Studien 1 Dr. Klaus Hofmann Alexander Slonka Stefan Wolf Wahlrecht und Gewählte Die Auswirkungen des Wahlrechts auf die Zusammensetzung der Stadt- und Gemeinderäte Eine exemplarische quantitative und qualitative Untersuchung 1 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Inhalt I. Quantitativer Teil Die Auswirkungen des hessischen, bayerischen, niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Wahlrechts auf die Zusammensetzung der Städte- und Gemeinderäte 6 Vorbemerkung 7 A) Das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eine kurze Einführung 8 1. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht 8 2. Das hessische Kommunalwahlrecht 8 3. Das Bayerische Kommunalwahlrecht 9 4. Das nordrhein-westfälische Kommunalwahlrecht 9 B. Untersuchungsanlage 9 1. Niedersachsen 10 2. Hessen 10 3. Bayern 11 4. Nordrhein-Westfalen 11 3. Methode 13 Datenerfassung 13 Datenauswertung 13 C. Die Ergebnisse im Überblick 15 1. Durchschnittliche Mandatsrelevanz und Listenfaktor(Gesamt) 15 2. Durchschnittliche Mandatsrelevanz nach Parteien 15 3. Die Ergebnisse mit Blick auf die untersuchten Bundesländer 15 Niedersachsen 17 Hessen 17 2 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Bayern 18 Nordrhein-Westfalen 18 D. Das personalisierte Wahlrecht: Die Ergebnisse im Einzelnen 19 1. Niedersachsen 19 1a. Ergebnisdarstellung nach Parteien 19 Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen 19 Die Linke und Rechtsparteien 19 1 b. Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen 20 2. Hessen 20 2a. Ergebnisdarstellung nach Parteien 20 2b. Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen 21 3. Bayern 22 3a. Ergebnisdarstellung nach Parteien 22 3b. Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen 23 E. Das personalisierte Wahlrecht: Einzelfragen 25 1. Die Nutzung der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens durch die Wählerinnen und Wähler und die Mandatsrelevanz des personalisierten Wahlrechts 25 1a. Das Abstimmungsverhalten 25 1b. Das Abstimmungsverhalten und die Mandatsrelevanz 26 2. Positionsverschiebungen 26 F) Zusammenfassung und Ausblick 30 E. Anhang I 31 3 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln II. Qualitativer Studienteil Kumuliert und panaschiert: Erfolgreiche Kommunalpolitikerinnen- Erfolgreiche Kommunalpolitiker 37 Einführung 38 Methode 40 Ergebnisse 41 A. Zusammenfassung 41 B. Die Ergebnisse im Einzelnen 43 Teil I 43 Die erfolgreiche Kandidatin- der erfolgreiche Kandidat 43 1.a Idealtypische Charakterisierung 43 1.b Herkunft 43 1.c Soziales Engagement in der Jugend 44 1.d Der Parteieintritt 44 2. Die Kandidatinnen und Kandidaten und die Kommunalwahl 2006 in Hessen 44 2.a Die Aufstellung der Wahlvorschläge 44 2 b. Der Wahlkampf der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten 45 2.c Erklärungen für die erfolgreiche Kandidatur 47 2.d Die Fundierung von„Bekanntheit“ 48 3. Strukturgeneralisierung: Der Typus„Erfolgreicher Kommunalpolitiker“ 51 Teil II Das personalisierte Wahlrecht aus der Sicht der Politikerinnen und Politiker 52 1. Die Folgen des neuen Wahlrechts für die Parteien und Kommunalparlamente 52 1.a Die Reaktion der Partei bzw. der Fraktion auf den persönlichen Wahlerfolg einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten 52 1.b Die Auswirkungen des personalisierten Wahlrechts auf die Arbeit in den Kommunalparlamenten und innerhalb der Parteien. 53 1. c Das personalisierte Wahlrecht: Eine frische Brise für die Parteien und Kommunalparlamente? 54 4 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 2. Politische Haltungen zum personalisierten Wahlrecht 56 2.a Das personalisierte Wahlrecht: Assoziationen und Analogien 56 3. Das personalisierte Wahlrecht und die Folgen 58 3.a Das Wahlrecht und unterschiedliche Typen politischen Handelns 58 3.b Die Wirkungen des personalisierten Wahlrechts – Chancen und Risiken 60 3.b.a Potenzielle Wirkungen auf Parteien 61 3.b.b Potenzielle Wirkungen auf individuelles Politikerhandeln 62 3.c Die zentrale Wirkung: Aus der Sicht der Wählerinnen und Wähler 64 3.c.a Mögliche negative Effekte 64 3.c.b Mehr Demokratie 65 Anhang II 80 5 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Dr. Klaus Hofmann I. Quantitativer Teil Die Auswirkungen des hessischen, bayerischen, niedersächsischen und nordrhein-westfälischen Wahlrechts auf die Zusammensetzung der Stadtund Gemeinderäte 6 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Vorbemerkung Die Struktur der politischen Entscheidungsfindung, das politisch-legale System der meisten Demokratien Europas, basiert auf dem Prinzip der repräsentativen Demokratie. Gleich ob die Exekutive durch das Parlament bestimmt, oder in der Figur eines Präsidenten durch das Volk direkt gewählt wird, unabhängig davon, aus wie vielen Kammern ein Parlament besteht und wie sich das Zusammenspiel zwischen Parlament und Regierung nach der jeweiligen Verfassung des Landes gestaltet, bereits die Art und Weise, wie die Repräsentanten des Volkes gewählt werden, hat einen entscheidenden Einfluss auf die jeweilige Politik des Landes. Das in einem Land geltende Wahlrecht- und die nach diesen Regeln gewählten Repräsentanten des Volkssouveräns – bestimmt mit über die politische Entscheidungsfindung eines demokratischen Staates. Ob ein Mehrheitswahlrecht, das Verhältniswahlrecht oder eine Mischung zwischen beiden Gesetz ist, ob es etwa unter einem Mehrheitswahlrechtsystem zu einer Stichwahl zwischen den zwei vorab erfolgreichsten Kandidaten kommt, oder unter einem Verhältniswahlrecht eine Sperrklausel gilt, die Beantwortung dieser und anderer Fragen hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die zukünftige Politik. Das jeweilige Wahlrechtssystem genießt aus dieser Sicht Verfassungsrang. Ausgehend von der grundlegenden Idee der Demokratie, die Letztbegründung einer politischen Entscheidung in dem Willen des Volkes zu verankern, ist es deshalb nur folgerichtig, das Wahlrecht selbst so zu gestalten, dass es den Willen des Volkes genau abbildet – mit anderen Worten, der Wählerin oder dem Wähler möglichst viel Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Parlamente zu geben. Eine Chance, diesen Einfluss des Souveräns zu erweitern, ist das personalisierte Wahlrecht, wie es bereits heute in vielen Bundesländern auf der Ebene der Städte- und Gemeinderäte und Kreistage gilt. Die vorliegende quantitative Analyse vergleicht die Auswirkungen der konkurrierenden niedersächsischen, bayerischen und hessischen Kommunalwahlrechtsmodelle hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Stadt- und Gemeindeparlamente. Datengrundlage sind die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen des Jahres 2006 in den Bundesländern Hessen und Niedersachsen, 2002 in Bayern und 2005 in NordrheinWestfalen. Die hessischen Ergebnisse bilden den Schwerpunkt der Untersuchung. Dank Besonderer Dank gilt, insbesondere für ihre Mitarbeit bei der Datenerhebung Alexander Slonka und Stefan Wolf, sowie Thorsten Sterk für seine Hilfe bei der redaktionellen Endfassung. 7 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln A Das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Eine kurze Einführung 1. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht In Niedersachsen hat jeder Wähler drei Stimmen, die er auf die einzelnen Bewerber innerhalb der Wahlvorschläge oder auf die Gesamtheit von Listen verteilen kann. Mit seinen Stimmen ist es ihm möglich, unterschiedliche Wahlvorschläge, bzw. Bewerber unterschiedlicher Wahlvorschläge zu wählen(panaschieren) und einem Wahlvorschlag oder Bewerber bis zu drei Stimmen zu erteilen(kumulieren). Das Wahlrecht sieht eine Aufteilung des Wahlgebiets in abgegrenzte Wahlbereiche vor. Alle Stimmen eines Wahlvorschlags(Gesamtliste) werden mit den Stimmen der Bewerber des Wahlvorschlages addiert. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Standardquotenverfahren mit Ausgleich nach größten Resten (Hare/Niemeyer). In einem zweiten Schritt erfolgt die Unterverteilung an die verschiedenen Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe und schließlich eine weitere Aufteilung an die Gesamtliste bzw. die Personen eines Wahlvorschlags 1 . Bei der zuletzt erwähnten Verteilung der Sitze auf einen Wahlvorschlag tritt die Liste einer Partei(Gesamtliste) gegen die innerhalb dieser Liste gewählten Bewerber(Personenliste) an. Die Mandate nach der Personenliste werden an die Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmen, die restlichen auf die Gesamtliste noch entfallenden Sitze an die noch nicht gewählten Bewerber, in der Reihenfolge in der sie auf der Liste aufgestellt wurden, vergeben. Nicht besetzbare Sitze von erschöpften Wahlvorschlägen bleiben unbesetzt. Bei Parteien und Wählergruppen werden diese durch die noch nicht gewählten Bewerber aus anderen Wahlbereichen mit den meisten Stimmen besetzt. 2. Das hessische Kommunalwahlrecht Im Bundesland Hessen kann jeder Wähler so viele Stimmen abgeben, wie Mandatsträger zu wählen sind. Im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Stimmenzahl vermag er an einzelne Bewerber innerhalb der Liste bis zu drei Stimmen zu geben(kumulieren), oder sie an Bewerbern unterschiedlicher Wahlvorschläge zu verteilen(panaschieren). Schließlich ist es möglich einen Wahlvorschlag unverändert anzunehmen. Ebenfalls besteht die Gelegenheit, einen Wahlvorschlag mit dem Listenkreuz zu kennzeichnen und zugleich einzelnen Bewerberneiner oder mehrerer Listen Stimmen zukommen zu lassen. Zuletzt können Kandidaten auf der Liste gestrichen werden. Bei der unveränderten Annahme einer Liste wird jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags eine Stimme zugeteilt. Sind danach noch nicht alle dem Wähler zur Verfügung stehenden Stimmen vergeben, wird der Vorgang wiederholt, bis die restlichen Stimmen vergeben sind. Bewerber, die vom Wähler gestrichen worden sind, erhalten keine Stimmen. Hat der Wähler Bewerberstimmen erteilt und dabei seine Stimmenzahl nicht ausgeschöpft, oder Bewerber gestrichen, ohne Bewerberstimmen zu verteilen, so werden die restlichen Stimmen der Liste, sofern eine Liste gekennzeichnet ist, zugeordnet. Jeder Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags, der weniger als drei Stimmen erhalten hat und nicht vom Wähler gestrichen worden ist, bekommt in diesem Fall in der Reihenfolge der Liste jeweils eine Stimme. Hat der Wähler einem Kandidaten mehr als drei Stimmen zukommen lassen, gelten die Mehrstimmen als nicht abgegeben. Werden mehrere Listen gekennzeichnet und Bewerberstimmen vergeben, ohne dabei die Zahl der zur Verfügung stehenden Stimmen zu überschreiten, so bleiben die Listenkennzeichnungen unberücksichtigt. Die auf eine Liste entfallende Stimmenzahl besteht aus der Summe der von den Bewerbern dieses Wahlvorschlags erreichten Stimmen. Für die Sitzverteilung ist alleine die Gesamtstimmenzahl für eine Liste maßgeblich. Die Stimmenaus1 Jeweils nach dem Standardquotenverfahren mit Ausgleich nach größten Resten 8 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln zählung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Für den Einzug in den Rat entscheidet die Reihenfolge der Personenstimmen innerhalb einer Liste. 3. Das bayerische Kommunalwahlrecht Das Bayerische Kommunalwahlrecht unterscheidet nach zwei Gemeindegrößenklassen: Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern und solchen mit weniger Einwohnern. In der Regel hat der Wähler so viele Stimmen, wie Mandate in den Städte- und Gemeindeparlamenten zu vergeben sind. In Gemeinden unter 3000 Einwohnern kann die Stimmenzahl bis zum Doppelten der Mandatszahl betragen. Sie richtet sich im letzteren Fall nach dem Wahlvorschlag mit der höchsten Bewerberzahl. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, wird die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Dabei dürfen Namen nicht hinzugefügt, aber voreingetragene Namen gestrichen werden. Die Wähler können eine Liste ankreuzen, ohne bestimmte Personen auszuwählen. Dann vergeben sie so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst. Sie können aber auch einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen zukommen lassen. Die Gesamtstimmenzahl darf insgesamt nicht überschritten werden. Die Stimmen können auf Personen verschiedener Listen verteilt werden(Panaschieren). Es besteht die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe an Bewerber mit einem Listenkreuz zu verbinden. Liegt kein oder nur ein Wahlvorschlag vor, wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Bei der Auswertung werden zunächst alle Stimmen an die gewählten Personen vergeben, schließlich die Stimmen an die markierte Liste und deren Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes zugewiesen. Gestrichene Kandidaten bleiben dabei unberücksichtigt. Alle Stimmen einer Liste werden addiert. Die Zahl der Sitze ergibt sich nach dem D’ Hondtschen Divisorverfahren mit Abrunden. Listenverbindungen gelten im ersten Schritt als eine Liste. Die Unterverteilung erfolgt erneut nach dem D’ Hondtschen Verfahren . Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der Stimmenzahl zugewiesen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge des Bewerbers im Wahlvorschlag. 4. Das nordrhein-westfälische Kommunalwahlrecht In Nordrhein-Westfalen gilt bei den Kommunalwahlen das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jeder Wähler hat eine Stimme. In jedem Wahlbezirk wird ein Bewerber nach den Grundsätzen der relativen Mehrheitswahl gewählt. Die für die einzelnen Bewerber der Parteien und Wählergruppen in den Wahlbezirken abgegebenen Stimmen gelten gleichzeitig als Basis für die Sitzverteilung im Gesamtwahlgebiet. Dabei werden die in den Wahlbezirken(in direkter Wahl) errungenen Sitze angerechnet und gegebenenfalls weitere Sitze aus den Reservelisten zugewiesen. Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen(Hare/Niemeyer) verteilt. Bei der Gemeinderatswahl wird die Hälfte der Mandate in den Wahlbezirken und die andere Hälfte entsprechend dem jeweiligen Stimmanteil nach Listen vergeben, wobei die direkt in den Wahlbezirken erzielten Mandate angerechnet werden. Weitere Sitze werden aus den Reservelisten im Wege der sog. Aufstockung vergeben, sofern dies für den Verhältnisausgleich(und einer geraden Gesamtmandatszahl) notwendig ist. B. Untersuchungsanlage Unabhängig vom jeweiligen Bundesland basiert die Untersuchung auf der Erhebung folgender Daten: • Die personelle Zusammensetzung der Städte- und Gemeinderäte nach den Kommunalwahlen • Die ursprünglich eingereichten Wahlvorschläge der Parteien und Freien Wählergruppen Beide Datensätze werden miteinander verglichen. Erfasst sind nur solche Parteien und Wählergruppen, die erfolgreich ein Ratsmandat erringen. 9 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1. Niedersachsen Die Auswertungsbasis bilden vier Großstädte(Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Wolfsburg) und 19 zufällig ausgewählte, mittelgroße und kleinere Städte und Gemeinden. Erfasst sind die Ergebnisse folgender Städte und Gemeinden: • Baddeckenstedt, Braunschweig, Einbeck, Flecken Adelebsen, Hameln, Hannover, Harsum, Hattorf, Hohenhameln, Moringen, Oderwald, Oldenburg, Bad Pyrmont, Radolfshausen, Salzgitter, Schöppenstedt, Schwaförden, Seevetal, Vienenburg, Wendeburg, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel, Wolfsburg Die 23 Kommunen repräsentieren etwa 19 Prozent der niedersächsischen Gesamtbevölkerung. Insgesamt werden hier 776 Mandate für die Kommunalparlamente neu besetzt. Die einbezogene Mandatsverteilung nach Parteien ergibt sich aus folgender Tabelle: Partei Erreichte Mandate CDU 294 SPD 311 Grüne 62 FDP 49 Freie Wählergruppen 40 Linke 16 Rechte 4 Prozentanteil (Mandate) 37,8 40,0 7,9 6,3 5,1 2,0 0,5 Ergebnis Niedersachsen % 41,4 36,8 5,7 5,1 10,3 0,3 0,1 2. Hessen Wie im Falle von Niedersachsen werden vier hessische Großstädte(Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel und Offenbach), sowie 34 zufällig ausgewählte mittelgroße und kleinere Städte und Gemeinden einbezogen. Die Ergebnisse folgender Städte und Gemeinden sind enthalten: • Bad König, Bad Vilbel, Biedenkopf, Bischofsheim, Breuberg, Dreieich, Driedorf, Eichenzell, Felsberg, Frankfurt am Main, Freiensteinau, Fritzlar, Fulda, Fuldatal, Geisenheim, Gernsheim, Grävenwiesbach, Grebenau, Hanau, Idstein, Kassel, Langen, Leun, Limburg, Lohra, Morschen, Münzenberg, Naumburg, Oberursel, Oestrich-Winkel, Offenbach, Reinheim, Riedstadt, Rödermark, Wabern, Weilmünster, Wiesbaden, Willingen Die 38 Kommunen repräsentieren etwa 33 Prozent der hessischen Gesamtbevölkerung. Insgesamt sind 1492 Mandate neu besetzt worden. 