Fokus Türkei en+ Berichte+ Einschätzungen+ Analysen+ Berichte+ Einschätzungen+ Beri Bettina Luise Rürup 30. Aug. 2008 Von gelben Karten, blauen Augen und roten Linien… Zur innenpolitischen Lage in der Türkei nach dem Urteil des Verfassungsgerichts Nach knapp vier Monaten der besonderen Anspannung und der innenpolitischen Kontroversen machte sich Anfang August in der Türkei endlich Ferienstimmung breit. Auch Parlament und Gerichte konnten verspätet ihre Sommerferien anberaumen, nachdem • das Verfassungsgericht über den Verbotsantrag(30. Juli 2008) entschieden hatte, • die Nachfolge des Generalstabchefs(Ende Juli) geklärt war und • die„Ergenekon“-Klage angenommen(25. Juli 2008) wurde. Ehe jedoch die jüngsten Entwicklungen verdaut und in ihrer Bedeutung für das Land analysiert werden konnten, forderten Terroranschläge(Istanbul, Izmir, Mersin) und die Entwicklungen im Kaukasus erneut die Aufmerksamkeit der politischen Akteure und der Öffentlichkeit. Der von Vielen erwartete und erwünschte ruhigere„politische Alltag“ trat nicht ein. Das EU-Beitrittsland Türkei steht, kaum dass es die große Krise der letzten Monate überwunden hat, innen- und außen­politisch – erneut oder wie gewohnt – vor großen Herausforderungen. Welche Folgen haben die Entscheidungen für das EU-Beitrittsland: Hat sich das innenpolitische Macht­gefüge in der die Türkei als„einzige Demokratie in einem muslimischen Land“ dadurch verändert? Was bedeuten diese Entwicklungen im Hinblick auf die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats in der Türkei? Dies sind die Leitfragen für diesen Rückblick auf die Ereignisse Ende Juli/Anfang August 2008 in der Türkei. Gelb statt rot – Verwarnung statt Verbot Überraschend schnell hatte der Oberste Gerichtshof(Verfassungsgericht) am dritten Tag seiner Bera­tungen seine Entscheidung in dem Verfahren, das seit dem 14. März 2008 Öffentlichkeit und Polit­ik beschäftigt hatte, verkündet. Am 30. Juli 2008 wurde der Klage des Generalstaatsanwaltes stattgegeben; zehn der elf Richter hielten die AKP für schuldig, ein Zentrum anti-laizistischer Bestrebungen zu sein. Der Antrag auf Schließung der regierenden AKP und auf Betätigungsverbot von 71 Politikern der AKP, unter ihnen der Ministerpräsident, der Staatspräsident, Kabinettsmitglieder sowie Parteifunktionäre, wurde jedoch mit vier Stimmen und einer Enthaltung abgewiesen. Für ein Verbot wäre – aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2001 – ein Quorum von mindestens sieben Stimmen erforderlich gewesen. So konnten die sechs Verfassungsrichter lediglich eine Verwarnung aussprechen und eine schwere Geldstrafe von 23 Millionen YTL (rund 15 Millionen Euro), d.h. 50% der staatlichen Unterstützung, verhängen. Referat: Westliche Industrieländer www.fes.de/international Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 Der vorsitzende Richter, Hasim Kilic, sprach in der mündlichen Urteilsbegründung eine „ernste Warnung“ gegen die AKP aus. Die schriftliche Urteilsbegründung, die nach den Gerichtsferien Mitte September erwartet wird, wird genaueren Aufschluss über die Argumentation der Verfassungsrichter geben. Bedrohung des Laizismus? – Klare Entscheidung trotz dünner Beweislage Seit dem 14. März 2008 hatte sich das Verbotsverfahren wie Mehltau über die türkische Innenpolitik gelegt. In den Medien war über den möglichen Ausgang des Verfahrens und seine Folgen für die Türkei vier Monate heftig spekuliert und gestritten worden. Aufgrund der Zusammensetzung des Ger­ichts(von 11 Richtern gelten 9 als eher regierungskritisch) gingen Beobachter fast unisono von einem Verbot der Partei aus, trotz der bekannten Mängel der Anklageschrift. Kritische Stimmen hatten das Beweismaterial der Anklageschrift als„gegoogled“ bezeichnet, da sie sich im Wesentlichen auf Medienzitate der AKP-Politiker bezog. Aus