Vorbemerkung Im Jahr 1999 wurde in Peking der deutsch-chinesische Dialog über Menschenrechte, von deutscher Seite durch die Friedrich-Ebert-Stiftung und von chinesischer Seite durch die Chinesische Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte sowie die Chinesische Gesellschaft für Internationale Verständigung begleitet, aufgenommen. Dieser Dialog fügt sich in den umfassenden Dialog über Fragen des Rechtsstaates ein, der im November 1999 zwischen Ministerpräsident Zhu Rongji und Bundeskanzler Gerhard Schröder vereinbart wurde. Ziel des Dialogs ist es, durch eine offene Diskussion und auf der Basis des gegenseitigen Respekts vor der Kultur, der Geschichte und der Gesellschaftsordnung eine Grundlage für gegenseitiges Verständnis von Menschenrechten zu schaffen. Das erste Symposium 1999 in Peking befasste sich mit kulturellen Unterschieden zwischen der östlichen und westlichen Hemisphäre und der weltweiten Diskussion um Menschenrechte. Das zweite Symposium im Jahr 2000 in Berlin stellte die Menschenrechtspolitik in China und Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Das dritte Symposium 2001 in Peking behandelte das Thema ‚Entwicklung der Menschenrechte und Rechtssysteme- Praxis und Erfahrungen in China und Deutschland’. Das vierte Symposium fand 2002 in Stuttgart statt zum Themenbereich der Gleichstellung von Frauen in den sich wandelnden Gesellschaften Chinas und Deutschlands. Das fünfte Symposium 2003 in Peking diskutierte die Rechte, den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Gesellschaften. Das sechste Symposium im Jahr 2004 widmete sich dem Thema Menschenrechte und Bürgergesellschaft. Mit der vorliegenden Publikation möchten die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Chinesische Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte und die Chinesische Gesellschaft für Internationale Verständigung der deutschen und chinesischen Öffentlichkeit die Redebeiträge des sechsten Symposiums vorstellen. Dr. Ralph Piotrowski Friedrich-Ebert-Stiftung Begrüßungsrede von Liu Wei Büroleiter der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Herta Däubler-Gmelin, Herr Bundestagsabgeordneter Michael Bürsch, sehr geehrter Herr Delegationsleiter Liu Jingqin, Herr Vize-Delegationsleiter Lin Bocheng, sehr geehrte Konferenzteilnehmer, Im Mai dieses Jahres hat der Ministerpräsident unseres Landes, Herr Wen Jiabao, Ihr Land besucht und eine gemeinsame Erklärung abgegeben. In dieser Erklärung brachte er seine Hoffnung zum Ausdruck, dass beide Länder ihren partnerschaftlichen Dialog im Bereich von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weiter ausbauen. Auf Nichtregierungsebene ist diese Konferenz die einzige dieser Art. Hiermit möchte ich sagen, dass der Deutsch-Chinesische Menschenrechtsdialog in den sechs Jahren seines Bestehens von der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte, der Chinesischen Gesellschaft für Internationale Verständigung und der deutschen Friedrich-Ebert-Stiftung äußerst sorgsam herangebildet wurde, so dass er bereits über ein solides Fundament verfügt, Früchte trägt und von großem Einfluss ist. Dies zeigt, dass die Arbeit, der wir uns gerade widmen, von großer Bedeutung und unser Streben von großem Wert ist. Im Namen der chinesischen Delegation darf ich an dieser Stelle unsere aufrichtigen Wünsche für eine erfolgreiche Konferenz ausdrücken und mich bei der Friedrich-Ebert-Stiftung für ihr Engagement bedanken. Das Thema unserer diesmaligen Konferenz lautet„Menschenrechte und Bürgergesellschaft“. Bürgergesellschaft ist ein recht weitläufiger Begriff. Zunächst könnten wir an Nichtregierungsorganisationen, den Aufbau von kommunalen Organisationen und dergleichen denken. Im neuen Jahrhundert hat China seinen Reform- und Öffnungsprozess beschleunigt und mit ganzer Kraft und vollem Einsatz vorangetrieben. Auf allen Gebieten vollzieht sich ein enormer Wandel und eine Entwicklung, die die Menschen begeistert. Im Jahre 2003 betrug das chinesische Bruttoinlandsprodukt 11.669,4 Milliarden Yuan. Wenn man den derzeit gültigen Wechselkurs zugrunde legt, überstieg das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf zum ersten Mal 1.000 US$. Somit hat das unserer Bevölkerung zustehende Recht auf Existenz und auf Entwicklung ein neues Niveau erreicht. Im milden Frühlingswind dieses Jahres hat der Chinesische Volkskongress beschlossen, die Klausel„Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Dies ist ein großes Ereignis in der chinesischen Geschichte der Menschenrechte und gleichzeitig ein Meilenstein für die Entwicklung der politischen Kultur in China. Unter diesen Voraussetzungen ist vorherzusehen, dass die Nichtregierungsorganisationen, die sich bereits lebhaft entwickeln, in Zukunft noch gesünder und stärker in Erscheinung treten werden; allein der Aufbau von kommunalen Organisationen wird in dem großen Land China mit seiner Fläche von 9,6 Millionen km 2 einen neuen Wachstumsboom auslösen. Deutschland ist ein großartiges Land. Auch wenn man sich nicht die alte Zivilisationsgeschichte und die zahlreichen großen Denker und Genies wie Nietzsche, Hegel, Marx usw., die für die Welt einen großen Beitrag geleistet haben, vergegenwärtigt, empfindet man großen Respekt angesichts des Qualitätsniveaus der Menschen und der Wirtschaftskraft, mit denen Deutschland heutzutage auf den vordersten Plätzen in der Welt steht. Nur mit einer solchen Bevölkerung kann es einen solchen Staat geben, und nur in einem solchen Staat können sich solch hocheffiziente Bürgergesellschaften bilden. Die Ansicht, dass es„in der Vielfalt der Welt Unterschiede gibt“ findet in Ihrem Land, einem Land, in dem die spekulative Philosophie einen wichtigen Stellenwert hat, sicherlich Zustimmung. Fortschritte in allen Bereichen in unserem Land sind gewaltig. Dennoch sind wir aufgrund der großen Bevölkerungszahl und der dünnen Basis ein Entwicklungsland. Ebenso wie unsere Marktwirtschaft chinesische Züge trägt, könnten unsere bürgergesellschaftlichen Organisationen auch chinesisch geprägt sein und sich von den deutschen unterscheiden. Jedoch, wenn wir nach dem Prinzip des„Dialoge sind besser als Widerstand“ handeln, wenn wir die Dialoge über Menschenrechte so wie in den vorherigen fünf Konferenzen führen, uns gegenseitig respektieren, das Gemeinsame suchen und die Unterschiede respektieren, können wir von den Beiträgen gegenseitig profitieren und uns Positives aus den Theorien und praktischen Erfahrungen des anderen herausholen. Der Mathematiker und Philosoph Ihres Landes aus dem 17. Jahrhundert, Leibniz, schrieb in seinem Werk„Novissima Sinica“, dass seiner Meinung nach die Kulturen von Deutschland und China ewig Bestand haben werden und beide Länder voneinander lernen sollten. Dies haben wir getan und ich bin überzeugt, dass wir es immer besser machen werden. Ich wünsche der Konferenz aufrichtig viel Erfolg! Ich danke Ihnen! Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin, MdB Bundesministerin a. D. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zur Selbstorganisation in Vereinen und anderen bürgerschaftlichen Organisationen in Deutschland I. Nochmals herzlich willkommen Ihnen allen, die Sie in den kommenden Tagen zum VI. Chinesisch-Deutschen Menschenrechtsdialog nach Berlin gekommen sind. Wir haben uns für diese Runde einen besonderen Schwerpunkt vorgenommen: Wir wollen uns vertieft mit der Frage auseinandersetzen, wie eine Gesellschaft organisiert sein soll, damit Menschenrechte gedeihen können und im Anschluss daran fragen, welche Auswirkungen die Durchsetzung der Menschenrechte auf die Organisation einer Gesellschaft der Bürgerinnen und Bürger hat. Dazu will ich einige einführende Bemerkungen machen. Die letzten Runden unserer Menschenrechtsdialoge behandelten schwerpunktmäßig den Inhalt der Grund- und Menschenrechte, deren Begründung und Rechtsgrundlagen in unseren nationalen Verfassungen und Gesetzen, sowie in den – durch Ratifizierung und Völkergewohnheitsrecht längst mit verbindlicher Gültigkeit ausgestatteten- Vorschriften des regionalen und globalen Völkerrechts. Wir wissen, dass die grundlegenden politischen Dokumente Chinas und Deutschlands, aber auch die nicht mehr zu überschauende Zahl der Grundsatzerklärungen der führenden Politiker und Institutionen die Grund- und Menschenrechte bejahen, ihre universelle Geltung einfordern, ihre Wesenselemente der Unteilbarkeit, Unverzichtbarkeit und Verbindlichkeit betonen. Die Einhaltung der Menschenrechte muss auch kontrolliert und durch Kontrollmechanismen gesichert werden. Wir in Deutschland haben sehr gute Erfahrungen mit unserem in Verfassung und Gesetzen verankerten Kontrollsystem gemacht, das den Bürgerinnen und Bürgern selbst das Recht und die praktische Möglichkeit gibt, den Vorwurf der Verletzung ihrer Grund- und Menschenrechte selbst zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen vor Gerichten zu rügen. Wir stellen insbesondere auch auf diese Weise die Durchsetzung der in Verfassung, Gesetzen und völkerrechtlichen Regelungen niedergelegten Rechten sicher und fördern damit zugleich die Stabilität unserer Gesellschaft und die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger. II. Neben diesem wichtigen, auf das Recht und die juristische Durchsetzung und Kontrolle orientierten Bereich der Menschenrechtsdiskussion ist die Organisation der Gesellschaft für die Menschenrechtspraxis von größter Bedeutung. Deshalb unsere Schwerpunktfrage: Wie muss eine Gesellschaft organisiert sein, um Menschenrechte zu fördern und umzusetzen – und welche Auswirkungen nehmen Menschenrechte auf die Organisation des Zusammenlebens der Menschen? Bei dieser Frage geht es ganz offensichtlich zu allererst um die nach den eigenständigen Handlungsmöglichkeiten, nach der Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger selbst. Gerade in diesem Bereich gibt es große Unterschiede zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland, das macht unsere Diskussion doppelt spannend und wir freuen uns, dass wir auf unserer Konferenz nicht nur über diese Unterschiede reden, sondern dass wir in den Tagen danach auch praktische Beispiele aus dem Alltag des deutschen Vereinslebens kennen lernen werden. Bei meiner Einführung jetzt will ich mir jedoch nicht anmaßen, unsere beiden Gesellschaften zu vergleichen, dafür bin ich mit den Verhältnissen in China zu wenig vertraut. Ich will vielmehr idealtypisch die beiden Gegenpole einer Organisation des Zusammenlebens, also die gegensätzlichen Modelle aufzeigen, die freilich in der Wirklichkeit der heutigen Gesellschaften vielfach differenziert und vermischt vorkommen: Im ersten Modell entspricht die Organisation der Gesellschaft der eines autoritär bzw. obrigkeitlich organisierten Staats, ist also eine autoritäre oder obrigkeitlich organisierte Gesellschaft. Macht ist hier, formell auch vom Volk bzw. vom Volkswillen abgeleitet, auf den Staat und seine Behörden konzentriert. Aktivitäten der Bürger in den verschiedenen Bereichen werden – in Gesetzen oder ohne Gesetz im Einzelfall von Verwaltungsbehörden durch Verleihung, Konzessionen, Lizenzen oder ähnliche Instrumente vergeben, also in Grund und Umfang zugeteilt. Eigenständige, autonome Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, die aus dem Menschenrecht der Freiheit folgt, freiwillige Aktivitäten und Engagement in selbst organisierten Vereinigungen allgemeiner oder besonderer Art bedürfen immer eines ermächtigenden und berechtigenden staatlichen oder staatlich kontrollierten Zuteilungsakts. Das andere Modell am entgegen gesetzten Endpunkt der Skala ist das Gesellschaftsmodell des durch Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzip„gebändigten“ Staates, in dem die Macht durch regelmäßige direkte und unmittelbare Wahl direkt vom Volk auf Zeit auf mehrere Staatsorgane(Legislative, Exekutive, Gerichtsbarkeit) übertragen und aufgeteilt wird. In diesem Modell teilt nicht der Staat den Bürgerinnen und Bürgern Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu, vielmehr liegen diese grundsätzlich bei ihnen selbst. Aufgabe der staatlichen Behörden ist es, die bei Bürgerinnen und Bürgern liegenden Rechte und Freiheiten aufgrund klarer, durch Verfassung und Gesetze niedergelegten Bestimmungen zu begrenzen und so Gemeinwohl und Rechte Anderer zu garantieren. Diesem Modell entspricht die demokratische Gesellschaft, die wir auch als Bürgergesellschaft oder Zivilgesellschaft kennen. III. Diese Bürgergesellschaft oder Zivilgesellschaft verlangt jedoch noch mehr: Wie Menschenrechte ohne Grenzen, vielfach auch ohne Verpflichtungen nicht denkbar sind, kann auch eine Gesellschaft der Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ohne deren persönliche Verantwortung und dem daraus folgenden Engagement für die Gesellschaft nicht bestehen. Verantwortung bedeutet hier also nicht nur die Verpflichtung, die rechtlich festgelegten Grenzen der eigenen Rechte nicht zu überschreiten, das freilich auch. Sie bedeutet vielmehr zugleich, sich für die Gemeinschaft verantwortlich zu fühlen, an der Durchsetzung ihrer Grundprinzipien autonom und kreativ mitzuwirken, sich damit auch persönlich für Lebensqualität, Chancen und Miteinander zu engagieren. Die Entscheidung darüber allerdings, wo jemand sich engagieren will, wie er oder sie das tun, und in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger für welche Zwecke eintreten, wird von diesen selbst getroffen, ist also freiwillig. Hier liegt der Hauptunterschied zu autoritären Gesellschaften, in denen es zwar ebenfalls z. B. Nicht-Regierungs-Organisationen(NGOs) gibt, die aber regelmäßig staatliche oder staatlich gelenkte Organisationen sind. In obrigkeitsstaatlich organisierten Gesellschaften werden Bürgerinnen und Bürger nach staatlicher Planung oder Organisation zu„freiwilligen“ Aktivitäten in bestimmtem Umfang bzw. Rahmen aufgefordert bzw. veranlasst, deren Lenkung und Kontrolle jedoch nicht zu übersehen ist. In der Bürgergesellschaft hingegen hat der Staat lediglich die Aufgabe, durch allgemein und abstrakt gefasste Gesetze Rahmen für bürgerschaftliche Organisationsformen(z. B. Vereinsgesetz, Parteiengesetz, Stiftungsgesetz) zu schaffen, bzw. das bürgerschaftliche Engagement etwa durch Regelungen über Ehrungen und Auszeichnungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsregelungen und unterstützende Vorschriften anderer Art(z. B. Freistellungsregelungen) abzusichern oder zu fördern. Worin liegt nun der Vorteil des Typus Zivilgesellschaft oder Bürgergesellschaft gegenüber dem autoritär- obrigkeitlichen Modell? Er liegt nicht allein darin, dass in der Zivilgesellschaft die Umsetzung des Freiheitsprinzips, also eines der wichtigsten Menschenrechte am besten erfolgt. Vielmehr ist in einer Zivilgesellschaft die menschliche Ausgestaltung des Zusammenlebens besser, die Entfaltung von Kreativität und Innovativität der Bürgerinnen und Bürger höher und deren Zufriedenheit mit ihren Lebensumständen demgemäß größer. Das ist eine ganze Menge. Hinzu kommt, dass diese Organisation auch der Grunderkenntnis besser Rechnung trägt, dass Menschen verschieden sind, dass sie unterschiedliche Fähigkeiten, Interessen und Begabungen haben und dass sie freiwilliges Engagement Verordnungen und staatlicher Kontrolle und Planung vorziehen. Zudem betrachtet die Bürgergesellschaft die Vielfalt der Interessen und Engagements nicht als Unordnung oder Chaos, das staatlich geordnet, zumindest aber kontrolliert und überwacht werden müsse; sie begreift die unterschiedlichen Interessen, Begabungen und Kreativität vielmehr als Stärke und bündelt dies zu tragfähigen Elementen einer freien und stabilen Gesellschaft. Hinzu kommt ganz praktisch, dass staatliche Behörden, so bemüht sie auch sein mögen, sich niemals um alle Facetten des menschlichen Zusammenlebens kümmern, Probleme erkennen und lösen, Zwischenmenschlichkeit fördern und stützen können. Überall da, wo das versucht wurde oder wird, versinken Staat und Gesellschaft in lähmender Überwachung und Bürokratie: Uns steht hier als erstes die Gefahr des totalen Überwachungsstaats vor Augen; wer denkt nicht sofort an George Orwells berechtigte Warnung in seinem Epoche machenden Werk„1984“, das er unter dem Eindruck der totalitären Staaten Nazi-Deutschlands und Sowjet-Russlands geschrieben hat? Aber auch die benevolente Variante eines autoritären Staates, der die Totalbetreuung seiner Staatsangehörigen ausschließlich seinen Behörden aus durchaus wohlwollenden Motiven zuweisen würde, müsste lähmen, weil damit Autonomie, Individualität und Kreativität unterdrückt würden und nicht zur Geltung kommen könnten. IV. Welche sind nun die Hauptformen bürgerschaftlichen Engagements in der Bundesrepublik Deutschland? Die Formen bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland sind ungeheuer vielfältig. Man kann sie nach unterschiedlichen Kriterien ordnen und darstellen – nach den Interessen der Betroffenen, nach den gewählten rechtlichen Formen, nach der Zahl der Beteiligten, nach den Wirkungen des Engagements in Gemeinden, Regionen, Ländern, auf der nationalen Ebene oder über sie hinaus. Ich will Ihnen im Folgenden einfach einige Beispiele aufzeigen, die typisch für die Formen selbst organisierten bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland sind und diese dann erläutern. Alles Weitere können wir dann ja in der Diskussion vertiefen: 1. Vereine Am typischsten für die Bürgergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland sind ganz sicher die vielen deutschen Vereine. Es gibt zahlreiche Anekdoten darüber, dass überall da, wo 7 Deutsche zufällig zusammentreffen, sofort ein Verein gegründet wird. Daran ist viel Wahres. Es gibt unzählige Vereine in Deutschland mit kaum übersehbaren Vereinszwecken. Besonders bekannt sind Sportvereine, Musik-, Gesang-, und Tanzvereine, Wander- und Heimatvereine, Schauspiel- und Schachvereine, Angelund Jagdvereine, sowie Vereine zur Pflege anderer eigener Interessen oder Hobbys der unterschiedlichsten Art. Millionen Deutsche organisieren sich so, häufig sind sie Mitglieder in mehreren Vereinen; ich selbst habe vor Beginn unserer Tagung meine Mitgliedschaften zusammengezählt und bin auf 27(!) gekommen. Das ist sicherlich mehr als allgemein üblich, zeigt aber zugleich, wie auch politisch wichtig die Mitgliedschaft in Vereinen in Deutschland ist. Unsere Verfassung bemerkt schlicht„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden“(Art. 9 Abs. 1 GG), hat damit jedoch die Grundlage für ein ungeheuer vielfältiges und aktives Leben von Menschen in Deutschland gelegt. Natürlich kann man auch allein oder in spontanen, aber auch auf Dauer angelegten Gruppen wandern, Schach spielen, sich für Nachbarn engagieren, sich um Hungernde oder Wohnsitzlose kümmern oder auch Auto fahren, sich also mit anderen zusammentun und engagieren, ohne einen Verein, einen e. V.