HISTORISCHES FORSCHUNGSZENTRUM Rudolf Schmitz/ Günther Schefbeck (Hrsg.) The www as a challenge and as a chance for parliamentary and party archives Beiträge aus dem Archiv der sozialen Demokratie Heft 5 Rudolf Schmitz Günther Schefbeck (Hrsg.) „The WWW as a challenge and as a chance for parliamentary and party archives“ Beiträge der Tagung: SPP/ICA: Annual Meeting 2.-4.11.2006 in Bonn einschließlich Guidelines for the Archiving of Websites ISBN 978-3-89892-938-7 ISSN 1431-6080 Herausgeber: Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn © 2008 by Friedrich-Ebert-Stiftung Alle Rechte vorbehalten Umschlag: Druck: Kostenloser Bezug beim Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Tel.: 0228- 883480 E-mail: Johanna.Meinhart@fes.de Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn bub- Bonner Universitäts-Buchdruckerei Printed in Germany 2008 Inhalt Michael Schneider 5 Rudolf Schmitz Das Politische 9 Angelika Menne-Haritz The standards for structuring descriptive information on archival 29 Peter Pfister Die Sammlungen des Archivs der sozialen Demokratie (AdsD) im Internet am Beispiel der Sammlung Flugblätter und Flugschriften des 59 Bärbel Richter Öffentlichkeitsarbeit von Archiven im 73 Günther Schefbeck Immediate Transparency and Lasting Memory Documentation of parliamentary business and proceedings on the internet – the Austrian 83 Dietmar Haak Rechtliche Fragen(Internet presentation – how to deal with legal problems of 103 Angela Keller-Kühne Das Archiv für Christlich-Demokratische Politik der 125 Michael Schneider Das Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert 139 145 Michael Schneider Begrüßung Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur Jahrestagung der Sektion der Parlaments- und Parteiarchive im Internationalen Archivrat hier in Bonn. Diese Begrüßung spreche ich nicht nur in meinem eigenen Namen aus, sondern natürlich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Archivs der sozialen Demokratie der FriedrichEbert-Stiftung; und ich freue mich, Sie auch im Namen von Anke Fuchs, der Vorsitzenden der Friedrich-Ebert-Stiftung, und im Namen von Dr. Roland Schmidt, dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung, begrüßen zu können. Beide haben mich gebeten, Ihnen ausdrücklich ihre Grüße zu übermitteln und darauf hinzuweisen, wie gut sich diese Tagung in das zentrale Aufgabenfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung fügt; denn es gehört zu den Kernaufgaben der Friedrich-Ebert-Stiftung, in der internationalen Zusammenarbeit nicht nur Kontakte zwischen Politikerinnen und Politikern sowie zwischen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aus unterschiedlichen Ländern zu organisieren; sondern Ziel der Friedrich-Ebert-Stiftung ist es ja gerade, einen breiten gesellschaftlichen Dialog in Gang zu bringen, und dazu gehören natürlich Begegnungen zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern, auch Unternehmerinnen und Unternehmern und natürlich auch Archivarinnen und Archivaren. Dass wir also einen so großen internationalen Kreis hier versammeln können, passt genau in das Aufgabenfeld der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zur Friedrich-Ebert-Stiftung möchte ich gerne einige Worte sagen. Viele von Ihnen werden wissen, dass die Friedrich-EbertStiftung die älteste politische Stiftung in Deutschland ist. Sie geht zurück auf ein Vermächtnis Friedrich Eberts, des ersten(sozialdemokratischen) Reichspräsidenten der Weimarer Republik, der seine sozialdemokratischen Genossinnen und Genossen gebeten hat, auf Kranz- bzw. Blumenspenden zu verzichten und dieses Geld lieber der SPD zur Verfügung zu stellen, um einen Fonds für die Studienförderung von Arbeiterkindern zu bilden. Und in der Tat ist nach dem Tode von Friedrich Ebert 1925 die Friedrich-Ebert-Stiftung als ein Fonds beim Parteivorstand der SPD gebildet worden, aus dem zahlreiche Stipendien für Arbeiterkinder bezahlt werden konnten. 1933, kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, ist die Friedrich-Ebert-Stiftung zusammen mit SPD und Gewerkschaften zerschlagen worden. Erst nach dem Ende der Diktatur ist die Friedrich-Ebert-Stiftung wiedererstanden, zunächst erneut als Fonds beim SPD-Parteivorstand. In den 1950er Jahren hat sie sich verselbständigt und ihre zentralen Aufgabenfelder ausgebildet: Neben der Studienförderung wurde die Politische Bildung ein ganz zentrales Gebiet; hier geht es um die Erziehung zur und für die Demokratie, um die Schaffung der Voraussetzungen für die aktive Mitarbeit in einer pluralistischen Gesellschaft. Dann trat als dritter Bereich die Internationale Kooperation hinzu, keineswegs nur zwischen entwickelten Industriegesellschaften, sondern vor allen Dingen immer auch mit Blick auf die Entwicklungsländer. Schließlich bildete sich als ein weiterer Schwerpunkt die wissenschaftliche Arbeit heraus; da geht es um Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik einerseits, um Fragen der Sozial- und Zeitgeschichte andererseits. Die letztgenannten Aktivitäten werden vom Historischen Forschungszentrum vertreten, zu dem die Bibliothek, das Archiv der sozialen Demokratie, die Abteilung Sozial- und Zeitgeschichte und das Karl-Marx-Haus in Trier gehören. Das Archiv der sozialen Demokratie werden Sie – ebenso wie das Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung – noch genauer kennen lernen; und auch das Karl-Marx-Haus in Trier werden wir gemeinsam besuchen. Ich heiße Sie nochmals herzlich willkommen im Bonner Haus der Friedrich-Ebert-Stiftung und wünsche Ihnen eine interessante Tagung, anregende Gespräche am Rande der Konferenz und natürlich insgesamt erlebnisreiche Tage in Bonn, in Köln und in Trier. Rudolf Schmitz Das Politische Internet-Archiv Auch ich darf Sie herzlich begrüßen und Ihnen das Projekt mit dem ausführlichen Namen„Erfassung, Erschließung und Sicherung von Websites politischer Parteien der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Fraktionen in den Parlamenten“ vorstellen. Dieses gemeinsame Projekt der Archive der Politischen Stiftungen wurde von August 2004 bis September 2006 von der DFG gefördert und wird weitergeführt. Noch Ende 2003 warnte die DFG-Arbeitsgruppe ‚Informationsmanagement der Archive’ davor, dass die Bildung einer authentischen historischen Überlieferung aus elektronischen Unterlagen z. Zt. nicht gewährleistet ist und irreparable Lücken in der Überlieferung authentischer Quellen drohen, und sie stellt eindringlich, ja fast dramatisch, fest: „Der Informationsgesellschaft droht der Verlust ihres Gedächtnisses. Die Sicherung elektronischer Unterlagen von öffentlichen und privaten Einrichtungen erfordert archivische Infrastrukturen und Kompetenzen, die zurzeit in Deutschland nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Für die Archivierung elektronischer Unterlagen sind bisher weder in nationalem noch internationalem Maßstab zufrieden stellende Lösungen gefunden worden. In Zeiten des eGovernment ist damit der gesetzliche Auftrag an die öffentlichen Archive, kulturelle Überlieferung dauerhaft zu sichern, ernsthaft gefährdet. Wird nicht gegengesteuert, dürften in wenigen Jahrzehnten Forschungen zum frühen 21. Jahrhundert erheblich eingeschränkt sein.“ DFG-Arbeitsgruppe Informationsmanagement derArchive 15.11.2003: Die deutschen Archive in der Informationsgesellschaft – Standortbe- 10 Bemerkenswert ist die Rigorosität mit der bestimmte Folgerungen aus der so beschriebenen Situation gezogen werden. Dazu gehört auch, dass den Archiven empfohlen wird, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, vor allem – wie es wörtlich heißt –, „durch die Beschäftigung von oder Kooperation mit Informatikern.“ Die Informatik wird durch die Erschließung der neuen elektronischen Quellengattungen sozusagen zur zentralen historischen Hilfswissenschaft. Bei der Aufzählung förderungswürdiger Programme werden übrigens Projekte zur„Archivierung von Internet- und Intranetseiten“ ausdrücklich genannt. Es schmälert sicher nicht das Verdienst der Autoren dieses Papiers, wenn man feststellt, dass es da doch schon den ein oder anderen Ansatz zur Archivierung von digital generiertem Archivgut gab. Dazu gehört auch das Spiegelungsprojekt des Archivs der sozialen Demokratie, das sich schon 1999 der Herausforderung gestellt hat, die Internetseiten der SPD und ihrer Fraktionen in den Parlamenten zu archivieren. Es ist eigentlich wenig verwunderlich, dass die Archive der politischen Stiftungen in dieser Frage vorgeprescht sind. Der Grund liegt darin, dass die Parteien sehr frühzeitig – bereits Ende 1996 waren alle Parteien mit eigenen Angeboten im Internet präsent – und umfassend von den Möglichkeiten des neuen Mediums Gebrauch gemacht haben. Und diese neuen Möglichkeiten wurden und werden planmäßig in die Überlegungen zur Struktur der Parteien und zur Konzeption der politischen Arbeit einbezogen. stimmung und Perspektiven, S.1 URL: http://www.dfg.de-/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/download/ strategiepapier_archive_informationsgesellschaft151103.pdf). 11 Dazu zwei kurze Generalsekretärszitate. Mit ausdrücklichem Bezug auf das Internet stellt der damalige SPD-Generalsekretär, Franz Müntefering, in seinem Thesen-Papier„Demokratie braucht Partei“ im April 2000 fest: „Wir wollen die Entwicklung selbst gestalten und nicht nur reagieren, wir werden die Potentiale des Netzes zum Dialog mit Interessierten, auch jenseits der Partei, zur Mobilisierung von Sachverstand, zur politischen Ansprache derer, die nicht in festen Strukturen arbeiten wollen, produktiv nutzen.(...) Wir werden Schritt für Schritt eine komplett neue Angebotsstruktur im Netz aufbauen, die auf Beteiligung und Einbeziehung setzt und die Ressourcen mobilisiert, die gerade auch bei jungen Mitgliedern vorhanden sind.“ Und 2005 wird auf den Seiten der CDU eine Stellungnahme von Volker Kauder wie folgt wiedergegeben: „Mit Blick auf die Zugriffszahlen versicherte Kauder, dass die elektronischen Medien aus einem modernen Wahlkampf nicht mehr wegzudenken seien: Allein im Monat Juli habe die Homepage www.cdu.de 4,2 Mio. Pageviews registriert. Im umgekehrten Verhältnis zur Reichweite stehen dabei die Kosten: So macht der Online-Wahlkampf nur ein Prozent des CDU-Wahlkampfetats ... aus.“ Nachdem sich die fünf am Projekt beteiligten Archive auf den Ansatz der Spiegelung bei der Archivierung von Websites in einigen informellen Treffen und kleineren Workshops verständigt hatten, startete das gemeinsame DFG-Projekt im September AdsD, Internet-Archiv, Spiegelung der Seiten des SPD-Parteivorstandes vom 14.11.2001, URL: http://intar.fes.de/IntAr/-SPD_B_P_2001_11_14/ www.spd. de/events/demokratie/muentefering.html. URL: http://213.174.55.21/andreas-laemmel.de/www_laemmel/ 6c23-f690d a75b90d954fe4d90e42a73d.php?aktuelles_id=306&page=1. 12 2004. Gemeinsam heißt, dass die Projektentwicklung von den Archiven gemeinsam vorangetrieben wird, während die Realisierung der erarbeiteten Optionen, in der Verantwortung der einzelnen Archive liegt. Und natürlich liegt auch die Durchführung des Projekts, also die Archivierung der einschlägigen Websites, in der Zuständigkeit der jeweiligen Archive. Ich erwähne das, weil hin und wieder die Erwartung oder Befürchtung geäußert wird, wir würden an einem einzigen großen Archiv der politischen Parteien in Deutschland arbeiten. Das ist nicht der Fall. Auch die Bereitstellung der archivierten Webseiten erfolgt ausschließlich innerhalb des jeweils zuständigen Archivs. Von Anfang an war es das Ziel des Spiegelungsprojekts, nicht nur bestimmte Inhalte(content) des Internets zu sichern, sondern definierte Websites unter Wahrung ihrer Strukturen und Funktio nalitäten in einer browserfähigen Form zu archivieren. Die Aufgabe, die mit Hilfe eines OfflineBrowser, der Spiege lungs-Software, gelöst werden muss, besteht also darin, aus einem gewählten Internetausschnitt eine in sich vollständige, funktionsfähige und adäquate Einheit auf einem Datenträger zu machen. Dies geschieht nicht kontinuierlich, sondern in festen Intervallen oder zu bestimmten Anlässen. Also in der Form eines Zeitschnitts –oder, wenn Sie so wollen, einer Momentaufnahme. Einen Schritt hin zu einem kontinuierlichen Spiegelungsprozess wird sich durch das Webarchivierungssystem ergeben, das die Düsseldorfer Firma OIA in Auseinandersetzung mit den Ergebnissen unseres Projekts entwickelt. Der von uns benutzte Offline-Browser ist in das System integriert. Aber durch die Einbeziehung einer relationalen Datenbank würde nicht nur eine redundanzfreie Archivierung der einschlägigen Websites garantiert, sondern auch ein kontinuierlicherer Spiegelungsprozess ermöglicht, der zwar noch in diskreten Schritten organisiert wäre, aber in beliebig dichten Intervallen erfolgen könnte. 13 Über den Offline-Browser werden die Grenzen, bis zu der die Links erfasst werden sollen, bestimmt und die Art der Umsetzung von der Internet- in die Datenstruktur. Es werden also Eingriffe auch in die Struktur der Seiten notwendig. Die Regeln, nach denen diese Eingriffe erfolgen, werden über die Einstellungen des Offline-Browsers festgelegt. Als Er gebnis wird so eine browserfähige Kopie des gewählten Internetausschnitts erzeugt, deren Authentizität sich aus den Regeln herleitet, die bei ihrer Erstellung beachtet wurden. Legt man die folgende Unterscheidung: • Offline Formate(DOC, JPG oder PDF), • browsergestützte Formate(HTML) • und servergestützte Formate(ASP, PHP) zugrunde, so lassen sich die Eingriffe während des Spiegelungsprozesses beschreiben als: • Umwandlung der servergestützter Formate(dynamisch generierte Seiten) in browsergestützte Formate, • Einbeziehung auch der so genannten eingebetteten Dateien (offline-Formate, die aus einem ganz anderen Bereich stammen als dem des ausgewählten Ausschnitts), • Ersetzung der absoluten Links durch relative. Grenzen der Erfassung gibt es natürlich auch. Datenbanken etwa sind nicht zu spiegeln, Streaming Files und Session-IDs können problematisch sein. Alles andere aber ist zu spiegeln: dynamisch generierte Seiten, JavaScripte und auch Flash-Animationen. Aber das alles geschieht in einem ständigen Wettlauf zwischen den Entwicklern von Offline-Browsern und den Webdesig nern. Eine fertige Lösung für die mit der Spiegelung verbundenen Probleme gibt es also nicht – und kann es auch nicht geben. Aber 14 auf jeder neuen Entwicklungsstufe muss das gleiche Ziel angestrebt werden: möglichst aussagekräftige Archivobjekte in einer angemessen dichten Überlieferung und in lesbarer Form zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Allerdings darf der Begriff„Spiegelung“ nicht den Eindruck erwecken, man brauche bei dieser Art der Erfassung lediglich eine feste Größe, etwa einen Server, den man dann abspiegelt. Es gibt weder im physischen noch im logischen Sinn solche vorgegebenen Einheiten, auf die man sich positiv beziehen könnte. Gäbe es solche Einheiten, dann wären auch andere Methoden der Erfassung denkbar: etwa die Übernahme kompletter ContentManagement-Systeme oder das Übertragen von Daten mittels FTP. Solange die Websites aber auf verschiedenen Servern laufen und solange nicht nur verschiedene sondern auch unterschiedliche CM-Systeme an einem Internetauftritt beteiligt sind, scheint mir die Spiegelungsmethode der einzig gangbare Weg der Erfassung zu sein. In allen anderen Fällen müsste man nachträglich aus den übernommenen Inhalten wieder Websites rekonstruieren. Eine Aufgabe, die kaum lösbar erscheint, ganz sicher aber mit einem enormen Aufwand an Arbeit und Kosten verbunden wäre. Der Arbeitsprozess der Erfassung von Webpräsenzen lässt sich folgendermaßen gliedern: Auswahl Zusammenstellung der einschlägigen URLs(Websites der satzungsgemäßen Gliederungen, Gremien und Initiativen einer Organisation) Die Zusammenstellung erfolgt nach dem Provenienzprinzip. Sogenannte ‚eingebettete Dateien’, Teile von Webangeboten nicht aufgenommener URLs können bei der Spiegelung zugelassen werden.(Wenn man etwa die URL eines Servers nicht mit aufnimmt, der aber Bilder zu der zu archivierenden Websites 15 liefert, so wird man zulassen müssen, dass diese Bilder – und nur die Bilder – des Servers mit erfasst werden.) - Bewertung Innerhalb des ausgewählten Ausschnitts werden die archivwürdigen Bereiche festgelegt. Der Ein- bzw. Ausschluss bestimmter Bereiche wird über die Definition von Bestandteilen des Server-, Pfad- oder Dateinamens erreicht. Die Bestimmung der Linktiefe ist in der Regel ein untaugliches Mittel zur Umsetzung von Bewertungsentscheidungen. Die Festlegung von Intervallen und Anlässen für die Spiegelung sind natürlich genauso genuine Bewertungsentscheidungen wie die Bestimmung der Konformitätsstufen(text-, content-, darstellungs-, struktur-, kontext- oder funktionsorientierte Spiegelungen). Über einen einheitlichen Speicherort wird festgelegt, welche Spiegelungen zu einem Projekt zusammengefasst werden. - Analyse Besonderheiten der Seiten(Weiterleitungen, Flash, dynamische Seiten), Aus der Analyse der Präsentationsformen(Datenbanken, Linkstruktur) der archivwürdigen Bereiche ergibt sich die Wahl bzw. Kombination der Formen des Datentransfers: Übernahme eines CMS, Transfer über FTP, Spiegelung(Wahl des geeigneten Offline-Browsers) - Spiegelung Organisation und Durchführung der Erfassung, Eingabe der URLs mit den entsprechenden Parametern - Ergebniskontrolle Überprüfung der Resultate, eventuelle Korrekturen 16 - Metadaten Dokumentation der Parameter, mit denen der Spiegelungsprozess gesteuert wurde, der Speicherdaten sowie der vorgenommenen Korrekturen Von unserem Archiv wird für die Spiegelung von Webpräsenzen der Offline-Explorer von Metaproduct genutzt. Die kom merzielle Software liefert in der Regel immer noch die besten Ergebnisse, zeichnet sich durch einen großen Bedienungskomfort aus, der auch Eingriffe während des Spiegelungsprozesses zulässt. Er erlaubt die Verwendung von Macros und URL Substitutes, etwa um die Mehrfachspiegelungen von Dateien mit verschiedenen Session Ids zu vermeiden, sowie die Verwendung kleinerer Scripte, um Spiegelungen vorzuprogrammieren und zu einem späteren Zeitpunkt oder in festen Intervallen automatisch durchführen zu lassen. Da keine proprietären Formate erzeugt werden, lassen sich die Spiegelungsergebnisse auch unterschiedlicher Offline-Browser miteinander kombinieren. Das gilt auch für die unter Umständen notwendige Ergänzung von Spiegelungen durch Video Files, die nur mit einer speziellen Software, z.B. dem RM-Recorder, erfasst werden können Wenn man sich der Aufgabe stellt, die Internetpräsenz einer politischen Großorganisation wie der SPD zu archivieren, so hat man selbst bei strikter Beschränkung auf die satzungsgemäßen Gliederungen, Gremien und Initiativen weit über 25.000 verschiedene URLs zu bearbeiten. Das schließt die Bundesebene, die Landesebene und die Ortsvereinsebene ebenso ein wie die Seiten der entsprechenden Fraktionen und ihrer Abgeordneten. Es erscheint mir weder technisch machbar noch unter archivischen Gesichtspunkten wünschenswert, eine solche Aufgabe innerhalb eines einzigen Projekts bewältigen zu wollen. Im Gegenteil. Aus archivischer Sicht wird die Erfassung einzelner Pro- 17 venienzen sicher als der Normalfall zu gelten haben, was aber bedeuten würde, einige tausend unterschiedliche Archivierungsprojekte anlegen und durchführen zu müssen. Schon das ist einer der Gründe, warum wir im AdsD vom Normalfall abweichen. Außerdem würde ein solches Vorgehen in erheblichem Umfang zu Redundanzen führen und Willkürlichkeiten in der Abfolge der bearbeiteten Projekte zumindest nicht ausschließen können. Im AdsD werden also möglichst umfassende Archivierungsprojekte gebildet, die durchaus unterschiedliche Provenienzen einschließen, solange sie in einem vertretbaren Zeitraum gespiegelt werden können. So wird etwa der Landesverband NRW zusammen mit den vier Bezirken, den Kreisverbänden und Ortsvereinen in einem Projekt erfasst. Die Gründe, warum wir so verfahren sind folgende: • Der größere Zusammenhang dient der Interpretierbarkeit der einzelnen Dokumente. • Die archivierten Websites eines Projekts werden so präsentiert, wie sie auch der damalige Internetbesucher gesehen hat: gleichzeitig. Außerdem gilt es Redundanzen zu vermeiden. Große Teile der Websites etwa von Abgeordneten sind nur voll funktionsfähig im Zusammenhang mit den Websites der entsprechenden Fraktion. Das heißt aber, dass man bei jeder einzelnen Spiegelung der Website eines Abgeordneten auch Teile der Fraktionsseiten mit spiegeln müsste, die man dann ihrerseits noch einmal in einem eigenen Projekt zu erfassen hätte. Das Gleiche gilt auch für die vorhin beschriebenen„eingebetteten Dateien“, die von Servern außerhalb des im Projekt festgelegten Kernbereichs stammen. Bei der späteren Erschließung, der Abgrenzung der einzelnen 18 Bestände und der Verzeichnung, können die einzelnen Provenienzen natürlich in bewährter Manier zugrunde gelegt werden. Nur muss man, meiner Ansicht nach, die Logik der Erschließung nicht zwangsläufig auch zur Logik der Erfassung machen. Umfassendere Archiv-Objekte erleichtern natürlich auch die spätere archivtechnische Bearbeitung ganz wesentlich. Wie bereits erwähnt muss bei der Archivierung von Websites die Bewertung als integraler Bestandteil der Erfassung organisiert werden. Nicht nur weil eine nachträgliche Bewertung der gespiegelten Seiten wegen des hohen Arbeitsaufwandes nur in Ausnahmefällen möglich ist, sondern vor allem, weil die Festlegung bestimmter Zeitschemata mit zur Bewertung gehört. Denn im Unterschied zur Aktenübernahme im konventionellen Bereich, bei der der Übernahmezeitpunkt in der Regel ein eher äußerliches Datum bleibt, spielt die Zeit bei der Spiegelung von Webpräsenzen eine konstituierende Rolle, und zwar als • Zeitpunkt(Intervallspiegelung), als • Zeitraum(der Dauer des Spiegelungsprozesses, die so bemessen sein sollte, dass nicht Seiten als Teile einer Site präsentiert werden, die nie gleichzeitig im Internet standen), als • Zeitfolge bzw. Gleichzeitigkeit(Welche Spiegelungen sollen zeitgleich erfolgen und bei welchen ist der Informationswert größer, wenn sie in zeitlicher Distanz erfolgen?) oder als • Ereignis(Anlassspiegelung: Wahlen, Parteitage). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Methode der Spiegelung als erster Schritt einer Archivierung von Webpräsenzen sich bewährt hat. 19 Ein schwer zu handhabendes Problem stellen dynamisch generierte Seiten dar. Aber auch sie sind in der Umwandlung in browsergestütze Formate prinzipiell zu spiegeln, führen aber unter Umständen zu einem gewaltigen Datenaufkommen. Die fehlerhaft Darstellung dieser umgewandelten Dateien konnte mit Hilfe unterschiedlicher Verfahren behoben werden. Die Bereitstellung der Archiv-Objekte erfolgt im AdsD über einen Server und über die Datenbank Faust. Erschlossen werden die Archiv-Objekte aber nicht nur durch die Verzeichnung und den Index, sondern auch durch die Dokumentation der entsprechenden Metadaten. Generell ist bei der Diskussion zwischen der sichernden und der erschließenden Funktion der Metadaten zu unterscheiden. Die gängigen Standards sind in der Regel Mischformen mit unterschiedlichen Prioritäten. Der Anspruch Metadatensätze so anzulegen, dass sich mit ihrer Hilfe die Originale rekonstruieren ließen, ist in Hinblick auf die Datenmenge in den Spiegelungsprojekten illusorisch. Für die Arbeit am Internet-Archiv erwies sich die bisher vorherrschende Fokussierung auf die so genannten Metatags bei der Diskussion der Metadaten als eher hinderlich. Die Standardisierung der dokumentbezogenen Metatags war wesentlich im Hinblick auf das Einstellen wissenschaftlicher Publikationen ins Netz und deren bibliothekarische Erschließung entwickelt worden. Da wir aber nicht einzelne Dokumente archivieren, sondern ganze Internetpassagen, müssen innerhalb der Metadaten die projektbezogenen Erfassungsdaten von den dokumentbezogenen Erschließungsdaten, zu denen auch die Metatags gehören, unterschieden werden. Die Sicherung der Authentizität und Identität der archivierten Daten erfolgt wesentlich über eine Dokumentation der Erfassungsdaten. Unser Metadatensatz befindet sich noch in der Diskussion. Die Semantik orientiert sich an METS. Als Syntax wurde ein 20 Schema in XML gewählt. Auch wenn die große Zahl dokumentbezogener Angaben(Fehler, Nachbearbeitungen, Sicherungsmaßnahmen) ein Problem darstellen, so erzielt man mit dieser Form eine • Vereinheitlichung der unterschiedlichen Dokumentationen • zusätzliche Formen der Präsentation(Internet) • Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Präsentation • Entlastung der Verzeichnung von technischen Angaben • Einbindungsmöglichkeiten in unterschiedliche Verfahren der Bereitstellung und Erschließung(Faust, Struktur) und einen • leichteren Austausch der Informationen zwischen den Archiven Auch ein Minimal-Set der Metadaten müsste zumindest die folgenden Kategorien beinhalten: - Erfassungsdaten 1. Steuerungsdaten(Authentizität) OffLine-Browser(Typ, Version) Datum der Spiegelung (Abbruch der Spiegelung) Aufgenommene URLs Programmeinstellungen* Fehler beim Spiegeln Gebrochene Links (Nachbearbeitungen) Umgebungsdaten* 2. Speicherdaten(Identität) Umfang des Projekts Anzahl der Dateien Speicherverzeichnis Projektname/ Signatur - Erschließungsdaten Seiteninformation(Metatags) Seiten-, Dateiinformationen des Servers - Evidenzdaten Anbieterdaten(Denic) Benutzerdaten 21 - Sicherungsdaten Formate Speichermedien Methoden *Abweichungen von definierten Standards Die Maßnahmen zur Langzeitsicherung werden besonders erschwert dadurch, dass man bei der Archivierung der Web-Seiten Dritter, natürlich keinerlei Einfluss auf die verwendeten Formate hat. Die große Zahl der unterschiedlichen Formate stellt einen vor der Alternative entweder eine rigorose Migrationsstrategie zu verfolgen oder Konversionen soweit es geht zu vermeiden. Dabei ist zu bedenken, dass jede Konversion eines Formats in unserem Projekt auch ein Umschreiben der entsprechenden Links erforderlich macht. Da aber bei uns neben dem Erhalt der Information, auch die Bewahrung der Funktionalität im Vordergrund steht, versuchen wir transformierende Migrationen soweit irgend möglich zu vermeiden. Lediglich in dem Fall, dass ein Format jede Softwareunterstützung verliert, wäre eine Konversion unumgänglich. Und da es bisher keine verbindlichen Standards gibt, müsste man wohl in das jeweilige Format konvertieren, das am häufigsten verwendetet wird. Unsere bisherigen Maßnahmen beschränken sich also auf: • Die statistische Erhebung der verwendeten Formate und ihrer Versionen. • Das Anlegen eines Browser-Archivs • Diversifikation der Speichermedien(Festplatte mit Raid System und Bandsicherung sowie eine Externe Sicherung auf DVDs in komprimierter Form). • Und auf Refreshing und Replikation der Archiv-Objekte 22 Wir gehen bei unserer Arbeit natürlich davon aus, dass das Internet als neue Quellengattung nicht nur archivwürdig, sondern auch archivfähig ist. Die Archivfähigkeit hängt allerdings davon ab, ob es uns gelingt, auch für die sich neu stellenden Probleme Lösungen zu erarbeiten, die mit vertretbarem technischen und zeitlichen Aufwand umzusetzen sind. Erst die Lösung auch dieser Probleme unter den Aspekten der Authentizität, der Recherchierfähigkeit, Langfristigkeit und Benutzbarkeit macht es möglich mit der neuen Quellengattung Internet einen bedeutenden Teil des kulturellen Erbes archivisch zu sichern und der Forschung zur Verfügung zu stellen. Das folgende Schema bietet einen knappen Überblick überden gesamten Arbeitsprozess der Webarchivierung 23 Das AdsD offeriert, wie bereits erwähnt, drei Möglichkeiten des Zugangs zum Internatarchiv: Bereitstellung im Internet über eine eigene Homepage Die Hompage des Projekts im Intranet des Archivs bietet ihrerseitswiederum drei Optionen. Man kann die archivierten Seiten entweder direkt mit dem Browser starten oder über die Strukturbuttonsgezielt spezielle Teil der Site ansteuern oder aber den Index aufrufen, um eine Textrecherche durchzuführen. Die Indices können frei miteinander kombiniert werden, und bieten damit die Möglichkeit, sowohl einer diachronen Suche über die gesamte Chronologie der Projekte eines Projektentwurfs, als auch einer synchronen Sucheüber die Projekte unterschiedlicher Projektentwürfe des gleichen Zeitraums. 