diesen Gründen hatte der Bericht erstattende Richter(Osman Can) dem Gericht geraten, die Klage aus formalen Gründen zurückzuweisen. Trotz seiner Hinweise auf die oberflächliche und unzureichende Beweisführung in der Anklageschrift hatte das Gericht sie dennoch einstimmig angenommen. Die Anklageschrift machte deutlich, welche Positionen als„Laizismus gefährdend“ von der Generalstaatsanwaltschaft angesehen werden. Darunter fanden sich Aussagen wie: „Die Türkei als modernes muslimisches Land kann ein Vorbild werden für die Harmonie der Zivilisationen“(Erdogan) oder„Jede Frau sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie ihren Kopf bedeckt oder nicht. Verbote, die es in Paris und London nicht gibt, sollte es auch in der Türkei nicht geben“(Gül). Auch in der„Kopftuchklage“, die eine Partei(CHP) vor das Verfassungsgericht gebracht hatte, war das Gericht dem Votum des Berichterstatters nicht gefolgt. Es hatte die Klage, die für den Verbotsantrag gegen die AKP eine wichtige argumentative Bedeutung hatte, angenommen und am 8. Juni 2008 ein Urteil gefällt. Damit wurde die Änderung der Verfassungsartikel 10 und 42, die vorbereitend für eine Zulassung der Kopftücher an den Universitäten im Februar 2008 mit den Stimmen(411 von 550) von drei von vier Parteien (AKP, MHP und DTP) im Parlament verabschiedet worden war, annulliert. Mit einem blauen Auge davon gekommen… Das Urteil im Schließungsverfahren hatte nicht nur im In- und Ausland große Erleichterung ausgelöst, auch die AKP nahm die Entscheidung erleichtert und sogar – im Hinblick auf die Geldstrafe – gelassen hin. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die AKP die Strafe durch Spenden privater Unterstützer aus der Wirtschaft wird ausgleichen können. Auch der Vorsitzende Recep Tayyip Erdogan zeigte sich erleichtert; er betonte in seiner ersten Reaktion auf das Urteil die Bedeutung des Verfassungsgrunds­ atzes des Laizismus für die AKP und hob die hohe Priorität eines gesellschaftlichen Konsenses hervor. 2 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 Nach drei offenen Militärputschen in den Jahren 1960, 1971, 1980 und zwei weiteren Fällen der politischen Einflussnahme(der„postmoderne Putsch“ zur Absetzung der Regierung Erbakan 1997 und der so genannte„e-Putsch“, bei dem der Generalstab mittels einer auf der Webseite veröffentlichen Warnung 2007 die Wahl des Staatspräsidenten aus den Reihen der AKP zu verhindert suchte), war der Verbotsantrag gegen die AKP von Beobacht­ern als ein weiterer Versuch der Einflussnahme auf die Politik bewertet und als „kalter juristischer Putsch“ bezeichnet worden. Die Justiz genießt in der Türkei den Ruf einer„konservativen Institution“. Häufig scheint es als sähe sie ihre Aufgabe eher in der Verteidigung des Staates und weniger in der Verteidigung der bürgerlichen Freiheits- und Grundrechte. Laut einer Studie sehen 51% der Richter und Staatsanwälte in den internationalen Menschenrechten eine Bedrohung der staatlichen Sicherheit und lehnen es ab, internationale Konventionen für Urteilsbegründungen heranzuziehen(TESEV 2008). Vor diesem Hintergrund hat das Urteil viele Beobachter überrascht und wurde erleichtert als„Sieg der Vernunft“ wahrgenommen. Auch ein kluges Urteil kann kein Kitt für eine gespaltene Gesellschaft sein Das Verbotsverfahren gegen die AKP hat die vorhandenen Spannungen in der türkischen Gesellschaft erneut zutage treten lassen. Zur Debatte stehen gleichzeitig so unterschiedliche Dinge wie Lebensstile, Verwirklichung von Menschen- und Bürgerechten, das Staats- und Demokratieverständnis und die internationale Einbindung/geopolitische Verortung der Türkei. In Folge der seit Jahren anhaltenden wirtschaftlichen Dynamik in Teilen des Landes und Liberalisierung der Wirtschaft findet eine tief greifende soziale Transformation