(eingetragenen Verein) zu gründen. Und selbstverständlich kann man auch in Bürgerinitiativen ohne rechtliche Vereinsform Probleme aufgreifen, Lösungen entwickeln und versuchen, sie mithilfe der Öffentlichkeit durchzusetzen. Das tun Millionen Deutsche, keine staatliche Behörde würde sie daran hindern, sie kontrollieren oder lizenzieren. Allerdings hat die Gründung eines Vereins für die Mitglieder erhebliche Vorteile: Der Verein ist nach bestimmten Gesichtspunkten aufgebaut. Er braucht die schon erwähnten mindestens 7 Gleichgesinnten als Mitglieder, zudem eine Satzung, in der die Rechte der regelmäßig abzuhaltenden Mitgliederversammlung, eine demokratische Struktur, die regelmäßige Wahl der Vorstands- und Kontrollorgane, die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags und die Pflicht zur(durch strafrechtliche Verbote abgesicherte) ordnungsgemäße Mittelverwendung und Rechnungslegung niedergelegt sind. Damit sind klare Verhältnisse, Transparenz und Mitwirkungsbefugnisse des einzelnen Mitglieds garantiert. Übernehmen diese Vereine zusätzlich gemeinschaftsdienliche Aufgaben, etwa die Betreuung von und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Jugendblaskapellen, Kindersportabteilungen oder Jugendlagern, so können sie die Gemeinnützigkeit nach dem entsprechenden gesetzlichen Regelungen beantragen und erhalten bei Anerkennung das Recht, Spenden von Bürgerinnen und Bürgern zu bekommen, die diese Steuer mindernd geltend machen können. Das hilft bei der Beschaffung zusätzlicher, also über die Mitgliedsbeiträge hinaus reichender finanzieller Mittel, die jeder Verein für wirksame Aktivitäten braucht. Bei uns gibt es in jeder Gemeinde zahlreiche dieser bürgerschaftlichen Vereinigungen, die zunächst einmal auf die Interessen und Neigungen der beteiligten Vereinsmitglieder selbst ausgerichtet, also durchaus eigennützig sind. Allerdings pflegen diese Vereine meist einmal im Jahr entweder allein oder zusammen mit anderen Vereinen Feste zu veranstalten oder sich an selbst organisierten Gemeindefesten zu beteiligen, auf denen sich die Bürgerinnen und Bürger treffen, miteinander reden, Vorführungen der Vereinsmitglieder zusehen bzw. zuhören; sie fördern damit das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde ebenso wie die lokale Kultur und die Kommunikation zwischen den Einwohnern. Darin liegt der hohe, erwünschte zusätzliche Vorteil für die Gesellschaft. Deshalb sind Vereine auch hoch angesehen; bekannte Vereinsmitglieder angesehener Vereine gehören automatisch zu den Eliten und Wortführern in der Gemeinde. Neben diesen, nennen wir sie Interessen- und Hobbyvereinen gibt es viele, die sich überwiegend der Förderung und Pflege unmittelbar fremdnütziger Interessen widmen: Vereine der Feuerwehr etwa, Notruftelefone, Organisationen zur Hilfe für und Wiedereingliederung von entlassenen Strafgefangenen oder zur Förderung der Friedens- und Konfliktsforschung, um nur einen kleinen Teil der denkbaren, sehr vielfältigen, insgesamt aber alle auf die Entwicklung eines guten Zusammenlebens der Menschen ausgerichteten Zwecke zu nennen. Besonders bekannt und beliebt sind bei uns auch die große Zahl von Fördervereinen, die etwa ein Heimatmuseum, ein Orchester oder die örtliche Oper, die Modernisierung des Krankenhauses, eine neue Sporthalle oder auch Fördereinrichtungen oder Forschungen für krebskranke Kinder oder Behinderte unterstützen wollen. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, Patientenselbsthilfegruppen, Organisationen zur Förderung von Frauen- oder Kinderrechten, Umwelt- oder Tierschutz kommen hinzu. Sie alle erhalten die Anerkennung als gemeinnützig in aller Regel; sie alle haben Anspruch auf diese Anerkennung mit ihren förderlichen finanziellen Folgen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nehmen wir alle diese Organisationen zusammen, so wird die wichtige Bedeutung für die Gesellschaft in der Bundesrepublik schnell sichtbar: Nach einer neueren Umfrage sind mehr als 25 Millionen Deutsche in einer solchen Organisation aktiv oder fördern sie durch ihre Mitgliedsbeiträge, das sind mehr als ein Viertel aller Einwohner, weit mehr als ein Drittel aller Erwachsenen. Vergleichbares Engagement in so vielfältigen Bereichen wäre durch staatliche Organisation nie zu erreichen. Sie wäre auch nicht zu erreichen, wenn Einmischung, Überwachung und Kontrolle durch staatliche Organisationen oder Bürokratie den Charakter der Freiwilligkeit und Handlungsautonomie ernsthaft beeinträchtigen würde. 2. Parteien, Gewerkschaften, Kirchen als Vereinigungen mit besonderen Aufgaben und verfassungsmäßigen Rechten Parteien, Gewerkschaften, Kirchen sind Organisationen von Bürgerinnen und Bürgern, die besondere Zwecke und Aufgaben erfüllen, die in unserer Verfassung niedergelegt sind. So schreibt Art. 21 Abs. 1 GG vor:„Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ und legt gleichzeitig fest:„Ihre Gründung ist frei“. Parteien Wegen dieses besonderen Auftrages, der bekanntlich vielfältig in den Bereich des Staates hinein reicht(Teilnahme an Wahlen, Parteienfinanzierung…), unterliegen Parteien besonderen gesetzlichen Bindungen und Kontrollmechanismen, die im Parteiengesetz, bzw. den Regelungen über die Parteienfinanzierung niedergelegt sind. Unsere Verfassung selbst bestimmt dazu, dass Parteien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates entsprechen müssen (Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG), dass ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen (Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG) und dass Parteien über die Herkunft und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel sowie ihres Vermögens öffentlich Rechnung legen müssen(Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG). Innerhalb dieses durch die Verfassung vorgegebenen Rahmens freilich sind Parteien frei, dürfen staatliche Behörden die Tätigkeit von Parteien weder beeinflussen, noch überwachen, behindern oder gar verbieten. Letzteres ist zudem durch die Verfassung selbst ausdrücklich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Die Zahl der Mitglieder von Parteien(die Mitgliedschaft ist selbstverständlich freiwillig, Austrittsmöglichkeit jederzeit gegeben) in der Bundesrepublik Deutschland ist schwer zu ermitteln, dürfte jedoch, alle zusammen genommen, bei ca. 2 Millionen liegen. Gewerkschaften Gewerkschaften sind als freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern zur Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Gründung, Existenz und Tätigkeit frei und ebenfalls besonders durch Bestimmungen unserer Verfassung geschützt(Art. 9 Abs. 3 GG). Auch sie müssen demokratisch organisiert und zudem von Staat, Parteien und Arbeitgebern unabhängig sein. Ihre Mitgliedschaft beträgt(alle Gewerkschaften zusammengenommen) ca. 10 Millionen, die wichtigsten von ihnen sind im Deutschen Gewerkschaftsbund(DGB) als unabhängigem Dachverband zusammengeschlossen. Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört es, zusammen mit den Partnerorganisationen auf der Arbeitgeberseite durch Tarifverträge die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigenständig zu regeln. In diesem Bereich gibt unsere Verfassung genuine gesetzgeberische Funktionen an gesellschaftliche Träger zur eigenständigen, aber verbindlichen Regelung ab. Diese für einen obrigkeitsstaatlichen Staat undenkbare Delegation von staatlichen Befugnissen ist in der Erkenntnis begründet, dass die beteiligten Kreise der Wirtschaft die Regelungen ihres Bereichs(Löhne, Urlaub, Arbeitszeit….) sehr viel Problem – und Praxis näher, bereichsspezifischer und innovativer regeln können, als dies der Gesetzgeber mit seinen zwangsläufig schwerfälligeren Instrumenten vermöchte. Unsere Erfahrungen in der Bundesrepublik in den letzten 50 Jahren mit diesem Transfer staatlicher Macht auf gesellschaftliche Organisationen sind denn auch außerordentlich vorteilhaft. Die Delegation und Selbstregulierung haben entscheidend mit zu dem Wohlstand und der Harmonie, zu Stabilität, Konfliktvermeidung bzw.- lösung in unserer Gesellschaft beigetragen, die wir Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland erfahren durften. Kirchen Auch die Aufgaben und Rechte der Religionsgemeinschaften sind in unserer Verfassung, insbesondere in Art. 140 GG festgelegt, der dazu viele der in Deutschland seit Jahrzehnten geltenden Regelungen übernimmt: Bekenntnisfreiheit und Freiheit der Religionsausübung gehören ebenso dazu wie die Vereinigungsfreiheit zum Zwecke der Religionsausübung und die Sicherung eigener Rechte für diese Institutionen. Aus diesem Grund wären Zulassung, Überwachung oder Kontrolle, Benachteiligung oder staatliche Eingriffe anderer Art gegenüber Personen und Institutionen mit religiöser Zielsetzung nicht zulässig, ein Grundsatz der mittlerweile für Millionen Christen unterschiedlicher Bekenntnisse, sowie für Juden, Muslime und Angehörige bzw. Institutionen anderer Religionsgemeinschaften gilt. Typisch für diese Religionsgemeinschaften in Deutschland ist darüber hinaus, dass auch sie aktiv in der Gesellschaft tätig werden: Sie organisieren, geschützt und gefördert durch das Subsidiaritätsprinzip unserer Verfassung, soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime oder Wohlfahrtsverbände mit religiöser Grundausrichtung, die damit ebenfalls in den geschützten(und gleichzeitig mit staatlichen Geldern bzw. Steuern geförderten) Bereichen bürgerschaftlichen Engagements einbezogen sind. Ohne solche Einrichtungen wären viele Gemeinden nicht in der Lage, ihre Sicherstellungsaufträge zu erfüllen. Auch in diesen Aktivitäten zeigt sich, dass Vielfalt der Überlegungen, Motive und Gesichtspunkte einer freien Gesellschaft und der Förderung der Menschlichkeit besser entsprechen können als die zentrale Organisation solcher Zwecke. 3. Stiftungen Ein dritter, wichtiger Bereich bürgerschaftlicher Selbstorganisation sind Stiftungen. Auch deren Gründung ist frei und hängt nur von der Erfüllung der für Stiftungen geltenden allgemeinen Gesetze (Stiftungsgesetz, gesetzliche Regelungen über die Gemeinnützigkeit) ab; liegen sie vor, so besteht ein Rechtsanspruch auf Gründung und Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht. Im Unterschied zu den bisher erwähnten Organisationsformen gehört zu Stiftungen das eingebrachte und dauerhaft festgelegte Stiftungskapital, dessen Erträge zur Förderung des Stiftungszwecks verwendet werden. Aufgebracht werden diese erheblichen finanziellen Mittel(mindestens 50 000•) durch die Mitglieder der Stiftung, die„Stifter“, die sie in der Stiftungssatzung dauerhaft für bestimmte, in der Stiftungssatzung festgelegte Zwecke binden. Diese Zwecke sind mit der Anerkennung der Gründung der Stiftung dauerhaft festgelegt; sie können nur mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht erweitert oder geändert werden; auch die Auflösung der Stiftung bedarf der Zustimmung der Stiftungsaufsicht. Diese Zwecke müssen fremdnützig sein, somit dem Gemeinwohl dienen. Das lässt – wie oben schon bei den eingetragenen Vereinen ausgeführt-, einen großen Rahmen zulässiger Zwecke zu: die Förderung von Kultur und Wissenschaft, sozialer oder sportlicher Belange, Umweltoder Tierschutz, Ziele der Internationalen Zusammenarbeit seien hier nur als kleiner Ausschnitt der möglichen Zwecke aufgeführt. Stiftungskapital und später erfolgende Zustiftungen können steuerlich zu einem bestimmten Anteil geltend gemacht werden. Das ist eine indirekte finanzielle Förderung durch den Staat und macht neben der öffentlichen Anerkennung des Stifters dessen Stiftung zusätzlich attraktiv. Die indirekte Staatsförderung ist gerechtfertigt, weil solche selbst organisierten, privaten Stiftungen gemeinnützige Belange im Einzelfall besser und innovativer erkennen und fördern können als staatliche Behörden dies vermöchten. In Deutschland gibt es mittlerweile mehrere zehntausend Stiftungen der unterschiedlichsten Art: einige, wie etwa die berühmte Fugger-Stiftung in Augsburg, bestehen schon seit dem Mittelalter. Nachdem der Bundestag die gesetzlichen Vorschriften über die Gründung, zugleich aber auch über die steuerliche Begünstigung erleichtert hatte, gründen in den letzten Jahren immer mehr vermögende Einzelpersonen, Familien, Firmen immer mehr gemeinnützige Stiftungen. Auch Bürgergruppen schließen sich in Städten immer häufiger zu Bürgerstiftungen zusammen: Zusammen bringen sie das Stiftungskapital auf, werben um Zustiftungen und legen bürgerschaftlich, demokratisch die Verteilung der Erträge zur Förderung von Zwecken meist im kulturellen und sozialen Bereich der Gemeinde. Auch Firmen können Stiftungen gründen und tun das immer häufiger. Die Gesamtsumme des Stiftungskapitals oder auch der real für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehenden Erträge kann man nur schätzen: Ihr Umfang dürfte viele Milliarden Euro betragen. Sicher ist, dass die jährlich zur Verfügung stehenden und gemäß den Zwecken der Stiftungssatzungen verwendeten Finanzmittel erheblich höher sind, als die, die dem Staat infolge der Privilegierung von Stiftungen an Steuergeldern entgehen. Ich will gerne zwei der wichtigen mit Stiftungen verbundene Gesichtspunkte nochmals unterstreichen: Zum einen den, dass staatliche Behörden weder die Vielfalt der Förderung, noch Innovation, Flexibilität oder Kreativität der Förderung gemeinschaftsdienlicher Zwecke durch Stiftungen erreichen könnten, seien sie auch noch so gut und engagiert. Der zweite Gesichtspunkt ist bürgerschaftlich besonders interessant: Stiftungen fördern in hohem Maße das Engagement der einzelnen Bürgerinnen und Bürger für gemeinschaftsdienliche Zwecke entsprechend den besonderen Interessen der Stifter. Beide Aspekte machen Stiftungen für die Gemeinschaft nicht nur materiell attraktiv, sondern auch ideell besonders wertvoll. V. Unser Deutsch-Chinesischer Menschenrechtsdialog wird auf deutscher Seite durch die Friedrich-Ebert-Stiftung getragen. Sie trägt den Namen„Stiftung“, ist jedoch in Wirklichkeit ein Verein mit besonderen bürgerschaftlichen Aufgaben mit politischer und wissenschaftlicher Zielrichtung. In wenigen Tagen werden wir in Stuttgart die Robert-Bosch-Stiftung, eine Firmenstiftung besuchen, deren Stiftungs-Zwecke und Fördermaßnahmen außerordentlich weit reichen und besonders im Bereich der Förderung von Wissenschaft, Kultur und internationaler Kooperation liegen. Darüber hinaus ist die Robert-Bosch-Stiftung Eigentümerin zahlreicher Einrichtungen wie Krankenhäuser und Betriebe(auch diese besonderen Formen des Engagements sind möglich) und für unsere Gesellschaft in hohem Maße wertvoll. Schließlich haben wir uns vorgenommen, in Tübingen und Bodelshausen ein Fest zu besuchen, das von der örtlichen Feuerwehr und vielen anderen gemeindlich tätigen Vereinen ausgerichtet wird: Alle diese Organisationen arbeiten autonom, organisieren sich selbst und tragen mit zu der bunten Vielfalt bei, die eine Bürgergesellschaft menschlich und lebenswert macht. Liu Jingqin Vizeminister a. D. der Internationalen Abteilung beim ZK der KPC, Vizepräsident der Chinesischen Gesellschaft für Frieden und Abrüstung Grundsatzfragen in der Entwicklung der chinesischen Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, die Regierungen Deutschlands und Chinas und die jeweils zuständigen Behörden beider Länder haben dem VI. Menschenrechtsdialog, der von der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte und der Chinesischen Gesellschaft für Internationale Verständigung gemeinsam durchgeführt wird und heute in der schönen Stadt Berlin stattfindet, große Bedeutung beigemessen und vielfältige Unterstützung gegeben. Bitte gestatten Sie mir zunächst, mich im Namen der chinesischen Delegation bei der deutschen Seite für die Einladung zu dieser Konferenz und für die hervorragende Vorbereitungsarbeit unseren aufrichtigen Dank auszusprechen! Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Konferenz! Wir haben bereits fünf gemeinsame Konferenzen durchgeführt. Ich bin der Überzeugung, dass die diesjährige Konferenz von den vorangegangenen positiven Erfahrungen profitiert und somit noch erfolgreicher sein wird. Sicherlich wird diese Konferenz eine Fülle von Ergebnissen hervorbringen, die beide Seiten zufrieden stellt. Das Thema dieser Konferenz lautet:„Menschenrechte und Bürgergesellschaft“. Wir haben soeben die Eröffnungsrede von Frau Däubler-Gmelin gehört, die für uns sehr aufschlussreich war. Frau Däubler-Gmelin hat China bereits mehrfach besucht und den gesamten Verlauf unseres Menschenrechtsdialoges mit großem Engagement begleitet und gefördert. Sie hat persönlich dazu beigetragen, dass der Dialog sich unaufhörlich weiterentwickelt. Ich freue mich sehr, dass ich sie auf ihrer Reise nach Tibet begleiten durfte und wir uns nun auf dieser Konferenz wieder treffen. Im Folgenden werde ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen in China geben. 1. Die Entwicklung der chinesischen Menschenrechte hat eine Basis für bürgergesellschaftliche Organisationen geschaffen. Menschenrechte und bürgergesellschaftliche Organisationen bedingen und fördern sich gegenseitig. Einerseits hat die Entwicklung der chinesischen Menschenrechte die Basis für bürgergesellschaftliche Organisationen geschaffen und andererseits hat die rasche Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen den Fortschritt und die Entwicklung der Menschenrechte gefördert. Nachdem die über hundertjährige Geschichte der Unterdrückung in China beendet und die Unabhängigkeit und Einheit des Landes hergestellt war, hat sich die menschenrechtliche Situation grundsätzlich verbessert und zu einem Wendepunkt in der Entwicklung der Menschenrechte geführt. Nach der Gründung des neuen Chinas hat die chinesische Regierung die Menschenrechte geachtet, der Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen Aufmerksamkeit geschenkt und vielfach erklärt, dass die Rechte der Bürger zu schützen sind. Bereits 1954 wurden die„Grundrechte der Bürger“ in die erste Fassung der Verfassung aufgenommen und standen somit unter dem Schutz des staatlichen Rechtes, des Systems und der Politik. Nach der Reform und Öffnung wurde die historische Erfahrung zusammengefasst und der„linke“ Fehler, der während einer relativ langen Zeit vorherrschte, korrigiert. Sozialismus und Menschenrechtsfragen wurden neu betrachtet und die Umsetzung der Menschenrechte als klares Ziel definiert. 1991 wurde den„Menschenrechten“ in der politischen Entwicklung Chinas im ersten chinesischen Weißbuch über die Menschenrechtssituation, das in Form von Regierungsdokumenten veröffentlicht wurde, offiziell ein Platz eingeräumt. In den Berichten des 15. Volkskongresses des Jahres 1997 und des 16. Volkskongresses des Jahres 2002 wurde deutlich hervorgehoben, dass dem Volk die umfassenden Rechte und Freiheiten zuzusichern und die Menschenrechte zu respektieren und zu gewährleisten sind. 2004 wurde auf der Tagung des Volkskongresses der Passus„die Menschenrechte sind zu respektieren und zu gewährleisten“ in die Verfassung aufgenommen. Weiterhin wurden die konstruktive politische Zivilisation sowie die konstruktive materielle und geistige Zivilisation insgesamt als drei große Ziele im Aufbau der Modernisierungen definiert. Die Bedeutung dieser drei Formen der Zivilisation liegt darin, die Gesellschaft(durch das Volk) so zu fördern, dass im neuen Jahrhundert eine noch umfassendere Entwicklung erreicht wird. Diese Ergänzung füllt die theoretische Lücke, in der das Konzept der politischen Zivilisation noch nicht eindeutig formuliert war und stellt den Aufbau der politischen Zivilisation unter den starken Schutz der Verfassung. Beim Aufbau der politischen Zivilisation besteht die grundlegende Zielsetzung darin, die Demokratie und die Rechtsordnung in großem Maße zu stärken, damit die demokratische Politik und die Menschenrechte Systematisierung, Standardisierung und Verfahrensabläufe gewährleisten und sichergestellt wird, dass das Recht des Volkes, die Herren im Staat zu sein, tatsächlich umgesetzt wird. Dies kennzeichnet eine Wende von„für das Volk die Herrschaft übernehmen“ zu„das Volk hat die Herrschaft“. Die Förderung des Aufbaus der politischen Zivilisation, d.h. die Entwicklung der demokratischen Politik besteht vor allem aus folgenden Faktoren: gesundes demokratisches System, umfassende demokratische Methoden, schrittweise Ausweitung der politischen Mitbestimmung der Bürger, Gewährleistung von gesetzeskonformen demokratischen Wahlen, demokratischen Entscheidungen, demokratischem Management und demokratischer Aufsicht durch das Volk sowie umfassende Rechte und Freiheiten; Ausweitung der Basisdemokratie, Etablierung von gesunden autonomen Organisationen an der Basis und eines demokratischen Verwaltungssystems; Vervollständigung der Autonomie der Landbevölkerung und Stadteinwohner, Aufbau einer neuen Form der städtischen Gesellschaft, Gewährleistung von gesetzeskonformen Mechanismen der selbstverantwortlichen Regelungen eigener Angelegenheiten durch die Volksmassen, Selbstverwaltung, Selbstbildung, Selbstservice und Selbstkreation eines glücklichen Lebens und die gesetzeskonforme Ausübung von demokratischen Rechten zur Regelung von öffentlichen und gemeinnützigen Angelegenheiten an der Basis; die Heranbildung, Organisation und Koordinierung verschiedener autonomer Massenorganisationen, die als Vermittlungsorganisationen der Gesellschaft fungieren, den Aufbau der Rechtsordnung stärken, die Partei und die Regierung bei der Ausübung ihrer gesetzeskonformen Führungsrolle in Staat und Gesellschaft unterstützen. Die Partei hat die Methoden der Führung und Regierung zu vervollkommnen und die Regierung weiterhin die Kompetenzen neu zu definieren und die Verwaltungsmethoden zu verbessern. Es soll eine positive Wechselwirkung zwischen der Regierung und der Gesellschaft erreicht werden: stärkere Einschränkung und Kontrolle von Machtbefugnissen, Stärkung der Aufsicht von übergeordneten Organen, Aufsicht durch die Bürger und Entfaltung der Aufsichtsfunktion der öffentlichen Meinung. Die Menschenrechte zu respektieren und zu gewährleisten ist eine implizite Forderung beim Aufbau der politischen Zivilisation. Dass China die Maßnahme ergreift, die politische Zivilisation voranzubringen, bringt dies bereits zum Ausdruck. Die Vitalität, die China heutzutage entfaltet, ist ein lebhafter Ausdruck der stetigen Förderung des Aufbaus der politischen Zivilisation und der weit reichenden Freiheiten, Demokratie und Menschenrechte des Volkes. Die Förderung des Aufbaus der politischen Zivilisation in unserem Land steht im Einklang mit den Grundlinien der Politik und hält an der Führung der Partei, der Souveränität des Volkes im Staat und an der Rechtsstaatlichkeit fest. Die organische Vereinigung dieser drei Prinzipien ist das grundlegende Merkmal der politischen Zivilisation chinesischer Prägung. Die Idee und Umsetzung des Aufbaus der politischen Zivilisation in unserem Land entspricht den Gegebenheiten unseres Landes. Die konkrete Verwirklichung des Strebens nach einer harmonischen Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft sowie zwischen Regierung und Bürgern ist chinesisch geprägt. Die hierbei berührten Kernfragen sind weitgehend identisch mit den Fragen, die im Streben nach einer„Bürgergesellschaft“ in westlichen Ländern auftreten. Die wirtschaftliche Entwicklung und der gesellschaftliche Fortschritt Chinas beinhalten die Entwicklung der Menschenrechte und haben für die Lösung dieser Frage Voraussetzungen geschaffen, die noch nie da gewesen sind. Die Menschenrechte sind keineswegs ein abstraktes Konzept, das unabhängig von unserem gesellschaftlichen Leben existiert. Sie müssen auch in der demokratischen Politik der Gesellschaft und der Gründung und Entwicklung von bürgergesellschaftlichen Organisationen repräsentiert sein. China misst der Gründung einer demokratischen Rechtsordnung großen Wert bei, entwickelt eine demokratische Politik und baut eine politische Zivilisation auf. Die Bürgerrechte und politischen Rechte sowie wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte werden gemäß den Gesetzen geschützt und garantiert. In China hat sich bereits ein relativ vollständiges Rechtssystem gebildet, das auf der Verfassung basiert. Fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind bereits durch Gesetze geregelt. Die chinesische Regierung unterstützt das Prinzip, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Sie entwickelt aktiv bürgergesellschaftliche Organisationen, fördert damit die umfassende Entwicklung der Gemeinden, Regierungsbezirke und ökonomischen Gesellschaft und verbessert das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Umfeld. Um die legitimen Rechte der Bürgergesellschaften zu gewährleisten und die gesunde Entwicklung von bürgergesellschaftlichen Organisationen zu fördern, hat die chinesische Regierung für bürgergesellschaftliche Organisationen spezielle Rechtsverordnungen erlassen und die zuständigen Behörden haben unverzüglich auf sie abgestimmte politische Maßnahmen ergriffen. Derzeit nehmen die bürgergesellschaftlichen Organisationen im gesellschaftlichen Leben Chinas einen wichtigen gesellschaftlichen Platz ein. 2. Die menschenrechtliche Situation in China hat die bürgergesellschaftlichen Organisationen gefördert. Normalerweise entspricht die menschenrechtliche Situation eines Landes der Entwicklung seiner bürgergesellschaftlichen Organisationen. Seit dem Beginn der Reform- und Öffnungspolitik hat die chinesische Wirtschaft eine fortdauernde, stabile und rasche Entwicklung erfahren und die Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Bevölkerung haben sich stark verbessert. Der Aufbau der demokratischen Rechtsordnung wird allmählich vervollständigt und das Volk verfügt über zunehmend umfassendere und weitreichendere Bürgerrechte, welche politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte beinhalten. Mit der Entwicklung der Menschenrechte erleben die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China einen starken Aufschwung. Zurzeit sind auf allen Regierungsebenen insgesamt über 260 000 bürgergesellschaftliche Organisationen registriert. Die chinesische Regierung legt großen Wert auf die Entwicklung der Menschenrechte. Sie ist bestrebt, dass der Geist der Menschenrechte sich im realen gesellschaftlichen Leben durchsetzt, in dem sich die bürgergesellschaftlichen Organisationen entwickeln. In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung viel getan, um die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen zu fördern. Erstens wurden die politischen Maßnahmen und Rechtsverordnungen, die sich mit der Registrierung und Verwaltung von bürgergesellschaftlichen Organisationen befassen, laufend verbessert. Im Jahr 1998 erließ der chinesische Staatsrat die„Übergangsvorschriften zur Registrierung und Verwaltung von nichtstaatlichen, nichtgewerblichen Einheiten“ und die „Vorschriften zur Registrierung und Verwaltung von gesellschaftlichen Vereinigungen“. Im März diesen Jahres wurden die„Verwaltungsvorschriften für Stiftungen“ erlassen. Zur Anpassung an die Erfordernisse neuerer Entwicklungen werden die„Vorschriften zur Registrierung und Verwaltung von gesellschaftlichen Vereinigungen“ und die„Übergangsvorschriften zur Registrierung und Verwaltung von nichtstaatlichen, nichtgewerblichen Einheiten“ derzeit vom Staatsrat überarbeitet. Zweitens soll für die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen eine makroskopische Kontrolle eingerichtet werden. Seit dem Jahr 1996 hat die Regierung fortlaufend Prinzipien und Richtlinien zur Arbeit bürgergesellschaftlicher Organisationen erlassen und strukturelle Regulierungen der bürgergesellschaftlichen Organisationen durchgeführt. Die Förderung der Bildung von Branchenvereinigungen und gemeinnützigen bürgergesellschaftlichen Organisationen wurde zu einem der Schwerpunkte in der Entwicklungsarbeit erklärt. Drittens wird eine Erneuerung des Verwaltungssystems bürgergesellschaftlicher Organisationen angestrebt. Die zuständigen Regierungsbehörden haben politische Maßnahmen, die einen Einfluss auf die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen haben, auf politischer Ebene untersucht, wie z.B. im Bereich der Finanzen, der Steuern und des Belegwesens. Die Suche nach neuen Wegen zur Entwicklung kommunaler bürgergesellschaftlicher Organisationen und zum Ankauf von Dienstleistungen von bürgergesellschaftlichen Organisationen durch die Regierung bringt die Standardisierung in der Verwaltungsarbeit bürgergesellschaftlicher Organisationen insgesamt weiter voran. Obwohl sich Chinas bürgergesellschaftliche Organisationen gegenwärtig noch in der Entwicklungsphase befinden, haben sie von Anfang an über Konzepte zu ihrer Entwicklung verfügt, die denen internationaler, fortschrittlicher bürgergesellschaftlicher Organisationen entsprechen. Während ihres gesamten eigenen Entwicklungsprozesses legten sie großen Wert auf die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte. Insbesondere seit der chinesischen Reform- und Öffnungspolitik spielen Chinas bürgergesellschaftliche Organisationen eine wichtige Rolle in der Begleitung der Regierungsreformen, in der Förderung gemeinnütziger Aktivitäten, bei der Schlichtung gesellschaftlicher Gegensätze, dem Erhalt der sozialen Gerechtigkeit und der Förderung der Menschenrechte. Insgesamt jedoch befinden sich Chinas bürgergesellschaftliche Organisationen erst in der Anfangsphase ihrer Entwicklung, in der zahlreiche Schwierigkeiten und Probleme auftreten. Im bevorstehenden Zeitraum fördert die Regierung das Zusammenwirken zwischen den bürgergesellschaftlichen Organisationen und der Entwicklung der Menschenrechte. Mit der Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen soll das Menschenrechtswesen gefördert werden. Derzeit sind folgende Arbeitsschwerpunkte vorgesehen: Erstens sollen die Gesetze und Rechtsverordnungen in Bezug auf bürgergesellschaftliche Organisationen weiter vervollständigt werden. Angestrebt ist die Überarbeitung der „Verwaltungsvorschriften zur Registrierung von gesellschaftlichen Vereinigungen“ und der „Übergangsvorschriften zur Registrierung und Verwaltung nichtstaatlicher, nichtbetrieblicher Einheiten“ sowie der aktive Aufbau von verschiedenen Systemen, z.B. für das Steuer- und Finanzwesen von bürgergesellschaftlichen Organisationen. Zweitens soll eine wissenschaftliche Anpassung der Strukturen von bürgergesellschaftlichen Organisationen erfolgen. Zum Nutzen der Sozialökonomie und der gesunden Entwicklung von bürgergesellschaftlichen Organisationen soll die Bildung von Branchen-Organisationen, die auf marktwirtschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet sind, und gemeinnützigen bürgergesellschaftlichen Organisationen aktiv gefördert werden. Dabei gilt es, deren Rolle bei der Entwicklung des Dienstleistungssektors, der Beschäftigungssituation in der Gesellschaft und der Bereitstellung von Serviceleistungen für die Bevölkerung zu unterstützen. Drittens soll sichergestellt werden, dass die bürgergesellschaftlichen Organisationen einem bestimmten qualitativen Standard entsprechen. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung der verschiedenen bürgergesellschaftlichen Organisationen vorgesehen. Außerdem sollen konkrete Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung dieser Organisationen erforscht und die Existenzund Entwicklungsmöglichkeiten von bürgergesellschaftlichen Organisationen unter den Bedingungen der Marktwirtschaft verbessert werden. Viertens ist der Aufbau eines Selbstkontrollmechanismusses und der gesellschaftlichen Kontrolle von bürgergesellschaftlichen Organisationen geplant. Durch Information und Bildung soll das demokratische Bewusstsein für die Rechtsordnung in den bürgergesellschaftlichen Organisationen weiter gefördert werden. Der Strukturaufbau der bürgergesellschaftlichen Organisationen soll verstärkt werden, der Aufbau eines internen Verwaltungsmechanismuses mit einer Satzung im Mittelpunkt soll unterstützt werden, eine interne Struktur mit Mitgliederversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat usw. und ein interner Ablaufplan sollen vervollständigt werden. Auch ist vorgesehen, einen beruflichen Ehrenkodex für die bürgergesellschaftlichen Organisationen auszuarbeiten. Die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen bringt zwangsläufig höhere Anforderungen an die Umsetzung der Menschenrechte mit sich. Fortschritte und Entwicklung in Sachen Menschenrechte werden zwangsläufig zur Vervollständigung und zur Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen beitragen. Die chinesische Regierung wird, der chinesischen Situation entsprechend, verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die in der Verfassung verankerten Bürgerrechte, politischen Rechte, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in bürgergesellschaftlichen Organisationen zu verwirklichen. 