November 2007 Diskurs Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Zukunft des Sozialstaats – Bildungs- und Familienpolitik Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung Gesprächskreis Sozialpolitik 1 2 Tagungsdokumentation im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Zukunft des Sozialstaats – Bildungs- und Familienpolitik WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Inhalt Ruth Brandherm/Peter König Vorbemerkung 3 Familien- und Bildungspolitik im vorsorgenden Sozialstaat – Normative Leitlinien und politische Zielsetzungen Impuls: Uta Meier-Gräwe 5 Kommentar: Ute Erdsiek-Rave 12 Vorschulische Bildung und Betreuung Impuls: Thomas Rauschenbach 16 Kommentar: Nicolette Kressl 21 Kommentar: Björn Böhning 23 Frühe Hilfen für Familien Impuls: Wilhelm Schmidt 27 Kommentar: Christel Humme 30 Mehr Chancengleichheit in der Schule, aber wie? Impuls: Ernst Rösner 34 Kommentar: Marianne Demmer 38 Qualitative und quantitative Veränderungen im Berufsbildungssystem und politische Handlungsoptionen Impuls: Martin Baethge 42 Kommentar: Hans-Joachim Schabedoth 55 Kommentar: Ernst Dieter Rossmann 57 ReferentInnen und Tagungsleitung 64 Neuere Veröffentlichungen der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik 66 Die Beiträge werden von der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der FriedrichEbert-Stiftung veröffentlicht. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von den Autorinnen und Autoren in eigener Verantwortung vorgenommen worden. Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 398 www.fes.de/wiso Gestaltung: pellens.de Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei ISBN: 978-3-89892-814-4 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Vorbemerkung Veränderungen in der Erwerbslandschaft, der demographische Wandel und die Globalisierung gelten neben anderen Einflussfaktoren wie der Erosion der Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssysteme und der Staatsverschuldung als wesentliche Gründe für eine Neuausrichtung des Sozialstaats. Diese Debatte um die Zukunft des Sozialstaats hat uns veranlasst, auf ausgewählte Aspekte dieses Themas intensiver einzugehen und sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Verbänden zu diskutieren. Ihre Beiträge in Form von Impulsreferaten und Kommentaren sind in den vorliegenden Broschüren abgedruckt. Damit wollen wir zu einer Konkretisierung des Begriffs„vorsorgender Sozialstaat“ beitragen. Im Zentrum standen die Sozial-, Arbeitsmarktund Beschäftigungs- sowie Bildungs- und Familienpolitik, ergänzt durch wirtschaftspolitische Beiträge. Wir veröffentlichen das umfangreiche Material in drei Berichten zu den drei genannten Themenfeldern, wobei der hier vorliegende Text den Bereich Bildungs- und Familienpolitik abdeckt. Die Texte haben teilweise einen analytischen Charakter, teilweise bieten sie Interpretationen zur Sozialstaatskonzeption an. Mit ihnen wird ein erster Abschnitt unserer Arbeit zum Thema dokumentiert, die 2008 fortgesetzt wird. Trotzdem möchten wir in einer Zwischenbilanz einige Ergebnisse der bisherigen Arbeit festhalten: Es bestand bei den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Workshops Konsens, dass die normativen Grundlagen des gegenwärtigen wie zukünftigen Sozialstaats durch Werte wie Gerechtigkeit, Solidarität, Teilhabe und Freiheit geprägt sind. Durch diesen Wertekanon findet eine deutliche Abgrenzung gegenüber marktwirtschaftlichen, ausschließlich an privatwirtschaftlichen Interessen orientierten Konzepten statt. Im Unterschied zum jetzigen soll sich der zukünftige Sozialstaat durch eine Neujustierung seiner Struktur, seiner Funktionen und seiner institutionellen Ausgestaltung auszeichnen, die in erster Linie auf Vorsorge ausgerichtet sind. Dabei kommt Maßnahmen zur Aktivierung, Investition, Prävention und Innovation eine hohe Bedeutung zu. Von der Wirksamkeit der Vorsorge wird es zukünftig abhängen, wie viel Nachsorge noch erforderlich sein wird. Selbst bei diesem gemeinsamen Grundverständnis über das, was ein vorsorgender Sozialstaat sein könnte, existiert eine große Bandbreite alternativer politischer Handlungsmöglichkeiten, die dieses Ziel erreichen könnten. Ein Beispiel aus unserer Diskussion war die kontroverse Debatte darüber, wo der Schwerpunkt künftiger Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme liegen sollte: zunehmend über Steuern oder nach wie vor eher über Beiträge – ergänzt durch eine Teilkapitaldeckungsvariante. Damit werden nicht nur Finanzierungsfragen berührt, sondern auch Verteilungsfragen. Denn je nachdem, welcher Weg(z.B. Einbeziehung anderer Einkommensarten und Beschäftigtengruppen) gewählt wird, kann Ungleichheit abgebaut oder verstärkt werden. Außerdem gab es – ebenfalls auf der Basis eines gemeinsamen Grundverständnisses zum vorsorgenden Sozialstaat – divergierende Einschätzungen hinsichtlich arbeitsmarktpolitischer Erfolge, insbesondere was den Abbau der Arbeitslosigkeit betrifft. Der Beitrag der Arbeitsmarktpolitik – darüber bestand Einvernehmen – wird allzu oft überschätzt. Arbeitsmarktpolitik hat zwar nicht versagt, aber fundamentale marktwirtschaftliche Faktoren wie Investitionskosten für neue Arbeitsplätze, Produktivität der Beschäftigten oder Absatzchancen für Produkte beschränken ihre Wirkung. In der Folge entstehen im Niedriglohnsek3 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung tor weniger neue Arbeitsplätze als erhofft. Vorsorgende Sozialpolitik kann also auch an Grenzen stoßen, die im Eigeninteresse der Politik anerkannt werden sollten, da ansonsten nicht einlösbare Versprechen gegeben werden. Weitgehenden Konsens gab es im bildungsund familienpolitischen Bereich. Allerdings eilen die hier vorgestellten Konzepte und Vorschläge der bestehenden Praxis erheblich voraus. Familien- und Bildungspolitik treten im Kontext eines vorsorgenden Sozialstaats aus ihrem Schattendasein heraus und werden zu einem wesentlichen politischen Ansatzpunkt für die Steigerung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstandes. Gerade wenn Politik tiefer in die Lebenswelt eingreift, sind den Bürgern größere Freiheits- und Beteiligungsrechte einzuräumen. Sie sind durch Sicherheiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Falle der Erwerbslosigkeit zu ergänzen. Freiheits- und Beteiligungsrechte sind aber nicht nur gegenüber dem Staat sicherzustellen, sondern sie müssen sich auch auf Unternehmensebene niederschlagen, sei es in Form qualifizierter Mitbestimmung oder Unternehmensbeteiligungen. Die Vorträge und Diskussionen in den Workshops haben dazu beigetragen, die gängige Analyse und Bewertung von Situationen und Handlungsstrategien wie Lohnnebenkosten, Beitragsstabilität, Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor und soziale Sicherung in Frage zu stellen. Viele der herkömmlichen Deutungsmuster der Ursachen greifen aus unserer Sicht zu kurz und vernachlässigen wichtige Faktoren. Dies trifft u.a. auf die Debatte um die Rolle der Lohnnebenkosten und der Globalisierung zu, die immer wieder als Bedrohungspotenzial dargestellt werden, um den Umbau des Sozialstaats in eine bestimmte Richtung zu drängen, in der einzelwirtschaftliche statt volkswirtschaftlicher Sichtweisen und Interessen dominieren. Demgegenüber andere Perspektiven und Konzepte zu entwickeln und zu präsentieren, sehen wir als eine unserer zukünftigen Aufgaben bei der Fortführung der Sozialstaatsdebatte. Dabei werden zukünftig u.a. Themen wie die Vermeidung von Armut, Generationengerechtigkeit,(bedingungsloses) Grundeinkommen und die Absicherung bei Übergängen im Erwerbsverlauf im Mittelpunkt stehen. Allen Beteiligten an den hier dokumentierten Workshops gilt unser Dank. Besonders sind wir der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, MdB, und Birgit Fischer, Mitglied des Präsidiums des SPD-Parteivorstandes, zu Dank verpflichtet, die mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über fast ein Jahr hinweg diesen Diskurs zwischen Politik und Wissenschaft mitgetragen haben. Ruth Brandherm Leiterin des Gesprächskreises Arbeit und Qualifizierung der Friedrich Ebert Stiftung Peter König Leiter des Gesprächskreises Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung 4 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Familien- und Bildungspolitik im vorsorgenden Sozialstaat – Normative Leitlinien und politische Zielsetzungen Impuls: Uta Meier-Gräwe IMPULS Gestaltungsoptionen für die Familien- und Bildungspolitik 1. Familien- und Bildungspolitik gehören in Europa zu den Kernbereichen nationaler Verantwortung und Gestaltung. Gleichwohl stellen die gemeinsam formulierten familienund bildungspolitischen Ziele der Europäischen Union wichtige Referenzgrößen dar, wenn es um die Ermittlung der Effekte nationaler Politikstrategien geht. Ohne jeden Zweifel hat die europäische Kooperation gerade in diesen beiden Politikfeldern, die in Deutschland über viele Jahre einen eher nachrangigen Stellenwert inne hatten, zu einer erheblichen Dynamik geführt. So zeigte sich im europäischen Vergleich, dass die überwiegend auf finanzielle Transferleistungen in die Familie ausgerichtete Familienpolitik in Deutschland und die Favorisierung des Familienernährermodells den Geburtenrückgang nicht zu verhindern vermochte und zudem die Gleichstellung zwischen Mann und Frau durch dieses traditionelle Familienmodell strukturell systematisch verhindert wurde. Frauen bleibt der Zugang zu attraktiven Berufspositionen und der Aufbau von existenzsichernden Erwerbsbiographien, insbesondere nach Familiengründung, hier zu Lande weitgehend verwehrt und führt zu erheblichen, empirisch belegten Nachteilen für ihre Lebenserwerbseinkommen – trotz einer deutlich gestiegenen Bildungsbeteiligung von Frauen. Mehr noch: Trotz vorhandener Kinderwünsche haben gerade Frauen mit einer sehr guten Bildung und beruflichen Qualifikation aufgrund dieses traditionellen familienpolitischen Politikkonzepts immer häufiger keine Kinder. Im europäischen Vergleich ist der Anteil der Akademikerinnen in Westdeutschland, die zeitlebens ohne Kind(er) geblieben sind, am höchsten. Schließlich ist zu konstatieren, dass auch das auf europäischer Ebene betonte Ziel der Vermeidung von Familien- und Kinderarmut und von sozialer Exklusion in Deutschland nicht hinreichend eingelöst wird. Eine der Ursachen liegt in der Erwerbslosigkeit von Müttern und Vätern, eine zweite in der Tatsache, dass seit Mitte der 1980er Jahre der Anteil von Kindern stetig steigt, deren Eltern keine abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung erlangt haben, die also selbst bildungsarm geblieben sind. Eine dritte Ursache besteht schließlich in einer mental wie strukturell verankerten Familienideologie, die im Gegensatz zu profunden Erkenntnissen aus der internationalen Forschung hartnäckig an der These festhält, dass es für das gedeihliche Aufwachsen eines Kindes am besten sei, wenn seine eigene Mutter, zumindest in den ersten sechs Lebensjahren eine RundumBetreuung übernimmt, allenfalls ergänzt um den Besuch eines Halbtagskindergartens. Aufgrund der„Privatisierung der Kinderfrage“ im großen Stil treten Kinder demzufolge mit sehr unterschiedlichen Kompetenzen und Bildungsvoraussetzungen in die Schule ein. Die strukturelle innere Verfasstheit des deutschen Schulsystems wiederum hat diese disparaten Bildungsvoraussetzungen in der Vergangenheit nachweislich eher befördert als abgeschwächt und herkunftsbedingte Ungleichheit institutionell verstärkt. Im Zusammenspiel der genannten Faktoren verwundert es eigentlich kaum, dass Bildungs- und 5 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Lebenschancen von Kindern in Deutschland so stark von ihrer sozialen Herkunft abhängen. Hier zeigen sich negative Verstärkereffekte zwischen der bislang in Deutschland praktizierten Familien- und Bildungspolitik. Das sozialstaatliche Ziel von Bildungsgerechtigkeit wurde damit gründlich verfehlt. 2. Gerade die Kontrastierung dieser ernüchternden Befunde mit den Ergebnissen anderer europäischer Länder und die nachfolgend einsetzende intensive Beschäftigung mit erfolgreichen Sozialmodellen im europäischen Raum hat die große Chance eröffnet, den familien- und bildungspolitischen Reformstau in Deutschland zu überwinden. Das bedeutet, die normativen Prämissen des vorsorgenden Sozialstaats vor dem Hintergrund der Globalisierung der Weltwirtschaft, des demographischen Wandels, der Zuwanderung, des Übergangs von der Industrie- zur wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft und im Angesicht veränderter Lebensentwürfe und Biographieverläufe auch familienund bildungspolitisch neu durchzubuchstabieren und umzusetzen. Welche sozialstaatlichen Rahmungen sind auf den Handlungsfeldern von Familien- und Bildungspolitik erforderlich, um freie Eigenverantwortung, Solidarität, Chancengleichheit, Verteilungsund Generationengerechtigkeit zu gewährleisten? Welche Handlungserfordernisse resultieren aus dem erweiterten Konzept des vorsorgenden Sozialstaats, nicht allein Fehlentwicklungen ausgleichen und den Schwächsten helfen zu wollen, sondern das Eintreten von Hilfebedürftigkeit schon vorausschauend zu verhindern, Menschen zu befähigen, mit Umbruchsituationen eigenverantwortlich, kompetent und solidarisch umzugehen? 3. Auf dem Handlungsfeld der Familienpolitik ist der vorsorgende Sozialstaat gefordert, eine gesellschaftliche und politische Rahmensetzung vorzunehmen, die der nachwachsenden Generation die Umsetzung von eigenen Lebensentwürfen und die Entscheidung für Familie und Kinder in Freiheit und Selbstverantwortung eröffnet. Es gilt, den heutigen Müttern und Vätern und der nachwachsenden Generation vielfältige Möglichkeiten zu bieten und zu sichern, Sorgearbeit für ihre Kinder, für die eigenen Eltern und für den Partner/die Partnerin in eigener Entscheidung nicht nur als selbstverständlichen Teil der persönlichen Lebensführung anzusehen, sondern auch umsetzen zu können. Diese Formen von Sorgearbeit sind als gesellschaftlich notwendige Formen von Arbeit zu qualifizieren, die für eine Gesellschaft den gleichen Stellenwert haben wie die ökonomischen Aktivitäten in der Erwerbssphäre. Auch in der globalisierten Welt sind Kinder und die Ressourcen von Familien als einem Ort, an dem Generationen Verantwortung füreinander übernehmen, eine elementare Voraussetzung für die soziale, politische und ökonomische Zukunftsfähigkeit der bundesdeutschen Gesellschaft. Die neue Herausforderung für den vorsorgenden Sozialstaat liegt heute darin, die Übernahme von Fürsorgearbeit für andere zu ermöglichen, ohne den betreffenden Frauen(und Männern) dadurch die Teilnahme an anderen gesellschaftlichen Handlungsbereichen, vor allem dem Erwerbsbereich, zu verstellen. Familienpolitik im vorsorgenden Sozialstaat ist somit immer auch eine konsequente Politik von Geschlechtergerechtigkeit. Das kann und muss zum einen durch den flächendeckenden Ausbau von qualitativ hochwertigen familienergänzenden Infrastrukturen für Kinder aller Altersstufen erreicht werden. Zum anderen ist eine sozialstaatliche Flankierung von Lebensläufen erforderlich, welche die klassische Dreiteilung des Lebenslaufs in Kindheit und Jugend als Bildungsphase, in das Erwachsenenleben als Berufs- oder Familienphase und das Rentenalter als Freizeitphase überwindet. Es gilt, die Verteilung von Lebensaufgaben im Biographieverlauf eines tendenziell längeren Lebens so zu organisieren, dass es nicht in bestimmten Phasen zur völligen Überlastung und Überforderung kommt, wohingegen andere Lebensphasen bei guter Gesundheit ohne gesellschaftliche Teilhabe als reine Freizeit organisiert werden. Das klassische altersdifferenzierte Lebenslaufmodell mit der Kumu6 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs lation von Lebensaufgaben in einer sehr kurzen Lebensspanne(„Rush Hour of Life“) ist zu ersetzen durch ein neues altersintegriertes Lebenslaufmodell. Der 7. Familienbericht schlägt hier ein Optionszeitenmodell vor, das auf die Normalisierung von Unterbrechungen der Erwerbsverläufe zwecks Übernahme von Sorgearbeit oder(Weiter-)bildung zielt, ohne dadurch Nachteile für den weiteren Berufsverlauf und die Alterssicherung zu induzieren. 4. Viele Studien, darunter die längsschnittlich angelegte AWO-ISS-Studie„Gute Kindheit – Schlechte Kindheit“(2002–2005) haben gezeigt, dass ökonomische Deprivation und eine unsichere wirtschaftliche Situation der Herkunftsfamilie erhebliche negative Effekte für die schulischen Leistungen von Kindern und für ihre spätere Einkommenslage haben. Deshalb bleibt die Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit eine wichtige Aufgabe des vorsorgenden Sozialstaats, darunter die Unterstützung für Familien mit und ohne Migrationshintergrund in spezifischen Lebenssituationen und Lebensformen. Das gilt in besonderem Maße für Mehrkindfamilien und für alleinerziehende Eltern. Im Vergleich der Einkommenspositionen aller Lebensformen nehmen alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern die insgesamt niedrigsten Wohlstandspositionen zwischen 50 und 59 Prozent ein, wohingegen verheiratete und nicht verheiratete Paare ohne Kinder mit bis zu 153 Prozent über die insgesamt höchsten Wohlstandspositionen verfügen, gemessen am verfügbaren Einkommen. Gleichermaßen wichtig wird es künftig sein, im vorsorgenden Sozialstaat auch alleinerziehenden Müttern einen Zugang zum Erwerbsleben zu eröffnen und sie bei der Alleinverantwortung für ihre Kinder umfassend zu unterstützen, denn die Erwerbsbeteiligung stellt einen wichtigen Schutzfaktor gegenüber Armut dar. Allerdings ist diese Integrationsstrategie gerade in vielen Frauenberufen zu flankieren durch die Einführung von existenzsichernden Mindestlöhnen und die forcierte Umsetzung von „Equal pay“-Konzepten. Hier soll nur angedeutet werden, dass eine nachhaltige Bildungsund Familienpolitik im vorsorgenden Sozialstaat einer wirkungsvollen Ergänzung durch die Arbeits- und Steuergesetzgebung, das Tarifrecht, aber auch durch die unternehmerische Praxis bedarf. 5. Im Handlungsfeld der Bildungspolitik fokussiert der vorsorgende Sozialstaat mit dem Ausbau von familienergänzenden Infrastrukturen zur frühkindlichen Bildung und Erziehung bzw. der Erweiterung des Angebots an Ganztagsschulen nicht eindimensional das Ziel von Geschlechtergerechtigkeit durch Teilhabe von Müttern(und Vätern) am Erwerbsleben. Ebenso bedeutsam ist ein breites Investment in Einrichtungen und Angebote der Bildung und Erziehung von Anfang an, um das elementare sozialstaatliche Ziel von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder zu erreichen, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft. In diesem Handlungsfeld gibt es einen großen und bisher keineswegs gedeckten Bedarf. Obwohl die Initiativen und anvisierten Finanzierungsmodelle zum zügigen Ausbau von Krippenplätzen und Ganztagskindergärten in die richtige Richtung weisen, bleiben Personalausstattung und Ausbildungsniveau derzeit weit hinter den Standards anderer europäischer Länder zurück. Die bisherige Schulpraxis der frühen Trennung von Kindern nach der Grundschulzeit und die Homogenisierung von Lerngruppen durch das Sitzenbleibenlassen von leistungsschwächeren Kindern, anstatt einen intelligenten Umgang mit Differenz zu praktizieren(d. h. eine frühe und intensive Förderung benachteiligter SchülerInnen ebenso zu betreiben wie die Entwicklung von lernmethodischen und sozialen Kompetenzen unter leistungsstarken SchülerInnen), hat dazu beigetragen, dass soziale Schließungstendenzen zwischen Bildungsgruppen und Schichten in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten beträchtlich zugenommen haben. Es ist demnach fatal, die soziale Vererbung von Bildungsarmut eindimensional auf die Unfähigkeit der Eltern zurückzuführen. Bildungsarmut ist zu 7 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung einem ganz erheblichen Anteil institutionell zu verantworten, denn Kinder, gleich welcher sozialen und ethnischen Herkunft, sind in Deutschland nicht etwa dümmer als Kinder in anderen Ländern und ihre Potenziale größer als angenommen; sie werden allerdings durch das herkömmliche Bildungssystem und die vorschnelle Homogenisierung von Lerngruppen bei weitem nicht ausgeschöpft. Diese Entwicklung verhindert aber nicht nur für Kinder aus benachteiligten Milieus erfolgreiche Bildungswege und Lebenschancen. Sie stellt zugleich eine latente Belastung für die bundesdeutsche Gesellschaft insgesamt dar, weil in alternden Gesellschaften ein insgesamt kleiner werdender Anteil von jungen Menschen eine größer werdende Zahl von hilfs- und transferabhängigen Menschen mittragen muss. In die Bildung der künftigen Erwerbsbevölkerung zu investieren, ist demnach eine essentielle Zukunftsaufgabe des vorsorgenden Sozialstaats, die durchaus auch ökonomische Relevanz besitzt. Unter Gerechtigkeitsaspekten ebenso wie aus der Perspektive der Zukunftssicherung der bundesdeutschen Gesellschaft und ihrer Positionierung im internationalen Standortwettbewerb ist es mehr als fahrlässig, wenn zwischen 20 und 30 Prozent der nachwachsenden Generation bildungsarm bleiben, funktionale Analphabeten sind und in der Folge selbst wieder auf staatliche Transferzahlungen zurückgreifen müssen(Esping-Andersen). Eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung belegt zudem überaus eindrucksvoll, dass die Renditeerwartungen von Investitionen in frühkindliche Bildung von benachteiligten Kindern mit und ohne Migrationshintergrund lebenslaufbezogen bei ca. 27 Prozent liegen. 6. Wenn im Jahre 2000 immerhin 43 Prozent (!) aller Kinder mit einer Mehrfachbenachteiligung außerhalb des Kindergartens keinerlei Frühförderung erfahren haben, so wird offensichtlich, dass der vorsorgende Sozialstaat gerade für Kinder aus Familien in armen und prekären Lebenslagen eine präventive und integrierte Familien- und Bildungspolitik entwickeln muss, die bereits von Geburt an greift. Darüber hinaus sind diese Politikfelder und ihre Akteure gut beraten, mit anderen politischen Ressorts, z.B. der Gesundheitspolitik zu kooperieren, um den anstehenden komplexen Problemlagen differenziert und nachhaltig begegnen zu können. Gerade Kinder aus benachteiligten Herkunftsmilieus benötigen einen gesundheitsförderlichen und anregungsreichen Kinderalltag, um sich körperlich und geistig gut entwickeln zu können. Eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung von Anfang an erweist sich als Schlüssel, um Kindern aus diesen Herkunftsverhältnissen einen Ausstieg aus dem Teufelskreis von intergenerationeller Armut zu eröffnen, aber auch die Begabtenpotenziale von Kindern zu erschließen und zu fördern, deren Eltern sich in prekären Lebenslagen befinden. Kinder aus diesen Herkunftsmilieus sind auf eine stärkere öffentliche Verantwortung von Anfang an fundamental angewiesen, um – wie es die Neurobiologie und die Entwicklungspsychologie nachgewiesen haben – gut aufwachsen zu können, d. h. um ihre linke und rechte Gehirnhälfte und die Wahrnehmungskanäle zwischen ihnen zu entwickeln und damit die Voraussetzungen für Kreativität, Selbstwahrnehmung, Problemlösungs- und Sozialkompetenz. Zudem ist eine differenzierte Elternarbeit gefragt, die ressourcenorientiert und wertschätzend vorgeht, denn die Einbindung des Elternhauses in eine Erziehungspartnerschaft bleibt essentiell. 