Das deutsche Prostitutionsgesetz: Auswirkungen und Bewertung * Cornelia Filter 1. Warum EMMA ‐ Frauen gegen Prostitution sind 2. Die Vorgeschichte der Legalisierung 3. Die Bestimmungen des Prostitutionsgesetzes 4. Die Auswirkungen der Legalisierung 5. Reformvorschläge der derzeitigen Bundesregierung 6. Warum EMMA ‐ Frauen den schwedischen Weg favorisieren * Referat in Rahmen der Internationalen Konferenz der United Voice for Eradication of Prostitution (UVEP) and the Korea Foundation for Women(KFW),„Verhinderung von Prostitution“, Seoul, 6. November 2007. 0 1. Warum EMMA ‐ Frauen gegen Prostitution sind Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin froh darüber, dass ich heute hier über die Legalisierung von Prostitution in Deutschland sprechen darf. Ich bin ja keine Politikerin oder eine Abgesandte der deutschen Regierung. Ich vertrete weder Polizei noch Justiz. Ich gehöre auch keiner der Nichtregierungsorganisationen an, die in Deutschland Prostituierte beraten und Menschenhandelsopfer betreuen. Ich bin autonome Feministin und freie Journalistin. Seit zwanzig Jahren schreibe ich für die feministische Zeitschrift EMMA, die von Alice Schwarzer herausgegeben wird, Europas wohl bekanntester Frauenrechtlerin. Seit zwanzig Jahren schreibe ich in EMM A über Prostitution. Bevor ich auf das Gesetz zu sprechen komme, das die Prostitution in Deutschland legalisierte, möchte ich Ihnen erklären, meine verehrten Damen und Herren, warum wir EMMA ‐ Frauen gegen Prostitution sind. Denn diese grundsätzliche Haltung durchzieht meinen ganzen Vortrag – mit guten Argumenten, wie ich meine. Im Gegensatz zu den so genannten„Differenzialistinnen“ in Westeuropa, die biologische Unterschiede zwischen Frauen und Männern betonen und darum nur „Gleichwertigkeit“ fordern, vertreten wir EMMA ‐ Frauen einen radikalen Gleichheitsansatz – wie schon Olympe de Gouges in der französischen Revolution. 1791 schrieb sie in ihrer Deklaration der Rechte der Frau:„Die Frau wird frei geboren und ist dem Manne an Rechten gleich.“ Für diese Vermessenheit schickten sie die männlichen Revolutionäre aufs Schafott. Wir EMMA ‐ Frauen haben es vergleichsweise gut: Wir werden nur beschimpft – beispielsweise als„Verfassungsfundamentalistinnen“. Weil wir ernst nehmen, was im Artikel 3 der deutschen Verfassung steht:„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Zur Gleichberechtigung gehört unserer Ansicht nach auch, dass Frauen sich nicht mehr an Männer verkaufen müssen und dass Männer keine Frauen mehr kaufen. Weil wir die Prostitution abschaffen wollen, werden wir als „prüde“ und„sexualfeindlich“ diffamiert. Dabei sind wir nicht aus sittlichen Gründen wie manche Konservative gegen Prostitution, sondern wegen der 1 Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Laut Präambel bildet„die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt“. Wir EMMA ‐ Frauen meinen, dass Prostitution eine Menschenrechtsverletzung ist, da Prostituierte nicht nur eine sexuelle Dienstleistung veräußern, sondern auch unveräußerliche Menschenrechte wie das Recht auf Freiheit, das Recht auf Würde und das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit. In Deutschland wird Prostitution oft als„käufliche Liebe“ bezeichnet. Nein, um Liebe geht es dabei nicht, ganz und gar nicht! Und um Sexualität geht es nur vordergründig. Um was es bei Prostitution in Wahrheit geht, erklärt uns eine Ex ‐ Prostituierte in dem 1971 erschienen Buch Das verkaufte Geschlecht der amerikanischen Feministin Kate Millett: „Das, was Männer von Prostituierten kaufen, ist nicht Sex, sondern Macht. Sie können uns sagen, was wir zu tun haben, und von uns wird erwartet, dass wir ihren Befehlen folgen. Selbst wenn man einen Masochisten als Kunden hat, der am Gehorchen Lust findet, gehorchen wir seinem Befehl, ihm Befehle zu geben. Wenn sie zum Beispiel damit anfangen, ihre Meinung über die ‚Nigger’ zu äußern, dann kann man nur ‚Oh ja’ sagen und ihnen Recht geben. Das ist es, was ich einfach nicht ertrug, solche Dinge. Da hatte ich wirklich das Gefühl, ihnen den Arsch zu lecken – mehr, als wenn ich es in Wirklichkeit tat. Das ist das Erniedrigendste: ihnen immer Recht geben zu müssen. Man verkauft auch seine Menschenwürde.“ Ergo: Nich nur der Körper der Prostituierten wird angefasst, sondern auch ihre Seele, ihr Verstand und ihr Gefühl. Vor ihrem Ausstieg aus der Prostitution, fährt die Ex ‐ Prostituierte in Milletts Buch fort, sei sie„so stumpf und taub“ gewesen, dass sie „nichts fühlte“. Jetzt fühle sie wieder und verabscheue sich, sagt sie. Und sie ekele sich vor Männern:„Ich ertrage es nicht, wenn man mich berührt.“ In Prostituierten, schreibt Kate Millett, werde etwas zerstört:„ihr Wille, ihre Selbstachtung, ihr Selbstvertrauen, ihre Hoffnung und ihre Fantasie.