Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Parallelgesellschaft und Demokratie Thomas Meyer Der Begriff der Parallelgesellschaft Der Begriff der Parallelgesellschaft ist aufgrund seiner höchst unterschiedlichen Verwendungskontexte schillernd und weitgehend unbestimmt geblieben. Er ist darüber hinaus aber auch in seinem Begriffsinhalt bisher nicht in ausreichender Trennschärfe bestimmt worden, so dass in den bisherigen Debatten Missverständnisse vorherrschen. Im vorliegenden Zusammenhang soll der Begriff der Parallelgesellschaft nur für soziale Kollektive verwendet werden, auf die in ausschlaggebendem Maße folgende Merkmale zutreffen: • ethno-kulturelle bzw. kulturell-religiöse Homogenität; • nahezu vollständige lebensweltliche und zivilgesellschaftliche sowie weitgehende Möglichkeiten der ökonomischen Segregation; • nahezu komplette Verdoppelung der mehrheitsgesellschaftlichen Institutionen; • formal freiwillige Form der Segregation; • siedlungsräumliche oder nur sozial-interaktive Segregation, sofern die anderen Merkmale alle erfüllt sind. Die wichtigste Streitfrage im Zusammenhang mit dem Begriff der Parallelgesellschaft verbirgt sich erwartungsgemäß in dem Kriterium der»kompletten« Segregation. Diese schließt, nach Auffassung zahlreicher Forscher, die Ausbildung eines eigenen»segregierten« Rechtskreises ein, so wie etwa die Muslime Indiens im Gegensatz zu den übrigen religiös-kulturellen Gruppen des Landes auf ein eigenes Familienrecht zurückgreifen können, das ausschließlich für sie gilt. Obgleich ich dieses Kriterium ebenfalls für entscheidend halte, möchte ich anregen, es nicht auf eine formal-rechtliche Deutung zu begrenzen. Von einem eigenständigen Rechtskreis kann faktisch nämlich auch dann gesprochen werden, wenn ein erheblicher sozialer oder sozio-kultureller Druck innerhalb der betreffenden Gemeinschaft besteht, wesentliche staatlich garantierte Grundrechte nicht zu nutzen oder im Streitfall nicht die staatlichen Gerichte, sondern»eigen-ethnische« bzw.»kulturellreligiöse« Schiedsstellen anzurufen und sich deren Urteil zu unterwerfen. Der Druck, sich www.fes-online-akademie.de Seite 1 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie hergebrachten Normen der eigenen Gruppe unter Verzicht auf wesentliche verbriefte Rechte der Aufnahmegesellschaft zu unterwerfen und sogar im Falle einer entgegengesetzten eigenen Auffassung auf die Anrufung der staatlichen Gerichte zu verzichten, um den sozialen Sanktionen der Parallelgesellschaft zu entgehen, kann in der Praxis durchaus überwältigend sein. Auch in solchen Fällen möchte ich vorschlagen, die strengen Kriterien für die Anwendung des Begriffs der Parallelgesellschaft für erfüllt zu halten. Falls außer diesem Kriterium alle anderen erfüllt sind, möchte ich aus Gründen, die im Verlaufe der Argumentation deutlicher werden, von»unvollständigen« Parallelgesellschaften sprechen. Zivilgesellschaft und Parallelgesellschaft Die Zivilgesellschaft muss aus einer Reihe empirisch gestützter Gründe als die zentrale Gelegenheitsstruktur für die Ausbildung und Selbsterhaltung der politischen Kultur angesehen werden. Dass eine verbindende politische Kultur eine gemeinsame Sprache oder wenigstens Gelegenheiten der fortwährenden Übersetzung als Minimalbedingung der Möglichkeit öffentlicher Verständigung voraussetzt, ist offenkundig. Darüber hinaus aber muss ein gewisses Maß geteilten kulturellen Hintergrund- und Geschichtswissens gegeben sein, aus dem sich die spezifische kollektive politische