Bundesland zu verdeutlichen, soll der Wandel in dem wirtschaftlich sehr entwickelten Bundesland Baden-Württemberg gezeigt werden. 1985 lebten hier 21 Prozent aller Frauen von staatlichen Transfereinkommen und rund 47 Prozent vom Einkommen des Ehemannes; 2003 leben in Baden-Württemberg aber schon 26 Prozent von staatlichen Transfereinkommen und nur noch 40 Prozent vom Einkommen des Ehemannes, obwohl die Erwerbsquote inzwischen von 32 Prozent auf 33,5 Prozent gestiegen ist. Ähnliche Entwicklungen zeigt die Grafik für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und die anderen Bundesländer einschließlich der neuen Bundesländer. Noch deutlicher wird diese Entwicklung bei der Altersgruppe der 35- bis unter 45-jährigen Frauen; der zentrale Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern liegt darin, dass in den alten Bundesländern mit allerdings deutlich abnehmender Tendenz noch etwa ein 49 50 Drittel aller Frauen vom Unterhalt durch Angehörige lebt und nur vier bis sechs Prozent von staatlichen Transferleistungen, der Rest bestreitet den eigenen Lebensunterhalt durch eigene Erwerbsarbeit. In den neuen Bundesländern einschließlich Berlins liegt der Unterhalt durch Angehörige in dieser Altersgruppe bei zehn Prozent in Berlin und in allen anderen östlichen Bundesländern zwischen drei und vier Prozent. 51 Das klassische Subsidiaritätsprinzip und die Vorstellung seiner rechtlichen Umsetzung ging davon aus, dass es – entgegen der Eherechtsreform von 1976 – eine arbeitsteilige geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau innerhalb von Ehe und Familie gibt mit der Konsequenz, dass diejenigen, die sich für den Haushalt und die Familie entscheiden, ökonomisch vom Ehepartner abhängig sind. In dem Umfang aber, in dem Frauen kontinuierlich erwerbstätig sind, leben sie, solange sie erwerbstätig sind, von ihrer Erwerbsarbeit, sobald sie aber entweder keinen Arbeitsplatz finden, ihren Arbeitsplatz verlieren oder aus anderen Gründen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dann leben sie von staatlichen Transferleistungen und nicht mehr vom Unterhalt durch Angehörige. Wenn meine Interpretation richtig ist, dass junge Frauen auch ökonomisch auf eigenen Füßen stehen wollen, dann brauchen wir neue Überlegungen, wie das Subsidiaritätsprinzip des wechselseitig füreinander Einstehens auch politisch und ökonomisch so interpretiert werden kann, dass es aus Sicht der betroffenen Menschen ein attraktives Lebensmodell darstellt. Wenn uns das nicht gelingt, lassen sich zwei Entwicklungen relativ leicht vorhersehen. Zum einen wird die Neigung zu heiraten weiter sinken, vor allem bei den jungen Männern, weil mit dieser Interpretation des Subsidiaritätsprinzips ökonomische Verpflichtungen verbunden sind, die sie, wenn sie nicht heiraten, nicht haben. Zum anderen werden die Kinderzahlen weiter sinken, weil aus Sicht der jungen Frauen die Fürsorge für Kinder in einem solchen Modell immer die ökonomische Abhängigkeit vom Ehemann bedeutet. Ich habe für dieses Problem keine Lösung; möglicherweise liegt eine Lösung in dem jetzt in der EU intensiv diskutierten Modell des ErwerbsLebenszyklus. In diesem Modell können im Lebensverlauf von Menschen Phasen entstehen, die aus gesellschaftlicher Sicht außerordentlich wichtig sind, etwa Weiterbildung oder auch Fürsorge für Kinder, aber auch Fürsorge für die eigenen Eltern. Diese Phasen sind dann aber gesellschaft52 lich erwünschte Unterbrechungen, die sich im sozialen Sicherungssystem nicht nachteilig auswirken. Wenn wir dieses Problem nicht lösen, müssen wir davon ausgehen, dass Ehe und Familie aus Sicht der betroffenen Männer eine zunehmend kostspielige und teure Unternehmung wird, der sich eine zunehmend größere Zahl von Männern schlicht und einfach nicht stellen will oder kann. Aus Sicht der Frauen bedeutet das, dass Fürsorge in unserer Gesellschaft letztlich immer darauf abzielt, diejenigen, die sich für die Fürsorge entscheiden, nämlich die Frauen, ökonomisch vom Mann abhängig zu machen oder auf den Staat zu verweisen. Ein großer Fortschritt wäre sicherlich schon erreicht, wenn es gelänge, Phasen aus dem weiblichen Kontext etwas stärker auch in den männlichen Lebenskontext zu integrieren; die jetzt vorgeschlagenen Vätermonate sind nur ein erster Schritt auf einem langen Weg zu einer Neukonstruktion der Lebensverläufe von Männern und Frauen. Die Wahrscheinlichkeit der Entscheidung für ein Kind steigt dann, wenn in einer Gesellschaft auch neue Formen der Männerrolle gelebt werden können und die Männer diese dann auch innerhalb der Familie realisieren. Zudem sind dort, wo die Erwerbsquote der Frauen vor der Entscheidung für Partnerschaft und Ehe besonders hoch und auch der Wiedereintritt nach der Kinderphase sehr hoch ist, die Fertilitätsraten höher als in den anderen Ländern. Craig zieht aus ihren Ergebnissen den Schluss, dass eine hohe Geschlechtergleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Voraussetzung für die Entscheidung zu Kindern darstellt. Die Entscheidung für Kinder hängt also weniger davon ab, was die Zukunft in Bezug auf Kinder erwarten lässt, sondern offenkundig davon, wie aktuell die eigenen Lebensbedingungen für die Realisierung verschiedener Lebensoptionen eingeschätzt werden. Diese Ergebnisse decken sich mit den Befunden von Thomas Klein, dass junge Frauen und junge Männer, die Kinder als eine wichtige Op53 tion für den eigenen Lebensentwurf ansehen, sich im Lauf des jungen Erwachsenenalters auch für Kinder entscheiden, sofern diese Option für Kinder in die eigene Lebensplanung hineinpasst. Als ein erstes Resümee ist festzuhalten, dass eine nachhaltige Familienpolitik, die dafür Sorge tragen will, dass die nachwachsende Generation sich in ihrem Erwachsenenleben auf der Basis eigener Optionen für Kinder und Familie entscheiden kann und dies auch realisiert, nur dann erfolgreich sein kann, wenn eine Modernisierung der Vater- und Mutterrolle im Sinne einer Gleichberechtigungspolitik und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wesentliche Voraussetzungen für die Entscheidungen für Kinder auch akzeptiert werden. Hieraus ergibt sich logischerweise die Frage, wie in einer solchen modernisierten Rolle der Eltern die Kinder noch jene Aufmerksamkeit und Zuwendung finden können, die die Voraussetzungen für ihre persönliche Entwicklung und ihren Optimismus, in die eigene Zukunft zu schauen, darstellen. 4. Zur Modernisierung der Kinderrolle Die Diskussion der letzten Jahre hat dazu beigetragen, Kinder nicht mehr als unfertige Erwachsene zu betrachten, die durch die Erwachsenen, insbesondere die Eltern, zu erziehen sind. Vielmehr hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinder von Anfang an Entdecker ihrer Lebensumwelt sind, die sie auch aktiv mitgestalten. Diese alte Einsicht der Kinderpsychologie, von Jean Piaget schon Anfang des 20. Jahrhunderts formuliert, ist für die Entwicklung von Kindern in einer Wissensgesellschaft von viel größerer Bedeutung als in der Industriegesellschaft. Dort waren für die relativ wenigen Positionen in Forschung, Entwicklung, Produktionssteuerung und Verwaltung mit einem hohen Anteil an höchst qualifizierter Ausbildung immer hinreichend Personen vorhanden. In ei54 ner Wissensgesellschaft ist die Ressource Wissen ein knapper Rohstoff, der ebenso vorsichtig und nachhaltig behandelt werden muss wie alle anderen Rohstoffe. Eine Gesellschaft, in der, wie in Deutschland in den 60er Jahren, mehr als ein Drittel der jungen Leute die damalige Hauptschule ohne Abschluss verließen, um gleich als angelernte Arbeiter tätig zu werden, ging mit dem Können und Vermögen dieser jungen Leute relativ verschwenderisch um. So wie Adenauer einen Überfluss von Kindern annahm, ging man damals auch vom Überfluss von Wissen und Kompetenz einer Gesellschaft aus. Heute betonen wir viel stärker, dass es auf jedes einzelne Kind ankommt und wir alles daran setzen müssen, dass jedes Kind die Chance bekommt, seine Fähigkeit, die Wirklichkeit zu entdecken, auch angemessen zu entwickeln. Obwohl diese Einsicht heute Allgemeingut ist, haben wir uns aber bis heute geweigert – ähnlich wie bei der Diskussion um die Männer- und Frauenrollen in der modernen Gesellschaft – darüber nachzudenken, welche Konsequenzen sich daraus für den Bildungsauftrag von Kindern in modernen Gesellschaften ergeben. Das lässt sich am besten an der Organisation der Zeit von Kindern verdeutlichen. Seit Jahrhunderten gehen wir davon aus, dass kleine Kinder bis zum dritten Lebensjahr keiner wirklichen Förderung bedürfen, sondern dass die Zuneigung und emotionale Bindung zu den Eltern als wichtiges und zentrales Element der kindlichen Entwicklung in diesem Lebensalter völlig ausreichen. Obwohl seit den 70er Jahren über die Bedeutung des Kindergartens für die kindliche Entwicklung und den Bildungsauftrag des Kindergartens diskutiert wird, finden sich entsprechende gesetzliche Hinweise erst in der Jugendhilfereform von 1990/91, wobei der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erst vor knapp zehn Jahren realisiert wurde. Die vorschulische Lebensphase wird bis heute so interpretiert und zumeist auch realisiert, wie sie im 19. Jahrhundert entworfen wurde. Lag zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Erziehung von Kindern, auch von kleinen Kindern, im We55 sentlichen in der Hand von Männern und Vätern, wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts die Fürsorge für Kinder mit der Entdeckung der Kindheit zunehmend zur Alleinzuständigkeit der Mutter und Hausfrau in der vom Berufsleben und der sonstigen Welt getrennten Familienwelt erklärt. Die Vormittagsschule bis zum 14. Lebensjahr entsprach den landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen des agrarisch geprägten Preußens, das schon früh auf die Schule gesetzt hatte, aber die Vormittagsschule schon deswegen für unerlässlich hielt, um die Kinder am Nachmittag in der Landwirtschaft helfen zu lassen. Ab dem 14. Lebensjahr war dann der Meister für die Entwicklung der beruflichen Qualifikation eines Kindes und Jugendlichen zuständig. Bis heute haben wir eigentlich sehr wenig an diesem kindlichen Lebensrhythmus geändert, der einerseits den landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen des 18. und 19. Jahrhunderts entsprach und wesentlich den Vorstellungen bürgerlichen Familienlebens des 19. Jahrhunderts folgte. Das ist umso erstaunlicher, als schon in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts René König als ein der Familienkritik ganz unverdächtiger Wissenschaftler eine solche Familienkonstruktion als höchst fragil einschätzte und alle Elemente der Desintegration der Familie und ihrer Mitglieder in die Gesellschaft aufzeigte. Denn die Mutter war in diesem Familienmodell nur über die Rolle des Vaters mit der Gesellschaft verbunden, während das Kind bis zum sechsten Lebensjahr allein im familiären Kontext lebte und auch in der Vormittagsgrundschule kaum mit anderen gesellschaftlichen Bereichen in Kontakt kam. Es ist schwer nachvollziehbar, warum ausgerechnet Deutschland, die Schweiz und Österreich so lange an diesen Konstruktionen der Zeitorganisation von Kindern festgehalten haben. Denn die internationale Bindungsforschung zu diesem Thema hat längst gezeigt, dass eine stabile Eltern-Kind-Beziehung, die außerordentlich wichtige und positive Effek56 te für die kindliche Entwicklung im gesamten Lebensverlauf hat, nicht davon abhängt, dass Mutter und Kind, ohne den berufstätigen Vater, den größten Teil des Tages zusammen sind. Vielmehr hängen stabile Beziehungen vor allem davon ab, wie die Eltern in der Zeit, die sie mit ihren Kindern zusammen sind, mit ihren Kindern kommunizieren und interagieren. Unter einer bindungstheoretischen Perspektive ist die heute praktizierte Arbeitsteilung zwischen dem voll erwerbstätigen Vater und der möglicherweise nicht erwerbstätigen Mutter geradezu kontraproduktiv. Denn dieses Modell schränkt die Chancen des Vaters, entsprechende Bindungen zu seinen Kindern zu entwickeln, mit diesen zu kommunizieren und zu interagieren, eher ein gegenüber der Möglichkeit, dass Väter und Mütter eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleben, die es ihnen ermöglicht, sich gemeinschaftlich um die Kinder zu kümmern. Die amerikanische Akademie der Wissenschaften hat 2000 den Bericht einer Kommission zu den Ergebnissen zu kindlicher Entwicklung und Kinderbetreuung publiziert; diese decken sich im Wesentlichen mit den Befunden, die das amerikanische Nationale Institut für kindliche Entwicklung jüngst auf der Basis der größten Längsschnittstudie von Kindern in Betreuungseinrichtungen publiziert hat(2005). Offenbar ist der Einfluss der Eltern auf die kindliche Entwicklung in den meisten Fällen, unabhängig von der Dauer und vom Beginn der Betreuung durch Betreuungseinrichtungen, kaum zu vermindern. Eltern bleiben unter fast allen Bedingungen für die Kinder der wichtigste Bezugspunkt in ihrer eigenen Entwicklung. Kinder profitieren aber davon, wenn sie neben den stabilen Beziehungen zum Elternhaus auch in einer verlässlichen Umwelt mit anderen Personen interagieren können und ihr Entdeckerdrang gefördert wird. Eine solche verlässliche Umwelt für Kinder heißt aber nicht, dass Kinder zur Betreuung in beliebig viele unterschiedliche Einrichtungen neben dem Elternhaus gegeben werden sollten, sondern dass die Umwelten, in denen sich Kinder entwickeln, auch begrenzt werden. 57 Unter dieser Perspektive ist für die Lebensbedingungen des Aufwachsens von Kindern in Deutschland festzuhalten, dass heute für die Kinder neben dem Elternhaus nicht weniger verlässliche Umwelten zur Verfügung stehen, sondern eher heterogene und auch segregierte Umwelten. Nicht umsonst spricht die Sozialisationsforschung von der Verinselung der Kindheit in den Städten, weil Kinder nicht nur einen Ort wie den Kindergarten oder die Schule anlaufen, sondern im Laufe eines Tages an verschiedenen Orten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Personen in unterschiedlichen Funktionen zu tun haben, so dass ein in sich konsistenter Lebenszusammenhang in wenigen verlässlichen Lebensumwelten ersetzt wird durch eine Fülle höchst ausdifferenzierter unterschiedlicher Bezugspunkte, die in keiner Beziehung zueinander stehen. Die einzige Beziehung ist vielleicht die Mutter, die das Kind zu diesen unterschiedlichen Bezugspunkten fährt. Durch den Verzicht auf die Diskussion über die Modernisierung der Kindheitsrolle und die Vorstellung, dass die aus dem 19. Jahrhundert herüberreichende und landwirtschaftlich geprägte Form der Arbeitsteilung zwischen Elternhaus und anderen Institutionen quasi natürlich sei, ist in Deutschland nicht nur ein Modernisierungsrückstand bei der Vater- und Mutterrolle zu konstatieren, sondern in Bezug auf die Kinder statt verlässlicher Lebensumwelten eine Fülle unverbundener Bezugspunkte. Auch wenn das überzeichnet klingt, wird diese Entwicklung durch die jetzt vorhersehbare demografische Entwicklung vermutlich noch verschärft. Je weniger Kinder in einer Gemeinschaft, ob im Dorf oder in der Stadt, aufwachsen, umso größer ist die Gefahr der Verinselung dieser Kinder, weil diese sich entsprechend ihrer unterschiedlichen Interessen auch an höchst unterschiedlichen Orten aufhalten, so dass Beziehungen zu anderen Kindern oder zu Bezugspersonen außerhalb der Familie zunehmend erschwert werden. 