Polen und Deutschland im europäischen Binnenmarkt 1. Werkstattgespräch zum Thema „Perspektiven der polnisch-deutschen Arbeitsmigration im Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer“ am 14. Juni 2006 in Warschau Copyright: Friedrich Ebert Stiftung Vertretung in Polen Graphische vorbereitung: Janusz Pilecki 1 Vorwort Übergangsfristen- keine Pause vom Denken, sondern eine Pause zum Denken Die vier Grundfreiheiten des EG-Vertrags betreffen Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 erlaubt den EU-15 eine Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht der neuen Mitgliedsstaaten bis zu sieben Jahren. Die Bundesregierung hat die Verlängerung dieser Übergangsbestimmungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit um drei weitere Jahre(2006-2009) beschlossen und angekündigt, auch die Möglichkeit einer dritten Phase bis 2011 zu nutzen. Diese Beschränkungen rufen gegensätzliche Positionen und Meinungen hervor. Spricht man auf der einen Seite von einem Verstoß gegen die Gleichbehandlung, den die Beschränkungen darstellen, wird dem entgegengehalten, dass es sich um eine gezielte Steuerung und nicht den Versuch einer Abschottung handle. Diese zum Teil hitzig und nicht immer rational geführte Debatte ist Hintergrund für das von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Warschau initiierte erste Werkstattgespräch am 14. Juni 2006 zum Thema„Perspektiven der polnisch-deutschen Arbeitsmigration im Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer“. Ziel der Veranstaltung war ein Meinungsaustausch zwischen den beiden Regierungen, Parlamenten, Sozialpartnern und Experten vor allem aus Polen und Deutschland. In diesem Rahmen stellten die Teilnehmer ihre Positionen dar und erläuterten die Motive und Auswirkungen der Inanspruchnahme der Beschränkungen (Deutschland) und des freien Zugangs(Spanien). Sie gaben einen Überblick über das Ausmaß der Migrationbewegungen und diskutierten über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen. Peter Hengstenberg Leiter des Landesbüros Polen Friedrich- Ebert-Stiftung Clemens Rode Regionalkoordinator für Mittel- und Osteuropa 2 I. Politik und Fakten der Arbeitsmigration in der EU der 25 Europäische Union Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrags (Art.39). Sie beinhaltet zwei Elemente: das Recht auf ungehinderten Zugang zu einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedsland sowie das Recht auf Gleichbehandlung im Aufnahmestaat. Laut Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 dürfen die alten Mitgliedsländer die Arbeitnehmerfreizügigkeit bis zu sieben Jahren(2+3+2Modell) beschränken, wobei sich die Beschränkung nur auf das erste Element(den Zugang) der Arbeitnehmerfreizügigkeit bezieht. Sobald Zugang gewährt wurde, besteht Anspruch auf Gleichbehandlung. Zugangsbeschränkungen bestehen in Deutschland, Österreich, Italien, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Freien Zugang gewähren seit dem 1. Mai 2004 Großbritannien, Irland und Schweden und seit dem 1. Mai 2006 Portugal, Spanien, Finnland sowie Griechenland. Deutschland und Österreich dürfen während der bis zu siebenjährigen Phase zusätzlich in besonders sensiblen Sektoren den Zugang von ausländischen Arbeitnehmern/innen zum Dienstleistungssektor beschränken. In diesen Bereichen kommt die Dienstleistngsrichtlinie nicht zur Anwendung. In Deutschland betrifft das die Bereiche Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration. Die Kommission der EU zieht eine positive Bilanz der ersten Phase. Die Migrationsströme zwischen neuen und alten Mitgliedsstaaten waren sehr begrenzt. Es gibt keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Migration und den Übergangsregelungen. Die Lage auf den Arbeitsmärkten der Länder, die eine volle Freizügigkeit gewähren, hat sich eher entspannt als verschärft. Sie empfehlen den