10 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Die Mandatsverteilung nach Parteien ergibt sich aus folgender Tabelle: Partei CDU SPD Grüne FDP Freie Wählergruppen Linke Rechte Erreichte Mandate 553 523 130 83 161 27 15 Prozentanteil (Mandate) 37,0 35,0 8,7 5,5 10,7 1,8 1,0 Ergebnis Hessen % 38,5 34,7 9,2 5,8 (6,5) 3,3 < 2 3. Bayern Die letzten bayerischen Kommunalwahlen wurden im Jahre 2002 durchgeführt. Da das bayerische Wahlrecht bereits über eine lange Tradition des Kumulierens und Panaschierens verfügt, werden beispielhaft zehn bayerische Städte in diese Studie einbezogen, um vergleichend auch einen Einblick in die Effekte des bayerischen Wahlrechts zu gewinnen. Folgende Städte sind erfasst: • Ansbach, Aschaffenburg, Bayreuth, Erlangen, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg, Rothenburg, Selb Die Städte repräsentieren ca. 19 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Insgesamt werden dort 461 Mandate neu besetzt. Die Mandatsverteilung nach Parteien ist wie folgt: Partei CSU SPD Grüne FDP Freie Erreichte Mandate Prozentanteil(Mandate) 210 45,6 161 34,9 33 7,1 12 2,6 45 9,8 Ergebnis Bayern 2 % 45,5 25,1 5,7 2,0 15,6 4. Nordrhein-Westfalen Die Effekte des nordrhein-westfälischen Wahlrechts werde am Beispiel von 23 zufällig ausgewählten Städten und Gemeinden aufgezeichnet. Einbezogen sind folgende Kommunen: • Aachen, Bielfeld, Bocholt, Bonn, Borken, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Gummersbach, Köln, Krefeld, Lippstadt, Lüdenscheid, Meschede, Mönchengladbach, Münster, Paderborn, Rheine, Solingen, Olpe Diese repräsentieren ca. 32 Prozent der Bevölkerung des Landes und 1358 Ratssitze. Die Verteilung der Mandate nach Parteien zeigt die folgende Tabelle: 2 Ergebnis der Wahl der Stadträte in den kreisfreien Städten und Wahl der Kreistage in den Landkreisen 11 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Partei CDU SPD Grüne FDP Freie Linke Rechte Erreichte Mandate 583 399 155 100 80 26 14 Prozentanteil(Mandate) 42,9 29,4 11,4 7,4 5,9 1,9 1,0 Ergebnis NordrheinWestfalen 3 % 43,4 31,7 10,3 6,8 4,8 1,5 1,0 3 Ergebnis für kreisfreie Städte und Kreise 12 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 3. Methode Datenerfassung Aufgezeichnet wird: • Die Anzahl der erworbenen Mandate der jeweiligen Partei oder Wählergruppierung je Wahlbereich, bzw. falls das Wahlrecht keine einzelnen Wahlbereiche vorsieht, je Gesamtwahlgebiet • Die jeweilige Position des erfolgreichen Bewerbers nach den erreichten Personenstimmen(nicht in NordrheinWestfalen) • Die jeweilige Position des erfolgreichen Bewerbers nach dem ursprünglichen Listenplatz • Das Geschlecht des Bewerbers In Niedersachsen wird mit Bezug auf das Wahlrecht zusätzlich erfasst(falls veröffentlicht): • Ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber ein Mandat qua Personen- oder Listenwahl errungen hat In Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls festgehalten: • Ob Parteien Überhangsmandate zugewiesen werden Datenauswertung Die zentralen Indikatoren zur Bestimmung der Auswirkungen eines Wahlrechts auf die personelle Zusammensetzung der Städte- und Gemeindeparlamente bilden: • Die Mandatsrelevanz und • Der Listenfaktor Diese beiden Faktoren sind wie folgt definiert: Alle untersuchten Bundesländer Mit Bezug auf die erreichte Gesamtmandatszahl 4 bildet der prozentuale Anteil der Bewerberinnen und Bewerber, die ein Mandat erhalten, obschon sie es nach ihrem ursprünglichen Listenplatz nicht gewonnen hätten, den Effektfaktor des Wahlrechts , die Mandatsrelevanz . Niedersachsen, Hessen und Bayern Die Differenz zwischen der erreichten Position nach Personenstimmen und der ursprünglichen Listenposition des in den Rat gewählten Partei- oder Wählergruppenvertreters wird ermittelt. Vermerkt ist, ob das Wahlrecht einen Einfluss auf die Zusammensetzung der Räte hinsichtlich des Anteils von Männer oder Frauen hat. Niedersachsen Im Falle Niedersachsens wird zusätzlich bestimmt: 4 Jeweils bezogen auf die von einer Partei oder Wählergruppierung gewonnenen Mandate. 13 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln • Der prozentuale Anteil der Bewerberinnen und Bewerber an der Gesamtmandatszahl, die ein Mandat erhalten, obgleich sie weniger Personenstimmen bekommen als andere, nicht gewählte Kandidaten. Diese Maßzahl bildet den Listenfaktor des Wahlrechts, die Listenrelevanz . Hessen und Bayern Für diese Bundesländer wird • für die Parteien oder Freien Bürgergruppen der Mittelwert der Differenz zwischen dem Listenplatz der Kandidaten und deren erreichter Position nach Personenstimmen gebildet und die entsprechende Standardabweichung festgestellt. Festgehalten ist die maximale Abweichung der beschriebenen Positionsdifferenzen nach oben oder unten. Für alle Länder gilt zusätzlich: Falls, wie es in einigen Städten und Gemeinden der Fall ist, mehrere Freie Bürgergruppierungen sich zu Wahl stellen, werden diese in einem zweiten Schritt zusammengefasst und die Resultate gemittelt. Entsprechendes gilt in wenigen Fällen für Parteien. Die Resultate der Untersuchung sind sicher nicht im klassischen Sinne repräsentativ. Mit Blick auf die Anzahl der dahinter stehenden Wahlberechtigten und Kommunen lässt das Ergebnis dennoch verallgemeinernde Aussagen zu. 14 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln C Die Ergebnisse im Überblick 1. Durchschnittliche Mandatsrelevanz und Listenfaktor 5 (Gesamt) Land Niedersachsen Hessen Bayern NordrheinWestfalen Mandatsrelevanz % 13 20 18 3 Listenfaktor % 7 2. Durchschnittliche Mandatsrelevanz nach Parteien Partei CDU/CSU 6 SPD Grüne FDP Freie Linke Rechte Niedersachsen Mandats-relevanz % 14 11 14 29 11 14 0 Hessen Mandatsrelevanz % 17 19 18 38 25 14 10 Bayern Mandats-relevanz % Nordrhein-Westfalen Mandats-relevanz % 15 14 19 7 18 2 25 1 15 0 7 1 8 0 In allen Ländern mit personalisiertem Wahlrecht gilt: Je weniger Mandate eine Partei oder Bürgergruppierung erreicht, desto stärker kann sich der Effekt des Wahlrechts auf die faktische Zusammensetzung der jeweiligen Ratsfraktion auswirken Die Mandatsrelevanz des Wahlrechts ist unabhängig von der jeweiligen Partei, erscheint abhängig von den jeweils lokalen Gegebenheiten 5 Diese und alle nachfolgenden Angaben sind gerundet. Die detaillierten Ergebnisse sind im Anhang beigefügt. 6 Teils tritt die CSU in Listenverbindungen an. Im Falle von Listenverbindungen sind diese Ergebnisse entweder der jeweils bundesweit vertretenen Partei zugeordnet, oder – je nach Listenverbindung – zum Beispiel unter Freien Wählergruppierungen aufgenommen(Vgl. oben). 7 Nicht bewertet da PDS und WASG noch nicht(gemeinsam) antraten 8 Nicht bewertet: es liegen zu wenige Ergebnisse in der Stichprobe vor. 15 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Grafische Darstellungen der Ergebnisse Wert in Prozent 45,00 40,00 35,00 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 CDU Mandatsrelevanz SPD Grüne FDP Partei Niedersachsen Hessen Bayern Freie 16 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 3. Die Ergebnisse mit Blick auf die untersuchten Bundesländer Niedersachsen • 88 von 776 Mandatsträger erhalten ihren Ratssitz durch kumulierte und/oder panaschierte Stimmen 9 • 80 von 776 Mandatsträger bekommen ihren Ratssitz über die Liste, obschon andere Bewerber mehr Personenstimmen auf sich vereinigen 10 Das niedersächsische Wahlrecht zeigt: • eine durchschnittliche Mandatsrelevanz von 13 Prozent • eine durchschnittliche Listenrelevanz von 7 Prozent 11 • keinen erkennbaren Effekt auf die Zusammensetzung der Räte hinsichtlich des Geschlechts der Mandatsinhaber. Hessen • 257 von 1492 Mandatsträgern erringen ihren Ratssitz durch kumulierte und/oder panaschierte Stimmen Das hessische Wahlrecht: • hat eine durchschnittliche Mandatsrelevanz von 20 Prozent • sorgt im Mittel für eine Platzdifferenz von 2 Positionen – Standardabweichung(gemittelt): 1,34 • begünstigt den Einzug von Frauen in die Gemeindeparlamente: 51 Frauen gewinnen durch das Wahlrecht ein Mandat • Die erreichte maximale Positionsverschiebung(im Kreis der Mandatsträger) liegt bei 39 Plätzen nach oben und bei 14 Plätzen nach unten. 9 Basis: 23 Gemeinden 10 Basis: 20 Gemeinden 11 Ohne die Einbeziehung von linken und rechten Parteien liegt dieser Effekt sogar bei knapp 10 Prozent. 17 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Bayern • 73 von 461 Mandatsträgern gewinnen ihren Ratssitz durch kumulierte und/oder panaschierte Stimmen Das bayerische Wahlrecht weist: • eine durchschnittliche Mandatsrelevanz von 19 Prozent aus • sorgt im Mittel für eine Platzdifferenz von 2 Positionen – Standardabweichung(gemittelt): 1,70 • begünstigt den Einzug von Frauen in die Kommunalparlamente. 18 Frauen erhalten so ein Mandat • Die erreichte maximale Positionsverschiebung(im Kreis der Mandatsträger) liegt bei 34 Plätzen nach oben und bei 17 Plätzen nach unten. Nordrhein-Westfalen Obgleich das nordrhein-westfälische Kommunalwahlrecht den Wählern nicht die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens zur Verfügung stellt, besteht durch das System der Direktwahlkreise und der damit verbundenen relativen Mehrheitswahl die Chance einer Kandidatin oder eines Kandidaten auch dann in das Kommunalparlament einzuziehen, wenn der jeweilige Bewerber auf der Reserveliste eine niedrige Position inne hat. Bei den Kommunalwahlen 2005 gelingt das vor allem CDU-Kandidaten. Das nordrhein-westfälische Wahlrecht ergibt • eine durchschnittliche Mandatsrelevanz von 3 Prozent • zieht 41 Überhangsmandate nach sich, die etwa 3 Prozent der Mandatszahl entsprechen 18 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln D. Das personalisierte Wahlrecht: Die Ergebnisse im Einzelnen 1. Niedersachsen 1 a) Ergebnisdarstellung nach Parteien CDU Die durchschnittliche Mandatsrelevanz des Wahlrechts für die CDU liegt bei 14 Prozent. Die Bandbreite des Effektes reicht von 0 Prozent in Bad Pyrmont und Oldenburg bis hin zu mehr als 33 Prozent in Hohenhameln. Die entsprechende Listenrelevanz liegt bei 11 Prozent. Dies bedeutet, dass relativ häufig durch die Liste in die Räte gewählte Mandatsträger weniger Personenstimmen auf sich vereinigen können als andere Bewerber. So weist beispielsweise das Ergebnis für die CDU in Seevetal eine Mandatsrelevanz von 6 Prozent aus, wogegen der Listenfaktor bei 24 Prozent liegt. SPD Im Falle der SPD beträgt die durchschnittliche Mandatsrelevanz 11 Prozent. Der entsprechende Listenfaktor ist 15 Prozent. Die Mandatsrelevanz reicht von 0 Prozent(z.B. Braunschweig und Hameln) bis zu 29 Prozent in Schöppenstedt. In Wilhelmshaven führt das Wahlrecht für die SPD zu einer Mandatsrelevanz von 12 Prozent. Der Listenfaktor nimmt hier einen Wert von mehr als 35 Prozent an. Bündnis 90/Die Grünen Im Gegensatz zu den größeren Parteien werden in der Regel die Wahlvorschläge der Partei Bündnis 90/Die Grünen bzw. entsprechender Bündnisse bestätigt. Nur in vier Fällen kommt es zu einem deutlichen Effekt des Wahlrechts. In Radolfshausen und Schöppenstedt erreichen die Grünen jeweils ein Mandat, wobei die in den Rat gewählte Person das Mandat durch Kumulieren und Panaschieren erhält. Der Effektfaktor liegt in diesen Fällen bei 100 Prozent. Die durchschnittliche Mandatsrelevanz hat den Wert von 14 Prozent, der Listenfaktor 15 Prozent. In Hannover erreichen die Grünen neun Mandate, wobei die Mandatsrelevanz des Wahlrechts bei 0 liegt. Allerdings weist der Listenfaktor die Größe von mehr als 44 Prozent aus. FDP Vergleichbares wie bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen, gilt auch für die Freien Demokraten. Relativ häufig werden die eingereichten Wahlvorschläge der FDP bestätigt. Allerdings gibt es vier Fälle, in denen die Mandatsrelevanz des Wahlrechts den Faktor 100 annimmt. In diesen Gemeinden erringt die FDP jeweils 1 Mandat. Die Mandatsrelevanz liegt für die FDP im Durchschnitt bei 29 Prozent. Die Daten weisen für die FDP einen Listenfaktor von knapp 2 Prozent aus. Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen In den Städten und Gemeinden, in welchen Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppierungen antreten, werden deren Wahlvorschläge meist bestätigt. Die Mandatsrelevanz ist durchschnittlich 11 Prozent. Der Listenfaktor zeigt einen Wert von 5 Prozent. Die Linke und Rechtsparteien Die Linksbündnisse(nur in sieben Städte und Gemeinden erfolgreich) zeigen mit Bezug auf die Effekte des Wahlrechts eine Mandatsrelevanz von mehr als 14 Prozent, wobei der Listenfaktor 12 bei 0 stehen bleibt. Rechtsparteien erreichen nur in drei Fällen Ratsmandate. Insgesamt liegt sowohl die Mandatsrelevanz als auch der Listenfaktor 13 bei 0. 12 Basis: 6 Ergebnisse 19 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1 b) Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen CDU In der Gemeinde Hohenhameln erreicht Artur Stolte ein Mandat(Personenstimmen: Position 4) in der 9 Personen umfassenden Ratsfraktion, obschon er auf der ursprünglichen CDU-Liste nur Platz 13 einnimmt. Gleichzeitig erhält Herr Gilbert Fasterding(auf der Liste Platz 4) ein Mandat, schneidet aber nach Personenstimmen auf Platz 17 ab. SPD Im Wahlbereich F(SPD: Drei Mandate) der Stadt Salzgitter gelingt Monika Petryschyn aufgrund ihrer Stimmenzahl(Ursprungslistenplatz: 5; Position nach Personenstimmen: 2) der Einzug in den Rat. Im gleichen Wahlbereich wird Karin Löchter wegen des Listenrelevanz-Effekts(Listenplatz: 2; Personalstimmen: Position 5) gewählt. Bündnis 90/Die Grünen In Hannover erhält die Partei neun Mandate. In vier Fällen erreichen Mandatsträger ihr Mandat durch den Listeneffekt: So in den Wahlbereichen 7, 8, 10 und 13. In letzterem gewinnt Werner Putzke(Listenplatz: 1) ein Mandat, obwohl er nach Personenstimmen auf Platz 4 gewählt wird. FDP In der Samtgemeinde Schwaförden bewirkt ein Bewerber durch Personenwahl mit einem Sprung von Listenplatz 14 auf Platz 2 den Einzug in das Kommunalparlament. Die FDP erringt dort vier Mandate. 2. Hessen 2 a) Ergebnisdarstellung nach Parteien CDU Beträgt die Mandatsrelevanz für die CDU in Freiensteinau bei fünf erreichten Mandaten 40 Prozent, so liegt sie in Reinheim bei zehn erreichten Mandaten bei 0. Im Biedenkopf kommt es zur größten Positionsverschiebung von 28 Listenplätzen nach oben. SPD In der Gemeinde Geisenheim gewinnt die SPD 13 Mandate und das Wahlrecht führt zu einem mandatsrelevanten Effekt von 0 Prozent. Im Vergleich dazu erhält sie in Lohra zwölf Sitze, doch die Wähler sorgen für einen Effektfaktor von fast 42 Prozent. In Frankfurt am Main gelingt es einem Bewerber, sich um 39 Plätze nach oben zu verbessern, während in Breuberg ein Kandidat zwölf Plätze verliert. Bündnis 90/Die Grünen Wie bei den bereits dargestellten Parteien, gilt auch für die Grünen die lokale Abhängigkeit des Wahlrechtseffekts: Erreichen sie in Fritzlar zwei Mandate, wobei die Liste wird bestätigt, kommt es in Felsberg(ebenfalls zwei Mandate) zum kompletten Austausch der Mandatsträger. In Offenbach gelingt einem Kandidaten eine maximale Positionsverbesserung um neun Plätze. 13 Basis: 3 Ergebnisse 20 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln FDP Die FDP ragt bei den Ergebnissen heraus, weil sie über alle Städte und Gemeinden hinweg im Mittel einen mandatsrelevanten Effektfaktor von 38 Prozent aufweist. In vier Gemeinden beträgt der Faktor 0 Prozent. Allerdings erhält die FDP in vielen der untersuchten Gemeinden nur ein bis drei Mandate. Im Falle der Gemeinde Geisenheim gelingt einem Kandidaten eine maximale Positionsverbesserung von zwölf Listenplätzen. Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen Wird die Zusammensetzung der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Naumburg zu 60 Prozent verändert, so liegt die Mandatsrelevanz im Falle von Idstein bei 0 Prozent. In Lohra verbessert sich ein Kandidat einer Wählergruppe um 26 Plätze und zieht dadurch in den Rat ein. Linke und rechte Parteien Linksparteien und auch Rechtsparteien sind in den Städten und Gemeinden nur in sieben bzw. fünf Fällen erfolgreich angetreten. Daher können keine verallgemeinerungsfähigen Aussagen zu diesen Parteien getroffen werden. Doch scheinen auch diese Parteien entsprechenden Veränderungen zu unterliegen. Das Wahlrecht und der Anteil von Männern und Frauen im Rat Durch Kumulieren und Panaschieren werden 51 Frauen in die Parlamente gewählt, Insbesondere SPD-Wähler scheinen Frauen zu bevorzugen. 2 b) Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen CDU In Wiesbaden gelingt Dr. Doris Jentsch eine Positionsverbesserung um 26 Plätze nach vorne und damit der Einzug in die Stadtverordnetenversammlung. Ihr Ursprungslistenplatz 30 hätte nicht gereicht, um in das Stadtparlament einzuziehen. Die CDU erzielt insgesamt 29 Mandate. Ihr Lebenslauf 1939 geboren in Bernburg/Saale 1959-1964 Studium der Medizin in Marburg und Mainz 1965-2006 Tätigkeit als Ärztin, zuletzt als Leiterin des Fachbereiches Rheumatologie der Deutschen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden seit 1965 verheiratet, eine Tochter, evangelisch seit 1968 Mitglied der CDU seit 2001 Mitglied des Ortsbeirates Bierstadt, Wiederwahl 2006 seit 2006 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Interessen: Gesundheit, Soziales, demographische Entwicklung, Senioren SPD Der Frankfurter Michael Paris ist derjenige Stadtverordnete, dem- bezogen auf den ursprünglichen Listenplatz- der größte Sprung nach vorne gelingt. Er verbessert sich um 39 Plätze und kommt so auf Platz 12 der Parteiliste. Die SPD erreicht in Frankfurt 22 Mandate. 21 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Sein Lebenslauf Beruf: Geschäftsführer, Kulturberater geboren am 29. April 1955 in Frankfurt am Main drei Kinder 1974 Abitur 1974 bis 1977 Studium der Rechts- und Sozialwissenschaften an der Johann- Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main 1977 Geschäftsführer der SJD- Die Falken Hessen- Süd 1979 Mitarbeiter von Dr. Frolinde Balser, MdB 1984 Referent für politische Bildung Landesverband Hessen der Falken 1986 Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Jugendarbeit in Hessen e. V. 1995 Geschäftsführer des Vereins Spiel und Spaß e. V. 1999- 2003 Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 38- Frankfurt am Main V Bündnis 90/Die Grünen In der Gemeinde Felsberg erzielt Reiner Pilgram durch einen Positionssprung um fünf Plätze ein Ratsmandat. Er war ursprünglich auf Platz 7 der Liste gesetzt worden. Die Grünen erhalten in Felsberg zwei Sitze. Reiner Pilgram verzichtet allerdings auf sein Mandat und entscheidet sich nach Angabe der Homepage der Grünen-Felsberg sein Mandat im Ortsbeirat wahrzunehmen. FDP Dr. Dr. Lothar Schmitt-Homann verbessert seine Listenposition bei der Kommunalwahl in Limburg um zehn Plätze. In Limburg bekommt die FDP zwei Mandate. Sein Lebenslauf Beruf: Facharzt, Jurist, geboren 1947 drei Kinder, langjährige Tätigkeit als Facharzt, juristische Ausbildung, arbeitet als Volljurist. Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen Der Kandidat Dr. Matthesen, der für die Freien Wähler in Grävenwiesbach kandidiert, gewinnt durch einen Sprung um 17 Positionen nach vorne ein Ratsmandat. Die FWG erzielt insgesamt acht Mandate, Dr. Matthesen Position 6. Dr. Matthesen ist praktischer Tierarzt in Grävenwiesbach. 3. Bayern 3 a) Ergebnisdarstellung nach Parteien CSU In der Stadt Erlangen erhält die CSU 24 Mandate und verzeichnet damit eine Mandatsrelevanz von 4 Prozent. Ganz anders dagegen in Ansbach, wo die Wähler die CSU mit 16 Mandaten ausstatten, allerdings die Liste erheblich verändern. Die Mandatsrelevanz für die Partei liegt dort bei 31 Prozent. In Aschaffenburg bringt ein Sprung von 27 Positionen nach oben einen Kandidaten in den Rat. In München verschlechterte ein Bewerber seine Position um 17 Listenplätze. 22 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln SPD Die bayerische SPD erreicht in Ingolstadt zwölf Mandate im Kommunalparlament, doch verändern die Wähler die Zusammensetzung der SPD-Fraktion mit einem Faktor von 42 Prozent. In Nürnberg zieht ein SPD-Kandidat durch eine Positionsverbesserung von 19 Plätzen in das Stadtparlament ein. Die Nürnberger SPD-Liste weist eine Mandatsrelevanz von 14 Prozent auf. Ein Ratsmitglied muss dort durch Kumulieren und Panaschieren zehn Plätze abgeben. Bündnis 90/Die Grünen In Nürnberg entscheiden sich die Bürger, den Wahlvorschlag der Grünen stark zu verändern. Die Mandatsrelevanz beträgt 50 Prozent. In vier Städten wird die Grünen-Liste oder eine Listenverbindung bestätigt. In Nürnberg und Regensburg erreichen zwei Kandidaten eine maximale Positionsverbesserung um vier Plätze. Die größte Positionsverschlechterung beträgt zwei Plätze. FDP In Aschaffenburg und Bayreuth erreicht die FDP jeweils ein Mandat, allerdings nicht der Kandidat auf Listenplatz 1. In beiden Städten beträgt deshalb die Mandatsrelevanz des Wahlrechts 100 Prozent. In allen anderen Städten, in denen die FDP erfolgreich ist, ziehen die von der FDP zuoberst vorgeschlagenen Bewerber in den Rat der Stadt ein. Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen Der größte Effektfaktor für Freie Wählergruppen kann in Aschaffenburg festgestellt werden. Dort beträgt die Mandatsrelevanz für die Unabhängigen 67 Prozent. In Ansbach erreicht ein Kandidat einer lokalen Wählergruppe(8 errungene Mandate) eine Positionsverbesserung um 34 Plätze und erhält damit ein Stadtratsmandat. Ein weiterer in den Rat gewählter Vertreter büßt fünf Plätze gegenüber der Listenposition ein. 3 b) Erfolgreiche Bewerber- Einzelfalldarstellungen CSU Mit Beginn der 70er Jahre übernahm der Bäckermeister Karl-Heinz Burger die Leitung der Bäckerei Burger und spezialisiert sich auf Vollkornbrote aus unbelastetem Getreide. Ursprünglich auf Platz 44 der Stadtratsliste, wählen ihn die Aschaffenburger auf Platz 17 vor und machen ihn so zum Mitglied der 19-köpfigen CSU-Fraktion. SPD Theodoros Agathagelidis, 67 Jahre alt, wurde im Jahre 2005 mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Er ist stellvertretender Vorsitzender und Mitbegründer der Deutsch-Griechischen-Gesellschaft Mittelfranken e.V. und unterrichtete bis 2003 an der Privaten Volksschule der Republik Griechenland in Nürnberg Deutsch. Agathagelidis erhält bei den letzten Kommunalwahlen durch die Nürnberger Bürger ein Mandat im Stadtrat, in dem sie ihn mit ihren Stimmen um 19 Listenplätze nach vorne wählen. Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Wolff aus Nürnberg ist ursprünglich auf der Liste des dortigen Ortsverbandes auf Platz Sechs gesetzt. Die Nürnberger wählen ihn auf Platz 2 der Grünen-Liste vor und machen damit den 65-jährigen Bürgerrechtsaktivisten weiterhin zum Mitglied der vier Personen umfassenden Stadtratsfraktion. 23 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln FDP In Aschaffenburg erreicht Hanns Martin von Truchseß einen Sprung von Platz 4 der auf Platz 1 und erringt als einziger Vertreter der FDP ein Mandat im Kommunalparlament. Allerdings ist aktuell Dr. Frank Stollberg, nach Stimmenzahl auf Platz 2 gewählt und mit dem ursprünglichen Listenplatz 1 versehen, Vertreter der FDP im Aschaffenburger Stadtrat. Freie Wählergemeinschaften und Wählergruppen Wolfgang Bartusch von der Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser(BAP) wird von den Ansbachern um 34 Positionen gestärkt und erreicht nach Stimmen Platz 6. Bartusch ist 59 Jahre alt und Fachlehrer. Er ist 2.Vorsitzender bei der Sportvereinigung 09 Ansbach. 24 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln E. Das personalisierte Wahlrecht: Einzelfragen 1. Die Nutzung der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens durch die Wählerinnen und Wähler und die Mandatsrelevanz des personalisierten Wahlrechts 1 a) Das Abstimmungsverhalten Nach den Kommunalwahlen 2006 in Hessen veröffentlicht das Statistische Landesamt eine Analyse zur Wahlbeteiligung und zum Abstimmungsverhalten 14 . Danach nutzen • 37,5 Prozent der hessischen Wählerinnen und Wähler die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Bei den entsprechenden Wahlen des Jahres 2001 lag der Anteil der veränderten Stimmzettel bei 37,4 Prozent. 15 Das Landesamt stellt fest, dass der jeweilige Anteil der Wähler, die kumulieren und panaschieren, von der Gemeindegröße abhängig ist. Nutzen bei Gemeinden bis 5000 Einwohnern gar 68 Prozent der Wähler die personalisierten Wahlrechtsmöglichkeiten, so sind es in den größeren Städten(über 100 000 Einwohner)„nur“ noch 42,3 Prozent. Dieses Ergebnis spiegelt sicher zum einen die Wahrscheinlichkeit, dass die Bürger in kleineren Gemeinden die Kandidaten für die Parlamente eher persönlich kennen als in größeren Städten und ihre Stimmen entsprechend vergeben. Zum anderen mag es auch darin begründet sein, dass die Gemeindeparlamente in Gemeinden mit weniger Einwohnern kleiner sind als die Stadtparlamente und damit nach dem hessischen Wahlrecht der Wähler weniger Stimmen zur Verfügung hat wie in einer Großstadt. So könnte die personalisierte Wahl, wie Kritiker des Wahlrechts sagen würden, für die Wähler„einfacher“ sein. Der Anteil der ungültigen Stimmzettel liegt im Jahre 2006 bei 4,9 Prozent. Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2001 liegt er bei 4,2 Prozent. In Niedersachsen beträgt im Jahre 2006 der Anteil der ungültigen Stimmzettel 2,45 Prozent 16 Der Vergleich zwischen Frankfurt am Main und Wiesbaden zeigt, dass in den Großstädten der Anteil der Nutzung von Kumulieren und Panaschieren je nach Partei variieren kann. CDU SPD Grüne FDP Freie 19 Frankfurt 17 Veränderte Stimmzettel % 35,3 40,6 36,2 37,4 54.0 Wiesbaden 18 Veränderte Stimmzettel % 38,2 44,5 39,7 40,7 41,0 14 Quelle: PDF des Statistischen Landesamtes, Wiesbaden 2006 15 Leider liegen für die Landesebene keine entsprechenden Analysen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen 2006 vor. 16 Quelle: Wahlnachrichten der HSG Wahlsysteme GmbH, September 2006. 17 Quelle: Frankfurter Statistik 04/2006 18 Quelle:„Wiesbaden hatte die Wahl“, Landeshauptstadt Wiesbaden: Amt für Statistik, 2006 19 Verschiedene Wahlvorschläge zusammengefasst. Angabe der Mittelwerte 25 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1 b) Das Abstimmungsverhalten und die Mandatsrelevanz Die sich nun anschließende Frage, welchen Einfluss das oben diskutierte, lokal abhängige Abstimmungsverhalten auf die Mandatsrelevanz hat, ist in dieser Studie nur ansatzweise beantwortbar. Zum einen ist die vorhandene Datenbasis nicht ausreichend. Zum anderen sind mögliche Einflussfaktoren auf die Mandatsrelevanz noch unbekannt. So ist insbesondere in kleineren Gemeinden nicht auszuschließen, dass bei der Aufstellung der Listen durch die entsprechenden Entscheidungsgremien bereits die örtliche„Popularität“ der Bewerber mehr berücksichtigt wird als in größeren Städten 20 , wo innerparteiliche Faktoren eine wichtigere Rolle spielen könnten. Insofern würde die Mandatsrelevanz niedriger ausfallen, als bei einer eher innerparteilich bestimmten Zusammensetzung. Unterstellt man im Gedankenexperiment eine 100-prozentige Nutzung der Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens durch die Wähler, ist es theoretisch denkbar, dass sich die jeweiligen Stimmen wechselseitig ausgleichen und die durchschnittliche Mandatsrelevanz dann gegen Null streben würde. Mit Bezug auf die Fragestellung, ob eine stärkere Nutzung des Wahlrechts sich auch in einer höheren Mandatsrelevanz niederschlägt, impliziert dieser Gedanke, dass nicht auszuschließen ist, – eine entsprechende Anzahl von errungenen Mandaten unterstellt –, dass es einen Schwellenwert für die durchschnittliche Mandatsrelevanz geben könnte, der nicht überschritten würde. Um einen Hinweis auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Abstimmungsverhalten und Mandatsrelevanz zu erhalten, werden die in dieser Studie einbezogenen Städte und Gemeinden in zwei Größenklassen eingeteilt und miteinander verglichen. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis CDU/CSU SPD Grüne FDP Freie Mittelwert Gemeindegröße 5000-30 000 Einwohner N=42 Mandatsrelevanz 18 17 21 45 22 25 Partei CDU/CSU SPD Grüne FDP Freie Gemeindegröße 50 000- 200 000 Einwohner N=13 Mandatsrelevanz 9 14 10 14 26 15 Es erweist sich, dass die Zahlen die vorsichtige Hypothese begründen, dass die Mandatsrelevanz des Wahlrechts mit zunehmender Nutzungshäufigkeit steigt 21 – allerdings abhängig von der jeweiligen Partei oder Wählergruppierung. Jedoch ist die festgestellte Differenz zwischen der jeweiligen Mandatsrelevanz für die entsprechenden Gemeindegrößen aufgrund der Fehlerwahrscheinlichkeit noch nicht aussagekräftig genug 22 . 2. Positionsverschiebungen Die Mandatsrelevanz des jeweiligen Wahlrechts ist Ausdruck für die faktische Veränderung der personellen Zusammensetzung der Stadt- und Gemeindeparlamente. Daneben ergeben sich durch Kumulieren und Panaschieren auch Positionsverschiebungen innerhalb der Listen, die jedoch, im Sinne der Mandatsrelevanz, keine konkreten Auswirkungen haben. Bezogen auf den einzelnen Mandatsträger ist es aber denkbar, dass eine solche Positionsverschiebung innerparteiliche Effekte haben könnte. 20 Auch dieser Möglichkeit ist natürlich ein sozusagen vorweggenommener„mandatsrelevanter“ Effekt des personalisierten Wahlrechts. 21 Es wird dabei unterstellt, dass das hessische Abstimmungsverhalten in vergleichbarer Weise auch für die anderen einbezogenen Bundesländer gilt. 22 Bezieht man das Ergebnis der FDP nicht in die Berechnung ein, so weist der dann berechnete Gesamtmittelwert kaum eine Differenz zwischen den Gemeindengrößen aus. 26 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Die folgende Tabelle zeigt für das Bundesland Hessen – mit Bezug auf die Positionsdifferenz zum jeweiligen Listenplatz - den festgestellten Mittelwert 23 . Partei CDU SPD Grüne FDP Freie Hessen Mittelwert Listenplatzverschiebung 3 3 1 1 2 Dies bedeutet, dass es im Durchschnitt gegenüber dem ursprünglichen Partei- oder Wählergruppenvorschlag, zu einer Positionsverschiebung um etwa zwei Listenplätze kommt. Jedoch gibt der Mittelwert nur einen unzureichenden Eindruck von den faktischen Veränderungen für die das Wahlrecht innerhalb der Listen sorgt. Abhängig von der jeweiligen Gemeinde kann es zu größeren Abweichungen kommen. Die errechneten Standardabweichungen für die Parteien zeigt die nächste Tabelle. Partei CDU SPD Grüne FDP Freie Hessen Standardabweichung Mittelwert 3 3 1 1 1 Die folgenden Diagramme geben am Beispiel der beiden großen Parteien einen Überblick über die Mittelwerte für die jeweilige Partei in Abhängigkeit von den Gemeinden. Es folgt für die jeweiligen Parteien die Darstellung des maximalen Positionsgewinns bzw. des entsprechenden Positionsverlusts. 23 Basis: Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat. 27 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Mittelwert Positionsverschiebungen am Beispiel der CDU und SPD Positionsverschiebungen- CDU 7 6 5 4 3 2 1 0 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 Orte in Hessen Positionsverschiebungen- SPD 7 6 5 4 3 2 1 0 1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 Orte in Hessen 28 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Mittelwert Positionsverschiebung Maximum – Positionsgewinn Partei Listenplatzdifferenz- Maximum(Hochkumuliert) Linke Rechte Grüne FDP Freie CDU SPD 0 10 20 30 40 50 Positionsdifferenz- Anzahl Listenplatzdifferenz Maximum (Hochkumuliert) Positionsverschiebung Maximum- Positionsverlust Partei Lis tenplatzdifferenz-Maximum(Pos itionsverlus t) Linke Rechte Grüne FDP Freie CDU SPD 0 Lis tenplatzdifferenz Maxim um (Pos itions verlus t) 5 10 15 Positionsdifferenz- Anzahl Vergleichbare Positionsverschiebungen sind in Bayern festzustellen. Auch dort beträgt die durchschnittliche Positionsverschiebung zwei Listenplätze. Die obigen Darstellungen machen deutlich, dass das personalisierte Wahlrecht in Hessen und Bayern nicht nur zu mandatsrelevanten Effekten führt, sondern durch die von den Wählern erzwungenen weiteren Positionsverschiebungen die Mandatsträger„stärkt“ oder„schwächt“. 29 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln F Zusammenfassung und Ausblick Die vorliegende vergleichende Untersuchung zeigt deutlich, dass das personalisierte Wahlrecht auf der Ebene der Städte und Gemeinden tatsächlich zu mehr Bürgernähe führt. Durch Kumulieren, Panaschieren und gegebenenfalls Streichungen von zur Wahl stehenden Persönlichkeiten sorgen die Wähler dafür, dass etwa jeder fünfte Mandatsträger- über alle Länder hinweg betrachtet- in die Parlamente entsandt wird, obwohl er nicht auf so genannte aussichtsreiche Listenplätze gesetzt wurde. Auch die weiteren Positionsverschiebungen innerhalb der Wahlvorschläge bestätigen dieses Ergebnis. Insgesamt weist das hessische(und auch das bayerische) Wahlrechtssystem die höchste Mandatsrelevanz aus. Allerdings hat das niedersächsische Wahrecht offenbar durchaus das Potenzial, den Effekt des hessischen Wahlrechts zu erreichen, sofern man auf die bislang geltende Zuteilung von Mandaten nach dem unveränderten Listenvorschlag verzichten würde: Die festgestellte Mandatsrelevanz des niedersächsischen Wahlrechts und die einhergehende Listenrelevanz addieren sich auf insgesamt 19 Prozent. Diese Studie kann aufgrund ihrer methodischen Beschränkungen nur ein erster Schritt in der Analyse der faktischen Auswirkungen von personalisierten Wahlrechtssystemen sein. Die Effekte verschiedener Typen von personalisierten Verhältniswahlsystemen auf die Mandatsrelevanz, gemeindliche Demokratie und Bürgernähe sind ein bisher kaum bearbeitetes Forschungsfeld. Die 2008 anstehenden Kommunalwahlen in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und die Bürgerschaftswahl in Hamburg bieten eine gute Möglichkeit, auf diesen Erfahrungen aufzubauen und eine statistisch-repräsentative Analyse durchzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt könnte dabei auf den Kommunalwahlen in Brandenburg liegen, da sich das dortige Wahlrecht nochmals von den hier vorgestellten Varianten unterscheidet. Wie erwähnt zeigt sich, dass es häufiger Kandidaten gibt, die von zunächst chancenlosen Plätzen auf der Liste der jeweiligen Partei oder Freien Bürgergruppierung in den Rat einziehen. Es stellt sich deshalb auch die Frage nach den Faktoren des Erfolgs dieser Kandidaten. • Wie wird dieser Erfolg von den erfolgreichen Bewerbern gesehen und erklärt? • Welche regionalen Besonderheiten führen möglicherweise dazu, dass sie gewählt wurden? • Wie wirkt sich der Wahlerfolg innerparteilich bzw. innerhalb der Wählergruppe aus? • Inwieweit beeinflusst das personalisierte Wahlrecht aus der Sicht der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten den bisherigen/nächsten lokalen Wahlkampf? • Wie wirkt sich dieses Wahlrecht auf die von Befürwortern dieses Wahlsystems immer wieder angeführt,„Bürgernähe“ aus? Diesen Fragen soll im qualitativen Teil der Untersuchung am Beispiel von hessischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern nachgegangen werden. 30 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Artikel I. E. Anhang I Kurzcharakteristik der beiden Wahlrechtssysteme im Vergleich Allgemein Wahl Auszählung Anmerkungen Wahlrechtsmerkmal Gemeindegebiet/Wahlgebietsaufteilung in einzelne Wahlbereiche Kumulieren Panaschieren Gesamtstimmen je Wähler Niedersachsen Ja Ja Ja 3 Listenstimmen maximal 3 Personenstimmen maximal 3 Verfahren Verhältnisbestimmung Einzug in den Rat Hare-Niemeyer Addition der Listen und Personenstimmen Liste tritt an gegen Personenstimmen Hessen Nein Bayern Nein Ja Ja Anzahl der zu wählenden Vertreter 1 3 Ja 1 Ja Anzahl der zu wählenden Vertreter 2 1 3 Hare-Niemeyer Summe der Personenstim-men 1 D´Hondt Summe der Personenstim-men 3 Reihenfolge der Personenstimmen innerhalb einer Liste 1 Bei unveränderter Annahme einer Liste wird jedem Bewerber auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge des Listenvorschlags eine Stimme zugeteilt Reihenfolge der Personenstimmen innerhalb einer Liste 1„Vorkumulieren“ ist möglich(Wahlvorschlag kann eine/n Kandidat/in bis zu drei Mal enthalten) 2 Bei Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern 3 Bei unveränderter Annahme einer Liste wird jedem Bewerber auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge des Listenvorschlags eine Stimme zugeteilt 31 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Allgemein Wahl Auszählung Anmerkungen Wahlrechtsmerkmal Gemeindegebiet/Wahlgebietsaufteilung in einzelne Wahlbereiche Kumulieren Panaschieren Gesamtstimmen je Wähler Listenstimmen maximal Personenstimmen maximal Nordrhein-Westfalen Ja* Nein Nein 1 1 1 1 1 1 Verfahren Verhältnisbestimmung Einzug in den Rat Hare-Niemeyer Direktmandat oder„Reserveliste“ (Wahlvorschlag) * 50% der Mandatsträger(Wahlbezirke) nach relativer Mehrheitswahl; 50% der Mandatsträger werden über geschlossene Listen(Reservelisten) gewählt. 