Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Politische Kultur und kultureller Pluralismus Thomas Meyer Drei-Ebenen-Modell zeitgenössischer Kulturen Die Normen, die eine institutionelle Demokratie braucht, um auf Dauer lebensfähig zu sein, sind Normen der politischen Kultur. Die rechtsstaatliche Demokratie würde in dem Maße mit sich selbst in Widerspruch geraten, wie sie über diejenigen Normen hinaus, die die autonomen Entfaltungsspielräume der in ihr Lebenden sichern sollen, auch noch kulturelle Regeln der Lebensweise selbst verbindlich machen wollte. Ein solcher Übergriff wäre der erste Schritt in ein fundamentalistisches Kulturverständnis, das nicht nur die Regeln der Moral und des Rechts für alle verbindlich machen will, sondern darüber hinaus der spezifischen Ethik eines der miteinander lebenden Kollektive Verbindlichkeit auch für die anderen zusprechen will. Auch die normative Theorie der rechtsstaatlichen Demokratie schließt jede Forderung als illegitim aus, die kulturelle Normen über das für ihre Bestandssicherung erforderliche qualitative und quantitative Maß hinaus verbindlich machen will. Die politische Kultur ist jedoch ein durch und durch mit der allgemeinen Kultur verwobener Teil der Gesellschaft. Sie umfasst zum einen diejenige Teilmenge der Einstellungen, Orientierungen, Emotionen, Werturteile, Kenntnisse und Verhaltensdispositionen der allgemeinen Kultur, die sich speziell auf politische Objekte bezieht. Sie schließt aber auch einen gemeinsamen Entwurf dessen ein, was die Staatsnation als ihre politische Identität und als das gemeinsame Sinnzentrum ihres politischen Handelns betrachtet. Zur Klärung dieser Zusammenhänge sind zunächst einige notwendige Differenzierungen angebracht. Kulturen sind nämlich durch zählebige, aber stets auch im Wandel befindliche Festlegungen, Normen, Überzeugungen, Gewohnheiten auf drei deutlich zu unterscheidenden Ebenen bestimmt, die zwar mit einander in Wechselwirkung stehen, aber dennoch ein erhebliches Maß an Unabhängigkeit, bis hin zur vollständigen Verselbstständigung gegeneinander entwickeln können. 1. Die Ebene der metaphysischen Sinngebungen und Heilserwartungen( ways of believing). Bei diesen Orientierungen handelt es sich um das, was im Kern aller Weltanschauungen und Religionen steht, nämlich ein Angebot an Wegen für individuelle und kollektive Lebens- und Heilsgewissheiten. www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus 2. Die Ebene der individuellen und kollektiven Lebensführung, also der Lebensweisen und der Alltagskultur( ways of life). Dabei handelt es sich insbesondere um Praktiken, Gewohnheiten, Ethiken der Lebensweise, Rituale, Umgangsformen, Lebensästhetiken, Essgewohnheiten und vieles andere mehr, überwiegend um Orientierungen der praktischen Lebensführung und deren expressive Symbole, also all das, was in aller Regel zuerst an einer anderen Kultur ins Auge sticht und häufig besonders nachhaltig die Gewohnheit der Menschen prägt, die mit den entsprechenden Praktiken und Routinen aufgewachsen sind. 3. Die Ebene der sozialen und politischen Grundwerte des Zusammenlebens mit anderen( ways of living together). Hierbei handelt es sich vor allem um die Grundwerte für das Zusammenleben verschiedenartiger Menschen in der selben Gesellschaft und demselben politischen Gemeinwesen, also um die sozialen und politischen Grundwerte im engeren Sinne, wie etwa die Bevorzugung von Gleichheit oder Ungleichheit, Individualismus oder Kollektivismus. Es zeigt sich nun in der empirischen Betrachtung aller zeitgenössischen Kulturen, dass Individuen und Kollektive, die die kulturellen Orientierungen der Ebene 1 miteinander teilen, äußerst unterschiedlicher Einstellung auf den Ebenen 2 und 3 sein können, ebenso wie Menschen aus tiefliegender Überzeugung die Normen der Ebene 3 teilen können, ohne auf den anderen beiden Ebenen Gemeinsamkeiten