A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT © Friedrich-Ebert-Stiftung Büro Niedersachsen Rathenaustr. 16 A 30159 Hannover Tel.: Fax: E-Mail: Internet: 0511-306622 0511-306133 hannover@fes.de www.fes.de\niedersachsen Hannover, November 2007 ISBN 9 7 8- 3- 8 9 8 9 2- 8 1 6 – 8 Layout: Inhaltliche Verantwortung: Herstellung: Jennifer Möller, FES Hannover Susanne Ferschl, FES Hannover Hannoversche Werkstätten gem. GmbH Inhaltsverzeichnis Vorwort Susanne Ferschl Respekt und Würde: Sozialdemokratische Antworten für eine alternde Gesellschaft 1 Wolfgang Jüttner Alter hat Zukunft 22. Juni 2007 Potentiale des Alters am Arbeitsmarkt 2 Franz Thönnes Zivilgesellschaftliches und Ehrenamtliches Engagement im Alter 3 Dagmar Mühlenfeld Wohnen im Alter 4 Bernd Meyer In Würde alt werden 22. September 2007 „In Würde alt werden“ 5 Uwe Schwarz Die aktuelle Pflegesituation und die Zukunft der Pflegeversicherung 6 Birgit Fischer Die Weiterentwicklung der Pflegequalität und des Pflegepersonals 7 Wilhelm Schmidt Patientenverfügung – ein Lebensende in Würde? 8 Dr. Friedrich Weber Vorwort Das Land Niedersachsen wird in den nächsten Jahren mit einem massiven Bevölkerungsrückgang sowie einer parallel dazu steigenden Zahl alter Menschen konfrontiert. In einigen Städten ist bereits jetzt ein Viertel der Bevölkerung 60 Jahre und älter. Diese Entwicklung wird jedoch insbesondere im Süden und Osten des Bundeslandes noch weiter zunehmen. Eine älter werdende Gesellschaft braucht jedoch bestimmte Antworten, um den gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen, die durch den demographischen Wandel entstehen, wirksam begegnen zu können. Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltete deshalb im Jahr 2007in Hannover zwei Kongresse zum Thema„Antworten für eine alternde Gesellschaft“, auf denen gemeinsam mit Experten, Politikern und betroffenen Bürgern mögliche Strategien für eine immer älter werdende Gesellschaft diskutiert wurden. Der erste Kongress mit dem Titel„Alter hat Zukunft“ beschäftigte sich dabei mit der aktiven Seite des Alterns. Also mit jenen älter werdenden Menschen, deren Vitalität es ihnen noch ermöglicht, sich bis ins hohe Alter hinein aktiv in die Gesellschaft einzubringen. Der zweite Kongress mit dem Titel„In Würde alt werden“ konzentrierte sich dagegen auf das Stadium des Alterungsprozesses, in dem man auf fremde Hilfe und insbesondere auf Pflege angewiesen ist. Nicht ausgeklammert wurde dabei auch die schwierige Frage nach dem„Sterben in Würde“. In der vorliegenden Dokumentation wurden alle Beiträge der beiden Kongresse gesammelt. Viel Vergnügen beim Lesen! Susanne Ferschl Referentin Landesbüro Niedersachsen 1. Respekt und Würde Sozialdemokratische Antworten für eine alternde Gesellschaft Wolfgang Jüttner, MdL Vorsitzender der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag Hannover, 22. Juni 2007 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Allerorten wird mittlerweile über die Folgen des demografischen Wandels gesprochen, über die Zukunft der Pflegeversicherung, die Sicherheit und Höhe der Renten und allgemein über die künftige Rolle älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Dabei ist es auf dem ersten Blick eine völlige Banalität, daran zu erinnern, dass wir alle älter werden, dass die Gesellschaft insgesamt älter wird. Tatsächlich steckt viel mehr dahinter: Deutschland und Niedersachsen werden sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geradezu dramatisch verändern – und wir stecken heute schon mitten drin in diesem radikalen Wandel. Ich danke deshalb sehr herzlich der Friedrich-Ebert-Stiftung, dass sie mit der Kongressreihe„Alter hat Zukunft“ und„In Würde alt werden“ ein Thema aufgegriffen hat, das längst die Fachdiskussionen verlassen hat und breit und kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Die Fakten sind dabei eindeutig: Niedersachsen wird älter – und weniger. 2021 werden lt. Statistischem Landesamt rd. 15% weniger Kinder und Jugendliche im Lande leben als noch 2004. Gleichzeitig wird die Gruppe der über 79jährigen um 44% wachsen. Was deutschlandweit zu beobachten ist, kündigt sich auch in Niedersachsen an: eine Revolution der Alten. Gleichzeitig wird Niedersachsen unterschiedlich stark altern. 2021 werden die Einwohner in Niedersachsens Westen- also in Südoldenburg oder im Emsland 2 vergleichsweise jung sein, während der Osten und Süden- der Harz oder das Weserbergland- einen deutlich höheren Altersdurchschnitt aufweisen werden. Die immer wieder gerne verbreiteten Untergangsszenarien sind dabei völlig fehl am Platz. Die SPD Niedersachsen steht dafür, diesen Wandel zu gestalten, die Herausforderungen offen anzugehen – und schon heute die richtigen Weichen dafür zu stellen. „Mitverantwortung, Alter als Motor für Innovation, Nachhaltigkeit und Generationensolidarität, lebenslanges Lernen und Prävention“ nennt der 5. Altenbericht als Leitbilder der Altenpolitik der Bundesregierung. Sie sind auch die Richtschnur sozialdemokratischer Altenpolitik in Niedersachsen: 1. In einer alternden Gesellschaft ist das soziale und menschliche Miteinander der Generationen undenkbar ohne soziale Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit bedeutet dabei für die SPD nichts anderes, als dass jeder und jede, unabhängig von Alter, Geschlecht, Geldbeutel oder Herkunft das Recht und vor allem auch die tatsächliche Chance auf gesellschaftliche Teilhabe haben muss. Dies alles ist nicht selbstverständlich. Soziale Gerechtigkeit kommt auch nicht von selbst. Sie muss immer wieder neu erkämpft werden. Und sie muss neu erklärt werden unter den heutigen Bedingungen einer alternden „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Gesellschaft. Ältere Menschen haben das Recht auf Respekt vor ihrer Lebensleistung und das Recht auf ein würdevolles Alter. Diese Rechte zu verwirklichen, sie im Alltag mit Leben zu erfüllen, dafür steht die SPD Niedersachsen. 2. Nach und nach entwickelt sich ein neues, positiveres Bild vom Alter. Klar ist: Altern hat Zukunft. Noch nie wurden in Deutschland so viele Menschen so alt wie heute. Noch nie blieben so viele alte Menschen so lange gesund und vital wie heute. Noch nie waren so viele alte Menschen so gut ausgebildet wie heute. Doch das neue, positive Bild vom Alter bleibt bislang vage. Eine alternde Gesellschaft kann nicht einfach gleichgesetzt werden mit überforderten Sozialsystemen, Stagnation und Vergreisung. Sie birgt auch ganz neue Chancen, neue Impulse und neue Herausforderungen. Es ist erst wenige Jahre her, da sprach der Präsident der Bundesärztekammer vom notwendigen„sozialverträglichen Frühableben“ älterer Menschen, damit auch in Zukunft die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land leistungsfähig und finanzierbar blieben. Philipp Mißfelder, heutiger CDUBundestagsabgeordneter und vormaliger Bundesvorsitzender der Jungen Union, schlug vor, aus Rentabilitäts- und Kostengesichtspunkten allen über 3 75jährigen im Falle eines Falles eine neue Hüfte zu verweigern. Trotz dieser peinlichen Ausfälle und fortbestehender Altersdiskriminierung in vielen gesellschaftlichen Bereichen verändert sich das Bild vom Alter. Der Jugendwahn hat heute seinen Höhepunkt überschritten und immer stärker kommen die Erfahrungen älterer Menschen, ihre Potentiale und ihr Wissen ins Blickfeld. Ganz neue Produktlinien für Seniorinnen und Senioren entstehen, Unternehmen richten sich zunehmend auf die wachsende Marktmacht der älteren Generation aus, rasant entwickeln sich neue Dienstleistungen für Alte. Und auch auf dem Arbeitsmarkt werden zunehmend wieder ältere Arbeitnehmer/innen neu eingestellt oder erst gar nicht entlassen, weil immer mehr Bosse erkennen, wie wichtig der große Wissens- und Erfahrungsschatz älterer Beschäftigter für den unternehmerischen Erfolg ist. Neue Erwerbsbiografien, Wohnformen und Wirtschaftszweige für und durch ältere Menschen, entwickeln sich. Diesen Mentalitätswandel zu fördern, ohne gleichzeitig die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zu vernachlässigen, setzt sich die SPD Niedersachsen zum Ziel. 3. Eine fortschrittliche Altenpolitik in Niedersachsen ist eine Politik für ältere Menschen, mit älteren Menschen- und vor allem durch ältere Menschen. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Niedersachsen ist ein Flächenland mit vielen Dörfern und kleinen bis mittelgroßen Städten. Die Menschen identifizieren sich mit ihrem Ort, ihrer Region. Dort ist ihr Lebensmittelpunkt. Und die allermeisten Menschen haben das berechtigte Bedürfnis möglichst lange in ihrem familiären und sozialen Umfeld, in ihrer Heimat selbständig und selbstbestimmt zu leben. Dafür muss Politik – von der Gemeinde über das Land bis zum Bund- die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Den Städten und Gemeinden kommt dabei eine besondere Rolle zu. Deren Verantwortung will die SPD Niedersachsen stärken. Denn ältere Menschen sind in unseren Kommunen längst keine Randgruppe mehr. Schon heute stellen sie in einigen Gemeinden und Städten die größte Bevölkerungsgruppe. Zahllose aktive und mobile ältere Menschen in unseren Städten und Gemeinden stützen durch ihr Engagement das politische, kulturelle und gesellschaftliche Leben in unseren Städten und Gemeinden. Ihre Erfahrungen bringen unsere Kommunen voran. Damit bringen sie auch Niedersachsen voran. Die SPD Niedersachsen ermutigt deshalb alle Kommunen in Niedersachsen, mit gezielten Angeboten ältere Menschen für neue Tätigkeits- und Wissensfelder zu gewinnen. Dabei sind Seniorinnen und Senioren alles andere als Objekte gut gemeinter politischer Maßnahmen und Aktivitäten. 4 Ältere Menschen wollen und sollen ihre Interessen selbstbewusst vertreten. Sozialdemokratische Altenpolitik will diese Motivation stärken. Denn die meisten Älteren haben auch eine positive Einstellung zum eigenen Alter und sind gleichzeitig keineswegs an einen Rückzug aus der Gesellschaft interessiert. Viele wollen eine Fortsetzung ihres Engagements in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft. Nicht zuletzt sehen ältere Menschen ihr Engagement auch als einen Gewinn für sich selbst. Es vermittelt ein höheres Selbstwertgefühl und eine größere gesellschaftliche Anerkennung. 4. Die zentrale Aufgabe altengerechte Städtebau- und Wohnungspolitik von heute und morgen: Neuen Wohnformen und Barrierefreiheit den Weg ebnen. Die niedersächsischen Wohnungsmärkte stehen in den nächsten Jahren vor einem tiefgreifenden Wandel. Aktuelle Erhebungen der Landestreuhandstelle belegen, dass Schrumpfung und Alterung schon heute auf die niedersächsischen Wohnungsmärkte durchschlagen. Bis zum Jahre 2020 werden in Niedersachsen drei von vier Städten und Landkreisen Einwohner verlieren und der Bedarf an Eigenheimen um ein Viertel einbrechen. Gleichzeitig wird die Nachrage nach altengerechten Wohnungen und Wohnformen mit 37% massiv ansteigen. Bis heute bleibt die CDU-/FDPLandesregierung eine Antwort auf diese „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 dramatischen Veränderungen schuldig. Eine Zahl macht dies deutlich: 2005 wurden niedersachsenweit gerade einmal 98 Mietwohnungen mit Landesmitteln gefördert, um sie altengerecht umzubauen. 98 Wohnungen bei einem zu erwartenden zusätzlichen Bedarf von zusätzlich 37%. Seit der Föderalismusreform hat das Land außerdem deutlich mehr Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte in der Wohnungsbauförderung zu setzen. Bis 2013 erhält Niedersachsen dafür jährlich immerhin rund 40 Millionen€ vom Bund. Bis heute nutzen CDU und FDP diesen neuen Spielraum nicht. Schwerpunkt einer fortschrittlichen niedersächsischen Städte- und Wohnungsbaupolitik muss deshalb die konsequente Weiterentwicklung eigenständiger Wohnund Lebensformen für ältere Menschen sein. Ziel der SPD Niedersachsen ist es, ein breites Spektrum alternativer Wohnangebote, aus dem ältere Menschen eigenverantwortlich wählen können, zu fördern. Dazu gehört neben Plätzen für betreutes Wohnen auch die Einrichtung altersgerechter Wohngemeinschaften. Dabei werden Barrierefreiheit und die gute Erreichbarkeit der Wohnungen selbstverständlich erste Priorität haben müssen. 5 5. Ein möglichst selbstständiges Leben im Alter zu sichern schließt auch Krankheit und Pflegebedürftigkeit ein. Altenpolitik ist mehr als schöne Sonntagsreden zu halten oder pressewirksam Altenheimen gelegentliche Besuche abzustatten. Seriöse Altenpolitik muss nachhaltig sein und einen langen Atem haben. In Niedersachsen ist davon bei der jetzigen CDU/FDP-Landesregierung kaum etwas zu spüren. CDU und FDP verzichten auf jede ernsthafte Anstrengung für eine menschenwürdige Pflege, für eine solidarische Absicherung des Pflegerisikos und für die Einführung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige. Der Kompromiss der Großen Koalition in Berlin zur Zukunft der Pflegeversicherung bringt immerhin Fortschritte, obwohl ich mir gerade bei der Finanzierung mehr Mut gewünscht hätte. Zum Glück verhindert er die von der CDU gewollte Privatisierung des Pflegerisikos und den Einstieg in eine sozialfeindliche Kopfpauschale. Die Bürgerversicherung, d.h. der solidarische Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist und bleibt das Ziel der SPD. Froh bin ich, dass der Union wenigstens- von der SPD lange geforderte- Leistungsverbesserungen, zum Beispiel für Demenzkranke- endlich durchzusetzen. Das gilt auch für die längst überfällige Dynamisierung der seit Gründung der Pflegeversicherung 1995 eingefrorenen Leistungen. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 6. Pflegezeit, Pflegeurlaub, Transparenz und Vergleichbarkeit: Pflegende Angehörige endlich gerecht unterstützen. Die SPD Niedersachsen will eine Pflegezeit für pflegende Angehörige. Es geht nicht nur um die Entlastung pflegender(meist weiblicher) Angehöriger, sondern auch darum, ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen gebührt. Neben der Kindererziehung gehört auch die Pflege von Angehörigen dazu, wen wir in Deutschland die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich wollen. Auch die Arbeitgeber tragen hier große Verantwortung. Tritt in der Familie plötzlich ein Pflegefall ein, stehen Betroffene und Angehörige meist hilflos und überfordert der neuen Situation gegenüber. Der Vorschlag der Bundesgesundheitsministerin, für diese Fälle einen bis zu 10tägigen Pflegeurlaub zu schaffen, ist deshalb sehr gut, weil er schnell praktische Hilfe brächte. Nicht zuletzt fehlt bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall oft auch professionelle Unterstützung, damit das für die Betroffenen und Angehörigen sinnvollste Hilfsangebot gefunden werden kann. Die SPD Niedersachsen will deshalb eine unabhängige Pflegeberatung, um diese ganz praktischen Schwierigkeiten deutlich zu verringern. Schließlich müssen die Menschen überhaupt in die Lage versetzt werden, Pflegeeinrichtungen vergleichen zu 6 können. Deshalb Prüfergebnisse des Dienstes veröffentlicht. gehören die Medizinischen 7. Qualifizierte Pflege kostet Geld und sie benötigt ausreichend und gut ausgebildete sowie anständig bezahlte Pflegekräfte. Den Marsch in die Billigpflege zu stoppen gebietet allein schon der Respekt vor und die Würde der älteren Menschen. Auf Bundesebene muss deshalb endlich dauerhaft die chronische Unterfinanzierung der Pflegeversicherung beseitigt werden. Und noch so engagierte Pflegekräfte können oft nicht verhindern, das durch eine enge zeitgetaktete Pflege kaum noch Raum für menschliche Wärme bleibt. Wichtig und richtig sind auch verstärkte Kontrollen wie zum Beispiel durch den von Ulla Schmidt favorisierten Pflege-TÜV. Nicht zuletzt haben auch die Bundesländer einige Möglichkeiten, um die Pflegesituation in eigener Verantwortung zu verbessern. Niedersachsen nutz diese Chancen viel zu wenig. So sagte der noch von der ehemaligen SPD-Landesregierung in Auftrag gegebene Landespflegebericht schon 2006 dramatisch wachsende Bedarfe sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege und bei alternativen Wohnformen voraus. Von 2005 bis 2015 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 220.000 auf 263.000 wachsen. CDU und FDP verharren dennoch in Attentismus. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Schlimmer noch: In den vergangenen 5 Jahren hat ihre Politik sogar noch die Lage in der Pflege verschärft. 2005 hat die Landesregierung die gesamten Landesmittel für die stationäre Altenpflege gestrichen, angeblich, um die ambulante Pflege zu stärken, tatsächlich, um den Landeshaushalt zu schonen. Die Folgen sind heute zu besichtigen: Mindestens 12.000 pflegebedürftige Menschen sind dadurch wieder in die Sozialhilfe abgedrängt worden. Zahlreiche betroffene Menschen und ihre Angehörigen wurden damit zu bloßen Bittstellern staatlicher Institutionen. Unter der von CDU/FDPLandesregierung ist es für alte, pflegebedürftige Menschen wieder wichtiger geworden, welcher sozialer Herkunft sie sind. Eine moderne, innovative Altenpflegepolitik muss sich demgegenüber wieder mehr an den Menschen und nicht an ausgrenzend und spaltende Glaubenssätze orientieren. Eine SPD-Landesregierung wird deshalb in einem„Niedersächsischen Pflegegesetzbuch“ u.a. die landesgesetzlichen Regelungen zur Pflege bündeln und auf die künftigen Herausforderungen zur Abwehr eines drohenden Pflegenotstandes ausrichten. 8. Eine qualifizierte Altenpflegeausbildung muss sich wieder lohnen. Die SPD Niedersachsen will die solidarische Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung in Niedersachsen wieder einführen. 7 Sie wäre ein großer Schritt vorwärts, um den absehbaren Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Pflegequalität zu verbessern. Sie schützt vor allem die Einrichtungen, die verantwortungsbewusst ausbilden und tarifgerecht bezahlen. Die Landesregierung verneint den zusätzlichen Bedarf. Dabei benötigen wir in Niedersachsen- laut Landespflegebericht - bis 2020 rund 22% und bis 2050 sogar 75% zusätzliche gut ausgebildete Altenpflegerinnen und –Altenpfleger – und das nur, um den heutigen, schon verbesserungswürdigen Qualitätsstandard zu halten. Niedersachsen hatte bereits 1996 unter einer SPD-geführten Landesregierung die Umlagefinanzierung für die Altenpflegeausbildung eingeführt. Sie wurde im Jahre 2000 ausgesetzt, weil das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Regelung überprüfen wollte. Seitdem sank die Zahl der Altenpflegeschülerinnen und –schüler um rund ein Fünftel. Nun hat Karlsruhe bereits im Juli 2003 die Umlagefinanzierung für mit der Verfassung vereinbar erklärt. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen also heute schon vor. CDU und FDP nutzen sie nur nicht. 9. Mehr Pflegequalität durch eine bessere Aufsicht über die Pflegeheime Mit der Föderalismusreform im vergangenen Jahr hat auch Niedersachsen die Kompetenz erhalten, „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 mit eigenen Landesregelungen im Heimrecht die Aufsicht über die Pflegeheime zu verbessern. Auch darauf verzichten CDU und FDP. Die SPD Niedersachsen will deshalb das Heimrecht modernisieren,- hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe und hin zu mehr Verbraucherschutz. Dabei geht es auch um die Einbeziehung alternativer Wohnformen und die Sicherung der Fachkräftequote. Auch so kann man in Landesverantwortung die Pflegequalität steigern. 10. Den Blick über den Tellerrand wagen: Eine„Zukunftswerkstatt Pflege“ einrichten Niedersachsen allein kann die großen Herausforderungen in der Pflege nicht schultern. Aber Niedersachsen kann einiges in eigener Verantwortung auf den Weg bringen. Deshalb kämpft die SPD für eine„Zukunftswerkstatt Pflege“, die über tagespolitische Aufgeregtheiten hinaus, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflege und zur Umsetzung der Ergebnisse des Landespflegeberichtes erarbeitet. 11.Altern in Würde – Sterben in Würde Mittlerweile leben wir in einer weitgehend tabulosen Gesellschaft. Allerdings werden Fragen des Sterbens immer noch gerne ausgeklammert. Das sind Fragen, die nichts mit Parteiideologien oder tagespolitischer Profilierung zu tun haben sollten. Gehört zum Beispiel zum Altern in 8 Würde nicht auch ein Sterben in Würde? Wer entscheidet eigentlich darüber? Wie weit kann- und muss die Mündigkeit jedes Einzelnen gehen? Und ist hier der medizinische Fortschritt nicht Fluch und Segen zugleich? Immerhin hat es in Niedersachsen im Zusammenhang mit der durch„Dignitas“ angebotenen aktiven Sterbehilfe im Landtag sehr ernste und nachdenkliche Debatten geben. Dieses gilt auch für die Themen der Palliativversorgung und der Hospizeinrichtungen, bei denen es einen breiten parteiübergreifenden Konsens gibt. Es geht um sehr persönliche, religiöse und grundlegende ethische Fragen, die letztendlich jeder Mensch für sich selbst klären und beantworten muss. A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT 2. Potenziale des Alters am Arbeitsmarkt Franz Thönnes, MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hannover, 22. Juni 2007 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Einleitung Vor wenigen Monaten noch hätte ich meinen Vortrag begonnen mit den Worten: „Deutschland steht vor großen Herausforderungen!