1 Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er gleichzeitig einen Wahlbezirkskandidaten und die Reserveliste von dessen Partei 32 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Hessen- Mandatsrelevanz Hessen Stadt Bad König Bischofsheim Dreieich Eichenzell Felsberg Frankfurt am Main Freiensteinau Fritzlar Fuldatal Geisenheim Grävenwiesbach Hanau Idstein Kassel Limburg Lohra Münzenberg Naumburg Oestrich-Winkel Offenbach Reinheim Riedstadt Wiesbaden Bad Vilbel Biedenkopf Breuberg Driedorf Fulda Gernsheim Grebenau Langen Leun Morschen Oberursel Rödermark Wabern Weilmünster Willingen CDU 8,33 12,50 11,76 10,53 22,22 11,76 40,00 5,55 15,38 6,67 50,00 11,11 20,00 14,29 17,39 22,22 16,67 30,77 25,00 4,00 0,00 23,08 10,34 8,33 16,67 15,38 11,43 13,33 16,67 18,75 25,00 60,00 21,05 19,05 14,29 7,69 0,00 SPD 25,00 8,33 6,66 12,50 5,00 22,73 33,33 15,38 26,67 0,00 16,67 23,53 27,27 14,29 18,18 41,67 30,00 15,38 9,09 8,70 13,33 18,75 8,00 25,00 33,33 4,76 38,46 16,67 30,00 33,33 14,29 25,00 0,00 23,08 12,50 14,29 23,08 10,00 Grüne 0,00 25,00 14,29 100,00 7,14 0,00 25,00 0,00 50,00 20,00 0,00 9,09 25,00 FDP 50,00 33,33 50,00 16,67 0,00 66,67 40,00 100,00 14,29 50,00 25,00 50,00 0,00 25,00 0,00 10,00 0,00 33,33 20,00 100,00 50,00 28,57 50,00 20,00 33,33 14,29 50,00 0,00 7,69 33,33 100,00 33,33 25,00 25,00 0,00 0,00 0,00 Freie 14,29 0,00 0,00 50,00 0,00 25,00 0,00 50,00 0,00 37,50 20,00 0,00 50,00 25,00 50,00 33,33 60,00 25,00 50,00 16,67 0,00 0,00 20,00 40,00 50,00 50,00 33,33 0,00 20,00 50,00 28,57 20,00 20,00 Linke Rechte 0,00 0,00 33,33 20,00 25,00 25,00 20,00 0,00 0,00 25,00 0,00 0,00 33 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Bayern- Mandatsrelevanz Bayern CSU SPD Grüne FDP Freie Linke Rechte ÖDP Stadt Ansbach 31,25 18,18 0,00 12,50 0,00 Aschaffenburg 26,32 11,76 33,33 100,00 33,33 Bayreuth 14,29 15,38 33,33 100,00 14,81 Erlangen 4,17 12,50 0,00 0,00 0,00 0,00 Ingolstadt 11,54 41,67 33,33 0,00 33,33 0,00 0,00 München 13,33 11,43 12,50 0,00 0,00 0,00 0,00 Nürnberg 12,50 14,29 50,00 0,00 0,00 0,00 Regensburg 6,90 15,38 0,00 0,00 0,00 0,00 Rothenburg 22,22 25,00 0,00 0,00 25,00 Selb 9,09 25,00 20,00 Niedersachsen – Mandatsrelevanz Niedersachsen Stadt Baddeckenstedt Braunschweig Einbeck Flecken Adelefsen Hameln Hannover Harsum Hattorf Hohenhameln Moringen Oderwald Oldenburg Bad Pyrmont Radolfshausen Salzgitter Schöppenstedt Schwaförden Seevetal Vienenburg Wendeburg Wilhelmshaven Wolfenbüttel Wolfsburg CDU SPD Grüne FDP Freie Linke Rechte 30,00 26,67 100,00 4,35 0,00 0,00 0,00 0,00 21,43 6,25 0,00 25,00 0,00 14,29 0,00 0,00 0,00 15,38 0,00 25,00 25,00 0,00 5,00 3,85 0,00 0,00 0,00 0,00 26,67 11,11 0,00 0,00 25,00 0,00 100,00 33,33 16,67 50,00 0,00 16,67 27,27 0,00 100,00 14,29 20,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33,33 0,00 0,00 0,00 0,00 33,33 0,00 28,57 27,27 100,00 0,00 18,75 26,32 0,00 0,00 0,00 50,00 0,00 20,00 28,57 100,00 100,00 12,50 20,00 50,00 0,00 5,88 7,69 0,00 0,00 0,00 9,09 7,14 0,00 0,00 14,29 11,11 0,00 0,00 7,14 11,76 0,00 0,00 50,00 0,00 10,53 0,00 0,00 66,67 100,00 0,00 0,00 6,67 0,00 0,00 0,00 0,00 34 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Niedersachsen – Listenfaktor Stadt Baddeckenstedt Einbeck Flecken Adelefsen Hameln Hannover Hattorf Hohenhameln Moringen Oderwald Oldenburg Bad Pyrmont Radolfshausen Salzgitter Schöppenstedt Schwaförden Seevetal Vienenburg Wendeburg Wilhelmshaven Wolfenbüttel CDU 10 14,28 14,28 15,38 5 0 11,11 16,67 14,28 0 13,33 14,28 25 10 0 23,53 0 7,14 14,28 15,79 SPD 13,33 12,5 22,22 14,28 15,38 15,38 16,66 18,18 10 6,25 14,29 9,09 21,05 7,14 0 15,38 0 22,22 35,29 21,43 Grüne 0 50 25 44,44 0 0 0 9,09 0 0 100 0 33,33 0 0 0 0 FDP Freie Linke Rechte 0 0 0 0 0 42,85 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 33,33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Mandatsrelevanz – Nordrhein-Westfalen Stadt Aachen Bielfeld Bocholt Bonn Borken Detmold Dortmund Duisburg Düren Düsseldorf Essen Gummersbach Köln Krefeld Lippstadt Lüdenscheid Meschede Mönchengladbach Münster Paderborn Rheine Solingen Olpe CDU 45,45 18,18 4,54 28,00 0,00 0,00 6,89 32,14 3,84 11,11 15,62 4,76 31,03 11,53 19,04 25,00 9,09 27,27 6,45 16,66 0,00 0,00 0,00 SPD 26,31 10,52 15,38 10,52 0,00 17,64 25,00 0,00 0,00 12,00 21,42 0,00 21,42 5,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grüne 0,00 22,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,66 12,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 FDP 0,00 0,00 0,00 16,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Freie 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Linke 0,00 0,00 0,00 Rechte 0,00 25,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln II. Qualitativer Studienteil Kumuliert und panaschiert: Erfolgreiche Kommunalpolitikerinnen – Erfolgreiche Kommunalpolitiker Eine exemplarische qualitative Untersuchung zu den hessischen Kommunalwahlen 2006 37 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Einführung Die Einführung des personalisierten Wahlrechts bei den Kommunalwahlen in Hessen veränderte die Chancen einer Politikerin oder eines Politikers, in den Rat einer Stadt oder Gemeinde einzuziehen. Stellen wir uns einen Politiker vor, dessen Ziel es ist, im Rat seiner Gemeinde über das Schicksal seiner Kommune mit zu bestimmen. Vor der Einführung des personalisierten Wahlrechts musste er im Listenaufstellungsverfahren der Partei einen Listenplatz erreichen, der gleich oder kleiner als die bei der Wahl realistisch erwartbare Gesamtmandatszahl seiner Partei war – einen„sicheren Listenplatz“. Wenn ihm dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht gelang, hatte er schlechte Aussichten sein Ziel zu erreichen. Denn dieser ihm zugewiesene Listenplatz war nach altem Wahlrecht unveränderbar. Das neue Wahlrecht kann dagegen alles ändern: Selbst wenn die erreichte Mandatszahl seiner Partei kleiner ist als sein ursprünglicher, zahlenmäßiger Listenplatz, ist es für ihn dennoch prinzipiell möglich in den Rat der Kommune einzuziehen: Durch kumulierte bzw. panaschierte Stimmen, die seine Listenposition verändern. Was könnte dies für eine engagierte Politikerin oder einen Politiker bedeuten? Zunächst muss er, wie auch nach altem Wahlrecht, seine Partei davon überzeugen, ihn auf dem Wahlvorschlag zu nominieren. Der so erzielte Listenplatz spielt dann, wie ein Interviewpartner meint,„ keine Rolle mehr “. Man könne, so ein weiterer Politiker,„ wirklich, wenn Sie auf Platz 45 sind, auch reinkommen. Und das war früher nicht so .“ Denn: Der engagierte Politiker kann seine Position innerhalb des Wahlvorschlages verändern. Dass dies nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch möglich ist, zeigte die dieser Untersuchung vorausgegangene quantitative Erhebung. Doch wie gelingt dem Politiker dieser Erfolg? Welchen Wahlkampf führt er, um so viele Zusatzstimmen auf sich zu vereinen? Genügt dazu ein Adels- oder ein akademischer Titel, wie viele unken? Zeigt der Besuch möglichst vieler Mitgliederversammlungen von Vereinen seine Wirkung an der Wahlurne? Oder kümmert er sich vielleicht mehr als andere um die Belange der Bürgerinnen und Bürger, die er vertritt bzw. im Rat vertreten will und überzeugt durch fundierte und harte Arbeit vor Ort? Wie reagiert schließlich die Partei, wie die Kollegen, falls es ihm tatsächlich gelingt, durch kumulierte und panaschierte Stimmen Teil der Fraktion im Rat der Kommune zu werden? Freut sich seine Partei einen solch populären Politiker in ihren Reihen zu haben? Denn das Gesamtwahlergebnis für die jeweilige Partei setzt sich aus der Summe der Personen- und Listenstimmen zusammen und bestimmt so auch die Zahl der errungenen Mandate. Wäre es dann nicht sinnvoll, ihm auch nach außen hin mit einer entsprechenden Position auszustatten und damit dem Wählerwillen zu folgen und aufzunehmen? Oder reagiert die Partei auf den„Überraschungserfolg“ eher zurückhaltend? Stört das erfolgreiche Parteimitglied eventuell die von der Partei vor der Wahl geplante personelle Zusammensetzung der Fraktion? Zudem bedeutet der Wahlerfolg des Einen den Misserfolg des Anderen, welchen der hochkumulierte und panaschierte Politiker von`seinem Platz´ verdrängte. Führt dies in der Konsequenz zu zwischenmenschlichen Turbulenzen? Wirft man nun den Blick auf einen neu gewählten Rat der Kommune, dann setzt sich dieser nicht nur, wie bisher nach altem Listenwahlrecht, aus Vertreten der Parteien oder Wählergruppen zusammen. Das personalisierte Wahlrecht fügt eine neue Struktur hinzu: Die durch den kumulierten und panaschierten Wählerstimmen entsandten Mandatsträger neben solchen, die ausschließlich qua Listenplatzierung in den Rat eingezogen sind. Führt diese neue Ebene zu Konsequenzen innerhalb der Räte, zum Beispiel im Zusammenspiel zwischen Mandatsträger und Fraktion? Wie die quantitative Untersuchung verdeutlicht, verdankt im Durchschnitt etwa jeder fünfte Mandatsträger in den Stadt- oder Gemeinderäten sein Mandat dem besonderen Vertrauen, welches die Wähler ihm durch ihre personalisierten Stimmen entgegenbringen. Es zeigt sich, dass es Kandidaten gibt, die von eigentlich „chancenlosen“ Plätzen auf der Liste der jeweiligen Partei oder Bürgerliste, vorrücken und in den Rat einziehen. Mehr Demokratie e.V. ist deshalb, mit freundlicher Unterstützung der Friedrich-Ebert-Stiftung den oben aufgeworfenen Fragen beispielhaft in einer qualitativen Untersuchung nachgegangen und hat bei den letzten hessischen Kommunalwahlen 2006 erfolgreiche Kom38 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln munalpolitiker zu diesen Themen befragt. Ziel ist war herauszufinden: • Was erklärt den Erfolg dieser Kandidatinnen und Kandidaten? • Hatte das neue Wahlrecht Einfluss bei der Aufstellung der Wahlvorschläge der Partei oder der Freien Wählergruppe für die Kommunalwahl? • Welche Art von Wahlkampf führte der erfolgreiche Ratsbewerber? • Wie war die Reaktion der Partei oder der Freien Wählergruppe auf den persönlichen Erfolg des neuen Ratsmitglieds? • Nach den Erfahrungen des Mandatsträgers: Bewirkt das neue Wahlrecht Veränderungen innerhalb des Kommunalparlaments oder der Parteien? • Wie sieht das befragte Ratsmitglied das personalisierte Wahlrecht im Allgemeinen? • Werden mit Blick auf die Kandidatenaufstellung Änderungen bei der nächsten Kommunalwahl erwartet? 39 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Methode Mit zehn, bei den letzten Kommunalwahlen in Hessen gewählten Kandidaten werden explorative Interviews geführt. Alle Befragten sind nur Dank der auf sie kumulierten Stimmen in die Räte eingezogen. In einer offenen, durch einen Leitfaden gestützten Gesprächsituation werden von ihnen Informationen erhoben, die sich in standardisierten Fragebogen nicht gewinnen lassen. Die Auswertung der wortwörtlich verschrifteten Interviews folgt den Regeln der qualitativen Analysemethode der strukturalen Hermeneutik. Ziel der Auswertung war es, verallgemeinerbare Strukturen von individuellen Faktoren zu trennen. Die Interviews wurden im März und April 2007 im Rhein-Main-Gebiet von einer in der Methodik erfahrenen Interviewerin durchgeführt. Einbezogen wurden sowohl großstädtisch, wie kleinstädtisch/ländlich strukturierte Gemeinden. Durchgeführt wurden jeweils zwei Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, der SPD, von Bündnis90/Die Grünen, der FDP und von Freien Wählergruppen, mit insgesamt fünf Frauen und fünf Männern. Die Altersverteilung ist wie folgt: Altersgruppe zwischen 20 und 30 Jahren: Ein Befragter Altersgruppe zwischen 30 und 40 Jahren: Ein Befragter Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren. Ein Befragter Altersgruppe zwischen 50 und 60 Jahren: Vier Befragte Altersgruppe zwischen 60 und 70 Jahren: Drei Befragte Die Dauer des jeweiligen Interviews betrug zwischen 45 Minuten und zwei Stunden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und mit Hinblick auf die den Interviewpartnern zugesicherte Vertraulichkeit, wurden in diesem Bericht persönliche Daten und Aussagen, die einen Rückschluss auf die Person erlauben würden, anonymisiert. Dank Unser besonderer Dank gilt der Friedrich-Ebert-Stiftung, ohne deren finanzielle Unterstützung diese Untersuchung nicht möglich gewesen wäre und allen Politikerinnen und Politiker, die bereitwillig und offen mit uns sprachen. Dank auch an Thorsten Sterk für die Mithilfe bei der redaktionellen Endfassung. 40 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Ergebnisse A Zusammenfassung Die qualitative Untersuchung hat zum Ziel, am Beispiel von zehn Politikerinnen und Politikern, den persönlichen Erfolg bei den Kommunalwahlen des Jahres 2006 in Hessen nachzuzeichnen und zu verstehen. Die jeweils den einzelnen Kandidaten zugrunde liegenden, individuellen Handlungsmuster ermöglichen eine dahinter liegende gemeinsame Strukturlogik zu rekonstruieren: Das sich bewährende politische Handeln. Das sich bewährende politische Handeln lässt sich wie folgt beschreiben: Der Lebensweg der Ratsmitglieder ist verankert in der Kommune, in der er sich zur Wahl stellt. In der Regel ist er hier aufgewachsen oder lebt seit vielen Jahren in der Gemeinde. Während seines Lebens engagiert er sich meist schon früh gesellschaftspolitisch, sozial oder kulturell in der Kommune. So wird der Grundstein gelegt für das notwendige Moment kommunaler Bekanntheit, das für den Wahlerfolg erfüllt sein muss. Gleichzeitig beginnt auch die Zeit der Bewährung, welche später in der Arbeit als Politiker eine besondere Bedeutung erhält: Sind die Handlungen des Einzelnen in seinem Engagement stimmig, stringent, bzw. sinnvoll nachvollziehbar? Haben die Entscheidungen, die Handlungen des Politikers Substanz? Die Verankerung des einzelnen kommunalpolitischen Handelns in einem gesellschaftlichen Engagement in der Jugendzeit, oder als junger Erwachsener, erleichtert durch eine lange Bekanntheit und Bewährungszeit den kommunalpolitischen Erfolg. Doch ist dies keine notwendige Voraussetzung und kann durch ein entsprechendes langzeitliches Engagement, etwa nach dem Zuzug in die Gemeinde, ausgeglichen werden. Eine in der Gemeinde(über Generationen) bekannte Familie zu haben, einen„bekannten Namen“ zu tragen, kann helfen, bekannt zu werden. Doch ein eingeführter Name alleine genügt alleine nicht, sofern das Moment der individuellen Bewährung nicht hinzukommt. Die Entscheidung, ob ein Politiker die Bewährungsprobe bestanden hat, trifft der Wähler. Welchen Maßstab er an die Bewährungsprobe anlegt, liegt in seinem Ermessen. 24 Aus dem Blickwinkel der Strukturlogik von Bekanntheit und Bewährung ist der Kommunalwahlkampf und in der Folge die Wahl zum Rat, die Zeit der Diskussion 25 und schließlich der Abstimmung über die bestandene oder nicht bestandene Bewährung des Einzelnen. 26 Das personalisierte Wahlrecht erlaubt diese Beurteilung: Man kann einzelne Bewerber in der Liste streichen, anderen, die sich bewähren, zusätzliche Stimmen geben, wieder andere, deren Handeln man nicht beurteilen kann, unberücksichtigt lassen und auf die Entscheidung der Partei zu vertrauen. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Freien Wählergruppen spielen wahlrechtsstrategische Überlegungen mit einer Ausnahme, keine Rolle. Die Entscheidungen folgen parteiinternen Kriterien. Die durch das neue Wahlrecht zusätzlich eingeführte Ebene der Unterscheidung zwischen kumulierten und panaschierten Mandatsträgern und solchen, die ihr Listenmandat ausschließlich der Rangfolge innerhalb der Liste verdanken, führt in einigen Fällen zu zwischenmenschlichen Konflikten oder in solchen innerhalb der Ratsfraktion. Teilweise sehen sich durch den Wähler nach oben kumulierte und panaschierte Mandatsträger unter Rechtfertigungszwang. Die Politiker erkennen als Folge des neuen Wahlrechts eine Veränderung hinsichtlich: • der stärkeren Unabhängigkeit des Mandatsträgers von der Partei 24 Die befragten Politikerinnen nennen hier Begriffe wie Authentizität, Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit. 25 In einer bestimmten Lesart kann man auch den Begriff Rechtfertigung, im Sinne des lebenspraktischen Begründungszwangs anfügen. 26 Wie einzelne Fälle im Material zeigen, ist es nicht unbedingt notwendig, dass sich der einzelne Politiker am Wahlkampf selbst beteiligt und sich der Diskussion stellt. 