“ 2 Und meist ist dies alles schon zerstört worden, meine Damen und Herren, bevor Frauen in der Prostitution stranden. Auch bei denjenigen Frauen ist es vorher zerstört worden, die sich angeblich„freiwillig“ prostituieren – eben jene Frauen, an die sich das deutsche Prostitutionsgesetz richtet. Bei diesen schätzungsweise 100.000 legalen Prostituierten kann von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung keine Rede sein. Studien aus Deutschland, USA und Skandinavien belegen nämlich, dass 70 bis 90 Prozent aller Frauen in der Prostitution als Kinder Sexualgewalt erlitten haben, überwiegend von männlichen Familienmitgliedern. Diese Opfer von Männergewalt sind – zynisch ausgedrückt – so sehr an Fremdbestimmung gewöhnt, dass sie gar nicht wissen, was Selbstbestimmung heißt und darum auch in ihrem Erwachsenenleben damit fortfahren, zur Verfügung zu stehen: Zuhältern und Freiern. Niemand weiß genau, wie viele Prostituierte es in Deutschland gibt. In den Medien wird meist die Zahl 400.000 genannt. Realistische soziologische Schätzungen gehen von 200.000 Prostituierten aus; darunter – so vermutet die Polizei – 30.000 Zwangsprostituierte, also Opfer von Menschenhandel. Rund 70.000 der schätzungsweise 200.000 sollen sich illegal in Deutschland aufhaltende Ausländerinnen sein, die aber„freiwillig“ anschaffen. Doch, meine Damen und Herren, ist Armut etwa kein Zwang? Denn diese Frauen sind aus armen Ländern ins reiche Deutschland gekommen, um für sich und ihre Hunger leidenden Familien den Lebensunterhalt zu verdienen. Auch bei diesen illegal eingereisten Migranntinnen kann von„Freiwilligkeit“ keine Rede sein. Aber vom deutschen Prostitutionsgesetz sind sie ohnehin nicht mitgemeint, weil sie keine Aufenthaltsberechtigung haben. 2. Die Vorgeschichte der Legalisierung Das„Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“, das die Prostitution in Deutschland legalisierte, trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Damit Sie verstehen, meine verehrten Damen und Herren, wie es dazu kam, muss ich etwas weiter ausholen. Nur wer die Vorgeschichte kennt, begreift die Probleme, die wir heute haben. 3 Vor dem 1. Januar 2002 war Prostitution in Deutschland„sittenwidrig“. Das heißt: Sie war weder verboten noch erlaubt, aber geduldet. In den großen Städten gab es Straßenstriche und Rotlichtviertel; der Rest des Stadtgebiets war Sperrbezirk für Prostitution. Kleine Städte unter 50.000 Einwohnern und Dörfer waren komplett als Sperrbezirke ausgewiesen. In ländlichen Regionen versteckte sich die Prostitution in als Bars getarnten Bordellen an einsamen Landstraßen. Doch jeder noch so biedere oder fromme Bürgersmann wusste, wohin er seine Schritte lenken musste, wenn er sich eine Frau kaufen wollte. Auch wenn er öffentlich die Prostitution als amoralischen Verstoß gegen die guten Sitten geißelte, konnte er sich darauf verlassen, dass Bordelliers, Zuhälter und Prostituierte ihn nicht verrieten. Denn im Rotlichtmilieu galt und gilt Schweigepflicht. Im Halbdunkel von Bars und Bordellen nahmen sich Zuhälter und Freier alle Freiheiten heraus, während Prostituierte völlig rechtlos waren. Zwar mussten sie sich regelmäßig in Gesundheitsämtern auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen, aber: • Sie hatten kein Recht, gegen Zuhälter zu klagen, die den Großteil ihrer Honorare abkassierten, oft mit Gewalt. • Sie hatten kein Recht, zahlungsunwillige Freier gerichtlich zu belangen. • Sie hatten kein Recht auf Mitgliedschaft in der staatlichen Sozialversicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersarmut. Und sie wurden als„Huren“ verachtet. Denn zum christlich geprägten, sittlichen Frauenbild in Deutschland gehörte die Aufspaltung der Frauen in„Heilige“ und „Huren“. Die„Heiligen“ waren die Ehefrauen, die nicht wussten, das ihre Männer sich heimlich zu Prostiuierten schlichen – oder es nicht wissen wollten. Als in der westlichen Welt Anfang der 1970er Jahre die Frauenbewegung aufbrach, forderten Feministinnen wie Alice Schwarzer und Kate Millett die langfristige Abschaffung der Prostitution und kurzfristig Rechte für Prostituierte, vor allem aber staatliche Ausstiegshilfen aus der Prostitution wie Schulbildung und berufliche Bildung. Prostituierte schlossen sich der Frauenbewegung an. In England drohten sie 4 mit der Veröffentlichung von Listen mit den Namen ihrer Kunden, um auf die Doppelmoral aufmerksam zu machen, nach dem Motto:„Es gibt nur eine Moral für Männer und Frauen.“ In Frankreich besetzten sie Kirchen: als Protest gegen Doppelmoral und polizeiliche Willkür, die Prostituierte kriminalisierte, aber nicht Zuhälter und Freier. In Grenoble wagten sie es 1980 erstmals in Europa, ihre gewalttätigen Zuhälter anzuzeigen. Ein Jahr später folgten Kolleginnen in der deutschen Stadt Bochum dem französischen Beispiel. Die Prostituierten wurden unbequem. Und ausgerechnet in diesem Moment kam in Deutschland Beistand für Zuhälter und Freier, Beistand von unerwarteter Seite: nämlich von einer angeblichen„Feministin“. 