Dezember 2007 direkt Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Warum brauchen wir eine„Kleine Genossenschaft“? Burchard Bösche 1 Die Diskussion über die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit dreht sich im Wesentlichen darum, wie durch mehr oder gezieltere öffentliche Ausgaben Menschen in Arbeit gebracht werden können. Soweit es darum geht, die Menschen dazu zu bringen, sich ihren Unterhalt selbst auf dem Markt zu verdienen, setzen die Fördermaßnahmen auf„den Unternehmer, die Unternehmerin“. Auf einen Blick In einigen europäischen Ländern erleben Genossenschaften einen Boom, der mit neuen Beschäftigungsmöglichkeiten einhergeht. In Deutschland ist die Zahl der Genossenschaften demgegenüber seit Jahren rückläufig. Vor allem für kleinere Selbsthilfeinitiativen ist die Genossenschaft ungeeignet; sie ist zu teuer und zu bürokratisch. Wirtschaftliche Selbsthilfe ist aus dem Blick geraten Völlig aus dem Blick geraten sind Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe, bei der eine Gruppe gemeinsam die Initiative ergreift und etwas bewegt, was ein Einzelner nicht kann. 2 Die ideologische Vorherrschaft der„Unternehmerpersönlichkeit“ steht im Kontrast dazu, dass die Genossenschaft als einzige wirtschaftliche Gesellschaftsform nach etlichen Landesverfassungen ausdrücklich zu fördern ist. 3 Die Genossenschaften befinden sich in Deutschland in einer tiefen Krise. Seit Jahrzehnten geht ihre Zahl zurück, heute sind es noch gut 7.000. Auch ihre Beschäftigungszahlen sinken. Dagegen gibt es in Italien mehr als 70.000 Genossenschaften mit steigender Tendenz. Jährlich werden dort über 2.000 Genossenschaften neu gegründet. In der kleinen Schweiz gibt es seit fünfzig Jahren nahezu unverändert rund 13.000 Genossenschaften. Mit der deut- WISO direkt Dezember 2007 Friedrich-Ebert-Stiftung schen Bevölkerungszahl hochgerechnet müsste Rechtsprechung muss jedoch davon ausgeganes vergleichsweise bei uns 140.000 Genossen- gen werden, dass bei einem Verein, der seine schaften geben. Rechtsform„missbraucht“, also entgegen§ 21 BGB wirtschaftlich tätig ist, die HaftungsbeAusweichen auf den eingetragenen Verein schränkung auf das Vereinsvermögen entfällt, so dass die überraschten Vereinsmitglieder im Insolvenzfall evtl. mit ihrem Privatvermögen haften Die Weltläden in Deutschland werden zu einem großen Teil in der Rechtsform des eingetragenen müssen. 5 Auch kann einem solchen Verein jederzeit die Rechtsfähigkeit entzogen werden. 6 (Ideal-)Vereins geführt, obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch in§ 21 bestimmt, dass derartige VerErfolgreiche Gründungen nur durch eine nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäfts„UnternehmerInnen“? betrieb gerichtet sein dürfen. 4 Ähnlich ist die Lage auch bei vielen„Food-Koops“, die mit ökoEs werden heute im Kampf gegen die Arbeitslogisch produzierten Nahrungsmitteln handeln. losigkeit erhebliche Mittel eingesetzt, um die Auch für kleine Dorf- oder Stadtteilläden, die Selbstständigkeit und die Neugründung von Unmangels anderweitiger Nahversorgungsmöglichternehmen zu fördern. Diese Mittel werden verkeiten eingerichtet werden, wird oft die Rechtsgeben, um„UnternehmerInnen“ zu fördern, also form e.V. gewählt. Der eingetragene Verein mit Menschen, die persönlich das Unternehmen leiseinen minimalen Formerfordernissen und groten und die Vorteile ihrer unternehmerischen ßen Satzungsfreiheit entspricht den VorstellunAktivitäten genießen und die für den möglichen gen von einer geeigneten Rechtsform für die Verlust persönlich haften. 