Internationale Entwicklungszusammenarbeit Referat Afrika CÔTE D’IVOIRE: NACH VIEREINHALB JAHREN KRISE FRIEDENSSCHLUSS IN OUAGADOUGOU Jens-U. Hettmann 05. März 2007 Der direkte Dialog: Wie es dazu kam.... Am 03. März 2007 kam es zu dem lange erhofften Friedensschluss zwischen dem im Oktober 2000 zum Staatspräsidenten gewählten Laurent GBAGBO (Regierungspartei FPI, Front Populaire Ivoirien) und dem seit Oktober 2002 als Rebellenchef bekannt geworden früheren Studentenführer Guillaume SORO (Generalsekretär FN, Forces Nouvelles). Das besondere an diesem Friedensabkommen ist, dass es nicht von der internationalen Gemeinschaft, sondern erstmals von den beiden Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde. Ermöglicht hat dies der am 19. Dezember 2006 völlig überraschend von Gbagbo vorgeschlagene direkte Dialog zwischen den Konfliktparteien. Wichtig war offensichtlich auch die zielführende Moderation des aktuellen Vorsitzenden der ECOWAS(Economic Community of West African States) und Staatspräsidenten von Burkina Faso, Blaise COMPAORÉ. Vorausgegangen waren dem Friedensschluss seit dem 05. Februar 2007 streng vertraulich geführte Verhandlungen zwischen den von den beiden Führern entsandten Delegationen. Die Überraschung über das neue Friedensabkommen fußt auf mindestens drei Der ivorische Staatschef Gbagbo schüttelt am 4. März 2007 gemeinsam mit dem burkinischen Staatschef Compaoré Rebellenchef Soro die Hand© Issouf Sanogo Punkten. Erstens verlangte bislang Gbagbo die Entwaffnung der Rebellen als Vorbedingung für Verhandlungen, zweitens beharrten die Rebellen als Voraussetzung auf dem Rücktritt Gbagbos und drittens hatte gerade Gbagbos FPI von Beginn der bewaffneten Rebellion an Compaoré als einen ihrer Drahtzieher bezichtigt. Es ist noch nicht sicher, woher dieser erstaunliche Sinneswandel kam, möglicherweise begünstigte das Scheitern der internationalen Bemühungen die Erkenntnis, dass letztlich nur der direkte Dialog und daraus entstehende Kompromisse einen politischen Ausweg aus der Krise ermöglichen würde. ....und was die Ergebnisse sind. Der zehn DIN-A-4 Seiten umfassende Vertrag behandelt die zentralen Punkte des Friedensprozesses und enthält teilweise recht detaillierte Lösungsschritte. Im einzelnen sind dies: 1. die Identifizierung der Bevölkerung des Landes 2. die Vorbereitung von Wahlen 3. die Restrukturierung der Streit- und Sicherheitskräfte 4. die Wiederherstellung der staatlichen Autorität und Administration auf dem gesamten Territorium. Zur Durchführung der getroffenen Vereinbarungen regeln die Kapitel 5-8 des Vertrages den institutionellen Rahmen, die Maßnahmen zur Stärkung der Aussöhnung, die follow-up Mechanismen und weitere Abstimmung zwischen den Akteuren. Die weiteren Schritte wurden in einem Zeitplan im Anhang des Vertrages fixiert. Die Unstimmigkeiten bei der Identifizierung der Bevölkerung, die bislang die Vorbereitung der Wahlen verhinderten, sollen durch folgende Schritte behoben werden: Landesweit wird das öffentliche Identifizierungs- und Registrierungsverfahren( audiences foraines) nach der Ernennung einer neuen Regierung wieder aufgenommen. Danach sollen auch die Verfahren zur Erstellung und Aushändigung von Ersatzdokumenten( jugement supplétif) für Geburtsurkunden an Personen, die nie offizielle Dokumente erhalten haben, beschleunigt werden. Innerhalb von drei Monaten soll dieses Verfahren abgeschlossen sein und in der Erstellung eines nationalen Personenstandsregisters ihren Abschluss finden. Nächster Schritt ist auf der Grundlage der Wählerliste von 2000 und der Ersatzdokumente die Erstellung einer neuen Wählerliste für alle Staatsangehörigen ab 18 Jahren. Nach Prüfung durch die unabhängige Wahlkommission(CEI) und Eintragung in die Wählerliste erhalten alle registrierten Personen einen Beleg mit einer