“, und als erstes auf die tiefgreifenden gesellschafts-politischen Umbrüche hingewiesen, die wir in Deutschland heute und auf absehbare Zeit bewältigen müssen. Erfreulicherweise kann ich heute den Einstieg etwas anders gestalten und zunächst einmal auf die positive wirtschaftliche Entwicklung und auf die erfreulichen Fortschritte am Arbeitsmarkt hinweisen. Der Aufschwung, auf den wir alle zusammen lange hingearbeitet haben, ist da. Und die Stimmung im Land hat sich deutlich verbessert. Verstehen Sie mich nicht falsch: All das ist kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Es ist aber doch ein Anlass, wenigstens einen Moment inne zu halten und eine positive Zwischenbilanz zu ziehen. Die Reformmaßnahmen der vergangenen Jahre haben schließlich für viele Menschen in unserem Land schmerzhafte Entscheidungen gebracht. Wir erleben heute, dass sich die Anstrengungen gelohnt haben. Dennoch, auch weiterhin gilt: Deutschland steht vor großen strukturellen Herausforderungen. Die aktuelle Entwicklung ist gut, doch wir haben bisher nur erste Schritte auf einem langen Weg zurückgelegt, um unser Land fit für die Zukunft zu machen, um Wohlstand und eine hohes Lebensqualität auch im 21. Jahrhundert auf Dauer zu sichern. Vieles bleibt zu tun, und dafür 2 ist die derzeitige Regierungskoalition – das Bündnis aus Union und SPD – mit ihrer breiten parlamentarischen Mehrheit vielleicht nicht die schlechteste Konstellation. Deutschland steht vor großen Herausforderungen! Woran denke ich, wenn ich das sage? „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Herausforderung I: Globalisierung& Wandel der Arbeitswelt – Die moderne Kommunikations- und Informationstechnik macht die Welt zum globalen Dorf. – Der Konkurrenzkampf um Rohstoffe und Absatzmärkte wird zunehmend international geführt,(fast) jeder konkurriert mit jedem. – Der globale Wettbewerb beeinflusst die Arbeitsbedingungen in den Betrieben massiv – wir müssen uns an mehr Flexibilität im Arbeitsleben gewöhnen und stärker als bisher in Qualifizierung und Weiterbildung investieren. Ich denke zunächst an die fundamental veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in denen wir uns seit dem Fall des eisernen Vorhangs bewegen. Die oft zitierte Globalisierung der Weltwirtschaft ist ja längst kein abstraktes Szenarium mehr – ihre Auswirkungen sind jeden Tag in den Betrieben und im Alltagsleben für die Menschen spürbar. Die Konsequenzen sind schwierig für viele Menschen, weil liebgewonnene Gewohnheiten plötzlich nicht mehr so selbstverständlich sind, wie wir immer gedacht haben. Zwar profitiert der Exportweltmeister Deutschland ganz massiv von der Globalisierung der Weltwirtschaft. Das sollten wir als führender Industriestaat nicht vergessen. Doch viele Arbeitnehmer verbinden mit der Globalisierung in erster Linie und verständlicher3 weise die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Der enorme Konkurrenzkampf auf den inter-nationalen Märkten verlangt von den Unternehmen, Rationalisierungspotentiale zu erschließen und Produktionsabläufe flexibler und effizienter zu gestalten. Die Anforderungen an die Arbeitsabläufe in den Betrieben haben sich dadurch erheblich verändert. Deutschland als Hochlohnland wird auf Dauer nicht mit den Billiganbietern konkurrieren können. Deshalb müssen wir auf Technik und Innovationen setzen, wir müssen die Menschen qualifiziert und leistungsfähig ausbilden, damit wir mit unseren Produkten auf dem Weltmarkt um so viel besser sind, wie wir teurer sind. Intelligente und flexible Lösungen bei der Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation, der(Lebens)-Arbeitszeitgestaltung, der Organisation von Ausbildung, Weiterbildung und lebenslangem Lernen werden ent-scheidend sein, wenn wir in Deutschland unseren gewohnten Wohlstand auf dem heutigen Niveau halten wollen. Diese Megaaufgabe angesichts aufstrebender Nationen wie China, Indien und anderen zu bewältigen ist allein schon ein schwieriges Unterfangen. Damit aber nicht genug, denn wir werden diese Aufgabe unter verschärften Rahmenbedingungen lösen müssen. Damit bin ich bei einer zweiten Herausforderung für unserer Gesellschaft, nämlich der Veränderung des Altersaufbaus unserer Bevölkerung – Ihnen allen bekannt unter dem Stichwort „Demografischer Wandel“. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Herausforderung II: Die demografische Entwicklung in Deutschland Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten das Leben in Deutschland tiefgreifend verändern. Das betrifft nicht nur die Sozialsysteme, wie viele glauben. Der demografische Wandel beeinflusst alle Lebensbereiche: – Natürlich die Sozialsysteme und ihre Finanzierung(Stichworte: Pflege, medizinische Versorgung und Finanzierung der Alterssicherung), – aber auch den Arbeitsmarkt(Stichworte: älteres Erwerbspersonen-potenzial, Fachkräftemangel) oder – das Miteinander in Gesellschaft und Familie. Der Umbruch im Altersaufbau verläuft schleichend, zuerst kaum wahrnehmbar. Doch er verändert das grundlegende Gefüge unseres Zusammenlebens. Er verlangt neue Antworten, wie wir Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland auf Dauer erhalten wollen. Da muss uns nicht bange sein. Wir haben alle Chancen. Aber wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten, Nichtstun geht nicht – sonst werden wir von den Konsequenzen der Entwicklung überrollt! 4 kommt auf vier Erwerbspersonen ein Mensch im Rentenalter. 9,7% über 65 30,4% unter 20jährigen 1950 16,4% 30,1% über 65jährige über 65jährige 21% unter 20jährige 2000 16% unter 20 2050 In Zukunft, in etwa 30 bis 40 Jahren, werden nur noch zwei Erwerbspersonen einem oder einer Älteren gegenüber stehen. Wenn man sich überlegt, was das für die Finanzierung der Renten bedeutet, dann wird deutlich, dass nicht alles so bleiben kann wie es ist. Fazit: Wir müssen heute handeln, wenn wir morgen noch in Wohlstand leben wollen. In dieser graphischen Darstellung wird noch anschaulicher, wie massiv die Veränderung des Altersaufbaus ist. Die Grafik zeigt deutlich, wie sich die Anteile der unter 20-Jährigen und der über 65-Jährigen innerhalb von einem Jahrhundert komplett verschieben. Heute „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Zu Beginn des 20. Jahrhunderts(oben links) zeigt sich noch deutlich die Pyramidenform. Je höher das Lebensalter, desto geringer die Besetzung der jeweiligen Altersgruppe. Die Pyramidenform ist heute jedoch kaum mehr erkennbar – Sie sehen das an dem Bild unten links. Und schon in wenigen Jahrzehnten wird es historisch einmalig starke Rentnerjahrgänge geben, denen vergleichsweise schwach besetzte jüngere Jahrgänge gegenüberstehen. Der Altenquotient, also das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 65Jährigen, wird von 28,8 im Jahr 2003 auf etwa das Doppelte(57,5) im Jahr 2050 ansteigen. Das wird das gesellschaftliche Zusammenleben, Lebens- und Arbeitsstile grundlegend beeinflussen. Verantwortliche Politik muss auf diese Entwicklung reagieren. Und zwar nicht nur im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. Die Veranstaltung der FES behandelt ja aus gutem Grund verschiedene Lebensbereiche und fragt nach den Perspektiven, die es zum Beispiel für das Ehrenamt oder neue Wohn- und Lebensformen gibt. Und ohne Zweifel wird die Entwicklung auch die Arbeitswelt verändern, denn mit den Menschen altern ja auch die Erwerbstätigen. Lassen Sie uns gemeinsam einen kurzen Blick in die Zukunft werfen und schauen, wie sich die Anzahl der Bürger im erwerbsfähigen Alter entwickeln wird. 5 Da entdecken wir Dinge, die manchen in Erstaunen versetzen werden. Sehr deutlich ist zu sehen: Mit der Abnahme der Bevölkerung insgesamt wird auch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter kleiner. Das Erwerbspersonenpotential schmilzt beträchtlich, wir werden künftig je nach Szenario Millionen von Erwerbstätige weniger in Deutschland haben. Bis zum Jahr 2050 zeigen hier verschiedene Kurven, wie die Entwicklung verlaufen könnte – je nachdem wie hoch der Saldo an Zuwanderung sein wird. Und ich gebe Folgendes zu bedenken: Der Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen ist keine Entwicklung, die erst in ferner Zukunft beginnt: Es sind diese Jahre, in denen wir heute leben, in denen sich die ersten Auswirkungen zeigen, in denen Fachkräfte wie zum Beispiel Ingenieure fehlen, weil ältere aus dem Erwerbsleben aus-geschieden sind und nicht genügend jüngere nachrücken, um „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 den Bedarf decken zu können. Dass wir uns aufgrund dieser Entwicklung anstrengen müssen, die Wirtschaftsleistung in Deutschland auch nur konstant zu halten, ist offensichtlich. Immer weniger potentiell Erwerbstätige in der Zukunft – ebnet das den Weg für ein Comeback der Älteren auf dem Arbeitsmarkt? Diese Grafik zeigt den gleichen Zusammenhalt, aber aus einem anderen Blickwinkel. Hier ist das Erwerbstätigenpotential nach Altersgruppen aufgeteilt dargestellt und wir sehen ebenfalls ein Absinken der Kurven. Interessant aber ist, dass der Rückgang in den Gruppen der 15- bis 29Jährigen und der 30- bis 49-Jährigen deutlich stärker ist als bei den Älteren. Im Gegenteil, die Älteren werden tendenziell sogar mehr! In den letzten Jahren mussten wir uns ja daran gewöhnen, dass ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt eigentlich keine Chance mehr haben: Wer die 45 oder die 50 überschritten hatte, der war als Arbeitskraft schlicht nicht gefragt. Aufgrund der hier dargestellten Berechnungen ist die Prognose nicht zu gewagt, dass sich das grundlegend ändern könnte. Sicher ist, dass die Gruppe der älteren Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt in den 6 kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter an Bedeutung gewinnen wird. Während die Jungen und Mittelalten im Verhältnis schrumpfen, wird die Gruppe der 50 bis 64-Jährigen relativ betrachtet größer. Es liegt also auf der Hand, dass Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen künftig verstärkt auch auf qualifizierte ältere Arbeitnehmer zurückgreifen müssen. Die Chancen stehen gut, dass Schluss ist mit der Stigmatisierung Älterer im Arbeitsleben, dass ihre Fähigkeiten und Kompetenzen wieder erkannt und gewürdigt werden und dass sie länger als heute im Beruf verbleiben können. Wichtig aber ist: Lebenslanges Lernen und die Bereitschaft zur ständigen Weiterqualifizierung sind eine unverzichtbare Voraussetzung, damit dies tatsächlich funktionieren kann. Bessere Beschäftigungschancen für Ältere – Ältere Arbeitnehmer gehören nicht zum alten Eisen. Sie brauchen eine faire Chance am Arbeitsmarkt, denn sie brauchen keinen Vergleich mit Jüngeren scheuen: – Ältere sind kompetent, motiviert und teamfähig. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 – Ältere sind verlässlich, erfahren und belastbar. – Ältere werden gebraucht- in vielen Branchen fehlen schon heute qualifizierte Fachkräfte. Die Potenziale und Kompetenzen Älterer wurden lange Jahre anhand des sog. Defizit-Modells unterschätzt. Mittlerweile ist die Wissenschaft aber einig und hat den veralteten Erkenntnissen das KompetenzModell entgegengesetzt: – Fachlichkeit, Sachverstand und Erfahrung in Arbeitsabläufen, – soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit, – Motivation und eine zumeist hohe Identifikation mit dem Betrieb das sind nur einige der Aspekte, bei denen Ältere gegenüber Jüngeren die Nase vorn haben. Angesichts der demographischen Wandels kann und darf es sich Deutschland nicht länger leisten, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Erwerbsleben zu drängen. Auch Ältere haben Anspruch auf Teilnahme und Teilhabe am Arbeitsleben. Und die Erfahrungen und Kompetenzen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden benötigt, um auch in Zukunft in Deutschland erfolgreich wirtschaften zu können. Stärker als bisher muss das Alter als produktive Lebensphase anerkannt werden. Es liegt im Interesse der Unternehmen, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten, denn sie wer7 den künftig mit älter werdenden Belegschaften im Wettbewerb zu bestehen haben. Denn von der Erfahrung und dem Wissen Älterer können Jüngere viel lernen – auch heute noch. Nicht jeder Fehler, der früher schon einmal gemacht wurde, muss noch einmal passieren. Mit altersgemischten Arbeitsteams zum Beispiel kann man das innovative Wissen der Jungen mit der abgeklärten Lebenserfahrung der Alten verbinden – eine Kombination, die für viele Betriebe von hohem Wert sein kann. In Deutschland glaubt man ja leider gern an die Allmacht der Politik. Klar ist aber: Wenn wir die demografische Herausforderung am Arbeitsmarkt bewältigen und wieder mehr Ältere in Beschäftigung bringen wollen, dann ist mehr als staatliches Handeln erforderlich. Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses. Die Gesellschaft darf die demografische Entwicklung nicht ignorieren, sie muss sie annehmen und Gutes daraus machen. Das ist möglich! Aber wie? „Wie geht‘s weiter?“ – – Aktuelle Zahlen und Fakten vom Arbeitsmarkt – Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung für bessere Chancen Älterer am Arbeitsmarkt „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 8 – Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmern in Deutschland Die Gliederung des Vortrags Ich möchte Ihnen später gern erläutern, wie die Bundesregierung ihre Rolle ausfüllt und Beispiele vorstellen, mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen die Politik eine stärkere Erwerbsbeteiligung Älterer fördern will. Zuvor möchte ich aber erst einmal auf die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt eingehen und näher beleuchten, wie sich die Erwerbsquoten der älteren Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren und Monaten entwickelt haben Doch zunächst: Wo stehen wir derzeit in Deutschland, was Konjunktur und Arbeitsmarkt angeht? 3 2,8 2 1 0 0,0 -0,2 1,2 0,9 2002 2003 2004 2005 2006 -1 Jahr Deutsche Wirtschaft auf Wachstumskurs Die konjunkturelle Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt haben sich – man kann es derzeit nicht anders sagen – hervorragend entwickelt. Nach den 2,8% Wirtschaftswachstum im Jahr 2006 erwarten die Experten, dass sich die Entwicklung in diesem Jahr fortsetzt. Prognosen verschiedener Wirtschaftsinstitute gehen von ähnlich hohen Wachstumsraten auch für 2007 aus und erwarten ein Anhalten des Aufschwungs bis ins Jahr 2008. Der DIHK zum Bespiel hat seine Wachstumsprognose für 2007 erst vergangene Woche von 2,3% auf 2,8% angehoben. Die vollen Auftragsbücher der Unternehmen sind gut für die Arbeitsplätze, gut für die Stimmung im Land und natürlich gut für die Einnahmen der öffentlichen Kassen. Die Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden zum Beispiel sprudeln wie lange nicht mehr – und wir dürfen hoffen, dass das noch einige Zeit so weiter geht: Nach der jüngsten Steuerschätzung im Mai dürfen sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Jahr 2011 über Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 180 Milliarden Euro freuen. Vergleichsgröße ist die Steuerschätzung vom Herbst 2006. Das bietet echte Chancen für eine strukturelle Konsolidierung der Staatsfinanzen. Auch die Sozialkassen profitieren vom Aufschwung durch deutliche Steige r ungen der Beitragseinnahmen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Das Vertrauen von Unternehmen und Bevölkerung in die wirtschaftliche Entwicklung steigt immer mehr und führt zum deutlichen Anstieg der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse! Hoffen wir, dass diese Prognosen zutreffend sind. Im Mai jedenfalls hat sich der BIP in % „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 positive Trend am Arbeitsmarkt fortgesetzt. Der Arbeitsmarkt im Mai 2007 Arbeitslosenquoten im Mai 2007 Arbeitslose in% aller zivilen Erwerbspersonen(Vorjahreswerte in Klammern) Deutschland: Westdeutschland: Ostdeutschland: 9,1(10,9) 7,5(9,2) 15,2(17,4) Trotz mildem Winter und warmem April hat der Arbeitsmarkt im Mai einen weiteren deutlichen Schritt nach vorn gebracht: – 160.000 Arbeitslose weniger als im April. – 730.000 weniger als im Mai 2006. – 620.000 sozialversicherte Arbeitnehmer mehr als 2006, 60% davon in Vollzeit. Und dieser Trend geht an den Älteren nicht vorbei! Bei den 50- bzw. 55-Jährigen und Älteren sank die Arbeitslosigkeit um 3,8% gegenüber dem April. Alle Regionen profitieren von der Entwicklung. Der Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Mai 2007 Lassen Sie uns noch einen kurzen Blick auf die Entwicklung in Niedersachsen wefen. Auch hier geht es stetig voran: Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt lag im Mai 2007 bei 351.504 – das sind ca. 67.000 weniger als noch im Mai 2006. 9 Die Arbeitslosenquote betrug 8,8% gegenüber 10,5% im Mai 2006. Zum Vergleich: Für die Bundesrepublik liegt die insgesamt die Quote im Mai 2007 bei 9,1%. Und auch in Ihrem Bundesland erfasst die Entwicklung auch die 55- bis 64-Jährigen. Bei Ihnen war gegenüber April 2007 ein Rückgang von 3,8% zu verzeichnen und sogar von 12,9% gegenüber dem Mai 2006. Der Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Mai 2007 Arbeitslose gesamt = 351.504(Mai 2006= 417.886) Arbeitslosenquote = 8,8%(Mai 2006= 10,5%) Bund gesamt = 9,1% Entwicklung bei den 55- bis 64Jährigen: – Rückgang von 3,8% gegenüber April 2007 – Rückgang von 12,9% gegenüber Mai 2006 Reformen am Arbeitsmarkt – geeignete Instrumente zur Förderung der Beschäftigung Älterer, – einen Mentalitätswandel in den Personaletagen, – Abbau der Fehlanreize für Frühverrentung. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Die Initiative 50plus – Die Reformen am Arbeitsmarkt tragen Früchte. – Die Maßnahmen werden evaluiert, erfolgreiche Instrumente werden weiterentwickelt. – Wir brauchen bessere Beschäftigungschancen für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Personengruppen Die Initiative 50plus besteht aus einem Bündel von Maßnahmen, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen Älterer verbessert werden sollen. Sie zielt ganz wesentlich auf einen Einstellungswandel bei den verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt, Arbeitgeber, Gewerkschaften und ihre Interessenverbände. Es soll deutlich werden: Auch Ältere haben Anspruch auf Teilnahme und Teilhabe am Arbeitsleben. Und die Erfahrungen und Kompetenzen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden benötigt, um auch in Zukunft in Deutschland erfolgreich wirtschaften zu können. Stärker als bisher muss das Alter als produktive Lebensphase anerkannt werden. Es liegt im Interesse der Unternehmen, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu erhalten, um mit älter werdenden Belegschaften im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Die Initiative 50plus dient dazu, die Beschäftigungschancen Älterer deutlich zu verbessern. Wir setzen dabei auf den Dreiklang 10 – geeigneter Instrumente, – eines Mentalitätswandels in den Personalabteilungen durch umfassende Information über die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer sowie – den Abbau von Fehlanreizen zur Frühverrentung. Mit der Initiative 50plus wollen wir mit allen Akteuren am Arbeitsmarkt, mit Unternehmen, mit Betriebsräten, Verbänden, Kammern und den Agenturen für Arbeit ein Klima erzeugen, welches die Integration Älterer in das Arbeitsleben Stück für Stück wieder zur Normalität werden lässt. Darin liegt eine große, vielleicht sogar die einzige Chance, den prognostizierten Engpässen auf dem Arbeitsmarkt – ich denke da in erster Linie auch an den sich abzeichnenden Mangel an Fachkräften- vorausschauend zu begegnen. Ziele der Initiative 50 plus – Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 55% bis zum Jahr 2010. – Reduzierung des oft zu frühen Ausscheidens der Älteren aus dem Berufsleben. – Bessere Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser – Erhöhung der Teilnahme Älterer an beruflicher Weiterbildung. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Mit der Initiative 50plus sind insbesondere vier Zielsetzungen verbunden: Wir wollen die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöhen. Das Lissabon-Ziel der Europäischen Union, bis zum Jahr 2010 die Erwerbstätigenquote der über 55-jährigen auf 50% anzuheben, ist in Deutschland erreicht. Die Bundesregierung hat ihre Zielmarke deshalb erhöht und strebt nun „55%“ an. Bis 2012 wollen wir in diesem Ranking zur Europäischen Spitze gehören. Wir wollen das oft zu frühe Ausscheiden der 55-jährigen und Älteren aus dem Berufsleben deutlich reduzieren. Wir wollen eine bessere Wiedereingliederung älterer Arbeits-loser. Hierzu sollen insbesondere der Kombilohn für Ältere und die neu gestalteten Eingliederungszuschüsse beitragen. Und wir wollen eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung, um für die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes von morgen gerüstet zu sein. Konkrete Maßnahmen der Initiative 50plus – Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen bei Einstellung eines Arbeitslosen ab 50 Jahren. – Teilweiser Ausgleich von Differenzen zwischen neuem und altem Lohn für Arbeitnehmer ab 50 Jahren. 11 – Wegfall des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung, wenn Arbeitslose ab 55 Jahren eingestellt werden. – Erleichterte Befristungsregelungen bei Einstellung von Arbeitnehmern über 52 Jahre gemäß EUGH-Urteil. – Übernahme von Weiterbildungskosten für Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in KMU mit bis zu 250 Beschäftigten durch BA. Konkret bedeutet das, dass wir aus einer Reihe von bewährten und neuen Instrumenten ein wirksames Angebot zur Förderung Älterer machen: – Unternehmen können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie einen Arbeitslosen ab 50 Jahren einstellen. – Arbeitnehmern ab Vollendung des 50. Lebensjahres kann die Differenz zwischen neuem und altem Lohn zu 50 % ausgeglichen werden, wenn sie eine gegenüber ihrer früheren Tätigkeit geringer entlohnte Arbeit annehmen. – Arbeitgeber, die Arbeitslose ab 55 Jahren einstellen, müssen für diese keinen Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zahlen. – Es gibt erleichterte Befristungsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr. Diese Regelungen werden nun aufgrund eines EuGH-Urteils europarechtskonform ausgestaltet. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 – In kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten wird die Qualifizierung für Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr durch Übernahme der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur gefördert, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt. – Denn schon heute fehlen vielerorts Fachkräfte, aktuell vor allem Ingenieure. Der zunehmende Fachkräftemangel bei gleichzeitig steigendem Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften stellen ein enormes Problem dar, das die Alterung des Erwerbspersonenpotentials mit sich bringt. – Deshalb ist es so wichtig, schon heute notwendige Veränderungsprozesse in Gang zu setzen. Wir müssen dringend die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen verbessern und Ausbildung und Weiterbildung fördern – das gilt für Jüngere genauso wie für Ältere. Initiative„Neue Qualität der Arbeit“- INQA Ziel von INQA ist es, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und dabei die Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen miteinander zu verbinden. Es soll: – eine öffentliche Debatte angeregt, – Wissenstransfer zu relevanten Themen organisiert, 12 – innovative Projekte unterstützt und – Beispiele für Gute Praktische Lösungen verbreitet werden. Arbeit soll aber nicht nur quantitativ ausreichend vorhanden sein. Die Bundesregierung engagiert sich dafür, dass die Arbeitsplätze auch qualitativ hochwertig sind. Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass Menschen in Deutschland wieder länger arbeiten können – und auch wollen. Mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit werden Betriebe und Verwaltungen dabei unterstützt, ihre Arbeitsbedingungen modern, alters- und alternsgerecht zu gestalten. Dafür sind verstärkt Investitionen u.a. in die Gesundheit und Qualifikation der Beschäftigten notwendig. Es geht aber auch darum, Mitarbeiter jeden Alters mitzunehmen, wenn sich technische Rahmenbedingungen, Kommunikationswege oder die innerbetriebliche Organisation verändern. Nur mit gesunden, gut informierten und motivierten Belegschaften können die innovativen Produkte und Dienstleistungen geschaffen werden, mit denen unsere Unternehmen auf Dauer im weltweiten Wettbewerb bestehen. Zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter entwickeln die Träger von INQA – nämlich der Bund, die Länder, Sozialpartner, Sozialversicherungen, Stiftungen sowie die „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Betriebe selbst – Gestaltungslösungen und identifizieren gute Praxisbeispiele. Es ist das zentrale Anliegen von INQA, möglichst viele Betriebe bei der Anwendung und Nutzung innovativer und mitarbeiterorientierter Lösungen zu unterstützen und den unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch zu fördern. Die Bundesregierung unterstützt diese Aktivitäten und leistet einen umfassenden Beitrag, diese gemeinsame Initiative zum Erfolg zu führen. ddn – Das DemografieNetzwerk ddn ist eine Kommunikationsplattform für Unternehmen, die Demografie gestaltbar Unternehmen, die Demografie gestaltbar und messbar machen wollen. und messbar machen wollen. Wichtige Fragestellungen lauten: – WichWtigieekFörnangeenstseilcluhnUgnetnerlanuethemn:en optimal auf ältere Belegschaften einstel– lWenieunkdönknreantivsicuhndUwnetettrbneewhemrebnsfäohpigtibleiben? mal auf ältere Belegschaften ein– Wie machen andere das, wo steht stellen und kreativ und wettbewerbsmein Unternehmen im Vergleich? fähig bleiben? – Welche neuen Anforderungen stellt die kaufkräftige Zielgruppe der älte– Wie machen andere das, wo steht ren Kunden an Produkte und DienstlmeiesitnunUgnetenr?nehmen im Vergleich? – Wie können Unternehmen sich opti– Welche neuen Anforderungen stellt mal auf ältere Belegschaften einstelldeine uknadufkkrreäaftigveunZdiewlgertutbpepweedrbesrfäähltiegbleiben? ren Kunden an Produkte und Dienst– Wie machen andere das, und wo leistungen? steht mein Unternehmen im Vergleich? – Wie können Unternehmen sich optimal auf ältere Belegschaften einstellen und kreativ und wettbewerbsfähig bleiben? – Wie machen andere das, und wo steht mein Unternehmen im Vergleich? 13 – Welche neuen Anforderungen stellt die kaufkräftige Zielgruppe der älteren Kunden an Produkte und Dienstleistungen? Eine besondere Initiative, die unter dem Dach von INQA entstanden ist, ist das Demografie-Netzwerk(ddn). Es lädt Unternehmer dazu ein, den demografischen Herausforderungen offensiv zu begegnen. Die dahinter stehende Überzeugung: Die Bewältigung des demographischen Wandels ist nicht nur eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderung. Für aktive und vorausschauende Unternehmen ist sie auch eine Chance, ein Wettbewerbsfaktor mit Perspektive. Das Demografie-Netzwerk ddn ist angetreten, um den demographischen Wandel zur Chefsache zu machen. Es soll zur bundesweit ersten Plattform für Unternehmen werden, die nicht nur über Demographie reden, sondern Demographie gestaltbar und messbar machen wollen. Diese und weitere Fragen müssen sich Unternehmen künftig nicht mehr alleine stellen. Die ddn-Unternehmen wollen die Herausforderungen anpacken, Demographie als Chance begreifen und dabei von den Besten lernen. Der Erfahrungsaustausch im ddn ist praktisches Handeln, um für Unternehmen und Ältere gleichermaßen die demographische Entwicklung nicht nur abzuwarten, sondern aktiv zu gestalten. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 – Idee: Neben den Potenzialen der Wirtschaft und der Länder soll auch die Gestaltungskraft und die Kreativität der Regionen stärker als bisher zur beruflichen Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser genutzt werden. – Über einen Zeitraum von 2 Jahren werden 62 innovative regionale Modellprojekte von insgesamt 93 beteiligten Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern gefördert sowie fachlich begleitet und evaluiert. – BMAS stellt dafür insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung. Bundesprogramm„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ Es ist also schon Bewegung gekommen in puncto: Wie bewältigen wir den demografischen Umbruch am Arbeitsmarkt. Doch ohne Zweifel sind weiter intensive Anstrengungen notwendig, um die Chancen Älterer am Arbeitsmarkt zu verbessern. Neben den schon erwähnten Maßnahmen im Rahmen der Initiative 50plus engagiert sich der Bund im Rahmen verschiedener Förderprogramme. Eins davon will ich kurz vorstellen, weil es interessante neue Wege geht: Das Programm„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zielt auf die Verbesserung der 14 Beschäftigungschancen insbesondere älterer Langzeitarbeitsloser. Das neuartige an der Konzeption ist, neben den Potenzialen der Wirtschaft und der Länder auch die Gestaltungskraft und Kreativität der Regionen stärker als bisher zur beruflichen Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser genutzt werden. Gefördert werden über einen Zeitraum von zwei Jahren 62 innovative regionale Modellprojekte von insgesamt 93 beteiligten Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern, die Anfang September 2005 von einer unabhängigen Jury im Rahmen eines bundesweiten Ideenwettbewerbs ausgewählt wurden. Während der zweijährigen Umsetzungsphase werden die Modellprojekte intensiv fachlich begleitet und evaluiert. Im Mittelpunkt stehen die Bildung und Vertiefung regionaler Netzwerke und der überregionale Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Projekten. Regionale Workshops mit den Projektbeteiligten und eine gemeinsame Kommunikationsplattform unterstützen diesen Prozess. So können Strukturen entstehen, die über die jeweiligen Regionen und über die zweijährige Förderdauer hinaus dauerhaft die Integration Älterer in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Zudem können besonders erfolgreiche Projekte Grundlage für bundesweite Strategien und Lösungen werden("best practice"). „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Perspektive 50plus. Ein Programm mit Erfolg! Der Erfolg gibt der Idee recht: Mit Hilfe des Bundesprogramms"Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" wurden bis Mai 2007 mehr als 14.600 ältere Langzeitarbeitslose in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Angesichts des Umstandes, dass die Beschäftigungspakte nur in einigen Regionen Deutschlands und nicht flächendeckend arbeiten, ist dies eine bemerkenswerte Quote. In den Projektregionen wird hart daran gearbeitet, dass die Integrationszahlen bis zum Ende der Programmlaufzeit im Oktober 2007 noch weiter ansteigen. Für besonders wichtig halte ich, dass die bislang erzielten Integrationen weit überwiegend in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erfolgten. Der Anteil der Mini- und Midijobs an der Gesamtzahl der Integrationen im Bundesgebiet stieg zwar im Verlauf der Programmlaufzeit zunächst von ca. 6 Prozent(Sept. 2006) auf ca. 12 Prozent (Jan. 2007) an. Seither jedoch stagniert ihr Anteil auf dem ungefähren Niveau von 12 Prozent, so dass bei weiterer Zunahme der Integrationszahlen ein proportional gleichbleibendes Verhältnis von geringfügigen und „normalen", also nicht geringfügigen, Beschäftigungsverhältnissen angenommen werden kann. Im Klartext: 88 Prozent der im Bundesprogramm realisierten Integrati15 onen sind„normale", also nicht geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Ein enormer Erfolg, der die positive Dynamik, die der Arbeitsmarkt in Deutschland mittlerweile entfaltet, unterstreicht. Erwerbstätigenquoten der 55-64-Jährigen in Deutschland „Positiv“ ist auch das treffende Adjektiv, wenn es um die Entwicklung der Erwerbsquoten der Älteren insgesamt geht. Und damit komme ich zum nächsten Punkt meines Vortrags. Während die Zahl der Erwerbstätigen unter 50 Jahren in den letzten Jahren abgenommen hat und erst mit dem gegenwärtigen Konjunkturaufschwung wieder anzieht, ist die Beschäftigung der Älteren seit 1998 stetig und deutlich gewachsen- und zwar um 1,5 Mill. Das gilt sowohl für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die geringfügig Tätigen als auch für die Beamten. Die Zahl der älteren Selbständigen ist ebenfalls gestiegen. Entsprechend hat sich die Struktur der Erwerbstätigen hin zu den Älteren verschoben, der auf diese Gruppe entfallende Anteil des Arbeitsvolumens wächst. Deutlich zugenommen hat auch die Bereitschaft der Älteren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Das gilt vor allem für Personen ab 55 Jahren. Die gestiegene Erwerbsbeteiligung der Älteren rührt in starkem Maße daher, dass sich das Qualifikationsniveau in die- in % „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 ser Altersgruppe im Zuge des Nachrückens bildungsstarker Kohorten verbessert hat, und Personen mit einem höheren Ausbildungsabschluss mehr dazu neigen, am Erwerbsleben teilzunehmen, als solche mit einer geringeren Qualifikation. Der Anstieg des Qualifikationsniveaus ist Ausdruck der ab Mitte der 60er Jahre verstärkten Bildungsanstrengungen; die danach Ausgebildeten wachsen immer mehr in die älteren Jahrgänge der Erwerbstätigen hinein. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken, und die Zahl der jüngeren Erwerbspersonen wird weiter zurückgehen. Erwerbstätigenquoten der 55-64-Jährigen in Deutschland 50,0 37,637,938,939,9 60,0 41,845,446,648,348,949,9 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 200 2 0 00 2 1 00 2 2 00 2 3 00 2 4 00 2 5 00 2 6 00 2 6 00 2 6 006 al tal tal tal rrr uar u t a ua ua I. Q II. Q III. Q IV. Q Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung/Datenstand: 18.04.2007 Die Grafik zeigt: Die EU-Zielmarke für 2010, nämlich 50% der über 55-Jährigen in Beschäftigung zu bringen, haben wir bereits 2006 fast erreicht. Waren 2003 erst 39,9% der 55-Jährigen und Älteren in Deutschland in Beschäftigung, dürften es 16 mittlerweile schon über 50% sein(aktuelle Daten für das 1. Quartal 2007 liegen erst Mitte Juli vor!). Die Maßnahmen aus der AGENDA 2010 sowie wie der allgemeine Wirtschaftsaufschwung sind wichtige Faktoren für diese Entwicklung. – Die Erwerbstätigkeit Älterer nimmt zu – aber nicht(nur) durch einen„Sinneswandel“ in den Unternehmen – Die geburtenstarke Jahrgänge der 50er und 60er Jahre altern – mit ihnen wächst die Gruppe der älteren Arbeitnehmer – Dennoch: Der Aufschwung am Arbeitsmarkt erreicht auch die Älteren! Ihre Beschäftigungsfähigkeit weiter zu verbessern, ist wichtiges Ziel der Politik der Bundesregierung Fazit: Vieles bleibt zu tun! Die positive Tendenz darf über eines nicht hinweg täuschen. Auch wenn sich die Erwerbstätigkeit der Älteren in den letzten Jahren vergleichsweise besser entwickelt hat als für Personen unter 50 Jahren: Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass mehr und mehr Erwerbstätige auf ihren Arbeitsplätzen altern – und nicht, dass die Personalchefs plötzlich nur noch Ältere einstellen wollen. Das muss man deutlich sagen. Und man muss eingestehen, dass noch viel zu tun bleibt, um die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer tatsächlich spürbar zu erhöhen! „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Wahr ist aber auch: Der aktuelle Aufschwung am Arbeitsmarkt geht auch an den Älteren nicht spurlos vorüber! Die Politik hat erkannt, wo und wie umgesteuert werden muss, damit sich die Position Älterer auf dem Arbeitsmarkt bessert. Und auch die Unternehmen scheinen zumindest teilweise die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Die Mehrzahl der Betriebe hat die Aufgabe, die eigene jugendzentrierte Personalpolitik kritisch auf den Prüfstand zu stellen, aber offenbar noch vor sich. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen: Ein Festhalten am Jugendwahn der vergangenen Jahre wäre falsch. Es wäre längerfristig nicht durchzuhalten, weil das Erwerbspersonenpotenzial in den jüngeren Altersgruppen schrumpft. Wer als Unternehmer dauerhaft erfolgreich sein will, muss Strategien entwickeln, wie seine Unternehmensziele mit alternden Belegschaften zu erreichen sind. Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik – Hand in Hand Die„Rente mit 67“ ist die notwendige Antwort – auf die demografische Entwicklung in Gesellschaft und Arbeitswelt 17 – zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angesichts weniger jüngeren Arbeitskräften – zur langfristigen Stabilisierung der Sozialversicherungen und der Staatsfinanzen Gerade die Politik für ältere Arbeitnehmer kann nicht losgelöst gesehen werden von den Maßnahmen, die im Bereich der Alterssicherung beschlossen wurden. Ich spreche natürlich von der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die Rente mit 67 ist keine populäre und umjubelte politische Entscheidung, wie könnte sie auch. Glauben Sie mir, auch ich könnte mir durchaus Schöneres vorstellen, als die Verschiebung des Rentenzugangsalters vor mehr oder weniger empörten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder aufs Neue in ihrer Notwendigkeit zu begründen und zu verteidigen. Politik ist aber kein Wunschkonzert und darf es auch nicht werden. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist schlichtweg eine notwendige renten-politische Antwort – auf die demografische Entwicklung in Gesellschaft und Arbeitswelt, – zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angesichts weniger jüngeren Arbeitskräften und – zur langfristigen Stabilisierung der Sozialversicherungen und der Staatsfinanzen. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Ich möchte die wesentlichen Regelungen noch einmal nennen, weil ich glaube, dass bei Vielen immer noch große Verunsicherung über die Beschlüsse herrscht. Beschlossen ist: – Das Rentenzugangsalter wird ab 2012 schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht. Das bedeutet, dass erst diejenigen, die ab dem Jahr 2029 in Rente gehen, tatsächlich bis 67 Jahre arbeiten müssen. – Und das bedeutet, dass alle vor 1947 Geborene in keinster Weise betroffen sind. Niemand der heute Älteren muss nun plötzlich länger arbeiten. – Eine wichtige Ausnahmeregelung bei der getroffenen Regelung ist, dass Versicherte mit 45. Beitragsjahren auch in Zukunft abschlagsfrei mit dem vollendeten 65. Lebensjahr in Rente gehen können. Schrittweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze bis 2029 Erst wer ab 1964 geboren ist, ist von der Rente mit 67 betroffen. Die volle Regelung greift erst im Jahr 2029. Dieser lange Vorlauf war der Politik deshalb wichtig, damit die Menschen ihre persönliche Lebensplanung frühzeitig auf die neue Rechtsetzung ausrichten können. Ich hoffe, ich konnte in meinem Vortrag deutlich machen, dass sich die Arbeitswelt im Jahr 2029 definitiv von der im Jahr 2007 18 unterscheiden wird. Die älteren Arbeitnehmer werden eine andere Position auf dem Arbeitsmarkt haben – schon allein deshalb, weil nicht ausreichend jüngere da sind, um die prognostizierte Nachfrage nach Arbeitskräften zu befriedigen. Und die Älteren des Jahres 2029 werden im Vergleich zu heute durchschnittlich gesünder und fitter sein, so dass sie mit anderen körperlichen Voraussetzungen und länger ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Wir müssen allerdings daran arbeiten, dass auch Reputation und Ansehen der älteren Arbeitnehmer besser werden, indem lebenslange Qualifizierung und Weiterbildung keine leeren Worthülsen bleiben, sondern in den Unternehmen zum selbstverständlichen Instrument moderner Personalpolitik werden. Es wird auch nicht anders gehen, um dem Bedarf der deutschen Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften entsprechen zu können. Einen solchen Paradigmen- und Einstellungswechsel in den Köpfen gilt es nicht nur langfristig zu vermitteln. Schon kurz- bis mittelfristig echte Fortschritte bei den Beschäftigungschancen und der Weiterbildungsbeteiligung Älterer zu erreichen, das ist wesentliches Ziel der Maßnahmen der Initiative 50plus. Insofern können die Initiative 50plus und die Rente mit 67 nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Sie gehören eng zusammen, bilden zwei Seiten der gleichen Medaille. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Was wir brauchen, ist... Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen Blick über den Tellerrand der Arbeitsmarktpolitik hinaus zu werfen und ein paar kurze Anmerkungen zur Rentenpolitik zu machen: – mehr Gesundheitsschutz und alter(n)sgerechte Arbeitsplatzgestaltung in den Unternehmen, – flexible Arbeitszeitmodelle und neue Arbeitsformen, die die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, – eine konsequente Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik in den Betrieben sowie – mehr Bereitschaft zum lebenslangen Lernen und zum längeren Verbleib in Arbeit bei den Älter(werdend)en selbst. Beschäftigung Älterer verbessern – Instrumente nutzen! – TV – Übergangsregelungen – Arbeit-Rente/ Qualifizierung BetrVG-§§ 80,87,91,92a,96,97: – Unfallverhütungsvorschriften – Beschäftigungsförderung Älterer – Arbeitszeiten – Gesundheitsschutz – Qualifikationsprofil des Betriebes – Weiterbildung 19 SGB IX-§ 84: – Eingliederungsmanagement – Rehabilitationsträge Beschäftigung Älterer verbessern – Gleitende Übergänge regeln! AG der SPD-Bundestagsfraktion und Partei diskutiert über: – Flexible Altersteilzeit/ gleitender Ein/Ausstieg Jung/Alt – Teilrente und Hinzuverdienst/ zus. Arbeitgeberbeiträge – Abschlagsausgleich mit freiw. Zusätzl. Rentenbeiträgen – Zusätzliche AG-Rentenbeiträge für belastende Arbeiten – Modifizierte Berufsunfähigkeitsrente/ 60 J./ unter 6 Std. – Lebensbegleitendes Lernen – Altersgerechte Arbeitsbedingungen „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Schlussworte Der demographische Wandel wirft seine Schatten voraus – die Herausforderungen sind groß, für die Sozialsysteme genauso wie für die Unternehmen und die Arbeitsmarktpolitik. Ich habe in meinem Vortrag den Blick in erster Linie auf die Älteren geworfen. Aber wir sollten uns nicht täuschen: Wenn wir die anstehenden Probleme nachhaltig und wirksam lösen wollen, dann werden wir das nur schaffen, wenn alle Generationen gemeinsam an einem Strang ziehen – und zwar in die gleiche Richtung! Denn die Jüngeren von heute sind die Älteren von morgen! Erfolgreiche Betriebe brauchen die Erfahrung der Älteren und den Innovationsdrang der Jungen gleichermaßen. Nur dann werden unsere Unternehmen im weltweiten Wettbewerb die Nase vorn behalten und nur dann werden wir in Deutschland unseren Wohlstand im härter werdenden globalen Wettbewerb verteidigen können. Das BMAS fördert aus gutem Grund mit bundesweiten Wettbewerben BestPractice-Beispiel, bei denen jüngere und ältere Beschäftigte gemeinsam für den Erfolg ihres Arbeitsgebers arbeiten. Diese „Teams des Monats“ werden regelmäßig von Minister Müntefering nach Berlin eingeladen und mit einer Urkunde geehrt. Alt und jung gemeinsam – das ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Bewältigung des demografischen Wandels-in den Betrieben genauso wie in der Gesellschaft insgesamt! 20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! „Gegenseitige Vorwürfe sind keine Lösung! Für die Gemeinschaf der Generationen!“ A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT 3. CBE Centrum für bürgerschaftliches Engagement „Die Mitwirkzentrale“ in Mülheim an der Ruhr Dagmar Mühlenfeld Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr Hannover, 22. Juni 2007 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Die Stadt Mülheim an der Ruhr – 171.160 Einwohner(31.12.2006) – Fast 50% Grünfläche – 2 MPIs(Kohlenforschung und Bioorganische Chemie) – Traditionsreiche Gründer- und Unternehmerstadt – Geringste Arbeitslosigkeit aller kreisfreien Städte im Ruhrgebiet – Dritthöchste Kaufkraft in NRW – Qualitativ über dem Landesdurchschnitt liegende Bildungsabschlüsse – „Älteste Stadt in NRW“- höchster Anteil an über 60-Jährigen mit ca. 30% Anmerkungen: Dieser Anteil wird weiter steigen- auch über den durchschnittlichen Anstieg im Land NRW hinaus. Lage: Südwesten der Metropole Ruhr, Ballungsraum, ca. 6 Mio Einwohner, KH 2010 Karl-Ziegler Nobelpreisträger(KunststoffMassenproduktion) Thyssen, Grillo, Haniel, Temgelmann, Aldi, Metro, Stinnes größte Dichte bei den Einkommensmillionären in der Metropole Ruhr Und – die Stadt Mü l heim ist die„Älteste Stadt in NRW“ mit dem – höchsten Anteil an über 60-Jährigen (ca. 30%). 2 Besonderes Augenmerk verdient der letzter Punkt: Ehrenamtliches Engagement im Alter – gewöhnlich wird das Thema defizitorientiert behandelt – Mobilitätseinschränkungen – Vitalitätsverlust – abnehmende Produktivität – krank- hohe Kosten bei Gesundheit, Pflege – die Blickrichtung sollte mehr auf die Potentiale ausgerichtet sein, hier sind Ressourcen ungenutzt Der Freiwilligensurvey basiert auf der wohl umfassendsten Befragung zum Thema Bürgerschaftliches Engagement(BE) durch die Bundesregierung. Diese wurden bisher in 1999 und 2004 durchgeführt. – Das Engagement älterer Menschen, gerade„junger“ Senioren(unter 60 Jahre) nahm in den letzten Jahren deutlich zu(s. auch letzter Freiwilligensurvey der Bundesregierung). – In Mülheim sind über 60% der über die Freiwilligenagentur(Centrum für bürgerschaftliches Engagement) vermittelten Personen über 50 Jahre alt! – Die Senioren sind heutzutage sehr aktiv und gesund. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 – Der Renteneintritt erfolgt momentan noch sehr früh. Zum Teil erfolgen Freisetzungen bereits ab dem 50. Lebensjahr. Diese jungen„Senioren“ stehen voll im Leben und suchen Aufgaben, die sie erfüllen können. Anmerkungen: Kann man zu einem 50- 60 jährigen überhaupt ernsthaft„Senior“ sagen? Eher aktive Nach-Erwerbsphase? Motivation: – Wichtiger Beitrag zum persönlichen Wohlbefinden – Sich-Anerkannt-Fühlen in der Gesellschaft,„gebraucht“ werden – Das Gefühl, der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen, da es einem selbst gut gegangen ist Auch bei noch Erwerbstätigen ist die Zahl der ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen überdurchschnittlich hoch, die als Entscheider und Verantworter eingebunden sind ist gekennzeichnet durch: – die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen – ein hohes Maß an Verlässlichkeit – die Bereitschaft, auch verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und diese eigenverantwortlich zu erledigen – eine hohe Identifikation mit der Aufgabe/dem Projekt 3 – das Einbringen der eigenen Lebenserfahrung Die ist Ergebnis entsprechender Sozialisationsmuster – positive Bedeutung der Sekundärtugenden, aus der das Verhalten/die Wahrnehmung resultiert Aktivierung: – ist eine Anlaufstelle zwingend erforderlich – müssen Projekte entwickelt und angeboten werden – Engagierte Senioren sind finanziell in der Regel gut situiert. – Aufwandsentschädigungen sollten jedoch in jedem Fall angeboten werden. Eine hohe Bereitschaft ist grundsätzlich vorhanden, häufig fehlt der erste Anstoß, daher: Insbesondere Projekte sind wichtig bei der Entwicklung des Themas. Sie ermöglichen: – z. B. kirchlicher Bereich: – Migranten= Parallelgesellschaft – Einheimische= normales BE Zuweilen ist es so, dass die Senioren noch Geld mitbringen. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Bsp.: Ziel-Projekt Bruchstraße: Eine 80jährige Dame gibt Kunstunterricht und bringt jedes Mal aus eigener Tasche einen Obstkorb für die Kinder mit, da diese häufig zu Hause kein Obst bekommen. Hierzu später mehr. – zeitbegrenzten Einsatz – höhere Selbstbestimmtheit und eigenverantwortliches Arbeiten – und münden häufig in weitere Engagements Das Angebot der Aufwandsentschädigung (mindestens Material- und Fahrtkosten) sollte jedoch in jedem Fall erfolgen. Darauf wird Wert gelegt. Engagement von Migrantinnen: – Dies erfolgt in aller Regel innerhalb der persönlichen Bezüge, d.h. in den Migrantenorganisationen und im privaten Umfeld. – Ziel muss sein, auch diese Gruppe für BE zu gewinnen und für übergreifende Projekte zu begeistern. Die klassischen und bislang noch gut funktionierenden Strukturen in den Familien lösen sich auch hier zunehmend auf. Insofern ist eine gegenseitige Öffnung zwingend notwendig, eine neue vorurteilsfreie, zunächst deskriptive Sicht ist einzunehmen. 4 Gutes Bsp.: In Mülheim gibt es inzwischen einen Dolmetscherpool für die Unterstützung Begleitung von Migranten bei Arztbesuchen. Dieser läuft gerade erst an, wird weiter entwickelt. Ausblick: – Ehemalige 68er erreichen das Rentenalter. – In den nächsten 20 Jahre gibt es ein hohes Potential beim Engagement unserer Senioren abzurufen. Die Alt 68er sind Einmischung und Engagement gewohnt. Ihr BE muss allerdings kanalisiert und in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Frage: Wo sind die größten Probleme in der Gesellschaft? Wie immer bei konsequenter Stärkung der Zivilgesellschaft und BE muss der Staat Kompetenz, Verantwortung und Macht teilen. Einmischungen, auch lästige, müssen dafür in Kauf genommen werden. These 1: Die positive Einstellung der heutigen Senioren zu bürgerschaftlichem Engagement wird noch ca. 20 Jahre tragen. Danach muss mit einem deutlichen Rückgang gerechnet werden. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Anmerkungen: Aus heutiger Sicht können Menschen unter 40 weit weniger damit anfangen, da sie in anderer Weise sozialisiert wurden (oder gar nicht); da muss in den nächsten Jahren angesetzt werden. Zunehmende Individualisierung spricht: – gegen projektorientiertes und initiativengestütztes Engagement junger Menschen – für genügend Rekrutierungs-potential auch in Zukunft für BE These 2: Die wirtschaftliche Situation von Senioren wird sich zunehmend verschlechtern. Möglicherweise werden Senioren zunehmend wieder auf einen Zuverdienst angewiesen sein. Frage: Sind künftig Mischformen zwischen reinem Engagement und Bezahlung denkbar und sinnvoll? – Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, dass sich das bürgerschaftliche Engagement insgesamt entwickeln kann. – Hier muss die Politik daran arbeiten, dass Kommunen auch in die Lage versetzt werden, dies zu unterstützen (Finanzierung) 5 Stärkung von BE Kommunen werden in Zukunft auf BE angewiesen sein. In Mülheim an der Ruhr gibt es seit 2001 das„Centrum für bürgerschaftliches Engagement“(CBE) als Plattform für alle Fragen und Projekte im Zusammenhang mit der Ausprägung und Weiterentwicklung des Themas in der Stadt und darüber hinaus. Struktur des Vereins Gründung als unabhängiger Verein im Mai 2001 Mitglieder: 63(Mai 2007) Mitgliederstruktur: gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, Unternehmen(z.B. RWE), Privatpersonen, Stadt Mülheim Finanzierung: jährlicher städtischer Zuschuss, Mitgliedsbeiträge, Projektmittel Geschäftsstelle: Wallstraße 7, 45468 Mülheim a. d. Ruhr Zuschuss der Stadt: Mitgliedsbeiträge: 110.000€ ca. 15.000€ anteilige Refinanzierung durch Projekte und Aufträge(z.B. fürs Ministerium) Aufgabe der Kommunen: Möglichkeiten der Schaffung von Organisationsstrukturen zur Begleitung und „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Zentrale Aufgabenfelder Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen Entwicklung und Durchführung von Projekten Förderung von Unternehmensengagement(CC) Aufgaben zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen – Pro Jahr werden ca. 200 Freiwillige vermittelt. – Die Vermittlungsquote liegt bei 7075%. – Zur Zeit sind ca. 700 aktive Freiwillige erfasst. Anteil Frauen und Männer 46% 54% Frauen Männer Alter der Freiwilligen 60% 7% 33% bis 25 Jahre 26-50 Jahre über 50 Jahre 6 Engagementwünsche der Freiwilligen 14% 13 10% 5% 10% 8% 8% 32% Bildung/Schule Handwerk/Technik Kultur/Lesen Natur/Umwelt Soziales Sport/Freizeit Musik/Unterhaltung Verwaltung/Service Die Schwerpunkte des Bedarfs an Freiwilligen in den Bereichen Senioren, Kinder u. Migranten: – werden durch die Angebote der Freiwilligen weitgehend gedeckt. – Weiterhin großer Bedarf besteht im Bereich Hausaufgabenhilfe. Mehr Möglichkeiten sich zu engagieren werden gewünscht im Bereich Verwaltung sowie PC und Internet, insbesondere von arbeitslosen oder erwerbsunfähigen Menschen. Insgesamt über 250 verschiedene Aufgaben/Einsatzgebiete Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen Gesuche der gemeinnützigen Einrichtungen 320 180 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Die Einrichtungen waren am Anfang sehr defensiv, weil sie erst nur den Mehraufwand gesehen haben. Inzwischen haben sie erlebt, dass sie einen deutlichen Mehrwert haben. Die Schnittstelle zwischen Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen muss hierbei sensibel gehandhabt werden Förderung von Unternehmensengagement- Corporate Citizenship 7 Aktionstage: – RWE Rhein-Ruhr AG(Aktiv vor Ort) – Tengelmann – RWW„Dreamteam“ Große Unternehmen führen eine Reihe von Volunteeringprojekten vor Ort durch: In 2006: – diverse Sponsoren – 60 Unternehmen – 140 Einrichtungen – 100 Kontrakte – Gesamtwert: 200.000€ Ein absolutes Highlight! Wurde dem Vorbild holländischer Marktplätze in 2006 erstmals in Deutschland durchgeführt. In einem Zeitraum von 2 Stunden treffen Angebot und Nachfrage wie bei der Börse aufeinander, Kontrakte werden ausgehandelt und verbindlich schriftlich festgehalten. – RWE Rhein-Ruhr AG- alleine ca. 20 Tage in 2006) – RWW Dreamteam= Auszubildende Seitensprung: – Stadtbäckerei Hemmerle, Peter Hemmerle – Druckerei Thierbach, Frank Peylo – RWW, Herr Schallwig Bekannte Personen erleben für eine Woche eine andere Lebenswelt. Dies bewirkt sehr nachhaltige Eindrücke, und auch so entstehen für die Einrichtungen neue Kontakte und Partnerschaften. Die Initiative hieß ursprünglich Seitenwechsel, dieser Begriff ist jedoch in der Schweiz geschützt. „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Know-how: – RWE Energy gramm); (FAME-Pro– Projekte: Netzwerk Ruhrgebiet, Ziel, Lernwerkstatt Natur – Niehaus Komossa, Düsseldorf Projektförderung: – Schauenburg Gruppe (bsp.: Schmökerstube) – Partner Freiwilligenkarte (z. Zt. 60) – div. Unternehmen (z. B. Familienstart) FAME: – Führungskräfte aktivieren, motivieren, entwickeln RWE Fortbildungsprogramm: – ca. 15 Nachwuchskräfte nutzen ihre Kompetenzen, um gemeinsam ein Konzept für eine Organisation zu entwickeln(z.B. StärkenSchwächen-Analyse, Organisationsüberprüfungen) Die jungen Menschen bekommen einen Einblick in eine andere Lebenswelt. Netzwerk Ruhrgebiet: – Entwicklung des Themas im Ruhrgebiet(auch Ruhrdax) 8 – Infoaustausch zwischen den Akteuren, gemeinsame Projekte. – U.a. verschiedene Kaminabende mit Ruhrgebiets-OB‘s, GE hat daraufhin die Mülheimer Strukturen übernommen, auch andere Kommunen denken darüber nach(Oberhausen) Entwicklung und Durchfühung von Projekten – Förderung der Anerkennungskultur/ Rahmenbedingungen Freiwilligenkarte Projektdauer Start Feb. 06 Projektdauer Jun. 05 – Feb. 08 Unterstützung Landesaktivitäten im Bereich Landesnachweis – bisher ca. 400 Mal ausgegeben Die Karte wird gerne angenommen, aber noch selten genutzt, die Anerkennung an sich genügt häufig, ob– freier Eintritt Museum – 50% Schwimmbäder, VHS wohl sehr attraktive Leistungen dabei sind: „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 9 – i.d.R. 10% auf sonst. Von KfzHändler bis Blumen, Friseur, Metzger, Steuerberater, sonstige Dienstleister Landesnachweis: Auftragnehmer des Landes NRW für die Erarbeitung der Strukturen für das Ehrenamt(z.B. Bekanntmachung des Landesnachweises NRW durch Veranstaltungen) Schüler/innen und Jugendliche: ZIEL: Bruchstraße, inzwischen auch Kleiststraße Projektdauer Sep. 05 – Jun. 08 Sternstunden Projektdauer Start 2007 Ehrenamtliche geben ergänzend Unterricht, zum Teil bereits in dritten Jahr: – Kunst- 80-jährige Dame(Frau Lenz) – Flieger bauen- Physik – Fussballkurs- ehemaliger türk. Schüler Die Initiative wird gerne angenommen. Sie ist freiwillig und ein echtes Zukunftsprojekt Sternstunden: Kinder kümmern sich um alte Menschen in Altenheimen und beschäftigen sich mit den alten Menschen. Die Schüler bekommen zukünftig begleitend erwachsene Mentoren an die Seite gestellt. Die Kinder erhalten hierfür„Sterne“ und als Anerkennung hochwertige Präsente(Sportwochenende, Bildungsmaßnahme Behinderte Menschen: Schlägelschule Projektdauer Apr. 04 – Jun. 06 Hörzeitung Projektdauer Apr. 06 – Feb. 08 Die Schlägelschule: Für Mehrfachbehinderte Kinder konnte eine Kraft für 2 Jahre bezahlt werden über Sponsorenmittel. Wichtig war auch der Effekt auf die anderen Kinder, die eine andere Sichtweise auf die behinderten Kinder erhalten haben. Die Hörzeitung: Für Blinde wird über eine beim CBE beschäftigte Person-ebenfalls über Sponsorenmittel bezahlt – unterstützt Familien: Familienstart Projektdauer Start Juni 06 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Im Rahmen Bündnis für Familie: Partner: Caritas – Patenschaft für Familien und Alleinerziehende – Erstkontakt: Schwangerschaftsberatung Caritas Aktuell werden 9 Familien betreut, wird jetzt erhöht, Bedarf ist vorhanden. Diverse Sponsoren konnten gewonnen werden. Entwicklung und Durchführung von Projekten- Zielgruppen – Kinder/Jugendliche – Behinderte – MigrantInnen – SeniorInnen Ein Schwerpunkt: SeniorInnen als Ehrenamtliche Altersstruktur – 60% der Ehrenamtlichen sind 50 Jahre und älter Projekte zur Aktivierung von Seniorinnen und Senioren Entsprechend der Punkte, die ich in meiner ersten Präsentation angesprochen habe, müssen Projekte entwickelt werden, in denen sich(auch) Senioren wiederfinden. Das CBE entwickelt solche Projekte 10 zielgerichtet, nachfolgend einige Beispiele (nächste Folien Alter der Freiwilligen 7% 60% 33% bis 25 Jahre 26-50 Jahre über 50 Jahre EQUAL – Selbsthilfe und Ehrenamt älterer Menschen Transnationales Beschäftigungs-Projekt der LEG AS(Landesentwicklungsgesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung GmbH) u.a. dänische und italienische Partner In MH läuft ein Teilprojekt zur Erarbeitung von stadtteilbezogenen und nachbarschaftlichen Strukturen. – Bergbauausstellung – Kochen für Männer ab 55 – Angebotsübersicht Styrum Projektdauer: Jun. 05 – Dez. 07 EFI – Erfahrungswissen für Initiativen Bundesweites Programm, übernommen durch das Land Senioren werden als Multiplikatoren ausgebildet zur eigenverantwortlichen Werbung und Ausbildung ehrenamtlichen Senioren und Übernahme von Projekten „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 – Qualifizierungsprogramm – SeniorentrainerInnen – Aufbau eines Kompetenzteams Projektdauer: Sept. 06 – Aug. 07 Weitere Projekte mit aktiven Seniorinnen und Senioren Thema Buch und Lesen kommt bei Senioren gut an Ziel Familienstart Schmökerstube Ausbildungspaten Ehrenamt für Seniorinnen und Senioren Als Resumee bleibt: – ein großer Teil der ehrenamtlichen Arbeit wird von Seniorinnen und Senioren geleistet – Seniorinnen und Senioren zeigen große Einsatzbereitschaft und Motivation – der Einsatzbereich für Seniorinnen und Senioren im Ehrenamt ist breit und die Möglichkeiten sind vielfältig 11 Grundlagen zur Abschöpfung des Potenzials sind: Anlaufstelle zur Information und Bündelung des Angebots verlässliche Struktur für die Angebote. Netzwerke/Partner des CBE Zum Abschluss ein Blick auf das Netzwerk unserer Einrichtung, über Bundes- und Landesministerien, die einschlägigen Ehrenamtsnetzwerke(bagfa, lagfa) bis in die kommunalen Strukturen hinein gibt es inzwischen eine Vernetzung, die hervorragend trägt. Netzwerk Ruhrgebiet Initiativkreis Ruhrgebiet lagfa bagfa BBE Kölner Netzwerk Bertelsmann-Stiftung CBE Ministerien: BAMF, BMFFI, MGFFI CC-Club Rhein Ruhr Unternehmerverband/ Unternehmerhaus AG Azul Netzwerk für Nachhaltige Bildung Stadtjubiläum Mühlheimer Mühlheimer Seniorenfachplanung Lagfa, Bagfa= Landes-, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT 4. Wohnen im Alter Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft Senator a. D. Bernd Meyer Verbandsdirektor vdw Niedersachsen Bremen Hannover, 22. Juni 2007 „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Der vdw Verband der Wohnungs-wirtschaft in Niedersachsen und Bremen 77 Gesellschaften mit 275.000 Wgh. 104 Genossenschaften mit 126.000 Wgh. 181 Unternehmen mit 401.000 Wgh. Investitionen 2006 Neubau Instandhaltung + Modernisierung 97 Mio. Euro 501 Mio. Euro 598 Mio. Euro 2 Wandel in der Gesellschaft Herausforderungen: Altersaufbau 2005 und 2050 Altersaufbau 2005 und 2050 Lebensstile – Junge Starter-Haushalte – Studenten und junge Akademiker – Familien – Kinderlose Ein- und ZweiPersonenhaushalte – Zwei Personenhaushalte In der Nachfamiliären Phase – Senioren – ökologisch Orientiertes Milieu – Experimentalisten – Sozial Schwache – Migranten „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Zielgruppen und ihre Trends Junge Starterhaushalte Ò wachsend Studenten und junge Akademiker Î gleichbleibend Familien Ð schrumpfend Kinderlose Ein- und Zwei-Personen Haushalte stark Ï wachsend Zwei-PersonenHaushalte in der Nachfamilären Phase stark Ï wachsend Senioren Ï stark wachsend Ökologisch orientiertes Milieu Î gleichbleibend Experimentalisten Ò wachsend Sozial Schwache Ï stark wachsend Migranten Ò wachsend Wandel in der Gesellschaft Die Entwicklung der Altersgruppen 2000 2040 Altersgruppen absolut% absolut % Hochaltrige(80+) 3.087 4 6.436 9 Junge Alte(65-80) 10.607 13 14.872 20 Ältere Erwerbs- 27.676 34 24.522 33 fähige(40-65) Junge Erwerbs- 23.500 29 16.052 22 fähige(20-40) Kinder und 17.390 21 12.273 17 Jugendliche(0-20) Insgesamt 82.260 100 74.155 100 3 Zwischenbilanz Die Haushaltstypen ändern sich sehr stark: + 1- und 2-Personen-Haushalt - große Haushalte – Die Entwicklung der Lebensstile erfordert ein differenziertes Wohnangebot. – Die Senioren sind die einzige Bevölkerungsgruppe mit prozentualem und absolutem Wachstum. Senioren sind... ... agil ...modern ...jung geblieben Sind aber auch... ... einsam ...krank ...hilfsbedürftig „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Künftige Entwicklung Wie wohnen die Senioren? Normale Wohnung 93% Alten- und Pflegeheim 4% Betreutes Wohnen 2% Traditionelle Altenwohnung 1% Gemeinschaftliches Wohnen unter 1% Pflegewohngruppen unter 1% Quelle: Büro für sozialräumliche Forschung und Beratung Struktur der Seniorenhaushalte im Jahr 2000 Insgesamt 65-79 80 und älter Partnerhaushalte 53% 63% 24% Singlehaushalte 37% 33% 57% darunter Frauen 30% 26% 48% darunter Männer 7% 7% 9% Alleinstehende 5% 3% 8% mit Kindern Heimbewohner 4% 2% 11% Sonstige 0,2% 0,3% 0,0% Insgesamt 100% 100% 100% Quelle: Büro für sozialräumliche Forschung und Beratung Künftige Entwicklung Zentrale Herausforderungen: – Angebote für„normale Wohnungen“ entwickeln 4 – Pflege im vertrauten Wohnquartier anbieten – Mobilisierung ehrenamtlicher und nachbarschaftlicher Hilfen – Modelle gemeinschaftlichen Wohnens fördern – Bezahlbare Wohnungen anbieten Bezahlbare Wohnungen ... auch für die ältere Generation! Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vergleich zu den Renten Quelle: DIA Deutsches Institut für Altersvorsorge Initiativen der Wohnungswirtschaft Wohnungsgenossenschaft, Heimkehr eG, Hannover Beispiel: Wohnanlage Hannover-Rethen, 32 Seniorenwohnungen, 86 Pflegeplätze „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Initiativen der Wohnungswirtschaft Neubau – alten- und behindertengerecht Spar- und Bauverein eG, Hannover 5 Umbau eines Altenpflegeheims Spar- und Bauverein eG, Hannover Beispiel: Neubau 62 WE, Käthe-Steinitz-Str. 7/9/11 Abriss und Neubau Baugenossenschaft„Wiederaufbau“ eG, Braunschweig Beispiel Umbau Altenpflegeheim, mit 78 Plätzen Umbau in Wohnungen und Altenpflegeheim Wohnungsgenossenschaft Heimkehr eG, Hannover Beispiel: Beispiel: Neubau 46 WE,betreutes Wohnen Anpassung von Wohnungen im Bestand Umbau ehemaliges Verwaltungsgebäude Neue Angebote: Gemeinsam alt werden in Kooperation mit Ostland Wohnungsgenossenschaft eG, Hannover Beispiel: Wohnprojekt„W12“ Hannover-Linden 15 Seniorenwohnungen, davon 13 belegt „Alter hat Zukunft“ 22. Juni 2007 Neue Angebote: Gemeinsam alt werden 6 Nachbarn treffen Nachbarn Nachbarschaftstreff in einer Wohnung mit Beratung und Unterstützung für eigenständiges Wohnen Beispiel: Wohnprojekt„W12“, Hannover-Linden – Gemeinschaftsraum, – Gästezimmer, – Gemeinsame Aktionen: z. B. Kochen, Töpfern, Englisch-Kursus, Computer-Kursus Neue Angebote: Gemeinsam alt werden in Kooperation mit STÄWOG Städtische Wohnungsbaugesellschaft Bremerhaven Beispiel: Wohnungsbaugesellschaft BREBAU GmbH gemeinsam mit Bremer Heimstiftung Hilfe durch Nachbarn für Nachbarn Beispiel: Wohnprojekt„Nachbarschaftliches Wohnen“ in Bremerhaven, Goethestraße 43: eine Familie, drei Ehepaare, fünf Singles Kosten je Stunde Haushaltshilfe Grab- und Gartenpflege Renovierungshilfe& Kleinreparaturen Mahlzeitenversorgung Begleitdienste Spaziergänge, Einkaufshilfe 8,50€ 8,50€ 8,50€ 8,50€ auf Anfrage auf Anfrage Die Bedeutung älterer Mieter für die Wohnungswirtschaft FAZIT: Die Senioren sind eine wichtige Kundengruppe für die Wohnungswirtschaft mit steigender Bedeutung 5.„In Würde alt werden“ Uwe Schwarz, MdL Sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hannover, 22. September 2007 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 2 dass Vorbeugen statt heilen auch für unser Gesundheitswesen mittelfristiger kostengünstiger ist, dem wird sicherlich auch Birgit Fischer, sowohl aus Sicht als Chefin der Barmer Ersatzkasse, aber auch als frühere Sozial- und Gesundheitsministerin nicht widersprechen. Niedersachsen ist ja in vielen Bereichen hochrangig vertreten. Das gilt natürlich auch für Wilhelm Schmidt, als Bundesvorsitzender der AWO. Auch ihm ist ja die andere Seite, die der Politik nicht ganz unbekannt. Als langjähriger parl. GF. der SPD-Bundestagsfraktion ist ihm ja bestens bekannt, wie lange es manchmal dauert, bis als richtig erkannte Ideen und Forderungen politisch umgesetzt werden. Wilhelm Schmidt kommt übrigens aus dem alten Braunschweiger Land, genau wie Landesbischof Dr. Weber in dessen Hoheitsbereich auch meine Heimatstadt liegt. Bei uns in Niedersachsen ist diese Zuordnung immer noch sehr bedeutsam. Dass dem sich Dr. Weber widmen wird, geht allerdings weit über Landesgrenze und auch politische Grenzen hinaus. Allerorten wird endlich über die Folgen - des demografischen Wandels gesprochen, - über die Zukunft der Pflegeversicherung, - die Sicherheit und Höhe der Renten und allgemein über die künftige Rolle älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Auf den ersten Blick erscheint es banal, daran zu erinnern, dass wir alle älter werden, dass die Gesellschaft insgesamt älter wird. Tatsächlich steckt viel mehr dahinter: Deutschland und Niedersachsen werden sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geradezu revolutionär verändern – und wir stecken heute schon mitten drin in diesem radikalen Wandel. Ich danke deshalb sehr herzlich der Friedrich-Ebert-Stiftung dafür, dass sie mit dieser Kongressreihe ein Thema aufgegriffen hat, das längst die Fachdiskussionen verlassen hat und breit und kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Allein die große Zahl der heutigen TeilnehmerInnen – und das für einen Samstag- zeigt das große Interesse an dem Thema. Ein soziales Miteinander ist undenkbar ohne soziale Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit bedeutet für mich und für meine Partei nichts anderes, als das jeder und jede, unabhängig von Alter, Geschlecht, Geldbeutel oder Herkunft das Recht und vor allem auch die tatsächliche Chance auf gesellschaftliche Teilhabe haben muss. Das mag für die meisten von Ihnen wie eine Binsenweisheit klingen. Selbstverständlich ist sie längst nicht ganz im Gegenteil! Die soziale Spaltung in Deutschland vertieft sich. Die Entwicklung, vor allem aber die Bildungschancen für Kinder sind wieder „In Würde alt werden“ 22. September 2007 3 stark von der materiellen Situation des Elternhauses abhängig. Die Armut wächst. Auch Altersarmut ist leider wieder ein ernstes Thema geworden. Der gegenwärtige Aufschwung in Deutschland wäre ohne die sogenannte Agenda 2010 nicht möglich gewesen. Darauf darf die SPD durchaus mal selbstbewusster hinweisen, nachdem sie dafür ja reichlich abgestraft wurde. Jetzt allerdings müssen wir auch gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger an diesem Aufschwung teilhaben. Nicht nur die Aktionäre, sondern vor allem die Personen, die ihn durch Verzicht auf Lohnerhöhungen, Rentenerhöhungen, höhere Selbstbeteiligungen und reduzierte Unterstützungssätze maßgeblich ermöglicht haben. Das sind insbesondere Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Sozialleistungsbezieher. Es geht schlicht um Verteilungsgerechtigkeit. Diese ist nicht nur Grant für den sozialen Frieden in Deutschland, sondern das hat für die SPD viel mit Chancengleichheit und Menschenwürde zu tun. „Grau ist bunt“, so lautet der Buchtitel des früheren Bremer Bürgermeisters Henning Scherf. Einige von Ihnen waren bereits am 22. Juni dabei, als hier – ebenfalls auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung sehr intensiv über die Potentiale des Alters und über das sich langsam entwickelnde neue Bild des Alters diskutiert wurde. „Grau ist bunt“ ist für mich letztendlich nichts anderes als die Richtschnur für eine moderne sozialdemokratische Altenpolitik in Niedersachsen. Sie ist die Verpflichtung von Politik und Gesellschaft, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, in Würde zu altern. Wenn wir ein selbstständiges Leben im Alter und damit die Menschenwürde erhalten werden wollen, müssen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dies auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit so bleibt. Dazu gehört, das Wissen, die Erfahrungen und die Wünsche älterer Menschen zu respektieren und zu nutzen. Das gilt aber auch für den Kampf um eine menschenwürdige Pflege, für eine solidarische Absicherung des Pflegerisikos und für die Einführung einer Pflegezeit fürpflegende Angehörige. Der in Berlin schwer gefundene Kompromiss zur Zukunft der Pflegeversicherung bringt hier einige Fortschritte, wenn gleich wir Sozialdemokraten uns gerade bei der Finanzierung mehr gewünscht hätten. Zum Glück verhindert der Kompromiss aber immerhin die von der CDU gewollte Privatisierung des Pflegerisikos und den Einstieg in eine sozialfeindliche Kopfpauschale. Unser Ziel bleibt es, genau wie in der Krankenversicherung, endlich für einen solidarischen Ausgleich zwischen „In Würde alt werden“ 22. September 2007 4 gesetzlicher und privater Versicherung zu sorgen. Unser Modell ist hier bekanntlich die Bürgerversicherung. Allerdings ist es gelungen, lange geforderte Leistungsverbesserungen, zum Beispiel für Demenzkranke endlich durchzusetzen. Außerdem ist die Dynamisierung der seit Gründung der Pflegeversicherung eingefrorenen Leistungen längst überfällig gewesen. Dadurch wurde der Ausgangspunkt der Pflegeversicherung, Pflegebedürftige nicht in die Sozialhilfe abzudrängen, zusehends wieder auf den Kopf gestellt. Ausdrücklich„Ja“ sage ich zu einer Pflegezeit für pflegende Angehörige. Dabei geht es doch nicht nur um die Entlastung pflegender Angehöriger (besser weiblicher Angehöriger), sondern auch darum, ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen gebührt. Hier gilt es aber auch, die Arbeitgeber endlich angemessen mit ins Boot zu nehmen. Bekanntlich wird die Pflegeversicherung eben nicht paritätisch finanziert. Wenn allenthalben von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geredet wird, dann gehört neben der Kindererziehung eben auch die Pflege von Angehörigen in diesen Focus. Die Arbeitgeber dürfen sich auf Dauer dieser besonderen Verantwortung nicht entziehen. Uns muss es auch darum gehen, den Marsch in die Billigpflege zu stoppen. Die alljährlich – so auch kürzlich- vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen benannten zum Teil katastrophalen Mängel in der Pflege zeigen, dass die Zeit des Abwartens endlich vorbei ist. Qualifizierte Pflege kostet Geld und sie benötigt ausreichend und gut ausgebildete, sowie anständig bezahlte Kräfte in der Pflege. Das bedeutet: Die chronische Unterfinanzierung der Pflegeversicherung muss endlich beendet werden. Zeitgetaktete Pflege verhindert menschliche Zuwendung und das ist nicht die Schuld engagierte Pflegekräfte. Aber auch verstärkte Kontrollen zum Beispiel über den von Ulla Schmidt favorisierten Pflege-TÜV sind richtig und wichtig. Doch das alleinige Schielen auf den Bund verschleiert nur, dass auch die Bundesländer einige Möglichkeiten haben, um Einfluss auf die Situation in der Pflege zu nehmen. Die Länder müssen sie nutzen – und das geschieht hier in Niedersachsen viel zu wenig. Alten- und Pflegepolitik finden nicht im luftleeren Raum statt. Sie darf sich nicht in Sonntagsreden oder gelegentlichen Besuchen von Altenheimen erschöpfen. Sie muss sich substantiell und dauerhaft bewähren. Schauen wir auf Niedersachsen, so ist von einer substantiellen Alten- und Pflegepolitik der noch amtierenden Landesregierung nichts zu sehen. Der noch von der ehemaligen SPDLandesregierung in Auftrag gegebene Landespflegebericht wurde 2006 vorgelegt. Er zeigt wegen der demografischen Entwicklung dramatisch „In Würde alt werden“ 22. September 2007 5 wachsende Bedarfe sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege und bei alternativen Wohnformen an. Von 2005 bis 2015 wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen von 220.000 auf 263.000 prognostiziert. Doch erkennbare Anstrengungen lassen CDU und FDP in Niedersachsen vermissen. Im Gegenteil: Ihre Politik der vergangenen Jahre verschärfte sogar noch die Lage in der Pflege. 