3. Grundprinzipien, die bei der Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen eingehalten werden müssen. Geschichte, Rechtssystem, Traditionen und wirtschaftliches Entwicklungsniveau sowie Sitten, Gebräuche und Religion sind in den einzelnen Ländern der Welt unterschiedlich. Deswegen unterscheiden sich auch die Wege, Grundprinzipien und Maßnahmen für die Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen in den jeweiligen Ländern. In China wurde stets daran festgehalten, dass China bei der Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen von seiner eigenen Situation ausgeht und bestimmte Grundprinzipien einhält. Wir halten daran fest, dass die Grundsätze der internationalen Gemeinschaft bezüglich der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen stets im Zusammenhang mit der Situation des jeweiligen Landes gesehen werden müssen. Die allgemein anerkannten Grundsätze der internationalen Gesellschaft über Menschenrechte und bürgergesellschaftliche Organisationen sind das Ergebnis von langjährigen Erfahrungen und Erkenntnissen der Menschheit sowie der Entwicklung der menschlichen Zivilisation. Für den Aufbau der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen haben sie für alle Staaten der Welt eine führende und beispielhafte Funktion. Dennoch gibt es gewisse Unterschiede in den Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen, dem historischen Hintergrund, den kulturellen Traditionen und dem wirtschaftlichen Entwicklungsniveau der einzelnen Staaten und dementsprechend bezüglich der Umsetzung der Grundsätze der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen von der Theorie bis zur Praxis, vom Inhalt bis zur Form und von der Methode bis zur Umsetzung. Selbst die von der internationalen Gemeinschaft anerkannten, allgemeinen Grundsätze der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen müssen in den einzelnen Staaten im Anerkennungs- und Umsetzungsprozess mit der Situation im eigenen Land in Übereinstimmung gebracht werden. Sie bilden die landesspezifischen Erkenntnisse und Umsetzungsmethoden der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen, die den Besonderheiten des eigenen Landes entsprechen. Die gegenwärtige Vielfalt in der Welt hat die Vielfalt in der Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen in den verschiedenen Ländern herbeigeführt. Die Situation der einzelnen Länder ist unterschiedlich, ebenso befinden sich die Menschenrechte und die bürgergesellschaftlichen Organisationen aller Staaten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen: Deshalb kann es bei der Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen kein einheitliches Modell geben. Grundsätzlich ist die Angelegenheit der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen eine innere Angelegenheit, die in den Bereich der Zuständigkeit des jeweiligen Landes fällt. Jedes Land hat das Recht, die Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen durch seine Gesetzgebung eigenständig und angepasst an die Situation des eigenen Landes, in dem Modell und der Form anzuerkennen, wie das eigene Staatsvolk dies zu akzeptieren bereit ist. Wir sollten durch Dialog und Austausch die nützlichen Erfahrungen bei der Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen eines jeden Landes aktiv aufnehmen und als Beispiel nehmen, voneinander lernen und durch gegenseitige Ergänzung voneinander profitieren. Wir halten daran fest, dass die Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen mit der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung im Einklang steht. Die Entwicklung eines Staates ist ein riesiges, komplexes Unternehmen. In einem staatlichen System stehen alle Untersysteme wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Religion, Nationalität, Moralvorstellung, Menschenrechte, bürgergesellschaftliche Organisationen usw. in gegenseitiger Abhängigkeit. Sie begrenzen sich gegenseitig und üben Einfluss aufeinander aus. Nur wenn der Aufbau der Wirtschaft, der Politik und der Kultur umfassend gefördert wird, können wirtschaftliche Entwicklung und umfassender Fortschritt der Gesellschaft erreicht werden. Erst wenn ununterbrochen die täglich zunehmenden materiellen und kulturellen Ansprüche der Bevölkerung befriedigt werden und tatsächlich die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen der Volksmassen abgesichert sind, kann die Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen gefördert werden. Andererseits kann die Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen auch den Fortschritt und die Entwicklung der Wirtschaft, Politik und Kultur voranbringen und schließlich eine gemeinsame Entwicklung erreichen. Wir halten daran fest, dass die Entwicklung der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen ein schrittweiser Prozess ist. Mit der Entwicklung der Sozialökonomie, der Politik und des gesellschaftlichen Lebens können sich die Inhalte der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen in einem nie endenden Prozess ändern. Durch diesen Prozess der immerwährenden Suche, des stetigen Strebens, der unaufhörlichen Veränderung und der nie endenden Entwicklung werden die Menschenrechte und die bürgergesellschaftlichen Organisationen unwillkürlich in eine neue Entwicklungsphase geschoben. Die Menschenrechte und die bürgergesellschaftlichen Organisationen eines Landes befinden sich in einer bestimmten Entwicklungsphase. Da die Situationen der jeweiligen Länder in der Welt unterschiedlich sind, gibt es ganz objektiv das Phänomen, dass der Aufbau der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen nicht synchron verläuft. Und dass die Wertvorstellungen nicht identisch sind, ist auch völlig normal. Ungeachtet dessen, in welcher Entwicklungsphase sich die Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen in den jeweiligen Ländern der Welt befinden und welche Unterschiede zu den anderen Ländern bestehen, haben alle Länder die Pflicht, die Situation der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen im eigenen Land zu verbessern. Dies kann nicht auf Anhieb erreicht werden, sondern nur in einem schrittweise vorangehenden Prozess. China ist ein Entwicklungsland und ein Land mit einer spezifischen Situation. China geht von seiner eigenen Situation aus und entwickelt schrittweise die Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen im eigenen Land. Wir werden weiterhin aktive, konstruktive Dialoge führen und Austausch auf internationaler Ebene pflegen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist die Ausgangslage in den verschiedenen Ländern in vielerlei Hinsicht unterschiedlich, was unweigerlich dazu führt, dass es eine große Bandbreite in den Auffassungen von den Menschenrechten, sowie in den Situationen der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen gibt. Jeder Staat muss seinen eigenen Weg gehen, der seiner eigenen Situation angepasst ist, um die Menschenrechte und die bürgergesellschaftlichen Organisationen zu entwickeln. Auf der Grundlage von gegenseitigem Verständnis, der Suche nach Gemeinsamkeiten und dem Respektieren von Unterschieden, befürworten wir, internationale Dialoge und Austausch auf dem Gebiet der Menschenrechte und der bürgergesellschaftlichen Organisationen zu verstärken, d.h. alle Länder der Welt sollten die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme anderer Länder und die unterschiedlichen geschichtlichen, religiösen und kulturellen Hintergründe berücksichtigen. Im Geist des gegenseitigen Respekts, dem gegenseitigen Verständnis, der Suche nach Gemeinsamkeiten und dem Respektieren von Unterschieden sowie der Verstärkung der Zusammenarbeit, sollten die Diskrepanzen beim Thema Menschenrechte und bürgergesellschaftliche Organisationen im Dialog gelöst werden. Probleme im Bereich der Menschenrechte und bürgergesellschaftlichen Organisationen sollten im Dialog gelöst und Konfrontationen vermieden werden. Wenn Dialoge praktiziert werden, verringern sich die Diskrepanzen, verschwinden Gegensätze, vergrößern sich die Gemeinsamkeiten und das gegenseitige Verständnis wächst. Beharrt man jedoch auf Konfrontation, vergrößern sich die Diskrepanzen, weiten sich die Gegensätze aus, Missverständnisse vermehren sich, was zur Lösung von Problemen keineswegs vorteilhaft ist. Wir sind davon überzeugt, dass in einem aktiven und konstruktiven Dialog und Austausch die Fakten respektiert werden müssen, Gleichberechtigung und Fairness herrschen und die Wahrheit in den Tatsachen gesucht werden muss. Seit 1999 sind wir in jedem Jahr zu einem Dialog und Austausch über die Menschenrechte in den verschiedensten Bereichen zusammengekommen. Wir sind mit einem guten Beispiel vorangegangen, was uns viel Lob eingebracht hat. Seite an Seite mit unseren deutschen Kollegen wollen wir uns für den weiteren Fortschritt der Menschenrechte einsetzen und uns für die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen stark machen. Gegenwärtig hat sich das Rechtsbewusstsein in der gesamten chinesischen Gesellschaft verstärkt und die Idee von und das Bewusstsein für die Menschenrechte haben größere Verbreitung gefunden. China wird die Menschenrechtssache gemeinsam mit den Völkern der Welt auf ein zunehmend höheres Niveau bringen. Lin Bocheng Stellv. Vorsitzender und Generalsekretär der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte Verfassungsänderungen des Nationalen Volkskongresses der VR China 2004 zu Menschenrechten und der Menschenrechtsbericht 2003 Sehr verehrte Gäste, meine Damen und Herren, unsere diesmalige Tagung stand vor dem Hintergrund der Aufnahme der„Menschenrechte“ in die chinesische Verfassung. Gestatten Sie mir bitte, Ihnen bei dieser Gelegenheit kurz die Sachlage zur Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung in China darzulegen. Die Zweite Tagung des 10. Nationalen Volkskongresses, die in diesem Jahr stattgefunden hat, hat den Blick der Weltöffentlichkeit auf sich gezogen. Die von dieser Tagung verabschiedete Verfassungsänderung führte erstmals den Begriff der„Menschenrechte“ in die Verfassung ein; es wurde klar festgelegt, dass„der Staat die Menschenrechte respektiert und schützt“. Dies war ein weiterer Schritt zur Vervollkommnung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Menschenrechte in China und stellt einen Meilenstein in der historischen Entwicklung Chinas dar. 1. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist die unvermeidliche Folge der Menschenrechtsentwicklung in China. Ein wesentlicher Wandel in der chinesischen Menschenrechtslage vollzog sich nach der Gründung des neuen China 1949. Insbesondere seit der Reform und Öffnung Chinas Ende der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts erfuhr die Situation der Menschenrechte eine tief greifende Veränderung. Erst vor dem Hintergrund des Fortschritts auf dem Gebiet der Menschenrechte in China wurde die Aufnahme in die Verfassung möglich und realisierbar. Der Wandel, der sich auf dem Gebiet der chinesischen Wirtschaft vollzog, macht die allmähliche Verbesserung der Staatsbürgerrechte auf Existenz und Entwicklung deutlich. Die chinesische Wirtschaft hielt 25 Jahre lang eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 9,4 Prozent aufrecht, das Bruttoinlandsprodukt hat bereits 1,4 Billionen US-Dollar erreicht, das Wirtschaftsgesamtvolumen schnellte auf Rang sechs der Welt, pro Kopf lag es über 1000 USDollar. Die Getreideproduktion erreichte rund 450 Millionen Tonnen. Mit weniger als 10 Prozent des weltweiten Ackerbodens löste China die Ernährungsprobleme von annähernd 22 Prozent der Weltbevölkerung. Das Leben der Menschen hat sich kontinuierlich verbessert und es wurde insgesamt ein bescheidenes Wohlstandsniveau erreicht. Die durchschnittliche Wohnfläche der Stadtbevölkerung beträgt pro Kopf bereits 22,8 qm, bei der Dorfbevölkerung erhöhte sie sich auf 27,2 qm. Die Anzahl der Privatautos stieg in den letzten Jahren rapide, auf derzeit 12,4 Millionen. Der Engel-Koeffizient fiel bei den Familien der Stadt- und Kreisbevölkerung auf 37,1 Prozent, bei der Landbevölkerung auf 45,6 Prozent. Die Zahl der Armen unter der Dorfbevölkerung verringerte sich von 250 Millionen auf weniger als 30 Millionen Menschen. Die primären Menschenrechte in China erfuhren eine noch nie da gewesene Entwicklung. Der Wandel, der sich auf dem Gebiet der chinesischen Politik vollzog, zeigt die effektive Gewährleistung der Bürgerrechte und der politischen Rechte. Seit der Reform- und Öffnungspolitik haben der chinesische Nationale Volkskongress und sein Ständiger Ausschuss, abgesehen von der derzeitigen Verfassung und vier Verfassungsänderungen, mehr als 220 derzeit geltende Gesetze formuliert. Der Staatsrat legte mehr als 670 effektive Verwaltungsverordnungen fest, lokale Volkskongresse und ihre Ständigen Ausschüsse formulierten annähernd zehntausend lokal geltende Rechtsverordnungen und die nationalen Autonomiegebiete verabschiedeten fast 500 Autonomiebestimmungen und spezifische Regelungen. China ist bereits 21 internationalen Menschenrechtsvereinbarungen beigetreten. Im Sozialismus chinesischer Prägung hat sich bereits ein anfängliches Rechtssystem herausgebildet, in dessen Zentrum die Verfassung steht, welche die wichtigsten Aspekte der nationalen Politik, Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens grundlegend gesetzlich regelt. Freiheit und Rechte der chinesischen Bürger werden gesetzlich geschützt und gewährleistet. Der demokratische Politikaufbau und die Nichtregierungsorganisationen, einschließlich der von der internationalen Gemeinschaft so genannten bürgergesellschaftlichen Organisationen, werden planmäßig und stetig weiterentwickelt. Die justitielle Gewährleistung der Menschenrechte macht bedeutende Fortschritte. Die großen Veränderungen in den Bereichen der chinesischen Gesellschaft und Kultur zeigen die stetige Verbesserung der ökonomischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Rechte der Bürger. Die soziale Absicherung nimmt stetig zu. Allein im letzten Jahr erhöhte das Zentrale Finanzwesen die Summe der Sonderzuschüsse zur Unterstützung der Neubeschäftigung und Wiederbeschäftigung um 4,7 Milliarden Yuan. Im vergangenen Jahr fanden landesweit 7.443. 200 Menschen ein neues Beschäftigungsverhältnis, wovon 4.400.000 ursprünglich in staatlichen Betrieben beschäftigt waren. Das zentrale Finanzwesen gab im letzten Jahr 70 Milliarden Yuan aus, um die termingerechte und hinreichende Auszahlung von grundlegenden Lebenshaltungskosten für aus Staatsbetrieben entlassene Beschäftigte zu gewährleisten und die Arbeitslosenversicherung sowie den Mindestlebensstandard der Stadtbewohner zu sichern. Wissenschaft und Technik, Bildung, Kultur und Gesundheitswesen entwickeln sich in China stetig. Es vollzieht sich ein umfassender gesellschaftlicher Fortschritt. Das Raumschiff „Shenzhou“ wie auch die Wasserreishybriden sind Vertreter einer Reihe von Erfolgen bedeutender naturwissenschaftlicher und technischer Projekte, die die Aufmerksamkeit der gesamten Welt auf sich gezogen haben. In China besteht bereits fast flächendeckend eine neunjährige Schulpflicht; der Analphabetismus unter den Jugendlichen ist so gut wie beseitigt; die Zahl der Universitätsstudenten übersteigt derzeit schon 11 Millionen. Der Verbreitungsgrad von Radio und Fernsehen in der Bevölkerung beträgt über 93 Prozent. Die Bedingungen im Bereich des Hygiene- und Gesundheitswesens haben sich für die Stadt- und Landkreisbewohner weiter verbessert. Die durchschnittliche Lebenserwartung stieg von 35 Jahren vor Gründung des neuen China auf 71,8 Jahre von heute an. Ingesamt kann in China also von einem völlig neuen Stand der Entwicklung gesprochen werden. China hat beim Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, der Rechte von nationalen Minderheiten auf Gleichberechtigung und der Rechte von Behinderten große Erfolge erzielt. Ebenso trifft dies auf den internationalen Austausch, die Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte und die Entwicklung der Menschenrechte auf den verschiedensten Gebieten zu. Jedoch hat China eine Bevölkerung von 1,3 Milliarden Menschen; die finanzielle Basis ist schwach, die Produktivität gering und die Entwicklung der einzelnen Regionen extrem unausgeglichen. Der Druck für Beschäftigung und soziale Absicherung zu sorgen ist groß und der Widerspruch zwischen einer ökologischen und natürlichen Umwelt sowie einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung recht markant. Bis China die Modernisierungen verwirklicht hat, um der Gesamtheit des Volkes ein Leben in Wohlstand zu ermöglichen und noch umfassendere Menschenrechte zu realisieren, ist es noch ein weiter Weg. Gerade vor einem solchen Hintergrund stellt die Tatsache, dass die chinesische Regierung sich stets der Probleme der Entwicklung der Menschenrechte angenommen und die „Menschenrechte“ nun in die Verfassung aufgenommen hat, einen Fortschritt historischen Ausmaßes dar. 2. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist die neueste Maßnahme im Aufbau der verfassungsmäßigen Regierungsform Chinas. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung stellt den historischen Durchbruch im Aufbau der chinesischen verfassungsmäßigen Regierungsform dar. Vom Tabuthema zur Veröffentlichung des Weißbuchs, vom Eingang in die Kerndokumente der Regierungspartei zur Aufnahme des Satzes„der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte“ in die Verfassung, haben die Menschenrechte in China einen mehr als zwanzig Jahre dauernden Prozess ihrer historischen Entwicklung durchlaufen. Der Eingang der„Menschenrechte“ in die Verfassung steht symbolisch dafür, dass unser Staat das Respektieren und Gewährleisten der Menschenrechte, was anfangs eine politische Position von Partei und Regierung war, zu einem Grundsatz der Verfassung erhoben hat. Was ursprünglich der Wille von Partei und Regierung war, wurde zum Willen des Staates und des Volkes; was ursprünglich das Wertekonzept der Partei und Regierungsverwaltung war, wurde zum Wertekonzept der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Dies ist ein historischer Fortschritt der verfassungsmäßigen Regierungsform Chinas. Durch die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist ein grundlegendes Prinzip im System verankert, das von der chinesischen Gesetzgebung und Verwaltung respektiert werden muss. Die Prinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit bilden in ihrer Gesamtheit den der Verfassung innewohnenden Geist, auch sind sie die Grundpfeiler des chinesischen verfassungsmäßigen Regierungssystems. Das demokratische Prinzip wird in der chinesischen Verfassung folgendermaßen klar deklariert:„Alle Rechte der Volksrepublik China gehören dem Volk.“ Der Eingang der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist ein weiterer Schritt zur Verstärkung und Konkretisierung des wissenschaftlichen Inhalts dieser Festlegung. Das Menschenrechtsprinzip wird im zweiten Artikel der chinesischen Verfassung behandelt, in dem die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger festgelegt werden. Die Aufnahme der „Menschenrechte“ in die Verfassung vertieft weiterhin den Menschenrechtsbegriff, repräsentiert das Wesen und die Ansprüche des sozialistischen Systems. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beinhaltet folgende Kerngedanken: Regierung des Staates durch das Gesetz, Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Bekämpfung von außergesetzlichen Privilegien von Organisationen oder Einzelpersonen. Alle Bestimmungen und Forderungen der Verfassung verkörpern diese Leitgedanken. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung verleiht diesen Kerngedanken eine noch weitreichendere Bedeutung, außerdem erhalten sie eine noch stärkere Prägung der gegenwärtigen Ära. Der Eingang der„Menschenrechte“ in die Verfassung verstärkt den Gedanken der Menschenrechte in der chinesischen verfassungsmäßigen Regierungsform, welche das grundsätzliche Ziel hat, die Menschenrechte zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Die Verfassung unseres Landes hat schon früh die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger umfassend festgelegt. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung verbessert die Umsetzbarkeit dieser Festlegungen. Sie fügt der chinesischen verfassungsmäßigen Regierungsform mit der humanistischen Grundidee neuen Inhalt hinzu. Gleichzeitig mit der Aufnahme der„Menschenrechte“ wurde die Verfassung auch anderweitig revidiert und ergänzt. Im Prinzip handelt es sich hierbei um Auslegungen der Verfassung, in denen die Menschenrechte aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Es wurde das wichtige Konzept der„Drei Repräsentanten“ ergänzt, worin sich u.a. zeigt, dass sich der Leitgedanke der Menschenrechte in China der Zeit anpasst. Die verstärkte Förderung einer koordinierten Entwicklung von materieller, politischer und geistiger Zivilisation verkörpert die umfangreiche und tiefe Bedeutung der Menschenrechte. Unter den Ausführungen zur Einheitsfront wurden bezüglich der am Aufbau des Sozialismus Beteiligten Ergänzungen vorgenommen; der Kurs des Staates beim Ausbau der nichtstaatlichen Wirtschaft erfuhr eine weitere Konkretisierung; das System der Rücknahme von Landnutzungsrechten wurde vervollkommnet, die Bestimmungen zum Schutz des Privateigentums wurden vervollständigt und die Vorschriften zur Einrichtung eines umfassenden Systems der Sozialabsicherung perfektioniert. All diese Neuerungen beinhalten gewisse Aspekte der Menschenrechte. Sie betonen das Menschenrechtskonzept in der chinesischen verfassungsmäßigen Regierungsform. 3. Der Eingang der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist eine völlig neue Entwicklung in der traditionellen chinesischen Kultur. Vom kulturellen Ursprung und geisteswissenschaftlichen Hintergrund her gesehen ist die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung tatsächlich eine neue Entwicklung und ein moderner Ausdruck der traditionellen chinesischen Idee„das Volk zur Grundlage zu nehmen“ in einem neuen Zeitabschnitt des neuen Jahrhunderts. Die Vorstellung, dass das Volk die Basis darstellt, hatte in der traditionellen chinesischen Kultur bereits eine wichtige Funktion. Schon vor einigen tausend Jahren sprach Kanzler Guan Zhong aus dem Staat Qi davon,„das Volk zur Grundlage zu nehmen“. Diese von Guan Zhong entwickelte Idee entsprach den sozialen Umwälzungen und den Forderungen der aufstrebenden feudalistischen Herrschaft. Sie spielte eine aktive Rolle bei der Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung und fand große Beachtung bei späteren Denkern und Politikern. Konfuzius’„das Selbst kultivieren und dadurch das einfache Volk befrieden“, Menzius’„das Volk hochschätzen und die Fürsten gering schätzen“,„der Staat soll das Volk als Grundlage betrachten“ des Zhu Xi, Tang Taizongs Unterweisung an seinen Sohn„das Volk ist wie das Wasser, das ein Boot tragen oder untergehen lassen kann“, unterstützen durchweg die Auffassung„der Staat regiert mit dem Volk als Grundlage“, was letztlich auf den Einfluss von Guan Zhong zurückzuführen ist. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung ist eine Übernahme der Essenz dieser hervorragenden Tradition und Kultur des chinesischen Volkes„das Volk in den Mittelpunkt zu stellen“ und gleichzeitig eine neue Steigerung, die mit der derzeitigen Realität in Einklang steht. Dieses Vorgehen bedeutet, dass wir die Absicht, das System der feudalistischen Alleinherrschaft mit der Idee des Volkes als Grundlage aufrechtzuerhalten, aufgegeben haben und uns zum Ziel gesetzt haben, das Volk zur Grundlage zu machen, um eine umfassende bescheidene Wohlstandsgesellschaft zu etablieren und das großartige Wiederaufstehen des chinesischen Volkes zu verwirklichen. Hierin besteht das übergeordnete Ziel der ständigen Weiterentwicklung der Menschenrechte in China. Es ist offensichtlich, dass wir den Begriff des„Volkes“, so wie er von den Feudalherren in der Idee des Volkes als Grundlage im Sinne einer Unterjochung benutzt wurde, verworfen und das Konzept, dass die Menschen die Grundlage darstellen, etabliert haben. In diesem Sinne haben die„Menschen“ im Staat und in der Gesellschaft den Stellenwert von Herren, was eine solide Basis für die ständige Weiterentwicklung der Menschenrechte in China darstellt und deutlich macht, dass wir uns von dem Konzept der herrschenden Klasse, taktische Mittel für die Verwirklichung politischer Ziele einzusetzen, distanziert und die Idee, dass der Mensch im Mittelpunkt steht, etabliert haben. Dies stellt eine Verkörperung des Wesens des Sozialismus dar und ist eine wichtige Praxis in der unablässigen Entwicklung der Menschenrechte in China, welche bereits eine wichtige Funktion in der Entwicklung der Menschenrechte in China hat und diese auch zukünftig behalten wird. In der Menschheitsgeschichte hat allein die chinesische Zivilisation, dank ihrer Faszination und Lebenskraft, während des Auf und Ab’s ihrer fünftausend Jahre langen Geschichte das Alte bewahren und Neues ergänzen können. Die Aufnahme der„Menschenrechte“ in die Verfassung trägt dazu bei, das Menschenrechtswesen im modernen Zeitalter voranzutreiben. Sie ist eine große zwischenmenschliche Leistung, welche der uralten menschlichen Zivilisation starken Auftrieb gibt. Daran glauben wir zutiefst und kämpfen mit vollem Einsatz dafür. Prof. An Yuejun Wissenschaftler des Chinesischen Forschungszentrums für Gegenwartsfragen Entstehung, aktuelle Situation und Zukunftsperspektiven der bürgergesellschaftlichen Organisationen in China Während gegenwärtig ein weltweiter Prozess der Multipolarisierung, der Globalisierung von Wirtschaft und Informationen sowie der Demokratisierung der internationalen Beziehungen stattfindet, entwickeln sich in China, im Zuge des Prozesses einer zunehmend intensiveren Reform und Öffnung sowie des Aufbaus und der Vervollkommnung einer sozialistischen Marktwirtschaft, bürgergesellschaftliche Organisationen, welche sich zu einer wichtigen gesellschaftlichen Kraft beim Aufbau der Modernisierung herauskristallisieren und eine zunehmend größere Rolle spielen. Die Entwicklung dieser Organisationen ist ein Produkt des Modernisierungsprozesses und spiegelt realistisch die wirtschaftliche Entwicklung, die politische Demokratie und den gesellschaftlichen Fortschritt Chinas wieder. Die Förderung und überwachende Verwaltung der bürgergesellschaftlichen Organisationen zählt zu den langfristigen Aufgaben, die der Vervollkommnung einer sozialistischen Demokratie und dem Fortschritt und der Entwicklung der Menschenrechte dient. 1. Analyse der aktuellen Situation der bürgergesellschaftlichen Organisationen und deren Ursachen Bürgergesellschaftliche Organisationen waren in China einerseits durch den nationalen gesellschaftlichen und politischen Prozess und andererseits durch historische Voraussetzungen in ihrer Bildung und Entwicklung eingeschränkt. Nach der Gründung der Volksrepublik waren bürgergesellschaftliche Organisationen eine Zeit lang ein sensibles Thema. Im System der Planwirtschaft mischte sich der Staat direkt in das Wirtschaftsleben ein, verfügte über ein fast uneingeschränktes Monopol der wirtschaftlichen Ressourcen und führte in Bezug auf die gesamte gesellschaftliche Produktion, Zirkulation, Verteilung und den Konsum einen strengen, verbindlichen Plan durch. Dementsprechend wurde auf politischer Ebene ein zentralisiertes System der Organisation und Führung betrieben. Der Staat stand den Massen direkt gegenüber, die gesellschaftliche Ordnung war vollständig von der Durchsetzungskraft der staatlichen Kontrolle abhängig, und die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Selbstverwaltung und Eigenorganisation waren gering. In allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zeigte sich eine Tendenz zur Politisierung, was so weit ging, dass die Denk-, Handlungs- und Lebensweise der Menschen und sogar ihre Sprache und Kleidung von Vereinheitlichung und Konformität geprägt war. Vor diesem historischen Hintergrund verlief die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen in China sehr zögerlich. Mit dem Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts, im Zuge der immer intensiver betriebenen Reform und Öffnung Chinas, sowie dem allmählichen Aufbau eines sozialistischmarktwirtschaftlichen Systems gewannen die bürgergesellschaftlichen Organisationen historisch günstige Bedingungen und Handlungsfreiräume für ihre schnelle Entwicklung. 1a) Der Wandel von der traditionellen Planwirtschaft zur sozialistischen Marktwirtschaft schuf ein ökonomisches Fundament für die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen. Während des Übergangs vom planwirtschaftlichen zum marktwirtschaftlichen System zeichnete sich eine neue Dualität zwischen Staat und Gesellschaft ab. Die Regierung änderte ihre Funktionen, der Verwaltungsapparat wurde vereinfacht, die Trennung von Regierung und Unternehmen vorangetrieben, die Entwicklung von privat betriebenen wirtschaftlichen Unternehmen zugelassen und befürwortet. Die frühere Regierung, die uneingeschränkt für alles zuständig war, transformierte sich in eine Regierung mit eingeschränkten Funktionsbereichen. Bislang standen die Verwaltungsmaßnahmen im Mittelpunkt, nun verlagerte sich der Handlungsschwerpunkt auf das Rechtssystem und die Methoden des Marktes. Bislang investierte der Staat vornehmlich direkt in Unternehmen, nun standen die makroökonomische Steuerung, die Kontrolle des Marktes und der öffentliche Dienstleistungssektor in dem Vordergrund. Die Reform des Eigentumssystems, der wirtschaftlichen Struktur und der Verteilungsmechanismen brachte einen Wandel in den gesellschaftlichen Strukturen und Schichten mit sich, was wiederum die allmähliche Herausbildung einer Vielzahl von Interessengruppen und-strukturen zur Folge hatte. Die unterschiedlichen Interessengruppen nahmen eine gleichberechtigte Position auf dem Markt ein, standen in der Verfolgung und Umsetzung ihrer eigenen Interessen in Konkurrenz zueinander. So entstanden bürgergesellschaftliche Organisationen, die die Interessen und Bedürfnisse aller Art reflektierten, was einem gesellschaftlichen Selbstverwaltungsmechanismus neue Impulse verlieh. 1b) Die kontinuierliche Weiterführung und Vervollkommnung der sozialistisch-demokratischen Politik bietet eine Plattform und rechtliche Absicherung für die Entwicklung bürgergesellschaftlicher Organisationen. Mit der Reform und Öffnung passen sich die KP China und die Regierung der neuen Lage einer sich entwickelnden sozialistischen Marktwirtschaft an. Die ständig weiter fortschreitende Reform des Wirtschaftssystems beschleunigt die Reform des politischen Systems, was sich darin zeigt, dass das System der Zusammenarbeit und Konsultation zwischen der Führung der Kommunistischen Partei und den anderen politischen Parteien kontinuierlich ausgebaut und verbessert wird, der Führungs- und Regierungsstil der Partei reformiert wird, demokratische Formen prosperieren, das Volk in zunehmendem Maße politisch mitwirkt, dem Aufbau eines demokratischen Rechtssystems großes Gewicht beigemessen wird, der Mensch im Mittelpunkt steht, die Menschenrechte respektiert werden, die Menschen motiviert werden, aktiv und initiativ zu sein, die Menschen mobilisiert und organisiert werden, im Rahmen der Gesetze den Staat und die gesellschaftlichen Belange zu verwalten. Zweifellos macht die Etablierung eines sozialistisch-demokratischen Rechtssystems gewaltige historische Fortschritte. Objektiv betrachtet bestehen für die Entwicklung von bürgergesellschaftlichen Organisationen bereits Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Systems und breite Handlungsräume zur Verfügung. 1c) Der tief greifende Wandel der Gesellschaftsstruktur bietet ein breites gesellschaftliches Fundament für die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen. In den 20 Jahren der Reform und Öffnung vollzieht die Gesellschaftsstruktur Chinas einen enormen Wandel. Besonders in den letzten Jahren hat die Urbanisierung stark zugenommen, die Mittelschicht hat sich ununterbrochen ausgeweitet, die Binnenmigration hat zugenommen, Bauern sind in großer Zahl als Arbeiter in die Städte geströmt, das seit mehreren Jahrzehnten bestehende„Hukou“-Verwaltungssystem ist sehr stark unter Druck geraten, in Stadtgebietsbezirken, in denen die Regierung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist, sind autonome Handlungsfelder für die Bürger entstanden. Die zunehmende Intensivierung von Reform und Öffnung hat auch einen radikalen Wandel im gesellschaftlichen Lebensstil und in der Einstellung der Menschen bewirkt. Dementsprechend sind bürgergesellschaftliche Organisationen jeder Art wie Pilze aus dem Boden geschossen- von Branchenverbänden und Interessengemeinschaften über zahlreiche Gruppierungen in den Bereichen Sport, Gesundheit, Kultur, Wohlfahrt, Religion und Freizeitgestaltung bis hin zu intellektuellen Gruppierungen wie Studiengesellschaften, Verbänden, Stiftungen und Forschungsgesellschaften auf nationaler und regionaler Ebene. Zwischen dem politischen und dem wirtschaftlichen Sektor gibt es, ebenso wie zwischen der Regierung und den Unternehmen, eine zunehmend klarere Trennung. In diesem Umfeld und unter diesen Bedingungen haben sich die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China einerseits durch aktive Heranbildung von oben und andererseits aus sich heraus gebildet. Dies ist ein zwangsläufiges Ergebnis des Modernisierungsprozesses sowie ein offensichtlicher Ausdruck der wirtschaftlichen Entwicklung, der politischen Demokratie und des gesellschaftlichen Fortschrittes in China. 