individuellen Codenummer, der gleichzeitig Voraussetzung für den Erhalt des Wahlausweises und des neuen Personalausweises ist. Zur Vorbereitung der Wahlen wurde festgelegt, dass das nationale Statistikamt (INS) mit der Erstellung der Wählerliste unter der Kontrolle der unabhängigen Wahlkommission beauftragt wird, wobei es durch einen besonderen technischen Dienst – dessen Benennung noch offen ist – unterstützt wird. Ein Ministerratsentscheid wird die Details für die Erstellung der Wählerliste und die Zusammenarbeit der drei Durchführungsorganisationen noch festlegen. Nach deren Erstellung und Validierung der Wählerliste durch die CEI wird diese veröffentlicht und dient als Grundlage für die Erstellung der Wahlausweise. Die CEI ist dann für die Aushändigung der Wahlausweise spätestens zwei Wochen vor der Wahl verantwortlich. 2 Die Streit- und Sicherheitskräfte sollen restrukturiert werden. Damit ist konkret die Verschmelzung der beiden Streitkräfte(Regierung und Rebellen) in einer integrierten Struktur gemeint. Durchgeführt werden soll diese schwierige Aufgabe von einem ‚Integrierten Kommandozentrum’(CCI), dem gemeinsam die Stabschefs der FANCI (Regierung) und FAFN(Rebellen) vorstehen und welches ansonsten paritätisch aus Offizieren der zwei Lager bestehen soll. Hauptaufgaben des CCI werden sein: a) die Mitarbeit an der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, b) die Implementierung des Programms zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration(PNDDR) unter Aufsicht der internationalen Kräfte, c) die Sicherung der öffentlichen Identifizierungsveranstaltungen und des Wahlprozesses, d) die Aufstellung der militärischen und paramilitärischen Einheiten und e) die Garantie der Freizügigkeit des Personen- und Güterverkehrs im gesamten Lande. Mehr Details enthalten die Vereinbarungen zum PNDDR: Die Parteien verpflichten sich unter Anerkennung sämtlicher Vorläufe ausdrücklich zur Entwaffnung und Beschleunigung des Prozesses. Die Kasernierung soll entsprechend dem aktualisierten PNDDR-Zeitplan erfolgen. Der von Gbagbo gegen Ende des Jahres 2006 öffentlich vorgestellte Vorschlag zur Einrichtung eines Zivildienstes für die gesamte Jugend des Landes wurde ebenfalls vereinbart, wobei die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten per Dekret des Ministerrats festgelegt werden sollen. Zur Wiederherstellung der staatlichen Autorität und Administration auf dem gesamten Territorium wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Nach der Auflösung der blauhelmbewachten„Zone des Vertrauens“( Zone de confiance) sollen unter der Leitung des Premierministers die Fachministerien für die(Wieder-) Herstellung der öffentlichen Dienste, besonders Bildung, Gesundheit, Wasser und Flurbereinigung, zuständig sein. Die Leitungsstellen der entsprechenden Behörden sollen im Konsens besetzt werden. Die Sicherheit der Präfekturen und ihrer Abteilungen soll durch die im Pretoria-Vertrag vereinbarten 600 Polizisten und Gendarmen garantiert werden. Soweit die inhaltlichen Ziele. Ihre Erreichung soll auf der Grundlage gemeinsamem Managements der staatlichen Macht durch permanente Abstimmung sowie Offenheit gegenüber anderen politischen Akteuren sichergestellt werden. Die Konsolidierungsmaßnahmen umfassen einen gemeinsam den VN zu unterbreitenden Antrag auf Aufhebung des Waffenembargos drei Monate nach der Präsidentschaftswahl und die Beantragung einer sofortigen Autorisierung zur Einfuhr 3 leichter Waffen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unter Kontrolle des CCI. Hinsichtlich der„ Zone des Vertrauens“ soll gemeinsam an die Blauhelme, die französischen Licorne-Kräfte und die Mission der VN in der Côte d’Ivoire(ONUCI) herangetreten werden mit der Bitte um Aufhebung der fraglichen Zone. Für eine Übergangszeit soll an ihre Stelle eine in west-östlicher Richtung verlaufende, von den internationalen Kräften bemannte, Beobachtungslinie( ligne verte) errichtet werden. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung soll die Besetzung dieser Linie alle zwei Monate um die Hälfte gekürzt werden. Parallel zur Beobachtungslinie sollen in dieser Zone paritätisch aus Rebellen- und Regierungsstreitkräften zusammengestellten Einheiten aufgestellt werden, die mit der Beendigung der Streitkräfteintegration und reform wieder aufgelöst werden. Zur Förderung der nationalen Aussöhnung und der Wiederherstellung von gesellschaftlicher Kohäsion und Solidarität soll das alte Amnestiegesetz per Dekret auf alle Verbrechen und Delikte seit Ausbruch der Krise bis zum Abschluss des aktuellen Friedensvertrags ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind Wirtschaftsverbrechen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die entsprechenden internationalen Organisationen werden um die Aufhebung ihrer jeweiligen Sanktionen und die Auflage eines Unterstützungsfonds für die Opfer der Krise gebeten. Schließlich verpflichten sich die Vertragsparteien noch auf einen Verhaltenskodex zur Förderung der Einhaltung der Vereinbarungen. Als Mechanismen für die Umsetzung und die weitere Abstimmung werden ein ‚Permanenter Konzertierungsrahmen’( Cadre permanent de concertation, CPC) und ein Ausschuss für Begleitung und Evaluierung( Comité d’évaluation et d’accompagnement, CEA) gegründet. Der CPC als Überwachungs- und Dialogorgan setzt sich zusammen aus Staatspräsident Gbagbo, Generalsekretär Soro, dem Vorsitzenden der Oppositionspartei RDR, Ouattara, dem Vorsitzenden der früheren Einheitspartei PDCI, Bédié, und dem aktuellen ECOWAS-Vorsitzenden Compaoré. Die sieben Positionen des CEA sind hingegen noch nicht besetzt. Der Vorsitzende dieses allmonatlich tagenden Gremiums kann nach eigenem Ermessen an internationale Organisationen herantreten, er soll auch in Streitfällen entscheiden. Nach Ablauf der Mission hat der CEA dem CPC einen Abschlussbericht vorzulegen, der auch den VN übergeben wird. Die Vereinbarung ist unterschrieben von Gbagbo, Soro und Compaoré. 4 Die Anlage schafft Zeitdruck: Insgesamt sind zehn Monate für die Umsetzung des Abkommens vorgesehen. Der zum integralen Bestandteil des Dokuments gehörende Zeitplan in der Anlage legt konkrete Fristen für die einzelnen Schritte fest: 1. Schaffung des CCI zwei Wochen nach seiner Unterzeichnung, 2. Errichtung der Durchführungsorgane innerhalb von vier Wochen, 3. Ernennung einer neuen Regierung spätestens nach fünf Wochen, 4. eine Woche danach( sechs Wochen nach Unterzeichnung) sollen die Vertrauenszone abgeschafft und die gemischten Einheiten vor Ort sein. 5. Die Entwaffnung der Milizen soll zwei Wochen nach Ernennung der neuen Regierung beginnen und innerhalb von zwei Wochen abgewickelt sein. 6. Kasernierung der zu entwaffnenden Truppen, landesweite(Wieder-) Errichtung der Verwaltung und das öffentliche Identifizierungsprogramm sollen zwei Wochen nach der Ernennung der Transitionsregierung beginnen und drei Monate dauern. 7. Die Vorbereitungen für die Erstellung der Wählerliste beginnen einen Monat nach der Aufnahme der Identifizierungen. 8. Die Immatrikulation für den Zivildienst beginnt zwei Wochen nach der Eröffnung der Einschreibungen für die Wählerliste. 9. Erstellung und Aushändigung der neuen Personal- und Wahlausweise beginnen nach offizieller Verabschiedung der neuen Wählerliste. 