betroffenen acht alten Mitgliedsstaaten, die weitere Inanspruchnahme der Übergangsregelungen zu überdenken. Von deutscher Seite wird Kritik daran geübt, dass die Kommission in ihrer Einschätzung die unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Situation der alten Mitgliedsstaaten und deren geografische Lage nicht berücksichtigt hat. 3 Deutschland:„Steuern statt Abschotten“ Deutschland nimmt die Übergangsbestimmungen in der Phase vom 1. Mai 2006 bis zum 30. April 2009 weiter in Anspruch. Dies gilt für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für die Entsendung von Arbeitnehmern/innen in besonders sensiblen Branchen. Die Gründe werden von Wolfgang Koberski(Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Berlin) erläutert:„Bei einer Arbeitslosigkeit von 10,8% (4,535 Mio.; Stand Mai 2006) kann man die Aufhebung der Beschränkungen den Leuten nicht vermitteln“. Zeitgleich gibt es eine Wachstumsschwäche in Deutschland. Für 2006 werden 1,8 bis 2% Wachstum prognostiziert. Es wird jedoch vermutet, dass erst ab 2% Wachstum neue Beschäftigung entstehen könne. Bezüglich des Vorwurfes der Abschottung des Arbeitsmarktes wird auf die 500.000 Arbeitsgenehmigungen, die 2005 erteilt wurden, verwiesen – mehr als dreimal so viele wie Großbritannien im gleichen Zeitraum erteilt hat. Die Strategie der Bundesregierung setzt auf Steuerung statt auf Abschotten. Dies bedeute, dass im nationalen Arbeitsgenehmigungsrecht Bürger/innen aus den neuen EU-Ländern Vorrang gegenüber Drittstaatsangehörigen haben. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es eine besondere Zugangsmöglichkeit für Staatsangehörige der neuen Mitgliedsstaaten gemäß Zuwanderungsgesetz(§ 39 Abs. 6 AufenthG). Danach kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmer für Beschäftigungen zulassen, die eine qualifizierte, mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzen, sofern keine inländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ferner gelten seit vielen Jahren bilaterale Vereinbarungen(Werkvertrags-/ Gastarbeitnehmerabkommen), insbesondere für die Bauwirtschaft. Die hier festgelegten Quoten für polnische Arbeitnehmer wurden in den letzten Jahren nur zu etwa 80% ausgeschöpft. Spanien:„Entspannung durch Legalisierung“ Einen anderen Weg beschreitet Spanien, das seit dem 1. Mai 2006 volle Freizügigkeit gewährt. Die spanischen Arbeitgeber stehen der Aufhebung der Beschränkungen positiv gegenüber. Die Botschaft unterstützt sie bei der Suche nach polnischen Arbeitern. Seit dem 1. Mai 2006 habe man keinen erheblichen Migrationanstieg feststellen können. Die Legalisierung würde vielmehr zu einer Entspannung der Situation beitragen. Ferner wurde auf die Probleme Spaniens mit illegalen Migranten/innen aus Drittstaaten, beispielsweise aus Afrika, verwiesen. 4 Empirische Untersuchungen der Migrationsbewegung Elmar Hönekopp(Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Leiter der Arbeitsgruppe Migration und Integration/Nürnberg) und Marek Kupiszewski(Ph. D., Środkowoeuropejskie Forum Badań Migracyjnych/Zentraleuropäisches Forum für Migrationforschung/Warschau) erläuterten das Ausmaß der Migrationsbewegung, die Gründe für die Migration aus Polen und gaben einen Überblick der Änderungen im Rahmen der Migration in den letzten 20 Jahren. In Deutschland liegt die tatsächliche Netto-Zuwanderung aus den EU-8(CZ, HU, EE, LT, LV, PL, SL, SK) für die Jahre 2003/04 bei 36.000 Personen, was deutlich unter der geschätzten Zuwanderung von rund 160.000 polnischen Bürgern/innen für 2004/05 liegt. Der heutige Anteil der Migrierenden aus den vier EU-8-Ländern Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn mit 400.000 Personen stellt einen Bevölkerungsanteil von 0,5% dar und ist damit im Vergleich zu anderen Nationalitäten äußerst klein. Polen und die anderen EU-8-Länder haben einen Anteil von 0,4% an den