2. Die aktuelle Lage der bürgergesellschaftlichen Organisationen im gegenwärtigen China und deren Funktion Nach über 20 Jahren der Experimente und der Entwicklung nehmen die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China derzeit Konturen an; im politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Landes spielen sie eine zunehmend wichtigere Rolle und erfüllen immer wichtigere Funktionen. 2a) Die bürgergesellschaftlichen Organisationen haben in quantitativer und qualitativer Hinsicht große Fortschritte gemacht und verfügen über ein hohes Entwicklungspotential. Im Jahr 1965 gab es ungefähr 100 Vereinigungen auf nationaler und annähernd 6000 Vereinigungen auf regionaler Ebene. Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich die Zahl der bürgergesellschaftlichen Organisationen schnell erhöht. 1989 waren schon 1.600 Vereinigungen auf nationaler Ebene und mit über 200.000 noch weit mehr Vereinigungen auf regionaler Ebene entstanden. Allerdings brachte die schnelle Entwicklung auch ungeordnete Ausweitung und Verwaltungschaos mit sich. Deshalb hat die chinesische Regierung in einem bestimmten Umfang administrative Verbesserungen durchgeführt, was eine neue Wendung in Richtung wissenschaftlicher Gründung und optimierter Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen in China herdeigeführt hat. Nach Angaben der auf der Internetseite des „Nationalen Amtes für Zivilverwaltung“ veröffentlichten Daten gab es 1991 insgesamt 116.000 Vereinigungen auf nationaler Ebene. 1996 betrug die Zahl der landesweiten Vereinigungen zusammengerechnet mit den Vereinigungen, die die Grenzen der Provinzen, der regierungsunmittelbaren Städte, der autonomen Gebiete überschreiten 1845; unter der Kreisebene stieg die Zahl auf insgesamt 187.000 Vereinigungen an. Bis zum Ende des Jahres 2002 erreichten die landesweit registrierten Gründungen sämtlicher bürgergesellschaftlicher Organisationen eine Zahl von 244.552, wovon 133.340 gesellschaftliche Vereinigungen und 111. 212 von Bürgern getragene, nicht-gewerbliche Einheiten waren. Abgesehen davon gab es im ganzen Land mehr als 1.000.000 sogenannte nicht angemeldete oder registrierte„GraswurzelOrganisationen“. Gemäß des Amtes für Zivilverwaltung registrierten sich 2003 landesweit ungefähr 20.000 Neugründungen von bürgergesellschaftlichen Organisationen jeder Art und auf allen Ebenen. 2b) Die politische Mitbestimmung der Bürger und die kommunale Selbstverwaltung nimmt immer stärker zu; der Erfolg beim Aufbau der Basis-Demokratie ist beachtlich. Mit der Beschleunigung und Intensivierung des politischen Reformprozesses nimmt auch die Mitbestimmung der Bürger an der Politik weiter zu. Die politischen Rechte der Bürger werden stetig weiter ausgearbeitet und definiert, die Wege der politischen Mitbestimmung sind immer vielfältiger und systematischer geworden. Die Bürger können nicht nur auf jede Weise ihre politischen Meinungen und Ansichten zum Ausdruck bringen, sondern können auch, wie es das Gesetz vorsieht, ihre legitimen Rechte, wie z. B. Verwaltungs- und Justizbeamte zu wählen oder als solche gewählt zu werden, in Anspruch nehmen. In China nimmt die kommunale Selbstverwaltung derzeit immer größere Ausmaße an. Dies wird vor allem bei der Selbstverwaltung der Landbevölkerung und der Einwohner der Städte und Gemeinden deutlich. Gegenwärtig haben diese beiden Formen der Selbstverwaltung mit zunehmend standardisierten Regeln und Vorschriften zu einem geregelten Arbeitsablauf gefunden. Bei der Interessenwahrung der Land- und Stadtbevölkerung, der Verwaltung von Angelegenheiten in Dörfern und Strassen, bei der Koordination der Beziehungen zwischen Bürgern und Regierung und der Organisation der Mitwirkung der Bürger an politischen Wahlen haben sie sich als unersetzlich erwiesen. In den Dörfern und Städten fördern sie die wirtschaftliche Blüte und gesellschaftliche Stabilität. Gleichzeitig wird der Aufbau der Basis-Demokratie in China lebhaft vorangetrieben, wobei hervorragende Leistungen zu verzeichnen sind. In den Straßenkomitees der Städte und in den Dorfkomitees auf dem Land wird gemeinhin die„Offenlegung der städtischen Angelegenheiten“ bzw. die„Offenlegung der dörflichen Angelegenheiten“ betrieben, was die politische Transparenz deutlich erhöht hat. Sämtliche Mitglieder der städtischen bzw. dörflichen Komitees sind ausnahmslos gewählt worden, dies gilt auch für die Leitungsfunktionen. Sämtliche Aktivitäten und jegliche Einnahmen und Ausgaben der Komiteemitglieder werden ohne Ausnahme offengelegt. Damit wird der Aufbau der Basis-Demokratie gefördert. 2c) Der Einfluss der bürgergesellschaftlichen Organisationen auf alle Bereiche der chinesischen Gesellschaft nimmt weiter zu. Bei der Weiterführung und Perfektionierung der sozialistischen Demokratie sind sie legitimiert, an der Verwaltung von wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten mitzuwirken. Sie realisieren die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Bürgern, widmen sich gemeinnützigen gesellschaftlichen Angelegenheiten und treiben den internationalen Austausch sowie die internationale Zusammenarbeit voran, womit sie zunehmend eine wichtigere Funktion als gesellschaftlicher Partner erfüllen. Die bürgergesellschaftlichen Organisationen stehen nicht in einer konfrontierenden, sondern sich in einer sich positiv ergänzenden Beziehung zu Staat und Regierung. Ihre wichtigsten Funktionen sind folgende: (1) Bürgergesellschaftliche Organisationen haben ihren Nutzen in der Beschränkung und Überwachung von öffentlichen Rechten und Regierungshandlungen sowie in der Förderung der politischen Mitwirkung, der Demokratisierung bei Beschlussfassungen und der Selbstverwaltung der Bürger und der Offenlegung von Regierungsangelegenheiten. Beispielsweise haben einige Expertengruppen begonnen, die Rolle von Regierungsberatern zu übernehmen. Indem sie die Regierung bei ihren Entscheidungen beraten haben, haben sie die Demokratisierung bei Beschlussfassungen der Regierung gefördert. In den riesigen ländlichen Gebieten Chinas können die Dorfbewohner durch die Offenlegung der dörflichen sowie der Rechnungs-Angelegenheiten eine wirkungsvolle Kontrolle in Bezug auf die öffentlichen Finanzen und Entscheidungen des Dorfes nehmen. Die Eigentümer-Komitees in den Stadtvierteln nehmen allmählich Maßnahmen zur kollektiven Wahrung ihrer Rechte in Anspruch. Sie wehren sich gegen unrechtmäßiges Vorgehen der GrundstücksErschließungsgesellschaften und Immobilienverwaltungsgesellschaften. (2) Bürgergesellschaftliche Organisationen im Bereich der Wirtschaft wie z. B. BranchenVerbände, Handels-Verbände und mittelständische Gesellschaften setzen sich aktiv für die Ordnung des Marktes ein. Sie erfüllen die Funktion gewerblicher Selbstkontrolle, Verwaltung, Dienstleistung, Koordinierung und Aufsicht recht gut, womit sie tatkräftig den Aufbau und die Perfektionierung des marktwirtschaftlichen Systems fördern. (3) Die bürgergesellschaftlichen Organisationen übermitteln die Stimmung des Volkes, beraten bei politischen Entscheidungen und unterstützen die Regierung und die betreffenden Institutionen, rechtzeitig gesellschaftliche Entwicklungen zu erkennen. Gleichzeitig geben sie die Absichten der politischen Maßnahmen der Regierung sowie Lösungsvorschläge für die damit in Zusammenhang stehenden Problemen an ihre Mitglieder weiter. In diesem Prozess, bei dem Interessen zum Ausdruck gebracht und abgestimmt werden, vertreten sie die Interessen ihrer speziellen Gemeinschaft und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Bürgern. (4) Bürgergesellschaftliche Organisationen setzen sich für gemeinnützige Zwecke ein, wahren die öffentlichen Interessen der Gesellschaft und fördern die ausgewogene Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Der„Wohlfahrtsverband Chinas“, die„Song Qingling-Stiftung“, der„Nationale Frauenverband“, die„Chinesische Stiftung für die Förderung von Jugendlichen“ und andere soziale Organisationen leisten enorme Arbeit bei Katastropheneinsätzen, bei der Unterstützung von Armen und Bedürftigen, beim Umweltschutz und dem Schutz von Frauen und Kindern, sowie bei der ländlichen Bildungsarbeit und der Aidsprävention. Ihr Einsatz auf allen Gebieten dient zu einem gewissen Grad der Verbesserung des Images der Regierung, harmonisiert das Verhältnis zwischen Regierung und Bürgern und sorgt für ein stärkeres Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger mit der Regierungspartei, dem Staat und dem Volk. (5) Einige gesellschaftliche Vereinigungen auf nationaler Ebene sind im Bereich des internationalen Austauschs und der internationalen Zusammenarbeit aktiv, fördern die Freundschaft zwischen den Völkern aller Länder und die Beziehungen zwischen den Staaten. So fördert zum Beispiel die„Chinesische Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte“ und die„Chinesische Gesellschaft für internationale Verständigung“ den Schutz der Menschenrechte innerhalb des Landes und die Entwicklung des internationalen Menschenrechts-Dialogs. 3. Probleme und Perspektiven mit denen die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China konfrontiert sind Im gegenwärtigen China sind Bürgergesellschaften zur Zeit eines Systemwandels und eines Veränderungsprozesses, der sich durch die ganze Gesellschaft zieht, entstanden. Es bestehen noch etliche Probleme, die entweder sie selbst betreffen oder mit ihrer Umgebung zu tun haben, allerdings sind dies im wesentlichen Probleme, die mit dem Entwicklungsprozess zu tun haben und somit Übergangserscheinungen sind. 3a) Die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China sind noch nicht ausgereift und sind weder in ihrer Struktur noch in ihrer Funktion festgelegt. Das Selbstverwaltungsniveau einiger gesellschaftlicher Vereinigungen und Organisationen ist begrenzt, da die internen Abläufe nicht geordnet ablaufen und keine Systematisierung vorhanden ist. Der interne Entwicklungsgrad ist relativ unausgeglichen. Da die eigenen Fähigkeiten des Aufbaus sehr unterschiedlich sind und die Regierung in unterschiedlichem Maß Unterstützung gibt, gibt es große Differenzen z. B. hinsichtlich des Umfangs und des gesellschaftlichen Einflusses dieser Organisationen. Zudem ist eine kleinere Zahl gesellschaftlicher Vereinigungen nicht gesetzlich registriert oder es gibt sogar solche, die unter dem Deckmantel der Legalität regierungsfeindliche und gegen die Staatsmacht auflehnende Aktivitäten betreiben. Außerdem mangelt es den Mitgliedern der bürgergesellschaftlichen Organisationen noch an nötigem Verantwortungsgefühl und Gemeinschaftssinn; hinsichtlich ihrer Selbstverwaltung verfügen sie noch über keine ausreichende gedankliche Vorbereitung und rationale Erkenntnis. 3b) Bis die bürgergesellschaftlichen Organisationen in China einen gewissen Reifegrad erreicht haben, ist noch ein langer Weg zu gehen, die Verstärkung der Entstehung und der kontrollierten Verwaltung ist notwendig. Es ist jedoch abzusehen, dass die Entwicklungsperspektiven der bürgergesellschaftlichen Organisationen in China vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung, im Zuge des stetigen Fortschritts der sozialistischen Marktwirtschaft sowie der sozialistisch-demokratischen Politik gut sind, diese Tendenz ist nicht zu stoppen. Das China des 21. Jahrhunderts ist untrennbar mit der Entwicklung und Reifung der bürgergesellschaftlichen Organisationen verbunden, da diese die Prosperität und den Fortschritt der chinesischen Gesellschaft fördern werden. Derzeit sind die bürgergesellschaftlichen Organisationen bereits auf einem guten Weg der Entwicklung, jedoch besteht nach wie vor die Notwendigkeit der Systemerneuerung. Das bedeutet: 1. Der weitere Aufbau der demokratischen Rechtsstaatlichkeit muss verstärkt werden. 2. Das marktwirtschaftliche System muss perfektioniert werden. 3. Die Förderung und Verwaltung von bürgergesellschaftlichen Organisationen muss weiter verstärkt werden. 4. Das Bewusstsein der Bürger muss verstärkt gebildet werden. Abschließende Worte Wie allgemein bekannt ist, hat die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen in Deutschland eine über 100-jährige Geschichte. Gegenwärtig gibt es ungefähr 500.000 – 600. 000„bürgergesellschaftliche“ Vereinigungen. Sie sind in allen Bereichen der deutschen Gesellschaft aktiv vertreten. Über ein Drittel der Erwachsenen nehmen an den Aktivitäten teil. Sie sind eine wichtige Kraft in der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands, sie bewahren aktiv Demokratie, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit, sie bieten der Bevölkerung Möglichkeiten und Bedingungen, sich in großem Maß an politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten zu beteiligen. Bei direkter Beteiligung in den Bereichen der Verwaltung der Gesellschaft und öffentlichen Dienstleistungen, beim Schutz von sozialen Randgruppen und in vielen anderen Bereichen übernehmen sie Funktionen, die die Regierung nicht leisten kann. Außerdem verfügt die deutsche Regierung über eine lange Erfahrung und erprobte Herangehensweisen bei der Anleitung von und Aufsicht über bürgergesellschaftliche Organisationen, von denen wir lernen sollten und die wir als Erfahrung nutzen sollten. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass der Dialog und Austausch im Bereich der Menschenrechte für beide Seiten von großer Bedeutung ist. „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ Prof. Dr. Wang Weida Professor für Öffentliches Recht am Institut für deutschchinesische Studien und der juristischen Fakultät der TongjiUniversität Entwicklung der Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung in China am Beispiel Shanghai Seit der Geburtsstunde der Menschenrechte, der Menschenrechtserklärung im Jahr 1948, sind bereits über 50 Jahre vergangen. Der Begriff der Menschenrechte hat sich im Laufe der Zeit zu einem von allen Staaten allgemein akzeptierten Grundwert entwickelt und ist ein festgeschriebener Standard im Völkerrecht. Der Schutz der Menschenrechte ist heutzutage eine allgemeingültige Forderung. Die chinesische Regierung und das chinesische Volk haben sich seit der Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 in großem Maße um die Einhaltung der Menschenrechte und die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation bemüht und große Fortschritte erzielt. In diesem Beitrag soll die Entwicklung der chinesischen Bürgerrechte im Bereich der Mitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung als Beispiel herangezogen werden, um die Situation der Menschenrechte in China zu beleuchten. 1. Das Recht auf Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung als wichtiger Aspekt der Menschenrechte Das Recht auf Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung ist ein wichtiges politisches Recht und ein bedeutender Aspekt der Menschenrechte. Es ist auch eine wichtige Voraussetzung für die umfassende Umsetzung der Menschenrechte sowie eine bedeutende Voraussetzung und ein wichtiger Gradmesser für die menschenrechtliche Entwicklung eines Landes. So wie im Vorwort des„Internationalen Pakts über Bürgerrechte und politische Rechte“ ausgeführt wird, besteht die Voraussetzung für die Verwirklichung von freiheitlichen Gedanken einer freien Menschheit, die bürgerliche und politische Freiheiten genießt und ohne Angst und Mangel lebt, darin, dass Verhältnisse herrschen, unter denen alle Menschen ihre bürgerlichen und politischen Rechte genießen können. Die Gewährleistung von bürgerlichen und politischen Rechten ist Voraussetzung dafür, dass die Menschen über mehr Rechte in Bezug auf Leben, Kultur, Wirtschaft und Entwicklung verfügen können. Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung ist ein wichtiger Aspekt der bürgerlichen politischen Rechte, da die Kommunen die unmittelbarsten Räume sind, in denen die Bürger leben, sich entwickeln und ihre wirtschaftlichen und kulturellen Rechte sowie ihr Lebensrecht verwirklichen, und die Kommunen mit den vitalen Interessen der Bürger eng verbunden sind. Die Kommunen sind auch die unmittelbarsten Räume, in denen die Bürger ihr Recht auf Selbstentscheidung verwirklichen. Im Artikel 1 Absatz 1 des„Internationalen Pakts über Bürgerrechte und politische Rechte“ steht:„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Für Menschen aus Entwicklungsländern bedeutet dies, dass die Kommunen auch die Orte sind, wo die Menschen lernen, wie sie von ihrem eigenen Selbstverwaltungsrecht Gebrauch machen und die Orte, wo politischer Fortschritt optimal gefördert wird. Dadurch, dass die kommunale Selbstverwaltung den Bürgern zahlreiche Gelegenheiten bietet, unmittelbar oder über frei gewählte Vertreter an öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, bekommen die Bürger durch das aktive und passive Wahlrecht, wenn tatsächlich demokratisch gewählt wird, zahlreiche Möglichkeiten, von ihren eigenen politischen Rechten Gebrauch zu machen. Im Hinblick auf die praktischen Erfahrungen in der Gewährleistung der Menschenrechte, die über 50 Jahren in allen Länder gesammelt wurden, spielt die Verwirklichung des Rechts auf Bürgermitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung für die umfassende Förderung der Menschenrechte und deren gewissenhafte Umsetzung eine wichtige Rolle. Deswegen zählen der Grad, in dem die kommunale Selbstverwaltung praktiziert wird und inwieweit das Recht auf Bürgermitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt wird, zu den wichtigsten Indikatoren für die menschenrechtliche Entwicklung eines Landes. 