statt. Migration, Urbanisierung, wirtschaftliche Aufstiegschancen, etc. verändern die Lebensentwürfe einer wachsenden Zahl von Menschen und lassen neue Eliten entstehen. Dem wirtschaftlichen und sozialen Aufstiegswillen des anatolischen Mittelstands(der Peripherie) stehen Abstiegsängste und Machtverlust der alten Eliten(des Zentrums) gegenüber. Das Verbotsverfahren gegen die AKP war ein vorläufiger Höhepunkt in der Aus­einandersetzung um die gesellschaftspolitische Ausrichtung der Türkei. Es ist davon auszugehen, dass die politische Polarisierung, die bisweilen die Züge eines„Kulturkampfes“ annimmt, auch in den nächsten Jahren weiter gehen wird. „Ministerpräsident aller Türken“: Sehnsucht nach gesellschaftlicher Versöhnung Die Erwartungen, die an den Regierungschef Recep Tayyip Erdogan nach dem Urteil, nach den Monaten der gesellschaftlichen Polarisierung gestellt werden, sind hoch. Nach seiner Wiederwahl im Juli 2007, der auch eine Phase der gesellschaftlichen Krise vorangegangen war, hatte er angek­ ündigt„Ministerpräsident aller Türken“ sein zu wollen. Genau das wird jetzt tatsächlich von ihm erwartet. Das bezieht sich zum einen auf seine Rhetorik und Symbolik, zum anderen auf konkrete Maßn­ ahmen. In den ersten Tagen und Wochen nach dem Urteil zeigt sich Erdogan und seine Partei jedoch eher unbeirrt und selbstbewusst. Die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfes zur Registrierung von Käufern pornographischer Literatur und die Einrichtung von Gebetsräumen in Schulen, die das Vor­standsmitglied Edibe Sözen federführend erarbeitet hatte, hat kurz nach der Verurteilung der AKP große 3 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 Kontroversen ausgelöst. Auch die Begnadigung des ehemaligen Ministerpräsidenten und Politiker der Refah-Partei, Necmettin Erbakan, Ende August durch den Staatspräsidenten Abdullah Gül – nachdem dieser nur wenige Monate seiner mehrjährigen Strafe abgesessen hat –, haben Kritik nicht nur bei vehementen AKP Gegnern hervorgerufen. Regierung in der Vorlage: Gesetzesreformen angekündigt Die Regierung hat in den letzten Augusttagen einen„nationalen Plan“ vorgestellt, mit dem sie im In- und Ausland ihre Reformorientierung unter Beweis stellen möchte. Die vorgeschlagenen Gesetzesreformen umfassen umfangreiche Projekte wie die Wiederbelegung der Verfassungsreformdiskussion, eine Justizreform, die Einführung der Institution eines Ombudsmanns, die Eingliederung der Militärpolizei in das Ressort des Innenministeriums, die zivile Verwaltung der finanziellen Mittel für das Militär, die Novellierung der Gewerkschaftsgesetzgebung und die Novellierung der Parteiengesetzgebung. Während vorgezogener Neuwahlen nun eher unwahrscheinlich – jedoch nicht ausgeschlossen sind –, gehen die Beobachter von einer Kabinettsumbildung im Herbst 2008 aus. Verfassungsreform – die Zweite Im Zuge der Debatte über die beiden Verfassungsgerichtsurteile im ersten Halbjahr 2008 ist die Frage nach der Machtbalance zwischen Exekutive, Judikative und Legislative aufgebracht worden. Politische Beobachter bemängelten vielfach das Übergewicht der Judikative und Exekutive und forderten die Stärkung der Legislative. Die soll nun im Rahmen der Reform der Verfassung von 1983 angegangen werden. Das große Projekt der Verfassungsreform hatte die AKP im Juni 2007 mit der Bildung einer Verfassungskommission unter der Leitung von Prof. Ergün Özbudun(bekannt als unabhängiger Kopf und anerkannter Rechtswissenschaftler) im Juni 2007 initiiert. Die beginnende gesellschaftliche Debatte im zweiten Halbjahr 2007 wurde durch die Ereignisse in den kurdischen Gebieten und die Diskussion über den Einsatz in Nordirak überlagert. Nun soll das Thema wieder aufgegriffen werden – und anders als im ersten Anlauf – eine„verfassungsgebende Versammlung“ geschaffen werden. Die Oppositionspartei CHP hat schon jetzt angekündigt, dass sie die Verfassungsreform nicht unterstützen werde. Der Vor­sitzende der nationalistischen Oppositionspartei Devlet Bahceli hat dagegen angekündigt, seine Partei werde sich einer Verfassungsreform nicht verschließen. „Rote Linien“ für die zukünftige Reformpolitik? Während einerseits große Erwartungen an die Regierung gestellt werden, den Reformprozess zu beschleunigen, interpretieren Beobachter das Verfassungsurteil andererseits als ein(erneutes) Fest­schreiben„roter Linien“ für die zukünftige Reform- und Demokratisierungspolitik. Die Politik der AKP wird nun genau beobachtet werden. Offen ist, wo genau die„roten Linien“ verlaufen und wer sie defi­niert. Bezieht sich das Tabu auf die Bereiche, in denen die religiös-konservative Orientierung der AKP zum Ausdruck kommt – wie in der Bildungspolitik(z.B. die Zulassung des Kopftuches oder Aufwertung der ImamHatip-Schulen) oder auch in der Kommunalpolitik(z.B. die Einrichtung von Frauen- bzw. Familienparks, Restriktionen bei der Vergabe von Lizenzen für den Alkoholausschank, u.a.) 4 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 oder bezieht sie sich auch auf andere Bereiche, in denen der Antagonismus mit dem Militär oder dem kemalisti­schen Establishment deutlich ist wie das Projekt der Eingliederung der Militärpolizei(Gendarma) in die Zuständigkeit ziviler Behörden oder die volle Gewährung demokratischer Grundrechte für gesellschaftliche Gruppierungen wie Kurden und nichtmuslimische Minderheiten? Offen ist auch, welche Kriterien für die Beobachtung der AKP angewandt werden: Sind es Freiheits­rechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit oder ist die Bewahrung des Status quo und die Verteidigung der kemalistischen Prinzipien? Kein„verflixtes siebtes Jahr“ für die AKP Im siebten Jahr seit ihrer Gründung am 14. August 2001 kann die AKP sich einer wachsenden Popula­rität in weiten Teilen der türkischen Gesellschaft erfreuen. Dazu tragen neben der wirtschaftlichen Konj­unktur und anderen Faktoren auch die„Erfolge“ in der Auseinandersetzung mit den oppositionellen Kräften bei. In den vergangenen 15 Monaten ist es ihr wiederholt gelungen, sich gegen das Militär und das kemalistische Establishment durchzusetzen: Weder das„Mitternachtsmemorandum“(oder„e-Putsch“) vom April 2007, noch die Massenmobilisierungen der Atatürkgedenkvereine(April/Mail 2007), noch die Klagen der CHP vor dem Verfassungsgericht(Quorum für die Wahl des Staatspräsidenten Juni 2007; Kopftuchklage Februar 2008) noch der Verbotsantrag des Generalstaatsanwaltes(Frühjahr 2008) hat die AKP an der Durchsetzung ihrer Politik hindern können. Der Staatspräsident kommt erst­malig aus den Reihen der AKP. Per Referendum(November 2007) ist – in Sinne der AKP – entschieden worden, dass künftig der Staatspräsident vom Volk gewählt wird. So wundert es nicht, dass die AKP laut diverser Umfragen ihre Popularität hat halten und steigern können. Für die Kommunalwahlen, die im Frühjahr 2009 anstehen, zielt die AKP darauf ab, ihren Stimmenanteil auf 60% der Wählerstimmen zu steigern und wichtige kommunale Hochburgen der CHP(wie Izmir, Trabzon, Thrakien und der Stadtteil Cankaya in Ankara) ebenso wie die DTP regierten Kommunen im Südosten der Türkei(wie Diyarbakir, Sirnak und Batman) zu gewinnen. Leerstelle Opposition- volatiles politisches Parteienspektrum jenseits der AKP Das drohende Verbot der regierenden AKP – und die damit möglicherweise verbundenen vorgezogenen Wahlen in 2008 oder 2009 – hatten im politischen Parteienspektrum einige Wellen verursacht, die nun langsam auslaufen. Es kam zu keiner Parteigründung oder Bildung eines Bündnisses. Die beiden größeren Oppositionsparteien im Parlament, CHP und MHP, konnten aus der Krise keinen Gewinn ziehen. In Umfragen liegen sie an oder