Erwerbstätigen in Deutschland. Die Zunahme polnischer Beschäftigter in Deutschland hatte keine größeren Auswirkungen auf die Nationalitätenstruktur der Erwerbstätigkeit. Während die Erwerbstätigenquote(d.h. der Anteil der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung) für die Deutschen und die EU-14-Ausländer(Personen aus den alten Ländern der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004) relativ konstant geblieben ist, ist sie bei Türken und Polen sehr stark auf 20% unter die der Deutschen zurückgegangen. Hönekopp zufolge stellt dies eine Herausforderung für die Politik zur Integration in den Arbeitsmarkt und möglicherweise eine Belastung für die Sozialversicherungssysteme dar. Laut der Statistik zum Arbeitslosengeld II gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen erhöhten Zugang dieser Ausländer zum deutschen Sozialsystem. Seit Mai 2004 haben sich 14.000 Personen aus den neuen EU-Ländern als selbstständige Handwerks- oder handwerksähnliche Betriebe angemeldet. Marek Kupiszewski verwies auf die Schwierigkeiten beim Vergleich von national erhobenen Daten hin. Als Beispiel führt er die Statistiken bei der Migration einzelner EU-Staaten an. Vergleicht man statistische Werte der Migration aus Polen bzw. der Slowakei nach Deutschland, so sind die in Deutschland erhobenen Werte höher als die in Polen bzw. der Slowakei. Die Gründe für die Migrationsbereitschaft in Polen basieren auf zwei Aspekten. Zum einen sei dies historisch bedingt. Polnische Bürger/innen seien es gewohnt zwei Beschäftigungen nachzugehen und über weite Strecken zu pendeln. Sie sehen die Migration ins Ausland als Ersatz für innerpolnische Migration an. Zweitens 5 spiele die Entfernung mittlerweile eine untergeordnete Rolle. So mache die Distanz Berlin-Warschau oder Berlin-London sowohl zeitlich als auch finanziell nur einen geringen Unterschied aus. Die Veränderungen der Migration in den letzten 20 Jahren zeigen einen Wandel von der Niederlassungsmigration hin zur kurzzeitigen Migration und zu unterschiedlichen Mobilitätsformen. Im Hinblick auf Polen wird angeführt, man müsse sich mit der Tatsache auseinandersetzen, nicht mehr nur Aus- sondern auch Einwanderungsland geworden zu sein. Migration hat sich durch Globalisierung, politischen Wandel und zunehmende Mobilität, u.a. durch das steigende Angebot preiswerter Flugverbindungen, verändert. Dadurch kehren viele Migranten/innen zurück oder pendeln. Nach Meinung von Marek Kupiszewski wird sich die Migration aus Polen stabilisieren. Dies erfolgt jedoch aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit, der starken Formalisierung des polnischen Arbeitsmarktes, der sich gegen die Beschäftigung richtet und den schlechteren Arbeitsbedingungen sowie Verdienstmöglichkeiten langsamer als erwartet. 6 II. Die Positionen der Sozialpartner und der Politik Die Beurteilung der Übergangsregelungen und deren Effekte in Deutschland und in Polen aus Sicht der Sozialpartner sind nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch unter den Sozialpartnern unterschiedlich. Deutschland In Deutschland sehen die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber und der Bundesverband der deutschen Industrie keine Notwendigkeit einer Verlängerung über 2009 hinaus und sprechen sich für eine sofortige Öffnung des Arbeitsmarktes für benötigte Fachkräfte nach Einführung eines entsprechenden Punktesystems aus. Man unterstreicht den Bedarf einer zügigen Vorbereitung, Reformierung und Strukturanpassung im Zusammenhang mit der baldigen vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU-25. Eine andere Meinung vertreten der Zentralverband des deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der DGB und die IG BAU, die die Beibehaltung der vereinbarten Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU-Osterweiterung begrüßen. Einer Aufhebung der