7 Es können Einzelunwirtschaftliche Selbsthilfe. Der Haken besteht ternehmerInnen sein, persönlich haftende Gesellnur darin, dass er vom BGB nur für ideale Zwecke schafterInnen von Personengesellschaften, Geund gerade nicht für die wirtschaftliche Selbstsellschafter-GeschäftsführerInnen einer GmbH. hilfe zur Verfügung gestellt wird. Für Genossenschaften ist diese Förderung in der Regel uninteressant, da die Vorstandsmitglieder Eingetragene Genossenschaft für gerade nicht mit erheblichem Kapital beteiligt sind. Selbsthilfe kaum geeignet Diese Förderpraxis beruht auf der Ideologie, dass nur„die UnternehmerInnen“ in der WirtDie eingetragene Genossenschaft ist nach bald schaft etwas befördern und deshalb allein för140 Jahren nicht mehr die Rechtsform, als die sie derungswürdig sind. Ignoriert wird die Erkennteinst konzipiert wurde: eine Gesellschaftsform, nis, auf der einst der Genossenschaftspionier die es den armen und benachteiligten MitglieHermann Schulze-Delitzsch aufbaute, dass geradern der Gesellschaft ermöglicht, ihre Kräfte zu de eine Gruppe Schwacher etwas erreichen kann, bündeln und sich so wirtschaftliche Möglichwozu der Einzelne, und sei er der/die intelligenkeiten zu verschaffen, die dem Einzelnen allein teste UnternehmerIn, nicht in der Lage ist. 8 Danicht erreichbar wären. Zahllose Änderungen des bei bringt die Gruppe durch das Einsammeln der Genossenschaftsrechts haben einen Rechtsrah„Scherflein“ nicht nur das Kapital für wirtschaftmen geschaffen, der geeignet ist für Banken im liche Unternehmungen zusammen, sie bündelt internationalen Wettbewerb und für große Nahauch die regelmäßig sehr unterschiedlichen Färungsmittelkonzerne, aber eben nicht für eine higkeiten der einzelnen Mitglieder, die in ihrer Initiative mit 20 Mitgliedern, die zur Deckung Kombination eine handlungsfähige unternehihres Bedarfs einen Ökoladen aufmachen will. merische Einheit darstellen. Festzuhalten bleibt, Gegen das Ausweichen vieler kleiner Gedass der Verzicht auf die spezielle Förderung von nossenschaftsinitiativen in die Rechtsform e.V. Genossenschaftsunternehmen Chancen ungewäre nichts einzuwenden, wären da nicht erhebnutzt lässt, die gerade darin liegen, dass sich liche Risiken. Faktisch gibt es zunächst kein Menschen zur Befriedigung ihrer wirtschaftliProblem, da sich weder das Vereinsregister noch chen Bedürfnisse in einer Gruppe zusammendas Finanzamt für den Widerspruch zur gewählschließen. 2 ten Rechtsform interessieren. Nach der neueren Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO direkt Dezember 2007 Eingetragene Genossenschaft: 3.000€ und mehr kosten, ein Betrag, der auszu teuer und zu bürokratisch reicht, um eine komplette gebrauchte Ladenoder Büroeinrichtung zu kaufen. Die eG muss Typisch für Selbsthilfeinitiativen ist, dass ihre Mitglied eines genossenschaftlichen PrüfungsverMitglieder entweder wenig Geld oder nur ein bebandes werden und dafür üblicherweise einen grenztes Interesse haben, weshalb sie nur wenig Grundbeitrag zahlen, der mehrere 100€ pro Jahr Geld zur Verfügung stellen. Wenn es um selbstorbeträgt. Danach muss sich die – immer noch kleiganisierte Beschäftigung von Arbeitslosen geht, ne – Genossenschaft alle zwei Jahre der gesetztrifft meist das Erste zu, wenn es um die Einrichlichen Prüfung unterziehen, für die schnell ein tung eines genossenschaftlichen Dorfladens geht, Betrag bis 4.000€ oder auch mehr anfällt. das Zweite. Mangel an Eigenkapital ist bei Genossenschaften eine verbreitete Erscheinung. 