Anneli Rüling und Karsten Kassner Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive Ein europäischer Vergleich Anneli Rüling und Karsten Kassner Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive Ein europäischer Vergleich Impressum ISBN 13: 978-3-89892-611-9 Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Politik und Gesellschaft Hiroshimastr. 17 10785 Berlin AutorInnen: Anneli Rüling und Karsten Kassner SowiTra- Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer, Berlin www.sowitra.de Redaktionelle Bearbeitung: Anja Wehler-Schöck Umschlagfoto: Fred Goldstein, FOTOLIA Gestaltung: Meintrup, Grafik Design Druck: primeline.print, Berlin Copyright 2007 by Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft Inhalt Vorwort 5 Zusammenfassung/ Abstract in English 7 1. Einleitung 9 2. Anlage der Studie – Vom Familienernährer zum Adult Worker Model? 12 3. Familienpolitische Traditionslinien in Westeuropa – Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden im Vergleich 18 4. Die Lebenssituation von Frauen und Männern in Familien 25 4.1. Generatives Verhalten, Familien- und Haushaltsformen 26 4.2 Die Erwerbssituation von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 36 4.3 Familiale Arbeitsteilung auf Paarebene und die Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit 62 4.4 Armutsprävention bei Eltern und Kindern 73 5. Familienpolitische Regulierungen in den untersuchten Ländern 78 5.1 Monetäre Leistungen und Fiskalpolitik 80 5.2 Zeitwerte Anrechte im Rahmen der Familienpolitik 90 5.3 Die infrastrukturellen Angebote der Kinderbetreuung 100 6. Fazit und Ausblick – Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive 110 Literaturverzeichnis 120 Über die AutorInnen 127 Vorwort Der sich immer deutlicher abzeichnende demografische Wandel hat in Deutschland einen familienpolitischen Kurswechsel eingeläutet. Familienpolitik hat in der gesellschaftspolitischen Diskussion an Bedeutung gewonnen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird allmählich als politische Aufgabe wahrgenommen. Erste Reformen, beispielsweise das neue Elterngeld, sind auf den Weg gebracht. Die Bemühungen, in Deutschland eine moderne und nachhaltige Familienpolitik umzusetzen, müssen jedoch noch intensiviert werden. Wie internationale Erhebungen zeigen, liegt Deutschland in puncto Demografie und Familienpolitik im Vergleich mit anderen westlichen Ländern in Europa in etlichen Bereichen weit abgeschlagen. Bislang wenig Beachtung haben in diesem Kontext die Auswirkungen der familienpolitischen Maßnahmen auf die Lebenssituation von Männern und Frauen erfahren. Familienpolitik ist keineswegs geschlechtsneutral. Lange Zeit wurde sie in Deutschland als eine frauenspezifische Angelegenheit betrachtet. In besonderem Maße galt dies für die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erst in den letzten Jahren hat ein langsames Umdenken eingesetzt. Tatsache ist, dass familienpolitische Konzepte, die auf klassischen Geschlechter­ rollenbildern basieren, in der heutigen Gesellschaft weitgehend ins Leere laufen. Zeitgemäße Familienpolitik muss verstärkt gleichstellungspolitische Aspekte berücksichtigen. Das bedeutet, auch die Rolle der Väter genauer ins Visier zu nehmen. Die Zahl der Männer beispielsweise, die familienbedingte Auszeiten nehmen und Teilzeitlösungen wahrnehmen, ist in Deutschland bislang marginal. Die vorliegende Studie, die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt wurde, schlägt eine Brücke zwischen der Familienpolitik und der Gleichstellungspolitik. Ziel dieser Studie ist es, Impulse und Ideen in die gesellschaftspolitische Debatte um neue Lösungsansätze in der Familienpolitik einzubringen. Familienpolitische Maßnahmen werden gezielt mit Blick darauf analysiert, wie sie die Situation von Müttern und Vätern beeinflussen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter. Als Vergleichsländer zu Deutschland werden Frankreich, Groß­ britannien und Schweden herangezogen. Vor dem Hintergrund der länderspezifischen Rahmenbedingungen bietet die Studie einen Überblick über die jeweiligen familienpolitischen Traditionen und Konzepte und bewertet diese aus gleichstellungspolitischer Perspektive. Den AutorInnen Anneli Rüling und Karsten Kassner vom Institut für Sozialwissenschaftlichen Transfer(SowiTra) sei an dieser Stelle herzlich für ihre Arbeit gedankt. Anja Wehler-Schöck Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Politik und Gesellschaft Berlin, im Januar 2007 Zusammenfassung In den letzten Jahren hat Familienpolitik in Deutschland deutlich an Stellenwert gewonnen: Über die Situation von Familien wird in der Politik diskutiert und mit dem Elterngeld wurde eine zentrale Reform durchgeführt. Die vorliegende Studie vergleicht Familienpolitik in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden aus gleichstellungspolitischer Perspektive. Es werden Kriterien für gleichstellungsorientierte Familienpolitik entwickelt, anhand derer die Lebenssituation von Familien sowie die familienpolitischen Regulierungen in den vier Ländern untersucht werden. Ein spezielles Augenmerk liegt dabei auch auf der Frage, inwiefern Väter sich in Familie engagieren. Anhand aktueller Forschungsliteratur sowie international vergleichender Daten werden die Pluralisierung der Lebensformen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern, die Arbeitsteilung der Eltern sowie die Armutsraten von Familien untersucht. Bei den familienpolitischen Regulierungen werden die aktuellen Entwicklungen der monetären und zeitwerten Leistungen sowie das Angebot der Kinderbetreuungsinfrastruktur verglichen. Im Ergebnis zeigt sich, dass in Deutschland die Situation von Familien aus der Gleichstellungsperspektive am schlechtesten ist. In Schweden und Frankreich bietet Familienpolitik bessere Rahmenbedingungen für die Lebenssituation von Familien. Abstract in English In the last few years, family policy in Germany has become a focus of public attention: Currently, the family is one of the central topics of political debate and reforms such as the introduction of“Elterngeld”(parental benefit) were passed. This study compares family policies in Germany, France, Britain and Sweden from the perspective of gender equality. Specific criteria for a genderequitable family policy are developed. Those are applied to assess the situation of men and women with children as well as family policy measures in the four countries. Special attention is paid to the examination of the active involvement of fathers in family life. Drawing from current academic literature as well as internationally comparative data, this study analyses the diversification of living arrangements, the participation of mothers and fathers in the work force, the domestic division of labor as well as the poverty rates for families. Furthermore, the current developments of family policy measures regarding monetary benefits, leaves of absence and part-time solutions as well as of the childcare infrastructure are compared. In conclusion, Germany shows the poorest results regarding a gender-equitable family policy. Sweden and France provide better opportunities for families. 1. Einleitung Familienpolitik ist in Deutschland seit einigen Jahren wieder ein hochaktuelles Thema. Vor allem aufgrund der niedrigen Geburtenrate, die 2003 mit 1,34 Kindern pro Frau unter dem europäischen Durchschnitt von 1,48 lag(Euro­stat 2005a), wird in der öffentlichen Diskussion gefragt, wie der demografische Wandel durch familienpolitische Regulierungen gebremst oder sogar rückgängig gemacht werden könnte. In diesem Zusammenhang haben altbekannte Forderungen nach der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie dem Ausbau der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur eine besondere Bedeutung gewonnen. Der aktuelle Wandel familialer Lebensformen und die Modernisierung der Geschlechterverhältnisse beruhen in erster Linie auf der gestiegenen Bildungs- und Erwerbsbeteiligung von Frauen. Berufsarbeit ist heute für die meisten Frauen ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebensentwurfs. Dies hat Auswirkungen auf die private Lebenssituation von Frauen und Männern gleichermaßen und ist auch ein Grund für die gesunkenen Geburtenraten. Gleichzeitig werden deshalb konservative Stimmen lauter, die eine Rückbesinnung auf althergebrachte Familienwerte und die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern fordern. Allerdings sind politische Forderungen, Frauen sollten ihren zentralen Lebensinhalt ausschließlich im Mutterglück suchen, vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und Herausforderungen nicht zukunftstauglich. Eine moderne Familienpolitik muss sich mit gesellschaftlichen Veränderungen auseinandersetzen und sie im politischen Prozess in Rechnung stellen. Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, in welcher Weise zeitgemäße Familienpolitik auf veränderte Lebensentwürfe Bezug nehmen und diese aktiv fördern kann. Diese Frage steht im Mittelpunkt der vorliegenden Studie, welche die Lebenssituation von Familien und die Familienpolitik in vier europäischen Ländern vergleichend analysiert und in gleichstellungspolitischer Hinsicht bewertet. In den meisten Industrieländern hat sich seit den 1980er Jahren der Zusammenhang von Frauenerwerbstätigkeit und Fertilitätsraten umgekehrt. Während bis Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts Länder mit starker Frauenerwerbstätigkeit niedrige Geburtenraten aufwiesen, haben heute Länder mit ausgeprägten Frauen­erwerbsquoten häufig auch hohe Geburtenraten(vgl. Esping-Andersen 2002a; BMFSFJ 2003). Für viele Frauen ist die eigene Erwerbstätigkeit in den letzten Jahrzehnten zur Selbstverständlichkeit geworden – insofern kommt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Bedeutung zu. Dort, wo Erwerbstätigkeit und Elternschaft nicht oder nur sehr schwierig miteinander zu verbinden sind, werden Kinderwünsche aufgeschoben oder gar nicht mehr realisiert. Dies trifft in besonderem Maße auf Deutschland zu(Sachverständigenkommission 2005). Vor dem Hintergrund veränderter Lebensverhältnisse und gewachsener Ansprüche an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es der deutschen Familienpolitik bisher nicht ausreichend gelungen, die Realisierung vorhandener Kinderwünsche von Paaren zu ermöglichen bzw. ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Elternschaft und Erwerbstätigkeit nicht als Gegensatz erscheinen. Die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann somit als ein Grund für anhaltend niedrige Geburtenraten gesehen werden. Entgegen weit verbreiteter Mutmaßungen über einen„Gebärstreik“ der Frauen, sind es zunehmend Männer, in deren Lebensplanung Kinder keine Rolle mehr spielen. Insofern ist ein Mentalitätswandel in der Familienpolitik erforderlich. Die ehemals unentgeltlich und nahezu ausschließlich von Frauen erbrachten Pflegeund Fürsorgeleistungen müssen perspektivisch neu verteilt werden – zwischen den Geschlechtern, aber auch zwischen Familien als privaten Lebensformen und dem öffentlichen Sektor bzw. dem Markt. Der schwedische Sozialstaatsforscher Esping-Andersen(2006: 57f.) formuliert dies vermeintlich paradox:„Um die Fa­­milie zu retten, brauchen wir eine Politik der Entfamilialisierung. Wir müssen Praktiken einführen, die traditionellerweise von den Familien selbst erbrachte Leistungen nach und nach übernehmen und externalisieren.“ Auf internationaler Ebene werden diese Zusammenhänge mittlerweile intensiv diskutiert. Seit der Jahrtausendwende werden die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit in der nationalen und internationalen Debatte als Maßnahme zur Erhöhung der Fertilitätsraten und zur Stabilisierung des Sozialsystems empfohlen(OECD 2002). Auf den EU-Gipfeln in Lissabon(2000) und in Barcelona(2002) wurden kon10 krete Ziele festgelegt, die bis 2010 europaweit verwirklicht werden sollen: Die Beschäftigungsquote von Frauen soll bis dahin mindestens 60% betragen. Des Weiteren soll es für mindestens 33% der Unter-Dreijährigen und für 90% der Kinder ab drei Jahren ein Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung geben(European Commission 2002). Allerdings greift eine Strategie, die allein auf die erhöhte Erwerbstätigkeit von Müttern setzt, aus gleichstellungspolitischer Perspektive zu kurz. Solange in Politik und Öffentlichkeit trotz verstärkter Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen die Aufgaben in Familie, Kinderbetreuung und Haushalt nach wie vor als„Frauensache“ gesehen werden, wird die weibliche Alleinverantwortung für Familie perpetuiert. Stattdessen braucht es Maßnahmen zur Entlastung von Frauen. Damit das nachhaltig gelingen kann, müssen – zusätzlich zu einem„Outsourcing“ von Pflege- und Haushaltsaufgaben – auch die Männer verstärkt motiviert werden, Verantwortung für die familiale Alltagsarbeit zu übernehmen. Trotz einiger Reformen in den letzten Jahren hat sich an der grundlegenden Ausrichtung der familienpolitischen Leistungen in Deutschland bisher wenig verändert. Hier lässt sich von den Erfahrungen anderer europäischer Länder lernen: In dieser Untersuchung wird ein Vergleich mit Frankreich, Schweden und Großbritannien durchgeführt, um andere, oft erfolgreichere Pfade in der Familienpolitik aufzuzeigen. Zu diesem Zweck werden die familienpolitischen Regulierungen der einzelnen Länder im Zusammenhang mit der jeweiligen Lebenssituation von Frauen und Männern mit Kindern untersucht und aus gleichstellungspolitischer Perspektive bewertet. Im Ergebnis wird aufgezeigt, welche familienpolitischen Maßnahmen in dieser Hinsicht Erfolg versprechen. Die Studie ist wie folgt gegliedert: Zunächst wird die Anlage der Studie erläutert und diskutiert, welche Kriterien für eine gleichstellungspolitische Bewertung von Familienpolitik herangezogen werden. Nach einer kurzen Einführung in die familienpolitischen Traditionen der jeweiligen Länder folgt ein ausführlicher länderübergreifender Vergleich der Arbeits- und Lebenssituation von Frauen und Männern mit Kindern. Daraufhin werden die konkreten Regulierungsebenen der verschiedenen Familienpolitiken dargestellt und ihre Auswirkungen auf die Lebenssituation von Familien diskutiert. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick für eine gleichstellungsorientierte Familien­ politik formuliert. 11 2. Anlage der Studie – Vom Familienernährer zum Adult Worker Model? Da im internationalen Vergleich keine einheitlich anerkannte Definition von Familienpolitik existiert(vgl. Kaufmann 2002a; Sachverständigenkommission 2005: 63ff.), muss hier zunächst der Gegenstand der Untersuchung näher bestimmt werden. Als Familien werden im Folgenden Erwachsene und minderjährige Kinder verstanden, die in einer Eltern-Kind-Beziehung zueinander stehen und in einem Haushalt leben. Zudem wird in dieser Untersuchung von einem breiten Verständnis von Familienpolitik ausgegangen, das sowohl explizite familienpolitische Regulierungen als auch implizite familienbezogene Maßnahmen, die anderen Politikfeldern entstammen, aber ebenfalls Auswirkungen auf die Lebenssituation von Familien haben, einschließt(vgl. Spieß 2006). Im Gegensatz zu anderen normativen Leitbildern, wie etwa dem einer„nachhaltigen Familienpolitik“ oder den Leitbildern im Rahmen der Lissabon-Agenda, die auf die Erhöhung der Fertilitätsrate, den Erhalt eines gesunden Erwerbspersonenund Fachkräftepotenzials und auf wirtschaftliches Wachstum abzielen(European Commission 2002, BMFSFJ 2003), stehen in dieser Studie nicht volkswirtschaftliche, sondern gleichstellungspolitische Ziele im Vordergrund. Ein weiterer Unterschied zu klassischen Analysen der Familienpolitik liegt darin, dass Familie nicht in ihren gesellschaftlichen Funktionen betrachtet wird, wie etwa der Sicherung der Generationenfolge oder der Sozialisation von Kindern(Gerlach 2004). Familie wird bewusst nicht als Einheit verstanden, sondern es wird gefragt, welche Auswirkungen familienbezogene Regulierungen des Wohlfahrtsstaats auf die einzelnen Familienmitglieder haben und inwiefern Frauen und Männer davon profitieren – oder aber dadurch benachteiligt werden. Der Frage, wie die Geschlechterverhältnisse in den ausgewählten Ländern im Rahmen familialer Sozialbeziehungen strukturiert sind, gilt somit ein Hauptaugenmerk dieser Untersuchung. Aufgrund der zunehmenden Pluralisierung von Familienformen wird hier davon ausgegangen, dass Familie als Solidargemeinschaft nicht automatisch Gleichheit Vgl. zur Diskussion um einen angemessenen Familienbegriff Lenz/ Böhnisch 1999: 25ff. 12 zwischen ihren Mitgliedern herstellt und nicht notwendigerweise auf Dauer angelegt ist. Die Frage, welche Position und Absicherung die einzelnen Mitglieder der Familie erhalten, ist gleichstellungspolitisch von großer Bedeutung. Daher kann auch die Bewertung von Familienpolitik nicht allein auf der Basis von Regulierungen und familienpolitischen Maßnahmen erfolgen. Aus diesem Grund werden in dieser Untersuchung auch die Auswirkungen familienpolitischer und wohlfahrtsstaatlicher Regulierungen auf die Situation von Männern und Frauen in Familien betrachtet. Die gleichstellungspolitische Bewertung von Familienpolitik basiert dabei vor allem auf Erkenntnissen der feministischen vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung, die analysiert, inwiefern der Wohlfahrtsstaat, speziell in der Familienpolitik, traditionelle Geschlechterbilder voraussetzt und eine traditionelle Arbeitsteilung in den Familien aktiv befördert (vgl. Lewis/ Ostner 1994). In Westeuropa war bis in die heutige Zeit ein traditionelles Ernährermodell als Leitbild der Familienpolitik vorherrschend, das eine klare Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern implizierte – für einige Länder gilt dies nach wie vor. Der Mann wurde als Familienernährer gesehen, der in Vollzeit einer Erwerbstätigkeit nachging. Demgegenüber war die Frau primär für Haushalt und Kindererziehung zuständig. Die Frage nach Veränderungen und Modernisierungen des Ernährermodells wurde im Rahmen vergleichender Forschung vielfach untersucht und bewertet(vgl. etwa Pfau-Effinger 2000; Leitner/ Ostner/ Schratzenstaller 2004). Die Ergebnisse dieser Analysen wurden breit diskutiert(vgl. Esping-Andersen 1999; 2002a, 2002b) und sind zum Teil in politische Strategien internationaler Organisationen wie der OECD, der ILO oder in die Lissabon-Strategie der EU-Kommission eingeflossen. Allerdings erfolgte dies meist in einem verkürzten Verständnis, das sich lediglich auf die weibliche Erwerbsbeteiligung beschränkte, jedoch nicht die Frage der familialen Arbeitsteilung miteinbezog: „The central policy concern addressed is that of encouraging a higher participation by mothers in paid employment. This is important to maintain their labour market skills, ensure adequate ressources for families and women living Vgl. hierzu unter anderem Orloff 1993; Lewis/ Ostner 1994; Pfau-Effinger 2000; Leitner/ Ostner/ Schratzenstaller 2004; Lewis 2004. Diese Forschungsrichtung entwickelte sich in Reaktion auf Esping-Andersens Buch„Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“(1990), das westliche Wohlfahrtsstaaten unter anderem nach der Frage klassierte, welche Arbeitsteilung zwischen Staat, Markt und Familie zur Erbringung sozialer Dienstleistungen, wie etwa Kinderbetreuung und Pflege, existiert. 13 by themselves, and to make further progress towards gender equity.”(OECD 2001a: 29) In diesem Zitat kommt die Entwicklung eines neuen politischen Leitbildes zum Ausdruck, das als„Adult Worker Model“ bezeichnet wird. Nach dieser Vorstellung sollen alle Erwachsenen selbst in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Radikal verstanden bedeutet dies eine Verallgemeinerung des „männlichen“ erwerbszentrierten Lebensmodells(vgl. Fraser 1997). Bezogen auf Paar­beziehungen mit Kindern ist damit die Vorstellung einer Zwei-Erwerbstätigen-Familie verbunden, in der nun beide Eltern möglichst kontinuierlich erwerbstätig sind und sich selbst versorgen können. Verkürzt ist diese Vorstellung deswegen, da nur die Seite der Erwerbsarbeit in den Blick genommen wird, nicht aber die Verteilung der unbezahlten Arbeit in der Familie und die damit einhergehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten(Lewis 2004). Solange allerdings primär Frauen für diesen Tätigkeitsbereich verantwortlich sind, haben sie nicht die gleichen Zugangschancen zum Arbeitsmarkt wie Männer. Dieser Nachteil verknüpft sich mit weiteren geschlechtsspezifischen Diskriminierungen und führt zu mangelnden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten, geringerer Bezahlung und zu niedriger qualifizierten und prekären Beschäftigungsverhältnissen von Frauen. Zudem ist damit die Gefahr einer Doppelbelastung erwerbstätiger Mütter verbunden, solange diese nicht auch im privaten Bereich entlastet werden. Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist es folglich notwendig, dass sich Väter im Gegenzug stärker an Kinderbetreuung und Hausarbeit beteiligen, wenn das Adult Worker Model für beide Geschlechter funktionieren soll(Rüling/ Kassner/ Grottian 2004). Eine solche gesellschaftliche Praxis könnte zu einer echten Win-Win-Situation führen: Zum einen entspricht es mittlerweile den Wünschen vieler Väter, eine aktivere Rolle in der Erziehung zu übernehmen(Fthenakis/ Minsel 2002). Zum anderen ist es gleichstellungspolitisch wünschenswert, wenn auf diesem Wege die Benachteilungen von Frauen abgebaut werden, die mit familialer Alltagsarbeit und familienbedingten Erwerbsunterbrechungen verbunden sind. Notwendig ist somit eine geschlechterpolitische Perspektive, die sowohl eine Umverteilung von Erwerbsarbeit als auch der privaten Reproduktionsarbeit zwischen den Geschlechtern fordert(Fraser 1997). Dies schließt nicht aus, dass ein Teil der häuslichen Tätigkeiten externalisiert vom Staat oder durch den Markt übernommen werden können. 14 Das grundlegende Ziel einer gleichstellungspolitisch ausgerichteten Familienpolitik sollte es daher sein, Frauen und Männern gleichermaßen eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Im engeren Sinne sollte eine gleichstellungspolitisch inspirierte Familienpolitik die aufgrund von Elternschaft entstehenden beruflichen, finanziellen und zeitlichen Nachteile minimieren und beiden Elternteilen eine möglichst aktive Beteiligung an der Kindererziehung ermöglichen. Familienpolitik muss daher nicht nur die Situation von Müttern, sondern speziell auch die von Vätern berücksichtigen sowie die besonderen Umstände von Ein-Eltern-Familien. Kriterien einer gleichstellungspolitischen Bewertung von Familienpolitik Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen Männer und Frauen sollten auch als Eltern die gleichen Möglichkeiten zur Erwerbsbeteiligung haben. Dabei sind zwischen den Geschlechtern ausgewogene Arbeitszeiten und Erwerbsvolumina anzustreben. Neben der schlichten Quantität ist auch die Frage nach Art und Qualität der weiblichen Erwerbsbeteiligung relevant. Frauen sollten auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten wie Männer. In allen hier untersuchten Ländern ist es weiterhin so, dass Frauen – und speziell Mütter – in dieser Hinsicht benachteiligt sind. Allerdings zeigt der internationale Vergleich, dass es durchaus große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. In der folgenden Analyse werden sowohl Erwerbsbeteiligung als auch Arbeitszeiten und Erwerbsvolumina von Männern und Frauen verglichen. Darüber hinaus werden geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation und Lohnunterschiede in den ausgewählten Ländern untersucht. Diese Unterschiede sind allerdings nicht allein auf die familialen Paarkonstellationen zurückzuführen, sondern müssen vor allem auch im Kontext der jeweiligen Arbeitsmarkt- und Lohnstruktur begriffen werden. In dieser Hinsicht wäre die Beachtung der betrieblichen Perspektive sowie privatwirtschaftlicher Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gleichstellung relevant. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Studie sprengen. Es existieren einige wenige vergleichende Untersuchungen, die die betriebliche Ebene berücksichtigen(vgl. OECD 2001a; European Foundation 2006). 15 Beteiligung von Vätern an Familienarbeit Die Frage nach der familialen Arbeitsteilung wurde in bisherigen Studien kaum thematisiert – daher soll hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Zentral ist dabei das familiale Engagement der Männer. Väter und Mütter sollten zu gleichen Teilen in Kinderbetreuung und Hausarbeit eingebunden sein. Dieses Kriterium wird hier anhand konkreter Zeitverwendungsdaten sowie der männlichen Beteiligung an Elternzeitregelungen abgebildet. Im internationalen Vergleich lässt sich somit nicht nur das Verhältnis der Geschlechter untereinander bewerten, sondern auch die zeitliche Gesamtbelastung von Männern und Frauen in den einzelnen Ländern. Pluralisierung von Familienformen Die Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens und die Größe von Familien sind im Wandel begriffen. Beides ist unter anderem auf verstärkte Erwerbsansprüche von Frauen zurückzuführen. Anhand ausgewählter Indikatoren soll dies aufgezeigt werden. Traditionelle Familienformen korrespondieren am ehesten mit dem Leitbild des Familienernährermodells. Die Pluralisierung von Lebensformen ist hingegen als Ausdruck erweiterter Handlungsspielräume von Frauen und Männern zu sehen, eigene Lebensentwürfe zu realisieren. Eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik darf nicht bei der Förderung traditioneller Lebensformen verharren, sondern muss dieser Entwicklung Rechnung tragen. Armutsraten von Familien, speziell von Alleinerziehenden Familienpolitik sollte nicht zuletzt auch der Armutsprävention dienen, um Lebensverhältnisse zu schaffen, in denen eine gelingende Sozialisation von Kindern möglich ist. Aus gleichstellungspolitischer Sicht sind familienpolitische Leistungen so auszugestalten, dass speziell Alleinerziehende vor Armut bewahrt werden. Sie stellen in dieser Hinsicht eine der am meisten bedrohten sozialen Gruppen dar. Die Situation von Alleinerziehenden ist quasi ein„Lackmustest“ für eine gleichstellungspolitische Bewertung der Familienpolitik, weil sie die Optionen definiert, die insbesondere Frauen mit Kindern offen stehen, sich vom Familienernährer unabhängig zu machen(vgl. Orloff 1993). Eine Untersuchung zur realen Einkommensverteilung von Paaren und Eltern, die aus deren unterschiedlicher Erwerbsbeteiligung resultiert, wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert. Allerdings existiert hierzu kaum Datenmaterial im internationalen Vergleich. 