Internationale Politikanalyse International Policy Analysis Ein europäisches Sicherheitskonzept Der Madrid-Report der Human Security Study Group umfasst einen Vorschlag und einen Hintergrundbericht. Er wurde Javier Solana am 8. November 2007 in Madrid präsentiert. „ Die Mitglieder der Human Security Study Group: Ulrich Albrecht Christine Chinkin Gemma Collantes Celador Marlies Glasius Mary Kaldor Kimmo Kiljunen Jan Klabbers Jenny Kuper Sonja Licht Flavio Lotti Stefanie Moser Klaus Reinhardt Geneviève Schmeder Pavel Seifter Narcis Serra Gert Weisskirchen FEBRUAR 2008 Internationale Politikanalyse 1 GASP und ESVP: Die Förderung menschlicher Sicherheit Vorschlag für eine Deklaration oder ein Protokoll Die Europäische Union(EU) hat in ihrer Entwicklung zum globalen Sicherheitsakteur den Rubikon überschritten. Ihre Bereitschaft, weit über ihren eigenen Hinterhof hinaus in schwierigen und gefährlichen Regionen wie dem Nahen Osten, Afrika und Afghanistan zu intervenieren, um regionale und internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die ASEAN(Association of Southeast Asian Nations) unter Beibehaltung ihres spezifischen Ansatzes zur Krisenlösung zu unterstützen sowie ihre Bereitschaft, gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, bringen den Wandel in ihrer außenpolitischen Entwicklung zum Ausdruck. Seit 2003 hat die EU eine Vielzahl von zivilen und militärischen Sicherheitskapazitäten entwickelt und hat sich an 16 Missionen in Krisengebieten beteiligt. Sie ist dem wachsenden Bedarf an externen Interventionen zur Herstellung von Stabilität und Rechtsstaatlichkeit bei der Lösung gewaltsamer Konflikte nachgekommen. Die Europäische Sicherheitsstrategie, die im Dezember 2003 verabschiedet wurde, bildet den Rahmen für diese Aufgaben und für die europäische Sicherheitsidentität. Sie benennt die Herausforderungen, denen sich die Europäische Union stellen muss und wie sie diesen begegnen kann. Sie ist jedoch bisher weder ein Operationshandbuch noch eine Aufstellung von Planungsanweisungen. Im Laufe der letzten 15 Jahre haben sich die Europäer auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt, und in Anbetracht der derzeitigen Bedarfslage bietet sich ihnen die Gelegenheit, ihren Verpflichtungen in stärkerem Maße nachzukommen. Um in zunehmendem Maße als globaler Akteur auf der Weltbühne anerkannt zu werden, muss die Europäische Union eine klare politische Richtung für ihre Ambitionen und Verpflichtungen festlegen. Der ›Krieg gegen den Terror‹ und die Entwicklungen seit den Ereignissen des 11. September haben die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die Tatsache gelenkt, dass Sicherheit einen globalen Charakter hat, dass Instabilität in fernen Regionen verheerende Auswirkungen auf den Straßen europäischer Großstädte haben kann: Selbstmordattentäter in Zügen oder Unruhen von Immigranten in Großstadtvororten. Gleichzeitig ist aber die Erkenntnis gewachsen, dass man gegen radikalisierte Jugendliche, unzufriedene Bürger oder Terrornetzwerke keinen ›Krieg‹ führen kann. Die Europäer können sich weder einfach zurücklehnen und diese Probleme ignorieren noch können sie deren Lösung anderen überlassen. Sie haben die Möglichkeit – und die Verantwortung – Ressourcen bereitzustellen und durch kreatives Denken alternative Lösungen zu finden. Mit ihren 490 Millionen Einwohnern, ihrer starken Wirtschafts- und Handelspräsenz und ihren eigenen Erfahrungen, Einheit und Frieden zu schaffen – trotz ihrer von Gewalt geprägten Geschichte – ist die EU in der Lage, einen wichtigen Beitrag in Form von Ideen und Denkansätzen zur globalen Sicherheit zu leisten, der über die Bereitstellung von Kapazitäten hinausgeht. Im Barcelona-Report von 2003 über europäische Sicherheitsfähigkeiten wurde dargelegt, dass für die EU das Konzept ›Menschliche Sicherheit‹ die angemessenste Sicherheitsstrategie darstellt. Menschliche Sicherheit bezieht sich auf die Grundbedürfnisse einzelner Menschen und Gemeinwesen in Krisenzeiten. Es geht sowohl um die Sicherheit im Alltag als auch um materielles Überleben und das Recht auf Willensfreiheit. Das Konzept basiert auf der Erkenntnis, dass ›Freiheit von Furcht‹ und ›Freiheit von Mangel‹ grundlegende Voraussetzungen für menschliches Wohlergehen und die Bereitschaft, in Frieden zu leben, sind. ›Menschliche Sicherheit‹ besitzt das Potential, einen dynamischen Organisationsrahmen für die in der Europäischen Sicherheitsstrategie aufgeführten Herausforderungen zu bilden und den damit verbundenen europäischen Anstrengungen eine neue Richtung und größere Kohärenz zu geben. Das Konzept ergänzt die nationale Sicherheit, ersetzt sie aber nicht, denn nationale Sicherheit verbleibt in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten. ›Menschliche Sicherheit‹ greift auf schon realisierte EU-Ansätze zum Krisenmanagement, zur zivil-militärischen Kooperation, zur Konfliktprävention und zum Wiederaufbau zurück, geht aber über sie hinaus. Sie könnte den 27 Mitgliedstaaten auf der Weltbühne mehr Gehör verschaffen, weil sie den EU-Ansatz klarer und zielgerichteter macht und die diversen Aspekte der EU-Außenpolitik zu einem einheitlichen Gewebe zusammenfügt. Sie könnte dazu beitragen, die öffentliche Meinung in Europa zu mobilisieren und die Rolle der EU als legitimem Akteur auf der Weltbühne aufzuwerten. Sie könnte auch die Beziehungen zwischen der EU und ihren Bündnispartnern in verschiedenen Regionen der Welt stärken, indem sie gemeinsame Richtlinien und Operationsmethoden etabliert, die als Basis für einen effektiven Multilateralismus dienen könnten. Der Entwurf zum EU-Reformvertrag legt die allgemeinen Werte und Normen fest, die als Richtschnur für externe Aktionen der EU gelten(Artikel 10a), er verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen größeren militärischen Beitrag zur Realisierung der Außen- und Sicherheitspolitik zu leisten(Artikel 17), und er schlägt signifikante institutionelle Veränderungen vor, die die 2 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept Befugnisse des Hohen Vertreters erweitern und einen Europäischen Auswärtigen Dienst vorsehen. Um sinnvolle Reformen zu erzielen, bedarf es noch einer Reihe von Operationsprinzipien, die im Einzelnen festlegen, wie die militärischen und zivilen Instrumente eingesetzt werden sollen. Wir schlagen vor, dass dies anhand eines Dokuments(Protokoll oder Erklärung) im Anschluss an den Vertrag geschieht. Die sechs Grundsätze des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ lauten folgendermaßen: 1. Das Primat der Menschenrechte Der erste Grundsatz soll die Achtung der Menschenrechte sicherstellen: Die Sicherheit, die Würde und das Wohl einzelner Menschen und der Gemeinwesen, in denen sie leben, müssen geschützt werden. Die Beachtung der Menschenrechte ist die zentrale Herausforderung – nicht der militärische Sieg oder die vorübergehende Unterdrückung von Gewalttätigkeit. Dies impliziert, dass bei zivilen und militärischen Initiativen der Schutz der Bevölkerung Vorrang vor dem Sieg über den Feind hat. Unter Schutz ist sowohl physischer als auch materieller Schutz zu verstehen, d. h. Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie der Bürgerrechte und der politischen Rechte. 2. Legitime politische Autorität Eine legitime Autorität besitzt das Vertrauen der Bevölkerung und ist für Recht und Ordnung und für die Wahrung der Menschenrechte verantwortlich. Dieser Grundsatz beinhaltet, dass jede Intervention von Außen bestrebt sein muss, eine legitime politische Autorität zu schaffen. Dies kann entweder ein Staat, eine internationale Körperschaft oder eine Kommunalbehörde(eine Stadt oder ein Bezirk) sein. Sie muss die Bedingungen für einen politischen Prozess schaffen, der den Aufbau einer politischen Autorität ermöglicht. Außerdem muss sie die Herstellung von Recht und Gerechtigkeit unterstützen und die politische Autorität befähigen, das materielle Wohl der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Legitimität der Intervention muss sowohl von der betroffenen Bevölkerung als auch von der gesamten Völkergemeinschaft anerkannt werden. Das bedeutet, dass die Zivilbevölkerung in den Prozess einbezogen werden muss – nicht nur die politischen Führer und jene, die über Waffen verfügen. Außenstehende sind nicht in der Lage, menschliche Sicherheit zu gewährleisten; sie können lediglich Hilfestellung leisten. 4. Effektiver Multilateralismus Dieser Grundsatz ist eng verknüpft mit Legitimität. Er beinhaltet die Verpflichtung, im Rahmen des internationalen Rechts zu handeln und mit anderen internationalen und regionalen Organisationen, Einzelstaaten und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Effektiver Multilateralismus unterscheidet das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ vom Neo-Imperialismus. Dies bedeutet auch eine bessere Aufgabenverteilung und mehr Kohärenz, Problemlösung durch Rechtsgrundsätze und Kooperation und die Erarbeitung gemeinsamer politischer Ziele und Normen. 5. Integrierter regionaler Ansatz Wenn es um die Bewältigung von Krisen geht, besteht die Tendenz, sich auf bestimmte Länder zu konzentrieren. Unsicherheit breitet sich aber auch jenseits der Grenzen von Krisengebieten aus: durch Flüchtlinge, transnationale, kriminelle Netzwerke usw. Regionale Dialoge und Aktionen in Nachbarländern sollten systematisch in die Krisenpolitik integriert werden. 6. Klare und transparente Strategie Wenn die Europäische Union in externen Konflikten interveniert, braucht sie eindeutige legale Befugnisse, transparente Mandate und eine kohärente Gesamtstrategie. Beim Einsatz europäischer Sicherheitseinheiten sollten die politischen Entscheidungsträger und die verantwortlichen Personen vor Ort ständig in enger Verbindung stehen, wobei die Ersteren bei allen Operationen die oberste Kontrollinstanz sind. Die Leitung aller externen Einsätze der EU sollte in den Händen von Zivilisten liegen. Schlussbemerkung 3. Der ›Bottom-up‹-Ansatz Intensive Rücksprache mit der betroffenen Bevölkerung ist erforderlich, nicht nur um ›Herzen und Köpfe‹ und ein tieferes Verständnis zu gewinnen, was zweifellos wichtig ist, sondern auch damit schutzbedürftigen Gemeinwesen geholfen werden kann, selbst die Bedingungen für Frieden und Stabilität zu schaffen. Der Erfolg Europas als Integrationsprojekt, als Modell der Friedensbildung zwischen seinen Mitgliedstaaten und als Wirtschafts- und Handelsblock beruht auf der Einhaltung von Grundsätzen wie Konsens, Kooperation, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Europäische Union muss jetzt ebenso klare Prinzipien als Richtlinien für ihre Initiativen und Operationen artikulieren und deren Effektivität beurteilen. Internationale Politikanalyse 3 Inhaltsverzeichnis I Zusammenfassung ................................................................. 4 II Einleitung ......................................................................... 4 III Menschliche Sicherheit .............................................................. 5 Das Konzept ›menschliche Sicherheit‹..................................................... 5 Antwort an die Kritiker................................................................ 6 IV Von Barcelona bis Madrid ............................................................ 8 Die Entwicklung der ESVP............................................................. 8 Was wir gelernt haben: Lehren aus den EU-Missionen........................................ 11 Schlussbemerkungen................................................................. 15 V Herausforderungen für die GASP/ ESVP ................................................ 18 Kohärenz.......................................................................... 18 Effektivität......................................................................... 18 Sichtbarkeit........................................................................ 19 VI Ein europäisches Sicherheitskonzept .................................................. 19 Empfehlungen...................................................................... 