41 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln • der Möglichkeit, durch die Erneuerung der personellen Zusammensetzung andere Perspektiven in das Parlament einzubringen • der Verpflichtung des Mandatsträgers sich stärker zu engagieren • der zunehmenden Konkurrenz der Mandatsträger innerhalb der Partei Je nach Blickwinkel auf das personalisierte Wahlrecht im Allgemeinen einnimmt, erkennen die Befragten unterschiedliche Auswirkungen. Aus der Perspektive der Partei, bzw. der Freien Wählergruppen: • Interne Machtverschiebungen zugunsten des erfolgreichen Politikers • Entsolidarisierungswirkung innerhalb einer Partei und/oder im Parlament • Änderungen bei der Praxis der Aufstellung von Wahlvorschlägen Aus der Sicht auf das Politikerhandeln: • Die verstärkte Bedeutung des Medienpolitikers und damit zusammenhängend • Die Nachteile für einen medial unscheinbaren, dennoch qualifizierten Kommunalpolitiker • Die Personalisierung der Verantwortung gegenüber den Wählern • Durch die Zeitintensivität des politischen Handelns die Benachteiligung von im Beruf eingespannten Kandidaten Fast alle Politiker sehen für die Bürgerinnen und Bürger • ein Mehr an Demokratie 42 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln B Die Ergebnisse im Einzelnen Teil I Die erfolgreiche Kandidatin- der erfolgreiche Kandidat 1 a) Idealtypische Charakterisierung Der Lebensweg jedes befragten Politikers und jedes interviewten Politikers beruht auf biografischen, individuellen Besonderheiten, welche die Persönlichkeit des Politikers auszeichnen. Zugleich weist der Vergleich dieser Biografien strukturelle Gemeinsamkeiten auf, die im Weberschen Sinne, eine idealtypische Charakterisierung ermöglichen: • Sie sind im Wahlgebiet geboren bzw. aufgewachsen, • stammen aus einem politisch oder sozial interessiertem Elternhaus, • sind bereits in den Jugend sozial oder kulturell engagiert, • entscheiden sich für ein Universitätsstudium. • Der Eintritt in eine Partei wird, als Resultat des gesellschaftlichen Engagements, während oder nach dem Studium vollzogen. • Sie führen ihr soziales oder kulturelles Engagement im Wahlgebiet nach dem Studium fort. Sieben von zehn befragten Politikern wurden im Wahlgebiet geboren, bzw. sind hier aufgewachsen. Drei weitere leben dort seit mehr als 15 Jahren. Das Herkunftskriterium ist prinzipiell ersetzbar durch einen langjährigen Aufenthalt im Wahlgebiet. Interessanterweise gilt die genannte idealtypische Grundstruktur eines erfolgreichen Kandidaten sowohl für großstädtische als auch kleinstädtisch-ländliche Kommunen. 1 b) Herkunft In der Regel wachsen die Kommunalpolitiker in einem politisch interessierten Elternhaus auf. So sagt Frau A auf die Frage, wie sie zur Politik gekommen sei: „ Mein Vater war schon Parteimitglied.“ Auch Herr B. antwortet auf die gleiche Frage: „Mein Großvater war schon Parteimitglied(…) und dann hat man natürlich über Politik gesprochen und das war glaube ich, so ein frühkindlicher Einfluss.“ Herr C kommt„ aus einem nicht parteipolitisch, aber politisch interessierten Elternhaus. “ Vergleichbar äußern sich auch die meisten anderen Befragten, wobei es auch möglich ist, dass das politische Interesse durch Lehrer an der Schule verstärkt geweckt wurde:„ Die Lehrer haben uns gut politisiert. Das war eine gute Erziehung .“ Doch auch in diesem Fall kann, aufgrund des bildungsbürgerlichen Hintergrundes des Befragten, davon ausgegangen werden, dass das politische Interesse auch auf das Elternhaus zurückzuführen ist. 43 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1 c) Soziales Engagement in der Jugend Das durch das Elternhaus geweckte Grundinteresse an gesellschaftlichen bzw. politischen Fragen, führt in der Mehrzahl der Fälle bereits zu einem gesellschaftlichen Engagement im Jugendalter. Eine erfolgreiche Kandidatin wird, wie auch ein weiteres Ratsmitglied Schulsprecherin bzw. Schulsprecher. Ein Befragter tritt bereits in sehr jungen Jahren einer parteinahen Jugendorganisation bei, eine Kommunalpolitikerin engagiert sich als Schülerin in einer kommunalen, parteipolitisch unabhängigen Jugendorganisation für eine kommunale Thematik und setzt sich an deren Spitze. Ein Interviewpartner engagiert sich als Schüler in der 68er-Bewegung und, wie er es berschreibt,„ rannte in Adorf rum. “ Sechs der zehn Befragten beginnen so ihre politische Laufbahn. 1 d) Der Parteieintritt Dieses ursprüngliche gesellschaftliche Interesse der heranwachsenden, späteren Kommunalpolitiker führt im Laufe des Studiums zum Eintritt in eine politische Partei. Möglich ist aber auch, dass der Parteieintritt noch vor dem Beginn des Studiums vollzogen wird: „Ich habe gesehen, dass diese Jugendorganisation nicht ausreichen konnte. Bin dann mal bei der X-Fraktion gewesen, irgendwann später dann auch in die Partei eingetreten.“ In diesem Falle führt das konkrete kommunalpolitische Interesse, welches durch die parteipolitisch unabhängige Jugendorganisation alleine nicht durchgesetzt werden kann, in der Konsequenz zum Parteieintritt. Vergleichbares erzählt Herr C, der sich an seine Schülerzeit während der 68er-Jahre erinnert und in der Folge einer Partei eintrat. Obwohl in den meisten Fällen die Ratsmitglieder sich relativ jung entscheiden, einer Partei beizutreten, gibt es solche, die diesen Schritt erst nachher vollziehen. Insbesondere die Vertreter von Freien Wählergruppen treffen die Entscheidung, sich kommunalpolitisch zu engagieren, später. Auch nach dem Parteieintritt führen die Befragten ihre bisherige gesellschaftliche Arbeit weiter, oder verstärken ihr allgemeinpolitisches Engagement. Drei von ihnen machten eine politische Karriere außerhalb der Kommune bis hin zum Mitglied des Bundestages. 1 e) Die Berufswahl Neun nehmen nach dem Erwerb ihres Abiturs ein Studium auf. Je nach individuellen Interessen wählen sie ein Studienfach im sozialwissenschaftlichen, wirtschafts- und betriebswissenschaftlichen bis hin zum kulturwissenschaftlichen Bereich. In drei Fällen wird das Studium mit der Promotion abgeschlossen. Ein Interviewpartner beginnt eine Ausbildung und erwirbt einen Meister-Abschluss. Bei allen Befragten führt die Parteimitgliedschaft zur Kandidatur für das jeweilige Kommunalparlament. Bei den Kommunalwahlen in Hessen im Jahre 2006 treten sie(wieder) an und werden von den Wählern mit zusätzlichen Personenstimmen in den Rat der Kommune gewählt. 2. Die Kandidatinnen und Kandidaten und die Kommunalwahl 2006 in Hessen 2 a) Die Aufstellung der Wahlvorschläge Das personalisierte Wahlrecht spielt bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in der Regel, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend sind meist innerparteiliche Überlegungen: Beispielsweise die Berücksichtigung von bereits bei den letzten Kommunalwahlen in den Rat gewählten Partei- oder Bürgergruppenmitglieder, das Vorhandensein unterschiedlicher innerparteiliche Machtzentren, der bewiesene Arbeitseifer von Kandi44 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln daten, die Personalknappheit, Parteiimagefragen und, insbesondere bei kleineren Parteien, der vorhandene Wunsch einzelner Kandidaten nicht auf die vorderen Plätze zu gehen. Beispiele aus den Interviews So meint Frau D, die selbst bei der Listenaufstellung, wie sie sagte„ nicht so involviert war “: „Also, ich glaube nicht, dass das neue Wahlrecht in den Überlegungen eine große Rolle gespielt hat.(…) Es spielt da natürlich eine Rolle die(Dauer der) Parteizugehörigkeit.(..) Also, da sind sehr viele Überlegungen, aber ich glaube, mit dem Wahlrecht hat das weniger zu tun.“ Frau F führt aus: „Ich habe überlegt, ob ich überhaupt kandidiere und wollte zumindest erstmal nicht auf diese vorderen Plätze.“ Herr G schildert seine Aufstellung als Kandidat so: „Da hat mich der Herr X, der jetzt der Chef da ist, angerufen und hat gesagt: Bist Du wieder damit einverstanden, dass Du auf die Liste kommst? Da habe ich gesagt: Ja, ja. Ich wusste nicht mal, wo ich bin.“ Und als Grund für seine Kandidatur bei den vorherigen Kommunalwahlen 2001 nennt er: „Da haben die mich jetzt auf ihre Liste gesetzt, denn es sollte jemand von dem Berufsverband auch dabei sein. Das mache einen guten Eindruck. Ich hatte nichts dagegen.“ Frau A antwortet auf die Frage, ob das personalisierte Wahlrecht ihrer Meinung nach bei der Listenaufstellung eine Rolle gespielt habe: „Nein. Da waren Gruppierungen in der Partei und die gibt es seit langem. Also wirklich knallhart.(..) Da hat keine Gruppe der anderen weh getan.“ Herr B beschreibt Vergleichbares: „Prinzipiell, glaube ich, ist das(Wahlrecht) überhaupt nicht berücksichtigt worden. Sondern, also da gibt es das Prinzip, dass alle, die drin sind, auch gerne wieder dabei sein wollen. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass sich in der Partei Gruppeninteressen immer durchsetzen wollen.“ Herr C schildert: „Also, da haben wir einen, der schon über Jahre auch schon in der Politik tätig war und auch schon lange im Parlament war, den haben wir als Spitzenkandidat platziert. Den zweiten von der anderen Gruppe. Und dann wurde die Liste so erstellt, dass man gesagt hat, wir müssen auch den Frauenanteil mit darauf haben.(…) So. Und dann wurden die folgenden Listenplätze vergeben, auch wie man, sag ich mal, sich in der Partei engagiert und so weiter.“ Herr G sieht die Aufstellung der Rangplätze innerhalb der Liste „nach Aktivität (der Parteimitglieder) . Weil die Aktiven sind ja auch die Leute, die Zeit haben,“ gegeben . Herr I stellt knapp und präzise fest: „Also, wir haben eigentlich unsere Liste nie, nie unter dem Gesichtspunkt Kumulieren und Panaschieren aufgestellt.“ Dennoch gibt es einen Fall in der Erhebung, in dem wahlrechtsstrategische Überlegungen eine größere Rolle spielten. Hier suchte die Partei für ihren Wahlvorschlag gezielt nach Persönlichkeiten, die wahrscheinlich insbesondere Personenstimmen von Wählern erhalten würden, die panaschierten. Herr E erzählt, auf die Frage, ob die Aufstellung der Kandidatenliste in seiner Partei eher parteipolitisch oder in Hinblick auf das geänderte Wahlrecht vorgenommen wurde: 45 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln „Nach dem neuen Wahlrecht.(..) Wir haben uns bemüht, Menschen auf die Liste zu schreiben, von denen wir der Meinung waren, dass sie in bestimmten Bereichen für die Wähler attraktiv sind.(..) und vielleicht die Leute im Ort sehen, ach, den kenne ich und auch eine Personenstimme vergeben, obwohl sie normalerweise eine andere Partei wählen.“ Die Kriterien bei der Aufstellung der Wahlvorschläge führen für die befragten Politiker zu einer ungünstigen Platzierung. Teils sogar, weil man sie oder ihn eigentlich„ nicht wollte “. Ohne zusätzliche Personenstimmen hätten sie es nicht geschafft, in den Rat der Stadt oder der Gemeinde einzuziehen. Die Wähler aber kumuliert und panaschiert sie in das Stadt- oder Gemeindeparlament. Lässt sich dieser Erfolg vor allem mit einem besonderen Wahlkampf dieser Kandidaten erklären? 2 b. Der Wahlkampf der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten Einige geben an, sie hätten entweder keinen Wahlkampf geführt, oder im Rahmen eines„klassischen“ Wahlkampfs, wie etwa der Straßenwahlkampf mit Parteiständen bzw. Ständen der Bürgergruppierungen teilgenommen. Andere versuchten zusätzlich„persönlichen Wahlkampf“ innerhalb ihres Bekanntenkreises zu führen und dort Stimmen zu gewinnen. Beispiele aus den Interviews Herr E erzählt: „Ich habe keinen Personenwahlkampf geführt. Wir haben keinen Personenwahlkampf gemacht(..). Was wir natürlich gemacht haben ist, dass wir eine Wahlzeitung gemacht haben, wo die ersten auf der Liste mit Foto vorgestellt wurden.“ Frau F sagt: „Also, ich habe mich am Wahlkampf kaum beteiligt.(..) Also, gerade bei dem Wahlkampf war ich eigentlich nicht so stark dabei.“ Ebenso Herr G, auf die Frage, ob er Wahlkampf geführt habe: „Null. Null. Ich habe überhaupt nichts gemacht.“ Frau H: „Im Grunde genommen war es nicht so viel mehr, wie das, was eigentlich immer lief. Es gab für jeden von uns Flyer. Es wurden Plakate gemacht. Natürlich gab es die Stände.“ Desgleichen erläutert Herr I: „Wir haben Wahlveranstaltungen in der Stadt gemacht, mit eigenen Ständen, mit Präsenten. Wie man das so macht.“ Doch bemerkt Herr I auch: „Jeder hat in seinem Bekanntenkreis halt versucht, noch ein paar Stimmen zusammen zu bekommen.“ Letzteres gilt auch im Falle von Frau K. Ganz anders agiert Herr B im Wahlkampf. Obwohl er zunächst angibt, er„ habe überhaupt keinen Wahlkampf gemacht aus einer gewissen Verärgerung mit dem Listenplatz “ heraus, schildert er schließlich seine spätere Vorgehensweise: „Ich habe ein Aufruf produziert, wo ich bildlich aufgefordert habe, mir die Stimmen zu geben.“ 46 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Mit Blick auf die Möglichkeiten des Wahlrechts – er rechnet sich aus,„ dass die Stimmen in meinem Ortsteil nicht gereicht hätten, sondern ich musste ja an die ganze Gemeinde denken “- setzt Herr B seine durch ihn produzierten Wahlkampfmaterialien strategisch so ein, dass er mit möglichst minimiertem Aufwand ein Maximum von Wählern in der Gemeinde erreicht. Weiter erläutert er: „Über diesen Aufruf hinaus habe ich eine Zeitungsanzeige gemacht und das war alles. Ich habe weder Flugblätter noch Präsente verteilt.“ Auch Herr C engagiert sich persönlich: „Ich habe vor allen Dingen hier im Ortsteil sehr engagiert Wahlkampf gemacht. Ich habe Themen aufgegriffen, die direkt hier die Bürger vor Ort betreffen.“ Ebenso schildert Frau D ihre individualisierte Vorgehensweise: „Ich habe einen Slogan selbst entwickelt. Und ich hatte so einen Flyer mit dem Slogan drauf.“ Die Beispiele lassen drei unterschiedliche Wahlkampfstrategien erkennen: • Ohne persönliche Beteiligung am Kommunalwahlkampf • Die Beteiligung im Sinne des klassischen Wahlkampfs(Straßenstände, Plakate, Broschüren, Werbung im Bekanntenkreis) • Die personalisierte Strategie unter Einsatz individuell zugeschnittener Wahlkampfmaterialien Insgesamt führen alle hier beschriebenen Wahlkampfstile und Beteiligungen am Wahlkampf für die befragten Ratsmitglieder letztlich zum Einzug in den Rat. Die Art und Weise des Wahlkampfs kann deshalb nicht grundsätzlich das entscheidende Kriterium für den persönlichen Erfolg sein. Frau D glaubt nicht ,„dass man kurzfristig Menschen überzeugen kann und so kurz vor dem Wahlkampf dann mit irgendwelchen wunderbaren Parolen die Leute zur Wahlurne bringen kann.“ Die vorher genannten Wahlkampfformen scheinen Frau D in ihrem Standpunkt zu bestätigen. 2 c) Erklärungen für die erfolgreiche Kandidatur Insofern der Erfolg der Ratsmitglieder nicht im Wesentlichen auf deren Wahlkampf zurückzuführen ist, stellt sich die Frage nach der Begründung, die die Kandidaten sehen. Eine zentrale Frage an die Interviewpartner ist jene nach der Begründung, die sie selbst für den Ausgang der Wahl haben. Fast alle Befragten führen ihr Ergebnis bei der Kommunalwahl auf ihre„Bekanntheit“ zurück. Frau D bringt es auf den Punkt: „Bekanntheit. Ja, ich glaube, das ist die Bekanntheit“ Beispiele aus den Interviews Herr C beschreibt die Gründe für seinen Erfolg so: „Ich bin hier bekannt, ja. Ich habe hier im Ortsteil sehr viele Stimmen bekommen, mehr als andere Kandidaten und das hat mir natürlich auch geholfen.“ Auch Frau A stimmt zu: „Wenn Sie bekannt sind, dann haben Sie ganz andere Chancen.“ 47 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Sie vertraut deshalb in ihrem Wahlkampf darauf, dass „man es auf jeden Fall sehen wird. Man wird es dann an den Plätzen sehen, welche Akzeptanz ich habe.“ Herr G 27 gibt zunächst folgende Erklärung für seinen Wahlerfolg: „Das, was ich auch in den Zeitungen gelesen habe ist, dass auch bei anderen Wahlen offensichtlich ist, dass erstens andere Berufszweige(als Beamte) rein gewählt werden und zweitens so Honoratiorentypen. Also, akademische Titel scheinen da eine große Rolle zu spielen. Und wenn da steht: Dr. G, Beruf X, da habe ich den Vorteil, erstens promoviert. Also sagen die Wähler: Ganz doof kann er nicht sein.(..) Und das Zweite ist: Der kommt endlich nicht aus dem Beamtenstand. Und drittens spiel auch eine Rolle, dass ich hier geboren bin. Und nicht irgendwelche fremde Dritte, die da irgendwo herkommen. Möglicherweise traut man einem hier Geborenen eher zu, dass er sich um die hiesigen Belange kümmert, als einer, der da nur Politikkarriere machen will.“ Doch kurz darauf meint Herr G, der keinen Wahlkampf führte, auch: „Auf der anderen Seite bin ich doch ziemlich bekannt(..). Das reicht ja, wenn ein paar Tausend einen wählen.(..) Ich bin immer überrascht, welche Leute auf mich zukommen: Dich habe ich gewählt!“ Das Merkmal Bekanntheit ist zunächst wenig aussagekräftig und beschreibt nur die Tatsache, dass die Politiker in einer kleineren oder größeren Öffentlichkeit bekannt sind. Dies gilt auch sicherlich für weitere Mitbewerber um das Ratsmandat. Warum gelang es aber den Befragten die notwendigen Stimmen auf sich zu vereinigen? Es stellt sich also die Frage, was unter dem allgemeinen Begriff Bekanntheit zu verstehen ist? 2 d) Die Fundierung von„Bekanntheit“ Frau A gibt dazu einen wesentlichen Hinweis, als sie von„ Akzeptanz “ spricht. Rein quantitativ definierbare Bekanntheit erscheint nicht als ausreichend, denn: „Die Leute hätten ja genauso gut ein schlechtes Image von mir haben können.“ Bekanntheit erscheint insgesamt zwar als eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für einen kommunalpolitischen Wahlerfolg. Frau D erläutert denn auch: „Das ist auch, dass man (gemeint: die Wähler) überprüft hat, wer wo was arbeitet und auch was umsetzt. Also, es wurde schon auch Qualität gefordert. Nicht einfach blindes Ankreuzen und man hat sich das schon genau überlegt, wen man da sitzen haben will.“ Es bedarf somit für den Wähler notwendigerweise eines Beurteilungsmaßstabes, um die„Qualität“ eines Kandidaten bewerten zu können. Dies macht es für einen unbekannten und neuen Politiker sehr schwierig, nur über zusätzliche (kumulierte und panaschierte) Personenstimmen in den Rat der Kommune einzuziehen. Denn, um ihn beurteilen zu können, muss er sich durch ein vorheriges Engagement, durch seine Taten„bewiesen“, mit anderen Worten: Er muss sich bewährt haben. Die Befragten bestanden ihre„Bewährungsproben“ durch parteipolitische Karrieren, zum Beispiel in Wahlkämpfen für Mandate in Kreistagen und dem Landtag und/oder die Mitgründung bzw. langjährige aktive Mitarbeit im Rahmen einer Bürgerinitiative vor Ort, und/oder Mitarbeit in Vereinen und/oder berufsständischen Vereinigungen, oder sozialen bzw. öffentlich-rechtlichen Organisationen, und/oder die Organisation und Durchführung von regelmäßig wiederkehrenden sozialkulturellen Veranstaltungen, oder 27 Herr G sieht das Prinzip bei der Aufstellung der Parteiliste für die Kommunalwahl in der frei verfügbaren Zeit und damit verbunden der parteiinternen Aktivität eines Kandidaten.