24 Suchmöglichkeiten über Indices Die gespiegelten Seiten werden mit dem Programm dtSearch indexiert, einem kommerziellen Programm zur automatischen Volltextindexierung. Es kann beliebig viele Indizes erstellen, verwalten, miteinander kombinieren und gleichzeitig verwenden. Jeder Index kann bis zu einem Terabyte Daten enthalten –ist also praktisch ohne Limit. Der Benutzerzugang ist relativ frei konfigurierbar. Die soge nannte Webform, welche diesen Zugang liefert, bietet ein gutes Dutzend Optionen. Zu den einzelnen Suchergebnissen enthält man folgende Informationen: Den Titel des Dokumentes, den Pfad des Dokumentes, die Anzahl der Treffer, das letzte Änderungsdatum, die Größe und den Anfang des Dokuments. Zusätzlich zu diesen Kurzinformationen erhält man auch zu jedem Treffer zwei Links. Der erste Link verweist auf die Seite aus dem In- 25 dex mit hervorgehobenen Suchwörtern, der zweite Link führt direkt auf die entsprechende Seite innerhalb der Spiegelung. Bereitstellung über die Datenbank Faust Der Benutzer kann die einzelnen Projekte auch über die Datenbank Faust öffnen. Die Erfassungsmaske bietet zwei digitaleDokumentenfenster mit der Möglichkeit sowohl die archivierten Sites aufzurufen wie auch die eingebundenen Metadaten, die die Verzeichnung von den technischen Angaben entlasten. 26 Präsentation ausgewählter Metadaten im Internet Die Präsentation der Metadaten bieten eine weitere Möglichkeit des Zugangs. Auch wenn wir im Moment aus rechtlichen Gründen über den Teil der Metadaten, der ins Internet gestellt wurde, nur Informationen zu den einzelnen Projekten anbieten, so kann diese Infrastruktur prinzipiell auch zur Bereitstellung genutzt werden. Der Benutzer kann sich also im AdsD anhand der Metadaten einen Überblick über das Internetarchiv verschaffen, mit Hilfe der Verzeichnung einzelne Spiegelungen auswählen, die dann über die Indices durchsucht werden können. Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Wort zu der Situation, die sich aus der gesetzlichen Neuregeleung der Arbeit der Deutschen Nationalbibliothek ergibt: In Deutschland ist es bisher noch ungeklärt, ob man bei der Internet-Archivierung einen zentralistischen Weg gehen will oder 27 einen, der die ausgeprägte Vielfalt der Archivlandschaft mit einbezieht. Beide Lösungen haben Vor und Nachteile, die noch diskutiert werden müssen. In unserem Projekt sind es die zuständigen Archive, die jetzt auch die Webpräsenzen der Organisationsebenen und Personen spiegeln, deren Schrift- und Sammlungsgut ohnehin im Fokus ihrer Archivierungsarbeiten stehen. Die Berücksichtigung bestimmter Anlässe sowie die Festlegung von Intervallen beruht ebenso wie die Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme bestimmter Seiten auf der genauen Kenntnis der Organisationen und ihrer Strukturen, sowie der Personen und ihrer Funktionen. Während bei diesem Ansatz eine bestimmte Auswahl aus dem Internet archiviert wird, müsste ein zentraler Ansatz auf eine vollständige Erfassung des gesamten Internet oder einer Top-Level-Domain angelegt werden, da keine oder nur unzureichende Kriterien für eine Auswahl vorhanden wären. Die Nationalbibliotheken, die sich in der IIPC zusammengeschlossen haben, verfolgen ähnlich wie das„Internet Archive“ einen solchen„comprehensive approach“. Das angewandte Verfahren ist vor allem unter dem Aspekt der Authentizität von großem Interesse, weil es auf eine Umwandlung der absoluten Links verzichtet. Allerdings muss man bei der Verfolgung dieser Links innerhalb des Archivs auf Zeitsprünge von mehreren Monaten, manchmal sogar Jahren gefasst sein. Liegen die Stärken des dezentralen Ansatzes eher in der Erfassung, so hat der zentrale Ansatz den Vorteil einer einheitlichen Präsentation des Archivguts etwa auf der nationalen Ebene. Dezentrale Internet-Archive müssten erst zu einer einheitlichen Präsentation zusammengeführt werden, was mit erheblichen Schwierigkeiten technischer und organisatorischer Art verbunden sein dürfte. 28 Beide Ansätze sollten deshalb eher als Ergänzungen denn als Alternativen gesehen werden. Weitere Informationen zum Spiegelungsprojekt finden Sie un ter http://www.fes.de/archiv/spiegelung/default.htm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29 Angelika Menne-Haritz The standards for structuring descriptive information on archival holdings Sorts of standards in archives Standards in archives as they are discussed since some times are needed for information exchange if gateways and Internet portals shall open joint access to holdings of several archival institutions at a time. A sort of union finding aid with integrated descriptive information on their archival material needs a commonly accepted and implemented structural standard that allows interoperability of the individual descriptions. However interoperability is not the only benefit of using inter national standards. Further advantages concern especially the long term availability of the exchanged data and the sustainability of the Internet presentations. The wider the standards are adopted the more they open the data, structured according to them, for access across borders of proprietary systems of data management and preservation. They reduce the dependencies on vendors and guarantee the open accessibility of the archives. Standards in this more narrow and technical sense, which means structured descriptions of data, are one side. The other side is constituted by professional standards, perhaps less rigidly stated and formulated, however also followed by professional arEnglish version of a paper presented at the meeting of Catalan Archivists, La Seu d’Urgell, Mai 10-12, 2007, published in Catalan under the title:„Les normes d’intercanvi d’informació com a eina de communicació bàsica“ in: Lligall, Revista Catalana d’Arxivística 26, 2007, Ponències i experiències de l’XI congrés d’arxivística de Catalunya, S.221-243. 30 chivists in their daily work. They concern the professional working methods and aims. Among them are the so called content standards, like the US-Publication DA:CS(Describing Archives: A Content Standard) . Other countries have their own standard documents or simply non articulated traditions that impact the daily work like non verbalised rules, that are never the less followed. The content standards concern the way how the content for the elements is found in the archival material during its processing while the elements themselves, their names and their interrelations to each other are described in the structural standards. Using the same structure is a good basis for allowing comparison between the different contents, that may not only express differences between the described records but also between national or regional administrative customs. Bringing all these different descriptions together allows in itself already without further investigation into the records useful insight into characteristics of regions or countries as well as into administrative methods. Such information that would hardly be available without interoperability realized with the help of the structural standards. Differences in archival holdings often reflect cultural diversi ty, which is a high value for UNESCO and the EU. With joint international access points to archival holdings, this diversity will become very visible. The international standards are useful tools to enhance this development and to activate the mutual understanding of nations. Describing Archives: A Content Standard(DACS), Society of American Archivists, 2007. 31 Archives and Access Trends to open former secrets, especially of administrations, influence the development of archives as open institutions where everybody can recall whatever he or she is interested in. These trends are driven by the new technologies of communication, the availability of the Internet and changes in public cooperation and administration. Such changes need mental adaptation, which is sometimes not so easy to achieve. Service delivery becomes central for archives. They need an attitude which is user orientated, which however does not mean user driven. Archives of today are rooted in the present, serving their users by delivering access to the past helping the construction of the future now and today. Archives are financed by the people and by the taxpayers of today. They have the right to get compensations for the money they invest in infrastructure and salaries and that compensation is information, and the possibility to find out something, that is yet unknown. In all western countries fundamental changes in public administration occurred together with increased electronic communication during the last decades. It has become easier to look for models of good governance in other countries around the world. The communication across national borders is intensified and common approaches in spite of different cultural backround and traditional diversity can be identified much easier. E-mail com munication has become a great accelerator of common life. At the same time the use of electronic communication reinforces the concentration on the present and creates the danger of loosing the ability to relate to past and future. It becomes increasingly diffi cult to keep traces and to memorise past. In this context in public spheres an intensified questioning about archives can be observed. What are archives for? Why are 32 records created? How should they be kept, used, and investigated? The number of articles in newspapers writing on archives has considerably increased and archives have become a topic of intellectual debates in feuilletons. This leads to new demands. Answers to this situation need both: It demands for a flexible finding of practical solutions on a clear theoretical and professional foundation. And it needs the use of modern administrative techniques like workflow design, understanding business processes, management and motivation of staff members on a basis of well grounded knowledge on how organisations function, how to find partners and sponsors, how to manage projects. Archivists become managers, but archival managers. The importance of the professional qualification is not reduced by this development. Instead it is enhanced by the need to find new solu tions in evernew situations. The main target in the next years will be to provide access to the archival holdings as far and as broadly as possible. This includes generally available inventories and finding aids, usable by everybody, especially through the Internet as well as the transparency of decisions on processing and appraisal concerning the final shape of the archival holdings documenting the changes brought to them since their transfer to the archives. Access as a main target of archival services means that archives are needed as stored raw material for memory, more than as stores for memory itself. They are needed as the enablers that help to create memory and to reconstruct those parts of the past that are relevant in the moment. This means amnesia prevention. Archives allow to construct memory, refine, correct or reassure it whenever necessary. Access is the key that allows archives to acquire a profile as service oriented competent professionally ma naged institutions for this kind of service. 33 As a new paradigm for archives access means the shift from the difference of past and future to the difference of open and closed in the present. This shift roots archives in the present times. With this shift it enables contemporaries to make use of time spans individually or collectively, instead of just offering past times. Archives as enablers help users to become autonomous and to find their own ways through the records. They direct the attention of archivists to the information potentials of their holdings irrespective of the material form(paper, microfilm, di gital formats) and they define measurable criteria for the quality of archival work. Service is not dependant on the personal attitude of the archivists towards the content of the records or on the capacity to understand the questions of the user. It depends on understanding the origins of the records and the networks plaited with their help. Thus a serviceoriented attitude is neutral towards the content yet passionate concerning openness and availability. Access and appraisal Access and its influence on appraisal means that every item in the archives was intended to initiate or support an action, it was not written to document society. The contexts were known to the communication partners, but they are unknown by the users in the archives and need to be reconstructed when they read the records. Service orientation influences all three main archival me thodologies, appraisal, preservation and description. It redefines them in a way that access becomes the main focus. Appraisal in this perspective is the selection of representative parts of a whole. Representative means that the whole, of which it is a part, may be reconstructed by the remaining rest. Appraisal as a professional activity consists of analysing the information capacity of the whole bulk of records offered for transfer and its informational capacity. It needs a lot of understanding of always 34 different practical situations, that lead to the emergence of the records as their traces. Appraisal in this sense leads to eliminating redundancy on a formal basis. Its results allow to see, what is not there and by knowing that to reconstruct the original situation even in a broader way than it was represented in the original amount of documents, because understanding of a situation means more than just knowing what happened. That could however be well supported by a more close documentation of appraisal decisions in the finding aids. The documentation of appraisal decisions can explain why certain units had been kept, be it for their informational value or because they can serve as specimen just illustrating the structure and informational capacity of a certain quantity of other records that have been disposed of. If appraisal would consist of privileging certain contents it would mean necessarily to close the records for other potential contents that might be found in them and thus it would close the records for access. Therefore appraisal is not the destruction of information but it provides access to the whole of it, even exceeding the quantity of what was originally written down. Access and preservation The same access driven shift is relevant for preservation. Access gives preservation its professional sense. Preservation is done for the present and the contemporaries. It is not primarily done for the future. Instead it is a service for users who can be sure that everybody, using the same records, irrespective of the time of the consultation sees the same. Therefore users can enter into debates with others about their interpretation and they can accept responsibility for their own way to understand the sources. One target of preservation is to keep the intrinsic values, consisting in the outer shape and material quality of the records unchanged, espe- 35 cially those that are central to determine the context of creation. They must be kept as unchanged as the written texts and their supports. Digital preservation means the same. It aims at keeping recordings unchanged and preparing them for reconstructability of the original context of creation. Use therefore is not the contrary to preservation or endangers it. Instead it is its prerequisite. The professional task of archivists is to find out the best strate gies for allowing a broad use while protecting the originals. Combined strategies f.i, with microfilm copies for preservation and digital images for consultation can protect the original copy from dangers occurring during use while they offer all necessary information at hand. The necessary investments are justified by the preservation of the authentic copy as a proof if needed and a sustainable strategy for its protection assuring access without danger for the original. Preservation combines all methods that stop any new changes of the records after they are taken over by the archives, because this is the prerequisite for them to tell their original story to everybody. While the records as communication tools growing with each communication event are flexible and incorporate the traces of the communications step by step, preservation in the archives stabilises these former flexible communication tools, and thus helps to switch over from communication and action to observation, while the records stay the same and only the perspective and the purpose for their use and consultation change. Thus preservation helps observation by the users in the archives, who are not involved in the affairs and try to understand them from the outside. The stay neutral towards the communications they observe and are not participating in ongoing matters. Archival institutions are able to preserve cultural heritage only by providing access to it like a house can be preserved when it is inhabited but not if it is empty and not used. 36 Archives can be preserved because they are open for everybody at any time. Therefore everybody reading the archives has the right to see and use the same sources independently of how much time had passed between two different visits of two searchers. The first one knows that, if correct references are delivered, eve rybody can retrace the research done for a publication. The author thus takes over responsibility for the own investigations and the interpretations of what was used as sources. Access and description Description as well as appraisal and preservation is finally a main way to guarantee access to the archives. It is more than just inventorying the stacks or gathering metadata about the material, even if it looks like lists of items. Description unlocks former closed material, gives it a structure and a shape by naming its single parts, which without it would not have names and would not exist for consultation. If a record group, which has not yet been processed because of lack of resources to do the work, is made available for insight without a final finding aid, no one can be sure that all potential sources have really been investigated, even if the whole bulk of paper had been looked at. Internal relations may have been overseen because the records had no name and no place in the overall structure. The result of the descriptive work, the finding aids, gives much more information to the users than just the description of the items, because they first indicate what can be found and secondly tell everybody from which context it emerged. Access opened by description means to open the possibilities of structured navigation. In legacy finding aids the table of con tent with the arrangement scheme represents the internal structure. Online-finding aids using built-in Internet technologies al low navigating with links between the structure and the lists of 37 titles. These technologies offer at the same time the possibility of full text search and browsing like in a paper book. Online-Finding-aids can furthermore be supplemented by documentation of the archival processing and thus give more information to users than it was possible before. Online-Finding-aids are like a transformation of legacy fin ding aids on paper or in PDF-Format into the interrelated working place of the Internet. Relations that existed before only virtually or in the head of the readers of the finding aids now can be used as active links. A click on a classification header in the table of content opens the corresponding arrangement group inside the finding aid. All structural surroundings can be updated with eve ry step, f.i. during browsing from one classification group to the next. The logistics are left over to a framework of nonverbal orientation, while the user can concentrate on the descriptive information itself. Before the presentation of online-finding aids some finding aids were printed and available in university libraries. To research other holdings users had to go to the archival institution to see the inventories as well as the archives themselves. In the first half of the last century the inventories were made in general for the use by the archivists only and the users had to explain their research question to the archivists who then choose the relevant records for them. The main orientation about to address which repository was on the one hand the scientific literature quoting archival material and on the other hand a general understanding of the principle of provenance, telling which archival institution was responsible for the written material of which agencies on which administrative level be it the state as a whole, a municipal administration or a regional council. During the last century archival institutions had started to publish some of their finding aids in print. These publications gave 38 complete overview about one record group, however not about the contexts and relations with the other parts of the holdings. Some archives also had published holdings guides, while others worked on the manuscripts for these for long periods of times. Finding aids and users needs What do users need? First of all they need to know, that a certain item exists as a descriptive unit. In rare cases they know about it because it had been quoted in another works. In most cases however the first question is“Is there something about…?”