Übergangsvorschriften stehen die ökonomische Situation in Deutschland und in den Beitrittsstaaten, die Lage am Arbeitsmarkt sowie die mangelnde Harmonisierung der sozialen Standards in der EU entgegen. Auf Bedenken stößt die Interpretation der Freizügigkeit als Grundrecht im Sinne des Marktrechts und nicht der Menschenrechte. Die Furcht der Bevölkerung vor einer Flut von Migranten ist in solchen Regionen am größten, in denen die Arbeitslosigkeit mit 20 bis 30% überdurchschnittlich hoch ist. Mit der Argumentation, dass Arbeitslosigkeit keine Arbeitsmigranten anzieht, ist dieser Furcht nicht beizukommen und auch deshalb sehen sich die Gewerkschaften vor die Herausforderung gestellt, Übergänge zu gestalten. Es gibt konkrete Fälle, in denen man bemüht ist, Kooperations- und Kommunikationsstrukturen aufzubauen. Es werden Impulse gegeben und Beispiele entwickelt, um 7 vor Ort gemeinsame soziale Standards zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Partizipation an den Diskussionen darüber, wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor Ort konkret aussehen könnte, noch ausbaufähig. Polen Ebenso wie in Deutschland herrschen in Polen unterschiedliche Meinungen. Einerseits wird in Bezug auf die Beschränkungen in Deutschland und Österreich Verständnis geäußert, da diese nicht als Restriktionspolitik, sondern als Notwendigkeit aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Probleme in diesen Ländern angesehen werden. Von Seiten der Gewerkschaften sieht man dagegen die Beschränkungen grundsätzlich als einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von EU-Bürgern/innen, wie sie in der Charta der Grundrechte stehen, an. Die Auswirkungen der Freizügigkeit werden unterschiedlich eingeschätzt. Auf der einen Seite ist von einem möglichen Schock auf dem Arbeitsmarkt die Rede, der durch einen massenhaften Zufluss von Arbeitskräften und angesichts des schwachen Wachstums drohe. Andererseits spricht man von negativen Auswirkungen auf lokale Arbeitsmärkte und bestimmte Sektoren, in denen es an gut ausgebildeten Fachkräften mangelt. Dadurch werde Ausbeutung und Diskriminierung der EU-8-Arbeitskräfte, ein Anstieg der illegalen Beschäftigung und die Entwicklung der Scheinselbstständigkeit verstärkt. Da die vier Grundfreiheiten nicht ohne soziale Sicherheiten gelten können, besteht die Notwendigkeit einheitlicher europaweiter Maßnahmen aller Gewerkschaften, ein erweitertes, soziales Europa mit einheitlichen Arbeitnehmerrechten und Personenfreizügigkeit zu schaffen. Wesentlich seien hierbei das Prinzip der Gleichbehandlung im Hinblick auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Stärkung der europäischen Kohäsionspolitik. Als notwendig wird dabei die Ausarbeitung von neuen Regeln, die die soziale Dimension in Europa präzisieren, angesehen. Weiterhin seien umfangreiche Informationsflüsse bezüglich der Arbeitsbedingungen und- regelungen sowie der Konsolidierung und gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner notwendig. Besorgniserregend sei außerdem die Abwanderung von qualifizierten Kräften, der sogenannte„ Brain Drain “. Zudem ist die Immigration nach Polen(vor allem aus den östlichen Nachbarländern) ein wichtiges Thema. 8 Auch wenn es zum Arbeitnehmerschutz der zukünftigen Mitgliedsstaaten sowie zur Migration aus Drittstaaten verschiedene Meinungen gibt, hält die Mehrheit den Schutz aller Arbeitnehmer für erforderlich, unabhängig davon, ob diese aus der EU, den neuen Mitgliedsstaaten(Rumänien und Bulgarien) oder aus Drittstaaten(z.B. Ukraine) kommen. Kritik wird an Beschränkungen des polnischen Arbeits-marktes für ukrainische Fachkräfte geübt. III. Die Entstehung der aktuellen migrationspolitischen Positionen von Regierungen und Parlamenten in Polen und Deutschland Die Gründe für die aktuellen migrationpolitischen Positionen und die Einführung der Übergangsregelungen