miteinander zu haben. Es liegt auf der Hand und wird vor allem von der neueren Alltagskultur- und Milieuforschung immer aufs Neue bestätigt, dass etwa zwei gläubige protestantische Christen(Ebene 1) in unserer eigenen Gesellschaft extrem unterschiedliche alltagskulturelle Lebensweisen wählen können(Ebene 2), der eine z.B. eine»kleinbürgerliche«, der andere eine»alternative«, in ihren sozialen und politischen Grundwerten dann aber wieder übereinstimmen können (Ebene 3), z.B. in einer egalitär-liberalen Position, oder auch entgegengesetzte Positionen vertreten können, der eine z.B. egalitär-liberal, der andere antiegalitär-illiberal. Die bisher vorliegenden empirischen Studien belegen, dass diese Art der Entkoppelung der drei kulturellen Ebenen in allen großen Kulturkreisen der Gegenwart zu beobachten ist, wobei der Islam dabei keineswegs eine Ausnahme bildet. In empirischer Betrachtung sind Kulturen dynamische Diskursräume, die sich je nach Erfahrungen, Konflikten, Außeneinflüssen intern hochgradig ausdifferenzieren, so dass unterschiedliche Kollektive bzw. Milieus dieselben Traditionen jeweils in ganz unterschiedlicher, mitunter sogar entgegengesetzter Weise weiter führen. Der Prozess der Differenzierung findet auf allen drei kulturellen Ebenen statt, obgleich die allgemeinste Ebene der www.fes-online-akademie.de Seite 2 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Sinn- und Heilserwartungen häufig besonders kontinuierlich ihren mit der Zeit ausgedünnten Vorrat an Identitätsangeboten zur Verfügung stellt. In diesem dynamischen Prozess spielen auch in der Gegenwart, wie im Übrigen in der Geschichte immer schon, kulturelle Außeneinflüsse und infolgedessen Formen der Synthese zwischen der eigenen Überlieferung einer Kultur und Elementen des»Anderen« eine beträchtliche Rolle. Der kulturelle Differenzierungsprozess ist unvermeidlich immer auch ein Prozess der voranschreitenden Hybridisierung, so dass wir es bei genauer Betrachtung in der Moderne bei allen Formen kultureller Identität im Grunde mit Phänomenen der Transkulturalität zu tun haben. Rechtsstaatliche Demokratie und politische Kultur Der normative Funktionssinn der rechtsstaatlichen Demokratie besteht nun gerade darin, die Festlegungen auf der dritten Ebene(Institutionen sowie soziale und politische Grundwerte) so zu treffen, dass ein möglichst großer Spielraum der Entscheidungsfreiheit auf den Ebenen 1(Religion) und 2(Alltagskultur und Lebensführung) entsteht. Diese beiden Ebenen der privatautonomen Handlungsfreiheit sind der Entscheidung und Verantwortung der Individuen und gesellschaftlichen Kollektive vorbehalten. Die politische Kultur der Demokratie kann sich demnach legitimerweise explizit nur auf Übereinstimmungen auf der Ebene 3 beziehen, also auf die sozialen und politischen Grundwerte des Zusammenlebens und des Schutzes der Individuen und Minderheiten. Der Funktionssinn der rechtsstaatlichen Demokratie besteht mithin in der Festlegung desjenigen Minimums auf der Ebene 3, das das Maximum an Differenz auf den Ebenen 1 und 2 gewährleisten und nachhaltig verbürgen kann. Diese Garantien kann die rechtsstaatliche Demokratie allerdings nur geben, weil und solange die Grundwerte der dritten Ebene durch die Art und Weise der kulturellen Identitätsbildung und Praxis auf den anderen beiden Ebenen nicht in Frage gestellt wird. Fundamentalistische oder essentialistische Formen kultureller Identität verträgt die Demokratie daher prinzipiell nicht. Diese können aber auch in der empirischen Realität keiner der kulturell-religiösen Traditionen der Gegenwart den Anspruch erheben, die authentische, geschweige denn allein legitime Form der kulturellen Selbstbehauptung derjenigen Tradition zu sein, in deren Namen sie sprechen. Alle großen kulturell-religiösen Traditionen differenzieren sich seit langem u.a. in einen traditionalistischen und