Reicht uns das Wasser?! Wasser – ein primäres Menschenrecht 2 Reicht uns das Wasser?! Wasser – ein primäres Menschenrecht Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Tag der Menschenrechte 10. Dezember 2005 Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn Herausgeber: Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit Godesberger Allee 149 53170 Bonn © by Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktion: Uwe Kerkow, Fachjournalist Entwicklungspolitik Koordination: Peter Häußler, Referat Entwicklungspolitik Fotos: Titelfoto: dpa Picture-Alliance Foto S. 28 und 64: Christina Kamp Layout: Pellens Kommunikationsdesign, Bonn Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei Printed in Germany 2007 ISBN 13: 978-3-89892-639-3 4 Vorwort Jedes Jahr veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung Fachtagungen, Konferenzen und Dialog-Foren zu relevanten Menschenrechtsthemen. Das Menschenrecht auf Wasser war dabei immer wieder Thema, um den Zusammenhang zwischen der natürlichen Ressource Wasser und den Verteilungsproblemen dieses„Nahrungsmittels“ zu diskutieren. Eine Tagung im Jahr 2003, in Zusammenarbeit mit dem MarieSchlei-Verein, behandelte die Auswirkungen des Wassermangels auf die menschliche Entwicklung besonders im Süden unserer Welt. Der Fokus lag dabei auf der Fragestellung nach den Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen. Frauen spielen eine zentrale Rolle in der Beschaffung und Verwaltung von Wasser. Die Konferenzpublikation„Menschenrecht auf Wasser“(FES, 2004) formuliert dazu:„Partizipation und Empowerment bleiben die Stichwörter. Bislang sind Frauen noch Sklavinnen des Wassermangels. Der Mangel an Wasser hält sie arm. Das darf nicht so bleiben.“ Die vorliegende Publikation geht auf die Tagung am 10. Dezember 2005 zurück, die gemeinsam mit den Soroptimistinnen International zum Thema„Reicht uns das Wasser?!“ veranstaltet wurde. Diese Publikation enthält auch einige weiterführende Beiträge, die sich besonders mit der aktuellen Problematik der Wasser-Privatisierung befassen und damit an den Kern des Menschenrechts auf Wasser heran führen. Weltweit haben etwa 1,1 Milliarden Menschen keinen gesicherten Zugang zu Trinkwasser. Der UN-Nachhaltigkeitsgipfel 2002 in Johannesburg hat verbindlich festgelegt, dass bis 2015 die Wasserversorgung für weitere 550 Millionen Menschen gesichert sein müsse. Wie kann das erreicht werden? Kann Privatisierung den Zugang zu Trinkwasser sichern? Welche ökologischen Auswirkungen haben die Industrialisierung und der erhöhte Trinkwasserverbrauch? Diese Publikation will einem größeren Interessentenkreis die Bedeutung und politische Brisanz der Lebensgrundlage„Wasser“ verständlich machen und dafür werben, dass der zukünftige Verteilungskonflikt möglichst friedlich und fair ausgetragen wird. Denn: es muss gemeinsam verhindert werden, dass Wasser zum„Menschenrecht nur für die Reichen“ wird! Bonn, Februar 2007 Peter Häußler 3 Die ReferentInnen Petra Bierwirth, MdB, SPD Inken Giza Diplom-Volkswirtin, Beraterin für Gender und Umwelt Peter Häußler Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Grit Martinez Net Impact Gesine Nejjar Präsidentin Soroptimist International Club Berlin-Mitte Ursula Nienhaus Soroptimist International Club Berlin-Mitte Annette Riedl (Moderation) Deutschlandradio Roland Ruscheweyh Remondis Aqua GmbH& Co. KG Dr. Beate Wagner Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, DGVN Kim Weidenberg FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk, FIAN Inhalt Vorwort Peter Häußler, Friedrich-Ebert-Stiftung 3 Begrüßung Peter Häußler, Friedrich-Ebert-Stiftung 7 Gesine Nejjar, Präsidentin des Soroptimist International Club Berlin-Mitte 9 Impuls-Referat „Wasser – ein primäres Menschenrecht“ Dr. Caroline Hoffmann, Umweltbundesamt 10 Beitrag „Allgemeingut oder profitable Ware? Zum ‚Wassermonopoly’ in der Einen Welt“ Ursula Nienhaus, Soroptimist International Club Berlin-Mitte 19 Bericht „Umweltorientierte Unternehmensführung in Aserbaidschan“ Inken Giza, Diplom-Volkswirtin, Beraterin für Gender und Umwelt 27 Podiumsdiskussion „Reicht uns das Wasser?!“ 30 Einleitende Thesen: Dr. Beate Wagner, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, DGVN 30 Petra Bierwirth, MdB(SPD) 33 Dr. Grit Martinez, Net Impact 37 Roland Ruscheweyh, Remondis Aqua GmbH& Co. KG 41 Kim Weidenberg, FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk, FIAN 43 Diskussion 46 Moderation: Annette Riedel, Deutschlandradio Service: Auszüge aus dem Allgemeinen Kommentar Nr. 15(2002) „Das Recht auf Wasser“ der UN 54 Ergebnisse des vierten Weltwasserforums in Mexiko-Stadt 57 Auszüge aus dem Positionspapier zum Internationalen Jahr des Süßwassers 59 Literaturhinweise und Internetadressen 62 Begrüßung Peter Häußler Im Namen der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte ich Sie hier in Berlin alle sehr herzlich begrüßen. Gemeinsam mit unserem Partner den Soroptimistinnen International haben wir am Tag der Menschenrechte diese Veranstaltung zu dem Menschenrecht auf Wasser organisiert. Allen Beteiligten möchte ich hierfür meinen besonderen Dank aussprechen. Der Titel„Reicht uns das Wasser?!“ macht die unterschiedlichen Dimensionen des Menschenrechts auf Wasser deutlich: Es geht einerseits um die Frage nach der Verteilung von Wasser und ob den Menschen in den verschiedensten Lebensumständen und Regionen ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Zum anderen impliziert die Formulierung auch die Frage nach dem Besitz von Wasserressourcen und den Verfügungsrechten darüber. Unterschiedliche Dimensionen des Menschenrechts Die Friedrich-Ebert-Stiftung setzt sich für Demokratisierung und soziale Gerechtigkeit ein. Sie legt besonderen Wert auf die Gleichrangigkeit und Interdependenz der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte mit den bürgerlichen und politischen Menschenrechten. Als Konsequenz daraus findet sich der Einsatz für die Menschenrechte in allen Tätigkeitsfeldern der Stiftung wieder – im Inland wie auch in den Auslandsprojekten. Mit einem eigenen Menschenrechtspreis zeichnet die Friedrich-Ebert-Stiftung darüber hinaus alljährlich Menschen und Gruppen aus, die sich in besonderer Weise für die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte verdient gemacht haben. 7 8 Begrüßung Gesine Nejjar Präsidentin des Soroptimist International Club Berlin-Mitte Im Namen der Soroptimistinnen aus Berlin-Mitte heiße ich sie herzlich willkommen. Der Friedrich-Ebert-Stiftung danke ich für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld der Veranstaltung. Der Tag der Menschenrechte ist auch der weltweite Tag der Soroptimistinnen. Soroptimist International ist eine internationale Organisationen von Frauen im Berufsleben. Unsere Ziele sind insbesondere der Einsatz für die Menschenrechte und die Gleichstellung von Frauen. Die Soroptimistinnen sind in 122 Ländern vertreten. Als weltweites Netzwerk befinden wir uns im zweiten Jahr unseres„Project for Independence – Women as Survivors of War“: Frauen sichern in Kriegs- und Nachkriegssituationen das Überleben ihrer Angehörigen. Um die Unabhängigkeit dieser Frauen zu fördern, unterstützt sie Soroptimist International dabei mit der Förderung von Schul- und Ausbildung und der Vergabe von Mikrokrediten. Unabhängigkeit von Frauen fördern In Ruanda kooperiert Soroptimist International dafür mit der Organisation„Women for Women International“. Im Jahr 2004 wurden im Rahmen dieser Zusammenarbeit etwa 1.300 ruandische Frauen weiter gebildet. Bildung und Erwerbstätigkeit von Frauen hängt nicht zuletzt von einem gesicherten Zugang zu Wasser ab. Denn in der Regel übernehmen Frauen die Wasserversorgung und haben dadurch kaum Zeit für andere Tätigkeiten. Der Einsatz für das Menschenrecht auf Wasser ist für die Soroptimistinnen daher eine Voraussetzung, um die Gleichstellung von Frauen zu fördern. 9 Impuls-Referat Wasser – ein primäres Menschenrecht Dr. Caroline Hoffmann Umweltbundesamt Wasser ist nicht ersetzbar Wasser ist durch nichts zu ersetzen. Ohne Luft ist der Mensch fünf Minuten überlebensfähig, ohne Wasser nur 48 Stunden aber ohne Nahrung kann der Mensch immerhin 40 Tage auskommen. Im Gegensatz zur Luft ist Wasser jedoch nicht kostenlos. Wassermangel ist für die Betroffenen lebensbedrohlich. Und doch haben weltweit circa 1,1 Milliarden Menschen keinen gesicherten Zugang zu sauberem Trinkwasser und sogar 2,4 Milliarden Menschen verfügen über keine sanitären Anlagen. Pro Jahr sterben acht Millionen Menschen an den Folgen der unzureichenden Wasserversorgung. Die wachsende Weltbevölkerung, die intensiven Bewässerungsmethoden in der Landwirtschaft und die steigende industrielle Produktion führen zu einer Verknappung und Verunreinigung von Wasser. Doch sauberes Wasser ist das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Durch die zunehmende Privatisierung der Wasserversorgung wird diese zunehmend unter dem Aspekt der steigenden Rendite betrachtet, was der Sicherheit der Wasserversorgung gerade für arme Bevölkerungsgruppen und in Entwicklungsländern entgegensteht. Wasser ist nicht ersetzbar. Wasser als Menschenrecht ist im Gegensatz zu dem Menschenrecht auf Nahrung nicht explizit formuliert. Die Vereinten Nationen(UN) haben jedoch in ihrer Millenniumserklärung das siebte Ziel formuliert, die Anzahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung zu halbieren(siehe Textbox). 10 Die Millenniumsziele UN-RESOLUTION 55/2, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Abschluss des vom 6.–8. September 2000 abgehaltenen Millenniumsgipfels in New York Wir, die Staats- und Regierungschefs,(…) erkennen an,(…) dass wir (…) gemeinschaftlich dafür verantwortlich sind, weltweit die Grundsätze der Menschenwürde, der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu wahren. III. Entwicklung und Armutsbeseitigung 19. Wir treffen ferner den Beschluss, ➜ bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen weniger als einen Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren, sowie bis zu demselben Jahr den Anteil der Menschen, die hygienisches Trinkwasser nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, zu halbieren; ➜ bis zum gleichen Jahr sicherzustellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsebenen haben; ➜ bis zum gleichen Jahr die Müttersterblichkeit um drei Viertel und die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel der derzeitigen Rate gesenkt zu haben; ➜ bis dahin die Ausbreitung von HIV/Aids, die Geißel der Malaria und andere schwere Krankheiten, von denen die Menschheit heimgesucht wird, zum Stillstand gebracht und allmählich zum Rückzug gezwungen zu haben; ➜ Kindern, die durch HIV/Aids zu Waisen wurden, besondere Hilfe zukommen zu lassen; ➜ bis zum Jahr 2020, wie in der Initiative„Städte ohne Elendsviertel“ vorgeschlagen, erhebliche Verbesserungen im Leben von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern erzielt zu haben. 