Identität der politischen Kultur eines Gemeinwesens speist, denn zur politischen Kultur eines Kollektivs gehört auch ein Entwurf dessen, wie man nach innen und außen gemeinsam politisch leben und handeln will. Wie die Forschungen zum Entstehen und zum Erhalt von sozialem Kapital gezeigt haben, ist für die Schaffung der handlungsbezogenen Orientierungen einer gemeinsamen politischen Kultur, die von Vertrauen, Verständnis- und Kooperationsfähigkeit sowie Solidarität geprägt ist, die beständige Chance zur Zusammenarbeit in den Foren, Initiativen, Netzwerken und Freundeskreisen der Zivilgesellschaft ausschlaggebend, in denen sich die eigenen Interessen der Engagierten und die öffentlichen Interessen des Gemeinwesens überlappen. Die grundlegenden gemeinsamen Handlungsorientierungen, die den Kern einer alle verbindenden politischen Kultur ausmachen, können verlässlich und umfassend nur aus einer gemeinsamen Praxis des sozialen, zivilgesellschaftlichen und politischen Handelns hervorgehen und sich in ihr fortlaufend erneuern. Die Schaffung von Lebenswelten und zivilgesellschaftlichen Handlungsfeldern, die prinzipiell von allen Teilen der Gesellschaft geteilt werden, ist eine anspruchsvolle, aber unverzichtbare Bedingung für die demokratische politische Integration. Sie ist eine unverzichtbare Gelegenheitsstruktur, um das Maß an wechselseitigem Vertrauen und an Solidarität www.fes-online-akademie.de Seite 2 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie entstehen zu lassen, das der politischen Kultur der Demokratie als Energie, Grundorientierung und Bindekraft zugrunde liegt. Vertrauen und ein ausreichendes Maß an verbindendem sozialen Kapital sind das Fundament für die politische Kultur der Demokratie. In dem Maße wie sich daher tatsächlich ethno-kulturelle bzw. kulturell-religiöse Parallelgesellschaften innerhalb von demokratisch verfassten Staatsnationen ausbilden, ist zu erwarten, dass sie als systematische Hindernisse sowohl für die Ausbildung einer verbindenden politischen Kultur wie auch für den Prozess der gesellschaftlichen und politischen Integration wirksam werden. Sie erzeugen, je vollständiger und geschlossener sie sind in um so stärkerem Maße, eine für die demokratische Integration höchst problematische Form der ausschließenden Gruppensolidarität, die die ethno-kulturellen oder kulturell-religiösen Gruppen einander entfremdet. Parallelgesellschaften stellen in dieser theoretischen Perspektive Gelegenheitsstrukturen für die dauerhafte Entfremdung der kulturell verschiedenen Kollektive der Gesellschaft dar. Ihre Ausbildung ist nicht in jedem Falle an streng segregierte Wohnbezirke gebunden. Sie können sich ebenso gut durch ein dichtes und ausschließendes Netzwerk»eigen-ethnischer« Gruppenbeziehungen aus verstreuten Wohnlagen heraus oder durch die ausschließliche Nutzung»eigen-ethnischer« Kommunikationsmedien ausbilden. Zur Realität der Parallelgesellschaft In der Bundesrepublik Deutschland haben sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte ethnisch-verdichtete Siedlungsgebiete – wie Köln-Eigelstein, Duisburg-Marxloh, HamburgWilhelmsburg oder Berlin Kreuzberg – und darüber hinaus auch intra-ethnische Kommunikationsgewohnheiten der türkischen Minderheit ausgebildet, die die Frage aufgeworfen haben, ob es sich bei ihnen bereits um Parallelgesellschaften im definierten Sinne handelt. Zunächst ist festzuhalten, dass zu den unbestrittenen Vorzügen des Lebens in»ethnischen Kolonien« für ihre Angehörigen vor allem gezählt werden: die