. The se cond information they get is orientation about the place of the item inside its context. This is delivered by the arrangement scheme which indicates the contexts of creation, the areas of competencies inside which it was generated and the reactions it initiated. Finally the finding aid gives indications about a possible con tent of the file. This is the title together with other short indica tions like the running dates or remarks on the physical form. And it identifies the single unit as a folder that can be ordered for con sultation by indicating its reference code or call number. Therefore archival finding aids have their special form, struc tured like a book with chapters. And they exist at least in a certain European tradition on two levels with two interrelated structures. One level is that of holdings guides with short descriptions of all record groups or fonds in the holdings of an archival institution with a structure, called the tectonics, a term borrowed from architecture or geology and referring to tectum= roof signifying the constructive layout or the relative order between parts. The other level is formed by the finding aids on fonds or records group level with their internal structure, similar to the tectonics, and called classification or arrangement scheme. If archival finding aids on these two levels are offered via the Internet they can be linked to each other. So the description of a 39 single record group in the holdings guide links to the corresponding online finding aid, as soon as it is available online too. For other record groups or fonds it can at least give a general description, which helps users to get an idea of the usefulness of this fonds for their own research. Furthermore online finding aids can be shared through archi val gateways and then help to make the archives better visible. They can offer cross search functionality. Thus users do not need any more to know first where to go and after that ask their que stions. They can start with the question and are guided to where they may find answers or the possibility to narrow their research field in an increasingly precise way. Professional standards for description For these purposes archival finding aids need certain characteri stics that support the special search strategies for unknown discoveries in peregrine territories. The newly developed structural standards for online description support these approaches with certain technical and professional properties. The main advantage is that they understand finding aids as texts and not only as just an aggregation of descriptive entries. They respect the need for a title page and an introduction for a finding aid, an index for the whole text and for supplementary information of all kind that document appraisal and processing as well as the origin or the restrictions of access and use. The professional rules for the establishment of finding aids describe certain parts with their specific functions. These rules are not formulated as such, however they are a general basis for the establishment of finding aids and are passed down to new generations of archivists during their professional training. They tell f.i. that in most cases finding aids have three parts: first the 40 title page and the introduction, second the classification scheme, formerly part of the table of content and finally a list of descrip tive units even if they might be general and comprehensive. Title page and introduction Archival finding aids consist of several standardised parts, among them context information in form of the title page and an introduction. The title has a practical sense in so far that it gives all necessary information for library cataloguing of the finding aid. For the archival users however it identifies a certain record group and tells them where the records came from and during which period of time they were generated. The title page often shows the name of the record group as title of the whole finding aid. If it covers several record groups or fonds the title of the finding aid may well be different, indicating the whole complex described in the finding aid. The title needs as a precision the running dates of the records described. So they are also part of the title page. These then are supplemented by the normal bibliographic indications like author and editor together with the place of publication and its time. These elements are needed for printed finding aids but they are as well useful for the electronic versions and may be used for cataloguing the finding aids for a library OPAC. The introduction is another essential part of the finding aid because it can deliver much useful information about the records described and the way how it was done in a comprehensive way. Parts of such an introduction of finding aids include information on the origin of the records, the records creator and the reason for their coming into existence. They can include information on the fate of the records themselves, when they were offered and transferred to the archives, what had happened to them before that and 41 if there had been any losses before the archives took over the responsibility. Then they can give information on how the records had been processed in the archives, how they had been described, which rules had been observed, which appraisal decisions had been taken and how the record group got its actual shape. Finally the introduction can contain useful observations for the consultation like restriction of conditions of access and use, on conversion forms or on the physical form of the records. So the introduction delivers many useful hints to be read before the actual consultation. It contextualises the description of the single units and helps users to understand the description better. However it is normally a large text and not always easy to be read. Parts of it might be better available when they would be placed at those places inside the finding aid, where they relate to and are needed what can be done with structural standards like EAD. Characterisation of the single units: the archival title The decision about the title of the archival descriptive unit is the description in the narrow term. It is supported and endorsed by its surroundings especially the introduction and the subordinate headers of the classification scheme. Many parts of the informa tion are inherited from the top to the bottom inside the hierarchical structure and therefore they must not be repeated on every level of the structure. That means that the formulation of the title itself can be rather short. On the other hand it has the consequence, that a simple search with key terms across all titles delivers far less information than findable in the finding aids as well as in the records. The best way to search in archival descriptions with the aim to find potential information sources therefore is the use of the in ternal structure of the record groups for a discovering navigation. 42 A look into the holdings guide therefore is a good starting point for an archival search since it gives a complete overview of the whole with the tectonics of the holdings as a sort of table of content. It leads to the relevant records groups and in the online version it can offer the direct links to them. Users often do not know those words, that were usable for searching and finding these terms is already a relevant step in the research. Terms used in the administrative language when the records were created and repeated in the titles of the descriptive units were used for internal communication purposes in a certain working context. Identifying theses terms in their original context that explains their meaning may already be a first result of investigation. The titles for the single descriptive units used for the description of process bound records, which is the main material in archives, often in the form of case or action files and created for internal collaboration and communication, represent the purposes for their creation and use. The intention of the original title and a name of the papers given to them in the originating agency often was to identify the reasons why the records came into being and what it was intended to be used for, when the folder was opened as a place for records of a certain case or affaire. If there are original titles of files they were given to them normally when they were started and not when they are closed. Such titles, names, or numbers do not change during the work with the files even if their content changes. That is because they were not meant to describe the content of the files, but instead signified the original activities and intentions, which should guide the creation and collection of documents and recordings brought together and making the file grow during the work. Therefore for the original title may not be the best one for archival purposes. However it might have the quality of source. Archival description has to analyse the creation and use of the original title and decide whether to keep or to change it. Special forms of titles are needed to de- 43 scribe such records that represent processes of internal communication. Their form often is a composition of a verb and an object (f.i.: Building of the xybridge, Repairing the roof of the city hall etc.) signifying an action of the organisation inside which the record emerged from collaborative work and its coordination and the object of this action. These case files or action files are descri bed by giving the actions, represented by them, a definite name after they are finished, a name that tells users in the archives, who do not know anything about the action yet, what the records were created for and what they might therefore find in the files. Other forms of descriptive units might have the form of document bound records, containing f.i. contracts or minutes of meetings or other series of similarly structured documents kept for later reference. The intention of their composition was to be able as an organisation to memorise former actions, deliberations and decisions. They keep the explicit memory while the case files emerging from the internal communication processes keep the implicit memory on joint actions. While the title of the action bound records designates the intended joint actions the titles of the second category of file, the document bound records, aim at giving an idea of the subjects treated and the occasion on which they are written. So the titles indicate the form of the documents and the occasion on or for which they were conceived and established. The title in both cases may be supplemented by further more precise information on the record. In the first case this part may indicate single actions represented in the file with a compre hensive name and in the second case the supplement may list f.i. the topics of an agenda of a meeting. This gives a broader idea of the descriptive unit to the searcher and delivers more information that might be searched by search engines for joint gateways. Both titles are conceived in such a way that they reduce redundancy by placing the descriptive units inside an arrangement 44 group denominating the same sphere of activities. The archival title may be the same as the one used in the administration. The precondition is, that it describes the actions undertaken while the files were produced and used. Structure and orientation: the classification or arrangement scheme The arrangement scheme is an essential part of the finding aid helping a searcher to find the way through the record group. The form of the classification or arrangement scheme is similar to the table of content of a book. It looks like a hierarchical tree and it is constructed the way that on each level the whole is divided into its parts. This is different from building a systematic classifi cation starting from the bottom with many diverging things and creating a schema that brings together those, that have certain similar characteristics with increasingly general terms, f.i. trees with needles and trees with leaves. However those trees that have neither or a both, like the ginkgo-tree are entered into the rest, the so called miscellaneous. An arrangement scheme for archival material which starts to be drafted from the top does not need a place for miscellaneous. Instead it has the most welcome effect that all subdivisions are exclusive and therefore give a negative information on the surrounding groups on the same level by nominating what they cover themselves. If there is group for the construction of bridges it will not cover the construction of houses. The top down hierarchy in the archival arrangement scheme delivers important negative information because it is exclusive on each level. What is not mentioned in one of the titles on a certain level is not in the whole. This sort of information allows searchers a very effective strategy of excluding irrelevant parts 45 of the holdings, because they can be sure, that these do not contain any relevant contribution to their research. This negative fin ding is at least as valuable for searchers in archives as are positive findings because they do not need to have a look at each sin gle unit to make this estimation. A simpler form of arrangement is adequate for those document bound records that are organized in series with parallel informational qualities according to either chronological, alphabetical or subject order, with common headings. The archival arrangement with its sort of classification scheme helps to reduce redundancy by inheriting descriptions on different levels of its structure, each group of each level giving a more general overview of interrelated activities. These spheres of competencies might correspond to the organisational structure of the originating agency but it must not be so. As organisational structures may change more and more often the classification scheme can also be built the way that it just reflects the functions and competencies, which normally are more stable. The archival arrangement is not so much structuring content. Its concerns are the actions behind the records, because they created the interrelations and make now understandable the single recordings by those who have not been involved in the activities and the communications that organised them. Structural Standards for data sharing The discussion about standards had been intensified since the pos sibility has been opened to use new technologies for opening access to archives via the Internet. If it is said that the Internet is used for looking up information there is still an important difference between the Internet and a dictionary. The Internet allows observing how other people think and talk about something, how 46 they use it or how they praise or criticise it. The information about it can be derived from these communications, however it is less authoritative than a printed dictionary that had an editorial board of experts behind, but it is the live common production of knowledge that can be observed. The information gained through the Internet has to be worked out by the evidence that can be seen. Finding aids are well adapted for this kind of communication. They describe traces of communications and do not intend to deliver authoritative content. They can document how they were established and are themselves like the archives they describe an information source, that has to be investigated to discover new knowledge. There are several reasons, why finding aids and Internet fit together perfectly and therefore since the Internet technologies are available they can largely improve the work with archives. As long as description was done in an archival institution for its own purposes, rules and structural standards were less interesting. This includes the production of digital finding aids in PDF-format, were data are captured once for one purpose without a possibility to reuse them. The inhouse finding aids often re flected the individuality of the holdings and they inventoried the contents of the stacks. First steps towards a more general formulation of production rules for finding aids were made in countries with a tradition of archival training since the beginning of the last century when certain rules emerged first as customs and later formulated by trainers for their lessons. They were mainly content standards describing how to find the running dates or the provenance and how to formulate it. Besides those professional standards that are often not verbalized in detail and the corresponding content standards describing how to find the relevant content for the description of archives, structure standards list the elements of archival description, give 47 them an identifying name or number and explain their interrelations. They became relevant with the possibility to share descriptive data on the Internet. Common structural standards help to exchange different content by placing it inside the same structural form. For archival description these are mainly the two standards ISAD(G) and EAD. ISAD(G) International standard for archival description (General) This standard has been drafted by a working group of ICA and was adopted in a revised version by the International Congress on Archives in Seville in 2000. The standard is maintained by the committee on standards and best practices. It was largely adopted by European archives because it reflects and normalises at the same time European practices. When the work started in the early 90s the aim was to achieve the formulation of an archival data model representing the need to describe not only the single units but also the internal structures of the archival material. Therefore ISAD(G) was drafted as a model for description on different levels that can inherit information to the levels underneath. The terminology for ISAD(G) speaks about fonds on the highest levels with potential subfonds. Underneath are the structural levels with series and subseries. They form the arrangement scheme. Below them are the files and the items. On each of these levels ISAD(G) offers similar descriptive elements. The first part is the identification section with the refe rence code, the title and the running dates together with an indicator of the descriptive level. The second part gives information The text is available at: www.ica.org/biblio/ISAD_2_DE.pdf. 48 about the context like the origin, the administrative history, and the history of the fonds. Furthermore there are elements for information on the processing, the appraisal, accruals, explanation of the arrangement as well as about the access, the language of the material, the location, and on related material. All these elements can be used on each level of description. ISAD(G) focuses on data records for archival description. It was conceived as a data model for use with databases. It does not speak about finding aids with a title page and an introduction. In contrast to all systems available before it was the first one to try to represent archival structures and this was a break through in the discussion on using automated systems for archival description. EAD drafted outside the ICA by US university archives had a similar professional yet a quite different technical approach. EAD: Encoded Archival Description. EAD started with the text of a finding aid, not with data records for single descriptive units on different levels. It did not think in terms of data bases and data records for archival description, which at that time was predominant in Europe, but in terms of finding aids as books and therefore a certain form of documents. EAD tried to adopt the development inside the Humanities at the universities and their efforts to structure texts to make them better searchable by computers. The machines should be supported in analysing scientific texts and to find out, which part of the texts means the author, which one is the title, an abstract, a paragraph, a bibliographic reference and so on. These studies identified typi cal parts of scientific texts and created a scheme with names of these parts and descriptions of their interrelations, formulated as www.loc.gov/ead. 49 element names that could be used for a mark up inside the texts. One of the still best known results of these efforts was the formulation of the TEI(Text Encoding Initiative) . Based on these works EAD became the encoding schema for the document form of archival finding aids. EAD has similar features like ISAD(G), but it also shows great differences. From the beginning EAD had the intention to encode finding aids like other texts and documents by using a pre defined set of standardised names for typical elements of finding aids. In contrast to ISAD(G) EAD describes whole finding aids including the texts for the title page, the introduction, the arrangement scheme and index terms. It can be used with just a very restricted set of elements or with an extensive application of all possibilities offered by the description of the structure. Only very few elements must be used. Almost every one of them can be repeated on each level as often as wanted. The structuring mechanism with nested components represents the arrangement scheme and allows to use 12 levels without needing to use a key for the identification of each if them. So with EAD the describing archi vists have a wide range of possibilities to decide about the content of finding aid. Like other text encodings it changed the underlying mark-up syntax form the original SGML(Standard Generalized Mark-up Language) to the more normalised XML(Extended Mark-up Language) and besides the Document Type Definition(DTD) a schema is available meanwhile. These steps followed the technical developments but did not change the meaning of EAD. A big advantage of the use of EAD is the interoperability. However it was not just drafted only for this purpose and opens many other opportunities. The data in EAD-format are captured www.tei-c.org. 50 once and can be used for many purposes. They can be represented with different style sheets in different forms on the screen, choosing those elements that are interesting for this presentation. They can be used for establishing manuscripts for printed finding aids and they can be delivered to joint access points where they may be integrated into union finding aids without the need to in tegrate all data into a unified data format for a central database. The EAD definition contains a list of elements with relations between them and attributes for a closer specification of the ele ments. Some attributes have a range of fixed values; others can be used as needed. The EAD file can include bibliographic infor mation on the finding aid, like the creation date or the author and it contains information on its own identification, growth and ver sioning. Obligatory is the part for some general information of the archives described in the EAD-finding aid with an identifica tion section and further descriptive elements. These two parts, the unit title, dates and identification numbers as well as the more general descriptive information on appraisal decisions, administrative history, the archival processing, access restrictions and others can be used inside each nested component. The components represent the levels of the arrangement structure as well as the files or items described. For this purpose the component ele ment() has an attribute at its side indicating the name of the level. This is mainly important for the style sheets for with the attribute they know where to apply the different presentation formats f.i. for arrangement group levels and for single files. EAC: Encoded Archival Context Besides EAD a standard for describing contexts has been drafted by an international working group. It is called EAC(Encoded Archival Context) and is similar to ISAAR(CPF). It helps to de- 51 scribe records creators and their functions including their development over time. EAC has been drafted by a group of archivists and librarians and it reflects needs of both professions. It can capture authority forms of names of persons, families and corporate bodies and can maintain the relations to other forms. More than authority data bases however it can add time spans and explanations to the names, it can add competencies and functions and document what could be found out about their validity. Therefore EAC might be used for the description of provenances in archival holdings guides or for personal biographies related to collections of personal papers. It is especially interesting for its capacity to encode forms of names for agencies and for the description of their competencies including the dates of the use of these names, because these competencies are the structuring basis for the internal communications and the creation of records. While EAD is broadly used for encoding finding aids for the Internet EAC is rather seldom ap plied in practice until now. EAC still exists up to date as a beta-version, because there was not yet an institution identified to host it and manage changes. 52 METS: Metadata Encoding and Transmission Standard METS is not yet used largely by archives but has a high potential to become an important tool for the management of digital assets, be they born digital or digitised images from the fonds for Internet presentations. METS can manage all necessary metadata for whatever archival object, not only digital ones. The METS XML schema has been created in 2001 by an international editorial board on the basis of the experiences of the California Digital Library with the Making of America project under the sponsorship of the Digital Library Foundation(DLF). It is not a descriptive standard but a standard for the management of metadata of digital archives. METS groups all information on digital objects composed of files like images or video, structures them internally and can link them to archival descriptions like EAD. The management of digital collections needs other and more metadata compared to physical collections. These are metadata about the production of the images, about their technical characteristics and their storage places. Further data are needed to reproduce the original sequence of pages, after they are converted to single digital images. The capacity of METS to keep structural metadata, that allow to retain the integrity of a digital object even if its components are stored in different places, makes it especially interesting for archives. This capacity allows using METS for the control of new presentation formats of digitised archives on the Internet. Digitised archives in the Internet can easily profit from the lin king capacities of the Internet. What formerly was intended on www.loc.gov/mets; cf. METS: Primer and Reference Manual, draft on the same website. 