1980 veröffentlichte die Soziologin Pieke Biermann, die ihr Studium durch Gelegenheitsprostitution als so genannte „Edelnutte“ finanziert hatte, das Buch Wir sind Frauen wie andere auch. Absolut richtig, nichts dagegen. Aber die Gleichheit, die da gemeint war, hatte nun gar nichts mit dem feministischen Gleichheitsanspruch zu tun. Pieke Biermann pries in ihrem Buch die Prostitution als Emanzipation, mit dem Argument: Die Hausfrau müsse ihrem Ehemann unentgeltlich zur Verfügung stehen; die Prostituierte hingegen, die Geld für Sex verlange, sei„sexuell selbstbestimmt“ und„ökonomisch autonom“. Das gipfelte in der Forderung, Prostitution als Beruf anzuerkennen und mit herkömmlichen Berufen gleichzustellen. Als Reaktion auf das Biermann ‐ Buch prangte im November 1980 auf dem EMMA ‐ Titel in dicken Lettern die sarkastische Frage:„Macht Prostitution frei?“ Im Heft reagierte Alice Schwarzer scharf auf die neue Verharmlosung und Mystifizierung der Prostitution. Sie schrieb:„Hier steht nicht etwa die Emanzipation der Huren zur Debatte, sondern die Verhurung der Emanzipation.“ Diese Warnung verhallte ungehört. Es formierte sich eine so genannte „Hurenbewegung“, die glamouröse„Hurenbälle“ veranstaltete und begierig lauschenden Journalisten ins zugeneigte Ohr flüsterte: Durch Prostitution lasse sich viel Geld verdienen; Prostituierte seien keinesfalls Opfer von Ausbeutung und Fremdbestimmung – falls doch, liege es nur daran, dass Prostitution nicht staatlich reglementiert als Beruf anerkannt sei. 5 Wir EMMA ‐ Frauen schrieben uns die Finger wund, um diese Behauptungen Lügen zu strafen: • Tatsache ist, dass die so genannte„Hurenbewegung“ aus einigen, wenigen akademisch gebildeten Ex ‐ und Gelegenheitsprostituierten besteht, die eher die Interessen von Zuhältern und Freiern als die Interessen ihrer Kolleginnen vertreten. • Tatsache ist, dass nur eine verschwindend geringe Minderheit von Luxus ‐ Prostituierten viel Geld verdient. Das Gros der deutschen Prostituierten muss sich mit Einkünften am Existenzminimum begnügen – ganz zu schweigen von den ausländischen Prostituieren. Wir EMMA ‐ Frauen konnten nicht verhindern, dass sich die linksalternative Partei DIE GRÜNEN, die aus der Studentenrevolte Ende der 1960er Jahre und der damit einhergehenden„sexuellen Revolution“ erwachsen war, die Forderungen der so genannten„Hurenbewegung“ zu eigen machte. 1983 wurden DIE GRÜNEN erstmals in den Bundestag gewählt, das Bundesparlament der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland. Und 1990 veranstalteten sie ein spektakuläres Hearing zum Thema„Beruf Hure“. In einer Broschüre zum Hearing wurde verkündet: „Nach Überwindung der mehr als prüden 50er Jahre und der so genannten sexuellen Revolution ist der Weg frei für einen angemessenen Umgang mit den sexuellen Bedürfnissen der Bevölkerung und denjenigen, die die Nachfragen nach sexuellen Dienstleistungen erfüllen. Alles ist käuflich und verkäuflich: körperliche und geistige Arbeitskraft, Ideen, Kreativität, Engagement. Was hindert dann – in dieser Logik – anzuerkennen, dass eben auch Sexualität käuflich und verkäuflich ist?“ Ja, sie waren so frei, diese Linksalternativen, genauso zu argumentieren wie Propagandisten eines entfesselten Kapitalismus! So weit, die Prostitution zu einem staatlichen anerkannten Beruf mit Ausbildungsrichtlinien zu machen, wie von den GRÜNEN gefordert, wollten die Sozialdemokraten(SPD) lieber nicht gehen. Seit der Bundestagswahl im September 1998 regierte die SPD mit den GRÜNEN in einer rot ‐ grünen Regierungskoalition das inzwischen wiedervereinte Deutschland. Die PDS – linke Nachfolgepartei der 6 sozialistischen Staatspartei SED in der ehemaligen DDR – hatte wie die GRÜNEN die Anerkennung von Prostitution als Beruf favorisiert, aber am 19. Oktober 2001 stimmte sie im Berliner Bundestag für eine gemäßigte Fassung des Prostitutionsgesetzes. Auch die liberale FDP stimmte zu. Nur die christlichen Parteien CDU und CSU stimmten dagegen. Nach der mehrheitlichen Verabschiedung des Gesetzes knallten im Bundestag die Sektkoren. Und wer stieß da miteinander an? Drei Frauen: die sozialdemokratische Frauenministerin Christine Bergmann, die GRÜNEN ‐ Politikerin Kerstin Müller und die Bordellbetreiberin Felicitas Weigmann. Mit Sektgläsern in den Händen posierten sie für die Kameras von Presse und Fernsehen, um die Frauenfreundlichkeit des neuen Gesetzes zu demonstrieren. Doch Prostituierte, die es rechtlich besser stellen sollte, waren nicht zugegen. Dadurch, dass eine Bordellbetreiberin zum Sekt geladen war, kündigte sich schon damals an, was EMMA befürchtete: nämlich dass das angeblich so frauenfreundliche Prostitutionsgesetz vor allem Bordelliers und Zuhältern nützt. 