2. Rechtsgrundlagen für die Rechte kommunaler Selbstverwaltung und Bürgermitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung China hat sich seit der Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 stets bemüht, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und das Recht auf Bürgermitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung zu gewährleisten. In der chinesischen Verfassung wird seit der ersten Fassung aus dem Jahr 1954 bis zur vierten Fassung aus dem Jahr 1982 stets auf unterster Ebene ein kommunales Selbstverwaltungs- und ein Verwaltungsrecht für Bürgermitwirkung gewährleistet. In Artikel 111 der Verfassung wird schriftlich festgelegt:„Die in den Städten und Dörfern eingerichteten Nachbarschaftskomitees und Dorfbewohnerkomitees, die jeweils den Wohngebieten zugeordnet sind, sind Massenorganisationen zur Selbstverwaltung auf unterster Ebene. Die Leiter, stellvertretenden Leiter und Mitglieder der Nachbarschaftskomitees bzw. Dorfbewohnerkomitees werden von den Bewohnern gewählt. Die Beziehungen zwischen den Nachbarschaftskomitees und den Dorfbewohnerkomitees mit den Regierungsorganen auf unterster Ebene sind gesetzlich geregelt. Die Nachbarschaftskomitees und die Dorfbewohnerkomitees richten Ausschüsse für zivile Schlichtung, öffentliche Sicherheit und Gesundheit, öffentliche Angelegenheiten und gemeinnützige Aufgaben, ein. Neben der Schlichtung von zivilen Streitigkeiten, der Mitwirkung bei Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit, dienen die Komitees dazu, der Volksregierung Meinungen, Anforderungen und Vorschläge des Volkes zu übermitteln.“ Um die Verwirklichung der Selbstverwaltung auf unterster Ebene zu garantieren, legt Artikel 2 der Verfassung das Recht auf Bürgermitwirkung in der kommunalen Selbstverwaltung fest. Das Volk hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Recht, über verschiedenste Wege und Mittel staatliche, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Angelegenheiten zu verwalten. Die Verfassung legt noch eine Reihe politischer Grundrechte wie z. B. die Gleichheit der Bürger vor dem Recht, das aktive und passive Wahlrecht, die Meinungsfreiheit sowie das Veröffentlichungs-, Versammlungs-, Demonstrations- und Kundgebungsrecht fest. Dieses Jahr wurde die Verfassung durch die Klausel ergänzt, dass die Menschenrechte zu respektieren und zu gewährleisten sind. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und Bürgermitwirkung auf der untersten Ebene der kommunalen Selbstverwaltung wurde im Grundsatz gewährleistet. Mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften wurden 1988 und 1989 vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses der VR China die Probefassung des„Gesetz der VR China über die Organisation der Dorfbewohnerkomitees“- dieses Gesetz wurde 1998 revidiert und erneut in Kraft gesetzt- und das„Gesetz der VR China über die Organisation der städtischen Nachbarschaftskomitees“ verabschiedet. Damit wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Dorfbewohnerkomitees(bzw. Nachbarschaftskomitees) für die Dorfbewohner(bzw. Stadteinwohner) als„Massenorganisationen für die Selbstverwaltung auf unterster Ebene mit Aufgaben der Verwaltung, Bildung und Dienstleistungen betraut sind“, und„demokratische Wahlen und demokratische Entscheidungen, demokratische Verwaltung und demokratische Kontrollen durchgeführt werden“. Außerdem sind in diesen Gesetzen die Organisationsstruktur, Zuständigkeitsbereiche, Finanzen usw. festgelegt worden. Hiermit ist ersichtlich, dass Chinas Selbstverwaltung und Recht auf Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung über eine ausreichende rechtliche Grundlage verfügt, auf die sich das chinesische Volk bei der Verwirklichung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der damit verbundenen politischen Rechte und mithin der Gewährleistung der Menschenrechte stützt. 3. Der Entwicklungsprozess der chinesischen kommunalen Selbstverwaltung am Beispiel Shanghais In China besteht die unterste kommunale Ebene aus den Nachbarschaftskomitees in den Städten und aus den Dorfbewohnerkomitees auf dem Land. Aus Zeitgründen habe ich an dieser Stelle keine Gelegenheit zu einer ausführlicheren Darstellung. Um den Entwicklungsprozess der chinesischen kommunalen Selbstverwaltung besser zu verstehen, eignet sich Shanghai aufgrund seiner speziellen wirtschaftlichen Stellung als gutes Beispiel. Einerseits hatte die Stadt einen wirtschaftlich strategisch wichtigen Platz innerhalb der Planwirtschaft inne, so dass Altlasten aus der Vergangenheit die Einführung der kommunalen Selbstverwaltung in großem Maße behinderten; andererseits wurde Shanghai als Vorreiter der Reformpolitik dazu ermutigt, neue Wege zu gehen und Experimente zu wagen. Deswegen können wir am Beispiel der Stadt Shanghai den Entwicklungsprozess der chinesischen kommunalen Selbstverwaltung sehr deutlich darstellen. Es sollte erwähnt werden, dass China keineswegs ein Land mit mangelnder Tradition an Selbstverwaltung ist. Die Systeme der Sippschaften und der„Zehn-Hof-Gemeinschaften“ aus der Feudalzeit bestanden tausend Jahre lang. Natürlich sind diese Systeme nicht mit unseren kommunalen Selbstverwaltungen von heute, die wir zurzeit demokratisch diskutieren, vergleichbar. Zu Beginn der Gründung des neuen Chinas bis zum Jahr 1958 wurden Nachbarschaftskomitees im großen Umfang gegründet. Zu der Zeit als der Staat die „Bestimmungen über die Organisation der städtischen Nachbarschaftskomitees“, die von der Bevölkerung mit großer Begeisterung aufgenommen wurden, erließ, waren die Nachbarschaftskomitees typische selbst verwaltende Organisationen, die für Bildung, Verwaltung und Dienstleistungen zuständig waren. Von 1958 bis 1976 sind die Nachbarschaftskomitees aus Gründen, die allgemein bekannt sind- zu Instrumenten der politischen Organisation und des Klassenkampfes verkommen. Im Jahr 1979 bestätigte der Nationale Volkskongress die „Bestimmungen über die Organisation der städtischen Nachbarschaftskomitees“, die Bezeichnung Nachbarschaftskomitee lebte wieder auf. Beginnend mit Dienst- und Hilfsleistungen für bestimmte Gruppen wie alte und schwache Menschen, nahmen die Nachbarschaftskomitees ihre Arbeit wieder auf. Jedoch gab es im System der Planwirtschaft in Bezug auf ihre Rechte in Personalfragen, Entscheidungs- und Finanzangelegenheiten sowie disziplinarischen Maßnahmen eine deutlich„administrative“ Tendenz. Sie wurden zu„Vertretungsorganen“ der Straßenbüros, d.h. de facto der einzelnen Verwaltungsapparate der Regierung, die ihnen eine Fülle von Aufgaben übertragen haben. Als China vom System der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft überging, änderte sich dies jedoch schlagartig. Die Reform des Wirtschaftssystems ist grundlegend für die Transformation der Regierungsfunktionen, der Verlagerung von Zuständigkeiten der städtischen Verwaltung nach unten und an der Rollenveränderung der Kommunen beteiligt. Die bestehenden Nachbarschaftskomitees können angesichts der neuen Anforderungen der Entwicklung immer weniger ihrer Funktion gerecht werden. Eine Reihe heftiger und komplexer Widersprüche kommen allmählich zum Vorschein. Erstens, die Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft hat dazu geführt, dass ein großer Teil der Aufgaben der sozialen Verwaltung, die von Unternehmen getragen wurden, in die Gesellschaft verlagert wurden, wofür dringend eine Lösung gefunden werden muss. In einer Planwirtschaft, in der eine„Verwaltung der Gesellschaft durch Unternehmen“ stattfindet, haben die„Arbeitseinheiten“ als Mitglieder der Gesellschaft eine starke Stellung. Mit der schrittweisen Einführung der Marktwirtschaft werden die Unternehmen zu Wirtschaftssubjekten. Viele der sozialen Angelegenheiten, für die sie früher zuständig waren, werden nun auf die Gesellschaft übertragen. Wenn alle sozialen Dienstleistungen für die Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit von den einzelnen Arbeitseinheiten übernommen wurden, an die Gesellschaft übergehen und wenn die Reform des Wohnungssystems den ursprünglich zu den Arbeitseinheiten gehörenden Wohnblöcken ein Fortbestehen schwer macht, wenn dies und jenes andere eintritt, dann werden die gewaltige Zahl an„Mitgliedern der Arbeitseinheiten“ zu„Mitgliedern der Gesellschaft“, so dass der wunde Punkt im Hinblick auf„Leerräume“ und„Grauzonen“ bei Verwaltung und Dienstleistungen immer größer wird. Gleichzeitig strömt die Landbevölkerung in die Städte, die Fluktuation der Bevölkerung nimmt zu, die Bildungs- und Verwaltungsarbeit wird zunehmend geschwächt, so dass die Verwaltung der städtischen Bevölkerung sich mit einer nicht einfachen Situation konfrontiert sieht. Da das Verwaltungssystem auf den Arbeitseinheiten und dem Einwohnermeldesystem basiert, ist es derzeit etwas überfordert, sodass es dringend nötig ist, ein neues Verwaltungsmodell zu finden. Die beste Wahl für ein solches Modell wäre eine kommunale Verwaltung. Ein Mensch muss zwar nicht ständig einer bestimmten Arbeitseinheit angehören, lebt jedoch zweifellos in einer bestimmten Kommune. Zweitens, um sich den Reformen des Wirtschaftssystems und der Einführung der Marktwirtschaft anzupassen, muss ein Wandel in der Regierungskompetenz stattfinden. Die Tendenz, wo unsere Entwicklung hinführen soll, heißt„Eine kleine Regierung in einer großen Gesellschaft“. Gleichzeitig jedoch nehmen die Aufgaben der städtischen Verwaltung täglich zu, die Arbeitsmenge hat sich bereits verdoppelt und verdreifacht. Wie soll eine„kleine Regierung“ dies leisten? Dazu müssen viele Kompetenzen von der Regierung verlagert werden und von einem neuen Träger übernommen werden. Die Reformen des Wohnungs-, Krankheits-, Altersversorgungs- und Beschäftigungssystems führen dazu, dass die Beziehung zwischen den Stadteinwohnern und den Kommunen, in denen sie leben, immer enger wird. Will man ein von Unternehmen unabhängiges soziales Sicherungssystem und soziales Dienstleistungsnetz mit einem nachfolgenden Träger etablieren, sind die Kommunen zweifellos die beste Wahl. Drittens, mit der Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung und der zunehmend enger werdenden Beziehung zwischen den Stadtbewohnern und den Kommunen, in denen sie wohnen, interessieren sie sich nicht nur für die Entwicklung der Kommunen, nehmen an kommunalen Aktivitäten teil, sondern stellen auch vielschichtige und vielfältige Anforderungen an kommunale Dienstleistungen, an das Wohnungsumfeld, Kultur und Freizeit sowie die Gesundheitsversorgung. Die ursprünglich recht eingeschränkten Kompetenzen der Nachbarschaftskomitees reichen nicht aus, um den Anforderungen gerecht zu werden. Große Teile der Bevölkerung fordern bereits das Voranbringen des kommunalen Aufbaus, die Ausweitung der kommunalen Dienstleistungen und die Verbesserung der Lebensqualität. Deshalb ist das Interesse an kommunalen Fragen und der Beschleunigung des Aufbaus der Kommunen zu einer wichtigen Aufgabe der aktuellen Phase der städtischen Reformen und Entwicklung geworden, was mithin auch den Erfolg oder Misserfolg der Reformen des Wirtschaftssystems und der Änderungen der Regierungskompetenzen beeinflusst. Die Einrichtung der Shanghaier Kommunen durchlief hauptsächlich drei Phasen. Die erste Phase war besonders von dem oben erwähnten Ausbau kommunaler Dienstleistungen geprägt. In den achtziger Jahren wurden Tätigkeiten der sozialen Wohlfahrtspflege für sozial Schwache und zur Unterstützung in schwierigen Lebenslagen vorrangig von Ämtern für zivile Angelegenheiten ausgeführt. Die zweite Phase begann Ende der achtziger Jahre mit Maßnahmen zur Gründung von zivilisierten Dörfern und zivilisierten Kommunen, womit in einem weiteren Schritt die Entfaltung der umfassenden kommunalen Funktion erreicht wurde und der Aufbau der Kommunen an Umfang und Tiefe gewann. Die dritte Phase begann Mitte der neunziger Jahre mit der hauptsächlichen Maßnahme, das System der kommunalen Organisation zu sanieren, gleichzeitig wurde der Verwaltungsschwerpunkt nach unten verlagert. Seit 1995 entwickelt die Stadt Shanghai das Versuchsprojekt„zwei Regierungsebenen, drei Verwaltungsebenen“. Durch Maßnahmen wie das Übergeben von Verwaltungskompetenzen an untergeordnete Behörden, die Übernahme von Marktmechanismen und die Erweiterung der vergesellschafteten Verwaltung wurden den Kommunen beträchtliche Rechte auf eigenständige Entwicklungen eingeräumt. Gegenwärtig befindet sich dieses System noch in der Optimierungsphase. Beim Aufbau der chinesischen Kommunen und der Selbstverwaltung der Einwohner liegt die Führung bei der Regierung, es handelt sich also um eine Selbstverwaltung der Einwohner, die der Regierungsverwaltung untersteht. Dies liegt in den Erfahrungen aus der Zeit der Anfangsphase der Gründung von kommunalen Strukturen und deren Entwicklung begründet. Ein Großteil der Bevölkerung hatte ein starkes Abhängigkeitsgefühl zu ihrer Einheit entwickelt, das Zugehörigkeitsgefühl zur eigenen Kommune war relativ schwach ausgeprägt, es gab so gut wie keine gesellschaftlichen Ressourcen, den Kommunen fehlten Ressourcen für Einrichtungen für soziale Selbstverwaltung, deshalb musste die Regierung zwangsläufig beim Aufbau und der Entwicklung der Kommunen die Leitung übernehmen. Auch während der Anfangsphase der kommunalen Entwicklung hat sie mit dem Einsatz eigener Verwaltungsressourcen eine große Anzahl kommunaler Angelegenheiten übernommen, wie z. B. den direkten Aufbau kommunaler Einrichtungen und die Durchführung kommunaler Kulturaktivitäten. Anders als in westlichen Ländern, wo die kommunalen Organe der Selbstverwaltung von alleine entstanden sind, sind die Kommunen in China Ergebnis eines Koordinierungsprozesses, entstanden aus dem Zusammenwirken der Regierung als Leitung, der Verwaltung als Unterstützung, dem Volk als Motor und der Bürgerbeteiligung. Es ist ein zielgerichteter und geplanter Prozess, der sozialen Wandel herbeiführt. Gegenwärtig befindet sich der Aufbau der Shanghaier Kommunen bereits in einer guten Entwicklungs- und Optimierungsphase. Der kommunale Selbstverwaltungscharakter nimmt allmählich Form an. Derzeit gibt es innerhalb der Kommunen hauptsächlich drei Sorten von Organen der Selbstverwaltung: Als Erste gab es die ursprünglichen Selbstverwaltungsorganisationen wie z. B. die Nachbarschaftskomitees(die Frauenvertretungen, Komitees für ältere Menschen, usw.). Diese Selbstverwaltungsorganisationen haben durch die Reform allmählich ihre rechtliche Stellung wiedererlangt. Der ursprünglich ausführende Charakter der Verwaltungsaufgaben schwächte sich deutlich ab. Insbesondere zeigt sich dies in der direkten Wahl der Leiter und Mitglieder der Nachbarschaftskomitees durch die Einwohner. Als Zweite gibt es die durch Kommerzialisierung von Wohnraum entstandenen Eigentümerkomitees. Als Selbstverwaltungsorganisationen der Immobilieneigentümer zum Schutz ihrer legitimen Eigentümerrechte konnten sich die Eigentümerkomitees weit reichend entwickeln. Wenn es um die Verteidigung gegen Übergriffe seitens der Immobilienverwaltungsfirmen oder einiger Regierungsbehörden oder die Verteidigung von Rechten geht, spielen diese Komitees eine wichtige Rolle. Als Dritte sind Selbstverwaltungsorganisationen aller Art im Bereich bestimmter Interessen wie der Kulturvereine, Sportvereine usw. zu nennen. Der Grad der Selbstverwaltung und Organisation ist im allgemeinen bei diesen Verbänden relativ hoch. Sie pflegen einerseits intensiven Kontakt zur Regierung und arbeiten eng mit ihr zusammen und schließen sich andererseits mit einer großen Anzahl von Interessensgruppen zusammen und üben deswegen in der kommunalen Bewegung einen einzigartigen und durchaus wichtigen Einfluss aus. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach der Gründung des neuen Chinas und insbesondere im System der Marktwirtschaft Chinas kommunale Selbstverwaltung und die Bürgerbeteiligung in der kommunalen Selbstverwaltung eine starke Entwicklung erfahren haben. Wir sind fest davon überzeugt, dass China den guten Entwicklungskurs beibehalten, den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung weiter vertiefen, die Bürgerbeteiligung verstärken und einen neuen Weg chinesischer Prägung in der kommunalen Entwicklung gehen wird. Hierdurch erfährt die Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Selbstverwaltungsorganisationen und der Regierung eine weitere Harmonisierung und die politischen Rechte der Bürger eine noch umfassendere Gewährleistung! Literaturangabe: Xu Zhongzhen(Hg.): Bericht über Shanghais kommunale Entwicklung(19962000), Verlag der Universität Shanghai, 1. Auflage Oktober 2000 Schlusswort von Lin Bocheng Stellv. Vorsitzender und Generalsekretär der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte Sehr geehrte Damen und Herren,die 6. Deutsch-Chinesische Menschenrechtskonferenz geht nun nach einem in allen Programmpunkten reibungslosen Verlauf erfolgreich zu Ende. Dies ist der Unterstützung der chinesischen und deutschen Regierung sowie all denjenigen, die einen Beitrag dazu geleistet haben, insbesondere Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin a. D., den regen Bemühungen der deutschen und chinesischen Veranstaltern, insbesondere der Friedrich-Ebert-Stiftung, und der aktiven Beteiligung aller Konferenzteilnehmer zu verdanken. Im Namen des chinesischen Delegationsleiters und der gesamten chinesischen Delegation möchte ich herzlich zum vollen Erfolg der Konferenz gratulieren. Auf dieser Konferenz haben Vertreter der deutschen Seite zum Ausdruck gebracht, dass sie die Frage der Aufnahme von Menschenrechten in die chinesische Verfassung aufmerksam verfolgen und einen solchen Schritt befürworten. Dafür möchte ich mich im Namen der chinesischen Delegation herzlich bedanken. Ich hoffe aufrichtig, dass wir zusammen mit unseren deutschen Kollegen die Entwicklung der internationalen Menschenrechte weiter voranbringen können. Obwohl die Konferenz nur von kurzer Dauer war, haben wir mit gemeinsamen Bemühungen ein positives Ergebnis erreicht. Die Redebeiträge der geschätzten Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin, der Bundestagsabgeordneten Frau Ute Kumpf, des Bundestagsabgeordneten Herrn Michael Bürsch und Frau Russ-Scherer haben neben den Reden des chinesischen Delegationsleiters und der Delegationsmitglieder sowie den Beiträgen der deutschen und chinesischen Moderatoren und den Wortmeldungen der Konferenzteilnehmer der Konferenz Vitalität verliehen und neue Impulse gesetzt. Meiner Meinung nach können die Ergebnisse dieser Konferenz hauptsächlich in drei Bereiche gegliedert werden: Das erste Ergebnis: Deutschland und China teilen einige gemeinsame Ansichten, die von konstruktiver Bedeutung sind. Erstens sind beide Seiten der Auffassung, dass einige Unterschiede in den Gesellschaftssystemen, in der wirtschaftlichen Entwicklungen, den Sitten, Traditionen und kulturellen Hintergründen zwischen Deutschland und China, auch zu gewissen Unterschieden im Verständnis von Menschenrechtsfragen, von Bürgergesellschaften und bürgergesellschaftlichen Organisationen führen. Dies zeigt sich besonders bei den Rahmenbedingungen, Inhalten, Gestaltungsformen und Entwicklungsniveaus, die in beiden Ländern nicht völlig identisch sind. Dies ist eine objektive Tatsache. Darüber sind wir uns alle einig. Zweitens sind beide Seiten der Auffassung, dass trotz gewisser Unterschiede in den Grundlagen, Hintergründen und der Ausgangslage für die Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen in China und Deutschland, diese Organisationen in beiden Ländern im jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld und entsprechend der eigenen inneren Gesetzmäßigkeiten, eine schrittweise Entwicklung und stetige Verbesserung verzeichnen. Darin sind wir uns alle einig. Obwohl bürgergesellschaftliche Organisationen im modernen Sinne in China erst relativ spät entstanden sind, haben sie parallel zum Entwicklungsprozess der chinesischen Gesellschaft eine vergleichsweise rasche Entwicklung erfahren. Bis heute sind bereits über 260.000 bürgergesellschaftliche Organisationen bei den chinesischen Behörden registriert. Die Jugendlichen-Freiwilligen-Organisationen zum Dienst am Mitmenschen zählen bereits über 100. 000 Servicegruppen, sie sind mit über 24.000 Servicestationen vertreten. Es gibt bereits mehr als 790.000 Dorfbewohnerkomitees und 86.000 Nachbarschaftskomitees, die bei Wahlen, Entscheidungen, Kontroll- und Verwaltungsangelegenheiten demokratische Regeln anwenden. Die Zahl der freiwilligen Bürgerorganisationen in den Bereichen Bildung, Unterhaltung, Gesundheit und Rechtswahrung, die gemäß der jeweiligen Hobbys und Interessen organisiert sind, wird auf eine bis zehn Millionen geschätzt. Diese Organisationen, die in Chinas Transformationsprozess von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft in vielen Bereichen wie z.B. der demokratischen Politik, dem wirtschaftlichen Aufbau, der Kultur, der Informationsvermittlung, der Rechtsberatung und der Wohlfahrtsarbeit Unterstützung bieten, nehmen von Tag zu Tag an Bedeutung zu. In Deutschland entwickelten sich die bürgergesellschaftlichen Organisationen relativ früh, der Beteiligungsgrad ist ziemlich hoch, es sind bereits mehrere 10 Millionen Bürger involviert. Wie wir im Redebeitrag von Frau Kumpf MdB gehört haben, ist ein Drittel der Deutschen seit über 14 Jahren an einer bürgergesellschaftlichen Organisation beteiligt. Einige bürgergesellschaftliche Organisationen, wie z. B. Sportvereine, kommen auf eine Teilnehmerzahl von knapp 27 Millionen. Bürgergesellschaftliche Organisationen spielen in Deutschland in der Politik, der Wirtschaft, der Kultur und auf vielen weiteren Gebieten eine wichtige Rolle. Die Oberbürgermeisterin von Tübingen, Frau Russ-Scherer hat uns viele Beispiele vorgestellt, die für uns sehr aufschlussreich waren. Drittens haben beide Seiten volles Vertrauen in die Entwicklungsperspektiven ihrer bürgergesellschaftlichen Organisationen. Chinas Wirtschaft entwickelt sich, die Gesellschaft macht Fortschritte, der Lebensstandard des Volkes verbessert sich, insbesondere geht der Aufbau der demokratischen Politik Chinas rasch voran. Das System der sozialistischen Marktwirtschaft ist bereits grundlegend etabliert und der Aufbau einer Wohlstandsgesellschaft entwickelt sich schrittweise. All dies stellt eine solide Basis für die weitere Entwicklung der bürgergesellschaftlichen Organisationen dar. Es bestehen zwar noch viele Probleme, teilweise sind dies Probleme, die für Entwicklungsländer allgemein schwer zu vermeiden sind, teilweise sind dies spezifische Probleme, mit denen China infolge der Transformation von einem planwirtschaftlichen zu einem marktwirtschaftlichen System konfrontiert ist, aber auch Probleme, die durch den Zusammenstoß mit westlichen Kulturen entstanden sind. Wir sind jedoch der festen Überzeugung, dass wir durch die Bemühungen des chinesischen Volkes stets Lösungen für die Probleme finden werden. Die bürgergesellschaftlichen Organisationen in Deutschland werden sich auf ihrer bereits sehr soliden Grundlage zwangsläufig sehr stark weiterentwickeln. Diese Zuversicht hat die Bundestagsabgeordnete, Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, in ihrem Vortrag bereits zum Ausdruck gebracht, was den Auffassungen der deutschen Konferenzteilnehmer entspricht. Auch wir schließen uns dieser Meinung an. Das zweite Konferenzergebnis: Wir haben auf dieser Konferenz gezeigt, dass in der internationalen Gemeinschaft und im Bereich der internationalen Menschenrechte die Prinzipien des gleichberechtigten Dialogs und des Anti-Antagonismus von wichtiger Bedeutung und Funktion sind. Wir haben an den Prinzipien des gleichberechtigten Dialogs und des Anti-Antagonismus festgehalten und uns somit der allgemeinen Tendenz in der internationalen Gemeinschaft angepasst. Auf dieser Konferenz sind wir offen miteinander umgegangen und haben uns ohne Vorbehalte ausgesprochen. Gelegentlich sind unterschiedliche Meinungen aufeinander getroffen und haben zu begründeten Einwänden und Ansichten geführt. Es gab gemeinsame Ansichten, aber auch auseinander gehende Meinungen. Dies ist auf die Einflüsse, die vom Gesellschaftssystem und der wirtschaftlichen Entwicklung ausgehen, jedoch möglicherweise vielmehr auf den kulturellen Ursprung und Hintergrund, zurückzuführen. Die Reflexion der kulturellen Vielfalt ist von einem noch breiteren Blickwinkel aus betrachtet, eine anschauliche Widerspiegelung der Multipolarität der Welt und der internationalen politischen Demokratisierung auf dem Gebiet der internationalen Menschenrechte, eine Art realer Ausdruck, der seine Entsprechung in den globalen internationalen Tendenzen einer multipolaren, multikulturellen und international politisch demokratisierten Welt findet. Wir haben an den Prinzipien des gleichberechtigten Dialoges und des Anti-Antagonismus festgehalten und ein klares Gegenbeispiel zu Hegemonismus und Machtpolitik im Bereich der internationalen Menschenrechte geboten. Insbesondere vor dem Hintergrund des Irakkrieges und des irakischen Folterskandals erscheint das Festhalten am Prinzip des gleichberechtigten Dialoges und des Anti-Antagonismus noch bedeutsamer und wertvoller. Unser Dialog hat der internationalen Gesellschaft erneut aufgezeigt, dass gegenseitiger Respekt, Gleichberechtigung im Dialog und Anti-Antagonismus der einzig richtige und erfolgreiche Weg ist, auf dem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Menschenrechte gefördert werden kann. Tatsächlich ist dies ein Widersetzen und eine Verurteilung gegenüber Hegemonismus und Machtpolitik. Unser Dialog hat der internationalen Gesellschaft ein weiteres Mal gezeigt, dass Dialog, Austausch und Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Menschenrechte eine gerechte Sache ist, die zwangsläufig prosperieren wird. Aber sich den Menschenrechten zu widersetzen und die Menschenrechte zur Einmischung in die Innenpolitik anderer Staaten zu instrumentalisieren wird von der internationalen Gesellschaft als Unrecht angesehen, zwangsläufig von der Weltbevölkerung geächtet und von den fortschrittlichen Strömungen unserer Ära ausgeschieden. Das dritte Konferenzergebnis: Durch diese Konferenz wurde das gegenseitige Verständnis und die Freundschaft zwischen der deutschen und der chinesischen Seite weiter vertieft. Der Kontakt zwischen China und Deutschland kann bis zum Jahre 1303 zurückverfolgt werden. Das ist nun schon 700 Jahre her. Die Völker beider Länder haben von alters her freundschaftliche Gefühle für einander gehabt. Nach der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen China und Deutschland im Jahr 1972, insbesondere seit der chinesischen Reformpolitik, haben sich die Beziehungen zwischen beiden Ländern umfassend entwickelt und die freundschaftliche Zusammenarbeit zeigt deutliche Erfolge. Die chinesisch-deutsche Menschenrechtskonferenz ist ein lebendiges Beispiel für diese freundschaftliche Beziehung. Unsere diesmalige 6. Konferenz stellt neue Rekorde auf: Bislang gab es zwischen unseren beiden Ländern im Bereich der Menschenrechte keinen von bürgergesellschaftlichen Organisationen veranstalteten Dialog, der eine so große Zahl fortlaufender Veranstaltungen aufweisen kann. Die Tagungsdauer war bislang die längste. Die Diskussionen waren die bislang weitläufigsten, konzentriertesten und tiefstgreifensten. Undsere Konferenz genießt die Wertschätzung der deutschen und der chinesischen Regierung, aller Beteiligten aus der Gesellschaft, die mit diesem Thema befasst sind und auch der internationalen Gemeinschaft. Der Erfolg und der Einfluss unserer Konferenz hat bei weitem die eigentliche Konferenz übertroffen. Gewissermaßen ist unsere Konferenz zu einem Vorbild der freundschaftlichen Zusammenarbeit bürgergesellschaftlicher Organisationen unserer beiden Länder geworden. In diesem Augenblick fällt mir gerade der Vers eines berühmten chinesischen Dichters aus der Tang-Zeit ein, der lautet:„Wenn du in dieser Welt einen guten Freund hast, steht er dir selbst am Ende der Welt nah“. Obwohl uns tausend Berge und Flüsse von unseren deutschen Freunden trennen, sind wir durch unsere freundschaftlichen Gefühle verbunden. Unsere erfolgreiche Zusammenarbeit in der deutsch-chinesischen Menschenrechtskonferenz ist sicher ein Faktor für die von mir zum Ausdruck gebrachten Gefühle. Jedoch mag durchaus auf einer tieferen Ebene ein weiterer Faktor eine möglicherweise noch maßgeblichere Rolle spielen und zwar, dass diejenige Theorie und Lehre, welche in China durch ihre erfolgreiche Umsetzung in die Praxis und Ermutigung der Menschen eine großartige Entwicklung erzielte, was in der Welt große Beachtung fand, auf den großen Deutschen Karl Marx zurückzuführen ist. Diese Verbindung zwischen China und Deutschland ist objektiv und historisch gewachsen, kein Mensch und keine gesellschaftliche Kraft kann sie trennen oder ändern. Wir können mit Bestimmtheit sagen, dass der Austausch, die Zusammenarbeit und die Freundschaft zwischen China und Deutschland neben Sonne und Mond die Erde beleuchten und von ewiger Dauer sein werden. Kurz vor Ende dieser Konferenz möchte ich mich im Namen der auf der chinesischen Seite zuständigen Organisationen nochmals herzlich bei der verehrten Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin der Justiz, der Bundestagsabgeordneten Frau Kumpf und Frau Russ-Scherer, Oberbürgermeisterin von Tübingen, bedanken. Mein herzlicher Dank gilt auch Herrn Ralph Piotrowski von der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie allen seinen Kollegen, den deutschen und chinesischen Experten, Akademikern und allen weiteren Vertretern, die an der Konferenz teilgenommen haben, und allen Übersetzern, Medienleuten und anderen Mitarbeitern, die mit ihrer fleißigen Arbeit zum Erfolg der Konferenz beigetragen haben. Ich möchte an dieser Stelle im Namen der chinesischen Delegation unsere deutschen Freunde herzlich einladen, im nächsten Jahr in China an der 7. deutsch-chinesischen Konferenz teilzunehmen. Zum Schluss wünsche ich Ihnen allen Gesundheit und viel Erfolg in Ihrer Arbeit. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Schlusswort von Dr. Ralph Piotrowski Referent für Ostasien, FES Sehr geehrter Herr Liu, sehr geehrter Herr Lin Bocheng, sehr geehrte Referenten, liebe Gäste, Herzlichen Dank Herr Lin Bocheng für die sehr freundlichen Worte, die sie in ihrem Schlusswort gefunden haben. Uns war es eine große Freude, viel über ihr Land erfahren zu dürfen und zwei Tage mit einer so kompetenten und diskussionsfreudigen Delegation verbringen zu dürfen. Mir fällt die schöne Aufgabe zu, Ihnen für ihr Engagement zu danken, für die erhellenden Vorträge und die interessanten Diskussionen. Ziel des Dialoges war es, uns besser kennen zu lernen, voneinander zu lernen und uns sowohl über Gemeinsames als auch Trennendes auszutauschen. Dies ist uns mehr als gelungen: wir konnten uns über unsere jeweiligen Ansichten vermitteln und dadurch unser gegenseitiges Verständnis und unsere Freundschaft vertiefen. Auch der nunmehr VI. Menschenrechtsdialog hat unter Beweis gestellt, dass es eine gute Entscheidung war, das Thema Menschenrechte mit nahestehenden Bereichen zu verknüpfen. In der Vergangenheit haben wir über Menschenrechte und Frauen, Menschenrechte und Jugend und in den letzten beiden Tagen über Menschenrechte und Bürgergesellschaft diskutiert. Auf diese Weise gelingt es uns, das Thema Menschenrecht fassbar zu machen. Wir tauschen uns nicht über einen juristischen, praktischen Begriff aus, sondern darüber, wie sich die konkreten Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land verändern. Diese gute Tradition sollten wir auch in den kommenden Dialogen weiterführen. Das diesjährige Thema der Bürgergesellschaft erwies sich hierfür als besonders geeignet. Indem wir über die unterschiedlichen Formen der Bürgergesellschaft in unseren Ländern geredet haben, konnten wir viel über die Lebensumstände der Menschen in China und Deutschland in Erfahrung bringen. Nur wenn wir uns damit beschäftigen, wie die Menschen in China und in Deutschland im Alltag leben, wie Verbände organisiert sind, welche Möglichkeiten sie tatsächlich haben Gerichte anzurufen oder Ihre Meinung kund zu tun, nur dann können wir auch ein echtes Verständnis vom jeweils anderem Land entwickeln. Ansonsten unterliegen wir der Gefahr, gleiche Worte, wie Bürgergesellschaft in den Mund zu nehmen, aber ganz andere Dinge damit zu meinen. Unser gegenseitiges Verständnis zu vertiefen, ist uns in den letzten Tagen gelungen. Mit dieser erfolgreichen Veranstaltung haben wir die Grundlage für viele weitere Dialoge gefestigt, auf die wir uns alle schon sehr freuen. Ich möchte mich abschließend im Namen der Friedrich-Ebert-Stiftung nochmals ganz herzlich bei allen Teilnehmern und Beteiligten bedanken: bei unseren chinesischen Freunden, bei der Chinesischen Stiftung für die Entwicklung der Menschenrechte, bei der chinesischen Gesellschaft für Internationale Verständigung, und stellvertretend für die gesamte Delegation bei Herrn Liu Jingqin, bei all unseren Referenten und Moderatoren für die sehr anregenden Beiträge und die engagierte Diskussion, bei Frau Herta Däubler-Gmelin und Frau Ute Kumpf, die entscheidend an der Organisation beteiligt waren, bei unseren Dolmetschern, die wirklich hervorragend übersetzt haben und dies durchgehend während der zwei Tage und nicht zuletzt bei meinen Kollegen Gisela Schumacher, Katharina Deriks und Sun Shouliang, die die tragenden Säulen der Veranstaltung waren, den Dialog organisatorisch vorbereitet und während der letzten beiden Tage ständig begleitet haben. , , ,, , , , 20 70 20 20 1965 20, 100 1989 1991 1845 , 6000 80 1600, 11.6 1996, 18.7 2002 , 111212 2003 244552 133340 2 , , (1) 2 3 4 5 , , 21 12 20 , 26 14.2 4, , 20 70 80 90 () 20 1998 38 „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „