FOKUS AMERIKA Büro Washington Dr. Almut Wieland-Karimi 1023 15 th Street NW,# 801 Washington, DC 20005 USA Tel.:+1 202 408 5444 Fax:+1 202 408 5537 fesdc@fesdc.org www.fesdc.org Nr. 5/ 2008 Im
Fadenkreuz
der
Rechtsprechung
 Die
aktuelle
Debatte
um
das
Waffenrecht
in
den
USA
 Philippe
Ludwig 1  Das US-amerikanische Verfassungsgericht(Supreme Court) hat nach über 30 Jahren das Handfeuerwaffenverbot des District of Columbia für verfassungswidrig erklärt. Damit interpretiert das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten den zweiten Zusatzartikel der Verfassung als Individualrecht und erlaubt jedem Amerikaner eine Waffe zu tragen und zu besitzen.  30.000 Menschen sterben jährlich in den USA durch Feuerwaffen. Weitere 70.000 werden verletzt. Die wirtschaftlichen Kosten, welche durch medizinische Versorgung, Produktivitätsverlust, Rehabilitation und Gerichtsverfahren entstehen, belaufen sich nach Schätzungen auf über 100 Mrd. US Dollar jährlich. Fast jeder zweite US-Haushalt verfügt über eine Waffe.  Das uneinheitliche Waffenrecht der Einzelstaaten erschwert die Strafverfolgung und bietet viele Schlupflöcher für Kriminelle, um an Waffen zu kommen.  Lobbyisten pro- und contra Waffengesetzgebung, wie die National Rifle Association(NRA) oder die Coalition to Stop Gun Violence, führen seit Jahrzehnten eine erbitterte Debatte über die Auslegung des Waffenrechts. Nach dem Urteil sind viele weitere Diskussionen über Regulierungen, wie Einschränkungen des Waffenbesitzerkreises, zu erwarten. Die Geschichte der aktuellen Supreme Court Entscheidung im Fall„Heller vs. District of Columbia“ geht bis in das Jahr 2003 zurück, als sechs Bürger der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, D.C. Klage vor dem örtlichen Amtsgericht gegen den„Firearms Control Regulations Act“(FCRA) 2 wegen Verfassungswidrigkeit einlegten. Die bisherige Gesetzeslage in Washington, D.C. Der FCRA stammt aus dem Jahre 1975 und verbietet den Besitz von Handfeuerwaffen im District of Columbia. Ausgenommen hiervon sind Handfeuerwaffen, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits in Privatbesitz befanden sowie Erbstücke. Auch aktiven und pensionierten Ge- FOKUS AMERIKA setzeshütern ist es gestattet, im eigenen Heim eine Handfeuerwaffe zu besitzen. So genannte long guns, Gewehre und Schrotflinten, deren Lauf eine bestimmte Mindestlänge nicht unterschreiten darf, sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Long guns müssen laut FCRA ungeladen und demontiert bzw. mit einem Abzugsschloss gesichert im eigenen Haus aufbewahrt werden. Mit diesen Bestimmungen hatte Washington, D.C. das schärfste Waffengesetz der Vereinigten Staaten. Dick Anthony Heller, nach dem der Fall benannt wurde, ist der einzige von ursprünglich sechs Klägern, der von den Gerichten als rechtsfähig in der Sache anerkannt wurde. Heller ist Sicherheitsbeamter und ist Kraft seines Amtes am Arbeitsplatz dazu berechtigt, eine Handfeuerwaffe zu tragen. Nach Ablehnung seines Antrags auf Genehmigung einer Handfeuerwaffe für den Privatbesitz, legte Heller Einspruch mit der Begründung ein, dass ihm der zweite Zusatz der Verfassung ein individuelles Recht auf Waffenbesitz gewähre. Berufungsgericht hält Handfeuerwaffenverbot für verfassungswidrig In der Revision hob das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts auf. Es erklärte Teile des FCRA für verfassungswidrig mit Bezug auf den zweiten Zusatzartikel der Verfassung, der besagt: “A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the People to keep and bear Arms, shall not be infringed.” “Da eine gut organisierte Bürgerwehr für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.” Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten hat somit ein Bundesgericht ein Schusswaffenverbot als Beeinträchtigung der 5/ 2008 persönlichen Bürgerrechte im Sinne des zweiten Zusatzartikels der Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Heller vs. District of Columbia Um dieses Urteil aufzuheben, hat der District of Columbia im vergangenen September den Supreme Court angerufen. Der Fall wurde angenommen und die Anhörung fand im März dieses Jahres unter großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Zum zweiten Mal in der Geschichte der amerikanischen Verfassung musste der Supreme Court den zweiten Zusatzartikel der Verfassung interpretieren. In der einzigen vorangegangenen Entscheidung aus dem Jahr 1939( United States vs. Miller) wurde die Frage, wie der Wortlaut des zweiten Zusatzes der Verfassung zu interpretieren sei, nicht zuletzt aufgrund der Beschaffenheit des Falls nicht zweifelsfrei geklärt. Im Fall Heller stellte der District of Columbia dem Supreme Court die Frage, ob der zweite Zusatz der Verfassung der Stadt verbiete, ein Gesetz zu erlassen, das den Privatbesitz von Handfeuerwaffen im eigenen Heim untersagt. Das grundsätzliche Recht, Waffen zu tragen, sei durch die Regulierungen des FCRA nicht eingeschränkt, da Gewehre und vergleichbare Waffen von der Regulierung nicht betroffen wären. Heller formulierte etwas weiter gefasst, indem er fragte, ob der zweite Zusatz der Verfassung erwachsenen, gesetzestreuen Bürgern das Recht zuspricht, handelsübliche, funktionsfähige Waffen und somit auch Handfeuerwaffen im eigenen Heim zu besitzen. Seiner Ansicht nach schützt der zweite Zusatz der Verfassung ein individuelles Recht, Waffen zu tragen, wodurch der FCRA verfassungswidrig sei. Der Supreme Court nahm sich letztendlich der Frage an, ob die diesbezüglichen Regulierungen des District of Columbia gegen den zweiten Zusatz der Verfassung verstoßen und ob dieses Recht auch auf Individuen zutrifft, die nicht Angehörige einer regulierten Bürgerwehr sind, aber 2 FOKUS AMERIKA dennoch Handfeuerwaffen im eigenen Haus haben wollen. Das Recht der Einzelstaaten sowie des District of Columbia Regulierungen zu erlassen, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen( Carrying Conceiled Weapon oder CCW), wird in diesem Fall nicht als verfassungswidrig angezweifelt. Solche Regulierungen bleiben der Gesetzgebung der Einzelstaaten überlassen. Beispielsweise verfügen Bürger in 40 der 50 Einzelstaaten über das Recht, Handfeuerwaffen verdeckt in der Öffentlichkeit zu tragen. Das Urteil Der Supreme Court gab am Morgen des 26. Juni 2008 seine Entscheidung im Fall Heller vs. District of Columbia bekannt. Mit einer knappen 5:4 Entscheidung wurde das Handfeuerwaffenverbot nach über drei Jahrzehnten für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung der Mehrheit der Verfassungsrichter schützt der zweite Zusatz der Verfassung ein individuelles Recht, Waffen zu besitzen, unabhängig eines Dienstes in einer Bürgerwehr sowie das Recht, diese in legaler Weise wie der Selbstverteidigung im eigenen Heim zu benutzen. Für ebenfalls nicht verfassungsgemäß, da sie nach Auffassung des Supreme Court praktisch dazu in der Lage sind, die Fähigkeit zur Selbstverteidigung einzuschränken, wurden die bis dato vorgeschriebenen Abzugssicherungen( trigger-locks) erklärt. Die Rolle des Staates Für die meisten Europäer klingt dieses Recht befremdlich. Ein entscheidender Grund für diese konträre Sichtweise auf beiden Seiten des Atlantiks ist neben der unterschiedlichen historischen Entwicklung das Verständnis von Bürger und Staat im Allgemeinen sowie des Gewaltmonopols im Speziellen. Die Mehrheit der Europäer würde sicherlich mit Max Webers übereinstimmen: Nach ihm definiert sich ein Staat über die Fähigkeit physische Gewalt auszuüben respektive diese zu legitimieren. Das Gewaltmonopol ist 5/ 2008 demnach der Inbegriff dessen, was den Staat zum eigentlichen Staat macht. 3 In den Vereinigten Staaten hingegen herrscht eher eine libertäre Auffassung des Staates vor, deren Quintessenz besagt, dass sich der Staat aus dem Leben des einzelnen Bürgers herauszuhalten habe. Oder anders ausgedrückt, viele Amerikaner hegen ein tiefes Misstrauen gegenüber staatlicher Autorität. Zum Verständnis der aktuellen Debatte ist es notwendig, den zweiten Zusatzartikel der Verfassung als das anzuerkennen, was er für einen großen Teil der Amerikaner ist: ein unveräußerliches Grundrecht. Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, dass sich Zustimmung und Ablehnung dieses so umstrittenen Rechts nicht an sozioökonomischen, demographischen oder gar ethnischen Grenzen festmachen lassen. Schon die unterschiedlichen Gesetzgebungen in den Einzelstaaten zeigen deutlich, dass hier keine, wie oftmals vermutet, einheitliche Haltung der Amerikaner zu dieser Thematik zu finden ist. Die Positionen Allen voran nimmt die einflussreiche National Rifle Association of America(NRA) die Haltung ein, dass es sich bei dem zweiten Zusatz der Verfassung wie auch bei den anderen Artikeln des Bill of Rights um ein Individualrecht des Bürgers handelt. Dieses Recht, welches im ersten Kongress der Vereinigten Staaten aus der von James Madison entworfenen Bill of Rights in die Verfassung überging, stellt nach Ansicht der NRA seit über 200 Jahren ein Bollwerk persönlicher Freiheit dar. Aus dieser Überzeugung heraus ist jede Regulierung des Rechts auch Einschränkung der individuellen Freiheit. Einschränkungen des zweiten Zusatzes der Verfassung haben nach Aussagen der NRA letztendlich dessen Abschaffung im Sinn. Auch nach der Lesart der Mehrheit der Mitglieder des 110. Kongresses der Vereinigten Staaten handelt es sich bei dem zweiten Zusatzartikel der Verfassung um ein Individualrecht eines jeden Amerikaners, was auch in ihrem amicus-brief an den Supreme Court betont wurde. 4 Der Argu3 FOKUS AMERIKA mentation der Gegenseite, dass der Text der Verfassung das Recht, Waffen zu tragen und zu besitzen nur im Zusammenhang mit dem Dienst in einer„gut organisierten Bürgerwehr“ gewährleistet, wurde nicht entsprochen. Im Fall Heller vs. District of Columbia gingen dem Supreme Court über 40 so genannte amicusbriefs(Schriftsätze) von amici curiae(lat.: „Freunden des Gerichts“) ein. Hierbei handelt es sich um eine im angelsächsischen Rechtssystem übliche Vorgehensweise, bei der Freiwillige, die nicht direkt Partei des Verfahrens sind, dem Gericht Informationen und Standpunkte in schriftlicher Form zukommen lassen. Diese Schriftsätze sollen das Gericht in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Trotz Handfeuerwaffenverbot rangiert Washington seit Jahren unter den Spitzenreitern in Sachen Mordkriminalität, weshalb die Hauptstadt eine Zeit lang den Spitznamen„ murder capital“ trug. Dies belegt nach Studien des Claremont Institutes, einer wertkonservativen non-profit Organisation, sowie einer Studie der Library of Congess aus dem Jahre 1998, dass die erhoffte Wirkung des Handfeuerwaffenverbots in D.C., nämlich eine Verringerung der Kriminalitätsrate, verfehlt wurde. Nicht in Betracht genommen wird bei dieser Argumentation jedoch, dass Washingtons Nachbarstaaten, wie z.B. Virginia, sehr lockere Waffengesetze haben. Mitunter bedarf es nach Aussagen von Ladd Everitt, Communications Director der Coalition to Stop Gun Violence(CSGV), nicht einmal eines Ausweises zur Beschaffung einer Waffe. Diese legal erworbenen Waffen können daraufhin illegal, jedoch größtenteils problemlos nach Washington beziehungsweise in andere Landesteile gebracht werden. Die Problematik der lockeren Waffengesetzgebung ist mittlerweile auch schon auf beiden Seiten der Grenze zum Nachbarland Mexiko spürbar. Seit 2006 gab es über 6000 Tote durch Waffengewalt in der Grenzregion. Diese Verbrechen gehen vorwiegend auf das Konto von mexikanischen Drogenbanden. 95% der Waffen, die sich in der Hand mexikanischer Drogenkartelle befinden, stammen aus Waffenläden in den grenznahen Staaten 5/ 2008 wie Kalifornien, Texas, Arizona und New Mexico. 