9 Viele Selbsthilfeinitiativen kommen nur zustande, weil Die Genossenschaft ist in erheblichem Umfang ehrenamtliche, unbe„Formkaufmann“ zahlte jedoch gesellschaftlich wertvolle Arbeit geleistet wird. Die Genossenschaft ist„Formkaufmann“ und daFür die regelmäßig unbezahlte ehrenamtlimit nur wegen ihrer Rechtsform und unabhängig che Übernahme der Leitungsaufgaben bei einem von ihrer Größe den Regeln des HandelsgesetzSelbsthilfeprojekt ist die Haftungsregelung bei buches(HGB) unterworfen. Dies bedeutet zuder Genossenschaft, die der bei Kapitalgesellnächst, dass man grundsätzlich einer weiteren schaften entspricht, völlig inakzeptabel. Das gilt Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht unterinsbesondere für die gesetzlich angeordnete Umliegt, der in der Industrie- und Handelskammer kehr der Beweislast, d.h. die Vorstands- und (IHK). Vereine werden dagegen von der IHK nur Aufsichtsratsmitglieder müssen im Streitfall beselten behelligt. Selbst wenn die Pflichtmitgliedweisen, dass sie nicht vorwerfbar gehandelt haschaft eines e.V. in der IHK festgestellt wird, so ben. 10 bleibt er, anders als die Genossenschaft, doch Demgegenüber ist die Form des eingetrabeitragsfrei, wenn der Gewinn aus Gewerbebegenen Vereins für Selbsthilfeprojekte attraktiv: trieb 5.200€ im Jahr nicht übersteigt. Teurer sind geringe Kosten für die Eintragung ins Vereinsredie Folgen für die Buchhaltung. Jeder Kaufmann gister, kaum Buchhaltungsvorschriften, keine ist nach HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss Kosten für die gesetzliche Prüfung, keine Beiträge zu erstellen. Dies setzt vertiefte Buchhaltungszur IHK, keine Beiträge an einen genossenschaftkenntnisse voraus, über die die Mitglieder der lichen Prüfungsverband, keine HaftungsverschärSelbsthilfeinitiativen oft nicht verfügen, so dass fung nach Handelsrecht, keine Offenlegungssie sich eines Steuerberaters bedienen, was wiepflichten im elektronischen Bundesanzeiger, aber derum Kosten von 1.000 bis 4.000€ pro Jahr verHaftungsbeschränkung für die Mitglieder. ursacht. Der gleichgroße Verein, wenn er unter den Grenzen für die Buchführungspflicht bleibt 11 , Aufwändige Gründungsprüfung braucht nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, in der er EinnahFür die Gründung des Vereins genügen eine Satmen und Ausgaben jeweils untereinander schreibt zung mit sieben Unterschriften und das Protokoll und die Ergebnisse saldiert. Eine solche Abrechder Mitgliederversammlung mit der Wahl des nung kann leicht auch ohne Steuerberater erstellt Vorstandes. Die Kosten für die Eintragung ins werden. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, Vereinsregister sind gering. Anders bei der Gedass ein Kaufmann schärferen Haftungsregeln nossenschaft: Die muss erst eine Gründungsunterliegt als ein Nichtkaufmann. 12 Hinzu komprüfung durchlaufen, die üblicherweise etliche men Nachteile bei der Körperschaftssteuer: VerWochen dauert. Die Eintragung ins Genosseneinen wird ein Freibetrag von 3.835€ eingeschaftsregister ist erheblich teurer als beim Verräumt 13 , Genossenschaften nicht. ein und zum Teil sogar teurer als bei Kapitalgesellschaften. Die Gründungsprüfung, die beim e.V. wie regelmäßig bei der GmbH entfällt, kann 3 WISO direkt Dezember 2007 Friedrich-Ebert-Stiftung Erfolgreiche Genossenschaftsförderung in Europa Genossenschaftsförderung steht in Deutschland folgenlos auf geduldigem Verfassungspapier. Anders in vielen europäischen Ländern: Zum Beispiel in Italien können Genossenschaften günstige Kredite von ihren Mitgliedern aufnehmen, Gewinne können steuerfrei in die Rücklagen eingestellt werden, letzteres auch in Spanien und Portugal. In der Schweiz und vielen anderen Ländern werden kleine Genossenschaften von Prüfungskosten verschont. In Schweden bestehen 25 öffentlich finanzierte Gründungsagenturen für neue Genossenschaften. Dass dieser Weg erfolgreich ist, belegt die Erfolgsgeschichte der kleinen Genossenschaft in Italien, deren Einführung einen Gründungsboom auslöste und die inzwischen bis zu 40% aller Genossenschaften ausmacht. 