unter ihren Ergebnissen in der Wahl im Juli 2007. Der ehemalige Staatsminister Abdulatif Sener (ehemals AKP), hatte die Neugründung einer Partei im Mitte-Rechts Spekt­rum angekündigt und erste vorbereitende Veranstaltungen in Anatolien durchgeführt. Zu einem für möglich gehaltenen Zusammenschluss mit weiteren konservativen Politikern wie Süleyman Demirel und Mesut Yilmaz sowie weiteren Vertretern aus dem Spektrum von ANAP, DYP und AKP kam es jedoch nicht. Die linken Parteien nutzen die Phase der Spannungen für eine kritische Selbstanalyse und beklagten die starke Zersplit­terung und Schwäche, die für vorgezogene Wahlen nicht hätte rechtzeitig überwunden werden können. Gegen die kurdische Partei DTP, die seit Juli 2007 erstmals im Parlament sitzt, läuft das Verbotsver­fahren weiter. Eine Entscheidung wird für den Herbst 2008 erwartet. 5 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 Kontroverse Ermittlungen gegen den„tiefen Staat“ Erstmalig in der Geschichte der modernen Türkei wird gegen ein kriminelles Netzwerk, dem enge Verbindungen zu ehemaligen Generälen und Admirälen sowie zu staatlichen Behörden zur Last gelegt werden, ermittelt. Damit gibt es erstmalig eine gesellschaftspolitische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen„tiefer Staat“, dessen Existenz kaum jemand bezweifelt. Dem„Ergenekon-Netzwerk“ werden verschiedene politische Morde der letzten Jahre sowie die Planung von Destabilisierungs­maßnahmen bis hin zu Staatsstreichen zugeschrieben. Im Laufe des ersten halben Jahres 2008 sind in diesem Kontext mehr als 50 Personen verhaftet worden. Zu den Verhafteten gehören neben ExGenerälen, bekannte Personen des öffentlichen Lebens. Am 25. Juli reichte der Staatsanwalt seine Anklageschrift(2500 Seiten), in der mehr als 90 Personen beschuldigt werden, ein. Die Ermittlungen haben große Erschütterung und Empörung in den konservativ kemalistischen Kreisen ausgelöst. Die Berichterstattung in den Medien über einzelne Vorwürfe und Verdäch­tige sowie die monatelange Haft ohne Anklage wurden in den letzten Monaten kritisch diskutiert. Während einige Beobachter die Ermittlungen, die Anklage und die öffentliche Debatte als Meilenstein für die Türkei als demokratischen Rechtsstaat bezeichnen, sind andere der Meinung die Ermittlungen hätten eindeutig einen politischen Hintergrund und nützten in erster Linie der AKP-Regierung und seien von ihr initiiert. Das Militär bleibt – bis auf weiteres – ein wichtiger innenpolitischer Machtfaktor Auch wenn die Position des Militärs in der türkischen Politik de jure und de facto in den letzten Jahren ein­geschränkt worden ist, spielt der Generalsstabchef in allen wichtigen innen- und außenpolitischen Fragen nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Debatte über die Ermittlungen im„Ergenekon-Fall“ haben das Ansehen von Ex-Militärs angekratzt und zu einer gewissen Erschütterung des Vertrauens in der Bevöl­kerung geführt, dennoch genießt das Militär im Vergleich der staatlichen Institutionen nach wie vor das größte Vertrauen(87% laut Umfrage im August 2008) in der türkischen Bevölkerung. Im Zuge der Abstimmung des Vorgehens gegen die PKK im Nordirak(Debatte November/ Dezember 2007) haben die türkische Militärspitze und die AKP-Regierung erstmalig enger zusammengearbeitet und in Überwindung der„traditionellen“ Distanz eine gemeinsame Strategie der Terrorbekämpfung außerhalb der Grenzen der Türkei vertreten. Diese Form der Terrorbekämpfung im Südosten und im Nordirak ist in den ersten acht Monaten des Jahres 2008 fortgesetzt worden. Im Rahmen von Terroranschlägen(wie in Istanbul, Mersin, Izmir) und gewalttätigen Auseinandersetzung im Südosten kommt es weiterhin zu einer hohen Zahl von Toten und Verletzten. Die Ernennung des neuen Generalstabchefs wurde mit Spannung erwartet. Ende Juli hat