3. Die Bestimmungen des Prostitutionsgesetzes • Prostitution wird als legal angesehen, aber nicht als„Beruf wie jeder andere“ anerkannt. • Die bisherige Bewertung der Prostitution als sittenwidriges und damit unwirksames Rechtsgeschäft wird aufgehoben. Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. • Die„Förderung der Prostitution“ als Strafstatsbestand wird aufgehoben. Nur noch die„schwere Ausbeutung“ von Prostituierten durch Zuhälter und Bordelliers steht unter Strafe. • Durch die Abschaffung des Straftatbestandes der Förderung von Prostitution, der Bordelliers und Zuhälter kriminalisierte, soll ermöglicht werden, die Tätigkeit von Prostituierten in„geordneten Beschäftigungsverhältnissen“ zu organisieren. Das heißt: Sie können sich fest anstellen lassen und haben somit Zugang zur Sozialversicherung. 7 • Die Arbeitgeber haben ein„eingeschränktes Direktionsrecht“. Das heißt: Sie dürfen Prostituierte nicht zu abgelehnten sexuellen Praktiken zwingen, und sie dürfen ihnen keine unerwünschten Kunden aufzwingen. • Der Ausstieg aus der Prostitution soll erleichtert und staatlich gefördert werden, heißt es in der Begründung zum Prostitutionsgesetz. • Menschenhandel und Zwangsprostitution, minderjährige Prostituierte sowie Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Prostitution sind von dem Prostitutionsgesetz nicht mitgemeint, sondern von anderen Gesetzen erfasst. 4. Die Auswirkungen der Legalisierung Die wohl gravierendste Auswirkung der Legalisierung ist die Gesellschaftsfähigkeit von Prostitution. Sie ist herausgetreten aus ihrer Schmuddelecke und eingezogen in die Mitte der Gesellschaft. Einige Beispiele. In Deutschland werden Bordelle, in denen die Betreiber ihre Zimmer einzeln an Zuhälter und Prostituierte vermieten,„Laufhäuser“ genannt. Diese Betriebsform erlaubt es den Vermietern, sich gegebenfalls davon distanzieren zu können, was in den Zimmern geschieht. Das Großbordell Pascha in Köln hat über hundert solcher untervermieteten Zimmer auf mehreren Etagen sowie im Erdgeschoss eine Bar und eine Diskothek. Für diese Örtlichkeiten haften die Betreiber selbst. Das Pascha rühmt sich,„Europas größtes Laufhaus“ zu sein. Davon waren anscheinend auch die Veranstalter des renommierten Kölner Kulturfestivals „Sommerblut“ beeindruckt. Sie wollten das Pascha im Juni 2007 nicht nur als Spielstätte und Ausstellungsort nutzen, sondern das Festival sogar in der Diskothek im Erdgeschoss eröffnen – live übertragen vom öffentlich ‐ rechtlichen Rundfunk. Dass die Polizei bei einer Razzia vier 14 ‐ jährige Afrikanerinnen aus dem Pascha befreit hatte, störte die„Sommerblut“ ‐ Veranstalter anscheinend nicht. Und ebenso nicht, dass eine 19 ‐ jährige Zwangsprostituierte aus Osteuropa sich nur durch einen glücklichen Zufall selbst befreien konnte, nachdem sie neun Monate in einem der untervermieteten Zimmer gefangen gehalten worden war. Aber es hat viele Frauen gestört: u. a. uns EMMA ‐ Frauen. Dank des massiven Frauen ‐ Protestes wurde die 8 Eröffnungsveranstaltung im Pascha schließlich abgesagt. Aber Kölner Taxis werben immer noch mit Banderolen auf ihren Türen für das Großbordell. Slogan:„Pascha sein ist fein!“ Neuerdings werden in Deutschland sogar Hausfrauen als„Hobby ‐ Huren“ im Internet versteigert. Das„erotische Online ‐ Aktionshaus“ gesext.de behauptet, neben professionellen Prostituierten ständig zwischen 600 und 700 Hausfrauen im Angebot zu haben. Den Zuschlag bekommt der Höchstbietende. 15 Prozent vom Kaufpreis kassiert der Auktionator – eine neue Form von Zuhälterei. Früher konnte Werbung für Prostitution als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Das wäre theoretisch auch heute noch möglich, denn in den Gewerbeordnungen wurde die Sittenwidrigkeit von Prostitution bislang noch nicht gestrichen. Doch unter Berufung auf das Prostitutionsgesetz stellte der Bundesgerichtshof klar: Anzeigenwerbung für„sexuelle Dienstleistungen“ sei statthaft, sofern sie nicht den Jugendschutz tangiere. Als sich Ende der 1980er Jahre das HI ‐ Virus rasant auszubreiten begann, bestanden deutsche Prostituierte zunehmend konsequent auf Kondomen. Damit ist es vorbei! In einer einzigen Ausgabe des Berliner Stadtmagazins tip fanden sich 72 Prostitutionsanzeigen, die den im Fachjargon des Rotlichtmilieus mit„französisch total“ oder„tabulos“ umschriebenen Sex ohne Kondom offerierten. Seitenweise solche Inserate. In allen Zeitungen. Nicht nur in Großstädten, auch in ländlichen Regionen. Zwar verbot die staatliche Bundesagentur für Arbeit in einem internen Erlass als „freiwillige