58 Eine der Grundvoraussetzungen zur Modernisierung der Kindheitsrolle ist daher weniger die Frage, ob Kinder in Betreuungseinrichtungen ihren Eltern entfremdet werden, weil das nach den internationalen Untersuchungen als gering einzuschätzen ist, sondern die zentrale Frage, ob es in der modernen Wissensgesellschaft gelingt, die kindlichen Lebenswelten so zu gestalten, dass neben der Familie auch andere Umwelten die gleiche Verlässlichkeit aufweisen und diese kindlichen Lebenswelten nicht verinselt sind, und ob es gelingt, diese Lebensumwelt von Kindern so zu gestalten, dass das Maß der Handlungsperspektive die kindliche Entwicklung und die Förderung der Kinder ist, und dass nicht die Erwachsenen die kindliche Lebensumwelt so gestalten, wie es am bequemsten für die anderen Bedingungen des Erwachsenenlebens erscheint. Unter dieser Perspektive lassen sich beim Vergleich der europäischen Entwicklungen zwei Strategien unterscheiden. Auf der einen Seite steht das französische Modell, wo der Staat die kindliche Entwicklung unter staatlicher Aufsicht spätestens ab dem dritten Lebensjahr wesentlich auf der Basis eigener Erziehungs- und Bildungspläne bestimmt. Auf der anderen Seite ist das nordeuropäische Modell zu sehen, das wie Finnland eine Vorschulpflicht erst ab dem sechsten Lebensjahr kennt, aber durch eine attraktive und differenzierte Infrastruktur im Vorschulbereich auf kommunaler Ebene jene Verlässlichkeit der Lebensumwelt für Kinder herzustellen versucht, die es den Kindern und Eltern ermöglicht, an einem Ort neben dem Elternhaus unterschiedliche Aktivitäten im Bereich der kindlichen Entwicklung und Erziehung zu entfalten. Auch der Schulbereich ist in Nordeuropa und insbesondere in Finnland kommunal und dezentral organisiert mit einer großen Vielfalt sehr unterschiedlicher Angebote, die sich deutlich von dem zentral und klar gegliederten französischen System abheben. Der Unterschied liegt aber nicht in der Dauer der Betreuung für Kinder außerhalb des Elternhauses, sondern in der Art der Organisation: nämlich ein klar gegliedertes, staatlich beaufsichtigtes und 59 zentral vorstrukturiertes System von Betreuung, Bildung und Erziehung auf der einen Seite gegenüber einem dezentral und kommunal organisierten System auf der anderen Seite mit den gleichen landesweiten Formen von Bildung und Erziehung in den unterschiedlichen Einrichtungen, aber gleichzeitig einer hohen Variation innerhalb dieser Formen je nach Situation der einzelnen Kommunen oder sogar innerhalb der einzelnen Schulen und Einrichtungen. Der Unterschied beider Modelle zur deutschen Situation ist doch evident. Sowohl in dem staatlich strukturierten System Frankreichs wie in dem eher kommunal und dezentral organisierten System Finnlands ist die zeitliche Arbeitsteilung zwischen Elternhaus und Betreuungseinrichtungen viel stärker auf die Bedürfnisse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichtet als in Deutschland, das in diesem Punkt wesentlich noch der Gesellschaft des 19. Jahrhunderts entspricht. Gleichzeitig ist in diesen Systemen auch sichergestellt, dass die Kinder nicht im frühen Alter mit vielen unterschiedlichen Personen kommunizieren, sondern dass es eine klare Konzentration auf wenige Orte neben dem Elternhaus gibt. Diese Systeme schaffen für die Kinder sicherlich eher eine verlässlichere Umwelt neben dem Elternhaus, als das bisher in Deutschland der Fall ist. Als weiterer Unterschied kann nicht genug hervorgehoben werden, dass in beiden Systemen die Qualifikationen der Erzieher/innen in den einzelnen Stufen der verschiedenen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen viel näher beieinanderliegen als gegenwärtig in Deutschland, was die OECD zu erheblicher Kritik an der Bundesrepublik veranlasst hat. Die hier vorgetragenen Argumente dürften deutlich gemacht haben, dass eine Modernisierung von Vater- und Mutterrolle notwendigerweise auch eine Modernisierung der Kinderrolle in einer Wissensgesellschaft erforderlich macht. Daher ist auch die traditionelle Zeitaufteilung zwischen Elternhaus, Schule und Betreuungseinrichtungen entsprechend den 60 Modellen der anderen europäischen Länder neu zu organisieren, weil nur so der Modernisierungsrückstand gegenüber dem europäischen Ausland aufgeholt werden kann. Damit wäre eine individuelle Förderung der einzelnen Kinder eher möglich als bisher, wobei alle internationalen Vergleichsstudien zeigen, dass die individuelle Förderung der Kinder primär erheblich vom Engagement und den Fähigkeiten des Elternhauses abhängt und die Kompensationsmöglichkeiten anderer Einrichtungen überhaupt nicht genutzt werden. Nun haben sich schon viele Autoren dazu geäußert, wie neben diesen eher formalen Organisationsstrukturen und einer eher zentralistischen Ordnung wie in Frankreich oder einer eher kommunal-dezentralen Ordnung wie in Finnland die inneren Strukturen solcher Einrichtungen in Zukunft aussehen könnten. Als Nicht-Erziehungswissenschaftler werde ich mich in diese Diskussion nicht einmischen, glaube aber, dass das ein langer Entwicklungsprozess ist, der von allen Beteiligten ein hohes Maß an Toleranz und gemeinsamer Arbeit voraussetzt, weil sich in einem solchen Prozess nicht nur die Rollen von Vater, Mutter und Kindern ändern, sondern notwendigerweise auch die Rollen von Erzieher/innen und Lehrer/innen. Denn es ist leicht nachzuvollziehen, dass in einer Schule, in der die Kinder sieben bis acht Stunden pro Tag verbringen, die traditionelle Lehrerrolle keinen Bestand haben wird, so wie auch die traditionelle Vater- und Mutterrolle keinen Bestand hat. Die Lehrerrolle in einer Halbtagsschule war wesentlich darauf ausgerichtet, den Erfolg des pädagogischen Tuns des Lehrers an den erreichten Schulleistungen der Schüler zu messen. Auch wenn in einer Tagesschule die Schulleistungen weiterhin eine Rolle spielen, so tritt doch neben diese sehr kognitiv orientierte Leistungsbetrachtung die Frage, ob und inwieweit die soziale und emotionale Entwicklung der Kinder im schulischen Kontext in angemessener Weise gefördert werden kann. Natürlich achten auch heute Lehrer darauf, dass sich die Kinder in ihren Unterrichtsstunden wohl fühlen, weil das eine wichtige Voraussetzung 61 für ein gutes Lernklima ist, nur spielen diese schulinternen Strategien von Lehrern in der öffentlichen Wahrnehmung jetzt keine Rolle. Hingegen bekommen sie in einer Ganztagsschule eine ganz andere Bedeutung, wie die Schule als Tagesschule neben dem Elternhaus und neben den Freunden in der Nachbarschaft nun jener dritte Ort der verlässlichen Beziehungen von Kindern wird, der damit für die Entwicklung der Kinder eine viel größere soziale Bedeutung hat als bisher die Vormittagsschule. In vielen europäischen Ländern, in Finnland ebenso wie in Frankreich, hat das innerhalb der Schulen zu einer stärker ausdifferenzierten Personalstruktur geführt, als das in Deutschland der Fall ist. Sozialarbeiter/innen, Psycholog/innen, Erzieher/innen und möglicherweise auch Techniker/ innen gehören nun in der Schule in ein arbeitsteilig organisiertes Team, das gemeinsam mit den Eltern die Entwicklung der Kinder befördert. Im finnischen System, das weder das Sitzenbleiben noch die Ausdifferenzierung nach Sonderschulen und anderen Einrichtungen kennt, bekommen zeitweise bis zu 17 Prozent der Schüler und Schülerinnen eine zusätzliche spezielle Diagnostik und Betreuung zur Entwicklung ihrer individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten. Mit Sicherheit wird in Zukunft die Lehrerrolle in einem solchen Team und im längeren Tagesverlauf anders aussehen als heute. Das Gleiche gilt auch für das Verhältnis von Schule und Umwelt. Denn die Schule tritt als Tagesschule mit vielen anderen Einrichtungen, die sich am Nachmittag um Kinder gekümmert haben, in Konkurrenz. Hier müssen neue Wege gefunden werden, um das bürgerschaftliche Engagement, das sich in diesen Bereichen entwickelt hat, angemessen in den Tageslauf von Kindern zu integrieren. Es sei dahingestellt, welche der verschiedenen Schulorganisationsmodelle, die gegenwärtig in Deutschland diskutiert werden, sich durchsetzen werden: ob nun integrative Modelle, in denen die Lehrer häufig den ganzen Schulalltag strukturieren und nicht 62 nur die Hausaufgaben mit den Kindern erledigen, sondern auch noch Arbeitsgemeinschaften zwischen den Unterrichtseinheiten durchführen, oder andere Modelle, bei denen bis zum Mittag die Lehrer und am Nachmittag andere Betreuer den Alltag organisieren. Allerdings können wir von anderen Ländern etwas Wichtiges lernen, was auch viele deutsche Kinderärzte betonen. Die Verlängerung des Schulalltags für Kinder setzt ein anderes Verständnis vom Rhythmus des Lernens voraus, als wir es gewohnt sind. Heute gehen wir in der Vormittagsschule davon aus, dass Kinder von 8 bis 13 Uhr voll konzentrationsfähig sind und Erholungsphasen, Nichtstun, Trödeln und Austoben mit der Schule wenig bis nichts zu tun haben. Der Zeitrhythmus der Vormittagsschule nimmt auf den Biorhythmus von Kindern ebenso wenig Rücksicht, wie die Frage von Zeitorganisation kein Thema des schulischen Alltags ist. In einer Tagesschule aber gehört auch das Lernen des Umgangs mit Zeit und mit Muße sowie die Reflexion über die individuellen Phasen besonderer Leistungsfähigkeit zum wesentlichen Bestandteil des schulischen Alltags. Sonst besteht die Gefahr, dass die Tagesschule letztlich nur eine Verlängerung der Vormittagsschule wird und sie würde damit den Erwartungen und Ansprüchen, die Eltern an sie stellen, vermutlich nicht gerecht. Denn eine Tagesschule wird sich auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie sie individuelles Lernen und die Differenzierung im Klassenverband neu organisiert. Denn wenn das individuelle Lernen weiterhin allein dem Elternhaus überlassen bleibt, werden zusätzliche Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern verschenkt. Die Modernisierung der Kinderrolle im Kontext der Modernisierung von Vater- und Mutterrolle wurde hier wesentlich über die Neuorganisation von Zeit thematisiert – wie bei der Vater- und Mutterrolle. Eine solche Diskussion müsste nun auch noch für die Lehrerrolle geführt werden. Stattdessen will ich aber abschließend auf die demografische Ausgangsfrage zurückkommen. Rheinland-Pfalz muss wie andere Flächenstaaten in 63 der Bundesrepublik davon ausgehen, dass die Kinder in vielen Regionen knapp werden. Ein ausdifferenziertes Angebot für die kindliche Entwicklung in einer solchen Gesellschaft wird mit Sicherheit aus einer Mischung von wohnortnahen Betreuungseinrichtungen und ausdifferenzierten größeren Standorten schulischer Angebote bestehen. Eine solche Struktur ist nur dann denkbar, wenn es auf Dauer ein flächendeckendes Angebot an Tagesschulen gibt. Denn ausdifferenzierte Schulangebote setzen eine in sich klar strukturierte Mitarbeiterschaft voraus, die nur ab einer bestimmten Größe wirklich zu erreichen ist. Schon im Interesse der betroffenen Kinder wird es in einer Gesellschaft mit wenig Kindern sinnvoll sein, diesen wenigen Kindern im Laufe eines Tages nicht an verschiedenen Orten Lernangebote zu machen, sondern diese so zu konzentrieren, dass die Kinder ihre Lebensumwelt als klar strukturiert und einheitlich erleben können. Dafür sind Ganztagsschulen eine unerlässliche Voraussetzung. 64 P ODIUMSDISKUSSION Generationengerechtigkeit heute – Überforderung der Sandwich-Generation? Prof. Siegfried Willutzki Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nun folgende Diskussion widmet sich der Frage„Generationengerechtigkeit heute – Überforderung der Sandwich-Generation?“ Das Thema Generationengerechtigkeit hat ja gegenwärtig Konjunktur. Sachbücher, die sich damit beschäftigen – ich nenne nur die Autoren Mohl, Schüller, Gronemeyer, Schirrmacher –, können mit Spitzenplätzen in den Bestsellerlisten rechnen. Wer sich heute an der Diskussion über Generationengerechtigkeit beteiligt, sollte sich allerdings bewusst sein, dass er oder sie ein ideologisch stark vermintes Gelände betritt. Die demografischen Veränderungen unserer Gesellschaft – Stichworte: rasanter Anstieg des Lebensalters, beängstigender Geburtenrückgang – haben durch ihr Tempo ein großes Erschrecken ausgelöst, das die Diskussion emotionalisiert und Begriffe wie„Krieg der Generationen“ hervorgebracht hat; ein Begriff, der allerdings nur Befremden auslösen kann, insbesondere wenn er sogar in Debatten des Deutschen Bundestags auftaucht. Doch ich bin mir sicher: Die Zusammensetzung unserer heutigen Runde bietet die Gewähr, dass auf solche starken Worte verzichtet wer65 den kann. Zudem entfaltet das Thema unserer Diskussion, auch wenn es an die Generationengerechtigkeit anknüpft, nicht die gleiche Sprengkraft wie die Frage nach der Zukunft unserer Renten, die einmündet in die grundsätzliche Frage nach dem Gerechtigkeitsgehalt des zugrunde liegenden Generationenvertrags. Wir wollen unseren Diskurs auf die Frage beschränken, welche Bedeutung unsere gesetzlichen Regelungen für den generationenübergreifenden Verwandtenunterhalt haben, gemessen am Maßstab der Generationengerechtigkeit. Dabei soll und darf natürlich der Zusammenhang mit der Entwicklung der Rentenfrage nicht außer Acht gelassen werden. Doch auch unser so definiertes,„tiefer gehängtes“ Thema ist nicht frei von Emotionen und der Gefahr des ideologischen Schlagabtauschs. Wenn wir nach rechtsethisch überzeugenden Lösungen für die Gestaltung des Verwandtenunterhalts suchen, haben wir stets auszugehen von der Verantwortung der Mitglieder der Familiengemeinschaft füreinander, von der Familiensolidarität. Doch was ist heute unter Familie zu verstehen, deren Wandel Prämisse des heutigen Tagungsthemas ist? Ist die generationenübergreifende Unterhaltspflicht von Verwandten in gerader Linie, auf- und absteigend, noch immer Ausdruck einer Solidarität, die im Bewusstsein aller verankert ist? Oder wird Verantwortung nur noch in der Kernfamilie empfunden, beschränkt auf die Verantwortung für die Kinder bis zum Erreichen wirtschaftlicher Selbstständigkeit? Was ist rechtliche, was ist moralische Pflicht? Die soziologischen Signale erscheinen mir etwas widersprüchlich. Die Frage nach der Beibehaltung, Abschaffung oder Einschränkung des Verwandtenunterhalts hat die juristische Fachwelt seit mehr als einem Vierteljahrhundert beschäftigt. Es begann mit dem rechtspolitischen Kongress der SPD 1980 in Saarbrücken, der mit einem wegweisenden Grundsatzreferat des damaligen Bundesjustizministers Hans-Jochen Vogel eröffnet wurde. Die Abteilung„Familienverantwortung im sozialen Rechtsstaat“ wurde seinerzeit geleitet von der Bochumer Familienrichte66 rin Margot von Renesse, deren Aufstieg zur moralischen Institution des Bundestags sich zu jenem Zeitpunkt bereits abzeichnete. Diese Arbeitsgemeinschaft votierte in den Referaten namhafter Familien- und Sozialrechtler für die Abschaffung des Aszendentenunterhalts und eine deutliche Einschränkung des Volljährigenunterhalts, flankiert von einer großen Reformeuphorie, gerichtet auf einen weiteren Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere die Einführung einer Pflegeversicherung, die damals erst am Horizont stand. Doch der Reformeifer der sozialliberalen Koalition auf dem Gebiet des Familienrechts hatte sich offensichtlich etwas erschöpft. So blieben Gesetzesänderungen nach Saarbrücken aus. 1989 griff der langjährige Spiegel-Korrespondent Rolf Lamprecht in einem großen Spiegel-Beitrag mit demTitel„Verarmte Sandwichs“ dasThema auf. Er forderte eine weitgehende Abschaffung der Verwandtenunterhaltspflicht und eine Verlagerung dieser Risiken auf soziale Sicherungssysteme. 1992 folgte der 59. Deutsche Juristentag in Hannover, der bis dahin nicht unbedingt als Speerspitze rechtspolitischen Fortschritts hervorgetreten war. Doch in diesem Jahr sprach er sich – nach dem Gutachten von Ingeborg Schwenzer und den Referaten von Uwe Diederichsen und mir – ebenfalls mit Mehrheit für eine deutliche Einschränkung des Volljährigenunterhalts, den Fortfall des Großeltern-Enkel-Unterhalts und eine Beschränkung des Elternunterhalts auf einen Billigkeitsunterhalt in außergewöhnlichen Härtefällen aus. Allerdings gab es danach keine legislatorischen Konsequenzen. Auch der 10. Deutsche Familiengerichtstag 1993 widmete sich dem Thema, doch er kam nicht zu einem eindeutigen Votum. Im Jahr 2000 beschäftigte sich der Deutsche Anwaltstag in München mit diesem Thema; Uwe Diederichsen hielt ein großes Referat über„Die Sandwich-Generation“. 