der Hohe Militärrat in seiner jährlichen Sitzung den 63jährige Ilker Basbug, der bisher Chef des Heeres war, zum neuen Chef des Generalsstabs ernannt. Er löst den aus Altersgründen ausscheidenden Yasar Büyükanit ab, der dieses Amt als Nachfolger von Hilmi Özkök zwei Jahre innehatte. General Basbug gilt wie sein Vorvorgänger Özkök als ein eher gemäßigter Mann. Obwohl man sich noch an die scharfen Kritik an der Regierung bei den Reden zur Eröffnung des akademischen Jahres in den verschiedenen Militärakademien im Jahr 2006 erinnert, erwartet man von General Basbug eine moderne und liberale Haltung zu 6 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 gesellschaftspolitischen Fragen. Mit ihm verbinden sich Hoffnungen auf ein entspannteres Verhältnis von Militär und Zivilregierung in der Zukunft. In einer der ersten Reden des Jahres 2008 machte der Nachfolger von Basbug als Heereschef, General Isik Kosaner, jedoch deutlich, das das Militär die vorgeschlagenen Reformen der Regierung zum Teil kritisch bewerte und Sonderregelungen für die Bekämpfung des Terrorismus erforderlich seien. Wirtschaft: unbeeindruckt von der Krise Anders als in der Vergangenheit haben sich die politischen Spannungen nicht unmittelbar auf die türki­sche Wirtschaft ausgewirkt. Während die türkische Wirtschaft nach wie vor als labil gilt und durch die internationale Finanzkrise ebenso wie die Rohstoff- und Energiepreise gefährdet ist, hat sie sich in den letzten Monaten als relativ robust erwiesen – mit der Einschränkung einer erneut zweistelligen Inflationsrate. Das Wirtschaftswachstum in den letzten beiden Quartalen(4/2007 und 1/2008) ist höher als erwartet ausgefallen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts ist die Lira gegenüber dem Euro deutlich (9%) aufgewertet worden. Der Index der Istanbuler Börse erreichte erneut den Wert vom März 2008, bevor der Verbotsantrag eingereicht worden war. Nach dem im Jahr 2007 ein Rekord von 17.3 Millia­ rden US-Dollar Auslandsinvestitionen erzielt worden waren, sind im ersten Halbjahr 2008 die Investit­ionen etwas zurückgegangen, betragen jedoch immer noch 7.6 Milliarden US-Dollar. Ein Ende der Ära der Parteienverbote in Sicht? In der Vergangenheit hatte man immer wieder versucht Parteien juristisch abzuschaffen: seit 1962 sind in der Türkei über 20 Parteien verboten worden. Die Verbote richteten sich gegen Parteien, denen separ­atistische, anti-laizistische und linksrevolutionäre Bestrebungen vorgeworfen wurden. Die gesell­schaftspolitischen Strömungen, die diese Parteien vertraten, haben die Verbote häufig überlebt und jeweils neue Organisationsformen gefunden. Das gemäßigte Urteil des Verfassungsgericht lässt sich jedoch nun auch als ein Indikator für die Veränderungen in der politischen Kultur und des Parteien­verständnisses in der Türkei lesen: Das Instrument des Parteienverbots verliert möglicherweise allmäh­lich seine Legitimität. Der vertraute Kreislauf Wahl, Krise, Putsch, Neuwahl lässt sich unter den gegen­wärtigen Bedingungen weniger leicht schließen als in der Vergangenheit. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wird nun eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für das Verbot von Parteien gefordert. Dabei liegen der Forderung unterschiedliche Motive zugrunde: Die einen möchten künftige Parteienverbote eher erschweren und schlagen eine Anpassung an die Gesetz­gebung in EU Ländern, d.h. eine Übernahme der„Venedig-Kriterien“, vor. Andere erhoffen sich von einer gesetzlichen Neufassung eine Konkretisierung der Verbotskriterien im Sinne einer Verschärfung des Gesetzes um zukünftige Parteischließungsverfahren zu erleichtern. Weitreichende Hoffnung auf eine„Rückkehr der Politik“ Mit dem gemäßigten Urteil verband sich die Hoffnung auf eine„Rückkehr der Politik“. Auch wenn sich der„politische Alltag“ nicht so richtig einstellen will, richten nun alle Beteiligten hohe Erwartungen an die Reformpolitik und die EU-Beitrittsverhandlungen: 7 Friedrich-Ebert-Stiftung Fokus Türkei Nr. 10 2008 Friedrich-Ebert-Stiftung Cihannüma Mahallesi Mehmet Ali Bey Sk. 10/D5 34353 Beşiktaş-Istanbul Türkei Tel:+90 212 310 84 90 contact@festr.org www.festr.org Verantwortlich: Bettina Luise Rürup © FES Türkei, 2008 In der EU wird erwartet, die AKP werde nun den Reformkurs wieder aufgreifen und damit den Beitritts­gesprächen wieder mehr Dynamik verleihen.