7. Des Weiteren ist in der Bildungspolitik eine Abkehr von der einseitigen Fixierung auf die Vermittlung von Kompetenzen zur Vorbereitung auf das Erwerbsleben von Nöten. So besteht mit dem Ausbau von Ganztagsschulen die Chance, Kindern und Jugendlichen an ihren Lern- und Lebensorten vielfältige Angebote zu unterbreiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung in jeder Hinsicht befördern, ein Lernen und Begreifen ihres Umfeldes mit allen Sinnen, und zwar unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft. Das beginnt im Kindergarten mit 8 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs einer ausgewogenen Pausen- und Mittagsverpflegung, die aber auch am Lern- und Lebensort„Schule“ erforderlich ist. Die dabei gewonnenen Erfahrungen und der Erwerb von alltags- und lebenspraktischen Kompetenzen steht in ihrer Bedeutung der Vermittlung von notwendigen Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen keineswegs nach. Oft genug wird die ernährungsphysiologische Grundwahrheit von Pädagogen noch unterschätzt, dass nämlich die Konzentrations- und Lernfähigkeit von Kindern im Schulalltag unter anderem substantiell von ihrer Versorgung mit Nährstoffen und Vitaminen sowie von einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr abhängt. Da Kinder aus benachteiligten Herkunftsmilieus zu Hause teilweise nicht mehr optimal versorgt werden und auch die notwendigen Kulturtechniken und Alltagskompetenzen im Elternhaus häufig nicht mehr vermittelt werden, gilt es Themen wie Ernährung, Bewegung und Gesundheit in den Alltag von Kindergarten und Schulen systematisch zu integrieren, um Kindern entsprechende Erfahrungsfelder und Lernchancen zu bieten. Der Tatbestand, dass heute bereits zwischen 7 und 10% der Kinder adipös(fettleibig) und weitere 25 bis 30 Prozent übergewichtig sind, zeigt den Ernst der Lage hinreichend an. Hinzu kommt, dass die aktuelle KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts für die unteren Statusgruppen einen evidenten Bewegungsmangel und einen deutlich höheren Tabakkonsum registriert hat. 8. Mit dem geplanten Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten für Mädchen und Jungen aller Altersstufen ergibt sich darüber hinaus die bildungspolitische Aufgabe, in den konkreten Erfahrungs- und Lernzusammenhängen von Kindern und Jugendlichen nachdrücklich zu vermitteln, dass Sorgearbeit gegenüber Kindern, kranken und pflegebedürftigen Angehörigen keineswegs selbstverständlich oder gar„naturgegeben“ in den Zuständigkeitsbereich von Mädchen und Frauen fällt, sondern Aufgabe beider Geschlechter ist. Bislang jedoch wird eine differenzierte Auseinandersetzung mit den tradierten Geschlechterrollenmustern im Bildungssystem kaum geführt. Eher wird den Mädchen die Illusion vermittelt, dass ihnen später alle Chancen offen stehen, wenn sie(sehr) gute Schulabschlüsse erreichen. Demgegenüber werden traditionelle Rollenzuschreibungen kaum thematisiert, durch die Frauen für die Übernahme von Haus- und Sorgearbeit verantwortlich gemacht werden, sobald sie sich für Kinder entscheiden. Darüber hinaus fehlt es auch an einer differenzierten Auseinandersetzung mit den daraus folgenden negativen Konsequenzen für ihre Berufsperspektive, ihr Lebenserwerbseinkommen und ihre Alterssicherung. Umgekehrt brauchen auch Jungen positive Vorbilder, die eine vielseitig verantwortliche Elternschaft leben. Solche Vorbilder fehlen ihnen oft zu Hause, auf jeden Fall aber in den öffentlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsinstitutionen, die – von bestimmten Leitungspositionen abgesehen – fast ausschließlich„in weiblicher Hand“ liegen. Erst im Übergang zur Elternschaft wird vielfach deutlich, dass die Erwartungshaltungen beider Geschlechter an eine Partnerschaft mit Kindern teils erheblich divergieren. Das beeinflusst Partnerschaften nachweislich negativ: Fast die Hälfte der Paarbeziehungen sind nach fünf Jahren auf dem Tiefpunkt ihrer Beziehungsqualität angelangt. Der„Rückzug der Männer aus der Familie“ zugunsten von Erwerbsarbeit und Karriere hat aber noch einen weiteren fatalen Effekt: Als Erwachsene treffen Männer in den verschiedensten(Führungs-)Positionen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vielfach Entscheidungen, die aufgrund der ihnen fehlenden Fürsorgeund Alltagskompetenzen(bzw. aufgrund des Mangels an Wertschätzung diesen Aufgabenbereichen gegenüber) oftmals keineswegs sachkundig und bedarfsgerecht ausfallen. Deshalb brauchen Jungen und junge Männer in Zukunft Erfahrungs- und Lernfelder von fürsorglicher Praxis, zumal solche Schlüsselqualifikationen zukünftig verstärkt auch in vielen Dienstleistungsberufen benötigt wer9 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung den. Damit erhält die Geschlechterfrage einen für manchen überraschenden, aber erheblichen Bedeutungszuwachs. Gefragt ist die Umsetzung eines gesellschaftlichen Leitbildes, das Männer und Frauen für die Erwirtschaftung ihres Unterhalts durch eigene Erwerbsarbeit gleichermaßen verantwortlich macht wie für die im Lebenslauf anfallenden Fürsorgeverpflichtungen gegenüber Kindern, kranken und pflegebedürftigen Familienmitgliedern. Auch hier offenbart sich die enge Wechselwirkung zwischen einer präventiven Bildungs- und Familienpolitik. 9. Die Notwendigkeit politikfeldübergreifender Denk- und Handlungsansätze wird schließlich auch bei der Betrachtung weiterführender Bildungsinstitutionen ersichtlich. Wie eine statistische Sekundäranalyse der Personalstandsdaten aller WissenschaftlerInnen an den derzeit 28 nordrheinwestfälischen Universitäten in den Gehaltsgruppen C1 und BAT-IIa/Ib ergab, sind 2004 fast 80 Prozent (78,8%) aller dort im wissenschaftlichen Mittelbau beschäftigten Frauen bis zum vollendeten 44. Lebensjahr kinderlos geblieben. Bei den Wissenschaftlern liegt dieser Anteil mit immerhin 70 Prozent ebenfalls sehr hoch. Die untersuchte Gesamtgruppe der WissenschaftlerInnen ist somit in einem wesentlich höheren Ausmaß kinderlos als der Durchschnitt der gleich Gebildeten in der Gesamtbevölkerung. Dies lässt Rückschlüsse auf die universitären Beschäftigungsverhältnisse und wissenschaftlichen Berufsperspektiven zu. Dieser Tatbestand steht in einem auffälligen Gegensatz zu den vom Deutschen Studentenwerk ermittelten Wünschen von studierenden Frauen und Männern, die sich zu ca. 80 Prozent eine Zukunft vorstellen, in der eine qualifizierte Berufstätigkeit und Familie einen ebenbürtigen Platz einnehmen. Zu Studienbeginn sind die meisten Studentinnen der Auffassung, zwei oder mehr Kinder seien Teil der eigenen Lebensplanung, am Ende des Studiums ist dies abhängig vom gewählten Studienfach: Bis zu 40 Prozent vertritt diese Meinung dann nicht mehr. Auch hier kristallisiert sich ein erheblicher politischer Handlungsbedarf heraus. International ausgerichtete Arbeitsmärkte, die zahlenmäßig steigende Präsenz von weiblichen Studierenden und Wissenschaftlerinnen an den Universitäten bzw. an Fachhochschulen, der absehbare Fachkräftemangel und sich rasch verändernde Qualifikationserfordernisse werden dazu führen, dass lebenslanges Lernen und berufliche Neuorientierungen die individuellen Ausbildungs- und Erwerbswege in verschiedenen Phasen als„Normalitätsfall“ charakterisieren. Deshalb müssen auch Ausbildungsgänge an Fachhochschulen und Universitäten von Anfang an mit der Familiengründung kompatibel sein, flexible Übergänge und Wiedereinstiege ermöglichen und ein unterstützendes Setting an Kontextbedingungen entwickeln unter Einschluss von postgradualen Studienphasen. Der 7. Familienbericht hat hier ein Wunschzeitenmodell vorgeschlagen, um unter anderem bereits die Ausbildungsphase für eine Familiengründung lebbar zu machen, aber auch postgraduale Qualifizierungsphasen und Familie. 10. Aus dem Gesagten ergibt sich folgerichtig die Notwendigkeit zu insgesamt stärker politikfeldübergreifenden bzw. integrierenden Handlungsansätzen, die interdisziplinäres Arbeiten und eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der politischen Akteure und der in diesen Handlungsfeldern tätigen Berufsgruppen voraussetzen. Schließlich lässt sich die Frage, ob ein vorsorgender Sozialstaat eine sukzessive, auch haushälterische Schwerpunktverlagerung von nachsorgenden zu proaktiven Ansätzen braucht, nachdrücklich und eindeutig bejahen. Arbeitsmarktpolitische Strategien des vorsorgenden Sozialstaats sollten betont auf den Ausbau einer familien- und personenbezogenen Dienstleistungsinfrastruktur setzen. Wenngleich die Bundesrepublik Deutschland auch in Zukunft ein wichtiger Industriestandort bleiben wird, gilt es, gerade personenbezogene Dienstleistungsarbeitsplätze durch staatliche„Markteinführungshilfen“ offensiv und zielgerichtet auszubauen, die entlang von Familien- und Kinderbiographien präventiv und niedrigschwellig ange10 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs legt sind. Darüber hinaus geht es um die schrittweise Besserstellung von feminisierten Dienstleistungsberufen, um ihre höhere Wertschätzung und weitere Professionalisierung, wie es andere europäische Länder bereits seit Jahren praktizieren. In diesem Zusammenhang gilt es, sich von der ökonomischen Blindflugthese zu verabschieden, wonach lediglich Industrie und Handwerk wertschöpfend, also produktiv seien, wohingegen es sich bei Dienstleistungen – zumal bei den personenbezogenen Dienstleistungstätigkeiten – um unproduktive, lediglich viel Geld „verschlingende“(Einfach-)Dienstleistungen handelt, die im Akt des Konsums zwischen Anbieter und Nachfrager vernichtet werden. So ist es allein in den zurückliegenden 20 Jahren zu einer Verfünffachung der Arbeitsverhältnisse in den Erziehungs-, Pflege- und Sozialberufen gekommen. Diese Tendenz findet sich in den meisten EU-Ländern; allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern beträchtlich. So werden in Deutschland in diesen Dienstleistungsgruppen pro Kopf der Erwerbsbevölkerung rund 30 Prozent weniger Arbeitsstunden geleistet als in Dänemark und Schweden. Und: Es sind weniger die sogenannten einfachen, sondern vor allem die hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung, dem Bildungswesen und der Altenpflege, an denen es in Deutschland einen erheblichen Mangel gibt. Die Entscheidung für Lebensmodelle mit Kindern und die Lebensqualität von Familien, Kindern und pflegebedürftigen Gesellschaftsmitgliedern hängen perspektivisch ganz entscheidend von einem flexiblen und vielfältigen Angebot an solchen lebenslaufbegleitenden Diensten ab, aber auch von einer bedarfsorientierten Qualifizierung des Personals mit hoher Schnittstellenkompetenz. Der 7. Familienbericht hat in diesem Zusammenhang ein Berufsanreicherungsmodell als Gegenentwurf zu den herkömmlichen weiblichen Sackgassenberufen vorgeschlagen, das durch Anrechnungsmöglichkeiten von Berufsausbildungen neue Verknüpfungswege zwischen Erstausbildung, der Inanspruchnahme von Optionszeiten und Erwerbsunterbrechungen ermöglicht, aber auch durch Umstiegsausbildungen, die Anerkennung von Berufspraxis und Umschulungen neue Berufswege eröffnet. Gute Dienstleistungsarbeit setzt aber zunächst eine breite öffentliche Diskussion über die Standards in der Kinderbetreuung, der Ernährung, Bildung, Gesundheit und Pflege voraus. Viel zu lange waren diese Tätigkeiten„unsichtbar“ in den Privatbereich verbannt, gesellschaftlich gering geschätzt und blieben im Hinblick auf ihren bedeutsamen Beitrag zur gesellschaftlichen Wertschöpfung verkannt. Erst nach Einlösen dieser Standards und einer begründeten Tätigkeitsdifferenzierung in solche Arbeiten, die hohe bzw. mittlere Qualifikation erfordern, und solche, die als Anlerntätigkeit einzustufen sind, kann dann auch sinnvoll über angemessene Mischungen zwischen Professionalität, Semiprofessionalität und Laienkompetenz oder zwischen beruflicher und Bürgerarbeit nachgedacht werden. Der Ausbau einer vitalen familienergänzenden Infrastruktur hätte zumindest drei positive Wirkungen, die den normativen Leitlinien des vorsorgenden Sozialstaats entsprechen: Zum einen wäre das eine wichtige Ermutigungsstrategie zum Leben mit Kindern, auch für sehr gut ausgebildete junge Erwachsene, zum zweiten böte sie Kindern und Eltern aus sozial benachteiligten Familien vielfältige Unterstützung im Sinne einer vorausschauenden Armutsprävention und Chancengleichheit, was zudem Folgekosten in Milliardenhöhe ersparen würde. Drittens schließlich könnten auf diesem Wege bundesweit rationalisierungsresistente Beschäftigungschancen für unterschiedliche Qualifikations- und Berufsgruppen entstehen. 11 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Ute Erdsiek-Rave Kommentar zu Uta Meier-Gräwe KOMMENTAR Den Thesen des Vortrags kann ich im Grundsatz zustimmen. In der Tat lassen sich die beschriebenen Herausforderungen nur bewältigen, wenn wir auf den Feldern der Sozial-, Familien-, Frauenund Bildungspolitik mit ineinander greifenden Konzepten arbeiten. Und genau dieses Verständnis bildet gegenwärtig schon an vielen Stellen die Basis der eingeleiteten Gegenstrategien. Wir stecken nicht mehr im Reformstau fest, sondern erleben, dass sich etwas bewegt – in den Köpfen und in der Politik. Eingeleitet wurde dieser Wandel unter der rot-grünen Bundesregierung. Damit meine ich z.B. den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit(dass sich hier auch eine Falle verbirgt und dass er weit überwiegend von Frauen wahrgenommen wird, steht auf einem anderen Blatt) • oder die Möglichkeit, die Erziehungszeit frei zwischen beiden Elternteilen zu splitten(hier gilt derselbe Vorbehalt) • oder das Programm für die Ganztagsschulen. Und die ganze Diskussion um den Ausbau der Kleinkindbetreuung geht auf das Tagesbetreuungsausbau-Gesetz zurück, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist. Es ist erfreulich zu sehen, dass die große Koalition hieran anknüpft: Mit dem Elterngeld erhalten junge Paare seit Beginn dieses Jahres eine bessere Absicherung im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes. Der nächste Schritt ist folgerichtig der jetzt eingeleitete Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und die Ausbauziele, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Es darf allerdings nun wirklich nicht sein, dass zugleich ein finanzieller Anreiz für den Verzicht auf Krippenbetreuung in Form eines Betreuungsgeldes gezahlt wird. Das wäre auch unbezahlbar! Wir müssen konsequent weg von direkten Zahlungen und hin zu Investitionen in die Infrastruktur. Von einem gesellschaftlichen Konsens kann insgesamt aber noch nicht die Rede sein. Das Bild ist differenziert und betrifft vor allem die Lebensentwürfe und Vorstellungen junger Menschen sowie diejenigen, die(freiwillig oder nicht) ein bestimmtes Familienbild leben und verunsichert sind, sich angegriffen oder auch bestätigt fühlen. Eines scheint sicher zu sein: Die Rollenbilder, die junge Männer und Frauen heute haben, ihre Vorstellungen von Familie und Vereinbarkeit mit dem Beruf variieren und korrelieren stark mit ihrem Bildungsstand. Eine kürzlich vorgelegte Studie(Bundesfamilienministerium) über die Einstellung von 20-Jährigen zur Gleichstellung belegt dies überdeutlich und zeigt darüber hinaus, dass wir es bei den gebildeten jungen Frauen heute mit einer höchst selbstbewussten, optimistischen Generation mit klaren Berufs- und Karrierewünschen zu tun haben, die selbstverständlich von Vereinbarkeit ausgeht. Hingegen herrschen bei gebildeten jungen Männern eher Verunsicherung und eher traditionelle Familienbilder vor. Bei weniger gebildeten jungen Menschen hat sich in den Rollenvorstellungen gegenüber den vorangegangenen Generationen erschreckend wenig bis nichts verändert. Der andere Bereich, in dem auch kein(oder noch kein) gesellschaftlicher Konsens da ist, betrifft die bildungspolitische Weichenstellung von einem stark selektiven Schulsystem hin zu einer Schule für alle. Ich will versuchen, an drei Punkten des Referats anzuknüpfen: 1. Wo lassen sich„politikfeldübergreifende Handlungsansätze“ beobachten? 2. Was wird getan, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen? 3. Was unternehmen wir, um die Fixierung auf Geschlechterrollen weiter aufzubrechen? 12 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 1. Zum Thema„politikfeldübergreifende Handlungsansätze“: An einem Beispiel aus Schleswig-Holstein will ich kurz verdeutlichen, wohin wir uns gegenwärtig bewegen. Im Schulzentrum der Gemeinde Schafflund wurde kürzlich ein Kinder- und Familienberatungsbüro eingerichtet. Hier werden Beratungsund Informationsdienste gebündelt, als Ansprechpartner stehen Ärzte, Polizisten, Sozialarbeiter und Familientherapeuten zur Verfügung. Die Schule hat ein Ganztagsangebot mit Mittagstisch. Die Vernetzung mit der Jugendhilfe und anderen außerschulischen Angeboten ist hoch. Zudem hält die Schule engen Kontakt zu Wirtschaft und Handwerk und erzielt dadurch bei der Vermittlung der Schüler in Ausbildungsstellen oder weiterführende Schulen eine fast hundertprozentige Quote. Sie ist Lebensort und Lernort zugleich. Natürlich ist das in gewisser Weise ein Leuchtturmprojekt – dafür spricht auch, dass die Schafflunder Schule bundesweit den dritten Platz des diesjährigen Hauptschulpreises erreichte. Doch es steht exemplarisch für die Richtung, in die sich viele Schulen bundesweit bewegen. Hier wird die Zusammenarbeit der Ressorts deutlich: Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik greifen ineinander und nehmen die Situation von Kindern ganzheitlich in den Blick. Das IZBB-Programm zur Einrichtung von Ganztagsschulen hat hier für einen besonderen Schub gesorgt. Das Thema haben Sie eben gestreift, dabei fehlte aus meiner Sicht aber der Aspekt, dass hier die familienergänzenden Infrastrukturen, die Sie an anderer Stelle fordern, bereits an vielen Orten sichtbar werden. Das ist nicht nur ein ganz wichtiger pädagogischer Schritt, sondern auch ein Beitrag zur Entlastung von Familien. 2. Ich wende mich nun den Ausführungen zu, die sich auf die Bildungspolitik beziehen. Es trifft zu: Der Zusammenhang zwischen familiärem Hintergrund und Bildungsweg ist in Deutschland unerträglich hoch. Die vorhandenen Strukturen haben sich als zu undurchlässig erwiesen, sie stehen der Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit im Weg. Sie sprechen von„sozialen Schließungstendenzen“. Deutlicher gesagt: Unser Bildungssystem verteilt die Lebenschancen im Alter von 10 Jahren. Die Eltern derjenigen, die davon profitieren, lassen es geschehen – erleichtert, es geschafft zu haben, oder auch als ganz selbstverständlichen Anspruch und mit wenig Phantasie, wie es auch anders sein könnte. Der massenhafte Protest von Eltern gegen dieses ungerechte System, ein wirksamer Druck von unten also, ist nicht sichtbar. Es nimmt jedoch der Leidensdruck derjenigen zu – und er artikuliert sich auch – die entweder die Privilegien verteilen müssen wie die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen oder die mit den Verlierern im Bildungssystem arbeiten müssen, wie man es aktuell am Protest der Hauptschulrektoren in Baden-Württemberg beobachten kann. Auch der ökonomische Druck nimmt zu, die Begabungen besser auszuschöpfen. Dies zusammengenommen – da bin ich mir sicher, wird an Dynamik noch zunehmen. Wenn sich zudem auch Bildungs- und Sozialforscher noch klarer zur Schulsystemfrage geäußert hätten, wären wir weiter als bisher! Der„intelligente Umgang mit Differenz“, von dem Sie sprechen, und der in den Schulen vonnöten sei – dafür ist eine integrative Schule die entscheidende Voraussetzung. Auch das will ich noch zuspitzen: Der Umgang mit heterogenen Gruppen, sozial wie leistungsbezogen, ist nicht gelernt – es herrscht in vielen Köpfen der Mythos von homogenen Gruppen in den Schularten des gegliederten Schulwesens. Aber Fortschritt ist in Sicht – in der Lehrerbildung, vor allem auch der Fortbildung, und in den Schulstrukturen selbst. Wieder ein Beispiel: In meinem Bundesland (Schleswig-Hostein) setzen wir ein neues Schulgesetz um, das im Februar 2007 beschlossen wurde. Durch den strukturellen Umbau des Schulsystems führen wir Formen längeren gemeinsamen Lernens ein. Wir Sozialdemokraten haben die Errichtung von Gemeinschaftsschulen durchgesetzt. Damit und mit der Auflösung der Schulart Hauptschule mildern wir die frühe Trennung von Kindern nach der Grundschulzeit und die Homogenisierung von Lerngruppen jedenfalls deutlich ab. Die Schularten wachsen zusammen. Grundprinzip in allen Schulformen ist die stärkere individuelle Förderung von Schülern. Sie ist ein ganz wichtiger Baustein in den erfolgreichen PISA-Ländern, in denen die soziale Her13 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung kunft weniger entscheidend für die Schullaufbahn ist als bei uns. Und diese Förderung beginnt bereits vor der Schule, mit gezielter Sprachförderung. Das ist ein entscheidender Ansatz, denn mangelnde Sprachkompetenz ist die Hauptursache dafür, dass Kinder in der Schule den Anschluss verlieren. Das betrifft vor allem Kinder aus Migrantenfamilien. Dieser Aspekt von Integration gehört für mich unbedingt mit dazu, wenn wir darüber sprechen, wie sich mehr Bildungsgerechtigkeit erreichen lässt. Migrantenkindern zu Bildungsgerechtigkeit zu verhelfen ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. 20 bis 25 Prozent der unter 25-Jährigen gehören zu dieser Gruppe. Diese Zahl macht das Ausmaß des Problems deutlich. Mit einer„einseitigen Fixierung auf die Vermittlung von Kompetenzen zur Vorbereitung auf das Erwerbsleben“, wie Sie es formulieren, ist dieser Umstieg von Bildungssortierung auf Bildungsmobilisierung – wie es etwa der Politologe Michael Vester fordert – nicht verbunden. Oder ich formuliere vorsichtiger: Sollte er nicht sein. Ich stimme aber zu: Der Bildungsauftrag von Schule ist ein ganzheitlicher und eine Fixierung auf ökonomische Verwertbarkeit dürfen wir nicht zulassen. Bildung ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und Voraussetzung für das Fortkommen des Einzelnen auf dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt. 3. Zum Aspekt der tradierten Geschlechterrollen: Im Zusammenhang mit der„Sorgearbeit“ sprechen Sie davon, dass solche Tätigkeiten einer höheren Anerkennung bedürften und dass sie nicht automatisch Frauen zufallen sollten. Da dies aber mit Ausbildung, Bezahlung, gesellschaftlicher Anerkennung zu tun hat, ist es wohl eins von den sehr dicken Brettern, die zu bohren sind. Sowohl frühkindliche Bildung als auch Altenpflege sind wachsende Tätigkeitsfelder. Hier sind die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen, aber auch die Sozialpartner gefordert, für bessere Qualifikation, Ausbildung und Bezahlung zu sorgen, damit mindestens die materiellen Voraussetzungen dafür da sind, dass mehr Männer diese Berufe ergreifen. Aber wenn Veränderung in den Köpfen beginnt, dann ist natürlich auch hier die Schule gefordert. Allerdings ist meine Wahrnehmung eine andere als Ihre, was die dortige Thematisierung des Problems betrifft. Bereits seit zehn Jahren sehen unsere Lehrpläne in Schleswig-Holstein die Auseinandersetzung mit Kernproblemen der Lebensgestaltung in der Sekundarstufe I vor, und eines davon ist das Thema Gleichstellung. Wir müssen aber auch hier berücksichtigen, dass offenbar der Begriff der Gleichstellung(s. Sinusstudie) jungen Menschen eher suspekt ist, dass sie Gleichberechtigung für durchgesetzt halten und dass wir viel stärker als bisher die männlichen Bildungsverlierer in den Blick nehmen müssen. Konkretere Ansätze ergeben sich dann in der Berufsorientierung, in der die Wünsche und Erwartungen von Mädchen und Jungen angesprochen werden. Über Initiativen wie„Girls’ Day“ oder„Neue Wege für Jungs“ werden Einblicke in Berufswelten vermittelt, die vom jeweils anderen Geschlecht geprägt sind. „Gender crossing“ ist bei der Berufswahl erforderlich, um zu vermeiden, dass einzelne Berufsbereiche fast nur von einem Geschlecht dominiert werden. Gerade in Erziehungsberufen (Kita-Kräfte, Lehrer) fehlt zunehmend das„männliche Element“ als Ergänzung, nicht als Alternative. Dies korrespondiert mit dem gesellschaftlichen Leitbild der Mutter als Hauptverantwortlicher für die Kindererziehung. Die Schule muss und wird in Zukunft stärker das Gender-Thema in ihre Arbeit einbeziehen. Dieses Thema einer geschlechtergerechten Schule war im Jahr 2006 eines meiner wichtigsten Themen in der KMK-Präsidentschaft. Wir verfolgen nicht nur in Schleswig-Holstein dieses Thema konsequent weiter. Gegenwärtig bereiten wir in unserem Bundesland gezielte Fortbildungen vor. Denn bei beiden Geschlechtern sind Entwicklungen zu beobachten, die jeweils eigene Zugänge erfordern. Mädchen erreichen in allen Schularten inzwischen bessere Leistungen, sie machen den größten Teil der Abiturienten aus(55%) und sie überwiegen an den Universitäten. Doch wenn es um 14 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs die Berufs- bzw. um die Studienwahl geht, dann entscheidet sich nach wie vor der größte Teil der jungen Frauen für ein eher schmales Spektrum an typisch weiblichen Berufen mit eher geringen Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten. Was die Jungen betrifft, so haben sie hingegen – insbesondere wenn sie aus bildungsfernen, sozial schwachen und Migrationsfamilien kommen – ein höheres Risiko, in unserem Bildungssystem zu scheitern. Welche dramatischen Folgen dies alles bis hin zur Abwanderung der gut ausgebildeten Frauen aus dem Osten hat, bewegt derzeit gerade die öffentliche Meinung. Das Thema Chancengleichheit und Vereinbarkeit holt die jungen, optimistischen Frauen, von denen ich gesprochen habe, leider häufig schon in der Hochschule ein. Sie haben insbesondere die universitären Beschäftigungsverhältnisse und die wissenschaftlichen Berufsperspektiven von Frauen angesprochen. Das Thema Chancengleichheit spielt dort zunehmend eine Rolle. Frauenbeauftragte sind zum Glück nicht die einzigen, die es bearbeiten. So wird etwa in den Förderkriterien der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder darauf Wert gelegt, dass das Thema Gleichstellung berücksichtigt wird. Und die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen haben Ende 2006 eine Offensive gestartet, die den Anteil von Frauen an Spitzenpositionen in der Wissenschaft in den kommenden fünf Jahren deutlich steigern soll. Familiengerechtere Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen sowie Dual Career Programme(für Wissenschaftler-Paare) sollen dazu beitragen. Auf rechtlichem Wege sind die Weichen bereits gestellt, indem die Gleichstellung als Aufgabe in den Landeshochschulgesetzen verankert wurde. Aber von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung ist es auch hier ein langer Weg. Dass der Berufseinstieg, insbesondere bei Akademikerinnen, häufig mit der Phase der Familiengründung kollidiert, darauf haben Sie hingewiesen. Das hat nicht nur, aber auch damit zu tun, dass die Schul- und Studienzeiten in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland lang sind. Der Trend geht deshalb zur Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre. Auch die Umstellung der Studienabschlüsse auf Bachelor und Master im Rahmen des Bologna-Prozesses soll die Möglichkeit eröffnen, früher als bisher in das Berufsleben einzusteigen, und eine Familiengründung eben nicht in der„rush hour“ der Dreißiger zusammenprallen zu lassen mit dem beruflichen Einstieg. Das ist einer der Effekte europäischer Rahmensetzungen, die Sie eingangs für die Dynamik in der Familien- und Bildungspolitik verantwortlich machten. Ich habe allerdings eher den Eindruck, dass hier einmal mehr schlichte ökonomische Erwägungen der Schrittmacher für einen Mentalitätswandel sind, wie man es auch bei der Geschichte der Frauenbewegung insgesamt beobachten kann. Hier bestimmt, wenn Sie so wollen, das Sein das Bewusstsein. • Wir befinden uns in einem deutlichen demographischen Wandel, der es nicht mehr zulässt, dass gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. • Wir verzeichnen einen Fachkräftemangel, also sind wir gezwungen, alle Potenziale auszuschöpfen statt eine hohe Zahl von Bildungsverlierern einfach hinzunehmen. • Und wir stehen unter einem globalen Wettbewerbsdruck, der es bestraft, wenn wir an„alten Zöpfen“ festhalten. Mein Fazit: Die Mehrzahl der Länder in Europa ist uns in Fragen der Familien- und Bildungspolitik deutlich voraus. Wir sind in vielen Bereichen eine „zu spät gekommene Nation“. Meiner Auffassung nach hängt das auch stark mit dem ideologisierten Mutterbild der nationalsozialistischen Diktatur zusammen, das noch weit über 1945 hinaus nachwirkte. Aber: Die Dämme in der Familien- und Bildungspolitik beginnen zu brechen, und wir haben echte Fortschritte zu verzeichnen. Ich setze darauf, dass daraus mehr und mehr Handlungsansätze entstehen und ich setze darauf, dass meine Partei dabei Schrittmacherin bleiben will. Im Bremer Programmentwurf der SPD heißt es schließlich:„Bildung ist die große soziale Frage unserer Zeit“. Einige Antworten darauf habe ich versucht zu skizzieren. 