in Deutschland werden von Janusz Grzyb( Ministerstwo Gospodarki RP / Polnisches Wirtschaftsministerium/Warschau) wie folgt zusammengefasst:„Erstens gab es Befürchtungen vor Spannungen als Ergebnis einer vollen Freizügigkeit. Dazu kamen Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Man brauchte die Übergangszeiten, um interne Reformen durchzuführen, um den eigenen Markt auf die Globalisierung vorzubereiten“. Zudem werde in Bezug auf die Migration in Deutschland nicht immer beachtet, dass Deutschland Millionen von Spätaussiedlern hat, ferner die Wiedervereinigung verkraften muss und daher eine völlig veränderte Arbeitsmarktsituation auftritt. Weiterhin grenzen Deutschland und Österreich unmittelbar an die Beitrittsstaaten und bekommen dadurch auch grenzüberschreitende Wanderung und Arbeitsbewegungen viel stärker zu spüren. Trotz der vielen positiven Aspekte, wie der Exporttätigkeit und Investitionsmöglichkeit deutscher Unternehmen in den Beitrittsländern, fühlen sich insbesondere die Arbeitnehmer in Deutschland, aber auch die Handwerker und die kleineren Betriebe bedroht, selbst wenn es sich teilweise um unbegründete Befürchtungen handelt. Dennoch befürworten große Teile der deutschen Politik die Beschränkungen, da diese auch das Lohnniveau sichern. Obwohl die Migrationsbewegungen und die Gründe für diese legitim sind, dürfe die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht dazu führen, die sozialen Standards in den Zielländern zu senken. 9 IV. Perspektiven der Arbeitsmigration in Mitteleuropa: Begrenzung der Nachteile, Promotion der Vorteile? Ein wichtiger Bereich ist die soziale Dimension der Freizügigkeit und der Aufbau eines grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Arbeitsmarktes, um Ausbeutung einzudämmen. Ebenso werden Gesetze und Verfahren als wesentlich erachtet, um Arbeitnehmerrechte tatsächlich einzuklagen. Der Bedarf einer Intensivierung des Dialogs und an mehr Flexibilität ist dabei entscheidend. Dazu gehört auch die Verbesserung und Zusammenarbeit bei der statistischen Datenerfassung und die Erweiterung von Informationsangeboten für Arbeitsmigranten/innen. Eine finanzielle Unterstützung für länderübergreifende Kontakte der Arbeitnehmer, gewerkschaftliche Kooperationen und Bildungsarbeit auf europäischer Ebene als Ergänzung nationaler Unterstützungsprogramme ist ebenfalls notwendig. Das Wirtschaftswachstums spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunft der Arbeitsmigration. So ist Wachstum wesentlich für die Entstehung von Arbeitsplätzen und für die Finanzierung eines leistungsfähigen Sozialsystems. Hinzu kommt die Herausforderung, das menschliche Arbeitskräftepotential, das auf dem europäischen Binnenmarkt vorhanden ist, besser zu nutzen. Weitere Aspekte der Arbeitsmigration, die insbesondere Polen betreffen, sind der Umgang mit der Immigration aus Drittstaaten und der gleichzeitigen Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Für beide Bereiche müssen Lösungen gefunden werden. 10 V. Zusammenfassung und Ausblick In diesem ersten Werkstattgespräch konnten mehrere Schwerpunktbereiche ausgemacht werden, wie die Vor- und Nachteile der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Positionen blieben hierbei gegensätzlich und die Standpunkte sind bekannt. Polen und Deutschland erleben eine demografische Entwicklung, die in beiden Ländern durch Geburtenrückgang und Überalterung der Gesellschaft gekennzeichnet ist. Zudem wandern aus Polen derzeit viele junge, gut qualifizierte Menschen in Hochlohnländer aus, was sich z.B. auf die Gesundheitsfürsorge und die Forschung negativ auswirken kann. Über die Notwendigkeit, dass Freizügigkeit mit einer Diskussion über den Erhalt und Ausbau sozialer Standards einhergehen muss, besteht weitgehend Einigkeit. Arbeitnehmerschutz sei keine nationale Angelegenheit und