Selbststabilisierung der in der Fremde infrage gestellten Persönlichkeit durch das homogene soziale Umfeld sowie die Hilfs- und Orientierungsfunktionen, die es für neu Ankommende oder von der Mehrheitsgesellschaft isoliert Gebliebene leistet. Diese hilfreiche Schleusenfunktion, die Parallelgesellschaften für die neu ankommenden Angehörigen der entsprechenden Minderheiten ausüben, werden in der Regel rasch und gründlich zur Integrations-Falle. Das Leben innerhalb der Parallelgesellschaften ist nämlich zahlreichen Prägungen und Konsequenzen unterworfen, die ganz unabhängig von den eigentlichen Absichten der betroffenen Menschen wirksam werden. Das erhebliche, nicht selten vollständige Maß der Isolation von der Sprache, den erfolgversprechenden Verhaltenstechniken und den sozialen www.fes-online-akademie.de Seite 3 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Umgangsformen in der Mehrheitsgesellschaft wird für den Einzelnen zur schwer zu vermeidenden Integrationsfalle und für die Gesellschaft im Ganzen zum systematischen Integrationshemmnis. Die erhebliche und gewohnheitsmäßige äußere Distanz(strukturelle Segregation) erzeugt wie nebenher bei vielen Angehörigen der»Parallelgesellschaft« auch eine tief wurzelnde innere Distanz zur Mehrheitsgesellschaft. Diese verschlechtert dann wiederum gewohnheitsmäßig die Möglichkeiten zum Erwerb eben jener personenbezogenen Fähigkeiten, die zur erfolgversprechenden Wahrnehmung der ohnehin sehr ungleich verteilten Integrationschancen in die Mehrheitsgesellschaft vorausgesetzt sind. Parallelgesellschaften tragen daher erfahrungsgemäß in erheblichem Maße dazu bei, dass aus der kulturellen Differenz eine dauerhafte ethno-kulturelle soziale Schichtung zu Lasten der Minderheit wird, ein Faktum, das seinerseits wieder die sozialen Voraussetzungen der politischen Integration nachhaltig beeinträchtigt. Die auf diesem Wege forcierte Verringerung der Sprach-, Bildungs- und Erwerbschancen nährt ihrerseits dann wieder das Motiv einer verstärkten Assimilation innerhalb der Parallelgesellschaft, wodurch die Chancen der Integration in die wichtigen Funktionssysteme und Gesellschaftsbeziehungen der Mehrheitsgesellschaft abermals geschwächt werden. Diese Spirale erzeugt starke Triebkräfte zum Selbsterhalt der Parallelgesellschaften weit über den gerechtfertigten und sozial produktiven Anlass der ursprünglichen Integrationshilfe für Neuankömmlinge hinaus. Ihre Ambivalenz zwischen persönlicher Stützungsfunktion und gesellschaftlichem Integrationshindernis wächst und wird zum Dauerphänomen. Die negative Autonomie der Parallelgesellschaft in der und gegen die Mehrheitsgesellschaft hat für die Integration der ganzen Gesellschaft umso nachhaltigere Folgen, je kompletter die Alternativ-Institutionen der Abschließung sind, die sie ihren Mitgliedern bietet. Das Hauptproblem besteht jedoch in der Weise, wie die sich herausbildenden türkischen Parallelgesellschaften in Deutschland im Inneren tatsächlich funktionieren. Die Wahrnehmungen und Kommunikationsweisen, die sie bei ihren Angehörigen erzeugen, sind überwiegend nur nach innen gerichtet. Die fast ausschließliche Nutzung der Massenmedien des Herkunftslandes, Tageszeitungen, Videos und Fernsehen, führt zu einer fast ebenso ausschließlichen Konzentration auf dessen Probleme, Konfliktlinien, Themen und Sichtweisen. Die Entfremdung von den Problemen, Konfliktlinien, Kommunikationsangeboten und Sichtweisen der Mehrheitsgesellschaft ergibt sich angesichts der beschriebenen Lebensgewohnheiten