15 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Vorschulische Bildung und Betreuung „… und es bewegt sich doch!“ Gestaltungsoptionen der frühkindlichen Bildung Impuls: Thomas Rauschenbach IMPULS Jenseits der in Deutschland fast unvermeidbaren kulturkämpferischen Schattengefechte um die verbale Herrschaft über die Kinder sind sich im Ziel fast alle einig: Die Notwendigkeit, das öffentliche Betreuungsangebot für unter Dreijährige auszubauen, ist zu offensichtlich. Die Frage ist nur: Wie viele Plätze sollen es denn sein? Und: Wer soll was und wie bezahlen? Im Lichte dieser Ausgangsfragen wurde ich gebeten, zu vier Themenkomplexen Stellung zu nehmen: 1. zu der sozialstaatlichen Bedeutung der öffentlichen Kindertagesbetreuung für die Lebenschancen von Kindern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2. zu der Frage, welche quantitativen und qualitativen Verbesserungen bei der öffentlichen Kindertagesbetreuung notwendig sind, 3. zu Möglichkeiten, diese Verbesserungen zu finanzieren, und schließlich 4. zu meiner Meinung, in welchem Verhältnis künftig Investitionen in die Infrastruktur zu direkten Familienleistungen stehen sollen. Da jeder der damit angesprochenen Themenbereiche ein eigenes Vortragsthema sein könnte, werde ich diese Komplexe jeweils nur streifen und so vielleicht genügend Zündstoff für weiterführende Diskussionen geben. Ich werde dabei der Einfachheit halber thesenförmig vorgehen. Damit zu meiner ersten These: 1. Die frühe Förderung von Kindern durch öffentliche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote ist ein grundlegender Schritt zur Verbesserung der Chancengleichheit und zur Überwindung herkunftsabhängiger Zukunftschancen. Die jüngeren Ergebnisse der Bildungsforschung haben wiederholt gezeigt: Die Schere der Ungleichheit öffnet sich im Laufe des Aufwachsens trotz aller bisherigen Bildungsanstrengungen immer weiter. Die anfänglichen sozialen Unterschiede bleiben nicht nur bestehen oder werden gar kleiner, sie nehmen zu. Die Grundausstattung mit – wie Pierre Bourdieu es genannt hat – kulturellem, sozialem, ökonomischem und symbolischem Kapital wird auch im weiteren Lebensverlauf ungleich verteilt. Gegen diesen strukturellen Mechanismus, an dem auch das Bildungssystem – halb gewollt, halb ungewollt – unverkennbar beteiligt ist, gibt es nur ein Gegenmittel: frühe Förderung. Das Gebot der Stunde lautet daher, Kinder so früh wie möglich direkt, also durch entsprechende Bildungsangebote zu fördern, um so die ungleichen familialen Startchancen, so gut es geht, auszugleichen, wenigstens abzumildern. Infolgedessen ist ein bedarfsgerechter, flächendeckender Ausbau eines qualifizierten, bildungsbasierten Betreuungsangebots für unter Dreijährige in Westdeutschland ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn von einigen Kritikern in diesem Zusammenhang erneut das Bild„vom Abschieben der Kinder“ aus der Schublade geholt wird – weniger der Kinder wegen als vielmehr aufgrund der damit einhergehenden Infragestellung des eigenen Lebensentwurfs –, bin ich überzeugt, dass die Schaffung guter und ausreichender Angebote der richtige Weg ist, um Kinder – auch mit Migrationshintergrund – nachhaltig zu fördern(die Intensität und Qualität der Beziehung zu den eigenen Kindern, dies nur am Rande, hat zunächst einmal 16 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs nichts damit zu tun, ob ein Kind einen Teil des Tages mit anderen Menschen zusammen ist). Der Kindergarten für die 3- bis 6-Jährigen ist mit einer Quote von inzwischen fast 88 Prozent – trotz Gebühren und ohne Pflicht – bereits heute das am stärksten nachgefragte freiwillige Angebot in Deutschland. Nun ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung für sich genommen zwar noch kein Indiz für positive Effekte von öffentlicher Kindertagesbetreuung. Aber: Die PISA-Studie 2003 hat – ähnlich wie bereits die erste IGLU-Studie – gezeigt, dass Kinder, die mehr als ein Jahr im Kindergarten waren, bei den Kompetenztests signifikant besser abschnitten als Kinder, bei denen dies nicht der Fall war. Dies ist zwar im strengen Sinne noch kein Beweis für die Leistungsfähigkeit des Kindergartens, da diese Ergebnisse auch damit zusammenhängen können, dass die ohnehin etwas agileren und vom Elternhaus besonders geförderten Kinder häufiger einen Kindergarten besuchen. Allerdings nimmt dieser Einwand bei den hohen Nutzungsquoten in seiner Bedeutung ab. Diese Befunde können aber dennoch zumindest als ein Indiz angesehen werden, dass sich eine intensive Zuwendung und Förderung im frühen Alter, etwa im Rahmen guter Kindertageseinrichtungen, positiv auf die Bildungsbiographie der Kinder auswirkt(dies zeigte auch der Kollege Tietze in seiner Studie„Wie gut sind unsere Kindergärten?“). Unter dem Strich verbessert sich mit einem Ausbau des Versorgungsangebots für unter Dreijährige somit keineswegs nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern vor allem das Potenzial der Bildung und Entwicklung von Kindern. Damit zur zweiten These: 2. Nachdem in den letzten Monaten mit dem U3Ausbau unübersehbar die quantitative Seite im Vordergrund stand, muss der Blick künftig stärker auf die qualitativen Aspekte der Kindertagesbetreuung gerichtet werden. Dabei müssen die neuen Angebote vorrangig an den Bedürfnissen der Kinder und der Familien ausgerichtet sein. Ich beschränke mich hier auf drei qualitative Gesichtspunkte(die quantitative Seite können wir bei Bedarf anschließend klären): (a) Erstens müssen Kinderbetreuungsangebote deutlicher als bisher und von Anfang an auf ein integriertes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot ausgerichtet werden – und zwar so, dass daraus nicht unter der Hand Schule oder Vorschule wird, sondern dass verstärkt die lange Zeit unterschätzten Potenziale lebensweltorientierter Bildungsprozesse genutzt werden. Ein altersgerechtes Bildungskonzept lässt sich dabei ungleich stärker von der erfahrungs- und beteiligungsbasierten Alltagsbildung in der Familie leiten als von einem an Unterricht, Fächern und Schule ausgerichteten Instruktionslernen. Der U3-Ausbau darf dann aber auch nicht länger nur als Betreuungsdebatte, sondern muss eben auch konsequent als Bildungsdebatte geführt werden. (b) Zweitens ist im Horizont dieser Bildungsorientierung eine Anhebung der ErzieherInnenausbildung auf Hochschulniveau mittelfristig unabdingbar – und so, wie sich die Dinge entwickeln, wohl auch nicht mehr aufzuhalten. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite von den Fachkräften der Zukunft erwartet wird, dass sie mit hoher situativer und diagnostischer Kompetenz Bildungsgelegenheiten und-potenziale von Kindern in wenig strukturierten Konstellationen erkennen und gezielt fördern sollen – und auf der anderen Seite ihnen zugleich eine dementsprechende Ausbildung und gesellschaftliche Anerkennung versagt wird. Der bewusster formulierte und in Zukunft auch präziser zu erreichende Anspruch eines qualifizierten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebots erfordert die Abkehr von einer eher an routinisierbaren Berufsvollzügen ausgerichteten erfahrungsbasierten ErzieherInnenausbildung und zielt stattdessen auf ein wissenschaftsbasiertes sowie auf situative Kompetenz ausgerichtetes Qualifikationsprofil. Dass wir in der Folge auch neu und anders über die Qualifikation des Personals in der Tagespflege nachdenken müssen – u. U. bis hin 17 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung zu einem eigenen Berufsbild, sofern diese Tätigkeit in Großtagespflegestellen dauerhaft, existenzsichernd und als Vollzeitberuf ausgeübt wird –, will ich der Vollständigkeit halber an dieser Stelle doch zumindest erwähnen. (c) Und drittens sollten Kindertageseinrichtungen, in allen Altersstufen, zugleich konsequent zu Eltern-Kind-Zentren bzw. Familienzentren, d.h. zu Orten für Kinder und Eltern weiterentwickelt werden. Auf diese Weise würde für junge Eltern ein soziales Zentrum außerhalb der eigenen vier Wände geschaffen, das nicht nur niedrigschwellig und frühzeitig Angebote, Kontakte und Begegnungsmöglichkeiten für Mütter und Väter mit Kleinstkindern bietet, sondern das auch vorhandene Angebote und Dienste rund um das Thema„Kind und Familie“ koordinieren und integrieren könnte und so für Kinder wie für Eltern einen realen Mehrwert besitzt. Wichtig wäre dabei, dass es gelingt, auf diese Weise auch Eltern anzusprechen, die ansonsten nicht unbedingt erreicht werden. Klar ist, dass dies nicht alles zum Nulltarif zu haben sein wird. Deshalb will ich in meiner dritten These wenigstens kurz die finanzielle Seite unter die Lupe nehmen: 3. In Ergänzung zu der Debatte um die mit dem U3-Ausbau entstehenden Investitions- und Betriebskosten müssen verstärkt die damit verbundenen positiven finanziellen Auswirkungen beachtet werden. Nachdem nun auch die Länderergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsprognose vorliegen und damit die Anzahl der im Jahre 2013 notwendigen Betreuungsplätze aktualisiert werden konnte, zeigt sich, dass rund 746.000 Plätze insgesamt vorhanden sein müssen, um den Konsequenzen eines Rechtsanspruches für 1- und 2jährige Kinder gerecht zu werden. Das bislang diskutierte Ziel von 750.000 im Jahr 2013 insgesamt vorhandenen Plätzen – die dann ungefähr mit 2,3 Mrd. Euro jährlich anfallenden Betriebskosten zu veranschlagen sind –, ist also weiterhin eine relevante Größenordnung. Wie immer ist das Thema Finanzierung ein besonders beliebter Zankapfel in der Politik. Da aber wachsende Ausgaben auf der Habenseite auch gedeckt werden müssen, ist es mehr als legitim, sich darüber ernsthaft Gedanken zu machen. Daher hat das DJI ein Berechnungsszenario vorgelegt, das sich mit den zu erwartenden ökonomischen Effekten des Ausbaus der Betreuungsangebote für unter Dreijährige auf 750.000 Plätze beschäftigt(vgl. www.dji.de). Diese Berechnungen belegen, dass den Ausgaben auch erhebliche Einnahmen gegenüberstehen. Im Detail kann man die Aussagen des Szenarios natürlich, wie alle Modellrechnungen, die auf bestimmten Annahmen basieren, hinterfragen. Aber die Kernaussage bleibt: Nimmt man die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Steuern und den Sozialabgaben aufgrund des zusätzlich einzustellenden Personals, also den Erzieherinnen und den Tagesmüttern, sowie den Beschäftigungseffekten auf Seiten der Eltern und addiert die voraussichtlich einzusparenden„ALG II-Aufwendungen“ hinzu, die nicht länger anfallen, da ein kleinerer Teil von bislang arbeitslos gemeldeten Eltern aufgrund der neuen Kinderbetreuungsmöglichkeiten wieder arbeiten gehen können, so ergeben sich jährliche Mehreinnahmen von rund 2,7 Mrd. Euro. Das wäre bereits mehr als das, was vermutlich an jährlichen Betriebskosten bei insgesamt 750.000 Plätzen – die, wie bereits erwähnt, ungefähr 2,3 Mrd. Euro betragen – anfallen würde. Bedenkt man unterdessen, dass zudem auf der einen Seite die Zahl der Kinder unter 14 Jahren in Deutschland zwischen 2000 und 2007 um immerhin 1,4 Mio. Kinder zurückgegangen ist – und allein damit ab 2007 Einsparungen von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr verbunden sind – und dass auf der anderen Seite nach der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes diese Zahl noch weiter zurückgehen wird, so ergeben sich bei den unter 14-Jährigen ab 2013 im Verhältnis zu heute nochmals weitere Minderausgaben von 1,2 Mrd. Euro pro Jahr. Wenn man sich mithin politisch einig ist, dass man in die ersten Lebensjahre der Kinder und in die frühkindliche Bildung investieren will, dann gibt es diesbezüglich ökonomisch keine 18 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs triftigen Gründe, warum dies nicht möglich sein sollte. Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben von 2,7 Mrd. Euro ab dem Jahre 2013 sowie weitere Einsparungen von bis zu 3,7 Mrd. Euro ab 2013 durch das einzusparende Kindergeld im Vergleich zum Basisjahr 2000(dem Beginn des Rückgangs der Kinder in Westdeutschland) sind ein nicht zu vernachlässigendes Gegengewicht zu den sich abzeichnenden Kosten. Allerdings muss beachtet werden – darauf will ich nochmals hinweisen –, dass diese Mehreinnahmen nicht dort anfallen, wo die Aufwendungen entstehen. Es braucht somit einen Ausgleich zwischen den Gebietskörperschaften. Wenn man sich darüber hinaus noch klar macht, dass mit dem Ausbau zudem zusätzliche Voll- und Teilzeitarbeitsplätze für mehr als 120.000 Personen verbunden sind – eine nicht zu vernachlässigende Größe an standortgebundenen Arbeitsplätzen –, dann werden auch in dieser Hinsicht positive Effekte erkennbar. Abschließend noch eine vierte und letzte These zum Verhältnis von direkten monetären Familienleistungen und dem Ausbau der Infrastruktur: 4. Der Ausbau der Infrastruktur kann direkte Familienleistungen nicht ersetzen. Diese Aussage gilt aber auch umgekehrt: Direkte Familienleistungen sind kein Ersatz für den Ausbau sozialer Infrastruktur. Wichtig sind jedoch vor allem verstärkte nicht-monetäre Familienleistungen. Ziel muss es sein, Kinder in der bestmöglichen Art und Weise zu bilden, zu erziehen und zu betreuen. Im Gegensatz zu althergebrachten – und aus politischen Gründen zur Zeit wieder reaktivierten – Bildern von seelenlosen Krippen, in denen Kinder einfach abgestellt,„geparkt“ und nur gehütet werden, damit die Eltern, genauer: die so genannten„Rabenmütter“ arbeiten gehen können, muss es bei der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung um das Kind selbst gehen, um seine Bildung, um seine aktive Förderung und Entwicklung in dem eingangs genannten Sinne. Nur auf diese Weise können wir Kinder, können wir alle Kinder erreichen, auch jene, die zu Hause nicht unbedingt uneingeschränkt die bestmöglichste Förderung erhalten. In jedem Fall sind jedoch gute Betreuungsangebote, also Angebote, bei denen die Bindungs- und Beziehungsqualität zu den Kindern stimmt, für alle Kinder ein Zugewinn an Lern- und Erfahrungsgelegenheiten, und zwar nicht anstelle, sondern ergänzend zur Familie. Die damit einhergehende direkte Förderung von Kindern ist die große und wichtige Chance beim Ausbau der öffentlichen Infrastruktur – die deshalb umfassend und endlich nachfrageorientiert sein sollte. Demgegenüber unterstützen direkte Familienleistungen monetärer Art, wie das Kindergeld, Eltern darin, die durch Kinder entstehenden Mehrausgaben zumindest zum Teil zu kompensieren. Das neu geschaffene Elterngeld geht noch einen Schritt weiter und ermöglicht es einem Elternteil, mit nur geringen Einkommenseinbußen im ersten Jahr selbst ganz für das Kind da zu sein. Zusammen mit dem Ausbau der Krippenbetreuung ist das ein Schritt in die richtige Richtung und ergibt in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft ein für Eltern verlässliches Gesamtkonzept. Insoweit gilt nach wie vor uneingeschränkt das Primat des Ausbaus der sozialen Infrastruktur vor weiteren monetären Leistungen. Anders könnte sich unterdessen diese Frage bei den direkten, nicht-monetären Familienleistungen stellen, also bei dem Versuch, Eltern unmittelbar bei ihrer Erziehungstätigkeit zu unterstützen, etwa durch Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz. Dies scheint mir ein noch zu wenig beachtetes Thema zu sein. Was in diesem Zusammenhang das derzeit diskutierte„Betreuungsgeld“ bzw. den Erziehungsbonus – in welcher Höhe auch immer – anbelangt, das ein Elternteil erhalten soll, das bei einem unter 3-jährigen Kind zu Hause bleibt, bin ich ausgesprochen skeptisch, solange es nicht genau zusätzlich diese Funktion erfüllt. Sieht man einmal von den damit verbundenen Zusatzkosten ab, so könnte es im Falle einer kriterienlosen Vergabe falsche Impulse setzen. Wir wissen, dass ökonomische Armut oft mit kultureller und sozialer Armut einhergeht. Wenn dann aber 150 zusätzliche Euro pro Monat für solche Familien vielleicht ein zusätzlicher Anreiz wären, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben, dann wäre das ein ebenso fataler wie kontrapro19 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung duktiver Effekt. Damit würde diesen Kindern die große Chance vorenthalten, schon früh in ihrer Entwicklung zusätzlich gefördert zu werden – eine Chance, die eben zu Hause nicht in allen Fällen realisiert werden kann. Die Schlussfolgerung, die daraus zu ziehen wäre, ist, dass dieses Betreuungsgeld, wenn überhaupt, nur dann auszuzahlen wäre, wenn es mit einem wahrzunehmenden Angebot zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz gekoppelt wird, oder noch besser: wenn es in Form zu nutzender Angebote der Familienbildung realisiert wird. Nur so ließe sich ein Missbrauch vermeiden und gleichzeitig die Erziehungskompetenz der Familien stärken. Bei allen Differenzen im Detail bleibt am Ende nur die Einsicht, dass die historische Chance auf einen nachhaltigen Ausbau eines qualifizierten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebots für Kleinkinder noch nie so günstig war wie heute. Dazu bedarf es aber einer gemeinsamen Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte. Im Interesse von Kindern und Eltern sollte dieses Zeitfenster nicht verpasst werden. 20 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Nicolette Kressl Kommentar zu Thomas Rauschenbach KOMMENTAR Manchmal mag man/frau sich doch die Augen reiben: In Deutschland wird über Ausbau von Quantität und Qualität der Kinderbetreuung nicht nur heiß diskutiert – sondern es ist auch der politische Wille erkennbar, schnellere und größere Schritte für den Ausbau der Kinderbetreuung und frühen Förderung zu machen. Dies ist der Teil der Debatte, der tatsächlich zu der Aussage„und es bewegt sich doch“ führen kann. Ich plädiere aber für einen zweiten Blick – und manchmal fürchte ich, dass noch nicht immer klar ist, wohin die Bewegung geht. Denn ich sehe die Gefahr, drei Schritte nach vorne – und zwei nach hinten zu gehen. Was bringt mich zu dieser Befürchtung? • Zum einen erstaunt mich immer noch die Emotionalität, in der die Debatte um die Rolle von Müttern und Vätern stattfindet; die Tatsache, dass ich immer noch ernsthaft mails beantworten muss, in denen mir die katastrophalen Folgen der Kitas für die Entwicklung unserer Kinder beschrieben wird; dass ich bei Vor-Ort-Besuchen in meinem baden-württembergischen Wahlkreis erleben muss, wie sehr der Ausbau der Kinderbetreuung abgelehnt wird. • Dies alleine würde mich noch nicht allzu sehr beeindrucken, denn ich bin sicher, dass dies lange nicht mehr die Meinung der Mehrheit der(jungen) Menschen in Deutschland widerspiegelt. Aber die politische Debatte um ein so genanntes Betreuungsgeld ist es, die mich zu dieser Sorge bringt. Das Motto:„Es kann nicht schaden, mit dem Betreuungsgeld noch was oben drauf zu geben“, kann ich nicht teilen. Denn es ist in vielerlei Hinsicht eine Rückwärtsbewegung. Einige Hauptargumente will ich hier deutlich machen. Materielle Leistungen dafür zu bezahlen, dass Kinder nicht in eine Kita gehen, ist rückwärtsgerichtet aus: • Aus grundsätzlichen Gründen: Es wird der Eindruck vermittelt, wenn wir in den Ausbau der Kinderbetreuung investieren, sei es notwendig, auch für die„ selbsterziehenden Familien“ etwas zu tun. Dabei wird unterschlagen, dass es – um nur Beispiele zu nennen – mit dem Ehegattensplitting oder der Mitversicherung bei der Krankenversicherung bereits deutliche Unterstützung für das Alleinverdienermodell gibt. • Aus bildungspolitischen Gründen: Es ist eindeutig kontraproduktiv, das Signal zu geben, dass wir den Nichtbesuch einer Kita finanziell belohnen. Gerade in Zeiten, in denen über die Notwendigkeit von guten Deutschkenntnissen vor dem Kitabesuch diskutiert wird, darf dieses Signal so nicht kommen. Den Weg aus der ungerechten Situation, dass nirgends in Europa der Bildungserfolg von Kindern so sehr von der sozialen Herkunft abhängt wie in Deutschland, gibt es statt dessen nur mit einem verstärkten Angebot an frühkindlicher Förderung. • Aus integrationspolitischen Gründen: Gerade in vielen großen Städten gibt es intensive Bemühungen, Kindern mit Migrationshintergrund die Integration ganz besonders auch durch einen frühen Besuch von Kindertagesstätten zu ermöglichen. Mit einem Betreuungsgeld würden wir diese Bemühungen konterkarieren. • Aus gleichstellungspolitischen Gründen: Auch wenn man/frau über den Begriff„Herdprämie“ streiten kann – es ist sicherlich unbestritten, dass durch ein Betreuungsgeld ein zusätzlicher Anreiz für einen Partner entsteht, Erwerbstä21 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung tigkeit nicht so schnell wieder aufzunehmen. Und es gehört(leider) auch nicht viel Fantasie dazu, darüber zu spekulieren, welche/r der beiden Partner dieses in der Regel sein wird. Deshalb: Wir müssen darauf achten, dass wir auch auf den zweiten Blick in der Familien- und Gleichstellungspolitik(nicht das Gleiche – aber eng miteinander verwoben) wirkliche Schritte nach vorne gehen. Ein weiterer Aspekt in der Frage, was wir für Kinder und Familien an guten Rahmenbedingungen schaffen können, muss nach meiner Ansicht in der nächsten Zeit verstärkt aufgenommen werden: dass wir Familien und Kinder durch individuelle Förderung, aber ganz besonders auch durch Netzwerke auf allen Ebenen und Vernetzung von Politikfeldern fördern können. Kinder brauchen • stabile Beziehungen in ihrer Familie, zu Freunden und in der Nachbarschaft, • optimale Bildungschancen, • Beteiligung an Entscheidungen, • materielle Sicherheit für sich und ihre Familien. Die individuelle Förderung von Kindern erfordert Netzwerke, die nicht nur die Bildungschancen eines Kindes berücksichtigen. Ziel unserer Politik für Familien – besonders aber für Kinder muss ein Gemeinwesen sein, das seine Kinder fördert, schützt und ernst nimmt. Deshalb ist ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung in Quantität und Qualität wichtig, aber auch ein kindgerechtes Umfeld, die Chance zur Partizipation – genau wie die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Notwendige Vernetzung bedeutet auch, dass die verschiedenen Politikfelder und Handlungsfelder sich verzahnen: Gute Kinder- und Familienpolitik setzt voraus, dass sich Steuer-, Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik miteinander verzahnen – am besten auch noch über die föderalen Ebenen hinweg. Dabei sind nicht nur die politisch gesetzten Rahmenbedingungen gefragt, sondern auch die anderen Akteure: Gesellschaft, Wirtschaft – um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch auf einer föderalen Ebene muss mehr verzahnt werden, z.B. in der Kommune die Schule und die Kinder- und Jugendhilfe; die Institutionen und die Eltern; Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Bereich des vernetzten Handelns gibt es noch sehr viele Schritte, die getan werden müssen – um das Bild am Beginn wieder aufzunehmen. Die Herausforderungen dafür sind in unserem föderalen System größer als in manchem anderen europäischen Land. Und dennoch gilt: Effiziente, erfolgreiche Familienpolitik werden wir nur auf diesem Weg erreichen. 22 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Björn Böhning Kommentar zu Thomas Rauschenbach KOMMENTAR Die Verknüpfung von Bildungs- und Familienpolitik – auch und gerade im frühkindlichen Bereich – spielt eine zentrale Rolle. Ich möchte zu drei Feldern der Debatte um die frühkindliche Förderung Stellung nehmen. Zwei kurze Vorbemerkungen seien mir gestattet: Der Gender-Aspekt Ich möchte Nicolette Kressl und Prof. Rauschenbach beipflichten, dass wir in Deutschland das Recht auf Krippenbetreuung dringend brauchen. Die Bedarfsdebatte, die von der Union in Bezug auf die U3-Versorgung angezettelt wurde, ist Nonsens. Es geht hier nicht um familienpolitische Ideologie, sondern darum, die Wünsche von Frauen und Männern nach Selbstbestimmung und beruflichen Erwerbswünschen mit einer zeitgemäßen sozialstaatlichen Infrastruktur zu verbinden. Die SPD muss die Planbarkeit der eigenen Biografie über die Frage der Betreuungsinfrastruktur lösen. Das bedeutet, den oder die Einzelne/n zur Autorin und zum Autor des eigenen Lebenslaufs zu machen, wie es der„Bremer Entwurf“ treffend beschreibt. Richtig ist aber auch, dass wir noch viel stärker als bisher die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt thematisieren müssen, damit Geschlechtergleichstellung verwirklicht wird. Um es auf den Punkt zu bringen: Auch mit einer 100prozentigen Versorgungsquote unter drei Jahren und darüber hinaus werden die Vorstandsetagen von BASF, VW oder Siemens nicht weiblicher sein. Ich denke, auch darum muss es gehen, wenn wir über frühkindliche Bildung diskutieren. Denn die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern werden ebenfalls sehr früh vorbestimmt. Wir müssen deshalb die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes in den Mittelpunkt unserer Diskussion stellen. Dies betrifft auch und gerade die Felder von Pädagogik und Didaktik. Ich unterstreiche hier ausdrücklich das Gesagte: Wir brauchen in Deutschland dringend eine bessere Forschung und Wissenschaft in diesem Bereich. Dieses Feld ist extrem wichtig, trotzdem stochern wir hier nach wie vor im Nebel persönlicher Empfindungen und Erfahrungen. Auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sollte dabei ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wir brauchen eine deutliche Aufwertung und Verbesserung dieser Ausbildung – mindestens auf Fachhochschulniveau. Auch hier müssen wir uns von dem Gedanken der„Aufbewahrung“ kleiner Kinder verabschieden und die Trendumkehr hin zum Gedanken der Bildung nachwachsender Generationen schaffen. Dazu ist eine didaktische und pädagogische FH-Ausbildung der Personalkräfte im Krippen- und Kita-Bereich erforderlich. Dies würde auch die Aufstiegschancen der Zielgruppe erhöhen und diesen Berufszweig deutlich attraktiver werden lassen. Der Beruf der Erzieher/in wäre dann nicht mehr eine Sackgasse, sondern ein Übergangsstadium im Berufszweig der Bildungs- und Familienberufe. Ein höheres Qualitätsniveau wäre die Folge. Beim Thema Tagespflege öffnet sich unter Umständen ein Möglichkeitsfenster durch die Anstrengungen der Berufsbildungsministerin, die Ausbildungsgänge zu erneuern. Dabei müssen eine umfassende Breitenbildung statt eine Schmalspurausbildung im Mittelpunkt stehen, wie die CDU es gerne hätte. Für SPD und Gewerkschaften erschließt sich hier ein Handlungsfeld, gemeinsam qualitative Anforderungen an neue Ausbildungsgänge zu formulieren. 