jeder, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, habe Anspruch darauf. Heiko Glawe vom DGB äußerte diesbezüglich:„Wenn wir von Freiheiten reden, dann müssen wir auch umgekehrt dahin kommen, von Sicherheiten zu reden. Wettbewerb sollte auf Grundlage eines regulierten Sozialstaates stattfinden. Diesen Rahmen hat es in jedem Nationalstaat gegeben. Dieser Rahmen fehlt auf der europäischen Ebene noch zu sehr, oder er ist noch nicht identifiziert“. Ergänzt wurde von Hans-Jürgen Uhl, MdB,„dass wir uns in Europa zur sozialen Dimension bekennen, die schon im Europa der 15 zu kurz gekommen ist und in der heutigen EU erheblich zu kurz kommt“. Ferner sei gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Integration von Migranten ein wichtiger Punkt, um eine Gleichbehandlung zu erreichen und soziale Standards zu wahren. Der Arbeitsmarkt sollte aus europäischem Blickwinkel gestaltet werden. Dazu gehört auch die schrittweise Angleichung der sozialen Bedingungen. Um die europäische Arbeitsvermittlung zu erleichtern, könnte man deutsche und polnische Systeme verlinken. An die Übergangsregelungen, deren Einfluss auf die Migration von der Europäischen Kommission in Frage gestellt wird, müsse man flexibel herangehen. Um den Zusammenhang zwischen Beschränkungen und dem Ausmaß der Migration zu untersuchen, bräuchte man international vergleichbare Statistiken, die die realen Migrationsströme, darunter auch die der illegalen Einwanderer, 11 erfassen. Für die Beschäftigung im grenznahen Bereich ist eine intensive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Sozialpartner nötig. Die Probleme Polens waren ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion. Hierzu gehörten die Besorgnis über die Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften und der Umgang mit der zum Teil massiven Immigration aus Drittländern, z.B. aus der Ukraine. Die Teilnehmenden sprachen viele Bereiche an, die Gesprächsgrundlage für weitere Diskussionsrunden bieten. Einigkeit herrschte darüber, dass die Kontakte zwischen polnischen und deutschen Gewerkschaftern, Wissenschaftlern und Politikern unbedingt einer Intensivierung bedürfen und dass Arbeitsmarktpolitik grenzüberschreitend gestaltet werden muss. Die Notwendigkeit weiterer Treffen dieser Art wurde mehrfach erwähnt. Hierbei könnten u.a. auch die Öffnung des polnischen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus Rumänien und der Ukraine, die Gestaltung eines europäischen oder globalen Arbeitsmarktes und die Beschäftigung im grenznahen deutsch-polnischen Bereich thematisiert werden. Wenn die Standards der sozialen Marktwirtschaft erhalten und exportiert werden sollen, so der abschließende Tenor der Veranstaltung, müsse dem globalen Handeln der Wirtschaft ein ebensolches der Politik und Sozialpartner entgegengesetzt werden. 12 VI. Teilnahmeliste Referenten Dr. Lale Akgün Dr. Bolesław Borysiuk Heiko Glawe Dr. Sabine Graf Janusz Grzyb Bogdan Grzybowski Elmar Hönekopp Wolfgang Koberski Marek Kupiszewski, Ph.D. Prof. Dr. habil. Witold Małachowski Andrzej Matla Rajmund Moric José Vila Notario Krzysztof Ostrowski Ewa Tomaszewska, Hans-Jürgen Uhl Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Sejm Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk BerlinBrandenburg Bundesvorstand der IG Bau- Agrar- Umwelt, Frankfurt Polnisches Wirtschaftsministerium, Warschau OPZZ, Warschau Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Zentraleuropäisches Forum für Migrationsforschung, Warschau World Economy Research Institute, Warsaw School of Economics Internationale Abteilung der NSZZ„Solidarność“, Gdańsk Mitglied des Sejm Leiter der sozialpolitischen Abteilung, Spanische Botschaft Warschau Business Centre Club, Warschau Mitglied des polnischen Senats Mitglied des Deutschen Bundestages 13 Fachzuhörer/ Teilnehmende Beobachter Piotr Albiński Anna Chudolinska Kristina Larischová