11 Schaubild 1: Der Wasserkreislauf von de n Me eren tion ndpira n du etationso en von Veg vom Erdbod WasserdampfWolkenbildung Regenwolken ersch transport lag en Nied V e r d u n s t u n g fallend vom Tra rch Regenwolken berfläche von freien Wasserflächen Meer lächenabf Infiltration luß Ob fluß er Bodenfeuchte f See Zwischenab GrundwasserGrundwasserabfluß neubildung Tiefenversickerung Wasser verbindet alles und alle Wasser verbindet alles und alle. Die Verschmutzung von Wasser wird durch den gesamten Kreislauf transportiert. Die Erde ist zu zwei Dritteln mit Wasser bedeckt. 97 Prozent davon sind Salzwasser. Von den restlichen drei Prozent, die das Süßwasser ausmachen, sind 60 Prozent im Nord- und Südpol, in Eisschichten und Felsen gebunden. Insgesamt sind nur etwa 0,02 Prozent des Wassers direkt nutzbar; ein Drittel davon befindet sich im Baikalsee. Die Süßwasserentnahme hat sich im letzten Jahrhundert versechsfacht – bei einer Verdreifachung der Bevölkerung. Immer mehr Menschen verbrauchen unverhältnismäßig viel Wasser. Das Wasser wird zu 70 Prozent von der Landwirtschaft, zu 20 Prozent von der Industrie und zu 10 Prozent von privaten Haushalten verbraucht. Es wird also wesentlich mehr Wasser zur Nahrungsmittelproduktion aufgewandt, als direkt getrunken wird. Während der Pro-Kopf-Verbrauch in den Ländern südlich der Sahara jedoch bei durchschnittlich nur 20 Liter pro Tag liegt, erreicht er in Deutschland 130 Liter und in den Vereinigten Staaten von Amerika sogar über 300 Liter pro Person und Tag. 12 Schaubild 2: Wassermangel Die Kindersterblichkeitsrate korreliert mit dem abnehmenden Zugang zu Trinkwasser. Je geringer der Bevölkerungsanteil mit einer ausreichenden Trinkwasserversorgung ist, desto mehr Kinder sterben. Auch zwischen dem Konsum von Trinkwasser in mangelhafter Qualität und einer geringen Lebenserwartung besteht ein direkter Zusammenhang. Von den in Deutschland verbrauchten 130 Liter pro Kopf sind höchstens drei Liter Getränke. Der sehr viel größere Anteil fließt in Nahrungsmittelzubereitung, Körperpflege und Nutzung von Kraftfahrzeugen. Je mehr Menschen industriell gefertigte Waren benutzen, desto mehr Wasser wird für die Produktion verbraucht. An Gewässer werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Neben der Funktion als Trinkwasserquelle dienen Gewässer zum Beispiel auch als Abwasserkanäle und Transportwege oder zur Energiegewinnung. Für den Freizeit- und Tourismusbereich wird in trockenen Gebieten viel Wasser verwendet, um die Region attraktiv zu gestalten. Golfanlagen erfordern zum Beispiel eine besonders intensive Bewässerung. Konkurrierende Nutzungen 13 Ernste Konsequenzen Vor allem in der Landwirtschaft wird viel Wasser verschwendet. Ineffektive Bewässerungsmethoden verbrauchen mehr Wasser als notwendig ist. Auch Produktionsmethoden, die nicht an den bestehenden Wassermangel in einer Region angepasst sind, bewirken unnötigen Wasserverbrauch. Wasserleitungen, die nicht in Stand gehalten werden, verursachen ebenfalls nicht zu unterschätzende Verluste. Die Zahl der Gebiete, in denen insgesamt mehr Wasser entnommen wird als sich wieder auffüllt, steigt an(siehe Schaubild, S. 13). In immer mehr Teilen der Welt können durch die Wasserknappheit konfliktträchtige Regionen entstehen. Die Verschwendung und Verschmutzung des Trinkwassers, die Schädigung der Ökosysteme und die wachsende Weltbevölkerung lösen diese Wasserkrise aus. Konkurrierende Nutzungen, die Wasserverschmutzung und die daraus resultierende Beeinträchtigung der Ökosysteme hat unterschiedliche Ursachen: Die Industrie leitet schädliche Chemikalien in die Gewässer, die Landwirtschaft verunreinigt das Grundwasser durch Futtermittelzusätze und Düngestoffe, die Kraftwerke erwärmen das Wasser, und insgesamt senkt die zunehmende Wasserentnahme den Grundwasserspiegel. In Zusammenhang mit dem Klimawandel hat das beschriebene Verhalten ernste Konsequenzen: Bereits jetzt verändern sich die biogeographischen Regionen. Sogar in Deutschland treten in bestimmten Gebieten im gleichen Zeitraum Flut- und Dürrekatastrophen auf, die es bisher nicht gegeben hat. Als Dresden 2003 unter Wasser stand, sind in anderen Teilen Sachsens Rebstöcke verdorrt. 14 Die Arbeit der Soroptimistinnen am Beispiel der Wasserversorgung in Ruanda In vielen afrikanischen Gebieten tragen Frauen die Hauptverantwortung für die Wasserversorgung. In manchen Regionen verwenden Frauen und Mädchen viel Zeit darauf, ausreichend Wasser für die Familie zu beschaffen. Diese Zeit fehlt für den Schulbesuch oder andere Tätigkeiten. Wassermangel verhindert also Entwicklungsmöglichkeiten. Ruanda ist jedoch kein Trockengebiet. Es regnet dort 1,5 Mal mehr als in Deutschland und es gibt genügend Wasser. Dennoch ist der Zugang zu sicherem Trinkwasser nur für 41 Prozent der Bevölkerung gewährleistet. Die Ursachen für diese Unterversorgung liegen in der zerstörten Infrastruktur und in den fehlenden Verteilungssystemen. In Ruanda gibt es kaum privatwirtschaftliche Investitionen. Die Wasserversorgung muss auf kommunaler Ebene gelöst werden. Seit dem internationalen Jahr des Süßwassers 2003 ist die Trinkwasserversorgung und die Verwirklichung des siebten Millenniumsziels ein Schwerpunktthema der Soroptimistinnen. Die Soroptimistinnen unterstützen auf der lokalen Ebene unterschiedliche Projekte zur Verbesserung der Wasserversorgung, zum Beispiel mit dem Bau von Wasserpumpen, mit der Säuberung von Wasserauffanggebieten oder mit dem Erstellen von Informationsmaterial zum Weltwassertag. 15 Fragen und Diskussion Frage: Allein für das Erreichen des siebten Millenniumsziels sind 100 Milliarden Euro nötig. Wer aber soll diese Summe aufbringen? Hoffmann: Solche Kalkulationen müssen grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Entscheidend ist, wie und wofür das Geld eingesetzt wird. Lokale Projekte zur Verbesserung der Wasserversorgung sind effektiver und günstiger als Großprojekte, wie zum Beispiel der Bau eines Staudammes. Die Lösung liegt nicht in der Schaffung eines intakten Wasserleitungssystems für ganz Afrika, sondern beim Ansatz in den Ballungsgebieten und Problemräumen. Dort müssen Filterbecken und Brunnen gebaut werden. Entsprechend dem Leitsatz vieler sozialer Bewegungen:„Global denken, lokal handeln!“ Lokale Projekte sind effektiver und billiger Frage: Welches Potential bieten die multinationalen Konzerne, um die Wasserversorgung zu verbessern? Hoffmann: Die privatwirtschaftlich organisierte Versorgung mit Wasser droht die bestehende Wasserknappheit noch zu verschärfen. Denn hohe Profite werden nur dann erzielt, wenn möglichst viel Wasser verkauft wird. Wassersparen wird mit diesem Ansatz nicht gefördert. Die kommunale Wasserversorgung funktioniert hier in Deutschland so gut, weil gerade keine Gewinne erwirtschaftet werden müssen. Frage: Gibt es in den Ländern, die am meisten von dem Wassermangel betroffen sind, ausreichendes Know-how, um die Probleme ohne die Unterstützung von außen zu bewältigen? Hoffmann: Länder wie Afghanistan oder Ruanda brauchen internationale Hilfe. Die Frage ist, welche Art von Hilfe. Neben der technischen Zusammenarbeit müssen kompetente Hilfsorganisationen in den Wissenstransfer und die Organisationsentwicklung vor Ort investieren. Frage: Wie sollte mit den konkurrierenden Interessen bei der Wassernutzung umgegangen werden? 16 Hoffmann: Die Politik muss zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Es sollten zum Beispiel keine umweltbelastenden Schadstoffe durch den Schiffsverkehr in die Gewässer gelangen. Andere Techniken können das Verschwenden von Wasser durch Bewässerungsanlagen verringern. Neben solchen technischen Lösungen muss ein allgemeines Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie kostbar die Ressource Wasser ist. Wissenstransfer und Organisationsentwicklung sind nötig Frage: Darf Wasser – auch wenn man es als primäres Menschenrecht versteht – Geld kosten? Hoffmann: In Deutschland wird für die Bereitstellung von Wasser Gebühren erhoben. Dieser Preis für die kommunale Wasserversorgung ist für Deutschland als Industrienation angemessen. Wenn aber die Nutzung von Wasser zu Deckung unmittelbarer Bedürfnisse wie Trinken und Kochen als primäres Menschenrecht aufgefasst wird, muss jedem Menschen auf der Erde der Zugang zu sicherem Trinkwasser ermöglicht werden. Dann darf es für die, die es nicht bezahlen können auch nichts kosten. Vor allem aber dürfen die Wasservorräte nicht in Privatbesitz gelangen. Frage: Müsste die Politik noch schärfere Richtlinien und Sanktionen verabschieden, um einen sorgsameren Umgang mit Wasser zu fördern? Hoffmann: Es gibt bereits viele Gesetze: 1 Auf nationaler Ebene sind dies etwa das Wasserhaushaltsgesetz(WHG), das Abwasserabgabengesetz(AbwAG), die Abwasserverordnung(AbwV) oder die Grundwasserverordnung(GrwV). Auf EU-Ebene hat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie besondere Bedeutung und auch international sind Regelwerke entstanden. Probleme entstehen, wenn Wasser als Handelsware definiert wird. Dann gelten die internationalen Handelsabkommen und der Umgang mit Wasser ist ordnungsrechtlich und politisch kaum noch reglementierbar. Wasservorräte nicht in Privatbesitz 1 Siehe ausführlich unter http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/gewschr/gewschr.htm 17 18 Allgemeingut oder profitable Ware? Zum„Wassermonopoly“ in der einen Welt Ursula Nienhaus Soroptimist International Club Berlin-Mitte Mitte März 2006 fand in Mexiko-Stadt das 4. Weltwasser-Forum statt. Es beschäftigte sich unter anderem mit dem Problem, dass die Mehrheit der Armen nicht in großen Städten und fruchtbaren Tälern lebt und daher von den bisher gebauten zentralisierten Infrastrukturprojekten wenig Nutzen hat. Die arme Landbevölkerung baut mit Regenfeldbau zwei Drittel aller Nahrungsmittel an. Sie braucht Unterstützung bei der Anlage dezentraler Wasserspeicher, beim schonenden Umgang mit Grundwasser und bei der Entwicklung wassersparender Anbaumethoden. Lokale Wasserspeicher, Tretpumpen und Tröpfchenbewässerung sind arbeitsintensiv, technisch einfach und günstig und somit kommerziell und politisch nicht sehr attraktiv. Denn sie werfen kaum Exportaufträge, politisches Prestige und Bestechungsgelder ab. Diese Verfahren passen aber gut zur Forderung des„Wassers als ein Menschenrecht“, wie es das Komitee der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte(WSK-Komitee) im November 2002 als„General Comment No. 15“(siehe S. 53) verabschiedete. Diese Position wird von Dr. Manfred Konukiewitz, Referatsleiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bestätigt und konkretisiert: „Es gibt genug Wasser für alle. Um es aber zum Wohle der Menschen zu nutzen, bedarf es tiefgreifender Reformen im Norden und im Süden. Mit dem nötigen politischen Willen sind die Probleme zu lösen“. 2 2 Vgl. http://www.inwent.org/E+Z/1997-2002/ez1201-3.htm 19 Zwei Drittel aller Nahrungsmittel aus dem Regenfeldbau Über 90 Prozent kommunale Anteilseigner an der Wasserversorgung in Deutschland Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation und Weltbank dagegen forcierten seit den 90er Jahren die Beteiligung von Privatfirmen an großen Wasser-Projekten. Das 2. Weltwasserforum in Den Haag im Jahr 2000 propagierte die„Public Private Partnership“(privatwirtschaftlich-öffentliche Partnerschaft, PPP). 