23 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Bildung und Familie: Ein ressortübergreifendes Querschnittsthema Familien- und Bildungspolitik sind ein Querschnittsthema, das die Bereiche Bildung und Familie, Soziales, Arbeitsmarkt, öffentliche Investitionen und Infrastruktur oder auch Migration betrifft. Bildungs- und Familienpolitik ist aber auch eine Aufgabe der Verwaltungsreform. Ich möchte aus ganz persönlicher Anschauung deutlich machen, dass leider nach wie vor die tradierten Ressortgrenzen passgenaue, integrative Lösungen verhindern und verschließen. Vielleicht müssen wir über neue Ressortzuschnitte nachdenken, obwohl dies das Problem nur vordergründig beseitigt. Entscheidend ist aus meiner Sicht viel mehr, dass es in der öffentlichen Verwaltung gelingen muss, ein Verständnis für Querschnittsthemen auch durch Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln. In der Verwaltung muss sich das überholte Leitbild der Hierarchien und Zuständigkeitsgrenzen ablösen durch ein Leitbild der Prozessbegleitung und Integration –„Mainstreamisierung“ politischer Felder – ist hier das Stichwort. Die zahlreichen Berichterstattungen(Kinder- und Jugendberichte etc.) haben hier schon erheblich zur Verbesserung dieser Situation beigetragen. Infrastrukturen und Netzwerke entwickeln Ich komme zu meiner ersten Anmerkung. Kindertagesstätten müssen von Betreuungs- zu Bildungseinrichtungen werden – und zwar nicht als „Frontalunterrichts-Kita“, sondern als frühkindliche, pädagogische Einrichtungen. Es ist daher richtig, dass dort, wo die Betreuungsquote schon relativ hoch ist, wie in Berlin, bereits über die Qualität der Kitas gesprochen wird. Ich plädiere dafür, dass Kitas und GanztagesGrundschulen stärkere Kooperationen eingehen. Es geht dabei um die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Betreuungspersonal. Besonders wichtig ist auch die Einbindung der Eltern in Bildungsund Betreuungsprozesse. Gerade in größeren Städten müssen Kitas und Grundschulen in kommunale Netzwerke und die örtliche soziale Infrastruktur eingebunden werden. In Bezug auf Nachhilfe- und Betreuungsdienstleistungen sollten wir im Rahmen des demographischen Wandels ein stärkeres Augenmerk auf das Miteinander der Generationen legen. Könnte es uns nicht gelingen, die vielen jungen Alten, die in den nächsten Jahren in die Rente gehen, für solche gesellschaftlich wichtigen, ehrenamtlichen Dienstleistungen zu gewinnen? Ein vorsorgender Sozialstaat beinhaltet neue sozialstaatliche Arrangements in Bezug auf die sozialen Netzwerke und die soziale Infrastruktur. Die Perspektive für die kommunale Bildungs- und Familienpolitik wären aus meiner Sicht Stadtteilschulzentren, in denen integrative Bildungs- und Betreuungsangebote angeboten werden. Dabei sollten Kita und Schule unter einem Dach subsumiert werden und stärker miteinander kooperieren. Nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass eine solche Strategie den Weg zu einer verbindlichen und damit selbstverständlichen(gebührenfreien) Vorschule frei machen würde. Die Existenz einer solchen Infrastruktur würde mittelfristig auch die Gestaltungskraft der Politik in diesen Bereichen deutlich erhöhen. Ich möchte allerdings auch davor warnen, das Stadtteilumfeld zu überfordern. Dies lässt sich derzeit in großen Städten und insbesondere in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf beobachten. Anforderungen des Arbeitsmarkts, soziale Leistungsfähigkeit und individuelle Probleme sind für viele Menschen in diesen Stadtteilen ohne Unterstützung nicht mehr zu bewältigen. Deshalb sind Soziale Netzwerke zwar entscheidend für den Zusammenhalt dieser Stadtteile, staatliche und sozialstaatliche Leistungen können sie aber nicht ersetzen. Soll der vorsorgende Sozialstaat künftig stärker soziale Infrastruktur und die Förderung sozialer Netzwerke beinhalten, so muss bei Zeiten auch die zunehmende Unübersichtlichkeit dieser Infrastruktur thematisiert werden. Allein im Bildungs- und Betreuungsbereich existiert schon heute eine Vielzahl unterschiedlichster Institutionen, die ihre Angebote auf diese Bereiche ausbauen (z.B.: Volkshochschulen, Kitas, Krippen,(Grund-) Schulen, soziale Initiativen, Mehrgenerationen24 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs häuser, Eltern-Kind-Zentren etc.). Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sollten sich deshalb die Frage stellen, ob dieser Flickenteppich in Zukunft besser vernetzt oder vereinheitlicht werden sollte. Nicht ohne Grund wird vor Ort zum Teil bereits über die Gefahr der Verselbständigung von Förderstrukturen diskutiert. Umgekehrt könnte eine große soziale Infrastrukturlandschaft auch ein Beitrag zur Steigerung der Vielfalt und dementsprechend politisch gewollt sein. In jedem Falle aber wird die Frage der Governance sozialer Netzwerke in den Kommunen ein zunehmend wichtigeres Themenfeld eines vorsorgenden Sozialstaats. Moderne Integrationspolitik Es ist heute Allgemeinwissen, dass eine sehr frühe Förderung und Ansprache notwendig ist, damit gerade Kinder aus Migrationsfamilien die beste Förderung erhalten und Integration gefördert wird. In Deutschland hat heute jedes dritte Kind einen Migrationshintergrund. Es werden zukünftig noch mehr sein. Der vorsorgende Sozialstaat muss einen Beitrag dazu leisten, Orte der Integration, der kulturellen Vielfalt und der frühen Förderung zu schaffen. Hier sind Eltern-Kind-Zentren oder Familienzentren der richtige Weg, da gebe ich Prof. Rauschenbach absolut Recht. Großbritannien weist mit seinen„Early-Excellence-Centern“ einen Weg auf, wie Stadtteilarbeit, Integration und frühkindliche Förderung auf sinnvolle Art und Weise verbunden werden können. Zentral für unser Sozialstaatsverständnis ist es, dass Hilfen zur Erziehung bereitgestellt werden. Dabei sollte nicht die passive Geldleistung im Vordergrund(wie es bei den bisherigen HZE der Fall ist), sondern vielmehr die aktive Hilfe und die Schaffung konkreter, auch aufsuchender Angebote im Mittelpunkt stehen. Zu einer modernen Integrationspolitik gehört die Einbindung der Migrantencommunity, damit die Akzeptanz der bereitgestellten Angebote vergrößert wird. Es müssen die türkischen Mütter und Väter als Vorbilder und Respektpersonen gewonnen werden. Ihre Mitarbeit sichert auch ihre Akzeptanz für Angebote der frühkindlichen Bildung. Gleichzeitig sollten die KitaZeiten der Kinder für die Integration der Mütter genutzt werden. In Berlin werden Sprach- und Integrationsangebote gezielt vormittags angeboten und mit der Betreuungsinfrastruktur abgestimmt. Das Projekt der Stadtteilmütter in BerlinNeukölln bindet die Mütter in Initiativen, Nachhilfe-, Betreuungs- oder Sozialprojekte in den Kiezen ein. So können ihre Kompetenzen genutzt werden und gleichzeitig gesellschaftliche Teilhabe statt Inselbildung gefördert werden. Herr Prof. Rauschenbach hat die Frage der Kita-/Krippenpflicht angesprochen und diese kritisiert. Aus Sicht der Integrationspolitik gerade in den Städten spricht allerdings viel dafür, langfristig eine solche Perspektive anzustreben. Nur so kann es künftig gelingen, gerade in sozial schwächeren Milieus die Inanspruchnahme positiver frühkindlicher Bildungsangebote zu erhöhen. Zweifelsohne lohnt sich dafür allerdings kein „Kulturkampf“, sondern nur eine Strategie der Kostenfreiheit und des Ausbaus der Angebote. Die Finanzierung frühkindlicher Bildung Der Ausbau der Infrastruktur muss Vorrang vor der Zahlung zusätzlicher direkter Leistungen haben. Ich wende mich aber auch ausdrücklich gegen paternalistische Ansätze, die auch in sozialdemokratischen Diskussionen nicht selten zu hören sind. Es ist und bleibt Anspruch unserer Politik, dass zur Selbstbestimmung eines Jeden es auch gehört, dass alle selbstbestimmt über Einkommen und auch Transferleistungen verfügen können! Trotzdem ist hervorzuheben, dass gerade aus der Perspektive der Städte das Betreuungsgeld schädlich ist und allen unseren Angeboten zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe zuwiderläuft. Diese„Herdprämie“ ist eine Familienpolitik aus dem Baukasten der gleichstellungspolitischen Reaktion. Der Ausbau der Infrastruktur für die frühkindliche Bildung ist auch eine Frage der Umverteilung. Ich unterstütze daher, dass die SPD endlich zu Veränderungen beim Ehegattensplitting bereit ist. Wir wissen seit Jahrzehnten, dass diese 25 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Form des Ehegattensplittings einem modernen Verständnis von Familien- und Gleichstellungspolitik widerspricht. Auch der Verzicht auf eine Erhöhung des Kindergeldes zu Gunsten der Betreuung unter 3-Jähriger ist der richtige Ansatz. Die Sozialdemokratie darf sich um die Verteilungsfragen nicht herummogeln. Sie gehören zum vorsorgenden Sozialstaat wie die Tapete zur Wand. Wir sollten beispielsweise in den kommenden Monaten zu einer stärkeren Besteuerung höherer Erbschaften kommen, um mehr Geld in Bildung und Betreuung investieren zu können. Ein vorsorgender Sozialstaat muss die großen Lebensrisiken absichern und die soziale Infrastruktur verbessern. Deshalb sind für den Umbau unseres Sozialstaats gerade für den Übergang zusätzliche Investitionen und Ausgaben notwendig. Wir sollten gleichzeitig die durch den demographischen Wandel abnehmenden Kinderzahlen dafür nutzen, eingespartes Geld in die bessere Betreuung und frühkindliche Bildung zu investieren. Handlungsbedarf gibt es vor allem in Bezug auf einen sozial differenzierten Betreuungsschlüssel. In Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf brauchen wir mehr Betreuungspersonal und kleinere Kita-Gruppen/Schulklassen als in anderen Gebieten. Grundsätzlich ist ein bundesweiter Anreiz zur Steigerung der Bildungsausgaben notwendig. Deutschland verausgabt im OECD-Vergleich immer noch zu wenig für die Bildung – über alle Bildungsstationen hinweg. Es wäre eine schöne Herkulesaufgabe für die Kommission, für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen(Föderalismuskommission II) einen solchen Anreiz zu institutionalisieren. 26 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Frühe Hilfen für Familien Impuls: Wilhelm Schmidt IMPULS 1. Vorbemerkung Unter frühen Hilfen für Familien kann viel subsumiert werden, sie können in unterschiedlichster Form wirken. Frühe Hilfen für Familien finden sich sowohl auf der Ebene der Transferleistungen (z.B. max. 14-monatiges Elterngeld) als auch auf der Ebene der infrastrukturellen Familienförderung. Frühe Hilfen für Familien können problembezogen oder genereller Art erfolgen. In der jüngsten Diskussion werden unter dem Stichwort„Frühe Hilfen für Familien“ v.a. die Strategien zur Verbesserung des Schutzes von Kindern durch den Aufbau sog. sozialer Frühwarnsysteme verstanden. Ziel aller frühen Hilfen ist es, präventiv zu wirken, d.h. Eltern frühzeitig in ihrer Erziehungsund Alltagskompetenz zu stärken. 2. Beispiele für Frühe Hilfen für Familien als Regelangebot nach dem SGB VIII: Angebote der Familienbildung und der Kinderbetreuung Bereits das SGB VIII sieht frühe und frühzeitig ansetzende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien vor. Die Angebote der Familienbildung(§ 16 SGB VIII) bilden dabei das entscheidende präventiv wirkende Instrument, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Der Deutsche Verein hat im März 2007„Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Familienbildung“ verabschiedet, in denen er eine zeitgemäße Definition von Familienbildung und ein an den heutigen Herausforderungen für Familien orientiertes Angebotsprofil der Familienbildung skizziert. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Deutsche Verein für eine notwendige Weiterentwicklung der Familienbildung aus, insbesondere im Hinblick auf die Öffnung der Angebote zu einem breitenwirksamen und niedrigschwelligen Angebot für alle Familien sowie die intensive Ansprache neuer Zielgruppen, wie z.B. Väter, Migrantinnen und Migranten und pflegende Angehörige. Gleichzeitig fordert der Deutsche Verein die Länder und Kommunen auf, ihrem gesetzlichen Auftrag nach§ 16 SGB VIII offensiv nachzukommen und sich für eine nachhaltige Finanzierung der Familienbildung einzusetzen. Daneben bilden Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wichtige Unterstützungsangebote für Familien. Sie haben den Auftrag von Bildung, Betreuung und Erziehung, sie sollen die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen sowie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Sowohl die Angebote der Familienbildung als auch die Angebote der Kindertagesbetreuung bildeten über Jahrzehnte zwei unabhängig voneinander agierende Systeme. Weder existierten fließende Übergänge von der Familienbildung, z.B. Eltern-Kind-Gruppen, zur Kindertagesbetreuung, noch arbeiteten diese Institutionen zusammen. Gerade diese notwendige Kooperation ist Schwerpunkt vieler lokaler und regionaler Aktivitäten. Besonders deutlich werden diese Vernetzungen in den Konzepten der Familienzentren in NRW, der Eltern-Kind-Zentren in Brandenburg, Nachbarschaftszentren oder auch der Mehrgenerationenhäuser, die seit Anfang des Jahres im ganzen Bundesgebiet entstehen. Diese Angebotsformen haben den Vorteil, dass sie verschiedene Hilfen gebündelt unter einem Dach anbieten, wie z.B. Betreuungsangebote und Informations- und Beratungsangebote für Eltern. Dadurch können Hemmschwellen abgebaut werden und Angebote leichter zugänglich gemacht werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Fami27 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung lien aufgrund der Vielzahl der Angebote diese unverbindlich wahrnehmen können, ohne sich der Gefahr der Stigmatisierung bzw. Diskriminierung aussetzen zu müssen. 3. Soziale Frühwarnsysteme – die Stärke liegt in der Vernetzung der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsämter und familienbezogenen Dienstleister Mit den jüngsten Fällen von Kindeswohlgefährdungen haben sich mehrere Bundesländer(v.a. NRW) und der Bund selbst zum Ziel gesetzt, sog. soziale Frühwarnsysteme aufzubauen. Sie bilden ein Instrument, um problematischen Entwicklungen in Familien vorzubeugen und stellen notwendige Strukturen bereit, um problematische Lebenslagen zu erkennen, zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Soziale Frühwarnsysteme zeichnen sich durch das Zusammenführen der drei Basiselemente aus: Wahrnehmen (Gefahrenpotenziale erkennen und Sensoren entwickeln, Wahrnehmung bewerten, prüfen und filtern) Warnen (konsequent Warnmeldungen an handlungsverpflichtete Institutionen und Personen weitergeben) Handeln (zeitnahes Reagieren der eigenen Institution oder gemeinsam mit anderen Institutionen) Der Deutsche Verein hat bereits im Jahr 2006 Empfehlungen zur Umsetzung des neu gefassten § 8a SGB VIII(Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung) erarbeitet. 4. Handlungsbedarfe für familienbezogene Dienste aus Sicht des DV zur Stärkung von Familien • Entwicklung und Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, • Entwicklung und Stärkung der Alltags-, Haushalts- und Wirtschaftskompetenz, • Angebote zu den Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung, • Informationen zum Umgang mit Zeit, • Unterstützungs- und Informationsangebote zum Thema Pflege/Betreuung Angehöriger, • Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, • Weiterentwicklung der Inhalte sozialer Dienste für Familien, orientiert an den jeweils sozialräumlichen Verhältnissen und Bedarfslagen vor Ort, • Zugänge zu Angeboten müssen niedrigschwellig gestaltet werden, indem sie alltagsnah, räumlich und zeitlich erreichbar, vertraulich, als Komm- und Gehstruktur vorgehalten werden, kulturelle und weltanschauliche Hintergründe beachten und anschlussfähig sind. Der DV hat praxisnahe Handlungsempfehlungen „Niedrigschwelliger Zugang zu familienunterstützenden Angeboten in Kommunen“ erarbeitet. Wichtig ist die spezifische Ansprache von neuen Zielgruppen, die mit den traditionellen Angebotsformen und Inhalten nicht erreicht worden sind. Dazu zählen insbesondere Migrantinnen und Migranten oder Väter. Der Deutsche Verein arbeitet derzeit an einem Papier zum Aufbau sog. kommunaler Bildungslandschaften. Eine kommunale Bildungslandschaft entsteht, wenn alle am Prozess der Bildung, Erziehung und Betreuung beteiligten Akteure ihre Angebote miteinander verschränken und zu einem konsistenten Gesamtsystem zusammenführen: Familie, Kindertageseinrichtung, Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Wirtschaft und Betriebe etc. Der Deutsche Verein hat mit seinem gemeinsam mit der Deutschen Bank Stiftung durchgeführten bundesweiten Praxisforschungsprojekt „Coole Schule: Lust statt Frust am Lernen“(2002 – 2005) bereits deutlich gemacht, dass es zur Zusammenarbeit unterschiedlichster Verantwortlicher im Bildungsbereich keine Alternative gibt. Gerade dieses Projekt hat aber auch gezeigt, dass es erforderlich ist, über eine reine Kooperation hinaus zu einem verbindlichen und abgestimmten strukturierten Zusammenwirken zu kommen. 28 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 5. Schlussbemerkung Frühe Hilfen für Familien sind aufgrund ihres präventiven Ansatzes grundlegend. In vielen Kommunen sind Angebote der Familienbildung in den letzten Jahren eher stiefmütterlich behandelt worden, Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe bildeten die Hilfen zur Erziehung, nicht die Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Mittlerweile ist ein Umsteuerungsprozess in Kommunen zu beobachten, der jedoch noch nicht ausreichend ist. In der aktuellen Diskussion, die sich merklich einseitig auf Unterstützungsarrangements für Familien mit kleinen Kindern(0–3/6 Jahre) konzentriert, sollte beachtet werden, dass jeder Übergang von einer Lebensphase in die nächste für Familien neue Herausforderungen und Brüche mit sich bringt. Wichtig erscheint daher, die Problemlagen von Familien mit älteren Kindern, Übergänge von Kita zu Schule und weiterführenden Schulen sowie die Berufseinstiegsphase nicht aus dem Blick zu verlieren. 29 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Christel Humme Kommentar zu Wilhelm Schmidt KOMMENTAR Einleitung Zunächst möchte ich aus meiner Sicht kurz die Problemlage und die entsprechenden Initiativen von politischer Seite darstellen. Es gibt bereits ein breites Spektrum an verfügbaren Maßnahmen, das in der Praxis konsequent zur Anwendung kommen muss. Wir scheinen es in erster Linie mit Defiziten beim Gesetzesvollzug zu tun zu haben, denn es mangelt nicht an ausreichenden gesetzlichen Regelungen. Wir haben in jüngster Vergangenheit immer wieder Fälle erlebt, bei denen Kinder vernachlässigt und misshandelt wurden und sogar zu Tode gekommen sind. In diesen Fällen haben die Bemühungen, das Wohl der Kinder zu gewährleisten und sie zu schützen, nicht ausgereicht. Wir müssen genau hinschauen bei der Analyse solcher Fälle. Einfache Schuldzuweisungen, wie sie in der Presse im Zusammenhang mit diesen schrecklichen Fällen immer wieder vorkommen, sind fehl am Platz. Und wir dürfen uns auch nicht der Illusion hingeben, dass jedes noch so gute Frühwarnsystem in Zukunft Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung vollkommen ausschließen wird. Gleichwohl müssen wir alles daran setzen, bereits vorhandene Hilfemaßnahmen und damit den Kinderschutz zu verbessern. Dabei möchte ich die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder deutlich betonen. Zudem haben wir es mit einer neuen Entwicklung zu tun: Der Hilfebedarf der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern ist deutlich größer geworden. Trennung und Scheidung, Erziehungsunsicherheiten bei den Eltern, ökonomische Schwierigkeiten und Arbeitslosigkeit sind Probleme, die viele Familien überfordern. Der Kinderschutzbund schätzt, dass es inzwischen etwa 100.000 Kinder gibt, die vernachlässigt werden. Wir dürfen also nicht nur die„Spitze des Eisbergs“ betrachten, sondern müssen auch„unter der Wasseroberfläche“ genauer hinschauen. Wir müssen uns fragen, wie die Gesellschaft und die zuständigen Institutionen Kinder besser schützen können. Bisherige und zukünftige Maßnahmen Wir haben 2005 mit dem KICK die Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls, die der Staat zur Wahrnehmung des Schutzauftrages treffen muss, verbessert. Durch Einführung des§ 8a SGB VIII haben wir den Jugendämtern eine fundierte Handlungsanleitung bei Verdachtsfällen an die Hand gegeben. Wir haben zudem den§ 42 SGB VIII(Inobhutnahme) reformiert, der die Jugendämter in die Lage versetzt, ein Kind im akuten Gefahrenfall den sorgeberechtigten Eltern zu entziehen. Bislang räumte das Gesetz ein solches Recht dem Jugendamt nur gegenüber Dritten, z. B. Pflegeeltern, ein. Wir werden die Evaluation des KICK, die noch in dieser Legislaturperiode geplant ist, genau analysieren und schauen müssen, inwieweit diese neuen Regelungen tatsächlich eine Verbesserung für gefährdete Familien und Kinder bedeuten. Wir haben während der Debatte über die Föderalismusreform darauf gedrängt, das SGB VIII in der konkurrierenden Gesetzgebung zu belassen. Somit wird weiterhin das Kinder- und Jugendhilferecht auf Bundesebene geregelt. Wie im Koalitionsvertrag verabredet, hat die Bundesregierung ein Aktionsprogramm„Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ auf den Weg gebracht, mit dem bundesweit vernetzte Angebote an frühen Hilfen 30 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs entwickelt und verbessert werden sollen. Wesentliches Ziel ist, Kinder besser durch die Vernetzung von Gesundheitshilfe(Gynäkologen, Hebammen, Kinderärzte etc.) und Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu schützen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Das Aktionsprogramm soll nicht zuletzt durch die wissenschaftliche Begleitung(Deutsches Jugendinstitut (DJI)) dazu beitragen, Lücken im System aufzufinden und zu schließen. Im Mai 2007 hat das„Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ seine Arbeit aufgenommen, das die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland koordinieren soll. Ein Verbund von Fachleuten aus der Praxis, aus den Kommunen, den Bundesländern und Wissenschaftler/-innen arbeiten dabei zusammen. Bereits vorhandenes Wissen wird zusammengetragen und weitergegeben, damit nicht jede Kommune bzw. jeder Träger das Rad neu erfinden muss. Das Zentrum hat seinen Sitz in Köln bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA), Partner ist das DJI. Des Weiteren haben wir am 23. Mai 2007 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausführlich über frühe Hilfen für Kinder und Familien diskutiert und den Antrag der Koalition„Gesundes Aufwachsen für Kinder ermöglichen – Kinder besser schützen – Risikofamilien helfen“ verabschiedet. Ein wichtiges Ziel des Antrages ist, insbesondere Kinder aus belasteten Familien besser zu schützen und zu fördern. Kinder müssen in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefördert und Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkannt werden. Wir sehen in dem Antrag unter anderem die Kinderuntersuchungen(§ 26 SGB V) als ein wichtiges Instrument an, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Wir wollen darauf einwirken, dass die Teilnahme an den sogenannten„Us“ verbessert wird und die Daten bei Nichtteilnahme für die Jugendämter nutzbar gemacht werden. Des Weiteren brauchen wir eine enge Kooperation von Kinderärztinnen und-ärzten, Krankenhäusern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulen, Kindergärten, Polizei, Gesundheits- und Jugendämtern. Noch dieses Jahr ist mit einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu„Familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ zu rechnen, der die Handlungsmöglichkeiten der Familiengerichte verbessern soll(u.a. sind Änderungen des§ 1666 BGB geplant). Beispielsweise sollen die Familiengerichte bereits weit unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs tätig werden können(§ 1666 Abs. 3 BGB) und laut Gesetz Gespräche mit den Eltern und bei Bedarf mit den Kindern zur„Erörterung der Kindeswohlgefährdung“ durchführen können (§ 50f FGG). Zudem sollen Familiengerichte und Jugendämter im Sinne einer„Verantwortungsgemeinschaft“ enger zusammenarbeiten(§ 81a SGB VIII neu). Ich möchte zudem auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umsetzung des„Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland“ hinweisen. Den Nationalen Aktionsplan haben wir in der 15. Legislaturperiode auf den Weg gebracht und darin sind als wichtige Handlungsfelder die Bekämpfung von Gewalt und Kindesvernachlässigung in der Erziehung sowie die Förderung der Gesundheit von Kindern aufgeführt. Einen Zwischenstand zur bisherigen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans erwarten wir Ende 2007. Und wir müssen uns dafür einsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte in der Verfassung sind keine Symbolpolitik, sondern würden Kinder in ihrer Rechtsposition stärken und hätten Auswirkungen auf gesetzliche Regelungen. Es müssen der Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in der Verfassung festgeschrieben sein. Beantwortung der Leitfragen • Welche Modellprojekte zur professionellen und/oder ehrenamtlichen Unterstützung junger Eltern gibt es in den Kommunen und wie sind die Erfahrungen, was das Erreichen von und die Akzeptanz bei Familien mit Problemlagen angeht? Als sehr gutes Beispiel ist die Stadt Dormagen zu nennen. 