wie von selbst. www.fes-online-akademie.de Seite 4 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Eliten und Parallelgesellschaft Das zentrale Problem für die gesellschaftliche Integration folgt aber aus der Schlüsselstellung, in die in diesen Gesellschaften die ethno-kulturellen Eliten nun zunehmend geraten. Sie begünstigt nämlich die Einwirkung zentralisierter kultureller, religiöser und politischer Vereine und Eliten von außen, die in die Parallelgesellschaften hineinwirken und sie zu kontrollieren beginnen. Organisierte Eliten, die die Probleme und Themen definieren, Sprachregelungen und Lösungsansätze einbringen, aber vor allem die Orientierungsmarken der ethnisch-kulturellen Identität mit kollektiver Verbindlichkeit zu definieren versuchen, gewinnen Auftrieb und Einfluss. Die Hauptressource dieser Eliten ist aber nicht der kulturelle und politische Brückenschlag zur Mehrheitsgesellschaft mit der Zielsetzung zunehmender Integration, sondern die Verwaltung, wenn nicht gar Mehrung des sozialen und politischen Kapitals der abgesonderten ethnisch-kulturellen Identität. Ihr Vermittlungs- und Interpretationsmonopol basiert nicht darauf, dass sie verbindendes Sozialkapital mehren, sondern auf der Ansammlung und Verwaltung trennender Elemente. Nur so gewinnen sie Macht, Einfluss und Privileg als Makler zwischen vermeintlich unversöhnlichen Identitäten. Ihr politisches Kapital steht in einem direkten Verhältnis zur Breite des Grabens, der ihre Minderheitsgesellschaft von der Mehrheitsgesellschaft trennt. Gelingende Integration, die immer das»Risiko« einer Annäherung der Verschiedenen birgt, jedenfalls ihre wachsende Fähigkeit zur sozialen Interaktion, muss ihnen daher eher als eine Gefahr für die eigene Stellung erscheinen, die sie dann umso eifriger und nachdrücklicher als Gefahr für die Identität ihrer Klientel und für die Zugehörigkeit des Einzelnen zur Gemeinschaft interpretieren. Die Überbetonung und die Ausweitung des ethnisch-kulturellen Identitätsdenkens, verbunden mit sozialem Konformitätsdruck, kann auf diesem Wege zur Alltagspraxis innerhalb der Parallelgesellschaften werden. Das engt den Spielraum des Einzelnen ein, für sich selbst eine sozial-kulturelle Identität zwischen den vielfältigen Deutungen und Angeboten von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft zu finden. Es entsteht beträchtlicher Druck gegenüber den eher individualistischen Lebensweisen zuneigenden Angehörigen der jüngeren Generation, die sich ihren eigenen Weg zwischen Treue zur Religion und offener, toleranter Lebensführung suchen. Mitunter kann der Gruppendruck unter der Regie kontrollierender Eliten so weit gehen, dass Einzelne an der tatsächlichen Ausübung ihrer Menschen- und Bürgerrechte gehindert werden und damit der demokratische Rechtsstaat de facto in diesem Bereich unterlaufen wird. Dann wird aus der unvollständigen rasch und unbemerkt eine vollständige Parallelgesellschaft. www.fes-online-akademie.de Seite 5 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie Schlussbetrachtung Ausreichend präzise Untersuchungen, die zuverlässige Auskunft darüber geben könnten, ob es sich bei den genannten oder weiteren infrage kommenden»ethnisch-verdichteten Siedlungsgebieten« in empirisch zweifelsfreier Weise um vollständige oder unvollständige Parallelgesellschaften handelt – oder auch um keines von beiden – stehen noch aus. Die empirischen Indizien und die verfügbaren Untersuchungen enthalten jedoch deutliche Hinweise, dass es sich dabei zumindest