2005 hat die Landesregierung die gesamten Landesmittel für die stationäre Altenpflege gestrichen, angeblich, um die ambulante Pflege zu stärken, tatsächlich, um den Landeshaushalt zu schonen. Die Folgen zeigen sich heute: Mindestens 12.000 pflegebedürftige Menschen sind so wieder in die Sozialhilfe abgedrängt worden. Zahllose betroffene Menschen und ihre Angehörigen wurden damit zu bloßen Bittstellern staatlicher Institutionen. Unter dieser Landesregierung ist es für alte, pflegebedürftige Menschen wieder wichtiger geworden, welcher sozialer Herkunft sie sind. Mittlerweile gehen immer mehr Kreise und kreisfreie Städte dazu über, Standards in der Altenpflege abzusenken, die alten und pflegebedürftigen Menschen in Zwei- oder sogar in Drei-Bett-Zimmern unterzubringen. Niedersachsen marschiert damit stramm vorweg auf dem Weg zu einer Mehrklassenpflege, bei der Betuchte in Seniorenresidenzen umsorgt werden, Menschen mit guter Rente sich noch aussuchen dürfen, ob sie allein im Einzeloder im Doppelzimmer mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin gepflegt werden wollen, und Menschen, deren Rente zur Bezahlung der Pflegekosten nicht mehr ausreicht und deshalb ihren Lebensabend im Mehrbettzimmer verbringen müssen. Ein Lebensabend ohne Privat- und Intimsphäre. Ist das dass menschliche Niedersachsen der CDU und FDP? Eine moderne, innovative Politik muss sich demgegenüber wieder mehr an den Menschen und nicht an spaltende, neoliberale Glaubenssätze orientieren. Heiner Geißler hatte das gerade auch der Bundes-CDU im Hinblick auf den legendären Leipziger Parteitag ins Stammbuch geschrieben. Denn das Land hat schon heute geeignete Instrumente in der Hand, um die Situation zu verbessern: Nach der Regierungsübernahme werden wir deshalb in einem„Niedersächsisches Landessozialgesetzbuch“ u.a. die landesgesetzlichen Regelungen zur Pflege bündeln, und auf die künftigen Herausforderungen zur Abwehr eines drohenden Pflegenotstandes ausrichten. Dass wären Altenpflegeausbildung, Heimrecht und Landespflegegesetz. Noch im Oktober wird die SPD-Fraktion Eckpunkte dieses„Niedersächsischen „In Würde alt werden“ 22. September 2007 6 Sozialgesetzbuches“ in den Landtag einbringen. Erstens die Altenpflegeausbildung. Ohne große Umschweife wäre es schon heute möglich, die solidarische Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung wieder einzuführen. Sie wäre ein großer Schritt vorwärts, um den absehbaren Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Pflegequalität zu verbessern. Sie schützt vor allem die Einrichtungen, die verantwortungsbewusst ausbilden und tarifgerecht bezahlen. Noch werden häufig die Lücken durch Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger geschlossen, die in die Altenpflege wechseln. Aber das wird spätestens nach Abschluss der Konvergenzphase der DRG-Anpassung vorbei sein. Die Landesregierung verneint den absehbar zusätzlichen Bedarf. Dabei benötigen wir in Niedersachsen- laut Landespflegebericht- bis 2020 rund 22% und bis 2050 sogar 75% zusätzliche gut ausgebildeten Altenpflegerinnen und – Altenpfleger – und das nur, um den heutigen, schon verbesserungswürdigen Qualitätsstandard zu halten.. Erst vor wenigen Tagen bestätigte eine von Verdi erstellte Studie, dass Niedersachsen bundesweites Schlusslicht in der Altenpflege ist. Wirklich kein Ruhmesblatt der WulffRegierung. Ich will nur daran erinnern, dass Niedersachsen bereits 1996 unter einer SPD-geführten Landesregierung eine gesetzliche Umlagefinanzierung für die Altenpflegeausbildung eingeführt hatte. Sie wurde im Jahre 2000 ausgesetzt, weil das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Regelung überprüfen wollte. Seitdem sank die Zahl der Altenpflegeschülerinnen und –schüler um rund ein Fünftel. Nun hat Karlsruhe bereits im Juli 2003 die Umlagefinanzierung für mit der Verfassung vereinbar erklärt. Eine SPD-Landesregierung wird deshalb nach der Landtagswahl umgehend die Umlagefinanzierung wieder einführen. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu liegen heute schon vor. CDU und FDP nutzen sie nur nicht. Zweitens: Heimaufsicht Mit der Föderalismusreform im vergangenen Jahr hat das Land die Kompetenz erhalten, mit eigenen niedersächsischen Regelungen im Heimrecht die Aufsicht über die Pflegeheime zu verbessern. Auch darauf verzichten CDU und FDP. Eine SPD-Landesregierung wird deshalb das Heimrecht modernisieren,- hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe und hin zu mehr Verbraucherschutz. Dabei geht es auch um die Einbeziehung alternativer Wohnformen und natürlich der Fachkräftequote. Auch das wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Pflegequalität. Einen dritten Punkt will ich ansprechen. Einige von Ihnen werden die Situation aus persönlicher Erfahrung kennen: „In Würde alt werden“ 22. September 2007 7 Tritt in der Familie plötzlich ein Pflegefall ein, stehen Betroffene und Angehörige meist hilflos und überfordert der neuen Situation gegenüber. Der Vorschlag von Ulla Schmidt, für diese Fälle einen bis zu 10-tägigen Pflegeurlaub zu schaffen, bringt hier große Entlastung, weil der Zeitdruck gemildert wird. Ich unterstütze ihn deshalb ausdrücklich. Dass die Union jetzt so tut, als sei der Vorschlag das reinste sozialistische Teufelszeug und mit ihr nicht zu machen, ist schon sehr erstaunlich. Es macht ein weiteres Mal die Halbwertzeit von mühsamen Kompromissen der Großen Koalition deutlich. Wie schon bei der Gesundheitsreform, dem Minimalkonsens Mindestlohn wird auch hier deutlich. Trotz in der Koalition vereinbarter Eckpunkte geht der Grundsatzstreit spätestens mit Vorlage des Gesetzentwurfes wieder von vorne los. Nur zur Erinnerung: Ulla Schmidts Vorschlag war schon Teil der Einigung in der Großen Koalition vom Juni. CDU/CSU hatten dem damals schon längst zugestimmt. Hier geht es den Konservativen offenkundig nicht um eine wirkliche Reform zur Verbesserung der Pflegesituation, sondern um wahltaktische Spielchen, bei denen Einige eher am Zündeln interessiert sind. Ich erwarte, dass die SPD hier entschieden die vereinbarten Eckpunkte einfordert und durchsetzt. Übrigens, bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall, und das ist ja eher der Regelfall fehlt nicht ausreichende Zeit, oftmals auch professionelle Hilfe, damit das für die Betroffene und Angehörigen sinnvollste Hilfsangebot gefunden werden kann. Überfordert stehen viele vor der Vielzahl der Pflegeangebote. Hinzu kommt, dass durch die wettbewerbsbezogene Trägervielfalt und interessengeleitete Beratung oft nach dem Zufallsprinzip entschieden wird. Wir brauchen deshalb eine träger-unabhängige Pflegeberatung, um diese ganz praktischen Schwierigkeiten deutlich zu minimieren. Die SPD-Landtagsfraktion hatte vor zwei Jahren auch eine parlamentarische Initiative zur Verringerung des Informationsdschungels in der Altenpflege gefordert. Die CDU/FDP-Koalition hat das abgelehnt. Das gilt gleichermaßen auch für unseren Antrag einer einheitlichen, mindestens aber vergleichbaren Zertifizierung von Alteneinrichtungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen doch überhaupt erst mal in die Lage versetzt werden, Einrichtungen vergleichen zu können. Deshalb bin ich übrigens auch für eine Veröffentlichung der Ergebnisse von Prüfberichten durch den Medizinischen Dienst. Wer gut arbeitet – und das sind die allermeisten Einrichtungen- hat dadurch keine Nachteile, eher das Gegenteil. Und wer das nicht tut, der strengt sich an oder hat am Markt nichts zu suchen, das ist gerade der freie Wettbewerb, der gerne solange gefordert wird, wie er einen nicht „In Würde alt werden“ 22. September 2007 8 selber negativ betreffen könnte. Nur hier geht es nicht um Ware, sondern um einen würdevollen Umgang mit Menschen. Es wäre allerdings falsch, wenn man behaupten würde, Niedersachsen allein könne die großen Herausforderungen in der Pflege in allen Bereichen alleine schultern. Aber Niedersachsen kann einiges ineigener Verantwortung auf den Weg bringen. Deshalb wird eine SPD-Landesregierung unmittelbarer nach einem Regierungswechsel eine„Zukunftswerkstatt Pflege“ einrichten. Diese hat das Ziel, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflege zu erarbeiten und vor allem Umsetzungsstrategien aus den Ergebnissen des Landespflegeberichtes zu erarbeiten. 500.000€ hatten wir dafür schon erstmalig in unserem Haushaltsantrag 2007 vorgesehen. Ich bin froh darüber, dass die FriedrichEbert-Stiftung bei dem Thema„In Würde altern“ bewusst auch die Vorbereitung auf das Lebensende und die Frage nach einem würdevollen Tod einbezogen hat, dass ist durchaus nicht überall selbstverständlich. Mittlerweile leben wir nach meinem Eindruck in einer weitgehend tabulosen Gesellschaft, allerdings werden Fragen des Sterbens oder um das Thema Tod herum immer noch gerne ausgeklammert. Gehört zum Beispiel zum Altern in Würde nicht auch ein Sterben in Würde? Wer entscheidet eigentlich darüber? Wie weit kann und muss die Mündigkeit jedes Einzelnen gehen? Und ist hier der medizinische Fortschritt nicht Fluch und Segen zugleich? Das sind Fragen, auf die ich bislang keine endgültige Antwort gefunden habe. Es sind auf alle Fälle aber Fragen, die nichts mit Parteiideologien oder tagespolitischer Profilierung zu tun haben sollten. Hier hat es in Niedersachsen im Zusammenhang mit der durch Dignitas angebotenen aktiven Sterbehilfe im Niedersächsischen Landtag eine sehr ernste und nachdenkliche Debatte geben. Dieses gilt auch für die Themen der Palliativversorgung und der Hospizeinrichtungen, wo es einen breiten Konsens im Landtag gibt, was durchaus ja nicht immer der Fall ist. Ich will deshalb dazu an dieser Stelle auch nicht für die SPD-Fraktion oder als Mitglied des von Herrn Jüttner berufenen „Niedersachsenteams“ Stellung beziehen. Hier geht es um sehr persönliche, religiöse und grundlegende ethische Fragen, die jeder Mensch für sich selber klären und beantworten muss. Mit Herrn Landesbischof Dr. Weber konnte die Friedrich-Ebert-Stiftung auf alle Fälle einen Redner und Diskutanten gewinnen, der dazu schon„von Amtswegen“ viel kompetenter ist. Wir alle sind gespannt darauf, welche Antworten Sie uns geben oder welche neuen Fragen Sie auch aufwerfen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf interessante Vorträge und lebendige Debatten. A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT 6. Die aktuelle Pflegesituation und die Zukunft der Pflegeversicherung Birgit Fischer Ministerin a. D., stellv. Vorsitzende der Barmer Ersatzkasse Wuppertal Hannover, 22. September 2007 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 2 Leistungsempfänger am 31.12.2006 rd. 2 Mio. Pflegebedürftige erhalten heute Leistungen. davon: 1.309.000 in häuslicher Pflege 658.000 in stationärer Pflege Bundesweit erhalten zur Zeit rd. 2 Mio. Pflegebedürftige Leistungen der PV. Davon bekommen rd. 1,31 Mio. Versicherte Leistungen der ambulanten Pflege. Rund 658.000 werden in stationären Einrichtungen betreut. Wir haben seit 1995 eine stetige Zunahme der Pflegefälle zu verzeichnen, von damals 1,5 Mio. auf heute rd. 2 Mio. In 2020 werden es dann 2,56 Mio. sein(430.000 mehr als heute). Von den bewilligten Anträgen entschieden sich die Pflegebedürftigen zu rund 68% für das Pflegegeld und rd. 32% für die Sachleistung. Im Jahre 1995 lag dieser Anteil noch bei 80% zu 20%. Hier also eine Verschiebung hin zu den teureren Sachleistungen. Leistungsverteilung im Jahre 2006 2 Mio. stat. Pflege 68% amb. Pflege Sachleis68% Geldleistung Wenn wir uns die derzeitige Situation betrachten, so sehen wir, dass bun desweit 2 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Diese Pflegebedürftigen werden zu 68% ambulant versorgt. Hiervon wiederum wählen 68%der Betroffenen die Geldleistungen der Pflegeversicherung, um ihre Pflege selbst sicherzustellen. Aber ob die Betroffenen nun Geld- oder Sachleistungen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung gewählt haben- in der Regel läuft nichts ohne die pflegenden Angehörigen, die netten Nachbarn oder andere engagierten Mitbürger. Für die Weiterentwicklung der ambulanten Pflege ist vor allem die Überforderung von Pflegepersonen und das Fehlen familiärer Unterstützungsleistungen von besonderer Bedeutung. Die Hauptpflegeperson wird eher dem Risiko einer Überlastung ausgesetzt sein, wenn es an der Unterstützung weiterer Familienmitglieder fehlt. So kann die amb. Versorgung um so länger aufrecht erhalten bleiben, je mehr Personen daran beteiligt sind. In der Regel sind bei häuslichen Pflegearrangements 2-3 Personen beteiligt. Hauptpflegepersonen im ambulanten Bereich Als Hauptpflegepersonen sind neben den alten und hochbetagten Ehe- und Lebenspartnern vor allem die oftmals noch berufstätigen Töchter und Schwiegertöchter der Pflegebedürftigen zu nennen. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 3 68% Geldleistung 33% Ehe- und Lebenspartner über 65 Jahre 33% Töchter und Schwiegertöchter mittleren Alters 33% Sonstige Pflegepersonen Ev. Fachhochschule Hannover, 2003 Bei letztgenanntem Setting lässt die zusätzliche Berufstätigkeit der Pflegepersonen die amb. Versorgung oftmals kritisch werden. Die Überlastung der Angehörigen ist nach wie vor der wichtigste Grund für eine nicht hinreichende Pflege und Versorgung sowie eine der faktischen Grenzen der häuslichen Pflege. So gilt für 64% der Hauptpflegepersonen, dass sie im Prinzip täglich rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. 41% dieser Personen fühlen sich in ihrer Aufgabe sehr stark belastet. Die erheblichen Belastungen, die mit der privaten Pflege verbunden sind, gehen damit einher, dass Laienpfleger nur zu einer Minderheit regelmäßig auf Beratungen oder sonstige allgemeine Unterstützungsleistungen zurückgreifen. So konnte festgestellt werden, dass sich nur 7% der Pflegepersonen mit Fachkräften austauschen. Und in der Regel sind es auch nur 16% die einen Pflegekurs der Pflegeversicherung absolviert haben. Die Gründe für die geringe Resonanz der angebotenen Leistungen sind sicherlich vielfältig. Zum einen steht die Sorge der pflegenden Angehörigen- für eine Veranstaltung das Haus und den Pflegebedürftigen verlassen zu müssen- hier ebenso im Vordergrund wie das ungute Gefühl für eine Individuelle Schulung jemand Fremden in sein Haus Eintritt gewähren zu müssen. Vermutlich kommen zu diesen Schwellenängsten auch die Befürchtungen hinzu, dass eine Pflegefachkraft eine bisher eingespielte häusliche Situation negativ bewerten und Maßnahmen empfehlen könnte, die zu Unsicherheiten bei den pflegenden Angehörigen sowie den Pflegebedürftigen führen. Trotz all dieser Unsicherheiten müssen weitere Konzepte im Bereich der Beratung, Qualifizierung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen entwickelt werden, damit familiäre Pflegepotentiale erhalten bleiben und stabilisiert werden. Entwicklung der BARMERLeistungsempfänger Wie bundesweit, so auch bei der BARMER eine stetige Steigerung der Anzahl pflegebedürftiger Versicherter. ambulant vollstationär gesamt 2002 116.031 57.640 173.671 2004 119.911 63.264 183.175 2006 124.871 67.725 192.596 Allein im ambulanten Bereich betreut die BARMER mehr Pflegebedürftige als die Private Pflegeversicherung im stationären und ambulanten Sektor(116.000) „In Würde alt werden“ 22. September 2007 4 Steigerung der Zahl der Leistungsempfänger seit 1996 Steigerung in % 100% 80% amb. stat. 60% 40% 20% 0% 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Pflegeversicherung Stichtag 30.06.2007(BARMER) 195.611 Pflegebedürftige Pflegestufe I II III (incl.Härtefälle) Gesamt Ambulant 74.762 59% 39.191 31% 12.627 10% 126.580 Vollstationär 29.239 42% 26.425 38% 13.367 20% 69.031 Pflege: kein Thema nur für die Älteren Leistungsempfänger (männlich und weiblich, BARMER, am 30.06.2007) bis 20 Jahre 8.483 65 bis 69 Jahre 8.304 MDK- Begutachtungen 2005* – Antragszahlen weiterhin auf hohem Niveau – MDK erhält bundesweit rd. 1,3 Mio. Begutachtungsaufträge davon 1,00 Mio. ambulant 0,32 Mio.stationär MDK prüft monatlich über 100.000 Anträge auf Pflegeleistungen * MDS-Statistik 4/2006 Nach wie vor bewegt sich die Zahl der Anträge auf Pflegeleistungen auf einem hohen Niveau. Allein im letzten Jahr erhielt der Medizinische Dienst der KV bundesweit über 1,3 Mio. Begutachtungsaufträge, die sich aufteilen in rd. – 1 Mio. Anträge auf ambulante und – 320.000 Anträge auf stationäre Leistungen(einschl.§ 43a) Damit pendelt das jährliche Begutachtungsvolumen ab dem Jahr 2000 um die 1,3 Mio.Marke. Das sind monatlich über 100.000 Anträge. Leistungen der Pflegeversicherung – Pflegesachleistung – Pflegegeld – Kombinationsleistung – Pflegevertretung(z.B. bei Urlaub der Pflegeperson) „In Würde alt werden“ 22. September 2007 5 – Pflegehilfsmittel und technische Hilfen im Haushalt(auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) – Teilstationäre Pflege – Kurzzeitpflege – Vollstationäre Pflege – Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen – Soziale Sicherung der Pflegepersonen(RV-Beiträge) – Pflegekurse/ Individuelle Häusliche Schulungen – Zusätzliche Betreuungsleistungen Den Mitgliedern der Pflegekasse stehen vielfältige Leistungen zu wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungen, Urlaubs- und Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Tagespflege und Nachtpflege in einer teilstationären Einrichtung, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim sowie Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen. Darüber hinaus werden von der Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt und kostenlose Pflegekurse angeboten. Monatliche Pflegeleistungen Hier eine Zusammenfassung nur der laufenden monatlichen Zahlungen unterteilt nach Pflegestufen PflegeGeldleistung PflegeSachleistung Pflegestufe I 205€ bis zu 384€ Vollstationäre 1.023€ Pflege Pflegestufe II 410€ bis zu 921€ 1.279€ Pflegestufe III 665€ bis zu 1.432€ Härtefälle bis zu 1.918€ 1.432€ Härtefälle 1.688€ Pflegekurs„Zu Hause pflegen“ Bundesweites Angebot an kostenlosen Pflegekursen/Individuellen Häuslichen Schulungen Seit In-Kraft-Treten der PV kommt die BARMER der gesetzlichen Auflage nach und bietet für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich an, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege. Wir bieten die Kurse überwiegend in Zusammenarbeit mit Diakonie und Caritas an, mit denen Rahmenvereinbarungen geschlossen wurden. Obwohl das SGB XI auch bislang schon die Möglichkeit einräumt, dass die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden kann, werden die Inhalte in der Regel einem Teilnehmerkreis von ca. 8 – 12 Personen in den Räumlichkeiten „In Würde alt werden“ 22. September 2007 6 der Sozialstation oder unserer Kasse vermittelt. Nach dem PQsG wurde nun die Kann- in eine Soll-Bestimmung geändert, das heißt, dass die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden soll. Daher Rahmenvereinbarung ergänzt. Vertragspartner zur Unterstützung pflegender Angehöriger Deutscher Caritasverband Arbeiter-Samariter-Bund Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert Zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen Teilstationäre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege Einrichtungen der Kurzzeitpflege Einrichtungen der vollstationären Pflege 01/2007 1995 12.028 4.000 2.381 100 5.380 223 10.095 4.317 Die Zahlen belegen deutlich, dass der Pflegemarkt in den vergangenen 10 Jahren ein Wachstumsmarkt war. Auch wenn die jetzt erreichten Anbieterzahlen in den letzten Monaten ein wenig stagnieren, so liegt das eher an einer gewissen Marktbereinigung(nicht jeder eröffnete ambulante Pflegedienst erwies sich als zukunftsfest) als an zu hohen Zulassungshürden. Die im SGB V und SGB XI sowie im Heimgesetz formulierten Voraussetzungen sind jedenfalls nicht als Hindernis anzusehen. Und über die dort beschriebenen Qualitätsanforderungen dürfte in Anbetracht der Qualitätsdiskussion der letzten Jahre sicherlich Einvernehmen herrschen. Pflegemarkt 2006: 1,2 Mio. Beschäftigte, rd. 300 Mrd.