31 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Ein weiteres positives Beispiel ist das sogenannte Regensburger Modell mit dem Beratungsprojekt„Tausend und Keine Nacht“, das sich gezielt an Eltern von Babys und Kleinkindern richtet. Das Beratungsprojekt ist bei der Jugend- und Familientherapeutischen Beratungsstelle der Stadt Regensburg angesiedelt. Es hilft den Eltern ganz konkret dabei, die frühen Probleme mit ihren Kindern zu bewältigen und gleichzeitig die elterlichen Kompetenzen für spätere Entwicklungskrisen zu stärken. Eltern soll die Erfahrung vermittelt werden, dass sie schnell und unbürokratisch Beratung erhalten können und mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Zudem ist es sinnvoll, dass ehrenamtliche Familienpaten in bestimmten Familien Hilfe und Unterstützung leisten. Alle Bundesländer sind gerade damit beschäftigt, den Kinderschutz zu verbessern und die Akzeptanz etwaiger Maßnahmen bei den Eltern zu erhöhen. Ich möchte drei positive Beispiele nennen: In Bremen ist im Mai 2007 ein Kindeswohlgesetz in Kraft getreten, das u.a. • den Ausbau des Familienhebammenprogrammes, • aufsuchende Beratung in benachteiligten Wohnquartieren sowie • die Einführung eines verbindlichen Einladungswesens zur Verbesserung der Teilnahme an den Kinderuntersuchungen vorsieht. In Brandenburg sollen die erforderlichen Daten der neugeborenen Kinder an das Landesgesundheitsamt weitergegeben werden, dieses lädt dann zentral zu den U 6- bis U 9-Untersuchungen ein. Nehmen die Kinder nicht an den entsprechenden Us teil, werden die Daten an den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zur Einleitung weiterer Maßnahmen weitergegeben. Auch in Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Einladungs- und Erinnerungswesen für die Steigerung der Teilnahme an Kinderuntersuchungen geplant. Lokale Netzwerke sollen bei dem geplanten Kinderschutzgesetz eine große Rolle spielen. • Welche Chancen und Risiken bietet die Phase um die Geburt eines Kindes für das künftige Aufwachsen und das Zusammenleben in der Familie? Die Phase der Geburt bietet eine große Chance: Direkt im Anschluss an die Geburt sind Eltern noch am besten ansprechbar, denn dann ist deren Bestreben am größten, gute Eltern zu werden. Wenn die frühen Angebote sich an alle Eltern richten, werden sie auch als nicht diskriminierend wahrgenommen. Wir müssen frühestmöglich die Erziehungsverantwortung von Eltern fördern und Eltern„an die Hand nehmen“, gerade wenn sie sich unsicher fühlen. • Wie müssen Hilfen konzipiert sein, damit sie vor allem von den Risikofamilien angenommen werden? Vor allem Risikofamilien(z.B. mit Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen) müssen möglichst früh – schon vor der Geburt – und möglichst niedrigschwellig erreicht werden. Beschäftigte in der Geburtsvorbereitung, der Geburtshilfe und Hebammen haben hierbei eine wichtige Funktion. Risiken können oft frühzeitig erkannt und sofort Hilfen angeboten werden. Eltern müssen Hilfestellungen gegeben werden, damit sie eine liebevolle, stabile und förderliche Beziehung zu ihrem Kind aufbauen können. • Welche Rolle können die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen innerhalb eines umfassenden Schutz- und Hilfekonzepts für Kinder spielen? Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind als ein wichtiges Instrument innerhalb eines umfassenden Hilfesystems anzusehen, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Die Nichtteilnahme kann ein Indiz dafür sein, dass Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachkommen. Insofern sind eine Steigerung der Teilnahmequoten, ein Rückmeldewesen sowie die Weitergabe von Daten bei nicht erfolgter Teilnahme wichtige 32 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Maßnahmen, um Kinder besser zu schützen. In vielen Bundesländern nehmen diese Maßnahmen eine zentrale Funktion der entsprechenden Konzepte ein. Schlussbemerkung Ich möchte die Forderung des Vorsitzenden des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Wilhelm Schmidt, unterstreichen, dass die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden muss. Denn starke Kinder brauchen starke Eltern. Der Deutsche Verein hat in seinen Empfehlungen zur Familienbildung richtig erkannt, dass es hier um die Stärkung der„elterlichen Beziehungs-, Erziehungs-, Fürsorge-, Bildungs- und Alltagskompetenzen“ 1 geht und gehen muss. Eltern Kompetenzen vermitteln heißt auch, Armut in Familien vorzubeugen. Wir müssen zudem bestimmte Zielgruppen wie Migrantenfamilien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige gezielter als bisher mit Angeboten der Familienbildung nach§ 16 SGB VIII ansprechen. Die Angebote müssen stärker als bisher auf den Ausgleich von Defiziten ausgerichtet sein und sich beispielsweise auf Gesundheitsbildung und-vorsorge, Pflege, Ernährung und Bewegung konzentrieren. Ich gebe Wilhelm Schmidt auch Recht, dass wir die Unterstützung von Familien nicht nur auf das frühkindliche Alter von Kindern konzentrieren dürfen. Auch ältere Kinder und Jugendliche mit bestimmten Problemlagen brauchen Unterstützung. Und wir müssen den Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen voranbringen, damit Präventions- und Bildungsangebote mehr Kinder und Jugendliche erreichen. Ich möchte abschließend noch einen anderen Aspekt ansprechen: Wir müssen uns auch den finanziellen Druck in vielen Kommunen auf kommunale Hilfestrukturen vor Augen führen, der nicht selten zu strukturellen Überforderungen von Fachkräften, zu Personaleinsparungen in der Jugendhilfe und zu Streichungen von Angeboten führt. Der Fall Kevin in Bremen und das Ergebnis des Untersuchungsausschusses haben uns deutlich gemacht, dass unter anderem Sparzwänge zum Versagen des Hilfesystems geführt haben. 2 Wir brauchen verlässliche und nachhaltige Finanzierungsstrukturen, um den Fachkräften Planungssicherheit geben und ihnen Fort- und Weiterbildungen ermöglichen zu können. Der Bund muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, den Austausch über gute Beispiele der Praxis befördern und mit Modellprojekten neue Initiativen anstoßen. Bei der Umsetzung von tragfähigen frühen Hilfen sind vor allem die Kommunen gefragt. 1 aus: Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Familienbildung, März 2007. 2 z.B. Auflösung der aufsuchenden Familienberatung im Jahr 2006 trotz nachgewiesener hoher Methodenkompetenz; Zielvereinbarungen zur Senkung von Fallzahlen. Siehe Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für Soziale Dienste, Bremen, 18. April 2007. 33 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Mehr Chancengleichheit in der Schule – aber wie? Impuls: Ernst Rösner IMPULS Die Frage, die ich heute beantworten soll:„Mehr Chancengleichheit in der Schule – aber wie?“ löst namentlich bei Verbänden und Parteien reflexhafte Antworten aus. Sie reichen von der Verbesserung des Unterrichts und der Veränderung der Lehrerausbildung über den produktiven Umgang mit Heterogenität bis hin zur unvermeidlichen Reform der Schulstruktur – je nachdem. Je länger mein eigenes Nachdenken über zufriedenstellende Antworten währte, desto mehr Unbehagen stieg in mir auf. Am Ende habe ich mich gefragt, ob die Frage nach Chancengleichheit in der Schule womöglich zu kurz gegriffen sei. Zur Vorbereitung auf dieses Referat habe ich meinen hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen im Institut für Schulentwicklungsforschung die Frage gestellt:„Mit welchen Maßnahmen bestehen nach Eurer Auffassung die besten Aussichten, die Frage nach dem ‚Wie’ konstruktiv zu beantworten?“ Die Rückmeldungen per E-Mail waren so zahlreich wie unterschiedlich – und alle waren begründet. Aber bevor ich auf diese Anregungen näher eingehe, möchte ich meine Unsicherheit im Umgang mit der Themenstellung erläutern. Die Frage nach mehr Chancengleichheit in der Schule legt natürlich das Nachdenken über schulpolitische Maßnahmen nahe. Davon sind viele in der Diskussion und manche in der Erprobung. Letztlich aber laufen sie zumeist darauf hinaus, Defizite auszugleichen, die sich lange vor dem Beginn des organisierten Lernens herausgebildet haben. Nicht ohne Grund haben Erziehungswissenschaft und weite Bereiche der Politik das Vorschulalter als unerlässlichen Zeitrahmen für Förderung und Kompensatorik entdeckt. Auch wenn wir bislang nur wenig über die Wirkung von Krippenerziehung, Sprachstandserhebungen, Kooperationen zwischen Kindergarten und Grundschule und flexible Schuleingangsphase wissen – überwiegend teilen wir die Überzeugung, dass das alles besser sein muss als die überkommene westdeutsche Praxis. Trivial ist der Befund, dass Kinder von Geburt an ungleich sind. Sie verfügen über unterschiedliche Anlagen, Begabungen und Lebensoptionen. An dieser„primären Ungleichheit“ ist so gut wie nichts zu ändern. Was aber dann als„sekundäre Ungleichheit“ folgt, zeigt ein bedrückendes Maß an unterschiedlichen Lebenschancen, und das sogar im Sinn von Überlebenschancen, wie uns zahlreiche traurige Vorkommnisse von körperlicher, geistiger und emotionaler Verwahrlosung in den letzten Jahren gezeigt haben. Die Fälle gleichen sich insofern, als die Eltern mit der Aufgabe der Erziehung überfordert waren – und niemand es bemerkte und intervenierte. Doch wir müssen nicht Zuflucht zu den Extremen nehmen, um die Feststellung zu treffen, dass mit dem Zeitpunkt der Geburt die Lebenschancen der Kinder auseinander driften – und auch hier interveniert letztlich niemand. Ich nenne das Aufwachsen in desolaten Familienverhältnissen, in Armut, in Unwissenheit und in sprachlich-kultureller Isolation, die im Einzelfall so weit geht, dass Vorschulkinder für kleines Geld so lange bei Verwandten im Ausland untergebracht werden, bis sie die Schulpflicht in Deutschland zur Rückkehr zwingt. Solche Kinder kommen bereits beschädigt in der Vorschule an(sofern sie überhaupt eine besuchen) und bedürfen in der Grundschule noch der Einübung in basale Kommunikation, oft auch in elementare Kulturtechniken wie das Essen am Tisch unter Verwendung von Geschirr und Besteck. Als Gegenentwurf dann das behütete Kind, umgeben von sorgenden Eltern, die das vorhandene„kulturelle Kapital“ freigebig und überwiegend erfolgreich an ihre Kinder weiterreichen. 34 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Was nach der Einschulung für die Kinder aus schwachen Familien folgt, ist die bekannte Aneinanderreihung von Benachteiligungen, die mit brutaler Konsequenz die schrittweise Ausgrenzung von der Teilhabe am wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zur Folge hat. Wir kennen das alles: Schulische Misserfolge in der Grundschule, Schullaufbahnempfehlungen oder Schullaufbahnentscheidungen der Lehrkräfte wie auch der Eltern in Abhängigkeit vom Familienhintergrund, Einmündung in Schulen mit„schwierigem Milieu“, wie Baumert 3 sie nennt. Schulen, in denen sich die„Risikoschüler“ häufen(auch Baumert), Schulen, die im Extremfall milieuspezifische Wertgefüge entwickeln. Aber es gibt auch Schülerinnen und Schüler, die es erwartungswidrig ins Gymnasium geschafft haben und dort von ihrer sozialen Herkunft eingeholt werden. Bei Misserfolg verlassen sie die Schule eher als ihre Mitschüler, nach dem Erwerb des Abiturs scheuen viele das zeit- und kostenaufwendige Studium. Das führt letztlich zur Kernfrage: Was ist unserer Gesellschaft ihr Nachwuchs und damit ihr Fortbestand wert? Das ist weit mehr als eine demographisch begründete Frage. Wichtiger noch: Wie äußert sich Wertschätzung in praktizierter Solidarität? Ich meine damit keine idealistisch motivierte Zuwendung und keine religiös abgeleitete Caritas, sondern weitsichtige Hilfe, latent wie manifest, im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Die Verantwortung der Gesellschaft für ein gedeihliches Aufwachsen aller Kinder kann nicht mit der Schule einsetzen. Sie muss vom ersten Tag ihres Lebens die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder im Auge haben, sie muss Vätern und Müttern eine sichere Aufbewahrung der Kleinkinder gewährleisten, sie muss dafür sorgen, dass die Vorschule tatsächlich Vorschule ist und erfolgreich Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Eine so verstandene Solidarität umfasst zwingend die Beteiligung des Staates an den Kosten der Kindererziehung, auch im wohlverstandenen Eigeninteresse. Dass hier noch erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, belegt die aktuelle und unsägliche Debatte über die so genannte Herdprämie, die zur Mitnahme staatlicher Transferleistungen einlädt, ohne dass benachteiligte Kinder in irgendeiner Form Nutzen daraus ziehen können. Wie weit aber darf gesellschaftliche Solidarität gehen? Da haben wir auf der einen Seite die Vorgabe des Grundgesetzes in Artikel 6:„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ In der missbräuchlichen staatlichen Nutzung dieser Einrichtungen liegt ja das Motiv für diese Bestimmung. Aber lässt sich damit eine Nichteinmischung des Staates in die Privatsphäre der Eltern begründen? Nach meiner Überzeugung widersprechen zum Beispiel verbindliche frühkindliche Gesundheitsüberprüfungen ebenso wenig dem Grundgesetz wie die heute schon möglichen Interventionen der Behörden, wenn das Erziehungsrecht nicht wahrgenommen, wenn die Verpflichtung zur Pflege nicht akzeptiert wird. Sofern es bemerkt wird. Auf der anderen Seite erleben wir, dass fragwürdiger Toleranz oft ein höherer Wert beigemessen wird als praktischer Unterstützung. Das gilt vor allem für Kinder aus Migrantenfamilien, genau: für Mädchen. Ihnen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen, kann im Zweifelsfall bedeuten, sich über Traditionen und Konventionen der Herkunftsländer hinwegzusetzen. Auch das gehört zum Thema Chancengleichheit. Beim Thema Chancengleichheit geht es folgerichtig um mehr als um das Handlungsfeld Schule. Auch in den Stellungnahmen meiner Kolleginnen und Kollegen wird deutlich, dass eine isolierte Betrachtung des Schulwesens zu kurz greift. Sie betonen das Desiderat einer sozialen Durchmischung der Wohnquartiere ebenso wie die Notwendigkeit qualifizierter Frühförderung in attraktiven Einrichtungen. Hingewiesen wird auf das im Ruhrgebiet entwickelte Konzept einer „neuen Kompensatorik“, gekennzeichnet durch spezifische, im Bedarfsfall auch verbindliche För3 J. Baumert et al.(Hrsg.), 2001: PISA 2000: Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich 35 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung dermaßnahmen für sozial Benachteiligte, angefangen von der vorschulischen Sprachförderung bis hin zur Vorbereitung auf die berufliche Bildung. In diesem Zusammenhang scheint auch die Einbeziehung der Eltern in das Schulleben von bislang unterschätzter Bedeutung zu sein. So ist in der als beste Schule Deutschlands preisgekrönten Grundschule„Kleine Kielstraße“ die Elternarbeit ein anerkanntes Erfolgskriterium. Die Schule im engeren Sinne kommt selbstverständlich nicht zu kurz. Eher prinzipieller Art ist hier die Forderung nach einer Umstellung des gesamten Denkens im Bildungswesen von der Auslese zur Förderung, konsequent also zur individuellen Förderung. In diesem Punkt herrscht unter meinen Kolleginnen und Kollegen das größte Einvernehmen, aber die Umsetzung eines solchen Leitziels käme einem Paradigmenwechsel im Erziehungs- und Bildungsauftrag der deutschen Schulen gleich und bliebe nicht folgenlos für konkrete Maßnahmen. Lehrerinnen und Lehrer müssen die Verschiedenartigkeit der Schülerinnen und Schüler als Chance begreifen und ihren Unterricht konsequent auf Individualisierung und Differenzierung abstellen. Innovative Unterrichtsformen aus der recht erfolgreichen Grundschule wie beispielsweise Freie Arbeit und Wochenplanarbeit sollten auf ihre Übertragbarkeit in weiterführende Schulen untersucht werden. An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass die Forderung nach Chancengleichheit nicht auf die Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien begrenzbar ist. Chancengleichheit umfasst nach meinem Verständnis auch die Mitnahme von Kindern mit Behinderungen – und damit eine Abkehr vom deutschen Sonderweg der Aussonderung, die ja einer Abschiebung gleichkommt und„Schonraumfalle“ genannt wird. Viele ermutigende Beispiele belegen, dass sich Kinder mit ausgeprägten Lernschwächen und geistigen Behinderungen im Regelschulwesen weitaus besser entwickeln können, ohne dass Kindern ohne Behinderung aus dem gemeinsamen Unterricht ein Nachteil erwächst. Mehr noch: Bei einer großzügigen Definition von Chancengleichheit sollte die Frage zulässig sein, welche Chancen, die Lebenswirklichkeit in ihrem Facettenreichtum kennenzulernen, werden Kindern aus bildungsbürgerlichen Familien vorenthalten, wenn gemeinsamer Unterricht an der Schwelle zur Sekundarstufe I endet? Zugegeben, das sind nicht die Kinder, die zu allererst besonderer Unterstützung bedürfen, aber es sind auch Kinder. Allerdings werden Klagen darüber von Eltern nur ausnahmsweise überliefert. Individualisierung und Differenzierung also. Das stellt hohe Anforderungen an die Lehrkräfte. Sie sind es schließlich in erster Linie, die diesen Paradigmenwechsel mittragen und gestalten müssen. In ihrer Ausbildung und durch Fortbildung müssen sie dazu qualifiziert werden. Dazu gehört auch, dass Lehrkräfte elaborierte diagnostische Fähigkeiten erwerben – aber nicht reduziert auf den Umgang mit Tests und Lernstandserhebungen, sondern auch, um erkennen zu können, wann mit einem Kind etwas nicht stimmt. Schulische Betriebsform und Schulorganisation sind nicht alles, aber die Frage muss erlaubt sein, wie stark sich innere und äußere Schulentwicklung wechselseitig bedingen. Individuelle Förderung ist nach meiner Überzeugung nur in einem verbindlichen Ganztagsunterricht effektiv zu verwirklichen, und wer heterogene Lerngruppen will, kommt um integrierte Systeme nicht herum. – Am Rande bemerkt: Dies kommt mir in der öffentlichen Diskussion immer noch ein wenig zu kurz, dass nämlich alternative Organisationsformen kein Wert an sich sind, sondern als erweiterte pädagogische Handlungsfelder begründet werden. Offenbar gibt es so etwas wie kleine und große strukturelle Reformen. Wer den Reformbedarf des deutschen Schulsystems akzeptiert(wer tut das nicht?), vor großen Würfen aber zurückschreckt, beschwört bisweilen das„Drehen an Stellschrauben“ im vorhandenen System. Beliebt sind in diesem Kontext Forderungen nach Einschränkung oder Abschaffung des Sitzenbleibens und ein so genanntes Abschulungsverbot. Dagegen ist nichts einzuwenden, beides könnte einen gewissen Druck aufbauen, die Lernkultur den pädagogisch motivierten Restriktionen anzupassen. Es sollte aber die Frage erlaubt sein, ob nicht Organisationsformen der Vorzug gegeben wird, die als vollständige Angebote Abschulen gegen36 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs standslos machen und mit einem flexiblen Differenzierungskonzept Sitzenbleiben erübrigen. Ganztagsschulen(und zwar„richtige, also mit allen anwesenden Lehrkräften“, wie ein Kollege schreibt) sind zentrale Bestandteile eines Handlungskonzeptes zum Abbau ungleicher Bildungschancen. Richtige Ganztagsschulen sind gebundene Ganztagsschulen. Zu richtigen Ganztagsschulen kommt man aber nicht, wenn einem einzigen Bildungsgang dieses Konzept zuerkannt wird, wie derzeit den Hauptschulen in NordrheinWestfalen, wo vielfach die Flucht aus der Ganztagshauptschule in die Halbtagshauptschule angetreten wird. Und Gesamtschule? Eine isolierte Forderung nach integrierten Systemen ist für mich nicht überzeugend. Ein Kollege stellte seine Vision einer neuen Schule folgendermaßen dar:„Insgesamt schwebt mir das Modell einer ‚geöffneten’, ganztägigen Stadtteilgesamtschule vor, die sich als ein Bestandteil einer umfassend angelegten gemeinwesenorientierten Arbeit versteht, die die dort lebenden Menschen in aktivierender Form darin unterstützt, die Mitgestaltung ihrer Lebensbedingungen verstärkt in die Hand zu nehmen.“ Das würde ich so unterschreiben, aber ein Plädoyer für den Abbau von Ungleichheit um ein Plädoyer für den Ausbau von Ungleichheit ergänzen. Das hört sich möglicherweise widersinnig an, ist es aber nicht. Ich meine hier eine gezielte und bedarfsgerechte Ungleichbehandlung von Schulen. Das gilt für ihre materielle Ausstattung (eine Kollegin nennt exemplarisch das nachgewiesene„digital gap“ zwischen Schülern verschiedener Herkunft, womit Zugänglichkeit und Nutzung neuer Medien gleichermaßen gemeint sind), das gilt für das differenzierte Vertrautmachen mit Kulturgütern(Theater- und Museumsbesuche, Kunst- und Musikförderung, Theaterspiel, Hinführung zur Literatur), das gilt nicht zuletzt für die Personalausstattung der Schulen. Nichts erscheint mir ungerechter als eine Gleichbehandlung der Schulen bei der Lehrerversorgung. Hier müssen zwingend neue Wege beschritten werden. Ich stelle mir vor, dass ergänzend zur Schülerzahl ein weiterer Bemessungsfaktor eingeführt wird, der erstens die Sozialstruktur der Schülerschaft berücksichtigt(hier tastet sich Hamburg behutsam an eine Lehrerversorgung nach empirisch ermittelten Sozialindikatoren heran) und zweitens den praktischen Umgang mit Heterogenität. Die Formel hierzu könnte lauten: Je mehr gemeinsamer Unterricht, desto höher die Zahl der Lehrerstellen. Einer pauschalen Forderung nach einem vermehrten Einsatz von Sozialpädagogen kann ich mich nicht anschließen. Ich weiß ihr Bemühen um die Stärkung der Schwachen sehr wohl zu würdigen, wünsche mir aber ein Schulkonzept für die Zukunft, in dem Sozialpädagogen nicht (wie bisher stark verbreitet) als Ausweis einer besonders belasteten Schule wahrgenommen werden. Fazit: Was ich aufgeführt habe, kann nach meiner Überzeugung nicht losgelöst von einer Neudefinition der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die nachwachsenden Generationen verstanden werden. Ich könnte deshalb auch mit einer klassischen sozialdemokratischen Wendung abschließen: Nur die Starken können sich einen schwachen Staat leisten. Wenn das stimmt, liegen die Konsequenzen für Vorschule und Schule auf der Hand. 37 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Marianne Demmer Kommentar zu Ernst Rösner KOMMENTAR Ich stimme Ernst Rösners Ausführungen im Großen und Ganzen zu. Ich werde mich deshalb darauf konzentrieren, einige Punkte zu verstärken oder mit weiteren Aspekten anzureichern. Unserer Diskussion könnte vielleicht die Würze eines deutlichen Widerspruches fehlen. Chancengleichheit und das Handlungsfeld Schule Ernst Rösner ist zuzustimmen, wenn er konstatiert:„Beim Thema Chancengleichheit geht es um mehr als um das Handlungsfeld Schule. Eine isolierte Betrachtung des Schulwesens greift zu kurz.“ Allerdings muss darauf geachtet werden, dass diese zweifellos richtige Erkenntnis nicht dazu führt, dass die Bedeutung des Schulwesens für Chancengleichheit gering geschätzt wird. Die Kultusministerkonferenz z.B. macht diesen Fehler, indem sie Chancengleichheit als Thema der frühkindlichen Bildungsphase stark akzentuiert, die Bedeutung des Schulwesens hingegen nicht systematisch thematisiert. Die Handlungsfelder der KMK beruhen auf der These: Chancenungleichheit zu verringern ist Aufgabe der frühen Bildungsphase. Thema der Schule ist die Verbesserung der Leistung. Diese Haltung der KMK begünstigt Meinungen, Haltungen und Organisationen im Schulbereich, denen Chancengleichheit kein vordringliches oder überhaupt kein Anliegen ist.„Schuld“ an Chancenungleichheit sind danach Elternhaus, das bildungsunfreundliche öffentliche Klima oder unlustige Jugendliche. Schulen können „nichts machen“. Ihnen fehlen die Ressourcen, die Ausbildung usw. Eine isolierte Betrachtung des Schulwesens greift zwar zu kurz. Die Vernachlässigung des Schulwesens in Fragen Chancengleichheit wäre jedoch ein schwerer Fehler. Bedeutung der„primären Ungleichheit“ Bei der Suche nach Gründen für Chancenungleichheit spielt die„primäre Ungleichheit“ eine zentrale Rolle. Ernst Rösner konstatiert, dass an der„primären Ungleichheit so gut wie nichts zu ändern“ ist. Das stimmt z.B. zweifellos für die Geschlechtszugehörigkeit, für die ethnische Herkunft, das kulturelle und materielle Kapital des Elternhauses oder gewisse genetische Dispositionen. Dass es primäre Ungleichheit gibt, ist sicher nicht zu bestreiten. In welchem Ausmaß und auf welchen Gebieten es sie gibt oder welche Merkmale als bedeutsam gelten und Ungleichheit konstruieren, ist jedoch gesellschaftlich und politisch zu beeinflussen. Dass sich in unserer Gesellschaft – Stichwort Zweidrittelgesellschaft – Arbeitslosigkeit, Bildungs- und Partizipationsarmut mittlerweile„vererben“, ist ein gesellschaftliches Konstrukt und könnte sehr wohl verändert werden, wenn es denn gewollt wäre. Begabungsglaube und der Glaube an Chancenungleichheit als unveränderbare soziologische Konstanten sind im deutschen bildungspolitischen Diskurs so tief verankert, dass sie jahrzehntelang den Blick dafür verstellt haben, dass das Ausmaß von Chancenungleichheit sehr wohl beeinflussbar ist. Inwieweit Erziehungs- und Bildungsanstrengungen in der Lage sind, auf primäre Ungleichheit einzuwirken, sie zu verstärken, zu stabilisieren oder abzuschwächen, auch dies muss Problem und Herausforderung für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und Pädagogik bleiben. Primäre Ungleichheit darf nicht als Vorwand benutzt werden, sich um Chancengleichheit nur mit halber Kraft zu bemühen oder schnell zu resignieren. 