5 Wenn auch der zweite Zusatz der Verfassung vom Supreme Court eindeutig als unveräußerliches Individualrecht interpretiert wurde, so ließ das Gericht dennoch Spielraum für regulierende Maßnahmen. In seinem Urteil machte es deutlich, dass es durchaus Situationen und Orte gibt, an denen das Recht, Waffen zu tragen, zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Vernünftige Regulierungen im Einklang mit dem zweiten Zusatz der Verfassung weiter voranzutreiben, ist nun das Hauptziel so genannter gun-control Gruppen wie der Brady Campaign oder der CSGV. Waffen als Wahlkampfthema Auch im laufenden Präsidentschaftswahlkampf spielt dieses Thema eine Rolle. John McCain widmet dem zweiten Zusatz der Verfassung auf seiner Homepage ein eigenes Kapitel. Nach dem Urteilsspruch sagte McCain:„Diese Entscheidung ist nicht das Ende unseres Kampfes gegen diejenigen, die versuchen, die Rechte der gesetzestreuen Bürger einzuschränken.“ Als Mitunterzeichner des gemeinsamen amicus-brief von Senat und Repräsentantenhaus, sieht sich McCain in seiner Auffassung bestätigt. Anders verhält es sich bei Barack Obama. Dieser hatte sich vor der Entscheidung des Supreme Court für das Handfeuerwaffenverbot im District of Columbia ausgesprochen und gehörte auch nicht zu den Unterstützern des zuvor genannten amicus-brief. Nach der Entscheidung sprach er sich zwar für den zweiten Zusatz der Verfassung als Individualrecht aus, fügte dem jedoch hinzu, dass sich dieses auch angemessenen Regulierungen zum Schutze der Bürger zu unterwerfen habe. 6 Während die künftige Ausgestaltung des Waffengesetzes kurz nach dem Urteil im District of Columbia noch unklar ist, hat der Staat Georgia bereits beschlossen, das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit zu legalisieren. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Zeitungen nicht von 4 FOKUS AMERIKA Schießereien, bewaffneten Raubüberfällen, Mord oder ähnlichem berichten. Tragische Meldungen, wie aus Columbine oder von der Virginia Tech University, werden auch in Europa mit Bestürzung wahrgenommen. Quo-vadis gun-control? Auf den ersten Blick mag die Entscheidung des Supreme Court für Befürworter strikterer Waffenrechte und Regulierungen, den gun-control Gruppen, als Rückschlag gewertet werden. Die bislang gängige Argumentationsweise der Waffenlobby, jede noch so geringe Regulierung des zweiten Zusatzes der Verfassung habe letztendlich die Abschaffung desselbigen im Sinne, ist mit der Zusicherung dieses Rechtes durch den Obersten Gerichtshof jedoch obsolet geworden. Dies birgt die Chance, eine Debatte zur Regulierung der Waffengesetze durch die Einzelstaaten auf einer neuen sachlichen Ebene zu führen. Sinnvolle Beschränkungen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit sind von der Entscheidung explizit nicht ausgeschlossen. 7 Eines der Hauptprobleme ist die Uneinheitlichkeit des amerikanischen Waffenrechts. Durch unterschiedliche und teilweise unklare Gesetze ergeben sich viele Schlupflöcher für Personen, die in den Besitz einer Waffe gelangen wollen. Die 1994 eingeführten bundesweiten Backgroundchecks, Überprüfungen des Käufers auf Alter, eventuelle Eintragungen im Straftatenregister oder geistigen Gesundheitszustand haben zwar bis heute 1.4 Mio. ungeeigneten Personen den Kauf einer Waffe verwehrt, müssen allerdings lediglich von lizenzierten Verkäufern durchgeführt werden. Diese machen nach Angaben der CSGV gerade einmal 60% aller in den USA verkauften Waffen aus. 8 Privatverkäufe und der Erwerb von Waffen auf so genannten Gun Shows(Waffenmessen) unterliegen oftmals keiner genaueren Überprüfung des Käufers. Wartezeiten, die manche dieser Überprüfungen in Anspruch nehmen, entfallen hierbei. Durch den Wegfall der Wartezeit, auch„ cool off time“ genannt, entfällt eine wichtige Instanz zwischen Kauf und Erhalt der Waffe, welche neben der Überprüfung der Tauglichkeit auch Kurzschluss5/ 2008 reaktionen verhindern soll. Hinzu kommt weiter, dass ein erheblicher Teil der geschmuggelten Waffen nach Angaben der amerikanischen Bundesbehörde für Alkohol, Tabakwaren, Feuerwaffen und Sprengstoff(ATF) auf Gun Shows verkauft wird. 9 In den USA besitzt nach Angaben der NRA fast jeder zweite Haushalt eine Waffe. 10 „Eine Waffe ist die effektivste und einfachste Art der Selbstverteidigung“ sagt ein hochrangiger Lobbyist der NRA 11 im Interview und verweist auf eine Studie des Kriminologen Gary Kleck. Nach Kleck laufen Personen, die Feuerwaffen zur Selbstverteidigung verwenden, weniger Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, als unbewaffnete Personen in vergleichbaren Situationen.