August 2008 direkt Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Bedingungsloses Grundeinkommen aus einer geschlechterpolitischen Perspektive Irene Pimminger 1 Auf einen Blick Die Diskussion eines bedingungslosen Grundeinkommens in gleichstellungspolitischer Perspektive macht deutlich, was für dieses Modell insgesamt gilt: Es ist kein Allheilmittel, sondern kann nur dann ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit sein, wenn die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine entsprechende Gestaltung erfahren. Angesichts der immer deutlicher zutage tretenden Lücken im deutschen erwerbs- und ehezentrierten Sozialsystem, resultierend etwa aus der anhaltenden Arbeitslosigkeit, dem Anstieg prekärer Beschäftigung und der Pluralisierung von Lebens- und Familienformen, erlebt ein Modell wieder Konjunktur, das aus den verschiedensten weltanschaulichen Richtungen propagiert wird: das bedingungslose Grundeinkommen als eine individuelle, voraussetzungslose und dauerhafte Existenzsicherung aller BürgerInnen unabhängig von Erwerbsbeteiligung oder spezifischen Bedarfslagen. So vielfältig wie die konkreten Modellvorschläge, so unterschiedlich sind die zugrunde liegenden Motive, die – ursprünglich vor allem von der sozialphilosophischen Vision einer emanzipatorischen Freisetzung von existentiellen Zwängen für ein selbstbestimmtes Leben geleitet – nun immer mehr in einem sehr pragmatischen Reformismus mit dem vorrangigen Ziel der Armutsbekämpfung liegen. In den vielschichtigen Debatten wird jedoch selten genauer reflektiert, welche Auswirkungen die Einführung eines Grundeinkommens auf das Geschlechterverhältnis hätte, was angesichts einer stark ausgeprägten geschlechtsbezogenen Arbeitsteilung und eines hochsegregierten Arbeitsmarkts ein großes Versäumnis ist. Denn in einer geschlechts- WISO direkt August 2008 Friedrich-Ebert-Stiftung strukturierten Realität gibt es keine geschlechts- durch ehelich abgeleitete Ansprüche persönliche neutrale Sozialpolitik. Welche geschlechtsbezo- Abhängigkeiten generiert und durch die Brügenen Wirkungen sind nun von einem Grund- chigkeit der„Versorgungsinstanz Ehe“ risikobeeinkommen zu erwarten? Fördert es die Ge- haftet ist: Eine Scheidung ist für Frauen häufig schlechtergleichstellung oder steht im Gegenteil mit dem Verlust oder einer empfindlichen Redie Verfestigung geschlechtsbezogener Ungleich- duktion sozialstaatlicher Sicherheiten(beispielsheiten zu befürchten? Während BefürworterIn- weise Rentenansprüche im Alter) verbunden. nen im Grundeinkommen eine Anerkennung von Die„modernisierte“ Form der geschlechtsFamilienarbeit sehen, die Bekämpfung von weib- bezogenen Arbeitsteilung gestaltet sich nun als licher Armut und Freisetzung von Frauen aus männliche Vollzeiterwerbstätigkeit und weiblipersönlichen Abhängigkeiten, befürchten Skep- che Doppelbelastung durch Familienarbeit und tikerInnen die Verfestigung traditioneller Ge-(Teilzeit-)Erwerbstätigkeit. Das bisherige sozialschlechterrollen. politische Leitbild des Familieneinkommens wird Um dieses Spannungsfeld näher auszuloten, zunehmend durch das Individualprinzip abgewird ausgehend von einem Überblick über ge- löst, die„Ernährerfähigkeit“ der Männer sinkt schlechtsspezifische Benachteiligungen im gegen- und Doppelerwerbseinkommen werden damit wärtigen Wohlfahrtsstaat im Folgenden zuerst immer mehr zur Notwendigkeit(Leitner u.a. beleuchtet, welche Vorteile ein Grundeinkom- 2004). Andererseits herrscht im familiären Bemen gegenüber dem bestehenden Sozialsystem reich unbezahlter Reproduktionsarbeit jedoch in gleichstellungsorientierter Perspektive mit sich nach wie