38 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Erziehung – Schule – Elternrecht Zu den in Deutschland immer wieder diskutierten Fragen gehört das Verhältnis von Kindeswohl und Elternrecht. Es besteht nach wie vor Unsicherheit, ob das Elternrecht nicht vielleicht doch über dem Kindeswohl steht. Das hat damit zu tun, dass das Elternrecht im Grundgesetz steht (Artikel 6:„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“), dass die gleichzeitig beschriebene„Pflicht“ an zweiter Stelle steht und dass das originäre Recht des Kindes, wie es in der auch von Deutschland ratifizierten UNKinderrechtskonvention kodifiziert ist, bisher weder ins Grundgesetz noch in die Landesverfassungen Eingang gefunden hat. Nach der UN-Kinderrechtskonvention ist das Kind ein eigenes Rechtssubjekt(das niemandem„gehört“) und die Elternrechte und Elternpflichten sind am Kindeswohl orientiert. Eltern haben danach das Recht und die Pflicht, alles zu tun, was dem Wohl des Kindes dient bzw. alles zu unterlassen, was ihm entgegensteht. Wenn dieses Subjektverständnis des Kindes in Deutschland selbstverständlich wäre, wären viele Maßnahmen politisch und juristisch sehr viel leichter durchzusetzen. Dann wäre klar, dass es bei Missachtung des Kindeswohls keine„Privatsphäre“ der Eltern geben kann. Wenn Eltern ihre Kinder nicht schützen und pflegen, muss es die Gesellschaft bzw. der Staat tun. Allerdings kann dies sinnvoll nur auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts geschehen. Ein bevormundendes Staatsverständnis verbietet sich. Die Berufung auf Elternrecht und Elternpflichten kann Bildungspolitik, Bildungseinrichtungen und Pädagoginnen und Pädagogen nicht davon entlasten, sich vorbehaltlos für das Recht auf Bildung eines jeden Kindes einzusetzen – und zwar auf der Basis von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung – wie es die UN-Kinderrechtskonvention verlangt. Von der Auslese zur(individuellen) Förderung Zweifellos kommt die„Forderung nach einer Umstellung des gesamten Denkens im Bildungswesen von der Auslese zur Förderung, konsequent also zur individuellen Förderung“ einem Paradigmenwechsel im Erziehungs- und Bildungsauftrag der deutschen Schulen gleich, wie Ernst Rösner konstatiert. Zweifellos kann dieser Paradigmenwechsel nicht folgenlos bleiben. Er verlangt nach konkreten Maßnahmen. Lehrerinnen und Lehrer müssen die Verschiedenartigkeit der Schülerinnen und Schüler als Chance begreifen und ihren Unterricht konsequent auf Individualisierung und Differenzierung abstellen. Die GEW hat gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern im Rahmen eines Comenius-Programmes Fortbildungsbausteine entwickelt, für die derzeit Multiplikatoren ausgebildet werden. Im nächsten Jahr gehen wir bundesweit mit einer Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer zum individuellen Lernen und zum Umgang mit Heterogenität an den Start. Im Vorschulbereich werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erprobt zur Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern. Also – wir nehmen diese Aufgabe im Rahmen unserer Möglichkeiten sehr viel ernster als es die meisten Landesregierungen tun. Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass von den Lehrerinnen und Lehrern die Quadratur des Kreises verlangt wird. Sie sollen sich der selektiven Mechanismen, auf denen unser Schulsystem beruht, nicht bedienen. Obwohl für individuelle Förderung schlecht ausgebildet und ausgestattet, sollen sie mit pädagogischem Ethos wett machen, wozu sich die Bildungspolitik nicht in der Lage sieht – nämlich Struktur, Kultur und Philosophie des Schulsystems zu harmonisieren. Kinder mit Behinderungen Besonders notwendig und wichtig finde ich den Hinweis darauf, dass die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen nicht zu mehr Chan39 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung cengleichheit führt, sondern zu weniger. Auch hier ist die UN-Kinderrechtskonvention eindeutig, wenn sie in Artikel 23 fordert, sicher zu stellen, dass„Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist“. Alle Bemühungen um ein inklusives Schulsystem stoßen an die Grenzen unseres selektiven Systems. Inklusion endet in der Regel beim Übergang in die weiterführenden Schulen. Chancengleichheit für Kinder aus bildungsbürgerlichen Familien Der Aspekt„Chancengleichheit für Kinder aus bildungsbürgerlichen Familien“ verdient es m.E. nach, näher beleuchtet zu werden. Die Selektivität unseres Schulsystems und die Angst vor„sozialer Infektion“ im deutschen Bildungsbürgertum(„Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“) bringt ja nicht nur individuelle Erfahrungsarmut bezüglich der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit sich. Sie führt auch zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Denn es sind unsere Leistungsund Verantwortungseliten, die sich kein Bild von der gesamten gesellschaftlichen Realität machen können. Die unrealistischen und stereotypen Vorstellungen, die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten von Hauptschülerinnen und Hauptschülern haben und umgekehrt, sind zudem ein wichtiger Grund für den schwindenden Zusammenhalt in der Gesellschaft und die schwindende soziale Verantwortungsbereitschaft in großen Teilen der gesellschaftlichen Elite. Chancengleichheit, Schulorganisation und individuelle Förderung Ich bin Ernst Rösner dankbar, dass er der Frage nicht ausweicht, was ein Mehr an Chancengleichheit, individuelle Förderung und das JA zu Heterogenität mit„schulischer Betriebsform und Schulorganisation“ zu tun haben. Derzeit besteht bei den politisch Verantwortlichen, leider assistiert von einflussreichen Wissenschaftlern, die fatale Neigung, ein Mehr an Chancengleichheit und individueller Förderung einzig in die Verantwortung und Zuständigkeit der Lehrerinnen und Lehrer zu verweisen. Die Präambeln novellierter Schulgesetze werden mit blumigen Appellen und Bekenntnissen zur individuellen Förderung geschmückt. Die Untersetzung individueller Förderung mit Ressourcen und Konzepten oder der notwendigen Lehrerfortbildung unterbleibt jedoch. Schlimmer noch: Die Energien der Lehrkräfte werden fehlgeleitet und absorbiert in immer neuen Maßnahmen zur Perfektionierung der Selektion und Qualitätssicherung. Rainer Domisch vom finnischen Unterrichtsministerium und Zentralamt für Unterrichtswesen hat am 03.02.2007 in einer Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Kultusministerin auf den engen Zusammenhang von individueller Förderung, Schulstruktur und Lernkultur hingewiesen. Zitat: „Individuelle Förderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern kann nur innerhalb eines gesamten Schulsystems gelingen, in dem Schulstruktur und Lernkultur einer ständigen Harmonisierung unterzogen werden und in dem Förderung als Grundprinzip des Unterrichtes die tragende Säule darstellt.... Eine frühe Selektion von Kindern, also eine so genannte Begabtenauslese von 9- oder 10-Jährigen lässt unverantwortlich viele Begabungen eines ganzen Schülerjahrganges außer Acht. Je höher die Anforderungen an den gesamten Schülerjahrgang sind, desto besser schneiden alle Schüler eines Jahrganges ab.“ Und Andreas Schleicher hat auf der selben Veranstaltung gesagt: „Individuelle Förderung(erfordert) radikales Umdenken in der Organisation von Schule, in einer Art und Weise die den individuellen Lernfortschritt in den Mittelpunkt stellt, und in der Schulen Verantwortung für den Lernerfolg übernehmen anstatt Schwierigkeiten auf Schulformen mit geringeren Leistungsanforderungen abzuwälzen.“ 40 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs In diesem Sinne muss die Frage nicht nur erlaubt sein, wie stark sich innere und äußere Schulentwicklung wechselseitig bedingen – nein, diese Frage muss dezidiert gestellt werden – auch innerhalb der KMK. Lehrerinnen und Lehrer sind hoffnungslos überfordert, wenn sie systembedingte Defizite allein durch pädagogische Ethos, Können und Engagement kompensieren sollen, während KMK und viele Kultusminister sich in ihrer Konfliktscheu einrichten und die Strukturfrage tabuisieren. Die KMK wäre gut beraten, wenn sie ihre Bremserrolle aufgäbe und sich einer offenen wissenschaftlichen Debatte stellte, sie vielleicht sogar selbst initiierte. Lange aufzuhalten ist sie sowieso nicht mehr. Der Zusammenhang von innerer und äußerer Schulentwicklung muss der systematischen wissenschaftlichen Erforschung zugänglich gemacht werden. Es wäre dabei z.B. auch der Frage nachzugehen, ob und unter welchen Umständen Ganztagshauptschulen ein Mehr an Chancengleichheit ermöglichen. Der Umstand, dass die PISA-Ergebnisse keinen unabweisbaren Zusammenhang zwischen Schulleistung und Schulorganisation ergeben, hat bislang dazu herhalten müssen, die Schulstruktur in Gänze für nachrangig zu erklären und einzig auf„guten Unterricht“ zu orientieren – so als sei Unterricht eine von sonstigen Variablen unabhängige Konstante. Mit der Fokussierung auf„guten Unterricht“ wird verdrängt, dass sich der enge Zusammenhang zwischen früher Selektion und ungleichen Bildungschancen sehr wohl mit den PISA-Daten empirisch belegen lässt – ein Umstand, der wissenschaftlich nicht bestritten wird. Sowohl international als auch innerhalb Deutschlands haben diejenigen(Bundes-) Länder, so Ludger Wößmann vom Ifo-Institut(München), die später und schwächer selektieren, einen besseren Chancengleichheitsverlauf nach der Grundschule als(Bundes-)Länder mit früherer und starker Selektion. Am Ende der Grundschulzeit – das hat die IGLU-Studie gezeigt, liegt Deutschland in Sachen Leistung und Chancengleichheit noch recht gut. Der dramatische Einbruch erfolgt in der Sekundarstufe. Diese Befunde sprechen dafür, dass die in Deutschland brachliegenden Potenziale nicht durch die Perfektionierung der Selektionsmechanismen entfaltet werden, sondern indem man sich um die Verbesserung der Chancengleichheit sorgt. Auf jeden Fall – so viel dürfte sicher sein – wird die Öffentlichkeit bei den nächsten PISAErgebnissen ein wachsames Auge darauf haben, ob sich die Abhängigkeit von der sozialen Herkunft reduziert und ob sich die Differenz zwischen Hauptschulen und Gymnasien verkleinert hat. Der SPD empfehle ich nicht nur im Hinblick auf ihr Grundsatzprogramm mit Nachdruck, ihre Angst vor einer Schulstrukturdebatte abzulegen und sich vorbehaltlos für ein integratives Schulsystem, für eine Schule für alle auszusprechen. Schulstruktur – Schulkultur und Lernkultur müssen als Einheit gesehen werden. Wer Chancengleichheit will, muss die Selektion im und durch das Schulsystem überwinden. Anhang: Begriffsklärungen notwendig Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auch noch einige begriffliche Anstrengungen vor uns haben: Wir müssen noch einmal darüber diskutieren, wie Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zusammenhängen, dass Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit nicht dasselbe meinen, welches Indikatoren für Chancengleichheit sind. Meinem Beitrag lag folgendes Verständnis von Chancengleichheit im Bildungsbereich zugrunde: Im Verlauf einer Bildungsbiografie ist es vorrangiges Ziel, primäre Ungleichheiten und Benachteiligungen so auszugleichen, dass Zugang und Nutzung von Bildungseinrichtungen im Sinne eines umfassenden Rechts auf Bildung diskriminierungs- und barrierefrei möglich sind. Erfolgreiches Bemühen um Chancengleichheit erkennt man daran, dass der Erwerb und die Qualität von Kompetenzen und Bildungszertifikaten von der soziokulturellen und ethnischen Herkunft, von der Geschlechts- und Glaubenszugehörigkeit, von einer Behinderung und dem Wohnort entkoppelt sind. 41 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Qualitative und quantitative Veränderungen im Berufsbildungssystem und politische Handlungsoptionen 3 Impuls: Martin Baethge IMPULS 1. Berufsbildung ist Bildung Der Spaltung in eine arbeits- und arbeitsmarktferne höhere Allgemein- und Universitätsbildung und eine arbeits-, aber bildungsentzogene berufliche Ausbildung haftete schon immer der Charakter einer ideologischen Selbstverteidigung von gesellschaftlichen Privilegien der bürgerlichen Mittelschichten an, da in der Realität die höhere Bildung Zugangsvoraussetzung und-absicherung für höhere Berufspositionen war, die berufliche Ausbildung auf das untere und mittlere Beschäftigungsspektrum beschränkt blieb. Unter den Vorzeichen einer Wissensgesellschaft, in der in allen Berufstätigkeiten die Wissensintensität und Theorieabhängigkeit zunimmt, ist umso nachdrücklicher darauf zu insistieren, dass Berufsbildung Bildung und nicht nur Teil der Arbeitsmarktregulation ist. Wenn Berufsbildung auch einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Sicherung leisten kann, dann deswegen, weil sie Bildung ist und dass man sie auch zum Bildungssystem zählen muss, d.h. sie unter die Zielsetzungen von Bildung zu stellen. Das steht nicht im Gegensatz zu den Arbeitsmarktfunktionen von Berufsbildung, muss aber nachdrücklich betont werden. Es ist das Verdienst des ersten nationalen Bildungsberichts, dass er auch die Kultusminister auf drei zentrale Ziele, die für alle Stufen des Bildungssystems Gültigkeit haben, verpflichtet, nämlich: Entfaltung individueller Regulationsfähigkeit und Autonomie, Entwicklung und Sicherung von Humanressourcen – da kommt der Arbeitsmarktbezug nachdrücklich ins Spiel – und Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit(vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Alle drei Zieldimensionen verweisen darauf, wie sehr Bildung und Bildungspolitik schon seit langem integrales Feld sozialstaatlicher Politik ist, auch wenn dies im Bildungsverständnis der bürgerlichen Schichten nur begrenzt Eingang gefunden hat. Wie wenig die Berufsbildung in den letzten beiden Jahrzehnten in Bezug auf soziale Teile und Chancengleichheit sowie Entfaltung der Humanressourcen die alten Strukturdefizite hat verringern können, sie zum Teil sogar verstärkt hat, wird im folgenden ebenso skizziert wie eine Perspektive, wie eine sozialstaatliche Regulierung der Bildungspolitik aussehen könnte, die die Berufsbildung der Erreichung der drei systemischen Ziele von Bildung näher bringen könnte. 2. Aktuelle soziale Strukturdefizite in der Berufsbildung Vor diesem normativen Hintergrund lassen sich die wesentlichen Strukturprobleme der Berufsbildung schnell skizzieren: Das Ausbildungssystem gerät am unteren und auch am oberen Ende unter Legitimationsdruck – aus unterschiedlichen Gründen. Am unteren Ende vor allem wegen zunehmender Passungsprobleme zwischen der Nachfrage nach und dem Angebot an Ausbildungsplätzen, wobei dies nicht nur eine Marktfrage ist. Passungsprobleme heißt, es ist etwas schief im Ver4 Der Beitrag fußt auf dem Gutachten„Berufsbildung im Umbruch. Signale eines überfälligen Aufbruchs“ von M. Baethge, H. Solga, M. Wieck 2007(Friedrich-Ebert-Stiftung). 42 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs hältnis zwischen Allgemeinbildung und Berufsausbildung; am oberen Ende, das ist bekannt, wegen der mangelnden Durchlässigkeit von der Berufsbildung zur Hochschule. Wir haben – und das glaube ich, ist das zweite wesentliche Verdienst des nationalen Bildungsberichts –, zum ersten Mal systematisch das Berufsbildungssystem in drei Teilsysteme unterteilt: in das duale System, das bislang in Deutschland synonym für Berufsbildung stand; das Schulberufssystem für die vor allen Dingen sozial-pflegerischen, aber auch einen Teil der kaufmännischen Assistenzberufe und das Übergangssystem, das dadurch definiert ist, dass es zu keinem beruflichen Abschluss führt, sondern berufsvorbereitende Funktionen wahrnimmt(vgl. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, früher schon Krüger 2004). Die systematische Einführung der Kategorie des Übergangssystems kann einen bildungspolitisch heilsamen Effekt haben, weil zum ersten Mal die Größenordnung des Problems des Übergangs von allgemeinbildender Schule in Berufsausbildung wirklich greifbar geworden ist. Die Größenordnung des Übergangssystems und seine starke Expansion, die auf der Abb. 1 (S. 44) deutlich wird, hat alle, uns eingeschlossen, überrascht, und kritische Rückfragen zur Datenbasis geweckt. Nach mehreren Gesprächsrunden mit unterschiedlichen Datenhaltern war das Ergebnis, dass die Daten des Bildungsberichts korrekt sind. An der Grafik sind vor allem zwei Punkte besonders auffällig, dass • zum einen an dem realisierten Ausbildungsplatzangebot die Rückläufigkeit des dualen Systems zwischen Mitte der 90er und Mitte der ersten Dekade dieses Jahrhunderts nicht extrem groß ist. Was sich darin ausdrückt ist, dass das duale System keine Flexibilität nach oben hat, sondern nur eine Flexibilität nach unten, also gegenüber demographischen Entwicklungen nicht anpassungsfähig ist, was es in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts noch sehr stark gewesen ist. Das Schulberufssystem hat anteilsmäßig die Größenordnung gehalten. Anteilsmäßig aber – das ist das Entscheidende – geht das duale System sehr deutlich zurück, nämlich über 8 Prozentpunkte, • zum anderen stark demographisch bedingte Zusatznachfrage ausschließlich vom Übergangssystem aufgefangen und nicht von vollqualifizierenden Berufsausbildungsgängen. Das Übergangssystem haben wir, im Gegensatz zu den beiden anderen Teilsektoren, so definiert, dass es keine Ausbildungs- und Berufsperspektive eröffnet, durch hohe Unsicherheit geprägt ist und was vielleicht noch problematischer ist, dass es keine Koordinierung mit dem vollqualifzierenden Ausbildungssystem hat, und, was die Vermittlung in eine vollqualifizierende Ausbildung angeht, nur sehr begrenzt effizient ist. In der Entwicklung ist dieses eine ausgesprochen zurückhaltende und konservative Berechnung. Wahrscheinlich wird man im Bereich gerade des Übergangssystems eine Dunkelziffer insbesondere bei den ausländischen Jugendlichen oder Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die nirgendwo erfasst sind, noch in Rechnung stellen müssen. Man kann das daran sehen, dass sich zwischen 2003 und 2004 der Anteil im Übergangssystem um fast 80.000 verringert hat; das ist ein rein statistischer Effekt, der darauf zurückzuführen ist, dass das Jumpprogramm ausgelaufen ist, und niemand weiß, wo diese 80.000 geblieben sind, die ja nicht vom Erdboden verschwunden sein können. Das Übergangssystem würde für 2005 und 2006 schon deutlich erhöht sein, wenn man das EQJ mit einbezieht, weil es zur gleichen Rubrik gehört und keinen Bestandteil einer qualifizierten Ausbildung darstellt. Die Struktur des Übergangssystems zeigt zwei große Blöcke, die berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit(BA) und die Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln, daneben das schulische Berufsbildungsjahr, soweit es nicht im Rahmen einer dualen Ausbildung anerkannt wird wie im Fall Baden Württemberg(vgl. Abb. 2). Über die Effizienz des Übergangsystems wissen wir sehr wenig, weil es keine Evaluation des Übergangssystems als Ganzes gibt. Es existieren nur sehr bescheidene Informationen und statistische Daten für die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nach drei unterschiedlichen Maßnahmetypen: nach JUMP, nach dem neuen För43 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 1 Verteilung der Neuzugänge auf die drei Sektoren des beruflichen Bildungssystems 1995 und 2000 bis 2004 1995 2000 2001 2002 2003 2004 547.062 51,2% 582.416 47,8% 577.268 45,8% 538.332 43,0% 529.431 41,1% 535.322 43,3% 180.271 16,9% 175.462 14,4% 179.637 14,3% 193.088 15,4% 208.845 16,2% 211.531 17,1% 341.137 31,9% 460.107 37,8% 502.926 39,9% 521.478 41,6% 549.568 42,7% 488.073 39,5% 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 Duales System Schulberufssystem in Tsd. Übergangssystem Quelle: Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 80; zu den Erläuterungen vgl. ebenda. Datenbasis: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berechnungen und Schätzungen auf Basis der Schulstatistik; Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. derkonzept der BA und nach dem neuen Fachkonzept. Welchen Maßnahmetyp man auch nimmt, es bleibt eine sehr niedrige Vermittlungsquote in eine qualifizierte Ausbildung. In eine vollqualifizierende Ausbildung gelangen zwischen 12%(JUMP) und 28% der Maßnahmeteilnehmer. Der größte Teil versickert entweder in weiterführenden Maßnahmen, in Arbeitslosigkeit oder der Verbleib ist völlig unbekannt(vgl. Abb. 3); daraus resultiert unsere Annahme, dass die Dunkelziffer insgesamt sehr viel größer ist als die tatsächlich registrierten Zahlen, mit denen wir gearbeitet haben. Das zentrale Problem des Übergangssystems liegt m.E. darin, dass die negativen Effekte überwiegen. An dieser Stelle wird sehr viel Zeit von Jugendlichen vergeudet, und beträchtliche finanzielle Mittel werden wenig effizient ausgegeben, alleine in der Bundesagentur für Arbeit zwischen 4 und 4,3 Milliarden; für die Berufsfachschulen gibt es Schätzungen, die auf etwa die gleiche Größenordnung hinauslaufen. Langfristig als problematischer noch als die geringe Ressourceneffizienz könnte sich erweisen, dass wir Lernmotivationen zerstören, weil es keine Koordinierung mit dem Berufsbildungssystem insgesamt gibt. Des44 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abbildung 2 Verteilung der Neuzugänge auf die Bereiche des Übergangssystems 1995 und 2000 bis 2004 in Tsd. 500 60.908 400 98.614 300 67.448 30.746 43.975 29.209 26.317 200 44.118 53.500 100 134.638 141.420 0 34.978 1995 35.373 2000 2001 2002 116.389 49.763 33.064 63.335 182.361 43.161 2003 2004 Jugendsofortprogramm (Bestand 31.12.) Berufsvorbereitende Maßnahmen der BA(Bestand 31.12.) 1) Sonstige schulische Bildungsgänge Berufsschulen-Schüler ohne Ausbildungsvertrag Schulisches Berufsvorbereitungsjahr(BVJ) Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln Schulisches Berufsgrundschuljahr (BGJ), Vollzeit 1) Ohne Artikel 4(außerbetriebliche Ausbildung). Quelle: Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 81. Datengrundlage: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berechnungen und Schätzungen auf Basis der Schulstatistik; Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. wegen ist die häufige Klassifizierung als Warteschleife von jungen Menschen im großen Maßstab mit dieser Art Übergangsmaßnahmen nicht so ganz verkehrt. Bei der Zusammensetzung der Teilnehmer am Übergangssystem will ich auf kumulativ wirkende Problemkonstellationen im Einzelnen nicht eingehen. Ich möchte die Aufmerksamkeit nur darauf richten, wie sehr innerhalb von vier oder fünf Jahren sich die Situation für Hauptschüler ohne und mit Abschluss verschlechtert hat, so dass selbst Hauptschüler mit Abschluss nicht einmal zur Hälfte noch einen Ausbildungsplatz zu einer vollqualifizierten Berufsausbildung direkt nach Schulabschluss finden, selbst über ein Viertel der Realschulabsolventen teilt dieses Schicksal. Das heißt, dass das deutsche Ausbildungssystem eine seiner traditionellen Stärken weiter einzubüßen droht, dass es auch Kindern mit schlechten Schulabschlüssen und aus unteren Bevölkerungsgruppen eine Chance bot, eine qualifizierte Berufsausbildung zu machen. Ein weiteres zentrales Problem des Übergangs liegt in der Rückläufigkeit der Zahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in eine qualifizierte Ausbildung gelangen. Als Zeitreihe lässt sich dieses Problem im Augenblick nur über den Ausländeranteil an der dualen Ausbildung abbilden, aber dies ist dramatisch genug. Hier verschärfen sich nicht alleine soziale Ausschließungstendenzen, es wird auch ein unverzichtbares Arbeitskräftepotenzial brachliegen gelassen. Diese Einsicht setzt sich inzwischen auch bei vielen Unternehmen durch. Dass es regional große Disparitäten in der Berufsbildung gibt, ist bekannt, und dass 2005 nicht 45 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 3 Begrenzte berufliche Integrationsleistung des Übergangssystems unbekannter Verbleib/ Sonstiges Arbeitslosigkeit Erwerbstätigkeit weitere nicht vollqualifizierende Maßnahmen 2) außerbetriebliche Ausbildung vollqualifizierende Ausbildung 1) 8 14 9 21 6 3 20 10 9 5 12 20 12 20 30 39 34 28 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 1) Enthalten sind Übergänge in betriebliche und schulische Ausbildungen. 2) Enthalten sind Übergänge in schulische Ausbildungsvorbereitung, sonstige Schulbesuche(berufs- und allgemeinbildend) sowie sonstige Maßnahmen. Quellen: Neues Förderkonzept der BA(Modellversuchsjahr 2004/05): INBAS(2006: 72 ff.). BVB nach neuem Fachkonzept(Modellversuchjahr 2004/05): Berufsbildungsbericht(2006: 223). JUMP(1999/2000): Dietrich(2001) einmal mehr ein Viertel der Arbeitsamtsbezirke eine ausgeglichene Angebots-Nachfrage-Relation haben, darauf will ich jetzt nicht eingehen. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Neustrukturierung der geschlechtsspezifischen Disparitäten richten, denn die ist wirklich dramatisch. Sie zeigt, dass das, was lange Zeit nur für Frauen galt, jetzt verstärkt und in stärkerem Maße als für junge Frauen für junge Männer gilt, dass sie nämlich nicht mehr in Ausbildung hinein kommen. Solange das duale System von den gewerblich-technischen Berufen in Handwerk und Industrie dominiert war, hatten die jungen Männer gute Ausbildungschancen. Jetzt zeigt sich bei den Neuanfängern, dass Männer und Frauen gleich sind. Was aber die Anteile im Übergangssystem angeht, die verteilen sich mit 42% zu 58% zu Ungunsten der jungen Männer(vgl. Abb. 6). Die Ursache dafür liegt in zwei Entwicklungstendenzen: zum einen in der Rückläufigkeit der traditionellen Männerberufe in der Ausbildung und zweitens in den deutlich schlechteren Schulabschlüssen der jungen Männer. Die jungen Männer haben etwa 8 Prozentpunkte mehr Anteile an den Hauptschulabsolventen und ähnlich ist die Relation bei den Hauptschülern ohne Abschluss, während die Mädchen dann bei Abiturienten und Realschulabsolventen deutlich höhere Anteile aufweisen. Hier entsteht ein auch gesellschaftspolitisch brisantes neues Problem, das es zu bearbeiten gilt. Es wird ergänzt und verschärft durch die Arbeitslosenquoten. Auch bei ihnen zeigt sich mittlerweile im Gegensatz noch zu den 90er Jahren, dass sich seit der Jahrhundertwende die Situation der jungen Männer auf dem Arbeitsmarkt sowohl gegenüber der allgemeinen Arbeitslosigkeitsquote als auch gegenüber der der jungen Frauen deutlich verschlechtert hat. Der Abstand 46 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abbildung 4 Verteilung der Schulabsolventen auf die drei Sektoren des Berufsbildungssystems nach schulischer Vorbildung 2000 und 2004* in% 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 5,4 2,9 25,5 26,7 24,8 28,9 45,2 51,6 83,9 84,0 20,4 24,8 7,5 8,2 69,7 68,2 54,1 48,5 0,3 0,5 47,3 40,2 15,8 15,5 2000 2004 ohne Hauptschulabschluss 2000 2004 mit Hauptschulabschluss 2000 2004 mit mittlerem (Real-) Schulabschluss 2000 2004 mit Hochschuloder Fachhochschulreife Duales System Schulberufssystem Übergangssystem *) Quelle: Datengrundlage: Ohne Neuzugänge mit sonstigen Abschlüssen. Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 83. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen und Schätzungen auf Basis der Schulstatistik; Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. in der Arbeitslosenquote zwischen jungen Männern und Frauen beträgt vier Prozentpunkte(vgl. Abb. 7). In den Anteilen am Übergangssystem und an der Jugendarbeitslosigkeit drückt sich das aus, was wir das Elend der jungen Männer nennen(vgl. Baethge/Solga/Wieck 2007). 3. Die mangelnde Bildungsmobilität im Übergang zur Hochschule An der zweiten Schwelle, dem Übergang aus der Berufsbildung in die Hochschule, haben sich die Probleme ebenfalls verschärft. Traditionell gibt es zwei zentrale Schwachstellen des deutschen Hochschulsystems. Sie sind in den letzten Jahren besonders in der öffentlichen Diskussion, vor allem in der internationalen Kritik, hervorgehoben worden. Die eine ist die im internationalen Vergleich niedrigere Studierendenquote und die noch niedrigere Hochschulabsolventenquote, die immer noch bei etwa 20% liegt, und damit über 12 Prozentpunkte unter dem OECD-Durchschnitt (vgl. OCED 2006). Die zweite Schwäche zeigt sich in der Fächerstruktur, d.h. in den geringen Anteilen an technisch-ingenieurwissenschaftlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Studierenden, wo sich seit Anfang der 90er Jahre wenig verändert hat. Einen wesentlichen Grund für beide Schwächen sehe ich darin, dass sich die Durchlässigkeit von der Berufsausbildung, gerade von der gewerblich-technischen Berufsausbildung, in die Fachhochschulen und Hochschulen, verringert hat. 47 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 5 Rückläufige Ausländeranteile in Berufsbildung(Westdeutschland 1993 bis 2004) in% 12 9,4 9,8 9,7 9,4 10 8,7 8,0 7,5 8 7,1 6,8 6,5 6,1 5,6 6 4 2 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Quelle: Konsortium Bildungsbericht 2006, S. 154. Datenquelle: Statistisches Bundesamt; Berufsbildungsstatistik; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abbildung 6 Verteilung der Neuzugänge in vollqualifizierende Ausbildung(Duales und Schulberufssystem) und Übergangssystem nach Geschlecht und schulischer Vorbildung 2004* 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 weiblich männlich Vollqualifizierende Ausbildung ohne Hauptschulabschluss mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss mit sonstigem Abschluss weiblich männlich Übergangssystem ohne Hauptschulabschluss mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss * Brandenburg: 1. Schuljahr; Sachsen-Anhalt: 1. Schuljahr für Schulen des Gesundheitswesens; Hessen: keine Angaben zu Schulen des Gesundheitswesens; vgl. Anmerkungen in Konsortium 2006, Tab. E1-3. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen und Schätzungen auf Basis der Schulstatistik; Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. 48 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abbildung 7 Arbeitslosenquoten* nach Altersgruppen und nach Geschlecht 1990 und 2001 bis 2004 in% 14 12 10 8 6 4 2 0 1990 1) 2001 Männer(15- bis 24-Jährige) Insgesamt(15- bis 24-Jährige) 2002 2003 2004 Frauen(15- bis 24-Jährige) Insgesamt(15- bis 24-Jährige) *) Berechnet nach ILO-Konzept 1) 1990 Früheres Bundesgebiet Datenquelle: OECD Employment Outlook 2005, Tabelle C, eigene Berechnungen. 4. Ursachen für die steigenden Strukturprobleme Auch wenn in den Jahren 2006 und 2007 eine leichte Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu beobachten ist, die weitgehend auf das Zusammentreffen von konjunktureller Belebung und demographischer Entwicklung zurückführbar erscheint, sind die skizzierten Strukturprobleme des Ausbildungssystems damit nicht behoben. Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen werden selbst 2007 nicht zur Deckung gebracht, vor allem dann nicht, wenn man die hohe aufgestaute Altnachfrage mit in Rechnung stellt. Die grundlegenden Strukturdefizite an den beiden Übergangsschwellen wie hohe soziale Disparitäten an der ersten und begrenzten Durchlässigkeit von der Berufs- zur Hochschulbildung an der zweiten Schwelle sind von der temporären Klimaaufhellung am Ausbildungsstellenmarkt kaum tangiert. Sie haben ihren Ursprung in einem strukturellen Missverhältnis zwischen Ausbildungsinstitutionen und sozio-ökonomischen Entwicklungstrends, das nur durch institutionelle Anpassungsprozesse zu beheben sein dürfte. Es ist hier nicht der Platz, um ausführlich auf diesen Widerspruch zwischen institutioneller Ausbildungsstruktur und sozio-ökonomischen Entwicklungstrends einzugehen. Ich will nur zwei kurze Richtungshinweise zu seinen Ursachen geben, die ein hohes Maß an Evidenz besitzen: zum einen der verstärkte sektorale Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft, zum anderen der Wandel der dominanten Wissensformen in der Gesellschaft. Abbildung 8 zeigt, dass wir ab Anfang der 90er Jahre zwei Entwicklungstendenzen beobachten können: Die deutliche Abnahme der Industriebeschäftigten und parallel dazu die Abnahme 49 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Tabelle: 1 Studienanfänger und Studienanfängerinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung in den Wintersemestern 1990 bis 2003 in% Winter semester Insgesamt mit beruflicher Ausbildung Insgesamt vor/beim Erwerb der Hochschulreife nach dem Erwerb der Hochschulreife Männer mit beruflicher Ausbildung Frauen mit beruflicher Ausbildung Insgesamt vor/beim Erwerb der Hochschulreife nach dem Erwerb der Hochschulreife Insgesamt vor/beim Erwerb der Hochschulreife nach dem Erwerb der Hochschulreife 1990 35 18 17 1992 37 20 17 1993 38 21 17 1994 35 19 16 1995 32 16 16 1996 30 14 16 1998 26 11 15 2000 26 11 15 2003 28 14 14 37 23 14 33 12 21 40 25 15 33 14 19 43 27 16 31 13 18 40 24 16 28 12 16 37 20 17 27 12 15 35 18 17 25 10 15 30 15 15 23 9 14 29 15 14 23 7 16 30 17 13 25 9 16 Quelle: BMBF, Grund- und Strukturdaten 2005(HIS-Studienanfängerbefragung); eigene Berechnungen. Für die hier ausschlaggebende Gruppe derjenigen, die ohne Abitur eine Berufsausbildung absolviert haben, zeigt sich, dass vom Höhepunkt 1993 die Durchlässigkeit von 21% auf 14% d.h. um ein Drittel, zurückgegangen ist, wobei die Rückläufigkeit bei den Männern noch größer ist, nämlich von 27% auf 17% als bei den Frauen. der Ausbildungsverhältnisse in diesen Bereichen. Das Ausbildungsverhalten der Betriebe folgt demnach eher diesem Trend als je individuellem good will oder dessen Gegenteil. Es steht nicht zu erwarten, dass in der Industrie ein der Entwicklung von Rationalisierung und Outsourcing entgegen gesetztes Ausbildungsverhalten sich wieder breit macht. Bei der zweiten Bewegung des Strukturwandels, der zur Dienstleistungsökonomie, öffnet sich die Schere zwischen Beschäftigung und Ausbildung in den Dienstleistungsbereichen extrem. Dies verweist darauf, dass in den Dienstleistungsbereichen andere Rekrutierungsmechanismen greifen als diejenigen über eine duale qualifizierte Berufsausbildung. Ich sehe im Dienstleistungsbereich in der Personalwirtschaft eine Doppeltendenz: einmal eine Rekrutierung mehr über Hochschulen und zum anderen Dequalifizierungstendenzen, die man nicht unterschätzen darf und die man in vielen Dienstleistungsbranchen beobachten kann: z.B. im Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, das sind alles Bereiche mit großen Beschäftigtenanteilen – dazu gehört das Reinigungsgewerbe, dazu gehören begrenzt auch kaufmännische Tätigkeiten, z.B. im Versicherungsgewerbe. 50 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Der zweite Grund, der wahrscheinlich der tiefer liegende ist, ist derjenige, dass es zu einer Veränderung der Wissensbasis in der gesellschaftlichen Arbeit kommt. Die Entwicklung von der vor- zur nachindustriellen Gesellschaft lässt sich – bezogen auf die dominanten Wissenstypen – als Wandel von Erfahrungswissen zu systematischen (theoretischen) Wissen beschreiben. Es existiert kaum ein Theoretiker, der nicht als das wesentliche Merkmal nachindustrieller Gesellschaften die Zentralität des systematischen(theoretischen, wissenschaftlichen) Wissens herausstellte. In unserem Zusammenhang ist dieser Unterschied der Wissensformen deswegen zentral, weil er sich in Deutschland mit der Hauptlinie der institutionellen Trennung von Berufs- und höherer Allgemeinbildung verbindet. Erfahrungs- oder impliziertes Wissen(Polanyi 1985, Nonaka/Takeuchi 1995) zeichnet sich dadurch aus, dass es in unmittelbaren Arbeits- und Lebenszusammenhängen angeeignet wird, an die Person gebunden und schwer verallgemeinerbar und übertragbar ist. Der dualen Berufsausbildung mit ihrem hohen Anteil arbeitsintegrierter Lernsequenzen liegt dieser Sachverhalt zugrunde. Auf der anderen Seite umfasst systematisches Wissen alle Formen kodifizierten(expliziten) Wissens, das in Schulen und Hochschulen als praxisenthobene Einrichtungen vermittelt wird. Das Problem dieser unabweisbaren Tendenz in der Wissensentwicklung besteht darin, dass nicht einfach ein Wissenstypus durch den andeAbbildung 8 Entwicklung von Beschäftigung und Ausbildung nach ausgewählten Wirtschaftssektoren im Vergleich zum Basisjahr 1980(=100) 160 140 Tertiärer Bereich: 120 Beschäftigung Ausbildung 100 Sekundärer Bereich: Beschäftigung Ausbildung 80 60 40 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 Quelle: BMBF, Berufsbildungsbericht 2005, S. 4 51 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung ren ersetzt würde, sondern dass es zu neuen Mischungsverhältnissen kommt. Natürlich braucht man nach wie vor Erfahrungswissen, man muss es bis zur höchsten Qualifikationsstufe haben, aber eine andere Form von Erfahrungswissen, das sehr viel stärker auf Kundenbezüge, auf Kommunikation als auf Materialgefühl und Umgang mit Sachen wie bei handwerklichen und industriellen Arbeitvollzügen konzentriert ist. Wenn beide Stränge der Wissensentwicklung, Erfahrungs- und systematisches Wissen sich heute – selbst bei entwicklungsstruktureller Dominanz des systematischen Wissens – wechselseitig durchdringen, liegt es nahe, das gesellschaftliche Bildungssystem als ganzes so zu organisieren, dass sich die beiden Institutionentypen des Bildungswesens, die bisher die unterschiedlichen Wissensarten repräsentieren, Berufsbildung und Allgemeinbildung, auch stärker durchdringen. In der Vergangenheit stand die Berufsbildung vornehmlich für Erfahrungs-, die höhere Allgemeinbildung für systematisches theoretisches Wissen. 5. Die Reorganisation der beiden Übergangsschwellen von Berufs- und Allgemeinbildung Eine solche institutionelle Durchdringung der in der deutschen Bildungstradition getrennten Bereiche der mittleren Berufs- und Allgemeinbildung betrifft zwar alle Bildungsbereiche, lässt sich konkret aber an den beiden Übergangsschwellen besonders instruktiv veranschaulichen. Die begrenzte Effizienz der unterschiedlichen Maßnahmen des Übergangssystems lässt es wenig wahrscheinlich erscheinen, durch interne Optimierung der Maßnahmen oder Schaffung neuer Maßnahmetypen die Übergangsprobleme, insbesondere die alten und neuen sozialen Disparitäten, bewältigen zu wollen. Übergangsmaßnahmen behalten in jedem Fall ihre Nachrangigkeit gegenüber dem direkten Übergang von der Schule in ein reguläres Ausbildungsverhältnis. Gleichwohl sind die vielfältigen Erfahrungen und Ansätze zur Berufsvorbereitung, die hier gesammelt bzw. entwickelt worden sind, in einem anderen institutionellen Kontext produktiv einzusetzen. Neugestaltung des Übergangs Sekundarstufe I zur Berufsbildung Den anderen institutionellen Kontext kann man sich so vorstellen, dass in einer neu gestalteten Sekundarstufe I Aspekte der Berufs- und Berufswahlvorbereitung in unterschiedlichen Vermittlungsformen – z.B. durch Praktika in Betrieben oder bei freien Trägern – systematisch einbezogen werden. Neugestaltete Sekundarstufe I meint eine Perspektive, die als allgemeinbildenden Regelabschluss das Realschulniveau anstrebt, die unterschiedlichen Schulformen integriert, in der Regel als Ganztagsschule organisiert ist und Förderkonzepte für bildungsschwache bzw.-benachteiligte Gruppen vorsieht. Auf einem solchem Weg könnte es gelingen, das Übergangssystem auf einen kleinen Kern zu reduzieren und vor allem die Probleme der Schulbenachteiligung von männlichen Jugendlichen und Kindern mit Migrationshintergrund zu vermindern. Je nach dem, wie stark berufsvorbereitende Sequenzen in die Schule einbezogen werden bzw. wie viel an Übergangssystem noch weitergeführt werden muss, erscheint es sinnvoll, Sequenzen von Übergangsmaßnahmen auch eine Anerkennung in der Berufsbildung zu verschaffen. Neugestaltung der Schnittstelle Sekundarstufe II Berufsbildungs- und Hochschulsystem: Einführung eines Berufsabiturs Nach jahrzehntelang ertragsarmer Rhetorik politischer Akteure zur Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung und zur Erhöhung der Durchlässigkeit von der Berufs- zur Hochschulbildung – flankiert durch Sonderregelungen – erscheint es an der Zeit, auf die Schiene institutioneller Umgestaltung zu wechseln. Eine durchschlagende Anhebung der Bildungsmobilität im Übergang zur Hochschule kann man sich davon 52 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs versprechen, wenn Deutschland – ähnlich wie es in den letzten Jahren in den beiden anderen Ländern mit dualem Berufsbildungssystem, Österreich und Schweiz geschehen ist – ein Berufsabitur als zweiten(fakultativen) Regelabschluss für die Berufsbildung einführen würde. Regelabschluss meint, dass jeder Auszubildende die Chance haben sollte, eine Hochschulzugangsberechtigung – eventuell fach- oder berufsfeldgebunden – zu erwerben und dafür entsprechende schulische Angebote vorgehalten werden müssen. Fakultativ wäre dieser Regelabschluss deswegen, weil er an zusätzlichen Lernleistungen der Auszubildenden gebunden wäre, die nicht jeder Auszubildende erbringen wollen oder können würde. Ein„Berufsabitur“ hätte eine Umgestaltung der Ausbildungscurricula der Berufsschule durch Verstärkung allgemeinbildender und (fach)theoretischer Lerninhalte zur Voraussetzung. Diese ließe sich durch Erhöhung der Berufsschulanteile und/oder zusätzlicher Lernzeiten während oder im Anschluss an die Ausbildungszeit(wie in der Schweiz) erreichen, ohne dass man damit das Berufsprinzip aufgeben müsste. Für die Gestaltung entsprechender Ausbildungsgänge existieren national und international genügend Vorbilder – z.B. duale Studiengänge, frühere Kollegstufen-Konzepte u. ä. Ein Berufsabitur hätte neben der Erhöhung der Studierendenquote und insbesondere des Anteils von Studierenden in ingenieur- und mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern positive Effekte bei weiteren Schwachstellen des Berufsbildungssystems: Es würde den Status der Berufsschule anheben, würde die Attraktivität der Berufsbildung erhöhen, was für Zeiten geburtenschwacher Jahrgänge wichtig werden könnte, würde die soziale Bildungsbenachteiligung abmildern helfen, die heute in der institutionellen Separierung von Berufs- und höherer Allgemeinbildung systematisch verankert ist, ferner zu einer besseren Nutzung von Ausbildungszeiten führen und könnte auch den Nachwuchs der Betriebsleitungen im Mittelstand fördern. Die Realisierung beider Vorschläge müsste nicht mit hohen Kosten verbunden sein, könnte sogar zu einer beträchtlichen Erhöhung der Bildungskosteneffizienz führen, ist aber ohne Mitspielen institutioneller Akteure wie den Tarifparteien, den Kammern, freien Trägern und Kultusverwaltungen nicht zu erreichen. Und für diese kollektiven Akteure stehen Macht- und Statusinteressen auf dem Spiel. Jahrzehnte institutioneller Immobilität in der Berufsbildung legen Zeugnis davon ab, wie schwer sie zu überwinden sind. Dies aber wäre Aufgabe einer sozialstaatlichen Bildungspolitik. 53 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Literatur Baethge, M./Wilkens, I.(Hrsg.)(2001): Die große Hoffnung für das 21. Jahrhundert? Perspektiven und Strategien für die Entwicklung der Dienstleistungsbeschäftigung. Opladen: Leske+ Budrich. Baethge, M./Solga, H./Wieck, M.: Berufsbildung im Umbruch. Signale eines überfälligen Aufbruchs. In: Netzwerk Bildung, Berlin. Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF)(Hrsg.)(2006): Berufsbildungsbericht. Bonn. Dietrich, H.(2003): Förderung auf hohem Niveau. Das Jugendsofortprogramm zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit – 1999 bis 2002. IAB-Werkstattbericht 9/07.08.2003. Nürnberg. INBAS(2006): Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH: Entwicklungsinitiative: Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf. Auswertung von soziodemografischen, Verlaufs- und Verbleibsdaten der Teilnehmenden im Modellversuchsjahr 2004–2005. Offenbach am Main. Konsortium Bildungsberichterstattung(2006): Bildung in Deutschland. Bielefeld. Krüger, H.(2004): Zur Datenlage vollzeitschulischer Berufsausbildung. In: Baethge, M. u. a.(Hrsg.): Expertisen zu den konzeptionellen Grundlagen für einen nationalen Bildungsbericht – Berufliche Bildung und Weiterbildung/Lebenslanges Lernen. Berlin, S. 141–164. Nonaka, I./Takeuchi, H.(1995): Die Organisation des Wissens, Frankfurt/New York. Polanyi, M.(1985): Implizites Wissen.(dt. Ausg. von„The Tacit Dimension“), Frankfurt/M. 54 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Hans-Joachim Schabedoth Kommentar zu Martin Baethge KOMMENTAR 1. Das quantitative Problem beruflicher Erstausbildung ist offenkundig(160.000 junge Menschen bemühten sich 2006 vergeblich). Die Reaktion darauf ist notorisch unzulänglich. Auf die demographiebedingte Entlastung in der Zukunft zu hoffen, ist verantwortungslos zynisch. 2. So wie staatliche Politik darum bemüht ist, ein bedarfsgerechtes Schul- und Hochschulsystem anzubieten, muss es auch zur Verpflichtung werden, allen Menschen eine berufliche Erstausbildung zu garantieren, die dazu befähigt, den Lebensunterhalt mit eigener Arbeit zu sichern. 3. Da besonders in Ostdeutschland berufliche Ausbildung schon weitgehend öffentlich finanziert wird, darf es nicht länger tabu sein, über die Ausweitung öffentlich finanzierter Berufsausbildung gründlicher nachzudenken als sich das bislang Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erlauben wollten. Die Frage nach der Finanzierung von Berufsausbildung ließe sich dann unter einem anderen Licht angemessener neu bewerten und wohl auch regeln. 4. Wenn sich das im System geteilter Verantwortung zwischen Staat und Unternehmen nicht bewirken lässt, muss staatliche Politik, kostenpflichtig für nicht ausbildende, aber ausbildungsfähige Unternehmen, eigene Angebote für eine berufliche Erstausbildung zur Verfügung stellen. 5. Unternehmen, die im System staatlich organisierter Berufsausbildung praktische Ausbildungsteile zur Verfügung stellen – es sind derzeit nicht einmal 25 Prozent –, müssen bei einer Ausbildungsumlage einen materiellen Vorteil gegenüber jenen Unternehmen haben, die sich überhaupt nicht in der Ausbildung engagieren. 6. Was gemeinhin„Ausbildungsplatzumlage“ genannt wird, ist de facto ein Gerechtigkeitsausgleich zwischen jenen Unternehmen, die selber ausbilden und dabei auch Kosten haben gegenüber jenen, die sich Konkurrenzvorteile durch das Sparen von Ausbildungskosten verschaffen. 7. Die Position, selbst die schlechteste Ausbildung sei besser als überhaupt keine, ist als Leitmotiv für eine Reform der Ausbildung völlig ungeeignet. Schon heute werden viel zu viele Dachdecker, Bäcker und Friseure ausgebildet. So bewundernswert es ist, wenn das Handwerk die fehlenden Angebote an qualifizierten Ausbildungsplätzen in der Industrie und bei den humanen Dienstleistungen ausgleichen hilft, eine zukunftsfeste Regel ist das nicht. Nicht jeder, der sich heute schon an der Ausbildung beteiligt, bildet auch zukunftsfest aus. Es war einer der schweren Fehler der rot-grünen Berufsbildungspolitik, 2003 für fünf Jahre die Ausbildereignungs-Verordnung außer Kraft gesetzt zu haben, die eine entsprechende Qualifikation des Ausbildungspersonals vorsieht. 8. Unter qualitativen Bezügen ist es ein weiteres Manko des herkömmlichen Berufsbildungssystems, dass die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in nur 5 von 87 Berufsgruppen arbeitet. Die Hälfte der weiblichen Azubis wählt die Ausbildung in 10 von 360 möglichen Berufen. An der Spitze liegen die Bürokauffrau(7,4 Prozent), die Kauffrau im Einzelhandel, die Arzthelferin, die Friseurin, die Zahnmedizinische Fachangestellte. 55 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Unter den zehn von Mädchen am stärksten besetzten Ausbildungsberufen ist kein einziger technischer Beruf. Die beliebtesten Ausbildungsberufe für Männer sind immer noch an der Spitze – Kraftfahrzeugmechaniker, Maler und Lackierer, Kaufmann im Einzelhandel, Elektroinstallateur, Koch. In den humanen Dienstleistungsberufen sind Männer völlig unterrepräsentiert. 9. Statt das tradierte duale Berufsausbildungssystem pauschal zu glorifizieren und nur auf die Quantitäten zu schauen, sollte in den aktuellen Reformdebatten mehr und mehr der Blick auf die Qualität der Berufsausbildung gerichtet werden. In den meisten Fällen scheint es eher angeraten, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wieder zurück in das Schulsystem zu nehmen, statt ihnen z.B. auch noch eine Dachdeckerlehre zu besorgen oder sie in Warteschleifen hängen zu lassen. 10. Die Alternative zu einer nicht berufsweltgerechten Modularisierung der Berufsausbildung ist nicht der prinzipielle Verzicht auf eine Modularisierung, sondern ein in klaren Ausbildungsstufen gegliedertes berufliches Ausbildungssystem, das über das Arbeitsleben hinweg auch zusätzliche und zertifizierbare Qualifizierungselemente anbietet und damit auch den Übergang von Erstausbildung zur beruflichen Weiterqualifizierung sichert. (Übergang von Berufsausbildung zum Hochschulsystem rückläufig, derzeit 14 Prozent) Vordringlich ist: • Auflösen der Warteschleifen, • bessere Aufgabenteilung zwischen staatlich und privat organisierter Ausbildung, • Gerechtigkeitsausgleich zwischen ausbildungsengagierten und nicht ausbildenden Unternehmen, • Auflösen der Verdrängungseffekte durch Förderung der Studierfähigkeit bzw. Studierneigung(keine Studiengebühren!). Nur 36 Prozent eines Jahrgangs studieren, 22 Prozent erreichen einen Abschluss. • Öffnung des Hochschulsystems für Berufsbildungsabsolventen, • Verzahnung der beruflichen Erstausbildung mit zertifizierten Weiterbildungsabschnitten. 56 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Ernst Dieter Rossmann Kommentar zu Martin Baethge KOMMENTAR Die profunden Ausführungen von Professor Baethge, die ja auch schon dem ersten Nationalen Bildungsbericht im Kapitel über berufliche Bildung Tiefe und Qualität gegeben haben, möchte ich von politischer Seite aus mit drei allgemeinen Bemerkungen und in sieben konkreten Aspekten des Gesamtproblems aufnehmen. Zu den allgemeinen Bemerkungen: I. Der Handlungsdruck ist jetzt da und es ist keine Schande, den aktuellen Problemen mit kurzfristigen Maßnahmen entgegenzutreten. 