53 paper can now be presented in action. Now finding aids can real ly be used like maps to the landscapes in the repositories, as a Prussian archivist called it in the early 19 th century. It is possible to navigate in the structure of the finding aid like in a map and see the papers themselves inside this structure. The future: European gateway to archives In 2005 the Council of the European has decided upon a report on the situation of Archives in the Enlarged European Union. It includes the recommendation to establish a Gateway to Archives in Europe the core of which would be a union online finding aid to the holdings of the contributing archives with images from the holdings and based on international standards. The EU discovered the archives already sometime ago. In 1991 a first expert group was called together to give an overview on the situation of archives in the European countries. This group published a report in 1994, which was called the Black Book. The main results were the establishment of the DLM-Forum and the publication of the European journal on archives INSAR. In 2003 the council adopted a new resolution on archives during the Swedish presidency in Lund. A new expert group was installed to gather information on the situation of archives in the enlarged European Union and under the new condition with the technological developments. This group drafted a report and wrote down proposals for joint actions. This report was accepted by the council in June 2005. The report listed five measures of highest priority, including 1. preparedness for damage prevention to archives by drawing lessons from natural catastrophes like floods, and other measures for the preservation of archives 54 2. reinforcing the interdisciplinary cooperation for digital preservation 3. creation and maintenance of an Internet Gateway or Portal for cross boarder access to archival material 4. establishment of a legal database 5. preparation of measures against theft of archival docments. The council asked in his resolution for a report on the activities after three years. The gateway is point three of this list of highest priorities and it respects the resolution of Lund by taking into account the new developments in the field of Internet tech nologies and the reinforcement of coordination, information exchange and sharing experiences in the European archival community. The construction of the gateway should help to reach the following aims. It should provide better access to the archival holdings in the EU. It should support the digitisation of legacy fin ding aids und the development of purpose oriented and affordable instruments for online description and presentation. This should be done with the implementation of international standards and thus give the opportunity to gather experiences with them and to contribute to their further development. The gateway might include three parts for finding aids, the first and most integrated part would be a union finding aid in structured presentation for context based navigation together with a search engine going across all descriptive information delivered by the participating archival services. Here digital images in the form of digital archival objects can be embedded into the finding aids and be delivered through their structure. This might be surrounded by links to other online finding aids like databases on the websites of the archives. And the final area for finding aids 55 may be links to library OPACs where printed finding aids are li sted. So all three parts together can give a large overview of available descriptive information, while the level of integration of descriptive information into the union finding aid and into the research possibilities may nevertheless differ. This union finding aid may be then surrounded by three sup porting areas. One of them delivers further information on the participating repositories, their addresses, opening hours, location maps etc. Another part may offer a sort of e-learning tools for users and show examples from the holdings with hints how to investigate them best. A final part can be dedicated to help and support area for contributing archival services with download possibilities for tools and guidelines. This architecture can integrate existing tools and surveys and would be based on international standards, especially EAD for the integration of the descriptive information. The first step that has been undertaken was the constitution of the working group on January 18, 2007 in Madrid with the participation of Spain, France, Italy, Poland, Great Britain, Malta and Germany. The preconditions were reconsidered as rather good regarding the long experiences with the use of EAD and the construction of portals in Great Britain, Spain and France. The gateway to archives in Europe can deliver a surplus derived from the joint presentation of information from a great number of archives, which is reserved to such a construction. It can make archives comparable in a new way. Records from ministries for external affaires from different countries f.i. could be searched together. Thus the gateway creates a network of administrative agencies in different countries that can lay open many relations that are not visible without it. 56 Conclusion Open access is a key for the success of archives in the modern, globalised world. Archives support and reinforce societal identity and therefore their openness allows to ask new questions and to get new and more precise answers. The use of the new media opens a great future for archives. They are as invented for archives. They allow to research for sources and even to consult parts of them independently of time and location and thus strengthen the aims of archival work. These developments reinforce the independence of archival science as the basis for responsible and professional decisions on methods and techniques. It is needed for the new developments. Archives show how to understand social contexts across borders, be they past events or foreign societies when coming from the outside. They can teach how to use contexts for a better understanding and how to work out new knowledge that is not yet available but is needed and how to refi ne it. These techniques are available to everybody. Therefore new tools for describing and presenting traces of actions in context, new sorts of interfaces between analogue and digital and new approaches to understanding before judging and acting are to be developed on the basis of the body of knowledge of archival science as helpers for an knowledge literate world, one that knows how to identify needs, how to find sources and how to create new knowledge. That is what archives and archival sciences can offer to other disciplines and to society today. International standards are a prerequisite for presenting the richness of the archival holdings to a public, which is in principle worldwide. As archives receive material from a rather restricted geographical area there target group consist of everybody interested in their material. Everybody who is interested in the material and searches for sources of new knowledge can come to the archives services and in the near future to the virtual reading 57 rooms with joint access points in the Internet and investigate the open archives. Further information EAD: www.loc.goc/ead EAC: http://www.iath.virginia.edu/eac/ METS: www.loc.gov/mets Projekt-Website with links and German translations of the documentation of the standards mentioned in the article: www.daofind.de The report on Archives in the Enlarged European Union: http:// ec.europa.eu/transparency/archival_policy/docs/arch/reportarchives.pdf 59 Peter Pfister Die Sammlungen des Archivs der sozialen Demokratie (AdsD) im Internet am Beispiel der Sammlung Flugblätter und Flugschriften des AdsD Zum Bestand Die Flugblattsammlung des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung umfasst Flugblätter, Flugschriften und Tarnschriften 10 unterschiedlichster politischer, kultureller und sozialgeschichtlicher Herkunft. Beginnend mit der Bekanntmachung kommunaler Belange aus dem späten 18. Jahrhundert verfügt die Sammlung über Flugblätter aus der Zeit der Revolution 1848/49, der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866, der Reichsgründung sowie der Pariser Commune 1870/71 bis hin zum Sozialistengesetz 1878-1890. Aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind sehr viele Flugblätter aus der Weimarer Republik, aber auch der Novemberrevolution 1918 und des Ersten Weltkrieges erhalten. Auch aus der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges befindet sich eine Vielzahl von Flugblättern im Bestand. Neben Verlautbarungen des NS-Regimes sind hier besonders die Flugblätter des Widerstandes zu nennen. Der Großteil der Sammlung stammt aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Deutsch-deutsche Geschichte, der„Kalte Krieg“ bis hin zum Mauerfall sowie die Zeit der Studenten­unruhen 1967/68 lässt sich durch eine Vielzahl an Flugblättern belegen. 11 10 Sofern nicht anders vermerkt, werden im Folgenden auch die Flugschriften und Tarnschriften zusammenfassend als Flugblätter bezeichnet. 11 Auch eine breite Überlieferung französischsprachiger Flugblätter für die 60 Zwar liegt der Schwerpunkt der Sammlung bei der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung, 12 dennoch werden Flugblätter anderer politischer Parteien und Organisationen aufbewahrt und archiviert . 13 Dies hat zur Folge, dass bis zu den jüngsten Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen ein breit gefächertes Spektrum von Beispielen politischer Agitation erhalten bleibt. 14 Nutzung der Flugblätter Am Anfang der Überlegungen, wie die Flugblattsammlung am nutzungsfreundlichsten präsentiert werden kann, steht die Frage nach der generellen Nutzung der Flugblätter, bzw. warum die Flugblattsammlung überhaupt genutzt wird und von wem? Ein Flugblatt hat in der historischen Landschaft nicht zuletzt daher eine besondere Bedeutung, da es eine herausragende politisch-historische Authentizität besitzt. Der Verfasser eines Flugblattes hat in der Regel den Anspruch, seine Leser schnell und ansprechend zu erreichen. Ferner sind die meisten Flugblätter sehr emotional gehalten. Hierdurch werden historische Begebenheiten in einer besonderen Weise beleuchtet, da der Leser einen einzigartigen Einblick in die Zeit bekommt, in der das Flugblatt erstellt wurde. Zusätze wie„Es wird nicht geschossen“ geben Mai-Unruhen in Frankreich 1968 sowie polnische, portugiesische, spanische und italienische Flugblätter aus den 70er und 80er Jahren sind an dieser Stelle zu nennen. 12 Das DAG-Archiv, das DGB-Archiv sowie zahlreiche Archive anderer nationaler und internationaler Gewerkschaftsorganisationen sind im AdsD beheimatet. Vgl. Paul, Hans-Holger: Gewerkschaftsschriftgut, Überlieferungswert und Probleme der Sicherung und Archivierung, in: Drüppel, Christoph J. u. Rödel, Volker[Hrsg.]: Überlieferungssicherung in der pluralen Gesellschaft, Verhandlungen des 57. Südwestdeutschen Archivtags am 10. Mai 1997 in Aschaffenburg, Stuttgart 1998, S. 97-108, hier S. 102. 13 Zum Beispiel Flugblätter aus der Friedensbewegung der 80er Jahre 14 Ein Sammlungsausschluss hinsichtlich der Provenienz der einzelnen Kommunalwahlen findet nicht statt. 61 dem Ereignis der Abdankung des Kaisers im November 1919 eine Note, die in der Hauptsache nur dem Flugblatt zu eigen ist: neben der reinen Schilderung des Sachverhaltes wird auch ein Hinweis auf die schwierige Sicherheitslage gegeben, und das gewissermaßen durch einen„Augenzeugen“.(Abb. 1) Diese anschauliche Darstellung des historischen Kontextes gilt auch für Flugblätter aus den verschiedenen Bundestags-, Landtagsoder Kommunalwahlen. Auch hier reagieren die Texte in ihrer jeweiligen politischen Färbung auf Ereignisse, die die Menschen in der jeweiligen Zeit beschäftigten. Abb. 1: Flugblatt 9.11.1918 AdsD, 6/FLBL005103 Zeugnis einer historischen Schriftquelle dienen soll. Die meisten Anfragen an die Flugblattsammlung beziehen sich auf die Erstellung von Geschichtsbüchern aller Art wie beispielsweise Schulbücher, historische Nachschlagewerke, aber auch Dissertationen, Magister-, Diplom oder Examensarbeiten usw., für die ein Flugblatt als beredtes Begebenheit, als Illustration oder Die Digitalisierung und inhaltliche Erschließung Lange Zeit war die gesamte Flugblattsammlung dem Nutzer nur in einem ungeordneten, bzw. lediglich chronologisch vorsortierten Bestand zugänglich. Das heißt, dass der Nutzer die Flugblattsammlung nur dann in einem absehbaren zeitlichen Rahmen einsehen konnte, wenn er eine bestimmte Epoche vor Augen hat- 62 te. Eine rein inhaltliche Recherche war nur äußerst mühsam und mit einem enormen zeitlichen Aufwand zu realisieren. Daher wurde 1998 begonnen, ein digitales Findmittel zu realisieren, dass dem Nutzer neben der chronologischen auch eine inhaltliche Recherche der Flugblattsammlung ermöglichen soll. 15 Hierzu werden die Flugblätter zunächst digitalisiert, was es ermöglicht, die Abbildung des Objekts auf dem Bildschirm wiederzugeben. Zur digitalen Nutzung des Flugblatttextes dient ein Schrifterkennungsprogramm(OCR 16 ), welches die Bilddatei in eine Textdatei umwandelt. Durch dieses Verfahren werden Textrecherchen innerhalb des Flugblattes nach einzelnen Worten und Begriffen ermöglicht, was bei einem digitalisierten Text, der lediglich als Image vorliegt, nicht möglich ist . 17 15 Von April 1998 bis März 2000 wurde im Rahmen eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes damit begonnen, die Flugblattsammlung des AdsD inhaltlich zu erschließen. Zu weiteren Informationen zu dem Projekt siehe Scholz, Harry u. Spoden, Jutta: Erschließung und Digitalisierung der Flugblatt- und Flugschriftensammlung im Archiv der sozialen Demokratie(AdsD), Bericht über ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstütztes Pilotprojekt in: Der Archivar, Mittelungsblatt für das deutsche Archivwesen 52. Jg., Heft 4, 1999, S. 327 – 329. 16 OCR= O ptical C haracter R ecognition(Optische Schrifterkennung). 17 Die Schrifterkennung erzielt sehr gute Ergebnisse bei allen Objekten, die ab 1941 entstanden und in Antiqua-Schrift gesetzt sind. Bei älteren Exemplaren, die mit ca. 12000 Objekten ein Viertel der Sammlung ausmachen, gab es bisher keine befriedigende Lösung, da diese Flugblätter in Fraktur gedruckt sind. Von September 2000 bis Oktober 2002 beteiligte sich das AdsD an einem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt, um im Rahmen einer Software zur automatischen Layoutanalyse auch eine OCR für Frakturschriften zu entwickeln(Metadate-Engine-Projekt[METAe]). Derzeit befindet sich diese OCR noch in der Testphase und kann noch nicht abschließend bewertet werden. Handschriftliche Flugblätter müssen bisher noch manuell transkribiert werden. Bei etwa 20 Flugblättern in Kurrent oder Sütterlinschrift ist dieser Aufwand vertretbar. 63 Zu jedem Flugblatt wird in der Archivdatenbank FAUST ein Datensatz angelegt, der bestimmte Informationen festhält, z.B. über Herausgeber, Titel, Entstehungsdatum und Anlass sowie zu Format und Umfang. Außerdem wird jedes Objekt mit verschiedenen Indizes versehen, die Auskunft über Personen, Orte, Körperschaften usw. geben. Dieses Verfahren einer Indizierung, obwohl der Volltext nach der Schrifterkennung in toto digital vorliegt, wurde notwendig, da nicht jeder Flugblatttext beispielsweise alle Personen benennt, die auf Fotos, Zeichnungen oder Karikaturen auftauchen, die aber dennoch recherchierbar sein müssen. Eine reine Wortrecherche über den Flugblatttext würde diese Personen nicht erfassen. (Abb. 2) Abb. 2: Flugblatt, 1952. Von den vier Personen ist nur eine – Goebbels – im Flugblatt-text genannt (Ohne ein Personenfeld wären Hitler, Stalin und Eisler nicht recherchierbar) AdsD, 6/FLBL000418 64 Zu den Indexfeldern zählt ferner ein Schlagwortkatalog, in den entsprechende Begriffe zum thematischen Inhalt der Vorlage eingegeben werden. Dieser Schlagwortkatalog ist hierarchisch aufgebaut, so dass Begriffe wie„Arbeitsplatz“,„Arbeiter“ oder „Arbeitslosigkeit“ unter dem Oberbegriff„Arbeit“ gebündelt werden. Alle drei Komponenten – inhaltliche Erschließung, Abbildung und Flugblatttext – werden in der Datenbank zusammengeführt und bieten dem Nutzer äußerst vielfältige und zielgerichtete Recherchemöglichkeiten.(Abb. 3) Abb. 3: Erfassung der Flugblattsammlung Das in FAUST eingebundene Bild stellt eine verkleinerte Version des Originals dar und dient nicht der Reproduktion. Es soll lediglich dem Nutzer einen Eindruck der Vorlage verschaffen.(Abb. 4) 65 Abb. 4:Datenmaske in FAUST(ohne Flugblatttext) Eine reproduzierfähige Abbildung des Originals wird auf CDROM breitgehalten, die einen Ausdruck auch weit über die Originalgröße hinaus ermöglicht. 18 18 Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass eine originalgetreue Reproduktion des Flugblattes ausschließlich dem jeweiligen Sachbearbeiter möglich ist. Einer archivrechtlich problematischen Verwendung dieser Reproduktionen wird auf diesem Wege begegnet. 66 Die Sammlung Flugblätter und Flugschriften im Internet Seit Anfang 2002 ist es möglich, verschiedene Datenbanken 19 des AdsD über das Internet zu recherchieren.(„ http//:www.fes.de/ archiv“→Arbeitshilfen→Datenbank) Um dieses zu ermöglichen, ist eine neue Software angeschafft worden. Diese Software, der Internet-Server(I-Server) der Firma Doris-Land-Software ist in der Lage, die Daten der hausinternen Datenbank FAUST über das Internet zugänglich zu machen. Die jeweiligen Sammlungen werden weiter erschlossen und digitalisiert. Zwischen dem I-Server und der FAUST-Datenbank findet ein ständiger Datenabgleich statt, wodurch diese fort-lau fende Erschließung durch den I-Server sogleich aufgenom-men und im Internet recherchierbar wird.(Abb. 5) Abb. 5: Graphische Darstellung der Funktionsweise 19 Derzeit sind neben der Flugblattsammlung auch die Sammlungen Plakate und Anstecker sowie die Archive Video, Ton und das Bildar-chiv über das Internet recherchierbar. Weitere Bestände, wie die Nachlässe und Diposita(Findbücher) werden suxessive in die Online-datenbank überführt.. Bei dem Bildsowie dem Videoarchiv ist die Nutzung aus urheberrechtlichen Gründen eingeschränkt. 67 Zur Funktion Der Internet-Server ist nicht als eine Erneuerung bzw. als Ersatz der bestehenden Datenbank FAUST zu verstehen, sondern er stellt eine Ergänzung dar. Er greift ständig auf die FAUST-Datenbank zurück und gibt somit die Möglichkeit, alle in dieser Datenbank gespeicherten Objekte über das Internet zeitnah anzubieten. Hierbei muss die entsprechende Dokumentationen 20 extra ausgewählt und durch den I-Server gesondert gestartet werden. Es werden also nicht automatisch alle in der Datenbank befindlichen Dokumentationen über das Internet zugänglich, son dern nur die speziell ausgewählten. Aber auch innerhalb einer Dokumentation gibt es Einträge, die nur zum internen Gebrauch zugänglich sein sollen. Als Beispiel soll hier das Flugblatt„Der Stürmer“ von Julius Streicher dienen. Es besitzt eine historische Bedeutung, ist aber wegen seiner antisemitischen Hetze nicht geeignet, über das Internet verbreitet zu werden. Durch verschiedene Umstrukturierungen innerhalb der Datenbank wurde es möglich, dieses Flugblatt mit der Signatur, den Erschließungsmerkmalen und sämtlichen Indizes im Internet erscheinen zu lassen, ohne dass der Internet-Nutzer die Abbildungen ansehen bzw. den Flugblatttext einsehen kann. Für den Mitarbeiter im Hause sind diese gesperrten Felder natürlich sichtbar. Bei einer seriösen Recherche über das Internet ist es also trotz dieser Sicherheitsbedingungen möglich, das Flugblatt des„Stürmers“ zu recherchieren und indizierte Angaben über dessen Inhalt zu erfahren. Eine weitere Nutzung der Abbil20 Eine Dokumentation umfasst eine gesamte Sammlung. Die Flugblattsammlung, die Plakatsammlung usw. stellen somit eine eigene und eigenständige Dokumentation dar. 68 dung oder eine Einsicht in den Flugblatttext ist erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter vor Ort möglich. Es kann somit die Gefahr einer unerwünschten Verbreitung des Textes und der Abbildung eines solchen Flugblattes über das World-Wide-Web ausgeschlossen werden. Die Handhabung Wie groß die Bedeutung einer funktionsfähigen Internetdatenbank für das AdsD ist, zeigen die vielen Nutzeranfragen. Vor der Einführung des I-Servers war es den Nutzern nur möglich, innerhalb des Hauses über die Datenbank zu recherchieren. Die umfangreichen Recherchemöglichkeiten der Datenbank bleiben auch im Internet weitestgehend erhalten. Es kann nach numerischen Begriffen wie auch nach Schlagwörtern, Indizes und Textinhalten recherchiert werden. Die Suchwörter können hierbei auch trunkiert eingegeben werden. Die verschiedenen Suchkriterien lassen sich verbinden, indem zum Beispiel das numerische Feld„Anlassdatum“ mit dem Index „Personen“ und einem Begriff aus dem Sachindex kombiniert werden. Hierdurch lässt sich über das Internet eine gezielte Recherche schnell durchführen. Es ist aber auch möglich, innerhalb der recherchierten Ergebnisse zu suchen, um eine mögliche große Treffermenge weiter einzugrenzen. Darüber hinaus werden die einzelnen Indizes innerhalb der Datenmaske als Link angeboten, so dass eine erweiterte Recherche möglich wird, ohne einen neuen Suchbegriff einzugeben.(Abb. 6) 69 Abb. 6 I-Server(Datensatz) 70 Bei der Flugblattsammlung wird darüber hinaus die Recherchemöglichkeit über den gesamten Flugblatttext angeboten. Bei einer Recherche kann der Textinhalt mit sämtlichen Indizes verknüpft werden. Gesucht werden kann nach ganzen Sätzen oder nach einzelnen Wörtern. Bei einem Flugblatt, dass in der Hauptsache aus mehr oder weniger umfangreichen Wortbeiträgen besteht, ist eine solche Recherche nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. Schließlich können nicht alle Stichworte des Volltextes in die jeweilige Indexliste aufgenommen werden. Von großem Vorteil ist bei der Recherche die Möglichkeit der „Recherche über alle Felder“. Dies erlaubt die Eingabe von Suchbegriffen, Verknüpfungen oder ganzen Sätzen in einem Suchfeld. Gesucht wird aber maschinell in allen vorhandenen Wort- und Indexfeldern. Die Recherche über den Flugblatttext bietet darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Dadurch, dass der gesamte Textinhalt einsehbar ist, wird die Flugblattsammlung über das Internet im wissenschaftlichen Sinne zitierfähig. Da nur die Exemplare in die digitale Sammlung aufgenommen werden, die auch im Original vorliegen, reicht die Angabe der Signatur und des Standortes, um eine wissenschaftliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. 21 Ferner wird über das Internet dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, über eine Bilderliste nur die Abbildungen der gefundenen Objekte zu betrachten.(Abb. 7) Die einzelnen Abbildungen der Bilderliste sind mit den entsprechenden Datenmasken verlinkt, so dass direkt der Zugriff von der Abbildung zu der entsprechenden Datenmaske möglich ist.(Abb. 6) 21 Als Standort ist„Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn“ sowie die entsprechende Signatur zu nennen. 71 Abb. 7: I-Server(Bilderliste) 72 Copyright Das Archiv der sozialen Demokratie ist in den meisten Fällen nicht der Urheber der angebotenen Sammlungen. Auch wenn das Urheberrecht für eine wissenschaftliche Nutzung freizügiger ausgelegt wird, 22 so setzt insbesondere der Umgang mit Abbildungen eine besondere Sorgfalt voraus. Das Bildarchiv ist über das Internet beispielsweise nur ohne die entsprechenden Fotos recherchierbar. Die Abbildungen der übrigen Sammlungen sind zwar einsehbar, eine Zoomfunktion oder gar das Ausdrucken der jeweiligen Abbildung ist jedoch nicht möglich. 22 Der wissenschaftliche Gebrauch ist in§ 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG gesondert genannt. 73 Bärbel Richter Öffentlichkeitsarbeit von Archiven im Internet Früher haben die Archive der Öffentlichkeitsarbeit keine entscheidende Bedeutung zugemessen. Archive verwahrten die Schätze der Geschichte und die Benutzer kamen mehr oder weniger„automatisch“. Das Fachwissen der Archivarinnen und Archivare war unumstritten und Forschungen konnten noch mit größerem Zeitbudget und in Erwartung einer angemessenen Reisekostenerstattung angegangen werden. Monatelange Forschungsaufenthalte in verschiedenen Archiven waren nicht selten. Öffentlichkeitsarbeit wurde über Ausstellungen betrieben. Schätze aus dem Archiv wurden für kurze Zeit aus den Magazinen gehoben und hinter Glas ausgestellt. Daneben wurde mit Veröffentlichungen, Broschüren, Artikeln und wissenschaftlichen Betrachtungen die Bestände beschrieben, ausgewertet und der Fachwelt zu Diskussion gestellt. All dies hat sich in den letzten Jahren stark geändert: Der Standard in den Archiven, was die Präsentation der Findmittel betrifft, hat sich durch das Internet sogar grundlegend verändert. Die Forschenden informieren sich genauer über die Bestände und nutzen die Informationen, die sie über die Findmittel im Internet erhalten können. In vielen Fällen, so auch in unserem Archiv, wurde der Etat für Ausstellungen gekürzt – zeitweise sogar ganz eingespart. Öffentlichkeitsarbeit über das Internet war in dieser Phase eine kostengünstige Alternative. Inzwischen ist die Öffentlichkeitsarbeit von Archiven im Internet nicht mehr wegzudenken. 74 Im Folgenden möchte ich kurz die Geschichte unseres Internetauftritts seit Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts bis jetzt beschreiben, und die Konzeption erläutern, die jeweils hinter den Entscheidungen für die Seiten gestanden hat. Zu Beginn wurde eine Internetseite generiert, die mit Hintergrundfarben, mit blinkenden und sich drehenden Elementen dem damaligen Geschmack und unserem damaligen Können entsprach: Experimente mit Hintergrundbildern sind aus heutiger Sicht ein unruhiges, eher störendes Element. Zur damaligen Zeit dokumentierten sie, dass man sich auf der Höhe der technischen Möglichkeiten befand. 