€ Gesamtumsatz- Quelle: Vincentz-Network Soziale Pflegeversicherung - ein Erfolgsmodell... – Anzahl der Leistungsempfänger ca. 2 Mio. – qualifizierte und professionalisierte Pflege – Entlastung der Sozialhilfeträger um 6,1 Mrd.€ Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008 Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung- 19. Juni 2007 Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme. Die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Pflegever- „In Würde alt werden“ 22. September 2007 7 sicherung muss jedoch – wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme – den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 in der Höhe unverändert. Sie unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall und müssen angepasst werden. Die Reform der Pflegeversicherung soll den Grundsatz"ambulant vor stationär" stärken, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen unterstützen sowie die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausrichten. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden. Reform der Pflegeversicherung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU u. SPD vom 11. November 2005 Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme 1. Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung – Gesetzesvorlage bis Sommer 2006! 2. Verbesserungen auf der Leistungsseite Auch in dem Reformpapier der Koalition vom 19.06.07, das von der Bundesgesundheitsministerin auf der Bundespressekonferenz am 19.06.07 vorgestellt wurde, wird an dieser Aussage festgehalten. Integrierte wohnortnahe Versorgung und Pflegestützpunkte – Anschubfinanzierung für 2 Jahre – Je Stützpunkt je 20.000 Einw. 15.000€ Fallmanagement: – bis zu 100 Pflegebedürftige und Angehörige je Fallmanager(in) Mit dem Ziel, wohnortnah die Angebote für Pflegebedürftige besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen sowie aus einer Hand anzubieten, werden quartiersbezogene Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen gebildet. Diese werden mit einem neuen Vertragstyp"Integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung" realisiert, der zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern geschlossen werden kann. Es wird eine Anschubunterstützung für die Pflegestützpunkte von der Pflegeversicherung für 2 Jahre gewährt. Bei einer Förderung von durchschnittlich einem Stützpunkt je 20.000 Einwohner mit 15.000€ würden Kosten von rd. 60 Mio.€ entstehen. Fallmanagement Die Pflegekassen werden verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten ein Fallmanagement(etwa im Rahmen der „In Würde alt werden“ 22. September 2007 8 Pflegestützpunkte) anzubieten, welches die zielgerichtete Unterstützung des Einzelnen gewährleistet und für eine Anpassung des Versorgungsarrangements an veränderte Bedarfe sorgt. Ein(e) Fallmanager(in) soll künftig Ansprechpartner(in) für jeweils bis zu 100 pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sein. Bei 2,13 Mio. Pflegebedürftige müssten rein rechnerisch 21.300 Fallmanager installiert werden. Einzelpflegekräfte Pflegekassen sollen leichter Verträge mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation schließen können. Damit kann ambulante Pflege künftig individueller und bedarfsgerechter – persönlicher – erbracht werden. Die Pflegekassen haben nicht nur für die notwendige Qualität sondern auch dafür zu sorgen, dass die Zahl der Einzelpflegekräfte in einem angemessenen Verhältnis zu dem vorhandenen Leistungsangebot steht. – Anreize schaffen, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Haushalt als„Arbeitgeber“ zu fördern(z.B. Steuervorteile) Qualifizierung und Abbau von Schwarzarbeit Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen müssen bezahlbar sein und dürfen keinen Anreiz für Schwarzarbeit bieten. Der im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik diskutierte Vorschlag, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Haushalt als Auftraggeber bis zu einer bestimmten Lohnhöhe durch Steuergutschriften bis zur Höhe der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge staatlich zu fördern, dürfte auch im Bereich der Betreuung pflegebedürftiger Menschen viele neue legale Beschäftigungschancen eröffnen. Dazu müssen passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Anhebung der Sachleistungsbeträge Der Leistungsbetrag für ambulante Sachleistungsbezieher der Pflegestufe III Härtefall- in Höhe von€ 1.918,00 bleibt unverändert! ambulant Bisher 2008 2010 2012 € Stufe I 384 420 450 450 Stufe II 921 980 1040 1100 Stufe III 1432 1470 1510 1550 Stationär Stufe I Stufe II Stufe III Härtefälle Bisher € 1023 1279 1432 1688 2008 1023 1279 1470 1750 2010 2012 1023 1279 1510 1825 1023 1279 1550 1918 Anhebung des Pflegegeldes Stufe I Stufe II Stufe III Bisher€ 205 410 665 2008 215 420 675 2010 225 430 685 2012 235 440 700 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 9 Dynamisierung der Leistung Die Leistungen sollen künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. Da die bisherigen Leistungsbeträge ab 2008 stufenweise angehoben werden, beginnt die entsprechende Dynamisierung erstmals 2015, drei Jahre nach Abschluss der Anhebung. Ob und inwieweit eine Dynamisierung entsprechend der Preissteigerungsrate in der Folgezeit geboten ist, wird danach alle 3 Jahre geprüft. Die Höhe der Anpassung wird von der Bundesregierung ggf. per Rechtsverordnung in Anlehnung an die Inflationsentwicklung in den letzten 3 Jahren festgelegt. Dabei soll der Anstieg nicht höher sein als die Bruttoentwicklung im selben Zeitraum. Verbesserungen für Demenzkranke – Demenz ist eine der häufigsten psychiatrischen Erkrankungen im höheren Alter – Sie stellt gleichzeitig eine der bedeutendsten Entstehungsursachen von Pflegebedürftigkeit dar – Die Gruppe der dementiell Erkrankten wächst stärker als die„übrigen Pflegebedürftigen“ Anzahl der Demenzerkrankten – 2006 schätzungsweise 1 Mio. mittelschwer bis schwer Demenz erkrankte Problem: Allgemeine Betreuung/ Beaufsichtigung wurde durch die Pflegeversicherung bisher nicht abgedeckt Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 460,-€ pro Jahr bis zu 2400,-€ pro Jahr (2 Stufen) Für die Pflegebedürftigen der Stufen I bis III mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf soll der zusätzliche Betreuungsbetrag von bisher 460 Euro jährlich deutlich aufgestockt werden. Vorgesehen ist ein Leistungsbetrag von bis zu 2400€ jährlich. Der zusätzliche Leistungsbetrag wird in unterschiedlicher Höhe(2 Stufen) entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwands geleistet. Neu ist, dass auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar noch keinen erheblichen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf haben(Pflegestufe 0), diesen Betrag auch erhalten können. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 10 Integrierte Versorgung und Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Pflegebereich Facharzt Hausarzt Pflegedienst Pflegeheim Patient Wundmanager Klinik Sanitätshaus Zum ersten Mal besteht die Möglichkeit die Versorgung der Pflegebedürftigen, die Leistungen der KV und PV bedürfen, mit Hilfe der integrierten Versorgung zu optimieren. Die Pflegekassen und die im SGB XI zugelassenen Einrichtungen haben zukünftig die Möglichkeit sich an der Integrierten Versorgung zu beteiligen. Pflegezeit – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf un-bezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate mit Rückkehrmöglichkeit – Arbeitnehmer erhalten Anspruch auf eine kurzfristige unbezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen(ggf. Lösung analog„Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“) Bei Pflege durch Angehörige wird für die Dauer von 6 Monaten ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit(Pflegezeit) eingeführt. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden. Die notwendige soziale Absicherung in der Rentenversicherung ist nach geltendem Recht gewährleistet. Wo keine anderweitige Absicherung(insbesondere Familienmitversicherung) besteht, gewährt die Pflegeversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hinsichtlich der Rahmenfristen, Wartezeiten etc. in der Arbeitslosenversicherung gilt für die Pflegezeit die gleiche Rechtslage wie bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Die Einführung der Pflegezeit ist für die Pflegeversicherung in etwa kostenneutral. Da Pflegebedürftigkeit auch sehr kurzfristig auftreten kann, sollte für diese Fälle für Angehörige ebenfalls ein kurzfristiger Freistellungsanspruch von der Arbeit(unbezahlt) von bis zu 10 Tagen geschaffen werden. Es wird geprüft, für diese Fälle nach dem Muster des kurzzeitigen Krankengeldanspruches(für max. 10 Tage) für Eltern bei Erkrankung von Kindern eine vergleichbare Finanzierung zu schaffen. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 11 Stärkung bürgerschaftlichem Engagement – Erweiterung der Fördermittel um 5 Mio. Euro für niedrigschwellige Betreuungsangebote – Einbindung von bürgerschaftlich Engagierten in vernetzten Versorgungsangeboten auf kommunaler Ebene – Erarbeitung von Empfehlungen, um engagierten Bürgern die Beteiligung an Versorgungssystemen zu vereinfachen Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements Die Pflegekassen werden verpflichtet, gemeinsam mit den Ländern und den übrigen Vertragspartnern darauf hinzuwirken, dass bürgerschaftlich Engagierte noch besser in vernetzte Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie z.B. in Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise und Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen eingebunden werden. Aufwendungen, die z.B. für die vorbereitende und begleitende Schulung der bürgerschaftlich-engagierten Helfer oder für die Organisation und Planung dieser Einsätze entstehen, können in den Vergütungsverträgen angemessen berücksichtigt werden. Die Fördermittel für niedrigschwellige Betreuungsangebote werden um 5 Mio. EURO erweitert auf 15 Mio. EURO. Ausbau der Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich – Die Prüfberichte des MDK werden in verständlicher Sprache aufbereitet und veröffentlicht. – Damit wird Transparenz hinsichtlich der qualitativen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen für den Bürger geschaffen. Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha – Förderung der Anstrengungen von stationären Pflegeeinrichtungen, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation qualitativ gute Pflege zu bieten und- soweit möglich- Verbesserungen im Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erzielen bzw. Verschlechterungen zu vermeiden. – Gelingt eine niedrigere Pflegeeinstufung kann einmalig ein Betrag von€ 1.536,- gezahlt werden Mit finanziellen Anreizen sollen Anstrengungen von stationären Pflegeeinrichtungen gefördert werden, mit aktivierender Pflege und Rehabilitation qualitativ gute Pflege zu bieten und- soweit möglich Verbesserungen im Gesundheitszustand „In Würde alt werden“ 22. September 2007 12 der Pflegebedürftigen zu erzielen bzw. Verschlechterungen zu vermeiden. Pflegeheime, denen es durch verstärkte aktivierende und rehabilitative Bemühungen gelingt, Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe einzustufen, erhalten einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von einheitlich 1.536€. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen den Leistungsbeträgen der Pflegestufe II und der Pflegestufe I, der sich innerhalb eines halben Jahres ergibt. Die Krankenversicherung erstattet der Pflegeversicherung den Betrag in Höhe von 1.536€ für diejenigen pflegebedürftigen Menschen, für die innerhalb von 6 Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind. Abbau von problemen Schnittstellen– Abbau von Schnittstellenproblemen – Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung – Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten PPV Schon mit der Gesundheitsreform wurden mehrere wichtige Schnittstellenprobleme gelöst(z.B. Erweiterung der Integrierten Versorgung, Erweiterung des Begriffs der Häuslichkeit, Präzisierung des Hilfsmittelanspruchs). Weiterer Bedarf besteht in folgenden Bereichen: Die Pflegekassen sollen darauf hinwirken, dass stationäre Pflegeeinrichtungen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten eingehen oder eigene Heimärzte einstellen. Die Schnittstellenprobleme zwischen dem SGB XI und dem Heimrecht sollen gelöst werden. Die Krankenhäuser haben in ihrem Versorgungsmanagement den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, zur Rehabilitation oder Pflege zu gewährleisten. Die Durchführung erfolgt durch hierfür qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte. Die Pflegekassen wirken daran mit. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung Durch verschiedene Maßnahmen sollen die Wirtschaftlichkeit der Pflegeversicherung im Interesse der Pflegebedürftigen verbessert und die Pflegekräfte sowie die Einrichtungen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Für den Bereich der Pflegeheime werden flexible Personalschlüssel eingeführt. Sie sind nach den Notwendigkeiten der Qualität, des Bedarfs der Pflegeheimbewohner und der Wirtschaftlichkeit von den Pflegesatzparteien zu vereinbaren. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten PflegePflichtversicherung. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 13 Die Pflegekassen erhalten wie im Bereich der GKV die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Die Portabilität der individuellen Altersrückstellungen und soziale Regelungen zur Tragung der Beiträge bei niedrigen Einkommen analog zum Basistarif in der PKV werden auch für den Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung eingeführt. Förderung alternativer Wohnformen Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohneinrichtungen sollen die dort erbrachten Betreuungsleistungen flexibler in Anspruch nehmen und diese Leistungen allein oder mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam abrufen(„poolen“) können. Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes – Nationale und internationale Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und den dabei verwendeten Pflegebegriffen – Entwicklung eines neuen praktikableren, standardisierten, allgemein anerkannten Begutachtungsverfahren – Überprüfung des Begutachtungsverfahren von unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen auf Validität und Verlässlichkeit Seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung ist die Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs umstritten. Für viele greift er zu kurz, da in erster Linie der körperliche Hilfebedarf Berücksichtigung findet. Nunmehr soll intensiv untersucht werden, ob eine Anpassung an die tatsächlich bestehenden Bedürfnisse der Pflegebedürftigen notwendig ist. Zu diesem Zweck hat sich bereits ein vom BMG eingesetzter Beirat konstituiert, der für das Ministerium Entscheidungsgrundlagen erarbeiten soll, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann. Die Arbeit des Beirates greift inhaltlich wie zeitlich über die Vorbereitung der kommenden Pflegereform hinaus. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt. Zum Begutachtungsverfahren haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in Abstimmung mit dem Beirat und dem BMG Anfang November 2006 ein umfangreiches Modellprojekt begonnen. Dieses umfasst eine Vor- und zwei Hauptphasen. In der Vorphase wird eine umfassende nationale und internationale Analyse und Bewertung zu BegutachtungsInstrumenten und dabei angewendeten Pflegebegriffen vorgenommen. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 14 Gegenstand dieser Phase ist auch die Frage, welche Alternativen es zur zeitlichen Bemessung von Pflegebedarfen gibt. Diese Projektphase wurde Ende Februar 2007 abgeschlossen. In der sich anschließenden ersten Hauptphase wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse ein neues praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Begutachtungsverfahren erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren dient der Feststellung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe. In der zweiten Hauptphase wird das neue Begutachtungsverfahren von unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen auf seine Validität und Verlässlichkeit sowie die Praktikabilität hin überprüft. Der Beirat wird diesen Prozess aktiv begleiten und eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs aussprechen. Die Arbeiten sollen am 30.11.2008 beendet sein. Zwölf Thesen der BARMER für eine umfassende Pflegereform(I) – Bekenntnis zur Pflegeversicherung als zentraler Baustein der sozialen Sicherung – Dynamisierung der Leistungen – Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung – Rehabilitation für Pflegebedürftige muss Leistung der Pflegeversicherung werden – Aktivierende Pflege muss gefördert werden – Der Grundsatz„ambulant vor stationär“ muss gestärkt werden Zwölf Thesen der BARMER für eine umfassende Pflegereform (II) – Förderung alternativer Wohnformen – Anerkennung für besonderen Hilfeund Betreuungsbedarf – Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes – Klärung der Kostenfrage bei Einbeziehung der Pflege in die integrierte Versorgung – Einführung einer Pflegezeit – Praktische Unterstützung pflegender Angehöriger A NTWORTEN FÜR EINE ALTERNDE G ESELLSCHAFT 7. Pflegequalität und Pflegepersonal – Anmerkungen zu strukturellen Problemen in der Altenhilfe Wilhelm Schmidt Bundesvorsitzender der AWO Hannover, 22. September 2007 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 2 1. Einleitung Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland auf Pflege und Betreuung durch Angehörige oder beruflich Pflegende angewiesen. Sie erhalten Leistungen der Pflegeversicherung. Eine Million Pflegebedürftige nehmen die Möglichkeit des Pflegegeldes in Anspruch und werden von Angehörigen versorgt. Ein Hilfebedarf besteht aber bei einer weitaus größeren Gruppe von Menschen. Etwa weitere drei Millionen benötigen insbesondere hauswirtschaftliche Unterstützung. Der pflegebedürftigen Person den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen, setzt ein familiäres und privates Netzwerk voraus. Bei einer Berufstätigkeit von Angehörigen ist die familiäre Pflegeverpflichtung mit der eigenen Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen. Die vom Arbeitsmarkt gestellten Flexibilitäts- und Mobilitätsanforderungen sind mit einer Pflegeverpflichtung jedoch schwer vereinbar. Schon heute sind ca. 40% der privaten Pflegepersonen berufstätig. Häufig besteht eine Dreifachbelastung durch Berufstätigkeit, Familie und Pflegeverpflichtung. Für ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und für rund 15% der Männer verbinden sich mit der Bereitschaft zur Versorgung von Angehörigen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit oder sogar deren Aufgabe. 2. Beschäftigung von osteuropäischen Pflegekräften in Privathaushalten – Angehörigenpflege nicht möglich – Wunsch der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit – Wunsch nach Individualität in der Versorgung Eine illegale Pflegehilfe kostet monatlich im Durchschnitt 500 EUR bis 800 EUR plus Kost und Logis. Für eine 24-StundenBetreuung durch hiesige Pflegedienste muss der Pflegebedürftige durchschnittlich 3.000 bis 5.000 EUR monatlich aufbringen – für die meisten unerschwinglich, zumal eine eventuell zusätzlich notwendige Behandlungspflege durch die 24-StundenKräfte im Regelfall nicht abgedeckt ist. Fakt ist: Angebot und Nachfrage rauschen in der Pflege aneinander vorbei. Der zigtausendfache Bedarf an einer bezahlbaren Rund-um-die-Uhr-Pflege zeigt, was sich ändern müsste. Pflegeleistungen sind nicht marktfähig – ebenso wenig wie der aber immerhin hoch subventionierte Kohleabbau in diesem Land. Aber das ist ein anderes Thema. Oder doch nicht? Das Modell der Rund-um-die-UhrBetreuung ist nicht neu. Es wurde bereits in den 70er Jahren für schwerstbehinderte Menschen entwickelt. Dieses Versorgungsangebot wurde damals möglich durch den für die Pflegebedürftigen kostengünstigen Einsatz von Zivildienst „In Würde alt werden“ 22. September 2007 3 leistenden im Rahmen der sog. Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung. Dieses Versorgungsangebot steht schwerstbehinderten Menschen nicht mehr selbstverständlich zur Verfügung, seit Zivildienstleistende nicht mehr in ausreichender Zahl gewonnen werden können. Der Einsatz anderer ungelernter Kräfte im sog. Arbeitgebermodell verteuert die Versorgung derart, dass in jedem Einzelfall um den Vorrang ambulant vor stationär gerungen werden muss. Mitunter kann eine kostengünstigere Heimunterbringung nicht abgewendet werden. 3. Qualitätsaspekte der Rundum-die-Uhr-Versorgung In der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und im sog. Arbeitgebermodell verstehen sich die pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen selbst als Experten ihrer Situation, die ihre Helferinnen und Helfer anlernen. Diese Voraussetzung dürfte in der Altenpflege kaum einmal erfüllt sein. Insbesondere können Demenzkranke nicht die Verantwortung für ihre eigene Versorgung übernehmen. Gleichwohl gilt auch hier für eine gute Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, dass lediglich eine Schulung am Einzelfall für den Einzelfall benötigt wird. Dies kann z.B. durch Angehörige in einer Weise sichergestellt werden, dass die Pflege nicht schlechter erbracht wird als durch Angehörige selbst. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz müssen bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld Pflicht-Beratungsbesuche zur Sicherung der Qualität häuslicher Pflege abgerufen werden. Die Pflegequalität wird durch den Aspekt Legalität/Illegalität nicht beeinflusst. Soweit Fachpersonal aus osteuropäischen Ländern in der illegalen Versorgung tätig wird, ist sogar eine qualitativ hochwertigere Pflege an die Illegalität gekoppelt. Besondere Qualitätsaspekte in der Rundum-die-Uhr-Versorgung sind: – Wer 24 Stunden Pflege benötigt, fühlt sich besser versorgt von einer hilfsbereiten Person, die 24 Stunden da ist, als von einer besonders qualifizierten Fachkraft, die lediglich für einzelne definierte Einsätze kommt. – Die Kontinuität der Versorgung kann emotional stabilisierend auf die pflegebedürftige Person wirken. – Das tägliche Zusammensein über viele Stunden führt dazu, dass die Pflegekraft Verhaltensweisen und Reaktionen der pflegebedürftigen Person genau kennt und infolgedessen Veränderungen Verschlechterungen im Zustand frühzeitig wahrnimmt und ggf. benötigte Hilfe rechtzeitig herbeirufen kann. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 4 Bei Pflegebedarf Rund-um-die-Uhr werden monatlich 720 Stunden Pflegeleistungen benötigt. Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege je nach Pflegestufe mit Pflegegeld in Höhe von 205, 410 oder 665 EUR. Wenn Leistungen eines von den Pflegekassen zugelassenen ambulanten Dienstes abgerufen werden, besteht ein Anspruch auf 384, 921 oder 1.432 EUR. Bei stationärer Pflege werden 1.023, 1.279 oder 1.432 EUR von der Pflegekasse übernommen. In diesen Rahmenbedingungen liegen die Gründe für eine Nachfrage nach kostengünstiger Schwarzarbeit bei häuslicher Pflege. Preise hiesiger Pflegedienste für eine Rundum-die-Uhr-Betreuung von 3.000 bis 5.000 EUR erfordern erhebliche Zuzahlungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst dann, wenn Pflege-Sachleistungen gewährt werden. 4. Vorschläge zur Problemlösung Vorschläge zur Problemlösung müssen vorrangig die finanziellen Rahmenbedingungen verändern, denn in ihnen liegen die Gründe für Entscheidungen zu kostengünstigen Versorgungen über illegale Pflegekräfte und Schwarzarbeit. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind nicht in der Lage eine 24-Stunden Betreuung zu einem für viele Pflegebedürftige und deren Familien bezahlbaren PreisLeistungsverhältnis anzubieten. Haushaltshilfen-/Pflegepersonen sind- und werden es auch bleiben- konkurrenzlos billig. Es gibt aber Angebote von Pflegeeinrichtungen, welche Familien bei ihrer Pflegeverpflichtung unterstützen können. Sie gewährleisten zwar keine 24-Stunden Betreuung. Diese ist aber auch nicht immer zwingend erforderlich. Niedrigschwelliege pflegeergänzende Angebote der Pflegedienste oder das auch individuell nutzbare Angebot einer Tagespflege sind Möglichkeiten der Unterstützung. Diese werden aber zu selten genutzt. Hier benötigen wir einen Ausbau und eine bessere Vernetzung mit anderen Altenhilfeangeboten. Außerdem benötigen wir – eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung bei Inanspruchnahme ambulanter PflegeSachleistungen(bei einer Angleichung der Leistungsbeträge für die ambulante und stationäre Pflege). – Die Gewährung der Pflegesachleistung sollte nicht auf die Inanspruchnahme von grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen – gem. definierten Leistungskomplexen – eingeschränkt bleiben. – Eine staatliche Subventionierung von Pflegeleistungen kann eine Reduzierung derzeitiger Pflegepreise und damit eine bessere Akzeptanz am Markt bewirken. Entsprechende Subventionierungen, wie z.B. Länderförderungen für ambulante Pflegedienste, wurden nach Einführung der Pflegeversicherung abgeschafft. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 5 – Die Fachdiskussion zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung muss stärker als bisher die Nutzerperspektive in den Fokus stellen. Für Menschen mit Rund-um-die-UhrPflegebedarf sind Pflegequalität und Pflegezeit untrennbar verknüpft. Sie haben wenig Verständnis für weit reichende Festlegungen zur Strukturqualität, wie z.B. Qualifikation und Weiterbildung der Pflegekräfte, die sich unmittelbar auf die Pflegepreise auswirken. 5. Pflegepersonal Im deutschen Pflegesystem herrschen nach Ansicht von Betroffenen- Patienten, Angehörige und Beschäftigte- eklatante Missstände: 65 Prozent derjenigen, die ein Familienmitglied pflegen, fühlen sich von Staat und Gesellschaft im Stich gelassen. Das ergab die TNS Emnid-Studie zur "Pflegesituation in Deutschland" im Auftrag der Marseille-Kliniken. Insbesondere die Menschen ab 50 Jahren sind unzufrieden mit Qualität und Professionalität von Pflegeleistungen: Mehr als jeder zweite kritisiert die aktuelle Situation. Lediglich 53 Prozent sind mit der Betreuung, 52 Prozent mit dem Ausbildungsstand des Personals und nur 46 Prozent der Befragten sind mit der Pflegequalität allgemein zufrieden. Auf der anderen Seite steht das Pflegepersonal. Dauerstress, Überstunden, Fehlbelastungen führen zu steigenden Ausfallzeiten, Fluktuation, vorzeitigen Berufsausstiegen und Frühverrentungen, die deutlich über dem Durchschnitt der gesamten Bevölkerung liegen. Bereits die europäische NEXT-Studie hatte ermittelt, dass Pflegeberufe zu den potenziellen "Aussteigerberufen" zählen. Jeder fünfte Beschäftigte denkt laut dieser Studie über einen vorzeitigen Berufsaustritt nach. Die Zahl der fehlenden Pflegefachkräfte wird derzeit auf rund 42.000 beziffert. Es ist also höchste Zeit, – alle Anstrengungen zu unternehmen, um alle noch vorhandenen Barrieren für die Ausbildung zu beseitigen. – den Beruf so attraktiv zu machen, dass er konkurrenzfähig wird mit den anderen Berufen – nicht nur des Sozial- und Gesundheitswesens! – attraktive, kluge und flexible Aufstiegswege bzw. Berufswegplanungen zu ermöglichen. – die strukturellen Voraussetzungen im Arbeitsalltag zu schaffen, damit offensive Personalentwicklungsstrategien möglich werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es ein schwieriges Unterfangen ist/sein wird, eine ausreichende Zahl von Menschen für das Arbeitsfeld zu gewinnen. Künftig wird eine Vielzahl von Institutionen um geeignete Bewerber miteinander konkurrieren. Allein für den Beschäftigungssektor Sozial- und Gesundheitswesen sind dies neben den Fachhochschulen für Soziale Arbeit sowie Pflegemanagement,-wissenschaft und –pädagogik die Berufsfelder der Medizin- „In Würde alt werden“ 22. September 2007 6 Technik, Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie, Kinder- und Jugendhilfe, Heilpädagogik usf.; abgesehen von dem übrigen Strauß möglicher beruflicher Orientierungen. Auch wenn dies in einer Zeit von fehlenden Ausbildungsplätzen sehr unwahrscheinlich klingt: Jede Institution, ob Ausbildung oder Praxis, wird versuchen, ihren Bewerberpool durch attraktive Angebote zu sichern. Die Altenhilfe kann es sich in keinem Fall leisten, ihr schlechtes Image in punkto Arbeitsbedingungen zu behalten! Werden nicht jetzt die zahlreichen vorhandenen Barrieren für Einstieg und Verbleib in der Pflege weggeräumt, ist ein quantitativer und qualitativer Pflegenotstand wahrscheinlich, der über das bereits befürchtete Maß hinaus geht. Aktuelle Studien geben immer wieder das gleiche Bild ab- die häufigsten Gründe, die bei einem Ausstieg aus dem Beruf eine Rolle spielen, sind: – die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, – als mangelhaft angesehene Aufstiegs-, Karriere- und Qualifizierungsmöglichkeiten sowie – hierarchisches Führungsverhalten. Es gehen die Jüngeren und die besser Qualifizierten. Die Lösung der Probleme hängt unmittelbar von einer ausreichenden Personalausstattung ab, die für eine wirklich realisierbare Berufswegplanung und Personalentwicklung Voraussetzung ist. Solange – Arbeitsbelastung zu erhöhtem Krankenstand führt und dieser zu erhöhter Arbeitsbelastung durch Vertretung und Verdichtung der Arbeit, – dadurch die Gestaltung flexibler Arbeitszeiten bzw. von Arbeitszeitkonten an Kapazitätsgrenzen stößt, – Qualifizierungsanstrengungen extern und intern sowie am Arbeitsplatz nicht wirklich fokussiert und in den Betrieb rückgekoppelt werden können, bleibt – die Berufsausübung im Dauerkonflikt mit Familienplanung, – berufliche Weiterentwicklung nicht konkret plan- und umsetzbar, – erworbenes Wissen und vorhandene Kompetenzen für die Qualität der Pflege nur zu einem Teil genutzt. Gegenwärtig gibt es eine Summe von Gründen, dem Beruf den Rücken zu kehren! Drastisch weniger Gründe sprechen für den Verbleib. – das fachliche Know-how für die Entwicklung der Angebote und Dienste, – die Investitionen in Ausbildung, – die getätigten Investitionen in Personalentwicklung(Weiterbildung usf.). Die Folgekosten sind hoch. Verloren gehen: „In Würde alt werden“ 22. September 2007 7 Personalkosten machen den Löwenanteil der Kosten für die Dienste am Menschen aus. Wir leisten uns derzeit einen weder ökonomisch noch strategisch verantwortlichen Umgang mit dieser kostbarsten Ressource. Bereits in der Ausbildung wird dieses Dilemma sichtbar. Einsteiger treffen in der Praxis zu 20% auf Fachkräfte, die einen Ausstieg erwägen. Eine wenig motivierende Ausgangsposition für die Sozialisation in den Beruf. Ganz davon abgesehen, dass es darüber hinaus zahlreiche Barrieren gibt, z. B. überhaupt einen Ausbildungsplatz in der Pflege zu erhalten. Zwei zentrale Probleme sind strategisch zur Abwendung eines anwachsenden Fachkräftenotstandes zu lösen: (I) Die Strukturbedingungen der Ausbildung in den Pflegefachberufen sind den ansonsten üblichen Standards beruflicher Bildung anzupassen. (II) Personalentwicklung muss realisiert werden und strukturell realisierbar sein. 6. Lösungsvorschläge – Personalgewinnung in der Pflege gerät in Folge des demografischen Wandels zweifach unter Druck. Es wird um 20% weniger Bewerber/ Schulabgänger geben und u.U. eine Verdoppelung des Bedarfs. Und das unter den Bedingungen, dass jetzt schon ca. 42.000 Fachkräfte fehlen. – Personalgewinnung in der Pflege gerät in Folge des demografischen Wandels zweifach unter Druck. Es wird um 20% weniger Bewerber/ Schulabgänger geben und u.U. eine Verdoppelung des Bedarfs. Und das unter den Bedingungen, dass jetzt schon ca. 42.000 Fachkräfte fehlen. – Die Probleme sind größtenteils hausgemacht. Durch die strukturelle Einordnung und finanzielle Absicherung der Ausbildungsstätten – wobei die Probleme je nach Ausbildungsberuf differieren – sowie durch Vergütungsstrukturen in der Praxis findet weniger Ausbildung statt, als Bewerber zur Verfügung stehen. Erforderlich ist: – Die Schulfinanzierung und – standards den der öffentlichen Schulen gleichzustellen. – Jede Form von Budgetierung von Ausbildungsplätzen abzuschaffen. – Barrieren in der Finanzierung der Ausbildungsvergütung zu beseitigen, damit sämtliche Tätigkeitsfelder – insbesondere auch der ambulante Sektor – sich umfangreich an Ausbildung beteiligen kann. – Die Möglichkeiten berufsbegleitender Ausbildung auszubauen. – Die Finanzierung 3jähriger Umschulungen zu erhalten. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 8 – Bereits in der Ausbildung treffen Schüler/innen zu 20% auf Pflegefachkräfte, die sich mit Ausstiegsgedanken beschäftigen, d.h. sich auf dem Wege der inneren Kündigung befinden. In der beruflichen Realität leiden Pflegefachkräfte an multiplen Unvereinbarkeiten von für den Beruf Erlerntem und in der Praxis Machbaren, – Familie und Beruf, – gewünschter Berufswegplanung und angebotenen Wegen, – Gestaltungswünschen und vorhandenen Hierarchien. – Personalentwicklung braucht die Option, Angebote in Form von Arbeitszeitkonten, flexiblen lebensplanungsfreundlichen Dienstplänen machen zu können. – Die notwendige Personalentwicklung kommt unter der Bedingung von ca. 15% unter dem Bedarf liegenden Personalschlüsseln und der daraus resultierenden Arbeitsverdichtung zu kurz. – Personalentwicklung muss offensiv in Aus- und Weiterbildung investieren, um jenseits drohender bzw. schon vorhandener quantitiver Pflegenotstände, nicht auch noch qualitative Probleme für die Einrichtungen und Dienste zu erzeugen. Mangelnde berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Spielräume führen zu Fluktuation und Ausstieg aus dem Beruf. – Dem ist durch eine Qualifizierungsoffensive zunächst der verschiedenen Leitungsebenen in der Pflege entgegen zu wirken. Bekanntlich steigen diejenigen aus, die über Wahlmöglichkeiten verfügen. Diese Mitarbeiter müssen unbedingt für die Tätigkeitsfelder gehalten, d. h. durch attraktive Aufgaben und Entlohnungen gewonnen werden. – Dringend muss die durch einschlägige Gesetze und Verordnungen erzeugte Überfrachtung der Pflegetätigkeiten mit bürokratischen Aufgaben auf einen angemessenes Umfang zurückgeschraubt werden. Die Aufgaben müssen wieder auf die Gewährleistung der Pflege und Betreuung des Menschen fokussiert werden. Die Verständigung hierüber sollte schnell erfolgen. – Weiterbildung, Fortbildung und Studium müssen reale Aufstiegs- und Gestaltungsoptionen bzw. berufliche Chancen bieten. – Lernen muss als lebenslanges Lernen beruflich planbar sein. Dafür braucht es klare Weiterbildungsprofile und Abschlüsse, die als Gesamtes bzw. in Modulen, dezidierte neue berufliche Optionen mit sich bringen. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 9 – Es ist eine Qualifizierungssystematik für das Sozial- und Gesundheitswesen erforderlich, die dem European Credit Transfer System(ECTS) folgt. So können erworbene berufliche Qualifikationen anerkannt und für die Berufswegplanung brauchbar gemacht werden. Dass sie an einer anderen Institutionen erworben wurden darf nicht zu einer formalen Entwertung führen. Kumulative Abschlüsse müssen möglich sein. – Kampagnen zur Gewinnung von Pflegefachkräften sind nur dann von Wert, wenn zuvor die strukturellen Barrieren für den Einstieg und den Verbleib im Beruf ausgeräumt sind und ein attraktives und individuell gestaltbares System lebenslanger Qualifizierung mit Optionen beruflicher Veränderung im Beruf geschaffen ist. 8. Biblisch theologische Betrachtung „Alter ist kein Unglück“ Landesbischof Dr. Friedrich Weber der Braunschweigischen ev.-luth. Landeskirche Hannover, 22.September 2007 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 2 Die Situation „In Deutschland ist inzwischen jeder Vierte älter als sechzig Jahre. Und alle reden über alte Menschen: Die einen beklagen die Vergreisung der Gesellschaft, die anderen verklären Alte zu jung gebliebenen Trendsettern.“ Mit diesen Worten macht die ZEIT ein Leben-Spezial zum Thema„Die Welt der Alten“ auf. Dass dieses Thema allgegenwärtig ist, lässt sich polykausal begründen: Die demographischen Entwicklungen sind dabei nur ein Aspekt des Themas, das von der Infragestellung der Alterssicherungssysteme bis hin zur Gestaltung dieser nachberuflichen Lebensphase reicht. Neben der niedrigen Geburtenrate ist außerdem die deutlich gestiegene Lebenserwartung der Menschen infolge der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen 1 und des medizinischen Fortschrittes von immenser Bedeutung, denn diese führt einerseits zur Veränderung der Relation zwischen Erwerbstätigen und Rentenbeziehern und eröffnet andererseits eine Lebensphase, die es früher so nicht gegeben hat. Neun von zehn Senioren haben noch immer ausgeprägte Lebensziele 2 , ja man könnte die Zeit gesunden Alters schon beinahe als erfüllte Utopie im Sinne frei entfalteter 1 Den Mönchen gelang es im Mittelalter durch geregelte Nahrungsaufnahme, Befreiung vom Kriegsdienst und seelische Stabilität die Lebenserwartung, die damals im Durchschnitt bei 27 Jahren lag auf immerhin 35 Jahre zu erhöhen. 2 von Kuenheim, H., Wie man in Deutschland alt wird, in: Die Zeit Nr. 13/2004, Internetaufruf vom 20.3.2006 Individualität verstehen wie sie früher nur Mitgliedern der aristokratischen Oberschicht vergönnt gewesen ist. Aber entgegen allem, was Werbung heutzutage suggeriert, bedeutet Neuwerden im Alter kein Jungwerden. Gelungenes Altern setzt einen Lebensplan für die Phase nach dem Abschluss des Erwerbslebens voraus. Dass Altern kein Unglück ist, wird dennoch in manchen Ohren als trotzige Widerlegung des Verdachtes klingen, alt zu werden bedeute, abhängig, pflegebedürftig und nicht selten dement in Pflegeheimen vor sich hin zu dämmern. Dagegen stehen schon die reinen Tatsachen, welche Folgendes belegen: 1. Von den 80-84jährigen sind 8-15% mittelgradig bis schwer dement, also die übergroße Mehrheit nicht! 2. Von den über 84jährigen sind bei den Männern 23%, bei den Frauen 27% pflegebedürftig, das bedeutet im Umkehrschluss: Über 70% der über 85jährigen sind zu weitgehend selbständiger Lebensführung in der Lage! 3 Daraus folgt, dass die gesellschaftliche Bewertung der Kompetenzen alter und sogar hoch betagter Menschen in keiner Weise ihren realen Fähigkeiten entspricht. 3 Thomae, H., Alter, in: Evangelisches Soziallexikon, S.30ff „In Würde alt werden“ 22. September 2007 3 Um dieser Lebensphase gerecht zu werden – also, um die bloße Behauptung, dass Altern kein Unglück sei, mit Inhalt zu füllen –, möchte ich den Begriff zunächst definieren, dabei wird deutlich werden, dass je nachdem, wie man den Alterungsprozess beschreibt, sich Chancen oder Defizite eröffnen. Der Begriff des Alters Die Antike verstand das Alter als letzten Abschnitt menschlichen Lebens in seiner Ambivalenz von Verfall und Vollendung 4 und das Handlexikon für Evangelische Theologen definierte 1890 das Alter als die„späte, an Erfahrung, Urteil und Weisheit reiche, von den Jünglingen pietätvolle Achtung und Ehrerbietung fordernde oft schon körperliche Gebrechen mit sich bringende Lebenszeit.“ 5 Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann man mit der medizinischen-biologischen Erforschung des Alters. Von einer tatsächlichen Gerontologie kann man überhaupt erst nach 1945 sprechen. Aus medizinischer Sicht ist Altern ein Abbauprozess, der im Grunde schon in den ersten Lebenswochen durch Kalkablagerungen in den Blutgefäßen beginnt, die im Laufe des Lebens zum Abklingen von Erregungszuständen und Reaktionsfähigkeit infolge der sinkenden 4 Thomae, H., Alter, in: Evangelisches Soziallexikon, S.30ff 5 Handlexikon für Evangelische Theologen, Gotha 1890 Leitfähigkeit an den Synapsenenden führen(so genanntes Defizitmodell). Seinem genetischen Programm nach könnte ein Mensch aber 120 Jahre alt werden. Sozialpsychologisch betrachtet, ist das Alter gekennzeichnet durch eine Verringerung der Aktivitäten eines Menschen(Disengagement), tiefenpsychologisch kann man eine nachlassende Plastizität seelischer Vorgänge analysieren. 6 Unabhängig davon, wie man letztlich diesen Abschnitt menschlichen Lebens betrachtet, besteht in jedem Fall ein untrennbarer Zusammenhang von Altern und Sterben, der dazu führt, dass das Altern an sich immer wieder auch als Bedrohung empfunden wird. Überhaupt unterscheiden wir uns in unserer Kultur von anderen dadurch, dass die Vorstellung von Alter ein breites Assoziationsfeld jedweder Abhängigkeiten freisetzt und Angst erzeugt. Möglicherweise liegt das auch daran, dass in unserer Gesellschaft die materielle Fürsorge für alte Menschen alle anderen Bedürfnisse in dieser Lebensphase zu verdrängen scheint. Dabei ist es für das Wohlbefinden alter Menschen besonders wichtig als wertvolle Mitglieder der Gesellschaft geschätzt zu werden und sich nicht dauernd und ständig als Last fühlen zu müssen. Nichtsdestotrotz gilt es aber dringend im Auge zu behalten, dass infolge der gegenwärtigen Erwerbsbiographien und 6 Thilo, H.J., Alter, in: EKL, Bd.1, S. 110ff „In Würde alt werden“ 22. September 2007 4 vor allem der zunehmenden Langzeitarbeitslosigkeit das Problem der Altersarmut zunehmen wird. Alter als freundliche Lebenszeit erleben zu dürfen, darf nicht ein Privileg bestimmter Schichten werden! Für die Bewertung des Alters ist es interessant, dass von der Antike bis in das vorindustrielle Zeitalter die Achtung vor dem Alter groß war. Hohes Alter, mit dem sich Weisheit und Würde verbanden, wurde als Geschenk der Götter angesehen. Später- mit der Industrialisierung – trat an Stelle der Erfahrung das durch Techniken erlernbare und stetem Wandel unterworfene Wissen. Beharrlichkeit verlor an Wert. Analog sank die Achtung vor dem alten Menschen, dessen Fähigkeiten angesichts von Akkordarbeit und ständiger Leistungssteigerung abqualifiziert wurden. Heute stellen die Senioren die Mehrheit des Wahlvolkes. Unsere Zukunft liegt so nicht unwesentlich in ihrer Hand. Die biblische Überlieferung Die biblische Überlieferung ist geprägt von Achtung vor dem Alter. Dies legt nicht nur das vierte Gebot nahe:„Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren auf dass es dir wohl gehe und du lange lebest auf Erden.“(Dabei klingt neben der Würde des Alters auch der heute noch relevante Generationenvertrag an.) Im 3. Buch Mose Kap 19,32 heißt es:„Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott.“ Grundsätzlich versteht die Bibel Leben als Gottes Geschenk; dabei ist die mit der Schöpfung geschenkte Ebenbildlichkeit des Menschen nicht an eine bestimmte Lebensphase gebunden sondern stets Anspruch und Würde zugleich. Daraus resultiert für jeden Menschen, zur Freiheit und Mündigkeit berufen und auf Beziehung und Dialog angewiesen zu sein. Auch das biblische Doppelgebot der Liebe enthält keine Altersklausel, sondern gibt dem Menschen auf, sich selbst zu lieben und zu achten, ganz gleich wie weit ich mich von meinem Selbstbild entfernt habe. Andererseits eröffnet die Begegnung mit Gott immer neue Zeiten der Blüte und Fruchtbarkeit, von der auch die sehr Alten nicht ausgenommen sind (Sarah wird schwanger, Abraham bricht in den Süden auf). So vermittelt gerade das Alte Testament eine Vielzahl von Altersbildern und erzählt immer wieder von wichtigen Aufgaben, die Alte für alle übernehmen. Im Blick auf die theologische und seelsorgliche Bedeutung des Alters, sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass man auch davon ausgehen muss, dass je älter ein Mensch wird, desto größer ist auch seine Schuld, andere nicht genug geliebt zu haben(auch die eigene Erlösungsbedürftigkeit wird intensiver wahrgenommen). Dies ist vielleicht einer der zentralen Unterschiede zwischen alten und jungen Menschen(wenn man einmal „In Würde alt werden“ 22. September 2007 5 von der zunehmenden körperlichen Gebrechlichkeit absieht), denn letztere sind ja eben erst im Begriff Verantwortung zu übernehmen, während Alte mit dieser Verantwortung auch Schuld auf sich geladen haben. (Vergleiche zum Beispiel den 80-jährigen Hans Jochen Vogel, der heute von sich sagt, dass er sich seiner damaligen Argumentationen wegen als Mitverursacher des Todes von Hans Martin Schleyer fühlt. 7 ) Als Problem muss dabei aber wohl auch wahrgenommen werden, dass Rituale und Liturgien in unserer Kirche den alten Menschen oft nicht gerecht werden. So gibt es beinahe ausschließlich Übergangsrituale für das erste Lebensdrittel, Fürbitten nennen viel zu oft Alte und Kranke in einem Atemzug. Schließlich ist Altern ein Prozess der Befreiung von Sachzwängen, Zerstückelungen und Unterwerfungen. Unter Befreiung wird dabei das Freiwerden von Lasten verstanden, die dem älter werdenden Menschen von anderen Menschen oder der Gesellschaft auferlegt worden sind, derer sich ein Mensch aber im Laufe seines Lebens mangels Kraft oder Mut nicht zu entledigen vermochte. Befreiung zu sich selbst wäre dann der dem Alter gemäße und gegenläufige Prozess zur Infantilisierung. 