August 2007 Myanmars Waffenstillstände und die Rolle der internationalen Gemeinschaft Jasmin Lorch und Dr. Paul Pasch, FES Kuala Lumpur • Die seit 1989 zwischen der Militärregierung und zahlreichen Widerstandsarmeen der ethnischen Nationalitäten vereinbarten Waffenstillstände sind von großer sozialer und humanitärer Bedeutung für die Bevölkerung in den ehemaligen Bürgerkriegsgebieten. • Die Stabilität der Waffenstillstände, der Erfolg der Nationalversammlung= und der pÉîÉå=píÉé=oç~Çã~é= íç=aÉãçÅê~Åó sind untrennbar miteinander verbunden. Sollte die oç~Çã~é an der Frage der Entwaffnung der ethnischen Nationalitäten scheitern, droht ein erneuter politischer Totpunkt und ein Wiederaufflammen bewaffneter Konflikte. • Die internationale Gemeinschaft hat ein Eigeninteresse an der Stabilität der Waffenstillstandsvereinbarungen, da die gewaltsame Austragung der ethnischen Konflikte grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Sie muss daher helfen, die Waffenstillstände durch humanitären und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Minderheitsgebiete zu stabilisieren. Oberste Priorität hat dabei die Förderung einer Friedensökonomie, welche langfristig die extraktionsbasierten Kriegsökonomien in den Minderheitsregionen ablöst. Hintergrund Mit über 100 linguistischen Gruppen und sieben ethnischen Obergruppen zählt Myanmar zu den ethnisch heterogensten Ländern der Welt. Bürgerkriege zwischen der Zentralregierung und zahlreichen nach Autonomie strebenden ethnischen Nationalitäten prägen die politische Entwicklung des Landes seit seiner Unabhängigkeit 1945. Aufgrund jahrzehntelanger Bürgerkriege zwischen den ethnischen Gruppen prägt ein tief verwurzeltes Misstrauen die Beziehungen zwischen der seit 1962 amtierenden Militärregierung und den ethnischen Nationalitäten. Ein nachhaltiger Frieden wird zudem dadurch erschwert, dass sich in vielen Gebieten der ethnischen Nationalitäten dauerhafte Kriegsökonomien wie der Handel mit Drogen, Teakholz und Edelsteinen entwickelt und etabliert haben. Seit 1989 hat die Regierung mit fast allen militärisch bedeutenden ethnischen Parteien Waffenstillstände (17) ausgehandelt. Die wichtigste Ausnahme stellt die an der Grenze zu Thailand operierende h~êÉå= k~íáçå~ä=råáçå(KNU) dar. Viele Waffenstillstände folgten wirtschaftlichen Motiven der Zentralregierung und der beteiligten Minderheitsparteien, da sich dadurch für beide Seiten neue Profitmöglichkeiten durch die Extraktion natürlicher Ressourcen boten. Daher haben die meisten Waffenstillstandsvereinbarungen einen politisch ambivalenten Charakter. Auch sind die Waffenstillstandsabkommen keine Friedensverträge, und die ethnischen Nationalitäten behielten weiterhin ihre Waffen. Im Wesentlichen handelt es sich um dÉåíäÉãÉåÛë=^ÖêÉÉãÉåíë zwischen Vertretern der Armee der Zentralregierung einerseits und der beteiligten Minderheitenarmee andererseits. Diese in erster Linie militärischen Abkommen enthalten fast keine politischen Vereinbarungen – außer in einigen Fällen die Gewähr von Extraktionsrechten für natürliche Ressourcen oder Zusagen von bescheidenen Wirtschaftshilfen durch die Zentralregierung. Strategisch nach dem Prinzip„Teile und Herrsche“ ausgerichtet, versprechen sie dabei der einen ethnischen Gruppe mehr und der anderen weniger. Sie