Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Fact sheet Spanien Das Steuersystem Spaniens Die Staatsquote Spaniens liegt mit 38,2% des BIP im Jahr 2005 8,8 Prozentpunkte unter dem EU-27-Durchschnitt und ist somit eine der niedrigsten innerhalb der Eurozone. 1 Die öffentlichen Einnahmen setzen sich zu näherungsweise gleichen Teilen aus indirekten und direkten Steuern sowie Sozialabgaben(zu 12,5%, 11,4% und 12,2% des BIP) zusammen. Die Streuung um die EU-Mittelwerte fällt ebenfalls entsprechend ausgewogen aus. Das Aufkommen aus indirekten Steuern liegt etwa zwei Prozentpunkte unterhalb, das Aufkommen aus direkten Steuern und aus den Sozialversicherungsabgaben liegt jeweils geringfügig über den üblichen Werten. Im spanischen Steuersystem ist eine geringe Verlagerung der Steuerbelastung vom Aufkommen aus individuellen Einkommen(-1,0% des BIP) zu Einnahmen aus Unternehmenssteuern(+2,0% des BIP) zu beobachten. Das Aufkommen aus indirekten Steuern(mit 12,5% des BIP) gehört zu den niedrigsten in Europa, was zu einem Großteil aus den niedrigen Mehrwertsteuersätzen von 16%, 7% und 4% resultiert. Jedoch fallen auch die übrigen Ausgabensteuern im europäischen Vergleich niedrig aus. Obwohl Spanien hiermit Charakteristika eines Niedrigsteuerstaates aufweist, ist die Steuerbelastung im Zeitraum von 1995– 2005 um 2,9% gestiegen. Spanien blickt damit auf eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung zurück. Lag die jährliche öffent1 Soweit nicht anders angegeben gilt für alle Angaben in diesem Artikel die Quelle: European Commission(2007a): Taxation trends in the European Union. Data for the EU Member States and Norway. Eurostat Statisical Books. Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2007. liche Neuverschuldung in den Jahren von 1995 bis 2000 noch bei durchschnittlich 5,5% des BIP, konnte diese Quote seitdem reduziert werden. In den Jahren 2005 und 2006 wurde sogar ein Überschuss von 1,1% bzw. 1,8% des BIP erwirtschaftet und es kam zu einem massiven Abbau des öffentlichen Schuldenstandes von 61,1% in 2000 auf 39,9% des BIP in 2006, 20% unter dem Durchschnitt der EU 27. 2 Die Quote der Konsumbesteuerung liegt mit 9,8% des BIP, 2,8% unter dem EU-27-Durchschnitt. Abgesehen von der Steuererhöhung in der Periode von 1995 bis 2000 ist die effektive Steuerbelastung des Konsums eine der niedrigsten in Europa. Auch das Aufkommen aus der Besteuerung des Faktors Arbeit liegt mit 16,1% des BIP im Jahre 2005 1,4% unter dem EU-27Niveau. Die günstige Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung ermöglicht eine effektive Besteuerung von Lohneinkommen, die trotz des steigenden Trends mit 30,1% deutlich unter dem Durchschnittswert der EU-27(35,9%) liegt. Das Aufkommen aus Kapitalbesteuerung ist in den letzten Jahren um 2,8% gestiegen und liegt mit einem Anteil von 10,2% am BIP deutlich über dem EU-27-Level von 7,4% des BIP. Spanien wendet derzeit noch unterschiedliche Vermögensteuersätze auf immobile Vermögensgegenstände, Erbschaft und Kapitalertrag für In- und Ausländer an. Die Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof, ob eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit vorliegt, sind noch nicht abgeschlossen. 