20 4 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept I Zusammenfassung In den letzten fünf Jahren hat die Europäische Union bewiesen, dass sie fähig und willens ist, in schwierigen und gefährlichen Gebieten zu intervenieren, sich mit der Bewältigung von Krisen auseinander zu setzen, die Chancen der Menschen auf ein Leben in Frieden zu verbessern und zur regionalen und internationalen Sicherheit beizutragen. Der vorliegende Report zeigt auf, welche Rolle die EU hinsichtlich globaler Sicherheit bisher gespielt hat und welche Richtung sie in Zukunft einschlagen sollte. Der Barcelona-Report aus dem Jahr 2004 kam zu dem Schluss, dass für Europa die Förderung der ›menschlichen Sicherheit‹ der beste Ansatz im 21. Jahrhundert ist. Wir erläutern, was unter dem europäischen Ansatz ›menschliche Sicherheit‹ zu verstehen ist und setzen uns mit den Kritiken auseinander. Er betrachtet fünf Beispiele von EU-Interventionen zur Beilegung politischer Gewalt und mit dem Ziel des gesellschaftlichen Wiederaufbaus nach einem Bürgerkrieg. Der Report zeigt die Relevanz des Konzepts der ›menschlichen Sicherheit‹ bei derartigen Einsätzen auf. Die EU sollte in der Folge des EU-Reformvertrags und des ›globalen Kriegs gegen den Terror‹ jetzt ein spezifisch europäisches Konzept zur Sicherheit definieren, basierend auf den Prinzipien der ›menschlichen Sicherheit‹, das effektivere Kriseninterventionen ermöglichen würde. Sie muss ihre Außen- und Sicherheitspolitik so formulieren, dass sie von der EUBevölkerung unterstützt wird und die Bedürfnisse gefährdeter Gemeinwesen berücksichtigt. Das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ sollte den neuen Operationsrahmen für externe EU-Einsätze bilden. Der Report schlägt vor: ࡯ Die Mitgliedstaaten sollten bereit sein, in einer öffentlichen Erklärung ihr Engagement für jene Prinzipien zu bekunden, die das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ zum Kern externer EU-Operationen machen. Dies könnte in Form eines Dokuments(Protokoll oder Erklärung) im Anschluss an den Reformvertrag geschehen. Eine solche Erklärung würde ihre gemeinsamen Überzeugungen und Wertvorstellungen bekräftigen, deren Ziel es ist, zur friedlichen Koexistenz aller Völker und Regionen der Welt beizutragen. Auf diese Weise würden die Mitgliedstaaten den Institutionen der europäischen Union klare Richtlinien für Kriseneinsätze vorgeben, die die EU in ihrem Namen unternimmt. Eine öffentliche Grundsatzerklärung würde dazu beitragen, dass die globale Rolle der EU mehr Unterstützung in der Öffentlichkeit findet. Sie wäre der Ausgangspunkt für die Kodifizierung eines ›europäischen Weges zur Sicherheit‹ und für die Verknüpfung des strategischen Willens der Mitgliedstaaten mit den Aktionen vor Ort. ࡯ Eine grundlegende und dauerhafte Krisenbewältigung erfordert politische Prozesse, die die ›menschliche Sicherheit‹ fördern. Jeder ESVP-Einsatz – einschließlich militärischer Einsätze – sollte innerhalb eines neuen Rahmenvertrags stattfinden, das einen umfassenden Planungsprozess unter ziviler Führung vorsieht, die für die Ausarbeitung und Implementierung einer langfristigen politischen Strategie sowie den Einsatz von EU-Ressourcen verantwortlich ist. ࡯ Die Europäische Union sollte Maßnahmen zur Operationalisierung des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ ergreifen, damit dessen Prinzipien in konkretes und praktisches Handeln vor Ort umgesetzt werden können. Diese Maßnahmen umfassen die Formulierung von Mandaten zur ›menschlichen Sicherheit‹ für externe Einsätze, die Ausgabe von Karten mit Richtlinien für eine optimale Vorgehensweise an EU-Personal, Training in ›menschlicher Sicherheit‹ und die Entwicklung eines Bewertungssystems für Einsätze mit den vorgegebenen Prinzipien als Maßstab. II Einleitung In diesem Report skizzieren wir eine Vision für ein europäisches Sicherheitskonzept, das auf einer Reihe von Prinzipien basiert, die auf allen Ebenen der EU klar definiert und artikuliert werden müssen; angefangen bei den Mitgliedstaaten, die sich zu gemeinsamem Handeln entschließen, bis hin zum Soldaten, Richter, Polizisten oder Steuerprüfer am Einsatzort. Der Barcelona-Report schlug vor, dass eine europäische Doktrin ›Menschliche Sicherheit‹ sieben Prinzipien zur Regelung von Interventionen enthalten sollte, eine 15.000 Mann starke Einsatztruppe zum Schutz der menschlichen Sicherheit und einen neuen gesetzlichen Rahmen vorsieht. Im nachfolgenden Text wiederholen und erläutern wir die Bedeutung des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ im Kontext der EU-Außenpolitik und begründen die Zweckmäßigkeit der Prinzipien, die nicht als bloße Bezeichnung oder als Etikett zu verstehen sind, sondern als eine Reihe von Einsatzanleitungen. Im Anschluss daran beschreiben wir jüngste Entwicklungen in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und stellen unsere Auswertung von fünf ausgewählten Fallstudien vor und beurteilen sie unter dem Gesichtspunkt ihrer Übereinstimmung mit unserer Definition von ›menschlicher Sicherheit‹. Im letzten Abschnitt bringen wir neue Vorschläge in Internationale Politikanalyse 5 die Diskussion um das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ ein. Sie basieren auf Erkenntnissen, die wir in der Zwischenzeit gewonnen haben. III Menschliche Sicherheit Das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ Die europäische Sicherheitspolitik muss ihre Unterscheidungsmerkmale deutlich herausstellen. Zu den Merkmalen, die den europäischen Ansatz charakterisieren, gehören sowohl das Engagement für einen effektiven Multilateralismus und für Menschenrechte als auch der spezifisch europäische Weg, zivile und militärische Instrumente miteinander zu verbinden und die Pionierarbeit, die die EU im Bereich des zivilen Krisenmanagements geleistet hat. Die europäische Sicherheitspolitik sollte sich vor allem auf den Schutz von Individuen und Gemeinwesen und auf die wechselseitige Beziehung zwischen ›Freiheit von Furcht‹ und ›Freiheit von Mangel‹ konzentrieren. Sie ist eine ›harte‹ Sicherheitspolitik, obgleich sie die zivilen Sicherheitsaspekte hervorhebt. Der von uns verwendete Begriff ›menschliche Sicherheit‹ charakterisiert am ehesten das, was Europa schon praktiziert; seine Ambitionen und sein außergewöhnliches Potential, diese Vision zu verwirklichen. ›Menschliche Sicherheit‹ ist ein breites Konzept, das eine Vielzahl von Definitionen umfasst: Von der kanadischen Interpretation, die das Konzept auf die ›Verpflichtung zu schützen‹ beschränkt, bis hin zur breiten Version der UNDP, die dazu tendiert, menschliche Sicherheit mit menschlicher Entwicklung gleichzusetzen. Die Beschreibung des europäischen Sicherheitsansatzes erlaubt eine weitaus präzisere Definition des Konzepts. Als Operationskonzept definiert es das Verhalten der EU vor Ort bei externen Einsätzen. ›Menschliche Sicherheit‹ bezieht sich auf die Hilfe, die die Europäische Union leistet, wenn sie menschliche Not in Krisenzeiten lindert. Dies gilt nicht nur für Leid, das durch Kriege verursacht wird, sondern auch für Naturkatastrophen und durch Menschen verursachtes Unheil: Hungersnöte, Tsunamis und Hurrikane. Sicherheit wird oft als das Nichtvorhandensein von körperlicher Gewalt aufgefasst und dem politischmilitärischen Bereich zugeordnet, während der Begriff ›Entwicklung‹ als Teil des sozio-ökonomischen Bereichs betrachtet wird und die Menschenrechte meistens zu den zivilrechtlichen Aspekten gezählt werden. Diese Unterscheidungen sind jedoch irreführend. Entwicklung bedeutet mehr als materielles Wohlergehen. Desgleichen sind wirtschaftliche Absicherung und die Bürgerrechte Teil der Menschenrechte. In diesem Sinn muss die Gewährleistung der ›menschlichen Sicherheit‹ unter Bedingungen extremer Schutzbedürftigkeit sowohl das körperliche als auch das materielle Wohl berücksichtigen. Sie bedeutet: Sicherheit der Menschen in ihren Wohnungen und auf der Straße und Sicherstellung der zum Leben notwendigen Mittel. ›Menschliche Sicherheit‹ steht an vorderster Front, sowohl was die menschliche Entwicklung als auch die Menschenrechte anbelangt. Für die Europäische Union bedeutet ›menschliche Sicherheit‹ mehr als nur ein weiteres Sicherheitskonzept oder ein bloßes Etikett. Sie muss als ein übergreifendes Konzept verstanden werden, das die Ziele und Methoden eines höchst vielfältigen außen- und sicherheitspolitischen Systems umfasst und dieses in Diskussionen über Sicherheitsfragen mit unterschiedlicher Zuhörerschaft – Staatsbürger und Fachleute – repräsentiert. Kurz gesagt umschreibt sie den europäischen Ansatz für externe Sicherheit. Deshalb bildet sie die Basis für eine gemeinsame Sicherheitskultur und-identität. Gleichzeitig stellt die ›menschliche Sicherheit‹ einen Organisationsrahmen dar, der festlegt, auf welche Weise externe Interventionen und externes Engagement ausgeführt werden sollten. Kernstück des europäischen Ansatzes ›menschliche Sicherheit‹ ist eine Reihe von Grundsätzen, die im Barcelona-Report erarbeitet wurden und die dem von der EU praktizierten Konzept ›menschliche Sicherheit‹ Gehalt verleihen. Außerdem bilden sie die methodische Grundlage für die Planung und spätere Beurteilung von internationalen Einsätzen, d. h. sie bestimmen sowohl die Ziele als auch die angewandten Methoden bei EU-Einsätzen. Die sechs Grundsätze werden unten aufgeführt. Es besteht keine Rangfolge unter den Grundsätzen. Sie sind alle wichtig, voneinander abhängig und verstärken sich gegenseitig. Das Primat der Menschenrechte wird zuerst dargestellt, weil die Menschenrechte den Kern der ›menschlichen Sicherheit‹ ausmachen. Dann folgt die legitime, politische Autorität, da sie vorhanden sein muss, um ›menschliche Sicherheit‹ zu gewährleisten. ›Klares und transparentes Strategiekonzept‹ wird zuletzt behandelt, da es alle anderen Grundsätze einschließt. Zwei der ursprünglich sieben Grundsätze – der Gebrauch legaler Instrumente und der angemessene Gebrauch von Gewalt – sind mit den anderen fünf verwoben und sind integraler Bestandteil des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹. Sie werden daher nicht mehr als separate Grundsätze aufgeführt. Stattdessen haben wir den Grundsatz ›klares und transparentes Strategiekonzept‹ hinzugefügt. Aufgrund unserer Begutachtung von EU-Missionen mussten wir feststellen, dass dies ein signifikantes Versäumnis war. Dieser Grundsatz kann die Auswir- 6 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept kungen von Interventionen auf die Zivilbevölkerung mildern. 1. Der Primat der Menschenrechte Der erste Grundsatz soll die Achtung der Menschenrechte sicherstellen: die Sicherheit, die Würde und das Wohl einzelner Menschen und der Gemeinwesen, in denen sie leben, müssen geschützt werden. Die Beachtung der Menschenrechte ist die zentrale Herausforderung – nicht der militärische Sieg oder die vorübergehende Unterdrückung von Gewalttätigkeit. Dies impliziert, dass bei zivilen und militärischen Initiativen der Schutz der Bevölkerung Vorrang vor dem Sieg über den Feind hat. Unter Schutz ist sowohl physischer als auch materieller Schutz zu verstehen, d. h. Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie der Bürger- und politischen Rechte. 2. Legitime politische Autorität Eine legitime Autorität besitzt das Vertrauen der Bevölkerung und ist für Recht und Ordnung und für die Wahrung der Menschenrechte verantwortlich. Dieser Grundsatz beinhaltet, dass jede Intervention von Außen bestrebt sein muss, eine legitime politische Autorität zu schaffen. Dies kann entweder ein Staat, eine internationale Körperschaft oder eine Kommunalbehörde(eine Stadt oder ein Bezirk) sein. Sie muss die Bedingungen für einen politischen Prozess schaffen, der den Aufbau einer politischen Autorität ermöglicht. Außerdem muss sie die Herstellung von Recht und Gerechtigkeit unterstützen und die politische Autorität befähigen, das materielle Wohl der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Legitimität der Intervention muss sowohl von der betroffenen Bevölkerung als auch von der gesamten Völkergemeinschaft anerkannt werden. 3. Der ›Bottom-up‹-Ansatz Intensive Rücksprache mit der betroffenen Bevölkerung ist erforderlich, nicht nur um ›Herzen und Köpfe‹ und ein tieferes Verständnis zu gewinnen, was zweifellos wichtig ist, sondern auch damit schutzbedürftigen Gemeinwesen geholfen werden kann, selbst die Bedingungen für Frieden und Stabilität zu schaffen. Das bedeutet, dass die Zivilbevölkerung in den Prozess einbezogen werden müssen – nicht nur die politischen Führer und jene, die über Waffen verfügen. Außenstehende sind nicht in der Lage, menschliche Sicherheit zu gewährleisten; sie können lediglich Hilfestellung leisten. 4. Effektiver Multilateralismus Dieser Grundsatz ist eng verknüpft mit Legitimität. Er beinhaltet die Verpflichtung, im Rahmen des internationalen Rechts zu handeln und mit anderen internationalen und regionalen Organisationen, Einzelstaaten und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Effektiver Multilateralismus unterscheidet das Konzept ›menschliche Sicherheit‹ vom Neo-Imperialismus. Dies bedeutet auch eine bessere Aufgabenverteilung und mehr Kohärenz, Problemlösung durch Rechtsgrundsätze und Kooperation und die Erarbeitung gemeinsamer politischer Ziele und Normen. 5. Integrierter regionaler Ansatz Wenn es um die Bewältigung von Krisen geht, besteht die Tendenz, sich auf bestimmte Länder zu konzentrieren. Unsicherheit breitet sich aber auch jenseits der Grenzen von Krisengebieten aus: durch Flüchtlinge, transnationale, kriminelle Netzwerke usw. Regionale Dialoge und Aktionen in Nachbarländern sollten systematisch in die Krisenpolitik integriert werden. 6. Klare und transparente Strategie Wenn die Europäische Union in externen Konflikten interveniert, braucht sie eindeutige legale Befugnisse, transparente Mandate und eine kohärente Gesamtstrategie. Beim Einsatz europäischer Sicherheitseinheiten sollten die politischen Entscheidungsträger und die verantwortlichen Personen vor Ort ständig in enger Verbindung stehen, wobei die Ersteren bei allen Operationen die oberste Kontrollinstanz sind. Die Leitung aller externen Einsätze der EU sollte in den Händen von Zivilisten liegen. Antwort an die Kritiker Seit der Veröffentlichung des Barcelona-Reports ist von zwei Seiten kontroverse Kritik am Konzept ›menschliche Sicherheit‹ erhoben worden. Die erste bezieht sich auf das Konzept an sich und ist Gegenstand öffentlicher und akademischer Diskussionen. Einige Kritiker befürchten, dass es sich um ein neues Etikett für den Neo-Imperialismus handelt und ein Mittel darstellt, um einen liberalen Interventionismus und einen neuen europäischen Militarismus zu rechtfertigen. Andere Kritiker hingegen argumentieren, dass das Konzept alles andere als militaristisch sei, sondern im Gegenteil ›keinen Biss‹ habe oder zu ›weich‹ sei. Internationale Politikanalyse 7 Eine europäische Sicherheitsstrategie muss eine ›harte‹ Sicherheitspolitik beinhalten, die den Gebrauch militärischer Gewalt einschließt. Operationen im Rahmen der ›menschlichen Sicherheit‹ unterscheiden sich von neoimperialistischen Interventionen durch zwei Merkmale: einerseits durch den multilateralen Rahmen und andererseits durch die Art und Weise, wie militärische Gewalt eingesetzt wird, worin sie sich sowohl von der konventionellen Kriegführung (feindliche Kämpfer oder Aufständische zu besiegen) als auch von der Friedenssicherung(Trennung der kriegführenden Parteien oder Überwachung der Waffenruhe) unterscheidet. Militärgewalt wird zum Schutz von Personen, zur Schaffung der Grundbedingungen für Rechtsstaatlichkeit und zur Festnahme jener, die Rechtsbruch begehen, eingesetzt. Die Spezifizierung der Bedingungen, unter denen von Waffengewalt Gebrauch gemacht wird, würde helfen, diejenigen zu beruhigen, die befürchten, die EU habe Ambitionen, eine Supermacht zu werden. Die zweite Kritikergruppe stellt die Relevanz des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ für die Europäische Union in Frage. Diese Kritik wird vorwiegend von öffentlichen Eliten vorgebracht, die entweder behaupten:»Wir praktizieren menschliche Sicherheit, wir gebrauchen lediglich nicht den Begriff« oder sagen: »Menschliche Sicherheit ist zu hochfliegend und ambitioniert; das Konzept ist nicht praktikabel oder realistisch«. Es stimmt, dass ›menschliche Sicherheit‹ mehrere Konzepte umfasst, die die EU bei ihren Einsätzen bereits praktiziert: z. B. Krisenmanagement, militärischzivile Kooperation und Konfliktprävention. Aber sie geht über diese Begriffe hinaus. Sie greift die Inhalte von Diskussionen auf, die um diese und andere Begriffe wie ›die Verpflichtung zu schützen‹, ›effektiver Multilateralismus‹ und ›menschliche Entwicklung‹ derzeit auf globaler Ebene geführt werden. ›Menschliche Sicherheit‹ beinhaltet Krisenmanagement, ist aber mehr als das, denn sie liefert auch eine Krisenperspektive. Stabilität gilt oft als Gegenstück zur Krise, aber aus der Perspektive der ›menschlichen Sicherheit‹ kann Stabilität alleine nicht das Ziel sein. Es besteht die Tendenz, dann von Stabilität zu sprechen, wenn entweder kein offener Konflikt vorhanden ist oder – im wirtschaftlichen Sprachgebrauch – wenn die Abwärtsspirale des BIP gestoppt wird. Es scheint, als habe die Völkergemeinschaft in der jüngsten Vergangenheit wichtige Kenntnisse erworben, wie man Konflikte stabilisieren kann. Sie hat aber noch nicht gelernt, wie man die Sicherheit von Personen und Gemeinwesen gewährleisten kann; wie man z. B. brutale, organisierte Kriminalität, weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen oder Arbeitslosigkeit in den Griff bekommen kann. Um das Risiko der Krisenwiederholung zu senken, bedarf es der Krisenprävention. Diese enthält wichtige Aspekte, die integraler Bestandteil des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ sind, wie z. B. Bottom-upAnsatz und ›effektiver Multilateralismus‹. Die Völkergemeinschaft tendiert dazu, ihre Meinung hinsichtlich der Angemessenheit verschiedener Mittel und Instrumente im Laufe der Zeit zu ändern. Die oben beschriebenen ›Krisenanfälligkeiten‹ – Arbeitslosigkeit, Mangel an Rechtsstaatlichkeit(was hohe Kriminalitätsraten und Menschenrechtsverletzungen zur Folge hat) schwache Institutionen und unzulängliche Dienstleistungsversorgung – müssen jedoch als strukturelle Bedingungen betrachtet werden, die die Krisenwahrscheinlichkeit erhöhen. Sie wirken sich negativ auf die gesellschaftlichen Möglichkeiten zur Krisenbewältigung aus, und Krisen und Katastrophen verschärfen die Situation. Die Nachwirkungen von Krisen verschlechtern also die gesellschaftlichen Bedingungen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Krisen. Effektives Eingreifen im Rahmen der ›menschlichen Sicherheit‹ erfordert zivil-militärische Kooperation. Im Barcelona-Report wurde eine Eingreiftruppe zur ›menschlichen Sicherheit‹ vorgeschlagen, die sich aus zivilen und militärischen Elementen zusammensetzt. Zivile und militärische Kooperation beinhaltet mehr als Koordinierung, ›Integration‹ und ›Synergie‹ – derzeit häufig verwendete Begriffe. Bei dem Konzept ›menschliche Sicherheit‹ geht es um das Wie und Warum der Kombination ziviler und militärischer Fähigkeiten, nicht um eine reflexartige Entscheidung, diese gewissermaßen als ›Standardwerkzeug‹ zur Krisenlösung einzusetzen. In herkömmlichen Kriegen bestanden Hilfsorganisationen auf ihrer Unabhängigkeit vom Militär. Ihre Hilfsleistungen hingen vom ›humanitären Freiraum‹ ab. Ihre Neutralität und Unparteilichkeit waren Voraussetzung für die Hilfe, die sie für die Zivilbevölkerung, für Kriegsgefangene und Verwundete auf allen Seiten leisten konnten. Viele Hilfs- und Entwicklungsorganisationen befürchten, dass eine Verbindung mit dem Militär ihre Arbeitsmöglichkeiten unterminieren könnte, was tatsächlich im Irak und in Afghanistan der Fall ist, wo internationalen Hilfsorganisationen unterstellt wird, dass sie für die Koalitionstruppen Partei ergreifen. In den heutigen Kriegen, in denen Zivilisten Zielscheiben sind, geht der humanitäre Freiraum verloren. Es ist die Aufgabe des Militärs, diesen Freiraum zu schützen anstatt den Feind zu bekämpfen. Bei dem Konzept ›menschliche Sicherheit‹ geht es nicht nur darum, ein System zur Koordinierung ziviler und militärischer Zusammenarbeit zu schaffen, sondern es ist ein völlig neuer Ansatz des Arbeitens in Krisen. 8 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept In anderen Worten, ein klares Konzept wie es die ›menschliche Sicherheit‹ darstellt, würde es der EU ermöglichen, das, was sie schon unter einer Reihe von Bezeichnungen praktiziert, zu verfeinern und zu koordinieren. Unter diesem Aspekt betrachtet ist das Konzept nicht übermäßig ehrgeizig. Es verleiht der derzeit praktizierten Strategie mehr Sinn. Wir werden außerdem Gründe anführen, warum das Konzept die Kohärenz, Effektivität und Sichtbarkeit der europäischen Sicherheitspolitik verbessern würde. Ist es eine Utopie zu behaupten, dass ›menschliche Sicherheit‹ einen Diskussions- und Operationsrahmen für das darstellen könnte, was die EU bewerkstelligen möchte? Sie ist sowohl eine kognitive als auch eine praktische Herausforderung. ›Menschliche Sicherheit‹ erfordert eine veränderte Denkweise. Die traditionellen Sicherheitskonzepte sind fester Bestandteil der Außen- und Verteidigungsministerien, und jede Alternative gilt als utopisch. Unsere Forschungsarbeit scheint jedoch eindeutig zu belegen, dass ›menschliche Sicherheit‹ in Wirklichkeit ein realistischerer Ansatz zur gegenwärtigen Krisenbewältigung ist und effektiver wäre als ein traditionelles Sicherheitskonzept, das den herkömmlichen Einsatz von Militärgewalt betont oder lediglich die militärische Friedenssicherung durch zivile Fähigkeiten ergänzt. Deshalb ist es so wichtig, die Parameter für ein europäisches Sicherheitskonzept festzulegen. IV Von Barcelona bis Madrid Die Entwicklung der Europäischen Sicherheitsund Verteidigungspolitik(ESVP) 2003 hat die Europäische Union ihre Vision von einem ›sicheren Europa in einer besseren Welt‹ vorgelegt. Seither haben aber eskalierende Konflikte im Nahen Osten und in Afghanistan, Terroranschläge in europäischen Großstädten, die Besorgnis um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Zunahme des organisierten Verbrechens und von Naturkatastrophen dazu geführt, dass die Europäer sich weniger sicher fühlen. Es fällt ihnen heutzutage schwerer, ihren Beitrag zu einer besseren Welt zu identifizieren. In den letzten vier Jahren hat die EU jedoch wichtige Meilensteine passiert, sowohl hinsichtlich ihrer Bestrebungen, ein globaler Akteur für Sicherheit zu werden als auch in der Übernahme von Verpflichtungen zum Aufbau einer friedlichen Welt. Auf dem Balkan, im Nahen Osten, in Afrika und Asien hat die ESVP zivile Experten und Truppen zum Schutz und Wiederaufbau von Gesellschaften eingesetzt, die durch Konflikte paralysiert wurden. Seit 2003 haben mehr als 11 000 Polizisten, Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte und Armeeangehörige an 18 Einsätzen teilgenommen. Ein weiterer Einsatz im Kosovo wurde gerade hinzugefügt. Allein im letzten Jahr waren zehn dieser Operationen aktiv. Die EU hat im Bedarfsfall Zwangsmittel eingesetzt, sie hat sich weit über ihren Hinterhof hinausgewagt und hat in entscheidenden Situationen andere internationale Organisationen wie z. B. die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union unterstützt(siehe Tabelle 1). Diese Einsätze sind angesichts des steigenden Bedarfs im Bereich der Friedensstiftung in einer von Unruhen geplagten Welt von großer Bedeutung. Sie projizieren die einzigartige Verknüpfung von Fähigkeiten, Normen und Werten der EU und das Image einer friedlichen und erfolgreichen Stabilitätszone – geschmiedet aus den verheerenden Auswirkungen von Kriegen – auf eine breitere, globale Leinwand. Diese Fähigkeiten sind zusätzlich zu den Aufgaben, die einzelne Mitgliedstaaten in Krisengebieten übernehmen, ein wesentlicher Faktor. Wie wir im nächsten Abschnitt dieses Reports ausführen werden, verfügen einige dieser Einsätze über neue Aspekte wie z. B. Menschenrechtsberater, Aufgeschlossenheit für Fragen der Genderproblematik und eine Kombination zivil-militärischer Instrumente, die zu einer stetigen Verbesserung der Einsatzstrategie beitragen. Durch die Art und Weise ihrer Interventionen in fragilen Friedensprozessen – von der Demokratischen Republik Kongo bis Aceh – hat die EU für ihre externe Sicherheitspolitik einen wichtigen ›Acquis‹ etabliert. Dies sind bedeutende Präzedenzfälle, die verdeutlichen, wie die EU auf globaler Ebene ihre politische Macht einsetzt. In den letzten fünf Jahren haben außenpolitische Maßnahmen wie ESVP-Einsätze und flankierende Maßnahmen der Europäischen Kommission die europäische Integration am meisten gefördert. Die Erfahrungen aus den ESVP-Einsätzen trugen zu einem wichtigen Lernprozess bei. So haben z. B. die Einsätze in der Demokratischen Republik Kongo(DR Kongo) und in Aceh dazu geführt, dass Praktiker ein neues Selbstverständnis und Vertrauen in die globale Rolle Europas gewonnen haben. Bisher beschränkt sich dies noch auf politische Entscheidungsträger und Experten, die für die Umsetzung der europäischen Sicherheitspolitik verantwortlich sind. Trotz des Scheiterns des Grundlagenvertrags im Jahr 2005 haben die Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft zu kollektivem Handeln bei der Krisenbewältigung unter Beweis gestellt. Dies gilt sowohl für die von Menschen verursachten Konflikte wie im Libanon und der DR Kongo als auch für Naturkatastrophen wie den Tsunami, der Asien im Jahr 2004 heimsuchte. Sie haben sich an der Weiterentwicklung von Institutionen Internationale Politikanalyse 9 und Fähigkeiten beteiligt, die zur Realisierbarkeit der in der Europäischen Sicherheitsstrategie(ESS) von 2003 formulierten Ambitionen beitragen sollen. Das Spektrum des europäischen Interventionsarsenals reicht vom Einsatz sämtlicher Truppengattungen bis hin zu zivilem Personal. Die Verteidigungsplanung, die Bereitstellung von Mitteln und Ausrüstung und das Training werden stetig erweitert. Die 13 europäischen schnellen Eingreiftruppen(Battle Groups, kurz BG) sind seit Anfang 2007 voll einsatzfähig. Starke und schnelle Eingreiftruppen sind innerhalb von 10 Tagen einsatzbereit, und ihre Einsatzdauer kann bis zu vier Monate betragen. Jede Battle Group ist einem Hauptquartier angegliedert und verfügt über Transport- und Logistikfähigkeiten. Seit 2007 hat die EU ihr eigenes Operationszentrum in Brüssel, um autonome Planungs- und Operationsaktivitäten durchführen zu können. Dadurch ist sie in der Lage, schnell und unabhängig von den Mitgliedstaaten oder der NATO zu reagieren, falls eine Intervention und Krisenmanagement erforderlich werden. Auch im Bereich der zivilen ESVP-Fähigkeiten hat eine rapide Entwicklung stattgefunden. Zusätzlich zu den 700 Bediensteten für zivile Missionen hat die EU zivile Eingreifteams(CRTs) aufgestellt, die in Größe und Zusammensetzung flexibel sind und auf einen Kader von Experten zurückgreifen können. Sie sind innerhalb von fünf Tagen einsatzbereit und verleihen der schnellen Eingreifstrategie eine zivile Dimension. Zu der neuen Befehlskette für zivile Operationen gehört ein Operationskommandeur. Eine Civilian Planning and Conduct Capability(CPCC) unterstützt die Kriseneinsätze. Der Aufbau einer zivil-militärischen Zelle hat sich auf die Koordinierung ziviler und militärischer Ressourcen positiv ausgewirkt. Es wurden Anstrengungen unternommen, insbesondere während der letzten EU-Präsidentschaften, die Kooperation zwischen dem Rat und der Kommission zu verbessern. Trotzdem bleibt das Ineinandergreifen unterschiedlicher professioneller Kulturen innerhalb eines gemeinsamen Operationsrahmens die größte Herausforderung für Europas Außenpolitik. Reformen hinsichtlich der Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten im Rahmen der ESVP mit dem Ziel, Mittel schneller freizusetzen, haben ebenfalls die Handlungsfähigkeit gestärkt. Diese Lehre wurde aus der Beobachtungsmission in Aceh, Indonesien, gezogen. Der Athena-Mechanismus, die Grundlage für die Finanzierung gemeinsamer Sicherheitsinitiativen, wird auch weiterhin nach jeder Mission einer Revision unterzogen. Weder die Größenordnung noch die Methoden der Finanzierung von EU-Operationen entsprechen den ESVP-Ambitionen, und sie sorgen auch nicht für eine optimale und gleichmäßige Ressourcenverteilung unter den 27 Mitgliedstaaten. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der Qualität von EU-Interventionen hat dazu geführt, dass bei ESVP-Missionen größere Anstrengungen hinsichtlich der Förderung von Bereichen wie Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung unternommen werden sollen. Diese Entwicklungen waren für die Ambitionen der EU, als glaubwürdiger Machtfaktor zu gelten, für den Übergang von einer reaktiven zu einer proaktiven Sicherheitspolitik und für die Maximierung des unverkennbaren europäischen Ansatzes zur globalen Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Mehr als 20 Jahre lang wurde die Meinung vertreten, die Außenpolitik der EU sei ineffektiv. Sie tat sich schwer, einen entschlossenen Beitrag bei internationalen Krisen zu leisten, sei es auf dem Balkan, im Nahen Osten oder in Zentralasien. Beim Versuch, diese Schwäche zu überwinden, hat sie besonderes Gewicht auf die Entwicklung eines materiellen und institutionellen Instrumentariums gelegt, das ihre Handlungsfähigkeit verbessert hat und dem Bedarf an Interventionen gerecht wird. Im Verlauf des Prozesses, der zum Ausbau dieser Kapazitäten führte, wurde der Grundsatz ›gemeinsam Verantwortung tragen und gemeinsam handeln‹ fest etabliert. Der Rahmen, in dem dies geschieht, ist weder die NATO noch der Nationalstaat. Es hat sich daraus eine Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt, die Realität angenommen hat und die nicht mehr nur dem Namen nach in EU-Vertragstexten existiert. Der Kern der ESVP birgt jedoch eine zwiespältige Sicherheitsvorstellung. Obgleich die meisten ESVPMissionen zivilen Charakter haben und der Ausbau der Kapazitäten sich auf die Entwicklung sowohl ziviler als auch militärischer Ressourcen konzentriert, ist es der Zuwachs an Zwangsmitteln, der die Entwicklung der ESVP kennzeichnet – ihre bisher tiefgreifendste Leistung. Die militärische Dimension wirft Fragen auf, warum und wie militärische Maßnahmen in der ESVP genutzt werden. Sie hat auch Konsequenzen für die Beziehungen der EU zu anderen Akteuren, sei es zur NATO oder zu anderen Staaten. Eine europäische Sicherheitspolitik wird, wenn sie unter dem Aspekt ihres Potentials für bewaffnete Truppeneinsätze betrachtet wird, anders beurteilt als eine, die Richter, Polizisten, Volkswirte und Personal zur Grenzüberwachung entsendet. Die im Entwurf zum Reformvertrag enthaltene Verpflichtung, sowohl die militärischen Fähigkeiten als auch die technologische und industrielle Basis des Verteidigungssektors zu stärken, kann als Streben nach traditionellen, geopolitisch-militärischen Ambitionen verstanden werden. 