3 Seit dem 3. Weltwasserforum in Kyoto 2003 melden sich VertreterInnen von Kleinbauern, Umweltschutz und Globalisierungskritik stärker zu Wort, um missglückte Privatisierungen und die Behandlung von Wasser als profitable Handelsware zu problematisieren. Seitdem gesteht selbst Weltbank-Vizepräsidentin Katherine Sierra ein, dass das Engagement der Weltbank für den Privatsektor zu einseitig war und teilweise zu schweren sozialen und ökologischen Schäden führte. 4 Daher werde die Weltbank zukünftig mit Kunden des gesamten Spektrums – von öffentlich bis privat – zusammenarbeiten und Umweltaspekte von vornherein in die Projektplanung integrieren. Allerdings hat sich in den Jahren zwischen 2000 und 2004 die Rhetorik der Weltbank stärker geändert als ihre Vergabepraxis, wie ein Bericht der amerikanischen Public Citizen Organisation nachwies. 5 Deutschland ist dank der durchschnittlichen Niederschläge pro Jahr eines der süßwasserreichsten Länder mit einer besonders kleinteiligen Wasserversorgung durch mehr als 6.000 Unternehmen. Jedoch wächst auch hier der Anteil an Public Private Partnerships, weil die schlechte Haushaltslage der zu über 90 Prozent kommunalen Anteilseigner von Wasserverund Abwasserentsorgern diese Lösung scheinbar attraktiv machte. Schon 1999 gingen nach einem internationalen Investorenauswahlverfahren 49,9 Prozent der Betriebsanteile 3 In der Entwicklungspolitik werden unter Public Private Partnership gemeinsam durchgeführte Projekte zwischen deutschen Unternehmen und/oder privaten Sektorinstitutionen auf der einen Seite und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit verstanden. 4 Vgl. Etwa http://www.inwent.org/E+Z/content/archiv-ger/05-2006/deba_art1.html 5 Vgl. http:// www.gobalpolicy.org/socecon/bwi-wto/wbank/2004/0422water.htm 20 der Berliner Wasserwerke für 1.687 Milliarden Euro an ein Konsortium des deutschen RWE-Konzerns und der französischen Vivendi – heute VEOLIA. 6 Es entstand die Berlin Holding AG, unter deren Dach die Berliner Wasserbetriebe als Anstalt des öffentlichen Rechts mit anderen Gesellschaften zusammengefasst wurden. Um die bereits im Jahr 2002 drohende Insolvenz der Holding zu verhindern, bürgten der Berliner Senat und die VEOLIA mit jeweils 158 Millionen Euro. Von 2000 bis 2003 verdienten VEOLIA und RWE insgesamt 287 Mio. Euro an der Holding, während das Land Berlin auf einem Verlust von zehn Mio. Euro sitzen blieb. Zum 1. Januar 2004 gab es zudem für die Kunden eine Preissteigerung von 15 Prozent, die nur deshalb vergleichsweise gering blieb, weil der Berliner Senat einen weiteren Teil ausglich. Dem Berliner Stadthaushalt entgehen durch die vertragliche Gewinngarantie für EOLIA und RWE jährlich etwa 54 Mio. Euro Einnahmen. Aber nur wenige Abgeordnete wie Gerlinde Schermer und der Donnerstagskreis der Berliner SPD forderten den Rückkauf. 7 Die nahe Berlin gelegene Stadt Potsdam dagegen machte unter Bürgermeister Matthias Platzeck die Privatisierung rückgängig, als von den privaten Betreibern der Wasserbetriebe hohe Preisaufschläge angekündigt worden waren. Die Stadt erklärte zu der Vertragsauflösung, dass ein Privatunternehmen wie Eurawasser(eine Tochtergesellschaft des RWE-Konzerns) grundsätzlich Gewinne erzielen wolle, und deshalb sei es zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Gebührenkalkulation gekommen. Allerdings gab die Stadtverwaltung nicht bekannt, wie hoch der Preis für den Rückkauf war, der dem Konzern gezahlt wurde 8 . Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren 6 Veolia ist der größte Wasserkonzern der Welt. Ein Profil des Konzern findet sich unter http://www.wateractivist.org und unter http://www weed-online.org/themen/gats/40223.html 7 Nach Hermann Werle für„Brot für die Welt“ im August 2004; veröffentlicht von „Brot für die Welt“, Stuttgart Januar 2005 8 Siehe dazu auch attac:„Gats und Wasser: Länderbeispiel Deutschland“ 21 La Paz und El Alto Bei Privatisierungs- oder Teilprivatisierungsverträgen kommt es immer wieder zu der – allerdings selten evaluierten – Behauptung, dass dadurch öffentliche Leistungen preiswerter und schneller sowie in höherer Qualität bereitgestellt werden können. International gibt es jedoch anderslautende Berichte. Im Sommer 2005 erzwangen Indianer-Organisationen und Gewerkschaften in Bolivien mit Demonstrationen und Streiks, dass Präsident Carlos Meza die Konzession für Aguas del Illimani, eine Tochter des französischen Konzern Suez, kündigte. Der zweitgrößte Wasserkonzern der Welt hatte die seit 1997 marode öffentliche Wasserversorgung von La Paz und El Alto verbessern wollen. Tatsächlich erhielten viel mehr Haushalte in den Städten Trinkwasser und es konnte auch die Abwasserentsorgung ausgedehnt werden. Aber die Anschlussgebühren stiegen gleichzeitig auf ein Niveau, das die Bolivianer als unfair betrachteten. 9 Zuvor war im Oktober 2004 in Uruguay per Referendum festgelegt worden, dass die Versorgung mit Wasser als ein Grundrecht des Menschen unter öffentlicher Kontrolle bleibt. Auch bei einer chilenischen Volksbefragung im Central Valley stimmte fast die gesamte Bevölkerung gegen die Privatisierung. Die Regierung führte aber dennoch eine Marktöffnung durch. In Europa, dem Standort der weltgrößten Wasserkonzerne, fordert vor allem die EU-Kommission die Liberalisierung des Wassersektors in 72 Ländern, darunter in Tansania und Indien, aber auch in Südafrika, Bolivien und den Philippinen – also auch in Ländern, in denen Privatisierungsprojekte bereits gescheitert waren. 9 Bericht in ver.di Publik; Juni-Juli 2005, S. 16 22 Weil Gewinne aus Verkäufen der Öffentlichen Hand dieser zwar kurzfristig Entlastung verschaffen, dauerhaft eingegangene Verpflichtungen diese Gewinne aber schnell aufzehren können, fordert das Jahrbuch„Gerechtigkeit 2005“: 10 „Auch die Privatisierung öffentlicher Aufgaben muss sich am Leitbild sozialer Gerechtigkeit ausrichten. Sie darf nicht unter dem Diktat öffentlicher Armut erfolgen. Die Privatisierung öffentlicher Güter muss angemessenen Kriterien unterworfen und vor diesem Hintergrund kritisch beobachtet werden. Als Kriterien schlagen wir vor: • Ist eine effektive und transparente Kontrolle durch die Öffentlichkeit gewährleistet? • Ist ein fairer, transparenter, dem Kriterium der Gerechtigkeit genügender Zugang für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet? • Führt die Privatisierung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation? • Ist eine Rückführung in Gemeineigentum unter vertretbaren Kostenbedingungen möglich?(…) • In jedem Fall ist eine öffentliche Kontrolle(‚Regulierungsbehörde’) privatisierter Einrichtungen bzw. Dienstleistungen notwendig.“ „Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben muss sich am Leitbild sozialer Gerechtigkeit ausrichten“ 10 Armes reiches Deutschland. Jahrbuch Gerechtigkeit; Verlag: Publik-Forum, Frankfurt/Main; ISBN: 3-88095-149-7 23 „Langfristig schadet der verschwenderische Missbrauch allen.“ Interview mit Fathi Zereini * E+Z: In den letzten Jahren hörte man oft, Kriege würden künftig um Wasser und nicht um Öl geführt. Was meinen Sie? Zereini: Es ist eigentlich genug Wasser vorhanden. Aber Wasser wird als Waffe in politischen Konflikten benutzt – beispielsweise im Nahen Osten oder in Afrika. Die Regierungen haben die Konflikte vielleicht noch unter Kontrolle, aber wir wissen nicht, wie sich die Sache weiterentwickelt. E+Z: Es gibt Streit um Jordanwasser, um Nilwasser, um Flüsse aus der Türkei … Zereini: In der ganzen Region gibt es Wassersorgen. Aber eine vernünftige Politik mit einer sinnvollen Infrastruktur könnte die Probleme lösen. Wichtig ist vor allem, dass Wasser nicht sinnlos verschwendet wird. Es ist Unfug, fossiles Grundwasser aus der Sahara zu verwenden, um in Libyen Getreide anzubauen. Mit fossilem, nicht erneuerbarem Wasser müssen keine Erdbeeren in Saudi-Arabien bewässert werden. Südjordanien ist eigentlich zu trocken, um dort Kartoffeln anzubauen. Würde der Preis des Wassers realistisch in Rechnung gestellt, wären alle diese Agrarprodukte unerschwinglich. Sie sollten von dort importiert werden, wo es keinen Wassermangel gibt. Aber es gibt bislang kein Gefühl für den Wert des Wassers. Die Leute denken:„Es ist da, es gehört uns, wir machen damit, was wir wollen.“ Wasser wird verschwendet – ohne Gedanken daran, was in zehn, geschweige denn in hundert Jahren passiert. E+Z: Damit das Wasser für alle Menschen reicht, muss die Bewässerungslandwirtschaft zurückgefahren werden? Zereini: In der Region Nahost/Nordafrika werden 70 Prozent der Wasserreserven landwirtschaftlich genutzt. Das ist eine enorm hohe Quote. Das Kilo Tomaten wird dort für ein paar Cent verkauft. Die Bauern verdienen fast nichts daran, aber 24 sie verbrauchen eine riesige Menge an Wasser, das sie nicht bezahlen. Wer nichts oder deutlich zu wenig zahlt, achtet nicht auf Sparmöglichkeiten. E+Z: Wenn Sie einen realistischen Preis für Wasser fordern, werden die Reichen das Wasser kaufen und die Armen nichts bekommen. Zereini: So darf man das nicht sehen. Denken Sie an das gesamte System: Es geht darum, was Bauern für das Wasser bezahlen und was sie für ihre Produkte bekommen. Auf dieser Ebene lohnt es sich, ökonomisch zu denken. Dann wird klar, dass es Gegenden gibt, die für Landwirtschaft geeignet sind, und andere nicht. Wir müssen nicht aus der Wüste blühende Landschaften machen. E+Z: Auf einzelstaatlicher Ebene gibt es keine Lösung? Zereini: Das ist unmöglich. Das Nilwasser ist für viele Länder wichtig. Oder nehmen Sie den Jordan, den Syrer, Israelis, Palästinenser und Jordanier nutzen. Momentan beansprucht Israel den größten Teil des Wassers. Es ist aber nicht akzeptabel, dass israelische Siedler auf der Westbank große Plantagen und sogar Zierrasen bewässern, während die Palästinenser nicht einmal genug Trinkwasser haben. Es gibt keine Lösung, wenn jeder nur seinen Nutzen maximieren will. Langfristig schadet der verschwenderische Missbrauch allen. Also muss man sich zusammen Gedanken über die Zukunft machen. Auch Kriege würden den Konflikt nicht lösen. Soll Israel wegen Wasser auch noch Syrien oder den Libanon besetzen? Oder die Türkei Syrien? Militärischer Druck wirkt allenfalls kurzfristig – und zerstört mehr, als gewonnen werden kann.(...) * Prof. Dr. Fathi Zereini lehrt an der Universität Frankfurt Mineralogie. Er ist der Vorsitzende der Deutsch-Arabischen Gesellschaft für Umweltstudien. Gekürzte Fassung eines Interviews aus der Zeitschrift E+Z Entwicklung und Zusammenarbeit, Heft 3/2006. Die Fragen stellte Hans Dembowski. 25 Großstaudamm Sardar Sarovar in Gujarat, Indien.© Christina Kamp, Bonn 2006: Posterausstellung(s. Seite 64) 26 Umweltorientierte Unternehmensführung in Aserbaidschan Diplom-Volkswirtin Inken Giza Beraterin für Gender und Umwelt „Umweltorientierte Unternehmensführung in Aserbaidschan“ – unter dieser Überschrift wurden von 2000 bis 2003 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit(BMU) und dem Umweltbundesamt(UBA) Beratungsprojekte zur Implementierung eines internationalen Umweltmanagementsystems in Baku finanziert und fachlich begleitet. Am Beispiel der Stadt Baku war zu erkennen, dass die Wasserversorgung in Aserbaidschan zum Teil stark überholungsbedürftig ist. Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung konnte weder qualitativ noch quantitativ in ausreichendem Maße geleistet werden. Um die Wasserwirtschaft schrittweise an die EU-Standards anzugleichen, wurden in beteiligen Unternehmen Umweltmanagementsysteme eingeführt. Hierzu förderte das BMU bereits seit dem Jahr 2000 Projekte zur Schaffung von Unternehmenspartnerschaften in Aserbaidschan und Kasachstan und zur Bildung von Public Private Partnership(PPP) Netzwerken, sowie ein Projekt zur Ermittlung des Beratungsbedarfs in Vorbereitung der Implementierung eines Umweltmanagementsystems in zwei aserbaidschanischen Unternehmen. In diesem Kontext entwickelten sich Partnerschaften von deutschen Unternehmen – so zwischen Berlinwasser International GmbH und Apsheron Regional Water Company, ein aserbaidschanisches Unternehmen zur Trink- und Industriewasserversorgung sowie zum Forschungs- und Planungsbüro„SU Kanal“. Diese Förderprojekte reihten sich in den Umweltaktionsplan der OECD im Rahmen des„Umwelt für Europa“-Prozesses ein. Weder qualitativ noch quantitativ ausreichend 27 Erfahrungstransfer und Zertifizierung nach ISO 14001 Aufbau eines UmweltmonitorringSystems Beachtliche Einsparungen bei Wasser, Gas und elektrischer Energie Der in mehreren Teilprojekten begonnene Erfahrungstransfer zur umweltorientierten Unternehmensführung wurde für das Wasserwerk Dschairanbatan und das Forschungs- und Planungsbüro„SU Kanal“ zu einem erfolgreichen Abschluss geführt, und nach ISO 14001 zertifiziert. Die Dokumentationen des Umweltmanagements, Schulungen von Mitarbeitern und die Umsetzung der aus einer Schwachstellenanalyse zur betrieblichen Trinkwasseraufbereitung hervorgehenden Maßnahmen führten zu diesem Ziel. Durch die Zertifizierung beider Unternehmen nach dem Internationalem Standard ISO 14001 wurde eine Signalwirkung für ein umweltorientiertes Arbeiten und Handeln in Aserbaidschan und der Region erreicht. Weiterhin führten Schulungen der Umweltbeauftragten von„SU Kanal“ zur Qualifizierung als Umweltauditoren, wodurch sie in die Lage versetzt wurden, auch andere aserbaidschanische Unternehmen auf das ÖkoAudit vorzubereiten. Auf der politischen Ebene kam es zu einer Zusammenarbeit zwischen den Umweltministerien beider Länder. Die Unternehmen gingen eine Zusammenarbeit durch Partnerschaftsverträge ein und das Umweltmanagement Know-how von Berlinwasser International konnte auf die Bedürfnisse aserbaidschanischer Unternehmen übertragen werden. Diese Zusammenarbeit führte in Baku zum Aufbau eines UmweltmonitorringSystems in zwei Unternehmen. Erstmals konnten bis dahin nicht erhobene Umweltdaten zu Schadstoffemissionen und Abwassermengen in die betriebliche Kontrolle aufgenommen werden. Weiter kam es zu beachtlichen Einsparungen bei Wasser, Gas und elektrischer Energie innerhalb der betrieblichen Prozesse beider Unternehmen. Die ersten kurzfristigen Erfolge haben Mut zum Weitermachen gebracht. Oft sind es auch nur kleine Dinge, die das Leben erleichtern können, die allzu oft übersehen werden. So wurde durch eine Etikettierung von Ausrüstung, chemischen Mitteln und Arbeits28 bereichen mit potentiellen Gefahrenstoffen und die Sensibilisierung für die Betriebsabläufe sowie die Rolle jedes einzelnen Mitarbeiters ein Umweltbewusstsein bei den aserbaidschanischen Kollegen und Kolleginnen erreicht. Ein weiterer Erfolg war, dass das wahrscheinlich krebserregende Betriebsmittel Aluminiumphosphat durch ein ungefährliches ausgetauscht wurde. Mit Unterstützung des deutschen Projektes konnte ein Teil der Bevölkerung von Baku wieder mit sauberen Trinkwasser versorgt werden, das den Normen nach WHO-Standard entspricht. Die Projektergebnisse bestätigen die innovative Kraft, die im PPP-Konzept stecken. Doch ob und wie sie erreicht werden, wie weit ein Anstoß auf längere Sicht tragfähig ist, ist immer von den Menschen vor Ort abhängig und ihren Einstellungen zu dem, was sie tun. Betrachtet man das Projekt jedoch unter einem anderen Aspekt als dem technisch-ökonomischen, so bleiben noch einige Fragen offen. Wie steht es zum Beispiel mit der Partizipation von Frauen und deren Sichtweise? Welche Bevölkerungsschichten wurden erreicht? Da das Projekt unter der Prämisse eines pragmatischen Ansatzes durchgeführt wurde, wurden derartige Fragen nicht untersucht. So viel kann jedoch gesagt werden: Frauen waren mit involviert, und sie wurden als Umweltbeauftragte in den Unternehmen mit ausgebildet. Doch dass sie einen„anderen“ Blick auf die zu bewältigenden Probleme mit einbringen, bleibt vorerst eine vage Vermutung. Wie steht es mit der Partizipation von Frauen? 29 Podiumsdiskussion Reicht uns das Wasser?! Einleitende Thesen: Dr. Beate Wagner Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, DGVN Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erwähnt das Menschenrecht auf Wasser nicht explizit. Jedoch lässt sich Wasser als primäres Menschenrecht aus diversen Rechtsnormen ableiten. Im Zentrum stehen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte(WSK-Rechte). Insgesamt erfahren die bürgerlichen und politischen Menschenrechte mehr Aufmerksamkeit als die WSK-Rechte. 11 Beide Pakte wurden 1966 von den Vereinten Nationen in völkerrechtlich verbindlichen Verträgen niedergelegt. Es herrscht aber der politische Konsens, dass die Menschenrechte unteilbar sind und gleichwertig behandelt werden müssen. Beide Generationen der Menschenrechte sind für die Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend und es müssen auf allen Ebenen Respektierungspflicht, Schutzpflicht und Gewährleistungspflicht erfüllt werden. Das Recht auf Wasser ergibt sich aus dem Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 12 , der die Gewährleistung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte garantiert. 11 Der Vertragstext für die WSK-Rechte kann unter http://institut-fuer-menschenrechte.de/dav/Bibliothek/Dokumente/UN-Dokumente%20deutschsprachig/CESCR.pdf abgerufen werden. 12 Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“ 30 Zudem ist das Recht auf Gesundheit 13 ein weiterer rechtlicher Bezugspunkt für die Unabdingbarkeit des Menschenrechts auf Wasser. Wie für alle anderen Menschenrechtsabkommen hat die UN einen Vertragsausschuss eingerichtet, in dem Experten die Umsetzung der WSK-Rechte überwachen und an weiteren Auslegungen der Konvention arbeiten. Im Jahr 2002 hat dieser Ausschuss den„General Comment“ Nr. 15 verfasst, der das Recht auf Wasser ausführlich darlegt. Neben dem normativen Gehalt stellt dieser allgemeine Kommentar auch die Pflichten der Staaten dar, die erfüllt werden müssen, um das Recht auf Wasser zu gewährleisten. Auch das Nachhaltigkeitsprinzip ist in diesem Kommentar des Ausschusses mit dem Recht auf Wasser verbunden. Für die Industrienationen im Norden ist dieser Bezug eine Handlungsaufforderung, um langfristig die Wasserversorgung zu sichern. In dem Kommentar Nr. 15 wird unter Artikel 2 die rechtliche Grundlage des Rechts auf Wasser wie folgt definiert(siehe auch S. 54): „Das Menschenrecht auf Wasser berechtigt jedermann zu ausreichendem, ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch. Eine angemessene Menge von sicherem Wasser ist erforderlich, um den Tod durch Austrocknung zu verhindern, um das Risiko von durch Wasser verursachten Krankheiten zu verhindern, und um Wasser für den täglichen Gebrauch zur Verfügung zu haben, für die Küche, für körperliche Hygiene sowie für Putzzwecke im Haushalt.“ Die Menschenrechte sind unteilbar und gleichwertig Die Vertragsstaaten müssen die Verwirklichung des Rechts auf Wasser in anderen Ländern fördern 13 Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“ 31 Prüfung der Menschenrechtsverträglichkeit von technischen Großprojekten Der Abschnitt 34 legt die internationalen Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf das Recht auf Wasser fest: „Je nach Verfügbarkeit von Mitteln müssen die Vertragsstaaten die Verwirklichung des Rechts auf Wasser in anderen Ländern fördern, beispielsweise durch Bereitstellung von Wasserressourcen, finanzieller und technischer Hilfe, und sie müssen, wenn erforderlich, die notwendige Hilfe leisten. Bei Katastrophen- und Notfallhilfe einschließlich der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene muss den Rechten aus dem Pakt einschließlich der Bereitstellung von ausreichendem Wasser Vorrang eingeräumt werden.(…)“ Die internationalen Verpflichtungen von Staaten gegenüber anderen Staaten beziehen sich nicht nur auf die unmittelbare Notfallhilfe, es geht auch um die Prüfung, ob Projekte, welche die Bundesregierung in anderen Ländern fördert, das nachhaltige Recht auf Wasser für andere Bevölkerungsgruppen gefährden. Dies betrifft vor allem die Menschenrechtsverträglichkeit von technischen Großprojekten, zum Beispiel beim Bau von Staudämmen. Das Menschenrecht auf Wasser ist ausreichend kodifiziert. In dem General Comment Nr. 15 ist – wie gezeigt – deutlich heraus gearbeitet, dass es ein primäres Menschenrecht auf Wasser gibt. Ferner sind sowohl die innerstaatlichen Pflichten als auch die Verpflichtungen in der internationalen Zusammenarbeit definiert, die das Recht auf Wasser garantieren. Auf dieser Grundlage kann die Gewährleistung des Rechts auf Wasser von den Staaten eingefordert werden. 32 Einleitende Thesen: Petra Bierwirth, MdB(SPD) Für die deutsche Politik ist Wasser kein Handelsgut. Der deutsche Bundesstag hat sich dazu deutlich positioniert. Trotz der Forderungen der EU, die Wasserwirtschaft zu liberalisieren, hat der Bundestag einen anders lautenden Beschluss gefasst (siehe Textbox, S. 35). In ihm heißt es:„Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebensgrundlage.(...)[Daher] ist der Deutsche Bundestag der Auffassung, dass Wasser kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere ist, sondern vielmehr ein Erbe, das eine nachhaltige, das heißt sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt.“ 14 Deutschland hat darüber hinaus auch eine Verantwortung für Länder, in denen es keine ausreichende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gibt. Die Politik allein kann dieses Problem nicht lösen. Um das siebte Millenniumsziel bis 2015 zu erreichen, sind jährliche Investitionen von 180 Milliarden US-Dollar nötig. Tatsächlich werden im Moment jedoch nur 80 Milliarden US-Dollar aufgebracht. Die Bundesrepublik stellt davon 350 Millionen Euro für Programme bereit. Die Politik kann diese Herausforderung nicht ohne private Investitionen bewältigen. Für die privaten Unternehmen muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, damit Investitionen in die Wasserwirtschaft von Entwicklungsländern interessant werden. Als Public-Private-Partnership(öffentlich-privatwirtschaftliche Partnerschaft, PPP) kann die Privatwirtschaft Projekte initiieren, die nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe aufgebaut sind. Solche Kooperationen bestehen bereits. Angeregt durch den Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut 14 Bundestagsdrucksache 14/7177(Antrag), beschlossen im Februar 2002 33 Funktionierende, staatliche Verwaltungen notwendig deutschen Bundestag hat sich eine Außenwirtschaftsinitiative gebildet, in der politische Vertreter mit Vertretern von Unternehmen der Wasserwirtschaft über Anreize und Bedingungen von privaten Investitionen im Wassersektor diskutieren. Um die Länder mit mangelnder Wasserversorgung unterstützen zu können, benötigen sie auch funktionierende, staatliche Verwaltungen. Beratungsprogramme der Bundesregierung fördern zum Beispiel in Tansania den Aufbau einer Stadtverwaltung. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass die Bekämpfung von Korruption beim Ausbau der Wasserversorgung unerlässlich ist. 34 Auszug aus dem Bundestagsbeschluss „Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland“ Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebensgrundlage. In Übereinstimmung mit dem ersten Erwägungsgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der Deutsche Bundestag daher der Auffassung, dass Wasser kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere ist, sondern vielmehr ein Erbe, das eine nachhaltige, das heißt sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt.(...) Die deutsche Wasserwirtschaft ist aber immer noch gekennzeichnet durch eine deutliche Dominanz von Unternehmen in öffentlicher Hand und eine stark dezentralisierte Struktur. In diesen Strukturen garantiert die deutsche Wasserwirtschaft seit Jahrzehnten eine flächendeckend hohe Versorgungssicherheit und eine hohe Trinkwasserqualität, die jedem internationalen Vergleich – auch im Hinblick auf das Preisniveau – standhält. (...) Von einer weiteren Öffnung des Marktes(...) sind erhebliche Folgen für die Trinkwasserqualität und damit für den Gesundheitsschutz, den Schutz der Ressource Wasser, die Versorgungssicherheit und das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht zu erwarten. Es gibt genügend Hinweise, dass eine weitere Öffnung des Wassermarktes ein Experiment mit ungewissen Folgen im Hinblick sowohl auf Umwelt- und Gesundheitsschutz als auch die Preisentwicklung wäre, das darüber hinaus mit einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie verbunden wäre. Internationale Vergleiche werfen begründete Zweifel auf, ob über eine Marktliberalisierung eine Senkung des Preisniveaus erreicht und die Herausbildung 35 einer neuen Monopolstruktur, bei der wenige private Anbieter die vielen kommunalen Unternehmen ablösen, verhindert werden kann. (...) Vor diesem Hintergrund schließt sich der Deutsche Bundestag den Beschlüssen der Umwelt- und Innenministerkonferenzen der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und der Verbandsvertreter der deutschen Wasserwirtschaft an. Diese haben sich gegen eine grundlegende Neuordnung der Strukturen der deutschen Wasserwirtschaft(...) und eine Liberalisierung des deutschen Wassermarktes ausgesprochen. Auch das Umweltbundesamt äußert in seinem Gutachten„Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung“ vom November 2000 erhebliche Bedenken. (...) Erhebliche Chancen böten sich der deutschen Wasserwirtschaft auch auf den internationalen Märkten. Die Weltbank prognostiziert den Investitionsbedarf allein in der Wasserversorgung weltweit bis zum Jahr 2010 auf rund 300 Mrd Euro. Die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft liegt nicht nur im Interesse heimischer Arbeitsplätze. Von deutschem Know-how(...) können insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer profitieren. Der Zusammenarbeit von Kommunen und privaten Unternehmen in Public-Private-Partnerships kann in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion zukommen.(...) Dabei dürfen unternehmerische Risiken nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern angelastet werden. Bundestagsbeschluss vom Februar 2002 36 Einleitende Thesen: Dr. Grit Martinez, Net Impact Die weltweiten Wasservorräte werden nicht optimal genutzt. Als privatwirtschaftliches Netzwerk hat Net Impact 15 die Möglichkeit, das Know-how von dezentralen, mittelständischen Unternehmen einzusetzen, um in den Partnerländern die Wasserressourcen effizient und fair zu nutzen. Solche Initiativen können als Impulse für die Weiterentwicklung von Betreiberund Finanzierungsmodellen in der internationalen Zusammenarbeit dienen. Die Erfahrung von Net Impact hat gezeigt, dass viele Wasserprojekte der größeren Entwicklungsorganisationen nicht die lokalen Interessen und Bedürfnisse in den Partnerländern berücksichtigen. Für eine effiziente und faire Nutzung der Wasserressourcen sind kleine, dezentrale Lösungen notwendig, die sowohl kommunale Verwaltungen als auch privatwirtschaftliche Unternehmen tragen können. Pflanzenkläranlagen, Entsalzungsanlagen, Filtertechnologien, Aufbereitung von Brauchwasser zu Trinkwasser durch Solarenergie, Regenwasseranlagen, Toilettenwassersparsysteme sind Beispiele für diese kleinen, dezentralen Lösungen. Derartige Dienstleistungen in der Wasserwirtschaft können und sollten verkauft werden. De facto bezahlen im Moment sehr viele Menschen ihr Trinkwasser, das teilweise das Zehnfache dessen kostet, was sie bezahlen müssten, wenn sie es aus Wasserleitungen oder von einem kommunalen Service-Point beziehen würden. Die Mittel, die bereits für Trinkwasser aufgebracht werden, könnten demnach in den Aufbau einer dezentralen Wasserversorgung fließen. Private Beratungsunternehmen, die Projekte in Entwicklungsländern durchführen, erstellen zu Beginn eines Auftrages Kleine, dezentrale Lösungen gesucht 15 Siehe unter http://www.netimpact.org/ 37 Ziel ist eine autarke Wasserversorgung eine Machbarkeitsanalyse, die den ganzen Wasserkreislauf der Kommune abbildet. Die bestehenden Wasserressourcen werden erfasst, die Wasserqualität im Gebiet geprüft und der Wasserverbrauch gemessen. Auf dieser Grundlage wählt das Beratungsunternehmen die einzusetzenden Technologien aus. Die Technologie muss nachhaltig, dezentral angelegt und preiswert sein. Das betroffene Gebiet sollte durch die implementierte Technologie wasserautark werden. Der Mehrwert für die Verbraucher besteht neben der autarken Wasserversorgung vor allem in geringen Wasserkosten durch dezentrale Wasserkreisläufe, die Schaffung von Arbeitsplätzen und in einem zurückgehendes Konfliktpotential. Denn wenn die Versorgung gesichert ist, braucht um Wasser nicht mehr gestritten zu werden. Durch dezentrales Wassermanagement kann zudem die Korruption bekämpft werden. Es gibt Beispiele für Kooperationen zwischen privaten Firmen und Kommunen, die einen Integritätspakt(siehe Textbox) zur Selbstverpflichtung gegen Korruption unterzeichnen. Diese Verträge werden überwacht und gegebenenfalls werden auch Sanktionen verhängt. 38 Der Integritätspakt – eine Idee von Tranparency International * Die Vergabe öffentlicher Aufträge absorbiert bis zu 25 Prozent der Haushaltsgelder. Korruption bei Auftragsvergabe kann deshalb zu enormen Schäden für Bund, Länder und Kommunen führen. Der von TI entwickelte Integritätspakt gegen Korruption(IP) ist ein Instrument, das Regierungen, Kommunalverwaltungen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung der Korruption bei öffentlichen Beschaffungsverfahren helfen will. Er gilt für jede Projektphase(von der Bedarfsfeststellung und frühen Projektplanung bis zur Baudurchführung) und schafft gegenseitige vertragliche Rechte und Verpflichtungen. Der IP hat sich in vielen Ländern bewährt, in Deutschland in jüngster Zeit beim Bau des neuen Großflughafens Berlin-Schönefeld. Der IP hat zwei zentrale Ziele: • Er soll es Wirtschaftsunternehmen ermöglichen, auf Korruption zu verzichten, durch die Zusicherung, dass – ihre Wettbewerber ebenfalls auf Korruption verzichten und – die für die jeweilige Entscheidung zuständigen Amtsträger sich ebenfalls verpflichten, Korruption – einschließlich der Forderung von Bestechungszahlungen – zu verhindern und ein transparentes Verfahren durchzuführen. • Er soll es Regierungen und anderen Verwaltungen ermöglichen, die durch Korruption herbeigeführten hohen Schäden und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Unter dem IP verpflichtet der Auftraggeber sich und seine Mitarbeiter zur Unbestechlichkeit und zur Gleichbehandlung aller Anbieter hinsichtlich Informationen über das 39 Projekt. Die Anbieter verpflichten sich, keine Bestechungsversuche zu unternehmen, keine Absprachen mit Wettbewerbern zu treffen und Zahlungen an Berater und andere Mittelspersonen offen zu legen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen die Einhaltung dieser Bestimmungen auch von Beratern und nachbeauftragten Unternehmen einfordern. Verstöße gegen den IP unterliegen klaren Sanktionen: Für Mitarbeiter des Auftraggebers, disziplinarische, zivile oder strafrechtliche Maßnahmen; für die anbietenden Unternehmen, Annullierung oder Verlust des Auftrags, Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz und Auftragssperre für zukünftige Aufträge. Die Durchführung des IP sollte von einem externen unabhängigen Monitor/ Beobachter überwacht werden. * Nähere Informationen unter http://www.transparency.de/Integritaetspakt.80.0.html sowie in„Das Konzept(des IP) und seine Anwendung in Deutschland“ von M. Wiehen, vom 25.04.05 unter http://www.transparency.de/Konzept_und_moegliche_Anwendun. 697.0.html Ein Muster für einen solchen Vertrag findet sich unter http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/05-0211_Integrit_tsvertragFBS_fin.pdf 40 Einleitende Thesen: Roland Ruscheweyh, Remondis Aqua GmbH& Co. KG Die Effizienz in der Wasserwirtschaft kann durch die Versorgung durch kommunale Institutionen nicht weiter verbessert werden. Im Gegenteil: Das Beharren auf dem Status Quo verhindert die Weiterentwicklung. Durch Wettbewerb – und nicht durch das Festhalten an bestehenden Strukturen – schafft man Wirtschaftlichkeit. Wasserdienstleistungen zu günstigen Preisen ergeben sich aus dem Konkurrieren verschiedener Unternehmen(auch öffentliche Träger) um einen Auftrag. Wasser muss etwas kosten. Wenn Wasser umsonst ist, fördert dies keinen sparsamen, bewussten Umgang. Der Preis misst dem Wasser den entsprechenden Wert bei und verhindert seine Verschwendung. Remondis als Unternehmen der Wasser- und Kreislaufwirtschaft investiert pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag in die Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen in Deutschland und im internationalen Bereich. Öffentliche Institutionen können diese gigantischen Summen für eine weltweit gesicherte Wasserversorgung nicht aufbringen. Die Privatwirtschaft kann in diesem Bereich mit den öffentlichen Trägern kooperieren. Das Konzept von PPP hat sich bisher in der Entwicklungszusammenarbeit als sehr erfolgreich erwiesen. Wasser muss etwas kosten 41 „Internationaler Tag des Wassers. Die Zukunft der Wasserwirtschaft“ Aus einer Pressemitteilung der Remondis Aqua GmbH& Co. KG vom 22. März 2006 (...) Die derzeitige, überwiegend staatliche Struktur der Wasserwirtschaft schränkt die internationale ExpansionsStrategie der im Lande ansässigen Unternehmen stark ein – in letzter Konsequenz zieht dies Standortverlagerungen und Arbeitsplatzabbau nach sich. (...) Der Qualitätsstandard der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland zählt zu den besten weltweit. Doch auch die Kosten dafür liegen im internationalen Vergleich auf Spitzenniveau. Eine der wesentlichen Ursachen ist die historisch gewachsene Wasserwirtschaftsstruktur in Deutschland. Bundesweit gibt es knapp 15.000 Wasserversorungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen – das Resultat der gesetzlich fixierten kommunalen Zuständigkeit(Daseinsvorsorge). Die Betriebe sind in ihrer Struktur so klein, dass wirtschaftliches Arbeiten kaum möglich ist.