regeln vor allem die Konditionen der Waffenruhe sowie die Grenzen des von der jeweiligen ethnischen Partei kontrollierten Gebiets. Erschwert wird die Lage dadurch, dass die meisten Waffenstillstandsabkommen nicht formalisiert sind. Lediglich mit der h~ÅÜáå= fåÇÉéÉåÇÉåÅÉ= lêÖ~åáë~íáçå= EhflF= wurde 1992 ein schriftlicher Vertrag ausgehandelt. råáçå=îçå=jó~åã~ê= rå~ÄÜ®åÖáÖ=ëÉáí=g~åì~ê=NVQU= pí~~íÉåÄìåÇ=~ìë=T=pí~~íÉå=ìåÇ=T=mêçîáåòÉå= cä®ÅÜÉW=STSKSMM=âã²= báåïçÜåÉê=Å~K=RQKMMMKMMM= _fmLbtW==ONR=EOMMSF= jáäáí®êÇáâí~íìê=ëÉáí=NVSO= Trotz dieser Defizite sind die Waffenstillstandsvereinbarungen von großer humanitärer und sozialer Bedeutung. Sie haben häufig zu einer beträchtlichen Verbesserung der Lebenschancen der Zivilbevölkerung in Minderheitengebieten geführt, in welchen über Jahrzehnte Bürgerkrieg, Flucht und Vertreibung herrschten. Die meisten ethnischen Nationalitäten haben aus wirtschaftlichen Gründen ein großes Interesse am Fortbestand der Waffenruhe. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Stabilität des Staates sind die Waffenstillstände aber auch für die Zentralregierung und die internationale Gemeinschaft relevant. Jedoch ist der Waffenstillstandsprozess nun an einen kritischen Punkt gelangt. Die weitere Stabilität der Waffenstillstände hängt maßgeblich vom aktuellen und zukünftigen Verlauf der von der Militärregierung gelenkten Prozesse: der pÉîÉå= píÉé= oç~Çã~é= íç= aÉãçÅê~Åó und der Verfassungsgebung durch die Nationalversammlung, in deren Rahmen die Regierung eine Entwaffnung der ethnischen Armeen verlangt. Waffenstillstände, Nationalversammlung und Roadmap Die Nationalversammlung, welche die 104 Grundprinzipien für eine neue Verfassung definiert, die im Anschluss von einem Verfassungskomitee zu detaillierten Prinzipien ausformuliert werden sollen, ist Teil der von der Militärregierung gelenkten pÉîÉå= píÉé=oç~Çã~é, deren Ziel die Etablierung einer verfassungsmäßigen Regierungsform ist, welche das Militär als„disciplined democracy“ beschreibt. Nachdem die Oppositionspartei k~íáçå~ä=iÉ~ÖìÉ=Ñçê= aÉãçÅê~Åó(NLD) im November 1995 die Nationalversammlung als undemokratischen Prozess kritisierte und verließ, wurde diese Anfang 1996 ausgesetzt und erst im August 2003 wieder aufgenommen. Am 18. Juli 2007 begann die letzte Sitzung, die derzeit andauert. Die NLD und die Exilregierung lehnen die Nationalversammlung nach wie vor wegen fehlender partizipativer Möglichkeiten ab. Nach offiziellen Angaben sind 60 Prozent der 1.078 Delegierten Vertreter ethnischer Nationalitäten, die eigentlich nur 30% der Bevölkerung stellen. Die Regierung betrachtet die Nationalversammlung vor allem als ein Forum, um den Frieden mit den ethnischen Waffenstillstandsparteien zu konsolidieren und in Form einer verfassungsmäßigen Einigung zu formalisieren. Die Nationalversammlung ist kein demokratischer und transparenter Prozess. Die Regierung hat indes deutlich gemacht, dass die Nationalversammlung für sie das einzige vorstellbare Forum für politische Verhandlungen ist. Bislang ist unklar, wie der endgültige Verfassungsentwurf im Detail aussehen wird, jedoch wird das Militär weiterhin maßgeblich an der politischen Macht beteiligt sein. Die Verfassung soll eine 25%-Quote für das Militär im Parlament und in allen Regierungsinstitutionen garantieren. Außerdem