Selbstbeschränkung“ die Vermittlung von erwerbslosen Frauen in die Prostitution, doch sind Vermittlungen in den so genannten„Grenzbereich“ gang und gäbe: Tänzerinnen für Tabledance, Servierinnen für Nachtclubs, Reinigungskräfte für Bordelle, Webmaster für„erotische“ Internet ‐ Plattformen. Vor dem Amtsgericht in Bad Iburg klagte eine Hausfrau auf Unterhalt von ihrem geschiedenen Ehemann, der, als sie noch mit ihm verheiratet war, regelmäßig wochenlang verschwand und sie ohne Geld sitzen ließ. Die Hausfrau sah keinen anderen Ausweg als sich zu prostituieren. Das wurde ihr im Prozess zum 9 Verhängnis. Sie habe keinen Anspruch auf Unterhalt, befand das Gericht, sie solle doch weiter als Prostituierte arbeiten. Schließlich sei Prostitutin neuerdings legal. Es stimmt: Prostituierte dürfen seit dem 1. Januar 2002 ihr„Entgelt“ von zahlungsunwilligen Freiern vor Gericht einklagen – allerdings ist bisher kein einziger Prozess dieser Art bekannt geworden. Wohl weil im Rotlichtmilieu Vorkasse üblich ist. Und Verschwiegenheit. Sollte ein Freier tatsächlich einmal nicht zahlen, würde eine Prostituierte, um seine Anonymität zu wahren, vermutlich lieber auf ihr Honorar verzichten als ihn ins helle Licht eines öffentlichen Gerichtssaals zu zerren. Außerdem müsste sie sich selbst mit Namen und Adresse als Prostituierte outen. Und das wollen die meisten Frauen in diesem Gewerbe nicht. Nach wie vor nicht – weil sie sich schämen. Es stimmt: Um Prostituierten den Zugang zur staatlichen Kranken ‐, Arbeitslosen ‐ und Rentenversicherung zu ermöglichen, sind seit nunmehr fast sechs Jahren Arbeitsverträge im Rotlichtmilieu erlaubt. Doch:„Die Zahl der Anmeldungen von Prostituierten als Arbeitnehmerinnen tendiert gegen Null“, melden Bundesversicherungsanstalt und Krankenkassen. Offenbar befürchten die Prostituierten auch in diesem Bereich, ihre Anonymität aufs Spiel zu setzen. Und da sie ohnehin nur wenig Geld verdienen, wollen sie nicht auch noch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Aus diesem Grund ist in Holland, wo die Prostitution am 1. Oktober 2000 legalisiert wurde, inzwischen ein Großteil des vorher sichtbar geduldeten Rotlichtmilieus in die Unsichtbarkeit der Illegalität abgewandert. Diese Abwanderungsbewegung wurde durch regelmäßige Kontrollen von Polizei und anderen Behörden – beispielsweise Finanz ‐ und Gewerbeaufsichtsämter – ausgelöst. Mit den Kontrollen sollte die Legalität gewährleistet werden. Es stimmt: Wir Feministinnen scheinen blauäugig gewesen zu sein, als wir Rechte für Frauen in der Prostitution forderten. Offenbar wollen die so genannten „freiwilligen“ Prostituierten diese Rechte gar nicht. Oder – was auch sein könnte – sie werden gezwungen, sie nicht zu wollen. Diese Befürchtung von EMMA teilt der Polizeikommissar Detlef Ubben, Chef des Kommissariats Menschenhandel in Hamburg. Der Experte sagt:„Dass eine Frau Prostitution eigenständig und selbstbestimmt 10 ausübt, trifft in 95 Prozent der Fälle nicht zu. Wenn die Frauen wieder rauswollen aus der Prostitution, droht ihnen meist Gewalt.“ Gewalt droht auch Frauen, die drin sind. Neuerdings gerichtlich erlaubt – wenn auch nicht in Form von physischer Gewalt. Ein Beispiel. Das Augsburger Colosseum ist eins der neuen Bordelle, die in Deutschland seit der Legalisierung von Prostitution wie Pilze aus dem Boden schießen. Dieser Bordell ‐ Bauboom macht weder vor den früheren Sperrbezirken in Großstädten noch in ländlichen Regionen Halt, weil es – außer baurechtlichen Gründen – keine rechtliche Handhabe mehr für die Verweigerung von Baugenehmigungen gibt. Das Colosseum stellt sich – zum deutschen Wellness ‐ Trend passend – als„Sauna ‐ Club mit gewerblicher Zimmervermietung“ dar. Was in den fünfzehn Zimmern„für sexuellen Verkehr“ passiert, ist den Prostituierten angeblich selbst überlassen. Sie seien „selbständig und unabhängig“ und vereinbarten„eigenständig“ mit ihren Kunden „Angebot und Preise“, behaupten die Betreiber. Die Polizei in Augsburg sah das anders, als sie am 24. Mai 2006 bei einem Großeinsatz dreißig Frauen aus dem Colosseum zu Einzelbefragungen mitnahm. Die Staatsanwaltschaft erhob anschließend Anklage wegen Verstoßes gegen das Prostitutionsgesetz. Die Betreiber, heißt es in der Klageschrift, legen„einseitig und verbindlich“ die Preise für die„sexuellen Dienstleistungen“ fest. Auch sei die Arbeitszeit vorgeschrieben: ununterbrochen von 14 bis 3 Uhr mit Anwesenheitspflicht in einem videoüberwachten„Kontaktraum“. Für die Prostituierten gelte, so die Staatsanwaltschaft,„ein striktes Nacktgebot“ in dem Kontaktraum; nicht einmal die Verhüllung des Unterleibs mit einem Handtuch sei gestattet. Ebenso sei es den Frauen verboten, zu telefonieren oder ein Handy bei sich zu führen. Die Freier würden gezielt befragt, ob sie mit dem„gebotenen Service“ der Prostituierten zufrieden waren. Wenn nicht, müssten sich die Frauen rechtfertigen und manchmal sogar auf ihre Bezahlung verzichten. All das bewertete das Gericht als„Weisungsrecht“ und wies daher die Klage ab. Ein Gerichtssprecher rechtfertigte die Entscheidung so: Seit Inkrafttreten des 11 Prostitutionsgesetzes sei Prostitution eben ein„normales Gewerbe“:„Die Betreiber von Bordellen haben seitdem Regulationsmöglichkeiten und Kontrollbefugnisse.