Stand der Verhandlungen zum UN Menschenrechtsrat Tot gesagte leben länger. Dies scheint zumindest auf die von allen Seiten scharf kritisierte VN Menschenrechtskommission(MRK) zuzutreffen. Durch die neuerliche Erschwerung der Verhandlungen über die Gestalt des neu zu schaffenden Menschenrechtsrates(MRR) wird eine längere 62. Sitzung der MRK wieder wahrscheinlicher. Sei dies, um noch möglichst viel Nutzen aus dieser letzten Sitzung der Kommission zu ziehen, da der erste Sitzungstermin des neuen Rat wieder ungewiss werden könnte, oder, wie es der amerikanische VN-Botschafter Bolton bei einer Pressekonferenz am 28.2. formulierte, um„jeden daran zu erinnern wie schlecht sie[die MRK] ist“ um dann eine„echte Reform“ 1 in Gang zu bringen. Nach Monaten intensiver Verhandlungen mit allen interessierten Delegationen hatte Jan Eliasson, Präsident der VN Generalversammlung(GV), schließlich einen Resolutionsentwurf präsentiert, der für alle Mitgliedstaaten annehmbar erschien. Dieser Entwurf, so Eliasson, entspräche zwar weder zu 100% seinen eigenen Erwartungen, noch den Ausgangspositionen der einzelnen Mitgliedstaaten, stelle jedoch einen für alle akzeptablen Kompromiss dar. Diese Auffassung wurde durch die Äußerungen von US Botschafter Bolton revidiert. Er bezeichnete den Resolutionsentwurf in einer Pressekonferenz als„gescheitert“ und kündigte seine Intentionen an, direkt oder auch nach einer Bedenkpause von einigen Monaten in 1 Wiedergabe der Pressekonferenz vom 28.2.2006 auf www.state.gov. weitere Verhandlungen zu treten, um die „vielen Unzulänglichkeiten“ des Textes zu korrigieren, oder anderenfalls gegen die Resolution zu stimmen, sollte Eliasson sie wie geplant zur Abstimmung bringen. Auch Verhandlungen„Zeile für Zeile“ schloss er nicht aus, obwohl eine derartige Öffnung des Dokumentes dann auch von anderen Nationen genutzt werden würde, die einen schwächeren MRR generell bevorzugen, um die Resolution und damit den Rat deutlich zu schwächen. Diese Blockade seitens der USA zeigte Wirkung. Die Resolution ist noch nicht zur Abstimmung gebracht worden. Eine Entscheidung aus New York wird jedoch noch in dieser Woche erwartet. Aus diesem Grund wurde auch bei der eigentlichen Eröffnungssitzung der MRK am 13.3. beschlossen, die Kommissionssitzung um eine Woche zu vertagen. Der Resolutionsentwurf, der zur Abstimmung gebracht werden sollte ist den vorher gegangenen sehr ähnlich. Er sieht einen der GV untergeordneten Rat mit 47 Mitgliedern 2 vor (aufgeteilt nach einem Regionalschlüssel 3 ), die mit einfacher Mehrheit von der GV für eine 2 Von den westlichen Ländern war eine Mitgliederzahl deutlich kleiner der momentanen, 53 Mitglieder zählenden MRK angestrebt worden, aber angesichts der Zunahme von UN Mitgliedsstaaten seit Schaffung der MRK 1947, relativiert sich diese Forderung. Daher scheint dieser Punkt für alle Seiten akzeptabel zu sein. 3 African Group 13 Sitze, Asian Group 13, Eastern European Group 6, GRULAC(Group of Latin American Countries) 8, WEOG(Western and Others Group) 7 FES Genf Fact Sheet März 2006 Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Die Hauptaufgaben des Rates, der mindestens dreimal jährlich für insgesamt 10 Wochen tagen soll, sind der generelle Schutz und die Förderung von Menschenrechten. Um auch auf Krisensituationen reagieren zu können, sieht der Entwurf zudem die Möglichkeit außerordentlicher Sitzungen vor, die auf Vorschlag eines Ratsmitgliedes und mit Zustimmung von 1/3 des Rates einberufen werden können. Die„Special Procedures“ der MRK sollen übernommen und anschließend vom MRR überprüft und ggf. verändert werden. Auch ein Beschwerdemechanismus ist weiterhin vorgesehen, wobei ein expliziter Verweis auf die„1503 procedure“(Individualbeschwerde) nicht gegeben ist. Eine wichtige neue Regelung ist, dass sich die Mitglieder des Rates, wie alle VNMitgliedstaaten einer regelmäßigen Untersuchung der Menschenrechtssituation in ihrem Land unterziehen müssen. Dies ist ein Versuch, die Politisierung und die viel kritisierten „Doppelstandards“ der momentanen MRK hinter sich zu lassen. Dem dient auch die Tatsache, dass die Staaten, die sich zur Wahl stellen, über die Menschenrechtssituation in ihrem Hoheitsgebiet Rechenschaft ablegen müssen. Der Beitrag, den ein Land zur Förderung der Menschenrechte leistet, soll in die Entscheidung bei einer Wahl in den Rat mit einfließen. Im Gegensatz zur MRK soll es im Rat die Möglichkeit geben, Mitglieder auszuschließen, wenn diese hervorstechende und systematische Menschenrechtsverletzungen begehen. Ein Ausschluss kann von der GV mit 2/3 Mehrheit beschossen werden. Ebenfalls neu ist das Gewicht das auf die„Prinzipien von Dialog und Kooperation“ in der Arbeit des Rates gelegt wird, wie auch die ausdrückliche Erwähnung des Respekts verschiedener Kulturen und Religionen. Wichtige Punkte, in denen der Resolutionsentwurf von den Vorstellungen der USA abweicht, betreffen die Mitgliedschaft im neuen Rat. Die USA bevorzugen noch immer einen kleineren Rat mit strengeren Kriterien für die Mitgliedschaft. Auch scheinen sie an einer Wahl der Mitglieder durch 2/3 Mehrheit der GV festhalten zu wollen. Eine Beschränkung auf maximal eine direkte Wiederwahl für die Ratsmitglieder ist den USA ebenso ein Dorn im Auge. Vielleicht taucht sogar die Forderung nach ständigen Sitzen für die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates wieder auf. Die Übernahme der„Special Procedures“, die von den USA in letzter Zeit mehrfach kritisiert wurden könnte ebenfalls wieder in Frage gestellt werden. Bisher halten sich die USA jedoch noch bedeckt zu möglichen Änderungsvorschlägen. Dies gibt dem Ruf nach Neuverhandlungen mehr den Anschein einer Verzögerungstaktik als den eines mutigen Versuches, die Reform weiter zu treiben. Die Europäische Union unterstützt weiterhin das Vorhaben Eliassons, den Entwurf ohne weitere Änderungen zur Abstimmung zu bringen. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Resolution im Wissen einer Ablehnung durch die USA zur Abstimmung gebracht wird. Die Zurückhaltung auf allen Seiten deutet darauf hin, dass weitere private Verhandlungen geführt werden, um die Bedenken der USA auszuräumen und den Entwurf doch noch zur Abstimmung zu bringen. Gelingt dies nicht, wäre es allerdings sehr schädlich für die Vereinten Nationen. Da sich hochrangige VN-Vertreter(u.a. VNGeneralsekretär, Hochkommissar für Menschenrechte), um Druck auf die Mitgliedstaaten zu machen, in den letzen Monaten sehr negativ über die bestehende MRK geäußert haben, wird diese in einer weiteren Sitzung kaum mehr viel politisches Gewicht besitzen. Ebenso haben die Appelle an die Mitgliedstaaten„dieser Tage“ über die Resolution zu einem neuen MRR zu entscheiden nun negative Auswirkungen auf das Ansehen der VN, da immer wieder hervorgehoben wurde, wie sehr die Glaubwürdigkeit der VN unter einer weiteren Verzögerung der Abstimmung leiden würde. Ein schwieriger Moment also für die Förderung von Menschenrechten. Felix Kirchmeier, Konsultant, Friedrich-EbertStiftung, Büro Genf, 13.03.2006 2