16 Methodische Anmerkungen Eine wesentliche Neuerung dieser ländervergleichenden Studie besteht darin, dass sowohl die Situation von Familien als auch die familienpolitischen Regulierungen im internationalen Vergleich untersucht werden. Somit ist es möglich, Zusammenhänge zwischen der Ebene politischer Regulierungen und derjenigen der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern mit Kindern im Ländervergleich herzustellen. Die einzelnen familienpolitischen Regulierungen werden zudem jeweils in ihrem nationalen Kontext erläutert. Trotz einer erheblichen Verbesserung der ländervergleichenden Datenlage zu familienpolitischen Themen in den letzten Jahren existieren zu zentralen Bereichen noch immer keine ausreichend vergleichbaren Daten(etwa zur Kinderbetreuung). Dies schränkt die Möglichkeiten der Analyse ein. Im Rahmen dieser Studie wurden keine neuen Daten erhoben, sondern vor­ handene Untersuchungen und internationale Forschungsliteratur ausgewertet. Die komplexen„Wirkungszusammenhänge“ zwischen familienpolitischen Regulierungen und den realen Lebenssituationen von Familien sind erst seit wenigen Jahren Thema der Forschung im internationalen Vergleich. Die wenigen Unter­suchungen hierzu(vgl. European Commission 2005b; Giele/ Holst 2004; Hofäcker 2004; Strohmeier 2002) sind meist auf ein Themenfeld, wie die Entwicklung der Frauenerwerbsbeteiligung oder der Fertilität, beschränkt. Die vorliegende Studie trägt die Ergebnisse dieser Untersuchungen aus unterschiedlichen Feldern zusammen. Hierdurch werden nicht nur die Effekte familienpolitischer Maßnahmen deutlich, sondern auch deren Grenzen. Zusätzlich zu quantitativen Unter­suchungen wird dabei punktuell auch auf qualitative Forschungsergebnisse sowie auf kulturelle Unterschiede und Erklärungsmuster verwiesen. 17 3. Familienpolitische Traditionslinien in Westeuropa – Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden im Vergleich Die vergleichende Betrachtung in dieser Studie stützt sich auf vier westeuropäische Länder: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden. Diese Länder stehen für unterschiedliche Wohlfahrtsmodelle und Entwicklungspfade in der Familienpolitik. Die Wohlfahrtsmodelle sind im Kontext ihrer historischen Entwicklung zu verstehen, im Laufe derer sich spezifische Kulturen und Institutionen ausgeprägt haben. Im Folgenden wird zur Charakterisierung der Länder ein kurzer Überblick über das jeweilige Wohlfahrtsmodell sowie über den Stellenwert und die Ausrichtung der Familienpolitik gegeben. Vor dem Hintergrund einer gleichstellungspolitischen Bewertung von Familienpolitik ergibt sich dabei als zentrale Frage, wie die zumeist von Frauen unbezahlt geleistete Familienarbeit heute geschlechtergerecht organisiert, d.h. zwischen Staat und Markt sowie zwischen Müttern und Vätern neu verteilt werden kann. Aus verschiedenen Studien ist der Zusammenhang zwischen der Höhe der Frauenerwerbstätigkeit und dem Niveau der sozialen Dienstleistungen in Kinderbetreuung und Pflege bekannt(vgl. Esping-Andersen 1999; Kemmerling 2003; Bosch 2005). Aus feministischer Perspektive ist jedoch umstritten, ob verstärkt staatliche oder marktbasierte Lösungen angestrebt werden sollten. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie die Frage nach der Verteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit in den untersuchten Wohlfahrtsstaaten beantwortet wird und welche Auswirkungen dies auf die Situation von Frauen und Männern hat. Deutschland Mit Blick auf Deutschland ist zunächst hervorzuheben, dass durch die Wiedervereinigung nicht nur zwei Staaten mit entgegengesetzten Wirtschaftssystemen, sondern auch mit zum Teil sehr unterschiedlichen Geschlechterkulturen zusammengeführt wurden. Während die politischen Institutionen der alten Bundesrepublik übernommen wurden, wirken die spezifischen Geschlechterarrangements auch mehr als fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung noch weiter. Diese Tatsache muss soweit möglich auch in einem internationalen Ver18 gleich berücksichtigt werden. Zunächst wird die Tradition des westdeutschen Wohlfahrtsstaates skizziert; im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Geschlechtermodelle in West und Ost dargestellt. Die Bundesrepublik Deutschland gilt als Prototyp eines konservativen Wohlfahrtsstaates(Esping-Andersen 1990). Dieser ist gekennzeichnet durch großen Einfluss der Kirche und eine stark korporatistische Struktur der Gesellschaft. Die wohlfahrtsstaatlichen Leistungen beruhen vor allem auf erwerbsbezogenen Sozialversicherungen – dem Bismarckschen Sozialmodell –, die eine Verteilung gesellschaftlichen Reichtums innerhalb der jeweiligen Statusgruppen gewährleisten. Die Bundesrepublik ist historisch vor allem durch das Modell des„rheinischen Kapitalismus“ als einem spezifischen Konsens zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geprägt, der durch relativ hohe Löhne einen sozialen Ausgleich schafft und sozialen Frieden sicherstellt. Der Schwerpunkt sozialstaatlicher Leistungen liegt auf statussichernden Transferleistungen. Im Gegensatz zu anderen Wohlfahrtsstaatstypen ist der Staat allerdings nur sehr beschränkt in die Organisation und Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung und Pflege involviert – diese Aufgaben werden zum überwiegenden Teil privat in den Familien geleistet. Die familienpolitische Tradition Westdeutschlands begründet sich teilweise historisch: So wird etwa das traditionelle Mutterbild in Westdeutschland auf die nationalsozialistische Vergangenheit zurückgeführt(Vinken 2002). Auch die Zurückhaltung, im Rahmen der Familienpolitik bevölkerungspolitische Ziele zu verfolgen, wird im Zusammenhang mit Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus gesehen(Kaufmann 2002b). Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung hat sich dies in den letzten Jahren allerdings abgeschwächt. Das vorherrschende Geschlechterverhältnis in Westdeutschland ist durch das traditionelle Ernährermodell gekennzeichnet, das sich sowohl kulturell wie auch institutionell verfestigt hat. Relativ starke Gewerkschaften konnten in der Nachkriegszeit einen Familienernährerlohn durchsetzen und Frauen wurden – unter anderem durch arbeitsrechtliche Regulierungen – lange Zeit von der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben ausgeschlossen(Lewis/ Ostner 1994; Beer 1990). Die Förderung von Ehe und Familie ist im Grundgesetz festgeschrieben und dient bisher zur Legitimation einer steuerlichen und rechtlichen Privilegierung der Ehe als Basis der Familie. Im staatlichen Verständnis sind Ehe und Familie stark miteinander verknüpft. Der Schwerpunkt der Familienpolitik liegt in West19 deutschland auf dem Ausgleich ökonomischer Nachteile, dem sogenannten Familienlastenausgleich(Kaufmann 2002b). Mit dem Argument der„Wahlfreiheit“ wurde die Förderung einer traditionellen Arbeitsteilung begründet, vor allem durch das Ehegattensplitting, sowie die Unterstützung langer Erwerbsausstiege für Mütter(Dingeldey 2000; Berghahn 2004; Rüling 2004). In der Geschichte der Bundesrepublik wurde zwar von sozialdemokratischer Seite immer wieder eine stärkere Förderung der Müttererwerbstätigkeit angestoßen – diese konnte aber nicht vollständig durchgesetzt werden und führte so zu einer widersprüchlichen Mischung aus Regulierungen, die eine traditionelle Arbeitsteilung stützen und solchen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern (Bothfeld 2005a). Vor allem aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung für Kleinkinder sowie des Halbtags-Bildungssystems ist nach wie vor eine private Organisation der Kinderbetreuung notwendig, die eine Erwerbstätigkeit von Müttern in vielen Fällen zeitlich stark begrenzt. Da westdeutsche Frauen zu einem großen Anteil in Teilzeit beschäftigt sind, wird Westdeutschland insgesamt als ein modernisiertes Ernährermodell charakterisiert(Pfau-Effinger 2000). In der DDR basierte die Familienpolitik auf dem sozialistischen Ideal der Integration aller Gesellschaftsmitglieder durch Erwerbstätigkeit und der Vorstellung einer sozialistischen Erziehung. Insofern wurde ein Zwei-Verdiener-Modell mit doppelter Vollzeitarbeit gefördert und durch eine umfassende staatliche Kinderbetreuung schon ab einem frühen Kindesalter institutionell unterstützt. Vollzeiterwerbstätigkeit wurde für Männer und Frauen zur gesellschaftlichen Normalität(Rosenfeld/ Trappe 2004). Mit der Familienpolitik wurden zugleich pronatalistische Ziele verfolgt und Eheschließungen finanziell gefördert. Nach der Wende hielt die hohe Erwerbsneigung ostdeutscher Frauen und ihre Vollzeitorientierung weiter an. Auch aktuell bestehen noch deutliche Unterschiede zum Erwerbsverhalten westdeutscher Mütter. Die höhere Erwerbsbeteiligung wird auch durch die gut ausgebaute Kinderbetreuungsinfrastruktur ermöglicht (Geisler/ Kreyenfeld 2005). Dies spricht eher für die Kontinuität zweier verschiedener Geschlechtermodelle in West- und Ostdeutschland. Obgleich hierüber bis dato kein endgültiges Urteil getroffen werden kann, lassen sich aber auch Zeichen für eine Angleichung der Geschlechtermodelle erkennen: Vor allem bei jüngeren Müttern ist im Osten eine zunehmende Präferenz für Teilzeitarbeit(Beckmann 2002) und eine verstärkte Orientierung an privaten Formen der Kinderbetreuung zu erkennen(Baerwolf/ Thelen 2006). Darüber hinaus wird aufgrund der angespannten Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt befürchtet, dass ostdeutsche Frauen ihr Erwerbsverhalten stärker an das traditionellere westdeutsche Geschlechtermodell anpassen(Dölling 2005). 20 Obgleich also davon ausgegangen werden muss, dass die Situation von Familien und speziell von Müttern in Ost und West nach wie vor von bestimmten Divergenzen geprägt ist, kann dies in einer international vergleichenden Studie nur begrenzt berücksichtigt werden. In international vergleichenden Erhebungen wird in der Regel nicht zwischen Ost- und Westdeutschland differenziert. Durch eine gesamtdeutsche Betrachtung erscheinen die Geschlechterverhältnisse im Westen jedoch oft fortschrittlicher als sie es de facto sind. Um verzerrende Einschätzungen zu vermeiden, wird im Rahmen der Untersuchung an zentralen Stellen auf die vorhandenen Ost-West-Unterschiede eingegangen. Frankreich Frankreich gilt ebenfalls als konservativer Wohlfahrtsstaat, auch hier basieren Sozialleistungen weitgehend auf einem erwerbszentrierten Sozialversicherungsmodell. Daneben ist jedoch eine auf dem revolutionären Selbstverständnis beruhende Orientierung an sozialer Gleichheit festzustellen. Ein spezifischer Unterschied zu Deutschland liegt beispielsweise darin, dass die vergleichsweise schwachen und zersplitterten Gewerkschaften historisch keinen Familienernährerlohn durchsetzen konnten(Lewis/ Ostner 1994). Insgesamt nimmt die Familienpolitik in Frankreich einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert ein und hat, wie in den meisten romanischen Ländern, eine lange Tradition. Die Familienpolitik dieser Länder wird daher auch als eigenes Modell betrachtet(Gauthier 1996). Aufgrund eines starken Geburtenrückgangs zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Frankreich eine pronatalistische Politik eingeführt, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu steigenden Geburtenziffern führte. Darüber hinaus gab es im 19. Jahrhundert eine starke kirchliche und zivilgesellschaftliche Familienbewegung, deren Hauptanliegen die Armutsprävention war. Traditionell wird Familienpolitik in Frankreich mit einem republikanischen Bewusstsein verknüpft: Der Staat tritt in die Rolle, Mütter und Kinder zu schützen(Kaufmann 2002b). Die Familienpolitik fördert somit auch in Frankreich die Familie als Institution und nicht ihre einzelnen Mitglieder. Allerdings nimmt der Staat seit den 1980er Jahren eine neutralere Position zum Familienstand ein – verheiratete und nichtverheiratete Paare sind seitdem weitgehend gleichgestellt (Kaufmann 2002b). Historisch wurde im Rahmen dieser familialistischen Politik eher ein traditio­ nelles Familienbild gefördert, das bis in die 1960er Jahre aufrechterhalten 21 wurde. Frankreich kombinierte in der Nachkriegszeit die spezifische Förderung von Mutterschaft und Mehr-Kind-Familien. Seit den 1970er Jahren wurde vor dem Hintergrund eines Arbeitskräftemangels das Leitbild der erwerbstätigen Mutter etabliert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung vorangetrieben(Dingeldey/ Reuter 2003). Die Bereitstellung von Kinderbetreuung gilt bis heute als wichtige staatliche Aufgabe und wird auch durch die Vorstellung einer Chancengleichheit für Kinder getragen(Letablier 2004). Aufgrund der hohen Erwerbstätigkeit von Müttern ist Frankreich als moderates Ernährermodell einzuordnen(Lewis/ Ostner 1994). Großbritannien Großbritannien lässt sich als liberaler bzw. als residualer Wohlfahrtsstaat mit einer geringen staatlichen Intervention in den Markt und in die private Lebenswelt kategorisieren. Insgesamt sind die Sozialversicherungen weniger entwickelt als in anderen europäischen Wohlfahrtsstaaten. Sozialleistungen werden nach einer Bedürfnisprüfung auf einem minimalem Niveau gewährt und dienen lediglich der Existenzsicherung, nicht aber dem Statuserhalt, wie traditionell in konservativen Wohlfahrtsstaaten der Fall(Esping-Andersen 1990). Soziale Sicherung wird darüber hinaus als individuelle Aufgabe der Einzelnen gesehen und ist – jenseits der Sozialhilfe – überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Eine Ausnahme bildet im liberalen britischen Wohlfahrtsstaat das nationale Gesundheitssystem, das eine universelle Leistung beinhaltet. In diesem Sinne existierte und existiert in Großbritannien auch keine explizite Familienpolitik, sondern die Leistungen für Familien werden im Rahmen der allgemeinen Sozialpolitik, etwa der Armutsprävention oder des sozialen Wohnungsbaus, erbracht. Bis in die 1990er Jahre hinein ist das Geschlechterverhältnis in Großbritannien als traditionelles Ernährermodell zu bezeichnen(Lewis/ Ostner 1994). Lange Zeit gab es ein Steuersplittingsystem für Ehegatten, das jedoch in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre abgeschafft wurde. Zudem gab es jenseits des Ganztags-Schulsystems bis Mitte der 1990er Jahre kaum öffentlich finanzierte Kinderbetreuung(Dingeldey/ Reuter 2003). Im Gegensatz zu den anderen hier untersuchten Ländern existierten darüber hinaus bis in die 1990er Jahre keine Regelungen zu Mutterschutz oder Elternzeit; diese wurden erst im Rahmen der entsprechenden europäischen Richtlinien geschaffen. Die einzige originär familienpolitische Leistung war lange Zeit ein Kindergeld, das in den letzten Jahren als universelle Leistung weiter ausgebaut wurde. Ein wesentlicher Schwerpunkt der familienbezogenen Politik seit Ende der 1990er Jahre ist die 22 Bekämpfung der Kinderarmut, vornehmlich in Haushalten von Alleinerziehenden und Arbeitslosen. Versucht wurde dies unter anderem durch die Aktivierung spezieller Zielgruppen von Müttern im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik (Dingeldey/ Reuter 2003). Da staatliche Interventionen in den privaten Bereich – und damit in die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung – weitgehend fehlen, wird das liberale Modell auch als geschlechterpolitisch„neutral“ bewertet. Aufgrund mangelnder sozialer Sicherung existiert ein ökonomischer Zwang zur Erwerbstätigkeit. Auch die Kinderbetreuung wird überwiegend marktbasiert angeboten oder muss eigenständig organisiert werden. Der Staat selbst übernimmt keine Verantwortung, womit die gesamtgesellschaftlich notwendige Aufgabe der Kinderbetreuung privatisiert wird. Aufgrund der vorherrschenden Geschlechterverhältnisse setzt dies jedoch implizit eine primäre Verantwortlichkeit der Mütter für unbezahlte Arbeiten voraus. Schweden Schweden wird als Prototyp eines sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaates gesehen(Esping-Andersen 1990). Primäre staatliche Ziele sind soziale Umverteilung und die Herstellung von Gleichheit auch zwischen Männern und Frauen. Die sozialstaatlichen Leistungen sind großteils als universelle Bürgerrechte ausgestaltet und werden auf einem Niveau gewährt, das meist deutlich über dem Existenzminimum liegt. Neben den Transferleistungen macht auch die Bereitstellung sozialer Dienstleistungen einen wesentlichen Bestandteil wohlfahrtsstaatlicher Leistungen aus. Die schwedische Familienpolitik gilt seit den 1970er Jahren im internationalen Vergleich als Vorreiter, obgleich sie nicht die Familie als Institution fördert, wie dies etwa in Frankreich oder in Deutschland der Fall ist. Ziel der Politik ist die Herstellung von Geschlechtergleichheit sowie die Förderung der frühkindlichen Bildung. Wohlfahrtsstaatliche Regulierungen sind somit auf einzelne Familienmitglieder ausgerichtet, was sich etwa in einer Individualisierung des Steuersystems und der sozialen Sicherung zeigt. Sehr früh wurde auch das Familienrecht modernisiert und der Stellenwert der Eheschließung relativiert, was eine Der Begriff„sozialdemokratischer“ Wohlfahrtsstaat bezieht sich nicht auf die konkrete Regierungsbeteiligung, sondern auf die Tradition wohlfahrtsstaatlicher Leistungen auf hohem Niveau, die in diesen Wohlfahrtsstaaten institutionalisiert wurde. 23 Veränderung und Pluralisierung der Familienformen begünstigte(Kaufmann 2002b). Zentraler Fokus der familienbezogenen Politik in Schweden ist darüber hinaus die Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter. Ab den 1970er Jahren wurde die Erwerbsintegration von Frauen vor allem über den Ausbau sozialer Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung gefördert. In diesem Feld entstanden zugleich neue Arbeitsplätze, die überwiegend von Frauen wahrgenommen wurden. Daneben wurden Elternzeitregelungen mit großzügigen Lohnersatzleistungen eingerichtet, die Mütter nicht aus dem Arbeitsmarkt herausdrängen, sondern Familienphasen als kurzen befristeten Berufsausstieg im Rahmen der Sozialversicherung absichern. Mütter werden in der Elternzeit als Arbeitnehmerinnen behandelt. Auf diese Weise wird eine kontinuierliche Erwerbsbeteiligung ermöglicht. Diese Maßnahmen etablierten die Zwei-Erwerbstätigen-Familie als gesellschaftliche Normalität – aber auch als ökonomische Notwendigkeit, da aufgrund hoher Steuern und Abgaben ein Einverdienerhaushalt kaum existieren kann(Kaufmann 2002b). In gleichstellungspolitischer Hinsicht ist darüber hinaus festzuhalten, dass Schweden das erste Land war, das ab den 1990er Jahren auch die Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit ermutigte und einen öffentlichen Diskurs über die Verteilung der unbezahlten Arbeiten führte. 24 4. Die Lebenssituation von Frauen und Männern in Familien In diesem Kapitel wird ein detaillierter Vergleich der Lebenssituation von Frauen und Männern mit Kindern in den ausgewählten Ländern vorgenommen und anhand der im zweiten Kapitel vorgestellten Kriterien bewertet. Dabei werden verschiedene Aspekte der Lebensverhältnisse der Geschlechter dargestellt: Entwicklung des generativen Verhaltens und Wandel der Familienformen Hier wird gezeigt, in welchen privaten Lebensformen Männer und Frauen mit Kindern in den einzelnen Ländern leben und in welchem Umfang eine Auf­ lösung traditioneller Muster stattgefunden hat(Kap. 4.1). Geschlechtsspezifische Erwerbsbeteiligung, unter besonderer Berücksichtigung von Müttern und Vätern Dies beinhaltet sowohl die quantitative Erwerbsbeteiligung in Form von Beschäftigungsraten und Arbeitszeiten als auch Hinweise auf die Qualität der Beschäftigung und die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen. Die berufliche Gleichstellung von Frauen ist eine wichtige Voraussetzung für eine Gleichberechtigung auch innerhalb der Familie(Kap. 4.2). Aufteilung von Haus- und Familienarbeit innerhalb von Paarbeziehungen Dies gibt Aufschluss über die realen und gewünschten Erwerbskonstellationen und Familienformen(Kap. 4.3). Armutsrisiko von Familien Im Vordergrund stehen hierbei Kinderarmut und die Situation von Alleinerziehenden(Kap. 4.4). 25 Der Vergleich der Länder basiert auf folgenden Indikatoren zur Bewertung der gleichstellungspolitischen Situation: generatives Verhalten und Familiengrößen Enttraditionalisierung der Familienformen Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern berufliche Gleichstellung von Frauen(Lohngleichheit, Aufstiegsmöglichkeiten) Arbeitsteilung und Erwerbskonstellationen auf Paarebene Beteiligung der Väter an Erziehungsarbeit Armutsprävention, speziell bei Alleinerziehenden 4.1. Generatives Verhalten, Familien- und Haushaltsformen In Deutschland, wie auch in anderen westlichen Industrienationen, haben sich die Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Insgesamt lässt sich ein Trend weg von der klassischen bürgerlichen Normalfamilie beobachten, wie sie insbesondere Mitte des 20. Jahrhunderts vorherrschend war. Die Spannbreite familialer Lebensformen ist insgesamt größer geworden. Dies gilt auch für den individuellen Lebensverlauf. Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens zwischen verschiedenen Lebensformen zu wechseln, hat zugenommen – beispielsweise aufgrund von Heirat, Scheidung, Wiederverheiratung und den damit einhergehenden Patchwork-Familien. Auch der Prozess der Familiengründung ist heute komplexer geworden und hat sich zeitlich in der Biografie nach hinten verlagert(vgl. Maihofer et al. 2001, Brüderl 2004, Cornelißen 2005: 214ff., Sachverständigenkommission 2005: 25ff.). Diese Entwicklung hängt mit veränderten Lebens- und Erwerbsverläufen von Männern und insbesondere von Frauen zusammen und wird auch als zweiter demografischer Übergang beschrieben(Kaufmann 2002a). 26 Kinder je Frau Abb. 1: Geburtenziffer im Vergleich der Jahre 1965, 1980 und 2003 Deutschland Frankreich 3,0 2,84 2,89 2,5 2,50 2,42 Großbritannien Schweden 2,0 1,95 1,90 1,89 1,5 1,56 1,68 1,71 1,71 1,34 1,0 0,5 0,0 1965 1980 Quelle: Eurostat 2005a und Sachverständigenkommission 2005: 33 2003 Seit Ende der 1960er Jahre sind die Geburtenzahlen in allen europäischen Ländern in erheblichem Umfang gesunken(vgl. Abb. 1). Lag die Geburtenrate 1965 in allen ausgewählten Ländern noch bei etwa 2,5 bis 3 Kindern pro Frau, so hat sie sich mittlerweile mehr oder weniger deutlich unterhalb von 2 Kindern eingependelt. Dieser Trend verläuft für alle Länder ähnlich, weist aber länderspezifische Besonderheiten auf. Zum einen gibt es je nach Land erhebliche Unterschiede in der Höhe der Geburtenrate, so dass die Abwärtsbewegung auf verschiedenen Niveaus erfolgt. Zum anderen ist der Rückgang unterschiedlich stark ausgeprägt. (West)Deutschland hatte 1965 beispielsweise eine leicht höhere Geburtenrate als Schweden. Dies hat sich 2003 umgekehrt. Insgesamt ist der Rückgang der Geburtenzahlen in Deutschland – verglichen etwa mit Frankreich oder Schweden – besonders stark ausgeprägt. Mit einer Geburtenrate von 1,34 Kindern pro Frau 2003 liegt Deutschland unterhalb des europäischen Durchschnitts, der in den letzten Jahren von 1,88(1980) auf 1,48(2003) abgesunken ist(Eurostat 2005a). Für Ostdeutschland gilt die Besonderheit, dass es nach 1989 aufgrund der gesellschaftlichen Umbruchsituation zu einem regelrechten Einbruch der Geburtenrate kam, die 1993 und 1994 mit 0,77 Kindern pro Frau ihren Tiefststand erreichte, sich seitdem allerdings fast wieder an das Niveau der westlichen Bundesländer angeglichen hat (Cornelißen 2005: 221). 27 Prozentualer Anteil am Gesamt der Lebendgeburten Abb. 2: Außereheliche Lebendgeburten im Vergleich der Jahre 1980 und 2003 Deutschland 60 Frankreich 2,89 50 2,5 Großbritannien Schweden 56,0 40 45,2 39,7 41,5 30 27,0 20 10 11,9 11,4 11,5 0 1980 Quelle: Eurostat 2005a 2003 Gleichzeitig zum Rückgang der Geburtenzahlen hat der Anteil außerehelicher Geburten erheblich zugenommen(Abb. 2). 1980 lag letzterer in den betrachteten Ländern bei knapp 12%. Eine Ausnahme bildet Schweden, wo bereits damals fast 40% der Kinder außerehelich geboren wurden. Seit den 1980er Jahren ist die Tendenz zu außerehelichen Geburten auch in den übrigen Ländern erheblich gestiegen. Dies bedeutet, dass sich Ehe und die Realisierung von Elternschaft zunehmend voneinander entkoppeln. Diese Entwicklung verläuft in Deutschland allerdings deutlich langsamer als in den anderen Ländern. In Großbritannien und in Frankreich wurde 2003 fast jedes zweite Kind außerehelich geboren, in Schweden sogar über die Hälfte der Kinder. In Deutschland handelte es sich dagegen nur um jedes vierte Kind. Allerdings gibt es dabei erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Während der Anteil außerehelicher Geburten in den bevölkerungsreichen Flächenländern Westdeutschlands 2003 um die 20% lag, wiesen die ostdeutschen Bundesländer einen Anteil von 55 – 60% auf(Cornelißen 2005: 242). Insgesamt genommen befindet sich Deutschland dennoch unterhalb des europäischen Durchschnitts, der 2003 bei 30,6% lag(Eurostat 2005a). 28 Anteil je 1000 Einwohner/innen Abb. 3: Eheschließungs- und Scheidungsziffern im Vergleich der Jahre 1980 und 2003 Deutschland 8 7 7,4 6 6,3 6,2 Frankreich Großbritannien Schweden 5 5,1 4 4,5 4,6 4,6 4,4 3 2,8 2,4 2,6 2,8 2,4 2 2,1 1,8 1,5 1 0 1980 2003 Eheschließung 1980 2003 Ehescheidung Quelle: Eurostat 2005a Diese Entwicklung kann als ein Indikator für den zunehmenden Bedeutungsverlust der Ehe und für die Enttraditionalisierung von familialen Lebensformen angesehen werden. Deutlich zeigt dies auch ein Blick auf die Eheschließungsund Scheidungsziffern(Abb. 3). Tendenziell werden heutzutage in allen vier Ländern weniger Ehen geschlossen, wohingegen die Häufigkeit der Ehescheidung zunimmt. Während in Schweden und in Großbritannien die Scheidungsziffern auch 1980 schon sehr hoch lagen, haben Deutschland und Frankreich in dieser Hinsicht bis 2003 nachgezogen. In Schweden hatte die Eheschließungsziffer zudem bereits 1980 ein Niveau, welches andere europäische Länder erst ca. 20 Jahre später erreicht haben. Die länderspezifischen Unterschiede im Anteil außerehelicher Geburten weisen darauf hin, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften in den anderen Ländern eine weit größere Bedeutung zukommt als in Deutschland. Auch andere Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass sich in Schweden, Frankreich und Großbritannien die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht nur als biografisches Übergangsstadium, sondern als Alternative zur Ehe zunehmend etab29 liert hat(vgl. Sachverständigenkommission 2005: 41). In Deutschland ist der Zusammenhang von Ehe und Familiengründung enger als in anderen europäischen Ländern – insgesamt dominiert hier noch die sogenannte kindorientierte Eheschließung(Nave-Herz 2002). Dennoch wächst auch hier der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Laut dem aktuellen Mikrozensus hat diese Lebensform in den letzten 10 Jahren um ein Drittel auf mittlerweile 2,4 Millionen Paare zugenommen(Statistisches Bundesamt 2006: 30). Überproportional erhöht haben sich vor allem nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, insbesondere in den alten Bundesländern(um 74% auf 464.000 Familien im Jahr 2005). Der innerdeutsche Vergleich macht allerdings deutlich, dass der Anteil nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern in Ostdeutschland(2005: 12%) deutlich höher liegt als in Westdeutschland(5%)(ebenda: 43). Veränderungen im generativen Verhalten von Frauen und Männer zeigen sich darüber hinaus im Anstieg des Heirats- und des Erstgeburtsalters. Das Alter bei der ersten Eheschließung hat sich in den letzten Jahrzehnten in allen EU-Mitgliedstaaten erhöht(Amt für amtl. Veröffentlichungen der EG 2005: 67ff.): 1980 lag es im EU-Durchschnitt für Männer bei 26 und für Frauen bei 23 Jahren. Bis 2002 ist es bei den Männern auf über 30 und bei den Frauen auf 28 Jahre angestiegen. In Deutschland waren im Jahr 2003 Männer bei der Erstheirat 32 und Frauen 29 Jahre alt, womit die Zahlen leicht über dem EU-Durchschnitt lagen(Cornelißen 2005: 233). In der DDR verlief der Anstieg des Erstheiratsalters nicht so geradlinig. Erst nach der Wiedervereinigung hat sich die Entwicklung in Ostdeutschland zunehmend an die in Westdeutschland angeglichen. Grundsätzlich gilt, dass die vorherrschende Familienform in Deutschland auch weiterhin die des Ehepaars mit Kindern ist(West 76% und Ost 62% aller Familien im Jahr 2005), gefolgt von alleinerziehenden Eltern(West 19% und Ost 26%). Diese„klassische“ Familienform hat im Verlauf der letzten 10 Jahre allerdings im Verhältnis zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften und den Alleinerziehenden um 5% in West- und sogar um 10% in Ostdeutschland abgenommen(ebenda: 43). 