75 Auch die Darstellungsformen mit Tabellen würden wir heute so nicht mehr sehen wollen. Sie waren aber unser erster, wichtiger und richtiger Schritt ins Internet: Im Laufe der Betreuung dieser ersten Seite sind nicht nur immer weitere Bestandsbeschreibungen, Projektbeschreibungen und aktuelle Ereignisse dazugekommen, sondern auch ziemlich rasch die Erkenntnis, dass das Neuriggmachen auf unsere Bestände auch über visuelle Anreize geschehen muss. 76 So wurden schon bald Plakate ins Internet gestellt, etwa zur Weimarer Republik: Eine Internetseite bleibt nur dann interessant, wenn sie sich „ständig“ ändert. Wir haben überlegt, wie wir es schaffen können, Nutzer unserer Internetseite immer wieder auf unsere Seite zu locken. Auf den alten Seiten haben wir deshalb ein wechselndes Angebot vorgehalten. Unter dem Stickwort„Aktuelles“ wurden historische Ereignisse(Jahrestage) und Veranstaltungsankündigungen eingestellt: 77 Dann wurde es Zeit für ein Relaunch unserer Internetseiten. Die zweite Version des Internetauftritts kam schon wesentlich„spartanischer“ daher. Die Eingangsseite wurde neu gestaltet, weniger direkte Zugänge zur Verfügung gestellt, die Hintergrundbilder wurden wieder entfernt und die Tabellen abgeschafft. Auch blinkende, sich drehende Elemente finden sich nun nicht mehr auf den Seiten: Aber das Angebot, weiter auf den Seiten zu stöbern, hat sich nun erweitert. Besonders zwei Angebote sollen die Nutzer motivieren, sich auf den weiteren Seiten umzusehen. Da ist zum einen das neu gestaltete Angebot„Aktuelles“. 78 Zum anderen das Angebot„Newsletter“, durch den wir Nachrichten aus dem AdsD, aber auch Hinweise auf Bestände in einer neuen Form präsentieren. Der Newsletter erscheint mehrmals jährlich und wird grafisch als Zeitungsblatt angeboten. Wir haben diese aus unserer Sicht ansprechende Form gewählt, um auch schon auf der Eingangsseite des Newsletter Fotos etc. einfügen zu können. 79 Es gibt selbstverständlich sowohl für den„Newsletter“ als auch für das Angebot„Aktuelles“ die Möglichkeit, auch die alten Ausgaben anzusehen. Das Stichwort Historisches bietet als Sammelbecken der älteren Versionen von Aktuelles eine Zusammenstellung eigener Texte zu historischen Ereignissen, die einen Bezug zum Sammelgebiet des AdsD haben. Mit diesen Elementen allein würden wir es allerdings nicht schaffen, die zur Zeit durchschnittlich 290.000 Hits pro Monat auf unserer Internetseite zu erzielen. 80 Die Bestandsübersicht wurde um wesentliche Elemente erweitert: nicht nur zusätzliches Bildmaterial, sondern auch Zusammenstellungen, die z.B. den politischen Werdegang der Nachlassers besser erläutern; hier bei Willy Brandt der Hinweis auf Berlin(Regierender Bürgermeister und Abgeordneter) und Europa(Mitglied des Europäischen Parlaments). Auch haben wir als weiteres Serviceangebot Hinweise zur regionalen Geschichte eingestellt: 81 Auch diese Angebote wachsen immer weiter. Immer wieder werden neue Ideen umgesetzt, wobei manches auch eine durchaus humorvolle Herangehensweise an unsere Bestände dokumentiert, wie die Urlaubskarte mit Fotos aus unserem Fotoarchiv beweist: Eine erste – nur im Internet präsentierte – Ausstellung aus dem AdsD wurde ebenso eingerichtet, 82 wie Hinweise auf unsere historischen Wanderausstellungen. Hinweise auf neue, im AdsD hergestellte Ausstellungen komplettieren unseren Webauftritt. An dieser Stelle ist eine vollständige Vorstellung aller Seiten unseres Internetauftritts natürlich nicht möglich. Deshalb sei mit dem Hinweis, dass wir derzeit an der dritten Version unserer Seiten arbeiten. die herzliche Einladung verbunden, unsere Seite zu besuchen und ab Sommer 2008 die neugestalteten Seiten zu begutachten: www.fes.de/archive 83 Günther Schefbeck Immediate Transparency and Lasting Memory Documentation of parliamentary business and proceedings on the internet – the Austrian example 1. Parliamentary transparency Proceeding from a view that identifies political systems as subsystems of the societal system, we have to ask the question about the function of the political system within the societal system. Proceeding from the assumption that every system’s primary function is its own stabilization, we can further assume that its sub-systems are serving the same purpose. In this perspective, we can(with Luhmann) see the contribution of the political system to stabilization of the societal system in providing legitimation for the binding decisions that have to be made in order to ensure the framework of communication and interaction of the society’s members. In modern societies, these rules usually would be established in the form of laws. In modern democratic societies, these laws usually would be enacted by Parliaments. If it is therefore the function of the“parliamentary complex” ( Habermas), i.e. the legislative organs together with the administrative organs supporting them in law-making and even usually initiating legislative processes, to provide legitimation for the rules to be established, what are the options to achieve this aim? Traditionally, this question has been answered by referring to Parliament being legitimized to represent the people by democratic election of its members. The legitimizing instrument of representation has, of course, been designed by lawyers or legally trained people, taking over an instrument of law: the instrument of representation entitling the representative to act on behalf of 84 the represented, but within the scope of the mandate issued by the represented. That is why Kelsen has identified the parliamen tary representation function as a fiction: indeed, MPs are provi ded with what is called a“free mandate”, which means they are, unlike the members of the former estates, no longer in any way legally bound to a substantial mandate issued to them by the represented. The fictional character of parliamentary representation, though not always recognized as clearly as Kelsen did, therefore has always been a target for democratic criticism and scepticism, and diminished the capacity of Parliament to fulfil its legitimation function. That is why, besides parliamentary representation, there has always been another source for providing legitimation to the legal rules established, namely referring to an opinion-making process anteceding and accompanying the decision-making process within the“parliamentary complex”, an opinion-making process involving civil society and basing on interaction between civil society and the“parliamentary complex”. This less forma lized instrument for providing legitimation has been described by Habermas as what he calls“deliberative politics”, which he de fines as the“interplay of the public sphere based on civil society with the institutionalised structures of opinion- and decision-making in the parliamentary complex”. Of course, even Habermas is aware that the capacity of civil society to deliberate on the issues to be regulated is limited, so that in the end“deliberative democracy” remains a fiction, as well. In a somewhat provocative way, we can therefore say that democratic legitimation is based on two fictions, namely the fic tion of representation and the fiction of deliberative politics. Nonetheless, what counts is the success, and we know from medicine about the efficacy of placebos. If by use of these fictions it can be ensured that the regulations established within a socie- 85 ty would enjoy acceptance with its members, then the political system has completed its mission to stabilize society by producing legitimation. It has been observed that there is a high correlation between the acceptance decisions are finding and the way, or rather the procedure in which they have been produced; this is what Luhmann calls“legitimization by procedure”. If a decision is made by the competent body in accordance with the appropriate procedural rules, it has the chance to be accepted even by those who would not be in line with the notion of the decision. If there­fore a law is enacted by a Parliament elected in accordance with the electoral rules, and if Parliament has issued this enactment in accordance with the procedural rules to be applied, the law has a high chance to be considered legitimate. If in the process of legislation civil society has been involved, if at least the organised interests have been heard, and if there is at least a procedure for processing the opinions uttered, legitimation of the outcome of the legislative process is considered to be even much stronger. In order to make procedure provide legitimation, however, procedure must not be a“black box” but has to be what might be called“transparent”. In the words of Oberreuter,“transparency of the parliamentary procedure is functionally serving the interdependency of the(relatively) autonomous spheres of political communication, which is a basic requirement of democracy”. Only if the spheres of political communication are ensured their inter-dependency, only if the processes of decision-making and opinion-making are overlapping, and, at least, only if it is evident that the formal requirements of the decision-making process are observed, legitimation can be obtained for the outcome of the decision-making process. Parliamentary transparency, since the 19 th century, has been based on three columns: 86 • public access to parliamentary proceedings, in practice usually to plenary proceedings only, which thereby have got more a“rostrum” function than a substantial decisionmaking function, whereas substantial negotiations have been concentrated in the committees responsible for preliminary deliberation of business; however, it goes without saying that public access in real life necessarily has been reserved to a small minority of people; • written documentation of parliamentary proceedings giving all those who had not had the opportunity to personally attend the parliamentary proceedings a chance to find them documented, and even those having been there an aid to support them in their references to what was said and decided; however, we must be aware that in practice traditionally it also was just a minority of people having access to these documents being published in just a small number of copies and available in large libraries only, and that it took them a lot of time if they really wanted to study them; • mass media coverage of parliamentary proceedings therefore practically has always been the most important instrument of parliamentary transparency, giving the“ordinary” people a chance to be currently informed of what was going on in Parliament, by way of some“reduction of complexity”, and thereby to stay ready to get involved. The internet revolution has affected all these instruments substantially: • Public access to parliamentary proceedings no longer requires presence in person: Currently, most Parliaments throughout Europe are offering live audio and/or video streaming of plenary meetings, so that anyone having access to the internet is enabled to follow the meetings, or 87 parts of them, according to individual interests and availability of time. Nevertheless, it, of course, would need a lot of information about parliamentary procedure as well as parliamentary business to really“understand” what is going on when following a meeting this way. • Written documentation of parliamentary proceedings no longer requires to be consulted in libraries: Today, nearly all Parliaments throughout Europe, and many more Parliaments in the world, are publishing all parliamentary business and the verbatim reports or stenographic records of the meetings on the internet, so that everyone can read and download them; new ways of(electronically) producing these documents make it even possible to have them available much sooner than in former times, so that people would find huge amounts of current information enabling them to develop positions of their own and introduce them into the opinion-making process. Nevertheless, what has been stated for electronic access to parliamentary proceedings also applies to electronic access to its written documentation: in order to be able to“understand” it, a sound information basis is required, which would not only consist of procedural knowledge but also, e.g., some knowledge of the legal language that legislative business is written in. • Mass media coverage of parliamentary proceedings therefore has remained a basic instrument for involving the public in opinion- and decision-making processes. However, it cannot be denied that the electronic media, in the course of the last three to four pre-internet decades, have signifi cantly changed the style of mass media coverage, by changing the people’s reception habits:“reduction of complexity”, which, of course, always has been one of the main 88 functions of the mass media, has significantly increased, so that today even the so-called quality newspapers would cover parliamentary proceedings much less thoroughly than they did two or three generations ago. Generally spoken, the new information and communication technologies today are allowing a much easier access to parliamentary information than ever before. Parliamentary websites have got sort of an information broker function for parliamentary information, providing not only easy but in many cases even customized or customizable access, e.g. by offering SDI services allowing the users to subscribe to particular kinds of information. Nevertheless, there still remains what might be called an“information gap”, a gap between the vast amounts of information on parliamentary business and proceedings available on parliamentary websites on the one hand, and the more and more reductionist coverage of parliamentary proceedings in the mass media. Parliamentary transparency policy in the future will therefore have to make use of the new technologies to empower people to receive and conceive information on decision-making processes in a way appropriate to their receptive capacity, thereby bridging the“information gap” mentioned above: customization of infor mation to the needs of the larger dialogue groups identified, and customizability of information to individual needs will be as important as new interactive functionalities. Parliamentary communication policy will have to be as activating as responsive. In the long run, political disintegration, as indicated, e.g., by decreasing voter turnouts, and the destabilisation of the societal order resulting from it can only be avoided if transparency of the decisionmaking process will be effective enough to get citizens involved and thereby re-integrated. 89 2. The Austrian example After having started to electronically support parliamentary information management in the early 1990s already, the Austrian Parliament entered the internet era on 22 November 1996, when its website was launched(even a few weeks earlier than that of the German Bundestag). Today, only the internet site is hosting more than 200.000 pages(there is, of course, also an intranet site providing the internal users with even much more information). To be able to provide the public with those amounts of information without any delay, it needs, of course, an architecture based on automatic generation of webpages out of the databases being located in the background, in which the information is processed. This background infrastructure is Oracle-based and selfdeveloped, and it consists of six core applications, among which the application“Parliamentary Business” is to process all kinds of information on parliamentary business and proceedings (except EU documents, which are processed in an application of their own). The entity relationship diagram of the application “Parliamentary Business”(fig. 1, see end of the article) is to give an imagination of the complexity of the system, in line with the complexity of the information to be processed. When the legislative process was analyzed in order to be able to model it in the application, more than 1000 different process steps were identified and defined. Based on this analysis done for sake of information management, it was easy to even add workflow components to the application when in 2001 the Federal Chancellery together with the Parliamentary Administration started the“E-Law” project that was to develop a system to electro nically support the whole process of law-making. Whereas on the government stage a new technical environment was established(viz. a workflow system based on a Fabasoft 90 product), on the parliamentary stage the already existing Oracle database application“Parliamentary Business” until then primarily serving a documentalistic purpose was enriched with workflow tools to offer the actors involved in the parliamentary process a supportive environment based on a detailed analysis of the legislative procedure and a clearly defined role concept. For the time being, the well-known text-processing format Word is used as production environment for legislative documents; templates have been created that enable the document producers to draft well-formed documents in accordance with the uniform layout styles. XML is used as storage and exchange format; in the future, it may also be used as production format. Already since 1996, all parliamentary business have been made electronically available to the public, thus enhancing transparency of the parliamentary process as well as the opportunities for the public to get involved. Above that, since 1999 the documents of the pre-parliamentary consultation procedure that draft government bills are undergoing have been electronically available on the parliamentary website as well; this was even more a contribution to legislative transparency, since until then these documents(draft bills as well as comments) had not been available to the public even on paper. Thus, the two main steps towards enhancing parliamentary transparency by electronic means were even made before introducing the“E-Law” project, but this pro ject made some further steps possible: • First of all, the electronic support of the law-making procedure was an appropriate opportunity for some preliminary “document re-engineering” that made government bills and committee reports easier to survey; the structure of the documents was made clear by dividing them into different files(e.g., legal text, explanatory remarks, comparison of texts). A more efficient use of XML will later on lead to 91 even better structuralized texts and a replacement of layout-oriented text formats by structure-oriented ones. • Secondly, quick availability of parliamentary business is strongly supported by the e-legislation system. Whereas in former times often some weeks were necessary until more comprehensive items of business were available in print, now they are available within a few days or even hours. • Thirdly, new types of documents are made available that make the results of the parliamentary process more easily conceivable. Whereas the legal enactments of the National Council before introducing the e-legislation system just existed in a few internal paper copies that were not available to the public(that therefore either had to wait for promulgation of a law in the Federal Law Gazette or to reconstruct the amendments adopted on the committee as well as the plenary stages in order to obtain the text of the enactment as adopted), now the legal enactments are published electronically. • Finally, the usual interval of time between completing the parliamentary procedure and promulgating a federal law in the Federal Law Gazette has been reduced as well. fig 2 gives an extremely reduced overview of the main process steps on the usual way of federal legislation in Austria, whereas fig 3 outlines the legislative workflow in the Austrian Parliament. The workflow system has been operational since 1 January 2002, and all legislative business have been electronically processed since 2004; since 1 January 2004, federal laws have been authentically promulgated as electronically signed XML files on the website of the Legal Information System of the Federal Chancellery. Authentic electronic promulgation being a shift of 92 paradigm in Austrian legislative procedure, it required an amendment of the Federal Constitution and a new Law on the Federal Law Gazette adopted on 23 October 2003. Whereas access to the authentic electronic Federal Law Gazette is offered free of charge, paper print-outs can still be purchased but are no longer legally authentic. Back to the parliamentary website: The uniform structure of metadata provided for all parliamentary business, of course, mirrors the structure of the database behind. Each item of business has its own page, which is called“history page”, because it con tains all metadata concerning the legislative history of the item in question(fig 4-5). The references are linked with the full texts of the respective kinds of procedural information, e.g. the stenographic records(fig 6). Needless to mention that the full texts of parliamentary business themselves are provided, as well, including bills, committee reports, etc.; it is only the full texts of the federal laws that are not hosted on the parliamentary web server but on that of the Legal Information System of the Federal Chancellery(fig 7), but the re spective“history page”, of course, would provide a link to the text of the Federal Law Gazette, as well as the non-authentic consolidated version provided by the Legal Information System, too. To retrieve parliamentary business, the parliamentary web service offers four different options: • keyword search(fig 8), • list search(fig 9), • full-text search, • and, merely for the actors in the parliamentary process availing of the necessary knowledge, retrieval by identifi cation number. 93 Whereas, apart from the new types of documents mentioned above, publication of written documentation of parliamentary proceedings is nothing revolutionary and has just been made much more efficient by use of the new technologies, publication of the documents of the pre-parliamentary consultation procedure has indeed brought a new quality into“deliberative politics” in Austria. Though the pre-parliamentary consultation procedure has a tradition going back to the 1920s, the draft bills sent out for consultation as well as the comments(by other federal ministries, provincial administrations, and interest groups) have never been published and thereby never been accessible to the public, except on demand in individual cases. Only in 1999 Parliament, which since 1961 has been involved in this procedure for sake of information of the parliamentary groups, decided to put these documents on its website, to promote transparency of the whole legislative process, even in its pre-parliamentary stages. Since then, the documents of the pre-parliamentary consultation processes have been made available to the general public in the same way as the parliamentary documents: they are searchable(fig 10),“history” information is provided for draft bills(fig 11) and comments(fig 12), and, of course, the full texts can be retrieved(fig 13). The public reaction observed was significant: The feedback the Parliamentary Administration received was to prove that not only organized interests but also individual citizens devoted more and more attention to this early phase of the legislative process, a phase in which, of course, the chances to influence legislation are yet a bit better than once a government bill has reached Parliament. The pressure on the Parliamentary Administration to publish all documents without any delay(which is not an easy task having in mind that we are talking about a quantity of about 94 4000 documents a year, on average) is growing year by year, and this pressure is not only exerted by the general public but also by the bodies taking part in the consultation procedure themselves, their contributions proving their efforts in representing the interests of their respective clients. The youngest development, however, is that now even individual citizens feeling themselves tempted to react to a draft bill published on the parliamentary website, in a still small but growing number of cases would submit comments of their own; though for lack of a legal basis they have not been formally invited to take part in the pre-parliamentary consultation procedure, their comments are published, as well.“Deliberative politics” is on its way. 3. Parliamentary memory Authenticity, integrity, and retrievability of documents are the main requirements when electronically producing, processing, storing, and publishing documents. In a core process of the political system like the legislative process, even more than in other kinds of processes, fulfillment of these requirements, however, is not only to be warranted for the time being but in a long-term perspective. Hereby we enter the issue of long-term archiving of electronic documents, which is one of the main issues to be dealt with by archival science of today. As a matter of fact, a lot of effort is devoted on this issue, and projects like InterPARES make us hope that in a foreseeable future satisfactory standards for long-term archiving will be available. So far, we are still dependent on intermediate strategies like migration(from each hardware generation to the next, and from each software version to the next), but already now we can decide 95 to use standards: Using the W3C standard XML as storage format for our documents would offer us the highest possible probability for them being readable and presentable in a more distant future. Electronically signing documents would safeguard their authenticity and integrity in the best possible way; we have, how­ ever, to have in mind that electronic signatures would lose their protective capacity within a few years, so that we will have to develop concepts for(automatic) re-signing documents within regular intervals, by putting them into signature containers, what we might call the“matryoshka” model. In Parliaments, it is, however, not only long-term archiving of documents and related metadata we have to aim at. In order to be able to reconstruct not only the formal legislative process but also the opinion-making processes accompanying it, we will also have to develop ways to keep the information and communication structures and contents available, by which these processes have been influenced, or even steered. Most information of this kind today is being published on the web, and a large portion of political communication flows are located on the web, too. That is why archives and archivists in general, and parliamentary archives and archivists in particular, are under an obligation to devote their attention to how to find ways to ensure long-term re trievability of web information and communication, as well. Not surprisingly, in Germany it was a working group of parliamentary and political party archivists that pioneered in this field. Parliaments and political parties being in the very centre of political communication, they are aware that without keeping web information retrievable it will be quite difficult if not impos sible, in a few years already, to reconstruct the political opinionmaking and decision-making processes of today. 96 fig. 1 fig. 2 97 fig. 3 fig. 4 98 fig. 5 fig. 6 99 fig. 7 fig. 8 100 fig. 9 fig. 10 101 fig. 11 fig. 12 102 fig. 13 103 Dietmar Haak Rechtliche Fragen (Internet presentation – how to deal with legal problems of copyright) 23 Persönliche Vorbemerkungen Die nachfolgenden Ausführungen sind die eines Archivars bzw. Dokumentars, nicht die eines Juristen. Sie fußen auf einer langjährigen Beschäftigung mit den Fragen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte – aus der Position der praktischen Arbeit. Sie verdanken sich zu einem guten Teil der Zusammenarbeit mit einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen der großen deutschen Zeitungsverlagshäuser, der öffentlich-rechtlichen wie der privaten Rundfunkanstalten, Vertretern von Nachrichtenagenturen und anderen mehr. Eine zweite Vorbemerkung genereller Natur sei hinzugefügt: Hier kann sozusagen nur eine Zwischenstandsmeldung gegeben werden. Doch auch dabei können nicht alle rechtlichen Fragestellungen angegangen werden, die uns schon jetzt berühren oder in Zukunft berühren könnten. Vielmehr soll dieser Überblick sich auf die urheberrechtlichen Fragen konzentrieren, die für uns besonders wichtig sind oder noch besonders wichtig werden könnten. Baustelle Urheberrecht – Eine Besichtigung Bei den Auseinandersetzungen um die Bestimmungen des Urheberrechts schauen wir, so titelte die Tageszeitung„Die Welt“ am 23 Weil die rechtliche Bestimmungen gerade im Bereich des Urheberrechts in starkem Wandel begriffen sind, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beitrag die Entwicklung bis zum Jahr 2006 nachzeichnet. 104 16.08.2005 im Zusammenhang mit den Google-Plänen zum Aufbau digitaler Bibliotheken, auf einen„Kulturkampf um das Gedächtnis der Menschheit“. Andererseits aber geht es, so hieß es in einer Überschrift der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 19. Januar 2006, anlässlich einer Zürcher Tagung über kulturelle Verwertungsprozesse, um „Die Kunst des Verkaufens“. Für einen gerechten Ausgleich zwischen den Kreativen, den oft allzu tüchtigen Verkäufern und allen, die – möglichst ungehindert – teilhaben wollen am Wissen und dem Gedächtnis der Menschheit, will und soll das Urheberrecht sorgen. Wie aber kann dies geschehen im digitalen Zeitalter, in der Welt einer sich stetig wandelnden Informationsgesellschaft? Die Antwort der Politik darauf lautet seit nunmehr vielen Jahren: Indem wir das Recht immer wieder, ja in sehr kurzen zeitlichen Abständen den sich wandelnden Realitäten anpassen. Als Folge davon ist uns kein ruhiger Blick auf das Urheberrecht möglich. Vielmehr gleicht der Blick auf das Urheberrecht der Besichtigung einer Baustelle, ja einer Großbaustelle – und auf dieser Großbaustelle ändern die Architekten, also die Gesetzgebenden Körperschaften, angetrieben von den divergierenden Interessen der späteren Bewohner des Gebäudekomplexes auch noch ständig die Baupläne. Nur einige wenige allgemeine Ausführungen zur gegenwärtigen politischen Lage mögen dies erläutern. 105 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 18. November 2005 24 wird das Urheberrecht allein vier Mal ausdrücklich erwähnt. Einzig die Feststellung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform, die Bestandteil des Koalitionsvertrages ist, kündigt keine Änderung des bisherigen rechtlichen Zustandes an; danach bleibt die ausschließliche Gesetzgebung über den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht beim Bund 25 . Ansonsten aber schreibt die Koalitionsvereinbarung fest – und wir wissen noch nicht, was das heißen und wie das zueinander passen soll:„Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.“ 26 ,„Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden.“ 27 und„Deutschlands Kapital für die Zukunft sind die Kreativität und der Erfindungsreich tum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt. Wir werden die Modernisierung des Urheberrechts als einen Schwerpunkt unserer Arbeit vorantreiben.“ 28 . 24 CDU, CSU, SPD(Hg.), Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages,(Berlin) 18. November 2005(= Gemeinsam für Deutschland). 25 Gemeinsam für Deutschland, Anlage 2„Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform, 7. November 2005: Artikel 73 GG neu: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:...9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;.... 26 Gemeinsam für Deutschland, Abschnitt I„Mehr Chancen für Innovation und Arbeit, Wohlstand und Teilhabe“, 3.7„Sonstige forschungs- und bildungsrelevante Rahmenbedingungen“. 27 Gemeinsam für Deutschland, Abschnitt VII„Lebenswertes Deutschland“, 2. „Kultur“. 28 Gemeinsam für Deutschland, Abschnitt VIII„Sicherheit für die Bürger“, 2.2 „Rechtspolitik für eine soziale Marktwirtschaft“. 106 Am 14. Dezember 2005, also nur drei Wochen, nachdem die Regierung der Großen Koalition am 22. November 2005 ins Amt gekommen war, fordert die Bundestagsfraktion der FDP – recht ultimativ –„Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden“ 29 . Dabei beruft sich die FDP auch auf die Koalitions­ vereinbarung und beantragt einen Beschluss des Bundestages, in dem es u. a. heißen soll: „Das Urheberrecht ist als geistiges Eigentumsrecht ein zentraler Baustein des Kultur- und Wirtschaftsrechts. Vor allem die digitale Welt braucht ein starkes Urheberrecht, denn erst ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Auch bei der künftigen Weiterentwicklung und Modernisierung des Urheberrechts müssen die Interessen der Urheber und Leistungsschutzberechtigten deshalb stets im Zentrum der rechtspolitischen Überlegungen stehen.... Die Arbeit zur weiteren Modernisierung des Urheberrechts („Zweiter Korb“), die infolge der vorzeitigen Beendigung der 15. Wahlperiode zunächst nicht weitergeführt werden konnte, muss zügig wieder aufgenommen werden. Notwendig sind dabei vor allem eine weitere Verbesserung des Rechtsschutzes gegen die illegale Nutzung geschützter Werke, eine zeitgemäße Überarbeitung des urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen Nutzungsarten. Pläne zur Einführung einer sog. Bagatellklausel, durch die rechtswidrige Vervielfältigungen in geringer Anzahl straffrei bleiben, lehnt der Deutsche Bundestag ab.“ Die Bundesregierung der Großen Koalition hat sich an ihre eigenen Vorgaben gehalten – und ist, jedenfalls was den zeitlichen 29 BT Drs. 16/262 vom 14.12.2005, BT PlPr 16/14 vom 26.1.2006. 107 Rahmen angeht, auch der Mahnung der FDP gefolgt. In einem sehr scharfen Aufgalopp hat sie schon eine große Strecke auf dem Weg zur Veränderung des Urheberrechts in der neuen Legislaturperiode zurückgelegt. Hier seien nur einige Wegmarken genannt. Am 22. Dezember 2005 übermittelt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf über die Deutsche Nationalbibliothek(DNBG) 30 . Am 3. Januar 2006 legt die Bundesregierung den„Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ in der Fassung eines zweiten Referentenentwurfs vor. Dieser sogenannte„Zweite Korb“ lag als erster Referentenentwurf seit dem 27. September 2004 vor, hatte aber nie – trotz mehrmaliger Ankündigung – auch nur Kabinettsrang erreicht 31 . Ebenfalls am 3. Januar 2006 legt die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ als Referentenentwurf vor 32 . Der Deutsche Bundestag diskutiert am 19. Januar 2006 in Erster Beratung den Gesetzentwurf über die Deutsche Nationalbibliothek 33 . 30 BT Drs. 16/322 vom 23.12.2005; BT PlPr 16/11 vom 19.1.2006(Erste Beratung des Gesetzentwurfes); BT Drs. 16/896 vom 9.3.2006(Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien) und BT PlPr 16/32 vom 6.4.2006(Verabschiedung des Gesetzentwurfes in der Ausschussfassung in Zweiter und Dritter Beratung). 31 http://www.urherrecht.org/topic/Korb-2/bmj/2006-01-03-Gesetzentwurf.pdf; zu einer Synopse der beiden Referentenentwürfe siehe: http://delegibus. org/2006,2.html. 32 http://www.urheberrecht.org/topic/enforcre/bmj/2006-01-03-DurchsetzungsGE.pdf. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums(ABl. EU Nr. L 195 S. 16). 33 Zum Gang der Gesetzgebung s. Anm. 30. 108 Am 25. Januar 2006 beschließt das Bundeskabinett, dass die EU-Richtlinie über das„Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes“ in nationales Recht umgesetzt werden soll 34 . Am 26. Januar 2006 berät der Deutsche Bundestag den Beschlussantrag der FDP vom Dezember 2005 und überweist ihn an die entsprechenden Ausschüsse zur Beratung 35 . Ebenfalls am 26. Januar 2006 führt das Bundesministerium der Justiz eine erste Anhörung„mit den betroffenen Kreisen“ zum„Zweiten Korb“ des Urheberrechts durch. Am 22. März 2006 beschließt das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechts, den„Zweiten Korb“ 36 . Am 6. April 2006 beschließt der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Beratung das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. 37 Ebenfalls am 6. April 2006 diskutiert der Deutsche Bundestag „Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes“ in Erster Beratung. 38 So schnell wie die Gesetzgebungsschritte vorangebracht werden, so schnell ist in den meisten Fällen gar nicht absehbar, inwieweit unser Spiegelungsprojekt betroffen ist. Zudem bleibt es natürlich dem Deutschen Bundestag unbenommen, Änderungen an den Regierungsvorlagen vorzunehmen. 34 „Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“, BR Drs. 69/06 vom 27.1.2006; BR PlPr 820 vom 10.3.2006 und BT PlPr 16/32 vom 6.4.2006 (Erste Beratung im Deutschen Bundestag). 35 Zum Gang der Beratung s. Anm. 29. 36 S. Anm. 31. 37 Zum Gang der Gesetzgebung s. Anm. 30. 38 S. Anm. 34. 109 Dennoch soll mit allen so gebotenen Vorbehalten versucht werden, die für unsere Arbeit relevanten rechtlichen Fragen nach dem gegenwärtigen Stand darzulegen. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Auf dem 6. Workshop Internetarchivierung am 6. Juni 2005 im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung in München ist bereits ein knapper Überblick über die für das Verständnis des Urheberrechts und besonders über die für unsere Arbeit wichtigsten Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der Fassung vom 13. September 2003 39 gegeben worden. Die damaligen Ausführungen sind zusammen mit den einschlägigen Paragraphen des Gesetzes in den Mitteilungen 30 der Fachgruppe 6 des VdA veröffentlicht 40 . Deshalb seien die Darlegungen hier auf einige knappe – hoffentlich nicht allzu verkürzende – Bemerkungen zum Gesetzesstand seit dem 13. September 2003 beschränkt. Urheber und Rechteinhaber Urheberrechtlich geschützt sind durch das Gesetz nicht nur einzelne Werke, sondern auch Sammelwerke und Datenbankwerke. Dazu bestimmt§ 4 UrhG(Sammelwerke und Datenbankwerke): 39 Urheberrechtsgesetz- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965(BGBl. I S. 1273) – Stand 13. September 2003, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003(BGBl I S. 1774)). 40 Dietmar Haak, Rechtliche Fragen zum DFG-Projekt„Politisches Internet-Archiv“ – Ein Lagebericht, in: VdA- Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., Fachgruppe 6, Mitteilungen 30, Sankt Augustin 2005, S. 49 – 62. 110 „(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind(Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt. (2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm(§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.“ Zu den Urhebern von Werken, die den Schutz des Urheberrechts genießen, zählen nach dem Text des Gesetzes vom 10. September 2003 auch ausdrücklich diejenigen, die ihre Werke ins Internet einstellen, ihre Werke dort öffentlich zugänglich machen. Sie besitzen das Recht, wie es etwas schwer verständlich in der Sprache der Juristen heißt,„der öffentlichen Zugänglichmachung“. In§ 19 a UrhG heißt es dazu:„Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.“ Alle Werke der durch das Gesetz geschützten Urheber dürfen nicht ohne deren Einwilligung beziehungsweise die Einwilligung derjenigen, an die sie ihre Rechte abgetreten haben, die Rechteinhaber, vervielfältigt werden. Die Urheber bzw. die Rechteinhaber können für eine Vervielfältigung, der sie zustimmen, einen ihnen angemessen erscheinenden Preis verlangen. 111 Einschränkungen der Rechte der Urheber und Rechteinhaber Da das Recht auf geistiges Eigentum häufig auch in Konkurrenz mit anderen Rechten, etwa dem Recht auf Informationsfreiheit, tritt, hat der Gesetzgeber Einschränkungen, in der Sprache der Juristen: Schranken, der Rechte der Urheber festgelegt. Diese Schranken, die z. B. in den Paragraphen 49, 52 a und 53 festgeschrieben sind, betreffen(lässt man einmal die Frage der Privatkopie außen vor) sachbezogen z. B. die Erstellung von Pressespiegeln und personenbezogen z. B. Schüler, Studenten und Wissenschaftler. Allerdings sind der Veröffentlichung dabei erstellter Vervielfältigungen äußerst enge Grenzen gesetzt. Nicht nur dass dabei dem Urheber bzw. Rechteinhaber eine angemessene Vergütung mit Hilfe einer Verwertungsgesellschaft zu zahlen ist, auch ist eine solche Veröffentlichung nur für„für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern“ bzw. „ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung“ zulässig. Leider ist im Gang der Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 6. November 2002 zum„Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ nicht mehr hinreichend diskutiert worden, unter welchen Umständen „etwa Archive gemeinnütziger Stiftungen“ 41 so wie natürliche Personen berechtigt sind, gemäß§ 53 Absatz 2„ einzelne(Hervorhebung durch Verfasser) Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen... zur Aufnahme in ein eigenes Archiv“. 41 BT Drs. 15/38 vom 6.11.2002, S. 21. 112 Schlussfolgerungen Für alle Formen und Inhalte der Internet-Auftritte der Parteien, Fraktionen usw. als Sammelwerke, die im Rahmen unseres DFGgeförderten Projektes nach jetzigem Stand dokumentiert/ archiviert werden sollen, ist das Urheberrecht zu beachten. Gegebenenfalls sind auch die an den einzelnen Elementen (Presseartikel, Abbildungen, Bild und Tonsequenzen von Rundfunkanstalten usw.) der Sammelwerke bestehenden Urheberrechte oder verwandten Schutzrechte zu beachten – mindestens wenn diese vervielfältigt bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Unser Projekt als ganzes kommt nicht in den Genuss der Privilegierungen, die das Urheberrecht mit seinen Schrankenbestimmungen vornimmt, und damit scheidet auf jeden Fall das Einstellen unserer„Spiegelungen“ ins Internet aus – jedenfalls nach dem heutigem Gesetzesstand. Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, Zweiter Korb Eingangs wurde schon darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung der Großen Koalition am 3. Januar 2006 ein„Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“(Zweiter Korb)“ in der Fassung eines zweiten Referentenentwurfs vorgelegt und am 26. Januar 2006 dazu eine erste Anhörung durchgeführt hat. Am 22. März 2006 ist der Referentenentwurf durch Beschluss der Bundesregierung zum Kabinettsentwurf geworden. Nach den Erfahrungen, die mit dem„Ersten Korb“ des Gesetzes – im Deutschen Bundestag eingebracht am 6. November 2002, in Kraft getreten am 13. September 2003 – sowie vor allem 113 mit dem„Zweiten Korb“ – als erster Referentenentwurf am 27. September 2004 vorgelegt, bis zum vorzeitigen Ende der letzten Legislaturperiode trotz mehrfacher Ankündigung nie als Kabinettsentwurf verabschiedet – gemacht werden mussten, ist es schwierig, eine Prognose über die zeitliche Umsetzung des neuen Entwurfs zu wagen. Inhaltlich ist ganz allgemein darauf hinzuweisen, dass nun wieder auch Paragraphen zur Diskussion stehen, wie zum Beispiel der Pressespiegelparagraph 49, von denen es in der vergangenen Legislaturperiode einvernehmlich hieß, dass sie nicht noch einmal„angepackt“ werden sollten. Man wird also abwarten müssen, welche Änderungen am jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf 42 der Deutsche Bundestag noch vornehmen wird 43 . Neben kleineren Änderungen etwa an den Schrankenparagraphen 49(Pressespiegelparagraph) und 53(Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) könnten für unsere Arbeit zwei neu vorgesehene Paragraphen von Belang werden. Da ist zum einen... § 52b. Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven In ihm heißt es: „Zulässig ist, veröffentlichte Werke ausschließlich in den Räumen öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbs42 Die Verabschiedung durch das Kabinett erfolgte- wie oben bereits erwähnt - am 22. März 2006; s. Anm. 31. 43 Das„Handelsblatt“ titelt dazu nach einem Gespräch u. a. mit dem bildungspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion am 24. März 2006:„SPD-Fraktion lehnt neues Urheberrecht ab. Kritiker sehen Nachbesserungsbedarf bei Kabinettsentwurf.“ 114 zweck verfolgen, an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.“ und zum anderen... § 53a. Kopienversand auf Bestellung „(1) Zulässig ist auf Einzelbestellung die Vervielfältigung und Übermittlung einzelner in Zeitungen und Zeitschriften erschienener Beiträge sowie kleiner Teile eines erschienenen Werkes im Weg des Post- oder Faxversands durch öffentliche Bibliotheken, sofern die Nutzung durch den Besteller nach§ 53 zulässig ist. Die Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form ist ausschließlich als grafische Datei und nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den Beiträgen oder kleinen Teilen eines Werkes den Mitgliedern der Öffentlichkeit nicht von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung ermöglicht wird. (2) Für die Vervielfältigung und Übermittlung ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden(…).“ Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums Weniger unmittelbar bedeutsam für das„Politische Internet-Archiv“ dürften(hoffentlich) die Bestimmungen sein, die das vom Bundesjustizministerium am 3. Januar als Referentenentwurf vorgelegte„Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums“ 44 enthält. 44 S. Anm. 32. 115 Dieser Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der sog.„Durchsetzungsrichtlinie“ der EU um, insbesondere auch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider. Die Richtlinie ist stark geprägt von wirtschaftspolitischen Überlegungen. So heißt es in der Begründung(Nr.1):„Damit der Binnenmarkt verwirklicht wird, müssen Beschränkungen des freien Warenverkehrs und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden, und es muss ein Umfeld geschaffen werden, das Innovationen und Investitionen begünstigt. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz geistigen Eigentums ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts. Der Schutz geistigen Eigentums ist nicht nur für die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen wichtig, sondern auch für die Entwicklung des Arbeitsmarkts und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.“ Andererseits heißt es in der Begründung(Nr. 2): zugleich: „Der Schutz geistigen Eigentums... soll auch die weitestgehende Verbreitung der Werke, Ideen und neuen Erkenntnisse ermöglichen. Andererseits soll er weder die freie Meinungsäußerung noch den freien Informationsverkehr noch den Schutz personenbezogener Daten behindern; dies gilt auch für das Internet.“ Ob diese beiden Vorgaben der Europäischen Union ausgewogen in dem deutschen Gesetzentwurf verwirklicht worden sind, darüber wird sicher noch diskutiert werden müssen. Dabei werden auch die Regelungen zur„Auskunftspflicht“, so viel ist ab sehbar, noch heftig umstritten sein. 45 45 Auf einer„Arbeitssitzung“, die das„Institut für Urheber- und Medienrecht“ am 7. April 2006 in München zum Thema„Auskunftsanspruch gegen Internetprovider“ durchführte, teilte eine Vertreterin des Bundesministeriums der Justiz mit, dass bisher 64 Stellungnahmen zum Referentenentwurf vorlägen. Heftig umstritten ist u. a., über welche Daten Auskunft gegeben werden muss und wie diese Auskunft etwa mit dem Datenschutz und der E-CommerceRichtlinie der EU zu vereinbaren sei. 116 Der deutsche Gesetzentwurf umfasst 10 Artikel, in denen eine ganze Reihe von Einzelgesetzen geändert wird, wie z.B. das„Patentgesetz“, das„Gebrauchsmustergesetz“ und andere mehr; in Artikel 6 finden sich die vorgesehenen Änderungen des„Urhe berrechtsgesetzes“. Aus den zahlreichen, z.T. gravierenden Änderungen, die sich auch mit Fragen der Zivilprozessordnung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung um verletzte Urheberrechte beschäftigen, will ich nur zwei Komplexe hervorheben. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz Der neue§ 97 UrhG(geändert gegenüber 2003), der den„Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz“ regelt, sieht in Absatz 2 ausdrücklich vor:„Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages der Vergütung berechnet werden, die der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben(§ 70), Lichtbildner(§ 72) und ausübende Künstler(§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.“ 117 Anspruch auf Auskunft Der neue§ 101 UrhG, der sich mit dem Anspruch auf Auskunft beschäftigt, schreibt vor: „(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. (2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war, es sei denn....Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem Ver letzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.“ Schlussfolgerungen Mit dem noch zu verabschiedenden„Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums“ werden die Rechte des Urhebers bzw. des Rechteinhabers gestärkt und die Möglich- 118 keiten zur Auffindung des Rechtsverletzers erleichtert. Das be deutet für unsere Arbeit erhöhte Wachsamkeit bei der Feststellung der Rechteinhaber und möglicherweise auch die Inanspruchnahme als Auskunftspflichtige. Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek(DNBG) Als weiteres Gesetz, das für das gemeinsame Projekt der Politischen Stiftungen von höchstem Interesse ist, ist das„Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek(DNBG)“ anzusehen. 46 Rudolf Schmitz von der Friedrich-Ebert-Stiftung hat schon mit seiner Mail vom 3. November 2005 alle am Projekt Beteiligten darauf aufmerksam gemacht. Überblick über wesentliche Bestimmungen und Intentionen des DNBG Das Gesetz wurde schon in der vergangenen Legislaturperiode von der Bundesregierung beim Deutschen Bundesrat eingebracht, dort wurde es auch bereits in einem ersten Durchgang beraten. Wegen der abgekürzten 15. Legislaturperiode ist es im Deutschen Bundestag bis zur Neuwahl am 18. September 2005 nicht mehr erörtert worden und somit verfallen. Die neue Bundesregierung, die Regierung der Großen Koali­ tion, hat nun am 22. Dezember 2005 das Gesetz erneut – und zwar im selben Wortlaut, wie es die rotgrüne Bundesregierung entworfen hatte – im Deutschen Bundestag eingebracht. Das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, hat in Bun desrat und Bundestag in nur wenigen Punkten kontroverse Beur46 Wie schon erwähnt ist das Gesetz am 6. April 2006 vom Deutschen Bundestag in Zweiter und Dritter Beratung verabschiedet worden; s. Anm. 30. 119 teilungen gefunden. Die betrafen u. a. die Finanzierung und die Mitwirkung des Deutschen Bundestages im Verwaltungsrat der Deutschen Nationalbibliothek. Zudem löste allein die Namensgebung, wie der FDP-Abgeordnete Hans- Joachim Otto es in der Bundestagsdebatte am 19. Januar 2006 formulierte,„zwangsläufig föderalistische Beißreflexe bei den Ländern“ 47 aus. Das zentrale Anliegen des Gesetzes war aber weder zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat noch zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages umstritten. Danach wird der Deutschen Nationalbibliothek, so heißt es in der Begründung des DNBG zu§ 2 Nummer 1, gesetzlich vorgegeben,„künftig auch die unkörperlichen Medienwerke(Netzpublikationen), die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, in den Sammelauftrag der Bibliothek grundsätzlich“ einzubeziehen. Für diesen Sammlungsauftrag, so heißt es im selben Abschnitt der Begründung des Gesetzes weiter,„... lassen sich zwei ‚Säulen‘ der Sammlung elektronischer Publikationen charakterisieren: zum einen die gezielte Sammlung von Verlagsveröffentlichungen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Publi­kationen mit den ihnen eigenen Qualitätsreferenzen aufgrund eigens gewährter Zugänge zu Websites oder in besonderen Ablieferungsverfahren; zum anderen die stichprobenweise Sammlung von Internetquellen über Harvesting-Verfahren.“ Zu welcher„Säule“ der Sammlung dabei die Veröffentlichungen unterschiedlichster Art umfassenden Internet-Auftritte der Parteien, Fraktionen usw. zählen werden, lässt sich aus dem Gesetz nicht ersehen. 47 BT PlPr 16/11 vom 19.1.2006, S. 771 B. 120 Jedenfalls wird es für diejenigen Netzpublikationen, die der ersten„Säule“ zuzurechnen sind, eine Ablieferungspflicht(§ 14 DNBG) geben für alle, die berechtigt sind,„das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland haben“(§ 15 DNBG). 48 Andererseits ist schon jetzt in der Begründung zu§ 3 Absätze 1 bis 3 DNBG festgehalten,„... dass z. B. Veröffentlichungen im Intranet, wie z. B. betriebliche Veröffentlichungen, von der Bibliothek nicht gesammelt werden.