vor eine klare den Frauen zugeschriebringen würde. Anschließend werden die Gren- bene Verantwortung. zen des Grundeinkommenmodells hinsichtlich Durch die Notwendigkeit der Vereinbarung möglicher Gleichstellungswirkungen dargelegt von Beruf und Familie weisen Frauen größere und daraus schließlich Schlussfolgerungen zu Diskontinuitäten im Erwerbsverlauf auf und arden notwendigen Rahmenbedingungen einer beiten häufig in Teilzeit, dazu kommen deutliche Einführung des Grundeinkommens gezogen, da- geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede mit es die Geschlechtergleichstellung nicht kon- auch in vergleichbaren Berufspositionen. Da sich terkariert, sondern fördert. das erwerbsarbeitszentrierte Sozialsystem jedoch am„männlichen Normalarbeitsverhältnis“durchGeschlechterungleichheit im gängiger Vollzeiterwerbstätigkeit orientiert und Wohlfahrtsstaat das sozialversicherungsrechtliche Leistungsniveau an die Einkommenshöhe gekoppelt ist, sind auch Die strukturelle Geschlechterungleichheit resulerwerbstätige Frauen trotz eigenständiger Antiert im Wesentlichen aus der geschlechtsbesprüche aus ihrer Erwerbsarbeit sozialstaatlich zogenen Arbeitsteilung in männliche Erwerbsschlechter versorgt. Die erwerbsarbeitszentrierte arbeit und von Frauen geleistete unbezahlte ReSicherung kompensiert nicht nur nicht die geproduktionsarbeit(die Betreuung und Erziehung schlechtsspezifischen Benachteiligungen von von Kindern, die Pflege von alten oder kranken Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die sie aufgrund Menschen, die Erhaltung der Gesunden). Femider von ihnen geleisteten Familienarbeit erfahnistische Wohlfahrtsstaatsanalysen(bspw. Leitren, sondern schreibt sie weiter fort, ohne dass ner 1999) haben nun nachgewiesen, dass der Soim Gegenzug die nicht entlohnte Fürsorgearbeit zialstaat auf die traditionelle Geschlechterordausreichend sozialpolitische Anerkennung finnung aufbaut und deswegen Geschlechterundet. gleichheit reproduziert. Die von Frauen geleistete So sind die Armutsrisiken von Frauen durch familiäre Fürsorgearbeit ist zwar das Fundament geschlechtsspezifische Benachteiligungen im Erdes Sozialstaats, begründet im derzeitigen Sowerbs- und Sozialsystem auch höher und vielzialsystem jedoch im Gegensatz zur Erwerbsarschichtiger als jene der Männer. Die Grundanbeit keine eigenständige soziale Absicherung. nahme der Sozialpolitik, dass Armut durch Vielmehr sind Familienarbeit leistende Frauen Arbeitslosigkeit entsteht, gilt für sie nur bedingt: gegenüber erwerbstätigen Männern deutlich Frauen werden arm, weil sie(alleinerziehend, 2 schlechter gestellt, da ihre Existenzsicherung verwitwet oder geschieden) Kinder zu versorgen Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO direkt August 2008 haben oder hatten und weil sie auf schlecht beGleichstellungspolitische Grenzen des zahlte und prekäre Arbeitsplätze verwiesen werGrundeinkommens den. Jenen Frauen, die über keine ehelich abgeleiteten sozialstaatlichen Ansprüche verfügen Die Frage ist nun, ob ein Grundeinkommen über bzw. diese verloren haben und keine(ausreidie Beseitigung gegenwärtiger Lücken im Sochenden) durch Erwerbsarbeit erlangen konnten, zialsystem hinaus die Geschlechtergleichstellung bleibt nur das untere soziale Netz eines zweigefördern würde. teilten Sozialsystems, das zwischen einer Politik Im Unterschied zum bestehenden Sozialsysder Statussicherung für Erwerbstätige(und ihre tem, das am normativen Leitbild der ehelichen Familien) und einer Armutspolitik für BedürfKernfamilie orientiert ist und von der Normalitige unterscheidet. Während die aus Erwerbstätätsannahme abweichende