einen modernisierenden Zivilisationsstil der Interpretation der Überlieferung, gegen die sich der Fundamentalismus als dritte Hauptströmung wendet. Kulturelle Identität gibt es aus diesen www.fes-online-akademie.de Seite 3 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Gründen auch innerhalb der großen kulturell-religiösen Traditionen empirisch immer nur im Plural. "Leitkultur" und Demokratie In den rechtsstaatlichen Demokratien der Gegenwart sind es nicht nur die von allen zu achtenden Regeln der Moral, der Gleichheit der Person und ihrer Würde und der wechselseitigen Anerkennung, die den Raum für die Selbstbehauptung divergenter Lebensführung und Glaubensüberzeugung, also für die Entfaltung der konkurrierenden Zivilisationsstile, der Aktualisierung gemeinsam geteilter kultureller Orientierungen erst schaffen. Auch die wesentlich weiter gehenden konkreten Werte und Normen der politischen Kultur der Demokratie in einer gegebenen Gesellschaft, also ein wichtiger Teil ihrer gelebten Sittlichkeit, gehören zu den ermöglichenden Bedingungen des kulturellen Pluralismus. Weil sie die Bedingung für Autonomie und Selbstbehauptung der unterschiedlichen Identitäten sind, können beide nicht ohne Selbstwiderspruch von diesen partikulären Identitäten her selbst wieder in Frage gestellt werden. Eine partikulare Kollektiv-Ethik bzw. Weltanschauung an die Stelle von Moral, Recht und der Sittlichkeit der politischen Kultur des demokratischen Rechtsstaats zu setzen, die für alle gilt, definiert gerade den Kern des modernen Fundamentalismus und schließt ihn darum als legitimen Teilhaber am kulturellen Pluralismus aus. Sobald nun aber der Anspruch auf eine Leitkultur innerhalb der Demokratie erhoben wird, die Festlegungen auf den Ebenen 1 oder 2 für alle Bürger treffen will, die über das für die gemeinsame politische Kultur Unerlässliche hinausgehen, werden die Ansprüche der rechtsstaatlichen Demokratie verletzt und damit im Kern schon der fundamentalistische Übergriff auf die Rechte und anerkennungsfähigen Identitäten anderer von Seiten der Mehrheitskultur selbst vollzogen. Die»Leitkultur«, die eine rechtsstaatliche Demokratie von Rechts wegen für alle Bürgerinnen und Bürger als Orientierung verbindlich machen kann und auf deren Verankerung in der Gefühls- und Denkwelt ihrer Bürgerinnen und Bürger sie u.a. im Bildungssystem hinwirken muss, um die Voraussetzungen ihres eigenen institutionellen Bestands zu sichern, darf daher den Kernbestand der politischen Kultur, also der Ebene 3, nicht überschreiten. Auch empirisch gesehen werden nicht begründungsfähige Überschreitungen dieser Ebene gerade Distanz und Entfremdung der betroffenen Gruppen gegenüber der Demokratie schaffen und damit deren Stabilität und Existenzbedingungen untergraben. Die rechtsstaatliche Demokratie bedarf keiner Übereinstimmungen auf den Ebenen 1 und 2 und nur www.fes-online-akademie.de Seite 4 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus der prinzipiellen Verträglichkeit mit der Ebene 3, und sie beschädigt ihre eigenen Legitimationsbedingungen, wenn sie darüber hinausgehende Forderungen erhebt. Die Menschen- und Bürgerrechte, die den Raum für die Privatautonomie auf den Ebenen 1 und 2 konstituieren und die auf der Ebene 3 begründet und garantiert werden, können nur individuelle Rechte sein und keine kollektiven, für deren Vermittlung und Verwaltung kulturelle oder religiöse Kollektive benannt werden, in deren Namen Repräsentanten Inhalte definieren, Grenzen ziehen und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Nur die einzelne Person kann die Verbindlichkeiten, Praktiken und Zugehörigkeiten, die auf diesen Ebenen eine Rolle spielen, letztinstanzlich für sich selbst entscheiden. Sie muss jederzeit das Recht und die gesicherte soziale Chance haben, ihre Personenrechte gegebenenfalls gerade auch gegen unerwünschte Zumutungen