soll das Militär den zukünftigen Staatspräsidenten stellen. Obgleich die Militärregierung ein föderales System ablehnt und die neue Verfassung stark zentralisti- 2- sche Züge tragen wird, so wird doch die Struktur der Union von Myanmar, bestehend aus sieben ethnischen Teilstaaten und sieben birmanischen Provinzen, festgeschrieben. Darüber hinaus scheinen sich auch begrenzte verfassungsmäßig garantierte Autonomierechte für bestimmte Nationalitäten(wie z.B. die Wa und Kokang) abzuzeichnen. Ob diese verfassungsmäßigen Garantien ausreichen, um die Waffenstillstandsparteien zu einer Niederlegung ihrer Waffen zu bewegen, ist allerdings fraglich. Die Militärregierung hat angekündigt, dass eine solche Niederlegung vor dem Inkrafttreten der neuen Verfassung erfolgen muss. Unklar bleibt auch, bis wann die Regierung den oç~Çã~é Prozess abschließen will, für den sie keinen Zeitplan nennt. Offensichtlich scheint aber, dass der Zeitplan für das Verfassungsreferendum wie auch für die Wahlen zum nationalen und den regionalen Parlamenten entscheidend davon abhängt, ob die Frage der Entwaffnung geklärt werden kann. Diese könnte den oç~Çã~é Prozess zu einem politischen Totpunkt führen. Generell birgt eine Entwaffnung Chancen wie Risiken. Einerseits erscheinen eine Konsolidierung des Staates und ein dauerhafter Friede nur bei Entwaffnung parastaatlicher Gewaltakteure möglich. Andererseits basiert aufgrund des Misstrauens der Nationalitäten gegen die Zentralregierung (vor allem seit der Entmachtung des früheren Premierminister Khin Nyunt im Oktober 2004) die bisherige Stabilität der Waffenstillstände gerade auf dem Verzicht der Regierung auf Entwaffnung. Als Ausweg aus dieser Situation erhoffen sich die Waffenstillstandsgruppen ein weiteres dÉåíäÉJ ãÉåÛë=^ÖêÉÉãÉåí, nach dem ihre bewaffneten Verbände in Polizeieinheiten der ethnischen Teilstaaten umgewandelt werden. Generell ist es unwahrscheinlich, dass die Waffenstillstandsparteien die neue Verfassung als Sicherheitsgarantie für eine Entwaffnung akzeptieren werden, zumal im Grunde nur ein funktionierendes Rechtssystem deren Implementierung garantieren könnte. Ein solches existiert in Myanmar jedoch nicht. Sollte die Regierung an der Forderung nach Entwaffnung festhalten, droht schlimmstenfalls ein Wiederaufflammen bewaffneter Konflikte. Entsprechendes Säbelrasseln ist bereits zu vernehmen: Während die råáíÉÇ= t~= pí~íÉ=^êãó(USWA) ihre Truppen seit Ende Juli ins Manöver schickt, rekrutiert die h~ÅÜáå= fåÇÉéÉåÇÉåÅÉ=^êãó neue Soldaten. Da vermutlich einige Vertreter der ethnischen Nationalitäten einer Entwaffnung zustimmen würden und andere nicht, würde bei einem Wiederaufleben des bewaffneten Kampfes eine weitere Zersplitterung der ohnehin bereits stark fragmentierten ethnischen Widerstandsgruppen drohen. Denkbar ist jedoch auch, dass die Regierung eine informelle Lösung des Konflikts sucht und etwa einen Teil der Waffen in öffentlichen Showveranstaltungen übergeben und einen anderen Teil bei den Minderheitsarmeen belässt, wie am 5. Juli diesen Jahres bei einer Splittergruppe der pÜ~å= pí~íÉ= k~íáçå~äáíáÉë=^êãó geschehen. Interessen der Zentralregierung Die Militärregierung hat ein großes Interesse an der Stabilität der Waffenstillstände wie auch am Inkrafttreten der neuen Verfassung, denn sie