“ Zudem bestimmt§20 DNBG in einer Verordnungsermächtigung „Zur geordneten Durchführung der Pflichtablieferung und um einen nicht vertretbaren Aufwand der Bibliothek sowie um Unbilligkeiten zu vermeiden, wird das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln: 1. die Einschränkung der Ablieferungs- oder der Sammelpflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken, wenn für deren Sammlung, Inventarisierung, Erschließung, Siche­ rung und Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht, 2 . die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medien werke und die Ablieferung in Fällen, in denen ein Medienwerk in verschiedenen Ausgaben oder Fassungen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird,....“ Auch hier ist noch völlig unklar, wie die Netzpublikationen, die wir dokumentieren/ archivieren wollen, eingestuft werden. 48 Das dürfte den Politischen Stiftungen im ganzen noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. 121 Klar ist allerdings schon jetzt für den Gesetzgeber, dass aus der Bestimmung in§ 2 GDNB: „Die Bibliothek hat die Aufgabe,...(die veröffentlichten Medienwerke)... im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen...“ in urheberrechtlicher Hinsicht nach der Begründung zu§ 2 Nummer 1 letzter Teilsatz ergibt:„Die Bibliothek muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben Kopien fertigen, insbesondere im Rahmen der Sammlung elektronischer Daten im Internet oder deren Überführung in andere Formate zum Erhalt einer zeitgemäßen Zugriffsmöglichkeit. Die urheberrechtliche Befugnis der Bibliothek zum Erstellen dieser Kopien ergibt sich aus§ 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 des Urheberrechtsgesetzes und bedarf daher keiner erneuten Regelung in diesem Gesetz.“ Schlussfolgerungen Es wird in den kommenden Monaten abzuwarten sein, wie„das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung“ Netzpublikationen wie die der Parteien, der Fraktionen, der Bundestagsabgeordneten usw. einzustufen gedenkt. Darüber hinaus werden die Politischen Stiftungen mit ihrem Spiegelungs-Projekt eine enge und für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek suchen. Im übrigen besteht natürlich ein besonderes Interesse daran zu erfahren, wie im Konkreten zu verstehen ist, was Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin„Die Deutsche Bibliothek“, am 29. Juni 2005 in einem Interview mit der Tageszeitung„Die Welt“ so formulierte: „Weil diese Crawler Zeit brauchen,... um durch das ganze Netz zu kriechen, wird man nicht alles tagesaktuell speichern 122 können. Wir möchten nach amerikanischem und skandinavischem Vorbild zwei Mal im Jahr einen ‚Schnappschuss‘ des kompletten Netzes machen, also alle Daten deutscher Webseiten archivieren.“ Stand der Gespräche mit den Parteien und Abgeordneten Zum Schluss sei noch mit einigen wenigen Sätzen darauf eingegangen, wie sich derzeit die Bemühungen um urheberrechtliche Rechtskonformität des Internet-Projektes der Stiftungen zusammenfassen lassen; denn ohne einen solchen Überblick wären diese Darlegungen wohl unvollständig. Grundlage unserer Bemühungen ist, dass – wie sollte es anders sein – das Verhältnis der parteiunabhängigen Stiftungen zu der je zuzuordnenden, zu der je„nahen“ Partei außerordentlich gut ist. Das schließt allerdings nicht aus, dass die gewünschten Gespräche mit den Parteien und Fraktionen nicht immer so rasch zustande gekommen sind und kommen, wie die Stiftungen sich das wünschen. Deshalb kann hier auch nur eine Zwischenstandsmeldung gegeben werden. Das grundsätzliche Einverständnis zur Spiegelung ihrer Netzpublikationen ist – mit einer Ausnahme – von allen betroffenen Parteien, Fraktionen und Fraktionsmitgliedern als den Urhebern bzw. Rechteinhabern gegeben worden; die Politischen Stiftungen archivieren ja auch schon seit langem in konventioneller Weise deren„Hinterlassenschaft“. Damit ist dem Urheberrecht in Bezug auf die geschützten Sammelwerke bzw. Datenbanken im Prinzip Genüge getan. Die Vorgehensweise war dabei im einzelnen nicht einheitlich; das bezieht sich aber eher auf Fragen minderen Ranges, wie z.B. ob die Bundestagsabgeordneten je einzeln angeschrieben wurden 123 oder ihr Einverständnis über die Fraktionsleitungen eingeholt wurde. Etwas differenzierter stellt sich die Sachlage in Bezug auf die an einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechte dar. Das bezieht sich für alle Stiftungen vor allem, aber nicht ausschließlich auf in die Auftritte inkorporierte Fotografien. In einem, dem günstigsten Fall ergeben sich daraus keinerlei Schwierigkeiten, weil die betroffene Partei alle Rechte an den von ihr verwendeten Fotografien dauerhaft erworben hat. In allen anderen Fällen sind, um bei den Fotografien zu blei ben, die Rechte in der Regel nur auf mehr oder weniger kurze Zeit – zwei bis vier Jahre – erworben worden. Um da allen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen, möchte eine Partei gerne mit der ihr„zugehörigen“ Stiftung eine vertragliche Vereinbarung schließen, die sehr knapp sein könnte, aber auf jeden Fall die Wendung beinhalten müßte„... unbeschadet der Rechte Dritter“. Eine andere Partei will eine Klausel entwickeln, die Bestandteil der Verträge mit einzelnen Fotografen werden soll. Nach ihr soll dann die Archivierung zu„ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken“ erlaubt sein. In diese Richtung – ohne dass es freilich einer solchen Klausel bedürfte – geht auch die Auskunft der Internetredaktion einer der betroffenen Fraktionen. Sie ist – wohl zu Recht – der Ansicht, dass Internetseiten, die mit Rechten Dritter behaftet sind, also beispielsweise Fotos enthalten, bei denen der Nutzungsvertrag ausgelaufen ist, nicht online gezeigt, wohl aber lokal im jeweiligen Archiv zur Einsicht vorgelegt werden dürfen. Deswegen sei eine Online-Präsenz unserer Spiegelungen juristisch nicht haltbar, wohl aber eine Konstruktion wie die, die von der FriedrichEbert-Stiftung vorgestellt worden ist. 124 Ausblick Um das Projekt„Politisches Internet-Archiv“ auch unter rechtlichen Gesichtspunkten zum vollen Erfolg zu führen, werden die Gespräche mit den Parteien, Fraktionen und Abgeordneten in dem oben dargestellten Sinne fortgeführt und hoffentlich in naher Zukunft erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wird weiterhin sorgfältig darauf zu achten sein, welche genaue Fassung der Deutsche Bundestag(und ggf. der Deutsche Bundesrat) den Bestimmungen der Gesetze geben wird, die erst als Kabinettsbzw. Referentenentwürfe vorliegen. 125 Angela Keller-Kühne Das Archiv für Christlich-Demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung Gründung Mit der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes hat sich die Christlich-Demokratische Union erst Mitte der 70er, also fast 30 Jahre nach ihrer Gründung, Jahre befasst. 1973 legte der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich Krone, ein enger Vertrauter Konrad Adenauers, in einem Memorandum drei Gründe für die Einrichtung eines Archivs der christlichen Demokratie dar: •“Das Geschichtsbild der Bundesrepublik darf nicht allein von den Materialien und deren Auswertung der anderen Parteien bestimmt werden. Die Entstehung, die Aufbauphase der Bundesrepublik und die gesamte Ära Adenauer sind bereits heute Zentrum heftiger publizistischer und wissenschaftlicher Diskussionen. Fragestellungen, Thesen und Wertungen dieser Diskussionen hängen von den Materialien ab, die die politischen Entscheidungsträger, insbesondere also die Parteien, zur Verfügung stellen.... • Die Union ist ihrem Selbstwertgefühl die Pflege ihrer Ge schichte ihrer Tradition schuldig.... Traditionsbildung(ist) ein stabilisierendes Element, auf das gerade staatsprägende Parteien nicht verzichten können. Dies gilt insbesondere für eine Partei wie die Union, die das Schicksal dieses Landes entscheidend geformt hat und formt, in besonderem Maße. 126 • Es mangelt nicht an Forschern,... sie werden bisher abgeschreckt von den vielen Zufälligkeiten der Materialbeschaffung...”( Plan für ein Archiv der christlichen Demokratie. Memorandum von Heinrich Krone vom 6. Juni 1973. ACDP I-028-027/1) Nach den Vorstellungen Krones sollte das Archiv nicht nur zentrale Dokumentationsstelle sein, sondern darüber hinaus die wissenschaftliche Forschung zur Geschichte der Unionsparteien und der Bundesrepublik fördern. Unmittelbarer Anlass von Krones Überlegungen war der 100. Geburtstag Konrad Adenauers 1976 und es war daher von größter Wichtigkeit, dass die notwendigen historischen Materialien von Seiten der Partei und politischer Weggefährten bereitgestellt wurden. Erste Ergebnisse dieser Bemühungen waren eine Wanderausstellung und eine zweibändige Festschrift mit Beiträgen von Zeitzeugen und Wissenschaftlern, die in der Öffentlichkeit breite Resonanz fanden. Die Bemühungen um eine langfristige Sicherung und Nutzbarmachung des Archivguts der CDU wurden von dem damaligen Parteivorsitzenden Helmut Kohl nachhaltig unterstützt. An die Delegierten des Bundesparteitages im Mai 1976 in Hannover richtete er die Aufforderung, alle historisch relevanten Materialien dem Archiv für Christlich-Demokratische Politik zu übergeben, da“wir es nicht zu lassen dürfen, dass die großen Leistungen und Erfolge, die von uns für Deutschland erreicht wurden, in Vergessenheit geraten.”(Helmut Kohl am 23. Mai 1976 an die Delegierten und Gäste des Bundesparteitages der CDU in Hannover. ACDP I-356-099) Am 1. Januar 1976 nahm das Archiv für Christlich-Demokratische Politik als selbständiges Forschungsinstitut im Rahmen der Konrad-Adenauer-Stiftung seine Arbeit auf. Mitte 1976 wur- 127 den neue Räumlichkeiten in St. Augustin bezogen, seit Ende der 80er Jahre stehen Aktenmagazine mit einer Gesamtstellfläche von 20 Regalkilometern zur Verfügung. 1976 legte das Archiv eine erste Bestandsaufnahme über den Verbleib von Parteiakten auf Bundes-, Landes- und Kreisebene vor. Es musste festgestellt werden, dass wertvolle Unterlagen verlorengegangen waren. Seitens der Partei besteht gegenüber dem Archiv keine Abgabepflicht, wie wir sie in Deutschland für den staatlichen und kommunalen Bereich kennen, so dass wir uns um jedes einzelne Blatt bemühen müssen. Wie wir es seit Jahren praktizieren, bemühen wir uns am Ende jeder Legislaturperiode um die Akten der aus den Parlamenten ausgeschiedenen Abgeordneten. Bei den persönlichen Gesprächen ist es wichtig, über die Aufgabenstellung des Archivs zu informieren. Häufig sieht man sich mit der Ansicht konfrontiert, dass nur Autographen, Ehrungen, Reden und Pressemeldungen über das eigene politische Wirken archivwürdig seien und man muss deutlich machen, dass der Schriftwechsel, der zur Pressemeldung führte, wichtiger ist, als die Pressemeldung selbst. Oft war es auch so, dass dann, wenn das Büro nach dem Ausscheiden aus dem Parlament aufgelöst wurde, die Akten als Ballast vernichtet wurden und in vielen Fällen tat auch das Verhalten der Erben ein Übriges. Die einen hüten die Papiere wie einen Schatz, die anderen vernichten sie und wieder andere teilen wertvolle Autographen unter sich auf. Mit der Bundesgeschäftsstelle der CDU, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie zahlreichen Landes-, Bezirks- und Kreisverbänden bestehen vertragliche Vereinbarungen zur Regelung der Aktenabgabe. 128 Bis 1976 wurde vieles entweder mehr durch Zufall als durch System – und das in den meisten Fällen unter schlechten Bedingungen – in Kellern, Abstellkammern und Speichern gelagert. Zwar existierten bei der Bundesgeschäftsstelle und einzelnen Landesverbänden sogenannte Archivdepots, die jedoch nicht für eine archivische Auswertung zur Verfügung standen. Überdies gingen viele Akten bei Umzügen oder Auflösung von Geschäfts stellen verloren. Häufig kam hinzu, dass Schriftgut vernichtet wurde,„weil der alte Kram für das Tagesgeschäft nicht mehr benötigt wurde“, und weil man bis 1976 auch nicht wusste, wohin mit den Altregistraturen. Unterlagen von bleibendem Wert, für die es ja keine Zuständigkeit von staatlicher Seite gab, gingen verloren. Ein trauriges Beispiel ist der Verkauf eines Teils der Akten der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU, dem Vorläufer der Bundes-CDU, als Altpapier bei der Verlagerung der Geschäftsstelle von Frankfurt nach Bonn. Nicht weniger schmerzlich ist der Verlust der Altregistratur des Landesverbandes Hessen durch den Umzug von Frankfurt nach Wiesbaden. Diese Bestandslücken konnten wir teilweise durch die Sicherung der persönlichen Papiere ehemaliger Politiker schließen. Bestandsstruktur Schriftgutsicherung von Privatpersonen ist für uns deshalb eine vorrangige Aufgabe, zumal wir im Unterschied zu staatlichen und kommunalen Stellen keine Parteiorganisation zur Aktenabgabe verpflichten können. Abgeordnete, Mandatsträger und Parteigründer wurden von uns bereits kurz nach der Einrichtung des Archivs auf die Möglichkeit der Archivierung ihrer Akten aufmerksam gemacht. Besonders wichtig waren persönliche Kontakte, und es erwies sich als großer Glücksfall, dass der frühere Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bun- 129 destagsfraktion, Josef Rösing, für eine Mitarbeit im Archiv gewonnen werden konnte. Seine Gespräche mit früheren Kollegen trugen wesentlich dazu bei, dass viele ehemalige Politiker Vertrauen zu uns fassten und zur Abgabe ihrer Materialien bereit waren. Einmal jährlich laden wir die ehemaligen Mandats- und Funktionsträger der CDU zu einem Gesprächskreis in unser Bildungszentrum nach Schloss Eichholz bei Bonn ein. Neben dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Vertretern der aktuellen Politik ist dieser Kreis ein wichtiges Element der Kontaktpflege seitens des Archivs. Hier haben wir eine wichtige Chance, potentielle Nachlaßgeber anzusprechen und auf die Möglichkeit einer Archivierung ihrer Altakten bei uns aufmerksam zu machen. Ein wichtiger und nicht zu unterschätzender Faktor für die Abgabebereitschaft war und ist auch die Tatsache, dass von den eingehenden Materialien relativ schnell Findmittel angefertigt werden und der Nachlaßgeber einen Beleg für den Verbleib seiner Akten in den Händen hat. Als eines der ersten Archive nutzte unser Haus bereits zu Beginn der 80er Jahre die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung. Schon zum zehnjährigen Jubiläum des Archivs, 1986, konnte eine stolze Bilanz gezogen werden: über 400 Nachlässe unterschiedlichster Kategorie und Bedeutung waren akquiriert, die bedeutendsten Bestände auch archivisch erschlossen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Akten des Bundeskanzlers Kiesinger, zahlreicher Minister, Staatssekretäre, Abgeordneter, aber auch lokaler Mandats- und Funktionsträger bereits im Archiv. Heute liegt unsere Kurzübersicht, die auch über Internet zugänglich ist, in fünfter erweiterter Auflage vor. Inventarisiert sind 825 Personennachlässe, die Akten der Parteigremien, der Verei- 130 nigungen, Sondersammelgebiete sowie audiovisuelles Archivund Sammlungsgut. Von über 900 der 1.600 Archivbestände in einem Gesamtumfang von 15 Regalkilometern, was dem Umfang eines kleineren Staatsarchivs entspricht, stehen Findmittel zur Verfügung. U.a. konnten wir nach den letzten Bundestags- und Landtagswahlen die Akten des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, der Parlamentspräsidentin Rita Süssmuth sowie zahlreicher Minister, Staatssekretäre und Abgeordneten archivieren, ebenso auch Materialien von Ministerpräsidenten, Ministern und Abgeordneten aus den Ländern. Einen großen Zuwachs erfuhr das Archiv auch im Rahmen des Berlin-Umzugs. Die 3.000 Aktenordner umfassende Altregistratur der Bundestagsfraktion wurde nach St. Augustin überführt, des Weiteren mussten 12.000 Aktenordner Schriftgut der Bundesgeschäftsstelle übernommen und bewertet werden. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt auf der Zeit nach 1945. Es gelang aber auch, Nachlasspapiere aus der Vorkriegszeit zu sichern, die die Arbeit der Vorläuferparteien der CDU in der Weimarer Republik dokumentieren, so u.a. die Nachlässe der Zentrumspolitiker Franz Feilmayr, Arnold Siben, Adam Stegerwald und Gustav Wolff. Das Zentrum verfügte nie über ein eigenes Archiv. Es existierte lediglich die vermutlich Anfang der 30er Jahre von dem damaligen Generalsekretär Heinrich Vockel angelegte Zeitungsausschnitts- und Protokollsammlung. Deshalb sind solche Bestände besonders wertvoll. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass diese Sammlungen bis 1990 im Zentralen Parteiarchiv der Ost-CDU in Ost-Berlin gelagert wurden und für die Benutzung nur schwer zugänglich waren bzw. die Existenz einer solchen Sammlung weitgehend unbekannt waren. 131 Die Sammlung wurde von uns im Rahmen der Übernahme des zentralen Parteiarchivs der CDU der DDR übernommen. DDR-Materialien Die Wende in der DDR stellte das Archiv nach 1990 vor neue Herausforderungen. In der Zeit des Umbruchs galt es nicht nur die zentralen Parteimaterialien der Ost-CDU zu sichern, sondern gleichfalls auch die Unterlagen der einzelnen Parteigliederungen und die Papiere von Privatpersonen, was sich als ein sehr schwieriges Feld aufgrund des ausgeprägten Misstrauens ehemaliger Mandats- und Funktionsträger der CDU der DDR gegenüber dem ehemaligen Klassenfeind aus dem Westen erwies. Als wichtigste Erwerbungen sind in den folgenden Jahren die Nachlässe des Ministers für Handel und Versorgung, Karl Grobbel, und des Mitglieds des Präsidiums beim Hauptvorstand, Günter Wirth, zu nennen. Von den Parteivorsitzenden Otto Nuschke, Ernst Bach, Gerald Götting und Lothar de Maizière befinden sich Aktenbestände als eigene Abteilung unter der Rubrik Vorsitzende im ehemaligen Zentralen Parteiarchiv. Ähnlich wurde mit den Akten der Generalsekretäre verfahren. Da das Archiv der Ost-CDU in seiner Gesamtheit erhalten werden sollte, wurden die Schriftgutkörper von Privatpersonen im ehemaligen Parteiarchiv belassen. Mitte der 90er Jahre gelang die Akquisition der Materialien von Personen, die 1989 an den Wandlungsprozessen in der Partei maßgeblichen Anteil hatten. Von Gottfried Müller, einem der maßgeblichen Initiatoren des Briefes aus Weimar, konnte ein Bestand übernommen werden, ebenso von Else Ackermann, die in ihren Briefen aus Neuenhagen 1988/89 auf Missstände in der Partei hinwies und Reformen in der DDR einforderte. Da sich in den offiziellen Parteiakten dazu nur wenige Unterlagen befinden, 132 sind diese kleinen Bestände für die Bewertung der Veränderungen innerhalb der Ost-CDU von herausragender Bedeutung. In der Zeit nach der Wende gelang es die Materialien der ehemaligen Bürgerrechtler Rainer Eppelmann, Günter Noke und Vera Lengsfeld für das Archiv zu sichern. Selbstverständlich bemühen wir uns auch intensiv um die Sicherung des nach der Wende in den Neuen Ländern entstandenen Organisations- und Privatschriftguts. Europa Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Sicherung der Akten der europäischen und internationalen Zusammenschlüsse der christlichen Parteien wie der UECD und der EVP- und CD-Fraktion im europäischen Parlament sowie der deutschen Europaabgeordneten. Im Laufe der Jahre konnte ein bedeutender Fundus an Archivmaterialien zusammengetragen werden in einem Gesamtumfang von 351 lfm an Organisationsakten. Dazu kommen Nachlässe bedeutender Europäer wie Bernhard Friedmann, Hans Furler, Kai-Uwe von Hassel, Egon Klepsch, Carl-Otto Lenz, Marlene Lenz, Günter Rinsche sowie des Präsidenten der EG-Kommission Walter Hallstein, um nur einige zu nennen. Darüber hinaus bemühen wir uns seit Anfang der 90er Jahre um die Inventarisierung der Akten von Mitgliedern der Fraktionen des Europäischen Parlaments in den Archiven der Europäischen Gemeinschaft. 1992 zählte Günter Buchstab, Leiter des Archivs für Christlich-Demokratische Politik, zu den Gründern der Sektion der Archive und Archivare der Parlamente und politischen Parteien im Internationalen Archivrat. 133 1995 initiierte er eine Umfrage über die Verwahrung dieser Akten. Das Ergebnis wurde 1997 und 2003 in einem Spezialinventar vorgelegt, in dem 85 Nachlassbestände europäischer Mandats- und Funktionsträger erfasst sind, ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Erforschung der europäischen Bewegung. Das Inventar finden Sie übrigens auch im Internetangebot der SPP. Mein Kollege Reinhard Schreiner, der in unserem Hause die internationalen Archivbestände betreut, hat ihnen eine kleine Übersicht der bei uns verwahrten Organisationsakten zusammengestellt. natürlich steht er Ihnen auch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Einen Einblick über die bei uns verwahrten Unterlagen gibt die von meinem Kollegen Reinhard Schreiner konzipierte Wanderausstellung zum 25jährigen Jubiläum der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Sicherung des Archivguts der Konrad-Adenauer-Stiftung, mit der wir in den letzten Jahren begonnen haben. Audiovisuelle Materialien Weiterhin verwahren wir 290.000 Fotos von prominenten Politikern, Veranstaltungen, Staatsbesuchen und Wahlkämpfen etc., über 20.000 Wahlplakate sowie Filme und Tonbänder. Plakate und Werbematerialien stammen hauptsächlich aus Wahlkämpfen. Außer den Plakaten der CDU sammeln wir auch Plakate anderer Parteien. Ausländische Plakate sowie Flugschriften ergänzen die Sammlung. Seit 1990 verfügen wir über auch über die umfangreiche Plakatsammlung der Ost-CDU sowie anderer DDR-Parteien. 134 Das Archiv als moderner Dienstleistungsbetrieb Kernaufgabe des Archivs ist die systematische Erwerbung, Bewertung und Nutzbarmachung des Schriftgutes der Union, ihrer Gliederungen, Vereinigungen, Gründern, Vorläufern und Repräsentanten. Akquisition Über die Übernahme habe ich bereits gesprochen, nun einige Bemerkungen zur Erschließung. Erschließung Seit Sommer 2001 steht für die Verzeichnung das Datenbanksystem Faust zur Verfügung, das nicht nur die Erstellung konventioneller Findmittel und die rasche Einarbeitung von Nachlieferungen ermöglicht, sondern darüber hinaus auch bestandsübergreifende Onlinerecherchen. Nutzung Neben den Service- und Dienstleistungen für die aktenabgebenden Stellen ist das Archiv für Christlich-Demokratische Politik für jedermann zugänglich. Als rechtliche Grundlage gelten für uns die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes, das die Benutzungsmodalitäten und Sperrfristen regelt. Darüber hinaus sind für einige Bestände privatrechtliche Regelungen in Form von Depositalverträgen verbindlich, die jedoch allgemeine Rechtsnormen etwa im Bereich des Persönlichkeitsschutzes nicht aufheben können. Für unser Haus ist eine gute Serviceleistung für Archivbenutzer Aufgabe und Verpflichtung. 135 Eine zentrale Bedeutung hat deshalb auch die Auskunft- und Recherchetätigkeit. Die Benutzung erfolgt vor Ort im Leseraum des Archivs oder in Form einer schriftlichen und telefonischen Auskunft. Zur Vorbereitung ihres Archivbesuchs können Benutzer in der überarbeiteten Online-Version der Kurzübersicht des Archivs vorab recherchieren, welche Bestände für ihre Fragestellung relevant sind. Recherchen sind sowohl über eine alphabetisch-systematische Indexliste als auch über eine Freitextsuche möglich. Bei Nachlässen und Deposita findet der Benutzer eine Kurzbio graphie, eine Bestandsbeschreibung sowie Angaben zu Umfang und Aktenlaufzeit des Bestands. Hilfreich sind auch Hinweise auf besondere Benutzungsbedingungen und Literaturangaben. Ebenso ergänzen das Serviceangebot unserer Bibliothek mit Literaturhinweisen und unsere Pressedokumentation das Angebot. Einige Zahlen: 2005 wurden 119 Benutzer an 775 Benutzertagen persönlich im Leseraum des Historischen Archivs betreut. Vorgelegt wurden 4.110 Archivalien aus 270 Archivbeständen, aus denen 15.043 Reproduktionen angefertigt wurden. 2005 wurden in der Datenbank„Faust“ 11.215 Akten neu erfasst, insgesamt kann der Benutzer über einen Gesamtbestand von 167.640 Archivalieneinheiten bestandsübergreifend nach Personen und Sachthemen recherchieren. Schwerpunkt waren neben wissenschaftlichen Forschungsarbeiten Recherchen und Bereitstellung von Materialien zum 60jährigen Jubiläum der CDU. Dem Historischen Archiv sind eine Pressedokumentation und eine zeitgeschichtliche Bibliothek mit über 170.000 Bänden angegliedert. 136 Ausgewertet werden über 50 deutschsprachige Zeitungen und Zeitschriften, ebenso Presse- und Informationsdienste. Anfang der 90er Jahre erfolgte die Umstellung vom Papier auf EDV-Datenträger. Die elektronische Pressedokumentation steht auch über Internet den Mitarbeitern des Hauses zur Verfügung. Durch diesen Verbund von Bibliothek, Archiv und Dokumentation sind wir ein wichtiges Dienstleistungszentrum für Politik und Wissenschaft. Die Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Medienbereich ist in den letzten Jahren ständig gewachsen. So haben wir beispielsweise aus dem Bereich des audiovisuellen Sammlungsgutes eine Vielzahl von Materialien für Rundfunk- und Fernsehsendungen zur Verfügung gestellt. Besonders häufig werden unser Bild- und Plakatarchiv genutzt. Im Schriftgutbereich haben wir zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten wie Dissertationen und Habilitationen unterstützt, aber auch Hausarbeiten von Schülern und Studenten. Weiterhin geben wir eine eigene wissenschaftliche Reihe, Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, von der mittlerweile 50 Bände vorliegen, sowie jährlich die Zeitschrift Historisch-Politische Mitteilungen heraus, die neben aktuellen Beiträgen zur Zeitgeschichte auch über archivische Fachfragen informiert. Die Protokolle des CDU-Bundesvorstands, die mittlerweile in fünf Bänden bis zum Beginn der großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger vorliegen, gelten als zentrale Quelle für die Geschichte der Bundesrepublik. Neben Quelleneditionen sind in der Reihe Biographien führender Politiker, zuletzt die des Kanzlers Kiesinger, und Studien zu zentralen Fragestellungen des politischen Zeitgeschehens erschienen. Darüber hinaus haben wir unsere Archivbestände in mehreren Ausstellungen einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. 