um»unvollständige Parallelgesellschaften« handelt. Zudem sind Tendenzen des Übergangs zur»vollständigen Parallelgesellschaft« in dem Maße zu beobachten, wie der interne, von oben organisierte Sozialdruck zur Einhaltung einer ethno-kulturell spezifischen Sittlichkeit in Widerspruch zu den Rechtsnormen und Moralregeln der rechtsstaatlichen Demokratie gerät. Wir können daher feststellen, dass es in der sozialen Realität Tendenzen zur Ausbildung von»Parallelgesellschaften« gibt und damit auch, dass dieses Analysekonzept nicht nur theoretisch begründbar, sondern auch empirisch gehaltvoll und demokratietheoretisch relevant ist. Die theoretischen Erklärungsansätze und die verfügbaren empirischen Untersuchungen begründen die Vermutung, dass Parallelgesellschaften Hemmnisse auf dem Wege der sozialen, ökonomischen und politischen Integration darstellen. In kulturell vielfältigen Gesellschaften wie der Bundesrepublik hängt der Fortschritt der Integration in hohem Maße auch davon ab, dass die Integration der kulturell Verschiedenen, übrigens längst auch der sozio-kulturell Verschiedenen der Mehrheitsgesellschaft untereinander, nicht lediglich auf der Ebene diskursiver Deklarationen und auch nicht allein auf der Ebene gleicher Rechtsansprüche stattfindet, sondern in der sozialen Lebenswelt und in der Zivilgesellschaft. Es erscheint in dieser Perspektive infolgedessen eine vorrangige Aufgabe der Zivilgesellschaft selbst, in erster Linie der der Mehrheitsgesellschaft aber auch der der Minderheitsgesellschaften, ein ausreichendes Maß an gesellschaftsweiter horizontaler Vernetzung anzustreben, um politische Integration möglich zu machen. Auch die Kommune und der Staat sind bei Wahrung der Freiheitsräume aller Beteiligten und des Respekts vor der Integrität und der gleichen Würde der vielfältigen kulturellen Identitäten zu Initiativen und Hilfen in diesem Prozess der zivilgesellschaftlichen Integration verpflichtet. Nur in einer wenigstens teilweise integrierten Zivilgesellschaft können sich, ohne Idealisierung und ohne die Hoffnung auf Problemverschonung, auf längere Sicht dann doch durch die Erfahrung überlappender Interessen, erlebter Hilfen und täglich nahegelegter Empathie, die Formen von wechselseitiger Anerkennung und Solidarität ausbilden, die den Einwww.fes-online-akademie.de Seite 6 von 7 Thomas Meyer Parallelgesellschaft und Demokratie zelnen heimisch werden lassen und die Gesellschaft zusammen halten. Parallelgesellschaften aber»versperren« genau diejenigen»Gelegenheitsstrukturen«, die nicht für die Einübung kultureller Fertigkeiten, sondern mehr noch für den Erwerb von Vertrauen und verbindendem Sozialkapital unabdingbar sind. Thomas Meyer ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Dortmund und Wissenschaftlicher Leiter der Akademie der Politischen Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktionelle Anmerkung Dieser Text ist ein überarbeiteter Auszug aus einem Aufsatz von Thomas Meyer, der den Titel„Parallelgesellschaft und Demokratie“ trägt. Erschienen ist der komplette Aufsatz, der auch zahlreiche Literaturhinweise enthält, in dem für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Thomas Meyer und Reinhard Weil im Dietz-Verlag herausgegebenen Sammelband„Die Bürgergesellschaft. Perspektiven für Bürgerbeteiligung und Bürgerkommunikation“, Bonn 2002, S.343-372. Wir danken dem Verlag J.H.W. Dietz Nachf. GmbH in Bonn für die freundliche Überlassung der Rechte zur Bearbeitung dieses Aufsatzes. www.fes-online-akademie.de Seite 7 von 7