„Ich rufe die Türkei dazu auf, jetzt mit voller Kraft wieder an die Modernisierung des Landes zu gehen“, ließ Erweiterungskommissar Rehn nach der Verkündi­gung des Urteils mitteilen. Diese Aufforderung entspricht der konstuktiven Haltung der EU-Kommission gegenüber dem Beitrittsprozess; im europäischen Parlament und Ministerrat fallen die Bewertungen deutlich verhaltener und vielstimmiger aus. Seit Oktober 2005 sind im Zuge der Beitrittsgespräche Verhandlungen in acht(von 35) Kapiteln bis Mitte 2008 eröffnet worden; Frankreich kündigte an, während seiner Rats­präsidentschaft bis Ende 2008 zwei bis drei weitere Kapitel zu eröffnen. Acht Themenbereiche(freier Güterverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Transport, Zollu­ nion und Außenbeziehungen) sind, seit der Weigerung der Türkei im Dezember 2006, die Zollunion auf die Republik Zypern auszudehnen, von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die zurzeit laufenden Gespräche zur Beilegung des Zypernkonfliktes sind zugleich eine historische Chance für die Dynami­ sierung der Beitrittsgespräche – sofern sie von der EU und der Türkei konstruktiv begleitet werden. Auf türkischer Seite sind die Erwartungen an die EU ebenfalls hoch. Weil die Hürden für den Beitritt für die Türkei höher sind als für alle anderen bisherigen Mitglieder, erwartet die Türkei als Verhandlungs­partner Fairness und Offenheit. Die Begeisterung für den EU-Beitritt ist im Vergleich zur Situation 2005 gesunken, jedoch spricht sich nach wie vor ein solider Anteil der Bevölkerung(um 50%) für den EU-Beitritt aus und steht hinter der EU-Politik der AKP-Regierung. Die Bereitschaft, umfassende politische, rechtliche und soziale Reformen zu fördern, ist bei den gesellschaftspolitischen Akteuren sehr unterschiedlich stark ausgeprägt. Die sichtbaren und unsichtbaren„roten Linien“ können enge Grenzen für die Reform­projekte für mehr Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit setzen. Die AKPRegierung steht vor der Herausforderung, die nationalistischen und„beharrenden“ Kräfte für die Modernisierung und Demokrat­isierung des Landes zu gewinnen. Hierfür benötigt sie die Unterstützung der EU und einzelner Länder wie Deutschland. Andererseits muss die AKP unter Beweis stellen, dass sie tatsächlich über ihre eigenen religiös-konservativ definierten Interessen hinaus, an der Garantie von Bürger- und Freiheitsrechten und an einer Modernisierung des Landes im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger arbeitet. Eine kritiklose Unterstützung der AKP als„einzige Reformkraft“ in der Türkei(mit der damit verbundenen innen­politischen Stärkung) durch die EU und ihrer Mitgliedsländer sehen fortschrittliche und liberale Kräfte sehr kritisch. Für diese Kräfte ist die Orientierung an den Kopenhagener Kriterien und am Aquis Communitaire der EU von großer Bedeutung. Sie setzen darauf, das die EU und deren Mitgliedsstaaten, diesen Prozess offen und kritisch begleiten und unterstützen. In den letzten Monaten sind wichtige Weichen für eine weitere Demokratisierung der Türkei gestellt worden. Nun kommt es darauf an, diesen Prozess klug und vorausschauend zu gestalten. Den euro­päischen Ländern und der EU kommt hierbei eine wichtige beobachtende und beratende Funktion zu. 8