10. Die Wahlen finden nach dem Ende des PNDDR statt. Versuch einer politischen Einschätzung: Bedeutendste Punkte des Friedensschlusses sind die Errichtung einer neuen Regierung und der Abzug der internationalen Friedenstruppen(rd. 7.000) inkl. der französischen Licorne-Kräfte(3.500). Zentrales Ziel ist die Wiederherstellung der nationalen Einheit in einem Zeitraum von zehn Monaten. Dazu gehören die Identifizierung, Wahlvorbereitung, Entwaffnung und Schaffung neuer integrierter Streit- und Sicherheitskräfte. Alles Punkte, die von Anfang des Friedensprozesses an schon auf der Tagesordnung standen, bislang aber aufgrund beidseitiger Blockade nicht umgesetzt werden konnten. Es ist bemerkenswert, dass dieser Friedensvertrag im wesentlichen ein rein afrikanisches Werk ist. Die internationale Gemeinschaft hat kaum einen politischen Beitrag zu diesem Friedensschluss geleistet. Die zahlreichen Sonderbeauftragten der VN, Resolutionen und Friedensmission haben letztlich kaum mehr erreicht, als einen gewaltsamen Fortgang der Kampfhandlungen zu unterbinden. Frankreich war durch seine Kooperationsministerin Brigitte Girardin erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung in Ouagadougou vertreten. Dies schließt zwar vorherige 5 Telefonkontakte nicht aus, macht aber einmal mehr deutlich, dass Frankreich seine klassische Rolle als Ordnungsmacht weitgehend eingebüsst hat. Spekulationen über französische Absichten und Ziele gab es – wie seit Beginn der Krise – zuhauf, letztlich deutet doch einiges darauf hin, dass der zentrale Grund für ihre Teilnahme in der Frage des Truppenrückzugs lag. Man sollte in einer solchen Situation nicht nach Gewinnern und Verlierern suchen, dennoch scheint sich insgesamt das Gbagbo-Lager etwas mehr durchgesetzt zu haben, auch wenn ein Hauptanliegen der Rebellen, ihre Eingliederung in den staatlichen Sicherheitssektor, aufgegriffen wurde. In Sachen Identifizierung und Wahlen hat sich das Gbagbo-Lager durchgesetzt, da entgegen den Rebellenforderungen die öffentlichen Veranstaltungen nicht zur Erstellung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung führen und das vorher abgelehnte INS nun doch für wichtige Arbeiten im Zusammenhang mit den Wahlen zuständig ist. Auch haben die Rebellen einer Entwaffnung bedingungslos zugestimmt. Die Vereinbarungen zum Abzug der internationalen Truppen deuten hingegen auf eine Absprache zwischen Gbagbo und Soro hin, genauso wie die beabsichtigte Beantragung der Aufhebung von beide Seiten treffenden Sanktionen. Insgesamt erweckt also der Vertrag – auch wenn er von Akteuren wie Ouattara und Bédié nicht unterzeichnet wurden – eher den Eindruck, als ob wirklich das Land Côte d’Ivoire der große Gewinner sein kann. Damit es dazu kommt, muss sich der Verhaltenskodex als belastbar erweisen. Schließlich legt der Vertrag viele Details fest, lässt aber genug Raum, um Schritte zu verzögern. So sollen weitere Festlegungen erst in später zu formulierenden Verordnungen erfolgen. Hier muss sich dann bei Differenzen die Handlungsfähigkeit der neuen Gremien – und natürlich auch der neuen Regierung – erweisen. Hinsichtlich der Transitionsregierung bleibt die interessante Frage offen, ob der aktuelle – von Gbagbo höchst ungeliebte – Premierminister Banny darin noch eine Rolle spielen wird. Wahrscheinlich ist allerdings, dass Soro sich auf das Abkommen nicht eingelassen hätte, wenn ihm dieser Posten nicht in Aussicht gestellt worden wäre. Ob der direkte Dialog den lang ersehnten Durchbruch im ivorischen Friedensprozess gebracht hat, wird sich in der Umsetzung, die schon in den nächsten Wochen beginnen soll, zeigen. Erst dann können auch die längst überfälligen politischen und wirtschaftlichen Reformen umgesetzt und der Wiederaufbau des Landes begonnen werden 6 Zum Autor: Jens-U. Hettmann ist Leiter des Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Côte d’Ivoire Ansprechpartner: Uta Dirksen Tel.: 0228-883 590 Fax: 0228-883 623 Uta.Dirksen@fes.de Rosina Esmail Tel.: 0228-883 585 Fax: 0228-883 623 Rosina.Esmail@fes.de Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Afrika Godesberger Allee 149 53170 Bonn 7