10 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept Tabelle 1 ESVP-Missionen 2003 Concordia – militärische Operation – Verwendung von NATO-Einrichtungen – in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien(fYROM). EUPOL-Proxima – Polizeimission in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien(fYROM); Unterstützung der Regierung von fYROM in ihren Bemühungen bzgl. EU-Integration. ARTEMIS – Militärmission, gemäß Resolution 1484 des VN-Sicherheitsrats, die zur Stabilisierung der Sicherheitsbedingungen und Verbesserung der humanitären Situation in Bunia, Demokratische Republik Kongo, beitragen sollte. EUPM(BiH) – Polizeimission in Bosnien-Herzegowina; Beobachtungs-, Beratungs- und Überprüfungstätigkeiten. 2006 mit neuem Schwerpunkt zur Unterstützung der Polizeireform; Entwicklung und Konsolidierung von Kapazitäten vor Ort im Kampf gegen schweres und organisiertes Verbrechen. 2004 Althea – Militärmission in Bosnien-Herzegowina EUJUST THEMIS – Erste ›Rule-of-Law-Mission‹(Rechtsstaatlichkeitsmission) in Georgien zur Unterstützung der georgischen Regierung bei der Strafjustizreform. 2005 AMM – Beobachtungsmission in Aceh(Indonesien); Überwachung der Implementierung verschiedener Aspekte des Friedensvertrages gemäß des ›Memorandum of Understanding‹(MoU), unterzeichnet von der indonesischen Regierung und der AcehBefreiungsbewegung(GAM), einschließlich des Entwaffnungsprozesses von GAM und der Verlegung der Streitkräfte. EUPOL COPPS – Palästina: verstärkte Unterstützung der palästinensischen Autonomiebehörde beim Aufbau eines zukunftsfähigen und effektiven Polizeisystems. EUPAT – Nachfolgemission von PROXIMA(s. o.); ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien; Polizeiberaterteam: Kontrolle und Beratung der örtlichen Polizei bzgl. Grenzüberwachung, öffentlicher Sicherheit und Ordnung und Verantwortlichkeit, Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen. EUBam Rafah – Palästina: Kontrolle der Bedingungen am israelischen Grenzübergang in Rafah. EUJUST Lex – Irak: berufliche Fortbildungsmöglichkeiten für höhere Justizbeamte einschließlich Einführung in das Rechtsstaatsprinzip. EUPOL Kinshasa – DR Kongo(jetzt EUPOL RD Kongo): Kontrolle, Anleitung und Beratung der integrierten Polizeieinheit (IPU – Integrated Police Unit); Polizeireform. EUSEC DR Congo: Unterstützung der kongolesischen Behörden, die für die Sicherheitskräfte des Landes verantwortlich sind. AMIS II – Darfur, Sudan: EU-Einsatz ziviler und militärischer Instrumente, um eine effektive und rasche Unterstützung von AMIS II sicherzustellen. EU Border Assistance Mission – Moldawien und Ukraine: Training und Beratung beim Ausbau der Kapazitäten zur Grenzund Zollkontrolle, um Schmuggel, illegalen Handel und Zollbetrug zu verhindern. 2006 EUFOR RD Congo: Militäroperation zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo(MONUC) während des Wahlprozesses. 2007 EUPOL Afghanistan: Kontrolle, Beratung und Training von zivilen Polizeieinheiten in Zusammenarbeit mit dem afghanischen Innenministerium und verschiedenen Regionen und Provinzen. EUPT Kosovo: Einrichtung eines Planungsteams, das die Möglichkeiten für eine reibungslose Übernahme der Aufgaben der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo(UNMIK) und eine mögliche EU-Krisenmanagementoperation auf dem Rechtsstaatlichkeitssektor und in anderen Bereichen. EUFOR TCHAD/ RCA: Militäroperation in Ost-Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik. Quelle: http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage. asp?id=268&lang=fr&mode=g Internationale Politikanalyse 11 Auch die 2004 ins Leben gerufene Europäische Verteidigungsagentur(EDA) ist ein wichtiger Aspekt der neugewonnenen militärischen Fähigkeiten der Union. Um die Ambitionen der ESVP erfüllen zu können, hat sie die Aufgabe, Kapazitäten in den Bereichen Beschaffung und Verteidigungsindustrie, einschließlich Technologie, Nachrichtendienst und Personal, auszubauen. Das Dokument, das die langfristige Zielsetzung der Behörde absteckt, enthält folgende Aufgabenbereiche: Förderung der Synergie militärischer und ziviler Ressourcen, schnelle Krisenreaktion, die Fähigkeit, auf eine Vielzahl von Fähigkeiten zurückgreifen zu können und deren Versorgung bei langfristigen Einsätzen zu gewährleisten. Obwohl die langfristige Zielsetzung einerseits hervorhebt, dass die europäischen Truppen eher für Sicherheit und Stabilität sorgen als einen ›Sieg‹ erringen sollen, wird andererseits in den Abschnitten, die sich mit militärischen Operationen befassen, mehr die Überlegenheit über den Gegner als der Schutz der Zivilbevölkerung betont. Eine militärische ESVP verändert den Charakter der EU als Zivilmacht, ein Konzept, das in einigen Mitgliedstaaten einen hohen Stellenwert hat und das bisher den dominierenden Rahmen für die europäische Außenpolitik darstellte. Aber welche Art von militärischer Macht ist gemeint? Daher ist es so wichtig, klar darzulegen, wie die Truppen eingesetzt werden sollen. Die Operationsprinzipien, die den Gebrauch militärischer Macht bestimmen, müssen spezifiziert werden. Die Fristen für die zivilen und militärischen Leitziele (Headline Goals), die den Rahmen für den Kapazitätsaufbau der ESVP bilden, laufen 2008 bzw. 2010 ab. Im Laufe der nächsten zwei Jahre muss die Europäische Union sich einem neuen Fragenkomplex zuwenden: Zusätzlich zu Fragen ihrer Handlungsfähigkeit müssen die Determinanten für europäische Sicherheit und die Bereitschaft der EU, jenseits ihrer Grenzen zu intervenieren, festgelegt werden. Für was oder wen ist die EU-Sicherheitspolitik konzipiert, und nach welchen Prinzipien richtet sich ihre militärische und zivile Umsetzung? Die Entwicklungen der letzten vier Jahre haben eine Fülle von Erfahrungen und oft zufällige Erfolge gezeitigt, aber bisher noch nicht zu einem präzisen Verfahren für europäische Interventionen geführt. Lehren aus den EU-Missionen Die Studiengruppe führte fünf Fallstudien von EU-Beteiligungen an Interventionen zur Stabilisierung von Gesellschaften durch, die von gewaltsamen Konflikten heimgesucht wurden: Kosovo, Aceh in Indonesien, Demokratische Republik Kongo(DR Kongo), Palästina und Libanon. Die Fallstudien umfassen sowohl ESVP-Missionen als auch Initiativen der Kommission. Zivile oder militärische ESVP-Missionen fanden an drei dieser Einsatzorte statt(Aceh, DR Kongo, Palästina). Am Einsatz im Kosovo waren Institutionen der Gemeinschaft(nicht ESVP) beteiligt. Für 2008 ist jedoch die bisher größte zivile ESVP-Mission im Kosovo geplant, und ein Planungsteam befindet sich schon vor Ort. Im Libanon beteiligten sich von den EU-Mitgliedstaaten Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien an der VN-Mission UNIFIL(United Nations Interim Force in Lebanon) im Anschluss an den Krieg im Jahr 2006. Die Europäische Kommission ist der Hauptgeber – insbesondere für den Wiederaufbau. Die Fallstudien basieren sowohl auf Interviews, die in Brüssel, in den jeweiligen Landeshauptstädten und am Einsatzort durchgeführt wurden, als auch auf dokumentarischem Material. Die angewandte Methodik entsprach durchweg dem Bottom-up-Ansatz. Zivile Gruppen oder Einzelpersonen wurden jeweils über ihre Erfahrungen bezüglich Sicherheit und die Rolle der EU befragt. Die wichtigsten Untersuchungsergebnisse können in Relation zu den jeweiligen Prinzipien zusammengefasst werden. 1. Das Primat der Menschenrechte Bei fast allen Missionen wurden die Menschenrechte berücksichtigt. Dies galt sowohl für Bürger- und politische Rechte als auch für wirtschaftliche und soziale Rechte. Die Bedeutung, die ihnen beigemessen wurde, und der Grad ihrer Einbettung schwankte jedoch bei den von uns untersuchten EU-Missionen. Bei der EUFOR-Militärmission in der DR Kongo und bei der AMM(Aceh Monitoring Mission) in Aceh wurde diesem Prinzip formal und konkret Beachtung geschenkt. Das Einsetzen von Menschenrechtsberatern in der DR Kongo und Regelungen zur Förderung der Menschenrechte wie die Errichtung eines Menschenrechtsgerichts und einer ›Commission for Truth and Reconciliation‹(Kommission zur Wahrheitsfindung und Aussöhnung) in Aceh waren Teil des Friedensprozesses. Die Beachtung der Menschenrechte wurde beim Einsatz in der DR Kongo durch die Neueinführung einer ›Soldier’s Card‹ – einer Gedächtnisstütze für Soldaten im Einsatz über den Umgang mit Genderproblemen und Kindersoldaten aus der Menschenrechtsperspektive – unterstützt. Menschenrechtsberater nahmen auch an vielen Patrouillen in Kinshasa teil, um sicherzustellen, dass die Beachtung der Menschenrechte mehr als nur ein Lippenbekenntnis bei diesem Militäreinsatz war. 12 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept Allerdings wurden sowohl in Aceh als auch in der DR Kongo Menschenrechtsverletzungen durch Dritte nicht explizit überwacht. Bei den Missionen waren entweder Strafmaßnahmen nicht vorgesehen – im Fall Aceh – oder es fehlte die Zuständigkeit für Menschenrechtsverletzungen, die von Hauptakteuren begangen wurden. In Aceh hatte die AMM keine Zuständigkeit für die indonesischen Sicherheitstruppen oder die GAM(Free Aceh Movement). Die EUFOR-Mission hatte keine Befugnisse, Menschenrechtsverletzungen der kongolesischen Polizei zu überwachen. Die AMM hätte ihre Rolle beim Entwurf des Law on the Governance of Aceh(LoGA) zur Geltung bringen können und darauf bestehen sollen, dass der Schutz der Menschenrechte in der Provinz internationalem Recht entsprach, einschließlich der Rechtsnormen der EU. Stattdessen wurde durch LoGA eine problematische Form der Scharia eingeführt. Die AMM entschied sich für eine ›neutrale‹ Haltung, um eine Gefährdung der Gesamtmission zu vermeiden. In Palästina ist die Menschenrechtslage sehr ernst. Die Europäische Union hat versucht, die Situation durch verschiedene Maßnahmen zu erleichtern. Die Europäische Kommission ist der Hauptgeber und hat versucht, trotz des Boykotts der Hamas, über den ›Temporary International Mechanism‹(TIM) weiterhin Wirtschaftshilfe zu leisten, wobei die Gelder an etwa 4000 Empfänger direkt ausgezahlt werden. Tatsächlich sind die Hilfsleistungen 2006 um 27% gestiegen. EU BAM ist eine ESVP-Mission, deren Aufgabe es ist, den Grenzverkehr zwischen dem Gazastreifen und Ägypten zu erleichtern. Die Mission wird jedoch durch die israelische Entscheidung, den Grenzübergang die meiste Zeit geschlossen zu halten, lahm gelegt.(Seit der Machtübernahme von Hamas in Gaza ist er permanent geschlossen). EU COPPS war eine weitere ESVP-Mission mit der Aufgabe, die palästinensische Zivilpolizei, ein effektiver und relativ unparteiischer Sicherheitsdienst, dem der Durchschnittspalästinenser vertraut, zu unterstützen. Die anderen Sicherheitsdienste hingegen, die im Anschluss an den Vertrag von Oslo aufgebaut wurden, werden von verschiedenen Splittergruppen kontrolliert und fielen oft durch Plünderungen auf. Der Boykott der Hamas hatte sehr negative Auswirkungen auf EU COPPS, weil der Innenminister aus den Reihen der Hamas berufen wurde. Die mit der Zivilpolizei rivalisierenden Fatah- und HamasSicherheitsdienste werden finanziell und anderweitig von den USA bzw. Iran und Syrien unterstützt. Im Libanon hat der Krieg gegen Israel im Jahr 2006 immense Zerstörung und ungeheures Leid verursacht. Der israelische Einsatz von so genannten Clusterbomben hat viele Opfer gefordert – insbesondere unter Kindern – und hat weite landwirtschaftliche Nutzflächen unbrauchbar gemacht. Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligen sich an UNIFIL, der UNMission an der Grenze zu Israel. Das explizite Mandat dieser Mission ist der Schutz von Zivilpersonen, die unmittelbar von Gewalt bedroht sind. Da die Mission jedoch nicht unter Kapitel VII der VN-Charta fällt, ist Waffengebrauch nur zum Zweck der Selbstverteidigung erlaubt. Der Schutz der Zivilbevölkerung liegt im Ermessen des jeweiligen Kommandeurs. Ein Kommandeur hat seinen Standpunkt jedoch eindeutig klargemacht: UNIFIL wird reagieren, falls VN-Streitkräfte, humanitäre, nichtstaatliche Organisationen oder libanesische Zivilisten direkt angegriffen werden. UNIFIL kann jedoch Luftangriffe außerhalb einer gewissen Reichweite nicht verhindern. UNIFIL erfüllt auch humanitäre Aufgaben wie medizinische und veterinärmedizinische Notfallversorgung und die Entschärfung von Munition, obwohl hierfür keine offizielle Zertifizierung vorliegt. Die Europäische Kommission hat umfangreiche Hilfe beim Wiederaufbau – häufig auf lokaler Ebene – geleistet. Sie hätte jedoch während des Krieges mit größerer Entschlossenheit auf den Einsatz verbotener Waffen gegen Zivilisten und auf die begangenen Kriegsverbrechen reagieren sollen. Sie hätte die Beteiligung Israels am Wiederaufbau des Libanon fordern sollen. Die umfangreiche Zerstörung von EUfinanzierter Infrastruktur während des Krieges hätte eine solche Forderung gerechtfertigt. Die Lage in den palästinensischen Flüchtlingslagern im Libanon ist äußerst gravierend, und es wird nicht genügend Hilfe geleistet. Im Kosovo werden die Sicherheitsprobleme weniger durch physische Gewalt, sondern eher durch fehlende wirtschaftliche und soziale Rechte im Sinne von Arbeitslosigkeit, mangelhafter Stromversorgung und Mangel an ausgebauten Straßen verursacht. Die Statusregelung hat mehr politisches Gewicht als die Rechte von Einzelpersonen. Eine Politik mit dem Ziel, ›Frieden zu stiften‹ machte oft Zugeständnisse an ethnische Extremisten auf beiden Seiten, was das Entstehen einer gestörten Volkswirtschaft erlaubte und die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte zusätzlich beeinträchtigt hat. 2. Legitime politische Autorität Die meisten EU-Missionen schenken diesem Grundsatz