“ Juristisch sei ihnen nichts vorzuwerfen. Ergo: Das Gesetz, das vorgibt, die rechtliche Situation von so genannten „freiwilligen“ Prostituierten zu verbessern, schafft tatsächlich neue Rechte für Bordelliers und Zuhälter – beziehungsweise rechtsfreie Räume. Denn auch das illegale Geschäft mit Zwangsprostituierten profitiert von der Legalisierung der Prostitution. Im Gegensatz zu Holland wird das Rotlichtmilieu in Deutschland nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes weniger kontrolliert als vorher. Wie schon gesagt: Um Bordelliers und Zuhälter als Arbeitgeber gesellschaftsfähig zu machen, wurde der Strafparagraf„Förderung der Prostitution“ aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. Auch gestrichen wurde damit eine Zugriffsmöglichkeit der Polizei gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Da sich diese durch andere Strafgesetze geahndeten Straftaten wegen der Verschwiegenheit des Rotlichtmilieus nur schwer nachweisen lassen, konnte die Polizei mit der Förderung von Prostitution Razzien begründen. Auch damit ist es nun vorbei. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Das heißt: Die Polizei muss hingehen und nachschauen, da kaum jemand dieses schwere Verbrechen anzeigt – weder legale Prostituierte noch Freier, schon gar nicht Zuhälter und Bordelliers. Und auch nicht die Opfer. Die schätzungsweise 30.000 Frauen und Mädchen – überwiegend Osteuropäerinnen –, die in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden, misstrauen meist Polizei und Justiz. Denn in ihren Heimatländern sind diese oft korrupt und machen gemeinsame Sache mit den Tätern. Aber auch wenn sie wollten, könnten viele Menschenhandelsopfer gar nicht zur Polizei, weil sie vielfach wie Gefangene gehalten werden. Die deutsche Hilfsorganisation SOLWODI betreut Menschenhandelsopfer und ermutigt sie, gegen ihre Peiniger auszusagen. Doch die Streichung des Strafparagrafen„Förderung der Prostitution“ hat die SOLWODI ‐ Arbeit ungemein erschwert. Die Hilfsorganisation beklagt:„Früher kamen über achtzig Prozent 12 unserer Klientinnen durch die Polizei zu uns – heute sind es höchstens noch zehn Prozent.“ Ach ja, da war doch noch was: die Ausstiegshilfen, die die rot ‐ grüne Bundesregierung in der Begründung zum Prostitutionsgesetz für so genannte „freiwillige“ Prostituierte in Aussicht gestellt hat! Wer sich auf die Suche nach speziellen Umschulungsprojekten macht, wird nur in dem Bundesland Nordhrein ‐ Westfalen fündig. In Trägerschaft des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche werden dort seit dem 1. Januar 2006 in viermonatigen Basiskursen ausstiegswillige Prostituierte in EDV, kaufmännischem Rechnen und Deutsch als Fremd ‐ oder Fachsprache geschult. Danach folgt eine zehnmonatige Ausbildung in einem Verkaufs ‐ oder Pflegeberuf. Das Diakonische Werk musste im Vorlauf für das Ausstiegsprojekt zwei Jahre mühsam um Fördergelder kämpfen. Nach etlichen Absagen zahlen schließlich der Europäische Sozialfonds und das Bundesland Nordrhein ‐ Westfalen. 5. Reformvorschläge der derzeitigen Bundesregierung In Deutschland haben sich inzwischen die politischen Verhältnisse geändert. Seit den Bundestagswahlen im September 2005 regiert eine große Koalition aus Christdemokraten(CDU/CSU) und Sozialdemokraten(SPD) mit einer Frau als Regierungschefin: Angela Merkel von der CDU – die erste Bundeskanzerlin in der deutschen Geschichte. Auch die Bundesfrauenministerin ist eine Christdemokratin: Ursula von der Leyen. Auf einer Aufsehen erregenden Pressekonferenz am 24. Januar 2007 in Berlin kündigte sie eine Kehrtwende in der Prostitutionspolitik und eine Reform des Prostitutionsgesetzes an: • Ausstiegswillige Prostituierte sollen es künftig leichter haben, in Qualifizierungs ‐ und Förderprogramme zu kommen. • Freier, die wissentlich Zwangsprostituierte kaufen, sollen bestraft werden. • Sexualkontakte mit minderjährigen Prostituierten unter 18 Jahren sollen ebenfalls unter Strafe gestellt werden – bislang war die Altersgrenze 16 Jahre. 