Anna Ruzik, Ph. D. Kirsten Schönefeld Danuta Zgliczyńska Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit, Warschau Vertretung der EU-Kommission in Polen Friedrich-Ebert-Stiftung, Vertretung in Prag CASE – Zentrum für Sozial- und Wirtschaftsforschung, Warschau Bundestagsbüro Dr. Lale Akgün, Berlin Spanische Botschaft Warschau Gründungsteam und Organisation Achim Baatzsch Dr. Volker Berresheim Krzysztof Getka Peter Hengstenberg Prof. Dr. Krzysztof Miszczak Clemens Rode Magdalena Schleeger Sebastian Schulze-Marmeling Redakteur der Ergebnisbroschüre, Warschau Leiter der Wirtschaftsabteilung, Deutsche Botschaft Warschau Friedrich-Ebert-Stiftung, Vertretung in Polen, Warschau Landesvertreter der Friedrich-Ebert-Stiftung, Vertretung in Polen, Warschau Amt des Ministerpräsidenten, Warschau Regionalkoordinator für Arbeitsbeziehungen und Sozialdialog der Friedrich-Ebert-Stiftung, Warschau Leiterin des Referats Soziales,-Deutsche Botschaft Warschau Friedrich-Ebert-Stiftung, Vertretung in Polen, Warschau 14 Wanderung von Ausländern nach/ aus Deutschland nach EU-8 und ausgewählten Herkunfts- und Zielländern Zuzüge Fortzüge Nettomigration 2002 2003 2004 2002 2003 2004 2002 2003 2004 EU-14 insgesamt 113.464 101.921 95.902 123.759 112.286 124.153-10.295-10.365-28.251 Estland 886 843 777 571 537 724 315 306 53 Slowenien 2.286 1.992 2.321 2.373 2.226 2.337-87-234-16 Lettland 2.058 1.868 2.315 1.326 1.415 1.621 732 453 694 Litauen 3.830 3.193 4.736 2.230 1.955 2.250 1.600 1.238 2.486 Polen 81.466 88.020 124.610 67.655 72.648 94.873 13.811 15.372 29.737 Slowakei 11.454 10.566 11.582 9.725 9.422 10.067 1.729 1.144 1.515 Tschechien 10.351 8.556 8.972 9.003 8.199 8.160 1.348 357 812 Ungarn 16.531 14.256 17.364 15.642 14.776 16.250 889-520 1.114 EU-8 insgesamt 128.862 129.294 172.677 108.525 111.178 136.282 20.337 18.116 36.395 Turkei 57.187 48.207 40.680 35.433 34.010 34.928 21.754 14.197 5.752 Rumänien 23.803 23.456 23.231 17.431 18.909 19.375 6.372 4.547 3.856 Bulgarien 13.040 13.204 11.426 8.562 9.947 9.950 4.478 3.257 1.476 Ausländer insgesamt 658.341 601.759 602.080 505.572 499.063 546.900 152.769 102.696 55.180 ©IAB-Hö 0602 Quelle: Statistiches Bundesamt; eigene Berechnung 15 Wanderung von Ausländern nach/ aus Deutschland nach EU-8 und ausgewählten Herkunfts- und Zielländern Estland Slowenien Lettland Litauen Polen Slowakei Tschechoslowakei* Tschechien Ungarn EU-8 insgesamt Länder insgesamt Der Gesamtarbeitsgenehmigungen 04/I 04/II 05/I 05/II 221 263 143 196 242 272 221 223 700 564 232 266 737 845 593 734 198.145 213.233 168.104 153.653 11.9939 13.084 10.831 6.753 19 16 0 0 14.206 14.538 9.639 4.163 17.595 10.712 5.390 2.922 243.804 253.527 195.153 168.913 426.108 447.362 n.a.** n.a.** ©IAB-Hö O606 Quelle: Statistiches Bundesamt; eigene Berechnung Unbefristetearbeitsgenehmigungen 04/I 04/II 05/I 05/II 71 87 40 50 62 90 58 83 156 183 95 115 372 465 270 284 4.828 5.664 3.673 4.111 615 891 563 614 6 3 0 0 1.639 3.573 1.343 708 555 829 521 553 8.304 11.785 6.563 6.518 58.004 66.138 n.a.** n.a.** 16 Arbeitslosigkeit in Deutschland – Entwicklung nach ausgewählten Nationalitäten 1991-2005(Indes, 1991= 100) 340 320 300 280 260 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Quelle: Eurostst. Labour Force Surveys; eigene Berechnung Arbeitslosigkeit in Deutschland 2005 in tausend Deutsche Ausländer insg. EU-14 Polen Türken 3845,3 762,2 133,4 50,0 188,3 17 Abhängige Beschäftigung* in Deutschland: Anteile von Polen und EU-8 an der Gesamtbeschäftigung in den Bundesländern 2005 *Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 0,7 0,6 Poles EU-8 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Quelle: Beschäftigungsstatistik der BA; eigene Darstellung und Berechnung 18 Schleswig Holstein Nieder Sachsen Nord-Rhein-Westfalen RheinlandPfalz Bayern Berlin MeklemburgVorpommern SachsenAnhalt Insgesamt