1,3 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, 1,9 Millionen ohne Schulabschluss, Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit von 2000 bis 2005 von 7,7 Prozent auf 15,2 Prozent, rund 5 Prozent der jugendlichen Erwerbspersonen – d.h. rund 250.000 Jugendliche – in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit im Jahr, über 300.000 Altbewerber unter den Ausbildungssuchenden, eine signifikant höhere Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen aus eingewanderten Familien: Da wird niemand sagen dürfen, dass es keinen Problemdruck gibt. Jenseits der Frage nach Reformen im System stellt sich aktuell die Frage nach Maßnahmen im Konkreten. Mit dem sogenannten JUMP-Programm von 1998, in dem eine Milliarde zusätzlich mobilisiert worden ist, um jungen Menschen eine Perspektive zu geben, wurden viele junge Ausbildungs- und Arbeitslose überhaupt erst in das erste und zweite Ausbildungssystem hineingeholt. Auch auf die Folgeprogramme konnte im Interesse der jungen Menschen nicht verzichtet werden. Es ist deshalb auch kein Wunder, dass die harsche Kritik von CDU/CSU an den seinerzeitigen Initiativen und Programmen von Rot-Grün schnell fallen gelassen wurde, als die Konservativen selbst in die Verantwortung einrückten. Solche Breitbandprogramme werden auch in Zukunft notwendig sein. Alle Beteiligten tun deshalb gut daran, bei allen Diskussionen um notwendige und langfristig wirkende Maßnahmen der Systemverbesserung sich den kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der jungen Menschen nicht zu verweigern. Vor allen Dingen müssen wir uns endlich von der Legende verabschieden, dass das deutsche Berufsbildungssystem in seiner Leistungsfähigkeit einmalig und vorbildhaft sei. Die Zahlen machen deutlich: Hybris ist nicht angebracht. II. Wir kommen weiter, wenn sich alle ehrlich machen. Das duale System in der klassischen Form, wie es sich in Deutschland ausgebildet hat, erbringt bedeutende Leistungen und hat viele Vorteile. Aber es ist in seinen Ergebnissen weder einzigartig, noch der Erfolgs- und Exportschlager, der in ihm gerne gesehen wird. Martin Baethge hat deshalb Recht, wenn er mindestens vier Säulen der beruflichen Ausbildung in Deutschland anspricht, nämlich das klassische duale System, die überbetriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung und das Übergangssystem. Tatsächlich bilden aber nur ein Viertel aller Betriebe überhaupt aus. Die Hälfte aller ausbildungsfähigen Betriebe verweigert sich der Ausbildung. Das duale System ist in Wirklichkeit schon lange auf dem Weg zum Dualismus, hier die klassische duale Ausbildung, dort die überbetriebliche oder schulische Ausbildung. Und das Ganze unterlegt mit einem breiten Übergangssystem zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung, 57 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung das zunehmend den Charakter einer berufspädagogischen„Propädeutik“ bekommt. Wenn dies die Wirklichkeit ist, darf sie aber nicht ideologisch verkürzt werden, als ob es nur die duale Ausbildung gäbe und diese für die Zukunft bestimmend sein würde. III. Politische Handlungsoptionen für die quantitative und qualitative Veränderung im Berufsbildungssystem müssen deshalb ganzheitlich angelegt sein. Fakt ist: Es geht nicht mehr um die Systemfrage, sondern um konkrete Verbesserungen in mehreren parallelen Systemen. Es geht auch nicht um die Frage des optimalen Systems, sondern um die Verknüpfung und die Verbesserung der verschiedenen Systeme in ihrer Anschlussfähigkeit, ihrer Durchlässigkeit, ihrer inneren Qualität. Anstatt des Streits um das einzig richtige System sind jetzt also der Streit um die Ziele und die Qualitäten der Systeme für sich und in ihrem Zusammenwirken erforderlich. Hierzu drei Leitgedanken: a) Wir brauchen in der Berufsbildung für alle einen Abschluss und das auf möglichst hohem Niveau. Hierin liegt die eigentliche Aufgabe in Gegenwart und Zukunft. b) Auch Berufsausbildung hat immer noch etwas mit Emanzipation und Partizipation zu tun und ist nicht rein adaptive Anpassung an den Wandel der Arbeitsgesellschaft. Berufsbildung macht frei. Wer eine abgeschlossene komplexe Berufsausbildung hat, steht auf einem besseren Fundament. In diesem gesellschaftskritischen Sinne hat das Berufsprinzip Zukunft! c) Das ganzheitliche Verständnis von Berufsbildung ordnet diese in das Gesamtbild vom Lebenslangen Lernen ein, von der frühkindlichen Bildung bis zum Alterslernen, von der Schulfähigkeit über die Ausbildungsfähigkeit zur Weiterbildungsfähigkeit. Die entscheidenden Bildungsreformen richten sich deshalb auch nicht auf den Sektor der Berufsbildung, sondern auf das Lebenslange Lernen, weg vom Denken in Bildungssektoren, hin zum Fördern von Bildungsbiografien. Soweit die drei Vorbemerkungen. Ich sehe hierin im Übrigen viel Übereinstimmung mit den Grundwerten und Einschätzungen, wie sie in den Ausführungen von Professor Baethge angeklungen sind. Zu den politischen Handlungsoptionen: Hierzu ist jetzt im Einzelnen festzustellen: 1. Das Berufsbildungsgesetz jetzt fruchtbar nutzen Das Berufsbildungsgesetz von 1969 bleibt gerade nach den in breitem Konsens getroffenen gesetzlichen Veränderungen des Jahres 2005 eine hervorragende Grundlage, um das Berufsbildungssystem in seinen verschiedenen Facetten auch für die Zukunft positiv zu gestalten und weiterzuentwickeln. Eine erneute Novellierung des BBiG steht deshalb nicht auf der Tagesordnung. Die vorhandenen Spielräume müssen vielmehr ernsthaft angenommen und ausgefüllt werden, bei der Neustrukturierung von Ausbildungsgängen, bei der Konzentration auf zentrale Ausbildungsberufe, bei der Gleichstellung von dualer und schulischer Berufsausbildung, bei der Verknüpfung von beruflicher Erstausbildung und beruflicher Weiterbildung, bei der Integration des Übergangsbeziehungsweise Vorbereitungssystems und des beruflichen Bildungssystems. Das Gesetz bietet hierzu alle Möglichkeiten. Diese müssen jetzt auch von den Akteuren in der Wirtschaft und bei den Gewerkschaften, bei den Kammern und den Ministerien in Bund und Ländern genutzt werden. Wenn es um gesetzgeberische Verbesserungen geht, bestehen hierfür vielmehr andere Baustellen. Zum Beispiel die Baustelle zwischen SGB II und SGB III, damit nicht mehr junge Menschen, je nach dem sozialen Arbeitsstatus ihrer Eltern, in unterschiedlichen Systemen betreut werden. Zum Beispiel beim SGB III, damit aus der Arbeitslosenversicherung eine Beschäftigungsversicherung wird, die das Prinzip des Lebenslangen Lernens aufnimmt und sich nicht vorrangig über Arbeitslosigkeit, sondern über Beschäftigungsfähigkeit und Bildungsqualität definiert. Zum Beispiel über ein Auf58 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs stiegsfortbildungsförderungsgesetz, das mehr ist, als ein Meister-Bafög und zum Kern eines Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes wird. Im 20. Jahrhundert ist der moderne Sozialstaat über das Sozialgesetzbuch definiert und ausgestaltet worden. Im 21. Jahrhundert muss zu diesem Sozialgesetzbuch im Zeichen der Wissens- und Bildungsgesellschaft von morgen ein Bildungsgesetzbuch dazu treten. Wichtige Kernbereiche hierzu liegen bereits vor, vom BAFÖG und AFBG bis zum Berufsbildungsgesetz und dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Eine solche Gesamtarchitektur für das Lebenslange Lernen würde auch die Berufsbildung im Besonderen wieder in den Fokus rücken und stärken. Statt kurzatmiger Gesetzesnovellierung des BBiG ist deshalb die politische konzertierte Aktion für das Lebenslange Lernen gefragt. 2. Die frühe Förderung aufbauen Wer es gut mit der beruflichen Bildung meint, konzentriert seine bildungspolitischen Anstrengungen schon auf die Phasen weit vor der beruflichen Bildung im engeren Sinne. Früh baut vor! Die Erkenntnis wächst, dass berufliche Bildung nicht gelingen kann, wenn frühkindliche Bildung für alle nicht ausreichend aufgebaut worden ist. Dass jugendliche Migranten deutlich geringere Chancen haben als deutsche Jugendliche, darf nicht erst in der Berufsausbildung aufstoßen, weil es zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr ausgeglichen werden kann. Acht Milliarden Euro, die jetzt im Übergangssystem investiert werden, würden sicherlich nachhaltiger Wirkung entfalten, wenn sie bereits vorher in der Schule beziehungsweise noch früher in der frühkindlichen Bildung von Krippe bis Kindertagesstätte eingesetzt werden könnten. Hierin liegt eine entscheidende politische Aufgabe, die über die berufliche Bildung hinausführt, aber genau zu besserer beruflicher Bildung hinführen soll. 3. Für eine kalkulierte Erneuerung der Dualen Ausbildung Wir brauchen eine kalkulierte Erneuerung auch im klassischen dualen Berufsbildungssystem. Ich sehe hierfür drei vorrangige Handlungsfelder: a) Die Berufsbilder müssen wieder breiter werden, nicht die Vermehrung von sich immer weiter spezialisierenden Berufsausbildungen ist das Ziel, sondern der dynamische Kernberuf, der durch seine Breitbandigkeit genügend Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die Wandlung der Arbeitswelt berücksichtigt. Die Neubesinnung darauf, dass über 350 Berufsbilder kein Qualitätsmerkmal, sondern eher Ausdruck unterlassener Reformen sind, breitet sich ja zum Glück aus. Eine Rückführung auf 50–80 zukunftsfähige Berufsbilder ist unbedingt anzustreben. b) Berufsausbildung braucht Zeit, gerade wenn sie qualitativ Bestand haben soll. Die Drei-Jahresausbildung muss deshalb die Normalausbildung bleiben. Zweijährige Berufsausbildungen müssen mit einem Recht auf Aufstockung zur dreijährigen Ausbildung verbunden sein. Die Anschlussfähigkeit der zweijährigen Ausbildung ist entsprechend sicherzustellen. Eine in die Debatte gebrachte neue Struktur von einbeziehungsweise zweijährigen Basisausbildungen mit aufsetzender Spezialisierung und Auswahl aus fakultativen Angeboten muss deshalb sehr genau unter dem Gesichtspunkt betrachtet und begleitet werden, dass hieraus keine grundsätzliche Dequalifizierung von Berufsausbildung erfolgt. Im Übrigen muss die Regel gelten: Gerade wer mit nicht so guten Voraussetzungen in die Berufsausbildung eintritt, hat ein besonderes Recht auf eine entsprechend längere Gesamtausbildungszeit, um die Lücken aufzuarbeiten und Bildungsanschluss zu finden. Dass dieses nicht theorielastig geschehen kann und darf, steht außer Rede. So wird gerade die bessere Verknüpfung 59 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung von mehr Praxis und guter beziehungsweise aufnehmbarer Theorie mehr und nicht weniger Zeit erfordern. c) Wo Modularisierung zum Allheilmittel erklärt wird, muss man skeptisch sein. Für zu viele, nicht an den jungen Menschen und der Optimierung ihrer Berufsausbildung Orientierte ist die Modularisierung das Trojanische Pferd zu ganz anderen Zwecken. Wo Modularisierung dazu dient, Leistungen des Übergangssystems in die berufliche Bildung hineinzuübertragen und anerkennungsfähig zu machen oder zu einem dynamischen und anpassungsfähigen Verhältnis von allgemeiner Berufsgrundbildung beziehungsweise Breitbandbildung und Spezialisierung zu kommen, kann hierin gleichwohl ein sinnvolles methodisches Vorgehen liegen. Die Experimentierklausel des Berufsbildungsgesetzes lässt hierzu schon alle Möglichkeiten. Sie gilt es im Sinne kalkulierter Erneuerung zu nutzen. 4. Den Dualismus annehmen und ernst nehmen Das Schisma von klassischer dualer Ausbildung und angeblich zweitrangiger schulischer beziehungsweise überbetrieblicher Ausbildung muss konzeptionell und praktisch angegangen werden. Vor- und Werturteile gegenüber dem jeweiligen anderen System haben angesichts des europäischen und internationalen Vergleichs über die Qualität der beruflichen Ausbildung, aber auch angesichts von Systemvergleichen im nationalen Rahmen keine Berechtigung. Im Gegenteil: Wenn es um Kapazitäten und Aufnahmefähigkeit, Ausbildungsabbrüche und Erfolgsquoten, Kosten und Qualität sowie berufliche Anschlussfähigkeit geht, stellt sich das Bild durchaus differenziert dar. Politische Anstrengungen mit Blick auf quantitative und qualitative Veränderungen am Berufsbildungssystem müssen sich deshalb auf beide Teilsysteme richten. Sie müssen vorrangig dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen diesen Systemen zu fördern, und das schließt die erleichterte Anerkennung und Doppelzertifizierung mit ein, zum Beispiel über die Kammerprüfung bei den schulischen Berufsabschlüssen. Wir brauchen auch noch mehr Verbesserungen im Bereich der Praktika und der überbetrieblichen Lernzeit. Speziell die Durchlässigkeit vom schulischen zum berufsbildenden System, sei es in Schule, dualer Berufsausbildung oder Hochschule muss noch weiter verbessert werden. Diskussionen, wie sie in mehreren Bundesländern über die Einführung eines Berufsabiturs geführt werden, weisen hier in die richtige Richtung. Das Schwellenproblem, wie es von Professor Baethge sehr detailliert ausgearbeitet worden ist, kann nur durch eine konzentrierte Anstrengung angegangen werden, Durchlässigkeit zu fördern, wo immer es möglich ist, nämlich von der Berufsvorbereitung her in Nachfolgesysteme, von der dualen Ausbildung her in die Hochschulen, von der Berufstätigkeit her in die Aufstiegsfortbildung im beruflichen oder akademischen System. Mit Recht hat der frühere Bildungsstaatssekretär Wolf Michael Catenhusen hier eine bundesweite Strategie eingefordert, dieses Desiderat deutscher Bildungspolitik endlich aufzugreifen und in einer bundesweiten Strategie mehr Zugänglichkeit für Berufsqualifizierte zur Hochschulbildung zu schaffen. Eine Bemerkung am Rande: Es gibt eine aktuelle Diskussion um die Übertragung der Kategorien von Bachelor und Master in die Berufsbildung im Sinne eines Berufsbildungsbachelors. Ich möchte hiervon abraten. Es ist nicht nur kontraproduktiv, die Aneignung der neuen Bachelor/Master-Struktur im Hochschulbereich, die mühsam genug in der Wirtschaft und bei den öffentlichen Händen erfolgt, durch eine solche Diskussion zu überlagern und zu verunklaren. Es würde auch gegen das Selbstbewusstsein einer beruflichen Ausbildungsqualifikation sprechen, wenn diese zwanghaft akademische Benennungen aufgreifen würde. Auch halte ich es für wichtig, erst einmal die verschiedenen Qualifikationsniveaus, wie sie in der europäischen Diskussion über einen europäischen Qualifikationsrahmen und dessen Umsetzung in einen nationalen Qualifikationsrahmen anstehen, zu einem theoretischen wie 60 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs praktischen Ergebnis zu führen, bevor es hier zu einer Vereinheitlichung in den Benennungen kommen kann. Mein Votum deshalb: Gerade weil es so viele Baustellen gibt, sollte diese Baustelle nicht am Anfang, sondern erst ganz am Ende aufgemacht werden. 5. Die Berufsbildung europäisieren und internationalisieren – mit möglichst konkretem Mehrwert Natürlich darf der Kopenhagen-Prozess, in dem die berufliche Bildung für Europa in eine ähnliche Debatte gebracht werden soll, wie es mit dem Bologna-Prozess von 1999 mit sehr weitreichenden Wirkungen für den Hochschulbereich schon gelungen ist, hier nicht ignoriert werden. Der gemeinsame europäische Arbeitsmarkt der Zukunft muss dazu führen, dass es eine ausreichende Klarheit und damit auch Anerkennungsfähigkeit für erworbene berufliche Qualifikationen in den jeweiligen beteiligten Ländern gibt. Ob das komplexe und hochabstrakte System von Niveaustufen mit den inneren Differenzierungen am Ende wirklich trägt, wird mit einem sehr behutsamen und vor allem praxisgeleitetem Prozess zu erproben sein. Ich möchte deshalb hier, wenn Europa ein Stimulanz für Reformen in der beruflichen Bildung sein soll, vor allen Dingen drei andere Aspekte in die Debatte einführen: a) Der Euro-Pass muss in jeder Hinsicht populärer gemacht werden, denn er ist ein jetzt schon einsatzfähiges Angebot, das entsprechend genutzt werden sollte. b) Die Zahl der jungen Auszubildenden, die einen Teil ihrer Ausbildung im europäischen Ausland oder im internationalen Bereich vollziehen, sollte deutlich gesteigert werden, denn damit wird der einheitliche Bildungs- und Qualifikationsrahmen praktisch gemacht. c) Die PISA-Studien der OECD haben für den allgemeinbildenden Bereich lebhafteste Diskussionen hervorgerufen und sind sehr reformmächtig gewesen. Ein solches Berufsbildungs-PISA scheint mir durchaus überfällig. Letztlich würde eine solche Studie empirisch angehen, was im Rahmen von EQR und NQR bildungstheoretisch aktuell bearbeitet wird. 6. Die Qualität gehört ins Zentrum Über den quantitativen Fragen, die in den aktuellen Debatten vielfach im Vordergrund stehen angesichts von Ausbildungsplatzlücken und sogenannten Altbewerberbergen, droht die Konzentration auf die Qualität der beruflichen Ausbildung in den Hintergrund zu geraten. Auch hier gilt aber: Billig kommt teuer. Nicht nur für den ausbildenden Betrieb und die öffentliche Hand, die mit einer qualitativ minderwertigen Ausbildung vielleicht kurzfristig Kosten sparen können, aber keine Nachhaltigkeit durch Qualifikation erreichen. Sie ist auch schädlich für den jungen Auszubildenden und demotiviert letztlich. Ins Zentrum der Diskussion muss deshalb rücken, wie die hohe Abbruch- und Wechselquote in der Berufsausbildung vermindert werden kann. Wechsel muss dabei für sich nicht schlecht sein, wenn die jungen Auszubildenden relativ schnell ihren Ausbildungsweg so korrigieren können, dass sie die Ausbildung dann finden, die ihren Neigungen und Fähigkeiten besser entspricht. Aber noch besser wäre natürlich eine davorliegende gute Orientierungs- und Beratungsphase. Und noch wichtiger ist es, dass es eben nicht zu einem Abbruch in die Ausbildungslosigkeit führt, sondern die Auszubildenden einen Abschluss auch wirklich erfolgreich erreichen. Ich persönlich glaube, dass hier auch erneute Diskussion aufgenommen werden muss über die Ausbildereignung und Fort- und Weiterbildung in den Betrieben selbst. Natürlich ist der Wegfall der einschlägigen Bestimmung über die Ausbildungseignung seinerzeit auch damit begründet worden, dass man zusätzliche Betriebe für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen gewinnen wollte. Auch sollte bürokratischer Aufwand vermindert werden. Es wird jetzt – fünf Jahre nach dem Aussetzen der Ausbildereignungsverordnung –, kritisch zu überprüfen sein, ob und in welchem Umfang die erhofften Wirkungen tatsächlich ursächlich 61 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung durch diese Entscheidung beeinflusst worden sind und welche negativen Rückwirkungen dies an anderer Stelle gehabt hat. Wenn allerdings die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen als immer dringlicher angesehen wird, wird man dieses Erfordernis für den berufsbildenden Bereich und die betriebliche Ausbildung nicht ignorieren dürfen. Tatsächlich gibt es ja gerade auch aus dem gewerkschaftlichen Bereich durchaus ernstzunehmende Untersuchungen und Hinweise, welche Lücken in der Qualität der Berufsausbildung in den Betrieben nicht zuletzt durch nicht hinreichend ausgebildete und fortgebildete Ausbilderinnen und Ausbilder bestehen. 7. Die Solidarität der Wirtschaft für die Berufsausbildung muss auf der Tagesordnung bleiben. Natürlich kann die Frage nach der Quantität der Ausbildungsplätze nicht vollkommen ausgespart werden. Auch wer eine Ausbildungsplatzumlage als ein grundsätzlich geeignetes Instrument zur Finanzierung von mehr Ausbildungsplätzen und Sicherung dieses Angebotes in der Solidarität aller Unternehmen ansieht, kann nicht so naiv sein, unter dem ZweiKammer-System von Bundestag und Bundesrat in Deutschland und der strikten Ablehnung eines solchen Ansatzes durch die meinungsführenden Organisationen in der Wirtschaft, aber auch durch CDU/CSU und FDP an die kurzfristige Durchsetzbarkeit eines solchen Konzeptes zu glauben. Mit Blick auf das Grundkonzept des Lebenslangen Lernens wird es schon schwer genug werden, die Erweiterung der Arbeitslosenversicherung im Sinne einer solidarischen Beschäftigungsversicherung mit Blick auf Weiterbildungsfähigkeit und berufsbegleitender Qualifikation und Weiterbildung durchzusetzen. Gleichwohl sollten auch für den berufsbildenden Bereich entsprechende Ansätze im Konkreten und Überschaubaren immer wieder aufgegriffen und umgesetzt werden, z.B. mit einer solidarischen Finanzierung der Prüfungsgebühren. Oder mit dem Modell einer Prämie für überdurchschnittlich ausbildende Betriebe, die aus der Gesamtheit der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, wenn es denn hierfür keine reine Steuerfinanzierung geben sollte. Auch sollten alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, noch mehr branchenbezogene Fonds zur Finanzierung von beruflicher Bildung zu begründen, bei denen die Tarifpartner entsprechende Vereinbarungen treffen. Dass solche Fond-Bildung ein zentrales Strukturelement im Bereich des Lebenslangen Lernens speziell in den Abschnitten von beruflicher Ausbildung und beruflicher Tätigkeit sein kann, wird sich aus der weiteren Entwicklung von Arbeitsplätzen und der Arbeitswelt generell ergeben. Nicht umsonst hat die sog. Timmermann-Kommission über die Finanzierung des Lebenslangen Lernens speziell im Bezug auf die Leiharbeitsbranche einen entsprechenden Weiterbildungsfond zur Erhaltung und zur Steigerung der beruflichen Qualifikation in die Diskussion gebracht. Schlussbemerkung: Auch wenn die Rezeption des ersten Nationalen Bildungsberichtes 2006 in der öffentlichen Diskussion noch nicht so stark gewesen ist, wie es nach der aufgeregten Diskussion aufgrund der PISA-Ergebnisse eigentlich angemessen und zu erwarten gewesen wäre, so zeigt dieser erste Nationale Bildungsbericht doch sehr nachdrücklich und mit vielen einzelnen Daten belegt auf, dass das sektorale Denken von Bildung weder zeitgemäß noch zielführend ist. Kontinuierliche Reformen im beruflichen Bildungssystem im engeren Sinne sind deshalb im angesprochenen Sinne notwendig und in der Verantwortung aller Akteure mit der nötigen Umsicht und Kalkulierbarkeit anzugehen. Nachhaltig werden diese Reformen allerdings erst dann wirken können, wenn die Voraussetzungen aus den davorliegenden Abschnitten des Lebenslangen Lernens entsprechend verbessert 62 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs werden und der Erhalt des beruflichen Bildungsniveaus und sein Ausbau durch entsprechende Reformen im Gesamtsystem von Weiterbildung erhalten und fortgeführt wird. Dieses muss die Botschaft für die Zukunft werden: Berufliche Bildung kann nur so gut sein, wie es das Gesamtsystem von Bildung in Deutschland und Europa zulässt. Eine verbesserte berufliche Ausbildung, die beiträgt zu weniger Arbeitslosigkeit, mehr Beschäftigung und mehr Wertschöpfung, kann gleichzeitig entscheidend zur Verbesserung dieser Voraussetzungen beitragen. Diese bildungspolitische Dynamik muss jetzt angestoßen werden. Oder um es mit Professor Baethge zu sagen: Diese Schwelle muss jetzt durchbrochen werden. 63 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Referent/innen und Tagungsleitung Prof. Dr. Martin Baethge Präsident, Soziologisches Forschungsinstitut an der Universität Göttingen Björn Böhning Juso Bundesvorsitzender, Berlin Ruth Brandherm Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik, Leiterin des Gesprächskreises Arbeit und Qualifizierung, Bonn Marianne Demmer stellv. Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Frankfurt a. M. Ute Erdsiek-Rave, MdL Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Elke Ferner, MdB stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des SPD-Präsidiums, Berlin Birgit Fischer Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen a.D., Mitglied des SPD-Parteivorstandes, Berlin Christel Humme, MdB Sprecherin der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin Peter König Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik, Leiter des Gesprächskreises Sozialpolitik, Bonn Nicolette Kressl, MdB stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbraucherforschung, Universität Gießen, Humboldt Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Rauschenbach Direktor, Deutsches Jugendinstitut, München Dr. Ernst Rösner Institut für Schulentwicklungsforschung, Universität Dortmund Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB stellv. Sprecher der AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin Dr. Hans-Joachim Schabedoth Leiter des Bereichs Gesellschaftspolitik und Grundsatz beim Deutschen Gewerkschaftsbund, Berlin Wilhelm Schmidt Vorsitzender, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Berlin 64 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 67 ISBN 978–3–89892–814–4 Neuere Veröffentlichungen der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Wirtschaftspolitik Was wir Deutschland schulden WISO direkt Arbeitskreis Mittelstand Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen Eine betriebswirtschaftliche Analyse nach Branchen, Betriebstypen und Standorten WISO Diskurs Gesprächskreis Verbraucherpolitik Auf dem Weg zum gläsernen Verbraucher? Verbraucherschutz bei Kundenkarten und RFID-Chips WISO Diskurs Arbeitskreis Innovative Verkehrspolitik Verkehrspolitischer Ausbruch aus der Betonwelt! Aber durch Nutzerfinanzierung? WISO direkt Gesprächskreis Sozialpolitik Sozialstaatsstrategien und Beschäftigung im europäischen Vergleich WISO Diskurs Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung Mitarbeiterbeteiligung in Europa, Japan und den USA Staatliche Rahmenbedingungen für finanzielle Beteiligungsmodelle WISO Diskurs Arbeitskreis Arbeit-Betrieb-Politik Wettbewerb, Prekarität und Sozialschutz: die sozialen Lizenzanforderungen nach§ 6 Abs.3 S.1 Nr.3 PostG WISO Diskurs Arbeitskreis Dienstleistungen Dienstleistungen in Deutschland: besser als ihr Ruf, dennoch stark verbesserungsbedürftig! Europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik Europas Sozialpolitik als schwieriger Aushandlungsprozess Akteure und Handlungsoptionen unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitszeitpolitik WISO Diskurs Gesprächskreis Migration und Integration Berufliche Ausbildung und Lehrstellenmarkt: Chancengerechtigkeit für Jugendliche mit Migrationshintergrund WISO direkt Frauen- und Geschlechterpolitik Kapital und Kinderkrippen: Betreuungskonzepte für Kleinkinder aus der Geschlechterperspektive WISO direkt Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter 68 www.fes.de/wiso