nur indirekt Beachtung, mit dem Ergebnis, dass oft nicht klar ist, mit wem die EU zur Implementierung der Maßnahmen zur ›Menschlichen Sicherheit‹ zusammenarbeiten soll. In Palästina und im Libanon hat das EU-Engagement die zentralen Behörden bei der Verteilung von Internationale Politikanalyse 13 Mitteln zum Wiederaufbau und für Wohlfahrtszwecke umgangen, war aber nicht in der Lage, eine Autorität auf einer anderen Ebene zu ermächtigen. Man kann behaupten, dass in beiden Fällen die EU-Hilfsleistungen die Autorität der Zentralbehörden unterminiert haben. In Palästina hat der TIM(Temporary International Mechanism) die palästinensische Autonomiebehörde übergangen und erlaubte zunehmend die Unterstützung einzelner Gruppen. Der Misserfolg, der hinsichtlich der weiteren Unterstützung der Polizei zu verzeichnen war, hing mit der Fragmentierung und Proliferation rivalisierender Sicherheitsdienste zusammen. Im Libanon haben der Europäische Rat und einige Mitgliedstaaten – insbesondere Frankreich – in der gegenwärtigen Konfrontation zwischen den beiden dominanten, politischen Gruppen für eine der beiden Partei ergriffen, was den politischen Aussöhnungsprozess beeinträchtigt. Direkte Wiederaufbauhilfe an Kommunalbehörden bedeutet auch, dass die Staatsgewalt – abgesehen von der libanesischen Armee – nicht auf den Süden des Landes ausgreifen konnte. Im Kosovo verfügt die VN-Verwaltung zwar über formale – rechtsgültige – Legitimität, hat aber eine gemeinsame Entscheidungsfindung mit Behörden vor Ort, die deren Funktionalität fördern könnte, vermieden. Der derzeitigen EU-Präsenz mangelt es deshalb an lokaler Beteiligung. Es besteht das Risiko, dass die vorgeschlagene ESVP-Mission im Kosovo den von der VN-Verwaltung in der Provinz(UNMIK) praktizierten Ansatz weiterführen wird. Indem sie die verschiedenen Behörden vor Ort ignoriert und Exekutivfunktionen wegen der angeblich größeren Effizienz selbst übernimmt, hat die EU, ebenso wie UNMIK, die Möglichkeiten für den Wiederaufbau politischer Strukturen und die gesellschaftliche Normalisierung im Kosovo signifikant eingeschränkt. Die ESVP-Missionen in der DR Kongo waren Teil der europäischen Strategie, die ersten freien Wahlen seit über 40 Jahren zu unterstützen. Die EU – einschließlich der bilateralen Hilfe von Mitgliedstaaten – stellte die meisten Geldmittel für die Wahlen zur Verfügung. Allerdings wurden Bedenken geäußert, dass die EUIntervention dazu beitrug, ein Regime mit dysfunktionaler Regierungsführung zu stärken, das obendrein der Menschenrechtsverletzungen beschuldigt wird (die im Laufe des Wahlprozesses noch zunahmen). Eine Reihe von Wissenschaftlern hat darauf hingewiesen, dass Wahlen nicht unbedingt dem Aufbau einer legitimen, politischen Autorität gleichkommen. 3. ›Bottom-up‹-Ansatz In allen Fallstudien war ein signifikanter Unterschied zwischen einem stärker erkennbaren Bottom-upAnsatz bei wirtschaftlichen Fragen und bei Projekten zum Wiederaufbau einerseits und politischen Prozessen andererseits, die vorwiegend von oben nach unten verliefen, zu verzeichnen. Es müsste mehr getan werden, damit Einzelpersonen und die Zivilgesellgesellschaft befähigt werden, Architekten und Ingenieure des Wiederaufbaus ihrer eigenen Gesellschaft zu sein. Man sollte ihrem Urteil bezüglich der Folgen der externen Intervention Gehör schenken, denn es gibt nur wenige effektive Mechanismen, die die Verantwortlichkeit externer Akteure regeln. Konsultationen und Kooperation sind nicht ausreichend institutionalisiert. Das hat zur Folge, dass die Bevölkerung – wie z. B. im Kosovo – das Gefühl hat, nicht als gleichberechtigter Partner zu gelten, sondern den in Brüssel getroffenen Entscheidungen ohnmächtig ausgeliefert zu sein. Wie die Fallstudie über den Kosovo verdeutlicht, haben Minderheiten wie die in der Provinz lebenden Serben das Gefühl, nichts weiter als ein Spielstein in den komplexen Verhandlungen zwischen den externen und den lokalen Akteuren zu sein. Die EU hat auch viele zivilgesellschaftliche Strukturen umgangen und stattdessen nach dem Vorbild westlicher Nichtregierungsorganisationen(NRO) neue Strukturen aufgebaut und Dorfälteste und Ältestenräte, die im lokalen Brauchtum verankert sind, ignoriert. Auch die Aceh-Mission wurde von der Bevölkerung wegen ihrer ›Top-down‹-Struktur kritisiert, die zum Schutz des eigenen Personals in einer feindlichen Umgebung und zur Sicherstellung einer raschen Evakuierung eingeplant war. Diese Struktur erwies sich jedoch als ineffektiv, wenn es um die Lösung komplexer, sozialer Probleme wie z. B. die Reintegration von Kombattanten ging, weil man nicht ausreichend berücksichtigte, wie man vor Ort auf die getroffenen Maßnahmen reagieren würde. Der Geheimdienst der Mission in der DR Kongo vermied die Einbeziehung von Einheimischen, um seine Taktik nicht zu kompromittieren, denn die Polizeimission EUPOL konzentrierte sich ursprünglich auf den Schutz von VIPs, wurde aber später auf die Reform des Polizeiapparates ausgedehnt. In Palästina vermittelte die Entscheidung der EU BAM, in dem provisorischen Hauptquartier auf israelischer Seite zu bleiben anstatt das Militärlager im Gazastreifen zu nutzen, einen Mangel an Sensibilität für die Belange der Bevölkerung. In Rafah lebende Palästinenser, die wir interviewten, waren der Ansicht, dass ihnen eine EU-Präsenz auch bei geschlossenem Grenzübergang geholfen hätte. Sie hätte 14 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept ihnen ein größeres Sicherheitsgefühl vermittelt; die EU hätte die Zeit zur Ausbildung von Zollbeamten nützen können. Positive Effekte konnten jeweils dann verzeichnet werden, wenn die Missionen den Bottom-up-Ansatz befolgten und vor Ort existierende, zivilgesellschaftliche Strukturen einbezogen wie z. B. in der DR Kongo. Dort war die Militärmission effektiver, weil die Soldaten Französisch sprachen und die Straßen zu Fuß patrouillierten. Ein zu Beginn der Mission entwickelter Plan zur Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung, um die Akzeptanz der Truppen sicherzustellen, umfasste auch öffentliche Veranstaltungen, stellte einheimische Journalisten für Informations-Spots im Radio ein und gab eine Zeitung mit hoher Auflage heraus. Durch diese Maßnahmen wurde die Sichtbarkeit der Truppen erhöht, und sie spielten eine entscheidende Rolle hinsichtlich des Meinungswandels in der Bevölkerung. EUFOR wurde nicht länger als ›ausländische Armee‹ betrachtet, sondern als eine neutrale, aber wohlgesonnene Streitkraft. In Palästina hat sich die Kommission bemüht, die Zivilgesellschaft zu konsultieren und einzubeziehen, insbesondere im Bereich der Konfliktschlichtung, und die Polizeimission praktizierte den Bottom-up-Ansatz. Im Libanon unterstützte die EU einen ›Top-down‹Ansatz bzgl. der Auflage, wirtschaftliche Reformen durchzuführen. Dieses Vorgehen war zwar ›technisch perfekt‹, es fehlte ihm jedoch eine breite politische Diskussionsgrundlage, was zu dem Verdacht beitrug, die EU verfolge ihre eigene ›neoliberale‹ Agenda. Eine konstruktive, unabhängige Bottom-up-Initiative stellt die Entwicklung libanesisch-europäischer Städteverbindungen dar. Es müsste noch sehr viel mehr zur Förderung transversaler, zivilgesellschaftlicher Initiativen getan werden, die den tiefen, politischen Graben im Libanon überbrücken könnten. 4. Effektiver Multilateralismus Die von uns untersuchten Missionen belegen, dass die EU ein zuverlässiger Partner in Krisengebieten ist. Sie arbeitet sowohl mit anderen internationalen als auch mit regionalen Organisationen zusammen und ist erfolgreich, wenn es um wirkungsvolle Kooperation mit Einzel- oder Mitgliedstaaten geht. Die AMM in Aceh unterstrich die Bedeutung eines effektiven Multilateralismus. Die Zusammenarbeit zwischen der EU, Norwegen, der Schweiz und fünf ASEAN-Ländern trug zur Glaubwürdigkeit der EU-Beobachtungsmission in Aceh bei und war deshalb entscheidend für ihren Erfolg. In der DR Kongo erwies sich EUFOR aufgrund ihrer Professionalität als wertvolle Unterstützung für die VN-Friedenstruppe MONUC. Sie erbrachte effektive Hilfsleistungen und wurde gleichzeitig als neutrale Macht wahrgenommen. Allerdings gibt es Hinweise dahingehend, dass sich die EU stärker in multinationale Einsätze einbringen sollte. Im Nahen Osten wurde die multilaterale Effektivität durch die dominierende US-Agenda des globalen ›Kriegs gegen den Terror‹ eingeschränkt, die Staatsinteressen mehr Bedeutung beimisst als der alltäglichen Situation der betroffenen Zivilbevölkerung. Im Kosovo und in der DR Kongo wurde die Effektivität durch den Mangel an institutionalisierter Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren – EU und andere – behindert. 5. Regionaler Fokus Nur die Aceh-Mission hat bei ihrer Zielsetzung ausdrücklich einen regionalen Schwerpunkt gesetzt, was für den Erfolg der Mission ausschlaggebend war. Andere Missionen konzentrierten sich mehr auf die Symptome, die durch den Mangel an Sicherheit in dem jeweiligen Einsatzland auftraten. Unzulängliche Koordinierung mit anderen EU-Behörden und mangelnde Einbeziehung vorhandener regionaler Foren unterminierten die Chancen für eine breitere geographische Perspektive bzgl. der Ursachen für den Konflikt und möglicher Lösungsansätze. Einige Missionen waren ursprünglich in einem breiteren Kontext geplant(z. B. war die Entscheidung, Truppen in die DR Kongo zu entsenden, um dort die Reform des Sicherheitssektors zu unterstützen, Teil der ›Strategie für Afrika‹ der EU), aber dieser Kontext verlor vor Ort seine Bedeutung. Für den Nahen Osten ist ein regionaler Fokus dringend erforderlich. Für die Friedensfindung und den Versöhnungsprozess im Libanon ist die Beteiligung der Nachbarstaaten unumgänglich. Um einen dauerhaften Frieden zu erzielen, müssen Gespräche geführt werden und es muss auch Druck auf Israel, Syrien und den Iran ausgeübt werden. Das Gleiche gilt für Palästina, wo man sich viel mehr um die Einbeziehung von Israels Nachbarn bemühen sollte. Der Einfluss SaudiArabiens beim Mekka-Abkommen war für die Bildung der Einheitsregierung von entscheidender Bedeutung, die mit mehr externer Unterstützung möglicherweise von Bestand gewesen wäre. Desgleichen könnte die Friedensinitiative der Arabischen Liga ein fruchtbarer Ausgangspunkt für die derzeitigen Gespräche sein. 6. Klare und transparente Strategie Bei allen Einsätzen – die Aceh-Mission ausgenommen – gab es Kompetenzstreitigkeiten, weil der Rat, die Kommission, verschiedene EU-Behörden und Mit- Internationale Politikanalyse 15 gliedstaaten unterschiedliche Vorgehensweisen bevorzugten. Bei den Missionen in Palästina und im Libanon bestand eine beträchtliche Diskrepanz zwischen der politischen Entscheidungsebene(vor allem Rat und Mitgliedsländer) und den Geschehnissen vor Ort(sowohl bei Missionen der Kommission als auch bei ESVP-Einsätzen – und UNIFIL im Falle Libanons). Insbesondere in Palästina hat man ernsthaft versucht, die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen, die Polizei zu unterstützen und die Bewegungsfreiheit zu erleichtern. Diese Bemühungen werden jedoch durch die Politik des Nahost-Quartetts, die vom ›Krieg gegen den Terror‹ geprägt wird, eingeschränkt. Dies hat zur Folge, dass die Sicherheit des Staates Israel Vorrang vor der menschlichen Sicherheit der palästinensischen Bevölkerung hat. Dieser Befund trifft auch auf die EUFOR-Mission in der DR Kongo zu. Das Eingreifen der EU in der DR Kongo wurde durch die Kluft zwischen dem politisch/ strategischen Konzept der Mission und den tatsächlichen Anforderungen vor Ort beeinträchtigt. Für den Missionserfolg war die Einbeziehung der politischen Meinung vor Ort von entscheidender Bedeutung. Die politische Entscheidung, die Truppen zu verlegen und der Eindruck, dass sich die EU möglichst schnell ›aus dem Staub machen wollte‹(›cutting and running‹), obwohl das Wahlverfahren kaum beendet war, hat diese Bemühungen gefährdet. EUFOR verteilte Kalender für das Jahr 2007 an die Bevölkerung als Zeichen für die fortdauernde ›Präsenz‹ und Sichtbarkeit der EU. Das ohnehin begrenzte Mandat wurde überstürzt und auf unbefriedigende Weise beendet. Diese Entscheidung berücksichtigte vor allem die öffentliche Meinung in Deutschland und den Wunsch, die Soldaten zum Weihnachtsfest 2006 wieder zu Hause zu haben und weniger die Bedürfnisse der kongolesischen Bevölkerung. Die Mandate der meisten Einsätze waren problematisch, weil sie teilweise zu restriktiv waren. Das Mandat für den Einsatz in der DR Kongo schrieb zwei Hauptquartiere vor und mindestens die Hälfte der Truppen musste außerhalb des Landes stationiert werden. Der Missionsauftrag schrieb weiterhin vor, dass die restlichen Truppen nur im Raum Kinshasa operieren durften und dass die Missionsdauer auf vier bis fünf Monate begrenzt sein sollte. Diese Einschränkungen beeinträchtigten die Effektivität des Einsatzes und seine Bedeutung für die menschliche Sicherheit. Das Mandat für die Beobachtungsmission in Aceh schränkte die Befugnisse im Bereich der Menschenrechte stark ein. In anderen Fällen waren die Mandate – möglicherweise absichtlich – unklar. Den Operationen vor Ort gaben sie weder einen klaren Zweck noch eindeutige Zielsetzungen vor. Der Grund, weshalb die Mandate für den Kosovo und Palästina teilweise unklare Weisungen enthielten, ist darauf zurückzuführen, dass die EU mit mehreren Organen vertreten war, aber keinen übergreifenden Koordinierungsplan entwickelte. Die Entscheidung, eine Mission zu entsenden und die Notwendigkeit, diese durch ein Rechtsdokument abzusichern, dem alle Mitgliedstaaten zustimmen können, führt zu einem Mangel an klaren Vorgaben und/ oder der Entscheidung, sich auf einen Kompromiss hinsichtlich der Missionsdauer und des Missionsauftrags zu einigen, damit die politische Unterstützung gewährleistet ist. Dies lässt sich möglicherweise schwer vermeiden, aber bessere Vorkehrungen für eine Nachsorge nach Ende der Mission oder für eine reibungslose Übergabe – entweder an eine Autorität vor Ort oder an andere EU-Behörden – könnten einige dieser Probleme abschwächen. Welche Schlüsse können wir aus der kritischen Betrachtung der jüngsten internationalen EU-Operationen ziehen? Alle von uns untersuchten EU-Engagements enthielten