67 Der Deutsche Juristentag beschäftigte sich 2002 erneut mit der Thematik, auch initiiert durch Meo-Micaela Hahne. Der 64. Deutsche Juristentag in Berlin verwarf einstimmig die völlige Abschaffung der finanziellen Solidarität unter Verwandten und sprach sich stattdessen mit knapper Mehrheit für deren Einschränkung aus. Die fraktionsübergreifende Entschließung des Deutschen Bundestags vom 6. Juli 2000, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine grundsätzliche Überarbeitung des Unterhaltsrechts vorzunehmen, ließ das Verwandtenunterhaltsrecht unerwähnt. Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete und mit der Fachwelt diskutierte Entwurf eines Unterhaltsänderungsgesetzes verzichtete auf eine Änderung des Verwandtenunterhalts mit folgender Begründung: Die überzeugende Interpretation des geltenden Rechts durch den BGH in seinen richtungsweisenden Entscheidungen lasse eine gesetzliche Novellierung dieses Rechtsbereichs überflüssig erscheinen. Diese Entwicklung finde ich schon ein wenig überraschend: In der allgemeinen Meinung ist der Bereich des Familienrechts doch derjenige im Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem durch zahlreiche Reformen kein Stein auf dem anderen geblieben ist. Dagegen hat der Verwandtenunterhalt nahezu wortwörtlich noch die gleiche Fassung wie bei der Schaffung des BGB. Ist das auch für Sie überraschend, Herr Schwab? Prof. em. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab Nun, alte Gesetze können ja auch klug sein, und insofern gibt es gelegentlich Vorschriften, die auch Reformzeiten überleben. Ich denke, es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, ob auch etwas von Seiten der Ge68 setzgebung geschehen muss. Seit diese Regeln geschaffen wurden, haben sich die Dinge doch sehr grundlegend verändert: Es gibt eine an sich erfreuliche Verlängerung der durchschnittlichen Lebensalterszeit; die Familien sehen sich zu einem großen Teil nicht mehr in der Lage, die Pflege von alten Menschen zu Hause zu leisten; und an die Stelle der Familien sind zum Teil recht aufwendige Pflegeheime getreten – wobei aufwendig nicht Luxus heißen muss, sondern nur darauf verweist, dass diese Einrichtungen auch bezahlt werden müssen. Dann kommt hinzu, dass die Unterhaltsbeziehung zwischen erwachsenen Verwandten – in diesem Fall zwischen den erwachsenen Kindern als Unterhaltspflichtigen und ihren Eltern als Unterhaltsberechtigten – die private Szenerie verlassen hat, und zwar dadurch, dass heute Sozialleistungen erfolgen und die entsprechenden Behörden zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen die Angehörigen systematisch in Anspruch nehmen. Das war im Jahre 1900 so nicht denkbar, weil man hier eine rein privatrechtliche Beziehung gesehen hat. Seitdem hat sich noch sehr viel mehr verändert. Das zeigt sich auch im Blick auf die erwachsene Generation, die jetzt im Berufsleben steht und unter der Unsicherheit der eigenen Altersversorgung leidet. Immer wieder ist uns ja gesagt worden, die Renten seien sicher. Sie sind auch sicher, aber nicht mehr in der Höhe, die man sich früher vorgestellt hat. Unentwegt werden die Leute nun aufgefordert, für das eigene Alter außerhalb der üblichen Rentensysteme vorzusorgen. Das alles bringt mich doch zur Überlegung, ob wir dieser Generation, die jetzt im Berufsleben steht und möglicherweise eigene Kinder hat, nicht zu viel zumuten. Ich möchte diese Frage an die Runde stellen – und sie zugleich aus meiner Sicht bejahen. Das BGB hat zu dieser Frage einen ganz klugen und auch weitblickenden Standpunkt entwickelt: Abgesehen vom Kindesunterhalt und wohl auch abgesehen vom Unterhalt der noch in Ausbildung befindlichen volljährigen Kinder wird der 69 Unterhalt zwischen Erwachsenen und Verwandten nur dann geschuldet, wenn der eigene angemessene Unterhalt nicht gefährdet ist, das heißt also im Großen und Ganzen gesichert bleibt. Das ist eine sehr kluge Idee. Nur vom Überfluss, von dem, was ich nicht brauche, muss ich erwachsenen Verwandten etwas abgeben. Diese Regel könnte nach wie vor noch Bestand haben. Wenn man sie richtig anwenden würde, bräuchte man am BGB eigentlich nichts zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr Kluges dazu gesagt. Und der Bundesgerichtshof hat dafür wunderbare Formulierungen gefunden: Man schuldet Unterhalt nur soweit, als man dafür nicht den eigenen berufs- oder einkommenstypischen Lebensstandard einschränken muss, also nur, soweit man„unangemessenen Aufwand“ betreibt – wobei fraglich ist, was unter„unangemessen“ zu verstehen ist – oder soweit man ein Leben in Luxus führt. Also: Unterhaltspflicht ergibt sich nur aus dem Überfluss. Das ist der Standpunkt des Gesetzes. Die Gerichtspraxis folgt dieser Vorstellung aber nicht ganz, und Familien mit durchschnittlichen oder gehobenen Einkünften werden doch sehr stark in Anspruch genommen. Es gibt also zwei Möglichkeiten: Entweder die Rechtsprechung ändert sich oder aber man ändert das Gesetz. Es könnten auch Regresssperren eingeführt werden, wie man das bei der Grundsicherung gemacht hat. Prof. Siegfried Willutzki Gerade wurde kurz das Bundesverfassungsgericht angesprochen – an dieser Stelle sind natürlich Sie an der Reihe, Frau Hohmann-Dennhardt. Wäre aus Ihrer Sicht eine Änderung des Unterhaltsrechts von Verfassungs wegen geboten? Würde sie zulässig sein? Oder wäre durch den Begriff 70 der Familie, der ja grundgesetzlichen Schutz hat, eine solche Änderung sogar verboten? Dr. Christine Hohmann-Dennhardt Herr Willutzki, das Grundgesetz enthält zum Unterhalt nur eine Vorgabe. Es nimmt Eltern in die Verantwortung gegenüber ihren Kindern: Eltern schulden ihren Kindern, sie zu erziehen und für sie zu sorgen. Daran ist nicht zu rütteln. Allerdings ist Artikel 6 GG, der die Familie und die Ehe unter Schutz stellt, ein ganz besonderer Grundgesetzartikel. Denn schon bei seinem Ursprung – zuerst in der Weimarer Zeit, aber auch zu Beginn unserer Republik – ist deutlich darauf hingewiesen worden, dass Familie, die es zu schützen gilt, etwas ist, das immer im Wandel ist. Dieser Wandel muss auch durch Artikel 6 eingefangen werden. Familie im Sinne dieses Grundgesetzartikels ist also nicht einem bestimmten historischen Familienbild nachgezeichnet, sondern entspricht dem Familienbild, das sich aus der Gesellschaft insgesamt heraus entwickelt. Dies gilt es zu beachten. Allerdings können daraus keine konkreten Unterhaltsrechte abgeleitet werden. Der Verwandtenunterhalt ist also auch unter verfassungsrechtlichen Vorzeichen durchaus diskutabel. Wenn wir nun die reale Situation in unserer Gesellschaft betrachten, dann stellt sich die Frage, ob die Klugheit des Gesetzes – wie Herr Schwab es genannt hat –, noch anhält. Dem BGB lag ja idealtypisch durchaus ein kluger Gedanke mit dem Drei-Generationen-Verbund und der Unterhaltsverpflichtung der mittleren Generation zugrunde. Danach musste die mittlere Generation im Prinzip zwei Generationen Unterhalt leisten: den Kindern, die noch nicht für sich selber sorgen, und den Alten, die nicht mehr für sich selber sorgen konnten. Allerdings bekam die mittlere Generation immer etwas von der jeweiligen Generation zurück: von 71 den Kindern erhielten sie Unterhalt in dem Moment, als diese arbeiten konnten und sie selbst alt waren. Und von der alten Generation bekamen sie das Erbe. Nur: Dieses Modell funktionierte auch schon damals nur idealtypisch und nur für bestimmte Kreise. Das war ja der Grund, weshalb man die Absicherung im Alter dann versicherungsrechtlich, sozialrechtlich abstützte. Sie wissen, dass es unter den Sozialrechtlern in den 50er Jahren darüber einen großen Streit gab. Gefordert wurde: Wenn wir instabile Unterhaltssituationen sozialrechtlich absichern, dann dürfen wir nicht nur einen Schritt machen, sondern es muss gleichzeitig auch der andere notwendige Schritt gemacht werden. Wir dürfen nämlich nicht nur den Unterhaltsverband der mittleren zur älteren Generation absichern – durch das Rentenrecht, später dann durch die Pflegeversicherung. Vielmehr müssen wir auch das Unterhaltsrecht in Richtung Kinder absichern; damals wurde deshalb über die Möglichkeit einer Kinderkasse diskutiert. Adenauer 72 hat das seinerzeit abgelehnt mit dem Hinweis: Kinder kriegen die Leute sowieso. Eine ganze Zeit war das auch so. Doch leider ist es heute nicht mehr der Fall. Damit hat sich die Situation inzwischen stark verändert. Vorher, als alle Kinder bekamen, konnte man sagen: Solange die Privatheit des Unterhaltsverbands zu den Kindern von allen getragen werden muss, ist sie kein Ungerechtigkeitsfaktor in diesem System. Aber wenn wir jetzt hören – unter anderem auch in dem Vortrag von Herrn Bertram –, dass in unserer Gesellschaft die Kinder nicht mehr nachwachsen und nur ein ganz bestimmter Teil, nämlich die Familien, die damit verbundenen Kosten trägt und die anderen aber genau dieselben Leistungen aus dem sozialen Sicherungssystem herausholen, ohne finanziell zur Kindererziehung mit herangezogen zu werden, dann gibt es Schieflagen. Dann gibt es Schieflagen für Familien, nicht generell für die dritte Generation, sondern für diejenigen, die Kinder großziehen und die Kosten tragen, die Nachteile im Beruflichen haben – dies betrifft gerade die Frauen – und letztendlich auch die soziale Absicherung mitfinanzieren für diejenigen, die nicht mit dazu beitragen, dass das soziale Sicherungssystem auch auf festen Füßen steht. Und wenn man aufgrund der schwierigen gegenwärtigen Situation in Bezug auf die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme dann noch die Rente teilreprivatisiert – das machen wir ja derzeit in Form von Rentenkürzungen und der„Riester-Rente“–, dann revitalisieren wir in diesem Moment auch wieder den Elternunterhalt. Denn das, was im Alter nicht sozial finanziert wird, muss dann wieder privat finanziert werden. Diese Entwicklung wirkt sich vor allem auf die mittlere Generation aus und trifft insbesondere die Familien. Deshalb stellt sich unter sozialpolitischen Gesichtspunkten und Verteilungsgerechtigkeiten schon die Frage, ob der Elternunterhalt unter solchen Vorzeichen wirklich noch ein geeignetes Modell ist, da er die Familiengeneration massiv belastet. 73 Prof. Siegfried Willutzki Frau Hahne, Sie haben vom Bundesjustizministerium große Lobesworte für Ihre Rechtsprechung bekommen; andererseits klangen bei Herrn Schwab etwas kritischere Töne an. Deshalb möchte ich Sie fragen: Sind Sie mit dem geltenden Recht als Grundlage für Ihre Rechtsprechung absolut zufrieden? Oder würden Sie eher sagen: Ich könnte mir auch eine gesetzliche Regelung vorstellen, die uns etwas mehr Spielraum ließe, um zu mehr Generationengerechtigkeit zu kommen? Dr. Meo-Micaela Hahne Ich denke, wir haben – soweit uns das als Richter möglich ist – den im Gesetz vorgegebenen Spielraum ausgenutzt, und zwar zum Wohle der Betroffenen. Ich bin Siegfried Willutzki sehr dankbar, dass er die historische Entwicklung der Diskussion wiedergegeben hat und insbesondere auch auf den Deutschen Juristentag in Berlin zu sprechen kam, an dem wir dieses Thema interdisziplinär aufgegriffen und aufbereitet haben: durch einen Ziviljuristen die Bereiche Unterhalt und Erbrecht; durch einen Steuerjuristen steuerrechtliche Aspekte, und mit einem Soziologen haben wir auch die sozialwissenschaftliche Perspektive mit hereingenommen. Eine Senatsrechtssprechung macht man nicht aus dem Stand heraus und auch nicht ohne Netz und doppelten Boden. Wir konnten im Grunde den Deutschen Juristentag und die dortigen Wissenschaftler Vorarbeit leisten lassen und haben dann in unserer Rechtsprechung mit einiger Sicherheit judizieren können, was die grundsätzliche Zielrichtung angeht. Diese Zielvorgabe lautete: Schonung der Sandwich-Generation einerseits, aber andererseits Beibehaltung der Verpflichtung der Familien und der Generationenverantwortung untereinander, so wie sie das BGB vorgibt und nach meiner Auffassung auch in Zukunft noch weiter vorgeben sollte. 74 Es kann nicht sein, dass Familien ihre Verpflichtungen untereinander nur auf den Staat und sozusagen auf„Drittschultern“ abschieben. In diesem Fall würden wir in eine„kalte Familiengeneration“ hineinrutschen – auch wenn das jetzt kein rechtliches Argument ist. Was wir aber im Grunde mit unserer Rechtsprechung erreichen wollten, ist ein Ausgleich: ein halbwegs gerechter Ausgleich zwischen den einzelnen Gläubiger- und Schuldnergruppen. Und wir haben dieses Ziel meiner Ansicht nach auch erreicht, und zwar durch folgende Regelung: Die Sandwich-Generation soll, wenn sie von hohen Pflegekosten betagter Eltern auf längere Sicht in Anspruch genommen wird, nicht in ihrem bisher erreichten Lebensstandard empfindlich heruntergefahren werden. Ihr Beitrag muss für sie leistbar sein. So haben wir beim Elternunterhalt schon Eingrenzungen gemacht, indem wir prüfen, welche Einkommensteile dafür überhaupt zur Verfügung stehen: Wie bei der normalen Unterhaltsberechnung gegenüber Minderjährigen auch, werden all jene Einkommensteile von vornherein ausgefiltert, die vom Familieneinkommen ganz automatisch abfließen, wie Krankenversicherung, Steuer, berufsbedingte Aufwendungen und so weiter. Beim Elternunterhalt wurde vor allem darauf geachtet, die Alterssicherung der Sandwich-Generation sicherer zu gestalten, indem wir gesagt haben: Diese Generation darf und muss für sich selber zusätzliche Alterssicherung betreiben. Und diese ist vom unterhaltsrelevanten Einkommen vorweg abzuziehen. – Das war der erste große Schritt. Der zweite große Schritt besteht darin, dass nach all den Abzügen, die vorweg berücksichtigt werden – selbstverständlich auch die Kosten für die Ausbildung der Kinder –, der Sandwich-Generation von dem, was davon übrig bleibt, mindestens die Hälfte verbleiben soll. Sie darf zum Beispiel nicht gezwungen sein, ihr Familienheim zu veräußern oder zu belasten, wie es in dem spektakulären Fall, den das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, der Fall war: Ein Sozialamt hatte dies nämlich gefordert, allerdings unter Verkennung jeglicher Prinzipien des Unter75 haltsrechts, also auch der Gleichzeitigkeit von Leistungsfähigkeit und Bedarfssituation, was in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr treffend herausgehoben wurde. Es darf also nicht passieren, dass eine Familie ihren Lebenszuschnitt und ihre Lebensplanung zehn, zwanzig Jahre lang zielgerichtet darauf ausgelegt hat, auch im Alter abgesichert zu sein, und dass ihr dann plötzlich praktisch der Teppich unter den Füßen weggezogen wird. Es gilt also auszutarieren zwischen Gläubigerinteresse – sprich: dem Interesse der alten Eltern, die versorgt und gepflegt werden wollen – einerseits und den Interessen der Sandwich-Generation andererseits. In diesem Punkt kommen wir mit dem Gesetz, so wie es angelegt ist, gut zurecht. Und es ist aus gutem Grund relativ offen angelegt, so dass uns in der Rechtsprechung genug Spielraum bleibt, damit zu arbeiten. Der Umstand, dass wir inzwischen mehr als ein Dutzend Verfahren ent76 schieden haben, aber keine neuen mehr nachkommen, zeigt uns auch, dass das Problemfeld relativ befriedet ist. Zum Abschluss möchte ich gerne noch einen grundsätzlichen Gedanken in die Debatte einbringen: Es sollte uns doch an sich daran gelegen sein, alte Menschen in der Familie zu pflegen und zu betreuen, solange es irgend geht. Einmal aus Gründen der Menschlichkeit, zum anderen aber auch aus finanziellen Gründen. Denn jeder alte Mensch, der in einem Heim anonym und professionell gepflegt wird, kostet exorbitant viel Geld. Wir müssen Ideen entwickeln, wie die alten Menschen in den Familien bleiben können. Ich nenne das Beispiel der Pflegeversicherung, die prinzipiell eine sehr gute Einrichtung ist: Die pflegende Familie erhält lediglich etwa 200 Euro monatlich, wenn sich der zu Pflegende in häuslicher Pflege befindet, also durch die Verwandten gepflegt wird. Wenn die Verwandten sich einer Hilfskraft bedienen, gibt es etwas mehr Geld – 384 Euro –, aber nur, wenn es sich um eine examinierte Hilfskraft handelt. Sobald aber ein alter Mensch in ein Heim kommt, steigen die Pflegekosten und auch der Pflegezuschuss exponentiell: 1.200 und mehr Euro, je nach Pflegestufe. Dieser Umstand ist nicht gerade dazu angetan, Familien, die ihre Verwandten und betagten Eltern noch zu Hause selber pflegen wollen, dazu zu bringen, das auch zu tun. Denn sie haben doch erheblich mehr Aufwand: 200 Euro sind im Handumdrehen schon dafür weg, was der alte Mensch tatsächlich braucht, ohne dass damit die familiäre Pflegeleistung honoriert wird. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir uns Mittel und Wege überlegen sollten, wie wir die alten Menschen, so es noch irgend geht, in der Familie behalten und dort weiter pflegen können. Auch, wie wir dafür 77 Anreize geben können. Philipp II. von Makedonien hat einmal gesagt: Ein goldener Esel übersteigt jede Stadtmauer. – Es ist nun mal so: Ein finanzieller Anreiz kann einen Menschen dazu bringen, sich einer Pflicht zu unterziehen, die er vielleicht nicht liebt, die man ihm aber mit einem Bonbon versüßen kann. Und dadurch würde man sich diese exorbitanten Heimkosten, die zudem immer teurer werden, sparen. Prof. Siegfried Willutzki Generationengerechtigkeit heute: Das wirft doch die Frage auf, inwieweit in der Gesellschaft familiäre Verantwortung noch als echte Aufgabe gesehen und empfunden wird? Die soziologischen Signale sind hier durchaus unterschiedlich. Auf der einen Seite erleben wir, dass enorme finanzielle Transfers zwischen den Generationen stattfinden; wobei der Anteil der Transferleistungen von der älteren zur mittleren Generation und darüber hinaus auch zu den Enkeln den Transfer in umgekehrter Richtung massiv übersteigt. Die jüngsten Zahlen vom Forschungsinstitut Berlin-Brandenburg gehen davon aus, dass von der älteren Generation, der so genannten Großelterngeneration, gut 18 Milliarden zugunsten der Kindergeneration und rund vier Milliarden zugunsten der Enkelgeneration transferiert werden, während es in umgekehrter Richtung nur gut vier Milliarden sind. Das ist das eine Signal. Das andere Signal folgt aus einer Umfrage, die ergeben hat, dass in der Altersgruppe der unter Dreißigjährigen zwei Drittel eine generationenübergreifende familiäre Verantwortung ablehnten. Und auch in der Generation der Dreißig- bis Sechzigjährigen wurde eine solche Verantwortung noch zu einem Drittel abgelehnt. Vergleicht man die tatsächlichen Transferströme und die abstrakte Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, ergeben sich hier widersprüchliche Signale. 78 Frau Hohmann-Dennhardt, Sie hatten ja eben schon angesprochen, dass die Sandwich-Generation, die Kinder bekommt, sich ungerecht behandelt fühlt, weil sie für die Altersvorsorge durch die„Säule Kinder“ in der gesetzlichen Rentenversicherung und die gleichzeitige Beteiligung an der Beitragsleistung ungleich mehr erbringt als die Kinderlosen. Nun will ich gleich den Advocatus Diaboli spielen für die Kinderlosen, die folgendes Argument vorbringen: Wir sind doch durch unsere wesentlich höhere Steuerleistung an dem massiven Rentenzuschuss beteiligt, den die Bundesregierung, das Arbeits- und Sozialministerium, zugunsten der Rentenversicherung jährlich aufbringen muss. Wie sehen Sie diese Frage unter dem Aspekt Generationengerechtigkeit? Dr. Christine Hohmann-Dennhardt Es gibt verschiedene Studien, die deutlich machen, dass die Transferleistungen von den Familien in die Gesellschaft hinein weit größer sind als anders herum. Ich möchte aber noch einmal auf die Solidarität zurückkommen, die auch Frau Hahne eingefordert hat. In unserer Gesellschaft ist Solidarität bei den Generationen wirklich noch vorhanden – auch das weisen Studien nach. Wir wissen, dass die alten Menschen zu 80 Prozent noch in den Familien gepflegt werden, und da werden sie vor allem von den Frauen gepflegt: von den Töchtern und Schwiegertöchtern. Hier gibt es ein Problem. Wir haben vorhin gehört, dass Frauen in den Beruf gehen sollten, unter ökonomischen Gesichtspunkten, insbesondere aber auch unter Aspekten der Gleichberechtigung. Wenn sie aber im Beruf sind, ist es für sie natürlich auch schwieriger, die Pflege alter Menschen zu übernehmen. Das heißt, es wird die Kosten für die Alten erhöhen. Wir sehen das ja bei der Pflegeversicherung, wo wir in den nächsten Jahren eine Kostenexplosion haben werden. Das können wir nicht ignorieren 79 und einfach die Frauen dazu aufrufen, wieder mehr ihre alten Eltern zu pflegen. Das ist kein funktionierendes Konzept in dieser Gesellschaft. Deshalb stellt sich die Frage: Wer trägt jeweils welche Kosten? Darum geht es. Es geht nicht um eine gefühlsmäßige Solidarität, die durchaus vorhanden ist, sondern um eine Verteilungsgerechtigkeit im Hinblick auf die Kosten: welche Generation kann wie belastet werden, und wer wird in den Generationen besonders belastet. Ich denke, in den Generationen wird gegenwärtig insbesondere die Familie belastet – ich habe das vorhin kurz dargestellt. An diesem Punkt sollte die Diskussion um den Elternunterhalt ansetzen. Zu Ihrer Auffassung, dass die Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahren hier hervorragend war – in Ausnutzung dessen, was uns das Recht zur Verfügung stellt: Natürlich müssen all die von Ihnen angeführten Faktoren berücksichtigt werden. Und sicher hat diese Rechtsprechung auch Applaus verdient. Dennoch bin ich der Ansicht, dass der Gesetzgeber, wenn er den Elternunterhalt beibehalten will, eine Entlastung herbeiführen muss, und zwar in zweierlei Hinsicht: Auf der einen Seite muss er – bezogen auf die Einkommens- und Vermögenshöhen – klare Begrenzungslinien ziehen. Auf der anderen Seite muss er beim Heranziehen zur Unterhaltspflicht das Faktum berücksichtigen, ob der Betroffene selbst eine Familie hatte oder ein Single ist. Denn sonst kann das Kriterium der Angemessenheit – die Berücksichtigung des Lebensstandards des zur Unterhaltspflicht Herangezogenen – wiederum zu Ungleichheiten führen. Wir wissen alle: Der Lebensstandard von Verheirateten, Zusammenlebenden oder Singles ohne Kinder ist natürlich erheblich höher, weil sie ihr Geld für anderes zur Verfügung hatten. Sie konnten das, was Familien in ihre Kinder investiert haben, in anderes investieren. Insofern ist es dann auch ungerecht, wenn ein Single das, was er sich mit höherem Einkommen erwerben konnte, behalten kann, Familien dagegen an ihrem niedri80 geren Lebensstandard bemessen werden. Es ist also notwendig, die Unterschiede zwischen den beiden familiären Situationen auch im Hinblick auf das Erworbene zu berücksichtigen. Deshalb halte ich klare Einkommensgrenzen für wichtig, weil sie genau dann„Wohlhabendes“ abschöpfen können. Und wenn man noch das Kriterium Familie mit einführt, erhält man sehr gerechte Kriterien im Hinblick auf eine Reduzierung von zu zahlendem Elternunterhalt, wenn man ihn nicht ganz abschaffen will. Das aber kann man wahrscheinlich nicht, da man derzeit schon in der schwierigen Situation ist, die Finanzierung sozialer Versicherungen weiter von Staats wegen sicherzustellen. Prof. Siegfried Willutzki Herr Schwab, bei Ihnen klang eben ein bisschen Skepsis gegenüber der so hoch gelobten BGH-Rechtsprechung durch. Ich meine Sie so verstanden zu haben: Ihre Skepsis bezieht sich nicht auf die Rechtsprechung zur Leistungsfähigkeit desjenigen, der zum Unterhalt verpflichtet werden soll; in dieser Frage hat der BGH durch die Berücksichtigung der privaten Altersvorsorge die Weichen schon in die richtige Richtung gestellt. Aber es gibt ja noch eine weitere gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den Verwandtenunterhalt: den Paragrafen 1610 BGB, der das Maß, also die Höhe des Unterhalts bestimmt. Sie hat lediglich den Begriff des„standesgemäßen Unterhalts“ – wie es bei Einführung des BGB im Jahre 1900 hieß – ausgewechselt, und zwar durch die Formulierung:„das Maß, das sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen bemisst“. Wenn wir nun sehen, was in der Rechtsprechung aufgrund der Forderungen der Sozialämter als Bedarf bedenkenlos übernommen wird, ist das geltende Recht dann möglicherweise noch nicht hinreichend in seinen Möglichkeiten ausgeschöpft, Herr Schwab? 81 Prof. em. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab Ich stimme gerne in das Lob des Bundesgerichtshofs ein, der sich in dieser Frage zugunsten der so genannten Sandwich-Generation stark bewegt hat. Aufgrund des derzeitigen Gesetzestextes – soweit der eigene angemessene Unterhalt gefährdet wird, wird kein Unterhalt geschuldet – könnte er sich aber viel weiter bewegen. Der Bundesgerichtshof hat es gebilligt, dass von jedem Euro, der über 1.400 Monatseinkommen netto hinausgeht, die Hälfte für den Elternunterhalt zur Verfügung gestellt wird. Das heißt, wenn ich 2.400 Euro netto im Monat verdiene, dann würde ich 500 Euro dem Elternunterhalt zur Verfügung stellen müssen. Meines Erachtens steht das nicht im vollen Einklang mit den Grundsätzen, die der BGH selber gefunden hat, nämlich dass eine spürbare und dauerhafte Senkung des berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus nicht zugemutet wird. Wenn mir bei solchen Einkommensverhältnissen 500 Euro im Monat fehlen, bedeutet das einen starken Einschnitt in die Lebensgestaltung. Ich verstehe aber auch die Schwierigkeiten einer Rechtsprechung, die sich nun einmal auf bestimmte Rechenmethoden festgelegt hat, die auch in den Unterhaltsleitlinien vorhanden sind. Aber dieser große Selbstbehalt mit 1.400 Euro entspricht nicht dem Gesetz. Im Gesetz steht: Der angemessene Unterhalt muss erst gesichert sein, ehe zugunsten der nächsten Generation etwas abgezogen werden darf. Wenn sich die Rechtsprechung von ihren bisherigen Festlegungen nicht mehr lösen kann, dann bin ich der Meinung von Frau HohmannDennhardt, dass man durch eine gesetzliche Novellierung den Anstoß dazu geben muss, hier Klarheit zu schaffen. Doch ich bin überzeugt da82 von, dass man dies auch dadurch erreichen könnte, dass man das Gesetz wie bisher belässt und anders interpretiert. Ich könnte mir noch eine andere Alternative vorstellen: die Regresssperren. Das würde bedeuten, dass das Sozialamt ganz bestimmte Einkommensund Vermögensbeträge, auch jene, die der Vorsorge dienen, unangetastet lassen muss. Die zu verschonenden Einkommens- und Vermögensbeträge sollten sich nicht am Sozialrecht orientieren, weil dort von einer ganz anderen Konstellation zwischen Hilfebedürftigem und Staat ausgegangen wird. Hier geht es um die Verteilungsgerechtigkeit und die Grenze der Solidarität in der Familie. Das Schonvermögen beim Unterhaltsregress wäre also sehr viel höher anzusetzen als dies im Sozialrecht derzeit der Fall ist. Vielleicht wäre diese Möglichkeit überhaupt ein guter Weg, die Sache zu begradigen, ohne das BGB zu ändern. Notfalls müsste man aber auch das BGB ändern, um hier Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Einkommen der mittleren Generation nicht derart belastet werden. 83 Prof. Siegfried Willutzki Und wie sieht es mit dem Unterhaltsbedarf nach der Lebensstellung des Bedürftigen aus? Prof. em. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab Die Lebensstellung in den Fällen, um die es hier geht, ist dadurch geprägt, dass sich die entsprechenden Personen in Pflegeheimen befinden. Der entscheidende Punkt ist ja nicht, ob diese Personen in ihrem täglichen Leben noch genauso leben können wie vor ihrer Pensionierung. Uns ist allen klar: Pensionierung senkt die Lebensstellung, falls es keine anderen Unterhaltsquellen gibt. Das Hauptproblem sind aber die enormen Heimkosten, die entstehen. Deshalb denke ich, dass unsere Problematik von der Bedarfsseite her nicht gelöst werden kann. Dr. Meo-Micaela Hahne Ich möchte aufgreifen, was Dieter Schwab gerade gesagt hat und dabei noch einmal auf unsere Rechtsprechung zurückkommen. Es ist natürlich immer prekär, wenn ein Revisionsgericht mit Zahlen operieren muss. Sobald man Zahlen in die Welt gesetzt hat, werden sie von den Instanzgerichten quasi als der Maßstab betrachtet, den man nun in jedem Einzelfall anwenden muss. Wir haben aber immer darauf hingewiesen, dass jeder Unterhalt immer Individualunterhalt ist. Außerdem haben wir den in den Tabellenwerken für den Elternunterhalt ausgewiesenen pauschalierten Mindestselbstbehalt im Grunde zurückgewiesen – abgesehen davon, dass dieser Wert ohnehin zu gering ist. Stattdessen haben 84 wir gesagt: Diese pauschalierten Werte, wenn man sie überhaupt nehmen kann, müssen um einen in jedem Einzelfall individuell zu bestimmenden Zuschlag erhöht werden. Wir haben dann natürlich verschiedene Spielarten, die hier möglich waren und uns auch von den Oberlandesgerichten quasi geliefert wurden, durchdiskutiert. Als eine der befriedigendsten Varianten erschien uns der Vorschlag, den der Verein für private und öffentliche Fürsorge gemacht hat: Danach soll dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich die Hälfte des freien Einkommens über dem pauschalierten Mindestselbstbehalt verbleiben. Diese Lösung schien uns im Regelfall in Ordnung. Aber wir lassen dem Tatrichter immer die Tür offen für eine individuelle Bewertung des Unterhalts. Von daher sehe ich auch die Möglichkeit, dass der Senat im Einzelfall das, was Frau Hohmann-Dennhardt eben ansprach, mit berücksichtigt: dass man beispielsweise einen Single, der seinem alten Elternteil unterhaltspflichtig ist, mehr in die Pflicht nimmt als eine Familie, die drei studierende Kinder hat. Das lässt das Gesetz zu. Es spricht immer nur vom angemessenen Unterhalt. Das Gesetz sagt nicht, dass der angemessene Unterhalt oder der angemessene Selbstbehalt zum Beispiel„753,56 Euro“ sein soll. Prof. Siegfried Willutzki Ich denke, auch die vielfach erhobene Forderung, Selbstbehaltssätze durch den Gesetzgeber festlegen zu lassen, würde an dieser Problematik überhaupt nichts ändern, wie Sie gerade aufgezeigt haben. Leider nähern wir uns nun schon dem Ende unserer Diskussion, so dass wir einige wichtige Punkte heute nicht mehr diskutieren können, zum Beispiel die Frage: Erbringt die mittlere Generation durch ihre Bei85 träge zur Rentenversicherung in Form des Generationenvertrags nicht bereits ihren Unterhaltsanteil generell und muss damit keinen individualen Unterhalt mehr leisten? Heute Morgen haben Margot von Renesse und ich, die wir 1980 auf dem Rechtspolitischen Kongress der SPD in Saarbrücken gemeinsam für unsere Ziele gekämpft haben, übereinstimmend festgestellt: Der Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber sinnvoll eine deutliche Einschränkung des Elternunterhalts per Gesetz hätte durchführen können, ist vorbei. Als wir 1980 über dieses Thema sprachen, sind wir alle – Sozialwissenschaftler und auch Familienrechtler – davon ausgegangen, dass der Staat in der Lage wäre, den deutlich werdenden Bedarf der alten Generation sozialrechtlich aufzufangen. Die Pflegeversicherung stand damals ja schon in der Diskussion. Diese Erwartung können wir heute nun wirklich nicht mehr haben. Denn die Situation hat sich genau umgekehrt: Wir müssen mit einer permanenten Reduzierung der Altersversorgung durch das Rentensystem rechnen, so dass eine private Altersvorsorge in größtem Umfang gefordert ist. Das aber führt wiederum genau zu dem Ergebnis, das wir seinerzeit angestrebt haben. Denn je mehr die Sandwich-Familie für die Altersvorsorge selber aufbringen muss, umso mehr mindert sich das zur Verfügung Stehende, das man individuell an die Altengeneration weiterreichen könnte, und deshalb gibt es mangels Masse keinen Elternunterhalt. Im Übrigen habe ich immer etwas Probleme mit dem Begriff der „Sandwich-Generation“; denn aufgrund der Rangordnung unserer Unterhaltsansprüche ist diese gleichzeitige Inanspruchnahme – durch Kindesunterhalt auf der einen Seite und Elternunterhalt auf der anderen Seite – die Ausnahme. Kindesunterhalt ist ja in voller angemessener Höhe zu erbringen und hat Vorrang vor den Ansprüchen der Altengeneration. Das 86 bedeutet, dass in der Regel nichts mehr für Elternunterhalt vorhanden ist, solange Kindesunterhalt gezahlt wird – es sei denn, es handelt sich um extrem reiche Unterhaltsverpflichtete. Diese Tatsache sollte man immer mitbedenken. Die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge führt dazu, dass wir das Thema des Elternunterhalts zunehmend auf die Fälle der wirklich Reichen beschränken können. Damit ist im Grunde bereits das eingetreten, was der Deutsche Juristentag 1992 und zum Teil auch zehn Jahre später, 2002 in Berlin, gefordert hat: nämlich dass man den Elternunterhalt auf einen Billigkeitsunterhalt in außergewöhnlichen Härtefällen beschränken sollte. Und genau das erzwingt die tatsächliche Lage der Familien durch die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge in der mittleren Generation. 