von Repräsentanten des»eigenen« ethnokulturellen bzw. kulturell-religiösen Kollektivs, dem sie zugerechnet wird oder dem sie sich selbst zurechnet, behaupten können. Einen»Artenschutz« für bestimmte Gestaltungen kultureller Lebensweisen, unabhängig von dem, was die unterschiedlichen Individuen in ihrer Lebenspraxis daraus machen möchten, kann es in der rechtsstaatlichen Demokratie darum nicht geben. Transkulturalität und politische Kultur Dieser Vorrang der individuellen Rechte für das Zusammenleben kulturell Verschiedener in einem gemeinsamen rechtsstaatlich-demokratischen Staat hat eine normative und eine empirisch-faktische Seite. Das Faktum der zunehmenden Transkulturalität ist der entscheidende Ausgangspunkt für alle politischen Überlegungen zur Arbeit an der politischen Kultur der Demokratie. Keine der Kulturen der Gegenwart, auch nicht der Islam, ist eine im wesentlichen homogene Einheit, in die die Individuen, die sich zu den religiösen Traditionen bekennen, mental ganz, beständig und unwiderruflich eingeschmolzen werden. Statt dessen sind alle religiösen und kulturellen Überlieferungen in wachsendem Maße der aktualitätsbezogenen Auslegung bedürftig, um überhaupt noch Orientierung stiften zu können. Sie sind infolgedessen dynamisch, weil sie sich auf immer neue Situationen und Herausforderungen einstellen müssen. Das Prinzip Differenzierung, mit zum Teil äußerst weit reichenden Folgen, bringt es mit sich, dass Menschen und Gruppen, die derselben kulturellen Tradition zugerechnet werden oder sich selbst zurechnen, in den entscheidenden Fragen der Lebensführung, des Zusammenlebens und der Gestaltung des öffentlichen Lebensraumes oft nichts miteinander verbindet, dagegen verbindet sie häufig mit gleich orientierten Milieus anderer kultureller Tradition einiges. Das Kräfteparallelogramm der www.fes-online-akademie.de Seite 5 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Interpretationen, Organisationen, Praktiken und Einflussversuche innerhalb der kulturellen Traditionen ist in dauernder Bewegung und viele Argumente und Einflüsse, Erfahrungen und Kontakte, Gruppen und Machtzentren wirken auf es ein. In ihm können daher letztlich immer nur die einzelnen Personen und kleineren Gemeinschaften die Koordinaten ihrer Identität auf den drei Ebenen kultureller Orientierung selbst bestimmen. Daher würde die rechtsstaatliche Demokratie in Widerspruch zu ihren eigenen moralisch-rechtlichen Grundlagen geraten, wenn sie den Anschluss an ein bestimmtes ethno-kulturelles oder kulturell-religiöses Kollektiv zur Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten machen würde. Die wichtigste Schlussfolgerung, die aus dem Faktum der Transkulturalität und der internen kulturellen Differenzierung in politischer Hinsicht gezogen werden muss, ist die Stärkung der Rechte des Individuums, frei von Gruppen und Zwängen und Zurechnungen, gleich ob von innen oder von außen, selbst bestimmen zu können, wie und wo es sich in der kulturellen Tradition, der es sich verpflichtet fühlt, auf Widerruf positionieren will und welche Rechte und Ansprüche es selber für seine Freiheiten, für seine Mitwirkungsansprüche daraus ableiten will. Dieses Recht müssen ihm Rechtsstaat und Demokratie garantieren. Sie würden es verletzen, wenn sie eine bestimmte Gestalt kultureller Manifestationen, wie sie von bestimmten Gruppen oder Strömungen zum Ausdruck gebracht werden, zum Adressaten der kulturellen Minderheitsrechte, zum exklusiven Partner der sozialen und politischen Kooperation machen würde. Wie im Falle der soziokulturellen Milieus der deutschen Gesellschaft kann und wird sich auf die Dauer eine hochdifferenzierte politische Kultur ergeben. In ihr sind einige der Grundorientierungen, z.B. die Toleranz, die Partizipationsbereitschaft, die Akzeptanz von Mehrheitsregeln und Grundrechten aller und im glücklichen Falle auch