zumindest einige Elemente des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹. Das stützt die Ansicht, dass das Konzept keineswegs ein Sprung ins Ungewisse ist, sondern auf den schon vorhandenen ESVP-Ansätzen aufbauen und deren Kohärenz und Effektivität verbessern könnte. Wie die Missionen in Aceh und in der DR Kongo zeigten, ist ein Lernprozess, insbesondere hinsichtlich der Einsatzplanung, schon jetzt zu erkennen. Dies trifft vor allem für den Bereich der Menschenrechte und das ›Bottom-up‹-Prinzip zu. Aber dort, wo Elemente der ›menschlichen Sicherheit‹ zum Tragen kommen, geschieht dies eher planlos, manchmal sogar rein zufällig. Teilweise werden sie nur bei einer bestimmten Mission eingesetzt, oder ihre Berücksichtigung ist dem Weitblick des Kommandeurs einer bestimmten Mission zu verdanken. Um das Niveau und den Erfolg aller EU-Missionen zu verbessern, bedarf es einer systematischeren und besser integrierten Anwendung der Hauptprinzipien und Methoden. Diese Prinzipien können als Maßstab für die Beurteilung der EU-Missionen und ihrer Auswirkungen vor Ort dienen. Sie eignen sich auch als Kriterien und Tests, um festzustellen, ob die eingesetzten Mittel effektiv waren und ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Sie können eine Planungshilfe sein, wenn es darum geht, die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der ›menschlichen Sicherheit‹ vor Ort zu definieren, und sie können als Richtlinien für deren Durchführung dienen. Die Fallstudien zeigen die Verknüpfung 16 Human Security Study Group Tabelle 2: Zusammenfassung der Befunde aus den Fallstudien REGIONEN DRC(EUFOR; EUPOL Kinshasa; EUSEC) Palästina(EU BAM; EU COPPS) Libanon Primat der Menschenrechte (HR) Insgesamt sensitiv bzgl. MR; Soldatenkarte mit Instruktionen bzgl. Gewaltanwendung, Genderproblematik und Behandlung von Kindersoldaten; Dauer und Umfang der Mission begrenzt; kein rechtlich eindeutiges Mandat insbesondere bzgl. HR-Verletzungen durch andere Akteure. Generell sensitiv bzgl. MR, aber Einschränkungen verursacht durch den Boykott; ineffektive Rolle in Rafah bzgl. der Bewegungsfreiheit; besorgt um soziale und wirtschaftliche Rechte; Schwerpunkt lag auf Aufbau eines Polizeisystems. Sensitiv bzgl. MR; signifikantes Engagement für soziale u. wirtschaftliche Rechte bei der VN-Mission (mit italienischer und französischer Beteiligung) und bei der Unterstützung des Wiederaufbaus auf lokaler Ebene. Legitime politische Autorität Mission war hilfreich für die Durchführung fairer Wahlen; fraglich, ob die Wahlen zu einer legitimen politischen Autorität geführt haben; Bedenken, dass die EU geholfen hat, ein dysfunktionales Regime zu legitimieren. Mangel an Geldmitteln für Polizei und direkte Zahlungen an Unterstützungsempfänger unterminierten die palästinensische Autonomiebehörde, was schwerwiegende Konsequenzen hatte. Unterstützung der Regierung behinderte einen Kompromiss zwischen zwei dominierenden Gruppen; Wiederaufbau und direkte Hilfsleistungen an lokale Behörden verschärften die Schwäche und Nichtpräsenz des libanesischen Staates im Süden. PRINZIPIEN DER MENSCHLICHEN SICHERHEIT Klares und transparentes Mandat ›Bottom-up‹-Ansatz Das formale Mandat war vor Partieller ›Bottom-up‹Ort nicht eindeutig; Ansatz; Mangel an Klarheit bzgl. MR; engagierte ›Outreach‹Einheiten innerhalb EUFOR; Schwierigkeiten, das Misstrauen der betroffenen Bevölkerung zu überwinden; Truppenabzug verursachte Probleme. systematische und erfolgreiche Kontakte zur Bevölkerung berücksichtigten die öffentliche Meinung und die Ansichten von politischen Basisgruppen vor Ort; die Soldaten sprachen Französisch; Schwerpunkt von EUPOL war der Schutz von VIPs. Kein klares Mandat wegen der unterschiedlichen Rollen der verschiedenen EU-Akteure und der Kluft zwischen der Rolle der EU im NahostQuartett und den EU-Aktivitäten vor Ort. Partieller ›Bottom-up‹Ansatz; EU COPPS-Mission durch den Boykott eingeschränkt; Mängel bei EU BAM-Mission, da sie nicht in Gaza stationiert war und wegen des von Israel ausgeübten Drucks. Verwirrung über die verschiedenen Rollen der EU; Kommission förderte MR; Rat unterstützte die Regierung. ›Bottom-up‹-Ansatz bei Wirtschaftshilfe und VNMission; Einbeziehung von Kommunen in den Wiederaufbau; VN-Mission unternahm verschiedene humanitäre Aktivitäten und regelmäßige Konsultationen. Effektiver Multilateralismus Eindeutig multilateral, die Effektivität des Multilateralismus war problematisch; keine einheitliche Kommandostruktur zwischen EU und MONUC; Mangel an Koordination zwischen EUFOR und anderen EU-Initiativen. Insgesamt prägten das die US-Agenda und das ›Global War on Terror‹-Paradigma die EU-Mission. Kooperation zwischen EU u. VN; politisches Engagement wurde von der US-Agenda und dem ›Global War on Terror‹ geprägt. Integration der Region Die Mission fand im Kontext der ›Strategie für Afrika‹ statt; das Mandat beschränkte den Einsatz auf Kinshasa – daher mangelnde regionale Integration; die Bedeutung Südafrikas und Angolas für den Übergangsprozess wurde bei der EUPOL-Planung nicht berücksichtigt. Versäumnisse bei der regionalen Integration (mangelnde Beachtung des Friedensplans der Arabischen Liga). Keine Einbeziehung der Region; Dialog mit Iran, Syrien und Israel ist notwendig. Ein europäisches Sicherheitskonzept Kosovo Aceh(AMM) EU-Engagement offiziell in MR-Rhetorik eingebettet; MR war vor Ort nicht oberstes Anliegen des EU-Engagements; signifikantes Engagement für soziale und wirtschaftliche Rechte; größter Misserfolg im Bereich Beschäftigung. Unzulängliche Kontrolle von MR-Verletzungen; Missionserfolg hatte Vorrang vor proaktiver Haltung bzgl. MR; begrenztes MR-Mandat (d. h. keine Sanktionsbefugnis; unzureichende Koordination bzgl. MR; ein spezielles Problem war die Einführung der Scharia . Mangel an lokaler Entscheidungsbefugnis und gemeinsamen Entscheidungen bei der Gesetzgebung; Probleme mit der Rechenschaftspflicht; keine Exitund Übergabestrategie; Mandate waren problematisch bzgl. Unterscheidung zwischen Entwicklung und politischen Zielen. Freie und faire Wahlen im Dezember 2006 möglich; Probleme bzgl. legitimer politischer Autorität wurden von MR-Problemen überschattet. Kein klares und transparentes Mandat, Beteiligung mehrerer EU-Behörden, Portfolio und Agenda nicht übergreifend; Unterscheidung zwischen politischen Zielen und Entwicklungszielen. Kein kohärenter ›Bottomup‹-Ansatz; keine Konsultationen der Zivilbevölkerung bzgl. Gesetzgebung und politischer Gestaltung; unzureichende Versuche, Mechanismen für Konsultationen aufzubauen, um Befugnisse an Kosovaren zurückzugeben; Minderheiten (z. B. KosovoSerben) nicht direkt einbezogen; eingeschränkt wegen Mangel an zivilen Basisgruppen vor Ort; Mangel an Koordination zwischen sechs EU-Behörden; vielschichtige EU-Präsenz ohne übergeordnete Koordinierung der EU-Aktivitäten, keine Kohärenz, erheblicher Mangel an Koordination zwischen Bemühungen im Entwicklungsund politischen Bereich; Bilaterales Engagement der Mitgliedstaaten ohne Konsultation und Kohärenz mit dem politischen Rahmen der EU. schwach entwickelte Kapazitäten, keine Rechenschaftspflicht, Korruption, kein Vertrauen bei anderen Einheimischen. Diskussionen zwischen Kommission und Rat bzgl. Entsendung von Truppen; schwache Mechanismen zur Finanzierung und verzögerte Freisetzung von Geldern; Legitimität der EU-Streitkräfte durch Kooperation mit ASEAN verbessert; eindeutigeres MR-Mandat wäre hilfreich gewesen. Schwerpunkt lag bei Absicherung der Mission, was zu einer ›Top-down‹-Struktur führte; Mangel an Sprachkenntnissen; Mangel an kultursensitivem Training; ›Bottom-up‹-Ansatz wurde durch die Art der Implementierung der Scharia in das Law of Governance (LoGA) eingeschränkt; Zusammenarbeit der EU mit Finnland, Schweden und UK zur Bildung der Mission; mit 5 ASEAN-Ländern zu ihrer Implementierung; Kooperation mit ASEAN dient als Modell für zukünftige regionale Kooperation. die Anliegen von MR-Gruppen vor Ort wurden nicht implementiert; zivilgesellschaftliche Gruppen wurden nicht in die Friedensverhandlungen einbezogen. Regionaler Ansatz sichtbar, aber Mangel an effektiver Koordinierung; systematische Einbeziehung aller Minderheiten wäre wichtig gewesen, wurde aber versäumt. Kooperation zwischen EU und ASEAN war entscheidender Faktor für den Erfolg der Friedensmission. 17 Internationale Politikanalyse 18 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept zwischen den Prinzipien der ›menschlichen Sicherheit‹ auf und verdeutlichen, warum es notwendig ist, einen umfassenden Rahmen ›menschlicher Sicherheit‹ zu entwickeln. Jedes einzelne Prinzip muss in ein Gesamtkonzept eingebettet werden, denn Unzulänglichkeiten bei der Implementierung eines Prinzips wirken sich auf ein anderes Prinzip aus und verringern somit den Gesamterfolg von Missionen. Wenn es versäumt wird, den Menschenrechten oder dem ›Bottom-up‹Prinzip eine Vorrangstellung einzuräumen, kann die Legitimität der politischen Autorität leicht unterminiert werden. Im Laufe der gefährlichen Angriffe gegen den Oppositionskandidaten im August 2006 in der DR Kongo, wurden EUFOR-Truppen zur Unterstützung von MONUC entsandt, was die Legitimität und Effektivität von EUFOR erhöhte, da sie als neutrale und gleichzeitig wirkungsvolle Eingreiftruppe betrachtet wurde. Gleichwohl legen die Fallstudien nahe, dass die Prinzipien zu einem Dilemma führen können, wenn sie miteinander kollidieren. Ziel der EU-Interventionen in der DR Kongo und in Aceh war, bei der Überwachung des Wahlprozesses mitzuwirken. In beiden Fällen hoffte man, dass dies zur Normalisierung der von Gewalttätigkeiten heimgesuchten Gesellschaft führen würde. In der DR Kongo kritisierten einheimische Gruppen diese Strategie, weil Parteien Menschenrechtsverletzungen bei der Unterdrückung ihrer Opponenten begingen, um die Wahlen zu gewinnen. Außerdem trug der Wahlausgang zur Bildung einer Regierung bei, der schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden und deren Legitimität daher in Frage gestellt wird. Drittens bestand bei allen von uns untersuchten Missionen ein Mangel an klaren, politischen Richtlinien. Dies ist teilweise auf die institutionelle Inkohärenz zwischen den EU-Behörden zurückzuführen, aber auch auf die unterschiedlichen Zielsetzungen seitens des Rats, der Kommission und der Mitgliedstaaten. Wie aus unseren Konsultationen zum ›Bottom-up‹-Ansatz hervorging, bestand in vielen Fällen eine Diskrepanz zwischen dem, was mutige und engagierte europäische Missionsteilnehmer vor Ort zu erreichen versuchten und den Entscheidungen auf hoher politischer Ebene, wo Erwägungen wie der ›Krieg gegen den Terror‹ und das Verlangen nach einer raschen Ausstiegsstrategie zur Befriedigung der heimischen Wählerschaft Vorrang vor den Bedürfnissen der Menschen im Einsatzgebiet hatte. Es ist oft schwierig, die Erklärungen, die auf hoher politischer Ebene z. B. hinsichtlich der Einbeziehung von Frauen in friedenstiftende Operationen oder des Kinder- und Jugendschutzes abgegeben werden, in Aktionen am Einsatzort umzusetzen. Um konzeptionelle Kohärenz erzielen zu können, ist ein Ansatz, der auf den Prinzipien ›menschliche Sicherheit‹ basiert, für die Umsetzung politischer Entscheidungen von überragender Bedeutung. V Herausforderungen für die GASP/ ESVP Welche Weiterentwicklung der GASP/ ESVP ist im Laufe der nächsten vier Jahre angesichts eines sich verändernden internationalen Kontexts, in dem der ›Bedarf an Europa‹ wahrscheinlich noch steigen wird, erforderlich? Die neuen EU-Fähigkeiten müssen sich drei miteinander verknüpften Herausforderungen stellen: 1. Kohärenz: Obgleich Begriffe wie Koordination, Synergie und Integration zu Schlagwörtern europäischer Sicherheit geworden sind, ist ihre praktische Umsetzung weiterhin schwierig und oftmals umstritten. Die Inkohärenz hat institutionelle und sachliche Gründe. Sie breitet sich horizontal über die verschiedenen professionellen und institutionellen Bereiche des europäischen Sicherheitssystems aus. Sie herrscht zwischen zivilen und militärischen Ressourcen, zwischen der Kommission und dem Rat und zwischen der EU und Mitgliedstaaten. Große Organisationen sind kaum in der Lage, Kohärenz zu erzielen. Wie man in Brüssel feststellen musste, spricht jeder über Koordination, aber niemand will koordiniert werden‹. Koordinierungsmechanismen führen schnell zu noch mehr Bürokratie und ›stove-piping‹ (Weiterleitung einer Fülle unzusammenhängender Einzelinformationen an höhere Entscheidungsebenen). Begriffliche – nicht institutionelle – Kohärenz ist notwendig, denn es muss Klarheit über gemeinsame Ziele und Grundsätze bestehen, und Begriffe wie Dienst am Gemeinwohl und Engagement müssen stärker betont werden. Der Entwicklung der europäischen Sicherheitskultur wird in zunehmendem Maße Beachtung geschenkt. Es wurden auch erhebliche Anstrengungen unternommen, die institutionellen Barrieren zwischen den verschiedenen Entscheidungsträgern, die für die Gestaltung der EU-Sicherheitspolitik verantwortlich sind, abzubauen. Aber ohne eine klare und gemeinschaftlich getragene Übereinkunft über die Ziele und Mittel der Sicherheitspolitik, werden die sicherheitspolitischen Anstrengungen auch weiterhin konfus und unkoordiniert bleiben. 2. Effektivität: In den letzten Jahren wurde die ›Handlungsbereitschaft‹ der EU im Bereich der globalen Sicherheit stark hervorgehoben, vor allem wegen ihrer Fähigkeit, schnell auf Krisen reagieren zu können und Gewaltkonflikten vorzugreifen und ihre Präsenz Internationale Politikanalyse 19 über ihren Ruf als Wirtschafts- und Handelsmacht hinaus spürbar zu machen. Effektivität beinhaltet jedoch mehr als Handlungsfähigkeit. Sie erfordert klare Vorstellungen über die Ziele der Sicherheitspolitik sowie eine realistische Einschätzung ihrer Auswirkungen. So ist z. B. die Erweiterung der militärischen Dimension der EU ein kontroverser Aspekt ihrer Handlungsfähigkeit. Die Option, militärische Gewalt zu gebrauchen, weicht erheblich von dem Ruf der EU als einer zivilen oder ›sanften‹ Macht ab. Das Wie und Wann des Einsatzes militärischer Gewalt wird jedoch selten diskutiert, es sei denn es geht um den schnellen Eingreifmechanismus der EU. Auch die Entwicklung ziviler und militärischer Instrumente hat erheblich zu Europas Bedeutung als Akteur auf dem Gebiet der internationalen Sicherheit beigetragen, der in der Lage ist, auf komplexe Krisen zu reagieren, die das gesamte Spektrum von Hilfsmaßnahmen erfordern. Aber um effektiv zu sein, muss die EU klare Vorstellungen über die Koordinierung dieser Fähigkeiten haben: Kohärenz ist auch ein Bestandteil von Effektivität. 