(...) 42 Einleitende Thesen: Kim Weidenberg, FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk, FIAN Unsere bisherige Fallarbeit zeigt deutlich: Das Hauptproblem für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser liegt in der Verschmutzung und Übernutzung von Wasserressourcen. Die ländliche Bevölkerung, wie z. B. Kleinbauern, Indigene und Frauen, ist bei Zugangsproblemen besonders betroffen. „[Wasser ist] unverzichtbar, wenn Menschen in Würde leben wollen“, so formulierten die Vereinten Nationen 2002 das Menschenrecht auf Wasser. Wasser muss„als soziales und kulturelles Gut behandelt werden und nicht in erster Linie als Wirtschaftsgut“. Der General Comment Nr. 15(siehe Seite 54) beschreibt das Menschenrecht auf Wasser als das Recht für jedermann zu ausreichendem, sicherem, physisch zugänglichem und bezahlbaren Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch. FIAN tritt ein für die staatliche Anerkennung des Menschenrechtes auf Wasser und für die Verantwortung der Regierungen bei der Durchsetzung des Menschenrechtes auf Wasser. 16 In den letzten Jahren hat FIAN bereits zu verschiedenen Fällen gearbeitet, in denen der Zugang zu sicherem Wasser und die Verminderung von Wasserqualität und Zerstörung von Wasserquellen durch Verschmutzung und Vergiftung eine bedeutende Rolle spielen. Diese wassernutzenden Industrien sind meistens exportorientiert und werden zudem von internationalen Firmen betrieben. Wasser ist Menschenrecht! 16 Siehe dazu auch http://www.fian.de/fian/downloads/pdf/wasser/Das-Menschenrecht-auf-Wasser.pdf 43 Vergiftung von Wasser durch Goldabbau Coca Cola statt Wasser? Profit vor Menschenrecht? Wasser ist Frauensache Die Verseuchung der Flüsse durch Zyanidauslaugung im Goldbergbau ist ein Beispiel, von vielen für die Verseuchung von Gewässern durch die Industrie mit fatalen Folgen im Zusammenhang mit Wasserknappheit. In Ghana gibt es mittlerweile 14 Goldminen und Schürflizenzen an weitere 200 Investoren. Im Jahr 1996 vernichtete eine Zyanid-Ausschüttung in den Angonaben Fluss sämtliche Fischbestände und das Trinkwasser von 9 Dörfern. Durch eine Coca Cola Produktionsanlage in Platchimada im Staat Kerala, gebaut im Jahr 1998, sank als Folge des hohen Wasserverbrauchs durch die Getränkefirma der Grundwasserspiegel von 45m auf 100m und die Brunnen trockneten aus. Zudem verseuchte der Restmüll der Coca Cola Produktion das restliche Trinkwasser und die umliegenden Felder. Während die Frauen des Dorfes kilometerweit laufen müssen, um ihren täglichen Wasserbedarf zu decken, fahren LKWs voll beladen mit Coca-Cola an ihnen vorbei. In zunehmenden Maße kommt es weltweit auch zur Verletzung des Menschenrechtes auf Wasser durch Privatisierung. Beispiele aus Bolivien, Uruguay und Argentinien belegen dies. Die Privatisierung der Wasserversorgung folgt den Gesetzen des Marktes und verläuft zunehmend intransparent. In vielen Beispielen wurden die Wasserpreise und Anschlusskosten drastisch angehoben. Oft werden arme Gebiete aus den Verträgen einfach ausgeschlossen, da sie nicht mehr die Kosten aufbringen können. Frauen und Mädchen sind zu zwei Dritteln von mangelhaftem Zugang zu Wasser betroffen. Sie sind meist diejenigen, die Wasser für die Familie aus weit entfernten Quellen herantragen müssen. Der hohe Zeitaufwand geht oftmals auf Kosten ihrer Ausbildung sowie möglicher Erwerbsarbeit und Erholung. Diese Situation trägt zur Armut bei, daher ist die GenderRelevanz der Wasserproblematik sehr hoch. 44 Ziel ist es, dass die Betroffenen vor Ort einen regelmäßigen Zugang zu ausreichendem, sauberem, annehmbaren und bezahlbaren Wasser in Nähe des Hauses haben. Unsere Forderungen beziehen sich darauf, dass der Staat und die Privatwirtschaft Wasserverschmutzung oder Übernutzung unterlässt und den Zugang zu Wasser für alle garantiert. Wenn das saubere Trinkwasser, das wir haben, zugunsten von Profiten zunehmend vergiftet und verschmutzt wird, dann wird unser Wasser nicht mehr lange für alle reichen! Menschenrecht vor Handelsrecht 45 Diskussion Moderation: Annette Riedel, Deutschlandradio Frage: Unter welchen Bedingungen wäre eine Partnerschaft zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Trägern(PPP) für die Verbesserung der Wasserversorgung möglich? Die Wasserversorgung muss für alle erschwinglich sein Beate Wagner: Der General Comment Nr. 15 bietet eine gute Grundlage, um diese Frage zu beantworten. Der UN-Ausschuss hat nicht festgelegt, ob die öffentliche oder die private Hand das Wasser anbietet. Er betont lediglich, dass die Wasserversorgung für alle erschwinglich sein muss. Gerade die ausgegrenzten Gruppen einer Gesellschaft müssen in der Lage sein, ohne unvertretbaren Aufwand und ohne die Verletzung anderer Menschenrechte das Recht auf Wasser wahrzunehmen. Es gibt ein großes Defizit in der Wasserversorgung, vor allem in den Ländern des Südens. Um die nötigen Investitionssummen aufzubringen, sind Kooperationen mit privaten Unternehmen durchaus denkbar und sinnvoll, wenn sie dem menschenrechtlichen Anspruch dienen. Roland Ruscheweyh: Öffentlich-private Partnerschaften sind für beide Seiten lukrativ, wenn die Kosten für den Verbraucher erschwinglich bleiben. Es gibt im internationalen Vergleich eine allgemein anerkannte Obergrenze von 4 Prozent des Einkommens, die höchstens für Wasser- und Abwasserdienstleistungen verwendet werden sollten. Durchgeführte Privatisierungen sind zum Teil daran gescheitert, dass der Blick auf den Investitionen und nicht auf den zu erhebenden Gebühren lag. Die Dienstleistungen waren dann später durch die Preise nicht refinanzierbar. Das Angebot muss Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen. 46 Privatisierung heißt nicht unbedingt, dass das private Unternehmen Eigentümer der jeweiligen Wasserquellen ist und somit allein die Gebühren bestimmen kann. Privatisierung kann auch bedeuten, dass ein Unternehmen für eine Kommune bestimmte Dienstleistungen erbringt, weil es in dieser Form günstiger und effizienter ist. Für Remondis ist es entscheidend, dass der Betrieb optimiert wird und die nötigen Investitionen getätigt werden. Natürlich muss dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit sichergestellt bleiben. Mit welchem Modell sie gewährleistet werden kann, ergibt sich aus der Vielzahl der genannten Faktoren. Gesamtwirtschaftlichkeit sicher stellen Grit Martinez: Öffentlich-private Partnerschaften funktionieren dann gut, wenn eine Machbarkeitsanalyse des kommunalen Wasserkreislaufs vorliegt. Das anbietende Unternehmen muss neben dem technischen Know-how auch Qualifikationen für eine dezentrale Wasserversorgung vorweisen und eine Kompetenzerweiterung für die Wasserwerke vor Ort anbieten. Der Betrieb der Anlage sollte in der Hand der Kommune bleiben. Ein Beispiel für eine erfolgreiche PPP ist die bolivianische Kooperative Cosmol. Die Mitglieder sind in der Lage, die Wasser- und Abwassergebühren zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wurde im Vorwege auf die Zumutbarkeit überprüft. Im Gegenzug für die Gebühren werden die Mitglieder der Kooperativen beim Aufbau von sozialer Infrastruktur unterstützt. Die Kommune ist inzwischen wasserautark und die Wasserversorgung wird ausschließlich durch die Gebühren finanziert. Kompetenzerweiterung für die Wasserwerke vor Ort anbieten Petra Bierwirth: PPP wirkt positiv, wenn das private Unternehmen bestimmte Dienstleistungen für eine Kommune übernimmt. Die Kommune kann in Absprache mit dem Unternehmen das Modell der Wasserversorgung für ihr Gebiet entwickeln und hat später bei der Preisgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte die 47 Kommune die Möglichkeit haben, die Zusammenarbeit zu kündigen. Die Lösung, die das Unternehmen anbietet, muss auf die lokalen Bedingungen zugeschnitten sein. Lösungen müssen auf die lokalen Bedingungen zugeschnitten sein Caroline Hoffmann: Das Wasser an sich darf nichts kosten. Für die Wasserbereitstellung können zwar Gebühren erhoben werden. Und private Unternehmen erwirtschaften natürlich mit dem Bau von Wasseranlagen und Installationsaufträgen Gewinn. Wasser als Rohstoff darf aber keinen Profit erzielen. Frage: Welche Rolle sollte die Politik gegenüber multinationalen Trinkwasserkonzernen einnehmen? Diese Konzerne kaufen Eigentumsrechte für Wasserquellen, um damit in Flaschen abgefülltes Tinkwasser herzustellen. Besonders große Gewinne werden in den Entwicklungsländern erzielt, in denen es eine mangelnde öffentliche Trinkwasserversorgung gibt. Petra Bierwirth: Die Politik muss sich dann einmischen, wenn diese Verkaufsstrategien dazu führen, dass nur noch der Wasser bekommt, der es sich leisten kann. Damit werden die Probleme eher verschärft als gelöst. Die Konflikte, die dann wegen des Wassers entstehen können, müssen frühzeitig verhindert werden. Zum Teil wurden bereits ganze Flussläufe privatisiert Caroline Hoffmann: Wasserquellen dürfen nicht verkauft werden. Die Quellen müssen kommunal bleiben. Diese kategorische Ablehnung betrifft nicht unbedingt die Quellen der Abfüllbetriebe sondern den Verkauf von Wassereinzugsgebieten. Zum Teil wurden bereits ganze Flussläufe privatisiert, und die Bevölkerung hatte an diesem Flüssen keinen Zugang mehr zu ihren bisherigen Wasserquellen. Der Bau von Riesenstaudämmen zur Energiegewinnung führte in China dazu, dass zehn Millionen Menschen flussabwärts vom Trinkwasserzugang abgeschnitten sind. 48 Frage: Welcher Kodex, welche Qualitätsstandards und welche Institutionen sind nötig, damit die Zusammenarbeit von öffentlichen Trägern und privaten Anbietern in diesem Bereich reguliert und kontrolliert wird? Roland Ruscheweyh: Für PPP und Konzessionsmodelle existieren bis jetzt keine Vertragsstandards. Jeder Vertrag muss individuell verhandelt werden. Festgelegte Kriterien würden für mehr Transparenz sorgen. Frage: Wie können die Akteure der kommunalen Wasserwirtschaft in den Entwicklungsländern geschult werden, damit sie ihre Bedingungen gegenüber den privaten Unternehmen formulieren können? Petra Bierwirth: Die Organisation und der Aufbau des deutschen Wasser- und Abwassersystems bietet dafür gute Voraussetzungen. Das größte Problem ist nicht die Versorgung in den städtischen Ballungsgebieten sondern im ländlichen Raum. In diesen Regionen sind kleinteilige Lösungsansätze gefragt. Hier in Deutschland haben wir gute Erfahrungen mit kleinen Zweckverbänden gesammelt. Diese arbeiten gut mit großen Unternehmen zusammen, die in den Städten angesiedelt sind. Die Vertreter dieser kommunalen Einrichtungen sind bereit, ihr Know-how an die Akteure in den Partnerländer weiterzugeben. Dies muss politisch vorbereitet und finanziert werden. Gute Erfahrungen mit kleinen Zweckverbänden Frage: Wer garantiert, dass staatliche Institutionen die besseren Betreiber und Verwalter von Wasserreserven sind? Ist der Krieg um Wasser nicht oft politisch generiert? Caroline Hoffmann: Politik ist nicht willkürlich. Sie wird durch das internationale Recht und das Völkerrecht reglementiert. Die UN-Abkommen sind Beispiele für die staatlichen Verpflichtungen. Krieg um Wasser 49 Die Türkei versucht gerade, am Oberlauf des Euphrats einen großen