Vertrauen, Kooperationsbereitschaft über die Grenzen der eigenen Gruppe und Orientierung hinweg, Züge einer politischen Kultur, die alle in ein und demselben demokratischen Gemeinwesen zusammenlebenden Menschen mit einander teilen. Auf dieser Basis aber wird es auch zwischen den verschiedenen Milieus der unterschiedlichen Kulturen, gerade auch des Islams in Deutschland, und den Milieus anderer kultureller Traditionen eine Fülle von Verschiedenheiten und eigensinnigen Ausprägungen geben, in denen die Grundwerte der Demokratie in höchst unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Hier öffnet sich ein Spielraum zwischen einer eher basisdemokratischen und einer autoritären Variante von Demokratie, zwischen einer egalitären und einer auf Differenz bedachten Orientierung. www.fes-online-akademie.de Seite 6 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus Die harten Grenzen der Institutionen und der Demokratie und die Minima einer alle verbindenden politischen Kultur, auf die die Demokratie um ihrer eigenen Lebenschancen willen hinwirken muss, sind eindeutig. Wer gegen die Grundwerte der Menschenrechte und Demokratie selbst Stellung bezieht, hat in der Demokratie keinen legitimen Platz, wie immer seine religiösen und kulturellen Rechtfertigungsversuche auch lauten mögen. Darum kann der Dialog der Religionen und Kulturen weder ziel- noch bodenlos sein. Die Orientierung auf eine gemeinsame politische Kultur der Demokratie gibt ihm Sinn und Richtung. Allerdings muss auch die Grenze nach der anderen Seite klar gezogen werden. Wer eine der kulturell bedingten Lebensformen in der Demokratie zur Leitkultur für alle machen will, verletzt selber die Grundnormen der rechtsstaatlichen Demokratie. Identität und Differenz in der Zivilgesellschaft Notwendige Normen des Zusammenlebens in kulturell pluralistischen Gesellschaften entfalten ihre integrative Wirkung erst in dem Maße, wie sie als Bestandteile einer gemeinsam geteilten politischen Kultur habitualisiert und damit in die realen Handlungsmotivationen der Menschen eingelassen sind. Eine notwendige, wenn auch bei weitem nicht die hinreichende Bedingung dafür ist die Begründbarkeit dieser Normen gegenüber allen ihren Adressaten und letztlich die aktive Teilhabe aller Adressaten als Mitautoren im Prozess ihrer Definition selbst. Nur wenn die Adressaten der Normen zugleich auch ihre Autoren sind, können diese legitime Geltung beanspruchen und als individualrechtliche Normen ohne Widerspruch zu den Legitimationsgrundlagen der rechtsstaatlichen Demokratie Geltung erlangen. Die Normen, die eine kulturell pluralistische Gesellschaft also braucht, damit sie nicht auseinander fällt, können letzten Endes daher verbindlich und mit Aussicht auf kulturelle Habitualisierung nur von der Gesamtheit ihrer Staatsbürger begründet werden – allerdings lediglich im Rahmen der rechtsstaatlichen Demokratie. Von beträchtlicher Bedeutung ist dabei die Erlangung des faktischen Staatsbürgerstatus, denn erst die Mitwirkung der Migranten an der Weiterentwicklung der nunmehr gemeinsamen Rechtsordnung und an der Definition der rechtlichen Spielräume für die Selbstbehauptung der Integrität ihrer diversen kulturellen Lebensformen kann diese Rechte in einer für sie akzeptablen Form konkretisieren und damit ihre vorbehaltlose Identifikation mit ihr ermöglichen. Die bis vor kurzem in Deutschland übliche und der Rechtspraxis auch tatsächlich zugrunde gelegte Begründung der Staatsbürgerschaft aus dem ius sanguinis einer www.fes-online-akademie.de Seite 7 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus ethnisch homogenen Gesellschaft erzeugt eine Gelegenheitsstruktur, die die verschiedenen Migrantenkollektive dazu drängt, sich in erster Linie in nationalstaatlichen Begriffen als Ausländer zu definieren, deren Hauptidentitätsquelle das Herkunftsland bleibt. Dieses Dilemma ist durch das