Lebenswege diskrimitigkeit sozialversicherungsrechtlich erworbenen niert, ist ein Grundeinkommen gegenüber verAnsprüche jedoch eigenständige Rechtsansprüschiedenen Familienmodellen neutral und unche darstellen, unterliegt die Sozialhilfe einer terstützt damit die Pluralisierung von LebensweiBedürftigkeitsprüfung und der Familiensubsisen. Das birgt prinzipiell die Chance auf Aufweidiarität; sie ist mit Abhängigkeit, Kontrolle und chung von traditionellen Familienmodellen und Stigmatisierung verbunden. Geschlechterrollen. Als geschlechtsneutrales Modell trifft das Grundeinkommen jedoch erst einVorteile des Grundeinkommens mal auf die geschlechtsstrukturierte Realität. gegenüber dem bestehenden Aus gleichstellungspolitischer Perspektive Sozialsystem besteht der Haupteinwand gegen ein Grundeinkommen deshalb gerade in der Befürchtung, dass Die Vorteile eines bedingungslosen Grundeines durch die wegfallende Notwendigkeit der Erkommens für Frauen gegenüber dem bestehenwerbsarbeit zu einer Retraditionalisierung komden Sozialsystem werden vor diesem Hintergrund men könnte und Frauen wieder verstärkt in den schnell deutlich. Die Existenzsicherung ist im Bereich familiärer Reproduktionsarbeit verwiesen Grundeinkommensmodell nicht an Erwerbsbewerden. Ein Blick auf Studien, die Maßnahmen teiligung oder Ehe gekoppelt. Der individuelle für einen(temporären) Ausstieg aus dem Erund voraussetzungslose Anspruch auf ein Grundwerbssystem empirisch untersuchten, lässt die einkommen würde also Lücken in der sozialen diesbezügliche Sorge als berechtigt erscheinen, Sicherung schließen und insbesondere Frauen wenn hier auch nach unterschiedlichen Grupvor persönlichen Abhängigkeiten bewahren. Bepen von Frauen zu differenzieren ist. Anzeinachteiligungen durch unterschiedliche Anchen, dass Männer verstärkt Familienarbeit überspruchsberechtigungen fielen ebenso weg wie nehmen würden, gibt es im Gegenzug kaum. Ungleichheiten in der sozialen Sicherung, wie es (Robeyns 2001) sie im erwerbsarbeitszentrierten Sozialsystem Nun wird als Argument für ein Grundeindurch die Reproduktion ungleicher Chancen auf kommen häufig die Anerkennung der Familieneinem geschlechtssegregierten Arbeitsmarkt gibt arbeit genannt. In der Tat würde hier eine sozial– vorausgesetzt allerdings, das Grundeinkompolitisch unterschiedliche Bewertung verschiemen soll erwerbszentrierte Versicherungssysteme, dener gesellschaftlicher Leistungen vermieden, die auf Lebensstandardsicherung zielen, gänzlich jedoch ist ein Grundeinkommen eben vorausersetzen. setzungslos und darum keine spezifische HonoMit einem bedingungslosen Grundeinkomrierung von Fürsorgearbeit, die so weiterhin men entfielen zudem die Kontrolle und Gänge„Privatsache“ bleibt. Um eine tatsächlich angelung von Menschen, die auf Existenzsicherung messene Anerkennung dieser gesellschaftlich außerhalb des Erwerbssystems angewiesen sind, notwendigen Arbeit darzustellen, ist ein Grundweil sie etwa Kinder oder Pflegebedürftige vereinkommen – da nur auf Existenzsicherungssorgen, und möglicherweise auch ihre soziale niveau – im Vergleich zu den im Erwerbssystem Stigmatisierung. zu erzielenden Einkommen auch nicht hoch genug. Insbesondere im Scheidungsfall(nicht zuletzt vor dem Hintergrund des neuen Unter3 WISO direkt August 2008 haltsrechts) oder als Alleinerziehende wären Frauen, die Fürsorgearbeit leisten, gegenüber erwerbstätigen(Ehe-)Männern hinsichtlich Lebensstandardsicherung deshalb weiterhin im Nachteil. Denn der familienbedingte Ausstieg gestaltet sich weitaus leichter als der berufliche Wiedereinstieg. Zudem würden die Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt(horizontale