87 Das Thema Generationengerechtigkeit ist vom Bundesjustizministerium gerade jüngst wieder aufgegriffen worden, und zwar in dem vorgelegten Entwurf eines Unterhaltsänderungsgesetzes, basierend auf der fraktionsübergreifenden Entschließung des Deutschen Bundestags. Die Kindergeneration ist ja im Generationenvertrag zu kurz gekommen, weil das von Schreiber konzipierte Modell der doppelten Absicherung von Altengeneration und Kindergeneration von Adenauer amputiert worden ist, der den Generationenvertrag allein auf die Rentner beschränkt hat. Die Kindergeneration erfährt nun einen Ausgleich durch die Rangverbesserung im Entwurf des geänderten Unterhaltsrechts: Kinder sollen künftig allein die erste Stelle im Unterhalt haben. Die weiteren Ränge werden eingenommen von denjenigen, die Kinder betreuen – in welcher Form auch immer. Ich denke, damit ist ein Teil der Generationengerechtigkeit wieder hergestellt worden, wenn auch in anderer Form, als es bisher diskutiert worden ist. Mit diesem positiven Gedanken möchte ich schließen. Vielen Dank Ihnen allen. 88 P ODIUMSDISKUSSION Familie im Wandel – eine Herausforderung für die Rechtspolitik Stephan Detjen In unserer letzten Diskussionsrunde sollten wir einige der reichhaltigen Anregungen dieser Tagung aufgreifen und versuchen zu bilanzieren. Sinnvoll wäre auch ein Ausblick auf die Punkte, die Frau Ministerin Zypries uns heute Morgen als rechtspolitische Agenda angekündigt hat. Das Thema unserer Schlussdiskussion„Familie im Wandel – Herausforderung für die Rechtspolitik“ legt ein kausales Verhältnis nahe: Die Lebenswirklichkeit, die Familie wandelt sich und die Rechtspolitik ist herausgefordert, mit diesen Veränderungen umzugehen, darauf zu reagieren. Diese Vorstellung steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zu Aussagen, die heute in verschiedenen Beiträgen zum Ausdruck kamen und auf ein umgekehrtes Verhältnis hinwiesen: Auch die Rechtspolitik hat den gesellschaftlichen Wandel vorangetrieben. Die Familienrechtspolitik ist dem Denken in der Gesellschaft häufig mit Mut vorangeschritten. Herr Schmude, ist das ein Spannungsverhältnis oder ein ganz natürliches Wechselverhältnis zwischen einer Familienrechtspolitik, die zum Motor einer gesellschaftlichen Entwicklung wird, und einer Rechtspolitik, die auf bestimmte gesellschaftliche Veränderungen reagiert? 89 Dr. Jürgen Schmude Es ist ein fruchtbares Spannungsverhältnis. Die eine Seite gibt der anderen die Stichworte und bahnt ihr Wege; und manchmal ist es dann eben so, dass die Rechtsprechung an Grenzen kommt. Sie kann bestimmte Dinge, die sie gerne geregelt haben und festgestellt haben möchte, nicht mehr leisten. Dann ist die Rechtspolitik gefordert. Deshalb kann sich niemand, der in der Rechtspolitik Verantwortung trägt, ganz auf die Rechtsprechung und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zurückziehen. Von Zeit zu Zeit besteht die zwingende Notwendigkeit, gesetzgeberisch neue Wege zu eröffnen. Diese Notwendigkeit hat der Bundestag und Gustav Heinemann bereits Ende der 60er Jahre erkannt. Eine Familienrechtskommission wurde eingesetzt. Gerhard Jahn griff das Vorhaben auf und hat dafür als Minister und später als Parlamentarier sehr gekämpft – mit großem Erfolg. HansJochen Vogel konnte dieses Projekt zu Ende führen. Damit wurden neue Ausgangssituationen und neue Ansatzpunkte geschaffen, die die Rechtsprechung nicht herstellen konnte. Zu bedenken ist nur – und da greife ich noch einmal auf Gustav Heinemann zurück: Rechtspolitik ist die Notwendigkeit, sich auf veränderte Gegebenheiten angemessen einzustellen und dabei auch der eigenen Steuerungsverantwortung bewusst zu sein. Eines von beiden allein reicht nicht aus. Per Umfrage festzustellen, was sich gerade in der Gesellschaft verändert hat und was die Leute gerne hätten, ist keine angemessene Basis für Rechtsetzung. Immer muss die verantwortliche Bereitschaft zu gestalten und zu steuern hinzukommen und auch das Wissen darum, dass man diese Verantwortung hat. Aus beidem wird schließlich eine verantwortliche Rechtspolitik. 90 Stephan Detjen Frau Leutheusser-Schnarrenberger, würden Sie das ähnlich sehen? In Ihre Amtszeit fiel das Familiennamenrechtsänderungsgesetz, an dem man vielleicht ganz gut illustrieren könnte, wie die Rechtspolitik auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert hat. Andererseits war die Aufgabe des Zwangs zur Bestimmung eines einheitlichen Familiennamens aber ein Gebiet, in dem die gesellschaftliche Entwicklung ja überhaupt keinen Spielraum hatte, um voranzuschreiten. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Zunächst möchte ich sagen, dass ich die Auffassung von Herrn Schmude bezüglich der Beurteilung der Rechtspolitik und ihrer Möglichkeiten teile. Allerdings ist das Zusammenspiel beider, gerade im Bereich der Familienpolitik und der Entwicklung der Vorstellung von Familie, von Verantwortungsgemeinschaften, sehr kompliziert. Da ist zunächst eine Entwicklung, eine in der Gesellschaft vorhandene Dynamik, die sich im Rahmen der geltenden Gesetze weiter entfaltet und irgendwann aufgrund der gegebenen Bedingungen an Grenzen stößt. Im Folgenden wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und dann auch durch die Politik die Notwendigkeit zur Änderung dieser Bedingungen aufgenommen. Gerade in den Bereichen Namensrecht und Kindschaftsrechtsreform habe ich in meiner Amtszeit viele Anstöße vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffen, die dann auch bei der Argumentation und bei der Ausgestaltung der Gesetze sehr hilfreich waren. Ich möchte auf das Beispiel Namensrecht näher eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, den Zwang zum einheitlichen Familiennamen nicht weiter aufrechtzuerhalten. Allerdings blieb offen, 91 wie genau der Gesetzgeber darauf reagieren würde. Es eröffnete sich eine Fülle von Handlungsspielräumen und Möglichkeiten, wie auch in der folgenden politischen Debatte deutlich wurde. Verschiedene Aspekte spielten dabei eine Rolle: Doppelnamen und verschiedene Formen der Namensgebung, die namensrechtlichen Folgen von Scheidungen und Wiederverheiratung, die Rolle des Namens als Ausdruck der Persönlichkeit des Einzelnen und als ein Ordnungselement in unserer Gesellschaft. Diese kontroverse, aber auch sehr gestaltende und steuernde Debatte, die schließlich politische Entscheidungen nach sich zog, wurde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst. Dieses Urteil war jedoch lediglich der Anstoß; das Bundesverfassungsgericht hat nicht den Rahmen dessen vorgegeben, was der Gesetzgeber tun sollte. Ebenso war es beim Kindschaftsrecht: Das Bundesverfassungsgericht wies 1991 den Gesetzgeber nachdrücklich darauf hin, dass die bis dahin übliche Behandlung von – damals – nichtehelichen, jetzt unehelichen Kindern verfassungswidrig war. Viele Mitglieder der Gesellschaft hatten diese Frage schon so bewertet, aber es fehlte die erforderliche Mehrheit, um ohne Anstoß des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Änderungen in den Bundestag einzubringen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde eine breite, gesellschaftspolitische Debatte eröffnet, die ein langjähriges Gesetzgebungsverfahren nach sich zog und letztlich auch zu einem Abschluss führte, der viele Neuerungen mit sich brachte: bei der Bewertung der Rolle des Kindes und des Kindeswohls, bei der Stellung nichtehelicher Kinder und bei der Stellung nicht verheirateter Eltern gegenüber den Kindern. Gegenwärtig harrt dieser Bereich weiterer Entwicklung. Wir haben es also mit einem komplizierten Zusammenspiel zu tun, doch immer wieder sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Auslöser für breite gesellschaftspolitische Debatten, in denen dann die 92 Rechtspolitik für die notwendige Steuerung sorgen muss, was ihr in der Regel auch gelingt. Stephan Detjen Ich möchte gerne bei der Frage bleiben, wo in diesem komplexen Geflecht von Antriebskräften und Reaktionskräften die originären Spielräume der familienrechtspolitischen Ausgestaltung sind. Herr Gehb, wir haben vorhin nachgerechnet, wann es in diesem Land das letzte Mal einen von der Union gestellten Bundesjustizminister gegeben hat. Jedenfalls ist es mehr als ein halbes Jahrhundert her. Das heißt, Rechtspolitik, auch Familienrechtspolitik, trägt eine ganz spezifisch sozial-liberale Handschrift. Könnten Sie aus der Außenperspektive und außerhalb der politischen Grabenlinien den roten Faden sozial-liberaler 93 Familienpolitik definieren und auch etwas dazu sagen, ob diese Entwicklung mit Justizministern der Union ganz anders ausgesehen hätte? Dr. Jürgen Gehb Die Politik, auch die Justizpolitik, wird ja – wie andere Politikfelder auch – nicht von dem jeweiligen Ressortminister präjudiziert. Natürlich trägt die Politik die Handschrift der Leitung eines Hauses. Häufig wird jedoch gesagt – und da ärgere ich mich immer wieder darüber: Dieses Gesetz hat die Regierung gemacht. Dabei werden doch die Begriffe verwechselt. Denn die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht. Diese Tatsache muss man sich immer wieder bewusst machen. Sicher hat die Union einige Akzente anders gesetzt als die Sozial-Liberalen. Aber gerade die Familienpolitik hat sich doch in der Regel breiter Zustimmung erfreut. Da wurden doch keine Grabenkämpfe geführt, wenn man von den Auseinandersetzungen um das Scheidungsrecht – der Ablösung vom Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip – einmal absieht. Und im Moment ist das Recht eher statisch und die Entwicklung in der Gesellschaft sehr dynamisch. Im Grunde genommen hinken wir als Gesetzgeber gesellschaftlichen Veränderungen fast immer hinterher. Häufig durch die Normativität des Faktischen. Dazu ein Beispiel: Als ich bei meiner damaligen Freundin, späteren Verlobten und heutigen Ehefrau sonntags zu Besuch war, hat nachts um zehn Uhr meine Schwiegermutter an die Tür geklopft und gesagt: Jetzt musst du aber raus! – Da gab es den Kuppelei-Paragrafen noch. Heute ist es ganz selbstverständlich, dass die Freundinnen meiner Söhne bei ihnen übernachten. Oder denken Sie nur daran, dass es eine Zeit gab, in der Homosexualität strafbewährt war. Heute haben wir das Modell der Lebenspartnerschaften und über ein Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wird nachgedacht. 94 Im Bereich der Lebensformen gibt es heute doch ganz andere Phänomene als das traditionelle Familienmodell. Meiner Ansicht nach ist die Parteizugehörigkeit des jeweiligen Ministers weniger entscheidend. Vielmehr glaube ich, dass wir im Parlament den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und in klare Gesetze bringen müssen. Stephan Detjen Eben haben sowohl Frau Leutheusser-Schnarrenberger als auch Herr Montag bedenklich die Köpfe geschüttelt. Und es ist ja auch bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit ein rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt: Natürlich haben wir heute gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Herr Montag, sehen Sie hier nicht doch eher ein typisches Beispiel Rot-Grüner Rechtspolitik, wo die Politik tatsächlich vorangeschritten ist und den gesellschaftlichen Wandel mit vorangetrieben hat? Jerzy Montag Ich habe den Kopf nur deswegen geschüttelt, weil der Kollege Gehb ungewöhnlich sanftmütig so getan hat, als ob familienrechtspolitische Debatten bisher daran gekrankt hätten, dass die Konservativen ihre Position nicht mit Verve vertreten haben. Tatsächlich sieht es aber ganz anders aus, wenn man die entsprechenden Debatten der Rechtspolitik in den letzten Jahrzehnten betrachtet. Ich möchte nur einmal die Begriffe aufnehmen, die Herr Kollege Gehb selbst verwandt hat. 95 So wurde mit großer Vehemenz darum gestritten, ob man den Kuppelei-Paragrafen abschaffen sollte oder nicht. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Konservativen dafür, ihn beizubehalten. Dann das Schuldprinzip, das durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst werden sollte: In der damaligen Debatte waren die Konservativen dafür, am Schuldprinzip festzuhalten. Ebenso beim Thema Gewalt in der Ehe: Es ging um die Frage, ob die Vergewaltigung in der Ehe straffrei bleiben sollte oder nicht. In dieser Diskussion liefen die Frontlinien genau zwischen konservativer und sozial-liberaler Position, die später noch um die Position der Grünen ergänzt wurde. Bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: das gleiche Bild. Tun Sie doch bitte jetzt nicht so, als ob dieses Gesetz im Parlament in gutem 96 Einvernehmen zustande gekommen wäre. In dieser Frage mussten wir uns hart streiten. Nun zur Ausgangsfrage, wie das Verhältnis von Rechtspolitik und gesellschaftlichen Veränderungen zu beschreiben ist. Auch ich bin der Ansicht, dass – bei aller Wechselwirkung – in erster Linie die Gesellschaft und die Menschen selbst dafür sorgen, dass die Rechtspolitik nachziehend ihre Rechtsverhältnisse zu regeln hat und sie auch regelt. Immer mehr Menschen entschließen sich dazu, nicht im Ehebund zu leben, sondern ohne Eheschließung. Wir sind gefordert, diese gesellschaftliche Veränderung rechtlich zu erwidern. Es werden heute Kinder außerhalb der Ehe geboren, was früher eben nicht so war. Und auch hier waren wir gefordert, das zu regeln. Auf der einen Seite sind also die Menschen selbst und die gesellschaftliche Entwicklung ein Motor für die Entwicklung der Rechtspolitik. Aber andererseits ist Rechtspolitik auch ein Reflex auf rechtspolitische Diskussionen, die ihre Hochzeiten haben und sich dann auf die Rechtspolitik auswirken. Das Bewusstsein, dass die Gleichheit der Geschlechter eben nicht nur auf dem Papier zu stehen hat, sondern dass sie auch gelebt werden muss, hat in der Rechtspolitik dazu geführt, dass in den 70er Jahren im Eherecht, im Familienrecht, im Namensrecht die Gleichheit der Geschlechter tatsächlich durchgesetzt worden ist. Kinder waren nach der Verfassung zwar schon immer Rechtssubjekte, die eigene Rechte haben; doch diese Rechtsvorstellung musste erst einmal ins Bewusstsein der politischen Debatte gebracht werden. Und dies hat dann wiederum zu einer Fortentwicklung des Familienrechts geführt. Es gibt also ein Zusammenspiel zwischen der rechtspolitischen Diskussion und der Situation in der Gesellschaft, wie die Menschen leben wollen. 