neue Staatsbürgerrecht aus dem Jahr 2000 und seine Begründung im Ansatz korrigiert. In der rechtlichen und in der kulturellen Dimension ist damit ein Haupthindernis für die Entwicklung eines angemessenen Staatsbürgerverständnisses in der Dimension Status beseitigt. Die Möglichkeit zur Erlangung des Staatsbürgerstatus für die in Deutschland lebenden Migranten ist damit wesentlich erleichtert und durch die veränderte Definition der Staatsbürgerschaft zugleich eine neue Gelegenheitsstruktur geschaffen, die eher zu einer Selbstdefinition der Migranten als ethnisch-kultureller bzw. kulturell-religiöser Minderheiten im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Aufnahmegesellschaft einlädt. Spätestens seit sich nun auch die Bundesrepublik Deutschland offiziell als Einwanderungsland versteht, ist die Integration der Migranten zum politischen Programm geworden. Es bleibt dabei zunächst eine offene Frage, ob innerhalb der Kollektive der Migranten und innerhalb der Aufnahmegesellschaft unter»Integration« wenigstens annähernd dasselbe verstanden wird. Begrifflich und in der Sache ist nämlich weitgehend ungeklärt, ob sich die beiden Zielsetzungen der Integration und der Wahrung einer von den kulturellen Identitätsmustern in der Aufnahmegesellschaft höchst unterschiedlichen ethno-kulturellen bzw. kulturell-religiösen Identität dem Anspruch nach und in der sozialen Lebenspraxis miteinander vereinbaren lassen. Es scheint in der gegenwärtigen Diskussion sogar fraglich geworden zu sein, ob»Integration« überhaupt als inhaltlich bestimmter Leitbegriff gelten kann. Um aber die verschiedenen Differenzierungen und Interpretationen überhaupt begrifflich unmissverständlich zum Ausdruck bringen zu können, ist der Grundbegriff»Integration« nicht als Gattungsname für die überhaupt möglichen Varianten, sondern als Bezeichnung für einen bestimmten Typ des Wechselverhältnisses von Aufnahmegesellschaft und Migranten weiterhin unverzichtbar. Er bezeichnet dann allerdings denjenigen Typ dieses Wechselverhältnisses, bei dem nicht nur die gleichberechtigte Teilhabe aller an allen gesellschaftlichen Teilsystemen ermöglicht, sondern auch eine gemeinsame politische Kultur der rechtsstaatlichen Demokratie ausgebildet worden ist. In diesem Rahmen kann und muss gelungene Integration es dann den beteiligten Individuen und Kollektiven überlassen, wie sie ihre lebenskulturelle und weltanschaulich-religiöse Identität bestimmen wollen. Für alle kulturellen Differenzen, die sich in diesem Rahmen ergeben, verlangt positive Integration in der politischen Kultur des demokratischen Rechtsstaates nicht nur duldende Toleranz, sondern aktive Anerkennung. Entscheidend für die politische Kultur der www.fes-online-akademie.de Seite 8 von 9 Thomas Meyer Politische Kultur und kultureller Pluralismus rechtstaatlichen Demokratie ist die systematische Entkoppelung von zivilgesellschaftlicher Kooperation und kultureller Differenz, die nur ein liberales Konzept der Zivilgesellschaft zu leisten vermag. Thomas Meyer ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Dortmund und Wissenschaftlicher Leiter der Akademie der Politischen Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktionelle Anmerkung Dieser Text ist ein überarbeiteter Auszug aus einem Aufsatz von Thomas Meyer, der den Titel„Parallelgesellschaft und Demokratie“ trägt. Erschienen ist der komplette Aufsatz, der auch zahlreiche Literaturhinweise enthält, in dem für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Thomas Meyer und Reinhard Weil im Dietz-Verlag herausgegebenen Sammelband„Die Bürgergesellschaft. Perspektiven für Bürgerbeteiligung und Bürgerkommunikation“, Bonn 2002, S.343-372. Wir danken dem Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH in Bonn für die freundliche Überlassung der Rechte zur Bearbeitung dieses Aufsatzes. www.fes-online-akademie.de Seite 9 von 9