(Vgl. oben). 48 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln die Einbindung in eine familiäre Tradition Der letzte Aspekt der Einbindung in eine familiäre Tradition kann unterschiedliche, individuelle Erscheinungsformen annehmen. Dies spielt in vier Fällen eine Rolle. Hier waren entweder die Familien der Kandidaten über Generationen im Wahlgebiet ansässig, oder aber einzelne Familienmitglieder waren bereits zuvor politisch tätig. 28 Die generationsübergreifende Bindung der Familie an die Gemeinde scheint jedoch für den Wahlerfolg nicht zu genügen. Trifft dieser biografische Hintergrund zu, so ist dieser immer verbunden mit konkreten gesellschaftspolitischen Aktivitäten der Politiker. In der Regel sind alle Politiker Mitglied in einem oder mehreren Vereinen oder ähnlichen Organisationen: • Gemeinnützigen oder humanitären Gesellschaften(Fünf Befragte) • Jugendorganisationen(Eine befragte Person) • Berufsständische Organisationen(Zwei Befragte) • Gewerkschaften(Eine befragte Person) • Bürgerinitiativen(Zwei Befragte) • Sportvereinen(Drei Befragte) • Kulturelle Vereine(Fünf Befragte) Beispiele aus den Interviews Frau C schildert ihr Engagement im Laufe der Jahre: „Dann bin ich über die Familie, über die Kinder, in Vereinen immer herangezogen worden, wenn es Probleme gab.(..) Also, ich war auf einmal mitten drin im Geschäft, ohne dass ich wusste, wie es dazu kam und dann ging das auch sehr zügig.“ Und etwas später sagt sie: „Wenn ich eine Sache mache, mache ich sie gründlich. Und ich glaube, das haben die Menschen dann auch gespürt. Wenn es Probleme gab, habe ich mich darum gekümmert und die wurden auch zu Ende geführt. Und für den Ortsteil habe ich natürlich auch sehr viel getan. Ich bin in einer Initiative, die heißt Positiv. Diese Initiative ist für die Kommune vorbildlich geworden. Das ist eine Gruppe, die sich zusammensetzt aus Leuten, die einfach an dem Ort interessiert sind. Und diese Initiative habe ich mit Mehreren zusammen gegründet.“ Herr C erzählt: „Dieses Mal war es so, dass ich doch auch durch verschiedene andere Aktivitäten einen hohen Bekanntheitsgrad hatte und somit doch ein ganzes Stück nach vorne gerutscht bin.(..) ich habe also hier verschiedene Aktivitäten, also zwei Stück regelmäßig jedes Jahr. Das eine nennt sich`Tag W´, das ist auch eine Gruppe von Leuten, denen das Thema X wichtig ist. Und dann immer im Monat Juni ein Fest mit der Kirche, mit Gottesdienst und Markt.“ Frau F antwortet auf die Frage nach ihrer Erklärung für den persönlichen Erfolg: „Ich denke, dass ich dort eben so lange gelebt habe.(..) Und meine Schwester ist auch dort zur Schule gegangen. Die Nachbarschaft vielleicht, dass da dann vielleicht noch einige, die die Partei nicht gewählt haben, mir noch ein paar Kreuze gegeben haben.“ Frau K erklärt es so: „Also, ich bin bekannt und gehöre noch zum alten Eisen“ und schilderte ihre Tätigkeiten im Kreisgebiet, bzw. der Gemeinde- von der Frauenpolitik, über die Jugendpolitik, bis hin zu kulturellen Aktivitäten. 28 Wobei zwei Familien der Politikerinnen und Politiker eine berufsspezifische Tradition aufbauten. In zwei weiteren Fällen waren Verwandte der befragten Politikerinnen und Politiker zuvor politisch erfolgreich tätig. 49 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Herr I führt seinen Bekanntheitsgrad auf seinen herausgehobenen, in der Öffentlichkeit mit positivem Image besetzten Beruf zurück und er erläutert, zudem sei er Mitglied „in einem großen Sportverein und Vorsitzender in einem bekannten Sozialverein. Das kumuliert sich.“ Frau A beschrieb einen Teil ihrer Arbeit so: „Ich habe intensiv gearbeitet. Das geht also wirklich nur, wenn sie wirklich bei den Vereinen oder so präsent waren, wenn sie schriftlichen Kontakt hatten.“ 50 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 3. Strukturgeneralisierung: Der Typus„Erfolgreicher Kommunalpolitiker“ So unterschiedlich die oben nachgezeichneten einzelnen Kommunalpolitikerkarrieren, individuell auch sind, so weisen sie strukturale Gemeinsamkeiten auf, die auf der Figur des sich bewährenden politischen Handelns fußen. Wie eingangs geschildert, ist der idealtypische Kandidat in der Kommune geboren, für die er jetzt im Rat Verantwortung übernehmen will. In einem gesellschaftlich bzw. politisch interessierten Elternhaus aufgewachsen, engagiert er sich bereits in jungen Jahren in der Schule, in ortsansässigen Organisationen bzw. Vereinen oder ähnlichem. So legt er den Grundstein für seine kommunale Bekanntheit. Während des folgenden Studiums wird der Politiker meist auch an der Universität aktiv. Das gesellschaftliche Interesse setzt sich weiter fort. Der zukünftig erfolgreiche Kommunalpolitiker tritt schließlich in eine politische Partei ein, bzw. schließt sich einer Freien Wählergemeinschaft an. Er ist weiterhin aktiv in Vereinen, Organisationen oder Bürgerinitiativen, oder entscheidet sich(zusätzlich) für eine übergreifende parteipolitische Karriere, die auch zu einem Mandat in Parlamenten führt. Alle seine Aktivitäten machen ihn in der Öffentlichkeit bekannt und zugleich kann er sich öffentlich bewähren. Schließlich kandidiert er für das kommunale Parlament und ist erfolgreich: Denn aus der Sicht der Wähler hat er die Bewährungsprobe bestanden. Abweichend von diesem beschriebenen, idealtypischen Lebensweg ist es allerdings nicht unbedingt notwendig, dass der Kommunalpolitiker im Wahlgebiet geboren wird, bzw. dort aufgewachsen ist. Zieht er später ins Wahlgebiet bleibt die Grundbedingung der Bewährung bestehen: Ein gesellschaftliches Wirken über die Zeit, die eine entsprechende Beurteilung durch den Wähler möglich macht. 51 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Teil II Das personalisierte Wahlrecht aus der Sicht der Politikerinnen und Politiker 1. Die Folgen des neuen Wahlrechts für die Parteien und Kommunalparlamente 1 a) Die Reaktion der Partei bzw. der Fraktion auf den persönlichen Wahlerfolg einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten Die vorliegende qualitative Untersuchung beschäftigt sich mit jenen Politikern, die ohne die durch die an sie vergebenen Personenstimmen kein Mandat im Stadt- bzw. dem Gemeindeparlament erhalten hätten. Die Entscheidung der Wähler ändert die ursprünglich durch die Parteien bzw. Freien Wählergruppen gedachte personelle Zusammensetzung der Fraktion, wie sie in den Parteilisten zum Ausdruck kommt. Die jeweilige Partei wird also mit einem Fraktionsmitglied konfrontiert, welches anfänglich eine mehr oder weniger chancenlose Platzierung für das Kommunalparlament innehatte. Da die Mandatszahl zugleich begrenzt ist, bedeutet der Erfolg des einen den Misserfolg des anderen Kandidaten. Daraus ergibt sich ein mögliches Konfliktpotential. Diese Frage wird deshalb auch in den Interviews thematisiert. Sechs der zehn Politiker schildern mit klaren oder vorsichtigen Worten eine eher negative, oder skeptische Reaktion entweder von Seiten der Fraktion, oder einzelner Kollegen. So entsteht der Zwang, die mit der Wahl entstandene Lage zu beruhigen. Beispiele aus den Interviews Auf die Frage, ob die Partei den persönlichen Erfolg gewürdigt habe, antwortet ein Interviewpartner: „Nein.(..) Und da habe ich gleich gesagt, damit das klar ist: Ich will hier nichts werden.“ „Im Gegenteil. Ich bin in der Fraktion aufgenommen worden, als sei ich ein Fremdkörper.“ Milder formuliert es ein Anderer, in dessen Worten aber die anfängliche Skepsis seiner Fraktion durchscheint: „In der Politik ist es so, da muss man dicke, harte Bretter bohren können und da geht das immer so fort weiter.(..) Also, ich merke deutlich, dass das einigen Kollegen eine gewisses Anerkennung abgerungen hat.“ Vergleichbares berichten weitere erfolgreiche Kandidaten: „Wenn man erstmal nachher tatsächlich im Parlament mitgestalten kann, dann erkennen auch die Mitbewerber von der eigenen Partei, wie man sich in die Politik einbringt und was man dann auch tatsächlich noch für Ideen einbringt.“ „Da gab es einen Neider, bei dem ich mir ziemlich sicher bin, dass er auf meinen Platz spekuliert hat, der ihn ansonsten ohne das Kumulieren auch gehabt hätte.“ „Da gab es sicher den Einen oder Anderen, der – ich weiß natürlich auch wer – der auch wegen mir hinten runter gefallen ist. Aber da gibt es die Möglichkeit, auf die Leute zuzugehen und dann renkt sich das meistens auch wieder ein.“ Tendenziell finden sich negative bzw. skeptische Reaktionen in den Fraktionen größerer Parteien im städtischen Umfeld. Vier Interviewpartner, die alle kleinere Parteien oder Freie Wählergruppen repräsentieren, erzählen ausschließlich von positiven Erfahrungen. 52 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1 b) Die Auswirkungen des personalisierten Wahlrechts auf die Arbeit in den Kommunalparlamenten und innerhalb der Parteien. Befragt, ob das personalisierte Wahlrecht und die damit einhergehende personalisierte Legitimierung einiger Mandatsträger bei der Zusammenarbeit in den Stadt- und Gemeinderäten zu Veränderungen führten, geben die Interviewpartner unterschiedliche Antworten. Einige beobachten durchaus eine Veränderung der Interaktionsstruktur und sehen die Veränderung in • der stärkeren Unabhängigkeit des Mandatsträgers von der Partei • der Möglichkeit, durch die Erneuerung der personellen Zusammensetzung andere Perspektiven in das Parlament einzubringen • der Verpflichtung des Mandatsträgers sich stärker zu engagieren • der Tatsache, dass die Konkurrenz innerhalb der Partei zunimmt Andere Befragte können keinerlei Veränderungen erkennen. Beispiele aus den Interviews Herr C sieht die Wirkung des personalisierten Wahlrechts vor allem mit Blick auf die individuelle Verpflichtung des gewählten Politikers: „Das wirkt sich dahin gehend aus, dass man natürlich auch weniger Freizeit hat, dass man sich da mehr engagieren muss.“ Frau D schildert eine andere Perspektive: „Man merkt an diesen Menschen 29 , dass die unabhängig sind. Die sehen das auch sehr kritisch, was von der eigenen Partei kommt und das tut nur gut. Im Parlament merkt man das auch. Besonders in der eigenen Partei ist so ein Ruck durchgegangen. Da sind Neue, die stellen ganz andere Fragen, die nicken nicht irgendwas ab. Bevor sie die Hand heben, wollen sie wissen, warum.“ Diese positiv gewertete Erfahrung einer zunehmenden Unabhängigkeit des einzelnen Mandatsträgers, kann aus einer anderen Perspektive eine negative Wendung erhalten. Frau A schildert ihre Wahrnehmung der Veränderung so: „Also, ich in jetzt noch nicht so lange dabei. Aber im Rat hat sich einiges geändert.(..) Ich glaube, dass die eigene Wertigkeit, die aufgrund der Liste in früheren Parlamenten keine Rolle gespielt hat, zugenommen hat. Niemand hätte sich früher hingestellt und würde sagen, das ist aber mein Ergebnis und das ist Dein Ergebnis. Also auch im Umgang miteinander.“ Andere sehen dagegen keine aktuellen Auswirkungen: Herr E meint: „Nein, ich glaube nicht. Also, die Vorstellung, dass jeder nur noch, über die fünf Jahre hinweg, sein eigenes Fortkommen im Blick hat, das sehe ich nicht. Es war immer schon so, dass Abgeordnete aus einem Ortsteil sich um ihren Ortsteil gekümmert haben.“ Auch Herr G sieht keine Änderungen, denn: „Wenn, dann nur mittel- und langfristig. Momentan ist die Sache noch in der Hand der Profis. Das sind die, die das immer schon machen. Letztendlich ist das Parlament immer noch besetzt von denen, die schon lange drin sind und die, die auch drin sein wollen.“ 29 Gemeint sind die hochkumulierten bzw. panaschierten Kommunalpolitiker 53 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 1 c) Das personalisierte Wahlrecht: Eine frische Brise für die Parteien und Kommunalparlamente? Der designierte bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein bemerkte zum in Bayern schon lange existierenden personalisierten Wahlrecht, dass das Kumulieren und Panaschieren frischen Wind in die Parteien bringe und für eine stetige Erneuerung und Verjüngung sorge. Sehen die befragten Politiker dies ähnlich? Erneuerung Die quantitative Untersuchung zu den Kommunalwahlen zeigt bereits eine erhebliche Mandatsrelevanz des personalisierten Wahlrechts. Den Effekt der Erneuerung nehmen auch alle Befragten wahr. Einige gehen noch weiter und sehen in der Möglichkeit des Panaschierens ein starkes Moment der Kontrolle des gewählten Politikers durch die Wähler, welches auch zu einer verstärkten Annäherung des Bürgers an das Kommunalparlament führe. Denn, so die Begründungen: Die Berechenbarkeit der personalen Zusammensetzung der Fraktion sei nicht mehr gegeben Das Wahlrecht führe zu einer stärkeren Kontrollwirkung des Wählers auf den Mandatsträger Es erhöhe die Chancen für Personen mit anderen Ideen und Vorstellungen, oder für Querdenker in das Kommunalparlament gewählt zu werden Begründungen aus den Interviews „Die alten Prinzipien mit den Gruppen und den Listenplätzen und so: Das machen wir schon im Hinterzimmer und die Partei hat das als Basis nur noch abzunicken gelten nicht mehr. Es hat nicht mehr die Planbarkeit für die Parteien.“ „Das bringt frischen Wind und bringt auch sicherlich mehr interessante Leute außerhalb derjenigen, die es immer machen.“ „Ja, es bringt neuen Wind, erst mal, neuen Mut für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie den Eindruck haben, ich kann jetzt endlich jemand wählen, den ich dort sitzen haben will und es frischt die Parteien auf, weil Neue mit anderen Blickrichtungen reinkommen in die Parteien, in die Parlamente. Ja. Es hat etwas damit zu tun.(..) Und die jetzt reingewählt wurden, die werden ja auch beobachtet, mehr als vorher. Denn der Wähler hat ja seinen Fuß in einer anderen Partei und dann bereit ist, trotzdem jemand anders zu wählen, mit dem er eigentlich politisch nichts im Sinn hat. Der beobachtet diese Person.(..) Und das führt natürlich auch zu einer gewissen Nähe zum Kommunalparlament und das finde ich sehr gut.“ „Es kommen nach vorne die, die am Bekanntesten sind. Das muss man sagen. Während die, die sich irgendwelche Fehler haben zu Schulden kommen lassen, unter Umständen abgestraft werden. Was ja sehr sinnvoll ist. Und diese werden und können von ihrer Partei nicht gehalten werden, weil die Wähler sie nicht halten.“ Verjüngung Der zweiten Behauptung des CSU-Politikers Bekstein, dass das personalisierte Wahlrecht auch zur Verjüngung der Kommunalparlamente bzw. Parteien führe, stehen alle Befragten Kommunalpolitiker skeptisch gegenüber. Die oben geschilderte Typologie eines erfolgreichen Kommunalpolitikers zeigt, dass die strukturellen Voraussetzungen für einen Wahlerfolg durch kumulierte und panaschierte Stimmen nicht günstig stehen: Junge Menschen sind in der Regel noch nicht sehr bekannt und können das Kriterium der Bewährung(noch) nicht erfüllen. Ein untersuchtes Fallbeispiel hingegen macht deutlich, dass dies nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Begründungen aus den Interviews „Also, das mit den Jüngeren, das sehe ich nicht. Also, die Jüngeren, die wir rein gebracht haben, die haben wir auf die vorderen Plätze gesetzt.“ „Also, eine Lebensalterverjüngung bringt es nicht unbedingt. Weil, da müssen ja auch schon von vorne herein, wenn Sie das wollen, Jüngere auf die Liste und dann müssen die Jüngeren nach oben kumuliert und panaschiert werden. 54 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Das gelingt nicht automatisch.(..) Weil, die Leute, die gewählt wurden, sind in der Vereinswelt unablässig, auch über Jahrzehnte, wenn man so will, aktiv und daher bekannt.“ „Zur Verjüngung führt es nicht. Weil eben sehr gerne Honoratioren gewählt werden. Und die sind meistens älter. Die jüngeren, ehrgeizigen Menschen, die das beruflich machen wollen, die werden eben eher nach unten gewählt. Und Ältere, Honoratioren in Anführungszeichen, nach oben.“ „Die Verjüngung ist sicher eine Chance, die sich niederschlagen wird. Ich halte das aber eigentlich nicht für einen sehr großen Aspekt.“ „Also bei den Jüngeren hätte ich so meine Bedenken. Denn, es kommen die nach vorne, die am Bekanntesten sind.“ 55 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 2. Politische Haltungen zum personalisierten Wahlrecht Das personalisierte Wahlrecht verändert, wie bereits herausgearbeitet wurde, politische Handlungsstrukturen. Es schafft Möglichkeiten für die Wähler und hat Folgen für den einzelnen Kandidaten, dessen Partei, oder auf die Arbeit in den Kommunalparlamenten. Die jeweilige Wahrnehmung, bzw. der Blickwinkel auf dieses Wahlrecht, den ein einzelner Kommunalpolitiker einnimmt, lässt deshalb Rückschlüsse auf die individuelle, ihn bestimmende politische Handlungslogik zu: Nimmt er das Wahlrecht vor allem aus der Sicht des Bürgers, der Partei, oder aus einer individuellen Perspektive wahr? 2 a) Das personalisierte Wahlrecht: Assoziationen und Analogien Im Interview wurden die befragten Politiker gebeten, vorgegebene Satzanfänge assoziativ zu ergänzen. 2 aa) Das neue Wahlrecht ist… Mit der Vervollständigung dieses Satzes sollen die Befragten kurz und prägnant zusammenfassen, welche Bedeutung das neue Wahlrecht aus ihrer Sicht hat, was das Wahlrecht„ist“. Die Satzvervollständigungen der Befragten lassen, mit Bezug auf das Wahlrecht, fünf unterschiedliche Haltungen erkennen. Folgende Perspektiven wurden eingenommen: a. des Bürgers b. einer bestimmten Zielgruppe innerhalb der Gesamtwählerschaft c. des sich zur Wahl stellenden Kommunalpolitikers d. des den Bürger an dessen Verantwortung erinnernden Staates e. des eher neutralen Beobachters Aus den Interviews Das neue Wahlrecht ist…. -„besser, weil der Bürger mehr Einfluss nehmen kann auf die Volksvertreter.