8 Denn„was von Jüngeren oft in neidischer Verkennung als 7 Die Zeit, Nr. 13 vom 23.März 2006, S.67 8 Legatis, G., Gerontologie, in: TRE, Bd.12, S. 530ff Kritiklosigkeit oder Altersschwäche gebrandmarkt wird, ist in Wirklichkeit eben jene Freiheit des hohen Alters, die sich nicht scheut, alles Seiende so sein zu lassen, wie es ist“ 9 . Rainer Maria Rilke schreibt 1905 in einem seiner Briefe:„Ich glaube an das Alter lieber Freund, Arbeiten und Altwerden, das ist es, was das Leben von uns erwartet. Und dann eines Tages alt sein und noch lange nicht alles verstehen, nein, aber anfangen, aber lieben, aber ahnen, aber zusammenhängen mit Fernem und Unsagbarem, bis in die Sterne hinein.“ 10 Die Patientenverfügung Wichtig ist es allerdings auch am Lebensende, dann wenn Menschen die Hilfe anderer brauchen(Fürsorge und liebevollen Begeleitung, gute Pflege und Seelsorge), die Rechtssicherheit für Patienten, Angehörige und Ärzte zu verbessern. Obwohl wir wissen, dass es gerade an der Grenze zwischen Leben und Tod nicht vorrangig um Rechtsregelungen geht, die z.B. in der Frage der Fortsetzung oder des Abbruchs einer medizinischen Behandlungen allen Betroffenen und Beteiligten ein möglichst hohes Maß an „Sicherheit“ geben, ist es nötig solche zu haben. Aus diesem Grund spreche ich mich für eine gesetzliche Regelung von 9 Brocher, T. in: Leben im Alter, Praxishilfe für Kirchgemeinden und Diakonische Einrichtungen, Hannover 2003, S. 37 10 Leben im Alter, Praxishilfe für Kirchgemeinden und Diakonische Einrichtungen, Hannover 2003, S. 41 „In Würde alt werden“ 22. September 2007 6 Patientenverfügungen aus. Patienten, Angehörige und Ärzte brauchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende. Die Ziele einer solchen gesetzlichen Regelung sollten unter anderem sein, die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und die Reichweite von Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klären. Jedem Menschen muss ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden."Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen."(Eckpunkte des Rats der EKD) Aus dem Verbot, frei über menschliches Leben zu verfügen, folgt nicht die Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis. Die Tötung auf Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttötung sind ethisch unter allen Umständen unzulässig. Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn sind miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen. "Im Zweifel ist für das Leben zu entscheiden." Eine Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst werden, allerdings muss"auch die Änderung oder der Widerruf der getroffenen Festlegungen jederzeit und ohne Formzwänge möglich sein, um auf aktuelle Situationen reagieren zu können." Da eine Patientenverfügung fast immer auf Interpretation angewiesen ist, empfiehlt es sich, sie mit einer Vorsorgenden Vollmacht zu verknüpfen, in der ein Bevollmächtigter benannt wird. "Auf diese Weise ist in dem Gespräch über den mutmaßlichen Willen des nicht mehr äußerungsfähigen Menschen eine Person beteiligt, die sein besonderes Vertrauen genießt und mit allen Entscheidungsvollmachten ausgestattet ist." Hinsichtlich der Reichweite von Patientenverfügungen sollte auch bei Wachkoma-Patienten die Möglichkeit bestehen, eine Patientenverfügung, die eine Begrenzung der lebenserhaltenden Maßnahmen auf einen bestimmten Zeitraum vorsieht, als bindend anzusehen. "Wenn bei einem stabilen Wachkoma, das schon viele Monate andauert, zusätzliche, lebensgefährdende Erkrankungen(wie z.B. eine Lungenentzündung) auftreten, soll, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt, auf therapeutische Maßnahmen(wie etwa die Gabe von Antibiotika) verzichtet werden können." Umgekehrt kann das Instrument der Patientenverfügung auch als Festlegung genutzt werden, dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschränkt fortzusetzen sei. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 7 Ich schließe mit einem Zitat des Braunschweiger Chefarztes Dr. Rainer Prönneke, der als einer der ersten in seiner Klinik eine Palliativstation einrichtete: „Im Grenzbereich zwischen Leben, Tod und künstlicher Lebenserhaltung sind Irrtümer trotz Patientenverfügung in der einen oder anderen Richtung im Sinne einer Über- oder Unterbehandlung trotzdem nicht auszuschließen. Bedeutend ist das gemeinsame Bemühen um den besten, angemessenen Weg, ohne die Richtigkeit der Entscheidung überprüfen zu können. Dies führt zu einer demütigen Lebenshaltung.“ 11 Die"Eckpunkte des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patienteverfügungen" im Wortlaut: Eckpunkte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen 1. Allgemeine Erwägungen Patienten, Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte brauchen mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende. Deshalb sollte die "Patientenverfügung" gesetzlich geregelt werden. Die rechtliche Regelung dieses Bereichs darf allerdings nicht dazu führen, 11 Rainer Prönneke, Besser entscheiden- Die Patientenverfügung in Grenzsituationen, in: Friedrich Weber(Hg.), Beim Sterben helfen?, Hannover 2006, 49f dass die Gerichte jede Entscheidung über die Anwendung einer Patientenverfügung oder die Anwendung von Behandlungsbegrenzungen überprüfen. 2. Ziele einer gesetzlichen Regelung sollten sein: – die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit verbindlich zu regeln; – die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Patientenverfügungen festzulegen; – die Reichweite von Patientenverfügungen zu bestimmen; – die Rechtssicherheit bei der Umsetzung von Patientenverfügungen für Ärzte, Pflegende, Betreuer, Bevollmächtigte und Angehörige zu stärken; – die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten zu klären; – zu klären, in welchen Fällen die Vormundschaftsgerichte eingeschaltet werden müssen; – die Freiheit im Blick auf das Ausstellen einer Patientenverfügung zu wahren. 3. Patientenverfügungen: Patientenverfügungen haben es mit Tod und Sterben zu tun. Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern „In Würde alt werden“ 22. September 2007 8 dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen. Auch hier gilt es zu erkennen, wann was an der Zeit ist. Dazu kann die Erkenntnis gehören, dass auch dem Sterben seine Zeit gesetzt ist und es darauf ankommt, den Tod zuzulassen und seinem Kommen nichts mehr entgegen zu setzen. Diese Erkenntnis kann niemand stellvertretend für einen anderen haben. Jeder muss sie für sich selbst gewinnen und vor Gott verantworten. Dies kann auch einschließen, dass nicht alle medizinischen Mittel ausgeschöpft werden, wenn dadurch der Tod nur künstlich hinausgezögert würde. Aus dem Verbot, frei über menschliches Leben zu verfügen, folgt also keine Pflicht zur Leidensverlängerung um jeden Preis. Vielmehr sollte jedem Menschen ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden. 4. Patientenverfügungen: Patientenverfügungen müssen mit gesetzlichen und standesrechtlichen Regelungen vereinbar sein. Dies ist dann nicht der Fall, wenn um Tötung auf Verlangen oder um eine ärztliche Maßnahme gebeten wird, die mit dem Berufsethos des Arztes nicht vereinbar ist. Die Tötung auf Verlangen oder gar die vorsätzliche Tötung ohne Einwilligung des Patienten sowie die Beihilfe Selbsttötung sind ethisch unter Umständen unzulässig. zur allen 5. Rechtsprechung für Ärzte etc. Es ist davon auszugehen, dass die Ärzteschaft laut neueren Studien weitgehend uninformiert über die herrschende Rechtsprechung und deswegen im Unklaren darüber ist, welche Grenzziehungen zwischen Tötung auf Verlangen, Leidensminderung und Behandlungsbegrenzung bestehen. Dies liegt nicht zuletzt an der äußerst missverständlichen und z.T. irreführenden Begrifflichkeit in diesem Bereich. Deswegen sind Initiativen(wie vom Nationalen Ethikrat und dem Deutschen Juristentag 2006) zu unterstützen, die noch in der Christlichen Patientenverfügung gebrauchte Begrifflichkeit wie z.B."aktive Sterbehilfe" zugunsten einer klareren, auch hier verwendeten Terminologie zu ändern (also statt Sterbehilfe: Sterbebegleitung, statt aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen, statt indirekte Sterbehilfe: Leidensminderung, statt passive Sterbehilfe: Sterbenlassen oder Behandlungsbegrenzung, statt assistierter Suizid: Beihilfe zur Selbsttötung). In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen, ob es nicht angemessener ist, statt von"Vorsorgevollmacht" von "Vorsorgender Vollmacht" zu sprechen. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 9 6. Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn: sind miteinander zu verbinden und aufeinander zu beziehen. Im Zweifel ist für das Leben zu entscheiden. Selbstbestimmung allein reicht nicht aus. Nicht immer ist es möglich, seine Situation in einer Krankheitsphase vorherzusehen, wenn der Ernstfall eintritt, und so bleibt man auf die Fürsorge anderer angewiesen. Ein Gesetzentwurf, der diese Balance wahrt, ist einem anderen, der einseitig dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten den Vorzug gibt, ohne ihn zum Lebensschutz bzw. Fürsorgeaspekt in einen Ausgleich zu bringen, vorzuziehen. 7. Missbrauch Die höhere Objektivität und die geringere Gefahr von Missverständnissen und Missbräuchen sprechen zugunsten der Schriftform. Deshalb ist die Schriftform auf jeden Fall für Patientenverfügungen nachdrücklich zu empfehlen. Andererseits sind Patientenverfügungen in vielen Fällen auf Interpretation hin angelegt und bedürfen bei der Anwendung der Auslegung. Dabei muss es auch zulässig sein, einschlägige mündliche Äußerungen zu berücksichtigen. Die Äußerung des Patientenwillens, aber auch die Änderung oder der Widerruf der getroffenen Festlegungen müssen jederzeit und ohne Formzwänge möglich sein, um auf aktuelle Situationen reagieren zu können. 8. Bevollmächtigung& Betreuung: Es muss klar unterschieden werden zwischen einem/r Bevollmächtigen, der/die mit einer Vorsorgenden Vollmacht ausgestattet ist, und einem Betreuer bzw. einer Betreuerin, der/die erst eingesetzt wird, wenn eine Person nicht mehr selbst äußerungsfähig ist: Bevollmächtigung: Jede geschäftsfähige Person kann eine Person ihres Vertrauens bestimmen, die im Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit an ihrer Stelle alle erforderlichen Entscheidungen über ihre ärztliche Behandlung treffen soll(vgl. Christliche Patientenverfügung Formular II). Die Vollmacht muss schriftlich erteilt sein und sich ausdrücklich auf Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe sowie auf den Abbruch bzw. die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen erstrecken. Ausdrücklich sollte festgestellt werden, dass die Vollmacht auch für den Fall gilt, dass der/die Betroffene aufgrund dieser Maßnahmen(bzw. aufgrund der Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen) sterben oder schwer geschädigt werden könnte(vgl.§ 1904 Abs. 1 und 2 BGB). Der/die Bevollmächtigte hat seine/ihre Entscheidungen so zu treffen, wie es dem Willen des Patienten entspricht. Wenn der Patient selbst eine/n Bevollmächtigte/n ernannt hat, ist die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin nicht erforderlich. Dem Patienten steht es frei, ob er selbst in einer differenzierten „In Würde alt werden“ 22. September 2007 10 Patientenverfügung Wünsche zu seiner Behandlung äußert oder sich darauf beschränkt, eine/n Bevollmächtigte/n zu benennen. Betreuung: Wird ein Patient einwilligungsunfähig, bedarf er einer ihn vertretenden Person, die rechtlich Entscheidungen wie diejenige über die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen für ihn treffen kann. Wenn der Patient selbst keine/n Bevollmächtigte/n mit einer Betreuung vorgeschlagen hat, wird vom Vormundschaftsgericht ein/e Betreuer/in bestellt. Diese Person ist der gesetzliche Vertreter des Betreuten in dem Aufgabenkreis, für den er vom Vormundschaftsgericht bestellt worden ist. Sie ist verpflichtet, bei den von ihr zu treffenden Entscheidungen den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft(vgl.§ 1901 Abs. 3 BGB). Spezielle Erwägungen 9. Umsetzung der Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist fast immer auf Interpretation angewiesen. Sie bedarf der Auslegung, da sie nur selten im Vorhinein so abgefasst werden kann, dass sie in der konkret eintretenden Situation völlig eindeutig ist. Für die Auslegung ist das Gespräch(oder Konsil) zwischen Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonal, Seelsorger und Bevollmächtigtem oder Betreuer nötig und hilfreich. Die entscheidende Frage ist dann allerdings, wie die Entscheidung über die weitere Behandlung zustande kommt und wer bindende Verfügungen trifft. Mehrheitsentscheidungen des Konsils sind keine angemessene Lösung. Die Entscheidung in die Hände der Ärzte zu legen, entspricht lediglich der Situation vor der Entwicklung des Instruments der Patientenverfügung. Eine sachgemäße, die Gesichtspunkte der Selbstbestimmung und der Fürsorge miteinander verknüpfende Lösung wird aber möglich, wenn ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte des/r Patienten zur Verfügung steht. Deswegen empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgenden Vollmacht zu verknüpfen. Auf diese Weise ist in dem Gespräch über den mutmaßlichen Willen des nicht mehr äußerungsfähigen Menschen eine Person beteiligt, die sein besonderes Vertrauen genießt und mit allen Entscheidungsvollmachten ausgestattet ist. Da jeder ärztliche Eingriff der Einwilligung von zuvor ärztlich aufgeklärten, einwilligungsfähigen Patienten bedarf, bietet das Gespräch mit dem Bevollmächtigten dem Arzt die Möglichkeit, seiner ärztlichen Aufklärungspflicht auch dann nachzukommen, wenn der Patient selbst einwilligungsunfähig ist und nur eine schriftliche Verfügung hinterlassen hat. „In Würde alt werden“ 22. September 2007 11 Wenn keine Vorsorgende Vollmacht ausgestellt wurde, kann die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin durch das Vormundschaftsgericht notwendig werden. Diese Person wird entweder vom Betreuten selbst in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagen oder aber vom Vormundschaftsgericht bestimmt. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit entscheidet der Betreuer auf der Grundlage der Patientenverfügung im Sinne des/der Betreuten. In Fällen, in denen kein rechtlicher Vertreter(Bevollmächtigter oder Betreuer) eingesetzt wurde und weder die Bestellung eines Betreuers noch die Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht(§ 1846 BGB) abgewartet werden können, muss der Arzt auf der Grundlage der Patientenverfügung oder nach dem mutmaßlichen Willen über die Einleitung bzw. Fortführung einer Behandlung entscheiden. 10. Reichweite der Patientenverfügung: Die Reichweite einer Patientenverfügung allein auf die Sterbephase bei Krankheiten zu beschränken, die absehbar zum Tode führen(sog. irreversibles tödliches Grundleiden), ist eine problematische Einführung. Ob ein"irreversibel tödliches Grundleiden" vorliegt, ist in erster Linie aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Es gibt keine allgemeingültige Definition eines "irreversiblen tödlichen Grundleidens". Einige Autoren verbinden mit diesem eine unmittelbare Todesnähe, andere ziehen schwere Erkrankungen in einem fortgeschrittenen Stadium ein(vgl. Enquete-Kommission"Ethik und Recht der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages: Zwischenbericht Patientenverfügungen, 2004, S. 28). Unumstritten ist: – Patientenverfügungen, die auf die Begrenzung, Beendigung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen in der Sterbephase zielen, müssen beachtet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Maßnahmen der Basisversorgung durch Patientenverfügungen nicht ausgeschlossen werden können. Hier muss jede gesetzliche Regelung ihre eindeutige Grenze finden. – Patientenverfügungen, die auf die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung zielen, sind nicht wirksam und dürfen nicht beachtet werden, denn das Strafrecht markiert eindeutig die Grenzen. Umstritten sind: – jedoch Verfügungen zur Therapiemodifikation bei Patienten, die sich noch nicht in der Sterbephase befinden. Hier ist besonders an den Fall des Wachkomas zu denken. 11. Wachkoma- Patienten: Bei Wachkoma- Patienten sollte die Möglichkeit bestehen, eine „In Würde alt werden“ 22. September 2007 12 Patientenverfügung, die eine Begrenzung der lebenserhaltenden Maßnahmen auf einen bestimmten Zeitraum und danach deren Beendigung vorsieht, als bindend anzusehen. Damit ist gemeint: Wenn bei einem stabilen Wachkoma, das schon viele Monate andauert, zusätzliche, lebensgefährdende Erkrankungen(wie z.B. eine Lungenentzündung) auftreten, soll, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt, auf therapeutische Maßnahmen(wie etwa die Gabe von Antibiotika) verzichtet werden können. Darüber hinaus ist auch der Verzicht auf künstliche Ernährung, die nicht zur Basisversorgung gezählt wird, nach einer bestimmten Zeit(etwa 6 Monate) in einer Patientenverfügung vorstellbar. Dahinter steht die Auffassung: Ein entscheidungsfähiger Patient kann in jeder Krankheitsphase entscheiden, ob er in eine ärztliche Behandlung einwilligt oder nicht. Es sind keine zwingenden Gründe erkennbar, die Reichweite von im Voraus getroffenen Patientenverfügungen demgegenüber prinzipiell einzuschränken. Der Einwand, wonach die Zulässigkeit von wirksamen Patientenverfügungen bei Wachkoma-Patienten dazu führen werde, dass diese generell nicht mehr die erforderliche und gewünschte medizinische Versorgung erführen, ist nicht stichhaltig. Die Patientenverfügung ist eine individuelle Festlegung, die keine Rückwirkungen auf andere Behandlungen hat. Zudem darf die Patientenverfügung nicht verengt werden auf Verfügungen über Behandlungsabbruch oder-verzicht. Das Instrument der Patientenverfügung kann vielmehr auch andersherum als eine Festlegung darauf genutzt werden, dass im Fall eines stabilen Wachkomas die Behandlung uneingeschränkt fortgesetzt werden soll. Oder mit den Worten des Beitrags der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland "Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht", EKD-Texte 80, Hannover 2005, S. 24: "In Fällen, in denen der Patient ohne Bewusstsein ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischer Möglichkeiten das Bewusstsein niemals mehr wiedererlangen wird, ist gemäß dem voraus verfügten Willen des Patienten zu handeln, was auch heißen kann, dass man auf therapeutische Interventionen verzichtet und ihn sterben lässt." Diese Regel ergibt sich aus dem Gebot, zum Besten des Patienten zu handeln, was einschließt, dass man seine Sicht und seinen Willen so weit wie möglich – d. h. wie es mit dem Gebot der Fürsorge vereinbar ist – achtet." „In Würde alt werden“ 22. September 2007 13 12. Demenzerkrankungen: werden üblicherweise in drei Stadien unterteilt: Im Anfangsstadium treten zwar erste geistige Störungen auf, aber ein vollständig selbständiges Leben ist möglich; im mittelschweren Stadium kommt es zu einem zunehmenden Verlust der geistigen Fähigkeiten und zu eingeschränkter Selbständigkeit; erst im schweren Stadium besteht ein vollständiger Verlust der Alltagskompetenz mit völliger Pflegeabhängigkeit. Nur für diese Situation – einer Demenzerkrankung im schweren Stadium – sollte ebenso wie bei lang anhaltendem Wachkoma die Möglichkeit bestehen, bei zusätzlich auftretenden lebensbedrohlichen Erkrankungen auf therapeutische Maßnahmen zu verzichten, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Diese Möglichkeit sollte jedoch nicht für die beiden anderen Stadien vorgesehen werden. 13. Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen: Die Einwilligung des Betreuers bzw. der Betreuerin in einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der/die Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Von dieser grundsätzlich bestehenden Genehmigungspflicht sollen Betreuerentscheidungen nur dann befreit sein, wenn zwischen Arzt und Betreuer/in Einvernehmen darüber besteht, dass der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille des Patienten der aktuellen Situation und der zu treffenden Entscheidung entspricht. Die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts ist jedoch erforderlich, wenn zwischen Arzt und Betreuer/in Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Patientenwillens bestehen. Denn dieser und nicht die ärztliche Indikation als solche ist maßgebend dafür, ob auf lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden darf. Während dem Betreuer seine Vertretungsmacht durch einen staatlichen Akt verliehen wird, beruht die Vertretungsmacht des/der Bevollmächtigten auf einem privatrechtlichen Vertretungsauftrag. Entscheidungen eines durch staatlichen Akt bestellten Betreuers bzw. Betreuerin in existentiellen Angelegenheiten des Betreuten sollten durch Einführung von Genehmigungserfordernissen strenger kontrolliert werden als Entscheidungen eines/r Bevollmächtigten, den/die der Patientin selbst beauftragt hat. Die Möglichkeit, das Vormundschaftsgericht zur Missbrauchskontrolle anzurufen, bleibt unabhängig davon bestehen. Aus Sicht der evangelischen Kirche ist die Verbreitung der Vorsorgenden Vollmacht zu fördern und die Stellung des Bevollmächtigten zu stärken. Der Patient „In Würde alt werden“ 22. September 2007 14 sollte daher die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts vermeiden können, wenn er eine von ihm ausgewählte Person ausdrücklich und schriftlich ermächtigt, auch über ärztliche Maßnahmen mit möglicher Lebensbedrohung zu entscheiden. Wenn über den Vollzug des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens jedoch kein Einvernehmen zwischen dem behandelnden Arzt und dem/r Bevollmächtigten erreicht werden kann, ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Wenn das Vormundschaftsgericht der Durchsetzung des Willens des Patienten stattgibt, muss der behandelnde Arzt die Möglichkeit haben, unter Berufung auf sein Gewissen die Beteiligung an den vorgesehenen Maßnahmen(wie z.B. die Abschaltung der künstlichen Beatmung oder der künstlichen Ernährung) zu verweigern und die weitere Behandlung an einen anderen Arzt abzugeben. der Absicherung der Straflosigkeit der aus der Umsetzung einer Patientenverfügung resultierenden Handlungen und Unterlassungen und verankert die Zulässigkeit dieser beiden Formen der Sterbebegleitung in dem Bewusstsein der Bürger, der Ärzte, Pflegekräfte und Vormundschaftsgerichte. 14. Klarstellung im Strafrecht: Rechtliche Zweifel und Missverständnisse über die Reichweite des Strafrechts führen immer wieder zu einer Beeinträchtigung der Patientenautonomie am Lebensende. Eine Klarstellung im Strafrecht, die vorsieht, dass ärztliche Handlungen, die nach der bisherigen Rechtssprechung seit langem nicht mehr als Tötung gelten ("Leidensminderung" und "Behandlungsbegrenzung"), in das geschriebene Recht einbezogen werden, ist deswegen wünschenswert. Sie dient Landesbüro Niedersachsen Rathenaustr. 16A 30159 Hannover Telefon 0511-306622 Fax 0511-306133 E-Mail hannover@fes.de Internet: www.fes.de/niedersachsen