3. Sichtbarkeit: Trotz erweiterter Fähigkeiten und vermehrter Beteiligung an Konflikten mit großer Publizität in verschiedenen Teilen der Welt, schenkt die Mehrheit der europäischen Bevölkerung den Einsätzen kaum Beachtung, und in den Einsatzländern werden die Bemühungen der EU entweder kaum zur Kenntnis genommen oder sie treffen auf Geringschätzung. Auch zwischen der Sichtbarkeit und der Effektivität besteht ein Zusammenhang. In der DR Kongo spielten die vielen Millionen Euro an Mitteln der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten sowie die EUFOR-Mission im Rahmen der ESVP, um freie Wahlen zu ermöglichen, für die dortige Bevölkerung eine geringe Rolle. Deren Augenmerk war auf die Präsenz der Vereinten Nationen gerichtet. Dem EU-Beitrag wurde weniger Bedeutung beigemessen. Für die Bevölkerung im Kosovo hat die militärische Präsenz der Nato – und vor allem die der Amerikaner – einen höheren Stellenwert als die fragmentierte europäische Präsenz. Diese mangelnde Sichtbarkeit der EU kann auf das Fehlen eines klaren politischen Konzepts zurückgeführt werden. Ein klares Konzept hätte eine positive Wirkung in der Öffentlichkeit und könnte bestehende Zweifel an der Rechtfertigung von Interventionen dieser Art aus dem Weg räumen. Größere Sichtbarkeit würde sowohl die interne als auch die externe Legitimität fördern. Die heftigen Diskussionen im deutschen Bundestag und in den Medien über die Entsendung deutscher Truppen in die DR Kongo als Teil der EUFOR-Mission im Jahr 2006 verdeutlichten, wie wichtig es ist, dass die EU einen Weg findet, externe Operationen zu erläutern und zu rechtfertigen, nicht nur wegen der finanziellen Kosten, sondern auch, weil das Leben von EU-Personal gefährdet werden könnte. Kurz zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die EU seit 2003 im Bereich der Sicherheitspolitik eine ganze Reihe von zivilen und militärischen Fähigkeiten entwickelt hat, dass aber deren Integration in ein umfassendes Rahmenwerk mit klarer Zielsetzung und Sicherheitsidentität noch weiter ausgearbeitet werden muss. Die Europäische Sicherheitsstrategie ist der Entwurf für eine europäische ›Sicherheitsidentität‹, aber bisher ist sie weder ein Set von Planungsrichtlinien, geschweige denn ein Handbuch für Einsätze. Ein solches Rahmenwerk würde die Kohärenz, Effektivität und Sichtbarkeit der europäischen Sicherheitspolitik erheblich verbessern. VI Ein europäisches Sicherheitskonzept Sicherheit und politische Legitimität sind eng miteinander verbunden. Wir fühlen uns sicher, wenn wir unseren politischen Institutionen vertrauen können, und wir vertrauen unseren Institutionen, wenn sie zu effektivem Handeln in Krisensituationen fähig sind. Die Ereignisse vom 11. September und die Folgen des ›globalen Kriegs gegen den Terror‹ – insbesondere in Irak und in Afghanistan – haben die Diskussionen über die Mittel und Wege, mit denen wir Krisensituationen begegnen und insbesondere über die Legitimität externer Interventionen fundamental verändert. Diese Ereignisse haben die öffentliche Aufmerksamkeit auf den globalen Charakter der Sicherheit gelenkt und verdeutlicht, dass mangelnde Stabilität in fernen Ländern verheerende Auswirkungen auf den Straßen europäischer Hauptstädte haben kann. Aber man hat in zunehmendem Maße erkannt, dass diese Probleme nicht durch ›Kriege‹ gelöst werden können. An vielen Orten der Welt haben die Menschen Angst, getötet, ausgeraubt, vergewaltigt, gefoltert, inhaftiert, aus ihren Häusern vertrieben zu werden und ihre Lebensgrundlage zu verlieren. Kriege, Naturkatastrophen, Hungersnöte, Krankheiten und Finanzkrisen zählen zu den Risiken, die zu einem tiefgreifenden Gefühl der Unsicherheit beitragen. Die gegenwärtig eingesetzten Mittel zur Herstellung von Sicherheit, die sich weitgehend auf den Einsatz konventioneller Streitkräfte beschränken, deren Training und Ausrüstung auf Grenzverteidigung und Kriegführung ausgerichtet sind, lassen diese Unsicherheitsquellen außer Acht. In Gebieten wie dem Nahen Osten oder Zentralasien, wo diese Unsicherheitsquellen vorliegen, haben Interventionen die Situation sogar noch verschlechtert. Auch wenn formale und legal abgesicherte Mandate vorhanden sind, ist es schwie- 20 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept riger geworden, externe Interventionen zu rechtfertigen, denn auf dem Balkan, im Nahen Osten und in Asien hat das Leiden der Zivilbevölkerung dem Ansehen der Interventionen geschadet. Anstatt Krisen und Unsicherheit zu entschärfen, wird die Völkergemeinschaft – und vor allem ›der Westen‹ – als Teil der Problematik wahrgenommen. Mangelnde Sicherheit reflektiert mangelnde Legitimität. Der Verfassungsvertrag und nun der Reformvertrag sind Ausdruck des Bedürfnisses, ein funktionsfähigeres Rahmenwerk für die Union zu schaffen. Die Ablehnung des Verfassungsvertrags hat jedoch zu einer defensiven Haltung zum Reformvertrag geführt. Falls die EU ein effektiveres Strategiekonzept verabschiedet, das uns ein Gefühl größerer Sicherheit vermittelt, würde es wahrscheinlich die Unterstützung der Öffentlichkeit mobilisieren und somit zu einer Neubelebung des europäischen Integrationsprozesses und der europäischen Idee beitragen. In diesem Report haben wir versucht, einen europäischen Weg zu mehr Sicherheit auf der Basis des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ zu definieren. Wir haben versucht, die Relevanz dieses Konzepts für die GASP/ ESVP aufzuzeigen und darzulegen, inwiefern es der Sicherheitspolitik der EU größeres Gewicht verleihen könnte. Zur Formulierung und Implementierung der strategischen und operationalen Aspekte ihrer Sicherheitspolitik braucht die Europäische Union ein derartiges Konzept; dann kann sie ihre spezifische Vision mutig vortragen. Empfehlungen Um die Agenda ›menschliche Sicherheit‹ innerhalb der Europäischen Union voranzubringen, schlagen wir Folgendes vor: ࡯ Eine öffentliche Proklamation der Grundsätze der ›menschlichen Sicherheit‹ Dies könnte in Form eines Protokolls oder einer Charta geschehen, unterzeichnet von den 27 Mitgliedstaaten. Sie würde deren Grundüberzeugungen und Wertvorstellungen hinsichtlich internationaler Operationen bekräftigen und den EU-Behörden klare Richtlinien für kollektives Handeln im Auftrag der Mitgliedstaaten vorgeben. Sie könnte gleichzeitig – oder als Teil der Europäischen Sicherheitsstrategie – als Entscheidungsgrundlage für das Wann und Wo von EUKriseninterventionen dienen. Die Proklamation könnte auch Ausgangspunkt für die Formulierung von Einsatzregeln und Verfahrensweisen bei Einsätzen sein und wäre ein wichtiges Bindeglied zwischen dem politischen Willen der Mitgliedstaaten und den Aktionen vor Ort. Eine Proklamation, die die Grundsätze sowohl für die Ziele als auch für die Vorgehensweise bei EUSicherheitseinsätzen festlegt, würde zu mehr Transparenz führen. Es wäre dann leichter, die EU-Außenpolitik vor der heimischen Bevölkerung zu rechtfertigen. Sie würde auch dazu beitragen, das Demokratiedefizit innerhalb der EU abzubauen, da ein klar erkennbarer ›Kodex‹ für die Sicherheitspolitik vorhanden wäre, der die Grundlagen der Außenpolitik für die EU-Bevölkerung überschaubarer macht als dies derzeit durch die ESS(Europäische Sicherheitsstrategie) geschieht. Die Richtlinien der europäischen Sicherheitspolitik müssen auch für jene, die von Sicherheitseinsätzen oder Initiativen der Kommission betroffen sind, klar erkennbar sein. Derzeit reflektiert der Sprachgebrauch im Sicherheitsbereich den schwerfälligen und verwirrenden Jargon der Brüsseler Institutionen, anstatt gute Kommunikation und kooperative Partnerschaft zwischen der EU und der Bevölkerung vor Ort zu fördern. Eine Grundsatzproklamation würde den Partnern der EU die Charakteristika der EU-Außenpolitik klar und verständlich darlegen. Außerdem würde sie einen Maßstab vorgeben, den die Bevölkerung im Einsatzgebiet benutzen könnte, die Interventionstruppen in die Rechenschaftspflicht zu nehmen. ࡯ Ein neuer strategischer Rahmen für ESVP-Einsätze Hierunter verstehen wir ein umfassendes Konzept zur Organisation internationaler EU-Operationen, dessen oberstes Ziel bei Kriseninterventionen die Wiederherstellung normaler politischer Verhältnisse ist und das nicht auf eine langfristige Besatzungsarmee oder internationale Verwaltung abzielt. Jede ESVP-Mission – auch militärische Einsätze – sollte innerhalb eines Planungs- und Operationsrahmens unter der Leitung eines zivilen Befehlshabers stattfinden. Der zivile Kommandeur sollte über politische Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, komplexe, politische Sachverhalte sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene zu analysieren. Außerdem sollte er Bindeglied zwischen der Bevölkerung vor Ort und der politischen Führung in Brüssel sowie den am Einsatz beteiligten Mitgliedstaaten sein. Der Kommandeur würde an der Spitze eines Interventionsplans stehen, dessen Ziel es ist, die Zivilbevölkerung bei der Bildung einer legitimen, politischen Autorität zu unterstützen. Diese Zielsetzung gibt gleichzeitig die Exitstrategie vor. Das würde über die derzeitigen Bemühungen, die ESVP-Initiativen mit den Zuständigkeiten der Kommission beim Konfliktmanagement zu koordinieren, hinausgehen. Ein solcher Rahmen wäre ein effektiverer Weg sicherzustellen, dass alle Kriseninstrumente der EU so früh wie möglich in Interaktion treten, dass Prinzipien wie Respektierung der Menschenrechte und Internationale Politikanalyse 21 Aufbau einer legitimen, politischen Autorität in den Gesamtplan eingebettet werden. Er würde auch gewährleisten, dass die Operationen den multilateralen, regionalen und ›Bottom-up‹-Aspekten der Intervention Beachtung schenken. Ziel eines solchen Rahmens ist es, selbst bei kurzfristigen, schnellen Eingreifmaßnahmen eine langfristige zeitliche Perspektive zu schaffen, die hervorhebt, wie wichtig es ist, Gemeinwesen Zeit und Raum zu gewähren, damit sie selbst die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben schaffen können. ࡯ Konkrete Schritte zur Implementierung des Konzepts ›menschliche Sicherheit‹ Zusätzlich zur politischen Unterstützung der Prinzipien der ›menschlichen Sicherheit‹ durch die Mitgliedstaaten schlagen wir vor, dass die EU eine Reihe praktischer Maßnahmen festlegt, damit das politische Engagement auf die ESVP-Operationen übertragen werden kann. Darunter fallen: – Die Einführung von ESVP-Mandaten ›menschliche Sicherheit‹, die eine rechtliche Grundlage für die Ziele der ›menschlichen Sicherheit‹ schaffen und die Maßnahmen für die Nachsorge und für die Koordinierung zwischen ESVP-Einsätzen und der Arbeit anderer EU-Institutionen wie z. B. der Kommission festlegen. – An alle Einsatzteilnehmer werden ›menschlicheSicherheits-Karten‹ verteilt. Vorgeschlagen wird eine Broschüre im Taschenformat mit einer Erläuterung der sechs Prinzipien, damit alle Einsatzteilnehmer über die Methoden und Ziele externer Operationen informiert sind. – Systematische Unterstützung der Truppen und zivilen Experten vor Ort zur Förderung der Menschenrechte und um sicherzustellen, dass Frauen und junge Menschen an Maßnahmen zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau beteiligt werden. – EU-Institutionen – einschließlich Kommission und Europaparlament – sollten die Grundsätze der ›menschlichen Sicherheit‹ als Maßstab zur Bewertung der ESVP-Missionen und der Programme der Kommission dienen. Außerdem sind sie ein geeigneter Maßstab, um militärische und zivile Einsatzteilnehmer für ihre Handlungen während des Einsatzes zur Rechenschaft ziehen zu können. – Die Prinzipien sollten auch Bestandteil von Trainingsprogrammen und militärischen und zivilen Übungen sein. Sie könnten dann als Grundlage für einen allgemeingültigen Verhaltenskodex bei Operationen dienen und zur Entwicklung von Qualitätsnormen für EU-Fachpersonal herangezogen werden. Das derzeitige Training für EU-Einsätze spiegelt einige harte Wahrheiten über die EU in ihrer Rolle als Sicherheitsakteur wider: Es ist ein Mosaik, zusammengesetzt aus verschiedenen nationalen und professionellen Kulturen und Fähigkeiten. Training in ›menschlicher Sicherheit‹ würde die horizontale Koordination militärischer und ziviler Aufgaben fördern und zu einem besseren Verständnis ihrer jeweiligen Rollen führen. ›Menschliche Sicherheit‹ könnte das ›Gütesiegel‹ für ein Einsatztraining werden, auf das sich alle Mitgliedstaaten verpflichten müssen. Die Einsatzvorbereitung muss die für die EU-Sicherheitspolitik charakteristischen Ziele und Methoden widerspiegeln, und Schulung in ›menschlicher Sicherheit‹ würde die EU-Streitkräfte mit dem nötigen Rüstzeug ausstatten, damit die Prinzipien zum Eckpfeiler für Einsatzplanung und-durchführung werden. Für die Europäer ist der Zeitpunkt gekommen, einen klaren Standpunkt zu ihrer gemeinsamen Außenpolitik zu beziehen. Die Kriege im Irak und in Afghanistan scheinen zu eskalieren und sich auszuweiten, und neue Ängste um ihre Sicherheit unterminieren das Vertrauen der Menschen in unsere Institutionen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die Europäische Union Wegweiser für einen Ansatz wird, der besser geeignet ist, sowohl den Europäern als auch der restlichen Welt ein Gefühl größerer Sicherheit zu vermitteln. Die EU ist bereit, ein wichtiger globaler Akteur zu werden. Sie muss in den nächsten fünf Jahren nicht nur auf einen steigenden Bedarf an Krisenmanagement reagieren, sondern sie muss auch eine außenpolitische Kultur aufbauen und einen außenpolitischen Ansatz definieren und in die Praxis umsetzen, der Modellcharakter für globale Sicherheit hat. Seit 2003 wurde viel Vorarbeit geleistet, um dieser Rolle gerecht zu werden. Wie Javier Solana feststellte, zeichnet sich ein ›europäisches Modell‹ für Multilateralismus, Kohärenz und Partnerschaft in der Außenpolitik ab. Dieses Modell ist jedoch derzeit noch nicht vollständig kodifiziert. Bisher hat die EU nur in begrenztem Umfang eine einheitliche Sprache zur Erläuterung und praktischen Umsetzung dieses Modells entwickelt. Das sich abzeichnende europäische Modell weist möglicherweise den einzigen Weg, wie man den globalen Sicherheitsbedürfnissen im 21. Jahrhundert gerecht werden kann. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss in eine neue Phase treten und die Philosophie und Einsatzmethoden klar darlegen, die den europäischen Sicherheitsansatz definieren. 50 Jahre lang hat die Europäische Union ihren Einfallsreichtum eingesetzt, um zwischen ihren Mitgliedstaaten eine friedliche Gemeinschaft aufzubauen. Sie muss nun zeigen, dass sie in der Lage ist, mit der gleichen Erfindungsgabe und dem gleichen Engagement weltweit zur Krisenlösung beizutragen. 22 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept Veröffentlichungen im Auftrag der Studiengruppe Das Konzept ›Menschliche Sicherheit‹ Human Security: A New Strategic Narrative Mary Kaldor, Mary Martin and Sabine Selchow Fallstudien A Human Security Assessment of EU Engagement in Kosovo Senad Šabović Case Study: Lebanon Mary Kaldor and Genevieve Schmeder Human Security in the Democratic Republic of Congo: The European Union as a Force for Good? Mary Martin Mission Not So Impossible: The AMM and the Transition from Conflict to Peace in Aceh, 2005–2006 Kirsten Schulze Report on Human Security in Palestine Mient Jan Faber and Mary Kaldor Thematische Untersuchungen A Minor Matter? Young People in an EU Human Security Doctrine Jenny Kuper European Zones of Human Security: A Proposal for the European Union Denisa Kostoviciva, Vesna Bojicic-Dzelilovic, Pavel Seifter Secure Learning: the Role of Training in Embedding a Human Security Doctrine for Europe Mary Martin Alle Veröffentlichungen unter: http://www.lse.ac.uk/Depts/global/2securitypub.htm Internationale Politikanalyse 23 Mitglieder der Studiengruppe ›Human Security‹ Ulrich Albrecht ist Experte für Rüstungsfragen, Waffenhandel, Rüstungstechnologie und Sicherheitsfragen. Er ist seit 1972 Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Freien Universität Berlin. Nach der Beendigung seiner Studien in Luftfahrttechnik, Politik- und Wirtschaftswissenschaften an den Technischen Hochschulen in Aachen und Stuttgart war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am International Institute for Strategic Studies in London, der Forschungsstelle der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler und am Institut für Sozialökonomie der Universität Stuttgart. Christine Chinkin ist Professorin für Internationales Recht an der London School of Economics(LSE). Ihre Spezialgebiete sind Disputresolution, Frauenrechtsfragen, Menschenrechtsgesetzgebung und internationales Institutionsrecht. Sie hat einen Lehrauftrag an der Law School der University of Michigan. Sie berät eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen über Menschenrechtsfragen. Gemma Collantes Celador ist Post-Doctoral Research Fellow am Institut Barcelona d’Estudis Internacionals (IBEI), ein interuniversitäres Lehr- und Forschungsinstitut zum Studium internationaler Beziehungen. Sie arbeitet derzeit an verschiedenen Projekten, die mit dem Konzept ›menschliche Sicherheit‹ in Zusammenhang stehen: Reform des Sicherheitssektors in den westlichen Balkanstaaten; Polizeieinsätze bei friedensunterstützenden Operationen. Stefanie Moser(geb. Flechtner) war Referentin im Referat Internationale Politikanalyse der FriedrichEbert-Stiftung, Berlin. Sie ist seit 2007 als Vertreterin der FES in Bukarest zuständig für Rumänien und die Republik Moldau. Ihre Forschungsgebiete umfassen deutsche und europäische Außen- und Sicherheitspolitik und europäische Integration. Marlies Glasius ist Dozentin für globale Politik im Government Department, London School of Economics and Political Science. Die Taschenbuchausgabe ihres Buches ›The International Criminal Court: A Global Civil Society Achievement‹ ist 2006 erschienen. Glasius, Marlies and Mary Kaldor: ›A Human Security Doctrine for Europe: Project, Principles, Practicalities‹ ist eine von mehreren anderen Veröffentlichungen. Ihre derzeitige Forschung konzentriert sich auf die sozialpolitischen Auswirkungen der Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs. Mary Kaldor(Convenor) ist Professorin und Direktorin des Centre for the Study of Global Governance, London School of Economics and Political Science. Vorher war sie am Internationalen Friedensforschungsinstitut in Stockholm und in der Science Policy Research Unit und dem Sussex European Institute der University of Sussex tätig. Zu ihren Buchveröffentlichungen gehören u. a.: The Baroque Arsenal(1982), The Imaginary War(1990), New and Old Wars: Organised Violence in a Global Era(1999), Global Civil Society: An Answer to War(2003). Sie war Gründungsmitglied von European Nuclear Disarmament(END), Gründerin und Co-Vorsitzende der Helsinki Citizens’ Assembly und Mitglied der International Independent Commission zur Untersuchung der Kosovo-Krise, die vom schwedischen Ministerpräsidenten ins Leben gerufen wurde – unter dem Vorsitz von Richard Goldstone – und die im Herbst 2000 den Kosovo Report(Oxford: OUP) veröffentlichte. Mary Kaldor ist ›Convenor‹ der Studiengruppe zur Untersuchung der ›European Security Capabilities‹, die von Javier Solana einberufen wurde und den Barcelona-Report ›A Human Security Doctrine for Europe‹ erstellte. Kimmo Kiljunen ist Mitglied des finnischen Parlaments und stellvertretender Vorsitzender des Grand Committee und Mitglied des Committee for Foreign Affairs. Von 1986–1995 war er Leiter des Instituts für Entwicklungsforschung an der Universität Helsinki. Von 1993–94 war er Transition Policy Coordinator für UNDP(United Nations Development Programme) in New York. Von 1989–1991 war er Berater für UNICEF in deren Landesbüro in Nairobi, Kenia. Dr. Kiljunen hat mehrere Bücher über internationale Politik und Probleme der globalen Entwicklung veröffentlicht. Jan Klabbers ist Professor für Internationales Organisationsrecht und stellvertretender Direktor des Erik Castrén Institute of International Law and Human Rights an der Universität Helsinki. Er hat zahlreiche Beiträge zum Vertragsrecht und zum internationalen Organisationsrecht veröffentlicht. Zu seinen Forschungsgebieten zählen außerdem: die Konstitutionalisierung des internationalen Rechts, Nachfolgestaaten und theoretische Arbeiten zur Stellung des Individuums und anderer nichtstaatlicher Akteure im internationalen Recht. Jenny Kuper ist Research Fellow im Law Department der LSE. Ihre Spezialgebiete sind internationale Menschenrechte und humanitäres Recht. Schwerpunkt ihrer Forschungsarbeit sind die Auswirkungen bestimmter Probleme auf Kinder und Jugendliche. Sie ist als Beraterin für mehrere internationale Organisationen 24 Human Security Study Group Ein europäisches Sicherheitskonzept tätig. Zu ihren jüngsten Publikationen gehören: ›Military Training and Children in Armed Conflict: Law, Policy and Practice‹(2005) und ein Kapitel in ›International Criminal Accountability and the Rights of Children‹(2006). Sonja Licht ist Direktorin des Belgrade Fund for Political Excellence. Zuvor war sie Präsidentin des Fund for an Open Society Yugoslavia, Belgrade. Sie war langjähriges Mitglied der demokratischen Opposition in Jugoslawien. Von 1991 bis 1995 war sie eine der beiden Co-Vorsitzenden der International Helsinki Citizens’ Assembly. Außerdem ist sie Vorsitzende der Task Force on the Future of the Federal Republic of Yugoslavia, die vom East-West Institute, New York/ Prag gegründet wurde und der sowohl jugoslawische als auch internationale Mitglieder angehören. Flavio Lotti ist Koordinator der 1996 gegründeten italienischen Friedensbewegung ›Runder Tisch für den Frieden‹(Tavola della Pace), der mittlerweile mehr als 1500 zivile Organisationen und Kommunen angehören. Außerdem ist er der Direktor der Koordination italienischer Städte für Frieden und Menschenrechte, Secretary of the World Committee on the Millennium Development Goals of the United Cities and Local Governments, Mitglied des Internationalen Rats des Weltsozialforums, Gründer und Mitglied des European Network of Local Authorities in the Middle East, Mitglied des Executive Committee of the Municipal Alliance for Peace, die aus nationalen Vereinigungen palästinensischer, israelischer und europäischer Kommunalbehörden besteht. Klaus Reinhardt war von 1998 bis zu seiner Pensionierung Commander of Joint HQ Centre, Heidelberg. Von 1999 bis 2000 war er Befehlshaber der KFORFriedenstruppe in Pristina, Kosovo. Im Laufe seiner langen militärischen Karriere diente er in verschiedenen Positionen im Generalstab und als Kommandeur in der Bundeswehr. Von 1983 bis 1986 diente er als Adjutant des Bundesministers für Verteidigung. Von 1986 bis 1988 war er Kommandeur der Gebirgsjägerbrigade 23 in Bad Reichenhall. 1988 wurde er zum Stabsabteilungsleiter für Planung, Sektion IV im deutschen Verteidigungsministerium ernannt. Von 1990 bis 1993 war er Kommandeur der Führungsakademie in Hamburg. Von 1993 bis 1994 war er Kommandeur des III. Korps in Koblenz. 1994 wurde er zum Befehlshaber des Heeresführungskommandos in Koblenz ernannt und war für den deutschen Auslandseinsatz in Somalia sowie für die deutschen Truppenkontingente in UNPROFOR, IFOR und SFOR verantwortlich. Klaus Reinhardt promovierte in Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Freiburg. Geneviève Schmeder ist Professorin am Conservatoire National des Arts et Metiers, Paris. Zuvor arbeitete sie am Direktorat für Wissenschaft, Technologie und Industrie der OECD, in der Science Policy Unit der Universität in Sussex und im französischen Industrieministerium. Neben einer Reihe anderer Publikationen ist sie Mitherausgeberin von ›The European Rupture: Restructuring the European Military Sectors in the Post Cold War World‹(mit Mary Kaldor) und Mitautorin von ›The End of Military Fordism‹(mit Mary Kaldor und Ulrich Albrecht). Pavel Seifter ist Gastwissenschaftler am Centre for the Study of Global Governance, LSE. Von 1997 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2003 war er tschechischer Botschafter in Großbritannien. Nach der sowjetischen Invasion musste er seine Stelle als Dozent für Arbeits- und Sozialgeschichte aufgeben. Er arbeitete zwanzig Jahre lang als Fensterputzer und war danach eine der Hauptpersönlichkeiten des Bürgerforums, das in der Tschechoslowakei für den Übergang vom Totalitarismus zur Demokratie von ganz entscheidender Bedeutung war. Danach war er zuerst stellvertretender Direktor des Instituts für zeitgenössische Geschichte und dann stellvertretender Direktor des Instituts für Internationale Beziehungen in Prag. 1993 wurde er als Direktor für Auswärtige Angelegenheiten zum Berater des Präsidenten ernannt. Narcis Serra war Minister of Public Works der katalanischen Regierung(1977–1979), Verteidigungsminister(1982–1991), Vizepräsident der spanischen Regierung(1991–1995) und Mitglied des spanischen Parlaments. Seit September 2000 ist er Präsident der CIDOB-Stiftung, einem Forschungs-, Ausbildungsund Dokumentationszentrum für internationale Beziehungen und Entwicklungsforschung. Gert Weisskirchen ist Mitglied des deutschen Bundestags. Er ist Sprecher der SPD-Fraktionsgruppe ›Außenpolitik‹ und persönlicher Beauftragter des OSZE-Vorsitzenden zur Bekämpfung des Antisemitismus. Seit 1990 ist er Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union des deutschen Bundestags. Er ist Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und seit 1998 Vorsitzender des Ausschusses für Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Fragen der OSZE. Professor Weisskirchen ist Professor für Sozialpädagogik an der Fachhochschule Wiesbaden und ehrenamtlicher Honorarprofessor für angewandte Kulturwissenschaften an der Fachhochschule Potsdam. Internationale Politikanalyse 25 Berater der Studiengruppe ›Human Security‹ Danksagung Robert Cooper, Sonderbeauftragter von Javier Solana, Generalsekretär der EU Ana Gomes, Mitglied des Europäischen Parlaments Andy Salmon, Mitglied des Royal College of Defence Studies, UK LSE-Team Mary Martin, Koordinatorin Yahia Said, Wissenschaftler Denisa Kostovicova, Wissenschaftlerin Vesna Bojicic-Dzelilovic, Wissenschaftlerin Sabine Selchow, Assistentin Joanna Stone, Harriet Gallagher, Projektmanagerinnen Die Studiengruppe möchte sich für die finanzielle Unterstützung und Förderung bedanken, die sie während der Vorbereitung dieses Reports erhalten hat. 2006 wurde die Gruppe von der finnischen EUPräsidentschaft, die sich auch rege an dem Projekt beteiligte, wieder einberufen. Außerdem erhielten wir Unterstützung vom finnischen Zentrum für Krisenmanagement. Wir bedanken uns bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, die Gastgeberin von zwei Seminaren in Berlin und in Lissabon war. Das spanische Verteidigungsministerium und das Außenministerium übernahmen freundlicherweise die Gastgeberschaft für die Präsentation des Reports. Die CIDOB-Stiftung hat die Studiengruppe ebenfalls finanziell unterstützt und hat außerdem organisatorische Hilfe sowohl bei der Erstellung des Reports als auch für dessen Präsentation geleistet. Wir möchten insbesondere Laia Mestres und Pol Morillas von der CIDOB-Stiftung für ihre logistische und organisatorische Hilfe unseren besonderen Dank aussprechen. Auch LSE Enterprise sind wir für administrative Unterstützung und Kooperation dankbar. Fiona Holland danken wir für ihre Hilfe bei der Abfassung des Reports. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Politikanalyse Abteilung Internationaler Dialog D-10785 Berlin www.fes.de/ipa E-Mail: info.ipa@fes.de ISBN 978-3-89892-858-8 Bestellungen Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Politikanalyse z. Hd. Ursula Müller D-53170 Bonn E-Mail: info.ipa@fes.de Fax:+49(228) 883-625 Übersetzung: Niels Clegg Alle Texte sind online verfügbar: www.fes.de/ipa Die in dieser Publikation zum Ausdruck kommenden Meinungen sind die des Autors /der Autorin und spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung der Friedrich-Ebert-Stiftung wider.