30 Alter in Jahren Abb. 4: Alter der Mutter bei Geburt des ersten Kindes im Vergleich der Jahre 1980 und 2000 Deutschland 30 Frankreich 29 28 27 26 24,97 25,02 25 25,10 25,28 24 23 22 1980 Quelle: European Commission 2005b Großbritannien Schweden 28,20 27,90 29,10 27,90 2000 Auch das Erstgeburtsalter von Frauen nimmt in allen industrialisierten Ländern seit einigen Jahrzehnten kontinuierlich zu(Abb. 4). Im Zeitraum von 1980 bis 2000 hat es sich in den untersuchten Ländern deutlich erhöht von etwa 25 auf 28 – 29 Jahre. In Deutschland lag 2003 das durchschnittliche Alter bei der Geburt des ersten ehelich geborenen Kindes bei 29,4 Jahren(Cornelißen 2005: 234). Damit liegt Deutschland genau im EU-Durchschnitt(Amt für amtl. Veröffentlichungen der EG 2005: 72). Deutliche Unterschiede gibt es im innerdeutschen Vergleich. Zu DDR-Zeiten lag das Erstgeburtsalter in Ostdeutschland wesentlich niedriger als in Westdeutschland. Noch 1989 betrug es lediglich 22,9 Jahre. Seit der Wende haben ostdeutsche Frauen ihre erste Geburt biografisch erheblich nach hinten verschoben und sich in ihrem generativen Verhalten mittlerweile fast an das westdeutsche Niveau angeglichen(Cornelißen 2005: 234). Die amtliche Geburtenstatistik zum Alter von Erstgebärenden basiert in Deutschland auf Angaben der Standesämter, welche die Geburten nur für bestehende Ehen nach Geburtenfolge und nach Alter der Mutter erfassen. 31 Der Siebte Familienbericht der Bundesregierung sieht im Anstieg des Erstgeburtsalters einen wesentlichen Grund für den Rückgang der Zahl der Kinder, weil die früh im Lebensverlauf(bis zum Alter von etwa 25 Jahren) nicht mehr geborenen Kinder auch in späteren Lebensjahren nicht„zusätzlich“ geboren werden und somit in der Gesamtbilanz der Geburten pro Frau„fehlen“(Sachverständigenkommission 2005: 38). Dies führe insgesamt zu einem Rückgang von Familien mit drei oder mehr Kindern. Generell gilt, dass die Familien in Europa kleiner werden und heute ein oder zwei Kinder die Regel sind. Darüber hinaus führt der zunehmende biografische Aufschub der Familiengründung aber auch dazu, dass eine ganze Reihe von Frauen und Männern ihr Leben lang kinderlos bleiben wird(vgl. Cornelißen 2005: 244ff., Sachverständigenkommission 2005: 35ff.). Im europäischen Vergleich ist zu beobachten, dass sich diese beiden Entwicklungen – Rückgang der Familiengröße und zunehmende Kinder­ losigkeit – in Deutschland besonders deutlich abzeichnen(Abb. 5). Abb. 5: Familiengröße bei Frauen im Alter von 40 – 64 Jahren mit endgültiger Nachkommenschaft(2002) Kein Kind 70 64,3 60 50 1 oder 2 Kinder 55,6 40 37,7 30 20 23,7 10 12,0 0 Deutschland 6,8 Frankreich Quelle: European Foundation 2004 3 oder mehr Kinder 60,3 57,5 34,9 29,6 7,5 Großbritannien 10,1 Schweden Angaben in Prozent 32 Bei Frauen mit abgeschlossener Familienplanung zeigen Zahlen für das Jahr 2002, dass in Deutschland sowohl der Anteil kinderloser Frauen am höchsten als auch von Frauen mit drei oder mehr Kindern am niedrigsten ist. Für Ostdeutschland ist mittlerweile ein Trend hin zur Ein-Kind-Familie zu konstatieren (Statistisches Bundesamt 2006: 44ff.). Im Ländervergleich sind Familien mit drei oder mehr Kindern am häufigsten in Frankreich anzutreffen, wo zugleich die Rate der kinderlosen Frauen am geringsten ist. Darin spiegelt sich die pronatalistische Tradition der französischen Familienpolitik wider. Zu ähnlichen Ergebnissen führt die Betrachtung der Haushaltszusammensetzung in den einzelnen Ländern. 2001 waren die häufigsten Haushaltsformen in den untersuchten Ländern Einpersonen- sowie Paarhaushalte ohne Kinder (Eurostat 2004). Betrachtet man speziell Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern, so lassen sich im Ländervergleich sowohl Gemeinsamkeiten als auch deutliche Unterschiede erkennen(Abb. 6). Abb. 6: Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern(2001) Deutschland 16 Frankreich Großbritannien Schweden 14 12 10 8 7 6 5 4 3 22 0 Alleinerziehende Quelle: Eurostat 2004 14 10 88 7 7 11 9 5 5 4 3 Zwei Erwachsene und ein Kind Zwei Erwachsene Zwei Erwachsene und zwei Kinder und 3+ Kind er 6 55 0 sonst. Haushalte mit Kindern Die Gruppe von Frauen mit abgeschlossener Nachkommenschaft ist in der zugrunde liegenden Studie einerseits durch die Alterskohorte, andererseits durch die Selbstauskunft der untersuchten Frauen, sie wollten keine(weiteren) Kinder, festgelegt worden(European Foundation 2004: 9f.). Prozentualer Anteil an allen Haushalten 33 Die Haushaltsform„Zwei Erwachsene und zwei Kinder“ überwiegt in allen Ländern, gefolgt von den Ein-Kind-Familienhaushalten. Vor allem in Frankreich, aber auch in Schweden, leben deutlich mehr Familien in diesen beiden Haushaltsformen als in Großbritannien oder Deutschland. Auch bei den Haushalten mit drei und mehr Kindern liegen Frankreich und Schweden vorne. Auffällig ist, dass Alleinerziehenden-Haushalte vor allem in Schweden und Großbritannien häufiger anzutreffen sind als in den beiden anderen Ländern. Insgesamt zeigt sich, dass der Anteil der Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern an der Gesamtheit aller Haushalte vor allem in Deutschland niedrig ist. 2001 lebten hier nur noch in 26% aller Haushalte unterhaltsberechtigte Kinder, im Vergleich zu 30% in Großbritannien, 31% in Schweden und 37% in Frankreich. Deutliche Unterschiede offenbaren sich darüber hinaus bei der Betrachtung der Kinderwünsche bzw. der Vorstellungen über die ideale Familiengröße. Verschiedene europäisch vergleichende Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Männer in Deutschland einen der niedrigsten Werte überhaupt bei den Kinderwünschen aufweisen und auch die gewünschte Kinderlosigkeit relativ hoch ist. Laut der Population Policy Acceptance Study wünschen sich in Deutschland Frauen 1,75 Kinder und Männer lediglich 1,59 Kinder(BIB/Robert Bosch Stiftung 2005: 10). Zudem sind es vor allem Männer, die häufig gar keine Kinder mehr wollen(Cornelißen 2005: 232). In allen untersuchten Ländern wünschen sich Frauen generell mehr Kinder als Männer(vgl. im Folgenden European Foundation 2004: 26ff.). Darüber hinaus zeigt sich, dass Frauen wie Männer sich mehr Kinder wünschen als sie – gemessen an der jeweiligen nationalen Geburtenrate – tatsächlich realisieren. Anders als in den anderen untersuchten Ländern liegt jedoch allein in Deutschland die Vorstellung über die ideale Familiengröße im Durchschnitt mittlerweile deutlich unter zwei Kindern. Mit jeder jüngeren Generation nimmt hier die Zahl der gewünschten Kinder zudem weiter ab. Vor allem in der Generation der heute unter 35jährigen ist der Kinderwunsch bereits drastisch zurückgegangen. Besonders markant ist diese Entwicklung im altersspezifischen Vergleich der Gruppe der Frauen, die sich keine Kinder oder lediglich ein Kind wünschen, zu beobachten. Aktuelle Zahlen des Mikrozensus verdeutlichen zudem die Divergenzen zwischen West- und Ostdeutschland(Statistisches Bundesamt 2006: 17f). Bedeutsam ist hier vor allem die Entwicklung in den letzten 15 Jahren. Während in Westdeutschland der Anteil der Haushalte mit minderjährigen Kindern seit 1991 lediglich um einen Prozentpunkt von 24%(1991) auf 23%(2005) gesunken ist, waren es in Ostdeutschland zwölf Prozentpunkte – von 32%(1991) auf 20%(2005). Insgesamt wuchsen damit 2005 in 23% aller Haushalte in Deutschland minderjährige Kinder auf. 34 Angabe in Prozent Abb. 7: Idealvorstellung kein/ ein Kind im Vergleich junge vs. ältere Frauen(2002) Deutschland 20 16,6 15 Frankreich 19,1 Großbritannien Schweden 12,8 10 5 3,7 3,5 3,1 7 6,9 4,0 0 kein Kind ein Kind Altersgruppe 18 – 34 Jahre Quelle: European Foundation 2004 8,1 5,0 3,9 3,6 1,5 5,9 3,4 kein Kind ein Kind Altersgruppe 55 Jahre und älter Abbildung 7 zeigt den prozentualen Anteil derjenigen Frauen, die entweder keine Kinder wollen oder lediglich ein Kind für die ideale Familiengröße halten, im Alters- und Ländervergleich. In der Altersgruppe der über 54jährigen Frauen liegen die Anteile für alle vier untersuchten Länder noch relativ eng beieinander. Allerdings sind bereits hier bei den deutschen Frauen die höchsten Werte zu verzeichnen. In der Altersgruppe der unter 35jährigen treten die Zahlen im Ländervergleich deutlich auseinander. Während die Anteile junger Frauen, die kein oder lediglich ein Kind für ideal halten, sich in Schweden, Frankreich und Großbritannien in einem ähnlichen Rahmen bewegen wie bei den älteren Frauen, haben die Anteile bei den deutschen Frauen unter 35 Jahren in erheblichem Umfang zugenommen. In Deutschland wünscht sich jede sechste Frau dieser Altersgruppe keine Kinder und nahezu jede fünfte hält ein Kind für die ideale Familiengröße. Die Gründe für den sinkenden Kinderwunsch und die niedrige Geburtenrate in Deutschland sind vielschichtig(Robert-Bosch-Stiftung 2005, Sachverständigenkommission 2005, Stiegler 2006). Einerseits liegen sie in der für Deutschland 35 typischen engen Anbindung des individuellen Lebenslaufs an Arbeitsmarktbeteiligung mit vergleichsweise langen Bildungsphasen und einem zunehmend schwieriger werdenden Berufseinstieg. Andererseits sind sie in der Geschlechterordnung mit dem Leitbild der Ernährerehe, der traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und vergleichsweise schlechten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie zu sehen. Insbesondere erwerbsorientierte Frauen antizipieren zunehmend die„Traditionalisierungsfalle“, in die sie mit einem zeitweiligen Ausstieg aus dem Berufsleben aufgrund von Mutterschaft geraten können(Rüling 2006). Mangelnde institutionelle Unterstützung bei der Kinderbetreuung und fehlende Bereitschaft oder Möglichkeit des Partners, sich die Familienarbeit zu teilen, führen dazu, dass Kinderwünsche biografisch später und daher oft in geringerem Umfang realisiert werden. Die Modernisierung und Pluralisierung der Familienformen ist in Deutschland weniger vorangeschritten als in den anderen untersuchten Ländern. Ehe und Familiengründung sind hier nicht in gleicher Weise entkoppelt, auch wenn sich ein Rückgang der Bedeutung der Ehe feststellen lässt. Deutliche Unterschiede bestehen allerdings im innerdeutschen Vergleich. Gemessen an der Zahl außerehelicher Geburten sowie am Anteil Alleinerziehender und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sind die Familienformen in Ostdeutschland weniger traditionell als in den westlichen Bundesländern. 4.2 Die Erwerbssituation von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Frauen haben in den untersuchten Ländern nach wie vor eine niedrigere Erwerbsbeteiligung und geringere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten als Männer. Im Folgenden gilt ein besonderes Augenmerk der Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern. Da die meisten Datenerhebungen im internationalen Vergleich zwar geschlechtsspezifisch durchgeführt werden, jedoch nicht nach Eltern und Kinderlosen differenzieren, wird hier zunächst dieser Praxis gefolgt. In einem ersten Schritt werden Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeiten von Männern und Frauen betrachtet(4.2.1). Es schließt sich eine Darstellung der länderspezifischen Arbeitsmarktstruktur sowie der beruflichen Gleichstellung von Frauen an(4.2.2), gefolgt von einer Untersuchung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zu diesem Zweck werden – soweit dies möglich ist – die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitszeiten von Müttern und Vätern in den ausgewählten Ländern vergleichend betrachtet(4.2.3). 36 4.2.1 Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeiten Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist seit der Nachkriegszeit in den meisten westeuropäischen Ländern stetig angestiegen; ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch in allen Ländern unterhalb der von Männern. Abbildung 8 zeigt die Erwerbstätigen- bzw. Beschäftigungsquoten nach Geschlecht zu zwei ausgewählten Zeitpunkten. Diese Quote gibt Aufschluss über alle Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die tatsächlich erwerbstätig sind als abhängig Beschäftigte, Selbständige oder mithelfende Familienmitglieder. In den untersuchten Ländern zeigt sich ein sehr unterschiedliches Erwerbsniveau der Frauen, aber auch der Männer: Insgesamt weisen Männer in Großbritannien die höchsten und in Frankreich die niedrigsten Beschäftigungsquoten auf. Schweden und Großbritannien erreichen mit ihrem hohen Niveau der Frauenerwerbstätigkeit bereits das Lissabon-Ziel von 60%, während Deutschland und Frankreich noch knapp darunter liegen. Die höchste Frauenerwerbstätigkeit weist Schweden mit 71% auf, hier liegt die Quote der Frauen nur knapp unter der der Männer. In Frankreich sind die wenigsten Frauen erwerbstätig; Deutschland liegt an vorletzter Stelle. Abb. 8: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht 1996 80 2004 70 73 71 60 50 59 55 67 69 57 52 76 78 66 63 73 74 71 68 40 30 20 10 0 Männer Frauen Deutschland Männer Frauen Frankreich Quelle: European Commission 2005a Männer Frauen Großbritannien Männer Frauen Schweden Angaben in Prozent der Erwerbsbevölkerung 15 – 64 Jahre 37 Im innerdeutschen Vergleich war die Frauenerwerbstätigkeit 2004 mit 58,5% in Westdeutschland und 58,1% im Osten fast identisch. Allerdings lag sie nach der Wiedervereinigung 1991 im Osten noch bei 66,7% und im Westen lediglich bei 54,6%(Cornelißen 2005: 101). Insofern hat eine gewisse Angleichung zwischen Ost und West stattgefunden, bei der die Beschäftigungsquote der Frauen aus Ostdeutschland deutlich gesunken ist. Das Niveau der Erwerbstätigkeit ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig: Neben geschlechtsspezifischen Faktoren, die im Weiteren noch ausführlicher erläutert werden, spielen in allen Ländern der Zeitpunkt des Eintritts ins Erwerbsleben und des Ausscheidens eine Rolle(vgl. etwa Hemmerijk 2002; European Foundation 2002) sowie auch die jeweilige Arbeitslosenquote. Will man zuverlässige Informationen über die insgesamt auf dem Arbeitsmarkt aktiven Personen erhalten, muss die Arbeitslosenquote zum Niveau der Erwerbstätigen addiert werden. Der Anteil arbeitsloser Frauen an allen weiblichen Erwerbspersonen in Ostdeutschland lag 2004 mit 19,5% um 11% höher als in Westdeutschland (8,4%)(Cornelißen 2005: 142). Hätten diese Frauen einen Arbeitsplatz, so läge das Beschäftigungsniveau von Frauen in Ostdeutschland insgesamt bei fast 80% – und damit sogar über dem schwedischen Niveau. Hier bestätigt sich die weiterhin hohe Erwerbsorientierung ostdeutscher Frauen, die jedoch auf dem Arbeitmarkt keine adäquate Verwirklichung findet. Die Höhe der Arbeitslosigkeit ist ein komplexes Phänomen, das sich aus dem Zusammenspiel vieler Faktoren erklären lässt(u. a. der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftsstruktur eines Landes). Auch geschlechtsspezifische Faktoren spielen eine Rolle: Die Arbeitslosenquote kann als ein Indikator dafür verstanden werden, inwieweit Frauen in den Arbeitsmarkt integriert sind bzw. welche Restriktionen ihnen bei der Arbeitsaufnahme begegnen(Kaufmann 2002b). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Erwerbsorientierung von Frauen eine gewisse Elastizität aufweist, da sie eine„Alternative“ als Mutter und Hausfrau besitzen und sich daher bei schwieriger Arbeitsmarktlage teilweise bzw. vorübergehend vom Arbeitsmarkt zurückziehen können. Eine solche Annahme kann nach den bisherigen Ausführungen zumindest für ostdeutsche Frauen nicht bestätigt werden(vgl. Dölling 2005; Geisler/ Kreyenfeld 2005). Im Die Arbeitslosenquote gibt an, wie viele Personen nicht beschäftigt und zugleich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet sind. 38 Angaben in Prozent aller Erwerbspersonen internationalen Vergleich sind diese innerdeutschen Differenzen allerdings nicht mehr sichtbar(Abb. 9). Es zeigen sich jedoch deutliche länderspezifische Unterschiede hinsichtlich der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Abb. 9: Arbeitslosenquoten nach Geschlecht 1996 14 2004 13,5 12 10 11,0 10,5 10,7 10,0 8 8,7 9,3 8,8 10,1 9,0 6 6,6 4 6,3 6,5 6,1 5,1 4,2 2 0 Männer Frauen Deutschland Männer Frauen Frankreich Quelle: European Commission 2005a Männer Frauen Großbritannien Männer Frauen Schweden Deutschland und Frankreich weisen insgesamt höhere Arbeitslosenquoten auf; zudem sind dort mehr Frauen als Männer arbeitslos. In Schweden und Groß­ britannien verkehrt sich das Bild: Bei insgesamt geringeren Zahlen für beide Geschlechter sind jeweils weniger Frauen arbeitslos. Auffällig ist, dass seit Mitte der 1990er Jahre die Arbeitslosenquoten für alle Erwerbspersonen mit Ausnahme der von deutschen Männern gefallen sind; die größten Rückgänge sind bei Frauen und Männern in Schweden und Großbritannien zu verzeichnen. Um ein vollständiges Bild der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen zu erhalten, müssen auch die Arbeitszeiten betrachtet werden. Im Ländervergleich zeichnen sich vor allem für die Frauen klare Unterschiede ab. Die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen konnte in vielen Ländern vor allem über einen Ausbau von Teilzeiterwerbstätigkeit erzielt werden, wie Abbildung 10 ver39 Angaben in Prozent der weiblichen Erwerbspersonen deutlicht. Insgesamt liegen die Raten der Teilzeitbeschäftigung auf sehr unterschiedlichem Niveau. Während in Frankreich rund 30% der Frauen in Teilzeit arbeiten, sind es in Großbritannien etwa 44%. In Deutschland ist die Teilzeitbeschäftigung von Frauen in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Abb. 10: Entwicklung der Teilzeitarbeit bei Frauen 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 1994 1996 1998 Quelle: European Commission 2005a 2000 2002 GB D S F 2004 Interessanterweise ist auch die Teilzeitbeschäftigung der Männer in allen untersuchten Ländern angestiegen(vgl. Abb. 11). Diese liegt aber auf einem wesentlich niedrigeren Niveau als die der Frauen – zwischen 5% in Frankreich und 11% in Schweden. Zudem ist die Motivation von Männern zur Teilzeitarbeit, wie andere Untersuchungen zeigen(vgl. Bauer 1999; Harvey 1999), nicht auf die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zurückzuführen, sondern vor allem auf Ausbildungszeiten, die mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert werden, auf unfreiwillige Teilzeitarbeit oder aber auf Altersteilzeit. 40 Angaben in Prozent der männlichen Erwerbspersonen Abb. 11: Entwicklung der Teilzeitarbeit bei Männern D F GB S 12 S 10 GB 8 6 4 2 0 1994 1996 1998 Quelle: European Commission 2005a 2000 2002 D F 2004 Für Männer im Berufsleben und vor allem für solche mit Familie ist die Voll­ zeiterwerbstätigkeit nach wie vor eine ungebrochene Norm. Ein relevantes Niveau von freiwilliger Teilzeitarbeit bei Vätern findet sich im europäischen Vergleich bislang nur in den Niederlanden(Plantenga et al. 1999; Plantenga 2004). Dort lag die männliche Teilzeitrate 2004 bei 22,3%(European Commission 2005a: 278). In den untersuchten Ländern ist Teilzeitarbeit für Eltern also noch ein überwiegend weibliches Phänomen. Teilzeitarbeit bei Frauen ist aus gleichstellungspolitischer Perspektive ambivalent zu beurteilen. Zum einen ist die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung bei vielen Müttern – etwa aufgrund fehlender Kinderbetreuung – eine willkommene Verbindung von Familie und Beruf. Dennoch bedeutet Teilzeitarbeit immer auch eine reduzierte Beteiligung am Erwerbsleben, die von vielen Arbeitgebern als mangelndes Engagement gewertet wird und oft das Ende der beruflichen Entwicklung bedeutet. Teilzeit ist also nicht gleich Teilzeit. Um ihre Qualität bewerten zu können, müssen die konkreten Arbeitszeiten und die soziale Absicherung berücksichtigt werden. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive werden Teilzeitbeschäftigungen unter 20 Stunden als schlechte Beschäftigungsverhältnisse gewertet, da sie in der Regel nicht zu existenzsichernden Einkommen führen. Obgleich Teilzeitbeschäftigte nach der EU-Teil41 Als Anteile aller beschäftigten Frauen zeit-Richtlinie(European Council Directive 97/81/EC) bezüglich des Entgelts und der sozialen Sicherung nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte, sind hier oft erhebliche Unterschiede festzustellen. In einigen Ländern sind Arbeitsverhältnisse im geringfügigen Bereich mit Blick auf die soziale Absicherung deutlich benachteiligt, beispielsweise Mini- und MidiJobs in Deutschland(Bothfeld 2005b). Abb. 12: Tatsächliche Arbeitszeiten von abhängig beschäftigten Frauen(2000) 100% 90% 80% unter 20 Wochenstunden 7 23 20 – 34 12 8 70% 60% 28 45 50% 40% 30% 28 27 20% 10% 0% 14 Deutschland 8 Frankreich Quelle: European Foundation 2002 35 – 39 9 13 40 – 45 26 45 und mehr 7 44 28 24 Großbritannien 15 28 6 Schweden Die konkrete Regulierung der Arbeitszeit ist von länderspezifischen Gesetzen und Tarifverträgen abhängig. Im Vergleich der Arbeitszeiten von Frauen wird deutlich, dass die geringfügige Teilzeitarbeit mit einem Anteil von 25% in Großbritannien und 14% in Deutschland im Jahr 2000 einen beachtlichen Anteil der weiblichen Erwerbstätigkeit einnahmen(vgl. Abb. 12). Im Gegensatz dazu war diese Erwerbsform in Frankreich und Schweden weniger bedeutsam. In diesen beiden Ländern war der Großteil der Frauen in Vollzeit beschäftigt: In Frankreich arbeiteten 45% der Frauen zwischen 35 und 39 Stunden – ab 35 Stunden gilt eine Beschäftigung nach nationalen Arbeitszeitgesetzen als Vollzeit. Schweden weist den höchsten Wert vollzeiterwerbstätiger Frauen auf: 42 Als Anteile an allen beschäftigten Männern 44% der Frauen arbeiteten im Jahr 2000 mindestens 40 Wochenstunden. Mit über 45 Stunden pro Woche sind sehr lange Arbeitszeiten hingegen am häufigsten bei Frauen in Frankreich festzustellen(12%). Abb. 13: Tatsächliche Arbeitszeiten von abhängig beschäftigten Männern(2000) 100% unter 20 Wochenstunden 20 – 34 90% 24 25 80% 70% 15 60% 33 50% 40% 51 30% 36 20% 10% 0% Deutschland 7 Frankreich Quelle: European Foundation 2002 35 – 39 40 – 45 33 45 und mehr 19 29 59 29 7 Großbritannien 9 9 Schweden Unterschiede bei den Arbeitszeiten lassen sich im Ländervergleich auch für die Männer feststellen(vgl. Abb. 13). In Frankreich arbeiteten im Jahr 2000 über die Hälfte der Männer zwischen 35 und 39 Stunden, während in Schweden knapp 60% der Männer über 40 Stunden arbeiteten. Auffällig ist der insgesamt hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten von Männern: Während in Deutschland und Frankreich etwa ein Viertel der Männer über 45 Wochenstunden arbeitete, war es in Großbritannien sogar ein Drittel. In Schweden betraf dies hingegen nur knapp ein Fünftel der Männer. Damit zeigt sich, dass die Vollzeitbeschäftigung von Männern eine sehr unterschiedliche zeitliche Belastung bedeuten kann. Überlange Arbeitszeiten(von Männern) sind aus geschlechterpolitischer Perspektive ebenso kritisch zu bewerten, wie geringfügige Teilzeitarbeit(von Frauen). 43 Im Ost-West-Vergleich zeigt sich für Deutschland, dass Teilzeitarbeit nach wie vor insbesondere von Frauen in Westdeutschland ausgeübt und gewünscht wird(Bothfeld 2005b: 138ff.): Knapp 45% der erwerbstätigen Frauen in Westdeutschland waren 2004 in Teilzeit beschäftigt, während dies im Osten nur auf etwa 28% der Frauen zutraf(Cornelißen 2005: 123). Zudem ist die Teilzeittätigkeit in Ostdeutschland bei über der Hälfte der Frauen unfreiwillig, während sie im Westen überwiegend aufgrund familiärer Verpflichtungen gewünscht wird. Der in Deutschland seit Anfang der 1990er Jahre zu verzeichnende Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung in Ost und West ist in Teilen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigung zurückzuführen. Das Gesamterwerbsvolumen von Frauen ist in Deutschland nicht angestiegen. Vielmehr kam es zu einer Umverteilung von Erwerbsarbeit zwischen Frauen, die überwiegend mit der Schaffung von Teilzeitstellen einher ging(Bothfeld 2005b). Betrachtet man die gewünschten Arbeitszeiten von Männern und Frauen in den vier Ländern, so liegen diese nicht sehr weit auseinander. Bei den Männern bewegen diese sich zwischen durchschnittlich 35,9 Stunden in Frankreich und 37,3 Stunden in Großbritannien. Frauen wünschen sich Arbeitzeiten, die zwischen 28,2 Stunden in Großbritannien und 32,4 Stunden in Schweden liegen (European Foundation 2002: 44). Die Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen liegen somit viel näher beieinander als die tatsächlichen Arbeitszeiten. Eine solche Angleichung der Arbeitszeiten wäre ein wesentlicher Schritt zu einer stärker gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen. Kritisch zu sehen ist dagegen die Polarisierung der faktischen Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern, wie sie sich in den untersuchten Ländern am deutlichsten in Großbritannien abzeichnet. Dort gibt es sowohl einen hohen Anteil geringfügiger Teilzeitarbeit bei Frauen wie auch überlanger Arbeitszeiten bei Männern. Diese Tendenz ist – in abgeschwächtem Maße – auch in Deutschland zu beobachten. In Deutschland nehmen in den letzten Jahren vor allem Arbeitszeiten von über 40 Stunden(insbesondere bei Männern) sowie von weniger als 15 Stunden(insbesondere bei Frauen) zu(Bothfeld 2005b). Dieser Grad der Polarisierung ist als einer der wichtigsten Indikatoren für den gleichstellungspolitischen Vergleich der Länder zu sehen. Mit einem Vergleich des Stundenvolumens und des Erwerbsvolumens kann das Verhältnis männlicher und weiblicher Erwerbstätigkeit abschließend gleichstellungspolitisch bewertet werden. Die Gegenüberstellung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen und Männern zeigt, dass die größte geschlechtsspezifische Differenz in Deutschland besteht, dicht gefolgt von 44 Durchschnittlich geleistete Stunden Großbritannien(siehe Abb. 14). Das niedrigste Arbeitszeitvolumen und zugleich die geringste Abweichung der Geschlechter weist Schweden auf; die Erwerbsbeteiligung ist hier am stärksten egalitär strukturiert. Abb. 14: Tatsächliche Wochenarbeitszeit(2004) Männer 45 40 42 35 30 31 25 20 15 10 5 0 Deutschland Quelle: Eurostat 2005b Frauen 40 33 Frankreich 40 30 Großbritannien 38 32 Schweden Ein ähnlich wichtiger Anhaltspunkt ergibt sich aus dem Vergleich der Beschäftigungsquoten von Frauen und Männern, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (Abb. 15). Die Geschlechterdifferenz ist in dieser Hinsicht in Schweden am geringsten ausgeprägt, gefolgt von Frankreich. Die Beschäftigungsquote nach Vollzeitäquivalenten zeigt an, wie hoch die Beschäftigungsquote wäre, wenn alle Beschäftigten in Vollzeit arbeiten würden. 45 in Prozent Abb. 15: Beschäftigungsquoten nach Vollzeitäquivalenten(2003) Männer 80 70 69 60 Frauen 68 Differenz 74 50 51 51 46 40 30 20 23 23 17 10 0 Deutschland Frankreich Quelle: European Commission 2005b Großbritannien 72 63 9 Schweden Obwohl Frankreich die niedrigste Frauenbeschäftigungsrate aufweist(vgl. Abb. 8), ist das Gesamterwerbsvolumen der Französinnen aufgrund ihrer längeren Arbeitszeiten insgesamt deutlich höher als das der deutschen Frauen(vgl. Abb. 15). Es liegt gleich auf mit Großbritannien und weist im Verhältnis zum männlichen Erwerbsvolumen eine geringere Differenz auf. Demgegenüber ist in Großbritannien und in Deutschland das weibliche Erwerbsvolumen auf mehr Köpfe verteilt. Frauen in Frankreich sind demnach insgesamt seltener erwerbstätig als in Deutschland, dann aber häufiger in Vollzeit. 