13 • Arbeitsvermittlung rund um die Prostitution soll rechtsverbindlich ausgeschlossen werden; Prostitution soll rechtlich nicht als zumutbare Option zur Sicherung des Lebensunterhalts gelten. • Strafandrohungen für die verschiedenen Formen der Ausbeutung von Prostituierten und die Zuhälterei sollen überprüft und gegebenenfalls verschärft werden. • Um über polizeiliche Kontrollen hinaus auch Kontrollen mit den bestehenden rechtlichen Mitteln des Gaststätten ‐, Gewerbe ‐ und Ordnungsrechts zu ermöglichen, sollen Bordelle wie Gastronomiebetriebe konzessioniert werden. Feministinnen wie wir EMMA ‐ Frauen und Opferschutzorganisationen wie SOLWODI begrüßen diese Maßnahmen. Skeptisch allerdings beurteilt SOLWODI die geplante Konzessionierung von Bordellen. Die SOLWODI ‐ Chefin Schwester Lea Ackermann befürchtet, dass sich dann – ähnlich wie in Holland – Zwangsprostitution und Menschenhandel„ganz und gar im Dunkelfeld der Wohnungsprostitution verstecken und noch weniger Opfer befreit werden können“. Außerdem, so Ackermann, dürften sich die Bordelliers dann„endgültig gesellschaftsfähig“ fühlen – und ihre Kunden auch. EMMA, SOLWODI und ebenso die christdemokratisch regierten Bundesländer fordern zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels die Wiedereinführung der Strafvorschrift gegen die Förderung von Prostitution. Dem ist die Bundesregierung bei ihren Reformvorschlägen nicht gefolgt. Sie setzt auf andere polizeiliche Methoden – so auf das in Hamburg erprobte Modell des„Milieuaufklärers“. Was darunter zu verstehen ist, erläutert Detlef Ubben, der Chef des Hamburger Kommissariats Menschenhandel: „Wir suchen regelmäßig die Prostitutionsstätten auf, stellen uns den Frauen vor, verteilen Visitenkarten und erklären, wozu wir da sind. Und dann hat eine Frau die Möglichkeit, sich entweder sofort zu offenbaren oder sie weiß zumindest: Da gibt es jemanden, zu dem könnte man Vertrauen haben. Wenn sich die Frau entschließt, Anzeige zu erstatten, können wir ihr eine Zeugenbetreuung durch die Polizei anbieten. Das ist in der Bundesrepublik einmalig.“ Mit der Folge, dass in Hamburg 14 Anzeigen von Menschenenhandelsopfern gegen die Täter deutlich zugenommen haben. Der verstärkte Einsatz von„Milieuaufklärern“ ist wünschenswert. Es fragt sich nur, wer diese personal ‐ und zeitintensive Polizeiarbeit flächendeckend finanzieren soll. Nur selten befassen sich die für Organisierte Kriminalität zuständigen und personell gut ausgestatten Polizeidienststellen mit der Strafverfolgung von Menschenhändlern. Dafür sind in der Regel die mit allen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hoffnungslos überlasteten Sexualgewalt ‐ Kommissariate abgestellt. Und wegen der Personalknappheit dort sind diese allenfalls fähig zu reagieren, statt zu agieren. In der nordhrein ‐ westfälischen Stadt Dortmund wird die Konzessionierung von Bordellen in einem Modellversucht getestet. Doch sogar der vom„Dortmunder Modell“ begeisterte Kommissar Heinrich Minzel gibt in der Zeitschrift Kriminalpolizei zu bedenken: Es könne nur„durch ständige Präsenz und Kontrollen im Milieu“ erfolgreich weitergeführt werden. Allerdings seien durch „Personalabbau und Stellenkürzungen im Polizeibereich“ personelle Ressourcen knapp. Minzel:„Die Bekämpfung der Rotlicht ‐ Kriminalität ist Kür, und wir in Dortmund leisten sie uns noch.“ Wie auch immer, zur Freude der EMMA ‐ Frauen und unserer Mitstreiterinnen hat die Bundesfrauenministerin am 24. Januar 2007 in Berlin unmissverständlich klargestellt:„Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere! Ausstieg ist das Ziel!“ Das Prostitutionsgesetz beruhe auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten überwiegend um Frauen handele, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verdienen.„Das ist für mich ein Schönreden der Situation“, sagte Ursula von der Leyen auf der Pressekonferenz. Grund für die Kehrtwende in der Prostitutionspolitik sind Studien und Gutachten, auf denen ein Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes basiert. Im dem Bericht wird auch begründet, warum Deutschland künftig nicht den schwedischen Weg des Verbots beschreitet, sondern es vorzieht, Prostitution zu kontrollieren und zu regulieren. 15 In Schweden wird nicht zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution unterschieden; dort ist jeglicher„Kauf sexueller Dienste“ verboten. Die Freier, die es trotzdem tun, müssen mit Geld ‐ oder Gefängnisstrafen rechnen. Hinter dem schwedischen Anti ‐ Freier ‐ Gesetz steckt der Gedanke, dass Prostitution immer mit Gewalt verbunden und ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist. Trotzdem folgt die deutsche Bundesregierung weitgehend der Argumentation des Rechtsprofessors Joachim Renzikowski, der in seinem Gutachten zum Prostitutionsgesetz schreibt: Nach dem Menschenbild der deutschen Verfassung erscheine der Mensch als„eine auf Freiheit und Selbstverantwortung angelegte Person“. Darum müsse„die freiwillige Ausübung der Prostitution als autonome Entscheidung vom Recht anerkannt“ werden. Renzikowski:„Streiten mag man darüber, ob und inwieweit die Prostitution Ausdruck einer geschlechtshierarchischen Gesellschaftsstruktur ist.