2 Eurostat OKTOBER 2007 2 Fact sheet Spanien Einkommensteuer Ökologische Steuern Die Einkommensteuerreform aus dem Jahr 2007 vereinfachte das bis dahin geltende fünfstufige System mit einer Satzspreizung von 15% bis 45% auf ein vierstufiges Einkommensteuersystem, in dem Sätze von 24% bis 43% gelten. Für Zinseinkünfte gilt ein Freibetrag von 1500 € . Ansonsten werden Zinseinkünfte und Kapitalertrag mit einem einheitlichen Satz von 18% besteuert. Die allgemeinen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten wurden ausgeweitet und zur ersten Einkommensteuerstufe zusammengefasst, für die eine Nullbesteuerung gilt. Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuersätze wurden im Jahr 2007 von 35% auf 32,5% gesenkt. Eine weitere Reduktion auf 30% ist für das Jahr 2008 vorgesehen. Ausgenommen davon sind Unternehmen, die Erdöl- oder Gasvorkommen erforschen oder fördern. Für diese gelten analog die Sätze von 40%, 37,5% und 35%. Für kleine Betriebe gilt eine Körperschaftsteuersatz von 25%, der auf die Steuerbasis von maximal 120.202 € angewandt wird. Steueranrechnungsmöglichkeiten laufen in den Jahren 2011, 2012 bzw. 2014 aus. Kapitaleinkünfte werden auch in diesem Fall mit einem Steuersatz von 18% belastet. Mehrwertsteuer Der allgemeine Mehrwertsteuersatz liegt bei 16%. Darüber hinaus existieren zwei reduzierte Steuersätze von 7% bzw. 4%. Der ECOFIN Rat hat im Jahr 2006 zugestimmt, dass in Spanien der reduzierte Mehrwertsteuersatz bis zum Jahr 2010 auch in der Baubranche und für Friseure angewendet werden darf. Ökologische Steuern spielen in Spanien eine nachgeordnete Rolle und liegen mit einem Anteil von 2% am BIP deutlich unter dem Durchschnitt der EU-27, was ansonsten nur noch von Litauen unterschritten wird. Fiskalpolitik Spaniens in der nationalen und internationalen Debatte Die aktuellen fiskalischen Reformvorhaben und Steuergesetzesänderungen folgen den allgemeinen Trends mit dem Ziel der Vereinfachung des Steuersystems und Reduktion der steuerlichen Verzerrung von Arbeits-, Spar- und Investitionsentscheidungen. Im Bereich der Unternehmenssteuer wird ebenfalls in Übereinstimmung mit den allgemeinen Trends eine Politik des »tax base broadening – rate reduction« verfolgt. Die spanische fiskalpolitische Debatte wird hingegen weniger von der Diskussion um diese-durchaus nicht unumstrittenen – Trends geführt, sondern vielmehr um die fiskalpolitische Ordnung zwischen Zentralstaat und den autonomen Regionen. In Spanien hat sich seit den 90iger Jahren eine asymmetrische Finanzordnung entwickelt, in der in verschiedenen Regionen unterschiedliche Regeln bei der Steuererhebung(»sistema foral« für das Baskenland und die Region Navarra und»sistema común« für die übrigen Regionen) gelten und ein vertikaler und nach unklaren Regeln durchgeführter Finanzausgleich vorliegt. Gleichzeitig verwalten die Regionen Spaniens mittlerweile ca. 35% der öffentlichen Ausgaben(im Vergleich: die deutschen Bundesländer verfügen über 37%) und haben Mitgestaltungsrechte bei einigen Spezialsteuern, wie etwa der Vermögenssteuer. Im Bereich der Unternehmenssteuern haben die Regionen jedoch weder Anteil an den Einnahmen noch ein Mitspracherecht. Sozialversicherungsbeiträge Für die Sozialversicherungsbeiträge existieren jeweils Ober- und Untergrenzen. Der Höchstbetrag lag im Jahr 2007 bei monatlich 2898 € . Die Untergrenzen variieren mit der Art der Beschäftigung. Die Gesamtabgabenquote liegt für Arbeitnehmer bei 6,4% und bei 30,6% für Arbeitgeber. Für Selbständige gilt eine effektive Abgabenquote von 29,8% in einem Korridor von monatlich 786 € bis 2.898 € .