sieht in der Gewährleistung der Prinzipien kçåJ aáëáåíÉÖê~íáçå=çÑ=íÜÉ=råáçå und kçåJaáëáåíÉÖê~íáçå= çÑ= k~íáçå~ä= pçîÉêÉáÖåáíó die Rechtfertigung für die politische Rolle der Armee. Erst die Waffenstillstände ermöglichten der Regierung, ihren Einfluss in ehemalige Bürgerkriegsregionen auszudehnen. So hat die Zentralregierung in einigen Waffenstillstandsgebieten Ministerien errichtet oder Ableger ihrer Massenorganisationen wie der råáçå= çÑ= pçäáJ Ç~êáíó=~åÇ= aÉîÉäçéãÉåí=^ëëçÅá~íáçå(USDA), jóJ ~åã~ê= j~íÉêå~ä=~åÇ=`ÜáäÇ= tÉäÑ~êÉ=^ëëçÅá~íáçå (MMCWA), und jó~åã~ê= tçãÉå=^ÑÑ~áêë= cÉÇÉê~J íáçå=(MWAF) etabliert. Des Weiteren hat sie die Minderheitsgebiete mit Hilfe von Bahntrassen-, Straßen- und Brückenbau infrastrukturell erschlossen, was deren Kontrolle erleichtert. Sollten erneut bewaffnete Konflikte in diesen Gebieten ausbrechen, so wäre die Armee der Zentralregierung mittlerweile sehr viel schneller in der Lage, Truppen dorthin zu verlegen. Aus militärischer Sicht, ist die Stabilität der bestehenden Waffenstillstände für die Regierung auch deshalb wichtig, weil dadurch Truppen und Kapazitäten für ein militärisches Vorgehen gegen noch kämpfende Widerstandgruppen frei werden. Vor allem aus diesem Grund konnte auch der verbleibende Hauptgegner KNU in den letzten Jahren entscheidend geschwächt werden. Obgleich das Interesse der Regierung an politischen Abkommen für einen substantiellen Friedensprozess fraglich und Föderalismus für das zentralistische Militärregime ein Unwort ist, so hat die Regierung doch neben militärischen Motiven auch ein wirtschaftliches und politisches Interesse an den Waffenstillständen. Durch ökonomische Deals mit den ethnischen Parteien über die Ausbeutung natürlicher Ressourcen haben Regierungsvertreter enorme Profite erwirtschaftet. Zudem ist die Stabilität der Waffenstillstände eine Voraussetzung für den Erfolg der oç~Çã~é und damit für die Etablierung einer konstitutionellen Regierung. Hieran hat das Militärregime ein großes politisches Interesse, - 3- da der„Pariastaat“ Myanmar nur so eventuell ein gewisses Maß an internationaler Anerkennung erlangen kann. Interessen der ethnischen Waffenstillstandsparteien Das größte Interesse an einer Stabilität der Waffenstillstände dürfte die Zivilbevölkerung in den Minderheitsgebieten haben, die am meisten unter den Bürgerkriegen der letzten Jahrzehnte gelitten hat und vielfach kriegsmüde ist. Jedoch variieren der politische Charakter der Waffenstillstandsparteien und die Formen politischer Herrschaft und Ökonomie in den Minderheitengebieten stark. Während einige Waffenstillstandsparteien eine gewisse Partizipation der Bevölkerung am politischen Prozess erlauben, regieren andere die von ihnen kontrollierten Gebiete ebenso autoritär wie die Zentralregierung. Daher gibt es sicherlich mindestens ebenso viele verschiedene ethnische Interessensprofile wie Waffenstillstandsparteien. Für so gut wie alle ethnischen Parteien dürften hinsichtlich der Waffenstillstände jedoch wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Die Waffenstillstandsabkommen haben in den meisten Fällen die Möglichkeiten zur Extraktion natürlicher Ressourcen und damit die Profitmöglichkeiten der lokalen Machthaber verbessert. Zudem haben sie es den ethnischen Nationalitäten ermöglicht, die internationale Gemeinschaft um humanitäre und wirtschaftliche Hilfe anzurufen. Die USWA etwa hat mit Hilfe der Vereinten Nationen(VN) die Opiumproduktion in der t~=péÉÅá~ä=oÉÖáçå=O enorm verringern können. Auch andere Organisationen wie der am 11. Februar 2007 in einen Waffenstillstand mit der Regierung getretene hkrLhki^=mÉ~ÅÉ=`çìåÅáä haben die internationale Gemeinschaft um Hilfe gebeten, da die Zentralregierung nicht in der Lage ist, die notwendigen finanziellen Mittel für den Wiederaufbau der durch den Bürgerkrieg zerstörten Gebiete bereitzustellen. Langfristig kann aber nur ein solcher Wiederaufbau die Rückkehr der ethnischen Nationalitäten zum bewaffneten Kampf verhindern. Einige ethnische Parteien wie die KIO haben ein ernsthaftes Interesse am nachhaltigen Wiederaufbau ihrer Regionen und lassen hierbei auch eine gewisse Partizipation der lokalen Bevölkerung zu. In einigen Waffenstillstandsgebieten hat daher die Aktivität zivilgesellschaftlicher Gruppen im Wohlfahrtsbereich stark zugenommen. Da diese der Bevölkerung eine Teilhabe an der Entwicklung ihrer Gebiete ermöglichen und dadurch Ansatzpunkte bieten, den Teufelskreis von Kriegsökonomien und Gewalt zu durchbrechen, verdienen sie in besonderem Maße die Unterstützung internationaler Hilfsorganisationen. Obgleich zahlreiche ethnische Nationalitäten den undemokratischen Prozess der Nationalversammlung zu Recht kritisiert haben, so scheint doch einem großen Teil der Waffenstillstandsparteien klar zu sein, dass der verfassungsgebende Prozess in Anbetracht der Stärke der Militärregierung derzeit das einzige Verhandlungsforum darstellt, innerhalb dessen sie begrenzte Autonomierechte über ihre Gebiete politisch absichern können. Diese Position wird auch von dem aus dem Exil operierenden bíÜåáÅ=k~J íáçå~äáíáÉë=`çìåÅáä(ENC) vertreten. Interessen der internationalen Gemeinschaft Die internationale Gemeinschaft hat dem Waffenstillstandsprozess bislang kaum Beachtung geschenkt. Dennoch liegt eine Stabilisierung der Waffenstillstände im wohlverstandenen Eigeninteresse der internationalen Gemeinschaft, denn die andauernden bewaffneten Konflikte, die humanitäre Not der Bevölkerung in den ehemaligen Bürgerkriegsgebieten und der Fortbestand von Kriegsökonomien in Myanmar haben massive grenzüberschreitende Auswirkungen. Neben Flüchtlingsströmen tragen illegaler Drogen- und Menschenhandel durch transnationale Kriminalitätsnetzwerke zu einer Destabilisierung der gesamten Region bei. Zudem sind die Minderheitsgebiete aufgrund der Zerstörung durch den jahrzehntelangen Bürgerkrieg die ärmsten Regionen Myanmars. Die humanitäre Not in diesen Gebieten macht aber nicht nur aus rein moralischen Gründen ein Handeln der internationalen Gemeinschaft notwendig. Grenzüberschreitende Epidemien wie HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose stellen so genannte ëçÑí=íÜêÉ~íë= dar, welche regional destabilisierende Auswirkungen haben können. Falls die Waffenstillstände erodieren und der bewaffnete Konflikt sich wieder auf Gebiete ausweitet, in denen derzeit Waffenstillstände herrschen, so droht ein c~áäÉÇ=pí~íÉ=pòÉå~êáç, das die gesamte Region destabilisieren könnte. Massive Flüchtlingsströme wären hierbei nur eine Komponente. Aufgrund des jahrzehntelangen Konfliktgeschehens befinden sich so viele Waffen im Land, dass einige der wieder aufbrechenden Bürgerkriege auch auf andere Länder übergreifen könnten. In Anbetracht der hohen Fragmentierung der Kriegsakteure muss es als wahrscheinlich gelten, dass ein solches Krisenszenario für die internationale Gemeinschaft nahezu unkontrollierbar wäre. Will sie solche und andere s éáääJçîÉê Effekte wie grenzüberschreitende Epidemien und Drogenströme eindämmen, so muss die internationale Gemeinschaft dazu beitragen, das Fortbestehen der Waffenstillstände zu sichern - 4- und die humanitäre Lage in den Waffenstillstandsgebieten zu verbessern. Handlungsempfehlungen für die internationale Gemeinschaft Der Handlungsspielraum für eine unmittelbar politische Einflussnahme ist derzeit begrenzt. Die internationale Gemeinschaft hat so gut wie keine Möglichkeiten, direkt auf den oç~Çã~é= Prozess oder die Verhandlungen um die Entwaffnung der ethnischen Nationalitäten einzuwirken. Auch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Militärregierung in naher Zukunft zulassen wird, dass die internationale Gemeinschaft direkte Maßnahmen der Friedenssicherung – wie etwa ein Monitoring der Waffenstillstände und der Menschenrechtslage in den Minderheitsgebieten – durchführt. Jedoch existieren zahlreiche Handlungsmöglichkeiten für internationale Akteure im Bereich der humanitären und wirtschaftlichen Hilfe für die Waffenstillstandsgebiete sowie auf dem Gebiet eines themabezogenen Dialogs mit Regierung und Waffenstillstandsparteien. Diese Handlungsmöglichkeiten wurden bislang nur unzureichend ausgeschöpft. Die Verabschiedung der neuen Verfassung könnte ein internationales Engagement in den Waffenstillstandsgebieten erleichtern. Bislang stellen der nicht formalisierte Charakter der Waffenstillstände, der parastaatliche Status der Institutionen der Waffenstillstandsparteien und unklare Souveränitäten in den Minderheitsgebieten für internationale Hilfsorganisationen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Ein konstitutioneller Status der Waffenstillstandsgebiete, der die Kompetenzen der Zentralregierung und der lokalen Machthaber in den ethnischen Teilstaaten klar regelt, könnte Prozesse wie die Genehmigung von Hilfsprojekten oder die Auswahl lokaler Kooperationspartner enorm vereinfachen und dadurch neue Tätigkeitsfelder für internationale Organisationen im humanitären Bereich eröffnen. Zahlreiche Länder, darunter auch Geberländer, welche den Wiederaufbau der Waffenstillstandsgebiete unterstützen könnten, kritisieren die Nationalversammlung zu Recht als undemokratischen Prozess. In Anbetracht der Stabilität des Militärregimes sind derzeit außer der von der Nationalversammlung ausgearbeiteten Verfassung jedoch keine anderen Rechtsquellen für eine Bestandsgarantie und Formalisierung der Waffenstillstände in Sicht. Internationale Akteure wie die VN und andere Hilfsorganisationen, die in Myanmar aktiv sind und im Dialog mit der Regierung stehen, sollten daher nach der Verabschiedung der neuen Verfassung eine gemeinsame Strategie entwickeln. Diese sollte darauf gerichtet sein, diejenigen Elemente der Verfassung zu identifizieren, welche vom Grundsatz her tragfähige rechtliche Bestandsgarantien für eine Stabilisierung der Waffenstillstände darstellen. Anschließend sollte die internationale(Geber-)Gemeinschaft im Dialog mit der Regierung und den Waffenstillstandsparteien darauf bestehen, dass diese Verfassungselemente durch Verfassungszusätze und Gesetze weiter konkretisiert und ausgestaltet werden. Eine weitere Möglichkeit internationaler Akteure, indirekte Beiträge zur Friedenssicherung zu leisten, liegt in der Entsendung von Experten, um Å~é~Åáíó= ÄìáäÇáåÖ= Maßnahmen für Vertreter der Regierung sowie der ethnischen Parteien durchzuführen, um deren Kompetenzen auf dem Gebiet des Friedensdialogs zu erweitern. In diesem Rahmen sollten vor allem die ethnischen Nationalitäten befähigt werden, die begrenzten Autonomierechte, die ihnen die zukünftige Verfassung gewähren wird, selbst auszugestalten und schrittweise zu erweitern. Die lokale NGO pÜ~äçã= cçìåÇ~íáçå und das k~íáçå~ä= oÉÅçåÅáäá~íáçå= mêçÖê~ããÉ des bìêçJ_ìêã~J_ Ω êç arbeiten bereits sehr erfolgreich auf diesem Gebiet. Die umfassendsten Möglichkeiten und Aufgaben für die internationale Gemeinschaft liegen derzeit jedoch im Bereich des humanitären und wirtschaftlichen Wiederaufbaus der Waffenstillstandsgebiete. Auch solche auf den ersten Blick rein humanitären Projekte haben eine wichtige politische Komponente, denn nur eine Linderung der wirtschaftlichen Not in den Minderheitsgebieten wird den Ausbruch neuer bewaffneter Konflikte langfristig verhindern können. Zudem kann die Gebergemeinschaft im Rahmen von konkreten Hilfsprojekten dççÇ=dçîÉêå~åÅÉ= und den Aufbau nachhaltiger politischer Strukturen im Wohlfahrtssektor der Waffenstillstandsgebiete fördern. Die dringlichste Notwendigkeit ist gegenwärtig die Förderung einer Friedenswirtschaft in den Waffenstillstandsgebieten, welche langfristig die Bürgerkriegsökonomien und den Raubbau natürlicher Ressourcen in diesen Regionen ablöst. Dauert der Raubbau natürlicher Ressourcen wie Teak in ihrer jetzigen Form an, so sind Umweltkatastrophen, Verteilungskonflikte und damit ein Wiederaufflammen der Bürgerkriege vorprogrammiert. Hierzu, wie auch zur noch immer verbreiteten Drogenproduktion, müssen nachhaltige Alternativen geschaffen werden. Dabei liegt das größte Potential derzeit in der Förderung nachhaltiger Landwirtschaft. Die lokale NGO jÉíí~= aÉîÉäçéãÉåí= cçìåJ - 5- Ç~íáçå, die in zahlreichen Waffenstillstandsregionen insgesamt 600 c~êãÉêë=cáÉäÇ=pÅÜççäë unterhält und bereits gute Kontakte zu internationalen Geberorganisationen hat, könnte dabei ein guter Türöffner sein. Besonders wichtig ist auch die Förderung anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen, deren Aktivitäten im Wohlfahrtssektor der Waffenstillstandsgebiete in den vergangen Jahren stark zugenommen haben. Ein konkreter Bereich, in dem sich aktuell neue Möglichkeiten für internationales Engagement zu eröffnen scheinen und der im direkten Zusammenhang mit der hoch politischen Frage nach dem Autonomiestatus der Minderheitsgebiete steht, ist der Bereich der Vergabe von Land- und Bodennutzungsrechten an die lokale Bevölkerung. Auch für ein Engagement der internationalen Gemeinschaft in anderen politikrelevanten Themenbereichen bestehen Ansatzpunkte. Beispielsweise hat die Regierung Myanmars die cçêÅÉÇ=i~Äçìê=`çåîÉåJ íáçå unterzeichnet und diesbezüglich in der Zusammenarbeit mit der fåíÉêå~íáçå~ä=i~Äçìê=lêÖ~åáë~íáçå= (ILO) in der jüngsten Vergangenheit gewisse Fortschritte gemacht. Ebenso hat die Militärregierung internationale Verpflichtungen, welche die Rekrutierung von Kindersoldaten verbieten, anerkannt und ist diesbezüglich in einen – wenngleich begrenzten – Dialog mit internationalen Akteuren getreten. Sowohl Zwangsarbeit als auch die Rekrutierung von Kindersoldaten sind Menschenrechtsverletzungen, unter welchen vor allem die Bevölkerung in den Minderheitsgebieten leidet. Dort, wo Regierung und Waffenstillstandsparteien internationale Verpflichtungen anerkannt haben, kann die internationale Gemeinschaft versuchen, deren Implementierung durch Dialog einzufordern und durch konkrete Maßnahmen des Å~é~Åáíáó=ÄìáäÇáåÖ= zu unterstützen. den Waffenstillstandsgebieten zu schaffen. Der geltende dÉãÉáåë~ãÉ= pí~åÇéìåâí der Europäischen Union könnte dazu als Referenz dienen. Während die Nationalversammlung am 3. September 2007 wohl ohne ein befriedigendes Ergebnis zu Ende gehen wird, liegen alle Hoffnungen auf den bevorstehenden Besuch von Ibrahim Gambari, dem Sonderbeauftragten für Myanmar des VNGeneralsekretärs. Herr Gambari hat diesen Besuch durch Konsultationen mit allen wichtigen Nachbarländern, den USA, der EU und Russland vorbereitet. Es wird erwartet, dass Herr Gambari Senior General Than Shwe drängen wird, auf informellem Wege einen Dialog mit den ethnischen Nationalitäten zu suchen, um ein Wiederaufleben des Bürgerkrieges zu verhindern. Die ethnischen Nationalitäten werden ihre Mitarbeit im Verfassungskomitee von einem für sie tragbaren Kompromiss abhängig machen. Das Verfassungskomitee könnte die Forderungen der ethnischen Nationalitäten nach politischer und kultureller Teilautonomie in die Verfassung einarbeiten. Die jüngsten Benzin- und Gaspreiserhöhungen und die darauf folgenden Demonstrationen scheinen Anzeichen dafür zu sein, dass die Militärregierung nach wie vor auf ihre Politik der Stärke und des äußersten Risikos vertraut. Um den beschriebenen Ausweg zu erreichen, scheint massiver Druck von Seiten des VN Sonderbeauftragten Gambari und der chinesischen Regierung von Nöten. Hoffnung wird auch auf den designierten Generalsekretär der ASEAN, den ehemaligen thailändischen Außenminister Dr. Surin Pitsuvan, gelegt. Da die bisher vom Westen verfolgte Isolations- und Sanktionspolitik überwiegend die Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zur Folge hatte, sollte die internationale Gemeinschaft nun dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen für eine Stabilität der Waffenstillstände sowie für eine bessere Regierungsführung und damit eine Linderung der humanitären Missstände in g~ëãáå= içêÅÜ= ist Politikwissenschaftlerin und promoviert an der Universität Freiburg. aêK=m~ìä=m~ëÅÜ ist der für die Burma/Myanmar-Aktivitäten der Friedrich-Ebert-Stiftung zuständige Auslandsmitarbeiter mit Sitz in Kuala Lumpur, Malaysia. Ansprechpartnerinnen: Dr. Beate Bartoldus, Tel.: 0228-883-516, E-Mail: Beate.Bartoldus@fes.de(verantwortlich) Ulrike Ehnes, Tel.: 0228-883-508, E-Mail: Ulrike.Ehnes@fes.de Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Entwicklungszusammenarbeit, Referat Asien und Pazifik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax: 0228-883-575 Die Kurzberichte sowie Informationen zur Arbeit der FES in Asien finden Sie unter: www.fes.de/asien . - 6-