137 Ebenso veranstalten wir regelmäßige Tagungen, auf denen sich Politiker und Wissenschaftler zu einem Meinungsaustausch zusammenfinden. Nennen möchte ich unsere Veranstaltungen zur sozialen Marktwirtschaft, Gedenkveranstaltungen für führende Mandats- und Funktionsträger, zum 50jährigen Jubiläum des Grundgesetzes und unser jährliches Buchenwald-Gespräch, das sich mit der Aufarbeitung der SED-Vergangenheit beschäftigt sowie die Veranstaltungsreihe„Die Ära Kohl im Gespräch“, in der wir Politiker und Wissenschaftler zusammenbringen. Wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit sind auch die Möglichkeiten des Internets. Neben archivspezifischen Informationen wie Bestandsübersichten und allgemeinen Informationen zur Benutzung findet der Interessierte u.a. eine ausführliche Bibliographie und Zeittafel zur Geschichte der CDU, die Parteiprogramme und Parteitagsprotokolle der CDU sowie eine multimediale Präsentation der Ära Kohl, die mit Fotos, audiovisuellen Materialien und Quellentexten hinterlegt ist. Diese Form der Präsentation von Quellen ist ein wichtiges Instrument moderner politischer Bildung und Heranführung an Archivbestände auch für Schüler und Studenten. Ein ähnlicher Erfolg ist auch die digitale Präsentation der Ausstellung zum 60 jährigen Jubiläum der CDU. Schülern und Studenten stellen wir im Rahmen der Berufsfin dung Praktikumsplätze zur Verfügung. Seit 1. August 2000 bilden wir erstmals den Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit dem Schwerpunkt Archiv aus. 2006 wurde das Archiv vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag als beste Ausbildungseinrichtung ausgezeichnet. Personalplanung durch Ausbildung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Qualität und Kontinuität. 138 Fazit 30 Jahre nach seiner Gründung ist das Archiv für Christlich-Demokratische Politik, und das gilt für die Archive der anderen politischen Stiftungen entsprechend, fester Bestandteil der Archivlandschaft und des Wissenschaftsbetriebs in der Bundesrepublik Deutschland. Der im Laufe der Jahre entwickelten konstruktiven Dialog und eine kollegiale Zusammenarbeit mit den staatlichen und kommunalen Archiven ist Ausdruck der Akzeptanz unserer Archive. Mit der Sicherung, Erschließung und Nutzbarmachung unserer Bestände haben wir einen wichtigen Beitrag zur Geschichtsschreibung geleistet und den Blick der Historiker auch auf Unterlagen jenseits der staatlichen Aktenüberlieferung gelenkt. Staatliche und nichtstaatliche Archive ergänzen sich und leisten so gemeinsam ihren Beitrag zur Sicherung des kulturellen Erbe. 139 Michael Schneider Das Archiv der sozialen Demokratie der FriedrichEbert-Stiftung Das AdsD zählt – auch im internationalen Vergleich – zu den größten Archiven in der Tradition der Arbeiterbewegung. 1969 gegründet, steht es in der Kontinuität des bei der Herausbildung der Sozialdemokratie im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts geschaffenen SPD-Parteiarchivs. Seit Mitte der 1990er Jahre betreut das AdsD zudem die Bestände der meisten deutschen sowie zahlreicher internationaler bzw. europäischer Gewerkschaftsorganisationen. Schauen wir uns die Sammelschwerpunkte genauer an. Da sind zunächst die Schriftgutbestände. Den größten Anteil haben die Organisationsakten; hier übernimmt das AdsD zum einen die Bestände der deutschen Sozialdemokratie, d.h. die Akten des Parteivorstandes, der Bezirke bzw. Landesverbände und manchmal auch Unterbezirke sowie zudem die Akten der SPD-Bundestagsfraktion und die der meisten Landtagsfraktionen. Zum anderen betreut das AdsD die Archivalien der deutschen Gewerkschaftsbewegung, d.h. konkret die des DGB-Bundesvorstandes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft(DAG) sowie zahlreicher Einzelgewerkschaften, z.B. der IG Metall, vielfach bis auf die Bezirksebene hinunter; hinzu kommen die Archivalien einer Vielzahl von Internationalen Berufssekretariaten. Zusätzlich sichert das AdsD die Archivalien einer Reihe von Organisationen, z.B. von Verbänden der Arbeiterkulturbewegung, der Friedensbewegung und des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung. 140 Nicht minder bedeutend sind die Personenbestände: Das AdsD betreut deutlich mehr als 1.000 Nachlässe und Deposita von Persönlichkeiten der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften. Ein paar Namen: Willy Brandt, Gustav Heinemann, Annemarie Renger, Rudolf Scharping, Helmut Schmidt, Heide Simonis, Herbert Wehner u.v.m.; manche dieser Bestände sind als Archiv im Archiv organisiert – mit besonderen Zugangsregelungen, z.B. das Willy-Brandt-Archiv, das Helmut-Schmidt-Archiv und das Herbert-Wehner-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie. Gegenwärtig beherbergt das AdsD rund 44 lfd. km Akten. Die Überlieferung der Archivalien reicht von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart; dabei liegt der Schwerpunkt in der Zeit nach 1945, aber auch für die Geschichte der Weimarer Republik sowie für die des Exils zur Zeit des„Dritten Reichs“ befinden sich umfangreiche Bestände(z.B. Nl. Carl Severing und Hermann Müller sowie der Sopade-Bestand) im AdsD. Jährlich werden ca. 1,0 bis 1,5 lfd. km Akten übernommen. Dem stehen Bewertungsarbeiten gegenüber, durch die in den vergangenen Jahren durchschnittlich pro Jahr 400 bis 500 lfd. m kassiert wurden. Neben dem Schriftgut bilden auch die Sammlungen einen besonderen Schwerpunkt des AdsD. Genannt sei zunächst die Fotosammlung, die rund 750.000 Fotos umfasst; ein besonderer Schatz ist das Fotoarchiv Jupp Darchinger im Archiv der sozialen Demokratie, in dem Zehntausende von Abzügen und weit über eine Million Negative zur Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit den 1950er Jahren enthalten sind; außerdem betreut das AdsD die IG Metall-Fotosammlung. Große Bedeutung für Forschung und Medien haben zudem die Sammlungen von etwa 50.000 Plakaten, 40.000 Flugblättern, 250 historischen Fahnen – darunter die Traditionsfahne der SPD aus dem Jahr 1873 – sowie von Hunderten bzw. Tausenden Film-, Video- und Tondo- 141 kumenten. Hinzu kommt eine Vielzahl von Büsten, Anstecknadeln, Aufklebern usw. Diese Sammlungen werden zum einen im Zuge der Übernahme von Archivbeständen vergrößert, zum anderen machen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AdsD auch selbst Fotos und Videoaufnahmen auf SPD- und Gewerkschaftsveranstaltungen; außerdem werden zeithistorische interessante Fernsehsendungen, z.B. Interviews mit Spitzenpolitker(inn)en oder Gewerk­ schafter(inn)en aufgezeichnet und archiviert. Eine besondere Herausforderung bietet die Übernahme digitaler Dokumente: Das AdsD bemüht sich zum einen darum, in Abstimmung mit den Akten hinterlegenden Organisationen eine Verzahnung zwischen Dokumentenmanagementsystemen einerseits und Archivierung andererseits zu installieren; und zum anderen werden seit 1999 die Internetseiten der SPD und ihrer Fraktionen in den Parlamenten sowie inzwischen auch einzelner Gewerkschaften gespiegelt und archiviert, um dieses flüchtige Medium auf Dauer für die Forschung zu sichern und zu erschließen. Das AdsD war damit das erste öffentliche Archiv in Deutschland und eines der ersten in Europa, dass sich der Aufgabe der Webarchivierung gestellt hat. Damit die Materialien der wissenschaftlichen Forschung und überhaupt der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können, müssen zunächst einmal dauerhafte Aufbewahrung und Erhalt gesichert werden. Nicht minder entscheidend ist, dass die Materialien geordnet und verzeichnet werden; letzteres geschieht mit der Archiv-Software FAUST. Außerdem werden alle Stücke der AdsD-Sammlungen nach und nach digitalisiert; einzelne Sammlungen – die Foto-, die Plakat- und die Flugblattsammlung – werden inzwischen im Internet präsentiert und sind damit der Forschung unmittelbar zugänglich. Überhaupt bietet die Internetpräsentation des AdsD einen umfassenden – stets ak- 142 tuellen – Überblick über die Bestände und die Zugangsvoraussetzungen. Der größte Teil der Bestände ist frei einsehbar, bei einem kleineren Teil bestehen Benutzungsauflagen, zumeist durch die Hinterleger(innen) festgelegt. Die Einsicht in die Bestände – zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung – ist unentgeltlich. Für die Anfertigung von Kopien – etwa in der Form von Fotokopien oder auf CD-Rom – muss indessen bezahlt werden. Pro Jahr nutzen etwa 360 Besucher(innen) – etwa 60 kommen aus dem Ausland – für einen oder mehrere Tage, manchmal auch für Wochen und Monate die Bestände des AdsD im Lesesaal. Zudem beantworten die Mitarbeiter(innen) des AdsD jährlich rund 1.800 schriftliche Anfragen; Telefonauskünfte werden nicht gezählt. Und die Homepage des AdsD(www.fes.de, dann„Archiv“ anklicken) verzeichnet mehr als 100.000 Besucher im Monat, was gewiss auch dem ungefähr drei bis vier Mal im Jahr erscheinenden elektronischen„Newsletter“ zu verdanken ist. Zudem veranstaltet das AdsD zahlreiche Führungen, an denen pro Jahr etwa 1.000 Personen teilnehmen. Das AdsD gibt im übrigen eine eigene Schriftenreihe heraus, in der zum Beispiel über die Geschichte des Archivs(Mario Bungert:„Zu retten, was sonst unwiederbringlich verloren geht“. Die Archive der deutschen Sozialdemokratie und ihre Geschichte, Bonn 2002) oder über besondere Bestände(z.B. Ilse Fischer, Der Bestand Leonard Nelson im Archiv der sozialen Demokratie, Bonn 1999) informiert wird. Außerdem wurden besondere Bestandsübersichten – etwa über die Bestände von europäischen und internationalen Gewerkschaften oder über unter Gender-Aspekten zentrale Bestände des AdsD – publiziert. Auch die Bestandsübersicht des AdsD aus dem Jahr 2006 liegt in gedruckter Form vor. 143 Schließlich konzipiert das AdsD im Rahmen des Historischen Forschungszentrums der Friedrich-Ebert-Stiftung Ausstellungen, etwa zu Leben und Werk herausragender Persönlichkeiten(Willy Brandt, Waldemar von Knoeringen, Julius Moses), wichtigen Ereignissen bzw. Jubiläen(50 Jahre Sozialistische Internationale, 10 Jahre SDP) und auch besonderen Problemen der Geschichte von SPD und Gewerkschaften(Zum Verhältnis von SPD und Gewerkschaften; Zur Geschichte der SPD-Programmatik; Zu Verfolgung, Widerstand und Exil von Sozialdemokraten und Gewerkschaftern 1933 bis 1945). Zur Zeit hat das AdsD fast 40 fest- und rund 20 befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem bildet das AdsD Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, aus. Schließlich bietet das AdsD zahlreiche Praktika an, mal im Rahmen der fachlichen Ausbildung von Archivarinnen und Archivaren, mal für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende z.B. der Geschichte und der Politischen Wissenschaft. Die Grundfinanzierung des AdsD ist aus Mitteln der Fried rich-Ebert-Stiftung gesichert. Allerdings bemüht sich das Archiv, insbesondere für besondere Projekte Drittmittel einzuwerben. Von den fremdfinanzierten Projekten seien vor allem das vom Deutschen Bundestag geförderte Projekt zur Ordnung und Verzeichnung der Bestände der SPD-Bundestagsfraktion und einzelner Bundestagsabgeordneter und das zur Ordnung und Verzeichnung der Archivalien der Vorläuferorganisationen der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft(Ver.di) erwähnt. Die Schriftgut-Bestände und die umfangreichen Sammlungen machen das AdsD zu einer zentralen Forschungsstätte für die Geschichte der Arbeiterbewegung und der deutschen Sozial- und Zeitgeschichte insgesamt. Dank des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungssysteme hat das AdsD einen großen Schritt auf 144 dem Wege zum„digitalen Dienstleistungszentrum“ getan. Zudem profiliert sich das AdsD mit seinen Führungen, Publikati onen und Ausstellungen sowie dem unfangreichen Internetangebot als Akteur der historisch-politischen Bildung. Anhang Leitfaden für die Archivierung von Websites in englisch französisch deutsch Tagungsprogramm 147 Guidelines for the Archiving of Websites To an ever increasing extent both parliaments and political parties attribute crucial significance to their Internet presence, both for organising communication with their members and voters and for the presentation of their programmes and personalities. They systematically use the new opportunities provided by information technology when considering the transparency of structures and organisations and when conceiving their political work. In this process, conventional forms of presentation and communication are more and more supplemented or even replaced by Internet provision. Thus the relevant archives are faced with the non-transferable task of safeguarding also this type of source as an important part of the cultural heritage for a long period and making it available for the interested public. 1. The purpose of archiving websites is not only to save specific content of the Internet but also to archive defined web sites(selective approach) in a browser-capable form, maintaining their structures and functionalities. 2. The individual projects must be defined in such a way that they ensure the interpretability of the documents contained and that they are by themselves complete, functionable and adequate units. 3. The archiving of websites encompasses the ingest process, the management and research capability, the long-term preservation and presentation of the data. Work in these areas is intended to secure the authenticity, the identity, the retrievability, the sustainability, the integrity and the userfriendly presentation of the archived objects. 4. The ingest will as a rule be organised by mirroring the sites to be archived. The process will be conducted with an off- 148 line browser which should not generate proprietary formats. The mirroring process should aim at a documentation of the development of a particular website as complete as possible; currently, in practice this would mean to define the intervals of mirroring in accordance with the changes the website undergoes. 5. The securing of the authenticity and identity of the material to be archived is done by means of documenting the metadata occurring during the process of long-term preservation of the data. In addition to securing data, the metadata can also provide for retrievability. 6. A minimal set of metadata will include the ingest data(control and preservation data), the evidence data, the structural data, the preservation data and(optionally) the retrievability data. Defining and storing the metadata in XML is re commended. 7. As a rule, the appraisal will be organised as an integral part of the ingest process. Because of the major effort required for this, a later assessment of the mirrored data will be possible only in exceptional cases. Unlike in the conventional area the definition of intervals, the determination of chro nological sequences and the consideration of specific occa sions is part of the assessment process. 8. One should aim at a combination of different methods of securing retrievability(index, description, metadata) for each of which provides a specific form of access. The im portance of non-verbal elements(e.g.,images) should be taken into consideration in the preparation process. 9. A successful strategy of long-term preservation of data presupposes both a diversification of the media and a standar disation of the formats. The pertinent methods(compressi- 149 on, migration and emulation) must be combined in a meaningful manner, this also in order to preserve the functionality of the archived sites. 10. User rights must not jeopardise the integrity of the archived material. 11. Efforts have to be made to ensure that archives have the necessary legal security for both archiving and providing digital documents. Lignes directrices pour l’archivage de sites Web De plus en plus, les parlements et partis politiques attachent une grande importance à leur site Internet, tant pour organiser la communication avec leurs membres et les électeurs, que pour présenter des contenus et des personnes. Aujourd’hui, ils incluent systématiquement les nouvelles possibilités offertes par les technologies de l’information dans leur réflexion sur la transparence des structures et organisations ainsi que sur la conception de leur action politique. De plus en plus, les sites Internet viennent s’ajouter, voire remplacer, les modes conventionnels qu’ils utilisaient jusqu’ici pour se présenter et communiquer. Au regard de cette évolution, les archives concernés se voient investis d’une mission inaliénable: pérenniser ce nouveau type de sources, comme élément important du patrimoine culturel, et le rendre accessible à un public qui s’y intéresse fortement. 1. L’archivage de sites Web a pour objectif, non seulement de conserver certains contenus( content), mais aussi d’archiver des sites Web précis( selective approach) tout en préservant leurs structures et fonctionnalités dans un format supporté par un navigateur. 2. Il convient de définir les divers projets de telle sorte qu’ils 150 assurent l’interprétabilité des documents qu’ils contiennent et constituent des unités complètes, opérationnelles et adéquates. 3. L’archivage de sites Web comprend leur captage, leur gestion et leur pérennisation, et la tâche de les rendre accessibles. Le travail réalisé dans tous ces domaines sert à s’assurer, pour chaque élément d’archive, qu’il est authentique, identifié, trouvable, durable, intégral et présenté de manière conviviale. 4. Le captage sera, en règle générale, le Web du site à archiver, opéré à l’aide d’un navigateur hors ligne et de préférence sans créer de formats propriétaires. 5. L’authenticité et l’identité du matériel archivé seront assurées par la documentation des métadonnées, nécessaires au captage et à la pérennisation, et qui outre leur fonction de sauvegarde pourront également servir à gérer le matériel archivé. 6. Un jeu minimal de métadonnées comprendra les données de captage(données de contrôle et données de mise en mémoire), les données d’évidence, les données de structure, les données de sauvegarde et(facultativement) les données de gestion. 7. L’évaluation sera, en règle générale, organisée comme partie intégrante du captage. Une évaluation ultérieure des pages miroitées n’est possible que dans des cas exceptionnels, en raison du travail considérable que cela demanderait. A l’inverse du procédé utilisé dans l’archivage conventionnel, définir des intervalles, établir une chronologie et prendre en compte certains événements fait partie de l’évaluation. 8. Il est recommandé de combiner plusieurs procédés de ge- 151 stion du matériel archivé(indexation, description, métadonnées) dont chacun correspond à une manière particulière de rendre ce matériel accessible. Pour sa gestion, il est en outre souhaitable d’accorder une large place aux éléments non verbaux. 9. Afin qu’elle s’avère prometteuse, toute stratégie de péren nisation présuppose la diversification des médias tout comme la normalisation des formats. Les méthodes pertinentes(compression, migration, émulation) doivent être combinées intelligemment, aussi pour préserver la fonctionnalité des sites archivés. 10. Les droits d’utilisateur ne doivent pas menacer l’intégrité du matériel archivé. 11. Il conviendra de veiller à ce que les archives puissent réaliser l’archivage et la mise à disposition de documents numérisés dans le respect des dispositions légales en vigueur. Leitfaden für die Archivierung von Websites In immer stärkerem Maße räumen Parlamente und politische Parteien ihren Internetpräsenzen eine zentrale Stellung sowohl bei der Organisation ihrer Kommunikation mit Mitgliedern und Wählern als auch bei der Darstellung ihrer Inhalte und Personen ein. Planmäßig werden die neuen Möglichkeiten der Informationstechnologie in Überlegungen zur Transparenz von Strukturen und Organisationen sowie zur Konzeption der politischen Arbeit einbezogen. Dabei werden konventionelle Formen der Darstellung und Kommunikation immer stärker durch Internetangebote ergänzt oder gar ersetzt. Damit sind die einschlägigen Archive vor die nicht übertragbare Aufgabe gestellt, auch diese neue Quellengattung als wichtigen 152 Bestandteil des kulturellen Erbes langfristig zu sichern und einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 1. Die Archivierung von Websites hat das Ziel nicht nur bestimmte Inhalte(content) des Internets zu sichern, sondern definierte Websites(selective Approach) unter Wahrung ih rer Strukturen und Funktionalitäten in einer browserfähigen Form zu archivieren. 2. Die einzelnen Projekte sind so zu definieren, dass sie die Interpretierbarkeit der enthaltenen Dokumente sichern und in sich vollständige, funktionsfähige, und adäquate Einheiten bilden. 3. Die Archivierung von Websites umfasst die Bereiche Erfassung, Erschließung, Langzeitsicherung und Bereitstellung. Die Arbeit in den einzelnen Bereichen dient der Sicherstellung der Authentizität, Identität, Recherchierfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Integrität, und benutzerfreundlichen Präsentation der Archivobjekte. 4. Die Erfassung wird in der Regel als Spiegelung der zu archivierenden Sites organisiert werden, die mit Hilfe eines Offline-Browsers durchgeführt wird und möglichst keine proprietären Formate erzeugen soll. 5. Die Sicherung der Authentizität und Identität des archivierten Materials erfolgt über eine Dokumentation der im Prozess der Erfassung und Langzeitsicherung anfallenden Metadaten, die neben der sichernden auch eine erschließende Funktion haben können. 6. Ein Minimalset der Metadaten umfasst die Erfassungsdaten (Steuerungsdaten und Speicherdaten), die Evidenzdaten, Strukturdaten, Sicherungsdaten und die Erschließungsdaten. 153 7. Die Bewertung wird in der Regel als integraler Bestandteil der Erfassung organisiert werden. Eine nachträgliche Bewertung der gespiegelten Seiten ist wegen des hohen Arbeitsaufwandes nur in Ausnahmefällen möglich. Anders als im konventionellen Bereich gehört die Festlegung von Intervallen, die Bestimmung von Zeitfolgen und die Berücksichtigung bestimmter Anlässe mit zur Bewertung. 8. Anzustreben ist eine Kombination unterschiedlicher Erschließungsverfahren(Index, Verzeichnung, Metadaten), denen je eine Form der Bereitstellung entspricht. Wünschenswert ist eine angemessene Berücksichtigung nicht verbaler Elemente bei der Erschließung. 9. Eine erfolgversprechende Strategie der Langzeitsicherung setzt eine Diversifikation der Medien ebenso voraus wie eine Standardisierung der Formate. Die einschlägigen Methoden(Kompression, Migration und Emulation) müssen sinnvoll miteinander kombiniert werden, auch um die Funktionalität der archivierten Sites zu erhalten. 10. Die Benutzerrechte dürfen die Integrität des archivierten Materials nicht gefährden. 11. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Archive sowohl die Archivierung als auch die Bereitstellung digitaler Dokumente mit der notwendigen Rechtssicherheit betreiben können. T AGUNGSPROGRAMM 157 SPP/ICA: Annual Meeting 2.-4.11.2006 in Bonn “The WWW as a challenge and as a chance for parliamentary and party archives” Thursday, 2. Nov. 2006 Friedrich-Ebert-Stiftung, Godesberger Allee 149, Meeting Hall I 9.00-10.00 Registration 10.00-10.30 Prof. Dr. Michael Schneider(AdsD): Welcome address Dr. Günther Schefbek: Opening of the Conference 1. The WWW into the archives 10.30-11.15 Rudolf Schmitz(AdsD): Archiving the websites of political parties: The project of German partyarchives 11.45-12.30 Reinder van der Heide(Parliament Archives of the Netherlands): Time Independent Access to Parliamentary Websites in the Netherlands, a reconnaissance 12.30-13.00 Discussion 13.00-14.00 Lunch(Friedrich-Ebert-Stiftung) 14.00-14.10 Dr. Roland Schmidt(Executive Director of the Friedrich-Ebert-Stiftung): Welcome Address 14.10-15.30 Prof. Dr. Angelika Menne-Haritz(Bundesarchiv): Taking archives to the internet: International Cooperation 15.30-16.00 Coffee Break 158 16.00-18.00 18.30 19.30-20.30 21.00-22.30 22.30 23.00 General Assembly of the SPP/ICA Departure to Cologne(by bus) Cologne Cathedral: guided tour Dinner: Früh Kölsch(typical Cologne brewery and restaurant) Departure to Bonn(by bus) Arrival at Bonn Friday, 3. Nov. 2006 Friedrich-Ebert-Stiftung, Godesberger Allee 149, Meeting Hall I 2. Archives in the internet 9.30-11.00 Peter Pfister/Bärbel Richter(AdsD): Presentation of archives in the internet- the example of the AdsD Dr. Günther Schefbeck(Austrian Parliamentary Archive): Immediate transparency and lasting memory: Documentation of parliamentary business and proceedings on the internet – the Austrian example 11.00-11.30 Coffee break 11.30-12.30 Dietmar Haak M.A.(ACDP): Internet-presentation - how to deal with legal problems of copyright etc? 12.30-13.30 Lunch(Friedrich-Ebert-Stiftung) 13.30-14.45 Projects of members and discussion on recommandations regarding guidelines for the archiving of websites 159 3. The archives of the Friedrich-Ebert-Stiftung and of the Konrad-Adenauer-Stiftung 14.45-15.30 Dr. Angela Keller-Kühne(ACDP)/Prof. Dr. Michael Schneider(AdsD): Information on the archives of the German political foundations 15.30-16.00 Coffee Break 16.00-17.30 Archiv der sozialen Demokratie: Guided tour 17.30 Departure to Bonn 18.00 Reception of the city of Bonn in the ancient city hall Excursion 9.00 11.00 11.00-13.00 13.00-14.00 14.00-16.00 16.00-16.30 17.00 18.00-20.00 20.00 22.00 Saturday, 4. Nov. 2006 Departure to Trier(by bus) Meeting Point: Bonn Arrival at Trier(Karl-Marx-Haus) Group 1: Karl-Marx-Haus, guided tour Group 2: Roman and medieval Trier, guided tour Lunch break Group 2: Karl-Marx-Haus, guided tour Group 1: Roman and medieval Trier, guided tour Coffee break Departure(by bus) Dinner in a wine-house near Trier Departure to Bonn(by bus) Arrival in Bonn