4.2.2 Arbeitsmarktstruktur und berufliche Gleichstellung Zur Erklärung des Niveaus der Frauenerwerbstätigkeit in den einzelnen Ländern wird häufig auf strukturelle Veränderungen, speziell auf die Entwicklung sozialer Dienstleistungen verwiesen. Der Zusammenhang von Frauenerwerbstätigkeit und der Entwicklung des Dienstleistungssektors wird im Folgenden näher beleuchtet. Im Anschluss daran werden die horizontale und vertikale Segregation der Arbeitsmärkte sowie die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit betrachtet. 46 Angaben in Prozent aller Beschäftigten Abb. 16: Beschäftigung in unterschiedlichen Sektoren Dienstleistungen Industrie Landwirtschaft 100% 90% 14 10 8 10 27 80% 37 31 35 70% 60% 50% 84 87 92 89 40% 65 72 30% 60 62 20% 10% 14 8 0% D F GB S D F GB S Frauen Männer Quelle: European Commission 2005a Vergleicht man die Beschäftigung nach den drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen(Abb. 16), so fällt im Ländervergleich auf, dass in Deutschland noch ein größerer Anteil der Beschäftigten in der industriellen Produktion tätig ist. Im Gegensatz dazu zeigt sich der Dienstleistungssektor in den anderen drei Ländern noch stärker entwickelt. Der sektorale Wandel spiegelt sich allerdings in allen untersuchten Ländern deutlich im Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor wider. Dies gilt in besonderer Weise für die Frauen. Es zeigt sich, dass Frauenerwerbstätigkeit zum allergrößten Teil Dienstleistungsarbeit ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich der sektorale Wandel im Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft in Zukunft fortsetzen wird(vgl. u. a. Castells 2001, European Commission 2002). Die Entwicklung des Dienstleistungssektors ist in doppelter Hinsicht mit der Frauenerwerbstätigkeit verknüpft: Das Wachstum des Dienstleistungssektors erklärt sich unter anderem durch den Ausbau sozialer und personennaher Dienstleistungen, die unbezahlte Arbeit von Frauen ersetzen. Mütter, die erwerbstätig sind, benötigen externe Kinderbetreuungseinrichtungen und nehmen unter Umständen auch stärker andere Dienstleistungen wie Restaurants, Reinigungen 47 etc. in Anspruch. Die Erwerbsbeteiligung von Müttern wird durch einen Ausbau personennaher Dienstleistungen ermöglicht bzw. erleichtert. Gleichzeitig steigt dadurch die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften. Dies lässt sich auch aus historischer Perspektive für Deutschland nachweisen(Knapp 2002). Um Aufschluss über die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhalten, muss auch die jeweilige Familienpolitik und die Ausrichtung des Wohlfahrtsstaates betrachtet werden. Als Grad der„De-Famialisierung“ beschreibt Esping-Andersen(1999) die Externalisierung sozialer Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, die nicht mehr unbezahlt im Rahmen der Familie geleistet, sondern durch den Staat oder den Markt organisiert werden und somit Frauen von traditioneller Verantwortung entlasten. Eine Entwicklung dieser personennahen Dienstleistungen kann – so das Argument(Esping-Andersen 1990; 1999) – auf zwei Arten vollzogen werden: Entweder kann der Staat durch hohe Steuern und Abgaben den Ausbau dieser Dienstleistungen öffentlich finanzieren, wie dies in sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten – beispielsweise in Schweden – geschehen ist. Oder die personennahen Dienstleistungen werden marktvermittelt angeboten. Dies setzt allerdings eine stärkere Lohnungleichheit sowie geringe Steuern und Abgaben voraus, damit die Dienstleistungen privat nachgefragt werden können. Konkret bedeutet das: Ein Kindermädchen kann nur einstellen, wer selbst über ein wesentlich höheres Nettoeinkommen verfügt als das Kindermädchen. Diese Entwicklung entspricht der Strategie liberaler Wohlfahrtsstaaten und kann am Beispiel Großbritanniens nachvollzogen werden. Das„Dienstleistungs-Trilemma“(Hemerijck 2002) der konservativen Wohlfahrtsstaaten liegt darin begründet, dass ihnen – idealtypisch – weder der eine noch der andere Weg zur Entwicklung sozialer Dienstleistungen offen steht. Denn zum einen haben konservative Wohlfahrtsstaaten bereits ein hohes Niveau von Steuern und Abgaben, insofern kommt eine„marktwirtschaftliche“ Variante des Ausbaus sozialer Dienstleistungen nicht in Frage. Zum anderen werden die eingenommen Abgaben nicht – wie im sozialdemokratischen Modell – zur öffentlichen Bereitstellung sozialer Dienstleistungen verwendet, sondern überwiegend im Rahmen von Transferleistungen umverteilt. Darüber hinaus stehen konservative Wohlfahrtsstaaten mit traditionellem Ernährermodell vor dem Problem, dass sie niedrige Geburtenraten bei einer geringen weiblichen Erwerbsbeteiligung aufweisen, wodurch die Finanzierung des Wohlfahrtsstaa Vergleiche hierzu die Debatte zum Ausbau des Dienstleistungssektors(vgl. u. a.: Scharpf 1986; Häußermann/ Siebel 1995; Bosch 2003; Kemmerling 2003). 48 tes nachhaltig gefährdet ist. Gerade hier besteht somit ein erhöhter Handlungsbedarf. Dass Frankreich als konservativer Wohlfahrtsstaat dennoch eine höhere Müttererwerbstätigkeit und Fertilität aufweist als Deutschland, macht es als Vergleichsland besonders interessant. In neueren Veröffentlichungen wird oft von einer Win-Win-Strategie ausgegangen, bei der eine Erhöhung der Frauen­ erwerbsquote durch mehr Kinderbetreuungsangebote ermöglicht werden soll. Dadurch wird angestrebt, gleichzeitig die Fertilität und die Einnahmen der Sozialkassen zu erhöhen(vgl. Esping-Andersen 2006). Im europäischen Vergleich lassen sich die Zusammenhänge zwischen der Bereitstellung sozialer Dienstleistungen und dem Arbeitsvolumen von Frauen deutlich erkennen(vgl. Abb. 17). Mit dem Niveau sozialer Dienstleistungen, steigt auch das Arbeitsvolumen von Frauen. Deutschland(D) liegt in dieser Hinsicht etwas unterhalb des europäischen„Mittelfeldes“. Demgegenüber weisen Frankreich, Großbritannien und Schweden(F, UK, S) jeweils ein höheres Frauenerwerbsvolumen wie auch ein umfassenderes Niveau sozialer Dienstleistungen auf. Schweden steht mit Blick auf das Volumen entsprechender Dienstleistungen an der europäischen Spitze. Aus Abbildung 17 geht allerdings noch nicht hervor, ob die sozialen Dienstleistungen öffentlich oder privatwirtschaftlich organisiert sind. Abb. 17: Weibliches Arbeitsvolumen und Dienstleistungsvolumen in der EU(1999) in Stunden/Woche 10 Korrelation: 0,65 bei Kontrolle der 9 Sozialausgaben, P= 0,012(signifikant auf dem 0,05 Niveau) 8 7 NL DF B L 6 UK A 5 IRL I EL E 4 6 7 8 9 10 11 Arbeitsvolumen der Frauen S DK FIN P 12 13 in Stunden/Woche Eigene Berechnungen auf Basis der Arbeitskräftestichprobe der EU 1999 Quelle: Bosch 2003 © IAT 2003 Dienstleistungsvolumen in gesellschaftsorientierten/sozialen DL 49 Die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes sowie deren Folgen für die Lohnstruktur und die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen stellen in diesem Zusammenhang weitere aufschlussreiche Indikatoren dar. Ausgehend von der Tatsache, dass die Frauenerwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst besonders hoch ist und Frauen dort im Rahmen der Gleichstellungsgesetze in der Regel bessere Aufstiegsmöglichkeiten haben als in der Privatwirtschaft, wäre hier eine differenzierende Betrachtung von besonderem Interesse(OECD 2001b). Leider existieren jedoch kaum international vergleichende Daten zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst, da diese aufgrund der jeweils unterschiedlichen Struktur des öffentlichen Sektors schwer zu erheben sind. Nach Informationen der OECD(2001b; Aktualisierung: OECD Homepage 2006) arbeiteten in Frankreich 1998 insgesamt 58,8% der erwerbstätigen Frauen im öffentlichen Sektor, davon allein 48,9% für die Zentralregierung. In Deutschland lag der Anteil der im öffentlichen Dienst beschäftigten Frauen im Jahr 2000 bei 50,3%, wovon nur 21,5% für den Bund arbeiteten. In Schweden waren im Jahr 2000 allein 45,9% der erwerbstätigen Frauen für die Zentralregierung tätig; für die anderen Ebenen existieren keine Daten. Da der gesamte Bereich der Kinderbetreuung in Schweden kommunal organisiert ist(Naumann 2005), dürfte dies den Anteil weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Sektor allerdings auf über 50% erhöhen. Für Großbritannien existieren keine vergleichenden Daten. Aufgrund der wesentlich niedrigeren Staatsquote(vgl. Hemerijck 2002; OECD: 2005a) kann davon ausgegangen werden, dass hier die Beschäftigung im öffentlichen Dienst insgesamt – und damit auch die der Frauen – wesentlich niedriger ist als in den anderen Ländern. Die Konzentration von Frauenerwerbstätigkeit in diesem stärker abgesicherten Bereich muss aus gleichstellungspolitischer Perspektive als zwiespältig bewertet werden. Einerseits ermöglicht sie Chancen für weibliche Berufstätigkeit. Andererseits aber birgt sie die Gefahr, dass aufgrund der starken Segregation des Arbeitsmarktes dieser Beschäftigungsbereich als„unproduktiv“ betrachtet und ökonomisch abgewertet wird. Ein Abbau der Beschäftigung im öffentlichen Dienst und die stärkere Etablierung von Public Private Partnerships, wie sie im Rahmen der Lissabon-Strategie propagiert werden(European Commission 2002), ist in diesem Kontext aus gleichstellungspolitischer Perspektive als problematisch zu sehen. Bisher ist unklar, welche Auswirkungen die Reform des öffentlichen Sektors auf die Frauenerwerbstätigkeit haben wird. Es ist zu befürchten, dass in diesem Rahmen das bisher schon erreichte Ni50 veau von Gleichstellung wieder absinken könnte, solange keine wirksamen Gleichstellungsgesetze für die Privatwirtschaft etabliert sind. Daher wird im gleichstellungspolitischen Programm der EU gefordert, die Arbeitsplätze im Bereich der Kindererziehung und Betreuung aufzuwerten und besser zu bezahlen (European Commission 2006c) – wie dies geschehen soll, bleibt bislang allerdings offen. Ein Risiko der hohen Frauenerwerbstätigkeit im Bereich sozialer Dienstleistungen liegt in einer tendenziell stärker ausgeprägten horizontalen Segregation des Arbeitsmarktes. Laut einer OECD-Studie(2002: 90ff.) nimmt mit einer steigenden Frauenerwerbsbeteiligung auch die ungleiche Verteilung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu. Nach Berechnungen der OECD findet sich in Schweden mit Abstand die größte Ungleichverteilung der Geschlechter auf die Berufe. Im Vergleich der untersuchten Länder folgen dann Deutschland, Frankreich und Großbritannien relativ dicht aufeinander. Die horizontale Segregation des Arbeitsmarktes hat in der Regel auch Auswirkungen auf die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen sowie die geschlechtsspezifische Einkommensverteilung. Stellt man dem nun die vertikale Segregation des Arbeitsmarktes gegenüber, so wird deutlich, dass Frauen länderübergreifend im Verhältnis weniger Führungspositionen inne haben als Männer. Den höchsten Frauenanteil im Management weist Frankreich auf, gefolgt von Großbritannien; beide Länder liegen über dem EU-Durchschnitt(vgl. Abb. 18). Erklärt werden kann dies zum einen durch die geringere berufliche Geschlechtersegregation und zum anderen durch die hohe Zahl französischer Frauen, die in Vollzeit beschäftigt sind. Dies wird mit dem„Dissimilarity Index“ gemessen, der sich nach der Anzahl von Frauen und Männern berechnet, die ihre Berufe wechseln müssten, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen Berufen herzustellen(vgl. OECD 2002: 112). 51 in Prozent aller ManagerInnen Abb. 18: Weiblicher Anteil im Management 40 35 37,1 69 30 25 26,4 20 15 10 23 5 0 Deutschland Quelle: Eurostat 2006 Frankreich 72 34,5 32,1 29,8 Schweden Großbritannien EU 25 Betrachtet man die Anzahl weiblicher Führungskräfte im Verhältnis zur Gesamtzahl weiblicher Beschäftigter in der jeweiligen Sparte, zeigt sich die starke vertikale Strukturierung des Arbeitsmarktes sehr deutlich(vgl. Abb. 19). Im Ländervergleich weisen auch hier wiederum Großbritannien und Frankreich die besten Werte auf. In Großbritannien sind Frauen als hohe Staatsbeamtinnen sogar überrepräsentiert. Großbritannien bietet Frauen im EU-Vergleich die besten Aufstiegsmöglichkeiten(OECD 2002: 96). Trotz einer hohen Gleichheitsorientierung nimmt Schweden hingegen nur den dritten Platz ein, was durch die hohe vertikale Segregation des Arbeitsmarktes erklärt werden kann. In Deutschland erhalten im Ländervergleich die wenigsten Frauen die Möglichkeit, sich als Führungskräfte zu beweisen. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Leitung kleinerer Unternehmen, wo in Deutschland eine gute Frauenrepräsentation erreicht wird. 52 Verhältnis von Frauen in Führungspositionen zum Anteil von Frauen im jeweileigen Bereich Abb. 19: Repräsentation von Frauen in Führungspositionen Deutschland Frankreich Großbritannien Schweden 1,2 1,1 1,0 2,5 0,8 1,0 0,9 0,7 0,6 0,5 0,4 0,7 0,7 0,7 0,6 0,5 0,7 0,7 0,2 0,0 Angehörige gesetzgebender Körperschaften und leitende Verwaltungsbedienstete Geschäftsleitungen und Geschäftsbereichsleitungen in großen Unternehmen Quelle: OECD 2002 Leitung kleiner Unternehmen Die berufliche Diskriminierung ist ein komplexes Phänomen, dass sich mit Hilfe „objektiver“ Faktoren, wie etwa der bereits genannten beruflichen und sektoralen Verteilung sowie geringerer beruflicher Erfahrung aufgrund von Erwerbsunterbrechungen nur teilweise erklären lässt. Es ist umstritten, ob sich Mutterschaft per se negativ auf die Karriere von Frauen auswirkt. Vergleicht man die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen mit und ohne Kindern, so lassen sich zunächst kaum signifikante Unterschiede feststellen. Im Vergleich zu Männern weisen Frauen jedoch eine erheblich geringere Karrieremobilität auf – unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht(OECD 2002). Auch hier zeigt sich im Vergleich von Frankreich und Großbritannien(Daten für die anderen beiden Länder fehlen), dass Frauen in Großbritannien weitaus bessere Aufstiegsmöglichkeiten aufweisen als in Frankreich. Eine aktuelle Studie stellt für Deutschland fest, dass Frauen in verschiedenen Berufsfeldern unterschiedlich diskriminiert werden(Falk 2005). Kaum Diskriminierungen erfahren Frauen ohne Kinder in geschlechtsgemischten Berufen. Mit deutlichen Diskriminierungen sind hingegen Frauen in typischen Frauen- oder typischen Männerberufen konfrontiert sowie alle Frauen mit Kindern. 53 Insgesamt können für die Frage nach beruflichen Aufstiegschancen von Frauen – und speziell von Müttern – keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da der Einfluss von Mutterschaft auf die berufliche Mobilität im internationalen Vergleich noch nicht hinreichend untersucht ist. Sicher ist allerdings, dass Frauen in allen untersuchten Ländern – in unterschiedlichem Maße – Diskriminierungen erleben, die unter anderem mit der beruflichen Segregation und dem Niveau ihrer Erwerbsbeteiligung zusammenhängen. Betrachtet man die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in den verschiedenen Ländern, ergibt sich ein anderes Bild als bei den beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind zum einen auf die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitmarktes zurückzuführen, spiegeln aber auch die länderspezifische Spreizung der Lohnstruktur wider. Im Vergleich der vier Länder(Abb. 20) lässt sich erkennen, dass Frankreich die geringsten Lohnunterschiede aufweist und mit einem Abstand von 12% zwischen den durchschnittlichen Stundenverdiensten von Frauen und Männern auch unterhalb des europäischen Durchschnitts von 15% liegt. Abb. 20: Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede im Vergleich 1994 1999 2004 30 25 23 20 21 19 15 10 13 12 12 17 17 16 28 22 22 17 15 15 5 0 Deutschland Frankreich Schweden Großbritannien EU 25 Quelle: Eurostat-Homepage; http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1073,46870091 &_dad=portal&_schema=PORTAL&p_product_code=EM030[Zugriff: 05.01.2007] Differenz der durchschnittl. weibl. Stundenverdienste im Verhältnis zu männl. Stundenverdiensten (in Prozent) 54 An zweiter Stelle steht Schweden, wo Frauen im Durchschnitt um 17% niedrigere Stundenverdienste erzielen als Männer. In Schweden hat, wie auch in Deutschland, die Lohnungleichheit zwischen 1994 und 2004 sogar noch leicht zugenommen. Deutschland steht 2004 mit einer Differenz von 23% am schlechtesten da. Selbst Großbritannien, das Mitte der 1990er Jahre mit 28% noch eine weitaus höhere geschlechtsspezifische Lohnungleichheit aufwies, konnte diese in einem Zeitraum von 10 Jahren auf 22% reduzieren. Es ist anzunehmen, dass dies unter anderem mit der Einführung eines Mindestlohns 1999 und der Arbeit der Equal Opportunities Commission zusammenhängt(Bagilhole/ Dugmore 2001). Ein Teil der Lohndifferenzen – in Frankreich und Großbritannien jeweils etwa ein Viertel – lässt sich nach einer Studie der OECD(2002) auf geschlechtsspezifische Unterschiede in der Ausbildung, der Berufserfahrung etc. zurückführen. Dieser Anteil wird nicht als unmittelbar geschlechtsspezifische Ungleichheit gewertet. Speziell in Großbritannien gehen einige Prozentpunkte auf die allgemein sehr ungleiche Lohnstruktur zurück. Die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit in Deutschland lässt sich weder durch die Ausbildungsstruktur noch durch die allgemeine Lohnungleichheit erklären(OECD 2002: 100ff.). Für Schweden liegen bedauerlicherweise leider keine vergleichbaren Daten vor. Bemerkenswert ist die empirische Feststellung, dass es keine unmittelbaren Lohnunterschiede zwischen erwerbstätigen Frauen mit und ohne Kindern gibt. Die absoluten Einkommen von Müttern liegen in einigen Ländern – etwa in Großbritannien und in Deutschland – zwar erheblich unterhalb der Einkommen von kinderlosen Frauen in der gleichen Altersgruppe. Diese Unterschiede können aber überwiegend auf die geringeren Arbeitszeiten von Frauen mit Kindern zurückgeführt werden, da Mütter in den betreffenden Ländern in großem Umfang in Teilzeit beschäftigt sind. In Frankreich hingegen, wo Mütter überwiegend in Vollzeit erwerbstätig sind, liegen die absoluten Löhne sogar oberhalb derer kinderloser Frauen der gleichen Altersgruppe(OECD 2002: 107). Die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren, ist ein zentrales gleichstellungspolitisches Thema mit Auswirkungen bis hin zur konkreten Einkommensstruktur weiblicher Beschäftigter. Insgesamt schneidet bei der Frage nach der beruflichen Gleichstellungssituation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt Frankreich im Ländervergleich am besten ab. Hier besteht zum einen die mit Abstand größte Lohngleichheit. Zum anderen nimmt Frankreich auch hinsichtlich der Karrierechancen von Frauen den zweiten Platz ein. Auch Großbritannien 55 ist mit den bestehenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen und von Müttern auf einem guten Weg – obgleich eine immer noch hohe Lohnungleichheit besteht. Diese ist allerdings auch im Kontext der allgemeinen Ungleichheitsstruktur in Großbritannien zu sehen. 4.2.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern Eine mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor in vielen Ländern das wichtigste Hindernis einer gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen. Anhand der Müttererwerbstätigkeit lässt sich dies gut veranschaulichen – leider gibt es hierzu wenig aktuelle Daten im internationalen Vergleich. Zumeist markiert die Geburt des ersten Kindes den biografischen Anfangspunkt einer diskontinuierlichen weiblichen Erwerbsbiografie. Anstelle des in vielen Ländern lange Zeit vorherrschenden Zwei- oder Dreiphasenmodells, das eine Erwerbstätigkeit von Müttern mit minderjährigen Kindern nicht vorsah, sind bei vielen Frauen mittlerweile diskontinuierliche Erwerbsbiografien mit mehreren kürzeren Unterbrechungen sowie Phasen reduzierter Erwerbstätigkeit getreten. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive sollte der Staat eine möglichst kontinuierliche Erwerbsbiografie fördern – Phasen der familienbedingten Unterbrechung oder Arbeitszeitverkürzungen sollten im Rahmen der Erwerbstätigkeit abgesichert werden(vgl. Bothfeld 2005a). Die folgende Abbildung(Abb. 21) zeigt die Beschäftigungsquoten von Frauen im Alter von 25 bis 54 Jahren mit und ohne Kinder. Daraus geht hervor, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit zunehmender Kinderzahl in allen Ländern außer in Schweden sinkt. Mütter in Deutschland weisen im Vergleich die niedrigsten Beschäftigungsquoten auf: Während noch 70% der Frauen mit einem Kind erwerbstätig sind, fällt der Anteil bei Frauen mit zwei oder mehr Kindern auf 56%. 56 Angaben in Prozent Abb. 21: Beschäftigungsquoten von Frauen(25 – 54 J.) nach Anzahl betreuungsbedürftiger Kinder(unter 15 J.)(2000) kein Kind unter 15 Jahre 100 1 Kind 2 oder mehr Kinder 80 77 70 60 56 40 74 74 59 80 73 62 82 81 82 20 0 Deutschland Quelle: OECD 2002 Frankreich Großbritannien Schweden In Großbritannien zeigt sich ein ähnliches Muster bei einer insgesamt leicht höheren Beschäftigungsquote. In Frankreich ist die Beschäftigungsquote im Vergleich zwischen kinderlosen Frauen und Müttern mit einem Kind konstant; sie sinkt erst bei Müttern mit mindestens zwei Kindern deutlich ab. Insgesamt bleibt die Beschäftigungsquote von Müttern hier ebenfalls auf einem höheren Niveau als in Deutschland. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die niedrigere Frauenerwerbsquote in Frankreich(vgl. auch Abb. 8) nicht vordringlich auf mangelnde Vereinbarkeitsmöglichkeiten von Familie und Beruf zurückgeführt werden kann. In Großbritannien und Schweden findet sich eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen sowohl mit als auch ohne Kinder. In Schweden bleibt diese unabhängig von der Anzahl der Kinder konstant. Mutterschaft hat für Frauen in Schweden also keine Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit; ein grundsätzliches„Vereinbarkeitsproblem“ gibt es hier nicht. Die Beschäftigungsquoten von Männern mit und ohne Kinder(Abb. 22) zeigen hingegen, dass Väter – im Gegensatz zu Müttern – insgesamt eine höhere Erwerbstätigkeit aufweisen als kinderlose Männer. 57 Angaben in Prozent Abb. 22: Beschäftigungsquoten von Männern(25 – 54 J.) nach der Anzahl betreuungsbedürftiger Kinder(unter 15 J.)(2000) kein Kind unter 15 Jahre 100 1 Kind 2 oder mehr Kinder 92 92 80 85 93 92 83 90 91 85 90 91 82 60 40 20 0 Deutschland Quelle: OECD 2002 Frankreich Großbritannien Schweden Die Rate der Erwerbstätigkeit steigt mit der Anzahl der Kinder häufig sogar noch an. Die Erwerbstätigkeit von Vätern mit einem oder mehr Kindern liegt in den untersuchten Ländern fast identisch bei 90% oder leicht darüber. Das Leitbild des Familienernährers ist also nach wie vor gültig und führt länderübergreifend zu steigender Erwerbstätigkeit von Männern, sobald sie Väter werden. Vaterschaft wirkt sich – dies belegen verschiedene Untersuchungen – insgesamt stabilisierend auf die männliche Erwerbsbiografie aus(vgl. Born/ Krüger 2002). Im Folgenden werden die Auswirkungen der Familiengründung auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen noch differenzierter betrachtet. Einen großen Stellenwert für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat in einigen Ländern die Teilzeitarbeit. Dies konnte bereits anhand der unterschiedlichen Teilzeitquoten für Frauen gezeigt werden(vgl. Abb. 10). Vergleicht man nun die Teilzeitarbeit von Müttern, so treten die Unterschiede der Vereinbarkeitsregimes in den untersuchten Ländern deutlich zutage(Abb. 23). 10 10 Allerdings muss bei der Betrachtung der Daten berücksichtigt werden, dass sich verschiedene Effekte überlagern, die mangels vergleichbarer Daten nicht im einzelnen aufgeführt werden 58 Angaben in Prozent Abb. 23: Teilzeitquoten(unter 30 Wochenstd.) von Frauen(25 – 54 J.) nach Anzahl betreuungsbedürftiger Kinder(unter 15 J.)(2000) Deutschland 70 60 50 40 30 20 24 24 20 10 15 0 Keine Kinder Quelle: OECD 2002 Frankreich Großbritannien 63 45 47 32 32 24 22 17 1 Kind 2 oder mehr Schweden 39 35 34 18 Gesamt Während Teilzeitarbeit bei kinderlosen Frauen in allen vier Ländern eine vergleichsweise geringe Bedeutung aufweist, arbeiten in Deutschland und Groß­ britannien fast die Hälfte der Frauen mit einem Kind in Teilzeit. Bei zwei und mehr Kindern betrifft dies in Großbritannien sogar knapp zwei Drittel der Mütter. Interessanterweise sinkt bei den entsprechenden Müttern in Deutschland die Teilzeitrate auf ein Niveau von knapp über 30%. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass Teilzeitarbeit in Deutschland als„Übergangsstadium“ für die Phase mit kleinen Kindern gesehen wird und Frauen mit älteren Kindern teilweise zur Vollzeiterwerbstätigkeit zurückkehren. Dagegen scheint sich Teilzeitarbeit im Lebenslauf britischer Frauen über einen längeren Zeitraum zu stabilisieren. In Frankreich und Schweden steigt das Niveau der Teilzeitbeschäftigung können. Erstens werden nur die Frauen berücksichtigt, die mit Kindern noch weiterhin erwerbstätig sind – also bei zwei Kindern beispielsweise in Deutschland lediglich noch 56% der Frauen der entsprechenden Altersgruppe. Zweitens kann nicht nach dem Alter der Kinder differenziert werden, das einen hohen Einfluss auf die Arbeitszeiten bzw. die Erwerbstätigkeit von Müttern hat. Drittens kann aufgrund der mangelnden Differenzierung nicht zwischen„geringfügiger“ und„qualifizierter“ Teilzeitbeschäftigung unterschieden werden. 59 bei Müttern mit einem Kind kaum und bei solchen mit zwei oder mehr Kindern nur in geringem Maße. Es ist also festzuhalten: Die Müttererwerbstätigkeit sinkt mit der Anzahl der Kinder vor allem in Deutschland und Großbritannien, wohingegen die Teilzeitquote ansteigt. Durch Kombination dieser beiden Effekte reduziert sich das Erwerbsvolumen von Müttern in diesen beiden Ländern deutlich. In Frankreich und speziell in Schweden ist demgegenüber eine konstante Müttererwerbstätigkeit zu beobachten, die in einem erheblichen Ausmaß auch in Vollzeit ausgeübt wird. Dies ist ein wichtiger Hinweis auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die familienpolitisch im Wesentlichen durch die Bereitstellung öffentlicher Kinderbetreuung abgesichert wird(Beckmann/ Kurz 2001; OECD 2001a; vgl. Kap. 5.3). Bei der Erhebung von Daten zur Erwerbsbeteiligung von Müttern wird häufig nicht unterschieden, ob die Person sich zum Zeitpunkt der Befragung in Elternzeit befindet oder tatsächlich aktiv erwerbstätig ist. Es wird somit nicht die faktische Erwerbsbeteiligung abgefragt, sondern lediglich der Erwerbsstatus. Vergleicht man die aktive Erwerbsbeteiligung von Müttern mit kleinen Kindern, also ohne Berücksichtigung der in Elternzeit befindlichen Mütter, so zeigen sich deutlich die vor allem in Deutschland bestehenden mangelnden Vereinbarkeitsmöglichkeiten(Abb. 24). Im Jahr 2000 waren hier nur 27% der Mütter mit kleinen Kindern tatsächlich erwerbstätig; mit 32% waren dies in Ostdeutschland etwas mehr als in Westdeutschland(26%). Von diesen erwerbstätigen Müttern waren in Westdeutschland 87% in Teilzeit beschäftigt; im Osten waren dies deutlich weniger, nämlich nur 65%(Laurer/ Weber 2003). Die langen beruflichen Auszeiten der Mütter in Deutschland werden durch die Gewährung einer dreijährigen Elternzeit unterstützt und durch eine fehlende Kinderbetreuungsinfrastruktur erforderlich. Darüber hinaus basieren sie auf kulturellen Leitbildern von Mutterschaft, welche eine Betreuung durch die Mutter in den ersten Lebensjahren des Kindes propagieren. 