14 Es könnte eingewandt werden, dass in der modernen arbeitsteiligen Wirtschaft die Regelungen, die die Genossenschaft so teuer und schwerfällig machen, zum Schutz der Mitglieder und Geschäftspartner unvermeidlich seien. Dass dieses Argument nicht trägt, wird schon daran deutlich, dass in Deutschland eine halbe Million eingetragener Vereine existiert, von denen ein hoher Prozentsatz auf der Grundlage des sog. Nebenzweckprivilegs wirtschaftlich tätig ist – mit Millionen- und zum Teil Milliardenumsätzen –, für die diese Vorschriften nicht gelten. 15 Wirtschaftlicher Verein oder Kooperativgesellschaft Wir brauchen in Deutschland für die kleinen Kooperativen eine Rechtsform, die so einfach und kostengünstig zu handhaben ist, wie heute der eingetragene Verein. Dabei ist nicht wichtig, wie diese kleine Genossenschaft heißt und in welchem Gesetz sie angesiedelt wird. Anbieten würde es sich, den wirtschaftlichen Verein des§ 22 BGB von seiner anachronistischen Genehmigungspflicht zu befreien und ihn so aus seinem Dornröschenschlaf zu wecken. Man könnte sich auch die neue und weitgehend deregulierte kleine GmbH, die„Unternehmergesellschaft(haftungsbegrenzt)“ zum Vorbild nehmen und im Genossenschaftsgesetz eine„Kooperativgesellschaft(haftungsbegrenzt)“ schaffen. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte die neue Rechtsform im Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit begrenzt werden, wobei sich als sinnvoll die Grenzen für die Buchführungspflicht anbieten, die bei 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn liegen. 16 Wenn eine Gruppe, ein Kollektiv, ein Verein wirtschaftliche Kräfte freisetzen kann, die sonst ungenutzt blieben, wenn eine solche Gruppe in der Lage ist, Arbeitsplätze zu schaffen, die sonst nicht entstünden, so muss eine Politik entwickelt werden, die solche Initiativen fördert und ihnen die Steine aus dem Weg räumt. 1 Dr. Burchard Bösche, Vorstand des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V., Hamburg 2 Das gilt für Deutschland. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit(BMZ) setzt in seinen Entwicklungshilfeprojekten nach wie vor auf genossenschaftliche Selbsthilfe. 3 Landesverfassungen von Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und des Saarlandes 4§ 21 BGB„Nichtwirtschaftlicher Verein. Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist …“ 5 Vgl. OLG Dresden vom 9.8.2005, 2 U 897/04 nrk 6§ 43 Abs. 2 BGB 7 Vgl. BMWi(Hg.), Starthilfe. Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit, 30. Auflage 2007, S. 11ff. 8„Denn das, woran es den Einzelnen unter ihnen, wie wir sahen, hierzu gebricht, das erforderliche Maß an Intelligenz und Kapital, wird durch ihren Zusammentritt zu einer eng verbündeten Gesamtheit alsbald ergänzt.“ Schulze-Delitzsch’s Schriften und Reden, Bd. I, Berlin 1909, S. 230f. 9 Deshalb ist die Praxis des BAFin, Mitgliederdarlehen an die Genossenschaft bereits bei einem ganz geringen Umfang als konzessionspflichtige und damit in der Regel verbotene Bankgeschäfte zu behandeln, extrem genossenschaftsfeindlich. 10§ 34 Abs. 2 GenG 11 Ab 1.1.2008 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn 12 Vgl.§ 362 Abs. 1 HGB 13§ 24 Abs. 1 KStG 14 Auskunft Legacoopbund, Bozen, März 2007 15 Vgl. LG München I, DB 2003, S. 1316 16 Vgl.§ 141 Abs. 1 AO 4 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 398 www.fes.de/wiso ISBN: 978-3-89892-819-9