Staudamm zu bauen. Damit würde dem Euphrat im Irak große Mengen Wasser fehlen. Dieser Fall zeigt, wie Kriege um Wasser entstehen können. Wasserproblem als Querschnittsthema Beate Wagner: Die rechtliche Situation leitet sich direkt aus den Menschenrechten ab. Die Frage der Umsetzung ist jedoch nicht gelöst. Die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen müssen auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit überprüft werden. Dies birgt dann natürlich Konfliktpotential. Es gibt aber auf der internationalen Ebene durchaus auch positive Verhandlungsergebnisse bei Konflikten um Wasser. Die Vereinten Nationen haben begonnen, das Wasserproblem als Querschnittsthema zwischen den einzelnen UN-Organisationen zu behandeln. Doch die UN-Organisationen im Entwicklungsbereich sind sehr zersplittert. Sowohl UNICEF und die WHO als auch UNESCO beschäftigen sich mit Wasser. Ein integrierter Ansatz soll die spezifischen Aspekte der einzelnen Organisationen aufgreifen. Die Weltwasserberichte stellen die unterschiedlichen Themen dar und fassen die Daten zu Wasser zusammen. Caroline Hoffmann: Die UN haben eine Arbeitsgruppe zu den Auswirkungen von Großprojekten, wie den Bau von Staudämmen, geschaffen, welche die etwaige Konflikte mit Hilfe des internationalen Rechts bearbeitet. Im politischen Bereich wird sich inzwischen intensiver mit den komplexen Problemen bei der Wasserversorgung beschäftigt. Saubere Gewässer durch die Zusammenarbeit der europäischen Länder Petra Bierwirth: Die EU hat eine Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Ziel ist, die Gewährleistung von sauberen Gewässern durch die Zusammenarbeit der europäischen Länder. So eine Vereinbarung ist auf andere Regionen der Welt übertragbar. Gewässer müssen länderübergreifend geschützt werden. 50 Frage: Wäre der Wasserexport aus wasserreichen Gebieten in wasserärmere Regionen ein sinnvoller Lösungsansatz? Es existieren bereits Konzepte für Infrastrukturprojekte, die Alpenwasser nach Spanien oder Griechenland transportieren sollen. Roland Ruscheweyh: Es gab Ideen über den Bau einer Pipeline von Österreich zum Mittelmeer, um dann von dort mit Hilfe von Tankern das Quellwasser nach Saudi-Arabien zu transportieren. Diese Ansätze wurden verworfen. Es ist viel sinnvoller, Technologien vor Ort zu implementieren, zum Beispiel die Wasseraufbereitung durch Entsalzungsanlagen. Kim Weidenberg: Neben dem direkten Wasserexport ist der indirekte Wasserexport nicht zu unterschätzen. Durch den Obst- und Gemüseanbau in den südlicheren Ländern wird das Wasser, das zur Bewässerung der Pflanzen dient, indirekt exportiert. Dieser globale Wasseraustausch geht oft zu Lasten der Länder, in denen bereits Wassermangel herrscht. Indirekter Wasserexport Frage: In den WTO-Verhandlungen soll eine weitere Öffnung der nationalen Märkte für den globalen Handel vorangetrieben werden. Der Bereich„Daseinsfürsorge“ soll auch geöffnet werden. Wasser ist noch aus diesem Bereich ausgeklammert. Ist das die richtige Entscheidung? Petra Bierwirth: Bei der Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist Wasser noch ausgeschlossen. Wenn es diese Position innerhalb der EU gibt, können nicht Teile der EU dies von anderen Ländern fordern. Ich spreche mich gegen eine Aufnahme von Wasser in die Dienstleitungsrichtlinie aus. Kim Weidenberg: Die EU hat im Rahmen des GATS an 72 Länder in Bezug auf die Liberalisierung der Wasserwirtschaft Forderungen gestellt. Wenn diese in das GATS-Abkommen aufgenommen wird, dann gilt die Unumkehrbarkeit der PriEU-Forderungen Bezug auf die Liberalisierung der Wasserwirtschaft 51 vatisierung. Privatisierungen können dann nicht mehr – oder nur unter hohen Entschädigungszahlungen – zurückgenommen werden. Oft wird bereits nach den Vorgaben des GATS verhandelt. Die bolivanische Regierung hat im Jahr 2000 ein US-amerikanisches Wasserunternehmen mit hohen Zahlungen entschädigt, als sie aufgrund von starken, öffentlichen Protesten die Privatisierung der Wasserversorgung zurücknahmen. Beate Wagner: Es gibt noch kein individuell einklagbares Menschenrecht auf Wasser. Aber es gibt eine sehr intensive Diskussion über ein Zusatzprotokoll, das in den Ländern, die den Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ratifiziert haben, die Einklagbarkeit ermöglichen würde. Die Bundesregierung bewertet diesen Diskussionsprozess als positiv, sie hat aber noch keine Initiative ergriffen, ein Individualrecht einzufordern. Strengere Umweltauflagen? Frage: Sollte die Politik durch strengere Umweltauflagen versuchen, den Wasserverbrauch zu regulieren? Zum Beispiel durch die Herstellung von Papier wird sehr viel Wasser verbraucht. Die Verwendung von Umweltpapier ist jedoch lange noch nicht an allen Stellen durchgesetzt und wäre eine Möglichkeit, Wasserverbrauch zu verringern. Caroline Hoffmann: Das Umweltbundesamt hat den„Blauen Engel“ als Umweltschutzsiegel eingeführt. Gerade bei der Verwendung von Umweltpapier hat sich gezeigt, dass es trotz anfänglicher Widerstände der Industrie inzwischen in vielen Institutionen benutzt wird. Die öffentliche Beschaffung von Materialien beträgt 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Hierfür können aber nicht verpflichtend nur Produkte eingekauft werden, die als umweltschonend und nachhaltig deklariert sind. Es würde den Wettbewerb einschränken und ist daher nicht legitim. 52 Service Auszüge aus dem Allgemeinen Kommentar No. 15 (2002)„Das Recht auf Wasser“ Auszüge aus dem Allgemeinen Kommentar No. 15(2002) „Das Recht auf Wasser“(gemäß den Artikeln 11 und 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) 17 1. Wasser ist ein begrenzter natürlicher Rohstoff und ein für Leben und Gesundheit wesentliches Öffentliches Gut. Das Menschenrecht auf Wasser ist unumgänglich, wenn Menschen in Würde leben wollen. Es ist eine Vorbedingung für die Verwirklichung anderer Menschenrechte. (...) Die Vertragsstaaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das im vorliegenden Kommentar festgeschriebene Recht auf Wasser ohne Benachteiligungen für absolut jeden zugänglich zu machen. 2. Das Menschenrecht auf Wasser berechtigt jedermann zu ausreichendem, ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch. (...) 3. Artikel 11, Abschnitt 1 des[WSK-]Paktes spezifiziert eine Anzahl von Rechten, die sich aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ableiten, und die für die Verwirklichung dieses Rechtes unentbehrlich sind,„einschließlich angemessener Ernährung, Kleidung und 17 Der vollständige 20seitige Allgemeine Kommentar Nr. 15 zum WSK-Pakt kann in deutscher Übersetzung unter http://www.menschen-recht-wasser. de/downloads/Kommentar_Nr_15_Recht_auf_Wasser_deutsch.doc eingesehen und heruntergeladen werden. 54 Wohnung“. Die Verwendung des Wortes„einschließlich“ zeigt an, dass diese Aufzählung von Rechten nicht als erschöpfend beabsichtigt war. Das Recht auf Wasser gehört eindeutig zu der Kategorie der Garantien, die für die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards wesentlich sind(...). Das Recht ist auch in Zusammenhang mit anderen, in der Internationalen Erklärung der Menschenrechte enthaltenen Rechten zu sehen, in erster Linie mit dem Recht auf Leben und auf menschliche Würde.(...) 10. Das Recht auf Wasser enthält sowohl Freiheiten als auch Rechtsansprüche. Die Freiheiten schließen das Recht ein, den Zugang zu einer bestehenden Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, die für das Recht auf Wasser notwendig ist, und das Recht auf Freiheit von Beeinträchtigung, wie etwa das Recht auf Freiheit von willkürlichen Unterbrechungen der Wasserversorgung oder Verschmutzung der Wasservorräte. Demgegenüber beinhalten die Ansprüche das Recht auf ein System der Wasserversorgung und-verwaltung, das den Menschen beim Genuss des Rechts auf Wasser gleiche Chancen bietet. 11. Die Grundlagen des Rechts auf Wasser müssen entsprechend Artikel 11, Abschnitt 1 und Artikel 12[des WSKPaktes, die Red.] für menschliche Würde, Leben und Gesundheit angemessen sein. Wasser muss als soziales und kulturelles Gut behandelt werden, und nicht in erster Linie als Wirtschaftsgut.(...) 12. Während die Zulänglichkeit von Wasser, die für das Recht auf Wasser verlangt wird, in Abhängigkeit von verschiedenen Bedingungen variieren kann, gelten die folgenden Faktoren unter allen Umständen: 55 (a) Verfügbarkeit. Die Wasserversorgung muss jedem Menschen für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch ausreichend und ständig zur Verfügung stehen.(...) (b) Qualität. Das für jeden persönlichen oder häuslichen Gebrauch benötigte Wasser muss sicher sein, und deshalb frei von Mikroorganismen, chemischen Substanzen und Strahlenrisiken, die für die menschliche Gesundheit eine Bedrohung darstellen.(...) (c) Erreichbarkeit. Wasser und Wasserversorgungseinrichtungen müssen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Vertragsstaats für jeden Menschen unterschiedslos zugänglich sein. Erreichbarkeit hat vier sich überschneidende Dimensionen: (I) Physische Erreichbarkeit: Wasser und angemessene Wasserversorgungseinrichtungen müssen sich für alle Teile der Bevölkerung innerhalb einer sicheren physischen Reichweite befinden.(...) Alle Wasserversorgungseinrichtungen und-dienste müssen von ausreichender Qualität sein, kulturell angepasst und sensibel gegenüber geschlechtsspezifischen(...); (II) Wirtschaftliche Erreichbarkeit: Wasser und Wasserversorgungseinrichtungen müssen für alle erschwinglich sein.(...); (III) Gleichbehandlung: Wasser und Wasserversorgungseinrichtungen müssen rechtlich und tatsächlich für alle zugänglich sein,(...). 56 Die wichtigsten Ergebnisse des vierten Welt-Wasser-Forums in Mexiko-Stadt vom März 2006 Mitte März 2006 fand in Mexiko-Stadt das 4. Weltwasser-Forum statt. Das Forum, an dem 146 Minister und Delegationschefs teilgenommen hatten, endete am 21. März 2006. Die Fachleute widmeten sich ausführlich den Problemen von armen Bevölkerungsgruppen, weil deren Versorgung mit Wasser unzureichend ist. Dennoch wird das Menschenrecht auf Wasser in der abschließenden Ministererklärung nicht erwähnt. 18 Statt dessen schaffte es nur eine schwammige Formulierung in die Ministererklärung, in der Wasser als„lebenswichtiger Faktor“ für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung bezeichnet wird. Allerdings wird das UN-Millenniumsziel bekräftigt, wonach bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser halbiert werden soll. Bolivien, Venezuela und Kuba hatten einen alternativen Vorschlag eingebracht, in dem das Menschenrecht auf Wasser betont wird. Dieser hat aber lediglich als Anhang Eingang die Erklärung gefunden. In einer weiteren Zusatzerklärung definiert die EU den Zugang zu Wasser als„fundamentales Recht“. Doch letztendlich haben die Industrieländer, multinationale Wasserkonzerne und die internationalen Finanzinstitutionen ihre Interessen durchgesetzt. Sie alle wehren sich konsequent gegen ein einklagbares Menschenrecht auf Wasser, weil es ihren Vorstellungen von profitablen Wasserpreisen und der Beteiligung der Privatindustrie bei der Bereitstellung von Wasser entgegensteht. Erfolg für Konzerne 18 Ministerial Declaration of the 4th World Water Forum: http://www.worldwaterforum4.org.mx/uploads/TBL_DOCS_17_29.pdf 57 Widerstand Das offizielle Forum wurde begleitet von sozialen Bewegungen sowie NRO Parallel- und Gegenveranstaltungen unter dem Motto„Aktionstage zur Verteidigung des Wassers“. In diesem Rahmen fand eine Demonstration gegen die Privatisierung von Wasserressourcen statt. Daran schloss sich das alternative Internationale Wasserforum 19 an, das von deutscher Seite maßgeblich von Brot für die Welt mitgetragen wurde. Die Organisation betreibt seit längerem eine Kampagne für das Menschenrecht auf Wasser. 19 Joint Declaration of the alternative International Forum to the 4th World Water Forum: http://www.menschen-recht-wasser.de/downloads/Joint_Declaration_Water_Mexico_2006.pdf 58 Auszüge aus dem Positionspapier zum Internationalen Jahr des Süßwassers 20 Forderungen und Vorschläge Die natürlichen Belastungsgrenzen von Ökosystemen lassen sich nicht erweitern. Sie müssen beachtet und die Ökosysteme in ihren Naturfunktionen auch im Interesse menschlicher Bedürfnisse erhalten werden. Nachhaltiger Umgang mit Wasser soll(...) • Verschmutzung, Verbauung, Übernutzung und andere nachteilige Veränderungen von Gewässern und Feuchtgebieten vermeiden oder nach den Umständen so gering wie möglich halten, • nationale und internationale Standards für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässergüte und Gewässerökosysteme setzen(...), • die Gewässer im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in ihren natürlichen großräumigen Zusammenhängen(Einzugsgebieten) als Schutzziel definieren, • Wasserverschwendung vermeiden, effiziente Wassernutzung im jeweiligen Anwendungsbereich fördern und Ressourcen nachhaltig bewirtschaften. Ebenso notwendig für die Bewahrung der Süßwasser- Ökosysteme ist es, strukturelle Eingriffe, die oft irreversibel und meist nicht ausgleichbar sind, in Zukunft mehr als bisher zu prüfen, zu unterlassen oder zu minimieren. Das betrifft Staudämme, Kanalisierung von Flüssen, Abtrennung von Auensystemen, Trockenlegung von Feuchtgebieten und große Bewässerungsprojekte in Gebieten mit Wassermangel. (...) 20 Das gesamte Positionspapier ist einzusehen und herunterzuladen unter: http://www.forum-ue.de/fileadmin/userupload/positionspapiere/agwas_2003_pospapzuminternationalenjahrdessuesswassers.pdf 59 Wasserwirtschaftliche Projekte dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind kein Instrument zur Exportförderung der einschlägigen Industrien und Dienstleister und sollen nicht den Rück- oder Abfluss von Kapital aus den Empfängerländern generieren. Eine zielgerichtete fachliche und politische Organisation der Wasserwirtschaft in den jeweiligen Ländern ist für die nachhaltige Entwicklung des Wasserund Abwassersektors unverzichtbar. Sie sollte durch Kooperationen auf nichtkommerziellen Ebenen mit dem Ziel gestärkt werden, die Teilhabe der Bevölkerung und einzelner Gruppen an Planungs- und Entscheidungsprozessen zu schaffen und auszubauen, lokales Know-how zu fördern und dauerhaft zu sichern. Dies ist auch die Aufgabe einer breit angelegten interdisziplinären Bildungsarbeit, bei der sich umwelt- und entwicklungspolitische Aktivitäten verbinden sollten.(...) Die Forderungen an die Entwicklungszusammenarbeit ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen. • Da die Beteiligung des ausländischen privaten Sektors entwicklungspolitisch mehr Gefahren und Nachteile als Chancen birgt, sollte die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ihre Unterstützung von Großkonzernen mit Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit überprüfen und gegebenenfalls einstellen. • Statt dessen sollte sie die Realisierung von Alternativen fördern. Dazu gehören u.a. eine Stärkung der Fähigkeiten des Staates und der Kommunen, ihre Pflicht zur Daseinsvorsorge für alle Bürger zu erfüllen, die verstärkte Förderung öffentlicher, kommunaler Wasserversorger und die Entwicklung und Umsetzung basisnaher Lösungen unter Beteiligung der Bevölkerung.(...) 60 • Die Prinzipien der World Commission on Dams müssen als Mindeststandard für die Planung und Realisierung von Wasserbauprojekten anerkannt und umgesetzt werden (...) Es gilt, das Menschenrecht auf Wasser weltweit anzuerkennen! Sauberes Trinkwasser ist eine Grundbedingung für menschliches Überleben. Seine sichere und bezahlbare Bereitstellung ist deshalb eine humane und soziale Grundforderung und ein vorrangiges Ziel staatlicher Entwicklung. (...) Die Garantie des Grundrechts auf Wasser bedarf über mögliche Kodifizierungen hinaus eines wirksamen Regelwerks, das nationale und internationale Institutionen und private und öffentliche Wirtschaft bindet. Die Wasserversorgung der Bevölkerung muss in öffentlich-rechtlicher Verantwortung verbleiben. Die zunehmende Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor ist kritisch zu sehen. Kommunale, regionale und nationale Regierungen müssen hinreichende Regulationsmöglichkeiten erhalten, um Sozial- und Umweltstandards bei der Wasserversorgung zu sichern. Der drohenden Einschränkung dieser Rechte durch das GATSAbkommen muss entgegen gewirkt werden. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, dazu beizutragen, dass in Ländern des Nordens wie des Südens Wasserfragen und ihre nachhaltige Lösung hohe Priorität erlangen und die öffentliche Diskussion darüber gefördert wird. 61 Literaturhinweise und Internetadressen: Deutsch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung(2006). Der Wassersektor in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit : http://www.bmz.de/de/service/infothek/fach/materialien/Materialie154.pdf Uwe Hoering: „Wasser für Nahrung – Wasser für Profit” : http:// www.menschen-recht-wasser.de/downloads/hintergrund15_wasser-landwirtschaft.pdf Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung(2005): Wasser für die Armen. Zum Weltwassertag am 22. März : http://www.bmz.de/de/presse/pressematerial/Weltwassertag_2005/wasser_regional.pdf Christina Deckwirth: „Sprudelnde Gewinne? Transnationale Konzerne im Wassersektor und die Rolle des GATS“ . WEEDArbeitspapier. Bonn/Berlin 2004 Maude Barlow und Tony Clarke: „Blaues Gold Das globale Geschäft mit dem Wasser.“ Neuausg. 2004. Kunstmann Verlag, ISBN: 3888973759 Michael Windfuhr(2003): „Das Menschenrecht auf Wasser – Was steht hinter dem Konzept?“ : http://www.fian.de/fian/downloads/pdf/wasser/Das-Menschenrecht-auf-Wasser.pdf Nils Rosemann: „Das Menschenrecht auf Wasser unter den Bedingungen der Handelsliberalisierung und Privatisierung“ , November 2003: http://fesportal.fes.de/pls/portal30/ docs/FOLDER/WORLDWIDE/GEWERKSCHAFTEN/BERICHTE/ROSENMANNDEUTSCH.HTML Lisa Stadler/Uwe Hoering: Das Wasser-Monopoly. Von einem Allgemeingut und seiner Privatisierung . Zürich 2003 „Flaschenwasser – der Markt boomt!“ , http://www.menschenrecht-wasser.de/ware-wasser/40_DEU_HTML.php „Wasser und Markt.“ attac-Positionspapier zur Privatisierung und Liberalisierung in der Wasserversorgung. http://www. attac.de/jena/dokumente/wasser.php http://www.menschen-recht-wasser.de/ http://www.wasser-lexikon.de/ 62 Literaturhinweise und Internetadressen: Englisch: The 2 nd UN World Water Development Report: Water, a shared responsibility : http://www.unesco.org/water/wwap/wwdr2/ table_contents.shtml P. Michael Schmitz(Hg.): Water and Sustainable Development . (Schriften zur Internationalen Entwicklungs- und Umweltforschung 13). Frankfurt u.a. 2005 „Reclaiming Public Water” : http://www.menschen-recht-wasser. de/downloads/Reclaiming_public_water.pdf Bonn International Center for Conversion(BICC) brief 33; Volker Böge, Juli 2006: Water Governance in Southern Africa – Cooperation and Conflict Prevention in Transboundary River Basins , http://www.bicc.de/publications/briefs/brief33/ content.php Bonn International Center for Conversion(BICC) paper 46, Lars Wirkus(Hg.) März 2006: Water, Development and Cooperation— Comparative Perspective: Euphrates-Tigris and Southern Africa , http://www.bicc.de/publications/papers/ paper46/content.php International Rivers Network(IRN): http://www.irn.org Stockholm International Water Institute(SIWI): http://www. siwi.org/ World Commission on Dams: http://www.dams.org/ World Water Council: http://www.worldwatercouncil.org/ World Water Forum: http://www.worldwaterforum4.org.mx/ home/home.asp food& water watch: http://www.foodandwaterwatch.org/water 63 Posterausstellung: WASSER IN DEN GESELLSCHAFTEN ASIENS Wasser spielte und spielt in Asien eine so wichtige Rolle, dass es in allen seinen Erscheinungsformen die kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen maßgeblich mitbestimmt und zum Entstehen, Bestehen, aber auch zum Untergang großer Reiche beigetragen hat. Diese fundamentale Bedeutung des Wassers, die Abhängigkeit von klimatischen Unwägbarkeiten und die Funktionen, die Wasser u.a. im religiösen Rahmen hatte, findet in den Kulturen Asiens vielfältigen Ausdruck. Andererseits ziehen sich Auseinandersetzungen um Wasser und das Bemühen, die Wasser- und Energieversorgung für die Bevölkerung zu sichern, durch die gesamte Geschichte der Länder und Regionen. Zur Ausstellung Die Posterausstellung wurde ursprünglich für die Wissenschaftsnacht 2006 der Region Bonn-Rhein-Sieg gestaltet, die unter dem Thema„WasserFest“ („Wasser verbindet und trennt“) stand. Sie stellt auf Postern schlaglichtartig dar, welchen speziellen Ausdruck die große Bedeutung des Wassers in der bildenden Kunst und der Literatur der Regionen fand. Den Kontrast zu dieser historischen Perspektive bilden die Poster, die anhand von einzelnen Bauvorhaben die Probleme und Ambivalenzen umreißen, die mit der Verteilung des Wassers und dem Ringen der asiatischen Länder um eine sichere und ausreichende Wasserversorgung wirtschaftlich und gesellschaftlich aufstrebender Regionen verbunden sind. 7 Poster A0+(5 x Hochformat, 2 x Querformat) auf Nachfrage besteht die Möglichkeit themenbezogener Vorträge Kontakt Universität Bonn Institut für Orient- und Asienwisse 6 n 2 schaften Indologisches Seminar Frau Signe Kirde, M.A. Regina-Pacis-Weg 7 53113 Bonn 63 ISBN: 978-3-89892-639-3 FES-Veröffentlichungen zum Thema Menschenrechte: 1. Menschenrecht auf Wasser – Frauen und Trinkwasserversorgung(2004) 2. Aufklärung ist ein Menschenrecht(2004) 3. Versöhnung in Afrika und Europa(2004) erhältlich in deutsch und französisch 4. Zurück zum Faustrecht? – Die Bedeutung des Völkerrechte für ein friedliches Zusammenleben der Völker in einer Welt im Umbruch(2003) 5. Children in Areas of War and Crisis(2003) 6. Alles, was(Menschen-)Recht ist? – Menschenrechtsberichterstattung in der deutschen Mediengesellschaft(2001) 7. Kleinwaffen – eine tödliche Weltplage(2001) 8. Osteuropas verkaufte Frauen – Wege zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels(1999) 9. Die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte im Kontext des UN-Weltsozialgipfels(1995) Weiterhin sind Broschüren zu der Verleihung des Menschenrechtspreises der Jahre 2003 bis 2006 erhältlich Preisträger 2003 – Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda Preisträger 2004 – Abel Alier und Mahgoub Mohamed Salih, Sudan Preisträger 2005 – Maria Luisa Sepúlveda Edwards, Chile und Dr. Salomon Lerner Febres, Peru Preisträger 2006 – Somsak Kosaisook, Thailand(im Entstehen) 68