60 Angaben in Prozent Abb. 24: Tatsächliche Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Klein­kindern(0 – 3 Jahre)(2000) Beschäftigungsrate gesamt 100 davon: Anteil der Teilzeitbeschäftigen 90 80 84 70 60 50 40 30 20 27 87 26 65 32 53 45 59 52 71 41 10 0 Deutschland gesamt West Ost Frankreich Großbritannien Schweden Quellen: Für Deutschland und Frankreich: Laurer/ Weber 2003; Für Großbritannien und Schweden: OECD 2005c In Frankreich und Großbritannien liegen die tatsächlichen Erwerbsquoten von Müttern mit Kleinkindern jeweils über 50% und in Schweden sogar bei 71%. Zugleich sind die Teilzeitquoten der Mütter mit 45% in Frankreich und 41% in Schweden bedeutend niedriger als in Deutschland, was unter anderem mit dem weit besseren Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung auch für kleine Kinder zu erklären ist. Letzteres gilt nicht für Großbritannien, was sich darin widerspiegelt, dass die Mehrheit der erwerbstätigen Mütter mit Kleinkindern in Teilzeit arbeitet. Die hohen Erwerbsquoten britischer Mütter mit kleinen Kindern sind auch auf die ökonomische Notwendigkeit zurückzuführen, ein doppeltes Haushaltseinkommen zu erzielen. Insgesamt konnte gezeigt werden, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen nach der Geburt eines Kindes in Deutschland am stärksten zurück geht und dabei zugleich hohe Teilzeitraten aufweist. Damit muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland im Vergleich der vier Länder als am schlechtesten bewertet werden. Frankreich und Großbritannien liegen im„Mittelfeld“, 61 wobei die Müttererwerbstätigkeit auch in Großbritannien vor allem über Teilzeitarbeit realisiert wird. Eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit von Müttern ist am stärksten in Schweden ausgeprägt, wo die Geburt von Kindern nicht zu einem Absinken der Erwerbstätigkeit, wohl aber zu einem leichten Anstieg der Teilzeitarbeit führt. Damit wird deutlich, dass unter den gegebenen Umständen in Deutschland und in Großbritannien die Teilzeitarbeit eine wichtige Strategie zur Vereinbarung von Familie und Beruf ist, während Mütter in Frankreich und Schweden zu einem höheren Maße in Vollzeit erwerbstätig bleiben. 4.3 Familiale Arbeitsteilung auf Paarebene und die Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit Jenseits der Erwerbsarbeitssituation von Frauen und Männern mit Kindern ist für die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie von besonderem Interesse, wie die Arbeitsteilung innerhalb von Paarbeziehungen gestaltet ist; in welcher Weise also die Aufgaben der Erwerbs- und Familienarbeit innerhalb der Partnerschaft verteilt sind. Wesentlich bestimmt wird diese Aufteilung durch die zeitlichen Anforderungen aufgrund familialer Verpflichtungen auf der einen und durch den Umfang der Erwerbsarbeit auf der anderen Seite. Insofern sprechen wir im Weiteren von Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern. Dabei können verschiedene Formen der Erwerbsbeteiligung von Mann und Frau in einer Paarbeziehung unterschieden werden, die sich allerdings zu zwei Grundmustern zusammenfassen lassen(Abb. 25). 11 11 An anderer Stelle sprechen die AutorInnen in diesem Zusammenhang auch von„familialen Arrangements von Arbeit und Leben“(Kassner/ Rüling 2005a: 245ff.). 62 Abb. 25: Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern Grundmuster Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern strukturell egalitär strukturell spezialisiert Mann Vollzeit – Frau Vollzeit Mann Teilzeit – Frau Teilzeit Mann Vollzeit – Frau nicht erwerbstätig Mann Vollzeit – Frau Teilzeit Frau Vollzeit – Mann Teilzeit Frau Vollzeit – Mann nicht erwerbstätig Adult Worker Model traditionelles Ernährermodell modernisiertes Ernährermodell „geschlechtsun­typische“ Erwerbskonstellationen Quelle: Rüling/ Kassner 2007 Als strukturell egalitär werden hier Konstellationen bezeichnet, in denen beide PartnerInnen in mehr oder weniger gleicher Weise am Erwerbsleben teilhaben. Strukturell spezialisiert sind hingegen Konstellationen, in denen es eine stärker differenzierte Aufgabenteilung innerhalb der Paarbeziehung gibt und in unterschiedlichem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Unter Gleichstellungsgesichtspunkten sind egalitäre Arrangements den spezialisierten vorzuziehen – insbesondere solchen, in denen Frauen keine Erwerbstätigkeit ausüben. Im Folgenden werden die tatsächlichen und die gewünschten Erwerbsarrangements bei Paaren mit Kindern in den untersuchten Ländern gegenübergestellt. 63 Angaben in Prozent Abb. 26: Tatsächliche Erwerbsarrangements bei Paaren mit Kindern unter sechs Jahren(1998) beide Vollzeit Mann Vollzeit, Frau Teilzeit Mann Vollzeit, Frau nicht erwerbstätig 100 andere Konstellationen 8,9 90 8,4 10,4 10,7 80 38,3 32,8 24,9 70 52,3 60 13,3 50 14,4 40 31,9 30 23,1 20 10 15,7 0 Deutschland 38,8 Frankreich 24,9 Großbritannien 51,1 Schweden Quelle: OECD 2001a Von einem traditionellen Ernährermodell wird dann gesprochen, wenn der Mann Vollzeit arbeitet und die Frau nicht erwerbstätig ist. Diese Konstellation ist mit 52,3% mit Abstand das häufigste Erwerbsarrangement in Deutschland(vgl. Abb. 26). Auch in Frankreich ist dieses Modell mit 38,3% noch stark vertreten. In Großbritannien lebt dagegen nur noch ein Drittel der Eltern eine solch traditionelle Rollenteilung und in Schweden knapp 25%. Das sogenannte modernisierte Ernährermodell, bei dem der Mann in Vollzeit und die Frau in Teilzeit tätig ist, findet sich am häufigsten in Großbritannien(31,9%) und in Deutschland (23,1%). In Frankreich und Schweden haben jeweils weniger als 15% der Paare dieses Erwerbsarrangement. Diese beiden Erwerbsarrangements lassen sich als die typischen Formen eines strukturell spezialisierten Arrangements bezeichnen. In Deutschland machen sie zusammengenommen über 75% der Erwerbskonstellationen von Paaren mit Kindern unter sechs Jahren aus, womit Deutschland im Ländervergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Am anderen Ende steht Schweden, wo weniger als 40% der Erwerbsarrangements dem Typus des traditionellen bzw. modernisierten Ernährermodells angehören. Eine stärker gleichberechtigte 64 Angaben in Prozent Form der Erwerbsbeteiligung stellt die doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit dar – das sogenannte Adult Worker Model. Diese Konstellation findet sich in Deutschland lediglich bei etwa einem Sechstel der Paare mit kleinen Kindern; in den anderen Ländern ist sie deutlich stärker vertreten, vor allem in Frankreich mit fast 40% und in Schweden mit über 50%. 12 Deutschland und Schweden bilden damit in diesem Vier-Länder-Vergleich die beiden Pole in der Frage, in welchem Umfang spezialisierte oder egalitäre Erwerbsarrangements vorherrschend sind. Abb. 27: Gewünschte Erwerbsarrangements bei Paaren mit Kindern unter sechs Jahren(1998) beide Vollzeit Mann Vollzeit, Frau Teilzeit Mann Vollzeit, Frau nicht erwerbstätig andere Konstellationen 100 4,4 90 19,4 11,7 6,6 23,6 80 5,7 14,1 22,2 70 13,3 60 21,9 42,9 50 40 41,8 66,8 30 52,4 20 32,0 10 21,3 0 Deutschland Frankreich Großbritannien Schweden Quelle: OECD 2001a Vergleicht man die tatsächlichen Erwerbskonstellationen mit den von den Paaren geäußerten Arbeitszeitwünschen, so wird deutlich, dass in allen Ländern 12 Aufgrund der Zusammenfassung weiterer Erwerbsarrangements in der Kategorie„andere Konstellationen“ im Rahmen der OECD-Erhebung ist eine zusätzliche Differenzierung, wie oben in Abbildung 25 vorgenommen, nicht möglich. Darunter sind sowohl das Arrangement TeilzeitTeilzeit und die geschlechtsuntypischen Erwerbskonstellationen zu fassen als auch Fälle von Arbeitslosigkeit. 65 traditionelle Formen des Zusammenlebens weniger oft den Wünschen der Paare entsprechen als sie gelebt werden. In besonderer Weise gilt dies für Deutschland, wo laut OECD-Daten lediglich 5,7% der Paare mit kleinen Kindern ein traditionelles Erwerbsarrangement wollen(vgl. Abb. 27). Die Differenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist hier im Vergleich aller Länder am ausgeprägtesten. In Großbritannien und Deutschland findet mit jeweils über 40% das modernisierte Ernährermodell einen deutlich höheren Anklang. In Frankreich und Schweden wird diese Konstellation lediglich von jeweils etwas mehr als 20% der Paare präferiert. Hier ist vor allem das Adult Worker Model mit zwei Vollzeiterwerbstätigen das Modell der Wahl(Frankreich 52,4%, Schweden 66,8%). Aber auch in Deutschland wünscht sich immerhin ein knappes Drittel aller Paare diese egalitäre Erwerbskonstellation. In Großbritannien wird das Adult Worker Model aufgrund der dort vergleichsweise langen Arbeitszeiten leicht geringer geschätzt als es faktisch gelebt wird. Auffällig ist, dass bis auf Schweden„andere Konstellationen“ ebenfalls stärker gewünscht werden, als sie derzeit Realität sind. Es ist zu vermuten, dass dahinter unter anderem auch der Wunsch nach einer beidseitigen Teilzeiterwerbstätigkeit steht. Abb. 28: Gewünschtes Erwerbsarrangement bei Paaren(2000) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Beide vollzeiterwerbstätig Mann erwerbstätig, Frau nicht 5 15 17 Mann Vollzeit, Frau Teilzeit Beide teilzeiterwerbstätig 6 18 10 Andere Formen 7 13 17 29 37 35 26 Deutschland 37 Frankreich 28 Großbritannien Quelle: European Foundation 2002 5 30 3 26 36 Schweden 66 Dies legen die Ergebnisse anderer europäisch vergleichender Studien nahe(European Foundation 2002; vgl. Abb. 28). Danach wird eine doppelte Teilzeitbeschäftigung von einer nennenswerten Anzahl von Paaren gewünscht. Allerdings wurde hierbei nicht weiter nach dem Vorhandensein bzw. dem Alter von Kindern differenziert. Untersuchungen aus Deutschland bestätigen jedoch, dass für Mütter mit kleinen Kindern ein Adult Worker Model auf Teilzeitbasis durchaus Attraktivität besitzt(Beckmann 2002). Zwar präferieren auch nach diesen Befunden etwa zwei Drittel der Mütter mit Kindern unter sechs Jahren in West- wie Ostdeutschland ein modernisiertes Ernährermodell. Vor allem in Westdeutschland hält aber etwa jede sechste Mutter ein doppeltes Teilzeitmodell für das ideale Erwerbsarrangement; in Ostdeutschland ist es hingegen lediglich jede zehnte. Hier wird dafür von mehr als jeder Fünften eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit angestrebt. Insgesamt zeigt der Blick auf gewünschte Arbeitszeit- und Erwerbskonstellationen einen deutlichen Handlungsbedarf zur Einrichtung mehr qualifizierter Teilzeitstellen für Mütter. Auf Seiten der Männer hingegen ist der Wunsch nach Teilzeit nicht in gleicher Weise ausgeprägt (vgl. Kap. 4.2.1). Eine permanente Teilzeitbeschäftigung wünschen sich lediglich 9% der in Vollzeit beschäftigten Männer. Zeitlich befristet können sie sich hingegen eine Teilzeitbeschäftigung weitaus eher vorstellen. In Frankreich und in Schweden gilt dies immerhin für jeden sechsten Mann – allerdings nicht primär aus familienbedingten, sondern zumeist aus anderen persönlichen Gründen(European Foundation 2002: 54). Jenseits des Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern ist bei der Frage der Arbeitsteilung von Bedeutung, wie die anfallende unbezahlte Familien- und Hausarbeit paarintern aufgeteilt wird. Auch ein nach außen hin egalitäres Erwerbsarrangement wie das Adult Worker Model ist in dieser Hinsicht ambivalent einzuschätzen. Soweit sich Männer bei einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung ihrer Partnerinnen nicht stärker an der Familienarbeit beteiligen, kommt es unweigerlich zu einer höheren Belastung von Frauen, die neben der Berufstätigkeit weiterhin die Hauptlast der Familien- und Hausarbeit tragen müssen(Arn/ Walter 2004). International vergleichende Studien zur Frage der geschlechtsspezifischen Aufteilung unbezahlter Arbeit gibt es bisher nur wenige (vgl. Arn/ Walter 2004, Künzler 2002). Ihre Ergebnisse deuten darauf hin, dass die paarinterne Arbeitsteilung sich in den letzten Jahren insgesamt etwas egalisiert hat, auch wenn Frauen nach wie vor die meiste Arbeit übernehmen. Die Zeit, die für hausarbeits- und familienbezogene Tätigkeiten aufgewendet wird, ist bei den Männer angestiegen und bei den Frauen gesunken. 67 Minuten pro Tag Mit den europaweit aufeinander abgestimmten nationalen Zeitbudgeterhebungen, die zwischen 1998 und 2002 durchgeführt wurden, liegen zur Zeitverwendung mittlerweile aktuelle Daten vor, die einen länderübergreifenden Vergleich zulassen(Abb. 29). Am meisten Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wenden Frauen mit kleinen Kindern in Deutschland und in Großbritannien auf. Sie haben zugleich die niedrigsten Erwerbsarbeitszeiten, wobei Mütter in Deutschland mit Abstand den geringsten Wert aufweisen. Die höchsten Zeitanteile in dieser Hinsicht haben schwedische Mütter, die auch deutlich weniger Zeit für Hausarbeit verwenden als Mütter in anderen Ländern. Abb. 29: Zeitverwendung von Paaren mit Kindern bis 6 Jahre nach Geschlecht 13 Kinderbetreuung 600 Hausarbeit Erwerbsarbeit 500 400 72 120 133 137 300 272 333 201 295 233 232 227 199 200 134 100 121 110 106 138 117 142 130 0 59 40 60 67 DE FR GB SE DE FR GB SE Frauen Männer Quelle: European Commission 2004 Unter anderem hängt dies mit der guten Versorgung mit öffentlicher Kinderbetreuung sowie der vergleichsweise hohen Beteiligung von schwedischen Vätern 13 Die angegebene Maßeinheit„Minuten pro Tag“ ist ein Durchschnittswert, der alle Wochentage eines ganzen Jahres, also auch das Wochenende und beispielsweise auch Ferienzeiten, mit einschließt. 68 an Kinderbetreuung und Hausarbeit zusammen. Im Ländervergleich zeigt sich, dass schwedische Väter sich am stärksten an der unbezahlten Familienarbeit beteiligen und zugleich die geringsten Zeitanteile an Erwerbsarbeit aufweisen. Insgesamt ist sich die Zeitverwendung schwedischer Väter und Mütter somit am ähnlichsten, auch wenn Mütter in Schweden noch immer über das Eineinhalbfache mehr an Zeit für Haushalt und Kindererziehung aufwenden als ihre Partner. Die Beteiligung der Väter in Deutschland an der unbezahlten Arbeit ist ebenfalls vergleichsweise hoch. Schlusslicht bilden die Väter in Frankreich, die vor allem wenig Zeit für Kinderbetreuung aufbringen. Sie leisten im Vergleich zu ihren Partnerinnen insgesamt deutlich weniger als die Hälfte der Haus- und Familienarbeit. In Deutschland ist das Verhältnis zwischen Müttern und Vätern in dieser Hinsicht in etwa 2:1. Besonders hervorzuheben ist der außerordentlich hohe Zeitanteil, den britische Väter mit Erwerbsarbeit verbringen, was mit den vergleichsweise langen Arbeitszeiten zusammenhängt. Trotzdem liegen britische Väter mit ihrem Engagement bei der Haus- und Familienarbeit noch vor den französischen Vätern. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es in allen Ländern weiterhin eine klare geschlechtsspezifische Arbeitsteilung gibt. Eine egalitäre Aufteilung der Haus- und Familienarbeit ist allerdings in Schweden am weitesten vorangeschritten. Im Gegensatz dazu steht Frankreich, wo die paarinterne Arbeitsteilung noch am stärksten traditionell geprägt ist. Vom Erwerbsarrangement her wurden Schweden und Frankreich als Länder beschrieben, in denen das Adult Worker Model am meisten vertreten ist und am stärksten gewünscht wird. Damit zeigt sich, dass die Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern allein nicht ausreichend ist, um die Arbeitsteilung der Geschlechter nachhaltig zu verändern. Neben der Erwerbsbeteiligung von Müttern bedarf es einer stärkeren Beteiligung der Väter an Familienaufgaben. Über Vaterschaft und die veränderte Position von Vätern in der Familie wird seit einigen Jahren unter dem Stichwort„neue Väter“ geschrieben und diskutiert. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für andere europäische Länder. 14 Neue Väter wollen nicht mehr vornehmlich„abwesender“ Vater sein, sondern eine andere Qualität in ihre Vater-Kind-Beziehung bringen. Zu überwiegenden Teilen sehen sie sich als Erzieher und nicht mehr(nur) als Ernährer(Fthenakis/ Minsel 2002). Laut einer repräsentativen Studie können in Deutschland 20% 14 Vergleiche z. B.: Fthenakis/Minsel 2002, Hobson 2002, Kassner/Rüling 2005a, Matzner 2004, Rerrich 1989, Walter 2002. 69 der Männer als„neue Männer“ bezeichnet werden, die sich durch ihre egalitären Einstellungen und den Wunsch nach aktiver Vaterschaft auszeichnen(Zulehner/ Volz 1998). Weiterhin stimmen knapp 40% der deutschen Männer der Aussage zu, für einen Mann sei es eine Bereicherung, eine familienbedingte Auszeit in Form von Elternzeit zu nehmen. Unter den„neuen“ Männern liegt der Anteil der Zustimmung sogar bei etwas über 60%. International vergleichende Untersuchungen zur Frage, ob und in welchem Umfang Männer solche familienbedingten Auszeiten aus dem Beruf tatsächlich nutzen, sind jedoch rar. Zudem sind Elternzeitregelungen in den verschiedenen Ländern zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet, was einen Vergleich erschwert. 15 Aktuelle Zahlen für Deutschland besagen, dass sich in lediglich 4,9% der berechtigten Paarhaushalte der Vater an der Elternzeit beteiligt(BMFSFJ 2004). Dabei steigt der Vater eher selten für eine längere Zeit komplett aus dem Beruf aus. Meistens wird die Elternzeit parallel in Teilzeit oder zeitversetzt durch beide Elternteile genutzt. Zu 30% nehmen die betreffenden Väter die Elternzeit für die Dauer von zwei Jahren in Anspruch. Etwa 45% der Väter übernehmen Anteile der Elternzeit maximal für ein Jahr. Für Großbritannien und Frankreich gilt, dass die Ausnutzung des etwa zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs im unmittelbaren Anschluss an die Geburt des Kindes vergleichsweise hoch ist(Frankreich 65%, Großbritannien 95%). Im Mittel gehen britische Väter darüber hinaus allerdings nur etwa 5 Tage in Elternzeit und in Frankreich macht lediglich 1% der anspruchsberechtigten Väter von der Elternzeitregelung Gebrauch(European Commission 2005b: 49; Sachverständigenkommission 2005: 91). Auch in Schweden gibt es eine Regelung zum Vaterschaftsurlaub, die von etwa 80% der Väter in Anspruch genommen wird (Veil 2003: 16). Allerdings beteiligen sich schwedische Väter mittlerweile auch zu 42% an der Elternzeit, die als Lohnersatzleistung konzipiert ist und zwei Vätermonate enthält. Die Dauer der Übernahme der Elternzeit ist jedoch weitgehend auf diesen zweimonatigen Zeitraum begrenzt. 2002 haben schwedische Väter nur insgesamt 16% der maximal möglichen Tage an Elternzeit genutzt (European Commission 2005b: 51). Festzuhalten ist, dass der individuelle Anspruch von Vätern an einem Teil der 15 Zur genaueren Darstellung der länderspezifischen Regelungen zur Elternzeit siehe Kapitel 5.2. Unterschieden werden müssen von der Elternzeit zudem Regelungen zum Vaterschaftsurlaub(als Pendant zum Mutterschaftsurlaub), die in Schweden, Frankreich und Großbritannien, nicht aber in Deutschland existieren. Auch dazu siehe ausführlicher Kapitel 5.2. 70 Elternzeit sowie deren Ausgestaltung als Lohnersatzleistung zu einer deutlich größeren Beteiligung der Väter führt. Untersuchungen aus Schweden zeigen, dass mit der Einführung von zunächst einem Vätermonat 1995 die Nutzung von Elternzeit deutlich gestiegen ist; auch bei der Aufstockung auf zwei Monate 2002 hat sich dies erneut gezeigt(Swedish Institute for Social Research 2004 und 2005). In Deutschland ist eine ähnliche Regelung mit der Einführung des Elterngelds ab 2007 in Kraft(vgl. dazu Kap. 5.2). Laut einer AllensbachUmfrage können sich unter diesen Voraussetzungen 33% der jüngeren berufstätigen Männer einen Ausstieg für ein Jahr und 15% immerhin für einige Monate vorstellen(Institut für Demoskopie 2005: 11). Abzuwarten bleibt, ob diese Neuerung in Deutschland tatsächlich zu einer ähnlichen Entwicklung führen wird wie in Schweden. Eine europäisch vergleichende Untersuchung über die Einstellungen von Männern zu Elternzeitregelungen zeigt für die untersuchten Länder hingegen, dass bisher nur die schwedischen Männer der Elternzeit aufgeschlossener gegenüber stehen(European Opinion Research Group 2004). Diese Erhebung kommt zum Ergebnis, dass europaweit zwar 75% der Männer von den rechtlichen Möglichkeiten, in Elternzeit zu gehen, wissen, aber die große Mehrheit(84%) bislang weder Elternzeit genommen hat noch dies in Erwägung zieht. Deutsche Männer weisen demnach mit 90% ein besonders hohes Desinteresse an Elternzeit auf. Dies steht im Gegensatz zu der zeitlich später und mit Blick auf das Elterngeld durchgeführten Allensbach-Umfrage. Mit der Diskussion um das Elterngeld scheint sich also in Deutschland bereits ein Einstellungswandel vollzogen zu haben. 71 Angaben in Prozent Abb. 30: Männer, die Elternzeit genommen haben oder darüber nachdenken(2003) für ein/ das erste Kind 40 für mehrere/ alle Kinder 35 34 30 25 20 18 15 10 5 4 1 0 Deutschland 2 3 Frankreich 76 Großbritannien Quelle: European Opinion Research Group 2004 Schweden 4 4 EU 15 Laut der europaweiten Studie(vgl. im Folgenden European Opinion Research Group 2004) bestätigt sich hingegen bei der Frage nach der tatsächlichen Inanspruchnahme bzw. dem ernsthaften Interesse an Elternzeit eher das bisher beschriebene Bild(vgl. Abb. 30). Danach ist Elternzeit bislang für Männer kein ernsthaftes Thema – mit Ausnahme von Schweden. Lediglich 4% der europäischen Männer stimmen der Aussage zu, dass Elternzeit von beiden Elternteilen genommen werden kann und beide gleichermaßen daran partizipieren sollten. In Schweden erreicht die Zustimmung zu dieser Aussage immerhin 12%, während deutsche, französische und britische Männer im EU-Durchschnitt(4%) liegen. Als einen wesentlichen Grund dafür, warum sie Elternzeit bislang nicht in Anspruch genommen haben, geben die befragten Männer an, entsprechende Regelungen hätten zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht existiert. Ein weiteres zentrales Argument sehen viele in der finanziellen Situation der Familie. In Deutschland wurde dies von fast einem Drittel der Männer als Grund angegeben. Auch verschiedene nationale Untersuchungen für Deutschland bestätigen diesen Befund einhellig(Beckmann 2001, Institut für Demoskopie 2005, Vascovics/ Rost 1999). Europaweit stimmen dementsprechend 38% aller Männer der Aussage zu, eine bessere finanzielle Ausgestaltung der Elternzeit würde 72 sie zur Übernahme ermutigen(European Opinion Research Group 2004). Da­ rüber hinaus sind auch berufsbezogene Gründe ausschlaggebend. 31% der Männer in Europa fürchten, dass ihre berufliche Karriere durch die Übernahme von Elternzeit leiden könnte. Insgesamt zeigen diese Ergebnisse, dass die Beteiligung der Väter an der Hausund Familienarbeit bis heute hinter gleichstellungspolitischen Zielen weit zurück bleibt. Die konkrete berufliche Paarkonstellation und Einkommenssituation übt einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung von Männern aus, eine familienbedingte Auszeit aus dem Beruf zu nehmen(vgl. auch Kassner/ Rüling 2005a). Mehrheitlich haben Männer noch immer das Leitbild des Familienernährers verinnerlicht. Soweit der prinzipielle Wunsch nach mehr Zeit für Familie besteht, können sich Männer vor allem dann darauf einlassen, wenn finanzielle Fragen und die berufliche Situation zufriedenstellend geklärt sind. Neben familien- und gleichstellungspolitischen Anstrengungen auf staatlicher Ebene muss hier also zugleich auf betrieblicher bzw. tarifpolitischer Ebene gehandelt werden. 4.4 Armutsprävention bei Eltern und Kindern Wesentliches Ziel einer gleichstellungspolitisch orientierten Familienpolitik sollte nicht zuletzt die Armutsprävention von Familien sein. Eine besonders von Armut 16 bedrohte Gruppe sind die Ein-Eltern-Familien. In einem traditionellen Verständnis„fehlt“ diesen Familien mit überwiegend weiblichen Haushaltsvorständen der Familienernährer, der sie ökonomisch versorgt und absichert. Eine derartige defizitorientierte Sichtweise wird in dieser Studie abgelehnt. Stattdessen muss gefragt werden, inwiefern es wohlfahrtsstaatliche Rahmenbedingungen ermöglichen, Familienformen jenseits der traditionellen Ehe mit Kindern zu verwirklichen. Damit verbunden ist die Frage, inwieweit Frauen mit Kindern es sich„leisten“ können, auf eine feste Partnerschaft zu verzichten. Zunächst werden dazu die Armutsraten für Männer und Frauen sowie für Familien im internationalen Vergleich betrachtet. 16 Als von Armut betroffen gelten Personen, die über weniger als 50% des Medianeinkommens verfügen. Als von Armut bedroht(auch: Armutsrisiko) werden diejenigen Personen angesehen, die über weniger als 60% des Medianeinkommens verfügen(European Commission 2006b). 73 Angaben in Prozent der Bevölkerung, die über weniger als 60 % des Medianeinkommens vefügen Abb. 31: Armutsrisiko einzelner Bevölkerungsgruppen Deutschland Frankreich Großbritannien Schweden 25 22 20 20 15 14 16 15 12 12 10 11 11 10 9 8 5 0 Kinder(0 – 15 Jahre) Männer(25 – 49 Jahre) Quelle: European Commission 2006b Frauen(25 – 49 Jahre) Kinder sind in allen untersuchten Ländern am stärksten von Armut bedroht(vgl. Abb. 31). Dies gilt insbesondere für Großbritannien(22%) und Deutschland (20%). Die geringste Kinderarmut existiert in Schweden, wo lediglich 11% der Kinder unter 15 Jahren von Armut bedroht sind. Darüber hinaus zeigt sich, dass das Armutsrisiko für Frauen in allen Ländern etwas höher liegt als für Männer. In Deutschland sind 16% der Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren von Armut bedroht – damit erzielen sie in der Vergleichsgruppe den höchsten Wert. Bei deutschen Männern in der gleichen Altersgruppe liegt der entsprechende Wert bei 11%. Damit ist in Deutschland zugleich der Geschlechterunterschied beim Armutsrisiko am größten. Mit geringem Abstand folgt Großbritannien, wo 15% der Frauen und 12% der Männer von Armut bedroht sind. In Frank­ reich und Schweden liegen die Werte für beide Geschlechter etwas niedriger und jeweils enger beieinander. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind unter anderem durch die geschlechtsspezifische Lohndifferenzierung zu erklären, die in Großbritannien und in Deutschland am größten ist. Eine weit stärkere Aussagekraft hinsichtlich des Armutsrisikos hat die Differenzierung nach Haushalten mit und ohne Kinder. Betrachtet man das Armutsrisiko von Haushalten mit Kindern, so wird deutlich, dass vor allem bei Alleiner74 Angaben in Prozent der Haushalte, die über weniger als 60% des Medianeinkommens verfügen ziehenden und bei Haushalten mit vielen Kindern die Bedrohung durch Armut besonders groß ist(vgl. Abb. 32). Bei Alleinerziehenden sind die Armutsrisiken in Deutschland(38%) und Großbritannien(40%) am größten. Gleiches gilt für Familien mit drei und mehr Kindern, die in Deutschland und Großbritannien jeweils zu knapp einem Viertel von Armut bedroht sind. Abb. 32: Armutsrisiko nach Haushaltsform Deutschland 45 Frankreich Großbritannien Schweden 40 40 35 38 30 30 25 20 19 15 10 5 0 mit Kind(ern) Alleinerziehende 24 24 14 13 10 8 14 10 9 5 17 14 ein Kind zwei Kinder drei und mehr Kinder Zwei-Eltern-Haushalte Quelle: European Commission 2006b Die Ähnlichkeit der prekären Situation von Alleinerziehenden in Deutschland und Großbritannien überrascht, da die sozialen Transferleistungen für Kinder in Deutschland wesentlich höher liegen als in Großbritannien(vgl. Kap. 5.1). Allerdings ist nicht unbedingt das Niveau der finanziellen Unterstützung für Kinder, sondern die Erwerbstätigkeit der Mütter die beste Option zur Armutsprävention bei Eltern und Kindern(Esping-Andersen 2002b). Im Fall von Großbritannien und Deutschland folgt aus der vergleichsweise niedrigen Erwerbsbeteiligung von Müttern(vgl. Kap. 4.2.3) insofern auch ein höheres Armutsrisiko von Alleinerziehenden und von Kindern. Obwohl Frankreich relativ großzügige Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende zur Verfügung stellt, sind auch hier immerhin noch 30% der Alleinerziehenden von Armut bedroht. Allerdings sind 75 Angabe als Anteil pro Haushaltstyp in Frankreich in allen Haushaltsformen weniger Eltern von Armutsrisiken betroffen als in Deutschland oder Großbritannien. Letzteres ist sowohl auf familienpolitische Transferleistungen als auch auf die hohe Erwerbsbeteiligung von Müttern zurückzuführen. Schweden schließlich weist für alle Haushaltsformen das geringste Armutsrisiko auf. Abb. 33: Kinderarmut nach Haushaltsfomen und Erwerbsstatus der Eltern(2000/2001) Deutschland Frankreich 2001 2000 70 19,1 60 16,6 50 62 63 56 Großbritannien 2000 52 Schweden 2000 40 38 37 34 30 20 16 10 13 7 4 21 18 10 6 18 14 66 8 2241 0 Kinderarmut gesamt nicht erwerbstätig erwerbstätig Alleinerziehend beide nicht einer beide erwerbstätig erwerbstätig erwerbstätig Zwei Eltern Quelle: Adema et al. 2005 Abbildung 33 verdeutlicht, dass die Erwerbstätigkeit beider Elternteile einen sicheren Schutz gegen Kinderarmut bietet: Sie ist am höchsten bei nichterwerbstätigen Alleinerziehenden – in dieser Gruppe sind in Deutschland, Groß­ britannien und Frankreich jeweils über die Hälfte der Haushalte von Kinderarmut betroffen. Am zweitgrößten ist die Kinderarmut in arbeitslosen Haushalten – Deutschland weist hier den höchsten Wert auf. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit senkt in allen Ländern spürbar das Armutsrisiko; auch dann ist letzteres aber im Ländervergleich in Großbritannien noch immer am höchsten. Insbesondere gilt dies bei Erwerbstätigkeit nur eines Elternteils. Demgegenüber bietet die 76 Erwerbstätigkeit beider Elternteile in allen Ländern einen guten Schutz gegen Kinderarmut. In Schweden ist die Kinderarmut bei allen Haushaltsformen und Erwerbsbeteiligungen der Eltern wesentlich niedriger als in den anderen Ländern. Die schwedische Familienpolitik und die hohe Erwerbsquote von Frauen bieten im internationalen Vergleich den besten Schutz gegen Kinderarmut. 77 5. Familienpolitische Regulierungen in den untersuchten Ländern Im dritten Kapitel wurde ein erster Überblick über die wohlfahrtsstaatlichen und familienpolitischen Traditionen der untersuchten Länder gegeben und im vierten Kapitel die Situation von Männern und Frauen in Familien detailliert analysiert. Im Folgenden wird die konkrete länderspezifische Ausgestaltung familienpolitischer Maßnahmen untersucht. Zudem wird die Frage aufgegriffen, welcher Zusammenhang zwischen der Ebene politischer Regulierungen und der Lebenssituation von Familien besteht. Dargelegt werden zum einen aktuelle Forschungsergebnisse zur Auswirkung verschiedener familienpolitischer Leistungen auf die Situation von Männern und Frauen in Familien. Zum anderen wird die aktuelle Entwicklung der Familienpolitik in den vier Ländern vergleichend betrachtet und in gleichstellungspolitischer Hinsicht bewertet. Bei der Darstellung der familienpolitischen Maßnahmen wird zwischen monetären Leistungen(5.1), zeitwerten Anrechten(5.2) und infrastrukturellen Angeboten der Kinderbetreuung(5.3) unterschieden(vgl. Thenner 2000, Sachverständigenkommission 2005, Spieß 2006). In den Vergleich gehen sowohl explizite als auch implizite familienpolitische Maßnahmen ein. Explizite Maßnahmen sind solche, die im Rahmen einer institutionell ausgestalteten Familienpolitik aufgelegt werden. Als implizit werden demgegenüber Maßnahmen verstanden, die nicht unmittelbar eine familienpolitische Zielsetzung im engeren Sinne verfolgen, gleichwohl aber eine entsprechende Wirkung entfalten (Kaufmann 2002b). Sie entstammen beispielsweise der allgemeinen Sozialpolitik, der Arbeitsmarktpolitik oder der Steuerpolitik. Anhand der Höhe und Struktur der öffentlichen Ausgaben für Familienpolitik in den untersuchten Ländern(vgl. Abb. 34) lassen sich zunächst Stellenwert und Ausrichtung der Familienpolitik festmachen. Die familienpolitischen Ausgaben werden hier entsprechend ihres Anteils am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt(BIP) beschrieben. 78 in Prozent des BIP Abb. 34: Öffentliche Ausgaben für Familienpolitik(2001) 17 Dienstleistungen 4,0 3,5 3,0 2,5 0,9 2,0 1,5 1,1 1,0 0,5 0,8 0,0 Deutschland Quelle: OECD 2005a monetäre Leistungen Fiskalpolitik 0,8 1,5 1,3 Frankreich 0,1 1,9 0,3 Großbritannien 1,8 2 Schweden Aus Abbildung 34 gehen Höhe und Verwendung der staatlichen Ausgaben für Familienpolitik hervor, wobei sich deutliche Unterschiede in der familienpolitischen Ausgabenstruktur der untersuchten Länder zeigen. Die im Vergleich größten finanziellen Anstrengungen für Familienpolitik unternimmt der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat Schweden mit einem Anteil von 3,8% am BIP. Über 50% dieser Ausgaben werden zur Bereitstellung von sozialen Dienstleistungen – vor allem der Kinderbetreuungsinfrastruktur – verwendet. Fiskalpolitische Leistungen spielen in Schweden hingegen keine Rolle, da das Steuersystem streng individualisiert ist und keine Förderung der Familie als Institution vorsieht. Die relativ hohen unmittelbaren Transferleistungen von 1,8% des BIP, die nur von Großbritannien übertroffen werden, dienen überwiegend zur Finanzierung der Lohnersatzleistung im Rahmen der Elternzeit. Der liberale Wohlfahrtsstaat Großbritannien weist demgegenüber die niedrigsten Ausgaben für Familienpolitik auf. Hier spielen die staatlich finanzierte Bereitstellung sozialer 17 Der Abbildung 34 liegen nicht die Bruttoausgaben des Staates – d. h. seine direkten Aufwendungen – zugrunde, sondern die tatsächlichen Nettoausgaben. Dies bedeutet, dass einerseits auch die mittelbaren Transfers aufgrund steuerlicher Entlastungen von Familien berücksichtigt werden, andererseits aber auch die zusätzlichen Belastungen, die sich durch die Besteuerung einzelner Sozialleistungen ergeben(vgl. OECD 2005a). 79 Dienstleistungen und die fiskalische Unterstützung eine sehr untergeordnete Rolle; stattdessen werden 1,9% des BIP als Transferleistungen direkt an bedürftige Familien gezahlt. In den konservativen Wohlfahrtsstaaten Frankreich und Deutschland zeigt sich als Gemeinsamkeit eine stärkere Bedeutung der steuerlichen Familienförderung. Dahinter stehen einerseits das Ehegattensplitting in Deutschland bzw. Familiensplitting in Frankreich sowie andererseits eine Vielzahl von Möglichkeiten, kinderbezogene Kosten steuerlich geltend zu machen. Beide Länder weisen im Vergleich zu Schweden und Großbritannien einen geringeren Anteil direkter Transferleistungen an Familien auf. Dennoch verzeichnet Frankreich im Vergleich insgesamt die zweithöchsten Aufwendungen für Familienpolitik. Die Ursache ist im Bereich der sozialen Dienstleistungen(Kinderbetreuung) zu sehen, zu deren Finanzierung deutlich mehr ausgegeben wird als in Deutschland: So gehört beispielsweise die Vorschule für Kinder ab drei Jahren mit zum staatlichen Schulsystem und wird damit als kostenlose Leistung bereitgestellt. Zudem gibt es eine Reihe von Zuschüssen für die private Organisation von Kinderbetreuung(vgl. 5.3). Die beiden konservativen Wohlfahrtsstaaten nehmen folglich eine mittlere Position bei der Kinderbetreuung ein. Addiert man fiskalpolitische Leistungen und Transferleistungen, so zeigt sich für beide Länder das Übergewicht an finanzieller Unterstützung für Familien. Anhand der Struktur der öffentlichen Ausgaben lassen sich somit bereits die verschiedenen Schwerpunktsetzungen der jeweiligen Familienpolitik erkennen. Für welche Leistungen und Maßnahmen die Gelder im Einzelnen ausgegeben werden, wird im Folgenden genauer betrachtet und anhand bestehender Forschungsergebnisse bewertet. 5.1 Monetäre Leistungen und Fiskalpolitik 5.1.1 Welche Auswirkungen haben monetäre Leistungen und Fiskalpolitik auf die Situation von Familien? Die Auswirkungen der monetären Leistungen und der Fiskalpolitik auf die Situation von Familien sind komplex und noch nicht endgültig erforscht. Bislang gibt es vor allem Studien zum Einfluss monetärer Leistungen auf das Fertilitätsverhalten und auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Diese zeigen, dass sich durch die Verbesserung der finanziellen Situation von Familien lediglich Paare, die bereits Kinder haben, in der Frage beeinflussen lassen, ob sie noch weitere Kinder bekommen wollen(Strohmeier 2002, Neyer 2003). Allerdings 80 liegt hier auch nicht die wesentliche Funktion monetärer Transferleistungen, wie z. B. dem Kindergeld. In der Regel werden diese Leistungen gewährt, um die mit Kindern verbundenen zusätzlichen Kosten zu kompensieren. Die Anhebung monetärer Leistungen in den 1990er Jahren hat jedoch nicht zur Verbesserung der finanziellen Situation von Eltern mit Kindern geführt(EspingAndersen 2002b). In Deutschland ist in den 1990er Jahren die Erhöhung der Kindergeldzahlungen sogar mit einem Sinken der Fertilität und einem Anstieg der Kinderarmut einhergegangen(Strohmeier 2002). Erklärt werden kann dies damit, dass monetäre Leistungen das aufgrund einer Arbeitszeitreduktion oder eines Erwerbsausstiegs entfallende Einkommen von Müttern – die sogenannten Opportunitätskosten – nicht in vollem Maße ersetzen können(Anxo et al. 2000). 18 Wie in Kapitel 4.4 erörtert, bietet sowohl bei Paaren mit Kindern als auch bei Alleinerziehenden vor allem eine Erwerbsbeteiligung aller Erwachsener eine zuverlässige Armutsprävention. Insofern ist also nicht die Höhe der Transferleistungen, sondern die Müttererwerbsrate als wesentliche Stellschraube zur Verbesserung der ökonomischen Situation von Familien anzusehen. Die entscheidende Frage ist daher, inwiefern Müttererwerbstätigkeit durch finanzielle Leistungen im Rahmen der Familienpolitik gefördert bzw. erschwert wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Überlegung, ob sich die Arbeitsaufnahme von Müttern mit Kleinkindern aus individueller Sicht„lohnt“, wenn die Kosten externer Kinderbetreuung mit den Verdienstmöglichkeiten„gegengerechnet“ werden. Neben finanziellen Transferleistungen, die Anreize zur Erwerbstätigkeit oder zum Berufsausstieg setzen können, kommen bei dieser Kalkulation arbeitsmarktpolitische Elemente, steuerliche Erwägungen und vor allem die realen Kosten der Kinderbetreuung zum Tragen. 19 Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen können in bestimmten Konstellationen sogenannte Armutsfallen entstehen: Ab einem gewissen Einkommensniveau„lohnt“ sich eine Erwerbsaufnahme nicht mehr, weil die damit verbundenen Kosten höher sind als das zu erzielende Einkommen. Solche Armutsfallen werden in der Literatur meist im Hinblick auf geringqualifizierte 18 Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang die Elterngeldregelungen – zumindest dann, wenn die Zeiten der daran geknüpften Erwerbsunterbrechung eher kurz gehalten, dafür aber mit einer möglichst hohen Lohnersatzleistung ausgestattet sind. Siehe dazu ausführlicher Abschnitt 5.2. 19 Empirische Forschungen zu diesen komplexen Wechselwirkungen stehen noch am Anfang. Im Folgenden wird auf erste zentrale Forschungsergebnisse zur Thematik„Making work pay“ zurückgegriffen(vgl. OECD 2005b; European Commission 2006a). 81 Arbeitslose diskutiert. Allerdings entsteht auch im Moment des Berufseinstiegs der Mutter eine potenzielle Armutsfalle, wenn Transferleistungen(etwa im Rahmen der Elternzeit) sowie Steuervorteile(z. B. durch Splittingsysteme) entfallen und die Kosten für die Kinderbetreuung erwirtschaftet werden müssen(vgl. Dingeldey 2000; Doudeijns 2000; OECD 2005b, European Commission 2006a). Soll eine kontinuierliche Erwerbsbeteiligung von Müttern ermöglicht werden, müssen finanzielle Transferleistungen so gestaltet werden, dass sie möglicherweise damit einhergehende„Armutsfallen“ verhindern. Voraussetzungen hierfür sind: 1. Die Besteuerung der Einkommen von Erwachsenen zu individualisieren, da sonst eine Erwerbsaufnahme der Frau erschwert werden kann; 2. Transferleistungen so auszugestalten, dass sie Anreize zur Erwerbsaufnahme auch von NiedrigverdienerInnen setzen und 3. die Kosten für Kinderbetreuung für Personen mit niedrigem Einkommen erschwinglich zu gestalten. 5.1.2 Monetäre Leistungen in den untersuchten Ländern im Vergleich Die Systeme familienbezogener Transferleistungen der untersuchten Länder stehen jeweils in einer eigenen länderspezifischen Tradition(vgl. Kap. 3). Zwar enthalten sie ähnliche Komponenten, sind aber unterschiedlich strukturiert und umfassen verschieden ausgestaltete Leistungen. 20 Die Situation in Deutschland ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen des sogenannten dualen Familienlasten- bzw.-leistungsausgleichs Eltern für ihre Aufwendungen und Leistungen eine monetäre Kompensation erhalten. Seit 1996 können sie dabei zwischen dem Bezug von Kindergeld oder der Möglichkeit eines steuerlichen Kinderfreibetrages wählen. Zur Sicherung des steuerfreien Existenzminimums von Kindern wurden – neben der Erhöhung des Kindergelds – in den letzten Jahren auch die Freibeträge angehoben und zum Teil neu eingeführt(z. B. die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreu20 Da die Ausgestaltung des Erziehungsgeldes/ Elterngeldes in der Regel parallel zu den gewährten zeitwerten Anrechten erfolgt, wird dieser Teil der familienpolitischen Transferleistungen im Kapitel 5.2. beschrieben. 82 ungskosten). Vor allem einkommensstarke Familien sind durch das System der Freibeträge insgesamt besser gestellt, da die Höhe der absetzbaren Kinderfreibeträge die jährliche Summe der Kindergeldbeträge übersteigt. Zudem können Familien Kosten nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie ein entsprechendes Haushaltseinkommen aufweisen. Vor allem einkommensschwache Familien sind somit durch eine solche Familienförderpolitik benachteiligt(Rüling/ Kassner/ Grottian 2004). Im Vergleich der untersuchten Länder ist das Kindergeld in Deutschland jedoch insgesamt am großzügigsten ausgestaltet. Dies bedeutet aber auch, dass große Teile des familienpolitischen Budgets damit relativ unspezifisch nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden und für gezielte anderweitige Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine weitere bedeutende fiskalische Regulierung ist das bereits 1958 eingeführte Ehegattensplitting. Steuerlich wird dadurch nicht das Vorhandensein von Kindern, sondern die Institution der Ehe gefördert – egal ob aus ihr Kinder hervorgehen oder nicht. Der Splittingvorteil ist dann am größten, wenn ein traditionelles Ernährermodell als Erwerbsarrangement gelebt wird. Diese Form der Arbeitsteilung wird damit staatlich gefördert, was aus gleichstellungspolitischer Perspektive kontraproduktiv ist und ein wesentliches Hemmnis für die Aufnahme der Erwerbstätigkeit von Müttern darstellt. Über Möglichkeiten der Abschmelzung des Splittingvorteils als erster Schritt auf dem Weg zu einer endgültigen Abschaffung wird seit Jahren diskutiert, bislang allerdings ohne Erfolg(vgl. Dingeldey 2000, Berghahn 2004). Betrachtet man die Gesamtheit aller familienpolitischen Maßnahmen, so wird in Deutschland vor allem durch finanzielle Transferleistungen ein traditionelles Ernährermodell gefördert. Gleichzeitig tragen die vergleichsweise hohen Transferleistungen wenig zur Armutsprävention von Familien bei(vgl. Kap. 4.4). Mit Blick auf Frankreich zeigt sich, dass sich die pronatalistische Tradition französischer Familienpolitik deutlich im System der Transferleistungen niedergeschlagen hat(vgl. Veil 2003, Sachverständigenkommission 2005: 74ff.). Kindergeld wird erst ab dem zweiten Kind gezahlt und für weitere Kinder dann überproportional aufgestockt. Zudem gibt es einkommensabhängige Ergänzungshilfen für Großfamilien. Darüber hinaus existieren eine Reihe von Leistungen, die finanzielle Unterstützung für private Formen der Kinderbetreuung bieten. Seit 2004 sind viele dieser Leistungen im Rahmen des Betreuungsgelds für Kleinkinder„PAJE“ zusammengefasst(vgl. auch Kap. 5.3). 83 Charakteristisch für Frankreich ist, dass alle materiellen Leistungen in der nationalen Familienkasse organisiert sind. Finanziert wird dieses System über den Staat und die Arbeitgeber. Darüber hinaus wendet das französische Steuersystem, das wie in Deutschland eine gemeinsame Veranlagung auf Haushalts­ ebene vorsieht, ein Familiensplitting an: Kinder gehen in die Berechnung des Splittingfaktors mit ein, wobei das dritte und weitere Kinder höher bewertet werden als die ersten beiden Kinder. Anders als beim deutschen Ehegattensplitting wird in Frankreich somit die Existenz von Kindern steuerlich gefördert. Auch hier gilt allerdings, dass eine solche Form der Familienförderung nur dann seine Wirkung entfaltet, wenn in substantiellem Maße Steuern gezahlt werden. Familien mit geringem Haushaltseinkommen profitieren wenig von fiskalpolitisch betriebener Familienpolitik. Besonders zu erwähnen sind in Frankreich die vergleichsweise großzügig ausgestalteten Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren. Hervorgehoben werden kann somit die hohe Bedeutung und großzügige Ausgestaltung der familienpolitischen Transfers für verschiedene Bezugsgruppen; insgesamt trägt dies zu einer wesentlich besseren Armutsprävention bei als in Deutschland oder Großbritannien. In Großbritannien dominieren – insbesondere seit der Regierungsübernahme von New Labour 1997 – in der transferbezogenen Familienpolitik die Bekämpfung von Kinderarmut und die Verbesserung der Lebenssituation von einkommensschwachen Familien(Dingeldey/ Reuter 2003, Sachverständigenkommission 2005: 87ff.). Die Förderung der Erwerbsaufnahme vor allem von alleinerziehenden Müttern ist aus diesem Grund eine wichtige familienpolitische Zielgröße. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Großbritannien keine steuerliche Familienförderung mehr – auch Eltern unterliegen seitdem einer Individualbesteuerung(Dingeldey 2000). Demgegenüber wurde das Kindergeld als eigenständige Leistung ausgebaut. Die Leistungshöhe liegt – ähnlich wie in Frankreich – im Vergleich der untersuchten Länder auf einer mittleren Position. Zusätzlich zum Kindergeld wurde 2003 der Child Tax Credit eingeführt, ein einkommensbezogener steuerlicher Freibetrag für Kinder. Dieser wird unabhängig von einer Erwerbstätigkeit gewährt und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Dadurch fallen etwa 90% der Familien in Großbritannien unter diese Regelung, was die materielle Situation von Kindern insgesamt verbessert hat(Sachverständigenkommission 2005: 90f.). Seit Ende der 1990er Jahre gibt es„New Deal“-Programme für Alleinerziehende und Partnerinnen von Arbeitslosen, die darauf abzielen, Mütter verstärkt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Weitere Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätig84 keit wurden mit dem 2003 eingeführten Working Tax Credit gesetzt, der den Working Family Tax Credit von 1999 abgelöst hat und der als negative Einkommenssteuer für Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen ausgestaltet ist. Er beinhaltet einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten, wenn eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wird. Interessanterweise konvergieren somit politische Entwicklungen innerhalb Europas: Neben Großbritannien haben auch Frankreich und Deutschland in den letzten Jahren ähnlich gelagerte Maßnahmen ins Leben gerufen. Frankreich hat 2001 mit dem„PPE“ Steuergutschriften für Geringverdienende eingeführt und finanzielle Anreize zur Aufrechterhaltung oder Aufnahme auch von gering entlohnter Erwerbstätigkeit gesetzt. In Deutschland ist hier der Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern zu nennen, den es seit 2005 gibt. In Schweden wurden keine vergleichbaren Maßnahmen eingerichtet – allerdings besteht aufgrund der hohen Müttererwerbstätigkeit hierfür auch wenig Notwendigkeit (vgl. ausführlicher European Commission 2006a). Solche Initiativen, die eine höhere Erwerbsbeteiligung niedrig qualifizierter Eltern anvisieren, nehmen die Wechselwirkungen zwischen Steuer-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik in den Blick und schaffen integrierte Leistungen. Insofern sind sie als innovatives Element der Sozial- und Familienpolitik zu bewerten. Familienpolitische Transfers in Schweden unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den Leistungen der anderen Länder. Zum einen ist ihre Finanzierung zu großen Teilen über die sogenannte Elternversicherung organisiert. Diese ist verwaltungstechnisch an die Krankenkassen angegliedert, stellt aber einen eigenständigen Teil des Sozialversicherungssystems dar(Schwedisches Institut 2004). Alle Erwerbstätigen zahlen in die Versicherung ein, so dass darüber ein Ausgleich zwischen Personen mit und ohne Kindern stattfindet. Zum anderen bestehen die Transferleistungen im Wesentlichen aus dem als Lohnersatzleistung ausgestalteten Elterngeld(vgl. Abschnitt 5.2.). Darüber hinaus existiert in Schweden aber auch ein steuerfinanziertes Kindergeld. Im Vergleich der untersuchten Länder ist dies allerdings nicht sehr umfangreich ausgestattet. Eine fiskalpolitisch gestaltete Familienpolitik spielt in Schweden keine Rolle. Die finanzielle Situation von Familien in Schweden stellt sich im Vergleich dennoch am positivsten dar: Die Armutsraten sind hier für alle Haushaltsformen am niedrigsten(vgl. Kap. 4.4). 85 Kindergeld (monatliche Zahlungen) Weitere Transferleistungen 5.1.3 Zusammenfassende Tabelle Abb. 35: Monetäre Leistungen im Ländervergleich Deutschland Bezug: pro Kind; ab dem ersten Kind Betrag: 154 Euro jeweils für 1. bis 3. Kind; 179 Euro für alle weiteren Dauer des Bezugs: in der Regel bis zum Alter von 18 J. (bis 27 J. bei Ausbildung/Studium); bei Behinderung keine Altersgrenze Dualer Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleich Wahl zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag Freibeträge zudem für: Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungskosten sowie zur Deckung des sachlichen Mindestbedarfs summierte jährliche Freibeträge von bis zu 5.800 Euro pro Kind Absetzbarkeit von Kosten für Kinderbetreuung bis zu jährlich 1.500 Euro Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich für gering verdienende Eltern Leistungen für Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von max. 170 Euro monatlich über einen Zeitraum von max. 6 Jahren gemeinsam: Ehegattensplitting 86 Steuerliche Veranlagung Kindergeld (monatliche Zahlungen) Weitere Transferleistungen Frankreich Bezug:erst ab dem zweiten Kind Betrag: 117 Euro für 2 Kinder; 267 Euro für drei Kinder und dann für jedes weitere Kind zusätzlich 150 Euro Dauer des Bezugs: in der Regel bis zum Alter von 20J. Zuschläge nach Alter der Kinder: über 11 J: 33 Euro; über 16 J.: 59 Euro(ausgenommen ist das erste Kind in Familien mit weniger als 3 Kindern) einkommensabhängige Familienergänzungshilfen für Familien mit 3 und mehr Kindern Zusammenfassung aller Leistungen in der Familienkasse(CNAF), die über den Staat und die Arbeitgeber finanziert wird Betreuungsgeld für Kleinkinder(PAJE) fasst seit 2004 alle bislang bestehenden Leistungen zusammen – unter anderem: Geburts- bzw. Adoptionsprämie Kleinkindbeihilfen für Kinder unter 3 J.(APJE) Beihilfen zur häuslichen Betreuung für Kinder unter 6 J.(AGED) Beihilfen zur Beschäftigung einer Tagesmutter(AFEAMA) Zulage für elterliche Präsenz aufgrund schwerer Erkrankung eines Kindes Haushaltsscheck als Beihilfe zur privaten Betreuung von schulpflichtigen Kindern Leistungen für Alleinerziehende: Einkommensabhängiges garantiertes Mindesteinkommen(API) von max. 552 Euro plus 184 Euro je Kind bis zum Alter von 3 Jahren Unterhaltsgeld bis zu 110 Euro monatlich Unterhaltsvorschuss durch Familien­kasse bis max. 82 Euro monatlich gemeinsam: Familiensplitting (dabei Höherbewertung des dritten und jedes weiteren Kindes) 87 Steuerliche Veranlagung Kindergeld (monatliche Zahlungen) Weitere Transferleistungen Steuerliche Veranlagung Großbritannien Bezug: ab dem ersten Kind Betrag: erstes Kind 107 Euro; weitere Kinder je 72 Euro Dauer des Bezugs: in der Regel bis zum Alter von 16 J. (bis 19 J. bei Ausbildung/ Studium) Mutterschaftsbeihilfe einmalig pro Kind in Höhe von 728 Euro bei Bedürftigkeit Child Tax Credit: abhängig vom Einkommen steuerlicher Freibetrag für Kinder(mit diversen Sätzen: genereller Familiensatz, Satz pro Kind, Zulage für Kleinkinder und für behinderte Kinder) Working Tax Credit: Negative Einkommenssteuer für Geringverdiener in diesem Rahmen Subventionierung von Kinderbetreuungskosten bei Wochenarbeitszeit von mind. 16 Std. Leistungen für Alleinerziehende: Kinderunterhaltshilfe getrennt: Individualbesteuerung 88 Kindergeld (monatliche Zahlungen) Weitere Transferleistungen Schweden Bezug: ab dem ersten Kind Sockelbetrag plus Mehrkindzulage Betrag: 112 Euro für das erste Kind Mehrkindzulage – für das: 2. Kind: 11 Euro 3. Kind: 38 Euro 4. Kind: 92 Euro 5. Kind und folgende: 112 Euro Dauer des Bezugs: bis 16J.; allerdings wird eine vergleichbare Beihilfe Kindern gewährt, die eine weiterführende Schule besuchen Obligatorisches System der Elternschaftsversicherung(als Teil der Sozial­ versicherung) für Erwerbstätige mit einkommensbezogenen(insb. Elterngeld) und pauschalen Leistungen: Schwangerschaftsgeld während der letzten 2 Monate vor Geburt bei Erwerbsunfähigkeit wegen Schwangerschaft Zeitweiliges Elterngeld bei Beurlaubung eines Elternteils wegen Krankheit eines Kindes Leistungen für Alleinerziehende: garantierter Betrag von 135 Euro monatlich aus Unterhaltszahlungen oder mittels Unterhaltsvorschuss durch den Staat getrennt: Individualbesteuerung Quellen: Bertelsmann Stiftung 2002, BMFSFJ 2003, Veil 2003, Sachverständigen­kommission 2005, MISSOC 2006 89 Steuerliche Veranlagung 5.2 Zeitwerte Anrechte im Rahmen der Familienpolitik 5.2.1 Welche Auswirkungen haben zeitwerte Anrechte auf die Situation von Familien? Unter zeitwerten Anrechten werden in erster Linie berufliche Auszeiten im Rahmen des Mutterschutzes und der Elternzeit sowie spezielle Auszeiten für Väter verstanden. Darüber hinaus geht es hier auch um zeitpolitische Regulierungen – beispielsweise um die Frage, in welchem Maße Eltern bedarfsgerechte Arbeitszeiten realisieren können, die über rein staatliche Regulierungen hinausreichen. Die Gewährung zeitwerter Anrechte im Rahmen familienbedingter beruflicher Auszeiten spielt eine wichtige Rolle bei der Absicherung einer kontinuierlichen Erwerbsbiografie von Müttern. Mütter erhalten dadurch ihren Status als Erwerbstätige und bleiben im Arbeitsmarkt integriert. Eine gleichstellungspolitische Bewertung der familialen Auszeiten ist jedoch stark von deren Ausgestaltung abhängig – hierfür sind vor allem vier Kriterien relevant(vgl. European Commission 2006a): 1. Die Höhe der materiellen Transfers, die mit familienbedingten Auszeiten einhergehen, 2. die Dauer der Auszeit sowie flexible Nutzungsmöglichkeiten, 3. das Zusammenwirken der Regelung mit dem Angebot öffentlicher Kinderbetreuung und 4. die Möglichkeit von Vätern, familienbedingte Auszeiten in Anspruch zu nehmen. Die ersten beiden Kriterien können je nach Ausgestaltung ambivalente Wirkungen entfalten: Bei unbezahlten Auszeiten wird die finanzielle Abhängigkeit der Mutter(die in den allermeisten Fällen die Elternzeit in Anspruch nimmt) vom Familienernährer verstärkt. Bezahlte Auszeiten hingegen ermöglichen – soweit die Kompensation hoch genug ist – eine eigenständige Existenzsicherung. Allerdings birgt eine zu hohe und pauschale Bezahlung der Auszeiten die Gefahr, dass vor allem niedrig qualifizierte Frauen den Arbeitsmarkt verlassen und Elternzeit als Alternative zur Erwerbstätigkeit betrachten. Eine einkommensabhängige Gewährung der Leistungen hat wiederum den Nachteil, dass Eltern mit hohem Einkommen stärker gefördert werden als solche mit niedrigem. 90 Eine ähnlich zwiespältige Einschätzung gilt für die Dauer der Auszeiten: Berufliche Unterbrechungen von mehreren Jahren können eine Dequalifizierung zur Folge haben und dazu führen, dass Mütter sich vom Arbeitsmarkt entfernen. Innerhalb der Paarbeziehung wird dadurch zudem die Position des Mannes als Familienernährer gestärkt. Eine solche Entwicklung wurde für Westdeutschland beispielsweise nach der Verlängerung des Erziehungsurlaubs auf drei Jahre nachgewiesen(vgl. Engelbrech/ Jungkunst 2001; Bothfeld 2005a). Zu kurze Auszeiten wiederum können entweder dazu führen, dass Mütter ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben müssen, etwa weil die notwendige Kinderbetreuung fehlt, oder dass sie ungewollt früh in den Beruf zurückkehren. Deutlich wird, dass die Länge und Ausgestaltung der Elternzeit im Zusammenhang mit der verfügbaren Infrastruktur für Kinderbetreuung gesehen werden muss. Beides muss ineinander greifen und aufeinander abgestimmt sein, wenn die Arbeitsmarktbeteiligung von Vätern und Müttern gesichert werden soll. Die Möglichkeit, Elternzeit flexibel zu nutzen – beispielweise zur Arbeitszeitreduzierung – und sie auch zwischen den Eltern aufzuteilen, wird gemeinhin als beste Lösung erachtet. Dies wird am Beispiel der schwedischen Elternzeit deutlich, die im Hinblick auf die Beteiligung der Väter als vorbildlich gilt. Die Reservierung bestimmter Zeiten für den Vater führt zu einer wesentlich höheren Beteiligung der Männer als in allen anderen EU-Mitgliedstaaten(vgl. Kap. 4.3). Bedeutsam ist darüber hinaus, ob und in welcher Weise Möglichkeiten für Eltern bestehen, ihre Arbeitszeiten bedarfsgerecht auszugestalten. Dafür können zeitpolitische Regulierungen relevant sein, wie etwas das Recht, im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten(wie in Deutschland und Schweden), oder aber nationale Arbeitszeitverkürzungen(wie etwa der in Frankreich gesetzlich verankerten 35-Stunden-Woche). Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitszeit werden allerdings überwiegend auf betrieblicher Ebene verhandelt. 21 Als ein grober Indikator für die Zeitsouveränität von Eltern können allerdings die Diskrepanzen zwischen den tatsächlichen und den gewünschten Arbeitszeiten von Eltern dienen(vgl. Kap. 4.2 und 4.3). Wie oben ausgeführt, wünschen sich Eltern überwiegend kürzere Arbeitszeiten im Rahmen einer„kurzen Vollzeit“ oder„langen Teilzeit“(vgl. European Foundation 2002). 21 Dies ist innerhalb der international vergleichenden Forschung bisher wenig erfasst worden und kann im Rahmen dieser Untersuchung nicht weiter verfolgt werden(vgl. European Foundation 2006). 91 5.2.2 Zeitwerte Anrechte in den untersuchten Ländern im Vergleich Im Folgenden werden die zeitwerten Anrechte in den untersuchten Ländern im Einzelnen betrachtet. Unterschieden werden muss dabei zunächst zwischen Regelungen zum Mutterschaftsurlaub vor und nach der Geburt, Anrechten von Vätern unmittelbar nach der Geburt(Vaterschaftsurlaub) sowie Regelungen zur Elternzeit bzw. zum Elterngeld, die üblicherweise eine längere Phase umfassen als die Zeit rund um die Geburt. Die Regelungen zum Mutterschaftsurlaub in den untersuchten Ländern sind im Grundsatz ähnlich. Alle Länder sehen einen gewissen Zeitraum rund um die Geburt vor, in dem die Hochschwangere bzw. frisch entbundene Mutter von der Erwerbstätigkeit freigestellt ist und eine Lohnersatzleistung erhält. Unterschiede bestehen in der Länge der Freistellung und der Höhe der Lohnersatzleistung. In Deutschland, Frankreich und Schweden wird Mutterschaftsurlaub für einen Zeitraum von maximal drei bis vier Monaten(inkl. der Zeiten vor der Geburt) gewährt und mit einer hohen Lohnersatzleistung von 80% in Schweden und 100% in den beiden anderen Ländern kompensiert. In Großbritannien beträgt die als Lohnersatzleistung ausgestaltete Phase des Mutterschaftsurlaubs lediglich 6 Wochen. In dieser Zeit werden 90% des Einkommens erstattet. Daran schließen 20 Wochen an, die mit einer Pauschale vergütet werden, sowie weitere 26 Wochen, die gänzlich unbezahlt sind. Die seit 2003 bestehende Regelung zum Mutterschaftsurlaub räumt britischen Müttern somit die Möglichkeit ein, für einen längeren Zeitraum – nämlich bis zu einem Jahr – aus dem Beruf auszusteigen, wovon ein halbes Jahr unvergütet ist. Derart lange Auszeiten sind in den anderen Ländern nicht im Rahmen des Mutterschaftsurlaubs, sondern im Rahmen der Elternzeit geregelt. Diese ist in Deutschland, Frankreich und Schweden deutlich länger ausgestaltet als in Großbritannien. Zeitliche Anrechte bestehen hier jeweils für insgesamt 36 Monate, wobei die Elternzeit in Deutschland und Frankreich ein familienbezogenes Anrecht ist: Die Elternzeit kann parallel oder nacheinander in Anspruch genommen werden – das Kontingent beider Eltern zählt allerdings gemeinsam. In Schweden und Großbritannien ist die Elternzeit hingegen individuell ausgestaltet. In Schweden sind beide Elternteile unabhängig voneinander berechtigt, jeweils 18 Monate der Elternzeit zu nehmen. In Großbritannien besteht pro Elternteil lediglich der Anspruch auf jeweils 13 Wochen unbezahlte Elternzeit, die bis zum fünften Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. In allen untersuchten Ländern bis auf Großbritannien kann im Rahmen der Elternzeit die Arbeitszeit in gewissem Umfang reduziert werden. Dadurch erweitern sich 92 die Möglichkeiten, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Jenseits der Lösung, bei der ein Elternteil(oder beide Elternteile abwechselnd) komplett aus dem Beruf aussteigen, sind somit auch Erwerbsarrangements möglich, in der ein oder beide Partner in Teilzeit arbeiten und sich in der restlichen Zeit um die Betreuung der Kinder kümmern. Wesentliche Unterschiede zwischen Deutschland, Frankreich und Schweden existieren bei der Ausgestaltung und Höhe der finanziellen Kompensation für einen familienbedingten(Teil-)Ausstieg aus dem Beruf. Grundsätzlich ist hierbei zwischen einem pauschalierten Erziehungsgeld und einem als Lohnersatzleistung konzipierten Elterngeld zu unterscheiden. In Deutschland gibt es in dieser Hinsicht ab dem Jahr 2007 einen Systemwechsel vom Erziehungsgeld zum Elterngeld – inklusive eines Übergangszeitraums, in dem beide Regelungen parallel gelten, je nach Geburtsdatum des Kindes. Das 1986 eingeführte und 2001 grundlegend novellierte Erziehungsgeld ist an Einkommensgrenzen gebunden, die ab dem siebten Lebensmonat des Kindes deutlich sinken, so dass ein Großteil der Eltern dann nicht mehr vollständig anspruchsberechtigt ist. Im maximalen Fall können monatlich 300 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren bezogen werden. Alternativ dazu können Eltern eine Budgetlösung wählen, bei der sie nur ein Jahr lang Erziehungsgeld beziehen, dafür aber in maximaler Höhe von 450 Euro. Diese Regelung hat in Deutschland erstmals einen Anreiz gesetzt, den Zeitraum des familienbedingten Ausstiegs aus dem Beruf zu verkürzen. Auch in Frankreich existiert seit 1985 eine Erziehungsgeldregelung. Diese sieht die Zahlung eines Pauschalbetrags in den ersten drei Lebensjahren des(jüngsten) Kindes vor, war zunächst aber auf Familien mit drei oder mehr Kindern beschränkt. Im Rahmen einer Novellierung wurde sie 1994 auf Familien mit zwei Kindern ausgedehnt. Seit 2004 wird nun auch bereits für das erste Kind ein halbes Jahr Erziehungsgeld gewährt. Dieser Anspruch ist einkommensunabhängig, aber an vorherige Berufstätigkeit gekoppelt. Maximal kann ein monatlicher Betrag von etwas mehr als 500 Euro bezogen werden. Faktisch hat dies in Frankreich dazu geführt, dass vor allem gering qualifizierte Mütter im unteren Lohnbereich zugunsten des Erziehungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten(Reuter 2003, Sachverständigenkommission 2005: 79). Im Gegensatz zum Erziehungsgeld zielt eine als Lohnersatzleistung konzipierte Elterngeldregelung auf Kontinuität der Erwerbsbiografie. Die seit 2007 in Deutschland geltende Regelung ist an die schwedische Regelung angelehnt, 93 die es in ihren Grundzügen bereits seit 1974 gibt. Bei einem kompletten Ausstieg aus dem Beruf aufgrund familiärer Verpflichtungen wird in Schweden 13 Monate lang eine Lohnersatzleistung in Höhe von 80% des Bruttolohns sowie weitere drei Monate eine Pauschale gezahlt. Ursprünglich galt diese Regelung unterschiedslos für Frauen und Männer. 1995 wurde je ein Monat als individuelles Recht für Mütter bzw. Väter festgelegt. 2002 wurde diese Regelung erweitert, so dass nun für jeweils zwei Monate individuelle Anspruchsrechte auf Elterngeld in Höhe von 80% des Bruttolohns bestehen; die restlichen neun Monate können beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Das Elterngeld in Deutschland ist nicht ganz so umfangreich ausgestaltet wie das schwedische. Für einen Zeitraum von zwölf Monaten plus zwei Partnermonaten sieht es eine Lohnersatzleistung in Höhe von 67% des Nettolohns vor, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Für Geringverdienende mit weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen existieren darüber hinaus Übergangsregelungen. Die beiden Partnermonate sind ein individuelles Anrecht des jeweils nicht aussetzenden Elternteils und werden nur dann gewährt, wenn beide Eltern – und damit auch der Vater – das Elterngeld in Anspruch nehmen. Für viele Familien in Deutschland wird diese neue Regelung die monatliche Transferzahlung bei familienbedingten Auszeiten einerseits erhöhen, andererseits aber die Bezugsdauer verkürzen. Der damit gesetzte Anreiz für eine schnelle Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit setzt allerdings adäquate Kinderbetreuungsmöglichkeiten ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes voraus, die in Deutschland überwiegend nicht existieren(vgl. Kap. 5.3). Im Vergleich zur alten Erziehungsgeldregelung sind zudem Familien mit sehr niedrigem oder gar keinem Erwerbseinkommen durch das Elterngeld schlechter gestellt. Zwar gibt es Aufstockungsbeträge für Geringverdienende; diese gleichen den Verlust aufgrund der verkürzten Bezugsdauer jedoch nicht vollständig aus. 22 Allerdings werden durch die finanzielle Ausgestaltung der Elternzeit explizit Anreize für Väter gesetzt, familienbedingte berufliche Auszeiten zu nehmen. In gleichstellungspolitischer Hinsicht ist es zu begrüßen, dass aufgrund der einkommensbezogenen Transferzahlung und der individuellen Anrechte, die ver22 Nach der alten Regelung ist ein monatlicher Bezug von 300 Euro Erziehungsgeld für maximal zwei Jahre möglich gewesen. Dem stehen nun zwölf plus zwei Monate Elterngeld von monatlich mindestens 300 Euro plus eventuellen Aufstockungsbeträgen gegenüber. 94 fallen, wenn sie nicht wahrgenommen werden, Väter nun auch in Deutschland offensiv angesprochen werden, zumindest zeitlich befristet Aufgaben in der Familie zu übernehmen. Auch Regelungen zum Vaterschaftsurlaub, die berufliche Auszeiten für Väter im Anschluss an die Geburt vorsehen, fördern eine Beteiligung der Väter. Derartige Regelungen existieren in Schweden, Frankreich und in Großbritannien, nicht jedoch in Deutschland. Auch wenn in diesem Rahmen meist nur wenige Tage gewährt werden, hat Vaterschaftsurlaub eine nicht zu unterschätzende symbolische Bedeutung. Wo der Anspruch existiert, wird er in der Regel auch breit angenommen(vgl. Kap. 4.3). Dies unterstreicht den niedrigschwelligen Charakter dieses spezifisch an Männer gerichteten Angebots, das die Möglichkeit eröffnet, sich nach der Geburt um Frau und Kind zu kümmern und somit unmittelbare Erfahrungen im Umgang mit Kindern zu sammeln. Dies kann ein erster Schritt für Väter sein, auch darüber hinaus die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem eigenen Thema zu machen. Es ist insofern verwunderlich, dass im Rahmen der Elterngeldreform in Deutschland nicht auch über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs nachgedacht wurde. 95 Mutterschafts­urlaub Vaterschaftsurlaub Elternzeit 5.2.3 Zusammenfassende Tabelle Abb. 36: Zeitwerte Anrechte im Ländervergleich Deutschland Dauer: 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) Bezahlung: 100% des Nettolohns (Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus Ausgleich durch den Arbeitgeber oder den Staat) Keine Leistungen Dauer: max. 36 Monate (inkl. Mutterschutz) Nutzungsmöglichkeiten: beide Elternteile gleichzeitig oder nacheinander; auch in Teilzeit(mit max. 30 Stunden pro Woche); das dritte Jahr kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden Freistellung wegen Krankheit: pro Kind 10 Tage im Jahr; bis zu 50 Tage im Jahr bei Mehrkindfamilien Bis 2006 Erziehungsgeld: zwei Jahre lang max. 300 Euro oder ein Jahr lang max. 450 Euro; jeweils einkommensabhängig, mit deutlich niedrigeren Bemessungsgrenzen nach einem halben Jahr Ab 2007 ersetzt durch Elterngeld: 12 Monate plus 2 Partnermonate(als individuelles Anrecht des anderen Elternteils) 67% des Nettolohns; mind. 300 Euro und max. 1800 Euro pro Monat; Aufstockungsbeträge für Geringver­dienende und größere Familien 96 Elterngeld /Erziehungsgeld Mutterschafts­urlaub Vaterschaftsurlaub Elternzeit Frankreich Dauer: 16 Wochen(6 Wochen vor und 10 Wochen nach der Geburt); gilt für die ersten beiden Kinder; 26 Wochen für alle weiteren Kinder Bezahlung: 100% des Nettolohns(Mutterschaftsgeld über Sozialversicherung plus Ausgleich durch Arbeitgeber) 11 Arbeitstage innerhalb der ersten 4 Monate nach Geburt des Kindes mit gleicher Bezahlung wie Mutterschaftsgeld Dauer: max. 36 Monate (inkl. Mutterschutz) Nutzungsmöglichkeiten: Beide Elternteile gleichzeitig oder nacheinander, auch in Teilzeit(mit max. 32 Stunden pro Woche) Freistellung wegen Krankheit: pro Kind 5 Tage im Jahr Für das erste Kind sechs Monate, für weitere Kinder jeweils bis zum 3. Geburtstag einen Betrag von max. 522 Euro monatlich bei vollständiger Arbeitsaufgabe bzw. reduzierte Sätze bei Teilzeit Lange Zeit gab es für das erste Kind überhaupt kein Erziehungsgeld (ab 2004 im obigen Sinne geändert) 97 Elterngeld/ Erziehungsgeld Mutterschafts­urlaub Vaterschaftsurlaub Elternzeit Großbritannien Dauer: 26 Wochen bezahlt und weitere 26 Wochen unbezahlt Bezahlung: die ersten 6 Wochen 90% des Einkommens und weitere 20 Wochen mit 154 Euro pro Woche Mutterschaftsbeihilfe für Mütter ohne gesetzlichen Anspruch: 26 Wochen 154 Euro pro Woche 2 Wochen für die meisten Väter mit 154 Euro pro Woche Dauer: jeweils 13 Wochen als individueller Anspruch sowohl für Mütter als auch für Väter Nutzungsmöglichkeiten: beliebig innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes Freistellungsmöglichkeit wegen Krankheit des Kindes Elternzeit ist unbezahlt 98 Elterngeld/ Erziehungsgeld Mutterschafts­urlaub Vaterschaftsurlaub Elternzeit Schweden Dauer: 12 Wochen(max. 8 Wochen davon vor der Geburt möglich) Bezahlung 80% des Einkommens(entsprechend dem Anspruch auf Krankengeld) 10 Arbeitstage innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt des Kindes mit 80% Lohnersatzleistung Dauer: pro Elternteil jeweils 18 Monate(inkl. Mutterschutz) Nutzungsmöglichkeiten: Bis zum 8. Lebensjahr des Kindes; auch in Teilzeit Bis zu 60 Tage im Jahr Freistellung wegen Krankheit eines Kindes Insgesamt 16 Monate bezahlte Elternzeit(inkl. der Anteile des Mutterschaftsurlaubs nach der Geburt); davon 13 Monate 80% des Bruttolohns und 3 Monate etwa 19 Euro pro Tag; jeweils 2 Monate individuell für Mutter bzw. Vater reserviert, die restlichen Monate sind frei aufteilbar Quellen: Plantenga/Siegel 2004, Björnberg 2004, European Commission 2005b, Sachverständigenkommission 2005, MISSOC 2006 99 Elterngeld/ Erziehungsgeld 5.3 Die infrastrukturellen Angebote der Kinderbetreuung 5.3.1 Welche Auswirkungen haben infrastrukturelle Angebote auf die Situation von Familien? Das infrastrukturelle Angebot von Kinderbetreuung, speziell für Kleinkinder, wird in verschiedenen nationalen und europäisch vergleichenden Studien als wichtigster Erklärungsfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Müttern identifiziert(Beckmann/ Kurz 2001; Büchel/ Spieß 2002, Hofäcker 2004; European Commission 2006a). Auch auf politischer Ebene erfährt dieser Zusammenhang immer mehr Beachtung: Im Rahmen der Lissabon-Agenda der EU sind mittlerweile konkrete Zielvorstellungen benannt: Bis 2010 soll für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren sowie für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter ein öffentliches Betreuungsangebot geschaffen werden(European Commission 2002). Hiermit soll die Erwerbsbeteiligung von Müttern erleichtert werden. Das Ziel einer höheren Müttererwerbstätigkeit kann aber nur dann erreicht werden, wenn die Kosten der Kinderbetreuung nicht zu hoch sind. Wie bereits diskutiert(vgl. Kap. 5.1.1), spielt der Anteil der Betreuungskosten am Nettogehalt der Mutter eine wichtige Rolle bei der Frage, ob sich eine Erwerbstätigkeit der Mutter„rechnet“. Dies ist vor allem für Geringverdienende ein wichtiges Thema (vgl. OECD 2005b). Ist Kinderbetreuung überwiegend privatwirtschaftlich organisiert, so können gering verdienende Frauen häufig keine Betreuung finanzieren. In diesen Fällen kann es zu einer verstärkten Ungleichheit zwischen Müttern kommen: Hochqualifizierte Frauen können sich Kinderbetreuung und somit ihre Erwerbstätigkeit„leisten“, Geringqualifizierte werden über die hohen Betreuungskosten aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Für international vergleichende Analysen ist diese Frage von hoher Relevanz: Weder die Verfügbarkeit noch die Kosten von Kinderbetreuung werden bislang allerdings standardisiert vergleichend erfasst. Sie variieren auch innerhalb der Länder sowie nach Art der Betreuungseinrichtung sehr stark(vgl. OECD 2005b). Hinsichtlich der möglichen Arbeitszeiten von Müttern und Vätern spielen sowohl frühkindliche Betreuungsmöglichkeiten eine große Rolle als auch Betreuungszeiten für ältere Kinder im Rahmen des Bildungssystems. Auch die Qualität der angebotenen Kinderbetreuung sowie die Qualifikation der BetreuerInnen hat in den öffentlichen Debatten an Bedeutung gewonnen(European Commission 2006a). In diesem Zusammenhang ist aus der Gleichstellungsperspektive auch bedeutsam, wie die Arbeitsverhältnisse des Betreuungspersonals be100 zahlt und sozial abgesichert sind. Dies wiederum hängt eng mit der Qualität der Kinderbetreuung zusammen. Die Frage, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder in öffentlichen Einrichtungen betreut werden sollten, ist stark von kulturellen Werten abhängig, die länderspezifisch zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen führen(vgl. Kremer 2005; Letablier/ Jönsson 2003). Hierzu gibt es allerdings bisher nur wenige vergleichende Untersuchungen. Wichtige Kriterien zur Bewertung des Angebots infrastruktureller Leistungen sind(vgl. European Commission 2006a): Die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung, Kosten und finanzielle Bezuschussung, Kompatibilität der angebotenen Leistungen mit den Arbeitszeiten sowie die Qualität der Kinderbetreuung. Nicht zu all diesen Punkten lassen sich im europäischen Vergleich detaillierte Aussagen treffen. Soweit möglich, wird im Folgenden die Entwicklung zentraler Regulierungen in den einzelnen Ländern aufgezeigt. 5.3.2 Infrastruktur der Kinderbetreuung in den untersuchten Ländern im Vergleich In Großbritannien und Frankreich sowie in Westdeutschland sind seit Mitte der 1990er Jahre die infrastrukturellen Leistungen der Kinderbetreuung ausgebaut worden. Dieser Ausbau begann allerdings auf einem unterschiedlichen Ausgangsniveau und verfolgte verschiedene Schwerpunktsetzungen. In Westdeutschland wurde bis in die heutige Zeit Kinderbetreuung, vor allem von kleinen Kindern, als genuine Aufgabe der Mütter verstanden. Die damit verbundenen kulturellen Leitbilder verändern sich nur langsam. Noch heute existiert in Selbstbildern und Zuschreibungen die Vorstellung, dass erwerbstätige Mütter ihre Kinder vernachlässigen würden(Vinken 2002). Hierauf deutet auch der so nur in der deutschen Sprache existierende Ausdruck der„Rabenmutter“ hin. Erst 1994 wurde die Garantie eines Halbtags-Kindergartenplatzes für Kinder ab drei Jahren eingeführt. Dadurch wurde der Ausbau entsprechender Betreuungsplätze in Westdeutschland massiv vorangetrieben, so dass mittlerweile für nahezu alle Kinder dieser Altersstufe ein Angebot besteht. Allerdings 101 existieren in den westlichen Bundesländern noch immer kaum öffentliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bzw. Möglichkeiten einer ganztägigen Betreuung. Im Vergleich dazu ist die Betreuungsinfrastruktur in Ostdeutschland viel besser ausgebaut. Zu DDR-Zeiten gab es ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Kinder aller Altersstufen. Die Versorgungsquoten sind allerdings in den letzten 15 Jahren deutlich zurückgegangen, auch wenn sie immer noch erheblich höher sind als in Westdeutschland(vgl. Büchel/ Spieß 2002: 17ff.). Einen politischen Anstoß zum Ausbau der frühkindlichen Betreuung bildete 2003 die Agenda 2010, mit der die Bundesregierung einen„bedarfsgerechten“ Ausbau der Kinderbetreuung für Unter-Dreijährige anstrebte. Für 20% der Kleinkinder in jedem Bundesland sollten öffentliche Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Im Tagesbetreuungsausbaugesetz(TAG) 2004 wurde ein Bedarf von 230.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen angenommen; die Definition des Bedarfs wurde dabei den Kommunen und Jugendämtern überlassen(BMFSFJ 2006). Der Ausbau gestaltet sich schwierig, da er in kommunaler Verantwortung liegt und der Bund hierfür im Rahmen des Länder-Finanzausgleichs Mittel aus den erhofften Einsparungen aus den Hartz-Reformen bereitstellt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Kommunen freiwerdende Mittel von den Ländern auch tatsächlich erhalten und in entsprechender Weise verwenden. Ein aktueller Bericht der Bundesregierung zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, der verschiedene Untersuchungen und amtliche Statistiken zusammenfasst, kommt zu dem Ergebnis, dass sich in den letzten Jahren die Platz-Kind-Relation im Angebot bereits verbessert hat. Existierten in Westdeutschland 2002 erst für 3,9% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze, so ist die Quote bis 2005 auf 7,7% angestiegen. Weitere 1,9% der westdeutschen Kinder befinden sich derzeit in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege 23 . Demgegenüber steht 2005 in Ostdeutschland für 37% der Kinder ein Betreuungsplatz bereit und 2,8% der Kinder sind darüber hinaus in Tagespflege. Aus den bisherigen Bemühungen der Kommunen wird deutlich, dass das Ziel von 230.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen nicht erreicht werden wird, da die Kommunen bei der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes zurückhaltend sind(BMFSFJ 2006). Die von den Eltern zu tragenden Kosten für öffentliche Kinderbetreuung sind überwiegend einkommensgestaffelt. Gegenwärtig wird darüber diskutiert, bei23 Private Betreuung durch eine Tagesmutter. 102 tragsfreie Jahre im Kindergarten einzuführen, um diesen für Geringverdiener attraktiver zu machen. Kritisch bewertet wird im internationalen Vergleich die mangelnde Qualitätssicherung bei frühkindlicher Betreuung(European Commission 2006a). In Frankreich und Schweden haben ErzieherInnen auch im Bereich der Vorschule und des Kindergarten einen Hochschulabschluss. In Deutschland hingegen ist ErzieherIn ein Ausbildungsberuf mit vergleichsweise geringem Ansehen und niedriger Bezahlung. In Frankreich wird Kinderbetreuung traditionell als staatliche Aufgabe verstanden, um Müttern die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Ab einem Alter von drei Jahren findet sie im Rahmen des Bildungssystems statt. Die„Ecole Maternelle“ als bildungsorientierte Ganztagsbetreuung ist gratis und wird von fast allen französischen Kindern besucht. Anders ist die Situation bei der frühkindlichen Betreuung, wo auch in Frankreich das Angebot weit niedriger ist als für die über dreijährigen Kinder. Seit Mitte der 1980er Jahre wurde daher in die Betreuung für Kleinkinder investiert – neben dem Ausbau des Krippenbereichs vor allem durch eine verstärkte öffentliche Förderung verschiedener privater Betreuungsformen, wie Tagesmütter und häusliche Betreuung. Während die Anzahl der öffentlichen Krippenplätze für Kleinkinder zwischen 1990 und 1999 weitgehend konstant blieb, verfünffachte sich in diesem Zeitraum die Zahl der staatlich geförderten Tagesmütter auf über 500.000(Dingeldey/ Reuter 2003). In einigen Studien werden die hohen Kosten dieser privaten Form der Kinderbetreuung als problematisch angesehen: Obwohl einkommensabhängig staatliche Zuschüsse gezahlt würden und die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar seien, würde dies dazu führen, dass nur besserverdienende Frauen sich eine Tagesmutter leisten könnten(Letablier 2004, European Commission 2006a). Zudem sind Tagesmütter vergleichsweise schlecht bezahlt und schlecht qualifiziert, womit eine zunehmende Segregation zwischen Müttern geschaffen wird(Dingeldey/ Reuter 2003). Gleichwohl werden Tagesmütter in Frankreich staatlich zertifiziert, müssen ein gewisses Qualifikationsprogramm durchlaufen und sind sozialversichert. Insofern ist ihre Situation als besser einzustufen als die Situation von Tagesmüttern in Deutschland, für die es überwiegend keine einheitlichen Standards gibt. In Großbritannien existieren traditionell kaum öffentliche Betreuungseinrichtungen für Kinder unterhalb des Schulalters. Bis Anfang der 1980er Jahre gab es kein ausgebautes öffentliches Kinderbetreuungssystem(Sacherständigenkommission 2005: 91ff.) Mit der Regierungsübernahme der Labour Party 1997 wurde die„National Childcare Strategy“ eingeführt, die vor allem eine Neuaus103 richtung der vorschulischen Betreuung beinhaltete. Im Rahmen dieser Strategie wurde der Ausbau der Kinderbetreuung – insbesondere unter bildungspolitischen Gesichtspunkten – im privaten Sektor vorangetrieben und staatlich gefördert. Die privaten Anbieter müssen ein öffentliches Curriculum erfüllen. Bis zum Jahr 2000 sollten alle Kinder ab vier Jahren einen Betreuungsplatz erhalten, bis 2004 alle Dreijährigen. So wurden zwischen 1998 und 2003 insgesamt 626.000 neue Betreuungsplätze für Kinder aller Altersstufen im privaten Sektor geschaffen(Evers et al. 2005). Bereits 2004 war knapp die Hälfte dieser Plätze allerdings wieder abgeschafft, da sie aufgrund der hohen Kosten nicht auf eine ausreichende Nachfrage stießen. Geringverdienende Familien können sich diese Angebote nicht leisten und sind insofern überwiegend auf informelle Lösungen angewiesen(Dingeldey/ Reuter 2003). Darüber hinaus sind die existierenden Betreuungszeiten nicht mit den langen Arbeitszeiten in Großbritannien kompatibel. In Schweden existiert bereits seit den 1970er Jahren ein gut ausgebautes Angebot an öffentlicher Betreuung für Kinder aller Alterstufen mit flexiblen Öffnungszeiten und sozial gestaffelten Elternbeiträgen. Es umfasst verschiedene Formen der vorschulischen Betreuung im Alter von ein bis fünf Jahren, eine Vorschulklasse ab sechs Jahre und eine ganztägige Regelschule ab sieben Jahren. Nachmittags und in den Schulferien gibt es für schulpflichtige Kinder Angebote in Freizeiteinrichtungen(Veil 2003, Schwedisches Institut 2005). Nachdem es bei der frühkindlichen Betreuung auf kommunaler Ebene trotz des massiven Ausbaus Wartelisten gab, sind die Gemeinden seit 1995 gesetzlich zur Bereitstellung eines adäquaten Betreuungsangebots verpflichtet(Björnberg 2004). Der Elternbeitrag, der bis 2002 unmittelbar an das Einkommen der Eltern und die Verweildauer der Kinder geknüpft war, wurde gedeckelt, um der Tendenz einer sinkenden Erwerbsneigung von Frauen aufgrund zu hoher Betreuungskosten entgegenzutreten(Schwedisches Institut 2005, European Commission 2006a). 