und vertikale Segregation, Einkommensunterschiede, Marginalisierung durch prekäre Beschäftigung) mit einem Grundeinkommen nicht beseitigt, sondern – so es zu der befürchteten Retraditionalisierung in der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern kommt – eher noch verstärkt. Es würde den Zwang verringern, jede Arbeit zu jeder Bedingung annehmen zu müssen, könnte jedoch die Bereitschaft von Frauen erhöhen, zur Aufbesserung des Grundeinkommens als noch flexiblere„Zuverdienerinnen“ zu noch geringeren Löhnen zu arbeiten, etwa im nur bedingt rationalisierbaren und arbeitsintensiven Sozialund Gesundheitsbereich. Ein Grundeinkommen, so ist zu resümieren, mildert zwar die Abhängigkeiten und Armutsrisiken von Frauen, lässt jedoch die Ursachen geschlechtsbezogener Ungleichheiten zunächst unangetastet. Damit ein Grundeinkommen gleichstellungspolitische Potenziale entfalten kann, sind viele Veränderungen – allen voran in den kulturellen Geschlechterleitbildern und in der Organisation des Erwerbssystems – notwendig. Von alleine trägt ein Grundeinkommen jedoch nicht zu diesen Veränderungen bei. Um zu verhindern, dass ein Grundeinkommen zu einer Alimentierung der geschlechtsbezogenen Arbeitsteilung gerät und Geschlechterungleichheit damit verstärkt, sind deshalb bestimmte Rahmenbedingungen notwendig. Voraussetzungen für ein gleichstellungsorientiertes Grundeinkommen Damit ein Grundeinkommen, das aus geschlechterpolitischer Sicht insbesondere aufgrund seiner Neutralität gegenüber normativen Leitbildern und Lebensformen besonders ansprechend ist, Friedrich-Ebert-Stiftung seine emanzipatorische Wirkung für Frauen und Männer in der Realität tatsächlich entfalten kann, braucht es(neben einer tatsächlich existenz- und teilhabesichernden Höhe des Grundeinkommens) also umfassende gleichstellungspolitische Anstrengungen, die hier abschließend nur kursorisch aufgezählt werden können: • Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Förderung der Übernahme von Familienarbeit durch Männer, • Umorganisationen im Erwerbssystem, sodass die wechselweise wie gleichzeitige Übernahme von Familien- und Erwerbsarbeit durch Frauen und Männer ohne Beeinträchtigung von Karriere- und Einkommenschancen möglich ist, • Ausbau qualitativ hochwertiger öffentlicher Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, • Einführung von Mindestlöhnen zur Verhinderung von Lohndumping, • Abbau der(steuerlichen) Privilegierung von Alleinverdienerehen(Ehegattensplitting), • Abbau geschlechtsbezogener Einkommensunterschiede, insbesondere auch durch Einkommenserhöhungen in den weiblich dominierten Sektoren, • Abbau der horizontalen und vertikalen Segregation des Arbeitsmarktes. Ohne die Herstellung solcher Rahmenbedingungen wird ein Grundeinkommen nicht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Literatur Leitner, Sigrid: Männer und Frauen im Wohlfahrtsstaat. Zur strukturellen Umsetzung von Geschlechterkonstruktionen in sozialen Sicherungssystemen. Frankfurt am Main 1999 Leitner, Sigrid/Ostner, Ilona/Schratzenstaller, Margit(Hg): Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnis im Umbruch. Was kommt nach dem Ernährermodell? Wiesbaden 2004 Pimminger, Irene: Grundeinkommen und Geschlechterverhältnis. Onlinemanuskript, Wien 2000 Robeyns, Ingrid: Will a Basic Income do Justice to Women? In: Analyse und Kritik, 2001, 23/1, S. 88–105 1 Irene Pimminger ist Soziologin und promoviert als Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Thema Geschlechtergerechtigkeit. 4 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 398 www.fes.de/wiso ISBN: 978-3-89892-948-6