“ -„bürgerinnen- und bürgerfreundlicher“. -„eine Chance für den Bürger.“ -„demokratischer.“ Das neue Wahlrecht ist…. „spannender und für bewusste, also für Politik interessierte Bürgerinnen und Bürger auch demokratischer.“ Das neue Wahlrecht ist…. „für mich insofern besser, weil auch die aktive Arbeit des Parlamentariers bei der nächsten Wahl eine entsprechende Volksanerkennung finden kann.“ Das neue Wahlrecht ist…. „der offene Versuch, die politische Verantwortung des einzelnen Bürgers zu würdigen.“ Das neue Wahlrecht ist…. „schwierig, aber interessant.“ 56 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 2 ab) Das neue Wahlrecht gibt… Zusammenfassend: Was sind die zentralen Folgen des neuen Wahlrechts? Wiederum sehen die Befragten die bedeutendste Wirkung des personalisierten Wahlrechts auf unterschiedlichen Ebenen. a. Die zentrale Folge: Mehr Möglichkeiten für die/den Wähler b. Die gesamtgesellschaftliche Wirkung: Mehr Demokratie Bestärkung von Politikverdrossenheit c. Die Folgen für Politiker: Mehr Zwang zu Bürgernähe und Verantwortung d. Die Auswirkungen für die Parteien: Veränderung bei der Aufstellung der Listen Aus den Interviews Das neue Wahlrecht gibt… • „dem Wähler mehr Möglichkeiten.“ • „den Bürgern größere Möglichkeiten der Beteiligung.“ • „dem Bürger die Möglichkeit deutlich mehr Einfluss zu nehmen.“ • „dem Wähler mehr Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen.“ • „den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich das Parlament zusammen zu wählen, was sie wünschen.“ Das neue Wahlrecht gibt… • „mehr Mut zur Demokratie.“ • „mehr Demokratie“ Das neue Wahlrecht gibt… • „politikverdrossenen Bürgerinnen und Bürger den Vorwand überhaupt nicht mehr(zur Wahl) hinzugehen.“ Das neue Wahlrecht gibt… • „den Politikern auch die Verantwortung, noch mehr Kontakt zu den Bürgern aufzunehmen.“ Das neue Wahlrecht gibt… • „für die Parteien die Notwendigkeit attraktivere Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen.“ 2 ac) Das neue Wahlrecht macht die Politik… Die zentralen Folgen für die Politik, bzw. für das politische System sehen die Befragten unterschiedlich. • Mehr Lebendigkeit in der Politik • Die Gefahr von Substanzverlust 30 • Mehr Demokratie 30 Substanzverlust bedeutet hier vor allem den Verlust an inhaltlicher Fundierung. 57 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Aus den Interviews Das neue Wahlrecht macht die Politik… • „tatsächlich lebendiger.“ • „interessanter. 100%.“ • „weniger behäbig.“ Das neue Wahlrecht macht die Politik… • „nicht unbedingt inhaltlicher.“ Das neue Wahlrecht macht die Politik… • „bürgernäher.“ • „bodenständiger.“ • „durchsichtiger.“ • „transparenter.“ 2 ad) Das neue Wahlrecht wird… Die letzte Satzergänzung weist in die Zukunft. Zu welchen Folgen wird das neue Wahlrecht führen, oder wird es vielleicht wieder abgeschafft? Die meisten befragten Politiker beantworten diese„Zukunftsvision“ mit der Hoffnung, oder der Gewissheit, dass das personalisierte Wahlrecht auch weiterhin die hessischen Kommunalwahlen prägen wird und vervollständigen den Satz: „Das neue Wahlrecht wird…“: • „so bleiben.“ • „hoffentlich so bleiben.“ Andere sehen Folgen für die Parteien oder das politische Handeln voraus: Das neue Wahlrecht wird… • „für die Parteien schwieriger.“ • „dazu beitragen, dass langfristig die Parteien schon überlegen, die Kandidatenaufstellung zu verändern.“ oder, das neue Wahlrecht wird: • „dazu beitragen, dass sich einiges in der Kommune ändern kann.“ 3. Das personalisierte Wahlrecht und die Folgen 3 a) Das Wahlrecht und unterschiedliche Typen politischen Handelns Sieht man die Satzergänzungen in ihrer sequentiellen Abfolge und mit Blick auf die Rekonstruktion des Einzelfalles, so lassen sich idealtypisch Politikertypen hinsichtlich ihrer politischen Handlungslogik entwickeln. Solche, die schwerpunktmäßig bestimmte, konkrete Problemstellungen innerhalb der Kommune sehen(Typ 1) zielgruppenspezifische Interessen vertreten(Typ 2) Politik als Beruf sehen und Karriere orientiert sind(Typ 3) das Wohl und den Erfolg der Partei und deren Vision im Auge haben(Typ 4). 58 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Dasjenige politische Handeln, welches das Wahlrecht primär aus der Sicht des Wohls, des Erfolgs der Partei und deren Vision wahrnimmt, steht dem personalisierten Wahlrecht eher skeptisch gegenüber und betont die möglichen negativen Folgen. Denn das Wahlrecht mache es für die Parteien„ schwieriger “ und die Politik„ nicht unbedingt inhaltlicher “. Die weiteren entwickelten Handlungstypen sehen dagegen eher die Chancen, die das politische Wahlrecht bringe. Der an der Karriere orientierte Berufspolitiker vertraut darauf, dass durch das Wahlrecht„ die aktive Arbeit des Parlamentariers bei der nächsten Wahl eine entsprechende Volksanerkennung finden kann “ und so ihn zum Erfolg führe. Der zielgruppenorientiert Handelnde ist sich sicher, dass„ bewusste, also für Politik interessierte Bürgerinnen und Bürger “ seine Arbeit durch kumulierte und panaschierte Stimmen würdigen werden. Schließlich ist das politische Handeln, das sich an konkreten Problemstellungen ausrichtet, gewiss, dass die„Bürgernähe“, die aus dem Wahlrecht resultiere , „dazu beitrage, dass sich einiges in der Kommune ändern kann.“ Typ 1: An primär kommunalen Problemstellungen ausgerichtetes Politikerhandeln Der Politiker orientiert sein Handeln vorrangig an der Lösung konkreter kommunaler Fragestellungen. Seine Arbeit ist in der Regel auf die Kommune beschränkt, mit der er sich identifiziert. Häufig hat er sich bereits vorab in kommunalen Initiativen engagiert, die sich mit einem konkreten Problem vor Ort beschäftigen, z.B. Fragen der Gestaltung der Infrastruktur eines Ortsteils oder der Verkehrswegeplanung. Eine politische Zukunft außerhalb der Kommune sieht er für sich, zumindest zunächst, nicht. Die Frage, was gute Kommunalpolitik sei, wird von den Befragten, die sich diesem Handlungstypus zuordnen lassen, konkret beantwortet und bedeutet für sie, zum Beispiel daran mitzuarbeiten, -„eine vernünftige Haushalts- und Strukturpolitik“ zu betreiben -„die wenigen Mittel, die die Kommunen haben, optimal einzusetzen“ Alle„Quereinsteiger“ 31 und Mitglieder von Freien Wählergruppen entsprechen diesem Typus politischen Handelns, aber auch langjährige Mitglieder politischer Parteien, deren Lebensweg(bislang) keinerlei Ambitionen für eine politische Karriere aufweist. Typ 2: Klientelorieniertes politisches Handelns Dieser Typus vertritt die Interessen von einer oder mehreren spezifischen Zielgruppen innerhalb der Bürgerschaft. Er kennt genau seine potenzielle Wählerschaft. So beschreibt ein Interviewpartner sein Wählerpotenzial: „Unsere Wähler vergeben relativ stark ihre Stimmen auch an andere. Wir haben sehr informierte Wählerinnen und Wähler, in aller Regel jedenfalls. Das heißt auch, dass die auch ihre Stimmen gerne verteilen. Und deswegen ist für uns wichtig, dass wir auch Leute auf der Liste haben, die auch von anderen wieder ziehen.“ Der klientelorientierte Politiker weiß, dass seine Wählerschaft,„ bewusste, also für Politik interessierte Bürgerinnen und Bürger “ das personalisierte Wahlrecht begrüßt. Mit diesem Wissen setzt er das personalisierte Wahlrecht auch strategisch ein. Gute Kommunalpolitik wird allgemein definiert und zeichnet sich dadurch aus,„ das sich die Lebenssituation der Menschen verbessert .“ Typ 3: Der Berufspolitiker Dieser plant seine politische Karriere als Beruf. Ein Interviewpartner entscheidet sich dazu früh in seinem Leben. So wird er in seiner Kommune schon zeitig bekannt und kandidiert auch für Mandate in überregionalen Parlamenten. So meint er, mit Bezug auf den letzten Kommunalwahlkampf: 31 Der Begriff des Quereinsteigers bezeichnet hier die Tatsache, dass der Parteieintritt – im Vergleich zu anderen Befragten- erst relativ spät im Lebenslauf vollzogen wurde. 59 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln „Ich befinde mich eigentlich permanent im Wahlkampf.(..) und das bedeutet natürlich schon, dass ich alle möglichen Gelegenheiten nutze, um auf meine Person aufmerksam zu machen, oder die weiter in Erinnerung zu halten.“ Das personalisierte Wahlrecht sei deshalb die willkommene Chance, durch die„ aktive Arbeit des Parlamentariers bei der nächsten Wahl eine entsprechende Volksanerkennung “ zu finden. Eine gute Kommunalpolitik ist: „eine Vision zu haben, auch wenn das Wort manchmal belächelt wird, wie die Kommune in zwanzig Jahren aussehen soll.“ Typ 4: Zum Wohle und für den Erfolg der Partei Der Politiker, dessen Handeln sich diesem Typus zuordnen lässt, weist eine hohe Identifikation mit der Partei auf, die wohl in der individuellen Sozialisation, einer langjährigen Mitgliedschaft und in der damit verbundenen innerparteilichen Karriere begründet liegt. Dadurch erreichte er einen großen Bekanntheitsgrad auch in der Kommune. Ein Befragter sagt zu seinem Motiv, für das Kommunalparlament zu kandidieren: „Ich wollte für meine Partei Stimmen gewinnen. Das war der Hauptgrund.“ Bereits vorab schildert er seine politische Karriere, die ihn unter anderem auch in überregionale Parlamente führt. Wenn die Partei ihn braucht, dann folgt er ihrem Ruf. Allerdings überrascht die Begründung der schlechten Ausgangslage bei der Listenplatzierung für die Kommunalwahlen:„ Meine Partei wollte mich ja nicht .“ Treu zur Partei stehend und„ damit es nicht um jeden Platz Kampfkandidaturen gibt,“ ist er bereit, einen hinteren Listenplatz anzunehmen. Gute Kommunalpolitik wird entsprechend allgemeiner definiert: „Man muss natürlich schon Vorstellungen haben, wo steht die Kommune, wie kann sie sich weiter entwickeln, finanziell, Bau, und dazu ist wichtig, dass die Politik, egal in welcher Funktion, sich Sachverstand mit von außen nimmt. Es geht jetzt nicht um Kommissionen oder sonst was, sondern einfach um den Dialog mit den Bürgern.“ Das personalisierte Wahlrecht wird im Wesentlichen, entsprechend diesem politischen Habitus, aus dem Blickwinkel der Bedeutung für die Partei, bzw. die Parteien beurteilt. 3 b) Die Wirkungen des personalisierten Wahlrechts – Chancen und Risiken Die in dieser Studie entwickelte idealtypische Struktur des sich erfolgreich bewährenden Politikerhandelns ist sicher nicht eine Folge des personalisierten Kommunalwahlrechts. Vielmehr erscheint diese Form als jene, die sich in den durch das personalisierte Wahlrecht gesetzten Handlungsraum am besten einfügt. Sowohl die Struktur des Wahlrechts selbst, als auch der oben entfaltete Idealtypus eines erfolgreichen Kommunalpolitikers lassen bereits faktische bzw. mögliche Wirkungen des personalisierten Wahlrechts erkennen. Neben der in den Händen des Bürgers liegenden Option, seine Stimmen auf Personen zu kumulieren oder zu panaschieren und so unabhängig von vorgegebenen Parteilisten zu wählen, können vor allem zwei dem Idealtypus innewohnenden Strukturelemente Wirkungen zeigen: Die Notwendigkeit von Bekanntheit und das Moment der Bewährung. In einer Abschlusssequenz wurden die Politiker danach befragt, welche Konsequenzen aus ihrer Sicht das neue Wahlrecht in Hessen im Allgemeinen habe. Die Antworten lassen sich in drei Zielrichtungen unterteilen: (1) Parteien (2) Politikerhandeln in der Mediengesellschaft (3) Bürgerinnen und Bürger 60 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln 3 ba) Potenzielle Wirkungen auf Parteien Interne Machtverschiebungen Erfolgreiche Kandidaten, die ihr Mandat im Wesentlichen auf Persönlichkeitsstimmen zurückführen können, erreichen, wie oben ausgeführt wurde, eine gewisse Unabhängigkeit von der Partei. Diese kann unter bestimmten Umständen, zum Beispiel dann, wenn der Erfolg der Gesamtpartei bzw. Freien Wählergruppen insbesondere auf Persönlichkeitsstimmen beruht, zu Machtverschiebungen innerhalb der Partei bzw. Freien Wählergruppe führen. Ein Interviewpartner nennt als konkretes Beispiel: „Wenn die Person nicht gewesen wäre- die ist ja erst vor wenigen Jahren, in die Partei eingetreten – dann hätten die in der Kommune nicht genug Stimmen gekriegt.(…..) Und die haben dann auch natürlich eine andere Macht. Die können auch mit der Fraktion anders umgehen.“ Entsolidarisierung Die relative Unabhängigkeit der erfolgreichen Kandidaten und das auf Personalisierung ausgerichtete Wahlrecht könnte bewirken, dass eine durch das reine Listenwahlrecht noch auf„Parteikurs“ eingeschworene Fraktion, nun tendenziell aufbricht. Ein Interviewpartner sieht diese„Entsolidarisierung“ bereits eingetreten: „Es bringt sehr viel Entsolidarisierung auch in einer Partei. Ja, nach dem Motto: Nun gucken wir genau und darf ich da bei dem da noch, auf der Veranstaltung was von mir geben? Also diese Konkurrenz ist gut, aber da läuft es schon auf einer Ebene ab wo der eine nur noch sagt, ich verrat nichts mehr.“ Ein weiteres Ratsmitglied sieht den Entsolidarisierungsprozess durch das neue Wahlrecht nicht. Dieses Argument beurteilt er als ein Abwehrargument der um ihren Einfluss fürchtenden Parteiführung. „Kritiker sagen, dass es zu einer Entsolidarisierung führen würde. Das ist für mich ein unsinniges Argument. Ja, es führt natürlich dazu, dass innerhalb einer Partei Interessengruppen, die vorher den Kuchen unter sich aufgeteilt haben, natürlich an Bedeutung verlieren, weil man ja zur Kenntnis nehmen muss, dass das Volk das jetzt anders machen kann als eine Parteiführung. Dass die Parteiführung natürlich so was kritisiert ist ja logisch.“ Änderung bei der Praxis der Aufstellung von Wahlvorschlägen. Einige Interviewpartner sehen als weitere Folge, des in Hessen noch relativ neuen, personalisierten Wahlrechts eine Veränderung der Listenaufstellungspraxis unter dem Aspekt des zu wählenden Kandidaten. „Für die Parteilisten oder für die Parteien ist es so, es erfolgt nicht automatisch so, dass ein X-beliebiger, der sich in die Partei einbringt und sagt ich will unbedingt bei euch mitmachen, ich will aber unbedingt auf en vorderen Platz, dass er auch in das Parlament einziehen kann. So einfach geht das nicht mehr. Und das ist, ich will nicht sagen ein Nachteil, aber es ist halt so, dass die Parteien dann neu drüber nachdenken müssen, mit welchen Persönlichkeiten sie eigentlich antreten.“ „Ich finde es ganz gut, weil sonst in den Parteien sehr oft, gerade bei den großen Parteien, ja ein arges Gehacke ist, wer kommt nach oben und wer kommt nicht nach oben.“ „Ich glaube, dass die Partei natürlich beachten muss, wenn es Personen gibt, die, warum auch immer, jetzt vom Volk mehr geliebt werden.“ „Das führt auch dazu, dass solche Leute, wie ich sich dann schon mal überlegen müssen, ob sie wirklich auf der Liste stehen, wenn sie damit rechnen müssen, wirklich gewählt zu werden. Sonst passiert so was wie bei der XYZ, dass Leute darauf stehen, die dann gewählt werden und dann sagen, das wollen wir gar nicht, machen wir nicht. Das sollte man lieber nicht machen. Das kriegt dieses XYZ-Mitglied dann heim gezahlt.“ 61 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Sonderaspekt: Freie Wählergemeinschaften im städtischen Umfeld Das bundesrepublikanische politische System ist geprägt durch ein relativ stabiles Parteiensystem. Parteien konnten bislang bei Bundestags- und Landtagswahlen auf eine`treue Kernwählerschaft´ bauen. Obschon diese mehr oder weniger ausgeprägte Identifikation des Wählers seit einiger Zeit zu schwinden scheint, war dies auf Kommunalebene immer schon anders. Hier standen die etablierten Parteien auf Lokalebene im Wettbewerb mit Freien Wählergruppierungen. Solange in Hessen das Listenkreuz die einzige Möglichkeit für die Wähler war, zu entscheiden, welche politische Gruppierung im Kommunalparlament vertreten sein soll, war er durch das(alte) Wahlrecht gezwungen, sich für seine bei überregionalen Wahlen präferierte Partei, oder für eine Freie Wählergruppierung zu entscheiden, die zum Beispiel ein für ihn attraktiven Kandidat aufstellte. Nun aber kann der Wähler in der Kommunalwahl beides tun: Etwa durch das Listenkreuz„seine“ Partei wählen und zugleich an seinen bevorzugten Kandidaten Personenstimmen vergeben(Panaschieren). Dies könne, wie ein Befragter meint, für Freie Wählergruppen zu einem Verlust von Ratsmandaten führen: „So eine Partei, wie unsere, lebt vom Bekanntengrad. Man wirbt persönlich um Wähler, weil man ja nach außen als Gruppe nicht so wahrgenommen wird. Da ist vieles auch Mundpropaganda. Der Wähler hat früher die Wahl gehabt, uns, und damit ihre gesamte Stimme der Wählergruppe zu geben und damit ihre angestammte Partei zu verlassen. Da ist eine ganze Menge. Und heute, nachdem das Panaschieren und Kumulieren eingeführt wurde, hatten die es natürlich einfach. Die machten bei uns ihre drei Kreuzchen und den Rest gaben sie ihrer alten Partei.“ Sonderaspekt: Parteiinterne Prinzipien bei der Aufstellung Das personalisierte Wahlrecht nimmt, wie bereits quantitativ gezeigt wurde, keine Rücksicht auf parteiinterne Aufstellungsprinzipen für Listenkandidaten. Dies gilt auch für von internen Machtverhältnissen unabhängige Grundsätze wie z.B. Quoten nach Geschlechtszugehörigkeit, nach Altersverteilungen oder anderen Kriterien, wie z.B. der Wunsch nach einer Vertretung gesellschaftlicher Minderheiten in der Fraktion. „Ich sehe eine Schwierigkeit, dass Sie, wenn Sie als Partei zum Beispiel sagen, ich hätte jetzt gerne mehr eine Mischung, also, z.B. Frauenquote, dass die ihnen dadurch total kaputt gehen kann. Also, so bestimmte Prinzipien.“ 3 bb) Potenzielle Wirkungen auf individuelles Politikerhandeln Der Medienpolitiker und der medial unscheinbare Kommunalpolitiker Vor allem der für den persönlichen Wahlerfolg notwendige Aspekt von Bekanntheit könne, so einige Interviewparter, zu einem Politikertypus führen, der, im Wechselspiel mit den Medien, seine Bekanntheit primär mit deren Hilfe erzeugt: Ein mediengerechter Auftritt und die ständige Präsenz in den Medien lassen Bekanntheit entstehen und ersetzen möglicherweise medial auch die, ansonsten im Alltag fundierte, Bewährung des politischen Handelns. Sie sehen die Gefahr der Entpolitisierung und des Auftauchens von„Schaumschlägern“. „Die Menschen schauen, verständlicherweise danach. Wir leben in einer Mediengesellschaft. Kann sich jemand gut verkaufen?(…) Man muss auf Gags kommen. Das muss in der Medienlandschaft auch sein.(..) Ich kann Ihnen im Prinzip sagen, wie sie es machen müssen, damit sie in der Kamera sind.(…) Das heißt: die Personalisierung haben sie heute in allen Feldern. Bis zu den Managern hinein, wo sie früher noch nicht einmal wussten, ist der verheiratet oder ist der nicht verheiratet, Kinder oder so was. Und dass die Leute da auch Interesse haben, ob da jemand bei der Gala dabei ist, das ist so.(..) Und dann sehe ich einfach diese Gefahr, dass das dann nur noch unter dem Blickwinkel Persönlichkeit gesehen wird, nicht mehr was inhaltlich gearbeitet wird und ob man sich äußert. Da wird auf die Rocklänge geschaut und die Frisur. Nehmen Sie als Beispiel Frau X und stellen sie sich mal vor, sie wäre nicht so eine attraktive Frau, das wäre ganz anders.“ „Das ist genau der Nachteil dieses Gesetzes. Dass auch jemand, der eigentlich wenig tut, aber versteht viel Wind drum zu machen, einen gewissen Vorteil hat.(..) Es ist sicher(..) die Gefahr, dass Schaumschläger einen gewissen Erfolg haben.“ 62 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln „Es könnten natürlich Menschen in dieses Kommunalparlament, oder generell in ein Parlament gewählt werden, die mit viel Populismus, denen es mit viel Populismus geglückt ist, dort reingewählt zu werden, obwohl sie unfähig sind. Das kann man, das könnte man auch als negative Seite(des Wahlrechts) herausstellen.“ „Also der Gerhard Schröder hat ja mal gesagt:„Was ich brauche, ja, ist BILD, BamS und Glotze“. Und da muss ich ihm zustimmen. Das ist im Wesentlichen so. (…) Es ist ja feststellbar, dass die Leute nach dem Aussehen gewählt werden, ja, das muss man einfach feststellen, dass es so ist. Und wenn ich einen hinstelle, der eben irgendwie bisschen furchtbar aussieht, dann wird das nichts mehr, ja, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Das kann jetzt der beste Politiker sein, aber wird vom Volk nicht gewählt und deswegen muss man sich ja auch als Partei überlegen, wie man das macht. Wenn mir klar ist, dass es so ist, dann muss ich eben überlegen, wie kann ich diesen guten Mann trotzdem nutzen,(..), alles was er hat, aber ich kann nicht auf die Idee kommen, ihn an vorderster Stelle zu plakatieren, weil es in die Hose gehen muss.“ Letztere Ausführungen lassen eine weitere, denkbaren Strukturproblematik erkennen: der qualifizierte, aber nicht öffentlichkeits- bzw. medial wirksame Politiker. Inwieweit erschwert das personalisierte Wahlrecht qualifizierten, aber in der Öffentlichkeit eher unscheinbaren Kommunalpolitikern den Weg in die Kommunalparlamente? Ein Interviewpartner sieht hier die Partei in der Verantwortung. „Solche, von denen man weiß, die arbeiten viel und die sind auch beliebt, sollten ja nicht bestraft werden, indem man sie dann noch weiter zurücksetzt. Wahrscheinlich muss man Ihnen auch keinen ganz guten Platz geben. Weil sie’s dann sowieso machen werden. Und man gibt vielleicht denen, wo man weiß, die arbeiten mehr im Stillen, Solche gibt es ja auch. Aber, sie können das nach außen hin nicht so kommunizieren. Die sind treu, machen ihren Job, aber können nicht so auftreten, oder sie können mit den Menschen nicht den Umgang so pflegen, sind eher stiller, zurückhaltend, gibt’s ja auch.- dass man denen dann den sicheren Platz gibt. Also das ist auch ein Gebot der Fairness.“ Die personalisierte Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wähler Die durch das Wahlrecht mögliche Personalisierung des Wahlerfolges führt in seiner Konsequenz zur verstärkten individuellen Verantwortung des mit dem besonderen Vertrauen ausgestatteten Kommunalpolitikers. Diesen Aspekt der Bewährung betonen Befragte auch bei den Satzergänzungen: „Ich denke, aus der Sicht des Politikers ist wirklich wichtig, in die Ortsteile zu gehen, Termine wahrzunehmen und mit den Leuten zu reden. Ich sage mal, ein ganz normales Leben zu führen, dann haben Sie ja mit den Leuten Kontakt.(..) Das neue Wahlrecht gibt den Politikern auch die Verantwortung, oder die Anregung in ihrem Stadtteil, oder in ihrem Aufgabengebiet noch mehr Kontakt zu den Bürgern aufzunehmen.“ „Einzelne Kandidaten müssen sich anstrengen. Und anstrengen heißt natürlich sich mit den Wählerinnen und Wählern, mit dem Volk zu beschäftigen und das haben ja viele vergessen.(..) Diejenigen die da hochkumuliert oder panaschiert werden, das sind eben diejenigen die vielleicht noch ein bisschen was anderes machen als nur Parteipolitik, das heißt die eben den Kontakt suchen in Vereinen, bei Veranstaltungen und so weiter. Ich sage auch, die Partei, man muss präsent sein und zwar im Kaninchenzüchterverein wie auf der Galaveranstaltung.“ „Aber, sie stehen dann natürlich auch in der Pflicht. Die Leute kommen dann und sagen, hören Sie mal, hier ist bei uns Folgendes. Dann wird man schon direkt auch angesprochen. Das hat auch schon die Konsequenz.“ Einzelaspekt: Kommunalpolitisches Handeln und die notwendige zeitliche Involvierung des Mandatsträgers Auf die, aus der Logik des Bewährungsgedankens folgende, zeitliche Belastung der Kommunalpolitiker verweisen einige der Befragten. So meint ein Politiker auf die Frage, welchen Rat er jemanden geben könne, um erfolgreich in der Kommunalpolitik zu sein: „Man muss Spaß daran haben, man muss ehrlich mit den Menschen umgehen. Und man muss einen zeitlichen Einsatz bringen, das ist ganz klar. Und das kann man auch nur, wenn man gerne mit Menschen umgeht. Sonst wird’s schwierig.“ 63 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Der notwendige zeitliche Einsatz jedoch bevorzugt jene Politiker, deren, vor allem berufliche, Lebenssituation dies ermöglicht. Mit Blick auf die Auswirkungen für jüngere Menschen sich zu profilieren, äußert ein Befragter: „Es gibt bestimmt begabte Nachwuchspolitiker, die sich einfach aufgrund ihrer Zeitbeschränktheit sich nicht(..) so zeigen können, die einfach nicht die Zeit haben. Wenn sie einen Job hier haben, wo sie gleichzeitig morgen in Düsseldorf, oder was weiß ich, sein müssen, dann können Sie nicht diese Präsenz wie ein Rentner zeigen. Sie können nicht in den Karnevalsverein, in den Schützenverein gehen, dort, wo die Lokalpresse für ihr Klientel berichtet. Also, ich habe das Gefühl, dass selbst, wenn sie politisch begabt sind, die Hürde für junge Leute sehr hoch ist.“ Ähnlich argumentiert ein Kollege mit Bezug auf die Aufstellungskriterien der Listen von Parteien: „Und die Aktiven, das sind ja auch die Leute, die Zeit haben. Das ist sicher ein Gesichtspunkt, das sind die Leute, die Zeit haben. Und wenn sie die angucken, das sind die Beamte, vorzugsweise Lehrer, oder sie sind Pensionisten.(..) Ich bin ja, im Gegensatz zu den Beamten am Arbeiten hier und zwar täglich so, ich will nicht übertreiben, aber es sind mindestens 9 Stunden. Und wenn sie dann noch irgendwelche Fachausschusssitzungen und Fraktionssitzungen haben, da geht erheblich viel Zeit drauf. Eigentlich geht es nicht.“ 3 c) Die zentrale Wirkung: Aus der Sicht der Wählerinnen und Wähler 3 ca) Mögliche negative Effekte Einige Politiker sehen die erweiterten Wahlmöglichkeiten für die Wähler kritisch. Dies vor allem, da das personalisierte Kommunalwahlrecht den Wahlakt komplizierter gestalte und so zur Wahlenthaltung beitrage. Ob dies aber ursächlich zur Wahlenthaltung führe, darüber sind sich die Politikerinnen und Politiker im Unklaren. „Wir habe es ja jetzt zum zweiten Mal gemacht. Ich habe das Gefühl, dass es einen Teil der Wähler sehr verunsichert hat. Dass manche auch teilweise nicht mehr gewählt haben. Denn wir haben ja Wahlzettel bekommen, die waren so groß wie der Schreibtisch. Und da haben viele das Ding in den Papierkorb geworfen. Denke ich mal. Aber die, die es verstanden haben, machen es glaube ich mit großer Begeisterung. Und es wird wichtig sein, den Leuten die Angst vor dem großen Wahlzettel zu nehmen. Das halte ich für sehr wichtig. Oder zu versuchen, den Wahlzettel nicht allzu groß zu machen. Irgendwie, in dem man kleiner dimensioniert oder so. Dieses Ding musste man dreimal falten bis man ihn offen hatte. Das hat wirklich schon viele, viele abgestoßen. Die haben gesagt:`Nein, das ist mir zu kompliziert. Da gehe ich lieber gar nicht hin. Da stehe ich da und weiß nicht, schäme ich mich, muss ich mich ja schämen, wenn ich nicht fertig werde damit und so.´ Merkt keiner, weil es ja eine geheime Wahl ist. Aber den Eindruck hatte ich. Wenn man das einführt, müsste man versuchen, den Leuten die Angst zu nehmen.“ „Für die, die nicht hingehen- aus meiner Sicht ist es ja eigentlich Quatsch das neue Wahlrecht dafür verantwortlich zu machen, weil sie könnten ja weiterhin ihr Kreuz machen, wie bisher- für die allerdings liefert es ein Vorwand nicht mehr hin zu gehen. Bei manchen, muss ich dazu sagen, habe ich bisher nicht gesagt, erhöht es auch ein bisschen die Schwellenangst, weil sie sich überfordert fühlen. Das ist so.“ Doch das Argument der Verunsicherung des Wählers und der Komplexität des Wahlaktes weist ein anderer Politiker zurück: „Die Kritiker aus den Parteien, die mehr das Parteiprinzip haben wollen, die sagen die Leute würden das nicht verstehen. Das weise ich zurück als völligen Quatsch. Natürlich verstehen es die Leute und die Leute verstehen es nicht nur, sondern sie wenden es auch an. Und das betrifft ja auch nicht nur die Partei, sondern auch die Partei B und andere. Im Übrigen ist es ja auch so, es ist in Hessen neu eingeführt worden. Aber in Baden-Württemberg und Bayern war’s ja schon die ganze Zeit, seit dem Krieg. Noch niemand ist auf die Idee gekommen, dass die Bayern oder BadenWürttemberger irgendwie intelligenter wären um den Zettel auszufüllen. Also deswegen kann ich die Kritik überhaupt nicht akzeptieren. Erstens, weil man ja weiß, dass es viele gemacht haben.(..) Andererseits ist es ja auch so, dass es nach wie vor jedem, dem das zu viel Arbeit ist oder der mit der Parteiliste einverstanden ist, ja unbenommen ist, ein Kreuz zu machen. Also das ist ja nach wie vor vorhanden. Ist ja nicht so, dass man jetzt gezwungen wird, da aus den tausend Namen sich welche auszusuchen.“ 64 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Ein Interviewpartner sieht insgesamt, in Hinsicht auf das politische Bewusstsein der Wähler, das personalisierte Kommunalwahlrecht sehr kritisch, denn: „Das hat nur dort Sinn, wo auch eine politisch wache Bürgerschaft, die Dinge kritisch beäugt.“ 3 cb) Mehr Demokratie Als die zentrale Auswirkung des personalisierten Wahlrechts beurteilt die überwiegende Mehrheit der Befragten die erweiterten Möglichkeiten für die Wähler, stärkeren Einfluss auf das politische Geschehen in der Kommune zu nehmen. „Durch das Kumulieren und Panaschieren, finde ich schon, es ist für die Bürger, ein mehr an Freiheit, ein mehr an Wahlmöglichkeit. Deswegen haben wir auch, letztendlich alle dann gesagt, das machen wir so.“ „Es hat sich dahin für den Wähler vor allen Dingen verändert, dass er früher quasi hinnehmen musste, was die Partei für Kandidaten aufgestellt hat auf den vorderen Listenplätzen und mit diesen Kandidaten musste er quasi mehr oder weniger vorlieb nehmen. Das ist für den Bürger jetzt dahingehend besser geworden, dass er wirklich sagen kann, ich möchte, dass dieser Vertreter auf jeden Fall ins Parlament kommt und ihm somit eigentlich auch entsprechend viele Stimmen erteilen kann. Also er ist nicht nur parteigebunden. Durch das Kumulieren kann er ja auch en Kandidat von der Partei X, den er für fähig findet, wählen und trotzdem sagen die Partei X möchte ich trotzdem unterstützen- Und das ist also der große Vorteil für den Wähler. Für den Bürger sehe ich keine Nachteile.“ „Ja, also für die Wählerinnen und Wähler, denke ich, ist es auf jeden Fall ein Vorteil, dass man diese Möglichkeiten noch einmal hat, persönliche Prioritäten zu setzten. Es gibt ja auch oft diese Vorstellung, dass dann bei Kandidaten mit bestimmten Konzepten, dass sich da noch mal was verschiebt durch diese Möglichkeiten. Also, dass man da einfach noch mal sagen kann, der oder die hat mich überzeugt. Da kann ich jetzt auch noch mal hier ein paar Stimmen zusätzlich geben, dass die noch ein bisschen nach vorne kommen.“ „Und dann hat aber der Bürger immerhin die Chance, innerhalb dieser Liste Einfluss zu nehmen und das haben die Leute ja auch stark gemacht. Und ich halte es für positiv. Es fördert auch bei den Wählern die Initiative oder die Motivation auch hin zu gucken, sich mit den einzelnen Kandidaten auch zu beschäftigen. Es gibt ihnen auch die Möglichkeit, politische Schwerpunkte zu bewerten. Wenn eben ein Politiker sich in der oder jenen Richtung äußert, innerhalb der Partei, die sich ja auch wieder mit anderen Parteien überschneidet, dann kann er eben schon Schwerpunkte setzen. Jetzt das Thema Kinderbetreuung, je nachdem, wie sich wer äußert, kann er eben sagen, okay, da kreuze ich an und die der anderen streiche ich eher durch.(...) Und die Erfahrung hat auch gezeigt, dass es die Personalien einer Partei auch nicht völlig aushebelt.“ Selbst wenn das personalisierte Wahlrecht von einigen wenigen kritisch bewertet wird, sehen die meisten der befragten Politiker dieses als Ausdruck von mehr Demokratie. „Es könnten natürlich Menschen in dieses Stadtparlament, oder generell in ein Parlament gewählt werden, denen es mit viel Populismus geglückt ist, dort reingewählt zu werden, obwohl sie unfähig sind. Aber ich denke, dann hat man auch etwas Angst vor Demokratie. Also die sollte man nicht haben. Und man sollte mehr Demokratie wagen und das wirkt auch dieser Partei- oder Politikverdrossenheit entgegen.“ „Ich glaube, die Leute merken relativ klar und deutlich, ob jemand da kandidiert weil er gerne Politiker wäre, oder ob jemand da kandidiert, weil er in seiner Stadt oder seiner Gemeinde etwas verbessern will.“ „Ich halte den Wähler eigentlich schon für mündig. Und er Vorwurf dass es eine Entpolitisierung wäre, dem kann ich nicht ganz folgen.(…) Es werden die merkwürdigsten Leute gewählt, bei denen ich mich immer frage, stehen da wirklich so viele dahinter, dass diese Person ihre Politik vertritt. Aber vielleicht ist es einfach ein Stück Demokratie.“ Diese Einschätzung wird getragen von einem Grundvertrauen in und die Akzeptanz der souveränen Entscheidung der Bürger. 65 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Anhang II Satzergänzungen Das neue Wahlrecht….. … ist … gibt … wird ….macht die Politik schwierig, aber interessant. dem Wähler mehr Möglichkeiten für die Parteien schwieriger. nicht unbedingt inhaltlicher. für mich insofern besser, weil auch die aktive Arbeit des Parlamentariers bei der nächsten Wahl eine entsprechende Volksanerkennung finden kann. den Bürgern größere Möglichkeiten der Beteiligung. dazu beitragen, dass langfristig die Parteien schon überlegen, die Kandidatenaufstellung zu verändern. tatsächlich lebendiger besser, weil der Bürger mehr Einfluss nehmen kann auf die Volksvertreter. dem Bürger die Möglichkeit deutlich mehr Einfluss zu nehmen. hoffentlich fortgeführt. bürgernäher Das neue Wahlrecht….. … ist … gibt … wird ….macht die Politik Bürgerinnen- und bürgerfreundlicher. mehr Mut zur Demokratie. dazu beitragen, dass sich einiges in der Kommune ändern kann. Bürgernäher. spannender, und bewusste, also für Politik interessierte Bürgerinnen und Bürger auch demokratischer. für die Parteien die Notwendigkeit attraktivere Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen. für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich das Parlament zusammen zu wählen, was sie wünschen. Für politikverdrossene Bürgerinnen und Bürger den Vorwand überhaupt nicht mehr hinzugehen. so bleiben. Eigentlich nicht viel anders als sie bisher war. Sie verändert allerdings die Zusammensetzung, zumindest bei einigen im Parlament. 66 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln Das neue Wahlrecht….. … ist … gibt viel interessanter und überraschender. mehr Demokratie. eine Chance für den Bürger. demokratischer. den Politikern auch die Verantwortung, noch mehr Kontakt zu den Bürgern aufzunehmen. dem Wähler mehr Möglichkeiten, seine Interessen durchzusetzen. … wird ..macht die Politik auch in Zukunft bestehen bleiben. Interessanter. 100%. hoffentlich so bleiben. interessanter und bodenständiger. Bleiben. durchsichtiger. Das neue Wahlrecht….. … ist … gibt … wird ….macht die Politik der offene Versuch, die politische Verantwortung des einzelnen Bürgers zu würdigen auch jüngeren oder älteren unbekannten Parteimitgliedern, die sich berufen fühlen, die Kommunalpolitik zu prägen, die Chance, sich in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und nicht nur in Abstimmung von der Parteispitze gewählten. von den Menschen immer befürwortet werden, die sehr wach und neugierig und auch kritisch die Entscheidungen verfolgen. Und auch die Möglichkeit geben, den von ihnen gewählten Abgeordneten in ihrer Leistungsfähigkeit zu beurteilen. transparenter und weniger behäbig. 67 Studien zur Demokratie/ Mehr Demokratie e.V. – Mühlenstr. 18 – 51143 Köln