104 Verfügbare Plätze pro 100 Kinder Abb. 37: Öffentlich geförderte Kinderbetreuung Platz-Kind-Relation (2004)* Deutschland 120 Frankreich Großbritannien Schweden 100 100 80 89 90 90 60 40 43 41 20 7 9,5 0 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren Quelle: European Commission 2005b;* Quelle für GB: Sachverständigenkommission 2005: 92 (Daten für das Jahr 2001 zu Tageskrippen und Vorschulklassen) Abbildung 37 zeigt das Niveau des Angebots öffentlicher Kinderbetreuung im Ländervergleich. Vor allem für Kinder unter drei Jahren variiert das Angebot stark. Frankreich und Schweden haben hier mit einer Platz-Kind-Relation von über 40% das Barcelona-Ziel von 33% nicht nur erreicht, sondern bereits deutlich überschritten. In Deutschland und Großbritannien liegt das Angebot im Bereich der frühkindlichen Betreuung noch erheblich darunter. Für Kinder ab drei Jahren erreichen alle untersuchten Länder das Barcelona-Ziel von 90%. Aus Abbildung 37 gehen allerdings nur die vorhandenen Plätze hervor, nicht der zeitliche Umfang der angebotenen Betreuung. Dieser ist in Frankreich und Schweden überwiegend ganztags, in Deutschland und Großbritannien demgegenüber zu großen Teilen nur halbtags(vgl. zusammenfassend die Tabellen zur Kinderbetreuung in Kap. 5.3.3). Auch der Schulunterricht findet in Frankreich, Großbritannien und Schweden ganztags statt, in Deutschland hingegen in der Regel nur halbtags. Dadurch entstehen zusätzliche Betreuungslücken für Schulkinder am Nachmittag. 105 5.3.3 Zusammenfassende Tabelle Abb. 38: Kinderbetreuungseinrichtungen im Ländervergleich Deutschland * Alter 0 – 3 Jahre Einrichtung Krippen 3 Jahre bis Schulalter Schulalter bis 12 Jahre Kindergärten Hort 0 – 3 Jahre Krippen 2 – 6 Jahre Vorschule (z. T. bereits ab 2 Jahren) 0 – 6 Jahre 0 – 6 Jahre Tagesmütter Kinder­mädchen Öffnungszeiten Geschätzte Abdeckung 7%(in Westdeutschland 3%) 89% nachmittags ganztags, ganzjährig 8.30 h bis 16.30 h wochen­tags und Samstag­ vormittags; am Mittwoch geschlossen variabel variabel 13%(in Westdeutschland 5%) 9,1% 11,6% 20% 1% Frankreich 0 – 6 Jahre Unabhängige Tagesmütter variabel 12% 3 – 12 Jahre Kinder­mädchen sowie Jugend­zentren vor und nach der Schule, Ferienzeiten, mittwochs 13% Schul­alter bis 12 Jahre Jugendzentren 0,2% * Im Rahmen der genannten Untersuchung wurden Tagesmütter für Deutschland nicht ausgewiesen. 106 Alter Einrichtung Großbritannien 0 – 3 Jahre 3 – 4 Jahre Schulalter (5 Jahre) bis 12 Jahre 0 – 6 Jahre Betreuungseinrichtungen Tagesmütter Betreuungseinrichtungen Tagesmütter Betreuungseinrichtungen Tagesmütter Krippen 1 – 12 Jahre 1 – 6 Jahre Organisierte Familien­ betreuung Krippen Schweden 1 – 6 Jahre 6 – 12 Jahre Organisierte Familien­ betreuung Hort 7 – 12 Jahre Freizeiteinrichtungen Quelle: Plantenga/ Siegel 2004 Öffnungszeiten Geschätzte Abdeckung 8.00 h bis 18.00 h variabel vollzeit, ganzjährig vollzeit, ganzjährig vollzeit, ganzjährig vollzeit, ganzjährig vollzeit, ganzjährig außerhalb der Schulzeiten 35,5% 5,2% 77% 3 – 5 Jahre: 9% 6 Jahre: 6% 6 Jahre: 73% 36% 107 Abb. 39: Vorschule und Grundschule im Ländervergleich Deutschland Alter 3 Jahre bis Schulalter Schulalter (6 Jahre) bis 12 Jahre 3 Jahre bis Schulalter Einrichtung Kindergärten Schule Vorschule Frankreich Schulalter (6 Jahre) bis 12 Jahre 3 – 4 Jahre Schule Vorschule Großbritannien Schulalter (5 Jahre) bis 12 Jahre Schule 6 – 7 Jahre Vorschule Schweden Schulalter (7 Jahre) bis 12 Jahre Schule Quelle: Plantenga/ Siegel 2004 Öffnungszeiten Geschätzte Abdeckung variabel 89% ca. 7.30 h bis 13.00 h oder 14.00 h 8.30 h bis 16.30 h wochentags und Samstag vormittags; am Mittwoch geschlossen 100% 9.00 h bis 13.00 h 9.00 h bis 16.00 h 6.30 h bis 18.30 h Ganztagsschule 90% 108 Abb. 40: Kinderbetreuungskosten für Eltern im Ländervergleich Kinder­ betreuungs­ einrich­tungen Kostenanteil der Eltern: 16 – 20% Private Kinderbetreuung variabel Vorschulische Betreuung variabel Betreuung im Schulalter variabel Deutschland Frankreich Kostenanteil der Eltern: 25 – 30% 45% Eltern erhalten staatliche Unterstützung bei den Kosten für professionelle Tagesmütter (AFEAMA) Kostenanteil der Eltern: 75 – 93% frei variabel Kostenanteil der Eltern: 25% variabel Großbritannien Schweden 16 – 25% 16 – 25% frei müssen müssen privat getragen privat getragen werden; 2002 werden wurde Höchstsatz MAXTAXA eingeführt. 16 – 25% müssen privat getragen werden Quelle: Plantenga/ Siegel 2004, Evers et al. 2005, European Commisson 2006a 109 6. Fazit und Ausblick – Familienpolitik aus der Gleichstellungsperspektive Die vorliegende Studie hat die Familienpolitik und deren Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen und Männern mit Kindern in verschiedenen europäischen Ländern aus der Gleichstellungsperspektive untersucht. Eine geschlechtersensible Familienpolitik muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ermöglichen und spezifische Unterstützungsmaßnahmen entwickeln. Implizite und explizite familienpolitische Regulierungen sind daher in ihrem Zusammenhang mit den realen Lebensverhältnissen der Geschlechter in den einzelnen Ländern betrachtet worden. Zur Bewertung wurden folgende Kriterien formuliert(Kap. 2): Umfang und Art der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern Beteiligung von Vätern an Familienarbeit Pluralisierung von Familienformen Armutsprävention für Familien, speziell für Alleinerziehende Anhand dieser Kriterien und darauf basierender Indikatoren wurde die Situation von Familien in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden ver­glichen. Die ausgewählten Länder stehen für unterschiedliche Wohlfahrtsregimes und Entwicklungspfade in der Familienpolitik in Europa(Kap. 3). Im Vergleich der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern mit Kindern sind große Unterschiede zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden deutlich geworden(Kap. 4). Dies gilt auch für die Gegenüberstellung der einzelnen familienpolitischen Maßnahmen in den Bereichen monetäre Leistungen, zeitwerte Anrechte und infrastrukturelle Angebote der Kinderbetreuung(Kap. 5). 110 Insgesamt betrachtet stellt sich die Situation von Männern und Frauen in schwedischen Familien aus der Gleichstellungsperspektive am günstigsten dar – Schweden nimmt in fast allen Bereichen den besten Platz ein. Frankreich steht insgesamt an zweiter Stelle. Deutschland und Großbritannien belegen in den meisten Bereichen die hinteren Plätze. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle überblicksartig dargestellt(Abb. 41). Dabei werden die Indikatoren zusammengefasst und es wird ein Ranking vorgenommen, das auf dem empirischen Vergleich basiert(siehe Kap. 4). Die länderspezifischen Unterschiede werden im Anschluss noch einmal bewertend zusammengefasst. Abb. 41: Gleichstellungspolitische Bewertung der verglichenen Länder 24 Indikatoren Pluralisierung von Familienformen D F GB S ++++ Verhältnis der Erwerbstätigkeit von Frauen +++ und Männern Lohngleichheit +++ berufliche Gleichstellung + ++ Erwerbskonstellation auf Paarebene +++ Arbeitsteilung und Beteiligung der Väter +++ Armutsprävention +++ In Schweden haben Frauen und Mütter im Vergleich die höchsten Erwerbsquoten, was sich in einem recht ausgewogenen Verhältnis zwischen männlicher und 24 Ein doppeltes Plus kennzeichnet dabei den ersten Platz und ein einfaches Plus den zweiten Platz, der zum Teil mehrfach vergeben wurde. 111 weiblicher Erwerbstätigkeit spiegelt. Auch die Armutsprävention für Familien ist in Schweden am wirksamsten. Obgleich nichttraditionale Familienformen hier am meisten verbreitet sind, sind Alleinerziehende am wenigsten von Armut bedroht. Die hohe Erwerbsbeteiligung von Müttern erweist sich somit als erfolgreiche Armutsprävention. Ermöglicht wird sie durch das im Vergleich am besten ausgebaute System öffentlicher Kinderbetreuung, das eine hohe Versorgungsquote für Kinder aller Altersstufen in guter Qualität bereitstellt. Die zudem vergleichsweise höchste Beteiligung von Männern an Aufgaben der Haus- und Familienarbeit lässt sich nicht zuletzt durch die aktive Väterförderung im Rahmen der schwedischen Elternzeit erklären. Der einzige Bereich, in dem Schweden nicht gut abschneidet, sind berufliche Aufstiegsmöglichkeiten und Lohngleichheit von Männern und Frauen – diese Defizite sind vor allem auf den hoch segregierten Arbeitsmarkt zurückzuführen. Frauen arbeiten überwiegend im staatlichen Dienstleistungssektor und haben geringere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten als Männer, die mehrheitlich in der Privatwirtschaft beschäftigt sind. Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Schweden für beide Geschlechter am besten verwirklicht ist. Familienpolitik erweist sich hier als integrierte Gleichstellungspolitik, die aktiv eine Auflösung traditioneller Geschlechterbilder befördert. Dies ist auch auf die hohe Gleichheitsorientierung in der schwedischen Gesellschaft zurückzuführen. In Frankreich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenfalls als gut einzustufen, allerdings betrifft dies nur die Frauen – Familienpolitik ist somit vor allem als Mütterpolitik zu charakterisieren. Die hohe Erwerbsquote von Müttern in Vollzeit wird vor allem durch eine gut ausgebaute Kinderbetreuung ermög­ licht, die auf dem Ganztagsschulsystem für Kinder ab drei Jahren und einem Mix von öffentlicher und privater Betreuung für kleinere Kinder beruht. Die Beschäftigungsrate von Frauen mit Kindern ist zwar etwas niedriger als in Schweden, dafür sind erwerbstätige Frauen jedoch zu großen Anteilen in Vollzeit beschäftigt. Durch die 35-Stundenwoche bestehen insgesamt kürzere Arbeitszeiten, wodurch sich im Vergleich zu den anderen Ländern ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen dem männlichen und dem weiblichen Erwerbsvolumen ergibt. Weiterhin weist Frankreich im Vergleich der vier Länder die niedrigste Lohnungleichheit auf. Die Familienpolitik zielt in Frankreich auf die Familie als Institution und stellt herrschende Geschlechterbilder nicht in Frage. Dies zeigt sich auch in der hohen 112 pronatalistischen Tradition, die vor allem Mehrkindfamilien durch ein Splittingsystem und weitere Leistungen finanziell fördert. Im Ergebnis führt dies zu einer der höchsten Fertilitätsraten in Europa. Im Vergleich zu Schweden wird der Familienzusammenhalt stärker gefördert, obgleich auch vielfältige finanzielle Leistungen für nicht-traditionale Familien – wie etwa Alleinerziehende – existieren, wodurch eine gute Armutsprävention gewährleistet wird. In den letzten Jahren ist eine stärkere Polarisierung der Erwerbsbeteiligung zwischen hochund geringqualifizierten Frauen festzustellen, die unter anderem durch die Einführung der dreijährigen Elternzeit und die Teil-Privatisierung der öffentlichen Kinderbetreuung gefördert wurde. Weiterhin ist aus gleichstellungspolitischer Perspektive kritisch festzustellen, dass sich die Familienpolitik bis auf den kurzen Vaterschaftsurlaub nicht an Väter richtet. Die Beteiligung von Vätern an Hausund Familienarbeit ist im Vergleich am geringsten ausgeprägt. Die Familienpolitik in Schweden und Frankreich basiert in einem höheren Maße als in Deutschland auf strukturell egalitären Erwerbsarrangements – nämlich einer Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern oder, wie insbesondere in Schweden immer mehr gewünscht, auf einer doppelten Teilzeiterwerbstätigkeit. Diese beiden Modelle entsprechen am stärksten den Arbeitszeitwünschen von Männern und Frauen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die in beiden Ländern gut ausgebaute Vollzeitkinderbetreuung. In Deutschland und Großbritannien fußt die Familienpolitik dagegen noch stärker auf den strukturell spezialisierten Erwerbsarrangements: dem traditionellen oder modernisierten Ernährermodell. Diese sind aus gleichstellungspolitischer Perspektive als problematisch zu betrachten, da sie keine gleichwertige Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern zulassen und somit die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen nicht fördern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in beiden Ländern eher über Teilzeitarbeit von Müttern hergestellt. Oft steigen Mütter auch ganz aus dem Berufsleben aus. Beide Länder weisen daher eine hohe Polarisierung zwischen männlicher und weiblicher Erwerbstätigkeit auf. Im liberalen Wohlfahrtsstaat Großbritannien zeigt sich darüber hinaus die im Vergleich höchste Differenzierung zwischen männlichen und weiblichen Arbeitszeiten. Während Männer zu großen Teilen äußerst lange arbeiten, sind Frauen überwiegend in Teilzeit unter 20 Wochenstunden beschäftigt. Positiv hervorzuheben ist eine geringe Segregation des Arbeitmarktes, die erklärt, warum Frauen mit und ohne Kinder in Großbritannien über die besten be113 ruflichen Aufstiegsmöglichkeiten verfügen. Die Lohnungleichheit ist zwar zusammen mit Deutschland am höchsten, allerdings eher durch die allgemein ungleiche Lohnstruktur zu erklären. In den letzten Jahren konnte sie durch Gleichstellungsbemühungen erheblich reduziert werden. Der geringe Umfang wohlfahrtsstaatlicher Leistungen und die größere Ungleichheit des Erwerbssystems wirken sich auch auf Familien aus. Dies wird beispielsweise anhand der vergleichsweise hohen Armutsrisiken von Familien und speziell von Alleinerziehenden deutlich. Auch in dieser Hinsicht wurden in den letzten Jahren zielgerichtete Maßnahmen eingeführt, vor allem im Rahmen einer arbeitsmarktbezogenen Aktivierung von Geringverdienenden und Müttern. Ob dies die Armutsraten nachhaltig senken wird, bleibt abzuwarten. Die Situation von Familien ist in Großbritannien insgesamt aus der Gleichstellungsperspektive als verbesserungsbedürftig einzustufen. Nicht zuletzt liegt dies am mangelnden Angebot an erschwinglicher Kinderbetreuung. Das Angebot wurde zwar in den letzten zehn Jahren ausgeweitet; der Ausbau durch privatwirtschaftliche Anbieter hat jedoch den Nachteil, dass die Angebote nicht unbedingt langfristig gesichert sind und dass die hohen Kosten nicht sozialverträglich abgefedert werden können. In Deutschland stellt sich die Situation von Familien aus der Gleichstellungsperspektive in allen untersuchten Bereichen als stark verbesserungswürdig dar. Deutschland weist in diesem Vier-Länder-Vergleich sowohl die niedrigste Fertilitätsrate wie auch den höchsten Anteil traditioneller Familienformen auf. Da­ rüber hinaus verfügt Deutschland über das im Vergleich niedrigste Volumen der Frauenerwerbstätigkeit sowie über die größte Differenz im Verhältnis zum männlichen Erwerbsvolumen; hiermit liegt es allerdings auf einem ähnlichen Niveau wie Großbritannien. Auch bei der beruflichen Gleichstellung schneidet Deutschland am schlechtesten ab; gleichzeitig existiert die höchste Lohnungleichheit. Sind die Beschäftigungsraten bei Frauen ohne Kinder noch ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien, so fallen sie mit zunehmender Kinderzahl stärker als in den Vergleichsländern. Vor allem aufgrund der langen Elternzeit sind weniger Mütter in den ersten Lebensjahren des Kindes erwerbstätig. Dies wirkt sich negativ auf die weitere Erwerbsbiografie aus. Die geringe Berufstätigkeit von Müttern ist zudem ein Grund für die relativ hohen Armutsraten von Familien bzw. Kindern. Die niedrigen Erwerbsarbeitszeiten von Müttern sind nicht zuletzt den – zumindest in Westdeutschland – mangelnden Kinderbetreuungsangeboten ge114 schuldet. Im Rahmen der fiskalischen Familienpolitik wird vor allem durch das Ehegattensplitting noch immer ein traditionelles Ernährermodell gefördert. Dadurch werden andere Familienformen und Erwerbsarrangements schlechter gestellt. Während in Deutschland und Frankreich die Familie als Institution gefördert wird, existiert in Schweden und Großbritannien eine stärkere Individualisierung der Leistungen. Die Beteiligung der Väter an Familien- und Hausarbeit liegt auch in Deutschland auf einem niedrigen Niveau, ist aber insgesamt besser als in Großbritannien oder Frankreich. Betont werden muss, das sich die Situation von Familien in Deutschland durch unterschiedliche Geschlechterkulturen in West und Ost auszeichnet. Würde lediglich Westdeutschland mit den anderen europäischen Ländern verglichen, so stünde Deutschland im Vergleich noch schlechter dar. In allen untersuchten Ländern besteht ein starker Zusammenhang zwischen der öffentlich angebotenen Kinderbetreuung und der Erwerbsbeteiligung von Müttern; keine andere familienpolitische Regulierung hat ähnlich eindeutige Wirkungen. Der Zusammenhang zwischen der familienpolitischen Ausrichtung und den Erwerbsarrangements von Paaren mit Kindern lässt sich unter Berücksichtigung der Betreuungssituation wie folgt für die untersuchten Länder darstellen(Abb. 42). Abb. 42: Zusammenhang von Familienförderung und Erwerbsarrangements Erwerbsarrangements von Paaren mit Kind(ern) Strukturell egalitäre Modelle (Vollzeit-Vollzeit) mit hoher externer Kinderbetreuung Strukturell spezialisiertes Familienmodell mit geringer externer Kinderbetreuung Familienförderung individualisiert Schweden Großbritannien Förderung der Familie als Institution Frankreich Deutschland 115 Mit Blick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern mit Kindern ist grundsätzlich eine individualisierte Familienförderung anzustreben, die egalitäre Erwerbsarrangements aktiv fördert. Schweden ist hierfür das beste Beispiel. Das Modell Frankreichs zeigt, dass auch eine Förderung der Familie als Institution zu einer Ausweitung egalitärer Erwerbsarrangements führen kann. Allerdings kommt die paarinterne Arbeitsteilung dadurch weniger in den Blick und es besteht die Gefahr, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie den Frauen überlassen wird. In gleichstellungspolitischer Hinsicht gilt Schweden als Vorbild, wo jenseits der Erwerbsbeteiligung von Müttern auch die Beteiligung von Vätern an der Familienarbeit gefördert wird. Das ab 2007 in Deutschland geltende Elterngeld stellt einen großen Schritt in diese Richtung dar. Allerdings fehlt nach wie vor eine verlässliche Ganztags-Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen – darin liegt die Hauptbarriere der Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Welche Lehren lassen sich für Deutschland aus diesem internationalen Vergleich ziehen? Die Übertragbarkeit einzelner familienpolitischer Maßnahmen und Regulierungen hängt grundsätzlich von den unterschiedlichen familienpolitischen Traditionen und Wohlfahrtsregimes ab. Aufgrund der stärkeren Ähnlichkeit der beiden konservativen Wohlfahrtsstaaten Frankreich und Deutschland, auch hinsichtlich der Bevölkerungsgröße und der Wirtschaftsstruktur, sind einzelne familienpolitische Regulierungen aus Frankreich möglicherweise leichter auf Deutschland zu übertragen als aus dem schwedischen Kontext. Deutschland wird – unter anderem aufgrund institutioneller Hemmnisse wie dem Eheund Familienschutz im Grundgesetz sowie den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts – seine finanzielle Familienförderung nicht übergangslos umstellen und für den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung einsetzen können. Dem Bund fehlen dazu, vor allem nach der Föderalismusreform, die notwendigen Kompetenzen in der Bildungspolitik. Das französische Beispiel zeigt aber, dass ein Ausbau der Kinderbetreuung auch durch einen Mix aus öffentlichen und privaten Angeboten möglich ist. Die Art, wie der Staat private Formen der Kinderbetreuung reguliert, hat einen großen Einfluss darauf, inwiefern diese aus gleichstellungspolitischer Sicht sinnvoll sind. Sind Tagesmütter schlecht abgesichert und gering bezahlt, so werden Polarisierungen zwischen erwerbstätigen Frauen verstärkt. Zu begrüßen ist daher, dass die EU-Kommission für eine Aufwertung der Arbeitsplätze im Bereich der Kinderbetreuung und Pflege plädiert(European Commission 2006c). Einige Studien haben gezeigt, dass ein Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung sich 116 auch ökonomisch rechnet(BMFSFJ 2002). Der geplante Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen der Agenda 2010 und des TAG ist jedoch aus gleichstellungspolitischer Sicht weder quantitativ noch qualitativ ausreichend, um in Westdeutschland die Betreuungslücke für Kleinkinder zwischen eineinhalb und drei Jahren im Anschluss an eine durch das Elterngeld finanzierte Auszeit zu schließen. Familienpolitik hat auch aus gleichstellungspolitischer Sicht klare Grenzen und muss mit anderen gesellschaftlichen Bereichen verkoppelt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer nachhaltig zu verbessern. Eine geschlechtersensible Familienpolitik muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie egalitäre Lebensverhältnisse von Frauen und Männern mit Kindern ermöglichen. Staatliche Anstrengungen müssen durch betriebliche Gleichstellungspolitik ergänzt werden, damit eine ausgewogene Beteiligung beider Geschlechter an Erwerbs- und Familienarbeit verwirklicht werden kann. Die berufliche Gleichstellung von Frauen zeigt direkte Auswirkungen auf das Engagement der Väter in der Familie. Wie gezeigt wurde, ist die Einkommensgleichheit von Frauen eine zentrale Bedingung für eine strukturell Gleichberechtigung. Sinnvoll sind politische Maßnahmen, die Männern konkrete Erfahrungen der Familienarbeit ermöglichen und damit dazu beitragen, dass ein Eigeninteresse an Veränderung entsteht und wachsen kann. Da die Ausgangsbedingungen der Geschlechter unterschiedlich sind, bedarf es zur Förderung von Gleichstellung letztlich einer Doppelstrategie. Zum einen braucht es geschlechtsspezifische Maßnahmen nach der Devise: Mehr Frauen in den Beruf, mehr Männer in die Familie! Zum anderen sind integrierte Maßnahmen erforderlich, die sich an beide Geschlechter richten. In der folgenden Abbildung (Abb. 43) wird eine Übersicht über die aus gleichstellungspolitischer Sicht notwendigen Handlungsfelder gegeben. 117 Abb. 43: Gleichstellungspolitik als vernetzte Strategie Gestaltungs­ bereiche Familienpolitik Frauenpolitik Kontinuierliche Erwerbstätigkeit Arbeitsmarktpolitik Arbeitszeitpolitik Mehr Erwerbsbeteiligung Gleichstellungs­ politik: Horizontale und vertikale Segregation abbauen Einkommens­ gleichheit „lange“ Teilzeit / kurze Vollzeit ermöglichen Betriebliche Ebene Aufstiegs­chancen für Frauen verbessern Quelle: nach Kassner/ Rüling 2005b Geschlechterpolitik Bedarfsgerechte öffentliche Kinderbetreuung Abschaffen des Ehegattensplittings Lohnersatzleistung Männerpolitik Vaterschaftsurlaub Pflichtanteil an Elternzeit Kulturelle Vorbilder bewerben Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten Keine Verlängerung der Arbeitszeit sondern Umverteilung Entlastung der „rush hour of life“ Anwesenheitsmentalität durchbrechen Familien­ kompetenzen anerkennen Auszeiten und Übergänge gestalten „lange“ Teilzeit/ kurze Vollzeit ermöglichen Spezielle Beratungsangebote Positive Beispiele erfahrbar machen 118 Aus dieser Übersicht wird deutlich, in welchen Politikfeldern eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik ansetzen kann und welche Bereiche anderweitig bearbeitet werden müssen. Beispielsweise kann Familienpolitik nicht die notwendigen betrieblichen Rahmenbedingungen schaffen, damit Männer und Frauen die familienpolitischen Regelungen auch in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Einführung des Elterngeldes sollte daher offensiv für andere Lebensmodelle und Arbeitsteilungen in Familien geworben werden. Aus einer Untersuchung junger Familien, die sich Erwerbs- und Familienarbeit teilen(Rüling/ Kassner 2007), geht hervor, dass es in unserer Gesellschaft auch an positiven Beispielen und Vorbildern mangelt. Neben der Väterförderung ist auch eine konsequente Gleichstellungspolitik und Frauenförderung auf politischer und betrieblicher Ebene notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter zu ermöglichen. 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Diplom-Politologin und Master of Science(Sociology) mit den Schwerpunkten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Geschlechterforschung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, international vergleichender Wohlfahrtsstaatsforschung. Seit Oktober 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Göttingen, Abteilung politische Soziologie und Sozialpolitik. Seit Juni 2005 gleichberechtigte Partnerin am Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer(SowiTra) in Berlin. 2003 – 2006 Promotion am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin zum Thema:„Egalitäre Arrangements von Arbeit und Leben – Junge Eltern zwischen Traditionalisierungsfallen und deren Bewältigung“ als Promotionsstipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung. 2002 – 2003 wissenschaftliche Mitarbeit im Drittmittelprojekt„Geschlechterdemokratie in der Erwerbs- und Familienarbeit“ am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin. 2001 – 2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin für Gender Studies an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik zur Entwicklung und Koordination des Masterstudiengangs„Gender und Arbeit“. Seit 2002 Tätigkeit als Lehrbeauftragte an verschiedenen Universitäten und Hochschulen: Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, Humboldt-Universität zu Berlin, Freie Universität Berlin, Grenoble Graduate School of Business, Megatrend University Belgrad. Karsten Kassner Jahrgang 1971. Diplom-Soziologe mit den Schwerpunkten Geschlechterforschung, Gender Mainstreaming, Alltägliche Lebensführung und Familienformen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeit, Organisation, Gruppendynamik. Seit Juni 2005 gleichberechtigter Partner am Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer(SowiTra) in Berlin. 2003 – 2004 Freier Mitarbeiter im Forschungsprojekt„Auch Männer haben ein Vereinbarkeitsproblem – Ansätze zur Unterstützung familienorientierter Männer auf betrieblicher Ebene“ am Institut für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung e.V. in Berlin. 2002 – 2003 wissenschaftliche Mitarbeit im Drittmittelprojekt„Geschlech127 terdemokratie in der Erwerbs- und Familienarbeit“ am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin. Seit 2002 freiberufliche Tätigkeit für verschiedene Institutionen und AuftraggeberInnen. 1999 – 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Dort zugleich laufende Promotionsarbeit zum Thema„Jenseits männlicher Normalbiografie – Die Vereinbarkeitsfrage als Männerfrage“; bis Anfang 2005 gefördert durch ein Promotionsstipendium der Hans-Böckler-Stiftung. 128 ISBN 13: 978-3-89892-611-9