97 Stephan Detjen Frau Zypries, ich möchte noch einmal den Versuch machen, den Kern sozialdemokratischer Rechtspolitik herauszuarbeiten. Ihre Amtsvorgängerin hatte folgenden Leitspruch auf dem politischen Schild: Das Recht muss auf der Seite der Schwächeren stehen. Ich fand diesen Leitsatz immer sehr interessant, auch diskussionswürdig, und ich habe ihn auch als sozialdemokratisch aufgefasst. Würden Sie dieser Einschätzung zustimmen? Ist das ein Leitsatz, der auch ihre rechtspolitische Agenda prägt und bestimmt – vielleicht auch mit Blick auf das Familienrecht, das Professor Bertram in seinem heutigen Vortrag im Kern als ein Gleichstellungsrecht definiert hat? Brigitte Zypries Die Frage, wie wir diejenigen schützen können, die strukturell durch die gesellschaftliche Wirklichkeit benachteiligt sind, muss gerade im Familienrecht ein wesentlicher Antriebsmotor für Regelungen sein. Dieses Prinzip durchzieht auch das ganze Familienrecht. Insofern prägt der von Ihnen genannte Leitsatz diesen Bereich allemal. Für die unterschiedlichen Rechtsgebiete kann man dann sicher differenziert diskutieren, ob dieser Leitsatz immer Priorität haben soll, und ob es zum Beispiel im Wirtschaftsrecht nicht andere Parameter geben muss. Im Familienrecht gilt er aber auf alle Fälle. Da muss es tatsächlich immer darum gehen, sozialen Ausgleich zu erreichen – auch angesichts des Befundes, dass Frauen in dieser Gesellschaft immer noch strukturell benachteiligt sind, der Staat aber gleichzeitig die Aufgabe hat, ihre Gleichstellung zu fördern. Dieses Ziel haben wir durch die Verfassungsänderung 1994 auch ausdrücklich in die Verfassung geschrieben. 98 Wir müssen hier versuchen, die noch bestehenden Defizite auszugleichen. Das machen wir jetzt auch zum Beispiel mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs: Die Tatsache, dass Frauen finanziell immer noch schlechter gestellt sind, soll bei der Ehescheidung mit berücksichtigt werden und damit dem Anspruch des Schwächeren Geltung verschaffen. Auch die Reform des Zugewinnausgleichs, die wir gerade auf den Weg bringen, ist dem Prinzip des sozialen Ausgleichs verpflichtet: Vorgesehen ist eine Berücksichtigung des Anfangsdefizits, das – strukturell gesehen – häufig Frauen trifft: Männer bringen in die Ehe Schulden mit, die Frauen mit abarbeiten müssen und die ihnen nach der Scheidung noch angerechnet werden. Auch die Erweiterung von Auskunftsrechten war ein Plus, das in der Regel Frauen zugute kommt. In den Bereichen Unterhalt, Kinder und nacheheliche Verantwortung geht es nicht um Ausgleichsregelungen. Hier verfolgen wir einen anderen Ansatz: In solchen Strukturen sind Kinder die Schwächsten, die wir schützen müssen – auch bei der Regelung von familienrechtlichen Streitigkeiten. Das heißt, in Fragen des Unterhalts stehen die Kinder an erster Stelle. Bei der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die ich kürzlich vorgestellt habe, ist auch vorgesehen, dass die Streitigkeiten um Sorgerecht und Umgang schneller vor Gericht behandelt werden. Auch dieser Punkt ist wieder am Wohl der Kinder orientiert: Es soll schnell geklärt werden, ob es einen Umgangsanspruch gibt oder nicht. Es macht einfach keinen Sinn, dass ein Kind sieben Monate ein Elternteil nicht sieht, bis das Gericht endlich mal eine Entscheidung trifft. Diese Zeiträume wollen wir verkürzen. Dabei geht es uns vor allem um das Kindeswohl, ebenso wie bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dieses Projekt wurde übrigens auch durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angestoßen. 99 Ich möchte noch einmal den Gedanken von Herrn Schmude aufgreifen und darauf hinweisen, welche Bereiche wir voranbringen wollen: Da ist zum einen der Ausbau der Mediation. Hier wollen wir von Seiten des Ministeriums einen Schwerpunkt setzen und ihn sowohl national als auch international deutlich machen. Gerade im familienrechtlichen Bereich ist diese Form von Streitbeilegung ganz besonders wichtig. Wir führen zum Beispiel mit Frankreich ein Modellprojekt durch, in dem binationale Paare durch Mediationsverfahren begleitet werden; dabei wird versucht, die Schwierigkeiten von binationalen Paaren auf einem möglichst friedlichen Weg beizulegen. Eine andere wichtige Frage ist die Gleichstellung von Paaren. Herr Montag hat dieses Thema kurz angesprochen. Zum Beispiel: Brauchen heterosexuelle Paare eigentlich eine rechtliche Regelung für ihr Zusammenleben? Ich meine, nein. Deswegen würde ich das auch nicht auf meine Agenda setzen. Dagegen bin ich aber davon überzeugt, dass wir bei homosexuellen Lebenspartnerschaften in der Gleichstellung noch weitergehen müssen. In dieser Frage gibt es allerdings Differenzen zwischen den beiden Koalitionspartnern – ein Problem, das man offen benennen sollte. Wir meinen, dass sowohl im Steuerrecht als auch im Beamtenrecht und auch im Erbrecht noch Angleichungen notwendig sind. Im Adoptionsrecht sind wir im Moment gerade dabei, die internationale Vereinbarung, die gegenwärtig gleichgeschlechtlichen Paaren noch die gemeinsame Adoption verbietet, zu verhandeln; diese Regelung muss erst einmal einer Änderung zugeführt werden. Ich möchte noch einen weiteren Gesichtspunkt ansprechen, bei dem wir denken, dass Änderungen notwendig sein könnten. Heute Morgen wurde auf dem Podium über ein Thema der Generationengerechtigkeit diskutiert, nämlich über das Problem der Sandwich-Generation und des Unterhalts. Zwangsläufig gehören hier noch das Erbrecht und die Frage 100 der Angemessenheit des Pflichtteilsrechts dazu. Nun gibt es eine Karlsruher Entscheidung, die das Pflichtteilserbrecht als solches in Verfassungsrang erhebt, so dass man es als Ganzes überhaupt nicht zur Disposition stellen kann. Über die Höhe des Pflichtteils wird man aber reden können. Diese Debatte sollten wir im Zusammenhang mit der Unterhaltsfrage der Sandwich-Generation führen. In diesem Bereich sollte das Recht ein Stück weit reagieren, aber ein Stück weit auch einer gesellschaftlichen Entwicklung voranschreiten, deren Richtung bereits absehbar ist. Denn das Phänomen, dass wir im Moment schon in Familien mit älter werdenden, pflegebedürftigen Angehörigen und weniger Kindern wahrnehmen, das wird sich in der Zukunft ja noch potenzieren. Recht kann hier gestaltend eingreifen und vorausschauend arbeiten; so könnte man zum Beispiel darüber nachdenken, ob man nicht auch durch finanzielle Anreize bestimmte Lösungsmöglichkeiten anbieten kann. Von Seiten des BMJ werden wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode vorantreiben. Außerdem werden wir noch einen anderen Bereich bearbeiten, den ich unter die Überschrift stellen würde: Rechtliche Veränderungsnotwendigkeiten durch Technik. Wir haben technische Entwicklungen, die rechtliche Defizite offenbaren. Ich nenne beispielhaft das Stichwort„anonyme Vaterschaftstests“. Dieses Thema müssen wir bearbeiten. Ebenso Themen, die damit zusammenhängen, dass durch erweiterte medizinische Möglichkeiten Ängste mobilisiert werden. Dazu gehört die Patientenverfügung, aber auch das Betreuungsrecht, das wir gerade geändert haben und das die Vorsorgevollmacht einschließt: nämlich die Möglichkeit, einen anderen zu bevollmächtigen, sowohl hinsichtlich der Gesundheit als auch hinsichtlich der Vermögenswerte. Für beide Punkte wollen wir werben und auch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen. Strukturelle Veränderungen in unserer Gesellschaft machen es erforderlich, sich mit solchen Themen für seine eigene Person näher zu befassen – früher war das weniger nötig. 101 Stephan Detjen Jetzt haben wir eine umfassende rechtspolitische Agenda vor uns liegen – Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie wollten hier in die Diskussion einsteigen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Ich wollte nicht mit einzelnen Vorhaben beginnen, die ja sehr zahlreich und dringlich sind und einer grundlegenden Diskussion bedürfen, sondern möchte an dieser Stelle einen Kernbegriff in unsere Debatte einbringen. Gerade bei rechtspolitischen Fragestellungen dieser Art geht es doch immer auch darum, wie in einer Gesellschaft die Verantwortung des Einzelnen gestärkt werden kann. Die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Einzelne für sich und für andere Verantwortung übernehmen, unabhängig davon, in welcher Form sie mit anderen zusammenleben. Aufgrund der dynamischen Entwicklung in unserer Gesellschaft passen eben die rechtlichen Rahmenbedingungen nach einer gewissen Zeit nicht mehr. Bei der eingetragenen Partnerschaft ist das ganz offenkundig. Es geht gegenwärtig darum, Rechte und Pflichten in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Heute ist sicher nicht der richtige Zeitpunkt, um die kontroverse Beurteilung von Einzelheiten zu thematisieren. Ich bin vielmehr froh, dass Sie, Frau Ministerin, viele wichtige Punkte auf der Agenda haben. Nun müssen wir sehen, was wir in diesen Bereichen gemeinsam im Bundestag leisten können. Das betrifft zum Beispiel die Selbstbestimmung des Einzelnen als Patient, also wenn zum Beispiel jemand in einem fortgeschrittenen Stadium einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte so zu artikulieren und wahrzunehmen, wie er das kann, wenn er nicht in seiner Einwilli102 gungsfähigkeit eingeschränkt ist. Hier sollten die Rechte des Einzelnen gestärkt werden. Auch ist es notwendig, rechtliche Lücken – wie bei der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen – zu schließen, indem der entsprechende gesetzliche Rahmen geschaffen oder verbessert wird. Allerdings existieren auch heute schon Möglichkeiten, Vorsorgevollmacht zu erteilen und damit einer anderen Person die Rechte zu übertragen, für einen selbst in einer bestimmten Situation zu sprechen. In diesen Fällen brauchen wir keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen, sondern man muss über diese Möglichkeiten aufklären und dafür sorgen, dass sie bekannt sind und auch wahrgenommen werden. Dafür müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist es wichtig, diese Themen in der Gesellschaft zu diskutieren. Ich würde also nicht in allen Bereichen gesetzgeberische Notwendigkeiten sehen. Die erforderlichen Veränderungen möchte ich sehr gerne am Begriff der Verantwortung festmachen: In vielfältigen Formen des Zusammenlebens sollten sich Verantwortungsgemeinschaften wiederfinden. Dr. Jürgen Schmude Herr Montag, Sie haben eben gesagt: Die Gesellschaft gibt durch ihre Entwicklung bestimmte Dinge vor, auf die die Rechtspolitik dann antwortet. Ich möchte hier ergänzend anmerken: Es muss auch die Bereitschaft zum Gestalten und Steuern vor einem wertenden Hintergrund hinzukommen. Beides ist wichtig, die Herausforderung der Gesellschaft und die eigene Verantwortung des Rechtspolitikers, der sagt: Das will ich so und das will ich nicht. Ich möchte diese Haltung an zwei Themen verdeutlichen, die in unserer Diskussion auch schon genannt wurden. 103 Das eine ist der Wandel der Ehe. In der Praxis des Familienlebens sind Ehen in erheblichem Umfang nur noch Lebensabschnittsgemeinschaften. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, dann könnte sich daraus natürlich die Frage ergeben, ob das Recht auf diese gesellschaftliche Tatsache nicht eine angemessene Antwort finden muss. So könnte zum Beispiel eine rechtliche Regelung gefunden werden, dass mit dem Abschluss eines Ehe-Lebensabschnitts auch die Beziehungen zwischen den Ehegatten zügig enden, in Sonderheit beim Unterhalt. Heute betreffen die Unterhaltslasten zumeist die Männer – soweit Frauen unterhaltspflichtig werden sollen, ist die Empörung immer ganz groß, aber eigentlich ungerechtfertigt, wenn man Artikel 3 wirklich ernst nimmt. Soweit also Unterhaltslasten wirklich drückend sind, könnten doch diejenigen, die sich an eine Praxis des Wechsels im Leben gewöhnt haben, sagen: Wenn Dinge scheitern, müssen sie auch entsprechend beendet werden. Und ihr, liebe Rechtspolitiker, müsst nun endlich mal die Konsequenz daraus ziehen, dass eine Ehe nicht eine auf Lebenszeit eingegangene Lebensgemeinschaft ist, sondern eine, die nach einer Frist wieder ihr Ende findet. 104 Die formale Antwort ist zunächst, dass uns Artikel 6 des Grundgesetzes hier an weitgehenden Eingriffen hindert. Entscheidend ist hier aber auch eine Frage, die sich an jede und jeden von uns richtet: Sind wir der Meinung, dass die unbefristet, auf Lebenszeit eingegangene Ehe ein besonders Erfolg versprechendes und gutes Modell der Lebensgemeinschaft ist, das wir erhalten wollen? Wenn man dieser Überzeugung ist, dann wird man auch Grenzen ziehen müssen bei der Beschränkung des Unterhaltsanspruchs des Schwächeren nach einer Scheidung. Ich bin nicht gegen einzelne gesetzliche Änderungen. Aber ich sage ganz deutlich: Die Vorstellung à la DDR, irgendwann dahinzukommen, dass es nach einer Scheidung alsbald Schluss mit den Unterhaltsansprüchen ist, würde ich als Rechtspolitiker nicht akzeptieren. Und ich würde auch – trotz der Vorgabe der sich wandelnden Gesellschaft – versuchen, dieser Tendenz zu widerstreben. Zweiter Punkt: Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Dieses Thema würde ich mir noch einmal genau unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation ansehen – in einer Zeit, in der sehr viele Ehepaare in unserem Land gerne Kinder hätten, aber nicht kriegen können, sich jahrelang vergeblich um Adoptionen bemühen, es außerordentlich schwer haben und sich dann ihren Kinderwunsch zum Teil durch Adoption von Kindern aus anderen Ländern und Kulturkreisen erfüllen. Hier stellt sich doch die Frage, ob es das Kindeswohl nicht gebietet, in diesem Punkt etwas zu verändern: Sollten wir in den Kreis derer, die adoptieren dürfen, nicht unbedingt auch die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften einbeziehen? Dabei wird zugleich die Frage nach dem Grundtyp von Familie und Ehe gestellt, ob man ihn anerkennt oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 bei der Entscheidung zur Besserstellung des nichteheli105 chen, des leiblichen Vaters gesagt: Zwei Väter nebeneinander sind kein möglicher Weg. Eine Familie besteht aus Vater und Mutter und Kind, und für den zweiten Vater – den biologischen(neben dem rechtlichen) muss eine andere Lösung gefunden werden. Das war ein deutlicher Hinweis darauf, dass es bestimmte Grundtypen von Familie gibt. Ich sehe einen solchen Grundtyp bei der Ehe und in ihrer Verbindung mit Familie. Ich bin nicht ganz entschieden in der Sache. Doch es reicht meines Erachtens nicht aus, wenn die Lebenspartner einfach nur daran interessiert sind, auch ein Kind zu haben, um als Rechtspolitiker zu sagen: Jetzt müssen wir deren Wünsche erfüllen. – Ich sehe das Thema mehr vom Kindeswohl her und frage dann: Wo sind sie besser aufgehoben – angesichts einer bestimmten Adoptionssituation in unserem Land? Diese zwei Beispiele sollten verdeutlichen, dass Rechtspolitiker nicht nur gesellschaftliche Veränderungen aufgreifen, sondern dass sie solchen Tendenzen auch mal kräftig widerstreben müssen. Stephan Detjen Da haben Sie zwei sehr prägnante und durchaus kontrovers diskutierte Fälle dargestellt. Herr Montag, möchten Sie sich zur Frage der Adoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern äußern? Jerzy Montag Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Schmude, ausdrücklich zustimmen. Es ist natürlich vollkommen richtig: Rechtspolitik muss sich auch dadurch auszeichnen, wertend und mit eigenen Vorstellungen in die Auseinandersetzung der Rechtsgestaltung zu gehen. 106 Was die Frage der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare angeht: Ich betrachte sie weder als Hauptproblem der Rechtspolitik noch der Familienpolitik in Deutschland. Vielleicht im Gegensatz zu anderen aus meiner Fraktion oder aus meiner Partei glaube ich nicht, dass dies das Wichtigste ist, das wir zu regeln haben. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass diejenigen, die diese Möglichkeit befürworten und sich dafür einsetzen, natürlich auch vom Kindeswohl her argumentieren. Eine solche Adoption soll nicht deshalb eingeführt werden, um den Wunsch der Erwachsenen nach einem Kind zu erfüllen. Vielmehr geht es darum, dass mit Zustimmung der natürlichen Eltern aus einer neutralen Position – von einer staatlichen Stelle – festgestellt wird, dass ein Kind in einer solchen Gemeinschaft am besten aufgehoben wäre. Ich würde aber gerne noch die Frage der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in die Debatte einbringen, die Frau Ministerin Zypries anders sieht als ich. Hier handelt es sich offensichtlich nicht um ein Randproblem von vielleicht einigen Promillen oder Prozenten, sondern um eine beträchtliche Tendenz in unserer Gesellschaft, die wir zu beachten haben. Menschen in einer sehr beachtlichen Zahl gehen eben nicht den formellen Vertragsweg über die Eheschließung, sondern wählen den faktischen Vertrag über das Zusammenleben; und durchaus nicht auf kurze Zeit und mit dem Willen, das alsbald wieder aufzulösen, sondern als eine feste Beziehung, die sich auch über Jahre oder Jahrzehnte entwickelt, in der Verantwortung füreinander ausgeübt wird, in der Kinder geboren werden und aufwachsen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Staat und die Gesellschaft diese Form des Zusammenlebens auf Kosten der privaten Beziehung belastet, wie zum Beispiel im Sozialrecht, und davon profitiert. Und in 107 Bereichen, in denen solche Lebensgemeinschaften die gleichen Vorteile wie Ehegemeinschaften haben müssten, werden ihnen diese Entlastungen verweigert. Ich bin der Meinung, dass wir gefordert sind, uns darüber Gedanken zu machen, ob wir im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht tätig werden sollten. Dr. Jürgen Gehb Ich glaube, die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird etwas überschätzt, Herr Kollege Montag. In Deutschland sind von allen Beziehungen, die wir im Leben haben, ungefähr 90 Prozent Ehen; das sind über 20 Millionen. Und zehn Prozent, also knapp 2,5 Millionen Menschen, leben in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Was mich immer ein bisschen wundert, ist: Wer aus dem Institut der Ehe ausbrechen will, ruft dann häufig ganz schnell wieder nach rechtlichen Regelungen. Dabei ist es doch genau der Sinn zu sagen: Ich lasse mich in dieses rechtliche Korsett nicht einpressen. Aber hinterher wird dann wieder versucht, die Beziehung in feste Regeln zu bringen. Ich bin der Auffassung: Wer sich nicht einer bestimmten Institution durch Eheschließung unterwerfen will, der muss es ja auch nicht. Ich habe vorhin gesagt, dass man häufig dem Zeitgeist nachrennt und die Normativität des Faktischen zu beachten hat. Damit habe ich aber mitnichten gemeint, dass wir alles klaglos hinnehmen sollen, was uns vorgelegt wird. Ich möchte nur darauf hinweisen: Wir haben die Frage des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes aus unseren Koalitionsverhandlungen ausdrücklich ausgeblendet, weil die CDU natürlich nicht etwas konzedieren kann in einem Bereich, in dem im Moment noch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich 108 der Stiefkindadoption anhängig ist. Das können wir einfach nicht, selbst wenn der Einzelne aufgrund seiner persönlichen Einstellung vielleicht durchaus sagen würde: Da ermöglichen wir die Volladoption. Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht: Bei dieser Frage handelt es sich eher um einen Nebenkriegsschauplatz, der die Rechtspolitik, auch die Familienpolitik, nicht gerade dominiert. Mich hat es zum Beispiel geärgert, dass die ersten medialen Resonanzen auf unseren Koalitionsvertrag fast ausschließlich diesen nahezu hypertroph anmutenden Schwerpunkt Strafrecht zum Thema machten, als wenn es nur um die Sicherungsverwahrung von Jugendlichen gehen würde. Das ist eine Quantité négligeable das sind vielleicht fünf Fälle im Jahr. Trotzdem ist der Eindruck erzeugt worden, die Rechtspolitik erschöpfe sich ausschließlich im Strafrecht. Es ist eben auch recht einfach: Wenn einer einem anderen auf die Rübe gehauen hat, kann man am Biertisch abends trefflich darüber streiten, wie er bestraft werden sollte. Bei familienrechtlichen Themen wie Zugewinn 109 oder Versorgungsausgleich ist am Biertisch sehr schnell Ruhe. Das liegt auch an der hohen Technizität dieses Rechtsgebiets Familienrecht. Noch ein paar Bemerkungen zur Unterhaltsrechtsregelung, wie sie jetzt angedacht ist. Dabei geht es nur um Fragen der Unterhaltsverteilung in Mangelfällen. Wenn einer ein dickes Konto hat, kann er alle Unterhaltsberechtigten gut befriedigen. Die Frage der Verteilung stellt sich immer nur im Falle des Mangels: Es geht dann darum, wie der Mangel prioritär möglichst am gerechtesten verteilt wird. Und da muss natürlich das Kindeswohl Dreh- und Angelpunkt sein. Stephan Detjen Ich möchte nun die Schlussrunde einläuten und noch eine Frage an alle richten. Wenn wir uns am Ende dieses Tages im Rückblick vor Augen führen, welche großen Herausforderungen, welche drängenden Probleme der Zeit zu lösen sind – insbesondere in Bezug auf die Familien –, dann zeigt sich doch: Es geht vorrangig um die Folgen der demografischen Entwicklung und um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meine abschließende Frage: Inwieweit ist das Familienrecht eigentlich noch das hauptsächlich geforderte Instrument, um auf diese Herausforderungen zu reagieren? Brauchen wir hier nicht viel komplexere Lösungsansätze, die verschiedene Ziele ins Auge fassen, wie zum Beispiel bessere Betreuungsmöglichkeiten oder eine Verkürzung von Bildungszeiten? Also Themen, die aufgrund der gesellschaftlichen Herausforderungen enorm wichtig sind, aber nicht mehr, wie das vielleicht in der Epoche von Hans-Jochen Vogel war, im Kern das Familienrecht herausfordern? 110 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Natürlich ist die gesamte Thematik sehr komplex. Sie beschränkt sich nicht allein auf den Bereich des Familienrechts, sondern es geht zum Beispiel auch um Fragen des Berufs, der sozialen Bedingungen, um steuerrechtliche Fragen, um die Auswirkungen von Steuerentscheidungen und Kindergeld oder um die Anrechenbarkeit auf Unterhalt. Einen Punkt jedoch halte ich für ganz entscheidend – und über ihn wird auch eine Kontroverse in der Gesellschaft geführt: Inwieweit soll die Familienpolitik ein bestimmtes Modell des Zusammenlebens begleiten und absichern? Auch wenn nach wie vor viele Ehen geschlossen werden, werden sie immer kürzer und bestehen im Durchschnitt – natürlich ein statistischer Wert – lediglich fünf Jahre. Was kann man tun, um dieses Modell Ehe, das in Artikel 6 Absatz 1 GG besonders erwähnt ist, attraktiver zu machen? Soll man als Gesetzgeber Entscheidungen treffen, die es erschweren, die Ehe leichter aufzulösen und damit dazu beitragen, die Ehe wieder stärker zu einem lebenslänglicheren Zusammenleben zu machen? Ein solcher Ansatz erscheint mir falsch, weil ich der Meinung bin, dass solche Vorgaben eher dazu führen, dass dieses Instrument dann wahrscheinlich noch weniger genutzt wird und es zu ganz anderen Entwicklungen kommt. Entscheidend ist, wie weit hier der Gesetzgeber auch wertend und steuernd eingreift und wie er das durch Rahmenbedingungen zum Beispiel zum Institut der Ehe deutlich macht. Dabei geht es auch darum, wie lange und in welcher Form Unterhalt gezahlt werden soll oder welche Regelungen bei mehreren Ehen oder bei Kindern aus mehreren Ehen gefunden werden. Wir müssen uns die wichtige Frage stellen, ob die Politik ein bestimmtes Modell durch eine entsprechende Gesetzgebung favorisieren soll oder 111 nicht. Ich bin der Auffassung, dass die Politik nicht am Willen der Menschen vorbeigehen kann – dies halte ich für liberaler und deshalb befürworte ich einen solchen Ansatz. In der Rechtspolitik ist der Bereich Familienpolitik sehr wichtig; hier wird auch sehr kontrovers diskutiert, eben weil wertende Maßstäbe eingebracht werden. Brigitte Zypries Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat im Wesentlichen den Gedanken aufgegriffen, der auch mir wichtig war. Zu dem, was Jürgen Schmude gesagt hat: Zum Schwur käme es beim Unterhaltsrecht. Unsere Vorstellung von einer Reform des Unterhaltsrechts knüpft an die Kinder an, egal, ob sie aus erster oder zweiter Ehe kommen; sie werden bevorzugt gegenüber der Ehefrau aus erster Ehe, die jetzt noch mit im ersten Rang ist. Hier müsste man fragen: Ist es die Ehe 112 und der Erhalt der Ehe, den wir unterstützen wollen? Dann können wir diese Reform nicht machen. Oder wollen wir das nicht? Dr. Jürgen Schmude Ich bin in dieser Frage beweglich und meine nicht, dass man starr am Vorrang des Ehegatten – etwa der ersten Ehe – unbedingt festhalten sollte. Ich bin nur skeptisch gegenüber einer Vorstellung, die den Ehegattenunterhalt als vorsintflutlich betrachtet, der nicht mehr in die Zeit passt und von dem wir mehr oder weniger gänzlich wegkommen sollten. Die Klärung von Vorrangfragen ist sehr schwierig, und da wäre ich durchaus zu Abwägungen bereit. Ich will schnell noch auf die Frage eingehen, was das Familienrecht angesichts der demografischen Veränderungen leisten kann. Ich beschränke mich auf eine einzige Forderung: Den Eheleuten sollte ein Raum gegeben werden, in dem sie in völliger Freiheit selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben miteinander gestalten, wie sie die Arbeit innerhalb und außerhalb des Hauses untereinander verteilen, wie sie die Arbeit auf verschiedene Lebensabschnitte verteilen und unterschiedlich wahrnehmen. Es ist grundsätzlich nicht nützlich, wenn eine Seite unseres gesellschaftlichen Spektrums die Zwei-Verdiener-Ehe so diskriminiert, als sei sie eine permanente institutionelle Vernachlässigung der Kinder. Und es ist gleichermaßen nicht nützlich, wenn aus der Grünen Bundestagsfraktion gerade kürzlich die Erkenntnis kam, die Ehe, in der ein Partner zu Hause bleibe, sei ausgesprochen schädlich für die Kinder, die mit Entwicklungsmängeln in die Schule kämen. Beide Ansätze gefallen mir nicht. Lasst den Ehepartnern ihre Freiheit. Sie wissen am besten, wie sie es machen. 113 Brigitte Zypries Es wäre ja schön, wenn es so wäre. Ich würde es mir wirklich wünschen, dass alle diejenigen, die in dieser Gesellschaft Kinder kriegen, auch wüssten, wie man es richtig macht und wie man Kinder gut erzieht. Leider spricht die Praxis dagegen. Leider ist es so, dass wir viele jugendliche Strafgefangene haben. Leider ist es so, dass wir jedes Jahr ganz viel Geld für Erziehungsbeihilfen ausgeben. Leider hören wir immer wieder von ganz spektakulären Fällen der Verwahrlosung von Kindern – auch wenn ich diese Tatsache nicht überbewerten will, weil es sich um Einzelfälle handelt. Wenn ich mir wünschen dürfte, mit Familienpolitik noch einmal ganz von vorne anzufangen, dann würde ich sagen: Es gibt überhaupt kein Kindergeld, sondern alles Geld sollte in Institutionen fließen, vor allem in die Bereitstellung von Kindergartenplätzen und Ganztagsschulen, die 114 möglichst kostenfrei für Eltern sein sollten. Alle sollten die Möglichkeit haben, ihre Kinder in Ganztagsschulen zu bringen; jeder Einzelne kann sich dann ja immer noch überlegen, ob er es auch wirklich tut. Das Angebot sollte aber auf alle Fälle vorhanden sein. Im Blick auf die gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklung habe ich den Eindruck, dass der Staat zunehmend individuelle Erziehungsdefizite ausgleichen muss. Das kann er am besten dadurch, indem andere Formen von Betreuung und vor allen Dingen auch von Zuwendung angeboten werden, als sie in vielen Fällen privat zu Hause geleistet werden können. Dr. Jürgen Gehb Ich bin froh, dass wir in dieser Frage nicht wieder von ganz vorne anfangen müssen, denn das wäre für mich die Horrorvision: Meine Kinder von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abzugeben und in der Krippe groß werden zu lassen. Da ist mir das, was auch Herr Schmude gesagt hat, schon sehr viel lieber: Wäre meine Frau beruflich auch so ehrgeizig gewesen wie ich und in den Deutschen Bundestag gegangen, dann hätten wir keine glückliche Familie mit zwei Kindern, sondern dann wäre die Ehe wahrscheinlich gescheitert und die Kinder hätten irgendwelche Nachteile davongetragen. Denn es ist doch ganz klar: Wenn beide Partner mit der gleichen Leidenschaft ihrem Beruf nachgehen, und zwar zehn bis zwölf Stunden am Tag, dann hätten wir nicht ein so idyllisches Familienleben, wie wir es jetzt haben. 115 Brigitte Zypries Dann hätten Sie zu Hause bleiben müssen. [Heiterkeit; Applaus] Dr. Jürgen Gehb Das ist doch wirklich wie die Quadratur des Kreises. Ich finde, es ist unredlich zu behaupten, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann – und sowohl einen tollen Beruf haben, dem man mit zehn Stunden am Tag nachgeht, und gleichzeitig Kinder haben, die nicht vernachlässigt werden. So etwas gibt es nicht. Ich habe es jedenfalls nicht hingekriegt. Und ich glaube auch nicht, dass der Staat das hinkriegt. Angebote sind allemal gut, das sehe ich ein. Aber dass man dieses Modell als ideale Form sieht – diese Ansicht kann ich nicht teilen. Stephan Detjen Zum Abschluss hat sich nun doch noch schlaglichtartig gezeigt, dass es unterschiedliche familienrechtspolitische Positionen der Parteien gibt. Interessant ist aber auch, Herr Gehb, dass Ihre Partei CDU im Moment gemeinsam mit der Bundesfamilienministerin ein Beispiel dafür setzt, wie beide Eltern volle Berufstätigkeit miteinander vereinbaren können. Dr. Jürgen Gehb Ich sage ganz ehrlich, dass das für mich ein untauglicher Versuch ist. Das wird nicht funktionieren. Man wird die Begehrlichkeiten, die man 116 geweckt hat, nicht restlos befriedigen können. Das sind alles gut gemeinte Versuche, aber ich bin davon überzeugt, dass sie nicht den Erfolg haben werden, den man mit ihnen anstrebt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wir müssen uns doch auch die Frage stellen, was Politik mit ihren begrenzten Ressourcen heute noch leisten kann. Im Bereich der Familien- und Betreuungspolitik sollte sie meines Erachtens gerade für kleinere Kinder sicherstellen, dass ein gutes Angebot existiert, und jede Mutter bzw. jeder Vater die freie Entscheidung hat dieses Angebot zu nutzen. Vor der Einschulung sollte es zudem ein verpflichtendes Kindergartenjahr geben, um Problemen beim Übergang in die Grundschule vorzubeugen und mögliche Erziehungsdefizite auszugleichen. Im Hinblick auf die begrenzten Mittel scheint es mir auch besser, nicht das Kindergeld weiter zu erhöhen – welches den Kindern übrigens teilweise gar nicht zugute kommt –, sondern das Geld stärker in Betreuungseinrichtungen zu investieren. In dieser Frage können wir gleich eine Allianz schließen und überlegen, wie wir dazu eine spannende Debatte im Bundestag führen können. Stephan Detjen Prächtig! Wir können diese Diskussion gerne auch im Deutschlandfunk fortsetzen. Mit Blick auf die Uhr müssen wir das heutige Podium aber nun leider beenden. Herr Montag, Sie möchten noch eine kurze Anmerkung machen? 117 Jerzy Montag Nachdem Herr Schmude meine Fraktion so direkt angesprochen hat, möchte ich noch etwas Wichtiges richtig stellen. In der Grünen Bundestagsfraktion hat niemand die Behauptung aufgestellt, dass die Ein-Verdiener-Ehe ein gescheitertes Modell sei, weil aus ihr verwahrloste Kinder hervorgehen. In einem Papier, das wir als Arbeitsgrundlage für die Diskussion vorgelegt haben, steht lediglich, dass die jahrzehntelange Fokussierung des Staates in der Sozial-, Wirtschaftsund Finanzpolitik auf die Ein-Verdiener-Ehe gescheitert ist und dass wir uns andere Blickfelder eröffnen müssen. Ich finde es völlig richtig, dass der Staat das Geld vorrangig für Angebote ausgeben soll. Da sind sich hier auf dem Podium ja offensichtlich alle einig. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die große Koa118 lition gerade jetzt versucht, das Geld, das sie nur einmal ausgeben kann, nicht für entsprechende Angebote zu verwenden, sondern für finanzielle Hilfen. Es wäre aber besser, hier einen anderen Weg zu gehen. Stephan Detjen Ich setze an dieser Stelle jetzt einen Schlusspunkt und bedanke mich bei Ihnen für diese lebhafte Diskussion am Ende eines hochinteressanten Tages. Die Bühne gebührt nun dem, den wir heute ehren, nämlich Dr. Hans-Jochen Vogel. 119 120 D R . H ANS -J OCHEN V OGEL Schlussworte Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Anke Fuchs, liebe Brigitte Zypries, liebe Jutta Limbach, verehrte Anwesende! Ich möchte zunächst danken. Ich danke der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bundesjustizministerium, dass ein eher zufälliges Datum – auf das ich gar keinen Einfluss hatte! – zum Anlass genommen wurde, ein so außerordentlich interessantes und lehrreiches Symposion zu veranstalten. 121 Ich danke Dir, Anke Fuchs, für Deine einleitenden Bemerkungen und die Jahre der guten Zusammenarbeit, und auch Dir, liebe Brigitte Zypries, für die anerkennenden Worte. Und ganz besonders herzlich danke ich Dir, verehrte Jutta Limbach, für das, was Du über mich gesagt hast. Aus Anlass eines runden Geburtstages aus Deinem Munde so dargestellt zu werden, das ist natürlich eine Ehre. Darf ich drei kleine Punkte aus Deinem Vortrag aufgreifen? Deine Ausführungen haben mich daran erinnert, wer auf dem Gebiet der Rechtspolitik meine politischen Lehrmeister waren. In der allgemeinen Politik waren es Waldemar von Knoerigen und Wilhelm Högner. In der Rechtspolitik waren es Georg August Zinn und Adolf Arndt. Georg August Zinn habe ich zum ersten Mal als Student kennengelernt, ich studierte damals in Marburg. Zusammen mit einem Kollegen habe ich ihn 1946 in seiner Funktion als hessischer Justizminister aufgesucht, weil die Studentenfachschaft etwas an den Änderungen der Prüfungsbestimmungen zu monieren hatte. Ich war beeindruckt, weil er uns ernst genommen und als Minister persönlich empfangen hat. Das Treffen hat dann zwar im Endergebnis nicht viel gefruchtet, aber es war eine gute Erfahrung, dass wir nicht einfach abgewimmelt wurden. Adolf Arndt verdanke ich einen guten Rat. Ich bin 1950 meiner Partei beigetreten, 1954 wurde ein Landtagskandidat für den Stimmkreis gesucht, in dem ich wohnte, und ich wurde zur Kandidatur aufgefordert. Daraufhin bat ich Adolf Arndt, den ich von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen her kannte, um einen Rat, wie ich darauf reagieren sollte. Er hat ganz klar gesagt: Nein. Du musst Dich erst einmal in der Praxis bewähren. – Es war ein guter Rat. Ich habe ihn befolgt und war dann Amtsrichter in Traunstein. Die zweite Bemerkung ist etwas nachdenklicher. Sie betrifft die lange intensive Auseinandersetzung um das Schwangerschaftsrecht, die Unter122 brechung der Schwangerschaft. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass für mich das ungeborene oder auch werdende Leben schutzwürdig ist. Ich halte mir sogar zugute, dass dieser Satz im Berliner Programm der Sozialdemokratie ausdrücklich zu finden ist. Doch ich habe mit Kardinal Ratzinger – damals Erzbischof in München – und anderen eine lebhafte Debatte darüber geführt, wie dieses Leben wirksam geschützt werden kann. Schon damals vertrat ich in dieser Frage eine Überzeugung, die auch heute noch für mich gültig ist: Der Schutz des Lebens mit Hilfe der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ist ein Schutz, der unter den Bedingungen dieser Gesellschaft ins Leere läuft. Die letzte Entscheidung muss bei der Frau und Mutter liegen, aber eben mit dem begleitenden Lebensschutzkonzept. An dieser Stelle möchte ich etwas Wichtiges betonen: Die Zahl der Fälle, in denen man in der Politik eindeutig sagen kann: das ist falsch oder richtig, die ist nicht so furchtbar groß. Gerade in wichtigen Fragen muss man meistens feststellen: Jede Entscheidung ist mit der Unsicherheit verbunden, ob sie wirklich richtig war, manchmal entsteht sogar ein gewisses Gefühl der Schuld. – Insbesondere bei der§218-Frage habe ich das auch von jenen gehört, die an der alten Regelung festhalten wollten. Denn auch ihnen ist ja nie verborgen geblieben, dass ein betroffenes Mädchen bei einem Verbot des Schwangerschaftsabbruchs dann eben zur„Engelmacherin“ ging, und sie wussten auch um all die Probleme, die damit verbunden waren. Es wäre gut, wenn die Politik viel deutlicher sagen würde, dass es in aller Regel nicht um Schwarz-Weiß-Entscheidungen, sondern um Abwägungsentscheidungen geht. Das dritte Stichwort ist die Zeit des Herbstes 1977. Es ist sehr gut und richtig, hier den Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu nennen, der am Gründonnerstag 1977 von RAF-Terroristen erschossen wurde; aber ich möchte auch an seine Mitarbeiter erinnern, die mit ihm starben, an 123 seinen Fahrer Göbel und den Justizbeamten Wurster. Denn so wenig der Mord an Buback auch nur die geringste Rechtfertigung erfahren kann – was man diesen beiden angetan hat, war besonders menschenverachtend: Man hat sie wie ein Stück Holz auf die Seite geworfen und getötet. Der Fall Lorenz: 1975 wurde der Berliner CDU-Politiker durch Mitglieder der„Bewegung 2. Juni“ entführt, um die Freilassung von inhaftierten Gesinnungsgenossen zu erreichen. Der Staat entschied sich damals, diese Forderung zu erfüllen, um ein Menschenleben zu retten. Doch dann folgte die Erfahrung, dass die Freigelassenen wieder Morde begingen. Als die RAF 1977 den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entführte, um die Freilassung von RAF-Häftlingen zu erzwingen, zog man daraus die Lehre. Schleyers Sohn hat damals versucht, die Freilassung der RAF-Häftlinge vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken. Das Gericht akzeptierte jedoch die Haltung der Bundesregierung. Ich habe großen Respekt vor dieser Entscheidung, der nicht nur dem Inhalt der 124 Entscheidung, sondern auch der Art gilt, wie sie zustande gekommen ist. Die Verhandlungen begannen abends um acht oder neun Uhr. Ich vertrat die Position der Bundesregierung, Ernst Benda leitete die Verhandlung mit großer Souveränität. Als am nächsten Morgen, etwa um fünf oder sechs Uhr, der schriftlich abgesetzte Urteilstext verkündet wurde, war das in meinen Augen eine Bewährungsprobe besonderer Art. Im Kern ging es damals um die Frage: Welches Mittel darf der Staat einsetzen, um Leben zu retten, und welches Mittel darf er nicht einsetzen? Im Fall Schleyer kamen wir zu folgender Auffassung: Wir setzen mit aller Entschiedenheit das Mittel ein, nach dem Verbleib des Entführten zu suchen und ihn dann zu befreien. So, wie es ja in Mogadischu auch gelungen ist. Aber wir lassen es nicht zu, dass inhaftierte Terroristen von anderen Terroristen freigepresst werden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas zum Kontaktsperregesetz von 1977 sagen, das auf meine Initiative zurückgeht. Die RAFTerroristen, die freigepresst werden sollten, saßen in Justizvollzugsanstalten verschiedener Bundesländer. Einzelne Landesjustizminister haben aus dem Paragrafen 34 StGB – übergesetzlicher Notstand – abgeleitet, dass sie eine Ermächtigung hätten, den Kontakt der Häftlinge mit ihren Anwälten zu untersagen. Rechtlich war das jedoch eine sehr wacklige Begründung, aus einem Strafrechtsparagrafen eine Ermächtigung für staatliches Handeln abzuleiten. Einige andere Landesjustizminister, wie der Berliner Justizsenator, lehnten dieses Vorgehen ab. Wir hatten aber sichere – nicht nur behauptete – Anzeichen dafür, dass es eine ununterbrochene Verständigung aus den Zellen hin zu den Akteuren der terroristischen Vereinigung gab. Da habe ich gesagt: Wir brauchen eine rechtsstaatliche Lösung. Sie sollte darin bestehen, die erforderliche Rechtsgrundlage für eine Kontaktsperre zu schaffen, verbunden damit, dass der Bundesgerichtshof diese Sperre innerhalb einer Woche auf ihren rechtlichen Bestand und ihre 125 Begründetheit zu prüfen hat. Mit der gerichtlichen Kontrolle wurde dem Rechtsstaat Genüge getan. Der BGH hat die Kontaktsperre übrigens nur in ein oder zwei Fällen der Liste aufgehoben, in den restlichen über fünfzig Fällen hat er sie bestätigt. Nun möchte ich noch konkret auf das heutige Thema eingehen. Es ist schon erwähnt worden, was in den sechseinhalb Jahren meiner Amtszeit als Justizminister auf diesem Gebiet außer der Scheidungsreform Gesetz geworden ist: Adoptionsgesetz, Eherechtsnamengesetz, Sorgerechtsgesetz. Ich werde mich jetzt im Wesentlichen auf die Scheidungsreform und den Versorgungsausgleich beschränken. Erste Bemerkung: Die Scheidungsreform war bereits weit gediehen. Die Vorarbeit war unter Verantwortung von Gerhard Jahn geleistet worden. Ich habe also kein unbestelltes, sondern ein schon stark beacker126 tes Feld übernommen. Es gab für mich zwei Orientierungspunkte: Zum einen die Gleichberechtigung, zum andern die Selbstbestimmung. Was die Gleichberechtigung von Mann und Frau angeht, da lag das damals geltende Eherecht sehr im Argen. Auch in Bezug auf die Selbstbestimmung von Menschen über die Art von Ehe, die sie führen wollen, gingen die Meinungen damals weit auseinander. Die Gesetzgebung war dann ein schwieriger Prozess. Es gab einen Vermittlungsausschuss, weil das Gesetz zustimmungspflichtig war. Und – das halte ich für ganz wichtig – am Ende ist der Gesetzestext dann auch mit einer deutlichen Anzahl von Stimmen aus der Union, die damals in der Opposition war, verabschiedet worden. Das Gesetz wurde also von einer Mehrheit getragen, die über die Regierungskoalition hinausging. Zweite Bemerkung: Bei solchen Gelegenheiten wie heute wird gerne alles Erreichte freundlicherweise dem Minister zugerechnet. Doch alles, was in dieser Zeit geschehen ist – und gerade in der Familienpolitik –, war eine Gemeinschaftsleistung. Stellvertretend für viele andere möchte ich Hans de Witt nennen, damals parlamentarischer Staatssekretär, der auf diesem Gebiet ganz wesentlich mitgearbeitet hat und auf anderen Gebieten sogar federführend war. Die Erfolge waren eine Gemeinschaftsleistung. Und ich füge hinzu: Nicht nur Dinge, die gelobt werden, sind in der Regel Gemeinschaftsleistungen, sondern nicht selten auch Dinge, die schief gehen. Die dritte Bemerkung: Ich habe die heutigen Vorträge und Podiumsdiskussionen aufmerksam verfolgt. Und auch wenn ich weder in der Unterhaltsfrage noch in anderen Fragen unmittelbar betroffen bin, fühle ich mich bei diesem Thema dennoch zuständig. Ich bin zuständig, weil ich drei Kinder und sechs Enkel habe, und ich bin auch deshalb zuständig, weil ich mit meiner Frau nächste Woche in ein Altenwohnheim ziehen werde. Wir machen das zu einem Zeitpunkt, wo wir noch gut beieinander sind und nicht erst, wenn es gar nicht mehr anders geht. 127 Ich möchte an dieser Stelle dennoch keine Empfehlungen und auch keine Ratschläge geben. Johannes Rau hat immer gesagt: Auch Ratschläge sind Schläge, vor allen Dingen, wenn sie öffentlich gegeben werden. Ich habe nur eine Bitte. Ich verstehe, dass das Familienbild vielfältiger geworden ist. Zu meiner Überraschung habe ich kürzlich gelesen, dass die Vorsitzende der Frauenunion Gedanken vertritt, bei denen ich nur sagen kann: Das klang vor Zeiten anders – à la Bonheur! – Gut. Ich weiß, der Begriff Familie hat heute ganz verschiedene konkrete Gestaltungen. Aber dennoch – und nun folgt meine Bitte: Man sollte immer im Auge behalten, dass die Familie die kleinste, aber auch nach wie vor die wichtigste soziale Gemeinschaft ist. Wichtig für den gegenseitigen Beistand, wichtig für die Erziehung des Kindes. Ich finde es manchmal problematisch, dass die Schulen für Dinge verantwortlich gemacht werden, bei denen ich meine, dass hier zunächst die Eltern angesprochen werden müssten, und dann erst die Schulen und Behörden. Ein weiterer Punkt: Wir leben in einer Zeit, wo es manchmal recht kalt zugeht. Ich meine das nicht nur meteorologisch. Familie, ich denke natürlich da auch an meine Eltern oder meine eigene Familie, vermittelt zumeist auch ein Gefühl der Geborgenheit, der Wärme. Natürlich gibt es auch schreckliche Familien, die hat es immer gegeben. Aber insgesamt: ein Gefühl der Geborgenheit. Das sollte bei allen Gesetzgebungsmaßnahmen in diesem Bereich immer präsent sein. Zudem habe ich eine Zeit erlebt, in der nur noch die Familie funktionierte. Das war nach meiner Rückkehr aus der Gefangenschaft im Jahr 1945. Alle anderen Gemeinschaften waren außer Aktion. Auch die Gemeinden entwickelten sich erst langsam wieder. Das bestätigen gerade auch diejenigen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten. Diese besondere Rolle und Bedeutung der Familie sollte stets bedacht werden. 128 Am Schluss möchte ich noch einmal danken. Meine elf Vorgänger im Amt des Justizministers kannte ich alle persönlich. Drei möchte ich mit einem besonderen Gefühl der Dankbarkeit erwähnen: Thomas Dehler, der erste Justizminister von 1949 bis 1953. Er war ein Mann, der auch in der NS-Zeit eine sehr tapfere Haltung eingenommen hat. Dann möchte ich an Fritz Schäffer erinnern, er war von 1957 bis 1961 Bundesjustizminister, und natürlich vor allem an Gustav Heinemann, der die große Strafrechtsreform in verhältnismäßig kurzer Zeit auf den Weg gebracht hat. Er fing im November 1966 an, und als er zum Bundespräsidenten gewählt worden war, legte er im März 1969 das Amt des Bundesjustizministers nieder. Diese Namen und Erinnerungen bringen mich noch auf einen anderen Gedanken, der mir wichtig ist. Wir leben in einer Zeit, in der die Dinge im Zweifel eher kritisch gesehen, schlecht gefunden werden. Relativ selten wird das, was jemand macht, richtig gut gefunden. Bei den Sozialdemokraten hat diese Haltung im Übrigen eine alte Tradition, zugespitzt gesagt: Etwas gut zu finden, was sozialdemokratische Regierungen oder sozialdemokratische Ministerinnen und Minister tun, das ist schon fast parteischädigend. Deshalb möchte ich im Rückblick sagen: Die Bundesrepublik war seit 1949 nicht eine Kette von Skandalen, von Fehl- und Rückschlägen, von Elend und Zerstörung, sondern sie war eine Erfolgsgeschichte, die in der deutschen Geschichte ihresgleichen sucht. Und ich empfinde es auch nicht als selbstverständlich, dass es seit 60 Jahren keinen Krieg mehr in Europa gibt. Hat man doch bis in das 20. Jahrhundert hinein Kriege für etwas Unvermeidliches und deshalb für selbstverständlich gehalten. Wenn uns 1945 jemand in der Gefangenschaft – ich war in Italien in amerikanischer Gefangenschaft – die Entwicklung der Bundesrepublik vorausgesagt hätte, wir hätten ihn für verrückt erklärt. Wenn er schließ129 lich noch gesagt hätte: Die deutsche Einheit kommt ein bisschen spät, aber sie kommt ohne einen Tropfen Blutvergießens, dann hätten wir ihn vollends für wahnsinnig gehalten. Ich glaube, das sollten wir alles nicht vergessen. Und wir sollten uns auch immer wieder bewusst machen, dass diese Entwicklung nur durch die Mitwirkung engagierter Politiker möglich wurde: Stellvertretend nenne ich heute nebeneinander Theodor Heuss, Konrad Adenauer und Willy Brandt. Wenn ich die gegenwärtigen Sorgen höre, dann nehme ich sie ernst. Aber mit Blick auf die Proben, die wir bereits bestehen mussten, halte ich sie für durchaus lösbar. Und dafür wünsche ich allen, die sich zu diesem Zweck engagieren, viel Erfolg und alles Gute! 130 v.l.n.r. Holger Börner ✝ , Dr. Roland Schmidt, Dr. Hans-Jochen Vogel Brigitte Zypries und Dr. Hans-Jochen Vogel 131 v.l.n.r. Dr. Hans-Jochen Vogel, Anke Fuchs, Brigitte Zypries Wolfgang Thierse und Henning Voscherau 132 v.l.n.r. Holger Börner ✝ , Manfred Stolpe, Dr. Jürgen Burckhardt, Dr. h.c. Erich Schumann 133 v.l.n.r. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Anke Fuchs 134 135 136