„Nur ein Bruchteil der sich im Umlauf befindlichen Waffen werde illegal gebraucht.(...) Die Mehrzahl der bewaffneten Straftaten wird von Menschen durchgeführt, die nach dem Gesetz überhaupt keine Waffen besitzen dürfen.(...) Folglich schaden Verbote wie das Handfeuerwaffenverbot gesetzestreuen Bürgern“. Etwa 500.000 Waffen werden jährlich gestohlen. Es ist jedoch nicht in allen Staaten obligatorisch, seine Waffe im Falle eines Diebstahls als gestohlen zu melden. Auch existiert keine bundesweite Datenbank der im Umlauf befindlichen Waffen und deren Haltern. Registrierungen sind nicht in allen Staaten vorgeschrieben. Die Problematik der vorher genannten Schlupflöcher wie Gun Shows und Privatverkäufe trifft jedoch auch auf diese Staaten zu. 30.000 Menschen sterben jährlich in den USA durch Feuerwaffen, etwa 12.000 davon sind Morde. Weitere 17.000 Amerikaner begehen Selbstmord mit einer Waffe. Knapp unter 1000 Menschen fallen der Kategorie„Unfall“ zum Opfer. 12 Nach Angaben der Brady Campaign wird nur in etwa fünf Prozent aller Fälle eine Waffe auf legalem Wege zur Selbstverteidigung gebraucht. Die wirtschaftlichen Kosten der Waffengewalt, welche durch medizinische Versorgung, Produktivitätsverlust, Rehabilitation und gerichtliche Verfahren zusammenkommen, belaufen sich 5 FOKUS AMERIKA nach Schätzungen auf über 100 Mrd. US Dollar jährlich. 13 Regulierungen im deutschen System, wie z.B. die vorgeschriebene Waffenbesitzkarte, deren Ausstellung unter anderem einen Bedürfnis- und Sachkundenachweis verlangt, oder die Vorschrift seine Waffen unzugänglich für Dritte in einem Waffenschrank aufzubewahren, wären auch im amerikanischen System denkbar. Jede Regulierung, jede Zwischeninstanz vom Erwerb bis zur Entsicherung, meint Ladd Everit von der CSGV, seien Schritte in die richtige Richtung und helfen, die Waffengewalt zu verringern. Zusätzlich, so Everit, sind härtere Strafen und Kontrollen bei illegalem Besitz, Verkauf oder Nutzung essentiell. Es scheint kurzsichtig, sinnvolle Regulierungen des Waffenrechtes als Beschneidung der individuellen Freiheit anzusehen. Zudem stellt sich die Frage, ob ein Recht, insbesondere ein so stark umstrittenes, absolut sein kann. Im Hinblick auf das Recht, Waffen in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen, scheint der Wille größer, Regulierungen zu akzeptieren. Waffenschein oder eine Tauglichkeitsprüfung schränken nicht das Recht ein, sondern nur den Kreis derer, die sich eine Waffe beschaffen wollen. 5/ 2008 6 The Washington Post: In Nation’s Long Cultural Debate Over Guns, a Historic Decision, 27. Juli 2008 7 h ttp://online.wsj.com/article/SB1214782836 40414407.html?mod=opinion_main 8 http://www.csgv.org/site/c.pmL5JnO7KzE/b.3509285/ 9 ATF Report,“Following the Gun: Enforcing Federal Laws Against Firearms Traffickers," June 2000, S.xi, 10 http://www.nraila.org/Issues/FactSheets/Read.aspx?id=83 11 Möchte namentlich nicht genannt werden. 12 Center for Disease Control and Prevention: Injury Mortality Reports, National Center for Injury Prevention and Control, 2005 data, http://webapp.cdc.gov/sasweb/ncipc/mortrate10_sy.html (danach:”Injury Mortality Reports”) 13 Philip J. Cook and Jens Ludwig, Gun Violence: The Real Costs. New York: Oxford University Press, 2000, 11 Washington, DC – 30. Juli 2008 Die hier dargestellten Positionen des Autors spiegeln nicht zwangsläufig die Position der FES wider. 1 Philippe Ludwig studiert Politikwissenschaft, Recht und Volkswirtschaft an der Ludwig-Maximilians Universität München. Diese Ausgabe des Fokus Amerika entstand im Rahmen seines Forschungspraktikums bei der Friedrich-EbertStiftung in Washington, D.C. 2 Schusswaffen Kontroll- und Regulierungsgesetz 3 Weber, Max: Politik als Beruf, Politik und Herrschaftsformen. 4 http://www.nraila.org/heller/primaries/07290_PetitionerAmCuUSA.pdf 5 http://news.bbc.co.uk/2/low/americas/7402523.stm 6