“ Das allerdings ist für die Bundesregierung keine Streitfrage. Sie betrachtet es als eine ihrer vordringlichen Aufgaben,„den aus gleichstellungspolitischer Sicht problematischen Implikationen von Prostitution entgegenzusteuern“. Im Bericht über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die so genannte„freiwillige“ Prostitution„überwiegend eine physisch und psychisch belastende Tätigkeit“ ist,„die nicht selten von besonders verwundbaren Gruppen ausgeübt wird“. Einer umfassenden Untersuchung über Frauengesundheit in Deutschland zufolge seien Prostituierte von„deutlich mehr Belastung durch Gewalt in der Kindheit, sexuelle Gewalt, Gewalt in Beziehungen und am Arbeitsplatz“ betroffen.„Es ist darüber hinaus eine soziale Realität“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht,„dass viele Prostituierte sich in einer Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.“ 6. Warum EMMA ‐ Frauen den schwedischen Weg favorisieren Am 1. Juli 1998 trat in Schweden ein„Frauenfrieden“ genanntes, umfangreiches Gesetzespaket zum Schutz von Frauen gegen Männergewalt in Kraft. 1999 wurde es 16 durch durch die Kriminalisierung von Prostitutionskunden ergänzt – Prostituierte werden nicht bestraft. Denn, so die schwedische Regierung:„Prostitution ist Männergewalt.“ Und ein Mann, der sich eine Prostituierte kaufe, mache sich des Straftatbestands„grobe Verletzung der Integrität einer Frau“ schuldig. Das schwedische Anti ‐ Freier ‐ Gesetz hat vor allem symbolischen Charakter. Es will einen Bewusstseinswandel bewirken und die öffentliche Meinung für die Bekämpfung der Prostitution gewinnen, um Prostitution langfristig abschaffen zu können. In dieser Hinsicht ist der schwedische Weg ein großer Erfolg: 80 Prozent der Bevölkerung sind mittlerweile für das Gesetz und gegen Prostitution! Zwar sind die praktischen Auswirkungen des Gesetzes auf das Prostitutionsgeschäft nicht untersucht worden, aber in dem bereits erwähnten Bericht der deutschen Bundesregierung heißt es:„Hinweise darauf, dass einige schwedische Männer ihr Verhalten überdacht haben und es inzwischen unterlassen, Prostituierte aufzusuchen, können als Nachweis beginnender Wirksamkeit gewertet werden.“ Davon träumen wir EMMA ‐ Frauen auch für Deutschland. Die Zahl der deutschen Prostitutionskunden ist unbekannt. Aber man kann folgende Rechnung aufstellen: Würde jede von von den schätzungsweise 200.000 Prostituierten in Deutschland an 300 Arbeitstagen jeweils fünf Kunden bedienen, wären das insgesamt 300 Millionen ge ‐ und verkaufte sexuelle Kontakte in einem einzigen Jahr. Angenommen, ein Stammkunde kommt einmal pro Woche und ein Gelegenheitskunde 15mal pro Jahr, könnte man hochrechnen, dass sich alljährlich 600.000 deutsche Männer regelmäßig und 20 Millionen gelegentlich eine Prostituierte kaufen. Deutschland hat 82,4 Millionen Einwohner, davon sind 40,3 Millionen männlich und von diesen wiederum 32,3 Millionen über 18 Jahre alt. Wenn meine Rechnung stimmte, dann wären 80 Prozent beziehungsweise vier von fünf erwachsenen deutschen Männern Prostitutionskunden. Ich habe Sie mit dieser Vielzahl von Männern konfrontiert, meine Damen und Herren, um Ihnen so krass wie möglich vor Augen zu führen, was Prostitution für Frauen bedeutet. Für Frauen, die mit Männen zusammenleben oder künftig ihr 17 Leben mit einem Mann teilen wollen. Für Töchter von Vätern, für Schwestern mit Brüdern, für Nichten und Enkelinnen. Für Frauen in Deutschland und für Frauen in Südkorea. Denn ich habe gelesen, meine Damen und Herren, dass in Ihrem Land jeder zweite Mann schon einmal eine Prostituierte aufgesucht hat und jeder fünfte Mann viermal im Monat zu einer Prostituierten geht – die amerikanischen GIs nicht mitgezählt. Angesichts dieser immensen Freier ‐ Zahlen ist der Verdacht begründet, wie ich finde, dass der Blick von Männern auf alle Frauen von dem Wissen geprägt ist, dass manche Frauen käuflich sind und dass„mann“ mit ihnen machen kann, was „mann“ nur will. Auch die Männer, die es nicht tun, die es ablehnen, Frauen zu kaufen, wissen, dass sie es tun könnten. Und dieses Wissen vergiftet ihr Herz. Es vergiftet unser aller Herzen. Ja, meine Damen und Herren, die Prostitution fasst uns alle an – in unserem tiefststen Innern! Darum sollten wir alle, Frauen wie Männer, gegen Prostitution sein und versuchen, sie abzuschaffen. Und um dieses Ziel zu erreichen, scheint mir der schwedische Weg des Bewusstseinswandels durch Freierbestrafung der sinnvollste zu sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren – ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! © Friedrich-Ebert-Stiftung Korea 2007 18